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IX.

Denkmalschutz
in Mecklenburg=Schwerin
1930-1931.

 

Vignette
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B is zum Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes vom 5. Dezember 1929 (Rbl. S. 309) lag der Denkmalschutz in der Hand der Kommission zur Erhaltung der Denkmäler, die 1887 errichtet worden ist. Die Kommission bestand zuletzt aus sechs Mitgliedern, erledigte fast alle Arbeiten durch Gesamtumlauf und war dadurch in ihrer Arbeit sehr behindert. Da sie weiter nur für das frühere Domanium, also nur 2/5 des Landes zuständig war, hatte sie eine ungenügende gesetzliche Grundlage, auch fehlten ihr fast völlig die Mittel. Es liegt auf der Hand, daß unter diesen Umständen ein Denkmalschutz nur sehr unvollkommen ausgeübt werden konnte. Die Aufgabe, den Denkmalschutz zu verbessern und auf das ganze Land zu erstrecken, war daher dringlich, die Lösung nach zweifacher Richtung schwierig.

Einmal in rechtlicher Beziehung. Die Denkmalschutzgesetze anderer deutschen Länder aus der Vorkriegszeit enthalten scharfe Bestimmungen, die den Denkkmalbesitzer einer erheblichen Beschränkung in der Verfügung über sein Eigentum unterwerfen. Unter der Herrschaft der neuen Reichsverfassung hat dann das Reichsgericht in einem hamburger Fall entschieden, daß es eine Enteignung bedeute, wenn ein privates Grundstück auf Grund eines Denkmalschutzgesetzes in eine Denkmalliste eingetragen werde und sich der Denkmalschutz an diese Eintragung knüpfe; der von einer solchen Eintragung betroffende Eigentümer habe Anspruch auf angemessene Entschädigung. Durch diese Entscheidung war es unmöglich gemacht, ein Denkmalschutzgesetz mit den beschränkenden Bestimmungen der Gesetze aus der Vorkriegszeit neu zu erlassen. Damit war eine nach allen Seiten befriedigende Lösung unmöglich, man mußte sich begnügen, etwas Besseres an die Stelle dessen zu setzen, was bisher war. Der mecklenburg-schwerinsche Gesetzgeber hat sich dadurch geholfen, daß er auf die Eintragung in eine Denkmalliste verzichtet hat und daß er bei Denkmalen in privater Hand von den beschränkenden Bestimmungen der früheren Gesetze abgesehen hat. Er hat den privaten Besitzern keine Pflicht auferlegt, vor beabsichtigten Handlungen an einem Denkmal die Genehmigung des Denkmalpflegers

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einzuholen, schreibt aber vor, die beabsichtigte Handlung dem Denkmalpfleger anzuzeigen und zwei Wochen mit deren Beginn zu warten. Damit will er dem Denkmalpfleger die Möglichkeit schaffen, als Berater zu dem Besitzer zu kommen. Freilich wird durch diese Lösung bewußt auf einen wirksamen Schutz der Denkmale in der Hand privater Eigentümer verzichtet.

Die zweite Schwierigkeit lag auf finanziellem Gebiet. Nach der Finanzlage des Landes war es ausgeschlossen, ein umfassendes Denkmalschutzgesetz zu erhalten, wenn damit neue Aufwendungen verbunden waren. Auch aus diesem Grunde war es zwingend geboten, das Gesetz in einer Form zu erlassen, die gesetzliche Verpflichtungen des Staates ausschloß. Das Gesetz vom 5. Dezember 1929 bleibt also in seiner Schärfe wesentlich hinter den aus der Vorkriegszeit stammenden Gesetzen anderer deutschen Länder zurück.

Diese rechtliche Schwierigkeit und die Notzeit, die seit seinem Inkrafttreten zu Beginn des Jahres 1930 verschärft über uns hereingebrochen ist und nur geringe Mittel für die Denkmalpflege im Haushalt bereitzustellen gestattet, sind einem weitgehenden Denkmalschutz in gleicher Weise hinderlich. Es ist überraschend, was trotzdem an Denkmalschutz in der abgelaufenen Zeit hat erreicht werden können und wie günstig das Gesetz trotz seiner Schwächen gewirkt hat. Die nachstehenden Berichte der Herren Denkmalpfleger geben darüber im einzelnen Auskunft.

Schwerin, den 11. Dezember 1931.

Landesamt für Denkmalpflege.
Schult.

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I.

Denkmale der Vor= und Frühgeschichte.

Der Landesdenkmalpfleger für Vor- und Frühgeschichte hatte zunächst mit dem organisatorischen Ausbau des durch das Denkmalschutzgesetz Geschaffenen zu tun. Seiner Absicht, die Vorteile der neuen Lage nach Möglichkeit für die Denkmalpflege und die Wissenschaft auszunutzen, stellten sich jedoch wider Erwarten erhebliche Hinderungen entgegen.

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wie auch größere Ausgrabungen, an denen sich diese Organisation hätte erproben lassen, entfielen.

Wenn Friedrich von Oppeln-Bronikowski in seinen jüngst erschienenen "Archäologischen Entdeckungen im 20. Jahrhundert" (Berlin 1931) sagt: "Auch die nichtrömische Bodenforschung in Deutschland ist ein Kind der klassischen Archäologie. Sie ist erst mit der Limesforschung (seit 1892), die ihren Anstoß von der römischen Altertumswissenschaft (Mommsen) erhielt, in geregelte wissenschaftliche Bahnen gekommen, nachdem sie nur allzulange ein Dilettantenvergnügen gewesen war", so waren bisher in Mecklenburg zum Schaden der Wissenschaft diese Dilettantenvergnügungen von "Altertumsfreunden" noch keineswegs ausgerottet.

Hiergegen wird der Landesdenkmalpfleger mit aller Entschiedenheit auftreten müssen, alles, was unter den Begriff ,,wilde Grabungen" fällt, hat er rücksichtslos zu verhindern und zu verfolgen, kurz, er muß sich als erstes für die peinlichste Befolgung des Gesetzes einsetzen.

Aber die Ausführung moderner Grundsätze denkmalpflegerischer Tätigkeit leidet unter mancherlei Schwierigkeiten, vor allem dadurch, daß Kräfte, die in heutiger wissenschaftlicher Grabungstechnik hinreichend geschult wären, dem Lande überhaupt nicht zur Verfügung stehen. Die leider nur für kurze Zeit gegebene Möglichkeit, hier durch Verpflanzung der verfeinerten Methoden der Länder mit technisch hochstehenden Grabungen Wandel zu schaffen, entschwand mit der Drosselung aller Geldausgaben, und somit wird für absehbare Zeit eine Besserung der Verhältnisse nicht zu erwarten sein.

