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Jahrbücher

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

 

gegründet von                  fortgesetzt von
Geh. Archivrat Dr. Lisch. Geh. Archivrath Dr. Wigger.

 


 

Achtzigster Jahrgang.

herausgegeben

von

Geh. Archivrath Dr. H. Grotefend,

als 1. Sekretär des Vereins.

 


Mit angehängtem Jahresberichte.

 

 

Auf Kosten des Vereins.

 

 

Schwerin, 1915.

Druck und Vertrieb der Bärensprungschen Hofbuchdruckerei.
Kommissionär: K. F. Koehler, Leipzig.

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Inhalt des Jahrbuchs.


Seite
I. Mecklenburg und die Kurwürde. Von Geh. Regierungsrat Dr. Carl Schröder 1-87
II. Ein ritterschaftliches Halsgericht vom Jahre 1706. Von Dr. F. Techen 89-96
III. Mecklenburgs Militärwesen vor und in den Freiheitskriegen. Von Prof. Dr. Ernst Schäfer 97-114
IV. Mecklenburgische Papiermühlen. Von Geh Hofrat Professor Dr. Wilhelm Stieda, Leipzig 115-184
V. Zur Taufe von Herzog Ulrichs Tochter Sophie im Jahre 1557. Von Dr. med. und phil. (h. c.) Friedrich Crull (†), Wismar 185-190
VI. Das Fleischergewerbe in Mecklenburg vom 12. bis zum 14. Jahrhundert. Von Dr. phil. Martha Genzmer, Neustrelitz 191-216
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I.

Mecklenburg
und die Kurwürde.

 

Von

Geh. Regierungsrat Dr. Carl Schröder.

 

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W as den Inhalt dieser Zeilen bilden soll, führt uns hinein in eines der häßlichsten Kapitel der deutschen Geschichte. Am 9. Februar 1801 war der Friede von Luneville abgeschlossen, in dem Deutschland das linke Rheinufer verlor; der Talweg des Rheins sollte hinfort die Grenze bilden zwischen dem Deutschen Reich und der Französischen Republik. Das war an sich nichts wesentlich neues: durch den Luneviller Frieden gelangten nur die Bedingungen von Campo Formio vom 17. Oktober 1797 und von Rastatt aus den Jahren 1797-1799 nach einem zweijährigen blutigen Kriege unbeschränkt und ohne Klausel zur Geltung. Neu aber war die Frage der nach dem 7. Artikel des Friedens vom Reich zu gewährenden Entschädigungen; der Vollzug dieses Artikels bedeutete die territoriale und politische Umgestaltung des Reiches. Da infolge der Abtretung - hieß es da - die das Reich der Französischen Republik gemacht hat, mehrere Fürsten und Stände ganz oder teilweise aus ihrem Besitz gesetzt sind, während es dem Deutschen Reich in seiner Gesamtheit zustehe die aus gegenwärtigem Vertrage sich ergebenden Verluste zu tragen, so ist der Kaiser in seinem und des Reiches Namen mit der Französischen Republik übereingekommen, daß im Einklang mit den auf dem Rastatter Kongreß förmlich aufgestellten Grundsätzen das Reich gehalten ist, den erblichen Fürsten, die ihren auf den linken Rheinufer gelegenen Besitz eingebüßt haben, eine Entschädigung im Schoße des Reichs zu gewähren.

Daß diese Entschädigungen nur durch umfassende Säkularisationen bewirkt werden konnten, lag klar zutage. Das Reich genehmigte den ohne seine Mitwirkung abgeschlossenen Luneviller Frieden, "die geistlichen Stände fanden nicht den Mut, ihrem eigenen Todesurteil zu widersprechen". Einstweilen zwar blieb der Regensburger Reichstag den "schläfrigen Gewohnheiten seines gespenstischen Daseins" treu, es verging fast das ganze Jahr 1801 mit Nichtstun. Dann setzten Österreich und Preußen die Bildung einer Reichsdeputation durch, aber nach Monaten waren die Beratungen dieses Ausschusses noch nicht

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eröffnet, "der zerrüttete Körper des heiligen Reichs fand nicht mehr die Kraft, mit eigenen Händen seinen letzten Willen aufzusetzen". so fiel die Entscheidung über Deutschlands Zukunft unausbleiblich den fremden Siegern zu und es begann ein würdeloses Buhlen um die Gunst des Ersten Konsuls Bonaparte und seiner Kreaturen. "Die deutschen Fürsten, groß und klein, drängten sich an ihn heran, um durch seine Huld bei der bevorstehenden Länderverteilung möglichst vorteilhafte Spenden zu erlangen"; "das Gold der kleinen Höfe, das sie nie finden konnten, wenn das Reich sie zur Verteidigung des Vaterlandes aufrief", floß nun in Strömen und füllte die unergründlichen Taschen der französischen Agenten oder die sich dafür ausgaben. "Was diese Herren peinigte, war nicht die Abtretung des linken Rheinufers, nicht der Zusammensturz der Reichsverfassung, sondern nur die Furcht, im allgemeinen Wettbewerb um die Gunst des großen Wohltäters zurückzubleiben." Bald ergab sich daß die rechtsrheinischen geistlichen Gebiete zur Befriedigung aller dieser begehrlichen Wünsche nicht ausreichten; der Deutsche Kaiser selbst sprach zuerst das verhängnisvolle Wort "Vernichtung der kleinen weltlichen Stände" aus und man ward einig, auch den Reichsstädten den Garaus zu machen. Zum Schluß dieser großen Länderversteigerung und nachdem in Paris das Wesentliche geordnet war, schritten im August 1802 Rußland und Frankreich als Vermittler ein. Dieser Interventionsplan, eine schimpfliche Demütigung für Österreich und Preußen, die völlig in den Hintergrund gedrängt wurden, war von Petersburg ausgegangen 1 ). "Rußland war bei der Gebietsaufteilung in Deutschland in keiner Weise beteiligt, konnte auch nicht, wie die Republik, aus dem Luneviller Frieden einen Grund oder wenigstens einen Vorwand ableiten, sich in diese Handelsgeschäfte einzumischen, doch der Zar persönlich wollte als Gönner und Schutzherr eine Rolle spielen." Dazu war aber die Verbindung mit Frankreich unerläßlich. Bonaparte war für Alexanders Pläne leicht gewonnen; geschickt wußte er die Fäden so zu spinnen, daß hinfort bei diesem Geschäft er der eigentliche Macher war und dem Zaren nur eine scheinbare Mitwirkung blieb: sie bewirkte lediglich, daß einige dem Petersburger Hofe besonders nahestehende Fürstenhäuser wie Württemberg, Baden und Oldenburg - Alexanders Mutter war eine württembergische, seine Gemahlin eine badische Prinzessin und Oldenburg wurde


1) S. Heigel, deutsche Geschichte Vom Tode Friedrichs d. Gr. bis zur Auflösung des alten Reiches Bd. II S. 414 f.
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von Rußland wie ein Familienbesitztum betrachtet 2 ) - bei der Länderverteilung bevorzugt wurden und daß es "im Winterpalast und in den Ministerwohnungen und Schreiberstuben in Petersburg zu ähnlichem Werben und Markten kam, wie vorher in Paris". Die puissances médiatrices Rußland und Frankreich erklärten mit gutem Grunde, die Eifersüchteleien und die Interessengegensätze am Reichstage machten ihre Vermittelung notwendig; sie legten ihren Entschädigungsplan vor und erklärten, derselbe dürfe nicht mehr wesentlich geändert werden. Am 25. Februar 1803 kam dann der Reichsdeputationshauptschluß zustande, der am 24. März vom Reichstage genehmigt, vom Kaiser am 27. April ratifiziert wurde. "Er vernichtete 112 deutsche Staaten; von den geistlichen Ständen blieben nur 3, von den 49 Reichsstädten nur 6 übrig. Mehr als 2000 Geviertmeilen wurden unter die weltlichen Fürsten ausgeteilt. Preußen erhielt für seine linksrheinischen Verluste fünffachen Ersatz, Darmstadt ward achtfach, Baden fast zehnfach entschädigt. Auch einige fremdländische Fürstenhäuser nahmen ihr Teil aus dem großen Raube; so Toscana und Modena, die Vettern Österreichs, so Nassau=Oranien, der Schützling Preußens." "Wenige unter den großen Staatsumwälzungen der neueren Geschichte" - so urteilt Heinrich v. Treitschke 3 ), dem wir auch im vorstehenden gefolgt sind - "erscheinen so häßlich, so gemein und niedrig wie diese Fürstenrevolution von 1803. Und doch war der Umsturz eine große Notwendigkeit; er begrub nur was tot war, er zerstörte nur, was die Geschichte dreier Jahrhunderte gerichtet hatte."

Das ist der Hintergrund, auf dem sich das abspielt, mit dem wir uns hier zu beschäftigen haben.

An der tollen Jagd der deutschen Fürsten in Paris nach Land= und Gelderwerb hatte sich Herzog Friedrich Franz nicht beteiligt. Halb erstaunt, halb vorwurfsvoll hatte der hessen=casselsche Minister Waitz von Eschen den mecklenburgischen Ober=


2) Kaiser Paul, Sohn des Herzogs Karl Peter Ulrich von Holstein=Gottorp (als russischer Kaiser Peter III.), folgte 1762 seinem Vater als Herzog, überlies aber seinen Anteil an Holstein=Gottorp 1773 dem König Christian VII. von Dänemark gegen Abtretung der Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst und übergab diese Länder an Friedrich August aus der jüngeren oder bischöflich=lübeckischen Linie des Hauses Holstein. Oldenburg und Delmenhorst wurden 1774 von Kaiser Joseph II. zu einem Herzogtum erhoben.
3) Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert Bd. I S. 186.
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hofmeister v. Lützow bei einer Begegnung in Cassel gefragt, warum denn sein Hof nicht auch einen Gesandten nach Paris geschickt habe. Das hatte der Herzog verschmäht. Er verließ sich auf sein - freilich von Frankreich bestrittenes - Recht und erhoffte im übrigen - wir werden sehen, mit welchem Erfolge - alles von der Unterstützung durch Rußland. Denn auch er war nicht frei von Begehrlichkeit, und zu der Zeit, da die deutschen Fürsten rechts und links um ihn, in Süd und Nord, sich weite Gebiete aneigneten, da hat auch er - wer wollte ihm das verdenken oder es nicht wenigstens entschuldbar findend - Ansprüche erhoben, Forderungen geltend gemacht und sich mit großen Hoffnungen getragen, ohne indessen schließlich einen nennenswerten Gewinn zu erringen.

Zu den durch den Frieden von Luneville Geschädigten gehörte auch Mecklenburg, denn es hatte die beiden Kanonikate des Hochstifts Straßburg verloren, die ihm im Westfälischen Frieden nebst einigen anderen Dingen als Ersatz für Wismar, Poel und Neukloster zugesprochen waren. Dafür wollte der Herzog entschädigt werden; in welcher Höhe aber diese Entschädigung zu gewähren sei, worin sie zu bestehen habe und wo sie gesucht werden könne, das alles festzustellen war Sache der Reichsfriedensdeputation beim Reichstage in Regensburg. Die Stelle des mecklenburgischen Komitialgesandten hatte zuletzt, bis 1800, einstweilen der Komitialgesandte für Sachsen=Gotha und Altenburg Freiherr von Gemmingen mit bekleidet; seitdem war sie unbesetzt, die Geschäfte führte der Sekretär Hofrat Gumpelzhaimer 4 ). Nun aber schien es dringend geboten, einen neuen Komitialgesandten zu ernennen, und das wurde Leopold Hartwig v. Plessen, ein hervorragender Diplomat, für diesen Posten um so mehr geeignet, als er schon zu Anfang der achtziger Jahre des 18. Jahrhunderts in Regensburg gelebt hatte, um am Reichstagssitze sich praktisch auszubilden. Im Sommer 1802 trat Plessen seinen Dienst in Regensburg an, der hohe Anforderungen an seine Geschicklichkeit stellte. Es war nicht bloß die Entschädigungsfrage in allen ihren Phasen, die ihn beschäftigte, sondern gleichzeitig spielte auch die geplante Erhebung des Hauses Mecklenburg=Schwerin zur Kurwürde.


4) S. über ihn die Jahrb. des Vereins für meckl. Geschichte und Altertumskunde Bd. 65. S. 245 und die dort angeführte Literatur. Vgl. auch Schöppl, Christian Gottlieb Gumpelzhaimer als Großherzoglich Mecklenburg=Schwerinscher geheimer Legationsrat (Regensburg 1911).
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Die Verfassung des Kurkollegiums mußte durch die Abtretung des linken Rheinufers notwendig Abänderungen erleiden, denn an diesem Rheinufer saßen die drei geistlichen Kurfürsten von Cöln, Mainz und Trier. Nach dem französisch=russischen Entschädigungsplan sollte hinfort nur noch ein geistlicher Kurfürst sein, nämlich der Kurfürst von Mainz, der Kurfürst=Reichs=Erzkanzler; dagegen sollten drei neue weltliche Kurfürsten geschaffen werden, nämlich Baden, Württemberg und Hessen=Cassel. Nachträglich wurde auch dem Großherzog von Toscana die Kurwürde (als Kurfürst von Salzburg) versprochen und der Kaiser von Rußland tat Schritte, dieselbe Erhöhung für Mecklenburg=Schwerin zu bewirken.

Die Kurwürde scheint seit längerer Zeit zu den stillen Wünschen des Hauses Mecklenburg gehört zu haben. Denn als im Jahre 1774 der Prinz Friedrich Franz um die Prinzessin Luise von Hessen=Darmstadt warb, von deren Schwestern die eine an den Kronprinzen, späteren König Friedrich Wilhelm II. von Preußen, die andere an den Großfürsten, späteren Kaiser Paul von Rußland vermählt war, betonte das Ministerium dem Herzog Friedrich gegenüber: ein Prinz von Mecklenburg könne sich schwerlich besser verbinden, als wenn der Kaiser von Rußland und der König von Preußen seine Schwäger wären, denn alsdann dürfe man vielleicht wegen dereinstiger Gelangung zur Kurwürde für das herzogliche Haus fast unbesorgt sein. In der Zeit nun, die uns hier beschäftigt, erscheinen - wenigstens anfänglich - die Verhandlungen wegen der Kurwürde beim Herzog eng verquickt und untrennbar verbunden mit dem Streben nach territorialer Vergrößerung und Erhöhung der Einkünfte.

Die erste Nachricht über die Absicht, dem Hause Mecklenburg=Schwerin die Kurwürde zu verschaffen, finden wir in einem Bericht des mecklenburgischen Gesandten in Berlin, des Oberhofmeisters v. Lützow. Am 26. Februar 1801 meldete er nach Schwerin: tags zuvor nach der königlichen Tafel habe der russische Gesandte Baron v. Krüdener ihm gesagt, daß bei den bevorstehenden großen Veränderungen im Deutschen Reich "unter andern einige neue Kurfürsten aus dem Tiegel herauskommen würden, wie Württemberg und Hessen=Cassel", und habe seine Verwunderung darüber ausgesprochen, daß das herzogliche Haus, das doch eines der ältesten sei, nicht auch die Kurwürde nachsuche. Lützow möge das doch mit dem gerade in Berlin anwesenden Erbprinzen Friedrich Ludwig besprechen; wenn der

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Erbprinz ihm ein Wort darüber sage, so werde Krüdener seinen Bericht an den Kaiser so machen, daß dieser seine tatkräftige Unterstützung gewähre und dann könne die Sache nicht fehlschlagen; dann würden an die Stelle der sicherlich in Wegfall kommenden drei geistlichen Kurfürsten eben drei neue treten und die Zahl der Mitglieder des Kurkollegiums die gleiche bleiben.

Lützow hatte geantwortet, daß der Herzog sich zu diesen Veränderungen nicht dränge; die Kurwürde Sei "onereux und kostbar" und seines Wissens nie zur Frage gekommen. Krüdener aber hatte gemeint, man solle diese Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, die sich vielleicht nie wieder bieten werde. Am Abend hatte Lützow dann Krüdener aufgesucht und ihn gefragt, ob er diesen Vorschlag etwa im Auftrage des Kaisers gemacht habe. Das hatte Krüdener in Abrede gestellt, aber gemeint, ihm scheine die Sache so leicht, so natürlich, daß er nicht habe unterlassen können, mit Lützow darüber zu reden. Lützow schreibt dann weiter, daß er Selbstverständlich dem Erbprinzen kein Wort davon gesagt habe und den Befehl erwarte, was er Krüdener antworten solle. Sei der Herzog geneigt, der Anregung weitere Folge zu geben, so werde es wohl am vorteilhaftesten sein, daß der Antrag dazu von Rußland ausgehe; man müsse Krüdener ersuchen, das zu sondieren, ohne geradezu darauf anzutragen, denn Rußlands müsse man natürlich sicher sein, ehe man einen Schritt tue. Wolle aber der Herzog die Sache ganz fallen lassen, so erbitte er eine Antwort mit der Post, "daß man in den bewußten Antrag nicht zu entrieren gedächte." Zu diesem Lützowschen Bericht hat dann der Geheimratspräsident Graf Bassewitz die Bemerkung hinzugefügt: "Dem Referenten ist auf Serenissimi Befehl geantwortet, daß: so schmeichelhaft auch die Erhebung Serenissimo seyn würde, so wenig wären die Kräfte des Hauses dazu geeignet; könnte eine Vergrößerung zugleich bewirkt werden, so würden Serenissimus dieses Glück dem Kaiser nie genug verdanken können. Dabey ist an Hand gegeben, das Lauenburgische dazu in Vorschlag zu bringen, worauf Serenissimus ohnhin Anspruch hätte 5 ), wenn anders die Veränderung mit den Hannoverschen


5) Kraft einer 1431 abgeschlossenen und 1519 wiederholten Erbverbrüderung zwischen Mecklenburg und Lauenburg. Derartige Erbverbrüderungen hatten aber die Herzöge von Sachsen=Lauenburg auch mit anderen Fürstenhäusern abgeschlossen: so z. B. 1369 mit Braunschweig, 1507 zugunsten der albertinischen Linie des Hauses Wettin, 1671 mit dem Kurfürsten Johann Georg III. von Sachsen. Kein Wunder daher, daß, als am 29. September 1689 mit Herzog Julius Franz das askanische Haus in (  ...  )
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Landen vor sich gehen sollte 6 ), allemahl aber wo möglich durch russische Vermittelung zu bewirken, daß der Theil von Lauenburg dießeits der Elbe dem herzoglichen Hause zu Theil würde."

Auf Grund dieser Antwort hatte dann am 6. März Lützow, wie er am 8. berichtete, eine Konferenz mit Krüdener, der zugestand: er habe "für sich" an den Grafen Rostoptschin, den russischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten, geschrieben, "ob die jetzigen Konjunkturen nicht eine günstige Gelegenheit böten, dem Hause Mecklenburg=Schwerin die Kurwürde zu verschaffen". Da Lützow sich überzeugt hielt, daß Krüdener es nicht unternehmen würde, einen derartigen Vorschlag zu machen, ohne von höherer Stelle dazu autorisiert zu sein, so hielt er es für das Beste, ihm die ganze Sache vorzutragen, und erbat die Erlaubnis, Krüdener "mit den darüber obwaltenden Ideen seines Hofes durch ein Brouillon eines Memoires bekannt zu machen" und einen ostensibelen Brief an Krüdener beizulegen. In diesem Briefe nun hatte Lützow die Sache so dargestellt, als gehe der Vorschlag von Krüdener aus. Damit aber war dieser nicht einverstandene vielmehr müsse der Herzog als derjenige erscheinen, der die Initiative ergriffen habe, und so verständigten sich die beiden Diplomaten über den Wortlaut einer Denkschrift, deren Konzept Lützow, "da er es nicht wage, in einer Angelegenheit von dieser äußersten Wichtigkeit irgend etwas auf seine Responsabilität zu nehmen", nach Schwerin sandte.

In dieser Denkschrift war ausgeführt, daß, wenn die obwaltenden Verhältnisse dazu führen müßten, eines der altfürstlichen Häuser zur Kurwürde zu erheben, Mecklenburg=Schwerin darauf gerechte Ansprüche habe, um so mehr, da seine glückliche Verbindung mit dem russischen Kaiserhause es unter den besonderen Schutz des Kaisers stelle, dem Deutschland seine Erhaltung


(  ...  ) Sachsen=Lauenburg erlosch, mehrere Prätendenten auftraten. Der Kurfürst von Sachsen nahm Sofort die Huldigung der lauenburgischen Behörden entgegen, Herzog Georg Wilhelm von Braunschweig besetzte Ratzeburg. Kursachsens Ansprüche wurden schließlich von Braunschweig für eine Million Taler erworben und 1702 ward Georg Wilhelm von Ritter= und Landschaft als Herr von Lauenburg anerkannt. Nach Georg Wilhelms Tode 1705 fiel Lauenburg an dessen Neffen Georg I., Kurfürsten von Hannover und späteren König von England.
6) Um jene Zeit drohten Frankreich und Rußland, um England zu verwunden, Hannover zu besetzen und die Schließung der deutschen Häfen zu erzwingen. Das vereitelte Preußen, indem es 1801 in Hannover einrückte und es bis zum Frieden von Amiens zwischen England und Frankreich (27. März 1802) besetzt hielt.
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werde zu verdanken haben. Aber die Mittel des herzoglichen Hauses seien beschränkt und ständen außer Verhältnis zu einer solchen Rangerhöhung; durch die Opfer, die es beim Westfälischen Frieden habe bringen müssen, durch die während des Siebenjährigen Krieges erlittenen Verluste und durch die großen Kosten, die der jüngste Krieg verursacht habe, sei es schwer geschädigt, und so sei die Kurwürde für den Augenblick unverträglich mit den gegebenen Verhältnissen. Schon die Erhebung zur Kur an sich sei kostspielig und die neue Würde werde dem herzoglichen Hause auch für die Zukunft große Ausgaben auferlegen, wie die Teilnahme an den Kaiserwahlen, die ständigen Gesandtschaften bei verschiedenen Höfen und bei der Reichsversammlung, die Stellung von 4000 Mann bei Reichskriegen und eine Menge anderer, schwer zu detaillierender Dinge. Anders liege die Sache, wenn durch Fürsprache des Kaisers dem herzoglichen Hause eine Gebietserweiterung zuteil werde. Bei der geographischen Lage der Herzogtümer Mecklenburg=Schwerin und Mecklenburg=Güstrow könne dafür nur das Herzogtum Lauenburg in Frage kommen, auf welches das herzogliche Haus ohnehin gerechte und von Preußen wiederholt anerkannte Ansprüche habe.

Mit dem Inhalt dieser Denkschrift erklärte man sich in Schwerin im ganzen einverstanden und Lützow erhielt den Auftrag, sie Krüdener zu übergeben, was am 17. März geschah. Auch Krüdener fand "alles sehr anpassend und gut gesagt", behielt sich aber vor, die Sache mit Lützow noch zu besprechen. Dann aber gerieten diese Verhandlungen ins Stocken, denn am 23. März fiel Kaiser Paul durch Mörderhand, und nun hielt es der Herzog für angemessen, sobald die amtliche Anzeige von diesem Ereignis und der Thronbesteigung des Nachfolgers eingegangen sein werde, Lützow in besonderer Mission nach Petersburg zu schicken. In Lützows vom 9. April datierter Instruktion heißt es in Betreff der Kurwürde: "Vorläufig, und um sich darnach in Petersburg nach Befinden äußern, erklären und eventualiter unterhandeln zu können, verhalten Wir ihm gnädigst nicht, daß der bei Uns veranlaßte Wunsch einer Erhebung Unsers Herzoglichen Hauses sich lediglich auf den Fall beschränke wenn solche von andern Altfürstlichen Häusern mit Hoffnung eines gewierigen Erfolgs in Anrege gebracht werden sollte, und mit dieser Erhebung eine angemessene Vergrößerung Unserer Herzoglichen Lande verbunden seyn könnte. Sollte das Chur=Haus Hannover bewogen werden, seine Besitzungen abzutreten, so würde das Herzogthum Lauenburg, worauf Unser Herzog=

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liches Haus aus älteren Zeiten ohnehin gegründete Ansprüche hat, eine Gelegenheit darbieten, Unserm Herzoglichen Hause eine Entschädigung und Verbesserung zu verschaffen, allein immer noch zu unbeträchtlich seyn, um davon die mit einer Erhebung verbundenen Lasten und Kosten tragen zu können. Würde sich daher eine etwanige Vergrößerung nur darauf beschränken können, so ist der Gedanke einer Erhebung zu unterdrücken. Wäre indessen die höchste Absicht auf eine Erhebung Unsers Herzoglichen Hauses und damit verbundene angemessene Vergrößerung desselben gerichtet und nach eintretenden Umständen erreichbar, so hat er dazu den Theil der Hannoverschen Lande bis an die Aller und Weser in Vorschlag zu bringen. Aber auch in dem Fall, daß mit den Hannoverschen Landen eine Veränderung nicht geschehen sollte, ist wo möglich die Abtretung des Herzogtums Lauenburg entweder ganz, oder in der Maaße, daß die Elbe die natürliche Grenze zwischen den Hannoverschen Landen und Mecklenburg mache, nachzusuchen."

Auf dem Wege nach Petersburg sprach Lützow in Berlin bei Krüdener vor und erlebte dort die erste unangenehme Überraschung. Krüdener teilte ihm unumwunden mit, "nun müsse der Herzog die Idee der bewußten Akquisition fahren lassen". Vielleicht sei noch etwas anderes zu machen: möglicherweise könne man sich das Hildesheimische geben lassen und dann ein Tauschgeschäft machen, doch das seien alles so weit aussehende Pläne, daß nur an Ort und Stelle darüber geurteilt werden könne. Seinen Eindruck von der Unterredung mit Krüdener faßt Lützow in seinem ersten, undatierten Bericht in die Worte zusammen: "So viel ist gewis, daß ohne diesen schrecklichen Vorfall das herzogliche Haus mehr eine Wahrscheinlichkeit zur Erlangung seiner Wünsche hatte." Unter diesen Umständen erhielt denn auch die von Lützow dem Vizekanzler Grafen Panin übergebene, vom 28. Mai datierte Note einen anderen Wortlaut als den, der ihr ursprünglich hatte gegeben werden sollen. Das herzogliche Haus Mecklenburg=Schwerin - so war in ihr ausgeführt -, obwohl die Vergrößerungspläne anderer deutscher Höfe kennend, habe bisher in dieser Hinsicht völlige Enthaltsamkeit geübt, sei aber im Februar des laufenden Jahres darauf aufmerksam gemacht, daß ein so altes Fürstenhaus, welches außerdem das Glück habe, mit dem russischen Kaiserhause blutsverwandt zu sein, nicht zurückstehen dürfe, wenn andere deutsche Höfe, die bis dahin mit ihm in gleichem Range gewesen seien, es durch Vergrößerungen und durch Erhebung zur Kurwürde zu überholen im Begriff

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ständen. Das herzogliche Haus, welches die Kurwürde nach ihrem ganzen Wert zu schätzen wisse, würde dennoch eine solche Erhöhung ohne eine gleichzeitige angemessene Vergrößerung, für welche seine geographische Lage nicht günstig sei, rundweg abgelehnt haben, wenn es nicht geglaubt hätte, es werde gefährlich sein, die ihm eröffneten Aussichten unbeachtet zu lassen, und wenn nicht die damaligen Konjunkturen, wo Preußen sich anschicke, Hannover zu besetzen, der Krieg mit England auszubrechen drohe und England voraussichtlich seine deutschen Besitzungen verlieren würde, das herzogliche Haus gezwungen hätten, sich in einer dem Baron v. Krüdener im März übergebenen Denkschrift zu äußern, in der es seine Ansprüche an das Herzogtum Lauenburg erneuerte und betonte, daß selbst mit diesem Gebietszuwachs die Annahme der Kurwürde nicht möglich sein würde, in der aber zugleich alles dem Ermessen und der Entscheidung des Kaisers Paul anheimgestellt wurde. Jetzt nun, wo die Gefahr eines Zusammenstoßes mit England beseitigt und ein Übergang des Kurfürstentums Hannover in andere Hände nicht mehr zu befürchten sei, wo in den deutschen Verhältnissen sich eine Wendung vollzogen habe und durch die Erhaltung der geistlichen Kurfürsten die Bemühungen deutscher Fürstenhäuser um die Kurwürde hinfällig geworden seien, jetzt begnüge sich das herzogliche Haus gern mit dem Besitz seines Landes, sei indessen überzeugt, daß beim etwaigen Eintritt günstiger Konjunkturen - wenn z. B. das Haus Hannover für eine Abtretung von Lauenburg an Mecklenburg=Schwerin durch das Hildesheimische entschädigt werden könnte - alsdann der Kaiser dem herzoglichen Hause hilfreich zur Seite stehen, es in gleichem Range mit andern Fürstenhäusern, die es jetzt zu überflügeln strebten, erhalten und überhaupt die Sache des Hauses Mecklenburg wie seine eigene Angelegenheit betrachten werde.

Den Schluß dieser Note bildet die Bitte um eine schriftliche Zusicherung der kaiserlichen Protektion und des Versprechens, vorkommenden Falles für eine "amélioration" des herzoglichen Hauses eintreten zu wollen. Diese Zusicherung aber war trotz aller Bemühungen Lützows weder vom Grafen Panin noch, als Panin in dieser Zeit zurücktrat, von seinem Nachfolger, dem Grafen Kurakin, zu erlangen. Ebenso erging es freilich allen den vielen Abgesandten anderer deutscher Fürsten, die mit ähnlichen Aufträgen sich in Petersburg zusammengefunden hatten: auch sie klagten, wie Lützow am 21. Juli berichtete, daß man sie hartnäckig ohne Antwort lasse.

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Lützows Mission endete also mit einem halben Mißerfolg. Kaiser Alexander stand damals auf dem Standpunkt, daß er möglichst geringe Veränderungen im Deutschen Reich wünschte. Unter Ausschluß aller Vergrößerungen wollte er es bei strikter Entschädigung der erblichen Fürsten bewenden lassen; erst später hat er, wie wir sahen, dem Andringen einiger verwandter Höfe nachgebend, in ein paar Fällen sein Konzept geändert. Dem gleichzeitig mit Lützow in Petersburg anwesenden Erbprinzen Friedrich Ludwig gegenüber sprach er das deutlich aus. Der hatte ihm vorgestellt, daß der Herzog unter der Hand aufgefordert sei und nur notgedrungen habe fordern müssen, um nicht vielleicht wider Willen die Kurwürde zu bekommen, ohne gleichzeitig die zur schicklichen Erhaltung derselben nötige Vergrößerung zu erlangen; die mecklenburgische Forderung sei durch die preußische Okkupation Hannovers notwendig geworden, da sonst Mecklenburg, als ganz von Preußen enklaviert, in eine mißliche Lage käme. Alexander aber hatte - wie Lützow am 12. Mai berichtete - erwidert, daß er gern jederzeit alles mögliche für das herzogliche Haus tun wolle, die hier geforderten Sachen aber seien in diesem Augenblick nicht angängig. Er wünsche, daß jeder Hof von seinen Forderungen nachlassen möge, weil er, so viel wie irgend möglich, die Dinge wieder in ihren vorigen Stand herstellen wolle. Der Herzog könne bei jeder Gelegenheit auf ihn rechnen und solle sich nur immer direkt an ihn wenden; er werde ihm dann jederzeit sagen, ob die Erfüllung seiner Wünsche möglich sei oder nicht. Und ähnlich sprach noch im Oktober Graf Kurakin zu Lützow: Der Kaiser werde gewiß jederzeit alles mögliche für ein so nahe verwandtes Haus tun, vorzüglich was die Erhaltung der herzoglichen Lande betreffe; an deren Besitz müsse dem Herzog doch vor allen Dingen gelegen sein und in dieser Beziehung werde der Kaiser sicher etwas bewilligen. Seltsam, daß trotz dieser runden Absagen der Herzog doch fortfuhr, auch bei seinen Bemühungen um territoriale Vergrößerung auf Rußlands Unterstützung zu rechnen.

Von der Kurwürde ist in Lützows Berichten nur einmal, nämlich in seiner schon erwähnten Note vom 28. Mai, die Rede; irgendwelche Verhandlungen darüber scheinen nicht stattgefunden zu haben. In Mecklenburg verhielt man sich abwartend, aber Rußland betrieb die Sache weiter, wenn auch mit der ihm für jene Zeit oft vorgeworfenen Lässigkeit.

Die nächste weitere aktenmäßige Erwähnung der Sache findet sich in Plessens Bericht aus Regensburg vom 16. August

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1802, wo es heißt: "Außerdem, daß man Ew. Herzogl. Durchl. die Kurwürde angeboten, haben ganz bestimmt auch noch Baden, Hessen=Cassel und Würtemberg dringend darum nachgesucht, und jetzt auch die feste Zusicherung darüber erlangt." Darauf erging an ihn unterm 6. September die Weisung: "Wir haben zwar zur Zeit nicht weiter als aus Gerüchten und Privat=Nachrichten erfahren, daß des Kaysers von Rußland Maystt. sich für die Erhebung Unsers Herzogl. Hauses verwenden. so sehr wir aber auch diese Fürsorge mit Dank erkennen, so glauben Wir doch immer voraussetzen zu dürfen, daß sie mit einer angemessenen Vergrößerung an Land und Leuten, oder mit einer sonstigen Verbesserung verbunden seyn werde, worauf Wir um so gerechtere Ansprache haben, als Wir schon aus dem Congreß zu Rastatt wegen des nunmehr entschiedenen Verlustes der Strasburger Canonicate Entschädigung nachgesucht haben, und unter die Zahl der Beschädigten aufgenommen sind, und überdem alle andere Reichsfürsten, welche mit des Kaysers von Rußland Maystt. in Verwandtschaftsverbindungen zu stehen das Glück haben, so sehr bevorzuget werden sollen. Ihr habet dem Russisch=Kayserl. Gesandten dies vertraulich zu eröffnen, ihn um seine Verwendung zu ersuchen, und demselben zu versichern, daß Wir bemühet seyn würden, ihm diesen Unsern Wünschen gemäße Instruction seines Hofes zu bewirken; es indessen mit Dank erkennen würden, wenn er dazu durch Äußerungen vorläufig den Weg zu bahnen geneigen wollte."

Noch bevor Plessen in den Besitz dieser Weisung gelangen konnte, hatte er unterm 23. August betreffs der Kurwürde zu berichten: "Der Antrag zur Kurwürde für Ew. H. Durchl. hat noch nicht in dem hier vorgelegten Plane begriffen seyn können; er wird aber noch nachgetragen werden, wie man mich versichert hat. Übrigens hat der Russische Gesandte mir bezeugt: wie er von seinem Hofe besonders angewiesen wäre, dem Herzoglichen Hause in allem beförderlich zu seyn. Obgleich ich nun vermuthe, daß bisher hiebey von keinen Acquisitionen die Rede gewesen, so könnte ich doch auf Höchsten Befehl eine Regotiation mit ihm hierüber versuchen. Nur wäre hiebey die größte Eile nöthig, weil Frankreich darauf besteht, das EntschädigungsWesen in zwey Monaten beendigt zu sehen. Freilich wäre es alsdann gut, auch in Berlin Anträge zu machen, allein das Petersburger Cabinet behält doch auf alle diese Verhandlungen . . . den entscheidendsten Einfluß."

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Plessen hatte betreffs der Akquisitionen, wie wir gesehen haben, richtig vermutet. Da er aber wußte, wie sehr dem Herzog an solchen gelegen war, so hielt er fleißig Umschau nach Möglichkeiten zu Landerwerb. So machte er denn in demselben Bericht vom 23. August - in dem sich aber auch die Bemerkung findet: "wenn nur noch etwas zu teilen übrig geblieben" - darauf aufmerksam, "daß Hannover beym preußischen Hof stark darauf angetragen, das Lauenburgische gegen das gesamte Bisthum Hildesheim auszutauschen". Das habe Preußen aber völlig abgelehnt; es habe den bisher bestandenen Plan, sich nach dieser Seite hin zu arrondieren, aufgegeben und sei nun bestrebt, eine Verbindung seiner brandenburgischen Lande mit den westfälischen herzustellen. Unter diesen Umständen könne der Herzog hoffen, "gegen ein angemessenes Aequivalent das Lauenburgische einzutauschen". Dieser Anregung wurde in Schwerin keine Folge gegeben. In seinem nächsten Bericht vom 30. August lenkte dann Plessen die Aufmerksamkeit des Ministeriums auf die in Mecklenburg gelegenen Besitzungen des Deutschen Ordens. Der Hoch= und Deutschmeister sei zwar bei den Entschädigungen verkürzt, aber der kaiserliche Hof werde nicht eher ruhen, als bis ein genügender Ersatz ausgemittelt worden, wahrscheinlich durch Anweisung verschiedener mediater Stifter. Es sei das vielleicht eine günstige Veranlassung, diese Besitzungen jetzt zu erwerben. Plessen fügte hinzu: "Ich wage es von meinetwegen hier bloß einen Plan in Erinnerung zu bringen, von dem ich weiß, daß er schon vor geraumer Zeit den höchsten Absichten angemessen gewesen." Das fand den Beifall des Grafen Bassewitz, der in dorso des Berichts bemerkte: "Die Güter, die der teutsche Orden in hiesigen Landen besitzt, sind zwar nur klein, indessen möchte Referent allenfalls dahin zu instruiren seyn, so bald er in Erfahrung brächte, daß der teutsche Orden auf andere Art, allenfalls durch Mediatstifter, entschädigt werden würde, dahin anzutragen, daß dem Herzogl. Hause die . . . beiden Güter Frauenmarck und Rosenhagen, wovon der Ertrag ohnehin nur unbedeutend sey, beigeleget würden." 7 ) Aber Graf Bassewitz ging noch einen Schritt weiter und fuhr fort: "Auch sobald die Reichsstadt Lübeck auf eine oder die andere Art bevorzuget würde, darauf anzutragen, daß die Güter Buckow und Warnckenhagen, welche einer milden Stiftung gehöreten, in hiesigen Landen ge=


7) Frauenmark (Amt Gadebusch) war seit 1720, Rosenhagen (Amt Schwerin) seit 1723 im Besitz des deutschen Ordens. Über die Geschichte dieser beiden Güter s. Lisch in den Jahrbüchern 14. Jahrg. (1849) S. 41 ff.
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legen und derenthalben wegen der Landeshoheit Differentien entstanden wären, dem Herzogl. Hause zu Teil würden. Der Herr RegierungsRath Rudloff sind mit der Bewandnis näher bekannt, welche es mit den lezten Gütern hat, und geneigen wol, die Instruction abzufassen."

In dieser vom 10. September datierten Instruktion wird zunächst die befremdliche Tatsache hervorgehoben, daß in dem französisch=russischen Entschädigungsentwurf Mecklenburg überhaupt nicht erwähnt sei, aber die Hoffnung ausgesprochen, daß es gleichwohl nicht ganz ausgeschlossen bleiben werde, und Plessen ausgegeben, "so viel die Lage der Sache nur irgend erlaube, jede sich darbietende Gelegenheit auf das sorgfältigste zu benutzen." "Sollte namentlich" - so heißt es dann weiter - "dem deutschen Orden für den Verlust der überrheinischen Commenderien ein Ersatz an mittelbaren Stiftern zugebilliget werden, so wollen Wir demselben solche zwar in Rücksicht aus die entschiedenen Verdienste des itzigen Herrn Hoch= und Deutschmeisters 8 ) gerne gönnen. Wir können aber dabei unbemerkt nicht lassen, daß der VII. Artikel des Luneviller Friedens einen Anspruch auf solche Entschädigung eigentlich nicht begründet, indem dieser ausdrücklich nur die weltlichen Erbfürsten princes laïques héréditaires), nicht aber die geistlichen (ecclésiastiques usufruitiers) dazu berechtiget."

"Desto weniger können Wir zugeben, daß durch eine solche Ausnahme von der Regel des gesammten ratificirten Friedenstraktats Unsere auf dem XII. Art. § 2 des Osnabrückschen Friedensinstruments 9 ) beruhende ältere Entschädigungsansprüche zurückgesetzt werden. Wir glauben vielmehr die Überlastung der beiden in Unsern Landen belegenen, zur LandComthurei Lucklum der Ballei Sachsen gehörigen mittelbaren deutschen Ordensgüter Frauenmark und Rosenhagen als einen billigen Ersatz um so mehr mit Recht begehren zu können, je gewisser Uns solche als unstreitigem Landesherrn von selbst anheimfallen würden, wenn von dem sonst allgemein einverstandenen SäcularisationsSystem nicht der Deutsche geistliche Ritterorden und dessen Hochmeisterthum durch besondere Begünstigung diesmal ausbeschieden wären."


