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I.

Über Stammtafeln

(mit einem Beispiel: Familie Wachenhusen):

Von

Geh. Archivrat Dr. H. Grotefend.


E s ist ein erfreuliches Bild, daß in einer Zeit, die voll ist von zersetzenden gesellschaftsfeindlichen Bestrebungen, sich überall der Familiensinn geltend macht, und daß in adligen, wie in bürgerlichen Familien der Wunsch hervortritt, sich fester aneinander zu schließen, um in der Familie den sicheren Halt zu gewinnen, den bei der größeren Zerstreuung über das, gottlob! geeinte Deutsche Reich das einzelne Familienmitglied leicht zu verlieren Gefahr läuft.

Auch in den Kreisen Mecklenburgs und besonders unseres Vereins ist dieses Bestreben mehrfach hervorgetreten; es mag daher am Platze sein, im folgenden eine kurze Darlegung einiger Hauptpunkte zu geben, die bei der Familienforschung und ihrer eigentlichen Grundlage, der Entwerfung einer Stammtafel, in Betracht kommen.

Gerade in unserer Zeit, wo durch einseitiges und übermäßiges Hervorheben des Einzelwesens und seiner vermeintlichen Rechte das Gesamtleben in seinen Wurzeln mehr und mehr verletzt wird, in einer Zeit, wo mehr als jemals die Selbstsucht über den Gemeinsinn zu siegen sucht, ist die Flucht in die Familie und die Einkehr in ihre Geschichte gewiß die reinste und ergiebigste Quelle des Mutes für den, der noch selbstlos genug ist, die Interessen einer Gemeinschaft über die Interessen der sie bildenden Einzelwesen zu stellen.

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Die Familie ist die erste und ursprünglichste Gemeinschaft im Leben, sie ist die Grundlage und das Vorbild aller gesellschaftlichen und staatlichen Gemeinsamkeitsgebilde. Sie ist daher auch am ersten geeignet, wenn nur der gute Wille nicht fehlt, dem Menschengeiste auf dem Fluge zu den Idealen die Schwingen zu stählen, ihn stark zu machen für den Kampf mit dem einzelnen Ich, das sich groß zu machen sucht gegenüber dem doch zumeist, wenn nicht allein berechtigten Wir der Gemeinschaft, in die es gestellt ist.

Man sehe daher nicht mit spöttischem Lächeln, wie es so oft in den Kreisen der sogenannten Gebildeten geschieht, auf das Treiben derer hin, die sich bestreben, das Dunkel zu klären, das etwa über der Herkunft ihrer Familie ruht, die Glied um Glied ihre Vorväter und deren Abkömmlinge aneinander reihen, um zu wissen, mit wem zum gemeinsamen Kampfe des Lebens das Schicksal sie am nächsten verbunden hat.

Alle die sich so bestreben, wollen ja teil haben an dem Segen, den Goethe durch den Mund der Iphigenie über sie ausspricht:

"Wohl dem, der seiner Väter gern gedenkt,
Der froh von ihren Taten, ihrer Größe
Den Hörer unterhält und still sich freuend
Ans Ende dieser schönen Reihe sich
Geschlossen sieht!"

Doch mühevoll und oftmals gar entsagungsreich ist die Familienforschung. Der größte Feind erwächst ihr im eigenen Lager ans der Familienüberlieferung. Sie, die beim ersten Anblick die beste Stütze zu sein scheint, um die Haken der Forschung daran einzuschlagen, wird meist sich als trügerisch und hinfällig erweisen.

So ist es dem Schreiber dieser Zeilen stets ergangen, wenn er wieder einmal sich bei derartigen Untersuchungen von einer Familienüberlieferung blenden ließ. Und je sicherer sie auftritt, desto mehr hat man ihren Ungrund zu fürchten.

Zwei Evangelisten überliefern uns die Geschlechtsfolge Christi, Matthäus und Lukas, beide im Gewande der unverbrüchlichsten Gewißheit. Jedoch von David ab bis zu Joseph, dem Manne der Maria, hin führt Matthäus 26 Generationen auf, Lukas aber 41 völlig von jenen verschiedene. Es liegt mir ferne, zu glauben, daß dieses irgend einen Schatten auf die Glaubwürdigkeit der beiden Berichterstatter werfen könnte. Ich glaube auch, daß die wissenschaftliche Theologie diesen Zwiespalt

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schon längst als einen nur scheinbaren und nur äußerlichen dargetan hat. Doch schon die Tatsache der äußerlichen Abstimmigkeit der beiden Berichte reicht hin, um einsehen zu lassen, mit wie großer Vorsicht man an die überlieferten Genealogien herantreten muß, um die es sich bei unseren Forschungen handelt. Man lasse sich hier durch ein noch so blendendes Gewand sicherer Überlieferung nicht irre machen, sondern prüfe Generation um Generation, so gut man es irgend vermag. Oder besser noch, man lasse die Überlieferung ganz beiseite und baue auf eigenen Forschungen nach den besten Quellen die gewünschte Stammtafel auf.

Aber von unten herauf! Denn von unten herauf - von sich aus, um mich deutlicher auszudrücken -muß man den Aufbau einer Stammtafel beginnen, wenn man nicht den größten Irrtümern sich aussetzen will. Stets von Bekanntem zum Unbekannten fortschreitend! Durch die Geburt der Kinder lernt man am sichersten die Eltern kennen; durch die Taufpaten erhält man die wichtigsten Hinweise auf Abstammung und Herkunft der Eltern; Todeszeit und Heiratszeit lassen auf das etwa unbekannte Geburtsjahr schließen, kurz: stets wird man auf sicherem Grunde bauen, wenn man auch diesen Bau, wie jeden andern, von unten beginnt. 1 )

Wenn man nun darangeht, eine Stammtafel aufzustellen und die Vorarbeiten dazu unternimmt, so hüte man sich, in seinen Aufzeichnungen aus den Quellen zu kurz zu sein. Lieber etwas mehr ausschreiben, als später vergeblich sein Gedächtnis zermartern nach einer Quellennotiz, die man seinerzeit nicht für der Aufzeichnung wert hielt, die aber nun ungeahnte Perspektiven eröffnen - könnte, wenn man sie eben hätte.

Die Taufpaten aus den Kirchenbüchern zu wissen, ist notwendig, ebenso das Alter bei den Todesangaben und so manche andere Einzelheit, die die älteren Kirchenbücher enthalten. Bedarf man daher Auszüge aus Kirchenbüchern von seiten der Geistlichkeit, so muß man stets um wörtliche Abschrift der Einzeichnungen bitten, sonst kann es leicht geschehen, daß die Auszüge unter Benutzung der modernen gedruckten Formulare gemacht werden, bei denen alle diese so wichtigen "Kleinigkeiten" als unwesentlich beiseite gelassen werden.


1) Ich spreche hier von oben und unten stets im Sinne einer Stammtafel, bei der der Stammvater oben steht, nicht von der Stammbaumform, bei der - wie bei einem natürlichen Baume - der Stammvater unten an der Wurzel steht.
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Unwesentlich aber, ich betone das nochmals nachdrücklichst, ist bei derartigen Untersuchungen nichts, wenigstens muß man sich strenge davor hüten, etwas von vornherein unter diesem Gesichtspunkte zu betrachten und zu mißachten. Wenn man aber etwa denkt. so genau brauche ich mir die Daten nicht zu merken, mir genügt das Jahr des Todes, der Geburt, der Heirat, das wird sich rächen, sobald während der Arbeit die Lust zu genauerem Eingehen auf die Einzelheiten erwacht, oder sobald die Glaubwürdigkeit einer Überlieferung von der Tagesangabe eines Datums abhängt, oder nur durch diese geprüft werden kann.

Über den Verkehr mit den Geistlichen ist sonst nur wenig allgemeines zu sagen. Man stelle seine Fragen möglichst genau, aber nicht zu kurz. Für den Geistlichen wird zwar das Ideal einer Anfrage immer sein, wenn man fragen kann: Wie lautet die Einzeichnung über den dann und dann Getauften so und so? Doch das wird nicht immer der Fall sein können, denn gar oft stehen dem Fragenden so genaue Daten nicht zur Verfügung. Weiß man nun aber das Jahr einer Geburt z. B. nicht ganz genau, so frage man nicht bloß, ob etwa in den Jahren 1730-1740 diese Geburt dort eingetragen ist. sondern man gebe genau und ausführlich die Gründe an, die zu der Annahme der Zeitgrenze und des Geburtsortes Veranlassung gegeben haben. Denn es ist noch eine große, unentschiedene Frage, ob und in welchem Maße die Geistlichen verpflichtet sind, in den Kirchenbüchern derartige Nachsuchungen anzustellen, und selbst in dem besten Falle liegt es doch immer sehr in dem guten Willen der Geistlichen, dem Fragenden befriedigende Auskunft zu erteilen. Da klingt es doch vertrauender und macht zum Dienste eher bereit, wenn der Geistliche in den Stand gesetzt wird, zu wissen, um was es sich handelt, wenn er sieht, daß man sich schon möglichste Mühe gegeben hat, der Sache näher zu kommen, ehe man ihn in Anspruch nimmt.

Daß man gar keine Antwort bekommt, gehört - das kann ich zur Ehre des geistlichen Standes sagen - zu den Seltenheiten. Immerhin aber ist es anzuraten als eine Pflicht der Höflichkeit, den Briefen an die Geistlichen eine Postmarke für die Antwort beizulegen, denn (abgesehen davon, daß die empfangene Marke immer ein stiller Mahner ist) es ist mancher Geistliche über sein gutes Recht, durch den Vermerk "Portopflichtige Dienstsache" und die Aufdrückung des Kirchensiegels den Empfänger vor dem Zuschlagsporto bei unfrankierter Sendung zu schützen, nicht hinreichend unterrichtet, und dann verdoppeln sich die Porto=

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kosten für den Fragenden, oder gänzlich Unbeteiligte, der Pastor oder das Kirchenärar, sind widerwillig die Belasteten.

Wenn nun auch die Kirchenbücher die sicherste Grundlage für den Aufbau einer Stammtafel in allen Fällen hergeben werden, so mird man doch ohne die Archive der in Betracht kommenden Gegenden nicht auskommen können. Namentlich werden die Archive wertvolle Dienste leisten bei der Identifizierung der aus den Kirchenbüchern kennen gelernten mit den für die Stammfolge wichtigen Personen, besonders wenn gleiche oder ähnliche Vornamen in derselben Generation mehrfach auftreten. Ebenso werden zur Ermittlung der Herkunft, des Berufes und so mancher anderer Beziehungen der zu erforschenden Persönlichkeiten die Archive die wesentlichsten Hilfen gewähren können.

Auch an Archive, das soll hier entschieden betont werden, muß man eher zu ausführlich als zu kurz schreiben. Ich muß da notwendiger Weise einige Worte pro domo reden, es liegt das durchaus im amtlichen Interesse unseres wie jedes anderen Archives, denn ich hoffe dadurch den Archiven in Zukunft manchen Federstrich zu ersparen. Gar oft wird an das Archiv eine Frage gestellt, wie etwa: "Es liegt daran, zu wissen, wie der Vater des dann und dann gestorbenen so und so geheißen hat, der aus Mecklenburg gebürtig sein soll." Wir haben alle Ursache, eine solche Frage als eine Unhöflichkeit anzusehen. Denn unhöflich ist es und unpraktisch dazu, wenn man jemanden um etwas fragt, und es so tut, daß alles andere nur kein Vertrauen aus der Fassung der Frage hervorleuchtet. Unpraktisch ist es, da der Fragende von vornherein annehmen darf, daß das Archiv als Zentralstelle aller historischen Nachrichten mehr enthält, was seiner Forschung dienlich ist, als gerade diese eine Notiz, und daß es vielfach keine größere Arbeit für die Archivbeamten ist, ihm alles dieses zugänglich zu machen, als die einzelne Notiz, um derentwillen er fragt. Unhöflich aber ist es, da die so gestellte Frage durchaus nicht angetan ist, den Archivar sicher in den Sattel der Forschung und der Beantwortung zu heben.

Erforderlich ist dazu zunächst die Angabe des Zweckes, dem die Antwort dienen soll. Es muß gesagt werden, ob die Auskunft zu der (in den ersten Anfängen begriffenen oder schon der Vollendung nahen) Anfertigung einer Stammtafel (oder einer Ahnentafel), oder zur Ergänzung einer Familiengeschichte, zur Ausfüllung einer Lücke in einer sonst lückenlosen Geschlechtsfolge, zum Beweise der Abstammung von einer bestimmten Persönlichkeit, zur Geltendmachung von Ansprüchen auf ein Familien=

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stipendium oder zu sonst irgend welchen Zwecken gebraucht werden soll. Dies ist für die Ausführlichkeit der Beantwortung ebenso wie für die Art der Begründung des Mitgeteilten oftmals von entscheidender Wichtigkeit.

Sodann muß der Fragende mehr von der Persönlichkeit angeben, die in Frage kommt, als bloß das Todes= oder das Geburtsdatum. Die Lebensstellung, ja besser noch den Lebensgang muß man vor allem wissen, da die Stellung beim Eintritt in das öffentliche Leben vornehmlich Schlüsse auf die Zukunft zuläßt. Lebensdauer oder Heiratszeit sind wesentliche Ergänzungen des Todesjahrs. Wenn der zu Erforschende Kinder hat, so sind deren Paten daraufhin zu prüfen, ob nicht aus ihnen Schlüsse auf die Herkunft oder die Sippe der Eltern gezogen werden können.

Alle diese Einzelheiten müssen bei der Fragestellung berücksichtigt und nötigenfalls, so gut man es vermag, dargelegt werden, sonst kann das wohlgesinnteste Archiv - und ich will nicht leugnen, daß es auch andere gibt - trotz aller Mühe oft völlig versagen. Am besten ist es (wenn man vermuten kann, vieles aus einem Archive für eine Stammtafel zu lernen), man sendet eine Abschrift dessen ein, was man bisher erforscht hat, allenfalls mit der Bitte um Rückgabe. Dann können mit einem Male und mit einer Mühe alle Schmerzen des Fragenden gestillt werden, und beiden Teilen ist dadurch am besten gedient. Vertrauen erntet, wer Vertrauen sät!

Wenn ich nun positive Angaben darüber machen soll, was alles in einer brauchbaren und zuverlässigen Stammtafel enthalten sein muß, so scheint mir die beste Antwort auf diese Frage folgendes zu sein:

Anzugeben sind - nach Möglichkeit -

bei sämtlichen Familiengliedern:

  1. alle Vornamen unter Auszeichnung des Rufnamens,
  2. Tag und Ort der Geburt;

bei Verheirateten:

  1. Tag und Ort der Trauung,
  2. Namen des angeheirateten Mannes (oder der Frau) mit allen Vornamen unter Auszeichnung des Rufnamens,
  3. Tag und Ort der Geburt des Mannes (der Frau);
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bei angeheirateten Frauen außerdem:

  1. die Namen beider Eltern der Frau;

bei verstorbenen Familiengliedern:

  1. Tag und Ort des Todes.

Den Lebensgang der zur Selbständigkeit Gelangten soll man, so gut es geht, verfolgen, ohne jedoch ängstlich jede vorübergehende Beschäftigung oder unwesentliche Beförderung anzumerken, es sei denn, daß sie für die Feststellung der Nachkommenschaft (durch den Wechsel des Wohnortes etwa) von Wichtigkeit sein könnte.

Für jedes Elternpaar mit seinen Nachkommen lege man von vornherein ein eigenes Blatt an; nicht zu klein, um alles darauf lassen zu können, was sich im Laufe der Arbeit ansammelt. Durch diese Anlage der Stammtafel auf einzelnen Blättern erleichtert man die Sammlung ungemein, da hierbei stets Einschübe gemacht und einzelne unübersichtlich gewordene Blätter leicht abgeschrieben werden können. 1 )

In eine Übersichtstafel gebracht werden nur, von den noch lebenden ausgehend, alle die Familienglieder, die mit Nachkommenschaft gesegnet waren, und die, die den Schluß von aussterbenden Ästen machen, oder die sonst für die Familiengeschichte von besonderer Bedeutung sind - alle mit kurzem charakterisierenden Beisatze und dem Todesjahr.

Wendet man dann zur Bezeichnung der Generationen Buchstaben an, zur Bezeichnung der auf einer Generationslinie stehenden Glieder durchlaufende Zahlen, so kann man leicht Ordnung in der Zettelsammlung halten.

Daß man ein alphabetisches Verzeichnis aller Familienangehörigen nach den Rufnamen macht, ist meist unnötig und nicht recht praktisch, da man oft den Rufnamen gar nicht kennt, und oft ein und derselbe Name so häufig wiederkehrt, daß eine Unterscheidung allein danach schwer fällt. Eher ist ein Verzeichnis der verschwägerten Familien erforderlich, da hierdurch in den meisten Fällen am besten die Orientierung gefördert wird.

Nach diesen Grundsätzen ist nachstehende die Stammtafel der Familie Wachenhusen aufgestellt.

Sie soll ein Beispiel sein, maßt sich aber nicht an, ein Musterbeispiel sein zu wollen, denn auch in ihr sind Lücken geblieben. Aber diese Lücken sind trotz aller Bemühungen nicht auszufüllen gewesen.


1) Doch hebe man alle ersten Niederschriften auf, um bei Zweifeln an der Richtigkeit der Abschrift jederzeit auf die früheren Fassungen zurückgreifen zu können.
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Weshalb ich nun gerade die Familie Wachenhusen gewählt habe, um meine Theorie in die Praxis umzusetzen, das hat zwei für die Sache selbst völlig geringfügige Gründe gehabt. Erstens reizte es mich, die Irrtümer der Familientradition nachzuweisen, wie sie in dem biographischen Buche des Hans Wachenhusen (Aus bewegtem Leben) und in verschiedenen seiner Briefe, die mir vorlagen, sich finden, und wie sie - in anderer Form - in dem nach Österreich verschlagenen Zweige der Familie fortgepflanzt zu sein scheinen, als sei die Familie schon in der Zeit, da man die Mönche austrieb, als rittermäßiges Geschlecht (als gruwelike Mönkesmokers) oder gar noch früher als die edlen Herrn Maß von Wachenhusen in Mecklenburg ansässig gewesen, eine Tradition, die wohl vorzugsweise mit dazu gedient hat, daß die in den preußischen, schwedischen, österreichischen Offiziersstand eingetretenen Glieder für sich das adelnde "von" in Anspruch nahmen. Dann aber auch eignete sich die Familie wegen ihrer Abgeschlossenheit sehr zu einer derartigen beispielsmäßigen Darstellung, da sie trotzdem noch genügende Verästelung aufweist, um die Anordnung einer derartigen Tafel daran zeigen zu können.

Daß die Traditionen über das adlige Herkommen der Familie grundlos sind, braucht kaum näher ausgeführt zu werden. Der erste in Mecklenburg erscheinende Wachenhausen 1 ), der als Theologe ins Land kam, stammte aus Northeim im Hannoverschen. Dicht bei Northeim liegt der kleine Ort Wachenhausen, dem er unzweifelhaft seinen Namen verdankt - wie ich gleich bemerken will, ein Bauerdorf ohne Burganlage oder Reste einer ehemaligen Burg. Als der erste Wachenhausen aus Northeim nach Mecklenburg kam, gehörte das Dorf Wachenhausen seit Jahrhunderten dem Augustiner=Nonnenkloster Katlenburg, das dicht dabei lag, im 12. Jahrhundert von dem letzten Grafen von Katlenburg gegründet. 1532 verließ Bernhard Wolff, der letzte katholische Propst von Katlenburg, das Kloster und nahm mit den meisten Klosterjungfrauen die evangelische Lehre an. Er zog nach Einbeck, wo er als Kanonikus des evangelischen Stiftes zu St. Alexander gestorben ist. Noch bis 1558 aber lebten einige der Klosterjungfrauen ungestört in Katlenburg. 2 ) Dann


1) So, mit hochdeutscher Endung - nennt sich sowohl der Stammvater, wie seine Söhne.
2) Domeier, Geschichte der Stadt Hardegsen, S. 65. Max, Geschichte von Grubenhagen, Urkundenbuch, S. 79.
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fand Herzog Philipp von Braunschweig=Grubenhagen sie ab und zog selber in Katlenburg ein, das seitdem Jahrhunderte lang ein fürstliches Amtshaus verblieben ist.

In Northeim aber ging unter großer Einmütigkeit von Volk und Fürst (namentlich auf Betreiben der Herzogin Elisabeth, Herzog Erichs des älteren Gemahlin) die Einführung der Reformation im Jahre 1539 vor sich. Die Mönche aber des Northeimer Klosters befanden sich noch 1547 in ihrem Blitze, aus dem sie auch keineswegs gewaltsam entsetzt wurden. 1 )

Also selbst in ihrer hannoverschen Heimat hatten die Wachenhusens keine Gelegenheit gehabt, sich als Mönkesmokers hervorzutun, dort war die Auflösung der Klöster ohne derartige Gewalttätigkeiten von statten gegangen.

Daß aber der in Mecklenburg einwandernde Pastor selber nicht daran dachte, sich einer adligen Familie zuzuzählen, wird am besten durch die Tatsache bewiesen, daß sein Sohn Friedrich, der lange genug in seiner Nähe gelebt hatte, um darüber Bescheid zu wissen, trotz seines militärischen Ranges erst einer besonderen Adelung als von Wachenfeldt bedurfte.

Auch daß er des Vaters Wappen - einen Kranich mit Stein, als Helmzier ein Herz, von zwei Pfeilen durchbohrt - bei seiner Adelung nur zum Teile beibehielt 2 ), läßt darauf schließen, das jenes kein ursprünglich adliges Wappen war. Der Kranich, der, der Sage nach, den Stein hält, um sich wach zu erhalten, ist das Symbol der Wachsamkeit, es ist also, wie es bei Bürgerwappen vielfach uns begegnet, ein redendes Wappen damit beabsichtigt. Das von Pfeilen durchbohrte Herz ist eine öfter bei Geistlichen auftretende Helmzier symbolischer Natur. Daß die späteren Generationen der Familie Wachenhusen unter Beibehaltung des Schildzeichens, das sie in ein grünes Feld setzten, das Herz mit den Pfeilen der Helmzier gegen einen wachsenden Kranich zwischen zwei Büffelhörnern vertauschten, ist kaum als eine Verbesserung des Wappens zu bezeichnen.

Alles in allem genommen werden wir nicht fehlgehen, wenn wir in den Wachenhusens eine Familie erblicken, die, vom Dorfe


1) Vaterländisches Archiv des historischen Vereins für Niedersachsen 1840, S. 293 ff.
2) Er führte als von Wachenfeldt im goldenen Felde den Kranich unter einem blauen mit drei goldenen Kugeln nebeneinander belegten Schildeshaupt, als Helmzier einen Gewappneten mit gezogenem Schwert zwischen jederseits blauer und goldener Fahne (Klingspor, Sveriges Ridderskaps och Adels Wappenbok, No. 1743).
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in die nahe Stadt gewandert, aus Handwerkerkreisen in die Reihen der Gelehrten= und Beamten=Familien gelangt ist. Derartige Vorgänge vollzogen sich gerade im 16. und 17. Jahrhundert sehr häufig.

Wenn in der Folgezeit nicht alle Glieder der Familie sich auf der erklommenen Höhe des Lebens haben halten können, so kann man doch zum Ruhme der Familie sagen, daß sie eine große Zahl um den Staat und um ihre Mitwelt verdienter Männer hervorgebracht hat, und wenn auch bei einzelnen Persönlichkeiten ein großer Hang zum Abenteuer sich nicht verkennen läßt, so hat er doch stets einen aussöhnenden, idealen Zug behalten.

Die Existenz einer nach dem Orte Wachenhausen sich nennenden Familie außer unseren Wachenhusens für ältere Zeit nachzuweisen, ist mir nicht gelungen. Eine Anfrage bei dem Magistrate der Stadt Northeim blieb leider ohne Erfolg.

Ich will aber nicht verschweigen, daß im Jahre 1876 aus Berlin ein Schlosser Wachenhausen wegzog, unbekannt wohin, der am 18. Oktober 1853 in Herzberg am Harze geboren war, also auch ganz nahe bei Wachenhausen, und daß in Hamburg sowohl wie in Hannover Personen dieses Namens in arbeitenden Stellungen heute noch ansässig sind, deren Herkunft mir aber nicht bekannt geworden ist.

Zur Mitarbeit an der Stammtafel, soweit ich sie bedurfte, war die Familie Wachenhusen überall, wo ich anklopfte, gerne bereit. Ein reges Familieninteresse war vorhanden, doch die Kenntnis von dem Zusammenhang der Familie war zum großen eigenen Bedauern zum Teil völlig verloren gegangen, so daß meine Forschung deshalb von allen Seiten mit Freude begrüßt wurde.

Daß das auch mir Freude bereitet hat, will ich, trotz des Bewußtseins, diese Stammtafel lediglich aus sachlichem Interesse entworfen zu haben, gerne eingestehen.

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Stammtafel der Familie Wachenhusen.


A. Karl

* 1600 in Northeim, auf Wallensteins Befehl 1628 Sept. 7 in Granzin (bei Lübz) als Pastor eingeführt, 1637-1641 mit Frau und Kindern erst in Schwerin, dann in Holstein. † 1669 Juni 29 Granzin.

~ Sophie Hoppe, die als Wwe. in Granzin lebt, * 1608.

Kinder:

  1. Karl Theodor hat 1656 das theol. Examen gemacht, verschollen.

B. 1.

  1. David Friedrich * 1634. Obristleutnant, geadelt als von Wachenfeldt, † vor 1702.

B. 2.

  1. Heinrich Christian * 1642 Granzin, Pastor zu Granzin, † 1717 Apr. 21 Granzin.
  2. Katharina lebt noch 1693.
    ~ um 1664 Daniel Koch in Plau, kauft 1673 Anteil in Karchow.
B. 1. David Friedrich Vater A.

* 1634, studiert erst, geht 1656 in schwedischem Solde mit Herzog Karls von Mecklenburg Regiment nach Polen, wird Fähnrich. Zieht 1662 als Regiments=Quartiermeister mit den Kaiserlichen gegen die Türken. Verabschiedet 1665. Wird 1672 als Rittmeister in Herzog Friedrichs von Mecklenburg Kurbrandenburgischem Regiment angenommen. Steht 1674 als schwedischer Major unter General Wrangel in Wismar, verliert bei einem

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Ausfall das linke Bein. 1677 dänischer Obristleutnant. Wohnt 1678 in Hamburg, kauft 1679 Kl.=Bresen (A. Lübz), das er 1698 verkauft. † vor 1702, wohl in Wismar, wo er ein Haus gebaut hatte. 1688 als von Wachenfeldt geadelt. (Die von Wachenfeldt sind 1720 in das schwedische Ritterhaus eingeführt und blühen noch heute.) 1 )

  1. ~ Agneta Langnickel.
  2. 1679 Juni 26 Güstrow Barbara Maria Kistmacher, Tochter des Dr. jur. und Bürgermeisters zu Güstrow Joachim K. und der Katharina Steffens. † vor 1691.
  3. Anna Hedwig von Bülow, Tochter des Paul Andreas von Bülow auf Stieten pfandgesessen und der Dorothea von Sperling.

Kinder erster Ehe:

  1. N. N. Tochter.
    ~ 1694 Leutnant August Otto Eversen.

Kinder zweiter Ehe:

  1. Jochim Friedrich * 1680 Juni 3 Güstrow.
  2. Karl Friedrich * 1681 Sept. 30 Güstrow.
  3. Anna Katharina * 1683 Okt. 19 Güstrow, wird 1702 für mündig erklärt und zieht nach Schlesien.
  4. Anna Marie * 1686 Febr. 28 Güstrow.
  5. David Friedrich * 1687 Mai 27 Güstrow.

Einer der Söhne war der Kapitän von Wachenfeldt, dessen Frau 1712 Okt. 25 in Granzin eine Tochter Anna Katharina bekommt.


1) Es leben noch:
1. Carl Joachim Fredrik von Wachenfeldt - son af heradsskrifvaren (Bezirksschreiber) Carl Gustav von W. - födt (geb.) 1859, Innehar (Besitzer) af Stora Apelnäs, Fideikommisegendom i Vestergötland. Fritsla, Schweden.
2. John Emil von Wachenfeldt födt 1861. Medicine Licentiat. Extra Provinsialläkare (Kreisphysikus) i Tjörnsdistrikt af Göteborgs och Bohuslän, Lilledal. Varekil, Schweden.
3. Carl Fredrik von Wachenfeldt födt 1844. Tullförvaltare (Zollverwalter) i Halmstad och Kustchef i Halmstads Tullkammerdistrikt. Halmstad, Schweden.
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B. 2. Heinrich Christian. Vater A.

* 1642 Granzin, 1665 März in Rostock immatrikuliert, 1668 beim Vater als Kandidat, 1670 Juni 19 als Pastor in Granzin eingeführt. † 1717 Apr. 21 Granzin.

~ Herbst 1669 Anna Sophia Lanzius, Tochter des Pastors Johannes Lanzius zu Lancken, * 1647 Nov. 28, Siggelkow, lebt noch 1723.

Kinder:

C. 1.

  1. Joachim Karl * 1671 Apr. 3 Granzin. Pastor in Kladrum, † 1749 Apr. 21 Kladrum.

C. 2.

  1. Christian Heinrich, Krüger in Granzin, † 1742 Juli 6 Granzin.
  2. Anna Sophie * 1673, Taufpatin 1690 Apr. 7 Granzin.
         ~ 1. 1697 Joachim Maas, Organist in Boizenburg,† 1702 Herbst.
         2. 1703 Mai 25 Granzin (bei Boizenburg) Johann Paul Frölich, Organist in Boizenburg, * 1678 Mölln (Lauenb.), 1710 nach Alt=Röbel versetzt, zieht 1711 in die Mark Brandenburg.
  3. Ursula Agnete * 1674. † 1744 Apr. 22 Parchim.
    ~ vor 1705 David Jakob Janenzki, Pensionär zu Barkow, † 1729 Apr. 23 Parchim.
  4. Barbara Maria, Taufpatin 1705 Janr. 14 Granzin. † 1749 Apr. 16 Boizenburg.
    ~ 1708 Okt. 4 Boizenburg Johann Hinrich Thilemann, seit Fastnacht 1708 Kantor in Boizenburg, † 1741 Juli 10 Boizenburg.
  5. Christian Friedrich * 1689 Juni H Granzin. Immatrikuliert in Rostock 1714 Mai 30. Wohl der 1736 Mai 19 in Parchim begrabene Studiosus, der im Woker=See ertrunken war.
  6. Elisabeth † vor 1718.
    ~ nach 1715 Febr. 10 und vor 1716 Aug. 15 Jochim Walter Birkenstädt, seit 1715 Substitut, seit 1717 Pastor in Granzin. † 1754 (hatte seit 1718 Febr. 10 Amalie Engel Kossel zur zweiten Frau).
  7. David Friedrich * vor 1694. Pate in Granzin 1717 Aug. 15. Schulmeister in Rethwisch-Börgerende 1755?
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  1. Christine (Katharine), Patin in Granzin 1722. 1723.
    ~ 1733 Mai 1 Kladrum Schneidermeister Johann Friedrich Rudow in Parchim.
  2. Magdalena 1751 in Lancken, beerdigt 1759 Janr. 19 zu Lancken.
  3. Dorothea Gertrud † 1763 Apr. 29 Lancken.
    ~ vor 1751 Verwalter Magnus Friedrich Kramer in Lancken. † 1756 Janr. 30 Lancken.
C. 1. Joachim Karl. Vater B. 2.

* 1671 Apr. 3 Granzin, immatrikuliert in Rostock 1691 Dez. 1, ordiniert als pastor in Kladrum 1696 Juli 5. † 1749 Apr. 21 Kladrum.
~ 1696 Juli 6 Kladrum Oelgart Maria Wendt, Tochter des Amtsvorgängers in Kladrum P. Joachim Wendt. † 1725 Apr. 13 Kladrum.

Kinder:

D. 1.

  1. Magnus Heinrich * 1700 Juli 1 Kladrum. Pastor in Prestin und Wamckow, † 1755 Janr. 1 Prestin.
  2. Ida Dorothea * 1703 Janr. 24 Kladrum. † 1760 Okt. 25 Wismar.
    ~ Bäckermeister Johann Friedrich Roland in Wismar, * 1695 Dez. 6 Wismar, † 1752 Aug. 27 Wismar.
  3. Anna Sophia * 1706 März 7 Kladrum. † 1757 Sept. 3 Kladrum.
    ~ 1734 Okt. 17 Kladrum Andreas Theophil Schweder, * 1705 Febr. 19 Schlawe. Substitut seit 1734 Okt. 17 und Nachfolger des Schwiegervaters in Kladrum. † 1777 Aug. 10 Kladrum.

D. 2.

  1. Johann Georg * 1708 Sept. 13 Kladrum. Kammerdirektor in Schwerin † 1773 Okt. 1 in Schwerin.

D. 3.

  1. Friedrich Joachim * 1711 Mai 22 Kladrum. Kaufmann und Bürgermeister in Sternberg, † 1772 Janr. 14 Sternberg.
  2. Sophie Charlotte * 1713 Okt. 18 Kladrum. † 1786 Jan. 15 Güstrow.

D. 4.

  1. Karl Friedrich * 1719 Okt. 14 Kladrum. Kaufmann in Wismar, † 1781 Nov. 21 Wismar.
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C. 2. Christian Heinrich. Vater B. 2.

Krüger in Granzin (A. Lübz). † 1742 Juli 6 Granzin.
~ 1. 1711 oder 1712 Sophie N. Taufpatin 1714 Mai 11 und noch 1726 Juni 7 in Granzin.
2. Nach 1735 Anna Sophie geb. Ehlers, als Witwe des Pensionärs Seehase Pächterin des Tannenhofs bei Benthen. * 1692, † 1757 Dez. 20 Granzin.

Kinder erster Ehe:

  1. Heinrich Christian * 1712 Dez. 11 Granzin. 1751 Schreiber zu Farpen, 1774 Administrator daselbst. † 1781 Jan. 19 Wismar, unvermählt.

D. 5.

  1. Joachim Friedrich 1743 Krüger zu Granzin. † 1772 Mai 19 Granzin.
  2. Oelgart Maria * 1718 Sept. 10 Granzin. † 1782 Mai 21 Burow.
    ~ 1752 Janr. 14 Granzin F. C. Hintze, Förster zu Müggenburg (A. Neustadt), dann zu Burow, † vor 1762.
  3. Anna (Sophia) Dorothea * 1720 Nov. 15 Granzin. Lebt bei der Schwester (5.) in Roggendorf, dann in Gadebusch, † 1805 Nov. 25 Burow.
  4. Anna Sophia * 1723 Anfang, Granzin. Zieht 1795 nach Gadebusch.
    ~ 1757 Juli 22 (als dritte Frau) Paul Georg Luther, Küster in Roggendorf, † 1793 Dez. 16 Roggendorf.
  5. Dorothea Anna ( Katharina ) * 1725 Aug. 19 Granzin 1751 Jungfer bei Fräulein von Lützow in Grambow (Kspl. Brüz).

Kind zweiter Ehe:

D. 6.

  1. Magnus Hinrich * 1738 Granzin, zuletzt Kolon (Hufenpächter) in Gr.=Pankow (preuß. Anteils), † 1776 Sept. 4 Gr.=Pankow.
D. 1. Magnus Heinrich Vater C. 1.

* 1700 Juli 1 Kladrum, eingeführt 1731 Dez. 16 als Pastor zu Prestin, 1750 auch zu Wamckow, † 1755 Janr. 1 Prestin.

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~ 1. N. Roland, seines Vorgängers Jacob Roland († 1724) in Prestin Tochter.
2. 1748 Nov. 7 Mestlin, Anna Katharina Brennecke, Tochter des Pasters Georg Br. zu Mestlin und geb. Petri, * 1714 Juni 4 Mestlin, † 1793 Juni 13 Mestlin.

Kinder erster Ehe:

  1. Anna Dorothea Sophia † 1762 Prestin.
    ~ 1757 Samuel Andreas Friederici, Nachfolger des Schwiegervaters in Prestin, * 1727 Febr. 17 Schlawe, † 1792 Febr. 12 als Gatte einer geb. Wendt.

E. 1.

  1. Julius Karl Friedrich * 1733 Prestin, Kaufmann, zuletzt Bürgermeister in Ribnitz, † 1809 Apr. 21 Ribnitz.

E. 2.

  1. Joachim Johann * um 1735 Prestin, Pastor in Alt=Rehse 1768, † 1771 Apr. 25 Alt=Rehse.

Kind zweiter Ehe:

  1. Sophia * 1754 Dez. 5 Prestin, seit 1816 in Mestlin bei dem Pastor emer. Schulz, unvermählt, lebt noch 1819 dort.
D. 2. Johann Georg. Vater C. 1.

* 1708 Sept. 13 Kladrum, studierte von 1725 ab Theologie in Rostock. Cand. min. 1736, 1741 Kammersekretär, dann Kammerrat, Geh. Kammerrat, 1770 Kammerdirektor, hatte das Amt Walsmühlen in Pacht, das die Erben bis 1792 behielten. † 1773 Okt. 1 Schwerin, in Stralendorf beigesetzt.
~ 1742 Janr. 12 Kladrum Maria Juliane Margarete Schröder, Tochter des gewesenen Kapitäns bei den Liliestrengschen Dragonern Joh. Hinr. Schröder (später in Krakow wohnhaft), † 1770 Juni 26 Walsmühlen, zu Stralendorf in dem damals begründeten, noch vorhandenen Erbbegräbnis beigesetzt.

Kinder:

E. 3.

  1. Karl Georg Heinrich * 1743 Juni 12 Schwerin. Justizkanzleidirektor zu Schwerin, † 1793 Dez. 3 Schwerin.
  2. Johann August * 1745 Sept. 12 Schwerin, † 1753 Apr. Schwerin, nach auswärts (Kladrum?) begraben.
  3. Wilhelm Leopold Johann * 1746 Okt. 15 Schwerin, † bald nach der Taufe.
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E. 4.

  1. Wilhelm Andreas Friedrich * 1748 Juni 18 Schwerin, Kammersekretär, Postdirektor, Amtshauptmann in Doberan, † 1821 Febr. 15 Doberan.

E. 5.

  1. Christian Gottlieb Heinrich * 1749 Aug. 12 Schwerin, Advokat, Hofrat, Kanzleifiskal, † 1795 Febr. 24 Schwerin.
  2. Rudolfine Johanne Marie * 1750 Nov. 21 Schwerin, † 1819 Okt. 22 Schwerin.
    ~ 1777 Mai 3 Stralendorf Advokat, Kommissionsrat Joh. Nicolaus Sevecke in Schwerin, * 1741 Aug. 7 Boizenburg, † 1818 Juli 16 Schwerin.
  3. Christian Karl * 1752 Mai 29 Schwerin, † 1753 Okt. 23 Schwerin, begr. nach Kladrum.
  4. Hedwig Katharine Charlotte * 1754 Dez. 20 Schwerin, † 1825 Juli 5 Schwerin.
    ~ 1778 Mai 22 Stralendorf Advokat, Fiskal, dann Postdirekter Christian Ulrich Ludwig Hennemann in Schwerin, * 1747 Apr. 30 Schwerin, † 1806 Mai 26 Schwerin.
D. 3. Friedrich Joachim. Vater C. 1.

* 1711 Mai 22 Kladrum, Kaufmann, dann Bürgermeister zu Sternberg. † 1772 Janr. 14 Sternberg.
~ 1. 1740 Sept. 14 Rostock Anna Katharine Berg aus Rostock.
2. 1758 Janr. 13 Rostock Margarete Katharine Quistorp, Tochter des Kaufmanns und Ratsverwandten zu Rostock Lorenz Gottfried Quistorp und Anna Maria Berg aus Rostock, * 1727 März 27 Rostock, † 1796 Dez. 29 Sternberg.

Kinder erster Ehe:

  1. Joachim Heinrich * 1741 Sept. 25 Sternberg, † jung.
  2. Katharine Dorothea * 1743 Sept. 19 Sternberg, † jung.
  3. Georg Friedrich * 1745 Mai 28 Sternberg, † jung.

E. 6.

  1. Andreas Friedrich * 1746 Nov. 26 Sternberg, † 1786 Okt. 6 Gützkow. Magister. 1783 Pastor zu Gützkow (Pommern).

Kinder zweiter Ehe:

  1. Helene Juliane Theresia * 1760 Okt. 15 Sternberg, † 1762 Nov. 3 Sternberg.
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  1. Margarete Dorothea * 1761 Dez. 28 Sternberg, begr. 1762 Apr. 15 Sternberg.
  2. Friederike Katharine Maria * 1767 Okt. 13 Sternberg, begr. 1770 Juli 6 Sternberg.
D. 4. Karl Friedrich. Vater C. 1.

* 1719 Okt. 14 Kladrum. Krämerkompagnieverwandter (Kaufmann) in Wismar, † 1781 Nov. 21 Wismar.
~ 1. 1746 Mai 10 Rostock Anna Sophie Quistorp, Tochter des Kaufmanns und Ratsverwandten Lorenz Gottfried Quistorp in Rostock und Anna Maria Berg aus Rostock, * 1724 Aug. 22 Rostock, † 1750 Aug. 30 Wismar.
2. 1754 Mai 9 Schwerin Anna Ilsabe Buntzen, Tochter des Kaufmanns Buntzen aus Mölln (Lauenb.), * 1723, † 1796 Juli 11 Schwerin.

Kind erster Ehe:

E. 7.

  1. Karl Jakob * 1748 Sept. 26 Wismar. Kaufmann in Wismar, † 1822 März 18 Wismar.

Kinder zweiter Ehe:

  1. Christoph Friedrich * 1756 Mai 6 Wismar, begr. 1756 Sept. 6 Wismar.
  2. Ilsabe Christine * 1757 Juli 26 Wismar, † 1762 Aug. 9 Wismar.
  3. Charitas Maria * 1758 Sept. 1 Wismar, † 1791 Juli 18 Schwerin.
    ~ 1788 Okt. 3 Schwerin (als zweite Frau) Justizrat Karl Georg Heinr. Wachenhusen (E. 3).
  4. Anna Dorothea * 1761 Juni 22 Wismar, † 1763 Janr. 1. Wismar.
D. 5. Joachim Friedrich. Vater C. 2.

Krüger in Granzin † 1772 Mai 19 Granzin.
~ 1. 1743 Janr. 25 Granzin Engel Seehase, † 1758 Mai 25 Granzin.

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2. 1759 Janr. 26 Granzin Katharina Dorothea Glantz, soll 1772 in das Sophienstift in Lübz aufgenommen werden.

Kinder erster Ehe:

E. 8.

  1. Franz Christian * 1744 Granzin. 1791 Ökonomie=Inspektor in Neese, † 1796 Apr. 5 Neese.
  2. Karl Heinrich Christoffer * 1745 März 25 Granzin, seit 1768 als Inspektor in Walsmühlen, † um 1792 als Inspektor in Saunstorf für Vizekanzleidirektor Wachenhusen (E. 3).
  3. Andreas Johann Daniel * 1746 Dez. 27 Granzin; lebt noch 1772.
  4. Hanna Katharine Sophie * 1750 Janr. 10 Granzin, begraben 1751 Sept. 8 Granzin.
  5. Karoline Marie Dorothea * 1755 Janr. 19 Granzin, † 1795 Janr. 11 Balow.
    ~ 1792 Pensionär (Verwalter) Johann Friedrich Hintze in Balow (1801 wiedervermählt), † 1809 Apr. 30 Repzin (Ksp. Herzfeld).

Kinder zweiter Ehe:

E. 9.

  1. Joachim Zacharias Christian * 1760 Febr. 29 Granzin, zuletzt Wirtschaftsschreiber in Hoppenrade, † nach 1822.
  2. Wilhelm Jakob Friedrich Christoffer * 1761 Sept. 16 Granzin, Schreiber in Walsmühlen 1783, zu Guthendorf 1790, zu Balow 1794, dann Pächter von Hof Ruhn, † 1797 Apr. 22 Hof Ruhn.
    ~ 1794 Sept. 5 Marnitz Barbara Anna Sophia von Flotow, Tochter des Gutsbesitzers Paschen Friedr. von Flotow auf Stuer Vorwerk, Witwe (seit 12. Juli 1794) des Pächters von Hof Ruhn Hinrich Ulrich Christoph Gronow. (Sie heiratet 1797 Sept. 8 Marnitz den Müller Martin Heinrich Riebe, damals in Griebower Mühle, wieder).
  3. Juliane Margarete Karoline Ilsabe * 1764 Dez. 19 Granzin, † 1767 April 20 Granzin.
  4. Sophie * 1765 oder 1766 Granzin. 1819 in Poppentin (Ksp. Sietow).
    ~ ca. 1784 Joh. Wilh. Ackermann * 1753 Tickingen (Holland), 1807/8 in Hauptsmühle (Ksp. Röbel) als Einlieger. Seit 1814 in Poppentin als Tagelöhner, † 1820 Nov. 8 Poppentin.
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D. 6. Magnns Hinrich. Vater C. 2.

* 1738 Granzin, 1760 Schreiber in Steinbeck bei Gadebusch, 1766 in Dannhof bei Wolfshagen (Kspl. Seddin), seit 1772 Kolon (Hufenpächter) in Gr.=Pankow, preuß. Anteils, † 1776 Sept. 4 Gr.=Pankow.
~ 1766 Okt. 24 Seddin Margareta Elisabeth Ditten, * 1742 Seddin; noch 1781 in Gr.=Pankow, 1806 in Parchim.

Kinder:

  1. Louise Sophie Dorothea * 1767 August 9 Seddin (Priegnitz); lebt noch 1819 in Gr.=Pankow.
    ~ nach 1783 N. Voigt, Tagelöhner in Gr.=Pankow.
  2. Auguste Cornelie Christine * 1773 Sept. 16 in Gr.=Pankow; lebt noch 1819 in Parchim.
    ~ 1806 März 4 Parchim Andreas Jentzen (Jensen) Arbeitsmann in Parchim, * 1774 Febr. 7 Siggelkow; lebt noch 1819 in Parchim.
  3. Katharina Marie * 1776 Nov. 9 Gr.=Pankow (nach des Vaters Tode); lebt noch 1819 in Lübz.
    ~ 1799 Johann Darm, Arbeitsmann, 1819 in Lübz.
E. 1. Julius Karl Friedrich. Vater D. 1.

* 1733 Prestin. Kaufmann und Ratsverwandter, seit Juli 1785 Bürgermeister in Ribnitz, † 1809 April 21 Ribnitz.
~ 1761 Nov. 19 Ribnitz Sophie Luise Krüger, Tochter des Bürgermeisters Kr. in Ribnitz, † 1787 Sept. 30 Ribnitz.

Kinder:

  1. Julius Karl Friedrich * 1762 Okt. 8 Ribnitz.
  2. Magdalene Katharine Johanne * 1763 Sept. 26 Ribnitz, † 1838 März 19 Stettin, unvermählt.
  3. Barbara Hedwig * 1765 Okt. 14 Ribnitz, † 1838 Dez. 16 Ribnitz.
    ~ 1. nach 1787 Karl Friedrich Schwarz, Pächter zu Eickhof (Pommern), † 1814 Sept. 29.
    2. 1818 April 3 Ribnitz Joachim Friedrich Maßmann, Stellmacher in Ribnitz, (Witwer seit 1817 Juli 23), * 1758 Febr. 4 Sülze, † 1823 Nov. 4 Ribnitz.
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  1. Juliane Margarete Johanne * 1767 Juli 13 Ribnitz, † 1846 Aug. 8 Schwerin.
    ~ 1796 Janr. 29 Brüel Kaufmann und Postmeister Johann Georg Tonagel in Brüel (Witwer), * 1753, † 1822 Apr. 20 Brüel.
  2. Christine Auguste Regine * 1769 Aug. 4 Ribnitz.
  3. Johann Friedrich * 1771 Juli 1 Ribnitz, † 1771 Juli 4 Ribnitz.

F. 1.

  1. Adolf Johann Christian * 1772 Sept. 25 Ribnitz, Kauf= mann, dann Stadtrat in Stettin, † 1829 April 26 Stettin.

F. 2.

  1. Friedrich Anton Leonhard * 1775 März 26 Ribnitz, † 1830 März 1 Lübeck. Kaufmann, dann Warenmakler in Lübeck.
  2. Joachim Ludwig * 1777 Mai 8 Ribnitz, † 1778 Okt. 23 Ribnitz.
  3. Sophie Juliane Karoline * 1780 Febr. 18 Ribnitz, † 1783 Sept. 6 Ribnitz.
  4. Johann Ernst Peter * 1781 Apr. 13 Ribnitz, † 1783 Juli 11 Ribnitz.
  5. Ludwig Johann Hinrich * 1782 Juni 4 Ribnitz, † 1793 März 11 Ribnitz.
E. 2. Joachim Johann Vater D. 1.

* um 1735 Prestin. Studiert in Rostock seit 1751 Okt. 16, Pastor zu Alt=Rehse seit 1768. † 1771 Apr. 25 Alt=Rehse.
~ 1768 Okt. 26 Alt=Schwerin Helene (Magdalene) Dorothea Vette, * 1750 Mai 29 Alt=Schwerin. Tochter des Pastors Joh. Simon Vette und Barbara Karoline geb. Birckenstädt, seit 1806 in Waren, † 1831 Febr. 16 in Waren.

Kinder:

  1. Anna Karoline Christine * 1769 Alt=Rehse, † 1806 Janr. 14 Altkalen.
    ~ 1804 Okt. 6 Altkalen Heinrich Johann Ernst Storch, Pastor, 1810 Präpositus zu Altkalen (Witwer), * 1758 Febr. 18 Jabel (bei Malchow), † 1823 Juli 2 Altkalen.

F. 3.

  1. Johann David * 1770 Alt=Rehse, Kaufmann in Laage, † 1816 Aug. 11 Laage.
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E. 3. Karl Georg Heinrich. Vater D. 2.

* 1743 Juni 12 Schwerin. Studiert seit 1762 Apr. 26 zu Bützow, 1765 Auditeur, 1766 Referendar, 1767 Justizrat, 1789 Vizedirektor der Justizkanzlei zu Schwerin, hatte bis 1792 Walsmühlen in Pacht, kauft 1791 Saunstorf, das er 1793 wieder verkauft. † 1793 Dez. 3 Schwerin.
~ 1. 1767 Okt. 12 Schwerin Helena Katharina Schmidt, Tochter des Geh. Rat J. P. Schmidt und Helena Katharina geb. Petersen, * 1748 Nov. 22 Schwerin, † 1787 Apr. 7 Schwerin, beigesetzt in Stralendorf.
2. 1788 Okt. 3 Schwerin Charitas Maria Wachenhusen, des Karl Friedrich W. zu Wismar Tochter (D. 4, 4) * 1758 Sept. 1 Wismar, † 1791 Juli 18 Schwerin.
3. 1793 Janr. 2 Schwerin Eleonore Christine von Bernstorff, Tochter des Kammerjunkers Andreas Hans August von B. auf Othenstorf und geb. von Bülow. † . . . .

Kinder erster Ehe:

  1. Johann Georg Wendelin * 1768 Juli 30 Schwerin, † 1771 Apr. 23 Schwerin, beigesetzt in Stralendorf.
  2. Friedrich Hinrich Andreas * 1769 Nov. 26 Schwerin, beerdigt 1782 Februar 27 Schwerin.
  3. Wilhelm Gottlieb Friedrich * 1771 Febr. 27 Schwerin, † jung.
  4. Johann August * 1772 Sept. 16 Schwerin. Sekondeleutnant mit meckl. (Schein=)Patent vom 10. Dez. 1788, Abschied vom 25. Apr. 1789, beide am letzteren Tage ausgestellt, um den Eintritt in schwedischen Dienst zu erleichtern. 1811 als k. schwedischer Hauptmann der Leibgarde der Königin verabschiedet. Anhänger des entthronten Königs Gustav IV. Nannte sich v. W. † vor 1819 in Pommern.
    ~ Hedwig von Hertzberg, 1819 in Barth als Wwe., 1823 in Bergen auf Rügen (kinderlos).

F. 4.

  1. Wendelin Johann Rudolf * 1774 März 19 Schwerin. Advokat in Schwerin, dann ritterschaftlicher Syndikus in Rostock. † 1823 Juni 10 Rostock.
  2. Friederike Sophie Katharine * 1776 Apr. 3 Schwerin. † 1820 Dez. 5 Plau.
    ~ 1799 Dr. Ludwig Wilhelm Ernst Benefeldt in Schwerin, dann in Doberan, geschieden 1816 Juni 24.
    * 1766 Juni 1 Schwerin, † 1827 Okt. 13 Doberan.
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  1. Juliane Lucie Karoline Wilhelmine * 1777 Okt. 29 Schwerin, † 1832 Janr. 13 Schwerin.
    ~ 1797 Okt. 5 Schwerin Dr. jur. Johann Friedrich Wilhelm Kossel, * 1774 Janr. 22 Schwerin, Advokat in Schwerin, † 1812 Dez. 22 Schwerin.
  2. Wilhelmine * 1779 Aug. 24 Schwerin, beerd. 1783 Okt. 23 Schwerin.

F. 5.

  1. Georg Johann Ludwig * 1782 Jan. 3 Schwerin. Hauptmann im k. preuß. Inf. Regt. Nr. 34 in Stralsund, verabschiedet als Major 1822. † 1838 April 8 Berlin.
    ~ 1817 Sept. 19 Doberan Rudolfine Marie Elisabeth Wachenhusen (E. 4, 6).
  2. Tochter * und † 1787 Apr. 3 Schwerin sofort nach der Nottaufe, bei der sie keinen Namen erhielt, gestorben, beigesetzt in Stralendorf.

Kinder zweiter Ehe:

  1. Johann Karl Georg * 1789 Sept. 18 Schwerin Advokat in Schwerin, 1820 Bürgermeister, Stadtrichter und Steuereinnehmer in Goldberg, † 1827 Mai 24 Hagen (A. Goldberg) auf der Reise, unvermählt.

F. 6.

  1. Johann Wilhelm Gottlieb Heinrich * 1790 Aug. 17 Schwerin, † 1825 Nov. 25 Wesel als Leutnant und Rechnungsführer im k. preuß. Inf.=Regt. Nr. 30 (Trier).

F. 7.

  1. Anton Johann * 1791 Juli 4 Schwerin. Advokat in Schwerin, zuletzt Kanzleidirektor der Justizkanzlei in Schwerin, † 1850 Mai 9 Schwerin.

Kind dritter Ehe:

  1. Georg Gottlieb Heinrich Johann * 1793 Dez. 2 Schwerin, † 1797 Dez. 23 Sternberg.
E. 4. Wilhelm Andreas Friedrich. Vater D. 2.

* 1748 Juni 18 Schwerin. Studiert seit 1767 Apr. 30 in Bützow. 1771 Kammersekretär, 1779 Charakter als Postdirektor, dann Beamter, zuletzt Amtshauptmann in Doberan. † 1821 Febr. 15 Doberan.
~ 1. 1780 Juni 15 Schwerin Caroline Luise Sophie Schmidt, Tochter des Geh. Rats J. P. Schmidt und Helena Katharina geb. Petersen. * 1756 Mai 15 Schwerin, † 1794 März 4 Doberan.

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2. 1796 Febr. 5 Strömkendorf (Katharina Marie) Friederike Charlotte Oldenburg, Tochter des Amtsrats Oldenburg zu Strömkendorf (Pf. Dreveskirchen), * 1767 Aug. 3 Strömkendorf, † 1804 Juli 15 Doberan.

Kinder erster Ehe:

F. 8.

  1. Johann ( Hans ) Georg Heinrich * 1781 Apr. 1 Schwerin, zuletzt königl. schwedischer Major a. D. † 1833 Dez. 21 Wilhelmsburg b. Hamburg, im Duell.
  2. Caroline Wendula Rudolfine * 1782 Dez. 27 Schwerin, † 1785 März 31 Schwerin, beigesetzt in Stralendorf.
  3. Wilhelm Gottlieb Ludwig * 1784 Juni 6 Schwerin, k. k. österr. Oberleutnant im Inf.=Regt. Lichtenstein bis 1811. 1812 seines Offizier=Charakters für verlustig erklärt. 1813 englischer Rittmeister, zog viel umher: Grabow, Doberan, Sternberg, Neubukow, Wehnendorf, Rostock; 1821 wieder Oberleutnant im k. k. österr. Lin.=Inf.=Regt. Erzherzog Karl Nr. 3 in Krems; dann in Wien, Prag, Berlin lebend. Nannte sich v. W. † 1829 Aug. 27 Schwerin.
    ~ 1. 1811 Febr. 22 Schwerin Luise Dorothea Christine Pauli, Tochter des Oberzahlkommissärs Joh. Jakob Pauli, † 1811 Nov. 5 Wien.
    2. 1816 Sept. 15 Neubukow Friederike Charlotte Marie Michelsen, Tochter, des Amtmanns Christian Friedrich M. zu Neubukow (Bolland) geschieden 1824 Dez. 17. (Wiedervermählt mit einem von Schmidt.)
  4. Juliane Helene Hedwig * 1786 Febr. 11 Schwerin, † 1810 Apr. 7 Doberan.
  5. Wendula Friederike Lucia Christiane * 1789 Juni 15 Schwerin, lebt noch 1848 Rostock.
    ~ 1808 Okt. 28 Doberan Dr. jur. Heinrich Dieterich Ludwig Krüger (seit 1807 Juni 6 Witwer von einer Hennemann) Advokat in Schwerin, seit 1825 in Wismar. * 1773 Nov. 15 Güstrow, † 1836.

Kinder zweiter Ehe:

F. 5.

  1. Rudolfine Marie Elisabeth * 1796 Nov. 16 Doberan, † . . . .
    ~ 1817 Sept. 19 Doberan Georg Johann Ludwig Wachenhusen (E. 3, 9).
  2. Luise * 1801 Okt. 15 Doberan, † 1807 Apr. 6 Doberan.
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E. 5. Christian Gottlieb Heinrich. Vater D. 2.

* 1749 Aug. 12 Schwerin. Studiert seit 1767 Apr. 30 in Bützow. 1771 als Advokat zugelassen, 1776 Hofrat, 1781 Kanzleifiskal. † 1795 Febr. 24 Schwerin.
~ 1776 Mai 14 Wismar Lucia Elisabeth Bouchholz, Tochter des Amtshauptmanns Bouchholz in Goldberg, * 1748, † 1807 Jan. 16 Schwerin.

Kinder:

  1. Samuel Johann Georg Wilhelm * 1777 Mai 17 Schwerin. 1798 als Advokat zu Schwerin zugelassen. † 1799 Sept. 22 Schwerin.

F. 9.

  1. Johann August * 1778 Apr. 4 Schwerin (Zwilling). 1798 als Advokat zu Schwerin zugelassen, 1800 in Neukalen, zuletzt Kanzleivizedirektor in Güstrow, † 1831 Janr. 27 Güstrow.
  2. Rudolf Ludwig * 1778 Apr. 4 Schwerin (Zwilling), † 1779 Sept. 16 Schwerin.

F. 10.

  1. Adolf Friedrich Wilhelm * 1779 Dez. 21 Schwerin, Advokat in Schwerin, † 1831 Okt. 21 Schwerin.
  2. Elise Katharine Karoline * 1781 Janr. 20 Schwerin, † 1799 Aug. 14 Schwerin.
  3. Wilhelm Karl Gottlieb * 1782 Febr. 11 Schwerin, Landwirt, 1807 Inspektor in Schorrentin, 1814 Administrator in Möllenbeck, 1833 in Kl.=Gischow, besaß zuletzt zwei Erbpachtstellen zu Pampin (A. Grabow), † 1836 Juni 5 Pampin, unvermählt.
  4. Auguste Friederike Rudolfine Wilhelmine * 1784 Jan. 5 Schwerin, † 1821 Juni 15 Tuchel (Westpr.).
    ~ 1820 Juni 18 Berlin George Albert Schlemm, Stadt= und Landrichter in Tuchel (Westpr.), * 1788 Aug. 13 Schwanebeck. 1822 wiedervermählt.
E. 6. Andreas Friedrich. Vater D. 3.

* 1746 Nov. 26 Sternberg. Studiert seit 1764 Apr. 27 in Rostock, 1774 cand. theol. in Sternberg. Magister, seit 1783 Pastor und Vizepleban in Gützkow (Pommern), † 1786 Okt. 6 Gützkow.

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~ 1784 Dez. 3 Gützkow Marie Elisabeth Zaepelihn, Tochter des Pastors Johann Karl Zaepelihn in Jarmen.

Sohn:

F. 11.

  1. Bernhard Karl Friedrich * 1785 Okt. 20 Gützkow, 1811 Pastor in Kladow, 1822 in Vipperow, 1857 emeritiert, † 1863 Nov. 17 Wandsbeck.
E. 7. Karl Jakob. Vater D. 4.

* 1748 Sept. 26 Wismar, Krämerkompagnieverwandter in Wismar, † 1822 März 18 Wismar.
~ 1787 Okt. 14 Wismar Elisabeth Rose, Tochter des Ratsverwandten Christian Rose, * 1765 Wismar, † 1810 Juni 19 Wismar.

Kinder:

  1. Karoline Margarete * 1788 Aug. 29 Wismar, † 1795 Okt. 3 Wismar.
  2. Christiane Marie * 1790 Mai 30 Wismar, † 1861 Dez. 21 Wismar.
    ~ 1. 1809 Mai 12 Wismar Dr. med. Joh. Dietr. Siegfried Kortüm in Wismar, † 1812.
    2. 1814 Okt. 28 Wismar Dr. jur. Albrecht Joachim Friedrich Dahlmann, Stadtfiskal in Wismar, * 1783 Nov. 27 Wismar, † 1848 Dez. 12 Wismar als Stadtsyndikus und Hofrat.
  3. Karl Friedrich * 1791 Nov. 21 Wismar, † 1792 Mai 27 Wismar.

F. 12.

  1. Johann Friedrich * 1793 März 16 Wismar, Brennereibesitzer in Wismar, † 1867 Jan. 16 Wismar.
  2. Dorothea Elisabeth * 1794 Juli 5 (Zwilling), † 1800 Dez. 13 Wismar.
  3. Wilhelmine Henriette * 1794 Juli 5 (Zwilling), † 1878 Okt. 10 Rostock.
    ~ 1818 April 28 Wismar Christian Grube, Kaufmann in Rostock, † 1839 Aug. 17 Rostock.
  4. Karl Wilhelm * 1796 Juli 19 Wismar, † 1813 Okt. 14 Wismar.
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  1. Karoline * 1798 Sept. 22 Wismar (Zwilling) † 1844 Dez. 27 Wismar.
    ~ 1822 Okt. 25 Wismar Weinhändler Gustav Ferdinand Michaelis in Wismar.
  2. Luise * 1798 Sept. 22 Wismar (Zwilling), † 1852 Febr. 14 Wismar.
    ~ 1826 Juli 7 Wismar Kaufmann Christian Joachim Bartholomäus Busch in Wismar.
  3. Johanne * 1800 Febr. 20 Wismar † 1852 Dez. 3 Wismar.
    ~ 1822 Dez. 11 Wismar Advokat, später Bürgermeister Anton Johann Friedrich Haupt in Wismar, * 1800 Sept. 18 Wismar, † 1835 Nov. 22 Wismar.
  4. Auguste * 1802 Juli 18 Wismar † 1808 Juli 31 Wismar.
  5. Ludwig * 1804 März 20 Wismar, Kaufmann in Wismar, † 1841 Janr. 27 Wismar, unvermählt.
E. 8. Franz Christian. Vater D.5.

* 1744 Granzin, 1791 Ökonomie=Inspektor in Neese, 1793 Holländereipächter in Neese, † 1796 Apr. 5 Neese.
~ 1791 Apr. Neese: Dorothea Luise Bühring, Tochter des Holländers Ulrich Christoph B. zu Balow, * 1760 Okt. 6 Werle, lebte noch 1825. Heiratete 1798 Apr. 27 den Holländer Martin Friedrich Corbahn, 1801-1814 Holländer in Balow, 1814-1821 in Werle, seit 1822 Erbpächter in Neuhof bei Neustadt, * 1771 Febr. 3 Bützow, lebte noch 1836.

Kinder (mit Wachenhusen):

  1. Marie Friederike Juliane * 1792 Juli 5 Neese, lebte noch 1825.
    ~ 1813 Georg Steinkopf, Schlachtermeister in Grabow, * 1793 Mai 31 Grabow, † 1855 Febr. 4 Grabow.
  2. Friederike Marie Dorothea * 1793 Okt. 8 Neese, † 1797 Febr. 28 Neese.
  3. Anna Sophie * 1795 März 29 Neese, † 1825 Aug. 29 Neuhof, unvermählt.
E. 9. Joachim Zacharias Christian. Vater D. 5.

* 1760 Febr. 29 Granzin, 1790 Wirtschaftsschreiber in Dudendorf (Kspl. Sülze), dann bis 1795 Pachtkrüger zur (Lieper)

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Klappe bei Dudendorf, seit 1796 Hausbesitzer, Fuhrmann und Ackerbürger in Teterow, 1810 Wirtschaftsschreiber in Kl.=Grabow (Kspl. Lüdershagen), von 1813-1822 in Hoppenrade (Kspl. Lüdershagen).
~ 1790 Janr. 15 Marnitz Christine Christiane Paris, Tochter des Schneidermeisters P. in Marnitz * 1770, † 1809 Dez. 16 Teterow, 39 Jahre alt.

Kinder:

  1. Friederike Dorothea Sophie Wilhelmine * 1790 Okt. 5 Klappe, 1814 Dienstmädchen in Hoppenrade.
  2. Christian Friedrich Wilhelm * 1793 Sept. 16 Klappe.
  3. Johann Karl Friedrich * 1796 Mai 9 Klappe.
  4. Ilsabe Marie Dorothea * 1798 Juni 11 Teterow, † 1798 Juni 22 Teterow.
  5. Magdalene Marie Karoline * 1800 Janr. 13 Teterow. Seit 1816 und noch 1819 Dienstmädchen bei von Barner auf Bülow (Kspl. Wessin).
  6. Friederike Dorothea * 1801 Teterow, konfirmiert 1817 in Teterow. 1820 Dienstmädchen in Gr.=Grabow (Kspl. Lüdershagen).
  7. Karl Jakob Friedrich * 1802 Okt. 16 Teterow, † 1803 Febr. 6 Teterow.
  8. Amalie * 1804 Teterow, † 1807 Mai 19 Teterow.
F. 1. Adolf Johann Christian. Vater E. 1.

* 1772 Sept. 25 Ribnitz. Kaufmann (Weinhandlung Wachenhuen und Prutz), dann 1809-13 und 1819-29 Stadtrat in Stettin. † 1829 Apr. 26 Stettin.
~ Henriette Karoline Loewener, † nach 1835.

Kinder:

  1. Alwine * 1807 Nov. 17 Stettin.
  2. Emilie Wilhelmine * 1809 Dez. 18 Stettin.
F. 2. Friedrich Anton Leonhard. Vater E. 1.

* 1775 März 26 in Ribnitz, Krämer, dann Warenmakler in Lübeck, † 1830 März 1 Lübeck.

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~ 1803 Juli 12 Anne Katherine Bock, * 1780 Juli 28, † 1821 Juli 22 Lübeck.

Kinder:

  1. Anna Maria * 1805 Janr. 31 Lübeck, † 1807 März 23.
  2. Karoline * 1806 Janr. 27 Lübeck.
    ~ 1828 Juni 17 Lübeck Stadt=Justizrat Karl Ludwig Loewener zu Danzig, 1834 Oberlandesgerichtsrat (Appell.=Ger.=Rat) zu Glogau, 1858 Geh. Justizrat, † nach 1868.
  3. Carl Johann Adolf * 1814 Sept. 28 Lübeck, lernte in Pernau (Livl.) die Handlung, seit 1838 in Riga, † daselbst Anfang Sommers 1839.
  4. Gustav Johann Heinrich * 1817 Sept. 10 Lübeck, bei Loewener in Danzig erzogen, studierte Theologie in Breslau, dann in Berlin. 1843 Cand. theol. in Berlin, Dr. phil., Redakteur der Berliner Börsenzeitung, † 1862 Janr. 19 Berlin (Ziegelstr. 5/6).
F. 3. Johann David. Vater E. 2.

* 1770 Alt=Rehse, Kaufmann in Laage, † 1816 Aug. 11 Laage, 46 Jahre alt.
~ 1. 1805 Dez. 6 Altkalen Christiane Juliane Friederike Vick, * 1780, † 1809 Nov. 19 Laage, 29 Jahre alt.
2. 1810 Mai 18 Wattmannshagen Marie Sophie Ernestine Susemihl, Tochter des Pastors Zach. Dan. S. zu Wattmannshagen, * 1781, † 1814 Sept. 24 Laage, 33 Jahre alt.

Kinder erster Ehe:

  1. Ernst Heinrich Zacharias * 1807 Okt. 10 Laage. Cand. theol., seit 1858 Chausseegeldeinnehmer in Testorf bei Zarrentin, seit 1865 in Reppelin bei Sanitz, 1876 in Pension, † 1889 Febr. 22 Rostock, unvermählt.
  2. Henriette Auguste Dorothea * 1809 Okt. 11 Laage, † 1809 Nov. 25 Laage.

Kind zweiter Ehe:

  1. Marie Sophie Auguste * 1811 Dez. 7 Laage. Bei ihrem Großvater Susemihl in Wattmannshagen erzogen. † 1854 Sept. 10 Ribnitz.
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~ 1831 Okt. 14 Ribnitz Kaufmann Johannes Karl Friedrich Ehrenreich Hillebrandt in Ribnitz, * 1801 Juli 22 Triebsees, † 1882 März 8 Ribnitz.

F. 4. Wendelin Johann Rudolf. Vater E. 3.

* 1774 März 19 Schwerin. 1796 als Advokat in Schwerin zugelassen, 1809 Hofrat, 1813 ritterschaftlicher Syndikus in Rostock. † 1823 Juni 10 Rostock.
~ 1809 Mai 19 Bekendorf Charlotte Sophie Friederike Ritzerow, Tochter des Eigentümers von Bekendorf Gustav David Ritzerow, * 1792 Dez. 11 Westenbrügge, † 1844 März 3 Parchim.

Kind:

  1. Sophie Julie Luise Eugnie * 1811 Dez. 26 Schwerin, 1844 in Parchim, † 1878 Juni 10 Rostock.
F. 5. Georg Johann Ludwig. Vater E. 3.

* 1782 Jan. 3 Schwerin. Leutnant im k. schwedischen Infanterie=Regimente Engelbrechten zu Stralsund, wurde am 28. Dez. 1815 als Premierleutnant bei dem k. preuß. 33. Infanterie=Regiment in Graudenz angestellt. Kapitän am 12. Aug. 1816, unter dem 3. März 1820 in das 34. Infanterie=Regiment nach Stralsund versetzt. Am 16. Sept. 1822 mit dem Charakter als Major, der Armeeuniform, 300 Taler Wartegeld und Aussicht auf Zivilversorgung verabschiedet. Nannte sich v. W. † 1838 Apr. 8 Berlin (Brüderstr. 24).
~ 1817 Sept. 19 Doberan Rudolfine Marie Elisabeth Wachenhusen (E. 4, 6) * 1796 Nov. 16 Doberan. 1816 Febr. 5 mit dem Bruder des Mannes Wilhelm (F. 6.) verlobt. War 1819 beim Vater in Doberan, ertränkte sich aus Liebe zum Schwager.

Sohn:

G. 1.

  1. Friedrich Karl Georg * 1819 Okt. 27 Doberan, nach Amerika ausgewandert.
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F. 6. Johann Wilhelm Gottlieb Heinrich. Vater E. 3.

* 1790 August 17 Schwerin. Trat am 11. Okt. 1813 als Volontär in das 1. Infanterie=Regiment der russisch=deutschen Legion ein, wurde am 2. Febr. 1814 Brigadequartiermeister, am 24. März 1816 k. preuß. Leutnant und Rechnungsführer im (4. Rhein.) Infanterie=Regiment Nr. 30, bis 1820 in Koblenz; 1821 in Luxemburg; seit 1822 in Trier, † 1825 Nov. 24 auf der Festung Wesel. 1816 Febr. 5 verlobt mit Rudolfine Wilhelmine Wachenhusen, späteren Frau seines Bruders Georg (F. 5).
~ 1820 Koblenz Katharine Willnecker * 1801 Nov. 1 Koblenz. Zog als Witwe zuerst nach Demmin. † 1879 April 28 Berlin, Planufer 24a, bei Dominé.

Kinder:

G. 2.

  1. Wilhelm Joseph Emil * 1821 Apr. 26 Luxemburg. 1863 Eisenbahnbaumeister in Güstrow, zuletzt Baurat in Schwerin, † 1882 Okt. 6 Dresden.

G. 3.

  1. Arthur Johann ( Hans ) Alexander (ursprünglich mit dem G. 3.
    . letzten Namen gerufen) * 1823 Janr. 1 Trier, Hofrat und Dr. phil., † 1898 März 23 Marburg.
  2. Johanne Therese * 1824 Aug. 3 Trier, † 1900 April Berlin.
    ~ Buchhändler A. Dominé, in den 1860er Jahren Inhaber des Berliner Verlags=Comtoirs.
F. 7. Anton Johann. Vater E. 3.

* 1791 Juli 4 Schwerin, 1812 Advokat in Schwerin, 1820 Justizrat, 1836 Kanzleidirektor, † 1850 Mai 9 Schwerin.
~ 1818 Apr. 10 Schwerin Marianne Sophie Christiane Brüning, Tochter des Kammerdirektors Konrad Wilhelm B. in Schwerin und der Maria Angelika geb. Jentzen, * 1795 März 22 Mecklenburg, † 1851 Sept. 23 Schwerin.

Kind:

  1. Ottilie Marie Margarete Luise * 1819 April 30 Schwerin, † 1898 Juni 10 Berlin, Bayreutherstr. 1, beerd. Juni 14 in Hannover.
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~ 1. 1846 Janr. 9 Schwerin Domänenrat Heinrich Satow auf Hägerfelde (Witwer), † 1856 März 21 Hägerfelde.
2. N. Hencke, Pächter des Ritterguts Augustfelde bei Holtzendorf (Mark), † etwa 1896, beerd. in Hannover.

F. 8. Johann (Hans) Georg Heinrich. Vater E. 4.

* 1781 Apr. 1 Schwerin. Trat 1798 als Fahnenjunker aus kurhannoverschen Diensten in schwedische Dienste, seit 1802 Rittmeister der Schwadron Jäger zu Pferde im kön. schwed. Jemtlands=Dragoner=Regt.; 1805 als Major mit der Regiments=Uniform verabschiedet. Zieht zuerst nach Bützow; 1810 kauft er Kl.=Nienhagen, das er bis 1815 behält. Seit 1816 in Doberan; 1823 in Lurup bei Pinneberg, seit 1825 in Altona, Herausgeber der Zeitung für Pferdeliebhaber. Nannte sich v. W. † 1833 Dez. 21 im Duell mit Freiherrn von Biel auf Zierow in Wilhelmsburg bei Hamburg.
~ 1805 Febr. 1 Schwerin Elisabeth Dorothea (Doris) Regina Hartwig * 1782 Juli 7 Schwerin, Tochter des Dr. jur. Friedrich Wilhelm Hartwig und Karoline Friederike geb. Hagemeister. Doris lebt 1834 in Altona, 1836 in Lehmkuhlen bei Schwerin, 1837 und noch 1839 in Schwaan.

Kinder:

  1. Wilhelm Friedrich Christoph * 1805 Okt. 30 Bützow, † 1806 Febr. 24 Bützow.
  2. Detlof Wilhelm Friedrich * 1806 Okt. 9 Bützow. Will 1828 in französ. Militärdienst, wird aber nicht angenommen. 1829 Privatsekretär des Obergerichtsadvokaten Hennigs in Itzehoe. 1832 dänischer Leutnant der Kavallerie in Altona; 1834 verabschiedet in Altona, gibt bis Sept. 1834 die Zeitung für Pferdeliebhaber heraus. Im Sommer 1835 in Griechenland. † in Österreich. Militärdiensten 1837 Janr. 14 Wien.

G. 4.

  1. Helmuth Jaspar Johann Wilhelm * 1808 Apr. 5 Bützow. Seit 1823 in Österreich. Militärdiensten als Kadett; † als Major a. D. in Olmütz (?) 1863.
  2. Johann ( Hans ) Heinrich Ludwig * 1811 Febr. 8 Kl. Nienhagen. 1830 Unteroffizier beim Leib=Regt. Leichter Dragoner in Itzehoe, desertiert und geht in belgische Dienste, 1833 auch dort desertiert, tritt er in das kön. griechische Ulanenregiment
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ein, kommt 1836 als Invalide (rechte Hand durch Säbelhieb gelähmt) wieder; seit 1837 Stallmeister in Boros Jenö (Ungarn), seit 1838 Gestüt= und Stallmeister in Ertsi (Stuhlweißenburger Comitat). Soll (nach Mitteilung von Hans W. G. 3) verheiratet und Vater einer Tochter gewesen sein.

  1. Friederike Wilhelmine Wendula * 1813 Mai 25 Kl.=Nienhagen. Lebt noch 1820, † vor 1833.
F. 9. Johann August. Vater E. 5.

* 1778 April 4 Schwerin. 1798 Advokat und bald darauf Bürgermeister in Neukalen, 1811 Okt. Hof= und Landgerichtsassessor in Güstrow, 1818 Geh. Justizrat, 1819 Kanzlei=Vizedirektor in Güstrow, Dr. jur., † 1831 Janr. 27 Güstrow.
~ 1800 Apr. 28 Schwerin Friederike Katharine Marie Grantzow * 1781 Sept. 10 in Lübtheen, Tochter des Postmeisters Johann Friedrich Rudolf Gr. in Lübtheen und Dorothea Elisabeth geb. Paepke, † 1861 April 4 Güstrow.

Kinder

  1. Johann Georg Friedrich Wilhelm * 1801 Apr. 19 Neukalen, † 1804 Febr. 2 Neukalen.
  2. August Ludwig Adolf Friedrich * 1802 Sept. 21 Neukalen, † 1806 April 8 Neukalen.
  3. Elise Sophie Wilhelmine * 1804 Febr. 28 Neukalen, Konventualin in Dobbertin, † 1864 Dez. 3 zu Güstrow, unvermählt.
  4. Elise Friederike Sophie Marie * 1806 Febr. 24 Neukalen, † 1807 Sept. 12 Neukalen.

G. 5.

  1. Gustav Christian Dietrich Wilhelm * 1807 Okt. 26 Neukalen, 1830 Advokat in Güstrow, † 1874 Mai 6 Güstrow.
  2. Johann Heinrich Christian Friedrich * 1809 Juli 29 Neukalen, 1833 Advokat in Schwerin, seit 1834 Advokat und Amtsauditor in Dömitz, † 1840 Febr. 29 Güstrow, unvermählt.

G. 6.

  1. Anton Adolf Friedrich Wilhelm * 1811 Mai 23 Neukalen, Stadtgerichtsaktuar zu Teterow, † als Sekretär a. D. 1874 März 3 zu Schwerin.
  2. Bernhard Adolf Karl Friedrich * 1812 Juli 10 Güstrow, † 1813 März 9 Güstrow.
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G. 7.

  1. Ernst Karl Heinrich * 1813 Dez. 4 Güstrow, hatte als Kaufmann gelernt, war dann Beamter der Hamburg=Berliner Eisenbahn, † 1882 Febr. 4 Reinickendorf b. Berlin.
  2. Eduard Karl Friedrich * 1815 März 26 Güstrow, Landwirt, erbte seines Oheims Gottlieb Erbpachtstellen in Pampin (E. 5, 6). 1840 in Muggerkuhl im Preußischen, 1847 bis 1853 in Lüningsdorf, 1854 in Güstrow, später Kornmakler daselbst, † unvermählt 1875 Sept. 24 Güstrow.
  3. Rudolf Hermann Friedrich * 1817 Aug. 6 Güstrow, 1845 Advokat in Schwerin, † 1883 März 28 Schwerin, unvermählt.
  4. Hermann Otto Heinrich * 1819 Okt. 9 Güstrow, 1849 Advokat in Boizenburg, dann in Schwerin; 1867-74 Reichstagsabgeordneter, seit 1886 in Steglitz wohnhaft. † 1889 im Dezember in Schöneberg (Maison de Santé), ledig.
F. 10. Adolf Friedrich Wilhelm. Vater E. 5.

* 1779 Dez. 21 Schwerin. Advokat in Schwerin, † 1831 Okt. 21 Schwerin.
~ 1. 1808 Juni 27 Schwerin Benedicte Charlotte Christine Klentz, Tochter des Amtsmanns Kl. in Schwerin und Katharine Sophie geb. von Rudow, * 1788 Janr. 24 Bützow, † 1824 Okt. 1 Schwerin.
2. 1825 Okt. 7 Parchim Luise Friederike Franziska Charlotte Wendt, Tochter des Gerichtsrats und Appellationsgerichtssekretärs Friedrich Wendt in Parchim und der Friederike geb. Erhardt, * 1803 Dez. 27 Ludwigslust, † 1833 Janr. 15 Parchim.

Kinder erster Ehe:

G. 8.

  1. Karl Johann Friedrich Wilhelm * 1809 Apr. 1 Schwerin, Ministerialsekretär, Schwerin, † 1887 Janr. 13 Schwerin.
  2. Sophie Charlotte Johanne Julie Rudolfine * 1811 Janr. 15 Schwerin, † 1811 Febr. 14 Schwerin.
  3. August Karl Wilhelm Friedrich * 1812 Juni 22 Schwerin, † 1813 Juli 17 Schwerin.
  4. Luise * 1813 Okt. 1 Schwerin, † vor 1838.
    ~ 1833 Apr. 18 Parchim Bürgermeister und Stadtrichter August Friedr. Joh. Christoph Wendt zu Plau, seit 1838 Hofrat zu Schwerin. * 1805 Okt. 5 Ludwigslust, † 1848 Apr. 6 Ludwigslust.
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  1. Hermann Georg Gottlieb * 1814 Nov. 5 Schwerin, † 1820 Aug. 14 Schwerin.

G. 9.

  1. Friedrich Wilhelm * 1815 Dez. 23 Schwerin. Landbaumeister in Rostock, † 1874 Okt. 8 Rostock.
  2. Johann Heinrich Wilhelm * 1817 März 11 Schwerin, † 1820 Sept. 4 Schwerin.

G. 10.

  1. Karl Johann Ludwig * 1818 Sept. 19 Schwerin, Postbaurat in Schwerin, † 1889 Nov. 12 Schwerin.
  2. Charlotte Katharina * 1820 Okt. 29 Schwerin, † 1891 Juni 1 Kopenhagen, beerdigt in Rostock.
    ~ 1847 Okt. 12 Rostock Wilh. Joh. Bernhard Mann, k. dänischer Konsul in Rostock, † 1875 Juni 11 Rostock.
  3. Sophie Benedicte Adolfine * 1821 Dez. 7 Schwerin, Pensions= und Schulvorsteherin in Schwerin, † 1891 Aug. 15 Schwerin.

G. 11.

  1. Ferdinand Friedrich Christian Ludwig * 1823 März 27 Schwerin, Gutsbesitzer in Kollosomp (Westpr.), † 1888 Dez. 3 Berlin.
  2. Totes Mädchen * 1824 Okt. 1 Schwerin.

Kinder zweiter Ehe:

G. 12.

  1. Adof Friedrich August Georg * 1827 Febr. 19 Schwerin, G. 12.
    Advokat zu Rostock, † 1864 Sept. 30 Schwerin.
  2. Benedicte Amalie Johanne Friederike Charlotte * 1828 Aug. 16 Schwerin, verkrüppelt, † 1840 Okt. 12 Parchim.
F. 11. Bernhard Karl Friedrich. Vater E. 6.

* 1785 Okt. 20 Gützkow in Pommern. 1811 Pastor in Kladow, 1822 in Vipperow, 1857 emeritiert. † 1863 Nov. 17 Wandsbeck.
~ 1811 Okt. 11 Sternberg Dorothea (Doris) Henriette Sophie Bürger, Tochter des Bürgermeisters Joachim Friedrich B. in Sternberg, 1793 Febr. 19 Sternberg, † 1850 Janr. 30 Vipperow.

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Kinder:

  1. Emilie * 1812 Dez. 20 Kladow, † 1828 Juni 26 Vipperow.
  2. Friedrich Karl Ernst * 1817 Sept. 29 Kladow. Cand. min., Dr. phil., Privatgelehrter in Röbel (seit 1853), lebt noch dort. Unvermählt.
F. 12. Johann Friedrich. Vater E. 7.

* 1793 März 16 Wismar, Brennereibesitzer in Wismar, † 1867 Janr. 16 Wismar.
~ 1827 Rostock Franziska Fuhrmann, Tochter des Kaufmanns Friedrich F. in Rostock und Frau geb. Scherer, * 1804 Gragetopshof, † 1841 Apr. 6 Wismar.

Kinder:

  1. Karl Johann Friedrich * 1828 Janr. 18 Wismar, † 1829 März 23 Wismar.
  2. Luise Christiane Dorothea Franziska * 1829 Dez. 19 Wismar. Lebt noch in Wismar.
    ~ 1848 Dez. 8 Karl Friedrich Gaedig, Kaufmann in Wismar, * 1812 Aug. 15 Stralsund, † 1893 Nov. 29 Wismar.

G. 13.

  1. Anton Ludwig Friedrich Karl * 1831 Juni 13 Wismar, Brennereibesitzer in Wismar, † 1897 Aug. 25 Wismar.

G. 14.

  1. Gustav Christian Joachim * 1836 Nov. 1 Wismar, Landwirt, von 1868-1891 Erbpachthosbesitzer von Bauhof Lübz, dann Rentner in Rostock, † 1901 Juni 30 Rostock.
  2. Franz * 1841 April 1 Wismar, † 1841 Apr. 10 Wismar.
G. 1. Friedrich Karl Georg. Vater F. 5.

* 1819 Okt. 27 Doberan. Besaß das Gut (Vorwerk) Denkhaus (Kr. Arnswalde), zog 1845 nach Carlshof (Pfarre Zühlsdorf), ist dann nach Amerika ausgewandert, nannte sich v. W.
~ Clara Auguste Elisabeth Renz * 1818 Juni 14 Wittenberg, verzog 1857 als Gutsbesitzersfrau von Berlin, unbekannt wohin.

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Kinder:

  1. Caecilie Wilhelmine Wendeline * 1842 Sept. 16 Denkhaus. Verzog 1856 von Berlin nach New York.
  2. Georg Johann Gustav * 1844 Apr. 15 Denkhaus.
  3. Maria Pauline Elisabeth * 1845 Juli 31 Denkhaus, get. in Carlshof.
G. 2. Wilhelm Joseph Emil. Vater F. 6.

* 1821 Apr. 26 Luxemburg. Bei seinem Oheim Anton Johann (F. 7) erzogen und zuerst für die Forstkarriere ausgebildet. 1848 Eisenbahningenieur zu Rostock, dann bis 1862 Eisenbahnbetriebsinspektor in Rostock, seit 1863 Eisenbahnbaumeister in Güstrow. 1865 Eisenbahndirektor (seit 1867 Baurat) in Malchin, seit 1871 in Schwerin. Zog, 1874 nach dem Verkauf der Großh. Bahnen z. D. gestellt, nach Dresden, † 1882 Okt. 6 Dresden (begr. in Schwerin).
~ 1846 Juli 2 Rostock Christiane Elisabeth Dorothea Mühlenbruch, Tochter des Kaufmanns Friedrich Karl M. in Doberan und der Marie Sophie Margarete geb. Fitense, * 1819 Apr. 6 Doberan, † 1898 Janr. 8 Dresden (begr. in Schwerin).

Kinder:

  1. Heinrich Christian August * 1848 Juli 7 Rostock. Trat 1867 bei der Großh. Mecklenburg. Artillerie ein. 1869 Leutnant, † 1871 Aug. 14 Schwerin, infolge der Feldzugsstrapazen.
  2. Christine Emilie Elise * 1850 Apr. 1 Rostock, † 1881 Juni 14 Chemnitz.
    ~ 1870 Mai 20 Malchin Gustav Adolf Hartmann, * 1842 Juni 10 Chemnitz (s. unter 3).
  3. Sophie Luise Emilie Marie * 1853 Apr. 2 Rostock.
    ~ 1883 April 12 Dresden Geh. Kommerzienrat Gustav Adolf Hartmann (Witwer von 2) in Dresden A., Residenzstr. 2.
G. 3. Arthur Hans Alexander. Vater F. 6.

Ursprünglich Alexander gerufen. * 1823 Janr. 1 Trier. Lernte den Buchhandel in Wismar und Berlin. Später Schriftsteller, Weltreisender und Kriegsberichterstatter. (Aus bewegtem

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Leben, 2 Bde.). Seit 1859 Redakteur in Berlin (Hausfreund). Herzogl. Sachsen=Altenburgischer Hofrat und Dr. phil. Seit 1871 in Wiesbaden. † 1898 März 23 in Marburg, wohin er zwecks einer Kehlkopfoperation gereist war.
~ 1871 Mai 8 Wiesbaden Marie Eveline Huth * 1846 Apr. 6 Limburg (Lahn), Tochter des prakt. Arztes Dr. med. Friedrich August H. und Wilhelmine geb. Möhn, † 1890 Juni 21 Wiesbaden.

Kinder:

  1. Marie Anna Eveline Paula * 1872 März 25 Wiesbaden.
    ~ 1889 Mai 30 Wiesbaden Dr. of Dental Surgery Georg Hofmann, American Dentist Wiesbaden, * 1862 Nov. 8 Darmstadt.
  2. Hans Friedrich August Otto * 1873 Dez. 13 Wiesbaden, Dr. med., prakt. Arzt, Wiesbaden, Friedrichstr. 41.
    ~ 1898 Dez. 27 Wiesbaden Wilhelmine Marie Heuß * 1873 Nov. 8 Wiesbaden, Tochter des Rentners Jakob Wilh. H. und Eleonore geb. Seel.
    (Sohn: Hans Gustav * 1899 Nov. 30 Wiesbaden).
  3. Hugo Gustav * 1875 Mai 2 Wiesbaden, Kaufmann in Cape Coast Castle (Goldcoast).
  4. Ada * 1879 Nov. 23 Wiesbaden. Unverheiratet in Wiesbaden (Friedrichstr. 41).
G. 4. Helmut Jaspar Johann Wilhelm. Vater F. 8.

* 1808 Apr. 5 Bützow, seit 1823 in österr. Diensten, 1826 Kadett im Erzhz. Rudolf Inf.=Regt. Nr. 14 in Linz; 1830 Fähnrich im k. ungar. Gf. Gyulay Inf.=Regt. Nr. 60 in Wien; 1833 Leutnant im k. u. k. Lin.=Inf.=Regt. Prinz Wasa Nr. 60 in Podolin (Zipser Comitat); 1845 Kapitänleutnant im Galizischen Inf.=Regt. Nr. 63 in Hermannstadt; 1853 Hauptmann und Militärbadeinspektor in Zaizon; 1857 Kommandant in Brünn. † als Major a. D. in Olmütz (?) 1863. Nannte sich v. W.
~ Marie de Martini * 1816 (kathol.), † 1895 Juli 23 Komorn.

Kinder:

  1. Anton * 1850 Aug. 14 in Kronstadt (Brassó 1895 k. u. k. Hauptmann des Feldjäger=Bataillons Nr. 24. ~ Marie de Biterra (1895 kinderlos).
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  1. Helmut 1895 Beamter der I. österr. Sparkasse.
  2. Gustav, 1876 Leutnant im 29. Ungar. Inf.=Regt., 1881 Oberleutnant, 1895 k. u. k. Militär=Unterintendant zu Komorn.
    ~ Natalie Wirtinger.
    (Kinder: Natalie, Valerie.)
    ~ Marie Proisi.
    (Kinder: Helmuth, Marie.)
  3. Joseph, 1895 Adjunkt der k. u. k. österr. Staatsbahnen, unvermählt.
G. 5. Gustav Christian Dietrich Wilhelm. Vater F. 9.

* 1807 Okt. 26 Neukalen. Advokat in Güstrow seit 1830. † 1874 Mai 6 Güstrow.
~ Karoline Sophie Amalie Fabricius * 1825, seit 1878 in Hamburg.

Kinder:

  1. Friedrich Ernst Rudolf Gustav 1 ) * 1854 Febr. 25 Güstrow. Ging Ostern 1871 aus der Obertertia des Gymnasiums ab, lernte in Leipzig die Kaufmannschaft, war dann dort Kommis, diente seit Herbst 1875 im 7. k. sächs. Inf.=Regt. Prinz Georg Nr. 106 in Chemnitz.
  2. Wilhelma Karoline Auguste * 1856 Janr. 27 Güstrow, 1877 Erzieherin bei Herrn G. Riedmüller in Friedrichslohra bei Obergebra (Kr. Nordhausen).
  3. Johann Martin Adolf Eugen 1 )* 1856 Dez. 15 Güstrow. Ging Ostern 1871 aus Quarta des Gymnasiums ab auf die Realschule, lernte in Goldberg die Kaufmannschaft. 1878 Kommis in Hamburg.
  4. Otto 1 )* 1858 Okt. 3 Güstrow. Ging Johannis 1871 aus der Quarta des Gymnasiums ab, lernte in Malchin die Kaufmannschaft. 1878 Kommis in Hamburg.
  5. Friederike Luise * 1861 Mai 17 Güstrow. 1878 in Hamburg.
G. 6. Anton Adolf Friedrich Wilhelm. Vater F. 9.

* 1811 Mai 23 Neukalen. Trat unter König Otto (1833) ins griechische Militär ein. Seit 1844 interimistisch, seit 1848


1) Einer der Söhne soll Weinhändler in Griechenland sein.
1) Einer der Söhne soll Weinhändler in Griechenland sein.
1) Einer der Söhne soll Weinhändler in Griechenland sein.
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angestellt als Gerichtsaktuar beim Stadtgericht zu Teterow. Seit 1862 als Sekretär a. D. in Schwerin, † 1874 März 3 Schwerin.
~ 1849 Nov. 20 Neukalen Luise Mahns * 1826 Nov. 1 Neukalen, Tochter des Bäckermeisters Fr. Mahns in Neukalen, lebt noch in Schwerin.

Kind:

  1. Max August Friedrich Robert * 1850 Dez. 21 Teterow, seit 1903 als Kapitän zur See a. D. in Schwerin, Marienstraße 20.
    ~ 1881 Nov. 15 Schwerin Grace Bicena Fairburn, Tochter des Grundbesitzers John Fairburn, * 1857 Nov. 20 Otahuhu auf Neu=Seeland, geschieden 1903 Dez. 18. Lebt in Schwerin, Gustavstr. 32.
    (Kinder: 1. John Andreas Julius Wilhelm * 1882 Okt. 7 Kiel, Fähnrich z. See a. D., beabsichtigt zu studieren.
    2. Anna Luise Grace Gerda * 1890 Juli 21 Kiel.)
G. 7. Ernst Karl Heinrich. Vater F. 9.

* 1813 Dez. 4 Güstrow. Hatte als Kaufmann gelernt, war dann Beamter der Hamburg=Berliner Eisenbahn. † 1882 Febr. 4 Reinickendorf bei Berlin.
~ 1846 Febr. 15 Auguste Tumaschefsky * 1817 Febr. 15 Frankfurt (Oder), † 1893 Aug. 19 Berlin (Lehrterstr. 6).

Kinder:

  1. Helene Friederike Hermine * 1850 Mai 11 Berlin.
  2. Emilie Karoline Elisabeth Amalie * 1854 Juni 7 Berlin.
    ~ 1875 Okt. 9 Berlin August Stahl Eisenbahnbeamter Berlin (1893 Lehrterstr. 6).
  3. Marie Auguste Clara * 1856 März 1 Berlin.
    ~ 1890 April 2 Berlin Karl Behm, Architekt.
G. 8. Karl Johann Friedrich Wilhelm. Vater F. 10.

* 1809 April 1 Schwerin. 1844 Regierungsregistrator; 1851 Ministerialregistrator; 1858 Ministerialsekretär. † 1887 Janr. 13 Schwerin.

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~ 1. 1845 März 28 Schwerin Henriette Margarete Adolfine Vaupel, Tochter des Hofposamentiers V. in Schwerin, † 1852 Dez. 18 Schwerin.
2. 1856 März 31 Rostock Jane Johnson * 1834 Juni 6 Netherwitton (Newcastle), Tochter des William J., lebt noch in Schwerin, Gustavstr. 20.

Kind erster Ehe:

  1. Mathilde Christiane Friederike Johanne Luise * 1846 Mai 2 Schwerin, † 1852 Juni 24 Schwerin.

Kinder zweiter Ehe:

  1. Adolfine Amalie Charlotte Johanne Elisabeth * 1857 Mai 24 Schwerin. Lebt in Schwerin, unvermählt.
  2. Adolf Julius Ludwig Friedrich ( Fritz ) * 1859 Mai 27 Schwerin, Kunstmaler in Hamburg, Sommers in Ahrenshoop.
    ~ 1897 März 1 Charlottenburg Eva Clara Christine Freiin von Gillern * 1868 Juli 10 Berlin, Tochter des Frh. Karl Theodor Hugo von G. und der Anna Magdalene geb. Zimmermann.
    (Kinder 1. Hans Georg Hugo Fritz * 1898 Febr. 5 Gr.=Lichterfelde.
    2. Fritz Georg Paul * 1899 Juli 10 Gr.=Lichterfelde).
  3. Sophie Alexandrine Amelie Harriet * 1861 März 15 Schwerin. Lebt in Schwerin, unvermählt.
G. 9. Friedrich Wilhelm. Vater F. 10.

* 1815 Dez. 23 Schwerin. Landbaumeister in Rostock, † 1874 Okt. 8 Rostock. 1848 Nov. verlobt mit Swarine Wilkens aus Bremen.
~ 1873 Okt. 4 Jena. Helene Thon, Tochter des Dr. med. und prakt. Arztes Thon in Jena. Lebt in Troppau, Jactarstraße 14 II.

Kind:

  1. Wilhelm * 1874 Sept. 9 Rostock. Gärtner, dann Versicherungsbeamter in Berlin, 1904 Metzerstr. 5 wohnhaft.
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G. 10. Karl Johann Ludwig. Vater F. 10.

* 1818 Sept. 19 Schwerin. Militärbaumeister in Schwerin, dann Landbaumeister in Ludwigslust, zuletzt Postbaurat in Schwerin, † 1889 Nov. 12 Schwerin.
~ 1850 Nov. 1 Schwerin Alexandrine Zöllner, Tochter des Geh. Hofrat Karl Heinr. Z. und geb. Thym * 1828 Sept. 6 Ludwigslust, † 1873 Juni 23 Ludwigslust.

Kinder

  1. Karoline Charlotte Julie Friederike Marie * 1851 Sept. 24 Schwerin.
    ~ 1880 Mai 20 Schwerin Gymnasialprofessor Dr. ph. Gustav Wilhelm Heinrich Schmidt in Schwerin * 1851 Janr. 12 Ivenack.
  2. Karl Friedrich Wilhelm Rudolf Hermann * 1853 Janr. 9 Schwerin, k. preuß. Hofopernsänger (Tenor). † 1881 Febr. 6 in San Remo.
  3. Friederike Wilhelmine Franziska Agnes Alexandrine ( Adine ) * 1855 Juni 19 Schwerin, † 1895 Janr. 16 Schwerin.
    ~ 1884 Juni 4 Schwerin Rechtsanwalt und Notar Karl Heinrich Friedrich Wehmeyer in Schwerin * 1849 Apr. 26 Schwerin (in zweiter Ehe mit Anni W. verw. Clausius [G. 11, 2] verheiratet).
  4. Minna * 1861 Febr. 14 Schwerin, † 1875 Aug. 27 Ludwigslust.
G.11. Ferdinand Friedrich Christian Ludwig. Vater F. 10.

* 1823 März 27 Schwerin. Gutsbesitzer in Kollosomp (Kr. Stuhm, Westpr.), † 1888 Dez. 3 in Berlin (Lichterfelderstraße 5).
~ 1856 Okt. 10 Rostock Johanna Linck, Tochter des Advokaten Dr. jur. Linck in Rostock und Luise geb. Altschwager.

Kinder:

  1. Mathilde * 1857 Sept. 19 Kollosomp.
    ~ 1876 Okt. 6 Kollosomp Hans Hermann Robert Adalbert Clausius, Gymnasialdirektor in Wollin * 1848 März 16 Oberförsterei Zerrin (Kr. Bütow, Pommern).
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  1. Anni * 1859 Juni 12 Kollosomp.
    ~ 1. 1881 Apr. 19 Kollosomp Conrad Hermann Clausius, Reichsbankvorsteher in Berlin, * 1853 Juni 5 Oberförsterei Zerrin (Kr. Bütow, Pommern). † 1889 Okt. 31 Berlin.
    2. 1898 Juni 14 Berlin Karl Heinrich Friedrich Wehmeyer, Rechtsanwalt und Notar in Schwerin, * 1849 Apr. 26 Schwerin, Witwer von Adine W. (G. 10, 3).
G. 12. Adolf Friedrich August Georg. Vater F. 10.

* 1827 Febr. 19 Schwerin. Advokat zu Rostock, † 1864 Sept. 30, beerd. in Rostock.
~ 1858 Mai 7 Rostock Mathilde Dorothea Auguste Dugge * 1836 Aug. 13 Rostock, Tochter des Senators Ludwig Friedrich D. und Pauline Elisabeth geb. Prehn. † 1875 Febr. 1 Gries bei Bozen, beerd. in Meran.

Kinder:

  1. Alice Caroline Pauline Friederike Charlotte * 1859 Sept. 15 Rostock, † 1877 Mai 2 Rostock.
  2. Elisabeth Mathilde Sophie * 1861 Mai 26 Rostock, lebt noch in Rostock, St. Georgstr. 34.
G. 13. Anton ludwig Friedrich Karl. Vater F. 12.

