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           LXI, 1.                                                                 October 1895.

Quartalbericht

des

Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde.


Inhalt:   I. Geschäftliche Mittheilungen. II. Wissenschaftliche Mittheilungen: 1) Nachträge zu den Stammtafeln des Großherzoglichen Hauses (Jahrb. L). 2) Einzeldrucke einzelner Gedichte des Herzogs Gustav Adolph von Meklenburg. 3) Untergegangene Ortschaften. 4) Das Steinkreuz zu Schönberg. 5) Jagdfalken. 6) Münzfund von Mamerow.

I. Geschäftliche Mitteilungen.

D ie erste Quartalsitzung des 61. Rechnungsjahres konnte wegen verschiedener Hindernisse erst am dritten Montage, dem 21. October, abgehalten werden. Nach dem Berichte des zweiten Sekretärs ist der Mitgliederstand während des abgelaufenen Vierteljahrs von 491 auf 487 herabgegangen.

Ausgeschieden sind im Ganzen 9 Mitglieder, davon 2 durch den Tod, und zwar:

1) Baron von Möller=Lilienstern auf Rothspalk, gest. 11. Juli, Mitglied seit 1842;

2) Landgerichts=Präsident a. D. von Monroy=Schwerin, gest. 18. August, Mitglied seit 1882.

Unter die Ehrenmitglieder sind versetzt worden:

1) Freiherr Julius von Maltzan=Doberan,

2) Landsyndicus Ahlers=Neubrandenburg,

3) Geh. Finanzrath Balck=Schwerin.

Ihren Austritt haben erklärt:

1) Generalmajor z. D. von Weltzien=Schwerin, Mitglied seit 1873;

2) Pastor Nahmmacher=AltStrelitz, Mitglied seit 1886;

3) Syndicus Präfcke=Neubrandenburg, Mitglied seit 1883;

4) Geh. Polizeirath Ackermann=Schwerin, Mitglied seit 1851.

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Neue Mitglieder hat der Verein 5 gewonnen, nämlich:

1) Lieutenant und Adjutant Volrad v. d. Lühe=Schwerin,

2) Rechtskandidat Schröder=Rostock,

3) Oberpostdirections=Sekretär Möller=Schwerin,

4) Forstassessor Plüschow=Höltingsdorf,

5) Lieutenant a. D. Plüschow=Schwerin.

Aus dem Kreise unserer 9 Ehrenmitglieder sind 2 durch den Tod abgerufen worden:

1) der Oberkirchenraths=Präsident a. D. Kaysel zu Schwerin, Ehrenmitglied seit 1885, gest. 1. August, und

2) der Geh. Rath Professor Dr. von Sybel zu Berlin, Ehrenmitglied seit 1888, gest. ebenfalls am 1. August.

Dagegen sind die 3 obengenannten Herren (v. Maltzan, Ahlers und Balck) unter die Zahl der Ehrenmitglieder aufgenommen worden.

Die Zahl der Ehrenmitglieder beträgt demnach 10.

Im Uebrigen erledigte die Versammlung laufende Geschäfte.

Die erste Abendversammlung der Schweriner Vereinsmitglieder wird am 23. November im Hôtel Luisenhof stattfinden.

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II. Wissenschaftliche Mittheilungen.

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1.

Nachträge zu den Stammtafeln des Großherzoglichen Hauses (Jahrb. L.).

Von Dr. F. Techen in Wismar.

Bei einer aus so vielen einzelnen Daten zusammengesetzten Arbeit, wie es die Wiggerschen Stammtafeln sind, können, selbst wenn ein so gewissenhafter Mann, wie Wigger, sie macht, Berichtigungen und Nachträge nicht ausbleiben. So mögen denn den Einzelnheiten, die bereits in den Jahrb. LV, S. 216 und Schlußbericht S. 5, und Jahrb. LVI, S. 224 und 227 berichtigt sind, die folgenden Kleinigkeiten sich anschließen.

1) Zu Seite 173: Aus einer Vergleichung der im Urkundenbuch XV, Nr. 9045 aufgezählten Bürgen mit der in XIV, Nr. 8775 vorliegenden Reihe ergiebt sich mit vollkommener Sicherheit, daß die Vermählung Herzog Heinrichs III. mit Ingeburg, der Tochter König

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Waldemars von Dänemark, am 10. August 1360 verabredet und damals die Mitgift verbrieft ward. Es rechtfertigt sich also das gute Zutrauen, das Wigger zu der Nachricht Slaggerts hatte, der die Vermählung zum Jahre 1361 berichtet. Ebenso ist das Mißtrauen, mit dem Wigger ersichtlich dem lateinischen Slaggert begegnet (s. a. a. O. S. 118, Anm.) wohl begründet: ist doch dieser lateinische Text nach dem eigenen Geständnisse des Uebersetzers von dem späteren lübischen Domprobste Dreyer in seinen jungen Jahren aus dem Niederdeutschen übertragen (wie die Schwerinische Chronik Hederichs aus dem Hochdeutschen. Koppe, jetztlebendes gelehrtes Mecklenburg, III, S. 52 f.).

