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von
großherzoglich=meklenburgischem
Archivar und Regierungs=Bibliothekar,
Aufseher der Großherzoglichen Alterthümer=
und Münzensammlung zu Schwerin,
auch
Ehrenmitgliede der deutschen und
ordentlichem Mitgliede der
historisch=theologischen Gesellschaft zu
Leipzig, Ehrenmitgliede des voigtländischen
alterthumsforschenden Vereins,
correspondirendem Mitgliede der geschichts=
und alterthumsforschenden Gesellschaften zu
Stettin, Halle, Kiel, Salzwedel, Sinsheim,
Berlin, Kopenhagen, und Hamburg,
als
erstem Secretair des Vereins für
meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.
Mit einer Steindrucktafel.
Auf Kosten des Vereins.
In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung zu Rostock und Schwerin.
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I. | Ueber die Vormundschaft und den Regierungsantritt des Fürsten Albrecht II. von Meklenburg, vom Archivar Lisch zu Schwerin | 1 | |
II. | Geschichte der Eisengewinnung in Meklenburg aus inländischem Rasenerz, von demselben | 52 | |
III. | Ueber die wendische Fürstenburg Ilow, von demselben | 156 | |
IV. | Ueber die Burg Neuburg, von demselben | 169 | |
V. | Ueber die Burg Dobin, von demselben | 174 | |
VI. | Ueber die Hohe Burg bei Schlemmin, von demselben | 176 | |
VII. | Ueber das mittelalterliche Vogelschießen, namentlich in Wismar, von Professor Dr. Crain zu Wismar | 179 | |
VIII. | Ueber die Landfahrer-Krämer-Compagnie zu Rostock und das Papagoien-Schießen dieser Compagnie, vom Archivar Lisch | 188 | |
IX. | Ueber meklenburg=strelitzische Orden, vom Pastor Masch zu Demern | 211 | |
X. | Ueber ältere meklenburg=schwerinsche und güstrowsche Orden, vom Archivar Lisch | 216 | |
XI. | Ueber Handschriften mittelhochdeutscher Gedichte, von demselben | 225 | |
XII. | Urkundensammlung | 233 | |
A. | Urkunden über die Vormundschaft und den Regierungsantritt des Fürsten Albrecht | 235 | |
B. | Vermischte Urkunden | 301 |
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[ Seite 1 ] |
Ueber die
des
F
rsten Albrecht II.
(I.) des Großen
von Meklenburg,
von
G. C. F. Lisch.
W enn sich die Geschichte auch nicht nach vorgefaßten Meinungen und Constructionen philosophischer Lehrmeinungen in Systeme fügt, welche schon vor Durchdringung der Begebenheiten nach den Satzungen Anderer entworfen und hierauf für jeden Fall angepaßt werden, so ist es doch unbestreitbar, daß gewisse Männer und Ereignisse einen bedeutenden Einfluß nicht allein auf die Mitwelt, sondern auch auf die Nachwelt haben, einen Einfluß, der wieder nicht periodenweise aufhört, sondern sich oft bis in die spätesten Zeiten verfolgen läßt. Zu den Männern von einer solchen Bedeutung, nicht allein für Meklenburg, sondern für den ganzen Norden gehört denn auch der Fürst Albrecht II. von Meklenburg, welcher im J. 1348 seinem Fürstenhause die Herzogswürde erwarb. Zu einer rechten Würdigung dieses Mannes sind seine einzelnen Handlungen urkundlich noch lange nicht sorgfältig genug bearbeitet, um ein sicheres und umfassendes Urtheil über ihn begründen zu können, wenn auch der Zeitraum seiner langen Regierung den Geschichtschreibern Stoff genug dargeboten hat.
Läßt sich aber ein Mann nicht selten aus den ersten Richtungen seiner jugendlichen Thätigkeit erkennen, wie eine Handlung gewöhnlich nach ihren ersten Veranlassungen am richtigsten beurtheilt werden kann, so möchte sich Albrechts Denkweise vorzüglich in seinen ersten Regentenhandlungen offenbaren, welche allerdings die Grundlage aller folgenden großen Begebenheiten seines reichen Wirkens wurden. Leider ist bis jetzt
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aber die Zeit seines Regierungsantritts nicht bekannt gewesen, so viel auch darnach geforscht ist, weil die Erkenntniß dieses Zeitpunctes ein helles Licht auf die damaligen Zeitverhältnisse zu werfen im Stande ist,
Albrechts Vater, der Fürst Heinrich der Löwe, starb am 21. Januar 1329. Seine beiden Söhne Albrecht und Johann waren noch minderjährig; der Vater mußte also bis zur Volljährigkeit und Selbstständigkeit seines ältesten Sohnes Albrecht für die Regierung des Landes durch zweckmäßige Veranstaltungen sorgen. Albrechts Mutter lebte nicht mehr, so daß der im vorigen Jahrhundert in den slavisch - deutschen Ländern gültig gewesene Gebrauch der landesherrschaftlichen Vormundschaft und Regierung durch die Landesmutter nicht in Anwendung kommen konnte; seiner erst im J. 1328 erheiratheten dritten Gemahlin und seiner Söhne Stiefmutter mochte der scheidende Fürst bei dem wachsenden Ungestüm und Reichthum der Vasallen nicht Kraft genug zutrauen. Auch war in der Erbverbrüderung zwischen ihm und dem Fürsten Nicolaus von Werle vom 27. Januar 1302 1 ) nicht nur eine Eventual=Succession stipulirt, sondern auch den Herren von Werle die Vormundschaft über die Söhne Heinrichs zugesichert, wobei die Volljährigkeit der Fürsten in das zwölfte Jahr gesetzt ward:
"Si ipsum - - (Hinricum dominum Magnopolensem) prius nobis mori contigerit., heredum suorum tutor erimus, quousque ad annos discretionis perueniant, et a natiuitate ipsorum in anno duodecimo ipsos ad dominium suum restituemus, qualihet occasione pretermissa."
Dennoch überging Heinrich seine Vettern von Werle, und setzte, selbst mit Uebergehung der Geistlichkeit und des gewandten Grafen von Schwerin, zur Vormundschaft ein Collegium ein, welches aus (sechszehn) rittermäßigen Räthen und Vasallen und den Rathmännern der Städte Rostock und Wismar bestehen sollte. Die Gründe, aus welchen Heinrich dies that, sind dunkel 2 ); vielleicht aber mochte er nach den so stürmischen,
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wenn auch gewinnreichen Jahren seiner Regierung seine Kinder und sein Land lieber seinen Vasallen in die Hände liefern wollen, als sie von ihnen befehden lassen; die Städte sollten wohl das Gegengewicht bilden nach Kirchberg geschah diese Vormundschaftsbestellung auf Anrathen seiner Räthe.
Die älteste und zuverlässigste Quelle, welche über die Einsetzung der Vormundschaft berichtet, ist Kirchberg cap. 169:
Dy czid von Mekilnborg Hinrich
recht als eyn lewe mudiglich
gelebit hatte syne tage,
hevyel mit eynre krangheit phlage,
dy waz genant quartnea.
Synen rad besante her dar na
geyn Sterrenberg; nach irme rade
syn testament her saste drade,
Von erst soulden sy mit gantzir craft
syne kind vursten yn vormuntschaft,
so daz sy synre gebornen vrunde
keyme stadeten, zu eyme vormunde
daz her syne kint soulde virstän:
dar myd daz testament hub an.
Eben so klar lautet denn auch die Urkunde des jungen Fürsten Albrecht vom 18. März 1329 über den Verkauf des fürstlichen Hofes zu Wismar an die Stadt 3 ):
"na rade - - user vormunder, den use leue vader her Hinrik van Meklenborch - us und use land beuohl in dem letzten".
Und der Fürft Heinrich sagt selbst an dem Tage vor seinem Tode in seiner letzten Willenserklärung 4 ), durch welche er seine Tochter Beatrix dem Kloster Ribnitz übergab, zu seinen Getreuen, daß sie seine Lande verwalten sollten, indem er die Erfüllung dieses Willens ans Herz legt:
"uniuersis et singulis suis fdelibus terrarum prouisioni praeficiendis, - - - sicut de eis coram districto iudice iustam reddere cupitis racionem".
Auf welche Weise und wie lange diese Vormundschaft regiert, wie der junge Fürst nach erlangter Volljährigkeit die Regierung fortgeführt habe, darüber fehlt es bisher an sicheren Nachrichten. Alle Angaben unserer Geschichtschreiber sind von einander abweichend, je nachdem sie dieses oder jenes Ereigniß
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als eine Bezeichnung der begonnenen Selbstregierung ansahen. Alle Meinungen 5 ) hier kritisch zu prüfen, würde zu weit führen; außer der Thatsache, daß die ältern Historiker die Vermählung Albrechts gewöhnlich in das Jahr 1336 setzen, genüge es hier, die Ansichten der beiden neuesten Forscher anzuführen. Rudloff 6 ) sagt, der Fürst habe im J. 1335, nach seiner Vermählung mit Euphemia von Schweden, das Ruder der Regierung übernommen; v. Lützow 7 ) berichtet, daß Albrecht bereits seit dem J. 1333 in landesherrlicher Thätigkeit begriffen gewesen sei und im J. 1335 Anstalten zu seiner Vermählung getroffen habe, wenn gleich der urkundliche Beweis für den Eintritt seiner Volljährigkeit fehle. An einem andern Orte berührte auch ich diesen Gegenstand 8 ) mit der Behauptung, dass Albrecht bald nach seines Vaters Tode unter eigenem Namen und Siegel Verträge geschlossen habe, also bald nach demselben mündig geworden sein müsse. Weitere Schlüsse wagte ich nicht zu machen. Denn wirklich ist in den gedruckten Urkunden von
"Henricus dominus de Magnopoli per; hec tempora circa tricesimum post mille trecentos concessit in fata, relinquens duos parvulos, Johannem et Albertum. Commendabat autem moriens urbium suarum primariis Rostockii atque Wismariae presidibus, ut tutelam filiorum impuberum suorum principum fide credita implerent, quoadusque iam adulti possent rebus ,ipsi suis preesse atque prospicere. Albertus autem prior uxorem duxit, germanam regis Sueciae Magni. Ipse tum gubernacula apprehendens, prudenter et fortiter terram suam gubernabat".
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Minderjährigkeit und Vormundschaft keine Spur 9 ) zu finden; vielmehr sind alle Urkunden vom Tode Heinrichs an unter dem Namen Albrechts und "mit seinem Siegel" ausgestellt 10 ).
Dennoch war es kaum zu glauben, daß eine für die meklenburgische Geschichte so wichtige Begebenheit, wie Albrechts Regierungsantritt in der That ist, im Geschäftsgange spurlos vorüber gegangen sein sollte. Eine glückliche Entdeckung führte bald zu den günstigsten Ergebnissen, welche alle Zweitel zu lösen im Stande sind. Die Lösung liegt in einem Copialbuche im Großherzogl. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin aus dem Ende des 15. Jahrhunderts, welches eine Reihe von Urkunden über das Dorf Jürgenshagen (Jordaneshagen) bei Schwan, Pfarre Neuenkirchen, Amts Bützow, enthält.
Am ersten Sonntage Advent (3. Dec.) des Jahres 1329 verkauften die Gebrüder von Oldenstad den Gebrüdern Dietrich und Johann Wilden 11 ), Bürgern zu Rostock, für 1800 Mark Rostocker Pfennige das Lehngut und nachmalige bischöflich=schwerinsche Gut Jordaneshagen, welches sie auch den Käufern am 5. Januar 1330 zu Wismar vor der Lehnsherrschaft aufließen 12 ). An demselben Tage verlieh der Fürst Albrecht den Wilden dasselbe Gut zu Lehn 13 ) und stellte am 25. Februar 1330 den ausführlichern, den Kauf bestätigenden Lehnbrief aus. Die einflußreichen rostocker Patricier aus dem Geschlechte Wilden gingen aber noch weiter und erwarben am 18. Junii 1334, was namentlich damals nicht schwer war, Eigenthum, höchstes Gericht, Bede und Roßdienst von dem Gute für 300 lüb. Mark von der Lehnsherrschaft, welche sich jedoch den Wiederkauf vorbehielt. Diese Urkunde 14 ), welche, wie alle übrigen Urkunden aus der Zeit der Vormundschaft, ganz so ausgestellt ist, wie der regierende Fürst Albrecht sie hätte ausstellen müssen, sagt aber ausdrücklich, daß der Fürst Albrecht noch unter Vormund=
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schaft stehe und daß er sich das Recht des Rückkaufs vorbehalten habe, wenn er zu seinen vollkommenen Jahren gelangt sei und drei Jahre darnach, mit den Worten:
"hac interposito conditione, quod huiusmodi proprietatem, Judicium, precarias et seruicium dextrarii reemere poterimus, quandocumque nobis reemendi facultas suppetit, adhuc sub tutoribusi existentes, et in triennio postea, cum emancipati fuerimus et ad annos discretionis peruenerimus".
Kaum war der Fürst nach Beendigung seiner Minderjährigkeit zur Regierung gelangt, als er sich veranlaßt sah, am 22. Februar 1337 diesen Verkauf, unter Transsumirung der Verkaufsurkunde, welche mit dem für die Zeit seiner Minderjährigkeit geschnittenen großen Siegel besiegelt sei:
"magno nostro sigillo, dum adliuc in minori etate et sub tutoribus essemus, nobis sculpto sigillata",
zu bestätigen, und zwar nach erlangter Volljährigkeit unter Anhängung seines neuen Siegels:
postquam ad legitime discretionis annos peruenerimus, sub alio nouo sigillo, quod tunc ex causa quadam speciali fieri fecimus".
Am Schlusse Sagt der Fürst noch ein Mal, daß er diese Transsumirung durch Anhängung seines neuen Siegels bekräftige:
"noui sigilli nostri apprensione".
Die Urkunden, namentllch die letztere, geben, außer mehrern wichtigen Zeitbestimmungen, die wichtige Nachricht, daß die Vormundschaft zwar alle Urkunden im Namen des Fürsten ausstellte, sich aber eines eignen großen Siegels bediente, der Fürst Albrecht sich dagegen bei seinem selbstständigen Regierungsantritte ein neues großes Siegel stechen ließ 15 ); er hatte dies nach seiner eigenen Angabe aus
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besondern Beweggründen gethan. - Auch in einer doberaner Kloster=Urkunde vom 9. März 1337 sagt er, daß er die Briefe mit seinem neuen Siegel:
"novo nostro sigillo roboratas"
gegeben habe. Auf diese Siegelveränderung deutete auch der Bischof Lubolph von Schwerin, als er am 26. Jan. 1339 eine rostocker geistliche Urkunde Albrechts vom 9. Nov. 1338 vidimirte, welche mit des Fürsten ächtem Siegel:
"suo vero sigillo"
besiegelt gewesen sei.
Und bei Vergleichung der Original=Urkunden des
Großherzogl. Archivs fiel denn die
Verschiedenheit beider Siegel sogleich ins Auge.
Sie sind auf der beigegebenen Steindrucktafel
abgebildet: Nr. I. ist das Siegel der
Vormundschaft
16
), Nr. II. ist das Siegel
Albrechts nach erlangter Volljährigkeit. Beide
sind gleich groß, beide haben dasselbe Zeichen:
den mächtigen Stierkopf mit dem
weitaufgerissenen Maule, welcher seitdem
unterscheidendes Wappenbild des meklenburgischen
Hauses blieb; aber beide Siegel unterscheiden
sich wesentlich dadurch, daß das
Vormundschaftssiegel schildförmig ist und den
Stierkopf im leeren Siegelfelde trägt, der Fürst
aber den Stierkopf auf einen, unter Blumen
stehenden, ritterlichen Schild im runden Siegel
gestellt hat; auch das Abweichende haben die
großen Siegel Albrechts, daß die Umschrift aus
ihnen nicht über der Mitte des Schildes, sondern
an der linken Schildecke beginnt. Die
Umschriften weichen ebenfalls bedeutend ab. Um
das Vormundschaftssiegel steht als Umschrift:
. Auffallend ist, daß in dieser
Umschrift des Vormundschaftssiegels das:
fehlt. Das neue Siegel des
Fürsten Albrecht hat die Umschrift:
. Dieses große Siegel des Fürsten
bleibt sich, mit Ausnahme der Umschrift und
einiger unbedeutender Abweichungen in der Lage
der Blumenverzierungen, während seiner ganzen
Regierung völlig gleich;
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die Umschrift ändert sich natürlich schon mit der Annahme der Herzogswürde. Nach der Erwerbung der Grafschaft Schwerin kommen mehrere kleine Siegel des Fürsten zum Vorschein. In der ganzen ersten Hälfte seiner Regierung bedient er sich aber sehr häufig noch eines kleinen runden Secretsiegels 17 ), welches auf der Steindrucktafel Nr. III. abgebildet ist. Dieses hat nichts als einen befiederten Helm im runden Siegelfelde, auf welchem außerdem noch sieben Sterne stehen. Die Umschrift lautet:
Durch Hülfe der Siegel und der urkundlichen Andeutungen wird es jetzt leicht sein, den Regierungsantritt Albrechts ziemlich genau zu bezeichnen. In einer dem Schweriner Dom=Capitel ausgestellten Bestätigungs=Urkunde vom 9. Januar 1337, welche jedoch nur copeilich vorhanden ist, sagt er, daß am 30. April 1334 dem Capitel Güter geschenkt seien unter Beistimmung seiner Vormünder:
"tutorum nostrorum ac omnium heredum suorum consensu".
Bis zu diesem Zeitpuncte, erweislich seit dem 21. Mai 1329, sind auch alle, noch im Originale vorhandenen Urkunden mit dem Vormundschaftssiegel besiegelt, namentlich zwei Urkunden des Klosters Doberan vom 13. Januar und vom 3. Februar 1334 und eine Urkunde des Klosters Eldena vom 27. April 1334; wenigstens sind im Großherzogl. Archive zu Schwerin keine Urkunden vor dem Anfange des J. 1337 mit dem neuen Siegel Albrechts vorhanden. Nach den angeführten Urkunden über das Gut Jürgenshagen stand er noch am 18. Junii 1334 unter Vormundschaft. In einer doberaner Bestätigungs=Urkunde vom 9. März 1337 sagt der Fürst, daß er am 29. Junii 1335 noch unter Vormundschaft gestanden habe, indem ein Gut verliehen sei:
"tutorum nostrorum et heredum ipsorum proximorum beneplacito".
Das letzte urkundliche Vorkommen der Vormundschaft findet sich in einer dem Kloster Reinfelden über das Dorf Wichmannsdorff zu Grevismühlen am 6. Februar 1336
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ausgestellten Urkunde, welche in zwei Original=Ausfertigungen mit dem Vormundschaftssiegel versehen ist.
Bis zum 6. Februar 1336 bestand also sicher die Vormundschaft.
Es kommt nun darauf an, wann Albrecht als regierender Herr auftrat. Der erste urkundliche Beweis hiefür ist vom 9. Januar 1337: in einer copeilich vorhandenen Urkunde, in welcher er dem schweriner Dom=Capitel 1 1/2 Hufen in Dunkersdorf, als am 30. April 1334 demselben vor ihm und seinen Vormündern geschenkt, bestätigt, sagt er, daß er jetzt der Vormundschaft entlassen sei:
"nos itaque emancipati huiusmodi dimisionem confirmamus".
Eben so drückt er sich am 11. Januar 1337 aus, nach einer von Rudloff II. 9 S. 279 angeführten Stelle aus einer handschriftlichen Urkunde. In der Jürgensdorffer Urkunde vom 22. Februar 1337 bestätigt er den Verkauf:
"postquam ad legitime discretionis annos peruenerimus, sub alio nouo sigillo",
hier also schon unter Anhängung seines eigenen neuen Siegels. In einer doberaner Urkunde vom 9. März 1337, in welcher er eine Verleihung seiner Vormünder vom 29. Junii 1335 ratificirt, sagt er noch klarer, daß er bis dahin unter Vormundschaft gestanden habe, jetzt aber derselben entlassen und mit Gottes Hülfe zu seinen vollkommenen Jahren gelangt sei, mit den Worten:
"adhuc sub tutoribus costituti, nunc ergo emancipati et ad annos legittime discretionis, domino largiente, iam perducti",
und bekräftigt diese Ratification durch sein neues Siegel:
"nouo nostro sigillo".
Von diesem Zeitpunct an wird des Ueberganges von der Vormundschaft 18 ) zur Selbstständigkeit nicht weiter mit Worten gedacht; von dem Anfange des J. 1337 an ist jedoch das Vormundschaftssiegel verschwunden und nur das eigene große
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Siegel Albrechts in Gebrauch. Dieses hängt z. B. an zwei Original=Urkunden, d. d. Stargard d. 1. Mai 1337, über die Güter Berbeck und Trechow, an einer Original=Urkunde des Klosters Dargun vom 4. Junii 1337, an einer Pöler Urkunde vom 26. August 1337, an einer Mirowschen Urkunde vom 10. October 1337 und von hier an unter sehr vielen Urkunden ohne Abweichung.
Sein Bruder Johann war im J. 1337 noch unmündig und Albrecht war für ihn natürlicher Vormund; in der Mirowschen Urkunde 19 ) vom 10. October 1337 giebt er eine Bestätigung, auch für seinen
"bruder Johannes, de noch vnmundich is"
Ostern 1339 führte Johann noch kein eignes Siegel, da sein Bruder Albrecht sagt: "Sigillum etiam fratris nostri dilecti Johannis, cum primo habuerit, in euidenciam sui consensus nostre littere apponetur". Johann ward, nach Rudloff, im Jahre 1344 volljährig.
Mochte die Vormundschaft aber auch noch so selbstständig auftreten, so scheint doch Albrecht schon in seiner Jugend den Gang der Geschäfte beobachtet und durch seine Gegenwart wenigstens Theil an denselben genommen zu haben. Die Residenz der Vormundschaft war die Stadt Wismar: mit Ausnahme einiger wichtigern Staatsurkunden und Verträge mit benachbarten Fürsten sind vorherrschend alle mit dem vormundschaftlichen Siegel ausgestellte Urkunden der Vormundschaft zu Wismar ausgestellt. Der junge Fürst führte jedoch schon während seiner Minderjährigkeit selbst ein eignes Siegel, und zwar schon am 18. März 1329 20 ), nämlich das oben angeführte kleine Secretsiegel . Es sind nun einige Urkunden vorhanden, welche nicht zu Wismar ausgestellt und nicht von den Vormundschaftsräthen, wenigstens nicht allein und vorherrschend von diesen, bezeugt sind: diese Urkunden sind mit Albrechts Secretsiegel versehen; gewöhnlich sind diese Urkunden in Klöstern oder für Klöster ausgestellt. Am Dienstage vor Michaelis 1331 stellt Albrecht z. B. im Convent zu Neukloster ("in conuentu Noui Claustri" 21 )
( ... )"benemeritis et gratuitis benivolenciis nobis per venerabilem virum dominum Henricum prepositum Novi Claustri et sanetimoniales ibidem plurimum benigne exhibitis".
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eine Urkunde aus, welche mit dem (jetzt abgefallenen) Vormundschaftssiegel und dem Secretsiegel (sigillis nostris, maiori et minori) besiegelt ist; Zeugen dieser Urkunde sind: die Ritter Erich von Lübbersdorf und Dietrich Clawe, der Knappe Heinrich Bonsack und Albrechts Capellan ("capellanus noster") Willekin von Helpede. Dieser Capellan Albrechts, Willekin von Helpede, aus einer meklenburgischen rittermäßigen Familie, welcher häufig, mit Sicherheit seit dem Anfange des Jahres 1330, in seiner Begleitung erscheint und nach erlangter Volljährigkeit Beweise seiner Dankbarkeit und Anhänglichkeit erhält, scheint Albrechts Erzieher gewesen zu sein. - Am 9. October 1332 bestätigt Albrecht den Verkauf des Gutes Goldenitz an den rostocker Rathmann Johann von Roden von dem Ritter Nicolaus von Axecow; die Urkunde 22 ) ist zu Doberan ausgestellt und ausnahmsweise hier mit dem Vormundschaftssiegel ohne Rücksiegel besiegelt; Zeugen sind die Ritter Heinrich von Barnekow, Eckhard von Bibow, Johann von Plessen, Dietrich Clawe und Nicolaus von Helpede. - Am Dienstage vor Palmsonntag 1331 vidimirt Albrecht zu Parkentin unter Anhängung seines Secretsiegels dem Kloster Doberan eine Urkunde in Gegenwart der Ritter Nicolaus von Helpede, Johann von Plessen, Johann von Axecow, Nicolaus von Axecow, Hermann von Oertzen, Conrad von Moltke und Helmold von Bibow und mehrerer Geistlicher, fast lauter Männer, welche auch später sein Vertrauen behielten oder auch nicht zur Vormundschaft gehörten. - Als die Vormundschaft am 6. Februar 1336 dem Kloster Reinfelden zu Grevismühlen eine Urkunde ausstellte und mit dem Vormundschaftssiegel doppelt ausfertigte, verschaffte sich das Kloster noch eine dritte Ausfertigung mit Albrechts Secretsiegel.
Das Auffallendste ist, daß Albrecht während des ganzen Jahres 1337 alle mit seinem neuen großen Siegel ausgestellten Urkunden auf der Rückseite dieses Siegels außerdem noch mit seinem Secretsiegel versah, gewiß zur größern Versicherung, welche darauf hindeutet, daß sich die Vormünder ihres erloschenen Rechts noch nicht zu begeben und vielleicht gar ihr Siegel noch ferner zu gebrauchen die Absicht hatten. Seit dem J. 1338 kommt die Versicherung des großen Siegels durch das Rücksecret nur in einzelnen Fällen vor.
Sollte Albrecht einen Theil seiner Bildung in diesem Kloster erhalten haben? In Neukloster beschäftigte man sich mit Erziehung.
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Nach allen urkundlichen Zeichen trat Albrecht als regierender Herr selbstständig mit dem Anfange des Jahres 1337 auf. Es ist mir nur Eine Urkunde mit Albrechts eignem großen Siegel aus dem J. 1336 bekannt geworden; dies ist eine Urkunde im Archive des Klosters Dobbertin, ausgestellt am 8. December 1336 (anno millesimo tricentesimo XXX "sexto" ipso die concepcionis Marie in opido nostro Wismarie) in Gegenwart von Heinrich und Johann von Plessen; diese Urkunde 23 ) enthält aber keine andere Hindeutung auf die Vormundschaft.
Bei dieser Gelegenheit ist es von Interesse, mit welchem Lebensjahre Albrecht volljährig ward, und überhaupt: mit welchem Lebensjahre die Volljährigkeit der Fürsten unsers Vaterlandes eintrat. Kennten wir das Fürstenrecht jener Zeiten genauer und den Tag der Geburt unsers Albrecht, so wäre die gegenwärtige Untersuchung überhaupt kurz abgemacht; leider wissen wir von Beidem nichts Bestimmtes. In ältern Rechten unterschied man: zu seinen Jahren kommen und zu seinen Tagen kommen. Nach sächsischem, fränkischem und longobardischem Rechte kam der Knabe zu seinen Jahren mit Vollendung des zwölften Jahres: er ward dann zurechnungsfähig, mündig, auch lehnbar; - zu seinen Tagen kam nach sächsischem Rechte der Jüngling mit Vollendung des ein und zwanzigsten Jahres, d. h. er ward Sslbstständig, volljährig 24 ). - Nach andern mittelalterlichen Rechten, z. B. nach longobardischem, schwäbischem und lübischem Rechte, trat die Volljährigkeit schon mit achtzehn Jahren ein. Diesen Termin bestimmte auch Kaiser Carl IV. in der goldenen Bulle (VII, 4) für die Volljährigkeit der Kurfürsten 25 ). Denselben Termin von achtzehn Jahren haben wir auch wohl für die Volljährigkeit des Fürsten Albrecht anzunehmen. Da Albrechts Mutter, welche schon vor ihm einen früher verstorbenen Sohn gebar 26 ), in der Mitte des Jahres 1315 vermählt ward 26 ), so kann Albrecht frühestens gegen die Mitte des Jahres 1317 geboren sein. Am 24. Julii 1321 ward er mit der schwedischen
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Princessin Euphemia versprochen 27 ), welche er gegen die Mitte des Jahres 1336 heirathete, woraus er spätestens mit dem Anfange des Jahres 1337 als volljährig auftrat. Der sächsische Termin der Volljährigkeit von 21 Jahren kann hier also nicht gelten; eben so wenig der Termin der Mündigkeit von 12 Jahren, da die Zeit der Heirath Albrechts ungefähr mit der Zeit seiner Mündigkeit zusammenfiel. Es bleibt daher wohl nichts anders übrig, als den lübischen Termin von 18 Jahren anzunehmen, der auch bald darauf vom Kaiser für Reichsfürsten festgesetzt ward 28 ). Nimmt man nun an, daß Albrecht, was viel Wahrscheinlichkeit für sich hat, da er das zweite Kind seiner am 6. Julii 1315 vermählten Mutter war, - in der zweiten Hälfte oder um Ostern des Jahres 1318 geboren ward, so würde seine Volljährigkeit mit vollendetem achtzehnten Jahre und seine Vermählung, wie es geschah, ungefähr in die Mitte des Jahres 1336 fallen. Die erste Spur eines selbstständigen Auftretens unsers Fürsten enthält denn auch die Urkunde, welche er als Ritter (dominus), nach seiner Vermählung, am Tage vor seiner Abreise nach Schweden, am 23. Junii 1336 der Stadt Rostock zu Warnemünde ausstellte, in welcher er sagt, daß er zwar mit Beistimmung seiner Räthe, jedoch nach eigener entscheidender und verständiger Ueberlegung,
"propria deliberacione discreta et prudenti",
gehandelt habe 29 ). Daß bei der Volljährigkeit Albrechts nicht der Termin der Mündigkeit von 12 Jahren gemeint sein könne, geht auch daraus hervor, daß Albrecht selbst im Anfange des J. 1337 sagt, daß er zu seinen gesetzmäßig vollkommenen Jahren ( ad legitime discretionis annos ) gelangt sei. Im werleschen Fürstenhause ward freilich der Termin der Mündigkeit von 12 Jahren zum Antritt der Regierung festgesetzt 30 ).
"Dannoch s. f. g. Herzog Albrecht zu iren vollkomenen Jharen seyndt komen vnd funf vnd zweinzig Jahr alt worden vnd dadurch auch aller Formundschaft, es sey tutela oder eura gnandt, erledigt vnd frey worden".
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Daß Albrecht übrigens auch von seinem Rechte der Mündigkeit mit zwölf Jahren Gebrauch machte, geht wohl daraus hervor, daß er während der Dauer der Vormundschaft (welche ungefähr den Zeitraum seiner Mündigkeit bis zu seiner Volljährigkeit ausfüllte) ein Secretsiegel führte und als Zeuge auftrat. Am frühesten tritt Albrecht 31 ) am Hofe von Dänemark auf und zwar als Zeuge zu Ringstad in einer Urkunde vom Martini=Tage 1329, in welcher sich König Christoph von Dänemark und Herzog Kanut von Halland mit einander vergleichen. Unter den vielen Zeugen, welche diese Urkunde besiegelten, steht hinter den Söhnen Erich und Otto des Königs, den Herren Johann und Henning von Werle und dem Grafen Johann von Holstein unser Albertus domicellus Magnopolensis; sein Siegel ist leider zerbrochen. - Bei seiner Vermählung ward Albrecht im J. 1336 zum Ritter geschlagen; bis dahin heißt er unter der Vormundschaft immer domicellus oder junkhere; nach diesem Zeitpunct, zuerst am 23.Juuii 1336, dominus oder here.
Für manche Verhältnisse kann endlich die Beantwortung der Frage von Bedeutung werden: welche Personen des Fürsten Vormünder waren, Nach Kirchberg setzte der Fürst Heinrich seine Räthe zu Vormündern ein. Franck im A. und R. M. VI. S. 92, nennt vierzehn Personen von Adel; Rudloff M. G. II. S. 268 sagt, es seien sechszehn gewesen, Diese Angaben fließen aus einer der Stadt Wismar ausgestellten Urkunde über den Verkauf des fürstlichen Hofes zu Wismar an die Stadt Wismar, welche in v. Behr Rer. Mecl., p. 250, in lateinischer Uebersetzung und mit Lücken abgedruckt ist. Die Urkunde ist ursprünglich in niederdeutscher Sprache 32 ) an dem anderen sunauende in der vasten ( 18. März ) 1329 zu Wismar ausgestellt und von sechszehn Vormündern bezeugt; v. Behr hat zwei derselben (Hermann von Oertze und Bolte Hasenkop) ausgelassen: daher führt Franck vierzehn und Rudloff sechszehn auf. Die Urkunde lautet im Auszuge folgendermaßen:
zu Stargard ausstellt."Hinricus Dei gratia Magnopolensis dominus - - consensu illustris dominae dominae Annae couthoralis nostrae et domicelli Alberti filii nostri"
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"Wy Albrecht, en junchere van Mekelenborch, - - na rade vnd vulborde vses leuen ohemes greuen Henrikes von Zwerin - vnd sunderliken vser vormunde, den yse leue vader her Hinrik - vsz vnd vse landt beuohl in deme letzten - - u. s. w. - - Desser ding sind tuge - - vse leuen truwen man vnd vse vormundere
1) Conrad van Cremon,
2) Juries Hasenkop,
3) Hermann van Ortze,
4) Bolte Hasenkop,
5) Wipert Lutzow,
6) Johann van Plesse,
7) Johann van Bulowe,
8) Hinrik van Barnekowe,
9) Berthold Preen,
10) Otto van Dewitze,
11) Heine Manduuel,
12) Claus van Helpede,
13) Gottschalk Storm,
14) Hinrik van Plesse,
15) Eggerd Negendanke, riddere,
16) Henneke Molteke, en knape."
Diese Urkunde befindet sich nur in einer Abschrift im großherzoglichen Archive und hat am Ende die Bemerkung:
Horum curatorum consensus specialibus litteris est conscriptus sub eodem dato, quarum copiam transcribere supervacuum visum est.
Dieser Consens der Vormünder ist in dem von dem Hezoge Albrecht bestätigten Privilegienbuche der Stadt Wismar von 1351 enthalten; die Urkunde ist nach einer Abschrift des Herrn Dr. Burmeister zu Wismar in der Urkunden=Sammlung zu dieser Abhandlung mitgetheilt 33 ). Diese Urkunde, welche von den Vormündern mit ihren eigenen Siegeln besiegelt gewesen ist (- die Original=Urkunden der Stadt sind im J. 1350 verbrannt -), zählt ebenfalls sechszehn Vormünder auf; nur hat diese statt Eggerd Negendanke den Ritter Eggerd Hardenacke.
Im Großherzoglichen Archive zu Schwerin befindet sich eine Urkunde 34 ) vom 11. April 1333, in welcher Wipert
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Lützow, Heinrich von Barnekow, Johannes von Plesse und die Magistrate von Rostock und Wismar als Vormünder,
"provisores nobilis domimi, domini Alberti Magnopolensis "
das Kloster Doberan über die richtige Auszahlung von 300 Mark Rost. Pf. quittiren, für welche Summe dem Kloster die Bede und das höchste Gericht in Parkentin, Bertramshagen und Stäbelow nach dem Hauptbriefe des Fürsten verpfändet sei. Diese Urkunde ist aber auch nicht zu Wismar, sondern zu Bützow ausgestellt, auch nicht mit dem Vormundschaftssiegel, sondern mit dem Siegel der genannten Aussteller besiegelt. Der Hauptbrief des Fürsten über diesen Gegenstand ist am 7. April 1333 auf dem Kirchhofe zu Cobrow bei Sternberg in seinem Namen ausgestellt, jedoch
"vna cum discretis provisoribus et militibus nostris,"
und als Zeugen werden aufgeführt:
"Testes sunt fideles nostri milites: Georgius Hasencop, Bolte Hasencop, Volradus Smekere, Johannes de Plesse, Hinricus de Barnecowe, Eghardus de Bybowe, Nicolaus de Helpede, Hermannus de Warborch, item Hinricus Friso, Arnoldus de Gotlande, Thidericus Horn, consules in Rozstok, necnon Johannes Rodekoghele magister ciuium in Wysmaria ac Johannes Wise consul ibidem",
In einer andern Urkunde des Klosters Doberan vom 9. April 1333 über dieselbe Angelegenheit wird ebenfalls etwas verheißen:
"domino Alberto Magnopolensis necnon Wyperto Luzowen, Georgio Hasencop, Hermanno de Oritze, Volraro Smekere, militibus, ac eciam Henrico Frisconi et Henrico Roden, consulibus in Rozstok
Dennoch werden diese Männer, unter dem Vormundschaftssiegel, auch häufig gradezu Vormünder genannt, z. B. in einer Urkunde vom 3. März 1331, welche also beginnt:
"Albertus domicellus - - de nostro et tutorum nostrorum omnium et singulorum, scilicet: Georgii Hasencop, Hermanm de Ortze, Johannis de Bulowe, Wiperti Lutzowe, Hinrici
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Barnecowe, Hinrici de Plesse, Godschalci Storm et Echardi Hardenacken, militum, et Johannis Molteken, armigeri, - nos de nostrorum tutorum ac fidelium predictorum consensu, etc.
Am 16. Oktober 1331 ist zu Stargard der Stadt Friedland über zwei Hufen in Lübbersdorf mit dem "secretum nostrum sigillu" eine Urkunde ausgestellt:
"de nostro et nostrorum tutorum consilio"
Nach zuverlässigen, von Zeichnungen begleiteten Nachrichten des Herrn Pastors Masch über das Original hängt an demselben das Secretsiegel Albrechts. Dagegen ist nach denselben Nachrichten die der Stadt Friedland am Palmsonntage 1332 zu Friedland ausgefertigte Verleihung von sechs Hufen zu Lübbersdorf mit dem Vormundschaftssiegel bekräftigt.
Da die Urkunde vom 18. März 1329 einige Wochen nach dem Tode des Fürsten Heinrich am Residenzorte der Vormundschaft ausgestellt ist, so ist es allerdings sehr wahrscheinlich, daß die genannten 16 Ritter die zu Vormündern bestellten Räthe Heinrichs waren. Wahrscheinlich waren es die Hof= und Regierungsbeamten Heinrichs, da er die meisten von ihnen in den letzten Urkunden seines Lebens gewöhnlich zu Zeugen gebraucht und mehrere Male seine consiliarii nennt; Wipert von Lützow war sein Marschall (Oberstallmeister) und Nicolaus von Helpede sein Truchseß (coquinarius, Hofmarschall oder Oberküchenmeister). - Einige von diesen Vormündern kommen in den nächsten Jahren nicht weiter vor, wie
Conrad von Cremon,
Eggerd Negendank,
Bolte Hasenkop,
welcher Letztere dagegen nach Beendigung der Vormundschaft wieder hervortritt. Es ist daher sehr glaublich, daß sich das Collegium der Vormünder bei vorkommenden Abgängen wieder ergänzt habe. Nach sorgfältiger Vergleichung der Urkunden sind folgende Männer 35 ) diejenigen, welche während des größern mittlern Zeitraums die Geschäfte als Vormünder führten:
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1) Georg Hasenkop,
2) Hermann von Oertzen,
3) Johann von Bülow,
4) Wipert von Lützow,
5) Heinrich von Barnekow,
6) Heinrich von Plessen,
7) Gottschalk Storm,
8) Otto von Dewitz,
9) Nicolaus von Helpede,
10) Johannes von Plessen 36 ),
11) Eckhard Hardenack,
12) Eckhard von Bibow,
13) Heinrich Mandüvel,
14) Barthold Preen,
15) Nicolaus Axekow, Ritter,
16) Johann Molteke, Knappe.
Durch die Mittheilung dieses Resultats glaube ich der Aufführung aller Aufzählungen der Vormünder in den einzelnen Urkunden überhoben zu sein; in der Regel kommen nur 6 bis 9, und zwar als Räthe und alleinige Zeugen der im Namen Albrechts ausgestellten Urkunden vor.
Ueber die Theilnahme der Städte Wismar und Rostock an der Vormundschaft herrscht noch einige Dunkelheit. Rudloff (II., S. 268) und von Lützow (II., 172) sind der Meinung, daß die städtischen Vormünder bald von der Mitregentschaft verdrängt worden seien; Beweise für diese Meinung sind von beiden nicht beigebracht. Freilich kommen die städtischen Rathmänner nicht häufig vor; aber eine gänzliche Verdrängung ist eben so wenig begründet, als eine theilweise Zurückdrängung nach der seltenen Zuziehung allerdings wahrscheinlich ist 37 ). Dennoch waren die Rathmänner beider Städte noch thätige Mitglieder der Vormundschaft, als diese am 25. Februar 1330 zu Wismar den Wilden den Lehnbrief über das Gut Jürgenshagen gab und dabei als Zeugen auftraten:
"Wipertits Lutzow, Georgius Hasencop, Johannes de Bulow, Bertoldus Pren, Godscalcus Storm., Nicolaus de Helpede, Nicolaus de Axecowe, Ericus de Lubberstorp, milites, Ar-
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noldus Kopmann, Hermannus Wokrenthe, Johannes Pape, Johannes Rode, consules in Rostock, Johannes Cropelin, Johannes Rodekogele, Andreas Lasche (oder "Lasthe"), Gherhardus Wolmerstorp, Martinus de Stromekendorp, consules in Wismaria;
ferner als die Vormundschaft am 5. Junii 1330 eine Urkunde über eine Vikarie am Dom zu Schwerin ausstellte im Namen des Fürsten und
"consiliariorum nostrorum infra scriptorum consensu. - - Testes sunt: Hermannus de Ortze, Johannes de Bulow, Wipertus Lutzow, Bartholomaeus Preen, Hinricus de Barnekow et Godschalcus Storm, milites, Hinricus Friso et Johannes Rufus, consules Rostockcenses, Johannes Rodekogele, Johannes Cropelin, Martinus de Stromkendorp et Echardus de Walmerstorp, consules de Wismaria, consiliarii nostri.
In einer vormundschaftlichen, besiegelten Urkunde des Klosters Reinfelden vom 27. Julii 1333 sind Zeugen: Johannes de Bulowe, Bolto Hasencop. Hinricus et Johannes dicti de Plesse, Hinricus de Barnecowe, Johannes Molteke, milites, Johannes Cropelin et Johannes Rodekogele, consules in Wismar.
In einer andern, unter dem Vormundschaftssiegel ausgestellten Doberaner Kloster=Urkunde vom 14. Januar 1334, d. d. Wismar, sind Zeugen:
"Georg Hasencop, Johannes dePlesse5 milites, Johannes Reschinkel, famulus, Ludolphus de Gotlandia et Hinricus Friso, consules in Rozstock,
und in einer anderen Doberaner Urkunde vom 3. Februar 1334:
"Wypertus Lutzowe, Hinricus de Barnecowe, Johannes de Plesse, Echardus de Bybowe, milites, Johannes Cropelin et Johannes Rodekoghele, consules in Wismar.
Auch ist eine gänzliche Ausschließung, namentlich des Raths zu Wismar kaum anzunehmen, da die Vormundschaft in dieser Stadt ihren Sitz hatte.
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Nach diesen diplomatischen und heraldischen Vorbereitungen wird es schon leichter werden,
die Vermählung Albrechts im J. 1336
näher zu bestimmen und in Verbindung mit seinem Regierungsantritt zu bringen.
Schon im frühen Knabenalter (am 24. Julii 1321) war der Fürst Albrecht mit der schwedischen Königstochter Euphemia versprochen. Kaum war er, wahrscheinlich mit Vollendung seines achtzehnten Lebensjahres, volljährig geworden, als er schon
seine Vermählung ins Werk setzte, um bei den Stürmen, welche von Seiten seiner Vasallen droheten, Frieden und Glück im Hause zu finden. - Rudloff (II., S. 279) setzt seine Vermählung in das Jahr 1335; v. Lützow sagt unbestimmt, daß er bereits im J. 1335 beschäftigt gewesen sei. Anstalten zu seiner Vermählung zu treffen; die frühern Historiker nehmen an, daß die Vermählung im J. 1336 vollzogen sei. Die in neuern Zeiten eröffneten chronistischen Quellen sind jetzt fähig, die urkundlichen Andeutungen zu unterstützen; namentlich sind, da Kirchberg uns hier schon verläßt, die Berichte des lübecker Lesemeisters Detmar, welche kürzlich von Grautoff herausgegeben sind, vom höchsten Interesse und leisten Bürgschaft genug, da die Lübecker einen sehr regen Antheil an dieser Begebenheit nahmen.
In den schwedischen Geschichten finden wir wenig, obgleich sich aus Schweden noch viel über die Begebenheiten dieser Zeit erwarten läßt. Dalin 38 ) sagt nichts weiter, als:
"1335 um die Zeit des Eriksfestes 39 ) ward Euphemia mit dem Grafen (!) Albrecht verlobt";
und 38 ):
"Im Anfange des Jahres 1336 ward die Hochzeit der Euphemia in Rostock, die von da mit ihrem Gemahl - - nach Schweden zurückkam, um ihres Bruders und seiner Gemahlin Krönung beizuwohnen, die in Stockholm mit aller Pracht vor sich ging".
Geyer 40 ) sagt nur, daß Euphemia, Albrechts Gemahlin, im J. 1336 eine Verpflichtung unterschrieben (?) habe.
Der ribnitzer Lesemeister Slagghert erzählt in seiner niederdeutschen Original=Chronik:
"Anno ut supra (133A) here Albrecht, eyn sone here Hinrickes tho Mekelenborch des Lowen, hest anghehauen
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tho regeren in sinen vederlyken eruen. In der tydt ghemenlyken alle slote vnn borge sines landes weren vorborget vnn vorpandet den guden menren 41 ) van deme adel. Desse here vp ene tydt, so he myt sinen guden menren 41 ) vnn getruwen reth vp deme velde, heft he grepen enen vagel vnn dem vth geplucket syne vedderen 42 ) vnn so ghewyset synen guden menren 41 ) vnn en ghefraget, vste ock de vagel also wol mochte leuendich blyuen. Se antwerden: Nen! So Segge yck ju, dat gy nicht werden leuen, sunder gy vns wedder geuen vnse slote vnn borge, de gy besitten".
