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I.

Die Kirchenbücher Mecklenburgs.

Von

Dr. Friedrich Stuhr .

V ereinzelte Aufsätze über die Kirchenbücher hat schon das vorige Jahrhundert 1 ) aufzuweisen, aber erst in diesem Jahrhundert sind Arbeiten darüber erschienen, die Bedeutung und Werth haben. Es sind dies vor allem die kurz auf einander folgenden Werke von Becker und Uihlein 2 ). Beide machen es zu ihrer Aufgabe, die zahlreichen Verordnungen über die Kirchenbuchsführung, die im 16. Jahrhundert zunächst von geistlichen, später auch von weltlichen Behörden erlassen wurden, zu erläutern, auf ihre Mängel hinzuweisen und vor allen Dingen auf genaue und vollständige Aufzeichnung in den Kirchenbüchern zu dringen. Die Triebfeder hierzu war die Erkenntniß daß die schon lange Zeit von der Kirche für kirchliche Zwecke geführten Verzeichnisse auch vom Staat sehr wohl verwandt werden könnten und müßten, daß dieser in den Kirchenbüchern, wenn sie richtig und sorgfältig geführt wären, häufig das einzige Hülfsmittel besäße, um besonders in Zivilsachen durch seine Gerichte die Entscheidung zu geben. Daß die ältere Kirchenbuchslitteratur sonach den juristischen Werth der Kirchenbücher voll erkannt und für dessen Hebung viel Gutes gewirkt hat, unterliegt keinem Zweifel. Weniger hat man dagegen in älterer Zeit die Bedeutung der Kirchenbücher für die mannigfachen historischen, genealogischen und statistischen Arbeiten betont, nichts für die Nutzbarmachung des vorhandenen Materials durch systematische Aufzeichnung desselben gethan. Dies beides blieb der Neuzeit vorbehalten. Es erscheint fast wie aus-


1) Eine Zusammenstellung bei Becker, Wissenschaftliche Darstellung der Lehre von den Kirchenbüchern. Frankfurt 1831, S. 14 und bei Jastrow, Die Volkszahl deutscher Städte. Berlin 1886, S. 138 Anm.
2) Becker s. Anm. 1. Uihlein, Ueber den Ursprung und die Beweiskraft der Pfarrbücher, im Archiv für civilistische Praxis XV. Heidelberg 1832.
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gleichende Gerechtigkeit, daß um dieselbe Zeit, da man staatlicherseits durch das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 1 ) den Kirchenbüchern die Eigenschaft als Zivilftandsregister nahm, weil man mit Recht von eigens zu diesem Zweck bestellten Beamten für staatliche Bedürfnisse eine noch genauere Aufzeichnung als von den durch die Seelsorge schon viel beschäftigten Geistlichen erwarten konnte, von historischer Seite auf den großen Werth der bei Seite gesetzten Kirchenbücher hingewiesen wurde. Jastrow nennt sie " die vorzüglichste Grundlage jeder wissenschaftlichen Bevölkerungsstatistik" 2 ) und an einer anderen SteIle seiner Arbeit beklagt er es, daß für die Publikation der Kirchenbücher, wohl allein von allen erdenklichen Quellen zur deutschen Geschichte, nichts geschehe. 3 ) Diesem Uebelstande wurde durchgreifend erst durch die Thesen des Archivraths Dr. Jacobs zu Wernigerode abgeholfen, die er für die Generalversammlung des Gesammtvereins der Geschichts= und Alterthumsvereine zu Sigmaringen 1891 aufgestellt hatte. Diese lauten:

1) Zu welcher Zeit entstanden die Kirchenbücher in Deutschland?

2) Wo befinden sich in Deutschland die ersten 15 ältesten Kirchenbücher?

3) Welcher besonderen Veranlassung verdanken die Kirchenbücher ihre Entstehung, bezw. sind sie durch kirchliche oder weltliche Anordnung eingeführt worden?

4) Auf welche Weise wurden vor Einführung der Kirchenbücher die Geburten, Taufen, Hochzeiten und Todesfälle aufgezeichnet? 4 )

Kaum waren diese Sätze bekannt geworden, da begann man in den verschiedenen Provinzialvereinen mit emsigem Eifer Kirchenbuchsforschungen anzustellen, so daß einzelne ihrer Vertreter schon auf der Generalversammlung von 1891 mannigfache Angaben über die Kirchenbücher machen konnten. Es kann meine Aufgabe nicht fein, an dieser Stelle auf die einzelnen, dort und beiden späteren Generalversammlungen zu Stuttgart und Eisenach gepflogenen Verhandlungen, wie auf die zahlreichen Arbeiten der Provinzialvereine einzugehen; nur die Hauptergebnisse, soweit sie bis jetzt nicht widerlegt sind, möchte ich anführen, weil sie für unsere meklenburgischen Verhältnisse vielfach maßgebend gewesen sind.


1) Abgedruckt: Reichsgesetzblatt 1875, Nr. 4; Ausführungsbestimmungen für Meklenburg=Schwerin: Regierungsblatt für das Großherzogthum Mecklenburg.Schwerin 1875, Nr. 22.
2) Jastrow, S. 160.
3) Jastrow, S. 140.
4) Protokolle der Generalversammlung zu Sigmaringen (8°), S. 127, 128.
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Als Vorläufer der Kirchenbücher gelten die Diptychen in den ersten Jahrhunderten der christlichen Kirche. Es waren dies zusammenlegbare Wachstafeln, die die Namen der Bischöfe und hervorragender Kirchenvorsteher, wie auch die Namen der Wohlthäter der jungen Kirche enthielten. Verzeichnisse der Getauften wurden wahrscheinlich aus dem Grunde nicht geführt, weil sie, von den Gegnern entdeckt, eine zu bequeme Handhabe für die Christenverfolgungen abgegeben hätten. Erst seit dem 3. Jahrhundert kommen Taufregister und Sterberegister, vermuthlich auch Trauregister vor.

In den Stürmen der Völkerwanderung werden alle diese Errungenschaften wieder untergegangen sein, wenigstens hat die deutsche Kirche zunächst nichts davon übernommen. Erst als in den Klöstern ein entwickelteres kirchliches Leben sich gebildet hatte und der Sinn für Geschichtsschreibung mehr geweckt war, da fing man an, besondere Nekrologien zu führen. Und wie jeder Rückschritt dazu zwingt, den schon gemachten Weg noch einmal zu durchlaufen, so wurden, wie in den ersten Zeiten der alten Kirche, in den Nekrologien zunächst wieder vereinzelte Todesdaten der Kirchenvorsteher und solcher Männer, deren Gedenktag man zum Dank für eine milde Stiftung feiern wollte, aufgezeichnet. Erst die Reformation hat Kirchenbücher, soweit man unter ihnen regelmäßige Aufzeichnungen über den Personenstand einer Gemeinde versteht, eingeführt. Sie verdanken ihre Entstehung dem Bedürfniß der neuen Kirche, ,ihre Mitglieder jederzeit als Anhänger der neuen Lehre feststellen zu können dadurch, daß man ihre Theilnahme an der neu geregelten Taufe, Konfirmation und. Abendmahlsfeier verzeichnete. Man stärkte dadurch das Gefühl der Zusammengehörigkeit in den Gemeinden zu einer Zeit, da ihr Bestehen durch den Katholicismus so häufig bedroht war, und konnte ihr Wachsthum besser verfolgen. Trugen somit die ersten Kirchenbücher einen protestirenden, apologetischen Charakter, so folgt daraus von selbst, daß die Christenheit, solange sie an einer allein selig machenden Kirche festgehalten hatte, kein Interesse daran hatte, kirchliche Handlungen regelmäßig aufzuzeichnen. Hieraus wird es verständlich, daß die Katholiken erst dann allgemein zur Kirchenbuchsführung übergingen, als sie deren große Vortheile auf Seiten der Gegner kennen gelernt hatten.

Sieht man von den beiden ältesten bisher bekannten Kirchenbüchern, dem Proklamationsbuch des Stadtpfarrers Meyer zu Frankfurt 1 ) von 1512-1518 und dem Zwickauer Kirchenbuch, das 1522


1) Nach Böhmer, Kirchenbücher und Standesbuchsführung, einem Werk, das im Buchhandel nicht erschienen ist. sind in Frankfurt 1531 die Kirchenbücher durch das dortige Kastenamt, eine weltliche Behörde, angeordnet und von 1533 an geführt worden. Siehe Prot. d. Generalvers. zu Sigm. S. 128,129.
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beginnt, ab, weil sie vereinzelt dastehen, so haben die Reformirten in der Schweiz zuerst Kirchenbücher angelegt. Einmal nahmen hier die einzelnen Gemeindemitglieder einen besonders großen Antheil an der Kirchenverwaltung, andererseits glaubten die Reformirten durch regelmäßige Aufzeichnung des Taufaktes in den Taufbüchern am besten dem Einwurf der auch bei ihnen sich ausbreitenden Wiedertäufer zu begegnen, man wisse nicht, ob man als Kind getauft sei oder nicht. So reichen die Register von Zürich bis 1526 zurück, und ihnen schließen sich eine Reihe kleinerer Orte an. Von der Schweiz aus verbreitete sich die Sitte der Kirchenbuchsführung dann weiter nach Norden. Doch fand sie nicht überall gleichmäßig eine geeignete Pflegstätte. Wo eine straffe Gemeindeverfassung bestand, in den freien Reichsstädten Süddeutschlands, und wo der Boden durch die Reformation am besten vorbereitet war, in dem Mittelpunkt der kirchlichen Bewegung, in Sachsen, da bürgerte sie sich zuerst ein. Allgemeiner, über ganze Gebiete hin, dehnte sich der Gebrauch erst aus, als die kirchliche Gesetzgebung ihn empfahl und anordnete. Für zahlreiche evangelische Lande enthalten die Kirchenordnungen aus der Mitte des 16. Jahrhunderts derartige Vorschriften 1 ); sie wirkten dann auch anregend auf Nachbargebiete, wo es solche Bestimmungen noch nicht gab. Die katholische Kirche endlich schloß sich auf dem Konzil zu Trient 1563 an, wo ihre Vertreter in der 24. Sitzung die Pfarrer anwiesen, die Getauften und Getrauten aufzuzeichnen und solche Register sorgfältig aufzubewahren. So hat sich im 16. Jahrhundert die Kirchenbuchsführung im evangelischen und katholischen Deutschland eingebürgert.

In Meklenburg hat die revidirte Kirchenordnung von 1602 2 ) zuerst die Kirchenbücher erwähnt und ihre Anlegung befohlen. Sie besagt S. 219;

" Die Gevattern sollen Zeugen sein von der christlichen und wahrhaftigen Taufe des Kindes, welches auch zu unseren Zeiten, sonderlich um der Wiedertäufer willen, von Nöten ist, die da fürgeben, sie wissen nicht, ob sie getauft sind oder nicht. Derhalben auch die Prediger oder Küster die Namen aller Kinder, so getauft werden, und ihrer Gevattern, in gewisse Register zu allerhand Nachrichtung verzeichnen sollen, wie diese Gewohnheit auch in anderen Kirchen Augsburgischer Confession gehalten wird," und S. 255:

"Es sollen auch die Pastores fremde und unbekannte Leute oder Landläufer, die von ihnen getrauet zu sein begehren, nicht leicht-


1) Zusammen stellung bei Richter, Evangelische Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts. Weimar 1846. II, S. 518.
2) Revidirte Kirchen ordnung. Rostock 1602.
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fertig hintrauen, sondern guten Bericht und Bescheid aller Umstände und Gelegenheit von ihnen fordern im Beisein zweier oder dreier anderer Personen als Zeugen, und denselbigen Bericht sammt den Namen gedachter Leute sollen die Pastores ihrem Superintendenten zuschicken und sein Bedenken und Antwort darauf erwarten." " Wie sie auch sonsten alle Namen des Bräutigams und Braut, die aus ihren Pfarrleuten von ihnen getrauet werden, in ein gewiß Buch verzeichnen sollen " und S. 228:

"So sol auch ein jeder Pfarrherr und Prediger auf seine Zuhörer gute Acht geben, wer zu Tische des Herrn gehet oder nicht und zu mehrerer Nachrichtung die Namen der Beichtkinder in ein sonderlich Register verzeichnen."

Die Kirchenordnungen von 1540 1 ), 1552 2 ) und 1557 3 ) hatten ähnliche Bestimmungen noch nicht aufgenommen; Meklenburg folgt also staatlicherseits erst ziemlich spät dem Beispiel, das ihm von Süddeutschland gegeben wurde. Dagegen haben wir auch in Meklenburg aus dem 16. Jahrhundert Beispiele dafür, daß man in einzelnen Gemeinden schon damals Kirchenbuchsregister in Gebrauch hatte. In Rövershagen beginnen Tauf=, Trau= und Sterberegister schon 1580. In Teutenwinkel, wo man früher das älteste Kirchenbuch im Lande vermuthete, reicht ein Einnahmebuch bis 1562 zurück, das angefüllt ist mit Bemerkungen über den Perfonenstand der Gemeinde - es ist also einem Kirchenbuch, abgesehen von der Art und Weise der Aufzeichnung, gleich zu achten. Freilich für die Reihe der 15 ältesten Kirchenbücher, die man in Sigmaringen festzustellen unternahm, kann Meklenburg keinen Vertreter stellen. Wohl aber ist zu vermuthen, daß in Meklenburg schon die Prediger, die als Pioniere des neu erwachten deutschen Geisteslebens die Reformation ins Land trugen, alle die Segnungen mitgebracht haben, die jene in Süd= und Mitteldeutschland bereits gezeitigt hatte, und nicht zuletzt den Gebrauch der Kirchenbücher. War aber der Anfang einmal gemacht, und hatte man sich von dem Nutzen der Kirchenbücher überzeugt, so war es natürlich, daß die übrigen dem Beispiel folgten. Im 17. Jahrhundert werden fast in allen Gemeinden des Landes Kirchenbücher gewesen sein. Daß sie aus vielen nicht auf uns gekommen sind, ist veranlaßt durch die überaus zahlreichen Pfarrhausbrände (s. unten die Bem. beiden einzelnen Kirchen) und durch die Kriege und Truppendurchzüge im 17. Jahrhundert.


1) Kerken=Ordeninghe. Rostock 1540.
2) Kirchenordnung. Witteberg 1552.
3) Kerckenordeninge. Rostock 1557.
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Nur leicht aus Fachwerk aufgebaut und mit Stroh gedeckt auch ohne die nöthigen Sicherheitsmaßregeln beim Herd, bot das Pfarrhaus jedem Feuer nur ein zu günstiges Feld, sich auszubreiten. In den Acten des Archives sind zahlreiche Berichte von Pastoren aufbewahrt, in denen sie das ganze Elend schildern, das ein solcher Brand über sie hereingebracht hat. In den meisten Fällen retten sie nur für ihre Familie und das Vieh das nackte Leben und lassen alles andere untergehen , wie es gerade will. Nur seIten haben die Pastoren den Versuch gemacht, das Pfarrarchiv, das sich häufig in einer Lade auf dem Hausboden befand, zu retten; aber gewöhnlich blieb der Versuch ohne Erfolg, weil er nicht frühzeitig oder nicht kräftig genug unternommen war. Ein Verständniß des Werthes solcher Aufzeichnungen für spätere Geschlechter, die in älterer Zeit vielfach nur durch die Kirchenbücher mit der Vergangenheit verbunden wurden, kann für diese Zeit noch nicht vorausgesetzt werden.

Die Leiden Meklenburgs während des 30 jährigen Krieges sind bekannt. In den Jahren 1637 - 38 und 1643 - 44 wurde das Land durch Einquartirungen, Requisitionen und Plünderungen der Schweden wie der Kaiserlichen und durch Hungersnoth und Pest fast einer Einöde gleich gemacht. Es ist verständlich, wenn in einer solchen Zeit die Kirchenbuchsführung in vielen Orten fast ganz ruhte. Die Schicksale der Kirchenbücher in dieser Periode haben manche Pastoren zu Beginn der nach dem Kriege wieder begonnenen Verzeichnisse niedergelegt oder sonst mitgetheilt. Aus Leussow schreibt Pastor Hoyer an den Grabower Amtmann, er habe 1636 beim Antritt seines Dienstes kein Kirchenbuch vorgefunden, dann bis 1650 theils im Exil gelebt, theils seine Aufzeichnungen bei Durchzügen der Soldaten wieder verloren und erst nach dem Kriege wieder regelmäßig eingetragen. Im Kirchenbuchs=Extract von Groß=Laasch 1640-1650 heißt es, daß ein 1581 beginnendes Kirchenbuch " per violentiam militum in der großen gefehrlichen Krieges=Unruhe vorfellet und von Abhänden kommen. - - -

Aber auch nach dem westphälischen Frieden fand Meklenburg nicht, wie viele andere Theile Deutschlands, sogleich Ruhe. Wismar, das 1648 den Schweden abgetreten war und ihnen vielfach als Stützpunkt für ihre Kriegsoperationen diente, bildete den Anlaß zu steten Beunruhigungen. 1657 nahm der Schwedenkönig Karl X., als er von Polen nach Holstein zog, seinen Weg längs der Ostseeküste durch Meklenburg, 1668 passirten schwedische Truppen auf dem Marsche von Pommern nach dem holländischen Kriegsschauplatz das Land und nach der Schlacht bei Fehrbellin 1675 wurde Meklenburg von Schweden, Brandenburgern, Dänen, Lüneburgern, Münster-

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schen und Kaiser1ichen in gleicher Weise heimgesucht. Auch zu diesen Zeiten sind manche Kirchenbücher verloren gegangen. (Siehe unten die Bemerkungen zu den einzelnen Kirchen.)

Als der 30 jährige Krieg ausgetobt hatte, ließ Herzog Adolf Friedrich 1650 1 ) die alte Kirchenordnung revidiren und neu herausgeben. Er begründete dies damit, daß die alte Kirchenordnung bei so zerrütteten Zeiten in keinem öffentlichen Buchladen und bei sehr vielen Kirchen nicht mehr völlig und unbeschädigt zu finden gewesen. Die Kirchenordnung von 1650 nimmt die Bestimmungen über die Kirchenbücher aus der Ordnung von 1602 unverändert auf und fügt auch ihrerseits keine Bestimmungen über die Begräbnißregister an. Die Anlage der Begräbnißregister zu empfehlen, blieb Visitationen und Synoden für die einzelnen Superintendenturen überlassen. Sehr interessant ist das Protokoll einer Generalsynode des Güstrower und Rostocker Kreises von 1659 2 ). Auf dieser Versammlung erkundigte sich der Superintendent Daniel Janus in Gegenwart des Herzogs Gustav Adolf und seiner Räthe auch nach der Kirchenbuchsführung. In Frage und Antwort liegen hier die Besprechungen vor: 3 )

"Super.: An habeant libros, in quibus inscripti sunt baptizati? Responderunt unus et alter, libros veteres injuria belli esse perditos.

Super.: An alii per incuriam intermittant?

Ergo admoniti sunt Pastores, ut consignent nomina, ob justas causas in ord. Eccles. p. 219. -

Herr Superintendens befragte latinis verbis, uti omnia, die Anwesende ferner, ob auch alle newe Braudtleute in ein sonderlich Kirchenbuch verzeichnet würden vermuge Kirchen=Ordnung p. 255.

Ferner ist discurriret de Copulandis.

Pastores sollen gewiße Bücher machen, darin sie deren Nahmen verzeichnen, de Ordin. Eccles. - - -

Herr Superintendens zeigte ferner an, daß sie auch ein gewißes Buch, darin der Verstorbenen Nahmen geschrieben werden, machen solten, sonderlich der Frembden halber, damit die Ihrigen davon Nachricht, umb Zank uber der Erbschafft zu verhüten, haben mügen.

Imgleichen solten sie ein gewißes Register der Confitenten vermuge der Kirchenordnung p. 228 haben, daraus sie der Zuhörer Fleiß und Sorgfalt in Nießung des H. Nachtmals sehen könten.


1) Revidirte Kirchenordnung. Lüneburg 1650.
2) Protocollum wegen des Güstrowschen und Rostocker Districts gehaltenen General=Synodi. Vom 14. bis den 18. Junii Ao. 1659. Schwerin 1883.
3) Protokoll S. 9 ff.
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Anwesende Geistligkeit: Sie hetten solche Bucher, und die sie nicht hetten, wolten weIche machen."

Ebenfalls zu Güstrow fanden am 15. Mai 1694 ,Kommissionsberathungen statt, die die Verbesserung bes Kirchenetats zur Aufgabe hatten. Bei dieser Gelegenheit wird besonders auf die Nothwendigkeit fortlaufender Eintragungen in die Kichenbücher hingewiesen sein, denn an demselben Tage erläßt Herzog Gustav Adolf mit Bezugnahme auf Punkt 36 - 43 der Verhandlungen eine Verordnung, die den Nachdruck darauf legt, daß die Kirchenbücher allezeit von den Nachfolgern continuirt würden. 1 )

Die Führung von Confirmandenregistern wurde staatlicherseits erst durch eine Circularverordnung vom 11. September 1815 bestimmt. 2 )

Damit ist die Gesetzgebung für die Kirchenbücher im Wesentlichen abgeschlossen. Was es noch an Verfügungen giebt, das bezieht sich auf Vervollständigung und Verbesserung der Eintragungen, auf Anlage von alphabetischen Registern u. a. Diese Verfügungen sind für die Kirchenbuchführung außerordentlich wichtig, geben aber über ihre Entstehung nichts Neues und können daher hier mit Fug und Recht fortgelassen werden. Die nöthigen Nachweise finden sich in den bekannten kirchlichen Gesetzsammlungen. 3 )

Schon im vorigen Jahrhundert machte sich in den leitenden Kreisen Meklenburgs das Gefühl geltend, es seien die Kirchenbücher gegen Verlust nicht hinlänglich geschützt. Nicht nur, daß Brände der Pfarrhäuser und Kriege ihre Reihen lichteten, manches werthvolle Kirchenbuch ließen auch die Pastoren im Gerümpel des Pfarrhausbodens verkommen. In einem Falle läßt sich sogar als wahrscheinlich nachweisen, daß ein Kirchenbuch, das Grevesmühlener Sterberegiser von 1741-1785, beim Ableben eines Pastoren mit seinen Büchern zum Auktionator wanderte und so verloren ging. Man versuchte eine Abhülfe auf zweierlei Art, zunächst durch Einforderung von Abschriften der Kirchenbuchseintragungen und neuerdings auch durch Einforderung der älteren Originale an das Archiv.


1) Neue Sammlung mecklenburgischer Landesgesetze. Schwerin 1770. 1. Theil, 3. Stück, S. 135.
2) Ackermann, Kl. kirchliche Gesetzsammlung von 1797-1820. Schwerin 1820, S. 27.
3) Ackermann, S. 25 - 27. Gesenius, Kirchliche Gesetzsammlung von 1820-1838. Parchim und Ludwigslust 1839, S. 81 - 83, und Gesenius, Fortgesetzte kirchliche Gesetzsammlung 1839-1847. Ebendas. 1847, S.68 - 70. Krüger, Currenden=Verordnungen für Mecklenburg=Schwerin von 1847 - 1885 .Wismar 1886, S. 121 - 150. Millies, Circular=Verordnungen des O.=K.=R. Schwerin 1895. - Für die ältere Zeit dient Siggelkow, Handbuch des Meklenburgischen Kirchen= und Pastoralrechts.
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Bereits aus dem Jahre 1704 und den darauf folgenden Jahren sind jährliche Extracte aus den Kirchenbüchern, die inhaltlich den Originaleintragungen genau entsprachen, sogenannte Spezifikationen, angefertigt und eingesandt worden. Nicht wenige von ihnen befinden sich jetzt noch im Archiv. Einen dauernden Erfolg hat jedoch die Verordnung zu ihrer Einlieferung, die im Zusammenhang mit den Beichtkinderverzeichnissen von 1704 erlassen sein wird, nicht gehabt; wenigstens reichen die im Archive aufbewahrten Extracte über 1708 nicht hinaus. Erst 1784 nahm man die Angelegenheit wieder auf. Am 15 März jenes Jahres wurde ein eingehendes Schwerinsches Rescript an die Ritter= und Landschaft wegen Sicherstellung der Kirchenbuchseintragungen erlassen. 1 ) Danach sollte aus jedem Kirchenbuch ein beglaubigter Extract der Geborenen, Copulirten und Gestorbenen jährlich eingesandt werden. Diese Auszüge sollten denselben Wortlaut haben, wie das Kirchenbuch, damit sie bei etwaigem Verlust des Originals gleichwerthig an seine Stelle treten könnten. Weiter wurde vorgeschlagen, daß von den älteren Jahrgängen binnen Jahresfrist eine eigenhändige Abschrift mit Besiegelung und Unterschrift durch die Pastoren einzusenden sei. Die Bedenken der Ritterschaft und Landschaft und die Berücksichtigung ihrer Wünsche zögerten die Veröffentlichung eines darauf bezüglichen Erlasses bis 1786 hin; erst der Verlust des Uelitzer Kirchenbuchs durch Feuer am 4. Mai 1786 hatte wieder ein herzogliches Rescript zur Folge, das den baldigen Bericht des Regierungskollegs über den Fortgang der Angelegenheit einfordert. Endlich am 8. Juni desselben Jahres erging eine Cirkularverordnung an die Superintendenten. 2 ) Sie nahm die Bestimmungen des 1784er Rescripts im Wesentlichen unverändert in sich auf, sprach jedoch auch den ritter= und landschaftlichen Patronen einen jährlichen Extract und eine Abschrift des Kirchenbuchs bis 1786 zu.

Als practisch und ausführbar erwies sich die Einforderung der jährlichen Extracte; schwieriger zeigte sich die Ausführung der zweiten Bestimmung. Wenn man aus den häufig ungenauen Angaben Cleemanns 3 ) Schlüsse ziehen darf, so sind in das Parchimer Superintendentur=Archiv nur sehr wenige Abschriften des ganzen Kirchenbuchs vor 1786 eingesandt worden; in das Schweriner Superintendentur=Archiv haben nachweislich nur Wittenförden und Hohen=Viecheln eine Abschrift ihres ganzen Kirchenbuchs seit 1645


1) Archivacten, Gen. Eccl. rubr. Kirchenbücher.
2) (Deiters), Handbuch der im Großherzogthum Mecklenburg=Schwerin geltenden Kirchengesetze bis Ende 1837. Wismar 1839. Nr. 98.
3) Cleemann, Syllabus Parchimensium. Parchim 1809.
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resp. 1713 eingeliefert. Zu verwundern ist es nicht, wenn man bedenkt, daß damit den Pastoren großer Gemeinden eine Arbeitslast aufgebürdet wurde, deren Umfang man auch nicht im Entferntesten geahnt hatte, aber auch zu bedauern ist es nicht sehr, da besonders für die ältere Zeit die Abschriften in Folge der schwer lesbaren Schriftzüge ungenau zu werden versprachen. Diese Umstände und die zahlreich nach 1786 einlaufenden Gesuche von Pastoren 1 ), sie von diesem Auftrage zu entbinden, hatten einen Erlaß des Herzogs vom 3. Januar 1787 1 ) zur FoIge, der sich mit Abschriften von 1740 incl. an für zufrieden erklärte. Diese sind dann vollständig an die Superintendentur=Archive eingesandt.

Erst in diesem Jahrhundert wurde für die Erhaltung der Kirchenbücher vor 1740 Sorge getragen. Die Veranlassung dazu gab die Nachforschung nach einem vermißten, angeblich bis 1750 hinaufreichenden Satower Kirchenbuch. Die Erfolglosigkeit dieser Nachforschung hatte zur Folge, daß das Archiv am 23. November 1874, 2 ) um ähnlichen Fällen vorzubeugen, die Einlieferung der Kirchenbücher des 17. und 18. Jahrhunderts, die abgeschlossen und somit aus dem täglichen Gebrauch gekommen wären, an das Archiv beantragte. Der Oberkirchenrath ging bereitwillig darauf ein, setzte jedoch in seinem Erlaß an die Superintendenten vom 18. December 1874 3 ) als Grenze für die Ablieferung das Jahr 1750 fest. In der Folgezeit haben sämmtliche Pfarren Großherzoglichen Patronats ihre bis 1750 abgeschlossenen Kirchenbücher eingesandt, auch manche ritterschaftliche Kirchenpatrone zur Einlieferung ihre Zustimmung gegeben, so daß jetzt im Archiv die älteren Kirchenbücher von 86 Pfarren aufbewahrt werden.

Mit diesen Anordnungen hatte man für die Sicherstellung der Kirchenbücher gethan, was sich vor der Hand thun ließ. Für eine Bearbeitung und Benutzung des Materials reichten jedoch die bisherigen Maßregeln noch nicht aus. Man war nicht einmal im Stande, aus den in dieser Sache eingegangenen Berichten der Superintendenten ein Verzeichniß der vorhandenen alten Kirchenbücher aufzustellen.

Die Sigmaringer Verhandlungen von 1891 haben auch in Meklenburg die Frage von Neuem in Fluß gebracht, und auch hier den Wunsch nach einer Zusammenstellung des gesammten Materials rege gemacht. Auf Antrag des Archivs verstand sich der Oberkirchenrath Anfang 1893 bereitwilligst dazu, Fragebogen an die Pastoren zu senden und eine genaue Beschreibung der auf den


1) Oberkirchenrathsacten.
1) Oberkirchenrathsacten.
2) Archivacten, Gen. Eccl. rubr. Kirchen bücher.
3) Millies, Circular=Verordnungen, Nr. 138.
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Pfarren befindlichen Register einzuholen. Auf Grund der eingegangenen Antworten kann man die ältesten Kirchenbücher Meklenburgs zusammenstellen. Das Resultat ist Folgendes:

Das älteste Kirchenbuch, das von Rövershagen, beginnt 1580. Von 1580-1637/38 beginnen 10 Kirchenbücher: Petschow 1606, Börzow 1612, Ribnitz Stadt 1622, Gadebusch 1626, Wamckow 1630, Malchin St. Joh. 1631, Belitz 1632, Serrahn 1633, Güstrow Dom 1634, Dömitz 1635.

Von 1637/38 - 1643/44 beginnen 15 Kirchenbücher: Grambow 1639, Kalkhorst 1639, Parkentin 1639, Hohen=Sprenz 1639, Biestow 1640, Grabow 1640, Jabel (Pr. Malchow) 1640, Groß=Laasch 1640 , Roggenstorf 1640, Lohmen 1641, Rehna 1641, Retschow 1641, Lanken 1643, Wattmannshagen 1643, Wismar St. Nicolai 1643.

Von 1643/44 -1699 setzen ein 197 Kirchenbücher; die übrigen Kirchenbücher fangen 1700 und später an.

Interessant ist aus dieser Zusammenstellung besonders, einmal daß auch Meklenburg ein Kirchenbuch aus dem 16. Jahrhundert besitzt und andererseits, daß der 30 jährige Krieg in unserem engeren Vaterlande nicht so völlig mit den Kirchenbüchern aufgeräumt hat, wie bisher vielfach angenommen wurde.

Das folgende Verzeichniß will alle Nachrichten in sich aufnehmen, die sich theils aus den Fragebogen, theils aus den Archiv= und Oberkirchenraths=Acten, theils aus gedruckten Quellen haben ermitteln lassen. Daß es in solcher Vollständigkeit hat aufgestellt werden können, ist, abgesehen von der wesentlichen Unterstützung seitens des Oberkirchenraths, nicht am Wenigsten der unermüdlichen Hülfe der Pastoren des Landes zu verdanken. Diese haben es sich nicht verdrießen lassen, auch wenn mehrfache Nachfragen vom Archive aus nothwendig wurden, um die bisweilen ungenauen und unvollständigen Angaben im Fragebogen zu berichtigen, stets von Neuem bereitwillig Auskunft zu geben. Wenn trotzdem unbedeutende Fehler in den Angaben geblieben find, und daran ist wohl nicht zu zweifeln, so muß es der Zukunft vorbehalten bleiben, diese zu verbessern. Es werde aber an dieser Stelle die Bitte an die Pastoren ausgesprochen, etwaige Abweichungen, die sich bei nochmaliger Vergleichung der Originale mit den Angaben dieser Zusammenstellung ergeben, dem Großherzoglichen Geheimen und Haupt=Archiv mitzutheilen. Es wird beabsichtigt, diese in einem späteren Nachtrage zu veröffentlichen.

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Der jetzige Bestand an Kirchenbüchern.

Abkürzungen.

B. = Begräbnißregister. Pa. = Superintendentur Parchim.
Bem. = Bemerkungen. Pf. = Pfarre.
Cfm.= Confirmandenregister. Pr. = Präpositur.
Cm. = Communikantenregister. Ro. = Superintendentur Rostock.
Do. = Superintendentur Doberan. Sch. = Superintendentur Schwerin.
Gü. = Superintendentur Güstrow.         T. = Taufregister.
HN. = Historische Notizen. Tr. = Trauregister.
Ma. = Superintendentur Malchin. Wi. = Superintendentur Wismar.
O.=K.=R. = Oberkirchenrath.

Die Zahlen hinter T., Tr. , B., Cm. und Cfm. bedeuten das Anfangsjahr des Registers.

Ahrensberg, Pr. Penzlin, Ma.

T. 1681. Tr. 1679. B. 1680. Cfm. 1802.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Etwa vorhanden gewesene ältere Register sind im Brande vom 19. Febr. 1679 zu Grunde gegangen. (Cleemann, Syll. Güstr. Sp. 9.)

Althof , Pf. Doberan, Pr. Doberan, Do.

T. 1888, 1. Oct. Tr. 1888, 1. Oct. B. 1888, 1. Oct. Cfm. 1888, 1. Oct.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Aufzeichnungen für Althof vor 1888, 1. Oct. in Parkentin.

Ankershagen (Möllenhagen) Pr. Penzlin, Ma.

T. 1676-1754 Archiv), 1754 (Pfarre. Tr. 1679-1755 (Archiv), 1756 (Pfarre). B. 1676-1758 (Archiv), 1759 (Pfarre).

Cm. 1680 - 1742 (Archiv), 1743 - 1799 (Pfarre). Cfm. 1804 (Pfarre)

HN. Im Kirchenbuch II. eine Chronik des Kirchspiels von 1692-1786 (Archiv).

Bem. 1) Im Archiv befinden sich 2 Kirchenbücher, I. von 1676-1693, II. von 1692-1758. 2) Auf der Pfarre Ankershagen befinden sich 2 alte Kirchenbücher, eins von 1754-1786, das andere von 1787-1802. Bis 1802 sind die Register von Ankershagen, Möllenhagen und (seit 1783) auch von Rumpshagen vereinigt geführt. 3) Vom Jahre 1803 an beginnen die Kirchenregister für Ankershagen und Möllenhagen in drei Theilen, und zwar enthält der erste Theil von 1803-1847 die in Ankers-

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hagen und Möllenhagen Getauften, Copulirten, Beerdigten und Confirmirten, der zweite Theil die vom Jahre 1848 an Copulirten, Beerdigten und Confirmirten, der dritte Theil die von 1848 an Getauften. Vom Jahre 1803 an beginnen die Kirchenregister für Rumpshagen in zwei Theilen; der erste Theil von 1803-1847 enthält die zu Rumpshagen Getauften, Copulirten, Begrabenen und Confirmirten, der zweite Theil die von 1848 an Getauften, Copulirten, Begrabenen und Confirmirten. Die Communikantenregister von 1743-1799 enthalten die Communikanten nach Namen und Zahl. (Schreiben des Pastors Becker an das Archiv vom 12. April 1893.)

Bäbelin, Pf. Neukloster Pr. Wismar, Wi.

T. 1694-1870 (Neukloster), 1870 (Kirch=Mulsow). Lücke:1761 1769. Tr. 1728-1870 (Neukloster) ,1870 (K -Mulsow).Lücke: 1761-1769. B. 1728-1870 (Neukloster) ,1870 (Kirch=Mulsow). Lücke: 1761-1769. Cfm. 1802-1870 (Neukloster)1870 (Kirch=Mulsow).

Bem. Bäbelin wird z. Z. vom Pastor in Kirch=Mulsow verwaltet.

Badendiek (Kirch=Rosin), Pr. Krakow, Gü.

T. 1774. Lückenhaft 1774-1776. Tr. 1774. Lückenhaft 1774 1776. B. 1774. Lückenhaft 1774 1776. Cfm. 1774. Lückenhaft 1774-1776, 1800.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Am 13. December 1774 wurde das Pfarrhaus eingeäschert; dabei sind wahrscheinlich die vorhandenen Kirchenbücher verloren gegangen. (Archivacten, Eccl. Badendiek, Pfarrbau.) 3) Das älteste Kirchenbuch auf der Pfarre reicht vom ersten Advent 1774 bis 31. December 1799.

Bakendorf, Pf. Gammelin, Pr. Hagenow, Sch.

T. 1689-1844 (Hagenow)' 1844 (Gammelin). Lücke:1743-1747. Tr. 1689- 1844 (Hagenow), 1844 (Gammelin). Lücke: 1743-1747. B. 1689-1844 (Hagenow) 1844 (Gammelin). Lücke: 1743-1747. Cfm. 1828-1844 (Hagenow), 1844 (Gammelin).

Bem. Die Eintragungen bis 1844 befinden sich im Hagenower Kirchenbuch.

Balow , Filialkirche, s. Dambeck, Pr. Neustadt.

Banzkow , Filialkirche, s. Plate.

Barkow (Broock), Pr. Lübz, Pa.

T. 1766, 18. November. Lücke: 1817, 1. Januar -15 October. Tr. 1766, 21. November. Lücke: 1810-1817. B. 1766, 20. November. Lücke: 1810 1817. Cfm. 1819.

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Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) " Wodurch ein älteres Kirchenbuch verloren gegangen sein könnte, ist auf der Pfarre nicht bekannt. Ein Pfarrhausbrand hat Mitte des 18. Jahrhunderts nicht stattgefunden; das alte Pfarrhaus, das einzige Wohnhaus, welches im 30 jährigen Kriege erhalten geblieben ist, später als Scheune benutzt, ist erst vor ca. 30 Jahren abgebrannt." (Brief des Pastors Dolberg an das Archiv vom 19. Juli 1893.) 3) 1636 scheint ein Kirchenbuch vorhanden gewesen zu sein. Im Kirchenrechnungsbuch von Barkow im Archive findet sich zu Anfang folgende Notiz: Anno 1636 am 16. Sontage nach Trinitatis wurden wier im Dorff von einer kayserlichen Suadron Traguner uberfallen undt nachdeme sie den Pastorn durch Beengstigung undt ausgestandener große Marter undt Pein bis auf den Tod verderbet - - - haben sie Kirch undt beide Gerbkammerthuren aufgebrochen - - - alles Kirchengelt weckgenommen, item dieKirchenbucher - - - in summa die Kirch behielt nichtes." 4) Zwei neue Kirchenbücher l658 von den Kurbrandenburgischen weggenommen (Barkower Kirchenrechnungsbuch.) 5) Bei einer Revision ber Kirchenbücher am 27. April 1825 durch den Superintendenten. Flörke - zu Parchim haben sich vorgefunden: I. Ein Kirchenbuch in 8( mit den

Getauften, Kopulirten und Gestorbenen von 1766 an : a. Getaufte 1766, 18. November - 1768, 1. April; b. Kopulirte 1766, 21. November 1767, 6. November; c. Gestorbene 1766, 20. November - 1768, 6. Mai. II. Ein Buch in Folio, enthaltend: a. Getaufte 1768, 8. Mai - 1795, 14. December; b. Kopulirte 1768, 5. August bis 1795, 15. Mai; c. Gestorbene 1768, 18. November - 1795, 23. Juni. III. 1795-1817 finden sich 22 Rollen, jede von der Länge eines Octavblattes, mit einem Bindfaden zusammengebunden

und bezeichnet mit der Zahl 1796, 1797 etc. . Sie enthalten nur die Getauften unvollständig, bestehen aus einzelnen Zetteln, theils mit Tinte, theils mit Bleifeder auf Brieffragmente und andere Papierstücke geschrieben. IV. Dazu fanden sich die richtig vidimirten Dupla der Jahrgänge 1801 1806, die im Sup.=Archiv fehlen. V. Von 1817 an hat der Küster Perlin in einen. Folianten verzeichnet: - a. Geborene 1817, 15. October 1818, 26. September; b. Kopulirte 1817, 17. October - 1818, 21. Januar; c. Verstorbene 1817, 6. November 1818, 16. October. Dies ist dann vom Pastor Plahn fortgesetzt. Es wird verordnet, die Jahrgänge 1796 1809 aus dem Sup.=Archiv und den Duplis auf der Pfarre zu ergänzen, 1810 bis 1817 möglichst genau aus den Zetteln zusammenzustellen. (Bericht des Sup. Flörke an den Großherzog vom 10. Mai 1825 und Verordnung daraus s. O.=K.=R.=Acten, Sicherung der Kirchenbücher, fasc. II.)

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Barnin , Filialkirche, s. Crivitz.

Basedow , Pr. Malchin, Ma.

T. 1766, 30. September. Tr. 1766, 10. October. B. 1766,1. October. Cfm. 1784.

HN. Im Sterberegister über die Beerdigung von Gliedern der gräslich Hahnschen Familie aus den Jahren 1790, 1801, 1803, 1805. Aus dem Jahre 1817 eine längere Notiz über die Feier des Reformationsfestes.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die Pfarre brannte am 29. September 1766 ab. Dabei gingen die vorhandenen Register zu Grunde. (Archivacten, Eccl. Basedow, Kirchen= u. Pfarrbau.)

Basse , Pr. Gnoien, Gü.

T. 1671. Die Eintragungen 1706, April - 1709, October sind zur Hälfte abgerissen. Tr. 1671. B. 1671. Cm. 1887/88. Cfm. 1673. Lücken: 1706-1715, 1759-1788, 1789-1815.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die Genehmigung zur Einsendung des ältesten Kirchenbuches ist vom Compatron verweigert. (Bericht des Superintendenten Polstorff vom 23. October 1875.)

Baumgarten . Pr. Bützow, Gü.

T. 1690 Tr. 1777. B. 1777. Cfm. 1800.

Bem. 1) Die Register sind aus der Pfarre. 2) Ein Kirchenbuch, das bis 1832 reicht, ist vom Pastor Günther an das Archiv eingesandt, aber auf Anweisung des Superintendenten Polstorff wieder zurückgefordert worden. (Bericht des Superintendenten Polstorff vom8. Mai 1875.) 3) Das unter 2) erwähnte Kirchenbuch enthältTaufregister van 1790 - 1787. Trau= und Begräbnißregister1771- 1787. Confirmandenregister 1800 1832 (ArchivactenMandata receptionis F. F. II. 376.) 4) Von 1690-1703 ist sicher auch ein Trauregister und Begräbnißregister vorhanden gewesen, vermuthlich aus der ganzen Zeit von 1690 1777. (Archivacten, Beichtkinderverzeichniß von 1705.)

Beidenborf , Pr. Mecklenburg, Sch.

T. 1654 1718 (Archiv), 1718 (Pfarre) Tr. 1654 1754. (Archiv), 1756 (Pfarre). B. 1654 1783 (Archiv), 1784 (Pfarre).Lücke: 1742-1744. Cfm. 1764 (Pfarre).

HN. Im Kirchenbuch von 1654 1783 ein Verzeichniß der Eingepfarrten des Kirchspiels Beidendorf von 1654 (Archiv.)

Belitz , Pr. Teterow, Gü.

T. 1632. Lücken : 1637-1639 September und 1766, April - 1772, October. Tr. 1632. Lücken : 1637 - 1639, September

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und 1766, April-1772, October. B. 1632. Lücken: 1637-1639, September und 1766, April - 1772, October. Cm. finden fich zerstreut in den Kirchenbüchern. Cfm. 1669. Lücke: 1756-1772.

HN. Es finden sich einzelne kürzere historische Notizen.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Bellin . Pr. Krakow, Gü.

T. 1738. Tr. 1738. B. 1738. Cfm. 1801.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Below , Filialkirche, s. Techentin.

Beuthen (Passow und Weisin), Pr. Lübz, Pa.

T. 1673. 1824 - 1852 ungenau. Tr. 1672. Lücke: 1700-1703. B. 1696. Cfm. 1816.

HN. Eine Beschreibung der Präsentation und der Wahl desP. Drosten 1757.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Ein Kirchenbuch von 1659, 10. October, an, das Cleemann im Syll. Güstr. Sp. 56 kennt, giebt es weder auf der Pfarrregistratur noch beim Patron. (Pastor Ehlers ans Archiv vom 19. Juni 1893.)

Bentwisch , Pr. Ribnitz, Do.

T. 1727-1743 (Archiv), 1743 (Pfarre). Tr. 1743 (Pfarre.).B. 1778 (Pfarre). Cfm. 1778 (Pfarre).

Bem. Die Pfarre brannte am 13. März 1727 ab; dabei ging das vorhandene Taufregister verloren. (Im Kirchenbuch von 1727-1743.) 2) Die auf das eingesandte Kirchenbuch folgenden -Kirchenbücher schließen mit 1777. (Archivacten, Mandata receptionis F. F. II. 350.)

Benzin , Pf. Lübz, Pr. Lübz, Pa.

T. 1731-1786 (Sup.=Archiv) 1786, 23. September (Pfarre). Tr. 1759 (Pfarre). B. 1762 (Pfarre). Cfm. 1816, gemeinsam mit Lübz (Pfarre).

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) In dem im Archiv befindlichen Lübzer Kirchenbuch von 1673-1750 finden sich keine Eintragungen für Benzin, die durch die Beifügung "aus Benzin" kenntlich wären. Dagegen sind Ruthener Eintragungen dort aufgenommen. 3) Benzin gehörte stets zu Lübz. Ebenso wie in Lutheran werden auch in Benzin ältere Register vom Küster geführt und später verloren gegangen sein.

Berendshagen , Pr. Buckow, Do.

T. 1652, 5. Juli. Lücke: 1658-1661. Tr. 1652, 11. (12.) Juli. Lücke: 1657-1662. B. 1652, 17. Februar. Lücke: 1658 - 1661. Cfm. 1774. Lücken: 1805-1818, 1822-1827.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

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Bernitt , Pr. Bukow, Do.

T. 1659-1732 (Archiv), 1739 (Pfarre). Lücken: 1730-1732,1732-1739. Tr. 1659-1732 (Archiv), 1739 (Pfarre). Lücken:1730-1732, 1732-1739. B. 1659-1732 (Archiv), 1739 (Pfarre). Lücken: 1730 - 1732, 1732-1739, 1752-1758. Cfm. 1805 (Pfarre).

Bem. Das Kirchenbuch von 1659-1732 wurde auf Befehl des Herzogs Carl Leopold von dem Rector Zastrow in Bützow, der es mit anderen Kirchensachen in Gewahrsam hatte, 1735 an die Regierungskanzlei eingesandt. (Archivacten, Eccl. Bernitt, - Kirchenrechnungen, und Cleemann, Syll. Güstr., Spalte 61.)

Bibow , combinirte Mutterkirche, s. Tempzin.

Biendorf , Pr. Bukow, Do.

T. 1776 (Pfarre). Tr. 1776 (Pfarre). B. 1776 (Pfarre). Cfm. 1770-1773 (Russow), 1783 (Pfarre). Bis 1815 nicht regelmäßig.

HN. Notizen und Bemerkungen betr. Familienmitglieder einzelner Pastoren (Pfarre).

Bem. 1) Am 11. Juni 1776 ist die ganze Pfarre abgebrannt und es sind die gesammten Kirchenschriften mit verbrannt. Das neue Kirchenbuch beginnt mit dem 1. November 1776. (Fragebogen von Biendorf.) 2) Biendorf zeitweise mit Russow combinirt (1770-1773, wie es scheint, und 1863-1873), doch ist beidemal die Kirchenbuchsführung eine getrennte gewesen; nur stehen von 1770-1773 die Biendorfer Confirmanden im Russower Kirchenbuch, weil sie in Russow confirmirt wurden. Im Uebrigen im Russower Kirchenbuch keine Eintragungen für Biendorf. (Fragebogen von Russow.)

Biestow , Pr. Schwaan, Do.

T. 1640-1743 (Archiv), 1744 (Pfarre). Tr. 1640-1743 (Archiv), 1744 (Pfarre). B. 1668-1743 (Archiv), 1744 (Pfarre). 1668-1673 lückenhaft. Cfm. Voll 1745 an die Namen, von 1812 an mit Angabe des Alters (Pfarre).

Bem. 1) Pastor Eggebrecht zu Biestow sagt im Beichtkinderverzeichniß von 1704: " Bitte es mir nicht zu verargen, daß nicht bei allen gesetzt, wenn ehr Sie das erstemahl communiciret haben, weil selbes von Fremden nicht erfahren können und mein Confitenten=Register biß auff Ao. 1700 verleget, daß ichs nicht widerfinden kan" . (Archiv.) 2) Im Kirchenbuch von 1640-1743 ein unvollständiges alphabetisches Namensverzeichniß. (Archiv.)

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Blankenhagen , Pr. Marlow, Do.

T. 1762. Tr. 1762. B. 1762. Cfm. 1816.

HN. Der Pastor Johann Abraham Capobus eröffnet das Kirchenbuch von 1762-1787 mit einer Chronik seiner eigenen Familie von1746-1762. Sodann folgt noch die Familienchronik eines MüllersHingst, der 1762 von dort nach Damgarten verzog.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Beim Brand des Pfarrhauses am 30. Mai 1762 sind alle Kirchenschriften verbrannt. (Archivacten, Eccl. Blankenhagen, Kirchen= und Pfarrbau.) 3) Das älteste vorhandene Kirchenbuch reicht von 1762-1787

Blievenstorf , Filialkirche, s. Brenz.

Blücher , Pr. Boizenburg, Sch.

T. 1668-1700 (Zahrensdorf), 1700 (Blücher). Tr. 1668-1700 (Zahrensdorf), 1700 (Blücher). B. 1668-1700 (Zahrensdorf), 1700 (Blücher). Cfm. 1811 (Blücher).

Bem. Nach dem Tode des Pastors Kundmann zu Zahrensdorf und Blücher am 8. Januar 1700 beginnen Verhandlungen über die Abtrennung der Blücherschen Gemeinde von Zahrensdorf; 1701 wird die Abtrennung genehmigt. (Archivacten, Eccl.Zahrensdorf und Eccl. Blücher, Pfarrbesetzung.)

Boddin , Pr. Gnoien, Gü.

T. 1671. Lücken: 1709-1720, 1723 -1735, 1759-1763,1767-1777, 1786. Tr. 1679. Bis 1723 sehr lückenhaft (Blätter theilweise zerrissen). Lücken: 1723-1735, 1755-1760. B. 1671Lücken: 1706-1722, 1723-1735, 1755-1766, 1786 Cfm.1735. Lücke: 1755-1782.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das älteste Buch mit Kirchenbuchs=Notizen enthielt: Getaufte 1671-1723, Getraute 1679-1723, Gestorbene 1671-1723. Zur Einsendung dieses Buches an das Archiv ist die Zustimmung vom Patron versagt. (Bericht des Sup. Polstorff vom 8. Mai 1875.)

Boek, Pf. Rechlin, Pr. Röbel, Ma.

T. 1765, 19. Februar-1793 (Federow), 1793 (Pfarre) Tr. 1765, 1. November-1793 (Federow), 1793 (Pfarre). B 1765, 28. April-1793 (Federow), 1793 (Pfarre). Cfm. 1766-1793 (Federow), 1851 (Pfarre). Lücke: 1793-1851.

Bem. 1) Bis 1793 gehörte Boek zur Pfarre Federow 2) Für die Zeit vor 1765 s. Federow.

Boitin , Pr. Bützow, Gü.

T. 1740-1750 (Sup.=Archiv), 1751 (Pfarre). Tr. 1740-1750 (Sup.=Archiv), 1751 (Pfarre). B. 1740-1750 (Sup.=

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Archiv), 1751 (Pfarre). Cfm. 1751 (Pfarre). Lücken: 1768-1769, 1794-1814.

Bem. 1) Für Kirchspiel Boitin sind seitdem Brande des alten Pfarrhauses zu Boitin im Jahre 1872 außer dem im Gebrauch befindlichen zwei ältere Kirchenbücher vorhanden. Das Uebrige ist durch Feuer zerstört. 2) Das fehlende Kirchenbuch von 1740-1750 wird durch die Abschriften im Schweriner Sup.=Archiv ersetzt.

Boizenburg , Pr. Boizenburg, Sch.

T. 1657, 2. Januar - 1740, 29. Februar (Archiv), 1740(Pfarre). Tr. 1658, 22. Februar - 1740, 26. Februar (Archiv) 1740 (Pfarre). B. 1740, März (Pfarre). Cfm. 1809 (Pfarre).

HN. Bestellung der Bademutter von 1660-1675 (Archiv).

Borgfeld , Pr. Stavenhagen, Ma.

T. 1703-1704 (Archiv), 1724 (Pfarre). Lücke: 1704-1724 und lückenhaft in der Vacanzzeit 1739-1751 (Röckwitz). Tr.1703-1704 (Archiv), 1724 (Pfarre). Lücke: 1704-1724 undlückenhaft in der Vacanzzeit 1739-1751 (Röckwitz). B. 1703-1704 (Archiv) 1724 (Pfarre). Lücke: 1704-1724 und lückenhaft in der Vacanzzeit 1739-1751 (Röckwitz). Cfm. 1794 (Pfarre).

Bem. 1) Die Aufzeichnungen von 1703-1704 finden sich im Beichtkinderverzeichniß von Fahrenholz 1704. (Archiv.) 2) Ueber die Vacanzzeit von 1739-1751 giebt wenigstens zum Theil das Röckwitzer Kirchenbuch Auskunft, vgl. Röckwitz.

Borkow , Filialkirche, s. Woserin.

Börzow , Pr. Grevesmühlen, Sch.

T. 1612-1713 (Archiv), 1713 (Pfarre). Tr. 1649-1712 (Archiv), 1713 (Pfarre). B. 1649-1713 (Archiv), 1713 (Pfarre). Cm. 1879 (Pfarre). Cfm. 1746 (Pfarre). Lücke: 1785-1809.

Bössow , Pr. Grevesmühlen, Sch.

T. 1740-1773 (Sup.=Archiv), 1774 (Pfarre). Tr. 1740-1774 (Sup.=Archiv) 1775 (Pfarre). B. 1740-1773 (Sup.=Archiv), 1774 (Pfarre). Cfm. 1811 (Pfarre).

Bem. 1) In dem vorhandenen ältesten Kirchenbuch wird eines noch früheren Erwähnung gethan, doch wird dieses bei dem 1847, 8. Juli, durch Blitz erfolgten Brande, der die ganze Pfarre einäscherte, verloren gegangen sein. (Pastor Schulz an das Archiv vom 20. Juli 1893.) 2) Das fehlende Kirchenbuch von 1740-1774 wird durch die Abschriften im Schweriner Sup.=Archiv ersetzt.

Breesen (Pinnow), Pr. Penzlin, Ma.

T. 1707. Lückenhaft: 1717-1723. Tr. 1707. Lückenhaft:1717-1723. B. 1707. Lückenhaft: 1717-1723. Cm. 1872. Cfm. 1724.

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Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die Eintragungen für Woggersin von 1763-1787 im Breesener Kirchenbuch, vgl. Woggersin.

Brenz (Blievenstorf, Stolpe), Pr. Neustadt, Pa.

T. 1787, 15. Juli. Tr. 1787, 5. Juli. B. 1787, 8. Mai. Cfm. 1825.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Vor 1787 kein Kirchenbuch vorhanden. 3) Auf dem ersten Blatt des ältesten Brenzer Kirchenbuches steht: " Da in mehr als 50 Jahren allhier in Brentz kein Kirchenbuch war geführt worden, und auch die älteren Kirchenbücher verloren gegangen sind, ich aber - - - im Jahre 1787 von Nese hierher vocirt - - -, so habe ich - - - das Kirchenbuch mit dem Sonntage Trinitatis angefangen und bis zum 29. März 1800 treulich fortgeführt. An diesem Tage aber schickte Gott, - - -, eine verwüstende Feuersbrunst in unser Dorf, - - -. Und da auch das Pfarrhaus mit abbrannte, so ging auch das Kirchenbuch verloren. Weil aber die Abschriften davon in der Superint. - Registratur zu haben sind, so habe ich dieses wieder in gegenwärtiges Buch abgeschrieben" . Nachschrift: " Vorstehendes hat mein Vorgänger im Amt, der Herr Pastor Märker, geschrieben. K. Goß, Pastor" . (Pastor Willers an das Archiv vom 18. Juli 1893.)

Briggow , Pf. Mölln, Pr. Stavenhagen, Ma.

T. 1704-1736 (Kastorf), 1740-1743 (Archiv), 1751-1754 (Archiv), 1787-1828 (Kastorf), 1829 (Mölln). Tr.1704-1735 (Kastorf),. 1739 (Archiv), 1787-1828 (Kastorf), 1829 (Mölln). B. 1704-1735 (Kastorf), 1787-1828 (Kastorf), 1829 (Mölln). Cm. 1889 (Mölln). Cfm. 1775-1786 (Kastorf), 1800-1828 (Kastorf), 1830 (Mölln).

Bem. 1) 1682 wurde Schwandt und Briggow zu Kastorf gelegt. (Archivacten, Eccl. Kastorf, Filiale.) 2)1692 wird dem Krackewitz zu Briggow befohlen, sich nach Mölln zu halten; hier bleibt Briggow bis zur Versetzung des Pastors Fidler von Mölln nach Teterow im Jahre 1704; dann zu Kastorf. (Archivacten, Eccl. Briggow, Eccl. Mölln und Eccl. Teterow, Pfarrbesetzung.) 3) In Mölln sind keine Briggower Register von 1692-1704. 4) ca. 1736-1754 gehörte Briggow zu Groß Varchow. 1754 sagte der Pastor Breddin die Gemeinde auf. 5) Die Aufzeichnungen aus den Jahren 1739 und 1740-43 befinden sich in einem besonderen Heft im Archiv (Archivacten, Eccl. Briggow); die von 1751-1754 sind im Groß Varchower Kirchenbuch. 6) Die Briggower Aufzeichnungen von 1704-1736 und von 1787-1828 finden sich im Kastorfer Kirchen-

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buche auf der dortigen Pfarre. 7) "Pastor Sänger bemerkt Ende 1773 und auch vor Beginn von 1787, als auf Herzoglichen Befehl nach einem gegebenen Schema geordnete Kirchenbücher eingerichtet wurden, ausdrücklich, für Briggow bestehe ein eigenes Kirchenbuch." (Pastor Walter=Kastorf an das Archiv vom 3. November 1893.) Da die Aufzeichnungen von 1704-1736 und 1787 -1828 im Kastorfer Kirchenbuche sind, und von ca. 1736-1754 Briggow von Groß Varchow aus verwaltet wurde, muß daß Briggower Kirchenbuch, das hier gemeint ist, die Jahre von 1754-1787 enthalten haben. Jetzt scheint es verloren zu sein, da es sich in Kastorf nicht vorfindet.

Bristow , Pr. Malchin, Ma.

T. Nur 1677 und 1700-1701 (Archiv), 1752 (Pfarre). Tr. 1752 (Pfarre). B. 1752 (Pfarre). Cm. 1877 (Pfarre). Cfm. 1752 (Pfarre).

Bem. 1) 1662 wurde Bristow von Basedow aus verwaltet. (Archivacten, Vis. im Amte Stavenhagen.) 2) 1677 hält sich Bristow schon zu Hohen Demzin. (Kirchenbuch Hohen Demzin, 1703.) 3) "Bristow eccl. vagans, die keine gewissen Prediger hat, wie sie denn auch bald zu Bülow, bald zu Hohen Dempzin sich gewendet, wo sie noch zuletzt gewesen, da sie aber seit 1742 durch den Tod des damaligen Herrn Pastors Stephani Hanen ihres Lehrers beraubt, also hie und da umher geirret, ist sie zuletzt auch zu uns [Teterow] kommen mit Bitte, die actus min. zu verrichten und ihnen die sacra zu reichen." (Archivacten, Beichtkinderverzeichniß von Teterow, 1751.)

4) Die Basedower Register vor 1766 sind verbrannt (s. Basedow, Anm. 2). Im Bülower Kirchenbuche finden sich von 1657-1741 keine Eintragungen für Bristow. Im Hohen Demziner Kirchenbuch 1660-1748 finden sich mit der Bezeichnung "Bristow" nur die angeführten Taufen von 1677 und 1700-1701; bei den Taufen ist Jedoch durchweg der Wohnort der EItern nicht aufgezeichnet, bei den Copulationen und Begräbnissen der Ort nicht immer vermerkt. Möglich ist, daß die übrigen Bristower Aufzeichnungen nur nicht als solche kenntlich sind. 5) Im Teterower Kirchenbuche finden sich 1751 oder vorher keine Aufzeichnungen für Bristow. (Präp. Rönnberg an das Archiv vom 5. September 1893.)

Broock , Filialkirche, s. Barkow.

Brudersdorf , Pr. Neukalen, Ma.

T. 1733 (Pfarre). Tr. 1750 (Pfarre). B 1751 (Pfarre). Cm. 1696-1704 (Archiv) 1815 (Pfarre).

Bem. 1) 1726 brannte die Pfarre zu Brudersdorf ab. (Archivacten, Eccl. Brudersdorf, Kirchen=, Pfarr= und Küstereibau.) 2) Im

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Beichtkinderverzeichniß von Brudersdorf von 1704 finden sich Confirmandenregister aus den Jahren 1696-1704 (Archiv).

Brüel , Pr. Sternberg, Gü.

T. 1687. Tr. 1687. B. 1687. Cfm. 1765. Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Brunow , Pr. Neustadt, Pa.

T. 1645. Tr. 1720. Lücke: 1785-1786. B. 1646 Lücke: 1752-1787. Cfm. 1789.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Brunow hat keine bis 1750 abgeschlossenen Kirchenbücher. (Bericht des Superintendenten Schmidt vom 12. April 1875.) 3) Ein später wahrscheinlich verlorenes Confirmandenregister ist von dem Pastor Hermes in der Zeit von 1676-1705 geführt; Auszug daraus im Beichtkinderverzeichniß Brunow 1705. (Archiv.)

Brunshaupten , Pr. Doberan, Do.

T. 1666-1725 (Archiv), 1740-1777 (Sup.=Archiv), 1777 (Pfarer). Lücke: 1725-1739. Tr. 1673-1719 (Archiv), 1710-1777 (Sup.=Archiv), 1777 (Pfarre) Lücke: 1719-1739. B.1666-1719 (Archiv), 1710-1777 (Sup.=Archiv), 1777 (Pfarre). Lücke: 1719-1739. Cfm. 1815 (Pfarre).

HN. Aus dem Ende des vorigen und dem Anfang dieses Jahrhunderts. (Pfarre.)

Bem. 1) Das zweite Kirchenbuch beginnt mit dem Jahre 1738 und geht bis 1777. (Pastor Düffke an das Archiv vom 12. Januar 1875. Archivacten, Mandata receptionis F. F. II. 324.) 2) Das Kirchenbuch von 1738-1777 ist auf der Pfarre nicht zu finden. (Pastor Klingenberg an das Archiv vom 6. Novbr. 1893.) 3) Eine Abschrift des Kirchenbuchs von 1740-1786 ist im Sup.=Archiv. (O.=K.=R.=Acten, Sicherung der Kirchenbücher 1786.)

Groß Brütz , Pr. Schwerin, Sch.

T. 1707, 12. December. Lücke: 1729, 14. Mai-1730 6. August. Tr. 1708, 25. Januar. Lücke: 1727-1730. B. 1707, 7. December. Lücke: 1730-1785. Cm. 1885. Cfm. 1785.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Langen Brütz , Pf. Zittow, Pr. Mecklenburg, Sch.

T. 1660, Herbst. Lücke: 1726, März - 1727, Juni. Tr. 1660, Herbst. Lücken: 1726-1731, 1754-1755. B. 1668. Lücke: 1726-1731. Cfm. 1812.

HN. Bis Ende des vorigen Jahrhunderts kurze persönliche Bemerkungen beim Amtsantritt der Pastoren.

Bem, Die Register sind auf der Pfarre Zittow.

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Brüz , Pr. Goldberg, Gü.

T. 1740. Tr. 1761. Bis 1785 kurz gehalten. B. 1761. Bis 1785 sehr kurz gehalten. Cfm. 1801.

HN. Aus dem Jahre 1857.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) "Wieviel vor meiner Zeit copuliret, getaufft und gestorben, kan nicht spezificiren weil ich kein Kirchenbuch vor mir gefunden und ich allererst angefangen habe, solches zu annotiren. Zwar beteuret mein Vater, daß er auch ein Buch gehabt und darinn alles auffgezeichnet, ich habe aber solches nicht habhaft werden können, ohngeachtet ich gleich inn Antritt meines Ampts darnach gefraget, so weis auch mein Vater itz wegen abgenommen Gedächtnis nicht, wo es geblieben. Seit ao. 1703, den 19. August, da ich Priester worden, sind von mir noch deßelben Jahres getaufft 2, copulirt 4, begraben 1- - - .Enoch Zander, Prediger zu Brüsewitz." (Archivacten, Beichtkinderverzeichniß von 1704.) 3) Cleemann, Syll. Güstr., Spalte 101, kennt ein älteres Taufregister von 1703, 22. April-1761; die Trau - und Begräbnißregister reichten schon damals nicht über 1761 zurück. 4) Das Pfarrhaus brannte am 18. Juni 1821 ab. (Pastor Hückstädt vom 24. April 1822, O.=K.=R.=Acten, Sicherung der Kirchenbücher, fasc. II.) 5) Das im Jahre 1821 durch Feuer vernichtete Kirchenbuch ist aus den Abschriften wiederhergestellt im Jahre 1825.

Buchholz , Pf. Retgendorf, Pr. Mecklenburg, Sch.

T. 1680. Lücken: 1683, 1686-1687, 1691-1692, 1694-1696, 1698. Tr. 1700. Lücken: 1774-1776, 1780-1781. B. 1700. Lücke: 1760-1781. Cm. 1800-1839. Cfm. 1783.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre Retgendorf. 2) Rubow, s. Hohen Viecheln.

Buchholz , Filialkirche, s. Melz.

Buchholz , Pr. Schwaan, Do.

T. 1758. Tr. 1758. B. 1758. Cfm. 1815.

HN. Nur längerer Bericht über die Feuersbrunst 1757, durch die sämmtliche Pfarrakten zerstört wurden.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Am 31. December 1757 brannte die Pfarre ab. (Archivacten, Eccl. Buchholz, Kirchen=, Pfarr= und Küstereibau.)

Alt Bukow , Pr. Bukow, Do.

T. 1653. Tr. 1652. B. 1653. Cfm. 1815.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

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Bülow , Pf. Wessin, Pr. Crivitz, Pa.

T. 1737. Lücke: 1751-1758. Tr. 1745. Lücke: 1751-1758. B. 1746. Lücke: 1751-1758. Cfm. 1795. 1795-1814 im Wessiner Kirchenbuche.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Für die älteren Register s. Wessin.

Bülow , Pr. Malchin, Ma.

T. 1657-1741 (Archiv), 1742 (Pfarre). Lückenhaft: 1742-1775. Tr. 1657-1740 (Archiv), 1749 (Pfarre). Lücken: 1740-1749, 1749, 1771. B. 1681-1741 (Archiv), 1749 (Pfarre). Lücken. 1741-1749, 1771. Cm. Nur Privatregister der Pastoren seit 1877. Cfm. 1775.

HN. Zu Anfang des Kirchenbuches von 1657-1741: a) Hebungsverzeichniß, b) Einnahme und Ausgabe von 1657 an. (Archiv.) In den späteren: Notizen, betr. Predigerwechsel, Vacanzen, Kircheninventar. (Pfarre.)

Bem. Zu Anfang des im Archiv befindlichen Kirchenbuches von 1657-1741 steht: "Kirchenbuch zu Bülow angeordenet auff den neuen Jahres Tage 1652" .

Burow (Klein Niendorf), Pr. Lübz, Pa.

T. 1661, 20. October. Tr. 1660, 6. November. B. 1661 . Cfm. 1815.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Burow hat keine bis 1750 abgeschlossenen Kirchenbücher. (Bericht des Sup. Schmidt vom 12. April 1875.)

Bütow , Pf Karchow, Pr. Röbel, Ma.

T. 1710. Tr. 1711. Lücke: 1740-1748. B. 1710. ( m. 1711.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Ueber den Verbleib älterer Kirchenbücher ist auf der Pfarre nichts bekannt. (Pastor Algenstaedt an das Archiv vom 18. August 1893.)

Bützow , Stiftskirche, Pr. Bützow, Gü.

T. 1670-1746 (Archiv), 1747 (Pfarre). Tr. 1670-1746 (Archiv), 1747 (Pfarre). B. 1670-1746 (Archiv), 1747 (Pfarre). Cfm. 1811.

HN. Nur gelegentliche Bemerkungen, so: 2. April 1712 Feuer durch Blitzschlag in der Kirche, 1717 Reformationsfest.

Bem. 1) 7 Kirchenbiicher sind im Archiv. 2) Bis 1807 vom Küster, dann vom Pastor geführt.

Bützow , Zentralgefängniß, Pr. Bützow, Gü.

T. 1884. Tr. 1884. B. 1884. Cm. 1882. Cfm. 1881.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

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Camin , Pr. Wittenburg, Sch.

T. 1677. Tr. 1677. B. 1678. Cm. Vorhanden 1685-1717 und seit 1816. Cfm. 1767.

HN. Aus der Zeit von 1687-1857.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Cammin , Pr. Lüssow, Gü.

T. 1665. Lückenhaft: 1719-1721, 1724-1726. Tr. 1665. Lücken: 1725-1726, 1790-1792, 1815, 1818. B. 1665. Lücke: 1724-1727, 4. December. Cm. 1870. Cfm. 1820.

HN. 1718 eine Hinrichtung mit nachfolgender Verbrennung.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Chemnitz , Pf. Breesen, Pr. Penzlin, Ma.

T. 1746. Lücke: 1768-1773. Tr. 1746. Lücke: 1768-1772. B. 1746. Lücken: 1767-1774. Cm. 1872. Cfm. 1807.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Chemnitz gehörte bis ca. 1722 zu Wulkenzin. - " Kirchenbuchseintragungen im Wulkenziner=Kirchenbuche vor 1722 sind beim Brande des Pfarrhauses zu Wulkenzin 1887 verloren gegangen." (Pastor Ahlers zu Wulkenzin an das Archiv vom 11. September 1893.) 3) Chemnitz von ca. 1722-1746 ff. bei Alt Rehse. Die Register aus dieser Zeit sind vermuthlich bei dem Alt Rehser Pfarrhausbrand von 1770 zu Grunde gegangen. (s. Alt Rehse, Anm. 2.)

Conow , Pr. Grabow, Pa.

T. 1692, 9. October. Lücken: 1713 und 1741, November - 1743. Tr. 1692, 29. October. B. 1693, 25. Januar. Lücken: 1713, 8. Juni-17l5, 1741, 16. October - 1745. Cfm. 1815.

HN. "Anno 1713 sind die getauften Kindlein nicht angeschrieben worden, derweilen in diesem Jahre der Muskowiter hier im Lande gewesen und auch's Tag's (?) wirklich an diesem Orte gelegen, deswegen man fast immer in Furchten stehen müssen, und wegen des vielen Hinmarsches und wieder Hermarsches aus Holstein öfters flüchten müssen. Können sich also diejenigen, welche aus dieser Zeit geboren, zu diesem 1713. Jahr rechnen" . (Fragebogen.)

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Consrade , Filialkirche, s. Plate.

Cramon , Pr. Schwerin, Sch.

T. 1701, 1. December. Lücke: 1779-1802. Tr. 1701. B. 1701. Cfm. 1818.

HN. Zwei Visitationsprotokolle von 1603 und 1705; außerdem ein Kirchenregister (Einnahme und Ausgabe) von 1710-1822.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

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Crivitz (Barnin), Pr. Crivitz, Pa.

T. 1664. Lücke: 1678-1680. Tr. 1664. B. 1664. Cfm. 1764.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Crivitz hat keine bis 1750 abgeschlossenen Kirchenbücher. (Bericht des Sup. Schmidt vom 12. April 1875.)

Dabel , Filialkirche, s. Gägelow.

Dambeck , Pr. Mecklenburg, Sch.

T. 1658-1778 (Archiv), 1779 (Pfarre). Tr. 1658-1778 (Archiv), 1779 (Pfarre). B. 1658-1778 (Archiv), 1779 (Pfarre). Cfm. 1815 (Pfarre).

HN. Im ältesten Kirchenbuch ein index maleficorum. (Archiv.)

Bem. Im Archiv sind 3 Kirchenbücher: I. 1658-1695, II. 1696-1740 III. 1741-1778.

Dambeck (Balow), Pr. Neustadt, Pa.

T. 1674-1732 (Archiv), 1732 (Pfarre). Lücken: 1690, 1715-1716, 1805-1807. Tr. 1674-1732 (Archiv), 1732 (Pfarre). Lücken: 1600, 1715 -1716, 1805 -1807. B. 1674-1732 (Archiv), 1732 (Pfarre). Lücken: 1690, 1715-1716, 1805-1807. Cfm. 1816 (Pfarre).

Bem. 1) Das im Archiv befindliche Kirchenbuch von 1674-1732 ist ein defecter Octavband, in schwarze Pappe gebunden. Zum Schlusse befindet sich eine Notiz, daß das Kirchenbuch 1653 angelegt und nunmehr (1732) 79 Jahre erreicht hat. Die Jahre 1653-1673 fehlen. 2) Die beiden nächsten Kirchenbücher behandeln die Gemeinden Dambeck und Balow getrennt von 1732-1787. (Pastor Zülch an das Archiv vom 20. Juli 1893.)

Damm (Matzlow), Pr. Parchim, Pa.

T. 1678. Bis 1786 dürftig. Tr. 1678. Bis 1786 dürftig. B. 1678. Bis 1786 dürftig. Cfm. 1815.

HN. Erwähnung des Amtsantritts, des Todes oder der Versetzung der Pastoren.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das älteste Kirchenbuch von 1678-1786 ist ein mäßiger Quartband von 208 Seiten. Die Eintragungen sind dürftig und mangelhaft, ohne Columnen und Rubriken; in den älteren Jahrgängen alle Amtshandlungen durcheinander, chronologisch geordnet. Später finden sich dieselben auch partieenweise getrennt verzeichnet.

Dammwolde , Pr. Röbel, Ma.

T. 1747. Tr. 1747. B. 1747. Cfm. 1747.

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Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Wahrscheinlich sind Kirchenbücher während der Amtsführung des Pastors Schönemann in den Jahren vor 1747 entweder gar nicht geführt oder durch Nachlässigkeit abhanden gekommen. Ich habe überhaupt außer den Einnahmeverzeichnissen an älteren Papieren und Documenten nur solche vorgefunden, die sich auf die Translocation des Pfarrhauses von Finken nach Dammwolde 1708 beziehen. (Kirchenrath Harder an das Archiv vom 27. August 1893.)

Damshagen , Pr. Klütz, Sch.

T. 1648. Tr. 1648. B. 1674. Cm. 1872. Außerdem: 1703-1714 lückenhaft in Notizbüchern und einige Jahrgänge aus der Zeit von 1758 -1800. Cfm. 1809.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Dänschenburg , Pf. Blankenhagen, Pr. Marlow, Do.

T. 1750. Tr. 1750. B. 1750. Cfm. 1816.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) 1783 wurde Dänschenburg zu Blankenhagen gelegt; vorher gehörte es zu Sanitz. (Archivacten, Eccl. Sanitz, Comb. von Dänschenburg mit Blankenhagen.) 3.) Selbstständige Dänschenburger Register vor 1750 sind

im Sanitzer Pfarrarchiv nicht zu finden, ebenso finden sich keine Aufzeichnungen für Dänschenburg in den Sanitzer Kirchenbüchern. (Präp. Voß an das Archiv vom 28. August 1893.)

Dargelütz , Filialkirche, s. Grebbin.

Dargun (Röknitz, Darguner Schloßkirche), Pr. Neukalen, Ma.

T. 1758. Tr. 1774. B. 1774. Cfm. 1804.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2)

Die Pfarre brannte am 7. September 1753 ab. (Archivacten, Ecc1. Dargun, Kirchen= und Pfarrbau.) 3) Die Schloßkirche zu Dargun hat kein besonderes Kirchenbuch.

Darß , Filialkirche, s. Karbow.

Dassow , Pr. Klütz, Sch.

T. 1671. Tr. 1670. B. 1671. Cfm. 1772.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Demen , Pr. Crivitz, Pa.

T. 1653, 10. Juli. Lücken: 1692-1693, 1696-1697, 1711-1713, 1740-1743. Tr. 1657. Lücke: 1722-1740.B. 1653. Von 1653-1663 nur 16 Eintragungen. Lücken: 1664, 1723-1740. Cm. 1843-1849. Cfm. 1774.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

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Hohen Demzin , Pf. Bülow, Pr. Malchin, Ma.

T. 1661-1748 (Archiv), 1752 (Pfarre). Lücken: 1703-1707, 1735-1744, 1748-1752. Tr. 1660-1725 (Archiv), 1752 (Pfarre). Lücken: 1701-1708, 1710-1712, 1714, 1718, 1725-1752. B. 1662-1714 (Archiv) 1752 (Pfarre). Lücken: 1662-1675, 1702-1708, 1714-1752. Cm. Nur Privataufzeichnungen der Pastoren. Cfm. 1752 (Pfarre). 1752-1791 lückenhaft.

HN. In dem im Archive befindlichen Kirchenbuche 1660-1748 findet sich: a. Notiz, betr. Kirchenacker; b. Pfarrbesetzung 1660; c. Kirchenregister 1660-1735; d. Pfarrbesetzung 1702; e. Pfarrbau 1703.

Bem. Von 1752 an sind die Register mit den Kirchenrechnungen zusammen geführt, erst seit Uebernahme dieser Pfarre durch den Präpositus Walter 1790 ist eine Trennung der Register erfolgt.

Deven , Filialkirche, s. Varchentin.

Diedrichshagen , Pr. Grevesmühlen, Sch.

T. 1664, 11. April. Tr. 1659. B. 1659, 29. September. Lücken: 1774-1775, 1779-1780, 1817-1818. Cm. 1840. Cfm. 1782.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Diemitz , Filialkirche, s Schwarz.

Döbbersen , Pr. Wittenburg, Sch.

T. 1670-1704 (Archiv), 1708 (Pfarre). Lücke: 1704-1708. Tr. 1670-1699 (Archiv), 1708 (Pfarre). Lücke: 1699-1708. B. 1670-1704 (Archiv), 1708 (Pfarre). Lücken: 1702, 1704, 3. November-1708. Cm. 1810 (Pfarre). Lücke: 1821-1886, Advent. Cfm. 1775 (Pfarre). Lücke: 1811-1814.

HN. Notizen über Pflichten und Dienste der Gemeinde und die Personalien der Prediger. (Pfarre.)

Dobbertin ,Pr.Goldberg,Gü .

T.1647. Tr.1674. B.1674. Cm.1856. Cfm.1805.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Zur Einsendung eines Kirchenbuches von 1674-1743 ist vom Patron die Zustimmung versagt. (Bericht des Sup.Polstorff vom 8.Mai 1875.)

Dobbin , Pf.Kieth, Pr. Malchow, Ma.

T. 1732-1785 (Archiv), 1786 (Pfarre). Tr. 1732-1785 (Archiv), 1786 (Pfarre). Lücken: 1736-1738, 1764-1781. B. 1732-1785 (Archiv), 1786 (Pfarre). Lücke: 1765-1781. Cfm. 1786 (Pfarre).

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HN. Am Schluß des Kirchenbuches II. der Entwurf zu einem Familienregister und ein beim Tode des Kaisers 1740 verlesenes Kirchengebet. (Archiv.)

Bem. 1) Im Archiv befinden sich 3 Kirchenbücher: I. 1732-1737, II. 1737-1766, III. 1766-1785. 2) Die älteren Kirchenbücher sind vermuthlich während der Dobbiner Pfarrvacanz 1731-1737 und der Verwaltung von Dobbin durch die Krakower Pastoren verloren gegangen. (Ueber die Pfarrvacanz s. Archivacten, Eccl. Dobbin, Pfarrbesetzung.)

Doberan , Pr. Doberan, Do.

T. 1675. 1767 ungenau. Tr. 1675. 1767 ungenau. B. 1675. Cfm. 1780.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die Filialkirche Althof seit 1888 mit Doberan vereinigt, vgl. Althof.

Dömitz (Stadtkirche), Pr. Grabow, Pa.

T. 1635-1729 (Archiv), 1730 (Pfarre). Lücke: 1750-1751. Tr. 1635-1729 (Archiv), 1730 (Pfarre). Lücke: 1750-1751. B. 1635-1729 (Archiv), 1730 (Pfarre). Cfm. 1815 (Pfarre).

HN. Im Kirchenbuch von 1635-1729 zu Anfang eine Uebersicht über die Prediger in Dömitz, zum Schluß eine Chronik. (Archiv.) In den späteren Taufregistern historische Notizen am Ende der Jahre 1801, 1807, 1813. (Pfarre.)

Bem. 1) Das Dömitzer Kirchenbuch ist angefangen nach dem Brande 1635. (Kirchenbuch 1635-1729; vgl. auch Neue Monatsschrift von und für Mecklenburg, X. Jahrgang, März 1801, S. 47, Anm. d.) 2) Das Kirchenbuch der Stadtkirche enthält die Eintragungen für die Festung mit, und zwar im Tauf= und Trauregister 1694-1777 resp. 1779, Begräbnißregister 1695-1781. 3) Das auf der Pfarre befindliche älteste Kirchenbuch reicht von 1730 -1782. (Archivacten, Mandata receptionis F. F. II. 361.)

Dömitz (Festungskirche, früher Zuchthauskirche), Pr. Grabow, Pa.

T. 1694-1729 (Archiv), 1730 (Pfarre). Lücke: 1849-1869. Tr. 1694-1729 (Archiv), 1730 (Pfarre). Lücken: 1846-1866, 1866-1882. B. 1695-1729 (Archiv), 1730 (Pfarre). Cm. 1780-1800 (Pfarre). Cfm. 1776 (Pfarre).

HN. Vgl. Dömitz, Stadtkirche. Die Personalien der neu angestellten Prediger sind seit 1775 bei jedem stattfindenden Wechsel eingetragen. (Pfarre.)

Bem. 1) Die Taufen der Festungsgemeinde von 1694, 30. September - 24. December, die Trauungen von 1694, 5. October 1695, 3. December, und zwei mit Ceremonien beerdigte Todte aus

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dem Jahre 1695 sind aus einem besonderen Kirchenbuch in das allgemeine Kirchenbuch übertragen, als der Festungsprediger zum Stadtprediger ernannt wurde. (Kirchenbuch 1694-1729.) 2) Die aufgeführten Lücken sind jedenfalls in der geringen Seelenzahl der Gemeindeglieder begründet.

Domsühl , Pf. Garivitz, Pr. Crivitz, Pa.

T. 1653, 15. September. Lücken: 1690-1695, 1705, 13. September-1706, 22. April, 1821. Tr. 1653, 14. November. Lücken: 1689-1695, 1699-1706. B. 1752, 3. Januar. Lücke: 1821. Cm. 1890. Cfm. 1743. Lücke: 1821.

HN. s. Garivitz.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Groß Dratow , comb. Mutterkirche, s. Schloen.

Drefahl , Pf. Ziegendorf, Pr. Parchim, Pa.

T. 1645-1891 (Brunow), 1891, 1. Advent (Pfarre). Tr. 1645-1891 (Brunow), 1891, 1. Advent, für Pfarre Ziegendorf angelegt; bis 23. März 1893 noch keine Trauung vorgekommen. B. 1645-1891 (Brunow), 1891, 1. Advent (Pfarre). Cm. 1867 (Pfarre). Cfm. 1815-1890 (Brunow), 1891 (Pfarre).

Bem. Die mit Brunow combinirte Mutterkirche Drefahl wird von Ziegendorf aus besorgt. Ziegendorf ist Hülfspredigerstelle zu Brunow und Marnitz.

Dreibergen , Pr. Bützow, Gü.

T. 1840. Lücke: 1840-1864. Tr. 1864. Lücke: 1865-1893. B. 1840. Lücke: 1840-1864. Cm. 1862. Cfm. 1865.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) S. Bemerkung 2 zu Dömitz, Festungskirche.

Dreilützow , Pr. Wittenburg, Sch.

T. 1695. Tr. 1695. B. 1695. Lücke: 1755, Joh. - 1757, Joh. Cfm. 1770.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die Einlieferung eines Kirchenbuches von 1695-1735 ist vom Patron verweigert. (Bericht des O.=K.=R. Schliemann vom 18. Juni 1875.)

Dreveskirchen , Pr. Lübow, Do.

T. 1653-1747 (Archiv), 1747, 11. October (Pfarre). Lücke:

1697-1698. Tr. 1653-1747 (Archiv), 1747, 22. October (Pfarre). Lücken: 1657-1665, 1672-1673. B. 1653-1747 (Archiv), 1747, 12. October (Pfarre). Lücken: 1657 1666, 1671-1673. Cm. 1664-1747 (Archiv), 1750 (Pfarre). Lücke: 1747-1750. Cfm. 1673-1747 (Archiv), 1748 (Pfarre). Lücke: 1682-1693.

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HN. Am Schluß des Kirchenbuches II. eine Chronik mit Eintragungen bis 1840 und ein Predigerverzeichniß. (Archiv.)

Bem. Im Archiv befinden sich zwei Kirchenbücher: I. 1653-1699, II. 1700-1747.

Dütschow , Pf. Spornitz, Pr. Neustadt, Pa.

T. 1648. Tr. 1649. B. 1782, November. Cm. 1872. Lücke: 1877-1880. Cfm. 1736.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre Spornitz. 2) Dütschow hat keine bis 1750 abgeschlossenen Kirchenbücher. (Bericht des Sup. Schmidt vom 12. April 1875.)

Mühlen Eichsen (Groß Eichsen), Pr. Schwerin, Sch.

T. 1670-1719 (Archiv), 1750 (Pfarre. Tr. 1670-1750 (Archiv), 1750 (Pfarre). B. 1670-1750 (Archiv), 1750 (Pfarre). Cfm. 1810 (Pfarre).

HN. Im Kirchenbuch 1670-1750 zu Anfang ein Verzeichniß der Patrone, Pastoren, eingepfarrten Dörfer, Gottesdienst, Hebungen etc. (Archiv).

Eickelberg (Laase), Pr. Sternberg, Gü.

T. 1740. Tr. 1740. B. 1740. Cfm. 1815.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Am 19. September 1841 hielt der damalige Pastor Schwerdtfeger den Erntedankgottesdienst des Morgens in Laase ab, als plötzlich in Eickelberg Feuer entstand, das auf alle Pfarrgebäude und das Küsterhaus übertragen wurde. Sämmtliche Documente und Schriften sind bei diesem Brande verloren gegangen. 3) Die Kirchenbuchsabschrift aus dem Superintendenturarchiv behandelt: 1740-1761 Eickelberg und Laase=Penzin getrennt. 1761-1786 Eickelberg und Laase getrennt. 1786-1841 Eickelberg und Laase gemeinsam. Das Original von 1841 an enthält Eickelberg und Laase.

Eldena , Pr. Grabow, Pa.

T. 1780, 17. Juni. Tr. 1780, 21. Juni. B. 1780, 30. Juni. Cm. Seit 1868 lückenhafte Verzeichnisse neben den Kirchenbüchern; Cfm. 1816.

HN. In den beiden ältesten Kirchenbüchern finden sich vorn Nachrichten über die verschiedenen Feuersbrünste, welche den Ort heimgesucht haben.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das Kirchenbuch ging durch die Feuersbrunst am 4. Juni 1780 verloren. (Cleemann, Syll. Parch., Seite 108.) 3) Ein Verzeichniß sämmtlicher Einwohner des Amtes Eldena mit Altersangaben von 1669,14. März, ist im Archiv. (Archivacten, Dom. Eldena, Beschreibung des Amtes.)

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Elmenhorst , Pr. Klütz, Sch.

T. 1658. Tr. 1654. B. 1654. Cm. 1851. Cfm. 1719. Lücke: 1721-1754.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Federow (Kargow, Speck), Pr. Waren, Ma.

T. 1763. Tr. 1763. B. 1763. Cfm. 1765.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Im ältesten Kirchenrechnungsbuch steht pag. 1: "Zuforderst wird unumgänglich zu erörtern seyn, daß im ao. 1733 Freytags vor Weynachten das pfarrhaus hieselbst zu Federow abgebranndt, und bey diesem unglücklichen erlittenen Brande auch zugleich die gesammte Kirchen=Rechnungen - - - eingeäschert worden, mithin alle diese Uhrkunden auf diese art von abhänden geckommen" . In der kurzen Chronik hinten in diesem Rechnungsbuch steht pag. 6: "Er" (P. Rudow) "legte gleich" (bei seinem Amtsantritt, 1765, nach dem 1763 erfolgten Tode seines Vorgängers) "ein Kirchenbuch an und von seiner Zeit an weiß man, wer geboren, copuliert oder gestorben ist" . Nach einer "Vorbemerkung" im ersten Kirchenbuch hat die Vacanz nach dem "Absterben des seeligen Herrn Praepositi Birckenstädt von 1763, den 6. October, bis 1765, den 24. Januar gewährt. Für diese Zeit hat der oben genannte P. Rudow die Amtshandlungen nachgetragen, die P. Seger zu Schloen in Federow, Kargow und Godow vorgenommen hat" . (Pastor Friese an das Archiv vom 5. September 1893.) 3) Auf der Pfarre befindet sich eine alte Aerarberechnnng, darin eine kurze Chronik. (Pastor Friese an das Archiv vom 20. Februar 1894, s. Präsentatenbuch F. F. III. 800.)

Finken , Pf. Dammwolde, Pr. Röbel, Ma.

T. 1747. Tr. 1747. B. 1747. Cfm. 1747.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Wegen etwaiger älterer Kirchenbücher vor 1747 s. Dammwolde.

Groß Flotow , Pf. Groß Lukow, Pr. Penzlin, Ma.

T. 1676. Tr. 1752. B. 1752. Cfm. 1705.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Frauenmark (Severin), Pr. Crivitz, Pa.

T. 1714. Lücke: 1755-1759. Tr. 1714. Lücke: 1760-1764. B. 1714. Lücke: 1759-1770. Cfm. 1777.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das älteste auf der Pfarre vorhandene Kirchenbuch ist mit Nr. II bezeichnet. Nr. 1 ist dort nicht mehr vorhanden. 3) Nach Cleemann begann das älteste Kirchenbuch 1693. (Cleemann, Syll. Güstr., Sp. 212.)

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Friedrichshagen , Pr. Grevesmühlen, Sch.

T. 1650, 12. März. Tr. 1651. Lücke: 1740-1745 incl. B. 1749. Cfm. 1826.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

AltGaarz , Pr. Bukow, Do.

T. 1687-1739 (Archiv), 1740 (Pfarre). Tr. 1687-1739 (Archiv), 1740 (Pfarre). B. 1688-1739 (Archiv), 1740 (Pfarre). Cfm. 1815.

HN. Im Kirchenbuch von 1687-1739 am Schluß: Einnahme und Ausgabe der Kollectengelder an den Bettagen 1705-1719 (Archiv). In den jüngeren Kirchenbüchern: Notizen über Blitzschäden am Kirchthurm 1756, 1779, 1797 (Pfarre).

Bem. Auf der ersten Seite des Kirchenbuches von 1687-1739 steht, wahrscheinlich von derselben Hand, von der die ersten Eintragungen herrühren: "Nr. 2." Ein älteres Kirchenbuch als dies hat es also einmal gegeben.

AltGaarz , Meklenburg=Strelitz, s. Krümmel, Bem. 1.

Gadebusch (Meetzen), Pr. Gadebusch, Sch.

T. 1626-1732 (Archiv), 1733 (Pfarre). Tr. 1626-1732 (Archiv), 1733 (Pfarre). Lücken: 1637-1640, 1650-1656. B. 1650-1732 (Archiv), 1733 (Pfarre). Lücke: 1674-1681. Cfm. 1810 (Pfarre).

HN. Im Kirchenbuch II und III am Schluß eine Chronik. (Archiv.)

Bem. Im Archiv sind drei Kirchenbücher: I. 1626-1681, II. 1681-1718, III. 1719-1732.

Gägelow (DabeI), Pr. Sternberg, Gü.

T. 1651. Tr. 1651. B. 1651. Cm. 1879, unvollständig. Cfm. 1813.

HN. Nur einige unvollständige Angaben über dortige Prediger.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das Kirchenbuch ist angelegt 1650; die Eintragungen beginnen aber erst 1651.

Gammelin , Pr. Hagenow, Sch.

T. 1713-1742 (Archiv), 1739 (Pfarre). Tr. 1719-1742 (Archiv), 1739 (Pfarre). B. 1739 (Pfarre). Cfm. 1789.

Bem. Im Archiv befindet sich das Original und eine Abschrift des Kirchenbuches von 1713-1742.

Ganzlin , Pf. Gnevsdorf, Pr. PIau, Pa.

T. 1709-1715 (Archiv), 1715 -1839 (Vietlübbe), 1839, 15. October (Gnevsdorf). Lücke: 1753-1754. Tr. 1709-1710

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(Archiv), 1715-1839 (Vietlübbe), 1839 (Gnevsdorf). Lücke: 1710 -1715. B. 1709-1714 (Archiv), 1715-1839 (Vietlübbe), 1839 (Gnevsdorf). Lücken: 1712 -1714, 1790. Cfm. 1839 (Gnevsdorf).

HN. s. Vietlübbe und Gnevsdorf.

Bem. 1) Vor 1709 gehörte Ganzlin zu Gnevsdorf; die Register aus dieser Zeit sind wohl beim Brande der Pfarre zu Gnevsdorf 1756 mit zu Grunde gegangen. 2) 1709 wurde Ganzlin mit Vietlübbe vereinigt, wohin es schon vor der Gnevsdorfer Zeit gehört hatte; 1839 wurde Ganzlin an Gnevsdorf gegen Retzow vertauscht. (Archivacten, Eccl. Vietlübbe, Kombination von Ganzlin mit Vietlübbe.) 3) Die im Archiv befindlichen Eintragungen für Ganzlin finden sich in dem Kirchenbuch von Vietlübbe von 1670-1715.

Garwitz , Pr. Crivitz, Pa.

T. 1672. Lücke: 1797, 5. November -1798, 2. April. Tr. 1787. B. 1672. Cm. 1890. Cfm. 1793. Lücken: 1798-1800, 1810-1815.

HN. Verzeichniß der seit Ende des 16. Jahrhunderts amtirenden Pastoren.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das älteste Kirchenbuch reicht von 1672 -1787 und enthält die Tauf= und Sterberegister der Dörfer Garwitz, Damerow und Raduhn. (Pastor Hilbenz an das Archiv vom 12. September 1893.)

Gielow , Pr. Malchin, Ma. .

T. 1760 (Pfarre). Tr. 1760 (Pfarre). B. 1760 (Pfarre). Cm. 1879 (Pfarre). Cfm. 1766 (Pfarre)

HN. Im ältesten Kirchenbuch finden sich Nachrichten über die Gielower Pfarre und über deren Einkünfte, und zwar vom 30 jährigen Krieg an, namentlich über die Loslösung Gielows von Zettemin 1837 und über die Zutheilung der Gemeinde an Malchin, wobei es bis 1862 verblieb.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) In Zettemin befindet sich ein Verzeichniß der Getauften, Gestorbenen und Kopulirten zu Duckow und Gielow von 1760-1766; hieraus stammen wahrscheinlich die Nachrichten des Gielower Kirchenbuchs aus dieser Zeit. Das Zetteminer Kirchenbuch geht von 1766 an und bezieht sich auf Zettemin, Rothmannshagen, Rützenfelde, Pinnow und das Filial Duckow. (Pastor Kasten=Zettemin an das Archiv vom 26. Juli 1893.) 3) Ueber die Kirchenbücher von Zettemin berichtete derselbe an das Archiv am 24. Juli 1893: "Aus früheren Zeiten sind nur einige Aufzeichnungen über Taufen von 1696-1733 vorhanden, sowie vom Jahre 1761. Es sollen die alten Kirchen=

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bücher (also auch die Gielow'schen) bei einem Brande des Pfarrhauses mitverbrannt sein."

GroßGievitz (Schönau), Pr. Waren, Ma.

T. 1718. Tr. 1718. B. 1718. Cfm. 1754. Lücke: 1773-1801.

HN. Kurze Notizen über die Personalien der Pastoren.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das älteste vorhandene Kirchenbuch beginnt 1718 mit dem Amtsantritt des Pastors Schwarzkopf am 2. August 1718.

Gischow , Pr. Parchim, Pa.

T. 1689, 24. Juli. Tr. 1689, 22. October. B. 1689, 15. Juli. Cfm. 1815.

HN. Am Ende des alten Kirchenbuches über die Zeit von 1806 - 1827 vom damaligen Pastor Fabricius.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Gischow hat keine bis 1750 abgeschlossenen Kirchenbücher. (Bericht des Sup. Schmidt vom 12. April l875.)

Gnevsdorf , Pr. Plau, Pa.

T. 1759, 14. März. Tr. 1959, 5. October. B. 1759, 28. Februar. Cfm. 1798, Palmarum. 28. Februar. Cfm. 1798, Palmarum.

HN. Der Brand der Pfarre zu Gnevsdorf 1756, Angaben über den Eintritt der Pastoren ins Pfarramt seit 1778 und einige andere biographische Notizen.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Feuer am 16. October 1756, wobei auch die Pfarre abbrannte. (Cleemann, Syll. Güstr. Sp. 240.)

Gnoien , Pr. Gnoien, Gü.

T. 1654-1742, lückenhaft (Archiv), 1743 (Pfarre). Tr. 1654-1742, lückenhaft (Archiv), 1743 (Pfarre). B. 1654-1742 lückenhaft (Archiv), 1743 (Pfarre). Cfm. 1815. Lücke: 1819-1820.

GroßGodems , Filialkirche, s. Slate.

Goldberg , Pr. Goldberg, Gü.

T. 1656-1749 (Archiv), 1750 (Pfarre). Tr. 1657-1749 (Archiv), 1750 (Pfarre). Lücke: 1663-1670. B. 1657-1749 (Archiv), 1750 (Pfarre). Lücken: 1694-1699, 1704-1708. Cm. 1888, 1. Advent, privatim geführt. Cfm. 1771-1735 (Archiv), 1802 (Pfarre). Lücken: 1735-1202, 1808-1817.

HN. Im Kirchenbuch von 1156-1749 findet sich zu Anfang a. ein Verzeichniß der Gebühren beim Tode von Prediger=Wittwen etc. .,

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b. ein Verzeichniß der Kirchenvorsteher, c. zwei Kollecten von 1735; ziemlich zum Schluß: d. ein Verzeichniß, betreffend Bestellung der Pfarräcker. (Archiv.)
Ein älteres auf der Pfarre befindliches Buch enthält historische Nachrichten über die Prediger zu Goldberg von 1557-1872, über die Einweihung des Kirchhofes vor dem Mühlenthor 1797, über den Brand von 1722, über Kriegsereignisse in den Jahren 1806 und 1809, über den Scheunenbrand von 1826, über das in der Kirche hängende Lutherbild von 1832.

Goldebee , Pr. Lübow, Do.

T. 1654. Lücke: 1736-1737. Tr. 1690. Lücke: 1736-1737. B. 1690. Lücke: 1736-1737. Cfm. 1815.

HN. Die Kirche und Pfarre betreffende Notizen seit 1594.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Goldenstädt , combinirte Mutterkirche, s. Uelitz.

Gorlosen , Pr. Grabow, Pa.

T. 1666. Lücke: 1671-1783 einschl. Tr. 1666. Lücke: 1670-1783 einschl. B. 1666. Lücke: 1671-1783 einschl. Cm. 1883, 5. Februar. Cfm. 1770, genau von 1784 an.

HN. Im ältesten vorhandenen Kirchenbuch ein Verzeichniß sämmtlicher Prediger von Petrus Willebrand, der die Concordienformel mit unterzeichnete, bis auf Hartmann (emeritirt 1838). Vom Jahre 1785-1824 mit Bezug auf Kriege, Wetter und Kornpreise.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Es befindet sich auf der Pfarre ein Buch in 8º im Pergamentbande, in welchem sich lückenhafte Aufzeichnungen von der Hand des Pastors Ernst Schmidt (gestorben 1671) finden und zwar über 1) Getaufte von 1666, 17. Juni bis 1671, 11. Februar, 2) Copulirte von 1666, 30. October bis 1670, 19. October, 3) Beerdigte von 1666, 13. April bis 1671, 29. Januar. 3) Zu Anfang des ältesten vorhandenen Kirchenbuchs im Jahre 1784 steht folgende Notiz: "Im Jahre 1784 den 1. Januar unter der Predigt entstand im Pfarrhause eine Feuersbrunst, darin das Kirchenbuch, welches sich von 1666 anfing, mitverbrannt ist."

Gorschendorf , Pr. Neukalen, Ma.

T. 1704. Tr. 1704. B. 1704. Cfm. 1817.

HN. Im ältesten Kirchenbuch finden sich herzogliche Verordnungen, die auf dem Currendenwege den Pastoren mitgetheilt wurden, von 1694 an; dazu ein Verzeichniß der zur Pfarre gehörigen Ländereien, der Einkünfte der Pfarre, der Accidentien, der

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der Kirche gehörigen Geräthe. Im zweiten Kirchenbuch sind nur noch Currenden, das dritte Kirchenbuch enthält sich aller fremdartigen Bestandtheile. (Archiv für Landeskunde 1861, S. 347-348.)

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das älteste Kirchenbuch reicht von 1704-1762, das zweite von 1762-1831.

Görslow , Filialkirche, s. Pinnow.

Grabow , Pr. Grabow, Pa.

T. 1640-1743 (Archiv), 1744 (Pfarre). Lücke: 1779. Tr. 1640-1743 (Archiv), 1744 (Pfarre). B. 1640-1743 (Archiv), 1744 (Pfarre). Cfm. 1849 (Pfarre).

HN. Im Kirchenbuch von 1640-1743 eine series pastorum Grabovensium von 1534-1735 (Archiv).

Bem. Zu Anfang des Kirchenbuches von 1640-1743 die Nachricht, daß 1657 bei Gelegenheit einer Visitation die Anlegung eines Kirchenbuches angeordnet wurde. Die Jahre von 1640 an sind dann nachgetragen.

Grabow , Pf. Kambs, Pr. Röbel, Ma.

T. 1701-1748 (Kambs), 1748-1793 (Dammwolde), 1793 (Kambs). Lücken: 1730, 1733-1744. Tr. 1701-1748 (Kambs), 1748-1793 (Dammwolde), 1793 (Kambs). Lücken: 1730, 1733-1744. B. 1701-1748 (Kambs), 1748-1793 (Dammwolde), 1793 (Kambs). Lücken: 1730, 1733-1744. Cm. Seit den 50er Jahren des 19. Jahrhunderts, unvollständig (Kambs). Cfm. 1744-1748 (Kambs), 1748-1793 (Dammwolde), 1793 (Kambs).

Bem. 1) Grabow wurde bis 1679 von Freyenstein aus kurirt; die dort vorhandenen Kirchenbücher beginnen erst 1720. (Pfarrer Eisfeld=Freyenstein an das Archiv vom 18. October 1893.) 2) Grabow wurde von Kambs aus verwaltet 1701-1733, 1744-1748 (ad interim), von 1793 an. (Fragebogen Grabow.) Grabow wurde von Dammwolde aus verwaltet von 1748-1793. (Kirchenrath Harder - Dammwolde an das Archiv vom 27. August 1893.) 3) Grabower Register von 1733-1744 befinden sich weder in Freyenstein, noch in Wernikow, noch in Kieve. (Pastor Eisfeld=Freyenstein an das Archiv vom 18. October, Pastor Stoephasius=Wernikow vom 2. November, Pastor Binde - Kieve vom 15. October 1893.)

Grambow , Pr. Gadebusch, Sch.

T. 1655-1705 (Archiv), 1706 (Pfarre). Tr. 1640 (Pfarre). Lücke: 1716-1769. B. 1639 (Pfarre). Lücke: 1717-1718. Cm. 1794, lückenhaft (Pfarre). Cfm. 1783 (Pfarre).

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Granzin (Greven), Pr. Boizenburg, Sch.

T. 1730, 12. März. Tr. 1730, 21. April. B. 1730, 3. März. Cfm. 1809.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) 1712 brannte die Pfarre ab. (Archivacten, Eccl. Granzin, Pfarrbau.)

Granzin , Pr. Parchim, Pa.

T. 1664-1726, lückenhaft (Archiv), 1740-1787 (Sup.=Archiv Sch.), 1787 (Pfarre). Lücke: 1726-1739. Tr. 1664-1726, lückenhaft (Archiv), 1740-1787 (Sup.=Archiv Sch.), 1787 (Pfarre). Lücke: 1726-1739. B. 1664-1726, lückenhaft (Archiv), 1740 -1787 (Sup.=Archiv Sch.), 1787 (Pfarre). Lücke: 1726-1739. Cfm. 1815 (Pfarre).

Grebbin (Kossebade und Dargelütz), Pr. Lübz, Pa.

T. 1657, 22./24. Juni. Tr. 1658, 1. November. B. 1657, 4./7. August. Cfm. 1809.

HN. 1569-1809 Verzeichniß der Grebbiner Prediger. 1806, 3. November Kriegsnoth. 1809 Kirchenrestauration. 1817 300-jähriges Reformationsfest.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Grebbin hat keine bis 1750 abgeschlossenen Kirchenbücher. (Bericht des Sup. Schmidt vom 12. April 1875.)

GroßGrenz , Filialkirche, s. Kambs.

Gresse , Pr. Boizenburg, Sch.

T. 7652-1732 (Pfarre), 1740-1763 (Sup.=Archiv), 1763 (Pfarre). Lücke: 1732-1740. Tr. 1652-1740 (Pfarre), 1740-1763 (Sup.=Archiv), 1763 (Pfarre). Lücke: 1732-1737. B. 1740-1763 (Sup.=Archiv), 1763 (Pfarre). Cfm. 1809 (Pfarre).

Gressow , Pr. Grevesmühlen, Sch.

T. 1654-1749 (Archiv), 1749 (Pfarre). Lücke: 1711-1717. Tr. 1654-1750 (Archiv), 1749 (Pfarre). Lücke: 1712-1744. B. 1654-1751 (Archiv), 1749 (Pfarre). Lücke: 1708-1744. Cfm. 1752 (Pfarre), von denen einige Blätter zerstört.

HN. Zu Anfang des ältesten Kirchenbuches ein Prediger=Verzeichniß seitdem 16. Jahrhundert. Am Schluß desselben: a. Nachrichten aus dem Kirchspiel (besonders Kirchenbußen), b. Pfarr= und Küstereinkünfte von Barendorf 1696 neu geordnet. (Archiv.)

Bem. 1) Das älteste Kirchenbuch angefangen 1654; von vorigen Zeiten hat man keine Nachricht; ob sie nicht angezeichnet oder solches Buch in den Kriegszeiten von Händen gekommen, kann man

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nicht wissen. (Kirchenbuch von 1654 -1749.) 2) In den späteren Registern Bemerkungen betreffend Familien - Angelegenheiten höher stehender Personen, etwa bis 1816. (Pfarre.)

Greven , Filialkirche, s. Granzin.

Greven , Filialkirche, s. Lanken.

Grevesmühlen , Pr. Grevesmühlen, Sch.

T. 1688-1745 (Archiv), 1746 (Pfarre). Tr. 1688-1745 (Archiv), 1746 (Pfarre). B. 1688-1785 (Archiv), 1786, December (Pfarre). Lücke: 1786. Cfm. 1810 (Pfarre).

Bem. 1) Ein älteres Kirchenbuch als 1688 ist verbrannt. (Archivacten, Fam. Frahm, 1720.) 2) Die Beerdigungen von 1741 -1785 sind, da bei dem Absterben des weil. Präpositus Kosegarten das hiesige Todtenbuch unter feine Bibliothek gekommen und mit verauctionirt sein muß, verloren gegangen und aus den in der Superintendentur sich befindenden Registern abgeschrieben. (Kirchenbuch 1688-1785.)

Grubenhagen , Pr. Malchin, Ma.

T. 1668. Lücke: 1740-1749. Tr. 1695. Lücke: 1740-1750. B. 1786. Cm. 1855. Cfm. 1753.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Von 1668 an sind die Verstorbenen, sofern sie mit Glocken beerdigt sind, im Kirchen=Rechnungsbuch aufgeführt. Von 1740-1750 ruht auch dieses. 3) Von 1740-1749 ist überhaupt kein Kirchenbuch geführt. Solange dauerte die Vacanz. Es ist von den benachbarten Pastoren das Nothwendige an Amtsgeschäften verrichtet, aber nichts angeschrieben. (Pastor Hoyer an das Archiv vom 19. November 1892.)

Grüssow (Walow), Pr. Malchaiv, Ma.

T. 1747, Neujahr. Tr. 1747. B. 1768, Walow 1767 beginnend. Cfm. 1768.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Tauf= und Begräbnißregister sind bis 1786 für Grüssow, Walow und Zislow getrennt geführt, von da an ebenso wie die andern Register gemeinsam. 3) Ein Grund für das Fehlen der älteren Kirchenbücher hat sich trotz nochmaliger Nachforschung auf der Pfarre und beim Patron nicht feststellen lassen. (Pastor Schultz an das Archiv vom 24. Juli 1893.)

Güstrow (Dom), Gü.

T. 1634-1719 (Archiv), 1721, 16. Februar (Pfarre). Lücken: 1719-1721, 1752-1755. Tr. 1638-1720 (Archiv), 1721 (Pfarre). Lücken: 1676, 1678-1683, 1753-1756. B. 1756,

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13. Juli (Pfarre). Lücke: 1787. Cm. 1874, privatim geführt (Pfarre). Cfm. 1794.

Bem. Im Archiv sind zwei Kirchenbücher: I. Taufen 1634 -1681, Trauungen 1638-1720; II. Taufen 1666-1719.

Güstrow (Pfarrkirche), Gü.

T. 1690. Tr. 1677. B. 1787. Cfm. 1802.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Wegen Einsendung alter, der Pfarrkirche gehörigen Kirchenbücher ist patronatsseitig die Beschlußfassung einstweilen ausgesetzt. (Bericht des Sup. Polstorff vom 8. Mai 1875.)

Güstrow (Landarbeitshaus), "Heilige Geistkirche" , Gü.

T. 1817. Tr. 1818. B. 1817. Cfm. 1817.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Güstrow (Garnison), Gü.

T. 1887. Tr. 1887. B. 1887. Cfm. 1887.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Sie wurden angelegt mit Einrichtung der Garnisongemeinde am 1. April 1887.

Hagenow , Pr. Hagenow, Sch.

T. 1689, 25. October. Lücke: 1743-1747. Tr. 1689,

28. October. Lücke: 1743-1717. B. 1689, 27. October. Lücke: 1743-1747. Cfm. 1828.

HN. Curricula vitae der Pastoren sind eingetragen, sonst nur selten unbedeutende Notizen.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Hanstorf , Pr. Schwaan, Do.

