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4.
Urkundenfälschung.

Mitgetheilt von Dr. Grotefend.

In Band 6, Heft 3 der Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde weist Senator Dr. W. Brehmer

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zu Lübeck dem Lübeckischen Historiker des 18. Jahrhunderts, Syndicus und Domprobst Dreyer, eine Anzahl von Urkundenfälschungen nach, die, wie es scheint, nur in der Absicht unternommen sind, um mit gelehrten Noten prahlen zu können. Auch die Meklenburgische Geschichte ist in Mitleidenschaft gezogen. Als Fälschungen werden von Brehmer nachgewiesen:

M. U.=B. III, Nr. 1921,
M. U.=B. III, Nr. 2036.

Bei beiden hat die auch im M. U.=B. wörtlich angeführte betreffende Stelle der Ditmarschen Chronik die Vorlage für die Fälschung abgeben müssen, so daß die Fälschung von gemeinschädlichen Folgen nicht war. Immerhin aber verdient der falsarius, auch von uns nach altem Rechte mit dem Ohr an die Hausthür genagelt zu werden, was hierdurch geschehen sein soll.