8) Hoch= und Deutschmeister war Erzherzog Karl.
9) Dieser Paragraph behandelt Familiae Megapolitanae jus in duos canonitatus Argentinenses.
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"Je weniger aber der geringe Ertrag dieser beiden, ohnehin schon Unserer Landeshoheit unterworfenen unbedeutenden ritterschaftlichen Güter im Stande ist, für den so lange entbehrten Genuß aus der obgedachten friedensschlusmäßigen Entschädigung Unser Fürstl. Haus völlig schadlos zu halten, desto eindrücklicher werdet ihr Gelegenheit nehmen, es vorstellig zu machen: Wie Wir wohl gehofft hätten, bei der in Vorschlag gebrachten Säcularisirung des in der Nähe Unsrer Lande belegenen Hochstifts Lübeck und dessen DomKapittels, mit Unsern Entschädigungsansprüchen nicht ganz übergangen zu werden; und wenn Wir gleich aus persönlicher Freundschaft für des regierenden Herzogs von Holstein=Oldenburg Liebd. gerne davon abstrahirten, so würden Wir doch offenbar hinter die Reichsstadt Lübeck zurückgesetzt, wenn diese, die doch aus keine Weise in die Classe der durch den Krieg benachteiligten Reichsstände gerechnet werden und einen Schadloshaltungsanspruch aus dem Luneviller Traktat ableiten kann, bei einer Säcularisirung, nach dem vorliegenden EntschädigungsPlan gewinnen, Unser Fürstl. Haus hingegen ohne Ersatz dafür bleiben sollte."

"Wir verstehen hierunter die Abtretung der Teils in Unsern Ämtern Buckow und Grevesmühlen begriffenen, Teils auf der Insel Poel belegenen und bei deren Überweisung an die Krone Schweden im X. Art. § 6 des Westphälischen Friedens namentlich ausgenommenen PrivatGüter und Dörfer des heil. Geisthospitals in Lübeck 10 ), die wegen ihrer weiten Entfernung von Lübeck dieser milden Stiftung wenig nützen, Uns aber zur Arrondirung Unserer Lande um so wesentlicher interessiren, je anmaßender die Schritte sind, welche der Magistrat gedachter Reichsstadt zum Nachtheil Unserer Landeshoheit über diese HospitalsGüter geltend zu machen bei jeder Gelegenheit versucht."

"Indem Wir euch eine der neueren Veranlassungen dazu aus dem abschriftlich angeschlossenen Schreiben zu ersehen geben, ertheilen Wir euch den angelegentlichen Auftrag: euch dahin bestens zu verwenden, daß, durch die Abtretung jener 6 Dörfer an Uns, zugleich dieser HoheitsStreit für immer beigelegt und der Stadt Lübeck allenfalls überlassen werden möge, aus den eingezogenen KapittelsGütern das Hospital zu entschädigen."

Da sich bei dieser Gelegenheit herausstellte, daß Plessen bei der Reichsfriedensdeputation gar nicht beglaubigt war, so wurde ihm schleunigst ein Kreditiv ausgestellt nach Anleitung


10) Es sind dies Wangern, Seedorf, Brandenhusen und Weitendorf.
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desjenigen, welches bei Gelegenheit des Rastatter Kongresses, auf dem Mecklenburg durch den Grafen Bassewitz vertreten wurde, erteilt worden war.

Inzwischen hatte Plessen am 6. September weiter berichtet: "Es war bisher die Absicht der Deputation, die Ausmittlung der Entschädigungen als den ersten Punkt ihrer Verhandlungen vorher zu berichtigen, ehe Sie in jene allgemeine Bestimmungen, welche die Verfassung des Ganzen normiren, hereingehen wollte. Es hat sich aber hiebey eine doppelte Schwierigkeit gefunden, weil diese erstlich als generelle Betrachtungen schon in dem Plan mit ausgenommen waren, dann aber auch mit den einzelnen Entschädigungen in so genauer Verbindung standen, daß darüber zugleich mußte entschieden werden. Indem man daher gegenwärtig den Plan im Ganzen adoptiret, so treten auch jene allgemeinen Bestimmungen in ihre Wirklichkeit. Bey der Ertheilung der neuen Kurwürden ist dieses schon von Folge gewesen inden neuerlich Würtemberg und Hessen=Cassel dringend angetrieben haben, daß darüber zugleich mit Genehmigung des Plans concludiret werden möchte. Baaden wird sich denen anschließen. Natürlich überheben Sie sich dadurch aller Widersprüche des kaiserl. Hofes, welchen sie sonst gewiß ausgesetzet gewesen. Dieß hat dann Veranlassung gegeben, daß der Russische Gesandte Hr. v. Bühler nach der ihm von seinem Hof gewordenen Weisung für Eure herzogl. Durchlaucht in einem Nachtrag des Plans die KurWürde fordern, und zugleich, wo möglich, darüber wollte abschließen lassen. Er besprach sich deshalb vorgestern Abends mit mir. Ich sah mich daher genöthiget, ihm zu erklären, daß ich mit keiner speziellen Instruction hierüber versehen sey, insoferne ich aber die bisherigen Gesinnungen meines durchlauchtigsten Hofes kenne, so habe derselbe auch noch in Petersburg erklären laßen, daß er diese ihm aus Kaiserlichem Wohlwollen zugedachte Erhöhung nur insoferne zu übernehmen im Stande wäre, als die dadurch verursachten Kosten durch irgend eine angemessene Acquisition, wozu uns die Ansprüche allerdings nicht mangelten, vergütet würden. Herr von Bühler konnte nicht umhin mir seine Bewunderung über diese Mäsigung und Klugheit zu bezeigen, ersuchte mich aber nachgehends bey Euer herzoglichen Durchlaucht darauf anzutragen, daß Höchstdieselben geruhen möchten aufs schleunigste mich mit einer bestimmten und vollständigen Instruction der höchsten Absichten gnädigst zu versehen; er habe von seinem Hofe die Anweisung erhalten, dieses angelegentlich zu bewirken, er könne aber jedoch eher keine

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Schritte machen, als er mit Gewisheit wüßte, daß diese Erhöhung auch angenommen würde. Wenn aber dieses der Fall seyn sollte, so theilte er mir seine Meynung mit über die Art es zu betreiben; er wünschte: Eure herzogl. Durchlaucht möchten durch einen bey der Deputation accreditirten ParticularAbgeordneten mittelst einer zweckmäßigen Vorstellung um die Kurwürde nachsuchen, welche dann bestens von ihm und dem französischen Gesandten unterstützet werden sollte. Wollte aber Mecklenburg auch gegenwärtig sich der KurWürde begeben, so rieth er doch darum einzukommen, daß ihm bei nächster Gelegenheit kein anderer vorgezogen würde. Ich vermuthe daß dieser ganze Vortrag sehr gut gemeinet und Hr. von Bühler nur in Verlegenheit war, wie er die Sache in erste Anrege bringen sollte. Ich erwiederte daraus, daß ich meinem Hofe hiervon freylich genauen Bericht abstatten wollte, wenn er mir aber erlaubte, meine privative Meynung freymüthig zu äußern, so glaubte ich nicht, daß der Hof sich der vorgeschlagenen Weise unterziehen würde, um etwas nachzusuchen, welches er nur der gütigen Fürsorge Sr. Rußisch kaiserl. Majestät verdanken möchte."

"Gestern sagte mir nun Graf Görz 11 ), daß er auch kürzlich angewiesen sey, diese Angelegenheit nachdrücklichst zu unterstützen, desgleichen auch KurBayern. Im Vertrauen ist mir gesagt, daß die französischen Gesandten eben nicht dafür geneigt wären, jedoch dieses nicht, als ob sie ungünstig für Mecklenburg gestimmt wären, sondern nur weil ihnen die Anzahl der neuen Kurfürsten als eine ungerade Zahl bey Deliberationen für angemessener schiene jedoch haben sie ganz bestimmt erkläret, daß sobald von Rußland der Vorschlag für Mecklenburg gemacht würde, sie ihn von ihrer Seite auch eifrigst betreiben wollten. Wenn indessen Euer herzogl. Durchlaucht diese Anträge in weisen Rathschluß gezogen, und bey der gegenwärtigen schnellen Betreibung der Angelegenheiten, auch eine höchste Entschließung bestimmt werden gefaßt haben, so bitte ich in Unterthänigkeit mich darüber aufs baldigste zu instruiren. Ich sehe dieser höchsten Weisung in desto größerer Ungedult entgegen, als es gegenwärtig der wahre Moment ist, die Sache in Vortrag und Unterhandlung zu bringen, sobald Eure herzogliche Durchlaucht noch auf die Kurwürde reflectiren oder auch die Negotiation zu irgend einer Acquisition noch einschlagen möchten. Ich würde in diesem Falle bitten, mir per Estaffette die höchste Reso=


11) Graf Goertz war seit 1787 der brandenburgisch=preußische Komitialgesandte in Regensburg.
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lution zukommen zu lassen, weil man suchen müßte noch vor der völligen Concludirung Höchstdero Angelegenheiten mit darinn begreifen zu lassen. Von den Gesandten der Höfe, welche sich dafür interessiren, werde ich um Auskunft angegangen, weil Sie keine voreilige Schritte machen möchten. Eure herzogl. Durchlaucht werden mir alsdann die Gnade wiederfahren laßen mit der höchsten Willensmeynung in ihrer ganzen Vollständigkeit und Bestimmtheit mich bekannt zu machen. Soferne man den ungewissen Gang der Deputationshandlungen berechnen kann, so glaubt man, wie mir gestern der französische Gesandte äußerte, vorläufig über die Annahme des Plans innerhalb 14 Tagen concludiren, das definitive Conclusum zur Ratifikation an Kaiser und Reich aber nach 4 Wochen abschließen zu können. Ich möchte jedoch glauben, daß manche Hindernisse hiebey wenigstens einen Aufenthalt verursachen werden."

Dieser doch nicht unwichtige Bericht wurde von Plessen seltsamerweise mit der Post gesandt und traf in Ludwigslust erst am 16., in Schwerin am 17. ein, was den Grafen Bassewitz zu der Dorsalbemerkung veranlaßte: "Ich wünschte Ref. hätte diesen Bericht durch Estaffette befördert." Sofort wurde die Weisung an Plessen aufgesetzt, die, da Graf Bassewitz erfuhr, der damals nicht im Lande weilende Herzog werde bis zum 21. in Dresden bleiben, nebst einem herzoglichen Schreiben an den Reichsfriedens=Exekutions=Kongreß zunächst durch Estaffette nach Dresden ging und von dort auf gleiche Weise nach Regensburg gesandt werden sollte. Infolge veränderten Reiseplans verfehlte aber die Estaffette den Herzog sowohl in Dresden als auch nachfolgends in Braunschweig; erst am 26. kehrte er nach Ludwigslust zurück.

Die Weisung an Plessen vom 17. September besagte: "So sehr Wir die damit verknüpften Vorzüge zu schätzen wissen, so würden Wir doch den größten Wehrt der KuhrWürde, wenn sie Unserm fürstlichen Hause verliehen werden sollte, darinn setzen, daß Wir solche der Protektion des Kaisers von Rusland und des Königs von Preußen Majestäten sowie der Verwendung andrer Höfe zu verdanken haben sollen. Wir können Uns daher nicht entschliessen, eher bei der Reichs=Deputation die Verleihung der KuhrWürde nachzusuchen als bis Wir durch solche kräftige Unterstützungen eben des gewierigen Erfolgs Uns völlig versichert halten können, der den mit dem Unsrigen alternirenden übrigen altfürstlichen Häusern lange vor der Eröfnung der ReichsDeputation zugesichert ist. Dazu aber wird nach dem beschränkten Umfang Unsrer Lande und deren verfassungsmäßiger Revenuen

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eine angemessene Vergrößerung derselben erfodert, wodurch Unser fürstliches Haus in den Stand gesetzet werden kann, die mit der KuhrWürde verbundenen Lasten und grösseren Kosten zu tragen. Würde es Uns nun zwar am angenehmsten seyn, wenn sich dazu in der Nachbarschaft Unsrer Lande eine Gelegenheit gegen anderweitige Entschädigung finden wollte, so werden Wir es doch auch mit Dank erkennen, wenn dazu in einer andren Gegend Deutschlands eine Acquisition ausgemittelt, oder im Fall dieses nicht geschehen könnte, wenn Uns eine solche baare Hebung angewiesen würde, wodurch die jährlichen Einnahmen Unsers Hauses einen Zuwachs von 200 000 Rthlr. erhielten. Wir auctorisiren euch, hierüber mit dem Russisch Kaiserlichen Gesandten vertraulich euch zu benehmen und diesen dahin zu disponiren, daß er für das Interesse Unsers fürstlichen Hauses nachdrücklich sich verwende, mithin deshalb Namens seiner Russisch Kaiserlichen Majestät und aus Allerhöchstderoselben eignem Antrieb, in Gemäsheit der ihm ertheilten Instructionen, Vorschläge machen möge. Zugleich habt ihr zu eben dem Zweck die Verwendung des Königlich preussischen und des Kuhrbaierschen Gesandten, die sich gleichfalls beifällig gegen euch geäussert haben, bestens zu reclamiren. Wir schmeicheln Uns um desto mehr, daß bei dieser Gelegenheit auf die Vergrösserung Unsers fürstlichen Hauses wird Bedacht genommen werden, je mehr Uns das Glück einer so nahen verwandtschaftlichen Verbindung mit dem Kaiserlich Russischen Hofe und die gegründeten Foderungen dazu berechtigen, die Wir an das deutsche Reich für die beträchtlichen Opfer zu machen haben, welche für die Ruhe desselben von Unsern fürstlichen Vorfahren gebracht sind."

Das Schreiben an den Reichsfriedens=Executions=Congreß vom 14. September enthielt eine Spezialvollmacht für Plessen: "In dem Augenblick wo, von der vereinigten Weisheit und Standhaftigkeit gegenwärtiger unter reichsoberhäuptlicher allerhöchster Leitung versammleten ausserordentlichen Reichsdeputation, Deutschland die Sicherstellung der Früchte seines Friedens und eine dauerhafte Befestigung seiner Grundverfassung mit so vielem Rechte erwartet, ist auch für Uns und für Unser fürstliches Haus um so viel entscheidender, weil Wir, mit der Vollstreckung des 7ten Artikels des Luneviller Friedenstractats, zugleich zum Genuß eines angemessenen Ersatzes für dasienige Aequivalent zu gelangen hoffen dürfen, welches Unsern fürstlichen Vorfahren im XIIten Artikel § 2 des Osnabrückschen FriedensInstruments schon zugesichert wurde, dessen Wir so lange entbehren mußten

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und das Uns nun durch die Abtretung des linken Rheinufers auf immer entzogen ist. Wir haben deshalb Unsern Comitial=Gesandten Kammerherrn Leopold Hartwig von Plessen zu Unserm ParticularGevollmächtigten ernannt, um bei der bevorstehenden Ausmittelung und etwanigen Modificirung der Reichsfriedensschlusmäßigen Indemnitäten, auch die offenkundigen Ansprüche Unsers fürstlichen Hauses auf eine gerechte Entschädigung für ienen Verlust geltend zu machen. Wir ersuchen Eure Exzellenzen und die Herren auf das angelegentlichste, gedachtem Unserm bevollmächtigten Gesandten und seinen Anträgen und Reclamationen ein geneigtes Gehör zu verstatten, mithin allem, was in Unserm Namen er vorzubringen die Ehre haben wird, vollkommenen Glauben zuzustellen usw."

Eine Abschrift des Plessenschen Berichtes vom 6. September hatte Graf Bassewitz dem damals in Potsdam weilenden Erbprinzen Friedrich Ludwig übersandt, und dieser antwortete unterm 24. September: "Ew. Excellence gütigen Brief habe ich sehr richtig erhalten und nicht gesäumet von den gewogenst mir mitgeteilten Nachrichten Gebrauch zu machen. Ich habe Gelegenheit genommen dem Könige für seine Protection und Verwendung zu danken und ihm dabei geäussert daß wir allerdings wünschen müsten, daß diese uns zu erzeigende Ehre mit reellen Verbesserungen begleitet seyn möge, welches ich für notwendig hielte um den Herzog zur Annahme dieser Würde zu bewegen, welche im anderen Falle für unser Haus zu beschwehrlich seyn würde. Der König antwortete mir hierauf, daß Mecklenburg stets das älteste Haus gewesen sey, und daß er wohl wünschte uns als Cuhrfürst zu sehen. Er meinete, daß eben kein größerer Aufwand nötig sey, welches ich Sr. Majestät nach meiner Ueberzeugung wiederlegte.   . . . Gestern erhielt ich einen Besuch von dem Bayrischen Gesandten dem Chevalier de Bray einem alten Bekannten welcher mir . . . sagte, daß der Churfürst sein Herr sich freue uns bald als seinen Collegen zu sehen, daß er gewiß wüste, daß Rußland ausdrücklich und bestimmt Bayern um seine Mitverwendung gebeten habe. Ich äusserte ihm, daß alles was wir wüsten eben nicht sehr bestimmt sey, daß indessen ich wüste, wie dankbar der Herzog für den Antheil sey den der Churfürst an dieser Sache nehme, daß ich mich schmeichelte daß man auch daran gedacht haben würde uns dieses annehmlich zu machen, indem ohne Verbesserungen es nicht wohl thunlich sey. Er erwiederte daß leider anjetzt schon alles in Beschlag genommen sey und daß man daher Vorschläge thun müste. Ohne ihm im

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geringsten von unsern Wünschen und meinen gethanen Schritten die mindeste Vermutung zu geben, frug ich ihm, ob er glaube daß, wenn . . . der Kaiser von Rußland und der König von Preussen an etwas dergleichen für uns gedacht hätten, der Churfürst uns gleichfalls sein Fürwort geben würde, welches er ausdrücklich bejahete." Dem Herzog teilte Graf Bassewitz diesen Brief des Erbprinzen mit und der Herzog beeilte sich zu erklären: "Den Inhalt des Briefes meines Sohnes billige ich vollkommen. Aber mein Wahlspruch bleibt, kein Churfürst ohne Geld und Land." -

In der Zwischenzeit hatte Plessen, wie aus seinen Berichten vom 20. und vom 23. September hervorgeht, redlich fortgefahren, die Rechte sowohl wie die Ansprüche seines Hofes bei den einflußreichsten Diplomaten der Reichsfriedensdeputation zu vertreten und zu befürworten, hatte mit dem Russen v. Bühler und dem Preußen Grafen Goertz Besprechungen, konferierte mit den Franzosen "Mr. Laforest und nachgehends mit Bürger Mathieu", fand überall günstige Gesinnung, aber wenig Sachkenntnis und suchte letzterem Übelstande durch Überreichung sachkundiger Darlegungen aus Gumpelzhaimers Feder abzuhelfen. Er konnte berichten, daß er in der Deputation glaube auf die Stimmen von Kurbrandenburg, Bayern und Hessen=Cassel rechnen zu können und durch Rußlands Vermittlung auch Wüttemberg und Mainz für das herzogliche Interesse zu gewinnen und somit demselben die Majorität zu sichern hoffe. Die Überlassung der Lübecker Hospitalgüter hatte er mit in Vortrag gebracht, dagegen über die Ordensgüter Frauenmark und Rosenhagen "bei der dermaligen Bewandnis der Sachen nicht für rathsam gehalten schon jetzt etwas zu äußern . . . Die Ansprüche auf Lauenburg" - so heißt es dann weiter - "möchten sich anjetzt nicht geltend machen laßen, da nichts übrig bleibt, welches man dem Hause Hannover, über dessen EigenthumsRechte man ohnedem ziemlich eigenmächtig disponiret hat, zur Compensation anbieten kann. Der niedere Theil vom Bisthum Münster ist einer Menge von Reichsgrafen zugewiesen, und sie finden ihn bey weitem nicht hinlänglich, obgleich die geistlichen Stiftungen darinn ihnen zu gute gerechnet werden sollen. Also ist auch hierauf keine Aussicht mehr vorhanden.    . . . Wenn Eure herzogliche Durchlaucht HöchstSich der angelegentlichen Fürsprache des Russischen Hofes noch in gegenwärtigem Augenblick zu erfreuen hätten und derselbe neben der KurWürde auch eine Vermehrung der Einkünfte bewirken wollte, so sähe ich doch bey gegenwärtiger Lage der Sache sonst kein anderes Mittel hiezu

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mehr übrig, als daß dem höchsten Hause 1 bis 2 Millionen Gulden baares Capital ausgesetzet und dieses denjenigen Fürsten auferlegt würde, deren geistliche Güter in den acquirirten Ländern noch nicht Bestimmung erhalten haben. Und zu solcher Gefälligkeit wäre allerdings Preussen am besten im Stande. Aber ich gestehe, daß dieses ohne die thätigste Intercession des Russischen Hofes unmöglich zu erreichen stehet und erwähne dieses Vorschlags hier nur insofern die erwartete Antwort desselben zu so grossen Hofnungen berechtigen kann."

Die erwähnte Gumpelzhaimersche "Darstellung der Rechte des herzoglichen Hauses in besonderem Betref der beyden Straßburger Canonîcate" vom 18. September lautet:

"Bei den Verhandlungen des Westphälischen Friedens sahen sich des Herrn Herzogs von Mecklenburg=Schwerin Durchlaucht genöthiget, für das gesamte Teutsche Reich die große Aufopferung zu machen, daß Sie, um die Ansprüche der Krone Schweden zu beseitigen, derselben die See=Stadt Wismar, und einen beträchtlichen Theil Ihres Landes, der aus verschiedenen Ämtern bestand, abtraten. Indem die damahligen sehr beschränkten Secularisationen keinen hinlänglichen Ersatz dafür ausmittelten, so wurden dem Herzoglichen Hauße die vortheilhaftesten Aussichten auf künftige Erledigungen gemacht, vors erste aber dafür auf ewige Zeiten zwei evangelische Canonicate im Domstift zu Strasburg im Osnabrückschen Frieden Art. XIII. § 2 ausdrücklich bewilliget. Dem zu Folge sind auch verschiedene Prinzen aus diesem Hauße mehrere Jahre in ruhigem Genuß und Besitz dieser DomherrnStellen gewesen, bis durch die Machtsprüche der ReunionsKammer zu Breisach die gesamten Güther und Einkünfte der protestantischen Domherrn den katholischen beigelegt wurden."

"Die Herren Herzoge wandten sich zu verschiedenen mahlen an das Reich um eine anderweitige Compensation und reservirten sich bei allen Vorkommenheiten Ihre jura. Der lezte Antrag hierüber ist noch den 8. Juny 1791 bei der Reichs=Versammlung zur Dictatur gebracht, und aus Erwähgung Ihrer gerechten Ansprüche wurden der Herr Herzog von Mecklenburg auf dem Rastadter Congreß auch in die Reihe der benachteiligten aufgenommen."

"Die rechtlichen Gründe aus welchen Sie eine Entschädigung erwarten dürfen, sind sehr einleuchtend und mit deutlichen Worten im Westphälischen Frieden begründet. Indem nun von seiten des Reichs das durchlauchtigste Hauß Mecklenburg an eine

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Schadloshaltung gewiesen ist, welche nicht exigible war, und worin es daßelbe nicht schützen konte, so muste das gesamte Reich aus so lange ein Schuldner dieses Hauses bleiben, bis sich eine Gelegenheit zum Abtrag fand. Wenn gegenwärtig durch den Frieden von Luneville die sämtlichen Forderungen im Elsaß abgetreten wurden, so befinden Sr. Durchlaucht der Herzog von Mecklemburg=Schwerin sich in dem Falle, daß Ihnen nach Art. 7 des gedachten Friedensschlußes eine Entschädigung zugesichert ist. Es hieße die Bestimmungen des Westphälischen Friedens angreifen, wenn man die Ansprüche dieses Hauses nicht darunter rechnen wollte."

"Zur Ermäßigung des gegenwärtigen Ersatzes aber müßte man das große Opfer in Anschlag bringen, welches das Herzoglich Mecklemburgische Hauß damahls der allgemeinen Ruhe brachte. Durch diese zu damahliger Zeit an den Tag gelegte Denkungsart kann daßelbe bei nunmehr neu zu berichtigender Ordnung eine seiner Würde anständige Entschädigung erwarten. Es läßt sich nicht in Zahlen ausdrücken, welche Inconvenienzen, selbst Beschränkungen der Landeshoheit, es hat, mitten in seinen angestammten erblichen Ländern einer fremden Macht ein beträchtliches Gebieth einzuräumen. Wolte man sich aber auch hier in Berechnungen einlaßen, so wäre der Abgang aller Einkünfte während des langen Zeitraums von anderthalb Jahrhunderten freilich eine gute Veranlaßung große Summen in Anrechnung zu bringen. Hiezu käme noch ferner mit Recht, daß fast in dieser ganzen Zeit, und während so kostspieliger KriegesJahre fortdauernd der hohe MatricularAnschlag ohne Abrechnung der abgetretenen Districte auf die Herzoglichen Lande mit starker Last geruhet hat."

"Des Herren Herzogs von Mecklenburg=Schwerin Durchlaucht setzen daher Ihr gänzliches Vertrauen auf die weisen Einsichten und die gerechten Erwähgungen einer hochansehnlichen außerordentlichen ReichsDeputation, so wie auf die erhabendsten Gesinnungen der beiden höchsten vermittelnden Mächte, daß Selbige zur Ausgleichung richtiger Verhältniße für diesen bezeichneten Verlust einen angemeßenen Ersatz auszufinden geneigen werden, welches um desto thunlicher seyn wird, da sie bei Abgang von unmittelbahren Besitzungen sich allenfals durch mittelbahre entschädigen zu laßen bereit erklähren."

"Jedoch können des Herrn Herzogs Durchlaucht hiebey den Wunsch nicht unterdrücken, daß in der Bestimmung dieser ge=

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rechten Entschädigung einige PrivatGüther mit einbegriffen würden, welche das Hospital zum heiligen Geist in Lübeck mitten in Mecklenburg besitzet, und die, wegen ihrer weiten Entfernung von Lübeck dieser milden Stiftung wenig nützen, dem Herzoglichen Interesse zur Arrondirung Dero Lande aber um so wesentlicher sind, je anmaßendere Schritte der Magistrat gedachter Reichsstadt zum Nachtheil der Landeshoheit über diese HospitalGüther geltend zu machen bei jeder Gelegenheit versucht. Da die Reichsstadt Lübeck auf keine Weise in die Klaße der durch den Krieg benachteiligten Reichsstände zu rechnen stehet, so möchte es derselben in diesem Falle überlaßen werden, aus den eingezogenen KapitelsGüthern das Hospital zu entschädigen."

"Je gewißer das Bestreben einer hochansehnlichen außerordentlichen ReichsDeputation auf jenes große Ziel gerichtet ist, die teutsche Verfaßung nach den notwendigen neuen Grundlagen auf die richtigen Verhältniße der vorzüglichen Mitglieder unter sich, und auf die gleichmäßige Erhaltung ihrer Kräfte zu begründen, um desto zuverläßiger darf Unterzeichneter darauf vertrauen, daß bei diesen hohen Ratschlägen das Interesse seines Durchlauchtigsten Hofes nach gerechten Rücksichten gewürdiget werde."

Neben diesem Pro Memoria möge auch die "Kurze Darstellung der herzoglich Mecklenburgischen Ansprüche" vom 20. September trotz mancher Berührungspunkte mit jenem mitgeteilt werden:

"Es gehört mit zu den schwer zu erklärenden Schicksalen, welche die Geschichte des herzoglichen Hauses Mecklenburg aufstellet, daß dasselbe gerade in solchen Augenblicken, wo es die wichtigsten Opfer für das teutsche Reich dargebracht hat, indem es aus Bescheidenheit schwieg, wo Thaten für es sprachen, in der Reihe derer, denen die Erkenntlichkeit des Vaterlandes Ersatz zusichert, beynahe ganz vergessen, oder wenigstens zu einer Zeit in Erinnerung gebracht worden, wo nur mehr die Ausdrücke der Dankbarkeit die notwendige Vergütung als unerfüllte Schuld darstellten und ihm blos die Hofnung übrig ließen, in der Zukunft seine Entschädigung gewiß zu erhalten."

"Ganz vorzüglich beweiset sich diese traurige Erfahrung für das herzogliche Haus seit den Westphälischen Friedens=Unterhandlungen und es ist unerläßliche Pflicht gegen die Nachkommenschaft gegenwärtig in einem Zeitpunkt darauf aufmerksam zu machen, da eine gänzliche Umänderung in Teutschland alle An=

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sprüche, die Recht und Gerechtigkeit diesem Fürstenhause bisher auf versprochene Reichs=Güter und anerkannte Obliegenheiten gegeben, aufhebt und in fremde Hände überträgt. Selbst die ausgezeichnetste stete Regenten=Grosmuth kann da nicht schweigen, wo auch jedem Nachkommen die Mittel genommen werden, sein Recht, wann er will, geltend zu machen. Eine kurze Übersicht obiger Erfahrungen für das Haus Mecklenburg wird diese Vorstellung rechtfertigen; möchte Sie auch dazu dienen können, der bescheidenen Tugend ihr Recht zu verschaffen."

"Die Ruhe des Vaterlandes konnte auch bey den Westphälischen Friedensunterhandlungen nur durch die Entschädigung der großen und fremden Mächte herbeygeführet werden. Schweden verlangte den Meerhafen Wismar, dann die Schanz, der Wallfisch genannt, und die beyden Aemter Poel und Neukloster nebst allen Zugehörungen und man sahe wohl, daß es von dieser Forderung nicht abzubringen wäre."

"So schwer und beynahe unmöglich dem damaligen Herzog von Mecklenburg es ward, dieses FriedensOpfer für Teutschland zu bringen, da es ihm die wichtigsten Besitzungen seines Landes entriß, so mußte er doch endlich nachgeben und opferte solche für die Ruhe des Vaterlandes hin."

"So rechtsbegründet aber nun die Ansprüche auf ein Aequivalent für solchen Verlust waren, so gab man dem Herzog Hofnung, die Bisthümer Minden und Osnabrück, so wie eine zwar sonst schon aus Familien=Pacten denen Herzogen rechtlich zustehende Anwartschaft auf das Herzogtum Sachsen=Lauenburg, friedensschlußmäsig dafür ins Werk zu setzen, ertheilte ihm jedoch zuletzt nur in der That einen Theil seiner zu fordern gehabten Vergütung, indem man die Bißthümer Schwerin und Ratzeburg säcularisirte und dem Herzog übrigens in der Verlegenheit, worinn man sich befand, ein gehöriges Aequivalent für dieses Fürstenhaus aufzufinden, in dem Art. XIII. § 2 des Oßnabrücker Friedens zwey Canonicate in dem Dohm zu Strasburg erblich anwies."

"Herzog Adolph Friedrich zu Mecklenburg genehmigte in Ermangelung anderer Surrogate diesen Vorschlag aus Liebe für seine Familie um so mehr, als der Straßburgische Gesandte sich gegen den Mecklenburgischen geäußert hatte, daß die Einkünfte zweyer dortiger Canonicate denen des Stifts Ratzeburg gleich wären. Im. Jahre 1649 gelangte man endlich zu dem Besitz jener Canonicate und wurde in den Besitz des Bruderhofs zu

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Straßburg und des halben Dorfes Lampertheim nebst Appertinentien eingewiesen."

"Aus dem herzoglichen Hause Mecklenburg wurden die jüngern Söhne des Herzogs Adolph Friedrich, nahmentlich die Prinzen Carl, Johann Georg, Gustav Rudolph, Friedrich und Adolph Friedrich theils zugleich, theils nacheinander als Domherren zu Strasburg recipirt und die drey ersteren blieben es bis an ihren Tod. Die Kriegsunruhen veranlaßten jedoch, daß die anderen Herzoge sich von da entfernten."

"Der nachherige Nimweger Friede änderte jedoch nichts an ihrem Besitzrecht und selbst da im Jahre 1681 die Stadt Strasburg übergeben worden, accordirte Frankreich unter andern auch dem Bruderhof mit seinen Beamten, Gebäuden und Appertinentien vollkommene Amnestie. Allein die katholischen Dohmherren suchten diese Gelegenheit zu benutzen, die protestantischen aus dem Besitz zu drängen."

"Die Herzoge von Mecklenburg verlangten daher im Jahre 1681 von dem Reichstage Schutz und Einsetzung und da die damaligen Zeiten so mißlich für dort waren, so begehrten Sie im Jahre 1685, indem sie diese Bitte wiederholten, von der Reichsversammlung eine anderweite Compensation."

"Dieses Gesuch stellten Sie seit der Zeit bey jeder Gelegenheit an das Reich und verwahrten zugleich die ihnen aus dem Westphälischen Frieden zukommenden Befugniße."

"Nahmentlich wurde am 8. Juny 1791 bey der Reichsversammlung von ihnen ein Pro Memoria übergeben und dictiret, welches der verewigte Kaiser Leopold II. noch mit unter die Gegenstände seiner damaligen Verwendungen bey Frankreich aufgenommen und zugleich im Jahre 1792 darauf der Reichsversammlung als eine vorzügliche BeschwerdeSchrift nebst der abschlägigen französischen Antwort mittheilte."

"Alle übrigen seitherigen Reichsberathungen beweisen, mit welcher Mäsigung indessen Se. herzogliche Durchlaucht von Mecklenburg=Schwerin, nur das Wohl des Vaterlandes vor Augen habend, Ihre eigenen Stimmen abgegeben und nur mit ruhiger Gelassenheit Ihre Rechte in Erinnerung brachten."

"Dieß thaten Sie auch noch besonders am 15. Februar 1798 zu Rastadt, indem Sie der Reichsdeputation Ihre Erwartung zu erkennen gaben: ,daß, wen einmal sich über die Grundsätze von Entschädigung der Benachteiligten werde vereinbaret werden, dieselbe sich das besondere Interesse des herzoglichen Hauses dem

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bestehenden Reichsverbande gemäs durch eine nunmehrige Ausmittlung einer gleichgeltenden Schadloshaltung für Ihre beym Westphälischen Frieden ausgeopferten altfürstlichen Besitzungen statt der darinn angewiesenen und nun über hundert Jahre schon entbehrten zweyen erblichen CapitularStellen in dem Dohm zu Strasburng, auf eine ihrer Gerechtigkeit und BilligkeitsLiebe entsprechende Weise werde angelegen seyn lassen'."

"Die anerkannt unhinlängliche Entschädigung der Herzoge bey dem Westphälischen Frieden, die seit mehr denn hundert Jahren leidende Entbehrung des Genußes zum Theil auch dieser, durch Entrathung der zwey Canonicate in Strasburg, ist es aber nicht allein, welches den Anfangs vielleicht gering scheinenden Schaden der Herren Herzoge in die Reihe eines eben so bedeutenden Verlustes, als einer nahmhaften dringenden Forderung an das Reich stellt, welches ihm bisher keine andere Compensation angewiesen. Dazu kömmt noch folgende Betrachtung:"

"Bey der Abtretung dieser Lande an Schweden war es ganz natürlich, daß auch die Obliegenheit davon die Reichslasten zu entrichten, an die Krone Schweden überging und ein im Jahre 1691 ratificirtes Reichsgutachten verordnete dieses ausdrücklich. Inzwischen wurden in den damaligen so viele Reichsgeschäfte übrig gelassenen Zeiten die Herzoge gleich anfangs von kaiserlicher Majestät ersucht, einstweilen bis auf einem niedersächsischen Kreistag die gehörige Überschreibung geschehen könne, diese Quote zu den Reichssteuern ferner auch von den abgetretenen Besitzungen auszulegen. Die Herzoge thaten dieses aus Liebe und Achtung für Aufrechthaltung der Reichsordnungen. Allein, wer hätte es denken sollen, sie machten, da kein Kreistag seit der Zeit zu Stande kam, diese Auslage bis zum Jahre 1794, mithin weit über 100 Jahre und da sie solche nun verweigerten, setzte das Kammergericht sie dafür in Rückstand an und der Herzog war genöthiget am Reichstage zu erklären, daß man ihm nicht zumuthen könne, ferner diese fremde Bürde zu tragen und die Reichsversammlung die gehörige Insinuation des Reichsschlußes vom Jahr 1691 an das Kammergericht reichsverfaßungsmäsig bewerkstelligen möge."

"Für Ruhe und Ordnung des Reichs erlitt daher das herzogliche Haus Mecklenburg seit dem Westphälischen Frieden gedoppelt einen beständigen jährlichen Verlust!"

"Und in dem Augenblick, wo alle jenseits Rheins liegenden Besitzungen und Rechte an Frankreich abgetreten werden, wo alle

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Erbfürsten für den Verlust, den sie dabey erleiden, friedensschlußmäsig entschädiget werden, wo selbst der auf dem rechten Rheinufer gelegene dos Cathedralis ecclesiae Argentinensis zu solchem Behuf angewandt und einem seiner Mitstände als Ersatz für gleichfalls erlittenen großen Verlust angewiesen worden, sollte Mecklenburgs keine Erwähnung geschehen? Dieses schiene der Gerechtigkeitsliebe und der pflichtmäsigen Sorgfalt zu widersprechen, mit welcher das teutsche Reich denen erblichen Mitständen für Ihre für das Vaterland gebrachte Opfer Entschädigung verspricht und mit der auch der großmüthigste Fürst sich nur gegen seine Nachkommen rechtfertigen und beruhigen kann."

"Ein hoher ReichsfriedensCongreß wird daher auch gewiß ein Gesuch dieser Art von Sr. herzoglichen Durchlaucht mit gewohntem Eifer für Recht und Wahrheit aufnehmen und seinen Vollmachten gemäs auch für das durchlauchtige Haus Mecklenburg, welches sich allerdings in dem Fall des 7. Artikels des Luneviller Friedens befindet, als Folge der in diesem Frieden gemachten Abtretungen einen daraus entstehenden Verlust zu leiden und die für die evangelischen Canonicate zu Strasburg angewiesenen und bisher gewahrten Besitzungen nunmehr vollends ohne weiteren Rechtsanspruch ganz zu verlieren, eine seinem Verluste und seinen langen Aufopferungen für das Vaterland gemäse Entschädigung ausmitteln." -

"Bey dieser Gelegenheit, da von den Entbehrungen die Rede ist, welche das Haus Mecklenburg im Reich erlitten, dürfen wir auch nicht der durch die Erbverbrüderungen von 1431 und 1518 gerechtfertigten und von Mecklenburg bey dem kaiserlichen Reichshofrath gegen jede Ansprüche längst feyerlichst verwahrten Rechte aus Sachsen=Lauenburg vergessen, die selbst die Reichsstände bey den Westphälischen FriedensUnterhandlungen für es geltend zu machen suchten. Es ward dieses Land indessen, da mehrere Ansprüche kamen, im Jahre 1716 blos provisorisch und Salvo petitorio et cujuscunque jure einstweilen dem Herzog von Braunschweig als Niedersächsischen KreisDirektor zu Lehen übertragen, da derselbe es vorher zur Ruhe für das Reich besetzet hat, und auf diese Weise besitzt KurBraunschweig es noch heutzutage."

"Auf eben solche Art lies Mecklenburg sich auch bey Gelegenheit der 1778 erfolgten Beylegung der bayerischen Erbfolgestreitigkeiten durch täuschende Hofnungen eines hinlänglichen Ersatzes mittelst eines ihm sogleich zu ertheilen versprochenen

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Privilegii de non appellando illimitati seine Ansprüche auf die Landgrafschaft Leuchtenberg bisher entziehen, welche durch eine dem Herzog Heinrich von Mecklenburg vom Kaiser Maximilian I. im Jahre 1502 darauf ertheilte Anwartschaft begründet sind. Indessen gab dieses Fürstenhaus seine Forderung so lange noch nicht ganz auf und wahrte sie nahmentlich noch bey dem WahlConvent zu Frankfurth vom Jahre 1790 bis daß das ihm im Teschner Frieden zugestandene privilegium de non appellando illimitatum ausgefertiget seyn wird."

"Diese beyden Ansprüche auf Lauenburg und Leuchtenberg zeugen eben so sehr von den Verdiensten des Hauses Mecklenburg für das Reich, da dasselbe jede unruhige Zeit vorbeystreichen lies, ohne dem Vaterlande mit seinen gerechten Bitten und Forderungen beschwerlich zu fallen, als die gegenwärtigen so wichtigen Umänderungen in Teutschland den Wunsch abdringen, daß über alles dieses nunmehr definitive entschieden und das herzogliche Haus Mecklenburg zu seinen Rechten und Besitzungen reichsfriedensschlußmäsig gelangen möge."

Unterm 1. Oktober wurde die Zufriedenheit des Herzogs mit Plessens Berichten und Gumpelzhaimers Aufsätzen ausgesprochen und weiter gesagt: "Da des Kaisers von Rusland Majestät höchsteigenhändig versichert haben, Unserm herzoglichen Hause bey dieser Gelegenheit nützlich werden zu wollen: so können Wir nicht bezweifeln, daß der dortige Russisch Kaiserliche Gesandte mit bestimmten Instructionen werde versehen werden, und hoffen, daß er sich immittelst werde bereit finden lassen, das Interesse Unsers Hauses jnn Betracht der nahen Verwandtschaft mit dem Russisch Kaiserlichen Hofe beßtens zu befördern, und durch seine Verwendung kräftigst zu unterstützen, als warum ihr denselben angelegentlichst zu bitten habet."