Jedoch ein Anfang wurde wenigstens gemacht, zuerst mit der Beschaffung des wichtigsten Ausgrabungsgerätes, um auch bescheidene Untersuchungen ordnungsgemäß durchführen zu können. Mit jener Ausgrabungspraxis, die sich auf Taschenkompaß, Bandmaß und kleinen Handspaten beschränkte - vielleicht sogar auch ohne diese allerbescheidensten Hilfsmittel ans Werk ging - muß ebenso restlos gebrochen werden, wie mit der Anwendung der hierzulande besonders beliebten Sonde, durch die schon unübersehbarer Schaden angerichtet wurde.

Der Landesdenkmalpfleger vertritt grundsätzlich den Standpunkt, daß jede Aufdeckung von Grabanlagen einen Eingriff in den Totenkult unserer Altvorderen, gleichzeitig aber auch ein Zerstören für alle Zeiten bedeutet. Diese gewichtigen

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Bedenken lassen sich nur dann zurückstellen, wenn der Einzelfall gut wissenschaftlich vorbereitet, technisch einwandfrei durchgeführt wird und dazu die Sicherheit angemessener Veröffentlichung besteht. Wie aber die Verhältnisse in Mecklenburg zurzeit nun einmal liegen, dürfen im allgemeinen nur "Notgrabungen" vorgenommen werden, das heißt Untersuchungen oder Sicherungen, sobald im Gelände durch anderen Zwecken dienende Erdbewegungen zufällig vorgeschichtliche Grabstellen oder Siedlungen angeschnitten worden sind. Nur dann sind Untersuchungen und Grabungen zu gestatten oder auszuführen, wenn ohne diese ein nichtgutzumachender Schade entstehen würde. Dagegen wird der Landesdenkmalpfleger rein wissenschaftliche Grabungen nur dann vornehmen oder genehmigen, wenn Kräfte und Geldmittel zur Verfügung stehen, die für eine ordnungsgemäße Durchführung im Sinne der heute führenden Grabungstechnik und eine wissenschaftliche Auswertung durch ausreichende Veröffentlichungen Gewähr bieten.

Eine Anzahl kleinerer Unternehmungen im angedeuteten Umfange sind im Auftrage des Landesdenkmalpflegers vorgenommen worden. Diese Untersuchungen - es seien nur einige genannt - bezogen sich auf die ältere Bronzezeit (Sudenhof bei Hagenow), die vorchristliche Eisenzeit (Hagenow, Sommerstorf bei Grabowhöfe, Thorstorf bei Grevesmühlen, Züsow bei Neukloster), die nachchristliche Eisenzeit (Dütschow bei Parchim, Perdöhl bei Wittenburg) und die wendische Zeit (Gielower Peenhäuser bei Malchin). Erfreulicherweise gelangten die Funde ausnahmslos in das zentrale Staatsmuseum.

Reifferscheid.


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Il.

Die Baudenkmale.

Für den Denkmalpfleger galt es, sich so bald wie möglich nach Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes einen Überblick über das im Lande vorhandene Material an Baudenkmalen zu verschaffen.

Wenn es auch zunächst schien, daß hierfür das bekannte Inventarisationswerk der Bau= und Kunstdenkmale von Schlie genügen würde, so stellte sich doch bald heraus, daß dieses Werk trotz seiner großen Vorzüge in mancher Beziehung

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versagte. vor allem, wenn es sich um Baudenkmale einfacherer Art und solche aus späteren Jahrhunderten handelte. Dies liegt vielleicht nicht nur daran. daß Schlie hierfür die Quellen fehlten und daß er sich, wo er die Denkmale nicht aus eigener Anschauung kannte, auf die bekannten Aufsätze von Lisch in den Meckl. Jahrbüchern, sondern auch auf sehr verschieden zu bewertende Mitteilungen auswärtiger Gewährsmänner verlassen mußte.

Der Denkmalpfleger mußte daher versuchen, so weit wie möglich, durch eigene Anschauung die Baudenkmale, die er nicht schon persönlich kannte, festzustellen und kennen zu lernen, um keine Mißgriffe zu tun. Dies geschah auf zahlreichen dienstlichen und privaten Reisen, bei denen vor allem die Kirchen früher ritterschaftlichen Patronats auf dem Lande, die der Allgemeinheit weniger zugänglich sind, möglichst skizzenhaft aufgenommen oder photographiert wurden. Mißgriffe konnten in der ersten Zeit leider nicht vermieden werden, indem z. B. verhältnismäßig wertlose ältere Gebäude auf Grund der Schlie'schen Beschreibung als Denkmale angesehen werden mußten, während umgekehrt manches wertvolle von Schlie nicht beachtete Denkmal übersehen wurde. So blieb zunächst z. B. die völlig unberührte kleine hölzerne Kirche in Zaschendorf bei Brüel unbeachtet, trotzdem sie mit ihrer farbigen inneren Ausstattung, farbigen Decke und in ihrer ganzen Unberührtheit trotz ihres schlechten Erhaltungszustandes zu den bemerkenswertesten Kirchen dieser Art in Mecklenburg gehört.

Daneben hielt es der Denkmalpfleger für unbedingt nötig, den Eigentümern von Baudenkmalen von der Denkmaleigenschaft ihrer Gebäude Kenntnis zu geben, damit diese in vorkommenden Fällen sich nicht auf ihre Unkenntnis berufen konnten. Dies war, mehr als heute, notwendig bei der Anfang 1930 noch einigermaßen starken Bautätigkeit, wo manches Baudenkmal durch Abbruch oder Umbau verloren gehen konnte, weil der Besitzer von der Denkmaleigenschaft seines Hauses keine Ahnung hatte. Die Bedenken, die darin liegen, daß eine eigentliche Denkmalliste mit gesetzlich bindender Wirkung nicht aufgenommen werden sollte, mußten zurückgestellt werden. Es wurde daher den Eigentümern, zunächst den öffentlichen Körperschaften, Mitteilung über die Denkmaleigenschaft ihrer Gebäude unter Hinweis auf das Gesetz gemacht. Wider

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Erwarten lösten diese Mitteilungen sowohl bei den Privatpatronen als auch bei den Eigentümern mancher Gutshäuser und Schlösser, u. a. auch sogar bei solchen Gutsbesitzern, die für die Denkmalpflege von jeher das größte Interesse gezeigt hatten, Widersprüche und Einsprüche beim Ministerium für Kunst aus, die zum Teil nur dadurch beseitigt werden konnten, daß die betr. Herren über die Wirkung des Denkmalschutzgesetzes überhaupt und die rechtliche Bedeutung der ihnen zugegangenen Erklärung erst nach und nach unterrichtet werden konnten.