T. 1661, 15. October. Tr. 1661, 17. November. B. 1661, 16. October. Cfm. 1775. Lücke: 1804-1815.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) "Die Specification der Beichtkinder sonderlich, was der Alten ihr Alter und Zeit ihrer ersten Communion betrifft, hätte accurater werden mögen, wann nicht vor 44 Jahren das Tauff=Register durch die Keyserliche Kriegsruin were verlohren gangen." (Archivacten, Beichtkinderverzeichniß von 1704.)

Heiligenhagen , Pf. Hanstorf, Pr. Schwaan, Da.

T. 1720. Lücke: 1766-1770, 2. October. Tr. 1719, 17. December. Lücke: 1766-1770, 19. October. B. 1720, 17. März. Lücke: 1766-1770, 2. October. Cfm. 1815.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

GroßHelle , Pf. Penzlin, Pr. Penzlin, Ma.

T. 1745. Tr. 1748. B. 1750. Cfm. 1802.

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Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) 1704 wird GroßHelle von Mölln aus kurirt: "Zu Grossen Hell ist für dem 30 jährigen Kriege die mater gewesen, ligt izo gantz danieder und wird kein Gottesdienst hieselbst verrichtet, weil weder Kirche noch Pfargebeude mehr anzutreffen, ohne daß alle Jahr etliche mahl auff dem Hofe in der Stuben geprediget und Nachtmahl verreichet wird - - -." (Archivacten, Beichtkinderverzeichniß von Mölln, 1704.) 3) 1721 starb der Pastor Aeminga zu Mölln. Im Streite um den Nachfolger wird GroßHelle mit Schwandt 1723 zu Penzlin gelegt. (Archivacten, Eccl. Mölln, Pfarrbesetzung.) - 4) Vgl. Penzlin, Anm. 2. 5) Im Möllnfchen Kirchenbuch von 1723-1762 nur eine Eintragung für GroßHelle von 1724. (Archiv.)

KleinHelle , Pf. Mölln, Pr. Penzlin, Ma.

T. 1728-1762 (Archiv), 1762 (Pfarre). Tr. 1728-1762 (Archiv), 1762 (Pfarre). B. 1728-1762 (Archiv), 1762 (Pfarre). Cm. 1889 (Pfarre). Cfm. 1728-1761 (Archiv), 1801 (Pfarre). Lücke: 1761-1801.

HN. s. Mölln.

Bem. 1) Die im Archiv befindlichen Register stehen im Kirchenbuch von Mölln von 1723-1762. 2) 1704 gehörte KleinHelle zu der damals selbstständigen Pfarre Gädebehn, 1705 KleinHelle und Gädebehn zu Mölln gelegt. (Archivacten, Eccl. Mölln, Pfarrbesetzung.) 3) 1721 starb der Pastor Aeminga zu Mölln. Im Streit um den Nachfolger erreicht Friedrich Ernst v. Voß, daß Klein Helle und Gädebehn 1723 der Pfarre Gevezin zugelegt werden. 1728/29 kommen Klein Helle und Gädebehn von Gevezin an Mölln zurück. (Archivacten, Eccl. Mölln, Pfarrbesetzung.) 4) "1728, 25. Dec. habe ich die Kl.Heller und Gädebehner Pfarre mit bekommen zu curieren." (Archivacten, Eccl. Mölln, Kirchenbuch.) 5) Die Register von 1705-1723 sind in Mölln verloren gegangen. (s. Mölln, Anm. 1.) 6) Die Aufzeichnungen aus der Zeit von 1723-1728 sind jetzt in Gevezin nicht mehr vorhanden, da das Geveziner Kirchenbuch beim Brande des Pfarrhauses zu Wulkenzin 1887 verbrannt ist. (Pastor Ahlers=Wulkenzin an das Archiv vom 11. September 1893.)

Herzberg , Pf. Granzin, Pr. Parchim, Pa.

T. 1684. Lücke: 1721-1724. Tr. 1684. Lücke: 1721-1724. B. 1684. Lücke: 1721-1724. Cfm. 1815.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Vor 1684 ist ein Kirchenbuch vorhanden gewesen, doch ist es in der Vacanzzeit von 1682-1684 verloren gegangen. Im Beichtkinderverzeichnisse von 1704 schreibt Pastor Caphengst (1684 bestellt): "Auff erhaltenen

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gnädigsten befehl habe meine jetzige beichtkinder mit ihrem nahmen und nach ihrem alter spezificiren sollen, wann aber bey antrit meines predigampts kein Kirchenbuch vor mir gefunden, sondern solches in der 3 jährigen interims=Zeit, da diese Pfarre vacant gewesen, liederlich und unverantwortlich von Händen gebracht, auch die meisten beichtkinder ihr Alter nicht eigentlich gewust, so habe in diesen passu nach ihrer ungewißen und einfältigen Jahrrechnung accommodirn und folgendlich hieher setzen müßen: - - -" 3) Im ältesten Kirchenbuch von 1684-1721 sind die Getauften, Copulirten und Gestorbenen getrennt. Wahrscheinlich spätere Zusammenstellung aus einem nicht mehr vorhandenen Originale. Im Kirchenbuch von 1724-1787 die Amtshandlungen unter und neben einander. 4) Die Genehmigung des ritterschaftlichen Patrons zur Einsendung des vorhandenen Kirchenbuchs von 1684-1721 ist versagt worden. (Bericht des Sup. Schmidt vom 12. April 1875.)

Herzfeld , Pr. Neustadt, Pa.

T. 1703-1738 (Archiv), 1739 (Pfarre). Lücken: 1704-1706, 1724 1730. Tr. Fragment aus unbekanntem Jahr (Archiv), 1739 (Pfarre). B. 1693-1734 (Archiv), 1739 (Pfarre). Lücke: 1734-1739. Cm. 1872 (Pfarre). Cfm. 1739 (Pfarre).

HN. Ein Art Currendebuch von 1753-1759, sowie Pfarrnachrichten von Mag. Ansehl (ca. 1760) und Personalia von Kleffel (1788) und Flörke (ca. 1790).

Bem. Im Archive befinden sich Aufzeichnungen auf 14 beschriebenen Blättern in 8º und 2 Fragmenten; dazu 5 unbeschriebene Blätter in 8º. Sie wurden am 19. August 1893 von der Pfarre Herzfeld abgeliefert.

Hohenkirchen , Pr. Grevesmühlen, Sch.

T. 1706. Tr. 1706. Lücke: 1728-1731. B. 1707. Lücken: 1729-1730, 1730-1775, Juli. Cm. 1891, August. Cfm. 1789.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Holzendorf , Pr. Crivitz, Pa.

T. 1737, 10. April. Tr. 1737, 17. Mai. B. 1737, 15. December. Cm. 1872, 8. Januar. Cfm. 1740, 15. April.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Auf der ersten Seite des von Pastor Siggelkow im Jahre 1737 angelegten Holzendorfer Kirchenbuchs schreibt dieser: "Da ich Johannes Wilhelm Siggelkow anno 1737, d. 7. April - - - befunden alles, weil nach Absterben des seligen Herrn Pastor Schultzen diese Pfarre beinahe 8 Jahre ohne einen Hirten und Seelsorger gewesen, in größter

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Unordnung, sogar daß weder von den Getauften, noch Gestorbenen, noch eingesegneten Kindern einige Nachricht anzutreffen war, - - ___ diesem nach habe gegenwärtiges Buch anfertigen lassen." (Pastor Simonis an das Archiv vom 18. September 1893, vgl. Karsten, Kirchen= und Schulblatt, Rostock 1840, S. 309 und 312.)

Hornstorf , Pr. Lübow, Do.

T. 1732. Tr. 1789. B. 1789. Gfm. 1792, bis 1816 mangelhaft.

HN. Im ältesten Kirchenbuch: a. Verfügungen des Herzogs, betreffend Gebühren der Prediger 1641, 1653, 1656; b. Berichte über Pfarrbesetzungen (der älteste von 1650); c. Verzeichnisse der zur Wedem gehörenden Ackerstücke und Pfarrgerechtigkeiten, Hebungen etc. .; d. Ausgabe und Einnahme von Kirchen= und Bau=Geldern, zuerst von 1651. (Pastor Wiedow an das Archiv vom 25. August 1893.)

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Der 1732 eingetretene Pastor Höfisch sagt 1789, er habe von seinem Vorgänger kein Kirchenbuch vorgefunden, er selbst habe nur die Getauften an-gezeichnet. Ihm wird aufgetragen, von nun an alle Rubriken des neuen Schemas auszufüllen. (O.=K.=R.=Acten, Sicherung der Kirchenbücher, Nr. 81.)

Jabel , Pr. Malchow, Ma.

T. 1640. Lücken: 1665-1668, 1677-1679. Tr. 1762.B. 1762. Cm. 1865. Cfm. 1808.

HN. Notiz aus dem Jahre 1724 über die Pastoren in Jabel. Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

AltJabel , Pr. Ludwigslust, Pa.

T. 1651-1716 (Archiv), 1716, 22. Juli (Pfarre). Tr. 1651-1716 (Archiv), 1716, 8. Juli (Pfarre). B. 1651-1716 (Archiv), 1716, 27. Juli (Pfarre). Cfm. 1784 (Pfarre). Lücke: 1795 1800.

HN. Am Schluß des Kirchenbuches von 1651-1716: a. Beiträge zur neuen Taufe 1692; b. Kirchenrechnungen, darin auch Nachrichten aus dem Kirchspiel. (Archiv.)

KirchJesar , Pr. Hagenow, Sch.

T. 1724-1834 (Warsow), 1834, 1. Januar (Pfarre). Tr. 1723-1834 (Warsow), 1834, 1. Januar (Pfarre). B. 1724-1834 (Warsow), 1834, 1.Januar (Pfarre). Cfm. 1815-1834 (Warsow), 1834 (Pfarre).

Bem. 1) KirchJesar hat seit 1834 ein eigenes Kirchenbuch, obgleich es bis 1851 noch von Warsow verwaltet wurde. (Fragebogen von Warsow und Walter, Unsere Landesgeistlichen, Penzlin 1889, S. 117.) 2) Vgl. Warsow, Anm. 2.

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Jesendorf , Pf. Zurow, Pr. Lübow, Do.

T. 1740-1799 (Sup.=Archiv Sch.), 1800 (Pfarre). Lücke: 1806. Tr. 1740-1799(Sup.=Archiv Sch.) 1800(Pfarre). Lücke: 1806. B. 1740-1799 (Sup.=Archiv Sch.), 1800 (Pfarre). Lücke: 1806. Cfm. 1801 (Pfarre).

Bem. 1) Das älteste Kirchenbuch begann 1686. Auszuge aus diesem, betreffend die Familie von Behr von 1686-1718, beglaubigt von Pastor Stoff 1780, finden sich "Penz, Familie von Behr." (Archiv.) 2) Im Frühjahr 1871 wurde das Pfarrhaus durch den Blitz eingeäschert; dabei verbrannte das Kirchenbuch. (Pastor Lenthe an das Archiv vom 21. September 1893.) 3) Von 1800, 1. Januar - 1870 ist das Kirchenbuch eine Abschrift aus dem Superintendentur=Archiv, vom 1. Januar 1871 an Original.

Jördenstorf , Pr. Neukalen, Ma.

T. 1647-1712 (Archiv), 1768 (Pfarre). Lücke: 1712-1768. Tr. 1647-1710 (Archiv), 1787 (Pfarre). Lücke: 1710-1787. B. 1647-1707 (Archiv), 1772 (Pfarre). Lücke: 1707-1772; unvollständig 1772-1786. Cfm. 1656-1723 (Archiv), 1801 (Pfarre). Lücke: 1723 -1801.

Bem. 1) Das im Archiv befindliche Kirchenbuch 1 von 1647 -1698 ist auf Anordnung des Superintendenten Janus im December 1647 aus der Kirche zu Jördenstorf bezahlt. 2) Im ältesten Kirchenbuch ein Verzeichniß der unehelichen Kinder von 1659-1698. 3) Das Kirchenbuch II im Archiv reicht von 1695-1723. 4) "Es werden aber jedesmahl die Confitenten nominetenus angeschrieben. Auch habe ich alle meine Beichtkinder noch absonderlich juxta ordinem alphab. mit einem Zwischenraum verzeichnet, wobey notiret wird, wan er communiciret, welches geschieht, wen etwa ein Verächter der Hochw. Sacram. sich fünde, denselben desto besser merken zu können." (Archivacten, Beichtkinderverzeichniß von 1 704.) Scheint jetzt nicht mehr vorhanden! 5) Beim Pfarrhausbrande 1753 ist vermuthlich das Kirchenbuch von 1712-1735 verloren gegangen. (Ueber den Brand s. Archivacten, Eccl. Jördenstorf, Pfarrbau.) 6) 1735, 30. September starb Mantzel. Pfarrvacanz bis 1748, dann Franck zum Prediger bestellt. (Archivacten, Eccl. Jördenstorf, Pfarrbau;) 7) "Der Pastor Hetschack richtete am 29. December 1783 an die herzogliche Regierung ein Schreiben, in dem er sich über Eingriffe der Beamten in Dargun in seine Rechte beschwert, und erwähnt darin, daß nach dem Ableben seines Prae.Antecessors, des Pastors Mantzel, eine vierzehnjährige Pfarrvacanz stattgefunden und daß sein Vorgänger, der Pastor Franck, der 18 Jahre das Amt eines Predigers

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daselbst verwaltet habe, fast beständig krank und oft ganz unbesinnlich gewesen sei und sich wenig oder gar nicht um ökonomische Angelegenheiten bekümmert habe. Noch bemerke ich, daß in den Pfarracten keinerlei Schriftstücke aus der Zeit des Pastors Franck sich vorfinden, sodaß die Annahme gerechtfertigt erscheint, daß Pastor Franck überall keine Kirchenbücher geführt hat." (Präp. Steinmann an das Archiv vom 22. August 1893.)

Jürgenstorf , combinirte Mutterkirche, s. Stavenhagen.

Ivenack , Pr. Stavenhagen, Ma.

T. 1681. Von 1740-1759 nur die Kladde vorhanden. Tr. 1681. Von 1728-1759 nur Kladde vorhanden. B. 1681. Von 1728-1759 nur Kladde vorhanden. Cfm. 1780.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die Einlieferung der vor 1750 abgeschlossenen Register ist vom Patron verweigert. (Bericht des Sup. Schmidt vom 18. Juni 1875.)

AltKalen , Pr. Neukalen, Ma.

T. 1682. Tr. 1682. Lücke: 1714-1718. B. 1682. Lücke: 1715-1718. Cfm. 1756.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Kalkhorst , Pr. Klütz, Sch.

T. 1639-1704 (Archiv), 1705 (Pfarre). Tr. 1639-1704 (Archiv), 1705 (Pfarre). B. 1639-1704 (Archiv), 1705 (Pfarre). Cfm. 1816 (Pfarre).

HN. Aus den Jahren 1705-1791. (Pfarre.)

Kambs Pr. Röbel, Ma.

T. 1701. Lücken: 1729, Weihnacht - 1731, April; 1739, Februar= 1743, März. Tr. 1701. Lücken: 1729, Weihnacht - 1731, April; 1739, Februar-1743, März. B. 1701. Lücken: 1729, Weihnacht - 1731, April; 1739, Februar - 1743, März. Cm. Seit den 50er Jahren des 19. Jahrhunderts, aber zum Theil nur auf losen Blättern, daher unvollständig. Cfm. 1 743.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Ueber den Verbleib oder den Verlust der älteren Register ist nichts bekannt. (Pastor Beutin an das Archiv vom 28. August 1893.)

Kambs (GroßGrenz), Pr. Schwaan, Do.

T. 1712. 1712 -1745 nachträgliche Aufzeichnungen. Tr. 1712. 1712-1745 nachträgliche Aufzeichnungen. B. 1745. Cm. 1878. Cfm. 1745. Lücke: 1762-1768.

HN. Gelegentlich, aber wenig bedeutsam.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Der 1745 als Pastor in Kambs eingeführte Heuckendorf hat das erste Kirchen=

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buch so begonnen: "Weil alhie kein Kirchen=Buch fürgefunden, so habe dieses dazu genommen u. hierin die Nahmen derjenigen, welche

ich getaufft, confirmiert, copuliert u. begraben, angeschrieben, auch soviel ich aus den Manuscriptis Antecessorum meorum heraus: ziehen können, mit angeführet." Von diesen Manuscriptis findet sich in der Registratur der hiesigen Pfarre nichts mehr, auch von einem Brande, der ältere Kirchenbücher zerstört haben kann, weiß ich nichts. (Pastor Ueltzen an das Archiv vom 27. August 1893.)

Karbow (Darß), Pr. Lübz, Pa.

T. 1662. Tr. 1662. B. 1662. Cfm. 1783.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Karbow hat keine bis 1750 abgeschlossenen Kirchenbücher. (Bericht des Sup. Schmidt vom 12. April 1875.)

Karcheez , combinirte Mutterkirche, s. GroßUpahl.

Karchow , Pr. Röbel, Ma.

T. 1710. Tr. 1713. B. 1710. Cfm. 1711.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Ueber den Verbleib älterer Kirchenbücher ist auf der Pfarre nichts bekannt. (Pastor Algenstaedt an das Archiv vom 18. August 1893.)

Kargow , Filialkirche, s. Federow.

AltKarin , Pr. Bukow, Do.

T. 1653. Lücke: 1765-1767. Tr. 1654. Lücke: 1765-1785. B. 1754. Lücke: 1761-1785. Cfm. 1721.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Karow , PS. GroßPoserin, Pr. Plau, Pa.

T. 1660. Lücken: 1665-1667, 1678-1679, 1686-1688. Tr. 1660. Lücken: 1665-1667, 1674-1680, 1686-1688. B. 1660. Lücken: 1665-1667, 1677-1679, 1686-1688. Cfm. 1816.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Karstädt , Filialkirche, s. GroßLaasch.

Kastorf (Rosenow), Pr. Stavenhagen, Ma.

T. 1704. Tr. 1704. B. 1704. Cm. 1737-1760, zuweilen nur die Zahl. Von 1859, 15. Mai vollständig. Cfm. 1760. Lücke: 1786-1800.

HN. Biographische Notizen über alle in Kastorf fungirenden Geistlichen hat Pastor Walter aufgezeichnet.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) "Endlich weil ich alhie noch kein Jahr gewesen, Sondern Dom. 1. p. Epiph. a. c. bin introduciret, sonsten auch kein Kirchenbuch finde, sind in

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währender Zeit gestorben 7 Persohnen, getaufft 14, copuliert 1 Paar. Jacobus Köppen pastor." (Archivacten, Beichtkinderverzeichniß von Kastorf, 1704.) 3) Vom Jahre 1836 an bringt ein besonderer Band das Namensverzeichniß für das Kastorfer Kirchenbuch.

Kavelstorf , Pr. Lüssow, Gü.

T. 1689. Tr. 1691. Lücken: 1809-1817. B. 1709. Cm. 1840. Cfm. 1821.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Ein Kirchenbuch, das bis 1771 reicht, ist von Pastor Wandschneider abgeliefert, aber auf Anweisung des Superintendenten Polstorff wieder zurückgefordert worden. (Bericht des Sup. Polstorff vom 8. Mai 1875.)

Kessin , Pr. Schwaan, Do.

T. 1709. Tr. 1731. B. 1784. Cfm. 1732.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Kieth , Pr. Malchow, Ma.

T. 1649-1722 (Archiv), 1722-1737 (Alt=Schwerin), 1737-1781 (Archiv), 1781 (Pfarre). Tr. 1681-1722 (Archiv), 1722-1737 (Alt=Schwerin), 1737-1781 (Archiv), 1781 (Pfarre). B. 1680-1722 (Archiv), 1722-1737 (Alt=Schwerin), 1737-1781 (Archiv), 1781 (Pfarre). Cfm. 1781 (Pfarre).

HN. Im ältesten Kirchenbuch von 1649-1781 zu Anfang a. Verzeichniß des Eigenthums der Kirche an zinsbaren Geldern, Aeckern, Hölzung, Gerechtigkeiten, Kirchengeräth, des Eigenthums der Pfarre und der Unterhaltung und Hebung der Prediger; b. zwei Formulare für Auszüge aus dem Kirchenbuch. Zum Schluß: c. Inventaraufnahme durch einen neuen Pfarrer; d. Anfang zu einem Register. (Archiv.)

Bem. Daß in der Vacanz von 1722-1737 die meisten pastoralen Amtsverrichtungen von dem Pastor zu AltSchwerin vorgenommen, sagt eine Notiz des ältesten Kirchenbuchs. (Archiv.)

Kieve (Wredenhagen), Pr. Röbel, Ma.

T. 1661. Tr. 1661. B. 1662. Cm. 1888. Cfm. 1801. Lücke: 1804-1810.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Kittendorf (Sülten), Pr. Stavenhagen, Ma.

T. 1697. Tr. 1698. B. 1698. Cm. 1795, lückenhaft. Cfm. 1794.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

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Klaber , Pr. Teterow, Gü.

T. 1672. Tr. 1686. Lücken: 1708-1738, 1774. B. 1685. Lücke: 1708-1775. Cfm. 1819.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Kladow (Vorbeck), Pr. Crivitz, Pa.

T. 1702-1735 (Archiv), 1740 (Pfarre). Lücken: 1723-1731, 1735-1740, 1758-1775. Tr. 1694-1733 (Archiv), 1740 (Pfarre). Lücken: 1733-1740, 1758-1775. B. 1689-1709 (Archiv), 1740 (Pfarre). Lücken: 1694-1702, 1709-1740,1758-1775. Cfm. 1743 (Pfarre). Lücken: 1750-1753 1755-1815.

HN. 1741 (Pfarre).

Bem. 1) Die Confirmandenregister für Vorbeck beginnen erst 1815. 2) Der Anfang des Kladower Taufregisters fehlt.

Kladrum , Pr. Lübz, Pa.

T. 1700. Bis 1735 lückenhaft. Tr. 1736. Eine Trauung von 1696. B. 1735. Cfm. 1745. Lücken: 1761-1798, 1803-1815.

HN. Notizen über Pastor Schweder finden sich vorn auf dem Deckel und später im Text.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das älteste Kirchenbuch reicht von 1700-1817. Die Aufzeichnungen vor 1735 sind sehr lückenhaft. 1735-1786 incl. sind die Eintragungen nach den Anfangsbuchstaben der Namen geordnet; unter den einzelnen Buchstaben ist keine weitere alphabetische Ordnung. Das Kirchenbuch in Fol. ist mit grünem Pergament gebunden. 3) Das Kirchenbuch von 1700-1817 war dem Archive am 8. November 1893 von dem Pastor Wehner zur Einsicht zugesandt. 4) "Weil ich die Nahmen der Getauften in Kalendern, die aber hin und her zerstreut waren, vorgefunden, habe ich um mehrerer Ordnung willen dieses Kirchenbuch verfertigen laßen. Schweder 1735 m. Jan."

Klink , Pf. Sietow, Pr. Malchow, Ma.

T. 1686. Tr. 1686. B. 1686. Cfm. 1760.

HN. s. Sietow.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Klinken , Pr. Crivitz, Pa.

T. 1706. Lücke: 1737-1747. Tr. 1730. Lücke: 1744-1748. B. 1730. Lücke: 1744-1748. Cm. 1860. Cfm. 1759.

HN. Visitationsprotokoll vom 25. Februar 1705.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Aeltere Register als 1706 sind nicht vorhanden; in den Pfarracten ist über einen

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Pfarrhausbrand, bei dem ältere Register verloren gegangen sein könnten, nichts zu finden. 3) Es ist hier ein altes Currendenbuch vorhanden, in dem sich außer den Currenden allerlei verzeichnet findet, das meiste ist aber unleserlich geschrieben, daß ich es nicht zu entziffern vermag. In diesem Buche stehen die Taufen von 1706-1748, die Trauungen von 1730-1744, die Begräbnisse von 1730-1736 mit ungeordneten Nachträgen von 1737-1744. An einer andern Stelle stehen Beichtkinder verzeichnet. Ferner sind darin a. Currenden aus dem Ende vorigen und dem Anfang dieses Jahrhunderts, b. Visitationsprotokoll vom 25. Februar 1705, c. seitenlange Berichte über einen gewissen Haase, d. Kirchenschulden von 1709-1729, e. Bittgesuche, f. Befürchtungen vor Dieben, g. Klagen über russische und sächsische Einquartirung. (Pastor Schmidt an das Archiv vom 12. September 1893.)

Klütz , Pf. Brunow, Pr. Neustadt, Pa.

T. 1677. Tr. 1679. B. 1678. Cfm. 1859.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Klütz , Pr. Klütz, Sch.

T. 1653-1732 (Archiv), 1733 (Pfarre). Tr. 1650 (Pfarre). B. 1653 (Pfarre). Cfm. 1791 (Pfarre).

HN. Im Taufregister von 1653-1732 zu Anfang: "Ao. 1653, 23. Aprilis ist Kirchen=Visitatio gehalten worden." (Archiv.)

Kobrow , Filialkirche bis 1703, s. Sternberg.

KirchKogel , Pr. Goldberg, Gü.

T. 1754. Lücke: 1788-1796. Tr. 1754. Lücke: 1788-1796. B. 1754. Lücke: 1788-1796. Cfm. 1796, 15. August.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) "Sonst habe ich seid 1672, 2. post Trin., in allem bißher getauffet 295, copuliret 64, begraben 179 mit denen in diesem Jahr, da 9 getauffet 2 copuliret v. 1 begraben, vndt unter diesen allen sind 4 adeliche Kinder, eine adeliche Copulation vndt eine adeliche Begräbniß. - - -Joachimus Rossovius, Pastor vndt Präpositus." (Archivacten, Beichtkinderverzeichniß von 1704.) Obiges konnte nur geschrieben werden, wenn ein Kirchenbuch damals geführt ist! 3) Ueber den Verlust älterer Kirchenbücher ist auf der Pfarre nichts bekannt. 4) Aus der Zeit vor 1796 ist vorhanden ein uneingebundenes Kirchenbuch ohne Titel von 1754, 25. Januar - 1785, 25. November, dazu lose Blätter von 1786-1788. 5) Ein Verzeichniß des für das Jahr 1784 etwa zu bestimmenden Beichtgeldes zu KirchKogel. (Fragebogen und Schreiben des Pastors Hense an das Archiv vom 20. August 1893.)

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Kölzow , Pr. Marlow, Do.

T. 1691, 8. Juli. (Die Gevattern seit 1694 aufgezeichnet.) Tr. 1691, 6. November. B. 1691, 4. August. Cfm. 1815.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Körchow , Pr. Wittenburg, Sch.

T. 1740, Januar. Tr. 1740, Januar. B. 1740, Januar. Cfm. 1807.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Aeltere Kirchenbuchsregister sind wahrscheinlich durch einen Brand verloren gegangen, der im vorigen Jahrhundert die Pfarre traf. Ueberhaupt fehlen alle älteren Acten. (Pastor Halbach an das Archiv vom 22. Juni 1893.)

Kossebade , Filialkirche, s. Grebbin.

Kraak , Filialkirche, s. Sülstorf.

Kraase , Filialkirche, s. Varchentin.

Krakow (AltSammit), Pr. Krakow, Gü.

T. 1689. Lücke: 1808, Mai - 1812, April. Tr. 1729. Lücke: 1808, Mai - 1812, April. B. 1732. Lücke: 1808, Mai - 1812, April. Cfm. 1730.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Kreien (Wilsen), Pr. Lübz, Pa.

T. 1668. Tr. 1671. B. 1668. Cfm. 1710. Lücke: 1714-1798.

HN. aus den 70er und 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Kritzkow , Pr. Lüssow, Gü.

T. 1750, 6. Juli. Tr. 1750, 23. October. B. 1750, 5. October. Cfm. 1751, Gründonnerstag.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Der Verlust der älteren Kirchenbücher soll durch Brand der Pfarre im Anfang der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts eingetreten sein. Bestimmte Nachrichten über den Brand enthalten die Pfarracten nicht; doch trägt das jetzige Pfarrhaus die Jahreszahl 1756 in den Hausthürbalken eingeschnitten; cf. Weitendorf. (Präp. Metterhausen an das Archiv vom 18. Juli 1893.)

Kröpelin , Pr. Doberan, Do.

T. 1738, 22. Juni. Tr. 1738, Juli. B. 1762. Cfm. 1757.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Am 21. Juni 1738 brannten die älteren Register mit der Stadt auf. (Archivacten, Eccl. Kröpelin, Kirchen= und Pfarrbau.)

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Krukow , Filialkirche, s. AltRehse.

Krümmel , Pf. Melz, Pr. Röbel, Ma.

T. 1705-1756 (AltGaarz), 1756-1783 (Lärz),1783(Pfarre) Lücke: 1712-1715. Tr. 1705-1755 (AllGaarz), 1755-1783 (Lärz), 1788 (Pfarre). Lücke: 1712-1714. B. 1706-1755 (AltGaarz), 1755-1783 (Lärz), 1783 (Pfarre). Lücke: 1712-1715. Cfm. 1793 (Pfarre).

Bem. 1) Die Aufzeichnungen zu AltGaarz befinden sich in den AltGaarzer Kirchenbüchern. Das älteste von diesen reicht von 1704-1792, das zweite von 1792-1862. Nur in den ersten Jahren, von 1705-1712, findet sich für die Taufen von Krümmel eine besondere Zusammenstellung. (Pastor Steinführer zu AltGaarz an das Archiv vom 29. August 1893.) 2) Vor 1705 gehörte Krümmel gleichfalls zu AltGaarz, nur wurde die Gemeinde von 1639-1651 von, Mirow aus besorgt. (Archivacten, Eccl. AltGaarz, Pfarrbesetzung und Beichtkinderverzeichniß von Krümmel 1703.) 3) Von 1639-1651 finden sich Krümmeler Aufzeichnungen in Mirow nicht mehr. Das Mirower Kirchenbuch beginnt im Taufregister 1690, im Konfirmandenregister 1770, im Copulationsregister 1754, im Sterberegister 1754. Nur eine Copulation vom 30. Mai 1777 ist für Krümmel im Mirower Copulationsregister verzeichnet. (Präp. Becker zu Mirow an das Archiv vom 1. November 1893.) 4) Von 1712-1714 gehörte Krümmel zu Lärz. (Archivacten, Eccl. AltGaarz, Pfarrbesetzung.) Aus der Zeit von 1712-1714 findet sich im Lärzer Kirchenbuch keine Eintragung für Krümmel. (Pastor Kehrhahn an das Archiv vom 2. November 1893.)

Kuhlrade (Kloster und Rostocker Wulfshagen), Pr. Marlow, Do.

T. 1659-1753 (Archiv), 1772 (Pfarre). Lücken: 1670, 1753-1772. Tr. 1659-1735 (Archiv), 1773 (Pfarre). Lücke: 1735-1773. B. 1659-1757 (Archiv), 1773 (Pfarre). Lücken: 1669-1670, 1735-1741, 1757-1773. Cm. 1876 (Pfarre). Cfm. 1774 (Pfarre).

Bem. 1) Im Kirchenbuch von 1659-1757 zu Anfang: a. Nachrichten aus dem Kirchspiel; b. Gründungsurkunde der Kirche, aus dem Blankenhäger Kirchenbuch excerpirt. (Archiv.) 2) Auf der Pfarre reicht das älteste Kirchenbuch von 1772-1786, darin die Abschrift zweier Currenden. Aus dem Kirchenbuch von 1659-1757 sind aus 5 Bogen Auszüge von dem Präpositus Schröder gemacht, die sich auf der Pfarre befinden. Die Lücke zwischen den im Archiv und auf der Pfarre befindlichen Registern ist, ebenso wie eine Lücke in den Kirchenrechnungen, wahrscheinlich aus die Unordnungen des

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damaligen Pastors Lembcke zurückzuführen. (Pastor Sarnighausen an das Archiv vom 21. Juni 1893.) 2) Rostocker Wulfshagen war bis 1757, dem Jahre der Absetzung des Pastors Leopoldi, selbstständige Pfarre. Von 1758 an ist die Gemeinde mit der Kuhlradeschen combinirt. (Archivacten, Eccl. Kuhlrade und Wulfshagen.)

Kuppentin (Plauerhagen), Pr. Plau, Pa.

T. 1680, September. Lücken: 1752, November - 1755, Februar; 1757, 7. October - 1777, Januar. Tr. 1680, Herbst. Lücken: 1752-1754,1756 -1782. B. 1683. Lücke: 1754-1782. Cfm. Vorhanden 1783-1795.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Kuppentin hat keine bis 1750 abgeschlossenen Kirchenbücher. (Bericht des Sup. Schmidt vom 12. April 1875.)

Laage, Pr. Lüssow, Gü.

T. 1725. Lücke: 1764, 17. Juni - 1786, 6. December Tr. 1725. Lücke: 1760, 28. November - 1787, 10. August. B. 1725. Lücke: 1765, 16. November - 1786, 18. October. Cfm. 1789, 19. April.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Wenn ein älteres Kirchenbuch vorhanden war, so ist es 1759 zu Grunde gegangen, als der größte Theil von Laage abbrannte. (Pastor Beyer an das Archiv vom 20. August 1893.)

Laase , combinirte Mutterkirche, s. Eickelberg.

GroßLaasch (Karstädt), Pr. Grabow, Pa.

T. 1640 1650 (Archiv), 1740-1786 (Sup.=Archiv), 1787 (Pfarre). Lücke: 1650-1739. Tr. 1640-1650 (Archiv), 1740-1786 (Sup.=Archiv), 1787 (Pfarre). Lücke: 1650-1739 B. 1640-1650 (Archiv), 1740-1786 (Sup.=Archiv), 1787 (Pfarre). Lücke: 1650-1739. Cfm. 1787 (Pfarre).

Bem. 1) Ein Extract aus dem Kirchenbuch von 1640-1650 befindet sich im Archiv. Darin heißt es: Das Kirchenbuch von 1581-1640 ist im Kriege untergegangen, das neue Kirchenbuch fängt 1640 an. (Archivacten, Eccl. GroßLaasch, Kirchenbuch.) 2) Die Kirchenbücher von 1640-1787 sind nach einem Schreiben des Präpositus Grimm beim Brande des Pfarrhauses verloren gegangen. (Sup. Walter an das Archiv vom 6. Juli 1893.) 3) 1773 ist Pastor Lehmann abgebrannt, das Kirchenbuch gerettet. (Archiv, Cleemann, handschriftlich nach dem Sup.=Archiv Parchim.) 4) Nach Cleemann, Syll. Parchim. 1809, S. 109, war damals auf der Pfarre ein Kirchenbuch von 1657 an.

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Lambrechtshagen , Pr. Doberan, Do.

T. 1676. Lücke: 1703-1724. Tr. 1676. B. 1769. Cfm.= 1749.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das älteste Kirchenbuch reicht im Taufregister von 1676-1786, im Trauregister von 1676-1786, im Begräbnißregister von 1769-1786, im Confirmandenregister von 1749-1797.

Langhagen , Filialkirche, s. Serrahn.

Lanken (Greven), Pr. Parchim, Pa.

T. 1644. Lücke: 1647, December 1651, August. Tr 1643. Lücke: 1677, October 1679, März. B. 1643. Lücke: 1677, Mai 1679, März. Cm. 1858 (Gesammtzahl der jährlichen Communicanten). Cfm. 1726. Lücke: 1798-1815.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Lanken hat keine bis 1750 abgeschlossene Kirchenbücher. (Bericht des Sup. Schmidt vom 12. April 1875.)

Lausen , Pf. Rittermannshagen, Pr. Malchin, Ma.

T. 1718-1773 (GroßGievitz), 1775 (Pfarre). Lücke: 1773-1775. Tr. 1718-1773 (GroßGievitz), 1775 (Pfarre). Lücke: 1773-1775. B. 1718-1773 (GroßGievitz), 1775 (Pfarre). Lücke: 1773-1775. Cm. Vorhanden 1775-1833 (Pfarre). Lücke: 1784-1791. Cfm. 1754-1773 (GroßGievitz), 1775 (Pfarre). Lücken: 1773-1775, 1784-1791.

Bem. 1) Die Eintragungen für Lansen im GroßGievitzer Kirchenbuch reichen von 1718 bis 1733, 18. April. Von da an ist das Kirchenbuch vom Pastor Beckmann geführt mit der Bemerkung, daß von nun an im Register Lansen und Schwarzenhof fehlen, weil die Lanser Pfarre von Gievitz abgenommen und Rittermannshagen zugelegt ist. (Pastor Willers an das Archiv vom 15. September 1893.) 2) Ueber Register von Lansen vor 1718 s. GroßGievitz, Bem. 2.

Lapitz , Pf. Penzlin, Vr. Penzlin, Ma.

T. 1745. Tr. 1759, 18. October. B. 1756, vollständig seit 1770. Cfm. 1801.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Ein besonderes Lapitz=Wodrower Kirchenbuch ist auf der Pfarre Gevezin (Wulkenzin) nicht vorhanden gewesen. Eintragungen für Lapitz und Wrodow im Geveziner Kirchenbuch vor 1745 sind beim Brande des Pfarrhauses zu Wulkenzin 1887 verloren gegangen. (Pastor Ahlers zu Wulkenzin an das Archiv vom 11. September 1893.) 3)s. Penzlin, Bem. 2.

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Lärz , Pr. Röbel, Ma.

T. 1672. Lückenhaft: 1672-1740. Tr. 1672. Lückenhaft: 1672-1740. B. 1672. Lückenhaft: 1672 -1740. Cfm. 1800.

HN. Aus den Jahren 1820 und 1834.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Auf der Pfarre befinden sich 5 Kirchenbücher, die 1672, 1740, 1799, 1835 und 1876 beginnen.

Leizen , Pf. Röbel, Pr. Röbel, Ma.

T. 1728. Lücke: 1736-1747. Tr. 1729. Lücke: 1737-1748. B. 1728. Lücke: 1736-1747. Cfm. 1735.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) 1728-1736 und 1748-1786 sind die Verstorbenen neben den Getauften eingetragen. 3) Vor 1728 gehörte Leizen zu Dammwolde=Finken, s. Dammwolde, Bem. 2.

Leussow , Pr. Ludwigslust, Pa.

T. 1671. Tr. 1671. B. 1678. Cfm. 1804.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Der Pastor Hoyer schreibt am 25. Februar 1651 an den Amtmann zu Grabow, daß er 1636 bei Uebernahme des Ministerii kein Kirchenbuch vorgefunden habe, dann bis 1650 teils im Exil gelebt, teils seine Aufzeichnungen bei Durchzügen der Soldaten wieder verloren habe. (Archivacten, Eccl. Leussow, Kirchenbuch). 3) Leussow hat keine bis 1750 abgeschlossenen Kirchenbücher. (Bericht des Sup. Schmidt vom 12. April 1875.

Levin , Pr. Neukalen, Ma.

T. 1682-1786 (Archiv), 1787 (Pfarre). Tr. 1682-1786 (Archiv), 1787 (Pfarre). B. l682-1786 (Archiv), 1787 (Pfarre). Cm. 1832 (Pfarre). Lücke: 1851-1880. Cfm. 1807 (Pfarre). Lücke: 1808.

HN. 1792-1816, 1829-1833 (Pfarre).

Levitzow , Pf. Thürkow, Pr. Teterow, Gü.

T. 1749. 1754-1787 wenige Eintragungen. Tr. 1787. B. 1787. Cm.1801-1829, nur die Summe angegeben. Cfm. 1795.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) 1731-1732 und 1741-1743 wurde der Antrag gestellt, Levitzow mit Thürkow zu combinieren. Bald nach 1743 scheint die Vereinigung geschehen zu sein. (Archivacten, Eccl. Levitzow, Pfarrbesetzung.) 3)s. Thürkow, Bem.

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Lexow , Pf. Malchow (Klosterkirche), Pr. Malchow, Ma. -

T. 1702, 10. Januar. Tr. 1702, 13. Juni. B. 1702, 19. Februar. Cm. 1853. Von 1853-1883 nur Zahl, von da an auch Namen der Communicanten. Cfm. 1816.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Lichtenhagen , Pr. Doberan, Do.

T. 1675. Lücke: 1676. Tr. 1674. Lücke: 1744-1745. B. 1773. Cfm. 1781.

HN. Nur auf den ersten Blättern des ältesten Kirchenbuches aus den Jahren 1596-1721.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Liepen , Filialkirche, s. Peckatel.

Lohmen Pr. Goldberg, Gü.

T. 1641. Lücken: 1716-1721, 1732-1737. Tr. 1641. Lücken: 1702-1704, 1715-1722, 1729-1737, 1746-2750. B. 1641. Lücken: 1702-1704, 1715-1722, 1728-1737, 1747-1750. Cfm. 1789

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die Genehmigung des ritterschaftlichen Patrons zur Einsendung der beiden Kirchenbücher von 1641-1721 und 1722-1750 ist versagt worden. (Bericht des Sup. Polstorff vom 8. Mai 1875.)

BehrenLübchin , Pr. Gnoien, Gü.

T. 1701. Tr. 1702. B. 1705. Lücken: 1750, Juni - 1754, 26. März. Cm. 1876. Lücke: 1881-1884. Cfm. 1711. HN. Chronik von 1710 bis auf die Neuzeit.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Da ich anno 1702 das Predigamt angetreten habe, ist mir kein Kirchenbuch von des Sehl. Hn. Pastoris Hinterlassenen übergeben. Ich habe zwar mit billigen Gründen remonstriret, wie daß eine Anzeichnung derer Getauften müste gehalten werden, wie auch derer Copulirten und Verstorbenen. Aber ich kan nicht wißen, woran es liege, daß davon nichtes zu erlangen ist. Indeßen habe ich von allen den Anfang gemachet und kan von denen vor meiner Zeit Getauften, Copulirten etc. kein Bericht unterthänigst abgestattet werden. (Archivacten, Beichtkinderverzeichniß von 1704.)

Lübkow , Pf. Penzlin, Pr. Penzlin, Ma.

T. 1747. Tr. 1749. B. 1747. Cm. Nur einzelne Aufzeichnungen bei den Acten. Cfm. 1801.

HN. Feuersbrünste von 1760 an.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) s. Penzlin, Bem. 2.

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Lüblow , Pf. Neustadt, Pr. Neustadt, Pa.

T. 1682-1714 (Archiv), 1714 (Pfarre). Tr. 1682-1714 (Archiv), 1715, Januar (Pfarre). B. 1682-1712 (Archiv), 1712, Juni (Pfarre). Cm. Vgl. Neustadt. Cfm. 1866 (Pfarre).

HN. Im Kirchenbuch von 1682-1714 zu Anfang ein Küster= und Schulmeisterverzeichniß, zum Schluß: Geläute bei fürstlichen Sterbefällen. (Archiv.)

Bem. Die Register von 1682-1714 bilden eine Abtheilung des im Archiv befindlichen Neustädter Kirchenbuchs von 1675-1719. (Archivacten, Eccl. Neustadt, Kirchenbuch.)

Lübow , Pr. Lübow, Do.

T. 1654, 22. September. Lücken: 1714-1716, 1739-1759, 1771-1780. Tr. 1668, 6. October. Lücken: 1693, 1714-1716, 1739-1757. B. 1653, 12. April. Lücken: 1671-1693, 1714-1716, 1739-1780. Cfm. 1783.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das älteste Kirchenbuch reicht im Taufregister von 1654-1783, 23. Februar, im Trauregister von 1668-1782, Ende, im Begräbnißregister von 1653-1783, 5. Januar. In dem Taufregister sind wahrscheinlich vorne einige Blätter verloren gegangen. 3) Eine Geburtsliste ohne Verzeichniß der Taufe von 1762-1779, 15. August. (Fragebogen und Brief des Präp. Petersen an das Archiv vom 19. Juni 1893.) 4) "Der Ertract (vom Kirchenbuch) ist blos vom Jahr 1781-1787 incl. ein gekommen, weil leider die vorhergehenden Kirchenbücher aus großer Nachlässigkeit des verstorb. Past. Hafemeister gar nicht gehalten worden sind." (O.=K.=R.=Acten, Sicherung der Kirchenbücher.) - Nur theilweise zutreffend.

Lübsee , Pr. Gadebusch, Sch.

T. 1653. Lücken: 1655-1682 incl. Tr. 1680. B. 1691. Cfm. 1806.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Bei dem am 27. September 1704 abgeschlossenen Beichtkinderverzeichniß befindet sich eine Liste der im Jahre 1704 Getauften, Confirmirten, Getrauten und Gestorbenen. (Archivacten, Beichtkinderverzeichniß 1704.)

Lübsee , Pf. Lüdershagen, Pr. Krakow, Gü.

T. 1779, 6. Mai (Pfarre). Tr. 1689-1704 (Archiv), 1779, 15. Juni (Pfarre). Lücke: 1704-1779. B. 1779, 5. Juli (Pfarre). Cm. 1880 (Pfarre). Cfm. 1809 (Pfarre).

HN. Zuweilen kleine Notizen (Pfarre).

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Aller Wahrscheinlichkeit nach sind ältere Kirchenbücher in dem am 8. November

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1766 stattgehabten Pfarrhausbrand zu Lüdershagen untergegangen. (Pastor Schulz an das Archiv vom 23. Juli 1893.) 3) In dem Beichtkinderverzeichniß von 1704 für Lübsee findet sich a. die Zahl der Getauften von 1689-1704, b. die Zahl der Gestorbenen von 1689-1704, c. eine Abschrift des Copulationsregisters von 1689-1704. (Archivacten, Beichtkinderverzeichniß von 1704.)

Lübtheen , Pr. Ludwigslust, Pa.

T. 1651-1683 (Archiv), 1706 (Pfarre). Lücken: 1683-1706,1710,1732-1775. Tr. 1651-1683 (Archiv), 1706(Pfarre). Lücken: 1683-1706,1710,1732-1775. B. 1651-1683 (Archiv), 1706 (Pfarre). Lücken: 1683-1706, 1710, 1732-1775. Cfm. 1732 (Pfarre). Lücken: 1733, 1737-1738, 1752, 1762, 1765.

Bem. 1) Die im Archiv befindlichen Aufzeichnungen von 1651-1683 für Lübtheen sind im AltJabeler Kirchenbuch von 1651-1716. 2) 1683 wurde Lübtheen von AltJabel getrennt. (Archivacten, Eccl. AltJabel, Pfarrsprengel, und Eccl. Lübtheen, Pfarrbesetzung.) 3) Am 15. Februar 1692 brannte die Pfarre Lübtheen ab. (Archivacten, Eccl. Lübtheen, Pfarrbau.) 4) Von dem 1706 beginnenden Kirchenbuch scheinen die ersten Blätter weggerissen zu sein. 5) Der Pastor Frahm (1732-1778) hat eine Aufzählung der Pastoren bis zu sich hinterlassen. (Kirchenrath Jung an das Archiv vom 21. August 1893.) 6) Das Kirchenbuch von 1732-1778 wurde am 3. December 1778 aus der Pfarre gestohlen und im Garten zerrissen weggeworfen. (Archiv, Cleemann, handschriftlich nach dem Kirchenbuch 1779 zu Lübtheen.)

Lübz , Pr. Lübz, Pa.

T. 1674-1750 (Archiv), 1750, 19. August - 1786, 9. August (Sup.=Archiv), 1786, 15. August (Pfarre). Tr. 1703-1750 (Archiv), 1750, September (Pfarre). B. 1673-1750 (Archiv), 1760, Januar (Pfarre). Lücken: 1689-1700, 1750-1760. Cfm. 1816 (Pfarre).

HN. Zu Beginn des Kirchenbuchs II die Bemerkung: "Anno 1698 d. 7. Aprill Morgends um 5 1/2 Uhr ist unsere liebe Stadt abgebrandt."

Bem. Im Archiv befinden sich zwei Kirchenbücher: I. 1673-1703, II. 1700-1750.

Lüdershagen , Pr. Krakow, Gü.

T. 1779, 31. Mai. Tr. 1779, 3. October. B. 1779, 11. September. Cfm. 1801; aus früherer Zeit finden sich zerstreute Notizen.

HN. Vor 1800 hin und wieder kleinere Notizen.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Aller Wahrscheinlichkeit nach sind ältere Kirchenbücher bei dem am

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8. November 1766 stattgehabten Pfarrhausbrand untergegangen. (Pastor Schulz an das Archiv vom 23. Juli 1893.)

Ludorf , Pf. Röbel, Pr. Röbel, Ma.

T. 1776. Tr. 1776. B. 1776. Cfm. 1803, Ostern.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Vor 1776 gehörte Ludorf bald zu Vipperow, bald zu Röbel. 3) Eintragungen für Ludorf finden sich im Vipperower Kirchenbuch nicht. (Pastor Gaedt zu Vipperow an das Archiv vom 28. August 1893.)

Ludwigslust , Pr. Ludwigslust, Pa.

T. 1770, 5. November. Tr. 1770, 6. November. B. 1770, 23. December. Cm. 1849, Neujahr. Cfm. 1793.

HN. 1770-1824 finden sich einige längere Notizen.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Vor 1770 s. GroßLaasch, wohin Ludwigslust eingepfarrt war. 3) Im Archiv befindet sich ein Inventar von den beider Hofpredigerstelle zu Ludwigslust befindlichen Schriften, darunter auch von den Kirchenbüchern aus dem Jahre 1818. (Archivacten, Eccl. Ludwigslust, Confirmation.) 4) Von 1785-1836 Berichte über die jährliche Veränderung in der Hofgemeinde in Rücksicht auf die Zahl der Geborenen, Copulierten und Gestorbenen und die Namen der in hohem Alter Gestorbenen, von 1829 an auch die Zahl der Confirmirten. (Archivacten, Eccl. Ludwigslust, Kirchenbuch.)

Ludwigslust (Garnison) Pr, Ludwigslust, Pa.

T. 1873, 17. Juli. Tr. 1873, 21. Juli. B. 1873, 5. August. Cfm. Die Communikanten der Garnison werden im Communikantenbuch der Stadt mit aufgeführt; bei den Regimentscommunikationen werden nur die Zahlen angegeben. Cfm. 1876, 9. April.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das Kirchenbuch ist 1873, 1. Juli, angelegt; Confirmanden sind jedoch erst 1876 vorgekommen.

Ludwigslust=Kleinow (jetzt Bethlehemskirche), Pr. Ludwigslust, Pa.

T. 1770-1864 (Ludwigslust), 1864, 15. Mai (Pfarre). Tr. 1770-1864 (Ludwigslust), 1864, 15. Juli (Pfarre). B. 1770-1864 (Ludwigslust), 1864, 2. Mai (Pfarre). Cfm. 1798-1864 (Ludwigslust), 1865 (Pfarre).

Bem. Vor 1770 s. GroßLaasch, wohin Kleinow eingepfarrt war.

GroßLukow (Marin), Pr. Penzlin, Ma.

T. 1676. Tr. 1752. B. 1752. Cfm. 1705.

Bem, 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das älteste Kirchenbuch beginnt 1676 und schließt 1752. Dieses Kirchenbuch

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enthält nur die Getauften, dazwischen seit 1705 die Confirmirten. Das mit Monat Juni 1752 beginnende zweite Kirchenbuch hat alle Rubriken, bis auf die Communikanten. (Pastor Schlüter zu Groß Vielen an das Archiv vom 8. September 1893.)

HohenLukow , Filialkirche, s. Neukirchen.

Luplow , Pf. GroßVarchow, Pr. Stavenhagen, Ma.

T. 1686-1731 (Archiv), 1737-1758 (Kastorf), 1777 (Groß Varchow). Lücken: 1731-1737, 1758-1777. Tr. 1686-1734 (Archiv), 1737-1758 (Kastorf), 1777 (GroßVarchow). Lücken: 1734-1737, 175-1777. B. 1686-1731 (Archiv), 1737-1758 (Kastorf), 1777 (GroßVarchow). Lücken: 1731-1737, 1758-1777. Cm. 1737-1758 (Kastorf). Cfm. 1816 (GroßVarchow).

Bem. 1) Eine Trauung von 1734, 30. Juli, im Möllnschen Kirchenbuch (Archiv). 2) Die im Archiv befindlichen Aufzeichnungen stehen in den GroßVarchower Kirchenbüchern.

Lüssow , Pr. Lüssow, Gü.

T. 1653-1687 (Archiv), 1687 (Pfarre). Tr. 1653-1687 (Archi), 1687 (Pfarre). Lücke: 1779-1786 incl. B. 1653-1687 (Archiv), 1687 (Pfarre). Lückenhaft: 1701-1718. Cfm. 1681-1687 (Archiv), 1687 (Pfarre).

HN. Im Kirchenbuch von 1653-1687: Beisetzung einer Tochter des Franz Jürgen v. Warnstedt in der Kirche. (Archiv.)

Lütgendorf , Pr. Malchow, Ma.

T. 1753. Tr. 1716. Lücke: 1722-1771. B. 1716. Lücken: 1722-1725, 1725-1771. Cm. 1809. Lücken: 1851-1854, 1867-1875. Cfm. 1774. Lücke: 1774-1804.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) 1706 wurde laut Kirchenrechnung ein neues Pfarrhaus gebaut. (Pastor Kankelwiz an das Archiv vom 18. August 1893.) Das alte war aber nicht abgebrannt. 1704 ist das Pfarrhaus bereits ein "dach=, fachloses, miserables Haus." Der Pastor klagt, daß seine Kirchen=Register und andere Briefe von einem "Gottlosen" zerrissen seien. (Archivacten, Beichtkinderverzeichniß 1704.)

Lutheran , Pf. Lübz, Pr. Lübz, Pa.

T. 1727-1749 (Archiv), 1767-1786 (Sup.=Archiv), 1787 (Pfarre). Lücke: 1749-1767. Tr. 1735-1749 (Archiv), 1767 (Pfarre). Lücke: 1749-1767. B. 1727-1740 (Archiv), 1768 (Pfarre). Lücke: 1740-1768. Cfm. 1728-1732 (Archiv). Seit 1816 mit Lübz gemeinsam. (Pfarre.)

Bem. 1) Das im Archiv befindliche Lutheraner Kirchenbuch enthält Aufzeichnungen von 1727-1749 und ist vom Küster geführt.

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Vermuthlich sind auch die übrigen Register vor 1767 von diesem, getrennt von Lübz, geführt und verloren gegangen. 2) Die gemeinsame Kirchenbuchsführung für Lübz, Lutheran und Benzin beginnt 1787. 3) Eine Abschrift der Taufen von 1728-1743 ist im Archiv. (Archivacten, Eccl. Lübz, Kirchenbuch.)

Malchin , Pr. Malchin, Ma.

T. 1631-1737 (Archiv), 1738 (Pfarre). Tr. 1631-1737 (Archiv), 1755 (Pfarre). Lücken: 1676-1712, 1737-1755. B. 1655-1737 (Archiv), 1762 (Pfarre). Lücken: 1676-1712, 1738-1762. Cfm. 1801 (Pfarre).

HN. Im Kirchenbuch von 1631-1737: a. Chronik, b. eine Gebührendesignation in Sterbefällen, eingeschoben in das Sterberegister hinter 1676, 30. Juli. (Archiv.) In den späteren Registern kurze Notizen über den siebenjährigen Krieg, Malchin betreffend. (Pfarre.)

Bem. Im Kirchenbuch von 1631-1737 steht die Notiz, daß 1631 kein Kirchenbuch vorgefunden wurde.

Malchow (Stadtkirche), Pr. Malchow, Ma.

T. 1699-1754 (Archiv), 1755 (Pfarre). Tr. 1698-1754 (Archiv), 1755 (Pfarre). B. 1699-1754 (Archiv), 1755 (Pfarre). Cm. 1887 (Pfarre). Cfm. 1816 (Pfarre).

HN. Im zweiten Kirchenbuch eine series pastorum Malchowiensium a tempore reformationis (Pfarre).

Bem. 1) 1698 war kein Kirchenbuch vorhanden (Archiv). 2) Am Schluß des Kirchenbuches von 1698-1754 ein vollständiges Verzeichniß der Taufen und Trauungen aus dieser Zeit (Archiv).

Malchow (Klosterkirche), Pr. Malchow, Ma.

T. 1699, 16. Januar. Lücke: 1755, bei Anlage eines neuen Kirchenbuches. Tr. 1698, 17. November. B. 1699, 31. Januar. Lücke: 1754, 6. December - 1755, 16. November. Cm. 1853. Bis 1883 nur Zahl, von da an auch die Namen der Communikanten. Cfm. 1816.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Mallin , Filialkirche, s. AltRehse.

GrotzMarkow , Filialkirche, s. Schorrentin.

Marlow , Pr. Marlow, Do.

T. 1679-1736 (Archiv), 1751, 22. December (Pfarre). Lücken: 1697-1704, 1736-1751. Tr. 1679-1736 (Archiv), 1758, 15. September (Pfarre). Lücken: 1697-1701, 1736-1758. B. 1679-1736 (Archiv), 1758, 11. September (Pfarre). Lücken: 1697-1704, 1736-1758. Cfm. 1782 (Pfarre). Lücke: 1804-1815.

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Bem. 1) Im Archive befinden sich 3 Kirchenbücher: I. 1679-1697, II. 1701-1731, III. 1730-1736. 2) Das an 1736 sich anschließende Kirchenbuch ist wahrscheinlich verbrannt. (Archivacten, VoIkszählung von Marlow 1819, Nr. 63, 88 und 109.

Marnitz (Meierstorf), Pr. Parchim, Pa.

T. 1750; aus den Jahren 1746 und 1749 je ein Kind ; bis 1777 lückenhaft. Tr. 1750; bis 1777 lückenhaft B. 1777; aus dem Jahre 1750 sind 2 Verstorbene verzeichnet. Cm. 1867. Cfm. 1815.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) In der Nacht vom 11. auf den 12. Februar 1750 brannte die Pfarre ab, ohne daß es möglich war, etwas zu retten. Dabei gingen die älteren Kirchenbücher verloren. (Archivacten, Eccl. Marnitz, Pfarrbau, und Fragebogen.)

Marsow , Filialkirche, s. Vellahn.

Massow , Pf. Dammwolde,Pr.Röbel,Ma.

T. 1701-1733 (Kambs), 1763 (Dammwolde). Lücken: 1730-1731, 1733-1763. Tr. 1701-1733 (Kambs), 1763 (Dammwolde). Lücken: 1730-1731, 1733-1763. B. 1701-1733 (Kambs), 1763 (Dammwolde). Lücken 1730-1731, 1733-1763. Cfm. 1802 (Dammwolde).

Bem. Massow wurde bis 1698 von Dammwolde (Finken) aus verwaltet, dann zu Kambs gelegt. (Archivacten, Eccl. Dammwolde, Gottesdienst zu Massow.)

Matzlow , Filialkirche, s. Damm.

Meklenburg , Pr. Meklenburg, Sch.

T. 1725, 30. August. Lücke: 1730. Tr. 1725, 14. September. Lücke: 1751-1754. B. 1725, 4. October. Lücke: 1752-1754. Cm. 1881. Cfm. 1775.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Gründe für den späten Anfang der Kirchenbücher sind dem neu eingetretenen Pastor Mau bisher nicht bekannt geworden. (Pastor Mau an das Archiv vom 1. August 1893.)

Meierstorf , Filialkirche,s. Marnitz.

Melkof , Pr. Hagenow, Sch.

T. 1665-1731 (Archiv),1732-1870 (Vellahn), 1870, 6. Juli (Pfarre). Tr. 1665-1738 (Archiv), 1783-1870 (Vellahn), 1870, 11. November (Pfarre). Lücke: 1738-1783. B. 1665-1783 (Archiv), 1783-1870 (Vellahn), 1870, 15. Juni (Pfarre). Lücke: 1739-1777. Cfm. 1783-1870 (Vellahn).

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Bem. 1) Von 1840-1870 ist ein Auszug aus dem Vellahner Kirchenbuch für Melkof auf der Pfarre Melkof vorhanden. 2) Die im Archiv befindlichen Aufzeichungen finden sich in den beiden Vellahner Kirchenbüchern von 1665-1697 und von1697-1783

Melz (Buchholz), Pr. Röbel, Ma.

T. 1675. Tr. 1675. B. 1675. Cfm. 1719.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Mestlin (Ruest), Pr. Goldberg, Gü.

T. 1647. Tr. 1654. B. 1660. Cfm. 1755.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Meteln (Zickhusen), Pr. Meklenburg, Sch.

T. 1685-1707 (Pfarre), 1708-1753 (Archiv), 1753 (Pfarre). Tr. 1688-1707 (Pfarre), 1708-1745 (Archiv), 1757 (Pfarre). Lücke: 1745-1757. B. 1708 -1746 (Archiv), 1757 (Pfarre). Lücken: 1733, 1746-1757. Cfm. 1758 (Pfarre).

HN. Es findet sich ein Bericht über eine beim Beginn dieses Jahrhunderts veranstaltete Säkularfeier in dem 1753 einsetzenden Kirchenbuch. (Pfarre.)

GroßMethling , Pr. Neukalen, Ma.

T. 1652. Lücke: 1686-1694. Tr. 1652. Lücke: 1686-1694. B. 1754. Cfm. 1783.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Minzow , Pf. Karchow, Pr. Röbel, Ma.

T. 1711. Tr. 1710. Lücke: 1723-1748. B. 1711. Cfm. 1711.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Ueber den Verbleib älterer Register ist auf der Pfarre nichts bekannt. (Pastor Algenstädt an das Archiv vom 18. August 1893.)

Mirow , Filialkirche, s. Uelitz.

Mirow (MeklenburgStrelitz), s. Krümmel, Bem. 3.

HohenMistorf , Pr. Neukalen, Ma.

T. 1661. Tr. 1683. B. 1661. Cfm. 1815.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Möderitz (eingegangen), Pr. Crivitz, Pa.

T. 1653, 15. September-1820. Lücken: 1690, 14. Februar - 1695, 23. Juli; 1705, 13. September - 1706, 22. April. Tr. 1653, 14. November - 1820. Lücken: 1689, October - 1695, 9. September; 1699, 25. October - 1706, 2. November. B. 1752-1820. Cfm. 1743-1820.

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Bem. 1) Die Pfarre Möderitz wurde 1820 eingezogen. Von

dem Pfarrsprengel wurde Möderitz mit Neuhof nach St. Georg in Parchim, Bergrade, Domsühl und Zieslübbe Klinken, bald darauf nach Garwitz eingepfarrt . 2) Die Register der bis 1820 selbständigen Pfarre Möderitz befinden sich jetzt in Garwitz.

Moisall , Pr. Bukow Do.

T. 1683. Tr. 1684. B. 1684. Cfm. 1843.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Ein Kirchenbuchs=Auszug von 1698 -1704 (Taufen, Trauungen und Sterbefälle) findet sich in dem Beichtkinderverzeichniß von Moisall 1704. (Archiv.)

Möllenbeck , Pf. Herzfeld, Pr. Neustadt, Pa.

T. 1652. Lücken: 1659, 1662-1663, 1670-1672, 1675, 1681, 1684, 1697-1698, 1704, 1707-1715, 1733-1743, 1751-1753. Tr. 1687. Lücken: 1707-1716, 1724, 1733-1743, 1748-1753. B.1651. Lücken 1659-1661, 1663, 1670-1672,1681-1682,1707-1715, 1718-1728, 1733-1743, 1751-1753. Cm. Vorhanden 1652-1670. Cfm. 1815. Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Möllenhagen , Filialkirche, s. Ankershagen.

Mollenstorf ,Filialkirche, s. GroßVielen.

Mölln (Tarnow),Pr.Penzlin, Ma.

T. 1723-1762 (Archiv), 1762 (Pfarre). Defect: 1762-1769 und 1776-1777. Tr. 1723-1762 (Archiv), 1762 (Pfarre). B. 1723-1762 (Archiv), 1762 (Pfarre). Cm. 1889 (Pfarre). Cfm. 1727-1761 (Archiv), 1801(Pfarre). Lücke: 1761-1801.

HN. Zu Beginn des Kirchenbuches von 1723-1762 ein Verzeichniß von Pfarrgebühren und eine Chronik. (Archiv.)

Bem. 1) Pastor Fidler im Beichtkinderverzeichniß von 1704: " Ich habe die zahl, nahmen und alter meiner Beichtkinder, wie sie in diesem 1704ten Jahre sich befinden, einschicken wollen , wobey ich aber erinnern muß, daß wie ich anno 1692 auff der über 30 Jahr danieder gelegenen Pfar Mollen angelanget, ich kein Kirchenbuch für mich gefunden, darauß der Einwohner Alter hette ersehen konnen. - - - " (Archivacten, Beichtkinderverzeichniß von 1704.) 2) Zu Beginn des Kirchenbuches von 1723-1762: " Möllnsches Kirchenbuch, welches weil kein anderes vorhanden bey Antretung meines Predigt Ambts Anno 1723, den 25. Martii in Gottes Nahmen angefangen von Adolph Lud. Hein." 3) Das Kirchenbuch von 1723-1762 ist defect.

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Muchow (Zierzow), Pr. Neustadt, Pa.

T. 1666-1733 (Archiv), 1733 (Pfarre). Tr. 1666-1735 (Archiv), 1787 (Pfarre). Lücke: 1735-1787. B. 1666-1734 (Archiv), 1741 (Pfarre). Lücke: 1734-1741. Cfm. 1815 (Pfarre).

HN. Im Kirchenbuch von 1666-1735 zum Schluß ein Verzeichniß der Pfarrhebungen. (Archiv.)

Bem. 1666 hat man kein Kirchenbuch vorgefunden; am 8. April 1666 ist das älteste Kirchenbuch angelegt. (Archiv Kirchenbuch von 1666-1735.)

KirchMulsow , Pr. Bukow, Do.

T. 1654. Lücke: 1655-1664. Tr. 1664. B. 1664. Cm. 1892, Neujahr. Cfm. 1806. Lücke: 1819-1832.

HN. Im ältesten Kirchenbuche eine series pastorum von 1569-1891. Im Kirchenrechnungsbuche kürzere Notizen aus der Zeit des 30jährigen Krieges und eine längere von 1806-1814.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Mummendorf , Pr. Grevesmühlen, Sch.

T. 1653. Lücke: 1655. Tr. 1653. Lücke: 1684, 1693, 1719, 1737. B. 1653. Lücke: 1736; das Register scheint bis etwa 1745 nicht regelmäßig geführt zu fein. Cm. 1869. Cfm. 1800.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Müsselmow , Pf. Holzendorf, Pr. Crivitz, Pa.

T. 1699-1739 (Archiv), 1739, 29. Juli (Pfarre). Tr. 1739, 19. Juni (Pfarre). B. 1739, 15. Juli (Pfarre). Cm. 1872, 8. Januar (Pfarre). Cfm. 1740, 15. April (Pfarre).

Bem. 1) Pastor Beckmann schreibt in " Geschichtliche Nachrichten über die Kirchen, Patrone und Prediger zu Holzendorf und Müsselmow": " 4. Peter Christoph (Christoffer). Nach Cleemann soll er im October 1651 vocirt, am 8. Dec. ejusdem anni introduciret und 1660 schon gestorben sein. Die letzte Angabe des Todesjahres ist aber bei Cleemann nicht richtig, denn 1661 hat er noch ein neues Kirchenbuch angelegt, worin er den Pfarrer Acker, Wischen verzeichnete, wie auch die Namen der Gebornen. Das ganze Kirchenbuch besteht aus einigen beräucherten Bogen Papier. Es scheint aber das Kirchenbuch bis 1682 von ihm geführt zu sein, und auch dies ist sein Todesjahr." (Karsten, Kirchen= und Schulblatt. Rostock 1840, S. 313.) 2) Das hier erwähnte Kirchenbuch von 1661-1682 über Müsselmow ist auf der Pfarre Holzendorf nicht vorhanden. Dort befindet sich ein Verzeichniß des Kirchen=, Prediger= und Küster=Ackers und ihrer Wischen ohne die Liste der Geborenen. Dies Actenstück ist eine Abschrift des Pastors Beckmann

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aus dem Jahre 1835 und bemerkt derselbe darunter: "Das Original befindet sich zwischen den Acten, die der Patron in Händen hat." (Pastor Simonis an das Archiv vom 4. November 1893.) Bei den Gutsacten von Müsselmow befindet sich das gesuchte Kirchenbuch nicht (Gutsbesitzer Alexander - Müsselmow an den Oberkirchenrath vom 19. November 1893); ebenso ist es nicht auf dem Amt Crivitz, das mit der Verwaltung des Patronats betraut ist, und an das 1853 eine Reihe von Müsselmower Kirchenacten abgegeben ist. (Amt Crivitz an das Finanzministerium vom 26. November 1893.) 3) Müsselmow gehörte von 1708 (1729)-1739 zu Kladow, vorher theils selbstfländig, theils zu Holzendorf. 1739, 5. April wurde Pastor Siggelkow zu Holzendorf auch zu Müsselmow als Prediger eingeführt. (Karsten, Kirchen - und Schulblatt. Rostock 1840, S. 314 und Eccl. Kladow, Pfarrbesetzung.) Aus der Zeit, wo Müsselmow zu Kladow gehörte, finden sich im Kladower Trauregister keine Eintragungen für Müsselmow; das Kladower Begräbnißregister fehlt von 1709-1740. (Archiv.)

Naetebow , Pf. NeuRöbel, Pr. Röbel, Ma.

T. 1733-1793 (Kambs), 1793, Michaelis (Röbel). Lücke: 1739 1743. Tr. 1733 1793 (Kambs), 1793, Michaelis (Röbel). Lücke: 1739-1743. B. 1733-1793 (Kambs), 1793, Michaelis (Röbel). Lücke: 1739-1743. Cfm. 1801, Ostern (Röbel).

Bem. 1) Nach der Visitation von 1662 ist Naetebow ad interim nach Röbel gelegt. (Archiv.) 2) In der folgenden Zeit (1687) Naetebow mit Dambeck vereinigt. (Archivacten, Eccl. Dambeck, Pfarrbesetzung.) Dambeck gehört jetzt zu Minzow=Karchow. Dort sind nach dem Schreiben des Pastors Algenstaedt vom 18. August 1893 keine Eintragungen aus der Zeit vor 1733 erhalten. Naetebow wird, wie die andern mit Karchow combinirten Kirchen, sein eigenes Kirchenbuch gehabt haben und dieses verloren gegangen sein.

Neese , Pr. Grabow, Pa.

T. 1649-1651 (Archiv), 1677-1705(Archiv), 1707, 1.Januar (Pfarre). Lücke: 1651-1677, 1701-1704, 1707-1709. Tr. 1649-1651 (Archiv), 1678-1705 (Archiv), 1707 (Pfarre). Lücken: 1651-1678, 1705-1707. B. 1649 - 1651 (Archiv), 1677-1705 (Archiv), 1707 (Pfarre). Lücken: 1651-1677, 1705-1707, 1710-1712, 1731-1735. Cm. 1677-1701 (Archiv), 1708-1779 (Pfarre). Lücke: 1701-1708. Cfm. 1763 (Pfarre).

HN. 1762, 1806, 1829, 1830 (Pfarre).

Bem. 1) Die Aufzeichnungen von 1649-1651 sind auf einem losen Blatt und lagen bis 1894 bei Archivacten, Eccl. GroßLaasch,

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Kirchenbuch, jetzt Eccl. Neese. 2) Die Aufzeichnungen über Neese und Werle aus den Jahren 1677-1701 (resp. 1705) sind am 4. August 1894 von der Pfarre zu Neese an das Archiv eingesandt.

Netzeband , Pf. Rossow, Pr. Röbel, Ma.

T. 1708, 12. August. Tr. 1708, 12. August. Lücken: 1725-1733, 1767-1773, 1786-1790. B. 1708, 12. August. Lücke: 1727-1737. Cm. 1853. Von 1870-1891 auf Zetteln und in Zusammenstellungen. Cfm. 1801. Bis 1851 gemeinsam mit Rossow und Schönberg, dann getrennt.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Am 29. Juni 1728 brannte die Pfarre ab. (Archivacten, Eccl. Rossow, Kirchen= und Pfarrbau.) Vermuthlich gingen die älteren Register in diesem Brande zu Grunde.

Neubukow , Pr. Bukow, Do.

T. 1736, 10.Januar. Tr. 1736, Februar. B. 1736, 6. Januar. Cm. 1854. Cfm. 1779.

HN. Zum Jahre 1756 findet sich eine Bemerkung über den Einzug ins Pfarrhaus und zum Jahre 1760 eine kurze Notiz über Beschädigung des Kirchthurms durch Sturm.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die Pfarre brannte 1729 ab, dabei ging das Kirchenbuch zu Grunde. (Archivacten, Eccl. Neubukow, Pfarrbau und Kirchenbuch.)

Neuburg , Pr. Lübow, Do.

T. 1653. Lücke: 1669. Tr. 1653. Lücken: 1655-1695, 1697-1699, 1706-1748. B. 1653. Lücke: 1675-1739. Cfm. 1796.

HN. Es finden sich in den Jahren 1666-1668 einige kurze Notizen über Hexenverbrennungen.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Neuenkirchen , Pr. Wittenburg, Sch.

T. 1740, 16. Februar. Lücke: 1806. Tr. 1740, 12. Februar. Lücke: 1806. B. 1740, 19. Februar. Lücke: 1806. Cm. 1862. Lücke: 1875-1887. Cfm. 1809.

HN. Von Pastor Francke aus der Franzosenzeit 1806, sodann Nachrichten über den Brand des Pfarrhauses 1808.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die Kirchenbücher bis 1808 sind, wie aus der Chronik des früheren Pastors Francke (Pastor zu Neuenkirchen von 1803-1832) hervorgeht, bei dem Brande des Pfarrhauses am 24. September 1808 mit verbrannt. Dieselben waren angefangen 1651 und fortgesetzt bis 1808. Die Kirchenbuchseintragungen von 1740-1808 hat Pastor Francke aus

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den 1740 beginnenden Abschriften im Sup.=Archiv in das jetzige alte Kirchenbuch wiederum eingetragen. (Pastor Wienke an das Archiv vom 24. Juli 1893.)

Neukalen , Pr. Neukalen, Ma.

T. 1780, 1. Januar. Tr. 1780, 14. April. B. 1780, 16. Februar. Cfm. 1816.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die Pfarre ist am 14. December 1777 abgebrannt; dabei sind die Kirchenbücher mit zu Grunde gegangen. (Archivacten, Eccl. Neukalen, Pfarrbau.)

Neukirchen (HohenLukow), Pr. Schwaan, Do.

T. 1660-1729 (Archiv), 1730 (Pfarre). Tr. 1660-1729 (Archiv), 1 730 (Pfarre). 13. 1660-1729 (Archiv), 1730 (Pfarre). Cfm. 1833 (Pfarre).

HN. Im zweiten Kirchenbuch von 1687-1729 zu Anfang: eine Predigt über Petri Fischzug. (Archiv.)

Bem. 1) Im ältesten Kirchenbuch von 1660-1686 zu Anfang: " Das Kirchenbuch, so ich d. 10. November Anno 1650 angefangen, ist anno 1660 von den Soldaten zusamt meinen büchern weggenommen." 2) Das zweite Kirchenbuch reicht von 1687-1729. (Archiv.)

Neukloster , Pr. Wismar, Wi.

T. 1694. Lücke: 1727-1737, 1761-1769. Tr. 1738.

Lücke: 1761-1769. B. 1738. Lücke: 1761-1769. Cfm. 1802.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Es sind keine Kirchenbücher vorhanden, die vor oder mit dem Jahre 1750 abschließen. (Bericht des Sup. Walter=Wismar vom 15. Februar 1875.)

Neustadt , Pr. Neustadt, Pa.

T. 1675-1715 (Archiv), 1715, October (Pfarre). Tr. 1675-1719 (Archiv), 1720, Januar (Pfarre). B. 1675-1719 (Archiv), 1720, Januar (Pfarre). Cm. Die Zahl der Communikanten im Gebührenbuch vermerkt. Cfm. 1816 (Pfarre).

HN. Im Kirchenbuch von 1675-1719: a. Die Neustädter Präpositen und Pfarrer, b. die Lehrer, Kantoren, Organisten, Rectoren, c. die Kiister, d. Chronik. (Archiv.)

Bem. 1) Ergänzungen zu dem Neustädter Kirchenbuch aus den Kirchenregistern von 1675-1734, besonders zum Sterberegister, von Cleemann angefertigt. (Archiv.) 2) Ein alphabetisches Verzeichniß der Getauften, Copulirten und Begrabenen ist im Kirchenbuch von 1675-1719. (Archiv.)

KleinNiendorf , Filialkirche, s. Burow.

Nostorf , combinirte Mutterkirche, s. Zweedorf.

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Paarsch , Pf. Parchim (St. Georg), Pr. Parchim, Pa.

T. 1676. Tr. 1694. Lücken: 1696-1703, 1705-1710, 1712-1720, 1728-1742. B. 1698. Lücken: 1702-1719, 1728-1742. Cfm. 1803-1817 im Georgen=Kirchenbuch, 1817 getrennt.

Bem. Die Register befinden sich auf der Pfarre.

Pampow , Pr. Schwerin, Sch.

T. 1677-1769 (Archiv), 1770 (Pfarre). Lücke: 1715-1717. Tr. 1677-1769 (Archiv), 1770 (Pfarre). Lücke: 1715-1717. B. 1677-1769 (Archiv), 1770 (Pfarre). Lücke: 1715-1717. Cfm. 1770 (Pfarre).

HN. Im Taufregister zum Jahre 1679 Nachrichten über die Familie des Pastors Simonis. (Archiv.)

GroßPankow (Siggelkow), Pr. Parchim, Pa.

T. 1681-1748 (Archiv), 1749 (Pfarre). Lücken: 1694-1697, 1699-1710, 1715-1718, 1759. Tr. 1681-1747 (Archiv), 1761 (Pfarre). Lücken: 1691-1697, 1699-1711, 1747-1761. B. 1761 (Pfarre). Cfm. 1761 (Pfarre).

AltPanstorf , s. Remplin.

Parchim (St. Georg), Pr. Parchim, Pa.

T. 1651-1707 (Archiv), 1708, 1. Januar (Pfarre). Tr. 1657-1707 (Archiv), 1708, 31. Januar (Pfarre). B. 1657-1707 (Archiv), 1708, 13. Januar (Pfarre). Cfm. 1803 (Pfarre).

Bem. 1) Im Kirchenbuch von 1651-1707 zu Anfang ein alphabetisches Verzeichniß der Eingetragenen nach den Vornamen. (Archiv.) 2) Im Archiv befinden sich noch: a. Abschrift eines Verzeichnisses der Einkünfte u. der St. Georgen=Kirche 1503-1568 aus Cleemanns Nachlaß; b. Ergänzungen und Verbesserungen zum Kirchenbuch nach dem Rechnungsregister; c. Verzeichniß der Geborenen, Copulirten und Gestorbenen von 1651-1700. (Abschrift.)

Parchim (St. Marien), Pr. Parchim, Pa.

T. 1651-1736 (Archiv), 1736 (Pfarre). Lücke: 1688-1690. Tr. 1657-1735 (Archiv), 1736, 1. Januar (Pfarre). Lücke: 1701-1703. B. 1657-1735 (Archiv), 1736, 1. Januar (Pfarre). Cm. Nur die Anzahl der Communicanten in den Jahren 1784-1815, 1825-1829, 1846-1853. Cfm. 1792 (Pfarre).

Bem. 1) Nachträge zu dem Kirchenbuch aus den Kirchenrechnungs=Registern aus Cleemanns Nachlaß. (Archiv.) 2) Auf der Pfarre befinden sich noch fünf Kirchenbücher. 3) Im Kirchenbuch von 1651-1736 ein alphabetisches Register nach den Vornamen. (Archiv.)

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Parchim (Garnison), Pr. Parchim, Pa.

T. 1867, 15. October. Tr. 1867, 15. October. B. 1867, 15. October. Cfm. 1867, 15. October.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Parkentin (Stäbelow), Pr. Schwaan, Do.

T. 1639, September. 16 nur vereinzelte Eintragungen. Tr. 1653, Mai. Lücken: 1658-1691, November, 1753-1767, 1767-1784. B. 1653, Januar. Lücke: 1704-1740, August. Cfm. 1693. Lücke: 1747-1768.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die Register von Althof sind bis 1881, 1. October, mit denen von Parkentin verbunden.

Parum , Pr. Bützow, Gü.

T. 1691, 6. September. Tr. 1691, 23. October. B. 1691, 13. September. Cm. 1890, Ostern. Cfm. 1760.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Im Beichtkinderverzeichniß von 1705 findet sich folgende Notiz: " Weiln der jetzige Prediger Petrus Burchard nicht die geringste schriftl. Nachricht von seinen Antecessoribus vor sich findet, quo anna die specificierte Beichtkinder gebohren und getaufft, also hat Er nach eines jeden Meinung und mündl. Aussage das Alter ansetzen müßen." Burchard hat nach Ausweis einer andern Stelle in dem Beichtkinderverzeichniß 1691 ein Kirchenbuch angelegt. 3) Im Kirchenbuch von 1759-1812 ein alphabetisches Verzeichniß der Geborenen, Verstorbenen und Copulirten von 1759-1810.

Parum , Pr. Wittenburg, Sch.

T. 1647, December. Lücke: 1672-1676. Tr. 1676, 19. September. Lücke: 1699-1703. B. 1647, December. Lücken: 1647-1662 kurz und unleserlich, 1662-1676. Cm. 1648, 3. Januar. Cfm. 1815.

HN. 1770 Brand der Pfarrscheuer, 1771 Ungewitter.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Passee , Pr. Bukow, Do.

T. 1654-1854 (Mulsow), 1854 (Pfarre). Lücke: 1655-1664. Tr. 1664-1854 (Mulsow), 1854 (Pfarre). B. 1664-1854 (Mulsow), 1854 (Pfarre). Cfm. 1806-1854 (Mulsow), 1854 (Pfarre). Lücke: 1819-1832.

Passentin , Pf. Wulkenzin (MeklenburgStrelitz), Pr. Penzlin, Ma.

T. 1818. Tr. 1822. B. 1819. Cm. 1835. Cfm. 1818.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Passentin gehörte vor 1727 zu Gevezin. 3) Passentin ging 1727 von Gevezin

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nach Wulkenzin als vagans über, 1727-1747 bei AltRehse als vagans, seitdem wieder bei Wulkenzin. Kirchenbuchsnachrichten über Passentin vor 1818 sind beim Brande des Pfarrhauses in Wulkenzin 1887 verloren gegangen. (Pastor Ahlers=Wulkenzin an das Archiv vom 11. September 1893.) 4) Nachrichten über Passentin aus den Jahren 1727-1747 sind beim Pfarrhausbrand zu AltRehse 1770 vermuthlich verloren gegangen (s. AltRehse, Bem. 2.).

Passow , Filialkirche, s. Benthen.

Peckatel (Liepen), Pr. Penzlin, Ma.

Tr. 1698. Lücke: 1737-1749. Tr. 1787. B. 1777. Cm. 1875, Privatnotizen. Cfm. 1784.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Penzin , Pf. Brüel, Pr. Sternberg, Gü.

T. 1740-1761 (Eickelberg), 1769-1784 (Brüel), 1784-1840 (Eickelberg), 1841 (Brüel). Liicke: 1761 Tr. 1740-1761 (Eickelberg), 1770-1784 (Brüel), 1784-1840 (Eickelberg), 1841 (Brüel). Lücke: 1761-1770. B. 1740-1761 (Eickelberg), 1769-1784 (BrüeI), 1784-1840 (Eickelberg), 1841 (Brüel). Lücke: 1761-1769. Cfm. 1769-1784 (Brüel), 1815-1840 (Eickelberg), 1841 (Brüel). Lücke: 1784-1815.

Bem. 1) Penzin von 1740-1761 im Laaser Kirchenbuch zu Eickelberg. Penzin 1769-1784 im Brüeler Kirchenbuche; über die Jahre 1767 und 1768, in denen Penzin auch von Brüel aus verwaltet wurde, finden sich keinerlei Verzeichnisse über diese Gemeinde im Brüeler Kirchenbuche ; ebensowenig von 1762-1767. Penzin von 1784, 24. October - 1786 in einem besonderen Verzeichniß zu Eickelberg. Penzin 1786-1840 im Eickelberger Kirchenbuch zu Eickelberg. Penzin von 1840 an in Brüel. 2) Die Confirmandenregister von 1854-1861 und von 1873-1890 für sich, die übrigen im Kirchenbuch der jeweiligen Mutterkirche. (Fragebogen und Schreiben des Pastors Puls an das Archiv vom 6. September 1893.)

Penzlin , Pr. Penzlin, Ma.

T. 1744. Tr. 1745. B. 1745. Cm. Nur einzelne Aufzeichnungen bei den Acten, Listen über die Zahl der Communicanten. Cfm. 1801.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Es hat im Jahre 1725 eine Feuersbrunst die ganze Stadt Penzlin bis auf zwei Häuser verzehrt; wenn damals Kirchenbücher vorhanden gewesen sein sollten, sind sie unzweifelhaft mit verbrannt. Dann hat es allem Anschein nach bis 1744 in Penzlin keine Kirchenbücher gegeben, und scheinen dieselben erst von dem Pastor Müller, der damals

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Pastor geworden ist, angelegt zu sein. Eins dieser ältesten Kirchenbücher, das von Lübkow, ist noch im Original vorhanden. Es ist ein ungebundenes, in Bogenform zusammengelegtes und in der Mitte der Länge nach durchbrochenes Heft und trägt die Aufschrift: "1747 Lübkowsches Kirchen=Register angetreten d. 8. October 1747." Es enthält zunächst aber nicht die Getauften, Copulirten und Gestorbenen - diese folgen erst später - , sondern die Berechnung über Einnahme und Ausgabe der Lübkower Kirche. Die ältesten Kirchenbücher für Penzlin, Lapitz und GroßHelle=Schwandt sind nicht mehr im Original vorhanden, sondern in einer von dem Präpositus Eberhard im Jahre 1816 genommenen Abschrift, welcher er Folgendes vorausschickt: " Als ich meines verstorbenen Mitarbeiters hinterlassene Papiere untersuchte, fand ich auch zwei Hefte, jedes aus zwei Bogen bestehend, in welchen ich die seit 1745 (Penzlin 1 744) geführten Kirchenbücher der Gemeinden erkannte. Da sie aber vom Zahn der Zeit sehr angegriffen, verstockt und fast unleserlich geworden, so habe ich hier eine getreue Abschrift niederlegen wollen etc. ." (Präp. Hager an das Archiv vom 28. August 1893.)

Perlin , Pr. Wittenburg, Sch.

T. 1668-1750 (Archiv), 1750 (Pfarre). Tr. 1668-1747 (Archiv), 1750 (Pfarre). Lücke: 1747-1750. B. 1668-1747 (Archiv), 1750 (Pfarre). Lücke: 1747-1750. Cm. 1879 (Pfarre). Cfm. 1813 (Pfarre).

HN. Im Kirchenbuch von 1668-1750 zu Anfang die Geburts= und Todesdaten der Kinder des Pastors Martin Dorner zusammengestellt. Die Eintragungen folgen darauf nach den eingepfarrten Ortschaften getrennt. Auf der letzten Seite finden sich einige Bemerkungen über Vertretungen in den Pfarren zu Parum, Pokrent, GroßBrütz bei Vacanzen u. (Archiv.)

Bem. Auf der Pfarre reichen die Kirchenbücher I. 1750-1786, II. 1786-1810 (1813). Das darauf folgende beginnt: Taufregister 1810, 6. Januar, Trauregister 1813, 9. April, Begräbnißregister 1813, 19. Januar. (Fragebogen und Schreiben des Pastors Wiegand an das Archiv vom 16. Juni 1893.)

Petschow , Pr. Marlow, Do.

T. 1606. Tr. 1639. B. 1639. Cfm. 1777.

HN. Nur kirchliche Notizen.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Picher , Pr. Ludwigslust, Pa.

T. 1673. Tr. 1673. B. 1694. Cfm. 1815.

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Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Picher hat keine bis 1750 abgeschlossenen Kirchenbücher. (Bericht des Sup. Schmidt vom 12. April 1875.)

Pinnow (Görslow, Sukow), Pr. Crivitz, Pa.

T. 1657-1726 (Archiv), 1726 (Pfarre). Lücken: 1663-1666, 1677-1681, 1692-1698, 1731. Tr. 1663-1725 (Archiv), 1726 (Pfarre). Lücken: 1663-1666, 1677-1681, 1692-1698, 1729-1731. B. 1657-1724 (Archiv), 1726 (Pfarre). Lücken: 1663-1666, 1677-1681, 1692-1698, 1704-1713, 1728-1731. Cm. 1888 (Pfarre). Cfm. 1793.(Pfarre).

HN. Im Kirchenbuch 1657-1726: a. Pfarreinkünfte und Nachrichten aus dem Kirchspiel, b. die Geburtsdaten der Kinder des Pastors Burchardi, aus dem Plater Kirchenbuch nachgetragen. (Archiv.)

Bem. Das Kirchenbuch von 1657-1726 wurde 1657 von Pastor Linse begonnen, da sein Vorgänger in keinem Dinge ein Verzeichniß hinterlassen hatte. (Archiv, Kirchenbuch von 1657-1726.)

Pinnow , Filialkirche, s. Breesen.

KleinPlasten , Filialkirche, s. Schloen

Plate (Banzkow, Consrade), Pr. Schwerin, Sch.

T. 1676 Lücke: 1711. Tr. 1676. B. 1676. Cfm.1815

HN. Von 1705-1731. Außerdem eine series pastorum orthodoxorum Platensium und ein Verzeichniß der Plater Küster seit 1733.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Plau , Pr. Plau, Pa.

T. 1734. Tr. 1734. B. 1734. Lücken: 1734,1736, 1737-1759. Cm. 1889. Die Zahl der Communicanten im Kanzelbuch notirt. Cfm. 1798.

HN. Auf den ersten Seiten des ältesten vorhandenen Kirchenbuches finden sich ohne Zeitangabe und Namen des Verfassers Mittheilungen über die Pfarreinkünfte, Wittwen=Einkommen. Dieselben sind etwas vervollständigt am Ende des vorigen Jahrhunderts, aber nicht abgeschlossen nach dem auf dem Titel angegebenen Plane. Ferner im Sterberegister 1760 Angaben über die vorhergegangenen Pastoren, 1766 über Präpositus Satow, 1782 über Pastor Litzmann, 1785 über das Ableben Herzog Friedrichs und 1806 über Pastor Petersen.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Im Sterberegister Angaben über ein 1735 in Verlust gerathenes altes Kirchenbuch. (Pfarre.) 3) Plau hat keine bis 1750 abgeschlossenen Kirchenbücher. (Bericht des Sup. Schmidt vom 12. April 1875.)

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Plauerhagen , combinirte Mutterkirche, s. Kuppentin.

Poel (Kirchdorf), Pr. Wismar, Wi.

T. 1709-1738 (Archiv), 1738 (Pfarre). Tr. 1709-1737 (Archiv), 1738 (Pfarre). Lücke: 1738. B. 1709-1738 (Archiv), 1738 (Pfarre). Cm. 1885 (Pfarre). Cfm. 1816 (Pfarre).

HN. Nur ganz kurze Notizen, besonders seit 1740. (Pfarre.) Bem. Das älteste Kirchenbuch ist 1709, 28. März, angefangen.

Pokrent , Pr. Gadebusch, Sch.

T. 1740, Neujahr. Tr. 1740, Neujahr. B. 1740, Neujahr. Cfm. 1809.

HN. Die einzige vorhandene Notiz betrifft einen Brand, durch den am 19. September 1795 alle Pfarrgebäude zerstört wurden.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die älteren Kirchenbücher sind beim Brande vom 19. September 1795 zu Grunde gegangen; die Register von 1740-1795 sind aus dem Sup.=Archiv ersetzt. (Organist Rubach an das Archiv vom 23. Juli 1893 nach mündlicher Ueberlieferung von seinem Großvater und Vater, die beide seine Amtsvorgänger waren, ersterer 1778-1812, letzterer 1812-1863.)

Polchow , Pr. Gnoien, Gü.

T. 1653. Lücke: 1762-1770. Tr. 1657. Lücke: 1762-1770. B. 1658. Lücke: 1762-1770. Cfm. 1771.

HN. Von 1793-1798.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Poppentin , combinirte Mutterkirche, s. Sietow.

Porep, Filialkirche, s. Suckow. GroßPoserin, Pr. Plau, Pa. T. 1660. Lücken: 1665-1667, 1678-1679, 1686-1688. Tr. 1660. Lücken: 1665-1667, 1677-1679, 1687-1688. B. 1660. Lücken: 1665-1667, 1677-1679, 1686-1688. Cfm. 1816.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) GroßPoserin hat keine bis 1750 abgeschlossenen Kirchenbücher. (Bericht des Sup. Schmidt vom 12. April 1875.)

Prestin , Pr. Crivitz, Pa.

T. 1651. Tr. 1655. B. 1654. Cfm. 1813.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Prestin hat keine bis 1750 abgeschlossenen Kirchenbücher. (Bericht des Sup. Schmidt vom 12. April 1875.)

Pribbenow , Filialkirche, s. Stavenhagen.

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Priborn , Pf. Vipperow, Pr. Röbel, Ma.

T. 1706. Lücke: 1758-1776. Tr. 1706. Lücken: 1727-1749, 1756-1776. B. 1706. Lücken: 1729-1748, 1758-1776. Cfm. 1801, Palmarum.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Vgl. Vipperow, Bem 2.

WendischPriborn , Filialkirche, s. Stuer.

HohenPritz , Pf. Demen, Pr. Crivitz, Pa.

T. 1661-1702(Mestlin),1706-1736(Prestin), 1774(Demen). Lücken: 1702-1706, 1736-1774. Tr. 1669-1685 Mestlin), 1706-1736 (Prestin), 1774 (Demen). Lücken: 1685-1706, 1736-1774. B. 1664-1704 (Mestlin), 1706-1732 (Prestin), 1774 (Demen). Lücken: 1704-1706, 1732-1774. Cfm. 1774 (Demen).

Bem. 1) Im Mestliner Kirchenbuche finden sich Taufen für Hohenpritz von 1661-1702: 19, Trauungen von 1669-7685: 2, Beerdigungen von 1664-1704: 14. (Pastor Hunzinger an das Archiv vom 21. September 1893.) 2) Die Register von 1706-1736 finden sich im Wamckower Kirchenbuch auf Pfarre Prestin. (Pastor Schröder=Prestin an das Archiv vom 8. September 1893.) 3) Von 1736-1773 hielt sich HohenPritz zu Techentin; dort werden sich HohenPritzer Aufzeichnungen aus dieser Zeit finden.

Pritzier (Warlitz), Pr. Ludwigslust, Pa.

T. 1681, 29. November. Lücke: 1736, 16. August - 1738, 1. Januar. Tr. 1681, 31. October. B. 1681, 2. December. Lücke: 1722. Cfm. 1816.

HN. Nur einige Hexenverbrennungen (1684, 1685, 1706) und eine Hinrichtung (1693) sind erwähnenswerth, desgl. im Begräbnißregister hinter dem Jahre 1784 eine statistische Tabelle über die Jahre mit der größten und geringsten Sterblichkeit, sowie eine Zusammenstellung der Seuchenjahre (Blattern). Auf der letzten Seite des ältesten Kirchenbuches sind aus den Jahren 1688 - 1702 einige Todesfälle in der herzoglichen Familie angegeben mit Vermerk des dabei angeordneten Trauergeläutes. Vorn findet sich ein Protest aus dem Jahre 1723 gegen die Aufwartung Pritziers in Wittenburg.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Zu Beginn des ältesten Taufregisters der Vermerk, daß das alte Kirchenbuch 1681 mit dem Pfarrhaus zu Asche geworden. 3) Pritzier hat keine bis 1750 abgeschlossenen Kirchenbücher. (Bericht des Sup. Schmidt vom 12. April 1875.) 4)1786 waren zwei Kirchenbücher, die 105 Jahre

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umfaßten, vorhanden. (O.=K.=R.=Acten, Sicherung der Kirchenbücher, fasc. I.)

Proseken , Pr. Lübow, Do.

T. 1651-1723 (Archiv), 1724 (Pfarre). Tr. 1666-1704 (Archiv), 1724 (Pfarre). Lücke: 1704-1724. B. 1651-1723 (Archiv), 1724 (Pfarre). Cfm. 1772 (Pfarre).

HN. Mehrfach längere Notizen (Pfarre).

Puchow , Pf. Penzlin, Pr. Penzlin, Ma.

T, 1751. Tr. 1788. B. 1777. Cm. Nur einzelne Aufzeichnungen bei den Acten, Listen über die Zahl der Communicanten. Cfm. 1801.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2)s. Penzlin, Bem. 2.

Qualitz , Pr. Bützow, Gü.

T. 1718. Lücken: 1729-1737, 1739-1750. Tr. 1718. Lücke: 1725-1785. B. 1787. Cm. 1879. Cfm. 1810.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Sehr wahrscheinlich ist ein Kirchenbuch seit 1684 vorhanden gewesen. (Archivacten, Beichtkinderverzeichniß von Oualitz 1705.) 3) Die Pfarre brannte 1854 ab. Ob ältere Kirchenbücher dabei verloren gingen, ist nicht festzustellen. (Pastor Romberg an das Archiv vorn 15. September 1893.)

GroßRaden , Pr. Sternberg, Gü.

T. 1654. Lück: 1660-1663. Tr. 1654. Lücken: 1675, 1716, 1718, 1725, 1730, 1735-1738, 1757, 1773. B. 1654. Lücken: 1716, 1725, 1731-1735, 1736-1738, 1739-1742, 1743-1758,1759-1771, 1772-1776. Cm. 1872. Cfm. 1810.

HN. Nur eine Notiz, betreffend die Taufe eines türkischen Knaben.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Raduhn , Pf. Klinken, Pr. Crivitz, Pa.

T. 1672-1787 (Garwitz und Klinken), 1787-1822 (Garwitz), 1822 (Klinken). Tr. 1729-1786 (Klinken), 1787-1822 (Garwitz), 1822 (Klinken). B. 1672-1822(Garwitz), 1822(Klinken). Cm. 1860 (Klinken). Cfm. 1793-1822 (Garwitz), 1822 (Klinken). Lücken: 1798-1800, 1810-1815.

Bem. 1) Das Taufregister von 1672-1787 findet sich sowohl in Klinken als in Garwitz. 2) Tauf= und Sterberegister der Dörfer Garwitz, Damerow und Raduhn von 1672-1787 habe ich in der Pfarrregistratur neu aufgefunden. (Pastor Hilbenz=Garwitz an das Archiv von 12. September 1893.)

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Rambow (Dahmen), Pr. Malchin, Ma.

T. 1645-1721 (Archiv), 1740-1762 (Sup.=Archiv), 1762 (Pfarre). Lücke: 1721-1740. Tr. 1645-1721 (Archiv), 1740-1762 (Sup.=Archiv), 1762 (Pfarre). Lücke: 1721-1740. B. 1647-1724 (Archiv), 1740-1762 (Sup.=Archiv), 1762 (Pfarre). Liicke: 1724-1740. Cm. Seit Amtsantritt des Pastors L. Mau privatim geführt. Cfm. 1770 (Pfarre).

HN. Im Kirchenbuch von 1645-1724 zu Anfang ein Verzeichniß des Inventars und der Gerechtigkeiten, zum Schluß eine series pastorum. (Archiv.) Im späteren Kirchenbuch zuweilen kurze Notizen, namentlich bei Amtswechsel. (Pfarre.)

Rechlin , Pr. Röbel, Ma.

T. 1685. Tr. 1685. B. 1685. Cfm. 1815, gemeinsam für Rechlin und Boek bis 1851.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Recknitz , Pr. Lüssow, Gü.

T. 1659. Lücke: 1682-1685. Tr. 1659. Lücke: 1679-1686. B. 1658. Lücken: 1681-1682, 1684-1685. Cfm. 1710.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Redefin , Pr. Ludwigslust, Pa.

T. 1651-1716 (Archiv), 1716-1847 (AltJabel), 1847, 5. April (Pfarre). Tr. 1651-1716 (Archiv), 1716-1847 (Alt=Jabel), 1847, 22. April (Pfarre). B. 1651-1716 (Archiv), 1716-1847 (AltJabel), 1847, 9. April (Pfarre). Cfm. 1784-1847 (AltJabel), 1848, Palmarum (Pfarre). Lücke: 1795-1800.

HN. s. AltJabel.

Bem. Die Aufzeichnungen für Redesin finden sich bis 1847 in den Kirchenbüchern von AltJabel.

Rehna , Pr. Gadebusch, Sch.

T. 1641. Tr. 1724. B. 1724. Cfm. 1800.

Bem . Die Register sind auf der Pfarre.

AltRehse (Krukow, Mallin), Pr. Penzlin, Ma.

T. 1746. Lücke: 1769-1773. Tr. 1746, Mallin 1749.

Lücke: 1767-1773. B. 1746. Lücke: 1767-1773. Cm. 1812. Von 1812-1816 nur gelegentlich, Lücke: 1816-1818. Cfm. 1773.

HN. Erlebnisse des Pastors in den Kriegsjahren 1806 und 1807, Besuch des Gottesdienstes 1812-1816, Schulangelegenheiten (Schülerzahl in den drei Schulen) und erhaltene Lieferungen.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Vermuthlich sind die älteren Kirchenbücher infolge eines Pfarrhausbrandes 1770

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verloren gegangen. (Pastor Lucius an das Archiv vom, 17. September 1893.)

Reinshagen , Pr. Teterow, Gü.

T. 1739 (Pfarre). Tr. 1786 (Sup.=Archiv), 1787 (Pfarre). B. 1780 (Pfarre). Cfm. 1819 (Pfarre).

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) 1780 am Tage nach Pfingsten brach im Reinshäger Kruge Feuer aus, was auch Kirche und Pfarre bedrohte; bei der entstehenden Unordnung sind die vorhandenen Begräbnißregister verloren gegangen, die Copulirten sind vor 1786 nicht aufgezeichnet. (Pastor Eichmann 1789 in den Abschriften im Sup.=Archiv.)

Remplin (bis 1879, 13. December AltPanstorf), Pr. Neukalen, Ma.

T. 1743. Lücke: 1761-1767. Tr. 1744. Lücke: 1757-1776. B. 1743. Lücke: 1758-1785. Cfm. 1801.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Vor 1743 war AltPanstorf mit Basedow verbunden, mit dem genannten Jahre wurde jene Gemeinde mit Gorschendorf combinirt, der Pastor von Gorschendorf, Chr. Heinr. Pauli, hat das Kirchenbuch, dessen Aufzeichnungen mit 1743 beginnen, angelegt. (Pastor Neeck an das Archiv vom 26. Juli 1893.) 3) Aeltere Register sind in Basedow beim Brande vom 29. September 1766, der die Pfarre zerstörte, verloren gegangen. (Archivacten, Eccl. Basedow, Kirchen= und Pfarrbau.)

Retgendorf , Pr. Mecklenburg, Sch.

T. 1680. Lücken: 1683, 1686-1687, 1691-1692, 1694-1696. Tr. 1699. Lücken: 1760, 1773-1776, 1780-1781. B. 1700. Lücke: 1769-1781 incl. Cm. Vorhanden 1800-1839 im Retgendorfer Kirchenbuch für die Gemeinden Retgendorf und Buchholz. Cfm. 1783 im Retgendorfer Kirchenbuch für die Gemeinden Retgendorf und Buchholz.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Rubow s. HohenViecheln.

Rethwisch , Pr. Doberan, Do.

T. 1653. Tr. 1653. B. 1653. Cfm. 1815. Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Retschow , Pr. Doberan, Do.

T. 1682, 8. August. Lücke: 1688-1689. Tr. 1641. Lücke; 1658-1677. B. 1780. Cm. Nur aus dem Jahre 1705. Cfm. 1825.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

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Retzow , Pf. Vietlübbe (Plau), Pr. Plau, Pa.

T. 1759 1839 (Gnevsdorf), 1839 (Pfarre). Tr. 1759-1839 (Gnevsdorf), 1839 (Pfarre). B. 1759-1839 (Gnevsdorf) 1839 (Pfarre). Cfm. 1798-1839 (Gnevsdorf), 1878 (Pfarre) Lücke: 1839-1878.

HN. Vgl. Gnevsdorf und Vietlübbe.

Ribnitz (Stadtkirche), Pr Ridnitz, Do.

T. 1622-1784 (Archiv), 1785 (Pfarre). Lücke: 1689-1719, Tr. 1622-1784 (Archiv), 1785 (Pfarre). Lücke: 1687-1719. B. 1624-1784 (Archiv), 1785 (.Pfarre). Lücke: 1627-1719. Cfm. 1785 (Pfarre).

HN. Im ältesten Kirchenbuch von 1622-1689 zu Anfang eine Chronik. (Archiv.)

Bem. 1) Im Archiv befinden sich 2 Kirchenbücher I. 1622-1689, II. 1719-1784. 2) Das Kirchenbuch von 1689-1718 soll bei einer Feuersbrunst 1759 verloren gegangen sein. (Archivacten, Mandata receptionis F. F. II 318.)

Ribnitz (Klosterkirche), Pr. Ribnitz, Do.

T. 1662. Lücken: 1675-1677, 1684-1693. Tr. 1661. Lücken: 1676-1705, 1747-1749. B. 1661. Lücken: 1676-1702, 1761. Cm. 1891. Cfm. 1702, lückenhaft.

HN. Mitte des 17. und Mitte des 18. Jahrhunderts.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Rittermannshagen , Pr. Malchin, Ma.

T. 1648. Sehr lückenhaft: 1648-1706. Lücke: 1784-1791. Tr. 1706, 14. Juli. Lücke: 1784-1791. B. 1706, 14. Juli. Lücke: 1784-1791. Cm. 1713. Lücke: 1784-1791. Cfm. 1711. Lücke: 1784-1791.

HN. In dem ältesten Kirchenbuch finden sich zahlreiche Aufzeichnungen aus verschiedenen Zeiten über das Kirchenvermögen, Hebungen der Pastoren, Visitationen, Verzeichnisse der Eingepfarrten, Abschriften von Currenden nebst sonstigen theils rein privaten, theils geschichtlichen Eintragungen.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Im Anfang des ältesten Kirchenbuches findet sich auf 2 Ouartseiten: " Verzeichniß der gebohrenen und getaufften Kinder in der Rittermannshäger Gemeinde, wie solches auf einigen geschriebenen lose zusammengeheffteten Bogen meine Sehl. Vorfahren zusammengezogen ab ao. 1648." 3) Das älteste Kirchenbuch reicht von 1706, 14. Juli, bis 1796, enthält aber auch Extracte aus den Visitationsprotokollen von 1648 und 1662. 4) "Das Fehlen eines älteren Kirchenbuches

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erklärt sich daraus, daß die beiden Pastoren Witte und Helmich, die von 1648 bis 1706 in Rittermannshagen waren, ein regelmäßiges Kirchenbuch nicht geführt haben. (Pastor Meyer an das Archiv vom 5. September 1893.)

Ritzerow , Filialkirche, s. Stavenhagen.

AltRöbel (St. Marien), Pr. Röbel, Ma.

T. 1672, 30. Januar. Tr. 1671, 7. December. B. 1672. Cm. Nur von 1815-1835 innen aus dem Deckel des Kirchenbuches. Cfm. 1720. Lücke: 1761-1773.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

NeuRöbel (St. Nicolai), Pr. Röbel, Ma.

T. 1675-1735 (Archiv), 1735 (Pfarre). Tr. 1705 (Pfarre). B. 1705 (Pfarre). Cfm. 1798 (Pfarre).

Röckwitz (Zwiedorf), Pr. Stavenhagen, Ma.

T. 1737. Tr. 1738. B. 1743. Cfm. 1816.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Ueber den Verlust älterer Kirchenbücher geht aus den Pfarracten nichts hervor, dagegen berichtet Adam Christopher von Blücher in einem von 1730 -1780 geführten ausführlichen Tagebuch, daß, als nach 10 jähriger Vacanz die Röckwitzer Pfarre im Jahre 1737 wieder besetzt sei, " das gantze Pfarr Gehöft ruiniret" gewesen wäre, sagt aber nicht, wodurch dies geschehen sei. Vielleicht erklärt sich aus der Vacanz das Fehlen der älteren Kirchenbücher. (Pastor Paepke an das Archiv vom 13. September 1893.) 3) Die Eintragungen für Wolde, das bis 1828 mit Röckwitz combinirt war, und die Eintragungen für Borgfeld aus der Vacanzzeit von 1739-1751 sind im Röckwitzer Kirchenbuch.

Roggendorf , Pr. Gadebusch, Sch.

T. 1650. Tr. 1650. B. 1650. Lücke: 1744-1761. Cm. In selbstständigen Büchern seit 1858. Cm. 1723. Mangelhaft und mit Lücken: 1741-1756.

HN. Der Auszug eines herrschaftlichen Testaments vom 17. Juli 1825.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Zur Einsendung eines vor 1750 abschließenden Kirchenbuchs ist die Zustimmung vom Patron bis auf Weiteres versagt. (Bericht des Oberkirchenraths Schliemann vom 18. Juni 1875.)

Roggenstorf , Pr. KIütz, Sch.

T. 1640, 4. September. Tr. 1640, 4. September. B. 1640, September. Cm. 1859. Cfm. 1790.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

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Rosenow , Filialkirche, s. Kastorf.

KirchRosin , combinirte Mutterkirche, s. Badendiek. Rossow, Pr. Röbel, Ma.

T. 1708, 12. August. Tr. 1708, 12. August. B. 1708, 12. August. Cm. 1853, von 1870-1891 auf Zetteln und in Zusammenstellungen. Cfm. 1801, bis 1851 mit den Filialkirchen gemeinschaftlich, dann getrennt.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Am 29. Juni 1728 brannte die Pfarre ab. Vermuthlich gingen die älteren Register in diesem Brande zu Grunde. (Archivacten, Eccl. Rossow, Kirchen= und Pfarrbau.)

Rostock (St. Jacobi), Stadt Rostock, Ro.

T. 1679. Tr. 1699. B. 1695. Cfm. 1816.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die alten Kirchenbücher sollen nach Bestimmung des Rathes im Orte verbleiben. (Bericht des Director Ministerii Balck vom 20. Februar 1875.) 3) Das Papier des Buches, welches die Eintragungen von 1679-1744 enthält, wird nicht lange mehr halten, manche Eintragungen, besonders für die Jahre 1720, Mai bis Ende 1722 sind kaum zu lesen. (Fragebogen.)

Rostock (Hospitalkirche zum Heiligen Geist), Pf. Rostock (St. Jacobi), Stadt Rostock, Ro.

T. 1679. Tr. 1690. B. 1779.

HN. Kurze Nachricht vom 15. December 1686 über kirchliche Versorgung der Gemeinde während der Vacanzzeit. Nachricht über Wiederbesetzung der Pfarre 1710 und 1724. Nachricht über gottesdienstliche Aenderungen im Jahre 1788. Verzeichniß der Einkünfte der Pfarre.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die alten Kirchenbücher sollen nach Bestimmung des Rathes im Orte verbleiben. (Bericht des Director Ministerii Balck vom 20. Februar 1875.) 3) Die Hospitalkirche zum Heiligen Geist als selbständige Gemeinde aufgehoben und mit St. Jacobi vereinigt 1823. (Fragebogen.)

