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III.

Denkmale der Kunst und des Kunstgewerbes.

Aus dem Geschäftsbereich des Denkmalpflegers für Kunst und Kunstgewerbe ist über zwei besonders umfangreiche Arbeiten zu berichten: die Konservierung des Bützower Altars von 1503 und des Rühner Altars von 1578.

Der Bützower Altar, ein gotisches Pentaptychon mit Schnitzereien im Schrein und auf den Flügel-Innenseiten sowie sechs gemalten Tafeln, war in seiner Erhaltung stark gefährdet: besonders die gemalten Tafeln erweckten schwerste Befürchtungen. Die Behandlung geschah mit finanzieller Unterstützung des Landesamts. Die Malereien wurden durch den Restaurator der Staatlichen Gemäldegalerie zu Dresden, Professor Krause, unter Beschränkung auf Festlegung lockerer Farben und Auffrischung konserviert, Fehlstellen wurden nicht ausgemalt. Die Gemälde haben durch diese Behandlungsweise ihren ursprünglichen Charakter behalten und nichts an Originalitätswert eingebüßt. Das hier beobachtete Prinzip hat sich bewährt; seine Anwendung empfiehlt sich besonders für Altäre, deren Malereien nicht dauernd sichtbar sind oder die nicht mehr vom Kult in Anspruch genommen werden, sie ist auch gegenüber der früheren Methode einer Restaurierung weit billiger.

Bei den Schnitzereien hat die Firma Puckelwartz in Dresden nach Möglichkeit nur dort ergänzt, wo es der technische Zusammenhalt erforderte. Eine jedermann klare Scheidung zwischen Alt und Neu ist völlig befriedigend noch nicht herausgebracht; hierfür werden noch weitere Versuche nötig sein.

Wenn auch die heutige Denkmalpflege die kategorische Forderung aufstellt, daß derartig umfassende und heikle Arbeiten nur unter dauernder Mitwirkung und Kontrolle des Denkmalpflegers vorgenommen werden, ist dies doch in Mecklenburg-Schwerin nicht durchführbar, weil weder der Staat noch seine Museen über ein Konservierungsatelier verfügen. Im Falle des Bützower Altars haben die finanziellen Verhältnisse sogar die so nötige grundlegende Besprechung zwischen dem Denkmalpfleger und den ausführenden Kräften verhindert. Somit mußte sich die Landesdenkmalpflege für die Konservierung der Malereien mit brieflichen Weisungen behelfen, während bei der Behandlung der Schnitzwerke das Sächsische Landes-

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amt für Denkmalpflege bereitwillig und dankenswert die Überwachung und Beratung des Technikers übernahm.

Weit einfacher gestaltete sich die Konservierung des Rühner Altars, ebenfalls durch Professor Krause in Dresden ausgeführt. Die Verhältnisse lagen besonders günstig, weil die Mitteltafel und die für den Kult allein in Frage kommenden Flügel-Innenseiten (vgl. die S. - beigegebenen Abbildungen) zwar sehr verschmutzt und durch starke, über die ganzen Gemälde sich ausdehnenden Aufbeulungen gefährdet waren, aber weder Fehlstellen noch erheblichere frühere Übermalungen aufwiesen. Der Konservator konnte sich daher auf die Reinigung, Festlegung und Auffrischung beschränken. Auf den Flügel-Außenseiten dagegen war die Farbschicht nicht nur sehr defekt, sondern auch überwiegend nicht mehr original. Der Landesdenkmalpfleger gestattete daher dem Restaurator eine Wiederherstellung.

Die Rettungsarbeit am Rühner Altar hatte die bedeutsame Folge, daß nach Wegnahme des erstorbenen Firnis drei Künstlersignierungen des Cornelius Krommeny zutage traten, so daß der Streit über den Meister nunmehr endgültig entschieden ist.

Weniger umfassend waren die Arbeiten am gotischen Schreinaltar zu St. Marien in Röbel, für die das Landesamt einen Geldzuschuß bewilligte.

Über die Altäre zu Cammin b. Laage und Retschow wurden ausführliche Gutachten erstattet; der gotische Altar der Kirche zu Warnemünde wurde auf den Rat des Denkmalpflegers behandelt und gesicherter aufgestellt.

Von kleineren Arbeiten seien mehrere Gutachten über Kircheng1ocken erwähnt. In besonders gelagerten Verhältnissen konnten gesprungene Glocken zur Einschmelzung freigegeben werden, im allgemeinen wird aber darauf bestanden werden müssen, daß die wegen hohen künstlerischen oder antiquarischen Wertes durch die Kriegszeit geretteten Glocken unantastbar geworden sind, auch dann, wenn sie nicht mehr ihrem Zweck dienen können. Das Schweißverfahren der Lübecker Firma Ohlsen zur Wiederherstellung gesprungener Glocken hat sich auch in Mecklenburg-Schwerin mehrfach bewährt.

In einer Reihe von Fällen hat das Landesamt veranlaßt, daß gefährdete Objekte in die Mecklenburgischen Staatsmuseen überführt und dadurch gerettet wurden.

Josephi

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