2) Die Urkunde, die Herzog Heinrich für den Brautschatz seiner zweiten Gemahlin Mechthild, der ältesten Tochter des Herrn Bernhard von Werle, sicher stellte, ist erhalten (a. a. O. S. 173). Ein zweites, aus den Hamburger Kämmereirechnungen (herausgegeben von Koppmann, I, S. 255) für das Datum der Heirath zu gewinnendes Zeugniß hat daneben allerdings nur geringen Werth. Im Jahre 1377 verausgabten die Hamburger Kämmerer "48 ß. Stephano Leygen joculatori, de nupciis ducis Hinrici Magnopolensis."

3) Zu Wiggers Annahme, daß die Hochzeit Herzog Albrechts II. mit der Gäfin Adelheid von Hohenstein nicht lange vor den 4. März des Jahres 1378 falle (a. a. O. S. 171), stimmt der Ansatz einer Ausgabe der Hamburger Kämmerei im Jahre 1378: "Kothen hystrioni 48 ß. de nupciis domini Alberti ducis Magnopolensis" (Kämmereirechnungen, I, S. 273). Das Rechnungsjahr begann mit dem 22. Februar.

4) Für die Hochzeit Herzog Albrechts IV. mit der Gräfin Elisabeth von Holstein (a. a. O. S. 182) fehlte es bisher an einer näheren Bestimmung. Es haben aber die Hamburger Kämmerer zum Jahre 1385 gebucht: "2  8 ß fistulatoribus domini ducis Magnopolensis ex parte nupciarum celebratarum cum filia domini Nicolai comitis Holtzacie" (a. a. O., I, S. 411).

5) Die Heirath Herzog Johanns IV. mit Katharina, Tochter Herzog Erichs von Sachsen=Lauenburg, seit 1414 Wittwe Herrn Johanns VII. von Werle=Güstrow (a. a. O. S. 189), wird in der Wolfenbüttler Handschrift des Körner genauer datirt. Die betreffende Stelle lautet dort (nach Waitz, über Hermann Korner und die Lübecker Chroniken, S. 13, aus dem fünften Bande der Abhandlungen der königlichen Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen): "Johannes dux Magnopolensis in consortem suam accepit sororem Erici ducis Saxonie de Lovenborch, licet attinentem ei in tertio

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gradu consaguinitatis; quorum nupcie sunt celebrate infra octavas epiphanie in castro Lovenborch". Danach ist die Hochzeit in der ersten Hälfte des Januar, wohl im Jahre 1417, begangen.

6) Die Vermählung Herzog Albrechts VI. mit der Gräfin Katharina von Lindow=Ruppin (a. a. O. S. 196) wird 1467 im Januar oder Februar gefeiert sein. Die Hamburger Kämmereirechnungen geben zum Jahre 1466 (wegen des Rechnungsjahres s. zu 3) "18 ß Hermanno Schroder, misso cum amphora argentea propinata domino duci Alberto Magnopolensi in nupciis suis," zum Jahre 1467 aber "44  pro una amphora argentea habente in pondere 4 marcas 1 loth cum factura et deauracione, propinata domino Alberto duci Magnopolensi in nupciis suis. 1  Johanni Schroder aurifabro pro 2 clippeis argenteis ad 2 amphoras, quarum una fuit propinata prefato domino Alberto duci, reliqua vero domino episcopo Lubicensi" (a. a. O., II, S. 292, 339).

7) Zur Taufe Herzog Heinrichs V., der 1479, Mai 3, geboren war (a. a. O. S. 278), spendete die Stadt Hamburg 16 Tonnen Bier. Wir finden nämlich zum Jahre 1479 angeschrieben "14  16 ß pro 16 tunnis cervisie Hamburgensis propinatis domino Magno duci Magnopolensi in baptisatione sui primogeniti" (a. a. O., III, S. 361) und "4  11 ß 9  Nicolao Angermunde portanti domino Magno duci Magnopolensi 16 tunnas cervisie Hamburgensis eidem propinat(a)s" (S. 363). Auf ein Geschenk zu seiner Hochzeit (a. a. O. S. 198) dagegen beziehen sich wahrscheinlich die 1478 gebuchten Ausgaben "26 ß Timmoni Greven portanti amphoram argenteam domino Magno duci Magnopolensi" und "69  14 ß 6  pro una amphora argentea, habente in pondere 5 marcas 5 1/2 loth, propinata domino Magno duci Magnopolensi" (a. a. O., III, S. 312, 323).

8) Die Angabe Marschalcks, daß Balthasar von Wenden 1421, April 5, gestorben sei (a. a. O. S. 250), wird einigermaßen dadurch bestätigt, daß seine Wittwe in den Hamburger Kämmereirechnungen schon 1423 Gräfin von Oldenburg genannt wird. Es heißt dort II, S. 39: "24  pro 2 dimidiis pannis propinatis relicte domini de Wenden, jam vocate domine de Oldenborch."

9) Professor G. Lindström liefert im zweiten Theile seiner anteckningar om Gotlands medeltid (Stockholm, Norstedt och söners förlag 1895) S. 141 - 144 folgende Beschreibung der Grabstelle Herzog Erichs (Wigger, a. a. O. S. 184) zu Wisby, die, da das schwedische Buch nur wenigen Meklenburgern zugänglich sein dürfte, in deutscher Uebersetzung nicht unwillkommen sein wird.