Rostock (St. Marien), Stadt Rostock, Ro.

T. 1698. Bis 1722 vereinzelte Eintragungen; 1723-1747 fehlt die Angabe der Mutter und ist der Vater mangelhaft bezeichnet. Tr. 1723. Anfangs ganz kurze Eintragungen, seit 1775 vollständig. B. 1723. Bis 1774 unvollständig, besonders 1727-1732 und 1761-1766. Cfm. 1816.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die alten Kirchenbücher sollen nach Bestimmung des Rathes im Orte verbleiben. (Bericht des Director Ministerii Balck vom 20. Februar 1875.)

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Rostock (St. Nicolai), Stadt Rostock, Ro.

T. 1662. Es sind größere Lücken vorhanden. Tr. 1663. Es sind größere Lücken vorhanden. B. 1754. Cfm. 1816.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die alten Kirchenbücher sollen nach Bestimmung des Rathes im Orte verbleiben. (Bericht des Director Ministerii Balck vom 20. Februar 1875.)

Rostock (St. Johannis), Pf. Rostock (St. Nicolai), Stadt Rostock, Ro.

T. 1668. Tr. 1668. Lücke: 1699-1787. B. 1669. Lücke: 1699-1786. Cfm. 1802. Lücke: 1816-1834.

HN. In der Zeit von 1669-1699.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die alten Kirchenbücher sollen nach Bestimmung des Rathes im Orte verbleiben. (Bericht des Director Ministerii Balck vom 20. Februar 1875.) 3) Seit dem Jahre 1833 ist die frühere St. Georg=(St. Johannis=) Gemeinde nach dem Abbruch der St. Johannis=Kirche der St. Nicolai=Gemeinde einverleibt.

Rostock (St. Petri), Stadt Rostock, Ro.

T. 1657. Tr. 1657. B. 1776. Von 1776-1787 vom Küster geführt. Cfm. 1815.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die alten Kirchenbücher sollen nach Bestimmung des Rathes im Orte verbleiben. (Bericht des Director Ministerii Balck vom 20. Februar 1 875.)

Rostock (St. Katherinen), Pf. Rostock (St. Petri), Stadt Rostock, Ro.

T. 1735-1807. Tr. 1786-1804. B. 1687-1813.

HN. Von 1777 an zusammengestellt.

Bem. 1) Die Register befinden sich auf der Pfarre St. Petri, da St. Katherinen 1808 einging und von da an mit St. Petri combinirt ist. 2) Die alten Kirchenbücher sollen nach Bestimmung des Rathes im Orte verbleiben. (Bericht des Director Ministerii Balck vom 20. Februar 1875.) 3) Der Titel bei den Getauften lautet: " Verzeichniß aller Kinder, die seitdem großen Brande Ao. 1677 zu St. Cathar. gebohren worden und die heilige Taufe empfangen haben. NB. Da in den 1 sten Zeiten die Oeconomi, Küster und Pförtner immer alte Leute gewesen, so fängt dieses Verzeichniß erst von 1735 an." Eine ähnliche Bemerkung findet sich vor den Copulirten. (Diakonus Bauer an das Archiv vom 19. April 1894.) 4) " Weiln Anno 1677 den 11. Augusti im Weisenhause die Register und Bücher durch den Braut mit aufgegangen, als hat man nach Wieder Erbauung der Kirch dieses Buch wieder verfertigen

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lassen - - - in welchem die Begräbnissen - - - die Gestuelte und was sonsten zu der Kirchen gehohret, verzeichent zu finden ist." (Zu Anfang eines der St. Katherinen=Kirche entstammenden Buches in Folio, 1893 in Verwahrung des Lehrers F. Ahrens.) 5) Dieses Buch ist nicht von Predigern, sondern von den Oeconomi des früheren Waisenhauses geführt. Alle kirchlichen Nachrichten, die sich darin finden, sind in das Buch des St. Petri=Archivs aufgenommen, abgesehen von den Notizen über Begräbnißverkäufe. Das Ahrenssche Buch bildet also nur in Bezug auf die Begräbnißverkäufe. eine Ergänzung des Buches im St. Petri=Archiv. 6) Außer den Registern enthält das Kirchenbuch im St. Petri=Archiv noch Nachrichten über St. Katherinen unter 26 Nummern von Pastor M. Johann Wilhelm Brunow.

Rostock (Klosterkirche zum Heiligen Kreuz), Stadt Rostock, Ro.

T. 1794. Tr. 1811. B. 1811. Cm. 1854.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Rostock (Garnison), Pf. Rostock (St. Nicolai), Stadt Rostock, Ro.

T. 1810, 1. Januar. Lücke: Während des Feldzuges 1812. Tr. 1810, 1. Januar. Lücke: Während des Feldzuges 1812. B. 1810, 1. Januar. Lücke Während des Feldzuges 1812. Cfm. 1816, seit das Kirchenbuch der Garnison vereinigt geführt ist mit dem von St. Nicolai resp. St. Johannis.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die Register der Garnisongemeinde und der Pfarre St. Nicolai sind getrennt geführt: 1810, 1. Januar-1816, April und 1873, 1. Juli bis. jetzt; vor 1810 und 1816-1873, 1. Juli sind sie gemeinsam geführt mit denen von St. Johannis resp. St. Nicolai. Außerdem zwei Auszüge, betreffend 1870 und 1871.

Rövershagen , Pr. Ribnitz, Do.

T. 1580. Lücken: 1606-1676, 1697-1702. Tr. 1580. Lücke: 1606-1702. B. 1580. Lücke: 1606-1676, 1683-1703. Cfm. 1734.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Zur Einlieferung zweier alter Kirchenbücher von 1580-1605 und 1676-1682 hat die Rostocker Kämmerei die Genehmigung versagt. (Bericht des Sup. Scheven vom 24. Juni 1875.)

Rubow , ehemalige Filialkirche, s. HohenViecheln.

Ruchow , Pr. Sternberg, Gü.

T. 1788, 1. Januar. Tr. 1788, 26. März. B. 1788, 6. Mai. Cfm. 1788.

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Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das ältere Kirchenbuch ist beim Brande des Pfarrhauses am 23. April 1854 vernichtet, wie durch Aussage der hierselbst noch wohnhaften Frau Pastorin Simonis, Wittwe des damaligen Pastors, glaubhaft bestätigt wird. Nur das zur Hand liegende jetzige alte Kirchenbuch, das mit dem Jahre 1788 beginnt, hat der Pastor beim plötzlichen Ausbruch des Brandes retten können. Leider ist neben dem Kirchenbuche auch eine anscheinend sehr werthvolle Pfarrchronik, vom Pastor Statius gleich nach Ende des 30 jährigen Krieges angefangen, verloren gegangen. (Pastor Staak an das Archiv vom 24. Juli 1893.)

Ruest , Filialkirche, s. Mestlin.

Rühn , Pr. Bützow, Gü.

T. 1653-1712 (Archiv), 1713 (Pfarre). Lücke: 1671-1682. Tr. 1653-1711 (Archiv), 1713 (Pfarre). Lücken: 1671-1682, 1711-1713. B. 1653-1712 (Archiv), 1713 (Pfarre). Lücke: 1671-1682. Cm. 1879 (Pfarre). Cfm. 1798 (Pfarre).

HN. Witterungsverhältnisse und locale Ereignisse 1752-1793 (Pfarre).

Bem. Das älteste auf der Pfarre befindliche Kirchenbuch reicht von 1713-1751/52. Es war an das Archiv eingeliefert, ist aber im Mai 1875 zurückgefordert.

Rumpshagen , Pf. Ankershagen, Pr. Penzlin, Ma.

T. 1676-1700 (GroßLukow), 1701-1712 (Archiv), 1713-1783 (GroßLukow) 1783 (Ankershagen). Tr. 1702-1704 (Archiv), 1752-1783 (GroßLukow), 1783 (Ankershagen). Lücke: 1704-1752. B. 1701-1707 (Archiv), 1752-1783 (GroßLukow), 1783 (Ankershagen). Lücke: 1707-1752. Cm. 1702-1713 (Archiv), 1783-1799 (Ankershagen). Cfm 1713-1783 (Groß=Lukow), 1803 (Ankershagen). Lücke 1783-1803.

Bem. 1) Die im Archiv befindlichen Aufzeichnungen für Rumpshagen befinden sich in den Ankershägener Kirchenbüchern von 1692-1758. 2) Zur Flotowschen Gemeinde: " Eine Filia als Rumshagen, welches vor diesem ein Dorf gewesen, nun aber lieget daselbst eine Glaßhütte. Weil aber H. Franck, Pastor zu GrossenLuckow, welcher interimsweise diese Flotowsche Gemeine 7 Jahre mitcuriret, vor 3 Jahren [also 1701] selbige von selbsten abgedanket, haben sich die Rumßhäger eigenmächtig nach Anckershagen [s. Bem. 1] gewendet, mit diesem Vorwand, Anckershagen liege ihnen näher als Flotow wohin sie von uhralters her gehören." (Archivacten, Beichtkinderverzeichniß von GroßFlotow 1704.) 3)s. Ankershagen, Bem. 2 und 3.

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Russow , Pr. Bukow, Do.

T. 1731, 11. Juni. Tr. 1731, 3. November. B. 1731, 28. August. Cfm. 1732.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Aus dem hiesigen Observanzbuch von 1706 ist ersichtlich, daß das Pfarrhaus zu Russow 1655 neu gebaut ist, nachdem das vorige durch Zufall abgebrannt war, während der Prediger sich gerade in der Kirche befand. Das jetzige Pfarrhaus sieht seit 1814. Das vorige soll nach mündlicher Ueberlieferung gleichfalls abgebrannt sein. Dabei scheinen die älteren Kirchenbücher verloren gegangen zu sein, da außer dem genannten Observanzbuch, das von den späteren Pastoren fortgesetzt ist, und den Kirchenbüchern seit 1731 Acten nicht vorhanden sind, die über 1814 zurückreichen. (Pastor Berger an das Archiv vom 30. August 1893.)

Ruthenbeck , Filialkirche, s. Zapel.

Sachsenberg , Pr. Schwerin, Sch.

T. 1830. Tr. 1832. B. 1830.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

GroßSalitz , Pr. Gadebusch, Sch.

T. 1654, 16. Februar. Lücke: 1720, 1. April - 1722, 15. Januar. Tr. 1645. Lücken: 1720-1722, 1727-1738, 1740-1742, 1745-1760. B. 1645. Lücke: 1720, 10. April - 1722. Cm. 1886. Cfm. 1723 Lücke von 1726-1735.

HN. 1712, 20. December Schlacht "beim Zollbrett" zwischen Schweden unter Steenbock und Dänen unter Scholten und Plünderung der Pfarre. 1648 Einsturz des Kirchthurms.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das älteste Kirchenbuch reicht von 1645-1721. Zur Einsendung dieses Buches an das Archiv ist die Zustimmung vom Patron versagt. (Bericht des Oberkirchenraths Schliemann vom 18. Juni 1875.)

AltSammit , combinirte Mutterkirche, s. Krakow.

Sanitz , Pr. Marlow, Do.

T. 1672. Lücke: 1680-1682, Juli. Tr. 1672. Lücke: 1680-1682, Juli. B. 1672. Lücke: 1680-1682, Juli. Cfm. 1764. Zuerst sehr unvolkommen. Lücke: 1768-1769.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) In dem ältesten Sanitzer Kirchenbuch von 1672-1771 sind die Register nach den Hauptgütern getrennt. Im zweiten Kirchenbuche sind von 1772-1786 Taufen, Trauungen und Beerdigungen für alle Ortschaften ungetrennt eingetragen.

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Satow , Pr. Doberan, Do.

T. 1750, 31 December. Tr 1751, Anfang. B. 1751, Anfang. Cfm 1751, Anfang.

HN. Einige Selbsterlebnisse aus der Zeit des 7jährigen Krieges.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das älteste hier vorhandene Kirchenbuch beginnt mit dem Jahre 1750. Im Jahre 1778 hat allerdings ein Pfarrhausbrand stattgefunden, doch muß wenigstens ein älteres Kirchenbuch den Brand überdauert haben. Ich habe nämlich im Jahre 1874 einen Schein in Händen gehabt, in welchem eine Geburt aus dem Jahre 1728 attestirt, und welcher im Jahre 1794, also nach dem Brande, vom damaligen Pastor Andersen ausgestellt war. Es muß also ein älteres Kirchenbuch nach dem Brande vorhanden gewesen und später, nach dem Jahre 1794, verloren gegangen sein. Wann und wie dasselbe abhanden gekommen ist, weiß ich nicht. Schon am 8. November 1874 habe ich an den hohen Oberkirchenrath über das vermißte Kirchenbuch berichtet, und es haben damals vergebliche Nachforschungen in der Registratur des Oberkirchenraths, in der Ministerialregistratur , im Geheimen und Haupt=Archiv und im Sup.=Archiv zu Doberan stattgefunden. (Pastor Salfeld an das Archiv vom 1. August 1893.)

Satow , Pr. Malchow, Ma.

T. 1746, 4. October. Tr. 1746, 7. October. B. 1746, 3. Juli. Cfm. 1803. Im ältesten Kirchenbuch findet sich die Notiz: "Confirmierte ao. 1747 am grünen Donnerstage", aber ohne Eintragungen.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Auf der ersten Seite des 1746 beginnenden Kirchenbuches findet sich folgende Notiz: "Aeltere Nachrichten und das von meinen praeantecessoribus dein Seel. Hr. Pastor Zumkumpt und dem seel. Hr. Pastor Stüdemann gehaltene Kirchenbuch ist nicht mehr vorhanden und vermutlich in der langen vacance der hiesigen Pfarre nach dem Absterben des seel. Hr. Pastor Stüdemann verloren gegangen, auch aller angewandten Mühe u. geschehenen Erkundigung nicht wieder zu erhalten gewesen. Johann George Speck, Pastor zu Satow." (Pastor Pries an das Archiv vom 23. Juli 1893.)

Schlieffenberg , Pr. Teterow, Gü.

T. 1859. Tr. 1859. B. 1859. Cm. 1862. Cfm. 1860.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die Pfarre ist am 17. Juli 1859 aus Theilen der Kirchspiele Wattmannshagen und Warnkenhagen gegründet. (Walter, Unsere Landesgeistlichen. Penzlin 1889, S. 273.) 3) Vor 1859 für Schlieffenberg und

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Niegleve s. Wattmannshagen, für Tolzin und Neu=Zierhagen s. Warnkenhagen.

Schloen (GroßDratow, KleinPlasten), Pr. Waren, Ma.

T. 1661. Lücke: 1700-1713. Tr. 1661. Lücke: 1700-1713. B. 1661. Lücke: 1700-1713. Cfm. 1713.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

AltSchönau , Filialkirche, s. GroßGievitz.

Schönberg , Pf. Rossow, Pr. Röbel, Ma.

T. 1708, 12. August. Tr. 1708, 12. August. Lücken: 1715-1728, 1734-1745, 1748-1755, 1755-1777, 1779-1783, 1795. B. 1708, 12. August. Lücken: 1708-1710, 1720-1729, 1741-1745,1748-1757,1757-1767, Cm. 1853. Von 1870-1891 auf Zetteln und in Zusammenstellungen. Cfm. 1801. Bis 1851 gemeinschaftlich mit Rossow und Netzeband, dann getrennt.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Am 29. Juni 1728 brannte die Pfarre zu Rossow ab. Vermuthlich gingen die älteren Register in diesem Brande zu Grunde. (Archivacten, Eccl. Rossow, Kirchen= und Pfarrbau.)

Schorrentin (GroßMarkow), Pr. Neukalen, Ma.

T. 1677. Lücken: 1691-1692, 1694, 1700; lückenhaft 1731-1732, 1762. Tr. 1705. Lücke: 1715-1730. B. 1705. Lücken: 1715-1732, 1762. Cfm. 1732.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Schwaan (Wiendorf), Pr. Schwaan, Do.

T. 1759. Nachgetragen 1759-1766; unvollständig 1766-1786. Tr. 1766, bis 1786 unvollständig. B. 1766, bis 1786 unvollständig. Cm. Vorhanden 1799-1813, 1819-1840. Cfm. 1805, mit Angabe des Alters und der Eltern erst seit 1816.

HN. 1806-1807, 1817, 1830, 1837.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) In dem ältesten Kirchenbuch findet sich folgende Bemerkung des Pastors Schweder: "Die Kirchenbücher meiner Vorfahren sind in dem 1735 entstandenen Feuer und eingeäschertem Pfarrhaus nach dem Tode des Präpositi Burghardi geblieben, mein antecessor Engel hat ein neues machen lassen, darinnen er seit 1737 die Getauften, Gestorbenen und Kopulierten eingeschrieben, dieses blieb wieder in dem 1765 Jahre am Dingstage ante ascensionem Christi (14. Mai) entstandenen Feuer; alß habe dieses verfertigen lassen und darinnen eingeschrieben und durch den Organisten einschreiben lassen sowol

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nach Alphabeth von Ostern 1766 an alß auch die vorhero getauften, deren Nahmen und Zeit ich mit Gewisheit habe erfaren können." 3) Auf der Pfarre noch ein Buch, enthaltend Mittheilungen über die Schwaaner Pfarrverhältnisse, zum größten Theil geschrieben von dem 1676 ins Pfarramt gekommenen Joachim Müller. (Pastor Ihlefeld an das Archiv vom 16. Juni 1893.)

Schwandt , Pf. Mölln, Pr. Penzlin, Ma.

T. 1723, 1725, 1728 (Archiv), 1745-1835 (Penzlin), 1835 (Pfarre). Tr. 1745-1835 (Penzlin), 1835 (Pfarre). B. 1745-1835 (Penzlin), 1835 (Pfarre). Cm. 1889, privatim geführt (Pfarre). Cfm. 1802-1835 (Penzlin), 1835 (Pfarre).

Bem. 1) 1704 gehörte Schwandt als Filiale von GroßHelle zu Mölln. (Vgl. GroßHelle, Bem. 2.) 1721 starb der Pastor Aeminga zu Mölln. Im Streite um den Nachfolger wird GroßHelle mit Schwandt auf Antrag des von Engel zu GroßHelle 1723 nach Penzlin gelegt. Adam Carl v. Voß zu Schwandt protestirt dagegen und läßt seine eigenen Kinder in Mölln taufen (s. Bem. 2); doch finden sich Eintragungen für seine Gutsangehörigen nicht im Möllner Kirchenbuch. Demgemäß fehlen die Schwandter Aufzeichnungen vor 1745 (s. Mölln, Bem. 2 und Penzlin, Bem. 2). 2) Die Taufen aus den Jahren 1723, 1725, 1728 finden sich im Möllschen Kirchenbuch von 1723-1762 (Archiv). 3) Die Schwandter Eintragungen von 1745-1835 finden sich im GroßHeller Kirchenbuch. (Präp. Hager an das Archiv vom 28. August 1839.)

Schwarz (Diemitz), Pr. Röbel, Ma.

T. 1672-1867 (Lärz), 1867 (Pfarre). Lückenhaft 1672-1740. Tr. 1672-1867 (Lärz), 1867 (Pfarre). Lückenhaft 1672-1867. B. 1672-1867 (Lärz), 1867 (Pfarre). Lückenhaft 1672-1740. Cfm. 1800-1867 (Lärz), 1867 (Pfarre).

Bem. 1) In Schwarz befindet sich eine Abschrift des Lärzer Originals von 1799-1867; das Originalkirchenbuch in Schwarz setzt 1867, 14. Juni ein. (Pastor Köhler an das Archiv vom 3. October 1893.)

Schwerin (Dom), Pr. Schwerin, Sch.

T. 1652-1747 (Archiv), 1748 (Pfarre). Tr. 1652-1747 (Archiv), 1748 (Pfarre). B. 1652-1658 (Archiv), 1746 (Pfarre). Lücke: 1658-1746. Cm. 1873 (Pfarre). Cfm. 1800.

HN. Im Begräbnißregister vielfach gegen Ende des vorigen Jahrhunderts. Später nur 1842 gelegentlich der unter laufender Nummer angeführten Beisetzung des Großherzogs Paul Friedrich. (Pfarre.)

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Bem. 1) Im Archive sind zwei Kirchenbücher: I. 1652-1689, II. 1690-1747. 2) 1786 waren auf der Pfarre drei Quartbände, dazu ein Band in Folio, enthaltend die Todtenlisten von 1746-1784, vorhanden. (Q.=K.=R.=Acten, Anfertigung von jährlichen Abschriften 1786.) 3) Die Begräbnißregister werden ergänzt durch die Einnahme= und Ausgabe=Register der Domöconomie. (Einnahme für a. Begräbnisse und Grabstätten, b. Glockengeläute.) Sie reichen von 1643-1655, 1663-1670, 1687-1835, 1837 bis jetzt. (Kapitel: Archiv im Dom zu Schwerin.)

Schwerin (St. Nicolai), Pr. Schwerin, Sch.

T. 1741, bis 1755 lückenhaft. Tr. 1755, 11. September. B. 1756, 11. Januar. Cm. 1875. Cfm. 1825.

HN. Ein kurzer Bericht über die Einweihung der Nicolaikirche auf den ersten Blättern des ältesten Taufregisters.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Der 1736-1739 beim Pastor Richter sich aufhaltende Dr. Schnelle giebt 1754 zu Protokoll, daß Richter um 1736-1739 ein Kirchenbuch in schwarzbraunem Leder, 3 Finger dick, in 4º, gehabt habe. (Archivacten, Eccl. Schwerin, St. Nicolai, Kirchenbuch.) 3) Das Kirchenbuch der Nicolaikirche ist nach dem im Sommer 1753 erfolgten Tode des Pastors Richter nicht aufzufinden gewesen. (Archivacten,Eccl. Schwerin, St. Nicolai, Kirchenbuch.) 4) Von 1732 an hat der Feldprediger Richter kirchliche Handlungen zuerst selbstständig am Dom vorgenommen. Am 14. September 1745 wird dem Richter das Recht, kirchliche Amtshandlungen in der Schelfgemeinde vorzunehmen, wieder genommen und seine Amtsthätigkeit am 30. März 1746 ausdrücklich auf die Garnison beschränkt. Durch die Verordnungen von 1754, 14. August und 1755, 14. Juli ist die Schelfgemeinde erst von der Domgemeinde getrennt. Es sind beim Tode des Pastors Richter 1753 verloren gegangen: a. alle seine Aufzeichnungen von 1732-1741, b. theilweise seine Aufzeichnungen von 1741-1753 (vgl. Bem. 5). Die Aufzeichnungen über die Schelfgemeinde vor 1732 und theilweise die Aufzeichnungen von 1745-1754 müssen sich im Domkirchenbuch finden. (Archivacten, Eccl. Schwerin, St. Nicolai, Gottesdienst und actus min., und Präsentatenbuch F. F. II, 1599 ; für die Verordnungen von 1754 und 1755 s. Neue Sammlung Mecklenburgischer Landesgesetze, I. Theil , 3. Stück, S. 60-69.) 5) "Das Kirchenbuch der Pfarr=Gemeine auf der Neustadt Schwerin fängt an mit 1755, d. 24. August von den damahligen beiden pastoribus Röhr und Benin, welche die ersten waren nach geschehener Separation von der Altstadt. Es hat bereits der Hr. p. Benin vorn anfangs bemerket,

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daß das Kirchenbuch des seel. Guarnison=Predigers Richter liederlich an die Seite gebracht worden, es hat auch dieser Hr. Benin noch einige Kinder nachhero eingezeichnet. Ich der past. Blanckmeister habe beym Anfang meines Ambts 1757 zu Ostern durch die öffentliche Intelligenz=Blätter dies bekannt gemacht und Nachrichten mir zu geben gebeten. [s. Mecklenburger Nachrichten von 1758, 1. Juli.] Es haben sich aber nur wenige gemeldet. Indeß habe diesen Nachtrag getreulich aus dem Kirchenbuch extrahiret wie nun folget:" [1.Taufe 1741, 24. April, im Ganzen 14 Taufen vor 1755.] (Aus den Kirchenbuchsabschriften im Schweriner Kapitel - Archiv.) 6) Die Nicolai=Gemeinde hatte von Alters her einen eigenen Kirchhof. Ueber die Begräbnisse daselbst geben die Einnahme= und Ausgabe=Register der Nicolai=Gemeinde Auskunft. Diese reichen: a. 1654, Antoni - 1693; b. 1720, Ostern - 1740, Ostern; c. 1775-1848. (Archiv.) d. 1866-1869; e. 1881 - jetzt. (Kapitel=Archiv im Dom zu Schwerin.)

Schwerin (St. Pauli), Pr. Schwerin, Sch.

T. 1869, 4. Juli. Tr. 1869, 7. Juli. B. 1869, 11. Juli. Cm. 1869, 9. Juli. Cfm. 1869, 3. October.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Schwerin (Schloßkirche), Pr. Schwerin, Sch.

T. 1695-1786 (Archiv), 1787 (Pfarre). Lücke: 1725-1730. Tr. 1695-1786 (Archiv), 1787 (Pfarre). Lücke: 1725-1730. B. 1853 (Pfarre). Cfm. 1798 (Pfarre).

Bem. 1) Das Kirchenbuch I, ein in schwarze Leinwand eingebundener Ouartband, ist am 12. Februar 1894 ins Archiv vom Hofprediger Wolff geliefert. Das Kirchenbuch enthält: a. ein Taufregister von 1695-1786, b. ein Trauregister von 1695-1786. 2) Die Schloßgemeinde hatte keinen eigenen Kirchhof; ihre Angehörigen wurden auf dem Dom= oder Nicolai=Kirchhof beerdigt, und sind Aufzeichnungen darüber in den Registern der Dom= oder Nicolai=Gemeinde zu suchen. 3) Taufeintragungen für Mitglieder der Schloßgemeinde aus der Zeit von 1725-1730 finden sich im Domkirchenbuch II. (Vgl. Schloßkirchenbuch I.)

Schwerin (Garnison), Pr. Schwerin, Sch.

T. 1873, 1. Juli. Tr. 1873, 1. Juli. B. 1873, 1. Juli. Cm. 1873, 1. Juli. Cfm. 1873, 1. Juli.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

AltSchwerin (Nossentin), Pr. Malchow, Ma.

T. 1655. Tr. 1655, B. 1699. Cfm. 1789.

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HN. Seit 1679 finden sich ab und zu Pfarrangelegenheiten und Personalien besonders berichtet.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Schwinkendorf , Pr. Malchin, Ma.

T. 1681. Tr. 1673. B. 1673. Cm. 1852. Cfm. 1730.

HN. Kurze Notizen.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Serrahn (Langhagen), Pr. Krakow, Gü.

T. 1633-1738 (Archiv), 1740 (Pfarre). 1633-1684 Auszüge aus Kalendern. Lücke: 1738-1740. Tr. 1633-1738 (Archiv), 1740 (Pfarre). 1633-1684 Auszug. Lücken: 1738-1740, 1782-1784. B. 1633-1738 (Archiv), 1740 (Pfarre). 1633-1684 im Auszuge. Lücke: 1738-1740. Cm. 1852 (Pfarre). Cfm. 1740 (Pfarre).

HN. Im Kirchenbuche von 1633-1738 zu Anfang ein Verzeichniß der Pastoren, Küster und Bewohner der zur Pfarre gehörigen Gebäude. (Archiv.)

Severin , Filialkirche, s. Frauenmark.

Sietow (Poppentin), Pr. Malchow, Ma.

T. 1686. Tr. 1686. B. 1686. Cfm. 1760; in Poppentin seit 1759.

HN. Verzeichniß der Prediger des Röbelschen Cirkels von Mitte vorigen bis Mitte dieses Jahrhunderts. Notizen des Pastors Schmidt 1814-1857.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Siggelkow , combinirte Mutterkirche, s. GroßPankow.

Slate (GroßGodems), Pr. Parchim, Pa.

T. 1660-1749 (Archiv), 1750 (Pfarre). Tr. 1660-1749 (Archiv), 1750 (Pfarre). B. 1660-1749 (Archiv), 1750 (Pfarre). Cm. Im ältesten Kirchenbuch auch Communicantenverzeichnisse verstreut. (Archiv.) Cfm. 1815 (Pfarre).

Bem. Im Archiv sind zwei Kirchenbücher: I. 1660-1679, II. 1680-1749.

Sommerstorf , Pf. Vielist, Pf. Waren, Ma.

T. 1680. Tr. 1680. B. 1680. Cfm. 1801.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Zur Einsendung der vor 1750 abgeschlossenen Kirchenbücher ist die Zustimmung vom Patron versagt. (Bericht des Sup. Schmidt vom 18. Juni 1875.)

Speck , vagirende Mutterkirche, s. Federow.

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Spornitz , Pr. Neustadt, Pa.

T. 1648. Tr. 1648. B. 1782, November. Cm. 1834. Lücke: 1836-1867. Cfm. 1733.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Spornitz hat keine bis 1750 abgeschlossenen Kirchenbücher. (Bericht des Sup. Schmidt vom 12. April 1875.)

HohenSprenz , Pr. Lüssow, Gü.

T. 1639. Tr. 1639. B. 1639. Lücke: 1767-1788. Cfm. 1780.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Stäbelow , Filialkirche, s. Parkentin.

Stavenhagen (Jürgenstorf, Ritzerow, Pribbenow), Pr. Stavenhagen, Ma.

T. 1727. Tr. 1727. B. 1727. Cfm. 1727.

Bem 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) "Was vor Eheleut wärenderzeit meines Prädigambtes copuliret, wieviel Kinder in der Gemeine getaufft und wieviel gestorben und begraben ist zwar bey Gelägenheit auffgeschrieben worden, allein es hat wie vieles andere also auch diese Verzeichnüße der Brandt an diesem Ort hinweggenommen daß man hievon - - - keinen ausführl. Bericht abstatten können. Ins künftige wird - - - mit fleißiger Auffzeichnung ein neuer Anfang gemachet werden. Pastor Koch." (Archivacten, Beichtkinderverzeichniß von 1704.)

Steffenshagen , Pr. Doberan, Do.

T. 1653-1749 (Archiv), 1750, 18. Januar (Pfarre). Tr. 1653 (Pfarre). Lücke: 1660. B. 1653 (Pfarre). Cfm. 1811 (Pfarre).

Sternberg (Kobrow, Sülten), Pr. Sternberg, Gü.

T. 1740, Januar. Tr. 1758, 13. October. B. 1758, 13. Juni. Cfm. 1816.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Stolpe , Filialkirche, s. Brenz.

Stralendorf , Pr. Hagenow, Sch.

T. 1752, 30. April. Tr. 1752, 6. October. B. 1752, 19. April. Cm. 1875, 14. Januar. Cfm. 1764.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) 1810 begann auf der Pfarre das Kirchenbuch 1694. Das Kirchenbuch hatte eine Lücke vom September 1751-30. April 1752. (Cleemann, Syll. Parch., S. 128, handschriftlicher Vermerk von ihm selbst im

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Archivexemplar.) 3) Auf der Pfarre ist ein Kirchenbuch von 1694-1751 nicht mehr vorhanden. (Pastor Wolff an das Archiv vom 19.Juni 1893.)

KirchStück , Pf. GroßTrebbow, Pr. Schwerin, Sch.

T. 1707. Tr. 1707. Lücken: 1751-1752, 1756, 1768-1769. B. 1707. 1806-1817 zum Theil zerfetzt. Cfm. 1827.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das ältere Kirchenbuch verbrannte 1707. (Cleemann, Syll. Parch., S. 131.)

Stuer (WendischPriborn), Pr. PIau, Pa..

T.1686; bis 1700 nur vereinzelte Eintragungen. Lücke: 1700-1705. Tr. 1686; bis 1700 nur vereinzelte Eintragungen. Lücke: 1700-1705. B. 1686; bis 1700 nur vereinzelte Eintragungen. Lücke: 1700-1705. Cfm. 1686; bis 1700 nur vereinzelte Eintragungen. Lücke: 1700-1705.

HN. 1800-1823.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Stuer hat keine bis 1750 abgeschlossenen Kirchenbücher. (Bericht des Sup.Schmidt vom 12. April 1875.)

Suckow (Porep), Pr. Parchim, Pa.

T. 1695-1739 (Archiv), 1750 (Pfarre). Lücken: 1713-1719, 1728-1739, 1739-1750. Tr. 1695-1724 (Archiv), 1750 (Pfarre). Lücke: 1724-1750. B. 1695 1728 (Archiv), 1749 (Pfarre). Lücken: 1712-1720, 1720-1728, 1728-1749. Cfm. 1751 (Pfarre). Lücke: 1793-1825.

HN. In dem Kirchenbuch von 1695-1739: 1) Liste der evangelischen Prediger von 1540 an und andere kirchliche Nachrichten. 2) Alphabetisches Register Getaufter 1661-1750. 3) Aufzählung der einzelnen Hofbesitzer von der Zeit vor dem 30 jährigen Kriege an. 4) Alphabetisches Register Getaufter 1749-1798. 5) Nachrichten aus dem Kirchspiel (Archiv). Fortsetzung des Predigerverzeichnisses bis auf die Gegenwart (Pfarre).

Bem. Nach einer Notiz im Kirchenbuch von 1695-1739 war früher noch ein Kirchenbuch von 1651-1695 vorhanden.

Sukow , Filialkirche, s. Pinnow.

Sülstorf (Kraak), Pr. Ludwigslust, Pa.

T. 1729, 19. Juni. Tr. 1729. B. 1745. Cm. 1767. Lücke: 1771-1865. Cfm 1767. Lücken: 1768-1769, 1771, 1783.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Auf der ersten Seite des ältesten Kirchenbuches steht von der Hand meines Vorgängers, des Pastors Eberhard: "Im Jahre 1729 zu Zeiten

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des Pastors Sturm brannte die Pfarre zu Sülstorf ab und verbrannten auch die Kirchenbücher und Kirchenrechnungen." (Pastor Schmidt an das Archiv vom 25. August 1893; vgl. Archivacten, Eccl. Sülstorf, Pfarrbau.)

Sülte , Filialkirche, s. Uelitz.

Sülten , Filialkirche, s. Kittendorf.

Sülten , combinirte Mutterkirche, s. Sternberg.

Sülze , Pr. Marlow, Do.

T. 1672. Lücken: 1674-1676, 1742-1744, 1747-1748, 1759-1761, 1764. Tr. 1672. Lücken: 1721-1722, 1741, 1743-1755, 1757-1770. B. 1704. Lücke: 1716-1770 incl. Cfm. 1684, mit Lücken.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) 1704 sagt der 1672 ins Amt getretene Pastor Schröder, am 26. September 1676 sei in seiner Abwesenheit die Pfarre abgebrannt, "so daß wenig mögen gerettet werden." (Archivacten, Beichtkinderverzeichniß von 1704.) 3) 1704 wurde ein Communicantenregister (Confitentenbüchlein) geführt. (Ebendaselbst.) .

Tarnow , Pr. Bützow, Gü.

T. 1653. Lücken: 1672-1678, 1688-1689. Tr. 1653. Lücken: 1672-1678,1688-1689,1734-1762. B. 1653. Lücken: 1677-1678, 1688-1689, 1734-1762. Cfm. 1758.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Tarnow , Filialkirche, s. Mölln.

Techentin (Below), Pr. Goldberg, Gü.

T. 1645-1691 (Archiv), 1691 (Pfarre). Lücke: 1649. Tr. 1668-1698 (Archiv), 1698 (Pfarre). Lücke: 1673-1677. B. 1645-1698 (Archiv), 1698 (Pfarre). 1774-1786 fehlen viele Namen. Cm. 1882 (Pfarre). Cfm. 1815 (Pfarre).

HN. Im Kirchenbuch von 1645-1698 ein Verzeichniß von freiwilligen Gaben an die Kirche. (Archiv.) 1688, 1727 Notizen über geltende Observanz. (Pfarre.)

Bem. Eine scheinbar alte Abschrift des ältesten Kirchenbuches befindet sich auf der Pfarre. In dieser beginnt das Trauregister schon 1652. Wahrscheinlich sind später in dem nur aus losen Blättern bestehenden Original die ersten Blätter verloren gegangen. (Pastor Harm an das Archiv vom 16. Juni 1893.)

Tempzin (Bibow), Pf. Zahrensdorf, Pr. Sternberg, Gü.

T. 1740. Tr. 1770. B. 1770. Cm. 1873. Cfm. 1771. Lücken: 1778-1792, 1794-1810.

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HN. Aus dem Jahre 1806.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Tempzin und Bibow sind seit 1695 combinirt. 3) Im Jahre 1821 ist die Pfarre, damals unter Strohdach, abgebrannt und so gut wie nichts gerettet. 4) Beim Pfarrhausbrand 1821 ist das Kirchenbuch von 1770 an gerettet; das Taufregister von 1740-1770 ist eine Abschrift aus dem Sup.=Archiv, vom Pastor Zarncke angefertigt. Ein Trau= und Begräbnißregister hat vor 1770 nicht bestanden, ein Confirmandenregister nicht vor 1771. (Pastor Türk an das Archiv vom 7. August 1893.)

Tessin , Pr. Gnoien, Gü.

T. 1663-1751 (Archiv), 1753 (Pfarre). Lücken: 1663-1680, 1686-1688, 1751-1753, 1786. Tr. 1680-1751 (Archiv), 1753 (Pfarre). Lücken: 1686-1688, 1751-1753, 1786. B. 1680-1751 (Archiv), 1753 (Pfarre). Lücken: 1686-1688, 1751-1753, 1786. Cfm. 1804 (Pfarre).

Bem. Auf der Pfarre befindet sich eine Abschrift des Kirchenbuchs von 1740-1751 nach der Abschrift im Sup.=Archiv.

GroßTessin , Pr. Wismar, Wi.

T. 1671. Tr. 1693. B. 1693. Cfm. 1816.

Bem. 1) Die Register sind aus der Pfarre. 2) GroßTessin hat keine bis 1750 abgeschlossenen Kirchenbücher. (Bericht des Sup. Walter vom 15. Februar 1875.)

Teterow , Pr. Teterow, Gü.

T. 1661. Tr. 1661. B. 1776, 1. Advent. Cm. 1888. Cfm. 1801.

HN. Im ältesten Kirchenbuch eine Chronik von 1700-1753 (neun Folioseiten), ferner ein Verzeichniß mit kurzem Lebensabriß der Teterower Pastoren von 1552-1762 (zehn Folioseiten), ein Verzeichniß und Lebenslauf der Teterower Pastoren von 1770- und Verordnungen der herzoglichen Regierung von 1774-1781. Es existirt ferner eine Chronik der hiesigen Kirchenöconomie von 1632 an, die in sehr ausführlicher Weise bis 1672 den Besitzstand der Deconomie und die Namen der Pächter aufführt.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Teutenwinkel , Pr. Ribnitz, Do.

T. 1677. Lücke: 1770, Mai-1779, 1. Advent; doch einzelne Nachtragungen für diese Zeit. Tr. 1691, vollständig seit 1696. Lücke: 1770, Mai-1780. B. 1677. Lücke: 1770, Mai - 1779. Cfm. 1779.

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HN. 1) Den ältesten Registern geht voran eine Kirchenrechnung über Einnahmen und Ausgaben des Gotteskastens aus den Jahren 1662-1673, enthaltend Angaben über Erträge des Beutels und sonstige milde Gaben, sowie über bauliche Ausgaben, Bezüge der Kirchendiener und andere Unterstützungen. (Fragebogen.)

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das einzige vorhandene ältere Kirchenbuch schließt mit 1780 ab. (Archivacten, Mandata receptionis F.F.II, 350.) 3) Außerdem ist ein besonderes Einnahmebuch aus den Jahren 1562-1635 vorhanden über Todtengeld (Glockengeld) und Klingelbeutelgeld, in dem manche historischen Notizen enthalten sind. (Vgl. Jahrb. LIV, S. 85 ff.)

Thelkow , Pr. Gnoien, Gü.

T. 1646. Lücken: 1658-1659, 1718-1722. Tr. 1646. Lücke: 1717-1719. B. 1646. Lücken: 1655-1666, 1702-1712, 1718-1727. Cm. 1876. Cfm. 1784.

HN. Im Kirchenbuche II aus der Zeit des a. Pastor Hennings (1783-1800), b. Pastor Behm (1845-1857), c. Pastor Monich (1857-1876), d. Pastor Walter (1876-1879), e. Pastor Homburg (1879-1885).

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Thulendorf , Pf. Sanitz, Pr. Marlow, Do.

T. 1678. Tr. 1678. B. 1678. Cfm. 1785. 1794-1815 im Sanitzer Kirchenbuch.

HN. Im ältesten Thulendorfer Kirchenbuch Notizen über die Pastoren, Gemeinde, Pfarre und Küsterei, und die fortlaufende Kirchenrechnung von 1678-1780.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Ein früheres Kirchenbuch als 1678 ist nach einer Notiz des ersten Kirchenbuches am 11. August 1677 bei einem Feuer in Rostock verbrannt. 3) Im ältesten vorhandenen Kirchenbuch von 1678-1781 sind getrennte Tauf=, Trau= und Begräbnißregister für die ganze Gemeinde. Im zweiten Kirchenbuche sind Tauf=, Trau= und Begräbnißregister von 1781, November 1786, Advent ungetrennt eingetragen. (Fragebogen von Sanitz.) 4) Thulendorf bis 1781 selbständige Pfarre mit Pastor im Ort, seit 1783 mit Sanitz combinirt.

Thürkow , Pr. Teterow, Gü.

T. 1656-1686 (Archiv), 1726 (Pfarre). Lücke: 1686-1726; sehr lückenhaft 1755-1786. Tr. 1657-1686 (Archiv), 1729 (Pfarre). Lücke: 1686-1729; sehr lückenhaft 1755-1786. B. 1656-1686 (Archiv), 1727 (Pfarre). Lücke: 1686-1727; sehr lückenhaft 1755-1786. Cm. 1656-1686 (Archiv), 1801

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-1830 (Pfarre). 1801-1830 nur die Summen. Cfm. 1795 (Pfarre).

HN. Einnahmen und Ausgaben, wie auch chronikalische Notizen. (Archiv.) Verzeichniß der Prediger seit 1534. (Pfarre.)

Bem. Von einem Verlust der fehlenden Kirchenbücher durch Brandunglück etc. ist nichts bekannt. (Präp. Büttner an das Archiv vom 11. September 1893.)

Tramm , Filialkirche, s. Zapel.

GroßTrebbow , Pr. Schwerin, Sch.

T. 1707. Tr. 1707. B. 1707. Cfm. 1816.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das ältere Kirchenbuch verbrannte 1707. (Cleemann, Syll. Parch., S. 131.)

Uelitz (Sülte, Goldenstädt, Mirow), Pr. Ludwigslust, Pa.

T. 1786, 17. Mai. Tr. 1786, 7. Juni. B. 1786, 7. Mai. Cfm. 1786, 15. April.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das ältere Kirchenbuch 1786, 4. Mai, verbrannt. (O.=K.=R.=Acten, Sicherung der Kirchenbücher.)

GroßUpahl (Karcheez), Pr. Krakow, Gü.

T. 1745-1786 (Archiv), 1787, 7. Januar (Pfarre). Tr. 1749-1786 (Archiv), 1788, 4. April (Pfarre). Lücke: 1786-1788. B. 1749-1786 (Archiv), 1787, 2. April (Pfarre). Cfm. 1801, 29. März (Pfarre).

Bem. Zu Anfang des Kirchenbuches von 1745-1786 die Notiz, daß Pastor Schleef 1749 ein von 1682-1745 reichendes Kirchenbuch nicht vorgefunden habe. Von 1745-1749 habe er aus Aufzeichnungen seines Vorgängers und dessen Wittwe abgeschrieben. Zu vermuthen ist, daß Schleef noch ein mit 1682 schließendes Kirchenbuch vorlag, da er gerade dies Jahr als Anfang der Lücke bezeichnet.

Varchentin (Deven, Kraase), Pr. Stavenhagen, Ma.

T. 1680. Lücke: 1733-1738 wegen Vakanz. Tr. 1680. Lücke: 1733-1738 wegen Vakanz. B. 1680. Lücke: 1733-1738 wegen Vakanz. Cfm. 1789.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

GroßVarchow , Pr. Stavenhagen, Ma.

T. 1677-1754 (Archiv), 1740 (Pfarre). Lücken: 1703-1705, 1754-1775. Tr. 1677-1747 (Archiv), 1740 (Pfarre). Lücke: 1747-1777. B. 1677-1747 (Archiv), 1777 (Pfarre). Lücken: 1703-1707, 1747-1777. Cfm. 1816 (Pfarre).

Bem. 1) Im Archive befinden sich 5 Kirchenbücher von GroßVarchow in 8º: I. 1677-1703 (Taufen, Trauungen, Beerdigungen);

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II. 1705-1747 (Taufen), defect; III. 1704-1747 (Trauungen), defect; IV. 1707-1747 (Beerdigungen), defect; V. 1747-1754 (Taufen). 2) Das auf der Pfarre befindliche, mit 1740 beginnende Kirchenbuch ist eine Abschrift bis 1754. Aus der Zeit des Pastors Bresse (I756-1775) sind nur aus zwei Jahrgängen einige 20 Kinder als getauft eingetragen. Der Küster Engel bat vom 20. November 1775 bis zum 20. Januar 1777 die getauften Kinder verzeichnet. (Kirchenrath Sander an das Archiv vom 5. September 1893.)

Vellahn (Marsow), Pr. Hagenow, Sch.

T. 1665-1731 (Archiv), 1732, 22. August (Pfarre). Tr. 1665-1738 (Archiv), 1783, 9. Mai (Pfarre). Lücke: 1738-1783. B. 1665-1783 (Archiv), 1783, 31. März (Pfarre). Lücke: 1739-1777. Cfm. 1783, 1. Juni (Pfarre).

HN. Im Kirchenbuch von 1665-1697 Kirchenrechnungen, im Kirchenbuch von 1697-1783 Nachrichten aus dem Kirchspiel (Archiv).

Bem. 1) Im Archiv sind 2 Kirchenbücher 1. 1665-1697, II. 1697-1783. 2) Die ersten Blätter des 1732 beginnenden Taufregisters fehlen; denn die erste Eintragung trägt die Nr. 27

HohenViecheln , Pr. Mecklenburg, Sch.

T. 1713. Lücken: 1729-1732, 1734-1737, 1740-1742, 1744-1747, 1750-1754. Tr. 1736. Lücke: 1738-1762. B. 1713. Lücken: 1729-1736, 1739-1744, 1748-1754, 1756 1760. Cm. 1884, 14. December. Cfm. 1814.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Von einem Pfarrhausbrand oder ähnlichem Unglück, durch das ältere Kirchenbücher verloren gegangen sein könnten, ist nichts bekannt. Auf der Pfarre kein älteres als 1713. (Pastor Krabbe an das Archiv vom 24. August 1893.) 3) Die ehemalige Filialkirche Rubow gehörte bis zum Abbruch der Kirche, 1782, zu HohenViecheln und wurde dann zu Retgendorf (Buchholz) gelegt.

GroßVielen (Zahren, Mollenstorf), Pr. Penzlin, Ma.

T. 1749. Tr. 1749. B. 1749. Cm. 1749. Lücke: 1770-1860. Cfm. 1749.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das älteste Kirchenbuch von GroßVielen enthält auf seiner ersten Seite folgende Bemerkung: "Verzeichniß derer zu GroßVielen, Zahren u. Mollenstorf, Getauften, Eingesegneten, Copulierten und Begrabenen, weil voriges Buch beim kläglichen Brandschaden dieser Weeden am 5. Aug. 1748 me absente mit eingeäschert worden. Fabricius p." (Pastor Schlüter an das Archiv vom 8. September 1893.)

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Vielist , Pr. Waren, Ma.

T. 1680. Tr. 1680. B. 1680. Cfm. 1801.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die Genehmigung des ritterschaftlichen Patrons zur Einsendung der vor 1750 abgeschlossenen Kirchenbücher ist versagt worden. (Bericht des Sup. Schmidt vom 18. Juni 1875.)

Vietlübbe , Pr. Gadebusch, Sch.

T. 1740. Lücke: 1752, September - 1776. Tr. 1777. B. 1740. Lücke: 1752, September - 1776. Cm. 1858. Cfm. 1802.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Aus den Mittheilungen des Pastors Willebrand an das Archiv vom 18. August 1893 scheint Folgendes geschlossen werden zu dürfen: 1793 brannte die 1686 erbaute Pfarre ab. Damals werden die Kirchenbücher zu Grunde gegangen sein. Der Pastor Blanck (1777-1801) hat die Register von 1740 an aus dem Sup.= Archiv ergänzt, doch waren von 1752-1776 keine Tauf= und Begräbnißregister geführt, also auch nicht an die Sup. eingesandt worden, vor 1777 überhaupt kein Trauregister.

Vietlübbe , Pr. Plau, Pa.

T. 1661-1715 (Archiv), 1715 (Pfarre). Lücke: 1753-1754. Tr. 1661-1710 (Archiv), 1715 (Pfarre). Lücken: 1664-1670, 1710-1715. B. 1662-1714 (Archiv), 1715 (Pfarre). Lücken: 1664-1668, 1668-1671, 1712-1714, 1790. Cfm. Seit 1878 ein besonderes, namentliches Register (Pfarre).

HN. Verzeichniß der Pastoren von 1572 an; sonstige Notizen über Kirche, Pfarrgebäude, Feuerbrünste aus verschiedenen Jahren (Pfarre) .

Bem. Im Archive sind 2 Kirchenbücher I. 1661-1669, II. 1670-1715.

Vilz , Pr. Gnoien, Gü.

T. 1740. Tr. 1747. B. 1747. Cm. 1843. Cfm. 1816.

HN. Ein Buch mit Nachrichten hauptsächlich aus der Zeit vor dem 30 jährigen Kriege ist auf der Pfarre vorhanden. Es enthält Abschriften von Urkunden aus den Jahren 1364, 1370, 1371, 1558, 1560, 1569, 1585, 1605, 1612.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das 1740 beginnende Kirchenbuch ist Original und zeigt Spuren von Brandschäden. 3) Nach Aussage der in Tessin wohnenden 93 jährigen Kirchenräthin Karsten früher in Vilz ist das Pfarrhaus in Vilz Ende des vorigen Jahrhunderts zweimal kurz hintereinander abgebrannt

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und sind beim ersten Brande die älteren Kirchenbücher verloren gegangen. (Pastor Pfaff an das Archiv vom 16. August 1893.

Vipperow , Pr. Röbel, Ma.

T. 1705. Tr. 1705. Lücke: 1727-1747. B. 1706. Lücke: 1729-1747. Cm. 1801.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Ueber einen Pfarrhausbrand oder dergl., wodurch ältere Register könnten verloren gegangen sein, findet sich in den Pfarracten keinerlei Nachricht. (Pastor Gaedt an das Archiv vom 28. August 1893.)

Volkenshagen , Pr. Ribnitz, Do.

T. 1743. Tr. 1743. B. 1743. Cfm. 1747.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die älteren Bücher sind 1743 beim Brand des Pfarrhauses zu Grunde gegangen.

Vorbeck , Filialkirche, s. Kladow.

Walkendorf , Pr. Gnoien. Gü.

T. 1677-1732 (Archiv), 1751 (Pfarre). Lücke: 1732-1751. Tr. 1677-1724 (Archiv), 1751 (Pfarre). Lücke: 1724-1751. B. 1677-1732 (Archiv), 1751 (Pfarre). Lücke: 1732-1751. Cfm. 1770 (Pfarre).

Bem. 1) Das Kirchenbuch von 1677-1732 ist durch Brand beschädigt. 2) Von 1732-1751 war Pfarrvakanz, während welcher "die benachbarten Prediger ohne Zweifel die actus ministeriales in der Gemeinde verrichtet haben und noch verrichten". (Bericht des Superintendenten von 1751 in D.=K.=R.=Acten, Pfarrbesetzung.)

Walow , Filialkirche, s. Grüssow.

Wamckow , Pf. Prestin, Pr. Crivitz, Pa.

T. 1631. Lücke: 1731-1750. Tr. 1631. Lücke: 1736-1750. B. 1630. Lücke: 1736-1750. Cfm. 1813.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre Prestin. 2) Die Genehmigung des ritterschaftlichen Patrons zur Einsendung des vorhandenen bis 1750 abgeschlossenen Kirchenbuches ist versagt worden. (Bericht des Sup. Schmidt vom 12. April 1875.)

HohenWangelin , Pr. Malchow, Ma.

T. 1681-1722 (Archiv), 1723, 1. October (Pfarre). Tr. 1681 -1722 (Archiv), 1723, Michaelis (Pfarre). B. 1681-1722 (Archiv), 1724, 13. Februar (Pfarre). Lücke: 1722-1724. Cm. 1762 (Pfarre). Cfm. 1816 (Pfarre).

HN. Vgl. Kieth.

Bem. 1) 1649 wurde HohenWangelin nach langer Vakanz zu Kieth gelegt; doch müssen etwaige Aufzeichnungen über Hohen=

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Wangelin von 1649-1681 getrennt von Kieth geführt und wieder verloren gegangen sein, da sich im Kiether Taufverzeichniß keine Eintragungen aus dieser Zeit für HohenWangelin finden. (Vgl. Kieth und Archivacten, Eccl. Kieth, Combination.) 2) Die im Archiv befindlichen Aufzeichnungen finden sich im Kiether Kirchenbuch von 1649-1781.

Waren , Pr. Waren, Ma.

T. 1699, Juni; bis 1720 abgeblaßte und undeutliche Schrift. Tr. 1700, April. B. 1699, September. Cfm. 1816.

HN. Nur kurze Notizen über Amtsanfang, Fortgang und Tod einiger Pastoren, z. B. 1774.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die Gemeinden der St. Georgskirche (alte) und der St. Marienkirche (neue) sind stets ungetheilt gewesen. (Pastor Wolff an das Archiv vom 24. Juni 1893.) 3) Durch die Feuersbrunst von 1699 gingen die älteren Register verloren. (Cleemann, Syll. Parch., S. 86.)

Warin , Pr. Bützow, Gü.

T. 1679-1694 (Pfarre), 1710-1753 (Archiv), 1753 (Pfarre). Lücken: 1682-1687, 1694-1710. Tr. 1687-1688 (Pfarre), 1710-1753 (Archiv), 1753 (Pfarre). Lücke: 1688-1710. B. 1687 (Pfarre), 1740-1753 (Archiv), 1753 (Pfarre). Lücke: 1687-1740. Cm. 1856 (Pfarre). Cfm 1750-1751 (Archiv), 1753 (Pfarre). Lücke: 1752-1753.

HN. Im Kirchenbuch von 1740-1753 zu Anfang finden sich Nachrichten aus dem Kirchspiel. (Archiv.)

Bem. 1) Die Register von 1679-1694 können an das Archiv nicht eingeliefert werden, weil sie mit den Kirchenrechnungen in einem Bande vereinigt sind. (Bericht des Pastors Rische zu Warin an den Oberkirchenrath vom 13. November 1893.) 2) Im Archiv sind zwei Kirchenbücher I. 1710-1739, II. 1740-1753.

Warlitz , Filialkirche, s. Pritzier.

Warnemünde , Pr. Doberan, Do.

T. 1671-1729 (Archiv), 1730 (Pfarre). Tr. 1671-1729 (Archiv), 1730 (Pfarre). B. 1730 (Pfarre). Cfm. 1772 (Pfarre).

HN. Im Kirchenbuch von 1671-1729 Nachrichten aus dem Kirchspiel (Archiv), dann auf der Pfarre alls den Jahren 1693-1694, 1699, 1703, 1725, 1730-1740, 1744, 1746-1749, 1773-1774, 1777-1778, 1783 -1784, 1786-1788, 1791-1793, 1795-1799, 1801, 1803, 1805-1814.

Warnkenhagen , Pr. Teterow, Gü.

T. 1700. Lücke: 1744-1745. Tr. 1699. Lücke: 1744-1745. B. 1699. Lücke: 1744-1745. Cm. 1873. Cfm. 1779.

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HN. Vereinzeltes findet sich in den Kirchenrechnungsbüchern von 1708 an, in einer mangelhaften Chronik und auf losen Papieren; in dem Kirchenbuch ist nichts.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Das älteste Kirchenbuch reicht von 1699-1778.

Warnow , Filialkirche, s. Zernin.

Warsow , Pr. Hagenow, Sch.

T. 1724. Tr. 1723. B. 1724. Cfm. 1815.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Eine Erklärung für das Fehlen der älteren Kirchenbücher ist nach den Pfarracten nicht zu geben. (Pastor Stöhr an das Archiv vom 21. August 1893.)

Wasdow , Pr. Gnoien, Gü.

T. 1720. Tr. 1720. B. 1720. Cfm. 1847.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Wasdow wurde 1673 von Gnoien getrennt, von welcher Pfarre es vorher filia war. (s. Archivacten, Beichtkinderspecification von Gnoien 1704 und Eccl. Wasdow, Pfarrbesetzung.) In dem im Archiv befindlichen Gnoienschen Kirchenbuch von 1654-1742 finden sich jedoch aus der Zeit von 1654-1673 keine Eintragungen für Wasdow, die als solche kenntlich sind. Vermuthlich sind in dieser Zeit die Kirchenbücher getrennt von einander geführt worden. 1720 fand nach dem Tode des Pastors Hansen - Wasdow eine Prediger=Neuwahl statt. 3) Pastor Kriel zu Wasdow weiß nach einem Schreiben vom 22. August 1893 an das Archiv, einen Grund für das Fehlen älterer Kirchenbücher als 1720 nicht beizubringen.

Wattmannshagen , Pr. Teterow, Gü.

T. 1643-1659 (Pfarre), 1659-1735 (Archiv), 1737 (Pfarre). Lückenhaft bis 1659. Lücken: 1666-1670, 1735-1737. Tr. 1653-1659 (Pfarre), 1659-1735 (Archiv), 1737 (Pfarre). Lückenhaft: 1653-1659. Lücken: 1666-1670, 1735-1737. B. 1659-1735 (Archiv), 1737 (Pfarre). Lücken: 1666-1670, 1735-1737. Cm. 1659-1678 (Pfarre). Cfm. 1659 (Pfarre), bis 1671 vereinzelt.

HN. Viele Notizen von der zweiten Hälfte des 17., einige vom 18. Jahrhundert. (Pfarre.)

Bem. 1) Ein Buch, welches Kirchenregister aus dem 17. Jahrhundert und nur auf den letzten Seiten einige wenige Notizen von Taufen, Todesfällen und Copulationen aus den Jahren 1643-1659 enthält, ist mit Genehmigung des Oberkirchenraths auf der Pfarre zurückbehalten. (Bericht des Sup. Polstorff vom 8. Mai 1875.) 2) Außer dem Buch unter 1) finden sich auf der Pfarre Auf=

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zeichnungen, parallel laufend mit dem Kirchenbuch im Archiv, in Büchern, die auch für andere Notizen gedient haben. Das erste mit "Kirchenbuch" bezeichnete Buch auf der Pfarre beginnt mit Anfang 1737. (Pastor Radloff an das Archiv vom 16. Juni 1893.)

Weisin , Filialkirche, s. Benthen.

Weitendorf , Pf. Kritzkow, Pr. Lüssow, Gü.

T. 1729. Lücke: 1739-1750, 6. Juli. Tr. 1729. Lücke: 1739-1750, 23. October. B. 1729. Lücke: 1739-1750, 5. October. Cfm. 1751, Gründonnerstag.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Ein Heft von 1729-1739 umfaßt die Geburten, Trauungen und Beerdigungen der Gemeinde Weitendorf. Wahrscheinlich ist es das Accidentienbuch des damaligen Küsters von Weitendorf. Ich vermuthe, daß s. Z. der Pastor in Kritzkow dieses Heft an sich genommen hat als theilweisen Ersatz für die verloren gegangenen Kirchenbücher. Der Verlust soll durch Brand der Pfarre zu Anfang der 50 er Jahre des vorigen Jahrhunderts eingetreten sein. Bestimmte Nachrichten über den Brand enthalten die Pfarracten nicht; doch trägt das jetzige Pfarrhaus die Jahreszahl 1756 in den Hausthürbalken eingeschnitten. (Präp. Metterhausen an das Archiv vom 18. Juli 1893.

Werle , Pf. Neese, Pr. Grabow, Pa.

T. 1649-1651 (Archiv), 1677-1701 (Archiv), 1707 (Pfarre). Lücken: 1651-1677, 1701-1707, 1707-1709. Tr. 1649-1651 (Archiv), 1678-1700 (Archiv), 1707 (Pfarre). Lücke: 1651-1678, 1700-1707. B. 1649-1651 (Archiv), 1678-1701 (Archiv), 1707 (Pfarre). Lücke: 1651-1678, 1701-1707, 1710-1712, 1731-1735. Cm. 1685-1701 (Archiv), 1708-1779 (Pfarre). Lücke: 1701-1708. Cfm. 1763 (Pfarre).

HN. s. Neese.

Bem. s. Neese.

Wessin , Pr. Crivitz, Pa.

T. 1745. Lücke: 1751-1757. Tr. 1749. Lücke: 1751-1757. B. 1747. Lücke: 1751-1757. Cfm. 1795.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Auf der Pfarre ist nicht bekannt, wann ältere Register verloren gegangen sind. (Pastor Albrecht an das Archiv vom 28. August 1893.)

Westenbrügge , Pr. Bukow, Do.

T. 1649. Lücke: 1712-1714. Tr. 1649. Lücken: 1670, 1709-1714. B. 1649. Lücke: 1710-1714. Cfm. 1756.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

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Wiendorf , Filialkirche, s. Schwaan.

Wilsen , Kapelle, s. Kreien.

Wismar (St. Georg), Pr. Wismar, Wi.

T. 1660. Am Ende des bis 1695 reichenden Buches ist eine kleine Lücke. Tr. 1660. Am Ende des bis 1695 reichenden Buches ist eine kleine Lücke. B. 1660. Am Ende des bis 1695 reichenden Buches ist eine kleine Lücke. Cm. 1796. Lücke: 1876-1883. Cfm. 1816.

HN. Im Anfang und in der Mitte vorigen Jahrhunderts kürzere Notizen unwesentlichen Inhalts.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Von der Abgabe der älteren Kirchenbücher an das Archiv soll bis auf Weiteres abgesehen werden. (Bericht des Sup. Walter vom 15. Februar 1875.)

Wismar (Heil. Geist), Pf. Wismar (St. Georg), Pr. Wismar, Wi.

T. 1732. Tr. 1731. B. 1728.

Bem. 1) Die Register sind aus der Pfarre St. Georg. 2) s. Wismar (St. Georg), Bem. 2. 3) Seit dem Jahre 1834 giebt es nur ein Kirchenbuch von St. Georg, die Heil. Geist=Gemeinde mit umfassend.

Wismar (St. Marien), Pr. Wismar, Wi.

T. 1681. Tr. 1681. B. 1692. Cfm. 1795; bis 1812 nur die Confirmanden des Archidiakonus Eyller, von da an alle.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) f. Wismar (St. Georg), Bem. 2.

Wismar (Schwarzes Kloster), Pf. Wismar (St. Marien), Pr. Wismar Wi.

T. 1732-1834 (St. Georg), 1834 (St. Marien). Tr. 1731-1832 (St. Georg), 1834 (St. Marien). Lücke: 1832-1834. B. 1728-1834 (St. Georg), 1834 (St. Marien).

Bem. s. Wismar (St. Georg), Bem. 2.

Wismar (St. Nicolai), Pr. Wismar, Wi.

T. 1643, 30. März. Tr. 1700, 10. Januar. B. 1706, 6. April. Cfm. 1813.

HN. Notizen, die sich auf das Kirchengebäude, seine Geräthschaften und die Gerechtsame der Prediger und Kirchendiener beziehen. Kürzere Notizen auch aus Kriegszeiten von 1709-1758.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) s. Wismar (St. Georg), Bem. 2.

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Wismar (Garnison), Pf. Wismar (St. Marien), Pr. Wismar, Wi.

T. 1816, September. Tr. 1873. B. 7817. Cfm. 1873.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre St. Marien. 2) Das Garnisonkirchenbuch wird selbständig ueber den Kirchenbüchern von St. Marien geführt, doch werden sämmtliche Eintragungen auch in die letzteren aufgenommen.

Wittenburg , Pr. Wittenburg, Sch.

T. 1651-1719 (Archiv), 1720 (Pfarre). Tr. 1651-1719 (Archiv), 1720 (Pfarre). B. 1651-1719 (Archiv), 1720 (Pfarre). Cfm. 1816.

Bem. Im Archiv sind 2 Kirchenbücher I. 1651-1703, II. 169-1719.

Wittenförden , Pr. Schwerin, Sch.

T. 1645; bis 1672 aus nachgelassenen Papieren des Pastors Leopoldi eingetragen. Tr. 1645; bis 1672 aus nachgelassenen Papieren des Pastors Leopoldi eingetragen. Lücken: 1700-1705, 1717-1722, 1722-1724, 1725. B. 1645; bis 1672 aus nachgelassenen Papieren des Pastors Leopoldi eingetragen. Lücke: 1699-1722. Cfm. 1801.

HN. 1672, 1705, 1751.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Witzin , Pf. Boitin, Pr. Sternberg, Gü.

T. 1740-1786 (Sup.=Archiv), 1787 (Pfarre). Tr. 1740-1786 (Sup.=Archiv), 1787 (Pfarre). B. 1740-1786 (Sup.=Archiv), 1787 (Pfarre). Cfm. 1787; zuerst sehr kurz. Lücke: 1794-1814 incl.

Bem. 1) Die Register sind in Boitin. 2) Seitdem Brande des alten Pfarrhauses zu Boitin im Jahre 1872 ist außer dem im Gebrauch befindlichen Kirchenbuch für das Kirchspiel Witzin nur noch ein älteres Kirchenbuch vorhanden. 3) Witzin, combinirt mit Boitin, vgl. Boitin. 4) Im Sup. Archiv sind Abschriften.

Wöbbelin , Pf. Neustadt, Pr. Neustadt, Pa.

T. 1675-1715 (Archiv), 1715, October (Pfarre). Tr. 1675-1719 (Archiv), 1720, Januar (Pfarre). B. 1675-1719 (Archiv), 1720, Januar (Pfarre). Cm. Die Zahl der Communicanten im Gebührenbuch vermerkt. Cfm. 1816 (Pfarre).

HN. s. Neustadt.

Bem. 1) Die im Archiv befindlichen Aufzeichnungen für Wöbbelin finden sich im Neustädter Kirchenbuch von 1675-1719. 2) Wöbbelin hat ein eigenes Kirchenbuch 1879 erhalten; es beginnt:

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a. Taufregister 1879, Advent; b. Trauregister 1880, April; c. Begräbnißregister 1879, December; d. Confirmandenregister 1880, Palmarum.

Woggersin , Pf. Breesen, Pr. Penztin, Ma.

T. 1699-1763 (Weitin), 1763 (Breesen). Tr. 1713-1763 (Weitin), 1763 (Breesen). Lücke: 1736-1737, 1750. B. 1763 (Breesen). Cm. 1872 (Breesen). Cfm. 1713-1763 (Weitin), 1763 (Breesen).

Bem. Die vagierende Mutterkirche Woggersin trennte sich 1763 von Weitin (Meklenburg=Strelitz) und hielt sich von da an zu Breesen.

GroßWokern , Pf. Klaber, Pr. Teterow, Gü.

T. 1686. Tr. 1722. Lücken: 1736-1740, 1766-1775. B. 1686. Cfm. 1819; bis 1866 im Klaberschen Kirchenbuch. Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Wolde , Pf. Kastorf, Pr. Stavenhagen, Ma.

T. 1737-1828 (Röckwitz), 1828, 1. Januar (Pfarre). Tr, 1738-1828 (Röckwitz), 1828 (Pfarre). B. 1743-1828 (Röckwitz), 1828 (Pfarre). Cm. 1859, 15. Mai (Pfarre). Cfm. 1816-1828 (Röckwitz), 1828 (Pfarre).

HN. Kurze biographische Notizen über die in Wolde fungirenden Pastoren zu Röckwitz und Kastorf.

Bem. 1) s. Röckwitz, Bem. 3. 2) Das Wolder Kirchenbuch ist in einem Nebenbande durch ein Namensverzeichniß bereichert.

Woosten , Pr. Goldberg, Gü.

T. 1710. Tr. 1711; bis 1772 sehr kurz. B. 1710; bis 1772 sehr kurz. Cfm. 1801.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Woserin (Borkow), Pr. Sternberg, Gü.

B. 1758, 23. Mai. Tr. 1758, 28. October. B. 1758, 6.Mai. Cfm. 1797.

HN. Zu Anfang des ältesten Kirchenbuches finden sich auf etwa 14 Seiten historische Notizen aus der Zeit des 7 jährigen Krieges (1757-1761).

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Auf der Pfarre reicht das älteste Kirchenbuch (Rechnungen) bis 1588 zurück. 3)1757 hat der Pastor Passow II. das Pfarramt von seinem Vater übernommen und hat im dem von ihm neu angelegten Rechnungsbuche bemerkt: Man habe soviel möglich Alles in Ordnung zu bringen gesucht; in 18 Jahren sei eine Kirchenrechnung nicht geführt worden;

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auch sei ein Todtenregister, aus welchem die zu zahlenden Glockengelder zu ersehen wären, nicht vorhanden. - Vermuthlich hat Pastor Passow I. Tauf= und Trauregister auch nicht geführt. - - In einem Protokoll vom 24. October 1796 wird bei Aufnahme des Kirchen= und Pfarr=Inventars als ältestes Kirchenbuch das vom Jahre 1758 genannt. (Pastor Barnewitz an das Archiv vom 21. August 1893.)

Wredenhagen , combinirte Mutterkirche, s. Kieve.

Kloster und Rostocker Wulfshagen , combinirte Mutterkirchen, s. Kuhlrade.

Wulfsahl , Filialkirche von Marnitz, s. Ziegendorf.

Wustrow , Pr. Ribnitz, Do.

T. 1651-1747 (Archiv), 1747 (Pfarre). Lücken:1652, 1654, 1672-1679. Tr. 1651-1746 (Archiv), 1747 (Pfarre). Lücken: 1652, 1654, 1672-1679, 1845. B. 1651-1747 (Archiv), 1747 (Pfarre). Lücken: 1652, 1654, 1665-1666, 1667-1679, 1695-1709,1760. Cm. Vorhanden 1747-1775,1784-1786 (Pfarre). Cfm. 1747 (Pfarre).

HN. Im Kirchenbuch I. von 1651-1708 Nachrichten aus dem Kirchspiel, im Kirchenbuch II. von 1709-1747 die außerehelichen Geburten auf dem Deckel zusammengestellt. (Archiv.)

Zahren , Filialkirche, s. GroßVielen.

Zahrensdorf , Pr. Boizenburg, Sch.

T. 1668, 14. Januar. Tr. 1668, 13. September. B. 1668, 3. April. Cfm. 1799.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Zapel (Ruthenbeck, Tramm), Pr. Crivitz, Pa.

T. 1677-1738 (Archiv), 1738 (Pfarre). Tr. 1677-1738 (Archiv), 1738 (Pfarre). B. 1677-1738 (Archiv), 1738 (Pfarre). Cfm. 1738 (Pfarre).

HN. Im Kirchenbuch von 1677-1738 Streitigkeiten um Predigten, Notizen über Inventar und Pfarreinkünfte und andere Nachrichten aus dem Kirchspiel, ferner ein Einnahme= und Ausgabe=Verzeichniß des Kirchenvermögens. (Archiv.) In den späteren Registern 1755 fast eine halbe Seite betreffend Hagelwetter, nassen Sommer; Erdbeben in Lissabon. 1786 Pastor Stoltes Amtsantritt. Verzeichniß der Pastoren zu Zapel seit der Reformation auf dem Deckel des ältesten auf der Pfarre befindlichen Kirchenbuchs. (Pfarre).

Zarrentin , Wittenburg, Sch.

T. 1659-1699 (Archiv), 1700 (Pfarre). Lücke: 1749-1753. Tr. 1659-1699 (Archiv), 1700 (Pfarre). Lücke: 1754-1775.

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B. 1660 (Pfarre). Lücke: 1755, 26. Januar - 1775. Cfm. 1794 (Pfarre).

HN. Auf den Innenseiten der Kirchenbuchdeckel finden sich historische Notizen, betreffend unehrliche Begräbnisse und Feuersbrünste aus dem 17. und 18. Jahrhundert. (Pfarre.)

Zaschendorf , combinirte Mutterkirche, s. Zittow.

Zehna , Pr. Krakow, Gü.

T. 1740. Tr. 1740. B. 1740. Cm. 1872. Cfm. 1801.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Bei dem Brande des hiesigen strohbedachten Pfarrhauses in der Nacht auf den 1. März 1872 sind sämmtliche Kirchenbücher und Pfarracten verbrannt. Das hier jetzt befindliche Kirchenbuch von 1740-1872 ist eine Abschrift der im Superintendenturarchiv zu Güstrow aufbewahrten Register. Meiner Erinnerung nach hat das älteste verbrannte Kirchenbuch bis 1738 zurückgereicht. Außerdem waren aber noch einzelne zusammenhanglose Aufzeichnungen aus noch früherer Zeit - irre ich nicht, selbst aus dem 17. Jahrhundert - hier vorhanden. (Präp. Vitense an das Archiv vom 24. Juli 1893.)

Zepkow , Pf. Kieve, Pr. Röbel, Ma.

T. 1662. Tr. 1672. B. 1667. Cm. 1888. Cfm. 1801. Lücke: 1804-1810.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Zernin (Warnow), Pr. Bützow, Gü.

T. 1720. Tr. 1720. B. 1720. Lücke: 1736. Cfm. 1807, zuerst sehr kurz.

HN. Selten und nur kurze Randbemerkungen.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Von den ältesten Leuten der Gemeinde habe ich in Erfahrung gebracht, daß die Wittwe des älteren Pastors Wagner mit ihrer Tochter in dem alten Predigerhause in Warnow, wo früher die Pfarre für die Gemeinde Zernin=Warnow gestanden hat, wohnhaft gewesen ist, bis dies alte Pfarrhaus durch Feuer zerstört ward. Gerettet ist nichts worden. Ob dabei etwa ältere Kirchenbücher vor dem Jahre 1720 verbrannt sind, konnte ich nicht feststellen. (Pastor Kortüm zu Boitin als Curator der Pfarre Zernin=Warnow an das Archiv vom 21. August 1893.)

Zickhusen , Filialkirche, s. Meteln.

Ziegendorf (Wulfsahl), Pr. Parchim, Pa.

T. 1750-1852 (Marnitz), 1853, 1. Januar (Pfarre). Bis 1777 lückenhaft. Tr. 1750-1853 (Marnitz), 1853, 7. Juni (Pfarre). Bis 1777 lückenhaft. B. 1777-1852 (Marnitz), 1853, 1. Januar

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(Pfarre). Cm. 1867 (Pfarre). Cfm. 1815-1852 (Marnitz), 1853 (Pfarre).

Bem. 1) Wulfsahl ist Filialkirche von Marnitz und wird von Ziegendorf aus verwaltet. Ziegendorf ist Hülfspredigerstelle zu Brunow und Marnitz. 2) In der Nacht vom 11. zum 12. Februar 1750 brannte die Pfarre Marnitz ab, ohne daß es möglich war, etwas zu retten. Dabei gingen die älteren Kirchenbücher verloren. (Archivacten, Eccl. Marnitz, Pfarrbau, und Fragebogen von Marnitz.)

Zielow , Pf. Vipperow, Pr. Röbel, Ma.

T. 1776. Tr. 1787. B. 1706. Lücke: 1720-1776 Cfm. 1801, Palmarum.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Kirchenbücher, die für Zielow über 1776 zurückreichen, sind nicht vorhanden. Ueber einen etwaigen Pfarrhausbrand oder dergl., wodurch die älteren Register könnten verloren gegangen sein, findet sich in den Pfarracten keinerlei Nachricht. (Pastor Gaedt=Vipperow an das Archiv vom 28.August 1893.) 3) Das älteste Kirchenbuch für Zielow ist ein kleines Heft mit Umschlag von grauem Löschpapier, worauf geschrieben: Zielow und Priborn 1706. Auf der ersten Seite dieses Heftes steht sodann: "Zilowisches allgemeines Kirchenbuch." Dasselbe enthält aber nur: Getaufte von 1776-1787 und Verstorbene von 1706-1720, sowie von 1776-1787. In den Kirchenbüchern von Priborn und Vipperow finden sich keinerlei Angaben aus der Zielower Gemeinde. (Pastor Gaedt an das Archiv vom 30. October 1893.)

Zierzow , Filialkirche, s. Muchow.

Zislow , Pf. Satow, Pr. Malchow, Ma.

T. 1747-1886 (Grüssow), 1886, 1. Advent (Satow). Tr. 1747-1886 (Grüssow), 1886, 1. Advent (Satow). B. 1767-1886 (Grüssow), 1886, 1. Advent (Satow). Cfm. 1768-1886 (Grüssow), 1886, 1. Advent (Satow).

Bem. 1) Einen Grund für das Fehlen der älteren Register hat man trotz nochmaliger Nachforschung auf der Pfarre und bei dem Patron nicht feststellen können. (Pastor Schultz=Grüssow an das Archiv vom 24. Juli 1893.) 2) Bis 1886, 7. Juli war Zislow Filialkirche von Grüssow.

Zittow (Zaschendorf), Pr. Meklenburg, Sch.

T. 1660, Herbst. Lücke: 1726, März - 1727, Juni. Tr. 1660, Herbst. Lücke: 1726-1731. B. 1668. Von 1726-1731 Eintragungen vorhanden, aber ohne Datum. Cfm. 1812

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HN. Bis Ende des vorigen Jahrhunderts kurze persönliche Bemerkungen beim Amtsantritt der Pastoren.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

Zurow , Pr. Lübow, Do.

T. 1695, 21. Mai. Lücke: 1727-1738. Tr. 1695, 14. April. Lücke: 1727-1738. B. 1695, 24. April. Lücke: 1727-1737. Cfm. Seit 1727.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) 1703 hat ein Confitentenbuch bestanden. (Archivacten,Beichtkinderverzeichniß 1703.)

Zweedorf (Nostorf), Pf. Gresse,Pr. Boizenburg, Sch.

T. 1715. Tr. 1715. B. 1785. Cfm. 1805.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre Gresse.

Zwiedorf , Filialkirche, s. Röckwitz.


Reformirte Gemeinde zu Bützow .

T. 1701, 23. Januar - 1778 (französisch), 1706, 25. Mai - 1778 (deutsch), 1778 (comb.). Tr. 1701, 31. Juli - 1778 (französisch), 1706, 10. September - 1778 (deutsch), 1778 (comb.). B. 1767, 15. October - 1778 (französisch), 1741-1778 (deutsch), 1778 (comb.). Cfm. 1750-1778 (deutsch), 1778 (comb.).

HN. Im Kirchenbuch III ein Verzeichnis der seit 1750 hier fungirenden Geistlichen mit kurzen Angaben über deren Personalien.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Auf der Pfarre befinden sich drei verschiedene Kirchenbücher; das eine enthält die Eintragungen für die frühere französische, die beiden anderen die für die frühere deutsche Gemeinde, Nr. 3 auch diejenigen für die aus der Vereinigung der früheren beiden Gemeinden im Jahre 1778 hervorgegangene, gegenwärtig noch bestehende Gemeinde.


Katholische Gemeinde zu Ludwigslust.

T. 1810. Tr. 1811. B. 1810. Cm. 1855. Cfm. 1810 (Namen der Kinder, die zur ersten Communion angenommen wurden).

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.

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Katholische Gemeinde zu Rostock .

T. 1886. Tr. 1886. B. 1886. Cfm. 1886.

Bem. 1) Die Register sind auf der Pfarre. 2) Die Rostocker Kirche ist eine Filiale der Schweriner. 3) Die Personenstandseintragungen für Rostocker katholische Familien vor 1886 in den Schweriner Registern.

Katholische Gemeinde zu Schwerin .

T. 1672. Tr. 1679. B. 1692. Cfm. 1797.

Bem. Die Register sind auf der Pfarre.


Jüdische Gemeinde zu Schwerin .

Geburtsregister: 1760, 20. Mai. Tr. 1814, 19. October. B. 1813, 11. März.

Bem. 1) Die Register befinden sich im Besitz des Vorstandes der Israelitischen Gemeinde. 2) Die Register sind nur geführt bis zur Einführung der Civilstandsregister. (Brief des Vorstandes -unterzeichnet vom Kaufmann Moritz Bonheim - an das Archiv vom 24. Juli 1893.) 3) Vom 1. Januar 1876 ab sind Aufzeichnungen über den Personenstand nur in den Civilstandsregistern erfolgt.

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II.

Die Anfänge des Buchdrucks in Schwerin.

Von

Regierungsrath Dr. Schröder .

I n seinen "Studien zur Geschichte des Buchdrucks und Buchhandels in Mecklenburg" (Separatabdruck aus dem Archiv zur Geschichte des Deutschen Buchhandels Bd. XVII) hat Professor Dr. Stieda auch die einschlägigen Schweriner Verhältnisse berührt. Bei dem Interesse, welches der Gegenstand bietet, wird es nicht unerwünscht sein, von den Anfängen des Buchdrucks in Schwerin etwas eingehender gehandelt zu sehen, als es dort geschehen ist.

Später als manche andere mecklenburgische Stadt ist Schwerin in den Besitz einer Druckerei gelangt. In Rostock wurde die älteste, die der Michaelisbrüder, 1476 gegründet. In Parchim läßt sich die Ausübung der Buchdruckerkunst bereits im 16. Jahrhundert feststellen. In Neubrandenburg bestand 1556 (vielleicht schon früher) die Druckerei der Gebrüder Anton und Walther Brenner. In Güstrow druckte 1581/82 Augustin Ferber d. Ae., 1617 - 22 Moritz Sachs, seit 1624 Johann Jäger. In Wismar erscheint seit 1663 die Druckerei des Jochim Georg Rheten in den Akten; das Privilegium des ersten Druckers auf dem Domhof zu Ratzeburg, des Nicolaus Nissen, datiert vom 29. Juli 1669. Das Fehlen einer Druckerei in Schwerin ist von den dort litterarisch thätigen Männern gewiß unliebsam empfunden worden: wenn die Geistlichen, wie die Hofprediger Matthäus Bohemus und Joachim Walther, oder die Domprediger Heinrich Bilderbeck, Johann Susemihl, Johann Schütz u. A. ihre Predigten oder Leichenreden, wenn die Rectoren des Gymnasiums wie Bernhard Hederich ihre gelehrten oder poetischen Werke drucken lassen wollten, mußten sie sich nach Rostock, nach Lübeck oder anderswohin wenden. In Schwerin wurde die erste Druckerei nicht früher als 1683 gegründet.

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Dem scheint es zwar zu widersprechen, daß Herzog Adolf Friedrichs "Victual Ordnung" auf dem Titelblatte den Vermerk trägt: "Publicirt und außgangen Schwerin XX. Octob. An. M. DC. XXI. Ex Officinâ Typographicâ Mauritii Saxonis," und dieselbe Ortsbezeichnung, nur ohne Angabe des Druckers, tragen die am gleichen Tage wie die "Victual Ordnung" publicierte "Renovirte Müntz Ordnung" und die zwei Tage später ergangene "BEt Ordnung", beide mit den nämlichen Typen gedruckt wie die "Victual Ordnung". Indessen läßt sich der actenmäßige Beweis führen, daß Mauritius Saxo (der Hofbuchdrucker Moritz Sachs) nicht in Schwerin thätig war und daß die genannten herzoglichen Verordnungen in seiner Güstrower Officin hergestellt worden sind.

Dem Mangel einer Druckerei in Schwerin abzuhelfen erbot sich in einem Schreiben an den Herzog Adolf Friedrich d. d. "Grevißmühl am Tag Pauli Bekehrung" (25. Januar) 1624 Peter Vanselow. 1 ) Er macht geltend, daß er außerhalb Landes "die Kunst des Schrifftschneidens und Gissens Mancherley Art Schöner Littern und Buchstaben von Lateinischen Deutzschen Grekischen Hebräischen und ander Art guter Schrifften durch große mühe und unkosten zumachen gelernet . . . Und weill dan Leyder Gottes im Nomischen Reich Teutzsches Landes Allerley hohe beschwer und Kriges emporung von tag zu tag sich erregen und mehr entstehen, dadurch große Tewrung und Mangel der Liben Nahrung entstehett und erwachsett . . Derowegen werde ich Nohttrenglich umb bittliche Hülffe E. f. G. umb einen geringen Unterhalt wegen dieser meiner erlerneten Kunst willen zu bitten in untertenigkeit genotiget, weyl zwar diese Arbeitt der Nahrung halben nicht Jdermans gattung sondern geleichwoll zu bestetigung guter ordnung dienlichen." Und "Weylen ich in wehrenden Jahren und zeitten durch große Mühe und Arbeitt Allerley Artt Schöner Schrifften zusam gebracht," bietet er sich zum Buchdrucker "in E. f. G. Leib statt Schwerin" an, bittet aber gleich um einen Vorschuß, eine Wohnung und eine "geringe Bestallung" in Schwerin, "weiten diß werck fornemblich unter E. f. G. Namen und dero loblichen Furstentümb und Landen zu mehrem Ruhmb und weitere Außbreitung der Reinen Lehr und fortpfflantzung der Lieben Jugend und Schulen gereicht. Darkegen will ich E. f. G. in dero Cantzeley behoff an Mandaten policeien und andern E. f. G. Sachen, was sie jerlichen drucken laßen wollen, mit fleyß verfertigen


1) Das Material für die nachstehenden Ausführungen ist entnommen den (auch von Stieda benutzten) Akten des Großherzoglichen Geheimen und Haupt=Archivs.
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und drucken, biß das ich E. f. G. gelde genugsamb wieder erlege und abverdiene."

Dem Gesuche Vanselow's wurde nicht willfahrt - aus welchen Gründen, wissen wir nicht - und so blieb Schwerin auch ferner ohne Druckerei. Erst 1681 am 11. August wandte sich wieder ein Buchdrucker, Hartwig Lübke, an Herzog Christian I. Louis mit der Bitte, in Schwerin eine Druckerei anlegen zu dürfen. Lübke hatte, wie er sagt, in Rostock die Buchdruckerei erlernt, sich auch in der Fremde versucht "und das Werck . . . wohl begriffen und erfahren". Weil aber "zu Anschaffung der Materialen und Einrichtung desselben ein fast Groses erfodert wird, Worzu mir dann die Mittel mancuiren würden", glaubte Lübke einer Beihülfe zu bedürfen und zwar in folgenden Punkten:

"Erstlich, wann mir mit 200 Rthlr. zum Vorschuß, und damit ich mich gebührende einrichten möchte, könte geholffen werden; woneben ich unterthänigst erböttig bin, sothane Gelder, nachgerade in Abschlag gutt zu thun und mir abrechnen zu lassen etc. .

Zum Andern, wan mir könte geholffen werden mit einer grossen Stube und Kammer, welches ich am ersten bedarff etc. .

Zum Dritten, daß ich auch daneben die gedruckte Materien, Calender Schul=Bücher so wohl gebunden, als ungebunden, frey und ungehindert zu kauff und feil haben möge etc. . . . . Wie auch allerhand Papier da bey ohn jemans Hindrung verkauften möge etc.

Zum Vierten, Weilen ohne, daß mir der Anfang schwer und die Nahrung vor Erst was schlecht seyn wird, daß mich die große Gnade widerfahren möchte, und Jährlich etwas Holtz und Korn gegeben werden, auch daneben von allen und jeden Bürgerlichen Oneribus exempt und allerdings verschonet bleiben möge etc. ."

Natürlich ließ auch Lübke es nicht an einer besonderen Anpreisung "dieses guten und nützlichen, und zur Ehre Gottes mit gereichenden Wercks" fehlen, aber er erreichte seinen Zweck - wenigstens für dieses Mal - nicht. Vielleicht nahm man besonderen Anstoß an der dritten der von Lübke ausgesprochenen Bitten, denn in Schwerin hatte seit 1645 der Hofbuchbinder Baltzer Krasemann das ausschließliche Privileg, mit gebundenen Büchern zu handeln, welches später auf seinen Sohn und darnach auf dessen Wittwe überging. Vielleicht auch schwebten schon die Verhandlungen mit dem Mann, der nun wirklich der erste Schweriner Drucker wurde, Peter Schröder.

Peter Schröder, ein Sohn des als Kanzelredner und theologischer Schriftsteller bekannten M. Joachim Schröder, Predigers an St. Georg zu Rostock, hatte sich 1671 um ein Druckerprivileg in Parchim beworben und dasselbe auf Befürwortung der Mitglieder des Land

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und Hofgerichts auch erhalten. Indessen scheint er in Parchim seine Nahrung nicht gefunden zu haben und wünschte nach Schwerin überzusiedeln. Hier müssen einflußreiche Männer sich für ihn verwendet haben, denn unterm 13. August 1681, also nur zwei Tage nachdem Lübke sein Gesuch eingereicht hatte, erkundigte sich die Regierung beim Magistrat in Parchim, "waß es eigentlich mit dem Buchdrucker daselbsten vor eine Beschaffenheit hatt" und verlangte eine Abschrift des "zweifelsohne" mit demselben abgeschlossenen schrifftlichen Vergleichs" oder in Ermangelung desselben ausführliche Nachricht. Bürgermeister und Rath antworteten am 22. August: "Auff Ew. Hochfürstl. Durchl. . Mandatum . . geben Wir unterthänigst zu vernehmen, das dieser Buchdrücker für etzlichen Jahren anhero gekommen, Undt wiewoll Ihm von einigen gutthertzigen leuten, das Er alhie mit Seiner Profession weinig verdienen würde, trewlich vorher gesaget, Dennoch sich allhie niedergelaßen, sagendt, das Er doch an einem Orthe leben müste, worauff wir Ihm seinen Willen gegönnet, keinen Contract aber mit Selbem auffgerichtet, weiniger eines Schillings bestellung vermachet, hatt also bißhero mit schlechtem profiet alhie gelebet, Welches Wihr Unterthänigst berichten müssen." Am 17. Septbr. richtete nun Peter Schröder selbst von Schwerin aus nachstehende Eingabe an den Herzog:

"E. Hochfürstl. Dhl. gebe Ich in unterthenigkeit zu vernehmen, wie daß in Dero unterthenigster Stadt Parchimb Ich vor etlichen Jahren eine Buchdruckerey angelegt, und hierdurch meine Nahrung bißhero gesuchet. Wan aber von vornehmen Gönnern und Behorden mir wolmeinend gerathen, meine Officin von Parchimb weg, und in E. Hochf. Dhl. ResidentzStadt Schwerin zu transferiren, und aber die Fortsetzung eines so löblichen wercks nicht geringe kosten erfordert, dahero aller Orthen die Druckereyen, und deren fortsetzer mit sonderlichen privilegien und Freyheiten, von den hohen, und andern Obrigkeiten, zu deren desto beßern Betreibung begabet sind; So habe E. Hochfürstl. DhI. Ich dieseß mein guttes vorhaben in unterthenigkeit eröfnen , und weil ich entschloßen gutte Littern von allerhand so groben alß mittleren sorten gießen zu laßen, wozu vorerst ein mercklicher verlag gehöret, E. Hochfürstl. Dhl. unterthenigsteß Fleißes ersuchn wollen, Dieselbte erweisen mir die hochfürstl. gnade und gutte, und ertheilen mir Dero hochfürstl. Privilegium, daß vor allen Dingen unter E. Hochf. Dhl. Landesfürstl. schutz Ich von allen und jeden burgerlichen oneribus möge entfreyet bleiben, Nechst diesem bitte gehorsamst, E. Hochf. Dhl. wollen zu desto beßerer einricht= und Fortsetzung dieses werckß, mich mit einer bequemen wohnung nicht allein in gnaden versehen, besondern auch die Fürst=

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Gnädigste ordre stellen, daß nach Dero hochfürstl. Belieben mir etwaß an deputat Jährlich möge gereichet, und zu meiner einrichtung etwaß geld auß Dero hochfürstl. Cammer verschoßen werden, womit Ich umb so viel eher dieses werck hieselbsten feststellen, und benötigteß papier nebenst anderer Nothdurft anschaffen könne. Lebe der unterthenigsten hofnung, E. Hochf. Dhl. werden in dieseß mein gesuch umb so viel gnediger einwilligen, da dieseß mein vorhaben dem gemeinen wesen zum besten, und zu guttem nachrhum E. Hochf. Dhl. residentz gereichet," etc. .

Die Regierung scheint nicht grundsätzlich abgeneigt gewesen zu sein, dem Gesuche stattzugeben. Indessen zogen sich die Verhandlungen bis in den Anfang des Jahres 1683 hin; erst vom 26. Januar d. J. liegt wieder ein Aktenstück vor:

"Der Buchdrucker Petrus Schröeder Desideriret Unterthst.

1 Daß Privilegium Waß die Buchdrucker anderswo in den Provincen haben, Alß

1 Von allen oneribus entfreyet zu seyn, worunter
2 die allgemeinen Steuren mit gemeinet Weill Er keine andere bürgerliche nahrung treibet,

(dazu die Randbemerkung des Decernenten: 1. 2. Fiat außgenommen kopff gelt)

2 Frey Wohnung (Randbemerkung: ad 2 Fiat)

3 Ein Deputat (Randbemerkung: ad 3 Non potest fieri absque consensu Serenissimi)

4 Daß Ihm möge Vergönnet werden Advisen, undt andere Sachen Wie Sie nahmen haben undt ihm gebracht werden, die nicht wieder Ihr. hochfürstl. Dhl. hohen Fürstl respect lauffen, zu drucken (Randbemerkung: ad 4 Fiat doch daß sie erst revidiret werden)

5 Daß Ihm ein Vorschub von 50 Rthlr. undt mit 2 ballen Pappier möge geholffen werden (Randbemerkung: Hierzu weiß Ich ohne was die Aembter geben sollen keinen raht)

Dagegen verobligiret derselbe sich gehorsambst zu praestieren

1 Die Fürstl. Contributiones undt andere Edicta undt Mandata so öffentlich publicieret undt affigieret werden sollen, ohn entgelt │: Jedoch daß ihm darzu daß Papier möge angeschaffet werden (│ in zierlichen littern, undt Renlichen Druck zuliefern,

2 Item ,die Fürstl. Mandata in denen geheimbten undt Ambts Cammer Sachen, doch auch mit dem Vorbehalt daß benötigte Pappier, darzu zuverschaffen ebenmeßig ohn entgelt ihm zu drucken,

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3 Wan aber Policey undt LandesOrdnung renoviret undt in Newen Druck sollen herauß gegeben werden, so praetendieret derselbe für 100 exemplar in quart von 1 bogen 1 Rthlr., die andern bogen aber selbiger Materie folgen, vor Jeder hundert bogen 24 ßl undt da dieses auff Druck=Pappier nuhr soll gedrucket werden, so schaffet der Drücker daß Pappier selbst, Wan aber auff SchreibPappier , der Druck soll gesetzet werden so muß daß Pappier darzu angeschaffet werden So verlanget derselbe ihm daß SchreibPappier zu verschaffen. (Randbemerkung: Den ersten 40 ßl und die andern 20 ßl.)"

Auf Grund dieser Abmachungen scheint dann ein - nicht mehr vorhandener - Contract mit Peter Schröder abgeschlossen zu sein und dieser rüstete sich zur Uebersiedelung nach Schwerin. Die Schwierigkeiten, die sich derselben entgegenstellten, suchte die herzogliche, Regierung in wohlwollendster Weise zu heben, indem sie unterm 10. Mai an Bürgermeister und Rath in Parchim folgendes Rescript erließ: "Nachdem Unßer Buchtrücker die benötigte Wagen seine sachen anherozubringen, noch auff etzliche wenige Tage nicht erlangen kan, Alß begehren wir von Euch in gnädigstem Befehl, daß Ihr die leute, welche sein jetziges heurhauß beziehen wollen, dahin vermöget, darmit sie nur noch auff ein paar Wochen sich gedülden und in ihrer Wohnung verbleiben mögen, gestaltsahm, sobald nur die Fuhren aus Unßerem Ambt Neustadt können gelieffert werden, der Buchtrücker räumen und mit seinen sachen anhero kommen soll."

Peter Schröder erhielt außer freier Wohnung "vom KornBoden" jährlich 2 Drömpt Roggen und 2 Drömpt Malz sowie 30 Rthlr.baar. Diese Summe aufzubringen wurden unterm 17. März 1683 die Aemter angewiesen: sie hätten sich oft beschwert, daß sie "die Mandata, so publiciret werden", abschreiben lassen müßten; dieselben würden ihnen hinfort gedruckt zugehen, dafür aber hätten sie zur Bezahlung des Druckerlohns aus den Strafgeldern jährlich praenumerando eine gewisse Summe dem Rentmeister einzusenden. Diese Summe betrug für Schwerin 5 Rthlr., für Walßmühlen 16 ßl., für Wittenburg 2 Rthlr., für Gadebusch 1 Rthlr. 32 ßl., für Rehna 1 Rthlr., für Grevißmühlen 2 Rthlr. 24 ßl., für Redenthien 1 Rthlr. 32 ßl., von Mecklenburg 1 Rthlr. 16 ßl., von Bukow 2 Rthlr, von Dobrahn 2 Rthlr. 24 ßl., von Mirow 1 Rthlr., von Marnitz 24 ßl., von Neustadt 3 Rthlr., von Domitz 1 Rthlr. 8 ßl., von Eldena 1 Rthlr. 16 ßl., von Bützow 2 Rthlr. 24 ßl., von Wahrien 24 ßl., Summa 30 Rthlr.

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Als herzoglicher Diener wurde Peter Schröder auch vereidigt. Er und sein Gesell schworen "8. Novbr. horâ 10 in der Geheimbten Raths Stube" (1683?. Das Jahr ist nicht angegeben): "daß Ich das jenige was mir jetzo in Meines gnäd. Herrn Hochfürstl. Dhl. hohen Angelegenheit von dem Archivario Schröder abzudrücken unter die Hende gegeben wird keinem Menschen als genantem Archivario zeigen auch Niemand so lange es bey mir vorhanden ist, dazu kommen laßen sondern es verschwiegen halten, auch alle Exemplaria mehrbesagtem Archivario getrewlich extradiren will, dan auch will ich ohn vorwissen und gnädigste Bewilligung S. F. Durchl. meines gnädigsten Fürsten und Herren nichtes drucken noch verbottene Dinge und scripta drucken laßen." Gegen letztere Verpflichtung scheint er aber verstoßen zu haben, denn es erging an ihn am 16. Januar 1684 ein Rescript des Inhalts: "Dem hiesigen Buchdrücker Peter Schröder wird hiemit eins vor allemahl ordre gegeben, nicht das geringste, eß begehre auch wer eß wolle ohne die von Unser F. Regierung geschehene Censur zu drucken, solches auch bey cassirung Seines Dienstes, und anderer harter bestraffung nicht anders zu halten, wornach Er sich zu richten." Er scheint sich gebessert zu haben und wurde auch fernerhin von der Regierung mit Wohlwollen behandelt. 1 )

Der Umfang von Peter Schröder's Druckerthätigkeit läßt sich nicht genau feststellen. Sicher ist, daß aus seiner Officin das Contributions=Edict von 1686 und die neue Auflage der "Landt und Hoffgerichts=Ordnung" (1687) sowie "Das Gebett, So des Sonntags, wie auch in den Wochen-Predigten und Bett-Stunden abgelesen wird" (1692) hervorgingen; auch wird er die "Hoch-Fürstl. Mecklenburgische Ordnung, Wegen der Quartal Bet= Buß= und Fasttage Predigten und Bet-stunden" (Schwerin 1689) und das "Edict. Wieder die Mordbrenner, Räuber, Zigener und Landstreicher" (Schwerin 1689) gedruckt haben, obgleich kein Drucker angegeben ist.

Anscheinend 1695 ist Peter Schröder gestorben; das Contributions=Edict von 1696 ist gedruckt "bey Sehl. Peter Schröders Witwe", das von 1697 "bey Sehl. Schröders Erben". Zu den Erben


1) Rescript an den Hofküchenmeister Abraham Duve d. d.. Schwerin, 12. November 1691: Ehrsamer lieber getreuer. Wir geben Dir hiemit in gnaden zuvernehmen, daß Wir Unserm Buchdrücker hieselbst, Peter Schrödern, auff sein unterthänigstes suppliciren, über voriges, für dießmahl noch ein geringes Schwein gnädigst vermacht haben, Befehlen Dir demnach, und wollen gnädigst daß Du demselben sothanes geringes Schwein auch abfolgen laßen sollest, An dem geschieht Unser gnädigster will v. meinung. Ad mandatum Serenissimi proprium Fürstl. Mecklenb. verordnete CammerRähte.
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gehörte auch eine Tochter, und diese hatte (spätestens 1686) Hartwig Lübke geheirathet, den wir schon oben als Bewerber um das Druckerprivileg haben kennen lernen, der vermuthlich. in der Druckerei seines Schwiegervaters thätig war, dieselbe nach dessen Tode leitete und schließlich unter eigenem Namen weiterführte; schon auf dem Contributions=Edict von 1698 ist er als Drucker genannt. Lübke erhielt 1702 auch den Titel eines Hofbuchdruckers, starb aber schon im März 1703. 1 ) Seine Frau, Peter Schröder's Tochter, war vor ihm gestorben und er hatte in zweiter Ehe eine gewisse Christine Juliane Schwartze geheirathet. Aus der ersten Ehe waren drei, aus der zweiten ein Kind vorhanden, und es erhob sich nun zwischen Peter Schröder's Wittwe Anna, geb. Schmalbach, und Hartwig Lübke's Wittwe ein Wettbewerb um die Concession zur Fortführung des Geschäfts, welche die Schröder für ihren Enkel, die Lübke für sich beanspruchte. Die Schröder suchte zuerst ihre Ansprüche darzulegen in einer an den Herzog Friedrich Wilhelm gerichteten Eingabe (undatiert; vom Herzog am 21. März 1703 mit dem Vermerk versehen: Remittatur an die Regierung zu Rostock; dort präsentiert 22. März), in welcher sie ausführt: Die Lübke habe verlauten lassen, daß sie bei der Druckerei zu verbleiben gedenke, die doch von Gottes und Rechtswegen einzig und allein ihren, der Schreiberin, Enkeln zustehe, da sie von Peter Schröder herrühre und nach dessen Tode dem Hartwig Lübke schuldenfrei überliefert worden sei, wie das damals auf dem Rathhause aufgenommene Inventar ausweise; ihr Enkel, Johann Lübke, sei 16 Jahre alt, "im Setzen zimblich erfahren, und hoffentlich umb etwan 4 Jahren Capabel, die Buchdrückerey gleich seinem Sehl. Großvater und Vater fürzustehen"; der Herzog wolle den Knaben zu seinem Hofdrucker zu bestellen und zu privilegieren geruhen, wogegen sie sich verpflichte, bis zu dem Zeitpunkt, wo ihr Enkel das Geschäft übernehmen könne, einen tüchtigen Gesellen zu halten; der Lübke möge aufgegeben werden, die Druckerei in dem Zustande, in dem ihr Mann sie seinerzeit übernommen habe, wieder auszuliefern; dasjenige, was daran nachweislich verbessert worden sei, wolle sie der Wittwe Lübke ersetzen.

Dieses Schreiben ließ die Regierung abschriftlich der Lübke mittheilen mit dem Befehl, binnen drei Wochen darauf zu antworten, wonach fernere Verordnung ergehen solle. Am 12. April ließ sich dann die Wittwe Lübke vernehmen. Sie stellte nicht in Abrede, daß


1) Im Einnahme= und Ausgabe= Register der Domkirche ist unterm 22. März 1703 verzeichnet: Der Buchdrücker Lübcke für die Grabstette im Creutzgang 4 fl. - Der Buchdrücker Lübcke fürs Geleute (Mittel=Klocken) 1 fl. (Mittheilung des Herrn Dr. Stuhr.)
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die Druckerei ihren Stiefkindern zustehe, denen sie dieselbe auch wieder auszuliefern bereit sei, mit dieser Druckerei aber habe das Druckerprivilegium gar nichts zu schaffen, da es lediglich von des Herzogs Gnaden abhänge; sie habe versucht, sich mit der Schröder in Güte auseinanderzusetzen da sie bisher ihren Stiefkindern treulich und sorgfältig als Mutter vorgestanden habe und ihr Stiefsohn noch nicht in dem Alter sei, die Druckerei zu übernehmen, aber die Schröder habe davon nichts wissen wollen, habe vielmehr erklärt, sie werde alles daran setzen, daß ihr Enkel das Druckerprivileg erhalte; daß die Druckerei ihr, der Lübke, genommen und ihren Stiefkindern überantwortet werde, müsse sie sich zwar gefallen lassen, indessen habe sie, die "mit einem Kinde im Elende besitzen blieben" , die demüthigste Zuversicht, S. Hochfürstl. Durchl. werde das Privileg ihres seligen Mannes auf sie übertragen, "damit durch absterben meines mannes nicht so fort mit umb mein brodt kommen möge" ; sie sei erbötig, so fort einen tüchtigen Gesellen sammt einer guten neuen Druckerei herbeizuschaffen.

Für die Entscheidung dieses Streites erschien es der Regierung geboten, den Wortlaut des seinerzeit Peter Schröder ertheilten Privilegs zu Rathe zu ziehen. Das Privileg wurde also in der Canzlei gesucht, aber nicht gefunden (es müsse wohl aus dem Cabinet gekommen sein, sagt ein Registraturvermerk bei den Acten) , und die nach ihrem Exemplar befragte Wittwe Schröder gab an, dasselbe sei bei einem Brande vernichtet worden. Bei dem Mangel jeglicher Urkunde kam die Regierung zu dem Schluß, daß die Sache "nur von Seronissimi gnaden dependire" , demnach "bis zu dessen anherokunfft zu differiren" sei. Ein erneuertes Bittschreiben der Wittwe Schröder, die sich nach, Rostock begeben hatte, um ihren Enkel bei einer dortigen Druckerei in die Lehre zu geben, an den Herzog (vom 16. Mai) änderte daran nichts, enthielt übrigens auch sachlich nur Dinge, die schon in der ersten Supplik gestanden hatten, und ging einfach zu den Acten.

Die Angelegenheit kam erst wieder in Fluß, als der von Dömitz nach Schwerin gezogene Buchdrucker Johan Lembke, vielleicht ein Sohn des gleichnamigen Güstrower Hofbuchdruckers, im Herbst desselben Jahres sich schriftlich an den Herzog wandte (Schreiben ohne Datum; präsentiert 25. October 1703). Er theilte mit, daß er gesonnen sei, sich in Schwerin als Buchdrucker niederzulassen, und die Wittwe Lübke geheirathet habe; er und seine Frau hätten ihre geringen Mittel angewandt, um eine neue Druckerei mit neuen guten Lettern einzurichten ("weil doch die alte Druckerey nichtes mehr nütze noch brauchbahr ist" ). "Wann ich aber," fährt Lembke fort, "ohne Ew. Hochfürstl. Durchl. gnädigste Coucession und Begnadigung solch

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mein erlernetes Buchdruckergewerck alhir nicht unternehmen darff zumahlen die alte Buchdrücker Schröders Wittwe annoch einige alte Littern, und dazu eines ihrer Tochter Kinder so ein kleines Knäblein, womit sie vermeinet, daß werck auffzuhalten, die Littern aber alt und verschlissen, und der Knabe gar klein und nicht verständig, sondern nur dadurch den Leuten die Schrifften versetzet und verdorben werden, Gleichwoll in dieser Hochfürstl. Residenzstadt, wie gewöhnlich, eine gute und düchtige Druckerey hochnötig, und erfordert wird, so habe Ew. Hochfürstl. Durchl. deßfalß allerunterthänigst antreten und dehmütigstes Fleißes bitten sollen: Sie auß sonderbahren hohen Fürstl. Gnaden, geruhen allergnädigst zu concediren, undt mich mit einen Privilegio dahin zu begnadigen, daß in meines Antecessoris deß vorigen Hoff=Buchdrückers Hartwig Lübke stelle, zu erhaltung seiner Wittwe und Kinder, alhir die Neuerkauffte Druckerey auffrichten undt wieder betreiben möge." Zu dies ein Schreiben bemerkt der Referent, der damalige Geh. Canzleirath Joh. Klein, nachdem er die Sachlage recapituliert: "Ich halte unvorgreifflich davor, fals Serenissimus in Schwerin eine Buchdruckerey haben wollen, damit der supplicirende Johan Lemcke, als sponsus viduae Lubkenianae für Ihren Stieff=Sohn zu begnadigen sep; jedoch, daß Er sich mit seiner Frauen Stieffsohns freunden wegen der voin seiner Seel. Mutter herrührenden instrumenten und Littern der Buchdrückerey abfinde, oder auch selbige in natura restituire, und jährlich 2 Rthlr der Hochf. Cammer pro recognitione erlege, und damit auff Martini a. futuri den Anfang mache.

Ratio. weilen dieser supplicante ein alter geselle, so seine Kunst außgelernet, auch lange in Rostock alß geselle gedient, der Lübken StieffSohn aber erst ein Knabe von 16. jahren, so alhir noch 4 jahr alß junge in Rostock dienen nachmals aber erst auff die Kunst reifen muß, auch die Witwe mit ihren Kindern solcher gestalt wieder versorget, u. die Buchdruckerey mit neuen Littern versehen wird."

In diesem Sinne ist denn auch die Entscheidung erfolgt: Lembke erhielt das Druckerprivileg und die Zusicherung, daß er, wenn die "Hochfürstl. Cammer Canzelleye" von Rostock wieder nach Schwerin verlegt würde, als Hofbuchdrucker angestellt werden solle. Die alte Druckerei wird Lembke dem Stiefsohn seiner Frau überlassen haben, denn seine eigenen Drucke, von denen der älteste mir bekannte die "Fürstliche Mecklenburgische Rang=Ordnung" vom 25. Juli 1704 ist, 1 ) zeigen durchweg neue Typen.