Die Unterhandlungen wegen der mecklenburgischen Entschädigungen hatte unterdessen Plessen ununterbrochen fortgesetzt und konnte am 27. September berichten, daß er die Abtretung der in Mecklenburg belegenen Lübecker Hospialgüter und die Bewilligung von ein paar mediaten Abteien "unter dem Vorwande, damit die dem teutschen Orden in Mecklenburg gehörigen Güter eintauschen zu können" bestimmt beantragt habe, daß ihm beides zugesagt worden sei und er sich dabei auch der Befürwortung durch den französischen Gesandten erfreue. Laforest habe ihm gesagt, daß Frankreich geneigt sei, dem Hause Mecklenburg einige Vorteile zuzugestehen, "daß solche aber in den Augen aller so sehr inter=

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essierten Mitbewerber auch hinlänglich motiviret seyn müßten; die in Anrege gebrachten Canonicate wären eigentlich kein Gegenstand wofür Entschädigung gefordert werden könne, weil es blos geistliche Rechte wären, für welche nach dem Luneviller Frieden kein Ersatz geleistet würde, auch wäre in der vorgelegten Deklaration nie auf geistliche Rechte Rücksicht genommene er riethe daher als Motiv zu gebrauchen, weil des Herrn Herzogs Durchlaucht für diesesmal der KurWürde sich begäben und dagegen andere Fürsten von gleichen Range sie erhielten." Plessen habe ihn hinsichtlich der Rechte Mecklenburgs vom Gegenteil zu überzeugen gesucht; die Kurwürde anlangend sei er noch gar nicht instruiert, da jedoch der russische Hof sie für den Herzog begehre, so werde Bühler darüber bessere Auskunft geben können. Mit Mathieu habe Plessen täglich Besprechungen gehabt; wegen der vom Herzog verlangten mediaten Abteien habe er Mathieu vorgeschlagen, es sollten dem Herzoge die sämtlichen in Osnabrück belegenen mediaten Stiftungen überlassen werden, um dagegen von Kurhannover das Amt Neuhaus und den Strich des Lauenburgischen zwischen Elbe und Rögnitz einzutauschen, habe aber hören müssen, daß über diese Stifter schon anderweitig verfügt sei. In dieser Hinsicht begegne Plessen übrigens auch dem Widerspruch des Grafen Goertz, "vermuthlich wegen des beabsichtigten Austausches von einem Theile von Hildesheim gegen diesen Theil von Osnabrück". Seufzend fügt Plessen hinzu: "So weit verflochten ist das Interesse jedes Einzelnen und bey jedem Schritte stößt man auf dasselbe." Um indessen einigermaßen sicher zu gehen, habe er Mathieu "eine Liste von einträglichen, noch nicht öffentlich vergebenen Abteyen überreicht, woraus er die für den Herzog zu bestimmenden wählen sollte." In dem nächsten Bericht vom 30. September heißt es dann: "Gegenwärtig sind mir über die beyden . . . Gegenstände, welche ich zur Enschädigung vorgeschlagen, die bestimmtesten Versprechungen von den beyden vermittelnden Gesandten gemacht worden. Mediate geistliche Güter selbst können nicht vergeben werden, weil denen Landesherren, welchen sie zufallen, die Disposition darüber bleibt, allein man hat mir doch Hofnung gemacht, mit 9-10 000 Gulden auf sehr gelegene Art angewiesen zu werden. Diese Entschädigung, welche nur für die Canonicate geschieht und dieselben doch bey weitem aufwiegt, wird zugleich im Nachtrag des Entschädigungs=Planes festgesetzt."

Diese beiden Berichte vom 27. und 30. September befriedigten in Schwerin sehr und unterm 8. Oktober wurde Plessen das

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"gnädigste Wohlgefallen" des Herzogs darüber ausgesprochen, daß er "die Entschädigung wegen der Canonicate durch Beilegung der Lübeckschen Hospital=Dörfer und der Güter des teutschen Ordens unmittelbar bei der französischen Gesandtschaft nachgesucht habe". Zugleich wurde Plessen angewiesen, "sich angelegentlichst dahin zu verwenden, daß die Entschädigung für die Canonicate durch mediate geistliche Güter oder anzuweisende bare Hebung verbessert werde, weil die Aufkünfte der vorbesagten Güter und Dörfer nur äußerst geringfügig sind". Aber wie schleppend und bedächtig auch die Arbeiten der Reichsfriedenskommission fortschreiten mochten - eine Tatsache, die in eben diesen Tagen den Ersten Konsul Bonaparte veranlaßte, der französischen Gesandtschaft durch einen Kurier seine Unzufriedenheit mit dem langsamen Geschäftsgange auszusprechen - so gab es doch in Regensburg beständig neue Kombinationen und fast von Posttag zu Posttag hatte Plessen von plötzlichem Stimmungswechsel und veränderten Situationen zu berichten, durch die seine Anweisungen überholt wurden. Kaum war das Schreiben vom 8. an ihn abgefertigt, so mußte er am 9. melden, daß trotz seiner "äußersten Anstrengungen" es nicht möglich gewesen sei, irgendwelche beträchtliche Vorteile für das herzogliche Haus zu erlangen. Das würde sich nur haben machen lassen, wenn seine Bemühungen durch den russischen Gesandten unterstützt worden wären. Allein Bühler habe erklärt, seine Instruktionen beschränkten sich darauf, für den Herzog die Kurwürde zu fordern; "auch auf die Beilegung von einträglichen Acquisitionen zu drängen, dazu müsse er vermöge des Verhältnisses zum französischen Hofe erst gemessene Befehle seines Hofes erwarten". Auch mit dem preußischen und dem bayerischen Gesandten habe Plessen sich dieserhalb besprochen "und von beyden die Zusicherung erhalten, daß sie wegen Erteilung der Kur=Würde allen möglichen Beistand leisten wollten, aber nicht im Stande wären, die verlangte Vermehrung der Einkünfte zu verschaffen." "Beyde Theile" - fügt Plessen hinzu - "sind vielmehr am stärksten beym Gegentheil interessirt, weil fast nur auf ihre Kosten dieses Verlangen durchgesetzet werden kann." Was übrigens die Kurwürde anlange, so möge der Herzog geruhen, seine endgültige Entschließung auch für den Fall, daß keine weiteren Vorteile damit verbunden seien, in den nächsten 14 Tagen bis 3 Wochen auf das bestimmteste Plessen zugehen zu lassen. Der habe für den Fall der Annahme mit Bühler bereits Verabredungen über

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die Einleitung dazu getroffen, für die es zwei Wege gebe: der Kaiser von Rußland könne entweder an das gesamte Reich die Erklärung ergehen lassen, er hoffe, daß das Reich ihm in Anerkennung seiner Verdienste um dasselbe den Wunsch erfüllen werde, ein ihm so nahe verwandtes Haus gleichfalls zur Kurwürde zu erheben, oder aber er wende sich direkt an den Deutschen Kaiser und bewirke von da aus die Ernennung. Beide Wege seien für das Haus Mecklenburg gleich ehrenvoll und jedenfalls besser, als wenn der Herzog diese Erhöhung gleichsam aus den Händen der Franzosen empfange. Zwar seien die französischen Minister auch bereit, diese Anträge zu unterstützen, hätten aber ihrer in der Deklaration nicht gern Erwähnung tun wollen, um nicht dem Deutschen Kaiser Gelegenheit zu geben, alsdann noch mehrere katholische Kurfürsten zu begehren und diese Würde für den Großherzog von Toscana zu fordern.

Trotz dieses wenig ermutigenden Berichtes seines Gesandten wollte der Herzog, wie aus seiner Weisung an Plessen vom 15. Oktober erhellt, die Hoffnung nicht ausgeben, daß nicht durch Verwendung des russischen Hofes neben der Kurwürde eine angemessene Vergrößerung ausgemittelt werden könne, da ohne einen Zuwachs an Land und Leuten er sich außerstande sehen würde, die mit der neuen Würde notwendig verbundenen größeren Ausgaben zu tragen. Sollte das unüberwindlichen Hindernissen begegnen, so werde er sich allenfalls mit der Anweisung einer hinlänglichen Summe Geldes oder einer sicheren jährlichen Aufkunft begnügen müssen. Ein Nachtrag zu diesem Reskript besagt dann: sollte Mecklenburg diesmal bei Ernennung von Kurfürsten anderen fürstlichen Höfen nachstehen müssen, so möge wenigstens dagegen eine Entschädigung an barem Gelde ausgemittelt werden. Mit dieser mit aller möglichen Vorsicht und Delicatesse zu machenden Äußerung habe aber Plessen erst dann vorzugehen, wenn er die volle Überzeugung gewinne, daß die Kurwürde mit annehmlichen Bedingungen und Zugaben nicht zu erhalten sei.

An demselben 9. Oktober aber, an dem Plessen in so resigniertem Ton nach Schwerin berichtet hatte, konnte er einen zweiten, wesentlich günstigeren Bericht absenden, des Inhaltes, daß er "durch geheime Negotiationen näher zum Ziel gelangt sei und einige Entschädigungen ausgesetzt worden seien. Diese beträfen erstens die in Mecklenburg und auf der Insel Poel gelegenen Lübecker Hospitalgüter und zweitens als Ersatz für die Kanonikate die Anweisung von 10 000 Gulden jährlicher Rente

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auf die Osnabrückschen Stifter, die zum Eintausch des hannoverschen Amtes Neuhaus dienen solle. Dieser letztere Zusatz sei allerdings lästig und werde Auseinandersetzungen zwischen Mecklenburg und Kurhannover nötig machen. Auf diesen Punkt einzugehen vermied das Reskript vom 16. Oktober, welches sich damit begnügte, Plessen die besondere Zufriedenheit des Herzogs mit seinem Verfahren in dieser Sache auszusprechen und ihn damit beauftragte "denjenen, durch deren Vermittlung ihr die zugebilligte Entschädigung für die so lange entbehrten Canonicate bewürkt habet, Unsere Danksagung bestens zu erstatten." Brieflich fügte der Herzog bei Rücksendung der "expeditions nach Regensburg" an das Ministerium hinzu: "Ich hoffe daß noch vieles zu meines Hauses Nutzen zu machen ist. Indeßen ohne Geld und Land, kann mir die Churwürde nichts helfen."

Beides zu beschaffen blieb man auch fernerhin redlich bestrebt. Den Bemühungen des Erbprinzen Friedrich Ludwig in Berlin war es - wie er glaubte - gelungen, den König von Preußen günstig dafür zu stimmen; vom Kaiser von Rußland behauptete er, daß er sich in Paris eindringlich für Mecklenburg verwende, und Plessen harrte mit Ungeduld auf die Antwort des Ersten Konsuls. Er sah mit Besorgnis, daß binnen kurzem durch den förmlichen Schluß der Reichsdeputation jeglichem Teil seine Entschädigung würde zuerkannt und dann schwerlich eine nachträgliche Änderung zu bewerkstelligen sein. Nur zwei Möglichkeiten schienen sich ihm - wie er nach Schwerin berichtete - noch darzubieten: im Niederstift Münster seien noch Veränderungen beabsichtigt, und bei der Gelegenheit könne dem Herzog vielleicht eine Rente von 50-60 000 Talern verschafft werden; oder aber: es möge der Stadt Bremen, der durch die Aufhebung des Elsflether Zolles beträchtliche Vorteile erwachsen seien, die Zahlung von einer Million an Mecklenburg auferlegt und sie dafür von der Rentenzahlung entbunden werden, die man jetzt von den Reichsstädten verlange. Aber keiner dieser beiden Vorschläge fand die Billigung des Ministeriums. Eine Rente von 50-60 000 Talern würde nicht hinreichen, um die mit der Kurwürde verbundenen Kosten anders als mit der größten Einschränkung zu tragen, und die Anweisung einer Million auf die Stadt Bremen wäre ungenügend zur Acquisition der Herrschaft Wismar, über die man damals mit Schweden verhandelte, und bei weitem nicht so annehmlich wie eine Vergrößerung an Land und Leuten. Inzwischen hatte der Herzog auch schon etwas anderes ins Auge gefaßt. Dem Herzog von Oldenburg waren nämlich als Entschädigung für den Elsflether Zoll die nieder=

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münsterschen Ämter Kloppenburg und Vechta zugedachte er aber hatte ein größeres Interesse am Fortbestehen des Zolles und betrieb in Berlin und Petersburg die Rückgängigmachung der Aufhebung. Wenn es ihm gelang, das durchzusetzen - und in Schwerin hielt man das für wahrscheinlich -, so fiel natürlich jeder Grund für eine Entschädigung fort, die beiden Ämter wurden frei, und die hoffte Herzog Friedrich Franz sich dann beigelegt zu sehen und hatte bereits den Erbprinzen beauftragt, sich deswegen mit dem russischen Gesandten Alopeus in Verbindung zu setzen. Davon wurde denn Plessen unterm 28. Oktober in Kenntnis gesetzt und ihm aufgetragen, sich bei den Gesandten der Höfe, die die Interessen Mecklenburgs zu befördern angewiesen seien, bestens dahin zu verwenden, daß diese Absicht in Erfüllung gehe.

Aber das war nicht leicht. Denn Plessen meldete alsbald, daß, sollte der Elsflether Zoll wirklich fortbestehen, der Herzog einen sehr starken Konkurrenten auf die beiden niedermünsterschen Ämter Kloppenburg und Vechta in der Person des Kurfürsten=Reichserzkanzlers habe, der leider von allen Parteien begünstigt werde, um ihm die zwar zugesicherten, aber bisher noch nicht fundierten Renten von 350 000 Gulden zum Teil auszumitteln. Auch noch nach einer anderen Seite hin erhöben sich Schwierigkeiten. Der hannoversche Gesandte erhalte von seinem Hofe den Befehl, aller Belegung des Bistums Osnabrück oder der mediaten Stifter desselben förmlichst zu widersprechen. Zwar habe Plessen von den Gesandten der vermittelnden Mächte die bestimmteste Zusage erhalten, daß alsdann die für Mecklenburg ausgesetzte Rente Von 10 000 Gulden auf eine andere Anweisung begründet werden solle, aber auf welche, das sei noch ungewiß. Diese osnabrücksche Rente aber sollte, wie wir sahen, zur Erwerbung des Amtes Neuhaus dienen; deshalb sprach der Herzog den Wunsch aus, daß sie von Bestand bleibe, wies aber Plessen an, "in dem unerwünschten Fall, daß dieses unmöglich sei, dafür zu sorgen und durch Verwendung der vermittelnden Mächte zu bewirken, daß diese Rente, oder statt deren das Capital auf andere Stifter oder deren Besitzer, allenfalls auf eine der benachbarten Reichsstädte angewiesen werde." Der eigentliche Macher unter den Diplomaten der vermittelnden Mächte war übrigens Mathieu, und um diesen, von dem bekannt war, daß er wertvolle Geschenke zu schätzen wisse, bei guter Laune zu erhalten, ließ ihm der Herzog durch Plessen um diese Zeit eine "goldene blau damascirte Dose mit Brillanten und oval buntem Gemälde" im Wert von 300 Louisd'or überreichen.

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Aber zur selben Zeit machte der Herzog die trübe Erfahrung, daß er sich in seiner Rechnung auf die werktätige Unterstützung der beiden Höfe, von denen er alles erwartete, Preußens und Rußlands, getäuscht hatte. Gewiß, beide waren bereit, ihm zur Erlangung der Kurwürde behilflich zu sein, aber den von ihm so heiß begehrten Zuwachs an Land und Leuten wollten oder konnten sie ihm nicht verschaffen. Das ging aus Plessens Bericht vom 11. November mit aller Deutlichkeit hervor. Daher also das andauernde, von Bühler selbst als unbegreiflich bezeichnete Ausbleiben der Instruktionen aus Petersburg, daher das hinhaltende Benehmen des Grafen Goertz. In diesem Bericht hieß es: "Indem ich gestern Abends schon die durch einen französischen Courier überbrachte Nachricht wegen des Elsflether Zolles . . . in Erfahrung brachte, so glaubte ich hieraus Veranlassung nehmen zu können, um mich von der Stimmung derjenigen Höfe, auf deren Verwendung Ew. herzogliche Durchlaucht vorzügliche Rechnung machen müßen, im voraus zu überzeugen. Der Russische Gesandte v. Bühler beharret auf seiner Meinung, daß er ohne die bestimmten Befehle seines Hofes keinen so wichtigen Antrag thun dürfe, dessen Erreichung ohnedem, bei der gegenwärtigen Unzulänglichkeit des EntschädigungsFonds äußerst schwierig seyn würde. Auch durch ein Schreiben, welches Herr von Bühler vor ein paar Tagen von Herrn von Alopaeus aus Berlin erhielt, ist er auf keinen anderen Gedanken gebracht. Obgleich er mir deßen Inhalt nicht anvertrauet, so ist mir der Zufall so günstig gewesen zu erfahren, daß darin die Abschrift eines Briefes des Rußischen Ministers Grafen Worontzoff an Herrn von Alopaeus mitgetheilt ward, welche ungefähr dahin lautet: er hielte nicht dafür, daß die Ausgaben des herzoglichen Hauses Mecklenburg durch die Annahme der Churwürde besonders vermehrt würden, und daß daßelbe daher von den Vorzügen welche man ihm dadurch wolte zu Theil werden laßen, auch ohne weitere Acquisition Gebrauch machen könte; fände sich jedoch Gelegenheit demselben noch etwas zuzuwenden, ohne dadurch den Plan zu derangiren, oder die schon genommenen Maaßregeln zu verändern, so mögte er darauf Rücksicht nehmen.' Ich will nicht entscheiden ob dieser Brief nicht auch eine günstige Deutung litte, aber so viel weiß ich, daß er eben keinen besonderen Eindruck hervorgerufen hat. Der Preußische Gesandte von Görtz hat mir geäußert, wie er Vermöge seiner Instruction nur die von Rußland für das Herzogliche Interesse gemachten Vorschläge bestens unterstützen solle, und solches auch mit Vergnügen thun würde, die förmlichen An=

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träge deshalb aber, welche in der gegenwärtigen Bedrängniß sehr vieles Aufsehen machen würden, von seiner Seite zuerst zu thun, sey er nicht angewiesen. Endlich hat mir auch noch der Churbaierische Gesandte von Rechberg mit Freimütigkeit gestanden: daß er wegen des eigenen Intereße seines Hofes eher dahin stimmen müste, daß die beiden Ämter im Niederstift Münster, im Falle der Erledigung, angewandt würden, die große Masse der Rentenzahlungen zu vermindern. Ich bin bemühet gewesen, von diesen Gesinnungen mir die möglichste Kenntnis im voraus zu verschaffen, um nicht, durch täuschende Erwartungen hingehalten, die, vielleicht für den Augenblick noch möglichen, Mittel zu verabsäumen. Sollte ich nach der Uebersicht, welche die hiesigen Verhältniße gewähren, mir einen unterthänigsten Vortrag erlauben, so würde ich als einen zweckdienlichen Versuch anrathen: daß man sich von seiten Ew. Herzoglichen Durchlaucht noch izt unmittelbar an des Rußischen Kaisers Majestät mit dem Ansuchen wenden mögte, daß in dem Falle der Beibehaltung des Elsflether Zolles die beiden Ämter Kloppenburg und Vechte dem Durchlauchtigsten Hause, unter Erlangung der Churwürde, beigelegt, und daßelbe dadurch mit anderen verwandten Häusern wieder in gleichem Range gesetzet würde. Wenn dieses Schreiben per Estaffette besorgt würde, so könte es noch zu rechter Zeit in Petersburg eintreffen."

Das Ministerium trat der Ansicht Plessens bei. Freilich nicht einstimmig, vielmehr gab Rudloff ein Separatvotum ab: "In der an Ueberzeugung grenzenden Besorgnis, daß alle auf Vergrößerung abzielenden Anträge und Versuche nur auf Abwege hinführen, die izt nicht mehr zu erreichen sind, inhärire ich . . . dem treudevotesten Wunsche: daß die KuhrWürde (um von dem gegenwärtigen, nimmer wiederkehrenden Augenblick doch einigen Nutzen für die Zukunft zu ziehen) ohne alle Bedingung pure anzunehmen, das übrige aber Gott und der Zeit zu überlassen hochstgefällig werden mögte." Aber über dieses Votum hinweg erging unterm 19. November ein Promemoria an den Herzog des Inhalts: Aus dem Plessenschen Bericht ersehe man, daß sowohl der preußische als der russische Gesandte, allen Versicherungen durch andere Quellen entgegen, noch immer Anstand nähmen, das Interesse des herzoglichen Hauses dadurch zu befördern, daß Sie bestimmt auf Beilegung des Amtes Willershausen - von dem bisher noch gar nicht die Rede gewesen war - und der Ämter Kloppenburg und Vechta auf den jetzt wahrscheinlich eintretenden Fall antrügen, wenn der Herzog von Oldenburg sie nicht annähme und der Elsflether Zoll von Be=

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stand bliebe. Sollte der Herzog nicht etwa noch immer hoffen, daß Bühler die bestimmte Instruction erhalten werde, zugleich mit der Kurwürde eine Vergrößerung an Land und Leuten und namentlich die Beilegung der genannten Ämter nachzusuchen, so dürfte es sich empfehlen, eine solche Instruction für Bühler noch jetzt durch ein mit Estaffette zu beförderndes Schreiben des Erbprinzen an den Kaiser zu bewirken, da sonst über die Ämter anderweitig verfügt und dadurch dem herzoglichen Hause es unmöglich gemacht würde, die Kurwürde mit der beträchtliche und den gegenwärtigen Umständen ganz und gar nicht angemessene Ausgaben und Aufwendungen verbunden sein würden, anzunehmen. Ein gleicher Schritt möge auch in Berlin gethan, Plessen aber von allem benachrichtigt und dahin instruiert werden, daß er sowohl Bühler als Goertz ersuche, den Antrag wegen der Kurwürde nur in Verbindung mit dem auf Vergrößerung des herzoglichen Hauses zu stellen, da der Herzog dazu bei beiden Höfen die niedermünsterschen Ämter für den Fall in Vorschlag gebracht habe, daß der Herzog von Oldenburg deren Annahme unter den gestellten Bedingungen ablehne.

Der Herzog stimmte dem Promemoria bei und beauftragte den damals in Hamburg weilenden Erbprinzen mit der Abfassung der an den Kaiser von Rußland und den König von Preußen zu richtenden Schreiben, die beide am 21. November an ihre Adresse abgingen.

In der Zwischenzeit hatte Plessen zu berichten, daß die französische Regierung dem Protest des Königs von England gegen die Belegung der osnabrückschen Stifter mit einer Rente zum Vorteil des Herzogs keine besondere Bedeutung beimesse und der Meinung sei, der König werde schließlich seine Einwilligung nicht verweigern; auch die neueste Instruktion der französischen Gesandten berechtige sie nicht, den Stiftern diese Belastung abzunehmen. In dem Supplement des Entschädigungsplanes bleibe es daher bei der bisherigen Anweisung, nur sei der Vorbehalt gemacht: sauf à prendre des arrangemens ultérieures entre les puissances médiatrices et le Roj d'Angleterre. Dagegen sei der Zusatz wegen des Amtes Neuhaus gestrichen, um die Einwilligung des Königs nicht zu erschweren, und das habe Plessen geschehen lassen müssen. Das schlimmste sei nur, daß die Entschließung des Londoner Hofes sich sehr verzögern und dadurch alle weiteren Schritte aufhalten dürfte. Weiter heißt es in dem Bericht, der Lübecker Abgeordnete, Senator Rodde, könne die Abtretung der Hospital=

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güter, deren Wichtigkeit er nicht müde werde zu schildern, gar nicht verschmerzen. Im Geheimen sei er bemüht, seine Stadt von der Verbindlichkeit gegen Mecklenburg, alljährlich einen Martensmann dorthin abzuschicken, zu befreien und wolle dies in das Supplement aufgenommen haben, mit der Motivierung, es sei das eine auf den abgetretenen Dörfern ruhende Servitut. Glücklicherweise habe Plessen davon Wind bekommen und die Aufnahme in das Supplement verbeten. Sollte übrigens, wie es beabsichtigt sei, von den vermittelnden Gesandten mittels einer Note an Plessen das Ansuchen an den Herzog ergehen, die Stadt Lübeck von dieser Obliegenheit zu befreien, so gedenke er den Irrtum in der Begründung Roddes darzutun, im übrigen aber sich dahin zu äußern, daß der Herzog wohl geneigt sein werde, sich darüber mit der Stadt Lübeck in Güte auseinanderzusetzen. Letzteres bestätigte die nächste Instruktion für Plessen vom 25. November, in der zudem ausgeführt wurde: der Ertrag der Hospitaldörfer sei nur geringfügig und bestehe größtenteils nur in Naturalien; die Servitut des Martensmannes aber habe mit diesen Dörfern gar nichts zu tun, sei vielmehr eine der Stadt Lübeck unmittelbar, nicht dem Hospital zur Last stehende uralte Servitut. 12 )

Am 18. November meldete Plessen, daß "nach der Bestimmung des Plan général und in Gemäßheit des dazu in der Note explicatoire gemachten Zusatzes" der Herzog nunmehr berechtigt sein werde, von den Lübecker Hospitaldörfern in Mecklenburg und auf der Insel Poel am 24. November Besitz zu ergreifen und vom 1. Dezember an "die sämtlichen Aufkünfte


12) Die Stadt Lübeck war verpflichtet, alljährlich am Martini=Tage (10. November) nachmittags nach 1 Uhr eine Tonne oder ein Ohm rheinischen Mostes durch einen Ratsdiener unter vielen Ceremonien an das herzoglich mecklenburgische Hoflager in Schwerin zu liefern, woher der Überbringer auch der "Martensmann" genannt wurde. Was diese Mostlieferung zu bedeuten hatte, darüber findet sich keine bestimmte Nachricht, es wird in früheren Zeiten nur wiederholt gesagt, daß die Lieferung ein "alter" Gebrauch sei, und es ist gewiß, daß die "Entstehungszeit schon im 16. Jahrhundert nicht mehr bekannt" war. Es wird angenommen, daß sie ein Zeichen der Anerkennung, eine Recognition für irgend eine Oberherrlichkeit, ein Hoheits= oder Schirmrecht war, wie denn in der Tat mecklenburgische Fürsten mehrfach (nachweislich zuerst Fürst Heinrich II. 1291) die Schirmvogtei der Stadt Lübeck übernommen haben. Die Sendung des Martensmannes ward 1817 durch Staatsvertrag zwischen dem Großherzog Friedrich Franz I. und der Stadt Lübeck aufgehoben. S. Lisch im 23. Jahrg. der Jahrb. f. meckl. Geschichte und Altertumskunde (1858) S. 81 ff.
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davon zu beziehen und jede eigenthümliche Verfügungen darin zu treffen." Es würde damit allenfalls, besonders aus nachbarlicher Rücksicht, nur die vorgängige Anzeige hierüber an die Reichsstadt Lübeck mit Bezugnahme auf den durch die Beschlüsse der Deputation anerkannten Entschädigungsplan zu machen sein. Weit weniger erfreulich war dagegen der Bericht vom 6. Januar 1803, der besagte, daß der kurhannoversche Gesandte Ompteda wiederholt den gemessenen Befehl bekommen habe, unter keinerlei Bedingung die aus die geistlichen Stiftungen in Osnabrück gelegte Rente von 10 000 Gulden für den Herzog zu übernehmen. Die französische Gesandtschaft habe zwar gehofft, daß auf den von ihrer Regierung geäußerten Wunsch hin die Sache sich mit dem englischen Ministerium leichter als mit dem hannoverschen werde abmachen lassen, nun aber habe Plessen eben von Laforest erfahren, daß dieser schon lange darüber nach Paris berichtet, aber noch keine Antwort erhalten und den Eindruck gewonnen habe, daß man in Paris bei den Verhältnissen mit England die Sache nicht gern berühren wolle. Plessen habe erwidert, daß die Garantie der vermittelnden Mächte jedem einzelnen Teile die Erfüllung der gemachten Zusicherungen verschaffen müsse, aber im weiteren Verlauf der Unterredung erkannt, daß man in Paris nicht gewillt sei, ein ernstliches Ansinnen deswegen an England zu stellen. Der hannoversche Gesandte aber habe ein Promemoria darüber ausgearbeitet, um sich durch eine förmliche Verwahrung und Protestation zu decken. "Bey so bewandten Umständen" - fährt Plessen fort - "konte ich im voraus übersehen, daß Ew. Herzoglichen Durchlaucht ein Recht zugestanden war, was vielleicht niemals in Ausübung gesetzt werden konte; denn so lange es nicht dahin gebracht war, daß die Hannöversche Regierung sich einverstanden erklährte, konte man überzeugt seyn, daß nie eine Zahlung von ihr erfolgen würde. Dem französischen Gesandten war es jedoch, wie ich merkte, sehr unangenehm: daß eine förmliche Protestation gegen einen in der Deklaration enthaltenen Punkt, deren Gegenstand dazu weniger bedeutend, welche überdem die einzige in ihrer Art, und gerade von seiten Englands, eingelegt werden sollte. Ich benuzte diese Stimmung, um ihm den Vorschlag zu machen: ich wolle Herrn von Ompteda vermögen, gedachtes Pro Memoria nicht einzureichen, wenn die beiden vermittelnden Minister mir ihre persönliche Versicherung gäben, daß im Falle der Londoner Hof nicht zur Zahlung der angewiesenen Rente vermogt werden könte, man anderweitig aus eben dem Fonds, welchen man zu Bestreitung der nur im allgemeinen festgesetzten Renten anschaffen müßte,

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dafür sorgen wolle. Dieses ist mir denn auch zugestanden, und ich glaube dadurch das Herzogliche Interesse wenigstens nach der Lage der Umstände bestmöglichst wahrgenommen zu haben. Herr von Ompteda aber hat sich mit der Versicherung der beiden Minister begnügt: daß sein Hof nur in so fern er in die Zahlung dieser Rente willigen würde, dazu verbindlich seyn solle."

Weiter besagt Plessens Bericht: Bühler habe ihm tags zuvor mitgeteilt, er sei von Petersburg benachrichtigt, daß der russische Gesandte in Paris, Graf Markof, den Auftrag bekommen habe, neuerdings die Verleihung der Kurwürde an den Herzog zu beantragen. Markof habe bereits dieserhalb mit Talleyrand Rücksprache genommen und Talleyrand habe geantwortet: die Sache sei gegenwärtig schwieriger, weil der kaiserliche Hof die Vermehrung der ohnehin schon überwiegenden Zahl protestantischer Kurfürsten ungern genehmigen werde, auch heiße es, daß der Herzog die Kurwürde nicht annehmen werde; sollte das aber doch sein, so werde er sich gern bestens darum bemühen. Markof habe nun Bühler empfohlen, sich auch in Regensburg dafür zu verwenden. Von einer mit der Kurwürde zu verbindenden Vergrößerung der herzoglichen Lande sei allerdings dabei nicht die Rede gewesen und Bühler sehe auch gar keine Möglichkeit dazu. Plessen werde nun aber dringend ersucht, ihm die Entschließungen des Herzogs auch für den Fall, daß keine anderweitigen Vorteile mit der Kurwürde verbunden seien, bestimmt zu verschaffen, um den russischen Hof "nicht durch überflüssige Demarchen zu compromittiren".

In der darauf erfolgten Instruktion vom 14. Januar wurde ausgesprochen, der Herzog könne die Erfüllung der unter Garantie der vermittelnden Mächte ihm zugesicherten Rentenzahlung nicht bezweifeln und die Gesandten der vermittelnden Mächte würden darauf halten, "daß diese öffentlich gegebene Zusicherung nicht unkräftig werde". Dann aber hieß es: "Hoffentlich wird der Russisch Kaiserliche Minister annoch von seinem Hofe dahin instruiret werden, mit der Churwürde für Unser Haus eine Vergrösserung Unserer Lande nachzusuchen. Sollte das Letztere nicht geschehen und sollten nicht etwa andere beträchtliche Vortheile für Unser Haus zu bewirken sein: so können Wir Uns nicht entschliessen, die Churwürde anzunehmen. Wir überlassen es euch dieses dem Russisch Kaiserlichen Gesandten Baron von Bühler vertraulich zu eröfnen." -

Gewiß hatte die Reichsdeputation die besten Absichten hinsichtlich der Rente für den Herzog und die übrigen noch ent=

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schädigungsberechtigten Fürsten. Aber die Beschaffung derselben wurde immer schwieriger. England beharrte auf seiner Weigerung, die osnabrückschen Stifter damit belegen zu lassen. Nun berichtete Plessen unterm 31. Januar, daß man darauf verfallen sei, neue Rheinzölle anzulegen, und daß man sich mit der Hoffnung schmeichle, "daß die französische Regierung bey dem Abgang anderer Mittel diese neuen Zölle bewilligen werde" - worauf Graf Bassewitz unter dem Bericht ängstlich bemerkte: "Wenn nur die Rente nicht auf die Rheinzölle angewiesen wird!" Plessen wurde daher unterm 11. Februar dahin instruiert: "Da bis jetzt noch keine definitive Bestimmung wegen der Rente von 10 000 Gulden eingegangen ist: so empfehlen Wir euch hiemit gnädigst, euch nochmals bestens bei den Gesandten der vermittelnden Mächte dahin zu verwenden, daß Unserm Herzoglichen Hause statt dieser Rente die beiden in Unsern Landen belegenen Güter des teutschen Ordens Frauenmark und Rosenhagen überlassen werden, und dagegen die Unserm Hause versicherte Rente von 10 000 Gulden dem teutschen Orden angewiesen werde, welches dem Interesse beider Theile angemessen seyn würde." Und nachdem Plessen am 7. Februar gemeldet hatte, daß, "da die Anlegung der neuen Rheinzölle fast die einzigste Aussicht zur anderweitigen Begründung der bewilligten Rente von 10 000 Gulden eröffne", er beizeiten seine Anträge darauf gerichtet und von den vermittelnden Gesandten die entsprechende Zusage erhalten habe, sprach sich Graf Bassewitz am 18. dahin aus: "Die Anweisung der Rente auf die Rheinzölle ist nicht die angenehmste, und es dürfte demnächst darauf Bedacht zu nehmen seyn, mit dem deutschen Orden einen Handel wegen Überlaßung der beiden in hiesigen Landen belegenen Güter, oder sonst mit einem Reichsfürsten, vielleicht Heßen Cassel, einen AversionsHandel gegen Auszahlung eines Capitals zu schließen."

Am 10. Februar machte dann Plessen die Anzeige, daß die Rente von 10 000 Gulden nun wirklich angewiesen sei; 13 ) er pries das als einen Vorzug vor der früher bewilligten, "daß ihr wirklicher Abtrag nicht von fremdem Gutdünken abhängig ist." Zugleich hatte er über den Elsflether Zoll zu berichten. Dessen Fortbestehen hatte, wie wir sahen, der Herzog von Oldenburg gewünscht; als dann seinen Wünschen entsprochen werden sollte, wollte er sich plötzlich damit nicht mehr begnügen, sondern


13) Diese Rente wurde 1812 für 90 000 Taler an Hessen=Darmstadt verkauft. S. Jahrbb. 65 S. 201 f.
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verlangte daneben noch die Beilegung von zwei oder wenigstens einem der niedermünsterschen Ämter, und hatte dafür die Zustimmung des Kaisers von Rußland zu gewinnen verstanden; Bühler war vor ein paar Tagen durch Estaffette aus Petersburg angewiesen, "daß den Wünschen des Herzogs von Oldenburg hiebey in jedem Falle ein Genüge geschehen und wenn er die Beybehaltung des Zolles begehre, ihm daneben der verlangte Ausfall ersetzet werden solle." Das widerspreche, wie Plessen bemerkt, der von Markof in Paris abgegebenen Erklärung, und demgemäß würden die Franzosen "sich wenigstens sehr schwierig finden lassen". Dieser Gegenstand bleibe daher in Regensburg einstweilen ausgesetzt, um die Unterhandlungen in Paris abzuwarten. "Sollte man" - fährt Plessen fort - "dann in Petersburg noch gesonnen sein, die übrig bleibenden ein oder zwey Aemter dem Herzog beyzulegen, so müßte diese Forderung zu gleicher Zeit mit jenem Arrangement aufs eifrigste in Paris betrieben werden. Es sind sonsten sehr viele Competenten dazu, welche nur auf die Entscheidung warten und sehr gute Connexionen in Paris haben." Gleich nach Eingang dieses Berichtes, am 8 Februar, wurde dann Plessen aufgegeben, sich bei Bühler "nochmahl dahin zu verwenden, darauf anzutragen, daß die Aemter, welche für des Herrn Herzogs von Oldenburg Liebden bestimmt gewesen sind, Denenselben aber, wenn Sie den Elsflether Zoll beibehalten, nicht werden zu Theil werden, Unserm Herzoglichen Hause beigelegt werden."

Indessen scheinen dem Ministerium doch allmählich starke Zweifel gekommen zu sein, ob die vom Herzog gewünschte Vergrößerung von Land und Leuten, von der er noch immer die Annahme der Kurwürde abhängig machen wollte, durchzusetzen sei, und so lenkte es seinen Blick auf einige andere für Mecklenburg vorteilhafte Dinge, die einen gewissen Ersatz für die Rangerhöhung bilden konnten. In einem Promemoria vom 19 Februar wird ausgeführt, ob nicht vielleicht darauf Bedacht zu nehmen sei, durch russische Vermittlung dem herzoglichen Gesamthause das ihm im XV. Artikel des Teschener Friedensschlusses vom 13. Mai 1779 14 ) zugesicherte Privilegium de non appel=


14) Der Art. XV lautet: Finalement, Sa Majesté l'Impératrice-Reine interposera volontiers, conjointement avec Sa Majesté Prussienne, ses bons offices auprès de Sa Majesté l'Empereur, pour le porter à accorder à la Maison Ducale de Mecklembourg le privilège de non appellando illimité, lorsqu'elle l'aura demandé selon l'usage. Dies Privileg der uneingeschränkten Befreiung von der Appellation an (  ...  )
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lando illimitatum zu verschaffen, "welches sonst eine Folge der Erhebung in den Churfürsten=Stand seyn würde", und sodann den günstigen Zeitpunkt, "wo andere altfürstliche Häuser sich mehrere Stimmen aus dem Reichstage verschafft haben," dahin zu benutzen, daß dem herzoglichen Hause eine neue Stimme wegen der Herrschaft Rostock beigelegt werde. 15 ) Diese Vorschläge fanden den vollen Beifall des Herzogs. "Denn erhalten Wir obiges" - antwortete er am 22. Februar - "so haben Wir doch die reellen Vorzüge der Churwürde, ohne die großen Beschwehrlichkeiten davon zu tragen." Daraufhin erging noch demselben Tage die betreffende Weisung an Plessen, deren Eingang allerdings noch dahin lautete: "Sollte wider alles Erwarten Unsere Hoffnung fehlschlagen, durch Russisch Kayserliche Vermittelung eine solche Vergrößerung Unserer Lande zu bewürken, welche es Uns unbedenklich machen kann, Uns um die Churwürde zu bewerben: so usw."

Wenige Tage nachdem Plessen über den Rheinzoll und die niedermünsterschen Ämter nach Schwerin berichtet hatte, sandte in derselben Sache auch Gumpelzhaimer einen Bericht. Er be=


(  ...  ) die Reichsgerichte sollte eine Entschädigung sein für die Nichtbefriedigung der nach Aussterben der männlichen Linie des kurfürstlich bayerischen Hauses 1777 mecklenburgischerseits erhobenen Ansprüche auf die Landgrafschaft Leuchtenberg, auf die Kaiser Maximilian I. im Jahre 1502 dem Herzog Heinrich V. dem Friedfertigen eine Anwartschaft erteilt hatte. Dieses Privilegium aber ist niemals expediert worden, denn schon am 12. April legten die Ritterschaft und die Stadt Rostock Protest dagegen ein und übergaben, als der Kaiser am 8. August die Sache an die Reichsversammlung gelangen ließ und ein Gutachten forderte, am 30. Oktober bezw. 2. November eine anderweitige Darlegung ihrer Widersprüche. Allein am 11. April 1781 erfolgte im Reichshofrat ein Konklusum: das Gesuch und "die Appellation der Ritterschaft und der Stadt Rostock findet nicht anders statt als in den Beschwerden über das Verfahren der Landesherren". Herzog Friedrich veranstaltete darauf einen Konvokationstag zur Einrichtung des Oberappellationsgerichts, dessen Verhandlungen aber trotz weitgehender Konzessionen der Regierung namentlich an die Ritterschaft ergebnislos blieben, und als am 12. Februar 1785 der Reichshofrat das Konklusum vom Jahre 1781 bestätigte, ergriff die Ritterschaft das Rechtsmittel der Revision der Akten, die aber ungeachtet eines vom Herzog Friedrich Franz bei Gelegenheit des Wahlkonvents in Frankfurt 1790 erbetenen und wirklich erlassenen empfehlenden kurfürstlichen Kollegialschreibens an den Kaiser nicht vorgenommen ist. S. darüber Hagemeister, Versuch einer Einleitung in das Mecklenburgische Staatsrecht S. 134 ff. und Aepinus, Die Geschichte von Mecklenburg Bd. III S. 359 f.
15) Mecklenburg=Schwerin hatte auf dem Reichstage zwei Stimmen: eine vom Herzogtum Schwerin und eine vom Herzogtum Güstrow. S. Hagemeister a. a. O. S. 307 f.
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dauerte, daß die Erwerbung des Amtes Neuhaus durch die Anweisung auf den Rheinzoll von dieser Seite vernichtet sei, meinte aber, die Sache lasse sich wohl noch auf andere Weise machen, "wenn von Petersburg aus in Paris eine gewünschte Bevorziehung des Herzogs zu erkennen gegeben werde." Zwar sollten ja dem Herzog von Oldenburg neben dem Fortbestehen des Elsflether Zolles noch ein oder zwei Ämter, nämlich Kloppenburg oder Vechta oder auch alle beide beigelegt werden, aber das hannoversche Amt Wildeshausen bleibe dann, allein oder mit einem jener beiden Ämter, zur weiteren Verfügung, und Gumpelzhaimer wisse "aus sehr guter geheimer Quelle", daß die vermittelnden Mächte es nicht an Hannover zurückkommen lassen wollten. Wenn nun Alopeus oder Markof instruiert würden oder bewogen werden könnten, das was von den Ämtern übrig bleibe, für den Herzog zu verlangen, so werde zweifellos der Erste Konsul "in seiner Einwilligung dazu gerne einen neuen Beweis seiner Hochachtung gegen den Russischen Monarchen ablegen". "Würde man herzoglicher Seits" - so schloß Gumpelzhaimer - "diese Idee etwa dadurch erleichtern wollen, daß, indem man diese Acquisitionen zu Austauschung des Amtes Neuhaus zu wünschen erklärte und dagegen ein Anerbieten zur Übernahme einer Rente für die Reichsgrafen machte, so schiene mir die Ausführung dieser Idee um so mehr möglich, da am Ende vielleicht ein solches Auskunftsmittel getroffen und dem Herrn Herzog von Oldenburg alle jene Aemter gegen Übernahme einer solchen Rente noch allein zuerkannt werden dürften."

