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LVIII, 2. Januar 1893.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Inhalt: 1) Die Altartafel im h. Geiste zu Wismar. 2) Zwei Projecte zur Stiftung meklenburgischer Orden. 3) Hans Wilmsen Laurembergs Abgangszeugniß Universität. 4) Urkundenfälschung. 5) Teutsche Constitution in vierzehn Paragraphen. 6) Zur Geschichte der Familie v. Behr. 7) Eyne kostel arstedie. 8) Gehren.

I. Geschäftliche Mittheilungen.

Die zweite Quartalversammlung des Vereinsausschusses hat satzungsmäßig am ersten Montage des neuen Vierteljahrs, 2. Januar 1893, Nachmittags 5 Uhr im Lesesaale der Regierungsbibliothek stattgefunden. Der erste und der zweite Präsident, sowie zwei Repräsentanten waren am Erscheinen behindert; alle übrigen stimmberechtigten Mitglieder waren gegenwärtig.

Zur Berathung standen vornehmlich laufende Vereinsgeschäfte. Nach dem Berichte des zweiten Sekretärs über die Vereinsmatrikel haben sich im Laufe des verwichenen Quartals nachfolgende Veränderungen im Personalstande vollzogen.

Ausgeschieden sind

A. durch den Tod:

1) Hofrath Friedrich Büsing zu Schwerin, Mitglied seit 1. October 1881, verstorben am 22. October,
2) Medicinalrath Dr. Döhn zu Schwerin, Mitglied seit 7. Februar 1876, verstorben am 24. December;

B. durch Austritt:

1) Dr. Ernst Dopp, Gymnasiallehrer, zu Rostock,
2) Professor Dr. Kundt zu Berlin,
3) Musikdirector Traugott Ochs zu Guben,
4) Rittergutsbesitzer Schultz auf Holdorf,
5) Präpositus Brückner zu Schloen.

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Aufgenommen wurden:

1) Kaufmann H. Burmeister,
2) Gasfabrikant Lindemann,
3) Ministerialrath Dr. Lübcke,
4) Geh. Baurath Piernay,
5) Hofrath Peters,
6) Regierungsrath Strackerjan, alle zu Schwerin, und
7) Stadtsekretär Krull zu Wismar.

Die Gesammtzahl der ordentlichen Mitglieder bleibt somit unverändert, nämlich 510.

Professor Dr. Gindely zu Prag, der unserm Verein seit dem 8. October 1866 als correspondirendes Mitglied angehört hat, ist am 24. October 1892 verstorben.

In Beziehung auf den Verkehr mit auswärtigen Vereinen ist mitzutheilen, daß die k. k. österreichische geographische Gesellschaft uns den Schriftenaustausch aufgekündigt hat.

Dem von der Comenius=Gesellschaft (zu Münster) kundgegebenen Wunsche, ihre Monatshefte mit uns auszutauschen, wird entsprochen werden und zwar wesentlich zum Nutzen der meklenburgischen Landschullehrer=Vereine.

II. Wissenschaftliche Mittheilungen.

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1.
Die Altartafel im h. Geiste zu Wismar.

Von Dr. Crull.

Der im Jahre 1562 als Superintendent in Wismar bestellte Johann Wigand war ein sehr energischer Mann und setzte dem dortigen Rath mit Vorhaltungen und Anträgen nicht wenig zu, wie er denn ja auch dem Herzoge Johann Albrecht wegen seines Verfahrens gegen Rostock ins Gewissen zu reden sich nicht gescheut haben soll. 1 ) So beantragte er 1563 beim Rathe, daß die Altartafel aus der Kirche des Hauses zum h. Geiste nach St. Marien versetzt, dagegen die "alte, zerbrochene, zum Theil auch abergleubische," "rauchhafftige, schwartze" Tafel aus St. Marien nach dem h. Geiste gebracht werden möge, 2 )eine Sache, welche er neben anderen