1) Von dieser "Rang-Ordnung" besitzt die Regierungs=Bibliothek nicht weniger als sechs verschiedene, inhaltlich übereinstimmende, aber typographisch abweichende Drucke.
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Im Beginn des Jahres 1705 erfolgte die Uebersiedelung der Regierung nach Schwerin, und alsbald stellte sich Lembke als Mahner an erhaltene Versprechungen ein (Eingabe an den Herzog vom 6. Mai 1705). Er erhielt auch wirklich unterm 11. März die Ernennung als Hofbuchdrucker, und zwar mit Exemtion "von allen bürgerlichen oneribus", "doch ohne einigeß Deputat". Als eine Kränkung scheint er letzteres nicht empfunden zu haben, aber es bedeutete für ihn doch einen empfindlichen Ausfall und er hat es nicht an Versuchen fehlen lassen, doch noch zu einem Deputat oder wenigstens einer Miethsentschädigung zu gelangen. Zuerst am 16. December 1705 wandte er sich mit einer "dehmütigen Ansuchung und bitte" an den Herzog: "Daß Ew. Hochfürstl. Durchl. mich nunmehro alß HoffBuchdrücker aller Gnädigst erkennet und angenommen, dafür sage Unterthänigsten Gehorsambsten Danck, Wann nun Gnädigster Fürst und Herr, Mein Sehl. Vorfahrer, alß geweßener HoffBuchdrücker, nebenst sein deputat, freye wohnung, oder Jährige HaußMiete mit genoßen, wie Ich dann sonsten nichtes, hießiges Ohrtes erwerben noch verdienen kan, alß waß Mir von Ew. Hochfürstl. Durchl. Schloße Gnädigst anvertrauet wird, Ja, in dießer Stadt des gantzen Jahres nicht so viel verdiene, daß ein Scheffel Nocken zu meiner Haußhaltung ein kauffen kan, und gleichwoll eine wohnung haben solte, da die mir Gnädigst anvertrautte Sachen verfertigen kan, wofür Ich Jährl. 12 Rthlr. HaußMiete geben soll, und anitzo nach verlauffenen Jahrs, wegen der HaußMiete, oder anderwerts wohnung zusuchen gedrenget werde, So ist an Ew. Hochfürstl. Dhl. alß meinen Gnädigsten Fürsten und Herrn, Mein Gantz Unterthäniges Ersuchen und bitten Sie wollen Gnädig geruhen, und mir alß HoffBuchdrücker Jährl. eine geringe HaußMiete beylegen, damit bei gutten leuten beständig ein Logiament behalten, und nicht alle Jahre, mit meiner Drückerey von einen Ohrt zum andern ziehen dürffte, und deßwegen in Gnaden verordnen, daß mir deß verfloßenen Jahres das HaußMiete gerechnet werde." Der ihm darauf unterm 22. December zugegangene Bescheid war nicht sehr tröstlich; er lautete: "daß Ihr Durchl. alda keine Buchdrückerey - Kosten anwenden laßen wollen, derhalben Er seine Nahrung so gut Er könte, betreiben müste. Doch ließ sich Lembke durch diesen Mißerfolg nicht abschrecken, wiederholte vielmehr am 5. März 1706 seine Bitte, "weil ich auff der weldt nichtes anders und von keinen Menschen daß geringst nicht zu verdienen habe, alß eintzig allein waß dan und wan von Hoffe habe, und weiß Gott, da mich die neüe Drucke[rey] auff 300 Rthlr. gekostet, so ich Jährlich verzinsen muß, undt dabey 12 Rthlr. Haußmiete geben soll, welches ich unmüglich, wen ich mich auch noch so

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knap behelffen wolle, von der Hoffarbeit verübrigen kan"; werde ihm die Hausmiethe bewilligt, so wolle er gern auf das Deputat verzichten, obwohl "in Hochfürstl. Cammer mein Arbeitslohn mercklich kürtzer abgezogen, wie es meine Antecessores genoßen"; er habe im ganzen Quartal nicht 4 Rthlr. verdient und bitte "daher aller deh= und wehmütigst, Ew. Hochfürstl. Durchl. wollen diese umbstände in gnaden consideriren, und damit ich doch mit den armen meinigen nicht crepiren, und bey der Druckerey subsistiren möge, allergnädigst verordnen, daß mir zu nohtdürfftiger Hausung, die erfordernde Haußmiete als jährlich 12 Rthlr. gereichet werden mögen." Die Antwort vom 8. März lautete abermals abschläglich; dem Petenten wurde zu Gemüth geführt, "daß er sich zurück erinnern kan, wie angelegentlich Er sich hiebevor bemühet, mit abtreibung eines andern competenten zu dem Privilegio hießigen Hoff=Buchdruckers zu gelangen, und waß er im verwichenen Jahre allein von hiesigen Cantzleyen für arbeit gehabt hat, wannenhero seinem petito nicht deferiret werden kan, Er sich aber sowoll dahin zu bearbeiten hat, daß Er außer Hochfürstl. Residence arbeit Ihm zu ziehe, alß solche zu erhalten, allerhand Lettern anschaffe. Wonach Er etc. .

Durch einen zweimaligen abschläglichen Bescheid würde mancher Andere sich völlig entmuthigt gefühlt haben. Bei Lembke war das anscheinend nicht der Fall, und er scheint schließlich sogar nicht nur die erbetene Hausmiethe, sondern auch noch ein Deputat, und zwar ein sehr freigebig bemessenes, erhalten zu haben. Wie das zugegangen ist, wissen wir nicht: es liegt darüber kein officielles Aktenstück vor. Indessen berief sich Lembke's Nachfolger, Wilhelm Bärensprung, von dem noch weiter zu handeln sein wird, in einer unterm 16. Februar 1718 an den Herzog Carl Leopold gerichteten Eingabe darauf, daß seinem unmittelbaren Vorgänger, der "vor einigen Jahren auß Parchim 1 ) nach Schwerin zum Hoff=Buchdrucker beruffen" sei, "weil er von der Buchdruckerey nicht leben könte, zur Beyhülffe und Deputat folgendes Jährlich von Ew. Hochf. Durchl. zuerkandt worden, nemlich 12 Rthlr. Haußmiete, 2 Drömbt Rocken, 1 Drömbt Maltz, 1 halber Ochse, 2 Schweine, 2 Hammel, und etliche Faden Holtz. Welches alles er auch so lange genossen hat, biß die Buchdrucker= Arbeit in Schwerin sich dergestalt gehäufft, daß er hievon seine gute subsistence haben können, wesfalß dann ihm hernach kein Deputat mehr gereichet worden". Wie dem nun auch gewesen sei: Lembke konnte schließlich mit seiner Beschäftigung sehr zufrieden sein Wir besitzen eine große Anzahl


1) Das ist ein Irrthum. Aus Parchim wurde seinerzeit Peter Schröder berufen, Lembke aber kam aus Dömitz.
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Lembke'scher Drucke, darunter einen so umfänglichen wie die "Erläuterung der Fürstl. Mecklenburgschen Kirchen=Ordnung" von 1708, und bei seinem Ableben befand er sich zwar nicht in glänzenden, doch immerhin auskömmlichen Verhältnissen.

1714 im September war Lembke gestorben 1 ). Seine Wittwe bat unterm 29. October d. I. den Herzog Carl Leopold, das Privilegium ihres seligen Mannes auf sie zu übertragen, und da sie bei der Druckerei einen Gesellen halten müsse, bat sie um einen Theil der fürstl. Hof=Arbeit und ein geringes jährliches Deputat. Der darauf ergangene Bescheid fehlt bei den Akten; er kann nicht ganz abschlägig gelautet haben, denn die "Fürstl. Meckl. Verordnung, Wegen Moderation der Licent" von 1715 ist gedruckt "bey Sehl. Hoff=Buchdr. Joh. Lembken nachgelassener Wittwen". Indessen blieb sie nicht lange Wittwe, sondern trat 1715 zum dritten Male in die Ehe, und zwar mit Wilhelm Bärensprung, dem Ahnherrn der Schweriner Buchdruckerfamilie dieses Namens.

Wilhelm Bärensprung 2 ) war 1692 in Zwickau geboren. Daß er den Buchdruck erlernt hat, ist wahrscheinlich, aber nicht nachzuweisen; jedenfalls wurde er bald in andere Bahnen getrieben, stand 21/2 Jahre in mecklenburgischen Kriegs diensten und machte als Gemeiner im Regiment von Bohlen den Feldzug nach Brabant mit, hatte aber, laut einer Notiz in einer Musterrolle vom 3. December 1715, damals schon um seinen Abschied angehalten, weil er Bürger in Schwerin werden wollte. Am 17. December 1715 quittiert er als "Buchdrucker" (vermuthlich als Geschäftsführer der Wittwe Lembke) über die Summe von 4 Mark für 300 Pässe, die er "auff Hochfürstl. gnädigsten Befehl in Dero Geheimbden Regierung gedruckt" habe ("vor das Erste Hundert mit Setzen und Drucken gerechnet 2 Marck, vor die andern 2 Hundert jedes zu 16 ß gerechnet auch 2 Schilling (Meckl.) "), und schon am Tage darauf zeigte er in einer Eingabe an den Herzog Carl Leopold an, daß er sich "nach Götlichem Rahtschluß mit des Sehl. Hoffbuchdrückers alhier hinterbliebenen Wittibe durch das unaufflößliche Band der Ehe verknüpffet und folgends alß ein Meister der Druckerey ohntadelich und mit Ernst vorzustehen auff sich genommen"; und "weilen laut Abschiedes Meinem Gnädigsten Herrn unter Dero milice in Braband


1) Einnahme= und Ausgabe=Register der Domkirche: 1714 im September (ohne Tag) Johan Lembcke Buchdrücker für die Grabstette auffm Kirchhofe 16 ßl. - Johan Lembcke Buchdrücker fürs Geleute (Mittel Klocken) 1fl. (Mittheilung des Herrn Dr. Stuhr.)
2) Der Name erscheint in den Akten in verschiedener Schreibung: Bärensprunck, Behrensprunck (diese beiden Formen in eigenen Schreiben W. Bärensprung's), Bernsprung, Beernsprunck, Bährensprunck u. s. w. Seit 1724 überwiegt die Schreibung Bärensprung durchaus.
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so woll alß hiesiger Lande noch alle mahl ehrlich gedienet", vertraue er, der Herzog werde geruhen, "auff dießes in tiefster Soumission gestelletes Supplicatum zu regardiren, und mich mit, Hochfürstl. Privilegio und zubehöriger Rechte und Freyheit, wie es von denen Vorfahren Hochrühmlichst beseßen worden, alß Dero unwürdigsten Hoff=Buchdrucker, gnädigst zu versehen und zu ernennen." Die Resolution lautete: "Es muß zuforderst des vorigen Buchdruckers privilegium aufgesuchet oder von supplicante beygebracht werden", und da das eine oder das andere geschehen zu sein scheint, so wurde ihm unterm 28. Januar 1716 nachstehendes (nur im Concept von der Hand des Joh. Abraham Duve erhaltenes) "Buchdrucker Privilegium und Exemption" ertheilt 1 ):

"Von Gottes Gnaden Wir Carl Leopold (großer Titel) Thun kund und geben hiemit männiglichen zu vernehmen, Waß gestallt Wir auf unterthstes Suppliciren, und auß Uns dazu bewegenden uhrsachen und gnaden, Vorzeigern dieses, Wilhelm Bärensprunck, alß Buchdruckern ein privilegium dahin gnädigst ertheilet haben, daß Er alhier zu Schwerin, frey und ungehindert Männigliches, Bücher und allerhand dienliche Sachen, wan solche vorhero bey Unser Regierung von Ihm angezeiget und censiret worden, drucken und verkauffen, die benöthigte gesellen halten, auch Jungen lehren mag, waß von Unß oder auß Unseren Fürstlichen Canzleyen Ihm zu drucken hingegeben wirdt, ordentlich und förmblich, │( zu welchem Ende Er alle mahl sich mit tüchtigen Lettren zu versehen hat :│ absetzen, darauff solcheß zur Correctur in der Cantzley überliefern, und, wan dabey nichts weiter zu erinnern ist, Eß vollends so fort abdrucken, auch, wann man seiner arbeit benöhtiget ist, sich jederzeit willig, auffrichtig, getreu und fleißig finden laße, und übrigens wohl und unverweißlich verhalten soll und will. Wie Wir Ihn dann von allen und jeden Bürgerlichen oneribus, wie dieselben Nahmen haben, außer der allgemeinen Landes=Contribution, item denen Reichs=und Crayß=Steuern, in gnaden eximiret und befreyet haben.

Befehlen darauff Unsern Beambten, imgleichen BurgerMeistern, Stadt und SchelffVoigt, Gericht und Rath hieselbst gndst und ernstlich: Daß sie den obbenandten Buchdrucker Wilhelm Bärensprunck bey diesen Ihm ertheilten Privilegio, Begnadigung und Exemption,


1) "Detur supplicanti, in simili, wie dem Buchbinder Stein solches itzo ertheilet worden" heißt es in den Akten. Henning Stein hatte 1693 die Wittwe des 1692 verstorbenen Hofbuchbinders Daniel Krafemann geheirathet und schon damals das Privileg als Hofbuchbinder erhalten; 24. Januar 1716 wurde ihm dieses Privileg auf sein Ansuchen confirmiert. Stein starb 1733; an seine Stelle trat sein Stiefsohn Baltzer Daniel Krasemann.
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biß an Unß mainteniren undt schützen, und in keinerley wege dawieder beeinträchtigen, noch, daß eß von Anderen geschehe, verstahten sollen; Alles bey vermeydung Unser Ungnade und ernstlicher Bestraffung. Uhrkundlich . . . "

Die Wittwe Lembke brachte ihrem dritten Manne drei in ihrer zweiten Ehe geborene Kinder mit, eine Tochter und zwei Söhne, mit denen sich nun Bärensprung in vermögensrechtlicher Beziehung auseinander zu setzen hatte. Darüber, wie dies geschehen, gibt Auskunft ein "Protocollum So geschehen den 10. Febr. 1716 Wegen beschaffeter Richtigkeit ratione Patrimonij zwischen Seel. Johan Lembcken HoffBuchdruckers Wittwen Christina Juliana Schwartzen undt deren jetzigen Ehemann Wilhelm Bernsprung, auch denen drey Lembckeschen Kindern." Bärensprung übernahm Lembke's allerdings nicht schuldenfreies Haus nebst Garten "vorm Thor", "beym Schießhoffe zwischen H. Cammerdiener Francken u. Registrator Havemann belegen", auch die Buchdruckerei, das Haus zu 520, den Garten zu 100, die Druckerei zu 100 Rthlr. 1 ) Letztere blieb indessen den Kindern zum Wiederkauf reserviert, und es sollte demgemäß - wie es auch bei dem Uebergange der Schröder'schen Druckerei an Hartwig Lübke geschehen zu sein scheint (s. oben S. 118) - ein Inventar der Druckerei aufgenommen werden und "von jeder arth Lettern, Ein Stück bona fide extradiret und versiegelt auffgehoben, damit man sehen könne, was daran abgängig geworden". So geschah es, und es ist interessant, aus dem darüber aufgenommenen Aktenstück zu ersehen, mit welchem Material an Schrift um jene Zeit eine zwar nicht große, aber, wie wir wohl annehmen dürfen: wohleingerichtete Druckerei arbeitete.

"A o 1716 d. 1. May sind an Buchstaben, Vermöge gerichtl: Verordnung heraus genommen und versiegelt zu Rahthause ins gerichte verwahrl: beyzubehalten.

  1. Von die kleineste deütsche schrifft 5 vocales also A. E. I. O. U. mit nahmen die Mittel Fractur
  2. Von Lateinischer Schrifft mittel antiqua genandt a. e. i. o. u.
  3. Von tertia fractur deütsch a. e. i. o. u.
  4. Von Text Fractur deütsch a. e. i. o. u.
  5. Von Text antiqua A. e. i. o. u. Lateinsch.
  6. Von der Canon 1 Buchstaben N.
  7. Von der doppelten Mittel C H und r.

1) Abweichend hiervon gibt Bärensprung in einem Bittschreiben an den Herzog vom 10. November 1718 an, er habe Haus, Garten und Druckerei für 840 Rthlr. angenommen.
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NB. Von dieser Sorte zeigte H. Bernsprung an, daß
Er keine Buchstaben davon mehr entrahten könte, weil nur wenig davon verhanden.

  1. Von Corps antiqua Lateinsch a. e. i. o. u.
    Diese werden wenig gebraucht.
  2. Cicero corziv a e. i. o. u. Lateinsch.
  3. 72 MißalBuchstaben, wo von Er eine V. bey gegeben hatt.
    er nicht mehr davon entrahten kan
  4. Doppelte Mittel antiqua Lateinsche J.
  5. Corps doppelte corsiv. H. N. Lateinsch
    von letzter Sorte hatt Er nicht mehr entrahten können,
    weil wenig davon verhanden.
  6. Von der Grichischen Schrifft 5 Buchstaben.
  7. Tertia corsiv, hievon sind 10 Reigen, welche gar nicht
    mehr heütigs Tages gebraucht werden. a. e. i. o. u. Lateinisch.
  8. 17 Reigen Misalantiqua Lateinisch
    wovon Er aber keine entbehren kann ohne nur eine J
    ist beygeleget." -

Glänzende Geschäfte scheint Bärensprung im Beginn seiner Thätigkeit in Schwerin nicht gemacht zu haben, was in Anbetracht der damaligen inneren Wirren kein Wunder nehmen kann. Schon unterm 10. October 1716 richtete er an den Herzog eine Eingabe, aus der gleichmäßig seine bedrängte Lage und der Stolz auf seine "Kunst" erhellt. "Ew. Hochfürstl. Durchl.," heißt es darin, "wollen nicht ungnädigst deüten, wann Dieselbe zu verständigen Mich gemüssiget finde, welcher Gestalt Ich Dero unwürdigster Knecht p. t. bestalter HoffBuch=Drucker in Schwerin so wol als meine Vorfahren Seel. wegen schlechter Nahrung um ein Jährl. Salarium, ohn welches en absence der Hoffstadt, gäntzl. translation Hochfürstl. Regierung nicht subsistiren kan, Unterthänigst angehalten, bißhero aber unter praetext, wan Ihro Durchl. mich schon damit begnädigten, andere Hoff=handwercker so dann auch solches praetendiren würden; Nun wäre zwar solches nicht ohne, wollen aber Ihro Durchl. meine anitzo nichts geltende Kunst, und der andern im Schwange gehenden Professionen, (als der Buchbinder HoffTischler Schmidt Schneider etc. balanciren und gegen die Meine erwegen, würde Dero raison mir desto gewünschter fallen, en regard die Hoff=Buchdruckerey, wegen der Hoffhaltung principalement hieher gefodert, und blos davon dependiret, nach deren hin weg nehmung an Nahrung bey mir alles tod ist, par conseqvence ohnmüglich meinen nohtdürfftigen Unterhalt finden kan." In Rücksicht darauf bittet Bärensprung,

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ihm "den mercklichen abgang durch zulängliches Salarium │: wie vor Alters her meine Vorfahren von dem Durchlauchtigsten Hause zu Mecklenburg gnädigst genossen :│ zu ersetzen", oder aber ihn mit einer "neben Charge am Hoffe zu versehen". Ein Bescheid darauf liegt nicht bei den Akten; sollte er überhaupt ergangen sein, wird er doch schwerlich den Bittsteller befriedigt haben, wenigstens von einer Neben=Charge am Hofe - etwa als Lakei nach Güstrower, oder als Küster nach Strelitzer Muster (s. unten) - ist auch später nicht die Rede gewesen.

Uebrigens verbesserten sich die Erwerbsverhältnisse Bärensprung's doch zunächst etwas, die herzogliche Regierung ließ ihm allerlei Druckaufträge zukommen. Aus dem Jahre 1717 liegen zwei von Bärensprung für die Regierung ausgestellte Rechnungen vor; zunächst eine vom 30. Juli: "Habe ich auff befehl in die HochFürstl. Geheimte Regierung gedruckt ein Mandat wegen der Lehn=Güther 1 ) worauff gedruckt worden 2200 Exemplaria ist vor daß erste 100 mit setzen und drücken 40 ßl, die übrigen 2100 jedes 100 : 24 ßl gerechnet thun also 2100 Exemplaria 10 Rthlr 24 ßl, Summa 11 Rthlr 16 ßl."

Erheblich höher beläuft sich eine zweite, nicht datierte, aber bis zum 5. October reichende Rechnung:


Rthlr ßl
"Vermöge meiner Rechnung vom 11. Aug. 1717 habe ich gedruckt
   Ein Patent von den LehnRechten wegen der Ritterschafft 500 Exemplaria facit 2 24

5 Rieß Pappier à 1 Rthlr

5
   d. 21. dito gedruckt in Folio 2000 Exempl. betreffend die Sistirung der Ritterschafft 2 ) fac. 10 8

5 Rieß Pappier

5
   d. 11. Sept. gedruckt 2 Bogen 3 ) in folio 2400 Exemplaria in duplo 24 32

10 Rieß Pappier à 1 Rthlr

10
   d. 13. dito Ein Mandat betreffend die Sistirung der Ritterschafft pro primo Oct. 4 )

1000 Exemplaria fac.

5 8

2 1/2 Rieß Pappier à 1 Rthlr

2 24
   d. 5. Oct. Gedruckt 800 Exemplaria deß Mandatum wegen Celebrirung des Jubel=Festes d. 31. Oct. 5 ) 4 16
-------------------------------------------------------------------
Summa Summarum 69 16 ßl"

1) Vom 28. Juli 1717.
2) Mandat vom 13. August.
3) Verordnung vom 3. September.
4) Von demselben Tage.
5) Vom 27. September.
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Die erste dieser Rechnungen ist mit einer Zahlungsanweisung für die Renterei versehen, die zweite nicht, indessen ist zu hoffen, daß Bärensprung sein Geld richtig und unverkürzt bekommen hat. Ganz außer Zweifel steht das nicht, denn wenigstens eine der damaligen Behörden, das Kriegs=Commissariat, welches auch die Druckerei beschäftigte, hatte laut Protocoll vom 17. September 1717 festgestellt, "daß dem hiesigen Buchdrucker Bärensprung, wenn etwas gedrucket wird, vor den 1. Bogen des 1. 100 40 ß passiren sollen: vor das Andere und folgende 100: soll Ihm gegeben werden: ein halber Rthlr wenn nicht mehr alß 2. 3. oder 4 Hundert gedrucket werden. Wann aber 500 oder mehr gedrucket werden, so bekommet Er vor jedes 100: ein Währung incl. des Druck Pappiers, wenn es darauff gedrucket werden soll, soll es aber auff schreibpappier gedrucket werden, wird das Pappier à part bezahlet." Gegen diese Verfügung des Kriegs=Commissariats wandte sich Bärensprung mit einer Eingabe an den Herzog vom 30. September. Auf seine dem Kriegs=Commissariat übergebene Rechnung habe er die Antwort erhalten, daß er selbige mindern müßte; seines Wissens aber werde nirgendwo für den zweiten Abdruck weniger als 24 ßl für das Hundert gezahlt, und bei seiner Druckerei insonderheit falle es ihm "unauffbringlich", wenn ihm dafür nicht ebenso viel solle gereicht werden, "da", führt er weiter aus, "wie andere Buchdruckereyen Täglich ihre volle Arbeit haben, ich hingegen am allerschlechsten versorget bin, zumahl, weilen zu zeiten die arbeit vom Hoffe muß Eilfertig beschaffet werden, ich gesellen darauff halten und lohnen muß, wann Sie gleich nachmalß wegen mangel der arbeit müßig sind; so ist auch bekandt, daß keine Druckereyen ohne der Hohen Obrigkeit und gelehrten Leute zuschub, absonderlich an einen orte da sich nicht allezeit arbeit findet bestehen könne, deßfalß vor dehm der Rostocksche Academischer Buchdrucker nebst der freyen Wohnung, die immunität von denen oneribus gehabt, auch zu Güstrau der Buchdrucker als Laquey bey der Durchl. Hertzogin 1 ), der zu Strelitz alß Hoff Küster ihre officia neben her haben, hingegen das deputat an Nocken, Maltz, und fleisch auch die freye Häusung so meine Vorfahren gehabt, alles verlohren habe also bey der Druckerey fast keine subsistence fände." Daher bittet er, es beiden herkömmlichen Sätzen zu belassen. Doch wurde ihm unterm


1) Gemeint ist die Herzogin Magdalene Sibylle, Wittwe des Herzogs Gustav Adolf. Der Güstrower Buchdrucker Johann Lembke war übrigens nicht bloß Tafeldecker, sondern auch, gleich seinem Vorgänger Christian Scheyppel, Hofküster (s. Stieda a. a. 0. S. 105). Auch in Wismar war, bis in unser Jahrhundert hinein, der Buchdrucker zugleich Küster an St. Marien. (Mittheilung des Herrn Dr. F. Techen.)
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11. October eröffnet, "daß es bey dem am 17. Sept. a. c. in Unsern Kriegs=Commissariat gemachten reglement wegen des Druckerlohnes, sein verbleiben habe." Wie lange dies Reglement in Kraft geblieben ist, weiß ich nicht.

Neben den staatlichen Behörden ließ auch der Schweriner Magistrat gelegentlich dem neuen Hofbuchdrucker Arbeit zukommen, wenngleich in sehr viel bescheidenerem Maße. Gleich einer der ersten Druckaufträge dieser Art führte aber zu einem Conflict zwischen Bärensprung und dem Magistrat, bei dem der Magistrat den kürzeren zog. Schon 1716 hatte Bärensprung für die Stadt Druckarbeiten geliefert, war aber, wie er angibt, durch den Stadtsecretär Fischer "mit untauglicher Müntz und schwehren Abzug" abgelohnt worden. Als nun der Magistrat im Sommer 1717 ihm den Druck von Rathspässen übertrug, nahm er den Auftrag zwar an, weigerte sich aber dann die Pässe anders als gegen baare Zahlung auszuliefern; der Magistrat lud darauf den Drucker zur Verantwortung auf das Rathhaus und belegte ihn, da er nicht erschien, mit Execution. 1 ) Sofort wandte sich Bärensprung im Vollgefühl seiner Stellung als "Hochfürstl. privilegirter Hoff= Buchdrücker" an den Herzog. "Ich werde genöhtiget", schreibt er am selben 27. Juli, "Ew.Hochfürstl. Durchl. in aller Unterthänigkeit zu eröffnen, waß gestalt Burgermeister und Raht hieselbst sich unterstanden mich mit Execution zu belegen, darum, alß ob ich ihnen die von mir gedruckte Rahtspässe auf ihre Abforderung vorenthalten hätte und nicht einlieffern wollen, Wan dan Gnädigster Fürst und Herr die Sache sich folgendermaßen verhalt, daß wenn der Raht die Päße vor der Bezahlung bekommen, Dero Secretair Fischer so dan mich listiglich bey der Nasen herumführet . . . Diesen nun vor zu kommen, hab ich bescheidentlich begehret mich zu vor für die pässe zu contentiren und mein Gelt richtig zu schicken, anders dieselbe nicht fahren laßen könte; worauff Burgermeister und Raht mich aufs Rahthauß zu kommen und der vermeinten contumacitaet Red und Antwortt zugeben citiren laßen, grad alß ob ich ihr Unterthan und Bürger wäre, wie nun auch hierin nicht pariren sollen, sondern ihnen bezeuget, wie ich mit nichten unter ihrer jurisdiction stünde, sondern eine Fürstl. FreyPerson wäre, und falß ich gesündiget man mich in foro Serenissimi


1) Anlage bei den darüber erwachsenen Akten: " Jegenwärtiger Musquetier hat die Execution bey dem Buchdrücker alhier Bernspruncken, und weichet nicht eher ab, biß Er die StadtPässe zu Rahthause geliefert, wojegen Er daß praetendirende Geld in empfangt zunehmen, Indeßen genießet der Executor bey freyen Eßen und Trincken täglich 6 ßl. Suerin d. 27. Jul. 1717. BürgerMeister Gericht und Raht hieselbst. "
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allein belangen müste, sind sie deßen ungeachtet zugefahren mich alß ob ich ihnen schuldig oder unterthänig ware mit der Execution würcklich zu belegen, da ich doch von Sie fodere waß ich verdiene und billig ist. Alß habe Ew. Hochfürstl. Durchl. unterthänigst bitten wollen, Sie geruhen gnädigst und ernstlichst an gemelte Burgermeistere und Raht zu befehlen, daß Sie sich wegen der gedruckten Pässe mit mir abfinden, die Execution von Stund an von mir nehmen und alß eine Hochfürstl. von allen bürgerlichen oneribus freye person mit dergleichen Ungebühr vorbeygehen müßen, mit angehangter clausul, daß der Raht die übel bedachte Executions und andere Versäumnuß Kosten selbst über sich nehmen und erstatten solle, damit Sie ferner in Hochfürstl. gericht zugreiffen nicht hazardiren mögen."

Schon am folgenden Tage erging an Bürgermeister und Rath daß Mandat, "in dieser Sache ihren unterthänigsten Bericht abzustatten, Inmittelst aber und bis zu anderweitiger Verordnung dem Supplicanten die execution sofort abzunehmen".

Am 31. Juli berichtet der Magistrat, daß er "sofort in abnehmung der Execution schuldige parition geleistet". "Damit nun aber des Supplicanten falsche narrata keinen Grund erlangen und Ihme sein jegen Unß bewiesenes obstinates Bezeigen nicht vor voll außgehen möge, so sind wir gemüßiget Ew. Hochfürstl. Durchl. die wahre Beschaffenheit der Sachen, und warümb wir wollbefugter weise den Buchdrücker mit der Execution beleget, mitfolgends in Unterthänigkeit vorzutragen, Nemblich, daß mann bißhero sowoll auf seines Vorfahren, als des Supplicanten geschehenes insinuiren, die bey der Stadt etwann erfordernde StadtPässe alhie drucken laßen, und Ihnen ob man Sie gleich in Rostock und Wismar wollfeyler haben können, daß accidens als à 100 stücke, nachdehm wir das papier dazu geben 24 ßl, gegönnet, da es dann geschehen daß vor einigen Tagen der StadtSecretarius dem Buchdrücker daß erfordernde Papier zu 100 StadtPässen hingesandt, ümb Selbige mit den fodersambsten zuverfertigen, worauff Er dann auch zur antwohrt gegeben, eß wehr guht, Sie solten erster Tage fertig seyn, Wie nun der Secretarius am 27. hujus frühe durch seinen Mädgen die Pässe . . fodern laßen, läßet Supplicant demselben zur antwohrt werden, erstlich solte Er Ihme daß Geld schicken, worauf jener wieder zu dem Buchdrücker schicket, und durch seinen Mädgen sagen läßet, Er möchte Sie nur durch sein DienstMädgen oder einen Kinde einschicken, so solte Er seinen halben Rthlr. haben, der Buchdrücker aber einmahligen antwohrt geblieben; Da nun einige reifende auf Pässe gewartet, und Unß des Buchdrückers importünes be=

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zeigen vorgetragen, ward zu allem überfluß abermahls im Nahmen Bürgermeister Gericht und Raht, zu dem Buchdrücker zu zweyen mahlen gesandt, und Ihme anerinnert, wann Er die Pässe nicht nach des Secretarij Hause schicken wolte │: maßen Unß davon nichts bekandt, waß er wieder denselben in supplica anführen wollen, und wird Supplicans, nach der von dem Secretario gegen Unß gethanen contestation beydes nicht erweißlich machen können :│ so möchte Er Sie nur an BürgerMeister und Raht zu RahtHause schicken, sein verdientes Geld lege parat zu erheben :│ wie es dann, so wir vor Gott und Ew. Hochfürstl. Durchl. hiemit contestiren, noch biß diese stunde zu Rahthause aufm Tisch parat lieget :│ allein supplicant bliebe nach alß vor obstinat etc. . Alß nun . . bey einer so beharrlichen Hallstarrigkeit der Obrigkeitliche respect BürgerMeister Gericht und Raht sehr graviret, ümb so mehr da Supplicans unter unser jurisdiction wohnet, und nichts weniger als seine Bürgerliche Nahrung in der Stadt so woll, alß vom lande hat, auch niemalen ein hochfürstl. Privilegium unß von demselben produciret, besondern so viel Unß wißend, auß sonderbahren hochfürstl. Gnaden die HoffArbeit, weilen kein anderer alhie verhanden, jegen Bezahlung hat │: gleich wie der HoffSattler und andere mehr so unter der Stadt Jurisdiction wohnen, und niemahlen wann dieselbe biß dato zu Rahthause gefordert, sich zu sistiren gewegert :│ in Unterthänigkeit erkennen, So haben wir nicht unbillig zuseyn erachtet, nach geschehener Verwarnung, supplicanten wegen seines zum größesten despect Bürgermeister, Gericht und Raht gereichenden und abzielenden obstinaten und importünen Bezeigens so lange mit einer Execution zubelegen, biß Er die verfertigte StadtPässe zu Rahthause jegen empfahung seines verdienten Arbeitlohns eingeliefert oder einliefern laßen." Demnach leben Bürgermeister, Gericht und Rath des Vertrauens, Serenissimus werde ihr Verfahren billigen und Bärensprung injungieren, daß er die Pässe sofort gegen Empfang des Druckerlohns zu Rathhause einliefere, künftighin auf Verlangen sich steIle und dem Executor die restierende zweitägige Executionsgebühr zahle.

Es konnte Bärensprung, dem vorstehendes Aktenstück mitgetheilt wurde nicht schwer fallen, die Ausführungen des Magistrats zu widerlegen. "Wann Mir gnädigst communiciret worden", antwortet er am 13. August, "was unter den Nahmen von BurgerMeister Gericht und Raht, wieder mich ad Äcta gebracht ist; So zweiffele ich zufoderst, daß mit des Gerichts Vorwißen solche Eingabe abgefaßet, weilen (1)der Herr StadtRichter derzeit nicht zuhauße gewesen, (2) die Pässe von BurgerMeister und Raht und nicht den Gerichte ausgegeben werden, also die Sache überall das Gericht nicht

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angehet, (3) auch der Herr StadtVoigt wohl weiß, daß ich privilegiret und exempt sey, maßen ich ihm solches, auff sein befragen: ob ich Hoffbuch=Drucker sey? geziemendt eröffnet; Hiernegst aber zeige dagegen an, daß in meinen ersten Supplicato keine falsa narrata enthalten, wie gegenseytig gesetzet, aber nicht erwiesen wirdt; den daß ich die Pässe ohne dafür das Geldt zu haben, nicht auslieffern wollen, habe ich in meinem Supplicato Selbst gestanden. Sehe auch nicht, daß ich darunter unrecht gethan, indem die Bezahlung bey der wahre sein muß, und niemandt praetendiren kan, daß man die Arbeit ohne entgeldt weg geben, und hernach der Bezahlung halber nachmahnen soll wie ich vor dem habe thun müßen, und hätte Mir ja mit gleicher Mühe, da man so verschiedentlich zu mir geschicket das parat gewesene Geldt, mit gereichet werden können, so wäre aller disput vermieden worden." Weiter führt Bärensprung aus: er habe dem Bürgermeister und Rath zu verstehen gegeben, daß er ihrer Jurisdiction nicht unterworfen, sondern eine privilegierte Person sei; habe er unrecht gethan, die Pässe nur gegen baare Bezahlung hergeben zu wollen, so könne man ihn vor dem fürstlichen Gerichte belangen; "welches ja im geringsten keine contumaciam, noch ein importunes bezeigen involviret, daß ich, judicis incompetentis Befehl nicht pariret, sondern incompetentiam vorgeschüttet;" wären Bürgermeister und Rath wirklich im Zweifel darüber gewesen, ob er privilegiert sei, so hätten sie sich erinnern können, daß von seinen Vorgängern Schröder, Lübke und Lembke keiner unter ihrer Jurisdiction gestanden habe, nöthigenfalls hätten sie sich das Privileg vorzeigen lassen können; übrigens müßten sie wissen, daß er nicht im Verzeichniß der Bürger stehe. "Daß die Buchdrucker=Kunst aber zur bürgerlichen Nahrung gehöre, ist das erste daß ich von BurgerMeister und Raht vernehme, sonsten selbige eine instrumentalKunst, der Gelährten, und solche zu üben allenthalben, per privilegium erhalten wirdt. Dahero die Objection vom HoffSattler impertinent." Schließlich heißt es: "Und ersuche darauff nachdehm ich allen wiedrigen per generalia contradiciret Ew. Hochfürstl. Durchl. hiedurch unterthänigst, Dieselbe geruhen BurgerMeister und Raht ernstlich anzubefehlen, daß Sie Mich negsthin in den Genuß des Mir gnädigst ertheilten Privilegij und exemtion nicht beeinträchtigen sondern Mich darin unturbiret, die gedruckte Päße gegen Empfang des Mir gebührenden Geldes abfodern laßen, und Mir die so temere causirte unkosten erstatten sollen."

In diesem Sinne erging denn auch unterm 18. August ein Befehl an Bürgermeister und Rath. Man wird es kaum verstehen, daß der Befehl am 27. September, und diesmal in etwas schärferer

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Form, wiederholt werden mußte, bevor Bürgermeister und Rath den halben Thaler bezahlten. -

Beim Magistrat wird dieses Vorkommniß schwerlich die Neigung erhöht haben, mit Bärensprung weiterhin in Geschäftsverbindung zu treten, und da letzterem auch seitens der Regierung in der nächstfolgenden Zeit nur wenig Arbeit zugeflossen zu sein scheint, so wandte er sich unterm 26. Februar 1718 wieder einmal an den Herzog mit einer schon oben erwähnten Eingabe, in der er zunächst ausführte, welche Vergünstigungen sein Vorgänger Lembke genossen habe. Dann heißt es weiter: "Nach seinem Tode haben Ew. Hochfürstl. Durchl. in dessen Stelle zum Hoff=Buch=Drucker nach Schwerin gnädigst mich beruffen, auch meines Antecessoris Recht und Freyheit gnädigst mir verliehen. Worauff ich dessen Wittwe geheurahtet 1 ), und meiner profession treulichst abgewartet. Ich habe auch zu denen Zeiten, da Ew. Hochf. Durchl. in Schwerin residirten, und Dero sämtliche Hohe Collegia zugegen waren, öffters ein gut accidens erwerben, und also meinen nohtdürfftigen Unterhalt finden können, nachdehm aber der Hoff samt denen hohen Collegiis nach Rostock transferiret worden, ist Deren Abwesenheit mir besonders schädlich gewesen, nachdemahl so wenig vom Hoffe, als von der Stadt und Lande in meiner Druckerey etwas zu verfertigen verlanget wird, und dennoch muß ich die kostbahre Buchdruckerey , die man doch nicht entbehren kan, im guten Stande halten, auch dabey Frau und Kinder ernehren, so aber nunmehro, wegen Abwesenheit des Hoffes, und der hohen Collegien, mir unmüglich fält, und habe ich albereit mich in Schulden setzen müssen. Alß gelanget an Ew. Hochfürstl. Durchl. mein flehentliches Bitten, so gnädigst mir zu erscheinen, und dasjenige an Deputat und Beyhülffe, was mein Antecessor anfangs genossen, da er die volle Arbeit noch nicht gehabt, nunmehro gnädigst mir zufliessen zu lassen, und also meinen sonst unvermeidlichen ruin Landes=Väterlich vorzukehren, auch solcher Hochfürstl. Gnade noch diese hinzu zufügen, daß eine kleine Bedienung mir conferiret werde."

Auf diese Bitte hin verfügte der Herzog am 1. März: "Es sollen bis zu fernerer gnädigster Verordnung dem supplicanten jährlich Zwey Drömt Rocken von dem Fürstlichen KornBoden zu Schwerin gereichet werden, und solches Deputat á 1. Januar. a. cur. seinen anfang nehmen." Am 2. März erging die betreffende Anweisung an den Kornschreiber Flahte zu Schwerin. Damit scheint


1) Das ist ungenau. Wie wir oben sahen, erfolgte die Verleihung des Privilegs als Hofbuchdrucker erst nach Bärensprung's Verheirathung.
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sich Bärensprung einstweilen beruhigt zu haben. Erst später, in einem Gesuch an den Herzog vom 29. November 1722, kam er auf das volle Deputat seines Vorgängers und die "Bedienung" am Hofe zurück: "Ew. HochFürstl. Durchl. habe meinen Hauptmiserablen Zustandt, bereits ehedeßen mündlich unterthänigst vorgestellet . . . es hat sich aber mein Elend in der Maße vermehret, daß . . nicht mehr weiß, woher daß liebe Brodt vor meiner großen Familia nehmen soll, sondern ich muß selbige nach gerade fast betteln gehen laßen." Deshalb ersucht er "fußfällig" den Herzog zu verfügen, " daß berührtes Deputat, als ein halber Ochse, Zwey Hammel, Ein großes Schwein, 12 Rthlr. Haußheuer, und ein Baum zum BrennHoltz, nebst den 2 Drömbt Rocken, so bishero genoßen, respective von Ostorp auß der Licent und der Baum auß dem Medeweger Holtz, alß woher meine Vorfahren soliches jederzeit empfangen, möge gegeben werden. Und wen übrigens . . . ich anjetzo gar nichts zu Thun habe, hergegen gerne Ew. Hochfürstl. Durchl. in ein oder anderem, unterthänigste Dienste, nach meinem Vermögen, leisten wolte, So will Deroselben zugleich hiedurch dehmühtigst anheim gegeben haben, ob Sie nicht gnädigst geruhen möchten, mich alß Laquay, in dero Dienste aufzunehmen." Eine Antwort auf diese Eingabe ist nicht erfolgt, was aber Bärensprung nicht abhielt, auch weiterhin dem Herzog, selbst als derselbe in Danzig lebte, seine Roth zu klagen. Derartige Schreiben sind in größerer Zahl erhalten; aus einem derselben, vom 12. Februar 1724, ist zu ersehen, daß die Lieferung der bewilligten 2 Drömpt Roggen mindestens nicht regelmäßig erfolgte, "indem jedesmahl bey geschehenen geziemenden Ansuchen von die Herren Cammer=Rähte mit lehrer Vertröstung abgewiesen worden." -

Am 13. December 1723 starb Bärensprung's Gattin. Sie hatte ihrem dritten Manne zwei Kinder geboren, von denen das eine, eine Tochter, im Mai 1723 gestorben war und das andere, ein Sohn, die Mutter nur um wenige Wochen überlebte. So wurde denn wieder eine Auseinandersetzung mit seinen Stiefkindern nöthig, worüber am 15. April 1724 ein Protokoll aufgenommen wurde. Dasselbe besagt, daß Bärensprung sich erbot, seinem Stiefsohn die Druckerei sofort abzutreten, wenn ihm der Kaufpreis von 100 Rthlr. gezahlt würde. Das Gericht, Waisenherren und Beistände fanden aber diesen Vorschlag nicht diensam, "sondern vielmehr, daß sie dem Wilhelm Bärnsprungck, oder deßen Erben, eigenthümlich für die 100 Rthlr. gelaßen, und dem Lembcken, weiter nichts, alß nur auff den Fall, wenn Beerensprung, oder deßen Erben über kurtz oder lang, diese Buchdrückerey abzustehen resolviren würden, gegen erlegung deßen, waß ein ander auffrichtig davor bieten würde, das näher Recht re=

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serviret". Dieser Fall ist nicht eingetreten, und bis zum Jahre 1881 ist die Druckerei im Besitz der directen Nachkommen Wilhelm Bärensprung's geblieben.

Erwähnt sei nur noch, daß Wilhelm Bärensprung sich 1730 wieder verheirathete, mit Sophie Dorothea Harhof, einer Tochter des ehemals in mecklenburgischen Diensten stehenden Trabanten Harhof. 1760 überließ Bärensprung, seit 1758 zum zweiten Male Wittwer, die Druckerei seinem 1737 geborenen Sohne Christian Johann Wilhelm, und am 3. August 1761 ist er gestorben.

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Als Beilagen folgen auf den angehefteten Blättern zwei verkleinerte facsimilirte Proben alter Schweriner Drucke: der Contributions=Edicte von 1686 (gedruckt durch Peter Schrödern) und 1698 (gedruckt von Hartwig Lübken); sodann einige photolithographische Nachbildungen (in halber Größe) von Initialen, Kopfleisten, Schlußstücken, Illustrationen etc. . aus der Sammlung alter Holzschnitte im Besitze der Bärensprung'schen Hofbuchdruckerei. Unter den Kopfleisten befinden sich einige, die schon von Bärensprung's Vorgängern benutzt waren und die also, wie die des Contributions=Edicts von 1686, in die ältesten Zeiten des Schweriner Buchdrucks zurückgehen. Wann und wo die Illustrationen der biblischen Geschichte zuerst Verwendung gefunden haben, ließ sich nicht nachweisen; sie finden sich theilweise noch in dem 1759 bei Bärensprung gedruckten "kleinen Catechismus", - ein unerfreuliches Zeichen dessen, was für Holzschnitte man in Schwerin dem Publikum noch 1759 zu bieten hatte. Der erwähnten Sammlung gehört auch das untenstehende Schlußstück an.

Schlußstück
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III.

Die Pilgerreisen des Herzogs Balthasar von Meklenburg nach dem heiligen Lande.

Von

Dr. W. Voß.

W ollten wir allen Nachrichten, die uns über Jerusalemfahrten des Herzogs Balthasar von Meklenburg zufließen, Glauben schenken, so müßten wir deren drei annehmen: die erste 1470, die zweite 1479 und die letzte 1492. In den Handbüchern der meklenburgischen Geschichte allerdings finden wir über diesen Punkt nichts oder doch so gut wie nichts; sie gehen entweder ganz mit Stillschweigen darüber hinweg, oder sie bringen uns dürftige unvollständige Notizen gelegentlich und ohne weiter darauf einzugehen. So gedenken Rudloff und Boll kurz einer Pilgerreise des Herzogs von 1492, und Hane weiß außer dieser von einer anderen des Jahres 1470. 1 ) Besser orientirt uns erst Franck in seinem alten und neuen Meklenburg. Wir finden bei ihm alle drei Angaben erwähnt, und, was noch mehr werth ist, auch besprochen: er giebt eine Anzahl näherer Details und versucht schon, sie kritisch zu sichten. Dabei kommt er zu dem Ergebniß, daß Balthasar nur zweimal im heiligen Lande gewesen sei, und zwar in den Jahren 1470 und 1492, daß dagegen eine dritte Reise 1479 unmöglich stattgefunden haben könne. Es lohnt wohl der Mühe, auf seine Darlegung ein wenig einzugehen: wir gewinnen damit eine vortreffliche Basis für die folgende eigene Untersuchung.

Bei Gelegenheit des Todes Balthasars giebt Franck ein Resumé über dessen Leben und Regierung. Er schreibt da (im 3. Kapitel


1) Rudloff, Mecklenburgische Geschichte II, S. 876; Boll, Mecklenburgische Geschichte 1, S. 145, Anm. 2; Hane, Mecklenburgische Geschichte, S. 137.
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seines 9. Buchs): "hierauf starb Ao. 1507, den 7. Mart. 1 ) der Herzog Balthasar zu Wismar. Er hinterließ von seiner Gemahlin Margareta aus Pommern keine Kinder war sonst von schöner Gestalt, ansehnlicher Länge, frommen Gemühts, stillen Lebens, gutthätigen Hertzens, ein Liebhaber der Wissenschaften, des Gottesdienstes und der Reisen nach Heil. Oertern: daher er den besten Theil von Europa gesehen hatte. Zweymahl war er nach Jerusalem gewesen, hatte Rom, St. Jago di Compostella und andere berühmte Wallfahrts=Städte besuchet." Wir hören hier von ausgedehnten Pilgerreisen unseres Fürsten; ja, nach dem Umfange, den die Schilderung gerade dieser Thätigkeit in Balthasars Charakterbilde einnimmt, könnte man versucht sein, zu schließen, daß sie das Bemerkenswertheste an dem ganzen Manne gewesen seien. Man lernt ihre Bedeutung vielleicht verstehen, wenn man sie aus ihrer Isolirtheit heraushebt und sie in dem großen Zusammenhange der herrschenden Zeitrichtung betrachtet. Es ist ja eine bekannte Sache, daß am Ausgange des Mittelalters, im 15. Jahrhundert, eine derartige Zunahme der frommen Stiftungen und Wallfahrten stattfand, daß man unwillkürlich den Eindruck gewinnt, es sei die Menschheit damals von ungewöhnlicher Sorge um ihr Seelenheil bewegt worden. Unter den Pilgerreisen Balthasars aber hebt Franck besonders hervor die zwei, die er nach Jerusalem unternahm, und ihnen allein auch widmet er an anderen Stellen seines Werkes eine eingehendere Besprechung. Ich will kurz anmerken, was er darüber sagt.

1) Im Jahre 1470 läßt er die beiden Brüder Magnus und Balthasar den Herzog Ulrich II. von Stargard auf seiner Fahrt nach dem heiligen Grabe und dem Berge Sinai begleiten. Er folgt darin Latomus' Angabe, und, um diese Angabe mit einem Zeugnisse der Rostocker Universitätsmatrikel in Einklang zu bringen, nach der Balthasar am 27. September desselben Jahres zum Rektor der Universität erwählt ward, läßt er ihn noch im Herbste 1470 wieder nach Hause zurückgekehrt sein.

2) Zum Jahre 1492 theilt er aus einer Leichpredigt auf die Hofräthin Schnobel (1679) einen Brief unseres Herzogs an Moritz Glineke, den Bürgermeister von Neubrandenburg, mit, worin der erstere den letzteren einladet, ihn auf der Reise zum heiligen Lande zu begleiten. Franck schließt daraus ohne Bedenken, daß Balthasar thatsächlich die Reise auch angetreten habe und bis nach Jerusalem gekommen sei.


1) Das Datum ist falsch, es muß heißen: 17. März, s. Jahrbuch für Meklenburgische Geschichte L, S. 200.
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3) Endlich ergeht sich Franck noch gelegentlich über die von anderer Seite vertretene Ansicht, daß der Herzog 1479 in Palästina gewesen sei. Wir lesen darüber bei ihm: "Daß der Herzog Balthasar sogleich nach seiner Abdanckung aus dem Lande und nach Jerusalem gegangen, wie man aus Hederichs Worten schließen will, da er hinzuthut: "Herzog Balthasar habe sich verschrieben, wenn er aus dem gelobten Lande wieder käme, alle Schuld, so er gemacht, zu bezahlen . . .", das ist irrig. Denn wir werden ihn noch immerhin im Lande finden bis Ao. 1492, da er allererst solche, Reise angetreten." Franck will sich hier der Ueberlieferung gegenüber kritischer verhalten; aber indem er so entschieden gegen Andere polemisirt, begeht er selber den Fehler, zu vergessen, daß er schon 1470 Balthasar zum ersten Mal nach Jerusalem hat wallfahrten lassen. So viel ich übrigens sehe, richtet sich seine Absage gegen Behr, der in der That, gerade auf Hederich sich stützend, eine Pilgerreise des Herzogs für 1479 angenommen hatte. 1 ) Wir werden noch Gelegenheit haben, uns mit dieser Controverse eingehender zu beschäftigen.

Seit Franck ist von meklenburgischen Autoren in dieser Frage wenig Neues vorgebracht worden; für Ulrichs Reise 1470 hat man Chemnitzens große Chronik mehr herangezogen und ausgeschrieben, ohne sich dabei jedoch auf kritische Auseinandersetzungen näher einzulassen. Zur Geschichte des Jahres 1492 haben Neubrandenburger Specialforscher das eine und das andere beigetragen. Von einer Pilgerfahrt Balthasars 1479 aber war kaum die Rede mehr; ein Brief des Herzogs aus dem Jahre 1479, der die Absicht einer solchen andeutet, ward 1757 in den Wöchentlichen Rostocker Nachrichten und Anzeigen veröffentlicht, fand aber keine Beachtung weiter. Erst in neuester Zeit hat Röhricht auch diese Reise wieder aufgenommen, und in der fleißigen Zusmmenstellung, die er uns in seinem Buche "Deutsche Pilgerreisen" giebt, erscheinen sie nun alle drei als historisch beglaubigt. Hieran mag sich der folgende Versuch schließen, die ganze Frage noch einmal einer gründlichen Prüfung zu unterwerfen.

Am besten bezeugt ist unbedingt die Reise des Jahres 1479. Es sind aber nicht gerade meklenburgische Quellen, die uns darüber die genaueste Kunde geben. Wohl haben wir zwei Chronisten, die der Zeit so nahe stehen, daß wir von ihnen zuverlässige Nachricht erwarten könnten: Krantz ("Vandalia") und Marschalk Thurius ("Annales Herulorum"), und beide sprechen auch von Pilgerfahrten des Herzogs, erzählen, daß Balthasar in Jerusalem gewesen und dort


1) Behr, Rerum Mecleburgicar. libri VIII. (1741), S. 674-75.
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zum Ritter geschlagen sei. 1 ) Aber der eine so wenig wie der andere giebt uns dazu eine bestimmte Datirung, und wir vermögen aus ihnen nicht zu erkennen, ob die erzählten Ereignisse gerade 1479 stattgefunden haben. Krantz hat nur die vage Angabe, daß Balthasar dem Beispiel seines Bruders Magnus gefolgt sei und einige Jahre nach diesem am heiligen Grabe den Ritterschlag empfangen habe. Marschalk giebt nicht einmal einen solchen Anhalt seine Darstellung ist eine kurze, stark zusammengedrängte Uebersicht des Lebens und der Thaten des Herzogs, ohne weitere Daten als das des Todesjahres. Nahezu ein Jahrhundert später schreibt Latomus, und bei ihm allerdings finden wir eine Pilgerreise Balthasars für das Jahr 1479 angemerkt. Bei näherer Prüfung aber wird man leicht erkennen, daß seine Erzählung nichts ist als eine plumpe Kopie Marschalks, und daß er zu seiner genaueren Datirung nur durch ein Versehen gekommen ist; ich werde dieses Machwerk voll Gedankenlosigkeit und Kritiklosigkeit unten einer besonderen Betrachtung zu unterziehen haben. Als historische Quelle ist das völlig unbrauchbar und nur dem Kritiker interessant als prächtiges Zeugniß dafür, wie unser Chronist gearbeitet hat. 2 ) Beachtenswerther ist ohne Zweifel eine Notiz, die uns, ein anderer Chronist derselben Zeit (Ende des 16. Jahrhunderts), Hederich, giebt, und deren ich oben schon Erwähnung that. In seinem "Verzeichniß der Bischöfe von Schwerin" schreibt er: "Folgends 1479. Jahr tritt er (Balthasar) dem Capittel und der Kirchen wieder abe . . . und verschreibet sich dem Capittel, wenn er aus dem Gelobten Lande wieder käme, alle Schuld, so er gemachet, zu bezahlen und das Stifft wieder frey zu machen und allezeit zu beschützen." 3 ) Allerdings ist auch hier nur von einer Absicht des Herzogs die Rede, und Franck könnte dagegen immer noch Recht behalten mit der Behauptung, daß er zu einer Ausführung der Reise nicht gekommen sei. Mehr als eine Absicht läßt sich auch aus jenem Briefe des Herzogs nicht erweisen, dessen ich gedachte. Aber da kommen uns andere Quellen zu Hülfe: zwei nichtmeklenburgische gleichzeitige Zeugnisse, die erst Röhricht wieder ans Tageslicht gezogen hat, melden uns mit klaren Worten, daß Balthasar thatsächlich 1479 in Jerusalem war, und daß er 1479 dort den Ritterschlag empfing.

Im Jahre 1479 unternahmen zwei Nürnberger, Sebald Rieter junior und Hans Tucher, eine Fahrt nach dem heiligen Lande, und


1) Krantz, Vandalia Lib. XIV, c. 33; Marschalk Thurius, Annalium Herulor. et Vandalor. Libri VII (1521), lib. VII, c. 9.
2) Latomus, Genealochronicon Megap. bei Westphalen IV, S. 406.
3) Gerdes, Nützliche Sammlung, S. 457.
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beide machten darüber Aufzeichnungen, die uns glücklicher Weise erhalten sind. 1 ) Aus ihren Berichten erfahren wir nun, daß von Venedig bis nach Jerusalem Herzog Balthasar ihr Reisegenosse gewesen ist. Mit ihnen zusammen machte er die Seereise; in ihrer Gesellschaft auch blieb er nach der Landung in Jaffa, auf dem Ritte nach Jerusalem, bei der Besichtigung der heiligen Oerter. Wir wissen also nicht nur, daß Balthasar 1479 in Palästina war, wir sind sogar genauer unterrichtet über einen Theil seiner Reise. Die Schicksale der Nürnberger theilte er gemeiniglich auch; ja selbst von dem, was ihn oder seine Diener speciell betraf, lernen wir das eine und das andere kennen. Allerdings alle Details, die zu wissen uns erwünscht gewesen wären, erfahren wir nicht; von des Herzogs meklenburgischen Begleitern z. B. finden wir nur einen genannt, und auch diesen nur, weil er unterwegs das Unglück hatte, zu sterben. Immerhin müssen wir dankbar sein für das, was uns geboten wird, und ich will im Folgenden einen kurzen Auszug aus dem Rieter'schen Reisebuche geben mit Hervorhebung dessen, was uns an dieser Stelle interessiren muß.

Am 12. Juni verließen unsere Pilger Venedig, 64 an der Zahl, "darunter hertzog Walthizar von Meckelburg was mit sampt ettlichen dynern und geverten auß dem land bey Lübeck." Ihr Schiffspatron war Augustin Contarini. Ueber Parenzo und Promontore erreichten sie Zara am 18., Ragusa am 25. Juni; wegen des Sterbens in Venedig durften sie aber hier wie dort nur für kurze Zeit das Land betreten. Am 27. liefen sie Corfu an und kamen am 4. Juli nach Modon. In diesen Theilen des mittelländischen Meeres machten schon Seeräuber die Gewässer unsicher, und sie schlossen sich daher für den ersten Theil der Weiterreise einem großen venetianischen Schiffe, das nach Candia bestimmt war, an. Auf hoher See trennten sie sich von diesem und fuhren direct über Rhodus (14. Juli) und Cypern (18. Juli) auf Jaffa zu. Am 22. sahen sie die Thürme von Jaffa und sangen frohbewegt "Te deum laudamus," "Salve regina" und "ettlich collecten." Vor der Stadt auf dem Meere aber mußten sie noch einige Tage liegen bleiben, bis ihnen Geleit zur Reise bis Jerusalem erwirkt war, und in dieser


1) Reisebuch der Familie Rieter, herausgegeben von K. Röhricht und H. Meißner (Bibliothek des Stuttgarter Pitterarischen Vereins, Bd. 168), 1884. - Der Tucherische Bericht erschien schon im " Reyßbuch des heyl. Landes", Frankfurt 1584 (das von mir benutzte Exemplar aus der Königlichen Bibliothek zu Berlin); er stimmt in dem uns interessirenden Theile wesentlich, zum Theil wörtlich mit Rieter überein. Die erste Balthasar betreffende Notiz des Rieterschen Berichts fehlt bei Tucher; die folgenden finden sich bei ihm in nahezu gleicher Fassung.
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Zeit, am 25. Juli, "do starb ein priester her Arnolt genantt, des hertzogs von Meckelburg capplan, der war bey 8 tagen an der rur kranck gewest, also must man dem haubtman zu Jaffa 5 ducaten geben, das er den totden leichnam auß der gallien an landt ließ furen und da in sant begraben." Am 28. betraten sie Jaffa. Dort gab es eine letzte Kontrole; sie wurden alle mit ihren Namen notirt und dann in "ein öd gewelb" geschlossen, bis der Patron mit den Heiden über den Tribut einig geworden war. Endlich, am 31., konnten sie aufbrechen; man versorgte sie mit Eseln, und die Reise landeinwärts wurde angetreten. Der Guardian des Klosters vom Berge Sion, der ihnen mit zwei Brüdern bis Jaffa entgegengekommen war, gab ihnen des Wegs das Geleit. Am Abend erreichten sie Rama und blieben dort die Nacht über in dem Hause, das Herzog Philipp von Burgund hatte kaufen und zur Pilgerherberge herrichten lassen. Der folgende Tag war ein Sonntag; einer von des Guardians Brüdern las ihnen die Messe und knüpfte daran Ermahnung und Unterweisung, wie sie in Jerusalem sich zu verhalten hätten. Den Rest des Tages ruhten sie; "zu nacht bey 3 oren in dy nacht" bestiegen sie wieder ihre Esel, durch das Gebirge gegen Jerusalem zu reiten, und am 2. August "umb 2 or vor mittags" langten sie an dem ersehnten Ziele, in der heiligen Stadt, an. Ihr erster Gang war in den Tempel des Grabes, und daran schloß sich in den folgenden Tagen der Besuch der anderen Stätten, die durch die Erinnerung an den Erlöser geweiht waren. Am 5. August, erzählt dann Rieter weiter, "obentz ließ man uns zum andern mal in tempel und in der nacht wurd der hertzog von Meckelburg erstlich von bruder Hansen auß Preußen zu ritter in dem heyligen Grab geslagen; der hertzog slug auch fürter 7 (Tucher: 8) auß uns pilgramen da zu rittere. Das geschah alles in grosser geheym und mit verschlossener thüre von der heyden wegen, wann sy gross achtung und nachfrag albeg darümb haben." Am 10. August machte sich die Mehrzahl der Pilger, darunter wohl auch Balthasar, auf die Heimreise zurück zum Meere; Rieter trennte sich von ihnen, um mit Hans Tucher und einigen andern weiter zum Berge Sinai und zum Grabe der heiligen Katharina zu wallfahrten. 1 )


1) Vergl. noch Chroniken der deutschen Städte, Bd. XI (Nürnberg V), S. 472/73; Röhricht, Pilgerreisen (1889), S. 172 ff. (nur irrt er, wenn er Rudloff II. S. 876 auf die Reise von 1479 bezieht; Rudloff spricht von der Reise des Jahres 1492.). - Bruder Hans von Preußen war damals Guardian des Klosters vom Berge Sion und hatte als solcher das Recht, zum Ritter des heiligen Grabes schlagen zu können. Man vergleiche über ihn: Bibliothek des Stuttgarter Litterarischen Vereins, Bd. 198 (Pauli Waltheri Guglingensis Itinerarium ed. M. Sollweck), S. 128, Anm. 1.
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Ueber des Herzogs fernere Schicksale bleiben wir im Dunkel. Keine Ouelle berichtet uns von dem Schlusse seiner Fahrt; wir mögen nur vermuthen, daß er auf der Rückreise noch Rom berührt hat, wo er nach Marschalks Zeugniß doch auch gewesen sein soll; wir wissen nicht, wann er zurückgekehrt ist.

Durch die Berichte der beiden Nürnberger ist die Thatsache, daß Herzog Balthasar 1479 im heiligen Lande war, somit unwiderleglich festgestellt, und jetzt erst, von diesem sicheren Resultat aus, können wir auch die fragmentarischen Angaben unserer meklenburgischen Quellen ordnen und nach ihrem Gehalt, und ihrer Bedeutung würdigen. Wir können nach ihnen einigermaßen verfolgen, wie Balthasar allmählich zu seinem Entschlusse gekommen ist. Nach vergeblichen Bemühungen, sich das Bisthum Hildesheim zu sichern, war er Bischof von Schwerin geworden; aber auch hier des Regierens bald müde, war er nach wenig Jahren, 1479 schon, zurückgetreten. Ein Mann, der sich den Geist nicht gerne durch Sorgen und Geschäfte einengen ließ, ein Freund der freien Bewegung, die Wanderlust, wie sie für das ausgehende Mittelalter wieder so charakteristisch geworden ist, dem frommen Sinne einend, folgte auch er dem großen Zuge, der mehr wie je damals die Leute trieb, ihre Scholle zu verlassen und wallfahrtend in die Fremde zu gehen; er versprach die Verpflichtungen, die er als Bischof eingegangen war, nach seiner Rückkehr zu lösen, und zog hinaus zum gelobten Lande. Er ging nicht allein; Diener und Gefährten begleiteten ihn, und einen von diesen, den Kaplan Arnold, hat uns ja Rieter bereits genannt. Den Namen eines andern, der wenigstens die Absicht hatte, mit ihm zu kommen, giebt uns eine unserer meklenburgischen Quellen, ein Brief des Herzogs, dessen schon mehrfach Erwähnung geschah. Es ist das ein Schreiben Balthasars, datirt vom Dienstag nach Lätare 1479, gerichtet an den Rath der Stadt Rostock, und sein Inhalt ist kurz folgender: Balthasar beklagt sich, daß der Rath den Bürgermeister Berthold Kerckhof abhalte, ein ihm gegebenes Versprechen zu erfüllen. Kerckhof habe ihn auf seiner Reise ins heilige Land begleiten wollen, ziehe aber jetzt seine Zusage zurück, und da er, der Herzog, gehört habe, daß der Rath seine Hand dabei mit im Spiele habe, bitte er "sere andechtigen", daß sie den Bürgermeister mit ihm gehen ließen. Was schließlich aus der Sache geworden ist, wissen wir leider nicht; unmöglich aber wäre es nicht, daß Kerckhof die Fahrt doch noch mitgemacht hätte. 1 ) Angetreten hat der Herzog die Reise wahrscheinlich im April, da er Anfang Juni schon von Venedig ausfuhr.


1) Schreiben Balthasars in den Wöchentlichen Rostocker Nachrichten und Anzeigen 1757, S. 113. Kerckhof war noch am Montag nach Oculi (15. März) (  ...  )
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Weit weniger gut, als über die Pilgerfahrt des Jahres 1479, sind wir über die Reise unterrichtet, die Balthasar 1492 unternommen haben soll. Wir haben als Zeugniß dafür nur den einen Brief des Herzogs an den Bürgermeister von Neu=Brandenburg, Moritz Glineke, worin er diesen auffordert, auf solcher Fahrt sein Begleiter zu sein. 1 ) Darnach wollte er am Montage nach Judica, also am 9. April, abreisen und zwei Tage darauf, am Mittwoch (11. April), in Wilsnack mit Glineke zusammentreffen. Immerhin ist das nur die Kundgebung einer Absicht, und wir können daraus durchaus noch nicht schließen, daß diese auch verwirklicht wurde. Allerdings will man wissen, daß Glineke 1492 nach seiner Rückkehr aus dem gelobten Lande die St. Gertruden=Kapelle in Neubrandenburg gestiftet und darin die Merkwürdigkeiten seiner Reise habe malen lassen, desgleichen, daß er die Entfernungen des Calvarienberges und Golgathas habe abmessen lassen, "er stern mittelst eines zusammengebrachten Hügels gezeichnet und die andere Distanz auf einen der hohen Berge am Wege nach Stargard geleget." 2 ) Daß diese Stiftung stattgefunden hat, ist wohl außer allem Zweifel; aber ob sie gerade 1492 stattfand? Unser Bürgermeister soll drei Mal in Palästina gewesen sein, zuletzt 1492. Wer mag nun sagen, ob die Tradition recht berichtet, wenn sie seine Stiftung an jene letzte Reise knüpfte? Hatte sie bessere Beweise für deren Existenz, als wir sie besitzen, oder fußte auch sie nur auf den überlieferten Brief Balthasars und legte diesem eine Bedeutung bei, die wir ihm nicht beimessen können? Ohne Bedenken ist die Sache jedenfalls nicht. Gewiß, war Bürgermeister Glineke 1492 im heiligen Lande, so wird auch Herzog Balthasar mit ihm gewesen sein. Solange aber die Voraussetzung nicht besser begründet ist, wird man den Schluß nicht daraus ziehen


(  ...  ) 1479 als Vertreter Rostocks auf dem Städtetage zu Lübeck; bei den Verhandlungen zu Münster, im September 1479, waren Rostock wie Wismar nur durch Rathsherren vertreten, Rostock durch Arnd Hasselbeke (Hanserecesse, 3. Abtheilung, Bd. I, S. 128, 156.) - Einen Stammbaum der Familie Kerckhof giebt Sohm in den von Koppmann herausgegebenen Beiträgen zur Geschichte der Stadt Rostock, II (1892), S. 97.
1) Brief Balthasars, Schwerin, Donnerstag vor Oculi 1492, bei Franck VIII, S. 249, und etwas abweichend bei Hacke, Geschichte der Vorderstadt Neubrandenburg I, S. 78.
2) Hacke I, S. 78; E. Boll, Mecklenburgische Geschichte I, S. 145, Anm. 2; Fr. Boll, Chronik der Vorderstadt Neubrandenburg (1875), S.21,42; Ahlers, historisch - topographische Skizzen aus der Vorzeit der Vorderstadt Neubrandenburg, 5S 144/45. - Fr. Boll läßt statt Balthasar dessen Bruder Magnus mit Glineke ziehen. Das ist natürlich ein Versehen. Ihm passirt aber noch ein zweites Versehen: er läßt nicht den Bürgermeister, sondern den Herzog zum dritten Male nach Jerusalem wallfahrten.
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dürfen. Der Tradition allein können wir keine ausschlaggebende, beweisende Bedeutung beimessen; die einzige zuverlässige Quelle, die wir in dieser Frage haben, bleibt der von uns erwähnte Brief, und wollen wir nicht verwegen sein, müssen wir uns bescheiden, zu sagen, daß Balthasar der Absicht zur Reise wahrscheinlich auch die Ausführung habe folgen lassen.

Recht genaue Kunde haben wir wieder über die Pilgerfahrt, die der Herzog Ulrich II. von Meklenburg=Stargard im Jahre 1470 antrat. Namentlich Chemnitz in seiner ungedruckten Meklenburgischen Chronik giebt uns darüber eine Fülle der interessantesten Details, und zwar zum Theil nach einem Briefe, den der Herzog selbst von Jaffa aus nach Hause schrieb. "Im selbigen Jahre (1470)" erzählt er, "hat Hertzog Ulrich aus eigener heiliger andacht und falschen Wahn, gnad und heil dadurch bey Gott zu erlangen, ihm vorgenommen, nach der Statt Jerusalem und dem heiligen Grabe walfahrten zu reisen". Einen besonderen Grund für die Reise giebt Chemnitz nicht an; andere aber wollen wissen, daß Ulrich's Hauptzweck gewesen sei, das Grab der heiligen Katharina am Berge Sinai zu besuchen, dort zu beten und sich einen Sohn und Erben seines Reiches zu erflehen. Nachdem er sein Haus bestellt hatte, machte er sich auf den Weg, stieg in Venedig zu Schiff und hatte dann eine äußerst wechselvolle, an Gefahren reiche Seefahrt zu bestehen. Die Republik Venedig lag gerade damals wieder einmal mit den Türken in Krieg. Die Ungläubigen bedrohten Negroponte, und, um dessen Fall abzuwehren, hatte der venetianische Admiral Befehle gegeben, alle Schiffe, namentlich diejenigen der Pilger, anzuhalten und zum Entsatze von Negroponte zu führen. So hatte der Herzog mit seinen Begleitern allüberall, in Korfu, Modon, Schwierigkeiten auf Schwierigkeiten zu überwinden, daß man ihn nur weiter ließ, und schließlich mußte er in Kandia noch 18 Tage lang liegen bleiben, bis die Nachricht einlief, daß Negroponte doch gefallen sei. Am 8. August, 8 Tage vor Mariä Krautweih (15. August), kam er dann in Jaffa an, ruhte 8 Tage und zog hinauf nach Jerusalem. Dort ließ er seine Gefährten zurück, pilgerte allein zum Berge Sinai und besuchte daselbst das Grab der heiligen Katharina. Zu Anfang des Jahres 1471 war er wieder in der Heimath. 1 )


1) Chemnitz, Mecklenburgische Chronik (Manuscript der Regierungs=Bibliothek in Schwerin), 3. Bd. des III. Theils, Anhang: "Leben und Thaten der Herzoge zu Mecklenburg= Stargard." Kurz spricht er darüber auch im Leben des Herzogs Magnus II. (III. Theil, 2. Bd. der Chronik) und in seiner Genealogia Regum, Dominorum et Ducum Megapolensium (bei Westphalen II, S. 1681).
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Von Ulrichs Begleitern auf der Fahrt nennt uns Chemnitz nur Magnus, den Sohn Herzog Heinrichs des Fetten von Meklenburg; kein anderer Name neben diesem begegnet in der ganzen ausführlichen Schilderung. Auch Marschalk Thurius 1 ) der als Rath Heinrichs, des Sohnes jenes Magnus, wohl einen Einblick in die Verhältnisse haben konnte, erwähnt in den wenigen Zeilen, die er der Jerusalemreise Ulrichs schenkt, nur, daß Magnus mit ihm gewesen sei. Besserer Nachricht will sich dagegen hier wieder Latomus 2 ) freuen, indem er außer Magnus dessen Bruder Balthasar den Herzog nach Palästina begleiten läßt. Franck folgt ihm darum gläubig, und aus Franck schöpft wieder Röhricht. So ward aus einer schwach begründeten Notiz schnell eine historische Thatsache und wir sehen in neuerer Zeit Lorenz daran die kühnsten Combinationen knüpfen. 3 ) Anerkennen mag man, daß die beiden Boll sich skeptisch zurückgehalten haben und über die Angaben von Marschalk Thurius und Chemnitz nicht hinausgegangen sind. 4 )

Nach meiner Meinung begleitete Balthasar den Herzog Ulrich nicht nach Jerusalem. Latomus ist an sich schon wenig zuverlässig. Wir können ihm zudem ziemlich bestimmt nachweisen, daß die Quelle, die er benutzte, auch hier Marschalk Thurius ist, und dieser sagt von einer Betheiligung Balthasar's an Ulrich's Pilgerfahrt kein Wort. Ja, Niemand sonst hat die Nachricht, die uns Latomus giebt, und ihm sollten wir vor allen Anderen Glauben schenken? Ein isolirtes Zeugniß verdient nur dann volles Vertrauen, wenn die Quelle, die es bringt, über allen Zweifel erhaben ist; ist das Latomus? Wir können aber die Bedenken, die wir schon aus dieser Betrachtung gewinnen müssen, durch eine Reihe anderer Erwägungen noch verstärken. Einmal ziehe ich Krantz heran, der vor all den genannten Chronisten den Vorzug hat, dieser Zeit am nächsten zu stehen, und darum wohl als gewichtiger Zeuge gelten darf. In seiner Vandalia (Lib. XIV, c. 33) theilt er eine Leichenrede auf Herzog Magnus II., den Bruder Balthasar's mit, und in dieser heißt es: "Auspicatus foelicia guber=nandi tempora a divina religione, more patrum, peregrinari in terram sanctam non destitit; ut auratum cingulum ad Dominicum mereretur sepulchrum . Sequutus est illum, non multis post


1) Vitae Obetritarum bei Westphalen II, S. 1570, und Annales Herulorum (Rostock 1521), Lib. VII, c. 6.
2) Westphalen IV, S. 399.
3) Lorenz, Der Anteil Mecklenburgs an der deutschen National litteratur (1890), S. 7.
4) Fr. Boll, Geschichte des Landes Stargard II (1847), S. 188 ff.; .Boll, Mecklenburgische Geschichte I, S. 150.
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annis, frater clarissimus (also Balthasar), generi suo respondens; ut in nullo deesset patrum splendori." Zunächst sagt ja diese Stelle, auf die ich mich bereits oben einmal bezog, nur, daß Balthasar mehrere Jahre später, als sein Bruder Magnus in Jerusalem zum Ritter des heiligen Grabes geschlagen wurde, und damit wäre durchaus noch nicht ausgeschlossen, daß Balthasar auch schon 1470 Ulrich und Magnus begleitet habe. Aber wahrscheinlich ist das gerade nicht; man möchte eher geneigt sein, zu schließen, daß, da Balthasar erst 1479 den Ritterschlag empfing, er 1470 noch nicht im heiligen Lande war. Vollends gehoben wird jeder Zweifel durch eine letzte Reihe von Erwägungen. Am 27. September 1470 wurde Balthasar zum Rector der Universität Rostock gewählt, und man wird doch nicht annehmen können, daß das in seiner Abwesenheit geschah. 1 ) Der Herzog mußte also, wenn er in jenem Jahre wirklich in Palästina war, zum Herbste von da bereits wieder nach Hause zurückgekehrt sein, und Franck und Krabbe, die Latomus Aussage ohne Bedenken übernommen haben, haben in der That auf diese Weise beide Angaben zu vereinigen gesucht. Ich kann ihnen aber darin nicht beistimmen; ich meine, man wird bei näherer Ueberlegung ein anderes Resultat gewinnen müssen. Es ist doch wahrscheinlich, daß, wenn Balthasar mit Herzog Ulrich zusammen 1470 die Reise machte, er auch mit diesem zusammen heimkehrte, und von Ulrich wissen wir ja, daß er erst im Anfange des Jahres 1471 wieder zu Hause war. Aber setzen wir selbst den Fall, daß Balthasar sich zeitig von jenem getrennt und früher, sagen wir gleich nach der Ankunft in Jerusalem die Rückreise angetreten habe, er hätte zum 27. September doch nicht schon wieder in Rostock sein können. Ulrich war am 8. August in Jaffa und, wie es scheint, nicht vor dem 20. in Jerusalem. Das ergäbe als verfügbare Zeit bis zum 27. September wenig mehr als 1 Monat. Rechnen wir aber selbst 11/2 Monate und stellen dann die Frage: war es möglich, daß Balthasar aus Palästina zurück bis nach Meklenburg die Reise in 11/2 Monaten machen konnte? Ich glaube das nicht. Im Jahre 1479 nahm schon die Fahrt von Venedig bis Jaffa mehr als 40 Tage in Anspruch, ohne daß man unterwegs besonderen Aufenthalt gemacht hätte; für die umgekehrte Tour dürfte kaum weniger Zeit anzusetzen sein, und rechnen wir dazu noch ungefähr 20-30 Tage für die Weiterreise von Venedig nach Meklenburg, so kommen wir zu einer Gesammtzeit von 60-70 Tagen, die Balthasar gebrauchen mußte, um die Heimath zu erreichen.


1) Hofmeister, Matrikel der Universität Rostock I, S. 167; Krabbe, Universität Rostock I, S. 150.
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Selbst also im günstigsten Falle wäre der Herzog für die Rector=wahl zu spät gekommen. Wir müssen demnach sagen: Latomus Angabe ist falsch; Balthasar ist 1470 nicht im heiligen Lande gewesen. 1 )

Das Resultat unserer Untersuchung aber fassen wir kurz dahin zusammen: Balthasar ist höchstens 2mal in Jerusalem gewesen.Bestimmt war er dort im Jahre 1479; zweifelhaft aber muß es bleiben, ob er auch 1492 seine Absicht, über Meer zu gehen, ausgeführt hat.