* 1831 Juni 13 Wismar. Brennereibesitzer in Wismar. † 1897 Aug. 25 Wismar.
~ 1868 Juli 14 Timmendorf Marie Sophie Henriette Calsow, lebt als Wwe. in Wismar, Dahlmannstr. 17, * 1844 Aug. 30 Timmendorf (Poel), Tochter des Karl Johann Calsow und Agnes geb. Haland.

Kind:

  1. Karl Johann Friedrich * 1869 Mai 15 Wismar, Kaufmann in Gnoien.
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~ 1896 Nov. 12 Gnoien Toni Ida Marie Pauline Kothé * 1874 März 10 Hagenow, Tochter des Postmeisters Alexander Kothé (jetzt a. D. in Gnoien) und Alwine geb. Eichler.
(Sohn: Karl Alexander Rudolf Friedrich * 1899 Janr. 18 Gnoien).

  1. Martha Sophie Elisabeth Karoline * 1871 Febr. 23 Wismar, † 1873 Juni 13 Wismar.
G. 14. Gustav Christian Joachim. Vater F. 12.

* 1836 Nov. 1 Wismar. Landwirt; von 1868 bis 1891 Erbpachthofbesitzer von Bauhof Lübz, zuletzt Rentner in Rostock, † 1901 Juni 30 Rostock.
~ 1868 Juli 24 Nesow Marie Sophie Ernestine Margarete Moll * 1848 Juni 9 Nesow (bei Rehna), Tochter des Gutspächters Fritz M. und Lisette geb. Thurow, lebt als Wwe. in Rostock.

Kinder:

  1. Friedrich ( Fritz ) Karl Martin * 1869 Mai 29 Bauhof Lübz. Landwirt in Darß bei Karbow (Bahnst. Lübz).
    ~ 1903 Apr. 15 Rostock Martha Ottilie Konert * 1870 Juni 3 Klein=Santersleben bei Magdeburg, Tochter des Gutspächters Heinr. Jakob K. und Dorothea Elisabeth geb. Bethge, später in Karbow (Mecklb.)
    (Sohn: Hans Heinrich Friedrich Franz Gustav * 1904 März 23 Darß).
  2. Franz Johann Friedrich * 1871 Dez. 23 Bauhof Lübz. Regierungsbaumeister in Schwerin.
    ~ 1902 Juli 29 Güstrow Elisabeth Dorothea Karoline Ottilie Eleonore Eberhard * 1878 Apr. 29 Dömitz, Tochter des (späteren) Oberamtsrichters Immanuel E. zu Güstrow und Ottilie geb. Pape.
    (Tochter: Marianne Ottilie Karoline Franziska Auguste * 1903 Aug. 16 Schwerin.)

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Verzeichnis

der

mit der Familie Wachenhusen durch Heirat
verbundenen Familien.


A ckermann D 5, 9.
Altschwager G 11.
B ehm G 7, 3.
Benefeldt E 3, 6.
Berg D 3. D 4.
v. Bernstorff E 3.
Bethge G 14, 1.
Birkenstadt B 2, 7. E 2.
de Biterra G 4, 1.
Bock F 2.
Bouchholz E 5.
Brennecke D 1.
Brüning F 7.
Bühring E 8.
v. Bülow B 1.
Buntzen D 4.
Bürger F 11.
Busch E 7, 9.
C alsow G 13.
Clausius G 10, 3. G 11, 1. G 11, 2.
Corbahn E 8.
D ahlmann E 7, 2.
Darm D 6, 3.
Ditten D 6.
Dugge G 12.
E berhard G 14, 2.
Eichler G 13, 1.
Ehlers C 2.
Erhardt F 10.
Eversen B 1, 1.
F abricius G 5.
Fairburn G 6, 1.
v. Flotow D 5, 7.
Friederici D 1, 1.
Frölich B 2, 3.
Fuhrmann F 12.
G aedig F 12, 2.
v. Gillern G 8, 3.
Glantz D 5.
Grantzow F 9.
Gronow D 5, 7.
Grube E 7, 6.
H agemeister F 8.
Haland G 13.
Hartmann G 2, 2. G 2, 3.
Hartwig F 8.
Haupt E 7, 10.
Hencke F 7, 1.
Hennemann D 2, 8. E 4, 5.
v. Hertzberg E 3, 4.
Heuß G 3, 2.
Hillebrandt F 3, 3.
Hintze C 2, 3. D 5, 5.
Hofmann G 3, 1. Hoppe A.
Huth G 3.
J anenzky B 2, 4.
Jentzen D 6, 2. F 7.
Johnson G 8.

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K istmacher B 1.
Klentz F 10.
Koch A 4.
Konert G 14, 1.
Kortüm E 7, 2.
Kossel B 2, 7. E 3, 7.
Kothé G 13, 1.
Kramer B 2, 11.
Krüger E 1. E 4, 5.
L angnickel B 1.
Lanzius B 2.
Linck G 11.
Loewener F 1. F 2, 2.
Luther C 2, 5.
M aas B 2, 3.
Mahns G 6.
Mann F 10, 9.
de Martini G 4.
Maßmann E 1, 3.
Michaelis E 7, 8.
Michelsen E 4, 3.
Möhn G 3.
Moll G 14.
Mühlenbruch G 2.
N . N. C 2.
O ldenburg E 4.
P ape G 14, 2.
Paepke F 9.
Paris E 9.
Pauli E 4, 3.
Petersen E 3. E 4.
Petri D 1.
Prehn G 12.
Proisi G 4, 3.
Q uistorp D 3. D 4.
R enz G 1.
Riebe D 5, 7.
Ritzerow F 4.
Roland C 1, 2. D 1.
Rose E 7.
Rudow B 2, 9.
v. Rudow F 10.
S atow F 7, 1.
Scherer F 12.
Schlemm E 5, 7.
Schmidt E 3. E 4. G 10, 1.
v. Schmidt E 4, 3.
Schröder D 2.
Schwarz E 1, 3.
Schweder C 1, 3.
Seehase C 2. D 5.
Seel G 3, 2.
Sevecke D 2, 6.
v. Sperling B, 1.
Stahl G 7, 2.
Steffens B 1.
Steinkopf E 8, 1.
Storch E 2, 1.
Susemihl F 3.
T hilemann B 2, 5.
Thon G 9.
Thurow G 14.
Thym G 10.
Tonagel E 1, 4.
Tumaschefsky G 7.
V aupel G 8.
Vette E 2.
Vick F 3.
Voigt D 6, 1.
v. W achenfelt B 1.
Wehmeyer G 10, 3. G 11, 2.
Wendt C 1. D 1, 1. F 10. F 10, 4.
Willnecker F 6.
Wirtinger G 4, 2.
Z aepelihn E 6.
Zimmermann G 8, 3.
Zöllner G 10.


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Nachtrag zu Seite 8 und 9.

D er Zufall spielte mir, als schon die beiden ersten Bogen gedruckt waren, genaueres über die Mönkesmokers und die Maß von Wachenhusen in die Hände.

Im Jahre 1524 machte sich ein reformatorisch gesinnter Augustinermönch, Heinrich von Zütphen genannt, von Bremen aus, wo er in lutherischem Sinne gepredigt hatte, zu gleichem Zwecke nach Ditmarschen auf. Von den Meldorfern anfänglich günstig aufgenommen, war er der katholischen Geistlichkeit gar bald ein Dorn im Auge. Sie wiegelte die Ditmarscher Bauern gegen ihn auf, und diese überfielen ihn am Freitage nach Marien Empfängnis, also am 9. Dez. 1524 im Pfarrhause zu Meldorf, und schleppten ihn unter grausamen Mißhandlungen nach Heide, wo sie ihn lebendig verbrannten. Unter den Rädelsführern dieses Anschlages nennt Luther, der schon 1525 darüber einen Traktat nach Bremen sandte, auch einen Bauern aus Wackenhusen (einem Dorfe bei Wöhrden in Ditmarschen), den er, wohl aus Mißverständnis seiner niederdeutschen Vorlage Brosi Johann zu Wackenhausen nennt. Der bremische Chronist Renner macht daraus zwei Personen: Ambrosius, Johannes Wackenhusen; Neokorus, der Chronist Ditmarschens, geboren etwa 1550 zu Wöhrden, wo sein Vater Prediger war. stellt Grot Johan tho wackenhusen als das richtige her. Ein andrer Ditmarscher Schriftsteller Russe hatte Grote Joh. Maes van Wackenhusen überliefert. So ist es auch in Westphalens Mon. ined. IV, 1471 wiedergegeben.

Hieraus sind nun die sagenhaften edlen Herren Maß von Wachenhusen entstanden.

Den Namen der Mönkeschmokers aber haben sie dem bremischen Chronisten Renner zu verdanken, der seinem Berichte über das Aufsehen erregende Ereignis, das auch in Bremen, dem ehemaligen Wirkungsorte Heinrichs von Zütphen, die größte

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Bestürzung und den tiefsten Abscheu hervorrief, die Worte anfügte: Dat lof averst, dat de Dettmarschen daerfan hadden, dat waß, dat men se hierna lange tid Monnekeschmokers nöhmede.

Eine Beziehung dieses Aufdrucks zu der, oder überhaupt nur zu irgend einer Familie des Namens Wachenhusen oder Wackenhusen besteht nicht. Es ist zudem überall nicht bekannt, daß das Dorf Wackenhusen in Ditmarschen auf eine Familie seinen Namen hat übergehen lassen. Aus den angegebenen Quellen läßt sich nur ersehen, daß ein Bauer namens Grot Johann oder auch Grot Johan Maes zu Wackenhusen 1524 existiert hat. Das van Wackenhusen Russe's ist durch Luther's zu und des Neokorus tho in seinem richtigen Werte als bloße Bezeichnung des Wohnortes hinlänglich gekennzeichnet.

Für die mecklenburgische Familie Wachenhusen ist die Sache damit völlig beseitigt. Ihre Herkunft aus dem bei Northeim belegenen Wachenhausen läßt sie als völlig unbeteiligt an dem Attentate gegen den lutherisch gesinnten Mönch in Ditmarschen erscheinen.

 

Vignette
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Übersicht über die Familie Wachenhusen
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II.

Mecklenburger in Danzig.

Von

Dr. Otto Grotefend (Marburg).


D er Aufruf des Deutschen Ordens zur Ansiedlung im fernen, damals noch unwirtlichen Osten unseres heutigen größeren Vaterlandes ist nicht wirkungslos verhallt. Zu Tausenden strömten die Familien über die Elbe, und in rastlosem Mühen in Handel und Handwerk drängten sie sich unaufhaltsam zwischen die unterworfenen Völkerstämme, trugen sie deutsche Arbeit und deutsche Sitte bis tief in das Preußenland, ja weit nach Rußland hinein. Während auf dem platten Lande die alten Gebieter und Bebauer, die stolzen polnischen Grundbesitzer und die sklavischen Knechte, sich noch längere Zeit ziemlich ungestört auf ihren ererbten Sitzen, in ihren Dorfschaften hielten, sammelte sich in den Städten fast rein deutsches Leben in einem Volke an, das, gemischt aus allen Gauen des Deutschen Reiches, von dem kräftigen Drange nach befriedigender Arbeit und nach dem reichen Gewinn erfüllt war, der ihnen vielleicht in der oft fernen Heimat nicht zu teil geworden war. Aus dem Gebiete dieser reichen Kolonisationsgeschichte sei im Folgenden eine jener Städte herausgegriffen, die sich zu besonders stolzer Höhe entwickelte; unser Blick soll auf Danzig und zwar hier ganz besonders auf seine Einwohner mecklenburgischer Herkunft gelenkt werden. Bietet schon bei andern Städten des Reiches ein Blick in die alten Bürgerlisten das größte Interesse und reichsten Lohn für die Erforscher der Geschichte ihrer inneren Entwicklung, so ist dies ganz besonders bei dieser Kolonistenstadt der Fall, bei ihr, die sich schnell aus eigener Kraft emporschwang und für lange Zeit in gerechtem Stolze sich als der mächtigste Handelsplatz der östlichen deutschen Küste erhielt. Es sind darum auch

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für die vorliegende Arbeit die Bürgerbücher Danzigs, die von der Mitte des 14. Jahrhunderts an bis zur Neuzeit, ausgenommen die Zeit von 1453 bis 1536, erhalten sind, die wertvollste Quelle gewesen. Jede ihrer Seiten lehrt es uns, daß auch Danzigs Bürgerschaft sich zu allen Zeiten aus Söhnen der verschiedensten deutschen Gaue zusammengesetzt hat. Überwiegen dabei allerdings besonders die Westfalen, Pommern und Schlesier, so läßt sich andrerseits auch schon recht früh ein starker Zuzug aus Mecklenburg feststellen, was bei den überaus lebhaften Handelsbeziehungen und den gemeinsamen hansischen Interessen sehr wohl zu erklären ist. Da die Bürgerbücher leider erst seit dem 16. Oktober 1557 so gut wie regelmäßig, vorher aber nur sehr selten, die Herkunft des Neubürgers vermerken, so können wir erst seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts eine fast lückenlose Reihe der Bürger Danzigs mecklenburgischen Blutes gewinnen. Einige wenige nur (Nr. 165, 173, 227) waren für das 14. Jahrhundert unzweifelhaft als Mecklenburger zu erkennen und sind deshalb in das Verzeichnis der 600 Namen aufgenommen worden; aber man geht wohl nicht fehl, wenn man auch Folgenden mecklenburgische Abstammung zuerkennt: Johannes Rozstokeman, Nikolaus Teterow, Borchard de Sülte, Hinricus de Gnoyen (gewannen 1364 das Bürgerrecht), Hinzse de Swerin (1365), Johannes Güstrow, Bertoldus de Rostok, sartor (1367), Heyno de Hagenow, cocus und Vicko Hagenow (1370), Johannes de Hagenow (1371), Hermann Meklinburgh (1372), Arnoldus von Warin (1374), Jakobus Güstrow (1375), Johannes Rostock, Claus Malchow (1376), Arnoldus de Wysmaria (der allerdings ebenso gut aus Westfalen stammen könnte, wo die Familie de Wismaria schon im 13. Jahrhundert blühte), Johannes Grevesmole (1379), Hans von der Wysmer (1386), Hanneke Mekelborgh (1390), Nikolaus Wismerer (1393 Michaelis), Hinrich von Blankenberge, Johann Grevesmole (1395), Hans Parcham (1396), Hans Boltenhagen (1406), Hinrich Mekelborch (1434). In allen diesen dürfte mecklenburgisches Blut gerollt haben, denn gerade bei den Kolonisten jener Zeit entwickelten sich die Herkunftsbezeichnungen allmählich zu Familiennamen; schneller fanden sich die Landsleute in der fremden Stadt als heute, und nichts lag näher, als den unbekannten Neubürger von anderen durch die Angabe seiner Herkunft zu unterscheiden.

Außer den eigentlichen Bürgern mecklenburgischer Abkunft (es sind ihrer nur 333 von den 600 Namen des Verzeichnisses) sind noch eine Reihe anderer Personen in die Liste aufgenommen.

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Zunächst die Schüler des Gymnasiums. Es waren dies aber nicht nur Knaben, wie man vielleicht aus dem Namen der Anstalt schließen könnte. Das Gymnasium academicum oder illustre hatte den Rang einer Hochschule, und mancher, der schon Universitäten des Reichs besucht hatte, kam nach Danzig, um dort seine Studien in einer der vier Fakultäten fortzusetzen. Diese sogenannten Academici, die in die erste Klasse eintraten und wegen ihrer fortgeschrittenen Bildung in hohem Ansehn standen, übten auch freiere akademische Sitten; der Degen schmückte ihre Seite, und sie besuchten nur die Vorlesungen, die ihrer Neigung entsprachen und für den zukünftigen Beruf von Nutzen sein konnten. Aus diesem Grunde sind sie dem Verzeichnis einverleibt worden, die wenigen Schüler der andern niederen Klassen wurden indessen mitgenommen; möglich, daß auch unter ihnen einer oder der andere später in seiner engeren Heimat, in der Vaterstadt irgend eine Rolle durch seine Wissenschaft gespielt hat. Die Matrikeln von Greifswald und Frankfurt a. O., die mir bei der Aufstellung der Liste zur Hand waren, sind zu einzelnen Notizen über den weiteren wissenschaftlichen Studiengang einstiger Danziger Schüler benutzt worden. Leider ist der Registerband zur Matrikel der Universität Rostock noch nicht erschienen; auch ihr Studium würde vielleicht noch für manchen etwas mehr ergeben.

Aufgenommen sind ferner die Zeugen in den bei der Meldung zur Verleihung des Bürgerrechts vorzulegenden Echtgeburtsbriefen, soweit sie Mecklenburger waren, wobei das Geburtsjahr nach den oft schwankenden Angaben über das Alter bestimmt worden ist. Bei einzelnen dieser Leute ist nicht geradezu bemerkt, daß sie "auch des Ortes her" sind, sondern ihre Zeugnisabgabe wurde durch den Zusatz "hatte viel Umgang mit den Eltern" als berechtigt anerkannt. Auch diese Namen sind, außer wenn ihre Träger als Nicht=Mecklenburger festzustellen sind, in die Liste aufgenommen, aber mit einem Fragezeichen versehen worden; bei einzelnen läßt es sich nämlich nachweisen, daß sie tatsächlich aus Mecklenburg in Danzig eingewandert sind. Genaueren Familienforschungen, für die in diesen Aufzeichnungen vielleicht manches Wertvolle enthalten ist, gelingt es möglicher Weise, auch hier noch weitere Aufklärung und größere Sicherheit zu schaffen.

Schließlich gaben Kirchenbücher, Handschriften und ältere Drucke noch vereinzelte Kunde von Söhnen Mecklenburgs in Danzig und seinem Gebiete.

Da uns bei der Aufstellung des Verzeichnisses besonders eben die Eigenschaft der mecklenburgischen Abstammung interessierte,

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so sind alle Personen, die in Mecklenburg selbst handelnd auftraten und uns durch die Geburtsbriefe bekannt geworden sind, genau mit allen zur Verfügung stehenden Angaben darin aufgenommen worden. Eine eingehende und systematische Durchsicht des reichen Danziger Stadtarchivs, besonders der Schöffenbücher, an der ich erst durch äußere lokale Gründe, später durch Zeitmangel verhindert war, würde sicherlich noch mehr Material zur Geschichte der einzelnen Personen, ihrer Familien und ihrer Verwandtschaften ergeben.

Bevor ich diesen einleitenden Worten die mehrfach genannte Zusammenstellung folgen lasse, will ich zur Erklärung mancher ihrer Angaben einige kurze Bemerkungen über die verschiedenen Arten des Danziger Bürgerrechtes vorausschicken. Man konnte in Danzig auf dreierlei Weise das Bürgerrecht gewinnen, auf einen Kaufmann, auf irgend einen zünftigen Handwerksmann und auf einen Arbeitsmann; erstere Art hieß das große, die beiden andern das kleine Bürgerrecht. Das Bürgerrecht auf einen Kaufmann war das vornehmste, die Aufnahmegebühren waren dem entsprechend von ziemlicher Höhe, ja sie stiegen zuweilen bis zu mehreren Tausend Gulden, wozu, wie auch bei der zweiten Art, noch die Beschaffung einer vollständigen Kriegsrüstung kam. Der Zusatz "cum clausula" bei einzelnen Namen bezieht sich auf eine Verordnung (Klausel) des Rates vom April 1644, die den Neubürgern dieser Klasse den Ankauf königlicher oder adliger Güter untersagte. Zur Erlangung dieser Art des Bürgerrechtes galten zunächst die hansisch geborenen Fremden unbedingt für befähigt, aber auch alle Mecklenburger, da sie wenigstens im Bezirk von Hansestädten (Rostock und Wismar) das Licht der Welt erblickt hatten. Anders war es z. B. bei Nürnbergern (!), Lombarden, Engländern, Holländern, Flämingern und Juden; zu ihrer Aufnahme mußten noch im 17. Jahrhundert alle drei Ordnungen der Bürgerschaft um ihre Einwilligung gefragt werden.

Das Bürgerrecht auf irgend einen Handwerksmann, die zweite Ordnung, konnte nur von solchen gewonnen werden, deren Gewerbe eine Zunftgenossenschaft bildete; nicht=zünftige Handwerker, wie z. B. Altflicker, Schraubenmacher, Höcker u. a., mußten sich mit dem Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann begnügen, das auch den weniger Bemittelten gegen eine (abgesehen von einzelnen Ausnahmen) verhältnismäßig geringe Anzahlung den Schutz der mächtigen Handelsstadt, ja des ganzen Hansebundes gewährte. Der Übergang von einer Stufe des Bürgerrechtes zu einer ändern stand jedem Bürger gegen Zahlung ent=

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sprechender Sporteln frei, nachdem die neuen Standes= bezw. Gewerksgenossen ihre Einwilligung dazu erklärt hatten. Ich will an dieser Stelle nur kurz darauf hinweisen, welch reicher Anzahl von verschiedenen Gewerken die Danziger Bürger aus Mecklenburg, die sich zur zweiten Klasse des Bürgerrechtes meldeten, angehört haben: es sind 52 verschiedene Handwerksarten vertreten bei 215 bekannt gewordenen Namen dieser Klasse. Weitaus die stärkste Gruppe bilden darunter die Schneider, ihrer sind nicht weniger als 62 (fast 29 Prozent!), es folgen die Seeschiffer mit 26 Namen, die Festbäcker mit 22, die Schopenbrauer mit 13, noch mehrere Gewerke mit 2-9 Vertretern und schließlich 30 mit nur je einem Namen. Das Bürgerrecht auf einen Kaufmann gewannen 45, das auf einen Arbeitsmann 73 Mecklenburger.

Einige der unbekannteren Berufsarten bedürfen vielleicht hier einer kurzen Erklärung, soweit sie nicht im Verzeichnis selbst erläutert werden, wo zuweilen die alten Ausdrücke in Klammern beigefügt sind. So sind Bordingsführer Flußschiffer (im Gegensatz zu den "seefahrenden Männern", Festbäcker backen festes (Roggen=) Brot, Losbäcker dagegen lockeres (Weizen=)Brot, Gardenirer sind Gärtner, Sayemnacher, heute Raschmacher genannt, weben ein leichtes Wollenzeug, Seugner sind Fischer, die auf Seugen, einer besonderen Art von Booten, ihre Fische auf den Markt bringen; Schopenbrauer heißen die Brauknechte, die nicht mehr bei einem Wirte dienen, sondern im eigenen Brote sitzen, den Brauern aber für gewissen Lohn zu Hülfe gehen; Häcker sind Kleinhändler, Reifschläger (Reepschläger) nennt man die Seiler, die nur die schweren Schiffstaue anfertigen.

Über das äußere des Verzeichnisses ist nur hinzuzufügen, daß die Anordnung der einzelnen Namen alphabetisch ist, auch in den Vornamen bei gleichen Zunamen; Personen mit gleichen Vor= und Zunamen sind der Zeitfolge nach geordnet. Die Schreibart ist streng nach der Vorlage beibehalten, so sind z. B. Foege und Voege getrennt; Varianten der Schreibweise stehen in Klammern, desgleichen einzelne Endungen von Frauennamen, wenn es fraglich ist, ob die Endsilbe weibliche Flexion oder ein Teil des Vatersnamens ist. Die Ortsnamen sind in der heutigen Form wiedergaben, wobei meistens die alte Schreibart und bei den weniger bekannten Dörfern und Gütern hinter einem Strich das Amt in Klammern vermerkt ist (nach Raabe).

Wegen der verschiedenen Kalenderberechnungen sei noch daran erinnerte daß in Danzig sofort mit dem 5./15. Oktober 1582 amtlich der neue Gregorianische Kalender angenommen wurde,

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während alle in Mecklenburg und den benachbarten Territorien bis 1700 ausgestellten Urkunden nach Julianischem Stile datiert sind. Die Sammlungen schließen mit dem Februar 1814 ab; aus der ersten preußischen Zeit von 1793 bis 1807 sind Bürgerlisten im Danziger Archive nicht vorhanden.

Archivalische Quellen
mit den Abkürzungen in Citaten.

Die Quellen zu dieser Arbeit liegen fast sämtlich im Archiv der Stadt Danzig, Abteilung 300 des dortigen Königlichen Staatsarchivs. Es sind:

  1. Bürgerbücher, citiert: Bb.
  2. Ältestes Erb= und Zinsbuch.
  3. Sammlung von Geburtsbriefen, citiert: Gb.
  4. Schöffenbücher, citiert: Schb.
  5. Matrikel des Danziger Gymnasiums, citiert: M.
  6. Handschriften, besonders Hs. Vv.
  7. Urkunden.
  8. Abteilung 53 des Stadtarchivs.
  9. Abteilung 30 des Stadtarchivs.
  10. Abteilung 42 des Stadtarchivs.
  11. Akten des Wettegerichts.
  12. Libri memorandorum.
  13. Kirchenbücher.

Dazu kommen: 1. aus dem Staatsarchiv: Das Konitzer Schöffenbuch (Westpreußische Folianten Nr. 1000).

2. Aus der Danziger Stadtbibliothek: Handschrift Nr. 428.

Literatur:

1. E. Friedländer. Ältere Universitätsmatrikeln. I. Universität Frankfurt a. O. Bd. 1-3. Publikationen aus den K. Preußischen Staatsarchiven Bd. 32 (Leipzig 1887), 36 (1888), 49 1891).

2. E. Friedländer. Ältere Universitätsmatrikeln. II. Universität Greifswald. Bd. 1 und 2. Publikationen aus den K. Preußischen Staatsarchiven Bd. 52 (Leipzig 1893), 57 (1894).

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3. Praetorius. Danziger Lehrer=Gedächtnuß. 1713, 1733, 1760.

4. Rhesa. Kurzgefaßte Nachrichten von allen seit der Reformation an den evangelischen Kirchen in Westpreußen angestellten Predigern. Königsberg 1834.

5. Balck. Mecklenburger auf auswärtigen Universitäten bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts. Jahrb. des Vereins für Meckl. Geschichte und Altertumskunde, Jahrgg. 48, 49, 50 Schwerin 1883-85.

6. A. J. C. zur Nedden. Beiträge zur Geschichte der Großh. Justizkanzlei zu Schwerin. Jahrb. des Vereins für Meckl. Geschichte und Altertumskunde. Jahrgg. 45.


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1. A bel, Valentin, aus Neustadt, wurde im Juli 1643 in das Gymnasium aufgenommen. (M.) Er war vermutlich nah verwandt mit

2. Abell (Abel), Valentin, ebenfalls aus Neustadt, der am 11. März 1664 das Bürgerrecht als Glaser erhielt. Er erschien am 24. September 1663 persönlich vor dem Rat in Neustadt und ließ durch die dortigen Bürger Hans Wulff, Ältermann des Bäckeramtes im Alter von 70, und Jürgen Richter, Rademacher im Alter von 80 Jahren, seine Echtgeburt bescheinigen. Seine Eltern waren Valentin A., Bürger in Neustadt und Hofschnitzer des Herzogs Adolf Friedrich von Mecklenburg, tot schon vor 1642 August 13, und Katharina geb. Brandes, geb. um 1600, gestorben vor 1663 September 24, die aus Kronskamp (Amt Neustadt) stammte. Sie bezeugte am 13. August 1642 in Danzig die Echtgeburt ihres Nachbarsohnes Carsten Reinicke (Nr. 408). (Bb. Gb.)

3. Albinus, Georgius, aus Plau, wurde im November 1608 in das Gymnasium aufgenommen (M.), September 1613 in Königsberg immatrikuliert.

4. ? Albrecht, Friedrich Bernhard, aus Doberan?, geb. um 1729, Einwohner und Hauszimmergeselle in Danzig, beglaubigte am 16. Oktober 1786 die Echtgeburt C. G. Haalbecks (Nr. 177) aus Doberan, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

5. Altschwager, Joachim, von Rostock, gewann am 24. September 1705 das Bürgerrecht in der Altstadt als Festbäcker. (Bb.)

6. Arendt, Jochim, aus Kröpelin, geb. um 1618, Zimmermann in Danzig, bezeugte am 12. März 1648 die Echtgeburt seines Nachbarsohnes J. Crakau (Nr. 86).

7. Arendts (Arends), Heinrich, von Schorssow (Amt Stavenhagen), erwarb am 1. Juli 1659 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Unter dem 19. April 1655 beurkundeten Georg Bornhagen, Fürstl. Meckl. Landmarschall zur Nering erb=

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gesessen, und Dietrich Eff, Amtmann des Fürstl. Hauses (?) und Amtes Groß=Lukow, daß der persönlich vor ihnen erschienene Fürstl. Amtsuntertan Heinrich A. nach Zahlung von 20 Gulden meckl. Währung in Gegenwart der Zeugen Jochim Schwenchendorff und Hinrich Kressin die Befreiung von der herzogl. Leibeigenschaft erlangt habe. Seines verstorbenen Vaters Hof zu Schorssow wurde von seinem Schwager, dem genannten Schwenchendorff, bewohnt und in Gewere behalten. Heinrichs vor 1655 verstorbene Eltern, der Ackersmann und Fischer Hans A. in Schorssow und Katharina geb. Rath (Rathke), aus Karstorf gebürtig, waren in Schorssow durch Laurentius Hille, Pastor zu Bülow, getraut worden. Seine Taufzeugen waren Jochim Rottschlaff, Thewes Dames und Ursula Heidens, Einwohner in Schorssow. (Diese Urkunde ist augenscheinlich gefälscht). Vor dem Danziger Rat bekundeten am 2. Mai 1659 Georg Nickel (Nr. 355) und Sophia Oldenborg (Nr. 363) seine Echtgeburt. (Bb. Gb.)

8. Arents, Dilge (=Ottilie), Tochter des Hans Arents, aus Rostock gebürtig, starb am 26. September 1626 auf dem Vorstädtischen Graben in Damerows Wohnung. Sie scheint einen Bierausschank gehabt zu haben, denn in ihrem Nachlasse befanden sich u. a. 27 Biergläser und 2 Tonnen Bier; andrerseits hinterließ sie mancherlei Schulden, darunter auch 25 Gulden halbjährigen Hauszins. (Handschr. Vv. 280, S. 185 v.)

9. Au, Johann Georg, aus Güstrow, gewann am 31. Juli 1764 das Bürgerrecht in der Altstadt auf einen Arbeitsmann. Er war das vierte Kind aus der Ehe des vor 1764 Juli 9 verstorbenen Zimmergesellen Daniel Au in Güstrow mit der gleichfalls vor 1764 Juli 9 verstorbenen Anna Christine geb. Kölle. (Bb. Gb.)

10. Baade, Michael, aus Diedrichshagen (bei Warnemünde), erhielt am 19. Juli 1722 das Bürgerrecht als Schiffer. (Bb.)

11. ? Babbatz, Henrich, aus Dragun (bei Gadebusch?), erwarb am 10. April 1623 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. (Bb.)

12. Backmeisterus, Jacobus, aus Güstrow, wurde im Juli 1634 in das Gynmasium aufgenommen. (M.) Sohn des dortigen Superintendenten, † 1638 als Student.

13. Bade, Franz, Einwohner und Arbeitsmann in Danzig geb. um 1597. Er war ein naher Verwandter des J. Bade aus Golm (Nr. 15), dessen Echtgeburt er am 14. Juni 1657 bezeugte. Ob er ebenfalls aus Golm stammte?

14. Bade, Gabriel, Bernsteindreher, Sohn des Rostocker Bürgers und Ratsverwandten Peter B. Der Rostocker Rat empfahl ihn, der in Lübeck gelernt, dort sowie in Rostock ge=

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arbeitet hatte und sich in Danzig als Meister niederlassen wollte, unter dem 11. April 1544 an den Rat von Danzig. Er hat aber vielleicht diesen Plan nicht ausgeführt, denn in den Bürgerbüchern ist sein Name nicht verzeichnet. (Urk.=Schiebl. 109 D .)

15. Bade, Jakob, aus Golm (Domäne, Amt Stargard), gewann am 26. Juni 1659 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. Seine Echtgeburt wurde am 14. Juni 1657 vor dem Danziger Rat durch seine Verwandten Jakob Bade (s. J. Bode, Nr. 49) und Franz Bade (Nr. 13) beglaubigt. Seine vor 1657 verstorbenen Eltern waren Jakob B., Bauer in Golm, und Anna geb. Clakow. (Bb. Gb.)

16. Bade, Peter, von Rostock, erwarb am 8. Oktober 1712 das Bürgerrecht als Schiffer. (Bb.)

17. Bagemühl, Johannes, aus Woldegk, wurde im Juli 1708 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

18. Bartelman (Bartheltman), Jakob, aus Warnemünde, geboren um 1614, erhielt am 23. Mai 1645 das Bürgerrecht als Seefahrer ("auf einen seefahrenden Mann"). Er beglaubigte am 25. August 1662 die Echtgeburt des H. Kroß (Nr. 256). (Bb.)

19. ? Bartels, Daniel Dietrich, aus Arpshagen? (oder aus Rolofshagen ?), geb. um 1774, Zuckersiedemeister in der Reimerschen Zuckerfabrik in Danzig, beschwor am 10. Mai 1808 die Echtgeburt des J. H. O. Kammradt (Nr. 223) aus Rolofshagen, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

20. Bartholdi, Adolf Theodor, aus Neu=Brandenburg, wurde am 3. Juli 1737 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

21. Bartholdi, Paul, aus Güstrow, trat im März 1585 in das Gymnasium ein. (M.)

22. Bartholomaeus, Jakob, aus Parchim, wurde im März 1689 in die zweite Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

23. Bartoldi, Johann Samuel, aus Staven (Amt Stargard), trat am 10. Juli 1736 in die erste Klaffe des Gymnasiums ein. (M.)

24. Becker, Hermann, aus Rostock, wurde im Juni 1678 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

25. Becker, Klaus, wie er sich in Danzig nannte, mit seinem richtigen Zunamen aber Bredelif (Breydelyff), wohnhaft in Danzig, starb dort mit Hinterlassung einer Witwe kurz vor dem 20. März 1555. Er stammte vermutlich aus Teterow, wo sein Bruder Hans Br. und seine Schwester Anna sowie deren Mann Klaus Busing lebten. (Abtig. 53, Pack. 49.)

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26. ? (Behm), Anna Maria, geb. Krahts, Frau des Schirrmachers Peter Behm auf Stadtgebiet nahe vor Danzig, aus Gnoien?, geboren um 1702, bezeugte am 11. Januar 1764 die Echtgeburt des H. K. Schröder (Nr. 461), mit dessen Eltern sie viel Umgang gehabt hatte.

27. Behn, Stephan, aus Rostock, geb. 1652, gewann am 27. Januar 1678 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Seine Echtgeburt wurde am 17. März 1677 vor dem Protonotar Johann Nieman zu Rostock, vor dem der Kaufgeselle Stephan Behn persönlich erschien, durch die Rostocker Bürger und Kaufleute Johann Zander und Urban Panckow beglaubigt. Behns Eltern waren Reinhold B., Brauer und Kaufmann in Rostock, und Magdalena geb. Timpff, "so aus einem uhralten vornehmen adelichen Geschlecht der Timpffen aus der keyserl. Frey= und Reichsstadt Aachen entsproßen", die 1651 in der Marienkirche zu Rostock durch den Pastor Dr. Johannes Corfinius getraut worden waren. Stephans Taufpaten waren Ambrosius Peterßen, J. U. D., sein Großvater Samuel Timpff und Elisabeth Behn. Die Eltern des Vaters waren Steffen B., Bürger und Kaufmann in Rostock, und Agneta, Tochter des verstorbenen Predigers an der Georgskirche zu Rostock Georg Hansen, die der Mutter Samuel Timpff, gewesener Münzmeister in Rostock und Magdalena, Tochter des verstorbenen Andreas Elers, Bürgermeisters der Stadt Burg auf der Insel Fehmarn. (Bb. Gb.)

28. v. Behr, Karl Joachim, Danziger, aus mecklenburgischem Adel, wurde am 5. April 1745 in die zweite Klasse des Gymnasiums aufgenommen.

29. Behst (Beihst), Nikolaus, aus Groß=Dallwitz (Amt Gnoien), erwarb am 4. Febr. 1649 das Bürgerrecht als Schneider. Seine Echtgeburt wurde am 24. Febr. 1645 von dem Rat zu Ribnitz nach persönlichem Erscheinen auf Grund der Zeugenaussagen des Stadtprokurators Vith Thuen zu Ribnitz im Alter von 70 (vgl. Nr. 525) und des dortigen Bürgers und Fischers Jochim Hein im Alter von 68 Jahren bescheinigt, und zwar mit folgendem Zusatz: "also hat er billig bey uns angehalten, in großgonstiger erwegung leider Gotts daß Kriegswesen alhie im Lande eine geraume Zeit und viele Jahr hero mit Einquartierung, beschwerlichen Contributionibus und sonsten an abnahm, Rauben und Plundern fürgegangen und noch continuiret, dahero die obrigkeit, unter welcher gedachter Nicolaus Behst gebohren, alß der . . . Junckherr David Bassevitz mit frauw ohn Leibes Erben

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in großer bekummernuß verstorben und daß ganze Dorff Großen Dalvitz, in welchem der Vatter Jochim Behst gewohnet, ruiniret, alßo daß kein lebendiger Mensche in demselben mehr vorhanden". Die vor 1645 Febr. 24 verstorbenen Eltern des Nikolaus waren der genannte Jochim B., Bauer und Ackersmann in Groß=Dallwitz, und Anna geb. Hardeloff. (Bb. Gb.)

30. Benzelin, Franz, aus Friedland, wurde im Juni 1661 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)

31. Berg, Johann Andreas, aus der Stadt Penzlin, erhielt am 10. Oktober 1760 das Bürgerrecht als Schneider. Er war das älteste Kind seiner vor 1760 verstorbenen Eltern, des Bürgermeisters , Kauf= und Handelsmannes Johann Heinrich B. in Penzlin und seiner Frau Helena geb. Hepffner. (Bb. Schb. 158, Bl. 158 v.)

32. Berg, Johann Friedrich, aus Rostock, trat am 8. Sept. 1730 m die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.) Vielleicht identisch mit J. F. Berg, der am 26. April 1756 als Rat in der Justizkanzlei zu Schwerin angestellt, am 18. April 1763 dort zum Vizedirektor ernannt und am 5. April 1764 seiner schwachen Gesundheit wegen entlassen wurde.

33. ? Berg, Nikolaus Friedrich, aus der Stadt Tessin?, geboren um 1668, Schneider auf dem Bischofsberg vor Danzig, bezeugte am 17. Mai 1717 die Echtgeburt des R. Kroß (Nr. 259) aus Tessin, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.

34. Beselin, Lukas, von Rostock, wurde im März 1683 zusammen mit J. Harms (Nr. 186) in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. Er wurde 1687 im Sommer zu Rostock Magister und im Winter darauf in die philos. Fakultät aufgenommen. (Hofmeister, die Matrikel der Universität Rostock III, 300.) Der im Jahre 1698 in Greifswald immatrikulierte Magister Lukas Beselin aus Rostock ist daher mit dem Danziger identisch. (M.)

35. Betzel (Bezell), Johann Ulrich, aus Bäbelitz (Böbelitz, Amt Gnoien), erhielt am 29. Juni 1697 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Seine Echtgeburt wurde am 6. Febr. 1696 von seinem Vatersbruder, dem Rechtsgelehrten Ulrich Bezell, Bürgermeister der Stadt Bergen a. Rügen, Königlichen Hofgerichtsadvokaten und Mandatar des Rügenschen Adels, bezeugt. Betzel ist am 14. Febr. 1669 in Bäbelitz als zweiter Sohn seiner vor 1696 verstorbenen Eltern, des Bastian B., Pfandinhabers des Gutes Bäbelitz "im Fürstentum Pommern" (!), und der Ilsabe, Tochter des verstorbenen Pastors Johannes Ruche in Sülze,

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geboren. Seine Taufzeugen waren Henning Andreas von Behr, auf Tangrim (Amt Gnoien) Erbgesessen, der genannte Pastor Ruche und die Frau des Sülzer Stadtvogtes Elias Dröscher. Der Großvater väterlicherseits war der Prediger Ulrich B. zu Schmarsow in Pommern. (Bb. Gb.)

36. Beye, Merten, aus Friedland, geboren uni 1576, Einwohner und Träger in Danzig, beglaubigte am 9. Juni 1626 die Echtgeburt R. Wienbrandts (Nr. 562) aus Friedland.

37. Bilder, Johann, aus Gnoien, erhielt am 17. Mai 1725 das Bürgerrecht in der Altstadt auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

38. Bisterfeld, Hans, aus Kröpelin, geb. um 1594, früher Bäcker in Bützow, 1648 in Danzig wohnhaft, wo er am 12. März die Echtgeburt Jochim Crakaus (Nr. 86) beurkundete.

39. ? Blanckmeister, Karl, aus Altstrelitz ?, geb. um 1733, bezeugte am 1. Juni 1785 als Einwohner und Zeugmachergeselle in Danzig die Echtgeburt des J. H. Meuman aus Altstrelitz (Nr. 328), da er viel mit dessen Eltern verkehrt habe.

40. Blasien, Märten, aus Wismar, gewann am 12. Febr. 1569 das Bürgerrecht als Bordingsführer. (Bb.)

41. Bleeck (Bleck), Martin, aus Doberan, geb. um 1745 (oder 1741 ?), erhielt am 21. März 1776 das Bürgerrecht als Schuster. Seine Echtgeburt wurde in Danzig am 1. Febr. 1776 durch J. J. Vircho (Nr. 538) und J. B. Peterson (Nr. 371) beglaubigt. Martin war das dritte Kind aus der Ehe des Bürgers und Schneiders Martin Bl. in Doberan und der Maria geb. Beyer. Am 30. Januar 1777 bezeugte Martin die Echtgeburt J. F. Priebes (Nr. 394) und am 4. Nov. 1785 die des genannten Peterson (Nr. 371). (Bb. Gb.)

42. Bliesaht (Bleysatt), Jakob, aus Rostock, geb. um 1675, erwarb am 20. Dez. 1704 das Bürgerrecht als Schneider. Am 3. Aug. 1716 beschwor er die Echtgeburt des J. Schütz (Nr. 470). (Bb. Gb.)

43. Blühte (Blüth, Blüthe), Nikolaus, von Rostock, erchielt am 2. März 1715 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann (cum clausula) und starb als Handelsmann in Danzig kurz vor dem 11. Mai 1726. Seine Schwester war mit einem gewissen Lüdckemann in Rostock vermählt; ihre Töchter Dorothea Elisabeth und Anna Christina, Frau des Bürgers und Brauers Berend Beye in Rostock, teilten sich mit Nikolaus' kinderloser Witwe Florentina Elisabeth geb. König, in den Nachlaß. (Bb. Schb. 125 Bl. 106 v. u. 107 v.)

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44. ? Bluhm, Augustus, aus Altstrelitz ?, geb. um 1731, Einwohner und Wattemacher in Danzig, beglaubigte am 15. Febr. 1773 die Echtgeburt des J. Ehr. Thomas (Nr. 524) aus Altstrelitz, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.

45. Bock, Johann Christian, aus Rostock, gewann am 13. Mai 1785 gegen Zahlung von 5 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Seine Echtgeburt wurde am 6. April 1785 in Danzig durch J. M. Satow (Nr. 435) und G. H. Hecht (Nr. 191) bezeugt, die viel Umgang mit seinen vor 1785 verstorbenen Eltern, dem Bürger und Fleischermeister Johann Christian B. in Rostock und seiner Frau Anna Dorothea geb. Lietens, gehabt hatten. (Bb. Schb. 184 Nr. 645.)

46. Bockholdt, Jakob, aus Wismar, erwarb am 25. Febr. 1623 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)

47. Bockhorst (Borckhorst), Daniel, von Rostock, erhielt am 15. Juni 1638 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)

48. Boddenhagen, Jochim, aus Gnoien, ein Träger zu Danzig, ertrank am 2. Dez. 1617 in der Radaune und hinterließ eine Witwe namens Margareta. (Handschr. Vv. 117 c S. 39.)

49. Bode, Jakob (vgl. Bade) von Golm (Amt Stargard), geb. um 1617, gewann am 11. Juni 1647 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. Seine Echtgeburt wurde am 3. Juli 1645 in Danzig durch J. Mey (Nr. 329) und J. Kühnapfel (Nr. 269), beurkundet. Sein Vater war Hans B., Ackersmann zu Golm, seine Mutter Katharina war 1645 schon tot. Bode war mit dem ebenfalls aus Golm gebürtigten J. Bade (Nr. 15) verwandt, dessen Echtgeburt er am 14. Juni 1657 beglaubigte; er wird in diesem Geburtsbriefe Bade genannt. (Bb. Gb.)

50. ? Boeccius, David, aus Schwaan (? Cygnaeus), wurde im Nov. 1596 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)

51. Bötticher (Böttiger), Hartwich, aus Boizenburg, geb. am 4. April 1649, erhielt am 4. Juli 1679 das Bürgerrecht als Maler. Seine Echtgeburt wurde am 25. Juni 1677 in Boizenburg durch den dortigen Leutnant und Mitratsfreund Klaus Lüdersen im Alter von 56 und Hans Priper, Ältermann des Bäckerhandwerks in Boizenburg im Alter von 62 Jahren, bezeugt. Er war der Sohn des vor 1677 verstorbenen Boizenburger Bürgers und Schusters Andreas B. und der Katharina geb. Schwarte. Am 17. Jan. 1678 "heischte er in Danzig das Werk" und wurde zur Anfertigung des Probestücks zugelassen, das er schon am 24. Januar vorzeigte. Sein Meisterstück, das "Die Historie, wie Romulus den Römern Gesetze giebt" behandelte, legte er dem

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Gewerke am 14. April vor, doch mußte er wegen einiger "fauten" 17 Gulden Strafe zahlen. Bötticher starb i. J. 1700. (Bb. Gb. Abtlg. 30, 95.)

52. Bolle (Boll), Matthias, aus Rhena. Er begab sich 1644 nach Danzig, verheiratete sich dort und gewann am 17. Sept. 1647 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Auf Bitten seines einzigen Bruders, des Bürgermeisters Hans B. in Rhena, stellte die Herzogin Anna Sophie von Mecklenburg in Rhena am 3. Okt. 1645 einen gemeinsamen Geburtsbrief für Malthias B. und dessen Vater Klaus aus. Die beiden 80jährigen Krakower Bürger Hans Haunschildt und Everdt Lübcke bezeugten, daß Klaus der echte Sohn des Jochim B., eines vornehmen Bürgers in Schwerin, der auch verschiedene Gehöfte von dem Herzoge Hans Albrecht, dem Großvater der Herzogin Anna Sophie, in Verwaltung gehabt habe, und der Katharina Bolle sei. Der Hauptmann Hartwig v. Bülow auf Wedendorf sowie die Rhenaer Bürger Matthias Rave, Hans Voß, Jochim Cromb und Jochim Windt beurkundeten, daß Matthias B. der Sohn des genannten aus Schwerin gebürtigen Klaus B. und seiner Frau Dorothea, der Tochter des vornehmen Grevesmühlener Bürgers Nikolaus Jantzen sei. Matthias starb kurz vor dem 1. Okt. 1650 unter Hinterlassung einer kinderlosen Witwe. (Bb. Gb. Abtlg. 53, 49 a.)

53. Bollmann, Maria, aus Lübz, Frau des Einwohners und Maiers Bollmann in Danzig, geb. um 1607, bezeugte am 21. Okt. 1652 die Echtgeburt des S. Franck (Nr. 132).

54. Bolte, Georg, aus Wismar, wurde im September 1585 in das Gymnasium aufgenommen.

55. Boye, Johann Heinrich, aus Güstrow, geb. 1729, gewann am 14. März 1757 das Bürgerrecht in der Altstadt als Glaser. Am 20. Juli 1756 erhielt der Güstrower Bürger und Amtsschuster Johann Christian Stoihloff für seinen ehemaligen Kuranden J. H. Boye einen von dem Stadtsekretär A. F. Tarnow unterzeichneten Geburtsbrief, in dem die dortigen Bürger Martin Krohn, Amtsschneider im Alter von 56, und Christian Gabriel Wünn, Amtsschuster im Alter von 58 Jahren, beurkundeten, daß Boye der Sohn des Bürgers und Amtsglasers Johann B. zu Güstrow und seiner Frau Margarete Elisabeth geb. Cordsen (Kortzen) sei. Seine Taufzeugen bei der durch den Pfarrer Mag. J. J. Witton in Güstrow vollzogenen Taufe waren der Glaser Hinrich Bademüller, der genannte Amtsschuster Johann

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Stoihloff senior und die Frau des Amtsschusters Michael Müller. (Bb. Gb.) Johann Heinrichs Bruder

56. Boye, Johann Michael, ebenfalls aus Güstrow gebürtig, war das dritte Kind seiner Eltern. Er erhielt am 30. Jan. 1766 das Bürgerrecht in der Altstadt auf einen Arbeitsmann. Seine Echtgeburt wurde am 20. Dez. 1765 in Danzig durch J. A. Möller (= Müller, Nr. 348) und G. H. König (Nr. 246) beglaubigt. (Bb. Schb. 163 Bl. 250 v).

57. Brandes, Johannes Kaspar, aus Rostock, wurde im August 1674 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

58. Brandt (Brand), Daniel, aus Wismar, gewann am 17. April 1681 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann (cum clausula) und lebte in Danzig als Seidenhändler. Seine Echtgeburt wurde auf Antrag seines Schwagers David Randow, vornehmen Bürgers und Brauers in Wismar, vor dem dortigen Rate am 17. April 1680 durch den Kaufmann Johann Stellmann und den Bürgerworthalter und Bäckeramtsältesten Gabinus Kothe (vgl. Elmenhoff, Nr. 110), beide Bürger in Wismar, bezeugt. Er war der älteste Sohn seiner vor 1680 verstorbenen Eltern, des Bürgerworthalters und Bäckerältesten Hans B. und der Margarete Portunes, die 1644 durch den Pfarrer Friedrich Frielius in der Marienkirche zu Wismar getraut worden waren. (Bb. Gb.)

59. Brandt, Gabriel, von Wismar, trat im Mai 1669 in das Gymnasium ein. (M.)

60. Brandt, Johann Christian Friedrich, aus Rostock, erwarb am 21. Juni 1786 nach Zahlung von 5 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 11. Mai 1786 bezeugten J. Chr. Lauterbach )Nr. 283) und J. M. Satow (Nr. 435), daß er der rechte Sohn seiner Eltern, des verstorbenen Rostocker Bürgers und Schneiders Johann Christian B. und der Anna Elisabeth geb. Netzler sei. (Bb. Gb.)

61. Brandt, Johann Friedrich, aus Rosenhagen (Amt Bukow), gewann am 11. Juni 1738 gegen Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Losbäcker. Er war das älteste Kind aus der Ehe des vor 1738 verstorbenen Jakob B., Verwalters in Rosenhagen, mit Maria geb. Harder. Ob die Beglaubiger seiner Echtgeburt, der 42 jährige Einwohner und Perückenmacher Johann Schliter in Danzig und der 40 jährige Einwohner und Losbäcker Adam Lutzner in Schidlitz (bei Danzig) Mecklenburger waren, ist nicht festzustellen. (Bb. Schb. 136 Fol. 45.)

62. Brauer, Jakob, aus der Glashütte Dobbin (Amt Goldberg), erhielt am 28. Juni 1771 gegen Zahlung von

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100 Gulden Bürgergeld das Bürgerrecht als Schneider. Am 21. Juni 1771 beglaubigten J. Kohet (Nr. 247) und M. Thielcke (Nr. 521), die Jakobs Eltern noch im ledigen Stande gekannt hatten, seine Echtgeburt. Sein Vater war Kaspar B., Einwohner und Glasmacher in der Glashütte Dobbin, seine vor 1771 verstorbene Mutter Hedwig geb. Grambau. (Bb. Schb. 170 Bl. 262 v.)

63. Brehmer, Jakob, aus Rostock, wurde am 17. Mai 1608 Bürger als Seefahrer. (Bb.)

64. Breide (Brede), Jakob, aus Rostock, geb. um 1553, gewann am 8. Sept. 1584 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Am 12. Aug. 1593 bezeugte er die Echtgeburt der Brüder Michel und Tobias Wolder (Nr. 581 und 582). (Bb.)

Bredelif s. Becker Kl. (Nr. 25).

65. Breitfelt (Breitfeld), Hans, von Gadebusch, erhielt am 16. Nov. 1655 das Bürgerrecht als Nadelmacher. Seine vor 1648 verstorbenen Eltern waren Jürgen und Anna B. in Gadebusch. (Bb. Gb.)

66. Brining, Klaus, ein Färbergeselle, gebürtig aus Mecklenburg, starb am 10. Nov. 1620 in Danzig auf dem Vorstädtischen Graben mit Hinterlassung seiner Frau Namens Else. (Handschr. Vv 279 Bl. 236.)

67. von Brock, Johann, aus Rostock, gewann am 28. April 1643 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

68. Brockel, Johann Christian, aus Wismar, geb. um 1702, erhielt am 28. Sept. 1751 in der Altstadt das Bürgerrecht als Maler. J. St. Dragun (Nr. 100) bezeugte am 22. Juni 1751, daß Johann Christian das 7. Kind aus der Ehe des schon verstorbenen Wismarschen Bürgers und Schusters David Brockel und der Maria geb. Bruhn sei. Brockel, der schon viele Jahre auf dem Nonnenhofe in Danzig als "Beschädiger" gewohnt und gewirkt halte, wurde 1751 endlich dahin gebracht, "sich zu resolvieren und ein Mitmeister eines ehrsamen Gewerkes zu werden". Sein Probestück, die Geschichte von dem barmherzigen Samariter darstellend, wurde indessen für so schlecht befunden, "wie man es sich nicht hätte vorstellen können"; da er aber Geburts= und Lehrbrief hatte, obschon sein Lehrherr bereits seit über 20 Jahren tot war, so wurde er zur Anfertigung der Meisterstücke zugelassen. Von diesen stellte das Ölbild den Besuch Alexanders des Großen bei dem Philosophen Diogenes vor, das Leimfarbenbild die Geschichte von Hagar mit ihrem Knaben in

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der Wüste. Diese sogenannten "Meisterstücke" wurden am 2. Sept. fertig, "befanden sich aber höchst müsirabel". Trotzdem wurden sie vom Gewerk angenommen, und Brockel war jetzt ein zunftmäßiger Malermeister. Er starb 1758 zwischen Ostern und dem Johannisquartal. (Bb. Gb. Abtlg. 30, 95.)

69. Brojell (Brojel), Hans, von Hohewisch (Hoherisch. - Amt Neustadt), erwarb am 25. Febr. 1655 das Bürgerrecht als Festbäcker. Am 10. Okt. 1653 wurde seine Echtgeburt durch seinen Mutterbruder E. Reinicke (Nr. 408) und K. Springer (Nr. 499) beglaubigt. Seine vor 1653 verstorbenen Eltern waren Peter B., Fischer und Einwohner in Hohewisch, und Elisabeth geb. Reinicke. (Bb. Gb.)

70. Buchholtz, Hieronymus, aus Wismar, wurde im April 1712 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

71. Bück, Cordt (Konrad) aus Seefeld (Amt Schwerin), gewann am 31. August 1662 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 16. Nov. 1651 beglaubigten zwei Lübecker Bürger vor dem dortigen Rat, daß er der echte Sohn des Asmus B. und seiner Frau Anna geb. Kruse zu Seefeld sei. (Bb. Gb.)

72. Buggelmast (Bugelmast), Paul, von Rostock, geb. um 1602, erhielt am 7. Sept. 1638 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Er hatte in Rostock bei Andreas Hatebusch das Fleischhauerhandwerk gelernt und ein Jahr lang bei Kaspar Nuchtern auf dem fürstlichen Hause zu Güstrow gearbeitet. Auf Veranlassung seines Bruders Hans, Bürgers zu Rostock, bezeugten am 10. Okt. 1636 vor dem dortigen Rate die Bürger Hans Danckwart und Simon Saße, daß Paul echter Sohn des Rostocker Bürgers Hans B. des Älteren und der Zieke (= Sophiechen) geb. Albrecht sei. Am 9. Juni 1643 bekundete er die Echtgeburt D. Wageners (Nr. 547). (Bb. Gb.)

73. Bulcke, Christian, aus Güstrow, gewann am 6. Febr. 1698 das Bürgerrecht als Fleischer. Die Güstrower Bürger Hinrich Hölscher, Goldschmied, und Lorenz Christoph Breslach, Brauer, bezeugten am 3. März 1697 seine Echtgeburt. Sein vor 1697 verstorbener Vater war David B., Bürger und Amtsschlachter in Güstrow, seine Mutter Elisabeth geb. Karnatz. (Bb. Gb.)

74. Bulle, August, von Rostock, wurde am 5. Aug. 1630 Bürger als Seefahrer. (Bb.)

? 75. Burmeister.Hans, aus Neubrandenburg ?, Arbeitsmann in Danzig, geb. um 1576, beurkundete am 30. Mai 1646 die Echtgeburt J. Möllers (Nr. 339) aus Neubrandenburg.

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76. Burmeister, Joachim Friedrich, aus Teterow, geb. um 1706, gewann am 10. Nov. 1734 gegen Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Festbäcker. Am 14. Febr. 1753 erscheint er als Zeuge in dem Geburtsbrief V. Möllers (Nr. 341). (Bb.)

77. Capithan, Johann Friedrich Felix aus Parchim, erwarb am 13. Febr. 1784 nach Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider; J. G. Schwartz (Nr. 484) und J. Chr. Liskau (Nr. 305) erwiesen am 31. Jan. 1784 seine Echtgeburt. Er war der älteste Sohn des vor 1784 verstorbenen Parchimer Bürgers und Schneiders Johann Friedrich Felix C. und seiner Frau Maria geb. Lambeck. (Bb. Gb.)

Carl(in) s. Kelling (Nr. 226).

78. Carmon, Laurentius, aus Rostocks wurde im August 1672 in die zweite Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

79. Clandrian, Christian, aus Rostock, geb. um 1584, trat am 29. Aug. 1628 als Regimentsvogt (Regimentsschulz, = Auditör) gegen den monatlichen Sold von 75 polnischen Gulden in Danzigs Kriegsdienste; am 5. Dez. 1629 erhielt er außerdem noch einen Gulden als wöchentliches Wohnungsgeld bewilligt. Genau ein Jahr darauf bat er den städtischen Kriegskommissar, ihn nicht wie andere Offiziere zu entlassen; er habe erst vor wenigen Monaten vorteilhafte Stellen ausgeschlagen, um in Danzigs Diensten zu bleiben; wenn ihn der Rat jetzt entlasse, so käme er in bittere Not, "weill eß leider in meinem Vaterlandt noch der Zeit also zustehet, das Ich mich in daßelbe wieder zu begeben billig bedencken habe." Der Kriegsrat sagte ihm zu, ihn in städtischen Diensten zu behalten, falls er sich mit 40 Gulden Monatsold begnügen würde. Dabei blieb es denn auch bis zum 25. Februar 1638, an dem Clandrian eine Zulage von monatlich 20 Gulden zugebilligt erhielt. Am 30. Dez. 1641 bezeugte er die Echtgeburt D. Wageners (Nr. 547). Er starb nicht lange vor dem 22. Dez. 1654. (Militaria [VIII], Paket 2 Nr. 338, 366, 388; Paket 3 Nr. 587; Paket 20 Nr. 82.)

80. Clinth, Joachim, aus Wismar, wurde im April 1683 in die erste Klasse des Gymnasiums ausgenommen. In der Matrikel der Universität Greifswald wird er zum 29. April 1694 als Joachimus Clinth Wismariensis studiosus multorum annorum aufgeführt. (M.) Pastor zu Wismar seit 1696.

81. Cogelius, Jakobus, aus Parchim, trat im Mai 1618 in das Gymnasium ein. (M.)

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? 82. Constantin, Jochim, aus Neubrandenburg?, geb. um 1606, Einwohner und Träger in Danzig, bezeugte am 30. Mai 1646 die Echtgeburt J. Möllers (Nr. 339).

83. Cordesius, Johannes, aus Rostock, wurde im April 1692 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.) Wohl der spätere Rektor zu Lübz.

84. Corell, Matthias Kaspar, aus Wismar, gewann am 26. Aug. 1757 mit 100 Gulden das Bürgerrecht als Schlosser. (Bb.)

85. Corvinus, Dr. Johannes, sonst Rabe genannt, geb. am 4./14. Aug. 1583 zu Güstrow als Sohn des dortigen Bürgers David Rabe. Am 30. Aug. 1602 wurde er gegen Erlegung von 16 sol. an der Universität Greifswald immatrikuliert. Er war später Archidiakon an der Nikolaikirche in Stralsund und erhielt 1617 nach dem Tode des Michael Coletus eine Berufung zu der ersten Pfarrstelle an der Marienkirche in Danzig, doch weigerte er sich als strenger Lutheraner zunächst diesen Ruf anzunehmen, wenn nicht verordnet würde, daß er nicht mit einem Calvinisten am Altare zu stehen brauche. Es muß dem Rate viel an der Gewinnung dieses Predigers gelegen haben, denn der Reformierte Thomas Fabricius wurde nach St. Peter und an seine Stelle Rathmann an St. Marien versetzt. Am 16. Dez. 1617 promovierte Corvinus auf Wunsch und Kosten des Danziger Rates zu Greifswald in Gegenwart u. a. des Güstrower Superintendenten Lukas Backmeister zum Doktor der Theologie; am Dienstag, den 22. Jan. 1618, traf er in Danzig ein, unterschrieb am 26. Jan. die Notel 1 ) und wurde am folgenden Tage von dem Sekretär Hermann Freder in Gegenwart seiner drei Spezialkollegen, des Mag. Conrad Brackermann, des Martin Remus und des Mag. Rathmann sowie der Kirchenväter in sein neues Amt eingeführt, das er am nächsten Sonntage, am 28. Januar, mit seiner ersten Predigt wirklich antrat. Am 4. Mai 1621 verheiratete er sich mit Elisabeth Schmidt, Tochter des Vorstehers der Pfarrkirche Nickel Sch. und der Elisabeth geb. von der Linde. - Corvinus schrieb und predigte besonders gegen den mystischen Asketen Johann Arndt und seine "Vier Bücher vom wahren Christentum" und geriet deswegen mit verschiedenen Predigern Danzigs, auch mit seinem Amtsbruder Mag. Rathmann, in heftigsten Schriften= und Predigtenkampf, der in dem zu jener


1) Eine vom Rat zu Danzig 1567 erlassene Verordnung, durch die er eine Einigung und friedliches Nebeneinanderlehren und =leben der Lutheraner und Reformierten zu erzielen hoffte.
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Zeit infolge der erbitterten Fehde zwischen Lutheranern und Reformierten sehr erregten Danzig oft recht unangenehme Auftritte und Erscheinungen gezeitigt haben muß. Denn so beliebt und angesehen Corvinus auch war, so wurde er dennoch, als er wegen des im Streite mit dem damaligen Stadtobersten Christoph von Hubald abgesetzten Predigers zu St. Gertrud und Salvator Elias Hirschfeld öffentlich und heimlich eiferte, im Anfang des Jahres 1643 vom Rate abgesetzt, zumal er sich weigerte, Nachmittags zu predigen, wenn Nathanael Dilger, der ohne Vorwissen der Gemeinde vom Rat zum Substitut seines Vaters berufen worden war, am Vormittage gepredigt habe. Vergeblich waren die dreimaligen Bittschriften der Bürger an den Rat, Corvinus mußte weichen, "weil der Zeit ungelegenheit damahls keine Remedia leiden wollten." So zog er am 3. Aug. 1643 mit seiner Frau und seiner Tochter Anna nach Lübeck, wo er ohne wieder zu amtieren lebte, bis er am 27. März 1646, zwei Monate nach seiner Frau, im 63. Lebensjahre starb. - Sein Bild hängt in der Dreßkammer der Danziger Marienkirche. Ephraim Prätorius, der Verfasser der Handschrift "Das evangelische Danzig" (Nr. 428 der Danziger Stadtbibliothek), der die obigen Notizen entnommen sind, vermutet, daß es Johann Petrus Titius gewesen sei, der Corvinus den Nachruf gewidmet habe:

"Corvinus hat mit Fleiß des Herren Wort gelehrt,
Und sein Gewißen nicht noch Jemand sonst versehrt,
Als man ihn doch verstieß, stund ihm der Himmel offen,
Und was er prophezeyt, hat redlich eingetroffen."

Des Corvinus Hauptschriften außer mehreren kleineren Streitschriften sind 1) Zwey theologische Bedencken über ein fanatisch Büchlein Johannes Banier, desfen titul: Spiegel und Abriß des Greuels der Verwüstung; cum propria prefatione. Stetin 1623. 4°. 2) Antwort auff ein überschicktes und gedrucktes Bittschreiben eines Kalvinischen Dockmäusers. Dantzig 1625. 4°. 3) Leichpredigt über Ps. 25 Vers 15-18. Dantzig 1639. 4°. 9 plagulas. (Handschr. 428 der Danziger Stadtbibliothek, Seite 165-168.)

86. Crakau (Crakaw, Crackaw, Crackau), Jochim (Joachim), aus Kröpelin, geb. um 1614, gewann nach längerem Aufenthalte in Rostock am 12. Mai 1648 das Bürgerrecht in Danzig als Schopenbrauer. Seine Echtgeburt wurde am 12. März 1648 von H. Bisterfeldt (Nr. 38) und Jochim Arendt (Nr. 6) beglaubigt, von denen der letztere ein Nachbarskind Jochim Crakaus und mit ihm erzogen worden war. Crakaus vor 1648 verstorbene Eltern waren der Bürger und Zimmermann Jochim C. in Kröpelin

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und seine Frau Margarete. Am 24. Juli 1649 bezeugte er die Echtgeburt E. Koeckmeisters (Nr. 243). (Bb. Gb.)

87. Craco, Andreas, aus Rostock, wurde im Nov. 1587, als in Danzig gerade die Pest wütete, in das Gymnasium aufgenommen. Er studierte 1585/86 in Jena und war vor 1595 bis 1636 Pastor in Bützow. (M.)

88. Cracovius, Petrus, aus Bützow, trat im April 1617 in das Gymnasium ein. (M.)

89. Culebars, Nikolaus Joachim, von Ribnitz, wurde im Aug. 1672 in die erste Klasse des Gymnasiums ausgenommen. Er war vermutlich verwandt mit dem am 23. Juli 1691 in Greifswald immatrikulierten stud. jur. Johann Andreas Kulbars aus Ribnitz. (M.)

90. Daehn, Hans Andreas Erdman, aus Teterow, geb. um 1720, erhielt am 13. Sept. 1758 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann und lebte in Danzig als Höker. Am 5. Juli 1762 bezeugte er die Echtgeburt J. M. F. Eichmanns (Nr. 109). (Bb.)

91. Darjes, Kaspar, aus Rostock, gewann am 13. April 1736 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann, wofür er 3000 Gulden zahlen mußte. (Bb.)

92. Dauwich, Hans, aus Wismar, diente als Musketier in der großen Schanze zu Weichselmünde ("auf der Münde"); nach dreimaligem Aufgebot wurde er am 11. Mai 1683 in der Kirche Aller Engel mit Anna, der Witwe Hans Schultzes, schwedischen Korporals in General Aschenbergs Leibregiment zu Pferde, getraut. (Kirchenbuch Aller Engel.)

93. Deschner, George Martin, aus Altstrelitz, erhielt am 16. Mai 1770 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Maurer, nachdem am 4. Mai 1770 seine Echtgeburt durch die Danziger Einwohner Zacharias Hochstein, Maurergesellen im Alter von 35, und Johann Christoph Lamm, Bildhauer im Alter von 60 Jahren, bezeugt worden war. Er war das dritte Kind seiner vor 1770 verstorbenen Eltern Georg Adam D., Bürgers und Maurermeisters in Altstrelitz, und Maria Elisabeth geb. Zacharun. Ob die genannten Zeugen Mecklenburger waren, geht aus den Geburtsbriefen nicht hervor. (Bb. Schb. 169 Anhang S. 55.)

94. Dithmar, Hermann, aus Gadebusch, gewann am 23. Sept. 1634 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.) Er war vermutlich ein Bruder des

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95. Ditmar (Ditmer), Hans, der ebenfalls aus Gadebusch und ein Schneider war und das Bürgerrecht am 14. Juni 1646 erhielt. Am 8. Dez. 1645 erwirkte er perfönlich vor dem Rate zu Gadebusch auf Grund des Zeugnisses der dortigen Bürger Jürgen Flögel, Tuchmachers, und Hans Rave(n), Bäckers, einen Geburtsbrief. Seine Eltern, der Bürger und Schneider Hermann D. und Maria geb. Wanderman, waren um 1592 zu Gadebusch von dem Pastor Mag. Joachimus Waltherus getraut worden. (Bb. Gb.)

96. Divach, Adam, aus Sternberg (Stellae montanus), wurde im April 1611 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)

97. Dobberman, Reter, aus Schlicht (Amt Feldberg), geb. um 1561, Bürger und Kaufmann in Danzig (sein Name fehlt in den Bürgerbüchern), beschwor am 9. Dez. 1616 die Echtgeburt Th. Schuldts (Nr. 471) aus Schlicht.

98. Doebelius, Ernst Friedrich, aus Rostock, trat im Aug. 1696 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

99. Dragon, Johann Steffen, aus Wismar, gewann am 5. Juni 1778 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann, nachdem seine Echtgeburt am 11. Mai 1778 durch J. Zucker (Nr. 598) und M. Schröder (Nr. 464) beglaubigt worden war. Seine vor 1778 verstorbenen Eltern waren George D., Bürger und Zaymachermeister in Wismar, und Dorothea geb. Weiß. (Bb. Gb.) Der oben (Nr. 68) genannte

? 100. Dragun, Johann Steffen, Musketier der Danziger Garnison, der am 22. Juni 1751 im Alter von 53 Jahren die Echtgeburt J. Chr. Brockels (Nr. 68) bezeugte. stammte vielleicht auch aus Wismar, war auch vermutlich mit J. St. Dragon (Nr. 99) verwandt, aber kaum identisch, da Dragun um 1698 geboren ist, mithin dann erst im Alter von 80 Jahren das Bürgerrecht erworben haben würde.

101. Drenckhahn, Johann Christian Daniel, aus Dömitz, erwarb am 29. Nov. 1810 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Die am 23. Oktober 1810 aus dem Dömitzer Stadtkirchenbuch ausgestellte und von den Pastoren August Peter Christian Bard und Mag. J. D. Hartmann unterzeichnete Abschrift bezeugt, daß Drenckhahn am 28. Febr. 1786 als zweiter Sohn des 1810 schon verstorbenen Johann Jakob Dionysius D. in Dömitz und seiner Frau Katharina Maria geb. Koblanke (Koblancki) (1810 in zweiter Ehe mit dem Dömitzer Bürger und Kaufmann Georg Christian Steffen verheiratet) geboren und am 2. März durch den dortigen Prediger Ratich getauft worden war. Seine Taufpaten waren Johann Daniel Weidemann, Speisen=

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meister am Zuchthaus in Dömitz, die dortigen Bürger Christian Friedrich Waage, Bäcker, und Koblanck, Weißgerber. (Bb. Gb.)

102. Düffel, Klaus, aus Rostock, erhielt am 21. Dez. 1709 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

103. Duill, Simon, aus Rostock, wurde am 13. Sept. 1567 Bürger auf einen Kaufmann. (Bb.)

104. Ebert, Daniel, aus Wismar, wurde am 16. Juli 1656 in der Kirche Aller Engel mit Maria, Tochter des Arbeitsmanns Hans Engelbrecht, getraut. (Kirchenbuch Aller Engel.)

105. Eggebrecht, Daniel Jochini (Jochen), aus Wismar, der sich einige Zeit hindurch in Polen und zuletzt 8 Jahre lang in Danzig aufgehalten und den Tuchhandel gelernt hatte, gewann am 23. April 1652 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann (cum clausula). Drei Zeugen, nämlich Dr. jur. Nikolaus Scharffenberg, Kgl. Dänischer Rat, Ratskollege und Mitbürgermeister von Rostock, Dr. jur. Reinhold von Gehren, Syndicus, und der Ratsälteste Joachim Schwarzkopff, beschworen am 10. Okt. 1650 zu Rostock die Echtgeburt D. J. Eggebrechts. Sein Vater war Dr. jur. Nikolaus E., Sohn des vor 1650 verstorbenen Wismarschen Bürgermeisters und Land= und Hofgerichtsassessors Daniel E., geschworener Advokat des mecklenburgischen Land= und Hofgerichts und vornehmer Praktikus zu Rostock, der unter Wallenstein der Kanzlei, dem eigentlichen Regierungskollegium des Usurpators, als Rat angehörte. Am 22. Okt. 1622 war Nikolaus E. in der Jakobikirche zu Rostock durch den Superintendenten Mag. Joachim Westphal mit Elisabeth, der vor 1650 verstorbenen Tochter des gleichfalls vor 1650 verstorbenen Rostocker Patriziers Joachim Hahn, auf Deters= und Hanshagen (Amt Bukow) Erbgesessen, getraut worden. Die Hochzeitsfeier wurde in dem in der Breitestraße gelegenen Hause seines "Großschwägers", des vor 1650 verstorbenen Dr. jur. Heinrich Camerarius, Rostocker Universitätsprofessors und Fürstl. Mecklenburgischen, Pommerschen und Holsteinschen Rates, abgehalten. Als ältester Sohn aus dieser Ehe wurde Daniel Jochim E. in Wismar, wohin seine Eltern 1623 auf einige Zeit verzogen waren, am 10./20. März 1624 abends zwischen 9 und 10 Uhr geboren. Die drei oben genannten Zeugen hoben noch besonders hervor, daß alle seine Groß= und Voreltern vornehme Leute, meist Doktoren, Bürgermeister, Ratsverwandte und Patrizier in Rostock und Wismar gewesen seien. (Bb. Gb.)

106. Eggebrecht, Johann, von Rostock, gewann am 10. Juli 1694 das Bürgerrecht als Schiffer. J. Kroß (Nr. 257) und M. Marquart (Nr. 318) beschworen am 6. Juli 1694, daß

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Eggebrecht der echte Sohn des Tide E., vormals Schiffers in Rostock, jetzt Einwohners und Steuermanns in Danzig, und dessen Frau Maria geb. Schmitt sei. (Bb. Gb.)

107. Eggebrecht, Tide: siehe bei Nr. 106.

108. Eggerdt (Eggers, Egertt), aus Wismar, erhielt am 4. Jan. 1613 das Bürgerrecht als Maler. Am 23. Mai 1620 war er bereits verstorben. (Bb. Liber memorandorum 14 Bl. 209 b. Abtlg. 30, Maler.)

109. Eichman (Eichmann) Joachim Matthias Friedrich, aus Röbel, geb. um 1726, erwarb nach Zahlung von 100 Gulden am 23. Juli 1762 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. H. A. E. Daehn (Nr. 90) und J. A. Möller (= Müller, Nr. 348) beschworen am 5. Juli 1762, daß Eichmann das fünfte Kind seiner vor 1762 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Grobschmieds Zacharias Matthias E. in Röbel und s. Frau Katharina Elisabeth geb. Wiese sei. Am 25. Aug. 1768 bezeugte Johann (!) Joachim Friedrich Eichmann, der in Danzig als Höcker lebte, die Echtgeburt J. Ph. G. Küsters (Nr. 271), am 14. Juni 1769 die D. Chr. Prehns (Nr. 390), am 23. März 1772 die J. D. J. Küsters (Nr. 270) )hier wird er richtig Joachim Matthias Friedrich E. genannt) und am 23. Sept. 1772 die M. Chr. Ph. Steinburgs (Nr. 501).

110. Elmenhoff, Everhardt, aus Wismar, gewann am 20. Juli 1686 das Bürgerrecht als Barbier. Mehr als 20 Jahre vorher, am 13. Jan. 1666, war seine Echtgeburt in Wismar von den dortigen Bürgern Johann Gottlieb Ackermann, Gewürzkrämer, und Gobin Koht (vergl. auch Brandt, Nr. 58), Amtsbäcker, beschworen worden. Er war das fünfte Kind aus der um 1650 geschlossenen Ehe seiner 1666 bereits verstorbenen Eltern, des Wismarschen Bürgers und Kämmereischreibers Everhard E. und seiner Frau Margareta geb. Jörcke(n). (Bb. Gb.)

111. Emiche, Asmus, aus Schwerin, erhielt am 7. Dez. 1566 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. (Bb.)

? 112. Engelke, Konrad, aus Rostock ?, geb. um 1651, Bürger und Segelmacher in Danzig (fehlt in den Bürgerbüchern), bezeugte am 8. Sept. 1704 die Echtgeburt des Chr. Mohns (Nr. 343) aus Rostock, mit dessen Eltern er sehr viel Umgang noch vor ihrer Verheiratung gehabt hatte.

113. Epcke, Johann Henrich, aus Raden (Rahde, Rahden. -Amt Güstrow), erwarb nach Erlegung von 100 Gulden am 2. Oktober 1771 das Bürgerrecht als Schneider, nachdem am 21. Aug. 1771 J. Chr. Westphal (Nr. 557) und J. O. Lemcke

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(Nr. 291) seine Echtgeburt beschworen hatten. Er war das zweite Kind des vor 1771 verstorbenen Hauszimmergesellen Adam Heinrich E. in Raden und seiner Frau Anna Eva geb. Lanckhoff. (Bb. Schb. 170 Bl. 268.)

114. Everdt (Edwert !), Hans, aus Schwaan, geb. 1654, gewann am 12. Okt. 1686 das Bürgerrecht als Tischler. Am 7. März 1683 bezeugten Andreas Poteniche, Ratsverwandter in Schwaan im Alter von 62, und Jochim Freytag, Bürger und Schuster daselbst im Alter von 58 Jahren, Everdts Echtgeburt. Er war das dritte Kind des vor 1683 verstorbenen Bürgers und Tischlers Hans E. in Schwaan und seiner Frau Margaretha geb. Harder(s); seine Taufpaten waren die auch vor 1683 verstorbenen Schwaaner Bürger Casten (!) Maaße und Peter Wedell, sowie Jungfer Katharina, die Schwester des genannten Zeugen Jochim Freytag. (Bb. Gb.)

115. Evers, Alexander Viktor, aus Güstrow, gewann am 27. Juli 1715 das Bürgerrecht als Schiffer. (Bb.)

116. Ewers, Niklas, aus Rostock, wurde am 17. Nov. 1708 Bürger in der Altstadt auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

117. Fahrenholtz, Christian, aus Fürstenberg, gewann am 28. Nov. 1769 das Bürgerrecht in der Altstadt als Festbäcker. (Bb.)

118. Falck, August Philip, aus Friedland, erhielt nach Zahlung von 100 Gulden am 20. Juni 1777 das Bürgerrecht als Schuster. Am 21. April 1777 bezeugten zwei Einwohner auf Petershagen vor Danzig, daß Falck das dritte Kind aus der Ehe des vor 1777 verstorbenen Bürgers und Nadlermeisters August Philip F. in Friedland und seiner Frau Karolina Henrietta geb. Fahl sei. (Bb. Schb. 176 S. 717.)

119. Feilcke, Michel, von Rostock, erwarb am 7. Juli 1696 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 22. Juli 1665 (!) ließ er den Rostocker Rat durch seinen Taufpaten Michel Schmidt, Bürger und Kupferschmied daselbst, um Ausstellung eines Geburtsbriefes bitten, der ihm auf Grund des Zeugnisses zweier Rostocker Bürger, des Gerichtsdieners Hans Wolter und des Krügers Jochim Harms, am selben Tage ausgestellt wurde. Seine Eltern, der vor 1665 verstorbene Fuhrmann Hans F. in Rostock und Else geb. Veregge, waren in Bentwisch (Pentewisch) bei Rostock getraut

worden. (Bb. Gb.)

120. Fick, Klaus, aus Mecklenburg gebürtig, starb am 7. Juni 1619, mit Hinterlassung von u. a. mehreren Kisten alten Eisens, bei Hans Wolff in der Ankerschmiedegasse (Handschrift Vv. 279 S. 36).

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121. Ficke, Johannes, aus Güstrow, wurde im Aug. 1644 in das Gymnasium aufgenommen.

122. Finck (Fincke), Henrich, aus Wismar, gewann am 28. Nov. 1693 (in einem andern Bürgerbuch ist er unter dem 10. Juli 1694 eingetragen) das Bürgerrecht als Schiffer, das er am 5. Mai 1707 durch Zahlung von 310 Gulden auf einen Kaufmann verbesserte. Am 4. Dez. 1693 ließ sein Bruder Hans F., Bürger und Schiffer zu Wismar, für den schon in Danzig wohnenden Henrich auf Grund der Zeugnisse der Wismarschen Bürger und Schiffer Klaus Mülten, Ältesten der Schiffer=Kompagnie im Alter von 80, und Asmus Weittendorff im Alter von 60 Jahren, durch den dortigen Rat ein Geburtszeugnis ausstellen, das von dem Protonotar und Sekretär Ambrosius Emme unterzeichnet wurde, Fincks Eltern waren der vor 1693 verstorbene Wismarsche Bürger und Schiffer Hinrich F. und seine Frau Elisabeth geb. Diederich(s). (Bb. Gb.)

123. Fischer, Daniel, aus Waren (Barenius Megapolit.) trat im April 1600 in das Gymnasium ein. (M.)

124. Fischer, Johann Heinrich Friedrich, aus Rostock, geb. 1785, gewann am 27. Sept. 1810 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Ein von dem Pastor an St. Marien zu Rostock Mag. Johann Jakob Taddel unter dem 17. Jan. 1795 beglaubigter Kirchenbuchauszug besagt, daß Fischer der Sohn des Uhrmachers David F. in Rostock und seiner vor 1795 von ihm geschiedenen Frau Anna Juliana geb. Berg sei und am 28. Okt. 1785 in der Marienkirche zu Rostock durch Mag. Gerling das Sakrament der Taufe empfangen habe. Taufzeugen waren der Inspektor Jakob Friedrich Wagner, der Ältermann der Kupferschmiede Heinrich Emanuel Brandt und der Nagelschmied Johann Andreas Bürger, sämtlich zu Rostock. (Bb. Gb.)

125. Fischer, Samuel Friedrich, aus Strelitz, wurde am 23. Juni 1733 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

126. Flegel, Andreas, aus Gadebusch, geb. um 1647, Einwohner und Schuster in Danzig, bezeugte am 26. Febr. 1680 die Echtgeburt E. Graßholts. (Nr. 168).

? 127. Fock, Joachim Heinrich, aus Rostock ?, geb. um 1723, Schneidergeselle in Danzig, bezeugte am 24. Jan. 1763 die Echtgeburt J. Chr. Lauterbachs (Nr. 283) aus Rostock, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

128. Föge, Henrich, aus Rostock, ehielt am 25. Juni 1647 das Bürgerrecht als Schneider. Am 6. Juni 1639 bezeugten

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die Rostocker Bürger Abrahm Föge und Otto Meyer, daß Föge ein echter Sohn aus der Ehe des Johann F. zu Rostock und der Margarete geb. Schutte sei. (Bb. Gb.)

129. Föge, Hermann, aus Rostock, wurde im Aug. 1676 in die zweite Klasse des Gymnasiums aufgenommen. Er war vielleicht ein Bruder Kaspar Voeges (Nr. 539). (M.)

130. Frahme, Jochim, aus Neu=Karin (Newen=Carien. - Amt Bukow), erwarb am 8. März 1650 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann und lebte in Danzig als Spinnradmacher. Am 18. Juli 1645 bezeugten die Lübecker Bürger Peter Frahme und Jochim Winter, daß Frahme echter Sohn des Klaus F. zu Neu=Karin und seiner verstorbenen Frau Margareta sei. (Bb. Gb.)

131. Franck, Adolf Friedrich, aus Malchin, erhielt am 5. Okt. 1726 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)

132. Franck, Simon, von Lübz (Lubitzsch, Lubitz), gewann am 11. Febr. 1653 das Bürgerrecht als Zayenmacher. A. Trued (Nr. 531) und M. Bollmann (Nr. 53), beide aus Lübz, beurkundeten am 21. Okt. 1652, daß Franck der Sohn seiner schon verstorbenen Eltern, des Bürgers und Arbeitsmannes Joachim F. zu Lübz und seiner Frau Elisabeth sei. (Bb. Gb.)

133. Frantzke, Konrad Georg, aus Stove (Amt Redentin oder Fürstentum Ratzeburg? Groß= oder Klein=Stove bei Rostock ?), wurde im Mai 1693 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen (M.), zusammen mit seinem Bruder

134. Frantzke, Johannes Heinrich. (M.) Vgl. Nr. 133.

135. Frantzke, Paul Friedrich, aus Güstrow, gewann am 6. Mai 1702 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann (cum clausula). (Bb.)

136. (Freyknecht), Katharina, aus Rostock, Frau des Danziger Einwohners und Nachtwächters Hans F., geb. um 1712. Sie hatte in Rostock gedient und war verschwägert mit G. Roßau (Nr. 424), dessen Echtgeburt sie am 20. Dez. 1674 in Danzig bewies.

137. Frieße, Jakob, ein Kaufmann aus Rostock, wurde am 5. März 1558 Bürger. (Bb.)

138. Fritze, George Wilhelm, aus Lübz, wurde am 27. Aug. 1727 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

139. Fromm, Nikolaus, aus Parchim, geb. 1686, Feuerwerker bei der Danziger Artillerie, bezeugte am 16. Mai 1729 die Echtgeburt E. Liers (Nr. 300) aus Parchim, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte. Ob verwandt mit dem Folgenden ?

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140. Fromme, August aus Parchim, erhielt am 19. Juni 1706 in der Altstadt das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.) Vgl. Nr. 139.

141. Früchtenicht, Matthis, von Rostock, geb. 1658, gewann am 25. Juni 1689 das Bürgerrecht als Schuster. (In einem Bürgerbuch ist er fälschlich als "Schiffer" bezeichnet.) Der Rostocker Protonotar Johann Niemann stellte ihm unter dem 4. März 1689 auf Ansuchen eines gewissen Hans Dose und auf Grund des Zeugnisses der Rostocker Bürger Hans Schwaß, Ältesten des Schusteramts, und Johann Johanßen, Schiffszimmermeisters, einen Geburtsbrief aus. Seine Eltern, der vor 1689 verstorbene Bürger und Brauer Gerd F. in Rostock und Katharina geb. Schwaß, waren am 9. Okt. 1639 dort in der Jakobikirche getraut worden. Die Taufe des mithin nach 19jähriger Ehe geborenen Sohnes Matthis fand am 9. Dez. 1658 statt; Taufpaten waren die Rostocker Bürger Christian Nettelbladt, Brauer, vor 1689 verstorben, und Kaspar Schwaß, sowie Margarete, die Frau auch vor 1689 verstorbenen Bürgers und Ältesten des Salzhackenamtes zu Rostock Hinrich Sülstorp (Sülstörpe). (Bb. Gb.)

142. Gammelin, Joachim, aus Wismar, erhielt am 26. Juli 1608 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

143. Gammelkarn (Gammekarn, Kammelgar), Ernst, aus Gadebusch, geb. 1626, erwarb am 17. Juni 1659 das Bürgerrecht als Festbäcker. Am 4. Jan. 1659 stellte ihm der Rat von Gadebusch auf Bitten seines Schwagers, des dortigen Bürgers Joachim Hintzmann, und auf Grund des Zeugnisses der beiden über 70jährigen Gadebuscher Bürger Asmus Warncke und Paul Tiete einen Geburtsbrief aus. Gammelkarns vor 1659 verstorbene Eltern, der Bürger, Organist und Bäcker Jakob G. in Gadebusch und seine Frau Eißke geb. Langepape, waren in der dortigen St. Jakobskirche getraut worden. Am 26. Febr. 1680 bezeugte Gammelkarn in Danzig die Echtgeburt E. Graßholts (Nr. 168). (Bb. Gb.)

144. Garlip (Garlieb), Henrich, angeblich aus Güstrow. Um 1590 geboren, war er 1645 "bestallter Dienerhauptmann" (= oberster Hauswart des Rathauses und Aufseher über die Ratsdiener) und Bürger in Danzig, nachdem er sich vorher eine Zeit lang in Stockholm aufgehalten hatte. Am 7. Nov. 1645 bezeugte er zu Danzig die Echtgeburt Chr. Kiepers (Nr. 231) aus Güstrow, am 21. Aug. 1651 die eines schwedischen Einwanderers. (Schb. 53, Bl. 131 v). Ein zweiter Träger seines Namens findet sich nicht in den Bürgerbüchern dieser Zeit, so daß die Vermutung

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- eine solche bleibt es nur, weil mehrfach Bürger aus Versehen nicht in die Listen eingetragen sind - gerechtfertigt erscheint, daß er identisch war mit

145. Garlippe, Henrich, allerdings aus Neubrandenburg, früher Fürstl. mecklenburgischer Kanzleisekretär, der am 6. Febr. 1638 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann erhielt. Sein Bruder Daniel G. in Neubrandenburg erwirkte ihm bei dem Rate am 9. Mai 1637 auf Grund der Aussagen des dortigen Bürgermeisters Daniel Krauthoff und der Ratsverwandten Andreas Krauße und Johann Süverke einen vom Stadtsekretär Kaspar Dabelow unterzeichneten Geburtsbrief. Seine vor 1637 verstorbenen Eltern waren Daniel G., Ratsverwandter und gegen 30 Jahre hindurch Fürstl. Richter in Neubrandenburg, Sohn des früheren dortigen Stadtsekretärs Thomas G., und Gertrud, die Tochter des auch vor 1637 verstorbenen Bürgermeisters Heinrich Lenecker zu Friedland. (Bb. Gb.)

146. Geistelmann, Jochim, aus Parchim, gewann am 14. Okt. 1638 das Bürgerrecht als Branntweinbrenner (Distillator). (Bb.)

147. Geller, Johann Niklas, aus Wismar, erhielt am 14. Nov. 1699 das Bürgerrecht als Barbier. (Bb.)

148. Gerdes, Johannes, aus Wismar, wurde im Mai 1690 zusammen mit D. Schröder (Nr. 459) in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. Er war vielleicht ein Sohn des Superintendenten, Konsistorialpräsidenten und Pastors an der Marienkirche zu Wismar Mag. Henning Johannes G. der am 4. Dez. 1694 in Greifswald zum Dr. theol. promovierte. (M.)

149. Gerdes, Johannes Winholt, von Rostock, trat im Okt. 1669 in das Gymnasium ein. (M.)

150. Gerdessen, David Georg, von Wismar, wurde im Sept. 1680 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. Er ist wohl identisch mit dem David Georg Gerdesius aus Wismar, der am 12. Sept. 1682 zu Frankfurt a. Oder immatrikuliert wurde. (M.)

151. Gerol, David, aus Plau ? (Plavensis; oder war er aus Plauen ? in welchem Falle er allerdings richtiger als Plaviensis bezeichnet werden müßte), wurde im Aug. 1599 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)

152. Gesenius, Joachim, aus Parchim, wurde im Sept. 1615 in das Gymnasium ausgenommen. Sohn des Pastors Michael G. zu Parchim. (M.) War später Pastor in Muchow.

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? 153. Gessel, Johann Heinrich, aus Teterow ?, geb. um 1736, Einwohner und Arbeitsmann in Danzig, bezeugte am 14. Sept. 1772 die Echtgeburt H. Chr. Kleinhammers (Nr. 234) aus Teterow, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.

154. Gewehrin, Hans, aus Wismar gebürtig, starb in Danzig am 2. Aug. 1623 bei Franz de Brüöhl (Mecklenburger ? Aus Brüel?) in der Kleinen Schuhmachergasse, anscheinend als Bierhändler, denn er hinterließ u. a. 132 Fässer Wismarschen Bieres. (Handschrift Vv 279 S. 305.)

155. Geyke, Simon, von Eldena, gewann am 5. Okt. 1655 das Bürgerrecht als Festbäcker. (Bb.)

156. Giese, Friedrich, vgl. Nr. 157.

157. Giese, Henning Christian, aus Kessin (bei Rostock), wurde vermutlich 1659/60 Bürger in Danzig (er fehlt in den Bürgerbüchern), denn am 26. Okt. 1659 beschwor ein Danziger Bürger Gieses Echtgeburt. Er war das dritte Kind des Friedlich G. (Nr. 156), früher Schulmeisters in Kessin, 1659 Einwohners in Danzig, und seiner um 1611 geborenen Frau Maria Elisabeth, geb. Witting. (Schb. 157 Bl. 200 v).

158. Giesebier, Henrich, von Rostock, gewann am 29. Juni 1623 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)

159. Giesebrecht, Nathanael, aus Wismar, erhielt am 7. Sept. 1731 das Bürgerrecht als Knopfmacher. (Bb.) Girschelkopf siehe Kesselkopf (Nr. 230).

160. Glabbatz (Glebbatz) Franz Jochim, aus Boizenburg, erhielt am 19. Juni 1685 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.) Er ist nach dem Boizenburger Kirchenbuch getauft am 26. Sept. 1658 und war ein Bruder des

161. Glabbatz, Henrich, aus Boizenburg, der am 1. Febr. 1687 das Bürgerrecht ebenfalls als Schneider gewann. Die dortigen Bürger und Schneideramtsmeister Marx Ninamen im Alter von 72 und Jochim Wichmann im Alter von 52 Jahren beschworen am 23. Aug. 1686 seine Echtgeburt. Seine Eltern waren Franz G., Bürger und Schneideramtsmeister in Boizenburg, und dessen erste vor 1686 verstorbene Frau Ilse, die Tochter des Schneideramtsmeisters Hans Wohler(s). (Bb. Gb.) Getauft war er am 30. Mai 1664.

162. Glöde, Jakob, aus Parchim, erhielt am 21. Juni 1672 das Bürgerrecht als Zayenmacher. (Bb.)

? 163. Goetze, Johann Gottlieb, aus Doberan ?, geb. um 1736, Capitain d'armes in der Danziger Stadtgarnison, bezeugte am

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16. Okt. 1786 die Echtgeburt K. G. Haalbecks (Nr. 177) aus Doberan, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

? 164. Goldenboch, Michael, aus Wismar ?, geb. um 1684, Einwohner und Schneider in Danzig, beschwor am 3. Juni 1720 die Echtgeburt J. R. Langhoffs (Nr. 279) aus Wismar, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.

? 165. Gorteler, Nikolaus, von Hagenow (in Mecklenburg ?). erwarb 1376 das Bürgerrecht. (Ältestes Erb= und Zinsbuch, Abtlg. 32A Nr. 1, Bl. 152.)

166. Grabius, Johannes Christopher, aus Mecklenburg (womit wahrscheinlich nur das Land gemeint ist), wurde im April 1672 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

167. Grähtt (Grähte), Arend, von Rostock, gewann am 29. Jan. 1647 das Bürgerrecht als Korkenmacher. Zwei Bürger von Lübeck bezeugten dort am 22. April 1642, daß er der echte Sohn des Jochim G. in Rostock und seiner vor 1642 verstorbenen Frau Margareta sei. (Bb. Gb.)

168. Graßholt, Ernst, aus Gadebusch, erhielt am 29. Febr. 1680 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Seine Echtgeburt wurde am 26. Febr. 1680 in Danzig von E. Gammelkarn (Nr. 143) und A. Flegel (Nr. 126) beglaubigt. Seine vor 1680 verstorbenen Eltern waren Kaspar G., Schulrektor zu Gadebusch, und seine Frau Elisabeth. (Bb. Gb.)

169. Greeve, Hans, aus Schwaan, wo er sich noch am 15. Aug. 1646 aufhielt; am 25. Juni 1647 gewann er in Danzig das Bürgerrecht als Schneider. Am 15. Aug. 1646 bezeugten die Schwaaner Bürger Jochim Prestin und Wilhelm Brockmann, daß Greeve der echte Sohn des vor 1646 verstorbenen Martin G. zu Schwaan und seiner Frau Katharina geb. Rickman(s) sei. (Bb. Gb.)

170. Grentzenberg, Kaspar Andreas Gottfried, aus Altstrelitz, erwarb am 25. Januar 1788 gegen Erlegung von 5 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

171. Grewlich, Christoph, aus Altstrelitz, erhielt am 9. Juni 1640 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

172. Grönewaldt, Malchen, von Malchow, gewann am 5. Aug. 1595 das Bürgerrecht als Träger. (Bb.)

173. Gropengeter, Tideman, von Rostock, wurde am 22. Febr. 1392 Danziger Bürger. (Ältestes Erb= und Zinsbuch, Abtlg. 32 A Nr. 1, Bl. 79.)

? 174. Groß, Johann, aus Stoffersdorf? (Amt Grevesmühlen), geb. um 1698, Einwohner in Danzig, beschwor am 5. Dez. 1763

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die Echtgeburt R. Oldenburgs (Nr. 364) aus Stoffersdorf, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

175. Grünenberg, Elias, aus Güstrow, wurde im Juni 1686 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen, nachdem er erst im Anfang desselben Jahres an der Universität Frankfurt a. Oder als non juratus immatrikuliert worden war. (M.)

176. Gryphan, Konstantin, aus Teterow, Feldscherer, wohnte in der Vorstadt von Danzig. Er starb mit Hinterlassung einer erwachsenen Tochter im Febr. 1693 und wurde am 1. März beerdigt. Sein Bruder Johann G., Chirurg und Barbier in Teterow, erhob für sich und seine anscheinend auch in Teterow verheirateten Schwestern, da seine Eltern schon verstorben waren, neben der Tochter Anspruch auf den Nachlaß Konstantins. Gryphans Großvater war nach Aussage Johanns fast 53 Jahre lang Ratsverwandter und Bürgermeister in Teterow gewesen. (Abtlg. 53, Paket 49 b.)

177. Haalbeck, Karl Gottfried, aus Doberan, gewann am 21. Mai 1790 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 16. Okt. 1786 schon hatten J. G. Goetze (Nr. 163) und F. B. Albrecht (Nr. 4) seine Echtgeburt beschworen. Seine Eltern waren der Einwohner und Schneidermeister Christian H. in Doberan und seine vor 1786 verstorbene Frau Marie Rahel geb. Tuback. (Bb. Schb. 185 Nr. 567.)

178. Haase, Joachim Ernst, aus Wismar, erhielt am 21. Mai 1708 in der Altstadt das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.) Hack s. Krüger (Nr. 262).

179. Hackbusch, Adam Levin, aus Gneve (bei Röbel), erwarb am 22. Juni 1743 nach Zahlung von 200 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

180. Haferadt (Haferath), Nickel, aus Wismar, erlangte am 20. Mai 1570 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann, wobei er sein Vermögen auf 958 Tlr. 10 Gr. verschoßte. Am 27. Jan. 1570 wurde in Danzig von den Brüdern H. und H. Thuraw (Nr. 526 u. 527) bezeugt, daß Nickel der echte Sohn des Klaus H. in Wismar und dessen Frau Anna war. Nickel lebte noch am 8. Febr. 1594 als Ratsverwandter in Danzig. (Bb. Schb. 13 Bl. 133 v. Wette: Paket 89.)

181. Hagemeister, Jochim, aus Rostock, gewann am 20. Juni 1631 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. Vielleicht ist er identisch mit Jochim Hofemeister (Nr. 206)? (Bb.)

182. Hagen, Floris, aus Wismar, erhielt am 17. Juni 1559 das Bürgerrecht als Segelnäher Unter dem 27. Mai 1559

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bescheinigte der Rat von Wismar, daß des Floris Vater, Hans H., Wismarscher Bürger sei. (Bb. Abtig. 53, 78.)

183. Hagen, Hellmuth Joachim, aus Malchin, geb. um 1742, erwarb am 5. März 1785 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Festbäcker, nachdem am 8. Jan. Z. Ehr. Wulsten (Nr. 592) und J. S. Schall (Nr. 437) seine Echtgeburt beschworen hatten. Seine vor 1785 verstorbenen Eltern waren der Bürger und Schneidermeister Hellmuth Jochim H. in Malchin und Anna Elisabeth geb. Hennikow. Am 24. Sept. 1781 bezeugte er zu Danzig, damals noch Einwohner und Festbäckergeselle, die Echtgeburt des genannten Z. Ehr. Wulsten (Nr. 592). (Bb. Gb.)

184. Hahne, Hans, von Lage (Lowe), erlangte am 21. Dez. 1619 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. (Bb.)

185. Harder, Henrich, von Wendorf (einem Dorf "3 Meilen von Schwerin", also wohl das 1 1/2 Meilen südwestl. von Brüel gelegene), wurde am 21. Juni 1714 in der Altstadt Bürger auf einen Arbeitsmann. H. Klipbeck (Nr. 235) und Jungfer Maria Harder im Alter von 30 Jahren (Henrichs Schwester?), die sich damals gerade in Danzig aufhielt, beschworen am 28. Mai 1714 seine Echtgeburt. Er war das zweite Kind seiner vor 1714 verstorbenen Eltern, des Zimmermanns Henrich H. in Wendorf und seiner Frau Anna Katharina. (Bb. Schb. 113 Bl. 39.)

186. Harms, Johannes, aus Rostock, wurde im März 1683 zusammen mit L. Beselin (Nr. 34) in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

187. Hartz, Barthel, aus Gadebusch, erhielt am 17. Nov. 1637 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

188. Hasselmann, Zacharias, aus Rostock, trat im Okt. 1696 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

189. Havelandt, Paschen, aus Lübz, geb. um 1586, Bürger und Tischler in Danzig (er fehlt jedoch in den Bürgerbüchern), bezeugte am 23. März 1638 die Echtgeburt H. Kreichels (Nr. 253).

190. Havemann, Simon, aus Warin, gewann am 17. Sept. 1652 (in einem Bürgerbuch steht er unter 1651, was schon wegen des Geburtsbriefdatums nicht angängig zu sein scheint) das Bürgerrecht als Zayenmacher. Am 6. Okt. 1651 erschien er noch persönlich vor dem Rat in Warin und ließ sich auf Grund des Zeugnisses der dortigen Bürger Hans Lemmeke, Kleinschmieds im Alter von 64, und Hans Bulow, Faßbinders im Alter von 66 Jahren, einen Geburtsbrief ausstellen. Seine Eltern waren der vor 1651 verstorbene Wariner

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Bürger und Schuster Könne H. und seine Frau Sophia geb. Albrecht aus Warin. (Bb. Gb.)