1) Schröder, E. M. St., 497. Franck, A. u. N. M., X, S, 157.
2) Schröder a. a. O., S. 434.
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Neuerungen im Zwiegespräche wie von der Kanzel aus schon vorher angeregt hatte. Der Rath und die Kirchenvorsteher, vielleicht auch die Gemeinde, haben offenbar ungerne daran gewollt, und deswegen schloß Wigand seine Eingabe mit der Ermahnung, man möge nicht so furchtsam sein und der Leute Reden nicht so folgsam sich erweisen. Rath und Kirchenvorsteher verstanden sich allerdings, dem Verlangen des geistlichen Gewalthabers zu entsprechen, verfehlten aber nicht, einen Bericht in das Zeugebuch eintragen zu lassen, auf welche Weise der Wechsel der Altartafeln und die sonstigen Neuerungen, welche der Superintendent verlangt hatte, zu Stande gekommen seien. Eine verschollene, freilich nicht gleichzeitige, sondern erst dem 17. Jahrhundert angehörige Wismarsche Chronik berichtet, daß am 17. December 1563 "die schöne Tafel von dem Altar aus dem h. Geist in S. Marien - Kirche gebracht" worden sei, und dies, bis auf das Datum 1 ), bestätigt auch das Gebäude=Register der Kirche, wo es heißt: VIII s. den dregern geuen dath altar vth dem hilligen geiste tho bringende hen vnd her.

Daß ein Ersatz der Tafel in St. Marien im 17. Jahrhundert stattgefunden habe, ist äußerst unwahrscheinlich, und besagen auch die Kirchenrechnungen nichts von Neubeschaffung. Erst im letzten, dem 18. Jahrhunderte, war die Läuterung des Geschmacks und die Aufklärung der Ansichten "in Hinsicht auf die Religion" so weit gediehen, daß man erwog, ob nicht die Tafel in St. Marien "zeitgemäss" zu erneuern sei, und fühlte sich der Bürgermeister Herman Caspar Voigt 1744 bewogen, 1000 Thaler N 2/3 Marien=Gebäude eventualiter zu vermachen, "um davon ein neues Altar zur Ehre Gottes und der Kirchen Zierde zu erbauen." Drei Jahre später und ein Jahr nach des Bürgermeisters Tode faßte dann der Rath den Entschluß, "Marien - Kirche zu säubern und einen neuen Altar zu bauen." Dieser neue Altar oder vielmehr Altaraufsatz ist demnach alsbald in Angriff genommen und ausgeführt, eine tüchtige Handwerksarbeit, aber natürlich in einem Stile, welcher zu der Kirche durchaus nicht paßt, immer aber doch besser als ein anspruchsvoller Aufsatz in Talmi=Gothik. Im Jahre 1749 war er fertig. Man erwog damals, ob man den alten Altar (= schrein) verkaufen wolle oder nicht, und entschied sich gegen den Verkauf; doch hat das nicht zu seiner Erhaltung gedient, er ist nicht mehr vorhanden.


1) Das Datum ist das überlieferte der Eingabe Wigands. Diese, wie die Zeugebuchsschrift sind nur in beglaubigten Copien im Reg. parochie Marie erhalten, letztere mit dem Datum des 11. December. Danach dürfte Wigands Schreiben eher vom 17. November datiren.
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Der Bericht des Zeugebuchs, sowie die Kirchenrechnung bezeugen nun ferner, daß nicht allein der Transport der Tafel aus dem h. Geist nach St. Marien stattgefunden hat, sondern auch derjenige der St. Marien=Tafel nach dem h. Geiste. Im Gebäude=Register heißt es: III ß. den mans dat altar in den hilligen geist tho bringen.

Daß der jetzige Altar daselbst ein mittelalterliches Werk sei, ergab sich aus seiner Einrichtung als Triptychon, dem Rahmen und den kümmerlichen Resten von Malerei auf der Rückseite der Flügel. Die ganze Vorderansicht wird aber durch fünf Bilder auf Leinwand, die ihren Ursprung in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts nicht verleugnen können, eingenommen, und daher lag die Befürchtung nahe, daß von dem alten Werke nichts mehr erhalten sei als das Gerüst. Eine in diesem Sommer vorgenommene Untersuchung bestätigte das freilich, doch sind ihre Ergebnisse derartig, daß sie wohl eine Mittheilung verdienen.

Den festen Mitteltheil sowohl als die beiden Flügel schließt ein 17 cm starker, 12 cm breiter Rahmen ein.