Nach 1492 hat Balthasar noch einmal eine größere Wallfahrt unternommen, nach San Jago de Compostella. Diese Reise fand 1498 statt; wir wissen von ihr aber kaum mehr als die Thatsache, daß sie stattgefunden hat. Am 27. April 1498 nämlich schrieb der Rath der Stadt Lübeck an den der Stadt Danzig[h]2): Wy hadden ock an heren Magnus, hertogen to Mekelenborgh etc. in affwesende siner gnaden broders heren Balthazars, de to sunte Jacobe to Compostelle is gereiset, nach juwem begere umme geleide for juwe rades sendebaden geschreven u. s. w. Das ist neben Marschalks kurzer Notiz die einzige Nachricht, die wir über diese Fahrt besitzen.

~~~~~~~~~~

1) Die Herausgeber des Reisebuchs der Familie Rieter bemerken in der Einleitung S. 2, Anm. 3: Nach Waldau, vermischte Beyträge zur Geschichte der Stadt Nürnberg IV, S. 269 hatten die Herzöge Magnus und Balthasar von Meklenburg dem Sebald Rieter II. auf der Pilgerreise von 1470 das Prädicat "ehrbar und fest" verliehen und " auf 300 floren manleyn werth, so in ihren landen heimgefallen, versprochen." Das ist ein Irrthum. Waldau spricht all der betreffenden Stelle nicht von der Pilgerfahrt 1470, sondern von dem Nürnberger Reichstage 1487; Magnus und Balthasar empfingen dort vom Kaiser ihre Regalien und machten bei dieser Gelegenheit ihrerseits die erwähnte Verleihung an Sebald und Peter Rieter.
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Anhang

Kritische Excurse.

I. Latomus.

Ich habe oben die Ansicht ausgesprochen, daß Latomus für die Nachrichten, die er über Balthasars Pilgerreise zum Jahre 1479 bringt, als Hauptquelle Marschalk Thurius benutzt hat. Ich lasse zur bessern Klarlegung des Sachverhalts die betreffenden Stellen neben einander folgen:

Marschalk. Latomus.
   Mutata itaque sententia, quum esset corpore praestantissimo, conjugem duxit, Margaretam, Erici, Sidinorum ducis filiam, Sophiae, conjugis fraternae germanam . . . Benignus certe, et pientissimus qui ordinis ecclesiastici viros usque amore summo prosequutus est, nunquam auferens, semper fere afferens. Loca sacra mirum in modum amavit. Id circo Solymas adiit, eques auratus rediens. Novium etiam Galloeciae, ubi divi Jacobi phanum et Romam religione insigni salutavit. Vota quibus se obligavit, dissolvit. Venationis studiosissimus fere, caeterum qui divinorum nihil praetermitteret.    . . .Als hat er so wol das Bischoffthum zu Hildesheim, als das zu Schwerin Gott und andern befohlen, und im folgenden Jahr ihm des Hertzogen von Pommern Erici 2. Tochter, seines Herrn Bruders Hertzog Magnussen Gemahlin Schwester, Frewlein Margaretam lassen zusagen und versprechen, Und am Mittwochen zu Wilsnak der andern dazu verschriebenen von Adel Ankunfft erwartet, ist nach Jerusalem und zu St. Jacob nach Compostel, wie auch gehn Rom gereiset, sonsten hat er auch große Lust zur Jagd gehabt und nebst seinem Bruder der Ausbreitung der Religion und des gedeihlichen Aufnehmens des Landes trewfleißig geruhet. Chytrae. Saxon. Henning. Clempzen p. 3.
(Annales Herulorum lib. VII. c. 3.)
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Die Quellenangabe bei Latomus: Chytrae. Saxon., Henning, Clempzen S. 3 ist irreführend. Chytraeus und Henning sind wohl für die Schilderung des Hildesheimer Streits, die unserer Stelle unmittelbar vorangeht, benutzt worden, und bei Clempzow mag unser Autor sich über die Ehe mit der pommerischen Prinzessin informirt haben; aber Hauptquelle für den von mir herausgehobenen Passus ist unzweifelhaft doch Marschalk. Die Abhängigkeit ist in die Augen springend. Allerdings sclavisch ist die Abhängigkeit nicht. Latomus hat sich eine Reihe Abweichungen, Aenderungen und Erweiterungen erlaubt, die nicht ohne gewisse Bedeutung sind. Es ist das einmal die Zeitangabe für Balthasars Verlobung "und im folgenden Jahr", und sodann der Zusatz "Und am Mittwochen zu Wilsnack der andern dazu verschriebenen von Adel Ankunfft erwarte". Der Charakter der Marschalkschen Darstellung ist dadurch nicht unwesentlich verändert worden. Latomus faßt den zeitlichen Zusammenhang enger, als er von Marschalk gedacht war. Uns aber giebt bie Uebereinstimmung mit der Vorlage sowohl, wie die Abweichung von ihr Gelegenheit, hier einen tiefern Blick in des Chronisten Arbeitsweise zu thun.

Vergegenwärtigen wir uns den Gang, den Latomus' Erzählung nimmt. Er hat kurz über die Ereignisse des Jahres 1478 berichtet und fährt fort "Umb dieselbige Zeit etwa ist Hertzog Balthasar, Bischoff zu Schwerin, willens worden, sich in den weltlichen Stand zu begebe"; er reserirt dann zurückgreifend, wie des Herzogs Versuch, Bischof von Hildesheim zu werden, mißglückt war, und nimmt die unterbrochene Erzählung wieder auf mit den Worten "Als hat er so wohl etc. .". Sein Unglück führte ihn hier auf Marschalk, und er ward durch seine Ouelle verleitet, an Balthasars Verzicht auch auf das Bisthum Schwerin sogleich die Ehe mit der pommerschen Prinzessin, die Fahrten nach Jerusalem, S. Jago de Compostella und Rom, endlich gar ein Stück ganz allgemeiner Charakteristik des Herzogs anzuschließen, genau, wie er es dort vorfand. Was seine Vorlage als Uebersicht der ganzen Regierungszeit Balthasars gab, placirt er auf solche Weise zu einem bestimmten Jahre seiner Chronik. Nachdem er Marschalk erschöpft hat, kommt er zu den weiteren Begebenheiten von 1479; er erzählt, daß in demselben Jahre (1479) am 3. Mai Heinrich, Sohn Magnus II., geboren wurde, u. s. w.

Man sieht, schon die Verwerthung Marschalks entspricht nicht der Kritik, die ein gewissenhafter Schriftsteller zu üben verpflichtet ist; fast schlimmer noch steht es mit den Zusätzen und Erweiterungen, die Latomus gemeint hat einfügen zu müssen. Es sind deren, wie ich schon oben erwähnte, vornehmlich zwei, und beide dienen der

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Tendenz, durch genauere Datirung die erzählten Ereignisse enger an einander zu knüpfen. Latomus erster Fehler, die Darstellung Marschalks geschlossen in das eine Jahr 1479 zu setzen, zog den zweiten nach sich, innerhalb dieses Zeitraums nun das lockere Material noch weiter chronologisch ordnen und abgliedern zu wollen. Es ist interessant zu sehen, wie er dabei zu Werke gegangen ist, und ich will die beiden Zusätze, einen nach dem andern, einer näheren Betrachtung und Prüfung unterziehen. 1. Latomus erzählt uns, daß Balthasar im folgenden Jahre (1479) sich des Herzogen von Pommern Tochter hat lassen zusagen und versprechen. Die Angabe ist falsch; wir können ihm nachweisen, daß Balthasar erst 1484 sich verlobte. 1 ) Sein Irrthum hier ist direct die Folge jener unglücklichen Anschauung, daß der größere Theil dessen, was Marschalk textlich an einander reihte, auch zeitlich innig zusammen gehöre. Marschalk schloß die Erzählung von des Herzogs Verlobung unmittelbar an dessen Verzicht auf das Bisthum Schwerin (1478), und so, wird Latomus argumentirt haben, mag sie auch nicht viel später stattgefunden haben, vielleicht im "folgenden Jahre". 2. Nicht besser steht es mit dem zweiten Zusatze "Und am Mittwochen etc. " Zeit und Ort, wie er sie hier angiebt, stimmen merkwürdig überein mit Zeit und Ort, wie Balthasar sie dem Moritz Glineke in dem bekannten Einladungsschreiben aus dem Jahre 1492 setzt. Latomus kannte ohne Zweifel diesen Brief und benutzte ihn; er schob, was ihm davon brauchbar schien, in Marschalks Erzählung ein, und machte diese dadurch um einen chronologischen Wegweiser reicher. Die Liederlichkeit seiner Arbeit tritt da vollends zu Tage. Er las von einer Pilgerreise des Herzogs hier und von einer Pilgerreise des Herzogs dort; Grund genug für ihn, beide mit einander zu vermengen und die Angaben der einen Stelle für die andere zu verwerthen. Anstatt nun aber, wie es natürlich gewesen wäre, das bestimmte Datum des Briefs, 1492, festzuhalten und Marschalks Angabe darnach auch auf dieses Jahr zu beziehen, machte er es umgekehrt; er ergänzte Marschalk aus dem Briefe und ließ diese Ergänzung der Erzählung Marschalks in das Jahr 1479 seiner Chronologie folgen.

II. Chemnitz.

Schröder in seinem Papistischen Meklenburg S. 2262 will uns eine Charakteristik Balthasars geben. Er greift dafür auf Chemnitz zurück und will statt einer eigenen Darstellung lieber einen Auszug aus dieses Autors Genealogia Regum, Dominorum et Ducum


1) Jahrbuch des Vereins für meklenburgische Geschichte L (1885), S. 200.
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Megapolensium sprechen lassen. Anführungszeichen verrathen, daß dieser Auszug wortgetreu sein soll. Vergleichen wir aber seinen Text mit dem des Chemnitz, wie er bei Westphalen Monumenta II 1617 ff. gedruckt steht, so sehen wir, daß beide in einem wichtigen Punkte von einander abweichen:

Schröder. Westphalen.
   Er wird A. C. 1442 geboren. A. C. 1469 (1467) wird er zu Rostock, woselbst er studiret in RectoremAcademiae,A.C. 1470 zu Coadjutorem des Stiffts Schwerin erwehlet, ziehet eodem anno nach dem gelobten Lande, und als er A. C. 1471 wieder zu Hause kömt, wird er von dem Hildesheimischen Thum=Probst . . . zum Bischoff vociret . . . .    Er wird A. C. 1442 gebohren, A. C. 1464 zu Rostock in Rectorem Academiae, A. C. 1470 zum Coadjutoren des Stiffts Schwerin Und A. C.1471 zum Bischoff zu Hildesheim erwehlet . . . .

Nach Schröder könnte man Chemnitz als Zeuge dafür anrufen, daß Balthasar 1470 im heiligen Lande war, nach Westphalen nicht. Welcher der beiden Texte ist der authentische?

Schröders Text ist der erweiterte, und man könnte versucht =sein, zu schließen, daß der einfache Text Westphalens auch der unverfälschte sei, den Schröder in seiner Wiedergabe durch Zusätze und Erweiterungen entstellt habe. Aber so leicht löst sich die Frage nicht. Stellen wir zunächst uns einmal das Verhältniß der beiden Editoren zu einander klar. Der 2. Band von Westphalen erschien 1740, Schröders Werk 1741; der letztere wird demnach ersteren kaum schon haben benutzen können, 1 ) und wir werden als gewiß ansehen müssen, daß beide unabhängig von einander gearbeitet haben. Da aber gäbe es der Möglichkeiten, ihre Differenz zu erklären, folgende: 1. beide haben sich Abweichungen von ihrer, der authentischen, Vorlage zu Schulden kommen lassen; 2. Westphalen giebt den Wortlaut des Originals treuer wieder als Schröder, und letzterer hat sich willkürliche Interpolationen erlaubt; 3. Schröder hat den besseren Text, und Westphalen hat ihn willkürlich verstümmelt; 4. beiden lagen schon Texte verschiedener Fassung vor, und die Abweichungen des einen vom andern erklären sich als die Abweichungen ihrer Vorlagen. Im letzteren Falle stände dann immer noch die Frage zur Entscheidung, welcher der zwei Texte als der echte, authentische an=


1) Erst in dem I. Anhange zu seinem Papistischen Meklenburg bringt Schröder eine Nachlese aus Westphalens Monumente, Bd. II.
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zusehen sei. Um hierin volle Klarheit zu schaffen, schien es nothwendig, die vorhandenen Handschriften der Chemnitzschen Genealogie einer eingehen deren Untersuchung zu unterwerfen; ich beschränkte mich aber auf die Schweriner Codices, da aus diesen allein schon ein zufriedenstellendes Resultat sich gewinnen ließ. 1 )

Mir standen hierzu zur Verfügung ein Originalconcept des Verfassers selbst, das dem Großherzoglichen Archive zu Schwerin angehört, und 11 Copien der Genealogie, von denen 9 das Archiv, 2 die Regierungsbibliothek zu Schwerin besitzen. Mehrere dieser Copien mögen noch dem Ende des 17. Jahrhunderts zuzuschreiben sein; andere stammen nachweisbar aus dem 18. Jahrhundert.

I. Das Originalconcept Chemnitzens (A.) befindet sich mit einer Anzahl anderer Stücke zusammengebunden in einem Bande in Folio. Es beginnt dort auf Blatt 5a. und umfaßt 63 Blätter. Ihm vorauf geht auf Blatt 1 eine alte Copie von Titel und Vorrede der Genealogie, Blatt 2a. eine kurze Notiz über Chemnitzens Leben und Werke, Blatt 2b. eine zweite Copie der Vorrede, die aber von anderer Hand geschrieben ist als die Copie auf Blatt 1; es folgen zwei leere Blätter (Bl. 3 und 4.) und zwischen Blatt 4 und 5 sind zwei Blätter aus Rehtmeyer's Braunschweigischer Kirchengeschichte Band III eingeklebt, die Nachrichten über Chemnitz enthalten. Von größerem Interesse für uns ist unter diesen Stücken nur die Copie von Titel und Vorrede auf Bl. 1; unsere Originalhandschrift selber ist uns nämlich verstümmelt überkommen und gerade der Titel und ein Theil der Vorrede fehlen ihr. Ich setze darum wenigstens den .Titel hierher, wie ich ihn auf Blatt 1 verzeichnet finde: Genealogia ║ Ducum Megapolensium ║ Ejusq. ║ Brevis Explicatio ║ Ut Et ║ Affinitates Et ║ Cognationes ║ Eorundem ║ Das ist ║ Stambaum der Hertzogen und Fürstlichen ║ Persohnen des Uhralten Fürstlichen ║ Hauses zu Mecklenburg neben ║ deßen Kurtze Erklerung und ║ Anziehung, was sie verrichtet ║ oder sich bei ihren Lebzeiten ║ zugetragen habe, ║ wie auch ║ Kurtze Nachrichtung, an was ║ vor Kayserl. Königl. Fürstl. und ║ Gräfliche Persohnen unterschiedliche ║ Der Fürstl. Meckl. Freulein ║ außgesteuret, was vor Herren ║ von Ihnen entsproßen, auch ║ wie sie hinwiederumb ║ mit andern befreundet und ║ befreiet sein ║ Durch ║ Johan Friedrich von Chemnitzen ║ vorhergedachter I. F. G. Ver ║ ordneten Archivarium und ║ Secretarium verfertiget und ║ zusammen getragen. Unserer Handschrift folgt Blatt 68-79 ein Appendix Genealogiae Sive Affinitates Et Cognationes


1) Andere Codices befinden sich, soweit ich sehe, in Güstrow (Bibliothek der Domschule), Rostock (Landesbibliothek).
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Ducum Megapolensium, ebenfalls von Chemnitz verfaßt und von seiner Hand geschrieben, Blatt 80-84 ein Theil desselben Appendix in Copie und von der gleichen Hand, die Blatt 1 geschrieben hat, Blatt 85-89 eine Genealogia und Stambaum der Graffen zu Schwerin, von Chemnitzens Hand, und zum Schluß noch eine Abschrift unserer Genealogia Ducum Megapolensium.

Was unser Originalconcept nun betrifft, so ermangelt es, wie schon gesagt, des Titels und der ersten Hälfte der Vorrede. Das erhaltene Bruchstück der Vorrede auf Blatt 5a. beginnt mit "maur tappen" und schließt mit " günstig zu verbleiben" ; an zwei Stellen ist es corrigirt, und am Fuße steht die Bemerkung: "Hiernegst soll die genealogia in Kupffer gestochen gesetzet werden" . Blatt 5b beginnt mit einer Ueberschrift, die in ihrer ersten unverkürzten Fassung lautete: Genealogin ║ Ducum Megapolensium ║ Brevis Explicatio ║ Das ist ║ Kurtze Erklerung Des Fürstlichen ║ Meckelnburgischen Stambaums, neben anziehung ║ was die Fürstliche Persohnen verrichtet, ║ oder bei ihren Lebzeiten sich zugetragen; durch Streichung des Schlußsatzes und Einschiebung von ejusq. wurde daraus dann später: Genealogia ║ Ducum Megapolensium ║ ejusq. ║ Brevis Explicatio. Ich will im Gegensatz zu dem oben nach der Copie mitgetheilten Haupttitel diese Ueberschrift als Nebentitel bezeichnen.

Hinter der Ueberschrift beginnt zugleich der Text: " Authirius I. etc." Aber auch dieser Text ist nicht unverändert geblieben: an einer ganzen Reihe von Stellen ist er später verbessert und ergänzt worden. Blatt 13b.-14a. ist eine größere Partie, die die Schicksale Rurichs, Siwars und Truwars, sowie das ihrer nächsten Nachkommen in Rußland ausführlicher behandelte, gestrichen und statt dessen nur die kurze Notiz gesetzt: "Rurich, Siwar und Truwar, Godlaibi Söhne, der Wenden und Obotriter Fürsten werden von den Russischen Stenden in Rußland zu Regenten deßelben Landes beruffen, und bekommt Herr Rurich nach Versterben seiner beiden Brüder die Regierung über gantz Rußland allein" . Eine noch weiter greifende Veränderung erlitt der Schluß unserer Genealogie: die Partie von Christian Ludwig I. an bis zum Ende ist nicht nur gestrichen, sondern gar vollends neu bearbeitet worden. Kleinere Veränderungen endlich findet man fast auf jeder Seite. Alle diese Verbesserungen aber, von den ersten zwei in der Vorrede an bis zu der Umarbeitung des Schlusses, sind, so viel ich sehen kann, noch von Chemnitzens Hand, mit Ausnahme vielleicht einer einzigen auf Blatt 5b. "und muß des Parmenionis Sohn gefangen nehmen , die mir von anderer Hand später eingeschrieben zu sein scheint.

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Von Interesse ist es, aus diesen Textveränderungen die Zeit zu ersehen, in der Chemnitz an seinem Werke gearbeitet hat. Die erste Fassung des mir vorliegenden Conceptes scheint 1648 beendet zu sein. Wir finden nämlich in diesem frühesten Texte zu Adolph Friedrich I. am Schlusse der Darstellung seines Lebens die später gestrichene Notiz: "Und leben I. F. G. biß auff heutigen Tag im 38. Jahr ihrer Regierung und im 60. ihres Alters in ziemlicher guter Gesundheit, Friede und Ruhe" . Da Adolph Friedrich nun 1588 geboren ist, führt einfache Rechnung auf das von uns genannte Jahr. Zudem giebt uns diese erste Fassung nirgends ein späteres Datum als 1648; sie führt die meklenburgische Regentenreihe bis Louisa, Tochter Johann Albrechts II., und bringt uns noch deren Tod, Januar 1648; sie erwähnt noch zu Carl II., Adolph Friedrichs I. Sohn, den Tag Matthiae (24. Februar) 1648 als den Tag, an dem er sich mit stattlicher Begleitung zu der schwedischen Armee begeben habe. So scheint der Text geblieben zu sein, bis ihn Chemnitz nach einer Reihe von Jahren einer erneuten Durchsicht unterzog; er corrigirte, wo er meinte, sich geirrt zu haben, ergänzte, wo er Lücken fand, und führte die Darstellung weiter über 1648 hinaus. Ich glaube annehmen zu dürfen, daß diese zweite Redaction bis 1654 ging. Als letztes Datum, das sie giebt, mag man den Regierungsantritt Gustav Adolphs, 2. Mai 1654, setzen; Gustav Adolphs Vermählung mit Magdalene Sybille, December 1654, dagegen ist noch nicht mitgetheilt. Zu Adolph Friedrich I. ist die oben citirte Schlußbemerkung umgeändert in "I. F. G. leben annoch durch Gottes Gnade" ; von seinen Kindern sind neu aufgenommen und an entsprechender Stelle eingereiht: Adolph Ernst (geb. 1650, gest. 1651), Philipp Ludwig (geb. 1652, "lebet noch" ), Heinrich Wilhelm (geb. 1653, gest. 15. Februar 1654). Bemerkenswerth erscheint mir namentlich, daß Philipp Ludwig, der den 20. October 1655 starb, noch als lebend angeführt ist. Den Text schließt nach wie vor Louise, Tochter Johann Albrecht II. Aeußerlich erkennbar sind die Zusätze dieser zweiten Redaction an der blasseren Tinte. Eine zweite Revision, die Chemnitz dann folgen ließ, führte den Text, immer innerhalb des alten Rahmens "Anthyrius - Louisa" , bis 8. Juli 1675, Tod Johann Georgs, Sohnes Adolph Friedrichs I. Nachgetragen sind Tod (1658) und Begräbniß (1659) Adolph Friedrichs, der Tod seiner zweiten Gemahlin Maria Katharina (1665) und deren Ueberführung in das neue Begräbniß in der Schloßkapelle (1671); das "lebet annoch" bei Carl II. und Anna Marie, Kindern Adolph Friedrichs, ist gestrichen, und dafür sind die betreffenden Todesjahre (1670 resp. 1669) gesetzt u. s. w. Dagegen hat der Autor vergessen,

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den Tod Philipp Ludwigs (1655) nachzutragen; das "lebet noch" ist ungestrichen dort stehen geblieben. Auch der Abschnitt über Gustav Adolph hat keinerlei Ergänzung erfahren. Neu eingefügt wurde Adolph Friedrich II. (geb. 1 658). Mit einer dritten Revision schloß Chemnitz endlich im Wesentlichen sein Werk ab; er strich die ganze Schlußpartie von Christian Ludwig I. an bis Louisa mit allen ihren Correcturen und bearbeitete sie vollständig neu auf drei Blättern (Blatt 63-65). Diese Bearbeitung geht über den alten Rahmen " Anthyrius - Louisa" hinaus; sie behält die frühere Folge bei, fügt dazu aber noch Friedrich Wilhelm und Karl Leopold, Söhne Herzog Friedrichs, und eine ganze Reihe von Kindern Gustav Adolphs. Sie endet mit Augusta, Gustav Adolphs dritter Tochter, geb. 1674, den 26. December. Für den Text selber blieb die alte Redaction die Grundlage; aber Chemnitz erweiterte sie überall, trug vergessene Daten nach, fügte neue hinzu und führte die Darstellung bis 1681 (Christian Ludwig: "lebet annoch in Franckreich." ). Bemerkenswerth ist diese Redaction durch eine Reihe von Lücken, namentlich von Jahreszahlen und Namen, die der Verfasser bei seiner Arbeit zunächst offen ließ und deren Ausfüllung er sich anscheinend vorbehalten wollte. Nachträglich sind dann in der That von ihm die entsprechenden Namen und Daten eingefügt worden; zugleich unterzog er den Text einer letzten Durchsicht. Das Datum 1681 ward jetzt umgeändert in 1683, und damit haben wir den Zeitpunkt gewonnen, an dem Chemnitz sein Werk definitiv abschloß. Zweifelhaft ist mir, welcher Redaction die Streichung der größeren Partie über Rurich und seiner Nachkommen Herrschaft in Rußland zuzuschreiben sei; ich möchte annehmen, daß sie schon der zweiten angehöre.

Den Schluß unserer Genealogie bildet ein Nachwort, endigend mit einem Soli Deo Gloria; dies Nachwort stand schon in der ersten Redaction und ist später beibehalten und nur unwesentlich geändert worden.

Zu erwähnen bleibt mir noch, daß in unser Manuscript zwei Blätter (Blatt 60, 61) eingeheftet sind, die nicht dazu gehören. Sie enthalten den Text eines Theils der Genealogie (Christoph - Adolph Friedrich I.), sind gleichfalls von Chemnitzens Hand geschrieben und vielfach von ihm durchcorrigirt. Vergleicht man ihren Text mit dem entsprechenden unseres Concepts, so findet man, daß die Verbesserungen jenes schon in der ersten Redaction des uns vorliegenden Conceptes mit in den laufenden Text übernommen sind; wir haben es also hier höchst wahrscheinlich mit dem Bruchstücke einer Redaction zu thun, die noch älter ist, als das Concept, das wir besitzen. Im Folgenden ziehe ich diese Bearbeitung nicht mehr in Rücksicht; unter

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erster, zweiter, dritter und vierter Redaction will ich weiterhin immer nur die Redactionen unseres Conceptes verstanden wissen. -

Ich gehe nunmehr einen Schritt weiter und komme speciell zu der Frage: Welchen Wortlaut hat in unserm Concepte die Darstellung des Lebens und der Thaten des Herzogs Balthasar, und wie stellt sich dieser Wortlaut zu der Wiedergabe, die uns Westphalen auf der einen, Schröder auf der andern Seite überliefert haben. Da ergiebt sich denn ein überraschendes Resultat. Chemnitz hat auch hier die erste Fassung nicht unverändert gelassen; er hat auch hier später gestrichen, Ergänzungen angebracht und gebessert. Aber was für uns vornehmlich von Bedeutung ist, gerade diejenige Partie, in der, wie wir oben gesehen haben, Schröder und Westphalen so wesentlich von einander differiren, hat von der ersten zur späteren Redaction die radikalste Umwandlung erfahren. Wahrscheinlich, wie ich weiter unten nachweisen werde, fand diese Aenderung schon in der ersten Revision statt, die Chemnitz um 1654 vornahm. Zur klareren Uebersicht lasse ich beide Fassungen neben einander hier folgen:

I. II.
   Balthasar 2. Henrici 10.Sohn, Hertzog zu Meckelnburg . . . . .Er wird A. C. 1442 gebohren, ziehet A. C. 1470 nach dem gelobten Lande, wird A. C. 1471, als er wieder zu Hauß gekommen, von dem Thumprobst zu Hildesheim zum Bischoffthumb vociret, weil aber theils Capitulares Henningen vom Hause gegen ihn zum Bischoff erwehlen, entstehet Krieg daraus, welcher ins 3.Jahr gewehret. Aber A. C. 1474 stehet Hertzog Balthasar von dem Stifft Hildesheim ab, ziehet in Meckelnburg, und nimpt an den Stifft Schwerin, so ihm angetragen worden.    Balthasar 2. Henrici 10. fünfter Sohn, Hertzog zu Meckelnburg . . . . .Er wird A. C. 1442 gebohren, A. C. 1469 zu Rostock, worselbst hin er vom Herrn Vater, umb seine studia vortzusetzen gesand wahr, in Rectorem Academie, A. C. 1470 zum Coadjutorem des Stiffts Schwerin und A. C. 1471 zum Bischoff zu Hildesheim eligirt, weil aber theils Capitulares Henningen vom Hause gegen ihn zum Bischoff erwehlen, entstehet Krieg daraus, welcher ins 3.Jahr gewehret. Aber A. C. 1474 stehet Hertzog Balthasar von dem Stifft Hildesheim ab, und ziehet wieder in Meckelnburg.

Man sieht, daß Westphalen bis auf den Druckfehler 1464 statt 1469 und die Auslassung von "worselbsthin - wahr" den Text von II. nahezu wörtlich genau wiedergiebt. Schröder dagegen hat einen Text, der aus Stücken von I. und II. combinirt ist. Ich will hier noch unentschieden lassen, ob Schröder schon unsere Hand=

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schrift gesehen und daraus sich seinen Text selber zusammen gebaut habe; erst eine genauere Betrachtung der Copien der Chemnitz'schen Genealogie wird uns der Lösung dieser Frage näher bringen. Soviel aber kann man wohl jetzt bereits sagen, daß der von Chemnitz schließlich gebilligte und endgültig festgestellte Wortlaut eine Pilgerfahrt Balthasar's für das Jahr 1470 verwirft, und daß man sich mit Schröder nicht auf ihn berufen darf, um eine solche zu beweisen.

II. Die 11 Copien unserer Genealogie glaubte ich der bessern Uebersicht halber nach der größern oder geringem Uebereinstimmung, die sie unter einander haben, in 6 Gruppen theilen zu können.

1. Gruppe: 4 Codices (a., b., c. und d.); davon befinden sich a. und b., in 2º ungebunden, im Großherzoglichen Archive, c., in 2º gebunden, in der Regierungsbibliothek, d., in 2º mit einer Abschrift von Klein's Fortsetzung der Chemnitz'schen Genealogie zusammengebunden, in einem Bande des Archivs. b. stammt aus dem Nachlaß des Dr. Segnitz und wurde 1789 dem Archive überwiesen; c. ist eine Copie, die der Assessor Dr. juris Hermann Albrecht Schuckmann, 1 ) ein Sohn des Vice=Kanzleidirectors Heinrich Schuckmann, 1722 im Auftrage des Herzogs Christian Ludwigs II. und für diesen hatte anfertigen lassen. Textlich sieht a. wieder näher zu b., c. näher zu d. Der Titel bei a. sieht am Kopfe des 1. Textblattes und lautet: Genealogia ║ Ducum Megapolensium ejusq. brevis ║ Explicatio dass ist ║ Fürstlicher Mecklenburgischer Stambaum ║ undt dessen kurtze erklerung. b. theilt den Titel und bringt auf einem Vorblatte: Genealogia Meclenbur ║ gica, und auf dem ersten Textblatte oberhalb des Textes: Fürstlicher Mecklenburgischer Stam ║ baum und dessen Kurtze Erklärung. Beide schließen sich also in ihrem Wortlaute mehr oder weniger an den Nebentitel unseres Originals an. c. und d. haben Doppeltitel, einen Haupt= und einen Nebentitel. Der Haupttitel sieht bei beiden auf einem Vorblatte und lautet bei d. wörtlich genau so wie bei c.; nur die Schreibung und die Eintheilung ist eine abweichende. Ich gebe ihn im Folgenden wieder, wie ich ihn bei c. finde: Genealogia ║ Seren. Ducum Mecklenburgensium ║ Cum Compendiosa Explicatione Historica ║ Stambaum und historische Beschreibung Von Uhrsprung und Ankunft ║ Der ║ Durchlauchtigsten Hertzoge zu Mecklenburg ║ Vom Könige Anthyrio biß auff den Weyl. ║ Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Hertzog ║ Adolphum Fridericum I. zu Mecklenb. ║ Verfertiget von ║ Johann Friederich Chemnitz ║ Vormahligen Fürst. Mecklenb.


1) Man vergleiche über ihn I. v. Schuckmann, Nachrichten über die Familie von Schuckmann (Berlin 1888), S. 16.
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Archivario ║ und nachmahligen Protonotario bey dem Fürst. ║ Mecklenb. Land= und Hoffgerichte. Er ist also wesentlich verschieden von dem Haupttitel unseres Originals, den ich oben nach der uns erhaltenen Copie wiedergeben konnte, und ich habe den Verdacht, daß er gar nicht von Chemnitz selber herstammt, sondern von einem späteren Bearbeiter (Schuckmann?) redigirt ist. Der Nebentitel lautet bei c. und d. wie der von a. und steht bei beiden am Kopfe des ersten Textblattes. Die Vorrede des Originals, die wir in ihrer vollständigen Gestalt ja auch nur aus einer Copie kennen, fehlt bei allen 4 Handschriften; anstatt dessen bringt c. eine Widmung an den Herzog Christian Ludwig II. und eine umfangreiche Einleitung, die den Werth des Chemnitz'schen Werkes kritisch zu würdigen sucht, unterzeichnet "II. A. Schuckmann" und datirt "Bützau d. 24. April 1722" . Diese Unterschrift nebst dem Haupttitel und der Widmung scheinen übrigens von Schuckmann eigenhändig geschrieben zu sein, während sich in der Schrift des übrigen Theils offenkundig die Hand eines Kanzleibeamten verräth. Die drei andern Codices a., b., d. beginnen nach dem Titel sogleich mit dem eigentlichen Texte: "Anthyrius etc." Was nun den Text selber betrifft, so gehen alle vier Copien a. - d. auf die Redaction von 1654 zurück; sie reproduciren Chemnitzens Genealogie in dem Umfange und der Gestalt, die Sie um jene Zeit gewonnen hatte. Ganz genau allerdings ist die Wiedergabe nicht; Flüchtigkeiten, Auslassungen und Versehen anderer Art kommen vielfach vor; bald folgen a. und b., bald c. und d. treuer dem Originale. Die zahlreichen Veränderungen und Ergänzungen sind fast durchweg aus dem Concepte mit übernommen; nur für die Geschichte Rurichs und seiner Nachkommen ist an der älteren, ausführlichen Redaction gegenüber der Verkürzung festgehalten worden. Einige der Umstellungen in der Folge der fürstlichen Personen, die Chemnitz bei der Neuredaction seines Werkes durch an den Rand geschriebene Ziffern markirte, sind in unseren Copien thatsächlich ausgeführt; andere dagegen, wie auf Blatt 25 a, 28 b ff., 49 b ff., sind von unseren Handschriften gleichmäßig nicht berücksichtigt. Eine auf Blatt 12 b - 13 a annotirte Umstellung ist bei c. und d. ausgeführt, bei a. und b. nicht. Beachtenswerth ist andererseits, daß unsere Copien eine Reihe gemeinsamer Eigenthümlichkeiten haben, die sie doch auch wieder in einen gewissen Gegensatz zu dein Originale stellen. So fehlen bei ihnen durchweg die wunderlichen Verdeutschungen lateinischer Namensformen, als da sind: Trotzmund zu Trasimundus, Weißmeyer zu Wißmarus u. a., wie Chemnitz sie hat, und auch die bei Chemnitz immer wiederkehrende Bezeichnung "Fräulein" vor den Namen der meklenburgischen Herzoginnen ist gleichmäßig ausgelassen. Hier und

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da hat ferner der Text unserer vier Handschriften einen Wortlaut, der ihnen allen gemeinsam ist und von dem des Originalconceptes, wenn auch unwesentlich, differirt; dies ist namentich der Fall in den späteren Partieen. Endlich sind bei allen 4 Codices dem überlieferten Texte Ergänzungen eingefügt, und diese Ergänzungen, an Zahl beschränkt, stimmen bei allen überein, weichen aber in ihrer Fassung ganz wesentlich ab von ähnlichen, die Chemnitz dann selber später in seinem Concepte eintrug. Es sind das durchweg Notizen, die die Geschichte des fürstlichen Hauses über die Grenze des Jahres 1654 hinausführen. Zunächst ist der Tod Adolph Friedrichs I., 27. Februar 1658, mitgetheilt, und hier ergiebt sich zugleich eine günstige Gelegenheit, die es uns erlaubt, unsern Copisten ein wenig in die Arbeit zu sehen. Chemnitz bot ihnen, wie wir sahen, dieser Stelle die Lesart der zweiten Redaction "leben I. F. G. annoch durch Gottes Gnade." Den Schreibern von a. und b. passirt nun das Malheur, daß sie den Tod des Herzogs melden, zur selben Zeit aber jene Notiz dem Chemnitz entnehmen und sie unmittelbar der Todesnachricht anschließen; c. und d. haben diesen Fehler wieder corrigirt. Sodann ist in allen nachgetragen der Tod der Eleonore Marie, dritten Gemahlin Johann Albrechts II. (15. September 1657), der Tod Philipp Ludwigs (1655), die Vermählung Gustav Adolphs mit Magdalene Sybille (December 1654), und die Geburt seiner zwei ersten Kinder, Johanns (1655) und Eleonorens (1657). Ganz am Ende, hinter dem Schlußworte, bringen a. und b. dann noch ein "N. B. Vorgesetzter Printz Johannes ist gestorben 1 ) A. C. 1659. Maria gebohren A. C. 1659 d. 19. July. Magdalena gebohren A. C. 1660 d. 25. July, Sophia gebohren A. C. 1662 d. 21. Juny." Auch c. und d. haben dieses N. B.; es ist aber bei ihnen schon an der Stelle des Textes, zu der es seinem Inhalte nach gehört, also am Schlusse des Lebens Gustav Adolphs, eingeschoben. Damit schließe ich diese vergleichende Uebersicht. Das daraus gewonnene Gesammtresultat stellt sich, wie folgt, dar: auf der einen Seite genügende Uebereinstimmung unserer Codices mit dem Originaltexte, soweit er nach der Revision von 1654 feststand; auf der andern Seite ihnen allen gemeinsame Abweichungen von diesem Originaltexte. Der Text von a. und b. ist unzweifelhaft älter als der von c. und d. In ihm schon ist das Original freier verarbeitet, und c. und d. haben diesen überarbeiteten Text im Ganzen und Großen übernommen, nur hier und da ihn verbessert. b. ist wenig mehr als ein Abklatsch von a., und d. ist im engsten Anschluß an c. entstanden. Damit


1) Codex a. hat " gebohren" .
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steht im Einklange, daß d. nachweisbar auch zeitlich c. sehr nahe zu setzen ist. Die Klein'sche Fortsetzung, die sich mit d. in demselben Bande befindet und von derselben Hand geschrieben ist, schließt nämlich mit dem Jahre 1721; das Schlußwort des Verfassers trägt das Datum "Gremlien d. 29. August 1721." Zwei Zusätze führen bis Juli 1723, und um diese Zeit mag denn auch wohl der ganze Band geschrieben sein. Die Hand, von der d. geschrieben ist, zeigt überdem eine auffallende Aehnlichkeit mit derjenigen, die c. schrieb. Die uns interessirende Partie aus Balthasars Leben lautet in allen vier Codices gleich; sie stimmt genau überein mit dem Wortlaute bei Westphalen, bringt nur statt der falschen Jahreszahl 1464 die richtige 1469.

2. Gruppe: 1 Codex (e.) in 2 º mit dem Originalconcepte der Genealogie zusammengebunden in einem Bande des Großherzoglichen Archives. Der Haupttitel fehlt. Ein vorgebundenes Blatt trägt von des Archivar I. Schultz Hand die Aufschrift: Succincta ║ historia genealogica ║ Domus Meclenburgicae ║ Joh. Fried. Chemnitii; aber sie kommt für die Textkritik nicht in Betracht, da sie offenbar nur den fehlenden Titel vertreten will. Die Vorrede ist vollständig wiedergegeben. Im Uebrigen ist der Text eine recht genaue Wiedergabe der letzten Redaction des Chemnitz'schen Textes. Kleinere Versehen kommen allerdings vor (z. B. bei Johann XI.); eine auf Blatt 50 b. des Conceptes markirte Umstellung ist nicht ausgeführt worden. Die betreffende Stelle zu Herzog Balthasar. lautet hier, wie ich sie oben nach dem Originale (II.) wiedergegeben habe.

3. Gruppe: 1 Codex (f) in 4 º gebunden, stammt aus dem Rudloff'schen Nachlasse und befindet sich zur Zeit im Großherzoglichen Archive. Der Titel, auf besonderem Vorblatte, lautet: Genealogia ║ Ducum Megapolensium ejusque ║ brevis explicatio ║ das ist ║ fürstlicher Mecklenburgischer ║ Stambaum und dessen kurtze ║ Erklärung, also wie der Nebentitel unseres Conceptes und wie bei a. Die Vorrede fehlt wie bei a. - d.; weggefallen aber ist hier auch noch das Schlußwort. Der Text selbst scheidet sich redactionell in zwei ungleiche Hälften. Die erste größere, bis Adolph Friedrich I., folgt im Wesentlichen dem Wortlaute, wie ihn die Handschriften a. und b. haben; doch finden sich mancherlei kleine Abweichungen, und Flüchtigkeiten und den Sinn störende Auslassungen sind nicht gerade, selten. An zwei Stellen zeigen sich größere Lücken (= Westphalen II. 1686, Zeile 28 - 1688, Zeile 2 und 1711, Zeile 25 - 1712, Zeile 48). Die zweite Hälfte, von Adolph Friedrich I. an, giebt einen mehrfach erweiterten Text. Zu Grunde liegt auch hier der Text von a. und b.; aber an einigen Stellen hat der Abschreiber selbstständig ergänzt und die Erzählung

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fortgesetzt. Solcher Zusätze zähle ich vier: 1. Zu Adolph Friedrich I. ist noch die Geburt seines nachgeborenen Sohnes Adolph Friedr. II. (19. Aug. 1658) und der Tod seiner zweiten Gemahlin Maria Katharina (1665) erwähnt. 2. Die biographischen Notizen über Christian Ludwig I. sind über das Jahr 1658 hinaus weiter geführt bis zum Jahre 1689. Der Bearbeiter schließt mit der Bemerkung, daß I. F. G. nach Holland gereist, "woselbst dieselbe sich noch itzo im Haag aufhalten". 3. Der Tod Herzog Friedrichs 1688 wird angemeldet. 4. Zu Gustav Adolph finden wir zwei Ergänzungen. Es wird der Tod seines Sohnes Johann mit den Worten erwähnt: "stirbt Anno 1659, wird zu Güstrau begraben", und desgleichen der Tod seiner Tochter Eleonore: "stirbt den 24. Februar, An. 1672, Mittags umb 11 Uhr, wird begraben in der Thumb=Kirche zu Güstrau". Ueberall sonst geht Codex f. nicht weiter als a. und b. und wo dort steht "lebet annoch", steht es auch hier. Unser Bearbeiter ist also wenig systematisch zu Werke gegangen; er hat nicht durchweg gleichmäßig ergänzt. Auf das Original scheint er überhaupt nicht zurückgegangen zu sein.

4. Gruppe: 2 Codices, der eine (g.) in 4º gebunden, der andere (h.) in 2º ungebunden, beide im Großherzoglichen Archive. h. ist nicht gleichmäßig von derselben Hand geschrieben. Die erste Hand wird im letzten Drittel des Textes von einer zweiten abgelöst und kurz vor dem Schlusse setzt gar noch eine dritte ein. Beide Codices stimmen im Wortlaute nahezu überein; der ältere von ihnen scheint mir aber h. zu sein. Der Titel steht bei g. auf besonderem Vorblatte, bei h. am Kopfe des Textblattes oberhalb des Textes; ich gebe ihn im folgenden wieder, wie h. ihn hat: Genealogia ║ Ducum Megapolensium ║ ejusq. brevisExplicatio, aus de= ║ nen, in Mecklenburgischen Archivis be= ║ findlichen Annalibus, Verträgen, aus ║ gegebenen Privilegiis, Königl., Chur= ║ und Fürstl. Heyraths=Beredungen, Lehn= ║ Brieffen, Donationibus und andern ║ glaubwürdigen Nachrichtungen, Schrifft= ║ lich zusammen getragen, auff gnädig ║ sten Befehl der Herren Hertzogen 1 ) ║ von Mecklenburg ║ Durch Johann Friedrich von Chemnitz ║ I. I. Durchl. Durchl. Protonotarium. Also wiederum ein Titel, der, bis auf den Anfang, von den bekannten, uns an anderer Stelle überlieferten gänzlich abweicht; eine sichere Erklärung für diese Differenz bin ich leider auch hier nicht im Stande zu geben. Verhält es sich mit ihm, wie mit dem Titel von c. (d.)? Vorrede und Schlußwort fehlen bei g. wie bei h. Beide beginnen, wie die übrigen, mit Anthyrius, Schließen aber mit Gustav Adolph,


1) Codex g. "Hertzogin."
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der hier mit Louisa den Platz gewechselt hat. Bis Adolph Friedrich I. ist der Text wesentlich übereinstimmend mit dem von a. und b; doch zeigt er schon hier eine Reihe kleiner Abweichungen, die ihm ganz allein eigenthümlich sind und ihn von den bisher besprochenen Copien und dem Originalconcepte in gleicher Weise scheiden. 1 ) Zu Adolph Friedrich bringt er dann mehrere selbstständige Erweiterungen: die Geburt Adolph Friedrichs II. posthumi und die Ueberführung der Leiche Adolph Friedrichs I. nach Doberan 1692. Von Christian Ludwig I. an haben wir gar eine ganz neue Fassung, die mit den uns bis jetzt bekannten Texten nahezu nichts mehr gemein hat. Nur die Folge der fürstlichen Personen ist im wesentlichen die alte geblieben: die Textredaction steht vollkommen selbstständig da neben den vier Redactionen unseres Conceptes und den Texten der bisher besprochenen Bearbeitungen. Die biographischen Notizen sind zum Theil reicher, zum Theil wieder kürzer, ja beschränken sich mehrfach nur auf die Angabe von Geburt und Tod. Ganz besonders charakteristisch sind eine Anzahl von Versehen und Irrthümern, die dem Bearbeiter mit untergelaufen sind: so soll Herzogin Juliane Sybille, Tochter Adolph Friedrichs I., Aebtissin von Gandersheim gewesen sein, ihre Schwester Christine sich einem Herzoge von Würtemberg vermählt haben, und von der dritten Schwester, Anna Sophie, heißt es: "hält sich annitzo auff im Kloster Rühn". Thatsache ist aber, daß für Christine gilt, was von Juliana Sybille gesagt ist, für Anna Sophie, was von Christine, und für Juliana Sybille, was von Anna Sophie gesagt ist. 2 ) Beachtenswerth ist, daß wir in diesem Theile des Textes einer ähnlichen Erscheinung begegnen, wie wir sie beider 4. Redaction des Originalconceptes besprochen haben; wir finden eine Anzahl von Lücken, die der Bearbeiter, wie es scheint, frei ließ, weil ihm im Augenblicke des Niederschreibens der einzutragende Name nicht gegenwärtig war. Die Lücken hier decken sich aber nur vereinzelt mit jenen unseres Originals; sie sind später auch nicht ausgefüllt worden. Das späteste Datum, das dieser Text bringt, ist der 18. März 1696 (Begräbniß Gustav Adolphs). Ueber Balthasar erfahren wir aus g. und h. nur was wir aus a. und b. schon wissen.

5. Gruppe: 1 Codex (i.) in 4º gebunden, in der Großherzoglichen Regierungsbibliothek. Der Titel lautet wie der des Codex f., also auch wie der Nebentitel unseres Conceptes; er steht am Kopfe des 1. Textblattes. Die Vorrede fehlt; dagegen ist das Schlußwort mit aufgenommen. Dem Texte zu Grunde liegt die Version von


1) Näheres siehe unter Gruppe 6.
2) Jahrbuch für meklenburgische Geschichte L (1885), S. 299.
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a. und b. Aber er folgt ihr getreu nur im Anfange; später zeigt er eine Reihe selbstständiger Zusätze und Erweiterungen, und diese nehmen zu, je mehr sich der Text dem Ende nähert. Zuerst machen sich die Einschiebungen bemerkbar bei Pribislav und Heinrich Burwin III.; sie häufen sich bei Heinrich dem Pilger und Heinrich dem Löwen, und von Christoph, dem Bruder Johann Albrechts I., an verschwindet der ursprüngliche Text oft geradezu unter der Fülle hinzukommenden neuen Materials. Die Quellen, aus denen diese Zusätze entnommen sind, werden in der Regel genannt; es sind das Krantz Vandalia, Kantzow Chronik von Pommern, Reimar Kock Lübische Chronik, Andreas Angelus, Zeiler, Chytraeus u. A. Von Christian Ludwig I. an fließen die Zusätze zum Theil aus der eigenen Beobachtung und der eigenen Kenntniß des Bearbeiters. Interessant ist in dieser Hinsicht eine Stelle, die ich hier einschalte: "A. C. 1680 d. 21. Febr. sind Sie (Christian Ludwig) von Hamburg nach Paris auffgebrochen, A. C. 1688 d. 22. Juny schrieb mein Bruder Bernhard Moritz aus Hamburg, daß Schiffer Roelff Claßen die Bagage zu Roan eingenommen und solte an Fracht haben 650 Rthlr." Zu bemerken ist übrigens, daß die Bearbeitung nicht überall gleichmäßig ergänzt. Vernachlässigt sind namentlich die Fürstlichen Damen: von Juliane Sybille, Marie Elisabeth, Anna Sophie, Töchtern Abolph Friedrichs I., von Sophie Elisabeth, Tochter Johann Albrechts II., erfahren wir hier nicht mehr, als wir aus a. und b. schon wissen. Von Christian Ludwig I. an sind vielfach Lücken, zuweilen von der Länge einer ganzen Seite, für Nachtragungen frei gelassen. Adolph Friedrich II. ist schon mit aufgenommen; Louise, Tochter Johann Albrechts II., geht auch hier, wie bei g. und h., Gustav Adolph vorauf. Der Text endigt mit Friedrich Wilhelm, und zwar mit dem 19. März 1697, dem Wiederabzuge des Herzogs aus Güstrow. Ueber Balthasar bringt i. nichts Neues; es hat genau den Wortlaut wie a. und b.

6. Gruppe: 2 Codices, beide im Großherzoglichen Archive, der eine (k.) in 2º, ungebunden, aus des Candidaten I. C. H. Höfer Msc. Num. 5, der andere (1.), gleichfalls 2º und ungebunden, ex Burmeisterianis secundum Catalogum, N. 64. Der Titel ist bei beiden gleichlautend und steht bei k. wie bei l. auf besonderem Vorblatte; ich gebe ihn hier wieder nach der Fassung bei k.: Genealogia Ducum ║ Megapolensium ejusque brevis Expli ║ catio, ut et Affinitates et Cognati ║ ones eorundem ║ Das ist: ║ Stammbaum der Hertzogen, und al ║ ler Fürstlichen Persohnen des uhralten Fürst ║ lichen Hauses zu Mecklenburg, neben ║ deßen Kurtzen Erklährung und An ║ zeichnung, was sie verrichtet, oder ║ sich bey ihren Zeiten zugetragen ║ habe. Wie auch Kur ║ tze Nachrichtung, an ║ was

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für Kayserl. ║ Königliche, Fürst ║ liche und Gräf ║ liche Perso ║ nen un ║ter ║ schiedliche der Fürstl. ║ Mecklenburgischen ║ Fräulein ausgesteuret, und was ║ vor Herren von Ihnen entsproßen ║ auch wie sie sich hinwiederum miteinander ║befreundet und befreyet ║haben ║ verfertiget ║ durch ║ D. Johann Friedrich Chemnitz. Also endlich ein Titel, der, bis auf unwesentliche Abweichungen, genau dem Haupttitel des Originals entspricht. Codex k. ist durchpaginirt S. 1-125. Auf S. 1 steht der Titel; der Text beginnt mit S 3 und schließt auf S. 123. Durch Versehen ist 112 übersprungen; die Paginirung geht von S 111 gleich auf 113. Auf S. 3 ff. ist der Raum, der den Text aufgenommen hat, durch einfache Linien nach den beiden Seiten und nach unten, durch eine Doppellinie nach oben abgegrenzt (ausgenommen Blatt 15/16, das lose eingelegt ist); nach außen ist der Rand ein breiterer. Zwischen den beiden Linien am Kopfe steht auf S. 3: "α/ω", auf S. 4 ff.: der Haupttitel abgekürzt (Chemnitii Genealog. Duc. Megap.) auf der geraden und die Kapitelüberschrift auf der ungeraden Seite. Der ganze Text bei k. ist eingetheilt in Kapitel mit Ueberschriften. Der Text selber zeigt eine Anzahl von Korrecturen; ich lasse diese aber zunächst außer Acht und betrachte ihn nach seiner ursprünglichen Fassung. Er zerfällt in zwei ungleiche Hälften. In der ersten größeren, bis Adolph Friedrich I., steht er der zweiten Redaction unseres Concepts sehr nahe, näher als, abgesehen von Codex e., irgend eine der bisher von uns besprochenen Copien: er hat die Bezeichnung "Fräulein" vor dem Namen der Herzoginnen;. er bringt alle Umstellungen, die das Original markirt, ohne Ausnahme, also auch die auf Blatt 12b ff., 25a, 28b ff. und 49bff., und Rurichs und seiner Brüder Geschichte ist in der abgekürzten Fassung übernommen. Andererseits aber hat er auch Abweichungen und Eigenthümlichkeiten, und merkwürdiger Weise stimmen diese Abweichungen oft wieder mit ähnlichen oder gar gleichen bei a., b. und den ihnen verwandten Codices überein: er kennt wie jene nicht die albernen Verdeutschungen lateinischer Namensformen, die das Original hat; er folgt wiederholt dem Wortlaute von a. und b., wo dieser von dem der Originalvorlage differirt. Von Adolph Friedrich I. an ist im Wesentlichen die Version der Codices g. und h. zu Grunde gelegt. Die Lücken aber sind alle ausgefüllt, und der Text selber ist erweitert, die Darstellung bis ins 18. Jahrhundert (Marie Elisabeth, gest. 27. April 1713) fortgeführt worden. Hier und da scheinen Bruchstücke aus anderen Handschriften, die wieder einen dem Texte unseres Originals ähnlichen Text hatten, mit hineingearbeitet zu sein, z. B. S. 117 (Hedwig), 117/18 (Gustav Rudolph), 119 (Augusta), 120 (Carl Heinrich); auch schließt hier wieder Louise, Tochter Johann

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Albrechts II., und nicht, wie bei g. und h., Gustav Adolph die Folge der Biographien. An einigen Stellen ist größerer Raum gelassen für Nachtragungen. Wir sehen aus dieser ganzen Darlegung, daß der Text von k. schon in seiner ersten Gestalt weniger noch als irgend einer der vorerwähnten Codices reine Abschrift ist. Der. Bearbeiter begnügte sich nicht mit der Wiedergabe einer Vorlage; er hatte deren eine ganze Zahl, mindestens drei, vor sich und sammelte daraus sich seinen Text zusammen. Interessanter noch wird diese Arbeit durch die Unzahl von Korrecturen und Ergänzungen, die sie fast Seite für Seite begleiten; unser Autor, scheint es, mochte sich nicht damit zufrieden geben, mit dem einmal fertig gestellten Texte seine Redactionsthätigkeit abzuschließen; er verglich weiter, trug Lesarten nach, verbesserte und ergänzte. Zum Theil sind diese Ergänzungen in den Text selbst hineingeschrieben, zum Theil an den Rand gesetzt. Schwierig ist es, ihm hier seine Quellen nachzuweisen. Einzelnes entstammt ohne Zweifel unserm Originale, von dem er nachträglich doch noch Manches aufzunehmen für gut erachtete; so namentlich die bekannten Verdeutschungen der lateinischen Namen im Anfange der Genealogie, und auch dieser und jener textliche Zusatz kann nur diesen Ursprung haben. Die kürzere Fassung der Geschichte Rurichs ist wieder gestrichen und dafür die längere, auf lose eingelegtem Blatte (S. 15/16) geschrieben, eingefügt worden. Eine weitere Reihe von Ergänzungen ist auf den Umstand zurückzuführen, daß der Bearbeiter auch für den ersten Theil seiner Arbeit g. oder doch einen diesem verwandten Text collationirte und hier und da die abweichenden Lesarten seinem Texte einfügte, z. B. S. 5 am Rande "Bulga" zu "Belga," S. 7 "Valentiam" übergeschrieben über "Palentiam," "Narbonische" über "Narbasische," S. 18 "Dennemarck" über "Finnmarck," und ebenda am Rande "Schottland" zu "Gothland." Zuweilen giebt er eine Quelle an; so bezieht er sich z. B. S. 79 auf "H. v. Beers Exemplar". 1 ) und S. 118 auf Herrn "Hübner", den bekannten Genealogen. Die Erwähnung Hübners zeigt schon, daß unser Autor für diese seine Ergänzungen nicht nur verschiedene Codices der Genealogie zu Rathe zog, sondern auch aus anderen Werken schöpfte, die Notizen zur Geschichte des Hauses Meklenburg liefern konnten. Auf diesen Wegen ihm nachzugehen, dürfte aber nicht ganz leicht sein.


1) Es mag das das Exemplar der Chemnitzschen Genealogie sein, das sich gegenwärtig in der Landesbibliothek in Rostock befindet. Interessant ist, daß die Notiz, für die k. sich auf Beer beruft, thatsächlich in der ersten Redaction der Genealogie steht.
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Der Text von 1. ist nichts als eine Abschrift von k. mit Aufnahme der größeren Zahl der Verbesserungen. Der Abschreiber hat versucht, seiner Vorlage sich bis auf die kleinsten Nebensachen getreu anzuschließen. Er imitirte wenigstens auf der ersten Seite genau die Abgrenzung des Textes durch Linien; er übernahm die Kapiteleintheilung und copirte die Schnörkel am Ende der Kapitel. Die Ergänzungen, die k. hat, sind, soweit sie in den Text hineingeschrieben waren, bei l. mit in den laufenden Text gefügt worden; die Randnoten sind auch hier an den Rand gesetzt. Dabei herrscht das ängstliche Bestreben, der Vorlage möglichst Seite für Seite zu folgen, jede Seite mit demselben Worte wie k. zu beginnen, mit demselben sie zu schließen. Der Text erscheint darum oft, namentlich am Ende der Seiten, stark zusammengedrängt. Die drei Seiten 14 - 16 des Codex k. bringt 1. auf zwei, und in Folge dessen entsprechen von S. 17 an den ungeraden Seiten bei k. gerade bei l. Die Seiten 25 und 26 (bei k.) sind bei l. versehentlich ausgelassen worden; S. 56 und 57 sind dann bei l. wieder in drei Seiten auseinandergezogen, und von Seite 58 an entsprechen die geraden Seiten des einen Codex wieder den geraden des andern, die ungeraden den ungeraden. Auch sonst ist es dem Schreiber von 1. nicht immer geglückt, seine Seite genau mit dem Inhalte der betreffenden Seite von k. zu füllen; kleinere Abweichungen kommen mehrfach vor.

Die Biographie Herzog Balthasars ist bei k. (resp. 1.) so wenig unverändert geblieben, wie irgend ein anderer Theil des Textes, und speciell die uns interessirende Partie hat durch starke Interpolationen eine wesentlich neue Gestalt gewonnen. Ich gebe im Folgenden den Wortlaut dieser Stelle wieder, indem ich in Klammer schließe, was als Ergänzung dem ursprünglichen Texte eingefügt wurde: "Er wird A. C. 1442 gebohren, A. C. 1469 in Rostock, woselbst er studiret, in Rectorem Academiae (erwählet, ziehet) A. C. 1470 (nach dem gelobten Lande, wird) zum Coadjutoren des Stiffts Schwerin (erkohren) und (als er) A. C. 1471 (wieder zu Hause kommen, wird er vom Thum - Probst) zum Bischoff zu Hildesheim erwählet, weil aber theils Capitularen Henning vom Hause gegen ihn zum Bischoff eligiren, entstehet Krieg daraus, welcher ins dritte Jahr währet. Aber A. C. (1474) läßt Hertzog Balthasar vom Stifft Hildesheim ab, ziehet wieder in Mecklenburg (und nimmt an das Stifft Schwerin, deßen Coadjutor er, wie oben gedacht, geworden, so ihm angetragen worden.)." Die erste Fassung dieser Stelle entspricht, abgesehen von dem Zusatze "woselbst er studiret," genau dem Wortlaute, den sie in der größeren Zahl unserer Copien hat; unser Original allein hat in seiner zweiten Redaction einen ähnlichen Zusatz, der

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inhaltlich gleich, der Form nach aber doch stark abweichend ist. Die erweiterte Fassung verdankt ihre neuen Bestandtheile der ersten Redaction Chemnitzens. Der Bearbeiter ist aber bei deren Aufnahme in seinen Text nicht ganz geschickt zu Werke gegangen; er hat die neuen Thatsachen den alten eingefügt, ohne auf eine passende und den inneren Zusammenhang wahrende Gruppirung zu sehen. Hier und da beliebt er auch zu ändern und eigene Einschiebungen zu machen.

Vergleichen wir diesen interpolirten Text der Codices k. und l. mit dem Texte Schröders, so müssen wir die Aehnlichkeit auffallend finden. Es wäre ja nicht unmöglich, daß Schröder das Original zur Hand gehabt und aus dessen verschiedenen Bestandtheilen sich selber seinen Text zusammengestellt hätte; aber wahrscheinlich ist das nicht. Das Wahrscheinliche ist, daß er k. oder einen k. verwandten Text vor sich gehabt habe. Der ähnliche Charakter der Compilation, manche kleine Uebereinstimmungen, wie die Uebernahme der Worte: "woselbst er studiret", lassen uns das nahezu als gewiß annehmen. Es ist wahr, Differenzen sind auch vorhanden; aber diese Differenzen sind nach meiner Meinung allein einer ungenauen Wiedergabe durch Schröder, seiner willkürlichen Redaction zuzuschreiben. Er bezweifelte die Richtigkeit der Jahreszahl 1469, weil er hier ein früheres Rectorat Balthasars vom Jahre 1467 meinte annehmen zu müssen, und setzte darum in Klammern dahinter (1467); er verstellte zwei Sätze, um in die Erzählung besseren Zusammenhang zu bringen, und erlaubte sich auch sonst kleinere redactionelle Abweichungen. Darum dürfen wir seine Abhängigkeit von dieser Vorlage doch nicht abweisen. Eine gleiche Abhängigkeit auf der einen und ungenaue Wiedergabe auf der andern Seite zeigt er auch in seinem weitern Abdruck des Lebens Balthasars; er bringt die Ergänzungen, die k. hat, und erlaubt sich doch wieder mancherlei Freiheiten und Abänderungen in deren Reproduction.

Ich ziehe zur Beweisführung noch eine Reihe anderer Stellen heran, wo Schröder Auszüge aus Chemnitz geben will: 1. ein Citat auf S. 163 Anm. a. Der Text folgt unverkennbar dem Wortlaute von k., der hier keine besonderen Erweiterungen zeigt, der aber ein wenig doch von dem Texte des Originals und der andern Codices, den auch Westphalen hat, abweicht. Versehentlich ist bei Schröder ein Passus ausgelassen und dadurch der Sinn gestört. Daß derselbe Passus in Codex f. fehlt, ist wohl nur ein Zufall, da sonst ja, wie gesagt, der Text von f. nicht mit dem von Schröder zusammenstimmt; auch hat f. gerade an dieser Stelle eine weitere Auslassung, die ihm ganz allein eigenthümlich ist.

2. Citat auf Seite 127 Anmerk. 1. Die Fassung bei Schröder ist abweichend von derjenigen, die alle mir bekannten Codices haben.

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Der Inhalt ist derselbe, aber er wird hier in etwas freierer Behandlung wiedergegeben. Die Codices k. und l. haben an dieser Stelle keine Zusätze und stimmen im Wortlaut vollkommen mit den anderen überein. Wir finden diesen Wortlaut gedruckt bei Westphalen.

3. Citat auf Seite 71 Anmerk. b. Das Original und die Mehrzahl der Codices hat hier statt "wüste Oerter" die Version "ihre Städte und Lande". Nur k. hatte ursprünglich, wie Schröder, "wüste Oerter" und erst darüber verbessert "ihre Städte und Lande". In Codex l. ist dann nur diese Verbesserung übernommen worden.

Der Thatbestand scheint mir demnach folgender zu sein: Schröder hatte vor sich einen Codex der einerseits Erweiterungen und Zusätze hatte, wie k. und 1. sie haben, andererseits aber die markante Lesart "wüste Oerter" zeigte, wie k. Es läge die Versuchung nahe, zu glauben, daß k. selber der Codex gewesen sei, den er benutzte; denn man möchte meinen, daß ein so auffallendes Zusammentreffen bemerkenswerther Kennzeichen sich schwerlich ein zweites Mal fände. Leider ist es bei der spärlichen Zahl von Citaten bei Schröder nicht möglich, den Vergleich weiter zu führen.

Zum Schlusse noch eine Bemerkung; sie betrifft das Verhältniß des bei Westphalen gedruckten Textes zu demjenigen unserer Handschriften. Westphalen legte seiner Edition einen Text zu Grunde, der in seinen ersten Theilen zweifellos unserer Gruppe a. b. am nächsten steht; aber dieser ursprüngliche gute Kern ist in der Wiedergabe mit einer solchen Menge von Ergänzungen durchsetzt, daß man von Fall zu Fall gezwungen ist zu prüfen, was Chemnitz zuzuschreiben sei, was seinem Bearbeiter. Ich glaube nicht, daß der Herausgeber dieser Genealogie alle jene Zusätze schon in seiner, mir vielleicht noch unbekannten, Vorlage fand; ich neige vielmehr der Ansicht zu, daß dem Editor ein verhältnißmäßig reiner Text vorgelegen habe und daß alles, was dazu gekommen, von ihm selber hineingearbeitet sei.

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IV.

Der Nothhelfer St. Theobald (Ewald).

Von

Dr. F. Techen in Wismar.

E s ist bekannt, daß im Mittelalter von unsern Gegenden aus viel zum heiligen Ewald gepilgert worden ist. Wo dieser Heilige aber seinen Sitz hatte und wer er eigentlich war, das war hier schon zu Reimar Kocks Zeiten vergessen 1 ) und lag im Dunkeln, bis vor einigen Jahren Dr. Crull nachwies, 2 ) daß Ewald der niederdeutsche Name für den oberdeutschen Theobald ist und daß man ihn in Thann im Elsasse aufsuchte. Der Beweis ließe sich jetzt noch durch einige weitere Belege stützen, indessen kann davon als von Ueberflüssigem billig abgesehen werden. Eher lohnt es sich , auf die Frage einzugehn, weshalb jene Pilgerfahrt bei unsern Vorfahren so beliebt war. Denn haben wir auch vorzugsweise erst danach zu streben, die Thatsachen der Geschichte früherer Jahrhunderte festzustellen, so ist doch, wenn irgend möglich, danach und daneben die weitere und schönere Aufgabe zu erfüllen, einzudringen in den Gedankenkreis der Vorzeiten. Ein sehr wesentlicher Theil davon, die religiöse Seite, ist unserm Verständnisse in Folge des im 16. Jahrhundert eingetretenen Bruches der kirchlichen Entwickelung fast gänzlich entzogen, und nur mühsames Arbeiten oder glückliche Zufälle können hier einigermaßen abhelfen. Mir ist für mein Thema der Zufall günstig gewesen, indem er mir den 1875 zu Colmar erschienenen Tomus miraculorum sancti Theobaldi, herausgegeben von Georg Stoffel, in die Hände gespielt hat.

Das schön gedruckte und ausgestattete Buch giebt eine Pergamenthandschrift wieder, die der Hauptsache nach im 15. Jahrhundert


1) Die Lübeckischen Chroniken in niederdeutscher Sprache, herausgegeben von Grautoff, II, S. 683.
2) Mittheilungen des Vereins für Lübeckische Geschichte, Heft IV, S. 82 ff.
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geschrieben, ins 16. nur hineinragt und im 17. noch einen Nachtrag erhalten hat. Den Inhalt bilden die eidlichen Aussagen der Pilger über die Hülfe, die ihnen auf das Anrufen des Heiligen in ihren Nöthen geworden ist, und wofür sie durch die Pilgerfahrt ihren Dank abstatten. Viele schwören bei dieser Fahrt. In wenigen Fällen ist über die überstandene Krankheit das Zeugniß des heimischen Pfarrers beigebracht, oder es haben die Genesenen das an ihnen geschehene Wunder mit eigener Hand eingetragen. Einige Berichte sind in lateinischer Sprache, die meisten deutsch abgefaßt.

Aus einer Stelle geht hervor, daß der Heilige, durchweg Thiebolt, weiter gegen Ende öfter Diebolt, einmal Dyepolt, auf lateinisch aber Theobaldus genannt, eigentlich in Gubbio ruhte, wo er, hier Ubaldus geheißen, von 1129 bis 1160 den Bischofsstuhl eingenommen hatte, und daß man von ihm in Thann nur einen Daumen besaß. Hülfreich erwies sich seine Fürbitte vor Allem Gefangenen und Kranken (im Einzelnen werden Stein= und Bruchleiden, Krebs, Antoniusplage und Pestilenz, St. Valentinskrankheit, Würmer und Geschwüre erwähnt), Besessenen und Wahnsinnigen, Gelähmten, Verkrüppelten, Blinden, Verwundeten, Frauen besonders in Kindesnöthen. Weiter bewährte sich seine Anrufung in Feuersgefahr und Seenoth. Kinder, die schon dem Tode verfallen schienen, erwachten, nachdem man ihn angefleht hatte, zum Leben, einige Male nur, um noch die Taufe erhalten zu können. Andere Noth, in der man sich an ihn wendete, begegnet seltener, ist aber mannigfaltig genug: Ueberfall von Feinden und Räubern, falsche Verdächtigung, Verlust der Habe oder der Ehre, Absturz in einen Steinbruch, Noth auf dem Eise, Erstickungsgefahr und Anderes.

Verhältnißmäßig viele Pilger kamen aus dem nördlichen Deutschland, von der Küste, aus dem Seelande, von der Häringssee, wie es heißt, aus dem Niederlande, den Bisthümern Bremen und Lübeck, aus Dänemark, Holland, Flandern, dann besonders aus Holstein, aus Lübeck, aus Pommern, Preußen, Brandenburg. Meklenburg endlich ist durch folgende Wunder vertreten.

1) 1429, Juli 10.

Anno domini millesimo cccc° xxix° am sunnentag vor sant Margarethen tag ist komen Heinrich Barser von Wissmer vnd hat geseit bie siner truwe vnd by siner vart, das er bie zweien joren oder mee gefangen gelegen sie in Dennemargkin zu Bûkolm vnd ist do geslagen in isen, das er niendert komen möchte. Zuo lest hat er angeruft vnser liebi frouwe zu den Einsiedellen vnd den heiligen sant Thieboltin hie ze Tann,

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das sie im den almechtigen got húlffen bitten, das er vsser gefengnúsz komen möchte, dar vmb wolt er sie bede suchen. Also hab er mit einem stein das slosz vff gebrochen, das an den ringen was, dar inne er gefangen lage, vnd sie also vsser dem gefengnusz komen etc.

Seite 9, als Nr. 11. Mit Heinrich Barser kann H. Bartze gemeint sein, dessen Name mehrfach in gleichzeitigen Urkunden belegt ist. Es ist anzunehmen, daß er im Kriege (Jahrb. LV, S. 25 ff.) in Gefangenschaft gerathen, und in der Angabe über ihre Dauer, wie häufig, etwas übertrieben ist. Bukolm ist Bygholm bei Horsens. Auch Konrad Mesman aus Stettin, der im gleichen Jahre Sonntag nach Johannis (Juni 26) aus dänischer Gefangenschaft erlöst eintraf, könnte ein Kriegsgefangener sein, zumal er sein Schicksal mit andern theilte (S. 8, Nr. 10).

2) 1429.

Anno domini millesimo ccccº xxixº in dem summer. In dem lande ze Mechelburg sind edellute, die heissen die Wisenwer, die fingen einen biderman vnd furten in vff ein hohes hus, heisset Vogetzhagen vnd do leiten sie im an beden beine grosse isene ringe vnd schlugen in darzuo in einen stogk. Vnd in einer nacht wart, do rufft er an sant Thiebolt, das er ime dannen helfen solte, vnd ze stunt sprungen die ringe von dem stogke vnd kam do zu einem loche zuo dem dritten mole 1 ) vnd viel am lesten durch das loch abe vnn viel in studen vnn in húrste 2 ) mit den ringen. Vnd do half im got vnd sant Thiebolt, das er einen slússel vant in den húrsten; mit dem slússel enslosz er die ringe vff vnd kam also enweg. Der selbi biderman hette gerne die ringe har getragen, do worent sie ze swer, vnd was ouch ze krang. 3 ) Vnd das hat er behebt, 4 ) als hoch er das beheben mochte, vnd by siner bittevart, so er har geton hat.

Seite 9 f., als Nr. 12. Die Wisenwer (Wisouwer?) sind die Quitzow zu Vogtshagen.

3) 1447, Juni 25.

Anno domini mº ccccº xl[v]ij° vff den nechsten sunnendag noch sant Johannis tag des heiligen toüffers hat geseit Heinrich


1) unverständlich.
2) Stauden und Horste, Buschwerk und Strauchwerk.
3) schwach.
4) behaupten, beweisen.
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Hoffmeister von einem dorff genant Stúlow, gelegen by Dobe=ron in hertzog Heinrich lant von Mechlenburg, hat ouch behept by sinen trúwen vnd ouch by der fart, die er darumb getan hat, wie das sich gefúgt hat, das fur usz ist gangen in dem egenanten dorffe an dem nechsten mentag noch sant Jocobstag in der nacht in dem jor, als man zalt tusent vier hunder vnd fúnff vnd viertzig (1445, Juli 26), hat sich ouch gefuegt, das sibentzehen húser verbrant sint, das sin husz ist das achtzehendes gewesen. Also rueff er an got den almechtigen vnd den lieben hymelfúrsten sant Thiebolt, das er im wolt beschirmen sin hüsz, so wolt er in suochen mit sim oppffer. Zue hant do kart 1 ) sich der wint, der vormals gewett het fúrs halb vnd was wider das fúr, das im bleib sin húsz vnd hoff. Als hat er sin fart vnd opffer sant Thiebolt bracht(en). Das hat er behept als vor. Darumb sy gelopt got, sin werdige mueter Maria vnd der lieber herr sant Thiebolt, durch den got sin wunder wúrcket etc.

Seite 52 f., als Nr. 81.

4) 1449, October 22.

Anno domini millesimo quadringentesimo quadragesimo nono vff die nechste mittwuoche nach der oellfftúsend jungfrowen tag ist komen ein man, heisset mit namen Peter Rost vsz dem lant von Púll. Der vorgenant Peter Rost hat geseit, wie das er uff ein zit gar in einer grossen krangheit gewesen sye vnd imm alle cristenliche recht geschöchent vnd nút me von diser welt wissette vnd wol ein gantze stunde, als sine frund sprechend, tod were, ouch in so lange zit tod hieltend. Also rufftend sin frúnd den almechtigen gott an vnd den lieben himelfúrsten sant Thiebolt, das er wider lebendig wúrde vnd gesunt: so müste er den lieben heiligen suochen mit dem oppffer, daz denn sy dem lieben heiligen gelopten. Als bald wart er einen grossen sufftzen lossen vnd vff tuen sine ougen vnd wart von tag zue tag wider gesunt. Das dem also sye, das hat er behept by siner trúwe vnd by der fart, die er darumb getan hat. Also hat er die fart geleistet mit dem oppffer, das dem lieben heiligen verheissen wart. Darumb sye gelopt etc.

Seite 98 f. als Nr. 113. Das lant von Púll kann wohl nur Pöl (oder Polen?) sein.


1) kehrte sich.
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Die Stadt Libsz in Nr. 166 mit dem Herausgeber für Lübz zu erklären, halte ich für bedenklich und denke meinerseits eher an Leipzig.

5) 1450, Januar 17.

Anno domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo vff samstag des lieben heiligen sant Antonyen tag ist komen ein bruoder, heisset mit namen Heinrich Loesthin vsz der stat von Rostock, gelegen in dem land zuo Mecklenburg ouch in dem bistum zu Swerin. Der vorgenant Heinrich Loesthin hat geseit, wie das er vff dem mer in einem schiff by drin tagen vnd naehten gewesen sy vnd vff die zit so grosz vngestúme wetter gewesen ist, das sy nit anders wisseten, wenne das sy muesten vnder gon von vngewitter. Also ruefft er au gott den almechtigen vnd den lieben hymelfúrsten sant Thiebolt, das er zuo lant moechte komen, so wolt er in suochen mit einem opffer. Zue stuend gelag das grosz vngewitter vnd wart also stil vff dem mer als vor ye. Also koment er vnd ander, die in dem schiff woren, mit guoten ruewen 1 ) zuo land. Das dem also sy, das hat [er] behept by siner trúwe vnd by ter fart, die er darumb getan hat. Also hat er die fart geleistet mit dem oppfer, das er dem lieben heiligen, verheissen hat. Darumb sy gelobt etc.

Seite 99 f. als Nr. 114. Das zweite Mal ist Loeschin gedruckt.

6) 1457.

Anno domini lvij Clausz Schriber von Besunge, ein stat also genant, lit in dem bistum Schwerinen, sprichet, dasz an dem achten tag vor vnser frowen tag der liechtmisz (Januar 26) ist er gefaren vff den see hering zuo fohen, 2 ) ist kommen 3 ) ein grosse vnstúmikeit, das sy all meineten zuo ertrincken. Also ruofften sy an got vnd sanctum Theobaldem, das sy in wolten suochen mit irem oppffer. Schnelleclich wart do ein stille. Vnd ir worent in dem schiff xxiiij.

Seite 114 f., als Nr. 123, wiederholt Seite 117 als Nr. 130.

6a.) 1461.

Anno lxj. Venit quondam peregrinus nomine Nicolaus Schriber de Besunge ciuitate sita in dyocesi Schweringensi(s)


1) Ruhe.
2) fangen.
3) gedruckt ist kemmen.
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wr Schoerin, dicit quod octaua die ante festum purificationis Marie (Januar 26) in anno lxij º (wohl lvij º) contingerat sibi in der vor wegen, da er fuor vff den sewe ad capienda 1 ) alleca, 2 ) tunc vna magna tempestas, quod credebant omnes submergi, et sic 3 ) invocauerunt deum et sanctum Theobaldum, quod vellent eum inquirere cum oblationibus. Et immediate fuit facta tranquilitas. Et eorum fuerunt xxxiiij in naui.

Seite 117 als Nr. 130. Wiederholung von Nr. 123. Unverständlich ist wr Schoerin (Ortsbestimmung?) und vor wegen. Der zwiefach gleich überlieferte, entstellte Name Besunge ist ein Räthsel. Leider läßt sich nicht mit Sicherheit feststellen, ob See je nach der Bedeutung mit dem männlichen oder dem weiblichen Artikel versehen wird. Dafür scheint allerdings der überwiegende Gebrauch angeführt werden zu können. Doch findet man in Nr. 61 uff der see als er gefroren was, und Seite 83 kommt ein zu Kopenhagen gefangen gehaltener auf seiner Flucht an einen heringse. Ungewiß ist weiter, ob unter Hering wirklich der Seefisch zu verstehn ist, oder ob nicht etwa auch ein ihm oberflächlich ähnlicher Süßwasserfisch, wie etwa die Maräne, darunter begriffen sein könne. Aber welches Fischerfahrzeug ist mit 34 Mann besetzt?

7) 1461.

Anno lxj Thomas von Rastack, ein stat gelegen in dem bistum [S]werinensis, 4 ) das an dem nesten mentag noch sant Albans tag (Juni 22) ist er vnsinnig worden vnd bliben viij tag, also das er kein sinne nit hette vnd lieff an vatter vnd an muoter sy zuo schlahen vnd verfluocht sy vnd schwor vnmenschlich, also das man meinte, er wer besessen. Do verhiesz vatter vnd muotter in zuo sant Diebolt har gen Tann, 5 ) vnd bald vmb anruoffung des himelfúrsten wart er gesunt, vnd hatt dasz sin vatter selbs behept by siner fart.

Seite 115 als Nr. 124, wiederholt als Nr. 131.

7a.) 1461, Juni 22.

Anno domini mº [cccc] lxj secunda post Albani dixit per uotum suum Thomas de ciuitate Rastock dyocesis [S]werinen=


1) Gedruckt ist: captenda,
2) Gedruckt ist: alleta,
3) Gedruckt ist: sit,
4) werinensis; es ist danach das Verbum des Sagens, von dem der folgende Satz abhängt, ausgelassen.
5) tam.
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sis , 1 ) ducatus Magnipolensi[s] principis, per octo dies fuit vesanus seu frenetus ita, quod caruit 2 ) sensibus suis et invasit patrem et matrem percuciendo eos et maledicabat plasphemando, quod videbant 3 ) esse possessus. Et parentes vouerunt eum ad visitandum sanctum Theobaldum, et statim fuit sanatus et curatus. Et proprius ejus pater hec retulit per fidem suam etc. Laus deo et sancto seruo suo Theobaldo.

Seite 118 als Nr. 131.

Die wenigen mitgetheilten Proben werden hinreichen, eine Vorstellung vom Ganzen zu vermitteln, insoweit es ein Zeugniß ist für den gläubigen frommen Sinn der Vorzeit. Nebenbei findet sich selbstverständlich Manches erwähnt, das unsere Kenntnisse in erwünschter Weise bereichert. Anstatt jedoch dafür dieses oder jenes Beispiel beizubringen, ziehe ich es vor, bei der Verehrung des Heiligen zu verweilen und das Bild durch wenige Mittheilungen aus meklenburgischen, hauptsächlich allerdings nur wismarschen Urkunden zu vervollständigen.

1367 war Joh. Wotzetze socius et familiaris des Nic. Kröpelin zu Lübeck auf der Wallfahrt zum h. Ewald verstorben. Seine Schwester war die Witwe Konrad Horns zu Rostock. M. U.=B, 9625.

1430 ward in der Sühnurkunde die Stadt Wismar verpflichtet, zu Troste der Seelen der 1427 hingerichteten Rathmannen und aller Christen Seelen drei Pilger auszusenden, einen zum h. Ewald, einen nach Rom und einen zum St. Jakob in Compostella. Die Pilger sollten auf ihrer Fahrt und an den heiligen Stätten treulich für die ihnen empfohlenen Seelen beten. Jahrb. LV, S. 78.

1454, Mai 11, kam zwischen Herman Stolle zu Wismar und Reineke Treppenmaker aus Emden ein Vertrag dahin zu Stande, daß der erste zur Sühne für den Tod eines Bruders von Reineke, der in Hamburg ums Leben gebracht war, eine Pilgerfahrt nach Einsiedeln, Aachen und zum h. Ewald auf sich nahm und außerdem 2 Mark zahlte und eine gute Schützenarmbrust abtrat. Zeugebuch, Seite 64.

1468, Juni 1, bekannte sich Heinrich Swartekop Herrn Dietrich Hinrichs schuldig auf 50 M. lüb., die er ihm nach seiner Rückkehr von der Fahrt zum h. Ewald zu zahlen versprach. Zeugebuch, S. 119.


1) werimensis.
2) taruit.
3) wohl verlesen, statt videbatur.
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Wichtiger als diese wenigen Zeugnisse, die gegen das, was v. Melle in seinem 1711 erschienenen Buche de itineribus Lubicensium sacris aus lübischen Testamenten zusammengebracht hat, vollständig verschwinden, wichtiger als das ist der Umstand, daß der Rath sich veranlaßt sah, in die Bürgersprache einen Satz über die Pilgerfahrten - nicht gerade im Besondern zum h. Ewald, aber doch einmal auch mit ausdrücklicher Erwähnung seiner - aufzunehmen. Schon in der ältesten Fassung der Bürgersprache, auf die später regelmäßig verwiesen und die demgemäß dauernd in Kraft geblieben ist, findet sich die Warnung: Quod nullus longas reysas velificet vel ambulet nisi cum consilio dominorum consulum, quia ipsi sciunt quod alii nesciunt. [Sub pena x marcarum.]M. U.=B. 6474. [ ] späterer Zusatz.

Nun ist es freilich gewiß, daß hier vorzugsweise auf Handelsfahrten gezielt ist (auf die dem Zusammenhange nach eine kürzere Verwarnung vom Jahre 1349 (M. U.=B. 6968, 6) sich beschränkt), doch wird in Beihalt der späteren Abkündigungen nicht zu zweifeln sein, daß gleich Anfangs die Pilgerreisen in die Warnung einbegriffen waren. Es heißt 1373: Item. Nullus debeat peregre proficisci sine consensu dominorum consulum. (M. U.=B. 10443.)

Nachdem die Aufzeichnung des Jahres 1373, wie man annehmen muß, auch für die folgenden Jahre benutzt, und auch in der nächsten Abfassung vom Jahre 1385 (Burmeister, Bürgersprachen, Seite 21) jener Satz lediglich wiederholt war, finden wir in der nächsten, 1394 entstandenen Ausarbeitung den Artikel so umgestaltet: Item. Nullus debet peregrinari, quod nullus dampnum ex hoc recipiat; et quisque caueat sibi de equitatura sua, quia, si aliquis captus fuerit de nostris a latronibus seu platearum raptoribus, hic nullatenus redimi debeat. Quod si aliquis de amicis suis eum redemerit, ille vadiabit ciuitati c marcas puri cum perpetua carencia ciuitatis. Sed qui honore captus fuerit, ille cum bonis suis se licite potest liberare. (Burmeister, Bürgersprachen, Seite 22.)

In der Fassung von 1395 (Burmeister a. a. O., Seite 24 f.) erscheint unser Artikel wörtlich übereinstimmend, nur daß aus Versehen das erste captus ausgefallen ist, und auch die nächsten Niederschriften der Bürgersprache vom Jahre 1397 und 1400 (Burmeister a. a. O., S. 27 und 30) bringen keine wesentlichen Abweichungen (die letzte hat statt honore honorifice). Ebensowenig kann man die folgenden Auszeichnungen von 1401 und 1417 und 1418 als in der Sache abweichend bezeichnen, doch sind immerhin die leichten Abwandelungen mittheilenswerth.

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1401 heißt es ulso: 1 )

Item. Nullus debet peregrinari nisi consilio et scitu dominorum, ne quis dampnum inde recipiat; et quisque caueat de equitatura sua, prout hoc in precedentibus statutis plenius reperitur. (Burmeister a. a. O., S. 32.)

1417 und 1418:

Item. Nullus debet peregrinari, nisi fiat cum scitu (consensu) dominorum consulum, ne quis ex hoc dampnum incurrat propter causas vobis sepius expressas et sub pena sepius recitata (intimata). (Burmeister a. a. O., Seite 35 und 38.)

1419 werden endlich Wallfahrtstätten, vor deren Besuche gewarnt wird, mit Namen genannt:

Item. Quod nullus debet peregrinari, nisi fiat cum consensu dominorum consulum. Specialiter nullus ciuium debet peregrinari uersus Aken, Eensedelingen siue Eenwolde sub pena x marcarum argenti. Eciam nullus seruus siue ancilla debet ibi peregrinari; qui contrarium fecerit, ciuitati carebit. (Burmeister a. a. O., Seite 41. Eensedelingen steht am Rande.)

In allen folgenden Niederschriften von 1420 bis 1430 wird, soweit sie ausgeführt sind, für die Pilgerfahrten auf die frühere Fassung hingewiesen, wobei seit 1424 (1422 ist der Strafsatz nachgetragen) Zuwiderhandelnden eine Strafe von 20 M. Silber angedroht ist. Die Fassung von 1430 ist die letzte, die der Stadtschreiber in das dafür bestimmte Buch niederzuschreiben sich die Mühe gegeben hat, und zu der 1435, 1436, 1452 und 1453 auch nur einige Nachträge hinzugekommen sind. Die jüngste Fassung der mittelalterlichen Bürgersprache, die allerdings nur abschriftlich erhalten ist, rührt vom Jahre 1480 her. Hier lautet der betreffende Satz: Item. Nemandt schall wandern pelegrinnacie butten landes sunder orloff des rades by xx m. lubesch. (Tit. I, Nr. 6, Vol. 2, fehlt bei Burmeister.)

Daß solche Warnungen nicht in Wismar allein, sondern in allen verwandten Städten erlassen sind, würde sich von selbst verstehn, auch wenn nicht beispielshalber eine ähnliche, 1367, October 6, von den in Rostock versammelten Rathssendeboten beschlossen vorläge. 2 ) Und ebenso würde auch, falls sie nicht mit klaren Worten


1) Bekanntlich zeichnet sich die Burmeistersche Ausgabe keineswegs durch Genauigkeit aus, was ich um deren willen bemerke, die etwa den hier gebotenen Text mit jenem nicht ganz übereinstimmend finden könnten.
2) Item concordaverunt, quod nullus de aliqua civitate tam virorum quam mulierum nullibi pergat in peregrinacione, nisi de consilio (  ...  )
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ausgesprochen wäre, die Absicht bei einiger Ueberlegung leicht genug erkennbar geblieben sein. Zwar im vorigen Jahrhunderte glaubte man, wie zu andern Erlassen auch zu diesen ein Wismaria antipapalis hinzu schreiben zu dürfen, da es sich doch einfach darum handelte, vorzubeugen, daß die Bürger nicht auf den weiten Reisen in Gefangenschaft geriethen und die Stadt dadurch in Händel verwickelt würde. Das Verbot der Auslösung war hart, aber nothwendig, übrigens dem lübischen Rechte entnommen (vergl. Hach, das alte lübische Recht, II, Nr. 211). Für den Landfrieden freilich, unter dessen besonderem Schutze die Pilger standen, sind die Warnungen das schlechteste Zeugniß.

Vignette

(  ...  ) consulatus sue civitatis. Et istud durabit usque ad festum pasche. (Hanserecesse I, S. 372.) Die Greifswaldische Bürgersprache aus dem 15. Jahrhundert erinnert ock sze eyn yslik, wor he ride unde gha, wente werth he ghefanghen, men schall ene nicht loszen. (Pommersche Geschichtsdenkmäler, II, S. 93. Aehnlich die lübische etwas ältere. Lüb. Urkundenbuch VI, Nr. 783.)
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V.

Die Weihe des Chors und Hochaltars
von St. Nicolai in Wismar.

(1403, Mai 27.)

~~~~~~~~~~

D a Urkunden über die Weihung von Kirchen (oder Theilen von Kirchen) und Altären, falls wie gewöhnlich Inschriften oder gleichzeitige Nachrichten abgehn, die sichersten Stützen für die Baugeschichte sind, so ist es um so bedauerlicher, daß ihrer so wenige erhalten oder bekannt geworden sind.

Für Wismar insbesondere kannte man nur Urkunden über die Weihe des Hauptaltars im Heiligen Geiste von 1326 1 ), der westlich an die nördliche Halle der St. Marienkirche stoßenden Kapelle mit Altar von 1388 2 ), der 1850 zerstörten Sühnekapelle auf dem Marienkirchhofe von 1436 3 ), von drei Altären in St. Nicolai: 1441, November 2, 1459, Februar 28, 1461, October 24 4 ). Von einem vor etwa 50 Jahren aus einer Kapelle des Heiligen Geistes (wahrscheinlich der links von der Thür hofwärts belegenen) entfernten Altare ist nur die hölzerne Reliquienkapsel mit dem zweiten Sekrete Bischof Detlefs von Ratzeburg (1395-1419), aber ohne Urkunde


1) M. U. - B. 4770, aus dem Privilegienbuche, also keine eigentliche Consecrations=Urkunde.
2) September 9 (sequenti die post festum natiuitatis b. Marie v.), gefunden bei der Umgestaltung der Kapelle 1756. Bibliothek der Ritter= und Landschaft 1133 25. Mittheilung Dr. Crulls.
3) Jahrb. LV, S. 93 f., keine eigentliche Consecrations=Urkunde.
4) Die mittlere ist gedruckt Jahrb. III A, S. 245 f. und durch die Nachrichten ebendas. B, S. 90 f. als dem Altare der Schiffer entnommen bezeugt; die andern beiden Urkunden können nur vermuthungsweise auf St. Nicolai bezogen werden, es möchte aber die letzte mit größerer Wahrscheinlichkeit noch mit St. Jürgens in Verbindung zu bringen sein.
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und Reliquien, zum Vorschein gekommen. 1 ) Nachrichten haben wir von der Weihe des Hochaltars in St. Marien 1353, Lätare 2 ), der Franziskanerkirche (Große Stadtschule) angeblich von 1358 3 ), des Chors der Dominikanerkirche (Schwarzes Kloster) von 1397 4 ), eines Altars in St. Jürgens von 1478 5 ), des Kirchhofs von Alt=Wismar von 1481 6 ).

Durften wir nun kaum hoffen, durch neue Funde unser Wissen hierüber gemehrt zu sehen, so ist doch neuerdings noch ein wichtiges Stück, freilich nur in einem Abdrucke, entdeckt worden, die Weihungsurkunde des alten Hochaltars in St. Nicolai. Ans Tageslicht ist sie getreten 1774, als man den Platz für den jetzt bestehenden 1775 am vierten Sonntage nach Trinitatis (Juli 2) eingeweihten Altar freimachte, und abgedruckt in der Festpredigt 7 ) des Pastors Matthias Daniel Berens S. 14 Anm. Dieser meldet darüber: "Einige fast vermoderte Reliqvien fand man in dem alten Tische des grossen Altars, als derselbe Ao. 1774 vor Ostern abgebrochen ward. Sie waren in Gläsern aufbehalten und dabei folgende geschriebene Nachricht . . . . "

Der Wortlaut der Urkunde aber in berichtigter Schreibung =B. läßt dem klassischen Gebrauche gemäß ae statt e drucken, er hat Detlevus, zwei Male gratia, praesentium, Answerti, impositionem, consecravimus, octavas und gibt einige große Anfangsbuchstaben zu - ist folgender:

Nos Detleuus dei et apostolice sedis gracia episcopus Ratzeburgensis tenore presencium profitemur, quod presentem chorum cum suo summo altari in honorem sancti Answeri martyris Nicolai episcopi Catherine beate virginis Michaelis archangeli angelorum omnium et Anne vidue per manus nostre imposicionem consecrauimus cooperante nobis gracia spiritus septiformis. Actum et datum anno domini 1403 die dominico


1) Es ist dasselbe Sekret, das sich im Altare der Kapelle zu Bandekow fand und das der Bischof zwischen 1410 und 1419 benutzt zu haben scheint. Auch dort war es ohne Urkunde in die Kapsel gelegt. Lisch, Jahrb. XXXI, S. 46 f.
2) M. U. - B. 7736.
3) M. U. - B. 8501.
4) Jahrb. XLV, S. 27.
5) Schröder, Papistisches Mecklenburg, S. 2293.
6) Jahrb. XLVII, S. 75, 18.
7) Predigt von der rechtschaffenen Verehrung Gottes bey den Altären der Christen . . . . Wismar und Bützow in der Berger= und Boednerschen Buchhandlung, 1775, Quart. Nachlaß des Kirchenraths Maßmann, hinfort im Rathsarchive.
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infra octauas ascensionis domini nostro sub secreto presentibus appenso.

Demnach sind also 1403, Mai 27, Chor und Hochaltar von St. Nicolai durch den Bischof Detlef von Parkentin geweiht worden. Wie stellt sich dazu, was man bisher über den Neubau der Kirche wußte? 1 ) Durch Schröder ist der Baukontrakt überliefert, den die Kirchenvorsteher mit des Raths Maurermeister Hinrik von Bremen abgeschlossen haben, und zwar mit der Jahreszahl 1381 2 ). Dagegen erzählt der Schreiber des Werkhauses, Michael Kopman, daß 1386 das Fundament gelegt sei 3 ). Und diesem, der um das Jahr 1490 schrieb würden wir nach den Regeln der Kritik uns anschließen müssen, wenn nicht eine Bestimmung aus dem Testamente des Rathmanns Gottschalk Witte 4 ) für Schröder entschiede, wonach 1383, December 4, der Bau mindestens im Gange gewesen ist.

Nach 1406, berichtet Kopman des Weiteren 5 ), habe Göslik von der Kulen sein Amt als Werkmeister angetreten. Dieser aber hat nach der Vertheidigungsschrift seiner von dem revolutionären Rathe 6 ) ernannten Nachfolger den Chor decken lassen 7 ). Somit mußte die Vollendung des Chors spätestens 1415 angesetzt werden. Die Stempel 8 ) auf den Steinen endlich erwiesen, daß der Umgang und die Kapellen sammt der Sakristei 9 ) für sich und zuerst, dann wieder für sich Chorpfeiler 10 ) und Arkaden und schließlich der Lichtgaden 11 ))


1) Uebersichtlich: Crull im Jahrb. LVI, S. 22; eingehender derselbe im Jahrb. XLVII, S. 58 ff.
2) Papistisches Mecklenburg, S. 1548; Jahrb. XLVII, S. 84.
3) Jahrb. XLVII, S. 72, 3; Papistisches Mecklenburg, S. 1574 f.
4) Liber miss., fol. 26; Papistisches Mecklenburg, S. 1539: ceterum comparaui vnam capellam per. . prouisores ecclesie sancti Nicolai in Wismer supra arm ari um in nouo choro construendam et edificandam, qua, sicud cum eisdem prouisoribus conueni, constructa et edificata prouisores testamenti mei fenestras vitreas et sedilia ad eandem necessarias et necessaria de meis bonis comparabunt. Vergl. Jahrb. XLVII, S. 59.
5) Jahrb. XLVII, S. 72, 4.
6) Jahrb. LV, S. 14 - 20.
7) Jahrb. XLVII, S. 85.
8) Crull, Jahrb. XLVII, S. 59, 61; Jahrb. LVI, S. 22.
9) Stempel: ein Buchenblatt, oben im letzten Drittel des Windelsteins neben der Sakristei einzeln eine Rose.
10) Stempel: eine Rose, ganz vereinzelt in der Nordreihe der Pfeiler das Buchenblatt.
11) Stempel: ein Merk, das ich jedoch, von Beobachtungen von Baugerüsten aus ausgeschlossen, nur über dem Eingange des Windelsteins, der auf das Gewölbe des Hochschiffs führt, gesehen habe, während in diesem bis oben hinauf die Rose zu beobachten ist.
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des Chors hintereinander mit Steinen verschiedenen Brandes gebaut sind. Hernach sind 1434 die nördliche Abseite mit Halle und Kapellen, 1437 die südliche Abseite, Halle und Kapellen, seit 1439 das Schiff der Kirche, in den achtziger Jahren in zwei Absätzen die oberen Stockwerke des Glockenthurms erbaut 1 ).

Man sieht, daß im Allgemeinen unser bisheriges Wissen vom Bau der Kirche durch die neue Urkunde nur bestätigt, im Einzelnen jedoch berichtigt und fester bestimmt wird. Allerdings lassen sich auch Zweifel erheben. Man könnte die Zahlen 1403 und 1406 vereinigen, wenn auf einer Seite eine v als i j oder umgekehrt verlesen wäre. Doch würde dadurch nichts gewonnen werden, da der Antritt Gösliks beträchtliche Zeit vor die Weihe fallen muß. Berens könnte ein x übersehen haben, so daß die Weihe auf 1413 verschoben würde; allein in jenen Jahren politischer und kirchlicher Unruhen - von 1411 bis 1416 herrschte der neue Rath und um dieselbe Zeit wollte sich Joachim von der Horst, folgends Protonotar zu Stralsund, in die Pfarre von St. Nicolai eindrängen - war schwerlich an die Weihe der Kirche zu denken. Es bliebe nur die recht unwahrscheinliche Annahme eines Druckfehlers übrig 1403 statt 1408. Richtiger wird es jedoch sein den Fehler auf Seiten des achtzig Jahre später schreibenden Chronisten anzunehmen, zumal auch sein Datum über den Beginn des Baus zu verwerfen war. 2 )

Noch zu einer andern Bemerkung nöthigt die kleine Urkunde. 1459, September 3, ist die Kirche - im engern Sinne des Worts, ohne den Chor - vom Ordinarius geweiht, und Kopman nennt als Patrone die Heiligen Nicolaus, Blasius, Katharina, Michael; beider Chor= und Altarweihe erschienen dagegen als solche Answerus, Nicolaus, Katharina, Michael, alle Engel und die heilige Anna. Hier ist ein Irrthum Kopmans ausgeschlossen, da sonst das auffällige Vergessen oder Wechseln der Patrone anstatt in mehr als fünfzig bewegten Jahren in einer weit kürzeren, ruhigen Zeit 3 ) vor sich gegangen sein müßte. Man wird sich also mit der Thatsache abzufinden haben und mag sich erinnern, daß auch bei St. Jürgens Kirche in Wismar Aehnliches sich ereignet hat. Diese hieß im 13. Jahrhundert nach St. Martin und Georg 4 ), wird


1) Jahrb. XLVII, S. 72, 5 ff. Jahrb. XLVIII, S. 342 - 346.
2) Die Kirche ward freilich geweiht, bevor sie gewölbt war: Jahrb. XLVII, S. 73, 9. Aber unter Dach muß sie doch wie der Chor bei der Weihe gewesen sein, und Göslik von der Kulen hat gerade den Chor unter Dach gebracht.
3) 1470 ward Kopman Priester und, wenn nicht gleichzeitig, so doch bald Vicar (der Böttcher) von St. Nicolai; zwischen 1484 und 1492 war er schon Schreiber des Werkhauses.
4) M. U. - B. 1158, 1181.
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derzeit einmal nur als Martinikirche 1 ), einmal nur als Georgskirche 2 ) angeführt. Im Laufe der Jahre trat dann Bischof Martin mehr und mehr zurück. Die Kirche ward ausschließlich nach St. Jürgen benannt 3 ), und während Martins Martyrium auf dem Hochaltare noch neben dem Georgs dargestellt wird und allerdings auch noch eine Wandmalerei der nördlichen Abseite ihn zeigt (wie eine andere St. Georg in der südlichen Abseite), führen ihn Urkunden aus der Mitte des 15. Jahrhunderts in der Reihe der Patrone erst hinter Stephan und Simon und Judas an 4 ).

Eine Erklärung dafür habe ich nicht, darf aber wegen St. Nicolai wohl darauf hinweisen, daß zugleich mit den entsprechenden Bautheilen Hochaltar und Frühmessenaltar geweiht wurden, für die theilweise verschiedene Heilige zu besonderer Verehrung erkoren sein mochten. Und wegen St. Jürgens scheint die mir gegenüber ausgesprochene Ansicht beachtenswerth, man habe nach Begründung des neuen Kirchspiels 5 ) St. Martin anfangs in den Vordergrund geschoben, um die Erinnerung an das früher dort bestehende Hospital 6 ) zu verwischen. Auf alle Fälle mögen diese Beispiele zur Warnung dienen, aus vereinzelt überkommenen Nachrichten nicht zu rasch allgemeine Schlüsse zu ziehen.

Wismar 1894, April 29.

F. Techen , ph. Dr.

 

Vignette

1) M. U. - B. 744.
2) M. U.= B. 788.
3) Es ist ein weit verbreiteter Irrthum, den Chorbau als Martinskirche, den neuen Bau als Georgskirche anzusprechen. Schon als jener in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts begründet ward, sprach Niemand mehr von einer Martinskirche, und es kann deshalb auch in ihm nicht ein Stück einer Martinskirche oder die Martinskirche stehn geblieben sein, als zu früh die Mittel ausgingen, mit denen man von Westen her die ganze Kirche im 15. Jahrhundert umzubauen gedachte.
4) Allerdings steht er auch schon hundert Jahre früher hinter Stephan in einer Ablaßurkunde, die Simon und Judas und St. Agnes nicht nennt: M. U. - B. 8731.
5) Crull, Jahrb. XLI, S. 130 ff.
6) Crain, Beiträge zur Geschichte der Seestadt Wismar, S. 19; (Crull), die neuen Glocken zu St. Jürgen, S. 1.
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VI.

Neun Frauenbriefe

aus der Wende des 16. und 17. Jahrhunderts,

mitgetheilt von

Archivrath Dr. Grotefend .

~~~~~~~~~~~

P rivatbriefe sind in Archiven im Ganzen eine Seltenheit, vornehmlich Frauenbriefe in rein familiären Angelegenheiten. Spielt ein Zufall solche in ein Archiv, so lohnt sich ohne Zweifel ihr Abdruck.

Die nachstehenden Briefe verdanken einem solchen Zufall ihren jetzigen Aufbewahrungsort.

Andreas Meyer, seit etwa 1583 Küchenmeister zu Dömitz, seit dem 18. Februar 1590 Landrentmeister, und als solcher großer Machthaber im Lande, 1 ) hatte seine Rolle ausgespielt. Die ihm feindlich gesinnten Landstände hatten im November 1609 seine Gefangennahme wegen angeblicher Veruntreuung durchgesetzt. Bei dieser Gelegenheit wurden alle Papiere Meyers mit Beschlag belegt und damit kamen auch diese Briefe in das fürstliche Archiv, dem sie sonst wegen ihres durchaus privaten Charakters nie hätten angehören können.

Ich gebe die Briefe, die durch ihre Innigkeit und den naiven Ausdruck des frommen Sinnes der Schreiberinnen sich auszeichnen, ohne weitere Erklärungen, nur einige, weiteren Kreisen schwer verständliche Wortformen sind gedeutet, und einzelne Personalien sind erläuternd angefügt.


1) Vgl. Balck, Urk. Gesch. d. Geschl. Balck, S. 59. Jahrb. XV, 89.
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1.

1584.

Agnes Dürjahr an ihren Bräutigam Andreas Meyer
zu Dömitz.

Den erbaren und achtbaren vornemen geselen Andreas Meyer mynen besundrigen gunstigen guden frunde tho egen handen frundtlichen geschreven sulvest zu eygen handen frundtlich.

De heylsame gnadenriche geborth unsers eynigen erlosers Jesu Christi sy myt uns allen van ewycheit tho euwycheit amen. Wydder, hertealderleveste leve harten, yuwen breff enthfangen, gelesen und woll vorstan. Vor dat erste ys mi eyne herzeliche frouwede, dat yck yuwen breff entfangen hebben, dat gi Godt loff noch gesundt und wol tho freden sin welches my ein hertlich frouwede ys. Der hoge Godt geve, dat gi myt gesundtheit mogen hyr kamen, yck overst dancke den leven Godt. Si myth minen leven vader tho freden, so lange der leve Godt wyll. Wyder, alderlevest leve herzeken, ick spore 1 ) yn yuwen schryvende, dath gi wolden yn eine ander herberge ynkeren, welches mi hertzlich verdreten wolde. Js derhalven mine erste bydde an yuw, gi wyllen yo nicht unse huß vorby then, 2 ) und vorleff nemen, wat der leve Godt bescheren wert. Wydder, hertealderleveste leve harten, gi scholen uns de levesten geste syn, de wy bekamen konen negest Godt, und bydde nocht ve[r]ner, so ydt ummer mogelick ys, wyllet min herte leve moder 3 ) mith heraver bringen, dar my herzlich ser nah verlanget. Wydder, herte alderleveste leve Andreves, myn leveken, de wylle de badde 4 ) ylich wech wyl, unde yck yuw hertlich gerne mer schriven wolde, so bydde yck, wyllet myn schrivent up diddt mall tho besten keren, beth dath uns der leve Godt frystet, dath wy thosamende kamen; und wonsche euwch, myn hertealderleveste leve herzeken, dath gy myth gesundtheit moget heraver kame[n], dar yck den


1) spüre.
2) vorbeiziehn.
3) d. h. seine Mutter, weshalb Agnes auch am Schlusse sagt: ewer und miner leven moder.
4) Bote.
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leven truwen Godt dach unde nacht umme bydden wylle. Nu, myn hertealderleveste leve Andreas, so wonsche yck euwch vele dusent guder nacht unde wonschet euwer und min er leven moder vele dusent guder nacht unde alle euwer ganzen frundtschafft ville gudes. Datem Wysmer, den sundach avent, geschreven mit der hast, 1584.

Ang[n]ete Duriars,           
yuw utherkaren van [Godt] den almechtigen.

(Eingangsvermerk: 3.)

2.

1585, Febr. 18.

Agnes Dürjahr an ihren Bräutigam Andreas Meyer
zu Dömitz.

Den erbaren und achtbaren Andreas Meyer mynen yn besundrygen guden frunde zu eygen handen frundtlygen geschreven yn Domize.

De gnade Gottes unsers eynigen erlosers Jesu Christi und de erluchtinge Gottes des hylligen Geystes sy mit uns allen van euweycheit, amen. Herzealderleveste harten und levecken, euwer gesundtheyt yst myr von grundt mynes herzen leff zu erfarende. Wyder, alderleveste hartten, so do yck ewch frundtlich zu wyssen, das ych Godt lob gesundt und woll zu freden sy; der hoge Godtt behute uns ferner vor allen ungelucke unde troste unser beyde herzen, den es herzlich betrubet ys. 1 ) Wyder, leve Andr[e]as, we my de vorman berichte, alse gy des avendes van hyr thogen, dat gi, myn herten, so bose eine harbarge gehadt hadden, dadt gi nicht gudes tho eten eder tho drincken geh adt hebben und hebben up dem stro gelegen. Hadde yck dat gewost, gy scholden den navendt 2 ) nicht van hyr gekamen syn, den yck hadde nocht woll eyn winnich angeholden myddt bydden, averst my was herzlych ledde, das ych euch darmyddt ertorne[n] solte, den de forman sede, he wollde euwch des


1) Dies deutet auf einen Sterbefall in der Familie Dürjahr hin. vielleicht auf den ihrer Mutter.
2) Der Ueberzug des n auf das folgende Wort ist häufig.
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andern dages gerne geforret hebben; don was ych so herzlich bedrouet, das ych euch wech gelasen hebbe, und was so ser bekummert den navendt, alse gi so spade van hyr thogen, dat myr so herzlich lede was, das yhr solten tho schaden kamen. Men wo vorlangede my, ehr de forman wedder kam, den yck hadde woll gemendt, dat gy so mode gewest weren, dat gy my nicht scholden geschreven hebben, den, myn alderleveste harten, yck erfrowede my herzlich yn euwern schrivende. Wyder, myn hertealderleveste herten, bydde ych frundtlich, kamet yo myt den ersten heraver, den ych wyll euwch yddtsunder nicht thoschriven, wen ych tho euch komen soll, ych vorhoff yhr werdet erstlich zu myr komen. Wydder, hertealderlevest levecken, wes des hantreygister anlanget, hebbe ych by euwern lewen broder Otten synen denn er thogeschycket. Wydder, myn alderleveste hartten, nu weth ych euch ydtsundes nicht mer tho schriven sunder frundtschop und stedige leve. Myn harten, vele dusen dusent guder nacht und seget myner geleveden moder vele dusent guder nacht und Kort Kock und syner geleveden husfruven vele dusend guder nacht und allen guden frunden. Geschreven des dunnerdages yn den vastelavende anno 1585.

Ewer trewe herzige einige
leveken, weyl ych lebe uff
disser welldt,         
Angenete Duryars.     

(Eingangsvermerk:
7. breflin von Jochim bekommen. 24ten februarii.)

 

3.

1585, Mai 20.

Agnes Dürjahr an ihren Bräutigam Andreas Meyer
zu Dömitz.

Den erbaren achtbaren unde vornemen Andreas Meyer mynen yn besunderndygen guden frunde selbest tho egen handen frundtlich geschreven in Domze.

De gnade Gottes, unses eynigen erlosers Jesu Chryste und de erluchtynge Gottes des almechtygen sy myth ewch und myth uns allen van ewycheit tho ewycheyt, amen. Herzeeynigen

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leveken und harten, myn alderleveste leveken, ewer gesundtheyt habe ych von grundt mynes Herzen myth grotten freuweden vornomen. Wyder, herzealderleveste harten und leveken, ych do ewch vorerst hochlichen und frundtlych bedancken vor de messer und schede, den, myn alderleveste harten und leveken, yhr habet myr de schede woll vorbetert. Myn alderlevest harten, wo schal ych an ewch dat wyder vordenen. Jch wollde gerne eyne schede by mich bynden; wen ych dar nicht myt bespotet werden mochte, so schollet yhr myr thoschriven, welcker ych bybinden mochte. Wydder, myn alderleveste harten, yhr habent myr thogeschreven, das yhr wolten gerne abdancken, den yhr wysset ewch besser zu raden alse ych, myn alderleveste harten und eynige leveken. Her Austyn Duryar, myn leve feder, de rede myth my dar van, dat ydt ene woll duchte, wo ydt mogelyck were, dat yhr mochten myth frundtlycheit affdanken, 1 ) den Godt weth ydt ym hemmel, dat ydt eyn swar cruze ys, wen twe herteleve van eyn ander syn so wydt; wente der leve getruwe Godt wedt, wen ydt noch so lange scholde waren, alse ydt gewaredt hefft, so wolde yck lever halff dodt syn, den Godt weth ydt ym hemmel, wo we dodt scheyden deit. Den, myn alderleveste harten und leveken, hyr und an andern orden hefft 2 ) de peste ock weder an, dat my so herzelich lede vor ewch ys, den yck sta up, yck gha tho bedde, yck bydde den leven Godt truwlich vor ewch, mylt alderleveste harten und leve leveken. Jch bydde, yhr moget eyn bedeken 3 ) vor my weder don, den Godt wedt, ydt ys uns thor negesten dore, dar synd alle twe 4 ) uth gestorven und de oldeste yunckfruve lych[t] ock gar swack, dat se dar woll nen lyff 5 ) affbringen werdt. Bydde, myn alderleveste eynige leveken, wyllet my yo nicht vordenken, dat ych ewch dar so dryste van schryve van der peste, unser 1ever getruwe Godt der kan uns lyker woll gnedelich bewaren. Wyder, myn alderleveste harten und leve leveken,


1) Andreas Meyer durfte sein Küchenmeisteramt zu Dömitz beibehalten, trotzdem er bei seiner Heirath mit Agnes Dürjahr 1585 Bürger zu Wismar wurde, und dort sich wohnhaft machte. Er wird 1589 genannt: "Küchenmeister zu Dömitz, sonsten wohnhaftiger Bürger in der Stadt Wismar." Erst 1590, bei der Ernennung Meyers zum Rentmeister wurde der bisherige Küchenmeister Andreas Balck, als Küchenmeister der Nachfolger Meyers, der mit Martin Balck, dem Bruder des Andreas, für diesen bürgte (s. Balck, Urkundliche Geschichte des Geschlechts Balck. S. 58, 59).
2) hebt.
3) Gebetlein.
4) nämlich: Eltern
5) keinen Leib, d. h. ihren Leib nicht.
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wat anlanget der reyse, wyll ych, efft Godt wyll, my woll tho schycken, wente de maget mot yck myt bringen, so kamen dar unse 6 mit up den wagen, den de olde fruwe 1 ) schal by dem vader tho hus bliven. Yck kan den beiden so vele kaken, alse se achte dage eten, und wyll ydt alderwegen woll befluten und wyll de sliotel ock woll befluten, dat ych einen slotel by my beholde. Wat ewch dar by duncket, und ewer radt best ys, dar bydde ych frundtlich umme, min einige leveken, dat schrivedt my yo tho, dat yck my dar na tho richten wet. Wydder, myn alderleveste leve leveken, gy schriven my van, pfingesten avendt sollte wyr zo Blekede ankommen, das kan nicht syn; sunder des mandages yn den pfingesten moste wy uth faren, dat wy, efft Godt wyll, des dingestach dar qemen. Myn leve leveken, yhr schrivet my, gy wyllet myth my na dem bade thouen 2 ); myn alderleveste harten und leve leveken, dat wyll wi sparen, bete wy elich werden, und wen yhr myt leve badet, so werdet yhr noch woll an mych gedencken und an Trinen. Wydder, myn alderlevest harten und leve leveken, yhr schrivet my van dem huse tho vormalen, dat [kann] ehr na dem pfingsten 3 ) geschen Och, myn alderleveste harten und leve leveken, wo offte dencke yck an unser beiden scheiden, den de wecke was yck nicht eins fro. Wyder, myn alderleveste leveken, yhr bekummeren euwch umme de schorze und das ander, den, myn leveken, ydt hefft tyd genoch. Wyder, myn alderleveste eynige harten und leve leveken, ych do ewch frundtlych und hochliken bedancken vor ewer frundtlich und trostlich schrivendt. Ewer breff schal so lange up mynen herten rouwen, he hefft disse nacht dar up gerouwet. Wyder, myn alderleveste harten und leveken, ych schal ewch vele guder nacht van der Wynterschen schriven und Geske Wytten ledt ewch velle guder nacht toentbeden. My[n] alder leveste harten und leveken, seget my der moder yo vele dusent guder nacht und Kort Kock, eweren leven ome, yo vele dusent guder [nacht] und syner gelebeden husfruwen yo vele dusent guder nacht. Nu, myn alderleveste harten, wyll ych frundtlich gebeden hebben, dat gy yo umme mynenthaluen nicht gremen wyllet. Nu, myn alderleveste harten, nu wyll ych ewch den leven getruwen Godt beuelen myt vele dusent dusen guder [nacht], mytt alderleveste


1) Ob dieses die Schwiegermutter des Dürjahr ist? Seine Frau kann es, da die Tochter selbständig das Hauswesen führt, unmöglich sein.
2) touwen = eilen.
3) "nicht" ausgestrichen.
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leve leveken und eynige harten. Geschreven up hemmelfares dach 1585

Ewer trewe herzige einige
leveken, weyl ych lebe uff
disser welldt,         
Angenete Duryars.     

 

4.

Etwa 1586.

Agnes Meyer an ihren Ehemann Andreas Meyer.

Dem erbaren undt wolgeachten Andreas Meyer mynen hertenleven manne thokame dysse bref frundtlick tho egen handen.

Hertfrundtlyge undt alderleveste hardten undt leve leveken wen gi noch gesundt undt woll thofredden weren, were my van grundt mynes herten leff tho ehrfarende. Vor my undt unse leve kyndt 1 ) dancke yck den leven Gott vor lyves gesundtheit. Hertleve harten, yck hebbe ydt so swar yn den hals gekregen, also yck ydt myn leve dage nicht gehadt hebbe, yck bruck, wat yck brucke, ydt will my nich helpen, yck hebbe so swaren einen host 2 ) dar by gekregen, yck hedde gistern so grotte nodt yn beide knacken, yck konde nicht eynen fott an de erde setten. Nu ys Gott loff better myth den fotten, wenn de leve Gott geve, dat ydt better mith dem halse were, yck kann keine kost dall krigen. Myn leve harten, de Kladowsch hefft alle dage hyr gewest undt byddet so velle, yck scholde ehr 200 f. lenen, hyr stundt se ein dunnerdage undt wende undt hedde syck, dat ydt wunder was; se sedde, ehr were ydtzundes so hoch daran gelegen, alse ehr levedage dar nicht an gelegen west were. Petter, unse olde kotze, 3 ) de kam hir des dages, alse gi wech thogen, he hefft hyr rechte flitich gearbeidet sodder. De hertziginne schickede hyr disen breff 4 ) vorgangen dunnerdage her, yck sedde den baden, gi


1) Die Erwähnung nur eines Kindes veranlaßt mich, diesen Brief in die erste Zeit der Ehe zu versetzen.
2) Husten.
3) Kutscher.
4) Diese Einlage hat Sich nicht erhalten.
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worden so balt nicht tho hus kamen, so fro, alse yck bodeschop tho yuw hedde, so scholde gi den breff woll krigen. Myn alderleveste harten, schrivet my doch tho, wo ydt myth dem vadder undt der modder 1 ) ys, war se noch woll thofredden syn. Myn alderleveste harten, yck wyll yuw den leven Gott bevelen myth velle dusendt guder nacht. Jlich Wysmer, geschreven eyn sunnavende morgen

y[uwe] e[inige] h[arte] u[nd] l[eveken] u[p] e[wig]Angenete Meyers.

Jurgen van doberan de schreff yn des hovetmans namen den dach, alse gi hir wech thogen, dat gi mocht tho eme henuth kamen nha Polle. 2 ) Jck lett eme beantworden dorch Ties. Myn alderleveste harten, yck wyll yuw den leven Gott bevelen mith velle dusendt guder nacht

Angenete Meyers.

 

5.

Nach 1597, März 22. 3 )

Anna Bording an Agnes Meyer.

Der erbaren unnd vielthugentsamen frawen Agneta Duriars herrn Andreasz Meyers f. Mecklenburgischen rentmeisters ehelichenn hausfrawenn meiner vielgeliebten guten frundinnen.

Minen frundtlichen grot mit winschinge alles guden stedes thoforen, erbar dogentsame leve frwe renttemestersche. Ick do mi ganttz hochlikn und frundtlichen bedancken vor alle erthegede woldatth. Ock, leve Agenete, do ick hir thom Nigenkloster bin gekamen, do hebbe ick einen baden van Luebecke vor mi gefwnden de mi ein schrivent nabrochte van dem manne, dar ick van sede, und heff ock ein schrivent van miner swster Margreten mit=


1) Hier handelt es Sich wohl um die Pathen des Kindes. Modder ist Muhme = Mutterschwester. Vadder ist unser Gevatter.
2) Poel.
3) Andreas Meyer schwor den Eid als fürstlicher Rentmeister am 18. Februar 1590. Johann Tancke kam am 22. März 1597 in den Wismarschen Rath. Der Brief kann also nur nach diesem Datum geschrieben sein.
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gebroch[t], dar se mi avermalles ser hochlicken und fruntlicken wmme biddett, dat ick doch minen besten flith don schal, dat se de Wismer[s]chen howcken 1 ) doch nich dregen dorwe sunder Lwbe[s]che edder manttel, wat her Johann Tanck 2 ) am allerlevesten hebben will van den beiderley, dat se dragen schall. Is derwegen mine ganttz frundtliche bede an jw, dat gi idt doch so lange bliven latten willen mit den howcken, betth dat ick ehr noch eins schrive, und jw beschetth wedder schrive, so hebbe ick wol gedach[t], se mochte einen swartten howcken macken latten, up de wise, allse gi se dar dragen, und latten de Lube[s]chen dar so ligen, alse se sin; so heff se noch alle tidt tho macken alse se will und mach den roden howcken vorkopen und latten dar 3 ) eine fine manttel van macken, dar wil ick er den noch eine manttel tho geven und eine heff se allrede, so dorwet her Johan er ock ken smide geven. Wat jw hirbi duncket, werde gi mi wol tho wetten don. Ock und vordencket mi doch nich, dat ick jw hir so up dat nige beswere, und segget dem heren rentemester und her Johann Tancken wele gudes und bewele jw in den ricken schwt des almechtigen. Dattem Nigenkloster.

Anne Bording        
j[uwe] gunstige frundin.

 

6.

Nach 1603.

An meine hertzliebe dochter Eleisebedt Meiers kame dieser breff zu egen handen zur Wissmer f[rund1ichen] g[eschreben].

Hertzliebe dochter, mir vorlanget aus hertzengrund seher zu weissen, wo es umb dir und dem lieben kleinen son ist, ob du nogk so grosse smerttze in den warten 4 ) hast oder sunsten


1) Hoike, ein Frauenmantel. Dieser, der in den verschiedenen Städten verschiedenen Schnitt hatte, war anscheinend durch Agnes Meyer in Wismar bestellt.
2) Ihr Verlobter (Herr als Mitglied des Wismarschen Raths), der den Wunsch hegen mußte, seine künftige Frau nicht mit in Wismar unmodernen Kleidern in sein Haus kommen zu sehen.
3) d. h. von dem Erlös.
4) Brustwarzen. Es scheint das auf das erste Wochenbett hinzudeuten, also fällt der Brief wohl kurz nach 1603, in welchem Jahre (nach Balck, Urkundliche Geschichte des Geschlechts Balck, S. 59) die zweite Ehe des Andreas Meyer geschlossen wurde.
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wor swach wieder gewurden bist, das ich mir nit wil vorhoffen. Wir sein Godt lob gesundt und wol uber kamen, don uns auch wegen viler gudttadt, so uns dar bei euch wiederfharen, gantz freundtlich bedancken. Godt gebe, das wir uber ein jhar oder 3 so muegen mitt gesunheit und freuden wiederumb zusamen kamen. 1 ) Wir ubersenden auch 2 ) dem abscheidt nach, das ihr bei ewern folck werdet entfangen. Godt lasse es euch mitt gesundtheit und freuden genissen. Mitt befelung Gottes des allmechtgen. Wolltes deinen lieben heren, kinder und Eleisebedt Mollers van mir vil tausentfeltigk grossen.

Lucia Luchtemachers, 
deine liebe moder,      
so lang ich lebe.          

 

7.

Nach 1603.

An mine hertzliebe dochter Eleisebedt Meiers kame dieser brieff tho egen handen f[rundlichen] g[eschreben].

Min freundtlich dirn.

Hertzliebe dochter, wen es dir und deinen lieben heren wnd kindern wol ginge und einen frohlichen weinachtenfest geholtten hetten, wer mir ente hertzliche freude zu vornhem[en]. Mit deinen lieben vader und mir ist es Godt lob ziemeilich. Der liebe Godt wil euch und uns ferner nach seinen godtlichem willen ehrholtten, das wir uns mit gesundtheit und freuden muegen sprechen, dar mir dien klein son sulffander magk under ogen gehen. 3 ) weil ich auch vornomen, das Angenethe 4 ) ser kranck, welchs mir van hertzen leidt, zweibel nit, es werdt an radt kein fleis gesparet werden; Godt wil dem lieben kinde wiederwmb zur gesundtheit vorhelffen. Wolttes mir doch bei


1) Die Eltern der Frau waren wohl zur Taufe in Wismar und bezieht sich der Wunsch auf die Hoffnung der Erneuerung dieser Gelegenheit.
2) Der Gegenstand des Geschenks ist als bekannt weggelassen.
3) Dieser Brief ist später geschrieben als der vorige, da hier der dort allgemein geäußerte Wunsch einer weiteren Nachkommenschaft deutlicher hervortritt.
4) Wohl Tochter erster Ehe, von Agnes Dürjahr.
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erster bodtschafft weissen lassen, wo es umb sie werdt. Hir mitt Godt zu langer gesundtheit befalen mitt wunschung eines frolichen geluckseligen neuen jhares. Wolltes deinem lieben heren und Eleisebedt Mollers meinentwegen freundtlich gruessen. Datum Hamborg.

Lucia Luchtemachers,       
deine liebe motter, so       
langk ich lebe.              

 

8.

1606, Februar 12.

Die Geschwister von Stechow, Klosterjungfrauen zu Diesdorf,
an den Landrentmeister Andreas Meyer.

Dem ernuesten erbarn vnd wolgeachten AndreasMeyern, furstlichen mechlenburgscen lantrentmeister, vnsern grosgunstigen guten freund zu handen f[reuntlichen] g[eschrieben].

Ernuester, erbar vnd wolgeachter, großgunstiger herr rentmeister. Ewren so wol auch vielgeliebte hausfraw vnd kinderen glucklichen zustantt haben wir hertzlich gerne von deß herrn rentmeistern schreiber vornommen; was deß herrn rentmeisters freuntliche liebe tochter vnd vnser person anbelanget, danken wir Gott, dem getrewen vater, derselbe wolle vns ferner beiderseits lange erhalten nach seinen veterlichen willen. Ferner, grosgunstiger herr rentmeister, so weiß ich euch ewer kinder zustant nichtt anderß zu berichten, alß daß sie Gottlob wol zufrieden seind, from vnd gehorsam, wie frommen kindern geburett, vorhoffend, daß der herr rentmeister noch sol frewd vnd trost ahn seinen kindern erleben, welchs wir von hertzen wunschen wollen. Ferner, grosgunstiger herr rentmeister, so schicken wir euch hiebei ein kleine vorzeichnis, waß wir wegen ewre liebe kinder ausgelegtt haben; wir hattenß den kindern mittgegeben, do sie da bey dem herren rentmeister weren, aber es berichtett Sopfia, daß der herr rentmeister es nichtt geshen oder durchgelesen hatt. Der herr rentmeister hatt vnß wegen seiner kinder etzlich gelt zugeschicktt, welches ihn diesen register zu ershen, wofhur es außgelegett ist, zur notdurfftt, welchs die kinder nicht haben entraten konnen, vorhoffend, der herr rentmeister wirt wol friedlich damitt

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sein, aldieweil es ihn der kinder besten gewant, vnd sie es nichtt haben entraten konnen. Sofia ist gottlop so vorstendig, daß sie es alles selber vorzeichen[t] vnd ahnschreibett beneben vnß. Itzunt haben sie zur noturfft ahn kleidern, waß sie bedurffen, auch ahn leinen gerethe, den wirß ihnen nhun haben fein zurechten machen lassen vnd vorweiten lassen ahn rocken vnd brustleiben. Waß neweß ihnen itzunt zu machen lassen, gedeucht groß vnrath, den solche kinder eß alleß vorwachsen; weit sie hie bey vnß seindt, konnen sie sich hie gar wol mitt behelffen. Wir haben dem herrn rentmeister fur 8 tagen ein schreiben zugeschicktt vorhoffend, dasselbe werde wol zu rechte kommen sein, dancken demnach auch freuntlich für den dorsch auch lachß, so vnß der herr rentmeister geschicktt; ist vnß dran ein groß gefalle geschehen, dan man dieser orten dieseß fischwercks nichtt bekommen kan, ewre liebe kinder vnd wir unß ihn alle haben wol smecken lassen, wollens auch gerne wieder ihm kost= vnd lehrgelt ewrer lieben kinder wegen abrechen, wie viel eß kostett; waß den vbrigen rest anlangett, bitten wir freuntlich, wolle der herr rentmeister, wo es ihm gelegen, bey gelegener vnd gewisser botschafft mit hervber schicken. Ewre liebe tochter Sopfia bittett, sie freuntlich zu entschuldigtt zu nehmen, dass sie nichtt geschrieben, die vrsache wirtt des herrn rentmeisters schreiber wol berichten thuen; dennach den herrn rentmeister samptt seiner lieben hausfrawen vnd kindern ihn gotteß almachtt vnd gottlichen schutz empfhelen mitt wunschung viel guts etc.

Datum Distorff, den 12. februwary anno etc. 1606.

Elisabett vnd Dorothea     
von Stechow, geswestern.   

Das Siegel zeigt das von Stechow'sche Wappen, jedoch mit Ouerbalken, nicht mit den üblichen Schrägbalken.

Vertzeichnus wes der herr rentmeister ahn gelde seinen beiden tochtern geschickt hatt zur außgabe, do es den kindren n oe tig.

Als der herr rentmeister seine t oe chter erstlich hieher geschickt, hat ehr inen midtgegeben 15 thaler ahn gelde.

Nachmals bey Annen von Stechow geschicktt 20 thaler, welchs zusamen sein 35 thaler. Hievon außgegeben zu notturft den kindren:

erstlich zwo sammit m ue tzen, jeder f ue r 2 thaler, 4 thaler zusamen;

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f ue r zwo krentze, jeden zu 26 ß, ist 1 thaler 20 ß;

zwo beste harbindichen, ein jedes bezahlet f ue r 16 ß, ist zushamen . . . . . . . . . . . . . . . 1 thaler;

f ue r leibfarben bandt 12 ellen vmb die hare vnd gelen topichen bandt, 1 ) 16 ellen zusamen . . . . . . . . . 1 thaler;

f ue r die schwartzen rocke, die zu rechte zu machen drumb schwartze borden gekaufft, die elle bezahlt 5 ß, es sindt 14 ellen vmb die beiden rocke, sein . . . . . . . 2 thaler 6 ß;

2 ellen wandt zu benden 2 ) . . . . . 1 thaler 16 ß;

2 ellen vnter zu fodern . . . . . . . . . . . . . 20 ß;

Annemetchen 3 ) iren pergamsrock 4 ) zu schwartzen gegeben . . . . . 4 ß;

schneiderlohn zusamengerechnet, alse f ue r die rocke vnd auch zwo wandes=leibst ue cke midt weiten ermelen . . . . . . . 1 thaler;

2 ellen leinewandt zu str ue mpfen, die elle bezalet 4 ß sint . . . 8 ß;

2 par schue bezalet f ue r . . . . . . . . . . 15 ß;

t ue ffeln zu flicken . . . . . . . . . . 3 ß;

2 ß vor eine borst; 5 ) 2 korbe daf ue r geben . . . . . 2 ß 8  ;

zwo ellen swarten sagem 6 ) zu zwien sch ue rtzen, die elle 9 ß sindt . . . . . . . . . . 18 ß.

zwo auffsch ue rtzelbende . . . . . . 2 ß;

2 ellen vierdrat 7 ) zu zweien schn ue rleibe, die elle bezahlet f ue r 9 ß sindt . . . . . . 18 ß;

auff die schn ue rleibe gelen topychen bandt 12 ellen daf ue r geben . . . . . 12 ß;

5 ellen gronen topichen zu iren besten schnurleiben, für die elle 1 g, sindt . . . . 6 ß 8  ;


1) Was hierunter zu verstehen ist, kann nur errathen werden. Da unten neben topychenband auch topichen und töpchen vierdrat vorkommt, ist wohl ein mit Döppchen (Knötchen, toupet) verzierter Stoff oder Band darunter zu verstehen.
2) Unter benden werden wir, nach den weiter unten vorkommenden Stellen einen sog. Stoß für den Kleidersaum zu verstehen haben.
3) Es ist vermuthlich die im letzten Briefe als krank erwähnte Tochter erster Ehe Angenete gemeint. Unter Vermittlung dieser Koseform kommt weiter unten auch einfach Anne als ihr Name vor.
4) Parchentrock.
5) Schnürbrust mit den s. g. Paniers.
6) Halbseidenes oder wollenes Gewebe mit Seidenglanz, von saye, sayette. Sajansche Schürzen sind nach der Rostocker Kleiderordnung von 1585 den Handwerkerfrauen gänzlich verboten.
7) Grobes wollenes Zeug von vierdrähtigem Faden.
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1 bandt haken daf ue r 2 ß;

f ue r 2 stackit vmb den hals vnter die kragen 1 ) . . . . 14 ß;

noch f ue r blawen to(e)pchen vierdrat zu zwie schn ue rleibe, die elle für 8 ß bezhalet, sein . . . . .16 ß;

linewandt vnter diese schnürleib 2 ellen . . . . . . 6 ß;

6 ß für die haken in diese schn ue rleibe;

für die 4 schn ue rleibe, 2 sch ue rtzen vnd sonsten noch 1 br ue stken zu rechte zu machen . . . . 9 ß;

noch f ue r 2 windelbende vmb die hare, zushamen . . . . . . 24 ß;

f ue r gronen sammit bandt . . . . . 6 ß;

1 thaler für weis kn ue pssel 2 ) zu slichten kragen;

f ue r weissen zwerne . . . . . . . 12 ß.

zwo newe peltze den kindren laffen machen, den einen bezhalet . . . . . . 3 thaler;

die ander peltz kostet . . . . . . 2 thaler 8 ß.

drinckgelt daf ue r die herzubringen . . . . . . .4 ß.

für das wandt zu benden vnten ahn die peltze, 1 elle engelsch wand . . . . . . . . 1 thaler.

2 ellen zu vnterbenden, die elle 6 ß, sindt . . . . . 12 ß.

Wie der ambtmanschen hie ire k ue chin gefreyet, hat sie die jungfren vnd lehrkinder zu ihrer hochzeit gebeten, wozu die lehrkinder hingangen sein vnd haben in die braudttaffel vorehret ein jeder 8 ß, sindt 16 ß zusamen; den spielleuten geben 2 ß, dem koche 2 ß, zum opfergelde geben 2 ß zur braudtmeß.

Wie die kinder wider hie vom Wismer sein kommen, noch 2 m ue tzen gekaufft, teglich zu tragen im winter, dafür geben . . . . 1 thaler 16 ß.

aschefarben pargam gekaufft 2 ellen vnter das beste sammitt leibstücke, so der sneyder hie hat gemacht, daf ue r . . . . 10 ß;

fiolbraun futterwandt vnter Annen iren besten rock f ue r 10 ß bezhalet; schneiderlhon f ue r den rock vnd leibst ue cke zu machen . . . . . . . . . . 12 ß.

zu Sophien irer arbeit, 3 ) so sie gelernet, gekaufft des geringen silber vnd golds f ue r . . . . 20 ß.


1) estachette, hier ein Drahtgestell zum Steifen des Kragens.
2) = Knüppels b. i. geklöppelte Spitze.
3) Die sog. Klosterarbeit, eine besondere in diesen Internaten übliche Applikationsstickerei mit Silber= und Goldflittern.
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9.

1606, Februar 22.

Sophie Meyer an ihren Bruder Andreas Meyer den Jüngeren.

Ahn meinen hertz lieben bruder Andreas Meier komme dieser brieff zu eigen handen f[reundlichen] g[eschrieben].

Meinen freuntlichen grues nebenst wunschung zeitliche und ewige wolfart leibes und der seelen zuvor, freuntlicher hertzlieber bruder. Wens dich noch glucklich undt wol erginge, erfahre ich sanpt meiner hertzlieben swester hertzlich gerne. Die erwirdige domina sanpt iret swester, auch die Stechouwen junfern neben uns solltu auch noch in gueter gesundtheit wissen. Gott helfe ferner beiderseitz ahn leip undt seele. Hertzlieber brueder, weill unsers hertzlieben vaters schreiber hi itziger Zeit ist, habe ichs nicht unterlassen konnen, dich zu schreiben, wiewol es nichtt fiel sonderliches ist. Den er eilett so sehre von wegen geschefften, die er zu Saltzwedel zu verrichten hatt, habe ich gleichwol ein weinig schreiben müssen, bitte wollest mir doch wieder schreiben, wie es dich zu Rostock gehtt, op du da gerne sein machst, undt wie du mith deinen herren ubereinkommen kanst. Wen die brieue nach Domptz kommen, so kan ich sie woll krigen undt wen du kontest mith den vater eins heruber kommen, geschege uns woll ein angenemer wille. Kan dir auf dismal nicht mehr schreiben, will dich dem lieben Gott getreulich thuen empfelen, mith wunschung viele hundert dusent guetter nachtt, wels dich Annemethen im gleichen wunschett. Es lassen dich meine junfern 1 ) auch freuntlich gruessen. Datum Distorf den 22. februvarii anno 1606.

Sopfia Meirs, d[ein] h[erz] l[iebe] s[wester]

Vignette

1) die von Stechow.
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VII.

Die zweite Ehe des Herzogs Karl Leopold.

1 )

Ein Kulturbild aus Meklenburg
im ersten Viertel des 18. Jahrhunderts

von

Wilh. Paul Graff.

~~~~~~~~~~~

I. Verlobung und Beilager.

Eine problematische Natur auf dem Thron war der Herzog Karl Leopold von Meklenburg. Seinem am 31. Juli 1713 verstorbenen Bruder Friedrich Wilhelm in der Regierung folgend, leitete er diese sogleich mit, für meklenburgische Verhältnisse wenigstens bis dahin ziemlich ungewöhnlichen Maßnahmen ein.


1) Benutzte Litteratur: A. Zeitgenössische: Les anecdotes du roy des Obotrites, tirées de deux lettres écrites par M. L. B. D. B. à M. L. B. D. B. Wien, 1721. (Mser.) - Mercure historique et politique; Jahrg. 1715 u. fg. - Tractat vom Meckl. Demi=Visirat oder Memoires par B. d. B. B. 1721. (Mser.) - Journal und Briefe Peters des Großen. - [J. Rousset de Missy:] Recueil historique d'actes, négotiations et traités depuis la paix d'Utrecht jusqu'au second congrès de Cambray. - Urkunden von des Herzogs zu Meklenburg Carl Leopold Ehescheidung von seiner ersten Gemahlin Sophia Hedewig und neuen Vermählung mit der russischen Prinzessin Catharina (in Büschings Magazin für die neue Hist. und Geogr. Th. 15. Jahrg. 1781.). - F. W. v. Bergholz Tagebuch, welches er in Rußland von 1721-1725 als holsteinischer Kammerjunker geführt hat. (Ebendaselbst. Th. 19-22. Jahrg. 1785-88.) - Eine Anekdotensammlung von unbekannter Hand, wahrscheinlich bald nach dem Tode Karl Leopolds niedergeschrieben. (Mser.) - Die Schmidtsche Urkunden= und Actensammlung, und die von Langermannschen Miscellaneen über Karl Leopold [in der Großherzoglichen Regierungs - Bibliothek zu Schwerin]. - Die derzeitigen meklenburgischen Chronisten Klüver, David Franck und Samuel Buchholtz, auch Aepinus: Meklenburgische Geschichte im 18. Jahrhundert. - Charakteristik und kurze Geschichte Herzog Carl Leopolds. (Mser.) - Meckl. Conjuncturen od. gegenwärt. Zustand i. (  ...  )
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Unter Begründung durch landesväterliche Fürsorge hielt er verschiedene Veränderungen der bisherigen Verfassungszustände und Gewohnheiten in dem seiner Obhut anvertrauten, angeerbten Lande für durchaus geboten. Diese Veränderungen bestanden hauptsächlich in Erhöhung verschiedener Landesabgaben und verringerter Einschränkung seiner selbstherrlichen Gewalt und Freiheit durch die Stände, zumal bei Verwendung der öffentlichen Gelder. Diese sollten nicht, wie bisher, in den "Landkasten", sondern in die Kriegskasse des Herzogs fließen, damit dieser sein Land durch Anschaffung einer genügend starken eigenen Truppenmacht in solchen Stand setzen könnte, daß "nicht Jedermann in die Grenzen desselben eindringen und darinnen nach Gefallen wirthschaften könnte." Solches war allerdings im Verlaufe des nordischen Krieges vielfältig geschehen und geschah noch jetzt in den ersten Jahren seiner Regierung fortwährend seitens der durchziehenden dänischen, preußischen und anderen alliirten Truppen, sowie der schwedischen Besatzung in Wismar, welche häufig nach freiem Belieben in den umliegenden meklenburgischen Landen Proviantlieferungen ausschrieb und solche im Unterlassungsfalle ohne Weiteres durch Militairgewalt eintrieb.


(  ...  ) Mecklenburgischen, anno 1719. - Pfeffinger, Historie des Braunschweig=Lüneburgischen Hauses bis auf das Jahr 1733, Bd. III Hamburg 1734. - Eröffnetes Cabinett Großer Herren. Leipzig, 1733 fg. - Zschackwitz: Allerneuester Zustand von Europa, Bd. I - III. 1734. - Lettres d'une dame anglaise. Rotterdam, 1777. - Histoire de l'Empire par M. Heiss; nouvelle edit. Amsterdam, 1738. T. I. - Randbemerkungen dazu in französischer Sprache (scheinbar von Karl Leopold selbst. Mser.). Baron de Pöllnitz: Mémoires p. s. à l'histoire des 4 derniers souverains de la Maison de Brandenbourg, 1791, T. II. - B. Spätere Bearbeitungen und einschlagende Litteratur: Lisch: Graf Heinrich XXIV. Reuß zu Köstritz und Herzog Karl Leopold von Mecklenburg, Schwerin 1849, und andere Schriften desselben Verfassers. - J. Wiggers: Ein mecklenburgischer Landesvater. In Nrn. 45 - 47 der Wochenschrift "Im neuen Reich," Leipzig, 1875. - Köhler: Ueber das Treffen bei Walsmühlen 1719 (1882) und verschiedene andere Abhandlungen und Aufsätze in den Jahrbüchern des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde. - M. J. Semëwskij: Zariza Praskowja 1664-1723. St. Petersburg, 1883. - Derselbe: Zariza Katherina Alexejewna, Anna i Willim Mons, 1692-1724. St. Petersburg, 1884. - Matthias: Die mecklenburger Frage in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Halle 1885. - Die Politik des Hauses Oesterreich Deutschland und dem Protestantismus gegenüber, von einem Protestanten. Göttingen, 1852. - Schneller: Oesterreichs Einfluß auf Deutschland und Europa seit der Reformation. Bd. II. Stuttgart, 1829. - Droysen: Preußische Politik. IV, 2. - Biedermann: Deutschland im 18. Jahrhundert. - Schlosser: Geschichte des 18. Jahrhunderts. Bd. I. - v. Noorden: Europäische Geschichte im 18. Jahrhundert. Bd. II. u. a. m.
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"War daher die Absicht dieses Herrn zwar Landes=väterlich," sagt ein derzeitiger meklenburgischer Chronist, "so machte doch die natürliche Lage Mecklenburgs, da es lauter große Könige zu Nachbaren hat, keine Hoffnung, solche Absicht zu erreichen, und die Mittel, welche man dazu gebrauchte, konten weder Gott gefällig noch Menschen erträglich seyn."

