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V.

Denkmalschutz
in Mecklenburg - Schwerin
1932-1933

 

Vignette
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I.
Denkmale der Vor- und Frühgeschichte

Das Augenmerk des Denkmalpflegers für vor- und frühgeschichtliche Denkmale war in den Jahren 1932 und 1933 im besonderen auf die durch die emsige Siedlungstätigkeit im Lande geschaffene Lage gerichtet. Es galt und gilt zu verhindern, daß vor allem Riesenstein- und Hügelgräber in Privatbesitz übergehen und die Erhaltung derartiger Denkmale der Vorzeit dadurch zu versuchen, daß sie in Gemeindeeigentum überführt werden. Erschwerend wirkt sich hierbei aus, daß das wissenschaftliche Rüstzeug des Landesamts noch von Grund auf eines systematischen Auf- und Ausbaues bedarf, ja, es verfügt das Landesamt nicht einmal über das ihm satzungsgemäß zustehende Zweitexemplar der durch die Arbeitsgemeinschaft der ostdeutschen Burgenforschung beschafften Bestandsaufnahme der mecklenburgischen Wall- und Wehranlagen!

Um für die weitere Burgenforschung gleich etwas Bleibendes zu schaffen, das aller Wahrscheinlichkeit nach schon jetzt eine Reihe von Schlüssen ermöglicht haben würde, hat sich der Denkmalpfleger um die Inangriffnahme einer kartographischen Aufnahme der wichtigsten Burgen des Landes im Maßstab 1:500 bemüht - gedacht war zunächst an die Stammburg Mecklenburg und eine Germanenburg -, im Hinblick auf die erwachsenden Kosten mußte der Plan noch zurückgestellt werden.

Mangelnde Mittel zwangen zu äußerster Beschränkung. Nur Notgrabungen des Denkmalpflegers waren 1932 möglich. So wurde auf der Feldmark Neuenkirchen bei Wittenburg unter Anwendung moderner Grabungsmethoden ein latènezeitliches Urnenfeld und auf der Feldmark Vorbeck bei Schwaan ein Urnenfeld der nachchristlichen Eisenzeit, etwa aus dem 4. Jahrhundert n. Chr., untersucht. Das Jahr 1933 ermöglichte außer der Feststellung eines latènezeitlichen Urnenfeld es auf der Feldmark Böken bei Lübstorf erstmalig ein größeres Unternehmen, die Untersuchung eines wahrscheinlich aus dem zweiten nach christlichen Jahrhundert stammenden germanischen Urnenfeldes auf der Feldmark Blivenstorf bei Neustadt - Glewe. Als Arbeitskräfte wurden hier die mit Erdarbeiten vertrauten Erwerbslosen der nationalen Verbände des Dorfes verwandt.

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Aus den im Berichtszeitraum erfreulich großen Zuwachs eingelieferter heimischer Bodenfunde seien hier als die bedeutsamsten die beim Baggern in der Elde zutage geförderten germanischen Griffzungenschwerter hervorgehoben, deren Dreizahl an einen Verwahrfund denken läßt. Sie gehören einem importierten bronzenen Hallstatt - Typus aus der Zeit um 500 v. Chr. an, für den es in Mecklenburg - Schwerin ein Beispiel bisher nicht gab 1 ). Das zuerst, im September 1932 am Eldeknick etwa 1 km südlich Lübz geborgene Griffzungenschwert (L. 66,5 cm) wurde vom Denkmalpfleger bereits in der Praehistorischen Zeitschrift Bd. XXIII, Berlin 1932, S. 283, gewürdigt und abgebildet; von den gleichfalls ganz hervorragenden beiden anderen, Anfang August 1933 275 m unterhalb der Lübzer Schleuse aus der Elde gebaggerten Griffzungenschwertern ist nur das eine vollständig (L. 59,9 cm), das andere wenigstens in 42,8 cm Länge erhalten.