Bei den in Privathand befindlichen städtischen Grundstücken, also z. B. den zahlreichen alten Bürgerhäusern in Rostock, Wismar, Güstrow usw., hielt der Denkmalpfleger es zunächst für richtiger, den Eigentümern eine Mitteilung nicht zu machen, sondern er beschränkte sich darauf, die Baupolizeibehörden, denen ein mit denkmalpflegerischen Interessen vertrauter Baubeamter zur Verfügung steht, zu ersuchen, nach einem Verzeichnis der in Betracht kommenden Gebäude und Grundstücke, evtl. auch ganzer Straßenbilder, in vorkommenden Baupolizeifälllen dem Denkmalpfleger Gelegenheit zur Mitwirkung zu geben. Dieses Verfahren hat sich bisher durchaus bewährt.

Daneben hat der Denkmalpfleger eine Kartothek über die festgestellten Baudenkmale eingerichtet, die im großen und ganzen abgeschlossen ist und an 1200 Nummern aufweist.

Die Bildersammlung des Landesdenkmalamtes, im wesentlichen bestehend aus den Photographien, die seinerzeit für die Abbildungen im Schlie aufgenommen worden waren, ist während des letzten Jahres, teils durch Ankauf von Photographien, teils dadurch vergrößert worden, daß der Denkmalpfleger überall dort, wo zeichnerische Aufnahmen von Baudenkmalen zu haben waren, Originalzeichnungen und Pausen sammelte.

Über die Tätigkeit des Denkmalpflegers im einzelnen ist folgendes mitzuteilen:

Die wichtigsten Baudenkmale in Mecklenburg sind die Kirchen, insbesondere die großen städtischen Kirchen und Klosterkirchen, während die Dorfkirchen, zumal die in der früheren Ritterschaft, zum Teil infolge der zu Anfang erwähnten Umstände weniger bekannt sind.

Hier bot sich Gelegenheit zur Mitwirkung bei Arbeiten in den Wismarer Kirchen, z. B. Wiederaufsetzen der Spitze und

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Ausbessern des einen Flankenturms an dem südlichen Querschiff der Georgenkirche.

Bei der Doberaner Kirche handelt es sich um die Wiederherstellung des in der Kriegszeit abgenommenen Kupferdaches, bei der die unruhigen Dachfensterchen der Möckelschen Restaurierung beseitigt werden sollen, wie auch die noch unruhigeren Dachgauben des Hochschiffes bei Gelegenheit von Instandsetzungsarbeiten allmählich verschwinden werden.

In Güstrow ergab sich die Notwendigkeit, die Orgelempore der Pfarrkirche zwecks Gewinnung eines größeren Platzes für Sänger umzubauen und die Orgel mit einem modernen Werk zu versehen. Hierbei wurden vom Güstrower Stadtbauamt in verständnisvoller Weise alle denkmalpflegerischen Interessen berücksichtigt und an dem äußeren Bild, außer einer Verschiebung der Orgel gegen die Emporenbrüstung, der alte Charakter dieser wuchtigen, eindrucksvollen Barockschöpfung nicht geändert.

Nachdem die Stadt Güstrow von der Kirche den Gertrudenfriedhof mit seiner alten spätgotischen Kapelle gekauft hat, tritt auch an die Stadt die Frage heran, wie diese Kapelle zu erhalten ist. Sie ist in baulich schlechtem Zustande, andererseits schwer verwertbar, und es ist sorgfältig zu überlegen, inwieweit sie möglichst unverändert erhalten werden kann.

Im Güstrower Dom hat die Gemeinde ohne Mitwirkung der Denkmalpflege das wundervolle Kruzifix, das bisher auf der Südseite der hohen Schiffswand an ungünstig beleuchteter Stelle hing, im Chor - zwar nicht an der Stelle unter dem Triumphbogen, sondern etwas weiter nach Osten - wiederaufhängen lassen. Wenn dies auch für die Sichtbarkeit des Kruzifixes ein großer Vorteil war, so befriedigt diese Aufhängung doch nicht und hat zu einem gemeinsamen Handeln der beiden zuständigen Denkmalpfleger geführt. Ob eine Änderung noch möglich ist, bleibt zu prüfen.

Mehrfach konnte der Denkmalpfleger bei Arbeiten an den Dorfkirchen mitwirken. Ein besonders interessantes Beispiel ist die Instandsetzung der Kirche in Vielist bei Waren. Es handelt sich bei dieser Kirche um ein in mancher Beziehung besonders bemerkenswertes Bauwerk mit einem Chor aus dem Anfang des 13. Jahrh. mit innerem Ausbau aus dem Ende des 16. Jahrh. und um l790 und einem breit gelagerten Fachwerkturm mär-

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kischer Art, vermutlich des 18. Jahrhunderts. Diese Kirche war durch jahrelange Vernachlässigung in einen bedauerlichen Zustand des Verfalls geraten, insbesondere drohte der Turm mit allmählichem Einsturz, so daß die Polizeibehörde sich schon genötigt sah, die Kirche zu sperren. Der Patron der Kirche hatte einen Kostenanschlag über die Instandsetzungsarbeiten eingefordert, der eine sehr gründliche Instandsetzung, sogar einen Abbruch des alten Fachwerkturms und massiven Wiederaufbau vorsah. Hier konnte der vom Patron angerufene Denkmalpfleger insofern mit Erfolg einschreiten, als er naturgemäß das Bestreben haben mußte, so wenig wie möglich an der Kirche ausgeführt zu sehen, um den altertümlichen und unberührten Eindruck zu erhalten, sich dagegen nur auf die zur Sicherheit des Bestandes notwendigsten Arbeiten zu beschränken, wodurch er im Interesse des erhaltungspflichtigen Patrons die Kosten der Arbeiten auf einen Bruchteil der zuerst veranschlagten Summe beschränken konnte. Wenn auch noch manches an der Kirche zur vollständigen Instandsetzung (nicht Restaurierung!) fehlt, so ist sie nunmehr doch mit sehr geringen Kosten in ihrem Bestande gesichert. Vor allem zeigt dies Beispiel, wie auch in anderen hier aufgeführten Fällen, daß der Denkmalpfleger in der Regel bestrebt ist, die Kosten einer Instandsetzung möglichst gering zu halten und weitergehenden, der Denkmalseigenschaft meist beinträchtigende Instandsetzungen oder Neuanlagen entgegenzutreten. Die früher bewirkten durchgreifenden und kostspieligen Restaurierungen sind heute abgetan!

Leider gelang es nicht, eine Verunstaltung des charakteristischen spitzen Schindelturms von Ruchow, nämlich durch Ersatz der Schindel mit Zinkblech, zu verhüten.