In dieser, übrigens höchst charakteristischen Erzählung scheint Slagghert in der Angabe des Jahres zu irren, wenn er unter "mit dem Anfange der Regierung in den väterlichen Erben" nicht etwa einen, uns unbekannten Termin der Mündigkeit vor der Volljährigkeit versteht. - Richtiger redet er von der Vermählung Albrechts:
"Anno dni. M. CCC. XXX VI. here Albrecht, de oldeste sone here Hinrickes des Lowen tho Mekelenborch, vnn eyn broder froychen Beata, do he tho synen vullenkamen iaren nu was ghekamen, heft he myt sinen heren broder, here Johan 43 ), ghedelet er vederlyke erue. So dat here Albrecht, de erste sone, heft beholden Zwerin vnn dat lanth tho Mekelenborch, vnn here Johan dat Lant tho Stargardt. Hyr na dorch rath des adels here Albrecht heft syck laten vertruwen froychen Euphemiam, de suster des konynges tho Zweden Magnus ghenomet, vnn de hochtydt 44 ) vnn brutlach 45 ) myt groter werdycheyt wurt gheholden tho Rostock".
Viel klarer und bestimmter spricht der Lübecker Detmar. Dieser sagt zuerst über die Vormundschaft:
"In deme iare cristi M. CCC. XX. IX. in sunte agneten daghe starf de edele vrome Hinric, de here van Mekelenborch, - - Twe sone he let iung van iaren, den satte he vormundere, sine riddere, de
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he wol belovede, unde darto de ratmanne van Rostock vnde van der Wismer; de vorstunden de kindere unde dat lant mit groten eren bet an de tyd, dat de oldeste, iunghere albert, nam des koninghes suster van Sweden".
Die letzte bisher bekannt gewordene Urkunde, welche die Vormundschaft ausstellte, ist vom 6. Februar 1336 datirt. Ueber die Vermählung giebt nun Detmar eine sehr ins Einzelne gehende, höchst anziehende Schilderung. Nach dieser sandte der König Magnus von Schweden im J. 1336 nach Ostern (in diesem Jahre am 31. März) seine Schwester Euphemia nach Rostock zur Vermählung mit dem Fürsten Albrecht. Die Hochzeit, bei welcher Albrecht vom Herzoge Erich von Sachsen zum Ritter geschlagen ward, ging hier mit großen Festlichkeiten vor sich.
Am Johannistage 1336 fuhr das junge fürstliche Ehepaar mit großem Geleite nach Schweden. Noch am Tage vorher erließ der Fürst zu Warnemünde der Stadt Rostock, in Betracht der vielen ihm erzeigten Gefälligkeiten und des großen Dienstes, die von der Stadt auf nächsten Michaelis zu zahlende Grundsteuer (Orbör) 46 ). Auf der See ward das junge Paar von Gesandten der Stadt Lübeck empfangen, welche es nach Kalmar geleiteten, eine zarte Aufmerksamkeit der mächtigen Hansestadt und der Herrin der Ostsee, welche aber zugleich beweiset, wie früh bei guten Aussichten sich die Stadt um die Gunst des edlen jungen Fürsten bewarb. Vor Kalmar zur See ward das junge Ehepaar von der königlichen Mutter empfangen. Von Kalmar fuhr die Gesellschaft nach Stockholm, wo zur Krönung des schwedischen Königspaares ein Fest gefeiert ward, so glänzend, wie je eines. Darauf trat Albrecht mit seiner Gemahlin die Rückreise nach Meklenburg an, auf welcher sie zur See viel Ungemach erlitten. Nach Detmar kamen sie erst am Michaelistage wieder in Meklenburg an. Dies ist offenbar ein Fehler, da er selbst hinterher sagt, daß die lübecker Gesandten später als er, bis zu Unserer Frauen Tage der Ehren, d. i. Assumptio Mariae (15. August), zu Stockholm geblieben seien, wo ihnen der König von Schweden große Privilegien ertheilt habe 47 ). Zum bessern Verständniß folgt hier die anziehende Stelle aus Detmars Chronik:
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"In dem iare christi M. CCC. XXX. VI. na paschen do sande de koningh magnus van sweden unde van norweghen sine suster euphemian to rostock alberte, dem heren van mekelenborch; de nam se, unde hadde dar vele heren to der hochtid. Dar wart he riddere van hertoghen erik van sassen.
Darna des neghesten daghes sunte ioannis to middensomere do vor de here van mekelenborch mit siner brut uter wernowe weder to sweden. He hadde mit eme sines omes sone, hertoghen rodolves van sassen, unde hinrike, greven gherdes sone van holsten, unde vele riddere unde knechte. Do se quemen in de see, do weren dar boden van lubeke, de voren ene bette an den kalmersund. Dar quam do des koninghes moder mit eren schepen unde untfeng eren swagher unde ere dochter unde de heren al mit groter vroude, unde voren tosamene mit schalle allerleye speles bet to kalmeren. Dar weren se ghuhden hoghen vif daghe. Darna do voren se to deme stocholmen; dar let de koning schone toreden unde quam dar mit den hoghesten heren unde vruwen des rikes; dar wart he riddere van sinem swagher van mekelenborch. Des anderen daghes quam de koning mit der koninginnen blanken, de eme des iares darvore was ute vlanderen bracht, des greven dochter van ame, to der kerken. Dor was dar komen de vrome biscop ghiselbert van darbathe umme werf sines stichtes; den ereden dar de biscop van vpsale unde andere biscope des rikes, dat he sang de misse unde wyede unde kronede den koning unde de koninghinnen. Na der mysse wart in des koninghes sale, den he dar hadde laten buet lang unde wit, vele hovendes over der tafelen. Na des wart dar danz unde zdustes vele. Dar randen hertogen rodolves sone unde greven gherdes sone unde dar ute den lande unde ute manighen anderen landen manich dure man, unde breken spere al ane tal. Do dat hadde waret dre daghe, do vor de koning van dennen korte tyd, unde quam dar weder. De van mekelenborch mit den anderen heren vor do weder to der see, unde leghen lange borelos. To lesten verstak se de wint, dat se quemen to gotlande; dar wart en hulpen mit spisen unde mit anderen dinghen, dat se vort
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quemen to lande bi sunte michelis daghe, beide mit arbeide unde mit unghemake.
De boden van lubeke bleven to deme stocholme bet to unser vrowen daghe der eren, unde worven bi deme koninghe grote vriheit in sweden unde in deme lande to schonen eweliken to brukende; darup gaf he der stad unde den borgharen to lubeke sine hantvestunghe beseghelet. In der tyd hadden de van lubeke ere boden bi deme koninghe to stocholme".
Nach einer Quittung 48 ) des Fürsten Albrecht, welche er den Rathmännern der Stadt Rostock ausstellte über 60 1/2 Mark rostocker Pfennige, welche sie ihm nach seiner Heimkehr von Schweden zur Bestreitung nothwendiger Bedürfnisse zu Warnemünde und Rostock vorgeschossen hatten, da er wahrscheinlich nach den langen Seeleiden mit dem großen Gefolge von allen Mitteln entblößt seine Heimath betrat.
"pro necessariis, Warnemunde et Rozstock, cum de reysa Swecie veniebamus, consumptis",
wie die Urkunde sagt, war er am 30. August 1336 wieder in Rostock; die Urkunde ist nämlich datirt: MCCCXXX sexto, in crastino decollacionis b. Johannis Bapt. Dies ist die erste bekannte Urkunde, welche von dem Fürsten nach seiner Heimkehr aus Schweden vorhanden ist. Sie ist freilich so abgefaßt, daß es den Anschein hat, der Fürst sei erst vor kurzem vom Schiffe gestiegen; sie ist ohne Zeugen und mit dem Secretsiegel Albrechts ausgestellt. Dennoch finden sich Nachrichten, daß er früher wieder in Meklenburg war.
In dem Kloster Doberan waren zwischen den Mönchen aus den sächsischen und den wendischen Ländern die heftigsten Streitigkeiten 49 ) ausgebrochen (man vgl. weiter unten); die Erbitterung ging so weit, daß sogar Giftmischereien und Zaubermittel versucht wurden, um gehässige Personen aus dem Wege zu räumen, und unter diesen auch den jungen Fürsten Albrecht, dessen strenges Eingreifen man wohl mit Recht fürchten mochte. Albrecht war damals zu Rostock und war bald nach seiner Vermählung eifrig bemühet, die Streitigkeiten im Kloster zu schlichten. Er hielt sich deshalb auf dem doberaner Klosterhofe Satow, ungefähr 2 Meilen südlich von Doberan, auf. Hier ward in den ersten Tagen des Monats Mai sein junger Schildknappe Wedekin von Plate durch einen Laienbruder vergiftet
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und darauf am 9. Mai 1336 zu Doberan begraben. Albrecht mochte eine solche Unthat noch nicht ahnen, obgleich der Jüngling gleich ausgesagt hatte, er sei vergiftet worden. Gleich nach, seiner Rückkehr erfuhr jedoch Albrecht, daß derselbe Laienbruder mit einigen Andern ein Weib zu Hohenfelde bei Doberan zu Verfertigung eines Zaubermittels, eines Wachsmännchens, verführt hatten, um ihn durch Anwendung desselben aus dem Wege zu räumen. Da machte Albrecht sich sogleich am 20. Julii 1336 nach Hohenfelde auf, zog das Weib gefänglich ein, brachte es zu einem freiwilligen und offenen Geständnisse, zog mit demselben nach Cröpelin, hielt dort selbst Gericht am 21 Julii und ließ an demselben Tage nach Urtheil und Recht das Weib als Hexe verbrennen 50 ).
Nach diesen Vorgängen war der Fürst Albrecht also schon am Ende des Monats Julii 1336 wieder in Meklenburg.
Daraus schloß der Fürst Albrecht, als "her" von Meklenburg, am 22. October zu Misdorf das erste Bündniß mit den Herren von Werle; an der darüber ausgestellten Urkunde fehlt leider das Siegel. - Am 6. Februar 1336 ist die letzte bekannte Urkunde mit dem Vormundschaftssiegel ausgestellt; gleich nach Ostern 1336 vermählte Albrecht sich zu Rostock und ward Ritter; Johannis 1336 reiste er mit seiner Gemahlin nach Schweden, wo er selbst schon den König von Schweden zum Ritter schlug; nachdem er vor dem 20 Julii 1336 wieder zu Rostock angekommen war, errichtete er, vorzüglich gegen aufrührerische Vasallen, am 22. October 1336 zu Hohen=Misdorff ein Schutzbündniß mit den Herren von Werle; mit dem Anfange des Jahres 1337 erklärte er sich selbst wiederholt für volljährig.
Nach allen beigebrachten Beweisen steht es jetzt wohl kaum mehr zu bezweifeln, daß unser Albrecht mit seiner Vermählung Ostern 1336 volljährig ward, wenn wir auch erst vom Anfange des Jahres 1337 und in, dem Siegel der oben erwähnten dobbertiner Urkunde vom 8. Decbr. 1336 urkundliche Erklärungen darüber haben; der Zeitraum von Ostern 1336 bis Neujahr 1337 ging mit Vermählungs=Feierlichkeiten und Reisen, mit Bündnißschließen und Anstalten gegen die aufsätzigen Vasallen und mit den schwierigen Vorbereitungen zur Einrichtung der neuen Regierung hin.
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In dem Schutz= und Trutzbündnisse mit der Stadt Wismar vom 11. Junii 1337 erklärt Albrecht, daß seine Vasallen, und unter diesen vorzüglich die von Plessen darnach getrachtet hätten, ihn zu verderben. In dieser Beziehung ist die oben erwähnte dobbertiner Urkunde vom 8. December 1336 merkwürdig. Diese Urkunde 51 ) ist vom Fürsten Albrecht zu Wismar, also noch in der Residenz der Vormundschaft ausgestellt, jedoch schon mit Albrechts neuem, großem Siegel, welches das Secretsiegel als Rücksiegel trägt, besiegelt; von der Minderjährigkeit des Fürsten und, von seiner Vormundschaft ist aber durchaus nicht die Rede, dagegen sind als Zeugen nur aufgeführt Heinrich von Plessen und Johann von Plessen, welche beide zu den Vormündern gehört hatten. Da weiter keine Zeugen genannt sind, so läßt sich schließen, daß die übrigen Vormundschaftsräthe schon auseinander gegangen waren, diese beiden jedoch nicht weichen wollten, diese also wohl die von Plessen waren, die den Fürsten zu verderben trachteten, da sie dem Fürsten keine Erwähnung seiner Verhältnisse in der Urkunde gestatteten, welches doch seit dem Anfange des J. 1337 so häufig vorkommt.
Eben so wichtig ist gewiß eine Urkunde vom 9. December 1336 im pommerschen Archive 52 ), in welcher
"Johann von Plesse und Johann Moltke, Ritter, bekennen, daß sie Namens Herzogs (?) Alberti zu Mecklenburg zur Wiedereinlösung des Landes Barth - - vom Kloster Neuenkamp 1700 Mark sundischer Pfennige erhalten haben".
Nach dieser Inhaltsanzeige scheinen ebenfalls noch einzelne Vasallen, unter denen sich wieder Johann von Plessen befindet, die Geschäftsführung im Lande fortgesetzt zu haben.
Nach diesen Erläuterungen gewinnt die Geschichte dieser Zeit eine ganz andere Gestalt, indem sich die Veranstaltungen der Vormundschaft klar von den Mitteln scheiden, welche der Fürst Albrecht nach erlangter Volljährigkeit ergriff, so wie anderer Seits die Bemühungen des Grafen Heinrich IV. von Schwerin zwischen beiden Parteien klar hervortreten.
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Es kann hier nicht die Absicht sein, die ganze Geschichte der vielfachen, verwickelten Verhandlungen aus dem Zeitraume von 1329 bis 1338 zu schreiben. Es möge hier nur das, berührt werden, was das höchste Ziel des Fürsten Albrecht war: Ruhe und Friede im Lande und lebendiger Verkehr im Innern und nach außen. Dieses Streben läßt sich vorzüglich aus den Landfrieden erkennen, welche in damaliger Zeit geschlossen wurden.
Schon an einem andern Orte 53 ) habe ich auf die große Wichtigkeit der früher oft vernachlässigten Landfrieden hingedeutet und die Wichtigkeit und den Zusammenhang derselben im nördlichen Deutschland darzulegen versucht.
Die Landfrieden im nordöstlichen Deutschland waren keinesweges gewöhnliche Polizei=Maßregeln, sondern die Urkunden der Völkerbündnisse und Fürsten=Congresse im heutigen Sinne des Wortes; die Landfrieden des nordöstlichen Deutschlands zeichnen sich vor allen andern vorzüglich dadurch aus, daß sie, ohne Bezugnahme auf den Kaiser und das Reich, aus selbstständiger Macht der Fürsten abgeschlossen und, ohne Einsetzung von Landfriedensrichtern, durch die selbstständige Kraft der abschließenden Parteien aufrecht erhalten werden. Ich habe ferner in der oben angeführten Schrift, auf welche ich hier verweisen muß, näher darzulegen versucht, daß es vorzüglich unser Albrecht war, welcher in der Mitte des 14. Jahrhunderts die Landfrieden groß, dauernd und wirksam schuf, und vorzüglich Landfriedensstifter genannt werden kann. Was mir damals noch dunkel erschien, wird durch die nachfolgenden Untersuchungen eine viel größere Bedeutsamkeit erhalten.
Die vorzüglichste Sorge der Vormundschaft in den ersten Jahren ihrer Wirksamkeit war, mit den benachbarten Fürsten Landfrieden, d. h. Bündnisse zu schließen, um sich von außen her und gegen aussätzige Unterthanen zu sichern. Schon am 5. Junii 1329 schlossen zu Dutzow die Vormundschaft und der Graf Heinrich IV. von Schwerin einen vierjährigen Landfrieden mit den Herzogen Erich und Albrecht von Sachsen=Lauenburg 54 ). Nachdem die Lehns= und Pfand=Verhältnisse mit der Mark Brandenburg geregelt waren 55 ), schloß die Vormundschaft mit dem Markgrafen Ludwig von Brandenburg am 24. Sept. 1329 auf der Görni=
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chen Brücke einen zehnjährigen Landfrieden 56 ), in welchen auch die eben berührten Lehns= und Pfand=Verhältnisse aufgenommen wurden; es war dieser Vertrag ein schließliches Bündniß, durch welches allen Irrungen ein Ende gemacht werden sollte. In demselben ward für streitige Fälle auf die Grafen Günther von Lindow und Heinrich von Schwerin compromittirt.
Bald darauf ward die Angelegenheit beseitigt, welche der Vormundschaft die wichtigste sein mußte, nämlich der Anspruch der Herren von Werle an die Führung der Vormundschaft; am 20. Mai 1330 ward zwischen den Herren Johann und Henning von Werle und den Vormundschaftsräthen in dem Dorfe Schwisow ein Bündniß 57 ) geschlossen, in welchem den Herren von Werle für die Entsagung der vormundschaftlichen Regierung 3000 kölnische Mark Silbers verheißen und eine gegenseitige Eventual=Succession zwischen den Häusern Werle und Meklenburg bestimmt und ein Landfriede verabredet ward. Nachdem hierauf der Fürst Johann von Werle mit dem Herzoge Otto von Pommern zu Wollin am 13. December 1330 58 ) und mit dem Herzoge Barnim von Pommern zu Demmin am 11. April 1331 ein Landfriedensbündniß 59 ) geschlossen hatte, vereinigte sich die Vormundschaft der Fürsten Albrecht und Johann mit diesem letztern Fürsten am 15. Julii 1331 zu einer gleichen Verbindung 60 ); von den etwanigen Feinden ward wiederum der Graf Heinrich von Schwerin ausgenommen.
Bei allen diesen Bündnissen und den daraus entstehenden Streitigkeiten übernimmt der Graf Heinrich von Schwerin die Rolle der Obhut über die meklenburgischen Lande und die Vormundschaft. Schon bei dem Verkaufe des fürstlichen Hofes in Wismar an die Stadt am 18. März 1329 besiegelte der Graf die Verkaufsurkunde neben dem Fürsten Albrecht 61 ), in dem brandenburgischen Landfrieden vom 24. Sept. 1329 ward sein und des Grafen von Lindow Schiedsspruch für mögliche Streitfälle im voraus anerkannt und in dem pommerschen Landfrieden vom 15. Julii 1331 wird er von den etwanigen Feinden der Verbündeten ausgenommen. Ja, am 17. Julii
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1331 schließt er selbst auf der Fähre (bei Schwerin?) mit dem Herzoge Barnim von Pommern ein Bündniß 62 ) gegen alle dessen Feinde, von denen die jungen Herren von Meklenburg ausgenommen werden.
Einige Jahre bestanden freilich die friedlichen Verhältnisse. Aber Schon im J. 1334 waren sie mit Brandenburg getrübt; der Graf Heinrich von Schwerin glich die Uneinigkeit zwischen Brandenburg und Meklenburg jedoch dadurch aus, daß er, auf den die Entscheidung gestellt war, am 15. August 1334 ein compromissarisches Schiedsgericht zur Beilegung der Irrungen einsetzte 63 ). Da dieser Weg nicht zum Ziele geführt zu haben scheint, so ordnete er am 18. Nov. 1334 ein zweites Compromiß=Gericht an 64 ).
Hierauf gingen die Friedensverhandlungen hin und her, ohne daß etwas besonders Wichtiges erreicht zu sein scheint. Am 28. Junii 1333 hatten bereits die Herzoge Otto und Barnim mit dem Markgrafen Ludwig von Brandenburg zu Lippehn einen Landfrieden auf drei Jahre geschlossen 65 ), von dessen Feinden die Herren von Werle ausgenommen wurden, und am 17. Nov. 1333 kam ein Hülfsbündniß zwischen dem Markgrafen und dem Herzoge Otto von Braunschweig=Lüneburg zu Stande 66 ) gegen alle, mit Ausnahme des Reichs, des Herzogs Otto von Braunschweig und des Herrn Johann von Werle.
Die meklenburgische Vormundschaft tritt in den politischen Verhältnissen zu den Nachbarländern mehr in den Hintergrund. Dagegen scheint sich Alles mehr um den Markgrafen Ludwig von Brandenburg zu drängen, dessen Geschichte im J. 1334 reich an Landfrieden ist. Am 27. Mai d. J. schlichtete Graf Heinrich von Schwerin die Landfriedensirrungen zwischen dem Markgrafen und dem Herrn Johann von Werle 67 ); der Markgraf schloß hierauf Landfriedensbündnisse: am 18. Nov. zu Templin mit dem Grafen Heinrich zu Schwerin 68 ) und dem Bischofe von Camin 69 ), am 23. Nov. zu Templin mit den Herren Johann und Henning von Werle 70 ) und am 3. Dec. zu Schwedt mit den Fürsten von Pommern 71 ),
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Alle diese Bündnisse aus dieser Zeit im nordöstlichen Deutschland, die sich weiter hin noch mehrfach verzweigen, verrathen einen Mangel an Festigkeit und zeigen nichts als ein Umhertappen und Irren nach Kraft und Ruhe, während das Land Meklenburg sich selbst überlassen blieb und mehr und mehr dem wachsenden Hochmuth der des Oberhauptes entbehrenden Vasallen unterlag. Ein Glück noch war es, daß der durch Ansehn und Bündnisse gestützte Graf Heinrich einigen Einfluß von seiner nahen Veste Schwerin aus die Vormundschaft zu Wismar üben mochte.
Es fehlt bis jetzt leider fast ganz an Nachrichten über die Handlungsweise der Vormünder, wenn sie nicht etwa bekannte Landes= und Privat=Angelegenheiten betrafen, welche auf die gewöhnliche Weise abgemacht wurden. Arg müssen sie es aber getrieben haben, da am 3. August 1333 der Graf Heinrich von Schwerin mit den Herzogen Erich und Albrecht von Sachsen=Lauenburg den Dutzower Landfrieden nach Ablauf desselben zu Lauenburg in der Art erneuerte 72 ), daß die Herzoge sich zu einer mächtigen Folge in die Länder Schwerin, Wittenburg, Boizenburg, Grevesmühlen, Gadebusch und Sternberg verpflichteten, - in Länder, in welchen nur Vasallen gefährlich sein konnten und welche wohl der Tummelplatz der Vormünder waren, wie auch einzelne Stellen der Urkunde anzudeuten scheinen.
Ein besonderer Fall ist aber dennoch aufzuführen. Einer der ältern Vormünder war Bolte Hasenkop, welcher zu der Zeit die Güter Sievertshagen und Köchelstorf bei Rehna inne hatte und dessen Nachkommen noch bis ins 15. Jahrhundert auch aus Rüting, Pokrent, Frauenmark und Eixen, alle in der Nähe von Gadebusch, saßen. Dieser war mit seinen Söhnen Ludolph und Bolte so kühn gewesen, vor dem fürstlichen Hause zu Gadebusch, aus fürstlichem Gebiete, ein Haus, wie einen Zwinger, aufzuführen. Schon in dem lauenburger Bündnisse vom 3. August 1333 73 ) hatte der Graf Heinrich von Schwerin bedungen, daß im Falle die lauenburgischen Herzoge Vesten, namentlich Bolte Hasenkops Veste, gewinnen würden, sie dieselbe ohne seine Zustimmung nicht aus den Händen lassen oder abbrechen lassen sollten. Bolte Hasenkop blieb aber noch einige Jahre im Besitze seiner Gewalt, bis er mit seinen Söhnen am 31. Mai 1335 versprach, das Gebäude vor dem Schlosse Gadebusch abzubrechen
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oder es dem Fürsten Albrecht von Meklenburg gegen die taxirte Summe des Werthes abzutreten 74 ). Dies geschah wohl auf Andringen seiner Mitvormünder, da damals noch die Vormundschaft bestand. Ungefähr von dieser Zeit an verschwindet Bolte Hafenkop aus der Reihe der Vormünder; er oder sein jüngerer Sohn gleiches Namens erscheinen jedoch einige Zeit nach dem Regierungsantritte des Fürsten Albrecht wieder in Seinem Gefolge.
So viel zur Erkenntniß des Waltens der meklenburgischen Vormundschaft. In Berücksichtigung dessen wird sich die Geschichte des Regierungsantrittes des Fürsten Albrecht ganz anders gestalten, indem sich von jetzt an jede seiner eigenen Handlungen nachweisen lässt.
Nach Ostern (31. März) 1336, vielleicht an der größten hôchzit (Fest) des Mittelalters, nämlich Pfingsten (19. Mai), oder nach Dalin am Feste des schwedischen Heiligen Erich (18 Mai) 75 ) wird die Vermählung des Fürsten Albrecht mit der Euphemia in der Stadt Rostock mit großer Feierlichkeit vollzogen. Am Johannistage fuhr das junge Ehepaar unter dem Geleite der Lübecker in das Heimathland der Braut, um die Krönung ihres königlichen Bruders zu Stockholm zu feiern. Am Ende des Monats Julii 1336 langte er mit seiner Gemahlin wieder in Rostock an und beschäftigte sich ernsthaft damit, sein Land von den drückenden Leiden zu befreien. Seiner Geldnoth steuerten die Rostocker nach einer Quittung, die er ihnen darüber am 30. August 1336 ausstellte 76 ); diese Urkunde ist ohne alle Zeugen ausgefertigt: vielleicht riß er sich von allen Banden los, die ihn außer seiner Gattin und seinem Vaterlande fesselten.
Er begann seine Laufbahn gewissermaßen von neuem und schloß neue, festere Verbindungen. Zuerst schloß er mit den Fürsten Johann und Henning von Werle, seinen nächsten Freunden, am 22. October 1336 in den Bergen bei Misdorf (in der Nähe von Schwan) ein Landfriedensbündniß, welches, in einem mehr als gewöhnlichen Tone, ein kräftiges Verfahren gegen raubende und mordende, gewaltthätige und aufsätzige Vasallen anordnet. Zu gleicher Zeit ordnete er andere Verhältnisse im nordöstlichen Meklenburg. So verlieh er am 27. Oct. 1336 dem Kloster Ribnitz einige Güter und bestätigte dessen Privilegien und Grenzen, wobei noch Johann, Heinrich,
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Helmhold und Conrad von Plessen, Heinrich von Barnekow, Johann Moltke und Johann Ummereyse Zeugen waren, und übertrug dem Johann von Plessen die Regulirung der Grenzen in der ribnitzer Heide zwischen der Stadt und dem Kloster bei dem Dorfe Müritz, in welchem Johann von Plessen und sein Bruder Heinrich Güter besaßen.
Bis zum Ende des Jahres 1336 scheint Albrecht mit Vorbereitungen in der Stadt Rostock sich beschäftigt zu haben. Die Vormundschaft verharrte dagegen widerspenstig zu Wismar. Am 8. December 1336 stellt der Fürst zu Wismar dem Kloster Dobbertin noch die oft erwähnte Verleihungsurkunde aus 77 ), welche, im Gegensatze zu den Urkunden aus dem Anfange des Jahres 1337, von der Volljährigkeit und dem neuen Siegel des Fürsten gar nicht redet, und von nur zwei Zeugen, den ehemaligen Vormündern Heinrich und Johann von Plessen, bekräftigt wird. Und am 9. December 1336 quittiren Johann von Plessen und Johann Moltke Namens des Fürsten Albrecht das Kloster Neuenkamp über 1700 Mark zur Einlösung des Landes Barth 78 ). Allem Anscheine nach sind diese Urkunden von diesen Rittern noch in Anmaßung ihrer ehemaligen Vormundschaft dergestalt, ausgestellt, daß sie den jungen Fürsten in Wismar zur Anerkennung und Besiegelung nöthigten.
Da aber führte der Fürst selbst sein neues Siegel, - ein Siegel war zu der Zeit das einzige Zeichen der Gültigkeit, - und erklärte unter demselben mit dem Anfange des Jahres 1337, daß er Herr und Mann geworden sei. Alsbald erhob sich im ganzen alten Lande Meklenburg die Empörung der Vasallen gegen ihn und unter einander, den jungen fürstlichen Mann verachtend, den sie verderben wollten. Er aber nahm Rath und Hülfe von der Stadt Rostock und seinen Freunden von Werle, ließ Hülfe aus dem treu gebliebenen Lande Stargard kommen, zwang die Vasallen, brach ihre Burgen und brachte in kurzer Zeit den Frieden über das ganze Land, - eine That, ewig der Bewunderung werth. Trefflich redet hierüber die lübecker Chronik Detmars also:
"In der tyd, do albert de here van mekelenborch worden was mundich unde sine stede rostok unde wismer let buten sineme rade, do beghunden sine man in deme lande mekelenborch unde tuschen sic to rovende
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unde to bernende. Se vruchteden clene eren iughen, heren. Do he dat sach, he nam raet und helpe van vronden, de em wol ere ghunden, unde let eme volk komen ute sineme lande to stargharden; darmede dwang he sine man, de schuldich weren. He let vele erer vestene breken unde bernen, unde makede enen ghuden vrede over al dat land. Der ghelike dede oc barnym, de hertoghe van stetyn, bi sinen mannen, de eme to der tyd oc weren vil wederstrevich. Des iares dar bevoren dede de here van wenden oc der gheljk bi sinen mannen".
Dies bestätigen denn auch die Urkunden: daß er das Land beruhigt habe durch einen Feldzug, auf welchem er seine aufrührerischen und uneinigen Vasallen bezähmt habe:
"in reysa, qua iuxta affinium nostrorum suasiones et consilia nostros vasallos inter se bellantes compescere et componere nitebanur".
Bereits am 23. März 1337 hatte er das Werk vollbracht, indem er damals schon zu Wismar war 79 ), und an dem großen mittelalterlichen Feste, dem Pfingstfeste, desselben Jahres 1337 hielt er, in Begleitung des Grafen Günther von Lindow und seiner zuverlässigen Anhänger aus dem meklenburgischen Ritterstande, triumphirend Hof in der vormundschaftlichen Residenz Wismar, der Residenzstadt seiner Väter, und belohnte die Getreuen, wie er die Abtrünnigen ernst gestraft hatte.
Vor allen Dingen wählte er sich zuverlässige Männer zu seiner Umgebung. An der Spitze stand der Ritter Otto von Dewitz, der späterhin zum Grafen von Fürstenberg erhoben ward; dann kamen der Ritter Nicolaus von Helpede und sein ehemaliger muthmaßlicher Erzieher, sein Capellan Willekin von Helpede, die Ritter Henning und Bode und der Knappe Zabel von Helpede, ferner der ehemalige Knappe, spätere Ritter Johann Moltke. (Otto von Dewitz, Nicolaus von Helpede und Johann Moltke hatten zur Vormundschaft gehört.) Auch Bolte Hasenkop näherte sich dem Fürsten wieder. Außer diesen erscheinen in seiner Umgebung in den ersten Jahren seiner Selbstregierung noch in seinem Gefolge: Albrecht von Warborch und Lippold Beer, auch Victor von Oertzen. Die meisten seiner ersten Vertrauten waren aus stargardischen Geschlechtern. Z u seinem ("geliebten") Protonotarius
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erwählte er den rostocker Berthold Rode, der schon im Jahre 1339 als Canzler auftritt 80 ).
Aber vor allen Dingen bedachte er seine geliebte Stadt Rostock. Am Pfingstfeste verhieß er zu Wismar, nach gewonnenem Siege, der Stadt Rostock treuen und kräftigen Beistand in jeglicher Noth und Gefahr, namentlich in derjenigen, welche ihr aus dem treuen Beistande auf der Heerfahrt erwachsen könnte 81 ), und verlieh ihr in voller Anerkennung ihrer Verdienste um ihn zum vollen Eigenthum das Patronatrecht über die Schulen an der St. Marienkirche ihrer Stadt 82 ); seinem geliebten Capellan Willekin von Helpede hatte er zuvor das Pfarramt an der Marienkirche zu Rostock verliehen und der Stadt in demselben sicher einen guten Scholarchen gegeben 83 ). Auch die Stadt Wismar erhielt mancherlei Benadigungen.
Die Stadt Rostock war es jedoch vorzüglich, welcher der Fürst sich ganz hingab. Mit Wismar gestaltete sich das Verhältniß zu ihm erst später freundlicher. Albrecht hielt zwar nach Beruhigung seines Landes seinen Einzug in Wismar und begnadigte sogar die Stadt; sicher geschah dies aber nur, theils um die Vormundschaft in ihrem Sitze auszuheben und sich, den Sieger, der Stadt zu zeigen, welche früher den Fürsten nicht besonders hold gewesen war und in den jüngst vergangenen Zeiten wohl sehr unter dem Einflusse der Vormundschaft gestanden hatte, theils um die Stadt für die Zukunft zu gewinnen. - Die "Verhältnisse Wismars zu seinen Herren waren schon seit längerer Zeit sehr gespannt gewesen, besonders seit der Fürst Johann I. durch Erbauung einer Burg (1256)" die Stadt zur eigentlichen Residenz der Herren von Meklenburg erhoben hatte; die Wismaraner "litten aber den Habicht ungerne so nahe auf dem Hecke" und nahmen gerne jede Gelegenheit zu ernstlichen "Neckereien" wahr, bis es endlich zum offenen Bruche kam, welcher zur Folge hatte, daß Heinrich der Pilger, Albrechts
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Großvater, freilich gegen eine Geldentschädigung, aber doch immer nothgedrungen, sich zur Schleifung des fürstlichen Schlosses, welches außerhalb der Stadt auf dem Weberkampe gelegen war, und zur Verlegung der Residenz innerhalb der Ringmauern der Stadt verstand (1300). Aber auch diese Residenz verschlossen die Bürger dem Vater Albrechts, Heinrich dem Löwen, als dieser dort die Hochzeit seiner Tochter Mechthild mit dem Herzoge Otto von Lüneburg ausrichten wollte (1310). Und selbst diesen Hof verkauften die Vormünder (1329) an die Stadt und diese gestattete den Fürsten fortan nur den Besitz eines, zu Stadtrecht in der Stadt liegenden Hauses 84 ). - Eine solche Demüthigung konnte Albrecht aber nicht ertragen und er gedachte im bittern Unmuth der Kränkungen, die seinen Vorfahren und ihm selbst zur Zeit der Vormundschaft von der Stadt verursacht waren: nachdem er sich der Stadt gezeigt hatte, verlieh er ihr einige Begünstigungen und wandte sich dann wieder von ihr. Nachdem er schon am 23. März 1337 der Stadt die Versicherung 85 ) ertheilt hatte, daß nicht mehr als zwei Judenfamilien in derselben wohnen sollten, und in Folge dieser Versicherung der Jude Daniel (?) das Bürgerrecht in Wismar am 1. Mai d. J. gewonnen hatte 86 ), schloß er mit der Stadt am 11. Junii 1337 (also drei Tage später, als Rostock Begnadigungen erhielt) ein Schutz= und Trutzbündniß 87 ) gegen die aufrührerischen Vasallen, namentlich gegen die von Plessen, und bestätigte derselben alle ihre Urkunden, Gerechtsame und Freiheiten.
Weiter ging Albrecht jedoch nicht. Ihn beherrschte noch immer Unmuth gegen die Stadt Wismar; ja sein Unmuth stieg zum Zorn, als der Jude Daniel, der so eben wismarscher Bürger geworden war, einem rostocker Juden, der im Geleite des Fürsten reiste, Arme und Beine zerschlagen hatte. Der Zwiespalt zwischen dem Landesherrn und der vermögenden Stadt konnte aber keine gute Früchte tragen; deshalb nahm
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der Kurfürst Rudolph von Sachsen, unsers Fürsten Albrecht Mutterbruder, die Gelegenheit wahr und versöhnte am 2. Nov. 1339 zu Rostock, unter Beistand des Raths der Stadt Rostock, beide Parteien, und Albrecht versprach, allen Unwillen gegen die Stadt Wismar zu vergessen und ihr gnädiger und lieber Horr und Schützer zu sein, wie die Bürger von Wismar ihm treue Mannen sein wollten. Dieser Vertrag ward am 4. Dec. D. J. vor dem Kurfürsten Rudolph in Gegenwart des Fürsten Albrecht und seiner Räthe und zweier Mitglieder des wismarschen Raths, so wie einer Deputation des Magistrats von Rostock, zu Sternberg, wo zu der Zeit die Fürsten Hof hielten, feierlich abgeschlossen. Damit waren denn einstweilen die wismarschen Verhältnisse beruhigt. - Die Darstellung dieser Begebenheiten geht aus einer Stelle des alten wismarschen Rathsbuches hervor; die betreffende Stelle, welche der Herr Dr. Burmeister zu Wismar mitgetheilt hat, lautet folgendermaßen:
Ao. MCCCXXXIX. cum dominus noster Albertus Magnopolensis, Stargardie et Rostok dominus maxime fuerat ad iracundiam provocatus contra nos consules suos et contra Danyese judeum civem nostrum pro eo, quod dixerat, eundem judeum quendam alium judeum de Rostok, Salemonis filium, in conductu et securitate domini nostri in via equitantem percussisse et sibi brachia et crura confregisse. Feria vero tertia ante festum beate Katherine virginis nobilis dominns Rodolfus dux Saxonie in civitate Rostok constitutus una cum quibusdam consulibus Rostokiensibus inter dictum dominum nostrum Magnopolensem et inter nos consules compositionem unam, prout arbiter unus ut erat ex utraque parte ad hoc electus, loquebatur in hune modum. Dictus siquidem dominus noster dilectus omnem indignationem, quam contra nos caperet de antiquo, sive de novo, et specialiter nominatim ex parte destructionis turris et transposicionis curie sue et Danyesis judei memorati, totaliter de corde suo dimittere deberet et nunquam illius de cetero recordari, sed nos et nostram civitatem, cives nostros, in omnibus defendere, tueri et proplacitare et
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nobis esse et manere dominus favorabilis et graciosus. Hoc idem dominus noster dixit se libenter velle per omnia facere et nullius indignacionis contra nos de cetero recordari. Huic composicioni in publico facte presentes fuerunt dominus Enghelbertus de Bomgharden, Ludekinus de Godlande, Hinricus Rode, Johannes Tolner, burgimagistri Rostokienses a communi eorum consilio ad hoc missi. -
Postea vero sabbato post Andree prescripti domini nostri in Sternberghe congregati, pretactus dominus dux Rodolfus vocatis ad hoc infrascriptis, prefatam composicionem de verbo ad verbum reiteravit. Ad quod sepedictus dominus noster publice dixit, quod omnes indignaciones, tam novas, quam antiquas, de quibuscunque causis subortas, quas contra nos habuisset, de corde suo penitus dimisisse, nolens ipsas de cetero ad memoriam revocare, sed vellet nobis in omnibus esse dominus benignus et graciosus et quod nos e converso debemus esse fideles viri sui, prout nos deberemus, Hiis omnibus presente, fuerunt: nobilis dominus dux prenotatus, dominus Nicolaus de Helpede, Johannes de Plesse, Otto de Dewitze, Godscalcus Storm. milites, Vicke Molteke, frater domihi Johannis, dominus Bertholdus cancellarius domini nostri, domimis Ludekinus de Ghodlande et Johannes Rode, consules Rostokienses, et plures alii fide digni.
Ad hec omnia prescripta dominus Johannes Rodecogele et Georgius Wittenbeke, nostri consulatus socii, nuncii nostri fuerunt.
Mit seinen Vasallen war Albrecht bald fertig geworden. Seine Hauptfeinde waren die von Plessen; er selbst sagt in der Schutz= und Entschädigungs=Urkunde 88 ) für die Stadt Wismar vom 11. Jumi 1337:
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"do sick use man, de van Plesse beschedelyken 89 ) met anderen vsen mannen vnde yren helperen vs to vorderuende weder vs hadden gesat".
Die Macht der Vormünder und anderer Vasallen bestand vorzüglich darin, daß der größere Theil des Landes an sie verpfändet war. So war z. B. Wipert Lützow Pfand=Inhaber der ganzen Vogtei Grabow, Heinrich von Barnekow war Vogt zu Schwan, und wie groß allein die den von Plessen verpfändeten Güter waren, ergiebt die Aufzählung derselben bei Rudloff II., S. 341, Not. h. und ihre Besitzung in der Gegend von Wismar und auf der Insel Poel. Auch von Plessen, Heinrich und Johann 90 ), waren es, welche noch im December des J. 1336 Urkunden für Albrecht zu Wismar ausstellten. Doch bald hatte er sie zur Ruhe gebracht und versöhnte sie eben so schnell. Auf des Fürsten "Rath" mußten die Brüder Conrad, Bernhard und Reimbern von Plessen die Burg Eikhof 91 ) bei Sternberg auf der Grenze des meklenburgischen Landes kaufen und dort mit ihren Erben zum Dienst des Fürsten in dem ihm offenen Schlosse sitzen, es zu bewachen; hiefür hatte, der Fürst sie wieder zu Gnaden aufgenommen, nach der Urkunde 92 ):
"hirvmme so hebben se vns wedder ghenomen an eren vrede vnde an eren hoghe (häge=Wohlgefallen, Gnade) an welken stucken vns des nod is; - - och schole wy alle stucke na ereme rade holden".
Ein Zeichen ihres gebeugten Muthes war es auch wohl, daß dieselben Brüder Conrad, Bernhard und Reimar von Plessen für das Seelenheil ihrer selbst und der verstorbenen Brüder Thezen und Heinrich von Zernin, welche früher Eikhof besessen hatten, schon am 30. Nov. 1336 in der Kirche zu Eickelberg bei Eikhof mit 10 lüb. Mark jährlicher Hebungen aus ihrem Gute Ostergolvitz auf Pöl eine Vikarei
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stifteten. - Dieselben drei Bruder von Plessen verkauften auch am 26. Aug.1337 ihre Güter Stove und Gustekow (jetzt Stove und Güstow) in der Pfarre Dreveskirchen (damals: in parrochia Oetzkerke) in der Nähe von Bukow und nicht weit von Wismar, unter landes= und lehnsherrlichem Consens des Fürsten Albrecht an den Bischof Heinrich von Lübeck; am 5. Sept. 1337 quittiren die von Plessen über die Auszahtung der Kaufgelder.
Auch andere Vasallen außer seinen Vormündern suchte der Fürst bald zu versöhnen. Ein Ritter Raven von Barnekow verstand sich, auf Anhalten des Fürsten, am 7. Nov, 1338 dazu, dem Kloster Neukloster sämmtliche Dienste aus dem Dorfe Kl. Schwaß zu schenken, und der Fürst bestätigte, aus Dankbarkeit für die vielen und großen Verdienste, welche das Kloster um ihn habe, am 13. Nov. D. J. diese Schenkung. Mit solchen Opfern scheint der Fürst, durch Vermittelung der Kirche, die Ungetreuen wieder angenommen zu haben, und nach und nach erscheinen immer mehr Vasallen in seinem Gefolge, wie seitdem auch Raven von Barnekow, Gottschalk Storm und Johann von Lützow.