? 191. Hecht, Johann Christian, aus Rostock ?, geb. um 1733, Einwohner und Faktor in der Danziger Ratsbuchdruckerei, bezeugte am 6. April 1785 die Echtgeburt J. Chr. Bocks (Nr. 45); sein Mitzeuge J. M. Satow (Nr. 435), der ebenso wie Hecht "viel Umgang mit Bocks Eltern gehabt hatte", stammte aus Rostock.

192. Heideman (Heydeman, Heidtman), David, aus Rostock, geb. 1652, gewann am 22. Dez. 1679 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann, das er am 23. Juni 1689 mit Einwilligung der Älterleute auf einen Schiffer veränderte. Am 1. Juni 1677 stellte ihm der Rostocker Rat auf Grund des Zeugnisses zweier dortiger Bürger, des Schneiders Johann Kruckenbergk und des Salzhackers Heinrich Sievers, einen von dem Protonotar Johann Nieman unterzeichneten Geburtsbrief aus. Seine Eltern, der Bürger Hans H. in Rostock und Katharina geb. Thurman, waren am 9. Febr. 1648 in der Jakobikirche durch den vor 1677 verstorbenen Pfarrer und Superintendenten Christian Michaelis getraut worden; Davids Taufe fand am 30. Sept. 1652 unter dem Beistand der Rostocker Bürger und Schiffer Tite Kahl und Henning Wrampe als Taufpaten statt. Seine Großeltern väterlicherseits waren der Rostocker Bürger Hans H. und seine Frau Polidt, mütterlicherseits der Rostocker Bürger Hans Thurman und seine Frau Anna. (Bb. Gb.)

193. Hein, Jochim, aus Friedland, erhielt am 4. März 1659 das Bürgerrecht als Schuster. Am 3. Mai 1658 war er persönlich vor dem Rat in Friedland erschienen und hatte sich auf Grund der Aussagen des Stephan Scharlibbe, Ältermanns der Kürschner, und des Michel Gültow, Ältermanns der Garnweber, einen Geburtsbrief erwirkt. Seine vor 1658 verstorbenen Eltern waren der Einwohner und Schneider Jochim H. in Friedland und seine Frau Katharina geb. Gronow. (Bb. Gb.)

? 194. Hein, Michael, aus Altstrelitz ?, geb. um 1730, Einwohner und Altflicker in Danzig, bezeugte am 1. Juni 1785 die Echtgeburt J. H. Meumanns (Nr. 328) aus Altstrelitz dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

195. Helms, Zacharias, aus Wismar, wohnhaft in Danzig (oder Weichselmünde?). Am 26. Dez. 1632 wurde seine Tochter Margarete mit dem Soldaten Martin Stinson zu Weichselmünde getraut. (Kirchenbuch von St. Elisabeth - Danzig.)

196. Hensel, Henrich, aus Warin (oder Waren?), gewann am 9. Febr. 1704 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)

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? 197. Herbst, Lorenz, aus Mecklenburg? (Rostock?), geb. um 1604, Gassenbinder und Einwohner auf dem Neugarten vor Danzig, beglaubigte am 24. Juli 1649 die Echtgeburt E. Koeckmeisters (Nr. 243), da er sich ziemlich lange in Rostock aufgehalten habe; sein Mitzeuge J. Crakau (Nr. 86) stammte aus Kröpelin.

198. von Herforde, Joachim, aus Rostock, trat im April 1668 in das Gymnasium ein. (M.)

199. von Herforde, Johannes, aus Rostock, wurde im Nov. 1598 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)

? 200. Herling, Friedrich, aus Woldegk ?, geb. um 1719, Kanonier bei der Danziger Artillerie, beschwor am 7. Okt. 1767 die Echtgeburt Chr. Pichs (Nr. 376) aus Woldegk, mit dessen Eltern er viel Verkehr gehabt hatte.

? 201. Heß, Nikolaus Henrich, aus Kröpelin ? geb. um 1722, Einwohner und Bordingsführer in Danzig, bezeugte am 1. Okt. 1776 die Echtgeburt des M. Kratz (Nr. 252) aus Kröpelin, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.

202. Heyl, Johann, aus Meteln (Mötell. - Amt Schwerin), erhielt am 21. Juli 1741 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

203. Hidde, Jakob, aus Sternberg, gewann am 9. Dez. 1643 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann (cum clausula), nachdem bereits 20 Jahre zuvor, am 25. Sept. 1623, die Bürger Hans Güstow und Hans Münstermann der Ältere zu Sternberg seine Echtgeburt beschworen hatten. Seine Eltern, der vor 1623 verstorbene Bürgermeister Nikolaus H. in Sternberg und Margarete geb. Nikolai, waren um 1591 in Sternberg getraut worden. Jakobs anscheinend vor 1623 verstorbene Großeltern väterlicherseits waren der Bürger und Tuchmacher Klaus H. in Sternberg und seine Frau Margarete geb. Keiser(s), mütterlicherseits der Prediger Gabriel Nikolai zu Groß=Raden (Amt Crivitz) und seine Frau Beele geb. Plageman. (Bb. Gb.)

204. Hintze, Paul, aus Burg auf Fehmarn, Grob= und Hufschmied, wurde am 17. Sept. 1689 in Danzig Bürger auf einen Arbeitsmann. Er ist in dieses Verzeichnis aufgenommen, weil er vorher mehrere Jahre lang in Rostock Bürger gewesen war, wo er am 27. Sept. 1689 (a. St., also 20 Tage, nachdem er in Danzig, um seine Lage zu verbessern, das Bürgerrecht erworben hatte) aus der Bürgerschaft entlassen wurde. (Bb. Gb.)

? 205. Hoet, Hans, von Buckow (= Bukow in Mecklenburg?), ein Seefahrer, erhielt am 20. Mai 1564 das Bürgerrecht. (Bb.)

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206. Hofemeister, Jochim, von Kavelstorf (Amt Schwaan), geb. um 1600, Bürger und Schopenbrauer in Danzig, bezeugte am 9. Juli 1637 die Echtgeburt seines jüngeren Bruders Marx H. (Nr. 207). Jochim fehlt in den Bürgerbüchern, ein Grund zur Vermutung, daß er mit Jochim Hagemeister (Nr. 181) identisch sei, wenn auch der Ort der Herkunft verschieden angegeben ist.

207. Hofemeister, Marr, der jüngere Bruder des Vorhergehenden, aus Kavelstorf (Amt Schwaan), gewann am 9. Juli 1640 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. Sein Bruder Jochim (Nr. 206) und sein Oheim M. Miedlick (Nr. 336) beurkundeten am 9. Juli 1637 in Danzig seine Echtgeburt. Seine Eltern waren der vor 1637 verstorbene Bauersmann Marx H. zu Kavelstorf und seine Frau Katharina. (Bb. Gb. Schb. 47 Bl. 65.)

208. Holdenagel, Jochim, aus Güstrow, erhielt am 3. Sept. 1622 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Er war zweimal verheiratet und starb vor dem 1. Dez. 1645 mit Hinterlassung von Kindern. Seine vor 1645 verstorbenen Eltern waren Jochim H. in Güstrow und Katharina geb. Scheffer(s). (Bb. Abtig. 53, Paket 49 a.)

209. Holste, Georg, von Rostock, gewann am 24. April 1627 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)

210. Horn, Dietrich, aus Lansen (Lanse. - Amt Stavenhagen) erwarb am 10. Nov. 1635 das Bürgerrecht als Reifschläger. (Bb.)

? 211. Hornberg, Adam, aus Wismar? geb. um 1674, Einwohner und Reifschlägergeselle in Danzig, bezeugte am 3. Juni 1720 die Echtgeburt J. P. Langhoffs (Nr. 279) aus Wismar, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

212. Howitz, Johann Friedrich, aus Sternberg, erhielt am 11. Febr. 1761 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)

213. Huxer, Hinrik, wohnhaft zu Danzig, wo er vor dem 5. April 1434 starb. An diesem Tage beschworen in Wismar vor dem Rate die dortigen Bürger Hans Wichert und Klaus Zander (Tzander), daß Hmrik und sein Bruder Thideke H., der Vormund von Hinriks hinterlassenen Kindern, echte Söhne des vor 1434 verstorbenen Wismarschen Bürgers Thideke H. und seiner gleichfalls vor 1434 verstorbenen Frau Tilse wären. (Urk. Schiebl. 82, 12c.)

214. Jacobs, Jochim Friedrich, aus Wismar, gewann am 28. Juli 1753 gegen Erlegung von 200 Gulden das Bürgerrecht als Bortenmacher. (Bb.)

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215. Jacobsen, Rudolf Philipp, von Malchow, wurde im Juli 1694 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

216. Janenzki (Janentz), Christian Henrich, aus Parchim, wurde von seinen Geschwistern zu Parchim durch ein Schreiben an den Rat vom 1. Mai 1756 in Danzig gesucht, wo er auf der Vorstadt gewohnt haben und 1740 verstorben sein soll. Seine Witwe Anna Katharina geb. Witt (Witsche) sagte 1756 aus, Christian Henrich habe sie 1738 geheiratet und in dreijähriger Ehe einen Sohn mit ihr gezeugt, der (1756) bei einem Stuhlmacher in der Breitegasse in Diensten stehe. Ihr Mann sei wegen eines Fußleidens ins Pockenhaus (Lazarett) gekommen, dort 1741 gestorben und auf dem Pockenhaus=Kirchhof beerdigt worden. (Abtlg. 53 Paket 49b.)

217. von Jarmerstedt, Karl Johann, aus Wismar, wurde im April 1769 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

218. Jarmerus, Christoph, aus Malchin, wurde im Juni 1642 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)

219. Jörges, Johann Joachim, aus Rostock, trat im Juli 1670 in die zweite Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

220. Jörns, Joachim, aus Wismar, erhielt am 29. Jan. 1762 gegen Bezahlung von 200 Gulden das Bürgerrecht als Schiffer. Am 25. Jan. 1762 beugten die beiden Wismarschen Bürger und Seeschiffer Peter Schwendt im Alter von 51 und Benedikt Malchau im Alter von 53 Jahren vor dem Rat zu Danzig, daß Jörns das fünfte Kind seiner vor 1762 verstorbenen Eltern, des Einwohners Zürich J. aus der Vorstadt von Wismar und seiner Frau Anna geb. Satau wäre. (Bb. Schb. 159, Bl. 218 v.)

221. Jürges, Joachim, aus Waren, gewann am 31. Juli 1717 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.) Kammelgar s. Gammelkarn (Nr. 143).

222. Kammien, Jochim, aus Malchin, wurde am 5. Aug. 1653 Bürger als Seeschiffer, und erhielt zur Beschaffung eines beschworenen Geburtsbriefes ein halbes Jahr Frist, bei Verlust des Bürgerrechtes. (Bb.)

223. Kammradt, Johann Hartwig Otto, geb. am 3. Jan. 1765 zu Rolofshagen (Amt Grevesmühlen), gewann am 17. Mai 1808 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Aus der am 19. März 1790 ihm von dem Pfarrer Johann Daniel Joerges an der v. Bothmerschen Patronatskirche zu Damshagen (Amt Grevesmühlen) ausgestellten Kirchenbuchabschrift geht hervor, daß Kammradt der Sohn des Brauerknechtes Hartwig K. in

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Arpshagen (Amt Grevesmühlen) und seiner Frau Dorothea Elisabeth (Dorthie Liesch) geb. Wichmann war. Zu seiner am 5. Jan. 1765 in Rolofshagen von dem genannten Pfarrer Joerges vollzogenen Taufe hatten der Holländersohn Johann Jochen Koch und der Brauer Hartwig Tobbien, beide aus Rolofshagen, sowie der Holländerknecht Otto Meyer zu Parin (Amt Grevesmühlen) die Patenschaft übernommen. Am 10. Mai 1808 wurde ihm in Danzig vom Rate auf Grund des Zeugnisses des D. D. Bartels (Nr. 19) und J. P. Kuhlmanns (Nr. 273) ein Geburtsbrief ausgestellt, in dem sein Vater als in Rolofshagen wohnhaft bezeichnet wird. (Bb. Gb. Schb. 189 Bl. 590.)

224. Kaphingst, George (Jürgen), aus Sternberg, erhielt am 31. Jan. 1693 das Bürgerrecht als Schneider. Am 26. März 1683 hatte er sich persönlich vor dem Rat in Sternberg eingestellt und um einen Geburtsbrief gebeten, der ihm auf Grund der Aussagen der Sternberger Bürger und Viertelsmänner, des Schusters Jochim Schultze und des Amtsschneiders Jakob Söltzer ausgestellt wurde. Er war das vierte und jüngste Kind des Bürgers und Amtsschneiders Philipp K. zu Sternberg und seiner Frau Margareta, der Tochter des Bürgers und Schusters Daniel Schmied(es) in Sternberg. (Bb. Gb.)

225. Kehrweg (Kehrwag), Joachim, aus Malchin, erwarb als Glaser am 12. Mai 1600 das Bürgerrecht. (Bb.)

? 226. (Kelling) (Koelling), Christina Sophie, geb. Carl(in), aus Waren ?, Frau des Amtsdieners Johann Karl Kelling in Danzig, geb. um 1700, beschwor am 16. April 1749 die Echtgeburt P. Rambaus (Nr. 401) aus Waren am 14. Jan. 1761 die seines Bruders Friedrich (Nr. 400), deren Eltern sie noch im ledigen Stande gekannt hatte.

227. Kelner, Hans, aus Gadebusch, erhielt 1394 das Bürgerrecht. (Ältestes Erb= und Zinsbuch, Abtlg. 32A Nr. 1, Bl. 81 v.)

228. von Kemphen, Christian Nikolaus, Mecklenburgischer Edelmann, wurde im Juni 1705 in die zweite Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

229. Kenast, Johannes, von Röbel, wurde im Sept. 1633 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)

230. Kesselkopf (Girschelkopf), Zacharias, aus Bützow, gewann am 7. Nov. 1645 das Bürgerrecht als Hauszimmermann. Sein Geburtsbrief wurde ihm vom Rat von Bützow am 19. Dez. 1644 auf Antrag des dortigen Bürgers und Schusters David Haustein ausgestellt, der ein Schreiben des Rostocker

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Bürgers Jochim Wilcken vorwies, durch das Zacharias Kesselkopf von Danzig aus um Bescheinigung seiner Echtgeburt bat. Hans Bruckmann und Hans Wendt, fast die ältesten Bürger Bützows, bezeugten, daß Zacharias der Sohn des vor 1644 verstorbenen Stephan K., Reepschlägers des Herzogs Ulrich in Bützow, und seiner Frau Anna, Tochter des Asmus Stubbe zu Jabel (bei Malchow oder Amt Dömitz ?), wäre. Zacharias war schon in früher Jugend nach Danzig geschickt worden, um dort das Zimmerhandwerk zu lernen. 1654 reiste er nach Schwerin zur Regelung des Nachlasses seiner verstorbenen Eltern. Er wurde dort von dem Herzoge Adolf Friedrich von Schwerin zwei Jahre lang zurückgehalten, weil der Herzog "dessen gute Wissenschaft vom Bauwesen erlanget" und daher seine Dienste in Anspruch nahm, was Zacharias als Landeskind nicht verweigern konnte. Der Herzog war mit seinen Arbeiten sehr zufrieden und bat den Rat von Danzig, als Kesselkopf dorthin zurückkehrte, ihm wegen seiner zweijährigen Abwesenheit keine Unannehmlichkeiten zu bereiten. (Bb. Gb. Abtig. 53, Paket 49 a.)

231. Kieper, Christoph, aus Güstrow, erlangte am 23. Nov. 1645 (in einem anderen Bürgerbuch steht er unter dem 8. Juli 1650 !) das Bürgerrecht als Branntweinbrenner (Distillator). H. Garlip (Nr. 144) und J. F. Leopold (Nr. 295) bezeugten am 7. Nov. 1645, daß Kieper echter Sohn seiner vor 1645 verstorbenen Eltern, des Fürstlichen Richters Theodor K. zu Güstrow und seiner Frau Anna, sei. (Bb. Gb.)

232. Kitzerow, Kaspar, von Malchin, erhielt am 7. Mai 1569 als Bäcker das Bürgerrecht. (Bb.)

233. Kleinow (Klenou), Jakob, aus Wismar, erwarb am 3. Dez. 1605 als Glaser das Bürgerrecht. Er wohnte in der Breitegasse und starb schon am 18. November 1607 mit Hinterlassung seiner kinderlosen Frau Gertrud. (Bb. Handschrift Vv 117 c Bl. 202 v.)

234. Kleinhammer, Henrich Christoph, aus Teterow (Tetteroth), erhielt am 25. Sept. 1772 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider, nachdem am 14. Sept. Chr. Lucko (Nr. 309) und J. H. Gessel (Nr. 153) seine Echtgeburt beschworen hatten. Er war das dritte Kind seiner vor 1772 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Schneidermeisters Theodosius Klähnhamer in Teterow und seiner Frau Sophia Ilsabe geb. Wentzel. (Bb. Schb. 171 S. 614.)

? 235. Klipbeck, Hans, aus Wendorf? (1 1/2 Meilen südwestl. Brüel), geb. um 1664, Einwohner und Altflicker in Danzig,

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beurkundete am 28. Mai 1714 die Echtgeburt H. Harders (Nr. 185) aus Wendorf, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

? 236. Klug, Nikolaus, aus Waren ?, geb. um 1694, Musketier bei der Stadtgarnison in Danzig, beschwor am 16. April 1749 die Echtgeburt R. Rambaus (Nr. 401) aus Waren, dessen Eltern er noch im ledigen Stande gekannt hatte.

237. Klump, Michel, aus Kastorf (Amt Stavenhagen), gewann am 7. Sept. 1656 das Bürgerrecht als Kannengießer. (Bb.)

238. Klutt, Dietrich, aus Rostock, geb. um 1686, Schuster auf dem Neugarten vor Danzig, beglaubigte am 3. August 1716 die Echtgeburt des J. Schütz (Nr. 470) aus Rostock.

239. Knoll, Matthis, von Güstrow, erhielt am 13. Sept. 1578 das Bürgerrecht als Harnischmacher (Plattner). (Bb.)

240. Knubel, Hans, aus Usadel (Amt Strelitz), erwarb am 2. Jan. 1580 als Glaser das Bürgerrecht. (Bb.)

241. Koch, Christian, aus Malchin, erhielt am 12. Okt. 1651 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)

242. Koch, Johann, aus Lübz, geb. im Dez. 1714, gewann am 18. Sept. 1742 das Bürgerrecht in der Altstadt als Festbäcker. Am 20. Jan. dieses Jahres war er noch selbst vor dem Rat in Lübz erschienen und hatte sich auf Grunde des Zeugnisses dortiger Bürger, des Stadtviertelsherrn und Ältermanns des Schustergewerks Johann Jochim Risch und des Tuchscherers Klaus Bruchmann einen Geburtsbrief ausstellen lassen. Seine Eltern, der 1736 verstorbene Bürger und Amtsbäcker Christian K. in Lübz und Maria Elisabeth geb. Jacob(sen), waren am 10. Mai 1702 getraut worden; Johanns Raten bei der Taufe am 22. Dez. 1714 waren der genannte J. J. Risch, der 1715 verstorbene Bürger und Riemer Hans Schröder in Lübz und die Frau des 1719 verstorbenen Bürgers und Amtsschusters Christian Jacob, die 1716 verstorbene Großmutter Johanns. Am 10. Juni 1774 bezeugte er die Echtgeburt J. H. Schröders (Nr. 462). (Bb. Gb.)

243. Koeckmeister (Koekmeister), Everd, aus Rostock, gewann am 7. Okt. 1649 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 24. Juli 1649 beglaubigten J. Cackau (Nr. 86) und L. Herbst Nr. 197, daß K. der echte Sohn seiner Eltern, des Bürgers und Böttchers Evert K. und seiner Frau Maria, sei. (Bb. Gb.)

244. Kökenmeister, Görge, von Rostock, erhielt am 30. Mai 1626 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)

245. Köle, Cristian, aus Rostock, wurde im April 1645 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)

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246. König, Georg Heinrich, aus Güstrow, geb. um 1727, gewann am 17. Dez. 1756 nach Erlegung von 100 Gulden als Knopfmacher das Bürgerrecht. Am 20. Aug. 1765 bezeugte er die Echtgeburt J. M. Boyes (Nr. 55), am 13. März 1770 wurde sein Name auf Befehl des Stadtgerichts aus den Bürgerlisten gelöscht; der Grund hierzu ist aus den Akten nicht zu ersehen, es ist vielleicht derselbe wie bei F. Rambau (Nr. 400). (Bb.)

? 247. Kohet, Johann, von der Glashütte Dobbin (Amt Goldberg)?, geb. um 1696, früher Musketier bei der Danziger Garnison, 1771 Einwohner in Danzig, beschwor am 21. Juni dieses Jahres die Echtgeburt J. Brauers (Nr. 62) von der Glashütte Dobbin, dessen Eltern er noch als Ledige sehr gut gekannt hatte.

248. Koort, Jakob, ein Reiter aus Pernau i. Meckl. (wo?), wurde am 3. Dez. 1679 in der Kirche Aller Engel mit Elisabeth, Tochter des Marten Pintzke, getraut. (Kirchenbuch Aller Engel.)

249. Koser (aus Kozer verbessert), Johann Gottfried, aus Mecklenburg, trat im Juni 1709 in die fünfte Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

250. Kracht, Johann, von Güstrow, gewann als Glaser am 11. Febr. 1719 das Bürgerrecht. (Bb.) Krahts s. Behm (Nr. 26).

251. Kranenberg, Henrich, aus Fürstenberg, erhielt am 16. Mai 1637 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

252. Kratz, Martin, aus Kröpelin, erwarb am 27. Nov. 1776 nach Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann, nachdem die Danziger Einwohner N. H. Heß (Nr. 201) und J. D. Wolff (Nr. 586) am 1. Okt. 1776 seine Echtgeburt bezeugt hatten. Kratz war das zweite Kind seiner vor 1776 verstorbenen Eltern, des Einwohners und Arbeitsmannes Adam K. in Kröpelin und seiner Frau Katharina geb. Müller. (Bb. Gb.)

253. Kreichel, Hans, aus Lübz (Lüetz, Luptz), erhielt am 21. Mai 1650 das Bürgerrecht als Zayenmacher. P. Havelandt (Nr. 189) und der Rostocker Matrose Abraham Danneel im Alter von 45 Jahren, beide ebenfalls aus Lübz stammend, beurkundeten am 23. März 1638, daß Kreichel der echte Sohn seiner vor 1638 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Festbäckers Jochim K. in Lübz und seiner Frau Katharina wäre. (Bb. Gb.)

? 254. Kreymann, Joachim Christoph, aus Parchim?, geb. um 1695, Einwohner und Bäcker auf dem Stolzenberg vor

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Danzig, bezeugte am 16. Mai 1729 die Echtgeburt E. Liers (Nr. 300) aus Parchim, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

? 255. Krohnbusch (Kronbusch), Ernst Ludwig, aus Rostock ?, geb. um 1701, Bürger und Gold= und Silberdrahtziehmeister in Danzig (doch fehlt sein Name in den Bürgerbüchern), beschwor am 19. Febr. 1770 die Echtgeburt K. H. Schmidts (Nr. 448) aus Rostock, dessen Eltern er noch im ledigen Stande gekannt hatte.

256. Kroß, Hans, aus Rostock, gewann am 31. Aug. 1662 das Bürgerrecht als Seefahrer, das er am 30. Nov. 1685 mit 310 Gulden auf einen Kaufmann verbesserte. J. Bartelmann (Nr. 18) und der Rostocker Bürger Titke Maes im Filter von 48 Jahren, der mit Kroß' Eltern verschwägert war, beglaubigten am 25. Aug. 1662 in Danzig seine Echtgeburt. Die Eltern waren der vor 1662 verstorbene Bürger und Schiffer Barthel K. in Rostock und seine Frau Katharina geb. Schmidt(s). (Bb. Gb.) Hans Kroß ist wohl kaum identisch mit

257. Kroß, Johann, aus Rostock, Bürger und Schiffer in Danzig (in den Bürgerbüchern fehlt er), geb. um 1638, der am 6. Juli 1694 die Echtgeburt J. Eggebrechts (Nr. 106) und am 8. Nov. 1695 die seines Brudersohnes J. Kroß (Nr. 258) beschwor. Beidemale wird er einfach "Bürger und Schiffer" genannt, was doch wohl bei Hans Kroß (Nr. 256), der ja 1685 schon sein Bürgerrecht auf einen Kaufmann verbessert hatte, nicht geschehen wäre. Allerdings steht dieser Johann Kroß nicht in den Bürgerbüchern, die jedoch, wie wir schon mehrfach sahen, nicht peinlich genau geführt worden sein müssen.

258. Kroß, Johann, aus Rostock, erhielt am 25. Mai 1697 das Bürgerrecht als Schiffer. Sein Vatersbruder J. Kroß (Nr. 257) und M. Marquart (Nr. 318) bezeugten am 8. Nov. 1695, daß Kroß der echte Sohn seiner vor 1695 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Schiffers Peter K. in Rostock und seiner Frau Katharina geb. Schröder sei. (Bb. Gb.)

259. Kroß, Peter, aus der Stadt Tessin (Dossin, Dessin), erwarb am 26. Juni 1717 das Bürgerrecht als Festbäcker, nachdem am 17. Mai des Jahres N. F. Berg (Nr. 33) und J. Prehn (Nr. 391) seine Echtgeburt beschworen hatten. Kroß war das vierte Kind seiner vor 1717 verstorbenen Eltern, des Fleischers Joachim K. in Tessin und seiner Frau Anna geb. Verkofer(in). (Bb. Schb. 116 Bl. 39.)

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260. Krüger, Jakob, von Güstrow, gewann am 12. Okt. 1593 das Bürgerrecht "auf schreiberey". (Bb.)

261. Krüger, Johann, aus Güstrow, erhielt am 31. Januar 1693 das Bürgerrecht als Schneider. Am 2. Okt. 1690 bezeugten die Bürger Christian Velgentreber und Joachim Christoph Hoderman in Güstrow, daß Krüger echter Sohn des Ulrich K. in Güstrow und seiner Frau Helena geb. Glaman(s) wäre. (Bb. Gb.)

? 262. Krüger, Magdalena Katharina, geb. Hack(in), aus Güstrow ?, geb. um 1702, Frau des Einwohners und Lackierers Johann Gottfried K. in Petershagen vor Danzig, beschwor am 21. April 1732 die Echtgeburt B. K. Ortners (Nr. 361), dessen Eltern sie noch im ledigen Stande gekannt hatte.

263. Krüger, Peter, aus Rostock, erwarb am 21. Jan. 1642 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

264. Kruell (Kruel), Hans, aus Rostock, gewann am 1. Juni 1585 das Bürgerrecht als Glaser. (Bb.)

? 265. Kruppale, Anton, aus Friedland ?, geb. um 1731, Bürger und Kürschner in Danzig (fehlt in den Bürgerlisten), bezeugte am 26. März 1787 die Echtgeburt des D. A. Lesch (Nr. 296) aus Friedland, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

266. Kruse, Jochim, aus Dalberg (Stiftsamt Schwerin. -Im Bürgerbuch steht fälschlich: aus Lübeck) gewann am 31. Aug. 1649 das Bürgerrecht als Korbmacher. Zwei Lübecker Bürger, Reimer Kruse und Heinrich Rosenow, bekundeten am 10. Sept. 1647 zu Lübeck, daß Kruse der älteste Sohn des vor 1647 verstorbenen Jochim K. in Dalberg und seiner gleichfalls vor 1647 verstorbenen Frau Margareta sei. (Bb. Gb.)

267. Krusen, Ludwig Karl, von dem adligen Gute Radegast (Amt Bukow), erhielt am 16. Sept. 1771 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb)

268. Krusenstein, Anthoni, aus Kröpelin, geb. um 1597, Einwohner und Zayenmacher in Danzig, bezeugte am 10. März 1653 die Echtgeburt G. Tielkes (Nr. 529).

269. Kühnapfel, Jochim, aus Golm (Amt Stargard), geb. um 1605, Gärtner in Danzig, beschwor am 3. Juli 1645 die Echtgeburt J. Bodes (Nr. 49).

270. Küster, Johann Daniel Joachim, aus Goldberg, Bürger in Danzig (fehlt in den Bürgerbüchern). Sein älterer Bruder J. Ph. G. Küster (Nr. 271) und J. M. F. Eichmann (Nr. 109) beglaubigten am 23. März 1772 seine Echtgeburt. Die

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Eltern waren der Bürger Thewes K. in Goldberg und seine vor 1772 verstorbene Frau Maria Elisabeth geb. Matz. (Schb. 171 S. 559.) Er war das dritte Kind aus dieser Ehe, sein Bruder

271. Küster, Johann Philipp Gabriel, das älteste Kind und um 1732 in Goldberg geboren. Er gewann am 14. Okt. 1768 gegen Erlegung von 300 Gulden das Bürgerrecht als Festbäcker. J. A. Müller (Nr. 348) und J. M. F. Eichmann (Nr. 109) bezeugten am 25. Aug. 1768 seine Echtgeburt. Seine Mutter Maria Elisabeth war damals noch am Leben. Am 14. Juni 1769 beschwor Küster die Echtgeburt D. Chr. Prehns (Nr. 390), am 23. Sept. 1772 die M. Chr. Ph. Steinburgs (Nr. 501). (Bb. Gb.)

272. Küster, Peter, aus Rostock, geb. 1650, gewann am 14. Nov. 1699 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann (cum clausula). Am 3. Sept. 1697 stellte ihm der Rat von Rostock auf Grund des Zeugnisses Valentin Steins, Ratsverwandten und derzeitigen präsidierenden Gewettherrn in Rostock, und des dortigen Bürgers und Brauers Christian Brümmer einen vom Protonotar M. Stever unterzeichneten Geburtsbrief aus. Küster war das dritte Kind des Bürgers und Brauers Peter K. in Rostock und seiner Frau Anna, der Schwester des genannten Valentin Stein, die am 13. April 1640 in der Nikolaikirche zu Rostock durch den Diakon dieser Kirche Mag. Rembert Sandhage getraut worden waren. Seine Taufpaten (1650) waren Mag. Theophil Großgebaur, Kandidat der Theologie, und dessen Braut, Jungfer Margarete Stein (eine Tochter Valentin Steins ?). Seine Großeltern waren väterlicherseits der Bürger und Brauer Hans K. in Rostock und seine Frau Ilsabe geb. Wellen, mütterlicherseits Mag. Johannes Stein, weiland Pastor der Nikolaikirche und Senior des Ministeriums in Rostock und seine Frau Margarete geb. Lobeck(en), die Tochter des David Lobeckius, Dr. theol., ordentlichen Professors an der Universität und Archidiakons der Jakobikirche. (Bb. Gb.)

? 273. Kuhlmann, Johann peter, aus Arpshagen? oder aus Rolofshagen ?, geb. um 1770, Tischlermeister in Danzig, bezeugte am 10. Mai 1808 die Echtgeburt J. H. O. Kammradts (Nr. 223) aus Rolofshagen, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.

274. Kur, Henrich, aus Teterow, gewann am 27. Sept. 1704 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)

275. Lahs, Johann George, aus Besitz (Amt Boizenburg) erhielt am 29. Mai 1739 das Bürgerrecht in der Altstadt auf einen Arbeitsmann, nachdem am 27. April O. W. Müller (Nr. 351) und D. Welsch (Nr. 554) beschworen hatten, daß

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Lahs das sechste Kind aus der Ehe des Einwohners und Ackermanns Johann L. in Besitz mit Katharina geb. Schütz sei. (Bb. Schb. 137 Bl. 22.)

276. Lange, Jakob, aus Rostock, gewann am 5. Febr. 1671 als Hutmacher (Filter) das Bürgerrecht. Am 15. Sept. 1670 bezeugten die Bürger und Hutmacher Heinrich Meyer und Hans Lange in Rostock seine Echtgeburt. Seine Eltern, der vor 1670 verstorbene Bürger und Schlachter Jakob L. in Rostock und dessen Frau Anna, waren 1632 in der Jakobikirche durch den gleichfalls vor 1670 verstorbenen Pastor, Professor Dr. theol. Stephan Klotz getraut worden. Bei seiner durch den Pastor an der Jakobikirche Christian Michael vollzogenen Taufe waren Paten: Der Raschmacher Hans Spencker in Rostock, der dortige Bürger Hans Frederich und Judith, die Witwe des Bürgers und Bäckers Klaus Kapellen. Langes Großeltern waren väterlicherseits der Bürger Klaus L. in Rostock und seine Frau Margarete, mütterlicherseits der Bürger Hans Wolter in Waren und seine Frau Engel. (Bb. Gb.)

277. Lange, Matthis, aus Rostock, erhielt am 10. Febr. 1629 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)

278. Lange, Michael, aus Ribnitz, wurde im Okt. 1662 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)

279. Langhoff, Johann Paul, aus Wismar, gewann am 15. Juni 1720 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 3. Juni 1720 beschworen A. Hornberg (Nr. 211) und M. Goldenboch (Nr. 164), daß Langhoff das dritte Kind aus der Ehe des Schneiders und Bürgers Kühn=Ulrich L. in Wismar mit Dorothea geb. Hadelar sei. (Bb. Schb. 119 Bl. 38.)

? 280. Laß, Friedrich, aus Altstrelitz ?, geb. um 1750, Festbäcker in Danzig, beglaubigte am 15. Febr. 1773 die Echtgeburt des J. Chr. Thomas (Nr. 524) aus Altstrelitz, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.

281. Lau, Henrich, aus Schwerin, erlangte am 25. Mai 1735 gegen Erlegung von 500 Gulden das Bürgerrecht als Knochendreher. (Bb.) Er ist vielleicht identisch mit

? 282. Lau, Heinrich (oder aus Goldberg?), geb. um 1708, der am 25. Jan. 1760 als Einwohner im Heil. Geisthospital zu Danzig die Echtgeburt J. A. Müllers (Nr. 348) aus Goldberg beschwor, mit dessen Eltern er viel Verkehr gehabt hatte.

283. Lauterbach, Johann Christian, aus Rostock, geb. um 1725, erhielt am 4. Febr. 1763 das Bürgerrecht als Schneider, nachdem am 24. Jan. Chr. Poepcke (Nr. 383) und J. H. Fock

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(Nr. 127) bezeugt hatten, daß er das vierte Kind seiner vor 1763 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Hutmachers Adam L. in Rostock und der Anna Margarete geb. Hanß(in) sei. Am 11. Juni 1762 beglaubigte Lauterbach, damals noch Schneidergeselle, in Danzig die Echtgeburt J. M. Satows (Nr. 435), am 28. Mai 1776 die Chr. G. Satows (Nr. 434), am 11. Mai 1786 die J. Chr. F. Brandts (Nr. 60) und am 10. Sept. 1786 die J. O. Lemckes (Nr. 291). (Bb. Schb. 160 Bl. 294.)

284. Lawien (Lavien), Klaus, von Rostock, erwarb am 6. April 1679 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

285. Lehment, Johann Daniel, von Rostock, erhielt am 14. Aug. 1754 nach Erlegung von 400 Gulden das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)

286. Leim, Karl Gottlieb, aus Wismar, gewann am 20. Aug. 1729 das Bürgerrecht als Schmaltuchmacher. (Bb.) Leindecker s. Lemdecker (Nr. 292).

287. Lembcke, Johann Daniel, aus Parchim, erwarb am 7. Mai 1773 gegen Bezahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Tuchmacher. (Bb.)

288. Lembke, Christian, aus Dobbertin (im gleichnamigen Klosteramt), erhielt am 27. Juni 1669 das Bürgerrecht als Drechsler (Dresler, Stuhldreher). Am 16. März 1668 stellten ihm die Beamten des Jungfrauenklosters Dobbertin auf Grund der Aussagen des Schneiders Joachim Possehl, der Lembkes Pate war, sowie des Kochs und Vorstehers des Armenhauses Hans Weltzien in Dobbertin einen Geburtsbrief aus. Seine Eltern waren der Schuster und Küster Bertholdt L. in Dobbertin und seine Frau Margarete geb. Buchelman(s). (Bb. Gb.)

289. Lembke, David Hermann, aus Rostock, wurde im Juli 1697 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

290. Lembke, Jakob, aus Rostock, gewann am 8. Juni 1689 das Bürgerrecht als Schiffer, nachdem am Tage vorher vor dem Rate zu Danzig Hans Schemkau, Bürger zu Rostock und Führer (Schiffer) des Schiffs "St. Johann" im Alter von 66, sowie Jochim Schmitt, Bürger zu Wismar und Führer des Schiffes "König David" im Alter von 56 Jahren, die viel mit Lembkes Eltern umgegangen waren, beschworen hatten, daß er der Sohn des Bürgers und Schiffers Klaus L. in Rostock und seiner vor 1689 verstorbenen Frau Sophie sei. (Bb. Gb.)

291. Lemcke, Joachim Otto, aus Raden (Amt Güstrow), erwarb am 27. Sept. 1786 gegen Erlegung von 5 Gulden als Schneider das Bürgerrecht, in das sein damals 13 jähriger Sohn

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Johann George gegen Zahlung von einem Dukaten mit eingeschlossen wurde. Am 10. Sept. 1786 stellte ihm der Rat von Danzig auf Grund der Aussagen J. Chr. Lauterbachs (Nr. 283) und J. H. Epckes (Nr. 113), dessen Echtgeburt er am 21. Aug. 1771 beglaubigt hatte, einen Geburtsbrief aus. Lemckes Eltern waren der Einwohner und Arbeitsmann Nikolaus L. in Raden und seine Frau Anna Maria geb. Walter. (Bb. Schb. 185 Nr. 565.)

292. Lemdecker (Leindecker?), Hans, aus Parchim, wurde am 4. Dez. 1563 Bürger als Schuster. (Bb.)

293. Lemkau (Lemckow), Benedikt, von Friedland, gewann am 21. Okt. 1679 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Der Rat von Friedland stellte ihm am 22. Sept. 1679 auf Grund des Zeugnisses der Ratsverwandten Franz Peters im Alter von 62 und Joachim Löffler im Alter von 59 Jahren einen von dem "consul" Albert Schultze unterzeichneten Geburtsbrief aus. Lemkaus Eltern waren Samuel L., früher in Friedland, 1679 als Bürger auf Rügen wohnhaft und seine Frau Elisabeth geb. Ruberti. (Bb. Gb.)

294. Lemke (Lenke), Jochen, aus Konow (Amt Doberan, Eldena oder Feldberg?), erwarb am 13. April 1585 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)

295. Leopold (Leopolt), Johann Friedrich, aus Güstrow, geb. um 1619, erhielt am 28. April 1643 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Am 6. Juli 1642 bezeugten die Ratsherren Christian Zincke und Johannes Trebbow in Güstrow, daß Leopold der Sohn des "vornehmen Mitbürgers" Sebastian L. und seiner Frau Elisabeth geb. Kuhl(en) sei. Am 7. Nov. 1645 beschwor Leopold die Echtgeburt Chr. Kiepers (Nr. 231). (Bb. Gb.)

296. Lesch, Daniel Andreas, aus Friedland (fehlt in den Bürgerbüchern). Am 26. März 1787 stellte ihm der Rat von Danzig auf Grund der Aussagen des A. Kruppale (Nr. 265) und J. J. Speckmann (Nr. 496) einen Geburtsbrief aus. Leschs vor 1787 verstorbene Eltern waren der Bürger und Buchbindermeister Karl Friedrich L. in Friedland und seine Frau Christina Sophie geb. Ballhorn. (Gb.)

297. Leske, Jochim, aus Sülze (von der Sultte), ein Fuhrmann, schwor am 16. Juli 1574 den Bürgereid und bezahlte dafür 15 Mark. (Bb.)

? 298. Levertzen, Gerhard, von Brüel (? : Bruell) gewann am 24. Okt. 1588 das Bürgerrecht als Seefahrer. (Bb.)

299. Lier, Emanuel, von Parchim, wohnhaft in Danzig, war samt Frau und Kindern schon vor dem 22. März 1710 verstorben.

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Er war ein Sohn des 1710 noch lebenden Bürgers und Raschmachers Tobias L. in Parchim, der aber dort "ein Fremdling" war, und seiner ersten Frau Maria geb. Ohme. Aus dieser Ehe stammten noch: Tobias L., der älteste Sohn, Raschmacher in Parchim (vgl. Nr. 300), Benjamin L., der (1710) in preußischen Kriegsdiensten stand, und Christopher L., der (1710) noch Geselle beim Vater war. (Abtlg. 53, Paket 49 b.)

300. Lier, Emanuel, aus Parchim (fehlt in den Bürgerbüchern). Am 16. Mai 1729 bezeugten N. Fromm (Nr. 139) und J. Chr. Kreymann (Nr. 254) seine Echtgeburt. Er war das fünfte Kind des vor 1729 verstorbenen Tobias L. (vgl. Nr. 299), früher Bürgers und Zaymachers in Parchim, später Einwohners auf dem Stadtgebiet nahe vor Danzig, und seiner Frau Gertrud geb. Martens. (Schb. 128, Bl. 58.)

301. Lier, Emanuel, aus Parchim, gewann am 29. Okt. 1761 nach Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

302. Lincke (Linck), Johann, von Hagenow (Hagenau i. M.), erhielt am 6. März 1683 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Als er 1670 Hagenow verließ, um in Wittenburg das Schneiderhandwerk zu erlernen, stellte ihm der Rat von Hagenow am 8. Sept. auf Grund der Aussagen der dortigen Bürger Hartwich Güßmer, Kürschners, und Jochim Dreyers einen Geburtsbrief aus. Linckes Eltern waren Hans L. in Hagenow und seine Frau Trina geb. Lübbers(en). (Bb. Gb.)

303. Lindemann, Mag., Autor, wurde 1561 von Rostock, wo er aus dem Ministerium gestoßen worden sein soll (vgl. Grapius, Evangelisches Rostock, Seite 183 und 531) auf Empfehlung des Dr. Johannes Draconites nach Danzig zum Pastorat an die Katharinenkirche berufen, "obwohl der Rat ihn, weil er sich der pommerschen Sprache bediente, nicht gern annehmen wollte". Er starb zu Danzig schon im Herbst 1564. (Rhesa, S. 47 Nr. 9.) Sein Sohn

304. Lindemann, Samuel, erhielt 1585, als er Präceptor in preußisch=Stargard war, vom Danziger Rate eine Berufung zum Predigtamt, für die er sich in einem Schreiben vom 1. Jan. 1586 bedankte: er nehme den Ruf trotz seiner großen Jugend an, da er sich von Kindheit an durch erwiesene Wohltaten der Stadt Danzig so sehr verpflichtet fühle, daß er sich ihr weiterhin nicht weigern könne. Am 3. Febr. 1586 kam er in Danzig an. Seine Berufung erregte im Danziger Ministerium heftige Streitigkeiten, da von einzelnen der Amtsbrüder seine

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Lehre, die er in Heidelberg studiert hatte, nicht für richtig befunden wurde. Trotz lebhafter Proteste vollzog Dr. Praetorius auf Befehl des Rates unter dem Beistande von 10 seiner Anhänger am 11. Febr. die Ordination. - Lindemann heiratete am 29. April 1586 die Tochter des Pastors Christoph Hoffmann an der Katharinenkirche, dem er nach seinem 1590 erfolgten Tode am 13. Juni 1591 im Pastorat nachfolgte. Er starb am 1. Sept. 1602 an der Pest. (Urk. Schiebl. 142 ohne Nummer. Prätorius 1760 S. 7. Rhesa S. 48 Nr. 17.)

? 305. Liskau, Johann Christian, aus Parchim ?, geb. um 1746, Einwohner und Schuster auf dem Kneipab vor Danzig, bezeugte am 31. Jan. 1784 die Echtgeburt J. Fr. F. Capithans (Nr. 77) aus Parchim, mit dessen Eltern er noch vor ihrer Verheiratung viel Verkehr gehabt hatte.

? 306. Lockmann, David, aus Güstrow ?, geb. um 1705, Einwohner und Hauszimmermann in Danzig, beschwor am 9. Juli 1764 die Echtgeburt J. G. Aus (Nr. 9) aus Güstrow, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

? 307. Log, Heinrich, aus Stoffersdorf (A. Grevesmühlen) ?, geb. um 1599, Einwohner in Danzig, beglaubigte am 5. Dez. 1763 die Echtgeburt P. Oldenburgs (Nr. 364) aus Stoffersdorf, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.

? 308. Log, Joachim Heinrich, aus Lübz?, geb. um 1711, Mitgenosse im Hospital zum Heil. Geist in Danzig, bezeugte am 26. März 1762 die Echtgeburt J. H. Schröders (Nr. 462) aus Lübz, mit dessen Eltern er noch vor ihrer Verehelichung viel verkehrt hatte.

? 309. Lucko, Christoph, aus Teterow?, geb. um 1713, Musketiergefreiter der Danziger Garnison, beschwor am 14. Sept. 1772 die Echtgeburt H. Chr. Kleinhammers (Nr. 234) aus Teterow, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

310. Luders, Garlev, aus Güstrow, wurde im April 1693 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

311. Lübbert (Lubberth), Joachim, aus Perdöhl (Amt Wittenburg), gewann am 22. Mai 1738 das Bürgerrecht in der Altstadt als Festbäcker. Unter dem 26. Febr. 1738 schrieben die Fürstl. Beamten zu Wittenburg an den Danziger Rat: der Fürstl. mecklenburgische leibeigene Amts=Untertan L. aus dem Dorfe Perdöhl haben sich schon geraume Zeit ohne Amtsconsens außer Landes aufgehalten. Er habe seinen Eltern geschrieben, er arbeite in Danzig auf dem Rambow bei der Witwe Butenhoff und der Rat der Stadt Wittenburg möge ihm einen Geburtsbrief ausstellen.

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Dazu sei aber die Stadt nicht berechtigt, sondern nur das Amt, da es zur Verhinderung der "Entreißung" der Untertanen in den mecklenburgischen Landesordnungen den Städten verboten sei, dergleichen Briefe auszustellen. Der Rat von Danzig möge diesen entwichenen Leibeigenen, der sich der Leibeigenschaft böslich zu entziehen trachte, dazu anhalten, daß er Kaution stelle oder sich beim Amt Wittenburg loskaufe. - Lübbert entgegnete darauf bei der Vernehmung dem Rate: er könne nicht als Leibeigener angesehen werden, da niemals Fürstl. Amtsuntertanen der Leibeigenschaft wegen angefochten worden wären; sie hätten vielmehr die Erlaubnis erhalten, sich überall, auch außer Landes, frei niederzulassen. Er sei schon 15 Jahre lang aus Mecklenburg unangefochten heraus, habe in Lübeck bei M. Niclas Struck gelernt, dann 11 Jahre hindurch in Danzig in Arbeit gestanden. Er wolle nun nach Erlangung des Bürger= und Meisterrechts die Witwe des Festbäckers Jakob Buttenhof, Florentina geb. Ahlert (?), heiraten; seine Echtgeburt würde er durch 2 Zeugen erhärten. - Der Rat erwiderte in diesem Sinne das Schreiben der mecklenburgischen Beamten, und es scheint damit dort die Sache niedergeschlagen worden zu sein. (Bb. Abtlg. 53, Paket 74c.)

312. Lübes, Heinrich, aus Malchin, erwarb am 2. Dez. 1653 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Er hatte erst das Böttcher=, dann das Faßbinderhandwerk gelernt, sich in Danzig verheiratet und ließ sich am 11. Juni 1647 auf Grund der Aussagen der Ratsverwandten Martin Conow und Jochim Jarmer in Malchin, sowie des dortigen Bürgers Johann Beneke einen Geburtsbrief ausstellen. Seine Eltern waren der Bürger und Hausschlachter Jochim L. in Malchin und seine Frau Katharina geb. Broye. Seine vor 1647 verstorbenen Taufpaten waren der Ratsverwandte Michael Moeller, der Kleinschmied Peter Rauch und Regina geb. Linnow, Frau des Christoph Sannkow. (Bb. Gb.)

313. Lüders, Karl Friedrich, aus Neubrandenburg, geb. am 5. März 1746, Apotheker. Nach dem Tode seiner Eltern war er 5 Jahre lang bei dem Apotheker Willich in Neubrandenburg in der Lehre, diente dort dann als Gehülfe, später in Hamburg, Berlin und an anderen Orten. In Berlin bestand er 1775 das Examen und wurde darauf Provisor in der Bushäuser Offizin in Neubrandenburg, nach deren Verkauf er noch an mancherlei Orten konditionierte, bis er nach Danzig kam, wo er 1 1/2 Jahre lang in der Königlichen Apotheke, 1 Jahr im Schottland vor Danzig und 2 1/2 Jahre bei Dr. med. J. A. Hewelcke in der Ratsapotheke diente, bis er nach einem nochmaligen Examen von

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dem Rat am 14. August 1784 in der Apotheke der Witwe Veltze als Provisor angenommen wurde. Er blieb aber dort nur bis zum Herbst dieses Jahres und ging dann wieder in die Ratsapotheke zurück, ein Schritt, der große Entrüstung unter den Apothekenbesitzern Danzigs, die mit Dr. Hewelcke schon seit längerem auf gespanntem Fuße standen, hervorrief. Unter den Danziger Apothekern galt als altes Recht, das allerdings niemals vom Rate bestätigt worden war, daß ein Gehülfe, der aus einer Apotheke in Danzig austrat, dort nicht sogleich in eine andere eintreten konnte, sondern erst 3 Jahre lang die Stadt verlassen mußte; nur Apothekerwitwen durften einen solchen Gehülfen sofort annehmen. Gegen diesen Gebrauch hatten Lüders und noch mehr Dr. Hewelcke durch jenen Wiedereintritt in die Ratsapotheke verstoßen. Im Okt. 1784 richteten deshalb die Apotheker eine Beschwerde an den Rat: Lüders habe selbst der Witwe gekündigt, hätte also auch die Stadt verlassen und höchstens ganz in der Nähe eine Stellung annehmen können; auch hatte Dr. Hewelcke jederzeit einen anderen Gesellen erhalten. Übrigens schädige Dr. Hewelcke, der als Arzt eine sehr große Praxis habe und seine Patienten zwänge, die nötigen Medikamente in seiner, der Ratsapotheke, zu kaufen, dadurch in hohem Maße die übrigen Apotheker Danzigs. - Auf diese Beschwerde entgegnete Lüders dem Rate, daß die Apotheker nur ihn, den einzigen freien Ausländer unter den Danziger Apothekergesellen, aus der Stadt herausdrängen wollten; und dabei nähmen sie doch sonst immer noch lieber einen freien "Ausländer" als ein preußisches Landeskind. Die Witwe Veltze habe ihm, als er zum ersten Male in der Ratsapotheke gedient habe, eine Provisorstelle angetragen, durch die er sein Glück zu machen gehofft habe; sie habe ihm auch, ganz gegen alle sonstige Apothekergewohnheit, gleich bei der ersten Unterredung 2 Dukaten Handgeld gegeben und ihn dadurch dem Dr. Hewelcke heimlich entzogen. Er habe darauf dem Dr. Hewelcke, in dessen Apotheke er mit einem Kollegen Streit gehabt hätte, außer der Zeit aufgesagt. Diesen Schritt aber habe er sehr bald bereut und seinen Kollegen Kurcin oft gebeten, den Dr. Hewelcke zu bewegen, ihn wieder als Gehülfen anzunehmen. Dr. Hewelcke habe ihn nicht heimlich der Witwe abspenstig gemacht, vielmehr sei er von dieser sehr oft mit bösen Worten, von ihrem Schwiegersohne sogar mit Schlägen mißhandelt worden; auf seine Klage hin habe er vom burggräflichen Amt das Recht zugesprochen erhalten, wegen der fortgesetzten schlechten Behandlung aus der Apotheke der Witwe sofort abziehen zu

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können. Zwar habe Frau Veltze sowie der Apotheker Osterrott vom Fischertor ihn noch kurz vor Michaelis mehrfach gebeten, doch in der Apotheke zu verbleiben, und ihm eine würdigere Behandlung zugesichert; .er habe aber das Angebot Hewelckes angenommen. Er bat den Rat, nicht zuzugeben daß er als ein freier Mann aus Mecklenburg aus der freien Stadt Danzig verjagt werde, vielmehr sein ferneres Verbleiben in der Ratsapotheke zu gestalten. Am 14. Febr. 1785 entschied der Rat in Lüders' Sinn, gab aber auch dem Dr. Hewelcke auf, nicht nur künftighin auf feine Patienten keinen Kaufzwang mehr auszuüben, sondern auch selbst persönlich Medikamente nicht mehr anzufertigen. Damit war der Streit beigelegt. (Abtlg. 30, Paket 2.)

314. Lutke, Klaus, aus der Stadt Schönberg (Schönenberg), gewann am 14. April 1644 das Bürgerrecht als Schlosser. Am 10. Aug. 1641 stellte ihm Jürgen Hackefelt, Amtmann "des an Stelle des Herzogs Gustav Adolf von Mecklenburg, erwählten Bischofs des Stifts Ratzeburg, regierenden dortigen Domkapitels zu Schönberg" auf Grund der Aussagen des Bürgermeisters Berend Balsaw und des Bürgers Asmus Brun in Schönberg einen Geburtsbrief aus. Lutkes Eltern waren der vor 1641 verstorbene Handwerks= und Arbeitsmann Marx L. in Schönberg und seine Frau Abel. (Bb. Gb.)

315. Macke, Hans, aus Wismar, erhielt am 1. Okt. 1622 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)

316. Maeß, Jochim, von Rostock, erlangte am 7. Sept. 1560 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)

317. Marquart, Jochim, aus Blankenhagen (Amt Ribnitz), wurde am 14. März 1653 Bürger als Leineweber. (Bb.)

318. Marquart (Marquard), Matthäus aus Rostock, geb. um 1636, erwarb am 24. Nov. 1665 das Bürgerrecht als Seefahrer, nachdem am 16. Nov. die Rostocker Bürger und Seefahrer Hans Michaelßen, der mit den Eltern verschwägert war, im Alter von 55 und Hans Evertsen im Alter von 35 Jahren in Danzig seine Echtgeburt beschworen hatten. Marquarts vor 1665 verstorbene Eltern waren der Bürger und Seefahrer Karsten M. in Rostock, der in Warnemünde wohnhaft gewesen war, und seine Frau Katharina geb. Schmidt(s). Marquart beglaubigte am 6. Juli 1694 die Echtgeburt J. Eggebrechts (Nr. 106, am 8. Nov. 1695 die des J. Kroß (Nr. 258) und am 8. Sept. 1704 die seines Neffen Chr. Mohns (Nr. 343). (Bb. Schb. 67 Bl. 134.)

319. Martens, Johann, aus der Stadt Goldberg, erhielt am 12. Juni 1776 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürger=

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recht als Schuster; am 9. Juni 1776 befugte J. J. Schwartz (Nr. 485) seine Echtgeburt. Er war das dritte Kind seiner vor 1776 verstorbenen Eltern, des Einwohners und Amtsfischers Jakob M. in Goldberg und seiner Frau Karoline geb. Staeding. (Bb. Gb.)

? 320. Matt, Wolfgang, aus Schwaan (? = Cygnaeus), wurde im Aug. 1604 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)

321. Matthießen, Joachim, aus Rostock, wurde im Juli 1678 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

322. May, Johann Christian, aus Mecklenburg, trat am 6. Aug. 1717 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

323. Medaw, Hans, aus Goldberg, gewann am 3. April 1574 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Sein verschoßtes Vermögen betrug 450 Reichstaler. (Bb.)

324. Mehlman, Johann George, aus Waren, wurde am 28. Nov. 1770 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

325. Meinich, Julius, aus Penzlin (? = Peltzlinus Megapol.) trat im Januar 1712 in die zweite Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

326. Meinke, Heinrich, aus Neustadt, wurde im Aug. 1667 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)

327. Melberg, Hermann, aus Teterow, Dr. phil., Lehrer an der Universität Rostock, war zeitweilig Leiter und Magister der obersten Schule in Danzig. Er wurde durch ein (als Anhang abgedrucktes) Schreiben vom 6. Febr. 1494 von der Universität Rostock dorthin zurückverlangt. Nach der Greifswalder Matrikel (1480-83) war er Kleriker der Schweriner Diözese, hatte in Paris promoviert und die dort übliche Lehrweise an der Universität Greifswald, wo er mehrfach das Dekanatsamt in der Fakultät bekleidete, eingeführt. Dies erregte später heftige Zwistigkeiten innerhalb des Lehrkörpers, die dann auch auf seine dortige Stellung im ungünstigen Sinne einwirkten. (Urk. Schiebl. 32 B, 49.)

328. Meumann (Meymann), Johann Heinrich, aus Altstrelitz, gewann am 17. Juni 1785 das Bürgerrecht als Schneider, nachdem M. Hein (Nr. 194) und K. Blanckmeister (Nr. 39) seine Echtgeburt am 1. Juni 1785 beschworen hatten Seine Eltern waren der vor 1785 verstorbene Bürger und Schneidermeister Heinrich M. in Altstrelitz und seine Frau Anna Louisa geb. Sandmann. (Bb. Gb.)

329. Mey, Jochim, aus Golm (Amt Stargard), geb. um 1595, Höcker in Danzig, bezeugte am 3. Juli 1645 die Echtgeburt J. Bodes (Nr. 49).

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330. Meyer, Franz, aus Güstrow, erhielt am 20. Febr. 1685 das Bürgerrecht als Schneider. Am 26. Sept. 1710 war er bereits tot. Seine einzige Schwester und Erbin, Margarete, war in Güstrow mit Matthias Toppe vermählt und starb kurz vor dem 27. Sept. 1710 mit Hinterlassung eines Sohnes namens Johann. Am 26. Sept. 1710 beurkundeten in Güstrow Lukas Borchwart und Jochim Bermohl daß Margareta und Franz die einzigen Kinder ihrer Eltern gewesen waren; das Zeugnis ist von dem Sekretär Johann Daniel Troye unterschrieben. (Bb. Abtlg. 53, Paket 49b.)

331. Meyer, Jochim, aus Ribnitz, geb. um 1698, gewann am 13. Febr. 1760 das Bürgerrecht als Schneider. Am 12. Juni 1776 beglaubigte er die Echtgeburt Chr. G. Satows (Nr. 434). (Bb.)

332. Michael, Daniel Heinrich, aus Malchow, wurde im Aug. 1702 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

333. Michael, Gregorius, aus Rostock, trat im Juni 1644 in das Gymnasium ein. (M.)

? 334. Michaelsen, Friedrich Christoph, aus Parchim ?, geb. um 1725, Einwohner und Bäckergeselle in Danzig, bezeugte am 1. Okt. 1776 die Echtgeburt J. J. Wincklers (Nr. 568) aus Parchim, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

335. Michow, Jakob, aus Neustadt, erwarb am 25. Sept. 1717 das Bürgerrecht als Festbäcker. (Bb.)

336. Miedlick (Metelke), Matthias, aus Kleinschwarfs (Kleinschwarf. - Amt Ribnitz), geb. um 1602, gewann am 14. Juni 1625 das Bürgerrecht als Schopenbrauer; am 9. Juli 1637 beschwor er die Echtgeburt seines Neffen M. Hofemeister (Nr. 207). (Bb.)

337. Mintz, Jochim, aus Fürstenberg, erhielt am 16. Sept. 1617 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

338. Mölleman, Hans, von Wismar, erwarb am 3. Aug. 1619 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)

339. Möller, Jochim, aus Neubrandenburg, gewann am 3. Febr. 1660 das Bürgerrecht als Zayenmacher. Schon am 30. Mai 1646 hatten H. Burmeister (Nr. 75) und J. Constantin (Nr. 82) seine Echtgeburt beglaubigt. Möllers Eltern waren der vor 1646 verstorbene Einwohner und Spielmann Matthes M. in Neubrandenburg und seine Frau Katharine. (Bb. Gb.)

340. Möller, Johann, aus Parchim, erhielt am 17. Sept. 1637 das Bürgerrecht als Schneider. Am 17. Febr. des Jahres erwirkte er sich persönlich von dem Rat von Parchim auf Grund der Aussagen der dortigen Bürger Jochim Ringewöhle

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und Michel Olttmann einen Geburtsbrief. Seine vor 1637 verstorbenen Eltern, der Bürger, Brauer und Baumann Jochim M. in Parchim und seine Frau Elisabeth, geb. Goldtberg (Goldtbergk), waren in der Marienkirche zu Parchim getraut worden. Möllers gleichfalls vor 1637 verstorbenen Großeltern waren väterlicherseits der Erbmüller Jochim M. in Vipperow (Amt Wredenhagen) und seine Frau Margarete geb. Scheele, mütterlicherseits der Bürger und Baumann Matthäus Goldtbergk in Parchim und seine Frau Katharina geb. Helm(es). (Bb. Gb.)

341. Möller, Valentin, aus Sülze, geb. um 1704, Kornmesser, erwarb am 2. März 1753 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann, nachdem am 14. Febr. J. F. Burmeister (Nr. 76) und M. Siewert (Nr. 492) seine Echtgeburt beschworen hatten. Möller war das dritte Kind seiner vor 1753 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Musikus Johann M. in Sülze und seiner Frau Katharina geb. Verkooper. Am 30. April 1782 beschwor er die Echtgeburt des J. M. Roerdantz (Nr. 417). (Bb. Gb.)

342. Mörder (Morder), Joachim, aus Friedland, erlangte am 10. April 1663 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 5. Aug. 1662 war er persönlich vor dem Rate zu Friedland erschienen und hatte sich auf Grund des Zeugnisses des Rats= und Gerichtsverwandten Andreas Warncke und seines Paten Jürgen von der Wyden zu Friedland einen Geburtsbrief ausstellen lassen. Mörders vor 1662 verstorbener Vater war der Bürger Klaus M. zu Friedland, "der umb diese gute Stadt und sein Vatterlandt in vorigen Krieges Zeiten mit treuen Diensten und Aufwartung unverdrossen sich wollverdienet gemachet"; seine Mutter Elisabeth geb. Buse(n) heiratete in zweiter Ehe (noch vor 1662) den Bürger und Hutmacher Jochim Böckmann in Friedland. (Bb. Gb.)

343. Mohns, Christian, aus Rostock, gewann am 28. Juli 1704 das Bürgerrecht als Schiffer. Erst am 8. Sept. 1704 bezeugten M. Marquart (Nr. 318) und E. Engelke (Nr. 112) seine Echtgeburt. Seine vor 1704 verstorbenen Eltern waren Peter M., früher Bürger und Schiffer in Rostock, zuletzt Einwohner und Steuermann in Danzig, und seine Frau Margarete, die Schwester des genannten M. Marquart.

344. Müller, Anna Maria, Witwe des "Schulbedienten" Johann M. in Knese (Gnesen. - Amt Gadebusch), geb. um 1678, beglaubigte am 15. März 1726 in Danzig die Echtgeburt eines Bürgers. (Schb. 124 Bl. 225 v.)

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? 345. Müller, Friedrich, aus Gnoien ?, geb. um 1698, Einwohner in Danzig, beschwor am 11. Jan. 1764 die Echtgeburt H. K. Schröders (Nr. 461) aus Gnoien, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

346. Müller, Johann, aus Güstrow, wurde am 24. Sept. 1728 als Schneider Bürger in der Altstadt. (Bb.)

347. Müller, Johannes, aus Rostock, wurde am 24. Aug. 1670 in die vierte Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

348. Müller (Möller), Johann Andreas, aus Goldberg, geb. um 1724, gewann am 25. Jan. 1760 das Bürgerrecht in der Altstadt als Festbäcker. Am 7. Dez. 1759 beurkundeten P. Päpcke (Nr. 366) und H. Lau (Nr. 282) seine Echtgeburt. Müller war das fünfte Kind seiner vor 1759 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Töpfermeisters Johann M. in Goldberg und seiner Frau Maria geb. Boye. Am 5. Juli 1762 bezeugte er die Echtgeburt J. M. F. Eichmanns (Nr. 109), am 20. Dez. 1765 die J. M. Boyes (Nr. 56) und am 14. Okt. 1768 die J. Ph. G. Küsters (Nr. 271). (Bb. Gb.)

349. Müller, Johann Bernard, aus Rostock, wurde im Juli 1696 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen (M.), zusammen mit seinem Bruder

350. Müller, Justus Franz, ebenfalls aus Rostock. (Vgl. Nr. 349). (M.)

? 351. Müller, Otto Wilhelm, aus Besitz (Amt Boizenburg) ? geb. um 1687, Musketier bei der Danziger Garnison, beglaubigte am 27. April 1739 die Echtgeburt des J. G. Lahs (Nr. 275) aus Besitz, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

? 352. Neander, Karl, aus Woldegk ?, geb. um 1727, Grenadier=Gefreiter bei der Danziger Garnison, beschwor am 7. Okt. 1767 die Echtgeburt Chr. Pichs (Nr. 376) aus Woldegk, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.

353. Neuhausen, Johann, aus Schwerin, gewann am 9. Jan. 1694 das Bürgerrecht als Schneider. Am 4. Juli 1690 war er persönlich vor dem Rat in Schwerin erschienen und hatte sich auf Grund der Aussagen des Johann Paschen, Bürgers und Ältermanns des Schneideramts zu Schwerin im Alter von 54, und des dortigen Amtsschneiders Jochim Möller im Alter von 71 Jahren einen Geburtsbrief ausstellen lassen. Neuhausens Eltern waren der vor 1690 verstorbene Bürger und Amtsschneider Hans Jürgen N. zu Schwerin und seine zweite

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Frau Maria geb. Claßen (Clasen). Er war der jüngere Stiefbruder des H. G. Niehusen (Nr. 356). (Bb. Gb.)

354. Neukirch (Nienkarke), Hans Jakob, aus Boizenburg, erhielt am 12. März 1671 das Bürgerrecht als Schneider. Am 17. Aug. 1670 beglaubigten auf den Antrag Jakob Sprengels, Neukirchs Schwagers, die Bürger Hans Smuck der Ältere im Alter von 70 und Heinrich Fischer im Alter von 59 Jahren zu Boizenburg Neukirchs Echtgeburt. Seine Eltern waren der vor 1670 verstorbene Bürger und Leutnant Jochim N. und seine Frau Katharina geb. Bencke. (Bb. Gb.)

355. Nickel, Georg, aus Schorssow (Amt Stavenhagen), geb. um 1631, Musikus in Danzig, beschwor am 2. Mai 1659 die Echtgeburt des H. Arendts (Nr. 7).

356. Niehusen, Hans George, aus Schwerin, der ältere Stiefbruder J. Neuhausens (Nr. 353), erlangte am 13. Febr. 1694 das Bürgerrecht als Schneider. Seine Stiefmutter Maria geb. Clasen ließ am 29. Mai 1689 für ihn, der damals schon in Danzig wohnte, in Schwerin auf Grund der Aussagen der dortigen Bürger, des Ältermanns im Bäckeramt Hans Goldstädt im Alter von 60 und des Ältermanns im Tischleramt Jochim Stolte im Alter von 67 Jahren, einen Geburtsbrief ausstellen. Niehusens vor 1689 verstorbene Eltern waren der Bürger und Amtsschneider Hans Jürgen N. in Schwerin und seine erste Frau Ilse geb. Negenraht. (Bb. Gb.)

357. Nieman, Friedrich, aus Gnoien, erwarb am 12. Jan. 1702 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

358. Niemann, Hans, aus Kronskamp (Amt Neustadt), geb. um 1612, Brauerknecht in Danzig, beglaubigte am 13. Aug. 1642 die Echtgeburt seines Nachbarsohnes K. Reinicke (Nr. 408).

359. Nienkirche (Nienkirch), Kaspar, aus der Stadt Goldberg, erhielt am 16. Sept. 1659 das Bürgerrecht als Zayenmacher. Am 9. Febr. 1644 wurde ihm in Goldberg ein für den Rat und das Amt der Zayenmacher zu Hamburg bestimmter Geburtsbrief auf Grund des Zeugnisses der Goldberger Bürger Matthias Koch, Hut= und Filzmachers, Hans Stolle, Kleintuchmachers, und Jochim Pfundt, Barbiers, ausgestellt. Nienkirches Eltern waren der vor 1644 verstorbene Ältermann des Schusterhandwerks Jochim N. in Goldberg und seine Frau Christina geb. Wend(es) aus Hamburg. Sein gleichfalls vor 1644 verstorbener Vatersbruder war der Bürgermeister und Kirchenjuratus Jürgen N. in Goldberg, seine ebenfalls vor 1644 verstorbenen

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Großeltern väterlicherseits der Bürgermeister und Kirchenjuratus Jürgen N. in Goldberg und seine Frau Metta geb. Blanck(en) aus Goldberg. (Bb. Gb.)

360. Nigrinus, Jeremias, aus Rostock, trat im Mai 1650 in das Gymnasium ein. (M.)

361. Örtner, Bernhard (Borchard) Konrad, aus Güstrow, erwarb am 7. Juni 1732 gegen Erlegung von 300 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 21. April 1732 beglaubigten D. Schnellenburg (Nr. 452) und M. K. Krüger (Nr. 262) seine Echtgeburt. Seine Eltern waren der vor 1732 verstorbene Bürger und Hutmacher Daniel Ö. in Güstrow und seine Frau Anna Margarete geb. Haupt(in). (Bb. Schb. 131 Bl. 10.)

362. Ohmius, Joachim, aus Malchin, wurde im Nov. 1608 in das Gymnasium aufgenommen. (M.) Im Oktober 1600 war er zu Wittenberg immatrikuliert worden.

363. (Oldenborg), Sophia, aus Schorssow (Amt Stavenhagen), geb. um 1629, Ehefrau des Georg Oldenburg, eines Soldaten bei der Danziger Garnison, bezeugte am 2. Mai 1659 die Echtgeburt des H. Arendts (Nr. 7).

364. Oldenburg, Paul, aus Stoffersdorf (Amt Grevesmühlen), gewann am 23. Dez. 1763 nach Zahlung von 600 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann, nachdem J. Groß (Nr. 174) und H. Log (Nr. 307) am 5. Dez. seine Echtgeburt beschworen hatten. Oldenburg war das zweite Kind seiner vor 1763 verstorbenen Eltern, des Schneiders Johann O. zu Stoffersdorf und seiner Frau Maria geb. Nöwermann. (Bb. Schb. 161 Bl. 255 v.)

365. Orthman (Ortman) aus Ribnitz (Rübnitz), erhielt am 7. Juli 1678 das Bürgerrecht als Schneider, das er am 28. Nov. 1680 mit Zahlung von 310 Gulden auf einen Kaufmann verbesserte. (Bb.)

366. Päpke (Päpcke, Pepcke), Peter, aus Schlage (bei Rostock), geb. etwa im Januar 1726, erwarb am 29. Jan. 1755 nach Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider. Am 30. März 1753 hatte er sich persönlich in Rostock auf Grund der Aussagen der dortigen Bürger und Bierträger Jakob Lange im Alter von 50 und Jochim Harder im Alter von 45 Jahren einen Geburtsbrief ausstellen lassen. Päpckes Eltern waren der Schneider Gerhard P. in Schlage und seine Frau Katharina, die Tochter des vor 1753 verstorbenen Bauern Konrad Harder in Schlage. Päpcke war am 26. Jan. 1726 zu Schlage unter dem Beistand der vor 1753 verstorbenen Paten, des Rad= und Stellmachers Peter Jürß, des Ackermanns Hans Lange und der

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Elisabeth Kämpsow aus Schlage getauft worden. Am 7. Dez. 1759 bezeugte Päpcke die Echtgeburt J. A. Müllers (Nr. 348) und am 18. Juni 1762 die J. M. Satows (Nr. 435). (Bb. Gb.)

367. Paulsson, Johann, aus Rostock, gewann am 22. März 1567 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Er war vermählt mit Anna, Tochter des vor dem 13. Febr. 1568 schon verstorbenen Lorenz Norttman. (Bb. Schb. 12 Bl. 150 v.)

368. Pelschaw, Jochim, aus Groß=Klein bei Rostock, erlangte am 22. Juni 1655 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

369. Peters, Adolf Friedrich, aus Bützow, wurde am 4. Aug. 1725 Bürger als Festbäcker. (Bb.)

370. Petersen, Erich Heinrich, aus Wismar, trat am 11. April 1747 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

371. Petersen (Peterson), Johann Benjamin, Schuster, aus Doberan (Dobbrun!), geb. um 1740, erwarb am 4. Nov. 1785 nach Erlegung von 5 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 21. Okt. 1785 beschworen M. Bleeck (Nr. 41) und J. J. Vircho (Nr. 538), daß Petersen der Sohn des Einwohners und Perückenmachers Franz P. in Doberan und seiner vor 1785 verstorbenen Frau Anna Sophie geb. Knoblauch sei. Am 1. Febr. 1776 bezeugte Petersen, damals nur Einwohner auf dem zweiten Neugarten vor Danzig, die Echtgeburt des genannten M. Bleeck (Nr. 41). (Bb. Gb.)

372. Peterßen, Hans, aus Rostock, wurde am 17. Febr. 1560 Bürger als Böttcher (boddeker). (Bb.)

? 373. Pezelius, Christoph, aus Plau ? (Plavensis; vgl. Nr. 151), wurde im Febr. 1589 zusammen mit seinem Vetter (patruelis) Georg Pezelius aus Danzig in das Gymnasium aufgenommen. (M.)

374. Pfingsten, Zacharias Christian, aus Marlow, trat am 6. Mai 1737 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

375. Pfützenreiter, Johann Christoph, aus Güstrow, gewann am 23. Sept. 1713 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)

376. Pich, Christoph, aus Woldegk (Waldeck), erhielt am 18. Nov. 1767 gegen Zahlung von 200 Gulden das Bürgerrecht als Festbäcker, nachdem am 7. Okt. K. Neander (Nr. 352) und F. Herling (Nr. 200) seine Echtgeburt beschworen hatten. Pich war das zweite Kind aus der Ehe des vor 1767 verstorbenen Bürgers und Festbäckermeisters David P. in Woldegk mit Esther geb. Engel(s). (Bb. Schb. 166 Bl. 281.)

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377. Pieron (Piron), Johann Christoph George, seiner eigenen Angabe nach ein geborener Rostocker (im Bürgerbuch steht er unter dem 17. Nov. 1775 als Stralsunder), ein Maler. Im Anfang des September 1762 schrieb er an den Rat zu Danzig, er habe in Konitz die Malerei erlernt und sich nunmehr nach Danzig begeben, um dort als Geselle eine Stellung zu finden. Sein Lehrherr Franziskus Höffler (Höfflich) war damals schon lange tot; Pieron aber hatte sich durch zwei Zeugen vor dem Rat in Konitz die Ableistung der zweijährigen Lehrzeit beglaubigen lassen. Da das Danziger Malergewerk dies Attest nicht anerkennen und Pieron nicht als Gesellen aufnehmen wollte, so beschwerte er sich darüber in dem angeführten Schreiben bei dem Rat. Die Älterleute des Gewerkes führten darauf gegen ihn an: Pieron habe die Malkunst bei einem Beschädiger auf dem Schwarzmönchenhof gelernt und darnach bei diesem und in Gesellschaft anderer Beschädiger gearbeitet, wie das in Danzig jedem Malergesellen bekannt sei. Um nun einen gültigen Lehrbrief zu erhalten. sei er nach Konitz gegangen und habe von dort ein beschworenes Zeugnis mitgebracht, daß er daselbst zwei Jahre lang als Geselle gearbeitet habe. Das Gewerk habe dieses Attest verworfen, worauf Pieron drei Wochen später ein anderes vom Rat zu Konitz beglaubigtes Attest herbeigebracht, wonach er dort zwei Jahre lang als Lehrling gewesen sei. Pieron sei aber tatsächlich nur ganz kurze Zeit von Danzig entfernt gewesen und die Zeugnisse seien wegen des inneren Widerspruches ungültig; wenn Pieron ferner dem Rate gegenüber behauptet habe, der Gewerkherr Eichstätt habe seine Bitte beim Gewerk nicht durchdrücken können, so sei dies falsch; vielmehr habe Eichstätt das Gesuch glatt abgelehnt. Pieron wurde auf diesen Gegenbericht hin vom Rat abgewiesen. Er muß es aber schließlich trotz alledem durchgesetzt haben, daß er vom Gewerk als Geselle angenommen wurde, denn am 7. Febr. 1774 meldete er sich als Geselle beim Ältermann Benjamin Schmidt mit der Bitte, zur Anfertigung des Probestücks für das Meistertum zugelassen zu werden. Obgleich er versicherte, die Witwe des Malermeisters Gottlieb Mähtner (Mettner) heiraten zu wollen, erhielt er trotz mehrfacher Bitten nicht die Erlaubnis vor das Gewerk zu treten, da es mit seinen Reisejahren, Attesten von der letzten Stellung und andern Umständen nicht seine Richtigkeit habe. Durch mehrere, sehr stark gefärbte Suppliken hatte er schließlich den Rat auf seiner Seite, der ihn schon der Witwe wegen gern als Meister aufgenommen sehen wollte. Seine unregelmäßigen Reifen,

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die doch nicht als richtige Wanderjahre galten, wurden mit seinem unruhigen Geiste entschuldigt, und am 5. Dez. 1774 befahl der Rat, Pieron mit Erlaß der Wanderjahre - wofür er 200 Gulden bezahlen mußte - zum Meister aufzunehmen. Nach einem schwachen Protest des Gewerks, bei dem Pieron wegen seines hoffärtigen und übermäßig eingebildeten Wesens sehr unbeliebt war, entschied der Rat am 3. März 1775, es bleibe bei dem Beschlusse vom 5. Dez. 1774. So wurde Pieron zur Anfertigung des Probebildes zugelassen, für das ihn das Gewerk, um seine Einbildung wenigstens etwas zu demütigen, ebenso wie für das zweite Probebild Aufgaben stellte, in denen die Hoffart scharf gegeißelt wird. Sein erstes Bild wurde sofort verworfen. In seiner maßlosen Selbstüberschätzung weigerte Pieron sich zunächst, ein zweites Probebild anzufertigen, und wollte lieber Strafe bezahlen, was aber bei Probebildern nicht angängig war. So ging der Streit von neuem an, bis sich Pieron endlich dazu bequemte, ein zweites Bild, den stolzen Pharisäer und den demütigen Zöllner darstellend, anzufertigen. Diese Arbeit war zwar auch nicht besser, wurde aber angenommen "nicht der Malerei wegen, sondern aus Respekt gegen die Obrigkeit." Bei seinen zwei Meisterbildern gab sich Pieron mehr Mühe; immerhin kosteten ihre Fehler noch die erkleckliche Strafsumme von 63 Gulden. Am 17. Nov. 1775 gewann er gegen Erlegung von 200 Gulden das Bürgerrecht als Maler, 1776 kaufte er sich in das Sterbebuch des Gewerks ein; im Januar 1788 erscheint er als Kompagnon des Ältermannes in einem Schreiben an den Rat, in dem er und der Ältermann den Rat gegen einen Beschädiger zu Hülfe riefen, - es klingt wie Ironie, wenn man die Vergangenheit Pierons bedenkt. (Bb. Abtlg. 30, Paket 95. Abteilg. 42, 175.)

378. Placedius, Philipp Heinrich, aus Wismar, wurde im Mai 1692 zusammen mit G. Waeselmann (Nr. 546) in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

379. Plageman, Christian, aus Warin, gewann am 13. März 1640 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann (cum clausula). Am 12. Okt. 1639 beschworen die Bürger Cornillies Stormb und Jochim Albrecht in Warin, daß Plagemann der echte Sohn seiner vor 1639 verstorbenen Eltern, des Hans P. in Warin und seiner Frau Dorothea geb. Zielander sei. (Bb. Gb).

? 380. Plageman, Hans, aus Sternberg (in Mecklenburg ?), erhielt am 20. Dez. 1586 das Bürgerrecht als Krämer. (Bb.)

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381. Plathe, Christian Henrich, aus Neubukow, wurde am 2. Mai 1733 gegen Zahlung von 1000 (!) Gulden Bürger als Barbier. (Bb.)

382. Plockheupt, Nikolaus, aus New (=Nese?) bei Grabow auf der Grenze zwischen der Mark und Mecklenburg. Er starb in Danzig am 3. Mai 1625; sein Nachlaß wurde bei Georg Schalck in der Breitegasse aufgehoben. (Handschrift Vv 280 Bl. 113.)

? 383. Poepcke, Christoph, aus Rostock?, geb. um 1721, Schneidergeselle in Danzig, bezeugte am 24. Jan. 1763 die Echtgeburt J. Chr. Lauterbachs (Nr. 283) aus Rostock, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

384. Poetker, Johannes Meno, aus Wismar, trat am 23. März 1733 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

385. Pommehren, Jochim, aus Wismar, wurde am 27. Aug. 1633 Bürger als Messingschläger. (Bb.)

386. Pommer, Samuel Christian, aus Wismar, erhielt am 19. Febr. 1762 das Bürgerrecht in derAltstadt als Schneider. Auf Veranlassung seiner Mutter wurde ihm am 12. Jan. 1762 auf Grund der Aussagen der Bürger und "Anverwandten des Schneideramts" in Wismar Johann Matthias Schliemann im Alter von 66 und Christopher Hinrich Zander im Alter von 41 Jahren ein von dem Ratssekretär Kindler unterzeichneter Geburtsbrief ausgestellt. Pommer war der zweite Sohn aus der Ehe des vor 1762 verstorbenen Bürgers und Amtsschneiders Eberhard P. in Wismar mit Sophia Elisabeth geb. Marbach(en), die nach dem Tode Eberhards den gleichfalls vor 1762 verstorbenen Bürger und Schneider Jochim Hinrich Leppien in Wismar geheiratet hatte. (Bb. Gb.)

387. Possehl, Peter, aus Hohewisch (Hohlwisch. - Amt Neustadt), erwarb am 10. Mai 1710 das Bürgerrecht als Festbäcker. Am selben Tage beschworen K. Schröder (Nr. 463) und Johann Betfier (aus Mecklenburg?), Festbäcker in Zoppot bei Danzig im Alter von 55 Jahren, die Possehls Eltern noch im ledigen Stande gekannt hatten, seine Echtgeburt. Er war der Sohn des Fischers Joachim P. in Hohewisch und seiner Frau Margareta geb. Reinick(in). (Bb. Schb. 108 Bl. 355 v.)

388. Praetorius, Petrus, aus Dassow (Amt Grevesmühlen), wurde im Oktober 1637 in das Gymnasium aufgenommen. (M.) Vielleicht identisch mit P. Praetorius, der 1648 zu Leiden (Holland) im Alter von 26 Jahren Jura studierte.

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389. Pragsdorff, Matthias, aus Rostock, trat im Juni 1712 in die zweite Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

390. Prehn, Daniel Christoph, von dem adligen Gute Woosten (Amt Goldberg), gewann am 24. Juni 1769 das Bürgerrecht als Schneider, nachdem am 14. Juni J. Ph. G. Küster (Nr. 271) und J. M. F. Eichmann (Nr. 109) seine Echtgeburt beschworen hatten, Prehn war das sechste Kind des vor 1769 verstorbenen Schneiders Heinrich Hartwig ?. auf dem Gute Woosten und seiner Frau Maria. (Bb. Schb. 168 S. 90.)

? 391. Prehn, Joachim, aus der Stadt Tessin ?, geb. um 1673, Musketier bei der Danziger Garnison, bezeugte am 17. Mai 1717 die Echtgeburt des P. Kroß (Nr. 259) aus Tessin, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

? 392. Prehn, Joachim Christoph, aus Sülze ?, geb. um 1724, Bürger und Bäckermeister auf dem Stolzenberg vor Danzig (dessen Bewohner nicht in den Bürgerlisten jener Zeit stehen), beglaubigte am 4. März 1782 die Echtgeburt des J. M. Roerdantz (Nr. 417) aus Sülze, mit dessen Eltern er viel umgegangen war. Auch sein Mitzeuge V. Moeller (Nr. 341) stammte aus Sülze.

393. Prengerus, Christian, aus Rostock, wurde im September 1636 in das Gymnasium aufgenommen (M.), im Okt. 1639 zu Königsberg immatrikuliert.

394. Priebe, Johann Friedrich, aus Altstrelitz, erhielt am 30. Januar 1777 das Bürgerrecht als Schneider in der Altstadt. M. Bleeck (Nr. 41) und K. F. Werth (Nr. 555) bezeugten am 20. Jan. 1777 seine Echtgeburt. Priebe war das vierzehnte Kind aus der Ehe des Johann Friedrich P., der früher Bürger und Brauer in Altstrelitz, später Verwalter (Arendator) in Beyersdorf bei Landsberg a. d. Warthe war, mit Maria Elisabeth geb. Tietz. (Bb. Schb. 175 Nr. 754.)

395. Pußdrick (Pustrick), Klaus, von Bandenitz (Bannitz. - Amt Hagenow), wurde am 1. Okt. 1647 Bürger als Messerschmied. (Bb.)

396. Rabandel (Rabandell), Zacharias, aus Neukalden, gewann am 17. Sept. 1641 das Bürgerrecht als Barbier. Am 26. März 1641 ließ ihm sein Bruder, der Bürger und Bäcker Jochim R. zu Wismar, von dem Rat in Neukalden auf Grund des Zeugnisses der dortigen Bürger Jakob Kraßke(n) und Hinrich Weidepennig einen Geburtsbrief ausstellen. Rabandels vor 1641 verstorbene Eltern, Hans R. zu Neukalden und seine Frau Anna,

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die Tochter des Bürgermeisters Johannes Schröder in Neukalden, haben um 1595 geheiratet. (Bb. Gb.)

Rabe, Johannes, siehe Corvinus (Nr. 85).

397. Raben, David, aus Altstrelitz, erhielt am 8. Sept. 1591 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)

398. Rahne, Johann Friedrich Theodor, aus Mecklenburg, wurde am 27. Juni 1794 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

399. Rallmann, Matthaeus Jakob, aus Goldberg, wurde am 21. Sept. 1715 Bürger als Schneider. (Bb.)

400. Rambau (Rambaum), Friedrich, aus Waren, gewann am 11. Febr. 1761 gegen Erlegung von 1000 Gulden das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Am 14. Jan. des Jahres bezeugten der Bürger und Gerstkapitän Gottfried Welau, ein geborener Danziger, im Alter von 48 Jahren und Chr. S. Kelling (Nr. 226) seine Echtgeburt. Er war das fünfte Kind des vor 1761 verstorbenen Bürgers und Gastwirts Peter R. in Waren und seiner Frau Elisabeth geb. Kummerau. Aber schon am 3. Okt. 1763 ließ er sich wieder aus den Bürgerlisten streichen, bezahlte 10 % seines Vermögens als Abzugsgeld und zog nach Waren zurück. (Bb. Schb. 207 ohne Foliierung und 158 Bl. 232, Wetteakten 1763.) Sein vermutlich älterer Bruder war

401. Rambau (Rambaum), Peter, aus Waren, der am 23. April 1749 gegen Zahlung von 300 Gulden das Bürgerrecht auf einen Kaufmann erwarb, nachdem am 16. April N. Klug (Nr. 236) und Chr. S. Kelling (Nr. 226) seine Echtgeburt beschworen hatten. Über seine Eltern vgl. Nr. 400, doch war sein Vater 1749 noch am Leben. (Bb. Schb. 147 Bl. 6.)

402. Rambaw, Johann, aus Waren, wahrscheinlich ein naher Verwandter (Vatersbruder) der beiden vorhergehenden, erhielt am 10. Jan. 1705 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann cum clausula. (Bb.)

403. Randau, Johannes, aus Wismar, wurde im April 1700 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

404. Randovius, Matthaeus, aus Rostock, trat im Sept. 1631 in das Gymnasium ein und wurde im Juni 1634 zu Königsberg immatrikuliert. (M.)

405. von Rathing (v. Ratingen), Adolf Karl, aus Rostock, wurde im Juni 1664 in das Gymnasium aufgenommen. Am 2. Nov. 1667 erscheint er als A. K. v. Ratingen in der Greifswalder Matrikel. (M.)

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406. Ratke (Ratcke), Jochim, aus Parum (Paren. - Stift Schwerin) (fehlt im Bürgerbuch). Seine Echtgeburt wurde am 18. Sept. 1671 von dem Danziger, aus Marienburg gebürtigen Bürger Michel Krejewski und am 23. Sept. 1671 von G. Schultz (Nr. 473) beschworen. Ratkes vor 1671 verstorbene Eltern waren der Krüger und Einwohner Jochim R. in Parum und seine Frau Anna geb. Petrau(sche) (Peterßen). (Schb. 73 Bl. 107 v und 109.)

407. Rave, Heinrich, aus Neustadt, Tischler, gewann am 30. Nov. 1686 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 7. Aug. 1685 erschien er persönlich vor dem Rat in Neustadt und ließ sich auf Grund der Aussagen der dortigen Bürger Jakob Schultze, Ältermanns des Bäckerhandwerks im Alter von 80 und Raves Paten Heinrich Meincke, Tischlers im Alter von 75 Jahren, einen Geburtsbrief ausstellen. Raves Eltern, der vor 1685 verstorbene Bürger und Tischler Joachim R. in Neustadt und seine Frau Elisabeth geb. Brade(n), waren 1647 getraut worden. (Bb. Gb.)

408. Reinicke (Reinike), Karsten, aus Kronskamp (Amt Neustadt), geb. um 1613, erhielt am 13. Mai 1659 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 13. Aug. 1642 bezeugten H. Niemann (Nr. 358) und K. Abel (Nr. 2), daß Reinicke der echte Sohn seiner vor 1642 verstorbenen Eltern, des Fischers Jochim R. in Kronskamp und seiner Frau Anna sei. Am 10. Okt. 1653 beglaubigte Reinicke die Echtgeburt seines Neffen H. Brojell (Nr. 69). (Bb. Gb.)

? 409. Reschke, Johann Jakob, aus Rostock ?, geb. um 1729, Einwohner und Altflicker in Danzig, beschwor am 13. Aug. 1781 die Echtgeburt Th. W. Scheislers aus Rostock, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt halte.

410. Reuschel, Wilhelm Samuel, aus Malchin, wurde am 20. Juni 1716 Bürger als Schneider. (Bb.)

? 411. Richter, Corbinianus, aus Plau ? (Plauvensis, vgl. Nr. 151), trat im August 1595 in das Gymnasium ein. (M)

412. Richter, Johann Friedrich, aus Friedland, erhielt am 12. März 1756 gegen Zahlung von 200 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

413. Rielau, Christian, aus (der Stadt?) Tessin, geb. um 1598, Einwohner und Arbeitsmann in Danzig, beschwor am 25. Juni 1641 die Echtgeburt D. Schliemanns (Nr. 443).

414. Rinder, Jakob, von Rostock, wurde am 4. Aug. 1714 Bürger als Schiffer. (Bb.)

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415. Rode, Jakob, aus Rostock, wurde am 1. April 1652 in der Kirche des Hospitals Aller Engel zu Danzig mit Anna Brockmann, die ebenso wie Rode vorher im Danziger Werder gedient hatte, getraut. (Kirchenbuch Aller Engel.)

416. Rodenbarg, Johann, aus Rostock, geb. 1667, ein Seidenhändler, erwarb am 28. Jan. 1696 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann cum clausula. Am 25. Mai 1695 stellte ihm der Rat zu Rostock auf Grund des Zeugnisses dortiger Bürger, des Ältesten des Salzhackeramts Christian Ahlstein und des Amtsschneiders Matthias Petersen, einen vom Protonotar Nieman unterzeichneten Geburtsbrief aus. Rodenbargs Eltern, der Bürger und Älteste des Zimmeramts Hans R. in Rostock und Anna geb. Floite(n), waren 1665 in der Jakobikirche durch den vor 1695 verstorbenen Diakon Michael Lafrentz(en) getraut worden. Taufpaten Rodenbargs waren (1667) der vor 1695 verstorbene Archidiakon der Jakobikirche Dr. theol. Enochus Schwantenius, der gleichfalls vor 1695 verstorbene Bürger und Kaufmann Hans Brügge und Anna, Ehefrau des ebenfalls vor 1695 verstorbenen Bürgers und Schiffers Hinrich Degener, sämtlich zu Rostock. (Bb. Gb.)

417. Roerdantz, Johann Martin, aus Sülze, gewann am 30. April 1782 das Bürgerrecht als Festbäcker, nachdem am 4. März des Jahres V. Möller (Nr. 341) und J. Chr. Prehn (Nr. 392) seine Echtgeburt beschworen hatten. Roerdantz war das siebente Kind des vor 1782 verstorbenen Bürgers und Bäckermeisters Joachim Christian R. in Sülze und seiner Frau Elisabeth Katharina geb. Schmidt. (Bb. Schb. 180 Nr. 790.)

418. Röttecherus, Franz Christian, aus Güstrow, wurde im Mai 1649 in das Gymnasium aufgenommen (M.), zusammen mit seinem Bruder

419. Röttecherus, Justus Bernhard, ebenfalls aus Güstrow. (M.) Vgl. Nr. 427.

420. Rogge, Hans, aus Kowalz (Konwoltz. - Amt Gnoien), erhielt am 26. Aug. 1581 das Bürgerrecht als Glaser. (Bb.)

421. Rohloff, Johann, aus Lomen (Lohm. - Amt Dobbertin), erwarb am 2. Dez. 1734 das Bürgerrecht in der Altstadt als Festbäcker. (Bb.)

422. Rosenaw, Klaus, von Rostock, erlangte am 19. Nov. 1605 das Bürgerrecht als Klempner, nachdem er sich bereits am 15. Jan. 1604 dazu gemeldet hatte. (Bb. Gb.)

423. Rosenovius, Daniel, aus Sternberg, trat im Dez. 1642 in das Gymnasium ein. (M.)

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424. Roßau, Georg (Georges, Jürgen), aus Rostock, geb. um 1609, gewann am 17. Jan. 1675, also im Alter von 66 Jahren, das Bürgerrecht in der Altstadt als Zayenmacher. Am 12. Dez. 1674 bezeugte H. Tegto (Nr. 521) und zwei Tage später K. Freyknecht (Nr. 136) seine Echtgeburt. Roßaus vor 1674 verstorbene Eltern waren der Bürger und Arbeitsmann Henrich R. und seine Frau Gertrud. (Bb. Gb.) Am 14. Juli 1649 beglaubigte er, damals noch Einwohner und Zayenmacher im Schladahl vor Danzig, die Echtgeburt seines Verwandten J. Tappe (Nr. 518) zusammen mit

425. Roßau, Heinrich, vermutlich seinem Bruder, gleichfalls aus Rostock, geb. um 1605, Einwohner und Wollkämmer auf St. Jakobsacker in Danzig.

426. Rotcher, Jost, wohnhaft in Danzig, Vater des Folgenden.

427. Rotcher (Rötcher), Jost Bernhard, aus Güstrow, erlangte am 23. Nov. 1666 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Am 4. Juni 1658 stellte ihm der Rat von Güstrow auf Grund des Zeugnisses seiner Taufpaten, des Ratsverwandten Dr. Johann Gerdes und des Stadtphysikus Dr. Paulus Berg in Güstrow, einen Geburtsbrief aus. Rotchers Eltern waren Jost R. (Nr. 426), Sohn des gleichnamigen Bürgers und Wundarztes in Bremen, vormals Bürger und Fürstlich mecklenburgischer Hofbarbier in Güstrow, 1658 aber schon in Danzig wohnhaft, und seine Frau Anna geb. Gese. (Bb. Gb.) Vgl. Nr. 419.

428. Rothbard (Rotbart), Henrich, aus Teutenwinkel (Toidtenwinckel, Tordtwinkel. - Amt Rostock), erwarb am 17. Juni 1653 das Bürgerrecht als Filzmacher. (Bb.)

429. Salomon, Christoph, aus Wustrow, erhielt am 25. Aug. 1608 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Er war wohl identisch mit dem bei Nr. 430 genannten gleichnamigen Schreiber. (Bb.)

430. Salow, Jakob, aus Glienke (Glienicke, Glienecke. - Amt Stargard). Da er mit Löwen, die er von seinem früheren Brotherrn geerbt hatte, im Lande umherzog, wurde er "der Löwenkönig" genannt. Er starb, unverheiratet, in Danzig vor dem 1. Sept. 1588. An diesem Tage bat sein Bruder Jakob (!) S., Freischulze und Bauer in Glienke, auch im Namen seiner Schwestern den Danziger Rat, den Nachlaß ihres Bruders, der bei dem dortigen Bürger Wulff Weimar liegen und zum größten Teil in Wechseln für ausgeliehenes Geld bestehen solle, für sie aufzubewahren, bis ihr Vertreter nach Danzig komme; ihre Erb=

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berechtigung beglaubigte der Herzog Johann von Mecklenburg. Am 29. April 1589 verwendete sich auch Hermann Starck, Amtmann des Fürstlichen Hause und Amtes Alt=Stargard, bei dem Rat von Danzig für den Freischulzen Jakob S. und bat, ihm den Nachlaß seines Bruders ohne Einziehung des zehnten Pfennigs zu verabfolgen; die Stadt Neubrandenburg verbürgte sich dafür, daß Nachmahnung nicht erfolgen werde. Endlich bestellte Jakob S. am 25. Nov. 1590 als seinen und seiner Schwestern Bevollmächtigten den Schreiber Christoph Salomon (Nr. 429) in Danzig und ließ durch den Rat von Neubrandenburg den Nachlaß seines Bruders nochmals beim Danziger Rate einfordern. Der Ausgang dieser Sache ist indessen aus den Akten nicht zu ersehen. (Urkunden Schiebl. 103 ohne Nr. Abtlg. 53, Paket 94 a.)

431. Sander, Jochim, aus Bantow (früher Wismarisch; Amt Bukow. In einem anderen Bürgerbuch steht versehentlich: aus Wismar), gewann am 10. Sept. 1654 das Bürgerrecht als Tischler, nachdem er in Lübeck gelernt und zuletzt in Riga gearbeitet hatte. Seine Echtgeburt wurde am 23. Aug. 1652 vor dem Rat der Königlichen Stadt Wismar durch Michel Rathke und Hans Warner, beide aus Bantow "bei und und unter Wismar", beschworen. Sanders vor 1652 verstorbene Eltern waren Hinrich S. und seine Frau Anna geb. Prüter(s) zu Bantow, die früher der Stadt Wismar Eigenhörige gewesen, vom Rat aber freigelassen worden waren. (Bb. Gb.)

432. Sarcander, Jonas, aus Groß=Poserin (Amt Lübz), erwarb am 16. Mai 1736 gegen Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

433. Saße, Georg, aus Schwerin, starb kurz vor dem 8. Nov. 1619 auf der Schloßgasse in der Altstadt mit Hinterlassung einer Witwe namens Anna. (Handschrift Vv 279 Bl. 55 v.)

434. Satow, Christian Gustav, aus Rostock, gewann am 12. Juni 1776 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider, nachdem am 28. Mai 1776 J. Meyer (Nr. 331) und J. Chr. Lauterbach (Nr. 283) seine Echtgeburt beglaubigt hatten. Satow war das fünfte Kind aus der Ehe des Bürgers und Schneidermeisters Johann Magnus S. in Rostock mit der vor 1762 verstorbenen Anna Katharina Margarete geb. Scharping. (Bb. Gb.) Sein älterer Bruder

435. Satow, Johann Magnus, ebenfalls aus Rostock, war um 1732/33 als zweites Kind seiner Eltern (vgl. Nr. 434) geboren; er erhielt am 18. Juni 1762 gegen Zahlung von

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200 Gulden das Bürgerrecht als Schneider, nachdem am 11. Juni P. Päpcke (Nr. 366) und J. Chr. Lauterbach (Nr. 283) seine Echtgeburt bezeugt hatten. Am 6. April 1785 beschwor er die Echtgeburt J. Chr. Bocks (Nr. 45) und am 11. Mai 1786 die J. Chr. F. Brandts (Nr. 60). (Bb. Gb.)

436. Schäncke, Klaus Jochim, aus Gresenhorst (Amt Ribnitz), wurde am 4. März 1724 Bürger als Schneider. (Bb.)

? 437. Schall, Johann Samuel, aus Malchin ? oder aus Parchim?, geb. um 1740, Einwohner und Bäckergeselle in Danzig, beurkundete am 1. Okt. 1776 die Echtgeburt J. J. Wincklers (Nr. 568) aus Parchim, am 4. Dez. 1776 die Z. Chr. Wulstens (Nr. 592) aus Malchin und am 5. März 1785 die H. J. Hagens (Nr. 183), gleichfalls aus Malchin, mit deren Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

438. Scheisler (Scheißler), Theodor Wilhelm, aus Rostock, erwarb am 31. Aug. 1781 gegen Erlegung von 200 Gulden das Bürgerrecht als Losbäcker, nachdem am 13. Aug. der aus Livland stammende Danziger Bürger und Perückenmacher Johann George Gebusch und J. J. Reschke (Nr. 409) seine Echtgeburt beschworen hatten. Scheisler war das vierte und jüngste Kind seiner vor 1761 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Kochs Johann Heinrich Ernst Sch. in Rostock und seiner Frau Sophia geb. Schmidt. (Bb. Gb.)

439. Schencke, Johann Christoph, aus Grevesmühlen, erhielt am 12. Juli 1710 das Bürgerrecht in der Altstadt auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

? 440. Schetlerus, Johannes, aus Schwan? (Cygnaeus), wurde im Aug. 1608 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)

441. Schildtburger, Karl Gustav, aus Schwerin, trat im Juli 1667 in das Gymnasium ein. (M.)

442. Schley, Joachim Vollraht, aus Marlow, gewann am 26. Juni 1778 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider. Am 15. Juni 1778 beglaubigten J. G. Schwartz (Nr. 484) und J. Schnell (Nr. 451) seine Echtgeburt. Er war das zweite Kind seiner vor 1778 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Schustermeisters Otto Sch. in Marlow und seiner Frau Dorothea geb. Ibser. (Bb. Schb. 177 Bl. 346.)