In Sülstorf bei Schwerin ist leider der Anbau eines Schornsteines für die Heizung ohne Berücksichtigung der reizvollen Renaissancearchitektur und ohne Mitwirkung des Denkmalpflegers erfolgt.

Auf der Kirche in Kladrum wurde der Schindelbelag des alten, originell geschwungenen Barockturms durch Kupfer ersetzt, während eine größere Instandsetzung des massigen Bützower Turms wieder in Schindel erfolgt ist.

In der letzteren Kirche konnte übrigens in jüngster Zeit der alte gotische Hauptaltar wieder in der Chorschlußkapelle aufgestellt werden, nachdem auch der Heizungseinbau aus der Zeit der letzten Restaurierung wegen Anlage einer modernen

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Luftheizung entfernt werden konnte. Hierdurch ist für den in alten Farben prangenden, aber nicht restaurierten, sondern nur konservierten Altar (vgl. Seite 201) ein würdiger Aufstellungsplatz entstanden, der als Taufkapelle benutzt werden soll und in dem einzelne bei den Arbeiten entdeckte Grabsteine Aufstellung gefunden haben.

Die Kapelle Maria zur Weiden vor dem Westende der Marienkirche in Wismar ist in den letzten Jahren durch die Stadt Wismar mit Unterstützung des Landesamtes einer umfangreichen Instandsetzung unterzogen, die allerdings zurzeit unterbrochen ist. Es handelt sich um eine, der besten Blütezeit der Gotik entstammende Kapelle, die vermutlich als Fronleichnams=Kapelle gedient hat, denn sie hat an den beiden Querseiten je zwei seitlich gelegene hohe Tore, durch die Prozessionen ziehen können. Die Kapelle war durch Einziehen eines Zwischenbodens, Zumauern der Fenster und Türöffnungen usw. in einen sehr wüsten Zustand geraten und wurde als Schuppen benutzt. Die Stadt hat die Absicht, hierhin die Bestände ihres Museums, die sich auf Kirchenbaukunst beziehen, zu verlegen, was sehr zweckmäßig ist, da die Kapelle dem bisherigen städtischen Museum, der Alten Schule, direkt gegenüber liegt. Der Denkmalpfleger hätte sich nun zwar damit begnügt, wenn der Zwischenboden belassen und die Gewölbe nicht wieder hergestellt worden wären und wenn man nur Türen, Fenster und sonstige Ausstattungsgegenstände in würdigem Zustand, u. Umst. in neuzeitlichen Formen, hergestellt hätte. Doch wollte die Stadt weitergehen und legte Wert auf eine möglichste Wiederherstellung des alten Raumeindrucks. Es wurden daher zunächst die Gewölbe wieder eingezogen, für die genaue Anhaltspunkte durch die vorhandenen Randbögen, Rippenanfänge usw. sich ergaben. Jedoch verursachten diese Arbeiten schon soviel Kosten, daß die Stadt bald darauf verzichten mußte, an die zunächst folgende Instandsetzung des Äußeren heranzugehen.

Vorsichtige Instandsetzungen konnte die Staatsbauverwaltung an den Klöstern in Rehna und Zarrentin durchführen. Vor allem in Rehna ist es gelungen, ohne nennenswerte Kosten durch Aufräumen von Schutt, Wiederherstellen der alten Fußbodenhöhe, Wiederaufbrechen der vermauerten Fenster und Nischen und Einziehen von Steinpfosten mit Eisenwerk, vorsichtiges Freilegen der Wand- und Gewölbeflächen von Staub

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und ungeschickten Ausbesserungen den alten Kreuzgang fast in alter Schönheit wieder auferstehen zu lassen. Leider fehlt noch der südliche Flügel des Kreuzgangs, der noch im Amtsgericht in der Dienstwohnung und in Teilen des Gefängnisses enthalten ist und auch leider noch durch den davorliegenden Gefängnishof verdeckt wird. In vermauerten Nischen und an bisher unsichtbaren Wandteilen wurden, allerdings unbedeutende, Reste von Wandmalereien gefunden, vor allem aber gelang es, die innere Fläche des Kreuzganghofes soweit zu senken, daß die alten behauenen Granitfundamente des Ostflügels wieder zutage traten. Dieser, bisher als Spielplatz für die nahegelegene Volksschule benutzte Innenhof ist nunmehr durch ein einfaches Gitter gegen die profane Außenwelt abgeschlossen, mit Rasen und einfachen Anpflanzungen versehen und enthält sämtliche Baureste, z. B. Säulentrommeln und Kapitäle aus dem abgebrochenen Ostflügel in museumsartiger Aufstellung.

Besonders zu loben ist die zeitlose Aufteilung der, sonst wohl etwas leer wirkenden, Fensteröffnungen des Kreuzgangs durch einfache, in die obere Leibung stoßende und nicht mit Spitzbogenabschluß versehene Steinpfosten.

Weiter wurde in Rehna in Angriff genommen eine Wiederherstellung des sogen. Kapitelsaals (in Wirklichkeit des Sommerrefektoriums), das bisher als wüster Raum unbenutzt dalag und nunmehr der Kirchgemeinde als Gemeindesaal zur Verfügung gestellt werden soll. Hierbei wurde ein Raum von großer Schönheit wieder zu alter Wirkung gebracht. Vor allem wurden die alten reichfarbigen Wand- und Gewölbemalereien wieder aufgedeckt und der ganze Raum durch Einbau von Fenstern erhellt, so daß auch die zum Teil wundervollen und gut erhaltenen Skulpturen an den Kragsteinen und Schlußsteinen des Gewölbes wieder mit ihren früheren Farbspuren, die zunächst nicht erneuert werden, sichtbar geworden sind.

Wenn es vielleicht auffällt, daß die neuen Fenster dem Korbbogen der alten Toröffnungen folgen und nicht etwa die früher zweifellos vorhandenen Spitzbogenfenster wiederhergestellt sind, so liegt dies daran, daß in Wirklichkeit die jetzige Außenwand in der Barockzeit vor die alte gotische Außenwand vorgeblendet ist und Spitzbogenfenster erst künstlich in ihr hätten hergestellt werden müssen.