Solche Mittel bestanden zunächst darin, daß sich der Herzog alsbald, halb durch List, halb durch Gewalt, der Thorschlüssel Rostocks bemächtigte. Diese Stadt genoß bekanntlich von Alters her durch Verträge mit den Landesfürsten große Gerechtsame und Freiheiten. Außerdem machte er sie zu seiner Residenz, belegte sie mit einer starken Besatzung, setzte ihre alten Vertheidigungswerke wieder in Stand, ließ ihre Accise=Bude (Steuerhebestelle) durch fürstliche Beamte verwalten, 1 ) nahm ihr die Jagdgerechtigkeit in ihrer eigenen ausgedehnten Waldung und hob die städtische Miliz auf. Als der Magistrat der Stadt gegen alle diese Vergewaltigungen protestirte, auch auf seine nach Wien gerichtete Klage vom Reichshofrathe an den Herzog der Befehl erging, der Stadt ihre bisherigen Gerechtsame zu lassen, ließ Karl Leopold die drei Bürgermeister, sowie zwei Rathsherren verhaften und nach Schwerin in Gefangenschaft abführen. Die übrigen Rathsmitglieder und die unter dem Namen der "Hundertmänner" bekannte Vertretung der Bürgerschaft hielt er länger als vierzehn Tage (vom 19. Februar bis 8. März 1715) in einem Zimmer des Rathhauses eingesperrt. "Es waren ihrer über 80 beysammen," erzählt derselbe Chronist; "diese alle wurden in die eintzige so genante blaue Stube eingesperret, mit einer Wache von 6 Mann besetzet, und mit starckem Einhitzen unaufhörlich gequälet, also daß auch die Ofens davon borsten, und mancher darüber, weil kein Fenster aufzumachen erlaubet war, in Ohnmacht fiel. Man suchte ihnen durch solche Quaal abzupressen, sie solten sich der Appellation an den Kayser entsagen. Sie blieben aber allerseits


1) Unter dem allerdings nicht ganz unbegründeten Vorgeben, daß es in der Verwaltung der Accise Seitens des Magistrats nicht ehrlich und gesetzmäßig hergegangen sei. Hierauf bezieht sich eine Stelle in den "Anecdotes du Roi des Obotrites etc.", wo der Baron von Eichholtz auf seiner ersten Rückreise von Wien nach Meklenburg (1714) von seiner Begegnung mit dem herzoglichen Kurier, einem alten Stallknechte, in Magdeburg erzählt. Dieser hätte ihm gleich entgegengerufen: "Nu hebben wie de Schelms bym Koppe! Er hätte gefragt, was er damit sagen wolte, und hätte er geantwortet: de Borgermesters unde Raths=Herrn tho Rostock! Er hätte dazu die Achseln gezuckt und gesagt: daß ihm dieses sehr Leyd wäre, und daß der Hertzog damit nicht würde fort kommen, der Kerl aber hätte geantwortet: I Herr! se hebben jo stahlen!"
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dabey, obgleich einige kranck nach Hause getragen wurden. . . . Sie hatten weder Betten noch Stroh, niemand durfte sich ein Küssen aus seinem Hause kommen lassen. Sie baten um Eröfnung des grossen Kayser=Saals an der blauen Stube (damit der unleidliche Dampf etwas herausgehen mögte), aber es ward ihnen abgeschlagen; weil ein Gefangener keine Bequemlichkeit verlangen könte" u. s w.

Nachdem es dem Herzog endlich durch solche und noch weitergehende Gewaltmaßregeln gelungen war, den zähen Bürgertrotz dieser alten Hansastadt wenigstens scheinbar und vorläufig (in dem sog. Schweriner Vertrage) zu brechen, ging er daran, sich durch alles nur mögliche Drangsaliren auch den Landadel und die Landstädte kirre zu machen. Hier stieß er aber auf ein minder leicht zu fassendes und einzusperrendes Element. Eine endlose Reihe von "protestationes, gravamina und appellationes" gingen an den Hof und nach Wien, und eine ebensolche Flut von "conclusa, vota, mandata poenalia" u. s. w. erfolgten von dort an die Stände und den Herzog zurück. Doch alle Befehle des kaiserlichen Reichshofraths machten auf den Herzog einen nur sehr geringen Eindruck, und unter seinen Räthen ging das Wort: "Der Kaiser zieht sein Schwert nur langsam aus der Scheide.

Da sich aber der Herzog der offensichtlich unter dem Schutz des kaiserlichen Reichshofraths, sowie des Hannoversch=englischen Hofes stehenden und unter einander wenigstens jetzt gegen ihn, ziemlich einigen meklenburgischen Ritterschaft und Stadt Rostock wohl nicht ganz gewachsen fühlen mochte, so sah er sich unter den, sein Ländchen umgebenden "großen Königen" nach einem Bundesgenossen um. 1 )


1) Die unerquicklichen, auch Wirren oder Irrungen genannten Streitigkeiten zwischen Fürst und Ständen in Meklenburg datirten keineswegs erst von dem Regierungsantritt Karl Leopolds her, sondern waren diesem bereits von seinen beiden Vorgängern in der Regierung überkommen. Unter ihm nahmen sie nur einen mehr akuten Charakter an und führten zur Krisis. Sie hatten ihren Ursprung in einigen Bestimmungen des Westfälischen Friedens, worin den Reichsständen die unbeschränkte Landeshoheit und damit auch das vollkommene Recht auf Errichtung einer Landesvertheidigung zugestanden und bestätigt worden war. Ut autem provisum sit," heißt es dort Artikel 8, §. 1, "ne posthac in statu politico controversiae suboriantur, omnes et singuli Electores, Principes et Status Imperii Romani in antiquis suis juribus, praerogativis, libertate, privilegiis, libero juris territorialis tam in ecclesiasticis quam politicis exercitio, ditionibus, regalibus, horumque omnium possessione, vigore hujus transactionis ita stabiliti firmatique sunto, ut a nullo unquam sub quocunque praetextu de facto turbari possint vel debeant." Und Artikel 17, §. 3: "Contra h anc transactionem ullumve ejus articulum aut clausulam nulla jura (  ...  )
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Seine persönlichen Sympathien gehörten ursprünglich seinem ehemaligen Waffengefährten in Polen, dem König Karl XII. von Schweden; er hatte sogar früher gehofft, sich mit demselben durch seine Prinzessin Schwester zu verschwägern; allein seitdem diese Königin von Preußen und jener durch den Wechsel des Schlachten=


(  ...  ) canonica vel civilia, communia vel specialia conciliorum decreta, rescripta . . . . capitulationes caesareae . . . . vel ullae aliae quocunque nomine aut praetextu excogitari poterint, exceptiones unquam allegentur, audiantur aut admittantur . . . .Dasselbe besagten die kaiserlichen Wahlkapitulationen, und in dem Reichsreceß vom Jahre 1654 war den Fürsten ausdrücklich die Erhebung einer Steuer für die Landesvertheidigung zugestanden. - In demselben Westfälischen Frieden waren aber auch den Landständen alle bisherigen Rechte bestätigt worden, indem festgesetzt war, daß es in jedem Lande bei den früheren Rechten, Gesetzen, Herkommen und Gewohnheiten sein Bewenden behalten sollte. - Unter solchen Umständen entstand natürlich die Frage, ob es nunmehr den Fürsten freistände, nach ihrem Gefallen und Befinden die nöthigen Steuern von ihren Landständen einzufordern, oder ob diese das Recht hätten, nicht mehr zu bewilligen, als sie bisher an Steuern geleistet hatten. Die Sache kam 1669 auf dem Reichstage zu Regensburg zur Sprache. Da hier aber keine Einigung erzielt wurde, entschied der Kaiser zu Wien im Jahre 1671 eigenmächtig zu Gunsten der Landstände, doch sonderbarerweise nur für die, zu seiner Hausmacht nicht gehörigen Territorien; innerhalb seiner eigenen Lande hielt er sich hieran nicht für gebunden. In Folge dessen traten mehrere Fürsten und Kurfürsten, zu denen auch der damalige Herzog von Meklenburg=Schwerin, Christian Ludwig I., gehörte, zu einem Bündniß zusammen zwecks Behauptung ihrer im Westfälischen Frieden und durch den Reichsabschied von 1654 gewährleisteten landeshoheitlichen Rechte. Allein, während der Kaiser gegen die Kurfürsten nicht einzuschreiten wagte und diese in ihren Territorien frei gewähren ließ, mischte er sich doch schon im Jahre 1672 ziemlich energisch in die meklenburgischen Angelegenheiten ein, indem er auf Klage der dortigen Landstände den beiden Herzögen Christian Ludwig zu Schwerin und Gustav Ado1f zu Güstrow verbot, eine unter dem Namen von "Kreisbedürfnissen" ausgeschriebene Kopfgeldsteuer zu erheben. - Seitdem waren die meklenburgischen Landstände niemals zufrieden und beeilten sich stets, sobald ihre Herzöge irgend etwas begehrten, wodurch jene sich in ihren Privilegien beeinträchtigt wähnen konnten, sich sofort mit Klagen und Beschwerden nach Wien und an den kaiserlichen Reichshofrath zu wenden, so daß in der Folgezeit das Verhältniß zwischen Fürst und Ständen in Meklenburg nur noch wie ein einziger großer Prozeß erscheint, in welchem bald die eine bald die andere Partei mehr die Oberhand gewann. Der Wiener Hofpolitik konnte dieses natürlich nur passen. Erst der Kaiser Leopold versuchte endlich im Jahre 1701 diesen unhaltbaren Verhältnissen durch den sog. Schwerinschen Vergleich (nach dem kaiserlichen Kommissar, dem General Geschwind auch der " Geschwindische" genannt) ein Ende zu machen. In diesem Vergleich war man dahin übereingekommen, daß fortan alle Beschwerden abgethan seien und u. a. besonders von der Ritter= und Landschaft jährlich eine Steuer von 120000 Thalern zur Landesvertheidigung aufgebracht werden sollte. - So schien der Friede geschlossen. Doch alsbald fanden sich unter dem meklenburgischen Adel mehrere Unzufriedene, die gegen (  ...  )
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glücks nach der Türkei verschlagen worden war, konnte er auf Karl XII. keine Hoffnung mehr setzen. 1 ) Die Zuneigung Friedrich Wilhelms I. von Preußen hatte er zum Theil verscherzt, zum Theil auch allen Grund, dessen Freundschaft ebenso sehr zu mißtrauen, wie der des Königs von Dänemark und des von England=Hannover. So blieben, abgesehen von Frankreich (zu dem es ihm auch nicht an Beziehungen fehlte), nur noch zwei mächtige Herrscher übrig, deren Schutze er sich mit seinen weit aussehenden politischen Plänen zu unterstellen vermochte; der eine war der deutsche Kaiser Kar1 VI., der andere der Zar Peter I. von Rußland. Beiden konnte seine Bundesgenossenschaft nur angenehm und willkommen sein.

Am Kaiserhofe zu Wien war man nach der glaubwürdigen Versicherung des dortigen meklenburgischen Gesandten, des Obermarschalls Freiherrn Johann Dietrich von Eichholtz, eines eifrigen Katholiken, dem Herzoge Karl Leopold in den ersten Jahren seiner Regierung außerordentlich günstig gesinnt; man hatte dort sogar schon den Plan in Erwägung gezogen, demselben die Erzherzogin Magdalene zur Gemahlin und "ein Gouvernement in Schlesien oder Tyrol" zu geben; allein als unumgängliche Bedingung damit verbunden war der Uebertritt des Herzogs zur katholischen Kirche, wozu dieser aber, trotz zeitweiligen politischen Kokettirens mit dem Plane als "gahr zu eyfrig Lutherisch" keineswegs je ernstlich geneigt war.


(  ...  ) diesen Vergleich protestirten, obwohl die darin der Ritterschaft auferlegte Steuer als ein sehr geringer Preis schon allein durch die Befreiung von ihren vormaligen sog. Roßdiensten anzusehen war. Diese Unversöhnlichen (anfangs neun an Zahl), unter denen als Führer besonders der von Bernstorff zu Rüting, der von Bassewitz zu Walmstorff und der von Regendank zu Zierow genannt werden, "hielten sich selbst," heißt es bei Franck, "für sonderbare Patrioten, wurden auch von anderen dafür gehalten; daher sich ihre Anzahl in Jahresfrist auf 88 vermehrte." Diese, nicht nur dem Fürsten sondern auch dem übrigen Lande, besonders den Städten und Bauern,und bei diesem Vergleich von 1701 auch dem Kaiser selbst gegenüber nur ihre engherzigen Standesinteressen vertretenden "Patrioten" tragen die größte Schuld an dem Wiederausbruch dieser widerlich öden prozessualischen Streitigkeiten, die nunmehr mit neuer Heftigkeit entbrannten, das ganze Land in Schulden und politische Ohnmacht stürzten, dasselbe mit Unzufriedenheit, Kabalen und Gewaltthaten erfüllten und ihren Abschluß erst nach mehr als fünfzig Jahren in dem sog. Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich (1755) fanden.
1) Seiner freundschaftlichen Gesinnung gegen Karl XII. gab er zwar noch einmal offenen Ausdruck, als dieser nach seinem berühmten Ritt durch Ungarn und Deutschland gegen Ende November 1714 in Stralsund anlangte. Auf die Nachricht hiervon begab sich Herzog Karl Leopold sofort zu ihm dahin und blieb einige Tage bei ihm. Doch hatte dieser Besuch wohl weiter keinen Zweck, als den einer höflichen und freundnachbarlichen Bewillkommnung.
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So entschloß sich also Karl Leopold, sich dem mächtigen Besieger des nordischen Helden, dem Zaren Peter I., in die Arme zu werfen.

Es war in den ersten Tagen des December 1715, als der Herzog zum ersten Mal diesen Gedanken seinem vertrauten Rathe, dem genannten Freiherrn von Eichholtz gegenüber zum Ausdruck brachte: "Er (Eichholtz) käme ihm allezeit mit dem Kayserl. Hofe aufgezogen, da mögte er nichts mehr von hören; der Czaar der jetzo in so großer Achtbahrkeit stände, der müßte ihm helffen. Er hätte schon lang in Moscau Correspondance, und da solte er andere Dinge sehen. Er wollte von des Czaaren Nieces eine heurathen und da wäre er hernach im Stande allen Leges vorzuschreiben."

Herzog Karl Leopold war freilich verheirathet 1 ), und zwar mit der Prinzessin Sophie Hedwig von Nassau=Dietz; allein er hatte sich mit dieser ebenso wenig vertragen, wie später mit seinen Unterthanen, und sie deshalb bereits vor seinem Regierungsantritt verstoßen, gestützt auf ein am 2. Juni 1710 gefälltes Erkenntniß des Greifswalder Consistoriums, das die Scheidung der Ehe aussprach. 2 ) Der


1) Seit dem 27. Mai 1708.
2) Ueber die Hergänge bei und namentlich vor der Scheidung des Herzogs verbreiteten sich die verschiedensten Lesarten.
In den "Mémoires par Baron de Poellnitz", 1791, T. II. pag. 56 flg. heißt es: "Cependant ce prince étoit marié depuis deux ans avec Sophie Hedvige de Nassau=Dietz. II s'avisa de dire qu'il n'avoit pu consommer son mariage, parce qu'il avoit trouvé des obstacles insurmontables à son bonheur, qu'il avoit attendu deux ans, dans l'esperance que ce défaut se corrigeroit avec l'âge de la princesse, mais qu'elle restoit toujours dans le même état; cc qui le mettoit au désespoir. J ,ignore si les plaintes ètoient fondées; mais il maltraita si fort la femme, qu'elle prit le parti de le quitter et de retourner chez ses parens. Le due se trouvant donc dans un état de viduité, quoique man.é, fit proposer à diverses universités d'Allemagne le cas où il se trouvoit. Celles - ci déclarèrent nul son mariage. II profita de ces avis, et répudia la femme. Peu de temps après il épousa à Danzic Catherine Iwanowna, fille du czar Iwan Alexiewitz" etc.
Ferner findet sich noch folgende Aufzeichnuug: "Da es einmal beschlossen war, die holländ. Gemahlin zu verstoßen, mußte darauf gedacht werden, der Sache eine gute Farbe anzustreichen. Unter direction des Reichshofrathes v. Petkum, als des Herzogs Geh. Rath, werden Verhöre angestellet; der damalige Cantor Kalliesen zu Doberan, wird als nunmehr creirter Notarius zum Protocollisten angenommen, der muß schreiben und schreibet, was Petkum haben will (er hat mir's selber erzehlet) und so kommen acta und registratura zusammen, von dem Inhalte, daß die Gemahlin sich gegen ihren Gemahl vergangen, und sie nimis angusta sey. Die acta werden nach Greifswald geschickt, und der Ausspruch erfolget in favorem des Herzogs, worauf die Gemahlin fortgeschickt wird, unter Begleitung des nachher zum Oberkammerjunker creirten Cammerjunker von Bibow und des Cantzlei Raths Grund uff der Wohrt.
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Reichshofrath erhob auf Anrufung seinen Einspruch und untersagte dem Herzog, bis nach ausgemachter Sache eine andere Ehe einzugehen. 1 ) Allein obschon der Proceß noch schwebte, erschien solches in der damaligen Zeit weder ihm, noch den Höfen, mit welchen er in Verhandlung trat, als ein unübersteigliches Hinderniß, eine neue Ehe einzugehen.

Die Zariza Praskowja, Wittwe des Zaren Iwan V. A1exejewitsch und Schwägerin Peters I., hatte drei Töchter, Katharina, Anna und Praskowja. Von diesen drei Nichten Peters, der selbst damals noch keine heirathsfähige Tochter besaß, konnte als Braut für den Herzog nur eine der beiden älteren, Katharina oder Anna, in Betracht kommen; denn die jüngste, die Zarewna Praskowja, kränkelte von Geburt her und galt für schwachsinnig; sie starb später als Gattin eines russischen Bojaren.

Die nächstjüngste, die Prinzessin Anna, war ein unliebenswürdiger, finsterer Charakter. Im Jahre 1710 mit dem Herzog Friedrich Wilhelm von Kurland vermählt, war sie bereits nach einer kaum zwei Monate dauernden Ehe wieder verwittwet; ihr Gatte starb am 9.,20. Januar 1711 auf der Meierei Duderhof, wie es heißt, in Folge unmäßigen Weingenusses. Seitdem lebte sie, weniger auf eigenen Wunsch, als auf Anordnung ihres strenggebietenden Ohms Peter, von einem deutschen Hofstaate umgeben, in Mitau.

Obwohl es dem Herzoge Karl Leopold in erster Reihe nur auf eine möglichst nahe Verbindung mit dem mächtigen Beherrscher Rußlands ankam, da er bei diesem auf eine thatkräftige Unterstützung seiner ehrgeizigen Pläne glaubte rechnen zu dürfen, strebte er doch insbesondere nach der Hand dieser verwittweten Herzogin Anna von Kurland, und zwar aus zwei Gründen: einmal, weil sie die Jüngere war, und zweitens, weil er es für möglich hielt, daß "sie ihm ihr braves Hertzogthumb könte zubringen".


1) Schon vor dem Erlaß dieses Verbotes hatte der Herzog eine zweite (morganatische) Ehe zur linken Hand geschlossen mit dem Fräulein Christine Dorothee von Lepel, die er als Hoffräulein seiner Gemahlin kennen und lieben gelernt hatte. Die Trauung fand durch Präpositus Statius zu Doberan am 7. Juni 1710, also gleich am 5. Tage nach der Scheidung, statt. Doch währte das Glück der Dame, die Ehegenossin eines Fürsten zu sein, nicht lange. Am 2. October 1711 wurde diese Ehe bereits vom Lübecker Consistorium, das man diesmal angerufen hatte, geschieden. Die Geschiedene vermählte sich mit dem Kammerjunker Hans Christoph von Bibow (s. Jahrb. L, S. 300 f.). Daß dem Herzog von gegnerischer Seite die Trauung als Bigamie ausgelegt wurde, ist selbstverständlich, ebenso auch der Umstand, daß sich ein Rattenkönig von unbewiesenen Verläumdungen dieser Sache und deren handelnden Personen anhaftete, um so mehr, als man herzoglicherseits der Sache den Mantel des Geheimnisses umzuhängen versucht hatte.
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In diesem Sinne wenigstens äußerte er sich dem Freiherrn von Eichholtz gegenüber, als dieser ihm vorhielt, daß der Hauptzweck einer Ehe doch immer der sei, Kinder zu erzeugen, "und der Hertzog wohl wüste, daß bey seiner Ehe=Scheidung die vorgegebene Unfruchtbahrkeit die Haupt=Ursache der Scheidung gewesen", daß aber ein solcher Zweck bei den russischen Prinzessinnen wohl kaum würde erreicht werden können, "weil dieselben ja zu alt zum Kindertragen seyen."

Bei dieser Gelegenheit erfuhr auch Eichholtz, daß der Herzog bereits die ersten Schritte in dieser Angelegenheit durch seinen Bevollmächtigten am russischen Hofe, den Geheimen Rath von Habichtsthal eingeleitet hatte. Aus dessen, ihm vom Herzog vorgelegten Briefen sah er, "daß der alte Leuwolde [wahrscheinlich eine Vertrauensperson der Herzogin Anna von Kurland] durch den Habichtsthal auf des Herzogs Seite gebracht worden und daß derselbe gesaget: Er sey zwar ein Lieffländer und jetziger Russischer Vasall, gleichwohl aber mögte er nicht, daß ein Teutscher Fürst betrogen würde, indem er [Leuwolde] seiner Teutschen Herkunft noch nicht vergessen hätte: qu'il falloit donc aller la bride en main, et ne s'embarquer point sans biscuit."

Der Oberhofmarschall war durchaus nicht für das russische Unternehmen und ermahnte seinen Herrn, sich nicht zu übereilen. Es schien auch anfangs, als ob dieser sich eines Anderen besonnen hätte; denn in den nächsten vierzehn Tagen ward von der Sache nicht weiter gesprochen. Eines Abends, kurz vor der Kapitulation Stralsunds [23. December 1715] saß Eichholtz bei dem Intendanten Walter am Kamin und hatte eben geäußert, "das Meer sey einige Tage her ziemlich still gewesen," als der Herzog den Walter zu sich rufen ließ und demselben erklärte: "Der Eichholtz wäre zwar ein guther Kerl, aber er machte ihn umb seinen egards Willen vor den Wiener Hoff die beste Zeit verlieren, und er wolte fort [nämlich nach Rußland] und sich nicht halten laßen. Der Walter wäre gantz erblaßet wieder gekommen, und hätte gesagt: Ja wohl das Meer still! Es brauset droben wieder gewaltig; Er wird es Morgen schon hören, ich habe Ihn heute Abend entschuldiget, daß Er schon zu Bette ist." -

In der That wurde auch Eichholtz bereits am nächsten Morgen um 5 Uhr zum Herzog gerufen. Er traf bei demselben den aus dem Lager der Verbündeten von Stralsund unverrichteter Sache zurückgekehrten Minister von Petkum an. Der Herzog erklärte, er wolle nach St. Petersburg. Petkum fand diesen Plan vortrefflich und konnte nicht begreifen, wie Eichholtz etwas dagegen haben könne. Dieser aber machte geltend: "ehe man in ein frembdes Land, und an eines unbekandten Herren Hoff käme, so müße man ja wissen, wie man würde angenehm seyn? und nicht wie ein Baur komen; der Hertzog

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mögte doch bedenken, daß man sich hüten müßte, keinen Schimpff zu hohlen, und was dergl. mehr gewesen." -

Aber seine Ermahnungen machten keinen Eindruck. Der Herzog bestand auf seinem Plan und seiner Reise nach Rußland; den ersten Weihnachtstag wollte er noch in Schwerin zubringen, den zweiten aber schon nach Neustadt fahren, "und von daraus heimlich auf der Post immer mit einer kleinen Suite sich in der Stille nach Petersburg begeben; die zurück [zu] laßende Verordnungen, wie es im Lande [während seiner Abwesenheit] solte gehalten werden, sollen nach Seiner Abreyse erstlich solenn insinuiret werden."

Zugleich schrieb der Herzog nach Hamburg und ließ sich "von Bendix Goldschmid ein Creutz, ein paar boucles doreille und einen Ring umb 28000 Rthl. schicken. Er der Eichholtz hätte als ein Pferdt gearbeitet, umb alles fertig zu machen und eine Instruction an die Regierung aufzusetzen." Doch als er am nächsten Morgen letztere seinem Gebieter zur Unterfertigung vorlegte, erkärte dieser ihm, daß er die Reise nach Petersburg "vor der Hand wieder aufgeschoben hätte, denn es wäre ihm beygefallen, daß des Czaars Favorit, der von Jagozinsky vor Stralsund wäre, mit dem wolte er sprechen, und den Czaar durch ihn sondiren laßen, ob es Ihro Czaarischen May. gelegen, daß er zu Ihro käme? Der Eichholtz hätte gesagt, daß dieses ein herrlicher Vorschlag und weit besser sey, und dankte er Gott, daß diese übereilte Reyse durch solchen Einfall rückgängig worden."

Nunmehr wurde der Intendant Walter sofort zu dem russischen Kanzler Jagushinsky nach Stralsund abgesandt. Schon nach wenigen Tagen kam von demselben ein Schreiben zurück, worin es hieß, Jagushinsky bedaure, nicht selbst zu Sr. Durchlaucht kommen zu können, denn er hätte vom Zaren den Auftrag, seinen Marsch ohne Aufenthalt fortzusetzen: falls aber der Herzog geruhen wollte, Selbst zu ihm zu kommen, so wollte er einen Tag länger in Hirschburg verweilen.

"Kaum wäre dieser Courier angekommen gewesen," heißt es nun in den Anecdotes du Roi des Obotrites weiter, "so hätte sich ein anderer von Sr. Königl. May. zu Dänemarck eingefunden, der den Hertzog zum König zu kommen, eingeladen hätte. Da wäre es an ein Berathschlagen gegangen, wie der Hertzog dem König vorbey kommen, und den Jagozinsky sprechen wolte? Endlich sey die Sache dahin ausgeschlagen: der Eichholtz solle zum König nach . . . . [der Name fehlt] gehen, und demselben hoch versichern, daß der Hertzog den Abend zu Gadebusch Sr. Königl. May. zu bewirthen die Gnade haben würde, und darnach solte der Eichholtz eine Ursach vom Zaun

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brechen, umb des Hertzogs Außenbleiben zu entschuldigen. Der Hertzog aber ließe gleich Post=Pferde kommen, indeßen mußte der Eichholtz in ein Kästlein von Eben=Holtz (welches der Hertzog allezeit mit sich herum führet) alle die mit dem Habichsthal gewechselte Brieffe einpacken, oben auf 1000 Ducaten, und in einer Neben=Schub=Lade das Etui mit dem Diamantenen Creutz und Ringen legen; da denn der Eichholtz (wie er sonsten offt zu thun pflegen) noch das Etui aufgemacht und gesagt: die muß eine Schöne haben, der das alles zu Theil werden soll, und hätte der Hertzog noch darüber gelacht. Nachdem alles fertig, setzte sich der Hertzog seines Ohrts mit dem Eichholtz zu Wagen, und reyseten an die abgeredete Oehrter. Der Eichholtz troff den König in guthen Humeur an, und sagte demselben, der Hertzog wäre ihm gleich nach gefahren, die Ordonantz=Reuther aber müßten des rechten Weges verfehlet, und den Hertzog irre geführet haben, welcher aber heute Abend gewiß die Gnade haben würde, Se. May. in Gadebusch zu sehen, und daselbst zu bewürthen. Zum guthen Glück wäre eben ein starker Frost eingefallen gewesen, und Nachricht eingekommen, daß ein starke Schwedische Parthey aus Wismar gegangen, weshalb sich der König zu . . . . . .nicht sicher geschätzet, sondern schleunigst, ohne sich auch in Gadebusch aufzuhalten, seinen Weg fortgesetzet. Er aber Eichholtz hätte des Königs Suite zu Gadebusch prächtigst tractiret, und darauf des Hertzogs Wiederkunfft in Schwerin erwartet. Alß der Hertzog angekommen, hätte derselbe gleich gefragt: wie es beim Könige abgelauffen? Da denn der Freyherr von Eichholtz geantwortet: gantz guth! und hätte erzehlet, daß seine Nothlügen perfect wären angenommen worden, und daß der König, obwohl in generalibus, doch guthe Hoffnung wegen Wismar gegeben. Er hätte darauf fortgefahren, darff ich nun auch wohl fragen, gnädigster Herr, wie es Ew. Durchl. ergangen? Der Hertzog hätte geantwortet: gantz guth! und er solte die Brieffschaften nur wieder auspacken. Als das Kästlein eröfnet worden, wären die 1000 Ducaten weg gewesen, und hätte er gesagt: das künte ich wohl dencken, daß Ihro Durchl. die nicht wieder mit bringen würden. Er hätte darauf in der Neben=Schublade nach denen Juwelen sehen wollen, wie solches allezeit seine Gewohnheit gewesen; allein der Hertzog hätte solche zugehalten, und gesagt: was er wieder daran sehen wolte? Er hätte sie ja schon oft genug betrachtet, und weiter hätte der Herzog nichts gesagt. Alß darauf er, der Eichholtz, zum Walter gekommen, hätte er demselben die Verrichtung und den Verlauff der Reyse abfragen wollen: der sich aber entschuldiget, daß ihm der Hertzog einen neuen Eyd abgefordert, daß er keiner lebendigen Seele etwas sagen wolte von dem, was vorgegangen, . . . . . nur das könte er sagen, daß wo

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der Hertzog noch eine halbe Stunde würde gesäumt haben zu kommen, so würde der Jagozinsky fortgegangen seyn; der Hertzog würde ihm kein Geheimniß von der Sache machen. Solches wäre aber doch geschehen, und hätte der Hertzog in vier Wochen nicht ein Wordt von der Sache gesprochen, und er hätte auch nicht fragen wollen. . . . . . Einsmahls da er am wenigsten darauf gedacht, wäre ein Brieff an ihn von dem Russischen Residenten Böttcher in Hamburg eingeloffen, worinnen ihn derselbe ersucht hätte, das eingeschlossene Gratulations=Schreiben wegen Sr. Durchlaucht Verlöbniß mit einer Czaarischen Niece, Sr. Durchl. zu behändigen. Er hätte beyde Schreiben lächelnd zum Hertzog hineingetragen, und gesagt: Nun, das ist schön, daß Ihro Durchl. Bräutigam seynd, und wißen nichts davon? Ich freue mich, daß ich der erste bin, der Ew. Durchl. dazu gratuliren kann. Darff ich aber wohl fragen, ob die Hertzogin von Curland die Durchl. Braut ist? Der Hertzog hätte erstlich den Brieff erbrochen und gelesen, der eben so general gelautet, als des Freyherrn v. Eichholtz seiner, und hätte also geantwortet: Er wiße ihm nichts zu sagen, welche es seyn müste. Vieleicht wäre es noch gahr nicht wahr! Der Eichholtz hätte dann den Hertzog gefraget: auf welche er es denn angetragen hätte? und damit wäre es herausgekommen, der Hertzog hätte dem Jagozinsky eine Carte blanche mitgegeben, daß der Czaar ihm diejenige, welche ihm beliebte, geben mögte, und daß der Hertzog demselben den Ring mitgegeben. Sie hätten nun mit Schmertzen auf Briefe aus Petersburg gewartet, welche aber erstlich nach 14 Tagen eingelauffen waren." -

Der Geheime Rath von Habichtsthal, der inzwischen am 6./17. Januar (1716) in St. Petersburg eingetroffen war und von dem persönlichen Eingreifen seines Herrn in die Verhandlungen nichts ahnte und nichts erfuhr, beharrte derweilen, der ihm gewordenen Instruction gemäß, darauf, daß die Herzogin von Kurland die erwählte Braut sein sollte. Eines Abends ließ ihn deshalb der Zar Peter zu sich rufen und erklärte ihm, er habe von dem Herzoge ein Blanket, wonach er demselben von seines Bruders Töchtern geben könne, welche ihm beliebe, und wenn Habichtsthal noch weiter auf die Herzogin von Kurland bestände, würde er sofort nach Sibirien verschickt werden.

Auf solche Argumente blieb freilich dem meklenburgischen Gesandten nichts weiter übrig, als zu schweigen.

Noch an demselben Abend erklärte der Zar seine älteste Nichte, die Großfürstin Katharina Iwanowna, als Braut des Herzogs Karl Leopold von Meklenburg, und Jagushinsky übergab ihr "nomine Ducis" den Ring. -

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Als Habichtsthals Bericht hierüber, mit dem Zusatz, der Zar selbst würde ehestens nach Danzig kommen und die Prinzessin Braut mitbringen, dem Herzoge zuging, klagte der Baron Eichholtz, daß ihnen nun doch "die Hertzogin von Curland entgangen, und eine noch ältere Prinzessin als selbige Fürstin Sr. Durchl. zu Theil geworden."

Der Herzog aber erwiederte: "die Fatalitaet hätte ihm die Catharinam bescheret, und müße er also zufrieden seyn, onerwegen selbige gleichwohl der Czaarin [Praskowja] ihre Favoritin wäre."

Aber er selbst schien doch nicht so ganz ruhig und zufrieden zu sein. Denn nachdem er eine Zeitlang im Zimmer auf und abgegangen, sagte er plötzlich: "Was meynet ihr Eichholtz, solte es auch wohl guth gehen?"

Eichholtz entgegnete: "Gnädigster Herr, daß weiß ich nicht, daß müßen Sie wißen, denn der Rath komt nicht von mir, also stehe ich auch nicht vor deßen Folgen." -

Wenn der meklenburgische Chronist, dem wir in dieser Darstellung zum Theil folgen, seine Meinung dahin äußert; daß der Zar Peter Alexejewitsch sich "solche Wahl hatte wohl gefallen lassen, da er wußte, was Mecklenburg für ein ansehnliches Herzogthum sey," und daß er diese seine "erste Anverwandtschaft mit einem so vornehmen deutschen Reichsfürsten hätte recht sichtbar machen wollen," so hat er durchaus Recht. Peter fühlte sich sehr geschmeichelt und war hoch erfreut über die Vortheile dieser Verbindung für ihn, sowohl was seinen Ehrgeiz, als was seine politischen Pläne anbetraf.

Es war ihm bekannt, daß sein neuer Quasi=Eidam eine keineswegs Sehr sympathische Persönlichkeit sei; er hatte von dessen Streitigkeiten mit seinen Unterthanen, von seiner rücksichtslosen Herrschsucht, von seinem noch nicht beendigten Ehescheidungsprocesse, auch von seinem Geize gehört, und daß sein Lieblingsspruch sei, "alte Schulden müsse man nicht bezahlen und neuen Zeit lassen, alt zu werden," - doch die für ihn schmeichelhafte Vorstellung, Verwandter und Schutzherr eines souveränen, deutschen Reichsfürsten zu werden und in der, damals noch von Schweden besetzt gehaltenen Stadt Wismar einen vortrefflichen Hafen und befreundeten Stapelplatz für seine, mit allen Kräften angestrebte See= und Handesflotte sich zu sichern, überwogen alle persönlichen Bedenken. War Petersburg das Fenster, aus welchem er nach Europa ausblicken wollte, so konnte Wismar die Pforte werden, durch die er in dasselbe einzutreten vermochte.

Wenn er dem Herzoge Karl Leopold nun nicht die von diesem gewünschte Anna von Kurland, sondern deren ältere Schwester Katharina zur Gemahlin bestimmte, so ist das nicht als eine Uebervortheilung, noch als ein Zeichen seiner Geringschätzung des deutschen Fürsten anzusehen,

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vielmehr als ein Zeichen seiner Zuneigung und Hochachtung. Er gönnte diese Auszeichnung mehr der Katharina, als der Anna.

Denn Katharina war nicht nur sein Liebling, sondern auch die an Körper und Geist wohlgebildetste und am petersburger Hofe beliebteste aller Großfürstinnen. Vor allem aber war die "Swjet=Katjuschka" (das sonnige Katharinchen) der Trost und die Freude ihrer Mutter, der klugen und mit ihrem Schwager Peter eng befreundeten Zarin Praskowja. Sie war nach Angabe eines ihrer Biographen "wissenschaftlich" zwar nicht ganz ausgebildet und, trotz ihres Lehrers Ostermann des älteren, nicht einmal der deutschen Sprache ganz mächtig; auch war sie trotz ihrer schwarzen Haare und Augen, sowie einer blendend weißen Gesichtsfarbe nicht eigentlich schön und wohl gestaltet zu nennen (nach dem meklenburgischen Chronisten, auch nach ihrem im Großherzoglichen Schlosse zu Schwerin befindlichen Bildnisse war sie "eine sehr wohlgebildete Printzessin von munterem Geist und leutseligem Wesen"), denn sie war von nur kleinem Wuchse und neigte schon früh dazu, "bis zur Ungeheuerlichkeit dick zu werden"; dagegen aber zog sie die allgemeine Aufmerksamkeit des Hofes durch eine unglaubliche Zungenfertigkeit auf sich, durch ihre Harmlosigkeit, ihr lautes fröhliches Lachen und durch eine besondere Fähigkeit, alles herauszuplaudern, was ihr gerade in ihr leichtfertiges Köpfchen gerieth.

Sie hatte auch schon früh angefangen, in ihrer Umgebung die schönen Hofleute, Pagen und Officiere zu bemerken. Sie zeigte sich gegen diese sehr leutselig, offenherzig und witzig, so witzig, daß die damals am russischen Hofe befindliche Lady Rondo, obwohl, oder vielleicht weil sie kein Wort Russisch verstand, der Meinung ward, Katharina "habe einen satirischen Blick, die Dinge anzusehen."

"Wenn ich einmal in Ihrer Gegenwart Bergholtz einen Ueberläufer und Verräther nennen sollte," sagte Katherina einmal zu dem Kammerjunker Bergholtz, "so brauchen Sie das nicht auf sich zu beziehen; denn ich meine nicht Sie, sondern Ihren Vetter, den Oberjägermeister, der jetzt in schwedische Dienste übergetreten ist."

Bergholtz bemerkt hierzu in seinem Tagebuch, sie habe ihm damit ein Kompliment sagen wollen, aber etwas sonderbar sei es doch herausgekommen.

Auf den Bällen und in Gesellschaften tanzte Katharina gern und viel, "schwenkte sich herum, scherzte und plauderte, und ihr lautes Gelächter erfüllte fortwährend die niedrigen, von Tabaksqualm und Branntweingeruch erfüllten Räume der Festlichkeiten."

Solch munteres Wesen gefiel sehr den russischen Aristokraten und Hofleuten jener anspruchslosen Zeit und machte diese Großfürstin zu

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Aller Liebling. Sie war nicht nur "die Sonne" ihrer Mutter, sondern auch deren Freundin und die Vertraute aller ihrer Geheimnisse.

Sehr oft wandte sich durch sie die alte Zarenwittwe mit ihren Anliegen an Peter, und durch Katjuschka auch schmeichelte sie der neuen (zweiten) Gemahlin desselben (Katharina, der früheren Martha Skowaronskaja), welche damals immer mehr Bedeutung und selbst auf das Privatleben des Hofadels einen maßgebenden Einfluß gewann. So suchte auch die kluge alte Frau sich dieselbe auf jede Weise für sich und ihre Familie geneigt zu machen.

Katharina war bereits 24 Jahre alt geworden, als sich ihr großmächtiger Oheim endlich, im Januar 1716, entschloß, sie durch den Herzog Karl Leopold von Meklenburg unter die Haube zu bringen.

Noch an demselben Tage, an dem er dem herzoglichen Bevollmächtigten seine Entscheidung mitgetheilt hatte, begann er mit ihm die Ehepacten festzusetzen. Auf Grund dieser ward der Herzog verpflichtet, baldmöglichst an einem noch genauer zu bestimmenden Orte mit der Großfürstin unter, für seinen und der Braut hohen Rang geziemenden Gepränge Hochzeit zu machen. Ihre großfürstliche Hoheit wird griechisch=orthodox bleiben, ebenso ihr Gefolge, und sie wird in ihrer künftigen Residenz eine griechische Kapelle haben. Für ihren und ihrer Dienerschaft Unterhalt wird der Herzog eine ausreichende Geldsumme zur Verfügung halten, auch sollen alle Hofdamen anständige Unterhaltsgelder empfangen und auf dem Tische Ihrer Hoheit müssen an bestimmten Tagen der Woche Fastenspeisen stehen. Im Fall seines früheren Ablebens verpflichtet sich der Herzog, für seine Gemahlin das Schloß zu Güstrow als Wittwensitz und einen Jahresgehalt von 25000 Thalern auszusetzen. Dagegen verpftichtet sich der Zar, seine Nichte mit Equipagen, Garderobe u. s. w auszustatten, und außerdem als Aussteuer 200000 Rubel zu geben, falls es ihm nicht gelingen sollte, für den Herzog mit Waffengewalt die noch von Schweden besetzten Hafenplätze Wismar und Warnemünde zu gewinnen.

Dieser Ehevertrag wurde von den beiderseitigen Bevollmächtigten, meklenburgischerseits von Habichtsthal, russischerseits von dem Vicekanzler Schasirow unterzeichnet. Später kam noch ein besonderer Artikel hinzu, durch welchen der Herzog verpflichtet wurde, vor der Trauung mit Katharina den sicheren Nachweis der vollzogenen Ehescheidung von seiner ersten Gemahlin beizubringen. - Dieser Artikel blieb freilich nur geschrieben und hatte keine weiteren Folgen.

Nach der also vollzogenen Verlobung hatte Zar Peter eine mehrstündige Unterredung mit der Mutter der Braut, der Zarin Praskowja. War sie zufrieden mit der von ihm für ihre Swjet Katjuschka getroffenen Wahl? Das ist unbekannt. Jedenfalls aber

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kannte sie den festen und schroffen Character ihres Schwagers und fügte sich. Sie bat ihn aber inständigst, da sie selbst durch Krankheit behindert war, die Hochzeit ihrer geliebtesten Tochter nur in seiner eigenen Gegenwart stattfinden zu lassen und deren künftigem Gemahle anzubefehlen, daß er sie als seine Gattin gut behandle. Sie war untröstlich, daß sie der bevorstehenden und ihrem mütterlichen Herzen so nahe gehenden Feier nicht selbst beizuwohnen vermochte, denn sie war um diese Zeit körperlich schwach und litt an der Gicht in beiden Füßen.

Bald nach dieser Unterredung Peters mit seiner Schwägerin erbat und erhielt Habichtsthal beider letzteren seine Abschiedsaudienz. Die alte Frau empfing und bewirthete ihn gastlich und aufs Herzlichste. Darnach verabschiedete er sich auch bei allen übrigen Mitgliedern der Zarenfamilie und begab sich auf die Heimreise nach Meklenburg.

Noch in demselben Monate dieses Jahres (27. Jan./7. Febr. 1716) nahm auch die hohe Braut von ihrer Mutter einen thränenreichen Abschied und begab sich mit ihrem Oheim Peter, mit dessen Gemahlin Katharina und einem großen Gefolge auf die Reise von Petersburg nach Danzig.

Auf die dem Herzoge Karl Leopold zugegangene Nachricht von der Abreise des Zaren hatte dieser inzwischen zunächst wieder nach Hamburg an Bendix Goldschmidt geschrieben, daß er ihm für 70000 Thaler Juwelen verschiedener Art zusenden sollte. Dann berief er den Geheimen Rath, um zu erwägen, was besser sei: ob der Herzog, obwohl bisher noch nicht eingeladen, gleich selbst zum Zaren nach Danzig reisen, oder vorher erst eine Gesandtschaft dahin schicken müßte. Eichholtz rieth zum letzteren, "indem es fürstlicher heraus käme, eine Gesandtschaft vorher zu senden, alß so gleich auf einen blauen Dunst hinein zu platzen, und sich selbst auf die Reyse zu begeben."

Anfangs neigte auch der Herzog selbst dieser Ansicht zu, und es waren schon die Beglaubigungsschreiben für Eichholtz als außerordentlichen Gesandten aufgesetzt, als der Herzog plötzlich meinte, es wäre doch besser, wenn er gleich selbst hinführe. Und dabei blieb es.

Gegen Ende Februar war man so weit, die Reise nach Danzig antreten zu können. Es geschah dies in vier "Reise=Chaisen". Dabei zeigte sich der Herzog wieder einmal so sparsam, daß er, wie Eichholtz klagt, ihm, dem Obermarschall, nicht hätte gestatten wollen, seinen Kammerdiener mitzunehmen. Erst nachdem der Freiherr erklärt, dann auch selbst zurückbleiben zu wollen, hätte der Herzog es geschehen lassen.

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Bei ihrer Ankunft in Perleberg erfuhren die Reisenden von dem dortigen Postmeister, daß in den letzten Tagen ein russischer Officier von Danzig her durchgekommen sei, nach dessen Aussagen man zweifeln konnte, ob der Zar in Danzig weile.

Man hielt diese Nachricht zwar für wenig glaublich, doch rieth jetzt Eichholtz dem Herzoge, um möglicherweise keine vergebliche Reise zu thun, vorläufig selbst wieder nach Meklenburg zurückzukehren und ihn, den Marschall, als Gesandten die Reise allein fortsetzen zu lassen; wenn er in Stettin oder Stargard Gewisseres über des Zaren Abreise aus Danzig vernehmen würde, wollte er einen der Stallknechte als Boten zurückschicken und dann möchte der Herzog nicht säumen, alsbald nachzukommen.

So geschah es denn auch. Der Herzog fuhr ins Meklenburgische zurück, Eichholtz aber nach Stettin weiter. Da hier nichts von des Zaren Abreise von Danzig bekannt war, sandte er den Stallknecht mit solcher Botschaft an den Herzog zurück.

Er selbst fuhr dann nach Danzig weiter und traf dort Anfang März ein. Er ließ sich beim Zar und dessen Familie melden, wurde sehr gnädig empfangen und überall mit dem Zaren zusammen eingeladen. Doch er, der die Unzuverlässigkeit seines Gebieters genugsam kennen zu lernen Gelegenheit gehabt hatte, hegte im Geheimen die Besorgniß, der Herzog könnte möglicher Weise seinen Entschluß ändern und gar nicht zur Hochzeit kommen, und daß man dann vielleicht ihn, den unschuldigen Gesandten, dafür büßen lassen und nach Sibirien verschicken könnte. Denn täglich frug der Zar: "Wann kumm Hertzog?" -

In diesen Tagen, am Abend vor der Ankunft des Herzogs, erschien am Himmel ein großes Nordlicht, dessen blutiger Schein sich vom Horizont bis an den Zenith erhob. Zar Peter schrieb darüber nach Rußland: "- - das ist zwar nur eine natürliche Erscheinung, aber doch entsetzlich anzusehen . . . ."

Diese Himmelserscheinung war auch in St. Petersburg sichtbar gewesen, und wenn schon der aufgeklärte Peter ihren Anblick entsetzlich fand, wie dann das abergläubische Volk und der größte Theil des damals nicht viel mehr aufgeklärten russischen Adels. Alle hielten sie für ein wunderbares, Unheil und schreckliche Unglücksfälle verkündendes göttliches Warnungszeichen, so daß Mentschikow es sogar für geboten erachtete, einer Reihe von vornehmen Familien anzuzeigen, daß diese Erscheinung nichts Unnatürliches, sondern etwas ganz Gewöhnliches sei: nach dem allgemeinen Urtheil der Philosophen bestände dieselbe aus schwefligen und salpetrigen Ausdünstungen, und solch Leuchten sei in nördlichen Breiten ein sehr gewohnter Anblick. Solche Erklärungen vermochten natürlich wenig gegen die Deutungen

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eines schreckhaften Aberglaubens, dem auch in hohem Grade die Zarin Praskowja unterlag. Diese, welche sich eine ganze Sammlung geistig und körperlich verkrüppelter Bettler beständig in ihrem Hause hielt, dieselben pflegte und verhätschelte und die blödsinnigen Aussprüche einiger unter ihnen für pythische Orakelsprüche und wahrhafte Prophezeiungen hielt, forschte ängstlich bei diesen ihren Hauspropheten nach der Deutung jener überirdischen Offenbarung und bestürmte mit heißen Gebeten in den Gotteshäusern die unvergänglichen Leichen der wunderthätigen Heiligen um das Wohl und Wehe ihrer angebeteten Katjuschka. -

Diese erwartete inzwischen, bei ihrem glücklichen Charakter fröhlich und wohlgemuth, um die Zukunft unbekümmert, durch Gesellschaften und Lustbarkeiten zerstreut und von dem neuen Leben, von den neuen, sie umgebenden Personen und Verhältnissen angenehm beeinflußt und angezogen, ihren Bräutigam.

Endlich, am 8./19. März, kam, wie Eichholtz erzählt, der Intendant Walter bei ihm "angestochen", der ihm meldete, der Herzog sei da; er habe ihn eine halbe Stunde vor der Stadt in einem Wirthshause verlassen.

Eichholtz fuhr sogleich hinaus, brachte den Herzog heimlich in die Stadt, meldete die Ankunft desselben dem russischen Kanzler Jagushinsky und führte ihn gegen Abend mit sich ins Haus des Fürsten Theodor Potocki, des damaligen Bischofs von Ermland, wo der Zar mit Familie zu Gaste war. Als seine Ankunft gemeldet wurde, rief Peter: "Wo ist Ober=Marschall?"

Statt des Gerufenen trat Herzog Karl Leopold selbst vor, "und der Herr v. Jagozinsky hat ihn präsentiret und gesagt: Das ist der Hertzog selbst!"

"Der Czaar ist damit demselben umb den Halß gefallen, hat ihn geküßet, und ihn zu der Czaarin so wohl als der Printzeßin Braut geführet." -

Es erschienen viele Gäste und Gratulanten, deutsche, russische und polnische Minister und Abgesandte. Gegen den Zaren zeigte der Herzog "größere Demuth als gegen Sr. Kays. May., ja fast gahr eine Sclavische Verehrung. Gegen der Czaarin und der Printzeßin hätte er sich zwar ungemein höfflich, allein auch daneben sehr frostig bezeiget, so daß auch der Freyherr von Eichholtz solches wahrgenommen, und zu der Ober=Hofmeisterin hingetreten und gesagt: "Es scheine, daß der durchl. Herr Bräutigam noch nicht bekandt genug, und von der Reyse übel aufgeräumt wäre, es würde sich aber wohl geben."

Während der Abendtafel, an die "man sich nach des Czaaren Ahrt pêle mêle gesetzet," schien es Eichholtz, als ob das Gesicht

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seines Herrn, der zur Seite des Zaren saß, wieder den ihm eigenen "kaltsinnigen, frostigen" Ausdruck angenommen habe. Er erhob sich deshalb, nahm seine Aufstellung hinter jenen Beiden und flüsterte gelegentlich dem Herzoge ins Ohr, "er solte dem Czaar ein großes Deckel=Glaß auf den Vatters und Sohns Nahmen zubringen."

Der Herzog folgte diesem Rathe; Zar Peter nahm es an, trank und küßte Karl Leopold als seinen Schwiegersohn. Dann erlaubte sich der Freiherr von Eichholtz auch an ihn das Wort zu richten:

"Ihro Czaarische May. haben nun meinen gnädigsten Herrn vor einen Sohn angenommen, und ihm eine Gemahlin gegeben, dürffte ich mir nicht auch eine erbitten?"

Der Zar sah ihn verwundert an und fragte: "Wat? bynt ghy noch niet gehouwelt?"

Dann nahm er ihm die Perrücke ab, betrachtete ihn genau und setzte hinzu: "Dar booven bynt ghy een braf keerl, ende hefft gooden Verstand, maer daer onden steit et schlicht."

Eichholtz ist darauf ganz roth geworden und sehr still geblieben, bis nach dem Essen getanzt worden ist. Da hat ihm der Zar befohlen mitzutanzen. Er aber antwortete: "Der Czaar hätte ihn so in öffentlicher Gesellschaft beschimpfft, daß er sich zu keiner dame machen dürffte."

Allein der Zar erwiederte lachend: "Er wollte ihm schon seine Gattung finden." -

Der gegenseitige Eindruck zwischen dem hohen Bräutigam, der nach meklenburgischer Ueberlieferung ein sehr schöner und stattlicher Herr gewesen sein soll, und der Familie seiner Braut an diesem ersten, dem eigentlichen Verlobungstage, war im allgemeinen ein recht günstiger.

Auch am zweiten und dritten Tage, die ebenso wie die später folgenden bis zur Hochzeit unter Besichtigung der Kirchen, sehenswerther Schlösser, Bauwerke und Kunstsammlungen, Ausflügen in die Umgegend, Veranstaltung theatralischer Aufführungen und glänzender Gesellschaften vergingen, betrug sich der Herzog sehr verständig. Doch am vierten Abende erhob sich eine Meinungsverschiedenheit, was besser sei für die Reiterei, ob zu stechen auf Schwedisch, oder zu hauen auf Russisch. Der Zar behauptete das letztere, der Herzog das erstere und zwar beide so hartnäckig und heftig, und der Streit darüber wurde so laut, daß "der Eichholtz Judas=Schweiß geschwitzet."

Zu Hause hat er deshalb zum Herzog gesagt: "Umb Gotteswillen gnädigster Herr! menagiren sie sich doch! Sie haben mit einem sonderlichen Herrn zu thun, den man nicht vor den Kopf stoßen muß. Was geht Ew Durchl. das Hauen oder Stechen an? Sie sind zwar wohl zum Stechen hergekommen, aber doch nicht auf solche Ahrt!"

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Der Herzog antwortete: "Er müßte den Czaar bey Zeiten so gewehnen, wie er ihn haben wolte."

Die Tage der Vorbereitungen zur Hochzeit und des Aufenthalts in Danzig gingen aber nicht allein unter Glanz und Festlichkeiten dahin, sondern auch unter geschäftlichen, juridischen, diplomatischen und politischen Verhandlungen, deren Mittelpunkt die ebenso mächtige, wie originelle Persönlichkeit Peters I. bildete. Es waren nicht nur Bevollmächtigte der Könige von Preußen, Hannover, England und Dänemark, ferner die Bischöfe von Ermland und Kujavien, der sächsische Feldmarschall von Flemming und andere hohe Persönlichkeiten, sondern auch der prachtliebende König von Polen, August II., in eigener Person erschienen. Hier wurde der drohende nordische Bund gegen Schweden fester geschlossen, und diese politischen Verhandlungen machten sich sogar in dem, zwischen den meklenburgischen und russischen Räthen endgültig festgestellten Ehevertrage geltend. Aber gerade der wichtigste hierin aufgenommene Artikel, betreffend Wismar, sollte, wie wir später sehen werden, nicht zu dem Ende hinausführen, welches sich Peter und Karl Leopold davon versprochen hatten.

Auch für die problematische Natur des letztgenannten Fürsten ist der Abschluß dieser Ehepacten wieder sehr bezeichnend.

Eichholtz erzählt, als der Graf Horn den Ehevertrag des letztverstorbenen Herzogs von Meklenburg und dessen Gemahlin aufgesetzt, habe derselbe weiter keine Mühe davon gehabt, als aus den älteren "Pactis Domus Serenissimae" einen Auszug zu machen und "Alles auf denselben Fuß zu reguliren", und dafür habe dieser Graf Horn "1000 Ducaten Species und noch 5000 Gulden an Silber" geschenkt erhalten. Jetzt aber wollten die Russen von jenen alten Tractaten nichts mehr wissen, sondern sagten: Es handle sich nunmehr um eine kaiserliche Prinzessin, die ganz anders versorgt werden müsse, als die früheren Herzoginnen von nicht so hoher Abkunft. Diesen, wenn sie anderen Glaubens als der Landesfürst gewesen, wäre nur gestattet worden, sich einen Beichtiger zu halten; die Russen aber verlangten außer dem Unterhalt von einem Archimandriten noch den von zwölf Vorsängern; die früheren Oberhofmeisterinnen hätten 500 Thaler Besoldung bezogen, für die jetzige würden 3000 gefordert und in gleichem Maße mehr für die übrigen Hofdamen, Beamte u. s. w.

So stritt sich der arme Eichholtz tagelang mit Golowkin, Schafirow und Tolstoj herum, so daß er "hätte mögen Blut speyen"; doch sobald der Herzog abends zur Zarin kam, vermochte er ihren Vorstellungen nicht zu widerstehen und erklärte sich mit allen Forderungen der russischen Räthe einverstanden.

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Infolge dessen fingen die russischen Hofdamen schon an, Eichholtz förmlich zu hassen, und bei seinem Erscheinen hörte er sie laut sagen: "Hu Ober=Marschall! Böß Mann, böß Mann!"

Nur der Zar Peter pflegte ihn in Schutz zu nehmen, wenn er solches hörte, und sagte: "Er hat recht, er thut, was sein Herr ihm befielet, und was er demselben zuträglich zu sein glaubet."

Ein anderer Fall:

Die russischen Unterhändler boten dem Herzoge als Brautschatz die Summe von 200000 Rubeln an, als Erbtheil der Großfürstin von ihrem verstorbenen Vater Iwan V. Allein Karl Leopold, in einer plötzlichen Anwandlung von Großmuth, schlug dies Anerbieten aus, indem er sagte: "Das würde nur seiner Familie zur Last kommen, wann die Hertzogin stürbe, daß dieselbige das wieder herausgeben müste, also wolte er solches nicht haben, sondern lieber aus das ungewiße Wismar versichert seyn."

Doch der meklenburgische Adel, der von diesem Anschlage auf Wismar Wind erhalten hatte, und dem ebenso wenig, wie den übrigen nordischen Verbündeten daran gelegen war, die Russen durch jenen trefflichen Hafenplatz in Meklenburg festen Fuß gewinnen zu lassen, wußte mit der schwedischen Besatzung ein heimliches Abkommen dahin zu treffen, daß diese die Festung an die sie bereits belagernden Truppen der Verbündeten übergeben sollte, ehe die Russen dazu kämen. So kapitulirte denn Wismar am 19. April, an demselben Tage, an welchem Karl Leopold mit der russischen Katharina in Danzig Hochzeit feierte, und ward am 23. d. M. von dänischen, preußischen und hannoverschen Truppen besetzt, um später beim Friedensschluß an Schweden wieder zurückgegeben zu werden.

"Also sind uns diese 200000 Thaler aus der Nasen gegangen", klagt Eichholtz, "die man hätte auf Abschlag der ungerechten [russischen] exactionen dereinst einbehalten können."

Freilich muß man auch dabei fragen, wer hierin politisch kurzsichtiger, selbstsüchtiger und unpatriotischer gedacht und gehandelt hat, der Herzog oder der Adel von Meklenburg? -

Neben den Ehepacten, in welchen sich der Herzog verpflichtete, seiner Gattin jährlich ein Nadelgeld von 6000 Thalern zu geben, schlossen Peter und Karl Leopold noch einen besonderen festen Bund mit einander zu Angriff wie zu Vertheidigung. In den neun Artikeln dieses Vertrages verspricht der Zar seinem schwächeren Verbündeten Unterstützung mit Geld und Truppen, um den Schweden Wismar und das dazu gehörige Gebiet zu entreißen; verlangt aber alle, in des Herzogs Macht stehende Vorschubleistung zum erfolgreichen Vorgehen des russischen Heeres. Im Falle unangenehmer Verwickelungen

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des Herzogs mit dem Kaiserhof in Wien wollte sich der Zar bei letzterem durch seinen Vertreter für seinen Verbündeten verwenden. Der Artikel 7 dieses Vertrages gab Peter das Recht, seine Kriegs= und Handelsschiffe ungehindert nach den meklenburgischen Häfen schicken zu dürfen. Auch sollten die russischen Kaufleute unter dem besonderen Schutze des Herzogs leben und handeln, Geschäftsverträge abschließen und ihre eigenen Kirchen haben dürfen. Ferner verpflichtete sich Karl Leopold, allen Truppen des Zaren stets freien Durchzug durch sein Land zu gewähren, sie daselbst Vorrathsmagazine einrichten zu lassen u. s. w.

Nachdem diese Verträge aufgesetzt und unterfertigt waren, dachte der Herzog scheinbar gar nicht mehr an den Vollzug der Ehe. Er vermied es, an den vom Zaren veranstalteten Lustbarkeiten theilzunehmen, indem er sich mit einer Unpäßlichkeit oder dringlichen Arbeiten entschuldigte 1 ); seiner Braut begegnete er kühl zurückhaltend und den russischen Hofleuten und Würdenträgern sogar hochtrabend und verächtlich, so daß er bald ganz deren frühere Zuneigung und Verehrung verlor. Doch der Zar, der wohl nicht gern die aus dieser Verbindung erhofften Vortheile wieder verlieren wollte, bestand auf einem schnelleren Vollzuge der Vermählung, obwohl die Scheidung von der ersten Frau noch immer nicht in unangefochtener Weise vorlag.

Am 7./18. April 1716, dem Vorabend des nunmehr endgültig festgesetzten Hochzeitstages, nahm Herzog Karl Leopold das heilige Abendmahl.


1) Die Lustbarkeiten an den deutschen und nordischen Höfen damaliger Zeit bestanden nach zeitgenössischen Berichten fast ausschließlich in unmäßigen Völlereien und Saufgelagen. Der Kammerjunker von Bergho1tz, der den Herzog von Holstein nach Rußland begleitete, erzählt davon sehr eingehend in seinem "Tagebuch" und sagt dabei, daß er und andere Hofleute gern jeden Vorwand benutzt hätten, sich diesen Festivitäten zu entziehen, da sie dieselben nicht zu ertragen vermocht hätten. Der Herzog Karl Leopold war nun aber, nach des Freiherrn v. Eichholtz Zeugniß, ein großer Feind "alles Gesöffs. Es hätte sich zugetragen, daß einmahl der [als Saufheld berühmte] Baron Görtz durch Schwerin passiret, da dann er [Eichholtz] an des Hertzogs Taffel die Honneurs vom Hause gemacht und nicht allein mit gedachtem Freyherrn von Görtz sich wacker voll gesoffen, sondern auch viel schmutzige Historia über Taffel erzehlet; da dann der Hertzog ihn wacker reprimandiret, daß er so unflätig sich aufgeführet, und gesagt, daß solches einem Christen und Cavallier gar nicht anstünde; daß er sich selbst geschämet, und darnach sich mehr für den überflüssigen Trinken gehütet." - Man würde sich aber irren, wollte man hiernach annehmen, daß solche Enthaltsamkeit dem Herzoge Karl Leopold von seinen Zeitgenossen und Biographen als Tugend angerechnet worden wäre, zumal in den Kreisen der russischen Hofleute. Im Gegentheil; wir werden bald weiter unten sehen, daß ihn der Zar Peter deshalb als einen "Gecken" bezeichnete.
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In der Frühe des nächsten Tages trat Eichholtz zu seinem Herrn ans Bett und fragte: "Wie stehet es umb das Hertzgen? Finden Ew. Durchl. sich fein ruhig?"

Der Herzog bejahte und kleidete sich gar prächtig an, hing sich auch seinen großen Degen mit dem breiten reich gestickten Gehänge um, legte aber keine "Handblätter" (Manschetten) an; denn diese verabscheute er.

Er mochte der schwedischen Mode nicht entsagen, obwohl sich der Zar häufig über solche zu den Hofleuten des Herzogs verdrießlich geäußert hatte. Eichholtz glaubte ihn deshalb jetzt darauf aufmerksam machen zu müssen und sagte: "Gnädigster Herr! Mit wem wollen sie fechten, daß sie einen so großen Degen und Wehrgehäng tragen, ist es nicht beßer, sich wie andere Printzen modeste und mit keiner sonderlichen Distinction zu kleiden?"

Allein er hat ihm diese schwedische Mode nie abgewöhnen können. -

Den großen Degen seines Herrn scheint Eichholtz ganz besonders gehaßt zu haben. Er hatte auch einen gewissen Grund dazu, wenigstens nach dem, was er später selbst davon in Wien erzählt hat:

Zar Peter liebte es, nur in kleinen Zimmern zu wohnen und auch in solchen seine Gesellschaften zu geben. So auch in Danzig während der Festtage. In diese engen Räume konnten deshalb nur wenig Leute aus der Gefolg= und Dienerschaft der geladenen Gäste zugelassen werden. Jeder hatte darum zu seiner Bedienung nur einen Pagen bei sich. In des Herzogs ganzem Gefolge befand sich aber nur ein solcher. Eines Abends nun, als in jenen kleinen Zimmern auf deutsche und polnische Weise getanzt werden sollte, scheint dieser Page nicht zugegen gewesen zu sein, denn als der Herzog Degen und Gehänge abschnallte, war Niemand da, der sie halten konnte. Deshalb mußte der Oberhofmarschall von Eichholtz selbst heran, den Degen nehmen und mit ihm unter den übrigen Pagen in gleicher Verrichtung stehen. Da nähert sich ihm eine der russischen Damen und fordert ihn zum Tanze auf. Er geräth in Angst und weiß nicht, wohin mit seines Herrn Schwerte, bis sich endlich der Page des Königs von Polen höflichst erbietet, dasselbe so lange zu halten, bis Eichholtz seiner galanten Pflicht Genüge geleistet. Darnach mußte er wieder den Degen halten. Zu seinem Unglück wurden jetzt aber die russischen Minister Golowkin, Schafirow und Tolstoj seiner gewahr, tranken auf des Zaren und des Herzogs Gesundheit und riefen ihm zu, er sollte ihnen aus dem Deckelglase Bescheid thun. Eichholtz, der kein Feind eines guten Trunkes war, ließ sich dazu bewegen und, indem er also vor jenen stand, den

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Degen in der einen und das Glas in der anderen Hand, meint er, müsse er "eine recht Ober=Marschallische Figur gemacht haben". Er hatte noch nicht das Glas "ausgeneiget", als es hieß: der Herzog geht weg! Da ist er denn beinahe "Halß über Kopff die Stiegen hinabgepoltert", um Sr. Durchlaucht den Degen nachzubringen.

Am Hochzeitstage speiste Karl Leopold in seinem Hause allein zu Mittag.

Darnach, um zwei Uhr, erschien der russische General Adam Weide, um in seinem Wagen den hohen Bräutigam zum Zaren abzuholen; denn der Herzog hatte keine eigene "Equipage" mitgebracht. Vor ihm her fuhr in gemietheten Kutschen sein Gefolge, nämlich der Hofintendant Walter, der Geheime Rath von Habichtsthal, der Oberhofmarschall von Eichholtz und der Kammerjunker von Bergholtz.

Der freie Platz vor dem Hause des Zaren und sogar die umliegenden Dächer waren mit neugierigem., Volk bedeckt.

Als der Herzog aus dem Wagen stieg, blieb seine Perrücke an einem kleinen Haken hängen und wollte sich gar nicht wieder ablösen lassen. So mußte ihr Besitzer einige Minuten ("wohl drei Vaterunserlang") kahlhäuptig, "gleich als außer sich" vor dem Volke stehen, ehe es dem getreuen Eichholtz gelang, die Perrücke von dem Nagel zu befreien und sie seinem Herrn wieder aufzusetzen.

Beim Zaren befand sich bereits August II. von Polen. Beide Majestäten empfingen den Bräutigam sehr herzlich. Der Zar legte ihm in Gegenwart der übrigen Ritter den St. Andreasorden an, und alle Kavaliere umarmten und küßten der Reihe nach ihren neuen Kameraden.

Dann trat man bei der Braut ein, die mit der großfürstlichen ("fast kayserlichen") Krone geschmückt war, und hierauf begab sich die ganze Gesellschaft in langem Zuge zu Fuß durch die Straßen nach der eigens zu diesem Zweck von Holz errichteten griechischen Kapelle.

Der russische Bischof vollzog die Trauung trotz der von den meklenburgischen Räthen geltend gemachten Bedenken, daß der Ehescheidungsproceß mit der ersten Gemahlin des Herzogs in Wien noch nicht entschieden sei, und daß, da der griechische Ritus im römisch=deutschen Reiche noch nicht anerkannt sei, die Gesetzlichkeit dieser neuen Ehe in der Folge möglicherweise in Frage gezogen werden könne. Eichholtz rieth deshalb dem Herzoge, nachträglich sich noch einmal von einem Geistlichen eines im Reich anerkannten Glaubensbekenntnisses trauen zu lassen. Doch Karl Leopold folgte diesem Rathe nicht.

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Die Zeremonie der Trauung dauerte zwei Stunden. Während derselben wechselte der unruhige Zar Peter häufig seinen Platz und hielt es nicht unter seiner Würde, selber den Chorsängern anzugeben, welche Psalter sie singen sollten.

Nach Beendigung dieser feierlichen Handlung begab sich die ganze Hochzeitsgesellschaft wieder in langer Prozession ins Zarenquartier zurück zur Abendtafel, welche in einem langen, schmalen Zimmer gedeckt war. Unterwegs hörte man zuweilen laut im Volke rufen: "Schau! der Herzog hat keine Manchetten an!"

Bei Tafel hat der Obermarschall zu seinem großen Verdruß wieder des Herzogs Degen halten und damit hinter demselben stehen müssen, "worüber der Feldmarschall Flemming sehr gehohnlächelt und geschmutzet [gestichelt] hätte." Endlich aber hat er den Degen an den Läufer des Herzogs, der zugleich Pagendienste verrichtete, abgeben können.

Das Hochzeitsbett befand sich in einem ganz nach japanischem Geschmack eingerichteten Zimmer. Dieses war mit japanischen Lackmöbeln und Sachen, davon, nach Eichholtz, die Russen sehr viel besaßen, ganz angefüllt. Auch die Bettstelle war daraus angefertigt, und der Obermarschall fürchtete schon, der Herzog werde sich garnicht hineinlegen, da er den Lackgeruch durchaus nicht liebte.

Nach aufgehobener Festtafel ward auf dem freien Platze vor dem Hause ein großes Feuerwerk abgebrannt. Der Zar begab sich in Begleitung des Herzogs Karl Leopold und des Königs August auf den Platz hinaus, bewegte sich lebhaft unter dem Volke umher und fand ein ganz besonderes Vergnügen daran, die Raketen selbst anzuzünden.

Auch der Herzog schien in solchem vergnüglichen Ulk den eigentlichen Zweck dieses Tages und der darauffolgenden Nacht zu sehen; er schien an nichts weiter zu denken. Endlich näherte sich ihm sein getreuer, schlaftrunkener Eichholtz und sagte, "die Braut hätte sich schon umb 10 Uhr retiriret, jetzo sey es 1 Uhr, Sr. Durchl. mögten doch belieben zu Bett zu gehen." Es war aber nicht leicht, den Herzog zu bereden; endlich gelang es, und auch unser Obermarschall legte sich todtmüde und "dick berauscht" ins Bett.

Aber es war ihm keine lange, ungestörte Ruhe bescheert. Bereits vor 4 Uhr weckte ihn jemand auf mit der Frage: "Eichholtz! Eichholtz! schlafft Ihr?"

Endlich erwachend und sich nur schwer besinnend, sieht er den Herzog vor dem Bette stehen. Er erschrak heftig und glaubte, "es wäre ebenso hergegangen, wie bey der verstoßenen Gemahlin." Allein der Herzog gebot ihm, keinen Lärm zu machen, und erklärte, sich zu

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ihm legen zu wollen. "Der Herr von Eichholtz aber hat ihm das gantze Bett überlaßen, und sich zu dem Birchholtz geleget."

Trotz dieses sonderbaren Vorganges begab sich Karl Leopold am Vormittage zu seiner neuen Gemahlin und überbrachte ihr reiche Geschenke. Darnach befahl er seinem Oberhofmarschall, sogleich der Kaiserlichen Majestät in Wien und allen Kurfürsten den geschehenen Vollzug der Heirath anzuzeigen.

"Dem Eichholtz ist zwar," heißt es darüber in den Anecdotes etc., "von dem vielen Gesöff der Kopff ziemlich toll und wüste gewesen, allein er hat doch die Schreiben gemacht, wie wohl das Churfürstl. nur ein Circulair=Schreiben, jedoch mit Unterschied der Religionen gewesen, indem man bey denen Catholicis der Sache einen andern Mantel hat umhangen müßen. Der Herr Reichs=Vice=Cantzler hat hernachmahls das Schreiben an den Kayser sehr gelobet, aber gleichwohl gesagt, daß es sehr hardy gewesen, daß der Hertzog sich unterstanden hätte, dieses so an den Kayser zu schreiben, da er doch nicht gewüst, wie Se. Kays. May. solches empfinden würden.".-

Auch Zar Peter schrieb darüber nach Rußland an den Admiral Apraxiu: "Ich benachrichtige Sie, daß am gestrigen Tage die Trauung Unserer Nichte mit dem Herzog von Meklenburg in Anwesenheit des Königs von Polen und vieler anderer vornehmer Personen unter Kanonengedonner und feierlichem Feuerwerk vollzogen worden ist, wozu Ich Ihnen gratulire." -

An diesem Tage bewirthete der König August von Polen die Neuvermählten und veranstaltete ein großartiges Fest mit verschiedenen Ueberraschungen. Der Glanz und die Verschwendung an dem sittenlosen Hofe dieses prachtliebenden, ehrgeizigen und in Entdeckung von allerlei üppiger Kurzweil so findigen, doch in der Politik so unbedeutenden Fürsten ist genugsam bekannt, um zu begreifen, daß er an diesem Tage der Held war, der seinen Gästen zu imponiren verstand. Durch die bei dieser Gelegenheit so musterhaft aufgeführte Schlacht der Sachsen gegen die städtische Miliz, durch Feuerwerk, Kanonendonner und allerhand Spiele erreichte er denn auch hier seinen Zweck, sich in des mächtigen Zaren Gunst in gleichem Maße einzuschmeicheln, wie er das Vertrauen seiner früheren Verbündeten zu verscherzen verstanden hatte. -

Am nächsten Tage war Familientafel beim Herzog. An dieser sollten außer der Oberhofmeisterin auch die drei russischen Hoffräulein der Herzogin theilnehmen. Diese waren die schöne, der Familie des Zaren nahe verwandte Saltikowa, die Balck und die Wojeckowa.

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Der Herzog erkundigte sich, wie es früher gehalten worden wäre, ob die Hoffräulein mit am Herzogstische oder an der Marschallstafel gespeist hätten. Eichholtz meinte, am Herzogstische.

Der Herzog entgegnete scherzend, das sage er nur, weil er in die Saltikowa verliebt sei.

Eichholtz erwiederte: "Wann es dem also wäre, was wäre es dann mehr?"

"So käme er alsdann in seine Verwandtschaft," sagte der Herzog.

"Eichholtz aber hat sich der Ehre bedancket und gesagt: er mögte sie jetzo nicht, es sähe so sehr wunderlich aus, wenn Mann und Frau nicht mit einander reden könten."

Es blieb also dabei, die Hofdamen sollten mit an der Herzogstafel sitzen.

Im Hause des Herzogs befand sich ein Wintergarten, an welchen die beiden Speisezimmer stießen; das obere war für die Herrschaft eingerichtet, im unteren befand sich die Marschallstafel. Kurz vor Beginn derselben ließ der Herzog abermals den Oberhofmarschall rufen und ordnete an, die Damen, mit Ausnahme der Oberhofmeisterin, sollten an der Marschallstafel speisen, und begründete diese Maßregel mit den Worten: "Man müßte die Frauen gewöhnen, wie man sie haben wolte."

Eichholtz erklärte, "daß würde sie sehr vor den Kopff stoßen. Er wolte selbst an der Marschals=Taffel bleiben, damit, wenn die Dames sehen, daß er als Geh. Rath und Ober=Marschall daran vorlieb nehme, sie sich desto ehender zufrieden geben, Birchholtz solte derweil seine Stelle vertreten."

Als nun der Herzog mit seiner Gemahlin im Wintergarten die Treppe hinaufstieg, bot Eichholtz dem Fräulein Saltikow seinen Arm und führte sie an die Marschallstafel, indem er ihr durch die Balk übersetzen ließ, "sie würden hier weit besser und zufriedener seyn, als an des Hertzogs Taffel.

"Die Soltikoff hat aber erschrecklich gerißen, geheulet und geweinet, sich auch ihren Stutzen und Windfächel nicht nehmen laßen, hat keinen Bißen eßen wollen, obgleich der Eichholtz niedergekniet, ihr die Hände geküßt, und gebethen hat, sie mögte sich zufrieden geben; da ist nichts zu thun gewesen, und die andere Beyde haben aus Furcht auch nicht essen dürffen."

Gleich nach aufgehobener Tafel "ist die Fräulein Soltikoff zur Hertzogin hingelauffen, und da ist es an ein Schreyen, Heulen und lamentiren gegangen, daß es erschröcklich gewesen anzuhören."

Zar Peter empfand stark diese That des Herzogs, und die Soltikowa ward sogleich von dessen Hofe abberufen. -

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Doch trotz alledem legte sich die Ehe der Neuvermählten in der nächsten Zeit recht glücklich an. Wenigstens findet sich in den Briefen der Herzogin Katharina an ihre Mutter keinerlei Klage oder Unzufriedenheit mit ihrem Loose. Ihr munterer, lebenslustiger Sinn fand während des Honigmonds, den sie noch weiter in Danzig zubrachten, in Tanz, Aufwand und Lustbarkeiten aller Art vollauf Gelegenheit sich auszuleben. Damit glaubte sie die Bestimmung ihres Lebens an der Seite eines regierenden Fürsten und als Landesmutter völlig ausgefüllt zu haben. Daß ihr auch noch besondere Pflichten in ihrer neuen Stellung, andere, als nur deren Annehmlichkeiten auszukosten, entstanden seien, daran scheint sie in der Harmlosigkeit ihrer Seele garnicht gedacht zu haben. Auch das politische Gebiet betrat sie, abgesehen von einem gelegentlichen, späteren und schwachen Versuche, garnicht. Hier ließ sie ihrem Gatten völlig freie Hand und glaubte ihr und sein Schicksal ganz geborgen unter dem Schutze ihres großmächtigen Ohms und Vormunds, des Zaren Peter von Rußland.

Und doch sollte diese Ehe, wenn nicht der Keim, so doch die Förderung sehr ernster und für sie selbst besonders unheilvoll ausschlagender Ereignisse werden. Es sollte und konnte auch vielleicht kein Segen auf ihr ruhen. Denn der Beweggrund zum Abschluß derselben lag beim Herzog Karl Leopold lediglich in einer, nicht nur gegen die reichseinheitliche, die kaiserliche Gewalt, sondern auch gegen einen großen, damals hauptsächlich maßgebenden Theil seiner Unterthanen gerichteten, persönlich ehrgeizigen Politik. Daß diese trotz der brutalen Unterstützung durch überwältigende russische Heeresmacht in Meklenburg nicht zum Siege gelangte, dafür sorgte in erster Reihe der zähe unbeugsame Sinn des damaligen meklenburgischen Landadels.

Daß dieser im Obotritenlande ein Wirt war, ohne und gegen den dort schlecht Rechnung zu machen, daß seine Rechte und seine Geltung von anderer Beschaffenheit waren, als die eines russischen Bojaren= und Knäsenthums, darüber sollte der gewaltsame Zar Peter 1 ) bald genügende Beobachtungen anstellen können. Schon die Kapitulation Wismars am Hochzeitstage des Herzogs auf Veranlassung und durch Vermittelung des Landdrost Joachim von der Lühe auf Pantzow mußte ihm die Tragweite der Feindschaft dieses Adels kennen lehren, und daß und wie tief er sie empfand, geht aus einem Abschnitte


1) Wie rücksichtslos er sein konnte, bewies er der Stadt Danzig, die ihn eben noch so gastlich aufgenommen hatte, bald nach der Hochzeit, als seine Armee heranrückte, indem er ihr unter dem Vorwande, schwedische Kaper in ihrem Hafen aufgenommen zu haben, eine Contribution von 200000 Thalern auferlegte und abpreßte.
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seines Tagesbuchs hervor, in welchem er sich über den damaligen hannoverschen Minister von Bernstorff, einen Meklenburger, beklagt. Es heißt dort, es sei unglaublich, wie dieser eine Mann, nachdem seine bisherigen Intriguen nichts geholfen, in der Folge den nordischen Verbündeten geschadet habe. "Und was für unnütze Feindschaft zwischen Rußland und England dieser bösartige und gewissenlose Mensch wegen seiner persönlichen Angelegenheiten hervorgerufen, das ist der ganzen Welt bekannt. Er hat solche Gewalt bei seinem Herrscher, daß dieser Alles nach seinem Willen thut. Außerdem hat dieser Bernstorff Landsleute und Helfershelfer am dänischen Hofe unter den Ministern und Generälen; bald macht er sie sich durch Geld gewogen, bald verzögert er durch seine Kabalen aus reiner Bosheit die Rüstungen zum Kriege, und ist eine gute Gelegenheit versäumt, was hat man dann noch für Möglichkeit? Daraus kann jeder Unbetheiligte und Sachverständige sehen, daß das Alles nur zu dem Zwecke geschieht, daß wir nicht in Meklenburg überwintern sollen." -

Ich werde auf diese Dinge in der Erzählung des weiteren Verlaufs der Ehe Karl Leopolds mit Katharina Iwanowna wieder zurückkommen. Hier will ich nur noch einige, die Tage der Hochzeit und des Honigmondes in Danzig abschließende Bemerkungen hinzufügen.

Bei Gelegenheit dieser Hochzeit wurden die russischen Minister und Hofleute außerordentlich reich von dem sonst als geizig verschrieenen meklenburgischen Herzoge beschenkt. Der Werth der für dieselben gekauften Geschenke belief sich, wie schon erwähnt, auf 70000 Thaler, eine für damalige Verhältnisse sehr große Summe. Alle wurden mit Ringen beschenkt, selbst die "Kammer=Mädgens und deren Mägde." Doch von russischer Seite ward den Meklenburgern nichts verehrt, wie Eichholtz sagt, nicht "eine krumme Steck=Nadel."

Für die russischen Minister waren in Hamburg drei einander ziemlich ähnliche Ringe, zwei davon im Werthe von 4000 Thaler, einer von 3500 Thalern gekauft worden. Nach der Abreise des Herzogs von Danzig vertheilte der Geh. Rat von Habichtsthal diese Ringe so, daß Golowkin und Schasirow die beiden vollwerthigen, Tolstoj aber, als jüngster der Räthe, den minderwerthen erhielt. Doch dieser, der die Ringe wahrscheinlich hatte wardiren lassen, "hat erschröcklich gegen den Ostermann loßgezogen: was sich der Hertzog einbilde, daß er ihn so schimpfflich tractirte."

Ostermann, der selbst einen Ring im Werthe von 1800 Thalern erhalten hatte, erbot sich, nur um Tolstoj zu beruhigen, ihm noch den seinigen dazu zu geben. Tolstoj nahm auch diesen an, aber gleichwohl hat "dieser grobe Mensch den Eichholtz mit so grimmigen

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Blicken angesehen, und sich so kaltsinnig und groß gestellet, daß es nicht zu sagen gewesen, auch gegen den Hertzog darnach zu Schwerin mit keinem Wort sich bedancket. Allein nachhero hätte sich gleich des Hertzogs großer Stoltz verrathen, die Rußischen Kneesen und Bojaren habe er gahr verächtlich über die Achsel angesehen." -

Ueber die Abreise des meklenburgischen Hofes von Danzig und dessen Heimkehr nach Schwerin werden in den "Anecdotes" noch folgende Einzelheiten erzählt:

Nachdem Zar Peter zu seiner Armee abgegangen, war der Herzog Karl Leopold unschlüssig, ob er noch länger in Danzig bleiben oder dem Zaren folgen sollte. "Anfangs hätte er auf Zureden des Herrn Eichholtz wollen in Danzig bleiben, darnach aber ist es ihm in der Nacht angekommen, er müße dem Czaar folgen, und hat also Eichholtz mitten in der Nacht aufstehen, und müßen laßen einpacken, und sind sie mit großer Gefahr über die Weixsel zum Czaar gegangen, und 8. Tage in einen Bauren Hause gelegen, welches dem Herrn von Eichholtz ein hartes Creutz gewesen. Endlich hat er den Hertzog beredet, daß derselbe, umb Anstalt zu der Einrückung der Rußen machen zu laßen, nach Meklenburg gegangen, und inmittelst die Hertzogin bey der Czaarin gelaßen, der Eichholtz ist mit dem Tolstoy, aber viel langsahmer, als ihm lieb gewesen, gefolget; denn alle 2. Meilen hat der Tolstoy gesagt: un poco mangiar! un poco dormir! In jedem Dorff haben sie also in einem Bauer=Hauß gegeßen, und in jeden schmutzigen Bauer Bette hat Tolstoy sich hingelegt und geschloffen, daß Eichholtz gemeynet, er müße sich Lunge und Leber ausspeyen. Selten hat er sich ein rothes Atlaßenes Küßen mit Eyder Dunen, und eine Decke, so er bey sich geführet, geben laßen; Endlich hat ihn der Eichholtz in die Krüge führen laßen, die gahr voll besoffener Bauren gewesen, damit er desto eher fort gemust, und Eichholtz also Mittag und Abends seinen Koch, der allzeit voraus fort gemust, eingehohlet, und recht manirlich gespeyset."

Am 9. Mai 1716 traf der Herzog Karl Leopold in seiner Residenz Schwerin ein. Wenige Tage darauf folgte der Zar nach, und vor, mit und hinter demselben rückten zu Wasser und zu Lande bei 50000 Russen in Meklenburg ein.


II. Zar Peter der Große in Meklenburg.

Also am 9. Mai 1716 traf nach einer mehr als zweimonatigen Abwesenheit Herzog Karl Leopold mit seinem Intendanten Walter und dem Geheimen Rath von Habichsthal aus Danzig in seiner

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Residenzstadt Schwerin wieder ein; bald darauf, wie es scheint, auch der Oberhofmarschall Baron von Eichholtz. Es wurden große Vorbereitungen zum Empfang der neuen Landesmutter und des Zaren Peter von Rußland getroffen. Die für diesen im Schloß bestimmten Gemächer waren "mit rothem Sammet und Tapis de haute lice auf das prächtigste meubliret worden."

Am 12. Mai erschien der Zar vor der Stadt und hielt an der Spitze eines Theils seiner Truppen seinen Einzug in dieselbe. Einige Tage darauf folgten auch die Zarin und die Herzogin Katharina Iwanowna. Am 14. d. M. mußten ihnen von Güstrow aus hundert Pferde mit Geschirr bis Teterow als "Vorspann" entgegengeschickt werden.

Der Zar ward mit solchen Ehren empfangen, "als wäre er der deutsche Kaiser selbst gewesen." Auf dem Platze vor dem Schlosse, dem sog. Alten Garten, empfingen ihn die von dem Herzoge theils aus kaiserlichen Diensten in Brabant zurückberufenen, theils neu angeworbenen meklenburgischen Kriegsvölker unter dem Befehl des Obersten von Vietinghoff in Paradestellung.

Als der Herzog mit dem Zaren vorüberritt, "hat der Hertzog dem Eichholtz mit den Augen und Kopff gewinckt, alß wolte er sagen: Da solte, er sehen, was er für schöne Leuthe hätte."

Zwei Güstrower Schriftgelehrte, der Subrector Thomas und der Hofprediger Georg Friedrich Stieber, ließen sich herbei, jeder eine Schrift drucken zu lassen und solche den hohen Neuvermählten zu widmen, worin sie das hohe Alterthum, die Verwandtschaft und Abstammung der beiden Fürstenhäuser, so des russischen wie des meklenburgischen, von Kaiser Karl dem Großen ebenso gelehrt wie geschichtlich nachwiesen. Auch eine ganze Reihe anderer Festschriften, Gedichte und Widmungen erschienen bei dieser Gelegenheit. 1 )

"Gantz anders aber", erzählt der meklenburgische Chronist, der derzeitige Pastor Franck zu Sternberg, "verfuhr eine Fledermauß, welche eine fameuse Schrift, ohne Meldung Orts und Zeit, drucken ließ. Desfals am 26. May aus Schwerin, an alle Magistraten in


1)

So von dem derzeitigen Rektor der Domschule zu Schwerin, Joh. Wiezius, ein Gedicht in lateinischer und deutscher Sprache, eine französische Ode von La Martinière, ein Buchstaben=Anagramm und ein Prognosticon von den Rostocker Professoren Georg Amsel und J. Carmon, ein Begrüßungspoëm von dem Studenten der Theologie Johann Joachim Simonis in Pampow. Ganz besonders zeichnete sich Güstrow aus, wo neben den beiden oben genannten Schriften noch ein "Votivus applausus" von dem Con-Rector Jacob Düefeld und eine "Cantate, Bey einer Music, nach der schönen Walterschen composition" seitens der "in dem Hoch=Fürstl. Gymnasio zu Güstrow Studirenden" erschienen. Der Kuriosität

(  ...  )
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den Städten, ein Rescript erging, solche durch den Scharf. Richter verbrennen zu lassen, wie auch geschahe, wobey die aus der Hochfürstl. Regierung ergangene Instruction, öffentlich verlesen ward."

Es scheint leider dem Scharfrichter gelungen zu sein, diese, in den damaligen allgemeinen Festjubel solchen schrillen Mißklang bringende Schrift vollständig auszurotten. Ich habe wenigstens in den mir vorliegenden, umfänglichen Sammlungen keine Spur davon aufzufinden vermocht. -

Für Zar Peter waren, wie schon bemerkt, im Schloß die besten Zimmer aufs Prächtigste hergerichtet. Doch scheinen diese seinem Geschmack wenig entsprochen zu haben. Wenigstens, als Eichholtz am Morgen nach dem Einzuge dahin kam, um den hohen Gast zu begrüßen, fand er Niemanden, weder im Vorzimmer, noch in den nächsten Gemächern. Selbst im Schlafzimmer fand er "das aufgemachte prächtige Bette so wie Tages zuvor gestanden." Endlich hört er auf einer nach Oben führenden geheimen Treppe Geräusch. Er begiebt sich hinauf und findet den Zaren in dem kleinen, für seinen Kammerdiener unterm Dach eingerichteten Gelaß, in dessen Bett er auch geschlafen hatte.

Dergleichen gehörte zu Peters Liebhabereien. In Berlin soll er auf dem Fußboden hinter der Thür auf einem untergebreiteten


(  ...  )

wegen lasse ich hier das dem Buchstaben=Anagramm angehängte Lied der Rostocker Amsel folgen:

Hab' ich / Carl Leopold / den gnad' für dir gefunden/
ich unterthänigster / komm' ich zu rechter stunden /
zu spielen dir gebunden /
gebunden / und in wunden /
soll ich den / dich zu zieren /
zu zieren / mich auffführen /
und meine Zither rühren /
so will ich / nach gebühren /
anacreoutisiren:
ich will zu deinem wallen /
dir / Hertzog / zu gefallen /
obs tausendmahl nur lallen /
ob meiner hut erschallen /
daß GOTT woll' dein verpaaren
mit der vom stamm der Czaaren /
von blüht und ersten iahren /
vor leid und streit bewahren /
damit bald von dir treten /
umb mehr daheim zu beten
vor dir und deinen Rähten /
vor Land und Vest= und Städten /
vor / sonders / deiner allerliebsten Catharinen /
der schön und aller tugend vollen Mensch=Göttinnen.

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Bärenfell geschlafen haben. Es ist zu vermuthen, daß er solches aus Mißtrauen und in dem Wunsche gethan, jede Gefahr zu vermeiden, damit Niemand wüßte, wo er schlief. -

Ueber den Einzug und Empfang der Herzogin Katharina mit ihrer Tante, der Zarin, findet sich in den mir vorliegenden Quellen soviel wie garnichts. Es scheint nur, daß ihnen schon in Güstrow ein festlicher Empfang bereitet worden ist, und daß sie dort im Schlosse die Nacht vor ihrem Einzuge in Schwerin zugebracht haben werden. Peters des Großen Persönlichkeit, die durch seine Kriegerschaaren in Meklenburg vollzogenen Maßregeln und die politischen Ereignisse ließen den Augenzeugen für andere Personen und Dinge in seiner und des Herzogs Umgebung wenig Aufmerksamkeit übrig.

Der genannte Chronist erzählt nur noch, daß die Ritterschaft, altem Brauch bei Heimführung fürstlicher Gemahlinnen und bei Ankunft fremder Herrschaften folgend, sich aus freien Stücken, ohne Wink von Oben entschlossen hätte, zwei Deputirte, nämlich den Landmarschall von Maltzahn auf Grubenhagen und den Rittmeister von Stralendorff auf Trams, nach Schwerin abzuordnen, "um Sr. Groß=Czaarischen, wie auch der Czarin Maj. Maj. im gleichen Sr. Hochfürstl. Durchl. und dero Gemahlin Hoheit zu felicitiren." Diese beiden Herren wurden zwar am 3. Juni vom Landesfürsten gnädigst empfangen; der Zar war aber an diesem Tage gerade nach Hamburg gereist, und als die Deputirten deshalb der Zarin und der Herzogin gratuliren wollten, widerrieth ihnen der Oberhofmarschall von Eichholtz, "weil sie nicht in solchem Anzuge gekommen, als dem Lustre der Czaarin convenable wäre, und man eine solennere Deputation erwartet hätte." -

Während seines Aufenthalts in Schwerin liebte es Zar Peter, bei gutem Wetter der schönen Aussicht wegen im Garten am See zu sitzen und dort auch zu Mittag zu speisen, sonst aber in den kleinsten Zimmern des Schlosses. Der Herzog, dessen Garde aus Menschen von riesigem Wuchs mit gewaltigen Schnurrbärten und von möglichst bärbeißigem Aussehen bestand, ließ von diesen nicht nur beständig die Posten des Schlosses beziehen, sondern gefiel sich auch darin, während der Mittagstafel vier von ihnen mit gezogenen Säbeln dabeistehen zu lassen. Der Zar, der auf dergleichen äußeren Pomp sehr wenig Gewicht legte, gab dem Herzoge häufig zu verstehen, ihn von dieser ganz überflüssigen Ehre, die ihm nur lästig falle, zu befreien. Doch das war vergeblich.

Eines Abends wurde die im Garten weilende Hofgesellschaft sehr von Mücken geplagt. Da wandte sich Peter an Karl Leopold und sagte: "Die großen Kerls, die da mit bloßem Degen stehen,

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wären ohne dem zu nichts nutze, man solte sie hergehen laßen, baß sie mit ihren großen Bärten die Mucken weg jagten." -

Während zu Schwerin nun "Alles in Fioribus" herging, unterzog sich Zar Peter seit dem 27. Mai in Pyrmont einer Sauerbrunnenkur, von welcher er erst am 30. Juni wieder in Schwerin eintraf. Herzog Karl Leopold war inzwischen mit Eichholtz nach Rostock gewesen, um dort Vorbereitungen zum Empfang des Zaren anzuordnen. Auf der Rückkehr nach Schwerin blieben sie im Dorfe Passee (bei Schwaan) zu Mittag, um dort die Pferde zu wechseln.

"Der Verwalter hat dem Hertzog ein Gericht Fische aufgesetzt. Da denn die 10. Rußen, so bey dem Verwalter gelegen, erschrecklich über das Brodt, so ihnen nicht guth genug gewesen, geschmählert und gesagt: er solte ihnen anderes schaffen, oder sie wolten ihm auf Rußisch prügeln. Der Verwalter hat sich damit in des Hertzogs Zimmer, wo derselbe, gegeßen, salviret, da ihm dann die Rußen das nachgeworffen."

Da erinnerte sich der Baron von Eichholtz an eine Unterredung, die er einmal während der Festwochen in Danzig mit dem Herzoge gehabt hatte. Damals war die Nachricht eingetroffen, daß die russischen Generäle Weyde und Fürst Dolgornky ihre Korps mit dem schon seit einiger Zeit in Meklenburg befindlichen Korps des Fürsten Repnin vereinigen sollten. Da will Eichholtz "dem Hertzog beständig in den Ohren gelegen, und umb Gottes Willen gebethen" haben, er möchte das doch abzuwenden und lieber zu erreichen suchen, daß die vor Wismar gelegenen russischen Bataillone ganz aus dem Lande geführt würden, "so würde das Land erst die neue Hertzogin als eine rechte Landes=Mutter empfangen können, da sie sonst bei ihrer Ankunfft nichts als Trähnen, Seuffzen und Weh Klagen sehen und hören würde, daß es einen Stein in der Erde würde müssen erbarmen." Da aber hätte ihn der Herzog zu beruhigen gesucht und gesagt, der Einmarsch der Russen in Meklenburg sei jetzt nun einmal nicht mehr zu ändern; glücklicherweise wären das aber Leute, die "mit Waßer und Graß vorliebnehmen." Auch Tolstoj hätte dies bestätigt und gemeint, die russischen Soldaten begehrten weiter nichts als nur "un poco di pane, un poco di pane." Und allerdings hätten sich auch die russischen Truppen unter Mentschikow im Jahre 1712 einer ausgezeichneten Mannszucht befleißigt und dem Lande weiter nichts gekostet, als ein kurz vorher in Paris für 1800 Thaler gekauftes Pferd aus dem fürstlichen Marstall, sowie einen Beutel mit 1000 Dukaten für den Oberbefehlshaber, Fürsten Mentschikow. - - Allein jetzt, beim Anblick der unzufriedenen und

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wüthenden Soldaten und in Erinnerung dieser Unterhaltung will Eichholtz gelacht und zum Herzog gesagt haben: "Ob das die Leuthe wären, so mit Graß und Waßer vorlieb nehmen. Hinzufügend: Vor einen solchen Schwager, deßen Leuthe so hauseten, bedancke er sich!

Se. Durchlaucht mögten bedencken, daß wenn die Rußen sich so auf des Hertzogs Güthern aufführeten, was sie erstlich bey der Ritterschaft thun würden, da sie freye Hände hätten? und ob derselben wehmüthigste Klagen nicht höchst gegründet wären. Er mögde doch bedenken, daß er als Landes=Fürst vor Gott und in seinem Gewißen schuldig wäre, dem Czaar deshalben" zuzureden, und solches Zureden hat der Eichholtz nicht nachgelaßen.

Allein als sich nach ihrer Rückkehr in Schwerin dazu eine gute Gelegenheit geboten hätte, "daß der Hertzog den Czaar gahr wohl anreden können, ist der Hertzog da gestanden, alß wenn er aufs Maul geschlagen wäre."

Es klingt etwas stark nach Selbstberäucherung oder als eine captatio benevolentiae gegenüber der Ritterschaft, wenn Eichholtz dann zu berichten fortfährt: Einmahl ist der Czaar im Garthen spaciren gegangen, da den der Eichholtz den Hertzog sehr gequählet, daß er doch mit dem Czaar hievon reden mögte. Aber da hat er nicht daran gewolt, aber endlich doch gesagt, der Eichholtz solte es ,dann selbsten thun, welches er dann auch verrichtet hat. Der Czaar hat damit das Reglement gemacht, wie viel Brodt, Speck, Fleisch, Grütze et talia 1 ) der Baur dem Soldaten geben solte . . . ."

Doch ist es nach diesem Reglement mit der russischen Einquartirung fast noch ärger geworden, wie vorher und zwar nicht allein für die Ritterschaft. Selbst in Schwerin auf dem Schloß hätten die Russen in Abwesenheit des Herzogs "gezecht und gezehret, so gahr, daß der geringste Halluncke, Schuhputzer und Stallknecht verlanget hätte, was ihm beliebt und gelüstet, sondern unten in der Stadt hätte er [Eichholtz] alle [russischen] Ministres=Häuser dergestalt vollauf versehen müßen, daß den gantzen Tag über der Tisch gedecket stehen müßen." -

Wie wir schon im ersten Theil dieses Aufsatzes gesehen haben, hegte der Zar Peter einen tiefen Groll gegen den Adel Meklenburgs, besonders weil dieser ihm die Stadt Wismar aus der Hand gespielt hatte. Es ist nicht anzunehmen, daß dieser Groll dem Herzoge Karl Leopold nicht gepaßt, und er sich der Hülfe seines mächtigen Verbündeten nicht bedient haben sollte zur Züchtigung mancher seiner Widersacher unter den Rittern. Allein ihn deshalb beschuldigen zu wollen,


1) In einer Abschrift der "Aneodotes" ist hieraus "Talg" gemacht.
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wie vielfach geschehen, daß er den Zaren hierzu ausdrücklich veranlaßt und die russische Armee nur zu dem Zwecke ins Land gezogen hätte, um die Stände, d. h. die Ritterschaft, zu quälen, das wäre nicht nur, wie schon Buchholtz in seinem "Versuch u(c)." bemerkt, eine ganz ungerechtfertigte, sondern schon geradezu abgeschmackte Annahme. Dergleichen kleinliche Rücksichten auf die persönlichen Wünsche eines deutschen, wenn auch verschwägerten Reichsfürsten konnten für einen Heerführer wie Peter den Großen nicht maßgebend werden für die Leitung eines ganzen Feldzuges. Peter hatte schon längst die Uebertragung des Krieges in Feindesland, und zwar zunächst nach Schonen, geplant; das Bündniß mit Karl Leopold konnte ihm höchstens nur den Weg dahin über Rostock und Wismar als den zur Zeit und den Umständen gemäß geeignetsten erscheinen lassen. Nur zu dem Zweck ließ er seine Völker in Meklenburg einrücken. Daß bei dieser Gelegenheit der Adel dieses Landes etwas härter mitgenommen werden konnte, mag dem Zaren ganz gelegen und dem Herzoge nicht unlieb gewesen sein. Daß solches von Letzterem sehr väterlich liebevoll gegen diesen Theil seiner Landeskinder gedacht und gehandelt gewesen, läßt sich zwar nicht behaupten; doch andererseits hatten diese es auch nicht minder an schuldigem Gehorsam und kindlicher Pietät ihrem

angestammten Landesvater gegenüber leider vielfältig fehlen lassen. Es ist hier nicht der Ort, die Bilance ihres gegenseitigen Schuldkontos aufzustellen, sondern nur soviel im Auge zu behalten, daß beide Theile durch Jahrzehnte lange Streitigkeiten zu sehr gereizt waren, um einander noch Gerechtigkeit wieder fahren zu lassen; daß beide auf die Wahrung vermeintlicher Vorrechte und Standesinteressen dermaßen versessen und durch juristisches Getüftel zu sehr verstrickt und geblendet waren, daß ihnen darüber der Blick auf das Ganze, die Rücksicht auf das Wohl und Wehe des gemeinsamen Heimathlandes, wenigstens zeitweilig, ziemlich abhanden gekommen war, und zwar den Rittern im Allgemeinen mehr, als dem doch immerhin auf einer höheren politischen Warte stehenden Fürsten und dessen Regierung. -

Am 26. Mai verließ die bisherige dänische Besatzung Rostock, und statt ihrer rückten jetzt von allen Seiten die russischen Truppen gegen die Stadt heran, um von dort aus via Seeland nach Schonen überzusetzen. Im Monat Juni befanden sich in dem unglücklichen, im dreißigjährigen Kriege durch Feuer, Schwert und Seuchen entvölkerten, darnach wiederum durch häufige Kriege seiner mächtigen Nachbaren, durch Mißernten, Hungersnoth und eigene innere Zwistigkeiten heimgesuchten Lande Meklenburg nahezu an 50,000 Mann Russen.

Gleichfalls unterm 26. Mai ging dem Herzoge aus Wien der

kaiserliche Befehl zu, den bisher erlassenen Verfügungen des Reichs=

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hofraths (sich aller Gewaltlhätigkeiten gegen die Ritterschaft und Rostock zu enthalten u. s w.) innerhalb zweier Monate Gehorsam zu leisten, widrigenfalls die von den Landständen erbetene und den beiden Kur= und Fürstlichen Häusern Hannover und Wolfenbüttel übertragene Reichsexecution auf ferneres Anhalten der Kläger gegen ihn zum Vollzuge kommen werde.

Doch Herzog Karl Leopold glaubte jetzt noch weniger als früher Ursache zu haben, sich solchem kaiserlichen Befehle unterzuordnen. Er bestand nach wie vor auf seiner, in einer Randbemerkung zu Heiss' Histoire de l'Empire (tome I, livre III, p. 449, nouvelle ed. 1738) ausgesprochenen Ansicht: "Avec combien de profond et respectueux égard on considère et honore l'étendue de la grande autorité et pouvoir de sa Maj. Imperiale Charles VI., Eile ne peut pas prétendre, que ses mandements ayent plus de force, que la Capitulation jurée Artic 16. leur accorde, de sorte que tout cela, qui lui est contraire, . . . . soit une turbation dans la supériorité territoriale, contre le repos public, et mis an ban de empire." Er setzte deshalb jetzt Alles daran, den mit dem Zaren eingegangenen Bund zu gegenseitigem Nutzen nur noch enger und fester zu schließen. An einer zu diesem Zweck angesetzten Ministerkonferenz nahmen Theil russischerseits der Vicekanzler Schafirow und der Baron von Schleinitz, meklenburgischerseits Eichholtz und Habichtsthal. Die übrigen meklenburgischen Räthe Schöppfer, Schaper und Petkum, deren letzterer besonders dem Zaren persönlich sehr unsympathisch war, wurden nicht zugezogen.

Diese geheime Konferenz fand statt im Schloß in den Gemächern und unter dem Vorsitze des Herzogs selbst. 1 ) Habichtsthal führte das


1) Da sich ein Bericht über diese geheime Sitzung nur bei Eichholtz findet, und dieser ihn ohne eine genauere Zeitangabe der S. 238 erzählten Verhaftung der beiden ritterschaftlichen Abgeordneten v. Negendank und Wangelin vorausgehen läßt, so hatte ich mich in vorliegender Darstellung ganz dem Vorgange Eichholtzens angeschlossen. Während des Druckes jedoch sind noch einige Actenstücke mir zur Kenntniß gelangt, aus denen klar hervorgeht, daß die Konferenz nicht , wie ich bisher annehmen zu dürfen geglaubt hatte, bereits im Laufe des Monats Juni, sondern erst in der Woche vom 14. bis 20. Juli stattgehabt haben kann. Unter diesen Actenstücken befinden sich nämlich besonders 1) die von Zar Peter dem Baron von Schleinitz ertheilte Vollmacht, mit Herzog Karl Leopold zu verhandeln, de dato Warnemünde, den 3./13. Juli 1716, und 2) ein Brief des Barons von Schleinitz, de dato Braunschweig, den 27. Juli 1716, worin derselbe mittheilt, daß er daselbst am 22. d. Mts. zum Kongresse wieder eingetroffen sei. Er konnte also spätestens möglicher Weise nur noch am 18. d. Mts. einer Konferenz in Schwerin beigewohnt haben. Am 13. Juli verweilte der Zar thatsächlich in Warnemünde, um am folgenden Tage mit seiner Flotte (  ...  )
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Protokoll. Karl Leopold eröffnete die Sitzung mit einer längeren Ansprache, in welcher er den Wert eines Bündnisses mit dem mächtigen Zaren beleuchtete und dann fünf Punkte zur näheren Berathung vorlegte. Der erste betraf die neu vollzogene Ehe des Herzogs und die Ansprüche der ersten, von ihm verstoßenen Gemahlin. Inbetreff dieser wurden die zu ergreifenden Maßregeln besprochen, um deren, durch ihre vielen Freunde an allen deutschen Fürstenhöfen veranlaßten "odiosen" Gerüchten entgegenzutreten. Auch über den zweiten, die Stadt Wismar betreffenden Punkt, sowie über den dritten (von den Russen an Meklenburg zu leistende Kriegskostenentschädigung) wurde man bald einig. Als er aber an den vierten Punkt kam, der das Verhältniß des Herzogs zu seiner Ritterschaft betraf, soll er sich dermaßen in Heftigkeit hineingeredet und so arge Maßnahmen gegen den Adel in Aussicht gestellt haben, daß Eichholtz, "sein selbst vergeßend, mit der Hand auf den Tisch geschlagen und geruffen" haben will: "Wenn Ihro Durchl. das thun, so kommen Sie umb Land und Leuthe!" 1 )

Schafirow enthielt sich vorerst in dieser Angelegenheit seines Urtheils. Er sagte, ihm sei die Verfassung des römisch=deutschen


(  ...  ) von dort nach Seeland überzusetzen. Die Konferenz wird also vermuthlich bald nach seiner Abreise, am 15. oder 16. Juli, in Schwerin stattgefunden haben; ihre Darstellung gehört deshalb chronologisch eigentlich nicht an diese Stelle, sondern mehr ans Ende dieses zweiten Artikels. Die zu Anfang des dritten erzählten Ereignisse gewinnen dadurch eine etwas andere, für den Herzog minder günstige Beleuchtung. Soweit als möglich habe ich dies durch einige nachträgliche Correcturen zu berücksichtigen gesucht; eine völlig entsprechende durchgreifende Umarbeitung des Textes ließ der schon zu weit vorgeschrittene Druck der Arbeit nicht mehr zu.
1) Der Wiener Interviewer des Eichholtz setzt hier hinzu: "Also muß damahls schon über die Ritterschaft und die vornehmsten derselben die Glocke gegoßen seyn gewesen." Solche Bemerkung wäre kaum von ihm gemacht worden, hätte man schon damals auf ritterschaftlicher Seite irgend hinreichenden Grund gehabt, an des Herzogs feindseliger Gesinnung gegen sie nicht mehr zu zweifeln. Wenn man nun bedenkt, daß Eichholtz seine Bekenntnisse einem Parteigänger der meklenburgischen Ritterschaft gegenüber abgelegt hat, und zwar in Wien zu einer Zeit (1722), wo er selbst eben in des Herzogs Ungnade gefallen war und ihm Alles darauf ankam, die Gunst von dessen Gegnern zu gewinnen (was ihm auch bis zu einem gewissen Grade thatsächlich gelungen ist - vergl. weiter unten), so kann man sich nicht der Ueberzeugung verschließen, daß er es au dieser Stelle in seiner Erzählung mit der Wahrheit nicht allzu genau genommen hat. Er belastet hier seinen früheren Herrn mit einem ungerechten Vorwurf, nur ad majorem Sui gloriam und um bei der damals obsiegenden Partei einen Stein im Brett zu gewinnen. Auch sein Wiener Interpellant selbst vermochte einen Zweifel in die Eichholtzschen Aussagen nicht zu unterdrücken, indem er denselben einige Zeilen später in Klammern hinzufügt: "Hic tamen dubito de fide Eichholtziana."
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Reiches nicht zur Genüge bekannt; er müsse sich deshalb die Ansicht seines Kollegen Schleinitz, der sich mehr milden Reichsgesetzen beschäftigt hätte, zu eigen machen. Schleinitz dagegen erklärte, es sei zu berücksichtigen, daß die Staatsform und Regierungsweise in den einzelnen Reichsterritorien nicht überall dieselbe sei; jedes Fürstenthum habe seine besondere Verfassung und seine besonderen Rechte; das Vorhandensein von sogenannten Reservaten in Meklenburg sei ihm nicht unbekannt; daraus müsse sich erkennen lassen, wie weit in jedem einzelnen Falle man von der Ritterschaft Gehorsam verlangen könne. Was die Vergehen anbeträfe, deren der Herzog den Adel beschuldige, so müßte man abwarten, welche Beweise Se. Durchlaucht dafür beibringen werde.

Dieser scheint auch in der That soviel Beweismaterial an der Hand gehabt zu haben, daß es ihm gelang, die russischen Räthe ganz auf seine Seite zu ziehen, besonders den Vicekanzler Schafirow. Wenigstens erzählt Eichholtz, derselbe habe ihm später im Haag gestanden, "daß ihn der Herzog damahls soweit hineingeführet, daß er um seinen Kopff hätte kommen können." Der Obermarschall Eichholtz will aber durchaus "in supposito geblieben seyn," daß wider die Ritterschaft "nichts Thätliches beschloßen worden."