Dieses Schreiben fand im Ministerium nicht ungeteilte Zustimmung. Zwar Graf Bassewitz "wünschte, daß der durchlauchtigste Erbprinz sich zu entschließen geruhen mögten, diesen Plan, der Serenissimi bisherigen Wünschen und Absichten gantz entspricht, dem Herrn von Alopäus, vielleicht auch dem Herrn von Markoff, brieflich zur Unterstützung zu empfehlen". Brandenstein dagegen votierte: "Mir scheint dieß theils etwas zu künstlich zu seyn, theils noch zu sehr bloß in den sanguinischen Hoffnungen des vom treuesten DienstEifer beseelten Referenten zu liegen; ein Schreiben an die Gesandten halte ich nicht von großer Wirkung, und von dem einen glaube ich, daß er zu sehr im Interesse des Herzogs von Oldenburg ist. Ich möchte fast am liebsten, daß wir uns noch ruhig verhielten, und alles auf den Kayser ankommen ließen." Aber die Ansicht des Grafen Bassewitz drang durch, und der Erbprinz ließ sich bereit finden, sowohl an Alopeus in Berlin als auch an Markof in Paris zu schreiben, und zwar wegen der Kurwürde und wegen der niedermünster=

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schon Ämter. Ob freilich dieses Schreiben einen Erfolg haben würde, mußte zweifelhaft erscheinen, denn die sehnlichst erwartete Antwort aus Petersburg blieb nach wie vor aus, und am 28. Februar teilte Plessen mit, es sei zwar eben ein Kurier aus Petersburg gekommen, aber Bühler habe ihn auf Ehrenwort versichert, daß er keine Anweisung erhalten habe, für den Herzog eine Acquisition oder sonstige Vorteile nachzusuchen, und daß seines Wissens derartige Aufträge auch nicht nach Paris ergangen seien. Plessens Meinung ging nun dahin, daß unter diesen Umständen Unterhandlungen in Regensburg ganz nutzlos seien und vielleicht nur in Paris unmittelbar bei der französischen Regierung noch zweckdienlich betrieben werden könnten. Auch in seinem nächsten Bericht vom 10. März empfahl er direkte Verhandlungen in Paris; dort, und zwar dort ausschließlich, werde gegenwärtig die Angelegenheit des Elsflether Zolls betrieben und nach Bühlers Äußerungen werde der Herzog von Oldenburg wahrscheinlich alle drei Ämter bekommen. Und am 14. März meldete er: es sei gar keine Aussicht mehr auf Erlangung eines der niedermünsterschen Ämter vorhanden, denn auf anhaltendes Bemühen des Grafen Markof habe die französische Regierung die Übertragung derselben an den Herzog von Oldenburg zugestanden, und bei der dermaligen Lage der Dinge werde sich schwerlich ein Gegenstand auffinden lassen, der für den Herzog in Anspruch genommen werden könnte; er erbitte nun weitere Verhaltungsmaßregeln wegen der Kurwürde.

Daraufhin ließ der Herzog dem Ministerium durch den Erbprinzen erklären, er werde die Kurwürde allenfalls auch ohne Gebietszuwachs annehmen, und Plessen wurde beauftragt, Bühler zu ersuchen, daß er "die Churwürde für Unser Herzogliches Haus, der höchsten Absicht des Kaysers von Rußland gemäß, nachsuche und deshalb die erforderliche Einleitung mache". Der Benachrichtigung an das Ministerium, daß er die Weisung an Plessen am 26. März mit Estaffette abgesandt habe, fügte der Herzog dann noch hinzu: "Ich habe diesen Entschluß endlich nach vielfacher Prüfung und Erwegung doch fassen müssen, in dem die Vortheile für das beste und die Aufrechterhaltung des Hauses, zu lezt bey mir Überwiegender wurden, Als diejenigen Gründe, die Gewiß sehr triftig dagegen sind, wo von mein Sohn das beste Zeuchniß ablegen kann. Indeßen da mein HofStaat groß genung ist, und das Militair so lange wie keine außerordentliche Einnahme sich zeigen sollte, auf dem jeztigen Fuß durchaus bleiben soll, so hat auch dieß meinen Entschluß befestigt. Dieß Militair kann vieleicht eine andere Dislocation ohne erhöhung

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der Ausgabe doch leiden. Ich schreibe dieß mit willen damit mann nicht vieleicht Über mir, da ich sehr das Militair liebe im publico Ausstreuen könne daß Nun eine Vermehrung der Truppen entstehen Würde. Ihrer beyden fernern Sorgfallt und treuen berathschlagung trage ich auch hiedurch für die Zukunft daß Wohl meines Hauses und Vaterlandes Aufs neue auf. Ich werde auch in dem neuen Stande derjenige bleiben, der ich stets bisher gewesen, und Unterstüzt durch ihren stets Aufrichtig gemeinten Rath, das beste und die Wohlfarth meines landes zu befördern helfen." Daß er nunmehr die Kurwürde anzunehmen entschlossen sei, teilte dann der Herzog sowohl dem Herzog von Mecklenburg=Strelitz als auch dem König Friedrich Wilhelm mit und bat letzteren, den Grafen Goertz anzuweisen, daß er gemeinsam mit Bühler die erforderlichen Schritte tue. In diesen Tagen traf denn auch Markofs Antwort auf den Brief des Erbprinzen ein. Er bestätigte, was man schon wußte, daß es für Anträge auf Gebietsvergrößerungen zu spät sei; was hingegen die Kurwürde anlange, so habe er die erforderlichen Schritte bei der französischen Regierung getan, damit diese Laforest in Regensburg beauftrage, sich genau den Maßregeln anzuschließen, die von russischer Seite in dieser Sache ergriffen werden sollten. Der Erbprinz antwortete und erbat Markofs weitere Bemühungen in Sachen der Kurwürde; er schrieb auf Plessens vom Herzog gebilligten Vorschlag in demselben Sinne auch an Bühler und an den russischen Gesandten in Wien, den Grafen Rasumowski.

Am 19. April antwortete König Friedrich Wilhelm. Er verhieß dem Herzoge seine tatkräftige Unterstützung, sprach aber im übrigen sein Bedauern aus, daß dessen endgültige Entschließung nicht schon früher erfolgt sei, denn im gegenwärtigen Moment - so fürchte er - werde man am Wiener Hofe auf Widerstand stoßen. Ähnliche Besorgnisse hatte, wie aus Plessens Bericht vom 4. April hervorgeht, Graf Goertz schon vor einiger Zeit geäußert: er hatte gemeint, daß "gerade vonseiten des kaiserlichen Hofes der Konferierung der Kurwürde noch eine Schwierigkeit im Wege stehe, welche leicht in ein wirkliches Hindernis ausarten könne". Denn der Kaiser verlange zur Parität der Konfessionen im Kurfürstenkollegium noch immer, daß auch der Hoch= und Deutschmeister zum Kurfürsten erhoben werde; das aber könnten Frankreich und besonders Preußen nicht zugeben, weil alsdann drei Brüder aus dem Erzhause Österreich im Kurkollegium säßen. Plessen berichtet dann weiter, er sei mit Bühler dahin übereingekommen, daß dieser im Namen

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des Kaisers von Rußland bei der Reichsversammlung "als Preis für seine Bemühungen um die gegenwärtige und zukünftige Wohlfahrt des Reichs" die Kurwürde für den Herzog fordern solle, und diese Forderung werde wohl so leicht keinem Widerspruch ausgesetzt sein. Auch der französische Gesandte sei angewiesen, den Wünschen des russischen Hofes in dieser Hinsicht beizutreten, und Plessen werde Laforest ersuchen, den russischen Antrag durch eine eigene Note zu unterstützen. Und das alles solle sofort geschehen, sobald die am 25. Februar abgeschlossenen und am 24. März von der Reichsversammlung genehmigten Beschlüsse der Reichsfriedensdeputation auch vom Kaiser ratifiziert seien. Dabei sei aber vorausgesetzt, daß auch vonseiten des Herzogs die erforderlichen Schritte getan würden, die in besonderen Anschreiben an den Kaiser und die einzelnen Kurfürsten und in der Abordnung eines Spezialgesandten an den kaiserlichen Hof zur weiteren Nachsuchung beständen. Demgemäß wurden denn in Schwerin ungesäumt die Anschreiben, mit deren Abfassung Rudloff beauftragt worden war, ausgefertigt und Plessen für die Mission nach Wien bestimmt, "da es ihm" - wie es in dem Promemoria des Ministeriums vom 15. April heißt -"am leichtesten sein wird, sich von Regensburg aus mit den erforderlichen Empfehlungen zu versehen und Nachrichten von demjenigen zu erhalten, was dabei zu beobachten sein möchte, auch die Kosten der Mission dadurch beträchtlich werden verringert werden." -

Am 27. April war das kaiserliche Ratifikationsdekret erfolgt, und Plessen hatte, wie er unterm 28. berichtete, alsbald Bühler und Laforest gebeten, nunmehr mit ihren ofiziellen Anträgen vorzugehen. Bühler hatte, "obgleich nur unter etlichen Bedenklichkeiten", wie Plessen hervorhebt, versprochen, seinen Vortrag womöglich bis zum 2. Mai zu machen; Laforest war "wegen der dabei zu gebrauchenden Formen und Wendungen" in Verlegenheit gewesen, hatte übrigens Plessen vor der Doppelzüngigkeit des Wiener Ministeriums gewarnt und erklärt, daß er gegen die Politik des österreichischen Kabinetts das äußerste Mißtrauen hege. Plessen hatte dann auch den kaiserlichen Gesandten Baron v. Hügel aufgesucht und von ihm eine sehr gewundene Erklärung erhalten, der er aber doch die günstigste Deutung geben wollte; "ich rechne" - wie er schrieb - "am meisten darauf, daß man in Wien Bedenken tragen wird, dem Rußischen Kaiser eine begehrte persönliche Gefälligkeit zu verweigern oder zu erschweren." Das klang alles nicht sehr erfreulich und das Ministerium in Schwerin beschloß demgemäß,

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mit der Datierung der bereits ausgefertigten Schreiben an den Kaiser und die Kurfürsten bis zum Eingange von Plessens nächstem Bericht zu warten. Dieser vom 5. Mai datierte und durch Estaffette nach Schwerin beförderte Bericht enthielt dann aber die Mitteilung, daß die russische wie die französische Note, von denen Abschriften beigefügt waren, der Reichsversammlung noch an diesem Tage würden übergeben werden. "In der Rußischen Note" - so besagt der Bericht dann weiter - "wird unter Beziehung auf die von Sr. Kaiserlichen Majestät dem teutschen Reiche bewiesene Fürsorge zum Preis Dero Bemühungen begehret: daß dem herzoglichen Hause Mecklenburg, zu welchem der Kaiser eine besondere Zuneigung hätte, die kurfürstliche Würde nebst den damit verbundenen Vortheilen zugestanden werde. Diesen bemerkten Zusatz hat Herr von Bühler auf meinen Wunsch eingerückt, weil in dem Hauptschluße denen neuen Kurfürsten das Privilegium de non appellando gleichfalls ausdrücklich beygelegt worden, und man ferner späterhin sich wegen der Beybehaltung eines gleichen Ranges etwa auch auf diesen Vorbehalt beziehen könnte, da es nicht gerathen war, desselben schon gegenwärtig zu gedenken, um nicht durch einen so veranlaßten Widerspruch der neuen Kurfürsten die Ausführung schwieriger zu machen. Der Vorschlag ist ferner auf das Gesammthaus der Herzoge von Mecklenburg gerichtet, denn bekanntlich ruhet die Kurwürde nur auf der Familien=Branche des ersten Acquirenten und gehet, wenn selbige nicht ausdrücklich auf den gesammten Familien=Stamm ausgedehnt ist, selbst mit der Erbfolge in die Länder nicht auf andere Linien über . . . . Am Ende heißt es noch in dieser Note, daß die vermittelnden Mächte dem Chef des herzoglichen Hauses Mecklenburg=Schwerin die Erfüllung dieses gegenwärtigen Antrags durch ihre Verwendung zusicherten, sobald HöchstDieselben die nach den Gesetzen und Gebrauch erforderlichen Schritte dieserhalb machen würden." Plessen bezeichnet es dann als unerläßlich, daß "unverzüglich" besondere Ansuchungsschreiben an den Kaiser, sämtliche alte und neue Kurfürsten und vorerst an die vorzüglichsten altfürstlichen Häuser, dann aber auch an sämtliche neufürstliche Mitglieder des Reichsfürstenrates wegen der Einwilligung und Zustimmung zu richten seien mit dem angefügten Verlangen: "daß selbige ihre Comitial=Gesandtschaften dahin instruiren möchten: daß Sie bey der über diesen Gegenstand nächstens vorzunehmenden Deliberation ihre beyfällige Erklärungen abgäben, ohne darüber ein besonderes Pro=

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tocoll zu eröfnen." "Wann nun bey morgenden Reichsrath" - so fährt Plessen fort - "gedachte zwey Noten in Proposition kommen, so werde ich durch eine mündliche Erklärung denen vermittelnden Mächten meine Dankbezeugung für ihre wohlwollende Fürsprache machen, sämmtlichen kur= und fürstlichen Gesandtschaften den Inhalt bestens empfehlen und mich bemühen, daß die Noten durch ein gemeinschaftliches Conclusum aller dreyer Collegien zur officiellen Mittheilung von Reichswegen an Kaiserliche Majestät gebracht werden. Auf diese Art wäre die Sache dann vorerst eingeleitet." Der Antrag Plessens betreffend die Ansuchungsschreiben stieß aber in Schwerin auf Widerspruch; das Ministerium meinte und fand dafür die Zustimmung des Herzogs, daß zwar die Schreiben an den Kaiser und die alten Kurfürsten sofort zu expedieren seien, mit denen an die neuen Kurfürsten aber so lange zu warten sei, bis sie ihre Erhebung notifiziert hätten, und bis dies geschehen sei, auch die Schreiben an die übrigen fürstlichen Häuser zurückbehalten werden könnten. Plessen erhielt aber nunmehr den Befehl, zunächst Bühler und Laforest Tabatieren mit Brillanten und dem Namenszuge des Herzogs zu überreichen und sich dann, ausgerüstet mit Creditiv und herzoglichem Handschreiben an den Kaiser und Empfehlungsschreiben an den Reichsvizekanzler Grafen Colloredo, an den Staatsvizekanzler Grafen Cobenzl und an den russischen Gesandten Grafen Rasumowski auf den Weg nach Wien zu machen, wo er am 29. Mai anlangte.

Schon am 1. Juni wurde er vom Kaiser in Audienz empfangen, worüber er am 4. berichtete: "In dieser bestimmten Audienz hatte ich das Glück Sr. Kaiserl. Majestät die Allerhöchsten Schreiben von Ew. Herzogl. Durchlaucht in allertiefester Verehrung mit einer kurzen Anrede über den Gegenstand derselben und dessen Gewährung aus Reichs=Oberhauptlicher Gnaden=Verfügung zu überreichen. Se. Majestät geruhte sich ungefähr dahin zu äußern, daß Ihnen die Sache schon bekannt sey, Sie würden sehen was Sie dabey thun könnten, hofften daß Ew Herzogliche Durchlaucht zufrieden gestellt werden könnten, und zuletzt setzten Sie hinzu: Sie würden suchen mir den hiesigen Aufenthalt angenehm zu machen. Womit die Audienz beendet war. Aus diesen vorläufigen Allerhöchsten Aeußerungen darf man wohl auf eine günstige Berücksichtigung des erwähnten Ansuchen hoffen." Im übrigen rühmt Plessen das Entgegenkommen der Chefs der Reichs= und der Staatskanzlei, zweier Behörden, mit denen er zugleich zu verhandeln habe, die aber beständig auf gespanntem Fuße ständen, weshalb es großer Vor=

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sicht bedürfe, es mit keiner zu verderben. Bestimmte Versprechen habe er zwar von keinem der Herren erhalten, aber die Zusicherung, man werde sich dem Herzog gern gefällig zeigen, und dergleichen Äußerungen Seien für den ersten Antrag genügend. Auf das von Plessen vorgebrachte Argument, daß das Haus Mecklenburg mit dreien der neuernannten Kurfürsten in gleicher Kategorie Stehe und daher billigerweise auch mit ihnen in gleichem Range erhalten Werden müsse, habe Colloredo allerdings erwidert, dieser Grund Sei nicht ausreichend, denn er würde alle noch übrigen alternierenden Häuser 16 ) zu gleicher Forderung berechtigen. Und wirklich habe neuerdings Hessen=Darmstadt unter Berufung auf den für Mecklenburg gemachten Antrag um die Kurwürde gebeten, dieses Gesuch sei aber sofort abgewiesen. Wohl aber habe man in Wien den Wunsch, dem Hoch= und Deutschmeister Erzherzog Karl zu gleicher Zeit die Kurwürde zu verleihen. Indessen würden, wie Plessen schon früher bemerkt hatte und hier wiederholt, weder Frankreich noch Preußen das zugestehen. Der Kaiser habe aber beim russischen Hofe angefragt, wie man dort über die Ernennung des Hoch= und Deutschmeisters zum Kurfürsten denke, und die Antwort werde in etwa drei Wochen erwartet; bevor sie eingelaufen sei, werde - so berichtet dann Plessen am 8. Juni - auch über die mecklenburgische Sache keinerlei Bestimmung getroffen werden. Unter diesen Umständen erhielt er den Befehl, einstweilen nach Regensburg zurückzukehren. Trotzdem blieb Plessen bis in den August hinein in Wien und hatte zunächst Gelegenheit gehabt, zu erkunden: Einmal, daß von dem neuen Kurfürsten von Württemberg an Kosten für die Erhebung zur Kurwürde gegen 150 000 Gulden gefordert würden, daß dieser sich aber weigere, mehr als 60 000 Gulden zu zahlen. Sodann, daß der Herzog bei der Nachsuchung um die Kurwürde noch viele Mitbewerber bekommen habe; unter andern habe der König von Schweden in Regensburg erklären lassen, daß, wenn Mecklenburg zur Kur erhoben werde, er dasselbe für Schwedisch=Pommern verlange; für den Fall, daß ihm das zugestanden werde, erhebe Dänemark den gleichen Anspruch; sollte aber außer Mecklenburg noch irgend ein anderes fürstliches Haus für die Kurwürde in Vorschlag kommen, so werde sofort Preußen mit der gleichen Forderung für Oranien erscheinen. Drittens: in dem Begehren des Herzogs, eine dritte


16) Die alternierenden Häuser in bezug aus den Abstimmungsturnus im Reichsfürstenrat waren die sechs Fürstentümer Pommern, Mecklenburg, Württemberg, Hessen, Baden und Holstein.
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Stimme im Reichsfürstenrat beigelegt zu erhalten, werde der Kaiser wahrscheinlich "nur eine gegen seine Wünsche aufgestellte Schwierigkeit erblicken". Schließlich: die mecklenburgischen Landstände hätten ihren Agenten in Wien beauftragt, "dafür zu sorgen und alle Wege einzuschlagen, daß bei einer Kurerhebung des herzoglichen Hauses ihren hergebrachten Privilegien kein Eintrag geschehe."

Im übrigen klagte Plessen noch am 27. Juli, daß die Antwort des russischen Hofes in der Kurangelegenheit noch immer nicht eingetroffen sei, und daß das kaiserliche Ministerium in Wien der Sache die mannigfachsten Schwierigkeiten und Verzögerungen entgegenzustellen nicht müde werde. Deutlicher spricht er sich in seinem Bericht vom 3. August aus, den er durch einen Kurier sandte, um ihn "gegen jede nur zu wahrscheinliche Entweihung von fremder Hand völlig sicher zu stellen, weil sonsten die Vermuthung, daß er auf den jedesmaligen Posten der verschiedenen Länder eröfnet werden mögte, leider nur zu gewiß vorhanden ist". In diesem Bericht nun sagt Plessen, er habe an verschiedenen Anzeichen gemerkt, daß der kaiserliche Hof neben der eingestandenen Bedingung, daß gleichzeitig mit dem Hause Mecklenburg auch der Hoch= und Deutschmeister zur Kurwürde erhoben werden müsse, in Petersburg im geheimen noch eine zweite gestellt habe, dahin gehend, daß Mecklenburg sich verpflichten solle, bei der nächsten Kaiserwahl seine Stimme im Kurkollegium nur dem Erbfolger in den österreichischen Staaten zu geben, und man wolle in Wien erst die Äußerung des russischen Hofes über diesen Punkt erwarten, bevor man sich Mecklenburg gegenüber erkläre. Bei einer Konferenz mit Cobenzl habe dieser das auch eingeräumt und hinzugefügt, für die Erteilung der Kurwürde an Mecklenburg sei diese in aller Form abzugebende, aber geheim zu haltende Erklärung eine conditio sine qua non. Dagegen lasse sich - meint Plessen - sachlich wohl nichts einwenden; es sei dem Hause Habsburg nicht zu verdenken, wenn es, so wenig reelle Vorteile auch mit der Kaiserkrone verbunden seien, sie sich doch zu erhalten bestrebt sei, und es sei gewiß nicht unbillig, wenn der Kaiser ein Recht, welches er einem Reichsstande erteile, nicht gleich bei der ersten Anwendung gegen sich selbst benutzt sehen wolle. Aber eine solche Verpflichtung widerstreite doch dem Wortlaute wie dem Sinne nach der ausdrücklichen Bestimmung der Goldenen Bulle Karls IV. von 1356, in der es heiße, daß die Wahl eines römischen Kaisers frei und lediglich nach dem besten Verständnis der Kurfürsten zu geschehen habe. In demselben Bericht wird

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dann beiläufig gesagt: das Dekret zur gemeinschaftlichen Introduktion der neuen Kurfürsten von Württemberg, Baden, Hessen=Cassel und Salzburg sei bereits ausgefertigt und werde demnächst in Regensburg eintreffen. Baden habe sich zur Zahlung von 70 000 Gulden verpflichtet, Hessen=Cassel aber noch keinen Vorschlag zu irgend einer Zahlung gemacht und man vermute, daß es nach der Introduktion mit einem ganz geringfügigen Gebot erscheinen werde. Im nächsten Bericht vom 9. August heißt es dann, Hessen habe 50 000 Gulden geboten, werde wohl noch etwas zulegen müssen, aber allemal weniger zahlen wollen als Württemberg und Baden.

Aber das war nur eine Nebensache. Im übrigen war dieser Bericht vom 9. wichtig genug, denn er enthielt die Mitteilung, daß endlich die Antwort auf die Anfrage in Petersburg eingetroffen sei und daß sie die vom Deutschen Kaiser vorgeschlagene Bedingung einer bei der nächsten Kaiserwahl für Österreich abzugebenden Stimme rundweg ablehne. In dieser von dem Gesandtschaftsrat v. Anstett in Vertretung des beurlaubten Grafen Rasumowski übergebenen und Plessen abschriftlich mitgeteilten russischen Note war gesagt: die Goldene Bulle lasse nur eine unbeschränkte Wahlfreiheit zu; eine im Widerspruch damit eingegangene Verpflichtung könne, wenn sie bekannt würde, dem Erzhause Österreich nur nachteilig werden und bei den anderen Reichsfürsten geradezu eine Vereinigung gegen dasselbe bewirken, während ohne diese Verbindlichkeit die einfache Dankbarkeit viel sicherer zum Ziele führen würde, der Kaiser von Rußland werde in der Erhebung des Hauses Mecklenburg zur Kurwürde einen neuen Beweis der Freundschaft und Gefälligkeit erblicken und erhoffe daher die ungesäumte Ausfertigung des betreffenden Kommissionsdekrets.

Daraufhin bat Plessen alsbald den Grafen Cobenzl um eine Besprechung, die ihm sofort gewährt wurde. In dieser Konferenz führte er aus, daß auf Grund der russischen Note Österreich wohl selbst davon Abstand nehmen werde, Mecklenburg wegen der Wahlstimme zu verpflichten, da es nur in Übereinstimmung mit Rußland zu Werke gehen könne, und das Wohlwollen, welches der kaiserliche Hof durch die unbedingte Erteilung der Kurwürde dem Hause Mecklenburg erzeige, werde dieses "zur Erreichung des gleichen Endzwecks weit dauernder, nur auf eine angenehmere Weise verbinden". Cobenzl aber erwiderte: Bei den veränderten Verhältnissen in Deutschland müsse Österreich alle Maßregeln ergreifen, sich die Kaiserkrone auch fernerhin zu sichern;

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sollte die nächste Erledigung des Kaiserthrones bei Lebzeiten der jetzigen Mitglieder des herzoglichen Hauses erfolgen, so bezweifle er zwar nicht, daß alsdann Mecklenburg sich erkenntlich bezeigen werde, aber in der Politik müsse man sich auf alle möglichen Ereignisse gefaßt machen. Was Österreich verlange, sei ja eine wahre Kleinigkeit, denn wenn Mecklenburg wirklich gesonnen sei, eintretenden Falles für Österreich zu stimmen, so mache es keinen Unterschied, wenn es sein Wort im voraus gebe. Was Rußland über die unbeschränkte Wahlfreiheit nach der Goldenen Bulle äußere, sei zwar theoretisch richtig, aber dem ständen zahlreiche Tatsachen gegenüber, deren merkwürdigste sei, daß Kurbrandenburg sich im Hubertusburger Frieden durch einen geheimen Artikel verbunden habe, dem damaligen Erzherzog, nachherigen Kaiser Joseph seine Wahlstimme zu geben. Österreich stehe mit Rußland im besten Einvernehmen, aber wenn Rußland von Österreich einen Freundschaftsbeweis fordere, könne es seinerseits auch Österreich gefällig sein, und schließlich könne keine Freundschaftsforderung für Österreich ein Zwang werden, Mecklenburg zur Kurwürde zu erheben. Wolle der mecklenburgische Hof aber das besagte Versprechen geben, so müsse das mit größter Verschwiegenheit behandelt werden und nur Österreich, Mecklenburg und Rußland dürften darum wissen.

Von Cobenzl begab sich Plessen zu Anstett und erfuhr von diesem, daß Cobenzl die Entscheidung des Kaisers einholen wolle. Cobenzl habe ihm gegenüber geäußert, nach seinem Ermessen müsse der Wiener Hof auf dem Versprechen der Wahlstimme fest beharren und in Petersburg neue Vorstellungen machen. Es sei übrigens dabei um so weniger etwas versäumt, als die Introduktion der neuen Kurfürsten gewiß in den nächsten Tagen erfolgen und gleich darauf die Reichsversammlung auf ein paar Monate Ferien machen werde; das Kommissionsdekret wegen Mecklenburg könne doch immer nicht vor dem Wiederzusammentreten der Reichsversammlung erlassen werden. Der Kaiser entschied denn auch in dem von Cobenzl angedeuteten Sinne und Plessen wurde davon in Kenntnis gesetzt mit dem Beifügen, es werde in der nächsten Woche ein Kurier mit Aufträgen an den kaiserlichen Gesandten nach Petersburg abgefertigt werden.

Unter diesen Umständen ging nun Plessens Meinung dahin: Man müsse die wiederholten neuen Auseinandersetzungen zwischen dem kaiserlichen und dem russischen Hofe sich zwar allerdings gefallen lassen und vorerst den Erfolg abwarten, zugleich aber

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auch Maßregeln treffen, um durch einen freiwilligen Entschluß den Ausschlag zu geben, denn aus eigener Bewegung könne der Herzog unstreitig sich zu dem entschließen, was man ihm in Rußland nicht als Zwang auferlegt wissen wolle. Sollten daher die Unterhandlungen zwischen den beiden Kaiserhöfen nicht zu einem Endresultat und zur unverzögerten Erreichung der Kurwürde führen, so erscheine es geraten, lieber den Wiener Hof durch Abgabe des verlangten Versprechens zu beruhigen, als den gewissen Ausgang noch längeren Diskussionen und unberechenbaren Zwischenfällen zu unterwerfen. Auch bleibe noch ein sehr glimpflicher Ausweg übrig, wenn nämlich der Herzog ein ostensibles Reskript an Plessen erlasse, etwa des Inhaltes: wie ihm aus seinen Vortrag zu erkennen gegeben würde, daß der Herzog sowohl durch das Gefühl der Erkenntlichkeit bestimmt wäre, als auch die Überzeugung hegte, daß kein deutsches Fürstenhaus mehr als das Erzhaus Österreich würdig sei, den deutschen Kaiserthron einzunehmen, und daß er daher im Fall der Erhebung zur Kurwürde schon im voraus den festen Entschluß gefaßt habe, bei der nächsten Thronerledigung seine Stimme für den Erbfolger in den österreichischen Staaten abzugeben. Deshalb erhalte Plessen den besonderen Auftrag und die spezielle Vollmacht, dieserhalb eine verbindliche Zusage auszusprechen und dem kaiserlichen Ministerium alle Zusicherungen zu geben, die zu dessen Beruhigung dienen könnten. Von dieser freiwilligen Erklärung werde allerdings der russischen Gesandtschaft Mitteilung zu machen sein. Möglich sei es ja freilich, daß das Wiener Ministerium dem Verlangen Rußlands nachgebe und seine Bedingungen fallen lasse, aber dann werde es so viele Schwierigkeiten und Verzögerungen zu machen und seinen Widerwillen dergestalt zu zeigen wissen, daß es viel geratener sei, vorweg einen Schritt zu tun, der dem herzoglichen Hause ein gutes Einvernehmen mit Österreich und dadurch vielleicht für die Zukunft die eine oder die andere Begünstigung sichere. Der Geschäftsgang bei der Wiener Kanzlei sei übrigens erstaunlich schleppend; man scheine dort grundsätzlich alles in die Länge zu ziehen, um Zeit zu gewinnen und abzuwarten, ob sich nicht inzwischen die Umstände änderten, und dann immer und ewig auf dieselben schon wer weiß wie oft widerlegten Vorstellungen und Einwendungen zurückzukommen. Die Antwort aus Petersburg könne erst nach 4 bis 6 Wochen eintreffen; bis dahin sei gar nichts zu machen und Plessen werde daher einstweilen nach Regensburg zurückkehren.

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Gegen Schluß dieses langen Berichtes, dessen Postskriptum wirklich aus Regensburg datiert ist, teilt Plessen dann noch mit, der Herzog von Mecklenburg=Strelitz habe ihn beauftragt, den Vortrag zur Kurwürde so einzurichten, daß mit der eventuellen Sukzession in die Kurlande auch die kurfürstliche Würde selbst auf die jüngere und abgeteilte Linie des Hauses Mecklenburg übergehen möge, was ohne besondere Konzession sonst nicht geschehe. Er habe dieses Ansuchen zwar vorgebracht, aber noch keine Auskunft darüber erhalten können, weil in der russischen Instruktion ausdrücklich immer nur von Mecklenburg=Schwerin die Rede sei und die Gesandtschaft sich daran halte, der Wiener Hof aber nichts ohne hinlänglichen Beweggrund tue. Plessen habe daher dem Herzog von Strelitz geraten, sich mit einem eigenen Ansuchungsschreiben an den Kaiser zu wenden, was man überdies in Wien als eine unerläßliche Förmlichkeit ansehe.

In Schwerin waren die beiden letzten Berichte Plessens Gegenstand ernstlichster Erwägung. An sich fand das Ministerium die Abgabe der vom Kaiser verlangten vorgängigen bindenden Erklärung unbedenklich; derartige vorherige Stimmenversicherungen seien üblich gewesen seit es Kaiserwahlen gebe. Aber schon jetzt damit vorzugehen, in einem Augenblick, wo über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer solchen Bindung zwischen Wien und Petersburg verhandelt werde, sei doch nicht ratsam, und ohne die Billigung des Kaisers von Rußland dürfe die Zusicherung wohl nicht gegeben werden. Demnach wurde zunächst unterm 23. August Plessen angewiesen, den Wortlaut der österreichischen Antwort - die in Wahrheit niemals erfolgt ist - auf die russische Note zu erkunden und baldmöglichst einzusenden. Am 7. September ging dann ein Promemoria an den Herzog, in dem nach Darlegung der Bedenken des Ministeriums der Herzog gebeten wurde, durch den Erbprinzen an den Kaiser von Rußland schreiben zu lassen, daß der Herzog nicht abgeneigt wäre, sich der vom kaiserlichen Hofe gemachten Bedingung zu unterziehen, jedoch vorher der Zustimmung des Kaisers von Rußland um so mehr versichert zu sein wünschte, als er der russischen Protektion allein die Erhebung seines Hauses zu verdanken haben würde. Sollte sodann in der zu erwartenden Antwort aus Rußland die Bewilligung der kaiserlichen Forderung genehmigt oder auch nur der eigenen Entschließung des Herzogs überlassen werden, so könne ja an Plessen der besondere Auftrag und die spezielle Vollmacht erteilt werden, die verlangte bestimmte Erklärung und Zusicherung in Wien abzugeben. Allen=

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falls könne Plessen instruiert werden, beim kaiserlichen Hofe die Versicherungen zu bewirken, daß erstens alle aus der kaiserlichen Macht fließenden Verfügungen ungesäumt erlassen würden, zweitens dem herzoglichen Hause alle möglichen Begünstigungen angedeihen sollten, wenn sich etwa künftig eine günstige Gelegenheit zu territorialer Vergrößerung finden möchte, und daß drittens das spätere Erhalten der Kurwürde und der Introduktion in das Kurkollegium dem bisherigen Rang mit den inzwischen eingeführten Kurfürsten ganz unnachteilig sein sollte.

Diese Vorschläge des Ministeriums fanden den vollen Beifall des Herzogs und am 13. September schrieb der Erbprinz im Sinne des Promemoria an den Kaiser von Rußland. Am 21. wurde eine Abschrift dieses - anscheinend unbeantwortet gebliebenen - Briefes Plessen zu seiner geheimen Instruktion übermittelt 17 ).


17) Diese Abschrift liegt nicht bei den Akten, indessen ermöglicht es mir die Güte des Direktors des Petersburger Staatsarchivs, den Brief hier mitzuteilen. Er lautet:
          Mon bien cher Beaufrère.
   Le Duc mon Père vient de recevoir de Son Envoyé à Vienne la nouvelle, que Vous avez de nouveau daigné Lui faire éprouver Votre gratieuse protection en réitérant Votre intercession pour Lui faire accorder la Dignité Électorale. Plus qu'il est pénétré de reconnaissance pour cette nouvelle marque de Votre faveur, plus il croit son devoir de mettre les expressions de Sa respectueuse gratitude à Vos pieds. Il m'ordonne d'en être l'organe et de Vous supplier de bien vouloir les agréer avec bonté.
   Le Duc croit le devoir à la protection dont Vous l'honorez, mon très cher Beaufrère, et à la respectueuse reconnaissance et confiance qu'il Vous porte, de Vous faire part des conditions que Sa Majesté l'Empereur et Roi met à cette élevation à la Dignité Électorale.
   Le Vice Chancelier de Cour et d'État, le Comte de Cobenzl s'est ouvertement expliqué envers le Baron de Plessen, Envoyé du Duc à Vienne, que S. M. l'Empereur demandait comme conditio sine qua non, que le Duc assura sa voix au Collège É lectoral à l'héritier de la Maison d'Autriche, en cas que le Trône Impérial vînt à vaquer. Le Comte de Cobenzl ajouta que si le Duc consentait à cet engagement, cela devrait rester le plus grand secret et qu'il n'y aurait que Vous, mon très cher Beaufrère, qui en seriez instruit.
   Si même le Duc ne le croit point contre Ses intérêts que la Couronne Impériale d'Allemagne soit accordée à l'héritier de la Maison d'Autriche, en cas du décès de l'Empereur d'aujourd'hui, et que par là il pourrait incliner à offrir d'avance cette promesse à la Cour de Vienne, pour accélérer Sa décision, qu'elle paraît d'ailleurs vouloir remettre encore, il ne voudrait cependant point se porter à aucune démarche qui d'avance n'eût reçu Votre approbation. N'étant et ne désirant être redevable de Son élevation qu'à Votre protection (  ...  )
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Damit aber brechen auffallenderweise unsere Akten ab. Man sollte denken, eine so weit gediehene Angelegenheit müsse doch zu einem formellen Abschluß gelangt sein, selbst wenn das Resultat der Verhandlungen wie im vorliegenden Falle ein negatives war. Aber weder in Wien noch in Petersburg ist ein ferneres einschlägiges Aktenstück vorhanden 18 ). Wir müssen uns also bescheiden, den weiteren Verlauf der Sache nicht zu kennen, und uns an der Tatsache genügen lassen, daß Mecklenburg die Kurwürde nicht erhielt - der Hoch= und Deutschmeister allerdings auch nicht - und ebensowenig das Privilegium de non appelando illimitatum und die dritte Stimme für Rostock.

Man hat die Schuld an diesem Mißerfolg dem Ersten Konsul Bonaparte zuschreiben wollen. Treitschke 19 ) sagt: "Eine reichliche Entschädigung ließ sich dem mächtigsten der weltlichen Reichsstände [d. i. Preußen] nicht abschlagen, nur jede Verstärkung der preußischen Partei im Reiche mußte vermieden werden. Daher erhielt Talleyrand die Weisung, das preußisch gesinnte Haus Mecklenburg von dem neuen Kurfürstenrate auszuschließen, er dürfe aber nicht davon sprechen." In der Tat heißt es in einem Schreiben Bonapartes an Talleyrand vom 31. August 1802 20 ), in dem er diesem seinem Minister Direktiven gibt: Der Kaiser von Rußland scheint eine Vergrößerung für den Großherzog von Toscana zu wünschen. Auch der König von Preußen wünscht, daß dem Hause Österreich etwas bewilligt werde. Wir


(  ...  ) et à Vos bontés, il désire agir seul après Vos volontés, mon bien cher Beaufrère. Il ose donc Vous supplier de bien vouloir Lui faire connaître Vos intentions sur la marche qu'il aura à tenir. Le Duc le connaîtrait comme un effet flatteur de Vos bonnes graces, si Vous daigniez bientôt Lui faire parvenir Vos ordres, afin qu'il puisse faire les démarches que Vous jugeriez convenables, avant l'expiration des vacances de la Diète de Ratisbonne, pour qu'au recommencement des affaires le décret de Commission Impériale puisse être expédié.
   C'est avec un attachement aussi inviolable que respectueux que je suis
Mon très cher Beaufrère
Votre très humble et très obéissant Beaufrère
Ludwigslust et serviteur
le 1/13 Septembre Frederic Louis.
18) Gütige Mitteilungen der Direktoren des kaiserlichen und königlichen Haus=, Hof= und Staatsarchivs in Wien und des Staatsarchivs und des Petersburger Archivs des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten in St. Petersburg.
19) Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert Tl. I S. 178 f.
20) Correspondance de Napoléon I. Bd. VIII S. 20.
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haben keinen Grund, Österreich schlechter zu behandeln als die anderen. Talleyrand soll also mit Cobenzl einen Vertrag schließen und unterzeichnen: der Kaiser soll bei der Reichsversammlung eine Entschädigung für den Großherzog von Toscana beantragen; dagegen soll sich Österreich verpflichten, diesen Vertrag binnen zwei Monaten zu ratifizieren und Passau an den Kurfürsten von Bayern zurückzugeben. "Enfin vous inséreriez dans cette convention, qu'il n'y aurait que trois électeurs protestants; le but serait d'exclure, mais sans en parler, Mecklenbourg." Dabei kann es sich bei der Sachlage nur um jenen Vertrag handeln, den die Vertreter beider Mächte mit Beitritt Rußlands am 26. Dezember 1802 in Paris abgeschlossen haben, denn ein anderer Vertrag kam in den Jahren 1802-1804 zwischen Frankreich und Österreich nicht zustande. In diesem Vertrag 21 ) aber wird nur von der Entschädigung des Herzogs von Modena und des Großherzogs von Toscana und der Erteilung der Kurwürde an den letzteren gehandelt. Davon, daß es nur drei protestantische Kurfürsten geben solle, ist nicht weiter die Rede und Bonaparte muß in dieser Hinsicht seine Meinung geändert haben; wie hätte sonst im Mai 1803 sein Gesandter in Regensburg, wie wir gesehen haben, im Verein mit dem russischen Gesandten für Mecklenburg die Kurwürde verlangen können. Also nicht in Bonaparte werden wir denjenigen zu suchen haben, der das Haus Mecklenburg um die Kurwürde gebracht hat; vielmehr spricht alles dafür, daß es der Wiener Hof war, der in letzter Stunde die ganze Aktion zum Scheitern brachte. Und nicht ganz ohne Schuld am schließlichen Mißlingen war der Herzog selber, der trotz alles Drängens von russischer Seite hartnäckig die Erhebung zur Kurwürde abhängig machte von einer Vergrößerung an Land und Leuten und sich zur bedingungslosen Annahme erst dann entschloß, als es zu spät war. -

Im Zusammenhang mit den Entschädigungsfragen und dem Streben nach Gebietszuwachs und Erhöhung der Einkünfte mögen hier beiläufig noch zwei Dinge erwähnt werden.