Man konnte erkennen, daß auf jedem Flügel rückwärts sechs Personen in zwei Abtheilungen über einander dargestellt waren. Oberhalb der oberen Abtheilung sieht man kleine Rundthürmchen, zwischen denen sich ein mit Zinnen abschließendes Gehänge dreiseitig vorbaut, während ein grades Gehänge in Flachbogen, ebenso wie jenes mit Zinnen abschließend und in neutraler Farbe gemalt, über der unteren Abtheilung angeordnet ist; die Wölbungen unter den Gehängen sind rothbraun. Die sechs Personen sitzen auf durchgehenden Bänken, gleichfalls von neutraler Farbe. Der Hintergrund zwischen diesen und den Gehängen ist Gold. Die Personen sind entweder in grüne Gewänder mit rothem oder in rothe Gewänder mit grünem Aufschlag gekleidet, und alle haben dem conform Kapuzen. Jede Person hielt ein Spruchband mit einer Legende in einigermaßen ungeschickter gothischer Minuskel, doch ist von keinem etwas Vollständiges oder Nachweisbares abzulesen. Auf dem rechten Flügel liest man auf einem Spruchbande noch:

Spruchband

auf einem anderen

Spruchband

Auf dem linken Flügel erkennt man

Spruchband
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von einem zweiten ist erhalten

Spruchband

Attribute haben die Figuren nicht und die Reste der Spruchbänder geben auch keinen Anhalt für eine Bestimmung derselben, doch wird aus der Zahl und der Tracht unbedenklich anzunehmen sein, daß Propheten gemeint sind.

Der Rahmen ist dunkelrothbraun gestrichen gewesen und die Abfasung gegen die Tafeln hin vergoldet.

Der feste Mitteltheil hat bei einer Höhe von 1 m 76 cm eine Breite von 3 m 28 cm, während jeder Flügel 1 m 52 cm in der Breite im Lichten mißt.

Nach Entfernung der erwähnten Malereien zeigte es sich, daß sowohl alles geschnitzte Bildwerk, als auch das sonstige Schnitzwerk, Pfeiler, Baldachine u. s. w., auf das Gewissenhafteste entfernt worden war, und ließ sich nur aus den Befestigungspunkten und den sonstigen Spuren auf dem glatten, fast durchaus vergoldeten und polirten Kreidegrunde, welcher vorzüglich erhalten war, der ehemalige Schmuck errathen.

Die Mitte der Tafel bildete eine an der Rückseite schon sichtbare, mit schrägen Seitenwänden zurücktretende Nische, 93 cm am Grunde breit und 16 cm tief, völlig glatt vergoldet bis auf den oberen Theil, welcher bis zu 62 cm abwärts leicht blau gestrichen war; dort war zweifellos früher ein Baldachin angebracht gewesen. Den untersten Theil, gleichfalls bläulich überstrichen, hat eine Bank eingenommen, auf welcher Christus, seine Mutter krönend, ehemals thronte.

Auf jeder Seite der Nische war der Kreidegrund in einer Breite von 28 cm durchaus mit einem tiefen Blau - nicht Ultramarin - bemalt und sah man jederseits sechs ungleiche und unregelmäßige Figuren in den Grund geritzt, welche mit Zinnober leicht überfahren waren. Dieselben erlaubten in keiner Weise einen Schluß auf die Bilder zu machen, welche vormals auf ihnen befestigt waren, doch wird man schwerlich irre gehen, wenn man annimmt, daß Engel hier ihren Platz hatten.

Hiernächst folgte eine vergoldete Fläche jederseits von 80 cm Breite, auf welcher ehedem sechs auf Bänken sitzende Figuren in Feldern von etwa 52 cm Höhe, je zwei nebeneinander, angebracht waren. Es wird kaum zu bezweifeln sein, daß es die Apostel waren, welche diese zweimal sechs Figuren dargestellt haben.

In jedem Flügel war der Goldgrund in dreimal vier Felder getheilt. Die Umreißungen im Grunde erlaubten, allerdings besser

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auf dem linken als auf dem rechten Flügel, zu erkennen, was ehemals dort dargestellt gewesen war. Der rechte Flügel hat enthalten:

die Taufe Christi ? 1 ) ? 2 ) ? 3 )
die Anbetung der h. 3 Könige den Kindermord ? 1 ) ? 1 )
die Verkündigung die Heimsuchung die Geburt den Engel und die Hirten.

Auf dem linken Flügel erkannte man folgende Darstellungen:

die Frauen am Grabe Auferstehung Christus als Gärtner Himmelfahrt
Kreuztragung Kreuzigung Abnahme vom Kreuze Grablegung
Christus am Oelberge. Judas Verrath Geiselung Ecce homo.

Ueber jeder Apostelfigur und über jeder Gruppe waren, wie deutlich wahrzunehmen, flache Baldachine befestigt gewesen, während Pfeiler die Längstheilungen, Sockel und Friese die Quertheilungen bildeten.