443. Schliemann, David, aus Tessin (ohne nähere Angabe, ob Stadt oder Dorf, dem Beruf des Vaters nach wohl das erstere), erwarb am 12. Mai 1643 das Bürgerrecht als Schopenbrauer, nachdem bereits am 25. Dez. 1641 Chr. Rielau (Nr. 413) und G. Wilcke (Nr. 565) seine Echtgeburt bezeugt hatten. Seine

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vor 1641 verstorbenen Eltern waren der Bürger und Brauer Franz Sch. in Tessin und seine Frau Anna. (Bb. Gb.)

444. Schliemann, Heinrich, aus Wismar, wurde im Juni 1659 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)

445. Schlorff, Jakob Christian, aus Rostock, trat im Okt. 1690 in die zweite Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

446. Schmidt, Henrich, aus Schönberg i. Meckl. (Schonnenburgk. - Ohne genauere Angabe), erwarb am 7. Dez. 1566 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. (Bb.)

447. Schmidt, Johann Andreas, aus Rostock, wird wohl bald nach dem 12. Mai 1766, an welchem Tage seine Echtgeburt in Danzig durch die gleichen Zeugen wie bei seinem Bruder Karl Heinrich (Nr. 448) beschworen wurde, Bürger geworden sein; in den Bürgerbüchern fehlt sein Name. Schmidt war das vierte Kind seiner vor 1766 verstorbenen Eltern, des Sergeanten in der herzoglich mecklenburgischen Stadtgarnison Karl Heinrich Sch. in Rostock und seiner Frau Katharina geb. Lehment. (Schb. 164 Bl. 44v). Auch Schmidts Bruder,

448. Schmidt, Karl Heinrich, fehlt in den Bürgerbüchern. Seine Echtgeburt wurde in Danzig am 19. Febr. 1770 von dem aus Danzig gebürtigen dortigen Bürger und Kaufmann Abraham Gottlieb Schmidt und E. L. Krohnbusch (Nr. 255) beglaubigt. (Schb. 168, Anhang S. 161.)

449. Schmidt, Matthias (im Bürgerbuche steht: Schimdt), von Weitin (Amt Stargard), gewann am 4. Nov. 1600 das Bürgerrecht als Beutelmacher (Beutler). (Bb.)

450. Schnappauf, Christoph, aus Schwerin, wurde am 10. Febr. 1725 Bürger als Fleischer. (Bb.)

? 451. Schnell, Johann, aus Marlow ?, geb. um 1736, Einwohner und Schneider in Danzig, beurkundete am 15. Juni 1778 die Echtgeburt J. V. Schleys (Nr. 442) aus Marlow, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

? 452. Schnellenburg, David, aus Güstrow ?, geb. um 1684, Einwohner und Bäcker am Stolzenberg vor Danzig, bezeugte am 21. April 1732 die Echtgeburt B. K. Örtners (Nr. 361) aus Güstrow, dessen Eltern er noch vor ihrer Vermählung gekannt hatte.

453. Schnellenburg, Franz Christian, aus Krakow, erhielt am 25. Juni 1707 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)

454. Schönemann, Joachim, von Rostock, wurde am 22. Aug. 1593 in der Peterskirche zu Danzig mit Margarete

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Sepers von Marienthal (Margendahl. - Ohne nähere Bestimmung) getraut. (Kirchenbuch der St. Peter= und Paulskirche.)

455. Schoff, Jakob, aus Rostock, trat im Aug. 1662 in das Gymnasium ein. Am 29. Sept. 1664 wurde er zu Greifswald immatrikuliert. (M.)

456. Schomann, Christian Baltzer, aus Rostock, erwarb am 20. Dez. 1748 nach Erlegung von 200 Gulden das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)

457. Schorlerus, Petrus, aus Rostock, wurde im Mai 1714 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

458. Schröder, Barthel, aus Plau (von der Plawe i. M.), gewann am 2. Juli 1633 das Bürgerrecht als Seefahrer. Er war vielleicht ein Bruder Th. Schröders (Nr. 467). (Bb.)

459. Schröder, Dietrich, aus Wismar, wurde im Mai 1690 zusammen mit J. Gerdes (Nr. 148) in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

460. Schröder, Henrich, aus Mecklenburg, Festbäckergeselle, heiratete am 23. Jan. 1684 in der Kirche des Hospitals Aller Engel Katharina, die Tochter des Bauers Hans Eggerdt aus Friedeland. (Kirchenbuch Aller Engel.)

461. Schröder, Heinrich Kaspar, aus Gnoien (Geneugen), erwarb am 1. Febr. 1764 gegen Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann, nachdem F. Müller (Nr. 345) und A. M. Behm (Nr. 26) am 11. Jan. 1764 seine Echtgeburt beschworen hatten. Schröder war das jüngste Kind seiner vor 1764 verstorbenen Eltern, des Bürgers Otto Sch. in Gnoien und seiner Frau Anna Maria Margareta geb. Matthißen. (Bb. Gb.)

462. Schröder (Schreder), Joachim Heinrich, aus der Stadt Lübz (Lips), erhielt am 10. Juni 1774 gegen Erlegung von 200 Gulden das Bürgerrecht als Festbäcker. Schon am 26. März 1762 hatten J. Koch (Nr. 242) und J. H. Log (Nr. 308) seine Echtgeburt beglaubigt. Schröders vor 1762 verstorbene Eltern waren der Bürger und Zinngießermeister Johann Christoph Sch. und seine Frau Marie Elisabeth geb. Koch, vermutlich die Schwester des genannten J. Koch (Nr. 242), dessen Mutter die gleichen Vornamen hatte. (Bb. Gb.)

463. Schröder, Kaspar, aus Brenz (Breitze. - Amt Neustadt), geb. um 1677, gewann am 8. Okt. 1707 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 10. Mai 1710 bezeugte er in Danzig die Echtgeburt P. Possehls (Nr. 387). (Bb.)

? 464. Schröder, Matthies, aus Wismar ?, geb. um 1719, Einwohner und Pantoffelmacher in Danzig, beschwor am

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15. Mai 1778 die Echtgeburt J. St. Dragons (Nr. 99) aus Wismar, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

465. Schröder, Michael Friedrich, aus Sülze, wurde im Aug. 1694 m die zweite Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

466. Schröder, Otto Joachim Johannes, ein Mecklenburger, trat im Okt. 1707 in die zweite Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

467. Schröder (Schröeder), Thewes, von Plau (Plage i. M.), vermutlich ein Bruder des B. Schröder (Nr. 458), erwarb am 26. Aug. 1638 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 27. Juli 1638 bekundeten in Lübeck zwei dortige Bürger, Jakob Kerll und Henrich Hagen, daß Schröder der echte Sohn seiner vor 1638 verstorbenen Eltern, des Simon Sch. in Plau und seiner Frau Margarete, sei. (Bb. Gb.)

? 468. Schubert, Anna Maria, Jungfrau, von dem adligen Gute Rey (Reyh. - Amt Neukalen) ?, geb. um 1712, wohnhaft in Danzig, bezeugte am 23. Juli 1762 die Echtgeburt des J. N. Schultz (Nr. 477) von dem genannten Gute, mit dessen Eltern sie viel Umgang gehabt hatte.

469. Schuckmann, Hermann Albert, aus Güstrow, wurde im Juli 1697 in die ersteKlasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

470. Schütz (Schütze), Johann, aus Rostock, erlangte am 27. Aug. 1716 das Bürgerrecht in der Altstadt auf einen Arbeitsmann, nachdem am 3. Aug. J. Bliesath (Nr. 42) und D. Klutt (Nr. 238) seine Echtgeburt beglaubigt hatten. Schütz war das zweite Kind seiner vor 1716 verstorbenen Eltern, des Einwohners und Altflickers Klaus Sch. in Rostock und seiner Frau Maria. (Bb. Schb. 115 Bl. 175.)

471. Schuldt (Schultze), Thomas, aus Schlicht (Schlichten. - Amt Feldberg), erwarb am 30. Jan. 1617 das Bürgerrecht als Seefahrer. Am 9. Dez. 1616 beschworen P. Dobberman (Nr. 97) und Susanna, die Frau des Bürgers Albrecht Sax zu Heel (= Hela?) im Alter von 40 Jahren, ebenfalls aus Schlicht gebürtig, seine Echtgeburt. Schuldts Eltern, Joachim Sch. und seine Frau Christina, waren 1616 schon verstorben. (Bb. Schb. 32 Bl. 245.)

472. Schultz (Schultze), Alexander, aus Wismar, erhielt am 23. Okt. 1685 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann cum clausula. Schon am 30. Nov. 1676 bezeugten in Wismar die Bürger Daniel Reusner, Ältermann der Barbierzunft, und der Schneider Cord Häse seine Echtgeburt. Er war das älteste von den fünf Kindern des Bürgers und Brauers Jürgen Sch. in Wismar und seiner Frau Anna geb. Wiegerß(en), die um

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1656 von dem vor 1676 verstorbenen Pastor Mag. Hinrich Brandt in der Marienkirche zu Wismar getraut worden waren. Bei der Hochzeit waren auch die genannten Zeugen zugegen. (Bb. Gb.)

473. Schultz, Georg (Georgen, Jürgen) aus Parum (Stift Schwerin), geb. um 1606, Einwohner und Arbeitsmann in Danzig, beurkundete am 23. Sept. 1671 die Echtgeburt J. Ratkes (Nr. 406) aus Parum.

474. Schultz, Hans, aus Neubrandenburg, wurde am 9. Juli 1611 Bürger als Schneider (Bb.). Vielleicht war er verwandt mit J. Schultz (Nr. 476).

475. Schultz, Heinrich, aus Bützow, trat im April 1617 in das Gymnasium ein. (M.)

476. Schultz, Joachim, aus Neubrandenburg, vielleicht verwandt mit H. Schultz (Nr. 474), erwarb am 20. Juni 1620 das Bürgerrecht als Beutelmacher (Beutler). (Bb.)

477. Schultz, Joachim Nikolaus, vom adligen Gute Rey (Reyh. - Amt Neukalen), erhielt am 24. Sept. 1762 gegen Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider, nachdem am 23. Juli 1762 A. M. Schubert (Nr. 468) und E. Woycke (Nr. 587) seine Echtgeburt beschworen hatten. Schultz war das älteste Kind des Jägers Christian Sch. auf dem Gute Rey und seiner vor 1762 verstorbenen Frau Katherina Magdalena geb. Arens. (Bb. Gb.)

478. Schultz (Schultze), Jochim, aus Rostock, wurde am 1. März 1640 Bürger als Mützenmacher. (Bb.)

479. Schultz, Jochim, aus Güstrow, gewann am 23. Febr. 1726 das Bürgerrecht in der Altstadt als Schneider. (Bb.)

480. Schultz (Schultze), Matthias, aus Plau, erwarb am 28. Juni 1667 das Bürgerrecht als Kleinschmied. Schon am 11. Mai 1646 erschien er, damals noch Schlossergeselle, mit der Absicht, Meister zu werden und sich in Danzig niederzulassen, persönlich vor dem Rat zu Rostock und ließ sich einen Geburtsbrief ausstellen. Er wählte zu diesem Zwecke Rostock, weil es ihm in Plau an Zeugen mangelte, da die alten Leute meistens tot oder durch die Kriegsunruhen von dort vertrieben worden waren. Zwei Rostocker aus Plau gebürtige Bürger, der Notar Christian Schlyman und der Handelsmann Daniel Federman, beschworen am 11. Mai 1646 seine Echtgeburt. Seine Eltern waren der vor 1646 verstorbene Bürger, Kleinschmied und Gewerksältermann Matthias Sch. der Ältere und seine Frau Engel geb. Rock(es). (Bb. Gb.)

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481. Schumacher, Andres, von Rühlow (Rulau. - Amt Stargard), erhielt am 28. Juni 1710 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)

482. Schumacher, Hans, aus Neubrandenburg, gewann am 2. Okt. 1700 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)

483. Schum acher, Niklas (Klaus), aus Pampow (Groß=Pampow. - Amt Schwerin), erwarb am 9. Febr. 1655 das Bürgerrecht als Böttcher. Zwei Lübecker Bürger, Hans Röpeke und Hans Arends, bezeugten dort am 30. Juni 1652, daß Schumacher der echte Sohn seiner vor 1652 verstorbenen Eltern, des Peter Sch. zu Pampow und seiner Frau Engel sei. (Bb. Gb.)

? 484. Schwartz, Johann Gottfried, aus Parchim ? oder aus Marlow?, geb. um 1721, Einwohner und Schustermeister auf dem Brigittinerhof inDanzig, beurkundete am 26. Juni 1778 die Echtgeburt J. V. Schleys (Nr. 442) aus Marlow und am 31. Jan. 1784 die J. F. F. Capithans (Nr. 77) aus Parchim, mit dessen Eltern er noch vor ihrer Verehelichung viel Umgang gehabt hatte.

? 485. Schwartz, Johann Joachim, aus Goldberg ? geb. um 1739, Einwohner und Festbäckergeselle in Danzig, beglaubigte am 9. Juni 1776 die Echtgeburt des J. Martens (Nr. 319) aus Goldberg, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

486. Schwerin, Heinrich, von Rostock, wurde am 14. Jan. 1572 von dem Herzoge Johann Albrecht von Mecklenburg, dem er mehrere Jahre als Hauptmann und Profoß mit guter Führung gedient hatte, der Stadt Danzig, in deren Dienste er treten will, für eine etwaige freie Hauptmannsstelle warm empfohlen. Schwerin überbrachte dieses Empfehlungsschreiben persönlich am 29. Jan. 1572 dem Rate; ob es aber Erfolg gehabt hat, ist aus den Akten nicht zu ermitteln. (Abteilg. 53 Paket 49 a. Militaria.)

487. Seehaas (Seehaaß), Johann, von der Insel Poel, gewann am 13. Okt. 1728 das Bürgerrecht als Schiffer, nachdem am 8. Okt. der Wismarsche Bürger und Schiffer Joachim Wilcke im Alter von 38 Jahren und D. Vogt (Nr. 542) in Danzig seine Echtgeburt beschworen hatten. Seehaas war das dritte Kind seiner vor 1728 verstorbenen Eltern, des Bauers Klaas S. auf der Insel Poel und seiner Frau Elisabeth. (Bb. Schb. 127 Bl. 128.)

488. Seivert, Melchior, aus Friedland, erwarb am 20. April 1735 gegen Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Nagelschmied. (Bb.)

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489. Senckenbrinck, Johann Heinrich, aus Grevesmühlen, erlangte am 27. Nov. 1813 gegen Erlegung von 75 Gulden 3 Groschen Danziger Courant das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann, nachdem er am 4. Dez. 1812 durch das Zeugnis des aus Danzig gebürtigen Bürgers und Kornmessers Johann Jakob Eschner und des Polizeikommissars Johann Abraham Borkowski nachgewiesen hatte, daß er acht Jahre lang sich schon in Danzig aufgehalten habe. Während dieser Zeit hatte er zwei Jahre lang bei dem Schlossermeister Schmilowski, über ein viertel Jahr bei dem Schlosser Vollbaum gearbeitet, dann sechs Monate während der ersten preußischen Zeit im Zeughaus als Büchsenmacher, ein viertel Jahr in der Münze, ferner 2 Jahre bei dem französischen Schmied im Zeughaus und hatte in den Zwischenzeiten teils gefeiert, teils noch bei verschiedenen anderen Meistern aber immer nur kurze Zeit gedient. (Bb. Gb.)

490. Sibeth, Karl Joachim, Dr. theol., aus Marlow, geb. am 4. Okt. 1692, war Pastor an der Marienkirche und Konsistorialassessor in Stralsund und erhielt am 23. März 1737 die Berufung zum Senior der Marienkirche in Danzig, wo er am 1. Nov. 1748 starb. Sein Bild hängt in der Sakristei der Marienkirche. (Rhesa S. 37 Nr. 55.)

491. Siel, Hans, aus Dömitz, gewann am 8. Juni 1655 das Bürgerrecht als Tuchbereiter. Schon am 28. Mai 1651 stellte ihm der Rat von Dömitz auf Bitten von Siels Stiefmutter Sophie S. und auf Grund der Aussagen zweier dortiger Bürger, des Schiffers Jochim Schultze im Alter von 52 und des Drechslers Jochim Gade im Alter von 63 Jahren, sowie des 66jährigen Schulzen Andreas Schultz in Kaliß (Calitz. - Amt Dömitz) einen Geburtsbrief aus. Siels Eltern, der aus Kaliß gebürtige Dömitzer Bürger und Schieferdecker Klaus S. und sine Frau Margarethe, geb. Warnecke, waren 1651 schon verstorben. Siel war sicherlich verwandt mit J. Syell (Nr. 516). (Bb. Gb.)

? 492. Siewert, Matthias, aus Sülze ?, geb. um 1683, Korbknecht im Danziger Kinderhaus, bezeugte am 14. Febr. 1753 die Echtgeburt V. Möllers (Nr. 341) aus Sülze, mit dessen Eltern er schon vor ihrer Verehelichung viel Umgang gehabt hatte.

493. Siewertz (Sievers), Johann Ernst, aus Güstrow, wurde am 11. März 1733 gegen Erlegung von 100 Gulden Bürger als Glaser. (Bb.)

494. Sommer, Christoph, aus Recknitz (Reckvitz!, vielleicht auch Röckwitz), erwarb am 29. April 1813 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

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495. Sparmann, Joachim Gotthilf, aus Buchholz i. M. (ohne nähere Angaben) trat am 22. Nov. 1729 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

? 496. Speckmann, Johann Jakob, aus Friedland?, geb. um 1751, Bürger und Kornmesser in Danzig (fehlt in den Bürgerbüchern), beglaubigte am 26. März 1787 die Echtgeburt des D. A. Lesch (Nr. 296) aus Friedland, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

497. (Sperling), Anna, aus Rostock, Frau des aus Jütland stammenden Scheffelmeisters Gregor Sp. in Danzig, mit dem sie in zweiter Ehe verheiratet war; sie starb zu Danzig am 28. Sept. 1626. (Handschrift Vv 280 Bl. 205 v.)

498. Sponholtz, Friedrich Wilhelm, aus Neubrandenburg, erwarb am 12. Jan. 1763 gegen Zahlung von 300 Gulden das Bürgerrecht als Goldschmied. (Bb.)

499. (Springer), Katharina, aus Hohewisch (Amt Neustadt), geb. um 1603, Ehefrau des aus Schlesien gebürtigen Bürgers und Arbeitsmannes Christoph Sp. in Danzig, beschwor am 10. Okt. 1653 die Echtgeburt H. Brojells (Nr. 69). Vielleicht aber war sie aus Kronskamp (Amt Neustadt) gebürtig, woher ihr Mizeuge E. Reinicke (Nr. 408) stammte, der wie se vom selben Ort wie Brojell gewesen sein soll.

500. Stade, Simon, aus Friedland (Fridelant), gewann am 14. Dez. 1602 das Bürgerrecht in der Altstadt als Schopenbrauer. (Bb.)

501. Steinburg, Martin Christian Philip aus Goldberg. Sein Name fehlt in den Bürgerlisten. Am 23. Sept. 1772 bezeugten J. F. M. Eichmann (Nr. 109) und J. Ph. G. Küster (Nr. 271) seine Echtgeburt. Er war das älteste Kind des Bürgers und Tischlers Lorenz St. in Goldberg und seiner vor 1772 verstorbenen Frau Marie Elisabeth geb. Wandmacher. (Schb. 171 S. 616.)

? 502. Sterneberg, Klaus, aus Rostock?, fiel als Rittmeister in Danzigs Diensten in einem Scharmützel bei Dassow. Sein Nachlaß wurde auf Veranlassung seines Bruders Peter St., "Rostocks Dieners", durch den Rostocker Rat am 11. Aug. 1578 eingefordert, da der Bevollmächtigte Peters, der Parchimer Bürger Lott Kleinevelt, nichts von sich aus Danzig hören ließ. (Urkunden Schiebl. 109 D ohne Nummer.)

503. Störmer, Samuel, aus Rostock, erwarb am 5. Sept. 1641 das Bürgerrecht als Musiker. Schon am 9. Mai 1623 bezeugten die Rostocker Bürger Marten Stahl und Lukas Nikolai,

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der bettlägerig war und durch den Ratssekretär David Deutsch in Gegenwart des Bartold Brauman(s) und des Klaus Elers vernommen wurde, in Rostock Störmers Echtgeburt. Er war das dritte Kind des älteren Baltzar St. und seiner Frau Anna geb. Seheman(s), die ihre Hochzeit, zu der Lukas Nikolai die Gäste eingeladen hatte, in Marten Stahls Hause gefeiert hatten. (Bb. Gb.)

504. Stoppell, Abraham, aus Friedland, geb. um 1591, Einwohner und Träger in Danzig, beglaubigte am 9. Juni 1626 die Echtgeburt P. Wienbrandts (Nr. 562).

505. Strehle, Christian, von Neubrandenburg, erhielt am 11. März 1623 als Formschneider das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

? 506. Strese, Hans, von Schwaan (in Mecklenburg ?), gewann am 24. Juni 1600 das Bürgerrecht als Schlosser. (Bb.)

507. Struck, Georg (Gergen) Christian, aus Wismar, wurde am 18. Febr. 1713 Bürger als Schneider. (Bb.)

508. Strufynck (Strufyngh), Peter, aus Güstrow, starb als Bürger in Danzig nicht lange vor dem 5. April 1499. An diesem Tage beschlagnahmte sein Bruder, der Priester und Pfarrvikar Hinrik St. zu Güstrow, den Nachlaß Peters und ließ durch die Rostocker Cordt Wylmes und Hans Smidt sowie durch Katharina, die Witwe des Rostocker Bürgers Klaus Rüterß, bescheinigen, daß er und Peter echte Söhne des vor 1499 verstorbenen Bürgermeisters Peter St. zu Güstrow und seiner Frau Wobbeke seien. Eine Schwester der Beiden, Elßebe, war an einen gewissen Goltbergh verheiratet; ihr Sohn, Klaus G., war Bürger in Rostock. Vielleicht ist Peter Strufynck identisch mit einem am 11. Sept. 1484 (Urkunden Schiebl. 32 B, 42) erwähnten Peter St. zu Rostock. (Urkunden Schiebl. 32 B, 52 1 .)

509. Studemund, Christian Hartwich, aus Wittenburg, wurde im Juli 1695 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

? 510. Stüwe, Johann Christian, aus Güstrow ?, geb. um 1703, Einwohner und Hauszimmermann in Danzig, bezeugte am 9. Juli 1764 die Echtgeburt des J. G. Au (Nr. 9) aus Güstrow, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

511. Suderovius, Christian, aus Lüdershagen (Amt Güstrow), trat im Juni 1645 in das Gymnasium ein, zusammen mit seinem Bruder

512. Suderovius, Daniel, ebenfalls aus Lüdershagen. (M.) Ein dritter Bruder war sicherlich

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513. Suderovius, Johannes, gleichfalls aus Lüdershagen, der im Dez. 1644 in das Gymnasium aufgenommen wurde. (M.)

514. Suhr, Balthasar Joachim, aus Rhena, trat im Sept. 1697 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

515. Suhrbehr, Marx, aus Grevesmühlen (Grefsmuele), gewann am 27. Jan. 1582 das Bürgerrecht als Schnitzer. (Bb.)

516. Syell, Jochim, aus Dömitz, sicherlich ein Verwandter von H. Siel (Nr. 491), erwarb am 11. Nov. 1630 das Bürgerrecht als Gewandbereiter. (Bb.)

517. Tanck, Bruno Lorenz, aus Sudenhof (Amt Hagenow), geb. 1658, erhielt am 15. April 1681 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann cum clausula. Am 16. Febr. 1681 bekundeten drei Schweriner Bürger, der Ältermann des Sattleramtes Christoph Grunert im Alter von 69, der Ältermann des Hackeramtes Matthias Oldach im Alter von 64 und der Kanonier (Connestabel) Christian Ruhn im Alter von 64 Jahren, Tancks Echtgeburt. Seine Eltern waren der vor 1681 verstorbene Hauptmann Lorenz T. in Sudenhof, der erst in spanischen, dann in französischen Diensten gestanden hatte, und seine Frau Hedwig Allmuth, Schwester des Oberstleutnants Christoph Hundt. (Bb. Gb.)

518. Tappe (Tape), Jochim, von Rostock, erlangte am 3. Aug. 1649 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann, nachdem am 14. Juli 1649 seine Verwandten G. u. H. Roßau (Nr. 424 u. 425) seine Echtgeburt beschworen hatten. Tappes Eltern, der Bürger und Seefahrer Klaus T. in Rostock und seine Frau Margarete, waren 1649 bereits verstorben. (Bb. Gb.)

519. Tebell, Paul, aus Wittenburg, wurde im Sept. 1690 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. Er war sicherlich verwandt mit dem am 28. Sept. 1680 in Greifswald immatrikulierten Petrus Tebelius aus Wittenburg. (M.)

520. Tegto (Tegton), Hans, aus Kröpelin, geb. um 1603, Einwohner und Wollkämmer in Danzig, bezeugte am 10. März 1653 die Echtgeburt G. Tielkes (Nr. 529) und am 20. Dez. 1674 die G. Roßaus (Nr. 424), als dessen Eltern Nachbar er lange Zeit in Rostock gelebt hatte.

? 521. Thielcke, Martin, von der Glashütte Dobbin (Amt Goldberg) ?, geb. um 1720, Grenadiergefreiter der Danziger Garnison, beschwor am 21. Juni 1771 die Echtgeburt J. Brauers (Nr. 62) von der Glashütte Dobbin, dessen Eltern er noch vor ihrer Verehelichung gekannt hatte.

522. Thodse, Adam Lewin Johann, aus der Stadt Brüel, (Brühl), geb. am 26. Nov. 1739, erwarb am 20. Juni 1770

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gegen Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider. Am 6. März 1769 stellte ihm der herzogliche Richter zu Brüel, Johann Dellbratt, auf Grund des vor ihm, dem Ratsverwandten Daniel Bützow und dem Viertelsmann Berend Christoph Bossaw abgegebenen Zeugnisses des Rats verwandten Balthasar Jochim Spangenberg im Alter von 75 sowie Thodses Vormundes, des Bürgers und Tischlers Wilhelm Everß im Alter von 66 Jahren einen Geburtsbrief aus. Diese Zeugen bescheinigten die Richtigkeit des von dem Pastor Klotz zu Brüel vorgelegten Scheines, wonach Thodse das fünfte Kind aus der Ehe des vor 1769 verstorbenen Bürgers und Schneiders Ulrich Th. in Brüel mit Marie geb. Schmidt sei und am 29. Nov. 1739 in der Kirche zu Brüel unter dem Beistande des Bürgermeisters Otto Gromann, des Bürgers Johann Hebener und der Witwe Liesche Hudemann als Zeugen das Sakrament der Taufe empfangen habe. (Bb. Gb.)

523. Thomae, Friedrich, aus Güstrow, wurde im Aug. 1684 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

524. Thomas, Johann Christian, aus Altstrelitz (fehlt in den Bürgerbüchern). Am 15. Febr. 1773 beschworen A. Bluhm (Nr. 44) und F. Laß (Nr. 280) seine Echtgeburt. Thomas war das älteste Kind des Juden Jakob Joseph der früher in Altstrelitz, 1773 in Stralsund wohnte, und seiner Frau Jüdel, Tochter des Juden Jakob Joseph; er war in Altstrelitz geboren und christlich getauft worden, wobei er den obigen Namen erhalten hatte. (Schb. 171 S. 670.)

525. Thun, Vith, aus Ribnitz, gewann am 6. Nov. 1665 (in einem andern Bürgerbuch ist er unter dem 10. Nov. 1668! verzeichnet) das Bürgerrecht als Schneider. Er war vermutlich ein Verwandter (Enkel?) des Stadtprokurators Vith Thuen zu Ribnitz, der am 24. Febr. 1645 die Echtgeburt des N. Behst (Nr. 29) beglaubigte. (Bb.)

526. Thuraw (Turaw), Hans, aus Wismar, bekundete am 27. Jan. 1570 in Danzig die Echtgeburt N. Haferadts (Nr. 180), zusammen mit seinem Bruder

527. Thuraw, Heinrich, aus Wismar, der am 13. April 1564 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann erwarb. (Bb.)

528. Tiburtz, Johann, aus der Stadt Penzlin (Pantzelien, Pentzelin), erlangte am 24. Juli 1674 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann cum clausula. Am 25. Febr. 1667 erschien er noch persönlich vor dem Rat in Penzlin und ließ sich auf Grund des Zeugnisses der dortigen Bürger Karsten Böckler im Alter von 58 und Jakob Loybes im Alter von 50 Jahren einen Geburtsbrief

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ausstellen. Seine vor 1667 verstorbenen Eltern waren der Pastor Jakob T. zu Luplow (Lueplaw. - Amt Stavenhagen) und seine Frau Anna geb. Huesman(s). (Bb. Gb.)

529. Tielke, George, aus Kröpelin, gewann am 7. Febr. 1660 das Bürgerrecht als Zayenmacher; bereits am 10. März 1653 beschworen A. Krusenstein (Nr. 268) und H. Tegto (Nr. 520) seine Echtgeburt. Tielkes vor 1653 verstorbene Eltern waren der Bürger und Schneider Jochim T. in Kröpelin und seine Frau Katharina. (Bb. Gb.)

530. Trepp, Georg, aus Wismar, Oberst zu Pferde. Er kam in den ersten Tagen des Juli 1697 mit der Post aus Wismar nach Danzig und übernahm dort sofort die Kommandantur auf der Festung Weichselmünde, wo er noch im Juli 1698 aktenmäßig nachweisbar, um 1700 aber verstorben ist. Vor seiner Abreise aus Wismar setzte er dort am 12. Juni 1697 ein durch den Notar Daniel Möller beglaubigtes Testament auf, in dem er seine Frau Margareta geb. Töben zur Haupterbin seiner Güter, die besonders in einem Hause in der Lübschen Straße zu Wismar und dem in der Nähe dieser Stadt gelegenen Gute Klein=Woltersdorf mit der dortigen Wassermühle bestanden, einsetzte. Für den Fall ihres früheren Ablebens sollten seine Stieftochter Elisabeth Katharine geb. Lüder, Frau des dänischen Rittmeisters Franz Christian Bonord, und ihre Kinder die Erben sein. Am 22. Okt. 1703 reklamierte der Bürgermeister und Syndikus Friedrich Wagener in Wismar den Nachlaß des in Danzigs Diensten "vor einigen Jahren" auf Weichselmünde verstorbenen Obersten Tropp. Wagener hatte kurz vor dem 22. Okt. 1703 nach dem Tode des Rittmeisters Bonord dessen Witwe, Tropps genannte Stieftochter, geheiratet und war nun, da auch Tropps Frau bereits verstorben war, mit seiner Frau der Haupterbe; er bat den Rat, den Nachlaß an seine Stieftochter Jungfer Margarete Elisabeth Bonord, die zu Weichselmünde bei dem Obersten Tropp gewohnt hatte, auszuliefern. Auf Verwendung der Stadt Wismar wurde dieses Gesuch vom Rat am 27. März 1704 bewilligt. (Militaria Fasc. V Nr. 1056, Nr. 1106, Nr. 1211. Fasc. XVII Nr. 303 a-e.)

531. Trued, Asmus, aus Lübz, geb. um 1602, Einwohner und Zayenmacher auf dem Neugarten vor Danzig, bezeugte am 21. Okt. 1652 die Echtgeburt S. Francks (Nr. 132).

532. Ulenbrock, Klaus (Cleiß) aus Parchow (Amt Bukow), gewann am 17. März 1576 gegen Erlegung von 11 Mark

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15 Groschen, 4 Prozent seines Vermögens, das Bürgerrecht als Schlachter. (Bb.)

533. Vetter, Adolf Friedrich, aus Schwerin, wurde im Sept. 1639 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)

534. Vicke, Franz, von Blengow (Amt Bukow), erwarb am 2. April 1605 das Bürgerrecht als Seefahrer. (Bb.)

535. von Viereck, Gustav Adolf, ein mecklenburgischer Edelmann, trat im Okt. 1686 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

536. Viereck (Vieregge, Vieregck), Niklas, aus Grevesmühlen (Greters=Mühl!), erlangte am 15. Okt. 1667 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 13. Aug. 1667 beschworen Hans Stein, Bürger und Brauer im Alter von 60 und Jochim Bauwman, Bürger und Schmiede=Ältermann im Alter von 51 Jahren zu Grevesmühlen, daß Viereck der echte Sohn seiner vor 1667 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Schusters Hans V. in Grevesmühlen und seiner Frau Sophie geb. Warnemünde sei. (Bb. Gb.)

537. Vierow, Jakob, aus Gnoien, wurde am 30. April 1647 Bürger als Schopenbrauer. (Bb.)

? 538. Vircho, Johann Jakob, aus Doberan ?, geb. um 1725, Einwohner und Altflicker in Danzig, beurkundete am 1. Febr. 1776 die Echtgeburt M. Bleecks (Nr. 41) aus Doberan und am 4. Nov. 1785 die J. B. Petersens (Nr. 371), ebenfalls aus Doberan, mit deren Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

539. Voege, Kaspar, aus Rostock, vielleicht ein Bruder H. Föges (Nr. 129), wurde im April 1676 in die zweite Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

540. Voes (Vos), Karsten (Kersten), aus Parchim?, Bürger und Barbier in der Altstadt (er fehlt in den Bürgerlisten), starb dort 1549. Da seine Witwe bei der Geburt ihres einzigen Kindes und dieses selbst fünf Wochen darauf gestorben waren, so erhob seine in Güstrow wohnende verwitwete Mutter Katharina V., die der Rat von Parchim als Erbberechtigte beglaubigte, Ansprüche auf den Nachlaß; auch die Herzöge Heinrich und Johann Albrecht von Mecklenburg verwendeten sich auf ihr aus Güstrow übersandtes eigenhändiges Gesuch vom 23. Sept. 1550 für sie in einem Schreiben aus Schwerin vom 26. Sept. 1550. Das Siegel der Katharina V. zeigt einen gespaltenen Schild, rechts halbe Lilie, links halbes Rad. (Abtlg. 53, Paket 49 a.)

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541. Vogelsang (Vogelsangk), Hermann, aus Wittenburg (Wittenbergk i. M.), gewann am 15. Juni 1651 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 3. Juli 1648 beschworen die Bürger Andreas Tieß und Jochim Jammer in Wittenburg seine Echtgeburt. Vogelsangs vor 1648 verstorbene Eltern, der Bürger Heinrich V. in Wittenburg und seine Frau Anna geb. Bremer(s), hatten ungefähr 1608 geheiratet. (Bb. Gb.)

? 542. (Vogt), Dorothea, von der Insel Poel ?, geb. um 1685, Frau des (aus Elbing gebürtigen) Bürgers und Corduaners Johann Christoph Vogt zu Danzig, bezeugte am 8. Okt. 1728 die Echtgeburt des J. Seehaas (Nr. 487) von Poel, mit dessen Eltern sie viel Umgang gehabt hatte.

543. Voigt, Hans, aus Rostock?, dem Bürgerbuche nach aus Weidau (Prov. Sachsen?), erhielt am 18. Mai 1619 das Bürgerrecht als Bildhauer und Steinmetz, nachdem er vorher mehrere Jahre lang im Dienste des Bildhauers Abraham von dem Block gestanden und gearbeitet hatte, in dessen Auftrag er die reich mit Bildwerken geschmückte Fassade des sogenannten Steffenschen, damals dem Herrn Speymann von der Speye gehörigen Hauses am langen Markt zu Danzig herstellte. Seine Aufnahme als Meister scheint bei dem Gewerk auf Schwierigkeiten gestoßen zu sein, da er nicht die genügende Anzahl von Jahren vorher gearbeitet hatte, während der Rat ihm diese Pflichtjahre ohne weiteres erlassen wollte. Am 15. Juni 1619 meldete er indessen fröhlich dem Rate, daß es der Ratsdeputierte endlich nach langen Verhandlungen bei den Älterleuten des Gewerks durchgesetzt habe, daß sie sich bereit erklärten, ihn als Mitmeister aufzunehmen; er arbeite nunmehr an seinem Meisterstück und bitte, ihm einen näher bezeichneten, sehr geeigneten Platz als Arbeitsstätte zu überlassen. Dies Gesuch wurde ihm aber abgeschlagen; erst am 24. Febr. 1628 erhielt er endlich vom Rate auf Lebenszeit, aber widerruflich, einen Platz vor dem Glockentor grundzinsfrei zugewiesen. Um dieselbe Zeit schrieb er an den Rat, er sei sieben Jahre lang in Rostock Meister gewesen und habe dort sowie in den umliegenden Städten Epitaphien, Altäre, Predigtstühle und andere Bildhauerarbeiten an Gebäuden angefertigt. Er sei von dem jetzt (1628) verstorbenen Danziger Ratsherrn Johann Speymann für die Arbeit an seinem Hause aus Rostock berufen worden, habe sich bei dem Meister Abraham von dem Block in Arbeit begeben und sei "drey Jahr bey ihm verblieben und des seligen Herren Speymans Giebel von unten biß oben von Bildtwergk mit eygener Handt verfertiget, wie

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auch in wehrender Zeit ebenmeßig an eines Erb. Raths arbeit (sich) gebrauchen lassen." Jetzt sei er zehn Jahre lang Meister und habe unterdessen ein "Begräbnis für Ihre Fürstliche Durchlaucht nach Neustettin" angefertigt, auch in Danzig für vornehme Leute viel Steinmetzenarbeit geliefert. Er bat deshalb den Rat um die Stelle des Stadtbaumeisters, die durch den Tod Abrahams von dem Blocke frei geworden war, und erhielt sie am 14. Febr. 1628 "in anmerckung seiner Kunst und arbeit" übertragen. Bald darauf ist er gestorben; am 4. Sept. 1629 war seine Witwe bereits mit dem Steinhauergesellen Hermann Knust verheiratet. (Bb. Abteilung 42, 170.)

544. Voß(en), Anna, aus Rostock, starb in Danzig im März 1634 und soll durch den (Stadt?=)Diener Bastian begraben worden sein; ihr Nachlaß wurde bei Hans Kruse auf dem Langgarten verzeichnet und aufbewahrt. (Handschrift Vv 280 Bl. 375.)

545. Voß, Jochim, von dem adligen Gute Broock (Amt Lübz? oder Amt Grevesmühlen?), gewann am 1. Febr. 1717 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)

546. Waeselmann, Georg, aus Wismar, wurde im Mai 1692 zusammen mit Ph. H. Placedius (Nr. 378) in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

547. Wagener, Dionysius, von Rostock, erlangte am 9. Juni 1643 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann cum clausula Am 30. Dez. 1641 bezeugten Chr. Clandrian (Nr. 79) und P. Buggelmast (Nr. 72) seine Echtgeburt. Seine Eltern, der Bürger und Bortenmacher Daniel W. in Rostock und seine Frau Katharina, waren 1641 schon verstorben. (Bb. Gb.)

548. Wagenknecht, Andreas, aus Güstrow, erhielt am 21. Jan. 1690 das Bürgerrecht als Tischler. Auf Veranlassung seines Bruders Christian W. in Güstrow und auf Grund des Zeugnisses der Güstrower Bürger Martin Kofahl und Hinrich Warnemünde stellte ihm der dortige Rat am 22. Nov. 1687 einen Geburtsbrief aus. Wagenknechts Eltern waren der Bürger Jochim W. in Güstrow und Maria geb. Geercke. (Bb. Gb.)

549. Wahls, Johann Henrich, aus Slate bei Parchim, geb. am 16. Sept. 1775, erwarb am 29. Nov. 1810 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Den von dem Pastor Jakob Friedrich Haeger in Slate am 26. Sept. 1810 ausgestellten Geburtsbrief bestätigte der Rat von Parchim am 2. Nov. 1810. Wahls war der Sohn des vormals in Slate, jetzt (1810) in Parchim wohnhaften Arbeitsmannes Johann Henning W. und seiner Frau Charlotte Luise geb. Simon, und war am 17. Sept.

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1775 zu Slate in der Kirche getauft worden; seine Paten waren der Hauswirt Jochim Heinrich Breul in Slate, dessen Knecht Johann Friedrich Arendt und das Mädchen Katharina Maria Dorothea Haker. (Bb. Gb.)

550. Wall, Kaspar Christian, aus Bützow, wurde am 2. Juni 1729 Bürger als Festbäcker. (Bb.)

? 551. Waltman, Johannes, von Goldberg (in Mecklenburg?), erhielt am 6. Febr. 1592 das Bürgerrecht als Bierschenk. (Bb.)

552. Warneck (Warnek), Christoph, aus Dragun, sechs Meilen von Güstrow (muß wohl Dargun heißen, Dragun liegt bei Gadebusch), gewann am 26. Sept. 1705 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)

? 553. Weiger, Hans, aus Mecklenburg?, Bürger zu Danzig, zeigte Ende 1531 seinem Bruder, ebenfalls Hans W., Diener und Getreuen des Herzogs Heinrich von Mecklenburg, den Tod seiner (des Schreibers) Frau an und beklagte sich darüber, daß ihm seine Stiefkinder den Nachlaß seiner Frau sehr verkümmerten. Herzog Heinrich schickte deshalb am 19. Jan. 1532 aus Dargun ein Verwendungsschreiben für ihn an den Danziger Rat. (Abteilg. 53, Paket 49 a.)

? 554. Welsch, Daniel, aus Besitz (Amt Boizenburg) ?, geb. um 1697, Musketier bei der Danziger Garnison, beglaubigte am 27. April 1739 die Echtgeburt des J. G. Lahs (Nr. 275) aus Besitz, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

? 555. Werth, Karl Friedrich, aus Altstrelitz ?, geb. um 1717, Einwohner und Färbergeselle in Danzig, beschwor am 20. Jan. 1777 die Echtgeburt J. F. Priebes (Nr. 394) aus Altstrelitz, mit dessen Eltern er sehr viel umgegangen war.

556. Westphal (Westphall), Asmus, aus Börzow (Borzow. - Amt Grevesmühlen), erhielt am 17. Nov. 1643 das Bürgerrecht als Nadler (Nätler). Am 11. September 1637 beurkundeten die beiden Lübecker Bürger Paul Isernhagen und Berndt Fritzo vor dem Rat zu Lübeck, daß Westphal der echte Sohn des Hans W. zu Börzow und seiner Frau Katharina sei. (Bb. Gb.)

557. Westphal, Johann (Hans) Christoph, aus Rehna, geb. um 1739, gewann am 15. Febr. 1769 gegen Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider. Am 21. Aug. 1771 bezeugte er die Echtgeburt J. H. Epckes (Nr. 113). (Bb.)

558. Wever, Niklas, aus Wismar, erwarb am 27. Aug. 1633 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)

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559. Wichmann, Christoph, von Schwerin, erlangte am 30. Okt. 1767 gegen Zahlung von 300 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

560. Wichman, Detleff, aus Zweedorf (Zweydorff. - Amt Boizenburg? oder Amt Bukow? - Auf der Rückseite des Geburtsbriefes und in den Bürgerbüchern steht wohl irrtümlich: aus Nüssow bei Hamburg), ein Schuhmachergeselle, wurde am 27. April 1645 Bürger als Bortenmacher. Am 1. März 1645 stellte ihm der Rat von Hamburg auf Grund des Zeugnisses seiner Verwandten, der dortigen Bürger Detleff Wichman im Alter von 60 und Joachim Neybuhr im Alter von 47 Jahren, einen Geburtsbrief aus. Wichmans vor 1645 verstorbene Eltern, Joachim W. und Katharina geb. Neybuhr, hatten etwa 1610 m Zweedorf geheiratet. (Bb. Gb.)

561. Wiechmann, Klaus, aus dem Amte Doberan, erhielt am 24. April 1727 das Bürgerrecht in der Altstadt als Lohgerber (Rotgerber). (Bb.)

562. Wienbrandt, Peter, aus Friedland, gewann am 20. Juni 1626 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann, nachdem am 9. Juni M. Beye (Nr. 36) und A. Stoppell (Nr. 504) seine Echtgeburt beschworen hatten. Wienbrandts vor 1626 verstorbene Eltern waren der Bürger und Bäcker George W. in Friedland und seine Frau Anna. (Bb. Schb. 39 Bl. 79.)

563. Wiese, Johann Friedrich, aus Rostock, erwarb am 20. Juni 1766 gegen Zahlung von 300 Gulden das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)

564. Wigert, Jochim, aus Brüel (Briel), erlangte am 28. Jan. 1644 das Bürgerrecht als Schneider. Am 1. Mai 1640 bezeugten die Bürger Curdt Hagemann und Jakob Brauwer in Brüel, daß Wigert der echte Sohn seiner vor 1640 verstorbenen Eltern, des Bürgers Jochim W. und seiner Frau Marie geb. Hoge(n) sei. (Bb. Gb.)

565. Wilcke, George, aus (der Stadt?) Tessin, geb. um 1599, Einwohner und Arbeitsmann in Danzig, beglaubigte am 25. Sept. 1641 die Echtgeburt D. Schliemanns (Nr. 443).

566 Wilde, Leonhard, aus Wismar, trat im April 1712 in das Gymnasium ein. (M.)

567. Wiltscheck, Johann Christoph, aus Parchim, erhielt am 11. Febr. 1735 gegen Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Perückemnacher (paruykier). (Bb.)

568. Winckler, Johann Jakob, aus Parchim, gewann am 4. Dez. 1776 das Bürgerrecht in der Altstadt als Festbäcker,

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nachdem am 1. Okt. 1776 F. Chr. Michaelsen (Nr. 334) und I. S. Schall (Nr. 437) seine Echtgeburt beschworen hatten. Winckler war das dritte Kind seiner vor 1776 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Seilers Konrad W. in Parchim und seiner Frau Katharina Elisabeth geb. Hancke. (Bb. Gb.)

569. Windter, Jochim, aus Heiligenhagen (Hilghenhagen. - Amt Doberan), leistete am 21. Januar 1575 den Bürgereid als Seefahrer und zahlte 15 Mark. (Bb.)

570. Wineke, Jochim, von Wismar, erlangte am 21. Mai 1658 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

571. Winterfeldt, George, aus Neubrandenburg, wurde am 27. Okt. 1691 Bürger als Schneider. (Bb.)

572. Witte, Klaus, aus Parchim, erhielt am 10. Febr. 1601 das Bürgerrecht als Träger. Aber schon im August 1602 war er ohne Hinterlassung von Leibeserben auf dem Langgarten verstorben. Anspruch auf seinen Nachlaß erhoben seine Witwe, seine Schwester Elisabeth, die mit dem Bürger Karsten Friederich zu Wismar vermählt war, und eine andere ungenannte Schwester, die in Parchim wohnte. Am 30. Okt. 1602 verwendete sich der Rat von Wismar für Karsten Friederichs Frau, da dieser nicht vor dem nächsten Frühjahr nach Danzig würde kommen können, um die Erbschaft persönlich einzuziehen; bis dahin möchte die Sache in der Schwebe bleiben. (Bb. Abteilg. 53, Paket 78.)

573. Witte, Hans, aus Mecklenburg (ohne nähere Ortsangabe), starb am 2. April 1628 in dem Hause des Barthelmes Wenzen (?) am Kettenhägertor in Danzig, während sein Nachlaß bei Hans Flichner in der Heiligengeistgasse lag. (Handschrift Vv 280 Bl. 311v.)

574. Witthun (Witthoen), Christian, aus Wismar, erwarb am 20. März 1677 das Bürgerrecht als Seefahrer. Am 12. April 1676 bezeugten die Bürger Jochim Wilcken und Klaus Mähler in Wismar seine Echtgeburt. Magdalena, Christian und Katharina waren die einzigen Kinder des David W., der aus einem bekannten Geschlecht Wismars stammte und 40 Jahre lang dort Bürger war, und seiner Frau Maria geb. Bronet, deren Hochzeit, bei der die genannten Zeugen zugegen waren, um 1636 stattgefunden hatte. (Bb. Gb.)

575. Wöldicke, Andreas, aus Neubrandenburg, wurde im Mai 1647 in das Gymnasium aufgenommen. (M.). Ein Verwandter von ihm war vielleicht H. Woldecke (Nr. 579.)

576. Wöldicke, Petrus, aus Arensberg (Amt Wredenhagen), trat im Mai 1673 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

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577. Wölp, Henrich Jakob, aus Dömitz, erhielt am 1. Juli 1724 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

578. Wohler, Reinhold, von Rostock, erlangte am 19. April 1646 das Bürgerrecht als Glaser. Am 13. Jan. 1646 erwirkte er noch persönlich vor dem Rate zu Rostock einen auf Grund der Aussagen der Glaser Klaus Turitz, Ältermanns, und Jochim Preen zu Rostock, die auf der Hochzeit seiner Eltern gewesen waren, ausgestellten Geburtsbrief. Wohlers Eltern waren der Bürger und Glaser Reinhold W. in Rostock und seine Frau Katharina geb. Hennings. (Bb. Gb.)

579. Woldeke, Hans, aus Neubrandenburg, wurde am 20. Juli 1613 Bürger als Schlosser. (Bb.) Vgl. Nr. 575.

580. Wolder, Michel, von Rostock, geb. um 1540, gewann am 11. Dez. 1593 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Sein verschoßtes Vermögen betrug 7491 Reichstaler. Er war vermutlich der Oheim der Brüder M. und T. Wolder (Nr. 581 u. 582), deren Echtgeburt er am 12. Aug. 1593 beschwor. (Bb.)

581. Wolder, Michel, aus Rostock (fehlt in den Bürgerbüchern). Am 12. Aug. 1593 bezeugten die Kaufleute M. Wolder (Nr. 580) und J. Breide (Nr. 64) seine und seines Bruders Tobias (Nr. 582) Echtgeburt. Ihre Eltern waren der Bürger und Kaufmann Peter W. in Rostock und seine Frau Katharina. (Schb. 19, Bl. 26 v.)

582. Wolder, Tobias, Bruder des Vorhergehenden, ebenfalls aus Rostock, erhielt am 6. Mai 1598 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.) Wegen seiner Eltern vgl. Nr. 581.

583. Wolff, Friedrich Wilhelm, aus Schwerin, erlangte am 25. Mai 1736 gegen Zahlung von 1000 (!) Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

584. Wolff, Hans, von Rostock, wurde am 2. März 1554 Bürger. Sein Beruf ist nicht angegeben. (Bb.)

585. Wolff, Henrich, aus Neustadt, gewann am 15. Dez. 1565 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. (Bb.)

? 586. Wolff, Johann David, aus Kröpelin ?, geb. um 1727, Einwohner und Barbiergeselle in Danzig, beglaubigte am 1. Okt. 1776 die Echtgeburt des M. Kratz (Nr. 252) aus Kröpelin, mit dessen Eltern er viel Verkehr gehabt hatte.

? 587. (Woycke), Concordia, von dem Gute Rey (Amt Neukalen) ?, geb. um 1724, Ehefrau des Einwohners und Arbeitsmannes Johannes W. in Danzig, bestätigte am 23. Juli 1762 die Echtgeburt des N. J. Schultz (Nr. 477), der von dem genannten Gute stammte und mit dessen Eltern sie viel Umgang gehabt hatte.

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588. Wudrianus, Lorenz Christoph, aus Althof (Amt Doberan)? oder aus Altenhof (Amt Lübz)? (Oltenhofius Megapol.), trat im Nov. 1705 in die zweite Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

589. Wuffleff (Wuffloff), George, von Woldegk, ein Beutelmachergeselle, erwarb am 6. Mai 1645 das Bürgerrecht als Zwirnmacher. Am 12. Sept. 1644 beschworen zwei Bürger in Woldegk, der Ältermann der Bäckergilde Hans Krüger und der Ältermann der Tuchmachergilde Henning Meyer, seine Echtgeburt. Wuffleffs Eltern waren der vor 1644 verstorbene Beutelmacher (Beutler) Albrecht W. und seine (1644) mit Hans Sandberger verheiratete Frau Gertrud geb. Lemmike(n). (Bb. Gb.)

590. Wulff, Johann, aus Wismar, wurde am 23. Febr. 1726 Bürger als Schneider. (Bb.)

591. Wulff, Niklas, aus Wismar, erhielt am 9. Juni 1643 das Bürgerrecht als Bordingsführer, nachdem am gleichen Tage zwei Wismarsche Bürger, der Schiffer Georg Auspurger im Alter von 40 und der Matrose (Boßmann) Jochim Lübke im Alter von 42 Jahren in Danzig seine Echtgeburt beglaubigt hatten. Wulffs vor 1643 verstorbene Eltern waren der Bürger und Schiffer Marx W. zu Wismar und seine Frau Katharina. (Bb. Gb.)

592. Wulsten (Wolsten), Zacharias Christian, aus Malchin, geb. um 1745, gewann am 13. Okt. 1781 das Bürgerrecht in der Altstadt als Festbäcker. Am 24. Sept. 1781 bezeugten J. Schall (Nr. 437) und H. J. Hagen (Nr. 183) seine Echtgeburt. Wulsten war das zweite Kind des Bürgers und Bäckermeisters Bartel W. in Malchin und seiner vor 1781 verstorbenen Frau Maria Dorothea geb. Lefonias. (Bb. Gb.)

593. Wyllen, Hans, aus Wismar, erwarb am 9. Febr. 1566 das Bürgerrecht als Tuchscherer. (Bb.)

594. Zahrent, Johann Joachim, aus Malchin, erlangte am 22. Febr. 1741 gegen Zahlung von 300 Gulden das Bürgerrecht als Barbier. (Bb.)

595. Zellich, Bernt, aus Bützow (Bietzaw), wurde am 6. April 1566 Bürger als Kleinschmied. (Bb.)

596. Zißleus, David, von Parchim, erhielt am 31. Okt. 1615 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

597. Zithan, Hans, aus Neustadt, erwarb am 20. Mai 1683 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 16. Aug. 1677 beschworen zwei Bürger zu Neustadt, der Amtsbäcker Hans Wulff im Alter von 95 (!) und der Amtsschuster Jochim Toppe der Ältere im Alter von 67 Jahren seine Echtgeburt. Zithans

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vor 1677 verstorbene Eltern, der Bürger Jochim Z. in Neustadt und Margarete geb. Kemmerath(s), gleichfalls aus Neustadt, hatten am 21. Aug. 1633 geheiratet. (Bb. Gb.)

? 598. Zucker, Jakob, aus Wismar ?, geb. um 1719, Einwohner und Schuster in Danzig, beglaubigte am 15. Mai 1778 die Echtgeburt J. St. Dragons (Nr. 99) aus Wismar, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

599. Zytzaw, Jakob, aus (der Stadt?) Penzlin, wurde im Nov. 1694 in die zweite Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

600. Zytzow (Zutzovius), Martin, aus Schwerin, trat im Okt. 1647 in das Gymnasium ein. Am 30. Dez. 1650 wurde er an der Universität Greifswald immatrikuliert. (M.)

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Anhang.

Beilage zu Nr. 327.                    1494 Februar 6.


U nsere vruntliken gruthe mytgudwilligher alles guden na vormoghen irbedinge stedes bevoren ersame namhaftighe wolwyse heren unnde besunderge ghunstige gude frunde. Wy foghen juwen wysheyden ghutliken to weten, tho unsen kentnissen uth des werdyghen unnde achtbaren heren meyster Herman Melberges unser universiteten gheleveden unde laves werdighen ledemathen ghekomen to synde, wodane wiß de sulve meyster Herman, also he denne etlike jare unde tydt bether tho deme gemeynen gude juwer loveliken stadt denende juwe overste schole na synem vormoghen hebbe regerdt, durch juwen ersamenheyt myt woldedicheyden, ghunsten unde guder willen bewisinge lefflikenn sy erfolghet, des wy denne juwen ersamenheydt allen intgemeyne unnde enen jewelken inbesunderheyt beneven unde bedancken, juwe ersamheydt unnde de juwen yn allen gude wedder na geborlicheyt to erkennen etc. Na deme over de sulve meyster Hermen umme syne st ae at unde gr ae th to vormerende unnde vorhogende by unns syck wedder tovoghende ys ghesynneth, unns byddende unnde ßer begherende, wy ene mit eneme mogheleken stande syner personen themelekenn mochten vortoseende, so wy denne hebben anßeende unde to herten nemende dessulven duchticheyt e doghendt e unde erbarheydt e , de wy in em als he by unß gewesen ys vormyddelst vorfarenheydt e gentzliken befunden hebben, willende em der na bildelicheyt genethen lathen, ene myt eynem bequemen stande nomeliken myt eyneme huse in unser universiteten, dat

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sulve myt samendt den studenten dar ynne jeghenwardich wesenden unde tokumftigen uppen negest tokamenden samer durch ene to regerende unde vor to wesende, beleveth, gentzlikenn hopende unde vaste getruwende, sodaneth nicht entegen syn werde juwen erliken wisheyden de wy in guder andacht flitigen unde fruntliken bydden, juwe ersamheydt, deme vorschreven meyster Hermen vortan wo bevoren unde beth ee r to gesch ee n ghunst, vorderynge, guden willen, moghelike unde notroftyghe bystendicheyt in synen ernstaftigen gescheften na juwer herlicheyde gewanlike woldedicheyde ock unser vorbede halven willen ertoghen, alß wy des unde alles guden juwen ersamenheydt wol betruwen. Unde weredt nu ofte hir nam ae ls eynen geleerden man to juwer stadt beh oe ff van unns begheren wurden, wullen wy in sodanen juwer stadt unde dersulven gemeynen besten to gude guthwillich gesporeth werden, unde wor wy furder juwen erbarheyden unde den juwen to willen unde wolgevalle syn mogen, dar to syn wy gentzliken geneghet. Gade salichlyken bemalen. Gegheven to Rostke ame daghe Dorothie der billigen juncfrouwen anno etc. XCIIII under unser universiteten sigil.

Rector doctores magistri des rades     
der universiteten tho Rostke.          

Rückseitige Aufschrift: Den wysen unnde erbaren herenn borghermeysteren unnde r ae dtmannen der stadt Gdantzk unsenn besunderghen andechtighen heren unnde frunden fruntliken gescrevenn.

Ausfertigung, Papier, Kal. Staatsarchiv Danzig 300 Urk. Schiebl. 32 B 49. Unter Papierdecke das briefschließende spitzovale Universitätssiegel in rotem Wachs.


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Personenregister.


Über die Träger der gesperrten Namen ist in der vorliegenden Arbeit unter der fett gedruckten Nummer gehandelt.

A bel 1. 408.
Abell 2.
Ackermann 110.
Ahlert 311.
Ahlstein 416.
Albinus 3 .
Albrecht 4 . 73. 177. 190. 379.
Altschwager 5.
Arends 483.
Arendt 6 . 86. 549.
Arendts 7 . 355. 363.
Arens 477.
Arents 8 .
Arndt 85.
Au 9 . 306. 510.
Auspurger 591.

B aade 10 .
Babbatz 11 .
Backmeister 12 . 85.
Bade (f. auch Bode) 13. 14. 15. 16. 49.
Bademüller 55.
Bagemühl 17.
Ballhorn 296.
Balsaw 314.
Bard 101.
Bartelmann 18 . 256.
Bartels 19 . 223.
Bartholdi 20. 21.
Bartholomaeus 22.
Bartoldi 23.
v. Bassewitz 29.
Bastian 544.
Bauman 503.
Bauwmann 536.
Becker 24. 25 .
Behm 26. 461.
Behn 27.
v. Behnn 35.
v. Behr 28 .
Behst (Beihst) 29 . 525.
Bencke 354.
Beneke 312.
Benzelin 30 .
Berg 31. 32. 33. 124. 259. 428.
Bermohl 330.
Beselin 34 . 186.
Betfier 387.
Betzel 35 .
Beye 36 . 43. 562.
Beyer 41.
Bilder 37 .
Bisterfeld 38 . 86.
Blanck 359.
Blanckmeister 39 . 328.
von Blankenberge. Seite 50.
Blasien 40 .
Bleeck 41 . 371. 394. 538.
Bliefaht (Bleysatt) 42 . 470.
von dem Block 543.
Blühte 43 .
Bluhm 44 . 524.
Bock 45 . 191. 435.
Bockholdt 46 .
Bockhorst (Borckhorst) 47 .
Boddenhagen 48 .
Bode (s. a. Bade) 15. 49 . 269. 329.

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Boeccius 50 .
Böckler 528.
Böckmann 342.
Bötticher 51 .
Bolle 52 .
Bollmann 53 . 132.
Bolte 54 .
Boltenhagen. Seite 50.
Bonord 530.
Borchwart 330.
Borkowski 489.
Bornhagen 7.
Bossaw 522.
v. Bothmann 223.
Boye 55. 56. 246. 348.
Brackermann 85.
Brackmann 415.
Brade 407.
Brandt 2. 57 .
Brandt 58. 59. 60. 61. 124. 283. 435. 472.
Brauer 62 . 247. 521.
Brauwer 564.
Bredelif (Breydelyff) 25.
Brehmer 63 .
Breide (Brede) 64 . 581.
Breitfelt 65.
Bremer 541.
Breslach 74.
Breul 549.
Brining 66 .
v. Brock 67 .
Brockel 68 . 100.
Brockmann 169.
Brojell 69 . 408. 499.
Bronet 574.
Brove 312.
Bruchmann 242.
Bruckmann 230.
Brügge 416.
Brummer 272.
de Brüöhl 154.
Bruhn 68.
Brun 314.
Buchelman 288.
Buchholtz 70 .
Buck 71 .
v. Bülow 52.
Bülow 190.
Bürger 124.
Bützow 522.
Buggelmast 72 . 547.
Bulcke 73 .
Bulle 74 .
Burmeister 75. 76. 339. 341.
Buse 342.
Busing 25.
Butenhoff 311.

C . s. auch K .

C amerarius 105.
Capithan 77 . 305. 484.
Carl 226.
Carmon 78 .
Clakow 15.
Clandrian 79 . 547.
Claßen 353.
Clinth 80 .
Cogelius 81 .
Coletus 85.
Conow 312.
Constantin 82 . 339.
Cordesius 83 .
Cordsen (Kortzen) 55.
Corell 84 .
Corsinius 27.
Corvinus (Rabe) 85 .
Crakau 6. 38. 86 . 197. 243.
Craco 87 .
Cracovius 88 .
Cromb 52.
Culebars 89 .

D abelow 145.
Daehn 90 . 109.
Damerow 8.
Dames 7.
Danckwart 73.
Danneel 253.
Darjes 91 .
Dauwich 92 .
Degener 416.
Dellbratt 522.
Deschner 93 .
Deutsch 503.
Diederich 122.
Dilger 85.
Dithmar 94 .
Ditmar 95 .
Divach 96 .
Dobbermann 97 . 471.
Doebelius 98 .
Dose 141.
Draconites 303.
Dragon 99. 100. 464. 598.

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Dragun 68. 100 .
Drenckhahn 101 .
Drever 302.
Dröscher 35.
Düffel 102 .
Duill 103 .

E bert 104 .
Eff 7.
Eggebrecht 105. 106. 107 . 257. 318.
Eggerdt (Eggers) 108 . 460.
Eichmann 90. 109 . 270.271.348. 390. 501.
Eichstädt 377.
Elers 27. 503.
Elmenhoff 110 .
Emiche 111 .
Enne 122.
Engelbrecht 104.
Engelke 112 . 343.
Engel(s) 376.
Epcke 113 . 291. 557.
Eschner 489.
Everdt (Edwert!) 114 .
Evers 115 . 522.
Evertsen 318.
Ewers 116 .

F abricius 85.
Fahl 118.
Fahrenholtz 117 .
Falck 118 .
Federmann 480.
Feilcke 119 .
Fick 120 .
Ficke 121 .
Finck 122 .
Fischer 123. 124. 125 . 354.
Flegel 126 . 168.
Flichner 573.
Flögel 95.
Floite 416.
Fock 127 . 283.
Föge (s. auch Boege) 128. 129 . 539.
Frahme 130 .
Franck 53. 131. 132 . 531.
Frantzke 133. 134.
Freder 85.
Frederich 276.
Frentzke 135 .
Freyknecht 136 . 424.
Freytag 114.
Friederich 572.
Frielius 58.
Fieße 137 .
Fitze 138 .
Fritzo 556.
Fromm 139 . 300.
Fromme 140 .
Früchtenicht 141 .

G ade 491.
Gammelin 142 .
Gammelkarn (Kammelgar) 143 . 168.
Garlip 144 . 231.
Garlippe 145 .
Gebusch 438.
Geercke 548.
v. Gehren 105.
Geistelmann 146 .
Geller 147 .
Gerdes 148. 149. 428. 459.
Gerdesius 150.
Gerdessen 150 .
Gerling 124.
Gerol 151 .
Gese 428.
Gesenius 152 .
Gessel 153 . 234.
Gewehrin 154 .
Geyke 155 .
Giese 156. 157.
Giesebier 158 .
Giesebrecht 159 .
Girschelkopf f. Kesselkopf.
Glabbatz 160. 161 .
Glaman 261.
Glebbatz 160.
Glöde 162 .
de Gnoyen Seite 50.
Goetze 163 . 177.
Goldenboch 164 . 279.
Goldtberg 340. 508.
Goldtstädt 356.
Gorteler 165 .
Grabius 166 .
Grähtt 167 .
Grambau 62.
Graßholt 126. 143. 168 .
Greeve 169 .
Grentzenberg 170 .
Grevesmole. Seite 50.
Grewlich 171 .
Grönewaldt 172 .
Gromann 522.

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Gronow 193.
Gropengeter 173 .
Groß 174 . 364.
Großgebaur 272.
Grünenberg 175 .
Grunert 517.
Gryphau 176 .
Gültow 193.
Güstow 203.
Güßmer 302.
Gustrow. Seite 50.

H aalbeck 4. 163. 177 .
Haase 178 .
Hack 262.
Hackbusch 179 .
Hackefelt 314.
Hadelar 279.
Haeger 549.
Häse 472.
Haferadt 180 . 526.
Hagemann 564.
Hagemeister 181 . 206.
Hagen 182. 183 . 437. 467. 592.
de Hagenow. Seite 50.
Hagenow. Seite 50.
Hahn 105.
Hahne 184 .
Haker 549.
Hancke 568.
Hansen 27.
Hanstein 230.
Hanß 283.
Hardeloff 29.
Harder 61. 114. 185 . 235. 366.
Harms 34. 119. 186 .
Hartmann 101.
Hartz 187 .
Hasselmann 188 .
Hatebusch 73.
Haunschildt 52.
Haupt 361.
Havelandt 189 . 253.
Havemann 190 .
Hebener 522.
Hecht 45. 191 .
Heidemann (Heidtmann) 192 .
Heiden 7.
Hein 29. 193. 194. 328.
Helm 340.
Helms 195 .
Hennikow 183.
Hennings 578.
Hensel 196 .
Hepffner 31.
Herbst 197 . 243.
v. Herforde 198. 199 .
Herling 200 . 376.
Heß 201 . 252.
Heyl 202 .
Hidde 203 .
Hille 7.
Hintze 204 .
Hintzman 143.
Hrschfeld 85.
Hchstein 93.
Hoderman 261.
Höffler (Höfflich) 377.
Hölscher 74.
Hoet 205 .
Hofemeister 181. 206. 207 . 336.
Hoffmann 304.
Hoge 564.
Hohewisch 463.
Holdenagel 208 .
Holste 209 .
Horn 210 .
Hornberg 211 . 279.
Howitz 212 .
v. Hubald 85.
Hudemann 522.
Huesman 528.
Hundt 517.
Huxer 213 .

J acobs 214 .
Jacobsen 215 . 242.
Jahnens (Janentz) 216 .
Jammer 541.
Jantzen 52.
v. Jarmerstedt 217 .
Jarmer(us) 218 . 312.
Jbser 442.
Jörcke 110.
Jörges 219 . 223.
Jörns 220 .
Johanßen 141.
Joseph 524.
Jfernhagen 556.
Jürges 221 .
Jürß 366.

K . s. auch C .

K ämpfow 366.
Kahl 192.

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Kammelgarf. Gammelkarn.
Kammien 222 .
Kammradt 19. 223 . 273.
Kapelle 276.
Kaphingst 224 .
Karnatz 74.
Kehrweg 225 .
Keiser 203.
Kelling (Kölling) 226 . 400. 401.
Kelner 227 .
Kemmerath 597.
v. Kemphen 228 .
Kenast 229 .
Kerll 467.
Kesselkopf (Girschelkopf) 230.
Kieper 144. 231 .
Kindler 386.
Kitzerow 232 .
Kleinaw 233 .
Kleinevelt 502.
Kleinhammer 153. 234 . 309.
Klipbeck 185. 235 .
Klotz 276. 522.
Klug 236 . 401.
Klump 237 .
Klutt 238 . 470.
Knoblauch 371.
Knoll 239 .
Knubel 240 .
Knust 543.
Koblanck 101.
Koch 223. 241. 242 . 359. 462.
Koeckmeister 86. 197. 243 .
Kökenmeister 244 .
Köle 245 .
Köll 9.
Kölling 226.
König 43. 56. 246 .
Kofahl 548.
Kohet 62. 247 .
Koort 248 .
Koser 249 .
Kothe 58. 110.
Kracht 250 .
Krahts 26. 461.
Kranenberg 251 .
Kraßke 396.
Kratz 201. 252 . 586.
Krauße 145.
Krauthoff 145.
Kreichel 189. 253 .
Krejewski 406.
Kressin 7.
Kreymann 254 . 300.
Krohn 55.
Krohnbusch 255 . 448.
Kroß 18. 33. 106. 256. 257. 258. 259. 318. 391.
Krückenberg 192.
Krüger 260. 261. 262. 263. 361. 589.
Kruell 264 .
Kruppale 265 . 296.
Kruse 71. 266 . 544.
Krusen 267 .
Kruseustein 268 . 529.
Kühnapfel 49. 269 .
Küster 109. 270. 271. 272 . 348. 390. 501.
Kuhle 295.
Kuhlmann 223. 273 .
Kulbars 89.
Kummerau 400.
Kur 274 .

L afrentz 416.
Lahs 275 . 351. 554.
Lambeck 77.
Lamm 93.
Lanckhoff 113.
Lange 276. 277. 278 . 366.
Laugepape 143.
Langhoff 164. 211. 279 .
Laß 280 . 524.
Lau 281. 282. 348.
Lauterbach 60.127. 283 . 291. 383. 434. 435.
Lawien 284 .
Lefonias 592.
Lehment 285 . 447.
Leim 286 .
Lembcke 287 .
Lembke 288. 289. 290 .
Lemcke 113. 283. 291 .
Lemdecker 292 .
Lemkau 293 .
Lemke 294 .
Lemmeke 190.
Lemmike 589.
Leneker 145.
Leopold 231. 295 .
Leppien 386.
Lesch 265. 296 . 496.
Leske 297 .
Levertzen 298 .
Lier 139. 254. 299. 300. 301 .

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Lietens 45.
Lincke 302 .
von der Linde 85.
Lindemann 303. 304 .
Linnow 312.
Liskau 77. 305 .
Lobeck (Lobeckius) 272.
Lockmann 306 .
Löffler 293.
Log 307. 308. 364. 462.
Loybes 528.
Lucko 234. 309 .
Luders 310 .
Lübbers 302.
Lübbert 311 .
Lübcke 52.
Lübes 312 .
Lübke 591.
Lüdckemann 43.
Lüder 530.
Lüders 313 .
Lüdersen 51.
Lutke 314 .
Lutzner 61.

M aaße 114.
Macke 315 .
Mähler 574.
Mähtner 377.
Maes 256.
Maeß 316 .
Malchau 220.
Malchow. Seite 50.
Marbach 386.
Marquart 106. 258. 317. 318 . 343.
Martens 300. 319 . 485.
Matt 320 .
Matthießen 321 .
Matthißen 461.
Matz 270.
May 322 .
Mecklenburg, Herzogin Anna Sophia v., 52.
Mecklenburg, Herzog Adolf Friederich v., 2. 230.
Mecklenburg, Herzog Guftav Adolf v., 314.
Mecklenburg, Herzog Heinrich v., 540. 553.
Mecklenburg, Herzog Johann v., 430.
Mecklenburg, Herzog Johann (Hana) Albrecht v., 52. 486. 540.
Mecklenburg, Herzog Ulrich v. 230.
Mecklenburg, A. v. Wallenstein, Herzog v., 105.
Medaw 323 .
Mehlmann 324 .
Meincke 407.
Meinich 325 .
Meinke 326 .
Mekelborgh (-ch). Seite 50.
Meklinburgh. Seite 50.
Melberg 327 .
Metelke 336.
Meumann 39. 194. 328 .
Mey 49. 329 .
Meyer 128. 223. 276. 330. 331. 434. 589.
Michael 276. 332. 333 .
Michaelis 192.
Michaelson 334 . 568.
Michaelßen 318.
Michow 335 .
Miedlick 207. 336 .
Mintz 337 .
Möllemann 338 .
Möller (s. auch Müller) 56. 75. 82. 109. 312. 339. 340. 341. 353. 392. 417. 492. 530.
Möllers 76.
Mörder 342 .
Mohns 112. 318. 343 .
Müller (s. auch Möller) 55. 56. 109. 252. 271. 275. 282. 344. 345. 346. 347. 348. 349. 350. 351 . 366. 461.
Mülten 122.
Münstermann 203.

N eander 352 . 376.
Negenraht 356.
Neuhausen (s. auch Niehusen) 353 . 356.
Neukirch 354 .
Nettelbladt 141.
Netzler 60.
Neybuhr 560.
Nickel 7. 355 .
Niehusen (s. auch Neuhausen) 353. 356 .
Niemann 27. 141. 192. 357. 358 . 408. 416.
Nienkarke 354.
Nienkirche 359 .
Nigriuus 360 .

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Nikolai 203. 503.
Ninamen 161.
Nöwermann 364.
Norttmann 367.
Nüchtern 73.

Ö hme 299.
Örtner 262. 361 . 452.
Ohmius 362 .
Oldach 517.
Oldenborg 7. 363 .
Oldenburg 174. 307. 364 .
Olttmann 340.
Orthmann 365 .

P äpcke 348. 366 . 435.
Panckow 27.
Parcham. Seite 50.
Paschen 353.
Paulsson 367 .
Pelschaw 368 .
Peters 293. 369 .
Petersen 370. 371. 416. 538.
Peterson 41.
Peterßen 27. 372 . 406.
Petrau 406.
Pezelius 373 .
Pfingsten 374 .
Pfützenreiter 375 .
Pfundt 359.
Pich 200. 352. 376 .
Pieron (Piron) 377 .
Pintzke 248.
Placedius 378 . 546.
Plageman 203. 379. 380 .
Plathe 381 .
Plockheupt 382 .
Pöpcke 283. 383 .
Poetker 384 .
Pommehren 385 .
Pommer 386 .
Portuens 58.
Possehl 288. 387 . 463.
Poteniche 114.
Praetorius 304. 388 .
Pragsdorff 389 .
Preen 578.
Prehn 109. 259. 271. 390. 391. 392. 417.
Prenger 393 .
Prestin 169.
Priebe 41. 394 . 555.
Priper 51.
Prüter 431.
Pußdrick 395 .

R abandel 396 .
Rabe (s. auch Corvinus) 85.
Raben 397 .
Rahne 398 .
Rallmann 399 .
Rambau (- baum) 226. 236. 246. 400. 401. 402 .
Randau 403 .
Randovius 404 .
Randow 58.
Rath 7.
v. Rathing (v. Ratingen) 405 .
Rathke 431.
Rathmann 85.
Ratich 101.
Ratke 406 . 473.
Ratzeburg, Bischof v., (Herzog Gustav Adolf v. Mecklenburg) 314.
Rauch 312.
Rave 52. 95. 407 .
Reimer 19.
Reinicke 2. 69. 358. 387. 408 . 499.
Remus 85.
Reschke 409 . 438.
Reuschel 410 .
Reusner 472.
Richter 2. 411. 412 .
Rickmann 169.
Rielau 413 . 443.
Rinder 414 .
Ringewöhle 340.
Risch 242.
Rock 480.
Rode 415 .
Rodenbarg 416 .
Röpeke 483.
Roerdantz 341. 392. 417 .
Rötcher (s. auch Rotcher) 427.
Röttecherus 418. 419 .
Rogge 420 .
Rohloff 421 .
Rosenaw 422 .
Rosenovius 423 .
Rosenow 266.
de Rostock. Seite 50.
Rostock. Seite 50.
Roßau 136. 424. 425 . 518. 520.
Rotcher (s. auch Rötcher) 426. 427 .
Rothbard 428 .
Rottschlaff 7.

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Rozstokeman. Seite 50.
Ruberti 293.
Ruche 35.
Ruhn 517.
Ruter 508.

S alomon 429. 430.
Salow 430 .
Sandberger 589.
Sander 431 .
Sandhage 272.
Sandmann 328.
Sanukow 312.
Sarcander 432 .
Saße 73. 433 .
Satow 45. 60. 191. 220. 283. 331. 366. 434. 435 .
Sax 471.
Schäncke 436 .
Schalck 382.
Schall 183. 437 . 568. 592.
Scharffenberg 105.
Scharlibbe 193.
Scheele 340.
Scheffer 208.
Scheisler 409. 438 .
Schemkau 290.
Schencke 439 .
Scherping 434.
Schetlerus 440 .
Schildtburger 441 .
Schley 442 . 451. 484.
Schliemann 386. 413. 443. 444 . 565.
Schliter 61.
Schlorff 445 .
Schlyman 480.
Schmidt 85. 119. 255. 256. 318. 377. 417. 438. 446. 447. 448. 449 . 522.
Schmied 224.
Schmilowski 489.
Schmitt 106. 290.
Schnappauf 450 .
Schnell 442. 451 .
Schnellenburg 361. 452. 453 .
Schönemann 454 .
Schoff 455 .
Schomann 456 .
Schorlerus 457 .
Schröder 26. 99. 148. 242. 258. 308. 345. 387. 396. 458. 459. 460. 461. 462. 463. 464. 465. 466. 467.
Schubert 468 . 477.
Schuckmann 469 .
Schütz 42. 238. 275. 470 .
Schuldt 97. 471 .
Schultz 406. 468. 472. 473. 474. 475. 476. 477. 478. 479. 480 . 491. 587.
Schultze 92. 224. 293. 407. 491.
Schumacher 481. 482. 483 .
Schutte 128.
Schwantenius 416.
Schwarte 51.
Schwartz 77. 319. 442. 484. 485 .
Schwarzkopff 105.
Schwaß 141.
Schwenchendorff 7.
Schwendt 220.
Schwerin 486 .
Seehaas 487 . 542.
Seheman 503.
Seivert 488 .
Senckenbrinck 489 .
Seper 454.
Sibeth 490 .
Siel (s. auch Syell) 491 . 516.
Sievers (s. auch Siewertz) 192. 493.
Siewert 341. 492 .
Siewertz (Sievers) 493 .
Simon 549.
Smidt 508.
Smuck 354.
Söltzer 224.
Sommer 494 .
Spangenberg 522.
Sparmann 495 .
Speckmann 296. 496 .
Spencker 276.
Sperling 497 .
Speyman von der Speye 543.
Sponholtz 498 .
Sprengel 354.
Springer 69. 499 .
Stade 500 .
Staeding 319.
Stahl 503.
Starck 430.
Steffen 101.
Stein 272. 536.
Steinburg 109. 271. 501 .
Stellmann 58.
Sterneberg 502 .
Stever 272.
Stinson 195.

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Störmer 503 .
Stoihloff 55.
Stolle 359.
Stolte 356.
Stoppell 504 . 562.
Stormb 379.
Strehle 505 .
Strese 506 .
Struck 311. 507 .
Strufynck 508 .
Stubbe 230.
Studemuud 509 .
Stüwe 510 .
Suderovius 511. 512. 513.
Süverke 145.
Suhr 514 .
Suhrbehr 515 .
de Sulte. Seite 50.
de Schwerin. Seite 50.
Syell (s. auch Siel) 491. 516 .

T addel 124.
Tanck 517 .
Tappe 424. 518 .
Tarnow 55.
Tebelius 519.
Tebell 519 .
Tegto 424. 520 . 529.
Teterow. Seite 50.
Thielcke 62. 521 .
Thodse 522 .
Thomae 523 .
Thomas 44. 280. 524 .
Thuen 29. 525.
Thun 525 .
Thuraw 180. 526. 527 .
Thurmann 192.
Tiburtz 528 .
Tielke 268. 520. 529 .
Tieß 541.
Tiete 143.
Tietz 394.
Timpff 27.
Titius 85.
Toppe 330. 597.
Töben 530.
Tobbien 223.
Trebbow 295.
Tropp 530 .
Troye 330.
Trued 132. 531 .
Tuback 177.
Turitz 578.

U lenbrock 532 .

V elgentreber 261.
Veregge 119.
Verkofer 259.
Verkoper 341.
Vetter 533 .
Vicke 534 .
v. Viereck 535 .
Viereck 536 .
Vierow 537 .
Vircho 41. 371. 538 .
Voege 129. 539 .
Voes (Vos) 540 .
Vogelsang 541 .
Vogt 487. 542 .
Voigt 543 .
Vollbaum 489.
Vos (siehe Voes).
Voß 52. 544. 545 .

W aage 101.
Waeselmanu 378. 546 .
Wagener 73. 79. 530. 547 .
Wagenknecht 548 .
Wagner 124.
Wahls 549 .
Wall 550 .
Wallenstein, A. v. Herzog von Mecklenburg 105.
Walter 291.
Waltherus 95.
Waltman 551 .
Wanderman 95.
Wandmacher 501.
von Warin. Seite 50.
Warncke 143. 342.
Warnecke 491.
Warnek 552 .
Warnemünde 536. 548.
Warner 431.
Wedell 114.
Weidemann 101.
Weidepennig 396.
Weiger 553 .
Weimar 430.
Weiß 99.
Weittendorf 122.
Welau 400.
Wellen 272.
Welsch 275. 554 .
Weltzien 288.
Wend 359.

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Wendt 230.
Wentzel 234.
Wenzen 573.
Werth 394. 555 .
Westphal 105. 113. 556. 557 .
Wever 558 .
Wichert 213.
Wichmann 161. 223. 559. 560 .
Wiechmann 561 .
Wiegerß 472.
Wienbrandt 36. 504. 562 .
Wiese 109. 563 .
Wigert 564 .
Wilcke 443. 487. 565 .
Wilcken 230. 574.
Wilde 566 .
Willich 313.
Wiltscheck 567 .
Winckler 334. 437. 568 .
Windt 52.
Windter 569 .
Wineke 570 .
Winter 130.
Winterfeldt 571 .
Wismerer. Seite 50.
Witt 55. 216.
Witte 572. 573 .
Witthun 574 .
Witting 157.
Wöldicke 575. 576 .
Wölp 577 .
Wohler (Wöhler) 161. 578 .
Woldecke 575. 579 .
Wolder 64. 580. 581. 582 .
Wolf 120.252. 583. 584. 585. 586 .
Wolter 119. 276.
Woyke 477. 587 .
Wrampe 192.
Wudrianus 588 .
Wünn 55.
Wuffleff 589 .
Wulff 2. 590. 591 . 597.
Wulsten 183. 437. 592 .
von der Wyden 342.
Wyllen 593 .
Wylmes 508.
de Wysmaria. Seite 50.
von der Wysmer. Seite 50.

Z acharun 93.
Zahrent 594 .
Zander 27. 213. 386.
Zellich 595 .
Zielander 379.
Zincke 295.
Zißleus 596 .
Zithan 597 .
Zucker 99. 598 .
Zytzau 599 .
Zytzow 600 .


Ortsregister.

A achen 27.
Ahrensberg 576.
Altenhof 588.
Althof 588.
Altstargard 430.
Altstrelitz 39. 44. 93. 125. 170. 171. 194. 280. 328. 394. 397. 524. 555
Arpshagen 19. 223. 273.

B äbelitz 35.
Bandenitz 395.
Bantow 431.
Bentwisch 119.
Bergen (auf Rügen) 35.
Berlin 313.
Besitz 275. 351. 554.
Beyersdorf 394.
Blankenhagen 317.
Blengow 534.
Börzow 556.
Boizenburg 51. 160. 161. 351.
Bremen 428.
Brenz 463.
Brook 545.
Brüel 298. 522. 564.
Buchholz 495.
Bülow 7.
Bützow 38. 87. 88. 230. 369. 475. 550. 595.
Bukow 205.
Burg (auf Fehmarn) 27. 204.

D alberg 266.
Damshagen 223.
Dargun 552. 553.

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Dassow 388. 502.
Detershagen 105.
Diedrichshagen 10.
Dobbertin 288.
Dobbin, Glashütte 62. 247. 521.
Doberan 4.41.163. 177. 371. 538. 561.
Dömitz 101. 491. 516. 577.
Dragun 11. 552.

E ldena 155.

F rankfurt (Oder) 34. 150. 175.
Friedeland 460.
Fiedland 30. 36. 118. 145. 193. 265. 293. 296. 342. 412. 488. 496. 500. 504. 562.
Fürstenberg 117. 251. 337.

G adebusch 65. 94. 95. 126. 143. 168. 187. 227.
Glienke 430.
Gneve 179.
Gnoien 26. 37. 48. 345. 357. 461. 537.
Goldberg 270. 271. 282. 319. 323. 348. 359. 399. 485. 501. 551.
Golm 13. 15. 49. 269. 329.
Greifswald 34. 80. 85. 89. 148. 327. 405. 455. 519. 600.
Gresenhorst 436.
Grevesmühlen 52.439. 489. 515. 536.
Groß Dallwitz 29.
Groß Klein 368.
Groß Lukow 7.
Groß Poserin 432.
Groß Raden 203.
Groß Stove 133.
Güstrow 9. 12. 21. 55. 56. 73. 74. 85. 115. 121. 135. 144. 175. 208. 231. 239. 246. 250. 260. 261. 262. 295. 306. 310. 330. 347. 361. 375. 418. 419. 428. 452. 469. 479. 493. 508. 510. 523. 540. 548.

H agenow 165. 302.
Hamburg 313. 359. 560.
Hanshagen 105.
Heidelberg 304.
Heiligenhagen 569.
Hohewisch 69. 387. 499.

J abel 230.
Jena 87.

K aliß 491.
Karsdorf 7.
Kastorf 237.
Kavelstorf 206. 207.
Kessin 157.
Klein Schwarfs 336.
Klein Stove 133.
Klein Woltersdorf 530.
Kneese 344.
Königsberg (Ostpr.) 3. 393. 404.
Konitz (Westpr.) 377.
Konow 294.
Kowalz 420.
Krakow 453.
Krövelin 6. 38. 86. 197. 201. 252. 268. 520. 529. 586.
Kronskamp 2. 358. 408. 499.

L aage 184.
Landsberg a. d. Warthe 394.
Lansen 210.
Leiden (Holland) 388.
Lohmen 421.
Lübeck 14. 85. 266. 311. 431. 556.
Lübz 53. 132. 138. 189. 242. 253. 308. 462. 531.
Lüdershagen 511. 512. 513.
Luplow 528.

M alchin 131.183. 218. 222. 225. 232. 241. 312. 362. 410. 437. 592. 594.
Malchow 172. 215. 332.
Marienburg (Westpr.) 406.
Marienthal 454.
Marlow 374. 442. 451. 484. 490.
Meteln 202.

N eringen 7.
Neese 382.
Neubrandenburg 20. 75. 82. 145. 313. 339. 430. 474. 476. 482. 498. 505. 571. 575. 579.
Neubukow 381.
Neukalen 396.
Neukarin 130.
Neustadt 1. 2. 326. 335.407. 585. 597.
Nüssow 560.

P ampow 483.
Parchim 23. 77. 81. 139. 140. 146. 152. 162. 216. 254. 287. 292. 299. 300. 301. 305. 334. 340. 437. 484. 502. 540. 549. 567. 568. 572. 596.
Parchow 532.
Parin 223.
Paris (Frankreich) 327.
Parum 406. 473.

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Penzlin 31 325. 528. 599.
Perdöhl 311.
Pernau 248.
Plau 3. 151. 373. 411. 458. 467. 480.
Poel (Insel) 487. 542.
Polen (Land) 105.

R adegast 267.
Raden 113. 291.
Recknitz 494.
Rehna 52. 514. 557.
Rey 468. 477. 587.
Ribnitz 29. 89. 278. 331. 365. 525.
Riga (Rußland) 431.
Röbel 109. 229.
Rolofshagen 19. 223. 273.
Rosenhagen 61.
Rostock 5. 8. 14. 16. 24. 27. 32. 34. 42. 43. 45. 47. 57. 60. 63. 64. 67. 72. 73. 78. 79. 83. 86. 87. 91. 98. 102. 103. 105. 106. 112. 116. 119. 124. 127. 128. 129. 136. 137. 141. 149. 158. 167. 173. 181. 186. 188. 191. 192. 197. 198. 199. 204. 209. 219. 230. 238. 243. 244. 245. 255. 256. 257. 258. 263. 264. 272. 276. 277. 283. 284. 285. 289. 290. 303. 316. 318. 321. 327. 333. 343. 346. 349. 350. 360. 366. 367. 372. 377. 383. 389. 393. 404. 405. 409. 414. 415. 416. 422. 424. 425. 434. 435. 438. 445. 447. 454. 455. 456. 457. 470. 478. 480. 486. 497. 502. 503. 508. 518. 520. 539. 543. 544. 547. 563. 578. 580. 581. 582. 584.
Rügen (Insel) 293.
Rühlow 481.

S chlage 366.
Schlicht 97. 471.
Schmarsow (in Rommern) 35.
Schönberg 314. 446.
Schorssow 7. 355. 363.
Schwaan 50. 114.169. 320. 440. 506.
Schwerin 32. 52. 111. 230. 281. 327. 353. 356. 433. 441. 450. 517. 533. 540. 559. 583. 600.
Seefeld 71.
Slate 549.
Stargard, Preußisch= (Westpreußen) 304.
Staven 22.
Sternberg 96. 203. 212. 224. 380. 423.
Stettin 543.
Stoffersdorf 174. 307. 364.
Stove 133.
Stralsund 85. 377. 490. 524.
Sudenhof 517.
Sülstorf 141.
Sülze 35. 297. 341. 392.417. 465. 492.

T angrim 35.
Teterow 25. 76. 90. 153. 176. 234. 274. 309. 327.
Tessin 33. 259. 391. 413. 443. 565.
Teutenwinkel 426.

U sadel 240.

V ipperow 340.

W aren 123. 196. 221. 226. 236. 276. 324. 400. 401. 402.
Warin 190. 196. 379.
Warnemünde 18. 318.
Wedendorf 52.
Weichselmünde (bei Danzig) 92. 195. 530.
Weidau (Pr. Sachsen?) 543.
Weitin 449.
Wendorf 185. 235.
Wismar 40. 46. 54. 58. 59. 68. 70. 80. 84. 92. 99. 100. 104. 105. 108. 110. 122. 142. 147. 148. 150. 154. 159. 164. 178. 180. 182. 195. 211. 213. 214. 217. 220. 233. 279. 286. 290. 315. 338. 370. 378. 384. 385. 386. 396. 403. 431. 444. 459. 464. 472. 507. 526. 527. 530. 546. 558. 566. 570. 572. 574. 590. 591. 593. 598.
Wittenberg (Sachsen) 362.
Wittenburg 302. 311. 509. 519. 541.
Woldegk 17. 200. 352. 376. 589.
Woosten 390.
Wustrow 429.

Z opvot (Westpr.) 387.
Zweedorf 560.

Vignette
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III.

Schwesterglocken aus dem Mittelalter

im

Großherzogtum Mecklenburg=Schwerin und dem
Königreich Dänemark

von

F. Uldall , Architekt, Randers (Dänemark).


S eit einer Reihe von Jahren beschäftige ich mich mit dem Studium dänischer Kirchenglocken, namentlich solcher, die aus dem Mittelalter herrühren. Beim Lesen des ausgezeichneten Werkes von Professor Dr. Fr. Schlie: "Die Kunst= und Geschichts=Denkmäler des Großherzogtums Mecklenburg=Schwerin" entdeckte ich, daß eine nicht geringe Anzahl von unseren Glocken in Dänemark Schwesterglocken von denen sind, die sich im Großherzogtum befinden. so wie auch in den Herzogtümern Schleswig und Holstein und in Lübeck Glocken vorkommen, mit denen dies der Fall ist. Auch Schonen gibt Veranlassung zum Vergleich. Um über dieses Verhältnis Klarheit zu gewinnen, unternahm ich in den Jahren 1901-1902 mehrere Reisen nach Mecklenburg=Schwerin, um durch genaue Untersuchungen an Ort und Stelle wenigstens einen Teil der betreffenden Glocken kennen zu lernen und von deren Inschriften, Reliefs und Gießerzeichen Abdrücke zu nehmen. Da ich mir gedacht habe, daß es für die Allgemeinheit vielleicht von Interesse sein könnte, eine Abhandlung über die genannten Verhältnisse zu besitzen, erlaube ich mir, hierdurch nachstehende Auskunft über dergleichen mecklenburg=schwerinsche

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und dänische Schwesterglocken zu geben, und ich denke, daß diese die Beweise für die Richtigkeit meiner Auffassung enthalten wird. Ich bemerke, daß alle Maße in Metern angegeben sind und daß die Krone bei der Höhe mitgerechnet ist. * )

A.

1. Der erste Name, der mich besonders interessiert hat, ist "Bertelt van der Rit". (Siehe Schlie, Bd. III, S. 88 unten.) Dieser Mann hat 1468 die kleinste - jetzt gesprungene und nicht mehr gebrauchte - Glocke in Vellahn gegossen, deren ganze Höhe 0,56, Durchmesser unten 0,47 ist, und deren Inschrift bei Schlie gegeben ist. Indem ich hierauf verweise, bin ich nur so frei, zu erwähnen, daß nicht "da ghot", sondern "do ghot" dasteht, daß das kleine (0,045 hohe) Relief von der Madonna mit dem Christkinde gewiß ein Abdruck eines Pilgerzeichens ist, das die Ösen, womit es an der Kleidung befestigt gewesen ist, verloren hat, und daß die Glocke einen Abdruck von mehreren kleinen Münzen, darunter Brakteaten, zeigt. Von größerer Bedeutung scheint mir doch das Gießerzeichen. (Schlie III, 88). Bei Vergleichung zeigt es sich nämlich, daß dies Zeichen schon 1390 benutzt ist an 2 der zweitgrößten Glocke, der "Sonntags "= oder "Marienglocke" im Dom zu Lübeck, dem heiligen Nikolaus geweiht.

Gießerzeichen

Bertelt van der Rit muß also mutmaßlich ein jüngeres Glied eines älteren Gießergeschlechts sein. Von einem solchen älteren Gießer, der sich t bezeichnet, sind jedenfalls außer der Lübecker Glocke noch zwei andere bewahrt, nämlich im Dom zu Schleswig, die weiter unten beschrieben werden. Die Höhe der "Marienglocke" im Dom zu Lübeck ist 1,42 (außer den ursprünglichen Henkeln, die leider ganz beseitigt und durch gußeiserne Röhren mit großen Engelsköpfen ersetzt sind), ihr größter Durchmesfer 1,57. Das Schriftband am Halse hat eine Breite von 0,090 und ist von 2 Rundstäben begrenzt. Eigentümlich an der Inschrift dieser Glocke ist, daß sie teils in sehr großen Minuskeln mit Initialen, welche letztere mit Ornamenten verziert sind, und teils in weit kleineren Majuskeln ausgeführt ist. Diese letzteren hat der Gießer benutzt, wo am Schluß der Inschrift der Platz knapp geworden ist. Er hat dann die Methode angewendet, das große Schriftband in zwei kleinere zu teilen, jedes mit feiner Zeile. Der An=


*) Die von dem Verfasser in sog. Glockenpapier hergestellten Abdrücke der besprochenen und einiger nicht zur Besprechung gelangter Glocken werden im Großh. Geh. und Hauptarchiv aufbewahrt. (Grotefend.)
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fang der Inschrift wird durch ein großes gleicharmiges Kreuz mit spiralförmig aufgerollten Enden angedeutet. Sie lautet:

Inschrift

Das Gießerzeichen steht über dem Buchstaben des Gießers t , aber außerhalb des eigentlichen Schriftbandes in einem ca. 0,030 breiten Bande, das oben durch einen Rundstab abgeschlossen ist.

Gießerzeichen

Die Glocke zeichnet sich in hohem Grade durch die vier sehr großen Bilder aus, die auf dem Glockenkörper angebracht und in den "Mantel" so eingezeichnet sind, daß sie zu zweien zusammen stehen. Auf der einen Seite sieht man Johannes den Täufer mit dem Lamm Gottes mit dem Kreuz. Er ist angetan mit dem Kleid von Kamelhaaren, das ihm bis an die nackten Füße reicht, über diesem trägt er einen kürzeren, faltenreichen Mantel. Der Täufer hat bloßen Kopf mit kräftigem Haarwuchs und starkem Bart. Neben ihm sieht man die Madonna, das nackte Christkind (ohne Glorie) auf dem linken Arm tragend. Sie hat eine prachtvolle Krone mit gotischen Blättern und Edelsteinen auf dem Haupt, ein Schmuck hält das Kleid über der Brust zusammen, und in der rechten Hand hält sie das Lilienzepter. Die beiden Figuren haben eine Höhe von etwa 0,75. An der entgegengesetzten Seite der Glocke stehen zwei sehr charakteristische Bischöfe neben einander. Nur der zur Linken - mutmaßlich der Schutzheilige der Kirche St. Nikolaus - trägt den Bischofsstab in der rechten Hand und hebt die linke segnend gegen den anderen, der einen Fisch (?) vor sich trägt. Diese Bilder haben eine Höhe von etwa 0,82. Den Schlagring ziert ein 0,041 breiter Fries von hübschen Blattornamenten, die noch an den romanischen Stil erinnern. Der Fries ist von zwei Rundstäben eingeschlossen.

Die beiden Glocken im St. Petersdom zu Schleswig sind schwer zugänglich, weshalb es notwendig war, ein Gerüst zu bauen, um sie untersuchen zu können. Ihre Oberfläche ist plan. Die Henkel stehen weit auf diese hinaus und sind mit doppelter Tauwindung versehen. Zwischen je zwei Henkeln befindet sich eine grobe, scharfe Rippe. Das Schriftband am Halse begrenzen doppelte Rundstäbe, und über dem Schlagring befinden sich drei

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solche, der mittlere ist der größte. Die Unterfläche steigt nach innen etwas aufwärts, bildet aber noch eine Ecke mit der bogenförmigen Innenfläche. Die Lettern sind im Profil bogenförmig.

3. Schleswiger Dom, die zweitgrößte Glocke, "Marienglocke", hat eine Höhe von im ganzen 1,52, während der größte Durchmesser 1,37 ist. Die Breite des oberen Schriftbandes ist 0,068, und es enthält untenstehende Inschrift; das untere, welches leer und ebenfalls unten von einem doppelten Rundstab begrenzt ist, hat eine Breite von 0,033.

Inschrift

4. Die größte der Schlagglocken, die "Stundenglocke", 1,15 zu 1,00. Das obere Schriftband, worin die Inschrift angebracht ist, hat eine Breite von 0,057, das untere, leere nur 0,017. Dieses Band ist unten wie an der letztgenannten Glocke geschlossen. Die Inschrift lautet:

Inschrift

Sie füllt nicht das ganze Schriftband aus, den rückständigen Teil nimmt ein an den romanischen Stil erinnerndes Blätterornament ein. Dies geht vom Buchstaben t aus. Die Glocke ist also 1397, im Jahr nach der "Marienglocke", gegossen. Auffällig ist es, daß der Gießer an der Glocke in Lübeck von 1390 für den größten Teil der Inschrift Minuskeln verwendet, während er an den beiden jüngeren Glocken von 1396 und 1397 im Schleswiger Dom ausschließlich die älteren Schriftzeichen, die Majuskeln, anbringt. An keiner der beiden letzterwähnten habe ich das Gießerzeichen gefunden.

B.

Mehrere Glocken in Mecklenburg=Schwerin haben das Gießerzeichen: Professor Schlie zeigt dies Zeichen an Glocken in folgenden Kirchen: Brenz, Dütschow (zwei Stück), Steffenshagen, St. Georg in Parchim (zwei Stück), Zieslübbe und Greven. * ) Sieben von diesen Glocken fehlt die Inschrift. Nur an einer einzigen Glocke der obengenannten Gruppe, nämlich

Gießerzeichen

*) Siehe III. Bd., S. 299, 306 u. 528, und IV. Bd., S. 441, 472 u. 558.
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der in Steffenshagen von 1379, nennt der Gießer seinen Namen

Inschrift

Ihre Inschrift ist nach genanntem Verfasser in Majuskeln, weshalb wohl anzunehmen ist, daß sie zu den ältesten Glocken des Gießers gehört. Mehrere von diesen habe ich das Glück gehabt untersuchen zu können, zuerst:

5. Brenz, die größte Glocke, 0,97 zu 0,92. Die Oberfläche steigt etwas aufwärts. Die Henkel sind achteckig, und zwischen je zwei derselben befindet sich eine scharfe Rippe. Die Haube ist karnisförmig, und über dem Schlagring befindet sich eine einfache kleine Leiste. Das Schriftband am Halse, das eine Breite von 0,064 hat, ist von zwei gewundenen Rundstäben begrenzt, die von wirklichen Schnüren gebildet sind, welche man um das Modell eingelegt hat. Im Schriftbande stehen der Reihe nach folgende Darstellungen, alle im Relief:

a) die Jungfrau Maria, die der St. Katharina den Ring überreicht. Beide Figuren halten einen Ring in der Hand. Zwischen diesen ist merkwürdig genug das Relief eines Hundes (?) in schnellem Lauf und mit weit aufgesperrtem Rachen eingeschoben.

b) Ein sogenannter "Vierpaß", in dessen Mitte der Kopf eines Mannes.

c) Ein Medaillon, 0,055 im Durchmesser. In diesem sieht man eine sitzende Figur, die eine Kugel in der rechten und einen Blumenstengel (Zepter) in der linken Hand zu halten scheint. Die Figur ist bekleidet.