Ja, Albrecht drang sogar in die stillen Mauern der Klöster . Die ehrwürdige Abtei Doberan, das Lieblingskloster der meklenburgischen Fürsten, hatte sich über ein Jahrhundert hindurch des größten Ansehens zu erfreuen gehabt. Mit der sich entfaltenden Blüthe der wendischen Städte erwachte aber das Bewußtsein der Klosterbewohner und es kam unter ihnen zu empörenden Auftritten. Das Kloster Doberan war von dem sächsischen Kloster Amelungsborn 93 ) gestiftet und dieses übte über Doberan die Rechte eines Mutterklosters durch Confirmationen und jährliche Visitationen u. dgl. Aus. Seit alter Zeit waren vorherrschend "sächsische" Mönche in das Kloster Doberan geschickt und mit diesen die Beamtenstellen im Kloster besetzt; die Mönche und Laienbrüder aus den deutschen Ostseeländern, die sogenannten "wendischen" Mönche und Laienbrüder, zu denen die vielen Klosterbrüder aus den mächtigen Hansestädten gehörten, waren dagegen von den "sächsischen" zurückgesetzt und verachtet 94 ). Lange mochten die wendischen Klosterbewohner
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diese Unbill getragen haben; endlich offenbarten sich im Anfange des 14. Jahrhunderts wiederholt Reibungen zwischen beiden Parteien. Das Ansehen des Klosters fing dadurch an zu sinken. Unter der Vormundschaft des Fürsten Albrecht brach der Unfriede zur offenen Feindschaft aus, welche Auftritte erzeugte, wie sie in den Annalen der Klöster kaum erhört sind. Die wendischen Mönche forderten gleiche Rechte mit den sächsischen, namentlich die Verleihung von Beamtenstellen. Dagegen protestirten die Sachsen mit erbitterter Heftigkeit, indem sie aussprachen: Ihnen gehöre das Kloster, sie seien seit langer Zeit dessen Herren und Regierer, und ehe sie ihre Rechte aufgäben, wollten sie lieber, daß kein Stein von dem Kloster auf dem andern bleibe, daß der Grundstein über dem Dachstein zu liegen komme, daß ein Sumpf die Stelle des Klosters bezeichne! Der Abt Johann von Elbingen, ein Nichtsachse ("alterius nationis quam de Saxonia"), der das Kloster gut und lobenswerth regierte, hatte der ehrenden Leitung derr bevorzügten Abtei entsagen müssen, und ein sächsischer Mönch, Conrad, ein hartnäckiger, verschmitzter Mensch, war Abt geworden. Die politischen Spaltungen im Lande erhitzten die Gemüther und der Mangel eines kräftigen Fürsten gönnte den Leidenschaften freien Spielraum. So griffen Hader und Zwietracht immer weiter um sich, bis der Fürst Albrecht die Regierung antrat und ernsthafte Miene machte, mit Kraft alle Unordnungen in seinem Lande, in welchem auch das Kloster lag, zu unterdrücken. Da bemächtigte sich List und Heimtücke der Sachsen und es erwachte der Gedanke, den jungen Fürsten aus dem Wege zu räumen. Ein sächsischer Laienbruder, Johann Unverfehrt, gab sich zu dem Kruge her, in welchen die Galle der sächsischen Klosterbrüder zusammenfloß. Er ging nach Rostock und kaufte dort Gift, um aus demselben einen mörderischen Trank zu bereiten. Mit diesem ging er nach dem Klosterhofe Satow, um den jungen Landesherrn hinzuopfern, der sich damals dort aufhielt, um den Frieden im Kloster wieder herzustellen. Zum Versuche oder aus Versehen bot er den Trank aber des Fürsten jungem Schildknappen, dem Wedekin von Plate, der sogleich über Vergiftung wehklagte, am dritten Tage darauf starb und am 9. Mai 1336 zu Doberan begraben ward. Augenblicklich fiel bei allen Braven, vorzüglich im Kloster und in der Umgegend, der schrecklichste Verdacht auf die sächsischen Brüder des Klosters. Während der Zeit wurden die wendischen Klosterbrüder auf das Härteste gemißhandelt. Um Weihnacht 1335 wollte der Abt Conrad den wendischen Laienbruder Johann Cruse (einen Rostocker?) auf dem Klosterhofe Varpen ohne
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Ursache gefangen nehmen lassen, nachdem er diesem und dem Klosterbruder Heinrich Redewisch schon früher Gewalt gethan hatte. Cruse, gewarnt und Böses ahnend, entfloh, und da er vom Abte weder Gerechtigkeit, noch Milde erreichen konnte, stellte er seinen Pfaden nach und führte ihn am 8. Julii 1336, als er ihm bei Bolhagen begegnete, gefangen in die Burg des Knappen Engelke Pressentin, wo er ihn einige Tage in Fesseln hielt. Durch Bestechung der Wächter ward der Abt seiner Banden ledig und entfloh aus der Burg in sein Kloster. Mit abgefeimter List pflegt sich Aberglaube zu paaren. Als die Sachsen ihre Wuth über ihren wohlverdienten schlechten Ruf nicht auslassen konnten, nahmen sie ihre Zuflucht zu Zaubermitteln! Der Fürst Albrecht war mit seiner jugendlichen Gemahlin Euphemia zu seinem Schwager, dem Könige Magnus, nach Stockholm gefahren, um dort große Feste zu feiern. Mehrere sächsische Laienbrüder, namentlich der oben genannte Johann Unverfehrt, in Gemeinschaft mit Johann Langhals und Johann Oldendorp, verbanden sich nun mit einem Weibe, Margarethe Genseke zu Hohenfelde bei Doberan, um durch Zauberkünste dem beneideten und gefürchteten Fürsten Albrecht in der Ferne das Leben zu nehmen. Das Weib, denn schon damals konnten wohl nur Weiber hexen, machte aus Anstiften der genannten Laienbrüder ein Wachsmännletn ( manoleken ) mit linnenen Fäden, statt der Adern, in Händen und Füßen; das Männchen ward unter Zaubergebräuchen in Gegenwart von Pathen im Namen des Teufels feierlich getauft und mit heiligem Oele gesalbt: so wie die Flamme der angezündeten Fäden das Wachs verzehre, schwinde der bezauberte Mensch dahin, bis die Herzstelle zerschmelze und der Mensch sterbe. So glaubte man den Fürsten Albrecht und die wendischen Laienbrüder Cruse und Redewisch im geheimen tödten zu können. Aber die Thierklauen des Bösen lassen ihre Spuren zurück; der crasse und gemeine Unsinn blieb nicht verborgen, die That ward ruchtbar. Als am 29. Junii 1336 der Abt Conrad für den verstorbenen Burgemeister Heinrich Frehse zu Rostock in der Marienkirche vor einer zahlreichen Gemeinde Todtenmesse las, sprang ein kecker Bürger, Ulrich Foysan, hervor und hielt dem celebrirenden Abte ein Wachsmännlein vor dem ganzen Volke vor Augen. Es entstand ein großes Getümmel; das Volk stürzte schreiend und kichernd aus der Kirche; der bestürzte Abt, der die Meßworte: "Gewarnt durch heilsame Lehren", singen sollte, sprach in der Verwirrung den Segen. - Darauf kehrte der Fürst Albrecht wieder aus Schweden heim, um seinen Thron zu säubern. Er erfuhr die schmutzige Hexengeschichte und mochte
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wohl ernst an die Vergiftung seines armen Plate zu Satow gedenken. Er ging deshalb selbst am 20. Julii 1336 nach Hohenfelde und ließ die Hexe vor sich führen, welche sogleich aus freien Stücken alles bekannte. Als dies die Brüder Unverfehrt und Langhals erfuhren, flohen sie nach Rostock; der Fürst Albrecht zog nun mit dem Weibe nach Doberan, versammelte vor einer großen Menge Volks die Klosterbewohner vor der Kirchenthür, wo das Weib noch einmal freiwillig aussagte, daß sie das Zauberbild auf Zureden der sächsischen Laienbrüder gemacht habe. Sogleich ließ Albrecht das Weib nach der nahen Stadt Cröpelin führen; hier saß der Fürst am 21. Julii selbst zu Gericht und ließ, nach vorausgegangenem, nochmaligem Bekenntnisse und Herbeischaffung des versteckten Wachsmannleins aus Hohenfelde, an demselben Tage, nach Urtheil und Recht, das Weib als Hexe verbrenne 95 ). Einige Tage darauf rief der Fürst den Abt vor seine Schranken und forderte von ihm die Auslieferung der schuldigen Laienbrüder, denen er zur Flucht behülflich gewesen war. Um eine so große Demüthigung zu verhindern und den zürnenden Fürsten zu besänftigen, zahlte diesem derAbt eine Buße von 500 lüb. Mark. Zu deren Aufbringung er das Gut Adamshagen an den Bürger Arnold Kopmann in Rostock verpfändete. Durch solche Vorgänge erhielt aber das Ansehen der Klosterbewohner einen solchen Stoß, daß, wo sich nur ein Mönch blicken ließ, das Volk und die Straßenbuben ihn verhöhnten und beschimpften, unter dem Geschrei: "Mönch, hast du auch ein Wachsmännlein unter deiner Kutte?"
Der Laienbruder Johann Cruse hatte aber während der Zeit seine Selbsthülfe gegen den Abt bereut; er war im Büßerkleide nach Rom gepilgert und hatte dort Ablaß empfangen. Mit päpstlichen Absolutionsbriefen ging er zu seinem Diocesan=Bischofe Ludolph nach Schwerin zurück und erhielt auch hier Absolutionsbriefe. Damit wandte er sich reumüthig und ernst an seinen Abt nach Doberan. Den aber empörte eine so edelmüthige Gesinnung; trotz der demüthigsten Bitten versagte er ihm, wie den übrigen wendischen Mönchen, Gnade, ja selbst Kleidung und Nahrung, und drohete, mit allen Sachsen, ihm und seinen Gefährten mit Gefängniß und Züchtigung. Da riß dem Johann Cruse, als seine Demuth erschöpft war, die Geduld und seine Entsagung verwandelte sich in Grimm: erschreckt und hülflos entfloh er von neuem. Am 27. Nov. 1336 in früher, dunkler Morgenstunde, als der Convent im Chore der Kirche
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die Matutin sang, trat Johann Cruse mit einer großen Schaar bewaffneter Männer, nach Uebersteigung der Klostermauern, mit gezogenen Schwertern und brennenden Fackeln und mit Wurfgeschossen in den Chor, nahm 14 der anwesenden Mönche gefangen und führte sie und 5 andere Mönche in leichter Kleidung in der kalten Winternacht durch den Wald zunächst nach dem nahen Althof, von wo sie auf Wagen weiter gebracht werden sollten; der Abt entfloh durch ein Loch der stürmenden Wuth. Durch nacheilende Hülfe wurden die Mönche jedoch aus den Händen der Rächer befreiet. Voll Angst unterließen die Mönche lange den feierlichen Gottesdienst im Kloster. Immer drohender ward die Stimmung gegen das Kloster und die Sachsenmönche. Der Abt traute dem Schutze der Pergamente allein nicht mehr; als am ersten Adventsonntage 1336 der Convent zu Tische saß, entführte der Abt alle Urkunden und Privilegien und die werthvollern Kelche, Meßgewänder und Meßbücher nach Rostock, übergab sie hier dem sächsischen Bruder Barthold, Vorsteher des doberanschen Hofes zu Rostock, und entfloh, als das Geschrei von seiner Entweichung überhand nahm, nach Amelungsborn, wo er mehrere Monate lang verborgen lebte; von Sachsen aus bestellte er ohne Wissen des Convents einen neuen Klostervogt in der Person des Ritters Conrad Moltke.
Die flüchtigen Laienbrüder Johann Cruse und Johann Redewisch irrten während der Zeit verborgen umher und lauerten auf eine Gelegenheit, ihre Rache zu befriedigen. Da trafen sie am 15. März 1337 bei Parkentin den Prior des Klosters, Johann von Hameln, dem vorzüglich sie ihre unverschuldete, harte Behandlung im Kloster zur Last legten, als er mit dem Kellermeister Gottfried von Lübeck von Rostock nach Doberan zurückfuhr; es schlug die Stunde der Rache: sie rissen den Prior vom Wagen, hieben ihm das Bein unter dem Kniee ab und entflohen mit seinen Pferden. Aus Furcht vor der Rache und hülflos ohne Oberhaupt entflohen alle sächsischen Mönche und Laienbrüder nach Rostock.
Der Abt des Mutterklosters, Henrich von Amelungsborn, konnte aber dem gänzlichen Verfall des Klosters Doberan nicht gelassen zusehen; eben so wenig wollte er das Ansehen der Sachsenmönche sinken lassen. Er machte sich also auf Kosten des Klosters Doberan zur Visitation des Klosters und zur Vertheidigung des Abtes Conrad, in Begleitung desselben und seines Capellans Ludolph, nachmaligen Abtes von Doberan, nach Meklenburg auf und lud dahin zum Beistande vier sächsische Aebte von entfernten Klöstern: Johann von Zinna, Hermann von Lehnin, Johann von Marienthal (bei Helmstädt) und
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Dietrich von Riddagshusen, obgleich mehrere Cistercienser=Klöster (Dargun, Eldena, Neuencamp, Stolpe, Hiddensee, Reinfelden) in der Nähe lagen. Die Aebte gingen in der stillen Wöche des J. 1337 zuerst nach Güstrow, suchten hier den Fürsten Johann von Werle zu gewinnen, schlossen mit demselben und seinen Räthen ein Bündnis zum Schutze des Klosters Doberan und luden dahin 7 wendische Mönche des Klosters. Diese aber, die Macht des Fürsten fürchtend, ließen durch den Bruder Johann Bragen erklären, daß sie nur im Kloster den Gesetzen des Ordens sich fügen würden. Die visitirenden Aebte zogen darauf nach Rostock und forderten von dem versammelten Senat, den rebellischen Mönchen; allen Verkehr mit der Stadt abzuschneiden. Länger vermochten die edler gesinnten Aebte Johann von Dargun und Constantin von Neuencamp den Scandal nicht anzusehen. Voll tiefen Schmerzes über den traurigen Verfall des gefeierten Klosters begaben sie sich auf eigne Kosten nach Rostock, um ein Heilmittel für die Leiden zu finden; jedoch vergebens. Da auch die visitirenden Aebte nichts; ausrichten konnten, wandten sie sich an den Landesherrn Albrecht von Meklenburg, um dessen Schutz zu gewinnen, und versicherten ihm dafür aus dem doberaner Klosterschatze 100 lüb. Mark. Eifrig um das Wohl des Klosters bemüht und durch Bitten und Versprechungen erweicht, ließ sich der junge Fürst bewegen, einen Schritt zur Wiederherstellung des Friedens zu thun. Er führte daher am 6. Mai 1337 sämmtliche Aebte und sächsische Klosterbrüder unter Begleitung von einer großen Menge Ritter und mehrern hundert rostocker Bürgern in Person nach Doberan. Hier versammelte er an der Klosterpforte sämmtltche Aebte und Klosterbrüder und verkündete, auf Eingebung der sächsischen Aebte, daß zur rechtmäßigen legitimen Wiederherstellung der Ordnung der Abt Conrad und die übrigen Beamten des Klosters an ihren Stellen bleiben sollten. Sogleich traten alle nichtsächsischen Mönche zusammen und beschworen den Fürsten, der gewiß noch nicht genau unterrichtet war und vor allen Dingen eine gesetzliche Ordnnng bezweckte, ihnen mit seiner Hülfe beizustehen und sie vor Gewalt und Unrecht zu schützen. Die Sachsen erreichten ihren Zweck nicht, sondern zogen voll Unwillen und Uebermut mit großem Pomp und zahlreichem Gefolge, mit Pferden und Wagen, mit dem Fürsten Albrecht nach Rostock zurück. Das Volk war über solche Herzlosigkeit und Heimtücke höchlich erbittert und brach in lauten Unwillen aus; es schrie an den Wegen: "Wehe, wie schändlich verwüsten diese sächsischenAebte die gute Abtei Doberan durch Spaltungen, die der Visitator begünstigt; diese Klosterleute, die Gott dienen sollen, dienen dem Teufel; keiner soll ihnen Guthes thun!"
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Die treuherzigen Aebte von Dargun und Neuencamp reiseten während der Zeit hin und her und folgten endlich den Sachsen, die im doberaner Hofe zu Rostock lagen; alle Friedensunterhandlungen scheiterten an dem sächsischen Uebermuth. Dieser mußte sich endlich doch beugen, und es ward am 10. Mai 1337 verglichen, daß der Abt Conrad freiwillig seiner Würde gegen ein gewisses Jahrgeld entsagte. Zu seiner Würde ward der Mönch Martin, der einfältigste des ganzen Convents, designirt; man wollte, in Hoffnung auf günstigere Zeiten, keinen bessern geben. Nach diesem zu Rostock geschlossenen Vertrage compromittirten die zu Rostock anwesenden Mönche zur Bestellung eines Abtes auf die Aebte von Zinna, Lehnin, Dargun und Neuencamp. Diese ernannten, um nicht neuen Streit zu erregen, durch den Abt Johann von Dargun den Bruder Martin, wie es verabredet war, zum Abte von Doberan. Am folgenden Tage, dem Sonntage Jubilate, waren sämmtliche Geistlichen zu Doberan versammelt. Alle Mönche compromittirten noch einmal durch Namensunterschrift aus die vier erwählten Schiedsrichter zur Ernennung eines Abtes 96 ), welche feierlich den Bruder Martin proclamirten und dem Vaterabt von Amelungsborn zur Bestätigung präsentirten 97 ). An demselben Tage vollendeten dieselben Aebte, unter Vorsitz des Abtes von Amelungsborn und unter Beistand der Aebte von Marienthal und Riddagshusen, die Reformation des Klosters und setzten auf die Verletzung derselben die härtesten leiblichen Strafen 98 ); es ward Friede und Schweigen geboten und Amnestie verkündigt; die beiden flüchtigen sächsischen Laienbrüder Johann Unversehrt und Johann Langhals, welche der Fürst Albrecht verbannt hatte, sollten Verzeihung und Aufnahme erhalten, wenn sie die Gnade des Fürsten auf irgend einem Wege gewinnen könnten; ihr Genosse Johann Oldendorp ward an ein anderes Kloster verwiesen; die wendischen Laienbrüder Johann Cruse und Heinrich Redewisch wurden von der Amnestie ausgeschlossen und sollten nur unter der Bedingung in einem Kloster geduldet werden, wenn sie nach den Statuten des Ordens bußen wollten. Am 19. Julii 1337 ließ der Bischof Ludolph von Schwerin zu Parum sämmtlichen Reformationshandlungen unter Transsumirung der Urkunden seine Billigung angedeihen 99 ). Unversehrt und Langhals streiften noch mehrere Jahre in der Gegend von Amelungsborn umher und wurden von dem dortigen Abte geschützt.
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Im J. 1340 schlichen sie sich wieder in Meklenburg ein und brannten am 8. März 1340 zu Redentin eine Scheure mit Pferden und Futter, am 28. Febr. 1341 zu Varpen die Mühle und zu Parkentin andere Gebäude nieder. Das geängstete Kloster wußte sich nicht anders zu retten, als daß es mit den Mordbrennern einen Vergleich schloß und den Langhals mit 100 lüneb. Mark, den Unversehrt mit 10 Mark reinen Silbers abfand. Entstanden auch in der Zukunft nicht so gewaltsame Austritte wieder, so dauerte doch der stille Unfriede noch längere Zeit im Kloster.
Die Visitation und Reformation kostete dem Kloster an 1000, die Mordbrennerei ebenfalls an 1000 Goldgulden. Durch alle die Leiden und Verkümmerungen aber ward das Kloster mit einer Schuldenlast von 7000 Goldgulden, für welche es jährlich 700 GG. Zinsen, und von 10,000 GG., für welche es jährlich 1000 GG. Leibrenten zahlte, beschwert. Und, was das Schlimmste war, das Kloster ward seitdem ein Spott des Volkes 100 )!
Nachdem Albrecht also Geistlichkeit, Städte und Vasallen gewonnen und gesäubert hatte, dachte er daran, neue politische Verbindungen mit andern Staaten anzuknüpfen. Am 25. Sept. 1337 verbündete er sich zu Stavenhagen mit dem Herzoge Barnim von Pommern, dessen Land ebenfalls von der nahen Fehdesucht angesteckt war, in Grundlage der frühern Verhandlungen zu einem Landfriedensbündnisse gegen gewaltthätige und aufrührerische Vasallen in den Ländern Pommern, Werle, Meklenburg und den Ländern des Grafen Heinrich von Schwerin und des Bischofs von Schwerin 101 ) und an demselben Tage schloß der Fürst Johann von Werle ein gleiches Bündniß mit dem Herzoge Barnim 102 ). Detmar sagt zum J. 1337:
"He (Albrecht) makede enen ghuden vrede over al dat land. Der ghelike dede oc Barnym de hertoghe van Stetyn bi Sinen mannen, de eme to der tyd oc weren wederstrevich. Des jares dar bevoren dede de here van wenden oc der ghelike bi sinen mannen".
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Hieraus sieht man, wie wichtig der Chronist die beiden Bündnisse achtete.
Darauf erfreuete der Fürst Albrecht das Land Stargard mit seiner Gegenwart: am 7. Oct. 1337 war er zu Friedland 103 ), am 10. Oct. zu Stargard 104 ), am 10. 105 ) und 12. Oct. zu Neubrandenburg 106 ), wahrscheinlich um den seinem Bruder Johann zugedachten Landesantheil Stargard zu ordnen und die Treue desselben zu belohnen, an welchen Orten er manche Gnadenbezeugungen austheilte.
Doch das Ziel unsers Albrecht war noch ein höheres, und bie Erreichung dieses Ziels verschaffte ihm und dem Norden ein so bedeutendes Ansehen in der Geschichte. Das welthistorische Bündniß der Hanse hatte sich im 13. Jahrhundert nach und nach 107 ) aus einzelnen Städtebündnissen, aus dem kaufmännischen Verkehr und aus den Bestrebungen zur Erhaltung des Landfriedens 108 ) entwickelt und war gegen das Ende dieses Jahrhunderts, vorzüglich seit dem J. 1283 109 ), zu jenem umfassenden Bündnisse 110 ) geworden, in welchem die sogenannten
(Der hansische Städtebund) "entstand der Ausdehnung sowohl des Zweckes als der Theilnehmer nach so allmälig, daß ein Anfangspunct der Hanse gewiß nicht anzugeben ist."Sartorius Geschichte des Ursprungs der deutschen Hanse, herausgegeben von Lappenberg, 1830, I., Vorwort, XI.
Lappenberg a. a. O. Vorw. I., S. XXVI.
Lappenberg a a. O. I., Vorw. S. XI.
Sartorius a. a. O. I., S. 37.
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wendischen Städte 111 ) der Ostsee, mit Lübeck an der Spitze, eine so bedeutende Rolle spielten. Besonders mächtig und angesehen wurden die Städte durch die Landfriedensbündnisse, durch welche sie in unmittelbaren Verkehr mit den Fürsten kamen 112 ). Am glänzendsten erscheint die Hanse, namentlich die Hanse der Ostsee, im 14.Jahrhundert 113 ). Dieser Glanz ward sicher vorzüglich durch den Einfluß des meklenburgischen FürstenAlbrecht (1338 - 1379) bewirkt; sein ganzes Streben ging dahin, wie er einerseits dem gebildeten Kaiser Karl IV. angenehm war, von der andern Seite seine Macht durch die Städte zu stützen 114 ) So wie ihm und seinem Einflusse, namentlich bei seiner engen Verwandtschaft mit dem Könige Magnus von Schweden, die Städte viel schuldig waren, so verdankte er ihnen wiederum die Erhebung seines Sohnes Albrecht auf den schwedischen Königsthron 115 ). Einsichtsvoll warf Albrecht sich bei Erlangung seiner Volljährigkeit den Städten Rostock und Wismar ganz in die Arme und erzeigte ihnen viele Beweise von Liebe und Zuneigung. Mit dem Jahre der politischen Bedeutsamkeit Albrechts im Norden, dem Jahre 1338, beginnt auch der Glanz der Hanse. Bemerkenswerth ist das oben geschilderte aufmerksame Zuvorkommen Lübecks gegen Albrecht, als er im J. 1336 nach Schweden fuhr, wo Lübeck große
Sartorius a. a. O. I., S. 26.
Lappenberg a. a. O. Vorw. I., S. XXVII.
Lappenberg a. a. O. I., Vorw. S. XXVI.
Schon Albert Krantz sagt:Sartorius a. a. O. I., S. 61, vgl. 63.
Vand. VIII., cap. XXVI."Albertus quoque dux Magnopolensis singulari tum affectu respexit in finitimas urbes. Lubicam imprimis fovebat: saepe in ea diversatus, convenfus ibi principum agebat, tam gratus civibus, quam illis inclinatus; nec erat, qui rem in ullam sinistram pertraheret suspicionem. Nunc sumptuosum visum est principibus negocium, in preclaris urbibus conventus agere, ideoque patentibus in opidis crebrius solent convenire"
Sartorius a. a. O. I., S. 160.
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Freiheiten 116 ) im Norden erwarb: die Städte bezeigten sich auf seinen ersten Schritten in die Welt gegen ihn freundlich.
Das große Werk war eine Vereinigung der wendischen Städte und der benachbarten Fürsten auf einem Tage zu Lübeck im Jahre 1338. Nachdem am 6. Nov. 1334 zu Lübeck schon ein Landfriede zwischen dem Herzoge Erich von Sachsen, dem Grafen Johann von Holstein und den Städten Lübeck und Hamburg geschlossen war 117 ), ward eine große Versammlung zu Lübeck auf den Anfang des Jahres 1338 festgesetzt. Hier ward auf sechs Jahre ein umfassender Landfriede geschlossen. Detmar sagt darüber:
"in dem iare christi M. CCC. XXX. VIII. to twelften quemen tosamene to lubeke der vorsten, hertoghen, biscopen, greven unde landesheren al umme beseten, mer den twintich, unde boden van den steden hamborch, wismer unde rostok, unde sworen dar tosamende mit den van lubeke enen menen landvrede, to ses iaren truweliken to holdene. Dar lovede de here van mekelenborch sine suster dem iuncheren nucolawese van wenden; de nam he cortliken darna. Defulven heren do to lubeke wol achte daghe weren, unde hadden groten hof unde manighe korte wile".
Am Sonntage nach dem Zwölften (dem Tage Epiphaniä), d. i. am 11. Januar 1338, schlossen diesen Landfrieden zu Lübeck: der Bischof Ludolph von Schwerin, die Herzoge Erich und Albert von Sachsen, Herzog Barnim von Pommern, Herzog Waldemar von Schleswig, Graf Heinrich von Schwerin, die Grafen Gerhard und Johann von Holstein, der Fürst Albrecht von Meklenburg, der Graf Johann von Gützkow, die Fürsten Johann und Nicolaus von Werle, der Graf Adolph von Schauenburg, der Graf Nicolaus von Schwerin und die Städte Lübeck, Hamburg, Rostock und Wismar 118 ). Nach Detmar
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waren noch mehr Herren zu Lübeck versammelt, mehr als zwanzig, welche dort mit großem Hofhalt und vielen Festlichkeiten acht Tage verweilten; nach den Chroniken (vgl. Franck A. u. N. M. VI., S. 119) waren noch gegenwärtig: der Erzbischofs von Bremen, die Bischöfe von Verden, Brandenburg, Halberstadt, Lübeck und Ratzeburg, der Markgraf Ludwig von Brandenburg, die Herzoge von Braunschweig=Lüneburg. Unser Albrecht verlobte unter diesen Festlichkeiten seine etwa achtzehnjährige Schwester Agnes dem Fürsten Nicolaus von Werle.
Daß diese Verhandlungen zu Lübeck auch zugleich Fortsetzungen alter hansischer Verbindungen waren, geht schon daraus hervor, daß am achten Tage nach heil. dreier Könige Tage 1338 die Grafen Johann und Gerhard von Holstein bestätigten, was sie den Lübeckern im J. 1247 zugesichert hatten, nämlich mehrere Freiheiten, besonders in Bezug aus den Zoll, die Fischereien im Holsteinischen und das Strandrecht 119 ).
Diese Verbindung ist in der That die erste große Verbindung des mächtigen wendischen Theils der Hanse, welche so folgenreich ward. Von jetzt an lassen sich die lübecker Landfrieden, welche allerdings die wahren Urkunden der wendischen Hanse sein mögen, in immer größerer Ausdehnung regelmäßig fortgesetzt beobachten, bis Albrecht von Meklenburg am 9. August 1361 zu Beggerow den Landfrieden 120 ) zu Stande brachte, welcher nicht so sehr auf die Macht der Städte gegründet, vielmehr mit Separatverträgen zwischen den Fürsten des nordöstlichen Deutschlands verhandelt war. Wohl mochte damals dem städtischen Einfluß ein Gegengewicht nöthig sein. Diese Verbindungen des 14. Jahrhunderts weiter zu verfolgen, liegt außer dem Plane dieser Abhandlung.
Im hohen Grade wichtig bleibt der lübecker Landfriede mit seinen Fortsetzungen schon dadurch, daß die Städte Rostock und Wismar, welche immer Städte der wendischen Fürsten gewesen waren, aus ihren untergeordneten Verhältnissen gleichsam heraustraten, und, mit großer Selbstständigkeit sich neben die Fürsten stellend, mit diesen wichtige Bündnisse zu umfassenden Zwecken schlossen 121 ). Der Umstand, daß die
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allerdings schon früher aufstrebenden beiden Städte mit in den Vormundschaftsrath für den Fürsten Albrecht aufgenommen waren, mag nicht wenig dazu beigetragen haben, das Selbstgefühl der Städte zu heben.
Dies sind die Umrisse der Geschichte Meklenburgs aus der Zeit, welche reich ist an Begebenheiten und Folgen. Wohl mag vieles noch einer umständlichern Beleuchtung bedürfen: das Städtewesen, die Ritterschaft, die Güter der Landesherren, die den Rittern verpfändeten und deren eigene Güter, die Verbindungen der Landesherren mit dem Norden, und viel Anderes mehr. Hier sollte jedoch hauptsächlich nur das chronologische Gerüst ausgebauet werden, auf welchem man fortan mit mehr Ruhe und Klarheit fortarbeiten könne; dazu bergen die nordischen und städtischen Archive sicher noch manches, was bis jetzt unsern Augen verborgen ist.
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Geschichte
der
von
G. C. F. Lisch.
D ie drei letzten Jahrhunderte hindurch ist der Bau auf Mineralien fast ununterbrochen der Gegenstand der Aufmerksamkeit der meklenburgischen Landesbehörden gewesen, sei es, daß chemische und alchymistische Zwecke, wie unter den Herzogen Christoph und Carl Leopold, sei es, daß industrielle und wissenschaftliche Bestrebungen, wie unter den Herzogen Johann Albrecht I., Ulrich, Christian Ludwig II., Friederich und Friederich Franz, diese Aufmerksamkeit erregten. Da die Aufsuchung edler Metalle in Meklenburg ohne Erfolg blieb, so beschränkte man sich im Allgemeinen vorzüglich auf die Gewinnung von Salz, Alaun, Gyps, Braunkohlen und Eisen; besondern Gewinn aus Lagern seltener Erdarten zu ziehen, hat vorzüglich der Mangel an Verbreitung gediegener naturwissenschaftlicher und chemischer Kenntnisse bisher gehindert. Von diesen Mineralien hat, die Gewinnung des Salzes, welche zu allen Zeiten in Meklenburg verfolgt ist, nicht gerechnet, das Eisen die vaterländische Industrie am nachhaltigsten beschäftigt. Es dürfte sich daher der Mühe verlohnen, durch eine Geschichte der Eisengewinnung in Meklenburg sowohl die wissenschaftliche Neugier zu befriedigen, als spätern Unternehmungen eine sichere Grundlage zu geben.
Eisenerz erscheint in Meklenburg nur als Raseneisenstein, Sumpferz und Moorerz (ferrum palustre), im Niederdeutschen Eisenklump oder vom Landmanne schlechthin Klump genannt. "Es findet sich in großen Lagern, vorzugsweise in den südlichen Gegenden Meklenburgs, wo Sumpf und unfruchtbarer, eisenschüssiger Sand überall aneinander
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grenzen 1 );" es ist bisher in den südlichen Aemtern: Dömitz, Hagenow, Grabow, Neustadt 2 ), Marnitz 3 ), so wie bei Parchim 4 ), Rossentin 5 ), Waren und Malchow 6 ), ferner aber in den östlichen Gegenden Meklenburgs, bei Teterow 7 ) und in den Aemtern Stavenhagen 8 ) und Ribnitz 9 ), auch im westlichen Meklenburg, im Amte Zarrentin 10 ), vorzüglich bei Pamprin, auch in Kölzin, beobachtet 11 ) worden. In allen diesen Gegenden liegt das Eisenerz in geringerer oder größerer Ausdehnung und Mächtigkeit, oft bis zu 6 Fuß Dicke und darüber, und von verschiedener Dichtigkeit, bis zur sandsteinförmigen Masse, wie es die Mauern von Ludwigslust Glanze 12 ). Im Durchschnitte wird das meklenburgische Morasteisen ungefähr 30 p C t. reines Eisen geben 13 ).
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Unter gleichen Verhältnissen und in derselben geographischen Verbreitung wird der Raseneisenstein auch in Pommern 1 ) und in der Mark Brandenburg 2 ) gefunden. Auch in diesen Ländern ward das Erz früh bearbeitet und gab dort 3 ), wie in Meklenburg, zwischen 39 und 40 p C t. Eisen. In den Marken Brandenburg ward aus dem Eisenklump urkundlich schon um das Jahr 1440 Eisen gewonnen, indem damals zu Liebenwalde und Zehdenick Eisenhämmer im Gange waren 4 ). Aber auch schon früher, im J. 1375, war bei der jetzigen Stadt Oranienburg ein Hammer 5 ).
In den meklenburgischen Landen wurden die Eisenlager sehr früh benutzt, indem schon im J, 1282, also im ersten Jahrhundert der Germanisirung, beim Vorherrschen slavischer Sitten, der Stadt Stavenhagen 6 ) bei der Bestätigung ihrer Privilegien das Eigenthum der Salinen und Eisengruben verliehen ward 7 ).
Vgl. Brückner a. a. O. S. 14. - In einer Abhandlung über diesen Gegenstand im Freimüth. Abendbl. 1841, Nr. 1158, welche Karstens Untersuchung ins Gedächtniß zurückruft, wird angeführt, daß eine Probe mit Erz aus der Lewitz 28 - 29 pCt, gegeben habe."Dieses Erz ist (in Mecklenburg) von sehr verschiedener Natur; das Dömitzer ist nach der Probe, die ich zu untersuchen Gelegenheit gehabt habe, reicher und wird im Großen wenigstens 30 pCt, ausgeben; dagegen - - das Ludwigsluster - - nur höchstens 27 pCt ausgeben wird".
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Ob unter dem im J. 1304 vorkommenden urkundlichen Ausdrucke "iseren to Lichen" ein Eisenwerk oder nicht vielmehr die Münze zu Lychen zu verstehen sei, bleibt einstweilen unentschieden 1 ). Läßt sich aus Etymologien etwas schließen, so dürfte in der wendischen Zeit zu Malis, nicht weit von Dömitz, bei den jetzigen Gyps= und Braunkohlen=Werken Meklenburgs, ein Eisenwerk bestanden haben, da im Slavischen malicz: der Hammer 2 ) heißt.
Actenmäßig sind in den drei letzten Jahrhunderten diejenigen 10 Eisenwerke in Meklenburg errichtet, welche im Folgenden möglichst ausführlich beschrieben sind 3 ). Die Geschichte dieser
.In einer Uebersetzung dieser Urkunde aus dem Anfange des 16. Jahrh. gedruckt in Rudloff Urk. Lief. S. 112, lautet die betreffende Stelle am Ende:"septuaginta mansos et unum mansum terre colibilis et incolibilis dicte donauimus ciuitati, pront habuit ab antiquis, insuper prata, pascua, siluas, nemora, usus graminum, aquas, stagna, riuos, aquarum decursus, usuagia, pedagia, piscationes, venationea, cum molendinis construendis, salinis, ferrifodinis, cum agris cultis pariter et incultis"
in einer andern Uebersetzung aus derselben Zeit:"mit mollen tho buwende, sültten edder solttspennige, isergrouen, mit begadeden unde unbegadeden acker";
in einer dritten Uebersetzung aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrh.:"medth molen tho buwende, zolteu, morkulen, medth acker buweth vnnd ock vnnebuweth";
Sollte in dem lateinischen Original=Privilegium der Ausdruck ferrifodinae auch allgemein für Bergwerksgerechtigkeit genommen sein, was jedoch bei dem höchst seltenen Vorkommen dieses Ausdrucks in Niederdeutschland nicht wahrscheinlich ist, so ist es doch außer Zweifel, daß die Gewinnung des Eisens aus dem Klump im Anfange des 16. Jahrh. so bekannt war, daß man unter ferrifodinae nur Eisengruben oder Mooreisengruben (morkulen) verstand."ouch mollen tho buwende, mit soltbörne vnd isergrufften, mit acker etc.
Wahrscheinlich ist hier nach dem ganzen Zusammenhange unter: muuthige=Münzgerechtigkeit, und unter: iseren=Münzstätte, zu verstehen. Nicht selten heißt nämlich im Niederdeutschen die Münzstätte=müntziser, z. B. müntziser zu Berlin, in Gercken Cod. dipl. Brand. II., p. 645. - In einer rheinischen Münz=Convention vom J. 1419 in Hannov. Bl. für Münzkunde III., S. 58 - 59 heißt es:"Wi markgreue Herman hebbet ghelaten van der ansprake, de wi hadden an deme laude to Stargarde, - - behaluen de munthige unde dat iseren to Lychen, dat scole wi beholden vnde vnse eruen, also dat dar brandenborghesche penninghe gan".
"me so sall vnszer yglich czu yeglicher siner muncz haben einen oder zwene wardyne mit namen ysenhelder, die ygliche irs herren munczysen halden vnd bewarn sullen, also wan der munczmeister der ysen bedarff uffnlichn zu münczen, aber sust nit, vnd der muncysen gesynnet, so soll ye ein ysenhelder eteticlich daby sein vnd der ysen getrewlichen warnemen, so lange der munczmeister muntzet etc."
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Eisenwerke giebt allerdings das Resultat, daß keines von ihnen auf die Dauer bestand; alle gingen vorzüglich theils durch unzweckmäßige Contracte oder schlechte Verwaltung, theils durch Holzmangel unter: alle brachten der fürstlichen Casse nur Schaden, keines sicher ansehnlichen Gewinn, und am Ende litten auch Unternehmer und Arbeiter. Dennoch lehrt die Geschichte mancher Etablissements, daß die Eisengewinnung nicht ohne Gewinn für die öffentlichen Einnahmen und nicht ohne ansehnlichen Vortheil für das Land sein könne, wenn das nöthige Feuerungsmaterial ohne Forstverwüstung gewonnen und das Werk tüchtigen Privathänden überlassen wird. Von selbst versteht es sich bei der Einrichtung neuer Werke, daß eine gründliche, vielseitige Untersuchung darüber voraufgehen muß, wie groß die noch vorhandenen Eisenlager sind, wie weit neue Feuerungsmethoden anzuwenden und die in denselben Gegenden vorhandenen Lager von Braunkohlen und Torf zu benutzen wären, wie weit die Holzvorräthe reichen dürften, endlich welche Anwendung man, zur Beförderung des Unternehmens, von den neuern Entdeckungen in der Natur= und Fabrik=Kunde machen könnte.
Erst mit dem Anfange des 16. Jahrhunderts werden die Nachrichten über den Betrieb der Eisenwerke in Meklenburg klarer. Im J. 1513 stand eine Eisenmühle (isernmolle) zu Grabow. Aus dieser hatte das Kloster zu Lüne ein Capital von 400 lüb. Mark zu fordern, auf welches jedoch schon 60 Mark durch Eisenlieferung (an unbestendigen isern) 1 ) abgetragen waren. Der Besitzer war ein gewisser Johann von Raymund, der in dem genannten Jahre seine Güter in Grabow aufgeben und nach Wilsnack ziehen wollte; er hatte die Besitzungen zu Grabow als Lehn (in lehnschen gewehren), und deshalb bat der Probst Johannes Lorber zu Lüne die Herzoge Heinrich und Albrecht, dem Kloster zu seinem Gelde zu verhelfen. Weiter ist von dem Bestehen eines Eisenwerkes zu Grabow nichts bekannt geworden.
Beinahe durch den ganzen Raum der neuern Geschichte,
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vom Anfange des 16. Jahrhunderts bis ins 18. Jahrhundert hinein, spielt die Stadt Neustadt eine große Rolle in der Geschichte der Industrie Meklenburgs, indem sie die einzige Stadt im Lande war, welcher man den Namen einer Fabrikstadt beilegen kann. Schon imJ. 1520 bestand dort eine Pulvermühle 1 ), und schon vor dem J. 1544 eine Papiermühle 2 ), beide auf fürstliche Rechnung. Auch eine Eisenschmelzhütte und ein Eisenhammer müssen in Neustadt schon vor dem J. 1544 im Gange gewesen sein, da neben ihnen in diesem Jahre auch ein Blechhammer angelegt ward 3 ). Der Herzog Albrecht hatte ein neues Haus neben der Papiermühle zu bauen angefangen. Um die Eisenwerke möglichst nutzbar zu machen, berief er am 20. April 1544 den Blechschmied Mathias Schatz von Nürnberg, bestimmte das im Bau begriffene Gebaude zum Blechhammer, gab dem Meister Schatz denselben in Erbpacht und übertrug ihm die Aufsicht über den dort schon bestehenden Eisenhammer. Die Art der Verarbeitung des Eisens in Blech sollte in seinem Belieben stehen; jedoch mußte; er sich verpflichten, die Bedürsnisse des Fürsten an Harnischblech, Pfannenblech und Schlossblech auf Befehl zu befriedigen. Der Meister erhielt das Hammergebäude fertig, Wohnung für sich und seine Knechte, einen Garten (Kohlhof), eine Kohlenhütte (Hütte zu den Kohlen), 50 Fuder Heu für sein Vieh und das nothdürftige Bau= und Brennholz, welches ihm jedoch nur im Walde angewiesen ward. Dagegen verpflichtete er sich zur Erhaltung der Gebäude auf eigne Kosten und zu einer jährlichen Erbpacht von 40 Gulden. Stabeisen (?) wollte er zu lübecker Preisen annehmen und für 5 Gulden den Centner zu Blech schmieden, neustädter Gußeisen zu 1 Gulden den Centner annehmen und für 4 Gulden den Centner zu Blech verarbeiten. Für eine Tonne Kohlen gab er einen lübischen Schilling, für die Beaufsichtigung des Eisenhammers erhielt er jährlich einen Wams und ein Paar Hosen 4 ).
Wie lange und unter welchen Verhältnissen diese Eisenwerke fortbestanden haben, darüber fehlt es an allen Nachrichten. Jedoch lebte noch im J. 1569 zu Neustadt der "Hammerschmied Friederich Schatz", vielleicht ein Sohn des
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Mathias Schatz. Ganz günstig muß indessen der Erfolg der Anlage nicht gewesen sein, da schon im J. 1572 der Blechhammer nicht mehr existirte.
Jedoch hatten die Eisenwerke zu Neustadt das Gute, daß sie zur Nacheiserung anspornten: schon im J. 1562 war ein "Ofengießer" zu Rostock.
Der Blechhammer von 1544 war eingegangen. Die Schmelzhütte bestand jedoch wahrscheinlich fort, wenn auch wohl nicht in der gehörigen Thätigkeit. Der Herzog Johann Albrecht I. restaurirte nun wieder die Eisenwerke zu Neustadt, indem er am 17. Julii 1570 den Eisenschmelzer Hans Maltzsch von Steinbach, einstweilen auf 6 Jahre, in Dienst nahm 1 ). Es wurden Kugeln aller Art, Kanonen, Granaten, Grapen, Mörser, Destillirkolben, Oesen, Brandrutthen, Mühlenzapfen, Rollen, Gewichte und Pressen producirt. Es wurden im J. 1572 ungefähr 350 Centner, 1575: 790 C., 1576: 335 C., 1577: 400 C., 1579: 290 C. gegossen 2 ). Der Schmelz= und Gießmeister erhielt freie Wohnung, Garten= und Brennholz, 20 Gulden Dienstgeld, ein englisch Kleid, 2 Drömt Roggen und 1 Drömt Malz, Bezahlung für Ausbrechung und Stellung der Oesen, 3 Thaler für das Kohlenmessen; außerdem wurden von dem Fürsten die Leute zum Ausbrechen und Waschen des Rasenerzes und zum Auspochen der Schlacken bezahlt. Die Schmelz= und Gießarbeiten wurden dem Meister nach folgender Taxe bezahlt:
für Granaten, Grapen, Mörser, Tiegel, Brandruthen, Oesen, Rollen, Formen und 1=bis 4pfündige Kugeln, den Centner für 1 Ortsthaler oder 8 ßl, | 1/4 | Thaler, |
für Karthaunenkugeln, Gewichte, Mühlenzapfen über 4 Pfd., den C. 5 ßl. 3 pf. | 1/6 | " |
für kleine Kugeln, den C. 12 ßl. | 3/8 | " |
Für Geschütz, den C. 16 ßl. | 1/2 | " |
Für Ueberguß ward der Centner vergütet mit 3 1/4 ßl. | 1/9 | " |
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Die Schmelz= und Gießhütte allein brachte aber keinen Gewinn, forderte vielmehr einen jährlichen Zuschuß. Jedoch sollte unter der glänzenden Regierung des Herzogs Johann Albrecht I., welcher nichts Edles ungepflegt, nichts Nützliches unbeachtet ließ, die neustädter Schmelzhütte dem Lande möglichst nützlich werden. Der Herzog legte daher im J. 1574 einen Frischhammer neben der Gießerei an und bestellte am 10. Mai 1574 für dieses Werk den Meister Balthasar Keiner aus Schmalkalden zum Frischer und Eisenschmied. Es war Absicht, täglich zwei Centner Stangeneisen zu schmieden, welches vorzüglich zu Nägeln tauglich sei. Der Meister erhielt für sich und seine Gesellen für jeden Centner Stangeneisen zu frischen 9 lüb. Schill., die nöthigen Kohlen (eine Last Kohlen auf zwei Centner Eisen) und Kalksteine, zwei Drömt Roggen, ein Drömt Weizen, ein Hofkleid und zehn Gulden jährlich zur Erhaltung des Gebäudes und Werkzeuges 1 ). Wahrscheinlich zur bessern Einsicht in die Einrichtung und Verwaltung dieses Werkes hatte sich der Herzog einen Bericht über die Verwaltung des brandenburgischen Eisenwerkes zu Klosterfelde in der Neumark (im Amte Marienwolde, zwischen Bernstein und Woldenburg) verschafft 2 ).
Doch auch das Verschmieden des vaterländischen Eisens wollte den Werken keinen Gewinn bringen. Am 12. Febr. 1576 entrückte der Tod den edlen Herzog Johann Albrecht I. seinem ausgedehnten Wirken. Sein Bruder, der wackere Herzog Ulrich von Güstrow, übernahm die Vormundschaft für seine unmündigen Neffen und lenkte noch eine Zeit lang mit Kraft und verständiger Einsicht das Staatsruder; doch bald brach in Meklenburg, wie überhaupt in Deutschland, eine traurige Zeit der Zerrüttung ein, die sowohl in innern, als in äußern Ursachen begründet war. Bei des Herzogs Johann Albrecht I. Tode waren noch Schmelzhütte und Frischhammer zu Neustadt im Gange 3 ), obgleich des Schmelzers erste Bestallung im J. 1575 zu Ende gegangen war, um deren Erneuerung er in den letzten Monaten des Herzogs gebeten hatte. Der liberale Herzog Johann Albrecht I. hatte persönlich Freude an den Eisenwerken; oft schloß er persönlich die Rechnungen ab und gab den Zufchuß
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her. Der sparsamere Herzog Ulrich glaubte seine vormundschaftliche Verpflichtung strenge erfüllen zu müssen und ließ sich alljährlich genaue Berechnungen einliefern 1 ). Diese ergaben denn, daß die Werke im J. 1576: 141 fl. 3. ßl. 3 pf., 1577:.228 fl. 18 ßl. 6 pf., 1579: 348 fl. 11 fl. 4 1/2 pf. mehr gekostet, als eingetragen haten. Dazu kam der große Holzverbrauch zu den Werken, wenn auch in des Schmelzers Bestallung von Anwendung der Steinkohlen die Rede gewesen war. Im J. 1577 waren aufgegangen:
"1052 Faden Holts vff 526 Last Kholen zu ider Last 2 Faden, und den Faden vor 21 ßl., gleichwie u. g. f. und her Hertzogk Vlrich denselben zalen und annhemen lassen".