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"Zwei aufrechte Steine auf dem Kirchhofe der Stadt Wisby südlich der Kirche." So schreibt Mag. Broocman, der 1753 Langebek auf seiner Reise nach Gotland begleitete und einen Theil von Abilgaards Zeichnungen abzeichnete.

Die Steine standen zu beiden Enden desselben Grabes. Der östliche dieser Steine, oben abgerundet und mit breitem Fuße, hatte auf der innern Seite Meklenburgs Wappenbild, den gekrönten Stierkopf mit dem für den regierenden Zweig des Geschlechtes charakteristischen Halsfelle, das man auf meklenburgischen Münzen und Siegeln sieht. Der Stein hat 1,34 m in der Höhe, 1,64 m am Fuße, 0,64 m am Fuße des oberen Rundtheils (in der Einhalsung) und 0,12 m in der Dicke und ist noch vorhanden. Der andere an der Westseite des Grabes stehende Stein ist verschwunden. Er hatte nach Broocmans Zeichnung die Gestalt eines oben und unten zugespitzten Schildes und auf ihm erschien der wendische Greif, wie man ihn im Rostocker Wappen vorfindet. Alles zielt darauf, daß ein Mitglied des meklenburgischen Fürstenhauses zwischen diesen Steinen begraben war, und man greift sicher nicht fehl, wenn man annimmt, daß das Herzog Erich von Meklenburg war, König Albrechts 1397 auf Gotland verstorbener Sohn. Das diarium fratrum minorum sagt darüber: anno domini m ccc xcvij feria quinta post Marie Magdalene dux Ericus filius Alberti obiit in Gutlandia in Clyntæ in castro suo, quod edificauit, dicto Landeskronæ et sepultus Wisby apud beatam Virginem. Es wird also ausdrücklich gesagt, daß er bei der Marienkirche begraben ward. Aber es kann verwundern, daß ein so vornehmer Mann nicht den Ehrenplatz im hohen Chore der Kirche erhielt, der seinem Stande zukam. Eine Erklärung dürften wir darin finden, daß der wohlunterrichtete Nicolaus Marschalk in seinem commentariolus annalium Herulorum siue Megapolensium, Rostock 1521, Blatt LII sagt: tumulatus (nämlich König Albrecht) in Gadebuso, anno millesimo trecentesimo nonagesimo quarto, Erico rege ex conjugio primo peste absumpto in Albiburgio 1 ) Gutorum tumulato. Daß er an der Pest starb, gegen die man Vorsichtsmaßregeln ergreifen mußte, hat wahrscheinlich verursacht, daß sein Grab draußen vor der Kirche blieb. Lange hat man den sehr großen Stein, der vor dem Portale zur Kapelle liegt, als Herzog Erichs Grabstein angesehen, aber es findet sich dafür kein Beweis. Der Stein, der ohne Zweifel zwischen den beiden aufrechten Wappensteinen gelegen hat, ist seit lange fort.


1) Soll eine Uebersetzung von Wisborg sein.
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Weder Langebek noch Broocman lieferte über den Stein eine Erklärung noch ahnten sie seine Bedeutung. In den vierziger Jahren habe ich ihn oft betrachtet. Er stand damals sehr hoch über der Erde auf St. Marien=Kirchhofe, und die Erinnerung daran erwachte, als ich 1890 Broocmans Zeichnung sah. Ich sah da ein, daß er zu Herzog Erichs Grabmal gehören mußte und theilte dem Reichsantiquar, der vorher nicht Bescheid darum wußte, meine Ansicht mit, die er guthieß. Er ließ 1892 den tief eingesunkenen Stein aufgraben und ihn nach der unbenutzten St. Nicolai=Kirche schaffen, wo er nun in gutem Schutze steht. Meklenburgische Historiker sehen es für ganz zweifellos an, daß es einer der Denksteine für Herzog Erich ist. In seinem Werke Wisby S. 68 hat H. Hildebrand eine Abbildung davon geliefert.

In seinen Aufzeichnungen sagt Wallin: "in dieser St. Marien=Kapelle liegt Herzog Erich begraben, ich meine in dem schönen, erhöhten Grabe mit dem Pferde und dem Ritter darauf, der entweder sein kann effigies hujus principis oder auch Ritter St. Georg in Lebensgröße. Dies Grab hat neulich, nämlich 1740, Herr Zollverwalter Camitz gekauft". Man kann hieraus nicht deutlich abnehmen, ob es eine Reiterstatue frei auf dem Steine oder ein eingehauenes Bild war. Eine Verwechslung mit dem seither in der Kapelle verwahrten St. Georg aus Wisborg ist ausgeschlossen.


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2.

Einzeldrucke geistlicher Gedichte des Herzogs Gustav Adolph von Meklenburg.

Von Dr. W. Voß.