Auf der Tagung der mecklenburgischen Schriftleiter in Schwerin am 9. Juli 1933 hatte der Denkmalpfleger Gelegenheit, über die Beziehungen der Presse zur vorgeschichtlichen Denkmalpflege zu sprechen und um deren Mitwirkung zu werben. Eine Mitwirkung der Presse sei unbedingt nötig, und zwar sei es das Ideal, daß diese Mitwirkung nach zwei Richtungen gehe: sie müsse einerseits die Öffentlichkeit aufklären helfen, anderseits aber der Zentralstelle durch möglichst häufige, wenn auch nur kurze Hinweise Kenntnis über die Geschehnisse im Lande geben. Aufklären dadurch, daß die Presse es der Öffentlichkeit geradezu ins Gewissen hineinhämmere, daß an der Hinterlassenschaft der Vorzeit nicht ein Einzelner, sondern die gesamte Mit- und Nachwelt ein Anrecht habe und daß auch hier Gemeinnutz vor Eigennutz gehen müsse. Aufklären weiter in dem Sinne, daß es ein staatliches Denkmalschutzgesetz gebe, das jede Ausgrabung Unberufener verbiete und die Anmeldung eines jeden Zufallsfundes zur Pflicht mache.

Reifferscheid.


1) Vgl. Ernst Sprockhoff, Die germanischen Griffzungenschwerter, in Römisch - Germanische Forschungen, hrsg. von der Römisch - Germanischen Kommission des Deutschen Archäologischen Instituts zu Frankfurt a. M., Bd. V., Berlin und Leipzig 1931.
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II.
Die Baudenkmale.

Das Interesse für die Erhaltung der Baudenkmale ist insbesondere seit der Bildung der nationalen Regierung und dank des besonderen Interesses des Herrn Reichsstatthalters ganz wesentlich in der Bevölkerung gestiegen. Dies war nicht nur zu spüren, wenn es galt, ein oder das andere Baudenkmal vor Zerstörung zu bewahren und wieder instand zu setzen, sondern auch in Fragen allgemeiner Art, bei der Erhaltung alter Stadtbilder, wie z. B. in Boizenburg, wo in Zusammenarbeit mit dem Bund für "Farbe im Stadtbild" und dank der Entschlußkraft des Bürgermeisters die alte farbenfrohe Bemalung der niedersächsischen Fachwerkstadt wieder hergestellt wurde. Es sind z. B. auch die schönen alten Fischer- und Kapitänshäuser der Fischlanddörfer unter Denkmalschutz gestellt und Ortssatzungen zur Verhinderung der Zerstörung des besonders charakteristischen Ortsbildes in Vorbereitung.

Nicht immer gelang es, in diesen Fragen das Richtige zu treffen, z. B. war es nicht möglich, den Alexandrinenplatz in Ludwigslust vor einer Beeinträchtigung durch die Wahl eines unglücklichen Standpunktes für das Reiterdenkmal zu bewahren. Der Schweriner Schloßgarten wurde in seinem ganzen Umfange unter Denkmalschutz gestellt, wodurch manche Beeinträchtigung verhindert werden kann, soweit nicht die Forderungen des praktischen Lebens und der Wirtschaft, wie z. B. beim Schloßgarten - Pavillon, Veränderungen fordern, die unter Zurückstellung von Bedenken, aber unter starker Mitwirkung des Denkmalpflegers, zu einem befriedigenden Ergebnis führen werden.

Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Maßnahmen zur Verhütung der Reklameverunstaltung, besonders bei Baudenkmalen, gerichtet; diese Bestrebungen werden zweifellos binnen kurzem zu einem durchgreifenden Reichsgesetz führen.

Die im Jahre 1930 begonnene Instandsetzung der Kapelle Maria zur Weiden zu Wismar konnte zu einem gewissen Ende geführt werden, so daß sie für ein Museum für kirchliche Kunstaltertümer bereit steht. In Rostock konnte verhindert werden, daß das südliche Querschiff der Marienkirche durch Einbau einer Wand und Einziehen einer Decke als

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Winterkirche hergerichtet wurde, wodurch der besonders eindrucksvolle Blick von der Südtür in das nördliche Querschiff auf immer zerstört worden wäre. Der Feldsteinchor der Marienkirche in Waren wurde von Putzresten des 18. Jahrhunderts befreit und die alte frühgotische Priesterpforte, soweit möglich, freigelegt. In Ludwigslust werden die Sandsteinfiguren auf der Vorhalle der Kirche erneuert; die Doberaner Klosterkirche erhält eine, das Bild des Innern nicht beeinträchtigende, elektrische Beleuchtung und Heizung. Kleinere Instandsetzungen von Kirchen wurden in die Wege geleitet in Passentin und Berendshagen. Die Verunstaltung der Umgebung von Landkirchen, insbesondere durch Drahtzäune, zu verhindern, gelang nicht immer, z. B. nicht in Sanitz, während die Bedrohung der Kirche in Körchow durch unschöne Siedlungsbauten verhindert werden konnte, ebenso eine unsachgemäße Anpflanzung hinter dem Chor der Schwaanschen Kirche. Die Kirchen in Bentwisch, Weitendorf bei Laage sowie in Dahmen wurden neu ausgemalt, erstere in ganz neuzeitlicher Auffassung, durch die ein farbenfreudiger harmonischer Gesamtraumeindruck nach Entwurf des Regierungsbaurats Möllering erreicht werden konnte.