Jede Gruppe bestand augenscheinlich nur aus Figuren; es ist keine Spur von Mobiliar, Architecturen oder sonstigen Beigaben sichtbar.

Der Goldgrund, bestens erhalten und glänzend, ist völlig glatt und nur die Nimben sind auf ihm etwas ungeschickt eingepunzt.

Wie das Vorstehende ergiebt, fehlt Alles, Bilder, Baldachine, Pfeiler, Sockel, was zu einer sichern Grundlage dienen könnte, um die Entstehungszeit der Tafel zu bestimmen, doch spricht die ganze Eintheilung derselben, die immer noch kenntliche Einfachheit der Compositionen, der Kreis der Darstellungen und Personen deutlich genug, um mit Sicherheit diese Altartafel dem 14. Jahrhundert zuzuweisen. Ist das aber gestattet, wie ich überzeugt bin, so haben wir in dieser jetzt und seit 300 Jahren im h. Geiste befindlichen Tafel diejenige Tafel vor uns, welche Johann Köster für St. Marien verfertigt hat und die Weihnachten 1357 aufgestellt worden ist, 4 )


1) = drei Personen, deren mittlere einen Kreuznimbus, die seitlichen schlichte Nimben haben.
2) = eine Person mit Kreuznimbus, an jeder Seite zwei andere mit gewöhnlichem.
3) = eine Person mit Kreuznimbus neben drei mit einfachen Nimben.
1) = drei Personen, deren mittlere einen Kreuznimbus, die seitlichen schlichte Nimben haben.
1) = drei Personen, deren mittlere einen Kreuznimbus, die seitlichen schlichte Nimben haben.
4) M. U. U. Nr. 7736, 8425, 8546. Auch 8223?
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so daß wir die Verstümmelung für die Geschichte der Kunst nicht genug beklagen können, aber immer noch für Wigands guten Einfall erkenntlich sein müssen, welcher uns doch das Gerüst der Tafel erhalten hat und gestattet, von dem Werke wenigstens bis zu einem gewissen Grade eine Vorstellung zu gewinnen. Wäre die Tafel nicht in den h. Geist verbracht, so würde ohne allen Zweifel gegenwärtig kein Span mehr davon übrig sein.


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2.
Zwei Projecte zur Stiftung meklenburgischer Orden.

Von Generalmajor z. D. v. Schultz.

Am 6. December 1807 machte der Prinz Alexander von Solms von Berlin aus dem Herzog Friedrich Franz I. den Vorschlag, einen Orden des Königreichs der Wenden zu stiften, unter gleichzeitiger Vorlegung der Zeichnungen zu demselben. Der Orden sollte den Namen Pribislav=Orden erhalten, "da dieser Name," wie Solms schrieb, "unaufhörlich daran erinnern würde, eine wie große Ungerechtigkeit darin liege, daß das Meklenburger Fürstenhaus so lange des königlichen Ranges beraubt gewesen wäre und daß einen solchen Orden keiner der übrigen Könige würde nachahmen können."

Der Orden sollte nur aus einer Klasse bestehen. Das Ordenszeichen sollte ein achtspitziger, weiß emaillirter Stern sein mit gleich langen Spitzen, belegt mit einem weißen, runden Schilde, welches in erhaben emaillirter Arbeit den in moosgrüner und carmoisinrother Farbe schräg gestreiften, aufgerichteten Greifen zeigt. Dieser Schild war umgeben von einem breiten Goldrande mit der schwarz emaillirten Aufschrift: "Dem Andenken Pribislav 1178." Diesen Rand umschloß in erhabener Arbeit ein Lorbeerzweig rnit grünen Blättern und rothen Früchten.

Ferner sollte an einem breiten, gewässerten, moosgrünen Bande mit breiter carmoisinrother Einfassung ein ovales Medaillon von Gold getragen werden, dessen Vorderseite in einem goldenen, von Smaragden breit eingefaßten Schilde einen schwarzen, emaillirten Büffelkopf mit silbernen Hörnern und Nasenring und rother Krone 1 ) zeigt; über dem Schilde der auf der Smaragden=Einfassung schreitende Greif von Gold in durchbrochener


1) So führte ihn das Königlich Preußische Wappen.
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Arbeit. Die Rückseite des Medaillons enthält die schwarz=emaillirte Aufschrift:

"F. F. I. König des wiederhergestellten Reichs der Wenden seinem XVIII. Vater König Pribislav."