Zu einer Zeit, da die Indemnitätsverhandlungen der Reichsdeputation schon ziemlich weit fortgeschritten und dem Herzog Friedrich Franz seine Entschädigungen bereits zugesprochen waren, erschien auch Mecklenburg=Strelitz mit Entschädigungsforderungen, und zwar nahm es zu diesem Zwecke die


21) Abgedruckt bei Martens, Supplément au Recuil des Traités Bd. III S. 228 ff.
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Vermittelung Preußens in Anspruch. Darüber belehrt uns eine "aus seiner Königlichen Majestät allergnädigsten Spezialbefehl" erlassene Weisung des Grafen Haugwitz vom 22. November 1802 an den Grafen Goertz, die folgendermaßen lautet: "Außer dem Euch bereits bekannten Gesuch um eine neue Virilstimme im Reichsfürstenrath hat der Herzog von Mecklenburg=Strelitz durch seinen hieher gesandten LegationsRath von Penz noch ein anderes Anliegen Unserer Unterstützung angelegentlichst empfehlen lassen. Dieses betrift die zwey Canonicate im vormaligen Domstift zu Strasburg, welche bekanntlich durch den Westphälischen Frieden dem Herzoglichen Mecklenburgischen Hauße zugestanden worden, und wegen welcher der Herzog von Mecklenburg=Schwerin in dem letzten Indemnitäts=Plan eine so reichliche Entschädigung erhalten hat. Man behauptet Mecklenburg=Strelizischer Seits einen Mitanspruch auf diese Canonicate und folglich auch auf die Entschädigung, und gründet ihn vornämlich darauf, daß in dem Westphälischen Frieden die Canonicate nicht eigentlich als eine Schadloshaltung für Wismar, sondern mehr als Gegenstand einer gegründeten alten Prätension dem Gesammthauße der Herzoge beygelegt worden, daß der damals regierende Herzog Adolph Friederich I., welcher als ein neuer erster Erwerber der Canonicate für seyn Hauß angesehen werden muß, der Stammvater aller jetzt vorhandenen Herzoge von Mecklenburg ist; und insbesondere, daß dessen jüngster Sohn Adolph Friederich II. der lezte würkliche Besizer der Canonicate zur Zeit, als diese durch das ReunionsWesen Ludwigs XIV. dem Mecklenburgischen Hauße gewaltsam genommen wurden, gewesen und von ihm die Linie der jetzigen Herzoge von Strelitz gestiftet worden, mithin auf diese sein Recht zunächst übergegangen ist. Der Herzog wird seinen Anspruch und sein Gesuch um Theilnahme an der Mecklenburgischen Entschädigung für diese Canonicate dort anbringen und betreiben lassen. Derselbe würde damit auch schon früher hervorgetreten seyn, wenn ihm nicht das, was dieserhalb von seiten des Herzogs von Mecklenburg=Schwerin bewirkt worden, biß auf die Erscheinung des letzten Indemnitäten=Plans völlig unbekannt und verschwiegen geblieben wäre. Wir hätten allerdings wohl gewünscht, daß in dem Augenblick der letzten Entscheidung in Regensburg neue Reklamationen dieser Art, die den Gang des Geschäfts hemmen oder doch erschweren, besonders wenn ihnen Unsere Verwendung ihren hauptsächlichen Werth geben soll, hätten abgehalten werden

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können. Bey dem so nahen Verhältniß, worin wir mit dem Herzog stehen, können Wir uns jedoch nicht ganz entziehen, demselben in einer ihm so angelegenen Sache Unseren guten Willen zu bezeugen, und einen Versuch zu machen, ob sich noch etwas für ihn ausrichten läßt, zumal da seine Wünsche nicht eigentlich auf eine Participirung an den einmal dem Herzog von Mecklenburg=Schwerin zugewiesenen Indemnitätsstücken selbst, sondern eigentlich darauf gehen, daß ihm nur die dem Hospital zu Lübek gehörenden und in dem Fürstenthum Ratzeburg gelegenen Dörfer Schatin und Utecht zur Schadloshaltung gegeben werden. Wir wünschen nun, daß Ihr in nähere Erwägung ziehet und einen Versuch machet, ob sich hiernach die Sache noch einleiten, und zu einigem Erfolg durchführen läßt, und daß Ihr in jedem Fall die Vorschritte, welche von Mecklenburg=Strelizischer Seite geschehen werden, mit allem von Euch abhängenden Nachdruck unterstüzet."

Am 29. November schrieb dann der Herzog von Mecklenburg=Strelitz an den Herzog Friedrich Franz: Aus dem Plan général d'Indemnité der vermittelnden Mächte habe er ersehen, welche Entschädigungen darin für die beiden Kanonikate im Hochstift Straßburg bestimmt und ausgemittelt seien. Die in diesem Plan "zu seiner gerechten Verwunderung gänzlich omittierte und unterlassene Anführung und Bemerkung" der seinem Hause unstreitig angestammten Mitanrechte an den beiden Dompräbenden habe ihn bestimmt, "die ohnzweifelhaften diesseitigen Rechte auf Mitentschädigung bei der Reichsversammlung zu urgiren und die in jeder Hinsicht begründeten Gerechtsame seines Hauses aufs feierlichste zu verwahren und demzufolge seinem ComitialGesandten aufzugeben, mit einem dazu behufigen Prp Memoria bei der Reichsversammlung in Regensburg aufzutreten". Da nun in diesem Entschädigungsplan schon im allgemeinen bestimmt sei, daß die Reichsstadt Lübeck die in den mecklenburgischen Landen gelegenen, dem Johanniskloster gehörenden Dörfer und Höfe abtreten solle, zu diesen aber auch die beiden vom Fürstentum Ratzeburg "fast ganz inclavirten" Dörfer Schattin und Utecht gehörten, so habe er "die Einleitung getroffen, daß bei näherer Interpretation der in dem Entschädigungsplan festgesetzten Bestimmungen, und bei der demnächst bald erfolgenden Erfüllung solcher, auch die vorerwähnten beiden Dorfschaften zu den Entschädigungen gezählt und folglich von Lübeck abgetreten werden möchten". "Ich halte mich verpflichtet" - so schließt dieses Schreiben - "Ew. Liebden von den hierunter getroffenen Maaßregeln eine vertrauliche Kenntniß zu geben, und glaube über=

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zeugt seyn zu dürfen, daß Dieselben aus freundvetterlichen Gesinnungen nicht versagen werden, auch durch Dero Comitial=Gesandtschaft die diesseitigen Gerechtsame in vorberegter Sache kräftigst vertreten zu laßen." In seiner Antwort vom 14. Dezember erklärte Herzog Friedrich Franz: er könne in dem Verlust der Straßburger Kanonikate eine Veranlassung zu Ansprüchen auf Entschädigung für den Herzog Carl und das mecklenburg=strelitzische Haus nicht finden, gönne aber dem Herzog jeden Zuwachs an Land und Einkünften zu sehr, als daß er Anstand nehmen könne, seinen Komitialgesandten dahin zu instruieren, daß er die Anträge auf Abtretung von Schattin und Utecht "bestmöglichst gehörigen Orts zu unterstützen und zur Gewährung zu empfehlen" habe.

Inzwischen hatte Herzog Carl bereits eine umfängliche "Darstellung der dem Hohen Herzoglichen Hause Mecklenburg=Strelitz zustehenden Concurrenz bey den dem Gesamt=Hause Mecklenburg im Westphälischen Frieden zugestandenen und zugesicherten zwey Dohmherrnstellen im Hochstift Strasburg, und hierauf rechtlich sich gründende Befugniß des oben genannten hohen RegierHauses, eine genügende mit dem RegierHause Mecklenburg=Schwerin ganz gleiche Entschädigung für diese dem Gesamt=Hause Mecklenburg widerrechtlich entrissenen zwey Strasburgischen Canonicate zu forden" ausarbeiten lassen, übersandte dieselbe an Plessen und wies ihn unterm 3. Januar 1803 an, "daß ihr fordersamst bey der ReichsDeputation, oder im Fall solche inzwischen ihre Würksamkeit schon geschloßen haben sollte, bey der Reichsversammlung selber, die Mit=Ansprüche Unsers Fürstlichen Hauses auf die zwey Canonicate zu Strasburg, für welche Canonicate dem Hause Mecklenburg=Schwerin nach Ausweisung des Plan général bereits einige Entschädigung zugesprochen worden, kurz und bündig darstellet, und daraus den bestimmten Antrag gründet: daß Uns wegen dieser Mit=Ansprüche entweder noch eine besondere angemeßene Entschädigung, oder aber an derjenigen, welche deshalb bereits für den Herrn Herzog von Mecklenburg=Schwerin ausgesetzet worden, ein näher zu bestimmender Antheil zuerkannt werde." Unter demselben Datum wurde Plessen in Kenntnis gesetzt, daß Herzog Carl "das von Unserm Fürstenthum Ratzeburg enclavirte Gebieth der ReichsStadt Lübeck bis an den Fluß Wagnitz, in welchem besonders die beiden Hospital=Dörfer Schattin und Utecht begriffen, als ein schickliches Objekt zu einem Theil der gewünschten Entschädigung    . . .    ansehe, ... widrigensfalls auch

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die der ReichsStadt Lübeck zuerkannte Vergütung unverhältnißmäßig groß seyn würde". Von diesen Schritten machte dann Herzog Carl am 10. Januar dem Herzog Friedrich Franz vertrauliche Mitteilung, obgleich dieser die Strelitzer Mitansprüche "zur Zeit zu verkennen scheine".

Daraufhin berichtete Plessen am 20. Januar nach Schwerin, daß er die Ansprüche des Herzogs Carl zwar bei der Reichsdeputation einreichen, aber sofort im Namen des Herzogs Friedrich Franz "eine Protestation und Gegenverwahrsam einlegen werde, wodurch hoffentlich allem Nachtheil vorgebeugt wird"; mit der Abfassung dieses Protestes habe er Gumpelzhaimer beauftragt. Da inzwischen die Strelitzer Ansprüche vom Hause Mecklenburg=Schwerin nicht anerkannt würden und noch zuvor einer rechtlichen Untersuchung bedürften, so sei nicht zu befürchten, daß man dem Herzog Carl eine wirkliche Teilnahme an der für den Herzog Friedrich Franz ausgesetzten Entschädigung zugestehen werde und könne. In einer vorläufigen Rücksprache mit den französischen Gesandten und einigen Subdelegierten hätten sich diese dahin geäußert, daß man den Strelitzer Antrag zur gütlichen Vereinbarung zwischen den beiden herzoglichen Häusern verweisen werde. Untern 28. Januar wurde dann Plessen die Zufriedenheit des Herzogs mit seinem Verfahren ausgesprochen und die Frage angeregt, ob nicht dem Herzog Carl, falls sein Wunsch nach Erwerbung der Lübecker Hospitaldörfer nicht mehr zu erfüllen sei, die von ihm nachgesuchte Virilstimme für Stargard verschafft werden könne.

Die von Gumpelzhaimer verfaßte Gegenschrift gegen die Strelitzer Mitansprüche, die "Geschichtliche Prüfung der am 23. Januar bei der hochansehnlichen Reichsdeputation eingelangten sobetitelten ,Darstellung der dem hohen herzoglichen Hause Mecklenburg=Strelitz zustehenden Concurrenz usw.' von Mecklenburg=Schwerinischer Seite angestellt und zur Verwahrung seiner Gerechtsame der hochansehnlichen Reichsdeputation übergeben" fand den uneingeschränkten Beifall des Ministeriums. "Wir haben" - so heißt es in dem unterm 11. Februar an Gumpelzhaimer ergangenen Reskript - "die von euch ausgearbeitete    . . .    Geschichtliche Prüfung    . . .    den Umständen so angemessen, die vorgetragenen Gründe so stringent und die Sprache den Verhältnissen der beiderseitigen Hauser so anpassend gefunden, daß Wir euch hiedurch Unser besonderes höchstes Wohlgefallen über diesen neuen Beweis eurer Einsichten und eures regen Eifers für die Aufrechthaltung Unserer Gerechtsame be=

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zeugen." Die Schrift scheint denn auch ihren Eindruck nicht verfehlt zu haben, denn am 3. Februar berichtete Plessen nach Schwerin über "den in der eben beendigten Deputationssitzung über die Strelitzsche Reklamation und die dießeitige Verwahrung gefaßten Beschluß" folgendermaßen: "Auf den Antrag des Directorii darüber äußerte der Graf Goertz den Wunsch, es möchte diese Sache denen vermittelnden Mächten zu ihrer Erinnerung mitgeteilt werden. Die übrigen Subdelegirten aber waren der Meinung, daß, da man die Entschädigung für die beiden Canonicate einmal erklecklich befunden, beide Höfe sich entweder mit einander darüber vereinigen, oder Mecklenburg=Strelitz seinen widerspochenen Antheil coram judice competente geltend zu machen suchen solle. Dies ist der ungefähre Inhalt, welcher mir nach einer schnellen Durchlesung erinnerlich geblieben. Nach meinem unterthänigsten Dafürhalten werden Ew. Herzogliche Durchlaucht mit diesem Beschluße um so zufriedener seyn können, als dadurch alles in statu quo gelaßen, und durch eine schnelle Verwahrsam behindert ist, daß nicht etwa eine Clausul zur Abfindung in den HauptReceß hineingekommen. Der eigentliche Punkt des Rechtes gehörte ohnedem gar nicht vor die Deputation."

Einen Anteil an der Entschädigung für die Straßburger Kanonikate hat also Mecklenburg=Strelitz nicht bekommen und auch nicht die beiden Lübecker Hospitaldörfer. Dagegen erhielt es im Reichsdeputationshauptschluß für Stargard die ihm bisher mangelnde Virilstimme im Reichsfürstenrat. -

Interessanter als die Strelitzer Entschädigungsforderungen sind die im Zusamenhange mit dem Bestreben, dem herzoglichen Hause einen Teil der durch die Kurwürde vermeintlich bedingten größeren Einnahmen zu verschaffen, stehenden Verhandlungen zwischen dem Herzog und seinem Ministerium über die Einziehung der Landesklöster. 22 )

Am 13. Mai 1803 erging ein herzogliches Handschreiben an das Ministerium folgenden Wortlautes: "Gedrungen durch die Annäherung der Annahme der Churwürde und denn daraus unumgänglich Notwendigen Ausgaben, so wohl extraordinairen, als auch in Zukunft feststehenden, finde ich mich bewogen mein getreues Ministerium einen Vorschlag zu erkennen zu geben, der sich auf denn 35. und 36. Paragraphen des ReichsGutachten


22) Erwähnt werden diese Verhandlungen u. a. bei v. Hirschfeld, Von einem deutschen Fürstenhofe Bd. II S. 362 ff.
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gründet, welches Kayserl. Majestät jetzt Ratificirt haben. Nach oben angeführten Paragraphen 23 ), habe ich meines bedünkens, das Recht, die drey LandesKlöster, wie auch das Kloster zum heiligen Kreuz in Rostock, unter billigen Bedingungen Aufzuheben, und zu Domainen zu schlagen. Ich habe schon längst dieses project in meiner Seele zum besten meines herzoglichen Hauses genährt, besonders seit der Zeit da mich die Stände so Undankbar behandelt haben, allein nie eher damit hervorgehen wollen, bis daß das Kaiserliche RatificationsDecret würde Angekommen seyn. Denn das Unbeschrenkte Recht habe ich zur Aufhebung der Klöster laut denen angeführten Paragraphen, eben so wie ich auch Überzeugt binn, daß es WiderSprüche leiden wird. Indeßen ich habe meine Pflicht gethan, es ihnen zur Prüfung Anheim zu geben, um mich jezt Aus der Critischen Lage der dringenden Ausgaben, sowohl als für die Zukunft zu helfen. Findet mein Vorschlag gehör so müste dieß sehr bald geschehen, ehe davon lange zuvor die rede ist, findet er aber keinen beifall, so muß die Zeit lehren, ob ich recht habe die Sache Auszuführen oder nicht. Auch will ich noch anheim geben, genau acht zu haben, wie sich die jezt Anwesendseyn werdende Ständische Deputation nimt, denn Sie werden gewiß sehr ins feld horchen wie mann gestimt ist, in dem ich sicher weiß daß mann Auf jede Handlung die von seiten des Hofes geschieht, im ganzen lande äußerst Aufmerksahm ist, und sich Veränderungen Vermuthet. Hierauf wünsche ich daß mein treues Ministerium sorgfälltig wachen mag und mir genauen rapport davon Abstatten möge. Denn die Churwürde können auf keinen Fall die Stände wünschen. Auch erwarte ich von denn jezigen Negotiationen, wegen der nebenSteuer, und deßen beschluß genauen bericht. Ich schreibe dieses im engsten Vertrauen in dem keine Seele dieß


23) Diese Paragraphen des Reichsdeputationshauptschlusses lauten: § XXXV. Tous les biens des chapitres, abbayes et couvens fondés, tant des anciennes que des nouvelles possessions, tant protestans que catholiques, tant médiats qu'immédiats, dont il n'a pas été formellement fait emploi dans les arrangemens précédens, sont mis à la libre et pleine disposition des Princes territoriaux respectifs, tant pour dépenses du culte, frais d'instruction et autres établissemens d'utilité publique, que pour le soulagement de leur finances . . . § XXXVI. Les chapitres, abbayes et couvens nommément et formellement assignés en indemnité, de même que ceux mis à la disposition des Princes territoriaux, passent à leurs nouveaux possesseurs avec tous leurs biens, droits, capitaux et revenues en quelque lieu qu'ils soient situés, sauf les distractions expresses. (C. Martens, Supplément au recueil des principaux traités etc. tome III p. 301.)
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Stück zu sehen bekömt, und sonst natürlich erstaunliche Sensation erregen würde. Ich erwarte nun, mit dem Bewustseyn, für das beste meines Hauses als ein Rechtschaffener Mann vorschläge gethan zu haben, das weitere Erachten meines getreuen Ministeriums mit der Versicherung, daß ich nie diese Äußerung gethan haben würde, wenn ich nicht ein wahrhaftes zutrauen in der herrn Ministers treue gesetzt hätte, wovon ich schon so viele beweise werend meiner Regierung gehabt habe."

Das Ministerium antwortete erst am 30. Auguste es entschuldigte die Verzögerung mit dem "ausgezeichneten Zusammentreffen so vieler wichtigen Angelegenheiten des höchsten Herzoglichen Hauses" - die abschließenden Verhandlungen über die Erwerbung der Herrschaft Wismar waren in eben diese Zeit gefallen. Zur Sache äußerte es sich dahin, "daß die Disposition der § 35 und 36 auf die LandesKlöster in Mecklenburg nach ihrer Entstehung und Beschaffenheit nicht anwendlich sey". Die Landesklöster seien den Ständen von den Herzogen Johann Albrecht und Ulrich in den Sternberger Reversalen von 1572, nach Bewilligung einer Summe von 400 000 Gulden überwiesen und seitdem Eigentum von Ritter= und Landschaft geblieben; sie seien von anderen Klöstern in Deutschland darin ganz verschieden, daß Sie der Ritter= und Landschaft gehörten, und gewisse Personen jetzt und in Zukunft ein angeborenes Recht auf den Genuß derselben hätten. Im Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich sei den Ständen die Versicherung erteilt, daß die drei Klöster bei ihrer Konsistenz und ihren Rechten gelassen und geschützt sein sollten, und Herzog Friedrich Franz selber habe bei seinem Regierungsantritt den Ständen in bündigster Form versprochen, sie bei ihren Rechten und Privilegien erhalten zu wollen. Auch in anderen Ländern, wo ganz ähnlich eingerichtete Klöster beständen, sei, wenigstens zurzeit, von deren Einziehung nicht die Rede. Überdem bleibe es sehr zweifelhaft, ob nicht eine vorherige Übereinkunft mit dem Hause Mecklenburg=Strelitz erforderlich sei, da zwar der § 35 die fundierten Klöster der Disposition der Landesherren überlasse, im vorliegenden Fall indessen die Rechte der Stände des stargardschen Kreises konkurierierten, und diese sich unfehlbar an ihren Landesherrn wenden würden, wodurch dann "nach den bei diesem Hofe bekanntlich angenommenen Grundsätzen Ansprüche und Widerspruch zu erwarten wären". Das Ministerium müsse sich zurzeit aus diese wenigen Bemerkungen über das Recht auf Einziehung der Klöster beschränken, halte es indessen für seine Pflicht, nicht unberührt

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zu lassen, daß der gegenwärtige Zeitpunkt ungeeignet sei für eine Maßregel von ohnehin zweifelhafter Berechtigung, "die einen großen Teil der Landesfinanzen äußerst kränken und beunruhigen würde, weil sie in den Klöstern ihr größtes Vorzugsrecht setzen". Sodann würde mit dem etwaigen Recht zur Einziehung der Klöster auch die Verbindlichkeit zur Entschädigung aller derjenigen, die ein Recht daran hätten, auf das herzogliche Haus übergehen, und nach der Bewandtnis, die es mit den Landesklöstern habe, sei das Ende einer solchen Entschädigung gar nicht abzusehen, mithin könne der von der Einziehung gehoffte Vorteil nur gering sein. Weiter: die mecklenburgischen Klöster, nach ihrer Bestimmung und Einrichtung, würden das Schicksal der Einziehung, "welches nach dem Geist unseres kameralistischen Zeitalters katholische Klöster treffen mag," darum nicht verdienen, "weil sie nur Zufluchtsörter für bejahrte Standespersonen seien, die sich in der Welt wenig Hoffnung auf Versorgung machen können, und dadurch keineswegs dem Staate eine Menge junger Personen entzogen werden, welche ihre Kräfte weit zweckmäßiger verwenden könnten." Eine solche Einziehung werde mit den vom Herzog und seinen Vorfahren bisher stets bewiesenen frommen und gnädigen Gesinnungen um so weniger vereinbar sein, da der Herzog sogar das Klöster Rühn, bei dem die Rechte der Stände gar nicht konkurrierten, bisher nicht eingezogen, sondern darüber aus Gnaden disponiert und darauf mehrere Exspektanzen erteilt habe. Endlich sei die Hoffnung noch nicht aufzugeben, daß die Stände ihre Anhänglichkeit an ihren Landesherrn bei den bevorstehenden Staatsausgaben betätigen und dadurch sich die Zufriedenheit des Herzogs erhalten würden, um den sie sich erst kürzlich durch ihr Benehmen bei der Regulierung der Angelegenheit wegen der Nebensteuer verdient gemacht hätten.

So wie die Unterzeichner dieses Aktenstückes, Graf Bassewitz und Brandenstein, dachten freilich nicht alle Mitglieder des Regierungskollegiums. Rudloff unterbreitete dem Ministerium seine zu Papier gebrachten "im äußersten Nothfall vielleicht nicht ganz verwerflichen Gedanken", in denen er die Frage aufwarf, "ob nicht durch Aufbietung einheimischer Ressourcen dem Mangel eines Fonds zu dem mit der Kuhrwürde verknüpften größeren KostenAufwande abzuhelfen stehen mögte". "Hierunter verstehe ich" - führte er aus - "die Einziehung der drei Landesklöster und der Rostockschen mit LandGütern angesessenen geistlichen Stiftungen, deren politische fernere Existenz aus nicht mehrere

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Begünstigung Ansprache machen noch aus irgend einem Grunde ein besseres Schicksal verlangen kann, als so viele zur Säcularisation izt verurtheilte katholische mittelbare und unmittelbare Domstifter, Klöster und Abteien, und als selbst das protestantische DomKapittel zu Lübeck (versteht sich mit gleichem Vorbehalt einer Abfindung der itzigen Percipientinnen). Anderen Theils würde eine wesentliche Abänderung des Ersten und Zweiten Artikels des LandesVergleichs eventualiter um so unvermeidlicher seyn, je weniger zu den vergrösserten kuhrfürstlichen Bedürfnissen an Garnisons= und Legations=Kosten, auch KammerZielern 24 ), Reichs= und Kreisprästationen nach dem Kuhrfürstlichen Anschlage, die bisherigen landständischen Beiträge zu diesen StaatsLasten weiter zureichend seyn würden. Zu beiden Operationen kann freilich von Serenissimo nach der bisherigen LandesVerfassung der Antrag directe nicht gemacht werden. Allein durch die Dazwischenkunst Russischer und Preußischer Vermittelung könnte mit eben dem Rechte, womit die ganze ReichsVerfassung ohne Rücksicht auf nachbarliche, auf reichs= und landständische Widersprüche ganzer Curien von ReichsStädten, mittelbarer und unmittelbarer Prälaten, izt so wesentlich verändert wird, auch die Verfassung eines einzelnen ReichsLandes leicht eine, von den veränderten Verhältnissen der Zeiten unzertrennliche Umwandelung in ihren einzelnen Theilen erleiden, wenn dazu die vorsichtige Einleitung gemacht würde, und das Land würde dem ohngeachtet unter der milden Beherrschung seines angestammten RegierHauses eben so glücklich, wo nicht glücklicher seyn können, als zuvor."

Zwei Monate Später, am 4. November, ließ sich der Herzog wieder vernehmen: "In bezug Auf die Antwort meines Ministerii vom 30. August a. c. [betreffend] die Einziehung der landesKlöster, erwiedere ich demselben, daß ich zwar bisher aus manchen Gründen anstand genommen habe zu Antworten, allein die Annäherung des dießjährigen Landtags macht es mir zur Pflicht meine Aufrichtige Erklärung abzugeben, um meine Schuldigkeit zum besten meines herzoglichen Hauses gethan zu haben, und von aller Verantwortlichkeit frey zu seyn, die ich sonst auf mich laden würde. Die Entscheidung der frage, ob ich Vermöge des neuesten ReichsDeputationsSchlußes § 35. und 36


24) Kammerziele hiesen im früheren deutschen Reich die von den Reichsständen zur Unterhaltung für das Reichskammergericht zu steuernden Beiträge.
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berechtigt binn, die in meinen Landen befindlichen Klöster, unter Vorschriftsmäßige Bedingungen einzuziehen, ist von der grösten Wichtigkeit für mich und mein Herzogl. Haus. Daher wird mein getreues Ministerium es mit mir gewiß nothwendig finden, daß dieser Wichtige Gegenstand weiter geprüft, und nach allgemeinen, und besonders hiebey eintretenden Rechtlichen Grundsäzen näher erwogen werde, ehe ich mich zu einer final Resolution bestimmen kann. Denn so wehnig ich gemeint binn etwas zu unternehmen, wozu alle rechtliche Befugnisse fehlen, eben so wehnig darf ich mich erlauben (wenn ich mich nicht dereinst denn gerechten Tadel meiner Nachkommenschaft aussezen will) ohne hinlängliche Prüfung eines so wichtigen Gegenstands, als die Befugniß zur Aufhebung der LandesKlöster ist, aufzugeben, da ich wehnigstens zur Zeit noch nicht überzeugt binn, daß solche mich nicht zustehen sollte. Um die Frage, ob ich dazu recht habe, rechtlich zu erörtern, so gebe ich meinen getreuen Ministerio hiedurch auf, wie es bey allen wichtigen Rechtssachen gebräuchlich ist, über diese Sache von einen oder mehreren Auswärtigen und unpartheiischen, im teutschen StaatsRechte gründlich bekannten, akademischen RechtsGelehrten, ein rechtliches Erachten einzufordern, wie auch ebenfals, von solchen Persohnen, welche in meinen Diensten stehen, die bekannt für geschickte, unpartheiische und Rechtschaffene RechtsGelehrte sind. Es muß diesen aber besonders die gröste Verschwiegenheit welche Sie mir ohnehin vermöge ihres Eides schuldig sind auferleget werden. Ich erwarte baldigst, meines getreuen Ministerii Bericht, in wieferne Sie meine Wünsche erfüllet haben. Ich Verlaße mich gänzlich auf meines Ministerii, von jeher bewiesenen treuen DienstEifer und Rechtschaffenheit, daß es meine Wünsche in dieser wichtigen Sache sicher erfüllen wird, da ich nichts mehr und nichts wehniger verlange, als was ein jeder privatMann, in seinen eigenen wichtigen Angelegenheiten, um seinen Entschluß zu bestimmen tuhen würde. Ich binn daher überzeugt, daß mein getreues Ministerium sich diese Wichtige Sache wird bestens Angelegen seyn laßen, und dahin aufs genaueste Sehen, noch zugeben wird, daß bis dahin daß meine final Entschließung erfolget, nichts geschehe woraus Ritter und Landschaft eine Stillschweigende Entsagung meiner Befugniße folgern könnte. Ich erkläre jedoch schon im voraus, daß wenn auch das Rechtliche Erachten, aller zu Rathe zu ziehenden RechtsGelehrten, ganz für mich das Recht die LandesKlöster einzuziehen ausfallen sollte, ich dennoch nach meinen

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Aufrichtigen und hinlänglich bekannten Gesinnungen zur liebe meines Nächstens, und zum Glücke des Landes, welches Gott mich zu Regieren Anvertrauet hat, von meiner Befugniß nur alle mahl denn schonensten Gebrauch zu machen gedenke, und gerne Vorschläge zu einer billigen Übereinkunft machen werde, wenn solche irgend mit meinem und meines Herzoglichen Hauses Intereße zu vereinbaren seyn werden. Sie müßen Aber denn Umständen anpaßend seyn."

Unterm 11. November erklärte dann das Ministerium, es müsse auch nach näherer Prüfung auf dem Standpunkt beharren, daß die Landesklöster nicht in die Kategorie der Stifter fielen, die das Los der Aufhebung und Einziehung treffen könne. Als auf dem Reichstage die Einziehung von Mediatstiftern und Klöstern zur Proposition gekommen sei, da habe Kursachsen zuerst seine Stimme dagegen erhoben und unter allgemeinem Beifall erklärt, das dürfe nur auf die zur Säkularisation bestimmten Länder angewandt werden, nicht aber auf die Besitzungen der weltlichen Fürsten, deren landesherrliche Rechte nicht gekränkt werden dürften, am wenigsten aber auf Stiftungen in evangelischen Reichslanden, bei denen ohnehin der Begriff der Säkularisation nicht anwendbar sei und wobei landesherrliche und landständische Gerechtsame einträten. Dementsprechend seien denn auch Stifter in evangelischen Reichsländern nicht zur Entschädigung angewiesen, aus dem Grunde, weil sie schon säkularisiert und nur noch wohltätige Versorgungsanstalten seien und dadurch landständische Gerechtsame gekränkt würden. Mit diesem Grundsatz möge zwar die allgemeine Disposition des § 35 des Deputationsrezesses vielleicht nicht vereinbar scheinen, es stehe aber nicht anders anzunehmen, als daß die in diesem Paragraphen erteilte Erlaubnis nur auf diejenigen Stifter, Abteien und Klöster gegeben werde und anwendlich sei, die sowohl in den alten als in den neuen Besitzungen für Verluste jenseits des Rheins angewiesen worden. Das Ministerium berufe sich in dieser Beziehung auf die Ausführungen des bekannten Staatsrechtslehrers Gaspari in seinem Werke über den Deputationsrezeß 25 ). Es könne fast mit Gewißheit angenommen werden, daß diese Auslegung von allen evangelischen Fürsten akzeptiert werde, die sich mit dem Herzog in gleicher Lage be=


25) Adam Christian Gaspari, Der Deputations=Rezeß mit historischen, geographischen und statistischen Erläuterungen und einer Vergleichungs=Tafel. 2 Bde. Hamburg 1803. Von der vom Ministerium nicht genauer bezeichneten, aber unzweifelhaft gemeinten Stelle (Tl. II S. 276 ff.) hatte (  ...  )
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fänden, da nicht bekannt geworden sei, daß z. B. in Sachsen, Hannover und Holstein auf Einziehung protestantischer Stifter und Klöster irgend Bedacht genommen werde. Indessen sei das Ministerium weit entfernt, dem Herzog diese seine Überzeugung aufdringen zu wollen, da er es vielleicht für befangen halten könne. Er möge daher das Erachten eines von ihm selbst zu bestimmenden unparteiischen, im deutschen Staatsrecht bewanderten akademischen Rechtsgelehrten über die Frage von der landesherrlichen Berechtigung zur Einziehung der Landesklöster einholen. Auf alle Fälle aber möchte das Ministerium bitten, der Anfrage ein Exemplar der Assecuration vom 2. Juli 1572 oder wenigstens eine Abschrift von § 4 derselben sowie des darauf unterm 4. Juli desselben Jahres ausgestellten Reverses und der §§ 121 und 133 des Landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs beilegen zu lassen, "weil sonst auch der geschickteste auswärtige Publizist (sehr wahrscheinlich mit diesen relevanten Urkunden nicht bekannt) ein nicht haltbares Votum abgeben könnte". Hätten mehrere deutsche Reichsfürsten ähnliche Zweifel und Absichten, so werde es am zweckmäßigsten sein, eine authentische Interpretation des § 35 von der Reichstagsversammlung zu erbitten, wozu diese allein berechtigt und imstande sei. Dazu aber allein mit einem solchen Antrage vorzugehen, sei nicht ratsam um der Publizität willen, die der Herzog aus sehr erheblichen und wichtigen Gründen zu vermeiden beabsichtige. Ob und inwieweit landesherrliche Zusicherungen und Verträge der beabsichtigten Ausführung in hiesigen Landen entgegenstehen möchten oder nicht, das werde sodann näher geprüft und erörtert werden können, wenn die Frage der Berechtigung im allgemeinen zuvor außer Zweifel gesetzt sei. Schließlich möge noch bemerkt werden, daß die Anwendung nicht an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden sei und eine stillschweigende Entsagung nicht gefolgert werden könne.

Wenn das Ministerium geglaubt hatte, durch die Berufung auf Gaspari, aus dessen Werk es einen guten Teil der Argumentationen seines Promemoria entnommen hatte, den Herzog umstimmen zu können, so mußte es sich bald vom Gegenteil über=


(  ...  ) es seinem Promemoria "eine leserlich geschriebene Abschrift" beigefügt, die heute nicht mehr zu den Akten liegt, übrigens kann man Gaspari, der damals Professor am Gymnasium in Oldenburg war, keineswegs als "Staatsrechtslehrer" ansprechen; eine gewisse Bedeutung für seine Zeit hat er sich erworben als "Popularisator der Erd= und Staatenkunde". S. Ratzel in der Allg. deutschen Biographie Bd. VIII S. 394.
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zeugen. Denn am 19. Dezember 1803 antwortete er: "Die Gründe, welche Mein getreues Ministerium in seinem Pro Memoria vom 11. v. M. gegen die Einziehung der hiesigen LandesKlöster angeführt hat, haben zur Zeit meine Überzeugung, dazu ein Recht zu haben, noch nicht geändert, vielmehr ist selbige durch das Werk des Statistikers Gaspari noch mehr bestärkt worden, denn wenn dieser aus Irthum, weil er kein Rechts=Gelehrter ist, den noch von keinem RechtsGelehrten je behaupteten Grundsaz aufstellt, daß die protestantischen Klöster bereits Secularisiret wären, da Sie doch nur reformiret aber nicht Secularisirt sind, mithin in die Reihe der Klöster fallen, welche der ReichsDeputationsSchluß angiebet, so gibt er doch am Ende die landesherrliche Befugniß zu die Klöster einziehen zu können." Es folgt dann eine Reihe von Bemerkungen, die beweisen, daß der Herzog das Gaspari'sche Werk sehr aufmerksam gelesen hat. Und dann heißt es zum Schluß: "Es stehet mir daher nicht zu verdenken, wenn ich um völlig sicher zu gehen das Erachten eines Auswärtigen berühmten academischen Rechtslehrers darüber einzuziehen Wünsche.    . . . Da nun zu diesem Zwecke ein genaues und umständliches Species facti Erforderlich ist um es dem zu befragenden RechtsGelehrten Vorzulegen, so trage ich hiedurch mein Getreues Ministerium auf, ein solches entwerfen zu laßen, um die Einholung eines Rechtlichen Erachtens, wo von ich zu meiner beruhigung nicht ablaßen kann noch werde, zu besorgen. Ich traue es der Treue und Anhänglichkeit meines Ministerii vollkommen zu daß es gegen Diesen meinen Willen nichts einzuwenden haben wird, und erwarte daher bestimmt deßen Befolgung."

In der Weihnachtswoche war dann die Klosterfrage noch einmal Gegenstand gründlicher Erörterungen im Schoße des Regierungskollegiums. In ihnen trat wieder der fundamentale Unterschied in den Standpunkten der adlichen und der bürgerlichen Mitglieder des Kollegiums zutage: Graf Bassewitz und Brandenstein beharrten dabei, dem Herzog die Berechtigung zur Aufhebung der Landesklöster abzusprechen, während die Regierungsräte Krüger und Rudloff des Herzogs Recht dazu für außer Frage stehend erklärten. Aus dem umfänglichen Krügerschen Votum mögen hier die ersten Absätze mitgeteilt werden.

"Nachdem die KlosterAngelegenheit regiminel gemacht ist, darf ich meine Meinung darüber nicht länger zurückhalten. Ich bin gänzlich überzeugt, daß es in Serenissimi Recht stehe, die Klöster einzuziehen. Auf Recht und Rechtsgründe kann es hier=

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bey nach meinem Bedünken überall nicht ankommen; sondern blos allein darauf, was in dem ReichsDeputationsSchluß steht. Ales, was vorhin dieses Puncts halber Recht und Verhältniß war, ist dadurch totaliter umgestossen und aufgehoben; und es ist von stärkerer Macht ein anderes Recht, eine andere Ordnung der Dinge eingeführt. Es kann daher kein Widerspruch eines andern, in specie hier der Ritter= und Landschaft, in Betracht kommen; und es hilft keine RechtsErörterung aus Gründen ab aliunde eben so wenig, als bey der faktischen Wegnahme der Lübeckschen Dörfer die Stadt Lübeck gefragt ward, oder das Heil. Geist=Hospital, die doch weit mehr und wesentlichere Rechte an die Dörfer, als hier Ritter= und Landschaft an die Klöster, hatten, und überall sonst nichts gegen sich, als dieß, daß es vermöge des ReichsDeputationsschlusses nicht länger so seyn, sondern ihr EigenthumsRecht auf einen andern übergehen sollte. Die AssecurationsReverse, und alles was damit in Verbindung steht, nützen eben hier darum nichts, weil die neue Bestimmung und deren Urheber sich darüber weggesetzt, und etwas anderes eingeführet haben."

"Wenn die Fürsten ohnehin Recht und Macht hätten, die Stifter in ihren Landen einzuziehen, und sich Revenuen daraus zu machen, so wäre der hierher gehörige Passus des ReichsDeputationsAbschiedes, mit allen seinen weitläuftigen Vorarbeitungen, etwas durchaus unnützes. Es muß also schlechthin die Absicht gewesen seyn, den Fürsten etwas zuzueignen, was sie sonst nicht hatten, auf Kosten der bisherigen Rechte anderer. Daher lassen sich diese, durch Obermacht vernichtete, Rechte gegen den erklärten Willen der Obermacht auf keine Weise wieder anziehen."