Beim Doberaner Kloster ist Wesentliches nicht aufzuführen. Eine beabsichtigte weitere Ausgrabung der Klosterfundamente kam nicht zustande; die Verbreiterung der Durchfahrt beim sogen. Grünen Tor ließ sich bisher vermeiden und wird weiter vermieden, wenn die Stadt sich entschließen wird, den Verkehr von Rostock nach dem Heiligendamm um das Kloster herumzuleiten. Am Katharinenkloster in Rostock wurden gelegentlich bei Erneuerung von Putzarbeiten alte Maueröffnungen des Ostflügels festgestellt, gleichzeitig wurde hierbei der mittelalterliche Bestand des Klostergebäudes zeichnerisch festgelegt. Die Arbeiten beim Kloster Rühn sind noch nicht weiter gediehen. Es ist zu hoffen, daß das Kloster nach Übernahme durch eine öffentliche Körperschaft in seinem Bestand gesichert und der angefangene Ausbau vollendet wird.

Der Zustand des Schlosses Diekhof ist leider noch der alte. Die fortschreitende Besiedlung des Landes stellt den Denkmalpfleger auf den großen Gütern vor die schwierige Frage, was mit den alten Herrenhäusern und sonstigen geschichtlichen Stätten wird. In Wöpkendorf gelang es, den unversehrt erhaltenen mittelalterlichen Burgwall aus Privathand wieder zu gewinnen und der Gemeinde zu übereignen, die verpflichtet ist,

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ihn zu erhalten. Das äußerst wertvolle Schloß Wedendorf mit seiner wundervollen Inneneinrichtung wird ebenfalls hoffentlich im wesentlichen in seinem Charakter bewahrt werden, wenn auch der Käufer verständlicherweise seine Privatinteressen berücksichtigt wissen will. Aber in anderen Fällen steht die Denkmalpflege oft vor unlösbaren Problemen.

Kleinere Erneuerungsarbeiten konnten in Neustadt im Schloß und in der Burg ausgeführt werden. Das Schloß in Stavenhagen erhielt einen neuen hellen Farbanstrich. Beabsichtigt wird, die Gestütsräume im Fürstenhof zu Wismar als Versammlungssaal herzurichten und die Gewölbe in alter Schönheit wieder erstehen zu lassen.

Die von der Stadt Ribnitz beabsichtigte Freilegung des Rostocker Tors ist insofern in einem unbefriedigenden Zustand stecken geblieben, als es nicht gelang, die Lücke wieder durch einen Neubau zu schließen. In Rostock sollte ein Teil des Walls beim Schwaanschen Tor mit dein Rest der Mauer durch einen Erweiterungsbau der Sparkasse beseitigt werden, was nicht zur Ausführung kam.

Trotz des, nach Aufleben der Wirtschaft verständlichen Bestrebens, alte Häuser auszubauen, aber dank dem wachsenden Verständnis der Bevölkerung für die Denkmalpflege gelang es, mehrere Umbauten alter Bürgerhäuser zu einem befriedigenden Eindruck zu bringen. Insbesondere ist hier in Wismar die Erhaltung der beiden Speichergiebel in der Lübschen Straße zu erwähnen, die dank der Geschicklichkeit des Architekten Bültemeier mit unmerklichen äußeren Veränderungen in alter Frische erstanden sind. Ähnliche Projekte bei anderen Häusern sind in Vorbereitung. Dank der Bereitstellung von Reichsmitteln beabsichtigt die Stadt Wismar, nun endlich die Kochsche Brauerei durch Erneuerung der völlig vergangenen Sandstein - Fassaden in altem Glanze erstehen zu lassen.