Im J. 1576 waren 500 Last und im J. 1579: 520 Last Kohlen aufgegangen. Doch mehr als der Geldverlust mochte den Herzog Ulrich der Druck schmerzen, der durch die Eisenwerke auf dem Landvolke in der Nähe von Neustadt lastete, indem dieses dazu Dienste leisten und die Wiesen mit dem Morasterz hergeben mußte. Seit dem J. 1576 schießen die eingesandten amtlichen Berechnungen mit Klagen über diesen Druck: im J. 1577:
"Ubertrifft die Vnkostung weiter und mehr, dan es hat tragen konnen, 228 fl. 18 ßl. 6 pf., vngerechnet der armenn Leutte beschwerliche grosse Dienste vnnd den Abgangk an iren wischen vnd andern, so nicht ein geringes, vnd so die Leute den Schwerin=Dienst hernacher thun solten, wurden dardorch die Buwhoue mussen leigendt pleibenn, ob auch die Pauren zum grunde in vorterb geraten.
Als der Horzog Ulrich im J. 1585 die Vormundschaft für seine beiden Brudersöhne niederlegte und im J. 1586 dem Herzoge Johann das Amt Neustadt überlieferte, waren sämmtliche Eisenwerke zu Neustadt niedergelegt, weil die Berechnung aus den Jahren 1576 bis 1579 ergeben hatten, daß die Werke mit Schaden gehalten seien: der Herzog Ulrich war zu guter Wirth, als daß er etwas hätte bestehen lassen sollen, was keinen Vortheil brachte. Die Frischerei=Gebäude waren für 25 Thaler vermiethet, und die Schmelzhütte war zu einer Walkmühle eingerichtet, welche dem Amte jährlich 10 Gulden Pacht gab 2 ). Die Geräthschaften und Werkzeuge
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waren auf das Schloß gebracht und in das fürstliche Inventarium aufgenommen. Im J. 1592 war der Eisenhammer zum größten Theil eingefallen. - Jedoch blieb Neustadt nicht ohne Fabrikanlagen. Seit dem J. 1592 blühete daselbst ein großes Kupfer= und Messingwerk 1 ), welches gegen eine jährliche Pachtsumme aus Privatrechnung betrieben ward. Es bestand in diesem Jahre und in den folgenden Jahren eine Brennhütte, eine Kupferhütte, eine Messinghütte, eine Kesselhütte und noch zwei andere Hütten. Dieser Messingbetrieb hat bis auf neuere Zeiten Spuren in Neustadt zurückgelassen.
Nachdem der gebildete Herzog Christoph nach vielen Leiden im J. 1569 aus Liefland heimgekehrt und im J. 1570 im Vaterlande von seinem Bisthume Ratzeburg und den ihm angewiesenen Aemtern Gadebusch und Tempzin Besitz genommen hatte, wandte er sich, Ruhe suchend, wissenschaftlichen Bestrebungen zu, welche vorzüglich auf Mineralogie und Chemie gingen: kaum hatte er sich zu Gadebusch häuslich eingerichtet, als er sich gleich ein Laboratorium bauen ließ. Ja er strebte mit aller Kraft dahin, in seinem Gebiete aus Erz förmlich zu bauen. Zu dem Zwecke bestellte er schon am 6. Dec, 1573 für sein "Stift" einen "Bergmeister" Melchior Hüscher aus Schneeberg. Nach manchen Vorbereitungen ließ dieser auch im J. 1575 aus der "Steinburg" 2 ) bei Mölln "einschlagen" und Holz zum Schacht anfahren. Die Bemühung war freilich ohne Erfolg; jedoch muß später dort ein Eisen= oder Messingwerk angelegt sein, da noch jetzt an derselben Stelle eine "Hammermühle" steht. Auch bei Tempzin ward auf dem "Hilligenberge" ein Schacht 5 Faden tief gebauet, - ebenfalls ohne Erfolg. Da der Bau in die Tiefe vergeblich war, so suchte man aus Gerölle ("Schlich") in den
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Bächen der Vogtei Stove (zwischen Rehna und Ratzeburg) des Fürstenthums Ratzeburg werthvolle Mineralien zu pochen. Zuerst ward "Schlich" in einem Waldbache, der von Kronskamp aus dem "neuen Teiche" fließt, gewaschen und nach Gadebusch gebracht; dann fand man (1575) auch in einem Bache bei Neschowv jenseit des "Schmachtfeldes Schlich, in welchem die kleinen Granaten waren, die aber nicht viet tüchtig waren", - Als alle diese Bemühungen um Gewinnung edler Metalle vergeblich waren, wandte der Herzog seinen Blick, auf die Eisengewinnung. Nachdem er im J. 1575 den Eisenstein aus seinen Landen von Sachkundigen hatte probiren lassen, legte er zu dessen Verarbeitung eine "Mühle an, deren Räder die Blasebälge regieren sollten". Ob dies die Hammermühle zu Manhagen bei der Steinburg oder zu Mechow bei Ratzeburg ist, bleibt noch ungewiß. Im J. 1602 hatte ein Berndt Bulthen die manhäger Hammermühle an Marcus Mewes verpfändet, der einen Miether (Heurling) hineingesetzt hatte; damals lagen beider Erben über die Mühle in Streit. Im J. 1591 legte unter dem Herzoge Christoph ein Rottgart Münter eine Hammermühle vor Mechow an, und im J. 1598 lagen noch Mühlen am mechowerBach: eine Oel =, Hammer =, Papier =, Beuteler= und Messing=Mühle 1 ). Diese Messingfabrikation im Stifte Ratzeburg stand wohl ohne Zweifel mit der Errichtung der Messinghütten zu Neustadt im entfernten Zusammenhange 2 ). Die Entdeckung des
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Alaunlagers bei Eldena im J. 1577 und dessen Bearbeitung interessirte nicht allein den Herzog Ulrich, sondern auch den Herzog Christoph; beide fürstlichen Brüder reisten mehrere Male nach Eldena, um das Werk zu besehen, so z. B. im J. 1586. Der Ruf dieses Werkes und der Kenntnisse des Herzogs Christoph stieg so sehr, daß der König Carl von Schweden demselben am 13. Julii 1584 eine Probe von seinem Alaun bei Nioköping, "wo ein Alaunbergwerk gebauet ward", mit der Bitte zusandte, daß der Horzog ihm den Alaun probiren möge.
Der Herzog Adolph Friederich I. ergriff mit jugendlichem Feuer im J. 1608 die Zügel der Regierung. Es meldeten sich auch bald Leute, welche die verfallenen Hüttenwerke aufzurichten wünschten; der Herzog hatte sich aber glaubwürdig berichten lassen, daß die frühern Eisenwerke mehr gekostet, als Nutzen gebracht, und daß die neustädter Eisenwaaren nicht zu dem nöthigen Grade der Weichheit hätten gebracht werden können. Als man ihm aber Proben von gutem Eisen brachte, so gestattete er am 7. Junii 1609 dem güstrowschen Bürger Simon Gerdes, in dem Amte Dömitz oder Neustadt eine Schmelzhütte und einen Eisenhammer auf seine eigene Kosten zu erbauen und erhalten. Der Herzog gab nur Stelle zu den Gebäuden, Erlaubniß zum Graben des Klumps und Benutzung des Wasserstroms, und versprach die Lieferung der Baumaterialien zur Schmelzhütte; S. Gerdes verpflichtete sich zu einer jährlichen Abgabe von 7 Centnern guten Eisens. Der Contract ward auf 6 Jahre geschlossen. Würde sich ergeben, daß innerhalb dieser Zeit das Werk nur mit Schaden erhalten und niedergelegt werden müsse, so wollte der Horzog ihm die Hälfte der Kosten erstatten, wofür demselben aber das Werk anheimfallen solle; würde es aber 6 Jahre mit Glück fortgesetzt werden, so wollte der Herzog ihm die von seiner Seite aufgewandten
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Kosten im letzten Jahre schenken 1 ). Die Werkleute, nämlich ein Schmelzer, ein Schmied und ein Kohlenschütter, waren Schlesier ("schlesische gorlitzsche Hamerleute"); dies geht aus dem Verdinge hervor, der am 23. Mai 1610 mit ihnen abgeschlossen ward und der sich ohne Zweifel auf das neustädter Werk bezieht 2 ). Daß im J. 1611 das Eisenwerk bestand, ergiebt sich aus dem Fahrenholzschen Landestheilungsvertrage, nach welchem in §. 35 das Eisenwerk dem Amte versichert ward, in welchem es lag.
Nach dem Ablaufe des Contractes mit Simon Gerdes wird der Herzog Adolph Friederich das Eisenwerk auf eigene Rechnung übernommen haben. Nach den weiter unten folgenden Verhandlungen unter der wallensteinschen Regierung hatte der Herzog Adolph Friederich einen Eisenschmelzermeister Martin Hoyer vom Harze aus dem Braunschweigschen, da dieser von Wallenstein die Erneuerung seiner Bestallung 3 ) forderte, die ihm auch bewilligt ward. Hiernach hatte der Herzog Adolph Friederich ein anderes Verwaltungsprincip für den Betrieb der Werke angenommen, indem die Meister und Arbeiter nicht nach dem Maßstabe des Gewichts der verarbeiteten Producte bezahlt wurden, sondern in Jahrgehalt standen 3 ). Nach dieser Verwaltungsart konnte das Werk jährlich 2337 Thaler einbringen. Eine solche Administration mochte auch unter einem so umsichtigen und kräftigen Fürsten, wie der Herzog Adolph Friederich war, gedeihen. Daß die Schmelz= und Gießwerke unter ihm in vollem Gange waren, beweiset außerdem der Befehl, den er aus seinem Exil von Torgau aus am 30. Junii 1628 und wiederholt am 29. Aug. an den Hauptmann Joachim v. d. Lühe richtete, die im Schlosse niedergelegten eisernen Oefen zu verkaufen und ihm den Erlös nach Leipzig nachzuschicken. Auch berichtete Lüdeke Hahn am 15. Junii 1625, daß beim Schmelzofen zu Neustadt 1200 vierundzwanzigpfündige, 500 sechspfündige Kugeln und 100 Granaten, welche er damals übersandte, vorhanden seien. Auf Schmelz= und Gießhütte scheint sich aber das Eisenwerk beschränkt zu haben.
Wallensteins Scharfblick und Thätigkeit für die Landesverwaltung entging die große Nützlichkeit der Eisenwerke nicht, wenn es auch nicht zu leugnen ist, daß er bei diesen Werken sein Augenmerk vorzüglich auf die Erzeugung von
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Kriegsmaterial richtete. Nachdem er am 29. März 1628 von Meklenburg hatte Besitz nehmen lassen und während er sich selbst zum Einzuge in sein gelobtes Land auf seinen Gütern rüstete, forderte sein Statthalter, Freiherr Oberst von St. Julian, am 27. April 1628 über den Zustand und die Kräfte der Salpetersiedereien, der Pulvermühlen und der Eisengießerei Bericht 1 ) von dem Küchenmeister Friederich Thesandt zu Neustadt. Zugletch berichtete der Schmelzer über die Kosten der Wiederherstellung der Werke und die mögliche Größe der Lieferungen; er machte sich anheischig, wöchentlich 24 Schiffpfd., à 2 1/2 Centner, das Schiffpfd. auf das genaueste zu 6 Rthlr., zu liefern; er bat um Geldvorschuß, um ein Maaß zu den - Kugeln und versprach, innerhalb 8 Tagen die Arbeit anzufangen. Augenblicklich, noch ehe Contract oder Bestallung beschlossen war, glühte auf Befehl der Diener des gewaltigen Generals der Schmelzofen wieder; schon am 20. Mai war die Eisengießerei wieder im vollen Gange: der Meister sandte eine schon verspätete Ladung von Granaten und versprach die noch fehlenden 100 baldigst nachzuschicken, Kugeln könne er jedoch "zur Nothdurft" liefern; dagegen ward ihm die Forderung der Arbeit nachdrücklich eingeschärft. Am 5. Junii berichtete der Meister, daß jetzt auch ein ziemlicher Vorrath von Kugeln beisammen sei, er aber um seine Bestallung bitten müsse, auf die er von dem Statthalter Verheißung erhalten habe, sobald die Kammerräthe angestellt wären; er habe keinen bestimmten Unterhalt. Auf des Statthalters Befehl contrahirten 2 ) jetzt die Beamten zu Neustadt am 15. Junii, bis auf Wallensteins Ratification, mit dem Eisen=Schmelzer und Gießer Martin Hoyer, der die ihm von dem Statthalter versprochene Erneuerung der alten Bestallung und der frühern Verhältnisse für sich und seine Leute forderte. Kaum hatte Wallenstein nach der unheilvollen Belagerung Stralsunds, bei welcher die neustädter Granaten bekanntlich nicht viel ausgerichtet hatten, am 27. Julii 1628 seinen Einzug in seine neue Residenz Güstrow gehalten, als er auch am 11/12 August 1628 den Hüttnmeister zu Neustadt in Grundlage der alten Bestallung in Dienst nahm 3 ); bezeichnend ist es, daß bei den wallensteinschen Verhandlungen nur von Producirung von Kugeln die Rede ist. Die obere Leitung des Ganzen hatte Christian Hilliger, der am 30. Junii
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1629 um die Herabsetzung des geforderten Preises von 1 Rthlr. für den Faden Holz auf 32 ßl. bat, da er dem Herzoge Adolph Friederich bei dem ihm "untergebenen Hüttenwerk" nur 24 ßl. gegeben habe; es ward ihm auf seine Bitte jedoch geantwortet, daß er 1 1/2 ßl. zahlen solle. Wallenstein nahm den Schmelzermeister M. Hoyer ebenfalls in ein Jahrgehalt von 300 Rthlr, wofür er seine Thätigkeit ganz in Anspruch nahm. Im Winter 162 8/9 ruhete das Werk und nach dem Abzuge Wallensteins aus Meklenburg, Ende Julii 1629, waren die Bedürfnisse so geringe, daß man 100 Schiffpfd. Pfundgewichte, das Schiffpfd. für 4 Thlr., für einen hamburger Kaufmann goß. Jedoch war Wallenstein auf die Hebung der Werke fortan eifrig bedacht, indem er noch im J. 1630 als Zuschuß für das Eisenwerk zu Neustadt 1000 Thaler auf den Kammer=Etat setzte.
Der Herzog Adolph Friederich, welcher am 19. Julii 1631 wieder in Schwerin einzog, ließ das Eisenwerk in der bestehenden Form und versicherte schon am 30. Oct. 1631 die Haltung seiner alten Bestallung. Aber die Verheerungen des dreißigjährigen Krieges nach dem Abzuge Wallensteins vernichteten auch das Eisenwerk. Der Herzog machte zwar mehrere Versuche, den Betrieb des Hüttenwerkes wieder lebendig zu machen; jedoch unterblieb die Restaurirung, da erst im Jahre 1647 das Eisenwerk wieder neu ausgerichtet ward.
Ueber diese Werke haben die Acten nur Nachrichten von dem Untergange derselben. Alle Nachforschungen, irgend etwas Genaueres über die Anlagen zu erforschen, blieben lange vergeblich, bis sich endlich in den Tagebüchern der verwittweten Herzogin Sophie, die zu Lübz residirte, die nothwendigsten Aufschlüsse fanden. Diese Fürstin, geb. Prinzessin von Holstein, Gemahlin des Herzogs Johann von Meklenburg († 1592), war eine Frau von entschiedener Tüchtigkeit, die sie auch bis zu ihrem Tode († 14. Nov. 1634) die traurigsten Zeiten hindurch bewährte, die Meklenburg vielleicht je gehabt hat. Rechnet man dazu die zahllosen häuslichen Leiden, mit denen die Fürstin fortdauernd zu kämpfen hatte, so erscheint ihr Charakter wahrhaft bewundernswerth. Ueberall thätig und umsichtig, immer zum Besten rathend, tröstend und heilend, in jeder Lage beharrlich, Hülfe bringend und dabei ächt weiblich und im höchsten Grade häuslich, war zu oft allein die einzige Stütze des wankenden Hauses.
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Und in jeder Bedrängniß ließ sie nicht ab, überall selbst zu wirthschaften, um oft wenigstens das Unentbehrliche für das Leben der Ihrigen zu gewinnen. So war sie auch eifrig bemüht, die Landwirthschaft zu verbessern, welche sie auf ihren zahlreichen Reisen überall selbst beaufsichtigte, und aus Allem, was der Boden gab, Nutzen zu ziehen. Und daher legte auch sie ein Eisenwerk an, dessen Geschichte am besten aus dem hier in vollständigem Auszuge mitgetheilten 1 ) Tagebuche der Fürstin, so weit es dieses Werk betrifft, entnommen werden kann.
Zu den Witthumsämtern der Herzogin Sophie gehörte auch das Amt Wittenburg, welches sie sehr häufig besuchte, indem damals in der Stadt noch ein Schloß stand. Kaum war das neue Werk zu Neustadt im Gange, als sie darauf sann, den im Amte Wittenburg nach Hagenow 2 ) und nach Zarrentm hin liegenden Eisenklump auszubeuten 3 ). Sie ersah hiezu das Gut Wohld (jetzt auch Wohldhof) oder Wohde zwischen Wittenburg und Hagenow, wo im J. 1592 außer einer Kornmühle schon eine Kalkmühle stand. Im Anfange des J. 1614 hatte sie eine Mühle zu einer Hammermühle eingerichtet, die sie vier mal persönlich besah, ehe noch die Arbeiter da waren. Am 18. Febr. 1614 langten die Bergleute aus dem Harze an: außer einem Meister: drei Schmiede, zwei Gießer, zwei Former, ein Maurer und ein 3immermann, und am 19. April schloß sie mit dem Meister den Contract ab.
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Zu Wohld war nun sicher eine Eisenschmelzhütte (hoher Ofen) und ein Eisenhammer. Von den Producten der Fabrik wissen wir aus dem ersten Zeitraum nichts anders, als daß in derselben im J. 1615 Anker geschmiedet wurden. Jm J. 1616 gestalteten sich die Verhältnisse anders. Mit dem J. 1618 verpachtete die Fürstin den Hof Wohld an einen gewissen Casparus, und damit wurden die Verhältnisse der Bergleute auch andere, die in ein untergeordnetes Verhältnis zu dem Gutspächter traten; die Fürstin reservirte sich gewisse Hebungen an Eisenproducten, zu deren Verkauf sie im J. 1620 einen Factor annahm. In Folge dieses Verhältnisses wurden am 25. Oct. 1616 neue Contracte mit dem Hammerschmiede, dem Zimmerman und dem Hüttenschreiber abgeschlossen. Wahrscheinlich veranlaßte auch hier der Kohlenbedarf eine Abänderung, da sich im J. 1615 die Fürstin persönlich nach den Holzhauern umsah. In eine etwas spätere Zeit fällt die Verpachtung sämmtlicher Fabrikwerke des Amtes Wittenburg an den Baumeister Georg Reinhard, welche mehr als wahrscheinlich in die Regierungszeit des Herzogs Adolph Friederich fallen wird, über die jedoch nur das Concept des Contractes 1 ) unt) einer Berechnung 2 ), beide ohne Datum, vorhanden sind.
Im J. 1616. 1623 ward eine neue Hammermühle bei der Schalmühle nicht weit von Zarrentin gebaut und dahin wahrscheinlsch der Hammer von Wohld verlegt, wo jedoch der hohe Ofen blieb. Im J. 1625 hatte der "Plattner" Meister Hans Friederich aus Straßburg zu Schwerin 5 Centner alte Harnische auf dem Hammer zu Wittenburg zu neuen Harnischen schmieden lassen, namentlich einen Harnisch für den Herzog selbst; da aber der "Blechschmied weggezogen" war, so hatte er die Beförderung dieser Arbeit einstweilen unterlassen.
Nach dieser Zeit bekümmerte sich die Fürstin nicht mehr persönlich um dieses Eisenwerk.
Aus den Inventarien 3 ), welche nach dem Tode der Fürstin im J. 1635 über deren Nachlaß aufgenommen wurden, ergiebt sich, daß viel in Sand und Lehm gegossen ward und Stangeneisen und Musketen geschmiedet wurden.
Die Verheerungen des dreißigjährigen Krieges zerstörten aber auch diese Werke. Der hohe Ofen bei Wohld stand wüst
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und die Hammermühle bei der Schalmühle war ganz zerstört. Der Herzog Adolph Friederich, an den das Amt Wittenburg zurückgefallen war, bestellte freilich im Anfange des J. 1638 den Eisenschmelzer Hans Bartels für die "beiden Hüttenwerke zu Neustadt und Wittenburg 1 )" und ließ durch ihn diese Werke in Augenschein nehmen, indem er am 23. April 1638 seinem "Eisenschmelzer" befahl:
"sich naher Wittenburgk zu verfugen, den doselbst vorhandenen Eisen Hamer vnd was alda an Osemund vnd andern dazu gehörigen Sachen noch in vorrath, in augenschein zu nemen vnd richtig zu verzeichnen".
Hierauf berichtete jedoch am 25. April 1638 der Küchenmeister Jobst Loßman zu Wittenburg:
"das der Eißenhamer, so nach Zarrentin bey der Schalmuhll hiebeuor geleget, kurz vor dem vfbruch der Chur=Sachs. Volcker, da bey einquartirunge deßelben der Teich, so die Rader getrieben, vielleichte wegen der darein habende fische, abgelassen, vndt in die neheste Quartir gebracht vndt verzeret, vndt beim vfbruch, weile nichts mehr zu findenn geweßen, die blaße belgenn vndt hantwerckszeug auch schon wegkgenommen vndt verdorbenn, außerhalb den großen Hamer vndt Amboß, so bißhero wegenn des großen streiffens nicht anhero gebracht werden können vndt noch da sein werden, von den Raubern angestecket vnd in grunde abgebranndt; das wohnhauß steht zwar noch, aber es ist sehr ruinirt. An Oßmundt ist nichts vonn den vorigen Beambten geliefert, nur das bei dem Gießwercke zwischenn Wittenburgk vndt Hagenow ein gut theill Kohlenn, vnndt von E. F. G. selbstenn vor dießer Zeit in Augenschein genommen, in uorradt gebliebenn, so vonn den einquartirdenn Reuternn dießen Winter mehrentheill abgeholet vndt zum schmiedenn verbrauchet, - - vnndt wann schon E. F. G. an itzo den Hamer bey dießer Zeit in fertigen standt hinwieder brengen vndt bauwen laßen wollenn, sehe ich keine mittell, wie das Holz beizufuhren sein will, dann der baur so woll burger fast kein haubt Viehe".
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Aber die Kriegsstürme waren zu stark, als daß vor ihnen ein Friedenswerk hätte bestehen können. Hiemit verschwinden die Eisenwerke im Amte Wittenburg aus der Geschichte.
Nach der wallensteinschen Usurpation wurden die Kriegsbedrängnisse im Lande immer größer und der Herzog Adolph Friederich konnte die Eisenwerke nicht halten. Er machte zwar Pfingsten 1638 einen Versuch zur Wiederaufrichtung derselben, indem er den Hans Bartels aus Osterode zum Eisenschmelzer für die beiden Hüttenwerke zu Neustadt und Wittenburg 1 ) bestellte, jedoch nur für den Fall, daß die Kriegsunruhen es erlauben würden; bis dahin ward dem Meister ein Wartegeld von vierteljährlich 20 Thlrn. versprochen. Er sollte bei Verwirklichung der Absichten das erste Jahr 200 Thlr. Besoldung haben; späterhin wollte der Fürst ihm nach Maßgabe seines Fleißes die Besoldung erhöhen. In den J. 1638 und 1639 brachen aber für Meklenburg die traurigsten Zeiten herein, die es je erlebt hat, indem Feinde und Freunde gleich eifrig beschäftigt waren, das arme Land mit der empörendsten Roheit zu verwüsten. Hans Bartels ging wieder in sein Vaterland zurück. Zwar ließ der Herzog am 22. Aug, 1639 den Christian Hilliger wegen des Hüttenwerkes und hohen Ofens nach Schwerin kommen und mit ihm wegen "Wiederaufrichtung" der Werke unterhandeln; aber auch diese Bemühung blieb ohne Erfolg. Hans Bartels ward in seiner Heimath wieder "Hüttenherr" oder "Hüttenverwalter" in der "Schlufft Braunen Lage und Kamschlacken" auf dem Harze und lebte zuletzt zu Kamschlacken. Er hatte hier den "Eisenhütten" im Ganzen über 40 Jahre rühmlich vorgestanden und aus denselben gutes, geschmeidiges Eisen geliefert. Wegen Holzmangels und Kriegsgefahren konnte im J. 1646 das Eisenwerk nicht fortgesetzt werden, und da Hans Bartels schon viel zugesetzt hatte, so entschloß er sich, in andere Länder zu gehen, und zwar nach Schweden. Das Bergamt zu Clausthal ertheilte ihm daher den 28. März 1646 einen sehr ehrenvollen Abschied und dringende Empfehlung "vmb seiner Kunst, geschicklichkeit vnd guter erfahrung in Eysenhuttenwerken" und "weil er sich allzeit gottsfürchtig, erbar, redlich
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vnd aufrichtig verhalten, das dahero er bey hohen vnd niedrigen stands persohnen lieb, angenehm vnd sehr werth gehalten worden". Schon am 24. Febr. 1646 hatte der Generalfeldmarschall Linnardt Torstensohn zu Leipzig dem Königl. "Schwed. Hüttenmeister Hans Bartelß", welcher "im Begriff" war, "nacher dem Hartz zu reisen vndt daselbest einige Bergleuthe in hochfürmelt Ihrer Königl. May. Dienste vnndt ins Königreich Schweden mit zu nehmen" , - einen Paß ausgestellt.
Der Herzog Adolph Friederich ruhete jedoch nicht; kaum war der Friede vor der Thür, als er auch an die Wiederaufrichtung des neustädter Hüttenwerks dachte. Vermuthlich als Hans Bartels durch Meklenburg reisete, knüpfte er mit demselben Unterhandlungen in Grundlage seiner nicht verwirklichten Bestallung vom J. 1638 an und bestellte ihn am 1. Julii 1647 zum Hüttenmeister zu Neustadt 1 ), wobei ihm vorzüglich die Errichtung eines Hammers zur Erzeugung von Stabeisen zur Pflicht gemacht ward.
Dieses Werk stand wenigstens über 10 Jahre, deckte aber auch die Kosten nicht. Da machte der Herzog den Versuch, die Schmelz= und Gießhütte in Entreprise zu geben. Er schloß am 19. Jan. 1657 einen Vertrag mit dem lübecker Kaufmann Heinrich Bremer dahin, daß dieser alle, von ihm zu bestellenden, Eisenwaaren aus dem ersten Brande des J. 1657 für einen gewissen Preis in Entreprise nahm, und zwar das Schiffpfd. Granaten und Oefen für 3 1/2 Thlr., das Schiffpfd. Kugeln für 3 Thlr.; der Herzog übernahm es dazu, die Waaren zu Wasser nach Hamburg schaffen und dort an der Börse abliefern zu lassen 2 ). Nach diesem Versuche solle Heinrich Bremer die Vorhand haben, das Werk zu pachten. Dieser erste Versuch viel schlecht aus. Der erste Brand von 5 Wochen hatte nach der Schlußrechnung 3 ) 173 Thlr. mehr gekostet, als eingebracht, die Zinsen von dem Capitalwerthe der Werke, die Abnutzung, die obern Verwaltungskosten u. dergl. nicht gerechnet, und das Resultat war, daß die Waaren noch einmal so theuer, nämlich das Schiffpfd. für 6 Thlr., verkauft werden mußten, wenn die Werke mit einigem Vortheil bestehen sollten. In einem Berichte vom 30. Aug. 1657 4 ) ward daher, weil die neustädter Waaren zu
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wohlfeil verkauft seien, der Vorschlag gemacht, das Werk mit allen Vorarbeiten in Pacht zu geben, da im günstigsten Falle und bei der möglichst besten Verwaltung das Werk nur einen jährlschen Gewinn von 25 Thlrn. abwerfen könne. Der Contract mit Heinrich Bremer gerieth in Stocken. Dieser hatte 500 Thlr. Vorschuß zur Löhnung der Arbeiter geleistet, die durch Waaren nicht abbezahlt waren und auf die der Herzog ihm am 20. Jan. 1658 eine Verschreibung ausstellte. Hans Bremer war gestorben und der Horzog hatte am 24. Decbr. 1657 den Hans Deichmann aus dem Brandenburgischen zum Eisenschmelzer und Former bei dem Hüttenwerke zu Neüstadt angestellt, und zwar so, daß er wöchentlich 4 Thlr., wenn gearbeitet würde, und wöchentlich 3 Thlr. Wartegeld, wenn nicht gearbeitet würde, zur Besoldung erhalten sollte. Auch hatte der Herzog schon im J. 1655 den Burchard Keydel von Herzberg zum Hüttenschreiber bestellt. Dennoch ruhete das Werk am Ende des J. 1657. Am 20. Jan. 1658 machte Johann - von Cöln Vorschläge zu einem neuen Pacht=Contracte, nachdem die Bremersche Unternehmung gescheitert war. Aber der Herzog Adolph Friederich segnete schon am 27. Februar 1658 das Zeitliche. Und nun gerieth alles in Stocken. Hans Deichmann saß 1 1/2 Jahre ohne Arbeit, gerieth in Schulden und forderte am 2. Febr. 1659 seinen Abschied, da alles Arbeitsvolk auseinander getreten und er von dem Kurfürsten zurück berufen sei; er blieb jedoch und erhielt späterhin eine neue Bestallung. Burchard Keydel, ebenfalls verschuldet, ward im Julii 1658 seines Dienstes entlassen, konnte aber erst im April 1659 seinen Gläubigern entgehen.
Das unstäte, hochfahrende Leben des Herzogs Christian I. Louis brachte manchen Abentheurer ins Land und entzog diesem manche Kräfte, wenn auch dieses Fürsten Regierung keine unruhige genannt werden kann, so erschien bei ihm, als er sich schon am 5. Julii 1659 von Neustadt und von Dömitz ein Fuder "Klump oder Eisenerz, welches auf vnserm "Hüttenwerk gebraucht wird", nach Hamburg hatte bringen lassen, im J. 1660 zu Hamburg, wo der Herzog sich oft aufhielt, der königl. schwedische General=Kriegs=Commissarius Johann Hoffstätter von Khünberg für sich und "seine Mitinteressenten" und brachte allerlei Projecte vor: er wollte
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die Münze für 1 pCt. in Pacht haben, die Elde schiffbar machen, alle Wolle der fürstlichen Höfe in Verkauf nehmen und das Eisenwerk zu Neustadt betreiben. Die Unterhandlungen beim Herzoge und bei der Regierung betrieben Hoffftätter und Andreas Georg von Horn. Es ward von ihnen ausreichendes Capital versichert. Hoffstätter hatte, nach seinem Berichte, 20,000 Rthlr. Capital und über 18,000 Rthlr. Zinsen von der Stadt Rostock zu fordern, wofür ihm die Güter Kassebohm, Bartelsdorf und Riekhof verpfändet seien; der Herzog wollte diese Güter gerne haben und ihm dagegen Güter im Amte Neustadt abtreten.
Von allen diesen Projecten kam aber nur die Verpachtung des Eisenwerkes zu Neustadt am 3. Febr. l661 zu Stande 1 ). Hoffstätter übernahm das Werk ganz auf eigne Rechnung und Gefahr auf 5 Jahre in Pacht, gegen Abgabe des zehnten Theils alles fabricirten Eisens an den Herzog und Entrichtung eines Zolles von 9 Pf. für das ausgeführte Schiffpfund. Hoffstätter nahm einen Joachim Bornemann zur Einrichtung des Werkes in Bestallung; derselbe ward auch wohl sein Hütten=Inspector oder Schreiber; zum Meister der Formerei und des Schmelzwerkes nahm er den "kunsterfahrnen" Meister Hans Teichmann und zum Meisterknechte dessen Bruder Heinrich Teichmannam 21. Febr. 1661 zu Hamburg inDienst 2 ). Dem Hoffstätter war das alte Schloß zu Neustadt eingeräumt. Das Schmelzen im hohen Ofen begann am 9. Junii 1661. Es sollte täglich 46 Centner Eisen zu KugeIn, Mörsern, Kanonen, Oefen, Platten und Gefäßen gegossen werden. Die Sache gerieth aber gleich im Anfange durch Hoffstätters "Praktiken" in Stocken. Schon im Nov. 1661 war er nicht weniger als 1079 Thaler für Kohlen schuldig, obgleich er alle Vierteljahre Abrechnung zu thun versprochen hatte. Der Amtmann Jürgen Krüger zu Neustadt, der durch einen Contract vom 21. April 1661 3 ) die Lieferung des Eisenklumps, der Kohlen und des sonst nöthigen Materials bis an die Schmelzhütte für 1000 Thaler auf das J. 1661 übernommen hatte, erhielt auf seine Anforderungen nur Ausflüchte und unhöfliche Schreiben. Dieser wollte nun, da er den fürstlichen Antheil an dem Eisenwerke mit in seine Pachtsumme für das Amt Neustadt übernommen hatte, die gegossenen Sachen zum Verkaufe nach
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Hamburg fahren und Arrest auf Hoffstätters Güter legen lassen. Auch die Arbeiter forderten rückständigen Lohn. Krüger verklagte daher den Hoffstätter bei der Regierung. Durch eine Commission ward am 29. Dec. 1661 der Streit dahin in Güte beigelegt, daß Hoffstätter dem Amtmann Krüger 400 Thaler "zur discretion" zahlen sollte. - Hiemit schließen die Acten; wahrscheinlich hörte unter solchen Verhältnissen der Betrieb des Werkes bald ganz auf. Am 4. Sept. 1661 forderte der Herzog noch Bericht, ob der "Klumphütter sich getraue, zu Neustadt von vorhandener materia Gestücke zu gießen".
Während der langen Abwesenheit des Herzogs Christian I. Louis aus Meklenburg unterblieben gemeinnützige Einrichtungen in der Regel; unter seiner Regierung ist von Fabrikunternehmungen zu Neustadt nicht die Rede. Der wohlmeinende und patriotischeHerzog Friederich Wilhelm 1 ) faßte gern neue Pläne zum Flor des Landes und so ward seit 1702 das Alaunwerk bei Eldena wieder angebauet und eine Salpetersiederei dabei angelegt und zu Neustadt nicht allein das Messingwerk, die Papiermühle und die Oelmühle wieder aufgerichtet, sondern auch im J. 1703 eine Eisenhütte ("Klumpofen und Eisenwerk") gebauet: am 18. Sept. 1703 erhielt der Factor Eck beim Eisenwerke Anweisung auf die nöthigen Baugelder und den Befehl, sich fordersamst nach dieses Werks erfahrnen Leuten umzusehen und Sandsteine und Blasebälge zu behandeln. Es bestand aus einem Schmelzofen mit einem Gebläse und einem Gange mit einem Pochhammer; gegossen wurden Oefen 2 ), Geschütze, Bomben, Granaten, Kugeln und dergl. Auch eine Sensenmühle mit 2 Hämmern und einem Polierwerk ward daneben, eine halbe Meile von Neustadt zu Wabel, eingerichtet 3 ) und auf Entreprise verpachtet. Der Meister war Hans Peter Göbel vom Harz, sein Gehülfe Hans Caspar Specht; außerdem waren Arbeiter im Harz und im Cölnischen bedungen; der Factor hieß Valentin Eck.
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Das Werk florirte 12 Jahre, vorzüglich durch die Bemühungen des Factors B. Eck 1 ). Zunächst errichtete er in Meklenburg Niederlagen zu Neustadt, Güstrow, Malchin, Schwerin und Parchim für ("untadelhafte") Grapen. Im J. 1707 waren in diesen Städten 600 Grapen und 40 Mörser, das Pfd. zu 2 ßl., gelagert, welche im J. 1706 gegossen waren. Darauf übernahmen einen größern Betrieb der Kaufmann Leers zu Hamburg, die Kaufleute Gebrüder Johann Rathard und Joachnn Heinrich Hoffmann zu Lübeck. Leers bestellte im April 1707 6000 Schiffpfd., um in Lissabon einen Versuch zu machen. Am 4. Nov. 1707 schloß die Kammer mit den Brüdern Hoffmann einen Contract auf die Lieferung von 28,000 Stück Kugeln, à Centner 1 Rthlr. 12 ßl., und von 300 Schiffpfd. Gewichten, à Centner 1 Rthlr. 16 ßl, schweriner Valeur. In dem Jahre vom 16. Julii 1708 bis 6. Mai 1709 empfing Leers für 5000 Rthlr. Waaren, nämlich 81,000 Stück Kugeln, Granaten und Gewichte: große Kugeln, den Centner zu 1 Rthlr. 16 ßl., kleine Kugeln den Centner zu 1 Rthlr. 18 ßl., Handgranaten den Centner zu 3 Rthlr., Gewichte den Centner zu 1 Rthlr. 24 ßl. bis 1 Rthlr. 32 ßl. Im J. 1708 gingen durch Leers 700 Centner Kugeln nach Spanien und Portugal und durch Hoffmann 900 Centner andere Eisenwaaren nach Holland. Der Eisenstein hiezu kam im J. 1708 aus dem Hornwalde bei Grabow, da an der "Klumpfuhrt" bei Neustadt nicht 50 Fuder mehr gefunden waren. Nach einem "ungefährlichen Ueberschlage" konnten in jeder Woche sicher 100 Centner, in 34 Wochen also 3400 Centner producirt werden. Diese brachten, den Centner durch die Bank zu 1 Rthlr. 8 ßl. gerechnet, 3966 Rthlr. Ein. Die Kosten dagegen waren: für die Arbeitsleute 2600 Rthlr., für 1200 Faden Holz, à Faden 12 ßl., 300 Rthlr., im Ganzen 2900 Rthlr. Es blieb also ein Gewinn von 1066 Rthlr. 32 ßl., von dem die übrigen nicht unbedeutenden Kosten bestritten werden sollten. Am Ende des J. 1709 wurden 30,000 Schiffpfd. Eisengut an Kugeln, Bomben . statt einer baaren Geldzahlung nach Holland geschickt. - Die Verbindungen mit Hamburg und Lübeck hörten nach und nach auf. Der Herzog Friederich Wilhelm starb im J. 1713. Es sollten Verbindungen zum Absatze mit Berlin angeknüpft werden, als das Werk im J. 1717 wegen Mangel an Holz niedergelegt ward, nachdem aus gleicher Ursache schon im J. 1711 das Alaunwerk bei
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Eldena verlassen war. Der Meister Peter Göbel bat im J. 1720 um Verleihung und Ausbauung eines alten Hauses auf dem Kiez vor Neustadt und nach dem großen Brande der Stadt im J. 1729 bat Specht um eine Wohnung in der Eisenhütte, in welcher damals Tagelöhnerfrauen wohnten.
Während der unruhvollen Regierung des Herzogs Carl Leopold (1713 † 1747) war an Werke des Friedens nicht zu denken; es blieb dem Herzoge Christian Ludwig II. vorbehalten, einen friedlichern Zustand in Meklenburg herbeizuführen.
Am 14. Mai 1755 schlug der ehemalige braunschweigische Ober=Hütten=Inspector Johann Arnold Bertram nebst seinem Sohne Johann Heinrich Bertram im Namen einer gewissen Compagnie aus Lübeck und Hamburg der fürstlichen Kammer die Anlegung von Eisen= und Stahl=Fabriken 1 ) bei Dömitz und Neustadt vor und überreichte zugleich ein Verzeichniß 2 ) der anzulegenden Werke. Die Werke bei Dömitz sollten eine halbe Meile vor der Stadt auf der Stelle einer abgängigen Walkmühle an der Elde, bei Neustadt auf dem Kietz vor der Stadt an der Stelle der abgebrannten Papiermühle angelegt werden. Die obern Behörden gingen so bereitwillig auf die Ausführung dieses Projects ein, daß dem Bertram schon am 21. Mai eine Interimswohnung im alten Schlosse zu Neustadt und ein Theil des fürstlichen Küchengartens überlassen ward. Bertram, der selbst ohne Mittel war, fand zunächst an den Gebrüdern Daniel Christoph und Georg Friederich Martienßen Societäts=Theilnehmer, indem sie sich am 31. Mai verpflichteten, zusammen ein Drittheil des Societäts=Vertrages zu übernehmen und den abzuschließenden Contract mit den hamburger und lübecker Compagnons zu erfüllen. Die Hamburger zogen sich jedoch mit offener Protestation, die Lübecker stillschweigend zurück. Dafür gewann Bertram aber noch im Junii d. J. drei Gebrüder Martienßen und schob seinen Sohn in die Compagnie ein, so daß die Societät beim Beginn des Werkes bestand aus fünf 5 Brüdern Martienßen; Johann Dietrich und Georg Friederich zu Grabow, Joachim Christian
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unb Daniel Christoph zu Schwerin und Jacob Gotthard zu Lüneburg, und dem Commissarius 1 ) Johann Heinrich Bertram und dessen zwei jüngsten Geschwistern. Arnold Bertram trat als Director der Fabriken gegen einen gewissen Antheil bei der Societät in Dienst.
Schon am 27. Junii 1755 ward die Walkmühle an der Elde bei Dömitz der Societät eingeräumt und der Befehl zur Abtretung an den dömitzer Amtspächter und Beamten, Amtmann Joachim Friederich zur Nedden zu Heidhof, erlassen. Die Fabriken zu Neustadt kamen nicht in Gang; es wurden nicht einmal Anstalten zur Einrichtung daselbst gemacht.
Ueber die anzulegenden Fabriken, namentlich bei Dömitz, worauf es hier allein ankommt, ward am 2. August 1755 der Contract 2 ) zwischen der herzogl. Kammer und der Societät folgendermaßen abgeschlossen.
1. Es ward der Societät die Walkmühle gegen einen jährlichen Erbzins von 60 Rthlrn. überlassen und ihr der sonst noch etwa nöthige Raum gegen eine billige Vergütung im voraus verheißen; die Kammer verpflichtete sich, das Holz zur Erhaltung des Grundwerkes dieser Mühle herzugeben und die dort intendirte Schleuse auf ihre Kosten zu vollenden.
2. Erhielt die Societät ein ausschließliches Privilegium in den Aemtern Neustadt, Grabow, Eldena und Dömitz, den Eisenklump für die Fabrik gegen billige, im Nothfalle zu taxirende Vergütung des Schadens an die Grundeigenthümer, graben zu lassen, jedoch nur für den Bedarf zweier Hochöfen.
3. Ward der Societät zugestanden, alle zur Fabrik nöthigen Wasserwerke an der Elde anzulegen, ohne jedoch die vorhandenen Mühlen und Holzflößungen zu stören.
4. Versprach die Kammer, für den Zeitraum von 30 Jahren der Societät das zur Fabrik nöthige Holz, so wie die sonst nöthigen Materialien gegen Bezahlung des jedesmal üblichen Preises anzuweisen, für die nächsten 6 Jahre jedoch nach den zur Zeit der Contrahirung zu Schwerin üblichen Preisen, nämlich Büchenwrackholz, den Faden, 8 Fuß hoch und weit und 4 Fuß lang, zu 3 Rthlr. 44 ßl., Ellern= und Eichenholz zu 3 Rthlr. 4 ßl., Knüppelholz zu 1 Rthlr. 32 ßl.
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5. Ward der Societät die Vergünstigung zu Theil, auswärtiges Eisen und auch Steinkohlen abgabenfrei ins Land zu bringen und sämmtliche, aus fremdem oder einheimischem Eisen gefertigten Waaren abgabenfrei aus dem Lande zu führen. Für den Verkauf innerhalb Landes ward jedoch die edictmäßige Steuer vorbehalten. Dazu erhielten alle Fabrikanten und Arbeiter Licent= und Accise=Freiheit auf 6 Jahre.
6. Ertheilte die Kammer der Societät die Freiheit, auswärtige Arbeiter und Handwerker, auch zur Anlegung der Werke, ins Land zu rufen, ohne daß diese mit Innungszwang belegt werden sollten.
7. Verpflichtete sich die Societät, wenn die Werke 6 Jahre gestanden haben würden, eine jährliche Recognition von 100 Rthlrn. für die gesammten Werke in jedem District, also von 100 Rthlrn. für die Werke bei Dömitz und von 100 für die Werke bei Neustadt, zu entrichten.
8. Uebernahmen alle Societäts=Mitglieder solidarisch die von den Gebrüdern Daniel Christoph und Georg Friederich Martienßen am 16. Julii gestellte Caution von 8000 Rthlrn. als Pön, wenn die projectirten Werke nicht zu Stande kommen sollten.
Auch ward in der Folge befohlen, daß die Schmiede in den Domainen das Stabeisen und die fürstlichen Unterthanen die Nägel von der dömitzer Fabrik oder deren Factoreien, falls sie nicht zu entfernt lägen, beziehen sollten.