"Kann nun aber hier anders nichts gefragt werden, als: was sagt der ReichsDeputationsReceß? So muß ich gestehen, daß ich keinen anderen Sinn darinn finden kann, als der wörtlich da steht: Alle Güter der fundirten Klöster werden der freyen Disposition der Landesherren überlassen: ja so gar ausdrücklich zur Erleichterung ihrer Finanzen. - Die hier zur Frage stehenden Mecklenburgischen Klöster sind Klöster, so gut es irgend welche in protestantischen Ländern giebt; und Serenissimus ist ihr Landesherr. Die Folge ist also klar."

"Die §§ 35 und 36 machen nicht die geringste Einschränkung. Es ist kein Gedanke daran, daß nur diejenigen Landesherren gemeynet seyn sollten, die am linken Rhein=Ufer verlohren haben. Deren Entschädigung war durch die vor=

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hergehenden Austheilungen schon absolvirt; und nun erst folgte, als eine Zugabe zu der mit Teutschland vorgenommenen Veränderung, die Vestsetzung des neuen Princips von dem landesherrlichen Dispositions=Rechte über die noch übrig gebliebenen mediaten Stifter; und diese Bestimmung erfolgte ungeachtet voraufgegangener Einwände von einzelnen Reichsständen. Auch steht im § 35. 36 mit keinem Worte, daß diese Uebergebung der mediaten Stifter als eine Entschädigung angerechnet werden sollte zur Gutmachung dieses oder jenes Verlustes; sondern ganz ausdrücklich zu Behuf des Aufwandes für gemeinnützige Anstalten und Erleichterung der landesherrlichen Finananzen. Dies paßt auf alle Teutsche Landesherren; so wie die voraufgegangenen, allenthalben besonders behandelten und bis zur Zufriedenheit der Interessenten ausgeglichenen, bestimmten Schadens=Ersetzungen nur auf jeden individuellen Schaden leidenden Reichsstand."

"Ich finde weiter in den §§ 35. 36 keinen Gedanken daran, daß nicht alle vorhandene Stiftungen und Klöster gemeynet seyn sollten, ausser denjenigen die nahmentlich ausgenommen sind; das sind nämlich diejenigen, deren Verwendung schon vorher vestgesetzt worden, die Ausstattungen derjenigen Domkirchen welche bleiben, und die Pensionen der aufgehobenen Geistlichkeit. Sonst ist nichts ausgenommen oder vorbehalten, insbesondere auch nicht solche Stiftungen, deren Fortdauer in juribus quaesitis der Landstände zu beruhen scheinen mögte. Es giebt keine Stiftungen, bey welchen nicht einer oder anderer interessierte, und dennoch sollen sie aufgehoben werden dürfen. Es trit also bey unsern Klöstern nichts besonderes, sie von dem § 35 ausschliessendes, ein. Ob dieser oder jener Patron derselben ist, ihre Verwaltung zu besorgen hat, ihre Stellen besetzet u. d. m., das ist alles gleich viel; denn der § 35 macht darunter keinen Unterschied. Eben so wenig kann es bedeuten, ob dieser oder jener Stand, diese oder jene Classe von Leuten, darinn receptibel sind. Es sind und bleiben allemal Commünen, welche zu Vermehrung der Revenüen der Landesherren abgeschaft werden sollen, weil man sie nach der heutigen Denkungsart nicht mehr für heilig und nützlich, vielmehr für bequeme Mittel gehalten hat, die Landesherren ein wenig zu soulagiren."

"Es releviret weiter nichts, wie die bisherige Handhabung dieser Klöster beschaffen gewesen, quo titulo vel modo dieselbe an die Landschaft gekommen ist, in specie ob die Bestimmung: daß die Klöster zu Auferziehung innländischer Jungfrauen ge=

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braucht werden, - daß die Landschaft die Kloster=Vorsteher setzen und beurlauben, - und daß das erübrigte Aufkommen der Klöster zu deren Besten verwandt werden soll - (: und weiter erstrecken sich die Rechte der Landschaft nicht :) aus den ersten Fundations=Briefen, oder aus nachherigen Vereinbarungen herrühret? Dieß alles kann nur zur Frage kommen, so lange diese Klöster existiren. Non entis nulla sunt praedicata. Wenn die Klöster, vermöge der neuen Einrichtung von Teutschland, aufhören zu seyn, so cessiren die Fragen, wer sie berechnen, verwalten, vertreten solle, per se; folglich auch die Bestimmungen darüber in alten Verträgen; eben so als die jura, die Grenzen, die Stadt=Kämmerey nicht mehr zur Sprache kommen kann, wenn die Stadt selbst durch eine Bestimmung inter gentes eingehen muß."

Zu demselben Ergebnis wie Krüger kam, wenn auch auf anderem Wege, Rudloff, der sein Votum damit schloß: "Es wird solchem nach, Wenn Serenissimus sich erst bestimmt und rein über Ihre höchste WillensMeinung zur Annahme des Reichsschlusses werden zu erklären geruhet haben, nichts weiter als die Art und Weise der buchstäblichen Vollstreckung desselben zu überlegen übrig seyn" und er forderte, "daß dann damit, ohne weiteres, schnell und thätig zu verfahren sei". 26 )

Auf die Abgabe dieser Voten folgten noch weitere Deliberationen im Regierungskollegium, welches dann am 7. Januar 1804 das "Resultat seiner collegialischen Beratungen" dem Herzog vorlegte. Es erschien dem Kollegium "am geratensten, zuerst das Recht zur Einziehung der LandesKlöster so viel möglich außer Zweifel zu setzen, immittelst aber den etwanigen höchsten Rechten so wenig durch Handlungen zu praejudicieren, als durch Verfügungen oder Verordnungen der Ritter= und Landschaft Anlaß zu Beschwerden zu geben und dadurch das Seegen bringende gute Vernehmen zwischen Regenten und Ständen zu stören." Zwar habe der Herzog beschlossen, über das Recht zur Ein=


26) Rudloff hat seine Ansicht von der Berechtigung der Landesherren zur Einziehung der Klöster weiter ausgeführt in der 1804 in Regensburg gedruckten anonymen Schrift "Versuch einer richtigen Auslegung und Anwendung des Hauptschlusses der außerordentlichen Reichs=Deputation zu Regensburg vom 25. Februar 1803, § 35. 36" (2. Aufl. Schwerin 1804) und dann, als seine Darlegungen im Auftrage der mecklenburgischen Ritterschaft von Karl Friedrich Häberlin ("Ueber Aufhebung mittelbarer Stifter, Abteien und Klöster in Deutschland . . . mit Anwendung auf die Mecklenburgischen Jungfrauen=Klöster," Helmstedt 1805) bekämpft wurden, in einem 2. Teil seines Buches (Schwerin 1805) Häberlin zu widerlegen gesucht.
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ziehung der Klöster das Erachten eines auswärtigen StaatsRechtslehrers einzuholen, doch scheine die bloße Konsultation eines Privatgelehrten in diesem wichtigen Falle, wo es auf Auslegung und Anwendung eines Reichsgesetzes ankomme, nicht so beruhigend und sichernd als die vorherige vertrauliche Kommunikation mit andern protestantischen Höfen, in deren Landen sich fast ähnliche protestantische Klöster befänden und die folglich mit dem Herzog in gleicher Lage seien. Das Regierungskollegium finde sich zu dieser Betrachtung vorzüglich dadurch angeregt, daß bis dahin kein protestantischer Landesherr auf Grund des § 35 protestantische Stifter oder Klöster eingezogen habe. Das Regierungskollegium gebe daher dem Herzog submissest anheim, entweder mit solchen Landesherren über Auslegung und Anwendung des § 35 unmittelbar in Korrespondenz zu treten, oder zu genehmigen, daß eine solche Korrespondenz mit den Ministerien solcher Höfe eröffnet werde.

Damit erklärte sich der Herzog unterm 14. Januar einverstanden. Er verzichtete aus das Erachten eines Staatsrechtslehrers, erklärte sich bereit, mit Fürsten, die sich in gleicher Lage befänden, in unmittelbare Korrespondenz zu treten, und wählte dazu den Kurfürsten von Württemberg und den Herzog von Braunschweig, genehmigte aber dann auf die Vorstelligungen des Ministeriums hin, daß auch an die Könige von Preußen und von Dänemark Handschreiben gerichtet würden. In diesen Handschreiben, mit deren Abfassung der Geheime Kanzleirat Siggelkow beauftragt war, hieß es:

"Indem jeder Reichs=Fürst aus dem Haupt=Schluß der Reichs=Deputation vom 25. Februar v. J. den möglichsten Nutzen zu ziehen sucht, halte ich es auch für Pflicht gegen mich und mein Herzogliches Haus, keinen der Vortheile, welche er mir gewähren könnte, unbenutzt zu lassen."

"In meinen Landen sind drei protestantische Frauen=Klöster von meinen Vorfahren im Jahre 1572 der damaligen Landschaft zu christlicher Auferziehung der inländischen Jungfrauen überwiesen, indem der darüber 1572 ausgefertigte Revers wörtlich lautet: ,Zum Vierten überweisen Wir (die Herzöge Hans Albrecht und Ulrich) Unserer Landschaft die drei Jungfrauen=Klöster Dobbertin, Ribnitz und Malchow dergestalt, daß sie zu christlicher ehrbarer Auferziehung der inländischen Jungfrauen, so sich darin zu begeben Lust hätten, angewandt und gebraucht werden, und die Landschaft Macht haben soll, einen Amtmann, Vorsteher oder Verwalter, doch vermittelst Unserer Confirmation

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und Bestätigung, darin zu setzen, und aus erheblichen Ursachen wieder zu enturlauben, welcher sämmtlichen Uns, und etlichen, so die Landschaft verordnet, von seiner Haushaltung jährlich Rechnung thun, und was an Einkommen ersparet und erübriget wird, dem Kloster zum Besten angewendet; dagegen auch die Jungfrauen nach Unserer gefaßten Reformation leben und wandeln, und durch die Landschaft eine gewiße Ordnung der Haushaltung, auf Unsere Ratification gemacht, und darin gehalten werden soll usw.'"

"Auch der unter Römisch=Kayserlicher Majestät allerhöchster Ratification im Jahre 1755 zwischen dem damaligen regierenden Herzoge Christian Ludewig und seiner Ritter= und Landschaft geschlossene LandesGrundGesetzliche ErbVergleich in seinem § pho 121 deshalb wörtlich disponiret: ,Die drei Klöster Dobbertin, Ribnitz und Malchow sollen bei ihrer Consistenz und bei ihren Rechten, wie darunter die Reversales vom Jahr 1572 Art. 4 und das Herkommen Maaße geben, gelassen und geschützet werden.'"

"Dieses macht mir, bei Betrachtung des Reichs=Deputations=Schlusses, besonders die § 35 und 36 desselben interessant. Um indessen gewiß zu seyn, daß ich nicht weiter gehe, als diese §§ nach einer anerkannt billigen Auslegung zu gehen mir volle Befugniß geben, so wende ich mich hiemit Vertrauensvoll an Ew. . . mit der Frage: Ob Hochdieselben diese §§ so auslegen, daß durch Sie die Landes=Herren aller und jeder Deutscher Reichsländer berechtiget werden, alle und jede Stifter und Clöster, ohne alle Neben=Rücksicht ganz oder zum Theil einzuziehen, und ob diese Auslegung der gedachten §§, oder welche in HochDero eigenen deutschen Staaten in Anwendung gebracht werden dürfte."

"Mit aufrichtigem Dank werde ich Ew. . . Antwort entgegen nehmen, und die Meinung eines so mächtigen Reichs=MitStandes wird mich in den Stand setzen, meine individuelle Angelegenheit um so richtiger und zuverlässiger zu beurtheilen."

Diese ihm zur Unterschrift vorgelegten Briefe aber wies der Herzog kurzerhand zurück. "Da ich es für meine Pflicht halte" - so schrieb er am 25. Januar - "in der Mir so wichtigen Angelegenheit der Aufhebung der Klöster frey so wie ich denke zu sprechen, so wird es mein getreues RegierungsCollegium mir nicht verdenken, daß ich Anliegende Schreiben nicht behandzeichne, in dem ich zwar von der Ausarbeitung, da Sie gewiß den Beweiß der Sachkenntniß an sich trägt, sehr zufrieden binn, nur finde ich Sie zu Umständlich für dasjenige, was ich eigentlich

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denen zu fragenden Fürsten zur beantwortung vorlegen will. Ein Rechts=Urtheil will ich von Sie nicht erhalten, sondern ich will nur von Sie wißen, wie Sie denn § 35 und 36 des Reichs=DeputationsSchlußes Auslegen und Anzuwenden gedenken, ihnen aber meine landesGesetze nicht zur beurtheilung Vorlegen. Denn wenn ich meine Anfrage erstlich von denn Fürsten werde beantwortet erhalten haben, als denn ist es meine Sorge Als Landesherr zu beurtheilen, ob ich nach meinen landesGesezen die Sache Ausführen kann oder Will." Der Herzog erwartet daher andere, nach den angegebenen Gesichtspunkten veränderte Schreiben; es werde genügen, wenn solche nur an den König von Preußen und an den Herzog von Braunschweig als kreisausschreibende Höfe des niedersächsischen Kreises ergingen.

Diese vom 25. Januar datierten neuen Schreiben lauteten:

"So bestimmt auch die § 35 und 36 des ReichsDeputationsHauptschlusses vom 25. Februar v. J. zu lauten scheinen, so wünschte von Ew. . . ich doch unterrichtet zu seyn, wie Dieselben die besagten Stellen des Deputationsschlusses auslegen und anzuwenden gedenken, weil dies mich in den Stand setzen würde, auch in Ansehung der in meinen Landen befindlichen Protestantischen JungfrauenKlöster Dobbertin, Ribnitz und Malchow, auch des Klosters zum heiligen Kreuz in der Stadt Rostock, meine individuelle Angelegenheit um so richtiger und zuversichtlicher zu beurtheilen. Als eine außerordentliche Gefälligkeit würde ich es daher erkennen und zu schätzen wissen, wenn Ew. . . . mir darüber eine hochgeneigte und gütige genügende Eröffnung zu geben geruhen wollten."

In der Zeit nun, die zwischen der Absendung dieser Schreiben und dem Eingang der Antworten lag, berichtete Plessen am 26. März, nach Mitteilung des kurbrandenburgischen Gesandten habe der König von Preußen nunmehr eine feste Einrichtung für die sämtlichen Klöster und Stifter in seinen alten Reichslanden ergehen lassen. "Die Existenz derselben soll auf alle künftige Zeiten gesichert seyn, und nur in deren Verfaßung die Abänderung getroffen werden, daß dem Landesherrn die ausschließende Befugnis zusteht, künftig alle vacant werdende Stellen zur Belohnung von Verdiensten oder als Pension an alte Staatsdiener selbst zu vergeben . . . . Bey den Frauenstiftern ist die Versorgung der Dürftigen als Hauptzweck anzusehen. Diese ganze Verfügung ist bei Gelegenheit einer Anfrage des DomCapitels zu Halberstadt ergangen und den beiden Ministern v. Reck und v. Massow ist die Untersuchung, und das abzuändernde aller dieser alten

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Stifter aufgetragen." "Gewiß ist diese zu treffende Anordnung" - so bemerkt dazu Plessen, der seinem Bericht eine Abschrift der betreffenden Kabinettsordre vom 21. Februar beilegte - "so billig als zweckmäßig, und, ohne dadurch die erworbenen Rechte eines Dritten zu verletzen, gewinnt der Staat durch die Ersparung notwendiger Pensionen einen beinahe gleichen Vortheil, als ihm durch die völlige Aufhebung der Stifter erwachsen würde. Der neu acquirirten EntschädigungsLande ist in dieser Landesherrlichen Verfügung gar nicht gedacht. Jedoch ist, wie ich weiß, die Absicht, selbige beinahe alle einzuziehen, und nur deren zwey, als Capitel der beiden erforderten Bischöfe, bestehen zu laßen."

Der Inhalt der preußischen Kabinettsordre erfüllte den Herzog mit großer Zuversicht. Zwar stand die Antwort des Königs noch aus, und der Herzog befahl, ihm, wenn Sie bis zum 1. Mai nicht eingetroffen sei, dann ein Erinnerungsschreiben zu seiner Behandzeichnung vorzulegen, aber er meinte: "sie kann nicht anders als günstig für Uns ausfallen." "Nach Eingang der Antwort Sr. Majestät von Preußen" - so heißt es in der Kabinettsresolution vom 14. April - "werden Wir nicht verfehlen, Unsere weitere WillensMeynung über die wichtige Angelegenheit der Aufhebung oder Veränderung der ietzigen Verfassung Unserer LandesKlöster dem Collegio bekannt zu machen. Sollte indessen auf die zweyte Anfrage ebenfalls keine Antwort erfolgen, so genügt Uns die publicirte Cabinetsordre hinlänglich als Antwort."

In eben diesen Tagen, am 12. April, traf die Antwort des Herzogs von Braunschweig ein, datiert vom 16. Februar - Herzog Friedrich Franz war gewiß berechtigt, es "auffallend zu finden, daß das Antwortschreiben sieben bis acht Wochen von Braunschweig hieher unterwegens gewesen ist". Graf Bassewitz hielt es für angezeigt, nachforschen zu lassen, ob dieses Schreiben vielleicht in Schwerin auf der Post liegen geblieben sei, erfuhr aber vom Postcomtoir, daß es erst in der Nacht vom 11. auf den 12. in Schwerin eingetroffen sei, und sprach nun dem Herzog die Vermutung aus, "daß das Schreiben erst kürzlich erlaßen, aber aus Versehen, oder aus unbekannten Gründen, zurück datirt sey, weil darinn am Schlus auf öffentliche Nachrichten Bezug genommen würde, welche der malen (im Monath Februar) nicht bekannt gewesen, und allererst kürzlich zur Kentnis des Reichstags und Publicums gekommen wären."

Dieses Schreiben des Herzogs Carl Wilhelm Ferdinand

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von Braunschweig, welches dem Herzog Friedrich Franz "sehr passend" erschien, lautete:

"Auf Cw. Liebd. sehr verehrliches Schreiben vom 25. vorigen Monats erwiedere ich in ergebenster Antwort hiemit freimüthig, wie aus den § 35 und 36 des Reichs=Deputations=Haupt=Schlusses vom 25. Jan. v. J. es mir noch nicht so ganz deutlich hervor leuchte in wie fern Man dadurch berechtiget sein werde, die, in den Alt=Welt=Fürstl. evangelischen Landen vorhandenen Stifter und Klöster aufzuheben, und die Einkünfte davon zu andern Staats=Bedürfnissen einzuziehen, ja es dürfte in verschiedenen Rücksichten, besonders da ein Theil der, durch die Aushebung dergleichen Stiftungen erwachsenden Einkünfte zu andern Zwecken noch bestimmt zu sein scheinen, und Man vielleicht gar darüber solcher Gestalt disponiren könnte, daß sie auf Ausgaben außerhalb Landes angewiesen würden, nicht ohne Bedenken sein, damit vorzuschreiten, daher, so viel die hiesigen Lande angeht, ich es gerathener gehalten, damit alles in statu quo zu lassen. Sollten Ew. Liebden nach der dortigen Lage der Sache jedoch ein Anderes Ihrer Convenienz gemäßer finden, so gebe Denenselben ich anheim, ob es nicht gefällig sein wolle, die Meinung des Königl. Preußischen Hofes, welcher den öffentlichen Nachrichten nach, mit der Aufhebung einiger alten Stiftungen schon den Anfang gemacht hat, hierüber einzuziehen."

Also nicht bloß in Schwerin, sondern auch in Braunschweig bestanden Zweifel über die Auslegung des § 35. Daß das überhaupt in weiten Kreisen der Fall war, erhellt aus einem Berichte Plessens aus Regensburg vom 14. Mai, in dem es heißt: "Die in den Kgl. preußischen deutschen Landen wegen der geistlichen Stifter neuerdings getroffene Verfügung hat Gelegenheit gegeben, daß hier verschiedentlich die Frage abgehandelt worden: Ob die protestantischen Stifter sich alle gleichmäßig in der Cathegorie befinden, daß die allgemeine Disposition des § 35 des DeputationsReceßes auf selbige anwendbar ist? Da die darüber gefällten Urteile von Männern herrühren, welche theils Mitglieder der Deputation waren, theils Stellen bei den Reichsgerichten bekleideten, so halte ich es für meine Pflicht, hier einige Erwähnung davon zu machen. Die Resultate gehen ohngefähr dahin: a) Wo eine Stiftung noch für clerici oder ecclesiastici auch unter veränderter Religion in Bestand und Verfassung gelaßen war, da stehet nunmehr nach dem angezogenen § 35 denen Landesherren ohne Unterschied das Recht der Aufhebung zu. Wo diese aber nach dem Westphälischen Frieden in prote=

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stantischen Ländern schon eine Abänderung erlitten haben, da sind die individuellen Verhältnisse in Betracht zu ziehen. b) Die Ausnahmen könnten verschiedentlich begründet werden, wenn damals schon eine Säcularisation vorausgegangen, - wenn die geistlichen Güter bereits in den Händen der Landesherren gewesen, von diesen alsdann zu anderweitigen Zwecken, ad pios usus u. d. gl. bestimmet, und dadurch die geistliche Eigenschaft alteriret worden, - vor allem, wenn darüber vorherige Verträge und wechselseitige Verbindlichkeiten eingegangen, überhaupt, wenn solche Stiftungen in irgend eine Art von Privat=Eigenthum übergegangen und jura quaesita dabey obwalten, also die Voraussetzung des Gesetzes, daß dergleichen Güter würklich noch disponibel sind, nicht mehr eintritt. Eine Maasgabe dieser Art solle der § 65 des ReichsDeputationsReceßes enthalten. 27 )

Schon bevor Plessens Bericht eingegangen War, hatte der Herzog am 8. Mai das schon bereit liegende Erinnerungsschreiben an den König von Preußen abzusenden befohlen. "Kommt hierauf" - schließt diese Kabinetsordre - "in vier Wochen keine Antwort, so werden Wir weitere Verfügungen in Absicht der Klöster in Unserm Lande treffen." Und als diese Frist verstrichen war, ohne daß der König sich hätte vernehmen lassen, beschloß der Herzog vorzugehen und schrieb am 9. Juni an das Regierungskollegium:

"In bezug Auf Unsere CabinetsOrder vom 8. m. p. die Veränderung mit den hiesigen LandesKlöstern betreffend, geben Wir nun Unserm RegierungsCollegio folgende resulution zur letzten Prüfung und Ausführung . . .

1) Wollen Wir die Vier LandesKlöster mit allen dazu gehörenden liegenden Gründen, Capitalien, Rechten und Gerechtigkeiten in besiz und Verwaltung nehmen.

2) Wollen Wir die jezt zu vollen mit und ohne natural hebungen eingerichteten KlosterPläze auf ewige Zeiten laßen, und sollen die gegenwärtigen Inhaberinnen derselben so wohl als ihre Nachfolgerinnen alles das gerechtiglich genießen, was mit denn Stellen Verknüpft ist.

3) Sollen die KlosterPläze der halben und Viertelhebungen nach und nach eingezogen werden, da solche nicht zu der ur=


27) Der § 65 besagt: Les fondations pieuses et de charité seront conservées comme toute proprieté particulière en restant toute fois soumises à la surveillance et à l'autorité des Souverains.
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sprünglichen Stiftung gehören, sondern erst in neueren Zeiten, ohne Einwilligung des Landesherrn eingeführt sind.

4) Sollen alle diejenigen Fräuleins und Jungfrauen, welche bereits eingeschrieben worden sind, mithin Expectanzen erhalten haben, wieder so wie Sie die Reihe trift, aufrücken, und in denn Genuß der vollen Hebungen treten. In der folge aber

5) Wollen Wir die Expectanzen so wohl an Adelichen als Bürgerlichen Vergeben. In hinsicht des Adels so wollen Wir in der Wahl der Expectanzen keine Rücksicht in Zukunft nehmen, ob es recipirte oder nicht recipirte famillien sind, sondern es soll Vorzüglich auf die die einer Versorgung bedürfen reflectirt werden. Im Kloster Dobbertin sollen stets zu vollen Geld und Naturalien Hebungen 30 KlosterPläze exclusive der Domina bleiben, von den obgenanten KlosterPläzen sollen Sechse für bürgerliche Jungfrauen bestimt seyn. Zu vollen Geldhebungen sollen 15 Klosterpläze bleiben, wo von Drey für bürgerliche jungfrauen bestimmt seyn sollen.

Im Kloster Malchow sollen stets exclusive der Dpmina 14 KlosterPläze zur Vollen Geldhebung bleiben wo von Vier für bürgerliche jungfrauen bestimmt seyn sollen.

Im Kloster Ribnitz sollen stets exclusive der Domina 12 KlosterPläze zur Vollen Geldhebung bleiben, wo von zwey für bürgerliche jungfrauen bestimt seyn sollen.

Das Kloster zum heiligen Creuz soll seine KlosterPläze so behalten wie sie nebst der Domina existiren. Bey Absterben einer Domina wollen Wir die Neue Domina ernennen. In dem Kloster zum heiligen Creuz in Rostok wollen Wir die Domina stets aus dem bürgerlichen Stande, in denn Übrigen dreien Klöstern aber aus dem Adel ernennen.

6) Wollen Wir die KlosterHauptleute und sonstige KlosterBediente da von die ersten nur Auf 6 Jahre angestellt sind, wieder unter der Bedingung lebenslänglich (daß Sie bey der Besiznahme sofort denn official Eid Uns leisten) in Dienst behalten, sonst aber entlaßen, und soll es Auch so mit den KlosterProvisoren gehalten werden.

7) Soll die Besiznahme durch einen Commissarium und ein MilitairCommando geschehen; Ob nun ein jedes Kloster nach einander, oder Alle Viere zugleich in besiz zu nehmen thunlich sey, darüber erwarten Wir des Collegii Erachten, fals das erste Am gerathesten Gefunden wird, so finden Wir daß der Drost von Sukow Vieleicht zum Commissarius am paßensten seyn würde, sollte aber das letztere gewählt werden, so hat das

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Collegium Uns zu jedes Klosters Besiznahme einen Commissarium zur Wahl Vorzuschlagen, und gemeßene Vorschriften für dennselben zur Behandzeichnung, wie auch Alle Übrige nöthige Ausfertigungen Vorzulegen, endlich aber,

8) Soll nach genommenen Besitz der Vier LandesKlöster durch Unseren ComitialGesandten in Regensburg dem Reichstage die Anzeige gemacht werden, daß Wir von der Uns Zustehenden Befugniß Von Sämtlichen LandesKlöstern denn Schohnensten Gebrauch gemacht haben."

In den Beratungen des Regierungskollegiums über diese Kabinettsresolution war eine Einstimmigkeit nicht zu erzielen. Während Krüger und Rudloff die Frage des Ob durch die herzogliche Entschließung für erledigt betrachteten und nur über das Wie teilweise anderer Meinung waren, fand sich Graf Bassewitz, dem sich Brandenstein in allen Punkten anschloß, dadurch, daß von Berlin gar keine und von Braunschweig eine so unbestimmte Antwort gekommen war, in seinen Zweifeln über die Ratsamkeit der ganzen Maßregel noch mehr bestärkt und wünschte dringend mindestens einen Aufschub bis dahin, daß andere Reichsfürsten in gleicher Lage mit einer Einziehung der Klöster und Stifter vorgegangen sein würden. Unter diesen Umständen kam man überein, dem Herzog statt eines gemeinschaftlichen Erachtens vielmehr die abgegebenen Vota originaliter vorzulegen. In einer daraufhin unterm 29. Juni ergangenen Kabinettsordre erklärte der Herzog, er bestehe zwar auf seinem Entschluß betreffs der Veränderung mit den Landesklöstern, sei aber bereit, von der Ausführung einstweilen Abstand zu nehmen; indessen werde er es gern sehen, wenn die Regierung Vorschläge mache, "die eine Unterhandlung mit dem Lande wegen Veränderung der Klöster veranlaßten, oder auch, daß das Land für das Recht, welches er vielleicht nicht in Anwendung bringen werde, dem herzoglichen Hause auf ewige Zeiten eine jährliche Revenue von etwa 60 000 bis 80 000 Talern mehr gebe."

In einem Promemoria vom 4. Juli versicherte das Regierungskollegium seine Bereitwilligkeit, "nach gehobenen Bedenklichkeiten diese Angelegenheit in Anrege zu bringen und alle Umstände zu benutzen, welche sich ereignende Gelegenheiten etwa herbeiführen möchten, um die höchste Absicht, so viel möglich, durch Unterhandlungen zu erreichen." Es sei aber zu bemerken, "daß der Erfolg den geäußerten höchsten Erwartungen wohl nie gleichkommen könne", denn wenn auch die Gesamteinnahme der Klöster nicht genau bekannt sei, so könne doch mit Sicherheit an=

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genommen werden, daß sie jährlich nicht 60 000 bis 80 000 Taler betrage 28 ). "Hätte" - so fährt das Promemoria fort - "der dem Collegio ohnlängst gnädigst eröffnete Plan zur künftigen Einrichtung der Klöster sofort ganz zur Anwendung gebracht werden können: so würde der Überschuß, so lange die jetzigen Percipientinnen leben, nur unbedeutend, in der Folge nur geringfügig, wahrscheinlich aber wol nie, wenigstens nicht ohne große Veränderung aller Umstände so groß gewesen sein als die geäußerte Summe. Eine anderweitige Bewilligung des ganzen Landes für die Nichtanwendung der etwanigen höchsten Rechte und Erhaltung der Klöster bei ihrer jetzigen Verfassung stehet nicht in Vorschlag zu bringen und zu erwarten, weil bekanntlich nur ein Teil der Ritterschaft an den drey Landesklöstern Anteil nimmt, und die Landschaft daran durch den Vergleich mit der Ritterschaft d. a 1737 29 ) und den § 125 des Landesvergleichs 30 ) nur in beschränktem Maaße participiret, mithin die Erhaltung der Klöster nur einen Teil der Landstände interessiret."

Also Bedenken über Bedenken. Und nun kam endlich die so lange erwartete Antwort des Königs von Preußen, die völlig ernüchternd wirkte. Dieses vom 16. Juni datierte Schreiben lautete:

"Das Vertrauen ist Mir sehr Schätzbar, mit welchem Ew. Durchl. in Ihren gefälligen Zuschriften vom 25. Januar und 4. Mai d. J. Meine Meinung über die Auslegung und Anwendung der §§ 35 und 36 des Reichs=Deputations=Receßes vom 25. Februar v. J. in Absicht der in Ihren Landen befindlichen Jungfrauen=Klöster haben nachsuchen wollen."

"Ich glaube diesem Vertrauen nicht freundschaftlicher zu entsprechen, als wenn Ich Ew. Durchl. Meine Ueberzeugung


28) Nach dem am Klostersonntag 14. Dezember 1913 erstatteten Bericht betrug das Kapitalvermögen der drei Landesklöster am Schlusse des Rechnungsjahres 1912/13: Dobbertin 1 610 434, Malchow 1 029 790, Ribnitz l 519 806 M . Mecklenburger Nachrichten 1913 Nr. 294 (vom 17. Dezember) 1. Beiblatt.
29) S. das Landtagsprotokoll vom 14. November 1737, abgedruckt bei Bärensprung S. 691.
30) . . . Daß den Land=Städten über die, in dem Closter Dobbertin habende 3 Plätze zur vollen Hebung, noch 6 Plätze zur halben Geld=Hebung, als Zweene in dem Closter Dobbertin, Zweene in dem Closter Ribnitz, und Zweene in dem Closter Malchau . . hiemit accordiret werden. Wogegen sich die Städte hiedurch verbindlich machen, daß sie ferner und zu ewigen Zeiten unter keinerley Vorwand, mehrere Stellen in allen dreyen Clöstern . . . verlangen, noch sich sonstige Jura als sie bishero exerciret, anmassen.
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eröffne, daß eine Anwendung des Recees schon deshalb nicht whl werde eintreten können, weil ihr anderweitige Rechte und rechtliche Verhältniße entgegen stehen, die auf den Klöstern haften. Die dortige Ritter= und Landschaft hat slche zu reclamiren, vermöge der Uebereinkunft vom Jahre 1572, wodurch ihr die Klöster Dobbertin, Malchow und Ribnitz gegen Uebernahme sehr beträchtlicher Schulden, und zur Auferziehung und Versorgung einländischer Jungfrauen überwiesen worden, und vermöge der Bewandniß, die es in ähnlicher Art mit dem Kloster zu Rostock hat. Da dieselbe in beiden Herzoglichen Landestheilen nur Eine Corporation und Eine Gemeinschaft ausmacht, so stehen auch dem Herrn Herzog von Mecklenburg=Strelitz landesverfaßungsmäßige Rechte und Mit=Ansprüche über jene drei Klöster zu. Dieses sind jura quaesita, die der Deputations=Receß, nach seinem Sinn und Inhalt nicht hat aufheben können noch wollen. Selbst Mein Königliches Churhaus hat hierauf zu halten noch ein gewißes Recht, vermöge des schiedsrichterlichen Amtes, welches Churfürst Joachim II. von Brandenburg nach der Mitte des Sechszehnten Jahrhunderts zur Beilegung damaliger Irrungen in Mecklenburg ausgeübt hat 31 ), indem in seinem erlaßenen Ausspruch das Verbleiben der Jungfrauen=Klöster ausdrücklich festgesetzt worden."

"Da dieses Verbleiben überdies für so viele in Meinen Militair= und Civil=Diensten stehende Mecklenburgische Edelleute, welche ihre Töchter und Verwandte in den Klöstern versorgt sehen und künftig zu versorgen Aussicht haben, von ausnehmender Wichtigkeit ist, so läßt Mich dies nach der obigen Bewandniß um so mehr wünschen, daß Ew. Durchl. von dem etwanigen Vorhaben einer Aufhebung der Klöster zu abstrahiren gut finden wollen, als solche nur großen Collisionen, Irrungen und unabsehbaren Schwierigkeiten die Thüre öffnen würde."

Am 8. Juli erging dann von Doberan aus an das Regierungskollegium ein herzogliches Reskript: "Vor einigen Tagen haben Wir anliegendes Antwortschreiben Sr. Majestät von Preußen, in der Angelegenheit der Aufhebung der LandesKlöster erhalten, welches Uns denn föllig bestimmt hat, es bey Unserer Resolution vom 29. m. p. 32 ) zu laßen."


31) Der sog. Ruppinsche Machtspruch vom 1. August 1556. S. darüber Viereck, Die Rechtsverhältnisse der Mecklenburgischen Jungfrauenklöster nach ihrer geschichtlichen Entwicklung dargestellt. Tl. 1 S. 47 ff.
32) S. oben S. 84.
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Damit schließen unsere Akten. Aber auch weiterhin haben die Klosterangelegenheiten sowohl den Herzog als auch den Erbprinzen, der allerdings die Auffassung seines Vaters nicht durchaus teilte, beschäftigt. Ihre Erledigung fand die Sache erst auf dem Rostocker Konvokationstage vom 1. September bis 4. Oktober 1808 und durch die sich an ihn anschließenden Verhandlungen. Stände bewilligten eine "Beihülfe von 80 000 Talern N 2/3 aus den Überschüssen der Landesklöster zu den dringendsten Bedürfnissen des Augenblicks", wogegen der Herzog durch den Vergleich vom 25. April 1809 auf etwaige aus dem Reichsdeputationshauptschluß abzuleitende Ansprüche auf die Klöster verzichtete.

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II.

Ein ritterschaftliches Halsgericht
vom Jahre 1706.

Von

Dr. F. Techen.

 

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I n verschiedenen Bänden der Jahrbücher sind Berichte über die Hegung des peinlichen Gerichts in Ämtern und Städten aus dem 16. bis 18. Jahrhundert veröffentlicht. 1 ) Sie zeigen alle, wie man bei völliger Umgestaltung des alten Gerichtsverfahrens im Wesen ängstlich an überkommenen Formen festhielt. Zur Vervollständigung des Bildes sei hier das Verfahren eines ritterschaftlichen Gerichts mitgeteilt um so mehr, als die Quellen für die Ausübung dieser Gerichtsbarkeit nicht reichlich fließen werden. Die Akten, aus denen ich schöpfe, sind beim Verkaufe des Gutes Preensberg an das Hospital des Heil. Geistes zu Wismar abgeliefert worden und werden bei den Akten des Gutes im Hebungsarchiv aufbewahrt.

Am 29. März 1706 waren drei Leute des Gutes Peensberg Jürgen Kafen, Dietrich Wilhelm und Joachim Schacht aus Kartlow angestellt teils Holz zu einem Zaun zu hauen, teils einen Graben dafür zu ziehen. Der vierte Mann, der Kutscher Hans Jakobs, ward sehr bald weggerufen. Der betrunkene Vogt Johann Wulf suchte, nachdem er schon vorher an einem Schäferjungen sein Mütchen gekühlt hatte, der Reihe nach mit den Leuten Händel. Als er endlich auch Schacht, wie es scheint, ohne allen Grund zu tadeln und zu schelten angefangen hatte, schlug ihm dieser, der schon vorher drohende Außerungen hatte fallen lassen, nach einigem Wortwechsel unversehens (glupsch) mit seinem Spaten über den Kopf und zertrümmerte ihm darauf nach einer daran angesponnenen Rauferei mit einer Schaufel aus Buchenholz den Schädel. Am 1. April starb der Vogt, "ohngeachtet man an dessen Wart= und Pflegung wie auch an Holung eines Feldtscherers nicht ermangeln


1) 1569: Mandat Hg. Johann Albrechts ur Hegung eines peinlichen Halsgerichts vor der Schloßbrücke zu Schwerin, Jahrb. 14 S. 160 ff.; um 1650: Hegung des peinlichen Gerichts zu Laage, Jahrb 52 S. 291; 1738: Hegung des Halsgerichts beim Amte Schwerin, Jahrb. 57, Bericht III S. 13-15.
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lassen". Am 2. April hielten Dr. Joh. Nikolaus Schmiterlow, medicus ordinarius, und der Barbier und Wundarzt Wilhelm Lembke aus Wismar Leichenschau und stellten über den Befund ein Zeugnis aus. Sie erachteten die Verwundung für durchaus tödtlich.

An demselben 2. April trat, da der Eigentümer weder über ein geeignetes Gefängnis noch über genügend Leute zu längerer Bewachung verfügte, das Gericht zu Preensberg zusammen. Es bestand aus dem Oberstleutnant Gotthart von Bornefeldt, dem Erb= und Gerichtsherrn, als Präses und Ulrich Josua von Stralendorf, Erbherrn zu Gamehl, und dem Konsulenten der Mecklenburgischen Ritterschaft, dem Rate Johann Jakob Lauterbrun als Assessoren. Das Protokoll führte der Notar Johann Schade aus Wismar. Vernommen wurden Jürgen Kasen und Dietrich Wilhelm. Ihre Aussagen erscheinen als einfache Berichte des Hergangs. Am 3. April mußte der Täter zuerst in gleicher Art berichten und ward darauf auf Grund von inzwischen entworfenen 53 Inquisitional=Artikeln verhört. Auch der Kutscher ward noch kurz befragt. Am 8. April wurden die Zeugen nochmals über einzelne Fragen vernommen, ebenso der Schäferjunge, obgleich er "noch nicht zum heiligen Nachtmahl gewesen". endlich mußten Schacht und die Zeugen nochmals über Einzelheiten aussagen, über die keine Einigkeit bestand, wobei sie einander gegenüber gestellt wurden. Nachdem noch Zeugnisse von den Beichtvätern Schachts wie auch Wulfs eingeholt waren, wurden die so erwachsenen Akten an die Juristenfakultät zu Kiel zum Spruch eingesandt.

Dieser ist vom 26. April datiert und lautet, wie folgt.

1. Urthel.

In peynlichen Sachen Fiscalis, peynlichen Anklägers, an einem entgegen und wider Jochim Schachten, peynlich Angeklagten, am andern Theil in puncto homicidii dolosi erkennen und sprechen zum Prentzbergischen peynlichen Halsgericht verordnete Richter und Beysitzere auf Klage, Antwort und alles fernere Vorbringen, auch nothürfftige Erfahr= und Erfindung, So nach Einhalt Keyser Carl des V. peynlichen Halsgerichts Ordnung geschehen, auff vorgehabten Raht der RechtsgeJahrten für Recht, daß peynlich Angeklagter wegen der an Johann Wolff begangenen und bekannten Entleibung ihm zu wohlverdienter Strafe, andern aber zum Abscheu und Exempel mit dem Schwerd vom Leben zum Tod zu richten, wie wir ihn also verdammen.

V. R. W.   

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L. S.


Publiciret und exeqviret in Beysein Richter und Schöppen den 7. May ao 1706 zu Prensberg, Mittages gegen elff Uhr.
Daß diese Urthel denen Rechten und uns zugesandten Actis also gemeß sey, bezeugen wir Decanus, Senior und übrigen Professores der Juristen Facultät bey der hochfürstlich Hollsteinschen Universität urkundlich unsers untergedruckten Facultät=Insiegels. Kiel in collegio nostro den 26. April 1706.
Quod attestor ego.
Johannes Schade,
Actuarius.
     L. S.
2. Rationes decidendi.