In Rostock wird das Eckhaus der Steinstraße am Neuen Markt Nr. 3, mindestens soweit es die Obergeschosse betrifft, in alter Form wieder hergestellt. Auch andere Rostocker Bürgerhäuser sind zum Teil mit Zuschüssen des Landesamts für Denkmalpflege bei Erneuerungen unverändert geblieben, wobei aber beispielsweise zutage tretendes altes Fachwerk, weil es meist zu sehr zerstört war, nicht immer wieder hergestellt wurde, z. B. nicht am Weißen Kreuz. Auch die Wiederherstellung und Bemalung von Fachwerkhäusern in Parchim, Boizenburg u. dgl. ist hier zu nennen. Bei Gelegenheit einer Instandsetzung der

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Fassade der früheren städtischen Münze in Rostock am Ziegenmarkt konnte das schöne alte Sandsteinportal aus dem 16. Jahrhundert von der dicken Ölfarbenschicht befreit und in alter Feinheit wieder erstellt werden.

Bei allen diesen Arbeiten fand der Denkmalpfleger eine außerordentlich wertvolle Unterstützung durch die von ihm Anfang 1932 berufenen Vertrauensleute.

Lorenz.

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III.
Denkmale der Kunst und des Kunstgewerbes.

Die Arbeitstätigkeit des Denkmalpflegers für künstlerische und kunstgewerbliche Denkmale erschöpfte sich im Berichtszeitraum 1932/33 in der Erledigung von Anträgen. Eigenes Vorgehen war bei dem Mangel an Reisemitteln und der dadurch bewirkten Unmöglichkeit selbständiger Kontrolle ausgeschlossen.

Eine der dringlichsten Arbeiten war die Konservierung dreier gemalter ganzfiguriger Bildnisse aus der monumentalen Ahnengalerie des Doberaner Münsters. Die Bildnisse des Herzogs Adolf Friedrich I. (1588-1658) und seiner ersten Gemahlin, Anna Maria, Gräfin von Ostfriesland (1601-1634), vermutlich kurz nach der Vermählung (1622) gemalt, waren zwar ziemlich unversehrt, jedoch durch Farb - Aufbeulungen schwer gefährdet. Das Bildnis des Herzogs Christian I. Ludwig (1623-1692) war außerdem durch Ersterben des Firnisses unkenntlich geworden: nach Entfernung der undurchsichtigen Oberschicht erschien ein farbenprächtiges Bildwerk von barockem Formen - Überschwang, das - ob Originalwerk oder eine zeitgenössische Kopie möge einstweilen dahingestellt bleiben - auf den großen Amsterdamer Modemaler Jürgen Ovens (1623 bis 1678) zurückgeführt werden konnte und dessen Entstehungsjahr, wie eingehende Untersuchungen ergaben, 1661 gewesen sein muß. Leider erlaubten die Geldmittel nicht ein Zusammenarbeiten des Landesdenkmalpflegers mit dem Restaurator während der Ausführung der denkmalpflegerischen Maßnahmen.

Aus der Kirche zu Rühn wurde das Epitaph - Bild der Herzogin Ursula zu Mecklenburg (1510-1586), Äbtissin zu Kloster Ribnitz, vor dem Verfall gerettet. Das 1586 entstandene derbe Gemälde schien dem Untergange geweiht, um so bedauerlicher, als es die erste mecklenburgische Landschaftsdarstellung (Ansicht der Stadt Ribnitz von Süden) bringt. Die Erhaltungs-

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maßnahmen hatten mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen, da in früheren Jahren ein Dilettant, der sich an der Konservierung des Gemäldes versucht hatte, merkwürdige, inzwischen zur Steinhärte erstarrte Farben gewählt hatte, die jedem Erweichungsversuche trotzten.

Wie die drei Ahnenbilder, so wurde auch das Rühner Epitaph nach Vollendung der ausgezeichnet gelungenen Konservierung einen Monat lang im Museum am Alten Garten zu Schwerin der Oeffentlichkeit zugänglich gemacht.

In Teterow sind die Flügel eines spätmittelalterlichen Pentaptychons mit geschnitzter Schrein- und Innenflügel- Darstellung (abgeb. bei Friedrich Schlie, Kunst- und Geschichts - Denkmäler, V. Band, 1902, S. 10) von der Wand gelöst worden. Es zeigte sich, daß die Innenflügel - Außenseiten wie die Außenflügel - Innenseiten zwei Reihen von jeweils 4 (also im ganzen 16) Darstellungen der Passion Christi aufweisen, getrennt durch gemalte rote, mit Vergoldung verzierte Leisten. Da diese Malereien gut erhalten sind und anscheinend niemals restauriert wurden, bedeuten sie für Mecklenburg eine kunstgeschichtliche Urkunde von fast einziger Echtheit, deren Sicherung auf jeden Fall vorgenommen werden muß. Die Verhandlungen sind eingeleitet worden.