In etwas bescheidenerem Umfange konnte in Zarrentin ein großer Teil der sehr schön erhaltenen Räume des Nonnen-

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klosters von Einbauten befreit und einem würdigen Verwendungszweck ohne starke Eingriffe in den alten Bestand zugeführt werden. Am Südgiebel des Klostergebäudes liegt ein mit vier Kreuzgewölben auf Mittelpfeiler bedeckter Raum, der bisher als Hengstenstall benutzt wurde, dahinter nordwärts ein weiterer Raumkomplex, in dem die Wirkung der alten Gewölbe und monolithen Säulen durch Einbau eines Kellers und Einziehen verschiedener Querwände beeinträchtigt war. Diese beiden Räume nebst den Teilen des Kreuzgangs davor wurden für eine Jugendherberge hergerichtet, ebenso der darüberliegende Teil des Dormitoriums, soweit er nicht schon vorher zu einer Dienstwohnung umgebaut war, bei Wiederherstellung der alten, zum Teil vermauerten oder stark entstellten gotischen Fensteröffnungen, in die vorsichtig neue Holzfenster eingesetzt wurden.

Wenn es auch nicht gelang, die alte verschüttete Haupttreppe wieder zum Leben zurückzurufen, da ihre Steigerichtung mit den neueren Verwendungszwecken nicht in Einklang zu bringen war, so konnte doch eine notwendige Verbindung zwischen dem Kreuzgang und dem inneren Raum unter ihr hindurch hergestellt werden, so daß hier die Treppe, mindestens zum Teil, nach außen hin wieder sichtbar wurde.

Die Ausmalung erfolgte in einfachen warmen Tönen, ohne in den Versuch stilistischer Wiederherstellung zu verfallen. Beleuchtungskörper und innere Ausstattung fügen sich dem Charakter der Räume harmonisch an, vor allem ist in den gewölbten Räumen die alte Raumwirkung annähernd wieder erstanden. Es ist hier dank dem Entgegenkommen des Amtes Hagenow, das fast die ganzen Baukosten bestritten hat, für die Jugend ein äußerst stimmungsvoller und schön gelegener Aufenthaltsraum gewonnen und der Denkmalpflege durch Wiederherstellung eines, im übrigen fast unberührten, aus bester Zeit der Gotik stammenden Klostergebäudes ein großer Dienst getan.

Weniger schonend ging die Ortskrankenkasse Rostock mit dem Kloster in Rühn um. Hier ließ es sich, durch die Verwendungszwecke bedingt, nicht vermeiden, starke Eingriffe in den Bestand vorzunehmen. Allerdings konnte dies in dem mittleren Teil des langen Ostflügels deswegen unbedenklich geschehen, weil dieser, der nie gewölbt gewesen ist, schon mehrfach durchgebaut und verändert war und, soweit sich nicht noch beim Freilegen alter Mauerteile herausstellen sollte, kaum

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charakteristische Einzelheiten mehr enthält. Für die beiden wundervollen, äußerst schlichten, aber wirkungsvollen frühgotischen Giebel dieses Bauteiles hat der Umbau leider bedenkliche Folgen gehabt, indem der Architekt die Silhouette veränderte, weil er auf den ganzen Flügel ein neues Dach aufbringen mußte. Der bisher mit einem, an das steile Hauptdach angeschleppten Dach versehene Kreuzgang mußte nun unter ein über dem gesamten Baukörper errichtetes gleich geneigtes Dach gebracht werden, wodurch der First verschoben wurde und die alten Giebel ein schiefes Aussehen bekommen haben. Leider ging dies aus dem vorgelegten Entwurf zunächst nicht hervor, daß die Denkmalbehörde erst eingreifen konnte, als es zu spät war .

Wenn im übrigen an den bisher fertiggestellten Teilen des Umbaues mit manchen Bauteilen, z. B. des Kreuzganges etwas willkürlich umgesprungen wurde, so hat dies keine allzu großen Bedenken, da es sich um verhältnismäßig wertlose Bauteile handelt. Der Denkmalpfleger hat aber Vorsorge getroffen, daß an wertvollen Bauteilen, insbesondere an den für die Baugeschichte interessanten Teilen, z. B. auch all dem alten Scheunen- und Wirtschaftsgebäude mit seinen Bogenstellungen keine Eingriffe gemacht werden.

Bei Anbauten an das Gymnasium zu Wismar wurden die Fundamente eines Teiles der abgebrochenen Kirche des alten Franziskanerklosters entdeckt und zeichnerisch festgelegt.

Leider wurde es notwendig, in Doberan größere Teile der Klostermauer, die durch den schlechten Baugrund stark versacken und mit Einsturz drohen, entweder noch abzustützen oder ganz neu, und dann in neuem Material aufzuführen, wie es auch nicht zu vermeiden war, daß das östliche sogen. Grüne Tor des Klosters aus Verkehrsrücksichten erheblich. unter Wahrung der alten der Zeit um 1800 entstammenden Formen verbreitert werden mußte.

Die alten Stadtmauern in Wittenburg, Penzlin und Röbel wurden unter Denkmalschutz gestellt und mit den betreffenden Städten Näheres über ihre Unterhaltung vereinbart, desgl. wurde in Malchin die Beeinträchtigung eines alten Mauerstückes durch einen neuzeitlichen Stall verhindert. In Penzlin besonders wurde dadurch, daß der Rat der Stadt, als die Stadtmauer mit Einsturz drohte, das Hochbauamt Waren um Rat bat, ein wesentliches Stück der Mauer mit malerisch darangeklebten Häuschen durch einfache bauliche Maßnahmen er-

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halten. Der letzte Rest der Stadtmauer in Wismar war schon vom Abbruch bedroht, weil er wegen ungenügender Fundamentierung einzustürzen schien, doch wurde auch hier der Abbruch verhindert und der Stadt eine Untermauerung der Fundamente empfohlen.

In Neustadt wurde das für das 18. Jahrhundert charakteristische Parchimer Tor zunächst vor dem Abbruch bewahrt, der es als Verkehrshindernis bedrohte. In Ribnitz dagegen erbat die Stadt die Hilfe des Denkmalpflegers bei einer Freilegung des schönen alten Rostocker Tores, die durch den sehr starken Kraftwagenverkehr zu den Ostseebädern leider unvermeidlich war. Es ist hier ein Umleitungsprojekt für den Verkehr ausgearbeitet worden, das vor allem davon ausging, daß von der Innenseite der Stadt aus das Straßenbild geschlossen bleibt und von der Außenseite her die unvermeidliche Verbreiterung der alten Bogenbrücke in gefälligen und dem malerischen Stadtbild angepaßten Formen erfolgen soll. Leider ließ es sich nicht vermeiden, ein an das Tor stoßendes Stück der alten Stadtmauer, das im übrigen keine große Bedeutung hatte, zu opfern.