Noch über einen fünften Punkt soll in dieser geheimen, bis gegen Mitternacht dauernden Konferenz verhandelt worden sein; Eichholtz hat sich aber geweigert, darüber irgend etwas auszusagen. 1 ) -


1) Ueber diesen Punkt wird man also wohl solange im Unklaren bleiben, bis vielleicht einmal das von Habichtsthat geführte Protokoll ans Tageslicht kommt. Der Wiener Interpellant des Eichholtz, unzweifelhaft wohl der bekannte Geschichtsschreiber und damaliger Strelitzer Geschäftsführer am Wiener Hof Matthias Johann von Beehr, vermuthet, daß es sich um einen Plan des Herzogs Karl Leopold gehandelt habe, unter gewissen Umständen sein Erbland Meklenburg gegen das Herzogthum Kurland umzutauschen. Welchen Anhalt er für diese Vermuthung gehabt, ist mir unbekannt. Beehr war zwar ein politischer und bei seiner großen Gelehrsamkeit und Bildung ein um so gefährlicherer Gegner des Herzogs Karl Leopold; seine Res Mecklenburgicae sind in erster Linie zu dem Zweck geschrieben, die Rechte der Stände dem Fürsten gegenüber zu unterstützen und sind deshalb als eine Streitschrift wider den Herzog zu betrachten; allein sie übertreffen an Mäßigung und Gerechtigkeit alle übrigen Schriften und Veröffentlichungen der Ritterschaft. Eine von ihm ausgesprochene Vermuthung hat also immerhin schon etwas Gewicht. Bestätigte sich dieselbe, so wäre alsdann schon damals der Herzog in die Rolle eines Prätendenten eingetreten, die er später vollauf Gelegenheit fand, zu Ende zu spielen, d. h. eines Fürsten, der durch das Verlangen nach Einmischung des Auslandes in seine Landesangelegenheiten und durch einen ohnmächtigen Protest gegen rechtsgültig bestehende Thatsachen seine persönliche Besitz= und Machtfrage über die Interessen des Staates zu stellen strebte. - Allein die Beehrsche Vermuthung kann sich auch nur (  ...  )
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Daß nach allem diesem Zar Peter in den meklenburgischen Rittern eine Zeitlang die reinen Teufel und Rebellen sah, ist nicht zu verwundern. Aber er glaubte, mit diesen Widersachern schon auf seine russische Weise fertig zu werden.

Bereits am 12. Juni hatte er durch seine Generäle eine Lieferung von 1536 Scheffel Salz und 32,400 Zentnern Zucharn (= Zwieback; also, wenn man 35 Pfund Zucharn auf einen Scheffel rechnet, im Ganzen etwa 950 Last Roggen) ausgeschrieben, welche der Ritterschaft allein auferlegt wurde; denn die Landstädte standen schon damals auf Seiten des Herzogs; darnach auch noch eine starke Lieferung von Buchweizengrütze.

"Unter solchen Umständen," heißt es bei Frank, "sandte der Engere Ausschuß den Cammerjuncker von Negendank zu Eggersdorff und den Hauptmann von Wangelin zu Dorff=Schwerin, an den Hertzog, um zu bitten, daß Sr. Durchl. geruhen wolten) bey Sr. Czaarischen Maj. wegen einer zulänglichen Moderation, Vorstellung zu thun, auch zu verfügen, daß Aempter und Städte zu dieser Lieferung mit beytragen mögten. Solche Deputirten erhielten d. 3. Julii Audience, bekamen aber zur Antwort: I.Dchl. könten ihnen nicht helfen. Sie bewurben sich also, durch den Czaarischen Cammer=Herrn Jagozinsky, um Audience bey I. Maj. selbst; eröfneten auch zuvor ihr Gesuch an den Reichs=Vice=Cantzlar Schaffiroff. Wie sie nun meinten, daß alles wohl veranstaltet, und deswegen nach der Anti=Chambre gingen, woselbst noch mehrere auf Audience warteten; so kam der Czaar unvermuthlich aus seinem Zimmer heraus, sprach mit gedachtem Cantzler, gab auch bald diesem bald jenem Bescheid. Wie die Meklenburger gleichfals hervortraten, so sagte der Czaar entrüstet: Was wolt ihr? befahl sich zu retiriren, und ließ sie auf dem Schloß, durch den General=Adjutanten, in Arrest nehmen. Von hier wurden sie durch 4 Soldaten nach ihrem Quartier geführet, und muften am folgenden Tage (d. 4. Julii) mit dem Czaar nach Rostock gehen. Sie blieben hier unter ihrer Wache von 4 Mann, beständig in Arrest, bis sie, nach 8 Tagen, auf des Hertzogs Bitt=Schreiben an den Czaar, kurtz vor dessen ob gedachter Abreise nach Seland, wieder loßgelassen wurden."


(  ...  ) auf allerlei, die damalige Zeit durchschwirrende Gerüchte über Karl Leopolds Regierungs= und Vaterlandsmüdigkeit bezogen haben. Aber irgend etwas Beglaubigtes darüber, außer dem im 1. Theil dieses Aufsatzes gelegentlich der zuerst geplanten Verheirathung des Herzogs mit der Erzherzogin Magdalena (S. 204) und mit der Herzogin Anna von Kurland (S. 206) Erwähnten, habe ich nirgends aufzufinden vermocht.
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Die Verhaftung der beiden Deputirten war auf den ausdrücklichen Befehl des Zaren gegen den Rath seines Günftlings Jagushinsky geschehen. Hierdurch zog sich der Letztere, nach Eichholtz' Meinung, die Feindschaft des Herzogs in hohem Grade zu, woraus dieser bei einer späteren Gelegenheit, wie wir weiter unten sehen werden, auch kein Hehl zu machen suchte. -

An demselben Tage, an welchem die beiden Deputirten des Engeren Ausschusses verhaftet wurden, gab der russische Minister P. A. Tolstoj einem der Pagen im Vorzimmer des Herzogs eine Ohrfeige. Eichholtz, der hiervon vernahm, stellte dem Herzoge vor, "wie dadurch nicht allein der Burg=Friede gebrochen, sondern auch Sr. Durchl. hoher Respect violiret wäre. Allein das ist so dabey geblieben, und hat der Hertzog gesagt, man müße solche Kleinigkeiten dissimuliren." -

Am 4. Juli fuhr Herzog Karl Leopold gemeinschaftlich mit dem Zaren nach Rostock. Vor dem Hafen dieser Stadt waren am Tage vorher 48 russische Galeeren mit des Zaren Leibgarde und dem Astrachanschen Regiment unter dem General Buturlin eingetroffen. Diese hatten sich, über 7000 Mann stark, am Strande vor Rostock unter Zelten gelagert und setzten die ganze Stadt in Aufregung und Schrecken. -

Eichholtz, der unter dem Vorwande einer Erkrankung in Schwerin zurückgeblieben war, will erst einige Tage später von seinem Arzte über die Verhaftung der Edelleute erfahren und sich darnach sogleich beeilt haben, ebenfalls nach Rostock zu kommen und dem Herzoge jene Gewaltthätigkeit vorzuhalten. Dieser aber erklärte ihm, es sei ohne sein Vorwissen und gegen seinen Willen auf den alleinigen Befehl des Zaren hin geschehen, und dieser werde gewiß seine triftigen Gründe dazu gehabt haben. Auch die Räthe, die der Herzog in Rostock bei sich gehabt, "hätten alle per omnia sacra geschworen, daß sie kein einziges Wordt davon gewust. Alles wäre auf des Czaars selbst eigenen Befehl geschehen, und würde derselbe schon zu defendiren wißen, worumb er dieses gethan. Acht Tage hernach sind von Braunschweig die fünff Ursachen eingelauffen, worumb Sr. Czaarischen Maj. einige von dem Meckl. Adel in Verhafft nehmen zu laßen veranlaßet worden. Eichholtz [sive serio sive ficte, setzt sein Interpeltant hinzu] hat damit die Hände gen Himmel gehoben und Gott gedankt, daß sein Herr an diesem allen unschuldig, ist auch in solchem supposito getrost hieher auf Wien gereist, und hat des Hertzogs Parthey pro aris et focis genommen, daß derselbe nichts

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hierumb gewust, biß er hier zu seiner grösten Befrembd= und Bestürtzung das Gegentheil erfahren." 1 )

Wie leicht übrigens der Zar Peter es mit seinen Rechtfertigungen selbst dem Herzog Karl Leopold gegenüber nahm, das beweist folgender Vorfall:

Eines Tages prügelte sich in Rostock zufällig der Fourier des Herzogs, der, wie dessen übrige Hofbediente, schwedische Kleidung trug, mit dem Hofnarren des Zaren. Letzterer zog den Kürzeren. Da kam Peter selbst, der dem Kampfe vom Fenster aus zugesehen hatte, herbeigeeilt, überfiel den Fourier mit höchsteigenen Faustschlägen und befahl darauf noch der herbeieilenden Wache, jenen mit Stöcken auszustäuben. Seine ganze Entschuldigung vor dem Herzoge aber bestand darin, daß er sagte, er habe den Fourier seiner Kleidung wegen für einen Schweden gehalten. -

Nachdem sich der Zar seinem herzoglichen Verbündeten gegenüber zu möglichster Bekehrung der widerspenstigen Ritterschaft durch Auflage der unerschwinglichen Salz= und Zwiebacklieferung so willfährig glaubte gezeigt zu haben, wünschte er, wie es scheint, ihm solche Wohlthat auch in Bezug auf die Stadt Rostock zu erweisen.

Diese Stadt, obwohl unlängst durch den sog. Schweriner Vergleich zur Aufgabe ihrer alten Vorrechte genöthigt, wollte diesen nach ihrer Ansicht zu Unrecht erzwungenen Vertrag doch immer noch nicht voll anerkennen, noch ihrem Rechte zur Appellation an den Kaiser entsagen. So erging denn am 9. Juli d. J. vom Fürsten Repnin, dem Befehlshaber der russischen Truppen in und vor Rostock, der Befehl an die Stadt, innerhalb 24 Stunden bei 400000 Pfund


1) An einer anderen Stelle spricht sich Eichholtz allerdings über dieselbe Angelegenheit etwas anders aus. Dort heißt es: "Währender selbigen Zeit hätten sich die beyde Deputirte der Ritterschaft, der Hr. von Negendanck und der Hr. von Wangelin bey Sr. Durchl. durch ihn melden laßen, welchen er alle Höfflichkeit, soviel in seinem Vermögen gestanden, erwiesen, und sie zur Marschals=Taffel behalten. Nachdem denen Deputirten das bekandte Tractament von Czaar begegnet wäre, hätten ihm Petckum, Schöpffer, Schaper und Walter nicht wenig damit aufgezogen, und allezeit gesagt, die Ritterschaft müste sich nur an ihn halten, er wolte vor allen des Hertzogs Bedienten den Danck allein bey der Ritterschafft verdienen, hätten auch so schimpflich geredet, daß es ihm im Hertzen wehe gethan, und er ihnen gesagt: Sie mögten sich ein wenig im Reden mäßigen, denn hier im Schlosse wäre guth sprechen. Wenn sie denen wackeren Leuthen [nämlich den Rittern] anderer Ohrten das ins Gesicht sollen sagen, was sie hier ins Gelach hinein redeten, so würden sie sich wohl 10 mahl darauf bedencken." - Darnach wären die genannten Räthe des Herzogs, wenn auch vorher in die Absichten des Zaren nicht eingeweiht, doch später mit dessen Vorgehen gegen die Ritter ziemlich einverstanden gewesen.
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Speck an ihn abzuliefern. Einem Jeden aus Magistrat und Bürgerschaft war das von ihm herzugebende Quantum an die Hausthür geschrieben. Zugleich gingen Notare und Einwohner durch die Stadt und versprachen, besonders den ärmeren Bürgern: "Wer sich zur Annehmung des Schweriner Vergleichs gestünde, dessen Quotam an Speck wolle der Hertzog übernehmen, die Häuser der anderen aber würden von den Russen ausgeplündert werden."

Man sollte meinen, diese Maßregel hätte ihrem Urheber gewiß zu seinem Zweck verhelfen müssen, denn in der ganzen Stadt befand sich nicht der vierte Theil des geforderten Specks. Allein diesmal wurden damit doch nur wenig Mäuse gefangen. Denn "es ward bald von anderen Orten ein solcher Vorraht angeschaft, daß diese Lieferung dennoch innerhalb 2 bis 3 Tagen geschahe, folglich die angedrohte Execution verhütet ward, darauf der Czaar am 14. Juli mit seinen Galeren hinüber nach Seland ruderte."

Wie Rostock vorher Tag und Nacht für die Ritterschaft "Zucharn" gebacken, so hatte ihr diese jetzt getreulich aus der Specknoth geholfen.

Nachdem der Zar Peter noch in Rostock im herzoglichen Palais mit gebührendem Pompe den Jahrestag der Schlacht bei Poltawa (8. Juli) gefeiert, verließ er am 14. Juli 1716 zu Schiff die Stadt. Sein unruhiger und unternehmender Geist ließ ihm nirgends lange Ruhe. Von Schwerin und Rostock aus war er bald nach Hamburg, bald nach der einen oder der anderen der Landstädte, Dörfer und Flecken Meklenburgs gefahren. Doch während er so immer nur wenige Tage in der Familie des ihm verschwägerten Herzogs blieb, lebte und weilte dafür seine Gemahlin, die Zarin Katharina Alexejewna, um so lieber und länger in Schwerin bei der jungen Herzogin. Es gefiel ihr hier freilich viel besser, als in dem damals noch so unwohnlichen, unfertigen und ungesunden St. Petersburg. Auch durfte und wollte sie Peter auf seinen vielen Reisen mit ihrer Person und ihrem Gefolge nicht lästig fallen.

Als auch sie endlich Schwerin und das Land verließ, erwartete Eichholtz, daß sie ihm und den übrigen Hofleuten ihren Dank und ihre Zufriedenheit durch die üblichen Geschenke ausdrücken würde; allein weder er noch irgend jemand erhielt etwas, "nicht einen Kreutzer!"

Vielmehr als der Obermarschall sie zu ihrem Wagen geleitete, meinte sie zu ihm: "Sie verbliebe in seiner großen Schuld." Eichholtz erwiderte: "Er wüßte davon sich nichts zu erinnern, wollte sich aber eine große Freude daraus machen, eine so große Fürstin auf seinem Schuld=Register zu haben: Indeß aber hätte er eine Gnade zu bitten, daß Ihro Czaarische May. eine Fürbitte bey dem Czaar

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dahin einlegen mögte, daß ein gewißer Bayerischer Cavallier, Baron Pförtner, der in Schwedischen Diensten gestanden, und bey Pultawa gefangen worden, mögte loß gegeben werden; So wolte er die etwa gehabte Bemühung genug vergolten zu seyn glauben, und die Czaarin hätte Gelegenheit, eine Fürstin des Reichs hiemit zu obligiren, denn der Bayerischer Cavallier sey der Fürstin von Nieder=Münster in Regensburg gahr nahe verwandt." 1 )

Die Zarin hätte ihm dies Versprechen zwar auch gegeben, allein, obwohl er sie später im Haag und in Aachen wiederholt daran erinnert hätte, sogar durch schriftliche Eingaben, hätte die Zarin über Pförtner doch nicht einmal Erkundigungen eingezogen und noch weniger seine Begnadigung vom Zaren erbeten. "So wenig Großmuth wohnte ihr bey," schließt Eichholtz.


III. Russen und Ritterschaft, Kaiser und Zar.

Mit Zar Peters Abgang nach Seeland war die Zeit der russischen Prüfung für Meklenburg noch keineswegs vorüber. Das Gros der Armee rückte allmählich nach Dänemark ab, es blieben aber immerhin noch etwa 9000 Mann im Lande zurück.

Drei Tage nach Abgang der Flotte von Rostock (am 17. Juli, einem Bettage) gingen plötzlich auf Befehl des Fürsten Repnin etwa fünfzig, aus je zwanzig bis dreißig Mann unter Führung eines Officiers bestehende Reiterkommandos nach allen Seiten durchs Land, um die einflußreichsten Mitglieder der Ritterschaft, besonders die Landmarschälle und Landräthe auf einmal zu verhaften.


1) Eichholtz stand in gewissen persönlichen Beziehungen zu dem kurfürstlichen Hofe von Bayern, die er bereits unter dem vorigen Herzoge Friedrich Wilhelm, Karl Leopolds älterem Bruder, angeknüpft zu haben scheint. Im ersten Theile der "Anecdotes" zum Jahre 1714 erzählt er: "Der Churfürst von Bayern hätte ihm die Gesandtenstelle zu Regenspurg aufgetragen, denn, als er noch in Regenspurg gewesen, hätte er sich in die Fräule von Zindt verliebet gehabt, und hätte derselben ihr alter Vatter sich es vom Churfürsten zur Gnade ausgebethen, daß ihm, dem Eichholtz, auf die Condition, daß er diese Dame heurathen solte, die Gesandten Stelle werden mögte." Da Eichholtz sich aber durch andere Dinge bewogen fühlte, gerade damals in Herzog Karl Leopolds Diensten zu bleiben, so zerschlug sich diese Angelegenheit, was der Freiherr später sehr bedauerte. Statt seiner wurde ein Graf Königsfeldt bayrischer Gesandter in Regensburg. Durch den Baron Pförtner bezw. durch die Fürstäbtissin von Niedermünster scheint Eichholtz wieder mit dem bayrischen Hofe anknüpfen gewollt zu haben.
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Man hoffte also mit ihnen gerade so verfahren zu können, wie vorher mit dem Magistrat und der Bürgerschaft Rostocks, d. h. sie allesammt so lange einzusperren, bis man ihnen durch einen Vergleich ihre Privilegien ebenso wie jenen die Stadtrechte abgepreßt. Allein die bedrohten Herren von der Ritterschaft waren gewarnt und beweglicher als jene, weil nicht ringsum von Wällen und Mauern umgeben. Es gelang fast allen, sich rechtzeitig außer Landes in Sicherheit zu bringen. Sie flüchteten ins Preußische und Hannoversche, nach Wismar, Lübeck und Hamburg. Nur vier von ihnen, der Kammerjunker von Petersdorff zu Hinzenhagen, der von Plessen zu Barnekow, der Oberstlieutenant von Oertzen zu Roggow und der Oberstlieutenant von Bassewitz (Sohn) zu Lütten=Walmstorf, wurden aufgehoben und nach Rostock in Verwahrsam gebracht.

Auf dies Gerücht von solchem unerhört gewaltsamen Vorgehen der Russen, welches sich mit Windeseile durchs ganze Land verbreitete, verließ fast der ganze Adel Meklenburgs das Land und seine Güter, zum Theil mit Weib und Kind. Der Engere Ausschuß des Landtages aber constituirte sich als solcher zunächst in Lüneburg, später in Ratzeburg unter dem Schutze des Königs Georg von England, Kurfürsten von Braunschweig=Lüneburg=Hannover. Von hier aus gingen ihre Klagen und Beschwerden an den Herzog, an Zar Peter und den Kaiser in Wien ab.

Herzog Karl Leopold schien von solchem eigenmächtigen Auftreten der Russen in seinem Lande selbst im höchsten Grade peinlich überrascht. Wenigstens schickte er bereits am 22. Juli den Geheimen Rath von Habichtsthal zum Fürsten Repnin nach Rostock, um diesem sein Mißfallen über den Vorgang auszusprechen und Rechenschaft von demselben zu verlangen. Der Fürst aber suchte sich damit zu entschuldigen, "daß er von I. Czaarischen Maj. ausdrücklich Ordre dazu gehabt; mit dem Anfügen, daß er davon dem Hertzoge nicht die geringste Communication geben solte."

Die Ritterschaft aber hielt dies für ein abgekartetes Spiel zwischen Zar Peter und dem Herzoge und traute dem letzteren in der Folge noch weniger, als auch der bisherige Kanzler desselben, von Klein, sein Amt niederlegte und sich selbst nach Lübeck in Sicherheit brachte. 1 )


1) Der Kanzler von Klein hatte, wie er selbst schreibt (Klein, Fortsetzung, § 87, S. 59), die unausbleiblichen mißfälligen Folgen pflichtmäßig vorgestellt, bedauerte aber auch, "daß anderer Ministrorum Beytritt zu diesem einmal beliebten Principio (willkürlich zu regieren) praevaliren müssen." Er sahe wohl die unglücklichen Fata vorher, welche darauf erfolgen mußten, legte also seine Bedienungen des Cancellariats, Geheimen Raths (  ...  )
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Zar Peter, vom Kaiser vermahnt, hielt es deshalb für nöthig, zu Braunschweig, wo gerade der Kongreß der kriegführenden Mächte tagte, dem kaiserlichen Bevollmächtigten, dem Grafen Metsch, eine Erklärung für sein Verfahren gegen die meklenburgische Ritterschaft zu übergeben. Hierin hieß es hauptsächlich, die Ritter und unter diesen vornehmlich die verhafteten, hätten es nicht nur an dem schuldigen Respekt gegen ihn und die neuvermählte Herzogin Katharina fehlen lassen, sondern auch noch auf andere, feindselige Weise gegen beide intriguirt, sie an auswärtigen Höfen verleumdet, ihm die Stadt Wismar aus der Hand gespielt und vor Allem mit Schweden gegen ihn correspondirt und conspirirt.

Die Ritterschaft erwiderte durch eine Schrift, in der sie Punkt für Punkt die ihr gemachten Vorwürfe zu widerlegen suchte, und der Wiener Hof richtete an Peter die Ermahnung, seine Truppen aus Meklenburg herauszuziehen; zugleich ertheilte er dem Könige von England als Kurfürsten von Hannover und dem Herzoge von Braunschweig=Wolffenbüttel den Auftrag, gegen Herzog Karl Leopold die schon angedrohte Reichsexekution zu vollziehen.

Weil aber inzwischen (Ende October) die russischen Kriegsvölker nach Meklenburg zurückkehrten, da es ihnen nicht gelungen war, von Seeland nach Schonen überzusetzen, so hielten die Herren Conservatoren es zunächst noch für gerathener, an den Herzog vorläufig nur ein sog. Monitorium zu richten, worin sie den Vollzug jener Exekution in Aussicht stellten.

Die vier gefangenen Edelleute waren zunächst in Rostock vors Kriegsgericht gestellt worden. Obwohl ihnen die auch hier vorgehaltenen Vergehen gegen den Zaren und die Herzogin nicht zu beweisen waren, sie solche auch nicht eingestanden, so wurden sie vorläufig in Einzelhaft gebracht und beständig unter Wache behalten, "wiewohl mit ziemlicher Freiheit und Anständlichkeit." Am 28. August brachte sie der russische Oberst Hasseni nach Güstrow, wo sie nach dreiwöchigem Aufenthalt auf Befehl des Zaren am 20. September aus der Haft entlassen wurden. Doch kaum waren sie frei, als ein herzogliches Reiterkommando von fünfzig Mann unter dem Befehl des Lieutenant Janitz in Güstrow eintraf, die eben Entlassenen wieder gefangen nahm und nach Rostock in Gewahrsam brachte. Hier hielt man sie auf dem "Weißen Collegio" eingesperrt.


(  ...  ) und Directorii im Consistorio nieder, und behieltelt allein das Praesidium im Land= und Hof=Gericht; wiewohl er auch dieses mit Ablauf des gegenwärtigen Jahres (1716) ablegte, nach Lübeck ging, und daselbst bis Ostern 1719, folglich zwei und ein halb Jahr verblieb, bis der Wind zu Rostock umgegangen war, worauf er den Tod seiner Mißgönner erlebte. (Franck.)
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Der Engere Ausschuß erbot sich vergeblich zur Stellung einer Kaution für sie. Erst am 20. October wurden sie vom Herzog nach Ausstellung eines eidlichen Reverses, nicht aus dem Lande entweichen und sich auf Erfordern jederzeit wieder stellen zu wollen, aus ihrer Haft entlassen.

Um dieselbe Zeit zog ein Theil der russischen Armee nach Polen ab, doch der Rest - immerhin noch gegen 30000 Mann stark - blieb in Meklenburg und bezog dort seine Winterquartiere fast ausschließlich auf den Rittergütern.

Durch diese Bedrückungen seitens der Russen wurde auch der Herzog Adolf Friedrich III. von Strelitz stark in Mitleidenschaft gezogen, also daß er fortan mit der Ritterschaft gemeinschaftliche Sache machte und sich sowohl in Wien am kaiserlichen Hofe, wie in Regensburg beim Reichstage über Karl Leopold und den Zaren beschwerte. Doch um diese Zeit fühlte sich der Herzog Karl Leopold so gesichert und kräftig, wie nie zuvor. Preußen, welches sich durch die Politik des Wiener Hofes sowohl, als durch die Intriguen des englisch=hannoverschen ziemlich an die Wand gedrückt fühlte, hatte sein früheres Bündniß mit ihm wieder erneuert, und Peter der Große, der sich gelegentlich seines letzten mißlungenen Unternehmens gegen Schonen mit Dänemark überworfen hatte, zeigte alle Neigung, sich nicht nur mit Karl XII. von Schweden auszusöhnen, sondern sogar mit demselben gemeinschaftliche Sache zu machen.

Bei alledem war der Herzog jetzt mehr als je gewillt, mit seinen Landständen zu einer völligen und endgültigen Einigung zu gelangen. Er schrieb deshalb zum 16. September d. J. einen Landtag nach Sternberg aus. Da dieser aber von der Ritterschaft, trotz des vom Herzoge ausdrücklich versprochenen freien und sicheren Geleites abgelehnt und nicht beschickt wurde, auch der Kaiser denselben verbot, so wurde der Landtag zunächst auf den 5. November und darauf noch weiter, auf den 5. Februar 1717 hinausgeschoben Aber auch diesmal und später gelang es nicht; der Engere Ausschuß weigerte sich ins Land zurückzukehren und mit dem .Herzoge anders zu verhandeln, als durch Vermittelung des Kaisers. Es erfolgte deshalb von Schwerin aus eine Citation an den Engeren Ausschuß zum 27. Juli (1717) nach Schwerin; der Engere Ausschuß erschien nicht. Dann ward ein sog. Convocationstag nach Schwerin auf den 1. October angesetzt, wogegen der Engere Ausschuß einen Convent nach Ratzeburg berief und dort abhielt, was aber "der Hertzog als eine allen Reichs=Satzungen schnurstracks entgegen laufende Sache empfand." Endlich, am 9. November, kam ein Landtag zu Sternberg zu Stande, doch fast ohne alle Betheiligung seitens der Ritter=

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schaft. Deswegen protestirte natürlich wieder der Engere Ausschuß in Ratzeburg, und die gefaßten Beschlüsse wurden später auch von dem Kaiser für null und nichtig erklärt. 1 )


1) Man muß hier dem Herzoge Karl Leopold Gerechtigkeit widerfahren lassen. Wie sollte er beim besten Willen mit seinen Ständen und Unterthanen zu einer Verständigung gelangen, wenn diese, wenigstens zu dem durch die Landesverfassung dazu berufenen Theile, grundsätzlich jede von auswärts unbeeinträchtigte, unmittelbare Aussprache und persönliche Uebereinkunft ablehnten, zugleich aber auf jeden ihnen zugehenden landesherrlichen Befehl wohl erklärten, sie seien gehorsame und Frieden suchende Unterthanen, während sie in der That fortwährend das Gegentheil bewiesen? Sie beriefen sich zwar mit einem gewissen Anschein von Recht darauf, daß, wenn der Herzog selbst es auch vielleicht mit dem von ihm gewährleisteten sichere" Geleit ehrlich meinte, er doch nach seiner eigenen früheren Erklärung nicht die Macht dazu besäße, sie gegen Gewaltthätigkeiten zu Schützen, so lange die Russen im Lande weilten. Jedoch sie setzten auch später, nachdem die Gefangenen freigegeben und die Russen bis auf einen kleinen, vom Herzoge als eigene Truppe angeworbenen Rest Meklenburg verlassen hatten, ihren Widerspruch und Ungehorsam fort. Daß es aber dem Herzoge um diese Zeit wirklich ernst gewesen sei mit seinem Bemühen, die Stände unter einander und mit sich zu versöhnen, um mit ihnen wenigstens zu einem erträglichen modus vivendi et regnandi zu gelangen, davon zeugen und waren schon zeitgenössische Geschichtsschreiber, wie Klüver, Aepinus und Buchholtz -vollständig, andere, wie David Franck, mehr oder weniger überzeugt. Auch bei Eichholtz finden sich Andeutungen davon. Als Beleg dafür wird besonders eine Unterredung angeführt, die der Herzog im Sommer 1716 mit dem Landrath Ehrenreich von Moltke gehabt hat. In dieser soll ihm die bewegliche Darstellung des Moltke über die harte Bedrückung der Gutsbesitzer durch die Russen bis zu Thränen gerührt, und er darauf versichert haben, daß er daran unschuldig und gern bereit sei, alle Irrungen mit der Ritterschaft zu einem gütlichen Vergleich kommen zu lassen, falls diese ihm durch ein vertrauensvolles Entgegenkommen dazu die Hand reichen würde. Zugleich beklagte er sich über den Trotz und die Feindseligkeiten derselben, besonders wie ihm Solche schon bald nach seinem Regierungsantritte durch den Geh. Rath von Bernstorff im Auftrage der Ritterschaft kundgegeben worden sei. Dieser Bernstorff, damals noch sein Vasall, habe ihm, unter Verwahrung der ritterschaftlichen Freiheiten und Vorrechte, eine von ihm eingeforderte Steuer als ein freiwilliges Geschenk der Ritterschaft angeboten, doch, als er solches Geschenk zur Wahrung seiner eigenen landesherrlichen Rechte abgelehnt, geradezu drohend erklärt: "es gäbe unter den Rittern gar wunderliche Köpfe, die ihm, dem Herzoge, genug würden zu schaffen machen, wenn er Frieden und Ruhe haben wolle." Solche Aufsässigkeit unter dem Adel hat zwar der Landrath von Moltke zu entschuldigen gesucht, aber doch nicht ganz zu leugnen vermocht. - Hält man hiergegen Aeußerungen der Ritterschaft, die sich anderwärts finden, wie z. B. die, daß man allerlei thun müsse, um den Fürsten zu Gewaltthätigkeiten zu reizen, damit er sich dadurch beim Kaiser und Reichshofrathe ins Unrecht setze, und ähnliches, so wird man nicht mehr behaupten können, daß sich alle Schuld auf Seiten des Herzogs, alle Unschuld und Friedensliebe aber auf Seiten seiner Gegner befunden habe. - Herzog Karl Leopold war (  ...  )
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Mit Beginn des Jahres 1717, und dann abermals unterm 10. Juni wiederholte der Kaiser seine Ermahnung an Zar Peter, der sich damals in Holland aufhielt, seine Völker aus Meklenburg abzuführen und den durch dieselben dem Lande zugefügten Schaden zu ersetzen. Zugleich erging an die Häupter des niedersächsischen Kreises die abermalige Aufforderung, die Russen zum Ausmarsch zu bewegen, zu welchem Zwecke auch ein Hülfsaufgebot an den obersächsischen, niederrheinischen und westfälischen Kreis erlassen wurde.

Auch Herzog Karl Leopold mochte inzwischen wohl zu der Einsicht gelangt sein, daß durch die Anwesenheit der starken russischen Kriegsmacht nicht nur sein Land vollständig erschöpft und ausgesogen wurde, sondern auch er selbst nichts weniger als Herr in demselben sei. Er entschloß sich wenigstens im Frühling dieses Jahres, ebenfalls seinen Oberhofmarschall zum Zaren zu schicken mit der Bitte, sein Heer mit Ausnahme von sieben Regimentern aus Meklenburg abrücken zu lassen, ihm, dem Herzoge, aber "Schutz gegen Alle und Jeden" zu versprechen, falls seine Widersacher, worunter er nur


(  ...  ) allerdings ein Herr von recht hartem und eigensinnigem Kopfe, auch sehr mißtrauisch und nachtragend, doch andererseits auch wieder von einer sehr großen, fast naiven Aufrichtigkeit. Man findet ihn zuweilen seine eigenen Fehler und Sünden mit der größten Unbefangenheit bekennen, freilich nicht in einer Anwandlung reuiger Selbsterkenntniß, sondern nur weil er sie von seinem fürstlichen Standpunkte aus für keine Fehler und kein Unrecht hielt. Solche Anschauungen theilte er aber doch nur mehr oder weniger mit ziemlich allen gekrönten Häuptern seiner Zeit, insbesondere mit seinen Standesgenossen im Reich. Jedenfalls lag es garnicht in seinem Charakter, sich dem Moltke gegenüber bis zu heuchlerischen Thränen zu verstellen. Außerdem hatte er um diese Zeit noch zu wenig Veranlassung, die Ritterschaft in dem Maße hart und ungerecht zu verfolgen, wie man ihm gemeiniglich zuzuschreiben pflegt, wozu es ihm aber in späteren Jahren schon weniger an Grund fehlte. Das Verhalten des Engeren Ausschusses in Ratzeburg unterm Schutze des Königs von England, bemerkt Buchholtz zum Jahre 1718, "war auch um diese Zeit so beschaffen, daß Vernünftige von Adel es nicht billigen können. Denn man setzte den, dem Hertzoge bey allem Streit gleichwol schuldigen Respect, da sie die Kaiserliche Hülfe so nahe sahen, ziemlich aus den Augen, und ließ ein Circularschreiben vom 16ten May 1718 an die gesammte Ritterschaft ergehen, darin alle abgemahnt wurden, sich in gütliche Handlung einzulassen, weil die Tractaten auf Herzoglicher Seiten so schlecht gehalten würden. [Ja, man versprach und zahlte sogar denen, die das Land verließen und verlassen wollten, 30 Thaler Diäten monatlich aus der Streikkasse, um einen modernen Vergleich und Ausdruck zu gebrauchen.] Ebenso vergingen sich auch andre von Adel in Worten und Schriften oft so, daß es Leute von mehr Einsicht unter ihnen unmöglich loben konnten. . . . . Wenn nun der Herzog solche Vergehungen einzelner Personen unter der Ritterschaft erfuhr, so rechnete er es ihnen insgesammt zu, und folglich verdarben diese Dinge die Sache, und gaben ihr bey dem Herrn eine noch schlimmere Gestalt." (Buchholtz, Entwurf, S. 617 ff.).
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England und Oesterreich verstehen konnte, ihn in Bedrängniß bringen sollten.

Dieser Botschaft, erzählt Eichholtz, hätte auch die Herzogin Katharina einen Brief beilegen müssen, "worzu Ihro der Hertzog ins geheim die Contenta an die Hand gegeben, und welchen er, der Eichholtz, der Czaarin zustellen solte. In demselben hätte die Hertzogin den Czaaren beschwören müßen, daß er den Hertzog in keiner Weise verlaßen, und darunter keinem unter seinen Ministris, die ihm deshalb das Gegentheil rathen mögten, trauen, sondern dieselbe alle vor Schelme und Verräther halten mögte. Er, der Eichholtz hätte von diesen Contentis nichts gewust, und also den Brieff in seiner Einfalt mit genommen." -

Eichholtz kam nach Holland, erfuhr hier aber, daß der Zar noch in Frankreich weile. So beschloß er, ihn in Lüttich zu erwarten. Endlich kehrte Peter zurück. Eichholtz erbat durch den Geheimsecretair Ostermann Audienz, ward gleich vorgelassen und sehr gnädig empfangen. Als der Zar aus dem Datum des herzoglichen Schreibens sah, daß dasselbe schon vor längerer Zeit ausgefertigt worden, fragte er Eichholtz, warum er sich unterwegs so lange aufgehalten habe.

Eichholtz erwiderte: "Er sey ein gebohrner Kayserl. Vasall, und hätte auch zu lange die Wiener Lufft geschöpfft, und hätte also in seinen alten Tagen nicht nach Paris kommen, sondern Sr. Czaarisch. May. hier erwarten wollen.

Der Zar antwortete: "Dobre" (Gut!), und gab ihm einen Wink, seinen Vortrag zu halten.

Als der Freiherr nun dem Zaren des Herzogs Begehren, ihm sieben Regimenter lassen und den Schutz contra quoscunque aggressores versprechen zu wollen, eröffnete, fragte Zar Peter: "Ob der Hertzog wohl wüste, daß die begehrte 7 Regimenter gegen 11000 Mann austrügen? und hätte solches der Hr. Ostermann ihm recht repliciren müßen."

Dann beauftragte er die Räthe Tolstoj und Schafirow, mit Eichholtz weiter zu konferiren und steckte den Brief der Herzogin Katharina, auf welchem er die russische Aufschrift bemerkte, unerbrochen in die Tasche. Dem Eichholtz aber befahl er, in seinem Gefolge zu bleiben und ihn auf seiner weiteren Reise durch Holland zu begleiten.

Die kaiserlichen Mahnschreiben verfehlten nicht ganz ihre Wirkung auf Peter den Großen. Schon auf das erste (vom 2. Januar 1717) hatte er im Februar zwölf weitere Bataillone unter dem Befehl des Grafen Scheremetjew aus Meklenburg abmarschiren lassen und in seinem Antwortschreiben an Karl VI. auch anerkannt, daß die

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meklenburgischen Lande alle Ursache hätten, sich über den im Norden entstandenen Krieg zu beschweren, erklärte aber zugleich, daß er sich schon verschiedene Male erboten habe und noch jetzt bereit sei, den beschwerten Ständen bei Gelegenheit des demnächst wohl zum Abschluß kommenden Friedens zu einer gerechten Schadloshaltung zu verhelfen.

Da nun auch vom Herzog Karl Leopold an ihn die Aufforderung erging, Meklenburg weiter zu entlasten, und Anfang Juni abermals ein Mahnschreiben aus Wien bei ihm einlief, so kamen die hierauf bezüglichen Verhandlungen des Baron Eichholtz mit Schafirow und Tolstoj in Spaa zu folgendem Endergebniß: Der Zar zieht den Rest seiner Truppen aus dem Meklenburgischen heraus, läßt aber nach Wahl des Herzogs bei diesem und in dessen Solde zwei Regimenter à 1500 Mann, sowie zwei Kompagnien Grenadiere zurück; "mehr Trouppen würden dem Hertzog nicht dienlich, und dieselbe nebst denen schon auf den Beinen habenden zu einer genugsahmen Verfassung und einiger Defension hinlänglich seyn, und ließe der Czaar dem Hertzog rahten, solche gleich bey denen Städten, Adel und in denen Aembtern vertheilen zu laßen. Gegen alle die den Hertzog unrechtmäßig angriffen wolten, verspräche der Czaar dem Hertzog mächtigen Schutz zu leisten."

Dieser Vertragsvorschlag ward dem Herzoge durch einen Eilboten zur Rückäußerung zugesendet.

Eichholtz fühlte sich sehr beunruhigt, wie sein Gebieter diese Botschaft aufnehmen würde. Denn derselbe hielt sehr strenge darauf, daß seine Vertreter keinen Schritt von der ihnen gegebenen Instruction abwichen. Auch Zar Peter, der inzwischen seine Reise durch Holland fortsetzte, schien auf Karl Leopolds Antwort sehr gespannt zu sein, denn so oft er dem Obermarschall begegnete, fragte er: "Hertzog noch nicht schreven?"

Endlich, in Aachen, erreichte sie die Antwort des Herzogs. Sie lautete zu Eichholtz's Glück und Beruhigung zustimmend. "Er hätte solche sub sigillo volante erhalten, und selbige dem Czaar gegeben, der nur gleich gefragt: wie der Herzog zufrieden? und als er von ihm, Eichholtz, vernommen, er wäre ungemein vergnügt, so hätte er auch dobre gesagt."

Als aber der Brief ins Russische übersetzt war, und der Zar darin las, daß der Herzog nochmals eine ausdrückliche Erklärung von ihm verlangte, daß er ihm seinen Schutz gegen "Alle und Jeden" zusagte, ward er ungehalten und beauftragte Eichholtz, dem Herzoge zu erklären, daß der Zar solchen Schutz niemals versprochen, "sondern nur in rechtmäßigen Dingen"; ausdrücklich fügte er dann noch hinzu:

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es würde ihm niemals einfallen, sich um des Herzogs willen mit Kaiser und Reich zu überwerfen.

Dementsprechend erging am 14. Juni des Zaren Befehl an den General Adam Weyde, unverweilt mit dem ganzen Rest der russischen Armee (20 Bataillone) Meklenburg zu räumen. Der General machte diesen Befehl des Zaren sofort dem Lande bekannt und gab auch unterm 18. Juni aus Güstrow dem Engeren Ausschuß in Ratzeburg in einem höflichen Schreiben Nachricht hiervon.

"So vergnügt nun die Ritterschaft über diese Zeitung war," schreibt David Franck, "so niedergeschlagen ward sie, als sie vernahm, daß Hertzog Carl Leopold eine ansehnliche Zahl von Rußischen Völckern, in seinem Lande zurückbehalten und in seine eigenen Dienste nehmen würde, wie auch geschahe. Sie bestunden in 2 Regimentern Fuß=Volck, jedes zu 1500 Köpfen, davon das eine der Obrist Wollinsky, das andere der Oberst Tylli commandirte, und 2 Compagnien Grenadiers, jede zu 150 Mann von des General=Majors Laiffey Regiment (der nachher als General en Chef in Finland commandirte); zusammen 3300 Mann. Diese hatten bisher, nebst andern, in ihre Campements bey Güstrow und Gadebusch gestanden, und sämtlich an Proviant und Bier=Geld, alles empfangen, was bis zu Ende des Monahts Julii zum Abmarsch war gefodert worden. Jetzo gaben sie die Rußischen Fahnen und Trommeln ab. Der Hertzog Carl Leopold, welcher in hoher Person zugegen war, ließ sie schweren und damit in seine Dienste treten."

Darnach verfügte dieser, mit den schon vorher von ihm angeworbenen Soldaten, über eine eigene Truppenmacht von nahezu 12000 Mann.

Am 14. Juli verließen die russischen Galeeren, nachdem sie noch "aus den adligen Höltzungen wieder ausgebessert worden," mit der Garde den Hafen Rostocks, und am 22. desselben Monats rückten die übrigen Truppen ab, allerdings unter Mitnahme von "etlichen tausenden der besten Pferde, zur Fortbringung der Bagage, bis an die Polnische Grentze." Doch diese Pferde nebst Wagen wurden auf Einschreiten des Königs von Preußen der Ritterschaft wieder zurückgegeben. Sie trafen denn auch "mitten in der Erndte, da sie am meisten nöthig thaten, zur Freude der Eigenthümer" in Meklenburg wieder ein. -

Inzwischen hatte sich in Aachen ein kleiner Vorfall zugetragen, der sehr geeignet war, dem Herzoge Karl Leopold die Sympathien seiner bisher treuesten Anhänger unter den russischen Hofleuten zu entziehen, gerade zu einer Zeit, wo es ihm auf die Erhaltung derselben am meisten ankommen mußte.

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Bei seiner Abreise von dieser Stadt hatte Zar Peter die Schatulle, in welcher er seine Familienpapiere zu verwahren pflegte, umpacken und ordnen lassen. Bei dieser Gelegenheit lernten die mit dieser Arbeit beauftragten Räthe Tolstoj und Schafirow auch den Inhalt jenes Schreibens der Herzogin Katharina, welches Eichholtz dem Zaren überbracht hatte, kennen. Aufs Höchste beleidigt, sich darin als "Schelme und Verräther" bezeichnet zu sehen, ließen sie sofort Ostermann holen und schimpften sich vor demselben weidlich über Herzog Karl Leopold und den Baron Eichholtz aus.

Letzterer, der gerade ein Bad nahm, wurde von Ostermann "blaß wie der Todt" schleunigst herausgerufen und "hätte er aus dessen verstöhrten Wesen wohl abgenommen, daß etwas sonderliches sich müße zugetragen haben." Er schwur bei Gott, von dem Inhalt jenes Briefes nicht die geringste Kenntniß gehabt zu haben, und wünschte, die beleidigten russischen Minister davon zu überzeugen. Allein, nur wer Tolstoj persönlich gekannt hätte, könnte sich vorstellen, meint er, "wie grob und verächtlich ihn derselbe angefahren, und was für Schimpf=Worte er vor sich hätte hinnehmen müßen. Sein Glück wäre gewesen, daß der Tolstoj eben fertig gestanden, hieher nach Wien zu gehen, und den unglücklichen Czaarewitz abzuhohlen, 1 ) sonsten würde er mit diesem brutalen Menschen nicht seyn ausgekommen. Jetzo aber wäre er mit denen grausamsten Betheurungen, daß er von dem Inhalt des Schreibens nicht das geringste gewust, loß gekommen."

Auch mit Schafirow hatte Eichholtz einen harten Stand; es gelang ihm aber, diesen Günstling der Zarin doch etwas mehr zu beruhigen, indem er demselben glaubte versichern zu können, daß die


1) Alexej, Peters d. Gr. ältester Sohn von seiner ersten, ins Kloster verstoßenen Gemahlin Awdotja (Eudoxia) Lapuchina, war bei seines Vaters fast beständiger Abwesenheit von Hause wenig nach dessen Herzen, sondern ganz unter den Einfluß der, diesem feindselig gesonnenen altrussischen Hofpartei gerathen. Peter hatte ihn wiederholt und strenge ermahnt, sich zu ändern und seinem ausschweifenden Leben, oder anderenfalls der Thronfolge zu entsagen. Alexej hatte auch erklärt, sich ins Klosterleben zurückziehen zu wollen, doch plötzlich im Frühjahr 1717 verließ er unter dem Vorwande, sich zu seinem Vater nach Holland begeben zu wollen, Rußland, flüchtete nach Wien und, als Peter von dort seine Auslieferung forderte, weiter nach Neapel. Dem oben genannten Tolstoj gelang es aber, ihn nach Rußland zurückzubringen. Dort wurde er vor ein strenges Gericht gestellt, der Thronfolge für unwürdig und verlustig erklärt, sogar wegen Hochverraths zum Tode verurtheilt und ins Gefängniß gesetzt. In diesem starb er aber bereits am 7. Juli 1718, wie man annimmt, in Folge der während der Untersuchung erlittenen körperlichen Mißhandlungen. Nach Anderen soll er wirklich enthauptet worden sein.
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beleidigenden Ausdrücke in dem Briefe der Herzogin sich nicht auf ihn bezögen, sondern wahrscheinlich auf den Kanzler Golowkin, den Fürsten Dolgoruky oder andere, die der Herzog im Verdacht habe, daß sie es nicht gut mit ihm meinten.

Dies war der Erfolg der ersten und einzigen Einmischung der Herzogin Katharina in die politischen Angelegenheiten ihres Gemahls. Und solches mußte sich gerade in dem Augenblick ereignen, wo Zar Peter im Begriffe stand, mit seinen Ministern und seiner Gemahlin zum Besuche des Kaisers nach Wien zu gehen. Man kann nicht sagen, daß Herzog Karl Leopold in seinen Unternehmungen viel Glück hatte. -

Zum Abschiede erhielt der Baron Eichholtz in Aachen von dem Zaren dessen Bildniß geschenkt, "welches aufs allerhöchste etwa 500 Rthlr. wehrt wäre, daß wäre alles, was er von denen Rußen aufzuweisen hätte." Dies war dem guten Eichholtz um so schmerzlicher, als er auf Wunsch bez. Befehl des Zaren denselben auf seiner ganzen holländischen Reise hatte begleiten müssen. "Er hätte also einen Hauffen Geld auf diese Reyse verthun müßen, wovon ihm der Hertzog keinen Heller wieder gegeben," klagt er. Er begab sich also auf der Heimreise zunächst nach Hamburg zu dem Rathsherrn Faber, dem Agenten des Herzogs Carl Leopold zu Hamburg, "der ihn allezeit mit Geld zu versehen pflegte."

Von diesem Rathsherrn erfuhr nun Eichholtz zu seiner Ueberraschung, "daß der Hertzog nach Abmarsch der Rußen excessive Contributiones und Portiones nach Proportion der Hufen ausschreiben wolte." Er hätte diesem Gerücht zuerst keinen Glauben geschenkt, doch als ihm dasselbe einige Tage später vom Freiherrn von Kurtzrock bestätigt worden, "hätte er sich endlich aufgesetzet und wäre nach Schwerin gereyset."

Er scheint hier Ende Juli oder Anfang August wieder eingetroffen zu sein. Denn bei seiner Ankunft im Schlosse tagte gerade unter dem Vorsitze des Herzogs und bei verschlossenen Thüren eine Conferenz des gesammten herzoglichen Geheimen Rathes, welche dieselben Regierungsmaßregeln durchberiet, die den Gegenstand der fürstlichen Mandate und Publikationen vom 31. Juli, 10. August, 30. August und 3. September 1717 bildeten. 1 ) Eichholtz erzählt


1) Es betraf dies eine, zum Zweck der "Landesdefension" zu erhebende Steuer und zwar für die Ritter= und Klostergüter insbesondere im Verhältniß zu deren eigentlichen Werth, d. h. nach der Anzahl ihrer Hufen. Zugleich war aber in den fürstlichen Erlassen ausdrücklich hervorgehoben, daß, "wenn Jemand über praegravation (daß er zu hoch angesetzt sey) zu klagen Ursach hätte, er sich bei der Regierung melden solte, da dann eine Abhelfung erfolgen würde, die der Justice und Billigkeit gemäß wäre."
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davon: "Alß er daselbst angekommen, hätte sich der Hertzog in dem Geh. Rath verschloßen befunden, wäre aber aufgestanden, hätte das Zimmer aufgemacht und den Freyherrn von Eichholtz mit den Wordten empfangen: Er hätte seine Sache gahr wohl ausgerichtet, jetzo solte er sich daher setzen und hören, was da vorginge. In dem Geh. Rath hätte sich Schoepffer, Schaper, der Land=Commissarius Sturm, Vietinghoff, Lilienstreng, Walter, und in Summa alles, was von Civil= und Kriegs= Bedienten der Hertzog gehabt, befunden und wäre endlich der Schluß dahin gefallen, daß 9000 Portiones von der Ritterschaft Monatlichen solten gefordert, und mit 3 1/2 Rthlr. bezahlet werden."

Der Geheime Rath von Eichholtz legte dagegen in einer längeren Ausführung dar, daß die Ritterschaft außer Stande sei, eine solche Steuer allein aufzubringen; dann, auf den Einwurf des Herzogs, daß in Meklenburg ebensoviele Hufen wären, als in Pommern, und daß, was dort möglich sei, auch hier durchgeführt werden könne, suchten Eichholtz und der Oberst von Lilienstreng dagegen geltend zu machen, daß die pommerschen Hufen größer wären, als die meklenburgischen, und dazu noch der Boden dort erheblich fruchtbarer. Allein der Herzog, "dem Verdruß aus den Augen zu lesen gewesen, hätte gesagt: der Eichholtz sehe aus einen blinden Eyffer vor den Kaiserl. Hoff das Werck nicht so an, wie es in der That wäre. Man solte ihm also nur eine generale Information von der Sache geben, damit er sich derselben in Wien bedienen könte." Auch auf alle weiteren Einwendungen "hätte der Hertzog endlich alle Gedult verlohren und gesagt: Es müsse so bleiben!"

Damit war diese geheime Rathssitzung beendigt, und alsbald erging, da der Engere Ausschuß in Ratzeburg seiner Vorladung nach Schwerin zum 27. Juli nicht Folge geleistet hatte, ein herzogliches Mandat d. d. 28. Juli, welches von allen Kanzeln verlesen und überall öffentlich angeschlagen ward, "daß niemand in Lehn=Güter, ohne Lehn=Herlichen Consens, Geld thun solte: weil solches wieder die üblichen Lehn=Rechte wäre, wornach auch in allen Gerichten solte gesprochen werden." Darnach (am 10. August) folgte eine militairische Execution gegen die Rittergüter zur Beitreibung der ausgeschriebenen Portionsgelder und endlich, da der Engere Ausschuß eine wiederholte Vorladung nach Schwerin abermals ablehnte, das schon in oben erwähnter Konferenz in seinem Wortlaut festgestellte scharfe Edict vom 3. September d. J. 1 )


1) In diesem gedruckt vorliegenden und an allen öffentlichen Orten ausgehängten sog. Manifest heißt es, nachdem das beharrliche Verweilen (  ...  )
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Nach Schluß jener Konferenz hatte Herzog Karl Leopold den Freiherrn von Eichholtz allein bei sich zurückbehalten. Er zeigte sich jetzt diesem gegenüber "sehr übel zufrieden, daß ihm der Czaar nicht gegen alle ohne Unterschied in allen Begebenheiten seinen Beystand hätte versprechen wollen. Er müste ein vor allemahl den Czaar selbsten [noch einmal] sprechen, damit er ihn zu anderen Gedanken bewegte. Er der Eichholtz hätte gedacht: Reyse nur hin! Der Czaar wird dir schon sagen, was zu sagen ist!"

Bald darauf gab der Herzog seinem Obermarschall den Auftrag, "eine Speciem facti aufzusetzen, wie es mit seinem Prozeß zwischen ihm und der Ritterschafft eigentl. bewand, und die wolte er dem Czaar geben, um ihn auf andere Gedanken zu bringen, und hätte er keine Rast noch Ruhe gehabt, biß er die Schrifft fertig gesehen . . . Alß aber der Hertzog die Schrifft bekommen, hätte ihm solche gar nicht gefallen, sondern er hätte sich mit seinem Walter darüber gesetzt, und eine andere zusammen geschmiedet, die hart und scharff genug. . . . gewesen."

Gegen Ende August traf die Nachricht ein, Zar Peter werde demnächst von Wien zurückkehren und über Magdeburg nach Berlin gehen. Sofort beschloß der Herzog, dem Zaren bis Magdeburg entgegenzureisen und ihn dort zu erwarten. Eichholtz rieth zwar seinem Herrn, als Ort des Stelldichein doch lieber Berlin zu wählen, da hier der Zar länger verweilen würde, als in Magdeburg, "allein da wäre wieder nichts zu thun gewesen, und der Hertzog auf seinen fünf Augen bestanden."

Der Hoffourier wurde sogleich nach Magdeburg vorausgeschickt, um dort ein geeignetes Haus zu miethen. Einige Tage darauf folgte auch der Herzog mit seiner Gemahlin, "mit Küch' und Keller" nach.

Am 4. September traf er in Magdeburg ein und ließ sich dort mit seinem Hofe häuslich nieder. Er hatte aber in der Eile seiner Reisedispositionen nicht daran gedacht, daß der derzeitige Kommandant der Festung, der Fürst von Anhalt=Dessau, ein Oheim seiner ersten, von ihm verstoßenen Gemahlin Sophie Hedwig war. "Da sie sich denn wie zwei ergrimmte Löwen angesehen, und doch hätte der


(  ...  ) des Engeren Ausschusses außer Landes als ein Vorhaben hingestellt ist, welches nur auf landesverderbliche Unruhe und unverantwortliche Weitläufigkeiten abziele: "Da wir dergleichen intolerablen einer Rebellion gantz ähnlichen Frevel und Muhtwillen nicht gestaten können; sondern auf alle Weise und ernstlich, kraft habender Reichs= Fürst= und Landesherrlichen auctoritaet, Hoheit und Befugnis, uns dagegen setzen müssen, mithin des fästen Vorsatzes seyn, es koste was es wolle, unsere Landes Fürstl. Regalia, wieder diejenige, so solche zu schmälern suchen, rechtlich, unter göttlichem Beystand zu conteniren und zu vertheidigen . . . . . . So haben wir u. s. w."
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Fürst von Anhalt das decorum observiret, dem Hertzog die Visite gegeben, und außer denen Mienen, die er nicht zu verstellen gewust, sich sehr höfflich erwiesen."

Zwei Tage später (6. September) traf auch Zar Peter in Magdeburg ein. Er stieg aber nicht in dem Königlichen Schlosse ab, obwohl dieses zu seinem Empfange aufs Prächtigste hergerichtet war, sondern legte sich sogleich beim Herzoge Karl Leopold ins Quartier, so daß also dessen Haus während dieser Tage der Mittelpunkt aller Festlichkeiten und Empfänge wurde.

Da Zar Peter schon sehr früh am Tage von seiner Reise eintraf, glaubte der Herzog ihm zum Frühstücksimbiß nichts Besseres anbieten zu können, als eine Tasse guten und heißen Thees. Der Zar aber lehnte dankend ab und erbat sich lieber eine Flasche Burgunder. Dabei fragte er, ob und wieviel Thee der Herzog denn selbst jeden Morgen zu trinken pflegte?

Karl Leopold wies auf ein vor ihm stehendes Glas und erwiderte: "So viel!"

"Wel, ghy bint een Geck!" antwortete Peter.

Um solchen ungerechtfertigten Vorwurf zurückzuweisen, erklärte ihm der Herzog, daß auch "sein Leib=Medicus der Schaper" ihm den Genuß dieses aromatischen und belebenden Getränkes anempfohlen hätte; doch Zar Peter wünschte recht zu behalten und entgegnete deshalb kurzweg: "So is he noch een grooter Geck as ghy!" 1 )

Nach eingenommenem Frühstück, erzählt dann Eichholtz weiter, "wäre endlich der Hertzog mit seiner wohl ausgearbeiteten Specie facti hervor gewischt," und hätte sie dem Zaren übergeben. Dieser beauftragte Ostermann, sie sogleich ins Russische zu übersetzen,

während er selbst sich nach dem Dom begab, um denselben und darnach noch andere Sehenswürdigkeiten der Stadt in Augenschein zu nehmen.

Nach Hause zurückgekehrt, nahm er sogleich Einblick in die inzwischen übersetzte Denkschrift des Herzogs. Dann wandte er sich an diesen: "Was er davor hätte? Das wären lauter unbillige Dinge, und gar tyrannisch. Er solle bedencken, daß der Kayser das nimmer


1) Man vergleiche hiemit das früher in der Anmerkung zu Seite 220 Gesagte. - Auch auf den "Leibmedikus" Schaper paßte eigentlich die hier von Peter d. Gr abgegebene Charakteristik sehr wenig. Derselbe war nach allen über ihn noch vorhandenen Berichten seiner Zeitgenossen nichts weniger als ein " Geck". Er galt vielmehr bei diesen, selbst bei seinen politischen Gegnern, nicht nur für einen hervorragend tüchtigen Arzt, sondern auch für einen ungewöhnlich begabten Staatsmann.
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leyden würde, und könte und wolte er ihm in solchen Dingen nicht beystehen."

Als der Herzog ihm dagegen vorzustellen suchte, daß das Reich und dessen Stände dem Kaiser gegenüber seine Sache zu der ihrigen machen würden, warf der Zar wiederholt und verächtlich dazwischen: "Fuy Reich! Fuy Reich! alß wenn er den Hertzog mit diesen Antrag ausgelacht, und wären also der Hertzog und deßen Rathgeber da gestanden, wie Butter an der Sonnen, und hätten nicht das Maul dörffen aufthun, indem ihnen der Czaar sonst gahr sein ihre Tituln würde nach einander hergesagt haben."

Man sieht also, Peter hatte etwas in Wien gelernt, und der damals auf der Höhe seiner Macht stehende Kaiser Karl VI. hatte nicht verfehlt, mit seiner schlauen Diplomatie und zielbewußten Politik auf den naiven nordischen Recken einen mindestens ebenso tiefen Eindruck zu machen, als der von ihm vorher besuchte Hof von Versailles. - Auch des Zaren Großkanzler Golowkin nahm den Baron Eichholtz auf die Seite und bat ihn, doch sein Möglichstes zu thun, den Herzog von seinen allzu weitgehenden Maßnahmen gegen seine Landstände abzubringen.

Zar Peter hatte zuerst die Absicht, noch an demselben Tage nachmittags nach Berlin weiter zu reisen, "es hätte ihn aber eine grausame Colique überfallen, so daß er die Nacht in Magdeburg bleiben müßen, und erstlich den andern Tag da es besser mit ihm geworden, sich auf den Weg machen können."

Während sich des Freiherrn von Eichholtz Bericht über Peter des Großen und Herzog Karl Leopolds Aufenthalt in Magdeburg auf Mittheilung des hier Wiedererzählten beschränkt, weiß der preußische Kammerherr von Pöllnitz in seinen Memoiren noch allerlei andere pikante Anekdoten zu berichten. 1 ) Mag nun an diesen Erzählungen irgend eine Kleinigkeit auf Wahrheit beruhen oder nicht, so hat jedenfalls der sehr scharfsichtige und offenherzige Eichholtz trotz seiner beständigen Gegenwart um die Personen der beiden Fürsten nichts davon bemerkt. Des Baron von Pöllnitz 2 ) Zeugniß kann, wie


1) Pöllnitz, Mémoires, Th. II, s. 65 ff. - In ähnlicher Beleuchtung erscheint auch Peters des Großen originelle Persönlichkeit und die Umgebung der Zarin Katharina in den " Denkwürdigkeiten aus dem Leben der königl. preuß. Prinzessin Friederike Wilhelmine (v. Bayreuth) v. 1706-42." - An beiden Orten haben wir es aber weniger mit Geschichte, als vielmehr nur mit einem, auf amüsanten und drastischen Effekt, nicht aber auf wahrheitsgetreue Schilderungen abgesehenen Hofklatsch zu thun.
2) "Gut zur Unterhaltung bei Tisch, hernach einsperren!" lautete Friedrichs des Großen treffendes Urtheil über diesen charakterlosen Hofmann und Schriftsteller. (Preuß, Friedrichs des Großen Jugend, s. 180.)
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überhaupt, so besonders an diesem Orte über den russischen Zaren und den meklenburgischen Herzog als kein klassisches angesehen werden. Daß solche Klatschgeschichten um diese Zeit gerade in Magdeburg mit größtem Vergnügen erfunden, angehört und weitererzählt wurden, erklärt sich schon aus dem Umstande, daß die in der dortigen Gesellschaft zur Zeit einflußreichste Persönlichkeit, der Fürst von Anhalt=Dessau, ein Oheim mütterlicherseits von der immer noch nicht endgültig von Karl Leopold geschiedenen Herzogin Sophie Hedwig war. Deren Familie hatte gar keinen Grund, auf den meklenburgischen und russischen Hof irgendwelche zarte Rücksichten zu nehmen, und that es auch nicht, wie wir oben (S. 235) bereits gesehen haben.

Da Herzog Karl Leopold wünschte, Zar Peter auch nach Berlin zu begleiten, andrerseits aber nicht wußte, ob seine Anwesenheit daselbst genehm sein würde, schickte er einen seiner Hofkavaliere dahin, seine Ankunft anzumelden. Es erfolgte die Antwort zurück, der Herzog würde willkommen sein; auch wurde demselben eine Wohnung in dem sog. Fürstenhause angeboten. Allein Karl Leopold zog es vor, "sich wider des Preußischen Hofes Willen in eben dem Hause einzulogiren, wo der Czaar gewesen, so daß nur ein Zimmer zwischen den beyden Gemächern, welche sie eingenommen, gewesen, denn des Hertzogs Freude wäre, wann er so à la Suedoise gleich zu, wo es ihm beliebte, sich einlogiren könte."

Das Quartier des Zaren in Berlin befand sich aber nach den Denkwürdigkeiten der Prinzessin Wilhelmine von Bayreuth in dem Schlößchen Monbijou. -

Man kann dem Herzog Karl Leopold eine gewisse Anlage zu hoher Politik nicht absprechen. Dagegen scheint es ihm andererseits wieder, wenigstens zeitweilig, an jedem diplomatischen Geschick gefehlt zu haben, jenes fürstliche Talent für sich selber fruchtbar zu machen. Man sieht ihn bei seinen Unternehmungen zuerst und im Allgemeinen fast immer, von einem richtigen Instinct geleitet, gerade aufs Ziel lossteuern und doch dasselbe nie erreichen, da er die unterwegs entgegenstehenden Hindernisse nicht zu meiden verstand, entweder weil er sie überhaupt nicht sah oder weil er sie in ihrer Bedeutung unterschätzte. Es hatte dies seinen Grund wahrscheinlich in einem Mangel an Selbstbeherrschung und seinem maßlos eigensinnigen Kopfe, aber auch in seiner ganzen Lebensanschauung und besonders in seinem Begriff von souveräner Fürstlichkeit. Eichholtz sagt an einer anderen Stelle einmal von ihm: "Des Hertzogs humeur sey so beschaffen, daß er meinet, wann nur jemand sein Dessein biß auf den letzten Augenblick behauptete, so müße doch endlich noch alles guth gehen,

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und nach Vergnügen ausschlagen. Das hätte er vom König in Schweden" und deshalb auch als "axioma" den Horazischen Spruch gehabt:

"Fortem et constantem propositi virum
nec civium ardor prava jubentium
nec vultus instantis tyranni
mente quatit solida. . . ."

Es erscheint ja freilich recht männlich, ehren= und heldenhaft, zumal für einen Fürsten, wenn man seine Absichten durch die dem eigenen Willen innewohnende sittliche Kraft allein durchzusetzen vermag; immerhin wird man daneben aber auch Klugheit und Vorsicht in Behandlung einflußreicher Menschen und Umstände zu nicht minder werthvollen Tugenden eines tapfern Mannes und Fürsten zu zählen berechtigt sein. Herzog Karl Leopold scheint aber dieser Ansicht nicht gewesen zu sein, wenigstens nicht während seines Aufenthalts in Berlin, noch auch, wie wir seinerzeit sehen werden, später in Wien dem kaiserlichen Hofe gegenüber.

Schon gleich am ersten Tage seines Eintreffens in Berlin, als er zur Abendtafel des Königs geladen wurde, beanspruchte er den Vortritt vor den Markgrafen von Brandenburg, auch daß seine vor deren Gesundheit getrunken werde, andernfalls, begehrte er, sollten die Markgrafen ganz von der königlichen Tafel wegbleiben.

Wegen des Trinkspruchs erklärte sich der König nach Rücksprache mit den Markgrafen einverstanden, den Vortritt glaubte er aber dem Herzoge nicht gewähren zu können. Doch dieser bestand dem Minister von Ilgen gegenüber auf seiner Forderung , indem er geltend machte, daß in einem ähnlichen Falle, als sein Bruder und Vorgänger in der Regierung, der Herzog Friedrich Wilhelm, in Berlin zu Besuch gewesen sei, die Markgrafen auf ihre Besitzungen abgereist seien; und er sei doch nicht weniger als sein Bruder.

Ilgen antwortete, der verstorbene Herzog Friedrich Wilhelm habe sich vor seiner Ankunft in Berlin rechtzeitig über das zu beobachtende Zeremoniell verständigt, und so hätte man die Markgrafen unter einem anständigen Vorwande entfernen können. Se. Durchlaucht geruhten aber heute so zu sagen als ein nicht erwarteter Gast ("gleichsam insalutato hospite") zu kommen, und unter sothanen Umständen könne der König doch nicht zulassen, daß die Markgrafen, die leiblichen Brüder seines hochseligen Vaters, in seinem eigenen Hause beleidigt würden. Das einzige Mittel, aus dieser unangenehmen Lage herauszukommen, wäre vielleicht noch das, "daß man Zettel zöge, und durch einander hersäße."

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Aber das gefiel dem Herzoge auch nicht, und so erschien er trotz der Zureden des Zaren und anderer Personen gar nicht an der Tafel des Königs. Und doch war der Hauptzweck seiner Anwesenheit in Berlin der, das mit dem Könige von Preußen schon vorher eingegangene Bündniß noch enger zu schließen.

Hier in Berlin kam auch der Ehescheidungsprozeß des Herzogs mit seiner ersten Gemahlin Sophie Hedwig auf dem Wege des Vergleichs zu Ende, wenn auch sehr gegen den Willen Karl Leopolds. Zar Peter, der in Wien Gelegenheit gefunden hatte, sich über den Stand dieser ganzen Sache genauer zu unterrichten, war auch mit den Sachwaltern der verstoßenen Fürstin in Verhandlungen getreten und hatte es erreicht, daß diese sich erbötig zeigte, auf einen Vergleich einzugehen, falls der Herzog ihr die eingebrachte Aussteuer herausgeben und eine, ihrem Range entsprechende Jahresrente aussetzen würde. Als der Herzog hievon nichts hören wollte, "hätte der Czaar sich grausahm ereyfert und dem Hertzog sagen laßen: Er hätte ihm zwar seine Niece auf sein des Hertzogs Gewißen gegeben, daß aber Sie dereinst vor eine Hure passiren solte, könte der Czaar nicht zugeben."

Durch die ihre Gemächer allein trennende Glasthür soll dann Zar Peter den Eindruck beobachtet haben, den diese seine Worte auf Karl Leopold hervorbrachten. Dieser erschien zuerst im höchsten Grade "desperat", Schloß dann aber doch mit den Bevollmächtigten der Herzogin Sophie Hedwig einen Vergleich dahin ab, daß er ihr eine Jahresrente von 5000 Thalern aussetzte, sowie eine einmalige Abfindungssumme von 30000 Thalern bezahlte.

Da der Herzog wohl nicht ohne Grund annahm, daß des Zaren Günstling Jagushinsky, wie schon häufig vorher, so auch in dieser Angelegenheit seinen Einfluß bei Peter gegen ihn geltend gemacht hätte, 1 ) so stieg jetzt sein Zorn gegen diesen russischen Hofmann aufs Höchste und suchte sich bei der ersten besten Gelegenheit gegen denselben Luft zu machen.

Am letzten Tage der Berliner Zusammenkunft gab der russische Gesandte am Berliner Hof, Golowkin den hohen Fürstlichkeiten


1) Man vergleiche hierüber das S. 238 Erzählte. Man darf auch wohl annehmen, daß die in dem Briefe der Herzogin Katharina enthaltenen Ausdrücke von "dem Herzoge übel gesonnenen Schelmen und Verräthern unter den russischen Räten" (s. S. 247 ff.) sich weniger, wie Eichholtz die Sache umwenden wollte, auf Golowkin und Dolgoruky, als vielmehr gerade auf Jagushinsky beziehen sollten. Denn dieser hatte schon von den Danziger Festtagen her, vielleicht weil er sich unter den damals vom Herzoge so reich beschenkten russischen Räthen nicht befand, fast stets seinen Einfluß gegen denselben geltend zu machen gesucht.
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ein Gastmahl. Als schon der Nachtisch aufgetragen war, trat zufällig Jagushinsky ins Zimmer. Da erhob der Herzog seinen Becher und rief laut: "Monsieur Jagozinsky seine Gesundheit! und daß er meiner Ritterschaft allezeit gewogen verbleibe und dem Czaar sage, daß selbige zu viel erlitten, damit ihm dieselbe unter der Hand braf schenken könne!"

Der so in großer Gesellschaft vor dem Zaren, seinem Gebieter, und dem Könige von Preußen stark brüskirte Jagushinsky "hätte zwar den Ohrt, wo er gewesen, nicht vergeßen, und wäre hinausgegangen, da er, der Baron Eichholtz ihm denn zum Unglück begegnet, und wäre leichtlich zu gedencken, wie der Hr. v. Jagozinsky loßgezogen . . ." Auch alle übrigen russischen Hofleute und Minister sahen sich in ihrem Kollegen mit beleidigt.

Als Eichholtz nach dem Essen dem Herzoge dies berichtete und ihm seine Unvorsichtigkeit vorwarf, erwiderte dies er, er bedaure zwar selbst diesen Vorfall, aber er hätte damit doch endlich einmal sein Herz erleichtert. Dann beauftragte er den Obermarschall, den Jagushinsky möglichst wieder zu versöhnen und ihn zur herzoglichen Tafel einzuladen. Doch alle Höflichkeiten und Entschuldigungen hatten nach solch einer Beleidigung begreiflicherweise eine nur schlechte Wirkung.

Man sieht, der Herzog war wie erpicht darauf und hatte ein ganz besonderes Geschick darin, sich überall ohne genügenden Grund Feinde zu machen. -

Von dieser Zeit an, seit Peters des Großen Rückkehr aus Wien, war seine Stimmung gegen seinen Schwiegerneffen merklich verändert; seit ihrem gemeinschaftlichen Aufenthalte in Berlin hören ihre gegenseitigen Beziehungen fast ganz auf, für Herzog Karl Leopold von thatsächlicher Bedeutung zu sein.

Nach Meklenburg zurückgekehrt, hoffte er noch lange auf die Hülfe Peters gegen seine immer mächtiger und, dem Zurückweichen jenes entsprechend, immer dreister auftretenden Widersacher. Vergeblich erinnerte ihn Eichholtz an das in Magdeburg Vorgefallene. Eines Tages, erzählt derselbe, betrachtete der Herzog lange das in seinem Arbeitszimmer hängende kleine Bildniß des Zaren. Dann sagte er: "Ey! er sieht gahr zu redlich aus! er wird mich nicht verlaßen!"

Diese Worte zeigen, daß dem unglücklichen Fürsten, obwohl noch im Vollbesitz seiner landesherrlichen Macht, doch jetzt schon seine Rolle als Prätendent, die er bald Allen offenbar bis zu seinem Tode spielen sollte, vor Augen stand und zum Bewußtsein gekommen war.

Um so größere Hoffnung setzte Karl Leopold nunmehr auf sein Bündniß mit Preußen. Denn trotz der keinen, in Berlin vorgefallenen Mißhelligkeiten war es ihm doch daselbst gelungen, vielleicht

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unter Befürwortung des Zaren, sich mit dem Könige Friedrich Wilhelm I. enger zu verbinden. Dieser hatte ihm sogar, "da sie einstmal mit einander lustig gewesen, heimlich ins Ohr geraunet: Er wolle ihn keinen Tort leiden laßen."

In der That hatte auch Preußen das größte Interesse daran, in der Entwickelung der nordischen und speciell meklenburgischen Angelegenheiten sich sowohl von Kaiser Karl VI., als von König Georg I. nicht an die Wand drücken zu lassen. Es hatte eben erst durch die Besetzung Stettins und seine weiteren kriegerischen Erfolge in Pommern und Rügen die Wachsamkeit seiner Politik und die Schlagfertigkeit seines Heeres aufs glänzendste bewiesen. Doch an dem jesuitischen Hofe zu Wien war man von den Waffenerfolgen des protestantischen und schon damals nicht immer sehr fügsamen Preußen ebenso wenig erbaut, als an dem welsischen, nach den schwedischen Besitzungen in Nordwestdeutschland (Bremen und Verden) ebenso, wie nach den meklenburgischen Landen lüsternen Hofe von England=Hannover. Die Rivalität zwischen den beiden mächtigsten evangelischen Reichsständen in Norddeutschland konnte der habsburgischen Politik nur passen, und man spielte deshalb dieselben gern abwechselnd gegen einander aus. Um diese Zeit nun konnte der Kaiser im Kriege gegen Spanien die Bundesgenossenschaft des ihm sonst ebensowenig als Preußen sympathischen Englands nicht entbehren. Es wurde deshalb Letzteres neben Braunschweig=Wolffenbüttel unter Uebergehung Preußens mit der Reichsexecution (dem sog. Conservatorium) gegen den Herzog von Meklenburg beauftragt (22. October 1717), obwohl Preußen als derzeitiger Director des niedersächsischen Kreises die nächste Anwartschaft darauf besessen hätte. Dies verdächtige Vorgehen des Kaisers und dazu der Umstand, daß dem Könige von Preußen nach einem, erst im Jahr 1708 erneuerten Erbvertrage im Fall des Aussterbens des meklenburgischen Fürstenhauses die Nachfolge in der Regierung zugesichert war, hatten nunmehr Friedrich Wilhelm I. veranlaßt, sich den Absichten des Herzogs Karl Leopold geneigter zu zeigen. Der König unternahm auch verschiedene Vermittlungsversuche in Hannover und Wien, sowie zwischen dem Herzoge und seiner Ritterschaft, um das thatsächliche Einschreiten des kaiserlichen Conservatoriums in Meklenburg zu hindern. Doch als alle diese Versuche an der Unversöhnlichkeit aller Theile scheiterten, und auch die groß=politischen Conjuncturen sich inzwischen wieder etwas geändert hatten, ließ er es vorläufig dabei bewenden. Dem Herzoge gegenüber aber präcisirte er, nach Eichholtz, sein demselben in Berlin gegebenes Wort auf Anfrage des meklenburgischen Gesandten von Habichsthal durch seinen Minister von Ilgen

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dahin: "Sr. Königl. Maj. hätten niemahls die Gedancken gehabt, dem Hertzog realiter, wie derselbe vermeynet, mit 30000 Mann zu assistiren, sondern Ihre Meynung wäre dahin gegangen, daß er bey dem Kayser und dem König in Großbritt. Seine Officia dahin anwenden wolle, damit dem Hertzog kein Tort geschehe, aber mit Mannschafft ihm beyzustehen, hätte der König mit Nein! Nein! Nein! beantwortet, und solches niemahls im Sinn gehabt zu haben bezeuget, welches sie ihrem Herrn wieder referiren solten."

Trotz alledem ließ sich aber Herzog Karl Leopold durch das am 22. October über ihn verhängte kaiserliche Conservatorium nicht einschüchtern. Er reichte vielmehr dagegen im November bei den in Regensburg versammelten Reichsständen ein Circular und darnach im December noch eine "Höchstgemüßigte Anzeige" ein, worin er darzuthun suchte, daß der Kaiser sich durch falsche Angaben seiner aufrührerischen Vasallen hätte täuschen lassen; diese, die Ritter, hätten einen geradezu unerhörten Ungehorsam bewiesen und ihre Pflichten als Unterthanen ihrem Landesherrn gegenüber gänzlich aus den Augen gesetzt.

Zugleich traf er auch durch Ankauf von Zelten, Pulverkarren, Granaten und sonstigem Kriegsbedarf alle Anstalten zu einer energischen Abwehr der etwa gegen ihn vorrückenden Reichstruppen. Unter seinen Offizieren ging sogar das Wort um: der Weg von Meklenburg nach Hannover sei nicht weiter, als der von Hannover nach Meklenburg. Und durch solch trotziges Auftreten erreichte er allerdings einen noch weiteren Aufschub der ihm drohenden Execution auf länger als Jahresfrist. -

Das Jahr 1717 ging also noch ungefährdet für ihn vorüber, und er ließ es sogar für sein Land gewissermaßen mit einem friedlichen Glockenwohllaute ausklingen, indem er zu Weihnachten als Bischof der Landeskirche sein Volk zum Trost für alle, zum guten Theil durch ihn selber über dasselbe heraufbeschworene Trübsal und Heimsuchung mit dem noch heute bei uns gebräuchlichen Landeskatechismus beschenkte.

Im folgenden Jahre entbrannte aber mit um so größerer Heftigkeit aufs Neue der Kampf mit der Ritterschaft. Diese schürte und erwartete mit Ungeduld das endliche Einrücken der Executionstruppen nach Meklenburg. Der sog. Engere Ausschuß in Ratzeburg erließ Proteste über Proteste wider alle Anordnungen des Herzogs und untersiegelte dieselben ohne Weiteres mit dem auf der Flucht mitgenommenen Landessiegel, als ob er im Namen der gesammten Ritter= und Landschaft handelte. Als auf diese und andere Anmaßungen der Herzog die peinliche Anklage auf Hochverrath erhob

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und von den einzelnen Mitgliedern der Ritterschaft eine eidliche Erklärung verlangte, daß sie an solchem Treiben des sog. Ausschusses keinen Antheil hätten, beeilte sich dieser, alle vom Adel aufzufordern, den Eid zu verweigern oder, wenn schon gegeben, denselben als null und nichtig zu widerrufen; ja, er versprach sogar jedem Geflüchteten eine monatliche Auszahlung von 30 Thalern an Unterstützungsgeld.

Der Herzog antwortete hierauf mit einem strengen Erlaß (vom 9. Juni 1718), worin er seine Unterthanen vor der Betheiligung an solchem "gewissen= und ehrlosen Unternehmen und höchst strafbaren Betragen, dieser Leute" warnte. Dann händigte er dem endlich am 21. Juni in Sternberg zusammengebrachten Landtage ein neues Landessiegel ein und setzte hier durch Drohungen auch ziemlich seinen Willen durch. Die Theilnahme an diesen Landtagsverhandlungen ward aber nur den Unterzeichnern jenes eidlichen Reverses zugestanden; die Schriften der Ratzeburger wurden öffentlich auf dem Marktplatz zu Sternberg vom Scharfrichter verbrannt; die Stadt Rostock unterwarf sich, während die meklenburgischen Landstädte, unter Führung von Güstrow und Parchim, welche in Ansehung der Steuererhebung u. dgl. etwas begünstigt waren, schon vorher treu zum Herzoge gehalten hatten. Die Güter der Adeligen aber, welche außerhalb Landes blieben und den geforderten Eid der Treue abzulegen sich weigerten, wurden mit Beschlag belegt, durch herzogliche Administratoren verwaltet und schonungslos zur Aufbringung der ausgeschriebenen Contributionsgelder ausgenutzt. Alle Abmahnungsschreiben befreundeter Reichsstände an den jetzt über alle Maßen gereizten Herzog, "von solchem harten Verfahren wegen der très-facheuses conséquences doch wenigstens in Rücksicht auf die Zeitumstände und Conjuncturen abzustehen," blieben erfolglos. So erklärte denn jetzt auch (4. October) König Friedrich Wilhelm dem Herzoge: "Ich habe hiedurch ein= vor allemal declariren müssen, daß ich mit E. Dchl. gegen den Adel auszuübenden Actions nicht das geringste wil zuthun haben; vielmehr aber wenn die wieder E. Dchl. obhandene schwere Begebenheiten (nämlich die Execution) anbrechen werden, mich gantz ausser dem Spiel halten."

Der König von Preußen hatte auch alle Veranlassung, sich unter den inzwischen eingetretenen "Zeitumständen und Conjuncturen" vorsichtig zu verhalten. Nachdem Peter der Große seine sämmtlichen Truppen aus dem westlichen Europa weitweg zurückgezogen hatte und neuerdings sogar mit Karl XII. von Schweden in Friedensverhandlungen eingetreten war; nachdem Oesterreich den Krieg gegen die Türken durch den Frieden von Passarowitz (21. Juli 1718) so ruhmreich beendet, und England durch den Abschluß der sog.

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Quadrupelallianz (mit Frankreich, Holland und Oesterreich, April 1718), sowie durch seinen glänzenden Sieg über die spanische Flotte bei Passaro (11. August 1718) eine sehr einflußreiche Stellung in dem europäischen Concerte erlangt hatte, stand Preußen unter diesen seinen mächtigen und abgünstigen Rivalen ziemlich isolirt da. Es wurde dieses noch mehr, als der Kaiser und England sich auch noch mit Sachsen= Polen in Unterhandlungen einließen, die bereits im Januar 1719 zu der sog. Wiener Allianz führten.

Herzog Karl Leopold hatte also gegen Ende des Jahres 1718 garkeinen Bundesgenossen, auf dessen Hülfe er irgendwie hätte hoffen können; 1 ) und das gegen ihn heraufsteigende Gewitter nahm eine


1) Wenn Herzog Karl Leopold nicht doch vielleicht noch, wofür sich allerdings einige Anzeichen finden, mit seinem alten Waffengefährten Karl XII. von Schweden in geheimer Verbindung gestanden hat. Es liegt mir u. a. eine merkwürdige handschriftliche Aufzeichnung vor unter der Ueberschrift: "Was den Herzog Carl Leopold bewogen, so viele Völcker auf die Beine zu bringen," deren unbekannter Verfasser ohne Frage längere Zeit in der nächsten Umgebung des Herzogs gelebt haben muß. Diese Aufzeichnung lautet: " Aus öffentlichen Schrifften ist genugsam bekannt, daß der Hertzog seine große armatur (er hatte an 14 mille Mann auf den Beinen) mit der Landes=defension beschönigte. Es konnte aber seine Staats=role so geheim nicht gespielet werden, daß nicht andere Staatsfalken=Augen sie entdeckt hätten. Der Czar Peter I. war bekanntlich ein Schwager des Hertzogs. Er wurde bei der Einnahme von Wismar disgoutirt, indem die übrigen Alliirten, die Dänen, Hannoveraner und Preußen einzogen, und als die Russen kamen, der Schlagbaum zugezogen wurde, so daß sie zurückbleiben musten. Dieses und wer weiß was mehr, hatte des großen Peters Rache rege gemacht und sich heimlich mit König CarI XII., der nunmehr alle teutschen Länder verlohren hatte, verbunden, ihn mit Gelde und sonst zu assistiren, um den Kön. Georg I. zu dethronisiren und den Prätendenten, der damahls noch einen großen Anhang in England hatte, einzusetzen. Eine französische [? spanische] Flotte sollte im Hafen bei Friedrichshall im Frühjahr 1719 erscheinen, den König Carl mit seinen Trouppen einnehmen, nach England überfahren um so zum zweiten Male Könige ab= und einzusetzen. Das war die Ursache, die sonst kein Mensch begreiffen konnte, daß Carl XII. im Winter nach Norwegen marschirte und Kriegsoperationen anfangen ließ. Allein da kurtz vor Weihnachten a. 1718 eine Kugel den nordischen Helden vor erwähnter Festung zu Boden legte, ging der gantze Entwurfs zusamt den Vortheilen verlohren, die der Hertz. C. L. davon tragen sollte, Dieseln hatte der Czar 2 Regimenter Russen, zusammen über 3000 Mann starck, geschencket. Er hatte die von seinem Bruder empfangenen Regimenter ansehnlich vermehret, ein neues starckes Dragoner=Regiment unter Commando des Obristen v. Lilienstreng angerichtet und um damit zu Stande zu kommen, den Vortheil gehabt, daß er die Schwedischen Gefangenen bey Einnahme der Vestungen Wismar und Stralsund in großer Anzahl anwerben konnte. Dieses corps nun sollte zufolge der geheimen Verbindung mit dem Czar, Frankreich [? Spanien] und dem Kön. Carl XII. in die nächsten Hannoverischen Provinzen einfallen, das Hertzogthum Lauenburg vornehmlich occupiren und Mecklenburg incorporiren, (  ...  )
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immer bedrohlichere Gestalt an. Allein noch immer nicht schien er diesem irgendwelche Gefahr beizumessen, sondern gab sich vielmehr,


(  ...  ) sobald Carl in Engelland den Meister spielen würde, mithin sollte das alte Wendische Königreich, wenn anders eines jemalen dagewesen, wieder errichtet werden. und so wäre Carl Leopold der erste König der Wenden geworden. - Diese Staats=Intrigue habe ich in den mir zu Händen gekommenen Geschichten vom Nordischen Kriege nicht gefunden, außer daß in dem angeblich übersetzten Roman: Azema, die schöne Russin, des Projekts, daß Carl XII. den König von Engellandt absetzen wollen, gedacht wird. Dieser Roman ist aus vielen wahren Begebenheiten damaliger Zeiten zusammengesetzet und mit dem Romanhafften in Verbindung gebracht. Die Helden darin sind würckliche Persohnen, die der autor in seiner role sehr geschickt zu bringen gewust . . . . . In Betrachtung dessen, was Hertzog C. L. gewaget, darf man sich nicht wundern, daß schnell nach Carls XII. Tode die lüneburg. Executions=Völcker in Mecklenburg einrückten. Auch dieses braucht keine große Verwunderung, daß ein ehrsüchtiger Herr, wie C. L., der einen so großen mächtigen Schwager hatte, nach dem Exempel der neuen Könige von Sardinien, Pohlen, Preußen und Engellandt auch nach einer Crone trachtete."
Diese ganze Erzählung klingt allerdings etwas stark romantisch, doch das Romantische und Romanhafte spielte in der damaligen, an Adepten, Alchimisten, Jesuiten, Abenteuerthum und Hofintriguen so reichen Zeit selbst in der Politik eine so große Rolle, lag auch so ganz in dem Charakter eines Karl XII., Karl Leopold und selbst eines Peter des Großen, daß man deshalb allein an der geschichtlichen Möglichkeit derselben nicht zu zweifeln braucht. Eine gewisse Bestätigung findet die in unserer Aufzeichnung bez. dem Roman " Azema" ausgesprochene Staatsintrigue sogar durch folgende geschichtliche Thatsachen und Berichte:
1) Bei David Frank (Alt= und Neu - Meklenburg, Buch 17, S. 107) lautet eine Stelle: "Es hatte das Ansehen, als verlasse sich der Hertzog Carl Leopold, bey so unveränderlicher Beharrung in seinem Vorhaben (wovon doch die Möglichkeit nicht abzusehen wäre), auf die ungezweifelte Beyhilfe einer auswärtigen Macht; daher er sich wohl gar der Execution des Conservatorii wiedersetzen dürfte."
2) Daß Karl Leopold auch noch im Jahre 1718 mit dem schwedischen Hofe thatsächlich in Korrespondenz gestanden, geht einmal aus dem Umstande hervor, daß der schwedische Minister Baron von Görtz eine in Schwerin bekannte Persönlichkeit war, und sodann aus einem Schreiben Karls XII., welches sich in dem "Recueil historique d'actes, negociations et traités depuis la paix d'Utrecht jusqu'au second congrès de Cambray (par J. Rousset de Missy)", Seite 34, abgedruckt findet.
3) Geschichtliche Thatsache ist, daß Schweden, durch Hannover in seinen Besitzungen Bremen und Verden bedroht, die Partei der Unzufriedenen in England unterstützte, und im Haag, in London und Schottland stark gegen den König Georg I. intriguirte. Die Verschwörung wurde aber entdeckt und der stark kompromittirte schwedische Gesandte 1717 in London verhaftet. Der Plan zu einer Landung in Schottland ward aber trotzdem festgehalten und wurde auch thatsächlich nach dem Tode Karls XII. im April 1719 seitens des Prätendenten (Jakob III.) versucht, mißlang jedoch. Die wenigen Schiffe, welche die Küste erreichten, konnten den Engländern keine ernste Gefahr bringen. Trotzdem bedurfte es mehrerer Monate, ehe es gelang, der Gelandeten und der empörten Hochlande wieder Herr zu werden.
(  ...  )
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je länger je mehr, in Ausübung selbstherrlicher und gewaltthätiger Excesse einem förmlichen Rausche hin.


(  ...  ) 4) In einer bald nach dem Tode des Schwedenkönigs in Frankfurt a. M. und Leipzig unter dem Titel: Die gantz unvermuthete und plötzliche Ankunfft Caroli XII. letzten Königs von Schweden in dem Reiche derer Todten am 12. Dec. 1718 erschienenen Biographie desselben heißt es auf S. 254 ff. der zweiten Auflage:
Gleichwie das gute Verständniß zwischen dem Czaar und dem König gäntzlich hinweggefallen war, der Erstere auch mit dem König von Engeland wegen des Hertzogs von Mecklenburg Weitläufftigkeiten und Disputen bekam, als an den er seyne Nichte verheyrathet, und ihn wider den Adel, mit welchem der Hertzog Händel hatte, derer ergangenen Verordnungen des Römischen Kaysers in dieser Sache ungeachtet, beschützen wollte, zu dem Ende derselbe dem Hertzog 2 Moßcowitische Regimenter hinter= und in seine Pflicht und Dienste überlassen hatte, die denen Edelleuten alles gebrannte Hertzleid anthaten und die hertzoglichen Befehle genau exequirten; hingegen ermelder König von Engelland auf hefftiges und vielfältiges Zurathen seines Favoriten und Ministri, von Bernsdorff genannt, der Güter im Mecklenburgischen besitzet, und als ein Land=Stand davon zu consideriren ist, trachtete, der ihm aufgetragenen Kayserl. Execution wider den Hertzog en Faveur des Adels eine Genügezu thun: als vermehrete sich dadurch das Verständniß zwischen mir (nämlich Karl XII.) und dem Czaar insoweit, daß wir einig wurden, auf der Insel Aland über einen Frieden zu tractiren. Zu diesem Ende sandte ich den Baron von Görtz nebst dem Grafen von Güllenburg dahin ab; Czaarischer Seits aber fande sich der General=Feld=Zeugmeister Brust und der Cantzley=Rath Ostermann ein. Dieweile es nun keine so leichte Sache ist, zwischen Schweden und Moskau einen Vergleich zu treffen, angesehen der Czaar die meisten Conguêten gemacht . . . : als nehmen die Conferentzien den langen Weg, und sind noch bey meinem Tod continuiret worden: ob sich gleich der Baron Görtz öffters bey mir eingefunden, Rapport erstattet, und neue Instructiones abgeholet. Die Alliirten haben dahero große Ombrage geschöpffet, auch sich theils um neue Freundschafften und Alliancen beworben. Solches ist ihnen auch keinesweges zu verargen: denn ich versichere euch, mein werthester Schwager [gemeint ist der 1702 in Polen gefallene Herzog von Holstein=Gottorp, Karls XII. Schwager], daß gar hohe und weit=aussehende Dinge auf das Tapet gebracht worden sind.- Der König von Spanien, Philippus V., hat Anno 1717 angefangen, die Staaten und Lande des Römischen Kaysers in Italien zu bekriegen, und diese Unruhen währen noch itzo [1719]. Von dem König in Engeland hat sich dannenhero, aus Liebe zum Kayser, wie nicht weniger die Ruhe in Italien wieder her zu stellen, eine starcke Flotte in dem Mittelländischen Meer eingefunden, welche im vergangenen Sommer des 1718 ten Jahres, in denen Gewässern bey Syracusa, auf eine gleichfals formidable Spanische Flotte loßgegangen, solche totaliter geschlagen und ruiniret hat. Dieserwegen ist Philippus bedacht, sich an den König von Engeland zu revangiren, und durffte gar leichtlich noch ein großes Blut=Bad daraus entstehen. Indem nun auch der Regent in Franckreich, dessen Interesse und Absichten garnicht mit Philippi seinen stimmen, mit dem König von Engeland in sehr gutem Vernehmen und Alliance stehet, Spanien aber allen denenjenigen, die sich wieder dasselbe alliiret gern die Spitze bieten möchte, hat sich der Premier=Minister Philippi, der Cardinal Alberoni, ein Mann von obscurer Herkunfft, (  ...  )
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Endlich, um dieselbe Zeit, wo die Herzogin Katharina in Meklenburg ihren Geburtstag feierte (9. November), erhielten die hannöverschen und braunschweigischen Truppen die ersten Befehle, sich bereit zu machen.

Am 11. December ging der unruhige Heldengeist Karls XII. in den Laufgräben vor Friedrichshall in Norwegen zur ewigen Ruhe ein, und am 18. December wurde Herzog Karl Leopold von seiner Gemahlin zu Rostock mit einer Prinzessin beschenkt, die in der


(  ...  ) welcher der Welt seit kurtzer Zeit erst bekannt, und darnach schon durch ihn großer Lerm darinnen gemacht worden ist, und der, zu samt der Gemahlin Philippi, die gantze Regierung von Spanien führet, an mich [Karl XII.] addressiret, und sich offeriret, grosse Summen herzuschiessen, auch considerable Subsidien zu bezahlen, wofern ich mich mit seinem Maitre alliiren und seine Feinde, insonderheit aber Engeland attaguiren helffen wolte. Wann ich nun jederzeit zu allen Unternehmungen capable gewesen bin, und mir die grösten Verwirrungen in Europa die beste Avantage versprochen, weit eben dadurch, und auf keine andere Weise der, meinem Sinn, Willen und Kopff gemäße Zweck etwa endlich hätte erreichet werden können: als trug ich die Besorgung dieser Affaire, und Richtigmachung der neuen Alliance, dem Baron von Görtzen auf, der das sitteste und bereiteste Subjectum hiezu war, und er bemühete sich nunmehr desto eyffriger, den Frieden mit Moscau zu Stande zu bringen, und den Czaar selbst mit in die Alliance wieder die Feinde des Königs von Spanien zu ziehen, wozu er sich um so viel mehr Hoffnung machte, da die Intelligence zwischen dem Hof zu Wien und dem zu Petersburg, auf sehr schwachen Füssen stunde; und daß im übrigen das Friedens=Werck mit Moscau ziemlich avanciret gewesen seyn muß, könnet ihr daraus urtheilen, weil wir beyderseits, ich und der Czaar, verschiedenen gefangenen hohen Officiers, ihre Freyheit schenckten, auch sich der Feld=Marschall Rheinschild, den ich in 9 Jahren nicht gesehen, mit vieler Ehre vom Czaar überhäufft, bey mir einfand . . . . Zu beklagen war, daß die Correspondentz mit Spanien wegen der weiten Entlegenheit so viele Zeit erforderte, und folglich sehr langsam von statten ging. Da mir nun mitlerweile schwehr fiel, müßig und in einer Inaction zu verbleiben, ergriff ich die Resolution, einen nochmaligen Einfall in das Königreich Norwegen, und durch recht nachdrückliche Operationes mein Aeußerstes zu thun, solches der Cron Dännemarck zu entreißen. Dannenhero detachirte ich, vor einigen Wochen, den General Ahrenfeld mit 9000 Mann, der auf einer Seite einbrach und gegen Drontheim avancirte; auf der andern aber that ich selbsten, à la tête einer Armee von 11000, und nahm den Weg wiederum auf Friedrichs=Hall zu, welches ich vormahls verbrennen uud plündern lassen . . . . Und eben darinnen, nemlich in denen Trenchéen, fuhr mir den 11. Decemb. des Abends ungefähr um 8 Uhr eine Kugel von einem Kartätschen=Schuß durch den Kopff, welcher verursachte, daß ich mein Leben auf der Stelle endigte -
Daß also ein ähnliches Unternehmen, wie in unserer handschriftlichen Aufzeichnung angegeben ist, von schwedischer Seite im Einverständniß mit Rußland gegen England im Werke gewesen. findet im Obigen seine Bestätigung. Ob und wie weit aber Herzog Karl Leopold in diesen Plan eingeweiht und daran betheiligt gewesen, darüber habe ich Näheres nicht aufzufinden vermocht.
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Taufe die Namen Elisabeth Katharina Christina erhielt, später in Rußland aber auf den Namen Anna Leopoldowna umgetauft wurde. 1 )

"Daß die Ritterschaft über diese Geburt sollte Freuden=Bezeugungen geäussert haben," schreibt der meklenburgische Chronist "findet sich nicht. Es war ihnen auch nicht anders als sehr beklommen ums Hertz, denn so erging d. 24. Dec. eine Fürstl. Verordnung, daß die schweren Portions=Gelder auf 3. Monaht, als December, Januarius und Februarius, doch nicht mit einmahl, sondern nur nach und nach einzusenden. Die starcken Werbungen nahmen viel weg und die Dragoner hatten noch keine Pferde, wozu Geld mußte angeschaffet werden. Darauf liessen die Administratores alles Korn für Gewalt, auch des Sontags, ausdröschen. Die auf kommenden Anthony fällige Pächte mußten vorher beygetrieben werden, und ward sonst alles, was noch etwa auf den Gütern vorhanden war, zusammen gerast, gleich als wolte man gegen Ankunft fremder Gäste, rein Haus machen.

Und so war es auch in der That. Allerdings waren die. Erwarteten weder dem Herzoge noch dem Lande sehr willkommene Gäste.


IV. Die Execution im Lande. Der Herzog in Wien.

Mit dem Jahre 1719 sollten sich die Verhältnisse in Meklenburg gänzlich umkehren. Der Kaiser zog endlich sein Schwert aus der Scheide, um es aber auch so bald nicht wieder einzustecken.

Es scheint in der That, als ob Herzog Karl Leopold im Geheimen auf die Hülfe Karls XII. bisher gehofft hatte; denn nach dem plötzlichen Tode desselben brach sein ganzer, bisher dem Kaiser


1) Prinzessin Anna Leopoldowna wurde später dem Herzog Anton Ulrich von Braunschweig vermählt, folgte dann (28. October 1740) ihrer Tante Anna Iwanowna (von Kurland) als Regentin für ihren unmündigen Sohn Iwan VI. in der Regierung. Nachdem zuerst Biron und dann auch der Graf Münich aus der Mitregentschaft zurückgetreten waren, wurde Anna am 6. December 1741 durch Elisabeth, Peters des Großen Tochter, gestürzt und mit ihrem Gatten in die Verbannung geschickt. Ihr Sohn, der Zar Iwan, wurde in den Kerker geworfen und hier später (1764) von dem Kapitän Mirowitsch erdrosselt. Die übrigen Kinder der unglücklichen Anna Leopoldowna (welche selbst im Jahre 1746 starb), also die Enkel Karl Leopolds, die Prinzen und Prinzessinnen Katharina, Alexis, Elisabeth und Peter von Braunschweig verkümmerten traurig in ihrer Gefangenschaft und Verbannung am weißen Meere. Sie liegen sämmtlich begraben zu Horsens in Jütland.
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und Hannover gegenüber gezeigter Trotz zusammen. Er setzte zwar seine Truppenwerbungen noch eine Zeit lang fort, erklärte aber dem Kaiser, sich dessen Anordnungen unterwerfen zu wollen, falls derselbe die Untersuchung seiner Streitsache einer weniger parteiischen Kommission, als der des Königs von England übertragen würde. Zugleich schickte er seinen Oberauditeur und Justizrath Tielke nach Hannover und Wolfenbüttel, um dort anzuzeigen, daß er bereits in Wien seine vollständige Unterwerfung erklärt habe, es deshalb also einer weiteren Zwangsanwendung gegen ihn nicht mehr bedürfe. Da sich aber die gegen 12000 Mann starke Executions=Armee bereits auf dem Marsche befand, ging dieselbe Anzeige seitens der meklenburgischen Regierung auch dem kommandirenden General derselben, dem Freiherrn von Bülow, in Lauenburg zu, mit dem Ersuchen, wenigstens so lange mit dem Einmarsch zu warten, bis die Kaiserliche Resolution aus Wien eingelaufen sei. Doch dies nützte jetzt ebenso wenig mehr, als die unterm 27. Februar von Rostock aus erfolgende öffentliche Erklärung "daß die Edelleute, deren Güter eingenommen, sich fordersamst wieder einfinden, solche Güter in Besitz nehmen und sie ruhig und sicher besitzen mögten", auch daß die russischen Truppen sämmtlich aus dem Dienst sollten entlassen werden. Die hannoversche Armee überschritt vielmehr am 25., 26. und 27. Februar an drei Punkten, nämlich bei Zollenspieker, Artlenburg und Boizenburg die Elbe; und am 3. März erging an "alle Fürstl. Meklenburgischen Droste, Haubt= und Ambt= Leute, Elb= und Land= Zoll= Bediente, Küchen=Meistere, Licent= Commissarien, Steuer=Einnehmern und alle übrige Bediente, so Fürstl. Recepturen bisher gehabt," der Befehl, vom 1. März an bis auf Weiteres "die von ihnen bißher berechnete Fürstl. Domanial= und Casse =Gefälle, an die von der Kayserl. Execution verordnete Receptores zu bezahlen." Damit wurden also dem Herzoge alle Einkünfte abgeschnitten ausser denen, welche er noch aus dem Dömitzer Elbzoll bezog.

Hielt nun der Herzog seine Truppen nicht für genügend ausgerüstet (in der That besaß sein neues Dragonerregiment noch Mitte Februar kaum so viel Pferde, um sich zur Hälfte beritten zu machen) oder fehlte es ihm überhaupt an entschlossenem Muthe, den unter dem Ramen einer kaiserlichen Execution in sein Land eindringenden Truppen des Königs von England bewaffneten Widerstand entgegenzusetzen, genug, er begab sich zunächst nach Rostock an das Kindbett seiner Gemahlin und von dort nach Wittstock (oder Ruppin) zum Könige von Preußen, und übertrug nur das Oberkommando seiner Truppen dem Generalmajor Kurt von Schwerin mit dem Auftrage, vor allen Dingen den Boizenburger Zoll in Sicherheit. zu

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bringen, im Uebrigen aber sich aller Feindseligkeiten zu enthalten (de dato 27. Februar). Da sollte sich nun ganz unvermutheter Weise offenbaren, daß, wenn es ihm auch an allem Anderen, so doch nicht an Macht gebrach, wenigstens vorläufig den Feind erfolgreich abzuwehren.

Der später in preußischen Diensten so berühmt gewordene, dem meklenburgischen Adel aber im höchsten Grade verhaßte Generalmajor von Schwerin marschirte auf erhaltenen Befehl sofort mit zwei Kanonen und 8000 Mann von Schwerin nach Boizenburg ab. Da er aber Stadt und Zoll bereits in den Händen der Lüneburger fand, wollte er sich seiner Instruction gemäß wieder nach Schwerin zurückbegeben. Auf halbem Wege dahin, bei Walsmühlen, fand er aber die Brücke über die Sude abgebrochen und den Paß durch ein Regiment Hannoveraner verlegt. Er bat, ihn unbehelligt und in Ehren vorüberziehen zu lassen; doch er ward sofort mit Schüssen empfangen, die fünf Mann an seiner Seite niederstreckten. So kam es, mitten in der Nacht vom 5. auf den 6. März, bei hellem Mondenschein zum blutigen Kampfe. In demselben ward fast das ganze hannoversche Regiment in die Pfanne gehauen, sein Kommandeur, der Oberst Delleur, schwer verwundet, der Nächstkommandirende, der Oberstlieutenant Holsten, getödtet, und die Fahne erbeutet. Nur zwei Hauptleute, zwei Fähnriche und 42 Unterofficiere und Gemeine entkamen dem Gemetzel. Aehnlich erging es einem zweiten, unter dem Obersten von Wend dem ersten zu Hülfe geeilten hannoverschen Infanterieregiment, sowie bei Tagesanbruch acht Schwadronen Lüneburgischer Reiter unter der persönlichen Anführung des Generals von Bülow, der sich darauf mit siner ganzen geschlagenen Armee nach Wittenburg zurückzog, während der siegreiche Schwerin noch zwei Stunden in Erwartung eines neuen Angriffs, der aber nicht mehr erfolgte, auf dem Kampfplatze stehen blieb. Dann setzte er ungestört seinen Marsch nach Schwerin fort und erreichte diese Stadt Mittags gegen 11 Uhr. ). 1 )

Dem Herzog Karl Leopold allerdings "gefiel diese Aufführung seines General=Majors gantz wohl;" trotzdem ertheilte er demselben, wohl auf den Rath des Königs von Preußen, den Befehl, den ferneren


1) Kurz und erbaulich liest sich die Schilderung dieser Kämpfe in Joh. Friedr. Pfeffingers, Königlich Groß=Britannischen Raths, Historie des Braunschweig=Lüneburgischen Hauses bis auf das Jahr 1733 (Hamburg 1734), Theil III, S. 755: "Inzwischen fielen auf beyden Seiten, da der Hertzog Carl im Lande gegenwärtig war, starcke Scharmützeln vor; und die Hannöverisch= und Wolffenbüttelschen hatten den Vortheil, die Russen und einen Theil von des General=Majors von Schwerin Leuten tapffer zu kloppfen."
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Widerstand aufzugeben und sich über Malchin bis an die preußische Grenze zurückzuziehen. Sehr beleidigt durch den Generalmajor aber fühlte sich der General von Bülow. Er beschwerte sich am 8. März von seinem nunmehrigen Hauptquartier Wittenburg aus bitterlich über jenen, daß derselbe, obwohl der angegriffene Theil, es gewagt, sich seiner Haut zu wehren und gar ihn, den im Kaiserlichen Auftrage Handelnden, aufs Haupt zu schlagen, "da solches doch der herzoglichen Erklärung vom 27. Februar zuwiderlaufe!"

Er hütete sich auch wohl, nur einen Schritt weiter ins Land hineinzuthun, so lange der gefürchtete Schwerin die Hauptstadt besetzt hielt. Erst als dieser ihm am 13. März auf Befehl des Herzogs mittheilte, daß er von seiner Seite keine weiteren Feindseligkeiten zu befürchten habe, wagte er, hinter den abziehenden Meklenburgern her, bis Sternberg vorzurücken, wo er dann aber mit seinem ganzen Generalstabe wieder volle elf Tage ruhig liegen blieb.

So ehrenvoll nun auch der Tag bei Walsmühlen für die Waffen des Herzogs ausgefallen war, so unnöthiger Weise war Blut vergossen worden. Der tapfere Schwerin führte seine Truppen über Sternberg und Güstrow, zugleich auch die Besatzung von Rostock, langsam und geordnet bis Waren und Malchin, wo sie Anfang April eintrafen, vom Herzog selbst in Empfang genommen, ihres Dienstes entlassen und den preußischen Kommissären zum Weiter geleit übergeben wurden. Am 5. und 6. April passierten sie die Landesgrenze; die Russen und ein kleiner Theil der Meklenburger zogen durch Pommern nach Polen ab, während ein anderer Theil, "so an die 150 der grösten Kerls" sofort vom König in Sold genommen wurden. Beim Herzoge blieben nur etwa 300 Mann, die sich meistens unter dem Befehl des Oberst von Bugenhagen nach der Festung Dömitz begaben. Karl Leopold selbst blieb vorläufig in Demmin; dann, Mitte Mai, ging er nach Goldbeck im Brandenburgischen nahe bei Wittstock und endlich in den letzten Tagen des Juli ebenfalls nach Dömitz. Bereits Anfang März hatten die Hannoveraner versucht, sich durch einen Handstreich auch dieser Festung zu bemächtigen. Sie hatten am jenseitigen Ufer der EIbe eine Anzahl Schiffe und Kähne zusammengebracht und gedachten zur Nachtzeit zum Werder überzusetzen und die nur schwache Besatzung der Stadt zu überrumpeln. Da sich ihre Einschiffung aber bis zum Tagesanbruch verzögerte, ward ihr Anschlag entdeckt; ihre Flotte wurde mit Kanonenschüssen begrüßt, machte deshalb sofort wieder Kehrum und seitdem kein Kehrwieder mehr. Stadt und Amt Dömitz blieben deshalb in ungestörtem Besitze des Herzogs; ebenso wurde ihm bald darnach auf Befehl des Kaisers auch Amt und Stadt

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Schwerin wieder eingeräumt. Er zog es aber vor, mit seiner Familie in dem jetzt mehr gesicherten Dömitz zu bleiben.

Die hannoverschen und braunschweigschen Truppen hatten inzwischen, ohne weiteren Widerstand zu finden, das ganze übrige Land besetzt. Die Officiere und Soldaten ließen ihre Weiber und Kinder, deren sie, wie Franck schreibt, "nicht wenig hatten", nachkommen, wodurch besonders die noch immer treu zu ihrem Herzoge haltenden Landstädte äußerst beschwert wurden 1 ), während die ritterschaftlichen Güter von der Einquartirung möglichst verschont blieben. Und die Städte waren doch, wie sie allerdings vergeblich nach Wien, Rostock und Dömitz klagten, an dem ganzen Konflikte zwischen Herzog und Ritterschaft ganz unschuldig und unbetheiligt. In Rostock installirte sich Landesregierung eine kaiserliche Kommission, bestehend aus zwei hannöverschen und zwei braunschweiger Räthen. Ihnen zur Seite stand der jetzt aus Ratzeburg wiederzurückgekehrte Engere Ausschuß und die Deputirten der Stadt Rostock. Die Landstädte, unter Führung von Güstrow und Parchim, enthielten sich auf Befehl des Herzogs der Theilnahme daran.