In der Georgenkirche zu Parchim wurden die an der Turmwand hängenden Flügel des gotischen Altaraufsatzes umgedreht, die rohen späteren Malereien der Wand zugekehrt und die Schreine wieder mit den fast vollständig vorhandenen, bisher in einem Abstellraum der Kirche aufbewahrten Schnitzfiguren ausgestattet. Die kunstgeschichtliche Bedeutung dieser Arbeit liegt einerseits darin, daß es sich um mittelalterliche Bildwerke von unangetasteter Erhaltung handelt, andrerseits aber in der Tatsache, daß das Staatsarchiv zu Schwerin die Verdingungsurkunde des Altars besitzt: Maler Henning Leptzow in Wismar übernahm am 19. November 1421 die Herstellung des Altars in Malerei und Schnitzerei (druttig snedene bilde myd eren huseten, pilren, simborien vnde maschelrygen).

In Wismar hat sich auf Anregung des Landesdenkmalpflegers die Stadtverwaltung in dankenswerter Weise bereit erklärt, der herrlichen bronzenen Tauffünte in St. Marien ihren großartigen holzgeschnitzten Barock - Überhang, den puristischer Übereifer einer glücklicherweise überwundenen kunstgeschichtlichen Anschauung der Kirche entzogen hatte, wieder zu geben.

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Mehrere kleinere Maßnahmen in Doberan, Laase, Hohen-Viecheln, Gadebusch, Güstrow, Kloddram, Retschow entbehren des Interesses der Allgemeinheit.

Professor Dr. Walter Josephi.

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IV.
Die Naturdenkmale.

Die Naturdenkmalpflege hat im Jahre 1933, soweit dies die beschränkten Mittel erlaubten, gute Fortschritte gemacht. Vor allem hat dazu beigetragen der Geist des neuen Reiches, dessen Führer bewußt alles, was Heimat und Volkstum angeht, fördern. Besonders auch der Herr Reichsstatthalter von Mecklenburg hat sein Interesse an diesem Teile der Heimatpflege durch kräftige Unterstützung und durch eigene Anregungen zum Ausdrucke gebracht.

Die Gelegenheit zum Eingreifen des Denkmalpflegers geben vor allem die vielen Siedlungen im Lande. Bei diesen liegt die Gefahr nahe, daß nicht nur Naturdenkmale im engeren Sinne, sondern auch die durch das Gesetz geschützten Teile der Landschaft Schaden leiden. In diesen Fällen ist es oft nicht leicht, den rechten Mittelweg zu finden zwischen dem berechtigten Wunsche der Siedler, aus ihrer Bauernstelle möglichst große Ernten zu erzielen, und dem Wunsche, ihnen eine Heimat zu schaffen und zu erhalten, die keine Einbuße an Eigenart und Schönheit erfahren hat. Es ist dies nur dadurch möglich geworden, daß die alten Gutsparks, Alleen und Einzelbäume, soweit sie nicht bei den Restgütern verbleiben, nicht in den Besitz der Siedler übergehen, sondern der Gemeinde zugewiesen und als Naturdenkmale erklärt werden.

An eine systematische Bearbeitung und Inventarisierung der Naturdenkmale in Mecklenburg konnte noch nicht herangetreten werden, weil hierfür einmal die Mittel fehlen, dann aber auch die Zeit des Denkmalpflegers, der sein Amt nur als Nebenamt versehen muß, nicht ausreicht. Eine kleine Erleichterung ist dadurch geschaffen, daß die Stadt Schwerin mit ihrer Umgebung einem besonderen Naturdenkmalpfleger unterstellt ist, der in enger Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalpfleger in diesem Gebiete doch selbständig wirken kann.

Der Gedanke, für das Gebiet der Kreise Helfer zu gewinnen, ist schon vor längerer Zeit angeregt, bisher aber noch nicht zur Durchführung gekommen.

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Der Denkmalpfleger hatte auch Gelegenheit, bei der Erklärung einzelner Naturschutzgebiete mitzuwirken. In einem Falle ist die Erklärung zum Naturschutzgebiet im Jahre 1933 erfolgt, in anderen Fällen sind die Verhandlungen darüber noch im Gange.