Mit der gärtnerischen Neugestaltung der Fischerbastion in Rostock konnte der Denkmalpfleger sich nicht einverstanden erklären; sie war leider ohne sein Wissen erfolgt, so daß Änderungen nicht mehr vorgenommen werden konnten. Es mußte sogar der Rat der Stadt erst davon überzeugt werden, daß die Fischerbastion mit den gesamten Wallanlagen in Rostock als ein wesentlicher Bestandteil der alten Stadtbefestigung unter Denkmalschutz steht und gärtnerische Anlagen darauf unter möglichster Wahrung der alten Bastionsformen, also z. B. ohne künstliche Stiitzmauern, wie sie leider angebracht sind, und hohe, beengende Drahtgitter ausgeführt werden müßten.

Ohne Erfolg mußte die Bemühung des Denkmalpflegers bleiben in Diekhof. Hier ist das schöne alte Barockschloß in seinen oberen Teilen, insbesondere im Dach, durch Schwamm von völliger Zerstörung bedroht, wenn nicht bald etwas Durchgreifendes geschieht. Künstlerisch wertvolle Teile sind noch nicht ergriffen; das bisher Zerstörte läßt sich noch, nach unzerstörten Vorbildern an anderer Stelle, ergänzen, doch werden die Kosten so hoch, daß sie bei der heutigen Wirtschaftsnot nicht aufzubringen sind.

Am Fürstenhof in Wismar vernotwendigte sich die Instandsetzung der Figuren über dem inneren Portal, die durch Frost-

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absprengungen und Verrosten der Dübel und Befestigungseisen von völliger Zerstörung bedroht waren. Sie wurden von dem dicken, aber zersprungenen Ölfarbenanstrich der Restaurierung von 1879 befreit, die Eisenteile wurden durch Bronzeteile ersetzt, fehlende Glieder eingefügt und das Ganze vorsichtig überarbeitet, so daß die Figuren jetzt wieder in alter Frische prangen. Leider ließ sich ein stärkerer Eingriff in das alte Bützower Schloß, das jetzige Zentralgefängnis, dadurch nicht vermeiden, daß eine starke Senkung des Wasserspiegels der Warnow die Schloßgräben fast völlig trocken legte, die im übrigen schon in den letzten Jahren immer stark an Wassermangel gelitten hatten, zum Teil an den Uferrändern ausbetoniert und auf einer Strecke schon zugeschüttet waren. Hier sorgte der Denkmalpfleger dafür, daß die nunmehr trockenen Gräben besonders durch Anpflanzungen an den wichtigsten Stellen für das Auge als Abschluß der Schloßinsel sichtbar bleiben, vor allem vor dem sogen. Krummen Hause, das als ältester, nicht wie das Hauptgebäude "verrestaurierter" Bauteil dem von der Stadt Kommenden ins Auge fällt.

Für die alten Burgen des Landes z. B. Wredenhagen, Neustadt, Kurzen-Trechow, Stuer, Penzlin und Plau, bot sich Gelegenheit zur Besprechung mit den Eigentümern über die zur Erhaltung dienenden Maßnahmen. Bei Neustadt ist leider zu berichten, daß durch die Wirkung des Frostes der Teil des hohen Wehrganges westlich des runden Turms fast völlig zerstört ist und nun in ungefährem Anklang an die alten Formen, doch nicht unter Nachahmung derselben, wieder aufgemauert werden muß. Kurz zuvor mußten Ausbesserungen an der Burg an dem Westgiebel des alten Herrenhauses stattfinden, wo, durch unsachgemäße Dachkonstruktionen des 18. Jahrhunderts veranlaßt, größere Teile des Mauerwerks heruntergestürzt waren.

Die Reste des alten Schlosses in Lübz sind jetzt vom Staat als Rathaus an die Stadt verkauft worden; auch hierbei bot sich Gelegenheit, mit der Stadt über die Erhaltung der im alten Amtshause steckenden Baureste und des sogen. Amtsturms, insbesondere aber über die Erhaltung des vor dem Amtshause liegenden Schloßgrabens Fühlung zu nehmen.

Nicht ausreichend ist ja das Denkmalschutzgesetz bei dem Schutze der in Privathand befindlichen Baudenkmale, insbesondere der Bürgerhäuser in den Städten. Hier heißt es vor allem, den Eigentümer davon zu überzeugen, daß Eingriffe des Denkmalpflegers auch in seinem Interesse sind, oder sich auf die

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Sorge dafür zu beschränken, daß an Stelle von unhaltbaren alten Bauten neue treten, die sich dem Stadtbild harmonisch einfügen, oder Umbauten so zu gestalten, daß sie das Wesentliche des Denkmals unangetastet lassen.

Umfangreiche Versuche wurden zunächst gemacht bei dem im Besitze der Stadt Wismar befindlichen sogen. Schabbelhaus (oder Koch`schen Brauerei), die dringendsten Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen, wahrscheinlich jedoch ohne endgültigen Erfolg. Dieses wertvolle, von Brandin stammende Patrizierhaus mit seiner reichen Sandsteinarchitektur ist wahrscheinlich unaufhaltsam dem Untergang geweiht, da die Hausteinteile schon jetzt größtenteils völlig zermürbt sind und nur noch notdürftig durch die Zementausbesserungen früherer Jahre, die im übrigen nicht unwesentlich zu der schnellen Zerstörung durch Frost beigetragen haben werden, zusammengehalten werden. Der hier verwandte Stein kann offenbar die durch die Steinkohlenfeuerung erzeugten schwefligen Gase nicht aushalten und zersetzt sich völlig. Will man nicht die außerordentlich hohen Kosten für eine völlige Erneuerung des Steines nach den alten Vorbildern aufwenden, wozu der um ein Obererachten gebetene Oberbaudirektor Baltzer aus Lübeck letzten Endes schweren Herzens riet, so bleibt nur übrig, die losen Teile abzuschlagen und durch zeitlose Putzgliederungen oder ähnliche Formen zu ersetzen in der Hoffnung, dann wenigstens den Gebäudekörper als solchen zu erhalten, der im übrigen im Innern und in seinen Hofteilen noch genügend an Interessantem und an Denkmalswertem birgt. Jedoch konnte die große Diele und der alte Brauereiraum insofern verwertet und damit auch teilweise im Denkmalsinteresse einer besseren Erhaltung zugeführt werden, als darin unter Schonung der alten Teile ein behaglicher Kneipraum eingebaut ist.

Aus der bekannten Häusergruppe in der Lübschen Straße in Wismar sind einige Häuser vom Verfall bedroht, weil die Eigentümer die Kosten für die notwendigsten Instandsetzungen nicht aufbringen können, da sie die Gebäude weder als Wohnhaus noch als Speicher mehr verwerten können. Hier muß man sich ebenfalls darauf beschränken, den Fortschritt des Verfalls zu beobachten und den Besitzer dazu zu veranlassen, mit kleinen Mitteln eine Verschlimmerung des Zustandes zu verhüten.