Darauf folgen die Symbole der vier Evangelisten, ebenfalls in Medaillons, die einen Durchmesser von etwa 0,042 haben, in folgender Ordnung:

d) St. Lucas,
e) St. Marcus,
f) St. Matthäus und
g) St. Johannes.

In jedem Medaillon steht der betreffende Name.

h) Ein Medaillon, 0,051 im Durchmesser. In diesem sieht man die heiligen drei Könige, in einer Reihe sitzend. Über dem Kopfe des mittleren befinden sich ein Halbmond und ein Stern. Unter letzterem Medaillon ist das Gießerzeichen in den Mantel mit ziemlich feinen Linien eingeritzt. Die bogenförmige Grundlinie, auf der das Kreuz steht, ist doppelt, wodurch sie sich ein wenig einem Halbmond nähert.

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Ein Vergleich zwischen meiner Beschreibung der Reliefs und den Mitteilungen des Prof. Schlie über die Glocke wird dartun, daß sein Gewährsmann in diesem Fall nicht die rechte Auffassung von der Bedeutung der verschiedenen Figuren gehabt hat.

Nach dieser Glocke folgt am natürlichsten

6. Dütschow, die große Glocke, die in hohem Grade an die vorhergehende erinnert, sodaß man bei dem ersten Anblick sieht, daß sie Geschwister sind. Ihre ganze Höhe beträgt ungefähr 0,95 und ihr größter Durchmesser 0,86. Die Oberfläche steigt bogenförmig ziemlich stark aufwärts. Die etwas schmächtigen achteckigen Henkel stehen weit in die Oberfläche hinein. So wie an der Brenner Glocke befindet sich hier eine scharfe Rippe zwischen je zwei Henkeln, aber die Dütschower Glocke zeigt die große Seltenheit, daß sich an derselben außerdem eine ähnliche, aber nur kurze Rippe befindet, die von jeder der kurzen Seiten des Mittelbogens ausgeht und an den Henkel stößt, der demselben gerade gegenübersteht. Auf diese Weise bekommt die Glocke im ganzen 8 Rippen auf ihrer Oberfläche. Die Haube ist hier etwas einfacher geformt als in Brenz, dagegen entspricht die Leiste über dem Schlagring derjenigen an der letztgenannten Glocke. Das Schriftband am Halse, dessen Breite 0,069 beträgt, ist auch hier von zwei Schnüren begrenzt. Es enthält folgende Reliefs:

a) Die Jungfrau Maria, die der heil. Katharina den Ring überreicht. Die Darstellung entspricht ganz der soeben beschriebenen, nur stehen die Figuren hier dicht neben einander, ohne den trennenden Hund (?).

b) Ein Medaillon mit dem Symbol des Evangelisten Johannes.
c) Ein Medaillon mit den heiligen drei Königen.
d) Ein Medaillon mit dem Symbol des Evangelisten Lucas.
e) Ein Medaillon, 0,025 im Durchmesser, mit Christus am Kreuz und Maria und Johannes daneben. Der Gekreuzigte ragt über das Medaillon empor, dessen Original ist daher vielleicht als Pilgerzeichen getragen worden.

f) Ein Medaillon mit dem Symbol des St. Marcus.
g) Ein Vierpaß, in dessen Mitte der Kopf eines Mannes, und
h) das Symbol St. Matthäi in Medaillon.

Die Anzahl der Rundbilder, die Professor Schlie angibt, stimmt nicht ganz mit der tatsächlichen, die Jungfrau Maria trägt kein Christkind, und es ist mir nicht möglich gewesen, an dieser Glocke ein Gießerzeichen zu entdecken.

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7. Dütschow, die kleine Glocke, 0,75 zu 0,64. Die Oberfläche geht in ebener Steigung etwas aufwärts. Die Henkel, an der äußeren Seite mit einer doppelten Tauwindung geziert, sind an der inneren eckig. Vom Mittelbogen gehen 6 kurze scharfe Rippen aus. Die Haube ist karniesförmig. Das 0,026 breite, leere Schriftband am Halse ist wie an der letztgenannten Glocke des Gießers von einem paar Schnüre eingeschlossen. Auch hier bildet eine einfache kleine Leiste den Übergang vom Glockenkörper zum Schlagring. Das Gießerzeichen, in den Mantel eingeritzt, steht auf der Mitte des Glockenkörpers gegen Süden.

Den genannten Glocken in dieser Gruppe kann ich noch ein paar beifügen, von diesen ist die älteste:

8. Schloß Plön in Holstein, die große Schlagglocke, 1,10 zu 1,05. Die Hauptform der Henkel ist im Durchschnitt ein Achteck, aber eine doppelte Tauwindung ziert die vordere Seite, wie an der kleinen Glocke in Dütschow. Zwischen je zwei Henkeln befindet sich eine ziemlich kurze scharfe Rippe. Der Übergang vom Glockenkörper zum Schlagring ist gebildet wie vorher erwähnt. Die Glocke ist grob gegossen, und die Minuskeln der Inschrift stehen ziemlich unregelmäßig. Das Schriftband am Halse hat eine Breite von 0,050. Hier befinden sich keine Schnüre, dagegen ist das Band von 2 paar flachen Randleisten eingefaßt. Den Anfang der Infchrift gibt ein großes, einfaches, gleicharmiges Kreuz an. Sie lautet:

Inschrift

An dem oberen Teil des Glockenkörpers stehen 4 Medaillons mit den Symbolen der Evangelisten. Sie sind bedeutend kleiner als in Brenz und Dütschow und haben einen Durchmesser von nur etwa 0,038. Außerdem sind sie weit undeutlicher als jene, und eins davon scheint im Guß ganz mißlungen zu sein. Das Gießerzeichen steht am Glockenkörper gegen Südwesten; es ist hier etwas größer (0,195 hoch und 0,118 breit) als an obengenannten Glocken. * ) Es hat gewiß ein Interesse, zu sehen, daß derselbe Mann, der sich 1379 an der Glocke in Steffenshagen Gießerzeichen nennt, sich nur 5 Jahre

Gießerzeichen

*) Dasselbe Gießerzeichen beobachtete Haupt nach Bau= und Kunstdenkm. der Prov. Schleswig=Holstein Bd. II, S. 533, auch in Eichede (in Holstein) an einer Glocke ohne Schrift. (Grotefend.)
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später "frater Johannes" schreibt. Es scheint uns zu zeigen, daß der Gießer inzwischen ins Kloster gegangen ist. - Noch einmal begegnet uns der "frater Johannes" - doch nicht unter seinem Namen, sondern nur am Zeichen kenntlich - an einer Glocke, die sich durch ihre ganze Ausführung weit über die soeben beschriebenen hervorhebt, und dies ist:

9. Lübeck, St. Katharinenkirche, wo sie im Dachreiter hängt und jetzt die einzige ist. Ihre ganze Höhe ist 0,87 und der größte Durchmesser 0,72. Die Henkel, von denen einer abgebrochen ist, stehen weit in die Oberfläche hinein, und diese hebt sich ziemlich stark in einer Steigung schräg aufwärts. Sie sind achteckig, und vom Mittelbogen sind 6 scharfe Rippen ausgegangen, von denen zwei weggestemmt sind, um den zwei Muttern, welche die in neuerer Zeit angebrachte Öse des Klöppels halten, Platz zu geben. Die Haube ist karniesförmig. Die gewöhnliche kleine Leiste trifft man auch hier über dem Schlagring. Die Glocke bekommt ein sehr zierliches Aussehen durch ihr 0,081 breites Schriftband am Halse. Dasselbe wird von einem paar Rundstäben begrenzt und enthält die Inschrift mit ihren sehr großen Minuskeln und einzelnen Initialen. Die Buchstaben sind durch Ausschneiden aus flachen Wachstafeln und Ankleben an das Modell hergestellt. Auf dieselbe Weise ist wahrscheinlich auch das Weinblatt, das uns den Anfang der Inschrift zeigt, ausgeführt. Die Inschrift lautet:

Inschrift
Gießerzeichen

Die Glocke stammt also aus dem Jahre 1399. In dem Schriftband selbst befinden sich 3 Reliefs, die als Interpunktionszeichen benutzt sind. Ich möchte mich namentlich über das erste derselben näher aussprechen, da eine ganz ähnliche Darstellung mehrmals an Glocken aus dem späteren Mittelalter hier in Dänemark vorkommt, und weil ich bei keinem Verfasser bisher die richtige Erklärung dafür gefunden habe. - Prof. Schlie erwähnt die Glocke in Teutenwinkel von 1402 * ), die 1889 umgegossen wurde, und von der das Großherzogliche Museum einen Gipsabguß besitzt. Leider konnte ich diesen nicht sehen, als ich die Freude hatte, unter der Leitung des Direktors, des Herrn Prof. Schlie, dessen Tod ich lebhaft bedauere, im Jahre 1901 das Museum zu besuchen; aber ein Vergleich zwischen meinem


*) I. Bd., S. 344.
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Abdruck der Inschrift von St. Katharina in Lübeck und dem Riß mit Beschreibung der Teutenwinkeler Glocke in Schlies Werk sagt mir, daß letztgenannte Glocke auch ein Werk des "frater Johannes" sein muß, dessen Zeichen sie auch zeigt. Schlie sagt: "und zuletzt drei zu einem Dreieck verbundene Abdrücke von Münzen, von denen die beiden oberen eine kreuzartige Bekrönung tragen." Ich habe die Überzeugung, daß hier nicht mit Recht von Münzen die Rede sein kann, sondern daß das Original, wonach der Abdruck geniacht ist, eine ganz andere Bestimmung gehabt hat. Ich kehre darauf zu der Glocke in der St. Katharinen=Kirche in Lübeck zurück.

Man sieht hier bei dem Relief, das nach "Anno" folgt, daß es nur scheinbar einige Ähnlichkeit mit Münzen hat. Schon die Kreuze, mit denen die beiden oberen Kreise gekrönt sind, würden den betreffenden Gegenstand zu einem Zahlmittel ganz unbrauchbar gemacht haben. Das Ganze hat von vornherein und in dem Augenblick, als es dazu benutzt wurde, ein Relief an der Glocke zu bilden, eine Einheit, ausgemacht, und wurde, an den Kleidern festgenäht, als Pilgerzeichen getragen. Man bemerke die drei kleinen feinen Dreiecke in den Ecken, wo die Kreise zusammenstoßen. * ) Diese Dreiecke wurden zweifelsohne zum Festnähen benutzt. In jedem der drei Kreise sieht man ein kleines Relief. Ich bin der Meinung, daß diese Darstellungen, die, wie klein sie auch sein mögen (Durchm. 0,017), sehr wohl zu erkennen sind, nur zur Leidensgeschichte des Heilandes gehören können, indem die untere den Erlöser an den Marterpfahl gebunden, die obere links den Gekreuzigten und die obere rechts den Auferstandenen mit der Siegesfahne darstellt. Auf diese Weise gesehen, scheint es mir, daß die Kreuze, welche oben die beiden oberen der sogenannten Münzen abschließen, ihre volle Berechtigung erhalten. ** )

Nach dem Worte "domini" folgt ein Medaillon, 0,025 im Durchmesser, den Kopf Christi mit der Kreuzglorie zeigend, und nach der Jahreszahl dasselbe Medaillon mit den heiligen drei Königen, das wir von den Glocken in Brenz und Dütschow kennen. Nach letztgenanntem Medaillon folgt das Gießerzeichen,


*) In der Abbildung bei Schlie aus Teutenwinrel etwas zu rundlich gezeichnet.
**) An drei Glocken in Dänemark und einer im Herzogtum Schleswig, alle aus dem späteren Mittelalter, kenne ich ganz ähnliche Zeichen mit den beiden Kreuzen auf den beiden oberen Kreisen und mit Ösen zum Befestigen in den Ecken. Diese Zeichen sind jedoch ein wenig kleiner, als das oben beschriebene aus Lübeck.
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das also hier gegen die Gewohnheit des Gießers im Schriftband selbst angebracht ist, wo es in den Mantel eingeritzt ist. Daran schließt sich unmittelbar wieder der Anfang der Umschrift, dessen blattförmiges Kreuzzeichen dem der Glocke von Teutenwinkel völlig gleich ist.

An dem oberen Teil des Glockenkörpers stehen Medaillons mit den Sinnbildern der 4 Evangelisten, die zum Teil denen auf der letztgenannten Glocke verwendeten entsprechen und dieselbe Größe haben wie diese. Endlich befinden sich hier zwei Bilder im Umriß:

a) Die Schutzheilige der Kirche, St. Katharina, die eine Höhe von 0,246 hat. Sie ist mit einer großen gotischen Krone auf dem Kopfe, um welche eine Glorie, einem Rad in der rechten und dem Schwert in der linken Hand, dargestellt; letzteres mit der Spitze gegen die Erde gekehrt. Die Tracht ist sehr faltenreich.

b) Ein Mönch mit Kutte und Geißelstrick. Die ganze Höhe der Figur beträgt 0,232. Er trägt Tonsur, Glorie um den Kopf, einen (anscheinend geflügelten) Kreuzstab in der rechten und ein geschlossenes Buch in der linken Hand. Die Figur stellt entschieden den heil. Franziskus vor, denn das Katharinenkloster gehörte dem Franziskanerorden an.

10. Allesö auf Fünen. Die Glocke dieser Kirche, 1453 gegossen und somit etwas jünger als die vorhergehenden, scheint mit diefen in einer gewissen Verbindung zu stehen, indem das Gießerzeichen sehr an das auf diesen benutzte erinnert.

Gießerzeichen

Es hat nämlich nebenstehende Form. Die Glocke, deren ganze Höhe 0,96 und deren Durchmesser 0,87 beträgt, ist schön gegossen und die Oberfläche plan. Die Henkel sind achteckig und ihre drei Vorderseiten gehöhlt. Zwischen je zwei Henkeln befindet sich ein Kreuz, das in drei Kugeln endigt (zum Teil mit spitzen Punkten). Die Kreuze reichen bis nahe an den Umkreis der Oberfläche. Über dem Schlagring befinden sich drei feine Rundstäbe. Das Schriftband am Halse hat eine Breite von 0,047 und ist von 2 Paar solcher Stäbe begrenzt. Die Inschrift lautet:

Inschrift

Die Inschrift muß vermutlich gedeutet werden:

help got vnde maria 1453,

indem "m" sowohl "maria" als "millesimo" gelesen werden muß. Die Buchstaben füllen nicht das ganze Schriftband, sondern

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hinter dem m ist ein Raum von etwa 0,18 leer und nach der Jahreszahl wird ein Teil des sonst leeren Platzes von zwei verschiedenen Ornamenten eingenommen, von denen das eine eine Art Blume, das andere ein Zweig ist. An der Westseite des Glockenkörpers steht das oben gezeigte Gießerzeichen, das aus freier Hand in eine Wachstafel geschnitten und auf dem Modell angebracht ist, vor dem Zeichen ein " A ", das als Anfangsbuchstabe des Namens des Gießers angenommen werden muß.

C.

Professor Schlie nennt eine Anzahl Glocken, die das Gießerzeichen zeigen.

Gießereichen

Diese sind in Diedrichshagen(1451), Mühlen=Eichsen (1455), Sülstorf (1452), Vellahn und Jürgenstorf (beide ohne Jahr) * )

Von diesen habe ich die Glocken in Diedrichshagen, Mühlen=Eichsen und Vellahn untersucht und einen Abdruck der Inschrift angefertigt. Auf keiner der Glocken gibt der geschickte Gießer seinen Namen an. Er hat, wie wir später sehen werden, eine ähnliche Anzahl Glocken in Dänemark gegossen.

11. Diedrichshagen, die größte Glocke, 1,28 zu 1,18. Die Oberfläche steigt in schräger Richtung schwach aufwärts gegen den Mittelbogen. Die ovale Öffnung desselben ist unten durch eine gerade Linie abgeschlossen. Die Henkel zeigen vorne vier ein wenig gehöhlte Seiten; hinten sind sie abgerundet. Zwischen je zwei Henkeln ist eine scharfe Rippe, die in einem Kreuz mit drei Kugeln endigt. Die Haube bildet einen flachen Boden. Über dem Schlagring drei Leisten dicht neben einander, sie haben ein etwas zugespitztes Profil. Das Schriftband am Halse hat eine Breite von 0,069 und ist von zwei Paar flachen Randleisten umgeben. Der Anfang der Inschrift wird durch ein Initial angegeben, und die einzelnen Wörter sind ziemlich weit ausein=


*) Siehe II. Bd. S. 414, 504 und 676, III. Bd., S. 88, und V. Bd., S. 167. (Nach den Bau= und Kunstdenkm. im Regierungsbezirk Stettin, S. 209 und 257, sind in Krien und Wietstock Glocken mit dem gleichen Gießerzeichen ohne Jahr. Die dort S. 40 und 76 erwähnten Glocken scheinen von dem auch bei Schlie, Bd. V, S. 144 und S. 310 auftretenden jüngeren Meister mit dem herzustammen.
Gießerzeichen
Aus Bützow nennt Schlie IV, 64 eine Glocke von 1486 mit dem obigen reichen, nur daß die gekreuzten Linien etwas gekrümmt sind. (Grotefend.)
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ander gestellt, weshalb keine Punkte, Kreuze, noch andere besondere Trennungszeichen verwendet sind. Die Inschrift lautet:

Inschrift

Ich lese also die Inschrift in etwas anderer Reihenfolge, als Prof. Schlie, indem ich Gewicht auf das genannte Initial " A ", sowie auf den Umstand lege, daß das "o" vor "rex" mit Minuskeln steht und das Gießerzeichen, wenn es in das Schriftband aufgenommen ist, gewöhnlich zuletzt kommt.

12. Mühlen=Eichsen, die größte Glocke, 1,42 zu 1,31. Die oben beschriebenen Kennzeichen von der Diedrichshagener Glocke sehen wir auch an dieser, doch ist zu bemerken, daß die Haube von drei Rundstäben geziert ist, die wagerecht neben einander liegen und die bogenförmige Fläche in zwei ungefähr gleich große Teile teilen. Das Schriftband hat eine Breite von 0,084 und ist hier begrenzt wie an der Diedrichshagener Glocke. Die Inschrift lautet:

Inschrift

Aus dem Abdruck ist deutlich zu sehen, daß die Glocke 1445 und nicht, wie bei Schlie angegeben, 1442 gegossen ist. Als Trennungszeichen sind an drei Stellen in der Inschrift ein Paar Punkte gebraucht, deren unterer in einen Schwanz ausgeht. Das Gießerzeichen ist hier in den Glockenkörper eingeritzt.

13. Vellahn, die "mittlere Glocke" oder "Abendglocke", 0,83 zu 0,74. Die Oberfläche ist plan. Auf derselben sind sechs Kreuze, welche vom Mittelbogen ausgehen und in Kugeln endigen. Die Glocke hat jetzt nur vier Henkel, die auswendig eckig und inwendig abgerundet sind. Die drei vorderen Seiten sind gehöhlt. Die Öffnung im Mittelbogen ist wie ein Eirund ohne Abkürzung unten gebildet. Die Haube ist wie an der Diedrichshagener Glocke. Über dem Schlagring 3 Rundstäbe mit kleinen Zwischenräumen. Das Schriftband am Halse hat eine Breite von 0,044 und ist begrenzt wie an den beiden letztgenannten Glocken. Die Inschrift lautet:

Inschrift

Die Inschrift enthält also den Anfang des Engelgrußes; eine Jahreszahl ist aber nicht zu finden. Die einzelnen Wörter

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werden durch gleicharmige, an den Enden der Arme verzierte Kreuze getrennt. Das Gießerzeichen steht am Glockenkörper gegen Nordosten und ist mit feinen Linien in den Mantel geritzt.

Es ist notwendig, des folgenden wegen, eben hier ein Gießerzeichen zu erwähnen, das Prof. Schlie in seinem Werk an einein Paar Glocken nennt, nämlich Prestin (1478) und Lanken (1477) * ) und das dies Aussehen hat:

Gießerzeichen

Auch an diesen Glocken ist der Name des Gießers nicht angegeben. Von denselben habe ich Gelegenheit gehabt, zu untersuchen in

14. Lanken, die zweitgrößte Glocke, 1,00 zu 0,97. Ihre Oberfläche ist plan. Die Vorderseite der Henkel ist mit einer doppelten Tauwindung geziert, die unten in einer Maske endigt. Die Öffnung des Mittelbogens hat die Form eines sehr spitzen Eirunds. Dessen kurze Seiten sind mit einem Paar dreieckiger, wagerecht liegender Vorsprünge versehen. Zwischen je zwei Henkeln geht vom Mittelbogen ein Kreuz aus, das in Kugeln endigt, die eine sehr scharfe Spitze haben. Auf den breiten Seiten setzen die Rippen sich als eine Verstärkung bis zu zu der Öffnung hinauf fort. Die Haube bildet einen flachen Bogen. Über dem Schlagring sieht man drei rechtwinkelige Leisten dicht über einander liegen. Das Schriftband am Halse hat eine Breite von 0,052 und ist von einein Paar Rundstäben eingeschlossen. Die Inschrift lautet:

Inschrift

In dem Worte "ihesvs", das verkürzt ist, wo es das erste Mal vorkommt, hat der Gießer ein sehr schlechtes h gemacht, das aber nur wenig sich von dem h in "help" unterscheidet, und darum als h unverkennbar ist. Prof. Schlie hatte "chs" gelesen, allein, wie der Abdruck ausweist, steht nicht so da. Dagegen steht nach "ihs" ein von Schlie übersehenes "n", das verkürzte "nazarenus", das bekanntlich auch gewiß nie eben in dieser Verbindung ausgelassen ist. Die letzten Wörter werden von einander durch ein kleines, wagerecht liegendes ° getrennt. An zwei Stellen in der Inschrift sind Reliefs eingeschoben, deren Originale Pilgerzeichen gewesen sind. Das erste Relief, das nach "rex" folgt, hat eine Höhe von 0,048 und eine Breite von 0,020. Der Rahmen endigt oben giebelförmig und mit einem Kreuz in der Mitte, wie auch ein solches an jeder der Seiten zu sehen ist.


*) Siehe III. Bd., S. 352 und IV. Bd., S. 555.
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Das Bild zeigt eine einzelne Figur, vielleicht den gekreuzigten oder auferstandenen Jesus (?). Das zweite, das gleich nach "maria" kommt, hat eine Höhe von 0,046 und eine Breite unten von 0,028. Es zeigt eine einzelne, stehende Figur mit einer großen Krone über dem Haupt schwebend, in der rechten Hand hält sie gewiß eine Blume. Die Figur scheint die Jungfrau Maria vorstellen zu sollen. Ein ungewöhnliches Zeichen auf Glocken dient zur Trennung zwischen dem Datum und dem zweiten Teil der Inschrift. Es ist die bekannte zartige Abkürzung für etc., die aber hier lediglich als Trennungszeichen zu stehen scheint. Das Gießerzeichen steht an dem unteren Teil des Glockenkörpers gegen Nordosten und ist in den Mantel eingezeichnet.

15. Flöng (bei Roskilde auf Seeland), die kleine Glocke, 1,00 zu 0,87. Die Oberfläche ist plan. Die Öffnung des Mittelbogens hat unten eine Zunge, die durch deren ganze Breite geht. Die Henkel sind achteckig und die drei vorderen Seiten gehöhlt. Vom Mittelbogen gehen sechs Kreuze aus, deren Arme in Kugeln endigen. Die Haube ist bogenförmig. Über dem Schlagring befindet sich eine größere rechtwinkelige Leiste mit einer ganz kleinen an jeder Seite. Das Schriftband am Halse hat eine Breite von 0,052 und ist von einem Paar Rundstäben eingeschlossen, ganz wie in Lanken, welcher Glocke sie - besonders in Betreff des Charakters der Inschrift - sehr nahe kommt.

Die Inschrift lautet:

Inschrift

Der Zweig, der den Anfang bezeichnet, ist ganz derselbe wie an der Glocke in Allesö auf Fünen, und ein Vergleich zwischen den Buchstaben der beiden Glocken zeigt eine bedeutende Verwandtschaft. Im Gegensatz zu Lanken sind in Flöng die Buchstaben dicht zusammengepackt, weshalb die verschiedenen Wörter in einander fließen, doch kennt auch letzterer Ort das eigentümliche Trennungszeichen vor dem Worte "help". Es ist ersichtlich, daß das Wort "veni" in der Inschrift ausgelassen ist. "St. Claves" ist "St. Nikolaus", dem viele Kirchen hier zu Lande geweiht waren. Unter dem Zweige stehen zwei Gießerzeichen

an dem Glockenkörper, in den Mantel eingeritzt.

Gießerzeichen

Das erste Zeichen hat diese Glocke also mit denen in Diedrichshagen, Mühlen=Eichsen, Vellahn u. a. gemeinschaftlich, letzteres mit denen in Prestin und Lanken.

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Ich wage nicht zu entscheiden, ob ein und derselbe norddeutsche Gießer beide Zeichen gebraucht haben kann, oder ob jedes Zeichen für sich - was wohl das wahrscheinlichste ist - einen Gießer bedeutet, und also vielleicht zwei Gießer zusammen in Dänemark gereist sind, als die kleine Glocke in Flöng 1445 gegoren wurde. * )

16. Hjadstrup (bei Odense auf Fünen). Die Kirche war St. Michael geweiht. Die größte Glocke, 1,07 zu 0,96. Die Oberfläche ist plan. Die Öffnung des Mittelbogens hat auch hier unten eine Zunge. Die Vorderseite der Henkel ziert eine doppelte Tauwindung und endet unten in einer Maske wie in Lanken. Zwischen je zwei Henkeln befindet sich auf der Oberfläche ein Kreuz, dessen Arme mit Kugeln schließen, die jedoch spitze Punkte haben. Die Haube bildet einen flachen Bogen. Über dem Schlagring sind drei rechtwinkelige Leisten, die mittlere die größte. Das Schriftband hat eine Breite von 0,060 und ist von zwei Paar feinen Rundstäben begrenzt. Die Infchrift lautet:

Inschrift

In dem Worte "ave" hat der Gießer den letzten Buchstaben vergessen und verwendet kein Abkürzungszeichen. Statt veni steht eher beni da.

Am Glockenkörper steht gegen Südwesten ein 0,070 hohes, 0,030 breites, etwas undeutliches Relief, das vielleicht St. Anna mit der Jungfrau Maria und dem Christkind (Anna sulfdrudde) vorstellt. Beide Gießerzeichen stehen diesmal so:

Gießerzeichen

an dem Glockenkörper gegen Nordwesten und sind wie die übrigen an den zu derselben Gruppe gehörenden Glocken in den Mantel eingeritzt.

17. Das Gießerzeichen finden wir an der größten der fünf Glocken in "Unserer Frauenkirche" in Nyborg auf Fünen wieder.

Gießerzeichen

Sie ist früher fehlerhaft die "Marienglocke" genannt worden. Ihr rechter Name ist "Osanna". 1,26 zu 1,18. Die Oberfläche ist plan. Die Henkel zeigen vorn vier ein wenig gehöhlte Seiten, hinten sind sie abgerundet (vergl. Diedrichshagen). Zwischen je zwei Henkeln geht vom Mittel=


*) Man wird bemerken, daß diese Jahreszahl dieselbe ist, wie an der größten Glocke in Mühlen=Eichsen.
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bogen ein Kreuz aus, das in drei Kugeln endet. Die Kronenplatte schließt eine etwas schräg gestellte gerade Linie ab, und die Haube bildet einen flachen Bogen. Über dem Schlagring befinden sich fünf kleine Rundstäbe, wovon gegen Gewohnheit der mittlere der kleinste ist, nahe der Unterkante zwei flache Leisten. Die Unterfläche geht in einem ebenmäßigen Bogen in die Innenfläche über. Das Schriftband hat eine Breite von 0,068 und ist von zwei Paar flachen Randleisten begrenzt. Die Inschrift, die mit einem Initial anfängt, lautet:

Inschrift

Die Wörter sind von zwei Punkten getrennt, deren unterer geschwänzt ist (vergl. Mühlen=Eichsen). Die beiden gleicharmigen Kreuze nach "vocor" geben eine größere Unterbrechung an, und der Kreis in der Inschrift bezeichnet ein kleines Medaillon, das 0,026 im Durchmesser mißt und in schwachem Relief Christus am Kreuz mit Maria und Johannes daneben zeigt. Der Gießer hat die Glocke mit zwei 0,26 hohen Bildern in flachem Relief geschmückt, jedes auf einer Konsole mit schwach angedeuteten Palmenzweigen ruhend. Gegen Westen sieht man die Madonna, stehend, auf dem linken Arm das nackte Christkind tragend. Die Himmelskönigin hat eine Krone auf dem Haupt. Das Kind hält die Weltkugel in der linken Hand. Beide Figuren haben keine Glorie um den Kopf. In einein Bogen über den Figuren steht mit Minuskeln folgende Inschrift:

Inschrift

Man darf wohl annehmen, daß dieses Relief zu der fehlerhaften Benennung "Marienglocke" die Veranlassung gegeben hat. Neben dem Kopf der Madonna hat der Gießer sein 0,100 hohes und 0,122 breites Gießerzeichen eingeritzt. Er hat dadurch sich und sein Werk unter den Schutz der Mutter Gottes gestellt, und wir hören ihn gleichsam selbst den Ruf: "Hilf, Jungfrau Maria!" mit einstimmen. Unmittelbar unter der Konsole, auf der die Himmelskönigin steht, ist ein 0,058 hohes und 0,040 breites, St. Olaf vorstellendes Relief angebracht. Er sitzt, die Krone auf dem Haupt, den Reichsapfel in der linken und eine gewaltige Axt in der rechten Hand. Der aufgehängte Purpurmantel bildet den Hintergrund der Figur.

Gegen Osten sieht man in gleicher Größe wie die Jungfrau Maria den Evangelisten Johannes, die rechte Hand segnend

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emporgehoben, den Giftbecher in der linken. Um den Kopf ist eine schmale Glorie und darüber steht in einem Bogen:

Inschrift

Wie an der Westseite, befindet sich auch hier ein kleines Relief unter der Konsole an dem alleruntersten Teil des Glockenkörpers. Es hat eine Höhe von 0,053 und eine Breite von 0,038 und zeigt die Jungfrau Maria sitzend mit einer Krone von ungewöhnlicher Form auf dem Kopfe und das Christkindlein auf dem linken Arm tragend.

Die Glocke ist nach Pontoppidan: "Danske Atlas", Tom. VI, S. 767, 1604 von der Kirche auf dem Nyborger Schloß " gegen Ersatz in altem Kesselkupfer" gekommen. A. a. O. heißt es: "Die Marienglocke ist 1450 St. Maria und St. Johannes zu Ehren gegossen."

An die letztbeschriebene Glocke schließt sich sehr eng:

18. Rynkeby (bei Kerteminde auf Fünen), die kleinere Glocke, 1,10 zu 0,98. Die Glocke hat zwar kein Gießerzeichen, sie hat aber soviel Ähnlichkeit mit der Osanna=Glocke in Nyborg, namentlich in Betreff der Form, des Charakters und der Größe der Buchstaben, daß kein Zweifel daran sein kann, daß sie Schwesterglocken sind. In Rynkeby treffen wir auch die plane Oberfläche, aber die Henkel sind hier nach außen mit einer doppelten Tauwindung versehen, die unten in einer Maske endet (s. Lanken und Hjadstrup). Die Kronenplatte und Haube sind wie in Nyborg geformt, aber über dem Schlagring befinden sich hier nur drei feine Rundstäbe. Das Schriftband hat eine Breite von 0,065 und ist von zwei paar Rundstäben begrenzt. Auf demselben ist zu lesen:

Inschrift

An zwei Stellen befindet sich dasselbe Scheidezeichen zwischen den Wörtern wie an den Glocken in Mühlen=Eichsen und Nyborg. Zwischen dem Worte "d n mit Querstrich i" und der Jahreszahl sieht man ein 0,030 hohes undeutliches Relief, das ein Kruzifix zu sein scheint, aber nur ein Bruchstück. Vor dem Namen Jesu steht ein Relief, nämlich der Abdruck eines Pilgerzeichens, das eine Höhe von 0,047 hat, und dessen größte Breite 0,025 beträgt. An dem Rahmen, der länglich viereckig ist und in einem

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Giebel oben mit einem Kreuz endigt, so wie auch die Seiten ähnliche Kreuze haben, sieht man die vier Ösen, womit das Pilgerzeichen befestigt war. Die Darstellung innerhalb des Rahmens ist undeutlich, doch scheint sie eine einzelne Figur zu zeigen, vielleicht den gekreuzigten oder auferstandenen Christus (?). (Vergl. die Glocke in Lanken). Nach "naxarenvs" dessen x nur ein Irrtum des Gießers ist, folgen vier kleine Reliefs, die dicht über einander stehen und wenigstens zum Teil schwebende Engel vorstellen. Nach den ersten drei Buchstaben des Wortes "ivdeorvm" hat auch ein Relief stehen sollen; es ist indes im Guß ganz mißlungen. Der Zweig, der die Inschrift beginnt, ist ganz derselbe, wie in Allesö und Flöng.

Nachdem die Glocke mehr als 1 1/4 Jahrhundert im Turm gehangen hatte, scheint sie doch heruntergenommen und vielleicht sogar auf Befehl König Christians des Vierten fortgeschickt zu sein, um wie so viele andere Glocken zu Kriegszeiten in Kanonen umgegossen oder zu anderen weltlichen Zwecken gebraucht zu werden. Eine längere Inschrift in Lapidar ist dann 1601 in den Glockenkörper eingestemmt, und hier heißt es: "Die Frömmigkeit Erik Hardenbergs zu Matrop und seiner Gemahlin Anna Rönnov kauste mich (die Glocke) los zu kirchlichem Gebrauch gegen vollen Ersatz und königliche Genehmigung" usw. Ihre Wappen sind unter der Inschrift eingraviert.

D.

In Prof. Schlies Werk kommt das Gießerzeichen an wenigstens fünf Glocken vom Schluß des 15. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts vor.

Gießerzeichen

Diese sind in Sülze (1524), Brüel (1504), Below (1493?), Gorschendorf (1512) und Ritzerow (1510). * ) Außerdem hat ein ganz ähnliches Zeichen mit einem Strich darunter an einer jetzt umgegossenen ** ) Glocke (von 1429) zu Pinnow bei Penzlin früher Platz gehabt. Ich hatte keine Gelegenheit, diese zu untersuchen,


*) Siehe I. Bd., S. 396, III. Bd., S. 394, IV. Bd., S. 411 und V. Bd., S. 113 und S. 163. (Nach Bau= und Kunstdenkm. des Reg.=Bez. Stettin, Bd. I, S. 5, ist auch eine Glocke mit gleichem Zeichen von 1503 in Altenhagen (bei Gültz). Bei Schlie finden sich (Bd. I, S. 600, Bd. III, S. 223, Bd. IV, S. 116) drei Glocken, die dieses Zeichen in einen Tartschenschild stellen, nämlich zu Altkalen (1490), Möllenbeck (1513), Moisall (1506). Es ist kein Zweifel, daß sie von demselben Gießer stammen, wie die obengenannten. Grotefend.)
**) Siehe V. Bd., S. 264.
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dagegen sah ich mich imstande, einen Abdruck zu nehmen von einer Glocke mit ähnlichem Zeichen zu

19. Hasle (Bornholm), St. Michaels=Kirche. Es ist die größere Glocke, die dem Anschein nach eine Schwesterglocke der Mecklenburg=Schweriner sein muß. Ihre ganze Höhe beträgt 0,72 und ihr größter Durchmesser 0,58. Die Henkel schmücken doppelte Tauwindungen. Zwischen je zwei Henkeln ist eine Rippe. Über dem Schlagring sieht man drei rechtwinkelige Leisten dicht neben einander. Die Unterfläche geht ebenmäßig in die bogenförmige Innenfläche über. Das Inschriftsband am Halse hat eine Breite von 0,040 und ist an jeder Seite von einem paar feiner Rundstäbe begrenzt. Die Buchstaben stehen teilweise schief und sind schlecht gegossen, sodaß mehrere ausgelaufen sind. Die Inschrift lautet:

Inschrift

Das Gießerzeichen hat nebenstehende Form, die Füße sind also etwas nach außen gebogen.

Gießerzeichen

Es ist möglich, daß die letzten Buchstaben der Inschrift, welche sehr undeutlich sind, den Namen des Gießers bezeichnen sollen. Die Jahreszahl ist etwas zweifelhaft, kann 1463, aber auch 1513 gelesen werden, da das l in der Jahreszahl einem etwas schief gelegten c sehr nahe kommt. Man sieht jedenfalls, daß die Inschrift, mit Ausnahme des Schlusses, fast wörtlich dieselbe ist, wie an den bei Schlie erwähnten fünf Glocken des Großherzogtums Mecklenburg=Schwerin.

E.

Das nächste Gießerzeichen, das mir bei der hier vorgenommenen Untersuchung wichtig scheint, hat folgendes Aussehen:

Gießerzeichen

In Schlies Werk zeigt es sich wiederholt. Ich nenne folgende Beispiele: St. Nicolai=Kirche in Rostock (1488), St. Jürgen=Kirche in Wismar (1489), Groß=Godems (1486), Lichtenhagen (1479), Granzin bei Lübz (1486), Malchin (1481) und Steffenshagen (1492). * ) Von den


*) Siehe I. Bd., S. 155, II. Bd., S. 100, III. Bd., S. 310, 528 und 704, IV. Bd., S. 550 und V. Bd., S. 102. (Die beiden Glocken in Karow, bei Schlie Bd. IV, S. 602, von 1499 und 1503, bleiben hier außer Betrachtung, sie stellen das Zeichen, wenn auch etwas gebogen in dem oberen Teil seiner aufrechten Balkens, in einen Tartschenschild. Die Umschrift stimmt genau mit denen des obigen Gießers. Grotefend.)
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betreffenden Glocken habe ich drei untersucht, die ich nach ihrem Alter beschreiben will.

20. Groß=Godems, die größte Glocke, 0,70 zu 0,65. Die Oberfläche steigt etwas aufwärts gegen den Mittelbogen. Die Henkel sind auswendig eckig, inwendig abgerundet. Zwischen je zwei Henkeln geht eine scharfe Rippe aus. An jeder der breiten Seiten des Mittelbogens setzt die Rippe sich als eine Verstärkung fort nach der als Eirund geformten Öffnung, in deren unterem Teil sie eine Zunge bildet. Die Haube hat die Form eines flachen Bogens. Über dem Schlagring befindet sich eine rechtwinkelige Leiste mit einer ganz kleinen solchen an jeder Seite. Die Unterfläche geht in einem Bogen gerade in die Innenfläche über. Die Inschrift, deren Anfang von einem gleicharmigen Kreuz mit gespaltenen Armen und einem Initial "O" angegeben wird. steht in einer Zeile an dem Halse auf dem 0,050 breiten Schriftband, das jederseits von zwei feinen Rundstäben eingefaßt ist. Die Inschrift lautet:

Inschrift

Die Glocke ist also 1486 gegossen und nicht wie bei Schlie 1483. * ) Das Gießerzeichen steht gegen Norden auf dem unteren Teil des Glockenkörpers und ist in den Mantel eingeritzt.

21. Granzin bei Lübz, die größte Glocke, 1,01 zu 1,00. Die Einzelheiten an der Glocke selbst entsprechen in der Hauptsache denen an der letztgenannten Glocke, doch sind die Henkel hier auswendig von einer doppelten Tauwindung geziert, ein Paar rechtwinklige kleine Leisten befinden sich im Übergang von der Kronenplatte nach der Haube, und die Unterfläche bildet eine Ecke da, wo sie an die bogenförmige Innenfläche stößt. Übrigens ist die Glocke reicher ausgestattet als die vorhergehende, weit kleinere, indem das Schriftband unten an ein Ornament von gotischen Bogen und Blättern stößt. Die Breite des Schriftbandes beträgt 0,055, und es ist von zwei Paar flacher Rundstäbe eingeschlossen. Die Inschrift beginnt mit demselben Kreuz und kleinen Initial "O", wie die vorige und lautet:

Inschrift

*) Siehe III. Bd., S. 310.
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Bei Anbringung der Buchstaben ist eine "Lehre" benutzt worden, die sich linienartig unten abgezeichnet hat. Das Gießerzeichen befindet sich an der Südseite des Glockenkörpers eingeritzt.

22. Wismar, St. Jürgens=Kirche, die Viertelglocke, 0,79 zu 0,66. Die Oberfläche steigt etwas aufwärts gegen den Mittelbogen. Von diesem gehen kurze scharfe Rippen aus. Die Henkel sind auswendig eckig und inwendig abgerundet. Das Schriftband am Halse hat eine Breite von 0,061 und ist jederseits von zwei ziemlich feinen Rundstäben begrenzt. Die Inschrift lautet, mit dem gleichen Kreuz und kleinen Initial "O" beginnend:

Inschrift

Während die beiden vorhergehenden Glocken von 1486 waren, ist diese also 1489 gegossen. Das Gießerzeichen steht an der Südostseite des Glockenkörpers, ist aber hier etwas kleiner und schwächer kenntlich als gewöhnlich. Bei Schlie, Bd. II, S. 100 ist es nicht richtig wiedergegeben. Ebenso bei der Rostocker Glocke, Bd. I, S. 155, deren Inschrift auch mit o rex begonnen werden muß. Ebenso ist es der Fall bei der Glocke von Lichtenhagen, Schlie, Bd. III, S. 704.

In Dänemark haben wir zwei Glocken, die dasselbe Gießerzeichen aufweisen, wie die letztgenannten, während sich eine dritte im Herzogtum Schleswig befindet. Es sind dies folgende:

23. Vaalse (Falster). Die Kirche war St. Johannes dem Evangelisten geweiht. Die große Glocke, 1,09 zu 0,94. Die Oberfläche steigt etwas aufwärts. Die Vorderseite der Henkel ziert eine doppelte Tauwindung, die unten in einer Maske endet. Hinten sind die Henkel eckig. Zwischen je zwei Henkeln eine scharfe Rippe. An den breiten Seiten des Mittelbogens setzen die Rippen sich bis zu der wie ein Eirund gebildeten Öffnung hinauf fort, in deren unterem Teil sie eine Zunge bilden. Zwischen der Kronenplatte und der Haube liegen zwei kleine Rundstäbe. Über dem Schlagring sieht man drei Rundstäbe; der mittlere ist der größte. Das Schriftband am Halse hat eine Breite von 0,065 und ist von je zwei feinen Rundstäben begrenzt. Die Buchstaben sind auf einer "Lehre" angebracht. Die Inschrift lautet:

Inschrift
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Das Gießerzeichen, das hier recht undeutlich ist, steht etwas anders gerichtet, als an den vorhergehenden Glocken, und sieht so aus:

Gießerzeichen

Die Kreuze und das Initial = O sind völlig die gleichen, wie an den vorbeschriebenen mecklenburgischen Glocken.

24. Nyköbing (Falster), die kleinste Glocke, 1,00 zu 0,94. Die Henkel und die Rippen zwischen diesen sind wie an der soeben erwähnten großen Glocke in Vaalse. Über dem Schlagring befindet sich ein größeres eckiges Glied mit einem feinen, kleinen Rundstabe an jeder Seite. Die Breite des Schriftbandes ist 0,065. Ein Paar Rundstäbe schließen es oben und unten ein, und an den unteren derselben schließt sich ein 0,035 breiter, hübscher Fries von gotischen Bogen mit Blätterornamenten, ganz wie an vorgenannter Glocke in Granen bei Lübz. Die Inschrift, auf einer Lehre gerichtet und mit dem bekannten Kreuz und O beginnend, lautet:

Inschrift

Das Gießerzeichen ist gerichtet wie auf der Vaalser Glocke.

25. Atzbüll (Herzogtum Schleswig), die große Glocke, 0,87 zu 0,67. Wie die Glocke nicht wenig kleiner ist, als die vorhergehenden - mit Ausnahme derjenigen in Groß=Godems -, ist sie auch einfacher ausgestattet als diese, und die Ausführung etwas weniger sorgfältig. Die Henkel, die dem Umkreis sehr nahe stehen, sind achteckig, aber ohne besondere Verzierungen, und von den Ecken des Mittelbogens gehen nur ganz kurze, scharfe Rippen aus. Die Form der Glocke ist länglicher, als die der vorhergehenden, was aus den angegebenen Maßen hervorgeht. Die Breite des Schriftbandes ist 0,050. Es wird oben und unten von einem Paar Rundstäben begrenzt. Auf dem oberen Stabe des unteren Paares ruhen die Buchstaben, was einen weniger hübschen Eindruck macht, als wenn wie sonst bei diesem Gießer die Inschrift frei im Bande mit einer Lehre gerichtet ist. Die Inschrift beginnt mit Kreuz und O wie die vorigen und lautet:

Inschrift

Das Gießerzeichen ist eingeritzt in der Richtung wie bei den beiden vorigen.

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Merkwürdig scheint es mir, daß dieselbe Inschrift sich an allen den Glocken wiederholt, die das Zeichen des Gießers tragen, und man ist dadurch versucht, zu glauben, daß er persönlich den Inhalt bestimmt hat. Er hat sich in der Regel durch seine Arbeiten als ein besonders fähiger Gießer bewährt, und die letztbeschriebene Glocke in Atzbüll von 1503 gibt also den Beweis, daß er wenigstens eine halbe Stiege Jahre gelebt hat, nachdem er die jüngste der bis jetzt bekannten Glocken in seinem Heimatlande goß, nämlich die zu Steffenshagen von 1492. Wahrscheinlich ist es wohl, daß er seine Werkstatt in Rostock oder Wismar gehabt haben kann, woselbst ja in alten Tagen Glockengießereien sich befanden, und wo sein Zeichen noch vorkommt.

F.

Das Gießerzeichen sieht man an vier Glocken im Großherzogtum, nämlich in Retgendors (1482), Pinnow bei Crivitz (1494), Herzberg (1522), und Schorßow (1504). * )

Gießerzeichen

Von diesen Glocken ist es mir gelungen, die drei ersten zu untersuchen.

26. Retgendorf, die größte Glocke, 1,33 zu 1,17. Die Oberfläche steigt ganz wenig aufwärts gegen den Mittelbogen. Die Henkel stehen sehr weit in die Oberfläche hinein, sind von doppelten Tauwindungen geziert, und zwischen je zweien ist eine scharfe Rippe. Die Haube bildet einen flachen Bogen. Über dem Schlagring drei etwas scharfkantige Leisten, die mittlere ist die größte. Die Unterfläche hebt sich schräg nach innen empor und bildet eine scharfe Ecke, wo sie mit der Innenfläche zusammenstößt. Das Schriftband am Halse hat eine Breite von 0,052 und ist von je zwei flachen Randleisten umgeben. Die Inschrift lautet:

Inschrift

Die 13 kleinen Reliefs, welche die Wörter trennen, scheinen alle weibliche Figuren zu sein, und man sieht, daß ein und dasselbe Bild sich mehrmals wiederholt, ohne daß sich als gewiß


*) Siehe II. Bd., S. 651; III. Bd., S. 336; IV. Bd., S. 413 und V. Bd., S. 66.
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entscheiden läßt, ob die Figuren bestimmte heilige Personen vorstellen sollen. Dazu sind sie zu klein und zu undeutlich im Guß. Das Formen der Inschrift ist recht dürftig ausgeführt, indem die Buchstaben von sehr verschiedener Größe und mehrere stark verschoben sind. Das Gießerzeichen steht im Schriftbande.

27. Pinnow bei Crivitz, die große Glocke, 1,20 zu 1,10. Die Einzelheiten sind wesentlich wie an der Retgendorfer Glocke, aber die Rippen an der Oberfläche fehlen und über dem Schlagring befinden sich drei Rundstäbe, der mittlere der größte. Das Schriftband am Halse hat eine Breite von 0,060 und ist von zwei Paar flachen Randleisten begrenzt. Die Inschrift lautet:

Inschrift

Die Wörter werden teils durch sechs kleine Reliefs, teils durch eine Menge kleiner gleicharmiger Kreuze und ein einzelnes größeres getrennt. In Prof. Schlies Werk sind die Reliefs nicht näher beschrieben. Sie sind hier recht deutlich, und es ist daher tunlich, sie zu besprechen.

a) Madonna, 0,045 hoch und 0,025 breit. Sie trägt eine Krone auf dem Haupt und hält das Jesuskindlein auf dem rechten Arm. Die ganze Figur steht in einein mandelförmigen Strahlenkranz. Unter der Figur sieht man einen kleinen Zapfen, der anzudeuten scheint, daß das Original irgendwo befestigt gewesen war, vielleicht einen Teil eines kleinen Tragaltars ausgemacht hat.

b) Christus am Kreuz mit Maria und Johannes zur Seite. Die ganze Höhe des Reliefs beträgt 0,041 und die Breite 0,025. Hier scheint auch unten ein Zapfen zu sein wie der unter a beschriebene.

c) Madonna wie die unter a beschriebene, aber etwas weniger deutlich.

d) Christus am Kreuz ohne die Nebenfiguren. Die ganze Höhe 0,040, die Breite 0,033.

e) Eine knieende Figur, die mit der rechten Hand einen Gegenstand darreicht. Man muß hier an einen der heiligen drei Könige denken.

f) Christus am Kreuz mit den Nebenfiguren, ungefähr wie b, aber deutlicher.

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Ferner befindet sich an der oberen Hälfte des Glockenkörpers gegen Südwesten ein schönes, 0,077 hohes und 0,034 breites Relief

g) von einer Monstranz in gotischem Stil.

Das Gießerzeichen steht an der Nordseite des Glockenkörpers.

28. Herzberg, die kleine Glocke, 0,59 zu 0,51. Die Oberfläche steigt ganz schwach aufwärts nach dem Mittelbogen zu. Von dem Mittelbogen gehen sechs scharfe Rippen aus. Die Henkel sind auswendig eckig und haben zwei gehöhlte Seiten, inwendig. sind sie abgerundet. Die Haube ist bogenförmig. Über dem Schlagring befinden sich drei rechtwinkelige Leisten dicht an einander, die mittlere die größte. Die Unterfläche ist geformt wie an der Retgendorfer Glocke. Das Schriftband am Halse hat eine Breite von nur 0,025 und ist an jeder Seite von einem paar doppelter Rundstäbe begrenzt. An die unteren derselben schließt sich ein Fries von gotischen Bogen mit sehr eng aneinander stehenden Blätterornamenten an. Die ganze Breite des Bandes wächst dadurch auf 0,095. Die Inschrift, die schlecht geformt und gegossen ist, hat die einzelnen Wörter durch Münzabdrücke ohne kenntliche Stempel getrennt, unter diesen erkennt man mehrfach deutlicher nur einen Hohlpfennig, wie sie Oertzen, Die mecklenburgischen Münzen, I. Teil, zu S. 42 in zweiter Reihe abbildet. Die Inschrift der Glocke lautet:

Inschrift

Gegen Süden sieht man an dem oberen Teil des Glockenkörpers den Abdruck eines Hohlpfennigs und dicht darunter eine größere Münze (Doppelschilling ?), deren Gepräge unkenntlich ist.

Gießerzeichen

Ferner steht das oben gezeigte Gießerzeichen umgekehrt gerichtet an dem Glockenkörper, ist aber hier in einem Tartschenschilde angebracht, dessen Höhe 0,086 und dessen Breite 0,067 beträgt. * ) Um letzteres herum sieht man den Abdruck zweier Münzen ohne kenntliches Gepräge und zweier Hohlpfennige, wie oben. Es ist wohl anzunehmen, daß "bertelt schillinck" den Namen des Gießers bezeichnet, und daß wir somit auch wissen, wenn die verschieden gerichteten


*) Prof. Schlie nennt weder den Schild, noch die umgebenden Münzen. IV. Bd., S. 413.
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Zeichen denselben Meister anzeigen, wer der Gießer aller dieses Zeichen tragenden Glocken ist.

Dies treffen wir auch in der erstbeschriebenen Richtung in 29. Trelleborg (in Schonen) an der mittleren Glocke "Magdalena", 1,15 zu 1,02. Die ursprünglichen Henkel zieren Tauwindungen, aber vier derselben sind abgebrochen und durch eiserne Hängen ersetzt. Auch der Mittelbogen ist zerbrochen. Das 0,127 breite doppelzeilige Schriftband am Hälfe schließt oben mit einem Paar flacher Randleisten ab. sowie auch ein Paar solcher die beiden Zeilen von einander trennen. Unter dem Schriftbande sieht man einen feinen Rundstab. Die Glocke zeichnet sich durch eine lange Inschrift und durch die vielen kleinen Reliefs aus, die in ihr zur Trennung der Wörter benutzt sind. Der größte Teil der Buchstaben ist aus freier Hand in Wachstafeln ausgeschnitten und dem Modell angeklebt; nur einzelne scheinen in Formen gemacht zu sein. Die Inschrift lautet:

Inschrift

Einzelne der Buchstaben (das g in Magdalena, das q in Marquardi) stehen auf dem Kopf, andere sind stark verschoben. Ein Vergleich zwischen den Reliefs der betreffenden Inschriften zeigt, daß dieselben Darstellungen, die wir an der Pinnower und zum Teil ähnlich an der Retgendorfer Glocke sahen, in Trelleborg wiederzufinden sind.

Hier sieht man nämlich:

a) Christus am Kreuz;
b) Maria Magdalena mit der Salbenbüchse;
c) Maria mit dem Jesuskindlein (nicht deutlich abgegossen);
d) einen der heil. drei Könige, knieend seine Gabe darreichend;
e) Christus am Kreuz mit Maria und Johannes;
f) Maria mit dem Jesuskindlein (der Zapfen unter der Figur ist besonders deutlich sichtbar);
g) eine gebeugt stehende Figur (ein anderer der hl. drei Könige?);
h) Maria Magdalena mit der Salbenbüchse und
i) Maria mit dem Jesuskindlein (wie f).

Das Gießerzeichen steht am Glockenkörper.

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IV.

Wann ist Güstrow mit Stadtrecht bewidmet ?

Von

Dr. F. Techen , Wismar.


I n einem Aufsatze über die Gründung Wismars in den hansischen Geschichtsblättern 31 (1903) habe ich auf S. 128 f. zum Vergleiche die Jahre mitgeteilt, die für andere Mecklenburgische Städte überliefert sind, sei es für ihre Gründung, ihre Bewidmung mit Stadtrecht oder dessen Bestätigung. Dabei habe ich mich, ohne Berücksichtigung der von Böhlau, Mecklenb. Landrecht I, S. 32 f., gegebenen Zahlen lediglich an das Mecklenburgische Urkundenbuch gehalten. Das bedarf namentlich in Hinsicht auf Güstrow einer Rechtfertigung. Das M. U.=B. hat in Nr. 359 die Bestätigung des Güstrowschen Stadtrechts durch die Söhne Burwys II. Johann, Nikolaus, Heinrich und Pribislav nach einem Transsumpte vom Jahre 1305 zum Abdrucke gebracht und Wigger in der Anmerkung das Datum 1228 Nov. 1 (m° cc° xx° viij° kal. Nouembris) gegenüber der Annahme früherer Forscher gerechtfertigt und dabei behauptet, daß Bessers Angabe über das Vorhandensein einer Urkunde über die Erteilung des Stadtrechts von 1222 Okt. 25 unrichtig sein müsse, und daß jene Urkunde nur mit der hier transsumierten identisch sein könne.

Dagegen glaubt Böhlau, Zeitschr. für Rechtsgeschichte IX, S. 270 f., wo er die Daten seines Landrechts begründet hat, Einwendungen erheben zu können, und stellt die Ansicht auf, daß

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der Kanzler Westphalen noch das Original der Bewidmung durch Burwy gesehen habe, das vom Jahre 1222 datiert gewesen sei (a. a. O. S. 273).

Auf Grund eigener Einsicht der Originalurkunde Borwin II., sagt Böhlau, hat Westphalen die Zeitbestimmung des Subrektors Thomas (1220) als irrig bezeichnet und das Jahr 1222 substituiert (S. 272). Ist dem wirklich so? Westphalen druckt mon. ined. I. Sp. 2007 ff. septem fragmenta veteris juris Zvverinensis ab, und zwar an erster Stelle jura Suerinensia, quibus Burewinus II. civitatem Gustroviensem donavit a. 1222 d. 25. Octobr. e membranis archivi Gustroviensis. Dazu äußert er sich in der Anmerkung Sp. 2008: putat Fridericus Thomas in analect. Gustroviens. p. 50 . . . . . quod haec donatio facta sit a. 1220, sed minus rede, uti docet charta authentica ipsius donationis de a. 1222, quam sequimur et secuti sunt Latomus in Chron. Meckl. msc. p. 2 a. 1222, 1235 et Chemnitius in Epit. Hist. Meckl. msc. in vita Burewini. ipsa haec juris Suerinensis donatio confirmata est Gustroviensibus a Pribislao III et fratre anno 1228.

So bestimmt und überzeugend dies klingt. so kann doch bei der bekannten Unzuverlässigkeit Westphalens, die größer ist als Böhlau ihm zutraut, ohne Prüfung nicht für bewiesen gelten, daß er das Original, von dem er spricht, gesehen habe. Weder sagt er es mit dürren Worten, noch ist bekannt oder für wahrscheinlich anzunehmen, daß er selbst in Güstrow Forschungen angestellt habe. Weiter gibt er seine Urkunde als Bruchstück, während er andern Falls sicherlich den vollen Wortlaut mitgeteilt haben würde. Durchschlagend endlich ist das Datum, nicht 1222, sondern 1222, Okt. 25.

Thomas hatte unter falscher Abtrennung der Zahlen für die Bestätigung des Stadtrechts das Datuni m cc xx, viij kal. Nov., also 1220 Okt. 25 gewonnen, und nun sollte die Verleihung von m cc xxij ebenfalls viij kal. Nov. datiert gewesen sein? Das wäre ein seltsamer Zufall. Was sagt aber Westphalen in der Anmerkung? charta authentica ipsius donationis de a. 1222, quam sequimur et secuti sunt Latomus . . . et Chemnitius. Schlagen wir Latomus auf (Westph. mon. ined. IV Sp. 204). Da steht: derwegen hat er im folgenden Jahre am 25. Octobris die Stadt Güstrow mit dem Gebrauch des . . . Schwerinschen Rechts belehnet. Am Rande aber nach der auf einer chrono=

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logischen Theorie beruhenden Manier dieses Geschichtschreibers zwei Jahreszahlen: 1222 und darunter 1220. Also 1222 Okt. 25, daneben aber zur Wahl 1220 Okt. 25. Daß von beiden die untere diejenige ist, nach der gewöhnliche Menschenkinder rechnen, zeigt ein Blick auf die vorige Spalte, wo die Gründung Neuklosters (im vorangehenden Jahre) 1221 und 1219 datiert wird. Chemnitz, den Westphalen neben Latomus anführt, ist hier kein selbständiger Zeuge, vielmehr ist so gut wie gewiß, daß er auf Latomus baute, wenn er ihn auch nicht gerade zu der betreffenden Stelle (Westph. mon. ined. II Sp. 1642) zitiert. Zitiert er ihn doch kurz vorher (Sp. 1641) und nachher (Sp. 1644) * )

Demnach scheint mir der Sachverhalt der zu sein, daß Westphalen von Güstrow her die Rechtsartikel "aus dem Originale" erhalten und entweder er selbst oder sein Gewährsmann das Datum des Latomus dazu geschrieben hat. Eine anderweitige Nachricht von einer Bestätigung vom Jahre 1228 verwertete er dann, um über Verleihung und Bestätigung zu unterrichten. So genau nahm man es ja derzeit und auch später ** ) nicht.

Kurz Westphalen hat kein Original Burwys vorgelegen. Dagegen hat Latomus oder sein Gewährsmann das Datum der Bestätigung m cc xx viij kal. Nov. wie Thomas aufgelöst. Latomus hat zwei Jahre an den Rand gesetzt: 1222 und 1220. Seine Nachfolger haben unbesehen das obere gewählt, und so ist das Datum 1222 Okt. 25 zustande gekommen und einem nicht vorhandenen Original zugeschrieben. Eine glaubhafte Nachricht über die Bewidmungsurkunde (die zwischen 1219 und 1226 fallen muß) liegt nirgend vor.


*) In dem handschriftlichen Chron. Megapolense, dem größeren Werke des Chemnitz (Geh. u. Haupt=Archiv Schwerin) zitiert er Latom. 1ib. 2 zu der wörtlichen Abschrift der betr. Stelle über die Gründung Güstrows. (Grotefend.)
**) Vergl. die bestimmte. sicher in gutem Glauben abgegebene Versicherung Bessers (Beitr. I, S. 72), daß die Orig.=Urk. von 1222 Okt. 25 sich im Ratsarchive befinde. Westphalen hatte sie ja daher veröffentlicht, also mußte sie da sein. Ebenso hat Deecke, Jahrb. 10, S. 194-196, Inschriften von Lübischen Grabsteinen drucke lassen, die er einfach aus Melle, nicht aber von den Steinen abgeschrieben hat. Siehe Zeitschr. f. Lüb. Gesch. 7, S. 59 Anm. Im Grunde ist es auch nichts anderes, wenn Zitate ohne nachzuschlagen weiter gegeben werden.
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Hinzufügen will ich der vorstehenden Auseinandersetzung noch zweierlei, nämlich einmal, daß aus Westphalens Texte nichts zu gewinnen ist (dazu sind der Möglichkeiten zu viele), weiter aber, daß es für Röbel und Penzlin sehr wohl denkbar ist, daß ihre Urkunden auf der Güstrower des Jahres 1228 beruhen und daß aus dieser mit der Arenga die Berufungen auf Burwy von Rostock stammen, daß also diese Stadtrechte keineswegs mit Sicherheit auf die Zeit von 1219 bis 1226 zurückzuführen sind.

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V.

Von einem über Wismar im Jahre 1637
beobachteten Wunderzeichen.

Von

Dr. F. Techen , Wismar.


E s ist bekannt genug, daß die Vorzeit auf Predigten und Zeichen Wert gelegt hat. Zeugen sind die nicht gerade dürftigen Aufzeichnungen darüber in Chroniken. Diese Berichte aber, mag ihre Reihe auch noch so lang sein, geben uns doch nur ein abgeblaßtes Bild von der Wichtigkeit, die derartigen Wahrnehmungen beigelegt ward, und ungleich lebendigere Wirkung erzielen Aktenstücke, die über ein solches Wunderzeichen angewachsen sind, mögen sie auch nur einen einzigen Fall betreffen. Solche Akten, Verhandlungen, Protokolle und Erachten umfassend, sind über ein über der Stadt Wismar am 21. Juni 1637 beobachtetes Wolkengebilde im Wismarschen Ratsarchive (Tit. XXI varia) und im Großherzoglichen Geheimen und Haupt=Archive zu Schwerin (Stadt Wismar, Wunderzeichen) vorhanden.

Fünf Bürger hatten sich an jenem Tage vor dem Tore ergangen und waren, nachdem sie in der Klußer Mühle Einkehr gehalten, gegen 7 Uhr abends zurückgekehrt. Auf dem Heimwege hatten sie über der Stadt krause Wolkenmassen beobachtet, worin sie den Weißen Berg von Prag und einen Löwen im Kampfe mit einem Adler, Festungswerke und Reiter und noch anderes Gebilde je nach dem Maße ihrer Phantasie mehr oder weniger deutlich und vollständig zu erkennen glaubten. Bei weitem am meisten

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hat der Sattler Paul Trop erkannt, der auch seine Begleiter auf das Wunder aufmerksam gemacht hat. Da sie zu Hause davon erzählten. so ward in der Folge vor dem Schwedischen Kommandanten vom Auditeur ein Verhör angestellt und Protokoll aufgenommen. Ein Auszug davon scheint an den Herzog Adolf Friedrich gelangt zu sein. Diesen, den schon um seine Stadt Wismar bangte, beschäftigte die Sache lebhaft, und unter Mitteilung jenes Auszugs erforderte er vom Bürgermeister Schabbel und vom Superintendenten Herzberg zu Wismar Untersuchung und Erachten über die Bedeutung der Zeichen.

Wollte man den Herzog darauf hin eines besonders krassen Aberglaubens reihen, so würde man ihn mit einem falschen Maßstabe messen, da man die Anschauungen seiner Zeit in Betracht ziehen muß. Und wie man es dem Friedländer nicht verdenkt, wenn er aus den Stellungen der Sterne die Zukunft ergründen wollte, so muß man auch dem Mecklenburgischen Herzoge das Recht zugestehen, der Bedeutung nachzuforschen, die der über seiner Stadt beobachtete Kampf eines Löwen und Adlers haben mochte. Gibt es doch jetzt noch Leute genug, die einen Kometen oder ein Nordlicht als Vorzeichen von Krieg, einen weißen Gänseknochen aber als Vorboten eines kalten Winters ansehen, von den Verehrern der Kartenlegerinnen und eines Schäfers Ast zu schweigen.

Auf Verlangen des Herzogs wurden also Paul Trop und seine Genossen sowohl von dem Superintendenten Joachim Herzberg, als auch von den Herren des Gewetts, der Behörde, die in Handwerker= und Polizei=Sachen kompetent war, aufs neue verhört, und Protokoll darüber aufgenommen.

Der Veröffentlichung schienen die Schreiben des Herzogs und die darauf eingegangenen Berichte durchaus wert, während es vollauf genügt, die anderen Stücke auf das kürzeste zu verzeichnen. Daß an der Schreibung, die in Anbetracht der Zeit sehr rein ist, nichts geändert ist, mag nicht überflüssig sein zu bemerken.

1.

1637. Juli 14. Schwerin. Hg. Adolf Friedrich sendet dem Wismarschen Bürgermeister Jak. Schabbel abschriftlich einen Bericht von jüngst über Wismar beobachteten Wunderzeichen, beauf=

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tragt ihn, genaue Erkundigungen darüber einzuziehen, und fordert sein Erachten ein.

Von gottes gnaden Adolph Friedrich herzog zu Mecklenburg, administrator des stiffts Schwerin etc. Vnsern gnedigen grus zuuor. Ehrnfester vnnd hochgelartter lieber getrewer, beikommend fugen wir euch in abschrifft zu vernemmen, was vns von etlichen wunderzeichen, so sich iungst verwichener tage vber vnserer statt Wißmar in der lufft sollen haben sehen laßen, vnterthenig anhero referiret worden. Wan wir nun von dem allen gerne grund vnd gewisheit haben möchten, hier vmb befehlen wir euch gnediglichen, ihr wollet daßelbft in loco euch mit fleis erkundigen, wie es hier vmb eigentlich beschaffen, vnd vns dauon die rechte Wahrheit nebenst eurem bedencken darvber furdersambst in schrifften anhero einschicken. An dem vollenbringet ihr vnsern gnedigen willen vnd wir seind euch mit gnaden geneigt. Datum Schwerin den 14. July anno 1637.

A. Frid. h. z. M. m. p.     

Dem ehrnfesten vnnd hochgelarten vnsern lieben getrewen Jacob Schabbelten * ) burgermeistern vnser statt Wißmar.

Original im Ratsarchive zu Wismar.

2.

1637. Juli 14. Schwerin Hg. Adolf Friedrich wie in 1. an den Wismarschen Superintendenten unter Einforderung seines und des geistlichen Ministerii Erachten über die Sache.

Adolph Friedrich etc. Vnsr[en] gn[edigen] grueß zuvohr. Ehrwurdiger und wolgelarter lieber andechtiger und getrewer, beykommend füegen wir euch in abschrifft zu vernemmen, waß vnß von ettzlichen wunderzeichen, so sich jungst verwichener tage uber vnsrer stadt Wißmar in der lufft sollen haben sehen lassen, untertheniglich anhero referiret worden. Wan wir nun von dem allen gerne grundt und gewißheit haben möchten, hirumb befehlen wir euch gnediglichen, ihr wollet daselbst in loco euch mit fleiß erkundigen, wie es hirumb eigenttlich beschaffen, vnd vnß davon die rechte Wahrheit nebenst ewrem und des gantzen minysterij bedencken darüber furdersambst in schrifften anhero einschicken. An dem vollbringt ihr vnsren gn[edigen] willen, und


*) Der Name ist nachgetragen.
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wir seint euch mit gnaden beygethan. Geben Schwerihn den 14. July 1637.

An den superintendenten zur Wißmar.

Nach dem Entwurfe im Hauptarchive zu Schwerin.

3.

Der Bericht (offenbar aus dem Protokoll des schwedischen Auditors über das am 21. Juni (Mittwoch vor Johannis) 7 Uhr nachmittags beobachtete Wunder umfaßt vier Folioseiten. der Anfang lautet:

1. Erstlich sein vor der statt gegen ihnen 3 berge sehr hoch entstanden, ihren anfang gehabt vom großen werck an bis vor das Mecklenburger thor vber an die maur der halber' weg nach dem Lübecker thor zu, also das sie, da sie doch nur 2 pistolenschuß von dem thor gewest, keine stat oder haus sehen können, drey spitzen aber von den turnen sein vber die borg ausgangen, dauon einer den Weißen turnen zu Prag ehnlich, vnd habe Wißmar eben ein solche gestalt vnd ansehen gehabt, das als Prag, so im grund liegt, mit ihrem turnen, spitzen vnnd bergen von fernen.

2. Zum andern sey nach dießen ein lew von norden heraus der sei gantz trutzig mit seinem schwantz auf den rugken tragent zwischen osten vnnd suden langsamb hingehend kommen usw.

Nach dem Exemplar des Wismarschen Ratsarchivs, ein anderes im Hauptarchive zu Schwerin.

4.

1637. Juli 21. Wismar. antwort des Bürgermeisters Schabbel.

Durchleuchtiger hochwürdiger hochgeborner furst. E. f. g. seint meine vnterthenige gehorsame dienste besten vermöegen nach beuor. Gnediger herr. Auff daß von e. f. g. an mich abgangenes gnediges schreiben, darin dieselbe, wie eß eigentlich mitt den außgesprengten wunderzeichen, so vber diese e. f. g. vnterthenigen statt in der lufft sich sehen laßen haben soll beschaffen, * ) mitt fleiß mich zu


*) Fehlt im Konzepte, ist in der Reinschrift nachgetragen.
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erkundigen vnnd dauon vnterthenigen bericht einzuschicken gnediglich anbefohlen, habe ich dieselbe, so sondere wißenschaft dauon gehapt vnnd eß erst außgesagt, vorbeschieden vnnd deren außage durch vnsern statt=secretarium verzeichnen laßenn vnnd thue solche dauon gethane außage e. f. g. ich hiebet vnterthenigk einschickenn, damitt e. f. g., so viell dauon zu uernehmen gewest, sich in gnaden darauß zu ersehen haben können. Meines theils befinde ich, daß woll etwas daran sein muß, stelle aber die bedeutung dem lieben gott anheimb vnnd thue ihn vmb den lieben friede vnnd vor e. f. g. gluckliche vnnd friedliche regierung von hertzen bitten, die ich damitt gottes obhutt getrewlich, zue f. gnade vnnd hulde mich aber vnterthenigklich empfehle. Signatum in e. f. g. vnterthenigen statt Wißmar den 21. July anno 1637.

e. f. g.                       
vntertheniger vnd gehorsahmer     
Jacob Schabbell manu propria.     

Dem durchleuchtigen hochwurdigen hochgebornen fursten vnnd hern hern Adolph Friedrichen hertzogen zue Mecklenburgk, fursten zue Wenden, administratori dess stiffts vnd graffen zue Schwerin, der(s) lande Rostogk vnd Stargardt hern, meinem gnedigen fursten vnnd herrn.

Nach dem Original im Hauptarchive zu Schwerin, von Schreiberhand, mit eigenhändiger Unterschrift. Konzept von der Hand des Stadtsekretärs Werner im Wismarschen Ratsarchive (unwesentlich abweichend).

5.

Zu 4. Abschrift des Protokolls des Gewetts, vom Stadtsekretär Werner beglaubigt, auf vier engbeschriebenen Folioseiten im Schweriner Archive; im Wismarschen das Original von Werners Hand.

6.

1637. Juli 23. Wismar. Bericht des Superintendenten M. Joachim Herzberg über seine Nachforschungen und sein und des geistlichen Ministeriums Erachten.

Durchleuchtiger hochwurdiger vnd hochgeborner furst, gnediger herr. Fur e. furstl. gn., deroselben hochgeliebten furstlichen gemalin, junger herschaft vnd frewlein sey mein schuldiges vnd andechtiges

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gebet zu dem allerhögsten gott in gehorsahmer Untertänigkeit bevor. Gnediger herr, e. furstl. gn. befelh sub dato Schwerin den 14. Julij, darin gnedig mihr anbefohlen worden wegen der wunderzeichen, so alhie in e. furstl. gn. untertänigen statt Wißmar sich sollen haben vermercken lassen, fleißige nachfrage anzustellen vnd darüber meine vnd des gantzen ministerij meinung in schriften untertänig einzuschickken, habe den 17. ejusdem ich mitt aller geburlichen reverentz empfangen. Vnd habe darauf e. furstl. gn. in untertänigkeit ich zu berichten, das noch selbiges tages ich das ministerium hieselbst convocirt vnd so woll e. furstl. gn. befelh alß auch die abschrift der vorhin eingeschickten relation demselben vorgelesen. Gleichwie nun aber vorhin ich von dem gantzen handell hie in loco mehr nit gehöret, ohn das der custer an s. Marien kirchen einesmalß berichtet, es wehren leute von Morhofs mule * ) kommen, die hätten wunderzeichen gesehen, welches ich anders nit geachtet den eine rede mussiger leute, in betrachtung das Morhofs mule ein ort, dahin an son= vnd werckeltagen das gemeine gesinde hauffenweise dem gesöff nachgehet, vnd was etwa außgespränget der trunckenheit zuzuschreiben sein möchte: also habe ich von meinen collegen auch verstanden, das sie der sachen gar unwissend vnd kaum einer oder ander das wenigste davon gehöret.

Weill aber gleichwoll e. furstl. gn. das werck mitt so mercklichen umbständen furgebracht, das kaum in den historien man dergleichen exempel wirt finden können, da auf eine zeitt vnd zu einem mall sich so gar viele unterschidliche dinge sollen begeben haben, habe ich nach aller mögligkeit mihr lassen angelegen sein die warheit zu erkundigen.

Derowegen 1. auß der ubersanten abschrift der relation gewisse articul ** ) gemacht, nach welchen die zeugen examinirt worden, wie im beyschluß sub litterâ A zu finden,

2. die zeugen vorbescheiden vnd einen iglichen absonderlich vnd fleißig ermahnet, das er die liebe warheit solle bekennen,

3. einen iglichen absonderlich von articul zu articul befragt vnd darauf die deposition mitt fleiß aufgezeichnet, davon auch copia sub litterâ B zu befinden,


*) Jetzt Mühle zur Kluß; ehedem Wotrenzemühle. S. Jb. 42 S. 118. Der Polyhistor Morhof gehörte der Familie an, von der diese Mühle zeitweise den Namen trug.
**) Nicht weniger als 60
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4. habe ich dem gantzen ministerio die depositionsm testium vorgelesen vnd haben wir im nahmen gottes die sache collegialiter erwogen.

Vnd können wir demnach anders nit sehen noch schließen, ohn das solcher handell sehr unrichtig vnd an der warheit der erzälten wunderwerke billig zu zweiflen sey.

Den 1. solche gantze narration * ) auf des einigen menschen des satlers aussage beruhet, welcher seiner deposition nach ad articul 59 sich noch mehrer vnd auch anderer gesichte rumbt vnd dem ansehen nach solchen dingen zu viell ergeben,

2. weill der zeugen aussage gar wieder einander leuft; vnd was der eine mitt vielen umbständen erzälet, davon will der ander nichts wissen,

3. ist nit woll gleublig, das so viele dinge alß die mangerley thier, derselben kampf vnd streit sambt engell vnd tott in so kurtzer frist alß einer viertell stunden haben können gesehen, unterschieden vnd erkant werden,

4. stehet auch zu bedencken: wan vnser herr gott durch solche wunderwercke etwas sonderliches vns menschen zum trost oder ermanung zeigen wollen, wurde er so geschwinde mitt denselben nit geeilet haben, sondern dieselbe lassen zuvor recht wahrnehmen, auch vermuthlich mehr leuten lassen sehen alß diesen funfen, die von der kannen zu hause gangen.

Dieses ist des hiesigen ministerij einfeltiges bedencken, welches e. furstl. gn. gnedig vermerken wollen.

Wir erkennen vns aber schuldig, dem' frommen getrewen gott von hertzen anzuruffen, das er bey der gegenwertigen gefärlichen zeitt e. furstl. gn. samt ihrem gantzen furstl. hause wolle in seinen väterlichen schutz vnd schirm nehmen; wenden von deroselben landen vnd leuten wie auch von dieser e. furstl. gn. untertänigen statt alles ungluck in gnaden ab, erzeigen sich mitten in der noth herlich vnd geben durch seine große almacht allen dingen einen viell bessern außgang, alß sichs lesset ansehen. Das habe e. furstl. gn. in untertänigkeit ich zur antwort wiederumb hinterbringen sollen, demütig bittend, e. furstl. gn. geruhen gnedig mein gnediger furst vnd herr zu bleiben, gegen dem mitt meinem schuldigen gebäte vnd allen gehorsahmen diensten ich in unter=


*) Das "gantze" ist zu betonen.
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tänigkeit mich wiederumb verbunden vnd verpflichtet erkenne. Geben in e. furstl. gn. untertänigen statt Wißmar den 23. Julij ao. 1637.

e. furstl. gn.             
gehorsahmer vnd unterthäniger
diener an' wort gottes      
M. Joachimus Hertzberg   
superintend.          

Dem durchleuchtigen hochwurdigen vnd hochgebornen fursten vnd hern, hern Adolph Friederich hertzogen zu Meckkelburg, fursten zu Wenden, administratorn des stifts vnd graffen zu Schwerin, der lande Rostogck vnd Stargard hern, meinem gnedigen landesfursten vnd hern.

Nach dem Original im Hauptarchive zu Schwerin.

7.

Zu 6. 60 Frageartikel auf 4 Folioseiten (Littera A) und Zeugenverhör darüber auf 23 Folioseiten (Littera B), beides von, Herzbergs Hand. Im Hauptarchive zu Schwerin.

 

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VI.

Studien zur Geschichte
des Herzogs Christian (Louis) (1658 - 1692).

Von

Oberlehrer Dr. Richard Wagner.


I.

Herzog Christian vor seiner Thronbesteigung.

1. Herzog Christians Jugend.

Herzog Christian (Louis) wurde geboren den 1. Dezember 1623 als ältester Sohn des Herzogs Adolf Friedrich I. und seiner ersten Gattin Anna Marie, Tochter des Grafen Enno III. von Ostfriesland. In der Taufe, den 18. Januar 1624, erhielt er den Namen Christian, dem Könige Christian IV. von Däne=


Die Studien zur Geschichte des Herzogs Christian Louis, von denen hier die erste geboten wird. sind dazu bestimmt, die Geschichte dieses Herzogs, die demnächst als Heft der Mecklenburgischen Geschichte in Einzeldarstellungen erscheinen wird, zu ergänzen: die große Fülle des Materials, das gerade über Herzog Christian Louis im Großherzoglichen Archiv aufgespeichert liegt, ließ sich in einem Hefte der Einzeldarstellungen, dessen Umfang in dem Rahmen des ganzen Werkes Grenzen gezogen waren, nicht annähernd ausschöpfen. Für die vorliegende Arbeit ist neben den einschlägigen Akten des Archivs ein ebendort aufbewahrtes Manuskript von Oberst v. Lützow, der im Jahre 1867 als Kommandeur des Grenadierregimentes Nr. 89 starb, benutzt worden, das in zwei Bänden (von 217 und 205 Seiten) eine auf Archivstudien beruhende Darstellung des Lebensganges Christian Louis' bis ins Jahr 1660 hinein enthält. - Bemerkt sei hier noch im voraus, daß in dieser wie den folgenden Studien die Zitate aus den Akten, außer wenn es sich um wichtige Urkunden handelt, der leichteren Lesbarkeit halber in moderner Rechtschreibung gegeben werden.

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mark zu Ehren, der einer seiner Taufpaten * ) war; den Zunamen Louis hat er bekanntlich erst bei seinem Übertritt zum Katholizismus (im Jahre 1663) angenommen.

Seine allerersten Jugendjahre verlebte Prinz Christian in seinem Heimatlande; noch in diese seine erste Lebenszeit fällt seine Wahl zum Koadjutor des Stiftes Schwerin, die ihm der Vater erwirkte (den 26. August 1625). ** ) Als darauf im Jahre 1627, nach der Niederlage des Königs Christian bei Lutter am Barenberg (1626), die Kriegsflut, die bis dahin Mecklenburg fern geblieben, auch über seine Grenzen zu schlagen begann, sandte Herzog Adolf Friedrich, ehe er selbst das Land verließ, seinen Erstgeborenen mit dessen jüngerem Bruder Karl (geb. 1626) in Begleitung des Leibarztes Dr. Johann Schlezer über Wismar nach der schwedischen Festung Kalmar, um sie vor den Gefahren des Krieges in Sicherheit zu bringen. Nicht lange, so mußte der Vater selbst aus dem Lande flüchten, und Wallenstein schaltete als Herr in Mecklenburg, während die angestammten Fürsten das Brot der Verbannung essen mußten.

Die beiden Knaben waren indessen in Schweden wohl aufgehoben, besonders nahm sich die Königin Marie Eleonore ihrer an: sie ließ sie zu sich auf ihr Schloß Grypsholm bei Stockholm kommen, berief zu ihrer Erziehung einen deutschen Magister, Christof Friedrich Schwalch, und gab ihnen junge schwedische Adlige als Edelknaben und Gespielen.

Schon damals machte der jüngere Prinz einen aufgeweckteren Eindruck als der ältere. Schlezer schreibt (d. 6. Jan. 1630): "Herzog Karl nimmt sich mehr und mehr auf, wird wohl, weil er trefflichen ingenii ist, künftig weit besser und eher in Lesen und andern exercitiis vorwärts kommen, wie sein Bruder."

Seit November 1631 genossen beide Prinzen den Unterricht des ausgezeichneten Gelehrten Magister Joachim Schnobelius, den Adolf Friedrich ihnen nach seiner Rückkehr in die Heimat von Schwerin aus gesandt hatte und der dann ein ganzes Jahrzehnt


*) Über den Namen, den der junge Prinz erhalten sollte, war der Vater mit seiner Mutter, der Herzogin Sophie, verschiedener Ansicht gewesen; er bemerkt darüber in seinem Tagebuch: "Vorher (d. i. vor der Taufe) habe ich mit meiner Frau Mutter harten Streit gehabt, und hat sie ihn wollen Hans Adolf oder Hans Friedrich nennen lassen. Ich habe ihn wollen Christophus Christian nennen lassen. Da hat sie gesaget, sie wolle von der Taufe bleiben. Das mußte ich geschehen lassen; endlich durch viel Bitten von der Frau Mutter habe ich ihn schlechtweg Christian nennen lassen."
**) Genaueres s. Schildt, Jb. 49, 192 ff.
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ihr Präceptor blieb. Im August des Jahres 1632 kehrten die Prinzen nach Schwerin zurück.

Nachdem ihnen am 6. Febr. 1634 der Tod die Mutter entrissen und Adolf Friedrich sich darauf am 15. Febr. 1635 mit der Herzogin Maria Katharina von Braunschweig=Lüneburg wieder vermählt hatte, ließ er beide Söhne nach Bützow übersiedeln in die frühere Bischofsresidenz. Sie beschäftigten sich hier außer mit den Klassikern auch mit Mathematik, Geschichte und Geographie, dann auch mit Logik, Rhetorik und Ethik, endlich wurden sie auch in die Staats= und Rechtswissenschaft eingeführt und machten so den ganzen Kreis der Studien durch, die damals für Prinzen als erforderlich galten. Der ruhige Gang des Unterrichts wurde freilich durch die verschiedenen feindlichen Invasionen, die das Land zu erfahren hatte, mehrfach empfindlich gestört, aber auch abgesehen hiervon war Schnobel mit den Fortschritten und Leistungen seiner Zöglinge wenig zufrieden. Er beschwert sich nicht selten über Unfleiß und Mangel an Interesse, ja auch über Unlenksamkeit. So schreibt er am 18. Dez. 1638 an den Herzog nach Schwerin, "er habe ihm schon zum öfteren mündlich wie schriftlich angedeutet, daß beide junge Herren zu den Studien gar keine natürliche Zuneigung trügen. sondern alles in Unterweisung wie Zucht mit Zwang und Furcht von ihnen müsse erhalten werden, und daß es ihm daher sauer und schwer gemacht werde, auch, wie es bei den widerwilligen ingeniis, da keine freudige Aufmerksamkeit vorhanden, zu geschehen pflege, mit den Fortschritten gar langsam zugehe. Ob er nun gleichwohl der Hoffnung jeder Zeit gelebt, es werde sich solche natürliche Unlust und Widerwillen mit zunehmendem Alter und Verstand, auch mehrerem Nachdenken des zukünftigen Nutzens und Ruhms ändern und die Gemüter sich besser anschicken, so habe sich solches bis dahin noch nicht finden wollen. sondern es lasse sich ansehen, als wenn sie die Disciplin nicht mehr achteten, ihren Willen zu haben und zu der "höchstdesiderirten Licenz fast durchzudringen gedächten." "Daher denn auch nicht allein die Studien sehr nachlässig und unachtsam getrieben, sondern auch die Mahnungen zur Gottesfurcht und löblichen fürstlichen Sitten wenig geachtet, ja auch Tadel und Strafen mit heftigem Unmut und Verbitterung aufgenommen würden und die Unart sich damit nicht wolle dämpfen lassen, sondern vielmehr zu Haß und daraus entstehendem großen Ungehorsam ausbreche, wodurch sie das ganze Werk der Zucht über den Haufen zu werfen sich zum höchsten angelegen sein ließen." Auch hier erscheint Herzog Karl als der leichter lenkbare

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und strebsamere der Brüder: er hatte sich wenigstens in den letzten Tagen durch die Aussicht auf Weihnachtsgeschenke zu "ziemlichem Fleiß" bewegen lassen.

Der Vater erließ, wie schon öfter, so auch diesmal auf Schnobels Klagen ein scharfes Ermahnungsschreiben an die Söhne. Die Prinzen bitten denn auch um Verzeihung und geloben Besserung. Allein diese guten Vorsätze hielten nicht vor.

Auch unter einander vertrugen sich die Prinzen schlecht, häufig fielen Zänkereien vor. Nach einer solchen heftigen Zankszene, bei der es fast zu Tätlichkeiten gekommen (Anfang 1639), berief der Vater den Prinzen Karl nach Schwerin und sandte ihn erst nach einigen Wochen wieder nach Bützow, als Christian selbst um Rückkehr des Bruders gebeten und versprochen hatte, künftighin verträglicher mit ihm umgehen zu wollen.

So verging das Jahrzehnt von 1632 bis 1641, für Schnobel gewiß eine dornenvolle Zeit, die aber doch bei seiner Tüchtigkeit nicht ohne Frucht blieb; Prinz Christian gewann z. B. eine recht achtungswerte Herrschaft über die lateinische Sprache. * ) Allein es ging ihm noch ganz das feine, gewandte, weltmännische Auftreten ab, das für einen Fürsten unerläßlich ist; seine "Schweriner und Bützower Manieren" waren noch wenig fürstlich. Das Mittel, gewandte Umgangsformen sich anzueignen, sowie auch Welt= und Menschenkenntnis zu gewinnen, pflegten längere Reisen zu sein. Aber woher sollten bei der großen Not, die besonders vom Jahre 1637 an in Mecklenburg herrschte, die Mittel zu solchen Reisen für Prinz Christian genommen werden? Der Herzog wußte vorerst nur 500 Rt. aufzubringen, wozu König Christian von Dänemark 1000 Rt. schenkte.

Vor seiner Abreise aber mußte der Prinz den 13. Oktober 1641 einen Revers ausstellen, indem er sich zum Dank dafür, daß der Vater ihn trotz der "sehr teuren, klemmen Zeit" auf Reisen schicken wolle, wie überhaupt für die große Mühe und Sorgfalt, mit der ihn derselbe "in allen fürstlichen Tugenden zu Gottes Ehr und Lehr und seinen Nächsten zu Dienst, sonderlich Land und Leuten


*) Dies wird weniger durch die lateinischen Schreiben, die er im Laufe der nächsten Jahre gelegentlich an den König von Dänemark schrieb - denn diese können jemand aus seiner Umgebung zum Verfasser haben -, als durch die zahlreichen und oft treffenden lateinischen Randbemerkungen erwiesen, mit denen er später als regierender Fürst seine Reskripte oder die Berichte seiner Beamten zu versehen liebte.
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künftig wohl vorzustehen fleißig und wohl auferzogen", bei "dem Wort der Ewigen Wahrheit und so lieb ihm ist seiner Seelen Heil und Seligkeit", verpflichtet, "allem, was ihm aus der seinem Hofmeister gegebenen Instruktion vorgehalten, als getreuer Sohn nachkommen zu wollen und auch sich während seiner Reise und nachher Zeit seines Lebens so verhalten zu wollen, daß er dadurch Gottes Gnade, seines Vaters Huld und bei Freunden und Anverwandten Ehre und Ruhm erwerben und also seines Vaters uraltem Fürstlichen Hause eine Zierde und Freude sein möge". Daran schließt sich noch das besondere Versprechen, "sich einer väterlichen Willensdisposition, wie sie in einem Testament, Codicill oder sonst verfaßt sein werde, unterwerfen und solcher in allem, was darin wegen der Landesregierung, seiner Mutter, seiner Brüder und Schwestern, auch sonst verordnet sein werde, nachleben und ihnen alle Treue, Gut= und Wohltat seinem äußersten Vermögen nach erweisen zu wollen".

Die Veranlassung zu diesem Aktenstück liegt augenscheinlich in der Besorgnis des Vaters vor Christians eigenwilligem Charakter und in seinem Wunsche, seine Gattin, Christians Stiefmutter, und seine übrigen Kinder, wenn er vielleicht in Christians Abwesenheit das Zeitliche segnen sollte, möglichst sicher zu stellen. Was die Erbfolge betrifft, so hatte Adolf Friedrich, seitdem er mit der Teilung des Jahres 1621 so üble Erfahrungen gemacht hatte, den Standpunkt des Primogeniturrechtes vertreten, also Christian die Nachfolge in seinem gesamten Landbesitz zugedacht und für den Fall der Erledigung des Herzogtums Güstrow dessen Vereinigung mit dem Schweriner Landesteil testamentarisch (1633) sicher zu stellen ins Auge gefaßt. * ) Daß er sich aber schon 1641 seinem Erstgeborenen gegenüber wenigstens das Recht wahren wollte, auch anders zu verfügen, geht deutlich aus der Fassung des Reverses hervor.

2. Reisen ins Ausland (1641-46), Mißverhältnis zwischen Vater und Sohn.

Noch am selben Tage, wo er diesen Revers ausstellte, den 13. Okt. 1641, trat Prinz Christian unter den Namen eines Herrn Christian v. Bülow die Reise an. Zu diesem Inkognito zwang schon der Mangel an Mitteln, es bot aber auch sonst manche


*) S. Jb. 67, 211.
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Vorteile. Sein Begleiter war der Rat Abraham Kayser, der vorher diplomatischer Agent in Regensburg gewesen war und später als Gesandter am westfälischen Friedenskongreß teilnahm.

Die Reise führte über Lübeck, Hamburg und Friesland, wo Christian seinen Großvater, den Grafen Enno, besuchte, nach Amsterdam und Utrecht, wo man längeren Aufenthalt nahm.

Zuerst war Kayser recht wohl mit dem Prinzen zufrieden, er findet sein Betragen seinem Stande gemäß und lobt, daß er die Instruktion des Vaters genau befolge. Auch einen achtungswerten Beweis von Mut gab der junge Prinz, als die Reisenden in der Nacht vom 2. auf den 3. Nov. bei der Fahrt über die Süder=See einen schweren Sturm zu bestehen hatten: Prinz Christian blieb trotz der Lebensgefahr gefaßt und gleichmütig. Im November erkrankte er in Utrecht an den Masern. Schon hierbei kam seine eigenwillige Natur wieder zum Vorschein, es kostete viel Mühe ihn zur Einhaltung der ärztlichen Vorschriften zu bewegen, aber er fügte sich doch und genas bald.

Von Anfang des Jahres 1642 an klingen Kaysers Berichte allmählich ungünstiger. "Herr v. Bülow wolle wohl alles gerne wissen, wenn nicht Fleiß und Mühe dazu erfordert werde." "Die Jugend sei mitunter noch heftig, man müsse aber hoffen, daß mit der Zeit der Wankelmut und die Unbeständigkeit aufhörten", so heißt es in einem Schreiben an den Herzog vom 7. Januar. An demselben Tage klagt Kayser in einem Briefe an seinen Freund, den Geheimsekretär Simon Gabriel zur Nedden, dem er unumwundener sein Herz auszuschütten pflegte, "das Leben werde ihm bei der schweren Function sauer genug." Allerlei böse Einflüsse wirkten auf den Prinzen ein, auch weiblichen Verführungskünsten war er ausgesetzt: Kayser schreibt den 25. Jan., "eine große Menge von Frauenzimmern fingen an gleich den Sommervögeln hervorzukommen", und den 4. Febr., "die Lizenz anderer jungen Leute, die der Prinz täglich vor Augen habe, könne ihn leicht aus den Schranken seiner Gebührnis setzen". Vorübergehend ist er dann wieder besser zufrieden (d. 11. Febr.) Kurz vor der Abreise von Utrecht nach Leyden aber urteilt er, es sei hohe Zeit, daß sie aufbrächen, "böse Mäuler und Fuchsschwänzer hätten das Werk alhier bald verdorben und Herrn Christian v. Bülow schändlich verführt."

In Leyden erhielt der Prinz einen strengen Ermahnungsbrief seines Vaters, den er mit dem Versprechen beantwortete, die väterlichen Ermahnungen nicht in den Wind schlagen zu

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wollen. Es ging dann auch einige Wochen besser, und der Prinz widmete sich mit Eifer dem Studium der Fortifikationslehre, wofür man in Leyden einen guten Lehrer fand. Aber bald wurde Kaysers Aufgabe auch hier so dornenvoll, daß er (den 22. März) an zur Nedden den Stoßseufzer schreibt: "Was es mir für Mühe gekostet hat, daß ich den jungen Herrn ein klein wenig zu rechte kriegen können, kann der Herr Gevatter nicht glauben. Hätte ich zu Schwerin gewußt, was ich hernach erfahren und anitzo weiß, alle meines gnädigen Herrn und Herzogs Pferde sollten mich, auch mit dem großen Wagen, den der spanische Botschafter Don Francisco de Melos zu Regensburg gebraucht, nicht gezogen haben." Noch aber gibt er nicht auf, sein Ziel zu erreichen. "Mit Gottes Hülfe soll Herr v. Bülow über zwei Jahre ein anderer Kerl und ich ein grauer alter Mann sein." Seine Stellung zu Christian aber ward immer schwieriger, am Schlusse des Aufenthaltes in Leyden (d. 17. Mai) macht er das bittere Wortspiel, "auch Leyden sei für ihn ein rechtes Leiden geworden."

Von Ende Mai ab begann er mit dem Prinzen eine Reise, die den Zweck hatte, diesen durch die verschiedenen Provinzen Hollands zu führen. Bei dieser Gelegenheit wurden auch die Lager der dort stehenden Armeen einige Male besucht. Im Lager der Holländer bei Rheinberg ward im Juni ein mehrwöchentlicher Aufenthalt genommen, der Christian sehr gefiel, desto weniger aber Kayser. Schon vom Juni ab dringt dieser auf Abberufung. Im Feldlager glitten ihm, dem Zivilisten, vollends die Zügel aus der Hand; auch Ausgaben, besonders für Kleidung, machte der Prinz wider seines Führers Wissen und Willen. Den 4. Juli klagt Kayser: "Es wird von Tag zu Tage schlimmer und nimmt die hohe Insolenz und unleidliche Despect mehr und mehr überhand"; dringend wünscht er dieser "unerträglichen Last" enthoben zu sein, und den 23. Juli schreibt er aus dem Haag: "Es ist nunmehr mit Herrn Christian von Bülows und meiner Reise so weit leider Gottes gekommen, daß länger bei einander zu bleiben und an fremde Örter zu gehen nicht ratsam noch tunlich ist." Christian aber tat äußerst bestürzt und verwundert, als der Vater ein neues scharfes Mahnschreiben an ihn richtete, "die große Ungnade des Vaters sei ganz unverdient, er sei ganz unschuldig und habe Kayser stets alle gebührende Folge geleistet." Er fand aber keinen Glauben bei Adolf Friedrich, dieser antwortete vielmehr: "Mir ist Dein humor und Gemüt besser als Dir selbst bekannt, es sind mir

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auch alle Deine actiones genugsam wissend und erfahre Ich dieselben mehr von andern als von Deinem Hofmeister." * )

Im Haag geriet Prinz Christian unter den Einfluß des dänischen Gesandten Tancke, der ihn in seinen Selbständigkeitsgelüsten sehr bestärkte und ihn auch zu einem lockeren Leben verführte. Des unbequemen Mahners suchte man sich dadurch zu entledigen, daß Tancke ihm Hausarrest ankündigen ließ. Kayser eilte zu dem Präsidenten des Gerichtshofes, der den Arrest verhängt hatte, und erklärte ihm, er könne dem dänischen Gesandten die Befugnis zu einem solchen Verfahren nicht einräumen; dann reiste er schleunigst nach Schwerin, um dem Herzog persönlich Bericht zu erstatten (Ende August 1642); erst von Amsterdam aus machte er Christian, der im Haag blieb, Anzeige von dieser Absicht. Höchst charakteristisch sind nun die Briefe, einer an den Vater (d. 27. August) und einer, noch drastischer in seinen Ausdrücken, an die Schwester Sophie Agnes (den 6. Sept.), die hierauf Prinz Christian in die Heimat sandte. Er dreht darin den Spieß völlig um: Kayser habe sich heimlich davon gemacht, vermutlich weil er sich böser Dinge bewußt sei und nun mit einer Vorklage habe kommen wollen. Nicht er, vielmehr Kayser selbst, begehe Exzesse, sei öfters betrunken und behandle ihn dann so despektierlich, wie selbst für einen Lakaien unerträglich sei, der dänische Resident habe ihn arretieren lassen, und Kayser den Arrest auch angenommen, sich aber am andern Tag heimlich davon gemacht.

Adolf Friedrich sandte Kayser, der sich gegen diese Vorwürfe zu rechtfertigen wußte, sofort wieder nach Holland zurück und schickte seinen Rat Johann Stallmeister ihm nach, mit dem Auftrage, zum Rechten zu sehen und zugleich für Christian bei dem Prinzen Heinrich Friedrich von Oranien um eine Kapitän= oder Rittmeisterstelle anzuhalten. Der Prinz hatte nämlich inzwischen um Erlaubnis gebeten, Kriegsdienste nehmen zu dürfen, und der Vater gedachte ihm diese Bitte zu erfüllen.

Als Kayser den 15. Sept. in Amsterdam wieder ankam, hörte er im Gasthause "wunderliche Sachen", Christian hatte ihn


*) Dieses Schreiben (vom 6. August) und ein zweites vom 10. sind in Adolf Friedrichs Tagebuch erwähnt (s. Jb. 12, S. 114). Man vgl. noch ebendort S. 113 zum 13. Okt. 1641 und zum 3. Jan. 1642.
Die Reise nach Frankreich war übrigens Kaysers eigener Wunsch, er unternahm sie auch, als sein Verhältnis zu Christian gelöst war, und sandte von Frankreich aus Berichte an Adolf Friedrich.
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verschiedentlich einen "Erzschelm" genannt und gedroht, "wenn er den Hund hätte, wolle er ihn wie ein Tanzpferd prügeln", ja er hatte sogar 10 Taler darum gewettet, daß er Kayser den Kopf abschlagen lassen werde. Trotzdem überwand sich Kayser zu einem freundlichen Briefe an den Prinzen. Ehe er diesen abschicken konnte, erschien der Prinz zufällig - er begleitete den Herzog von Lüneburg auf dessen Rückreise in die Heimat eine Strecke Weges - in demselben Gasthause, und als er hörte, daß Kayser dort sei, erging er sich wieder in den bösesten Schimpfreden und weigerte sich auch entschieden, ihn zu sehen oder zu sprechen. Einige Tage später fand aber doch eine Unterredung statt, da der Prinz das Schreiben seines Vaters forderte, das ihm Kayser persönlich übergab. Auch hierbei behandelte der Prinz ihn äußerst unfreundlich und lehnte schroff ab, ihn weiter um sich zu haben. 1500 Taler, die Kayser mitgebracht, nahm er ihm aus der Hand, erklärte aber die Summe für viel zu gering, er habe zwei Pferde gekauft, zwei Lakaien angenommen, einen Kammerdiener bestellt, auch einen jungen Herrn v. Kaltenhof zum Pagen gemacht, er müsse für diese Livree und für sich Kleider haben. "Das Spielen u. a., damit die Kavaliere die Zeit passierten", nehme auch viel weg, er forderte einen offenen Wechsel.

Ende Oktober traf Stallmeister ihn bei dem Grafen Rudolf in Aurich, wohin er die Gräfin, seine Tante, begleitet hatte. Auch Stallmeister fand ihn ganz verändert, "er wolle gern nach seinem fürstlichen Stand herrlich getractieret und gehalten sein, und es helfe nichts dawider, was man ihm wegen der Unmöglichkeit - bei den entsetzlichen Leiden, die Mecklenburg damals auszustehen hatte - vorstelle;" auch Stallmeister hält den dänischen Residenten für den Verführer. Gänzlich unzugänglich erwies sich der Prinz den Bemühungen Stallmeisters gegenüber, ihn mit Kayser auszusöhnen, er drohte, er werde Kayser dermaleins noch hängen lassen, und blieb dabei, alle Schuld für das Mißverhältnis auf Kayser zu schieben, wie er auch den 18. Nov. an den Vater schrieb: "Es schmerzet und zernaget mich bis in mein innerstes Herz und Seel hinein, daß bei meiner offenbaren Unschuld und Kaysers verübten vielfältigen Excessen er Recht und Gnade behalten und ich hingegen mit ungnädigen Augen abgewiesen werden muß."