So günstig auch die Kammer die Bedingungen, falls überhaupt die Sache von der Societät ernst gemeint war, zur Aufhülfe der Industrie im Lande gestellt hatte, so traten doch gleich im Anfange den Unternehmungen Schwierigkeiten in den Weg. Schon am 1. Mai 1756, noch ehe die Werke im Gange waren, trugen die Gebrüder Martienßen, welche wahrscheinlich Bertrams schlechten Ruf kannten, auf Austritt aus der Societät an und wurden am 21. Mai aus derselben entlassen. An deren Stelle trat der unternehmende Amtmann zur Nedden zu Heidhof, der mit dem Commissair Bertram am 31. Mai 1756, mit Ausnahme einiger nicht bedeutender Abänderungen, den alten Contract übernahm, und setzte außer den Fabrikgebäuden noch seine Amtspacht zu dem Belaufe von 4000 Rthlrn. zur Caution. Zur Nedden, der von der Societät allein das Geld hatte, war jetzt allein die Hauptperson. Jedoch schloß er den Societäts=Vertrag mit dem Bertram so, daß der Vater Bertram für seine zwei "jüngsten Kinder" 1/4 und der Sohn Bertram 1/4 Antheil erhielt. Der Vater Bertram erhielt für die Direction oder Administration jährlich 400 Rthlr. Gehalt, 30 Rthlr. Haus=
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miethe unb freie Feuerung, der Sohn Bertram für seine Arbeit als Commissionair 200 Rthlr. Gehalt und Fourage für ein Pferd; als Ersatz reservirte sich zur Nedden jährlich 200 Rthlr. aus der Casse vorweg. Die Arbeit begann am 10. Mai 1756. Bald entstanden jedoch zahllose Schreibereien wegen der Holzlieferung, indem zur Nedden sich über Saumseligkeit in der Ablieferung, über schlechte Beschaffenheit des Holzes, über zu hohe Preise u. dergl. mehr zu beschweren Ursache zu haben glaubte.
Dazu kam ein anderes störendes Ereigniß. Bertram hatte kurz vor seiner Ankunft in Meklenburg für den Herzog von Braunschweig eine Eisenfabrik zu Holzminden angelegt und dirigirt, war aber hierin als Betrüger befunden worden; der Herzog hatte ihn deshalb seines Dienstes entlassen und die Fabrik an sich genommen 1 ). Und schon früher hatte er es zu Neuwied, Nassau=Siegen und an andern Orten nicht besser und sich in Deutschland einen schlechten Namen gemacht. Die Brüder Martienßen hatten es gleich eingesehen, daß sie von Bertram hintergangen würden, und waren deshalb noch vor der Vollendung der Hüttenwerke aus der Societät geschieden. Zur Nedden glaubte es mit Bertram wagen zu können. Aber dieser erwies sich bald als ein offenbarer Betrüger und Ignorant; er hatte die Firma mißbraucht, Gelder untergeschlagen, den Anbau und Betrieb des Werkes um das Dreifache vertheuert, unwissende Betrüger zu Arbeitern angenommen, verschmiedetes fremdes Eisen für einheimisches ausgegeben; die Fabrik kam in den üblen Ruf, daß das Stabeisen nicht geschmeidig sei, die Nägel nicht tauglich und die Gußwaaren zu schwer und spröde seien; auch hatte er sogar z. B. die "eisernen Oefen so schlecht verfertigen lassen, daß sie wie Staub zersprangen 2 )": ja die Hamburger hatten dies Zerspringen der Platten für ein feindliches Bombardement gehalten 2 ). Auch der wohlmeinende Herzog Friederich, der, mit gleichem Eifer wie sein Vorfahr für die Hebung der Industrie, während der Zeit den Thron bestiegen hatte, fand sich getäuscht, da Bertram vorgespiegelt hatte, die Eisenfabriken würden mehrere tausend gewerbfleißige Arbeiter ins Land ziehen und Fabriken und Gewerbe in Flor bringen, während doch nur sehr wenig Ar=
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beiter Beschäftigung fanden. Der Herzog ließ daher auf zur Neddens Anklage im Aug. 1757 die Sache durch eigne Commissarien, den Geheimen=Rath und Hofmarschall von Bergholz und den Amtmann Streubel aus Schwerin an Ort und Stelle untersuchen; die Bertram wurden der angeschuldigten "groben Verbrechen und der offenbaren Unterschleife gegen den Amtmann zur Nedden überführt und am 16. Sept. zu Recht verurtheilt, binnen 48 Stunden die Eisenfabrik und binnen 8 Tagen die meklenburgischen Lande zu räumen", nachdem der mit ihnen geschlossene Societäts=Vertrag annullirt war. Der alte Bertram ging nach Dresden und wollte von hier nach Pommern, um dort die Fabriken in Flor zu bringen.
Die Landesregierung bemühte sich, wie die Kammer, sehr um die Emporbringung der Fabriken. Im J. 1756 ward die Beförderung der Fabriken und Manufacturen und besonders der Werke zu Neustadt ein Gegenstand der Landtagsverhandlungen; die Ritter= und Landschaft beschränkte sich jedoch darauf, gegen alle Monepolien zu protestieren.
Der Amtmann zur Nedden, ein Mann von Patriotismus und Ausdauer, rettete das sinkende Werk: er übernahm jetzt am 31. Mai 1756 allein den Contract und lieferte gutes, "untadelhaftes Eisen"; jedoch wurden die hohen Erwartungen von dem Einflusse dieses Werkes nicht befriedigt, indem kaum 10 fremde Metallarbeiter dabei angestellt waren. Doch stellten sich ihm bald bedeutende Hindernisse in den Weg, die alle in den contractlichen Holzlieferungen ihren Ursprung haben. Die Fabrik gebrauchte jährlich die bedeutende Masse von 2= bis 3000 Faden (zu 8 Fuß Höhe, 8 Fuß Breite und 4 Fuß Tiefe) festes Holz zu Kohlen. Die nächsten Forsten, welche dieses Holz liefern konnten, waren die in den Aemtern Lübz und Plau, welche unter dem Jägermeister von Koppelow zu Grabow standen, und auch in der Lewitz; diese großen Massen mußten an die Elde gefahren und auf dem Flusse wenigstens 12 bis 15 Meilen hinabgeflößt werden. Schon im J. 1756 entstand Streit wegen der Holzlieferung; derAmtmann zur Nedden beklagte sich über vielerlei: das Holz sei nicht zur rechten Zeit an die Elde gefahren, die Sorten seien nicht contractmäßig, das Holz sei faul und gebe nur Asche. Die Klagen mehrten sich im folgenden Jahre; namentlich brachte zur Nedden vor, er habe durch die schlechte Beschaffenheit des Holzes in diesem Jahre über 1000 Rthlr. Schaden gelitten, auch sei die Taxe so hoch und contractwidrig gestellt, daß er auch im Preise an 1200 Rthlr. übersetzt worden sei. Da brachen die unruhigen Zeiten des siebenjährigen Krieges herein und es mangelte im
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südlichen Meklenburg an Menschen und Pferden; das Holz konnte in so großen Quantitäten nicht an die Elde geschafft werden, da die Kräfte zur Bestellung der Felder in diesen Gegenden oft nicht entbehrt werden konnten. Die Klagen mehrten sich von Jahr zu Jahr; zur Nedden hatte für die Jahre 1756, 57 und 58 für 12190 Rthlr. 32 ßl. Holz empfangen und darauf noch 5592 Rthlr. 39 ßl. zurückbehalten. Die Kammer forderte die Schuld und der Amtmann Schadensersatz; dieser leitete endlich im Jahre 1759 gegen den Jägermeister von Koppelow einen förmlichen Proceß wegen nicht gelieferten Kohlenholzes und Schadensersatzes ein, der, trotz verschiedener Vergleichsverhandlungen, erst mit der Fabrik aufhörte. Die Protestationen zur Neddens gegen zu schlechtes Holz und zu hohe Preise dauerten in den nächstfolgenden Jahren fort, die Schwierigkeiten das Holz schlagen und anfahren zu lassen, mehrten sich. Vom Mai 1759 bis dahin 1760 hatte wegen Holzmangels in 10 Monaten garnicht geschmolzen werden können und zur Nedden berechnete seinen Verlust auf 14030 Rthlr. 44 ßl. allein vom Hochofen. Jm J. 1763 trat auf der ganzen Strecke von Lübz bis Dömitz schon Holzmangel ein, nur das Amt Lübz konnte noch das Holz liefern. Der Herzog wollte jedoch dies nicht hergeben, verstand sich aber endlich dazu, das beim Holzhieb abfallende Wrackholz für die Fabrik abzustehen; dies reichte aber wieder bei weitem nicht aus und war auch zu schlecht, auch fehlte es an Leuten zum Schlagen. Zur Nedden blieb Gelder schuldig, weil ihm Unrecht geschehen sei; die Kammer hielt das Holz zurück, bis zur Nedden bezahlt haben werde; der Proceß ging während der Zeit seinen Gang. Ja es war in den verflossenen Jahren so weit gekommen, daß das Holz im Lande einen Preis von 6 Rthlr. erhalten hatte, während die Fabrik nur den contractmäßigen Preis von 3 Rthlr. 44 ßl. zahlte; die fürstliche Casse erlitt also einen bedeutenden Schaden und die Forsten wurden verwüstet. Endlich sprach die Kammer am Ende des J. 1769 die Unmöglichkeit aus, der Fabrik für die übrigen Contractjahre, ja kaum für 6 Jahre, das nöthige Holz liefern zu können. Die hiedurch überraschte Landesregierung empfahl hierauf am 1. Nov. 1769 dringend die Auflösung des Contracts und einen möglichst billigen und günstigen Vergleich.
Die Vergleichsunterhandlungen wurden sogleich eingeleitet und eifrig betrieben. Der Amtmann zur Nedden berechnete alle erlittenen Schäden, nach Abrechnung der fürstlichen Forderungen, zu 48,309 Rthlr. 24 ßl.! Er forderte für die Auflösung des Contracts, die Ablieferung der Werke und die Niederschlagung
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der Processe die Summe von 6000 Rthlr. und die Verlängerung seiner Amtspachtung auf 20 Jahre. Das letztere war ihm gleich abgeschlagen, der Vergleich jedoch am 30. Julii 1770 protocollarisch vor der Kammer dahin abgeschlossen, daß beide Theile allen Forderungen entsagten, die Processe niedergeschlagen wurden, die Eisenwerke mit Ausnahme der vorhandenen Waaren, dem Fürsten anheimfielen und zur Nedden eine Entschädigung von 3500 Rthlrn. erhielt, wovon 1000 Rthlr. als erhöhete Pacht=Caution zurückbehalten wurden. Zur Anerkennung seines patriotischen und aufopfernden Eifers für das Werk und seiner rühmlichen Auszeichnung als Amtspächter und administrativer Beamter erhielt zur Nedden den Titel eines Amtshauptmanns. Das war das Ende des Unternehmens!
Die Kammer dachte zwar aus Mittel, es zu erhalten, namentlich seitdem ein ausgezeichneter Cameralist, der Geheime Rath Baron Waitz von Eschen zu Cassel, der die Saline zu Sülz in Entreprise nahm und gelegentlich auf Aufforderung die Eisenhütte bei Dömitz untersucht hatte, den Untergang des Werkes bedauerte und durch Anwendung des Torfs und einer mehr verzweigten Industrie Aussichten auf die Erhaltung eröffnete. Die Kammer erließ sogar am 21. Sept. 1770 ein Avertissement, durch welches die Werke zu Erbzins ausgeboten wurden; es meldeten sich auch von allen Seiten her aus Deutschland Liebhaber von Speculationen, aber kein zuverlässiger Unternehmer.
Es ward daher sehr bald der Plan zur Fortführung der Eisenwerke ganz aufgegeben, als sich im J. 1771 ein Lederfabrikant Jean Pierre Perriard, ein Franzose, der früher in Kopenhagen etablirt gewesen war und Verwandte in Kopenhagen und Berlin hatte, erbot, eine Lederfabrik anzulegen. Noch im J. 1771 ward ihm dazu die Eisenfabrik eingeräumt, nachdem der Contract mit ihm deutsch und französisch ausgefertigt worden war. Daneben entstand auch eine Oel= und Walkmühle. Perriard starb schon im J. 1776. Die Lohgerberei bestand auf der "Eisenfabrik", wie der Ort noch jetzt heißt, bis in den Anfang dieses Jahrhunderts. Darauf ward das Etablissement als Gehöft zu Erbzins ausgegeben.
Betrachtet man diesen letzten Versuch zur Eisengewinnung aus einheimischem Sumpferz genauer, so giebt er nicht unerfreuliche Aussichten, - wenn nicht Mangel an Feurungsmaterial oder zu hoher Preis desselben hindernd in den Weg tritt, vorausgesetzt, daß das Werk umsichtig und vollständig angelegt ist. Das dömitzer Werk hatte einen Hochofen mit Gießerei, einen großen Hammer, einen Zainhammer, eine Grobschmiede, eine Kleinschmiede, eine Nagelschmiede, ein
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Pochhaus, ein Formhaus, Kohlenschoppen, Werkstätten, große Wohnungen für 40 Arbeiter und was sonst zu einem großen Betriebe nöthig ist 1 ).
Es waren Arbeiter aus Thüringen und vom Harz herbeigerufen. Es fehlten freilich manche Anstalten zum Vortheil des Werks, wie Blechhämmer, Drathmühlen, Sensenwerke u. dergl. Dennoch war das Werk im Stande, einen bedeutenden Gewinn abzuwerfen, und schon der Umstand, daß das Werk an 15 Jahre durch Privatmittel bestand, bis - Holzmangel zur Niederlegung nöthigte, möchte den Beweis liefern, daß die Gewinnung des Eisens nicht unvortheilhaft sei, des befördernden Verkehrs nicht einmal zu gedenken. Zwar ist über den Gehalt des Klumpeisens, das in der Gegend von Dömitz gar nicht ausgezeichnet sein soll 2 ), so daß es wohl zwei Mal geschmolzen werden muß, nichts weiter bekannt, als daß 1 Maaß Eisenstein 41 Pfd. Roheisen gab 3 ); aber der Gewinn war doch so bedeutend, daß zur Nedden ihn sich zu 1275 Rthlr. 26 ßl. monatlich berechnete 4 ), freilich als er Schadensersatz forderte, wie er es aber aus den Büchern beweisen wollte. Dann mußte jedoch der Betrieb so groß sein, daß monatlich 681 C. 63 Pfd. Eisen erzeugt wurden, freilich fast so viel als die Eisengießerei zu Neustadt vom J. 1575 in einem ganzen Jahre erzeugte. Nach einem zehnjährigen Ueberschlage ward aber zu Dömitz wegen Holzmangels auch nicht mehr als jährlich ungefähr 4000 Centner erzeugt 5 ); es ist also zur Erzielung eines ansehnlichen Gewinnes nothwendig, daß die Werke ununterbrochen und in großem Maßstabe im Gange bleiben. Uebrigens ward das Eisen vergossen und verschmiedet; es wurden Oefen, Platten, Gefäße aller Art, Glocken, Gewichte, Mühlenzapfen, Ambose, Stangeneisen, Schneidemesser, Spaten, Aexte, Beile, Heugabeln, Ketten, Nägel u. s. w. producirt und nicht allein auf der Fabrik, sondern auch in den Factoreien zu Hamburg, Rostock, Schwerin, Güstrow, Plau und Rhün verkauft 6 ). Die Preise 7 ) waren so gestellt, daß sie bei nicht sehr ausgezeichneter Waare, da der Guß etwas dick und das Stangeneisen nicht geschmeidig genug war, Absatz gewährten.
Der Geheime Ober=Bergrath Karsten zu Berlin, welcher das Erz und die Möglichkeit der Anlage von Eisenwerken ge=
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prüft hat 1 ), nimmt für diese das Wort. Mit Vortheil werden jährlich 4000 Centner Roheisen, eine Masse, welche andere Werke, z. B. die jetzige Eisengießerei in Güstrow, verbrauchen, producirt und verarbeitet werden können, und diese Producirung jährlich nur 1450 Klafter Holz erfordern, "ein Quantum, welches viel zu wenig bedeutend ist, als daß bei einer guten Forstwirtschaft noch die Frage entstehen könnte, ob dasselbe jährlich entübrigt und geschafft werden kann". Dabei nimmt Karsten an, daß der Centner Product nur auf 2 Rthlr. 32 ßl. würde zu stehen kommen und für wenigstens 3 Rthlr. wieder verkauft werden könne, die Werke also wenigstens jährlich 1333 Rthlr. 16 ßl. reinen Geldgewinn liefern müßten; jetzt läßt sich das Product wenigstens zu 5 bis 6Rthlr. für den Centner ausbringen. Das Ludwigsluster Eisen würde jedoch den Vorzug vor dem Domitzer verdienen.
zur
Geschichte der Eisengewinnung in Meklenburg.
Nr. 1.
Contract mit dem Blechschmied Mathes Schatz.
D. d. Schwerin 1544. April 20.
Zw wissenn, das vonn Gotts gnaden wir Albrecht, hertzogk zu mekelenburg, fursthen zu wenden, grawen zu schwerin, Rostock vnnd stargarde der lande here, Das wyr
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hudenn dato mit Meisther mattes Schatz vann Nürembergck blecksmidt nach folgender staldt verenigeth vnd verdragenn habenn, also das wir das new haus jeghen denn hamer zur Newenstadt angefanghenn mit aller zubehoringe jeghen vnnser papirmollenn, das er sein ampt vnd arbeith dar inne gebrauchen moghe, dar hinden auch ein hutten zw denn kholen, desgleichen auff der anderen seitten der papirmollen, da itzunt der schultz wonet, den wir ablosenn wollen, auff deselbe seithen sein whanhaus, da er mit seinen knechtenn vnd vihe whonung hatt, bawen, hinder solichen hauß soll ehr den platz, so weith der schultze den an das wasser gehatt, zu kolhoffen vnd seiner notturfft gebrauchen, allenthalbenn verferdighenn lassen sollenn, vnd wollen im auch alle jar zu vnderhaltinghe seines vihes funffzehenn fuder hew wol geladen gute futter, auch notturfftig bawholtz zu gedachtenn bawettenn sampt legher vnd vnscheidlighenn holtz zu seiner vnd seiner knecht feuringhe selbesten zu halenn frei geben zu lassenn zugesagen. Solichen hamer soll ehr sampt seinen erbenn erblich bewhonen, auch in stetligher volgender arbeith erblich vnd nach itzigher ersth verfertighenn, in allen gebew vnd besseringhe bei seiner eighenn vnkostunge erhaltenn vnd bawen. Dauon ehr vns vnd vnse erben alle jar viertzigk gulden ganckbare muntze pacht zu stellen vnd geben soll. Denn Isenmut und fleißen, so ehr vorarbeidenn wirth, woltenn wir im, whi ehr zu ider Zeith zu Lubeck geldenn wirth, liefern, vnd was ehr ahnn plech daraus smiden wirth, solichen willen wir denn sentener vmb funff gulden wenigher einen Orth bezalenn, alle wochenn Rechennschafft, vnnd whan ehr das Blech lieferth vnd van sich wicht, ihm sein geldt worth bezalen lassenn, darmit ehr seinen knechten auch bezalunge thun mughe; vnd alle Kollenn, so ehr bedurfftig,
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wollen wir ihm ider thun vmb einen schillingk lubisch leifernn. Was wir ihm auch ahnn Ertzeiserenn, so einmall geschmelzet, lieferenn werden, soll ehr vmb eynen gulden, vnd das Blech, so ehr widdervmb daraus machen wirth, wollen wir denn sentener vmb vier guldenn annehmen. Was wir auch, es sei ahnn Harnißblech, pfannenblech oder schlosblech, vnnser notturfft nach bedurfftigk, soll er alweghe vff vnser Forderung machen vnd fertighenn, auch zu vnnsernn Hamer, so darselbest vorhanden, seinem verstandt nach stettich vleißigk aufffehens habenn, damith vns kein vorsumnis daraus entstehen magk, vnnd mit geschicketh knechtenn, so vns dennstlich, darauff alle weghe forderenn. Dafur sollenn vnd wollen wir ihm jarliches ein par hosen vnd whames, auch miteler Zeith, weil der Hamer gebhuwet vnd er zur arbeith khomptt, ihm ein Drometh Roggen, ein Dromet Maltz, szos seittenn Speckes, auch alle wochen einen halbenn guldenn geben lassen. Alles ahn geferdt. Zu Orkunth vnd vester haltunghe habenn wir dissenn brieff mit vnserem anhangen Ingesegell bekrefftiget vnd versigelt. Geschen zu Schwerin am Sundaghe qwasimodogeniti im vier vnb fertzigesten Jar.
Nach dem Concept im Großherzogl. Archive.
Nr. 2.
Revers des Blechschmiedes Mathes Schatz.
D. d. Schwerin 1544. April 20.
Zu wissen das ich Mathes Schatz vann Norenbergk Blechsmidt heuten dato mit deme durchluchtighenn hochgebarenn fursthenn vnd herrenn, herenn albrectenn, hertzoghenn zu Mekelenburgk, fursthenn zu wenden, Grauen zw Swerin, Rostock vnd Stargardt der lande eynn here, mynem gnedighenn herenn, Dinsthalbenn nachfolgender gestaldt vorenigeth habe, also das hochgedachte siner furstlighe g. nighe huß zur Nienstadt gegenn deme hamer angefangen neben der papirmollenn daszelbest vber nach dem Schloßwarts setzenn, darhindenn eyne hutte zu denn khollen mit aller zubehoringhe, das ich mein ambt vnd arbeith darinne gebruchen magk, Dergleichen auff dei andern seittenn der papirmollenn, da itzt der Schultze whoneth,
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denn siner furstlighe gnadenn abkauffen wollen, auf die selb stett mein whanhauß, da ich mit meinen knecthen vnd vihe whonung habe, bowen, hinder selbighenn huße sol ich denn platz, whe der schultze gehat, biß an das wasser zu kholhoffen vnd myner nottrofft gebruchen, allenthalbenn vorfertighenn lassen soll vnd wil, auch mir zu vnterhaltunghe mynes vihes funfftighe wolgeladen Fuder Hew, auch notturfftig bawholtz zw gedachten gebewtten vnnd vnschedtlich legher holtz zu miner vnd myner knecht fewerunghe, das ich selbst houen vnnd furen soll, fri geben zu lassen zugesageth. Szolchen hamer sol ich sampt minen erbenn erblich bewhonen vnd in stetlich volgender arbeith erblich vnd nach itzigher ersten vorferdighenn in allenn gebew vnd besserunghe by myner eighenn vnkostunge erhaltenn vnd bawenn. Daruan soll vnd wyl ich hochgedachtenn mynem gnedighenn herenn alle jar in pacht viertzik guldenn gannckbarer Muntze geben vnd zustellen. Den Isenmudt vnd fleißenn, so ich vorarbeitten werde, wyl ich im kauff, whe der zu Lubeck zu ider Zeith geldt, vann siner furstlighe gnaden annemen vnd alles blech, so ich darauß smiden werde, siner furstlighe gnadenn vmb fünff gulden ane eynen Orth zustellenn, des alle whoen Rechenschafft halten, auch alle khollen, so ich bedurfftig, ider tunnen fur einen schillingk lubisch vann siner furstlighe gnadenn annhemen. Was mir van siner furstlighe gnaden ahn Ertzeiserenn, so einmal gesmeltzet, geleiserth werth, wyl ich denn sentener vmb einen gulden annhemen vnd daß Blech, so ich widerumb darauß magke, siner furstlighe gnadenn den sentener vmb vier guldenn zu stellen. Wes auch siner furstlighe gnaden an Harnißbleck, pfannenblech oder Schloßbleck siner furstlighe gnadenn gelegenheith nach bedurfftig, sol vnd wyl ich alleweghe auff siner furstlighe gnadenn bouelich machen vnd fertighenn, auch zu vnserenn itzighenn hammer, so aldar vorhandenn, meines hochsten verstandes nach steittlich vleißigk auffsens habenn, damit seiner furstlighe gnadenn in deme keine vorsumniß entsthen moghe vnd mit geschickenn knecthen, die dhar zw dienstlich, vorßein vnd forderen. Darfur mir siner furstlighe gnadenn eynrn par hosenn vnd wammes zu geben zugesageth; auch mitler zeith, ehr ich zu arbeiden kome vnd der hamer gebauueth, sol myr siner furstlighe gnadenn eyn dremeth roggen, eyn dremet maltz, szeiß seitten Specks, auch alle wochenn einen halben gulden gebenn. Alles ahn geuerdt. Zw orkunth vnnd vhesther haltunghe habe ich Mathes Schatz mein
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gewontlighe pitzer zu endt disses breffs gehangen vnd geschen zw Swerin Szondags Quasimodogeniti denn wenigern Zal vervndfertzig.
Nach dem Originale auf Pergament in einer kleinen engen, undeutlichen Cursive, welche keine Beamtenhand damaliger Zeit ist; wahrscheinlich ist der Revers von Mathes Schatz selbst geschrieben, wofür auch die sonderbare Orthographie und der Dialekt sprechen möchte. Das Siegel ist mit dem Siegelbande aus dem Pergament gerissen.
Nr. 3.
Contract mit dem Eisenschmelzer Hans Malzsch.
D. d. Neustadt 1570. Julii 17.
Von Gottes Gnaden Wir Johans Albrecht hertzogk zu Mechlenburk . Bekennen hirmidt offentlich, das wir heute dato Hanß Maltzsch vonn Steinbach zu vnserm Schmeltzer vndt Diener sechs Jar zu vnser schmeltzen Neustadt nachfolgender massenn bestelledt, vffe vndt angenommen habenn, nemlich das ehr vnß vndt vnsern Erben getreu, holdt vndt vorbunden zu sein, vnsern Nutz, Frommen vndt Bestes zu jder Zeidt bei Tage vndt Nachte nach seinem eußersten vormugen zu werben, Schaden vndt Nachtheil zu wenden, vndt was ihm vonn vnserm Amptmannn vndt Befelichhabernn zur Neustadt vnserndt wegen zu jder Zeit vfferlegt vndt befolen, nach seinem hogstenn vorstande vnd vormuge treulich bestelle, nahkome vndt verrichte.
Zum anderen das ehr auch den hohenn ofen mit rosten, puchen, vffgebenn vndt schmeltzen, auch allem Andern, was dar zu gehoredt vndt die Nodtdurfft erforderdt, darzu durch das gantze jar, so lange sie wasser, Steinkolen vndt ander Nodtdurfft haben, schmeltzenn vndt seine Arbeit getreulich verrichte vndt nach allem vormugenn, so viel ehr giessen kann, zu thun vorpflicht sein.
Zum dritten das ehr auch midt allerlei formen zu fertigen vndt was ehr zum giswerk vndt deroselben schmeltzenn benötigedt, auff seine vnkosten fertigenn zu lassen schuldigk sein, imgleichenn das ehr solche schmeltze midt getreuen gesinde vndt tuglichen, personen zu jder Zeidt fleissigk vorsorgedt vndt bei seinen kosten vndt belohnunge erhalten werde, darzu wir iheme formen, was ehr darzu benötigt, wollen schneidenn lassen.
Zum virden sol sich bemelter schmeltzer ohne vorwissenn vndt Erlaubnis nirgendt ausserhalb landes begebenn, vndt domidt solche schmeltzenn desto fleissiger bestelledt, sol iheme Eisen=
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stein, kolenn, Stelstein vndt alle notdurfft geschafft, vnnbt befurderdt, vnndt was inn dieser Bestellunge aller dinge nicht kann oder magk vorschrieben vndt genennedt werden, es sei an steingrabenn oder kolennbrennen vndt was zu denselbenn gehörigk vndt vonnöten, das auffsehen helffen zu haben in allewege auffrichtigk, ehrlich vndt dinstwilligk erzeigen sol vndt wil, inmassenn ein getreuer diener vndt schmeltzer zu thun schuldigk vnd wie ehr vnß dessen einen leiblichenn Eidt zu godt vndt seinem heiligen Euangelio geschworen hadt. Dar entkegenn vndt hirwiderumb habenn wir iheme zu jehrlicher besoldunge zwentzik guldenn Muntze vnndt ein lundisch kleidt, ein drembt Rogken vndt ein drembt Maltz reichenn vndt gebenn zu lassenn verwilligedt vndt zugesagt, auch sol iheme in der hutten eine wonunge zugerichtedt vndt notdurfftig holz zur feuerungk neben einem kohlgarten zu gebrauchen eingereumbt vndt geschaffedt werdenn. Auch habenn wir iheme aus gnadenn zu einer verehrung zehen taler entrichten zu lassen zugesagt. Wen auch mehr schmeltzen neben dieser angerichtedt, sol ehr im gleichenn vorsorgenn, vndt do ehr einen neuen offen machen wurde, sol iheme vff in vndt sein gesinde wochentlich virtehalben gulden gegeben werden. Was dan die schmeltzhutte oder das neue gestell vonn neuen ann seinen schmeltzofenn zuzurichtenn betrifft, wenn ehr das widervmb gefertigedt, soll man iheme alle mal einen gulden vndt eine Tonne Bire geben.
Volgedt die vorgleichungk von giswerke.
Hochgedachter mein gnediger fürst vndt her gibt Hans Maltzsch vonn einem idern Centner kugeln, was vber vir pfundt ist, fünff schillinge drei , thut vonn sechs Centner vier taler, doch das ehr die kugeln rundt vndt midt abgeklopten Reiffenn, das sie durch die lochern gehen mugen vndt also bestehenn, machen vndt liffernn sol, was aber nicht rundt befunden, das selbe gehorredt zu dem vbergusse zu uorlonenn.
Von einem jedenn Centner von vir=, dreipfundigk, zweipfundigk vndt biß auff einpfundigk kugeln ist der Centner Sieben schillinge Neun pfennige, Thun für vir Centner Einen taler.
Von dreivirtheil, zweivirteil vnndt virteil kugeln vndt was darunter zu schrot gegossenn wirdt, ist der Centner Eilff schillinge, thun vonn drei Centner einen taler zwei schillinge.
Von Einem Centner feuerkugeln, gegossen formen, Topffe, Tigel, Offenn vndt Mersel, von solcher gatunge ist
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der Centner Sieben schillinge Neun pfennige, thun vir Centner Einen taler.
Vonn Zappenn zu wellen zu Möllen vndt zu Hemernn ist der Centner Sechstehalben schillingk.
Vonn jedern Centner zu frischende zu gissenn, deßgleichen vonn gewichte vnndt Anbolten, von jedem Centner ist Sechstehalbenn schillingk.
Vonn vbergosse oder vberlauff, imgleichenn vonn ausgewaschenem gute ist vonn jeden Centner virtehalben schillingk.
Was aber die schlaken antrifft, so ehr vonn frischherde oder schmiden bekumpt, sol ehr die als die andernn kloppenn vnndt vorschmeltzenn, daruonn haben wir ime nichtes mehr vonn kloppenn dan jehrlichs ein achtenteil Butter reichen vndt geben zu lassen vorwilligedt vndt zugesagt.
Alles getreulich vndt vngeferlich. Des zu warer vrkundt, stetter vndt fester haltunge habenn wir diese vnsre Bestallunge midt vnserem hir auffgedrückten pitzschir wissentlich versigeldt vndt eigen handen vnderschrieben. Geschehenn zur Neustadt den sibenzehenden tagk des Monats Julii, Anno . der wenigernn Zal Anno Sibenzigk.
Noch hadt mir mein gnediger fürst vndt her geben, auff mein suchen vndt bitten, das ich bei der bestellunge ane schaden nicht habe bleiben konnen, alle jar ein Drembt Rogken, welchen ich nu drei jar empfangenn habe, welches in dieser bestallunge nicht vormeldet ist.
Noch vonn den kugelnn, welche vnder vir pfundt sein, zwelff schillinge zu geben zugesagt zu geben zu lassenn, welches ich auch drei Jar empfangen habe vndt in der bestallunge nicht vormeldedt ist.
Noch hat sich m. g. f. vndt her vorwilligedt, wenn mir die bestallunge vorneuerdt wurde auff drei jar, welches sich seine furstlich gnade vorwilligt, mir zu geben zu lassen jerlichs einen Ochsen vndt zwei schweine.
Nach dem Concepte im Großherzogl. Avchive.
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Nr. 4.
Vortzeichnuß
deß Guedeß, alß Kugeln, Kessel, Grapenn, Brandtroden, vnd alles andern Dinges, so der Schmeltzer zur Newstadt Anno 72 gegossenn vnnd itzo den 24 Nouembris vnß Jurgenn Groneheidenn Kuchmeister, Hanß Bauschenn Zeugkmeister vnnd Jurgenn Fueß wegenn vnsers G. F. vnd herrenn gewogenn geliebert vnnd hat auch solchs alleß der Kuchmeister in seiner vorwarung behaltenn.
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Anm. Auf der Rückseite sleht von des Herzogs Johann Albrreht I. eigner Hand geschrieben:
"Betrefend die gegossene kuglen vnd anders zur Newstadt. Actum Wismar Ao. 72."
Nr. 5.
Vorzeichnuß
waß der Schmeltzer Meister Hanß Maltz zur Nienstadt diß 75 Jhar ahn Kugeln, Gewichte, Brandtrodenn, Ofenn vnd vbergueß gegossenn vnd geliefert hatt, in beisein des Zeugkmeisters Hanß Bauschenn ,vnd deß Kuchmeisters zur Nienstadt Baltzer Kloenen gewogenn, den 25. Nouembris.
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Zudem zeigt der Meister ahn, daß ihme fürm Jhar vonn dem vorstorben Kuchmeister Jurgen Groneheiden in Reste geblieben sey
5 scheffel Maltz vnnd
1 scheffel Rogkenn
Bittet vnderthenigk ihme dasselb auch gnediglich erstaten zu lassenn.
Bittet auch noch vnderthenigk, wie ehr furm Jhar gebetenn, daß m. g. f. vnd her ihme auff 2 Kuege frei futter nur ahn hew vnd stro wolt gnediglichen geben lassenn.
Auch dem Kuchmeister zu beuelen, daß ehr ihme seinen kolgartenn muchte vmbzeunen vnnd frey Brenholz fueren lassenn.
Auch dieweile die alte Bestallung auß ist, ihme eine newe Bestallung, da ehr lenger dienen soll, machen, vnnd vorfertigenn zu lassenn pp., darnach ehr seine Sachen weiter zu richtennn.
Anm. Auf der Rückseite steht:
"Deß Schmelzers zur Newstadt abrechnung Anno 1575 mit ihme gehaltenn."
Nr. 6.
Contract mit dem Eisenschmied Balthasar Keiner.
D. d. Wismar 1574 Mai 10.
Vonn Gottes gnadenn Wir Johans Albrecht, Hertzogk zu Mekelnburg pp. Bekennen hiemit, das wir vnsern
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lieben getreuen Baltzar Keinern von Schmalkalt für vnsern Frischer an vnser Eysenschmeltzhutten zur Neustadt auf vnd angenommen, also das ehr vns vnd vnsem erben getrew, holt, gehorsam vnd dienstgewertig sein, vnsern nutz vnd frommen in allem seinem beuohlenen Wercke fordern vnd mehrenn, Schaden vnd nachtheill aber seins hochsten vermugens vnd verstandts meyden, wenden vnd abkehrenn soll vnd will. Deßgleichen soll vnd will ehr vns von den vbergussen vnd was ime sonst von vnserm Schmeltzer vnnd giesser aldo mehr kan geliefert werden, gut, tuglich vnd vnstreflich stangen Eysenn erfrischen, bereiden, schmieden vnd vnsern dartzu vorordendten nach dem gewichte idesmahls vberandtwurtten vnd dasselbe also zurichtenn, das es zu allerley werckenn vnd sonderlich zu Nageln dienlich sein muge. So hatt ehr sich auch verpflicht, versprochen vnd zugesagt, das ehr vns mitt Gotts hilff des Tags zu zweyenn Zentnern vnd wo muglich mehr lauter geschmydt eisen zu wegen bringen, vnd also die Arbeit nicht mussig liggen lassen oder verseumen, sondern stettigs nach seinem vermuegenn befordem vnd fortsetzen will. Wie ehr dann vngefer auf zwo Zentner eisen zu bereiden ein last kolen angeschlagen vnd da ehr mindcr bedurffen wurde, das ehr desfals allen vbermessigen vnrath verschonen vnnd meiden wolle, vnd es also verschaffenn vnd beschicken, das alles mit dem geringsten vnkostcn muge zugehen vnd wir in deme mit keinen vnnutzen geltspildung an kohlen vnd sonsten hoher vnd ferner, als es die notturfft erfordert, belegt werden mugen. Des haben wir ihme zum forderlichsten einen gelegenen Frischhamer vnd hutten, darin ehr sein wohnung notturftig haben muge, zu bawen vnd anzurichten zugesagt, desgleichenn den Werckzeugk zu uorschaffenn, vnd wollen ihme von idern Zentner eisenn zu schmieden vnd zu bereidenn, wie obstehet, neun schilling lubisch entrichten vnd geben, zu deme die kohlen dartzu verordenen vnd anfuhren, vnd was ime auch sonsten an kalckstein oder dergleichen vonnoten, durch vnser Amptleutte iderzeit vnseumblich verschaffenn lassen, Die vbergosse aber vnd was ehr an gute vom Schmeltzer wirtt empfahen, soll ehr alles gewogenn, so woll auch die kohlen gemessen, innemen vnd dauon Register haltenn. So wollen wir ihme, vber obgemelte belohnung der neun Schilling lubisch vom Zentner zu erfrischen, vff ihne vnd sein gesellen vff ein jar zwei Drombt Rogkenn, ein Drombt Maltz, vff ein Person vnser hoffkleidt, vnd dan das ehr den hammer, hutten vnd werckzeug fertig vnd in baw helt, jerlich zehen gulden
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munt zulegen vnd entrichten lassen, dessen ehr alle quartal nach zugelegter Rechnung vnd sunst von vns befriedigt werdenn soll, Wogegen ehr sich in solcher seiner arbeit vnd dienst erlich, treulich, vfrichtig vnd woll haltenn, vnd das werck in keynem wege forsetzlich verseumen, sondern hochstes vermuegens bearbeitten vnd befordernn soll vnd will, wie sich das eynem frommen, getreuen diener eigent vnd geburet vnd ehr vns auch solchs mit einem leiblich geschwornen Eidt vnd dargebung seins Reuerß versprochen vnnd zugesagt. Vrkundlich haben wir diese seine Bestallung mit vnserm furstlichen auffgedruckten Pitzschier versiegelt vnd geben zur Wismer den 10ten Maii Ao. . vier vnd Siebentzigk.
Manu propria sst.
Nach einer gleichzeitigen Abschrift im Großherzogl. Archive.
Nr. 7.
Diensteid des Eisenschmiedes Balthasar Keiner.
D. d. (1574. Mai 10.)
Ich Baltzer Keinern von Schmalkalt lobe vnd schwere dem durchleuchten hochgebornnen Fursten vnd hern hern Johans albrecht, hertzog zu Mecklenburgk, vnd s. f. g. Leibs Erben: Demnach s. f. g. mich fur derselben frischer vnd eisenschmidt vs s. f. g. hutwerken zur Neustadt vf vnd angenomen, wil ich erstlich vnd für allen dingen s. f. g. vnd derselben erben getrew, holt, gehorsam vnd gewerttig sein, s. f. g. vnd derselben Erben nutz, fromen, bestes suchen, werdenn vnd furtsetzen, schaden vnd nachteil nach hochstem vermugen warnen, kehren, verhüten vnd fürkomen, wil auch mit allem vleiß daran, daß ich jeder Zeit gudt Eisen schmiden vnd machen will, auch stetts bey der arbeitt sein vnd nichts verseumen, auch mit vleiß darauf sein, daß an kolen nicht mher verbrandt, als iur Notturfft vonnoten, vnd auch sunsten in allem vnd waß zu meinem handtwerk gehoret, wartten, als das einem frischer vnd getreuwen diener eigent vnd geburet. So whar als mich Godt helffe vnd sein heilges word.
Nach dem Concept im Großherzogl. Archive.
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Nr. 8.
Vortzeichnus vnd bericht,
wie es alhier auff dem hammer vnnd
Schmeltze zu Closterfelde mit Ablohnung des
Volcks gehaltenn wirtt
(1574.)
Erstlichenn ist vor allenn dingenn vfachtung zu gebenn, wie der Eisenstein geartett, ob er in dem kleinen oder gemeinen Renn= oder schmeltzefeuer zu bezwingen, oder nicht, vnnd do hartter stein aldar vorhanden, konte m. g. f. vnnd herr einen hohen Offen oder Schmeltze, gleich wie alhier, erbawenn, daselbenn S. f. g. Kugelnn zu bespeisung des Zeugkhauses giessenn vnnd gleichwoll von den vbergoß oder vberlauff Eisen schmeltzenn lassenn, Oder aber wan F. g. dasselbe eisen nicht wollen schmeltzen vnd zu Sthaleisen wollenn machen lassenn, konnte da wider in den Offen geworffen vnd zu Kugeln gegossen werden.
Dauonn wirtt dem Giesser gelohnet: von Kugelnn zu 1 vnnd 2 Pfd. den Centener 12 gr, vnd weß an allerley gattung daruber, wirtt ihme vom Centener 8 gr entrichtet, vom Schrott 16 gr.
Vom vberlauff wirtt ihme vom Centner 5 gr.
Es wirtt aber dem giesser jehrlichen 20 fl., 1 Wispell Rogken vnnd 1 lundisch Kleitt aus gnadenn gegebenn.
Von demselben eisenn zu frischenn vnnd zu schmieden, gibt m. g. f. vnnd herr den frischern oder so dasselbe gegossene eisenn wider vmbschmeltzenn vnnd vmbarbeittenn von jedem Centner 9 gr. Merkisch.
Auch gibt m. g. f. vnnd herr denselben frischern jehrlichen 1 Wispel rogkenn vnnd 1 lundische kleidunge.
Eß hat auch hochermelter m. g. f. vnd herr alhier Blech schmiedenn lassenn. Dauon wirt den Blechschmieden vom Centner Schloßblech 1 fl. vnnd von dünnen Blech 1 fl. 16 gr. gegeben.
Da auch Amposts zu bawenn vnnd zu bessern vorgefallen, wirt der herschafft ein billichs vnd den Meistern einem des tags 12 gr. Gegebenn.
Im fall aber ein Schmeltzefeuer oder schlecht Ronfeuer aldar anzurichten, hat es viel ein ander gelegenheit, den mit dem andern; den dem Renner oder schmeltzer wochentlich von 18 Loppen 24 gr. vnd seinem knecht oder Kollschutter 16 gr. Auch dem Meister oder Renner alle viertel Jar 1 fl. vor die tage gegeben. Da er auch des tags vber seine 3 Loppe
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eine oder 2 Loppen vbrigen machen wurde, wirt ihme vonn jeder Loppenn 2 gr. Gebenn.
Dargegen wirt dem Hammerschmidt, so dasselbe Loppen eisen verschmiedet, vom Centner 5 gr. geben, wiewoll vf andern Hammern die Meister ihrer zweien 8 gr., das ist jedem 1 Dutken vom Schock entrichten.
Den Kölern wirt vom fuder hartte ellern oder Buchen Kolen 8 gr. vnnd vom fuder Kienkolen 6 gr. Geben, Wirt ihnen wochentlich 1 fl. 16 gr., oder wie viel man will vf rechnunge entrichtet; vnnd ist 1 fuder 16 Kustrinische Bierthonnen, darnach mussen die Körbe gefertigt werden.
Von einem fuder Stein zu graben wirt 8 gr. gegeben vnd wirt ihnen auch vf Rechnung so viel man will entrichtet, vnnd kann die maße vom fuder wie groß man will gemacht werden, den alhier keine gewisse maße vorhanden. Do auch der stein woll zu bekommen, konte man vom fuder 4, 5 oder 6 gr. Gebenn.
Do auch die Hammerschiede an Brangen, Zappen, Ringen oder andere große stuck Arbeitt machenn, wirt ihnen dafur ein billichs entrichtet vnd gegeben.
Vorzeichnus
der Postenn im Register vber das
Gießwerckes zu Closterselde.
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Vor pferde oder ochsen in den koll= vnd
Steinwagen.
Vor grobschmiede arbeitt.
Vor zimmer arbeitt.
Vor Sadtler vnd Riemer
arbeitt.
Vor Radt= vnd Stellmacher
arbeitt.
Vor Kollkörbe vnd füllfesser.
Vor Talch, Leder vnd schmer zu den belgen.
Vor die belge zu bessern vnd zu schmihren.
Dem huttenschreiber | 30 fl. |
Dem Kugelgiesser | 20 fl. |
Dem Kolenfuhrer | 11 fl. |
Dem Steinfuhrer | 9 fl. |
In gemeine Ausgaben |
Vorzeichnus
der Posten in dem Register vber den Hammer.
Einnahme an gelde.
Aus der fürstlichen Renterei zu Kustrin zu vorlohnung des gießwerks entfangen.
Vor eisen, so nach Kustrin geschickt worden, den Centner vor 2 fl.
Vor eisenwerk, so nach Kustrin oder Peitz geschickt worden.
Vor eisen, so in gemein vorkaufft worben, das schock vor 6 fl.
Vor eisen, so entzlich an Stefen ist vorkaufft worden, den stasff vor 4 gr.
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Vor Blech, den Centner vor -
Vor eisen, so nach den Centner vorkaufft worden, den Centner vor 2 fl. 16 gr.
Vor eisen, so nicht nach den Centnern, sondern stuckweiß vorkaufft worden.
Vor Amposts zu bawen vnd zu bessernn.
Vor gemein Kauffeisen oder Stabeisen zu frischen vnd zu schmieden vom Centner 9 gr.
Vnd mussenn an solchem eisen vf den Centner 21 stebe gefertigt werdenn, darvon wirt das Schock vor 6 fl. Geben.
Vor eisen nach Küstrin zu schmiden geben, vom Centner 9 gr.
Vor Ronneisen zu schmieden geben vom Centner 5 gr.
Vor Blechschmiden.
Vor Amposts, Hammer, Hulssen vnd ander Zeugk zu f. g. notturfft zu fertigen.
Vor Amposts vnd Hanimer zu bawen in gemein, daruon wirtt den Meistern mit dem Knechte einem des tags 12 gr. entrichtet.
Vor eisen, so nicht nach dem Centner, sondernn stuckweiß vorlohnet wirtt, dauon wirt ihnen ein billichs gegebenn.
Vor getzeugk zum hohen offen vnd Ronnfeuer zu bessern wirt auch ein billichs gegeben.
Dem Ronner von 3 Loppen, So er des tags arbeitt, 4 gr., keme von einer Loppen 3 gr. 3 pf.
Den Kolenschütter von 3 Loppen 2 gr. 5 1/2 pf.