Im übrigen zeigte sich in Wismar, daß durch den starken Lastkraftwagenverkehr auf den engen, steingepflasterten

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Straßen die alten Giebel durch Risse mit dem Einsturz bedroht sind, so daß der Denkmalpfleger sich veranlaßt sah, an den Rat der Stadt warnend hierüber zu berichten und ihm im Interesse der alten Giebelhäuser ein Einschreiten gegen den Lastkraftwagenverkehr zu empfehlen. Dies trifft z. B. auch auf den schönen gotischen Giebel des Wädekinschen Hauses in der Altwismarstraße zu, wo vorläufig durch Ausbesserung und Verankern der Mauermassen eine weitere Zerstörung verhindert werden konnte.

In Güstrow ließ die Stadt aus Verkehrsrücksichten ein altes Fachwerkhaus am Gleviner Tor abbrechen. Leider konnte auch hier der Denkmalpfleger nicht rechtzeitig genug eingreifen. Es wurde aber veranlaßt, daß von dem Hause eine genaue Aufmessungszeichnung durch das Stadtbauamt angefertigt wurde. Der Einbau eines Ladens in dem schönen spätgotischen Hause Mühlenstraße Nr. 48 in Güstrow geschah dagegen von vornherein unter Mitwirkung und mit Zustimmung des Denkmalpflegers, der keine Bedenken hatte, die nicht mehr ursprünglichen Zimmerfenster des Erdgeschosses mit ihren harten Stichbögen durch eine Öffnung gleich dem weicheren Korbbogen des Portals zu ersetzen. Der hierbei in der Fensternische verloren gehende Rest der größtenteils schon zerstörten Stuckdecke des dahinterliegenden Raums wurde photographiert.

Die Altstadt in Rostock hat im letzten Jahre ganz empfindliche Verluste an ihren alten Giebelhäusern, die z. B. am Wendländer Schilde in einem ganz besonders schönen Straßenbild noch vorhanden waren, durch Brand erlitten. Wenn hier auch die eigentliche Denkmalpflege von selbst aufhört, da an den stehengebliebenen Ruinen kaum noch etwas als Denkmal zu bezeichnen ist, so mußte der Denkmalpfleger sich doch für die Wiederbebauung insofern interessieren, als sie für die Umgebung der Nikolaikirche von größter Bedeutung ist. Leider ist ihm seitens der städtischen Behörden das Wiederaufbauprojekt erst dann und auch nur auf besondere Anfrage hin mitgeteilt, als es schon im Bau war. Er hätte sonst den Versuch gemacht, das Zurückspringen der Fassade am Wendländer Schilde das in die Straßenwand ein Loch reißt und besonders im Anblick der kahlen Brandmauer von der Nikolaikirche her sehr unschön wirkt, zu verhindern.

Bei einem anderen Grundstück in der Altstadt konnte unter Bewilligung von Mitteln seitens des Denkmalamtes die Er-

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haltung eines charakteristischen alten Rostocker Pfannendaches bewerkstelligt werden, nämlich bei dem Hause Mühlenstraße Nr. 18, das mit seinen ausgekragten Fachwerkgiebeln vor dem Turmmassiv der Nikolaikirche ein besonderes malerisches Bild gibt.

Bei einigen anderen alten Rostocker Bürgerhäusern konnte der Denkmalpfleger mitwirken, indem er z. B. bei der hübschen, vom Markt aus sichtbaren Gruppe Kistenmacherstraße Nr. 12-13 auf Ersuchen der Baupolizeibehörde den Farbenanstrich im letzten Augenblick vor einem grellen Mißklang behütete. Wäre ein früherer Eingriff möglich gewesen, so hätte der Denkmalpfleger zweifellos versucht, dem schönen Renaissancegiebel durch stärkere farbige Abstimmung ein lebhafteres Aussehen zu verleihen.

Der gründliche Umbau eines Hauses in der Nähe des Alten Marktes, Amberg Nr. 14, brauchte nicht verhindert zu werden, da der Giebel bei Veränderung der Fenster im ganzen erhalten wird und auch für den Umbau des Hinterhauses, das in der Silhouette der Stadt vom Wasser aus gesehen stark sichtbar ist, eine einigermaßen annehmbare Lösung gefunden werden konnte.

Durch den Umbau eines Hauses in der Schröderstraße in Rostock ergab sich die Notwendigkeit, den dort eingemauerten, zweifellos aber nicht an ursprünglicher Stelle stehenden Gertrudenstein, d. i. eine Beischlagwange des Gertrudenhospitals, das man in der Kröpeliner Straße vermutet, vor Zerstörung oder mindestens ungeeigneter Verwendung zu schützen. Nach langen Verhandlungen mit dem Besitzer wurde erreicht, daß der Stein im Rostocker Altertumsmuseum aufgestellt werden konnte.

Weniger glücklich ist das Schicksal des Denksteins des Bernt v. Coppelow, der auf der Feldmark des Dorfes Großen-Klein bei Warnemünde steht. Hier mußte festgestellt werden, daß, vielleicht in guter Absicht, ungeschickte Hände die verwitterten Umrisse der Figuren und der Schrift mit einem so scharfen eisernen Gegenstand nachgezogen haben und dabei in Wirklichkeit den Stein so gut wie ruiniert haben, daß nunmehr die eigentliche Skulptur überhaupt kaum noch zu erkennen ist. Nachforschungen nach den Tätern sind natürlich ergebnislos gewesen.

Ein ähnlicher Denkstein, das Steinkreuz in Selow bei Bützow, wurde dank des verständnisvollen Entgegenkommens

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des Eigentümers gesäubert und, da er mitten auf dem Acker steht, vor Anfahren geschützt, wie auch der Rat der Stadt Wittenburg den sogen. Grafenstein bei Wittenburg vor Beschädigungen schützen will.