Der Prinz fügt noch hinzu, daß er für den Greifen und das Band die Farben grün und roth gewählt habe, weil diese die wirklichen Farben des Wappens des alten Wendischen Fürstenhauses seien, wie dieselben noch in dem betreffenden Wappenschilde der Preußischen Monarchie conservirt wären. 1 ) Das Band würde außerdem dem Bande des Ungarischen Ordens gleichen, welchen Maria Theresia gestiftet, und welches ihm stets so sehr geschmackvoll erschienen sei. Der goldene Greif über der smaragdenen Einfassung auf dem Medaillon sollte an das Wappen des Fürstenthums Schwerin erinnern.


Einen zweiten Vorschlag zur Errichtung eines meklenburgischen Ordens machte der Drost von Suckow zu Warin dem nunmehrigen Großherzog Friedrich Franz I. am 18. Juli 1820.

Der Großherzog hatte sich der Dienste dieses sehr klugen und gewandten, aber auch intriguanten Mannes schon in früherer Zeit bei verschiedenen Gelegenheiten mit Erfolg bedient, und so kam es, daß Letzterer sich berufen glaubte, dem Großherzog allerlei Vorschläge und Projecte vorzulegen, welche durchaus nicht zu seiner dienstlichen Wirkungssphäre gehörten.

Herr von Suckow leitet seinen Ordens=Vorschlag mit einer grotesken Schmeichelei, wie dieselbe in damaliger Zeit nicht ungewöhnlich ist, ein. "Im Frühjahr 1786," schreibt er, "sagte einst der Graf Herzberg Nachts um 12 Uhr zu mir: ""Ich bin erster Minister in der Preußischen Monarchie - das sind aber Mehrere gewesen -, daß ich es aber gerade unter der Regierung des jetzigen Königs - Friedrich II. - war, möchte ich für eine bedeutende Summe nicht weggeben."" Und - Allergnädigster Herr! für 500 Rthlr. würde ich es mir - meiner Kinder wegen - nicht abkaufen lassen, unter Ihrer Regierung gedient zu haben!"

Nachdem Suckow darauf in der schwulstigsten Weise die Regierungs=Periode des Großherzogs gelobt, kommt er zu dem Schluß, derselbe solle doch nun sein Werk damit krönen, daß er einen Orden der Wendischen Krone stifte. Mit wahrem Verdruß habe er neulich im Hamburger Correspondenten gelesen, daß der Großherzog von Weimar


1) Es ist das eine Verwechslung des Fürstenthums Wenden (= Werle) mit dem Herzogthum Wenden (in Hinter=Pommern); für letzteres führt Preußen grün und roth.
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dem Fürsten Metternich=Winneburg das Großkreuz des Ordens vom weißen Falken verliehen habe, da doch Weimar in der That nur mit einer Provinz des Großherzogthums Meklenburg verglichen werden könne. Außerdem wolle er darauf leben und sterben, daß, wenn der Erbgroßherzog Paul zur Regierung käme, damit die Stiftung des Ordens in einem Moment verbunden sein würde. Er - Suckow - wisse ja in der Regel mehr, als er wissen solle, und dürfe er sagen, was er wisse, so würde der Großherzog auf der Stelle seiner Meinung sein. Als Stiftungstag schlug er den nächsten Geburtstag des Großherzogs vor.

Zum Schluß des Briefes fiel es Herrn von Suckow noch ein, daß der Großherzog möglicher Weise auf den Gedanken kommen könne, er selbst wünsche den Orden zu haben und protestirt nun auf das Lebhafteste gegen eine solche Idee. Er sei schon zu alt, als daß es ihm noch zum Vergnügen gereichen könne, sich mit einem solchen Orden decoriren zu lassen, aber - nicht etwa aus dem Gefühl, als wenn er ihn nicht verdient zu haben glaube! Nein, wenn man ihm die Augen zudrücke, würde er es sich stark bewußt sein, daß er nicht ohne Verdienst um seinen gnädigsten Herrn und um das Vaterland gelebt habe. Er habe den Großherzog nie um etwas gebeten; selbst als dem ganz jungen Drost v. Bülow in Neustadt der Rang in der sechsten Klasse angewiesen sei, habe er dies ganz in der Ordnung des Zeitgeistes gefunden; nur die Ehre seines Herrn mache Eindruck auf ihn. Er sei sicher, daß die Stiftung des Ordens geschehen würde.

Der Großherzog Friedrich Franz decretirte auf diese Immediat=Eingabe kurz und bündig: Ad acta, Ludwigslust, den 14. September 1820.