Stallmeister hatte auch den Auftrag, sich nach den Schulden, die Christian gemacht, zu erkundigen, sie erwiesen sich als nicht übermäßig hoch, es waren in Haag und in Amsterdam 1902 Reichs=

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taler, alles für Livree und Kleidung. In Aurich, wo in Trunk und Spiel ein lockeres Leben herrschte, soll er allerdings ziemliche Summen verspielt oder an eine Schauspielertruppe gegeben haben. Ein Verschwender aber war er trotz aller Verführung, der er ausgesetzt war, nicht gewesen, auch ein Trinker war er nicht, vorzugsweise ist es die schroffe Unlenksamkeit in einer Zeit, wo ihm Selbständigkeit noch nicht zukam, die ihm vorzuwerfen ist.

Von Aurich reiste Stallmeister zum Prinzen von Oranien, um sein Gesuch für Christian bei ihm anzubringen. Der Prinz antwortete höflich ausweichend, Christian solle bei erster Gelegenheit eine Kompagnie erhalten. Somit kehrte Stallmeister nach Aurich zurück, um Christian mit sich nach Mecklenburg zu nehmen, denn sowohl in Aurich wie im Haag war der Prinz, ohne Beschäftigung, in Gefahr in liederlichem Leben Schaden zu nehmen.

Allein Christian versagte entschieden den Gehorsam. Am 1. Dez. des Jahres wurde er 19 Jahre alt, er erklärte nun Stallmeister, er sei jetzt majorenn und brauche keinen Rat und keine Führung mehr; dagegen verlange er eine jährliche Apanage von 8000 Talern. Stallmeister suchte ihn nun in Güte zu der Reise zu bereden, indem er ihm riet, in der Heimat sich selbst zu überzeugen, ob diese Summe so leicht, wie er vermeine, aufgebracht werden könne. Allein zu einer solchen Reise wollte Christian sich durchaus nicht verstehen, vielmehr ließ er sich aus, "so lange Sein Herr Vater am Leben sei, wolle er nicht wieder ins Land kommen, man singe oder sage ihm gleich vor, was man wolle."

Stallmeisters Besonnenheit und Geschicklichkeit gelang es aber doch bei längerem Umgang mit dem Prinzen ihn umzustimmen, wenigstens insoweit, daß er sich entschloß, nach Schwerin zu reisen und sich mit seinem Vater wieder auszusöhnen. Von seinem Unrecht war er freilich auch jetzt noch nicht überzeugt, vielmehr blieb er in einem Schreiben (vom 12. Febr. 1643) an Adolf Friedrich bei der Behauptung, "er sei durch ihm übel affectionirte Leute unschuldig in Ungnade gefallen", erbat aber die Erlaubnis zum Vater kommen zu dürfen und machte sich auf die Rückreise. Die Antwort des Vaters erhielt neben einem Verweis die erbetene Erlaubnis, und den 10. März 1643 kam Christian wieder in Schwerin an. * )


*) Adolf Friedrich verzeichnet dies in seinem Tagebuch mit den Worten: Den 10. ist mein ungehorsamer Sohn Christian hier zu Schwerin angelangt (s. Jb. 12, 116). Ebenso nennt er ihn noch öfter, während Karl sein "Herzenssohn" heißt (den 30. April).
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Den 23. März mußte er hier in Gegenwart von vier Mitgliedern des Geh. Rats dem Vater Abbitte leisten wegen seines üblen Verhaltens in den Niederlanden und geloben, sich hinfort als einen gehorsamen Sohn zu betragen. Den 30. ließ ihn der Vater dann durch den Hofprediger ermahnen, er möge zum Abendmahl gehen, Ehristian aber weigerte sich lange, endlich ging er doch, den 1. April, mit seinen Geschwistern zur Beichte und den 2. mit dem Vater und den ganzen Hofstaat zum Abendmahl. * )

Das gute Einvernehmen zwischen Vater und Sohn dauerte indes nur kurze Zeit. Den 11. Mai erzürnte sich Christian mit dem Kammerrat Stallmeister. Der Unwille des Vaters hierüber klingt durch die Worte hindurch, mit denen er diese Scene in seinem Tagebuch verzeichnet: "Den 11. hat sich mein Sohn Christian mit meinem Kammerrat Joh. Stallmeister verunwilligt und groß parlament angefangen."

Den 19. Mai kam es in Marienehe bei Doberan nach dem Essen im Garten zu einer heftigen Scene zwischen Vater und Sohn ** ) Der Vater war - wohl mit Unrecht - der Meinung, daß Christians Kammerdiener, Valentin Eckard, ein gebildeter, geschickter und treuer Mann, an der Entzweiung schuld sei; er ließ deshalb am folgenden Tage Eckard zwangsweise nach Bützow und von da nach Parchim schaffen und verbot ihm, zu Christian zurückzukehren. *** )

Christian selbst verließ des Vaters Hof und hielt sich auf verschiedenen Amtshöfen, wie Grabow und Neustadt, auch in Rehna bei seiner Tante Anna Sophie auf. Der Vater war nicht abgeneigt, ihn wieder ins Ausland zu senden, er hatte an England gedacht (s. Tagebuch den 17. April), dann an Dänemark. Christian aber hatte zu der Reise nach Dänemark gar keine Neigung, dort werde zu stark getrunken, und das könne er nicht vertragen. Sein eigner Wunsch war, wieder nach den Niederlanden gesandt zu werden ins Feldlager, um dort seine Anstellung in der Armee abzuwarten. Er hoffte dann später durch


*) S. d. Tagebuch vom 23. und 30. März und 1. und 2. April.
**) S. d. Tagebuch: Den 19. bin ich nach Marienehe, nach dem Essen im Garten mit meinem ungehorsamen Sohn Christian mich hart ins Wort gegeben welcher ausdrücklich gesagt ich sollte ihm nur forthelfen, er wollte mich nicht mehr auf die Füße treten. Den 22. Mai heißt es dann im Tagebuch, der Kommandant von Wismar, Erichson, sei in Schwerin gewesen und habe Christian "wieder leichtfertige Händel in den Kopf gesetzt". Worin diese bestanden haben, ist unbekannt.
***) Eckard ging dann nach Lübeck und machte von dort aus die Reise Christians nach Frankreich mit (s. unten).
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die Empfehlung des Prinzen von Oranien in der englischen Armee mit einem höheren Range Aufnahme zu finden.

Seine Wünsche trug er dem Vater in einem Memorial vom 27. Mai vor, über welches dieser das Gutachten seiner Geheimen Räte und Landräte einforderte. * )

In Bützow fand am 6. Juni eine Beratung unter Vorsitz des Herzogs statt, worin man sich gegen die Teilnahme an dem Feldzuge in den Niederlanden entschied; "Christian solle künftig ein Landesfürst und Regent werden, das lerne man nicht im Lager, vielmehr ein gottloses Leben und Wesen." Man befürchtete auch, daß Christian bei einein neuen Besuche in den Niederlanden ein festeres Verhältnis zu einer pfälzischen Prinzessin, für die er sich bei seinem ersten Aufenthalte sehr interessiert hatte, anknüpfen könne, was, da sie Calvinistin war, den strengen Lutheranern als "schädliche Weitläuftigkeit" erschien. Wenn überhaupt gereist werden solle, so sei eine Reise nach Dänemark am meisten zu empfehlen; das beste aber sei, wenn Christian im Lande bleibe und in die Landesverwaltung sich einführen lasse. Den 7. verhandelte man morgens und nachmittags mit Christian selbst. Er lehnte es ab, sich bei seines Vaters Lebzeiten in die Regierungsgeschäfte zu mischen, zu der Reise nach Dänemark verstand er sich nach anfänglicher Weigerung, mit dem Zusatze, er wolle dort den Rat des Königs, seines Paten, für seine weiteren Reisen ins Ausland einholen, und gelobte, wie Adolf Friedrich zufrieden in seinem Tagebuche bemerkt, sich allezeit als einen gehorsamen Sohn erweisen zu wollen.

Der Besuch in Dänemark wurde nachher doch wieder aufgegeben, und eine längere Reise nach Frankreich und Italien beschlossen, die 1 1/2 Jahre dauern sollte; Daniel von Plessen auf Hoikendorf ward zum Reisebegleiter und Hofmeister bestellt. Unter dem Namen Baron Christian von Maltzan=Pentzlin reiste der Prinz den 7. Oktober 1643 ab. Die Reise führte über Cöln (den 25. November) nach Brüssel, von wo Christian in seinem Neujahrsbriefe nochmals das Versprechen guter Führung ablegt.

Inzwischen erlebte die Heimat eine überaus trübe Zeit; ganz unvermutet ward das Land von den Schweden überzogen, und wenn auch ihr Führer, Torstenson, der mehrere Tage in Ostorf sein Hauptquartier hatte, dem Herzoge persönlich freundlich entgegenkam und ihm gute Disziplin zu halten versprach, so hauste doch seine Armee nicht anders, als es damals Kriegssitte war.


*) Siehe - neben den Akten - Tagebuch den 31. Mai, 5. und 6. Juni.
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Das Land wurde auf das ärgste mitgenommen, auch der Hof geriet in Not: man nahm die Kühe weg, welche die Milch für das Schloß geliefert hatten, auch das Brotkorn ging aus. Adolf Friedrich war deshalb außerstande, den Sohn weiter mit Reisegeld zu versehen und befahl daher (den 4. Jan. 1644) Plessen, dafür Sorge zu tragen, daß Christian sich seinen Lebensunterhalt - als Offizier - selbst verdiene; in Italien werde sich hierzu wohl eine Gelegenheit bieten, beim Herzog von Florenz oder in Venedig. Allein die Erkundigungen, die Plessen anstellte, hatten das Resultat, daß für einen protestantischen Herrn damals keine Aussicht auf eine vorteilhafte Stellung in Italien sei. Die Reisenden begaben sich deshalb nach längerem Aufenthalt in Brüssel nach Paris (Februar 1644), wo es denn auch dem Prinzen gelang, nach persönlichen Audienzen sowohl bei der Königin=Witwe Anna von Österreich und dem jungen König Ludwig XIV. als auch beim Kardinal Mazarin die Erlaubnis zu erwirken, daß er als Volontair mit dem Range eines Rittmeisters den Feldzug gegen die Spanier in den Niederlanden mitmache.

Schon in Brüssel trat der Prinz seinem Hofmeister gegenüber so unlenksam und selbständig auf, daß dieser einsah, er könne, wenn er seine Instruktion halten wolle, "bei so gestalter Sache nichts fruchtbarliches schaffen", und Herzog Adolf Friedrich um Entlassung bat. * )

Noch schlechter gefiel es dem schlichten, ehrenhaften mecklenburgischen Edelmann in dem teuren und in Sittenlosigkeit versunkenen Paris, während der Prinz trotz steter Geldnot den Reizen und Verführungen des Pariser Lebens nicht zu widerstehen vermochte. Nach mehrfach wiederholten Bitten erhielt dann Plessen die Erlaubnis zur Rückreise, ** ) als Christian ins Feldlager aufbrach. Zu seinem Glücke fand der Prinz schon in Paris einen edelmütigen Freund an dem Grafen Rantzau, der Generalleutnant in französischen Diensten war. Ihm wurde er als Volontär zugeteilt, und der Graf erhielt den Prinzen wie dessen Gefolge während des Feldzuges in Holland fast ganz und versorgte ihn auch mit Geldmitteln.

Vom 20. Mai ist der erste Brief datiert, den Christian aus dem Feldlager vor der von den Spaniern besetzten Festung


*) An zur Nedden schrieb er den 1. Februar: "Ich finde, daß S. F. Gn. actiones allgemach ad summam libertatem und absolutum dominium tendiren, daher ich dann hinkünftig, da ich anders meine Instruction und Gewissen beobachten will, S. F. Gn. mit gar geringem Nutz möchte aufwarten können."
**) Den 7. August d. J. traf Plessen wieder in Hoikendorf ein.
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Gravelingen in die Heimat schrieb. Er bezeichnete es darin als ein wahres Glück, daß er jetzt vor dem Feinde stehe, denn in Paris borge ihm niemand mehr ein Brot oder eine Flasche Wein: so sei sein Kredit dort untergraben.

Zu größeren Kämpfen kam es bei der Belagerung nicht, und für die kleinen Scharmützel, die zahlreich vorfielen, zeigte der Prinz wenig Interesse. Man spottete, er rieche lieber poudre de Cypre in Paris als Schießpulver vor Gravelingen. Auch über seine Mittellosigkeit lachten die Franzosen viel. In der Tat hatte er nur noch einen einzigen Anzug, den sein Kammerdiener Eckard gelegentlich nachts auszubessern hatte. Die Spötter verstummten indessen, als der Prinz sich bei einem nächtlichen ernsthaften Kampfe gegen einen Entsatzversuch der Spanier (den 4./5. Juli 1644) auszeichnete.

Kurz vor der Übergabe der Festung, die den 29. Juli erfolgte, wurde der Prinz von einer explodierenden Mine des Feindes zu Boden geworfen und ganz mit Erde überschüttet, ohne jedoch verletzt zu werden.

Im September kehrte er nach Paris zurück und brachte nun dort den Winter zu, in immer steigender Geldnot, da alle seine Mahn= und Bittbriefe in die Heimat erfolglos blieben. Er empfand dies um so mehr, als er erfuhr, daß auch sein Bruder Karl in Frankreich reise, dem Anschein nach mit Mitteln ausreichend versehen, während man ihn, den Thronfolger, ganz im Stiche ließ. * ) Um böse Scenen im fremden Lande zu vermeiden, bekam deshalb Prinz Karl den Befehl, jedes Zusammentreffen mit dem Bruder zu vermeiden.

Ein überaus schweres Leben hatte damals Christians getreuer Kammerdiener Eckard, nicht nur, daß er die üble Laune des Gebieters in erster Linie und nicht selten handgreiflich zu fühlen bekam. sondern noch schlimmer war: Christian umgab sich mehr und mehr mit Franzosen, denen er seine volle Zuneigung schenkte. Die übermütigen Franzosen behandelten die zwei Deutschen, die schließlich allein bei ihrem Herrn aushielten, Eckard und einen Lakaien Namens Jacob, "wie die Hunde", und auch Christian selbst entzog den beiden Deutschen sein Vertrauen.

Anfang 1645 erkrankte der Prinz an einem Fieber, das, anfangs leicht auftretend - er schrieb selbst noch den 14. Januar,


*) Prinz Karl erhielt auf seiner zweijährigen Reise vom 24. Okt. 1644 bis zum 17. Dez. 1646 im ganzen 9435 Taler.
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er leide an einem "kleinen" Fieber - sich rasch verschlimmerte. Nach Eckards Meinung war die Krankheit vorzugsweise veranlaßt durch die Gemütserregung des Prinzen über das lange Schweigen des Vaters und seine elende Lage. Wochenlang schwebte der Prinz in verwirrten Phantasien zwischen Leben und Tod. Wieder war es Graf Rantzau, der edelmütig Hülfe leistete, er lieh 40 Pistolen, damit Arzt und Apotheker bezahlt werden könnten. Auch die Gemahlin des schwedischen Gesandten nahm sich des Verlassenen an und sandte ihm täglich eine gute Brühe. Seine Französische Dienerschaft hingegen benutzte gerade diese Zeit, um ihn auf das Schamloseste zu bestehlen !

Noch während der Krankheit kam ein Agent Adolf Friedrichs, der Rat Nicolai, nach Paris und sandte von da einen Bericht über Christians Zustand in die Heimat. Über seine Umgebung urteilte Nicolai: "Es scheint, daß unter dem Gesinde, das guten Teils Franzosen seint, große Unordnung vorgehe." Der treue Valentin war es, der endlich dem genesenden Prinzen diese Betrügereien aufdeckte, dafür überfielen ihn die Franzosen und verwundeten ihn derart, daß er starb; der wackere Mann mußte also seine Treue mit dem Leben bezahlen.

Am 25. Februar, nachdem er sechs Wochen im Fieber gelegen, konnte Prinz Christian zum erstenmal wieder einen Brief in die Heimat (an zur Nedden) für sich schreiben lassen und selbst unterzeichnen, den 4. März schrieb er an den Vater und bat um Erlösung aus seiner Lage.

Der Vater richtete als Antwort auf diesen Brief ein kerniges, ernstes Ermahnungsschreiben an den Sohn: Mit Schmerzen habe er erfahren müssen, wie Christian die Franzosen vor den Deutschen an sich gezogen und wie etliche leichtfertige Franzosen ihn in seiner Krankheit betrogen und bestohlen hätten. Er möge sich das Sprichwort merken: Qui non vult falli, fugiat consortia Galli. Geld aber sandte er auch jetzt noch nicht, es war ihm noch nicht gelungen, solches aufzubringen. Unterhandlungen wegen einer Anleihe zogen sich hin, und die freiwillige Reisebeisteuer, die Adolf Friedrich, wie schon 1643, so auch jetzt wieder von den Ämtern und Ständen forderte, ging zum Teil überhaupt nicht, zum Teil doch langsam ein. * )


*) Nach einer Quittung sind in den Jahren 1645 und 46 nur 579 Tlr. aus dem Lande an Reisebeisteuer für Herzog Christian von der Renterei wirklich empfangen; die Summen, die von den einzelnen Ämtern in Aussicht gestellt waren, betrugen für Ende 1645 allein 1500 Tlr. Die Ämter hatten also in ihrer Notlage ihre Zusagen nicht halten können.
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Der arme Prinz mußte also, um nur die dringendsten Schulden in Paris zu bezahlen und für den neuen Feldzug sich notdürftig auszurüsten, 2000 Tlr. leihen. Ende Mai ging er wieder zur Armee, die vor Mardyk bei Dünkirchen lag, als Rittmeister und Führer einer Schwadron. Von hier aus sandte er seinen Stallmeister, Bogislav v. Schwerin, mit einem Schreiben (dat. v. 8. Juli) in die Heimat, in dem er sich beklagt, daß er weder die versprochenen Pferde noch Geld bisher erhalten. Die Pferde waren nun allerdings zur Absendung längst bereit, auch standen seit Mitte Juni 2000 Tlr. für Christian in Hamburg. Die Nachricht davon war nach Paris gesandt, und Christian, der mittlerweile abgereist war, hatte sie deshalb noch nicht erhalten.

Der Vater fand den Ton dieses Schreibens durchaus ungebührlich und tadelte in seiner Antwort (v. 29. Juli) Christian scharf, daß er "seinen unbefugten Unmut dem schuldigen Respect gegen den Vater vorgesetzt und Reden gebraucht habe, die ihm weder als einem Sohn noch als einem zu Gottes Ehr und zur Landesregierung geborenen Fürsten anständig, die Uns auch gewiß, wenn Wir so bald vergessen wollten Vater, als Du vergissest Sohn zu sein, leicht und ohnschwer zu solcher Resolution bewegen könnten, die Du hernacher gerne geändert sehen möchtest."

Schwerin erhielt aber die 2000 Tlr. sowie auch die Pferde mit auf die Rückreise zu Christian und lieferte beides Ende Oktober an ihn ab und zwar in Paris, wohin Christian, des ziemlich tatenlosen Lagerlebens überdrüssig, zurückgekehrt war.

Von hier aus bat er im Dezember um die Erlaubnis zur Rückkehr und erhielt sie. Geldmangel hielten ihn zwar noch einige Monate auf, und auch in Hamburg, wo er den 15. März 1646 eintraf, zauderte er noch fast 14 Tage lang, sei es weil ihm wieder das Geld ausgegangen war, oder weil er sich scheute, dem Vater unter die Augen zu treten. Endlich kam er den 30. März in Schwerin an.

Bei all dem Trüben, was Christian auf seiner Reise durchgemacht hatte, war sie doch für seine Entwickelung nicht ohne Frucht geblieben. Er war ein gewandter Kavalier, auch ein guter Reiter geworden. Leider hatte auch die Vorliebe für französisches Wesen in seinem Herzen Wurzel gefaßt, die er fortab sein Leben hindurch festgehalten hat.

Zu seinem Unterhalt setzte ihm der Vater den 14. Mai 1646 jährlich 2000 Taler aus, die er nach Belieben in der Fremde oder in der Heimat verbrauchen möge. War er in der Heimat, so bekam er außer den 2000 Tlrn. noch freies Futter für

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12 Pferde und freie Speisung bei Hofe für sich selbst, einen Kammerjunker, 2 Pagen und 6 Personen niederer Dienerschaft.

Das war für einen Prinzen und Thronfolger recht knapp bemessen, und Christian kam damit nicht aus. Leider schlug er nun einen Weg ein, der ihn sofort wieder in den schroffsten Gegensatz zu seinem Vater brachte. Er beanspruchte nämlich auf Grund seiner früheren Wahl zum Koadjutor die Administratorwürde des Bistums Schwerin * ), Adolf Friedrich aber hatte das Stift während Christians Minderjährigkeit (den 17. Mai 1634), ohne auf dessen frühere Wahl Rücksicht zu nehmen, für sich und seine Nachfolger selbst erworben; er wies deshalb mit großer Entrüstung die Forderung des Sohnes zurück und drohte mit Entziehung der 2000 Taler.

Adolf Friedrich sprach sich über diesen neuen Streit, den ihm sein widerspenstiger Erstgeborener erregte, in einem Brief an seinen Liebling Karl mit folgenden Worten aus: Dein Bruder Christian macht uns viele Molestias, wie er sich nämlich selbst unserm ganzen fürstlichen Hause zu großem Präjudiz, bei unserm Stift Schwerin mit großem Unfuge affectiert und uns gleichsam a statu zu degradieren gedenket, sich selbsten propria auctoritate den Bischoftitel arrogieret und den Capitularen ihre Erklärung, weil sie ihm den bischöflichen Titel nicht geben, auch nicht zwei Bischöfe erkennen, noch haben wollen und können, mit großem Unmut wieder zurückgeschickt und sich wider dieselben allerhand Drohungen vernehmen lassen. Wir können aber und wollen in diese und dergleichen iniqua et insana postulata nimmermehr eingehen, noch die letzte Capitulation löcherig machen lassen und möchten hierüber Dein Judicium gern vernehmen. Wir haben das Stift Schwerin nämlich mit großer Mühe und Unkosten durch die letzte Capitulation an unser fürstl. Haus zu dessen unästimirlichen großen Nutzen gleichsam erblich erhandelt, daß nämlich zu jeder Zeit und bis an den lieben jüngsten Tag der regierende Herzog zu Mecklenburg Schwerinscher Bischof sein und kein anderer oder gar ein Fremder nimmermehr dazu erwählet werden solle. Dies cum applausu unserer ganzen Ritter= und Landschaft."

Obgleich die Rechtslage keineswegs so günstig für Adolf Friedrich war, wie er nach diesen Worten anzunehmen scheint


*) Vergl. Meckl. Jahrb. 49, 209 ff. Der frühere Administrator, Prinz Ulrich von Dänemark, war den 12. August 1633 gestorben.
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- denn das Kapitel hatte sich 1625 bestimmt verpflichtet, nach Ulrichs Absterben Herzog Christian zu dessen Nachfolger zu wählen -, so gab doch Christian diesmal bald nach. Die Entschiedenheit, womit er später immer für die Vereinigung der mecklenburgischen Lande in einer Hand eingetreten ist, erlaubt wohl den Rückschluß, daß er sich schon damals von der Schädlichkeit einer Abtrennung Ratzeburgs hat überzeugen lassen. Er verzichtete schon den 4. Juli auf das Stift, nicht ohne allerdings sein jus radicatum zu betonen, bat aber um Amt und Schloß Bützow, damit er Beschäftigung habe und nicht mit dem Vater an einem Orte zu wohnen brauche, was allerdings bei dem heftigen Temperament beider leicht zu neuen Zusammenstößen führen konnte. Adolf Friedrich war hiermit noch nicht zufrieden, er wollte von keinem "jus radicatun" Christians etwas wissen, verlangte "volle söhnliche Unterwerfung" und drohte wieder, ihm sein Jahrgehalt entziehen zu wollen. Christian brauste heftig auf, als er seines Vaters Antwort bekam, der Vater noch heftiger, als er hiervon hörte; endlich kam im Oktober eine Aussöhnung zustande mit persönlicher Aussprache beider. Aber es litt den Prinzen nur ein paar Tage am väterlichen Hofe, er nahm vielmehr sogleich das unstete Wanderleben, das er schon bisher geführt, wieder auf, bald dieser, bald jener Amtshof diente ihm vorübergehend zum Aufenthalt; auch in Lübeck oder Strelitz, wo seine Tante, Eleonore Marie, die Witwe Johann Albrechts II., ihren Wohnsitz hatte, weilte er öfter.

Im Herbste des Jahres 1646 kehrte auch Prinz Karl zurück, und die alte Eifersucht zwischen den beiden Brüdern flammte in solcher Stärke wieder auf, daß sie sogar Ende November bei Bützow im Zweikampfe auf Pistolen Schüsse gegen einander wechselten, allerdings ohne sich zu verwunden.

3. Christians erste Vermählung.

Bei seinem Besuche in Strelitz sah Christian die Stieftochter seiner Tante, Christine Margarete, die, geboren im Jahre 1615, sich 1640 mit Herzog Franz Albrecht von Sachsen=Lauenburg vermählt hatte und seit dessen Tod * ) im Jahre 1642 verwitwet war. In seiner Jugend war sie seine Lieblingsmuhme gewesen, und nun begann er, obgleich sie 8 Jahre älter war als er, ihr seine Huldigungen aufs neue zu widmen. Sie wohnte meistens


*) Er war 44 Jahre alt in einem Gefecht bei Schweidnitz den 21. Mai 1642 gefallen.
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auf ihrem Witwensitz zu Stintenburg, auf einer Insel im Schaalsee, das damals im Kreise ihrer Bekannten gewöhnlich nach ihr selbst Stinchenburg genannt wurde.

Nach mehrfachen Besuchen Christians in Stinchenburg erfolgte Anfang 1647 sein Heiratsantrag. Die Herzogin lehnte nicht ab, antwortete aber, das entscheidende Wort habe Herzog Adolf Friedrich zu sprechen. Der Prinz richtete also an den Vater ein schriftliches Gesuch, erhielt aber eine durchaus ablehnende Antwort: Die zu nahe Verwandtschaft und besonders das reformierte Glaubensbekenntnis der Herzogin ließen die Verbindung untunlich erscheinen; zugleich wurde Christine Margarete angewiesen, die Huldigungen des Prinzen fortan zurückzuweisen.

Allein war es die Stärke der Liebe oder, was nach dem Charakter des Prinzen wie der weiteren Entwickelung des Verhältnisses wahrscheinlicher ist, sein Eigensinn: er hielt an seiner Erwählten fest und suchte mit Hülfe der Landstände zum Ziel zu gelangen. Nach längeren Verhandlungen ließen sich diese, um den Thronfolger nicht vorweg gegen sich aufzubringen, zu der gewünschten mündlichen wie schriftlichen Verwendung bei Adolf Friedrich bereit finden. Sie erhielten aber in einer Audienz am 30. Juli eine schroffe Abweisung und mußten sich sogar vorwerfen lassen, ihr Auftreten komme fast einer Rebellion gleich.

Darauf beginnt der Prinz wieder ein Wanderleben, das ihn neben häufigen Besuchen in Stinchenburg zu fast allen benachbarten Höfen führte. Überall, bei den Bischöfen von Bremen und Lübeck, in Wolfenbüttel, am dänischen Hofe und in Schweden, auch in Cleve beim Kurfürsten von Brandenburg sucht er Unterstützung für seinen Heiratsplan und seine Absichten auf das Bistum Schwerin, die er nunmehr in der Form wieder aufnahm, daß er zu seinem und seiner künstigen Gattin Unterhalte den Nießbrauch des Bistums - ohne die Hoheitsrechte - begehrte. Es laufen denn auch in Schwerin eine ganze Reihe von empfehlenden Schreiben ein, die aber alle von Adolf Friedrich kurz abgefertigt werden. Ein Besuch in Stockholm trug ihm die Zusicherung einer jährlichen Pension von 2000 Rtlrn. auf 3 Jahre ein, ein ähnlicher in Kopenhagen ein Geschenk von 600 Tlrn. Neuen schweren Anstoß gab er dem Vater durch sein Verhalten im Lande selbst. Wenn er in einem der herzoglichen Amtshäuser oder in dem Fürstenhofe einer Stadt Quartier genommen hatte, so pflegte es dort recht übermütig und lustig herzugehen, es wurde weidlich gezecht und manches Unüberlegte begangen. Als Verbote dem Unwesen kein Ende machten und aus Doberan neue Klagen kamen, legte

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Adolf Friedrich im Dezember 1648 12 Soldaten unter einem Offizier in das dortige Amtshaus mit dem Befehl, wenn Christian wieder dorthin zu kommen sich unterstehen sollte, ihn mitsamt seinen mutwilligen Dienern beim Schopf zu nehmen und gefänglich nach Schwerin zu bringen. Ja, er befiehlt sogar, falls der Sohn und seine Diener sich nicht sollten gefangen nehmen lassen wollen, sondern noch mehr Gewalt verüben. so solle man Feuer auf sie geben und sie "vom Höchsten bis zum Niedrigsten niederschießen und keinen verschonen". Der Prinz hatte nämlich nach einem Zechgelage mit mehreren Edelleuten der Umgegend von dem Doberaner Küchenmeister geordert. seine Genossen im Amtshause für die Nacht aufzunehmen, und auf die Weigerung des Beamten mit der Faust und dem blanken Säbel auf ihn eingehauen.

Einen großen Teil der Schuld schob Adolf Friedrich auf den damaligen Kammerdiener des Prinzen, Heinrich Meyer, der außerdem in Lübeck despektierliche Reden gegen Adolf Friedrich geführt haben sollte. Als Meyer einmal von Stinchenburg, um Besorgungen zu machen, nach Schwerin kam, wurde er verhaftet und einem langen Verhör unterworfen. Allein man brachte nichts besonders Belastendes aus ihm heraus, man schickte ihn also mit 30 Tlrn. Reisegeld über Wismar auf ein Schiff mit dem Bedeuten, sich in Mecklenburg nicht wieder blickenzulassen; er kehrte indessen so schnell wie möglich nach Stinchenburg zurück.

Mannigfache Verwendung benachbarter Fürsten brachte es endlich zu Wege, daß Adolf Friedrichs Räte einen Revers entwarfen, den der Prinz unterzeichnen sollte; geschehe dies, so stimmen sie für Genehmigung der Vermählung und angemessene Apanage. Nach diesem Entwurf soll Christian sich verpflichten, streng an der Augsburgischen Konfession festzuhalten. Alles calvinistische Treiben soll auf immer dem Lande fern gehalten bleiben und die Herzogin Christine Margarete ihren Gottesdienst im Stillen zu üben gehalten sein. Ferner soll Christian im voraus alle Bestimmungen anerkennen, die der Vater über Apanage seiner zweiten Gattin und aller seiner übrigen Kinder schon getroffen habe oder noch treffen werde. Auch alle Diener des Vaters soll der Sohn behalten.

Der Prinz war durchaus nicht geneigt, sich dem allen zu unterwerfen und stellte Gegenbedingungen auf. Unter ihnen steht an der Spitze die Abtretung des Stiftes Schwerin, die er also immer noch nicht aufgegeben hatte; ferner forderte er das Gut Kritzow, das ihm von seiner Großmutter erblich hinterlassen

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sei, Nachzahlung von 6000 Tlrn. rückständig geblichener Apanagegelder, Bezahlung seiner Schulden in Frankreich, eine angemessene Summe zu Ausrichtung der Hochzeit und Ausstattung des gebührenden Hofstaates, endlich Rückgabe jenes früheren Reverses und genaue Rechenschaft über die Hinterlassenschaft seiner verstorbenen Mutter.

Die Forderung von der Rückgabe des Reverses hängt zusammen mit der Schwenkung, die mittlerweile Adolf Friedrich in der Erbfolgefrage gemacht hatte. Er hatte nämlich im Jahre 1647, gewiß durch das Verhalten seines Erstgeborenen bewogen, eine Umarbeitung seines ersten Testamentsentwurfes vornehmen lassen, nach welcher Herzog Karl zum Erben des Güstrower Landes im Falle von dessen Erledigung bestimmt ward. Somit hatte der leidige Zwist noch die Folge, die unselige Gepflogenheit der Erbteilungen, der gegenüber die Einführung der Primogenitur ohne Zweifel ein Fortschritt war, wieder auf die Bahn zu bringen und so die wichtigsten Landesinteressen zu gefährden. Gerade in diesem Punkte standen sich fortab Vater und Sohn in unversöhnlichem Gegensatze gegenüber, und so viel auch Christian gefehlt haben mochte, so begreiflich auch die Scheu des Vaters ist, diesem so ungeberdigen Charakter die Regierung über sein ganzes Land in die Hand zu geben, so muß man doch in dieser Frage auf Christians Seite stehen: er kämpfte einen guten Kampf, wenn er alle Energie entfaltete, um diese gefährlichen Pläne seines Vaters zu durchkreuzen. Auch sonst läßt sich nicht leugnen, daß der Vater an der Verschärfung der Streitigkeiten einen Teil der Schuld mit trägt, insofern er in der Tat seinen Erstgeborenen schlechter behandelte als seinen zweiten Sohn, ihn allzu lange und eng am väterlichen Gängelbande führen wollte und die gelegentlichen Streiche jugendlichen Übermutes und eines hitzigen Temperamentes, selbst auch im Alter noch ebenso hitzig, allzu strenge beurteilte.

Noch gab der Sohn die Versöhnung mit dem Vater nicht auf: Im Januar 1649 richtete er von Stinchenburg aus wieder einmal ein inständiges Gesuch an ihn, seinen Argwohn gegen ihn, den er nicht verschuldet habe, fahren zu lassen und ihm sein Vaterherz wieder zu erschließen, er habe nie, was freilich schwerlich aufrichtig und jedenfalls tatsächlich unrichtig war, den Gedanken oder Vorsatz gehabt, dem Vater zu widerstreben. In seiner Antwort hält ihm Adolf Friedrich in strengem Tone, indem er noch immer seinen Sohn wie einen Knaben behandelt, der zurechtgewiesen werden soll, ein ausführliches Register aller seiner Ver=

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fehlungen vor und verlangt für die Zukunft besseren Gehorsam und besonders auch Entlassung der übelwollenden Ratgeber. Wenn er aber in seinem Ungehorsam beharre, werde er sich Gottes Zorn und Strafe und den Fluch des Vaters zuziehen. Mit den übelwollenden Ratgebern meinte er den Kammerjunker Zacharias v. Rochow, der Calvinist und Ratgeber der Herzogin Christine Margarete war und allerdings, wie sich aus Meyers Verhör ergeben, den Prinzen bei allen seinen Schritten beraten hatte und ihm bei Abfassung der nötigen Schriftstücke zur Hand gegangen war.

Das ganze Jahr 1649 verging unter fruchtlosen Verhandlungen, in die auch nach einer neuen Reise Christians zu Friedrich Wilhelm nach Cleve (im März) der Kurfürst eingriff. Christian gab zwar seine Ansprüche auf das Stift Schwerin wieder auf und wünschte statt dessen die Komturei Mirow nebst 5000 Tlrn. Barzahlung (so den 1. Juni), und hierüber wäre ein Einvernehmen unschwer zu erzielen gewesen, aber die Gegensätze der beiderseitigen Anschauungen über die Erbfolge machten es unmöglich. - Endlich reiste Christian im November nach Wien, um mit Brandenburgs Hülfe den Kaiser selbst für seine Wünsche zu gewinnen. In einer persönlichen Audienz übergab er d. 22. Nov./1. Dez. eine Klage gegen den Vater, daß dieser ihm keinen standesgemäßen Unterhalt gewähre, seine Vermählung dadurch hindere und einen Revers von ihm fordere, der mit dem im mecklenburgischen Fürstenhause gültigen Erstgeburtsrechte im direkten Widerspruch stehe. Der Prinz bittet, daß der Kaiser den Kurfürsten von Brandenburg und das gesamte Haus Braunschweig=Lüneburg zu Kommissarien zur Regelung seiner Angelegenheiten bestelle.

Seinem Antrage ward in Wien stattgegeben * ) (Dez. 1649). In Erwiderung des betreffenden kaiserlichen Erlasses bat Adolf Friedrich (im Februar 1650) um Aufschub und die Ernennung von noch zwei Schiedsrichtern, dem Kurfürsten Johann Georg von Sachsen und dem Bischof von Lübeck, Herzog Johann von Holstein. Da er erst Antwort auf diese Eingabe, die dann zustimmend ausfiel, abwarten wollte, so ließ er Abgesandte von Brandenburg und Lüneburg, die am 20. Februar in Hamburg eintrafen, vergebens warten, sodaß sie Mitte März unverrichteter Sache wieder abreisen mußten.


*) Nur wurde nicht neben Friedrich Wilhelm dem gesamten Hause Lüneburg, sondern nur Herzog August von Wolfenbüttel die Kommission übertragen.
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Das junge Paar schob nun die Trauung nicht länger hinaus; sie fand den 6. Juli 1650 in Hamburg statt, in Abwesenheit Adolf Friedrichs * ), der noch kurz vorher einen abgesandten Kavalier seines Sohnes überhaupt nicht zur Audienz zugelassen noch das ihm mitgegebene Schreiben angenommen hatte.

In den Ehepakten verspricht Christian, seine Gattin in der freien Übung ihres Bekenntnisses nicht zu stören und die Tochter reformiert erziehen zu lassen. Besonders wichtig für die weitere Geschichte der Ehe sind einige Bestimmungen über den Unterhalt des Paares geworden. Sie lauten: "Obwohl alsobald mit und nach vollzogenem Beilager Herzog Christian Liebd. die Tafel und Hofstaat und was dazu gehört, aus dero eigenen Mitteln zu führen und zu erhalten schuldig wären, Se. Liebd. solches auch gerne täten; dieweil aber deroselben Herr Vatern zu S. Liebd. Unterhalt und Führung des Ehestandes bis dato keine Anstalt gemacht, auch allem Ansehen nach damit noch wohl eine Weile zurück halten wird, also verwilligen Wir, die verwittibte Herzogin zu Sachsen, daß zu dem Behuf S. Liebd. die Abnutzung Unseres im Lande Sachsen liegenden Gutes Stinchenburg, wie auch des mecklenburgischen Amtes Zarrentin, so Wir gegen 19500 Tlr. von S. Liebd. Herrn Vatern in Pfandschaft haben, zu Bestellung des gesamten Hof= und Hauswesens anwenden, auf bemeldtem Gute und Amte die Anstalt zur Haushaltung aufs beste als es Seine Liebd. gut befinden, anordnen und bestellen mögen." An Christian werden auch 15000 Tlr., die seiner Gattin wegen ihrer ersten Ehe noch nicht bezahlt sind, und 6000 Tlr., die ihr ebenfalls zu Schmuck, Kleinodien, Wagen und Pferden gebühren, angewiesen, damit er sie eintreibe. Wenn aber Herzog Christian von seinem Vater ein oder anderes Amt angewiesen erhält oder die Landesregierung und also eigene Mittel, um seinen Hofstaat zu führen, erlangt, so "wollen Wir", heißt es weiter, "daß obgedachtes Unser Gut Stinchenburg und Amt Zarrentin samt allen Nutzungen Uns wieder eingeräumt und durch Unsere Beamten administriert werde."

Christian verschreibt seiner Braut 6000 Tlr., für die er am Morgen nach der Hochzeit eine Obligation ausstellen will, und ein jährliches Nadelgeld von 1000 Tlrn., das zugleich als Verzinsung der Morgengabe gilt.


*) Zugegen waren Herzog August von Braunschweig=Lüneburg und dessen Gemahlin, die ältere Schwester der Braut, und ein Gesandter des Kurfürsten Friedrich Wilhelm, Graf Kinsky.
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Im Oktober 1650 reiste er nochmals nach Wien und bemühte sich besonders dahin, daß ihm als Apanage die Ämter Rehna * ) und Schönberg überlassen, außerdem aber die Unkosten während der Dauer der Zerwürfnisse mit seinem Vater ersetzt würden.

Endlich im Frühjahr 1651 traten die Gesandten der vier Schiedsrichter in Salzwedel in der Altmark zusammen. Da die Sitzungen in Salzwedel dem Lande teuer werden mußten, so entschloß sich Adolf Friedrich zum Einlenken. Er ging auf Brandenburgs Vorschlag ein, dessen Kommissarien in Schwerin zu empfangen, und hier kam eine Vereinbarung zustande (den 13. Juni 1651), nach der Adolf Friedrich seinem Sohn das Amt Rehna abtrat und eine Apanage von 6000 Tlrn. jährlich aussetzte; was bei den Einkünften von Rehna an dieser Summe fehlt, soll bar zugezahlt werden.

Zur Vermählung gab Adolf Friedrich seine Zustimmung auch jetzt noch nicht, erteilte aber (d. 22. August 1651) dem jungen Paare die Erlaubnis, nach Schwerin zu kommen. Es machte jedoch keinen Gebrauch davon, vielmehr fing bald neuer Streit an. Noch im selben Monat verlangte Christian durch ein Schreiben vom Vater Bezahlung der alten Pariser Schulden und Gewährung einer bedeutenden Holzlieferung, da im Amte Rehna kein schlagbares Holz sei. Die schnell auf Stinchenburg sich einstellende Geldnot war für diese Forderungen gewiß das Hauptmotiv. Denn obgleich die Königin Christine von Schweden, durch Urkunde vom 9. März 1650 die jährliche Pension von 2000 Tlrn. bis auf weiteres wieder bewilligt und den 13. Mai 1651 Kurfürst Friedrich Wilhelm bis zu Christians Regierungsantritt ihm jährlich 2000 Tlr. aus den Zolleinkünften von Lenzen ** ) ausgesetzt hatte (d. 13. Mai 1651), so reichte doch dies alles nicht aus, auch bei bescheidenen Ansprüchen den Hofhalt zu bestreiten. In einem Anschlage für das Jahr 1651 werden die notwendigen Ausgaben auf 16014 Tlr. berechnet, diese Summe überstieg die Einnahmen (im ganzen 10000 Tlr. außer dem Ertrage von Stinchenburg und Zarrentin) bei weitem. *** ) Dazu


*) Adolf Friedrichs Schwester, Anna Sophie, die dort gewohnt hatte, war den 11. Febr. 1648 gestorben.
**) Sie sollten später zurückgezahlt werden, doch ist dies allem Anschein nach weder geschehen noch überhaupt verlangt worden.
***) Nach Dav. Franck, der in seinem "Alten und Neuen Mecklenburg" in Bd. XIV, besonders Kap. VI. die Mißverständnisse im Schweriner Fürstenhause ausführlich erzählt hat, trug sich Christian damals mit dem Plane, zwei Regimenter für den König von Frankreich zu werben; der französische Gesandte zu Hamburg sollte das Geld dazu vorschießen, einige französische Offiziere kamen vorläufig nach Stinchenburg. Der (  ...  )
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kam, daß es mit der Einigkeit unter den Neuvermählten bald vorbei war.

4. Entzweiung Christians mit seiner Gattin.

Der Zankapfel ward zwischen die Gatten geworfen durch die Frage, ob dem Herzog, nachdem er Rehna und die 6000 Tlr. erhalten, noch die Administration von Stinchenburg und Zarrentin zustehe oder nicht. Christian bejahte die Frage, weil die vom Vater ausgesetzte Summe zur Führung des Haushaltes nicht hinreiche. Die Herzogin verneinte sie unter Hinweis auf den Ehekontrakt. Sie würde schwerlich so entschieden bei ihrer Auffassung beharrt sein, wenn sie nicht mittlerweile den schroffen und eigenwilligen Sinn ihres Gatten genauer kennen gelernt hätte. Behielt er die Verwaltung, so fürchtete sie, er werde die Güter ruinieren und ihr selbst mehr und mehr alle Selbständigkeit rauben. Christian sah hierin eine Auflehnung gegen seine rechtmäßige Gewalt als Eheherr und ersuchte schon im November 1651 den Hofprediger zu Stinchenburg, die Herzogin zur Friedfertigkeit zu ermahnen. Sie stellte darauf dem Geistlichen ein langes Memorial voll lebhafter Klagen zu (den 13. Nov.) "Eine geraume Zeit und oft - so heißt es darin - habe ich mich überwunden, solange ich es mehr für eine menschliche Übereilung als bösen Vorsatz und verborgene Intention angesehen. Nachdem ich aber aus vielfältigen und ziemlich deutlichen Reden, auch aus itzigem Verhalten befunden, daß es einzig und allein darauf abgesehen, mich zu forcieren und mürbe zu machen und alles, was ich noch um und an der Seele habe, darein zu ziehen und mir ärger und unhöflicher zu begegnen, als wohl unter Leuten gemeinen Standes zu geschehen pfleget, so mußte es mich ja wohl viel tiefer im Grunde meiner Seele schmerzen. Meine Güter werden durch die Hofhaltung ruiniert, mein Vieh wird aufgezehrt, und sogar das elende Haus, darinnen alle Winkel vollgepacket und geleget


(  ...  ) Plan scheiterte schon an dem Mißtrauen, das der Gesandte gegen die Zuverlässigkeit des Prinzen faßte. Eine archivalische Bestätigung dieser Nachricht ist bisher nicht gefunden worden; es ist also möglich, daß hier eine Verwechslung vorliegt mit der etwas späteren spanischen Werbung (s. n. S. 224). Die spanischen Truppen sollten mit der Partei der Fronde in Frankreich zusammenwirken, die damals unter Condés Führung in Waffen stand. Es können also bei den Vorverhandlungen über diese Werbungen sehr wohl französische Offiziere von Condés Partei in Stinchenburg gewesen sein.
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sind, schwebt in stündlicher Feuersgefahr." * ) - "Ich bin meiner Tage wenige im Rosengarten gesessen, aber mehr betrübte Tage und Nächte, als ich diese Zeit über, die ich mit Sr. Liebd. im Ehestande verlebt, da ich stets entweder das Vergangene beweinen, das Gegenwärtige und Zukünftige aber bezittern und über dies alles noch hören muß, daß Sie sich über mich beklagen, kann Niemand in der Welt verlebt haben."

Christians Gegenmemorial klingt so gemäßigt, so liebevoll und demütig, wie nur möglich: "Daß Ihro Liebden in Betrübnis geraten, ist mir herzlich leid. Kommt die Ursache von mir. so ist es mir gewiß unbewußt. Ich habe Sie von Jugend auf geliebet und nachgehends, seit ich wieder aus Frankreich zurück bin, bis nun in meiner herzlichen Affection continuieret." "Sein meine Geberden und Worte bisweilen so beschaffen gewesen, daß Sie darob einen Verdruß bekommen, ist es wider mein Wissen und Willen geschehen. Ich bin ein Mensch, dazu noch ein junger, habe mich bei meinen vielfachen Widerwärtigkeiten wunderlich herumbringen und, um mich zu conservieren, oft seltsamem Humor der Leute mich accommodieren müssen. Darum meritiere ich mehr Geduld und Mitleiden als Zorn und Unwillen. Was Ihro Liebden Barschaft und liegende Güter anlangt, so begehre ich Sie um diese keineswegs zu bringen, noch auch davon einen Pfennig vor mich aufzulegen. Daß Sie mir aus denselben Gutes getan und in meiner Not assistieret, solches habe ich nie geleugnet. sondern mit Mund und Hand bekannt und begehre Ihr den Dank, der Ihr dafür gebühret, nicht zu weigern."

Der Brief klingt äußerst gewinnend, allein wenn man an die Scenen denkt, die Kayser und andere früher mit Christian erlebt, so wird man die Schilderung der Herzogin nicht für übertrieben halten. Und was die Hauptsache ist, in der eigentlichen Streitfrage gab Christian nicht nach, es gelang deshalb dem Geistlichen nicht, den Frieden wiederherzustellen.

Auch ein auf Wunsch beider Gatten von Herzog August von Wolfenbüttel und dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm unternommener Versuch, durch Sendboten den Streit zu schlichten, blieb fruchtlos; obgleich beide Fürsten zum Frieden rieten, verschärfte sich das Mißverhältnis noch, als Christian mehr und mehr


*) Dies zielt vermutlich auf alchimistische Studien, die ihr feuergefährlich erschienen sein mögen. Von Christians Vorliebe für solche wird unten noch die Rede sein.
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die alten Diener seiner Gattin zu beseitigen trachtete und weiterhin in Zarrentin auf eigene Hand einen neuen Amtsschreiber anstellte.

Ein Abgesandter Adolf Friedrichs, der uns bekannte Abraham Kayser, fand die Herzogin im Juli 1652 in Abwesenheit ihres Gatten - er machte damals eine Reise nach Hamburg und Aurich - krank und voll Kummer. Unter vielen Tränen klagte sie, man versperre ihren Dienern den freien Zutritt zu ihr; sie werde von ihrem Gemahl verachtet und gering angesehen, so daß der allgemeine Ruf in der Gegend schon gehe, er wolle sich scheiden lassen. Daß ihr Ehestand noch nicht mit Kindern gesegnet, sei Gottes Wille, aber der Prinz habe keinen Funken Liebe mehr für sie * ) und behandle sie wie eine Sklavin und nicht, wie es unter fürstlichen Personen Sitte sei.

Nach Christians Rückkehr schrieb sie den 22. Sept. an den Großen Kurfürsten u. a.: "Mein geringstes Unglück ist, daß ich meiner Güter beraubt werde; mein Leib und Person stehet in täglicher Gefahr des Gefängnisses. Meines Lebens bin ich dergestalt keine Stunde sicher. Ja, was das Höchste ist, so trachtet man, wo es möglich, sogar auch meine Ehre zu beflecken." Sie spricht schon davon, sich dem Unglück zu entziehen und sucht um Schutz nach. Ähnliche Schreiben sandte sie an Adolf Friedrich und an Schwester und Schwager in Wolfenbüttel.

Nach neuen heftigen Scenen zwischen den Gatten ging Christian wieder auf die Reise (d. 5. Okt. 1652) und zwar, ohne sichere Nachricht daheim zu lassen, über Aurich nach dem Haag. Christine Margarete wandte sich nun an ihre Schwester Sophie Elisabeth nach Wolfenbüttel um Rat, und diese kam zu ihr nach Stinchenburg. Beide beschlossen, sich Adolf Friedrich ganz in die Arme zu werfen, der sie nach Schwerin einlud.

Adolf Friedrich entschloß sich nun, weniger wohl um seiner Schwiegertochter willen, als um einen klaren Einblick in die Absichten Christians gegen ihn selbst zu gewinnen, zu äußerst scharfen Maßregeln. Den 29. Nov. 1652 erhielt Oberst v. Görtzgen Befehl, mit einer Abteilung Reiter und Fußvolk von Schwerin aus auf Rehna, Stinchenburg und Zarrentin zu marschieren und sich aller dieser Orte zu bemächtigen. In der Instruktion des Obersten heißt es u. a., falls Herzog Christian nach Stinchenburg komme und den Obersten dort verjagen wolle, so solle Gewalt gegen ihn gebraucht, und er gefangen genommen und nach Schwerin geführt werden.


*) Der Untreue, die Bacmeister (Westphalen III, 930) Christian vorwirft, hat Christine Margarete ihren Gatten niemals in ihren zahlreichen Schreiben bezichtigt.
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Vor dem anrückenden Obersten mußte sich die kleine Soldatentruppe, die Christian auf Stinchenburg hielt, ergeben, ihr Führer, Leutnant Müller, und zwei andere Offizianten, der von Christian eingesetzte Amtsschreiber Johann Eichholtz und der Trompeter Thomas Wersen, wurden zu Schwerin in die Bleikammer (im Schlosse) gefangen gesetzt, die sämtlichen Papiere Christians mit Beschlag belegt und mit nach Schwerin genommen; dort wurden Abschriften davon gefertigt und sie dann zurückgeschickt.

Bis in den Dezember blieb Görtzgen in Stinchenburg, dann erhob Lauenburg, zu dessen Territoriuni der Ort ja gehörte, Protest, und er zog ab, geleitete aber Christine Margarete bis an die Elbe, von wo sie nach Wolfenbüttel abgeholt ward. - Sie hat ihren Gatten nicht wiedergesehen.

Anfang 1653 kehrte Christian nach Deutschland zurück, blieb aber, gewarnt, vorerst in Lübeck und nahm dort den Oberstleutnant Johann Stellmacher und eine Anzahl Soldaten in seinen Dienst, darunter auch einen Konstabler (Geschützkundigen). Durch diesen ließ er in Lübeck für 400 Tlr. fünf kleine eiserne Geschütze nebst 100 Kugeln und sonstiger Munition und 30 gefüllte Handgranaten kaufen und dies alles von der geworbenen Mannschaft nach Stinchenburg bringen. Erst darauf kam er selbst und nahm sofort die Verwaltung von Zarrentin und Stinchenburg wieder in die Hand.

Inzwischen war es noch im Jahre 1652 vor der Abreise der Herzogin in Wien gelungen, bei Kaiser Ferdinand die Einsetzung einer Kommission, bestehend aus dem Kurfürsten und dem Herzog August von Wolfenbüttel, zur Schlichtung des ehelichen Zwistes zu erwirken. Als Herzog Christian nun seiner Gemahlin ebenso dringend wie ausführlich die Gründe vorführte, weshalb sie zurückzukehren habe - es sei gar kein Grund zur Abreise für sie vorhanden gewesen - ward er von ihr und Herzog August auf die Kommission verwiesen.

Das Einsetzungsdekret des Kaisers für die Kommission, datiert vom 24. September 1652, ging im Februar 1653 in Stinchenburg ein, ward aber von Herzog Christian sofort mit einem Protest beantwortet: beide Kommissare hätten auf seiten seiner Gemahlin die Ehepakten mit unterschrieben. seien also Partei; er bittet deshalb, die Kommission wieder zu kassieren. Um seine Bereitwilligkeit zur Versöhnung zu beweisen, ersuchte er seinen Schwager, Herzog August von Sachsen=Weißenfels, den Administrator des Erzstiftes Magdeburg, den er in seiner Residenz Halle persönlich aufgesucht hatte, und seinen Oheim Johann

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Kasimir von Anhalt=Dessau, die Vermittelung zwischen ihm und seiner Gattin zu übernehmen, und ließ durch sie dem Kaiser einen Revers vorlegen, der das Versprechen enthielt, wenn seine Gattin wiederkomme, ihr dann eheliche herzliche Liebe und Treue erweisen und sie schützen und versorgen zu wollen (Schr. aus Halle, d. 5. Juli 1653). Allein Christine Margarete bezeigte keine Neigung, in die Arme ihres zärtlichen Gatten zurückzukehren, und beharrte bei der kaiserlichen Kommission, durch welche erst die Rechtsfrage inbetreff der Eigentumsverhältnisse entschieden werden müsse. Darauf leitete Christian eine Klage bei dem Konsistorium zu Ratzeburg gegen seine Gemahlin ein wegen rechtswidrigen Verlassens und suchte auch den Kaiserhof für dieses Verfahren zur Entscheidung des Streites zu gewinnen. Aber auf Befehl des Kaisers mußte er die Klage wieder fallen lassen; es blieb bei der Kommission, der aber auf Christians Gesuch Herzog Friedrich von Holstein=Gottorp beigefügt wurde. Christian aber wußte den Beginn der Kommissionsverhandlungen auf verschiedene Weise immer wieder hinauszuziehen, besonders dadurch, daß er vorher eine persönliche Zusammenkunft mit der Gattin wünschte, die diese mehrfach verweigerte. Anfang 1655 erwirkte er die Erlaubnis, noch einige seiner "Konfidenten" ihr beifügen zu lassen, er wählte den Kurfürsten von Mainz und Herzog Christian Ludwig von Lüneburg. Die Kommission hatte also jetzt fünf Mitglieder, was ihre Verhandlungen nicht eben beschleunigte: vielmehr verliefen sie völlig im Sande.

5. Klagen Christians bei Kaiser und Reich, Beziehungen zu den Jesuiten.

Inzwischen hatte Christian aufs neue die Hülfe des Kaisers und des Reiches gegen den Vater angerufen. Die erste Veranlassung dazu bot das gewaltsame Verfahren des Vaters gegen ihn und die Gefangennahme seiner Diener. Zur Vertretung dieser Klage sandte er den Oberstleutnant Stellmacher nach Regensburg mit einem Schreiben an Kaiser und Reich, das neben obigen Punkten auch die Zurückhaltung seiner Alimentgelder zum Gegenstande der Beschwerde machte. * )

Diesem ersten Schreiben folgte ein zweites, worin er den Kaiser ersucht, seinen Vater zur Wiederauslieferung jenes früheren Reverses zu veranlassen oder denselben für ungültig zu erklären, und ein drittes, in dem er feierlich Protest einlegt gegen ein


*) Die Instruktion ist datiert vom 30./20. Okt. 1653.
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etwaiges Testament des Vaters, sofern darin ihm Nachteiliges enthalten sei, mit der Bitte, einem solchen Testament seine Genehmigung nicht zu erteilen.

Christian hatte nämlich Anfang 1653 Kenntnis erhalten von der Absicht des Vaters, sein Testament noch einmal zu ändern. Zur Ausführung gelangte diese Absicht allerdings erst im folgenden Jahre. Am 31. Oktober 1654 ist Adolf Friedrichs drittes Testament unterzeichnet, das an Stelle des zweiten in Lübeck deponiert ward. Darin entfernt sich Adolf Friedrich noch weiter von dem Erbrecht der Primogenitur als in dem zweiten und spricht seinem ältesten Sohn nur das Herzogtum Schwerin, Herzog Karl das Fürstentum Ratzeburg und seinem dritten Sohn, Johann Georg, das Fürstentum Schwerin zu und bestimmt weiterhin, wenn Herzog Gustav Adolf von Güstrow ohne Erben sterbe, daß dann Herzog Karl Güstrow und die jüngeren Brüder an Stelle der älteren die beiden Fürstentümer erhalten sollten. Die Zersplitterung, die so auf unabsehbare Zeit in den Besitz des mecklenburgischen Hauses hineingetragen wurde, war vom Standpunkt der allgemeinen Landesinteressen wie der des Fürstenhauses selbst aus höchst bedenklich, allein der Eigenart des Thronfolgers gegenüber mochte sie dem Vater als das geringere Übel erscheinen.

Indessen die kaiserliche Bestätigung, die Adolf Friedrich für sein Testament nachsuchte blieb in der Tat infolge von Christians Protest aus, und in Betreff des Rehnaer Gewaltstreiches und der Alimentenfrage erließ der Kaiser - auf Grund eines Reichshofratsbeschlusses - den 11. Juni an Adolf Friedrich die Aufforderung, die Gefangenen freizulassen und dem Prinzen die ihm ausgesetzten Alimentgelder nicht vorzuenthalten. Und als Adolf Friedrich einwandte, er habe die Zuschüsse aus den Erträgen des Amtes Rehna nur zu gewähren, wenn das jetzt getrennt lebende Ehepaar gemeinsamen Haushalt führe, gingen ihm Monitorien zu (d. 16. August und 18. September), dem Erlaß vom 11. Juni unverweilt nachzukommen.

Diese großen Erfolge des Sohnes gegen seinen Vater, den regierenden Landesfürsten, wären schwerlich gewonnen worden, wenn nicht Christian schon damals mächtige Freunde in der nächsten Umgebung des Kaisers selbst gehabt hätte: er war mit den Jesuiten in Verbindung getreten, insbesondere mit dem sehr einflußreichen Pater Kedd. Von diesem ist ein Brief aus dem Jahre 1653 erhalten, der auf die Ehezwistigkeiten Bezug hat und in dem es heißt: "Hochbewußte Angelegenheit habe ich

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bei neulicher geheimer Audienz bei Römisch Kaiserl. Maj. angebracht, die Sich hierauf Allergnädigst resolviert, über die angesetzten zwei Kommissarien annoch zwei andere, unparteiische und Euer Fürstl. Gnaden erwünschte zu deputieren." Denselben Weg, der ihn hier zum Ziele führte, wird er auch für seine andern Wünsche eingeschlagen haben. Daß er sich schon damals mit dem Gedanken des Übertritts zur katholischen Kirche trug, und wie man ihn hierzu zu verleiten suchte, geht deutlich aus einer längeren und vertraulichen Unterredung hervor, die er im Jahre 1654 mit dem Hamburger Pastor Dr. Schuppius hatte, über die Schuppius in einem Brief an seinen Freund, den Rostocker Professor Dr. Dorschäus u. a. folgendes berichtet: "Ich merke auch, daß, wenn Se. Fürstl. Gnaden die Religion ändern wollen, können Sie leichtlich zu einer andern vornehmen Heirat gelangen, so daß Sie etliche Millionen Goldes zu erwarten haben und an Schönheit, hohem Stande und andern Qualitäten keinen Mangel, wie das die Jesuiten Ihrer Fürstl. Gnaden gar lieblich pfeifen." Schupp bittet seinen Freund, auf Mittel zu denken, wie diese fürstliche Seele aus augenscheinlicher Gefahr könne errettet werden. Weiterhin wird Pater Kedd genannt, er liege Ihrer Fürstl. Gnaden hart an, "will Sie überreden, es sei kein rechtes Konjugium, denn sie seien zu nahe verwandt. Zum andern sei es eine malitiosa desertio, und wenn Ihre Fürstl. Gnaden wollten ein Ave Maria beten, so wolle er Ihm Dispensation vom Papst in amplissima forma erlangen und ein Manifest ausgehen lassen, daß Ihre Fürstl. Gnaden wohl daran getan, daß Sie anderwärts zu heiraten sich resolvieret, und wollte Ihnen eine extraordinair schöne, hoch qualificierte, aus hohem Stamme entsprossene Dame zu freien geben, die jährlich 10000 Tlr. zu verzehren hätte." Schupp weist darauf hin, daß der niedersächsische Kreis bisher die Religion rein erhalten und die Päpstlichen durch Herzog Christian einen Fuß an das Baltische Meer würden setzen können, weshalb sie sich um ihn mehr bemühen würden, als um oberdeutsche Fürsten; noch aber, meint er, sei er zu gewinnen, wenn ihm wohl begegnet werde.

Mit Pater Kedd wird Christian bei seinem Wiener Aufenthalte Ende 1649 oder Anfang 1650 bekannt geworden sein. Daß aber, wie sich bald zeigte, an eine französische Prinzessin als Gattin Christians gedacht wurde, läßt vermuten, daß schon bei seinem Aufenthalte in Paris die ersten Maschen des Netzes, mit dem man ihn zu fangen gedachte, geflochten sind.

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Dorschäus hielt es für seine Pflicht, Schupps Brief Adolf Friedrich zu übersenden, allein bei diesem verfing der Brief ebenso wenig wie die Erlasse des Kaisers, vielmehr wird er durch ihn in seiner Absicht, sein Testament zu ändern, nur bestärkt worden sein. Christians erste Beschwerde wegen des Rehnaer Gewaltstreiches hatte er schroff abgewiesen und ihm sogar verboten, ihn noch ferner mit Schreiben zu behelligen. Auch die Vorstellungen zweier Landräte, auf Christians Wunsch unternommen, waren erfolglos geblieben, ebenso wie ein Vermittelungsversuch der Landstände.

6. Vermittelungsversuch der Stände.

An die Stände hatte sich Christian den 27. Juli 1653 mit einem ausführlichen Schreiben * ) gewandt, er bezeugt darin "mit kummervollem Herzen", er habe dem Vater nicht die geringste Ursache zu dessen Verfahren gegen ihn gegeben, und legt dar, was geschehen sei. Unter anderm beschuldigt er hier den Vater, seine Gemahlin zu ihrer unchristlichen Trennung und Entweichung allen Vorschub getan und sie in ihrem unverantwortlichen Vornehmen gestärkt zu haben. Ferner wird erzählt, Adolf Friedrich habe schriftlich gedroht, Christians Küchenmeister zu Zarrentin, den er seiner geführten unverantwortlichen Haushaltung und öffentlichen Diebstahls wegen habe gefänglich einziehen lassen müssen, von Stinchenburg, das doch in Adolf Friedrichs Territorium nicht liege, mit Gewalt zu befreien; seinen getreuen unschuldigen Dienern und vielleicht ihm selbst habe man heimlich und öffentlich nachstellen lassen, ja ganze Trupps Einspänniger ** ), sie entweder lebendig oder tot zu liefern, ausgeschickt; man sende Mandate ins Land, daß, wenn er sich, wie er dazu wohl befugt sei, an des Küchenmeisters hinterlassenen Gütern wegen seines Diebstahls würde erholen wollen, man mit gewaffneter Hand es verwehren solle. Er dürfe ohne Gefahr nicht eine Meile aufs Land reisen, und als er vor wenigen Tagen auf der Jagd gewesen und hernach nach Wittenburg geritten, um mit dem Hauptmann des Ortes zu sprechen und kein Kind von ihm oder den Seinigen beleidigt worden, habe man es zu Schwerin so übel ausgedeutet, daß man wider ihn scharfe Inquisition angestellt und viele Bürger aus Wittenburg abhören lassen, in Meinung, etwas auf


*) Die Akten über das Verhältnis Christians zu den Ständen findet man bei Spalding, Meckl. öffentl. Landes=Verhandlungen, Bd. III, obiges Schr. S. 144.
**) So nannte man damals die berittenen Diener und Knechte.
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ihn zu bringen. Er sei gleichsam in seinem eigenen Hause blockiert, kurz man suche alle Mittel hervor, wie man ihm etwa beikommen und ihn zum Äußersten, ja wie es scheine, von der Succession bringen oder selbige zum wenigsten disputable machen könnte. Nachdem er dann noch von dem Erlaß des Kaisers berichtet, dem Adolf Friedrich aber keinen Gehorsam geleistet, bittet er schließlich die Stände um Vermittelung, wobei er Gott zum Zeugen anruft, daß er nicht wisse, womit er Serenissimus beleidigt haben solle; wenn ihm aber solches werde angezeigt werden, sei er erbötig und bereit ihm genugsame, ja alle "selbstbeliebige" Satisfaktion zu geben.

Die Stände beschlossen auf dem Landtage zu Schwerin den 12. Septbr., dieses Schreiben im Original Adolf Friedrich zuzustellen und ihm anheimzugeben, ob er ihre Vermittelung zulassen wolle. Inzwischen hatte aber der Vater doch noch ein weiteres Schreiben (v. 31. August) an seinen Sohn erlassen, worin er ihm ausführlich die Bedingungen mitteilt, unter denen er sich mit ihm wieder auszusöhnen gewillt sei. Es sind folgende: 1. Herzog Christian soll alle Verschreibungen und Verpfändungen des Vaters halten, 2. nach Adolf Friedrichs Tod seine Witwe in ihrem Leibgedinge nicht verkürzen, 3. die testamentarischen Bestimmungen des Vaters, besonders über die Brüder und Schwestern halten, die schon in diesem Schreiben eingehend und im Sinne des im folgenden Jahre unterzeichneten Testamentes angegeben werden, 4. keinem der fürstlichen Diener Ungnade erweisen. Wenn er sich hierzu gutwillig erkläre, so sollten ihm die Alimentgelder wieder ausgefolgt werden, und diese Aussöhnung werde ein guter Anfang zur Aussöhnung mit seiner Gemahlin sein.

Dieses Scheiben übersandte Herzog Christian den 16. Septbr. mit seiner in der Hauptsache ablehnenden Antwort wieder an die Stände durch den Hauptmann von Rehna, Levin v. Barsse, der zugleich instruiert war, Ritter= und Landschaft um Auszahlung von 2000 Tlrn., die sie ihm als Beilagergeschenk versprochen, auch des Brautschatzes, und um eine Anleihe von 4000 Tlrn. zu ersuchen. Auch dieses Schreiben legten die Stände Adolf Friedrich vor und baten zugleich, dem Sohn die Alimentgelder wieder verabfolgen zu lassen. Dem Sohn gegenüber erklärten sie die versprochene Zahlung von 2000 Tlrn. als Geschenk für irrtümlich; der Prinz habe wiederholt um 2000 Tlr. gebeten, die Stände aber wegen Unvermögens des Landkastens nur 500 Tlr. bei seiner bevorstehenden Vermählung ihm angeboten und auch präsentiert. Wegen des Brautschatzes verweisen sie auf den Landtagsbeschluß

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vom Jahre 1650 * ), den Prinzessinnen zusammen 10000 Tlr., als Fräuleinsteuer zu geben, jeder 2000 Tlr., und erbieten sich, von der nächsten Kontribution die 2000 Tlr. zu zahlen, die Anleihe lehnen sie ab.

Adolf Friedrich, der übrigens inzwischen nach neunmonatlicher Haft die Gefangenen von Stinchenburg entlassen hatte, nahm zwar die Vermittelung der Stände an, erklärte aber, daß vorerst die Landtagssachen erledigt werden müßten, und als dies geschehen war, ward der Landtag geschlossen.

Inzwischen war auch Christine Margarete nicht untätig gewesen und hatte vom Kaiser die Genehmigung erwirkt, daß ihr von den durch Adolf Friedrich zurückgehaltenen Alimentgeldern jährlich 1000 Tlr. ausgezahlt werden sollten. Adolf Friedrich verstand sich hierzu sofort, blieb aber dabei, daß der Rest an seinen Sohn nicht eher auszuzahlen sei, bis die Ehestreitigkeit beendet sei. Auch der Kurfürst von Brandenburg behielt von den Christian zugesicherten 2000 Tlrn. die Hälfte zurück und ließ sie der Herzogin auszahlen. Ein anderer Vermittelungsversuch, unternommen von einer zu diesem Zwecke ernannten kaiserlichen Kommission, den Herzögen Heinrich Julius von Sachsen und Friedrich von Holstein, hatte ebenfalls keinen Erfolg.

So der Barmittel, deren er zu seiner Existenz, auch ohne seine Gattin, bedurfte, großenteils beraubt, geriet Herzog Christian wieder in Schulden und kam nun auf den Bedanken, auswärts Kriegsdienste zu nehmen. Ende 1653 brachte er durch Stellmacher vom spanischen Botschafter in Regensburg, Castel Rodrigo, eine Bestallung zum Generalwachtmeister (dat. v. 16. Dez.) zu Wege mit der Vollmacht, vier deutsche Regimenter, zwei zu Fuß und zwei zu Pferde, im niedersächsischen Kreise für Spanien zu werben und sie nach Lothringen zu führen. ** ) Durch die Abdankung


*) Dieser steht Spalding S. 63, das übrige S. 147. Weitere Schreiben von Christian vom 21., 23. und 27. Sept. in Auszug Sp. S. 154, im letzten droht er mit "desperierter Resolution"; dann vom 7. Okt. (S. 159) v. 18. Okt. (Mahnung um Beschleunigung der Vermittelung) (S. 164) und vom 26. Okt. (S. 188), worin Christian den Ständen für ihr letztes, inzwischen abgesandtes vermittelndes Schreiben an Adolf Friedrich dankt.
**) Von den vier Regimentern sollte Herzog Christian zwei, eins zu Fuß und eins zu Pferde, selbst führen, der Kommandeur des zweiten Regiments zu Fuß sollte Herzog Franz Erdmann zu Sachsen=Lauenburg sein, der des zweiten Reiterregimentes der Graf von Nassau=Itzenstein. Vgl. über den ganzen Werbeplan und die Zerstreuung der Geworbenen Urkunden und Aktenstücke zur Gesch. des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg, Bd. VI, S. 516-520, und Köcher, Gesch. von Hannover und Braunschweig 1648-1714 Bd. I (= Publik. aus d. k. preußischen Staatsarchiven, Bd. 20), S. 131 ff.
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eines schwedischen Regimentes wurden damals gerade eine Menge Kriegsleute brotlos. Dies benutzte Christian und begann offen die Werbetrommel zu rühren, nachdem er von dieser seiner Absicht dem Kreisobersten, Herzog Christian Ludwig von Celle, Anzeige gemacht hatte (durch Schr. v. 30. Dez. 1653). Zwei Tage vorher aber hatte auch Adolf Friedrich, der sich durch diesen Werbeplan in seiner Sicherheit aufs höchste bedroht sah, nach Celle geschrieben und die Hülfe des Kreisobersten angerufen. Dieser sandte sofort eine Mahnung an Christian ab (d. 15. Jan. 1654) und berief die "Kriegsbeamteten" des Kreises - die Herzöge von Wolfenbüttel, Hannover, Schwerin und Gottorp - zu einem Konvent nach Hamburg, auch die schwedische Regierung in Stade wurde zur Teilnahme eingeladen, die sich aber zurückhielt. Von Hamburg aus erließ man ein gemeinsames Abmahnschreiben an Christian, d. 13. Febr. 1654, und als dies nicht sogleich half, zog der Kreisoberst, entschlossen, keine Parteigänger der Spanier im niedersächsischen Kreise zu dulden, 500 Fußknechte und drei Kompagnien Reiter - auch Adolf Friedrich sandte einige Leute - unter dem Kommando des Oberstleutnants Körner bei Bardowiek zusammen. Körner überschritt den 5. März die Elbe, trieb die in und um Stinchenburg einquartierten Leute Christians, erst etwa 200 Mann, auseinander und nötigte den Prinzen, einen Revers zu unterzeichnen, der ihn verpflichtete, fortan keine Werbung ohne ausdrückliche Erlaubnis der Kriegsbehörden des Kreises zu unternehmen (dat. Stinchenburg den 19. März 1654). Ein Reichsgutachten, das der Kaiser kurz vorher, den 11./1. März, in Regensburg durchgesetzt hatte, wonach sowohl spanische als französische Werbungen im Reiche statthaft sein sollten, war in Norddeutschland noch nicht bekannt, als der Schlag gegen Christian fiel, und konnte an der vollzogenen Tatsache nichts mehr ändern.

In eben den Tagen, als er seine Werbungen begann, hatte Christian eine neue Beschwerdeschrift durch Stellmacher bei der Reichsversammlung in Regensburg übergeben lassen, die an Schärfe alles übertraf, was er gegen den Vater bisher vorgebracht hatte. Sie richtete sich besonders gegen die zahlreichen Verpfändungen, zu denen der Vater in seinen steten Finanznöten gegriffen hatte. Gegen diese legte Christian, der darin eine schwere Beeinträchtigung seiner künftigen landesherrlichen Rechte sah, Protest ein. Es heißt in der Schrift u. a.: "Zudem es mit S. Fürstl. Gnaden Herzog Adolf Friedrich in dero erlebten hohen Alter bereits soweit gekommen, daß Sie um Willen des

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verlorenen Gesichts und steter Leibesschwachheiten der Regierung und Administration des Landes nicht mehr vorstehen, noch Ihren Bedienten, noch um sich habenden Leuten in ihren Verrichtungen nicht mehr aufsehen und daher übervorteilt und vielmehr betrogen werden mögen, weil Sie nicht mehr lesen können, sondern was vorgelesen wird, glauben und gleichwohl ohne Gesicht unterzeichnen müssen." An einer andern Stelle wird Adolf Friedrich nach einem scharfen Tadel über seine Finanzwirtschaft vorgeworfen, daß "alle seine actiones dahin gerichtet seien, wie er ihm, Christian, den leeren Namen des regierenden Herzogs zu Mecklenburg hinterlassen möchte."

Durch die Werbungen wie dieses Schreiben kam die Spannung zwischen Vater und Sohn auf ihren Gipfelpunkt. Der Vater findet in dem Schreiben, wie es in seiner Antwort an die Stände des Reiches heißt, "eine im gesamten Römischen Reich unerhörte Widersetzung eines Sohnes gegen seinen leiblichen Herrn Vater." Und es konnte ihn nicht milder stimmen, daß Christian im Sommer 1654 selbst nach Regensburg reiste, um Genugtuung für die ihm widerfahrene Beschimpfung vom Kaiser zu erwirken, vielmehr vollzog er damals das Testament, wie oben schon erzählt. Der Zwist zwischen Vater und Sohn dauerte also fort. Auch der Zwist zwischen Gatte und Gattin blieb ungeschlichtet, und damit blieb die Geldnot in Stinchenburg.

7. Beziehungen Christians zu Alchymisten und seine ersten französischen Eheprojekte.

Eben diese Not erleichterte es Betrügern, sich Einfluß auf den Prinzen zu verschaffen. Er hatte schon bei seinem ersten Aufenthalt in Holland Neigung für die Alchymie gefaßt. Besonders in seiner Einsamkeit zu Stinchenburg (1652-58) hat er diesem Hange nachgegeben. * ) Die Schwiegermutter seines


*) Aus seinem Nachlaß sind eine Anzahl teils gedruckter, teils handschriftlicher größerer Abhandlungen über die geheimen Wissenschaften noch vorhanden, u. a. eine Handschrift in französischer Sprache: Les tabletts de Raimund Lülle, eine Handschrift: Comme on peut former un mandragore, ein Werk mit dem Titel: le triomphe Hermetique ou la Pierre Philosophale Victoieuse, Amsterdam 1681, ein anderes: La caballe infernale, trouvée 200 anneés après la mort d'Agrippa dans la Bibliothèque de Ptolomée; auch deutsche Werke, wie: Des Rosenkreuzers Johann Gottmann Anweisung, den Stein der Weisen zu verfertigen. Leyden 1672, zahlreiche Rezepte, manche von ihm selbst geschrieben, öfter mit Zeichnungen von Öfen oder Apparaten begleitet, eine ziemlich ausgedehnte Korrespondenz mit Alchymisten und andern dunklen Ehrenmännern. Man vgl. noch den Brief von Dr. Dorschäus, den Dav. Franck ("Altes und Neues Meckl. XIV, S. 117) abgedruckt hat.
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Trompeters Wersen, Abigail Bröcker, geb. v. Otterstedt, die mit ihrem Gatten in Hamburg wohnte, wußte hieraus für sich Kapital zu schlagen. Herzog Christian kaufte dem Ehepaare in der Elbstraße zwei neben einander liegende Häuser und ließ daselbst ein geheimes Laboratorium mit mehreren Destillier=Öfen und für sich selbst ein Absteigequartier einrichten. Obgleich eine goldene Schale, die Thomas Wersen einst als Produkt der Tätigkeit der Abigail mitbrachte, sich als vergoldetes Silber erwies, so wußte sich Abigail doch in der Gunst des Herzogs zu erhalten, und dieser stand jahrelang in vertrautem Briefwechsel mit ihr.

Auch ein anderer Hamburger, Joh. Sigismund v. Wittikind, der sich selbst "Anhänger des alten Hermes" nennt, der Brüderschaft der Rosenkreuzer angehört und nach dem "philosophischen" Golde sucht, besaß jahrelang des Prinzen Vertrauen. Endlich (1662) forderte er für einen neuen athanar oder Goldofen ("furnus philosophicus") 200 Dukaten, worauf ihm der Bescheid ward, S. Durchlaucht bedürfe seiner Dienste nicht weiter. * )


*) Durch Wittikind hatte der Prinz gehofft, in den Besitz des Steines Urim und Thumim zu gelangen, welcher Licht und Recht an den Tag bringen, und wenn er von einem unschuldigen Menschen unter der Zunge getragen wird, alle Schlösser aufschließen, alle Ketten und Bande lösen und den Menschen unsichtbar machen sollte. Ein anderer vom Herzog glühend gewünschter Stein, den durch Experimente zu erzeugen er sich bemühte, war der "Zwergstein." Wenn ein Mensch diesen Stein am Leibe trägt. so schützt er in der Art gegen Gift, daß, wenn dem Träger in den Speisen und Getränken Gift beigebracht werden soll, der Stein dies dadurch anzeigt, daß der Mensch vor dem Genuß des vergifteten Tranks durch starkes Herzklopfen gewarnt wird.
Übrigens versuchte ein Vertreter dieser Kunst, Daniel Bussius, im Jahre 1664 auch am Güstrower Hofe sich einzunisten. Der fromme Herzog Gustav Adolf forderte, auf ihn aufmerksam geworden, die Mitglieder des Güstrower Geistlichen Konsistoriums zu einem Gutachten auf, und diese erklärten, daß sie zwar nicht zu entscheiden vermöchten, was an diesen Geheimnissen sei; jedenfalls müsse man aber befürchten, daß, wenn durch diese Kunst zuviel Gold unter die Leute komme, die von Gott der Menschheit zu deren Nutz und Frommen auferlegte Mühseligkeit und Arbeit von vielen unterlassen werde. Sie rieten deshalb, den Goldmacher zu entlassen (d. 7. März) und wiederholten ihren Rat (d. 14. März), als der Herzog noch einmal fragte, ob diese Kunst auf Zauberei hinauslaufe oder auf natürlichen Prinzipien gegründet sei, wobei sie auch diesmal ein apodiktisches Urteil über diese Frage zu geben ablehnten. Gustav Adolf scheint darauf jede Beziehung zur Goldmacherei aufgegeben zu haben, bei Christian Louis aber laßt sich diese Liebhaberei bis in die achtziger Jahre nachweisen; neben mannigfachen früheren Korrespondenzen ist noch aus den Jahren 1681-83ein Briefwechsel mit einem Hamburger Buchhändler König über die Geheimnisse des Goldmachers Viereck im Archiv vorhanden.
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Gefährlicher als Abigail u. a. ward für Christian der holländische Abenteurer Adolf de Wredt. Schon von Utrecht her war Christian mit ihm bekannt, später trafen sie sich in Paris wieder, und als Christian heimkehrte, folgte ihm de Wredt nach Hamburg. Er hatte Helfershelfer, um den Prinzen in stetem Glauben zu lassen, es existiere ein geheimnisvolles Wesen, der "HERR", der ihn, den Prinzen, in seinen besonderen Schutz genommen habe und durch ein auserwähltes Werkzeug auf Erden, Adolf de Wredt, ihn glücklich zu machen beabsichtige. Einige Male sind den Briefen de Wredts Schriftstücke beigegeben, die den "Herrn" oder "seinen Kriegsmann" zum Verfasser haben sollen; sie sind in einem äußerst überschwenglichen, ganz unverständlichen Tone gehalten, mit lateinischen, griechischen und arabischen Sentenzen und zahlreichen Sprüchen aus dem alten Testament ausgestattet. De Wredt spiegelte dem Prinzen vor, die Tochter dieses Herrn, welche sich in Orleans aufhalte ("La pucelle d'Orleans"), sei ihm zur Gemahlin bestimmt und werde viele Tonnen Goldes als Mitgift erhalten. Auch sei es dem Prinzen dann bestimmt, die Rolle eines großen Kriegshelden zu spielen, "die Altäre des HERRN im Orient wieder aufzurichten". Als es mit Christians erster Vermählung Ernst wird, hört der Verkehr mit de Wredt auf, beginnt aber sofort wieder, als das innige Verhältnis zwischen den Gatten erkaltet.

Eigenartig sind einige Briefe der geheimnisvollen Dame selbst; der eine beginnt: Je vous commande de la part de mon Père adorable, de lui être fidèle, und verspricht, wenn der Prinz sich dem HERRN, ihrem Vater, unterwerfe, so wolle sie ihn zum größten Machthaber der Erde erheben.

Wenn der Prinz, der an de Wredt nach und nach mehrere 1000 Tlr. hat geben müssen, um die Unkosten zu decken, auf eine Zusammenkunft drängt oder ein Konterfei der schönen Dame sehen will, so weiß man immer Vorwände und Ausflüchte hervorzusuchen und zu beweisen, daß die Sache soweit noch nicht sei. So ging es bis über Christians Regierungsantritt hinaus * ), während inzwischen schon französische Eheprojekte ernsterer Art spielten.


*) De Wredt bestimmt für den Sommer 1662 eine Zusammenkunft mit der Dame (und zwar zu Bergen op Zoom), verlangt aber vorher 2000 Tlr., auch Sendung von 12 mecklenburgischen Pferden, darunter einen Zelter. Der Herzog zögerte, da schreibt man ihm, für jede 1000 Tlr. solle ihm eine Tonne Goldes werden, für jede Tonne Goldes ein Königreich. Erst 1663 hört der Briefwechsel ganz auf.
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Im Sommer des Jahres 1655 kam auf Empfehlung des Pater Kedd ein französischer Edelmann nach Stinchenburg, Eugene de Lancelle de la Grancour; dieser berichtete, er sei ein Neffe des Kanonikus Baudouin in Paris und von diesem, sowie von Pater Duneau, dem Generalrevisor des Jesuitenkollegiums in Frankreich und Beichtvater des Papstes, beauftragt, mit Christian wegen seines Übertritts zu verhandeln. Grancour zeigte Briefe und Vollmachten der Genannten vor, auch ein Certificat des Kardinals Corrado in Rom, wonach der Papst entschlossen sein solle, nach des Prinzen Übertritt sofort seine Ehe wegen der nahen Verwandtschaft für null und nichtig zu erklären. Weiter entdeckte Grancour, daß eine Prinzessin von königlichem Geblüt, Mademoiselle d'Orleans, nicht abgeneigt scheine, die Gattin des Herzogs zu werden, eine Tochter des Herzogs Gaston von Orleans, der sich schon früher Christians in Paris angenommen und als Oheim Ludwigs XIV. den höchsten Rang in Frankreich nach dem Könige einnahm.

Der Prinz fühlte sich durch diese Aussicht auf das höchste geehrt und geschmeichelt, ein Briefwechsel wurde eingeleitet zwischen ihm und dem Kanonikus Baudouin, der Äbtissin von Charonne und einem andern Zwischenträger, dem Maler Alexander Faydherbe zu Paris und auch Grancour nach dessen Abreise. Christian war schon damals völlig bereit, die Religion zu wechseln, ja sogar nach Frankreich überzusiedeln und dort die Einkünfte seines Herzogtums an der Seite seiner neuen Gemahlin zu genießen, endlich aber, schon nach Christians Regierungsantritt, langte ein Schreiben von Baudouin an, wonach Mademoiselle es vorzog, ihrem leiblichen Vetter die Hand zu reichen, womit dieses Eheprojekt sein Ende hatte. * )

8. Entzweiung mit den Ständen, Versöhnung mit dem Vater.

Während diese französischen Beziehungen sich anspannen (Sommer 1655), nahmen die Verhandlungen der kaiserlichen


*) Christian versprach Faydherbe ein bedeutendes Geldgeschenk, wenn er herausbekomme, wer der begünstigte Vetter sei, der Herzog von Anjou oder der von Savoyen. Eine Antwort ist nicht vorhanden, ebenso wenig eine von dem Herzog von Orleans selbst, an den Christian schließlich offen schrieb. Wenn nicht das ganze ein fein ausgesonnener Betrug der Clique Grancour=Baudouin war, bei dem dann allerdings auch Pater Kedd getäuscht sein müßte, so kann nur die jüngere Prinzessin gemeint gewesen sein, die in erster Ehe den Herzog von Savoyen heiratete; die ältere starb unvermählt.
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Kommission wie die zwischen den streitenden Parteien ihren Fortgang. Der Vater gab dem Sohn anheim, er möge sich an die Landstände wenden und von diesen fordern, daß ihm aus rückständig gebliebenen Landessteuern seine Alimente gezahlt würden. Christian tat dies und sandte auf den Landtag, der den 29. August 1655 zu Sternberg begann, den Rostocker Professor Dr. Bodock, den er zu seinem Rat ernannt, mit einer Instruktion, die dieser übergab. Es wird hierin die Bitte ausgesprochen, die Gelder aus dem Landkasten auszahlen zu lassen oder doch wenigstens seinen Vater zu bewegen, daß er die schon fälligen Gelder zahle und für künftige richtige Zahlung Anstalt mache. Dann läßt Christian, "weil auch das Unglück, so Er mit seiner Gemahlin habe, ein weiteres Aussehen gewinne, und wenn dem nicht in Zeiten vorgekommen werde, es endlich zu einer gänzlichen Scheidung hinausschlagen möge", die Landräte ersuchen, die blame, die seinem Hause dadurch angehängt werde. sowohl seinem Vater als auch seinem Vetter zu Güstrow zu remonstrieren, und selbige dahin zu vermögen, daß sie sich seiner in dieser Sache annehmen und diesem schon so lange währenden Ärgernis also ein Ende machen helfen möchten, widrigenfalls Er vor jedermänniglich an allem Unheil, so daraus entspringen könnte, entschuldigt sein wolle. Schließlich wird noch die Hülfe der Landstände in folgender Sache angegangen. Herzog Christian hatte den Verdruß erlebt, daß ihm von einem Hamburger Agenten, mit dem er in Beziehung stand, Dr. Ranitz, seine Kleinodien, die er selbst für ein Geringes versetzt hatte, ohne seinen Befehl ausgelöst und für eine weit höhere Summe, deren Überschuß Ranitz selbst einstrich, an einer andern Stelle wiederversetzt waren. Nur durch Zahlung dieser höheren Summe ließen sie sich wieder einlösen. Christian rächte sich dadurch, daß er Ranitz bei gebotener Gelegenheit festnehmen ließ und in Rehna in Haft behielt, aber damit hatte er seine Kleinodien noch nicht wieder. Ranitz hatte sich nun dazu verstanden, ihm eine Schuld von 2500 Tlrn., die er vom Landkasten zu fordern hatte, zu cedieren, und Bodock hatte Auftrag, dem Landtag von dieser Cession Mitteilung zu machen und ihre Anerkennung durch die Stände sowie die Auszahlung zu betreiben.

Die Antwort der Stände war in Bezug auf die schwebenden Mißhelligkeiten das durchaus allgemein gehaltene Versprechen, beide Fürsten ersuchen zu wollen, die Sache zu einer guten Endschaft zu befördern. Für die Zahlung der Alimente aber verwiesen sie den Herzog auf eine Summe von 15000 Gulden, die

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1653 auf dem Landtag zu Schwerin für die Forderung der Legationskosten von den Ständen als ein freiwilliges Geschenk versprochen worden, aber bisher noch nicht bezahlt war; dies war Aufschub auf ungewisse Zeit, also eine verhüllte Ablehnung. Mit den an Ranitz assignierten Geldern war man bereit, Christian an die Hand zu gehen, aber erst nach Auszahlung anderer Pöste, und falls Herzog Adolf Friedrich keine andere Verordnung treffe, was ebenfalls einer vorläufigen Ablehnung gleichkam.

Inzwischen hatten Christians Klagen am Kaiserhof ihm wieder einige Erfolge eingebracht. * ) Die Kommission hatte ihm das Amt Schönberg zuerkannt, und der Kaiser auf seine Gesuche seine Einweisung in dieses Amt angeordnet, falls der Vater ihm seine Alimente ferner vorenthalten werde. Christian berichtet dies in seiner Antwort auf den Bescheid der Stände (d. 15. Sept.) und dringt dann auf bestimmte Zusicherung wegen der Ranitzschen Gelder. Im Fortgang der Verhandlungen ließ er einen Nachlaß von 1000 Tlrn. von der Forderung anbieten, wenn man ihm nur unverweilt den Rest auszahle. Allein die Antwort der Stände blieb dabei, daß zuvor noch mehrere andere hohe Geldforderungen aus dem Landkasten zu berichtigen seien.

Herzog Christians Entrüstung über diese Behandlung seitens der Stände war groß, und er gab ihnen seinen Unmut offen zu erkennen in einem Schreiben, das er ihnen auf dem nächsten Landtag zu Güstrow zugehen ließ (dat. v. 8. Okt. 1656). Es heißt darin: "Wegen Abführung des von Ranitz cedierten Postens habe Er sich einer besseren Resolution versehen, und es gehe ihm


*) Kedd war wieder eifrig für Christian tätig; man lese folgenden Brief (v. 5. Dez. 1655) aus Regensburg, wo damals der Kaiser sich aufhielt: "Die große Confidenz, so Ew. Fürstl. Gnaden zu meiner geringen Person haben, verobligieret mich, alles das Wenige zu Ew. Fürstl. Gnaden Dienst zu tun, was in meinem Vermögen ist. Ich habe bei allen Audienzen, so ich bei Römisch=Kaiserlicher Majestät gehabt, Ew. Fürstl. Gnaden zum Besten gedacht und weiß daher gewiß, daß Ew. Fürstl. Gnaden bei Ihrer Maj. in gutem Konzept sein. Ich habe alles mit Ew. Fürstl. Gnaden Abgesandten" - dem Oberstleutnant Stellmacher, der übrigens auch Katholik war - "abgeredet". - "Ich werde ihm hier mit aller Hülfe zur Hand gehen, hoffe, wir werden die gewünschten mandata wider den H. Vater in der Alimenten=Sache und die Kassation des Reverses vom Jahre 1641 erlangen und verhindern, daß kein Testament Ew. Fürstl. Gnaden möge nachteilig werden können." - "Mein Herz ist stets bei Ew. Fürstl. Gn. Wollte Gott, wir möchten bald zusammenkommen. Allhier werden täglich viele Lutherische katholisch von allen Ständen. Gott erleuchte Ew. Fürstl. Gn. Herz und alle, die noch verfinstert sind."
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nicht wenig zu Herzen daraus abzunehmen, was für eine geringe Reflexion sie gegen ihn, den künftigen regierenden Landesfürsten, hätten; er müsse es noch zur Zeit Gott und ihrem Nachdenken anheimgeben, ob es recht und zu verantworten sei, daß man ihn jetzt mit so schlechten Entschuldigungen abspeise und also zu seinem höchsten Schaden und Beschimpfung ganz hülflos stecken lasse." Sein Anerbieten, 1000 Tlr. zu streichen, nahm er zurück. Ohne dies zu beachten, boten nun die Stände 3000 Gulden gegen Auslieferung einer Quittung über die gesamte Schuld, die 5000 Gulden betrug, sie acceptierten also die Forderung mit dem Nachlaß der 1000 Tlr. (= 2000 Gulden): 500 Tlr. sollten bei nächstem Konvent in Rostock bezahlt werden, der Rest (1000 Tlr.) von der nächsten Kontribution, "so immer mensch= und möglich." Ob Christian sich hierin gefügt hat, ist nicht ersichtlich, befriedigt kann er jedenfalls von diesem Ausgange der Sache nicht gewesen sein.

Während so die Keime für den Widerwillen, den Christian sein ferneres Leben hindurch gegen die Stände gehegt hat, gelegt wurden, hatte sich zu dem Vater ein besseres Verhältnis angebahnt. Christian selbst spricht in dem zuletzt genannten Schreiben aus, er habe sich mit seinem Vater dergestalt verglichen, daß an gänzlicher Aussöhnung nicht zu zweifeln sei. Allein so schnell, wie er es hiernach selbst erwartete, erfolgte diese denn doch noch nicht. Vielmehr sehen wir Christian sich noch einmal (den 15. Februar 1657) an den Kaiser wenden mit der Klage, sein Vater versage ihm seinen Unterhalt, es sei denn, daß er in seine Land und Leute zerteilende Disposition einwillige, und bat wieder um Einweisung in das Amt Schönberg, die noch immer nicht erfolgt war. Einer Antwort des Kaisers kam dessen Tod zuvor (den 2. April 1657), dem ein kursächsisches Reichsvikariat folgte.

Nun wußte Christian keinen andern Rat, als nochmals den Vater selbst inständig um Überlassung des Amtes Mirow oder Schönberg zu bitten, und jetzt endlich ließ sich Adolf Friedrichs hartes Herz erweichen. Die Verwendung des Hofmarschalls Otto v. Wackerbarth und des Kammerdirektors Valentin v. Lützow, ein - von Adolf Friedrich selbst begehrtes - Gutachten des Geheimrats Daniel Nicolai, der jetzt in Stade in schwedischen Diensten stand, aber bei Adolf Friedrich noch hohes Ansehen genoß, auch der Einfluß der Geistlichkeit und gewiß auch das eigene Gefühl, daß es mit seinem Leben auf die Neige gehe, alles wirkte zusammen, um den Vater selbst einer Aussöhnung geneigt

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zu machen. Die wichtigste Streitfrage ließ man freilich von beiden Seiten in der Schwebe. Weder nahm Adolf Friedrich sein Testament zurück * ), noch erkannte Christian es an, aber ein gutes persönliches Verhältnis ward wiederhergestellt, und der Geldnot Christians durch bedeutende Zuweisungen aus verschiedenen Ämtern abgeholfen.

Fortan sind die Briefe Christians an den Vater voll innigsten Dankes und herzlichster Freude über die wiedergeschenkte väterliche Huld und Gnade; auch die Schlichtung seines ehelichen Unfriedens, die er noch nicht ganz ausgegeben hatte, legte er von neuem in die Hand des Vaters, und dieser schrieb auch den 24. September 1657, zur Versöhnung mahnend, an seine Schwiegertochter; er nennt in dem Briefe Christian wieder seinen "lieben" Sohn.

Christine Margarete erklärte aber in ihrer Antwort (den 20. Oktober) bestimmt, es müsse zuvor der Streit über ihre Güter wie über ihr Leibgedinge durch die Kommission und beim Reichshofrat zu Ende gebracht werden. Auch die Sendung des Herzogs Franz Karl von Lauenburg nach Wolfenbüttel brachte sie nicht zu anderen Gedanken, doch hatte dieser Fehlschlag auf das Verhältnis zwischen Vater und Sohn keinen Einfluß; es blieb fortab ungetrübt.

Indessen, Herzog Adolf Friedrichs Tage waren gezählt. Gegen Ende Februar legte er sich aufs Krankenbett; er selbst fühlte sein Ende nahen und sandte den 23. Februar 1658 seine


*) Im Frühjahr 1657 sprachen die drei Prinzen Karl, Johann Georg und Gustav Rudolf in einer gemeinsamen Eingabe an den Vater die Bitte aus, der Vater möge ihnen eine bestimmte Apanage aussetzen, damit sie nicht im Falle seines Todes dem unsicheren Schicksal überlassen blieben, das ihnen der älteste Bruder bereiten könnte. Adolf Friedrich hielt dem gegenüber an der Gültigkeit seines Testamentes fest und lehnte es ab, wegen der Apanagen noch besondere Anordnungen zu treffen. Die Prinzen nahmen nun die Vermittelung ihres Schwagers, des Administrators in Magdeburg, in Anspruch, der seinem Geheimrat Kurt v. Einsiedel aufgab, über ihre jetzige und künftige Lage mit dem Kanzler Nicolai zu Verden in Erwägung zu treten. Beide Juristen sprachen in einem Rechtsgutachten das Bedenken aus, daß Adolf Friedrichs Absicht, die Fürstentümer Schwerin und Ratzeburg seinen jüngeren Söhnen zuzuwenden, auf sehr große Schwierigkeiten bei Kaiser und Reich stoßen werde. Beide erklärten für dringend nötig, daß ein alle Interessen wahrender Erbvertrag bei Lebzeiten Adolf Friedrichs geschlossen und allseitig unterschrieben werde. Die Brüder scheinen aber diesen Vorschlag dem Vater nicht mehr vorgelegt zu haben, jedenfalls blieb er unausgeführt.
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beiden Räte Wackerbarth und Brüning nach Stinchenburg zu Christian, ließ ihm die Anzeige von seiner Erkrankung machen und ihm die väterliche Mahnung ausdrücken, daß Christian es bei dem, was sein Vater disponiert, belassen, auch fürder seiner Mutter und seinen Geschwistern so begegnen werde, "wie er es vor Gott, der ehrbaren Welt und dem jüngsten Tage zu verantworten sich getraue". Christian band sich in seiner Antwort in keiner Einzelheit, erklärte aber im allgemeinen, er wolle sich gegen seine Frau Mutter und seine Geschwister der Gebühr nach verhalten und was in seines Fürstlichen Hauses und seinen Kräften und Vermögen stünde, ihnen künftig widerfahren lassen.

Am gleichen Tage erhielt er von seinen Brüdern Karl, Johann Georg und Gustav Rudolf, die schon um den Vater versammelt waren - Herzog Friedrich war auf Reisen -, ein Schreiben des Inhalts, daß Christians Anwesenheit ihnen allen angenehm sein werde.

Christian eilte also nach Schwerin und traf den Vater auch noch am Leben und bei Besinnung. Der Sterbende ermahnte noch einmal die Brüder zur Einigkeit und legte die Unterhaltung der Geschwister Christian ans Herz, ohne dabei des Testamentes und der Fürstentümer zu gedenken. Den 27. Februar verschied er: Christian war regierender Herzog von Mecklenburg=Schwerin.

Von Streit und Unfrieden, hervorgerufen oder doch wenigstens verschärft durch sein eigenes heftiges Temperament, war sein bisheriges Leben erfüllt gewesen; das gleiche Gepräge zeigen auch die ersten Jahre seiner Regierung. Die Schwierigkeiten, in die er sich hierdurch verwickelte, trieben ihn schließlich dazu, den Schritt wirklich zu tun, an den er schon früher gedacht hatte, nämlich bei Frankreich und dem Katholizismus Rettung und Hülfe zu suchen. Wie das kam und was sich weiter daraus entwickelte, wird in den folgenden Studien geschildert werden.

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VII.

Familienbriefe Joh. Jak. Engels.

Von

Bibliothekar Dr. Kohfeldt =Rostock.


N icht viele mecklenburgische Schriftsteller nehmen in der Literaturgeschichte einen so hervorragenden Platz ein wie der aus Parchim gebürtige Dichter und Philosoph Joh. Jak. Engel. Er behauptet mit seinem Landsmann Joh. Heinr. Voß zusammen zwar nicht neben den großen Dichtern unserer Literatur=Blütezeit, aber doch bald hinter ihnen eine Stelle, die immer noch weithin sichtbar ist. Die Zeitgenossen bewunderten Engels vielseitige Schriftstellerei, und auch heute noch ist die Lektüre seiner Hauptwerke, des "Lorenz Stark" und des "Philosophen für die Welt", in mancher Hinsicht interessant. Lorenz Stark, dessen Hauptfigur übrigens die Züge des Parchimer Ratsherrn Brasch, des Schwiegervaters von Engel trägt, ist, wie Goedeke sagt, wenn nicht der Schöpfer, so doch der wirksamste Förderer des Familienromans gewesen. Der "Philosoph für die Welt" (1775, 1777 und 1800) ist für die Denkrichtung der Zeit so charakteristisch, daß die Literaturgeschichte den Titel dieses Buches jenem Kapitel unserer Geistesgeschichte als Aufschrift zu geben pflegt. Auch der Fürstenspiegel Engels, seine Mimik, seine Bühnenstücke und andere Schriften waren ihrer Zeit berühmt. Heute wird man wohl die Empfindung haben, daß Engels Art ein wenig nüchtern ist und daß seine Gedanken nicht gerade tief sind; als einen unserer gewandtesten älteren Prosaschriftsteller wird man ihn auch heute noch schätzen müssen.