Beygehende Urthel sind wir aus folgenden Ursachen also abzufassen bewogen worden, weil Inqvisitus 1. von dem Entleibten zwar gescholten und geraufft, aber mit keinem Instrument oder tödlichen Gewehr angegriffen worden, auch 2. der Entleibte ganz truncken und von schlechten Kräfften gewesen, peynlich Angeklagter hingegen, 3. nicht allein wider gescholten und dem Entleibten in die Haare gefallen, sondern auch 4., als Johann Wolff mit seinen Spaten graben wollen und sich nichts Böses versehen, Inqvisitus mit allen Kräfften denselben mit seinen Spaten also auf den Kopf geschlagen, daß der Spaten darüber zerbrochen und zwar 5., wie zween Zeugen aussagen, auch 6. Inqvisitus solcher beeden Zeugen Aussage schlechterdings bekräfftiget, schlupscher Weise, so stark er nur schlagen können; nachdem auch der Entleibte widerum aufkommen, Inqvisitus denselben mit dem Spatenstiel 2 Streiche über den Arm gegeben, daß er denselben weder rühren noch beugen können, darauf 8. dem Entleibten mit einer neuen schwehren Schaufel aus Büchenholtz einen so gewaltigen Streich über den Kopf gegeben, daß beynahe die Helffte der Schaufel weggeflohen und 9. Wolff mit einem blutigen Kopf zur Erden gestürzet, auch als todt gelegen und kein Glied gerühret und also 10. der am 29. Mart. so hefftig geschlagene und verwundete am 1. April verstorben, 11. der Medicus wie auchChirurgus einhellig bezeugen, daß diese Verwundung absolut lethal gewesen, aus diesen allen aber 12. zu Tage lieget, daß dieses homicidium vere dolosum und also nach göttlichen und weltlichen Rechten nicht anders als mit des Thäters vergossenen Blut gebüßet werden mag; ob auch gleich 13 der Inqvisitus seinen dolorem justum und vehementiam irae, qvi brevis furor

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est, vorschützen wolte, so judiciret doch Brunnem. de process. inquis. cap. 9 n. 66 davon also: rectissime Carpzovius prax. crim. qv. 147 hanc causam mitigationis esse negat per expressum textum in constit. Carolin. art. 137 et manet discrimen inter furorem et iram. Nam furor non est delictum, sed poena, ira simul delictum; qvando leges dicunt interdum justo dolori qvatantenus indulgendum esse, id in terminis illis, de qvibus leges loqvuntur, facile concedo, sed in aliis terminis nego, adest enim animus vindictae cupidus, nec tunc sine dolo est homicidium. Alles

V. R. W.
     Kiel in collegio nostro den 26. April 1706.
                    Decanus, Senior und ubrige Professores
                         der Juristen Facultät hieselbst.

3. Begleitbrief.

Unsern freundlichen Gruß und willige Dienste zuvor.
Wohlgebohrner Herr Obrist=Leutenant,
günstiger guter Freund.

Die uns in peynlichen Sachen Jochim Schachtens zugesandte und hierbey zurückgehende Criminal=Acta haben wir mit behörenden Fleiß verlesen, auch begehrter Maßen eine Urthel nebst rationibus decidendi abgefasset, dabey aber angemercket, daß nicht allerdings denen peynlichen Rechten nach der Proceß förmlich geführet; wird also nöthig seyn, daß noch ein Fiscal, welcher aus den bisher ergangenen Actis Inqvisitum peynlich anklage, bestellet, dem Inqvisito auch ein Defensor zugegeben werde, welcher, was zu des Inqvisiti Entschuldigung einigermaßen dienen könne, vorbringe. Wenn solches geschehen und nichts Erweisliches pro mitiganda poena ordinaria von dem Defensore vorgebracht werden solte, könte auf solchen Fall beygehnde Urthel publiciret und exseqviret werden. Verbleiben übrigens nebst Empfehlung in göttliche Obhut

      unsers hochgeehrten Herrn Obrist=Lieutenants
      dinst= und bereitwilligste
Kiel in collegio nostro den 26. April 1706.
      Decanus, Senior und andere Professores
      der Juristen Facultät hieselbst.

4. Actum Prensberg den 30 ten April anno 1706.

Nachdem die acta inqvisitionalia mit abgesprochener Urtell cum rationibus dubitandi et decidendi von der löbl.

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Juristen Facultät zu Kiehl zurückegekommen, hat man nöhtig gefunden, vor abermahlß besetzten Gerichte des Inqvisiti Jochim Schachtes Vater Hanß Schachten vorzufordern und über nachfolgende Articul zu befragen.

Artic. 1. Ob nicht wahr, daß seinem inhafftirten Sohne Jochim Schachten bey Schließung der Inqvisition wehre frey gegeben worden, waß er annoch zu seiner Entschuldigung anzuzeigen hette, auch beyzubringen? Ad artic. 1.: Ja.

Artic. 2. Ob nicht Deponent selbst und sein zu Flühmstorff wohnender Sohn den königl. Schwedischen Herrn Appellationsraht und Assessoren des königl. hohen Tribunals zu Wissmar Herrn Oldenborgen zum Defensore? undt Ad artic. 2.: Ja.

Artic. 3. die acta demselben zu communiciren außgebehten? Ad artic. 3.: Ja.

Artic. 4. Ob vorgedachten Herrn Assessori die acta zu Führung seines Sohnes Defension nicht wehren communiciret worden? Ad artic. 4.: Ja.

Artic. 5. Ob nicht Deponent mit dem Herrn Assessori Oldenburgen, nachdem er die acta perlustriret gehabt, wiederumb gesprochen? Ad artic. 5.: Ja.

Artic. 6. Was er, der Herr Assessor, ihme zur Andtwordt gegeben? Ad artic. 6.: Es hette der Herr Assessor gesagt, daß er nichtes darin finden könte, so ihm helffen könte.

Hierauff wurde den Vater Hanß Schachten vorgestellet, daß, weillen er dem Herrn Assessori Oldenburgen, alß einem berühmten jure consulto, die Acten gezeiget und selbiger ihme zur Andtwordt gegeben, daß er seinen Sohn nicht helffen könte, alß wurde ihm hiemit angezeiget, seinen Sohn zu vermahnen, daß er sich zu einen sehligen Ende bereidten möchte.

Es wurde Inqvisitus auch vorgefordert und ihme vor versambleten Gerichte angezeiget, wie daß nunmehro sein Urteil gekommen, so möchte er sich nur zu einen sehligen Ende bereidten und nunmehro daß Zeidtliche fahren lassen, hingegen Gott ümb Vergebung seiner Sünde bitten. Da er dan wiederumb ad custodiam gebracht wurde.

In fidem
L. S.
Johannes Schade usw.

 

5. Actum Prensberg den 7. May anno 1706.

Nachdem der wollgebohrne Herr Gotthardt von Bornefeldt, Erbherr zu Prensberg, den Delinqventen Jochim Schachten laut

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Protocoll vom 20. Aprill angekündiget, daß er sich zum Tode bereidten möchte, so hat vorwollgedachter Herr Obrist=Lieutenant von Bornefeldt am heutigen dato ein ordentliches Halßgerichte formiren und solches, nachdem Inqvisitus seine Devotion biß zur würcklichen Execution verrichtet, durch mich Johann Schaden, alß bey der Sache adhibirten Actuarium, Herrn Jacob Dahlman, Pensionarium zu Schmackentien, Herrn Johann Michael Stieffen, legum studiosum, und Johan Rudolff Lauterbrun folgender Gestaldt hegen, auch folglich durch Urtell und Recht würcklich exeqviren lassen.

Alß nun der arme Sünder ohngefehr 1/4 nach neun Uhr vormittags vor das peinliche Halßgericht geführet wurde, so habe ich Actuarius den ersten Schöppen gefraget:

1. Ob es itzo am Tage, ein peinlich Halßgerichte zu hegen? Ille respondebat: Ja.

2. habe ich Actuarius den andern Schöppen gefraget: Wie soll ich das peinliche Noht= und Halßgerichte hegen? Scabinus secundus respondebat: Gebiehtet Recht und verbiehtet Unrecht und Dingeß Unlust und daß niemandt vor diesen Halßgerichte sein selbst eigenes oder eines andern Worth ohne Erlaubniß dieses Gerichtes vortragen solle bey Leib= und Lebens Straffe.

Hierauff habe ich Actuarius das peinliche Noht= und Halßgerichte folgender Gestaldt stehendt geheget: Ich hege im Nahmen des wollgebornen Herrn Herrn ObriSt=Lieutenant Gotthardt von Bornefeldts, alß jetzigen Erb= und Grundherrns des Guhtes Prensbergs, das peinliche Noht= und Halßgerichte zum ersten, andern und dritten Mahle, gebiehte Recht und verbiehte Unrecht und Dingeß Unlusten und daß niemandt sein eigeneß oder eines andern Worth ohne Erlaubniß dieses Gerichts vortragen solle bey Leib= und Lebens Straffe.

Wie ich Actuarius mich nun wieder niedergesetzet, so habe den dritten Schöppen gefraget: Habe ich das peinliche Noht= und Halßgerichte genugsahm geheget? Welcher solches denn mit Ja beandtwortet.

Hierauff wurde Inqvisiten anbefohlen näher vor Gerichte zu tretten, welches denn auch von ihme verrichtet worden, da er dan über nachfolgende Articul befraget und nach geschehener Befragung andtwortete.

Artic. 1. Ob nicht wahr, daß Inqvisitus Jochim Schacht mit den Entleibten Johan Wolffen am 29. April ! anni currentis sich gescholten? Ad artic. 1: Ja.

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Artic. 2. Ob nicht wahr, daß Johan Wolff ihme mit keinen mördlichen Gewehr angegriffen? Ad artic. 2: Ja.

Artic. 3. Ob nicht wahr, daß er Jochim Schacht doch den Johan Wolffen mit seinen in Henden habenden Spahden auff den Kopff geschlagen, daß der Spahden darüber vom Stiel abgebrochen? Ad artic. 3.: Ja.

Artic. 4. Ob nicht wahr, daß er Inqvisit diesen Schlag mit allen Kräfften schlupscher Weise verrichtet, daß sich der Entleibte Johan Wolff dafür nicht hüten können? Ad artic. 4.: Ja.

Artic. 5. Ob nicht wahr, daß er Jochim Schacht nach diesen Schlage mit Johan Wolffen anfangs wieder in die Haare gerahten? Ad artic. 5.: Ja.

Artic. 6. Ob nicht wahr, daß er ihn den Johan Wolffen mit den in Händen behaltenen Stiel 3 Streiche (Vorlage: Striche) über den Arm gegeben? Ad artic. 6.: Ja.

Artic. 7. Ob nicht wahr, daß er Jochim Schacht mit einer neuen schweren Schauffel auß Büchenholtz den Johan Wolffen einen solchen gewaltigen Streich auff den Kopff gegeben? daß Ad artic. 7.: Ja.

Artic. 8. Johan Wolff vor todt zur Erden gestürtzet? und Ad artic. 8.: Ja.

Artic. 9. den 1. April darauff verstorben? Ad artic. 9.: Ja.

Artic. 10. Ob nicht wahr und Inqvisit nochmahlß bekennen müste, daß er also an Johan Wolffen eine offenbare Mordthat verübet? Ad artic. 10 : Ja.

Weill nun Inqvisit Jochim Schacht auff alle Articul nichts anderß alß Ja geandtwortet, ist ihme das Urteil öffentlich vorgeleßen, der Stab zerbrochen und dem Scharffrichter zur Execution übergeben und durch die beyden Herren Priester alß Herrn Ulrich Friederich Otto, Pastor zu Goldebee, und Herrn Johan Christian Rahtken, Pastor zu Neuenburg, nach der Richtstädte begleitet, da er dann freywillig und in guhter Andacht niedergekniet und darauff nach Urteil und Recht mit dem Schwert von Leben zum Tode in einen Streiche gebracht worden.

In fidem
L. S.
Johannes Schade usw.
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III.

Mecklenburgs Militärwesen
vor und in den Freiheitskriegen.

 

Vortrag

von Prof. Dr. Ernst Schäfer,
gehalten
im Verein für Meckl. Geschichte und Altertumskunde
am 21. Oktober 1913,
bei der
Erinnerungsfeier an die Leipziger Schlacht.

 

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M. H.! Für einen Verein, der wie der unsrige sich die Erforschung der vaterländischen Geschichte zur Aufgabe gemacht hat, ist es eine naheliegende Pflicht in diesem Jahre der Erinnerungen an die große Zeit des Freiheitskampfes auch an seinem Teile derer zu gedenken, die vor hundert Jahren mit dem scharfen Stahl in der Faust die Weltgeschichte geschrieben haben, eine Weltgeschichte, deren Folgen noch heute und, wie wir hoffen dürfen, noch für lange Zeit gültig und spürbar sind. Und mit besonderer Freude darf unser Mecklenburgischer Geschichtsverein sich der mannhaften Taten unserer Vorfahren in jener Zeit erinnern. War doch Mecklenburg das erste deutsche Land, das sich mit brennendem Herzen dem Vorgehen Preußens und Rußlands gegen den langjährigen Bedrücker zugesellte, Herzog Friedrich Franz der erste unter den deutschen Fürsten, der seine junge Mannschaft zum Kampf gegen die napoleonische Gewaltherrschaft aufrief.

Und es war eine Mannschaft, die des edlen Waffenhandwerks wahrlich nicht ungewohnt war. Die Geschichte unseres mecklenburgischen Militärwesens - ich fasse den Begriff heute nur im Sinne des stehenden Heeres -, so eng auch der Zahl nach seine Begrenzung gewesen sein mag, weist in ihrem kleinen Rahmen Taten genug aus, deren sich auch die Kriegsmacht des sieggewohntesten Staates nicht zu schämen brauchte, von jenen fröhlichen Reiterhieben im Gefecht bei Walsmühlen bis zu dem Sturmangriff unserer Grenadiere und Füsiliere bei Loigny. Doch weniger auf diese Waffentaten unserer Truppen möchte ich heute eingehen - sie sind Ihnen allen durch Schrift und Wort, zumal in diesem Erinnerungsjahr, oft genug lebendig geworden - als vielmehr auf die, wenn ich so sagen darf, innere Geschichte unseres Militärwesens, die, wie im Verlauf des achtzehnten Jahrhunderts, so auch in der Zeit der Befreiungskriege eine reiche Fülle bemerkenswerter kulturgeschichtlicher Bilder darbietet, von der Neuzeit ganz zu geschweigen.

Den ersten ständigen Truppen in Mecklenburg begegnen wir, wenn wir von der herzoglichen Leibgarde der Trabanten

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absehen, die schon im Laufe des 17. Jahrhunderts vielfach genannt wird, unter der Regierung des Herzogs Friedrich Wilhelm - die gelegentlich geworbenen Regimenter aus der Zeit des Herzogs Christian Louis sind schwerlich als ständige Truppen zu bezeichnen und stehen außer allem Zusammenhang mit der weiteren Militärgeschichte des Landes. Zu Ende des 17. Jahrhunderts aber errichtete Herzog Friedrich Wilhelm zwei Infanterie=Regimenter, von Buchwald und von Schwerin, die in beträchtlicher Stärke, je 10 Kompanien mit etwa 70 Gemeinen und 6-8 Unteroffizieren, als niederländische Hilfstruppen am spanischen Erbfolgekriege teilnahmen. Dazu kam 1702 noch ein Bataillon, von Maltzan, das als Reichskontingent des Dänenkönigs mit 5 Kompanien nach Bayern marschierte und später auf dem ungarischen Kriegsschauplatz unter dem General von Heister verwendet wurde. Endlich zwei Reiterregimenter, Leibregiment zu Pferde unter dem Oberst von Krassow und Meerheimb=Dragoner, wahrscheinlich bald in eins verschmolzen und lange, oft schwere Jahre zu der verbündeten Armee am Oberrhein gehörig, bei der sich die mecklenburgischen Reiter wiederholt als tüchtige Truppe hervorgetan haben. Die Geschichte aller dieser Truppenteile ist zwar bisher noch nicht soweit im einzelnen durchforscht worden, daß es möglich wäre, ein deutliches Bild derselben zu zeichnen. Aber als sichtbares Sinnbild dieser ältesten stehenden Truppen Mecklenburgs werden noch heute zwei schöne, wenn auch arg mitgenommene Fahnen im Schweriner Arsenal aufbewahrt, die den Namenszug des fürstlichen Begründers in der Spitze tragen, die weiße Leibfahne des Regiments Buchwald und eine blaue, die wahrscheinlich der 5., von Bohlenschen Kompanie des Regiments Schwerin bei Hochstädt dem Siege entgegen voranwehte, derselben Schlacht, in der eben diesem Bohlen, dem damaligen Regimentsführer, die rechte Hand abgeschossen wurde - es war aber nur eine eiserne, denn seine eigene hatte er schon Jahre vorher in schwedischen Diensten gegen Frankreich verloren. Unwillig hielt ihn, als er zur Bagage zurückritt, der alte Dessauer an: ob er ins Dreiteufelsnamen retirieren wolle, aber Bohlen antwortete nur: "Mir ist die Hand abgeschossen worden, aber die Hundsfötter haben nicht gewußt, daß ich im Rüstwagen noch eine im Vorrat habe, die will ich mir holen und die Franzosen dann schon auf den Trab bringen." Was auch geschah!

Zu den Zeiten des Herzogs Karl Leopold erfuhren die mecklenburgischen Truppen eine nicht unbeträchtliche Verstärkung, um dem Herzog in seinen Kämpfen gegen die widerwilligen Stände,

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vielleicht aber auch zu ehrgeizigeren, niemals völlig aufgeklärten Plänen zu dienen. Zu den schon genannten drei alten Regimentern (Schwerin, später Bohlen, jetzt von Kahlden; Buchwald, jetzt von Flohr; und Leibregiment zu Pferde) trat noch ein einheimisches Infanterie=Regiment (von Krafft) und zwei von Peter dem Großen überlassene russische: von Tilly und von Wallinskoi, außerdem das Schweriner Nationalmilizbataillon unter Oberst von Buggenhagen und das Güstrower unter Oberstleutnant von Kohlhans, endlich ein Doberaner Bataillon unter Major von Zülow und die Rostocker Garnison unter Oberst Dupuits. Die Kavallerie wurde 1715 durch das Dragoner=Regiment von Vietinghoff und 1717 durch das Dragoner=Regiment von Lilliestreng vermehrt, beide freilich anfangs nur zur Hälfte beritten. so brachte der Herzog im ganzen reichlich 11 000 Mann auf die Beine, aber sie gingen, schon bald nach dem rühmlichen Treffen von Walsmühlen, wo das Leibregiment, Lilliestreng=Dragoner, Kahlden, Krafft und Wallinskoi den hannoverschen Exekutionstruppen schwere Hiebe austeilten, einer traurigen Zukunft entgegen. Es ist Ihnen bekannt, daß der Herzog sich nach Karls XII. Tode der kaiserlichen Exekutive nicht mehr widersetzen zu dürfen glaubte und deshalb seine Regimenter, um sie für spätere Zeiten zu konservieren, nach Rußland sandte, während die Nationalmilizen aufgelöst wurden. Dort, in der Ukraine, haben die wackeren Kämpfer noch einige Zeit ihr Dasein gefristet, schmolzen aber immer mehr zusammen, zumal sie allmählich der meisten Offiziere verlustig gingen und seit 1726 auch nicht mehr rekrutieren durften. Und als nach 27jähriger Abwesenheit die letzten Reste 1746 in die Heimat zurückkehrten, da waren von den drei mecklenburgischen Infanterie=Regimentern nur noch die kümmerlichen Stämme von 13 Kompanien, vom Doberaner Bataillon nur noch ein einziger Fähnrich, von der ganzen Kavallerie aber nicht ein Mann mehr übrig, Flohr und Krafft aber hatten wenigstens noch jedes eine Fahne gerettet, die sich bis auf diesen Tag im Schweriner Arsenal erhalten haben.

Mit dem Jahre 1746 schließt der erste Zeitabschnitt in der Geschichte des mecklenburgischen Militärwesens. Nur noch einige Worte dazu seien mir gestattet, um Ihnen den äußeren Anblick dieser alten Truppenteile zu schildern. Bis zum Jahre 1704 oder 1705 scheint, wie auch in anderen Staaten, das ungefärbte Weißgrau des Wollstoffs die allgemeine Grundfarbe der Uniform gewesen zu sein, die bei uns durch hellblaue Tuchaufschläge und ein Futter von blauem Boy ein bunteres Ansehen erhielt. Erst seit

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dem obengenannten Zeitpunkt wird bei der Infanterie das dunkelblaue Tuch mit roten Aufschlägen üblich, das wir alle kennen, während das Leibregiment zu Pferde wahrscheinlich einfach kornblaue Röcke ohne besondere Abzeichen erhielt. Herzog Karl Leopold hatte eine auch in den Akten ausgesprochene Abneigung gegen Rot, und so sehen wir seine neuen Regimenter auch nirgends mit dieser Farbe geschmückt. Vietinghoff=Dragoner hatten zu ihren blauen Röcken strohgelbe (paille) Aufschläge, Lilliestreng=Dragoner und Wallinskoi weiße, Tilly wahrscheinlich wieder strohgelbe. Die noch heute uns bekannte Eigentümlichkeit der mecklenburgischen weißen Knöpfe aber ist uralt, schon die Regimenter Buchwald und Schwerin haben zinnerne Knöpfe an ihren Montierungen getragen, während die Kavallerie gelbe, Messingknöpfe, trug. Die Strümpfe, die von den kurzen Lederhosen am Knie durch einen Riemen festgehalten wurden, waren anfangs von blauer, später von roter Wolle, die Dragoner trugen lange, geschmierte Reiterstiefel, als Kopfbedeckung war bis auf die schon im Jahre 1700 erwähnten Grenadierkompanien der Hut allgemein, der mit einer weißen oder goldenen Borte und einem Metallknopf an der aufgeschlagenen Krempe verziert war. Das Lederzeug (Patrontaschen= bezw. Karabinerbandolier und Degengehänge) war in dieser ältesten Zeit durchweg von gelbem Büffelleder mit Messingbeschlägen, die Hosen für die ganze Kavallerie stets, für die Infanterie wenigstens in der ältesten Zeit, wie schon erwähnt, ebenfalls von Leder, später von blauem, endlich von weißem Tuch. An Waffen trugen die Infanteristen einen Degen, die Kavallerie, wie während des ganzen 18. Jahrhunderts, einen Pallasch mit Messinggefäß in lederner, messingbeschlagener Scheide, die Feuerwaffen waren Gewehre bezw. Karabiner und Pistolen (unter Karl Leopold z. B. von der Firma Feuchter und Lesch in Solingen). Waffen und Musikinstrumente (Querpfeifen, Hörner, Trompeten, Trommeln und Kesselpauken) lieferte der Herzog, anfangs auch die übrigen Ausrüstungs= und Monturstücke, während zu Karl Leopolds Zeit bei mehreren Regimentern ein aus den Kopf der Mannschaften berechnetes Pauschquantum, auch für Werbegelder und dergl., an den Kommandeur gezahlt wurde, andere wieder vom Herzog montiert wurden. Oft haben aber die Lieferanten jahrelang auf Bezahlung warten müssen, denn das bare Geld war zu jenen Zeiten, wie auch hundert Jahre später, knapp im Lande, und die Hamburger Kaufleute Bidenharen und Sentrup, die 1718 die größte Lieferung für die russischen Regimenter und Nationalmilizen (29 000 Tlr.)

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bekamen, konnten erst zu den Zeiten der kaiserlichen Exekutionskommission mit Not und Mühe die Hälfte der noch rückständigen 13 000 Taler herausschlagen. Ob Sie den Rest, wegen dessen sie an den Herzog Karl Leopold verwiesen wurden, je bekommen haben, ist aus den mir vorliegenden Akten nicht ersichtlich.

Als Herzog Christian Ludwig, der langjährige kaiserliche Kommissar im Herzogtum Mecklenburg=Schwerin, nach dem Tode seines Bruders Karl Leopold endlich zur Regierung kam (1747), wurde er alsbald auch der Neubegründer des mecklenburgischen Militärs. Noch zu Ende des Jahres befahl er die Errichtung eines Infanterie=Regiments, dessen Chef der Generalmajor von Zülow wurde. Es war zunächst 10 Kompanien stark, gab aber sehr bald drei derselben nach Rostock ab (von Both, Jensen und Herterich), nachdem es dem Herzog gelungen war, der Stadt das lange gewahrte Besatzungsrecht abzunehmen und die Garnisonierung von höchstens 500 Mann herzoglicher Truppen in Rostock durchzusetzen. Dafür wurden, zusammengeschlossen als Regiment Jensen, die drei erwähnten Kompanien bestimmt, während das Stabsquartier des Regiments Zülow die Hauptstadt war und Dömitz von mehreren Garnisonkompanien besetzt blieb, die mit dem Namen Infanterie=Bataillon Alt=Dömitz zusammengefaßt wurden. An Kavallerie wurde zunächst nur eine etwa 60 Mann starke Leibgarde zu Pferde errichtet, die erst unter dem Kommando des Rittmeisters von Blücher, dann einige Jahre dem des Prinzen Ludwig stand und in erster Linie für den Wachtdienst in den herzoglichen Schlössern bestimmt war, daher auch nur einen verhältnismäßig geringen Pferdebestand, etwa 2/3 der Mannschaftsstärke, zeigte.

Die Ungleichheit der beiden Infanterie=Regimenter im Mannschaftsstand - eins von 7, das andere von nur 3 Kompanien - nötigte schon bald zu einer Veränderung. Als der Oberst Jensen 1754 pensioniert war, wurden die beiden Regimenter zu zwei gleich starken Truppenkörpern von je 5 Kompanien formiert, der General von Zülow behielt sein nun verringertes Regiment, das verstärkte Jensensche bekam der jüngere Bruder des Generals, Oberst von Zülow und die beiden Regimenter erhielten nun die Bezeichnung Alt= und Jung=Zülow. Jede Kompanie war ungefähr 80 Mann stark, von denen aber ständig nur die zum Wachtdienst nötigen Mannschaften in der Garnison waren. Die übrigen gingen einer bürgerlichen Hantierung nach und wurden nur zur Exerzierzeit im Frühjahr für einige Monate eingezogen. Das Exerzierreglement und die Ver=

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waltungsnormen waren preußischem Muster nachgebildet, während der Dienst der Leibgarde anscheinend die württembergische Garde du Corps zum Muster hatte. Wenigstens findet sich ein Auszug aus deren Organisations= und Dienstbestimmungen noch in den Akten, und die Regierungsbibliothek bewahrt noch heute das alte gedruckte "Exerzierreglement von seiner hochfürstlichen Durchlaucht zu Württenberg Eskadron Guarde du Corps" auf, das man wohl von Stuttgart als Vorbild verschrieben hatte.

Die Verwaltungsangelegenheiten des gesamten Militärwesens lagen in den Händen einer dreiköpfigen Kriegskommission, der Nachfolgerin des alten Kriegskommissariats und Vorläuferin des späteren Militärdepartements. Sie hatte aber keine entscheidende Stimme, sondern war nur Verwaltungsorgan, das der Regierung alle Einzelheiten unterbreitete, die dann wieder dem Herzog zum clementissimum ratum, der Allergnädigsten Willensäußerung vorgelegt wurden - und zwar bis in die kleinsten Kleinigkeiten hinein, so z. B. wenn die Farben des Aufschlagstuches oder Futters ein wenig zu hell oder zu dunkel geraten waren, oder wenn dieser oder jener neu eingestellte Unteroffizier oder "Kerl" einer neuen Montierung bedurfte oder neue Grenadiermützen aus Berlin verschrieben werden sollten, wie im Jahre 1756/57, wo wir eine auch kulturgeschichtlich höchst unterhaltende lange Korrespondenz zwischen der Regierung und dem mecklenburgischen Gesandten am preußischen Hofe, Geheimrat von Hövel, über diese Frage in den Akten finden. Geheimrat von Hövel klagt über die Schwierigkeiten, denen er in Berlin dabei begegne, denn alles derartige werde in Preußen als ein areanum domesticum behandelt, und die Kaufleute zeigten sich selbst zur Probenlieferung erst dann bereit, als sich der General von Massow ins Mittel legte und Hövel bei seinen Bemühungen unterstützte. Die gewünschten Grenadiermützen kamen denn auch endlich 1757 an und wurden zur Ausstattung von zwei neuen Grenadierkompanien benutzt, die aber dem Mannschaftsstande der Regimenter entnommen waren. Auch das Dömitzer Bataillon erhielt 16 Grenadiere.

Da brachen die traurigen Zeiten des 7jährigen Krieges über Mecklenburg herein. Ich brauche Ihnen nicht zu schildern, in welcher unerhörten Weise das neutrale Land von dem Preußenkönig freundnachbarlich "wie ein Mehlsack" ausgeklopft worden ist - unsere Jahrbücher bringen ja eine sehr eingehende Schilderung dieser Unglückszeit, die das Land bis an den Rand des Verderbens gebracht, Preußen in seinem Kampfe aber finanziell

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gerettet und so, wenn man den großen Lauf der Weltgeschichte betrachtet, letztlich doch auch ihren Segen gehabt hat. Obwohl Herzog Friedrich ernstlich bestrebt war, peinlichste Neutralität zu bewahren, solange es irgend ging, brachte es der Verlauf des Krieges, insbesondere die aktive Gegnerschaft des benachbarten Schweden gegen Preußen, doch mit sich, daß die Truppenzahl Mecklenburgs in dieser Zeit erheblich vermehrt wurde, wenngleich es ihnen nicht vergönnt gewesen ist, in den Kampf ernstlich einzugreifen und sie wiederholt genötigt waren, auf der Insel Rügen vor dem übermächtigen Gegner Schutz zu suchen. so wurde, abgesehen von der Vermehrung der beiden vorhandenen Infanterie=Regimenter, im Jahre 1759 das Infanterie=Bataillon von Both neu errichtet, im Jahre 1760 die Leibgarde zu Pferde durch drei neue Kompanien (Halbeskadrons) auf 230 Mann verstärkt, die nun unter dem Kommando des bisherigen Chefs der Leibgarde, Oberst Otto von Barsse, ein Leibregiment zu Pferde bildeten. Es dauerte freilich geraume Zeit, bis dasselbe an Mannschaft, Pferden und Ausrüstung komplett war - noch im Sommer 1761 fehlten die Pallasche, die in Lübeck bestellt waren - und die finanzielle Notlage brachte oft bittere Schwierigkeiten mit sich. So konnte man den neuen Kompanien anfangs aus Mangel an Mitteln keine Lederhosen geben, die tuchenen aber waren bald durchgeritten, und der Oberst mußte sich wiederholt zu flehentlichen Bitten an die Kriegskommission entschließen, da das Regiment "fast nackt ging" und sotane Hosen doch zu den "unentbehrlichsten Montierungsstücken" gehörten. Außer den 4 Halbeskadrons vom Leibregiment wurde noch eine Husarenschwadron, anfangs 97, später 113 Reiter stark, errichtet und dem Major Thomas von Baader anvertraut. Das Infanterie=Bataillon von Both wurde schon 1760 auf 8 Kompanien gebracht und erhielt damit die Bezeichnung: Regiment von Both. so hatte Mecklenburg damals eine Truppenstärke von drei Infanterie=Regimentern mit zusammen 24 Kompanien und 1 1/2 Kavallerieregimenter mit 3 Eskadrons, dazu etwa einen Zug Artillerie, der in Schwerin und Dömitz garnisonierte. Von diesen sind die Regimenter von Both und Jung=Zülow, früher Jensen, als Stammtruppen der heutigen beiden mecklenburgischen Infanterie=Regimenter anzusehen, und diese können demnach ihre Geschichte bis auf die Jahre 1759 bezw. 1748 zurückverfolgen. Wenn die Stiftungstage derselben späterhin auf 1782 bezw. 1788 festgesetzt worden sind, so ist das im Grunde historisch nicht eben gerechtfertigt, denn gerade die Regimenter von Both und Jung=

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Zülow, damals Glüer, sind, als der Erbprinz Friedrich Franz zum Kommandeur der mecklenburgischen Truppen im Jahre 1782 ernannt wurde, zwar auch reorganisiert worden, wurden aber doch in keiner Weise als neu errichtete Truppen angesehen. Das älteste Regiment dagegen, Alt=Zülow, ist schon im Jahre 1765 aufgelöst worden, als nach Beendigung des 7 jährigen Krieges schon die Finanzlage des Landes eine erhebliche Reduktion der Truppen nötig machte. Dem gleichen Geschick verfiel das Leibregiment zu Pferde, von dem nur die erste Kompanie wieder als Leibgarde zu Pferde bestehen blieb. Die übrigen Regimenter und die Husaren wurden beträchtlich verringert. Im Jahre 1763 hatte jedes Infanterieregiment über 750 Mann einschließlich Unteroffiziere und Spielleute, 10 Jahre später nur noch 540 Mann; und als 1782 von dem Prinzen Friedrich Franz ein neues Grenadier=Regiment Erbprinz Friedrich, später Leibgrenadiere aus der bisherigen Dömitzer Garnison und Abgaben der beiden anderen Regimenter errichtet wurde, sank der Mannschaftsstand für jedes der drei auf rund 450 Mann, von denen aber kaum die Hälfte ständig bei der Fahne war. Im Jahre 1788 wurde das Rostocker Regiment von 6 auf 8 Kompanien verstärkt und gemeinsam mit dem größten Teil des Grenadier=Regiments v. Both (seit 1785 führte es diesen Titel) dem Erbstatthalter Wilhelm I. von Oranien in Sold gegeben. Die in drei Bataillone formierten 12 Kompanien kehrten erst 1796 in die Heimat zurück, nachdem sie sich in Holland wiederholt durch Tapferkeit und gute Mannszucht ausgezeichnet hatten. Während dieser Expedition verlor das Rostocker Regiment seinen langjährigen Chef, General von Glüer, der zum Kommandeur des Leibregiments ernannt wurde, und erhielt den Obersten Bernhard von Pressentin als Kommandeur. Der Rest des Bothschen Regiments war aufgelöst worden, das Leibregiment detachierte mehrere Kompanien nach Rostock als Ersatzgarnison und wurde bald um 2 Kompanien auf etwa 700 Mann verstärkt, da es die sämtlichen Garnisonen des Landes zu besetzen hatte. Nach der Rückkehr von Holland erhielt für den verstorbenen Generalleutnant von Both der Oberst Winter das Grenadierregiment, das jetzt zum großen Teil nach Güstrow verlegt, seit 1800 mit allen 6 Kompanien dort garnisoniert wurde. 1805 nach dem Tode des letzten Kommandeurs wurde das Regiment mit den Leibgrenadieren zu einem Regiment von 2 Bataillonen vereinigt. Das Rostocker Regiment erhielt 1797 den Erbprinzen Friedrich

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Ludwig als Chef, behielt aber seinen bisherigen Kommandeur bei.

Die Leibgarde zu Pferde verlor nach und nach aus Sparsamkeitsgründen immer mehr den Charakter einer berittenen Truppe, bis ihr 1789 die sämtlichen Pferde genommen wurden und sie nur noch in ihrer Uniform den alten Reitertypus bewahren konnte. Die Husaren blieben in wechselnder Stärke, zwischen 15 und 40 Mann, als Ordonnanzreiter und Polizeitruppe erhalten.

So blieb es bis zu dem auch für Mecklenburg verhängnisvollen Winter 1806, in dem die Franzosen bei der Verfolgung des geschlagenen preußischen Heeres zum ersten Male unser Land betraten. Schlag folgte auf Schlag: Mecklenburg wurde für feindliches Gebiet erklärt, der Herzog Friedrich Franz mußte das Land verlassen (29. November). Die mecklenburgischen Truppen wurden aufgelöst, den Offizieren das Tragen der Uniform verboten. Glücklicherweise dauerte die eigentliche Fremdherrschaft, wie Ihnen bekannt ist, nur 7 schwere traurige Monate. Durch Verwendung des russischen Kaisers erhielt Herzog Friedrich Franz Ende Juni 1807 sein Land zurück, mußte aber, wenngleich sehr ungern, am 22. März 1808, als letzter deutscher Fürst, dem Rheinbunde beitreten und sein Militär in einer Stärke von 1900 Mann Infanterie nach französischem Muster neu formieren.

Die Ausstattung der herzoglichen Truppen erinnerte während des ganzen, mit dem Jahre 1806 endigenden Zeitabschnittes durchaus an preußische Vorbilder. Die Infanterie hatte durchweg dunkelblaue Röcke mit weißen Kamisölern und weißen Hosen, die sich in schwarzen, im Sommer auch weißleinenen Gamaschen (sogenannten Stiefeletten) verliefen. Alt=Zülow war durch weiße Aufschläge und Kragen ausgezeichnet, Jung=Zülow und Both trugen rote "Dublüre", ersteres aber gelbe Knöpfe und bis 1763 auch gelbe Borten an den Aufschlägen, während bei Both beides weiß war und das Dömitzer Bataillon bis 1773 schwarze Aufschläge und Kragen, seitdem gelbe mit weißen Borten trug. Die Uniform des Dömitzer Bataillons wurde 1782 von dem Leibregiment übernommen. Sämtliche Infanterie=Regimenter, wie auch die Artillerie, die anfangs hellblaue Röcke mit dunkelblauem Besatz und desgleichen Unterkleidern trug, später hellblau mit schwarz und paillefarbigen Kamisölern und Hosen, hatten Hüte als Kopfbedeckung, die bei Jung=Zülow=Glüer mit gelber Borte, bei den anderen mit weißer, bei der Artillerie mit Goldtresse besetzt waren. Äußerst prächtig muß die Leibgarde zu Pferde

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ausgesehen haben. Sie trug außer einer 1760 in Abgang gekommenen kornblauen Rockmontierung strohgelbe Kolletts mit karmoisinroten Kragen, Aufschlägen und Kamisölern, die besonders bei den Unteroffizieren reich mit Goldborten besetzt waren, dazu Lederhosen und hohe Reitstiefel, sowie einen Hut mit goldener Tresse. Bei der Infanterie wurden, wie schon erwähnt, seit 1757 eine Anzahl Mannschaften, die möglichst gleich groß gewachsen und schnurrbärtig sein sollten, mit Grenadiermützen nach preußischen Modellen versehen, auf deren Vorderblech das herzogliche Wappen mit kriegerischen Emblemen eingeschlagen war. Die Grenadiermützen kamen 1764 bei der Reduktion ins Zeughaus, wurden aber 1784 wieder hervorgeholt und dem ganzen Regiment v. Both gegeben, während das Leibregiment, wahrscheinlich gleich bei seiner Gründung, Bärenmützen mit gelbem Deckel und weißen Schnüren sowie einem Federstutz bekam. Ausrüstungsstücke waren Tornister, weiße Koppel für Seitengewehre und Patrontaschen mit großem Messingschild, die Bewaffnung bestand in Steinschloßgewehren mit Bajonett und einem kurzen gekrümmten Seitengewehr, während die Leibgarde Pallasche nach preußischem Muster, anfangs mit dem Namenszug CL, später mit dem herzoglichen Wappen auf dem Gefäß am juchtenen Gehänge trug, außerdem mit Karabiner und je einem paar Pistolen versehen war. Die Offiziere hatten zur Dienstuniform einen gelben Ringkragen mit silbernem Namenszug, später einen silbernen mit goldenem Wappen darauf, trugen silberne bezw. bei Glüer goldene Stickereilitzen und breite Huttressen mit weißer Plümage, später auch die Grenadier= und Bärenmützen, außerdem goldene Schärpen mit blauer und roter Seide durchwirkt, bei der Leibgarde Aufschläge und Kragen von Karmoisinsamt sowie karmoisintuchene Schabracken zur Pferdeausrüstung. Die Husaren waren in ihrer Uniformierung dem preußischen Zietenhusaren=Regiment ganz ähnlich: rote Attilas und blaue Pelze mit weißer Verschnürung, dazu "rauhe Mützen", d. h. Pelzmützen.

Die gesamte Uniformierung wurde möglichst im Lande selbsthergestellt und der Stoff entweder den Tuchmacherämtern bezw. Posamentierern Stück für Stück in Lieferung gegeben oder auch einem Generallieferanten übertragen. Als solche sind in früherer Zeit besonders der Bürgermeister Kuetemeyer zu Schwerin und seine Erben häufig genannt, während die Stücke für das Rostocker Regiment Glüer stets bei den dortigen Handwerkern bestellt wurden. Die Innungen wachten natürlich mit brennender Eifer=

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sucht darauf, daß kein Fremder eine Lieferung bekam, was aber trotzdem, da sie sich manchmal recht sperrig zeigten, nicht ganz selten der Fall war. Alle Stücke mußten genau nach besiegelten Proben verfertigt werden, und die Kommandeure waren sehr darauf bedacht, nur gute Lieferungen zu bekommen. Die große Montierung wurde alle zwei Jahre für die ganze Truppe geliefert, und es war natürlich verhängnisvoll, wenn sich einzelnes während dieser Zeit schlecht bewährte, denn Nachlieferungen wurden nur sehr selten bewilligt. Nur als zu Anfang der achtziger Jahre der Versuch gemacht wurde, die herzogliche Tuchfabrik zu Ludwigslust, dann zu Dömitz mit den Tuchlieferungen zu betrauen, diese aber so schlecht ausfielen, daß bald die blauen Röcke sich in ein "Scheußliches Kupfergrün" verwandelten, wurde den betroffenen Truppenteilen, deren Kommandeure natürlich sehr energisch remonstrierten, neues Tuch gegeben, und die Tuchfabrik ging nach kurzer ruhmloser Tätigkeit wieder ein.