Nach dieser kurzen Übersicht über die Tätigkeit werden nun im einzelnen die im Jahre 1933 zu Naturdenkmalen erklärten Bäume und Teile der Landschaft aufgeführt:

Althof: eine alte, nie gekröpfte Weide.

Bakendorf: eine alte Linde auf dem Hofe der Domäne.

Barkvieren, Siedlungsgut: 12 Linden und 8 Kastanien auf dem alten Gutshofe.

Basedow: 19 Eichen an der Chaussee Malchin - Basedow.

Dammwolde: eine Blutbuche.

Diekhof: Park und Gärtnerei sowie die Allee, die an der Nordseite des Schlosses außerhalb der Schloßmauer den Weg auf den Wirtschaftshof und den nach der Gärtnerei einfaßt.

Daselbst: die Allee von der Chaussee zum Schloßgrundstück Diekhof, die Kugellinden an der Ostseite der Schloßgärtnerei, die Allee vom Obelisk zum Steinsoll und der Eichenrand vom rauhen Berg zum Neuen Gehege.

Gadebusch: der Baumbestand auf dem Schloßberg und der Amtsfreiheit.

Körchow b. Wittenburg: die alten Eichen am Mühlenteich, Kastanienallee am Herrenhause; verschiedene Bäume im Park, alte Eiche auf den Pfarrländereien.

Klocksin: 8 alte Eichen auf dem Acker des Restgutes, Allee nach Blücherhof, Allee zur Chaussee, Allee im Dorf, Allee nach Rambow; Steinsetzung auf einem Hügel im Park.

Kloddram: die Allee auf dem Gutshof und sämtliche Alleen im Dorf und auf dem Felde.

Daselbst: ein Gedenkstein, die Friedenseiche und verschiedene Bäume im Park.

Kobrow: 2 große Linden am Wohnhaus.

Krebsförden: Tannenkamp am Ostorfer See.

Krukow: Ahornallee, 3 alte Birken, 2 Buchen, eine alte Linde, 2 Eichen, Blutbuchen und Platanen.

Laase: die alte Kirchhofslinde.

Lehsen: eine alte Eiche im Hofgarten.

Lutterstorf: der sog. Papenberg nebst dem dorthin führenden Waldstreifen, die Allee Scharfstorf - Barnekow.

Moltenow: die alte Linde im Dorf.

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Neu Jabel: 2 Linden vor dem Schulhause.

Neu Käterhagen: alte Linde vor dem Hause des Landwirts Jahning.

Neu Stuer: die v. Flotowsche Richtstätte mit Bäumen und Felsen.

Redesin: zahlreiche alte Eichen, Baumgruppen und Alleen.

Rehna: 2 Linden vor der Stadtsparkasse, 2 Linden vor dem alten Kloster.

Reinshagen: ein alter Hollunder auf dem Pfarrgrundstück.

Ribnitz: die Teufelseiche im Ribnitzer Moor.

Rühn: die Eichen auf und in der Nähe des Friedhofes.

Ruhethal: 6 Eichen und 3 Buchen auf dem Grenzremel zwischen Ruhethal und Setzin.

Schwerin: der Schloßgarten usw.

Schwetzin: 2 alte Linden.

Slate: Linde auf dem Kirchhof.

Strenz: Baumbestand auf dem alten Bau, 19 Kastanien, ein Birnbaum, die Friedenseiche.

Teterow: die St. Jürgen - Linde, die alte Blutbuche auf dem Schulkamp.

Toddin: viele Feldbäume und Bäume auf dem Hof und im Dorf.

Warin: der Park der Bauernhochschule, altes Amtsgehöft.

Grafschaft Wedendorf: a) Restgut: Park, Seeufer bis Kirch Grambow, Allee nach Kirch Grambow, Bäume und Baumgruppen auf dem Felde und an den Wegen.

b) übrige Güter: alle Bäume auf den Höfen und an den Wegen, Einzelbäume und Baumgruppen auf den Feldern.

Wendorf b. Crivitz: das Wacholdertal, sog. Schlucht, östlich der Chaussee Brüel - Crivitz.

Welzin b. Lübz: alte Linde auf dem Gutshofe.

Wismar: der Lindengarten.

Wölzow: eine Birke am Herrenhause.

Zum Naturschutzgebiet ist 1933 erklärt die sog. Mövenburg, Halbinsel im Schalsee. Verhandlungen über Naturschutzgebiete schweben wegen Konventer See, Lewitz, Niehusen (Ribnitzer Moor).

v. Arnswaldt, Oberforstmeister.