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Die Sorgfalt in der Behandlung der Sprache und eine für die damalige Zeit bemerkenswerte Leichtigkeit des Stils lassen auch die Briefproben, die ich hier mitteilen möchte und die z. T. noch bis in die Studentenzeit Engels zurückreichen, erkennen. Vor mir liegen neun, kürzlich in den Besitz der Rostocker Universitätsbibliothek gelangte Briefe Engels, drei an seine Mutter, einer an seinen Schwager und fünf an seinen Neffen gerichtet. * ) Sie sind von Karl Schröder in seiner gewissenhaften Biographie Engels nicht benutzt worden; da sie aber für Engel, für seine Zeit und auch für manche mecklenburgischen Verhältnisse charakteristisch sind, verdienen sie wohl ein paar Druckblätter, die als Nachtrag zu Schröder angesehen werden mögen. Um den Raum dieser Zeitschrift indessen nicht allzu sehr in Anspruch zu nehmen, lasse ich nur die drei Briefe an die Mutter im Wortlaut folgen. Von den anderen sechs Stücken skizziere ich kurz den Inhalt. 1. An den Prediger Röper in Doberan, dat. Berlin 12. Aug. 1782: Glückwünsche zu Röpers zweiter Vermählung, Kränklichkeit habe den Schreiber verhindert, rechtzeitig zu gratulieren, er möchte dem Schwager gern das älteste Kind abnehmen, aber in seiner Junggesellen=Häuslichkeit gehe es nicht an. 2. Parchim, 7. Juni 1796 (an den Neffen, den Sohn des vorigen): Verschiedene Besorgungsangelegenheiten (Tabak, Lehnstuhl, Leinwand etc. .).

3. Schwerin, 23. Junius 1798 (an denselben): Übersendung eines Opusculum; nächsten Monat wolle Schreiber nach Berlin reisen, er gibt dem Neffen Ratschläge betreffs seiner schriftstellerischen Arbeiten und schließt das herzliche Schreiben mit der Wendung: "ich möchte Euch alle nach der Reihe beim Kopfe nehmen und küssen."

4. Berlin, 25. Sept. 1799 (an denselben): Überall rühme man den jungen Pastor Röper in Doberan, er solle aber keine großen Hoffnungen auf Einnahmen aus schriftstellerischen Arbeiten setzen. Klagen über das eigne schlechte Befinden. Anfrage, ob die Lesegesellschaft in Doberan eingerichtet sei, die man im Sommer beabsichtigt habe. Ein paar Worte über die Lektüre von Garve, Herder etc. . "Einen dritten Theil meines Philosophen schriebe ich noch gern, wenn ich den Winter über so viel gesunde Tage fände, das was fehlt hinzuzuarbeiten. Die größte Hälfte ist fertig." 5. Berlin, 30. April 1800 (an denselben): Übersendung eines Exemplars des "Philosophen". Klagen über schlechte Gesundheit, er habe den Tod schon nahe gefühlt. Einiges über Röpers Schriftstellerei etc. . "Wie gern wäre ich einmal wieder


*) Die Briefe gehörten früher der Familie Röper=Rostock.
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da; aber, ihr guten Thürme von Rostock! meine Augen haben euch wohl zum letzten Male gesehen, und mein Herz zum letzten Male euch zu sehen sich gefreut. Denn meine Kraft sinkt zum Grabe." 6. Berlin, 19. Juli 1800 (an denselben): Übersendung eines Opusculum, Ermunterung des Neffen zu schriftstellerischen Arbeiten, Dank für Einladung nach Doberan und Familiennachrichten. -

Hier die Briefe Engels an seine Mutter. Der erste beweist zugleich, daß Schröders Vermutung, Engel sei erst nach dem Tode seines Vaters nach Leipzig gegangen, nicht zutrifft; es wird also wohl Nicolais Angabe, Engel sei im Dezember 1764 nach Leipzig übergesiedelt, richtig sein.

1.
Meine Hertzlichgeliebte Frau Mama,

Ein Verlust nach dem andern! Ein Hiobsbote nach dem andern! Ein Schmertz nach dem andern! Gütiger Gott, an welchem unglücklichen Tage habe ich Parchim verlassen! Bin ich denn darum nur weggereiset, daß ich keinen meiner Anverwandten, meiner nächsten Anverwandten, keinen Vater, keinen Großvater wieder sähe! Ich muß vor jedem Briefe zittern, den ich von Hause bekomme; jeder schmerzt mich in die Seele. Bey allem dem Verluste, den ich mit Ihnen theile, muß ich noch das traurige Elend haben, daß mich die Nachrichten überfallen, da Sie doch noch almählig zum Troste vorbereitet werden; ich muß den letzten Segen meiner Aeltern nicht empfangen; ich muß keinen Menschen haben, der zu meinem Schmertze nur eine traurige Mine machte. Da ich auf dem Punkte bin, daß ich den Grund zu meinem Glücke legen soll, da bin ich nicht im Stande, einen ordentlichen Gedanken zu fassen; ich bin ganz zerstreüet und habe keine Zeit wieder zur Vernunft zu kommen. Wie viel tausend Thränen haben mich Ihre letzten Briefe nicht gekostet! Wie habe ich mich zwingen und meinem gantzen Hertzen Gewalt anthun müssen, besonders den letzten auszulesen! Je schöner, je vortrefflicher sein Innhalt war, der mir auf ewig heilig sey und den der erbarmende Gott tief in mein Hertz drücke, um desto weniger kann ich mich fassen. Ach, meine allerliebste Mutter, Sie

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liegen mir am meisten am Hertzen, und die Vorstellung von Ihrem unaussprechlichen Kummer ist mir vollends unerträglich. Gott ist mein Zeuge, daß ich mit Thränen daran, noch vor diesem unglücklichen Briefe, und oft daran gedacht habe, wie Sie Sich wohl bey der Krankheit härmten, ängstigten und abmergelten: Und wie muß Ihnen jetzt zu Muthe seyn! Was muß jetzt in Ihrem Hertzen vorgehen! Mein Vater ist glücklich; das ist er wahrhaftig und ich will Gott auf meinen Knien dafür danken, daß er es ist; ich will ihm für alle die überschwängliche Gnade danken, die er auf seinem Todesbette so treu und göttlich an ihm erwiesen hat. Aber wie werden Sie Sich nicht haben; wie wird Ihnen nicht, bey aller der untrüglichen Ueberzeugung von seiner ewigen Herrlichkeit, das Hertz von Betrübniß gepreßt werden! Dieß ist mir ein gar zu ängstlicher Gedanke; denn so tief mir auch der Verlust eines Vaters, dessen Gemüth so zärtlich war, und der für mein ewiges Heil in seinen letzten Stunden noch so väterlich gesorget hat, so tief er mir auch in die Seele dringt; so ist doch die Nachricht von seinem Tode so beschaffen, daß sie Freudenthränen erregt und eine unendlich schöne Hofnung der seligen Unsterblichkeit beweißt, die der Lohn eines gläubigen Christen ist. Die Betrachtung ist allein vermögend, zu trösten, und wenn man sie recht erschöpft, recht in sie eindringt. so muß unausbleiblich eine himmlische Freude im Hertzen entstehen, und es kann nur eine äußerliche Betrübniß überbleiben, die jene ebenso wenig unterdrücken kann, als die Schmertzen des herannahenden Todes meinem sterbenden allermeisten Vater seinen unverwandten Blick auf Christum Jesum und seine unüberwindliche Hofnung der nahen Herrlichkeit haben verrücken können. Ich weiß es, meine Mutter, daß Sie Ihre Tage und Ihre schlaflosen Nächte mit diesen heilsamen Vorstellungen verbringen, und Sie haben auch nichts bessers, nichts süßers zu Ihrem Troste. Die Gnade Gottes mache ihn recht lebhaft, durchdringend und unüberwindlich in Ihrer Seele. Und da Sie Sich mit nichts vortreflicherm beschäftigen können; so bitte ich Sie, machen Sie mir doch eine ganz genaue und umständliche Beschreibung von allen, auch den kleinsten Umständen dieses christlichen Todes. Ich hoffe sie von Ihnen unfehlbar, und ich werde den Brief, darinn sie enthalten ist, die Zeit meines Lebens aufbewahren, daß er mir eine Erweckung zur Buße, eine Beschämung für meine Sünden und ein kräftiger Antrieb zur Gottseeligkeit werde, die uns im Tode nicht verderben läßt. Fassen Sie Sich und seyn Sie stark durch Hofnung! Machen Sie nicht, daß mir ein eben so trauriger

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und kränkender Brief auch von Ihrer Krankheit und von Ihrer Gefahr des Lebens sage. Ich würde ja gantz irre, gantz muthloß werden; ich und meine Geschwister wären ja dann gantz Waisen. Sie schreiben zwar sehr herzhaft aber ich weiß, wie Sie sind, wie Sie Sich um meine seelige Schwester gehabt haben: wie sollten Sie Sich nicht um meinen Vater haben! Ich bitte Sie also um Gottes willen; ich bitte Sie nochmahlen von gantzem Hertzen, seyn Sie recht stark und freudig! Gott erfülle mir den Wunsch meines allerliebsten seeligen Vaters, daß wir alle, so gewiß wie Er, vor dem Throne Gottes wieder zusammen kommen! Machen Sie Sich auch keine Sorge um meinen lieben Bruder! Es ist freylich sehr gut, daß Sie ihn nach Halle schicken; denn sein Studiren war schlecht und die Zeit war doch da, daß er studiren mußte. Wenn der große Gott mich beym Leben erhält und mir hilft, wie ich vertraue; so werde ich gewiß zu seinem Fortkommen alles, was nur immer in meinen Kräften steht, beytragen. Ich werde ihn als den Gegenstand betrachten, der außer der natürlichen Liebe, die man einem Bruder und noch vielmehr einem eintzigen Bruder schuldig ist, auch noch durch seinen Nahmen mich erinnert, daß ich den besten Vater gehabt habe, und der mir Gelegenheit giebt, die Dankbarkeit, zu der ich meinem Vater verpflichtet war, ohne sie ihm beweisen zu können, einigermaßen an ihm zu zeigen. Die Anführung auf den Schulen in Meklenburg ist die elendeste Stümperey; in Sachsen ist es freylich gantz anderß. Ich zweifle also nicht, daß mein lieber Bruder, wenn er durch die Vorsorge meines Herrn Schwagers auch eine gute Aufsicht bekömt, zu den akademischen Jahren wohl werde vorbereitet werden, und in seinen akademischen Jahren hoffe ich durch Gottes Gnade, im Stande zu seyn, für ihn recht brüderlich zu sorgen. Das ist mein Wunsch, mein größter Wunsch, den ich jezt auf der Welt habe, daß Sie die Jahre, die Ihnen Gott noch bestimmt hat, mit Zufriedenheit und Freude an Ihren Kindern zubringen mögen: Und wenn ich Ihnen auch Trübsaale erregt habe, die mir immer empfindlicher und schmertzhafter werden, je mehr Ihnen die Vorsehung andere Trübsaale zuschickt, welche gewiß nicht hätten vermehrt werden dürfen; so bin ich doch dessen schon von Ihrer mir alzu überflüssigen Güte versichert, daß Sie die Rechnung meiner Vergehungen schon durchstrichen haben, und ihrer nicht mehr gedenken. Mögte ich nun im Stande seyn, Ihnen recht vieles Vergnügen zu machen! Noch einmahl; der Herr beweise an Ihnen die Größe und den Reichtum seiner Barmherzigkeit

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und erhalte Sie mir und meinem Geschwister lange, lange! Bleiben Sie mir günstig, meine betrübte, allerliebste Mutter! Ich bin unaufhörlich

Leipzig, Ihr gehorsamster Sohn
den                1765. J. J. Engel.

P. S. Ich brauche kein Geld; ich habe noch genung. Wenn ich mit meiner Wirthin werde Rechnung gemacht haben, der ich noch für den Tisch schuldig bin, so werde ich sehen, wie viel ich übrig behalte, und werde Ihnen schreiben.

2.
Liebste, Verehrteste Mutter,

Hoffentlich hat mein guter Bruder Ihnen schon von mir gesagt, in welchem Zustande ich hier angekommen, mit ganz verbrannten und wunden Gesichte, worauf sich ein sehr schmerzhaftes Blutgeschwür an der rechten Wade einstellte, an welchem ich auch jetzt noch heile, das aber Gottlob! in der Besserung ist. Empfindlicher ist mir, daß mein linkes Auge wieder schwach wird und sich einige Entzündung äußert: ich hoffe indessen, wenn nur erst die künstliche Wunde am Arm wieder ihre volle Schuldigkeit thut, daß es auch hiermit sich geben soll.

Mein Schicksal hat sich nicht ganz so entschieden, wie ich es wünschte, aber so, wie ichs erwarten konnte. Unendlich verteilhafter für mich und auch für mein Herz wohltätiger wäre es gewesen, wenn ich in der Nähe einer alten geliebten Mutter, die ich doch alle Jahre wenigstens einmal sahe, meine wenigen übrigen Tage hätte verleben können: indessen habe ich gelernt, mich in mein Schicksal zu finden, und unangenehm ist doch auch dasjenige nicht, welches der König, der hier mit Recht unendlich geliebt und geehrt wird und von dem man noch täglich neues Gute hört, mir bestimmt hat. Da meine Gesundheit mich nicht zu Ihm ließ; so stellte ich Ihm schriftlich vor: Daß ich mit den mir bestimmten 600 rth. an einem Orte, wie Berlin, unmöglich mit einigem Anstande und einiger Bequemlichkeit würde leben können; daher ich mich genöthigt sähe, entweder um die Erlaubnis zur

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Rückkehr in mein Vaterland oder um Verbesserung meines Gehalts aus der Casse der Akademie zu bitten, deren Gelder zwar gegenwärtig alle erschöpft wären, die aber vom künftigen neuen Jahre an einen beträchtlichen Zuwachs ihrer Einkünfte erhielte. Auf das erstere hat der König, wie Sie aus nachstehender Antwort ersehen, gar nicht geachtet; desto gnädiger aber das letztere bewilligt.

"Hochgelahrter pp. mit Vergnügen habe ich aus Eurem Briefe vom 11ten d. M. Eure Zurückkunft nach Berlin und Euren Vorsatz, Euch mit neubelebtem Eifer den Arbeiten eines Akademikers zu widmen, ersehen; und nach dem, was Ihr bisher und noch ganz neuerlich durch Euren Fürstenspiegel geleistet habt, verspreche ich mir davon sehr viel Gutes und Vorzügliches. Ich werde daher auch bei dem neuen Etat der Academie dafür sorgen, daß Ihr Eurem Beruf Sorgenfrei nachleben könnt, als Euer gnädiger König F. W. Charlottenburg, den 13t Aug. 1798."

Diese Zulage, wie ich von einem anderen Orte her weiß, wird 400 rlh. betragen; nur ist das Schlimme, da der neue Etat nicht eher als vom 1sten Januar k. J. anfängt, daß ich vom Sept. an ein volles halbes Jahr werde warten müssen, ehe ich die ersten 100 rth. davon zu sehen bekomme. Indessen habe ich für mein Auskommen, dem Himmel sei Dank! keine Sorge, wenn ich gleich viel an meine neue Einrichtung wenden muß; ich bin noch recht gut bei Gelde; und erlaubt mir meine Gesundheit, den Winter hindurch etwas für den Druck zu arbeiten, so werde ich eher übrig haben, als daß ich zu kurz käme. Eine Wohnung habe ich mir bereits gemiethet, die Sie so gütig seyn wollen, für die Addressen Ihrer künftigen Briefe zu merken: bei dem Hutlieferanten Hänel in der Neuen Schönhauser Straße: einer Köchinn wegen stehe ich auch schon in Unterhandlung. Es ist eine Person von einigen 40 Jahren, die ich schon von ehedem kenne, und die den Ruhm der Ehrlichkeit hat.

Ich hoffe, Ihnen jetzt Alles gesagt zu haben, was Ihre mütterliche besorgte Güte von mir zu wissen wünschen kann. Mögte ich doch auch von Ihnen recht bald die erfreulichsten Nachrichten hören! Ich denke unablässig an Sie, an jeden seit den letzten 4 Jahren so überreichlich genossenen Beweis Ihrer unerschöpften Güte und Liebe; und jeder dieser Gedanken ist von den heißesten innigsten Wünschen für Ihre Zufriedenheit und Ihr Wohlseyn begleitet. Erhalten Sie mir, auch bei meiner jetzigen weitern Entfernung, Ihre mütterliche Liebe in ihrer

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völligen Stärke. Sie ist die vornehmste Bedingung meiner irdischen Glückseligkeit. Die gute Mutter Völker, das liebe Töchterchen, Sachs, Seidel, und was sich meiner erinnert, also auch vorzüglich die Wittwe Wagner mit ihren Töchtern grüßen Sie herzlich von mir. Der junge Brasch wird mit Beckern vermutlich bald herkommen; durch diefen will ich mich dem alten Oncle empfehlen. Ich küsse Ihnen Mund und Hände, und bin immer und ewig

Ihr
Berlin, gehorsamster dankbarster Sohn
den 25sten Aug. 98. J. J. Engel.

Durch ein Versehen ist dieser Brief einen Posttag lieben (sic!) geblieben. Entschuldigen Sie die Verzögerung! - Von dem alten Jk. * ) hätte ich gern einige Nachricht.

3.
Meine gütigste, verehrteste Mutter,

Herr Amtman Movius hat mir den Brief des Herrn Pastor Wagner sammt der Einlage richtig überliefert, und ich danke Ihnen und den Freunden, die sich bei dieser Gelegenheit so gütig für mich bemüht haben, auf das gehorsamste und herzlichste. Wäre nicht Herr Movius gerade an einem Donnerstage zu mir gekommen und hätte ich nicht am Abend dieses Tages auf der Akademie eine Vorlesung gehabt, oder hätte ich meiner Augen wegen bei Licht schreiben können; so würde ich dem sehr eilenden Manne meine Antwort mitgegeben haben, die ich jetzt durch die Post Ihnen zufertigen muß. Warum haben doch immer die Meklenburger, die nach Berlin kommen. so wenig Zeit, sich hier aufzuhalten?

Meine kleinen Geldgeschäfte zum bevorstehenden Antoni=Termin habe ich schon dem Herrn Secretär Drümmer, der sie gewiß aufs beste besorgen wird, übertragen und ihm meine Wünsche wegen der Uebermachung der Zinsen, auch von dem Walter Steinischen Capitale, eröfnet. Behüte Gott, daß ich meiner alten geliebten Mutter, die mich so großmüthig bedacht


*) Wohl der 1803 im 74. Jahre verstorbene Hofrat Icke zu Parchim.
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hat, nun noch mit Correspondenz und Eincassierung und Umsetzung Mühe machen sollte! Tausendmal lieber ihr selbst alle Mühe, auch die kleinste, abnehmen, wenn mir das meine Entfernung von ihr nur erlauben wollte!

- - So weit hatte ich vor etwa 14 Tagen geschrieben, als ich durch einen Besuch unterbrochen ward, der es mir unmöglich machte, mit der damaligen Post den Brief noch abzuschicken. Hinterher befiel mich wieder mein altes Hämorrhoidalisches Uebel und die Augen wurden mir so entzündet. so schwach, daß ich fast besorgte, es mögte damit eben so arg, wie vor 7 Jahren in Schwerin werden. Daher die Verspätung meiner Antwort, die ich Sie nach Ihrer mütterlichen Güte zu entschuldigen bitte. -

Mir ist immer bange, daß der Friede, wofür Gott gelobt sey! die eine üble Folge für Mecklenburg haben wird, mehrere Güterbesitzer zu Grunde zu richten und dadurch auch ihre Creditoren zu armen Leuten zu machen. Die Güter sind zu ungeheuren Preisen gekauft, und können zu Friedenszeiten die Zinsen unmöglich tragen, die sie im Kriege trugen. Ich wünsche und hoffe, daß meine liebe Mutter mit solchen Widerwärtigkeiten, in ihrem Alter verschont bleibe; denn gewiß sind Sie jetzt noch weniger Proceßlustig, als sonst. Wenn es nur künftig keine Processe in unserer eigenen Familie giebt! und das ist in der That zu besorgen, wenn Sie nicht, wie es Nolde gemacht hat, sich mit dem alten Oncle Brasch völlig auseinandersetzen. Ich wünsche dieses inständig um Ihrer und um unser Aller Ruhe willen. So gar lange kann doch, nach aller Wahrscheinlichkeit, der Oncle nicht mehr leben, und mich graut vor der Verwirrung, die alsdann bei der vorauszusetzenden Unwissenheit seiner Kinder entstehen könnte. Geschehe nun der Fall, daß der Alte zu seinen Vätern geht, noch bei Lebzeiten meiner geliebten Mutter! sonst ist Unwissenheit an beiden Seiten, und wenn dann ein wenig übler Wille dazu kommt, so kann diese Unwissenheit für die Ihrigen sehr nachtheilig werden. Für mich zwar nicht leicht: denn es ist ebenso sehr meine Hofnung, als mein Wunsch, daß ich eher aus der Welt gehe, als Sie. Und nun kein Wort weiter, auch nie wieder von einer Sache, die ich wahrlich nur sehr ungern berührte! -

Unsre liebe Freundinn Wagner hat mir mehr als einmal von Leinewand geschrieben, die für mich zu haben wäre. Ich habe nach der Verbindung, worinn dieses geschah, vorausgesetzt, daß es

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schon verschnittene, für meinen so viel größeren Körper und so viel breitere Betten ganz unbrauchbare Leinewand wäre; aber vielleicht habe ich darin Unrecht gehabt, und hätte also auf diesen Punct freilich antworten sollen. Meine Antwort würde gewesen seyn, daß ich an Leinewand gerne ein wenig reich bin, und daß bei meinem heftigen Schweißen vieles darauf geht. Meine älteren Hemden und einen Bettüberzug, die gar nicht mehr auszubessern waren, habe ich schon zu anderm Gebrauche zerreißen müssen. Auch mit meinen Betten habe ich diesen Herbst eine Revision vorgenommen, und den Federn von mehr als einem Stücke eine neue Decke gegeben. Es that sehr nöthig.

Ich habe nun meiner lieben Wagner, der Sie dieses gewiß mittheilen werden, einen Beweis meiner Achtung für Leinewand gegeben. Wenn sie doch nun auch mir einen Beweis ihrer Achtung für Papier gäbe und mich mit der Nachricht erfreute, daß Alles ins Feuer geworfen worden, was in Parchim aus meiner Jugendzeit da ist! Empfehlen Sie mich ihr, ihrem würdigen Sohne und allen Freunden auf beste und erhalten Sie mir, was mein bester Besitz auf Erden ist, Ihre mütterliche, unschätzbare Liebe. Ewig

Berlin, Ihr dankbarster gehorsamster Sohn den
15ten Xbr. 1801. J. J. Engel.

 

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VIII.

Über das Haus in der Schwerin,
in welchem zuerst lutherischer Gottesdienst
gehalten ist.

Von

weiland Geh. Archivrat Dr. Lisch.


E s ist ein Gegenstand der Teilnahme für die Bewohner der Stadt Schwerin, die Lage des Predigthauses genau zu kennen, in welchem die Lutherlehre in der Stadt stark geworden ist, nachdem seit 1526 dem Prädikanten Martin Oberländer gestattet war, in der Vorstadt in der St. Georgen=Kapelle * ) und auf dem gegenüberliegenden Rosengarten (dem jetzigen alten Kirchhofe) lutherisch zu predigen. Die Forschung nach dem ersten festen Sitze des Luthertums in Schwerin, während der Dom mit dem Domkapitel bei seiner katholischen Verfassung gelassen ward, ist um so schwieriger gewesen, als dieselbe über drei Jahrhunderte umfaßt, und das Stadtarchiv fast ganz entblößt von alten Urkunden und Akten ist. Jedoch ist die viele Jahre hindurch fortgesetzte Forschung endlich gelungen, und ich will hier im voraus gleich die Stelle bezeichnen, wo das Haus gestanden hat, um die nachfolgende Geschichte des Hauses verständlicher zu machen.

Das Haus stand an der Salzstraße, wenn man von der Königstraße nach dem Kleinen Moor hinabgeht, unten rechts an der Ecke der Salzstraße und der jetzigen Ritterstraße, lag also der Baderstraße gegenüber: es ist das Haus, welches


*) In dem soeben abgerissenen Hause Nr. 1186, Rostockerstraße 30. (Grotefend.)
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nach der jetzigen Katasterbezeichnung die Nummer 772 (Salzstraße 2) führt.

Die älteren Nachrichten bewahrt das großherzogliche Geheime und Haupt=Archiv.

Eine Hauptquelle ist der kommissarische Bericht des wohl bewanderten Rats Andreas Mylius vom 4. August 1576, welcher sagt:

"Daß obgemeltes Haus Herzog Heinrich seliger auf eine wüste Stätte erbauen lassen und ist erstlich für einen Stall, darnach zur Zeit des angehenden Evangelii für eine Kapelle, darin * ) die erste evangelische Predigt in diesem Fürstentum geschehen, Kinder getauft und Sakrament gereichet, eine geraume Zeit gebraucht worden, wie denn Herzog Heinrich seliger Gedächtnis selbst hierin zur Kirche gezogen und einen sonderlichen Stand oder Stuhl darin gehabt, bis so lange daß man den evangelischen Gottesdienst in die Mönchenkirche verlegt, da ist gemeldetes Unterhaus zugeschlossen, der oberste Teil aber auf Bitte des Rats zu Schwerin Anno 1548 eine Zeitlang zur Schule gebraucht."

Hiermit stimmt auch der kundige Schweriner Schulrektor Bernhard Hederich überein, welcher in seiner 1598 gedruckten Schwerinschen Ehronik zum Jahre 1532 berichtet, daß der Herzog Heinrich

"fürs ander in der Stadt einen Stall, darin der Vogt . . . Henning Pentz seine Pferde gehabt, abbrechen und zur Kirchen und über dem Chor eine Schule zurichten lassen."

Ohne Zweifel war das Haus, welches früher auf dieser Stelle gestanden hatte, in dem großen Stadtbrande am 25. Juli 1531 abgebrannt, und die Stelle lag noch wüst, als der Herzog Heinrich sie, wahrscheinlich im Jahre 1532, mit dem Stall bebauen ließ, weil sich vielleicht kein anderer Baulustiger finden wollte. So kamen die Herzoge zum Besitze dieses Hauses.

Während dieser Zeit wird in einem alten Kopialbuche der Stadt 1539 ein Haus

"in der hundestraten tuschen hertogh Hinrikes orthuse unde Bussen Schnider"


*) Durch den geharnischten Prediger M. Egidius Faber.
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erwähnt. Von diesen Bezeichnungen wird weiter unten gehandelt werden.

Dieses Eckhaus an der Salzstraße ist nach des A. Mylius Bericht

"darnach aber Meister Jesten (Timme)zur Schmiede eingetan worden. Nach Absterben Herzogs Heinrich seliger Gedächtnis hat sich Meister Jost zu meinem gnädigen seligen Herrn (Herzog Johann Albrecht) die Zeit seines Lebens in Dienst begeben und im oberländischen Zuge Anno 1552 für einen Zeug= oder Wagenmeister gedient, bei s. f. G. seliger Gedächtnis bitthalten, daß ihm ostgemeldetes ganzes Haus erblich gegeben worden, vermöge s. f. G. seligen Verschreibung, welches er auch eine Zeit darauf besessen und bewohnt."

Hiermit stimmen auch die übrigen Archivakten überein. Am Michaelistage 1556 bestellte der Herzog Johann Albrecht den "Jost Timme" zu seinem "Schirrmeister" auf die Zeit seines Lebens und "gab" ihm dafür "das Eckhaus, so er bewohnte, zwischen Gregorius Markwardt und Bernd Fensin gelegen, erblich" und zur jährlichen Besoldung 40 Gulden, ein gewöhnliches Hofkleid, ein paar Stiefeln und für seine Person Kost auf dem Schlosse.

Nach Mylius Bericht zog Jost Timme aber noch bei Lebzeiten des Herzogs Johann Albrecht um das Jahr 1570 nach Schweden und hatte das Haus

"nach seinem Abzuge in Schweden seinem Sohne Melchior Timme, darin wohnend, hinterlassen, der es auch fast bei drei Jahren bewohnte."

Nachdem Jost Timme um das Jahr 1574 gestorben war, zog sein Sohn Melchior nach Rostock, jedoch mit der Hoffnung auf Anstellung in fürstlichen Diensten, und vermietete das Haus.

Hierauf berichtet A. Mylius, daß

"m. g. seliger Herr (Herzog Johann Albrecht) ungeachtet daß Meister Melchior solches Haus andern um gebührliche Heuer eingetan, nach gemeldeten Meisters Melchior Abreisen, es durch den Hausvogt zuschließen, hernachmals etwas darin bauen lassen"

und es endlich an andere verschenkt habe.

Darauf starb der Herzog Johann Albrecht am 12. Februar 1576.

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Im Sommer 1576 wandte sich Melchior Timme klagend an den Herzog Ulrich mit der Bitte, ihm das von dem Herzoge Johann Albrecht seinem verstorbenen Vater erblich geschenkte "Schmiedehaus binnen Schwerin", belegen zwischen Gregorius Markwardt und Berend Fentzen, zurückzugeben, und wiederholte diese Bitte, erhielt aber, nach eingefordertem Bericht der Kommissarien, am 7. September 1576 Abschlag, weil sein "Vater seiner Verpflichtung nach nicht in i. f. G. Dienst geblieben" sei.

Der Herzog Johann Albrecht hatte um das Jahr 1574 das Haus, nachdem er es wieder eingezogen hatte, in zwei Teile geteilt und nach Mylius Bericht

"den einen Teil (das Vorderhaus) dem Platenschläger eintun lassen, welcher es auch bis an seinen Tod bewohnet",

aber

"den andern Teil (das Hinterhaus) hatte der Uhrmacher Peter Jachenow eine Zeitlang besessen".

Es müssen also von jetzt an eine Zeitlang zwei verschiedene Häuser betrachtet werden.

Das Vorderhaus an der Ecke der Salzstraße hatte der Herzog Johann Albrecht um das Jahr 1574 nach A. Mylius Bericht dem "Platenschläger" eingetan; das Haus blieb also ein Schmiedehaus. Und hiermit stimmen auch die Inventarien im großherzoglichen Archive überein, welche zugleich eine Beschreibung des Hauses geben. In einem Inventarium von 1576 heißt es:

"Das Haus, darin der Platenschläger wohnt, hat 12 Gebinde und ist umher in Holz gemauert. Voran im Hause ist eine Schmiedesse. Darüber ist ein klein Gemach, darin 2 Fenster. Über demselben in die Quere über das Haus ist ein Gemach."

Der Raum der Schmiedesse ist damals also die ehemalige Kirche, das Quergemach darüber die ehemalige Schule.

In einem Inventarium der fürstlichen Häuser von 1592 heißt es:

"Das Haus, darin der Grobschmied Joachim Falkenhagen * ) wohnet, ist von 12 Gebinden."

Ein Inventarium der fürstlichen Häuser von 1610 nennt:

"In der Stadt eine Schmiede ist ein Gebäude von 10 Gebinden, in Holzwerk gemauert und mit einem


*) Nach dem großen Stadtbrande von 1651 hatte ein Grobschmied Hans Falkenhagen bis zum Jahre 1657 ein Haus an der Stadtmauer, welcher er mit einem Uhrmacher bewohnte.
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" 'Wipdache', liegt auf der Ecke der Salzstraße, ist baufällig."

Nach dem alten Schweriner Stadtbuche besaß im Jahre 1644 das Vorderhaus Lübbert Zander; denn am 26. November 1644 "verkaufte Lübbert Zander an Nikolaus Lamberg sein in der Salzstraße bei Peter Möller und gegen Andreas Thielen über auf der Ecke belegenes Haus."

Der große Stadtbrand vom 18. Juli 1651 stellte den früheren Zustand wieder her, indem es die beiden zusammengehörenden Hausstätten wieder vereinigte.

Das Hinterhaus an der jetzigen Ritterstraße hatte nach A. Mylius Bericht der Herzog Johann Albrecht dem Uhrmacher Peter Jachenow gegeben. Dieser Uhrmacher war bei des Herzogs Liebe zur Wissenschaft und Kunst und bei dem Wirken des Mathematikers Tilemann Stella am Schweriner Hofe gewiß eine dem Herzoge willkommene Person. Peter Jachenow hatte "Bestallung" vom Hofe, war also Hofuhrmacher, und erhielt Hofgehalt und "Hofkleidung"; am 18. April 1572 quittierte er über die seit 1569 rückständigen Hofkleider. Im Jahre 1580 hatte er einen Garten auf der Schelfe gekauft (vgl. Jahrb. IX, S. 177, Note) und erhielt darüber im Jahre 1584 Konsens.

Der Kontrakt über dieses Haus ist noch vorhanden. Am 8. September 1574 verkaufte der Herzog Johann Albrecht

"dem Meister Peter Jachenow Seigermacher und dessen Erben Unser Haus zu Schwerin gelegen in der Hundestraße zwischen Heinrich Ebhard und Unserm andern Hause, das Orthaus (Eckhaus) oder die alte Schmiede genannt, für 200 Gulden."

Hier wird die Lage des Hinterhauses ziemlich genau bezeichnet. Es wird gesagt, daß das Haus an der Hundestraße gelegen habe, welche unter diesem Namen lange nicht mehr besteht und schwer zu finden gewesen ist. Die Hundestraße ist die Straße, welche jetzt Ritterstraße heißt und von der Schloßstraße in das Ende der Salzstraße, oder vom Regierungsgebäude gerade auf die Baderstraße in der Verlängerung führt. Die Hundestraße wird in einem alten Kopialbuche von 1481 wiederholt genannt. Im Jahre 1481 verschrieb der Bürger Benedikt Bagenz dem Schweriner Domkapitel 2 Mark Pacht aus seinem Hause

"in der hundestrate by der Halverstade huse uppe de enen side na der monnekenkarken wardt unde Engelke Rosenhagen to der andern side na der soltstaten wert."

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Diese Bezeichnung ist ganz klar: das hier zur Frage stehende Haus lag an der einen Seite nach der Franziskaner=Mönchskirche hin, an deren Stelle jetzt das (alte) Regierungsgebäude steht, und an der andern Seite nach der Salzstraße hin: die Hundestraße kann also keine andere sein, als die jetzige Ritterstraße. Im Jahre 1489 wird in demselben Buche von dem nächsten Hause zwischen Engelke Rosenhagen und Hans Kolling gesagt, daß es "in der hundestraten" liege, wo auch 1481 des Stadtmusikanten Haus ("piperhus") lag. Im Jahre 1539 verpfändete der Bürger Georg Marcks dem Schweriner Domkapitel 2 1/2 Mark Pacht aus seinem Hause und Hofe

"in der hundestraten tuschen hertogh Hinricks orthuse und Bussen Schnider".

Hier ist also das an das herzogliche Eckhaus (an der Salzstraße) grenzende Haus bestimmt als an der Hundestraße gelegen bezeichnet.

Nach dem Uhrmacher Peter Jachenow und dessen Erben oder Nachfolger besaß dieses Hinterhaus eigentümlich der schon bekannte "Hofmaler Daniel Block", eine oft genannte und verdiente Persönlichkeit, welcher das Haus im Jahre 1612, also bald nach dem Regierungsantritt des jungen Herzogs Adolf Friedrich, von der Witwe des Uhrmachers Peter Jachenow erwarb. Am 30. März 1612 befahl der Herzog dem Rat der Stadt Schwerin,

"das Haus zu wardieren und zu bedingen, da Peter Uhrmachers Witwe einwohnet Daniel Block will es kaufen."

Daniel Block kam bald darauf aus dem Auslande nach Mecklenburg; am 7. April 1612 erhielt er einen "Paß auf 6 Wagen in I. F. G. Land für sein Weib und Geräte". Im Jahre 1649 sagt er, daß er das Haus "in die 40 Jahre bewohnt" habe. Daniel Block, welcher im Jahre 1616 von dem Herzoge Adolf Friedrich als Maler angestellt ward, von dem gewiß noch manche alte Bilder im Lande vorhanden sind, war eine dem Fürstenhause sehr lange Zeit hindurch angenehme Person, an Alter und Lebensdauer ungefähr dem Herzoge Adolf Friedrich gleich, daher er auch im Jahre 1625 die Ernennung zum "Kammerdiener", d. h. die Erhebung in den Kammerdienersrang mit Hofbesoldung erhielt, nach früheren Ansichten viel. Im Jahre 1629 malte er auch für Wallenstein, z. B. die vier Elemente. Als Daniel Block "alt und schwach geworden war und sein Ende täglich vor Augen zu haben" meinte, vermachte er im Jahre 1649 dieses Haus, welches "er von vier Häusern allein noch hatte von allem seinem

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Herrendienste", seinem jüngsten Sohne Benjamin Block, den er zu einem tüchtigen Künstler ausbilden wollte, zum Danke dafür, daß er sich seiner Eltern allein angenommen. Am 13. August 1649 bestätigte der Herzog Adolf Friedrich diese Schenkung und versicherte dem Benjamin Block

"das seinem Vater zustehende und in die 40 Jahre von ihm bewohnte Wohnhaus in der Hundestraße belegen. so unter des Rats Jurisdiktion nicht belegen, sondern Unsern hochseligen Herren Vorfahren vordem zuständig gewesen und nachgehend von dem weiland Herzog Johann Albrecht an Dero gewesenen Seigermacher Peter Jachenow am 8. Sept. 1574 verkauft worden, dergestalt und also daß gleich wie der Vater das Haus durch fürstliche Begnadigung gänzlich frei besessen habe, also auch der Sohn die Zeit seines Lebens es von aller Unpflicht frei zu besitzen und bewohnen haben solle, aus sonderlichen erheblichen Ursachen und in Ansehung des Sohns bekannter schuldiger 'und gehorsamer Anschickung gegen seine liebe Eltern' ".

Diese Urkunde ist ein rührender Beweis von des Herzogs Liebe und Vertrauen zu dem alten Künstler, welcher viel Freude und Leid mit seinem fürstlichen Herrn erlebt hatte. -

Dies ist das letzte Mal (1649), daß die Benennung Hundestraße vorkommt. Schon am 1. Oktober 1643 wird die Straße Ritterstraße genannt, als, nach dem Stadtbuche, Heinrich Pommerenig sein "Haus an der Ritterstraße zwischen Daniel Block und Joachim Lagemann an Andreas Hein" verkaufte.

Woher die Hundestraße plötzlich Ritterstraße * ) genannt worden sei, ist bis jetzt noch nicht bekannt.

Am 25. September 1650 ließ der Hofmaler Daniel Block den Herzog durch den Sekretär Simon Gabriel zur Nedden bitten, daß derselbe, "da es mit ihm in den abnehmenden Mond


*) Es gab in Schwerin noch eine zweite Ritter straße auf der Schelfe oder der Neustadt. Der große Hauptstraßenzug, welcher die Stadt Schwerin von der Burgstraße bis über den Schelfmarkt (also ungefähr vom Burgsee bis zum Ziegelsee) der Länge nach durchschneidet und seit den neuesten Zeiten den Namen Königstraße führt, hatte früher in seinen verschiedenen Strecken verschiedene Namen. Die Strecke von der Burgstraße bis zum altstädtischen Markt hieß früher Filter= (d. h. Hutmacher=) Straße, sicher aber schon seit 1651 Königstraße (Text zum Wedelschen Plane im Archiv). Am Ende zwischen der jetzigen (  ...  )
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komme", ihm, als seinem alten Diener und einem von seinen Kammerdienern, für sich, seine Frau und seinen Sohn Benjamin ein Begräbnis im Dome (unter dem Glockenturme) und Glockengeläute, Prediger= und Schulfolge, auch die Eröffnung des Begräbnisses frei schenken möge. Block wollte dagegen Gott zu Ehren und der Kirche zur Zier "zwei Konterfei Lebensgröße, nämlich Dr. Martin Luthers und M. Philipp Melanchthons", welche schon fertig waren, schenken und an den Pfeilern neben der Kanzel, dem fürstlichen Stuhl gegenüber, also an den mittleren Nordpfeilern des westlichen Mittelschiffes, wo noch das Kapitelwappen steht, aufhängen. Der Herzog erfüllte am 14. Oktober 1650 in Gnaden seine Bitte. Daniel Block schenkte ferner der Kirche ein "Stück von der Maria Magdalena, wie sie dem Herrn Christo die Füße waschet", "für manchen bußfertigen Sünder eine schöne Erinnerung", dafür, daß der Herzog ihm einen bessern Stand in der Kirche verbriefte, da sein Stand bis dahin " allerunterst im Glockturm" gewesen war.

Block hatte wahrscheinlich 3 Söhne, welche auch Maler waren. sicher Emanuel und Benjamin, wahrscheinlich auch Adolph Block.

Daniel Blocks letzte Wünsche gingen aber nicht in Erfüllung. Der große Stadtbrand, welcher am 18. Juli 1651 die ganze Altstadt in Asche legte, vernichtete auch alle "seine Güter".

In dem im großherzoglichen Archive aufbewahrten "Verzeichnisse der Schwerinschen Bürger und Einwohner, welche am 18. Juli 1651 abgebrannt" sind, werden, wenn auch ohne Angabe der Straßen, die Namen der Hausbesitzer völlig in Übereinstimmung mit dem Stadtbuche in der Reihenfolge aufgeführt. Es folgen nämlich von den Abgebrannten:

½ Haus Peter Möller, Beutler Salzstraße.
1   "   Klaus Lambrecht, Schneider Salzstraße.


(  ...  ) Friedrichstraße und der Scharfrichterstraße (jetzt Burgstraße) stand das Schelftor. Die Strecke vom Schelftor bis zum neustädter Palais, oder von der Friedrichstraße bis zur ersten Wasserstraße (Elisabethstraße), hieß seit alter Zeit Steinstraße. Die Strecke vom neustädter Palais bis zur Nikolaikapelle oder zum Schelfmarkt hieß früher Ritterstraße, weil hier seit dem Mittelalter außerhalb der Stadt viele adelige Familien Wohnhöfe hatten; hier hat der Name also Bedeutung. - Der Schelfmarkt war im Jahre 1735 noch nicht bebaut.
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½ Haus Daniel Block, Maler Ritterstraße
½   "   Andreas Heyn, ein blinder Mann Ritterstraße.

Im Stadtbuche wird 1644 Peter Möller Lambergs Nachbar (vgl. S. 249) und 1643 Andreas Hein Blocks Nachbar (vgl. S. 251) genannt. Die Lagen sind also unzweifelhaft.

In der Not zog Daniel Block nach Wismar. Hier starb seine Frau, welche auch daselbst begraben ward.

Von seinen Söhnen war der ältere, Emanuel, nach Rostock gezogen. Dieser nahm nach seiner Mutter Tode seinen Vater zu sich dahin. Daniel Block starb in Rostock vor 10. Mai 1658 und ward daselbst begraben.

Am 27. Februar 1674 bat Emanuel Block zu Rostock um die Erlaubnis, die Begräbnisstelle im Dome veräußern zu dürfen, was ihm auch gewährt ward. Emanuel lebte noch 1688 hochbejahrt in Rostock.

Der jüngere Sohn, Benjamin Block, war nach seines Bruders Emanuel Bericht vom 27. Februar 1674 "an Kaiserlicher Majestät Hofe und wünschte nach seinen Tode nicht in Schwerin begraben zu werden".

Ein Maler Adolph Block war 1653 bei dem Herzoge Christian und zog zu diesem nach Stinchenburg (jetzt Stintenburg).

Mit diesen Ereignissen verschwindet die Familie Block in Mecklenburg und auch die urkundliche Geschichte ihres Hauses.

Über die Hausstätte gibt von jetzt an nur noch das erste nach dem Brande von 1651 angelegte Stadtbuch * ) allein notdürftige, jedoch sichere Auskunft.


Durch den Brand von 1651 kommen die seit 80 Jahren getrennt gewesenen beiden Teile des alten Schmiedehauses an der Salzstraßenecke wieder zusammen.


*) Ich verdanke die folgenden urkundlichen Nachrichten dem Herrn Archivschreiber Ernst Jahr, welcher für diese Abhandlung das alte Schweriner Stadtbuch durchgesehen und ausgezogen hat. (Jahr ist inzwischen als Archivsekretär verstorben. Grotefend.)
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Am 26. November 1644 hatte der Schneider Nikolaus Lamberg das an der Salzstraße "bei Peter Möller, und Andreas Thielen gegenüber, auf der Ecke belegene Haus", also das Vorderhaus, gekauft. Er hatte nach dem Brande sein Haus wieder aufgebauet, da er noch lange in demselben wohnend erscheint.

Daniel Block war gestorben, von seinem Sohne Benjamin ist in Mecklenburg keine Rede mehr, die Brandstätte seines Hauses lag noch sehr lange unbebaut und wüst. Am 10. Mai 1658 verkauften nach dem Stadtbuche:

"seligen Daniel Block's Erben ihrer seligen Eltern in der Ritterstraße bei Heinrich Platen gelegene abgebrannte Hausstätte an den Schneider Nikolaus Lamberg für 15 Taler, mit der Verpflichtung zum Aufbau des Hauses."

Aber noch nach 20 Jahren war das Blocksche Haus nicht wieder ausgebaut, denn am 8. Juni 1679

"verpfändete der Schneider Nikolaus Lambrecht (Lamberg) sein in der Salzstraße an der Ecke bei der Rittergasse belegenes Haus samt dem dabei vorhandenen Hofraum und wüsten Stätte an den Pastor Linse zu Pinnow"

und am 19. Juli 1697 ward

"das am 13. Juli 1697 von den Lambergschen Erben verkaufte Haus nebst der dahinter gelegenen sogenannten Blockenstätte auf Heinrich Ladwig zu Stadtbuch verlassen."

Am 17. Oktober 1699,

"nachdem Heinrich Ladwig das am 19. Juli 1697 von sel. Niklaus Lambergs Erben gekaufte Haus, in der Salzstraße an der Ecke der Rittergasse belegen, wiederum an Ms. Streit verkauft hatte, übernahm Ladwig die bisher auf diesem jetzt verkauften Hause haftende Hypothek der 'Armen' und andere auf sein neu erkauftes Grundstück an der Königstraße."

Am 20. Oktober 1699 verpfändete

"der Schneider Gabriel Franck sein in der Salzstraße an der Ecke gegen den Stadtmusikanten

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über belegenes, von dem Kammerdiener Streit gekauftes Haus",

und 1704

"verkaufte Gabriel Franck sein in der Salzstraße belegenes Eckhaus an den Bäcker Philipp Christian Hartmann",

von welchem es, nach dem im Jahre 1726 angelegten Hypothekenbuche, an Luger überging. Noch am Ende des 18. Jahrhunderts besaß die Lugersche Familie das Haus, welches am 20. Dezbr. 1797 auf den Amtslosbäcker Luger verlassen ward.

Im 18. Jahrhundert war auch die Stelle des Hinterhauses wieder bebaut, beide Häuser blieben aber das ganze Jahrhundert in der Hand derselben Besitzer Hartmann und Luger.


Mit dem Anfange des 19. Jahrhunderts wurden aber beide Häuser wieder getrennt und gingen an folgende Besitzer über:

Das Vorderhaus an der Salzstraße (Nr. 2) besaßen:

1797. Dez. 20. Amtslosbäcker Luger.
1800. Dez. 30. Festbäcker Klockow.
1802. Jul. 13. Festbäcker Schumacher.
1804. Nov. 2. Schlosser Finckert.
1810. Juni 30. Mehlhändler Hencke.
1827. Mai 30. Schullehrer Harling.
1840. Sept. 11. Glaser Milatz (dann seine Erben).
(seit 1893 Malermeister Heimsoth.)

Das Hinterhaus an der Ritterstraße (Nr. 1) besaßen:

1797. Dez. 20. Amtslosbäcker Luger.
1803. März 22. Maitre d'hôtel Moldt.
1803. Nov. 4. Regierungskanzlist Plate.
1826. Mai 6. Advokat Livonius.
1831. Kandidat Ebeling.
1838. Gastwirt Hoff
1842. Schneider Lange.
(seit 1845 Klubdiener, später Rentner Bobzin).
(seit 1865 Schneidermeister M. Holzmann dann seine Erben).


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Die Geschichte dieses Hauses hat sich durch ungewöhnlich günstige Umstände so genau verfolgen lassen, wie kaum die Geschichte eines andern Hauses in der Stadt. Es ist also nicht zu bezweifeln, daß das erste lutherische Gotteshaus an der Ecke der Salzstraße und der Ritterstraße stand und das Haus ist, welches jetzt die Katasternummer 772 (Salzstraße 2) trägt. Dieses Haus ist aber nur der vordere Teil des ehemaligen Gotteshauses, zu welchem früher noch die Stätte des Hinterhauses in der Ritterstraße gehörte, welches jetzt die Katasternummer 771 (Ritterstraße 1) trägt. Daß von dem alten Schmiedehause Nr. 772 (Salzstraße 2) etwas an das andere Nachbarhaus an der Salzstraße Nr. 773 (Salzstraße 4) gekommen sei, ist nicht wahrscheinlich.

Hiermit stimmt auch eine alte Überlieferung in dem Kirchen=Visitations=Protokolle vom Jahre 1625 überein, welches klar sagt:

"Ist die Stadtkirche am Ende der Saltzstraße, wenn man hinuntergehet zur Rechten, woselbst der Pentze einen Stall gehabt, und weil er das Evangelium angenommen, hat er diesen Stall - - zu einer Kirche eingeräumet."


Anhang.
I.

Um allen Verwechselungen vorzubeugen, muß hier noch ein anderes Haus in der Salzstraße kurz berührt werden. Die Herzoge besaßen in der Salzstraße an derselben Seite nicht weit von dem Eckhause noch ein zweites Haus, welches zwischen dem Kanzlei=Registrator Müterer und dem Beutler Peter Möller lag und "vor dem unglücklichen Brande von dem Hofgerichts=Protonotar Ludwig Wolter bewohnt" gewesen war. Dies ist aber ein anderes Haus, welches von dem Eckhause durch Peter Möllers Haus getrennt war und wahrscheinlich in dem Hause Nr. 773 (Salzstraße 4) aufgegangen ist. Möglich ist es allerdings, daß der alte herzogliche Stall, später die Schmiede, so weit in die Straße hineingereicht habe, daß das von Ludwig Wolter bewohnte herzogliche Haus durch Verkauf von dem Eck=

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hause getrennt ist. Am 26. März 1653 schenkte der Herzog Adolf Friedrich die abgebrannte Stätte des Hauses, in welchem der Protonotar Ludwig Wolter gewohnt hatte, dem Domprediger Johann Susemihl zum erblichen Eigentum, um darauf ein Haus für seine Frau zur Wohnung nach seinem Tode zu bauen.

II.

Wenn nun die Lage des ersten evangelischen Gotteshauses in der Stadt Schwerin sicher festgestellt ist, so ist es nötig, eine Annahme zu beseitigen, welche in neueren Zeiten aufgetaucht, aber durch nichts begründet ist. Man nimmt an, daß die erste evangelische Kirche, rechts im Anfange des Kleinen Moor, auf der Ecke der Ritterstraße und des Kleinen Moor, in der Verlängerung der Salzstraße, also der ermittelten Stätte der alten Kirche und Schmiede seitwärts gegenüber gestanden habe, also an der Stelle des Hauses, welches später die Katasternummer 757 führte.

Lageplan

*) Alle hier in Betracht kommenden Häuser des Kleinen Moor und der Komödienstraße (Theaterstraße) sind seit der Abfassung der Arbeit (1860 abgebrochen, was hier ein für allemal bemerkt werden soll. (Grotefend).

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Man hat dies wahrscheinlich daraus geschlossen, daß diescs Haus, welches die Katasternummer 757 führt, massiv gebaut ist und flachbögige Fenster und eine einfache Friesverzierung und allerdings das Ansehen höhern Alters hat, so daß man in diesem Bau "Kirchenmauern" * ) hat erkennen wollen. Aber abgesehen davon, daß dieser Annahme die ununterbrochene Geschichte des ehemaligen Kirchenhauses widerspricht, kann der Baustil des Hauses Nr. 757 allein sehr wenig oder garnichts beweisen. Das im Jahre 1651 abgebrannte, also später gebaute Haus Nr. 691 an der Burgstraße (jetzt Schloßstraße 31) ist ebenfalls massiv und in einem ähnlichen Stile gebaut. Es kann über das Haus 757 am Kleinen Moor ebenfalls nur die Geschichte entscheiden.

Die beiden Straßen: der Große Moor und der Kleine Moor sind erst im 18. Jahrhundert bebaut; früher wird die Moorniederung, auf welcher sie stehen, mitunter wohl mit der allgemeinen Bezeichnung Moor belegt. Diese beiden Moorstraßen waren in ihren Anfängen in älteren Zeiten nur soweit bebaut, als sie jetzt noch enge sind, also bis zu den ersten seitwärts abgehenden Straßen, der Grünenstraße und der Komödienstraße. ** ) Und auch diese kurzen Strecken waren nur mit Hintergebäuden der Eckhäuser an der Bader= und Ritter= (früher Hunde=) Straße besetzt. Auf dem Moor war in alten Zeiten, außer dem Tappenhagen, nur die Zweite Glaisinstraße bebaut, durch welche ein Weg von der Salzstraße über den Kleinen Moor durch die Zweite Glaisinstraße in die spätere Scharfrichterstraße (jetzt Burgstraße) nach dem ehemaligen Schelftor ging. Die Glaisinstraße kommt schon seit 4 bis 5 Jahrhunderten unter dem Namen "Glesin" oder "Glassin" vor. Hier hatte das holsteinsche Cistercienser=Mönchskloster Reinfeld, welches die Mühle in Schwerin und Landgüter in der Nähe von Schwerin besaß, einen Hof mit Speichern, wahrscheinlich wegen der Nähe des großen Schweriner Sees, von welchem ein Kanal bis an den Glaisin ging. Weil der Glaisin allein bebaut war, so wird der jetzt sogenannte Kleine Moor, über welchen der Weg vom Glaisin führte, noch in neueren Zeiten oft auch Glaisin genannt.


*) Dies nimmt auch z. B. Wex in seiner Geschichte der Schweriner Gelehrtenschule, 1853, S. 30, an. (Nach ihm Fromm, Chronik von Schwerin S. 77 Anm.).
**) Die jetzige Häuserreihe der Theaterstraße dem Theater gegenüber ist die östliche Flucht der früheren Komödienstraße. (Grotefend).
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Aus der urkundlichen Geschichte des Hauses Nr. 757 wird sich ergeben, daß dieses Haus nicht die ehemalige lutherische Kirche sein kann, da dasselbe erst in neueren Zeiten erbaut ist. Über dieses Haus sind aus der Zeit vor dem Brande von 1651 keine Nachrichten vorhanden; aber seit dieser Zeit sind nicht allein noch die Stadtbücher vorhanden, sondern auch noch die Hauspapiere im Besitze des Herrn Hofklempners Zipplitt, welchem das Eckhaus Nr. 759 gehört, zu welchem früher auch die Hausstätte Nr. 757 gehörte. Man muß also bei der Erforschung des Hauses Nr. 757 von der Geschichte des Eckhauses Nr. 759 ausgehen.

Die erste Nachricht kommt schon in dem Jahre des Brandes 1651 im Stadtbuche vor; es ist also möglich, daß diese Seite der Ritterstraße nicht abgebrannt war. Am 13. Oktober 1651 verkaufte

"Anna Randow, des wail. Kanzlei=Registrators Thiel Wittwe, ihr in der Ritterstraße zwischen Peter Rodefahnen Hause und seligen Christoph Grönings wüster Hausstätte belegenes Wohnhaus an Otto Leuwe."

Diese "wüste Hausstatte Grönings" ist die Stelle, auf welcher die vermeintliche Kirche steht; die Hausstätte lag aber 1651 wüst, also kann das auf derselben stehende Haus nicht die Kirche von 1532 sein. Die Familie Rodefahn kommt sehr lange als diesem Eckhause benachbart vor, wahrscheinlich im Besitze des Eckhauses in der Salzstraße. - Bald nach 1651 beginnen die Hauspapiere des Eckhauses. Am 11. April 1666 verkaufte nach den Hauspapieren

"des Brauers Otto Lowen Witwe Margarethe Deetzen ihr in der Ritterstraße an der Ecke zwischen Peter Rodefahnen Hause und sel. Christoph Grönings wüster Hausstätte gelegenes Haus an den Stadtmusikanten Hartig Witzendorf."

Die Familie des Stadtmusikanten Witzendorf blieb sehr lange im Besitze des Hauses. Am 27. Juli 1680 verpfändeten nach dem Stadtbuche sel. Hartig Witzendorfs Kinder nach dem Tode ihrer Mutter ihr "in der Ritterstraße an der Ecke belegenes Haus samt dem Platz, darauf es steht", dem Pastor Linse zu Pinnow, welcher auch Pfingsten 1679 Rodefahns Haus und 8. Juni Lambergs Eckhaus an der Salzstraße (die ehemalige Kirche) zu Pfande genommen hatte (vgl. oben S. 254.)

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"Am 28. Sept. 1683 verlassen des wail. Stadtmusikanten Hartig Witzendorf Erben ihr in der Ritterstraße an der Ecke des Glaisins belegenes Eckhaus auf den Stadtmusikanten Gottfried Witzendorf, Sohn und Nachfolger Hartigs Witzendorf, nebst der dabei belegenen wüsten, jetzt zum Garten aptierten Hausstätte, so absonderlich zu 45 Tlr. gesetzt ist."

Völlig klar wird dieses Haus dadurch bezeichnet, daß am 20. Oktober 1699 das ehemalige Kircheneckhaus als

"in der Salzstraße an der Ecke gegen den Stadtmusikanten über belegen"

in dein Stadtbuche bezeichnet wird, als der Schneider Gabriel Franck dasselbe verpfändete (vgl. oben S. 254).

Mit diesen Angaben stimmt auch ein Häuserregister vom Jahre 1709 im großherzoglichen Archive überein: in demselben werden als aufeinander folgend in der Salzstraße von der Königstraße nach dem Kleinen Moor hin belegen folgende Häuser aufgeführt:

"Salzstraße.

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"Weinschenk. (Salzstraße).
Schultzen wüste Stelle (Salzstaße).
Dessen Haus. (Eckhaus).
Bäcker Hartmann. (Eckhaus).
Gottfried Witzendorf. (Eckhaus).
Dessen Stelle. (Kleiner Moor).
Dessen Bude. (Kleiner Moor).
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Das Haus des Bäckers Hartmann ist das an der Ecke der Salzstraße belegene ehemalige Kirchenhaus, welches Hartmann 1704 kaufte (vgl. oben S. 255). Neben diesem Hause, dem ehemaligen Hause Lambergs, aufwärts in der Salzstraße lag das Haus des Goldschmieds Joachim Schultz, denn nach dem Stadtbuche kaufte dieser am 24. Juli 1694 das zwischen Lambergs Häusern und dem Hofweinschenken Tarnow belegene Haus mit der dabei befindlichen wüsten Stelle von Jens Thomsen. - Der

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Weinschenk ist also der an den Goldschmied Schultz grenzende Hofweinschenk Tarnow. - Des Goldschmieds Haus und wüste Stelle sind jetzt also von dem Hause Nr. 773 (Salzstraße 4) besetzt. - In dem Häuserregister von 1709 wird der Anfang des Kleinen Moor mit den Grundstücken Witzendorfs noch zur Salzstraße gerechnet.

Es ist also klar, daß noch im Jahre 1709 das Witzendorfsche Grundstück aus dem Hause (Nr. 759 an der Ritterstraße), der wüsten Hausstelle (am Kleinen Moor Nr. 757) und der Bude (an der Komödienstraße Nr. 756) bestand.

Um die Mitte des 18. Jahrhunderts verkauften die Witzendorfschen Erben nach und nach ihre Besitzungen.

Im Jahre 1726 besaß Witzendorf noch alle drei Teile des Grundstücks.

Am 2. Nov. 1751 verkaufte, nach den Hauspapieren, Sophie Dorothea Witzendorf, Ehefrau des herzoglichen Kochs Julius Witte, "ihr von ihren seligen Eltern ererbtes, in der Ritterstraße hart an der von der Salzstraße gerade nach dem "Kleinen Moor hinunterführenden Gasse belegenes Haus mit den daran stoßenden, jetzt zu einem Garten eingerichteten wüsten Stätte" (ehemals Christoph Grönings wüsten Hausstätte) "an den Apotheker Johann Friedrich Molle mit dem Vorkaufsrecht an das daran stoßende im Jahre 1747 an Lüders verkaufte Hinter= oder Eckhaus."

Am 4. Mai 1747 hatte nämlich, nach den Hauspapieren, die Frau Witte ihr von ihrer Mutter angeerbtes, an ihrem Wohnhause hinten an gelegenes Eck= und Hinterhaus neben "dem dabei befindlichen Thorwege an den fürstlichen Reitknecht Joachim Lüders" verkauft. Dieses Haus ist also das Hinterhaus Nr. 756 an der Komödienstraße. Dieses Hinterhaus ist nun für immer von dem Haupthause getrennt geblieben und hat bis zum Jahre 1840 zehn Besitzer gehabt.

Am 12. März 1753 verkaufte der Apotheker Molle die zwischen seinem Wohnhause und dem Kaphingstschen Hause gelegene Hausstelle an den herzoglichen Mundkoch Moldt.

Am 12. Juni 1754 verkaufte aber der Apotheker Molle das Haupthaus an der Ecke der Ritterstraße und des Kleinen Moor an den Klempner Georg Friedrich Zipplitt, auf welchen es 1757 verlassen ward.

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Im Jahre 1785 erscheint das für das Kirchenhaus gehaltene massive Haus Nr. 757 am Kleinen Moor, zuerst, indem es im Jahre 1785 in das Stadtbuch auf den Klempner Zipplitt eingetragen ward. Es ist also wohl ohne Zweifel, daß dieses Haus erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gebaut ist.

Im Jahre 1805 ward sowohl das Haupthaus Nr. 759 an der Ritterstraße als das Nebenhaus Nr. 757 am Kleinen Moor auf den Hofklempner J. H. F. Zipplitt zu Stadtbuch verlassen, von welchem das Haupthaus im Jahre 1843 auf den Hofklempner Ph. J. Fr. Zipplitt überging.

Es ist also klar, daß das für die alte Kirche gehaltene Haus am Kleinen Moor ein ganz junges Haus ist, welches erst in den neuesten Zeiten als ein selbständiges Haus von dem Haupthause abgetrennt ist.

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IX.

Auerhähne in Mecklenburg.

Von

weiland Archivrat von Meyenn.


D as Großherzogliche Archiv zu Schwerin bewahrt nur wenige Nachrichten, die den Auerhahn, oder richtiger Urhahn (Tetrao urogallus L.), als ehemaligen Bewohner unseres Landes sicher beglaubigen. Da diese Nachrichten bisher noch nicht veröffentlicht worden sind, so mögen sie hier eine Stelle finden.

Nach einem Rechnungsbuche des Hof=Küchenschreibers Antonius Reuber hat am 3. April 1597 der Hauptmann des Amts Fürstenberg einen "Vrhahn" zur Hofhaltung Herzog Ulrichs eingeliefert. Dies ist, so viel ich habe ermitteln können, das älteste zuverlässige Zeugnis für das Vorkommen des Auerhahns in Mecklenburg.

Eine ausführlichere Nachricht stammt aus dem Jahre 1616. Von altersher waren gewisse Jagdgerechtigkeiten in den adligen Gütern des sogenannten Fürstenberger Werders den Landesherren zuständig gewesen. Die fürstlichen Rechte wurden im Laufe der Zeit immer rücksichtsloser zur Geltung gebracht, was den Grundbesitzern zu schwerem wirtschaftlichen Nachteil gereichte und ihnen zu lebhaften Beschwerden begründeten Anlaß gab. In der Absicht, zu einem dauernden Frieden zu gelangen, ohne dabei von seinen Rechten Wesentliches zu opfern, schloß Herzog Adolf Friedrich am 28. April 1616 zu Schwerin mit Jochim Walsleben auf Priepert, den Gebrüdern v. Zernikow auf Blumenow und den v. Prignitz auf Dannenwalde - damals noch Dammwolde genannt -, einen Vergleich ab über die fürstliche Jagdgerechtigkeit in den Revieren Schönhorn, Buchholz und Gramzower Heide. In diesem Vertrage heißt es: "Vnd nachdem

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"zu Zeiten auf vielberurten beiden vnd holzungen etliche Uhrhahnen sich sehen laßen, alß haben Jochim Walßlebe, Hans vnd Jurgen gebruder die Zernikowen, vor sich vnd wegen der abwesenden Prignitzen, sowoll ihre lehnsfolgere, I.[hrer] F.[ürstlichen] G.[naden] zu vnterthenigen ehren dieselbige allein schießen vnd fahen zu laßen, - jedoch, vmb vermeidung allerhand vngelegenheitt willen, in vnd bei offtgedachter I. F. G. sommer= und winterjagtzeit -, vor sich vnd ihre lehensfolgere consentiret vnd gewilliget, vnd sich dieselbe zu fahen oder zu schießen innerhalb oder außerhalb solch J. F. G. sommer= oder winterjagt genzlich verziehen vnd begeben." * ) Damit war also die Jagd auf Auerwild in jenen Revieren zum Vorrecht des Landesfürsten geworden. Ob dort zu Herzog Adolf Friedrichs Zeit Auerhähne erlegt worden sind, hat sich bisher nicht ermitteln lassen. Erst unter Herzog Gustav Adolf wird der Auerhähne auf dem Fürstenberger Werder wieder gedacht. Zunächst geschieht dies in einem Schreiben Georg Ernsts v. Kossebade auf Torgelow, vom 6. März 1655, an Herzog Gustav Adolf, worin jener beiläufig erwähnt, daß er "vor Jahren etliche Partikular=Urkunden" dem Herzoge habe überreichen lassen, aus denen zu ersehen wäre: "wie weit J. F. G. an der hohen Jagd, - in specie die Uhr=Hahnen betreffend, so sich auff dem Fürstenberger Werder, etlichen Gewißen von Adel zugehörig, zur gewißen Zeit sehen laßen, zu jagen vnd Uhr=Hahnen schießen zue laßen -, Fug vnd Recht haben." Dieser Anregung wurde jedoch keine Folge gegeben. Erst nachdem dem Herzoge bei seiner jüngsten Anwesenheit in Fürstenberg berichtet worden war, daß vormals "denen von Adel die Awerhahne auch auff ihren eigenen Güttern zu schießen nicht sey verstattet worden", beauftragte er im August 1666 seinen Oberförster, die Sache genauer zu erforschen und ihm darüber Bericht zu erstatten. Darauf erging unterm 16. Februar 1667 aus Güstrow der nachfolgende fürstliche Befehl an die adligen Besitzer auf dem Fürstenberger Werder: "Gustaff "Adolph etc. . Demnach Wir in gewiße Erfahrung gebracht, daß die auff dem Fürstenbergischen Werder wohnenden von Adel sich des Auerhahnen=Schießens vnterfangen sollen, - solches aber bey vnsers hochsehligen Herrn Vattern vnd auch anderer vnsere loblichen Vorfahren an der Regierung Zeiten ihnen vermuge aufgenommener Zeugenkundschaft nicht verstattet worden vnd ihnen also nicht gebühret, - als befehlen Wir hiemit allen


*) Nach dem Original auf Pergament im Hauptarchiv zu Schwerin.
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vnd jeden auff gedachtem Fürstenbergischem Werder wohnenden von Adeln gnädigst vnd bey Verlust ihrer Jagdgerechtigkeiten gantz ernstlich, daß sie sich des Schießens der Auerhahnen hinfür gäntzlich äußern vnd enthalten, widrigenfalls vnser ernstes Einsehen gewertig seyn sollen; wornach sie sich gehorsamlich zu achten. Güstrow, den 16. Februarii 1667." * )

Dieser fürstliche "Befehlig" wurde den Betreffenden durch den Schützen und "Heidereuter" Hans Tangartz insinuiert, wie die Empfangsbescheinigungen ausweisen, deren uns noch drei erhalten sind, und zwar: vom Hofmarschall v. Buch auf Tornow, von G. v. Barstorf auf Barstorf und von Maria Margarete v. Knobloch, sel. Hans Heinrichs v. Zernikow auf Blumenow Witwe. Der Hofmarschall v. Buch jedoch weigerte dem Jagdverbote den Gehorsam; er wies seinen Schützen an, "bis zum Austrag der Sache" unbeirrt auf balzende Auerhähne zu schießen. Von dem weiteren Verlauf und dem Ausgange der Streitigkeiten haben wir keine Kunde.

Zum letzten Mal geschieht des Auerwildes Erwähnung in dem nachstehenden herzoglichen Erlasse: "Hiemit wird "vnserm "Ober=Ambtmann Jochim Lindemann gnädigst befohlen, daß er ohne einige Zeitverliehrung unter denen Stargard=Strelitz, auch Feldbergischen Schützen die fordersambste Anstalt verfügen soll, daß von denenselben etwa drey oder vier Uhrhahnen geschoßen vnd gegen die bevorstehende Woche anhero gebracht werden sollen, damit Wir sie dem Herrn Hertzogen von Hollstein, ** ) deroselben Wir solche Uhrhahnen versprochen, gegen selbige Zeit nacher Hamburg "überschicken lassen können. "Daran usw. Datum G[üstrow], d. 11. Martii 1686." Daß hier die Lieferung von 3 bis 4 Auerhähnen innerhalb einer einzigen Woche gefordert werden konnte, läßt auf einen reichlichen Bestand von Auerwild schließen, der vermutlich in den nächstfolgenden Jahrzehnten noch nicht völlig ausgerottet sein wird. Gewißheit darüber ergeben vielleicht die Akten des Großherzoglichen Archivs zu Neustrelitz. -

Wenngleich der Auerhahn für volle 100 Jahre als Standwild in einem Zipfel Mecklenburgs urkundlich nachgewiesen werden kann, so darf uns das nicht zu der falschen Annahme verleiten: das Auerwild sei ehemals, d. h. im späteren Mittelalter über das ganze Land verbreitet gewesen. Das kann gar=


*) Nach dem besiegelten Original im Hauptarchiv zu Schwerin.
**) Herzog Christian Albrecht.
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nicht der Fall gewesen sein, weil es zu jener Zeit nur wenige Waldungen von solcher Beschaffenheit, wie sie das Auerwild zu seinem Gedeihen verlangt, in unserm Lande gegeben hat. Bekanntlich beansprucht der Auerhahn stark mit Nadelholz untermischte Waldungen von beträchtlicher Ausdehnung, wogegen er dürre Kiefernheiden ebenso wie reine Laubholzbestände meidet. Während heutigen Tages das Nadelholz in unseren Forsten vorherrscht, fehlte es noch im 16. Jahrhundert und darüber hinaus im Norden und Westen unseres Landes fast ganz, wie Dr. Ernst Krause jun. in seinen Untersuchungen über die Verbreitung der Kiefer und Fichte in Norddeutschland überzeugend nachgewiesen hat. * ) Dort ist das Nadelholz erst später durch künstlichen Anbau eingeführt und verbreitet worden. Darum kann der Auerhahn nur im Südosten von Mecklenburg, und vielleicht auch in der Rostocker Heide, ihm zusagende Wohnplätze gefunden haben. Es darf mit einiger Sicherheit behauptet werden, das nach 1500 allein die Waldungen im Amte Fürstenberg den Auerhahn als Standwild beherbergt haben. Weder die Tagebücher unserer Landesfürsten, - von Heinrich V. bis auf Adolf Friedrich I. -, noch die bis weit ins 16. Jahrhundert zurückreichenden genauen Berichte der Amtleute über die jagdlichen Verhältnisse in ihren Ämtern, noch endlich die Rechnungsbücher über die fürstlichen Hofhaltungen gewähren den mindesten Anhalt für die Annahme, daß der Auerhahn auch außerhalb des besagten Gebiets seinen Stand gehabt hätte.

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*) Englers, Botan. Jahrb. XI, 2. S. 123-133.
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X.

Glashütten in Mecklenburg.

Von

Ulrich Graf von Oehnhausen.


D aß bereits in vorgeschichtlicher Zeit Glas in unserm engern Vaterlande verfertigt worden, ist nicht anzunehmen. Die Funde von gläsernen Gegenständen, die in Gräbern der vorhistorischen Kulturperioden gemacht werden, zeigen Erzeugnisse einer ausländischen, namentlich römischen Industrie. Auch ist man bisher nicht auf Stellen gestoßen, die Spuren einer Glasfabrikation aus damaliger Zeit aufweisen. Aber nachdem mit Einführung des Christentums eine gewisse Kultur im Lande entsteht, Städte gegründet werden und im Aufblühen begriffen sind, prächtige Gotteshäuser emporwachsen, entwickelt sich neben andern Gewerben auch die Glasindustrie. Und zwar sind es die fleißigen Mönche des Klosters Doberan, die schon im 13. Jahrhundert Glashütten anlegen. Das erhellt aus der Urkunde vom 17. Februar 1268, 1 ) in welcher Fürst Waldemar von Rostock einige streitige Grenzen des Doberaner Klostergebietes festsetzt. Hierbei wird des noch heute unter dem Namen Hütten vorhandenen Ortes unter der ausdrücklichen Bezeichnung "Glashütten" gedacht. Da nur wenige Jahre später, 1273, 2 ) daneben der Ort "Glashagen" genannt wird, so können wir aus dem Vorhandensein dieser


Bennutzte Quellen: M. E. Schütz, Encyclopädie . V. Teil. Das Buch der Erfindungen etc. . IV. Teil. Dr. Th. Hacht in der Zeitschrift für Lübecksche Geschichte Teil 8. Jahrbücher für Mecklenb. Geschichte und Altertumskunde. Archiv=Akten.


1) M. U.=B. 1143.
2) M. U.=B. 1297.
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beiden Fabriken auf eine gewisse Ausdehnung des Glasgeschäftes schließen, zu dessen Betriebe der vorhandener urbar zu machende Wald überreichlich Brennmaterial lieferte.

Bedarf an Glas war bei dem Kloster mit seinen zahlreichen Klosterhöfen reichlich vorhanden. Auch in Rostock, wo das Kloster freien Absatz seiner Erzeugnisse hatte, fand sich jedenfalls lohnender Vertrieb für das klösterliche Fabrikat.

In Rostock selbst kommt schon 1267 der Glaser (vitriarius) Rabodo vor, 1 ) auch scheint sich dort selbst eine Glasanfertigung entwickelt zu haben, denn 1292 wird eines dortigen Erbgrundstückes erwähnt, welches "Glashutten" genannt wird. 2 ) In diesem Gebäude wohnte wahrscheinlich jener Johann, der 1280 als "factor vitrorum" bezeichnet wird, 3 ) und 1371 wird der Bürger Hinricus in Rostock "vitrifex" genannt. Ob jenes Haus identisch mit dem alten Glaserhause Schmiedestraße 10 ist, dessen Lisch Jahrb. 44, S. 108 erwähnt, dessen Außenseite mit Verzierungen von Glas ausgelegt ist, mag dahin gestellt bleiben.

Wie vielseitig die Kunst der mecklenburgischen Glasmacher damals war, wissen wir zwar nicht, aber die Mönche und städtischen Glaser werden an Kunstfertigkeit ihre Lehrmeister nicht ganz erreicht haben, die wir im Süden oder Westen des Reiches, vielleicht auch in Italien suchen müssen, wo sich schon im frühen Mittelalter eine entwickelte Glasindustrie findet.

Aber es ist wahrscheinlich, wenn auch urkundlich nicht bestätigt, daß die drei Fenster, welche die Fürstin Anastasie aus Dankbarkeit für den von ihren Söhnen 1284 erfochtenen Sieg bei Gadebusch im Chor der Franziskanerkirche zu Wismar stiftet, das mittlere mit dem Bildnis der heil. Jungfrau, die beiden andern mit den Bildnissen des heil. Franz und des heil. Anton von Padua, der einheimischen Glasindustrie entstammen. 4 ) Als sicher aber darf es gelten, daß die bunten Fenster, welche ihr Sohn dem Doberaner Gotteshause zum Seelenheil seiner Eltern im Jahre 1302 verehrte, in hiesigen klösterlichen Glashütten angefertigt wurden. 5 )

Auch das Gebot der Wismarschen Rolle für Goldschmiede vom 28. November 1380 "neen goltsmit scall setten glas in


1) M. U.=B. 937.
2) M. U.=B. 1606.
3) M. U.=B. 1522.
4) Jahrbuch 6, S. 111.
5) M. U.=B. 2779. Jahrbuch 1, S. 131. 19, S. 352.
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golt, edder enen sten, de mit valscher kunst is gemaket" 1 ) kann sich sehr wohl auf Kunstglas beziehen, welches auf einheimischen Hütten fabriziert ist.

Wenn nun auch angenommen werden kann, daß auch an anderen Orten Mecklenburgs Glasmacherei im Mittelalter stattgefunden hat - eine große Verbreitung hat sie damals im Lande noch nicht gehabt. Außer den vorhin beim Kloster Doberan erwähnten Ortsnamen gibt es keine, die auf Glasfabrikation im Mittelalter hindeuten. Der Name Glashagen für die Pertinenz von Rastow bei Bobitz ist aus Glozenhagen und Glausenhagen entstanden, die Namen der Ortschaften Glasewitz, Glasin, Glasow sind wendischen Ursprungs. 2 )

Zeiten und Verhältnisse waren der Entwickelung einer Industrie auf dem flachen Lande, deren Betrieb ein ungestörter sein muß, da er viel Kapital erfordert, wenig günstig.

Die Eichen= und Buchenwälder konnten der Mast wegen nicht entbehrt werden, im übrigen gibt es nicht viel Holz, denn das Land ist damals noch mit Ortschaften dicht besetzt, deren Insassen schonungslos mit den vorhandenen Holzbeständen umgehen, und durch die Gepflogenheit, das abgeholzte Areal als Weideland auszunutzen, wird der Nachwuchs niedergehalten, teilweise völlig vernichtet.

Erst im 17. Jahrhundert bricht die Blütezeit für die Glasindustrie m Mecklenburg an. Sie scheint von Westen her wieder ins Land gekommen zu sein. Dort, im benachbarten Lauenburg zu Hollenbeck, Stintenburg und Schönwolde finden sich vereinzelte Spuren eines Glashüttenbetriebes im 16. Jahrhundert. 3 ) Vielleicht datiert die Glashütte zu Granzin bei Boizenburg, welche Jahrbuch 41, S. 173 erwähnt wird, auch schon aus dieser Zeit, da ihre spätere Existenz nicht nachweisbar ist.

Dann mehren sich in den dem dreißigjährigen Kriege vorausgehenden Jahren die Glashütten im Lande; während des Krieges fristet natürlich auch dieses Gewerbe ein kümmerliches Dasein. Aber nach seiner Beendigung werden die Glashütten wieder zahlreicher und schießen schließlich um Ende des 17. und bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts wie Pilze aus der Erde. Von da an nimmt ihre Zahl allmählich ab, doch noch im jüngstvergangenen Jahrhundert werden Glashütten eingerichtet, und erst im laufenden


1) M. H.=B. 11293.
2) Kühnel, Jahrbuch 46, S. 50.
3) Laut gütiger Mitteilung des Herrn Pastor Jöns zu Lassahn.
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jungen Jahrhundert ward der letzte Glasofen in Mecklenburg ausgeblasen (Alt=Schwerin). Die Großindustrie und die Kohle haben sich dieses Gewerbes bemächtigt.

Die Glashütten sind im 17. und 18. Jahrhundert und bis in die neuere Zeit vornehmlich sog. Schwarzhütten, auf denen ordinäres schwarzes oder grünes Hohl= 1 ) oder Bouteillenglas hergestellt wird, feinere Glaswaren werden nur ausnahmsweise

fabriziert, aber ziemlich allgemein doch Fensterglas. Es kommen jedoch schon mit Figuren, Wappen und Namen bemalte Fensterscheiben im 17. Jahrhundert vor. 2 ) Ein Gemisch von Sand, der "fein weiß und im Graben keine leimigten noch gelbe eisenhaffte Adern mit sich führe", und unausgelaugter Asche, oder aus Asche, Kiessand und den verschiedensten Salzen, auch, wo es sich um die Anfertigung von schwarzem Glase handelt, von schwarzem Feuerstein, dient zur Herstellung des gewöhnlichen Glases.

Die Asche von hartem, namentlich Buchenholz verträgt die meiste Sandbeimischung, weshalb die Glashütten diese am liebsten verwenden. Die Nachfrage nach Buchenholz ist daher eine besonders lebhafte und werden hierfür die höchsten Preise angelegt. Andererseits hält die Regierung ein wachsames Auge auf den Verkauf von Hartholz, um der Verschlechterung der Lehngüter vorzubeugen, denn seine Frucht kann nach wie vor im landwirtschaftlichen Betriebe nicht entbehrt werden.

Zum Verschmelzen dieses Gemenges, das je nach der herzustellenden Glasart verschieden zusammengesetzt ist, dient der Glasofen, der von Mauersteinen hergestellt wird. Die älteren Glasöfen sind backofenförmige Räume mit kreisrundem oder eckigem Querschnitt, in denen 4-12 Schmelzgefäße -Häfen - an den Wänden auf "Bänken" aufgestellt werden. Die Häfen sind durch ringförmige Öffnungen, "Ringe" genannt, zugänglich. Die Flammen treten nun von einer unter der Sohle liegenden Rostfeuerung in den Ofen ein, umspülen die Häfen und entweichen entweder zunächst in den Kühl= oder Temperofen oder direkt in den Schornstein. Die Öfen der neueren Zeit sind dem Stande der hochentwickelten Technik entsprechend natürlich wesentlich anders eingerichtet. Die vorgenannten Häfen werden mit besonderer Sorgfalt hergestellt, da sie hochgradige Hitze auszuhalten haben und wertvolles Material bergen. Ihr Härten und Trocknen auf besonders dazu hergestellten


1) Unter Hohlglas werden alle Sorten Gläser, Häfen, Milchsatten etc. . verstanden.
2) Jahrbuch 19, S. 334.
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Gerüsten wird "trempeln" genannt. Meistens wird die Masse vorher in den Temperöfen bis zur beginnenden Schmelze der leichtflüssigen Bestandteile erhitzt "gefrittet". Die mit dieser Prozedur betrauten Arbeiter, die erfahrene Leute sein müssen, werden "Fritter" genannt.

Zu den bei der Glasfabrikation beschäftigten Menschen gehören vor allen die Hütten= oder Glasmeister. Sie sind die inhaber der Hütte und ihres Betriebes. Industrielle, welche den Betrieb kaufmännisch leiten, und auf Erschließung guten Absatzes nach auswärts bedacht sein müssen. Denn der lokale Vertrieb ihrer Ware durch bei der Hütte angestellte Fuhrleute wirft bei der großen Konkurrenz nicht viel ab. Da sind es namentlich die benachbarten Handelsstädte Rostock, Wismar, Lübeck und Hamburg, die einen großen Teil der Ware aufnehmen, um ihn teils selbst zu verbrauchen, teils aber auch nach auswärts, namentlich nach Holland auszuführen. Der Vertrieb nach Hamburg findet meistens zu Schiff von Boizenburg aus statt.

Die Glasmeister werden durch den Vizemeister vertreten. Dieser hat vor allem sich die Errichtung des Glasofens und der übrigen zum Hüttenbetriebe gehörenden Baulichkeiten (Wohnräume, Scheunen, Ställe, Lagerschuppen etc. .) angelegen sein zu lassen. Er hat die Glasarbeiter und die sonst zum Betriebe erforderlichen Leute sowie das Inventar anzuschaffen. Jenes ist nicht immer leicht, da schwer Leute für eine neu anzulegende Hütte zu haben sind. Denn während es sonst im Hüttenbetriebe Regel ist, daß die Verträge mit den "Gesellen" von Jahr zu Jahr laufen, müssen sie sich bei Neueinrichtungen auf drei Jahre - die sog. Freijahre 1 ) - binden, damit nicht der Unternehmer durch Abgang der Leute bei Aufrichtung der Hütte gestört wird. Denn solche ist mit viel Arbeit und wenig Verdienst verbunden, da nicht gleich gebrannt werden kann.

Der Vizemeister entläßt auch die Angestellten und hat für das Vorhandensein des Betriebsmaterials zu sorgen, als da sind: Holz resp. Torf, Sand, Asche, Salze etc. . Er hat die erforderlichen Geschäftsreisen zu machen, wozu ihm die vorhandenen Pferde und Wagen zur Verfügung stehen, die Geld= und Lohnzahlungen zu besorgen, die Glasrechnung zu führen, das Lager zu beaufsichtigen, Zu= und Abgang festzustellen. "Dann hat er dem Hüttenfuhrmann, den Holzhauern und den Gesellen bei der


1) Während der drei ersten Jahre ist der Betrieb steuerfrei.
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Arbeit auf die Hände zu sehen, daß sie nicht faullenzen, sondern tüchtig Glas gemacht und vom Scheitholz nichts gestohlen wird," u. dgl. m.

Als Entgelt erhält er den Betrieb des Hüttenkruges, mit dem ein Handel mit Haakewaren verbunden ist, auch darf er selbst Bier brauen. Das Brennen von Branntwein aber wird nur ausnahmsweise gestaltet, und bleibt dem Gutshofe vorbehalten, von welchem der Hüttenmeister seinen Bedarf entnehmen muß. Auch ist er mit seinem Betriebe auf das Hüttengebiet beschränkt. Außerdem empfängt er ein "Douceur". (Bis zu 100 Tlr.)

Die eigentlichen Glasarbeiter bestehen aus den "Bläsern", die sich in Hohl= und Auf=Bläser scheiden; den Wirkern oder Werkern, die sich des Schmelzens annehmen, und den "Streckern", welche das Tafel=(Fenster=)glas herstellen "strecken". Dies geschieht auf den "Strecktischen", von deren tadelloser Beschaffenheit die Güte des Tafelglases abhängig ist. Je glatter sie sind, desto besser wird das Fabrikat, desto weniger sog. Katzenhaare finden sich in ihm. Sie werden von Ton hergestellt, ihre Güte gewinnt mit dem Alter; als besonders geeignet wird der Lohbacher Ton bezeichnet, der aus Bayern bezogen wird, doch ist das wohl nur ausnahmsweise geschehen. Außerdem stellen die "Spanner" mit den geeigneten Instrumenten die anderen Formen des Fabrikates her, sie sind also außer den Streckern die eigentlichen Künstler der Hütte.

Das Heizen der Öfen sowie die Regulierung der Feuerung, wozu es großer Aufmerksamkeit bedarf, besorgen die "Schürer", die hierbei von den "Pflegern", die ihre Handlanger und Lehrlinge sind, unterstützt werden. Diese Bezeichnungen finden sich noch in neuester Zeit bei den Glasmachern. Ausgeschlossen ist selbstverständlich nicht, daß bei kleineren Betrieben mehrere dieser Arbeiten von ein und derselben Person ausgeübt werden.

Die Glasarbeiter sind, wie ihre Chefs, meistens Ausländer. Es finden sich unter ihnen oft Katholiken. Sie sind freie Leute, keine Gutsangehörige.

Unter ihnen fehlt es nicht an rüden Gesellen; häufig sind Klagen über ihre Widersetzlichkeit wider die Vorgesetzten, denen gegenüber sie nicht vor Tätlichkeiten zurückschrecken - ein Stück Scheitholz liegt ihnen meistens bequem zur Hand. Da sie nur einjährige Dienstverträge abschließen, liegt in ihrer Lebensweise eine gewisse Unstätigkeit; sie sind bald auf der einen, bald auf der anderen Hütte, bald in Mecklenburg, bald im Auslande, namentlich Böhmen, Frankreich und Italien. Kontraktbrüche sind

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nichts Seltenes. Sogar ihre Verheiratung verhindert diese vagierende Lebensweise nicht allemal. "Seßhaft werden sie erst, wenn es ihnen gelingt, Vizemeister oder gar Hüttenmeister zu werden. Da auf jeder Hütte aber nur ein Vizemeister ist, hingegen viele Glasmacher und Schürer, so gelingt es ihnen nur selten, diese Stellung zu erreichen, und noch seltener, Hüttenmeister zu werden, wozu viel Kapital erforderlich ist." Allerdings wird der häufige Wechsel ihres Aufenthaltes durch die Eigenartigkeit ihres Berufes veranlaßt, denn er dient wesentlich zur Erhaltung und Förderung der Glasmacherkunst, weil der Geselle seine Kenntnisse nur durch Wandern von Hütte zu Hütte, von Land zu Land vermehren kann, um die so gewonnene Erfahrung wieder auf den einheimischen Hütten zu verwerten. Die Hütten im Magdeburgischen, in Böhmen, Frankreich aber und Italien sind den hiesigen in der Kunst voraus. sie bilden die Hochschulen der Glasmacher.

Im übrigen besteht ein gewisser Zusammenhang unter dem gesamten Hüttenpersonal; dieselben Namen werden auf den veschiedenen Hütten angetroffen, auch diejenigen bekannter Glasmeister finden sich häufig unter den Glasarbeitern, die ihre besonderen Gebräuche haben. So findet beispielsweise die Aufkündigung der Dienstverträge nur einmal jährliche und zwar zu Pfingsten auf Neujahr statt. Hierbei geht es eigentümlich her. "Zu Pfingsten wird nämlich das sogenannte Dingelbier" gegeben. Hierzu versammelt sich das gesamte Personal einer Glashütte in der Wohnung des Vizemeisters, der den Hüttenkrug hält, zum gemeinsamen Trunk. Kündigt nun der Vizemeister einem der erscheinenden Gesellen an, er habe zu dem Dingelbier nicht mitzutrinken, so gilt die Verwehrung des gemeinsamen Trunkes als Kündigung seitens des Dienstherrn. Setzt der Geselle sich aber freiwillig abseits seiner zechenden rußigen Kollegen und nicht mit an den gemeinsamen Tisch, indem er für sich und sein eigen Geld trinkt. so wird er als der kündigende Teil angesehen und verläßt zu Neujahr seinen Dienst. 1 )

Außer den mit der Glasbereitung unmittelbar beschäftigten Personen sind aber auf der Glashütte noch eine Anzahl anderer Kräfte tätig. Vor allem sind die Holzhauer, Scheiter genannt, unentbehrlich. Sie haben das Abnehmen der Hölzer und ihre Zurichtung zu Ofenholz zu beschaffen, welches besonders glatt sein muß; die Aschenfahrer haben die von den Vizemeistern in


1) Archiv=Akten Familie Gundlach.
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der Umgegend auf den Wohnstellen angekaufte Asche anzuholen, und die Fuhrleute müssen mit den Glaswaren hausieren, wenn sie nicht in der Landwirtschaft beschäftigt sind, die mit dem Hüttenbetriebe verbunden ist.

Damals ist den Bewohnern des platten Landes das Hausieren mit Glaswaren als selbständiger Gewerbetrieb nämlich verboten. Nur der Glasfabrikant selbst erhält die Konzession, entweder in eigener Person und mit eigenem Fuhrwerk das selbstfabrizierte Glas herumzufahren und zu verkaufen, oder es durch seine Dienstboten ausbieten zu lassen. Die Folge dieser Verkehrsbeschränkung ist eine große Anzahl von Übertretungen dieses Gesetzes. Namentlich wird der Begriff der Dienstboten bis ins Ungemessene ausgedehnt, und im weiten Umkreise einer Glashütte existieren eine Menge solcher Dienstboten, welche sich mit dem unberechtigten Herumfahren von Glaswaren kümmerlich ernähren, bis die Steuerpolizei dazwischenfährt. Dieser Beschränkung unterliegen die Glashüttenbesitzer noch während des letzten Jahrhunderts, und erst, als so ziemlich alle Glashütten verschwunden sind, macht die Reichs=Gewerbegesetzgebung diesem Zustande im Jahre 1870 ein Ende. Nach der Verordnung vom 17. Februar 1836 waren die Glashütteninhaber verpflichtet, für 100 Bouteillen einen Landzoll von 2 Schill. zu zahlen.

Auf größeren Hütten sind Handwerker, als Schuster, Schneider und Kistenmacher vorhanden, mitunter auch Schmiede. Wohltuend berührt es, daß fast niemals der Schulmeister fehlt; jede Hütte besitzt ihr Hirtenpersonal. Auf der Glashütte zu Nossentin sind beispielsweise 1751 vorhanden: Der Glasmeister Zimmermann selbst, der Vizemeister und ein Glasschreiber, 4 Pfleger, 14 Glasmacher, ein gewesener Küster als Schullehrer, zwei Fuhrleute, ein Aschenfahrer und die Scheiter. Zu Grambow bei Schwerin sind 1704 der Glasmeister Jeremias Kauffeldt, 2 Wirker, 2 Strecker, ein Aufbläser, 2 Flaschenmacher, der Scherer, der Schulmeister, ein Aschenfahrer, die Holzhauer und der Hirte.

Die Anzahl der Bediensteten richtet sich natürlich nach dem Umfang des Betriebes und seiner Dauer, die wieder von der Menge des zum Abtrieb bestimmten Holzes abhängig ist. Auf zu kurze Dauer schließen die Hüttenmeister selbstredend nicht gern mit den Waldbesitzern ab, doch finden sich auch - allerdings nur selten - Kontrakte, die auf vier Jahre lauten, namentlich da, wo derselbe Meister andere Hütten in der Nähe hält oder anzulegen in Aussicht nimmt. 8=, 10= 12=, 15jährige Kontrakte bilden die Regel, häufig werden überhaupt keine bestimmten Jahre

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festgesetzt, sondern nur verabredet, daß der Betrieb solange dauern soll, wie der Holzvorrat reicht.

Die Löhnung der Hüttenarbeit wird nach Wochen - Wochwerken - berechnet, und daneben ein geringer Akkord nach der Menge des Fabrikats bewilligt. Im ganzen wird der Lohnsatz auf den Hütten ziemlich gleichmäßig gewesen sein; es möge daher genügen beispielsweise den 1724 auf der Woltower Hütte gezahlten Lohn anzuführen. Hier empfangen die Scherer, Wirker und Aufbläser für die Woche 5 Tlr. 32 Schill. und pro Kiste Glas 11 Schill., 1 ) der Bouteillenbläser (Hohlglaser) erhält für das Tausend 5 Tlr. 16 Schill., der Kistenmacher erhält für die Kiste 3 Schill. und eine besondere Vergütung für das Zunageln. Die Fuhrleute erhalten für die Woche 1 Tlr. 8 Schill. und wenn sie stilliegen 1 Tlr. Den Scheithauern werden für den Faden Buchenholz 12 Schill., für Weichholz 10 Schill. bezahlte Der Strecker empfängt für die Woche nur 2 Tlr. und 8 Schill. für jede Kiste, daneben aber noch 1 Tlr. für das Verpacken des Glases.

Neben den Männern werden auch Frauen und Jungen für geringeren Lohn beschäftigt; so bezieht die Frau 20 Schill. für die Woche, und wenn der Junge Bouteillen bläst, so erhält er für das Tausend 4 Tlr.; für gelieferte und gesiebte Asche wird besondere Vergütung bezahlt; der Kesseljunge erhält 40 Schill. pro Woche.

Außerdem sind die Hüttenleute verpflichtet, in der Ackerwirtschaft des Hüttenmeisters gegen Tagelohn zu arbeiten.

Ihre Lebensbedürfnisse beziehen die Leute teils aus dem ihnen zugewiesenen Garten, teils vom Vizemeister, der bekanntlich einen Kramladen neben seinem Kruge hält und über ihr Soll und Haben genau Rechnung führt, die meistens zu seinen Gunsten abschließt. so daß der Arbeiter bei ihm in der Kreide sitzt. Kontraktwidrige Entfernungen der Hüttenleute sind daher ausnahmslos von Klagen über eingebüßte Vorschüsse gefolgt.

Außer der Verwertung des Holzes aber wird meistens noch ein anderer Zweck mit Errichtung einer Glashütte verfolgt, und dieser verleiht den Glashütten besonders in der Zeit nach dem


1) Die Kiste brandenburgisches Tafelglas enthält 20 Bund zu je 6 Tafeln von 20 Zoll hoch und 16 Zoll breit. Da diese Berechnung in Lübeck galt, wird sie auch für mecklenburgische Hütten maßgebend gewesen sein, von denen Lübeck viel Glas bezog. Für böhmisches Glas galt eine andere Berechnung. Dr. Th. Hach. Zeitschrift für Lübecksche Geschichte etc. . 8, S. 247.
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dreißigjährigen Kriege und bis weit ins folgende Jahrhundert hinein ihre große kulturelle Bedeutung.

Der große Krieg hinterläßt unser Vaterland als weite Einöde. Auf den Edelhöfen liegt alles in Trümmern, und in den Dörfern sieht es nicht anders aus, ganze Ortschaften sind verschwunden. Die Bewohner sind durch Schwert, Hunger und Pest umgekommen. Die Felder sind seit Jahren unbestellt, sie liegen in Rusch und Busch, Wald wächst auf den verödeten Flächen, namentlich Weichhölzer. Die Gutsbesitzer sind verarmt, es fehlt ihnen an Mitteln und Arbeitskräften, um die verkommenen Felder wieder in Kultur zu bringen; für die verwüsteten Bauerhufen finden sich nur spärlich neue Kolonen, und den Gutsbesitzern fehlen die Einkünfte aus diesen Ländereien und ihre Dienste. Auch in den auf den dreißigjährigen Krieg folgenden Zeiten bessern sich die Verhältnisse nicht. Der schwedische und der nordische Krieg, die Wirrsale unter der Regierung des Herzogs Karl Leopold verhindern eine günstige Entwickelung der ländlichen Verhältnisse. Und doch weist den Grundbesitzer alles darauf hin, die unkultivierten Flächen nunmehr in eigene Bearbeitung zu nehmen. Unter diesen Umständen erscheinen die Glasmeister als Retter in der Not. Zunächst bieten sie lohnende Verwertung der großen, inzwischen aufgeschossenen Holzbestände und der abgängigen harten Hölzung, für die es bei den mangelhaften Verkehrswegen an einem Absatzgebiete fehlte und geben den Besitzern Geld in die Hand. Außerdem aber liefern die Glasmeister, welche ihr Holz auch auf den benachbarten Feldmarken kaufen, die abgeholzten Flächen dem Grundbesitzer in ausgerodetem und kulturfähigem Zustande wieder zurück. Denn mit dem Hüttenbetrieb ist ausnahmslos auch eine mehr oder weniger umfängliche Landwirtschaft verbunden, welche die Hüttenmeister betreiben. Hierzu aber werden ihnen die abzuholenden Flächen zur Disposition gestellt. Dabei kommt der Gutsherr ihnen insofern zur Hülfe, als er freie Weide für ihr Vieh, Wiesen zur Heugewinnung, Koppeln und Mast für die Schweine unentgeltlich zugibt. Die Anzahl des Weideviehs wird genau festgesetzt; wird sie überschritten, so muß besonders bezahlt werden, wobei in der Regel für eine Kuh 24 Schill., für eine Starke 12 Schill. Weidegeld genonnnen wird. Auch Pferdeweide wird zugegeben und den Abholern der Glaswaren gestaltet, ihre Pferde während des Ausladens unentgeltlich auf Gutsterrain grasen zu lassen. Dieser kulturelle Gesichtspunkt wird in fast allen Anträgen auf Konsens= Erteilung zum Holzverkauf zur Errichtung einer

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Glashütte hervorgehoben und findet genügenden Ausdruck in folgenden Worten mit denen Otto von Winterfeld 1685 solchen Konsens für sein Gut Varchow erbittet: "Da solches Gut nicht allein an Unterthanen und Zimmern wüste vorgefunden, besonders auch der meiste und beste Acker durch Krieg und Versterbung der Unterthanen dergestalt zugewachsen, daß er fast zu ewigen Zeiten dem Ansehen nach wegen Mangel der Leute und Mittel nicht wieder rein gemacht und zum Gebrauch gebracht werden kann. Weil nun ein Glasmeister sich gefunden, der sich auf 12 Jahre mit mir dergestalt verglichen, daß er die überflüssige und mehrstentheils auf vor diesem brauchbar gewesenen Acker aufgewachsene Holzung an Ellern und Hagebuchen . . . . zu einer Glashütte gebrauchen soll . . . . da ich meine Baarschaft bei dem Gute zugesetzt und nicht sehe, wie ich durch meine Macht es auf andere Art zum Gebrauch bringen möge . . ."

Wo die abzuräumende Fläche dem Ackerbau nicht zugeführt werden soll, müssen die Glasmeister sich verpflichten, die notwendigen Samenbäume auf dem Abtrieb stehen zu lassen. Es fehlt aber auch nicht an Fällen, wo noch brauchbare Buchen dem Betriebe zum Opfer fallen. Dagegen scheinen Eichen stets geschont zu sein. Doch ergeht, wo diese kahl gestellt sind, bald darauf ein Antrag auf Konsens zu ihrer Abnahme, da sie die Kahlstellung nicht vertragen können und pollsauer werden, so daß auch sie bald zu Gelde gemacht werden.

Der Viehbestand auf solcher Hütte ist garnicht unbedeutend; daß freie Weide für 30 Haupt=Rindvieh nebst einigem Jungvieh und für 8-15 Pferde vereinbart wird, ist nichts seltenes. Die Herstellung der Baulichkeiten, d. h. des Glasofens, der Wohnräume, Ställe, Schuppen etc. . übernimmt gewöhnlich der Gutsherr auf eigene Kosten, jedenfalls aber liefert er die Materialien an Holz, Steinen, Stroh, Rohr etc. . Nur seine eigene Wohnung baut der Hüttenmeister sich in der Regel selbst, wozu ihm der Gutsherr einige Eichen zu geben pflegt. Selbstverständlich sind die Wohnungen keine Paläste, sie tragen das Gepräge des Provisorischen, bestehen aus geklehmten Wänden und liegen unter Stroh= oder Rohrdach. Selbst das Haus des Hüttenmeisters ist primitiv genug. Es pflegt non Tannenfachwerk und in Ziegelsteinen mit eichenen Sohlen aufgemauert zu sein, ist nur ausnahmsweise mit Dachsteinen gedeckt. Auf einer Seite der Diele befinden sich die herrschaftlichen Wohnräume, bestehend aus zwei Stuben nebst einer Kammer mit geklehmten Wänden und Ziegel=

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öfen, auf der anderen Seite liegen die Räume für das Volk; dem Eingang gegenüber die Küche.