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3.
Hans Wilmsen Laurembergs Abgangszeugniß von der Universität.

Von Dr. A. Hofmeister.

In einem Copie=Buch des Universitäts=Archivs zu Rostock (A. 60, fol. 120 b) findet sich folgendes, vom Professor Dr. theol. Johannes Quistorp als Rektor ausgestelltes Attest:

Si umquam cuiquam vitae ac studiorum testimonium lubens perhibui, in praesentiarum certe id summo cum prolubio facio, dum operam eam a me poscit M. Johannes Laurenbergius, juvenis vel invidia teste omnium amore et

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testimoniis honestissimis dignissimus. Hunc non imbellem feroces progenuere aquilae columbam, sed ut ipsius parens vir clarissimus et doctissimus philosophiae et medicinae doctor et professor eruditione ac virtute claruit, ita hunc eruditionis ac virtutis suae aemulum genuit filium, hoc nomine ter felix, quod emortuus, quae in se viro fuere summa, haec non amiserit moriens, sed in filio redivivus quasi haec eadem possideat. Cui cum felix ingenium et iudicii maturitas praeter aetatem cesserat, statim et a primis annis in eodem apparuit, ita sementem literariam factam esse, ut provectiori aetate uberem messem metere liceret. Nec haec spes eos, qui sibi proventum felicem sperabant, fefellit, sed eorum exspectationem antevertit. Praeter linguarum graecae et latinae non e trivio cognitionem in philosophiae, quam auscultando, meditando, privatim publiceque disputando didicerat, penitiora sacraria se penetravit, ut philosophici apud nos senatus censu a viro doctissimo et clarissimo, domino M. Marco Hassaeo, sanctae linguae professore, anno MDCX. VI. Idus Novembris, tum temporis ejus facultatis decano, artium liberalium et philosophiae magister sit renunciatus illumque quem ante re possederat titulum tunc nuncupatione et publica usurpatione acceperit. Nec postea ignaviae se tradidit, quod multi facere solent, qui se officio defunctos esse et omne eruditionis punctum tulisse censent, si publico testimonio magistri et doctores audiunt, sed id quod ingressus erat literarium stadium porro gnaviter decurrere perrexit. Nec dubitamus eum ita cursurum deinceps, ut strenuo cuique dubiam sit palmam facturus. Haec habuimus quae M. Johanni Laurenbergio pro testimonio dicere voluimus, debuimus. Tu qui haec leges, tenta hominem et cum nos nihil praeter verum dixisse intelliges, juva et promove ejus studia, idque te bono reipublicae literariae facere certissime tibi promitte.

Scriptum et academiae nostrae sigillo insignitum Rostochii a. d. XIV. Calend. Februarii anno MDCXVI.


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4.
Urkundenfälschung.

Mitgetheilt von Dr. Grotefend.

In Band 6, Heft 3 der Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde weist Senator Dr. W. Brehmer

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zu Lübeck dem Lübeckischen Historiker des 18. Jahrhunderts, Syndicus und Domprobst Dreyer, eine Anzahl von Urkundenfälschungen nach, die, wie es scheint, nur in der Absicht unternommen sind, um mit gelehrten Noten prahlen zu können. Auch die Meklenburgische Geschichte ist in Mitleidenschaft gezogen. Als Fälschungen werden von Brehmer nachgewiesen:

M. U.=B. III, Nr. 1921,
M. U.=B. III, Nr. 2036.

Bei beiden hat die auch im M. U.=B. wörtlich angeführte betreffende Stelle der Ditmarschen Chronik die Vorlage für die Fälschung abgeben müssen, so daß die Fälschung von gemeinschädlichen Folgen nicht war. Immerhin aber verdient der falsarius, auch von uns nach altem Rechte mit dem Ohr an die Hausthür genagelt zu werden, was hierdurch geschehen sein soll.


Teutsche Constitution

in vierzehn Paragraphen.

Politisch=satirisches Gedicht von Friedrich Schlegel.
(Mitgetheilt von F. v. Meyenn.)

§. 1.

Wir Teutschen Kön'ge thun hier kund,
Daß wir nach langem Zweifelsch . . ßen
Beschlossen haben einen Bund
Und soll der Bund der Teutsche heißen. -
Wir wollen das Centrale, Eine;
Wer irgend nord - und mord - Teutsch ist,
Der stehet mit in dem Vereine,
Demnächst auch der südteutsche Christ;
Doch meinen wir vorzüglich Preußen.

§. 2.

