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IX.

Auerhähne in Mecklenburg.

Von

weiland Archivrat von Meyenn.


D as Großherzogliche Archiv zu Schwerin bewahrt nur wenige Nachrichten, die den Auerhahn, oder richtiger Urhahn (Tetrao urogallus L.), als ehemaligen Bewohner unseres Landes sicher beglaubigen. Da diese Nachrichten bisher noch nicht veröffentlicht worden sind, so mögen sie hier eine Stelle finden.

Nach einem Rechnungsbuche des Hof=Küchenschreibers Antonius Reuber hat am 3. April 1597 der Hauptmann des Amts Fürstenberg einen "Vrhahn" zur Hofhaltung Herzog Ulrichs eingeliefert. Dies ist, so viel ich habe ermitteln können, das älteste zuverlässige Zeugnis für das Vorkommen des Auerhahns in Mecklenburg.

Eine ausführlichere Nachricht stammt aus dem Jahre 1616. Von altersher waren gewisse Jagdgerechtigkeiten in den adligen Gütern des sogenannten Fürstenberger Werders den Landesherren zuständig gewesen. Die fürstlichen Rechte wurden im Laufe der Zeit immer rücksichtsloser zur Geltung gebracht, was den Grundbesitzern zu schwerem wirtschaftlichen Nachteil gereichte und ihnen zu lebhaften Beschwerden begründeten Anlaß gab. In der Absicht, zu einem dauernden Frieden zu gelangen, ohne dabei von seinen Rechten Wesentliches zu opfern, schloß Herzog Adolf Friedrich am 28. April 1616 zu Schwerin mit Jochim Walsleben auf Priepert, den Gebrüdern v. Zernikow auf Blumenow und den v. Prignitz auf Dannenwalde - damals noch Dammwolde genannt -, einen Vergleich ab über die fürstliche Jagdgerechtigkeit in den Revieren Schönhorn, Buchholz und Gramzower Heide. In diesem Vertrage heißt es: "Vnd nachdem

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"zu Zeiten auf vielberurten beiden vnd holzungen etliche Uhrhahnen sich sehen laßen, alß haben Jochim Walßlebe, Hans vnd Jurgen gebruder die Zernikowen, vor sich vnd wegen der abwesenden Prignitzen, sowoll ihre lehnsfolgere, I.[hrer] F.[ürstlichen] G.[naden] zu vnterthenigen ehren dieselbige allein schießen vnd fahen zu laßen, - jedoch, vmb vermeidung allerhand vngelegenheitt willen, in vnd bei offtgedachter I. F. G. sommer= und winterjagtzeit -, vor sich vnd ihre lehensfolgere consentiret vnd gewilliget, vnd sich dieselbe zu fahen oder zu schießen innerhalb oder außerhalb solch J. F. G. sommer= oder winterjagt genzlich verziehen vnd begeben." * ) Damit war also die Jagd auf Auerwild in jenen Revieren zum Vorrecht des Landesfürsten geworden. Ob dort zu Herzog Adolf Friedrichs Zeit Auerhähne erlegt worden sind, hat sich bisher nicht ermitteln lassen. Erst unter Herzog Gustav Adolf wird der Auerhähne auf dem Fürstenberger Werder wieder gedacht. Zunächst geschieht dies in einem Schreiben Georg Ernsts v. Kossebade auf Torgelow, vom 6. März 1655, an Herzog Gustav Adolf, worin jener beiläufig erwähnt, daß er "vor Jahren etliche Partikular=Urkunden" dem Herzoge habe überreichen lassen, aus denen zu ersehen wäre: "wie weit J. F. G. an der hohen Jagd, - in specie die Uhr=Hahnen betreffend, so sich auff dem Fürstenberger Werder, etlichen Gewißen von Adel zugehörig, zur gewißen Zeit sehen laßen, zu jagen vnd Uhr=Hahnen schießen zue laßen -, Fug vnd Recht haben." Dieser Anregung wurde jedoch keine Folge gegeben. Erst nachdem dem Herzoge bei seiner jüngsten Anwesenheit in Fürstenberg berichtet worden war, daß vormals "denen von Adel die Awerhahne auch auff ihren eigenen Güttern zu schießen nicht sey verstattet worden", beauftragte er im August 1666 seinen Oberförster, die Sache genauer zu erforschen und ihm darüber Bericht zu erstatten. Darauf erging unterm 16. Februar 1667 aus Güstrow der nachfolgende fürstliche Befehl an die adligen Besitzer auf dem Fürstenberger Werder: "Gustaff "Adolph etc. . Demnach Wir in gewiße Erfahrung gebracht, daß die auff dem Fürstenbergischen Werder wohnenden von Adel sich des Auerhahnen=Schießens vnterfangen sollen, - solches aber bey vnsers hochsehligen Herrn Vattern vnd auch anderer vnsere loblichen Vorfahren an der Regierung Zeiten ihnen vermuge aufgenommener Zeugenkundschaft nicht verstattet worden vnd ihnen also nicht gebühret, - als befehlen Wir hiemit allen