Die erste größere Sammlung geistlicher Dichtungen des Herzogs Gustav Adolph erschien 1663; sie wurde ohne Vorwissen des Herzogs von dem Superintendenten Vossius besorgt und dann zum größten Theile wieder eingezogen. Bekannter sind die späteren Ausgaben von 1698 und 1699. 1 ) Aber bevor noch jene erwähnte erste Sammlung veranstaltet wurde, waren mehrere der Gedichte schon in Einzeldrucken veröffentlicht worden; 2 ) doch soviel ich sehe, ist von


1) Bachmann, Geschichte der evangelischen Kirchengesanges in Meklenburg. S. 317 ff.
2) Wedemeyer, Abriß der meklenburgischen Geschichte (in Raabes Vaterlandskunde, Bd. II) S. 973 Anmerkung.
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diesen bisher noch keiner genauer bekannt gegeben. Die Großherzogliche Regierungsbibliothek in Schwerin besitzt deren zwei, und ich will sie der Oeffentlichkeit nicht vorenthalten. Der eine dieser Drucke ist ein schmaler Band in 4°, 12 Blätter = 3 Bogen stark, mit den Custoden A, A 2, A 3, B, B 3, C, C 2. Seite 1 und Seite 24 sind nicht paginirt; wohl aber sind es die Seiten 2 bis 23. Titel, Angabe des Druckers, Ort und Jahr fehlen. Am Kopfe von Seite 1 steht: Gratia Altissimi Ducat Me!, am Schlusse von Seite 24:

Anno MDCLXII. a . d . XXXVI 1 ) . Februarii
Qui in Fastis Sacer est Nestori: idem verò

Natalis XXX . OPTIMI PRINCIPIS .

Annos Nestoreos VIVAT GUSTAVUS ADOLPHUS!
De Nostris Annis IPSI DEUS augeat Annos!

*                  *
*
Nestoreos Annos VIVAT QUI Nestoris olim
Luce hausit Vitam, PRINCEPS GUSTAVUS ADOLPHUS!
FELICITER! FELICITER!

Man kann also annehmen, daß dieser Druck 1662 erschien als Gratulationsschrift zum Geburtstage des Herzogs; von wem er veranlaßt wurde, muß allerdings dahin gestellt bleiben. Gedruckt ist er wahrscheinlich in Güstrow, wie die späteren Ausgaben. Sein Inhalt umfaßt 7 Dichtungen. Nr. 1 (S. 1 - 14) mit der Ueberschrift "Sieben Stuffen Göttlicher Liebe || auff "die Worte der Passions=Historie: || Und Er reiß Sich von ihnen bey einem Stein= || wurff - - und Er stund auff || vom Gebete." entspricht der Nr. LXXXVII (S. 165 - 79) im ersten Bande der Ausgabe der Reimgedichte vom Jahre 1699. Beide Drucke stimmen aber nicht wörtlich genau überein: schon die Ueberschrift des Gedichts zeigt abweichende Fassung, desgleichen die Ueberschriften der Unterabtheilungen, der 7 "Stufen", und auch im Texte selber zeigen sich an mehreren Stellen Unterschiede in Schreibung und Wortlaut. Ich theile einige der wichtigeren Lesarten unseres Druckes mit: Stufe II, Z. 15: "Dein Leib ist Erd und Asch; Du aber bist noch minder." StufeVI, Z. 2: "Damit an reiner Lieb- es ja nie keinem fehle." Stufe VII, Z. 30: "Den aller Himmel Heer aus allen Kräfften lobet." Charakteristisch mag sein, daß vielfach statt "schwer", "Schmach" sich die Schreibung findet "swer", "Smach".


1) Das erste X ist nachträglich mit Tinte durchstrichen und so XXXVI in XXVI verbessert worden.
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Nr. 2 (S. 15 - 17) mit der Ueberschrift "Auf das Leiden CHRJSTJ || im Garten" entspricht der Nr. LXXXVIII (S. 179 - 81) im ersten Bande der Sammlung von 1699; im ganzen und großen sind beide als übereinstimmend anzusehen. Nr. 3 (S. 17 - 20) "Betrachtunge der Liebe Christi || im Leiden" entspricht der Nr. LXXVII (S. 142 - 44: "Andächtige Betrachtung der Liebe Christi in || seinem heiligen Leyden)," Nr. 4 (S. 20/21) "Trost aus Den Wunden Christi" der Nr. LXXV (S. 139/40: "Trost=Gebet nach berewter Sünde | in Betrach= || tung der Wunden Christi"), Nr. 5 (S. 21) "um Gottes Gnade durch || Christi Todt erworben" der Nr. LXVIII (S. 131), Nr. 6 (S. 22) "Bußgebett" der Nr. LXXI (S. 134/35) im ersten Bande gedachter Sammlung. Kleinere Abweichungen kommen auch in diesen Stücken vor: z. B. steht in Nr. 3, Z. 8 "Und deinen Liebes Rock;" das "Amen" fehlt am Schlusse der Nr. 3; Nr. 4, Z. 29/30 steht "wie Du die wehrte Seite || Am Kreutze öffnen läst", u. a. mehr. Nr. 7 endlich (S. 23/24) "Dankschuldige Gedechtnuß des Leidens Christi |   || zum Würdigen Gebrauche Des Heil. Abendmals" entspricht der Nr. LI (S. 87 - 93) im zweiten Bande der Sammlung von 1699 "Hertzliche Betrachtung der Gnug=thuung JESU CHRISTI" Unser Druck hat aber nur 23 Strophen gegen 24 der Sammlung; es fehlt Strophe 9 der Sammlung. Der Text hat verschiedentlich abweichenden Wortlaut, z. B. Strophe 6 "Unter aller hohen Güte", Strophe 7 "Zu uns in die Nacht absteiget", Strophe 8 "Eussert Er Sich der Gewalt", u. a. Seite 23 und 24 sind enger gedruckt als die vorauf gehenden Seiten; man mußte mit dem Raume knappen, um das umfangreiche Gedicht ganz zum Abdrucke bringen zu können.