Die Fürsten, Städte, arm und reich,
Des Bundes Glieder sind sich gleich;
Doch soll dem Rathe der Vollziehung
Was jeder hat, so Land als Leute,
Zum Dank der leitenden Bemühung
Stets offen stehn zu Nutz und Beute.

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§. 3.

Daß sicher auch in festem Gleise
Sich jeder fortbewegen kann,
So theilen Teutschland wir in Kreise,
Und Directoren stehn voran,
Die jeden Kreis so wohl regieren,
Daß es mit Dank die Untern spüren.

§. 4.

Die Einheit ewig fest zu klammern,
So theilt der Bund sich in zwey Kammern;
Es werden die der mindern Stufen
Zusammen dann und wann berufen,
Damit sie dort vernehmen können,
Was Jene etwa ihnen gönnen,
Die, was im Kreis' erst sie beschäftigt,
Dann als Vollziehungs - Rath bekräftigt.

§. 5.

Die Krieges - Macht, die in das Feld
Ein Jeder für die Freiheit stellt,
Soll, um des Vortheils zu genießen,
Sich an das Heer des Starken schliessen. -
Wie glücklich ist der kleine Staat,
Der so sich angeschlossen hat!
Es folgt ihm Preis und hoher Seegen;
Er darf das ganze Heer verpflegen.

§. 6.

Weil nun von der Gerechtigkeit
Viel Redens ist auf dieser Erden,
Und es an Klagen nie gebricht,
Soll dermal einst errichtet werden
Vor Ablauf dieser ird'schen Zeit
Ein unpartheyisch Bunds - Gericht.

§. 7.

Es sollen die Landstände auch
Nach löblich altem Teutschen Brauch
In jedem Staat das Recht besitzen,
Zusammen auf der Bank zu sitzen,

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Das, was geschehn soll, zu vernehmen,
Ist es geschehn, sich zu bequemen,
Zu dem, was ihnen vorgeschlagen
Bestätigend ihr Ja! zu sagen.

§. 8.

Nachdem wir nun auch weit und breit
Die Vaterländer all' befreyt
Und schwimmen in dem Geist der Zeit,
So sollen fortan die Gedanken
Frey sein von allem Zoll und Schranken,
Gedruckt in alle Welt hinfliegen
Und keinem Zwang mehr unterliegen.

§. 9.

Gegen den Nachdruck insgemein
Soll ein Gesetz verfasset werden,
Ihn zu vertilgen von der Erden;
Und könnt' es aber doch nicht seyn,
Daß wir abhelfen den Beschwerden,
So lassen wir's beim Alten seyn.

§. 10.

Den Fürsten, die vermittelt sind,
Aus ihrem alten Recht vertrieben,
Sind wir in Gnaden wohlgesinnt,
Zu allem Trost geneigt verblieben:
So weit die Umständ' es erlauben,
Und ohn' uns selber zu berauben,
Woll'n wir dies Beileid ihnen zeigen,
Hernachmals aber hierob schweigen.

§. 11.

Ein jeder soll im Teutschen Bund
Gott preisen, wie ihm steht der Mund;
Wenn uns die Gelder nur verbleiben,
Mag frey die Religion man treiben.

§. 12.

Es soll die Kirch' in Teutschland auch
so viel als möglich allgemein

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Und gleichsam fast katholisch seyn:
So ist des Volkes alter Brauch,
Bis einst erneut die Wunderzeit
Im Tugend - Bund die Christenheit.

§. 13.

Weil Thurn und Taxis einst gehört
Des Kaisers Post und Hörnerschall,
So blasen fürder lieb und werth
Zu Ehren dem verlohrnen Reich
Ein Trauerlied die Hörner all'
Auf jeder Post im Bundes - Reich.

§. 14.

Wenn dies die Teutschen rat'ficiren,
Woll'n wir sie fürder practiciren.

Das vorstehend abgedruckte Gedicht hat der zum Wiener Congresse bevollmächtigte meklenburgische Minister Leopold Hartwig v. Plessen dem Herzog Friedrich Franz I. in Begleitung folgender ; Worte abschriftlich mitgetheilt:
- - - - - - - - - - - - -

Ew. Durchl. schließe ich hier zur Unterhaltung noch eine sehr witzige Parodie bey, die auf einen Constitutions - Entwurf des Ministers Humboldt, der in 14 Artikeln abgefaßt und von mir schon vor einiger Zeit eingeschickt ist, von dem bekannten, Schriftsteller Friedrich Schlegel verfertiget ist, und, bis auf einen etwas obscoenen Ausdruck, sehr viel beißende Satire enthält.
- - - - - - - - - - - - -.