*) Nach dem Original auf Pergament im Hauptarchiv zu Schwerin.
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vnd jeden auff gedachtem Fürstenbergischem Werder wohnenden von Adeln gnädigst vnd bey Verlust ihrer Jagdgerechtigkeiten gantz ernstlich, daß sie sich des Schießens der Auerhahnen hinfür gäntzlich äußern vnd enthalten, widrigenfalls vnser ernstes Einsehen gewertig seyn sollen; wornach sie sich gehorsamlich zu achten. Güstrow, den 16. Februarii 1667." * )

Dieser fürstliche "Befehlig" wurde den Betreffenden durch den Schützen und "Heidereuter" Hans Tangartz insinuiert, wie die Empfangsbescheinigungen ausweisen, deren uns noch drei erhalten sind, und zwar: vom Hofmarschall v. Buch auf Tornow, von G. v. Barstorf auf Barstorf und von Maria Margarete v. Knobloch, sel. Hans Heinrichs v. Zernikow auf Blumenow Witwe. Der Hofmarschall v. Buch jedoch weigerte dem Jagdverbote den Gehorsam; er wies seinen Schützen an, "bis zum Austrag der Sache" unbeirrt auf balzende Auerhähne zu schießen. Von dem weiteren Verlauf und dem Ausgange der Streitigkeiten haben wir keine Kunde.

Zum letzten Mal geschieht des Auerwildes Erwähnung in dem nachstehenden herzoglichen Erlasse: "Hiemit wird "vnserm "Ober=Ambtmann Jochim Lindemann gnädigst befohlen, daß er ohne einige Zeitverliehrung unter denen Stargard=Strelitz, auch Feldbergischen Schützen die fordersambste Anstalt verfügen soll, daß von denenselben etwa drey oder vier Uhrhahnen geschoßen vnd gegen die bevorstehende Woche anhero gebracht werden sollen, damit Wir sie dem Herrn Hertzogen von Hollstein, ** ) deroselben Wir solche Uhrhahnen versprochen, gegen selbige Zeit nacher Hamburg "überschicken lassen können. "Daran usw. Datum G[üstrow], d. 11. Martii 1686." Daß hier die Lieferung von 3 bis 4 Auerhähnen innerhalb einer einzigen Woche gefordert werden konnte, läßt auf einen reichlichen Bestand von Auerwild schließen, der vermutlich in den nächstfolgenden Jahrzehnten noch nicht völlig ausgerottet sein wird. Gewißheit darüber ergeben vielleicht die Akten des Großherzoglichen Archivs zu Neustrelitz. -

Wenngleich der Auerhahn für volle 100 Jahre als Standwild in einem Zipfel Mecklenburgs urkundlich nachgewiesen werden kann, so darf uns das nicht zu der falschen Annahme verleiten: das Auerwild sei ehemals, d. h. im späteren Mittelalter über das ganze Land verbreitet gewesen. Das kann gar=


*) Nach dem besiegelten Original im Hauptarchiv zu Schwerin.
**) Herzog Christian Albrecht.
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nicht der Fall gewesen sein, weil es zu jener Zeit nur wenige Waldungen von solcher Beschaffenheit, wie sie das Auerwild zu seinem Gedeihen verlangt, in unserm Lande gegeben hat. Bekanntlich beansprucht der Auerhahn stark mit Nadelholz untermischte Waldungen von beträchtlicher Ausdehnung, wogegen er dürre Kiefernheiden ebenso wie reine Laubholzbestände meidet. Während heutigen Tages das Nadelholz in unseren Forsten vorherrscht, fehlte es noch im 16. Jahrhundert und darüber hinaus im Norden und Westen unseres Landes fast ganz, wie Dr. Ernst Krause jun. in seinen Untersuchungen über die Verbreitung der Kiefer und Fichte in Norddeutschland überzeugend nachgewiesen hat. * ) Dort ist das Nadelholz erst später durch künstlichen Anbau eingeführt und verbreitet worden. Darum kann der Auerhahn nur im Südosten von Mecklenburg, und vielleicht auch in der Rostocker Heide, ihm zusagende Wohnplätze gefunden haben. Es darf mit einiger Sicherheit behauptet werden, das nach 1500 allein die Waldungen im Amte Fürstenberg den Auerhahn als Standwild beherbergt haben. Weder die Tagebücher unserer Landesfürsten, - von Heinrich V. bis auf Adolf Friedrich I. -, noch die bis weit ins 16. Jahrhundert zurückreichenden genauen Berichte der Amtleute über die jagdlichen Verhältnisse in ihren Ämtern, noch endlich die Rechnungsbücher über die fürstlichen Hofhaltungen gewähren den mindesten Anhalt für die Annahme, daß der Auerhahn auch außerhalb des besagten Gebiets seinen Stand gehabt hätte.

Vignette

*) Englers, Botan. Jahrb. XI, 2. S. 123-133.