Der andere Einzeldruck, den die Regierungsbibliothek besitzt, hat dasselbe Format wie der oben beschriebene, ist aber an Umfang wesentlich kleiner; er hat nur 2 Blätter = 4 Seiten, die unpaginirt geblieben sind. Die Angabe des Druckers, des Druckortes, des Druckjahres fehlen. Die Typen glichen denen des ersterwähnten Drucks und so wird auch er aus Güstrow stammen. Am Kopfe des ersten Blattes steht auch hier Gratia Altissimi Ducat Me! Als Textinhalt bringt er (S. 1 - 3) nur ein Gedicht mit der Ueberschrift "Beym Gebrauche des Saur= und || Gesund=Brunnen" und dieses entspricht der Nr. XVIII (S. 30 - 33) im II. Bande der Sammlung von 1699. Kleinere Abweichungen kommen vor, z. B. Strophe 2: "Der schnöde Leib" statt "Der geile Leib"; statt sch ist zuweilen s gebraucht (Strophe 2: swere). Am Schlusse (Seite 3) steht Spadae, 27. Junii MDCLIIX, darunter handschriftlich (ob gleichzeitig?) VIVAT GUSTAVUS ADOLPHUS!


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3.

Untergegangene Ortschaften.

(Zu Jahrbuch LVI, S. 190.)
(Von Dr. F. Crull.)

In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts begegnet in Wismar eine ganze Anzahl Personen, welche den Zunamen "von Krukow" tragen. Da westlich an die Feldmark von Wismar ein Dorf dieses Namens grenzte, welches - das heutige Krukower Feld - sammt der dazu gehörigen Köppernitz=Mühle - der im Anfange dieses Jahrhunderts aufgegebenen St. Jakobs=Mühle - 1300 von der Stadt angekauft wurde (M. U.=B. 2628), so liegt es nahe, zu vermuthen, daß jene Personen von diesem Orte stammten und nach ihm genannt wurden, und solches ist von einem Theile derselben auch zweifellos, denn es kaufte der 1230/34 als Besitzer von Zehnten aus Krukow genannte Böle (ebd. 375) im Anfange der funfziger Jahre vom Rathe zu Wismar hier eine Worth, und 1277 verfügte Nanne von Krukow, der sein Sohn gewesen sein kann, gemeinschaftlich mit seinem Sohne Werner über Besitz in Krukow und der Köppernitz=Mühle (ebd. 1426). Außer diesem Nanne und seinen Brüdern und Nachkommen bemerkt man aber noch eine zweite Gruppe, die mit jenen anscheinend nicht zusammenhängt. Im Jahre 1278 einigten sich nämlich Rudolf von Krukow und sein Sohn Johann über gemeinschaftlichen Besitz dahin, daß letzterer denjenigen zu Rakow, der Vater aber die Freiheit haben sollte, den in Bukow zu verkaufen (ebd. 1457), eine Freiheit, von welcher derselbe 1283 Gebrauch machte, indem er diesen Besitz dem Rathe zu Neubukow für 270 Mark überließ (ebd. 1658). Bei der verhältnißmäßigen Größe dieser Summe darf man mit Wahrscheinlichkeit annehmen, daß dieser Handel Seitens des zwischen 1255 und 1260 zuerst als Stadt genannten Ortes (ebd. 874) zum Zwecke der Vergrößerung der Feldmark abgeschlossen ist, und wenn wir in einem Stadtbuche des 15. Jahrhunderts, welches sich zu Neubukow erhalten hat, mehrere, zehn Male einen Krukower Bruch genannt finden ein Mal die Krukower Weide, so scheint die Vermuthung doch nicht von der Hand zu weisen, daß diese Flurbezeichnungen auf ein ehemaliges Dorf oder Gehöft deuten, daß selbiger der von Radolf verkaufte Besitz war und er von demselben genannt wurde. Gegenwärtig ist der Name Krukower Bruch nicht mehr bekannt, aber da in dem gedachten Stadtbuche (fol. 78) ein Morgen als beim Krukower Bruche nach dem Krempiner Wege hin gelegen bezeichnet und der heute als "das Weideland" benannte Ackercomplex an der Ulenbroker

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und Krempiner Scheide liegt, so ist daraus wohl zu entnehmen, wo jenes Krukow zu suchen ist.

Anscheinend ist noch eine zweite Ortschaft im Neubukowschen Stadtfelde untergegangen. Das nach Süden führende Thor zu Neubukow heißt das Kneser Thor, die Straße zu demselben die Kneser Straße. In Raabes Vaterlandskunde (I, S. 313) ist vermuthet, daß sie den Namen von dem slavischen Worte Knes=Fürst hätten, aber abgesehen davon, daß die fürstliche Burg am entgegengesetzten Ende der Stadt, vor dem Mühlenthore lag, mithin durchaus kein Anlaß zu der (slavischen) Bezeichnung jenes Thores als des fürstlichen in der (deutschen) Stadt vorlag, so ist nach dem oben erwähnten Stadtbuche die alte Namensform 1407 und 1418 Koneser, 1428 Conezer dor, was etwa auf ein Conesco zurückzuführen sein dürfte, wie das vor Sülze liegende Knese, in der vulgären Form Kneß, ursprünglich hieß (M. U.=B. 192), und wahrscheinlich, daß von einer so genannten Ortschaft Thor und Straße ihren Namen erhalten haben.