Sein besonderes Interesse wandte der Denkmalpfleger in letzterer Zeit den sogen. technischen Kulturdenkmalen zu, die auf Betreiben des Heimatbundes und des Deutschen Museums festgestellt, gesammelt und möglichst gezeichnet und photographiert werden sollen. Es handelt sich hier zwar weniger um eigentliche Denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes als um Zeugen der alten bäuerlichen und industriellen Kulturerzeugnisse, oft sehr einfacher Art, wie z. B. die Betriebseinrichtungen von Wassermühlen, Windmühlen und insbesondere der Bockmühlen, von landwirtschaftlichen Maschinen, besonders eigenartigen Anlagen von Scheunen u. dgl. Es wurde in mehreren Fällen die zeichnerische und photographische Aufnahme dieser Dinge bewirkt, dagegen davon abgesehen, sie ausdrücklich unter Denkmalschutz zu stellen. Dies geschah nur in dem Falle der alten Saline in Sülze, wo unter besonderer Festlegung der etwa zu treffenden Maßnahmen die Gradierwerke mit der noch darauf stehenden, allerdings halb verfallenen Windmühle für den Pumpenantrieb unter Denkmalschutz gestellt wurden. Hierhin gehört auch z. B. die Frage, ob die letzte noch erhaltene hölzerne Zugbrücke in der Lewitz über den Störkanal abgebrochen und durch eine eiserne ersetzt werden sollte oder nicht. So schwer man auch die schöne alte hölzerne Brücke in dem Landschaftsbild des durch den Wald sich ziehenden Kanals vermißt und so wenig sie letzten Endes in ihrer Materialverbundenheit mit dem Wald durch eine eiserne Brücke ersetzt werden kann, so konnte doch der Denkmalpfleger in objektiver Würdigung der ganzen Umstände dem Abbruch sich nicht entgegenstellen.

So fand der Baudenkmalpfleger in den ersten l 1/2 Jahren der Wirksamkeit des Denkmalschutzgesetzes schon ein reiches Tätigkeitsfeld vor, das, wenn auch die Not der Zeit eine wirklich wirksame Arbeit in der Erhaltung von Denkmalen zunächst verhindern wird, doch, wenn erst die Öffentlichkeit sich mit dem Gedanken des Denkmalschutzes mehr vertraut gemacht hat, noch zu einer ganz erheblich umfangreicheren, ersprießlicheren und befriedigenderen Tätigkeit führen wird.

Lorenz.


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III.

Denkmale der Kunst und des Kunstgewerbes.

Aus dem Geschäftsbereich des Denkmalpflegers für Kunst und Kunstgewerbe ist über zwei besonders umfangreiche Arbeiten zu berichten: die Konservierung des Bützower Altars von 1503 und des Rühner Altars von 1578.

Der Bützower Altar, ein gotisches Pentaptychon mit Schnitzereien im Schrein und auf den Flügel-Innenseiten sowie sechs gemalten Tafeln, war in seiner Erhaltung stark gefährdet: besonders die gemalten Tafeln erweckten schwerste Befürchtungen. Die Behandlung geschah mit finanzieller Unterstützung des Landesamts. Die Malereien wurden durch den Restaurator der Staatlichen Gemäldegalerie zu Dresden, Professor Krause, unter Beschränkung auf Festlegung lockerer Farben und Auffrischung konserviert, Fehlstellen wurden nicht ausgemalt. Die Gemälde haben durch diese Behandlungsweise ihren ursprünglichen Charakter behalten und nichts an Originalitätswert eingebüßt. Das hier beobachtete Prinzip hat sich bewährt; seine Anwendung empfiehlt sich besonders für Altäre, deren Malereien nicht dauernd sichtbar sind oder die nicht mehr vom Kult in Anspruch genommen werden, sie ist auch gegenüber der früheren Methode einer Restaurierung weit billiger.

Bei den Schnitzereien hat die Firma Puckelwartz in Dresden nach Möglichkeit nur dort ergänzt, wo es der technische Zusammenhalt erforderte. Eine jedermann klare Scheidung zwischen Alt und Neu ist völlig befriedigend noch nicht herausgebracht; hierfür werden noch weitere Versuche nötig sein.

Wenn auch die heutige Denkmalpflege die kategorische Forderung aufstellt, daß derartig umfassende und heikle Arbeiten nur unter dauernder Mitwirkung und Kontrolle des Denkmalpflegers vorgenommen werden, ist dies doch in Mecklenburg-Schwerin nicht durchführbar, weil weder der Staat noch seine Museen über ein Konservierungsatelier verfügen. Im Falle des Bützower Altars haben die finanziellen Verhältnisse sogar die so nötige grundlegende Besprechung zwischen dem Denkmalpfleger und den ausführenden Kräften verhindert. Somit mußte sich die Landesdenkmalpflege für die Konservierung der Malereien mit brieflichen Weisungen behelfen, während bei der Behandlung der Schnitzwerke das Sächsische Landes-

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amt für Denkmalpflege bereitwillig und dankenswert die Überwachung und Beratung des Technikers übernahm.

Weit einfacher gestaltete sich die Konservierung des Rühner Altars, ebenfalls durch Professor Krause in Dresden ausgeführt. Die Verhältnisse lagen besonders günstig, weil die Mitteltafel und die für den Kult allein in Frage kommenden Flügel-Innenseiten (vgl. die S. - beigegebenen Abbildungen) zwar sehr verschmutzt und durch starke, über die ganzen Gemälde sich ausdehnenden Aufbeulungen gefährdet waren, aber weder Fehlstellen noch erheblichere frühere Übermalungen aufwiesen. Der Konservator konnte sich daher auf die Reinigung, Festlegung und Auffrischung beschränken. Auf den Flügel-Außenseiten dagegen war die Farbschicht nicht nur sehr defekt, sondern auch überwiegend nicht mehr original. Der Landesdenkmalpfleger gestattete daher dem Restaurator eine Wiederherstellung.

Die Rettungsarbeit am Rühner Altar hatte die bedeutsame Folge, daß nach Wegnahme des erstorbenen Firnis drei Künstlersignierungen des Cornelius Krommeny zutage traten, so daß der Streit über den Meister nunmehr endgültig entschieden ist.

Weniger umfassend waren die Arbeiten am gotischen Schreinaltar zu St. Marien in Röbel, für die das Landesamt einen Geldzuschuß bewilligte.

Über die Altäre zu Cammin b. Laage und Retschow wurden ausführliche Gutachten erstattet; der gotische Altar der Kirche zu Warnemünde wurde auf den Rat des Denkmalpflegers behandelt und gesicherter aufgestellt.

Von kleineren Arbeiten seien mehrere Gutachten über Kircheng1ocken erwähnt. In besonders gelagerten Verhältnissen konnten gesprungene Glocken zur Einschmelzung freigegeben werden, im allgemeinen wird aber darauf bestanden werden müssen, daß die wegen hohen künstlerischen oder antiquarischen Wertes durch die Kriegszeit geretteten Glocken unantastbar geworden sind, auch dann, wenn sie nicht mehr ihrem Zweck dienen können. Das Schweißverfahren der Lübecker Firma Ohlsen zur Wiederherstellung gesprungener Glocken hat sich auch in Mecklenburg-Schwerin mehrfach bewährt.

In einer Reihe von Fällen hat das Landesamt veranlaßt, daß gefährdete Objekte in die Mecklenburgischen Staatsmuseen überführt und dadurch gerettet wurden.

Josephi

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