Dem Ronner vnnd Kolenschutter von einer vbrigen Loppen nachzuschmeltzenn 2 gr.
Dem Ronner vor die Tage des viertel Jares 1 fl.
Vor hartte kohlen das fuder 8 gr.
Vor kien Kholen das fuder 6 gr.
Vor eisenstein das fuder 8 gr.
Do der Stein woll zu bekommen konnte man fur das fuder weniger geben.
Vor Stahl.
Desselben wirt vf den Centner 21 stebe vorrechnet vnd das schock vor 6 fl. geben. Etzlich an steben verkaufft, den stab 4 gr.
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Nr. 9.
Auszug.
Inventarium der vestungen, heuser vnd Embter.
1576.
Neustadt .
(Personen).
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Dietrich Heine, Muller.
Michael Walter, Pappirmuhler.
Thomas Base, Schmidt.
Hanß Schmaltzsch, Schmeltzer.
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Ist vonn sechs gebindenn, halb gemauret vnd halb geklemet vnd mit einem spontach vorsehen. Darin
1 Feurofe,
2 grosse blasebelge,
1
grosser hamer,
2 Amboß,
1 Thur mit
einem vberworffe.
Hiran sein zwei fertige glinde, einß zun blasebelgen, vnd das ander zum hamer.
Ist von zehn gebindenn, in holtz gemauret vnd mit
flachem Zigel behangen, auch mit notturstigen
thuren vorsehen, darin eine Stube vnd Cammer - -
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Ein gemaurter gießofen, daran sein zwene blasebelge, die werdenn von einem fertigenn glinde getrieben.
1 Stich spieß zum Klumpff,
9 eisern bende
klein vnd groß zu geschutz formen,
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2 eisern zu kessel formen,
34 Kernspiesse
zun feurkugellnn,
13 gegossen ofen stücke,
darunter zwei zubrochen,
2 grosse
gegossene eisern muhlenzapffen,
19 eiserne
kugellspiegell, klein vnd gros durch
einander,
4 kilbicken zum klumpff.
Ist vonn funf gebindenn vndt mit bretternn beschlagenn, darin ist eine beschlagene kalmasse vnd anderthalb hundert last kaalen, des schmeltzers bericht nach.
Nr. 10.
Vertzeichgnus
des guets, so der schmeltzer diß
. 76 Jhar gegossenn, welches
gewogenn vnd nachfolgender Massen
eingenommen wordenn.
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Der Armen Leute Deinst vngerechent
Vnd sein die Leute mercklich hier durch
Geschwecket wordenn, mochten lieberst
zwey oder drey hundert gulden jer=
lich geben, also sulche Deinste leisten.
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Nr. 11.
Taxation der Frischerey.
(1576)
Der Frischer bekommen:
7 Centner Vbergusse.
2 Last 10 T. Kholenn, die Thonne 2 ßl., ist 2 fl. 20 ßl.
Hierkegen ehr gelebert:
4 1/2 Centner stangenn, ist im feur abgangen 2 1/2 Centner, denn Centner 2 fl. 16 ßl. getaxiert, ist das Lispfd. 8 ßl., die 4 1/2 Centner 12 fl.
Frischers Besoldung:
Kriget vonn idem Centner 9 ßl., ist von diesem eisenn 1 fl. 16 ßl. 6 pf.
Mher krieget der Frischer jehrlich:
2 Drombt Roggen,
1 Drombt Maltz.
Ein Hoffkleidt.
10 fl. Besoldung.
Item den Hamer vnnd Belgen zu underholdende mit schnudelhone vnd Bette, vngefher das Jhar 9 fl, ringcr oder mher.
Item es berichtenn die Frischer, das dis eisen nicht anders sich ardenn will, whenn mhan aber des Rodtbruchgigen Osemundts deisem vff 2 Mpfd. 1 Mpf. Zusatz dede, verhofften sie gudt eisen dauon zu schmeden.
Nr. 12.
Auszug.
Relatio
oder bericht in waß stande der
Hortzogk Vlrich dem Herzogen Johansen
nachfolgende furstliche Vestungen,
Schlosser, Heuser vnd Embter mit Irem hauß
vnd vorradt abgetretten.
1586.
Das hauß vnd Ambt Neustadt.
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Volgen die Mühlen vnd andere Heuser in vnd für der Stadt.
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Die Frisscherey an gebewden vnd zugehorung ist noch, Inhalts deß Inuentarii (von 1576), vorhanden. Aber weill nach gehaltener Inuentirung befunden, daß dieselbige mit schaden gehalten worden, alß ist dieselbige nidergelegt vnd jerlich vmb funff und zweintzig Thaler Pension ausgethan worden.
Die Schmeltzhütte ist gleichergestalt vmb vorgeschriebener vrsach willen nidergelegt vnd zu einer Walckemühlen angerichtet, welche jerlich dem Ambt Neustadt zehen fl. gibet. Waß aber in erster Inuentirung an haußgerath vnd wergkzeug dabey gewesen, Solchs ist durch den Kuchmeister auff daß Hauß Neustadt genommen vnd in sein Inuentarium gesetzet worden.
Nr. 13.
Inventaririum
der Vestungen, Heuser und Embter.
1592.
Neustadt.
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Volgen die Muhlen vnd andere Heußer in vnd fur der Stadt.
Ist mehrenteils eingefallen vnd stehen noch davon sechs gebindte alles auch gar bawfellig, mit altem Spon gedeckhet.
Dreyzehn Eißern Wehlbende.
Zwey Gewicht jedes vom Cendter.
Ein großer Eisern Hamer.
1. Die Mißings Hutte.
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2. Die Kopffer Hutte.
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3. Die Brenhutte
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Nr. 14.
Contract mit dem g strowschen=B rger Simon Gerdes.
D. d. Strelitz 1609. Juni 7.
Von Gottes gnaden Wir Adolff Friderich, Hetzogk zu Mechlnburgk, pp. Vrkunden vnd bekennen hiemidt offendtlich: Nachdeme wir glaubliche nachrichtunge haben, das in vnserm Ambt Neustadt vnd Domize des Eisern Klumpfsteins in Wischen vnd Weiden heuffig furhanden, auch von weilandt vnsern vorfaren Hochseliger gedechtnus zu Eisern ofen, Eisern Grapen vnd Kugeln zimlich vorbraucht, aber dabei die Zeit also befunden sein soll, das solches mher gekostet, alß es zum frommen getragen hadt, auch gedachts eisen zu solcher weichheidt nicht gebracht worden, das mans zu allerhandt Arbeidt verschmiden konnen:
Alldieweill jtzo aber sich leute finden, welche sich erkleren vnd furgeben, das sie von solchem Eisen=Klumpff gudt Stein weich eisen, welchs man zu allerhandt gatung verschmiden vnd midt frommen verbrauchen kan, verschaffen vnd verfertigen wollen, daruon wir auch die proben selbst gesehen vnd zimlich befunden, gibt sich Auch bei vns daruff ein Burger zu Gustrow mit nhamen Simon Gerdes vnderthenig ahn midt diesem vnterthenigen erpiten, Wan Wir ime solchen gedachten Klumpff zu graben vnd zu brauchen verstaten vnd dartzu wasser Strome vnd stelle nebenst Holz vnd Kholen zu dero nodtrofft vor seine bahre bezahlunge zukommen lassen wollten, So wolte derselbe einen Eisenhamer vnd Schmeltzwerck vff seinen eignen vnkosten, der ime aber hinkomfftig hinwider an der abgifft abgerechnet vnd erstatet werden solte, in vnserm Ambt Neustadt oder Domitz bawen vnd verfertigen lassen, auch vns jarlich daruon den 7 C. rein gudt eißen von alle deme, was er machen vnd verfertigen wurde, endtrichten vnd ohn einige endtgelt erleggen lassen wolle. Nun sindt wir zwar nicht vngeneigt, solche grosse Gaben des lieben gottes fordtzusetzen, damit vns vnd vnserm lande vnd leuten zum besten solchs forgenommen vnd gefurdert, Alß haben wir midt gedachtem Simon Gerdes dahin geschlossen vnd ime zugesagt, das ehr in vnserm Ambt Neustadt oder Domize einen ordt aussehn magk, alda vff der Negde der Klumpff Ertz belegen ist, auch am wasser flus, welcher vnsern andern Mollen, auch andern Embtern keine behinderunge thudt, So wollen wir, wie obgedacht, ime den Eisern Klumpff Stein vnd solchen flus hir=
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midt also versprochen vnd zugesagt haben, das ehr ohne vnser vnd der vnsrigen behinderung, vorwissen, vnd willen, da es ime gelibt, eine Schmeltzhutte erbawen, den Klumpff graben vnd verbrauchen lassen magk, Doch da ehr denselben auf vnsern oder vnser vnterthanen wischen graben lassen wirdt, soll ehr schuldig sein, aus sein vnkost alls wider umb zu schlichten vnd eben zu machen, damit es vnsern vnterthanen nicht zum Verderben gereichet. Wir wollen ime aber zu dero Behueff Holz, Stein vnd Lehm so uihl ehr dessen dartzu bedurfstig, verschaffen vnd an solchen Ordt beifuren lassen, damit ehr desto ehe midt solchen Dingen fertigk werden konne. Was ehr aber dazu mher vnd weiter bedurfftigk ist, das soll ehr selbst vorschaffen vnd furleggen, den wir weiters nicht dartzu furbunden sein wollen. Wir sein aber in gnaden fridtlich, wie wirs ime auch hiemit versprechen vnd zusagen, das ehr dis obgedachte werck von dato ahn gerechnet 6 Jahr ahne jemantes behinderung inne haben und gebrauchen magk, doch wie zuvor gedacht nemlich das ehr vns jerlich dauon den 7 Centner rein vnd des besten Eisen, so uihll er dessen machen lassen wirdt, abgeben vnd onhe einigen Argelist noch betrugk vff sein eidt endtrichten soll.
So haben wir auch in gnaden eingewilliget vnd nachgegeben, dasern sich im ersten, andern vnd folgenden vorschribenen Jaren begeben vnd zutragen wurde, das gedachtes werck nicht mit frommen, sondern nur mit schaden erhalten vnd fortgesetzet werden solte, das ehr aus solchen gedachten Jaren austreten vnd das werck ganz niderleggen magk, Alsdan wollen wir ime die beweisliche vnkosten zum halben theill, ehe dan ehr dauon scheiden soll, abtragen vnd erstaten, idoch also das vns solch werck midt allen Instrumenten vnd zugehorigen eingedohm sein vnd pliben soll, Dafern aber das werck die gedachten 6 Jahr in esse erhalten vnd gluecklich fordtgesetzt wirdt, so wollen wir im letzten jare vns den zuuorgedachten ganzen vnkost, so anfanges daruff gewant, ahn der abgifft kurtzen lassen. Ehr Simon Gerdes vnd seine Erben oder Consorten sollen auch allen vnkost, wenns eingericht, ahn gebowen vnd anderm selbst stehen vnd solch werck die vorschribene Zeit in esse erhalten.
Wir aber haben vns hiebei noch furbehalten die Jurisdiction vnd andere regalien, sonsten aber vber dis Alls soll er mit seinem folck alda gefreiet vnd midt Weiterem nicht beschwerdt werden. So hadt er sich auch verobligiren vnd verschreiben mussen, das ehr hinkegen dieser vnser gnedigen furwilgung vnser bestes allendthalben vnd sonderlich hir inne wissen vnd befurdern soll, hinkegen aber vnsern schaden warnen, waren vnd verhuten
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helfen will, deme wir auch gnedig getrewen, wie ehr den solchs auch mit leistung seines Eides geburlich bekrefftiget. Vnd haben Wir haben diesen Contract woll wissende midt vnserm Pidtschaffte versigelt vnd mit eigner hant vnterschriben.
Actum Strelitz in den heiligen Pfmgsten Ao. 1609.
Nach dem Concepte im Großherzogl. Archive.
Nr. 15.
Verding mit den schlesischen Hammerleuten.
D. d. 1610 Mai 23.
In dem Tagebuche der verwittweten Herzogin Sophie zu Lübz v. 1614 bis 1633 finden sich als Anhang mehrere generelle, durch mehrere Jahre gehende Berechnungen mit einzelnen Dienern. Unter diesen steht auch, jedoch nicht von der Herzogin Hand geschrieben, folgende Nachrcht:
Anno 1610 den 23. Mai ist mit den schlesischen gorlitzschen Hamerleuten gehandelt und nachfolgende Besoldung zugesagt worden:
Jeder thaler zu 2 Mk. gerechnet.
8 fl.
haben diese Viere den 23. Mai also
dato
dieses vff rechnung empfangen.
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Nr. 16.
Auszug
aus dem eigenhändigen Tagebuche der
verwittweten Herzogin Sophie zu Lübz.
1614.
Jan. 19 biß Wittenburgk.
20/21 da bin
ich nach der hamermühl gewesen.
22/23
still.
24 nach Perdöhl vnd der
hamermühl.
25 noch dahin.
- - - - - - - - - - - - - - - - -
Febr. 3 nach Lübeck gezogen.
11 bin
ich hinauß gewesen nach der Mühle.
15
nach dem hamer.
- - - - - - - - - - -
- - - - - - -
18 sint die hantwerker
auß dem hartz angekommen, 3 schmiede, 2 gisser,
2 former, ein meurer, ein zimmerman.
19 nach Lüptz.
April 16 bin ich nach wittenburgk gezogen.
17 stil.
18 nach dem hamer zum
wolde vnd nach Perdöhl.
19 bin ich
mit dem hartzer meister auf dem hamer eins geworden.
April 30 nach wittenburgk.
Mai 1/2 still und auff den hamer.
Julii 7 bin nach wittenburch gezogen.
8 nach dem Hamer vnd Perdöhl.
Aug. 17 nach wittenburgk.
18 auff den hamer.
Oct. 31 nach wittenburgk.
Nov. 3 nach dem hamer.
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März 20 nach wittenburgk.
21 auf die
wolder Hauer.
22 nach Carfete vnd
Kogel, habe befholen, daß die Zarrentinschen 3
tage holtz hawen sollen.
Apr. 1 nach Wittenburgk, vnd sollen 30 ancker gemacht werden.
Mai 5 nach wittenburgk.
6 nach dem hamer.
Jul. 5 nach wittenburgk.
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- - - - - - - - - - - - - -
8
Rechnung vom küchenmeister zu wittenburgk
genommen.
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- - - - - -
9 nach dem hamer.
Oct. 11 nach Rehn, da habe ich Casparus nach
hamburgk geschickt.
14 nach
wittenburgk.
15 nach dem hamer.
16 bin ich zu wittenburgk stil gewesen vnd
ist Casparus von Hamburgk gekommen.
17 nach Lübtz.
18 habe ich
geschlossen wegen der hamermühl mit
Casparus.
19 habe ich ihn
abgefertiget vnd 2 ochsen gegeben, 2 schweine
zugesagt.
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- - - - - - - -
24 habe ich abscheitt
genomen mit Hauschilt wegen der kohlen, vnd ist
der hammerschmitt, schreiber vnd zimmermann
angekommen.
25 sinnt ihre bestallung
verfertigett, vnd kricht der schreiber vor
atzung vnd alles 2 Reichestaler vnd der schmitt
2 Reichestaler, wenn er nicht schmiedet, sonsten
7 marck, der brenner vor alles ( - ?)
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Nov. 27 habe ich den schmitt wieder nach wittenburgk abgefertiget.
Dec. 5 ist die hamermühle gerichtet.
Febr. 10 nach wittenburgk.
11 bin ich
auf dem schmeltzwerk gewesen.
März 18 hatt der hamer angefangen zu gehen.
März 27. nach wittenburgk.
28. bis
auff schmelzhütten vnd die nacht nach scharbow.
Febr. 14. nach wittenburgk.
15
still.
16 bin ich nach vellan
gewest.
17 nach dem wolde, da
Casparuß der hoff ingeantworttet ist.
Jan. 16 habe ich Dauitt krusen zu einem Factoren angenommen.
April 19 biß Wittenburgk.
20.
stil.
21. nach Vellan vnd
Perdöhl.
22 nach dem newen hamer vnd
habe mich im Beisein des küchenmeisters mit den
költzinschen bawern wegen der wischen vertragen.
Mai 20. nach Wittenburgk.
21. nach dem
hochen Ofen.
22 stil.
23.
habe ich mitt dem radt zu wittenburck die
scheiden richtich machen lassen.
(Obgleich das Tagebuch bis zum Ende des J. 1633 geht, so kommt doch über dieses Eisenwerk weiter nichts vor.)
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Nr. 17.
D. d. 1628. April 27.
Memoriall.
1. Puluermachers bestallunge ist folgende:
Wan ihm 4 Centner Salpeter ausgefolget werden, muß er 5 Centner puluer wieder einschaffen, bekombt vor jeden Centner 3 Reichsort zur besoldunge.
2. Salpieter=Sieder, so den Salpeter vff seinen eigenen kosten vndt eigenen gerathe verarbeitet, bekombt vor jeden Centner 13 Reichsthr, dar vber hatt er vor die Freiheit den Zehenden geben müßen.
3. Salpieter=Sieder Jürgen Sellen hatt i. f. g. keßel vnd Keuben zur Arbeit gehabt, vor jeden Centner 14 schlechte thlr, jeden zu 32 ß, bekommen, hir vber halt er den zehenden Centner auch frey geben müßen.
4. Der Meister beim hohen Offen vermeinet, das er 30 wochen jherlich arbeiten will, kan tagk vnd nacht 4 Sch . Kugeln gießen, ist wochentlich 28 Sch ., wehre vff 30 wochen 840 Sch ., jedes Sch . zu 5 Reichsthlr. angerechnet, wehre . . . . . . 4200 Rthlr.
Da entkegen wolle vnkostunge darauff gehen:
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Friederich Thesandt.
Auf der Rückseite steht:
Kuchmeisters zur Newstatt
Verzeichnuß wegen des Puluermachers.
27. April Ao. 1628.
Nr. 18.
Anno 1628 den 15 Juny.
Auf befehlig des Herrn Generaln, Herrn Albrecht, Hertzogen zu Friedlandt vnd Sagan, V. G. F. vnd herrn, haben wir den Eisenschmeltzer M. Marten Hoyer vor vns gefordert wegen seiner vnd seiner Arbeitßleute vnterhalt, auch wielang er den Offen in gangk kan halten vnd die Arbeit befodern, vnterhandlung gepflogen.
Darauff ist sein erclerung folgende: l. Seine alte bestallung begehret er zu confirmiren vnd bei derer bestallung zu uerpleiben, Inmaßen von Ihr Gn. dem herrn Stathaltern ihm sulches auch in gnaden versprochen.
2. Auf sein Volck gehen wochentlich, wen der Offe gehet,
dem Bleser | 2 Rthlr. |
dem Knechte | 1 1/2 " |
Zwo Aufgebern | 2 " |
ein Kugelnklopfer | 1 " |
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den Ertzbrechern von jedes Fuder 8
ßl.,
wochentlich 28 Fuder, ist |
4 Rthlr. 32 ßl. |
3. Vermeint 30 wochen zu arbeiten vnd kan wochentlich gießen 28 Schiff . Kugeln, seint 840 Schiff .
Nr. 19.
Bestellung des Martin Hoyer zum Eisenschmelzer in Neustadt.
D. d. Güstrow 1628. Aug. 11.
Von Gottes Gnaden Wir Albrecht Hertzog zu Friedland vnd Sagan . Thun kundt vnd bekennen offentlich mit diesem Briefe, das wir den ersamen vnsern lieben getrewen Martin Hoyern für einen Meister zu Vnserm zur Newstatt habenden Eisen= vnd Schmelzofen in gnaden bestellet, vf vnd angenommen haben, dergestalt das Vns er getrew vnd holdt sein, Vnser Bestes wißen vnnd befordern, schaden vnnd nachteil aber abwenden vnnd sonderlich Vnsere arbeit an eisern ofen, eisern Kugeln vnnd andern sachen, so Wir ihme anbefehlen werden, seinem besten verstandnuß nach getrewes schuldigen fleißes vnd allerdings vnsträfflich vnd vntadelhafftig, auch ohne allen verseumblichen aufenthalt vnnd vffchub schmeltzen, verfertigen vnd bestendig machen, auch so weinig von den materialien, alß den gefertigten sachen das allergeringste nicht vereußern oder andern verkeuffen, sondern was er von den ihm zugestalten materialien praeparieren vnd zu wege bringen kan, Vnsern officierern getrewlich liefern vnd einantworten, auch ohne Vnsere sonderbahre Specialerlaubnuße weder für sich selbst oder andere keine verfertigte ofen, Kugeln oder andere arbeitt machen vnd vberlaßen soll, wie er dan diesem allen getrewlich vnd vngeferlich nachzukommen Vnß einen leiblichen eidt in seine Seele zu Gott geschworen halt, Dagegen vnd zu seiner ergetzlichkeit haben wir ihm vf seine Persone. dan einen Knecht vnnd einen Jungen, die er selber lohnen vnnd vnderhalten soll vnnd will, eins vor alles jerlich 300 Rthaler sambt zweyen feisten Schweinen, so lange wir Ihn in Vnserm Dienste behalten werden, durch Vnsere Beampten alda zur Neustatt vnnd zwar von obberurter Besoldung alle Viertheil Jahr den vierten theil entrichten zu laßen, den Maschenblaser oder Schmeltzer die Zeit, wan der ofen gehet vnnd gearbeitet wirf, wochentlich 2 Rthlr. dem Ofenknechte, wan der ofen gehet, andertshalben Reichsthaler die
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Wochen vnd den beiden aufgebern vnd einem Kugelklopfer auch einem jeden die Zeit vber wan der ofen gehet vnnd die arbeit darin verrichtet wirt, wochentlich einen Reichsthaler, den Erzbrechern aber von jedem Fuder Erz acht schilling lubisch, wie imgleichen auch da vf Vnser Begeren er vber obgedachten Knecht vnd einem Jungen noch mehr zusetzen muste, wir denselben absonderlich ihre Lohn zu entrichten verheißen vnnd zugesagt. Zu Vrkundt haben wir diesen Vnsern Bestallungsbrief mit Vnserm Fürstlichen Cammer=Siegel bekreftigen vnnd durch Vnsern itzigen Statthaltern alhie vnterschreiben laßen. Geschehen vnd gegeben zu Gustrow den 11 Augusti Ao. 1628.
Nach dem Concept im Großherzogl. Archivar.
Der Eid, den Martin Hoyer am 12. Aug. zu Güstrow leistete, ist der Hauptsache nach gleichen Inhalts mit der Bestallung. Unter dem Concepte des Eides steht:
Praestitit 12 Augusti Ao. 1628 mane hora 8 va in praesentia H. Gebhart Moltken vnnd Justi Lüders.
Nr. 20.
Inventarium
über
die fürstlichen
Witthums=Aemter Lübz, Wittenburg und Rehna.
1635.
33 Schiff 4 Liß . 11 m . an gußeisen.
11 Schiff 9 Liß 4 m stangeneisen.
32 last 3 Tonnen Kohlen.
71 Schiff . 9 Liß . 4
5 Schiff 7 Liß . 3 .
Nr. 21.
Specification
Wittenborg Trinitatis 1635.
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- -
Eysen in Sand gegoßen.
61 Schip . 9 Ließ 4 .
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4 Schip . 18 Ließ . 9 .
206 Last 3 Tonnen.
2 Last 9 Tonnen.
25 Schiff . 14 Lub . 4 .
29 Schiff . 2 Lub . 6 .
19 musquetten.
Nr. 22.
Contract mit dem Baumeister Georg Reinhard ber die Fabriken im Amte Wittenburg.
(163 .)
Nachdem wir Bedacht Sein, vnsern hoff zum wol sampt dem kalckwerck, Malmuln, eisenwerk, tegelwerk vnd andern Regalien vmb eine gewise pentzion auszuthun, alß haben wie mit vnserm Bawmeister Jörg Reinhard vff nachfolgenter weis gehantelt vff Secks Jar, alß erstlich den hoff mit aller gerechtigkeit, alß itzsunder der verwalter inhat, noch das kalckwerk, noch die Molmuln, wie es itzsunder der Müller inhat, noch den Eisenhamer, wie in der hamerschmit inhat, noch das tegelwerck sampt dem Mittelteyg, beneben dem turffmuhr, vnd Ertzt wo es den gefunden kann werden frei sein zu kraben, vnd torff zu stechen, waß aber mehr angericht werden kann, alß den hochen Offen vnd Allaunhutten, Saltzwerck (welches Alles zu uermutten ist), auch zu vnderhaltung der gebew sembtlich vff vnSern kosten Suchen vnd Bawen lasen; für solche genande Werk vnd Regalien sol der Bawmeister vnß jerlich 600 fl. geben oder gut machen an eiSen oder kugeln, stein, kalg, Allaun, Salz, doch alles, waß ganckwer gelten kan, im vnd vnß ohn Schaden, Waß aber dem hogen Offen belangt, so derselbig im gang vnd geschmeltzt wird, absunderlich wogentl ich geben alß 50 fl., Solches werk sol der Bawmeister
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alles vff seinen eigen kosten führen vnd verlegen vnd volck darzu schaffen und bezaln, wie auch macht haben zu uerkauffen vnd kauffen, alß er wil, dem werck zu fortsetzung (doch so wir es nit wollens zu behalten sein, solche wahren) Weil aber solches werck einen grossen verlag gehört vnd haben muß, So wollen wir im erstlich helffen oder dazu thun, alß itzsunder gefunden wird, noch holtz, koln, korn, kes, buder, vnd dergleichen, Amptfuhren, Sol aber alles berechent werden, den faden holtz für 1 fl., Siben schuh lang, breit, hoch, zur steht, die thun koln 3 ßl. zur steht, doch alles mit wahren zu bezalen schuldig sein, Aber nach verflosener Secks jar sol jedem teyl frei stehn zu halten, Aber in mittels sol er ab vnd zu vnsern gebewen beywohnen, es sey wo es wol, alß sunst geschehn, So wollen wir im vff zwey pfert fuder folgen lasen, zu seiner habenden jerlichen besoldung. Hirmit sind diser vertrag zwen eines Inhaltes . geben den . vnd vnderSchriben .
In zwei Exemplaren Concept. Unter beiden stehen folgende Berechnungen:
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Nr. 23.
(163 .)
Vberschlag
Erstlich muß er zu einer Schmeltz Secks thune koln haben, noch zwo thun koln zum Schmiden, daruon bekumpt erwaß der Schmithamer für eisen wogentlich machen kan, So er alle tag dreymal schmeltz vnd fier tag schmeltz vnd zwen tag schmit, beneben waß er alle woch für koln darzu haben muß.
Was wöchentlich für vnkosten vnd vberschuß ist an dem Schmitten das schiffpfund vff 12 fl. gerechnet.
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vnderteniger
Jörg Reinhart
F. Bawmeister.
Nr. 24.
Bestellung des Hans Bartels zum Eisenschmelzer.
D. d. Schwerin 1638. Pfingsten.
Von Gottes gnaden Wir Adolph Friedrich, Herzogk zu Mekelnburgk . Thun kund vnd bekennen öffendlich mit diesem Brieffe, daß wir vnsern lieben getrewen Hans Bartels von Osterode im Fürstenthumb Grubenhagen bürtig für vnsern Eisenschmelzer auf vnsere beede Huttenwercke zur Newstadt vnd Wittenburgk in gnaden bestellet, auf= vnd angenommen haben, also vnd dergestalt das vns Er getrew vnd hold sein, vnser bestes wißen vnd befodren, hingegen aber schaden vnd nachtheil verhüten vnd abwenden, insonderheit aber in sothanen Hüttenwercken vnsere Arbeit an Eisern Offen, Eisern Kugeln vnd andern sachen, so wir Ihme anbefehlen werden, seinem besten verstande vnd vermugen nach, getrewes schuldigen fleißes vnd allerdings vnsträff= vnd vntadelhafftig, auch ohne allen verseumblichen aufschub vnd behinderung schmelzen, verfertigen vnd bestendig machen, auch so weinig von den materialien, als den gefertigten sachen das allergeringste nit vereußern oder andern verkauffen, sondern was Er von denen ihm zugestelten materialien praepariren vnd zu wege bringen kan, vns oder vnsern darzu Verordenten getrewlich lieffern vnd einantworten, auch ohne vnsere sonderbare erlaubnuß, weder für sich selbst, oder durch andere, keine verfertigte Offen, Kugeln oder andere arbeit machen vnd vberlaßen sol, wie er dan diesem allen getrewlich vnd vngefehrlich nachzukommen vns einen leiblichen Aydt in seine Seele zu Godt geschworen hat, Dagegen vnd zu seiner ergetzlichkeit haben wir ihm auf seine person, dan einen Knecht vnd einen Jungen, die er selber lohnen vnd unterhalten sol, eins für alles das erste Jahr 200
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Reichstaler aus vnser Rent=Cammer entrichten zu laßen, dem Maschen=Blaser oder Schmelzer, Offenknechte vnd beeden Auffgebern aber wochendlich, wie wir vns alsdan mit denselben vergleichen werden, vnd dan den Ertzbrechern von iedem Fuder Ertz 8 ßl. lübsch zu entrichten gnädig verheißen vnd zugesagt, vnd sol diese Bestallung ihren anfang haben, so bald man an gedachten beeden Ortern der Kriegswesen halber auffm Lande sicher sein vnd die arbeit ihren vortgang gewinnen kan; vnd wan das erste Jahr vmb vnd verfloßen, wollen wir vns alßdan gegen ihne mit verbeßerung der besoldung, nachdem wir seinen fleiß spuren vnd er vns furteil schaffen wirt, in gnaden zu erweisen wissen; damit auch der Meister inmittels seinen vnterhalt haben kann, haben wir ihm alle vierteil Jahre an Wartgelde in gnaden versprochen 20 Rthlr. Zu vrkund haben wir diesen vnsern Bestallungsbrieff mit vnserm Fürstl. Cammer=Secret bekräfftigt vnd vns mit eigenen handen vnterschrieben. Geschehen vnd geben zu Schwerin Ano. 1638, in den heiligen Pfingst Feiertagen.
Nr. 25.
D. d. Schwerin 1647. Julii 1.
Adolph Friederich .
Vnsern g. gruß zuvor. Vester, lieber, getreuer. Demnach Wir gegenwertigen Hanß Bartelß vor vnsern Hüttenmeister zur Newstadt zu bestellen vnd anzunehmen gnedig geneigt, Alß ist hiemit vnser Gnediger befehlig, daß Ihr Ihm des ohrts alle nachrichtung, vorschub vnd beförderung thun vnd wiederfahren laßet, damit er dem Schmeltz= vnd hüttenwergk zuforderst einen guten anfangk mit nutzen machen vnd forthsetzen konnen, worzu die wiedereinrichtung des Hammers für ersten zum hochsten benotiget, damit für erst von den anwesenden Materialien Stangen=Eisen zur Hoffstat geliefert werden konne. An dem . Datum Schwerin den 1. July 1647.
An
den Haubtman zur
Newstatt.
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Nr. 26.
Eisenkauf=Contract mit dem l becker B rger Heinrich Bremer.
D. d. Schwerin 1657. Jan. 19.
Zu wißen sey hiemit iedermänniglich, daß zwischen dem Durchleuchtigen Hochgebohrnen Fursten vnd Herrn, Herrn Adolph Friedrichen, Hertzogen zu Meklenburgk ., an einem, vnd dem Erbarn Heinrich Bremern, Bürgern vnd Handelßman der Stadt Lübeck, andern theilß, heute dato ein bestendiger Eysenkauff geschloßen vnd getroffen worden, folgender gestalt vnd also, daß hochgedacht S. F. G. Heinrich Bremern alles Eysenwerck, so beim ersten brande vnd schmeltzen oder auch von dato an innerhalb Jahresfrist bey den Newstädter Eysenwerck an Kugeln, Granahten, Ofen vnd andern sachen, so von gedachten Bremern wirt bestellet vnd daselbst gegoßen, ihme alles vor bahre bezahlung, alß daß Schiff . Kugeln vor 3 Rthlr., Item daß Schiff . Granahten vnd Eyserne Ofen vor 3 1/2 Rthlr. vnd von Vns von Newstadt zu Waßer biß in Hamburgk an die Böerse geliefert vnd vberlaßen werden soll, welche sachen er ernanter Bremer alßdan auff seine Vnkosten auß dem Schiff zu bringen wißen wirdt, Dahinkegen erbeut sich offtgemelter Bremer, damit sothanes Eysenwerck desto eher zum fertigen gang vnd standt gebracht werden könne, I. F. G. zum Verlagk vorauß 500 Rthlr. zu verschießen vnd herzuleihen, welche 500 Rthlr. ihme dan mit der verfertigten Eisenwahre hinwidervmb bezahlet werden sollen, Würde aber nach geschehenen Ersten Brandes oder Verfließung des ersten Jahres mehr berurter Heinrich Bremer beliebung tragen, sothanes Eisenwerck von I. F. G. vmb eine gewiße jährliche Pension zu pachten, so seint hochgedacht I. F. G. erbietig, ihme solches vor einen andern oder auch ihme 3 Jahr nach einander alles, waß an Eisenwerk, jedoch was I. F. G. vonnöhten vorbeheltlich, verfertigt werden kan, zu vberlaßen, da dan deßhalber ein Neuwer Contract mit ihme auffgerichtet werden soll, Alles getrewligst, ohne argelist vnd gefehrde. Vrkundtlich seindt dieser Contract zweene gleichs lauts verfertigt, vnd sowoll von S. F. G. alß auch den Keuffer versiegelt vnd vnterschrieben vnd davon einem ieden ein exem-
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plar zugestellet worden. Geschehen Schwerin den 19 Januarii Anno 1657.
(L. S.) A. Friedrich H. z.
M.
Heinrich Bremer.
Nach dem Originale im
Großherzogl. Archive.
Nr. 27.
(1657.)
Nr. 28.
Neustadt
d. 30 Aug. 1657.
Vnterthänigster Bericht
welcher Gestalt hiesiges Hüttenwerck itzo
getrieben wird vnd waß es ohngefehr wochentlich
einbringen kan.
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In mittelst kan nechst göttlicher Hülffe wochentlich gegoßen werden 38 sch .
Wen nun jedes Sch . zu 3 vnd 3 1/2 thaler (wie es itzo bezahlt wirt) gerechnet, wehre an Gelde 123 thaler.
Wehre wochentlicher Vberschuß 25 thaler 28sch.
Hier folget
der Eisenkauff, wie es am
Hartze itzo in den Fürstl. Factoreyen
verkaufft wird:
Weiln nun bey dieser Hütten die Kuegeln vnd Granaten in solchen geringen Preiß vnd darfur nicht können gezeuget werden, Alß wehre mein geringer Rath (jedoch meinem gned. Fürsten und herrn ohne Maaßgebung):
1) Ihro Fürstl. Gn. nehmen ein jährliches Gewißes für den hohen Offen,
2) Darnach fur die Holtzung vnd daß daßelbe durch die Ambtsvnterthanen gehawen vnd bey die Kohlstetten gefahren,
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die Kohlen aber vff des Arrendatori vnkoskn gebrant vnd bey die hutten gefahren werden mußen, stelle dieses zu Ihro Fürstl. Gn. gnedigem Belieben
3) Kan der Eisenstein vff gewiße Maße gebrochen vnd dem Arrendatori zugeschlagen werden, oder er gebe meinem gned. Fursten vnd Herrn auch darfur ein gewißes, doch das der Eisenstein vf seine vnkostung prepariret vnd bey die Hütten geschaffet werde.
Alß verhoffe Ihro Fürstl. Gnad. wurden vff solche Maße beßere Nutzung von diesem werckh haben. Wie hoch nun diese Pachtung jährlich sich belauffen wurden, köndte durch die Herrn Beambten mit uberlegt werden.
Nr. 29.
Contract mit Johann Hoffstetter von Kühnberg über das Eisenwerk zu Neustadt.
D. d. 1661. Febr. 3.
Kundt vnd zu wißen, daß zwischen dem durchleuchtigsten Fürsten vnd Herrn, Herrn Christian, Herzog zu Meckl enburg, Fürsten zu Wenden, Schwerin vnd Razeburg, auch Grafen zu Schwerin, der Lande Rostock vnd Stargardt Herrn an Einem, vnd Johan Hoffstettern von Kühnberg am anderen theil, wegen des Eißen=Bergwerkhs in höchstbesagter Ihrer fürstl. Dchl. fürstenthumb vnd landen, ein Pension - contract zu fünff Jahren, a dato an zu rechnen, aufgerichtet vnd beliebet worden, folgender gestaldt vnd also,
Daß jetztbesagter Johann Hoffstetter von Kühnberg soll vnd will höchstgedachter Ihrer fürstl. Dchl. obligirt vnd pflichtig sein, daß Eißenbergwerckh oder Eißengrufft alsoforth vnd vngeseumbt anzutretten, daß bereit gehawene Erzt vollents zu handiren vnd seinen nuzen mit weitern graben, schmelzen, schmidten vnd giesen, darauß zusuchen, auch zu dem allen den verlag ohne höchstgedachter Ihrer fürstl. Dchl. einiges zuthun beschaffen vnd verfügen, die handirer vnd werckhleute selbst bestellen, einsetzen vnd besolden, das vnderholz zu denen benötigten Kohlen, so viel zu treibung des wercks diese fünff Jahr über nöthig sein wirdt, ihnen soforth anweisen lassen vnd außer dem, was ihnen angewiesen worden, kein Holz fällen, die Kohlen auch auf sein selbst eigene Kosten machen laßen, die vnderthanen dißfalls mit anfuhr des Holzes vnd Kohlbrennen nicht beschwehren, sondern in dem
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allem durch gedingte leute vnd auf seine selbst eigenen Kosten handiren vnd würcken, für solch Eißen=Graben vnd deßelben Handirung, auch wegen von Ihrer fürstl. Dchl. hier zu gebenden schmeltzhaußes, vnd daß weder Herr Hoffstetter, noch deßen Leuthe mit einigen Auflagen nicht beschweret werden, soll vnd will besagter Herr Hoffstetter Ihrer fürstl. Dchl. den ZehendenTheil von allem dem, was von dem besagten vnd auß denen gruben gebrachtem Eißen gemachet, geschmo!zen, geschmidtet, gehandiret vnd operiret worden, es sei in was form vnd gestaldt solches auch gebracht würde, alß eine Pension vnfehlbahr abstadten, auch daß solches ohne einigen vnderschleiff geschehe, eine richtige Designation aller Manufacturen bey endung eines jeden viertel Jahrs Ihrer fürstl. Dchl. dermaßen richtig übergeben, gleich alß dieselbe Designation auf Ihrer fürstl. Dchl. gdst erfordern von ihme Herrn Hoffstättern mit guthem gewißen kan bekrefftiget werden, Vnd wenn S. fürstl. Dchl. diesen ihren zehenden antheil an Herrn Hofsstettern vor bahr geldt überlaßen wollen, erbiethet er sich, daßelbe gegen erlegung deß bahren Geldes in einem billichen preiß, wie man sich dißfalls weiters vergleichen wirdt, anzunehmen, vnd hat Herr Hoffstetter nicht allein seinen antheil des verfertigten vnd gegoßenen Eißenwerckhs, Sondern so dan auch dießes, so er von Ihrer furstl. Dchl. erkauffet, auß dem Lande, wohin es ihm beliebt, auszuführen macht, vnd dauon weiters nichts, alß den dießcr Zeit in Ihrer fürstl. Dchl. Landen gewöhnlichen Landt= vnd wasser=Zollen, wann damit auf einen sollchen Zoll gekommen wirdt, daß ist von jedem fchiffpfundt neun pfenning zu bezahlen, Da auch in Zeit dieses Pension - Contractus in den Eißengruben sich ein ander Metal eröffnen, herfürthun vnd finden laßen würde, worauf den Herr Hoffstetter fleißige acht will geben laßen, alßdann soll vnd will er Ihrer fürstl. Dchl. solches vnuerweilet offenbahren vnd bleibet ihme selbiges bergwerckh eben sowohl die fünff Jahr über zu gebrauchen, jedoch daß Ihrer fürstl. Dchl. allemahl der Zehende dauon gegeben werde, Vnd versprechen Ihre fürstl. Dchl. hierin, in diesen fünff Jahren keine enderung zu machen, sondern den Herrn Hoffstettern solche Zeit vber daß werckh vngehindert treiben zu laßen, wann Kriegesunruhe in daß Landt kombt vnd das werckh dardurch zu treiben gehindert wirdt, so ist Herr Hoffstetter aller obligation frey, Alles vnd Jedes, was vorbeschrieben vnd, zu fünf Jahren a dato dießes cotractus an zu rechnen, determiniret worden, will Herr Hofsstetter vnfehlbar zu leisten, bei verpfendung seiner Haab vnd Güther, so viel
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hier zu von nöthen, verpflichtet, verbunden vnd obligirt sein, vnd solches ohne alle Außflüchte oder behelffe, divisionis, laesionis, ultra vel infra dimidium, zumahlen solcher außflüchte, behelffungs=Beneficien vnd Exceptionem hiemit vnd krafft dießes genzlich renunciret sein vnd bleiben sollen, auff daß aber Herr Hoffstätter vmb so viel weniger obligirt sein möchte, sehe er gern, daß Ihre fürstl. Dchl. bey der schmelzhütten einigen dero Leuthe anbefehlen thäte, bey jedesmahliger schmelzung Ihrer fürstl. Dchl. zehenden antheil zu empfangen Vhrkundtlich sein dießes contractus zwen gleich lautcnde Exemplaria außgefertiget vnd nachdem dieselbe vnderschrieben vnd signiret worden, reciproce ausgewexelt worden. Actum den 3 Febr, Anno 1661.
Christian.
(L. S.)
J. Hofstätter v. Khünberg.
(L. S.)
Nach bem Originale im
Großherzogl. Archive.
Nr. 30.
Bestellung des Hans Deichmann zum Eisenschmelzer zu Neustadt.
D. d. Hamburg 1661. Febr. 21.
Zu wißen, Demnach von dem durchleuchtigsten Fürsten vnd Hern, Hern Christian Herzogen zu Meckelenbugk . Ich endesunterschriebener Dero Eisenbergwerck bey Newstatt nebenst den daselbsten stehenden vnd dazu gehörigen Eisenhütten mit allen pertinentien vermittelst eines mit Ich. Fürstl. Durchl. auffgerichteten Accords zu meiner freyen disiposition erlanget vnd nun dabey ein vnd die andere taugliche person zu bestellen nötig habe, alß habe ich den erbarn vnd kunsterfarnen M. Hanß Teichmann auff der gedachten zur Newstatt stehenden Eisenhütten für einen Meister der formerey vnd des Schmelzwercks angenommen vnd bestellet, dergestalt vnd also, daß er zuforderst wir in solchem meinem Dienst allewege getrew vnd holdt sein, meinen Nutzen, so viel ihme müglich, befordern, vnd Schaden verhüten soll, dan was ihm zu formen vnd dan zu schmelzen vnter die handt gegeben wirdt entweder von mir oder meinem bestalten Hütten=Inspector oder Schreiber vnd er
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seiner wißenschaft nach zu machen verstehet, als da ist allerhandt Sorten groß vnd klein Stückkugeln, Granaten, Morser, Stucke, Offens, Topffe, Platten vnd dergleichen, so er mit sonderlichen Fleiß verfertigen vnd vntadelhafftig an mich oder an den von mir bestellten Hütten=Inspector oder Schreiber lieffern, vnd das solches vmb so viel mehr geschehe, seine vnterhabende Arbeitsleute zu fleißiger Arbeit ermahnen, auf das auch alle das Gutt, so gemachet werden soll, vmb so viel reiner und schöner gegoßen werde, so soll er das in Fluß stehende eisen nicht rinnen laßen, sondern ausschöpffen vnd in die Formb gießen, so wirdt er fleißige auffsicht haben, das gleich wie ihme nicht zugelaßen ist, von dem gegoßenen gutte, ohne mein oder meines substituten vorbewust vnd erleubniß nichts zu vereußern oder zu verkauffen, das auch von seinen vnterhabenden kein vnterschleiff oder vereußerung geschehe.
Es wirdt nun dem M. Hanß Teichmannen von meinem bestalten Hütten=Inspector oder Schreiber die Materialien, als den Eisenstein, die Kohlen, Kalck, Sandt vnd Leimen, an die Eisen= vnd Schmelzhütten verschafft werden, also das daran kein Mangell sein soll, dahero dan auch Er M. Hanß Teichman fleiß anzuwenden hat, das er täglich tag vnd Nacht, gleich wie er versprochen, des groben Guts 16 Centner, des kleinen guts etwas weiniger, jeden Centner zu 114 . gerechnet, geschmolzen Gutt gutt verfertiget lieffern kan, Dahingegen vor solch Eisen=Schmelzen, formen vnd was seiner Handtierung vnd arbeit gemeß ist, verspreche ich ihme wöchentlich zu einem soldt, wen er arbeitet, 6 Rthlr. vnd seinem Meister=Knecht 4 Rthlr., wen er aber nichts zu arbeiten hatt, ihme wochentlich 3 Rthl. vnd seinem Meister=Knecht 2 Rthlr. durch meinen gedachten Hütten=Inspector oder Schreiber richtig vnd ohnfehlbarlich bezahlen zu laßen, vnb soll der Soldt angehen von dem 1 Martii dieses lauffenden Jahrs, vnd jeder Monat vor 4 Wochen gerechnet werden, Vnd weil ich dieses Eisen=Bergwerck vff 5 Jahr lang gearrentiret, also will ich auch ihm M. Hanß Teichmannen solche Zeit vber, wen er sich anders, wie es sich gebühret vnd dieser bestellung gemeß bezeiget, in Dienst vnd bey dieser Eisenhutten in Arbeit behalten, so fern ich aber nottwendig zu sein befunde, eine verenderung seiner Person halber zu machen, ihme ein halb Jahr zuvor seinen Dienst auffkundigen, desgleichen soll ihm auch frey stehen, wen er seine Dienste vnter diesen 5 Jahren quittiren will, es mir ein halb Jahr zuvor offkündigen. Was nun etwa vergeßen ist in diese bestallung zu bringen, was
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sonsten des M. Hanß Teichmans seine schuldigkeit erfodert das ist, was er seiner verrichtung halber zu praestiren schuldig ist, da setze ich es in keinen Zweiffell, er werde von sich selbst deßelben erinnern vnd sich in allem so bezeigen, daß man es zu rühmen haben wirdt, er den auch in einem vnd dem andern, was ihm mein Inspector oder Huttenschreiber zu machen vnd zu verfertigen angeben, auch sonsten, wie er es in einem vnd dem andern bey der Hütten will gehalten haben, sagen wirdt, selbigen darinnen vollkömlich folgen soll, als wen ich es ihme selbsten befehlen thete.
