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I.

Denkmale der Vor= und Frühgeschichte.

Der Landesdenkmalpfleger für Vor- und Frühgeschichte hatte zunächst mit dem organisatorischen Ausbau des durch das Denkmalschutzgesetz Geschaffenen zu tun. Seiner Absicht, die Vorteile der neuen Lage nach Möglichkeit für die Denkmalpflege und die Wissenschaft auszunutzen, stellten sich jedoch wider Erwarten erhebliche Hinderungen entgegen.

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wie auch größere Ausgrabungen, an denen sich diese Organisation hätte erproben lassen, entfielen.

Wenn Friedrich von Oppeln-Bronikowski in seinen jüngst erschienenen "Archäologischen Entdeckungen im 20. Jahrhundert" (Berlin 1931) sagt: "Auch die nichtrömische Bodenforschung in Deutschland ist ein Kind der klassischen Archäologie. Sie ist erst mit der Limesforschung (seit 1892), die ihren Anstoß von der römischen Altertumswissenschaft (Mommsen) erhielt, in geregelte wissenschaftliche Bahnen gekommen, nachdem sie nur allzulange ein Dilettantenvergnügen gewesen war", so waren bisher in Mecklenburg zum Schaden der Wissenschaft diese Dilettantenvergnügungen von "Altertumsfreunden" noch keineswegs ausgerottet.

Hiergegen wird der Landesdenkmalpfleger mit aller Entschiedenheit auftreten müssen, alles, was unter den Begriff ,,wilde Grabungen" fällt, hat er rücksichtslos zu verhindern und zu verfolgen, kurz, er muß sich als erstes für die peinlichste Befolgung des Gesetzes einsetzen.

Aber die Ausführung moderner Grundsätze denkmalpflegerischer Tätigkeit leidet unter mancherlei Schwierigkeiten, vor allem dadurch, daß Kräfte, die in heutiger wissenschaftlicher Grabungstechnik hinreichend geschult wären, dem Lande überhaupt nicht zur Verfügung stehen. Die leider nur für kurze Zeit gegebene Möglichkeit, hier durch Verpflanzung der verfeinerten Methoden der Länder mit technisch hochstehenden Grabungen Wandel zu schaffen, entschwand mit der Drosselung aller Geldausgaben, und somit wird für absehbare Zeit eine Besserung der Verhältnisse nicht zu erwarten sein.

Jedoch ein Anfang wurde wenigstens gemacht, zuerst mit der Beschaffung des wichtigsten Ausgrabungsgerätes, um auch bescheidene Untersuchungen ordnungsgemäß durchführen zu können. Mit jener Ausgrabungspraxis, die sich auf Taschenkompaß, Bandmaß und kleinen Handspaten beschränkte - vielleicht sogar auch ohne diese allerbescheidensten Hilfsmittel ans Werk ging - muß ebenso restlos gebrochen werden, wie mit der Anwendung der hierzulande besonders beliebten Sonde, durch die schon unübersehbarer Schaden angerichtet wurde.

Der Landesdenkmalpfleger vertritt grundsätzlich den Standpunkt, daß jede Aufdeckung von Grabanlagen einen Eingriff in den Totenkult unserer Altvorderen, gleichzeitig aber auch ein Zerstören für alle Zeiten bedeutet. Diese gewichtigen

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Bedenken lassen sich nur dann zurückstellen, wenn der Einzelfall gut wissenschaftlich vorbereitet, technisch einwandfrei durchgeführt wird und dazu die Sicherheit angemessener Veröffentlichung besteht. Wie aber die Verhältnisse in Mecklenburg zurzeit nun einmal liegen, dürfen im allgemeinen nur "Notgrabungen" vorgenommen werden, das heißt Untersuchungen oder Sicherungen, sobald im Gelände durch anderen Zwecken dienende Erdbewegungen zufällig vorgeschichtliche Grabstellen oder Siedlungen angeschnitten worden sind. Nur dann sind Untersuchungen und Grabungen zu gestatten oder auszuführen, wenn ohne diese ein nichtgutzumachender Schade entstehen würde. Dagegen wird der Landesdenkmalpfleger rein wissenschaftliche Grabungen nur dann vornehmen oder genehmigen, wenn Kräfte und Geldmittel zur Verfügung stehen, die für eine ordnungsgemäße Durchführung im Sinne der heute führenden Grabungstechnik und eine wissenschaftliche Auswertung durch ausreichende Veröffentlichungen Gewähr bieten.

Eine Anzahl kleinerer Unternehmungen im angedeuteten Umfange sind im Auftrage des Landesdenkmalpflegers vorgenommen worden. Diese Untersuchungen - es seien nur einige genannt - bezogen sich auf die ältere Bronzezeit (Sudenhof bei Hagenow), die vorchristliche Eisenzeit (Hagenow, Sommerstorf bei Grabowhöfe, Thorstorf bei Grevesmühlen, Züsow bei Neukloster), die nachchristliche Eisenzeit (Dütschow bei Parchim, Perdöhl bei Wittenburg) und die wendische Zeit (Gielower Peenhäuser bei Malchin). Erfreulicherweise gelangten die Funde ausnahmslos in das zentrale Staatsmuseum.

Reifferscheid.