Wie schon vorher der General von Bülow, so berief auch diese kaiserliche Kommission zunächst alle aus dem Lande Geflüchteten unter Zusicherung des nöthigen Schutzes in dasselbe zurück, setzte die Stadt Rostock wieder in den Besitz ihrer ehemaligen Gerechtsame, stellte den Landkasten wieder her, kurz, brachte so ziemlich Alles in die, alte Verfassung des sog. Schwerinschen Vergleiches vom Jahre 1701 zurück. Der Adel ergriff nunmehr diese gute Gelegenheit, sich für alle ihm in den letzten Jahren zugefügte Unbill zu rächen. Vor Allem richtete sich zunächst sein Zorn gegen die fürstlichen Verwalter der geächteten Güter. Dieselben wurden gefänglich nach Wismar eingebracht und dort ins Stockhaus gesetzt, wo "ihrer schlecht gewartet wurde" oder,


1) So lagen nach Franck in Sternberg, wo dieser Prediger war und wo nur etwa 150 Bürger wohnten, allein drei Kompagnieen unter dem Obristleutenant von Zastrow; in Güstrow das ganze Regiment du Breville; das an dem mit Karl Leopold abgeschlossenen Vergleich festhaltende Städtchen Tessin bekam eine stärkere Einquartirung an Reitern, die Gnoien abgenommen wurden, weil dieses gesonnen schien, mit der in Rostock eingesetzten kaiserlichen Kommission zu pactiren. Auch Ribnitz erhielt 19 Reiter extra zu verpflegen u. s. w. Zu einem am 18. Juli nach Sternberg einberufenen Konvent der Städte entschuldigten die meisten ihr Ausbleiben damit, "daß sie, wegen starker Einquartierung der Executions=Völker nicht soviel übrig hätten, daß sie einem Deputierten könnten Reisegeld mitgeben." - Auf dem zum 7. October 1721 auf kaiserlichen Befehl zusammengetretenen Landtage zu Malchin gaben sogar eine Anzahl Ritter die Beschwerde ab, "sie würden von gegenwärtiger Executions=Casse härter gehalten, als vormahls von dem Hertzoge Carl Leopold selbst."
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wie es an einer anderen Stelle heißt, "wo man vergaß, ihnen frohe Tage zu machen." - Dagegen wurden jetzt die herzoglichen Domänen der Verwaltung der Kaiserlichen Kommission unterstellt und, wie schon erwähnt, die Städte durch Einquartirung der Executionsvölker in schwere Bedrängniß gebracht. Zum Director der Executionskasse war der hannoversche Landdrost v. Werpup bestellt, derselbe, welcher im Jahre 1717 durch Auspfändung seines Gutes Blücher im Boizenburger Amt durch die herzoglichen Administratoren schwer betrübt worden war; außerdem war dieser Werpup der Schwiegersohn des oft erwähnten hannoverschen Ministers Andreas Gottlieb von Bernstorff, des grimmigsten Gegners Karl Leopolds. -

Wie vorher die Ritterschaft, so war jetzt der Herzog in der Lage, ohnmächtige Proteste ins Land zu schleudern, sowie Bitten und Beschwerden nach Regensburg und Wien, an seine Mitstände und den Kaiser zu richten.

Sein Fürsprecher und Anwalt in Wien war derweilen noch immer der Obermarschall Baron von Eichholtz. Dieser hatte inzwischen mit seinem Herrn in fleißigem Briefwechsel gestanden und ihm gerathen, sich dem Kaiser zu unterwerfen, "Ihre auf den Beinen habende Trouppen Sr. Kaiserl. May. zum Türcken=Kriege zu schencken, und mit dem Adel sich in tractaten einzulaßen." Da aber letzteres, wie schon die vergeblichen Vermittelungsversuche des Königs von Preußen klar dargelegt hatten, leichter angerathen als gethan war, auch mittlerweile die Execution ins Land gerückt war, glaubte Eichholtz bei Fügsamkeit des Herzogs wenigstens noch soviel vom Reichshofrath erreichen zu können, daß in die Kommission eine oder die andere, Sr. Durchlaucht minder feindselig gesonnene Persönlichkeit hineingebracht würde. Aber obwohl er seinem Herrn an verschiedenen Beispielen aus der Geschichte darzulegen suchte, "daß wohl schon andere große Herren sich mit Rebellen in Tractaten eingelaßen, und auswärtige große Könige Mediateurs gewesen: bekandt wäre ja, wie die Kayser Leopold, Joseph und Carl VI. mit denen Hungarischen Rebellen, welche die Waffen ergriffen gehabt, und sich zu den Türcken geschlagen, dennoch tractiret, und ohnerachtet man denen selben ihre Privilegia mit Recht nehmen können, dennoch lieber mit Güthe die erbitterte Gemüther besänfftigen wollen" u. dgl. m., so erklärte dennoch der Herzog: mit seiner Ritterschaft hätte das eine ganz andere Bewandniß, mit diesen Rebellen könne er als regierender Fürst sich in keine gütlichen Verhandlungen mehr einlassen. Nur soviel vermochten die gutgemeinten Rathschläge Eichholtzens, wie auch wohl der gegenwärtige Zwang der Verhältnisse über ihn, daß er sich

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dazu verstand, sich bedingungsweise den Anordnungen des Kaisers unterwerfen zu wollen. -

Infolge der seitens des preußischen Geschäftsträgers in Wien unterstützten Bemühungen des Baron Eichholtz, nach Entlassung der Russen und Auflösung der herzoglichen Miliz, auf die beständigen Klagen und Beschwerden der Landstädte und die Submissionserklärung des Herzogs, erging (unterm 31. Mai 1719) an die Konservatoren Braunschweig und Hannover vom Kaiser der Auftrag, nunmehr die im Lande befindlichen Executionstruppen wieder bis auf 1200 Mann abzuführen, die Residenzstadt Schwerin freizugeben, als kaiserliche Subdelegirte in Rostock nur unparteiische, im Meklenburgischen nicht angesessene Leute anzustellen, sowie überhaupt möglichst schonend und behutsam aufzutreten. Allein der Welfenhof Hannover=England offenbarte jetzt, daß sein Ziel bei der Besetzung Meklenburgs ein ganz anderes gewesen, als nur die Russen daraus zu vertreiben, und daß er, ebensowenig wie vorher Karl Leopold, gesonnen war, ein nur willenloses Werkzeug in der Hand des Kaisers zu sein. Der König Georg verbat sich vielmehr dessen Einmischung in seine Angelegenheiten als "unpraktikable Dinge" und erklärte es unter Hinweis auf die bedrohliche Nähe Preußens als unthunlich, die Zahl seiner Truppen im Lande zu vermindern. Der Kaiser durfte hierbei also an die Austreibung eines Teufels durch Beelzebub denken. Allein er wünschte nicht, den König von England in Meklenburg die Rolle spielen zu sehen, die er sich selbst vorbehalten hatte; er erinnerte deshalb daran, daß derselbe in dieser Angelegenheit nur als Kurfürst von Hannover zu handeln habe, d. h. als deutscher Reichsstand, für den die Beschlüsse des kaiserlichen Reichshofrathes dieselbe Geltung besäßen, wie für jeden anderen deutschen Fürsten. Er beanspruchte also, bis auf Weiteres der eigentliche und alleinige Herr im Lande zu bleiben, und als solcher nicht allein von dem Herzoge und den Städten, sondern auch von der hannoverschen Regierung und der in deren Schlepptau befindlichen Majorität der meklenburgischen Ritterschaft anerkannt zu werden. 1 )


1) Man vergleiche hiermit das Conclusum vom 14. Mai 1720, worin der Kaiser seiner Auffassung dahin Ausdruck giebt, " daß der nexus, mit dem ein Unterthan eines Reichsstandes seinem Herrn verwandt sei, nicht pro absoluto, sondern pro subordinato zu achten sei" und an einer anderen Stelle, daß "ein jeder Mediatus im Reiche dem römischen Kaiser als Oberhaupt des Reiches verbunden sei, wodurch andererseits kaiserlicher Schutz gegen alle ungebührliche Gewalt verbürgt sei." - Kurz vorher (Ende April) war dem Herzoge ein Beschluß des Reichshofraths zugegangen: seinem Begehren, die kaiserliche Kommission in Rostock aufzuheben und sämmtliche Executionstruppen aus dem Lande zu entfernen, könne nicht eher stattgegeben werden, (  ...  )
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Mit richtigem politischen Blick erkannte Herzog Karl Leopold sofort, daß dies der geeignetste Moment sein möchte, die kaiserliche Gunst und damit auch die in seinen Erblanden verlorene Herrschaft wieder zu gewinnen. Er hoffte solches am schnellsten durch eine, von Eichholtz schon vorbereitete persönliche Zusammenkunft mit dem Kaiser erreichen zu können, und beschloß deshalb, im Frühjahr 1720 sich selbst nach Wien zu begeben. Nach Eichholtz beging er dabei aber von vornherein wieder zwei Fehler: statt sich durch seinen bisherigen Geschäftsträger Eichholtz erst genügend zu versichern, ob seine Ankunft in Wien auch zur Zeit dem kaiserlichen Hofe genehm sei, sandte er ohne Wissen jenes vorher seinen intriguanten Hofintendanten Walter mit Briefen und Aufträgen an den Prinzen Eugen von Savoyen und den Minister Grafen von Stahremberg dahin ab. Walter hatte sich bereits länger als vierzehn Tage in Wien "herumgetrieben," ehe er sich bei Eichholtz blicken ließ. Da erst erfuhr dieser, daß der Herzog in den nächsten Tagen selbst kommen werde und zwar - und dies war der zweite Fehler - in Begleitung seiner russischen Gemahlin. Dem treuen Eichholtz ist bei dieser Nachricht "zumuthe gewesen, alß ob ihn der Schlag treffen würde, und ist er gleich zum Reichs=Vice=Cantzler hingefahren, und hat ihm sein befürchtendes Unglück erzehlet, der aber den Hertzog nicht so guth, als er Eichholtz kennende gesagt: er solte sich zufrieden geben, es könte doch so schlim nicht seyn, wenn nur der Hertzog wolte klug seyn."

Darüber hat sich denn auch Eichholtz wieder etwas beruhigt. -

Doch auch sonst heftete sich auf dieser Reise wieder das gewohnte, zum Theil allerdings durch Mißtrauen und diplomatisches Ungeschick selbst veranlaßte Mißgeschick an Karl Leopolds Ferse.

Am 2. Juni 1720 traf er mit seiner Gemahlin über Breslau in Wien ein. "Hier aber," erzählt Eichholtz, "hätte der Hertzog gleich den leichtsinnigen Vogel, den Clingen, aufgeklaubet und wäre in dessen Hände gerathen, und es wäre nicht zu glauben, was dieser böse Mann vor persuasiones gebraucht, umb den Hertzog gegen ihn [den Eichholtz] in Verdacht zu bringen, und wie wenig er vor Sr. Durchl. wahres Interesse gewesen."

Mit diesem K. Preußischen Geheimen Tribunalsrath Franz Baron von Clingen, wie er sich selbst nannte [auch Kling und


(  ...  ) als bis er den bisher an ihn ergangenen kaiserlichen Erlassen vollständigen und wirklichen Gehorsam bezeigt, er sich auch mit der Kommission über die durch die Execution entstandenen Kosten durchaus verglichen habe; ebenso ward er angehalten, einen Landtag auszuschreiben, widrigenfalls der Kaiser selbst solchen veranstalten würde u. s. w.
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Klenck findet sich sein Name geschrieben], war Herzog Karl Leopold bereits seit Anfang des Jahres auf Empfehlung seines Geheimsecretairs von Casimir, 1 ) eines Verwandten des von Clingen, von Dömitz aus in Briefwechsel getreten. Derselbe "schwatzte dem zur Alchimisterei geneigten Herzoge in Wien so vieles vom Stein des Weisen" vor, daß dieser sich bewogen fühlte, ihn am 12. Juni 1720 zu seinem Geh. Raths=Präsidenten und Premier Ministre zu ernennen. Ueber ihn liegt von derselben unbekannten Hand, von der die Aufzeichnung in der Anmerkung zu S. 264 herrührt, folgende, allerdings nicht, wie es scheint, aus persönlicher Bekanntschaft geschöpfte Charakteristik vor:

"Klenk ist einer von den Herren in Wien gewesen (Ich weiß nicht ihren Character; politischer charlatan möchten sie wohl heißen), die den fremden großen Herren, welche was beym Kayser und seinen collegiis zu suchen haben, zur Hand sind, sich großer connoissance und Gnade bey den Großen des Hofs und der Collegiorum, auch wohl beym Kayser, der Kayserin u. s. w. selber rühmen und der Herren ihre Sachen zu empfehlen, consilia zu geben etc., sich wacker bezahlen laßen. Mit diesem neuen Mignon unterhält sich der Hertzog beständig, und wenn Eichholtz kommt, muß er biß auf eine andere Zeit warten. Alle Beschäftigungen zum Zweck der Aussöhnung, der Religionsveränderung und Heyrath bleiben stecken. Das macht ein großes Aufsehen beym Kays. Hofe und bey den übrigen Großen. Der Hertzog überwirft sich endlich mit seinem Klenk, läßt ihn sitzen.... Klenk hat sich durch seine geschwinde Absetzung dergestalt beleidigt gefunden, daß er eine apologie drucken laßen, die auch in Mecklenburg nicht frembd blieb . . . . " 2 ) -


1) Franz Joach. von Casimir ist erst am 24. December 1719 für den geheimen Secretair David Scharff, der um diese Zeit im Auftrage des Herzogs nach Regensburg ging, in diesen Dienst gekommen.
2) Neben der hier als Apologie bezeichneten Rechtfertigungs=Schrift Clingens, d. d. Wien, 28. October 1721, liegt noch ein unter der Adresse des Reichsagenten von Praun an die meklenburgische Ritterschaft s. d. Wien, 29. Martii 1721 gerichtetes Schreiben desselben Verfassers vor, sowie ein von Schmähsucht dictirter Kommentar zu der erstgenannten Apologie von der Hand des Geheimsecretairs von Casimir. Alle drei Schriften haben allerdings den grundsätzlichen Gegner Karl Leopolds, wie auch einigen seiner übel gesinnten Biographen, z. B. Julius Wiggers in seiner Abhandlung "Ein Mecklenburgischer Landesvater" (auch Lisch in mehreren seiner Schriften über Karl Leopold), als unverdächtige, vielleicht sogar sehr willkommene Geschichtsquellen gedient. In seiner schwer verständlichen, weil im elendesten Deutsch geschriebenen Rechtfertigungsschrift kennzeichnet sich Clingen übrigens als ein zwar nicht ungeschickter Jurist, doch auch als ein wahrscheinlich im (  ...  )
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Dieser von Clingen war dem meklenburgischen Hofe bei dessen Annäherung an Wien schon zwei Poststationen entgegengefahren und hatte mit seinem großsprecherischen Wesen den Herzog gleich so gefangen genommen, daß dieser ihn am folgenden Tage dem aufwartenden Eichholtz mit den Worten vorstellte: "derselbe wäre bey allen Kays. Ministris, insonderheit dem Grafen von Stahrenberg sehr intrant, ohngemein gelehrt, und auch sonst tapffer und beherzt in seinen Reden, dergestalt, daß er für niemanden Scheu thue."

Der Baron Eichholtz machte dem also Vorgestellten eine höfliche Verbeugung, worauf dieser erwiderte: "Er wolte Gottes Ehre, des Hertzogs Bestes und des Landes Wollfarth die Richtschnur seiner Handlungen seyn laßen." -

Noch an demselben Tage fuhr der Herzog nach dem nahen Laxenburg zum Reichs=Vicekanzler Graf Althan hinaus und wurde von demselben sehr freundlich empfangen. Er war aber kaum eine Viertelstunde bei der Excellenz allein im Zimmer gewesen, "so haben sie gahr laut zu reden angefangen, sehr disputiret, und damit fast zwo Stunden fort gefahren."

Später erfuhr Eichholtz, daß es sich um das Programm des Herzogs gehandelt hätte, den Kaiser davon zu überzeugen, daß derselbe über die Streitigkeiten mit der Ritterschaft bisher falsch unterrichtet gewesen, und daß der Reichshofrath ein in controversis inter dominum et vasallos, zumal de regalibus sen jure superioritatis nicht kompetentes Forum sei; deshalb ferner den Kaiser zu bewegen, die bisherigen Entscheidungen des Reichshofraths in dieser Sache zu annulliren, die über den Herzog verhängte Execution aufzuheben und dessen Streitsache vor seinen eigenen Richterstuhl zu ziehen, oder dieselbe durch eine kaiserliche Special= oder Hofkommission, also ähnlich wie bei Gelegenheit des Schwerinschen Vergleichs im Jahre 1701, neu untersuchen zu lassen und zwischen Fürst und Ständen ein für alle Mal rechtsverbindlich zu schlichten.

Der Reichs=Vicekanzler dagegen hatte die Kompetenz des Reichshofraths nicht in Frage stellen lassen wollen und dem Herzoge gerathen, sich mit der bereits in Rostock eingesetzten kaiserlichen Kom=


(  ...  ) Solde oder im Auftrage des Reichshofraths handelnder zweifelhafter Ehrenmann. Denn wenn auch der harmlose David Franck meint, in Wien wäre dem Herzoge Karl Leopold nichts weiter übrig geblieben, " als daß man dem Reichs=Hof=Rahts=Präsidenten, dem von Wurmbrand, der durch keine Geschencke sich verblenden ließ, durch Hochachtung liebkosete," so war es andererseits damals in Wien eine öffentliche Rede, daß, wer sein Recht beim Reichshofrath finden wolle, "seinen Weg durch die Gold= und Silbergasse nehmen müsse."
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mission in Verhandlungen einzulassen. Für solchen Rath hätte dieser aber, wie Eichholtz sich ausdrückt, "keine Ohren gehabt." -

Man kann ja nun auch gerade nicht sagen, daß des Herzogs Programm ein so ganz unbilliges oder gar unsinniges gewesen wäre, und es wäre ihm vielleicht auch gelungen, dasselbe ganz oder theilweise durchzusetzen, wenn er das Glück oder das Geschick besessen hätte, die dazu nöthigen Mittel, Wege und Menschen in Wien richtig aufzufinden und zu benutzen.

Er hatte aber gleich Unglück darin, einmal dadurch, daß er sofort in die Hände von allerlei Glücksrittern und Schwindlern geriet, und sodann, weil er schon in den nächsten Tagen in eine Krankheit verfiel 1 ), die ihn für längere Zeit hinderte, dem Kaiser seine Aufwartung zu machen.

Eichholtz begab sich deshalb vorläufig selbst nach Laxenburg, um Sr. Majestät die Ankunft des Herzogs wissen zu lassen, und seinen Herrn wegen Unpäßlichkeit zu entschuldigen, "daß er sich nicht sofort Sr. Kays. May. zu Füßen legte."

Er erhielt zur Antwort: "Sr. Liebden Ankunfft wäre Sr. Kays. May. lieb und angenehm, Sie mögten nur ihrer Gesundheit pflegen." -

Aber auch, nachdem Karl Leopold schon wieder genesen, verschob er es von einem Tag auf den anderen, dem Kaiser aufzuwarten. Endlich, und erst auf ungeduldiges Zureden des Vizekanzlers, entschloß er sich dazu und fuhr nach der Laxenburg hinaus.

Diese erste Unterredung ist auch die längste gewesen, die Herzog Karl Leopold mit dem Kaiser gehabt. Als er wieder herausgekommen, hat er Thränen in den Augen gehabt und zu Eichholtz gesagt: "Der Kayser ist gleichwohl ein sehr gnädiger Herr."

Dem dienstthuenden Oberstkämmerer hat er dabei aber nicht die geringste höfliche Beachtung geschenkt, "sondern ist gantz star und steiff wieder davon geschieden."

Sein besorgter und am kaiserlichen Hof zu Wien ganz besonders ängstlicher Obermarschall hat ihm solch Benehmen "gleich verwiesen, und mit aller Modestie gesagt: Man müste hier höfflich und gegen die gantze Welt freundlich seyn."

Der Herzog scheint dies aber sehr wenig beherzigt zu haben. Denn schon gleich darauf, als sie sich von der Audienz weg zum Reichsvicekanzler begaben, trafen sie bei diesem den wohl nicht ohne


1) "Alß der Hertzog hier einige Tage gewesen, ist ihm der Unterleib biß an den kleinen Nabel mit kleinen rothen Flecken ausgeschlagen, daß er anfangs geglaubt, der Hertzog würde die Petechien (Fleckfieber) kriegen, deshalben denn auch der Hertzog nicht sofort audientz nehmen können." (Eichholtz.)
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Zweck "zufällig" anwesenden Reichshofrathspräsidenten, Grafen von Wurmbrand. Als derselbe von Graf Althan dem Herzoge vorgestellt wurde, hat dieser "ihm kaum eine rechte Reverentz gemacht, daß der Graff von Wurmbrand vor heimlichen Verdruß gantz roth darüber geworden, und die Tobacksdose heraus genommen und Toback geschnupfft." 1 )

Daß hiernach der Graf von Wurmbrand die bald darauf erfolgenden, für den Herzog höchst "widrigen" Beschlüsse des Reichshofrathes mit einem gewissen Vergnügen dictirt und unterfertigt haben dürfte, ist deshalb wohl anzunehmen. -

Ich füge hier gleich noch einige Anekdoten hinzu, die am besten beweisen dürften, wie wenig Karl Leopold gesonnen war, sein bedrohtes Herrenrecht in Wien auf dem Wege höflicher und höfischer Formalitäten oder gar der Schmeichelei zu sichern.

Als er bei der Kaiserin zwecks Vorstellung um eine Audienz nachsuchte, beschwor ihn sein getreuer und des Lebens am Wiener Hofe kundiger Eichholtz, ja nicht zu versäumen, den beiden Oberhofmeisterinnen einige Höflichkeiten zu erweisen; die eine derselben sei eine Dame von größtem Einfluß, die andere eine Fürstin, die es gut aufnehmen würde, wenn er sie "Ihro Liebden" anredete. "Allein dazu ist er ebenso wenig, alß daß er Hand=Manschetten anlegen solte, zu bringen gewesen, sondern ist alß ein Bock mit starren Augen herausgegangen, ohne einen Menschen zu grüßen oder zu behüten." -

"An der Peruque, die der Hertzog wie einen Pfauen=Schweiff auseinander kämmen zu laßen pflegte, hat der Eichholtz nach vielen unterthänigen Bitten und Flehen etwas corrigiren, und dieselbe ein wenig drücken dürffen, daß sie der hiesigen Façon in etwas gleich geworden. Die Laquaien sind auch in der Schwedischen Livrèe fast wie Bettler aufgezogen, welches alles denn dem Hertzog gleich gahr schlechten Nachruff hier gemacht hat.".-

Es ist begreiflich, daß Herzog Karl Leopold, der bei seiner Ankunft in Wien geglaubt hatte, "mit Sr. Kays. Maj. ebenso vertraulich alß mit dem Czaren und dem König in Preußen umbgehen, mit Derselben eßen, trincken, jagen und aller Deroselben Be=


1) Nach einem anderen, weniger glaubwürdigen Berichte soll diese Scene sich beim Prinzen Eugen von Savoyen und auf etwas andere Weise abgespielt haben. Dort soll der Herzog leise, doch so, daß Wurmbrand es hat hören können, zum Hofintendanten Walter gesagt haben: "Was für ein fatales Gesicht!" Zur Erklärung wird dann noch hinzugefügt: "Wurmbrand soll klein, verwachsen, von verstellten Gesichtszügen und in eine so große Staats=Perrüque gesteckt gewesen seyn, daß man des Hertzogs Ausdruck nicht tadeln können, wenn es nur zu rechter Zeit und am rechten Orte gewesen wäre."
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lustigungen mit genießen" zu können, auf solche mehr als nur gerade und schlichte Weise an dem in spanischem Zeremoniell, steifer Würde und Grandezza erstarrten, zugleich aber von jesuitischen Umtrieben, glücksritterlichen und politischen Intriguen durchseuchten Hofe Karls VI. wenig Gunst und Beifall, auch ebensowenig Förderung seiner selbstherrlichen Wünsche zu finden vermochte. -

Was nun seine Gemahlin, die Herzogin Katharina anbetrifft, so war ihr beschieden, in Wien eine äußerst demüthigende, geradezu klägliche Rolle zu spielen.

Nach der Empfangsaudienz des Herzogs hatte der Kaiser zum Grafen Althan geäußert: "Es wäre endlich schon recht, daß der Hertzog ist hergekommen, hätte er mir nur die Moscowiterin nicht mitgebracht." Und hatte dann noch hinzugesetzt: "Ich mögte wißen, ob er es weiß?"

Infolge dessen hatte der Reichsvizekanzler eine Unterredung mit Eichholtz des Inhalts: "Es wäre wohl ein verwegenes Stück, daß der Hertzog bey jetzigen Umbständen die Gemahlin mitgebracht; das und das hätten Sr. Kais. May. im Discours davon gesagt. Sein Rath wäre, der Hertzog mögte die Gemahlin zu Rußdorff oder wann er sie da ja nicht so gahr weit wolte entfernt wißen, in die Leopold=Stadt einlegen, damit es nicht hieße: Sie sey in der Kays. Residentz

Der Obermarschall berichtete diese Worte des Reichsvicekanzlers seinem Herrn. Der Herzog ließ sofort seinen neuen, bereits zu ihm ins Haus gezogenen Kammerpräsidenten, den Baron von Clingen, kommen und fragte denselben: "Was deucht dem Herrn Präsidenten davon?"

Der Präsident "hat darauf das Maul gahr höhnisch aufgeworffen" und gesagt: "Daran muß man sich nicht nicht kehren, gnädigster Herr! ich hoffe, das Ding soll gahr bald anderst werden. Ich hoffe noch durch meinen bey den Kays. Ministris habenden Credit es dahin zu bringen, daß Ihre Hoheit [die Herzogin] bald in den Hoff=Kleiderschnirrn, und bey Ihrer Mayst. der Kayserin in sonderbahre Hochachtung gerathen sollen."

Eichholtz erwiderte: "Ich wünsche, mein Herr Präsident, daß Sie so geschickt seyn mögen, dieses durch zu treiben, ich traue mir es nicht zu thun, will auch wohlmeinentlich angerathen haben, sich mit der Spese des Hoff=Kleides nicht zu übereilen, denn sie mögte vielleicht vergeblich seyn."

Clingen entgegnete: "Die Zeit würde es geben, und wolte er davor guth seyn! Er hätte schon schwerere Dinge durchgetrieben, als des Hertzogs Sachen wären."

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Der Baron Eichholtz aber meinte: "Ja, wenn die Sache noch nicht biß zur Execution gekommen wäre, so wolte er selbst nicht zweiffeln, daß der Herr Präsident hiezu geschickt genug wäre. Diese Sache aber wäre einmahl im Reichs=Hoff=Rath ausgesprochen, und jetzo wäre dieselbe nicht mehr zu remediren. Es käme ihm mit Sr. Durchl. so vor, als mit jemand, der in die Grube gefallen, der da riefe, umb Gottes Willen helfft mir heraus! Die Mittel aber, die ihm guththätige Leuthe an die Hand gäben, wolte er nicht ergreiffen."

Der Kammerpräsiident antwortete: "Ey! Das müste mit einer Hoff=Commission aus allen Dicasteriis wohl gehen. Er wüste fünf Praejudicia, und die müsten Sr. Durchl. auch zu statten kommen."

"Die Praejudicia," erwiderte Eichholtz, "wären ihm unbekanndt, das wüste er aber wohl, daß vermöge der beschworenen Kays. Wahl=Capitulation Sr. Kays. May. es nicht frey stünde, diese Sache aus dem Reichs=Hoff=Rath zu avociren."

Der von Clingen nahm bei diesen Worten wieder "eine gar hart trabende" Miene an und entgegnete: "Da solte man ihn vor rathen laßen! Er hätte in der Sachsen=Gothaischen Sache mit dem Juden den Reichs=Hoff=Raths=Präsidenten mit einem einigen Bogen so umgewandt, wie man ein Blatt umbkehret. Denn Gottlob! hat er hinzugesetzt ich verstehe meine Sachen! und wenn es endlich auch gahr dazu kommt, so kann ich auch dieses (den Degen halb entblößend) gahr wohl gebrauchen."

Der Herzog ist während dieser Rede seiner beiden Räthe immer mit großen Schritten auf= und abgegangen und hat dabei dann und wann seinen Obermarschall so von der Seite angesehen, "alß wollte er ihm verweisen, daß er nicht auch solche Wunder wirken könte." Bei den letzten Worten aber, meint Eichholtz, hätte er sich doch wohl solcher "albernen Rodomentaden seines Clinge geschämt, und für sich niedergesehen."

Eichholtz aber hat darüber gelacht und gefragt: "So! so wollen Sie mit dem Herrn Reichs= Hoff=Raths=Präsidenten rauffen?"

Jetzt legte sich aber der Herzog selbst dazwischen und sagte: "Er wolte deswegen selbsten mit dem Herrn Reichs=Vice=Cantzler reden, und zu dem Ende morgen nach Laxenburg reysen."

Eichholtz hielt das auch für das Beste, meinte aber: "Se. Durchl. mögten dann nur den Herrn Clingen, der ohne das so viel bey allen Kays. Ministris vermögte, mitnehmen."

Dieser aber schien dazu keine Lust zu haben, sondern entschuldigte sich: "Er sei noch mit der Sr. Durchl. bewusten Arbeit beschäfftiget,

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und könnte also Sr. Durchl. nicht das Geleite dahin geben." Und darnach hat er sich entfernt. -

Am nächsten Tage ist der Herzog auch wirklich zum Vizekanzler nach Laxenburg hinausgefahren, hat aber damit so lange gezögert, von Morgens neun bis Nachmittags halb vier Uhr, daß er den Grafen nicht mehr zu Hause antraf. Derselbe war mit dem Kaiser auf die Jagd gefahren. Um nicht ganz umsonst nach Laxenburg hinausgekommen zu sein, entschloß sich der Herzog, den Hofkanzler Graf Zinzendorf zu besuchen. Ueber diesen Besuch liegen von Eichholtz keine weiteren Mittheilungen vor. Dieser erzählt nur noch, daß sich der Herzog auf der Rückfahrt in die Stadt sehr ungehalten über den Grafen Althan ausgelassen und gesagt habe, derselbe "nennete sich einen Freund, erwiese sich aber so widerlich, daß er ihn nicht ein mahl sprechen wolte."

Daheim wurde nun wieder mit dem von Clingen Rath gepflogen, wie es mit der Herzogin gehalten werden sollte. Man kam endlich dahin überein, " man solte sagen, die arme Frau wär von der gantzen Welt verlaßen, kennete hier in Wien keinen Menschen, und wüste dazu die Sprache nicht. Sie würde vor Kummer sterben, wofern Sr. Durchl. sie von sich thäten. Sr. Kays. May. mögten demnach die Gnade haben, Sie bey dem Hertzog zu laßen."

Diese Erklärung wurde von Eichholtz den kaiserlichen Ministern vorgetragen, und "hiemit ist es stille geworden," - so still, daß wir seitdem von der Herzogin in Wien soviel wie garnichts mehr vernehmen. -

Die Großsprechereien und Verheißungen des Herrn von Clingen fingen allmählich an, dem Herzoge lästig zu werden. Die Leerheit desselben konnte ihm nicht entgehen. Er suchte sich deshalb dem Einflusse dieses Rathgebers mehr und mehr zu entziehen, obwohl dieser sich bei ihm, und zwar trotz seiner nicht mehr jungen Jahre mitsammt einer vornehmen Mätresse, ganz ins Ouartier gelegt hatt, um, wie er selbst schreibt, täglich gegenwärtig zu sein. Da ihm aber der Herzog wegen dieses unsittlichen Verhältnisses (welches allerdings, seiner Ansicht nach, seine unsittliche Bedeutung für regierende Fürsten verlor) Vorhaltungen gemacht hatte, auch mehr und mehr vermied, ihn zu seinen geheimen Berathungen zuzuziehen, so entschloß er sich nach einiger Zeit unter dem Vorgeben, "es fiele ihm beschwerlich, alle Tage etliche 70 Stufen oft auf= und abzusteigen," aus der herzoglichen Wohnung wieder auszuziehen. Diese "Separation" führte nach Clingens eigenem Bericht dazu, "daß endlich mehr und mehr ich mich absentirte. Ich wußte aber nicht, daß er auf meine

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Remotion meditirte, und heimlich überall forschete, ob nicht etwas infames wieder mich aufzubringen."

An Grund dafür scheint es nun auch nicht gefehlt zu haben, wenigstens behauptet Eichholtz, Clingen auf verschiedenen Lügen ertappt und deshalb einmal zum Herzog gesagt zu haben: "Der Kerl läugt ja, daß die Balcken brechen mögten."

Seitdem hieß Clingen beim Herzog "der Balkenbrecher", und mit seinem Einfluß auf denselben war es vorbei. Er behauptet allerdings, sich freiwillig zurückgezogen zu haben, da der Herzog "bey seiner Caprice verblieb, und ward ich auch wegen überfallener Maladie einige Wochen an der Aufwartung verhindert." - 1 )

Diesen einen unsauberen Geist war der Herzog also losgeworden; es standen aber dafür schon zehn andere, noch viel unsauberere wieder in dem, an derartigen fragwürdigen Subjecten so reichen damaligen Wien bereit, sich an ihn heranzudrängen. Es wird nicht uninteressant sein, einige derselben hier näher kennen zu lernen:

Da war zuerst ein Baron Richenfels, in der Clingenschen Schrift als "Magnus orator" bezeichnet, ein Industrieritter, "von welchem der Welsche sagt:

Con arte et con inganno,
Si vivo mezzo l' anno;
Con inganno et con arte,
Si vivo l'altera parte."

Er wohnte dem Herzoge gegenüber, hatte dessen "humeur" bald eingenommen, eine raillerie nach der andern bald herausgezogen und den Herzog mit falschen conclusis und votis gräulich siloutiret".

Dann wird ein Graf Brunian genannt. Derselbe soll der Sohn eines schwedischen "Commissarius" gewesen sein, war schon zur Zeit des Kaisers Leopold aus Paris nach Wien gekommen und hatte sich "wegen seines Tanzens bei dem Frauenzimmer in credit gesetzet, auch von der alten Gräfin von Paar so reiche Almosen bekommen, daß er Carosse, Läufer, Haiducken und Laquais halten und sich in allen Gesellschaften mit goldgespicktem Beutel und magnifiquer Kleidung aufführen" konnte. Allein die Söhne der Gräfin Paar


1) So ganz und ohne Weiteres ist freilich dem Eichholtz in seinen Angaben über diesen gefährlichsten seiner Rivalen in der Gunst des Herzogs auch nicht zu trauen. Wenigsten enthält das sog. Monitum, welches Clingen noch zuletzt (14. September) von seiner Wohnung aus an den Herzog eingesandt haben will, fast genau das Gegentheil von dem Eichholtzschen Berichte, dem wir in der obigen Darstellung gefolgt sind. Wer von Beiden hier so gelogen hat, "daß die Balken brechen," müssen wir bei Mangel jedes anderen Zeugnisses dahingestellt sein lassen.
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"trugen ihm solches nach und spielten ihre Rolle so wohl, daß diesem Amanten in Hamburg durch den General Rose das Gesicht zerhauen," ihm auch später in Prag noch ein Auge ausgestochen wurde. Mit solchem "confiscirten und abscheulichen Gesichte ist er wieder nach hier gekommen und hat sich mit laboriren beschäftigt, welches dem Herzog, der da glaubet, er habe den Lapidem Philosophorum, Anlaß gegeben, ihn zu rufen, anbei zwei seiner Goldmacher aus Dömitz anhero kommen zu lassen und ein eigenes Laboratorium in seinem Quartier anzulegen, Und so lange er hier gewesen, zu unterhalten. 1 ) Auch diesen Graf Brunian wollte eine Zeitlang der Herzog zu seinem Minister ernennen; da derselbe aber "seine praetensiones oder conditiones zu hoch gespannet und schriftlich übergeben", ist nichts daraus geworden. Eichholtz erwähnt diesen Grafen Brunian nur einmal vorübergehend ohne besondere Charakterisirung; dagegen


1) Man darf die damals an alten Fürstenhöfen herrschende Neigung zum Alchimisten= und Adeptenwesen nicht viel anders und schwerer auffassen, als etwa die heutigen Tages in sog. vornehmeren Kreisen weitverbreitete Neigung zum Hypnotismus und Spiritismus. - Wie Herzog Karl Leopold zum Alchimisten wurde, darüber finde ich von der schon öfter angeführten unbekannten Hand folgende Erzählung : Als Karl Leopold als Erbprinz seinen ersten Aufenthalt in Doberan nahm (1706), hatte daselbst kurz vorher ein als Alchimist sehr bekannter Baron von Mardefeld bankrott gemacht. Dieser von Mardefeld hatte mit der herzoglichen Kammer zu Schwerin einen festen Vertrag abgeschlossen, daß er gegen Abgabe der Hälfte des von ihm zu producirenden Goldes seinen "Sitz" in dem fürstlichen Hause zu Doberan nehmen, auch gewisse Geldvorschüsse aus den Doberaner "Revenüen" erhalten solle, "um sein Werk anrichten und bis zur Erscheinung des Goldes subsistin zu können. Dieser contract," heißt es dann weiter, "soll auf Pergament, mit goldenen Buchstaben geschrieben, noch vorhanden sein. Herzog K. L. findet also den ganzen apparatum von Arsen, retorten, Kolben u. s. w. vor, welche er wegräumen lassen, und über diese Anstalten öfters zu spotten pflegte. - Es geschieht aber einst, daß wie er mit seinem Förster und Verwalter zu Hütten auf die Jagd reitet, er im Holtze daselbst eine Wohnung in dem Ufer eines Berges gewahr wird, auch vernimmt, daß ein alter Mardefeldtscher zurückgebliebener Goldmacher (der nun medicin laboriret und verkauft) darinnen stecke, er selbigen herauskommen lässet, mit ihm von seiner Goldmacherey spricht, sich von seiner Versicherung: es könne Gold gemacht werden, wann es nur recht angefangen werde, einnehmen lässet und zu ihm in die Hütte gehet, darinnen eine gute Weile bleibet und bei der Rückkunft im Weiterreiten äußert: Er hätte nicht gedacht, daß das Goldmachen eine so mögliche Sache sei, wovon ihn der alte Mann nun überführet hätte. - Bald darauf wird der alte Mann nach Doberan gerufen, und so wird der Anfang zum laboriren zum Zweck des Goldmachens gemacht, worinnen bekanntlich der Herzog sich dergestalt vertiefet, daß er bis an sein Ende davon nicht ablassen können, solches auch sogar auswärtig, zu Danzig und Wismar fortgesetzet, ohngeachtet er von so manchem vorgegebenen adepto betrogen worden."
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sagt er von den beiden Goldmachern: "Zwei hätte der Hertzog schon, wovon einer Berg=Hauptmann, und ich weiß nicht, was der andere vor eine Bergwerks=Charge hätte, da doch kein Hügel in Meckl. wäre, worin Ertz vorhanden, geschweige ein Berg".

Ein dritter war der Herr Pancquar oder Banniquard, den der Herzog nach Entlassung des von Clingen zu seinem Minister annahm. Dieser soll vorher in Graz kaiserlicher Regierungsrath gewesen, aus diesem Amte aber "de mauvaise grace" entlassen worden sein. Dem Herzoge war er als ein geschickter und gelehrter Mann von einem Chevalier Saint Martin empfohlen worden, der seinerseits ein Gewerbe daraus machte, "Häuser zu miethen, zu meubliren und hernach wöchentlich chambre garnie zu halten", sich auch daneben von Kuppelei ernährte. Von dem Herrn Bankward berichten Eichholtz und der Geheimschreiber Casimir übereinstimmend, daß er ein geschäftlich ganz unfähiger Mensch gewesen, "dem Hertzoge aber nach dem Maul geredet und zu Allem ja gesaget" habe. Derselbe soll auch den Herzog beredet haben, dem Kaiser seine Allianz anzubieten und ihm 13 - 16000 Mann zur Verfügung zu stellen, "wenn Sr. Kays. Maij. Ihn sogleich der Lüneburgischen Truppen überheben und in reliquis petitis consoliren wollten." Man wird sich freilich dabei erinnern, daß auch Eichholtz selbst früher seinem Herrn gerathen hatte, "die auf den Beinen stehenden Truppen dem Kayser gegen die Türcken zu schenken." Dieser Bankward reichte nach des Herzogs Rückreise nach Dömitz beim Kaiser sein Beglaubigungsschreiben als bevollmächtigter herzoglicher Minister ein. "Es verlautet aber, der Kaiser wolle ihn für keinen Ministre erkennen, theils wegen seiner incapacitaet, theils wegen seiner in Kaiserl. Diensten gezeigten schlechten conduite."

Ferner erzählt Eichholtz auch von einem Doctor Fritsche Folgendes: In früheren Jahren, noch ehe er in meklenburgische Dienste getreten war, hätte er sich längere Zeit in Hamburg aufgehalten, "und daselbst an einem Tisch gespeiset, alwo viele Doctores und andere Gelehrte Leuthe, und unter denen auch der Doctor Fritschius sich befunden. Der hätte nun neben denen Juristischen Wissenschaften auch fürgegeben, daß er in der Alchymisterey vortrefflich wohl erfahren wäre. Er der Herr von Eichholtz hätte darauf eine Reyse auf Schwerin gethan, und wie er wieder auf Hamburg gekommen, und bey seiner alten Tisch=Compagnie gespeiset, so hätte sich dieselbe umb den Herrn Fritsch vermindert befunden. Er hätte dann nachgefragt, wo derselbe hingekommen? und zu seiner großen Verwunderung vernehmen müßen, daß derselbe wegen Verdacht des falschen Münzens heimlich davongegangen. Er hätte darnach in vielen Jahren nichts mehr von dem

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Herrn Doctor Fritschio vernommen; allein vor einigen Jahren wäre ihm von einem seiner guthen Freunde eine Sache aus Schlesien recommendiret worden, die hier (in Wien) bey der Königl. Böhmischen Cantzeley anhängig gewesen. Da hätte er sich nach jemanden erkundigt, der ihm hierunter dienen könte, und hätte man ihm den Herrn Fritsch genannt, und auf sein Bitten denselben zu ihm geschickt. Da er nun eingetreten, hätte er ihn sofort erkannt und sich erfreuet, ihn endlich einmahl wieder zu sehen. Der Herr Fritsch hätte ihm damit erzehlet, wie er, umb mit seiner Frauen Mutter wegen seines Vaters Erbschaft Richtigkeit zu pflegen, so schleunig aus Hamburg weggehen müßen. Er wäre nachhero, ich weiß nicht an was für einem Hoffe, Hoff=Rath geworden, und hätte ihm das Glück endlich hieher geführet. Er der Eichholtz hätte alles à bon Conto genommen, und sich von dem in Hamburg erschollenen Gerüchte nichts mercken lassen. Er hätte ihm auch gute Dienste geleistet, anerwegen ihn der damalige Böhmische Referendarius Schwalbenfeld als seine andere Hand gebraucht hätte. Nach dem aber darnach bekanntermaßen der Schwalbenfeld in Inquisition gerathen, so hätte der Herr Fritschius Unrath gemerket, dem Landfrieden nicht getrauet, und sich bei Zeiten aus dem Staube gemacht. Als nachhero der Hertzog von Mecklenburg hieher gekommen, so hätte der Fritschius an ihn, den Freiherrn v. Eichholtz geschrieben, und darinnen gemeldet: Es sey ihm sehr lieb, daß er vernähme, wie Se. Durchl. hieher kämen, und durch dero hohe Gegenwart ihre Sachen in Ordnung bringen wollten. Er wüste einen schönen Vorschlag, nämlich, daß Se. Durchl. den Herrn Bürger, des Grafen von Althan Stallmeister, auf dero Seite ziehen möchte, der Alles bei seinem Herrn wäre, so würden Se. Durchl. bald in dero Sachen zurechte kommen. Er hätte diesen Brief dem Herzog nicht geben wollen; allein der Herr Bürger hätte von selbsten sich bei Sr. Durchl. eingefunden, und wäre ohne Zweifel durch den Herrn Fritsch avisiret worden, daß er sich einfinden sollte."

Außerdem ist noch die Rede von einem "kurzweiligen Holländer", der sich Doctor Bentema oder Benintema nannte, und täglich beim Herzog verkehrte, sowie von einem Juden, den, wie es scheint, der Hofintendant Walter seinem Herrn auf den Hals gebracht hatte. Wenigstens erzählt der Geheimschreiber Casimir: "Dieser [nämlich Walter] hat u. a. seinem Herrn angegeben, man müsse. sich mit Geschenken suchen allhier zu insinuiren und auf Angaben eines Juden vorgeschlagen, die verwittibte Gräfin von Fuchs (eine Hofdame der Kaiserin) könne bei der Sache viel thun. Der Jude hatte nämlich ein Juwel, welches er gern um 4000 fl. anbringen wollte, da es kaum 1000 Thlr. werth gewesen. Diese Beiden waren einig,

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und der Herzog kaufte das Juwel für 4000 fI. und ließ solches der Frau Gräfin durch den Walter präsentiren. Die verwundert sich über das praesent und sagt: Sie wisse nicht, womit sie den Herzog, den sie zu kennen die Ehre nicht habe, jemals obligiret hätte oder noch obligiren könnte; doch weil sie Bedenken trüge, Ihm das Geschenk zurückzuschicken, so wollte sie solches als ein pretiöses Andenken behalten und sich dafür gar schön bedanken. Des anderen Tages, der ein Galla=Tag war, gehet sie zur Kaiserin, hält in Gegenwart aller Damen und Kavaliere das Juwel, ein Halsband mit Kreuz, gestreckten Armes in die Höhe und sagt: "Schauet, Ew. Majestät, so hat mich der Herzog von Mecklenburg regaliret, ohne daß ich weiß, was Er will!" Worüber dann die Kaiserin und alle Anwesenden gelacht; denn die Frau Gräfin kann Ihm im Geringsten nicht helfen, hat es auch nicht Willens zu entreprenniren." -

Aber auch die Jesuiten ließen es nicht daran fehlen, ihre langen Polypenarme nach dem protestantischen norddeutschen Fürsten auszustrecken. Voran unter ihnen wird der Pater Tönnemann, der Beichtvater des Kaisers genannt, sowie der, dem katholischen Eichholtz seit Jahren befreundete Prälat von Gottweich, der bereits i. J. 1714 unter dem Namen eines Grafen von Wolffstein sammt seinem pater prior persönlich nach Mecklenburg gekommen war, den Herzog zum Katholizismus zu bekehren. Sogar der frühere Plan (vgl. Theil I, S. 204) einer Verheirathung des Herzogs mit der Erzherzogin Magdalena scheint hiebei wieder aufgenommen, wenigstens als Lockmittel in Aussicht gestellt worden zu sein. Allein, wie damals, so scheiterten auch jetzt wieder diese proselyiischen Bemühungen an dem durchaus protestantischen Geiste des Fürsten, und dieser schloß sich, wie wir weiter unten sehen werden, für seine religiösen Bedürfnisse nur um so fester dem lutherischen Geistlichen der schwedischen Gesandtschaft in Wien, einem Herrn Pilgrim, an. 1 ) -


1) Genaueres über die Beziehungen Karl Leopolds zu der katholischen Kirche findet man bei Lisch: "Graf Heinrich XXIV. Reuß zu Köstriz und Herzog Karl Leopold von Mecklenburg=Schwerin, l849." Doch man darf dem sonst hochverdienten Lisch hier nur mit Vorsicht folgen, da er in seiner ganzen, dem Wesen und Charakter des Herzogs durchaus abgeneigten Auffassung weniger bemüht ist, demselben gerecht zu werden, als vielmehr nur die gründliche Verderbtheit desselben in allen seinen Unternehmungen und Absichten nachzuweisen. Diesem Ausbund von Unzulänglichkeit und Verworfenheit gegenüber erscheinen bei Lisch die Bestrebungen all seiner Gegner oder derjenigen, die nicht mit ihm übereinstimmten, engelhaft rein, edel und gut. - Zu einem Theil, nämlich für Karl Leopolds Stellung dem halleschen Pietismus und der Landeskirche gegenüber ist Lisch bereits durch die viel objektiveren und wissenschaftlich gründlicheren Untersuchungen Wilhelmis (Jahrbuch 1883) corrigirt worden. Karl Leopolds Verhältniß zur katholischen (  ...  )
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Diesem ganzen Geschmeiß schmarotzirender und beutegieriger Hof= und Residenzfliegen stand der Herzog Karl Leopold in Wien ziemlich schutzlos gegenüber. Denn, abgesehen von dem, leider auch nicht ganz zweifellosen Eichholtz, besaß er dort nicht einen einzigen ihm wahrhaft ergebenen Freund und Beistand. Oder war ihm vielleicht doch seine Gemahlin ein solcher? Die wenigen, uns überlieferten Nachrichten über sie lassen in nichts darauf schließen. Auch ist solches wohl mehr ein eheliches Vorrecht einiger glücklichen, nicht als regierende Fürsten geborenen Menschenkinder.

Unter den von Karl Leopold aus der engeren, wenn auch durch Krieg und inneren Hader arg verstörten, so doch moralisch immerhin noch gesunderen Heimath mitgebrachten Bedienten und Hofleuten befand sich keine Persönlichkeit, die ihm von irgendwelchem Nutzen hätte sein können. Im Gegentheil, von den beiden geistig bedeutendsten derselben hielt der eine, nämlich der Geheimschreiber Casimir, zu seinen Gegnern, der andere aber, Walter, war geradezu sein böser Dämon. So schildern ihn übereinstimmend alle seine Zeitgenossen, selbst der, vorsichtigerweise mit ihm in bester Freundschaft lebende Eichholtz. "Mit dem Walter", äußert sich dieser, "würde es dermahleinst ein sehr funestes Ende nehmen, denn auch derselbige Mensch etwas fatales im Gesicht hätte." Walter war der Sohn eines Schneiders, der zugleich die Stellung eines Lakaien bei der Prinzessin Marie Elisabeth von Meklenburg, die 1712 als Aebtissin des Klosters in Gandersheim starb, einnahm. Der junge Walter wurde zuerst Laufbursch eines Kammerdieners, dann selbst Kammerdiener und später Hofintendant beim Herzog Karl Leopold. In dieser Eigenschaft haben wir ihn bereits im ersten Theil dieses Aufsatzes bei einer sonderbaren Thätigkeit 1709 in Doberan und später als Begleiter des Herzogs auf dessen Brautfahrt nach Danzig kennen gelernt. Endlich ward er in Anerkennung seiner unschätzbaren Dienste Geheimer Kammerrath und Erbherr auf Lüssow. Er war nach v. Clingen's Ausdruck "ein Ohrenbläser und Urheber alles Ihro Durchl. überfallenen Unglücks", ein mit allen Hunden gehetzter "schädlicher Fuchsschwänzer und rechter Hofteufel, der es seinem Herrn unmöglich machet, etwas Gutes beständig zu vollbringen," "ein böser Mensch, der seinen Herrn an allem Guten hindert und nicht nur die Ursache an der Scheidung von der ersten Gemahlin, sondern auch sonst sich stets bearbeitet, daß Serenissimus keine rechtschaffenen Ministros


(  ...  ) Kirche, zu der jesuitischen Politik des Kaisers, sowie die zweideutige Stellung des Freiherrn von Eichholtz hiebei ihm gegenüber, harren dagegen noch eines gleich scharfblickenden, gerecht und objektiv urtheilenden Geschichtsforschers.
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angenommen, oder, da es geschehen, dieselben dennoch über etliche Monate nicht ausdauern können, also wird alle Mühe vergebens sein, einige Vereinigung mit der Ritterschaft zu tentiren, sofern dieser Hofteufel nicht vom Hofe und aus dem Lande gejaget wird; denn er gar zu süchtig, neue Unruhe anzustiften, auch hierin so lange fortfahren wird, bis er den Herrn in totalen ruin und prostitution gestürzet." - Der Secretair Casimir schreibt: "Der Walter ist ein homme sans honneurs, der Prügel einnimmt, wenn es dem Herzog beliebet und sich zu allem gebrauchen lässet." Darnach führt er eine Reihe gemeiner Streiche dieses Menschen an, die wir zum Theil vorher schon mitgetheilt haben. In Wien hielt dieser Walter sich zu den Jesuiten, denen er beim Herzoge "Presente und Pensionen" auszuwirken suchte; besonders freund aber wurde er mit dem vorher genannten Herrn Bürger, dem Stallmeister und Favoriten des Grafen Althan. In Gemeinschaft mit diesem suchte er seines Herrn Tasche so leer als möglich zu machen. Eichholtz erzählt davon: "Alß Bürger das erste mahl zu Sr. Durchl. gekommen, so hätte er Tausend Species Ducaten in seinen Huth, und einen kostbahren Ring darzu bekommen, daß alles was derselbige empfangen 9 bis 10 mille Gulden austrüge. Der Hertzog hätte hieselbsten (in Wien) mehr als 50 mille Reichsthaler verschencket . . . . Der Herr Bürger aber hätte biß hieher noch gahr wenig fruchtbahrliches ausgerichtet" u. s. w. Dann an einer anderen Stelle klagt Eichholtz: "Der Herr Bürger und der Dr. Benintema, die zögen noch Gelder vom Hertzog; da hergegen er (Eichholtz), der noch 11,000 f1. Rückstand zu fordern hätte, wie auch der Herr Seger fast Hungers sterben müssen. Er bedauerte nur noch andere ehrliche Leuthe mehr, welche dem Hertzog das baare Geld vorgeschoßen, und jetzo am Hunger=Tuch nagen müssen, worunter in Specie auch des Hertzogs Küchenmeister befindlich, der einige Tausend Thaler zu fordern hätte." -

Unter den fürstlichen Persönlichkeiten und Standesgenossen, mit denen Herzog Karl Leopold zu Wien in Berührung kam, werden neben dem Prinzen Eugen noch die Herzöge von Holstein, von Braunschweig=Bevern und Maximilian von Hannover genannt. Doch mit Ausnahme des Erstgenannten vermied er jeden näheren Verkehr mit ihnen. Mit Hannover wollte er nichts zu thun haben, und dem Herzoge von Bevern, als dem "Bruder 1 ) der


1) Hierin irrte sich der Geheimschreiber Casimir. Ein Herzog von Braunschweig - Bevern konnte kein Bruder der Kaiserin Elisabeth Christine sein, da diese eine geborene Prinzessin von Braunschweig=Blankenburg (  ...  )
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Kaiserin", wollte er keinen Besuch machen, weil derselbe bei Maximilian von Hannover in Quartier lag. Begreiflicherweise diente auch dieses dazu, ihn am kaiserlichen Hofe wenig zu empfehlen.

Inzwischen hatte der Herzog, in der beharrlichen Verfolgung seines Zieles, noch verschiedene Audienzen beim Kaiser. Zu jeder derselben pflegte er sich, nach Eichholtz, sehr eifrig vorzubereiten, auch im Kalender nachzusehen, "ob er einen glücklichen Tag und Stunde einmahl treffen würde." Doch stets, wenn es soweit kam, "ist er nur so kurtze Zeit bey Sr. Kays. May. im Zimmer geblieben, daß er, der Eichholtz, kaum anfangen können, mit des Herrn Obrist=Cämmerers Excell. zu reden, daß nicht der Hertzog sogleich wieder da gewesen, und also kaum ein paar periodos Sr. Kays. May. sagen können. Das ist aber allezeit sein Gebrauch, daß er, wann eine Sache noch weit entfernet, von großen Dingen redet, und wann es hernach zur Execution kommet, da stehet, und kaum die Zähne von einander bringen kann."

Der Kaiser ließ es nicht an guten Vertröstungen fehlen; da aber der Herzog weder zur katholischen Kirche übertreten wollte, noch auch im Uebrigen sich recht gefügig zeigte, enthielt sich auch der Kaiser jedes eigenen Machtspruches und erklärte den Reichshofrath als den in der herzoglichen Streitsache mit seinen Ständen allein kompetenten Gerichtshof, dessen bisher erfolgte Rechtssprüche er nicht aufheben und dessen weiterem Urtheilspruche er nicht vorgreifen wollte oder konnte.

Mit diesem Gerichtshofe hatte es aber Karl Leopold so gründlich verdorben, wie er es nur verderben konnte. Er hatte nicht nur den Präsidenten von Wurmbrand, wie erzählt, persönlich tief beleidigt, sondern auch, wie Casimir schreibt, "alle Reichshofräthe, die doch seine Richter sind, hat er disjoustiret, indem er keinen Einzigen gewürdiget anzusehen oder zu sich bitten zu lassen, mit Vermelden [d. h. unter der Begründung]: das ist unserer Hoheit zuwider!" - Allein: "Man kehrt sich in Wien viel an unsere Hoheit!" hatte ironisch einmal der Herzog von Holstein zu ihm geäußert, und so war es auch in der That.


(  ...  ) war. Gemeint wird hier sein ihr Schwager, der Herzog Ferdinand Albert von Bevern, denn einen Bruder besaß sie überhaupt nicht. - Auch in "Meyers Konversations=Lexikon", Aufl. 4, im Artikel "Karl VI., deutscher Kaiser", S. 518, ist die Kaiserin Elisabeth irrthümlich als Prinzessin von Braunschweig=Lüneburg angegeben, wäre also alsdann Kurprinzessin von Hannover und Schwester des Königs Georg I. von England gewesen, was sie aber nicht war.
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Noch bei Anwesenheit Herzog Karl Leopolds in Wien, am 23. September d. I., erfolgte seitens des Reichshofraths ein "gar widriges Conclusum" gegen ihn, nämlich des Inhaltes:

Ehe eine Entfernung der Reichsexekution aus Mecklenburg verfügt werden könnte, hätte eine Bezahlung der durch dieselbe bisher entstandenen Kosten und zwar in dem vorläufig festgestellten Mindestbetrage von 600,000 Thalern, aus den Kammergütern des Herzogs allein zu geschehen. Zu diesem Zwecke sei eine genaue Abschätzung der fürstlichen Einnahmen und Aufkünfte durch den, von der kaiserlichen Kommission zu Rostock eingesetzten Administrator jener Güter (den oben genannten Werpup) zu beschaffen und solche nach Wien einzuschicken.

David Franck fügt diesem Erlaß des kaiserlichen Reichshofraths die Bemerkung hinzu: "Indessen hab' ich damahls von einem vornehmen Lüneburgischen Officianten gehöret, daß des Hertzogs Cammer=Etat derzeit noch lange nicht an 5 Tonnen Goldes gereichet." (1 Tonne Gold betrug Hunderttausend Thaler.) - Und daneben waren die von den Landstädten erhobenen Forderungen aus Ersatz der ihnen von den Exekutionstruppen auferlegten Kontributionen noch garnicht einmal mitgerechnet; sind ihnen auch niemals ersetzt worden.

Solch ein Bescheid war nicht dazu angethan, des Herzogs Stimmung freundlich zu beleben. Trotzdem hielt er noch über einen Monat in Wien aus und versuchte auf jede Weise, freilich vergeblich, den Sinn des Kaisers und seiner Räthe umzustimmen. Seinem ehemaligen Vertrauten, dem Obermarschall Freiherrn von Eichholtz, wurde aber in dieser Zeit "so viel Hertzeleid durch alle die kleine Leuthe, den Chevalier St. Martin, den Bürger und andere Kerle, an welche sich der Hertzog gehängt, angethan", daß er glaubte, seinen Platz nicht länger behaupten zu können. Er reichte deshalb seine Dienstentlassung ein, die ihm auch später vom Herzoge von Dömitz aus gewährt wurde. Als der Kaiser dieses vernahm, soll er sehr verwundert gefragt haben: "Der Aichholtz auch?" 1 )

Endlich, wohl von jeder Hoffnung verlassen, durch seine Verhandlungen mit den Jesuiten in seinem protestantischen Gewissen ge=


1) Eichholtz wurde durch herzogliches Handschreiben d. d. Dömitz, 3. Januar 1721, an den Kaiser abberufen. Das kaiserliche Recreditiv erfolgte aber erst am 31. Juli 1721. Später erhielt Eichholtz von der kaiserlichen Kommission in Rostock, bezw. dem ritterschaftlichen Landtage gegen Eid die von ihm im Dienste des Herzogs gehabten Ausgaben im Betrage von 10,545 Thalern, natürlich ans Konto des Herzogs ausgezahlt. Die betr. Schreiben und Akten befinden sich in der Großherzogl. Regierugs=Bibliothek zu Schwerin in den Miscellanea, Bd. III, unter den Nr. 2-8.
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ängstigt und scheinbar aller Existenzmittel entblößt (Casimir schreibt, daß Walter um diese Zeit sogar bei dem Vicekanzler Grafen Althan ngefragt habe, "wo doch in Wien baares Geld aufzutreiben sei?"), entschloß sich endlich Herzog Karl Leopold, heimlich und ohne Abschied beim kaiserlichen Hofe, Wien zu verlassen. Es geschah dies in aller Stille am 17. December 1720 und zwar unter folgenden, von Casimir geschilderten Umständen:

"Wie nun alle Tentamenta vergeblich waren, und der Herzog gesehen, daß nichts for Ihme allhier zu thun sey, hat er voller Ungemach resolviret, schleunig von hier zu gehen, welches Er denn folgendergestalt effectuiret. Er hatte in seinem Hause gebeichtet und communiciret, von der Hand des schwedischen Legations=Predigers Herrn Pilgrims. Hac occasione hatte dieser den Herzog ersuchet, daß, weil sein Bruder, gewesener Prediger zu Eldena in Mecklenburg verstorben, und einen einzigen Sohn, welcher bey der Mutter übel erzogen würde, hinterlassen, dieser Knabe ihm möchte ausgeliefert werden, damit er eine gute Zucht bekomme und etwas rechtschaffenes lernen könne. Der Herzog verspricht ihm dies nicht nur allein, sondern wenn er nach Mecklenburg mit Ihme ziehen wolle, wollte er ihn zum Superintendenten machen und ihm Geld zur Reyse geben. Dieser bedanckt sich for die unverdiente Gnade und acceptiret dieselbe soweit, daß er hinein reysen, den Zustand der Geistlichkeit sich erkundigen und hernach darüber resolviren wollte. Der Herzog gibt ihm also bald eine Reyse=Chaise und Geld zur Reyse, mit Befehl, er solle die Post bestellen, es würden zwei Personen von seinen Leuten mit ihm reisen, doch nicht in der Stadt, sondern in der Leopold=Stadt in einem gewissen Hause aufsitzen und in aller Stille fortfahren. Die Geistlichkeit thut das und hält destinato loco et tempore alles bereit und erwartet seine Reisegefährten. Darauf kommt der Herzog mit seiner Gemahlin selbst gefahren, setzet sich in die Chaise, und lässet den Geistlichen zu seiner Rechten, die Russische Gemahlin aber, die er rüde tractiren soll, rückwärts sitzen(?!), und also ist Er Tag und Nacht fortgefahren, so daß er den 8ten Tag zu Dömitz angelanget. Inzwischen wußte von dieser Reyse kein Mensch, als der mehrgedachte Walter und der Oberste Zülau, 1 ) welche sambt alle Domestiques hiergeblieben waren. Diese wandten vor, der Herzog würde 8 Tage mediciniren und nicht aus seiner Cammer kommen, und, um solches wahrscheinlicher zu machen, so ward diese Zeit über die Taffel angerichtet und alles übrige ging


1) Oberst von Zülow, nachmaliger Generalmajor und Stadtkommandant zu Schwerin.
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seinen ordinären Gang, bis endlich die Abreyse nach 8 Tagen public gemacht ward. Der Geistliche war innerhalb 3 Wochen schon wieder hier, und hatte ohne die freie Reise ein Recompens von 600 Thaler, auch seines Bruders Sohn Auslieferung bekommen. Uebrigens wegen der angebotenen Superintendenten=Stelle sich unterthänigst bedancket, indem er befunden, daß dieselbe in Rostock, Schwerin, Güstrau und Parchim, alle vier fast mit jungen Leuten besetzet gewesen; er auch diejenige Station [als Legationsprediger], welche gar einträglich, mit guten Gewissen, und ohne seines Königs Permission sogleich nicht abandonniren können."

Ueber diesen Legationsprediger Pilgrim erfahren wir dann noch durch Eichholtz, daß derselbe noch im Sommer 1721 von Wien aus mit dem Herzoge in eifrigem Briefwechsel stand, sich also, wie so viele andere, mit Letzterem nicht entzweit hat.


V. Ausgang der Ehe und der Herrschaft Karl Leopolds.

In Meklenburg hatten sich inzwischen die öffentlichen Zustände unter dem neuen Regiment der Subdelegirten zu Rostock immer mehr verschlechtert. Ja dieser Stadt und beim Adel herrschte zwar ein tumultuirender Siegesjubel, allein im übrigen Lande, in den Städten und im Domanium, ein trostloses Zagen und Trauern. Niemand wußte mehr, wohin er sich wenden, woran er sich halten sollte und wer im Lande zu befehlen habe, der Herzog, der Kaiser oder der König von England=Hannover. Thatsächlich Herr dort war der Letztgenannte und der unter seinem Schutz stehende sogen. Engere Ausschuß, dem Namen und Vorgeben nach der Kaiser, in der Anschauung des Landvolks, der Geistlichkeit und Städter aber war und blieb es der Herzog trotz aller Befehle des Kaisers, trotz aller Bedrückungen durch die Exekutionsvölker. Die herzoglichen Verordnungen und Erlasse besaßen deshalb, ungeachtet der ohnmächtigen Lage ihres Urhebers, immer noch Kraft genug, die von seinen Gegnern ausgehenden Befehle und Verbote, wenn auch nicht gänzlich aufzuheben, so doch in ihrer Wirksamkeit zu lähmen und zu hemmen.

Und Herzog Karl Leopold war nicht der Mann dazu, von seinen vermeinten Rechten als Souverän auch nur einen Finger breit abzuweichen. Sein Aufenthalt am Kaiserhofe hatte ihn keineswegs versöhnlicher gestimmt; im Gegentheil, er war in der denkbar übelsten

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Laune von dort in sein Erbland zurückgekehrt, und die Zustände, die er hier vorfand, waren nicht dazu angethan, jene zu verbessern.

Die jetzt in Meklenburg das Heft in Händen haltende Ritterschaft war aber gleichfalls nicht gesonnen, weder auf seine Launen, noch auf den Widerspruch und die Klagen der Landschaft die geringste Rücksicht zu nehmen. Sie war vielmehr entschlossen, ihren augenblicklichen Vortheil derartig für sich auszunutzen, daß selbst ihre Freunde in Wien darüber besorgt zu werden anfingen. Noch im Mai 1721 erklärte der Freiherr von Eichholtz seinem Interpellanten: Es hätte sich neulich ein "großer Minister" des Kaisers ihm gegenüber dahin vernehmen lassen: das Beste für den Herzog wäre der Umstand, daß die Ritterschaft so große Anforderungen machte, weil sie hiedurch verursachte, daß sie nur um so weniger erreichen würde; der Herzog wäre doch nun einmal ein Reichsfürst, dem man Land und Leute nicht nehmen könnte; auch würden schon einige Minister des Kaisers deshalb "schwierig, weil das Werck (der Commission in Rostock) so lange daurete."

Am tiefsten aber kränkte den Herzog das Ansinnen des Kaisers, sich in Rostock vor der Kommission zwecks Abrechnung mit der Ritterschaft einzulassen. Er ließ deshalb (26. Juni 1721) vor dieser eine geharnischte Erklärung ablesen, worin es hieß:

"Ihro Durchlaucht sey vermöge der Reichs=Grund=Gesetze, in denen, von Ihro wiedersetzlichen Vasallen und Unterthanen, Ihro gemachten Streitigkeiten (wobey es auf die Reichs=Fürstl. Hoheit und Regalia, so derselben, gleich andern Chur= und Fürsten des Reichs, unwiedersprechlich zu Stünden), mit einer verhengten Executions= und Untersuchungs= Commission billig zu verschonen gewesen." Zugleich protestirt er gegen Alles, was die Kommission bisher in seinen Landen vorgenommen. "Wegen Liquidation mit der Ritterschaft, die eine recht ungeheure und seltsame Rechnung geschmiedet und eingebracht, könnte er sich nicht weiter erklären noch einlassen. Er habe das unverrückbare Recht, gleich anderen Reichsfürsten sein Land in Vertheidigungszustand zu setzen, habe also nichts zu Unrecht von seiner Ritterschaft erhoben. Was sonst über diese verhängt worden sei, das hätte sie sich selbst und ihrer hochverrätherischen Widersätzlichkeit zu verdanken, dergleichen Begangenschaften zu ahnden, er sich nochmalen ausdrücklich vorbehalte."

Da aber die kaiserliche Kommission dieses nunmehr Autoritate Caesarea mit der Ausschreibung eines Landtages zum 7. October d. J. nach Malchin beantwortete, wozu die gesammte Ritter= und Landschaft geladen, aber auch dem Herzoge freigestellt wurde, den einen oder anderen seiner Räthe dahin abzuordnen, so protestirte

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dagegen der Herzog nicht nur in einer öffentlichen Proklamation d. d. Dömitz, 18. August, sondern verbot auch den Städten auf ihre Anfrage unterm 12. bezw. 27. September ausdrücklich, diesen Landtag zu beschicken.

In der That war auch die Berufung eines Landtages autoritate Caesarea gegen den Willen des regierenden Landesherrn ein Ereigniß ohne vorgängiges Beispiel in der meklenburgischen Geschichte, und fraglos ein direkter Eingriff in die landesherrlichen Rechte und Regalien des Herzogs. Es war also völlig begründet, wenn dieser in seinem Protest erklärte: "Die Sache kömmt darauf an, was das Recht eines deutschen Reichs=Fürsten mit sich bringe, worinn ich mir und meinen Nachkommen, auch Mit=Ständen, das geringste nicht vergeben kan noch werde," und wenn er weiter anführt: Als er und sein Vorgänger in der Regierung durch den nordischen Krieg in einen Schaden von einigen Millionen gesetzt worden sei, hätten sie sich mit nachdrücklichen Klagen und Bitten an die Reichsregierung gewendet, von derselben aber keine Hülfe erlangt; deshalb habe er selbst auf eine Landesvertheidigung bedacht sein müssen, habe zu dem Ende seine in Holland befindlichen Regimenter zurückkommen lassen, dazu noch einige aus eigenen Mitteln errichtet, zwei weitere vom Czaren "als seine eigene und für seiner Gemahlin Braut=Schatz zum Theil ihm angerechnete, übernommen, davon auch so wohl an Kayserl. Maj. als an den Reichs=Convent zu Regensburg ohne Zeit - Verlust, Eröfnung gegeben;" doch jetzt, wo er sich wegen der Kosten für solche nothwendige Landesvertheidigung mit seinen Landständen auseinander zu setzen habe, mische sich plötzlich die Reichsregierung dazwischen. Und auch darin konnte man ihm nicht Unrecht geben, wenn er meinte, "es werde ihm ewig schimpflich seyn, zu der Edelleute Land=Tag zu kommen, da sie doch nicht (früher) zu dem Seinigen kommen wollen."

Aber all sein Recht und Protestiren half jetzt nicht mehr. Der Landtag ward zu der angegebenen Frist zu Malchin von den Subdelegirten eröffnet und abgehalten ohne einen herzoglichen Bevollmächtigten, auch in Abwesenheit von einem Viertel der Ritterschaft sowie der ganzen Landschaft (der Vorder= und Landstädte), deren Deputirte sich zu derselben Zeit nach Dömitz zu ihrem Herzoge begeben hatten. Die Anmaßung der Landeshoheitsrechte seitens der Subdelegirten zu Rostock, wie sie in der Folge thatsächlich geschah, sowie die Anmaßung der auf diesem Landtage und dessen Fortsetzung zu Rostock versammelten Ritterschaft als Vertretung des gesammten Landes war ein rechtlich nicht zu vertheidigender Gewaltakt, der aber seine Anerkennung und Genehmigung nicht nur in Wien, sondern vor

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Allem in Hannover fand. Denn hier, in Hannover, hatte die meklenburgische Landesregierung jetzt ihren eigentlichen Sitz und zwar in der Person des leitenden Ministers von Bernstorff, des verbissensten Gegners Karl Leopolds. Seinen Vorschlag zur Einführung eines neuen Kontributionsmodus begründete der Landrath von Lehsten am 18. November mit den Worten: "Hieraus würde man einige Projecte machen können, um solche dem Geh. Raht von Bernstorff (der Sele ihrer Selen, setzt D. Franck hinzu) vorzulegen und dessen Meinung und Genehmung darüber einzuhohlen." - Die Finanzen des Landes befanden sich in dem jämmerlichsten Zustande: "alle Einkünfte wurden auf die Erhaltung der Kommission und der Exekutionstruppen verwandt, und dennoch wuchsen die Ansprüche der Konservatoren, abgesehen von denen anderer Gläubiger, 1 ) bis nahe an eine Million, ohne daß bis jetzt auf Mittel zur Abtragung der Schuld gedacht war, wenn nicht, wie die Ritter verlangten, durch Hypothecierung der fürstlichen Domänen." Memoire pour servir d'instruction au Baron de Fonseca sur les affaires de Mecklenbourg. Rousset Recueil, S. 6.)

Die Anhäufung all dieser äußersten Widerwärtigkeiten, Aufregungen, Demüthigungen, Anstrengungen und Mißerfolge in den letzten zwei Jahren, die Erkenntniß seiner völlig isolirten und immer aussichtsloser werdenden Lage, sein aufs Tiefste verletztes fürstliches Ehr= und Standesgefühl; dazu noch wirkliche Noth und Entbehrung, sowie Furcht vor heimlichen Nachstellungen seiner Feinde und Argwohn gegen seine nächste Umgebung -: alles dieses scheint um diese Zeit die Nerven des Herzogs überreizt, seinen Geist getrübt und seine Sinne eine Zeitlang gänzlich übernommen und verwirrt zu haben. Anders lassen sich die Ereignisse, zu deren Erzählung


1) uf diesem malchiner Landtage kamen auch die vom Engeren Ausschuß zu Ratzeburg an die aus dem Lande geflüchteten Ritter gezahlten Monatsgelder (vergl. S. 247, Anm.) zur Sprache. Dies Geld war von einem Hamburger Juden aufgenommen, von diesem aber die Forderung inzwischen an einen anderen Juden in Preußen cedirt worden. Der Letztere hatte nun die im Mansfeldischen gelegene und dem Obersten von Hahn, einem Mitglied des Ausschusses, gehörige Herrschaft Seefeld mit Beschlag belegt unter der Behauptung, daß alle Unterzeichner der Schuldverschreibung quilibet in solidum (solidarisch Einer für Alle) hafteten. Es wurde deshalb auf dem Laudtage beschlossen, " den König von Groß=Britannien zu ersuchen, sich derer von Hahn beim König von Preußen anzunehmen, bis man Raht schafte." Diese Schuld wurde jetzt auch dem ganzen Lande auferlegt, und mußten zur Rückzahlung "solcher angeliehenen Gelder alle hergeben, sie mogten davon genossen haben oder nicht; anerwogen das gantze Land, dem Engeren Ausschuß schon bey seiner Bestellung, Versicherung gegeben hatte, denselben schadloß zu halten".
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wir jetzt übergehen werden, nicht erklären, wenigstens nicht auf Grund der wenigen und unzulänglichen Zeugnisse, die bis jetzt darüber vorliegen. Schon Karl Leopolds halbjähriger Aufenthalt in Wien, wo die Wirklichkeit den gespenstigen Wahnvorstellungen eines wüsten und beängstigenden Fiebertraumes leibhaftige Gestalt gegeben zu haben schien, war allein dazu angethan, mit all den fratzenhaften unheimlichen Figuranten und Umtrieben, eine Nerven, sein Gefühlsleben aufs Tiefste zu erschüttern. Dergleichen Folgen davon scheint schon der von Clingen vorausgesehen und befürchtet zu haben, indem er bald nach seiner Dienstentlassung an den Reichsagenten von Praun schreibt: "Ob nun wohl diese Bedrohungen und Zorn (des Herzogs) sine effectu et viribus vana. . . . .: so ist doch hinwiederum bekand, daß der Zorn, wenn er Auffwasser oder Kräfte bekommen, in eine Furie degeneriret, wie davon die Historie verschiedene Exempel an den Tag leget, allermaßen wegen der unauffhörlich wiederholten Bedrohungen und dabey verspürten Minen und gebährden, völlig versichert und persuadiret bin, daß es auch juramento credulitatis zu behaupten mich getraue, es werde Ser. mus nicht ruhen, bis er an verschiedene der ritterschaft seine rache ausgeübet, darneben viele andere Familien in äußersten Ruin und Lebensgefahr gestürtzet, es geschehe auch quocunque modo es könne. . . ."

Daß aber Herzog Karl Leopold schon in den letzten Jahren sehr an Mißtrauen, ja, an einer Art von Verfolgungswahn litt, darüber finden sich verschiedene Zeugnisse. Ein gefährlicher Ausbruch von Argwohn wird bereits aus dem Jahre 1718 erzählt, wo er zuerst anfing, mit äußerster Strenge gegen die Rostocker und Ritter vorzugehen. Damals, heißt es, liefen verschiedene Gerüchte um, es würde dem Herzoge nach dem Leben getrachtet. Er hatte zu der Zeit gewöhnlich seinen natürlichen Sohn, den späteren Stallmeister Eggers, als Kammerburschen um sich. Dieser hörte eines Abends die beiden Kammerdiener Koch und Franck sich über das oben erwähnte Gerücht unterhalten, wobei sie sich denn auch u. A. erzählen, daß einmal ein Fürst durch seinen Koch mit der Suppe vergiftet worden sei. Eggers berichtet dies sogleich dem Herzoge, allerdings mit der Wendung: Koch und Franck hätten gesagt, die Edelleute wollten ihn mit der Suppe vergiften lassen. Die beiden Kammerdiener werden vorgerufen; der Zeuge bleibt bei seiner Aussage, während jene leugnen; der Herzog läßt sie schließen und peinlich verhören unter Anwendung der Daumschrauben. Als die Unglücklichen aber dennoch fest bei ihrer Aussage stehen bleiben, läßt der Herzog es dabei allerdings bewenden, behält sie aber nicht in seinem

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persönlichen Dienste (der Erzähler fügt hinzu: "Ohne Zweifel ans nicht erloschenem Mißtrauen") Sondern machte Koch zum Zollinspector in Warnemünde und Franck zum Licenteinnehmer und Postmeister in Warin. Man kann hieraus aber auch sehr wohl auf eine bessere Gemüthsregung Karl Leopolds schließen, nämlich auf Reue und den Wunsch, die Folgen seines unbegründeten Argwohns an jenen Beiden wieder gut zu machen.

Auch das in dieser Anekdote erwähnte Gerücht von Nachstellungen gegen den Herzog hatte einen bestimmten Grund. Es liegt ein Protokoll, "gehalten in Consilio intimo d. d. 21. April 1718 in praesentia Seremissmi, Geh. Rath v. Petkum, Geh. Rath v. Wulffraht, Geh. Rath Schöpfer, Geh. Rath Schaper," vor, betreffend eine Verschwörung gegen den Herzog zu Lübeck in der Zeit vom 22. März bis 8. April d. J. In diesem Protokoll sagt der Studiosus med. Johannes Theophilus Herold aus Wien eidlich aus, er habe sich während angegebener Zeit zur Ordnung von Familienangelegenheiten in Lübeck aufgehalten und sei hier in seinem Gasthause, dem "Großen Christoffer", unfreiwilliger Ohrenzeuge einer, gegen das Leben des Herzogs geplanten Verschwörung geworden. In dem, von seiner Stube nur durch eine dünne Bretterwand geschiedenen Nebenzimmer hätten anfangs zwei, später drei mecklenburgische Edelleute, v. Bülow, v. Plessen und v. Bassewitz mit dem Apotheker Johannes Schmolcke aus Tönningen wegen eins schnell tödtenden Giftes verhandelt, um mittels desselben ihren Herzog zu "vergeben"; zur Uebergabe dieses Giftes sei eine abermalige Zusammenkunft in Hamburg verabredet worden. Als nun aber der Herzog genannten Studiosus in Begleitung zweier Offiziere nach Hamburg schickte, um dort die vermeintlichen Verschwörer in flagranti zu ertappen, war von diesen nichts zu finden, auch der Denunziant in der nächsten Nacht heimlich und spurlos verschwunden. - Mag nun dieser Studiosus Herold ein Schwindler oder ein von der Hannoverschen Regierung oder dem Engeren Ausschuß in Ratzeburg abgesandter Agent gewesen sein, um, nach deren ausgesprochenem Grundsatz, den Herzog "durch Erregung seines Argwohns zu unüberlegten Handlungen zu treiben", oder mag auch seine eidliche Aussage auf Wahrheit beruht haben, und er selbst ein Opfer der Verschworenen geworden sein - genug, dies Vorkommniß war der Grund des oben erwähnten Gerüchtes und auch ganz dazu angethan, das zu Mißtrauen neigende Gemüth Karl Leopolds noch mehr zu verdüstern.

Auch daß dieser neben seinen gehäuften ehrgeizigen Sorgen in dem engen Dömitz zeitweilig Noth und körperliche Entbehrungen erlitten, wäre schon ohne ausdrückliche geschichtliche Bezeugungen

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anzunehmen gewesen. Genug, aus allen angeführten Gründen ist zweifellos zu vermuthen, daß Herzog Karl Leopold gegen Ende des Jahres 1721 einer sehr starken Nervenzerrüttung unterworfen gewesen sein muß.

Der Sommer des Jahres 1721 war schon mit Untersuchungen gegen zwei bis dahin stets treu erfundene Männer der nächsten Umgebung des Herzogs angefüllt gewesen, gegen den Geh. Rath von Wolffradt und den Geh. Cabinets=Secretair Scharff, dabei waren der Oberst von Bugenhagen und der Oberjägermeister von Bergholz ebenfalls in den Verdacht gezogen, hatten sich aber durch die Flucht retten können. Wolffradt mit Frau und Hausgesinde, Scharff, sowie sein Verwandter, der Bürgermeister zu Dömitz, Brasch, dessen Frau und eine Anzahl Musketiere wurden nach und nach in die Untersuchung hineingezogen, die allmählich mit peinlichen Fragen und Torturen einen Verlauf nahm, wie er seit Menschengedenken in Meklenburg nicht mehr erhört gewesen war.

Wir müssen es uns versagen, hier dem Verfahren in seinen Einzelheiten zu folgen. Es muß dieses Sache einer speciellen Untersuchung an der Hand der noch vorhandenen - allerdings lückenhaften - Acten sein. Nur soviel möge hier Platz finden, daß am 19. December 1721 die Hinrichtung zweier Musketiere durch das Schwert stattfand, daß ihre Köpfe und geviertheilten Leiber an den Landstraßen zum "abscheulichen Exempel" aufgehängt wurden, und daß auf Grund der Aussagen der Gerichteten Scharff am 20. December in Gegenwart des Herzogs einer grausamen Tortur unterworfen wurde. Die dem Gequälten durch den Schmerz entrissene Aussage war so angethan, daß Karl Leopolds geängstigtes Gemüth das Schlimmste für seine Sicherheit befürchten mußte, so daß er am 22. December früh morgens um 2 Uhr, nur begleitet von seiner Gemahlin, der kleinen Prinzessin, dem Obersten von Tilly und geringer Dienerschaft "eine weite Tour" antrat, als deren Ziel sich Danzig herausstellte. Hier traf er bereits nach Weihnachten unter dem Namen eines Obersten von Bischof incognito ein.

Die Gefangenen verblieben einstweilen in Dömitz in strengster Haft. Nur Wolffradt's Frau wurde in Schwerin im Schloß untergebracht, um die Wiederholung eines gemeinsamen Fluchtversuchs des Ehepaars zu vereiteln.

Nach Danzig folgte dann bald der neu ernannte Nachfolger Wolffradt's, der Regierungsrath Wolff, 1 ) ein intriganter Mensch,


1) Dr. Johann Konrad Wolff war vorher neben dem Hofrath Joh. Joach. Busse jüngerer Bürgermeister von Parchim gewesen. Als solcher (  ...  )
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dem Wolffradt vornehmlich die feindseligen Maßregeln gegen ihn Schuld gab. In Dömitz blieb der Regierungsrath von Bremen und der Archivar Burmeister als Vertreter der Regierung zurück. Als Vertreter der Justiz wurde der neu ernannte Justizrath Schröder, der bis dahin vergeblich Eichholtz in Wien vertreten hatte, 1 ): nach


(  ...  ) machte er sich zuerst nach dem Einzuge der Executionstruppen auf dem am 25. Mai 1719 zu Sternberg abgehaltenen und in der Folge öfter wiederholten Konvent der Städte durch sein lebhaftes Eintreten für die Rechte dieser, sowie für deren Zusammengehen mit dem Herzoge, bemerkbar. Noch in demselben Jahre hatte er Gelegenheit, zu Goldbeck und Dömitz persönlich mit dem Herzoge in Berührung zu kommen. Dieser scheint sofort großes Gefallen an ihm gefunden zu haben ("Er taumelte fast noch von der Gnade des Herzogs gegen ihn," bemerkt Franck), beauftragte ihn mit verschiedenen kleinen Kommissionen, ernannte ihn zum Hofrath und ein Jahr später, nach Verabschiedung des bisherigen Ministers von Petkum, zu seinem Regierungsrath. In Wolffs Stelle zu Parchim trat sein designirter Schwiegersohn Lembcke ein. - Aus dem stellenweise bei D. Franck geschilderten Auftreten dieses Mannes gewinnt man von demselben den Eindruck eines hellen juristischen Kopfes, eines schneidigen Redners und überzeugten Parteigängers des Herzogs, zugleich aber auch den eines sehr eitlen, servilen und rücksichtslosen Strebers.
1) Schröder, früher Advokat, dann Stadtsyndikus zu Güstrow, war neben Wolff, Busse und dem Assessor Vick einer der Hauptführer der Städte gegen die Ritterschaft. Er genoß den Ruf eines ganz hervorragenden Juristen. Nach der Dienstentlassung des Freiherrn von Eichholtz (Januar 1721) trat er an dessen Stelle in Wien. Eichholtz berichtet deshalb über Schröders Eintreffen in dieser Stadt nicht allzuherzlich: "Der Herzog hätte noch ab und zu Leuthe hieher geschickt, alß zum Exempel den Dr.Schroeder, von dessen Ankunfft aber er auch ebenso wenig etwas gewust, alß da der Herr Walter anhero geschickt worden. In dem Thor=Zettul hätte er [Eichholtz] gesehen, daß ein Holsteinscher Cavallier, mit Nahmen Rantzow anhero gekommen. Er hätte anfangs darauss kein Obacht gegeben. Nachhero hatte er erfahren, daß der so genandte Mons. Rantzow des Herzogs Laquayen, der das Bein gebrochen und sich hier curiren laßen, hätte sprechen wollen. Er hätte sich nimmermehr träumen laßen, daß der Dr. Schröder sich dieses ansehnlichen Nahmens bedienen könte. . . . . Darnach ist ihm derselbe auf der Gaßen begegnet, da er ihn denn gleich erkandt, zu sich geladen, und soviel von ihm heraus gebracht, daß der Herzog hätte hier nichts zu hoffen, wo er nicht in allen reale Parition leistete. Er hätte ihn [den Schröder] darauf beschworen, daß nach seiner Zurückkunfft er Sr. Durchl. zureden mögte, seinen Sinn zu brechen, und den Kays. Verordnungen sich zu unterwerffen. Er hätte solches versprochen, und daß er ihm sodann deswegen schreiben wolte. Weil aber kein Brieff eingelangt, schiene es wohl, es würde beym alten bleiben." - Aus späterer Zeit (1726), wo Schröder abermals in des Herzogs Auftrage nach Wien ging, wird er von anderer Seite als ein träger Schlemmer und Lebemann geschildert, "der fast weiter nichts that als essen, Bitterbrunnen trinken und sich an den Reizen einer Haushälterin erfreute, die er dort sofort angenommen hatte." Außerdem soll er neben mehreren Bedienten, die er schon mitgebracht, dort noch drei Lakaien angenommen haben, die immer Leckerbissen herbeischleppen mußten. Der Herzog ließ ihn (  ...  )
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Danzig berufen, ihm trat der Consistorialrath Carmon aus Rostock zur Seite. Diese beiden Männer griffen nicht nur durch Rechtsgutachten in aufhetzender Weise in die Untersuchung gegen Scharff und Wolffradt ein, sondern fällten auch am 29. Mai 1722 das Todesurtheil gegen Wolffradt, das aber erst am 16. September 1723 nach längerer Anwesenheit des genannten Schröder in Dömitz, um den Proceß zu "betreiben", wirklich durch Enthauptung vollstreckt wurde. Zu einer Verurtheilung Scharffs kam es bei seinen Lebzeiten nicht. Die grausamen Folterungen, die Scharff besonders seit der Anwesenheit Schröders in Dömitz zu bestehen gehabt hatte, hatten zwar seinen Muth nicht gebrochen, doch erlag er am 5. November 1723 seiner Pein. Dem todten Körper wurde das Urtheil gesprochen und die Theile desselben an eben den Punkten aufgehenkt, wo von zwei Jahren zuvor noch die Reste der beiden Musketiere den Vögeln des Himmels zur Beute dienten. Auch Brasch war am 9. October 1723 im Gefängniß gestorben und hatte ein unehrliches Begräbniß erhalten, seine Frau und mehrere Musketiere wurden in gelindem Arrest zurückbehalten, andere Arrestanten, darunter Wolffradts Hausgesinde und der gleichfalls eingezogene Secretair von Casimir entlassen. Nur Wolffradts Frau, der man schon vor ihrer Ehe mit Wolffradt intime Beziehungen zum Herzog nachgesagt hatte, kam wieder in Gnade bei dem Herzog, dem sie bald nach der Enthauptung ihres Mannes - wohl nicht freiwillig - nach Danzig folgte.

Ueber den Aufenthalt Karl Leopolds zusammen mit seiner Gemahlin in Danzig, dem Orte ihres einstigen vergnügten Beilagers, bleibt nicht mehr viel zu erzählen übrig. Sehr auf Rosen gebettet war ihr Leben dort nicht. Schmalhans Küchenmeister und Frau Sorge standen dort in ihren Diensten. Dies geht nicht nur aus dem Briefwechsel der Herzogin Katharina mit ihrer Mutter, sondern auch aus dem Umstande hervor, daß der Herzog eine Subsidialhülfe, d. h. ein freiwilliges Geldgeschenk, von dem ihm noch immer treu ergebenen Städten erbat. Diese, selbst so schwer heimgesucht, erklärten zwar ihren guten Willen dazu, mußten aber zu gleicher Zeit ihr gänzliches Unvermögen bedauernd eingestehen. Es kam bei all ihrer Willigkeit wohl viel Geklage, aber wenig Geld zusammen. -


(  ...  ) aber durch einen Diener, Hartwich mit Namen, überwachen, der über Schröders Lebensweise heimlich ein Tagebuch führen mußte. Deshalb warf er ihm auch später "sein erbärmliches Negotium" vor und forderte von ihm entweder Ergebnisse seiner Thätigkeit in Wien oder seine sofortige Rückkehr von dort. Schröder wählte das letztere und kehrte ziemlich unverrichteter Dinge nach Danzig zum Herzoge zurück.
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Die Herzogin scheint schon bald nach ihrer Ankunft in Danzig den Entschluß gefaßt zu haben, in ihre Heimath zurückzureisen, doch dauerte es noch bis in den Hochsommer, ehe sie dazu kam. Aus dem Anfang des Jahres 1722 liegen drei Briefe ihrer Mutter, der Zarin Praskowja, vor, der eine an die Herzogin, die beiden andern an die kleine Prinzeß Enkelin gerichtet. Ich lasse sie hier in Üebersetzung folgen:

(Datum fehlt.) Katjuschka, mein Licht! Die Gnade Gottes sei über Dir und der heiligen Mutter Gottes Barmherzigkeit! Schreibe, mein Licht, von Deiner, des Fürsten [Herzogs] und Deines Töchterchens Gesundheit. Und ich und die Schwester [die Soltikowa] leben noch nach Gottes Willen Lade, Katjuschka, den Fürsten zu uns ein. Dein Onkel [Zar Peter I.] hat geruht, mir zu sagen, er [der Herzog] möge zu mir kommen, und Du bitte ihn deshalb, zu uns zu kommen. Wenn Ihr hieherreist, laßt nicht das Töchterchen zurück; betrübt mich nicht in meinem Alter. Wenn Ihr kommt, werden Tante und Onkel sich zu Euch freuen, und Eure Angelegenheit wird sich besser ordnen lassen, wenn Ihr Euch persönlich mit ihnen sehet. Jetzt stehen mit Gottes Hülfe Onkels Angelegenheiten alle gut. Gott ist ihm gnädig. Vielleicht wird er bei Gott erreichen, auch Euch trösten zu können. Auch von mir lade ihn [den Herzog] ein zu uns. Der Onkel schickt Dir zehn Stück Damast, und ich schicke Dir ein Fuchsfell und ein Paar Zobeln, und die Schwester [die Soltikowa] schickt Dir einen Fuchspelz, und den Hermelin gieb dem Fürsten von der Tochter [Praskowja] und sieben Stück griechische Seife, und drei Fuchspelze zu behebigem Gebrauch, und dabei in der Kiste Näschereien [oder Kleinigkeiten] von Anderen. Die meisten Aufträge schicke ich Dir mündlich durch Okunjew; er wird Dir von Allem berichten. Daß ich nicht mit eigener Hand schreibe, so kann ich nicht wegen meines Kopfes, ich sehe auch sehr schlecht. Das sind alles Eure Kümmernisse, die mich so niedergebeugt haben. Ganz bestimmt, Katjuschka, der Onkel hat gesagt: kommen sie, so will ich ihre Sache in Ordnung bringen. Ich schreibe nie etwas Unwahres. Mit Okunjew schicke ich Dir auch einen Priester, und mit diesem einen Diaken und den Vorsänger Filka. Es scheinen ganz ansehnliche Leute zu sein. Taugen sie nichts, so werde ich Dir noch im Winter Andere schicken. Ich reise zum Winter nach Moskau und werde dort dann bessere aussuchen. Ich habe hier ein schreibkundiges Mädchen, welches auch das Heft schickt; ich behalte sie bei mir, damit sie später die Enkelin russisch schreiben lehrt. Dabei sei über Dir mein und Deines Vaters Segen. Deine Mutter Zarin Praskowja.

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Der Brief an die kleine Enkelin lautet:

Mein liebes Seelchen Enkelin, sei gegrüßt mit Väterchen und Mütterchen! Schreib mir mit Deinen eigenen kleinen Händchen von Deiner und Deines Vaters und Deiner Mutter Gesundheit, und küsse für mich Dein Väterchen und Mütterchen, das Väterchen aufs rechte Auge und das Mütterchen aufs linke. Auch schicke ich Dir, mein Licht, einige Geschenke: einen warmen kleinen Kaftan, auf daß es Dir schön warm darin ist auf der Reise zu mir. Außerdem schicke ich Dir ein Beutelchen und darinnen 100 Goldstücke - die sollen für Dich sein zum Zeitvertreib. Mach' Freude, mein Licht, Deinem Väterchen und Mütterchen, damit sie sich nicht so arg grämen in ihren Sorgen und bitte sie zu mir zu Gast, und komme Du selbst auch mit ihnen; ich glaube gewiß, daß wir uns sehen werden, denn Du liegst mir immerfort im Sinn. Zugleich übergieb einen Gruß von mir an Vater und Mutter. Auch schicke ich Dir hier meine Augen [Symbol: Augen], die alten; die sehen schon kaum mehr. Aber Dein altes Großmütterchen will Dich, ihr kleines Enkelchen sehen. - Zarin Praskowja.

Der dritte Brief trägt ebenfalls kein Datum, muß aber auch noch im Frühjahr 1722 geschrieben sein:

Enkelchen, mein Licht! Ich wünsche Dir, mein Herzchen, alles Gute von ganzem Herzen, und möchte, möchte, möchte Dich, mein Freundchen Enkelin, ich, Dein altes Großmütterchen, Dich Kleine so gerne sehen und mit Dir Freundschaft schließen; Alt und Jung verträgt sich gut miteinander. Und lade ein zu mir das Väterchen und Mütterchen, und küsse sie von mir, und daß sie nicht vergessen, Dich zu mir zu bringen; denn ich habe mit Dir über gewisse Dinge ganz heimlich zu sprechen und nachzudenken. Es grüßt Dich Deine Großmutter Z. P. -

Im August 1722 verließ die Herzogin Katharina die Stadt, die sie vor sechs Jahren zuerst und so hoffnungsfreudig betreten, und den Mann, dem sie damals hier so vertrauensvoll in die Arme geeilt war. Als sie jetzt Abschied von einander nahmen, ahnten Beide noch nicht, daß es auf immer war. Mutter und Kind sahen den Gatten und Vater niemals wieder. Trotz später häufig erfolgter Einladung zeigte dieser, der Herzog, doch niemals Lust, ihnen nach Rußland zu folgen. Auch seine, an dieses Reich noch immer geknüpften politischen Hoffnungen hörten mit dem am 8. Februar 1725 erfolgenden Tode Peters des Großen vollständig auf. So hatte denn diese Ehe, obwohl beide Gatten noch lebten, mit dem Abschiede in Danzig ihr thatsächliches Ende erreicht. -

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Wir stehen damit auch an der Grenze, die wir uns für diese geschichtliche Erinnerung vorläufig gesetzt haben. Das weitere Schicksal der Herzogin Katharina und ihr späteres Leben in Rußland gehören ebensowenig mehr in den Kreis dieser Betrachtungen, als die im Jahre 1730 erfolgte Rückkehr Karl Leopolds nach Meklenburg und seine daselbst gemachten Versuche, sich wieder der Landesherrschaft zu bemächtigen. Hier genüge die kurze Angabe einerseits, daß es in der Folge der Herzogin Katharina Iwanowna von Meklenburg vergönnt gewesen ist, in ihrer alten Heimath ein unvergleichlich mehr glückliches Leben und eine viel einflußreichere, freundlichere und höher geachtete Rolle bis zu ihrem Tode im Jahre 1733 zu führen, als während der wenigen, hier geschilderten Jahre an der Seite ihres unglücklichen deutschen Gatten, und andererseits, daß alle von diesem später unternommenen Anstrengungen gegen die in seinem Lande liegende Exekution, sowie gegen seinen, vom Kaiser als Administrator eingesetzten Bruder Christian Ludwig vergeblich gewesen, und daß Herzog Karl Leopold die letzten Jahrzehnte seines Lebens unruhig, grollend, rachsüchtig und verbittert, doch in allen seinen Unternehmungen und Bestrebungen unzulänglich und erfolglos, das Bild eines echten Prätendenten, theils in Schwerin, theils in Wismar und Dömitz zubrachte. In dieser letztgenannten Stadt starb er, 69 Jahre alt, am 28. November 1747. Seine Leiche ward in der Kirche zu Doberan beigesetzt.


So wenig Zuneigung erweckend die Persönlichkeit dieses entthronten Fürsten bei einem allgemeinen Ueberblick der durch ihn und seine Gegner hervorgerufenen geschichtlichen Begebenheiten erscheint, so kann man sich bei einer genaueren Prüfung aller Umstände doch nicht jeglicher Theilnahme für ihn entschlagen. Er erscheint alsdann als eine durchaus tragische Persönlichkeit, deren Schuld vor Allem in einer den Zeitumständen und seinen Zielen nicht gewachsenen Unschlüssigkeit seines Charakters und einer, seinem Willen nicht entsprechenden Handlungsfähigkeit und Handlungsmöglichkeit bestand. Die ihn umgebenden seinen Bestrebungen abholden Umstände waren durchweg mächtiger, zahlreicher und durch die zufällige Konstellation ferner stehender doch ausschlaggebender Verhältnisse mehr vom Glück begünstigt als die ihm holden. Er war eben wie alle erfolglosen Prätendenten, alle Sonderlinge, Märtyrer und tragischen Helden für seine Zeit ein Anachronismus. Fünfzig Jahre früher oder später geboren, wäre er vielleicht für sein Heimathland ein heilsamer, von Mit= und Nachwelt gefeierter Reformator geworden.

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Je nach dem Gesichts= und Parteistandpunkte des Urtheilenden wird er deshalb von seinen Biographen in seinem Prätendententhume bald als ein unglücklicher, von allen Seiten verkannter und ungerecht an die Wand gedrückter, freilich dabei nicht sehr geduldiger Märtyrer, bald als ein herzloser, von seinen Gegnern gerechterweise unschädlich gemachter Tyrann geschildert werden können. Ein ehrlicher Geschichtsforscher darf sich aber nicht von seinem eigenen, persönlichen Empfinden leiten lassen, sondern hat, von Liebe, Haß und Vorurtheilen gleichweit entfernt, nur die über den Gegenstand seiner Forschung thatsächlich vorhandenen Quellen freizulegen und deren Inhalt mit möglichst gewissenhafter Gründlichkeit zu analysiren. Das habe ich im Vorstehenden versucht. Doch bei dieser Arbeit ist mir auch inne geworden, daß die bisher über Karl Leopold und seine Umgebung erschlossenen Quellen, so zahlreich sie auch erscheinen mögen, lange nicht ausreichen, um zu einem endgültig abschließenden Urtheil über diese merkwürdige Persönlichkeit zu gelangen. In den geheimen Archiven zu Wien, Berlin, Petersburg, auch Kopenhagen und Stockholm mögen noch manche Aktenstücke liegen, die geeignet sein dürften, auf ihn, seine Verbindungen und Bestrebungen ein freundlicheres Licht, als bisher, zu werfen.

Andererseits hat aber die Geschichtsforschung der letzten fünfzig Jahre allerorten so außerordentlich viel Material zu Tage gefördert, daß es überall in der Vergangenheit, so besonders auch in der sonst so dunklen Zeit der letzten Hälfte des 17. und des ersten Viertels des 18. Jahrhunders heller und lichter zu werden beginnt. Dies Licht umgiebt und durchdringt auch schon den, unseren Beobachtungsgegenstand noch immer verhüllenden Nebel wenigstens soweit, daß man erkennen kann: solch' ein Ungeheuer von Schlechtigkeit, wie man bisher anzunehmen geneigt war, birgt dieser Nebel nicht.

Jeder, auch der größte Mensch, sagt Goethe irgendwo, hängt mit seiner Zeit durch eine Schwachheit zusammen. So verhielt es sich auch mit Karl Leopold. Die Fehler und Schwächen, die wir an ihm wahrgenommen, waren die Fehler und Schwächen seiner ganzen Zeit. Was ihn aber von dieser unterschied, ihn zum Anachronismus machte, das waren besondere Eigenthümlichkeiten seines Charakters, deren einige man sogar geneigt sein möchte, als Vorzüge desselben zu erkennen. Dahin gehören u. a. seine, dem Trunk und der Völlerei, den größten Lastern seiner Zeit, völlig abgeneigte Enthaltsamkeit; sein, zwar von Aberglauben nicht freier und über die starren Formen des damaligen lutherischen Protestantismus nicht hinauskommender, im übrigen aber durchaus religiöser Sinn; endlich die hohe Auffassung seines fürstlichen Berufes, wenn auch in machiavellischem Geiste.

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Was diesen letzten, den wichtigsten Punkt anbetrifft, so steht nach allen Zeugnissen fest, daß man sich beim Antritt seiner Regierung von Karl Leopolds hohem Sinne und echt fürstlichen Gaben im ganzen Lande nicht nur das Größte versprach, sondern Eichholtz u. A. berichten auch, daß dieser selbst es damals mit seinem Beruf als patriarchalischer Fürst und Landesvater sehr ernst und ehrlich gemeint hat. "Treuer Herr, treuer Knecht", das war sein Wahlspruch. Aber er wollte auch der wirkliche und einzige Herr in seinem Lande, nach außen ebenso wie nach innen sein. Und mit diesem Willen scheiterte er, besonders an dem Widerstande seiner Ritterschaft. Deren patriotischer Beruf, sollte man meinen, wäre es eigentlich gewesen, das Landes=Oberhaupt in solchen berechtigten Bestrebungen nach Möglichkeit zu unterstützen. Statt dessen starb deren Fürstentreue an ihrem Korporationsgeiste, ihr Patriotismus an der Selbstsucht ihrer Standesinteressen. Diese Ritterschaft wäre damals ebensogern dänisch und schwedisch, wie hannoverisch ober österreichisch geworden, wenn sie dadurch nur im Besitz ihrer Exemtion, ihrer Steuerfreiheiten und sonstigen Vorrechte dem übrigen Volk und dem Fürsten gegenüber zu bleiben vermochte.

Nichts erbitterte den Adel mehr, nichts wurde dem Herzoge heftiger und ganz offen zum Vorwurf gemacht, als daß er freundlich gegen das Volk gesinnt sei und sogar bürgerliche Menschen an seine Person und in seine Regierung zöge. Eine ganze umfängliche Schrift, der sog. "Tractat vom Mecklenburgischen Demi=Visirat oder Memoires des B. v. B. B." (1721), voll bombastischer Phrasen und schwülstiger Gelehrtthuerei, ist eigens dieser verdammlichen, Neigung Karl Leopolds gewidmet; und sogar der, sonst garnicht so stolze Eichholtz leitet seine Bekenntnisse mit folgenden Worten ein: "Gott mögte es des Herrn Hertzogs Frau Mutter [Christine Wilhelmine, geb. Landgräfin von Hessen=Bingenheim, Gem. des Herzogs Friedrich zu Grabow, andern Ortes wieder als eine vortreffliche, hochgesinnte Frau und Mutter geschildert] vergeben, daß sie so sehr schlechte Sorge vor Ihrer Herren Söhne Erziehung getragen, und daß sie insonderheit zugegeben, daß dieselben mit gemeinen Leuthen so gahr vertraulich umbgegangen, und denselben mehr Gehöre gegeben, auch ihnen mehr Vertrauen erwiesen, als Leuthe, die ihre Geburth und die ihnen beywohnende Gelehrsahm= und Geschicklichkeit billigst sollte in Betrachtung bringen. Gewiß wäre, daß Herzog Friedrich Wilhelm sowohl als Carl Leopold mit gemeinen Leuthen sich am allerlängsten hätten aufhalten, und ihnen ihr gantzes Hertz entdecken können. Dem Hertzog Friedrich Wilhelm hätte er [Eichholtz] gesagt, daß er sich darunter begreiffen mögte, und hätte derselbe auch endlich vor seinem Tode die Gemeine Leuthe weniger leiden können, auch

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ihm selbst gestanden, daß dieses ein Fehler seiner Erziehung wäre, und daß er solchen beßern wolte."

Daher also die treue, sogar im Aufruhr gegen die fremde Soldateska mit Waffen in der Hand (1733) bethätigte Liebe und Anhänglichkeit der Bauern= und Bürgerschaft, wie auch der Geistlichkeit an den verrufenen Karl Leopold, die sich gegnerische und vorurtheilsvolle Schriftsteller garnicht zu erklären vermögen.

Ist es nun auch schwer, oder vielmehr unmöglich, den Herzog Karl Leopold ganz weiß zu waschen - zwei dunkle Flecke, die herzlose Verstoßung seiner ersten Gemahlin, sowie die Opferung seines langjährigen treuen Dieners Wolffradt, bleiben unaustilgbare Verunstaltungen seines Bildes - so ist doch soviel mit Sicherheit nachzuweisen, daß seine Widersacher nicht besser waren als er; alle waren mindestens ebenso schlecht, ebenso selbstsüchtig, sittlich ebenso unzulänglich. Wo in jener traurigen Zeit gab es überhaupt, zumal in Deutschland, moralisch hochstehende Charaktere und politisch klare Köpfe? Sogar ganz Europa, mit wenigen Ausnahmen in England und Frankreich, war arm daran. Und nun gar die Throne - wie sah es auf denen aus? Peter von Russland und Georg I. von England waren allerdings Politiker, und Friedrich Wilhelm von Preußen war ein Biedermann; aber ihr sonstiger Charakter? Daneben der abenteuerliche Karl XII. von Schweden, der eitle August von Sachsen, der charakterschwache Kaiser Karl VI., der galante Herzog von Orleans und der träge Philipp von Spanien - wer von ihnen allen steht, abgesehen von ihrem weiteren Machtbereich, als Mensch so unvergleichlich viel höher, als der hauptsächlich nur unglückliche Karl Leopold? Besonders sein Oberherr und Richter, der nur auf Vermehrung und Sicherung seiner Hausmacht erpichte Kaiser Karl VI., war er gegen seine Reichsstände nicht ebenso ohnmächtig und zugleich, wo er es sein konnte, nicht reichlich so gewaltthätig und ungerecht, wie dieser gegen seine übermüthigen Landstände?

Selbst die Hauptfehler Karl Leopolds, sein despotisches, bis zum Größenwahn gesteigertes Gelüsten, seine erotischen Ausschweifungen, sein stiernackiger Eigensinn, verlieren an Schwärze auf dem tiefdüsteren Hintergrunde seiner Zeit. Es ist hier nicht der Raum dazu vorhanden, diesen auszumalen, aber ich kann ihn mit kurzen, flüchtigen Strichen hier an zwei, drei Stellen andeuten.

Man vergleiche z. B. den höchst frivolen, zugleich aber wieder überraschend naiven Cynismus Karl Leopolds, wie er sich in dessen öffentlichen Erklärung in Bezug auf die eigenmächtige Lösung seiner ersten Ehe ausspricht, mit dem alle Begriffe übersteigenden frivolen Obscönismus der damaligen schönen Litteratur; man lese nur einige

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der Hochzeits= oder sonstigen Gelegenheitsgedichte jener Zeit voll der schamlosesten Zweideutigkeiten, deren Verfasser oft Pastoren, oft berühmte Dichter, wie Günther von Schlesien oder der am ehrbaren preußischen Hofe hochbeliebte Oberceremonienmeister von Besser waren! Gegen diese erscheint der Herzog als ein moralisch reines Lamm. - Oder man nehme die erste, beste Chronik jener Zeit zur Hand und lese darin von den fast in jeder kleinsten Stadt vorgekommenen Verbrechen, Hinrichtungen und dergleichen: heute wird eine Hexe verbrannt oder "gesackt", morgen ein sonst ehrlicher Mensch gehenkt oder gerädert, weil man bei ihm einen Spiegel von Blech gefunden, in welchem er möglicherweise die Zukunft hätte erschauen können, u. s. w. ; und alles dieses, unter dessen ungezählter Menge die blutigen Ereignisse zu Dömitz ganz verschwinden, wird von den gewissenhaften und frommen Chronisten mit größtem Behagen gebucht und unter Hinzufügung einer moralischen Betrachtung über die Vortrefflichkeit der irdischen und göttlichen Gerechtigkeit niedergeschrieben. - Oder endlich vergleiche man auch nur den, von Lessing in seiner "Emilia Galotti" so lebenswahr und meisterhaft vorgeführten Typus eines kleinen Fürsten einer etwas späteren und schon mehr aufgeklärten Zeit mit unserem meklenburgischen Herzoge, so wird man nicht sagen können, daß dieser besonders an sittlicher Kraft seinen Zeit= und Standesgenossen so ganz minderwerthig gegenüber gestanden hätte. Einen Fürsten darf ein gerechter Geschichtsforscher nicht mit einem allgemeinen, für Jedermann gültigen Maßstabe messen, sondern nur an seiner Zeit und an Seinesgleichen.

Soviel können wir hiernach zur Erklärung der problematischen Erscheinung Karl Leopolds fest hinstellen: zeigte er auch in seinem Wesen und Gebahren als Mensch und Fürst mancherlei sonderbare Auswüchse und Ausartungen, so lebte und regierte er auch unter ganz verzweifelten und abnormen Verhältnissen. Der König von Preußen konnte seinen, ebenfalls vom Kaiser begünstigten, unruhigen Adel im Magdeburgischen kurzer Hand fast nur mit den Worten, "er liebe nicht das Räsonnieren seiner Unterthanen, so ihm schwer ankomme", zum Gehorsam zurückbringen; - hinter dem, mit seiner unbotmäßigen Ritterschaft ringenden Herzoge Karl Leopold aber standen drei andere, gewaltigere Widersacher bereit, ihn mit seinem ganzen Lande zu verschlingen: Oesterreich, Preußen und England=Hannover. Jeder von diesen hoffte im Stillen, wie Droysen in seiner "Preußischen Politik", sich ausdrückt, "diesen Braten wegschnappen zu können." - Nur ihre gegenseitige Eifersucht bewahrte damals unser Heimathland vor diesem Schicksal.

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