Die vom Grundherrn errichteten Baulichkeiten verbleiben nach Endigung des Betriebes mit allem, was niet= und nagelfest ist, zur Stelle. Möbel, eiserne Öfen, Fenster und Türen werden mitgenommen. Sein eigenes Wohnhaus darf der Hüttenmeister abbrechen und mitnehmen. Von dieser Befugnis wird besonders dann Gebrauch gemacht, wenn ein neuer Betrieb in der Nähe des alten eingerichtet wird, sonst übernimmt der Gutsherr auch dies Wohnhaus zu angemessenem Preise, der oft schon bei Abschluß des Hüttenvertrages vereinbart ist.

Jedem Hüttenarbeiter wird zur Einfriedigung seines Gartens das erforderliche Material geliefert, auch erhalten sie das zu Scheitern unbrauchbare Holz zur Feuerung, soweit es nicht zu Scharholz, d. h. für den Stellmacher, verwendbar ist.

Der Betrieb findet durchweg von Fastnacht bis zur Christnacht statt, ungefähr während 36-42 Wochen. Es wird die ganze Woche hindurch, also auch Sonntags, gearbeitet, um die Ofenglut auszunutzen. Die Öfen, die aus einfachen Mauersteinen hergestellt werden, sind aber nicht im Stande, der Glut lange zu widerstehen und werden bald rissig. Infolgedessen können sie die Hitze nicht halten, verlangen viel Feuerung und brechen endlich zusammen. Hat nun der Glasmeister eine bestimmte Quantität Holz gekauft, so ist er ganz besonders auf Holzersparung angewiesen. Weniger ist das der Fall, wenn er die Hütte auf eine bestimmte Reihe von Jahren gepachtet hat, und der Verpächter für Holz zu sorgen hat. Allein, auch diese merken bald ihren Vorteil und so bildet sich die Praxis, daß ein Ofen nur ungefähr 18-22 Wochen gebraucht und dann durch einen neuen ersetzt wird, so daß auf einer Hütte im Jahre wenigstens 2 Öfen verbraucht werden. Während einer Kampagne verbraucht der Ofen ungefähr 550 Faden Scheitholz, so daß auf einer Hütte im Jahre um 1100 Faden Holz konsumiert werden. Wo nun mehrere solcher Holzfresser zu gleicher Zeit im Gange erhalten werden, was auf manchen Hütten der Fall ist, wird mit dem vorhandenen Holzbestande bald aufgeräumt.

Da nun trockenes Holz mehr Hitze entwickelt, als grünes, wird darauf gehalten, daß es wenigstens ein halbes Jahr vor seiner Verwendung gefällt wird und in trockenen Räumen Unterkunft findet, die in der Hüttensprache "Archen" genannt werden. Die Zeiten, in denen der Betrieb äußerer Ereignisse wegen nicht stattfinden kann, z. B. wegen Kriegs= oder Feuersnot, Epidemien

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und dergl., werden, wenn auf gewisse Jahre abgeschlossen ist dem Pächter zu gute gerechnet. Von Kriegs= und Einquartierungslasten bleibt der Hüttenort überhaupt befreit, so weit deren Verteilung in der Macht des Grundherrn liegt, was allerdings nicht oft der Fall ist. Jedenfalls aber wird er zu Beiträgen nicht herangezogen, die auf Grund und Boden verteilt werden; dagegen ist der Glasmeister zur ordentlichen Landes=Kontribution mit 20 Talern, der Glashüttengesell mit 4 Talern und die untergeordneten Arbeiter mit 3 Talern angesetzt. Nach dem Neben=Kontributionsedikt von 1706 Nr. 14 muß der Glasmeister sogar 40 Taler N2/3, der Geselle 5 Taler 15 Schill. N2/3 zahlen. Die Abfindung mit dem zuständigen Pfarrer und Küster wegen Opfergeld u. dergl. wird dem Glasmeister in der Regel selbst überlassen, doch räumt der betreffende Gutsherr den Hüttenleuten Kirchenstände ein und errichtet ihnen auch wohl ein eigenes Chor in dem Kirchengebäude.

So entwickelt sich auf dem Gutsterrain eine neue, selbstständige Ortschaft, welche der bisherigen Gutsherrlichkeit zwar unterworfen ist, aber in bezug auf zivilrechtliche Verpflichtungen der Hüttenleute unter einander eine ziemlich selbständige Stellung einnimmt, 1 ) während sie der Kriminaljustiz der Gutsobrigkeit ausnahmslos unterstellt sind. Nach abgelaufenem Kontrakt empfängt der Gutsherr die entwaldete Fläche in einem so kulturfähigem Zustande wieder zurück, daß er sie sogleich selbst unter den Pflug nehmen kann. Er tut dies, indem er sie entweder seiner Feldmark angliedert und sie von seinem Hofe aus bestellt, oder sie als Vorwerk mit selbständigem Wirtschaftsbetrieb bestehen läßt, wozu ihn die zurückgelassenen Hüttengebäude in stand setzen. Noch heute deutet der Name mancher Gutspertinenz an, daß sie einst als Glashütte bestand. Mitunter ist die Bezeichnung dieses Nebenhofes dem Namen des Revierteils entnommen, auf welchem die Glashütte errichtet wurde, oder er führt den Namen des Hauptgutes mit dem Attribut "Neu" oder "Klein", wird auch einfach als "Meierei" bezeichnet.

Wegen des starken Holzverbrauches, der mit einem Hüttenbetrieb verbunden ist und die Gefahr einer Verschlechterung des Gutes in sich birgt, verlangt der Landesherr Einholung seiner Genehmigung des Holzverkaufes zur Errichtung dieses Betriebes. Er stützt sich dabei auf die Bestimmung der Polizeiordnung von 1542 § 4: "Es sollen auch die von Adel und Städte des


1) Der Hüttenmeister führt in den Gerichtsterminen den Vorsitz.
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übermäßigen Radens, dadurch die Mast und Grundholz auch unsere Lehngüter verwüstet werden, gemeinen Nutz zum Besten, außerhalb nothdürftiger Verbesserung der Lehen und Güter, auch Zurichtung mehreres Ackerbaues, sich äußern und enthalten" etc. . und geht mit fiskalischer Strafe vor, wo gegen diese Bestimmung gefehlt wird.

Sobald ein bezüglicher Antrag eingeht, werden aus den Kreisen der benachbarten Gutsbesitzer Kommissare ernannt, welche die Verhältnisse zu prüfen und über den Befund zu berichten haben. Später werden Herzogliche Forst= und Jagdbediente mit diesen Berichten beauftragt. Es handelt sich vornehmlich darum zu verhindern, daß harte, d. h. noch zur Mast brauchbare Hölzung der Axt verfällt; andererseits aber auch festzustellen, ob die Umwandlung der abgeholzten Fläche in Ackerland oder Weide in der Tat vorteilhafter ist, als ihre Erhaltung für den Waldbetrieb.

Die Erachten fallen ausnahmslos zu Gunsten der Antragsteller aus. Die Erwägung, daß ihnen meistens das Feuer auf den Nägeln brennt, oft auch wohl persönliche Beziehungen zwischen ihnen und den Berichterstattern tragen das ihrige dazu bei, letztere milde zu stimmen. Außerdem aber bildet die Konsensgebühr, in deren Entrichtung Verpächter und Pächter der Glashütte sich zu teilen pflegen, eine willkommene Einnahme für die herrschaftliche Kasse. Bestimmte Grundsätze für die Bemessung dieser Gebühren existieren wahrscheinlich garnicht und sind aus den vorliegenden Akten auch nicht zu ersehen. Zwar äußert sich der hierüber vom Herzog Karl Leopold seiner Zeit um Rat gefragte Küchenmeister Löscher dahin, daß von einein Preise von 1000 Tlr. für das Holz eine Taxe von 50 Tlr. wahrgenommen zu werden pflege. Aber es kommen auch Fälle vor, wo ganz willkürlich verfahren wird. So nimmt Herzog Christian Louis einmal den Betrag einer ganzen Jahrespacht, die in diesem Falle 1000 Tlr. beträgt, als Gebühr in Anspruch. Häufig fügen die Glasmeister, die meist routinierte Leute sind, welche die Macht des Geldes sehr wohl kennen, dem Antrage auf Erteilung des Konsenses gleich eine gewisse Summe, in der Regel 300 Tlr. bei. Auch ein Handeln um den Preis findet statt. Als der Glasmacher Seitz im Jahre 1722 die Glashütte in Finken auf 19 Jahre einrichtet und dem Besitzer dafür 4000 Tlr. bezahlt, wird eine Konsensgebühr von 1500 Tlr. verlangt, worauf seine Ehefrau, welche dem Herzog, der sich in Danzig befindet, nachgereist ist, in einer sehr kläglich gehaltenen Vorstellung 400 Tlr. anbietet, welche ihr Gatte später bis auf 1000 Tlr. erhöht. Als unter

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der Regierung Karl Leopolds festgestellt wird, daß eine Anzahl Glashütten bestehen, ohne Konsens erhalten, bezw. solchen bezahlt zu haben, finden beispielsweise die Gebrüder Müller sich mit der Regierung ab. Ihnen wird vorgeworfen, für die Hütten in Cambs, Kritzow, Tieplitz, Greven, Grubenhagen, Kraase, Ankershagen, Everstorf und Pohnstorf nichts bezahlt zu haben. Ohne sich auf Weiterungen einzulassen, bieten sie 1000 Tlr., die sie auf 500 Dukaten erhöhen, und erhalten sofort einen Generalkonsens. Ob es zur raschen Erledigung der Sache beigetragen, daß jeder der beiden Brüder dem vortragenden Rat Schroeder 50 Dukaten schenkt, wollen wir dahingestellt sein lassen.

Die Verrichtung der Besitzer von Lehngütern zur Einholung des Konsenses zur Anlegung der Glashütte wird von diesen auch nicht in Abrede genommen, und nur ganz ausnahmsweise kommt es vor, daß der Fiskal wegen Außerachtlassung dieser Verpflichtung auftritt. Selbst in solchem Falle aber fehlt es dem Ritter nicht an triftigen Entschuldigungsgründen. 1 )

Die Besitzer der wenigen Allodialgüter aber, die damals existieren und Hüttenbetriebe einrichten, vertreten den Standpunkt, daß sie zur Einholung des Konsenses überhaupt nicht verpflichtet sind, also auch keine Gebühr dafür zu zahlen haben, und sie begnügen sich entweder mit einer einfachen Anzeige, oder überlassen das den Glasmeistern. Jedenfalls hat Kurd Barner mit Erfolg die Einholung des Konsenses bei Anlegung der Gr.=Welziner Glashütte beharrlich verweigert. Allerdings schweben zu gleicher Zeit Verhandlungen wegen Aufgabe der hohen Jagd und man könnte annehmen, die Verzicht Barners auf dieses Recht hätte den waidlustigen Herzog Friedrich Wilhelm nachgiebig gestimmt. Aber als der Amtmann Seitz die Finkener Glashütte auf dem sog. "Heyderemel" anlegt, wird ausdrücklich betont, daß nicht der Besitzer von Pritzbuer, sondern nur der Glasmacher zu "mehrerer Confirmation" um den Herzoglichen Konsens bitten möge und unter Hervorhebung der allodialen Eigenschaft seines Gutes und seiner Befreiung von der Verpflichtung zur Konsenseinholung, beschränkt der Ritter sich auf eine bloße Anzeige und kümmert sich auch nicht um irgend welche


1) Im Jahre 1662 erläßt Herzog Christian Louis einen Befehl an die Beamten zu Schwerin, Gadebusch, Wittenburg und Crivitz, darüber zu berichten, welche vom Adel in ihrem Distrikt Glashütten ohne Konsens eingerichtet hätten. Doch sind anscheinend keine vorhanden gewesen, da keine Berichte bei den Akten liegen.
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Zahlung. Auch in dem Allod Karow ist 1735 die Glashütte ohne Konsenseinholung angelegt worden.

Bei Einrichtung der Hütte auf dem Allodialgut Vielist und Grabow durch Friedrich Gundlach wird vereinbart, daß es dem Pächter überlassen bleibe, über diese Hütte nebst dem beiliegenden Kontrakt den hochfürstlichen Konsens zu suchen, und da ein Teil des Gutes, der sich in Koppelowschen Händen befindet, lehnbar ist, wird ausdrücklich erwähnt, daß nur über diesen Teil der lehnherrliche Konsens einzuholen sei. Ebenso wird bei Einrichtung der Hütten zu Below verfahren. In Walkendorf hat viele Jahre hindurch ein Hüttenbetrieb ohne Konsens stattgefunden und als im Jahre 1752 Eberhard Friedrich Moltke, aufgefordert wird, den Konsens nachträglich beizubringen, weigert er sich dessen mit Erfolg unter dem Vorbringen, daß die Holzung, über welche der Kontrakt abgeschlossen, allodial sei, und lehnsherrlicher Konsens "dazu nicht geführt werden könne, sondern der Besitzer freie Befugnis habe." Desgleichen läßt sich ein Antrag auf Konsens bei der Woltower Hütte nicht nachweisen.

Unter den unregelmäßigen Zuständen während der Regierung Karl Leopolds aber reißt eine große Verwirrung in Behandlung der Glashüttensachen ein und im Jahre 1731 wird, wie schon erwähnt, festgestellt, daß viele Hütten ohne Konsens in Betrieb gesetzt sind.

Aber die Schuld liegt keineswegs allein an den betreffenden Grundbesitzern, denn die Wirrsale der damaligen Zeit bringen es vielfältig mit sich, daß die Antragsteller ohne jeden Bescheid gelassen werden, und ihn trotz wiederholter dringendster Bitten nicht erlangen können. So ist es u. a. den vorerwähnten Gebrüdern Müller und einer großen Anzahl anderer Leidensgefährten ergangen.

Inzwischen aber hatte man mit Einrichtung der Betriebe begonnen und konnte sich in der Tat hierin nicht aufhalten lassen, da man die Leute auf dem Halse hatte, die entweder von einer abgewirtschafteten Hütte in die neue hinübergenommen werden sollten, oder in der sicheren Erwartung des nie versagten Konsenses im voraus fest angeworben waren. Hierbei aber war Eile und Vorsicht geboten, da die Nachfrage nach eingeschultem Personal wegen der großen Anzahl der Glashütten in hiesigen und angrenzenden Ländern eine sehr lebhafte ist. Es ist also begreiflich, daß diese unkonsentierten Betriebe entstehen mußten, die nunmehr festgestellt werden sollten, um die hinterzogenen Gebühren zu erlangen.

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Es fehlt der Regierung aber an jedem geordneten Verzeichnis und man ist sogar veranlaßt, sich ein solches von einem Amsterdamer Handlungshause zu erbitten. Indessen nimmt die Sache infolge der unstäten Regierung keinen Fortgang und 1740 ist man noch keinen Schritt weiter gekommen. Endlich gelingt die Herstellung eines notdürftigen Verzeichnisses mit Hülfe des Glasmeister Georg Seitz in Dömitz und des Küchenmeister Löscher, und nachdem der Lizenteinnehmer Johann Hermann Kufahl auf Rekognoszierungsreisen im Lande herumgeschickt ist. Die Liste verzeichnet die in den letzten 20 Jahren vorhanden gewesenen und noch bestehenden Hütten und weist deren 42 nach, von denen 18 noch im Gange, 24 eingegangen sein sollen. Von diesen sind angeblich 7 mit, 18 ohne Konsens angelegt, während die Konsenserteilung bei den übrigen 17 zweifelhaft erscheint.

Trotzdem die "Designation" dieses Verzeichnisses als unzuverlässig erkannt wird, erhält der Lizenteinnehmer Auftrag, an der Hand desselben die rückständigen Gebühren beizutreiben, deren Höhe auf Grund des vorerwähnten Gutachtens des Küchenmeisters Löscher festgesetzt wird, der sich ferner dahin geäußert hat, daß über etwaige Strafen wegen hinterzogener Gebühren das Erachten Sachverständiger einzuholen sei. Aber die Erwartung des Herzogs, auf diese Weise zu Geld zu kommen, erweist sich als völlig trügerisch. Kufahl begegnet überall zugeknöpften Taschen; Manche weisen nach, daß sie Konsense eingeholt, Andere behaupten es wenigstens, noch Andere lassen sich auf garnichts ein und weisen ihn einfach vor die Tür. Im Jahre 1745 ergeht nochmal ein geschärfter Befehl an den Lizenteinnehmer, sich der Sache energischer anzunehmen und nunmehr unfehlbar Gelder einzutreiben; allein wir hören auch diesmal von keinem Erfolge. Ein Zeichen, daß man sich der voraussichtlichen Erfolglosigkeit des unternommenen Schrittes im voraus ziemlich bewußt war, ist, daß allen Ernstes in Erwägung gezogen wird, lieber den Amtmann Müller in Gammelin, einen der Angesehensten unter den Glashüttenbesitzern Mecklenburgs, durch Verleihung eines Titels zu bewegen, seinen Einfluß auf seine Kollegen dahin geltend zu machen, daß sie die vermeintlichen Rückstände freiwillig bezahlen.

Bald darauf wird Herzog Karl Leopold aus dieser Welt abberufen. Sein Nachfolger, bestrebt Ordnung in die zerfahrenen Verhältnisse zu bringen, scheint auch die Absicht gehabt zu haben, diese Sache zu regeln. Wenigstens erhält der Fiskal 1753 Befehl, gegen einen Lehnmann, der eine Glashütte eingerichtet hat, ohne

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Konsens einzuholen, vorzugehen. Allein die Rechtsbegriffe haben sich im Laufe der Jahre dermaßen verwirrt, daß der Fiskal davon abrät. Er führt als Grund an, daß jetzt die Konsenseinholung als ein bloßes "Ansuchungs=Kompliment" von den Vasallen angesehen werde, und sie in ihrer Unterlassung kein strafbares Versäumnis erblicken. Da sich der Herzog damals schon in den Verhandlungen mit seinen Ständen befindet, deren Resultat der nach zwei Jahren herausgegebene Erbvergleich ist, der auch die Frage der Konsenseinholung bei Holzverkäufen regelt, scheint man von weiterer Verfolgung dieser Angelegenheit Abstand genommen zu haben.

Die Preise, welche die Hüttenbesitzer zahlen, richten sich nach der Größe der verkauften Holzflächen, der Qualität des Holzes und den allgemeinen Konjunkturen. Häufig bedingen Verpächter sich außer dem baren Preise Lieferung von Fenster= und Bouteillenglas und von Trinkgläsern aus. Als Jakob Kaspar Müller ums Jahr 1717 Glashütten in der Lewitz, Gammelin, Herren=Steinfeld, hat, muß er in die herzogliche Hofapotheke (zu Zwecken der Alchymie) wöchentlich 350 Retorten und 5 Gallons liefern, wenn aber in 14 Tagen 70 Ballons verlangt werden, so brauchen nur 200 große Retorten geliefert zu werden. Dabei wird die große Retorte mit 6 Schill., der große Ballon mit 16 Schill. berechnet. Das Bedürfnis, Gold herzustellen, scheint also damals sehr lebhaft empfunden zu sein. Mitunter fällt neben dem Preise auch noch ein geringer Betrag ab, als "Diskretionsgeld" für die gnädige Frau.


Unter den Glashüttenbesitzern zeichnen sich einzelne Familien durch die Anzahl der von ihnen betriebenen Hütten aus. Die Glasfabrikation ist zu damaliger Zeit die einzige auf dem platten Lande betriebene Industrie, die zu großem Wohlstand führt; wir sehen diese Familien in den Besitz von Rittergütern gelangen, sie werden teilweise in den Adelstand erhoben. Allerdings hat auch die Vorbereitung für ihren Beruf diese Industriellen früh in der Welt herumgeführt, ihre kaufmännische Beschäftigung bietet ihnen Gelegenheit, ihren Gesichtskreis im Verkehr mit der Geschäftswelt in den Handelsstädten zu erweitern und sich eine Bildung anzueignen, welche derjenigen ihrer Verpächter keineswegs nachsteht Sie gehören zu den angesehenen Leuten auf dem Lande, lassen ihre Kinder von studierten Hauslehrern erziehen und halten zahlreiche Dienerschaft. Wenn ihre Berufsbezeichnung

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auch "Glasmeister" lautet, so werden sie doch auch Kauf= und Handelsherr genannt, der gnädige Landesherr, welcher dieser Industrie sehr wohl will, und dem sie manche Domäne abpachten, verleiht ihnen Würden und Titel, macht sie zu Vorständen seiner Ämter.

Zunächst sind es die Gundlach, welche wahrscheinlich aus Mitteldeutschland im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts ins Land kommen. Die Gebrüder Daniel und Jobst Gundlach legen 1622 eine Glashütte in Gammelin an, wo Curd Pentz ihnen einen "Ort Holzes" für 9000 Mark Lübisch verkauft, und 11 Jahre später wird ein neuer Vertrag zwischen den beiden über eine andere Holzfläche zu 3000 Mark abgeschlossen. Sogar die bösen Kriegsjahre können sie nicht vertreiben, denn 1641 sind sie noch Glasmeister in Gammelin und erwerben wieder für 1000 Mark Buchen=Fadenholz. Im Jahre 1659/60 errichtet Jobst Gundlach eine Glashütte in Kritzow und Müsselmow und 10 Jahre später übernimmt er die Glashütten in Groß=Welzin und Dümmerstück. Beide waren bereits 1662 vom damaligen Besitzer, Rittmeister Hans Schulze, an den Glasmacher Jürgen Wenzel verpachtet. Dieser hatte schon vorher eine Glashütte in Boddin Amts Wittenburg, von der wir aber nur wissen, daß sie schon 1655 eingegangen ist und sich dreißig Jahre später wieder haubares Holz auf der abgeraumten Fläche befindet, weil das junge Holz beim ersten Abraum geschont werden mußte.

Wegen der Hütte in Dümmerstück ist im Jahre 1643 vom damaligen Besitzer Andreas Hundt Konsens erbeten und auch vom Herzog erteilt worden; der Kriegszeiten ivegen kommt aber die Sache nicht zur Ausführung. Ein Jobst Gundlach hat 1674 eine Glashütte in Griebow, welche später an den Glasmeister Seitz übergeht, auch die Glashütte in Siggelkow bei Kummin ist in Gundlachschem Besitz. Im Jahre 1690 ist in Krembz bei Salitz von Jobst Gundlach eine Hütte angelegt, und es wird geklagt, daß er für die Krembzer Hütte in der herzoglichen Forst zu Steinbeck und Stöllnitz Holz hauen lasse. Ebenderselbe pachtet 1693 auch die Glashütte in Klein=Welzin, wogegen der Glasmeister Kauffeldt in Gottesgabe, welcher ältere Rechte zu haben behauptet, vergeblich protestiert. Hans Heinrich Gundlach ist 1709 Hüttenmeister in Wendorf bei Crivitz wo er 1715 stirbt. Während einer Geschäftsreise nach Hamburg verliert der arme Mann seine Frau und 3 Kinder an den Pocken; 4 Kinder findet er noch krank vor. Er bittet, die Leichen in der Stille und abends beerdigen zu dürfen, da er in seinem Hause niemanden

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bewirten könne. Dieser Gundlach ist aus Holstein gekommen, wo ebenfalls ein lebhaftes Glasmachergeschäft betrieben wird. Denn seine Frau stammt aus Selent und beide sind in dortiger Kirche konfirmiert; sind doch in der Umgebung von Preetz auf den adligen Gütern Kastorf, Lehmkuhl und Perdoel Hütten in Gundlachschen Händen. In Holstein erscheint dies Geschlecht zuerst ums Jahr 1660 als Hüttenbesitzer. 1 )

Im Jahre 1705 errichtet Johann Jürgen Gundlach eine Glashütte in Bolz bei Sternberg, wo ein Sturm große Verwüstung im Holze angerichtet, auch viele Gebäude umgeworfen hat. Der Konsens wird auf 12 Jahre erteilt, Trinitatis 1706 muß mit Glasmachen begonnen werden. Fürs Jahr sind 1000 Mark zu zahlen, wofür der Glasmeister beliebig viel Holz verbrauchen kann, doch muß er mit dem Windbruch den Anfang machen. Außerdem muß er sich verpflichten, keinen Hafer und Stroh aus solchen Orten zu kaufen, wo die Wucherblume (Chrysanthemum segetum, Goldblume) vorhanden ist, damit der Acker nicht durch Unkraut verunreinigt wird. Um dieselbe Zeit kommt die Glashütte in dem Christian Schlottmann von Freiburg gehörigen Gut Brüel in Gundlachsche Hände, die zu Anfang des Jahrhunderts von Matthias Kauffeldt und dessen Schwiegersohn Jochim Kohrsten erbaut ist. Diese Hütte wird an der Warnow aufgebaut, und zahlt Pächter jährlich 370 Tlr. N2/3. Das Meisterhaus besteht aus 6 Gebind, 5 Fach, enthält außer Diele und Küche 4 Wohnräume und ist mit Rohr gedeckt. Bei Beendigung des Hüttenbetriebes geht es mit Fenstern, Kachelöfen und Türen für 20 Tlr. N2/3 in den Besitz des Gutsbesitzers über. Noch heute erinnert der Erbpachthof Hütthof bei Brüel an diese Glashütte. Im Jahre 1707 übernimmt Friedrich Gundlach die Toddiner Hütte von der verwitweten Herzogin Christina Wilhelmina zu Grabow. 2 ) Auch bei Toddin existiert noch bis ins letzte Jahrhundert der Nebenort: "die alte Glashütte". Johann Lukas Gundlach schließt 1713 mit Christoph Hans von Grabow auf Woosten und Christoph Magnus von Barner auf Kressin einen Hüttenvertrag ab, wonach auf der letzteren Feldmark, aber an der Woostener Scheide, eine Glashütte errichtet wird. Er darf in dem Revier auch die Niederjagd, jedoch nicht mit Hunden, ausüben, sowie teilweise die Fischerei in ihren Seen, und bezahlt an denjenigen der


1) Dr.Th. Hach i. d. Zeitschrift für Lübecksche Geschichte etc. . 8 S. 231.
2) Gemahlin des Herzogs Friedrich, † 1722.
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beiden, von dessen Gut er in dem betreffenden Jahre Holz entnimmt, 300 Tlr. N2/3. Der Konsens wird aber auf Anraten des mit Bericht beauftragten Forestalen nicht, wie gebeten, auf 20, sondern nur auf 5 Jahre erteile demnächst aber auf weitere 5 Jahre verlängert. 5 Jahre darauf erbittet Joachim Friedrich Gundlach Konsens zur Anlegung einer Glashütte auf den Erlenkampschen Gütern Vielist und Grabow, an welchem letzteren auch Koppelowsche Minderjährige beteiligt sind. Der Kontrakt wird auf 14 Jahre abgeschlossen und werden dafür 3000 Tlr. N2/3 bezahlt 1 ), und 1721 erhält der Glasmeister Jobst Gundlach zur Rumpshagener Hütte, die er von Jürgen Seitz übernommen, den Konsens zu einer Hütte in Hohen=Mistorf auf 10 Jahre. Hier gerät er in heftigen Streit mit dem Eigentümer Christoph von Levetzow, der die Hütte in eigenem Betrieb nehmen und Gundlach los sein will. Dieser verzichtet anscheinend, worauf Levetzow die Hütte aber schon nach einiger Zeit dem Glasmeister Seitz überläßt. Indessen macht Gundlach nun doch Rechte geltend und erlangt auch günstigen Bescheid, wodurch Levetzow verurteilt wird, ihm die Hütte einzuräumen, so daß dieser in große Verlegenheit gerät und sich zu jedem Geldopfer bereit erklärt, um seinen Gegner abzufinden. Es werden Kominissare ernannt, um die Sache zu erledigen, und wird ein Ausgleich gelungen sein, denn wir hören nichts weiter über diese Angelegenheit. Im Jahre 1719 erbittet Leutnant Christian Gundlach Konsens zu einer Hütte in Woserin und Borkow auf resp. 8 und 5 Jahre. Die Hütte wird auf Woseriner Feldmark an der Borkower Scheide angelegt, Gundlach verpflichtet sich, 40 Wochen im Jahre zu brennen und 366 Tlr. 32 Schill. N2/8 fürs Jahr zu geben; auch hier wird Lieferung von Bouteillen und Fensterglas vereinbart. Auch die Mustiner Hütte beabsichtigt er zu erwerben, doch wird daraus nichts. Woserin ist damals in Händen des Hauptmanns Jobst von Bülow, der bald in heftigen Streit mit Gundlach gerät, wobei es zu Gewalttätigkeiten kommt, die zu damaliger Zeit nichts Seltenes sind. Während des Prozesses ist ein Arrestbefehl an Gundlach ergangen, kein Glas abfahren zu lassen. Als nun in seiner Abwesenheit der Vizemeister Samuel Gundlach nichtsdestoweniger Glaswaren von zwei Bauern abfahren läßt, von denen einer 6000, der andere 7000 Bouteillen geladen hat, kommt Bülow dicht vor Borkow mit vier Leuten angeritten, zwingt die Bauern umzukehren, führt sie nach seinem Hof und


1) Auf Vielist bestand noch bis zum Jahre 1818 eine Glashütte.
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behält dort nicht blos die beladenen Wagen, sondern auch die Sielengeschirre der Bauernpferde. Hieraus entspinnt sich eine Untersuchung gegen Bülow wegen Gewalttätigkeit, begangen auf offenem Wege, die aber nicht anders verläuft, wie der folgende Fall. Durch diesen Streit ist nämlich die Stimmung der Parteien nicht besser geworden, und als einstmals wieder Glas verfahren werden soll, erscheint auf Bülows Anstiften der junge Grabow auf Suckwitz mit Woseriner und Dobbertiner Leuten, die mit Schieß= und Seitengewehr, mit Spieß und Stangen bewaffnet sind, teils zu Pferde, teils zu Fuß, wohl über 100 Mann stark, auf der Glashütte, befiehlt den mit Aufladen von Glaswaren beschäftigten Bauern, sofort anzuspannen und mit Pferd und Wagen nach dem Woseriner Hof zu fahren; sie würden weder Pferde noch Wagen jemals wiedersehen. Trotz energischen Protestes des Vizemeisters beharrt Grabow bei seinem Befehle, und als die Bauern zögern, ruft er dem Dobbertiner Amtsschreiber zu, mit seinen Leuten anzutreten. Diese spannen darauf die Pferde vor, und in hellem Jubel zieht der ganze Troß nach Woserin, wo die tapferen Helden mit Speck, Brot und Bier regaliert werden. Die armen Bauern müssen schwören, niemals wieder Glas fahren zu wollen, und kehren zu Fuß auf die Hütte zurück, dem Vizemeister ihr Leid klagend.

Der Streit entbrennt mit erneuerter Heftigkeit; alle Befehle des Herzogs Karl Leopold auf einstweilige Wiederauslieferung des Glases läßt Bülow unbeachtet, so daß er schließlich für Strafmandate über 1000 Tlr. schuldet; das Verfahren geht seinen schleppenden Gang, bis es 1731 von der Reichs=Exekutions=Kommission übernommen wird. Diese erläßt Bülow die Strafe wegen der nicht befolgten Mandate, da er bona fide gehandelt habe; über den weiteren Verlauf dieser Angelegenheit erfahren wir nichts.

Auch auf der Stadtfeldmark Waren befindet sich 1722 eine Glashütte in Gundlachschen Händen, über welche schon im Jahre 1715 ein Kontrakt mit Ulrich Hans von Restorff auf Möderitz und Neuhof abgeschlossen wird, der aber nicht zur Perfektion kommt, weil Restorff inzwischen stirbt. Im Jahre 1724 legt Johann Lukas Gundlach eine Hütte auf Rockow, der Pertinenz des Kamptz'schen Gutes Plasten auf 10 Jahre an. Den Hof hat er mit gepachtet, und zahlt für ihn p. a. 100 Tlr. N2/3, für den Hüttenbetrieb 200 Tlr. N2/3, die Hütte geht erst 1752 ein. Im folgenden Jahre ersteht Gundlach auf dem Wege des Meistgebots die Gützkower Hütte vom Glasmeister Heinrich Seitz.

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Auch hier erinnert noch heute die Pertinenz Hüttenhof an den damaligen Betrieb. Schon vorher hat er die Hütte in Möllenhagen von Jakob Ernst von Holstein auf Klink und Möllenhagen gepachtet, dessen Vater sich schon 1692 mit der Absicht, eine Hütte einzurichten, getragen. Der Konsens wird auf 12 Jahre erteilt, und die Hütte auf dem sog. Kleinen Kamp an der Redewisch, nach Neuhof zu, aufgerichtet. Dafür zahlt er 1000 Tlr. N2/3 im voraus, und p. a. 200 Tlr., jedoch unter Anrechnung von 4 Prozent für die Vorausbezahlung.

Christian Friedrich Gundlach erbittet 1730 Konsens für eine zu Hohen=Pritz, welches dem königlich dänischen Hofmeister von Parkentin gehört, anzulegende Hütte; er lobt 500 Tlr. N2/3 jährliche Pacht aus und zahlt für den Konsens gleich 300 Tlr. N2/3. Der Konsens geht aber nicht ein, trotzdem wird mit dem Hüttenbau vorgegangen. Eine unliebsame Unterbrechung bereitet von Bülow auf Kölpin und sein Bruder in Schwerin der Ausrichtung des Werkes. In der Nacht vom 29./30. Juni überfallen 20 berittene Bauern von Kölpin unter Anführung des Jägers Copas die Hütte, auf welcher bereits 2 Gebäude mit 4 Wohnungen fertiggestellt sind und beginnen die Gebäude zu demolieren. Da sie vom Tagesanbruch überrascht werden, ehe sie ihr Werk vollendet, legen sie Feuer an und brennen alles nieder. Was die Übeltäter zu diesem Landfriedensbruch veranlaßte, erfahren wir ebensowenig, wie etwas von einer Bestrafung derselben. Aber am Tage vorher ist Markt in Demen, den die Übeltäter besucht haben; vielleicht explodierte die weinselige Marktlaune in dieser urwüchsigen Art.

Die Anlegung einer Glashütte auf dem von Maltzanschen Gute Wustrow im Jahre 1735 auf 10-16 Jahre durch Johann Lukas Gundlach, veranlaßt die Lehnsvettern Einspruch zu erheben, und es kommt hierüber zu einem langjährigen Prozeß. Gundlach richtet sich aber für längeren Aufenthalt häuslich ein, indem er sich ein bequemes Wohnhaus erbaut, zu welchem er das Holz unentgeltlich geliefert erhält. Um dieselbe Zeit hat er eine Hütte in Peckatel. Noch um die Mitte des Jahrhunderts treffen wir die Gundlach in Groß=Dratow, wo Johann Lukas Gundlach schon 1717 die Glashütte einrichtet 1 ) und auf Kloster Dobbertinschen Hütten; dann verschwinden sie aus der Zahl der Hüttenbesitzer und werden Gutsbesitzer.


1) Von 1751 ab hat Jürgen Brauer die Dratower Hütte noch einige Jahre.
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Ein anderes weitverzweigtes Glasmeistergeschlecht sind die Seitz, von denen zum ersten Mal Barthold Seitz im Jahre 1642 auftritt, wo er von Curd Bülow die Drönnewitzer Glashütte übernimmt, auf welcher er jährlich allein 400 Faden Buchenholz verbrennt, die er mit je 1 Tlr. bezahlt. Damals kommt es noch nicht so sehr auf Gewinnung von Ackerland an, weshalb Schonung des jungen Holzes in dem zum Abraum bestimmten Bestand vereinbart wird.

Im Jahre 1674 geht die Glashütte zu Griebow in Seitzsche Hände über, und 1692 legt Friedrich Seitz die Hütte in Hohen=Mistorf an, von der wir bereits erfuhren, daß sie 1721 an Gundlach und dann wieder an einen Seitz kommt. Um dieselbe Zeit ist eine Glashütte in dem von Winterfeldschen Gute Dambeck bei Grabow in Seitzschem Besitz, auch die Rumpshagener Hütte befindet sich schon in Seitzschen Händen, ehe sie 1721 an die Gundlachs übergeht. Die Seitz scheinen mit holsteinscher Glasmacherei in Verbindung zu stehen, wenigstens ist jener Heinrich Seitz aus Holstein gekommen, der 1696 die große Hütte in Scharbow anlegt, zu welcher er fünfzehnjährigen Konsens erhält. Er zahlt 5000 Tlr. Hamburger Kourant und benutzt einen Teich zur Anlegung einer Stampfmühle, auf welcher das Glasgemenge zerkleinert wird. Im Jahre 1705 macht Heinrich Seitz ein Kompagniegeschäft mit dem Glasmacher Jakob Kaspar Müller, indem beide einen Glashüttenvertrag mit den Besitzern von Penzlin und Daschow abschließen, von deren Felde jahrweise abwechselnd gebrannt werden soll. Derjenige, von dessen Revier das Holz genommen wird, erhält 200 Tlr.; die Hütte liegt genau auf der Scheide beider Güter und wird 45 Wochen in Betrieb gehalten. Ob dieser Heinrich Seitz mit dem vorerwähnten Scharbower Glashüttenbesitzer identisch ist, muß dahingestellt bleiben, wie denn überhaupt die verwandtschaftlichen Beziehungen der verschiedenen Glashüttenbesitzer hier nicht näher verfolgt werden können. Wahrscheinlich ist, daß jener Heinrich Seitz auch 1719 die Glashütte zu Quassel hatte, jedenfalls hatte der Besitzer dieser Hütte einen umfänglichen Betrieb auf der Katelbogener Pertinenz Gralow und hat seinen Wohnsitz in Moisall, wo er als Erbherr, Kaufmann und Handelsherr bezeichnet wird. Katelbogen befindet sich damals in von Plessenschen Händen; der Vertrag mit Friedrich von Plessen wird 1718 auf 12 Jahre abgeschlossen, Seitz zahlt dafür 4000 Tlr. N2/3, darf aber das Holz, welches sich zum Brennen nicht eignet, verkaufen. Einige Jahre darauf legt Plessen auch eine Glashütte in Katelbogen an, die er für eigene Rechnung

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betreibt. Dies führt bald zu Mißhelligkeiten zwischen den beiden Konkurrenten, im Laufe deren es nicht an Gewalttätigkeiten auf Plessenscher Seite fehlte der seinem Pächter Glashüttenarbeiter abspenstig macht und unter andern den Seitzschen Vizemeister Jürgen Gundlach zu sich hinüberzieht. Allerdings klagen die Leute auch über schlechte Behandlung, Seitz wird uns als jähzorniger Herr geschildert, welcher einem guten Trunke nicht abgeneigt gewesen sein soll. Den Absatz seiner Produkt vermittelt der Kaufmann Dörcks in Rostock, und es ist die Rede von einer Schiffsladung nach Holland von 30000 Bouteillen, das Tausend zu 18 Tlrn. Nach seinem 1729 erfolgten Tode entsteht ein langer Nachlaßprozeß, den sein Schwiegersohn, der dänische Leutnant Engel, der ihm schon zu Lebzeiten nicht billig geworden, über die Mitgift seiner Ehefrau anstrengt. Sein Sohn ist Friedrich Seitz, den wir 1726 als Amtmann in Pastin und als Besitzer der Glashütte in Poverstorf bei Gustävel antreffen, die er später dem Glasmeister Müller übergibt. Im Jahre 1730 finden wir in Tempzin den Amtmann Georg Seitz, der auch Hütten in Groß=Nieköhr und Lelkendorf hält. Durch die hannoverschen Exekutionstruppen kommt er um sein Vermögen, muß die Hütten aufgeben und lebt schließlich in Schwerin in dürftigen Verhältnissen. Schon vorher hatte Georg Seitz eine Glashütte in Ridsenow. Dort hatte der Besitzer, Landrat Joachim von Moltke, einen Glashüttenvertrag mit einer Madame Knesebeck abgeschlossen, welche die Hütte alsbald nach ihrer Fertigstellung an Georg Seitz abtritt, der sie auf 9 Jahre übernimmt, worauf der Landrat um Konsens zur Verlängerung des Vertrages auf weitere 12 Jahre bittet. Zugleich hat Seitz in Drüsewitz Buchenholz auf 12 Jahre gekauft, welches er m Ridsenow verbrennt. Er zahlt dem Landrat fürs Jahr 700 Tlr. N2/3 und einen Vorschuß von 4000 Tlr. N2/3, den er unter näher festgesetzten Bestimmungen abarbeitet. Daneben liefert er jedes Jahr 1000 Stück Hohlglas und eine Kiste mit Fensterscheiben, wogegen ihm der Landrat 4000 Mauersteine gibt. Ein Konsens ist für diese Hütte, obwohl wiederholt erbeten, nicht erteilt worden. Übrigens hat der Landrat Moltke schon 1711 Konsens zur Errichtung einer Hütte in Wesselsdorf erhalten.

Ein anderer, Heinrich Seitz, übernimmt 1719 von Landrat Levin Maltzahn die Glashütte zu Grubenhagen auf 9 Jahre für 2000 Tlr. N3/3 und ist 1722 Inhaber der Hütte zu Mustin. Im Jahre 1724 pachtet er das Gut Woltow auf 6 Jahre von Friedrich von Halberstadt, wo der Holzhändler Walter Stein in

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Rostock eine Glashütte besitzt, die Seitz ihm abnimmt. Er zahlt für Gut und Hütte jährlich 1600 Tlr. an Halberstadt und muß 42 Wochen im Jahre brennen. An Stein aber müssen jährlich als Abfindung 400 Kisten Glas geliefert werden, wofür dieser je 2 Tlr. 36 Schill. bezahlt; es wird aber weiter vereinbart, daß Stein sofort wieder in den Besitz der Hütte gelangt, sobald säumig geliefert wird. Dies ist sehr bald der Fall, auch sonst gerät Stein in Streit mit Seitz, wobei er von dessen Leuten jämmerlich durchgeprügelt wird. Es kommt zum Prozeß, vor dessen Beendigung beide Parteien sterben. Seitz aber hat Woltow schon vor Ablauf der Pachtperiode verlassen müssen und sich nach Qualitz zu seinem Schwiegervater, dem Pastor Engel, begeben. Während des Prozesses sind auch die Sachen seiner Frau Hedwig Amalia mit Arrest belegt, und noch lange nach dem Tode ihres Gatten prozessiert die Witwe um deren Wiedererlangung. Die Glashütte aber muß Stein wieder übernehmen.

Der Pastiner Amtmann Friedrich Seitz, der auch in Pohnstorf einen Hüttenbetrieb hat, schließt am 15. August 1731 mit Achaz von Winterfeld auf Gaarz für 8 Jahre ab und will 2600 Tlr. N2/3 zahlen, wofür er die beliebige Ausnutzung der abzuholzenden Fläche erhält. Doch ist er außer stande, die erste Ratenzahlung zu leisten, worauf der Kontrakt aufgehoben wird, und Winterfeld einen Kontrakt gleichen Inhalts mit der Witwe Amalia Seitz, geb. Meyn auf 9 Jahre abschließt. Ähnlich ergeht es Seitz bei dem Hauptmann von Linstow auf Vietschow, wo eine Hütte eingerichtet werden soll, auf der innerhalb 3 1/2 Jahren 7 Öfen abgebrannt werden. Hier tritt der Glasmeister Friedrich Möhl für ihn ein, der für 3 1/2 Jahre 750 Tlr. N2/3 zahlt. Im Jahre 1735 hat Friedrich Seitz auch mit Karl Friedrich Schurtz, der Gädebehn und Galenbeck von den Penzliner Maltzans zu Pfand hat, einen Glashüttenvertrag auf 6 Jahre abgeschlossen, und soll der Betrieb im folgenden Jahre beginnen. Er muß in 42 Wochen 2 Öfen abbrennen und dafür 500 Tlr. N2/3 zahlen. Kann er über 42 Wochen brennen, so zahlt er, wenn die Überwochen die Zahl 21 erreichen 250 Tlr. N2/3. Sämtliche Gebäude, zu denen Schurtz die Mauersteine liefert, bleiben bei Aufhören des Vertrages zur Stelle, nur die Fenster und Türen dürfen die Hüttenbewohner mitnehmen. Aber auch hier erweist Seitz sich als schlechter Kontrahent. Er bekommt jedoch Hülfe vom Kaufmann Christoph Samuel Meusling in Rostock. Dieser schießt ihm das Geld und sämtliche Inventarienstücke vor, worüber Seitz ihm eine Schuldurkunde ausstellt, auf der seine

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Frau Marie Elisabeth, geb. Hardtmann, sich für ihn verbürgt. Dafür aber muß er seinem Gläubiger alles Glas liefern, welches er in drei Jahren auf je zwei Öfen produziert, und zwar 800 Kisten Fensterglas im Jahre, wofür dieser im ersten Jahre 3 Tlr. 40 Schill., in den beiden folgenden 4 Tlr. für die Kiste zahlt. Auch alles Hohlglas läßt Meusling sich liefern und gibt für das Tausend 17 Tlr. Aber schon im ersten Jahre hat Meusling Sorge um Innehaltung des Kontraktes, und er bezeichnet den Amtmann als einen liederlichen, schon zu verschiedenen Malen bankerott gewordenen Glasmeister. Wie die Sache zwischen den beiden abgelaufen, erfahren wir nicht; aber lange ist Seitz nicht auf der Hütte gewesen, und hat Schurtz sie bald selbst übernommen, der bald in einen bösen Prozeß mit seinen Pfandgebern gerät. Auch diese haben nämlich über dasselbe Revier einen Glashüttenvertrag mit dem Tützpatzer Glasmeister Hans Arnold abgeschlossen und bestreiten dem Schurtz das Recht zur Abschließung eines gleichen Vertrages, da er nur Pfandbesitzer sei. Dieser läßt sich aber in dem Betriebe seiner Hütte nicht stören, obgleich gerichtliche Inhibitorien gegen ihn ausgebracht werden und weiß die Sache jahrelang hinzuziehen. Als er 1740 zur Herausgabe des Reviers verurteilt wird, appelliert er, und als er wegen nicht eingeholten Konsenses angefaßt wird, versteht er es, sich herauszureden. Trotz unaufhörlicher Anträge der Gegenpartei beim Herzog Karl Leopold, der unerhörten Holzverwüstung Einhalt zu tun, setzt Schurtz nicht bloß den Hüttenbetrieb unentwegt fort, sondern hat auch noch einen schwunghaften Holzhandel. Endlich wird den Klägern der Mitbesitz zugesprochen. Als dieser zwangsweise hergestellt werden soll und der Exekutor Einlaß in das Wohnhaus auf der Glashütte begehrt, verrammelt "Madame von Schurtz" die Türen, öffnet ein Fenster, hält eine Pistole hinaus und droht unter wüsten Schmähreden, jeden niederzuschießen, der sich naht, worauf die Gegenpartei einen weisen Rückzug antritt. Nun bemächtigt sich der Fiskal der Angelegenheit und Schurtz muß die Widersetzlichkeit seiner tapferen Gattin mit 20 Tlrn. büßen.

Auch in Lütgendorf sitzt der Amtmann Friedrich Seitz fest. Hier hat er 1731 einen Glashüttenvertrag mit Christoph von Linstow auf 8 Jahre abgeschlossen und soll ihm 2660 Tlr. N2/3 in näher bestimmten Teilzahlungen geben. Der Vertrag ist unter den gewöhnlichen Bedingungen abgeschlossen, nur erhält der Glasmacher außer dem urbar zu machenden Lande noch 2 Last Aussaat vom Gutsterrain hinzu. Das Wohnhaus von 6 Gebinden wird,

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abgesondert von den übrigen Hüttenhäusern, am sog. düstern See aufgebaut; diese im Revier. Es wird ausdrücklich bedungen, daß das Holz so kurz abgehauen wird, daß der Haken darüber gehen kann. Auch hier bleibt der Antrag auf Konsens ohne Bescheid. Das Geld zum Betriebe haben die Kaufleute Johann Desenbruch und Anton Blavy in Hamburg hergegeben, zugleich beteiligt sich der Glasfabrikant Jakob Kaspar Müller in Varchentin an dem Geschäft. Seitz kommt auch hier seinen Verpflichtungen, den Hamburger Kaufleuten Glas zu liefern, nicht nach, infolgedessen sie gegen ihn prozessieren und Einweisung in die Hütte verlangen. Sie finden den Kompagnon ab, indem sie ihm seine Einzahlung zurückgeben, wogegen er in bezug auf Glaslieferung gegen die Kaufleute zurücksteht. Seitz verpflichtet sich, weiter zu arbeiten, die Hamburger übernehmen die Anschaffung und Besoldung der Hüttenleute und befriedigen Linstow. Aber sie verlangen für die ersten 4 Jahre Vorweglieferung von jährlich 600000 Stück Hohlglas, also im ganzen 2400000 Stück, Holländischer Hamburger Gattung; erst dann kommt Müller an die Reihe. Sie bezahlen die erste Hälfte mit 18 Mk. = 6 Tlr., die zweite mit 20 Mk. = 6 Tlr. 32 Schill. pro Tausend.

Während dieser Verhandlung nimmt Linstow Veranlassung, sich wegen Eingriffes in seine Justiz zu beschweren, worüber es zu einem weitläufigen Prozeß kommt; auch Seitz prozessiert noch lange mit seinen beiden Hamburger Abnehmern.

Ein Sohn jenes Heinrich Seitz, der sich nach Qualitz zurückgezogen, schließt 1732 einen Hüttenvertrag mit Michael v. Ahrenstorf auf Krümmel für 3 Jahre ab, der später auf 6 Jahre verlängert wird. Aber auch für ihn muß seine Mutter eintreten. Diese Hütte wird aber 14 Jahre lang betrieben, ohne daß Konsens eingeholt worden sein soll.

Wegen ihrer läßt dann Herzog Christian Ludwig 1753 das vorhin besprochene fiskalische Verfahren einleiten.

Jener Seitz, der ebenfalls den Namen Heinrich führt, steht in naher verwandtschaftlicher Beziehung zum Amtsrat Johann Kaspar Seitz, der 1752 die Glashütte in Neu=Krenzlin gründet, nachdem er schon einige Jahre vorher die Hütte in Klein=Krams von den Gebrüdern Brauer in Hamburg übernommen. Beide sind sog. Torfhütten, die Torf nicht blos zum Brennen, sondern auch Torfasche zum Gemenge verwenden. Johann Kaspar führt ein opulentes Leben; als er 1764 zu Neustadt stirbt, hinterläßt er seine Familie in den traurigsten Verhältnissen, und der gütige Landesherr muß sich der Bedrängten annehmen.

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Herzog Friedrich Franz übernimmt diese Erbschaft von seinem Vorgänger, er läßt der Witwe sogar bis zu ihrem im Jahre 1800 erfolgten Tode alljährlich zu Weihnachten ein Stück Rehwild schießen.

Georg Seitz ist Amtmann in Dömitz und steht in Gnaden bei Herzog Karl Leopold. Er hat dort eine Glashütte und wohnt in Heidhof, welches 1719 fast total abbrennt, wodurch Seitz einen Schaden erleidet, den er auf über 3000 Tlr. angibt. Im folgenden Jahre kauft er von Friedrich von Koppelow auf Mentin ein Quantum Holz, welches er auf seiner nahegelegenen Griebower Hütte verbrennen will, hat auch eine Hütte in Ruhn, die für Domanial=Rechnung betrieben wird. Auf diesen Hütten geht es ihm schlecht; denn 1725 schleppen ihn die hannoverschen Exekutionstruppen von dort nach Boizenburg, wo sie ihn erst freilassen, nachdem er die Pacht für beide Hütten nochmals bezahlt hat. Auch muß er als treuer Anhänger Karl Leopolds schwere Exekution dulden und fast eine ganze Kompagnie Dragoner aufnehmen. Im Jahre 1722 übernimmt er auf 14 Jahre von Levin von Pritzbuer die Glashütte auf dem Heyderemel, einer Pertinenz von Finken. Hiervon ist schon früher die Rede gewesen. Da der Herzog in Danzig ist, verzögert sich die 1722 erbetene Konsenserteilung, bis sie endlich am 3. Januar 1725 erfolgt. Da die geforderte Gebühr von 1500 Tlrn. eine übermäßig hohe ist, kommen, wie schon erwähnt, sowohl die Frau Seitz wie auch ihr Gatte in zwei kläglichen Schreiben um Ermäßigung ein, und berufen sich namentlich auf den großen Feuerschaden, den sie in Heidhof erlitten, sowie auf die Drangsalierungen durch die Exekutionstruppen. Ob sie ihren Zweck erreichen, erfahren wir aber nicht. Ganz so schlecht, wie sie sie darstellen, werden ihre Verhältnisse aber kaum gewesen sein. Denn die Frau Amtmann hat 1720 das Gut Below vom Grafen Knuth gekauft, wo ihr Mann ebenfalls eine Glashütte betreibt, nachdem ihm schon vorher Below antichretisch verpfändet ist. Ein Sohn dieses Ehepaares ist der spätere Stallmeister Seitz auf Below und Borkow, der 1749 vom Kaiser geadelt wird.

Endlich ist noch die Nienhagener Hütte zu erwähnen, die sich 1751 in Seitzschen Händen befindet, und zur Vietgester Begüterung gehört. Auch hier erinnert noch heute der Ortsname Hütte an diese Anlage.


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Außer den beiden vorgenannten Familien erscheinen die Kauffeldt als ein bedeutendes Glasmeistergeschlecht, treten mit jenen gleichzeitig auf, sie stammen aus Hamburg und aus Holstein. Jeremias Kauffeldt ist 1642 schon Mitinhaber der Drönnewitzer Glashütte, und in Walsmühlen ist 1645 eine Hütte in Baltzer Kauffeldts Händen. Heinrich übernimmt 1674 von Gottfried Crivitz die Gottesgaber Hütte auf 12 Jahre und 8 Jahre später auch diejenige in Rosenhagen. Er soll 1684 auch die Kritzower übernehmen, wird hiervon aber einstweilen abgehalten, weil Herzog Christian Louis ihn zur Anlegung einer Hütte in Raben=Steinfeld 1 ) veranlaßt, dabei verspricht der Herzog, keine andere Hütte zu genehmigen, solange Kauffeldt die Raben=Steinfelder Hütte betreibt, und wir werden sehen, wie der Glasmeister dieses Versprechen auszunutzen weiß; noch 1692 hat er diese Hütte. In Kritzow aber behält der Besitzer den Kauffeldt allerdings das Hüttenrecht auf, und in der Tat befindet sich die dortige Hütte einige Jahre darauf in ihren Händen, 1702 findet eine Auseinandersetzung über sie zwischen Heinrich und Matthias Kauffeldt statt.

Im Jahre 1692 hat Heinrich Kauffeldt eine Hütte in Perlin auf 4 Jahre im sog. Buschhorn angelegt, und läßt diese Zeit um 4 weitere Jahre verlängern. Schon 1653 beantragte Barthold Lützow auf Perlin die Erteilung des Konsenses zu einer Hüttenanlage auf 10 Jahre, da er sich infolge der Kriegsnöte in Geldverlegenheit befinde und ihm damals ein ganzes Revier böswilligerweise in Brand gesteckt sei, welches er jetzt nur durch völliges Aufräumen verwerten könne. Damals war Heinrich Wentzel Hüttenmeister, der fürs Jahr 1000 Mark Lübsch bezahlt. Nach Abräumung dieses Reviers schließt Wentzel einen neuen Vertrag mit Lützow über einen andern Revierteil, die sog. Söhringsche Hölzung auf weitere 10 1/2 Jahre, für die er 9000 Mark Lübsch bezahlt. Er bringt sein altes Wohnhaus auf eigene Kosten auf die neue Stelle, während Lützow die Verlegung der übrigen Gebäude nebst dem Glasofen übernimmt. Nach Wentzels Tode verlängert die Wittwe den Vertrag 1675 auf weitere 6 Jahre. In Perlin finden wir, nachdem auch die Kauffeldtschen Jahre abgelaufen, 1703 den Johann Köster als Glasmeister. Im Jahre 1697 übernimmt Heinrich Kauffeldt von Klaus Friedrich von Lepel auf Grambow die dortige Hütte,


1) Raben=Steinfeld kauft der Herzog 1683 von Helmut von Plessen, der es einige Jahre vorher aus dem von Rabenschen Konkurse erworben.
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welche sieben Jahre später von seiner Witwe fortgesetzt wird. Diese beklagt sich über ihre Berufsgenossen zu Kloddram und Scharbow, die ihr viel Arbeiter abspenstig machten. Hierdurch werde sie um so empfindlicher getroffen, als das Hüttenpersonal bei der großen Anzahl von Hütten in hiesigen, wie auswärtigen Landen ohnehin knapp genug sei, und es einer Witwe besonders schwer falle, ihre Arbeiter zu halten und die Abgehenden zu ersetzen.

Die Grambower Hütte ist 1807 wieder eingerichtet; zunächst betreibt dort eine Hamburger Gesellschaft die Glasmacherei, später hat sie J. C. Berenberg. Auch sie ist eine Torfhütte, die nur im Winter arbeiten kann, weil sie ihre Arbeiter während des Sommers mit Anfertigung und Bergung der ungeheuren Torfmassen beschäftigen muß, welche der Betrieb verschluckt. Erst 1837 ist die Hütte eingegangen. Auch in Brahlstorf bei Schwerin besitzen die Kauffeldt eine Hütte, zu welcher 1708 der Konsens erteilt wird; daß die Brüeler Hütte ihre Gründung ist, haben wir schon erfahren. Jürgen Kauffeldt hat schon 1693 auf der wüsten Poltenitzer Feldmark, welche Reimar von Koppelow gehört, eine Hütte errichtet, zu deren Betriebe er später Holz von Johann Heinrich von Ditten auf Werle kauft. Er zahlt fürs Jahr 365 Tlr., von denen Koppelow 3, Ditten 2 Teile empfängt. Der Verlauf eines Prozesses, in den Kauffeldt und Ditten in dieser Angelegenheit geraten, interessiert hier nicht. Im Jahre 1672 erhält Hartwig von Schack auf Drei=Lützow Konsens zum Glasmacherbetrieb auf den Feldmarken Drei=Lützow, Progreß und Parum; Franz Kauffeldt übernimmt ihn für sechs Jahre und dieser Konsens wird demnächst auf vier Jahre verlängert. Schon 1680 aber wird für Drei=Lützow wieder eine Glashütte genehmigt, die Jürgen Becker inne hat, und vier Jahre später treffen wir in Parum auf der Glashütte zum "Rotenstein" den Glasmacher Christoph Triep, der in einen langwierigen und verwickelten Konkurs verfällt.


Im Anfang des 18. Jahrhunderts verschwinden die Kauffeldt. An ihre Stelle treten die Müller auf, deren erster Vertreter Jakob Kaspar, nach der Aussage eines Zeitgenossen am Ende des 17. Jahrhunderts ebenfalls aus Holstein nach Mecklenburg kommt und 1698 die Glashütte zu Kloddram, Amts Wittenburg, gründet. Hier wird er ständig als Kaufmann bezeichnet und scheint sich in behäbigen Verhältnissen befunden zu haben. Er hält eine

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zahlreiche Dienerschaft, läßt seine Kinder von einem studierten Hauslehrer unterrichten und pflegt lebhaften Umgang mit seinen Berufsgenossen zu Scharbow und Toddin. Der rührige Mann wird bald darauf Pächter von Gammelin, wo er ebenfalls eine Glashütte errichtet, und bekommt den Titel Amtmann. Von hier aus gründet er 1708 eine Glashütte in Bakendorf, und nachdem die Großherzogliche Kammer die Bakendorfer Güter gegen Amt Ivenack eingetauscht, wird er auch Pächter von Bakendorf. Sein vermehrter Wohlstand gestattet ihm 1714 den Ankauf des ritterschaftlichen Gutes Groß=Renzow von Oberstleutnant Franz von Löw für 13818 Tlr. 24 Schill. N2/3, wohin er die von ihm erworbene Glashütte von Dümmer, die seiner Zeit Heinrich Wentzel errichtete, verlegt, zu deren Betriebe er einen Teil des Stöllnitzer Holzes ankauft. Er darf aber nur den Ofen hinübernehmen, das Wohnhaus und 14 Hüttenhäuser muß er zur Stelle lassen. Aus dieser Hütte entsteht die heutige Ortschaft Dümmerhütte. Im Jahre 1715 übernimmt er die Toddiner Hütte von Friedrich Gundlach, und 2 Jahre darauf schließt er mit der Kammer einen Vertrag über Errichtung einer Glashütte in Herren=Steinfeld, nachdem er in dem angrenzenden Gute Gottmannsförde eine solche von Frau von Drieberg gepachtet. Auch zu Bahlenhüschen in der Lewitz besitzt er eine Hütte. Von seinem Kompagniegeschäft mit Glasmeister Seitz bei Erpachtung der Penzliner und Daschower Hütte ist bereits die Rede gewesen. Am 17. April 1718 stirbt der tätige Mann, seine Witwe, geb. Harder, aber setzt das Geschäft ihres Gatten fort. Dem Beispiel Jakob Kaspars folgt im Jahre 1714 Franz Christian Müller, ein Hamburger Kaufmann, der aber auch als Glasmeister in Holstein bezeichnet wird. Er steht offenbar in verwandschaftlicher Beziehung zu Jakob Kaspar, da er bei dessen 1701 zu Kloddram geborenen Töchterlein Lucia Patenstelle übernimmt. Dieser gründet 1714 die Glashütte in Dobbin bei Krakow und im selben Jahre die Torgelower. Mit seinem 1719 erfolgten Tode verschwindet aber diese Linie wieder aus Mecklenburg. Bei Einrichtung der Dobbiner Hütte ergeht es ihm schlecht.

Nach Behauptung des Besitzers Jürgen Ernst Barold legt er nämlich die Hütte an einem andern Ort an, als vereinbart worden, und beginnt ungeachtet des Widerspruches Barolds dort mit dem Abholzen. Trotzdem Müller nun einen gerichtlichen Befehl, ihn nicht zu stören, gegen Barold ausbringt, beharrt dieser bei seinem Widerspruch. Der Ritter versammelt einige 20 Leute um sich, zieht mit ihnen zu Holz, läßt das inzwischen aufgerichtete

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Wohnhaus niederreißen, und steht von weiterer Zerstörung nur ab, weil der Vertreter des abwesenden Glasmeisters ihn bittet, vor weiteren Maßnahmen die Rückkehr seines Prinzipals abzuwarten. Nichtsdestoweniger aber kommt Barold schon nach einigen Tagen mit vermehrter Mannschaft, die mit Äxten, Beilen, und Gewehren bewaffnet ist und Wagen mit sich führt, wieder; sie reißen sämtliche Hütten ein, schleppen die Sachen hinaus, zerstreuen sie auf dem Acker oder laden sie nebst den Menschen auf die Wagen und fahren mit diesen hin "wohin sie wollen." Am folgenden Tage ist nur noch eine Familie übrig, welche in jämmerlichem Zustande im Kruge zu Glawe sitzt. Als der Hüttenschulmeister Henning Burgest Barold bittet, Rücksicht auf seine Frau zu nehmen, welche ein 6 Wochen altes Kind hat, erwidert dieser höhnend: "Was Kind, was Frau, was Gott, was Teufel; ist sie mit dem Kinde hergezogen, als es noch jünger war, so kann sie auch jetzt wieder mit ihm abziehen", und auch ihnen wird der Transport nicht erspart, welcher nach Neuhof geht, wo die Leute vorher auf der Hütte gearbeitet haben, Infolge dieser Gewalttätigkeit wird der fiskalische Prozeß gegen Barold sowie ein Zivilprozeß des Pächters gegen seinen Verpächter angestrengt; doch werden beide durch Vergleich erledigt, und Müller setzt nunmehr seinen Betrieb ungestört fort.

Nach seinem Tode geht der Betrieb schlecht; da übernimmt Jakob Kaspars Witwe in Gammelin nebst Amtmann Georg Seitz in Dömitz, welcher Geld in dem Unternehmen stecken hat, den bis 1727 laufenden Kontrakt, wobei ihr 2 Söhne, Johann Detlev und Jakob Kaspar zur Seite stehen. Der ältere übernimmt später, 1734, bei der Auseinandersetzung mit seinen Geschwistern Groß=Renzow; dessen Sohn ist der Geheime Kammerrat Johann Jakob Müller, der 1765 zum Oberhauptmann ernannt wird und mit der Tochter des Generalmajors von Zülow verheiratet ist. Ein dritter Sohn Jakob Kaspars, Ernst Christoph, wohnt als Hofrat in Güstrow und ist an den Hüttenunternehmungen, welche seine beiden älteren Brüder betreiben finanziell und als Ratgeber beteiligt, ein vierter stirbt als Amtmann in Doberan; 1750 wird Johann Detlevs Nachkommenschaft vom Kaiser der Adel verliehen. Während der ältere seinen Wohnsitz in Gammelin behält, macht sich der jüngere Bruder, Jakob Kaspar 1727 selbständig und läßt sich in Varchentin nieder, welches er von Johann Friedrich von Ferber pachtet. Dieser hat 5 Jahre vorher auf der Pertinenz Kraase eine Glashütte gebaut und in eigenen Betrieb genommen, und er kauft

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von seinen Nachbarn, besonders von Holstein auf Möllenhagen Holz zur Speisung seines Glasofens. Da aber der Betrieb nicht rentiert, tritt Ferber die Hütte seinem Varchentiner Pächter ab, welcher ihm 2800 Tlr. N2/3 zahlt und die abgeholzte Fläche zur eigenen Nutzung behält. Als Müller 1730 den Konsens zu dieser Abmachung beantragt, erwähnt er, daß er sich von Jugend an im Hüttenbetriebe umgesehen und schon viele Hütten in Administration gehabt habe. Auf die Eingabe erfolgt ebenfalls kein Bescheid; der Betrieb geht aber auch hier nichtsdestoweniger vor sich. Bemerkt mag hier werden, daß der durch seine Glasmacherei zu erheblichem Wohlstand gelangte Mann später Pfandinhaber des Amtes Stavenhagen wird und 1753 als Drost in Stavenhagen stirbt.

Außer der Dobbiner Hütte pachtet Jakob Kaspars Witwe 1722 die Hütte in Tieplitz von den Gebrüdern Parkentin, wobei sie von ihrem Sohn Johann Detlev und dem Vizemeister Brauer von der Cambser Hütte beraten wird. Über letztere hat noch ihr seliger Mann kurz vor seinem Tode einen Vertrag mit dem Kammerpräsidenten von Plessen abgeschlossen. Dieser aber gehört zu den Rittern, die unter Herzog Karl Leopold ihre Sitze verlassen, welche darauf in herzogliche Administration genommen werden, daher wird die Witwe angewiesen, alle Zahlungen nur zur herzoglichen Kasse zu leisten. Die Inbetriebsetzung der Hütte verzögert sich aus verschiedenen Gründen, zumal sie mit Leuten aus einer eingegangenen Hütte in der Lewitz besetzt werden soll, die nicht sogleich abkömmlich sind. Diese Lewitzer Hütte war in Händen des Glasmeisters Johann Köster. Die Tieplitzer Hütte ist noch nach 20 Jahren in Müllerschen Händen. Da sie sich jedoch angeblich schlecht rentiert hat, beantragen die Gebrüder Müller 1742 den Konsens zu einem Holzhandel, den sie mit dem Hauptmann von Bülow auf Prüzen und Mühlengeez abgeschlossen haben, von wo aus sie das Holz nach Tieplitz zur Speisung ihrer Öfen bringen wollen. Sie bezahlen für das Holz 3000 Tlr. N2/3 und für den Konsens 300 Tlr. N2/3. In Tieplitz hat übrigens Friedrich Ulrich Parkentin schon im Jahre 1661 eine Glashütte anlegen wollen, doch ist anscheinend aus der Sache nichts geworden. 1726 nimmt die Witwe Müller mit ihren Söhnen den Betrieb der Kritzower und Müsselmower Hütte wieder auf, indem sie zunächst einen achtjährigen Vertrag abschließt. Sie gibt für den von ihr benutzten Grund und Boden jährlich 150 Tlr. N2/3 Pacht und für das Holz 550 Tlr. N2/3; außerdem 150 Tlr. N2/3 Diskretionsgeld für des Besitzers

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Ehelichste und verspricht das Fensterglas für ein neuzuerbauendes Wohnhaus in Kritzow zu liefern. Der Betrieb geht vor sich, obwohl der erbetene Konsens abgeschlagen wird, und befindet sich 1748 noch in Müllerschen Händen. Die beiden Brüder betreiben das Glasmachergeschäft übrigens im Ganzen gemeinschaftlich, wenngleich die Kontrakte von einem der Brüder allein abgeschlossen wurden, wenigstens heißt es von ihnen, daß wohl niemand über die Beteiligung des Einzelnen an den Hütten etwas Genaues sagen kann.

Im Jahre 1723 kaufen sie die Hütte zu Ankershagen von Heinrich Liphardt, der sie 6 Jahre früher gegründet hat, 1724 erwerben sie aus dem Konkurse des Amtmanns Friedrich Seitz die Pohnstorfer und weitere 2 Jahre später von Kaufmann Schmidt aus Hamburg die Poverstorfer Hütte, und 1730 wird eine solche zu Greven angelegt. Da inzwischen der Dobbiner Hüttenvertrag abgelaufen, schließt Johann Detlev einen neuen mit Jürgen Ernst Barolds Nachfolger auf 18 Jahre ab, welcher Kontrakt dann noch verlängert wird und erst in den 60er Jahren des Jahrhunderts seine Endschaft erreicht. Das heutige Dobbiner Vorwerk namens Hütte liegt auf der Stelle jener Glashütte und ist aus deren Baulichkeiten entstanden. Anfang der 30er Jahre sind die Müller auch im Besitz der Grubenhagener Glashütte, auch in den zur Ivenacker Begüterung gehörenden Pertinenzen Goddin und Basepohl haben sie Hüttenbetriebe. In Walkendorf übernehmen die Brüder 1742 eine Glashütte, welche von demselben Rostocker Kaufmann Walter Stein errichtet ist, der auch die Woltower Hütte besaß. Da das Eigentum des von ihm zu diesem Zweck erworbenen Holzkomplexes von der Domanialverwaltung als nach Dargun gehörig in Anspruch genommen wird, ergeht, als er den Konsens zur Anlegung der Hütte erbittet, ein ausdrückliches Verbot gegen ihre Ausrichtung. Allein niemand kehrt sich daran; im Jahre 1743 machen die Steinschen Erben einen verunglückten Versuch, sich wieder in den Besitz der Hütte zu setzen.

Um die Mitte des Jahrhunderts sterben diese beiden Glasmacher Müller; als der Varchentiner 1753 aus der Welt geht, ist er noch im Besitz der Walkendorfer, der Scharpzower und der Mühlenhofer Glashütte. Ihre Nachkommen gaben das Geschäft allmählich auf.


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Außerdem sind aber noch eine ganze Anzahl Glashütten im Besitze anderer Glasmeister, deren Familien sich nicht so verbreitet haben, wie die vorgenannten.

So kommt Ulrich Restorff auf Kummin 1633 um den Konsens zur Errichtung einer Glashütte ein, die er den Gebrüdern Jürgen und Markus Kunckel auf 10 Jahre verpachtet hat, in denen sie jährlich 36 Wochen brennen sollen. Der Ort, auf welchem die Hütte errichtet wurde, hat hiernach den Namen Gläserberg erhalten, aber sie haben sich eine ungünstige Zeit zur Einrichtung ihrer Fabrik ausgewählt. Schon nach wenigen Jahren braust das Kriegsungewitter darüber hin.

Die Gebrüder Kunckel sind ebenfalls aus Holstein gekommen, und entstammen einem dort weitverbreiteten Glasmachergeschlecht, zu welchem der berühmte Glasmacher und Chemiker Johannes Kunckel gehört, der 1679 sein Buch über die ars vitraria experimentalis schreibt. 1 )

Im Jahre 1689 läßt Ursula Dorothea Negendank, verwitwete von Sperling, auf Kummin, den Konsens erneuern zu einem Glashüttenvertrage, den sie mit Valentin Hoff auf 12 Jahre abgeschlossen hat, welcher ihr 850 Mark Lübsch zahlt. Eine Tochter dieses Glasmeisters vermählt sich mit Gundlach, dem Inhaber der benachbarten Siggelkower Hütte; schon 1641 hat Andreas Hoff eine Glashütte in Stöllnitz.

1652 richtet Barthold Bülow, Pfandinhaber von Lützow bei Gadebusch daselbst eine Glashütte ein, welche der Glasmeister Jürgen Wentzel übernimmt, nachdem Henneke Lützow auf Pritzier als Besitzer seine Einwilligung gegeben hat. 1664 schließt der Hüttenmeister Hans Ludwig einen Kontrakt mit Heinrich Christoph von Guhlen auf Badow ab, den der Krieg ruiniert hat, so daß er voller Schulden sitzt und sich nicht anders zu helfen weiß. Der Vertrag wird auf 8 Jahre eingegangen, wofür Guhlen 1200 Mark Lübsch erhält; 900 Mark werden gleich angezahlt, nebst einer Tonne Spurden (Teile vom Stockfisch) und einer Tonne Dorsch; 36 Wochen im Jahre soll gebrannt werden. Ungefähr um dieselbe Zeit erbittet Helmut von Sperling den Konsens zur Errichtung einer Glashütte auf seinem Gute Gr.=Raden, allein trotz wiederholter dringender Bitten, die er mit Schilderung seiner schweren Geldnöte begründet, aus denen ihn nur die Errichtung einer Glashütte retten könne, gelingt es ihm nicht, den Herzog Christian Louis zu einem


1) Dr. Th. Hach a. a. O.
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Bescheide zu bewegen, so daß er sich endlich klagend an die Stände wendet, ohne übrigens dort etwas zu erreichen. Als Grund dieses eigentümlichen Verfahrens stellt sich schließlich ein Protest heraus, den der Hüttenbesitzer Kauffeldt zu Raben=Steinfeld gegen die Konzession der Hütte eingelegt hat, indem er sich auf die schon vorher erwähnte Zusicherung des Herzogs beruft, die Anlegung keiner Hütte gestatten zu wollen, so lange Kauffeldt diejenige zu Raben=Steinfeld habe. Um keinen der beiden zu schädigen, schlägt der Herzog dem Kauffeldt vor, die Radener Hütte ebenfalls zu übernehmen und daraufhin dem Helmut von Sperling Geld vorzuschießen. Allein Kauffeldt lehnt dies Ansinnen ab, weil in Raden nicht genug Holz vorhanden sei, um eine Hütte so schwunghaft betreiben zu können, wie das erforderlich, wenn sie rentieren solle; auch sei für ihn der Absatz nach der Elbe hin zu schwierig, habe er doch ohnehin genug zu tun, das Glas von seinen Hütten zur Elbe und nach Hamburg zu schaffen, also könne er dem Besitzer auch kein Geld vorschießen. Endlich vergleicht sich Sperling mit Kauffeldt in einem zu diesem Zweck angesetzten Termine dahin, daß letzterer ihm die Anfertigung von Weingläsern zwar gestattet, die Fabrikation aller anderen Sorten Gläser, namentlich von Fensterglas, Flaschen und Bouteillen aber untersagt bleibt, worauf der Konsens am 24. Februar 1688 erteilt wird, nachdem 4 Jahre um ihn gekämpft worden. Natürlich kann die Hütte bei solcher Einschränkung ihres Betriebes aber nicht bestehen, ein Versuch des Hüttenmeisters, heimlich Hohlglas zu vertreiben, scheitert an Kauffeldts Wachsamkeit, und der Glasmeister läßt Betrieb und Hütte in Stich. Da kommt von Sperling 1691 darum ein, ihm wenigstens die Anfertigung von runden Spiegelscheiben zu gestatten, weil diese überhaupt im Lande nicht hergestellt würden, aber auch dies weiß Kauffeldt zu hintertreiben, und so nimmt der Radener Hüttenbetrieb ein klägliches Ende. Zu Beginn des folgenden Jahrhunderts wird vom damaligen Besitzer von Schack noch einmal die Frage einer Hüttenanlegung auf 8 Jahre erwogen. Dieser hält es aber für vorteilhafter, sich den Konsens zum Verkauf von jährlich 600 Faden Buchenholz für 6 Jahre zu erbitten.

Ähnlich wie in Raden versucht Kauffeldt zu verfahren, als der Baron von Erlenkamp 1686 in Schönau an Stelle einer verfallenen Hütte, von der wir übrigens näheres nicht wissen, eine neue zu gründen beabsichtigt. Allein hier hat er weniger Erfolg, denn Serenissimus fordert Bericht darüber ein, ob bei der zwischen diesen Hütten liegenden großen Entfernung zu

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besorgen sei, daß die Raben=Steinfelder Hütte durch die neue geschädigt werden könne, und als diese Frage verneint wird, erfolgt der Konsens. In Schönau wird der Glasmeister Johann Vollbrandt genannt, der aber auf der ersten Schönauer Hütte gewesen zu sein scheint, weil er von dort auf eine Hütte in Schlön gekommen ist, von der wir nur wissen, daß sie 1704 bereits eingegangen war. Der Varchower Hütte, welche Dietrich von Winterfeld 1685 anlegte, ist schon früher erwähnt worden. Er hat aber schlechte Geschäfte auf ihr gemacht, wie er schreibt, durch die "Negligenz" seines Hüttenmeisters, infolgedessen tritt er sie schon zwei Jahre später an den Baron von Erlenkamp ab, der sie besser ausnutzen kann, weil er auch Holz auf ihr verbrennen will, das er von anderen Gütern gekauft hat. Im Jahre 1694 errichtet Gabriel von Scheele eine Glashütte in Zülow Amts Sternberg mit dem Glasmacher Kaspar Hoff, und auch er hat dabei mit dem Einspruch Kauffeldts zu kämpfen. Aus dem 17. Jahrhundert ist noch die Klein=Vielener Hütte zu erwähnen, welche ebenfalls von Baron von Erlenkamp angelegt ist, und die Johann Georg Holstein dort vorfindet, als er das Gut 1702 kauft; der Hüttenmeister ist damals eben gestorben, und die Witwe wünscht das Geschäft los zu sein. Deshalb kommt Holstein um Konsens zu einem neuen Hüttenvertrage auf 10 Jahre ein und empfängt ihn am 24. Novbr. 1705. Im Jahre 1716 ist die Hütte bereits verschwunden, und der Ort wo sie gestanden, wird "Alte Hütte" genannt; diese Bezeichnung findet sich noch im Staatskalender von 1815, von da an verschwindet sie.

Im Jahre 1705 schließt Henning Lambert von Lützow auf Penzlin, welcher mit Pentz auf Daschow zusammen mit den Glasmeistern Seitz und Müller den Hüttenvertrag wegen gemeinschaftlichen Betriebes einer Hütte von der Forst beider Güter abgeschlossen hat, einen Separatvertrag mit dem Glasmeister Hans Schulz auf 12 Jahre ab, wegen Errichtung einer Hütte auf der Penzliner Pertinenz Neuhof. Zugleich verpachtet er ihm den Hof und erhält für diesen 100 Tlr., für die Hütte 300 Tlr. p. a.

1707 finden wir eine Hütte in Marnitz, 1714 gründet der Glasmeister Thomstorf eine Hütte auf dem zu Rothspalk gehörenden Gute Carlsdorf, und 1713 kommt von Bülow um Konsens für eine in seinem Gute Pokrent anzulegende Hütte ein, wo übrigens schon 1671 eine solche bestanden hat. Elf Jahre später wird vom Hauptmann O. von Pressentin die Glashütte in Kl.=Stieten an den Hüttenmeister Heinrich Brauer vergeben, dem Johann Wilhelm von Pressentin auf Prestin einen Ort Holzes zum Betriebe seiner Hütte ver=

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kauft. Zwei Jahre darauf ist Brauer bereits verstorben, der Gutsherr nimmt der Witwe die Hütte zu eigenem Betriebe ab und findet einen Abnehmer für sein Fabrikat an dem Kaufmann Capel in Rostock. Schon im Jahre 1721 hat Nikolaus von Pressentin auf Kl.=Stieten den Konsens zu einem Hüttenvertrag mit Heinrich Seitz erbeten. Es ist aber nur verfügt worden, daß der Kammerrat Töppel in Dömitz hierüber berichten solle, und ein Konsens nicht ergangen. Ob aus diesem oder aus welchem anderen Grunde die Sache nicht zur Ausführung gekommen, erfahren wir nicht.

Helmut Friedrich von Oertzen erbittet und erhält Konsens zur Anlegung einer Hütte in Gerdshagen auf sechs Jahre 1720, nachdem das Erachten des Oberjägermeisters v. Bergholz, welchen dieser auf Oertzens Antrag auf Abnahme von 300 pollsaures Eichen ausgedehnt, beides befürwortet hat. Er betreibt die Hütte für eigene Rechnung.

Auch die Herzogin Auguste zu Dargun sieht sich veranlaßt, im Jahre 1723 bei Herzog Karl Leopold, die Anlegung einer Glashütte im Amte Dargun zu befürworten, dieser aber verspürt keine Neigung, sich darauf einzulassen. Sieben und vierzig Jahre später wird eine ähnliche Anlage im dortigen Amte zum zweiten Male an hoher Stelle erwogen. Auf Veranlassung nämlich eines Fabrikanten, welcher eine Kristall= und Kreide=Glasfabrik in Dargun errichten und auf herzogliche Kosten betreiben will, fordert Herzog Friedrich 1770 ein Kammererachten ein. Da aber diese Behörde abrät, behält es damit sein Bewenden.

Der uns von den Hütten zu Walkendorf und Woltow her bekannte Rostocker Kaufmann und Glasfabrikant Walter Stein hat auch eine Glashütte in Sukow bei Neukalen, wo er am 28. Mai 1729 einen Kontrakt mit Friedrich Ludwig von Blücher zunächst auf 6 Jahre abschließt, doch soll der Betrieb fortgesetzt werden, wenn sich ergibt, daß noch mehr Holz vorhanden ist, und werden auch Buchen mitverkauft. Sollte Stein aber aus der Nachbarschaft noch Holz erwerben können, so darf er die Hütte auch noch länger benutzen, in welchem Falle er dem Gutsbesitzer fürs Jahr 100 Tlr. N2/3 Miete zahlen muß. Für die Hütte in Sukow soll Stein 1000 Tlr. N2/3 anzahlen und jährlich 500 Tlr. N2/3 geben, worauf die vorauszahlten 1000 Tlr. N2/3 angerechnet werden sollen. Außerdem gibt er 2 Kisten Fensterglas und 100 Stück Pott=Bouteillen. 8 Tage nach Abschluß des Vertrages stirbt Blücher, und seine Witwe Eleonore Levetzow leitet die Verwaltung des Gutes, während der Vizemeister Friedrich Scheel der Hütte vorsteht. Beide geraten alsbald in Streit,

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weil Frau von Blücher behauptet, es werde zuviel Holz verbraucht, da grünes Holz gebrannt werde. Während sonst 18-20 Stunden erforderlich seien, um die Glasmasse in flüssigen Zustand zu versetzen, seien in Sukow über 30 Stunden nötig. Das käme aber mit davon, daß die Öfen schlecht und gerissen seien usw. Als Scheel trotzdem unentwegt weiter brennt, erscheint sie mit dem Schreiber, dem Förster und 3 Dreschern auf der Hütte. Diese müssen die Feuer ausgießen, und die energische Frau hat selbst den ersten Eimer hineingegossen. Es kommt nun zu einein langjährigen Prozeß, in dessen Verlauf Frau von Blücher 74 Kisten Glas in Beschlag nimmt, zu deren Herausgabe sie 1737 verurteilt wird. Im folgenden Jahre stirbt Walter Stein, inzwischen hat Blüchers Sohn Ernst Ludwig das Gut übernommen und sucht erst 1737 nachträglich den Konsens zu der Hüttenanlage nach. Zwei Jahre darauf ist der Prozeß noch im Gange, über seinen weiteren Verlauf aber erfahren wir nichts.

Im Jahre 1730 besteht eine Glashütte in Kobrow, die vom Besitzer von Ferber betrieben wird, im folgenden Jahre richtet der Glasmeister Zimmermann von der "Mildenitzer" Hütte, über welche wir nichts näheres wissen, in Gemeinschaft mit dem Kaufmann Spalding zu Neubrandenburg eine Glashütte in Luplow ein. Sie pachten sie von dem Besitzer Joachim von Voß auf so lange Jahre, als Holz vorhanden ist, und zahlen jährlich 225 Tlr., für den Acker aber 300 Tlr. Auch hier bleibt die Bitte um Erteilung des Konsenses unberücksichtigt.

1737 schließen der Oberst von Moltke auf Schorssow und der Glasmeister Heinrich Scheel einen Hüttenkontrakt ab, wonach letzterer 4000 Tlr. N2/3 zu zahlen hat, von denen 200 Tlr. bei der Ausfertigung des Vertrages, 300 Tlr. zu Antoni 1735, Trinitatis 1735: 1000 Tlr., Trinitatis 1736: 1000 Tlr. und Trinitatis 1737 endlich 1500 Tlr. zu zahlen sind. Außerdem erhält die Frau Oberstin aber 200 Tlr. Diskretionsgeld. Der Glasmeister hat alles auf seine Kosten eingerichtet und schon 16 Wochen gebrannt, als ein heftiger Streit mit dem Obersten ausbricht. Die Nachrichten über diese Hütte sind aber sehr spärlich, wir wissen nur, daß sie sich 1743 im Besitz des Ratsverwandten Hille und des Kaufmanns Roggenbau aus Rostock befindet, und daß an diese ein herzogliches Inhibitorium ergeht, als sie brennen wollen, da sie keinen Konsens haben. Ob dieser Befehl aber Gehorsam gefunden, steht dahin.

Im Jahre 1736 erbittet Dietrich von der Osten auf Karstorf bei Hohen=Demzin, jetzt zu Burg=Schlitz gehörig, Konsens zur

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Anlegung einer Hütte, wegen der er mit den Gebrüdern Jakob und Heinrich Lippert auf 8 Jahre abgeschlossen hat. Er verkauft ihnen einen Distrikt Buchenholz, Eichen aber nur, soweit sie ihrer zum Bau bedürfen. Ihr Korn müssen Pächter im Bedarfsfalle vom Hofe nehmen, ihre Leute aber können es kaufen, wo sie wollen. Von der Kontribution sind sie die ersten drei Jahre entfreit, wie Landessitte. Jagen und Fischen ist ihnen untersagt, nur auf dem Teile des Sees, der gemeinschaftlich mit Schorssow ist, dürfen sie Bungen stellen. Lipperts können sich aber nur zwei Jahre halten, worauf von der Osten die Hütte selbst übernimmt. Auch hier bleibt die Bitte um den Konsens ohne Berücksichtigung, wodurch Osten sich zwar in der Errichtung seiner Hütte nicht stören läßt. Aber er wendet sich nunmehr doch an den kaiserlichen Kommissar, Herzog Christian Ludwig, welcher ihm den Konsens am 26. März 1738 "autoritate caesar" erteilt. Der kaiserliche Kommissar betraut den Amtmann Brandt in Wredenhagen mit der Berichterstattung; als dieser sich zur Untersuchung an Ort und Stelle begibt, bemerkt er unterwegs, daß auch in Schorssow, Klaber und Lütgendorf Glas gebrannt wird und auf dem Bristower Felde eine Menge Eichen zu Staff= und anderem Holz geschlagen sind, wovon er in seinem Bericht, der übrigens die Konsenserteilung an Osten befürwortet, Anzeige macht. Das Inhibitorium, welches an die Glasmacher Hille und Roggenbau in Schorssow ergangen ist, mag Folge dieses Berichtes sein, aus den Akten erhellt allerdings nicht, aus welchem Grunde es erst nach fünf Jahren erlassen wird. In Klaber hat Gerd Heinrich Levetzow schon vorher eine Glashütte eingerichtet und ist auf seinen an Herzog Karl Leopold gerichteten Antrag ohne Antwort geblieben, erhält ihn aber auf seinen Antrag am 4. Juli 1738 von Christian Ludwig, ebenfalls "autoritate caesarea", und wird dieser Antrag durch den Brandtschen Bericht veranlaßt sein. In Lütgendorf ist damals noch der Prozeß im Gange, den Linstow wegen Eingriffs in seine Justiz und der Glasmacher Seitz mit seinem Hamburger Abnehmer führen, hier ist übrigens der Antrag auf Genehmigung der Anlage rechtzeitig gestellt worden, aber unbeachtet geblieben.

Adam Dietrich von der Osten, der Klosterhauptmann ist, scheint übrigens Geschmack am Glasmacherwerk gefunden zu haben. Denn als Maltzan auf Grubenhagen im Jahre 1748 wieder eine Glashütte einrichten will, da ein Orkan ihm viele Buchen umgeworfen hat, übernimmt Osten das Werk. Es handelt sich um die Verarbeitung von 7-8000 Faden Buchenholz, wofür er

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4000 Tlr. N2/3 zahlt und außerdem 500 Ganze=, 300 Halbe= und 200 Kannen=Bouteillen sowie 4 große Kisten Fensterglas zum Hausbau liefert. Der Gutsherr errichtet sämtliche Hüttengebäude auf eigene Kosten, das zerstreut liegende Holz aber muß der Unternehmer heranschaffen. Der Konsens geht, da nunmehr Herzog Christian Ludwig am Ruder ist, pünktlich ein. Übrigens verfällt der Klosterhauptmann später in Konkurs und gerät dabei in argen Konflikt mit der Kriminaljustiz, die sich des Flüchtenden bemächtigt, der ein klägliches Ende nimmt.

Im Jahre 1743 entsteht eine große Glashütte auf Marxhagen, einer Pertinenz von Ulrichshusen, welches damals in Schuckmannschen Händen ist, die der Glasmacher Schlichting auf 12 Jahre anlegt.

Im Beichtkinderverzeichnis der Rambower Kirche von 1751 wird sogar noch eine zweite, unter dem Namen Neu=Marxhagen betriebene Glashütte erwähnt, die neben der ersten besteht, von der wir aber nur erfahren, daß ihr Vizemeister Jobst Kunckel heißt.

Auch in der zu Karow Amts Lübz gehörenden Pertinenz Hahnenhorst besteht 1735 eine Glashütte, die ein Rostocker Kaufmann inne hat. Um die Mitte des Jahrhunderts beträgt ihre Bevölkerung 63 Personen. Damals ist Mathias Drebing Glasmeister. Ein Konsens ist für diese Hütte anscheinend nicht erbeten, weil Karow Allod ist; sie besteht bis zum Jahre 1800. Im Jahre 1835 wird sie wieder aufgerichtet und dauert bis 1861.

Ein großer Hüttenbetrieb findet sich 1751 in Nossentin, welchem der Glasmeister Zimmermann vorsteht. Im Jahre 1766 versucht ein früherer Glasmacher, Jakob Braun, welcher inzwischen Gutsjäger in Linstow geworden, dem Vizemeister Friedrich Wendt Arbeiter abspenstig zu machen, um sie mit nach Livland zu nehmen, wo er auf einem adligen Gute bei Riga eine Glashütte anlegen will. Von einer Untersuchung, die deswegen auf Antrag des Nossentiner Besitzers von Raven gegen Braun eingeleitet wird, erfahren wir den endgültigen Verlauf nicht.

Anfang der 90er Jahre des Jahrhunderts geht der Betrieb ein und es wird auf dem Hüttenareal eine Försterei eingerichtet. Der Name Nossentiner Hütte aber hat sich für die um jene Stelle entstehende Ortschaft, die sich zu einer bedeutenden Büdner= und Häuslerkolonie entwickelt, bis auf den heutigen Tag erhalten.

Auf der zur Nossentiner Begüterung gehörenden Pertinenz Sanz besteht ebenfalls um Mitte des Jahrhunderts eine Glashütte, welche den Namen "Die grüne Tanne" führt. Über eine Glashütte zu Passow bei Lübz ist Näheres nicht bekannt.

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Seit Mitte des Jahrhunderts bis zu dessen Ende vernehmen wir nur noch selten von Einrichtung einer Glashütte. Einmal haben sie ihren Zweck erfüllt, dann ist die Frage der Konsenseinholung durch den Erbvergleich entschieden, und die Gutsakten nehmen keine Notiz mehr von ihrer Ausrichtung. Endlich haben die politischen Verhältnisse dieser Industrie den Todesstoß versetzt. Denn alsbald rührt der große König unseres Nachbarlandes die Werbetrommel in Mecklenburg. In welcher gewalttätigen Weise das geschieht, ist männiglich bekannt. Die Hüttenarbeiter die bei der isolierten Lage der Glashütten den Überfällen der Werber ganz besonders ausgesetzt sind, verspüren aber wenig Neigung, ihre Knochen auf die Schlachtfelder Schlesiens zu tragen. Schon an und für sich ein unstätes Völkchen, machen sie sich aus dem Staube und begeben sich nach Holland, wo sie die Einrichtung von Glashütten betreiben, die sich nunmehr bemühen, das auswärtige Fabrikat dort zu verdrängen; in den sechziger Jahren liegt der Glashandel nach dem Hauptabsatzplatz Amsterdam völlig darnieder. Der Hamburger Kaufmann Schilling zählt auf einer Reise nach Amsterdam allein 14 Glashütten, "die bei Holland herumliegen". Ihn schickt nämlich der Kammerherr von Raven auf Boek dorthin, um Absatzquellen für eine Glashütte ausfindig zu machen, welche er anzulegen im Begriff ist. Denn er ist nahe daran, ein Opfer jener Geldknappheit zu werden, die so manchen Gutsbesitzer in damaliger Zeit zu Fall bringt, und sieht seine letzte Rettung in dieser Glasfabrik.

Schilling macht eine traurige Schilderung der herrschenden Konjunktur, rät aber die Anfertigung von hauptsächlich 26, 21 und 18zölligen Ringflaschen an, von denen die ersten beiden Sorten zum fünften Teil recht weitmündig sein müßten. Von diesen möge Raven nur fleißig nach Boizenburg anfahren, damit er, Schilling, jederzeit Vorrat habe, um ihn nach Holland abzuschiffen. Aber nicht lange darauf berichtet er von neuem über eine völlige Stockung im Geschäft, und Raven gerät in die schwersten Verlegenheiten. Im Jahre 1782 hören wir noch von einer Glashütte in Pannekow, die von den Gebrüdern Strecker betrieben wird und sich ihrem Ende nähert, weil das Brennmaterial ausgeht. Sie wünschen aus der herzoglichen Forst Buchen zu kaufen und bieten für den Faden, acht Fuß hoch und ebenso weit, vier Fuß lang, Blankholz 2 Tlr. N2/3, für Knüppelholz von denselben Dimensionen 32 Schill., doch wird ihr Gebot nicht angenommen, weil es zu gering ist; drei Jahre darauf werden die Gebäude abgebrochen.

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Über einen Versuch des Grafen Friedrich Hahn, des ersten Grafen seines Geschlechts, im Jahre 1781 eine Fabrik von weißem Glase zu Remplin in Gang zu bringen, berichtet Lisch Jahrb. 21 S. 110: " . . . . Es wurden tüchtige Meister und geschickte Glasschleifer zum Teil mit Familie aus Böhmen und Thüringen geholt; Modelle wurden aus England verschrieben. Es wurden kostbare geschliffene Sachen angefertigt. Das Unternehmen war so großartig, daß der hochselige Großherzog Friedrich Franz I. mit Höchstdessen Gemahlin es in Augenschein nahm. Als aber die Magazine sich füllten, der Absatz stockte (obwohl eine Niederlage bei dem Kaufmann Meyenn in Lübeck unterhalten ward), die Holzverwüstung bedenklich ward und ein nennenswerter Ertrag nicht herauskam, hob Friedrich Hahn dieses achtungswerte Unternehmen auf".

Gegen Schluß des 18. Jahrhunderts entsteht noch eine Hütte auf dem klösterlichen Gute Schwarz bei Röbel und eine zu Schmachthagen bei Torgelow, welche den Namen Sophienthal führt und in Besitz des Glasmeisters Strecker ist. Ein Versuch des Klosters Dobbertin, im Jahre 1784 einen Unternehmer für eine in Darze zu errichtende Hütte auf dem Wege der Bekanntmachung in öffentlichen Blättern zu finden, scheint erfolglos geblieben zu sein.

Die Schmachthagener, die Karower und die Vielister Hütte erleben noch den Anfang des 19. Jahrhunderts.

Auch in diesem fehlt es nicht an Glashüttenanlagen, deren man sich zunächst bedient zu haben scheint, um sich über die schwierige sog. Franzosenzeit und ihre Folgen hinüberzuhelfen.

Nur eine Hütte entsteht schon vorher; es ist das die Nütschower, welche der Besitzer Major von Hannecken im Jahre 1804 dem Glasmeister Staack verpachtet. 1 ) Sein Nachfolger, Legationsrat von Ferber läßt sie 1817 eingehen, um 3 Jahre später auf seinem benachbarten Gute Breesen eine neue zu errichten, der er den Namen Carlsthal beilegt. Die Glasmeister Betzin und Lippert betreiben sie zunächst gemeinschaftlich, bis sie sich auf dem Wege eines Prozesses auseinandersetzen. Der Kontrakt mit dem Verpächter, welchem sie jährlich 700 Tlr. N2/3 zahlen, ist noch ganz nach Analogie der Hüttenverträge aus den vorhergehenden Jahrhunderten abgefaßt, auch bestehen noch unverändert die alten Gebräuche der Glasmacher


1) Im Nachstehenden sind die Jahresangaben den Martinilisten der betreffenden Kirchspiele entnommen.
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sowohl, wie der Fabrikation. Im Jahre 1831 verkauft von Ferber beide Güter an die großherzogliche Kammer, welche den Hüttenkontrakt mit Betzin übernimmt und nebst dem Salineamt Sülz viele Weitläufigkeiten mit dem streitlustigen Pächter hat. Im Jahre 1848 geht die Hütte ein, ihr Gehöft wird als Erbpachtstelle verkauft, auf ihrem übrigen Areal entsteht eine Häuslerkolonie. Im Jahre 1806 wird eine Glashütte zu Dambeck Amts Wredenhagen errichtet, die gleich darauf in Konkurs verfällt, und im selben Jahre wieder eine in Grambow bei Schwerin. Noch im Herbst desselben Jahres wird sie von den Franzosen zerstört, doch baut der Besitzer Grambows sie wieder auf, und sie wird bis 1837 in Betrieb gehalten. Der Staatskalender führt sie aber bis 1868 auf. 1807 ist eine Hütte zu Klockow Amts Neustadt, die 1832 eingeht, vom Staatskalender aber bis 1853 genannt wird. Die 1813 in Zurow errichtete Glashütte kommt in den Martinilisten nur während dieses einen Jahres vor, auch sie führt der Staatskalender aber bis 1836; auch die Glashütte in Satow Amts Lübz entsteht in diesem Jahre. Seit Anfang der zwanziger Jahre ruht sie bis 1831, wo sie wieder auflebt und bis 1848 weitergeführt wird. Dann richtet die Kammer 1816 eine große Hütte im Domanialforst Rossow Amts Wredenhagen ein, die sie dem Glasmacher E. von Randow aus Hinrichsburg bis 1832 verpachtet. Sie dient zur Verwertung der durch Raupenfraß geschädigten Forst; 1817 finden wir eine Glashütte in Glasow, einer Pertinenz von Bristow, welche bis 1825 besteht und ebenfalls vom Glasmeister Staack betrieben wird, der 1820 auch eine Hütte in Retzow Amts Stavenhagen errichtet, die bis 1842 dauert. In Ankershagen wird 1832 wieder ein Glashüttenbetrieb eingerichtet und dem Glasmeister Strecker verpachtet; sie wird im Jahre 1838 gelegt und aus ihr der Hof Ulrichshof gebildet, welchen der Pächter Gundlach übernimmt, der zuletzt Berechner der Glashütte war. 1834 übernimmt der frühere Pächter der Rossower Glashütte von Randow diejenige zu Boek auf 40 Jahre, doch geht sie schon 1854 ein, nachdem Randow im Jahre vorher verstorben. Im Jahre 1836 ist von einer eingegangenen Glashütte zu Rostock die Rede, über welche näheres nicht zu erfahren. Das Rostocker Adreßbuch von 1892-94 führt ein Glashüttenwerk auf, welches dann eingegangen ist. Im Rostocker Rats=Archiv sind nach gütiger Mitteilung des inzwischen verstorbenen Ratsarchivars Dr. Koppmann Nachrichten über dortige Glashütten bisher nicht aufgefunden. Im Jahre 1836 wird auch die alte Karower Hütte wieder aufgerichtet, die 1849 eingeht, aber

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1853 wieder in Betrieb gesetzt wird, um 9 Jahre später wieder zu verschwinden. 1843 ist eine Hütte in Alt=Panstorf, zur Rempliner Begüterung gehörend, die ebenfalls in Staackschen Händen, und 10 Jahre später wieder eingegangen ist. 1854 richtet der Gutsbesitzer von Haugwitz die Glashütte in Speck ein. Der Ruhm, die letzte Glashütte in Mecklenburg gewesen zu sein, gebührt der Alt=Schweriner Hütte; im Jahre 1847 gegründet wird sie, nachdem das Gut 1899 vom Besitzer Magnus Klockmann an Johannes Schlutius verkauft ist, von diesem im Jahre 1901 aufgehoben.

Es ist nicht ausgeschlossen, vielmehr sogar wahrscheinlich, daß außer den in vorstehendem aufgezählten Glashütten deren noch mehr in unserem Vaterlande bestanden haben, welche dem Verfasser bei Durchsicht des archivalischen Materials nicht begegnet sind und welche festzustellen, späterer Forschung überlassen bleiben mag.

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