Unstede kann nichts anderes sein als das heutige Lenenhof, wie auch in der Geschichte des Geschlechts von Oertzen (VI, S. 23) angenommen ist. In dem erwähnten Stadtbuche heißt es 1434 von einem Morgen, er liege zwischen Unsteder Felde und Krögers Bruch, welch letzterer Bestandtheil der Neubukowschen Feldmark mit Ulenbrok und Krempin grenzt, während der Unstedter Schlag derselben nördlich an Malpendorf und Jörnstorf, östlich an Lenenhof und südlich an Krempin stößt.


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4.

Das Steinkreuz zu Schönberg.

Von Pastor Krüger=Schönberg.

In seiner "Geschichte des Bisthums Ratzeburg" (S. 329. Anm.) erwähnt Masch ein Steinkreuz auf der Schönberger Feldmark, das er für einen Stationsstein der Kalandsbruderschaft hält und mit folgenden Worten beschreibt: "Es hat auf der einen Seite ein Crucifix mit einer daneben knieenden männlichen Figur, welche betend die Hände erhebt, mit den Worten auf einem Zettel: miserere mei deus. Die Inschrift der andern Seite in fünf Zeilen ist dergestalt verwittert, daß nur wenige Buchstaben noch erkennbar sind.

Seit circa 40 Jahren war das Steinkreuz von seinem Standorte verschwunden; im vorigen Jahre wurde es wieder aufgefunden; es lag in der Erde als Brücke über einem Wasserlaufe. Der Besitzer des Grundstückes schenkte den Stein auf mein Ersuchen der Kirche, in

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ihrer Nähe wird er aufs neue aufgestellt werden. Der Stein mißt über der Erde 2,30 m und war noch 0,90 m tief in die Erde gesenkt.

Masch hat die Vorderseite richtig beschrieben. Der Crucifixus ist edel gehalten, die knieende Gestalt aber zeichnet sich vor bekannten ähnlichen Darstellungen durch ziemlich unmögliche Stellung aus. Dagegen irrt Masch mit seiner Annahme, es handle sich um einen Stationsstein der Kalandsbruderschaft. Er wird durch unrichtige Lesung eines Namens der Rückseite zu dieser Vermuthung gekommen sein. Unter Beihülfe des Herrn Dr. Latendorf hierselbst ist es mir zu meiner Freude gelungen, vermittelst eines genommenen Papierabklatsches die sehr verwitterte Inschrift der Rückseite zu entziffern. Sie lautet:
Inschrift

Es ist also auch dieses Steinkreuz, wie andere seiner Art in unserer Gegend, dem Andenken eines Erschlagenen von seinem Sohne gewidmet. Ueber der Inschrift ist ein Schild mit dem Wappen der Familie von Karlow (steigender Bär mit Halsband) angebracht.

Die Persönlichkeiten, die in der Inschrift genannt werden, sind bekannten Geschlechts und Namens. Das Geschlecht der Karlowe findet sich im 14. Jahrhundert im Süden des Bisthums Ratzeburg an verschiedenen Orten, so in Demern, Schaddingsdorf, Röggelin, Karlow, Clocksdorf begütert (s. Masch, Gesch. des Bisthums S. 303, 306, 309, 323; M. U.=B. Nr. 3628, 6386). Der hier genannte Hermann Karlowe wird derselbe sein, welcher im Jahre 1397 Hof und Dorf Karlow, Clocksdorf, Kulrade, Dependorf an Bischof Detlev von Parkenthin verkaufte und dafür ao. 1400 von demselben Röggelin für 1000 Thaler in seinen Besitz brachte. In einem Klageartikel gegen die Stadt Lübeck vom 3. August 1418 nennt ihn Herzog Erich V. von Sachsen=Lauenburg seinen mann und bezeichnet ihn als bereits verstorben. Seine Söhne Hans und Vicke machen Anspruch auf Schadenersatz an die Stadt Lübeck. Diese schildert ihn als Straßenräuber (desulue Herman vnde sine knechte schinden den copman vp der straten, dar vns vaken vnde vele claghe van quemen. Vergl. Lüb. U.=B. 14, S. 56, 81.). Er wird also in dem zweiten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts in einem derartigen Kampfe auf der Landstraße seinen Tod gefunden haben. Dieser Zeit

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entspricht auch Form des Kreuzes und Charakter der Schrift. Daß die Inschrift deutsch ist, wird das Steinkreuz unter den Denkmälern jener Zeit als beachtenswerth hervorheben.


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5.

Jagdfalken.

Von F. v. Meyenn.

Im Großherzoglichen Hauptarchiv zu Schwerin findet sich von der Hand des bekannten Kanzlers Kaspar von Schönaich das undatirte Concept eines an Dr. Andreas Becker gerichteten Schreibens Herzog Heinrichs V. von Meklenburg, das folgenden Wortlaut hat:

Vnsern gonstigen willen zcuuorn. Hochgelerter lieber besunder. Wir werden bericht, wie der hochgeborne furste, vnser lieber ohme, her Bugslaff zcu Stettin - Pommern etc herczog, zcwene zcocker haben solle, vnd szo jr vormerkt, das seyne Lieb dieselben, als wir vns vorsehen, diser zceit zcu gebrauchen nicht willens were, szo ist vnser gutlich beger, woldet vns fordrigk sein, das seine Lieb vns mit selben vogeln beyden adir ye mit eynem zcu lust vnsers wedewergks bedencken, vnd euch hirin gutwillig jrzceigen, das wollen wir ken euch mit sunderlicher gunst bedencken.