Das nun dieses also gehalten werden soll, so habe ich dieses mit eigener Handt vnterschrieben vnd mit meinem Pittschafft bekrefftiget, Vnd damit der M. Hanß Teichman auch diesem also nachkommen vnd sich diesem gemeß verhalten will, gleich wie er es gegen Gott vnd der Welt verantworten kan, auch bey verobligirung aller Ehr vnd redelicheit, so habe ich eins diesem gleichlautenden Exemplar vnter seinem vnd seines Brudern, als seines Meisters=Knechts, vnterschrifft vnd Pittfchafts Fertigung empfangen. So geschehen Hamburg den 21 Feb. Ao. 1661.
(L. S.) J. Hoffstetter v, Künberg.
(L. S.) M. Hanß Teichmann.
(L. S.) Heinrich Teichmann.
Nach einer Abschrift im Großherzogl. Archive.
Nr. 31.
Contract zwischen Hoffstädter und dem Amtmann Kr ger über das Eisenwerk zu Neustadt.
D. d. Neustadt 1661. April 21.
Zu wißen, Demnach mit dem durchleuchtigsten Fürsten undt herrn, Herrn Christian hertzogen zu Mecklenburgck der hochedellgeborner und gestrenger Hr. Johan Hoffstädter von Kühnberg einen accord wegen Dero zur Neustadt habenden Eisenertztes dazu gehörigen gieß= oder schmeltzhauses, holtzes zum nothwendigsten Kohlen vnd waß mehres daßelbe werck zu vollführen vnd nutzbahrlichen zu gebrauchen erfordert, einen bestendigen accord gemachet und nun in bestellung dieses werckes wollgedachter Hr. Hoffstädter sich mit dem fürstl. woll bestalten Ambtmann zur Newstadt Hr. Jürgen Krüger folgendes verglichen. Nemblich es nimbt der Hr.
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Ambtman Krüger uff sich alles daß eisenertz, waß in diesem Jahr in 28 Wochen lang, nemblich noch vor Pfingsten an zu rechnen, verschmelzet werden kann, uff sein unkosten graben, waschen und an die schmeltzhütten mit seinen eigen span Pferden anführen zu laßen, imgleichen dahin alle dazu benötigte Kohlen, Kalck zum schmeltzen, vnd Sandt, auch Leimen zu verschaffen, also und dergestalt, daß der, schmeltzer an allen diesen materialien kein mangell haben, sondern alles zu rechter Zeit bey der handt haben vnd deßelben sich, so viel als ihm möglich ist, zu verschmeltzen zu bedienen, haben soll, Es verspricht auch der Hr. Ambtmann uff daß mit schmeltzung bes Ertzes umb so viel beßer fortgekommen werden könte, und der Meister Hanß Deichmann umb so viel mehr die täglich zu schmeltzen versprochene Summa, alß nemblich vff daß wenigste der groben arbeit 1800 . und der leichten arbeit 1600 . liefern kan, gutes Ertz, Kohlen und Sandt auch leimen an die schmeltzhütten zu bringen, und in allen Dingen dieses werck uff daß eußerste umb einigen Vortheil vor Hr. Hoffstädter zu machen, assistiren will. Dahingegen vor alle diese anschaffung gelobet vnd verspricht der Hr. Hoffstädter dem Hn. Ambtmann Krüger Eintausend Rthlr. zu bezahlen, und zwar alsofort 200 Rthlr., uff künfftigen Pfingsten 100 Rthl. und den erst ultimo Novembris, und über diß solle der Hr. Hoffstädter nicht schuldig sein, einige anderwertige unkosten, so etwan praetendiret werden mögten, alß wen sie dißmals zu erinnern oder davon zu gedenken were vergeßen worden oder etwa die meinung nicht gehabt hette, alß daß sie dem Hn. Amtmann zukomen solten abzustaten, guht zu thun, allein wan in diesem Jahr mehr alß 28 Wochen könte geschmelzet werden, so wirdt einen weg alß den andern der Hr. Ambtman alleß daß dazu benötigte gewaschene Ertz, Kohlen, Leim und Sandt dazu verschaffen vnd Hr. Hoffstädter demselben davor daß bezahlen, waß nach proportion die 28 Wochen über von die 1000 Rthlr. täglich zu stehen gekommen, wie nun ein jeder bey außgang dieses Jahres sehen wirdt, ob er bey diesem accord weiters bestehen kan, oder nohtswendig verendert werden muß, also soll zwischen dem Hn. Hoffstädtern vnd dem Hn. Ambtmann künfftig Jahr deßwegen ein neuer Vergleich und accord wieder auffgesetzet vnd verfertiget werden, Waß nun alle übrige arbeit bey der schmeltzhütten ist, so hierin nicht specificiret worden, die thut Hr. Hoffstädter absonderlich disponiren und bezahlen, ist hier auch ausgeschloßen, Dieses also fest und unvorbrüchlich zu
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halten, auch kein verseumnis einer dem andern zu veruhrsachen, haben beyde theile beiVerpfändung ihrer haab und güther, so viel hiezu von nöhten diesen accord in duplo mit ihrer unterschrifft und Pittschafft bekräftiget und jeder ein exemplar zu sich genommen. Geschehen Newstadt den 17 April Anno 1661.
(L. S.) Jürgen Krüger.
Vff daß in keinerley wege kein mißverstand erwachse, so ist auch verabredet, daß waß täglich inder schmeltzhütten über 1600 des kleinen vnd 1800 des großen guhts gegoßen wirdt, der Hr. Ambtmann wegen der dazu angeschafften mehrern materialien, so viel 100 mehrers sein wirdt, so viel 1/4 Rthlr. über die veraccordirte 1000 Rthlr. von dem Hrn. Hoffstädter bey schließung der Jahres=Rechnung bahr zu empfangen haben soll. Datum ut supra.
J. Hoffstädter von Kühnbergk.
Nach einer Abschrift im
Großherzogl. Archive.
Nr. 32.
Bestellung des Valentin Eck zum Eisenwerks=Factor zu Neustadt.
D. d. Schwerin 1706. Jan 23.
V. G. G. W. F. W. H. Z. M.
Thun hiemit kund und zu wißen, daß heute untengesetzten dato Wir den Ehrsamen Unsern lieben getreuen Valentin Eck für einen Factor und Inspector über Unsere Eisen=Wercke zu Neustadt in Gnaden bestellet und angenommen haben, dergestalt und also daß Unß derselbe zuforderst getreu, hold und dienstwärtig sein, Unsern Nutzen, Frommen und Bestes jederzeit wißen, suchen und befordern, Schaden hingegen und Nachtheil bestem seinem Verstande und Vermögen nach abkehren und verhüten, insonderheit auf unsere zu Neustadt angelegte Eisen=Wercke genaue und sorgfältige Aufsicht haben, dass dabei, so wie gewöhnlich und er es Uns zuträglich befindet, die Arbeit von Tage zu Tage fortgesezzet werde, mit allem Fleiß und Treue befordern, die dabei bestellte Arbeiter, es sey solches Förmer, Brenner, Gießer oder wie sie Nahmen haben, zu fleißiger Arbeit anhalten, daß das Erzt zu rechter Zeit und in gebührender Quantität
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angefahren, auch Holz und Kohlen in Vorraht allemahl angeschaffet werden, besorgen, alles verfertigte an Kugeln, Bomben, Eisernen Töpfen, Ofen und wie es Nahmen haben mag, in gute Obacht und Verwahrung nehmen, im Verkauf unser Bestes und Vortheil sorgfältig vor Augen haben, alles verfertigte so wohl alß zu gelde gemachte zu Buche setzen und so wohl davon alß von Einnahme und Ausgabe an Geld und allem übrigen richtige Rechnung führen, solche so offt es von Unserer Fürstlichen Cammer verlanget wird, ordinarie aber jährlich zur Justisication einsenden, von dem unter Händen habenden Gelde ohne Verordnung nicht das geringste in seinem Nutzen verwenden oder angreiffen, von dem vorhandenen Vorraht des Eisenwerckes ohne Special - Ordre nichtes verschencken oder sonst Unß zum Schaden veräußern, wann etwaß vorfällt, darin er Hülffe oder Beisteuer bedarff, solches sofort Unser Fürstl. Cammer eröffnen, bei dem ganzen Wercke, worüber die Inspection ihm anvertrauet wird, aller möglichster ménage sich befleißigen, was von Unß oder Unser Fürstl. Cammer ihm zu thun anbefohlen wird, solches mit gebührendem Fleiß außrichten, was Wir ihm anvertrauen und zu schweigen sich gebühret, Niemanden offenbahren, eines ehrbaren, unsträfflichen lebenß und wandelß sich befleissigen und in Summa alles das jenige thun und laßen soll und wil, was einem redlichen Eisen=Factor oder Inspector über dergleichen Eisenwerck zu thun und zu laßen von Ambtß=, Gewohnheits= und Rechtßwegen zu thun und zu laßen eignet, gebühret und wol anstehet und wozu ihn diese Seine Bestallung und der von ihm darauf geleistete Eid mit mehrerm anweiset.
Für solch seine übernommene Unß zu leistende getreue Dienste nun haben Wir ihm an jährlicher Besoldung eines für all Dreihundert Rthlr. marche courant und noch funffzig Rthlr. zum unterhalt für einen Schreiber in Gnaden vermacht und zugesagt (doch daß solchen feinen Schreiber zur Aides=Leistung er Fürstlicher Cammer zu gestellen schuldig sei) und sollen solche Gelder, ins gesambt dreihundert und funfzig Rthlr., ihm jährlich in den gewöhnlichen Terminen von Unserer F. Cammer oder Renterey gebührend ausgezahlet und abgefolget werden.
Solten auch wir seiner Dienste ferner nicht bedürfen oder er Unß ferner zu dienen nicht belieben tragen, so wollen wir ihm oder er sol Unß solches ein halb Jahr vorher ankündigen, da dan ohnverschuldeter Weise wir ihn mit keiner Ungnade belegen, sondern in Gnaden von seiner Bedienung erlaßen, auch so lang er bei Uns ist, ihn allemahl, da er etwa bei Uns rück=
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warts angegeben werden solte, darüber hören und zur gebührenden Verantwortung verstatten wollen.
Uhrkund deßen Wir diesen offenen Bestallungß=Brief unter Unserm Fürstlichen Handzeichen und Cammer=Insiegel außfertigm und ihm zu desto mehrerer seiner Sicherheit aushändigen laßen. So geschehen auf UnsererVestung Sverin d. 23. Jan. Ao. 1706.
Nach dem Concept im Großherzogl. Archive.
Nr. 33.
Designation
der Eißen= und Stahlwercke, welchen bey Neustadt und Dömitz an der Elde auf gnädigste Verwillung anzulegen der Societät Meynung gehet, als,
Von Vorstehenden wercken wird mann mit den beeden ersten Nr. 1 u. 2 zu Neustadt und Nr. 8 u. 9 zu Dömitz den Anfang machen und demnächst mit den übrigen continuiren.
(1755)
J. A. Bertram.
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Nr. 34.
Contract über die Eisenwerke zu Neustadt und Dömitz.
D. d. Schwerin 1755. Aug. 2.
Wir Christian, Ludewig von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr,
Urkunden und bekennen hiemit für Uns und Unsre Successores regierende Herzoge zu Mecklenburg, demnach bei Uns der Oberhütten - Inspector Bertam für sich und Nahmens einer zu errichtenden Societät die Anlage einiger Eisen= und Stahl=Fabriquen zu Neustadt und Dömitz inVorschlag gebracht hat, und Wir zur Aufnahme Unsrer Unterthanen und Landen darauf näher reflectiret, mithin Unser Cammer die Verabredung und Festsetzung aller und jeder Bedingungen aufgegeben, solches auch nach vorgegangener umständlicher Handlung vermöge der protocolle vom 21 und 31 May a. c. geschehen ist, Wir darüber nachstehenden Contract erteilet, folglich dadurch die zu Anlegung dieser Werke errichtete Societat solcher gestalt in Gnaden bestätiget haben, daß unter der zwischen ihnen verabredeten Direction des Oberhütten Inspectoris Bertram, welcher vermöge mit der Societät besonders errichteten Contractus jährlich ein gewißes ihm dafür reserviret, die 6. interessenten, nämlich die 5 Gebrüdere Martiensen, als
1.
Joh. Died. Martiensen
aus Grabow,
2.
Joch. Christian Martiensen
aus
Schwerin,
3.
Jacob Gotthard
Martiensen
aus Lauenburg,
4.
Daniel
Christoph Martiensen
aus Schwerin,
5.
Georg Fried. Martiensen
aus Grabow,
und
Joh. Hinrich Bertram
, auch
ihre Erben, Erbnehmen und Nachkommen als einzige
und wahre contrahentes angesehen, und bei dem
ihnen erteilten Contract, und allen daraus
herfliessenden Gerechtsamen, Nutzungen und
Vortheilen, von Uns gehandhabet und geschützet,
auch wieder alle Beeintrachtigung gegen
jedermann manuteniret werden sollen.
Als demnach
von erwehnter Societät Unsre Aemter Neustadt und Dömitz, zur Anlage der Fabriquen vorzüglich gewählet sind, so wird derselben hiedurch gestattet zu Neustadt, an der Stelle wo die abgebrannte Papiermühle vormals gestanden, und so weiter den sogenannten Kietz hinauf, oder auch auf dem Damm
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vom Kietz bis zur Korn=Mühle, so wie die Societät von Zeit zu Zeit solches am bequemlichsten und nützlichsten erachten dürfte, Eisen=, Schmiede= und Walz= auch Draat= und andere dergleichen Werke nach ihrem eigenen Befinden, und so viel sie deren nöthig halten wird, anzulegen, ohne daß in Ansehung der Anzahl der Werke, oder wegen der dazu erwählten Stellen auf vorbeschriebenen revieren sie einige Behinderung zu besorgen haben darf. Zum Betrieb dieser anzulegenden Werke soll daneben den interessenten der freie Gebrauch des um die Stadt nach den Kietz zugehenden Elden Canals ungehindert gelassen, und des Endes die Ausräumung desselben, nach Maaße wie es die interessenten nöthig finden werden, gestattet, niemanden aber mit erweißlichem ihrem Nachtheil auf diesem Canal das Holzflößen erlaubet sein: Es sollen vielmehr der oder diejenigen, denen es zugestanden werden mögte, ahgehalten werden, den der Societät daraus erwachsenden Nachtheil zu verhüten: Und wenn etwa, wie doch wegen des ansehnlichen Flußes nicht zu besorgen stehet, ein Wassermangel sich ereigenen sollte; so wollen Wir alles was zu Abhelfung desselben nur irgend Beytrag thun kann, ohne Schwierigkeit vorkehren, auch allenfalls die Räder bey der Kornmühle solchergestalt für Rechnung Unsrer Cammer einrichten lassen, daß dadurch die Erspahrung des Wassers so viel nur immer möglich ist, erhalten werde.
Wenn ferner und
bey Erweiterung dieser zu Neustadt anzulegenden Wercke die Häuser auf dem Kietz zur Wohnung der zu dem Ende von den interessenten dahin zu ziehender Handwerker und Künstler oder sonst zum Gebrauch der Societät nörthig wären, und dazu kein anderer eben so bequemer Platz auszumachen stünde; so wollen wir auch hierunter zu willfahren nicht entstehen, sondern mit translocation eines oder mehrer dieser Untertahnen verfahren lassen, so bald die besagte Gesellschaft sich nach dem unten festgesetzten general principio zur Entrichtung der bisherigen jährlichen Erlegnisse und zur Bezahlung der Zimmer und der Gebäude, nach einer unpartheyischen taxe, mithin zur völligen Schadloshaltung Unsrer Cammer erkläret. Damit es auch der Societät am Platz zum Comtoir, und den dabei zu untehaltenden Bedienten an Gelegenheit und Unterkommen vor der Hand nicht fehle; so haben Wir hiezu die Ober=Etage des dortigen alten Schlosses solchergestalt gnädigst ohne einige Vergütung zugestanden, daß interessentes vom Anfang des Baues der Werke zu Neustadt bis zur verfertigten Wohnung, womit in einer Folge ungesäumt fortzufahren ist,
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davon freien Gebrauch machen können. Im Falle aber die untere Etage dieses alten Schlosses auch erfordert würde; so müsten Contrahentes dem Stadt=Richter Benthin, den Wir darin mit einer freien Wohnung begnadiget haben, zu seiner indemnisation jährlich 20 Rthlr., woran er sich genügen soll auszahlen, so lange er selbige wieder zu beziehen durch den mittlerweiligen Gebrauch behindert wird. Inzwischen haben interessentes die Einräumung des Kohlgartens nicht eher als bis sie selbigen bebauen wollen zu gewarten.
Ist dieser Gesellschaft zur Anlage ihrer Werke zu Dömitz die dortige Walckmühle mit allen dazu gehörigen pertinentien, Aeckern, Wiesen und Plätze, so wie solches alles der bisherige Walckmüller genutzet und gebrauchet, oder genießen und gebrauchen können, gegen einen jährlich zu erlegenden Erb=Zins von Sechszig Rthlr. in der Münzsorte, worin sie der Müller bisher bezahlet hat, zugestanden, die ihr dann nach der ans Amt Dömitz zu erlaßenden Verordnung sofort eingeräumet und angewiesen, auch selbiger die vorhandenen alten Gebäude mit dem umgehenden Zeuge, ohne dafür etwas zu erlegen, überlassen werden soll. Und da die Societät dem Müller wegen seines schleunigen Abzugs etwas zufließen zu lassen sich erkläret hat, so will Unsre Cammer den Müller nächstens vorladen, und seine etwanige Forderung der Billigkeit nach, bestimmen. Wenn aber dieses zur Walckmühle und zu Unserm Amte Dömitz gehörige Revier zu dem Ofen, Werken und Fabriquen, auch zu placirung des Holzes und der Materialien nicht zureichen würde; so soll Unsre Cammer, nach Möglichkeit ihre Vermittelung anwenden und cooperiren, daß dazu von der angränzenden Stadt=Weide die Hinlänglichkeit gegen billigmäßige Vergütung abgetreten werde.
In der Absicht nun, daß Unsre Cammer zum Bau und zur Reparation der Wasserwerke bei gedachter Walckmühle während deren Verpachtung bisher das Holzwerk herzugeben berechtiget gewesen, und interessentes dafür das bisherige locarium wie vorhin zu berichtigen sich verbindlich gemacht haben, soll der Compagnie ferner das Holzwerk zum Bau und zur Reparatur dieses Grundwerks, welches doch ausdrücklich auf den bisherigen Umfang und Gebrauch nicht aber weiter zu extendiren ist, für jetzt und künftig ohnentgeldlich accordiret seyn, doch daß Unsre Cammer so wenig jetzt als künftig zu deren Bau oder Erhaltung an baaren Kosten etwas beizutragen gehalten ist. Daentgegen aber soll mit dem dort intendirten Schleusen Bau behuf des Floßens fortgefahren, und diese Schleuse auf alleinige Kosten Unsrer Cammer gebauet werden.
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Damit es aber an den Betrieb dieser Werke und an dem dazu unentbehrlichen nöthigen Wasser nicht fehlen möge, so sind Wir gnädigst gemeynet, und geben hiemit die Versicherung, daß der etwanige Mangel dort, so wie im §. 1. wegen Neustadt versprochen ist, auf alle mögliche Art abgestellet, auch die Factorey den etwanigen wiederwärtigen Absichten des Müllers zu Gorlosen in diesem Fall so wenig als sonst ausgesetzet, vielmehr dieser ernstlich befehliget und angehalten werden soll, durch Abschlagung des Wassers den Werke im mindesten n icht nachteilig zu sein; maßen Wir bei der neuen Contrahirung mit ihm darunter solche Ziel und Maaße setzen lassen wollen, daß die Societät davon zu frieden seyn könne.
Und da
die Absicht der Compagnie dahin gehet, den in den Gegenden Neustadt, Grabow, Eldena und Dömitz häufig befindlichen Eisen=Stein oder Klump auf den anzulegenden Werken schmelzen und verarbeiten zu lassen; so soll den interessenten, den Benöthigten Eisen=Stein nach ihrem Befinden auf allen zu Amts= oder Stadt= Grenzen zu Neustadt, Grabow, Eldena und Dömitz gehörigen Orten und Plätzen privative ausgraben zu lassen gestattet; allen übrigen Einwohnern, Unterthanen und Fremden aber solches mittelst einer gehörigen Orten zu publicirenden Verordnung inhibiret sein, auch mit unten gesetzter limitation in Unsren 4 Aemtern Neustadt, Grabow, Eldena und Dömitz keinem andern die Anlage von Werken gleicher Art concediret werden, so lange sie ihre Werke poussiren können, oder projectirtermaßen es ihrer convenience finden. Jedoch wird dieses Privilegium exclusivum den interessenten mit dem Vorbeding erteilet, daß wenn noch einen hohen Ofen in einem dieser 4 Aemter anzulegen vorträglich befunden würde, sie dazu, jedoch zu mehren nicht als zu zweyen überhaupt, wozu der Ort zu ihrer freien Wahl verstellet wird, gehalten sein sollen, wenn von Unsrer Cammer ihnen die Zureichlichkeit der dazu erforderlichen beträchtlichen Menge Holzes auf hinlängliche Jahre verichert wird. Da übrigens die interessentes nur zu Neustadt und Dömitz mit Ausschließung aller sich sonst etwa angebenden Liebhaber Stahl= und Eisenwerke anzulegen intendiren; so ist verabredet, daß wenn Wir außer den hohen Oefen, wovon oben alles bestimmet ist, andere Eisen= und Stahlwerke gleicher Art in den Aemtern Grabow und Eldena anzulegen Unserm interesse zuträglich finden, Unsrer Cammer unbenommen sein soll, solches entweder selbst zu entrepeniren oder darüber mit andern
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außer dieser Compagnie zu contrahiren, im Fall sie die Anlage solcher Werke und Fabriquen selbst zu übernehmen unter einerley Vorwand sich weigern würde. In dem Fall aber, wenn die Societät dergleichen etwanige Werke auch in den Aemtern Grabow und Neustadt selbst zu übernehmen resolviren, und die Oerter dazu in der That bequem gefunden werden sollten, so sollen solche ihr privative mit Ausschließung aller andern zugestanden, und keinem andern und Fremden dergleichen in den eben besagten Aemtern verstattet werden. Und obwohl für das zugestandene Ausgraben des Eisen=Klumps an und für sich keine Grund=Heuer oder sonst etwas von den interessenten es sei jetzt oder dann von den interessenten gefordert werden soll, so ist doch, wenn das Graben an solchen Orten geschiehet, wovon Wir Uns eine Nützung vorbehalten, auch selbige verpachtet oder Unsren Unterthanen gegen ihre Erlegniße zugetheilt haben, die Gesellschaft verbunden, sich mit Unsrer Cammer oder mit den Pächtern und Unterthanen, auf Stadt Grund und Boden aber mit den Eigenthümern oder mit der commune wegen des dadurch verursachten Nachtheils gütlich unb billig zu setzen. Damit indeß solchenfalls durch unbillige Forderung der Pächter, Untertahnen und Eigenthümer der interessenten keine Hinderung in den Weg geleget, oder gar die Absicht vereitelt werde; so sollen diese nach verfehlter Güte, sich mit demjenigen zu begnügen angewiesen werden, was eine unpartheyische auf erstere Anrege zu verordnende Untersuchung herausbringen wird.
Soll der Platz zu allen beiden Eisen= und Stahlwerken zu Neustadt und Dömitz zu errichtenden Gebäuden, wenn er nicht privatis eigenthümlich zusteht, und in so ferne nicht eine anitzo wirklich percipirte Cammer=revenue davon erhoben wird, frei und umsonst zugestanden werden, was aber privatis gehöret, muß die Societät ankaufen, und soll von Unsrer Cammer bei solchen etwanigen Handel auf alle mögliche Weise die Hand geboten werden, da entgegen Interessentes das durch das Bebauen Unsrer Domanial - Grundstücke etwa verloren gehende perceptum rein zu vergüten haben.
Es wird daneben der Compagnie alle Wege freie Hand gelaßen, die zur Fabrique und deren gehörigen Betrieb erforlichen Schleusen, Stau= und andere Wasserwerke an der Elde und in den zu ziehenden oder aufzuräumenden Neben=Graben neu anzulegen und die bereits vorfindliche zum Gebrauch der Fabriquen einrichten zu laßen: doch mit dem für sich ver=
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standenen Vorbehalt, daß dadurch Unsren Mühlen und den Holzflößungen in und an der Elde kein Nachtheil erwachse.
In so ferne nun diese anzulegende neue oder einzurichtende alte Wasserwerke lediglich behuf der Fabrique gebraucht werden, und bestimmet sind; müßen interessentes selbige auf ihre alleinige Kosten bauen und erhalten. Solten aber eine oder mehrere dieser Eisen= und Stauwercke in Absicht auf ihre Würckung so beschaffen sein, daß sie zum interesse Unsrer Cammer wesentlich und erweißlich etwas beitrügen; so soll nach dem Verhältniß des Gebrauchs und des Nutzens, worin kein Theil zu behindern ist, abseiten Unsrer Cammer proportionirlicher Beitrag zur ersten Anlage so wohl als zur Unterhaltung geschehen. Doch ist wegen des Grundwerks bei der Walckmühle zu Dömitz und wegen der dabey befindlichen Schleuse §. 3 hierunter Ausnahme gemacht.
Werden den interessenten sämmtliche zum Bau und zur Anlage der Werke und Schleusen, auch die zu deren Erhaltung erforderliche Holz nicht weniger andere zu habende material gegen Bezahlung des Werths und Preises, wofür solche Holz und übrige materialien zur Zeit der Lieferung von Unsrer Cammer an andere Käufer ausgebracht werden mögen, angewiesen und geliefert: Doch sind Contrahentes keines Weges verbunden, weder das benöthigte Bau= noch Brenn= Holz von Unsrer Cammer zu erhandeln, sondern bleib ihnen frei darunter ihren Vortheil bestens zu suchen. An der zu diesen Werken erforderlichen beträchtlichen quantite Brennholzes und Kohlen soll es inzwischen den interessenten binnen den nächsten 30 Jahren nicht ermangeln, vielmehr ihnen die Erforderniß in den ersten 6 Jahren von Joh. 1756 an bis dahin 1762 nach den jetzo hieselbst in Schwerin gängigen Preisen, die in der Anlage von allerley Sortiment verzeichnet sind, demnächst aber so wie es Fremden und einheimischen nach Abschlag der Kosten die Unsre Cammer bei andern Absatz noch etwa übernehmen müßte verkaufet wird, gleichfalls überlassen, und nach vorgängiger Anzeige im Herbste von der im folgenden Jahre etwa benöthigten consumtion angewiesen, auch der Faden nach der Maaße von 8 Fuß weit und hoch, und 4 Fuß lang, unter Zuziehung eines von der Factorey beeidigten Holzsetzers tüchtig gesetzt werden. Die Preise für das Bau= und Brennholz wollen Wir in Gold, oder in 1, 2 und 4 ggr. bestimmen, und die Zahlung für letzteres jedesmahl nach Ablauf eines Jahres in terminen annehmen lassen, auch die interessentes mit der Bezahlung des Bau=Holzes auf ein Jahr befristen.
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Weil auch
außer dem den interessenten verschriebenen Eisen=Klump bei diesen Fabriquen auswärtiges Stab= und rohes Stahl=Eisen verarbeitet werden dürfte, so sollen diese und andere dergleichen ausländische Waaren, auch Stein=Kohlen nicht weniger das von Unsrer Cammer etwa nicht verkaufte Bau= und Brenn=Holz samt den Kohlen nicht nur ohne allen impost zur Fabrique einpassiren, sondern auch die daraus und aus dem Eisen=Klump gefertigte Geräthe, Instrumente und andere Sachen, so außer Landes gehen, zur Beförderung des Debits und zur Aufnahme der Werke mit keinem Zoll noch Steuern belegt werden, vielmehr sollen interessentes in Absicht auf solche vorbeschriebene Effecten die Freiheit von allen Unsren Land= und Wasser=Zöllen, auch von Unsrem Elbzoll zu Dömitz genießen. Daneben wird der Societiät freie Hand gelaßen und zu ihrer Industrie vorstellet, den Absatz der gegoßenen und geschmiedeten Waaren in Unsern Herzogthümern und Landen, durch die in den Städten anzulegende Factoreyen auf alle Weise zu befördern, doch mit dem Vorbehalt, daß von demjenigen was in Unsern Städten eingebracht wird, das edictmäßige jedesmal, und zwar bei der auf die defraudation gesetzte Strafe versteuert werden muß. Wogegen diesen Effecten bei dem Transport von einem Ort zum andern im Lande, die Zollfreiheit so wie den ausgehenden zugestanden wird.
Was
die bei diesen Werken interessirenden personen anbetrifft, so sollen sie für schrift= und Canzelleysässig hiedurch erkläret, und künftig dafür angesehen werden; alle übrige Bediente und Fabriquanten aber zu Neustadt bleiben Unserm dortigen Amte, so wie die zu Dömitz vi specialis exemtionis Unserm Amte Grabow, in Absicht der Gerichtsbarkeit, jedoch mit der Modification unterworfen, daß bei allen cognitionen in civil - Verbrechen einer der interessenten zugezogcn, mithin alle etwa zu besorgende Wiederwärtigkeiten abgekehrt werden, doch versteht sich von selbst dabei, daß die Cognition aller die Fabriquen und den darüber erteilten Contract angehenden Objectorum Unsrer Cammer lediglich verbleibt. Und obgleich für alle Fabricanten und Arbeiter auf 6 Jahre eine unbedingte Licent - und Accise - Freiheit eingeräumet ist, so sollen doch diese Leute zur Verhütung der Unterschleife alles ohne Unterschied versteuern, und nach dem zu haltenden Buche Monatlich die Vergütung bekommen; da aber bei den Fabricanten und
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Leuten, die sich bei den Wercken zu Dömitz auf dem platten Lande niederlassen, die Abgabe einer Accise nicht begreiflich ist; so sollen diese nach den verstrichenen 6 Freijahren die Contribution edictmäßig jedoch auch an das Amt Grabow entrichten. Wie aber unter der eben accordirten exemtion, die immunité von den Reichs=, Crayß= und sogenannten Fräuleinsteuern keines Weges zu verstehen ist, sondern die Fabricanten sich diesen generalen Abgaben, so wie alle Unsre Landes=Einwohner unterziehen müßen, so bleibt in Absicht der von einem oder andern etwa zu acqurirenden immobilium das forum rei sitae begründet.
Und da
Interessentes besorgen, daß die hiesigen Handwerker zu Anlegung der Werke, besonders zur Arbeit bei dem umgehenden Zeuge nicht geschickt sein mögteri; so bleibt in der Absicht, auch wenn die Preise unbillig, und hinlängliche einheimische Leute nicht zu erhalten wären, den Interessenten unverwehrt zum Bau aller dieser Werker auswärtige dazu geschickte Handwerker herein zu rufen, und selbige zu adhibiren, ohne daß sie darüber von den Innungen Weitläuftigkeit besorgen dürfen. Daneben ist verabredet, und wird nochmahl hiedurch festgesetzt, daß den Interessenten zum Bau der Wohnungen, der Wercke und Fabriquen ohne Unterschied an Plätzen alles, wovon Unsre Cammer zur Zeit des Baues noch keine Revenue hat, ohnentgeldlich überlaßen, auch dafür künftig nichts von ihnen gefordert werden soll. Da entgegen aber hat die Societät alle baare Hebungen oder sonstige Nutzungen, die Unsre Cammer vor Anlage solcher Wercke gehabt hat, und welche dadurch aufhören, so lange selbige cessiren, völlig zu vergüten, mithin Unsre Cammer schadlos zu halten.
Und obgleich
die zu Anlegung der oftgedachten Eisen= und Stahlwerke von Uns ertheilte Concession die Aufnahme Unsrer Lande und die von Uns und Unsrer Cammer möglichst zu facilitirende Einrichtüng anderer und mehrerer Manufacturen und Fabriquen hauptsächlich zum Augemnerk hat; so haben wir doch auf einen jährlichen canonem folgendermaßen stipuliret.
Es gehet die Absicht der Gesellschaft dahin, daß sie in dem ihr privative längst der Elde nach Parchim bis Dömitz zugestandenen District zu Neustadt verschiedene Werke und zu Dömitz einen hohen Ofen mit andern Werken anlegen will, und sind Contrahentes sodann schuldig von den gesammten
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Werken zu Neustadt 100 Rthlr. und von den sämtlichen Werken zu Dömitz auch 100 Rthlr. zir jährlichen Recognition zu bezahlen. Würde inzwischen der §pho 4 gesetzte Fall wegen eines noch anzulegenden hohen Ofens, wovon die Stelle in mehrbenannten Vier Aemtern zu der Interessenten Willkühr in alle Wege verstellt bleibet, entstehen. So müßen so dann noch 100 Rthlr. und für jedes umgehendes Werk, was nach Bestimmung des 4. §phi in den Aemtern Eldena und Grabow angelegt werden mögte, 25 Rthlr. Recognition jährlich, alles in grober Conv. Münze bezahlt werden, doch nimmt diese Bezahlung erst nach der zugestandenen Freiheit ihren Anfang, wenn die Werke an den resp. Orten 6 volle Jahre in gangfertigen Stande gewesen sind.
Sollen sämtliche Interessenten, ihre Erben, Erbnehmer und Nachkommen bei diesen ihnen erteilten Contract und dem Privilegio exclusivo in Absicht der Aemter Neustadt, Grabow, Eldena und Dömitz von Uns und Unsern Nachkommen regierenden Herzogen zu Mecklenburg kräftigst geschützet werden, und sollen sie einigerlei Verdringung aus diesen ihren Contract, oder die Zurücknahme dieser Werke an Unsre Cammer unter keinerlei Vorwand zu besorgen haben. Falls aber einer oder mehrere Interessenten, imgleichen deren Erben, Erbnehmen und Nachkommen ihren Antheil außer ihrer Gesellschaft, die allemahl den Vorzug hat, andern zu cediren gewillet sein mögten, so haben dieselbe solche eventual Cession Unsrer Cammer zu erst vorzutragen, und auf die binnen 4 Monaten ohnfehlbar erfolgen sollende Resolution zu warten. Wann ihnen aber das Verlangte und was ein dritter bona fide bietet, nicht geboten werden sollte, oder auch wenn Interessentes binnen solcher Zeit nicht darüber bescheidet würden, so bleibt ihnen unbenommen den Antheil aufs beste, jedoch an keinem potentiorem, desgleichen an keine Commune, noch an irgend ein Collegium abzutreten.
Wie endlich und
die von den Gebrüdern Daniel Christoph und Georg Fried, Martiensen sub dato 16 pass. auf 8/m Rthlr. ausgestellte Cautions Notul von allen Interessenten übernommen wird, mithin selbige sich verbindlsch machen, einer für alle und alle für einen diese Poen im Fall die projectirten Eisen= und Stahlwerke zu Neustadt und Dömitz, auch existirenden Falls in den Aemtern Grabow und Eldena nicht zur Wirklichkeit kämen, an Unsre Cammer zu bezahlen; so sehen sie
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alle ihre Güter, sie mögen Nahmen haben wie sie wollen, wegen aller ihrer Seits versprochenen Puncte zum wahren und sichern Unterpfande, und entsagen allen hiewieder zu statten kommenden Rechts=Wohlthaten und Ausflüchten, besonders der Rechts=Regul, daß eine allgemeine Verzicht nicht gelte, wo keine besondere vorher gegangen ist, hiedurch aufs feierlichste.
Dessen zu Urkund ist dieser Contract in drei gleichlautenden Exemplaren ausgefertiget, deren zwei von Uns behandzeichnet und durch Unser vorgedrucktes Insiegel bestärket; das dritte aber von dem Ober=Hütten Inspector Bertram als beliebten Directeur und von jedem der 6 Interessenten besonders unterschrieben und untersiegelt und darauf ad acta verwahrlich zurück genommen worden.
Gegeben auf Unsrer Vestung Schwerin, den 2. August 1755.
(L. S.) Johann Arnold Bertram.
(L. S.) Johan Dieterich Martienssen.
(L. S.) Joachim Christian Martienssen.
(L. S.) Jacob Gotthardt Martienssen.
(L. S.) Daniel Christoph Martienssen.
(L. S.) Georg Friederich Martienssen.
(L. S.) Johann Heinrich Bertram.
Specification
der bey den im Amte Dömitz und Neustadt anzulegenden Eisenwerken in den ersten 6 Contract=Jahren stipulirten Preisen, wornach das Holtz zu Dömitz zur Stelle soll geliefert werden.
Zu den Werken zu Neustadt wird oben specificirtes Holz wegen der wenigern Transport - Kosten jeden Faden 4 ßl. geringer geliefert. Sollten die Sorten wie zuweilen geschehen muß, nicht zu 4 F. im Scheiter geliefert werden, so geschiehet nach proportion geringerer Länge, decourt an den Preisen.
Wann Interessentes Büchen=Scheiter= odcr Blanckes=Holz begehren, so soll ihnen dasselbe für den Preis, welchen man in Hamburg erhält, nach Abzug der Transport - Kosten auf die Distance, von dem Ort ab, wo sie es geliefert zu haben begehren, überlassen werden.
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Nr. 35.
Avertissement.
Es wird hiemit jedermänniglich bekannt gemacht, daß Herzogl. Meckl. Schwerinsche Cammer intentioniret, die seit 14 Jahren ohnweit Dömitz angelegte, wohleingerichtete, mit Elb=,Elden=Schleusen und Land=Zoll, imgleichen Accise= und Floß=Freiheit, priveligirte von dem bisherigen Eigenthümer Ihr cedirte Eisen=Fabrique, mit allen dazu gehörigen Werken, Gebäuden, Länderey und Gärten, und Weyde für pptr. 30 Häupter Vieh, vorräthigen Kalk=Fluß und Eisenstein, und allen zum hohen Ofen gehörigen Geräthschaft entweder aus Zeit=Pacht, oder gegen Erb=Zins zu verpachten. Die in Pacht zu gebende Stücke sind:
1. Das Factorey und grosse Hammergebäude, worin der grosse Frisch=Hammer mit den Gerüste, nebst 2 Feuer=Essen, und die zum Hammer=Feuer gehörige Wasser=Räder, grosse Blasebalgen und übrige Geräthschaften, nebst der grossen Wage=Schaale, Wage=Balken und 763 Pf. adjustirtes Gewicht, imgleichen zur Wohnung des Factors und der Factorey 4 Stuben, 5 Cammern, Küche und Keller. Dies Gebäude ist Anno 1759 erbauet, mit Ziegeln gedeckt, 60 Fuß lang, 55 Fuß breit, 10 Fuß hoch in Ständer. Hieneben ein mit Obst=Bäumen und guten Zaunwerk versehener Garten von 55 Quadrat=Ruthen.
2. Ein Kohlen=Schoppen mit Ziegeln gedeckt, für den Hammer, 22 Fuß lang, 20 Fuß breit, 10 Fuß in Ständer hoch.
3. Ein alter mit Stroh gedeckter Heu=Schoppen, worin Stallung für des Factors Kühe.
4. Ein mit Ziegeln gedecktes und mit Brettern verschlagenes schmales Gebäude, worin:
a) | Ein Magazin=Raum für Waren | |
b) | Die Grobschmiede | mit ihren Amboß, Balgen und |
c) | Die Kleinschmiede | gehörigrn Gerätschaften. |
d) | Die Nagelschmiede |
5. Das Zahn= oder Reck=Hammer=Gebäude mit Ziegeln gedeckt, und mit Bretter verschlagen, ist Anno 1762 erbauet, 34 Fuß lang, 25 Fuß breit, 10 Fuß hoch in Ständer, worin das Hammer=Gerüste nebst Welle= und Wasser=Rad, Feuer=Esse, alle zum Zahn=Hammer nöthige Geräthschaft und eine mit Bretter verschlagene Cammer zum Eisen=Vorrath.
6. Ein klein altes Gebäude mit Ziegeln gedeckt und mit Brettern verschlagen, worin die Zimmer=Tischler= und Drechsler=Werkstätt, nebst den zu diesen Handwerken gehörige Geräthschaften.
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7. Ein großer Back=Ofen.
8. An Wasser oberhalb der Schleuse stehet ein altes mit Stroh gedecktes Haus derr Krug genannt, worinnen die Bier und Branntweins=Schenke, 3 Stuben, 4 Cammern, der Pferde=Stall für Fabrique=Gespann, daneben ein Obst=Garte von 40 Quadrat=Ruthen mit einen Hackel=Zaun umgeben.
9. Das hohe Ofen=Gebaude, 60 Fuß lang, 50 Fuß breit, 12 Fuß hoch in Ständer, mit Ziegeln gedeckt. Anno 1755 erbauet. Darinnen der hohe Ofen von Mauer=Steinm 24 Fuß Quadrat mit 2 Gewölben. Daneben die Formerey im Sand =Kasten, und der Form=Heerd, das Balg=Gerüste mit ein paar Bälgen, die Blaß=WeIle mit dem Wasser=Rad, eine mit Latten bekleidete Eisen=Cammer, Schlaf=Cammer für die hohe Oefners, nebst Form=Kasten, Form=Bretter, Modelle, und alle zur Schmelzung und Förmerey gehörige Hütten=Zusteller= und Förmer=Geräthschaften, Item, neue Quader= und Gestell=Steine zu ein Gebläse, wie auch ein grosser Wage=Balken nebst Schaalen und 1000 Pf. adjustirtes Gewichte.
10. Das Puch=Haus mit Ziegeln gedeckt, und mit Bretter verschlagen, 28 Fuß lang, 39 Fuß tief, und 8 Fuß hoch in Ständern, worin das Puch=Gerüste nebst der Puch=Welle mit dem Wasser=Rade. Item, ein Vorrath von Fluß=Stein zu zwey Gebläse.
11. Das Leim=Form=Haus mit Ziegeln gedeckt, 31 Fuß lang, 39 Fuß tief, und 8 Fuß hoch in Ständer, Anno 1756 gebauet, worin die Dröge mit eisern Platen ausgesetzt, 2 Schlaf=Cammern für die Förmer.
12. Der grosse Kohlen=Schoppen so mit Ziegeln gedeckt und mit Brettern verschlagen, 97 Fuß lang, 39 Fuß breit, und 12 Fuß hoch in Ständern, Anno 1755 gebauet.
13. Der kleine Kohlen=Schoppen gleichfalls mit Ziegeln gedeckt, und mit Brettern verschlagen, 39 Fuß lang, 25 Fuß breit, Anno 1758 gebauet.
14. An eigenthümlicher Länderey 6500 Quadrat=Ruthen so umgraben, und grösten Theils mit lebendiger Hecke bepflanzet, und wovon 750 Quadrat=Ruthen zu Gartenland für die Fabricanten gemacht.
15. An gerösteten und ungerösteten Eisenstein, ein Vorrath zu 2jährigen Gebläse, und mehr als 1200 Fuder. Weniger nicht sind.
16. Vier grosse neue mit Ziegeln gedeckte Gebäude, so in Hische für 28 Fabricanten Familien abgetheilet, und sind darinnen 28 Stuben, 28 Cammern und 12 Viehställe, nebst 20 Dielen und 20 Schwiebbogen.
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Dieses vorbeschriebene Eisenwerk hat vor vielen andern Eisen=Hütten darinnen vielen Vorzug, daß es das einzige Mecklenburg; daß es so nahe an der Elbe, zum Transport der Waaren gelegen; daß das Kohl=Holz aus den Elden=Strom bis an das Werk geflösset werden kann; daß der Eisenstein ohne Kübel und Seil am Tage gleich unter den Rasen, allenthalben nahe bey dem Werke mit wenigen Kosten gewonnen wird; daß der Eisenstein sehr Eisenreich gegen andern Eisenstein; daß das daraus erzeugte Eisen nicht kupferschüßig, sondern vielmehr stahlreich ist, und aus demselben das beste geschmeidigste, dem, Schwedischen vollkoinmen gleich kommende, zu Gewehr, Nägel und Schneide=Zeug, und andern feinen Eisen=Arbeit dienstlichste Eisen, und sehr guter Stahl von Werkverständigen tüchtigen Fabricanten, nach den bewiesenen vielfältigen Proben, kann fabriciret werden; daß dieses Eisenwerk ein Privilegium exclusivum hat, in Ansehung der privativen Ausgrabung des Eisensteins, und Anlegung mehrerer Stahhl und Eisenwerke an den Elden=Strom, in den vier Aemtern Dömitz, Eldena, Grabow und Neustadt, und den künftigen Pächter oder Erb=Zinns=Mann unbenommen bleibet, die vorhandene Werke seiner Convenience nach, mit Blech= und Blank=Hammern, Drath=Mühle, oder Gewehr=Fabrique, zu vermehren.