Wien, d. 29. Mai 1815.


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6.
Zur Geschichte der Familie v. Behr.

(Mitgetheilt von F. v. Meyenn.)

De prouest van dem Brode schal maken ene ewige dachnisse den doden de dar vordrunken, alze Hans Bere, Vikke vnde Claus vnde Diderik vnde Heyne, vedderen gheheten de Bere, Wedeghe van der Osten, Hermen Euerdes, Hinr. Pletse,

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Arnd Rüzwyn, Hinr. Ghele; Kegheb ee n, alle jar jn sunte Thonnies auende myt vilien vnde des dags myt zelemissen aller geistliken de dar jn deme closter zint to ewigen tiden.

Nach einer jüngst im Geheimen und Haupt =Archiv zu Schwerin aufgefundenen, muthmaßlich aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts stammenden, undatirten Urkunde auf Papier.


7.
Eyne kostel arstedie. 1 )

(Mitgetheilt von F. v. Meyenn.)

Int erste nemet starken etyck, I stoueken, I 1/2 beker honnyghes vnde latet tosamende seden vnde schume dewyle dar schum vp is, vnde don denne darto: I lot stotter moscaten, I lot muscaten blomen, I lot eyn . . . . encian, I lot holwordes 2 ), III lot wytten tymptams 3 ), III lot brune aderwort 4 ), III lot klene duuelsbete 5 ). IIII lot beuergheyls, I verendels lorberen, IIII lot machandelen 6 ); dyt alle gestot to puluere, sunder de beghergheyl ! , de schal hele blyuen, vnde tosamende myt deme anderen puluer in den etyck vnde honnyghe ghedan schole gy laten seden vnder ener stulpen beth dat dat drudde del is inghesaden, so schale gy nemen vnde braden olde schosalen, de schole gy to puluer bernen vnde stoten laten vnde droch ! en krude seue s(ch)ychten 7 ), den myt deme anderen vpseden laten, vnde laten denne X daghe stan, dat ydt volt, vnde denne dat klare dryncken, dat ys beter wen 8 ) golt vnde eddele stene, wen dat dunne affgheghaten is, kane gy dat gruntschop myt etike vnde honnyge na der vorschreuen wyse wedder twe male vornyen.

Aus einem Codex (Rechnungsbuche) des Klosters Dobbertin in der Schrift von etwa 1500.


1) Eine köstliche Arznei.
2) Hohlwurz.
3) Diptam, Dictamnus.
4) Natterwurz, Polygonum bistortum.
5) Teufelsabbiß, Succisa pratensis.
6) Wachholderbeeren.
7) durch ein Kräutersieb sichten.
8) als.
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8.
Gehren.

(Mitgetheilt von F. v. Meyenn.)

Im Jahre 1592 verpfändet Hasso v. Rieben auf Galenbeck seinen Besitz an Land und Leuten, Hebungen und Gerechtigkeiten in den Dörfern: Galenbeck, Gehren, Wittenborn, Klokow, Kotelow, Schönbeck, Groß=Daberkow, Arnsdorf 1 ) und Kaselow (in der Uckermark) auf 28 Jahre an Otto v. Ilenfeld, Rathsverwandten zu Neubrandenburg, für 19 000 fl.

In allen Dörfern, mit Ausnahme von Gehren, werden die verpfändeten Ländereien, wie landüblich, nach "Hufen" angegeben, im Dorfe Gehren dagegen nach "Gehren" oder "Geren," das sind Ackerbreiten, deren gegenüberliegende Grenzlinien nicht parallel sind, oder in eine Spitze auslaufen.

Es entsteht die Frage: hat das Dorf Gehren seinen Namen daher, daß seine Flur in Geren aufgetheilt war, oder liegt hier lediglich ein Spiel des Zufalls vor? Das Wort "Gere", das in manchen Gegenden Deutschlands noch heute in der Bedeutung von "Zwickel" oder "Spitze" allgemein gebraucht wird, scheint in der meklenburgischen Volkssprache niemals fest eingebürgert gewesen zu sein.

Das Dorf Gehren kommt, so viel ich weiß, in Urkunden des Mittelalters überhaupt nicht vor.

Vignette

Der zweite Secretair:     
F. v. Meyenn.      

Schwerin, Januar 1893.


1) Arnsdorf, zwischen Lübberstorf und Wittenborn untergegangen.