An docter Andres Beckern.

Unter Zcocker ist der Würg= oder Sakerfalke, slavisch Sokol, Falco laniarius L., ein Bewohner des südöstlichen Europas und der Steppengebiete des westlichen Asiens, zu verstehen, der als Baizvogel hoch geschätzt war. Uebrigens sind nur äußerst spärliche Nachrichten über Falkenjagden in Meklenburg auf uns gekommen. In den Rentereirechnungen aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts erscheint wenige Male ein "Falkenierer" unter den Hofbedienten, und zu Ende des 17. Jahrhunderts hielt Herzog Gustav Adolf von Meklenburg=Güstrow ebenfalls einen solchen. Von dem Landadel scheint die Falkenjagd dagegen nicht gepflegt worden zu sein.


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6.

Münzfund von Mamerow.

Von Dr. Oertzen.

Im December 1894 wurden auf der Erbpachthufe Nr. II im Dorfe Mamerow, Domanial=Amts Güstrow, auf dem sog. Riedenberg

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beim Pflügen 898 Silbermünzen aus dem 16. und 17. Jahrhundert gefunden. Dieselben sind anscheinend in einen Beutel verpackt gewesen, von dem sich noch Reste vorfanden. Die älteste dieser Münzen stammt aus dem Jahre 1500 (Schilling des Herzogs Bogislaus von Pommern), die jüngste aus dem Jahre 1628 (Magdeburger Thaler).

A. Thaler (141 Stück).

1. Spanien. Philipp II. 1589.

2. Schweden. Sigismund. 1594.

3. Niederlande:

a. Westfriesland. 1592, 1593, 1596 (3 Exempl.), 1597 (4 Exempl.), 1598 (4 Exempl.)

b. Geldern. 1587, 1591, 1592, 1593, 1595.

c. Holland. 1586, 1600.

d. Oberyssel. 1584.

e. Utrecht. 1587, 1591, 1593, 1595.

f. Zeeland. 1595, 1596, 1619.

4. Oesterreich:

a. Ferdinand I. (mit dem Titel eines römischen Königs). O. J. 1548.

b. Ferdinand I. Für Böhmen. O. J. (Joachimsthal.)

c. Ferdinand II. 1624.

d. TirolerThaler d. ErzherzogsFerdinand. O. J. 15 Exempl.

e. Elsässer Thaler desselben. O. J. 5 Exempl.

f. Tiroler Thaler des Erzherzogs Max. 1618.

g. Elsässer Thaler des Erzherzogs Leopold. 1622.

5. Brandenburg in Franken:

a. Georg und Albrecht. 1539, 1543, 1544 (2 Exempl.).

b. Albrecht. 1549.

6. Braunschweig:

a. Wolfgang und Philipp II. (Grubenhagen). 1579, 1581.

b. Heinrich (Wolfenbüttel). 1561.

c. Julius (Wolfenbüttel). 1586 (Lichtthaler), 1588 (Brillenthaler).

d. Friedrich Ulrich (Wolfenbüttel). 1617.

e. Wilhelm (Harburg). 1622.

f. Erich II. (Calenberg). 1575.

g. August der Jüngere (Neu=Wolfenbüttel). O. J.

7. Holstein=Gottorp. Friedrich III. 1625.

8. Meklenburg:

a. Heinrich V. 1540.

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b. Ulrich. 1556.

c. Hans Albrecht. 1623.

9. Pfalz. Friedrich. 1548.

10. Sachsen:

A. Ernestinische Linie.

a. Johann Friedrich und Moritz. 1543.

b. Friedrich Wilhelm I. und Johann (Weimar) 1589.

c. Johann (Weimar). 1596.

B. Albertinische Linie.

a. Moritz. 1548, 1550.

b. August. 1556, 1557, 1564, 1571, 1575, 1583, 1586.

c. Christian I. 1589, 1590.

d. Christian II., Johann Georg und August. 1594, 1599.

e. Johann Georg. 1620.

11. Henneberg. Wilhelm. 1553.

12. Mansfeld:

a. Hoyer VI., Gebhard VII., Albert VII., Philipp (Vorderort). 1532.

b. Peter Ernst, Johann Albert, Johann Hoyer, Hoyer Christoph (Friedeborn). 1582.

c. Peter Ernst, Johann Albert, Johann Hoyer, Bruno II. und Hoyer Christoph (Friedeborn). 1583.

d. Peter Ernst, Bruno II., Gebhard VIII., Johann Georg (Friedeborn). 1591.

13. Ostfriesland:

a. Edzard II., Christoph. Johann. 1564.

b. Edzard II. 1595.

14. Oettingen. Carl Wolfgang, Ludwig XV., Martin. 1544.

15. Erzbisthum Köln:

a. Anton von Holstein. 1556.

b. Johann Gebhard von Mansfeld. 1558. (3 Exempl.)

c. Salentin von Isenburg. 1572. (Münzverein.)