Sollte nun ein Hütten= und Werkverständiger Liebhaber sich finden, der diese zum Betrieb und Handel so bequem belegene obbeschriebene Eisenwerke, Gebäude und Pertinentien in Pacht zu nehmen, oder sich daselbst zu etabliren Lust bezeugte: So kann derselbe diese im Amte Dömitz belegene Eisen=Fabrique in Augenschein nehmen, sich bey der Herzogl. Mecklb. Cammer hieselbst melden, die Conditiones vernehmen, und versichert sein, daß man zu aller möglichen Willfahrung zur Aufnahme und Beförderung dieses Mecklenburgischen Eisenwerks werde geneigt sein. Längstens mit Ausgang des Monats November a. c. werden inzwischen die schriftlichen oder persönlichen Anträge gewärtiget.
Datum Schwerin, den 21 sten September 1770.
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Nr. 36.
Übersicht
des
monatlichen Betriebes auf der
Dömitzer Eisenfabrik.
1759.
Nach einem mäßigen Anschlag wird in 4 Wochen
1) an gutem Guß=Eisen in dem hiesigen Schmelz=Ofen oder sogenannten hohen=Ofen erzeuget 681 Ctr. 63 . oder 76335 .
2) Diese 76335 . erzeugtes Gußeisen werden nach einer ebenfalls nur mäßigen Berechnung in folgenden Sorten verarbeitet, vertheilet und ausgebracht:
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Die hiebei angeführte Data können
allmal aus den Büchern hiesiger
Fabrique bescheinigt werden.
EisenFabrique
den 11ten December
1759.
J. F. zur Nedden.
Nr. 37.
Preise der Eisenwaren
aus
der Fabrik bei D
mitz im J. 1765.
(Aus Siemssen Vorläuf. Nachr. von den Miner. Meklenb. S. 41.)
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Nr. 38.
Extract
von den Vorr
then auf der Eisen=Fabrique
den 10ten Januar 1767.
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J. F. zur Nedden.
Nr. 39.
Verzeichniß
der in der D
mitzer Eisenfabrik in den
ersten zehn Jahren verfertigten Eisenwaaren.
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NB. Nicht zu rechnen, was durch die Grob=
und Klein=Schmiede und sonsten die Waare
verfeinert und durch deren Verarbeitung
mehr
an Geld herausgebracht worden.
Heidhof 24 Januar 1767.
J. F. zur Nedden.
Nr. 40.
Extract
von den Vorr
then auf der Eisen=Fabrique
den 1sten Jun. 1769.
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J. F. zur Nedden
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Nr. 41.
Berechnung
der
Eisen=Production in der
D
mitzer Eisen=Fabrik.
Wird das Eisen verfeinert und zu Leim= oder
Sand=Gußwaaren vergoßen oder im Hammer zu
Stangen=Eisen gelieffert, so tragen die Preise
von
der verfeinerten Waare auch reichlich
die übrigen
Bau= und Betriebs=Kosten nebst
Zinsen=Geldern.
Ao. 1767.
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|
:
Ueber
von
G. C. F. Lisch.
E s ist für die Geschichte der Germanisirung Meklenburgs von dem höchsten Interesse, genau die festen Puncte zu kennen, um welche sich sowohl die Eroberungszüge Heinrichs des Löwen, als die spätern Aufstände der Wenden drehen. Helmold giebt als feste Burgen Niklots die Burgen Ilow, Meklenburg, Schwerin, Dobin und Werle 1 ) an. Die Lage und Beschaffenheit der letztern ist bereits erforscht 2 ); nur die Lage von Ilow war noch nicht mit Bestimmheit ermittelt, obwohl es sich annehmen ließ, daß es bei dem jetzigen ritterschaftlichen Gute Ilow, nicht weit von Neu=Bukow, gelegen habe.
Die Burg IIow tritt erst mit dem letzten Kriegszuge Heinrichs des Löwen in die Geschichte. Als Niklot sah, er werde sich gegen die Uebermacht und Tapferkeit des Sachsenherzogs nicht länger halten können, brannte er im J. 1161 alle seine Burgen, nämlich Ilow, Meklenburg, Schwerin und Dobin nieder, und zog sich durch das Land nach Werle an der Warnow zurück, die Entscheidung wagend 3 ). In dem letzten Kampfe fand er bald den Heldentod. Da ließen seine Söhne auch die Burg Werle in Flammen aufgehen und flüchteten in die Wälder, nachdem sie ihre Familie zu Schiffe fortgebracht hatten. Der Herzog war nun Herr über das ganze verwüstete Land, welches er bald unter der Obhut seiner sächsischen Ritter zu cultiviren anfing. Zuerst baute er Schwerin fest wieder auf und übergab es dem Guncelin von Hagen, nachmaligen Grafen von Schwerin. Die Burg Werle verlieh
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er darauf wieder den Söhnen Niklots, welche zurückgekehrt waren und sich ihm genähert hatten. Die übrigen Burgcn aber, als der Lage nach wichtiger, vertrauete er verschiedenen sächsischen Rittern an, Ilow 1 ) oder Ilinburg 2 ) jedoch, als Vorhhut gegen das offene Land im Osten, ebenfalls dem Guncelin von Schwerin, dem der Herzog die Statthalterschaft über das ganze Land übertrug. Die Germanisirung desselben ward alsbald mit aller Kraft angefangen. Niklots Söhne, auf einen kleinen Besitz eingeschränkt, konnten diese Umgestaltung der Dinge aber nicht ertragen, sondern machten geheime Anstalten, ihr väterliches Erbe wieder zu gewinnen. Guncelin aber kam ihnen zuvor, unterdrückte 1163 die Wenden bei Werle und nahm den jüngern Sohn Niklots, Prbislav, gefangen, gab Werle jedoch dem Lubimar, Niklots Bruder. Der ältere Sohn Niklots, Pribislav, ließ sich in langwierige Vergleichsunterhandlungen mit den Sachsen ein. Während der Zeit saßen die Wenden ruhig und ließen die von den Sachsen besetzten Burgen ungestört 3 ).
Die harte und anhaltende Gefangenschaft des Fürsten Wertislav reizte jedoch die Wenden zur Rache. Pribislav erhob sich plötzlich wieder, zerstörte Meklenburg und nahm die übrigen Vesten, mit Ausnahme von Schwerin und Ilow, wieder ein. Bei einer so günstigen Wendung der Dinge warfen die ermuthigten Wenden ihr Auge auf die Burg Ilow 4 ) (1164). Guncelin voll Argwohn, da noch Wenden neben den Deutschen in Ilow wohnten, eilte mit wenigen Rittern nach Ilow und warf sich in die Veste zum Schutze derselben und um die Bewohner im Zaume zu halten. Kaum hatte er die nöthigen Maaßregeln nehmen können, als Pribislav mit dem ganzen Heere der Wenden vor Ilow erschien und mit den Wenden
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innerhalb der Burg gemeinschaftliche Sache zu machen suchte 1 ). Da Guncelin dies aber durch Drohungen und gehörige Anstalten verhindert hatte, auch die Nacht anbrach, so zog Pribislav sich mit seinem Heere eine Strecke von der Burg zurück 2 ), um seinem Heere ein Lager aufzuschlagen. Da er aber die Tapferkeit Guncelins und seiner Ritter kannte, so zog er am andern Morgen ab, und Guncelin ging wieder nach Schwerin, nachdem er eine Besatzung in Ilow zurückgelassen hatte 3 ).
Solche Begebenheiten konnten nicht dazu dienen, den Zorn des Löwen zu beschwichtigen. Vorerst sandte er daher eine starke Besatzung nach Schwerin und befahl dem Grafen Adolph und den Edlen des Landes Holstein, zum Schutz der Veste nach Ilow zu gehen 4 ). Gleich darauf aber verstärkte der Herzog seine Macht ansehnlich durch Bundesgenossen und überschwemmte das ganze Obotritenland; in blutigen Schlachten in der Gegend von Demmin ward die Macht des Wendenvolkes auf immer gebrochen.
Das folgende Jahr 1165 verfloß in Ruhe nach Erschöpfung, der Mittel; die Feinde des Löwen wurden immer kühner und er selbst hielt es für gerathen, seine Gegner zu beschwichtigen. Er setzte daher 1166 den Pribislav in sein väterliches Erbe, mit Ausnahme von Schwerin, das jetzt eine Grafschaft ward, wieder ein, und Pribislav nahm den Vergleich an, da er einsehen mußte, daß sein Widerstand zu schwach und es jetzt am gerathensten sei, sich dem deutschen Reiche zu nähern. Pribislav beschäftigte sich daher, nach der Besitznahme seines Landes, mit der friedlichen Wiederherstellung seiner Regierung; er baute 1169 die Burgen Meklenburg, Ilow und Rostock wieder auf und bevölkerte sie mit Wenden 5 ).
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Mit dem J. 1171 begann die eigentliche Germanisirung und Christianisirung des Obotritenlandes auf friedlichem Wege, und zwar zunächst durch Befestigung und Dotirung des Bisthums Schwerin. War auch nach Helmold dem Fürsten Pribislav die Burg Ilow wieder eingeräumt, so mochte sie doch dem Sachsenherzoge oder vielmehr dessen Grafen Guncelin von Schwerin ein zu großer Stein des Anstoßes sein. Es ward vermittelt, daß dem Bisthum durch die Dotations=Urkunde 1 ) 10 Dörfer im Lande Ilow zur Dotation überwiesen wurden und unter diesen auch Alt=Ilow 2 ). Wahrscheinlich aber kam der Bischof gar nicht zum Besitze dieser Dörfer, wenigstens nicht zum Besitze von Ilow, da nicht lange daraus (schon vor 1185) die Burg wieder in den Händen der obotritischen Fürstenfamie war. Die päpstlichen Confirmationen 3 ) des Bisthums von 1177, 1185 und 1189 führen die Namen dieser Dörfer auch nicht einzeln mehr auf, sondern nennen nur "10 Dörfer im Lande Ilow" (X villae in terra Ilowe) als bischöflches Eigenthum. Die dem schweriner Dom=Capitel vom Papste Coelestin III. nach Berno's Tode im J. 1191 ertheilte Consfirmation 4 ) führt statt Ilow das jetzt unbekannte Dorf Curivitz 5 ) auf; damals waren von den Dörfern im Lande Ilow 4 dem Dom=Capitel und 6 dem Bischofe überwiesen. Die Güter im Lande Ilow verschwanden aber bald aus bischöflichem Besitze; nur das Dom=Capitel behauptete das Eigenthum seiner 4 Dörfer, wenn auch schon der Fürst Heinrich der Löwe im J. 1305 über die Schwierigkeit der Eimittelung dieser Güter klagte 6 ), da die Namen so sehr verändert 7 ) seien, daß die ursprünglichen Güter nicht alle mehr erforscht werden konnten.
Unter Pribislavs Regierung scheint Ilow sich wieder in Ruhe gehoben zu haben, da es noch immer im Besitze der
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fürstlichen Familie war. Während der Volksaufstände nach dem Tode Pribislavs (30.Dec. 1178) tritt das östliche Meklenburg und auch Ilow in Dunkel. Nach dem Sturze des mächtigen Sachsenherzogs (1181) zeigten sich überall Spaltungen in dessen Ländern, an denen auch die Lehnträger in den Obotritenländern standen. Des unglücklichen Wartislavs Sohn Nicolaus machte gegen Heinrich Borwin, Pribislavs Sohn und des Herzog Heinrich Schwiegersohn, gleiche Ansprüche an die Regierung geltend und wandte sich dem neuen Herzoge Bernhard zu. Die Grafen im Obotritenlande zu Schwerin und Ratzeburg, der alten sächsischen Regierung getreu, traten im Verein mit dem Grafen Adolf von Holstein nicht allein gegen den Herzog Benhard in Fehde, sondern auch gegen dessen Anhänger, namentlich gegen den Fürsten Nicolaus, "um ihn aus dem eigenmächtigen Besitze des Landes zu setzen". Plötzlich fielen sie mit einem Heere in das wendische Gebiet ein, überrumpelten 1183 auf geheimen Wegen bei Nacht die Burg Ilow, vertrieben aus derselben die Mutter des Nicolaus, Wartislavs Witwe, nahmen die übrigen Bewohner gefangen, steckten die Burg in Brand und kehrten darauf mit Beute beladen heim 1 ). Nicolaus floh zum Herzoge Bernhard, Borwin aber behauptete sich im Besitze der Burgen Rostock und Meklenburg und verbündete sich mit dem Herzoge Bugeslav von Pommern, der mit dem Könige Kanut von Dänemark im Kriege stand. In diesem Kriege verwirklichten die Dänen den lange gehegten Wunsch nach der Oberherrlichkeit der Wendenländer; es ward zwar Friede, aber die beiden obotritischen Fürsten mußten ihr Land von Dänemark zu Lehen nehmen, und der König von Dänemark erlaubte es sich, das Land unter die beiden Vettern so zu theilen, daß Nicolaus die Burg Rostock, Borwin aber die Burgen Ilow und Meklenburg erhielt 2 ). Nicolaus starb am 25. Mai 1200 3 ), nach andern Angaben im J. 1197, und Heiinrich Borwin gelangte zum Besitze des östlichen Obotritenlandes.
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Der Fürst Heinrich Borwin I. († 1227) residirte vorherrschend zu Meklenburg, und nannte sich daher Fürst von Meklenburg; aber auch Ilow scheint seine Residenz gewesen zu sein. Sein ältester Sohn Heinrich (Borwin II.), der 1226 vor dem Vater starb, lebte im Lande Kissin und hatte Werle wieder aufgebauet, woher die Linie Werle den ersten Ursprung nahm 1 ).
Durch die Landestheilung unter die Söhne Heinrich Borwins II. 1229 kam das Land Meklenburg an den ältesten der Brüder, Johann I. den Theologen. Dieser reidirte noch längere Zeit hindurch zu Meklenburg 2 ), jedoch auch mitunter zu Ilow 3 ). Nachdem Johann im J. 1256 die Hauptresidenz der Herren von Meklenburg nach Wismar verlegt hatte 2 ), verschwindet auch Ilow als Fürstenburg aus der Geschichte und überhaupt mehrere Jahrhunderte ganz aus der Geschichte, bis es mit dem Anfange des 16. Jahrhunderts als ein Lehn der von der Lühe wieder bekannt wird.
Der Bischof von Schwerin gelangte nie zum Besitze seines Tafelgutes Ilow. Dagegen scheint Ilow, und zwar besonders der Burgwall von Ilow, schon sehr frühe ein Ritter= oder Burglehn geworden zu sein. Schon im J. 1177 tritt ein Sigerus de Ilo 4 ) auf. Von der Mitte des 13. Jahrhunderts bis zum Ende des 15. Jahrhunderts sind über das Ritterlehn Ilow gar keine Nachrichten vorhanden; jedoch geben die Verhandlungen über den Burgwall aus dem 16. Jahrhundert einige Ergänzungen über diesen Mangel. Eine Ritterfamilie Ilow kommt in Meklenburg gar nicht weiter vor 5 ); dagegen behaupteten die von der Lühe im Anfange des 16. Jahrhunderts, daß der Burgwall von Ilow ihr ursprüngliches Stammlehn sei: im Ausgange des Mittelalters war Ilow als ein altes Lehn im Gesitze der von der Lühe.
Am Ende des 15. Jahrhunderts und im Anfange des 16. Jahrhunderts starb die Linie der von der Lühe auf Ilow aus und die Güter derselben fielen auf den letzten
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Sprössling derselben, auf Borchards von der Lühe Tochter, Drothea von der Lühe; diese brachte als Erbjungfer ihrem Manne Joachim von Stralendorff auf Prensberg auf Lebenszeit die Güter Ilow, Lischow und Kl. Strömkendorf zu. Zu dem Gute Ilow wird in den Verhandlungen beständig auch der Wall namentlich gerechnet.
Am Ende des 15. Jahrhunderts lag der Wall noch wüst und war mit Dornen bewachsen. Borchard von der Lühe gab nun die eine Hälfte des Walles einem Bauern Namens Ilow und bald darauf die andere Hälfte dessen Schwiegersohn, dem Bauern Hans Pyll. Beide machten den Wall urbar und baueten zwei Katen vor dem Walle, an der Ostseite desselben nach dem jetzigen Hofe Ilow hin. Im J. 1507 erwarben die Bauern Martin und Heinrich Ilow von Hermann von der Lühe auf Pantzow, welcher seit 1502 Pfandträger von Ilow war, den Burgwall zum Bauerkaufe 1 ). Als Joachim Stralendorff durch seine Frau zum Besitze von Ilow kam, wollte er die Güter durch bessere Cultur ertragreicher machen und die beiden Wallbauern legen. Aber der damalige Bauer Martin Ilow, der dritte Besitzer des Walles aus der Familie Ilow, wollte nicht weichen; vielmehr steckte er sich hinter den Herzog Albrecht mit dem Vorgeben, der Wall sei durch Erbkauf in seine Familie gekommen, habe dieser den Namen gegeben und berge einen großen Schatz, und bot ihn den Wall zu Kauf an. Der Herzog kaufte auch wirlich im J. 1530 den Wall 2 ) und ließ Nachgrabungen auf demselben anstellen. Martin Ilow 3 ) aber war schon einige Jahre vorher nach Rostock gezogen und dort Bürger geworden; darauf hatte ihm der Herzog ein Häuslein zu Gadebusch gegeben, wo er noch 1575 lebte; sein Sohn war daselbst Küchenmeister geworden. So kam der Burgwall von Ilow wieder in fürstlichen Besitz. Als Joachim von Stralendorff das Gut Ilow selbst bewirthschaften und auch die Bauern entfernen wollte, entstand ein langwieriger Rechtsstreit (1525 - 1539) zwischen von Stralendorff und Ilow, in welchem das Hofgericht die Bauern schützte. Endlich wandte sich J. v. Stralendorff 1552 - 1557 mit der Beschwerde gegen die damaligen fürstlichen Besitzer an die Landräthe um Verwendung und die Sache kam vor den Landtag, jedoch ohne Erfolg. Nachdem endlich die Gattin des J. v. Stralendorff gestorben und das Gut Ilow an die Ag=
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naten aus dem Geschlechte von der Lühe, an die von der Lühe zu Thelkow, Kötzow und Schulenburg (nach 1568), gefallen war, forderten "Alle des Geschlechts von der Lühe, im Amte Ribnitz und Neu=Bukow erbgesessen" die Restituirung des Burgwalls. Der Herzog Ullrich bestellte daher am 30. Mai 1576 in den Lehnleuten Claus Finecke zu Gnemern, Curd Plessen zu Damshagen und Lic. Hubertus Sieben zu Poischendorf Commissarien zur Untersuchung der Sache; diese erschienen am 7. Nov. 1576 zu Ilow" untersuchten die Lage der Dinge, vernahmm Jürgen und Hans von der Lühe, Jochim Negendank und Ulrich und Joachim Stralendorff und berichteten nach Hofe, worauf die Landesherrschaft den von der Lühe gegen ein gutes Reitpferd oder ein Aequivalent von 200 Thalern am 24. Jan. 1580 den Wall zum Gute Ilow abtraten. Bei Gelegenheit dieser Commission bekannten die vernommenen Zeugen einstimmig:
"das die von der Lühe von dem Walle Ilow ihren Ursprung, Schild und Helm haben",
oder:
"das der Wall Ilow sammt dem beigelegenen Meierhofe der von der Lühe altes Stammlehn sei und ihren Namen vnd Ursprung, auch Schild und Helm davon haben",
und: J. v. Stralendorff hatte im J. 1557 berichtet:
"das Lehnguth Ilow, welches der alten, erbaren Geschlechte von der Lühe im meklenburgischen Fürstenthum ältestes vnd vrsprüngliches Stammlehnserbe, wie sie dasselbige auch von Fürsten zu Fürsten zu Lehn getragen".
Der Ritter Otto Went von Ileborch 1 ), welcher einmal in einer ungedruckten Urkunde vom J. 1352 in Meklenburg auftritt, gehört einem atten, edlen Herren=Geschlechte (Edle Herren Wend von Ileburg, Herren zu Sonnenwalde) an, welches im Mittelalter in der Mark=Brandenburg lebte; im J. 1411 z. B. verleiht der Burggraf Friederich die Unterhauptmannschaft der
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Mark "dem Edeln Wenden von Ilburg"; vgl. v. Raumer Cod. dipl. Brand. Cont. I, p. 43, vgl. p. 311.
Uebrigens wie Meklenburg die Fortsetzung seiner Geschichte in Wismar findet, so findet sie Ilow zum Theil in dem benachbarten Neuburg, über welches man die folgende Abhandlung vergleiche.
Das Land IIow wird im 13. Jahrhundert noch einige Male genannt, z. B. im J. 1266 in einer Urkunde, in welcher der Fürst Heinrich der Pilger mehreren Kirchen seines Landes Geld zu den Altarbedürfnissen an Wein und Oblaten schenkt 1 ), und in einer ungedruckten Urkunde desselben Fürsten vom J. 1298 2 ). Darauf ging das Land Ilow in der Vogtei Bukow unter.
Am 26. Julii 1841 begab ich mich nach dem jetzigen ritterschaftlichen Hofe Ilow 3 ) um die Localitäten in Grundlage der vorstehenden Geschichte zu untersuchen. Ich fand in denselben die geschichtlichen Berichte auf eine glänzende Weise bestätigt. Ilow liegt auf halbem Wege zwischen Wismar und Neu=Bukow, rechts von der Landstraße, eine halbe Stunde östlich von Neuburg. Der Boden des Gutes dacht sich von Osten her von bedeutenden Höhen an der Grenze von Madsow (bei Kirch=Mulsow), von denen man eine herrliche Aussicht über das Land bis auf das Meer hat, in Terrassen von Osten gegen Westen bis zu einem großen, tiefen Wiesenplan ab, der noch weit in die Feldmark Steinhufen hineinreicht; seitwärts rechts von dieser Absteigung liegt der jetzige Hof Ilow. Die Höhen ziehen sich von der Grenze von Madsow halbmondförmig um den Wiesenplan und bilden einen weiten Thalkessel, der sich gegen Westen hin nach dem großartigen Burgplateau von Neuburg hin öffnet Die Wiesen an der Ost =, Nord= und Südseite gehören zu Ilow, an der Westseite zu Steinhufen, so daß die Grenzen der Feldmark Ilow an der Nordseite des Walles liegen.
Mitten in diesem tiefen Wiesenplan 4 ) liegt das aufgetragene Plateau der wendischen Burg Ilow, noch
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heute Burgwall genannt, jetzt Ackerfeld, 1841 mit Waizen besäet. An Lage und Ausdehnung gleicht dieser Burgwall von Ilow auffallend dem Burgwalle von Meklenburg. Der Boden des Plateaus besteht aus leichter, schwärzlicher Erde, untermischt mit kleinen, gelbbräunlichen Lehmklumpen, welche von den aufgelösten Resten der geklemten Gebäude herrühren. An der schmalsten Seite der Wiese, nach dem Hofe hin, führt von dem festen Lande eine Auffahrt zum Walle. Der Burgwall selbst ist ein Oblongum, welches sich von Osten gegen Westen zieht; er hat ungefähr im Umfange 2000', in der Länge 600', in der Breite 400' und eine Höhe von ungefähr 20', an einigen Stellen, namentlich am westlichen, steilsten Ende, von ungefähr 30'.
Die Oberfläche des Wallplateaus von Ilow ist wie die Oberfläche der Wallberge der übrigen Burgen: Meklenburg, Dobin und Werle, beschaffen, nämlich, mit Ausnahme einiger unbedeutender Erhebungen und Senkungen, ganz platt und ohne Aufwurf am Rande, so dass die Oberfläche unmittelbar in die schräge Ansteigung zur Tiefe abfällt. Die Commissarien vom J. 1576 haben ihrem Berichte einen ausführlichen Faustriß des Walles von Ilow und der Umgebungen desselben mit Beschreibung beigefügt.
Hier sagen sie:
und fügen an der Bezeichnung der Grenze des Walles hinzu:
"Dißes ist vmbher die Hohe deß walles, welche drey Man vngeuerlich hoch, zum teill außwerts auff die Wisen vnd sonsten in den Wall hinunter gebracht ist";
in die Mitte des Walles zeichnen sie ein kleineres Oblongum mit dem Zusatze:
"Dises ist die Höle deß Walles, in der mitte eine grube vnd Wise".
Durch diese Umwallung des Plateau=Randes, welche noch im 16. Jahrhundert vorhanden war, unterscheidet sich der Burgwall von Ilow wesentlich von den übrigen wendischen Burgwällen, welche eine ebene Oberfläche haben und nur durch den Sumpf, in welchem sie liegen, befestigt sind.
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Aber auch hier giebt uns die Geschichte genügende Aufkläruug, da Saxo Gr. 1 ) ausdrüklich sagt, daß die Sachsen im J. 1162 Ilow mit Wall und Graben umgeben haben.
Der Aufgang zum Burgwall ist jetzt ein Damm auf der Ostseite, von Ilow her; früher lag er wahrscheinlich an der Südwestecke, nach Steinhufen zu. Hier ist auf dem Faustriß ein Steindamm gezeichnet mit der Bemerkung:
"Dises ist ein wagenweg von steinen zusamen geworffen und gehet auff Daniel von Plessen feldt".
So weit die Steinhufer Grenze geht, ist angemerkt:
"Dises ist eine Dornhege vnd scheidet die anstossend felder vom Walle, Dieselbe hatt Hinrich Magnus Preen setzen lassenn. Auff diser seiten der Dornhege stehet alles feldt Daniell von Plessen zu".
An der Ostseite des Walles steht:
"Hie haben vor zeiten 2 katen gestanden, auf welchen Ilow vnd Pyll gewonet haben"
und daneben nach dem Hofe Ilow zu:
"Der von der Lühe agker, der Würdtagker genannt".
Aus diesen Bemerkungen geht hervor, daß die Ränder der Burgwälle in alten Zeiten wallartig erhöht gewesen, diese Erhöhungen in jüngern Zeiten aber durch die Ackercultur nach und nach abgetragen sind.
Die Beweise dafür daß dieser Burgwall zu Ilow die alte wendische Veste Ilow sei, lagen über die ganze Fläche zerstreut. Der erste Griff brachte sogleich jene bekannten Gefäßscherben 2 ) aus Urnenmasse, mit zerstampftem Granit durchknetet, mit wellenförmigen Verzierungen, und kleine Lehmstücke mit Stroheindrücken zu Tage, wie sich gleiche Reste des Alterthums auf den Burgwällen von Meklenburg, Werle und Dobin gefunden haben; am meisten gleichen in den Verzierungen die Gefäßscherben 3 ) von Ilow denen von Meklenburg.
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Der Herr Candidat Korb zu Ilow setzte im October 1841, mit Hülfe der Söhne des Herrn von Bülow auf Ilow, die Untersuchungen fort, und die Resultate bestätigten alle Vermuthungen glänzend. Es ward an der innern Seite des Plateau=Randes in allen Weltgegenden in die Tiefe gegraben. In einer Tiefe von 1 1/2 Fuß fand man Massen von großen Kohlen, unter ihnen zerstreut Knochen aller Art, von Menschen, z. B. einen Oberhauptschädel, und von Thieren, namentlich von Hausthieren, z. B. Rindern und Schweinen, Lehmklumpen mit Stroheindrücken, zahlreiche Urnenscherben, mit grob zerstampftem Granit durchknetet und mit Wellenlinien verziert. Alterthümer dieser Art fanden sich bis 5 Fuß Tiefe an allen Stellen, wo nachgegraben ward. Auch fand Herr Korb einen zierlichen Spindelstein aus rothgelbem Thon.
An der entgegengesetzten Seite der jetzigen Feldmark Ilow, auf den Höhen an der Grenze von Madsow, zieht eine andere Localität die ganze Aufmerksamkeit auf sich. Hier erherben sich die mit Buchwaldung bewachsenen Höhenzüge der Gegend zu einer bedeutenden Höhe. Die höchste Erhebung fällt an einer Seite in eine sehr tiefe Schlucht ab, zwei andere Seiten senken sich mehr allmählig, nach Madsow hin ist der Abfall am unbedeutesten. Diese ganze Bergspitze ist im Viereck abgegraben und einmal, ja an leichter zugänglichen Stellen, wie an der Grenze von Madsow, doppelt, jedoch nicht hoch umwallt. Der ganze Wall auf dem bewaldeten Berg=
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gipfet mit der romantischen Bergschlucht giebt eine Ansicht, welche großartig zu nennen ist und im Lande nicht häufig ihres gleichen findet; eine ähnliche Lage hat der Burgwall von Richenberg bei der Richenberger Mühle.
Am Fuße dieser Berghöhe, nicht weit vor dem Hofe Ilow, im Anfange des Waldes, ungefähr in der Mitte zwischen dem Burgwall in der Wiese und der Bergumwallung, an die Höhe gelehnt, liegt eine andere Umwallung von bedeutendem Umfange, jedoch nicht große Erhebung.
Fragen wir nach der Bedeutung dieser beiden Wälle, so scheint die Bestimmung derselben verschieden zu sein. Die letztgenannte, niedrigere Umwallung am Fuße der Höhe scheint die Reste der wendischen Lagerstätte zu bilden, in welcher öfter die Belagerer der Burg Ilow lagen; hier wird Pribislav mit seinem Heere im J. 1164 nach Helmolds ziemlich genauer Beschreibung gelagert haben (vgl. oben S. 158). Der Bergwall auf der Höhe scheint aber einen ältern und bedeutendern Ursprung zu haben; er scheint eine germanische Wohnstätte oder der wendische Opferplatz für die Burg Ilow gewesen zu sein.
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von
G. C. F. Lisch.
E ine halbe Stunde von Ilow, an der Landstraße von Wismar nach Bukow, erhebt sich unmittelbar über dem Kirchdorfe Neuburg auf festem, sandigem Boden, neben einem Bachthale, eine mächtige isolirte Höhe, welche die Aufmerksamkeit um so mehr in Anspruch nimmt, als mehrere Umwallungen offenbar durch Menschenhände geschaffen sind. Dies ist der Wall der Burg Neuburg.
Die allgemeine Sage ist: der Fürst Johann I. von Meklenburg habe J. 1244 1 ) hier seiner Gemahlin Lutgard von Henneberg zu Liebe eine Burg aus einer Höhe gebauet, weil sie dergleichen in ihrem Vaterlande gewohnt gewesen sei. Allerdings hat die Burg eine Lage, welche den süddeutschen Burgen ähnlich ist. Man genießt von der bedeutenden, freien Höhe eine reizende, weite Aussicht über den wismarschen Meerbusen und die Insel Poel auf das Meer und den Klützer=Ort, so wie auf das Land umher ungefähr bis zu den Kirchdörfern Klütz, Gressow, Meklenburg, Lübow, Goldebee, Mulsow, Alt=Bukow und Dreweskirchen. Die Nachricht von dem Bau der Burg stammt ohne Zweifel von Kirchberg 2 ); damals, im J, 1378,
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muß sich die Kunde von der nahen Burg Ilow schon ganz verloren haben, da Kirchberg die Lage von Neuburg nicht mehr nach Ilow, sondern nach dem nahen doberanschen Klosterdorfe Farpen bestimmt. In neuern Zeiten giebt vorzüglich Chemnitz († 1687) in seiner Chronik Nachricht 1 ) der die Angaben Kirchberg's wiederholt, dabei jedoch auch Kunde von allerlei Funden aus der Burgstelle erhalten haben will, jedoch keine Trümmer mehr sah; über den Untergang der Burg hatte Chemnitz auch keine Nachricht erhalten können. In Neuburg herrscht die Sage, daß die Burg schon früh abgebrochen und von den Steinen derselben die Kirche zu Neuburg erbauet worden sei.
Die kirchbergsche Nachricht von dem Bau einer Burg auf dem Burgplateau von Neuburg für die Fürstin Lutgard mag allerdings ihre Richtigkeit haben, jedoch erschöpft sie keinesweges die Geschichte der Burg. Diese ist vielmehr viel älter. Schon im J. 1219 kommt zwei Male im Gefolge des Fürsten Heinrich Borwin I. der Pfarrer Friederich von Neuburg 2 ) vor und darauf als Zeuge der Handlungen des Fürsten Johann I. im J. 1231 3 ) (zu Neuburg) und im J. 1237 4 ) der Pfarrer Arnold von Neuburg. Schon im J. 1229
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ward im Kirchspiel Neuenkirchen die Filiakirche zu Gardeskendorf oder Oedeskirchen, später Dreweskirchen genannt, gebauet 1 ) und schon der Fürst Heinrich Borwin II. hatte, nach der Confirmation vom 5 März 1270, der Pfarre 2 Hufen in Eichholz (also vor 1226) geschenkt 2 ).
Die Burg Neuburg ist daher weit älter, als von Kirchberg angegeben ist. Und hiemit stimmen denn auch die Alterthümer überein, welche, auf der Burgstelle zerstreut liegen. Am 26. Julii 1841 besuchte ich die Burgstelle 3 ). Ich fand die natürliche, sandige Berghöhe zu einem Viereck gestaltet und umher die Spuren von mehrern, jedoch nicht bedeutenden Umwallungen; von Wassergräben kann bei der bedeutenden Höhe nicht die Rede sein. Die Oberfläche der Burgstelle ist gegenwärtig Ackerland. An einigen Stellen ist der Boden leichte, schwarze Wiesenerde, welche wahrscheinlich von unten aufgebracht ist. Ueberall, namentlich aber in der Mitte, fanden sich Gefäßscherben aus der heidnischen Zeit von Urnenmasse, leicht gebrannt, mit zerstampftem Granit durchknetet, mit den antiken Verzierungen; die Scherben sind denen von den Burgwällen von Meklenburg, Ilow, Dobin, Werle und der Ravensburg völlig gleich. Außerdem fanden sich Bruchstücke von Lehm mit Stroheindrücken, Reste der Klemwände. Die genauern Nachforschungen, welche der Herr Pastor Stichert d. J. im Oct. 1841 und später wiederholt anstellte, gaben dasselbe Resultat. Er ließ an mehrern Stellen auf dem Plateau tief eingraben und fand hier, besonders auf der Seite nach dem Dorfe hin, und zwar dort, wo die Erde eine schwarze Farbe hatte, mehrere Fuß tief große Massen von Scherben, Lehmstücken, Steinen und Knochen . Es sind hier offenbar zwei Perioden gemengt, Die eine Hälfte der Scherben besteht aus grobkörniger, leicht gebrannter, hellfarbiger Urnenmasse des Heidenthums mit den linien= und wellenförmigen Verzierungen, ähnlich denen von Ilow, einige Stücke geschmackvoll gezeichnet; der Boden eines solchen zertrümmerten Gefäßes hat auf der äußern Seite ein kleines gleicharmiges Kreuz in Relief, von fast 1" hoch. Daneben finden sich leichte, leicht gebrannte Lehmstücke mit
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zahlreichen Stroheindrücken, von den "geklemten" Wohnungen, und Thierknochen aller Art. Auch wurden hier 4 Spindelsteine, dem von Ilow gleich, gefunden. - Zwischen diesen Resten heidnischen Alterthums lagen denn auch Scherben von den festgebrannten, feinkörnigen, schwarzen Töpfen des 13. Jahrhunderts, Reste von Mauersteinen von großem Format und granitne Fundamentsteine mit daran hängendem Kalk. Jedoch zeigen mehrere der jüngern Scherben durch ein feines Gemenge mit Kiessand sichtbar den Uebergang vom Heidenthume zur christlichen Zeit.
Von Trümmern mittelalterlicher Bauten war keine Spur; am Fuße der Berghöhe lagen einige mittelalterliche Mauersteine von großem Format, welche wohl von Lutgards Schloß herstammen mögen.
Aus diesen urkundlichen und antiquarischen Forschungen ergiebt sich nun ohne Zweifel, daß die Burg Neuburg wenigstens schon unter dem Fürsten Heinrich Borwin I. gegründet sein muß, und zwar wahrscheinlich bald nach dem J. 1171, als Ilow dem Bisthum Schwerin überwiesen ward. Im Gegensatze von Alt=Ilow wird Neuburg: Neu=Ilow sein.
Aus diesem historischen Resultate ergiebt sich denn wieder, daß in den ersten Zeiten des Christenthums selbst in den fürstlichen Burgen die Gefäße aus körniger Urnenmasse noch in der Regel und gebrannte Ziegel noch selten waren. Daher wird es denn auch begreiflich, daß die Besitzer (die Preen) des mit Ilow und Neuburg grenzenden Gutes Steinhausen seit uralter Zeit: von Stênhûs ("de domo lapidea") genannt werden, weil hier, gewiß eine Seltenheit, in der Nähe der fürstlichen Burgen, zuerst eine Ritterburg von gebrannten Ziegeln gebaut ward.
Nach Kirchbergs Nachricht leidet ferner wohl keinen Zweifel, daß der Fürst Johann I. seiner Gemahlin Lutgard im J. 1244 hier nach süddeutscher Weise einen neuen Wohnsitz erbaute, auf welchem sie († 1268) auch ihren Wittwensitz behielt 1 ). Und immerhin mag die Sage wahr sein, daß demnächst, da nach Erbauung der Fürstenburg Wismar der steile, wenig fruchtbare Burgwall von Neuburg geringen Reiz für meklenburgische Fürsten haben mochte, die neue Burg abgebrochen und aus den Steinen derselben die jetzige Kirche zu Neuburg erbauet worden sei, da dieselbe in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhundert vollendet zu sein scheint 2 ).
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Lange nach Lutgards Tode 1 ) wird die Neu=Burg nicht gestanden haben, da nicht lange darauf der Burgwall als Ackerland benutzt ward; dies redet noch mehr für einen Abbruch der Gebäude, da sonst die Trümmer die Beackerung verhindert haben würden, und die Fürsten Lutgard wahrscheinlich doch schon ein steinernes Schloß gehabt hat. Im J. 1331 nämlich verfügte die Vormundschaft des Fürsten Albrecht über mehrere Hofstellen und Hufen im Dorfe Neuburg, und unter diesen auch über den Burgwall 2 ) welcher damals 8 lüb. Schill. Pacht, und über den daran liegenden Kathen, welcher 16 Rauchhühner gab. Im J. 1331 bauete den Burgwall ein Bauer Namens Schneider; dieser muß aber nicht mehr der erste Bauer des Burgwalls gewesen sein, da es im Dorfe schon eine Bauernfamilie Borchwal 3 ) gab, welche den Namen gewiß von der Bebauung des Burgwalls herleitete, damals aber im Besitze einer andern Hufe war.
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von
G. C. F. Lisch.
Fortsetzung.
I n Jahrb. V, S. 123 - 134 (vgl. VI, S. 192) ist es durch urkundliche Forschungen ermittelt, daß Niklots Burg Dobin auf den Wallbergen an der Döwe oder Döpe, bei Hohen=Vicheln gelegen habe.
Durch eine Untersuchung des Wallberges am 25. Julii 1841 wird diese Forschung zur unabweislichen Gewißheit erhoben. Der Wall erhebt sich auf der schmalen Landenge zwischen dem Nordende des großen schweriner Sees und dem geschlossenen kleinen Seebecken der Döwe und füllt diese niedrige Landenge, welche zum größern Theile aus einem angeschwemmten Sandriffe zu bestehen scheint, fast ganz, so daß nur an der, Seite des schweriner Sees nicht viel mehr als ein Fahrweg neben dem Walle übrig bleibt; die Seite an der Döwe hat auch nicht viel Vorland. Die nördliche und südliche Seite, nach den Enden der Landzunge hin, scheinen in alten Zeiten durch Gräben begrenzt gewesen zu sein.
Der Burgwall von Dobin an der Döwe ist der größte aller bisher bekannten Burgwälle in Meklenburg. Er bildet ein Oblongum und ist 350 Schritte lang und 200 Schritte breit. In seiner Bildung hat er am meisten Aehnlichkeit mit dem Burgwalle von Meklenburg. Die Länge geht voh N. nach S. Im N. erhebt sich der Wall am höchsten und hat hier am Rande eine Ansteigung von 45 Fuß. In der Mitte, welche vielleicht die Auffahrt hergab, hat er ebenfalls eine geringe Senkung. Die Oberfläche hat alle Kennzeichen eines aufgetragenen Walles: der Boden ist durchaus gemischt; häufig finden sich Stellen von leichter, schwarzer Wiesenerde und dazwischen Stellen von Sand und überall Klumpen von gelbbraunem Lehm, den Ueberresten der aufgeweichten Trümmer der geklemten Gebäude. Ueberall liegen Stücke von Lehm mit Stroheindrücken, gleiche Ueberreste, welche der Pflug
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nach und nach aus der Tiefe hervorwühlt. Groß aber ist die Masse von Gefäßscherben, welche sich über das ganze Plateau zerstreut finden, ganz von der Beschaffenheit der Scherben aus Urnenmasse, wie sie sich auf den übrigen Burgwällen aus der heidnischen Zeit finden. Die meisten dieser Scherben sind mit horizontalen, parallelen Reifen verziert; die Verzierung mit Wellenlinien ist seltener.
Am Rande des Wallberges findet sich noch Gestrüpp von verwilderten Obstbäumen, z. B. Pflaumenbäumen.
Die Ausssicht über das Nordbecken des schweriner Sees, aus das hoch gelegene Vicheln, das im Mittelelalter einen ziemlichen Grad von Bedeutung erlangte, aus die Ufer von Gallentin, die Lieps und die Zickhuser Forst ist sehr erquicklich.
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Ueber
von
G. C. F. Lisch.
Z u den am meisten besprochenen Localitäten im Lande gehört die sogenannte "Hohe Burg" bei Schlemmin, in der Nähe von Bützow und Warin, zwischen den Kirchdörfern Moisall und Qualitz, fast in der Mitte des Landes. Weit und breit ist die bedeutende Waldhöhe, deren höchster Gipfel durch mehrere frei stehende Buchen bezeichnet wird, sichtbar. Nach der zuverlässigen Mittheilung preußischer Ingenieure, welche im J. 1840 die Ostseeküste aufnahmen, ist die Hohe Burg fast an der ganzen meklenburgischen Küste von Ribnitz bis gegen Dassow, ja noch über Ribnitz hinaus in Vorpommern sichtbar, und bildet für Triangulirungen den wichtigsten Punct im Lande 1 ). Nach den Höhenmessungen des Hauptmanns von Seydewitz (1816) liegt die Hohe Burg 513' über dem Meere und ist also die bedeutendste Höhe innerhalb des Landes, da nur der Ruhnenberg bei Marnitz an der märkischen Grenze höher ist: 598' hoch.
Die Hohe Burg liegt auf der Spitze einer Landhöhe oder eines Bergrückens, der sich von Moisall gegen Jabelitz, von N. gegen S. allmählig erhebt und in der Nähe von Jabelitz abfällt; die Hohe Burg liegt Jabelitz am nächsten, zwischen Jabelitz und Schlemmin. Von Moisall gelangt man bald in die Schlemminer Forst; hier steigt man gleich allmählig immer auswärts, die Höhen mehren sich immer mehr und mehr, bis man ungefähr nach einer Stunde auf die Spitze eines schmalen Bergrückens gelangt, welche durch eine Umwallung bezeichnet ist: dies ist die sogenannte Hohe Burg.
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Die Hohe Burg bildet ein Oblongum von 200 Schritten Länge; es ist von einem ziemlich hohen Wall umgeben, um den ein Graben läuft: der Wallgraben hat einen Umfang von 725 Schritten (zu 2 Fuß). Gegen N. und S. hin bilden Durchschnitte durch den Wall zwei Einfahrten, welche auf den Landrücken weiter führen; an den übrigen Stellen geht der Burgwall in eine bedeutende Tiefe hinab. Nach Jabelitz hin, gegen S., liegt in einiger Entfernung eine zweite niedrigere, noch weiter hinaus eine dritte Umwallung vor der Burg. Auf der nächsten Terrasse unterhalb der Burg, östlich gegen Schlemmin hin liegt ein kleiner See, der "Schwarze See" wahrscheinlich das höchste Wasserbecken im Lande.
Die Aussicht von der Hohen Burg ist, so viel davon der Wald an einigen lichten Stellen von dem Walle aus gewährt, wahrhaft entzückend; man überschaut ohne Zweifel den größern Theil von ganz Meklenburg und die bedeutende Höhe giebt der Landschaft durch die von Höhen eigenthümliche Beleuchtung einen eigenen Reiz: es dürfte die Schlemminer Waldhöhe die einzige Stelle im Lande sein, welche ganz den Gebirgscharakter hat.
Ueber die Schicksale der Hohen Burg schweigen die Urkunden und Chroniken fast ganz. Nur eine Urkunde vom J. 1264 (in Westph. Mon. IV, p. 937) erwähnt ihrer mit denWorten:
"Fluvius veniens de monte Slemmyner Borch, dividens agros villanorum de Slemmyn et Moysalle". Also schon im J. 1264 war die Burg nichts weiter als ein Berg, auf welchem keine Burg mehr stand. Außer der Umwallung giebt es keine Spur von Trümmern auf dem Burgwalle; denn einige Feldsteine, welche an der nördlichen Einfahrt liegen, sind nicht für Trümmer zu rechnen; es kann daher weder von einem "verfallenen Bergschlosse", wie der Staatskalender die Waldhöhe nennt, noch von Trümmern die Rede sein. Die mächtige, zähe, sechshundertjährige Decke der vermoderten und mit Wurzeln durchzogenen Waldvegetation vereitelte jedes tiefere Eindringen in den Boden, als ich am 4. Aug. 1841 den Burgwall besuchte, und der Wallgraben war so sehr mit dichtem jungen Baumwuchs bestanden, daß sich nur mit der größten Anstrengung eine Messung vornehmen ließ.
Im Herbste d. J. hat der Herr Förster Krüger zu Schlemmin im Auftrage des Vereins acht Tage hindurch unter seiner Leitung an vielen Stellen des innern Burgplatzes und der innern Seite des Burgwalles umfangreiche und tiefe Nach=
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grabungen anstellen lasssen, jedoch gar nichts gefunden, was auf eine frühere Bewohnung des Platzes hindeuten könnte. Es läßt sich daher annehmen, daß die Umwallung nicht aus der wendischen, sondern aus einer viel frühern Zeit stammt, wo Geräthe noch seltener waren, und vielleicht eine religiöse Bestimmung hatte; auf eine wendische Burgstätte deutet nichts.