16. Erzbisthum Salzburg. Joh. Jacob Khuon von Belasy. 1563.

17. Bisthum Halberstadt. Albert von Brandenburg. 1538.

18. Bisthum Ratzeburg. Christoph von Meklenburg. 1581. (Evec. 32,1.)

19. Bisthum Würzburg. Melchior Zobel von Giebelstadt. 1554.

20. Abtei Stablo in Belgien. Christoph Graf von Manderscheid. 1570.

21. Abtei Thoren in Belgien. Margareta von Brederode. 1570.

22. Aachen. 1568.

23. Campen. 1596. (2 Exempl.) 1598.

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24. Deventer, Campen, Zwoll. 1555 (3 Exempl.), 1583, 1586.

25. Hamburg. 1553, 1589 (2 Exempl.), 1590.

26. Herford. 1552.

27. Kaufbeuren. 1543.

28. Kempten. 1546.

29. Lübeck. 1546, 1549, 1559 (2 Exempl.), 1568, 1588 (2 Exemplare).

30. Magdeburg. 1628.

31. Neuß. 1558.

32. Nymwegen. O. J. (3 Exempl.)

33. Schaffhausen. 1550.

34. Solothurn. O. J.

B. Kleinere Silbermünzen. (756 Stück.)

1. Dänemark.

a. Christian III. 2 Skilling. 1558.

b. Christian IV. 1 Mark danske 1617. 4 Skilling. 1616, 1617.

2. Brandenburg.

a. Joachim I. und Albert. Groschen. 1508, 1512, 1516.

b. Joachim II. Groschen. 1539.

3. Holstein.

a. Fredrich († 1533). Groschen. O. J.

b. Johann Adolf. Dütchen. O. J. (2), 1592, 1594, 1596 (3), 1597 (9), 1598 (9), 1600, 1601 (3), 1602 (3), 1603 (7), 1604 (9), 1605 (10), 1606 (2), 1607 (3), 1608 (4), 1615 (1). Undeutlich (10).

c. Fredrich III. Doppelschilling. 1617 (2), 1618 (1).

4. Lauenburg. Friedrich II. Dütchen. 1609.

5. Meklenburg.

a. Magnus und Balthasar. Schilling. O. J.

b. Heinrich V. Doppelschilling. 1525. Sechsling. 1538 (7).

c. Albrecht VII. Doppelschilling o. J. und 1525. Zwitterschilling. Güstrow. 1527/28. Schilling. 1528 (2). Undeutlich (l). O. J. mit Adler (1). Sechsling. 1537 (2).

d. Adolf Fredrich. Doppelschilling. 1611, 1613 (5), 1614 (2), 1615, 1616, 1617.

e. Carl. I. Doppelschilling. 1604, 1606, 1607 (5), 1608 (3), 1609 (2).

f. Hans Albrecht. Doppelschilling. 1616 (2).

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6. Pommern:

a. Bogislaus X. Schilling 1500, 1501, 1505, 1508 (2), 1519, 1520. Undeutlich oder ohne Jahr (6).

b. Philipp Julius von Wolgast. Doppelschilling 1609 (6), 1610 (2), 1611 (11), 1612, 1613, 1616.

7. Lippe. Simon. Groschen 1563.

8. Oettingen. Carl Wolfgang, Ludwig XV., Martin. 1/2 Thaler 1543.

9. Schaumburg. Ernst. Dütchen 1608 (5), 1609 (14), 1611 (7), 1612 (3), 1614.

10. Erzbistum Bremen. Johann Friedrich von Holstein. Dütchen 1611, 1612 (3), 1613 (3), 1615, 1616, 1618.

11. Erzbistum Cöln. Ernst II. von Baiern. Dütchen 1607 (?), 1608 (10), 1609 (6).

12. Hamburg. Dütchen 1592, 1594, 1595, 1596, 1597 (3), 1599 (6), 1600 (4), 1601 (5), 1602 (3), 1603 (4), 1604, 1607 (5), 1608 (2), 1614 (2), 1615. Undeutlich (2).

13. Hameln. Dütchen 1607, 1608 (2).

14. Hildesheim. Dütchen 1600, 1601 (4), 1606 (2). Undeutlich (1).

15. Lübeck. 1/2 Reichsort 1522 (2). Groschen o. J. Schilling 1532, 1537 (6). Undeutlich (3).

16. Lüneburg. Dütchen 1601, 1617. Groschen 1562.

17. Magdeburg. Dütchen 1600 (?).

18. Marsberg. Groschen 1609.

19. Rostock. Doppelschilling 1606, 1607 (4), 1608 (3), 1614, 1616. Undeutlich (1). Schillinge meist ohne Jahr (358 Stück).

20. Stralsund. Dütchen 1623. Groschen 1611 (4), 1612 (10), 1613 (5), 1614. Schilling 1515 (2), 1538 (31), 1554. Undeutlich (4).

21. Wismar. Dütchen 1601, 1604, 1605 (3). Ohne Jahr oder undeutlich (10). Doppelschilling 1563 (3). Schilling 1537 (6), 1538 (1), 1543 (3). Undeutlich (l).

Vignette

Schwerin, im October 1895.

Der zweite Secretär:     
F. v. Meyenn .