Mit dem Beginn der Rheinbundsherrschaft auch in Mecklenburg tritt für die Bewohner unseres Landes in militärischer Beziehung eine ganz besonders einschneidende Veränderung ein. Die bisherige Werbung des Militärs wird durch die Konskription ersetzt, der, allerdings mit zahlreichen Ausnahmen, alle Männer vom 20. bis zum 25. Lebensjahre unterworfen sind - eine Maßregel, die für das Land mit seiner schwachen Bevölkerung äußerst drückend war. Formation, Uniformierung und Exerzierreglement wurden ebenso wie der Ersatz französischem Muster nachgebildet und demgemäß 4 Bataillone, die ersten drei zu je 6, das vierte zu 2 Kompanien errichtet. Diese haben aber im Verlauf der nächsten Jahre manche Wandlung durchgemacht. Schon 1809 wurde das erste Bataillon ganz wieder aufgelöst, die beiden folgenden daraus verstärkt und zu einem Regiment, dem sogenannten Kontingentsregiment, zusammengeschlossen. Das vierte Bataillon wurde zusammen mit der alten Leibgarde zu Pferde zu einem drei Kompanien starken Grenadier=Gardebataillon formiert (25. März 1810), das zur besonderen Verfügung des Herzogs blieb, während das Kontingentsregiment jederzeit des Winkes des Franzosenkaisers gewärtig sein mußte, um auch außer Landes dem fremden Gewalthaber zu dienen. Das erste Bataillon des Regiments war aus dem früheren Leibgrenadier=Regiment, das zweite aus dem Regiment Erbprinz hervorgegangen, beide führten je eine Fahne ihrer früheren Regimenter, während die anderen ins Zeughaus abgegeben werden mußten, wo sie noch heute zu sehen sind. Diese beiden

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Bataillone haben im Jahre 1812 den schauerlichen Todeszug nach Rußland mitmachen müssen, und obwohl von den 1700 Mann kaum hundertunddreißig zurückgekehrt sind, haben sie doch den höchsten Beweis der Treue und Mannszucht erbracht und die beiden Feldzeichen aus dem Lande des Grauens nach Hause gerettet, die noch bis zum Jahre 1904 dem 3. Bataillon unseres Grenadier=Regiments und dem ersten der Rostocker Füsiliere zu zahlreichen Siegen vorangetragen worden sind. Seit dem ruhen die geringen Reste der Fahnentücher im Schweriner Arsenal nach mehr als hundertjähriger Dienstzeit aus, die Schäfte mit den Spitzen und Bändern aber sind noch heute, mit neuen Fahnentüchern geschmückt, das Feldzeichen dieser beiden Bataillone.

Die Rheinbundszeit brachte auch auf dem Gebiete der Uniformierung eine völlige Umwälzung, deren Nachwirkungen sich bis in die vierziger Jahre des 19. Jahrhunderts hineinziehen. Zwar blieb den Mecklenburger Truppen das dunkelblaue Grundtuch und die weißen Knöpfe, auch die Aufschlagsfarben waren bald wieder einheitlich rot, nachdem sie während der kurzen Zeit der Bataillonseinteilung verschieden: gelb, weiß, rot und pfirsichfarben gewesen waren. Aber an die Stelle des bisherigen, allerdings schon recht knappen Rockes trat der französische Frack mit eckig angesetzten Schößen, die kurzen Hosen und langen Gamaschen wurden zu langen, weiten französischen Pantalons mit kurzen Unterknöpfgamaschen. Den Hut ersetzte der Tschako, der bei den Mannschaften mit messingnen Schuppenketten und einem rautenförmigen Blechschild mit eingestanztem FF und Granatflamme, darüber einem Pompon und Fangschnüren geschmückt war. Die Grenadierkompanien (die ersten der Bataillone) hatten rote Pompons und Fangschnüre, zu Paraden auch desgleichen hohe Federbüsche, die Voltigeure (6. Kompanie) dieselben Stücke, aber grün, die Musketiere (2.-5. Kompanie) weiße Pompons und Fangschnüre, keine Federbüsche. Außerdem waren die Grenadier= und Voltigeurkompanien durch französische rote bezw. grüne Epauletts ausgezeichnet, und die 1. Kompanie des Grenadier=Gardebataillons trug die alten Bärenmützen des Leibregiments, hatte außerdem ebenso wie die beiden anderen silberne Litzen an Kragen und Aufschlägen. Die Offiziere trugen den Degen jetzt an einem weißen Bandolier behielten aber die goldenen Schärpen bei. Ihre Tschakos waren mit Silbertresse am oberen Rand, silbernen Schuppenketten und der noch heute gebräuchlichen goldenen Sonne mit silbernem Wappen verziert, hatten außerdem goldene Cordons und je nach dem Range goldene oder silberne

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Pompons und weiße oder schwarze Federbüsche. Bei der Artillerie wurden die Röcke dunkelblau mit schwarzen Aufschlägen, statt der paille Unterkleider bekamen sie die langen Tuchhosen der gesamten Truppen, die mit französischen Gewehren aus Lüttich und Bajonett in Lederscheide bewaffnet wurden.

Von den jungen Dienstpflichtigen des Landes war die Mehrzahl auf den Eisfeldern Rußlands geblieben. Und doch, als Herzog Friedrich Franz am 14. März 1813 seine Zeit ersah, um dem verhaßten Rheinbunde den Rücken zu kehren und sein Volk zum Kampf gegen den Unterdrücker aufzurufen, da strömten von allen seiten die Freiwilligen herbei, und das kleine Land brachte abermals eine Truppenzahl zusammen, die den Opfermut und den deutschen Sinn der Mecklenburger ins hellste Licht setzte. "Es gilt nichts geringeres als Deutschlands Befreiung für immer. Zu diesem großen heiligen Zweck muß alles, was deutsch sich nennt, mit voller und ausdauernder Anstrengung mitwirken . . . Zu dem Ende wollen Wir ein Corps regulärer Infanterie, von welchem Unsere Leibgarde den Stamm ausmachen soll, und ein Corps Jäger errichten und fordern hierdurch unsere getreuen Untertanen ohne allen Unterschied der Geburt und des Standes auf, sich zu diesem Zweck zu vereinigen, überzeugt, daß Wir nur dem allgemeinen Wunsch entgegenkommen, indem Wir die Gelegenheit darbieten, durch die Tat zu zeigen, daß in den Herzen der Mecklenburger reiner deutscher Sinn und Liebe für Fürst und Vaterland treu bewahrt geblieben sind . . ." - so sprach der hochsinnige Fürst zu seinem Volke, und er sollte sich in seiner Hoffnung nicht täuschen. Für das neuzubildende Infanterieregiment fanden sich in Rostock beim General v. Fallois als Regimentskommandeur bald 2/3 der erforderlichen Mannschaften zusammen. Der verhältnismäßig geringe Rest wurde durch Konskription aus denjenigen Ämtern aufgebracht, welche die wenigsten Freiwilligen gestellt hatten. Bei dem regulären Infanterie=Regiment erhielten auch die Freiwilligen die Uniform, Bewaffnung und Ausrüstung vom Regiment und bekamen die übliche Löhnung, übrigens wurde ihnen nach Beendigung des Krieges völlige Militärfreiheit und vorzugsweise Berücksichtigung bei Anstellungen versprochen. Die Grenadiergarde rückte bereits am 27. März ins Feld, um Tettenborn bei der Verteidigung Hamburgs zu unterstützen. Anfangs nur 280 Mann stark, wurde sie bald bis auf 400 vermehrt und später durch Errichtung einer vierten, Voltigeurkompanie, auf über 500 Mann gebracht. In Hamburg gab man ihr das Zeugnis hervorragender Tüchtig=

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keit und Mannszucht, und bereits Anfang Mai konnte sie in dem zweimaligen Treffen auf der Veddel zeigen, daß sie des Ranges einer Elitetruppe würdig war. Es charakterisiert die Ruhe und Besonnenheit unseres Volksstammes ausgezeichnet, wenn erzählt wird, daß ein Grenadier beim Gefecht mitten unter die feindliche, sehr ähnlich uniformierte Truppe gerät und plötzlich die fremde Sprache bemerkend ganz ruhig tut, wie wenn er dazu gehörte, bis ihm eine Gelegenheit wird, sich heimlich davonzumachen und glücklich nach Hamburg zurückzukommen - oder wenn beim Sturmangriff der Bataillonstambour einem nicht im Takt schlagenden Tambour zuruft: "Morgen nachexerzierend" Einige Tage nach dem zweiten Gefecht auf der Veddel trifft auch das neue mecklenburgische Infanterie=Regiment, 800 Mann stark und mit englischen Gewehren wohlbewaffnet, in Hamburg ein. Daß schließlich die Stadt doch wieder an die Franzosen verloren ging, war nicht die Schuld der tapferen Mecklenburger, sondern des Abfalls der Dänen von der Sache der Verbündeten.

In dem Aufruf vom 25. März, den ich erwähnte, war bereits die Aufstellung einer weiteren Truppe für Mecklenburg=Schwerin in Aussicht genommen, nachdem schon vorher der Herzog durch König Friedrich Wilhelm III. auf den Nutzen eines Freiwilligen=Korps aufmerksam gemacht war und sich zwei ehemalige Offiziere, der Graf von der Osten=Sacken und der Rittmeister von Müller von den früheren preußischen Usedom=Husaren, zur Gründung eines solchen Korps erboten hatten. Am 27. März erging deshalb der Aufruf zur Bildung eines freiwilligen Jägerkorps zu Fuß und zu Pferde an alle Einwohner des Landes, besonders aber an die Forstleute und gelernten Jäger, auf deren Schießsicherheit man besonderen Wert legte. Die gelernten Jäger sollten ihre Ausrüstung unentgeltlich erhalten, die übrigen sich selbst kleiden, ausrüsten und beritten machen. Es wurde ausdrücklich befohlen, daß gelernte Jäger, die eintreten wollten, sofort von ihren Brotherren freigegeben werden sollten, und ihnen sowohl wie den übrigen für die Zukunft, ähnlich wie den bei der Infanterie Eingetretenen, besondere Berücksichtigung zugesagt. Der Erfolg dieses Aufrufs war außerordentlich. Nicht weniger als 231 Jäger und Forstleute meldeten sich, die meisten sofort, manche auch später im Verlauf des Feldzuges. Dazu kamen weit über 100 junge Leute aus den gebildeten Ständen, Studenten, Kandidaten, junge Kaufleute, Advokaten und andere. Manche Väter sandten zwei oder gar drei Söhne zu der Truppe, es herrschte eine Opferwilligkeit, wie sie das Land nie gesehen. Wer nicht selbst mit=

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konnte, gab wenigstens sein Scherflein zur Ausrüstung der beiden Regimenter her, so daß binnen kurzem gegen 100 000 Taler - in Rostock allein 30 000 - zusammenkamen. Die Ausrüstung kostete für einen Fußjäger 42 Taler, für einen Reiter 69, aber ohne Waffen. Die Uniform zu bestimmen hatte sich der Herzog selbst vorbehalten. Sie entsprach nach den Vorschlägen der beiden Kommandeure im wesentlichen der Uniform der übrigen Freiwilligenformationen in Deutschland: Grüner Waffenrock in dem üblichen Schnitt mit hohem rotem Kragen, roten Aufschlägen und Schoßbesatz. Kragen und Aufschläge waren mit je zwei goldenen Gardelitzen besetzt, die Knöpfe gelb. Die Beinbekleidung war eine graue Hose, Schuhe und schwarze Gamaschen. Die Reiter hatten ledernen Reitbesatz und einen 2 Finger breiten roten Nahtstreifen. Der Tschako war dem der Infanterie gleich, trug aber die Sonne mit Wappen wie die Offiziere, dazu einen Pompon und darunter die am 25. März eingeführte Landeskokarde. Später kamen bei den Fußjägern noch hohe grüne Büsche von Hahnenfedern hinzu, bei den Reitern schwarze fallende Roßhaarbüsche. Außer Dienst trug der Jäger eine grüne Ärmelweste und eine Tuchmütze mit rotem Randstreifen, die schon an unsere heutigen Feldmützen erinnert, während bei der regulären Infanterie noch das französische bonnet de police üblich war.

Die Ausrüstung der Fußjäger war außer dem Tornister eine Patrontasche, groß und halbrund gebogen, die über die linke Schulter getragen wurde. Am schwarzen Bandolierriemen, der sich mit dem für den Hirschfänger kreuzte, waren Räumnadelketten und Pulverhorn aus Messing angebracht. Über beide Bandoliere schnallte man noch einen Leibriemen. Die Offiziere, die alle beritten waren, hatten auch Kavallerieausrüstung und zumeist den Schleppsäbel in Messingscheide, am Tschako goldene Cordons und ein Nationale mit silbernem Randstreifen. Die Jäger zu Pferde waren mit Säbeln am Unterschnallkoppel und Reiterpatrontaschen am schwarzen Bandolier ausgerüstet, trugen Karabiner mit Bajonett und hinter sich auf dem ungarischen Bocksattel einen Mantelsack.

Wenngleich den Wohlhabenden gestattet war, etwas reichere, gestickte Gardelitzen zu tragen, so wurde doch im ganzen sehr auf Einheitlichkeit gesehen. Auch die Jäger, die sich selbst equipierten, kauften meist ihre Ausrüstung bei der Truppe. Wohlhabende Bürger rüsteten oft zwei oder drei von ihnen aus, andere wieder stellten Pferde zur Verfügung, und was noch fehlte, wurde

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durch Umlagen von seiten des Engeren Ausschusses von Ritter= und Landschaft herbeigeschafft. Natürlich fehlten auch gelegentliche Mißbräuche und Profitlust nicht ganz. Ein kluger Handlungsjüngling erklärte sich in einem feurigen Schreiben an den Herzog bereit zum Eintritt, - wenn ihm dieser ein Handelsprivilegium erteilen wolle. Er erhielt aber die mit Recht wenig gnädige Antwort, daß mit dem Patriotismus nicht geschachert werden dürfe. Andere, die nur bescheiden um Offenhaltung ihrer bisherigen Stellungen baten, wurden dagegen freundlich zustimmend beschieden, und es gewährt einen besonderen Genuß, aus den unzähligen noch vorhandenen gütigen und immer ganz individuell behandelten Antworten des Herzogs Friedrich Franz dessen landesväterliche Fürsorge und zugleich die Freude an dem Opfermut seiner Landeskinder hervorleuchten zu sehen.

So kam binnen kurzem ein Regiment zu Fuß von 520 Mann außer Offizieren und Unteroffizieren zusammen, desgleichen ein Kavallerie=Regiment von 500 Mann, beide in je 4 Kompanien bezw. Eskadrons eingeteilt. An dem Sammelplatz in Güstrow entwickelte sich reges Leben und Treiben. Die Jäger exerzierten auf allen freien Plätzen der Stadt, die Handwerker arbeiteten Tag und Nacht an der Fertigstellung der Ausrüstung. Denn es fehlte in dem ausgesogenen, sowieso wenig industriereichen Lande fast an allem: Tuch zu Uniformen, Leder für Patronentaschen, Koppel, Sättel und Zäumung, Tschakos und Schuhen, vor allen Dingen aber - und das war am schwersten zu beschaffen - war großer Mangel an Waffen, besonders Büchsen für die Fußjäger. Vergeblich wandte sich Herzog Friedrich Franz in einem eigenen Schreiben an den Preußenkönig mit der Bitte um Waffen und zugleich um 20 gediente Kavallerie=Unteroffiziere. Die wollte Friedrich Wilhelm gerne senden, aber Waffenmaterial hatte er für seine eigene Armee kaum genügend. Schließlich gelang es nach langem Hin und Her, den noch fehlenden Bestand an Jägerbüchsen aus England zu erhalten, ebenso wie die gesamte Armatur der Kavallerie an Karabinern, Säbeln und Pistolen. Bei dem ausgezeichneten Geist, der in beiden Regimentern herrschte, ging die Ausbildung verhältnismäßig sehr rasch von statten, schon Ende Mai waren Schützen wie Reiter soweit durchgebildet, daß man den fortwährenden dringenden Wünschen des Oberkommandierenden der Elbarmee nachkommen und sie an die Front schicken konnte, wenngleich die zunächst immer noch sehr ungenügende Ausrüstung zur Zurückhaltung mahnte und durch die zu frühe Verlegung, besonders der Fußjäger, aus

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ihrer bisherigen Garnison in die Gegend von Dömitz und Grabow sich erneute Schwierigkeiten bei der Durchbildung der jungen Mannschaft ergaben. Aber die Kommandeure, unterstützt durch eine Anzahl ausgezeichneter Offiziere, die größtenteils gleichfalls als Freiwillige eingetreten waren, setzten durch, was sie wollten. Mit großer Sorgfalt wurde, wie auf die körperliche Tüchtigkeit, so auch auf den guten Ruf der Truppe gesehen, alle Elemente, die nicht hineinpaßten, wurden ausgemerzt, und mit welcher Schärfe, zeigt die noch heute erhaltene Bestandsliste des Jäger=Regiments zu Fuß. Von den 830 Köpfen, die das Regiment in den kurzen 5/4 Jahren seines Bestehens gehabt hat, sind 21 "ohne Abschied weggejagt", und von diesen 21 waren 6, bei denen Trunkenheit der einzige Grund dafür war, und nur zwei oder drei, denen ehrloses Benehmen nachgesagt werden mußte. Kein Wunder, daß eine Truppe, bei der solche Disziplin herrschte, überall gern gesehen war und daß sie sich trotz aller Ungunst der Verhältnisse, die besonders in ihrer Zugehörigkeit zu der schwedischen Armee begründet war, ein mit Recht sehr ehrenvolles Andenken in unserem Volk und in der Kriegsgeschichte des Völkerkampfes zu gewinnen und zu bewahren gewußt hat.

Die Mecklenburger Truppen von 1813, reguläre wie freiwillige, Fußvolk wie Reiter, können auch unserem Geschlechte zum Vorbild und zur Mahnung dienen, daß der Geist aufopferungsfreudiger Vaterlandsliebe, der sie beseelt hat, in unserem Volke erhalten bleibe und uns und unsere Nachfahren antreibe, ihnen nachzueifern, wenn einmal wieder, wie vor 100 Jahren, das alte Feldgeschrei erschallen sollte: Mit Gott für Fürst und Vaterland!

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IV.

Mecklenburgische Papiermühlen.

Von

Geh. Hofrat Professor Dr. Wilhelm Stieda=Leipzig.

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I.

Die Geschichte der Papierbereitung.

Am Anfang des 15. Jahrhunderts ersuchte der Rat von Lübeck den Revaler Magistrat, ihm die gerichtlichen Urteile nicht auf Papier, sondern auf Pergament zu übermitteln "wante dat poppir vergenklik is". 1 ) Aus dem gleichen Grunde, seiner Vergänglichkeit wegen, hatte schon Kaiser Friedrich II. die Anwendung des Papiers bei Ausstellung von Urkunden verboten. 2 )

Indes nicht nur dieser Umstand, auch der hohe Preis des Papiers ist anfangs seiner Verbreitung hinderlich gewesen. Es ist zwar unmöglich, bei den verschiedenen Preisangaben zu einem sicheren Urteile zu gelangen und einen Vergleich zwischen der älteren und der neueren Zeit durchzuführen. In der Regel sind eben Güte und Format der Papiere nicht bekannt und es kommen außerdem verschiedene Münzfüße in Betracht. Immerhin sind die statistischen Zusammenstellungen, die F. Hermann Meyer darüber gemacht hat 3 ), insoweit überzeugend, als verglichen mit dem höheren Geldwerte der Vergangenheit die Preise hoch erscheinen und im Laufe der Jahrzehnte heruntergehen. So notieren beispielsweise die Stadtkassenrechnungen in Leipzig in den Jahren 1477 und 1478 für ein Ries Papier 28 und 30 Groschen, hundert Jahre später 20 und 24 Groschen 4 ). Und man wird es ebenfalls als hoch bezeichnen müssen, wenn in den Rentereirechnnngen zu Schwerin in den Jahren 1517-1519 regelmäßig "vor eyn halff riß pappir zu registern und vurschlagen" 12 Schillinge gebucht sind. 5 ) Mit den mecklenburgischen Notierungen stimmen die Hamburger leidlich überein. Aus denselben Jahren fehlen zwar die Daten, aber im Jahre 1522 zahlte


1) Urkundenbuch der Stadt Lübeck, ed. Wehrmann, Bd. 5 Nr. 4.
2) Wattenbach, Das Schriftwesen im Mittelalter, S. 98.
3) Archiv für Geschichte des deutschen Buchhandels, Bd. 11 S. 335 f.
4) Archiv für Geschichte des deutschen Buchhandels, Bd. 11 S. 337, 342.
5) Großherzogliches Geheimes und Haupt-Archiv in Schwerin.
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der Rat in Hamburg für ein Ries 21 Schillinge, d. h. 3 Schillinge weniger als die Mecklenburger, die ihr Papier aus Hamburg oder Lübeck bezogen. Bemerkenswert ist übrigens, daß in Hamburg am Ausgange des 15. Jahrhunderts die Preise hoch stehen. Von 1471-1500 kostet nämlich das Ries gewöhnlich 28-32 Schillinge, das Buch etwa 2 Schillinge. Dann verringern sich im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts die Preise, wie erwähnt, um gegen Ende des Jahrhunderts wieder zu steigen. Um 1562 wird das Ries Papier mit 36-40 Schillingen bezahlt 6 ).

Eine interessante Reihe liefern die Preise der Hildesheimischen Stadtrechnungen, vorausgesetzt, daß, wie wahrscheinlich, es sich alle Jahre um die gleichen Sorten handelte, um Papier, wie es zu Registern und Rechnungen gewöhnlich gebraucht wurde, keinenfalls um feines, hochwertiges. Auf ein Buch Papier umgerechnet, läßt sich folgende Reihe aufstellen. Es kostete ein Buch:

im Jahre 1411 19 d im Jahre 1440 31 d
1418 20 d 1441 19 d
1424 19 d 1442 21 d
1424 20 d 1443 19 d
1428 20 d 1444 17 d
1429 24 d 1445 19 d
1431 21 d 1446 19 d
1433 24 d 1446 18 d
1433 28 d 1447 16 d
1435 26 d 1448 14 d
1436 30 d 1449 14 d
1437 27 d 1449 16 d
1438 30 d 1450 16 d
1439 31 d

Die Preise aus den 40er Jahren kommen ungefähr den Hamburger Preisen aus dem Ende des 15. Jahrhunderts gleich, stehen indes niedriger. Auf das Ries berechnet, schwanken sie zwischen 31 1/2 und 26 Schill. 8 d 7 ).

Fragt man nach den Bedingungen, unter denen die Papierindustrie in Gang gebracht werden kann, so muß es eigentlich befremden, daß sie so langsam sich entwickelte. Lumpen und das fließende Waffer zum Treiben eines Mühlrades waren an vielen Orten in Deutschland gegeben. Erst der späteren Zeit, nachdem


6) Kämmereirechnungen der Stadt Hamburg, ed. K. Koppmann, Bd. 2 S. LXXIII, Bd. 7 S. CXXIII.
7) Zusammengestellt und berechnet nach den bei Rich. Doebner, Urkundenbuch der Stadt Hildesheim, Bd. 5 und 6, enthaltenen Angaben.
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die vielen aufgekommenen Mühlen sich gegenseitig Konkurrenz machten, blieb es vorbehalten, besondere Lumpensammelbezirke zu schaffen 8 ).

Die Technik war ursprünglich eine höchst einfache und blieb lange Zeit unverändert. Die Lumpen wurden gekocht, zerstoßen und solange geschlagen, bis ein Teig daraus entstand, der sich im Wasser verdünnen, in Formen sSchöpfen und zu Papier umschaffen ließ. "Ich brauch Hadern zu meiner Mül" läßt Hans Sachs den "Papyrer" im Texte zu Jost's Amman's Holzschnitt in der Serie der "Stände und Handwerker" sagen und fährt fort:

Dran treibt mir's Rad des wassers viel
Daß mir die zschnitn Hadern velt,
Das zeug wirt in wasser einquelt,
Drauß mach ich Pogn, auff den filtz bring,
Durch preß das wasser darauß zwing.
Dann henk ichs auff, laß drucken wern,
Schneeweiß und glatt, so hat mans gern.

Dabei sollen zuerst Handpapiermühlen im Gebrauch gewesen sein, die man seit der Mitte des 14. Jahrhunderts durch Mühlstampfen ersetzte. Hierin ging Italien voran, Deutschland und Frankreich folgten, bis dann Holland, vermutlich nicht viel früher als gegen Ausgang des 17. Jahrhunderts, auf das ältere deutsche System zurückgriff und durch Vervollkommnung desselben in den sog. Holländern der Papierfabrikation einen neuen Impuls gab. In dem deutschen Geschirr, d. h. der Stampfmühle, wurden die schon vorher gröblich zerstückten Lumpen durch Zufluß von Wasser in einen dünnen Brei verwandelt. Nachdem die Lumpen 20-30 Stunden unter den Hämmern gewesen sind, ist das Halbzeug oder Halbstoff entstanden. Wird dieses nochmals unter die Hämmer gestampft, so führt der dünne Brei, der überall von gleicher Dichtigkeit, schließlich herauskommt, den Namen Ganzzeug. Die Einrichtung des Holländers, wesentlich hiervon verschieden, erreicht das gleiche Ziel vollkommener. Der Holländer ist teuer zu erbauen, aber er arbeitet schneller und wirksamer. Mitunter wurden wohl beide Systeme miteinander verbunden, indem man das Halbzeug durch das deutsche Geschirr, das Ganzzeug durch den Holländer herstellen ließ 9 ).


8) F. Herm. Meyer, a. a. O. Bd. 11 S. 288, 299; Marabini, Die Papiermühlen im Gebiete der weil. freien Reichsstadt Nürnberg, 1894, Heft 1l S. 4.
9) Breitkopf, Versuch, den Ursprung der Spielkarten zu erforschen, 1784, S. 107, 108.
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Französischerseits hat man zwar diese Verbesserung - die Franzosen nennen die holländische Maschine den Zylinder - für sich in Anspruch nehmen wollen und behauptet, daß sie erst von dort aus nach Holland gelangt sei 10 ). Sicher ist, daß diese Vorrichtung im 18. Jahrhundert in Deutschland ziemlich allgemein Eingang gefunden hatte. Der Professor Johann Paul Reinhard sagt im Jahre 1774 von der Papiermühle in Erlangen: In der Papiermühle treiben zwey Wasserräder ein doppeltes Geschirr, einen Holländer, also nennet man einen runden Kasten mit Wasser, so die Lumpen zermalmt, den die Holländer erfunden haben, und einen Lumpenhacker 11 ). Breitkopf wiederum, der die Maschine "als eine dicke Walze, die mit Schienen von Messing oder von Eisen die Länge herunter ringsherum besetzt ist, und die auf einer ebenfalls eisernen Platte herumläuft, zwischen welchen die Lumpen zerrissen und gemahlen werden" erklärt, meint zehn Jahre später, daß in Deutschland kaum noch eine Papiermühle ohne sie zu finden wäre. Die Holländer wurden in Deutschland an die Wasserräder der Papiermühlen angehängt, um die durch die Stampfen schon klein gemachte Masse auch durch diese Mahlmaschine vollends klar und musartiger machen zu lassen 12 ).

Der Rohstoff, den man zur Fabrikation verwandte, dürfte anfangs ausschließlich linnene Lumpen gewesen sein. Es ist bekannt, daß seit der holländische Gelehrte Gerard Meermann im Jahre 1762 die Universität Göttingen dazu veranlaßte, eine Preisaufgabe über das Thema auszuschreiben, ob Baumwollen= oder Linnenpapier das ältere sei 13 ), eine förmliche Literatur entstand, die es zu keinem rechten Abschlusse brachte. Es fehlte an technischen Hilfsmitteln, um die Faser der Baumwolle und der Leinwand im Papier auseinanderzuhalten. so huldigte man lange der Ansicht daß die Anfertigung des Baumwollenpapiers bereits den Chinesn bekannt gewesen wäre, durch Araber und Griechen am Ende des 11. Jahrhunderts in das Abendland gebracht worden sei und die Verwendung linnener Lumpen zur Bereitung des Papiers sich erst allmählich eingebürgert habe. Nicht


10) Lalande, Die Kunst, Papier zu machen, in der deutschen Übersetzung, S. 336; vgl. Breitkopf, S. 108, Anm. 1.
11) In seiner handschriftlichen Chronik von Erlangen, zitiert bei G. Schanz, Zur Geschichte der Kolonisation und Industrie in Franken, 1884, S. XII. Marabini a. a. O. 2, S. 133.
12) Breitkopf, a. a. O. S. 109.
13) Ersch und Gruber, Allgemeine Enzyklopädie der Wissenschaften und Künste. Artikel "Papier", 3. Sektion, Bd. 11 S. 86 Anm. 29 und 30.
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eher als am Anfange des 13. und zu Anfang des 14. Jahrhunderts sollte das Linnenpapier aufgekommen sein. Diese Auffassung vertrat Ersch's und Gruber's Enzyklopädie im Jahre 1838 14 ) und Wattenbach schloß sich ihr an 15 ).

Dem entgegen haben die mikroskopischen Untersuchungen von E. M. Briquet in Genf neuerdings zu ganz anderen Ergebnissen geführt 16 ). Briquet hat eine Anzahl aus dem 11., 12. und 13. Jahrhundert stammende Handschriften der Archive und Bibliotheken zu Berlin, Paris, Bologna, Fabiano, Udine, Venedig und Genua, die angeblich auf Baumwollenpapier verfaßt waren, untersucht - mehr als 100 Proben - und gefunden, daß sämtliche Papiere aus linnenen Lumpen hergestellt sind. Nur in einigen Stücken kommen vereinzelte Baumwollenfasern vor, ein Beweis dafür, daß wahrscheinlich bei der Sortierung der Lumpen nicht die gehörige Sorgfalt obgewaltet hatte. Diesen Ergebnissen haben sich die von Julius Wiesner über die in El=Fajum gefundenen, dem 8. und 9. Jahrhundert angehörenden Papiere 17 ) und Girard und Giry in Paris, die unabhängig von Briquet ihre Forschungen anstellten, angeschlossen 18 ).

Wann auf deutschem Boden zuerst in größerer Anzahl Papierfabriken entstanden und die einheimische Produktion für die vorhandene Nachfrage auszureichen begann, ist nicht festgestellt. Bei dem heutigen Stande der wirtschaftsgeschichtlichen Forschung, die sich noch nicht lange der Ermittelung solcher Tatsachen zuwendet, läßt es sich auch nicht genau angeben. Zutreffend ist, daß während des 15. Jahrhunderts das ganze südliche Deutschland hauptsächlich mit italienischem Papier, von Venedig und Mailand aus, versehen wurde. Die Stadt Görlitz in der Oberlausitz bezog zwischen 1376 und 1426 ihr Papier ebenfalls aus Italien. Wenn in den Hildesheimischen Stadtrechnungen um 1440 der Einkauf von Papier aus der Lombardei (lumberdes poppyrs) eingetragen ist, so liegt es nahe zu glauben, daß auch in anderen Fällen, wo über die Herkunft des Papiers nichts gesagt ist, das Fabrikat von derselben Herkunft


14) 3. Sektion, Bd. 11 S. 85-90.
15) Schriftwesen im Mittelalter, S. 92 f.
16) Recherches sur les premiers papiers, employés en Occident et en Orient in Mémoires de la société nationale des antiquaires de France, Bd. 46. 1886.
17) J. Karabacek, Mitteilungen aus der Sammlung der Papyrus Erzherzog Rainer, 1886. Vgl. A. Hagedorn in Mitteilungen des Vereins für Lübeckische Geschichte, Heft 2 S. 156-158.
18) A. Hagedorn, a. a. O. S. 159.
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war. Es steht damit im Zusammenhange, daß man unter den Ausfuhrartikeln der Deutschen aus Venedig im 14. Jahrhundert Papier genannt findet 19 ) und unter den in den Warenhäusern Mittewald's im 15. Jahrhundert niedergelegten italienischen Waren, die zur Weiterbeförderung nach Deutschland bestimmt waren, Ballen mit Schreibpapier regelmäßig vorkommen 20 ). Wiederholt nennen die Zolltarife von Konstanz, Bern, Basel, Luzern, Worms und Straßburg aus dem 14. und 15. Jahrhundert Papier als Gegenstand der Einfuhr aus Italien 21 ). Frankreich erlernte auf keinen Fall früher als Deutschland die Kunstfertigkeit, Papier zu machen 22 ). Doch werden für Troyes, neben dem Essoune im Departement Seine et Oise die Ehre beansprucht, die früheste Papiermühle besessen zu haben, immerhin die Jahre 1315 und 1328 als Ursprungsjahre angegeben 23 ). So darf man wohl annehmen, daß die Deutschen den Italienern die Anfertigung abgesehen haben. Auf diese Vermutung kommt man um so eher, als bei einer der ältesten deutschen Papiermühlen gerade italienische Arbeiter genannt werden.

Im 16. Jahrhundert scheint dann Italien als Lieferant von Papier an Bedeutung verloren zu haben. Nunmehr waren es abgesehen vom südlichen und südwestlichen Deutschland, wo allmählich eine Menge Papiermühlen entstanden, die Schweiz, das Elsaß, Lothringen und Burgund, von wo man insbesondere die besseren Sorten gerne bezog 24 ).

Von deutschen Papiermühlen hört man im 14. Jahrhundert vereinzelt. Bereits um 1320 sollen zwischen Köln und Mainz Papierfabriken in Tätigkeit gewesen sein, jedoch ist genaueres über sie nicht bekannt 25 ). Die erste urkundlich nachweisbare deutsche Papiermühle ist die zu Ravensburg. Im Jahre 1336 führen die Patrizier Hans und Trick Holbain wegen einer Stampfmühle, die sie für ihr Gewerbe nötig hatten, einen Rechtsstreit. Die allgemeine Annahme geht dahin, daß unter ihr eine Papiermühle verstanden werden könnte. Ein wirklicher Papier=


19) Simonsfeld, Der Fondaco dei Tedeschi. 1887. 2, S. 104.
20) J. Baader, Chronik des Marktes Mittenwald. 1880. S. 178.
21) Schulte, Geschichte des mittelalterlichen Handels zwischen Westdeutschland und Italien, 1900, Bd. 1 S. 706.
22) Ersch und Gruber, a. a. O., 3. Sektion 11 und 12 S. 91.
23) Kapp, Geschichte des deutschen Buchhandels, 1886, S. 229.
24) J. Herm. Meyer, a. a. O. 11 S. 302. Über die Papierfabrikation der Schweiz vgl. Geering, Handel und Industrie der Stadt Basel, S. 288, 313-321.
25) Wattenbach, a. a. O. S. 97.
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macher ist indes daselbst erst zwischen 1427 und 1428 nachweisbar 26 ). Ebenso unsicher sind die Nachrichten über die Papierbereitung in Straßburg am Ende des 14. Jahrhunderts, eine Papiermühle in Au bei München 1347 und eine solche zu Chemnitz 1398. Allerdings ist die Urkunde, durch die Fürst Wilhelm von Sachsen dem Abt Niclaus und dem Konvente des Benediktinerklosters zu Chemnitz die zweien Bürgern erteilte Konzession zur Eröffnung einer Papiermühle bestätigt, erhalten 27 ). Aber man weiß doch nicht, ob die Fabrik je eröffnet worden ist.

Sicher verbürgt als die erste Anstalt, die von sich reden macht, ist die im Jahre 1390 in Nürnberg vom Ratsherrn Ulman Stromer angelegte Papiermühle. Sie beschäftigte in den Jahren 1390-1394 nach den Aufzeichnungen Stromers selbsteine ganze Reihe von Arbeitern, unter ihnen drei Italiener, die sich eidlich verpflichteten, das Geheimnis der Papierbereitung bewahren und niemandem mitteilen zu wollen. Insbesondere die Italiener mußten schwören, daß sie "in allen teutschen landen hie disseits des Lampartischen Birgs niemandt khein Pappir machen" würden als für Stromer und dessen Erben 28 ). Legen diese spärlichen Nachrichten nur dafür Zeugnis ab, daß wenigstens die Herstellung von Papier auf deutschem Boden begonnen hatte, so häufen sich in dem folgenden Jahrhundert die Nachweise über bestehende Fabriken. Weiß man auch über sie wenig und stehen nur geringe Anhaltspunkte zur Beurteilung des Umfanges und ihrer Bedeutung zur Verfügung, so daß man nicht gerade von einer Blüte sprechen darf, so lassen sie immerhin einen erfreulichen Umschwung erkennen.

Im Elsaß sind es Straßburg, Thann und Sennheim im Oberelsaß, die die Aufmerksamkeit auf sich lenken. In Straßburg besaß um 1452 ein Heilmann, ein Bruder des mit Gutten=


26) Haßler, Über die älteste Geschichte der Fabrikation des Leinenpapiers in "Verhandl. d. Ver. f. Kunst und Altertum in Ulm in Oberschwaben, 1844, S. 37 1846, S. 46. - Archiv für Geschichte des Buchhandels Bd.11 S. 312.
27) Joh. Falke, Zur Geschichte der Papierfabrikation im Kurfürstentum Sachsen in Archiv für Sächsische Geschichte Bd. 1 S. 331; M. Geipel, Die Entwicklung der Papierfabrikation usw., 1911, S. 29; Fr. v. Hößle, Geschichte der alten Papiermühlen in Kempten, 1900, S. 5; Fr. Kapp, Geschichte des deutschen Buchhandels, S. 230.
28) Wehrs, Vom Papier und den vor der Erfindung desselben üblich gewesenen Schreibmassen, 1792, S. 261 ff.; Marabini, Die Papiermühlen im Gebiete der freien Reichsstadt Nürnberg, 1894, S. 17-27.
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berg in Verbindung stehenden Andreas Heilmann, die Papiermühle vor dem Weißenturmtore 29 ) und in Thann wird 1500 ein Papiermacher Burchartt genannt. Ihm wird von Hans von Amerbach die Vollmacht gegeben, zwei Guthaben bei dem Papiermacher Lorentz in Sennheim im Oberelsaß einzuziehen.

In Bayern, wo Ulman Stromers Geschäft gegen 1463 sein Ende erreicht zu haben scheint, tut sich eine neue Mühle in dem Nürnberg benachbarten Schnigling auf. Wenigstens spricht eine urkundliche Notiz aus dem Jahre 1487 von der dortigen "bappyrmole". Daran schließen sich die zu Augsburg, wo 1468 eine Mühle erbaut sein soll, zu Kempten 1477 und zu Wartenfels bei Kulmbach aus der gleichen Zeit 30 ).

Indes um diese Zeit haben nicht mehr der Süden und Südwesten allein das Privileg in der Herstellung von Papier. Auch Mittel= und Norddeutschland fangen an, auf diesem Gebiete sich lebhaft zu betätigen.

In Sachsen ließ Herzog Albrecht der Beherzte "zu Behuf und Nothdurft der Hofhaltung und Canzlei" zwischen 1464 und 1500 an der Weißeritz vor Dresden eine Papiermühle erbauen 31 ). Schon vorher war 1443 in der Oberlausitz in Bautzen eine Papiermühle eröffnet worden 32 ), und gegen den Ausgang des 15. Jahrhunderts treten die ersten Papiermacher in Leipzig auf. Ob Benedikt Moller daselbst zwischen 1478 und 1484 Papierhändler oder Papiermüller war, bleibt freilich zweifelhaft. Sicher aber waren Papiermacher um 1492 Merten Bauer und der später sich selbständig niederlassende, anfangs bei Bauer arbeitende Dominicus Gute oder Ponat von Epinal in Lothringen. Um 1498 wurde er bezeichnet als "Dominicus der papirmacher uff Merten Bawers moel" 33 ). Im Jahre 1510 wird einer Papiermühle zu Zittau Erwähnung getan, 1511 beginnt die Gründung der Mühlen in und bei Bautzen. Im Jahre 1537 erteilt Graf Hugo von Leisnig einem gewissen Burkhard Schmidt aus Glauchau, dem Stammvater der häutigen Patentpapierfabrik zu Penig, die Erlaubnis zum Bau einer Papiermühle, 1540 veranlaßte Herzog Heinrich der Fromme von Sachsen die Errichtung einer Papiermühle an der Mulde bei Freiberg durch


29) F. Hermann Meyer, a. a. O. S. 307.
30) Marabini, a. a. O. S. 28-29; Fr. v. Hößle, a. a. O. S. 5, 16; Wehrs, a. a. O. S. 274; Keferstein, a. a. O. S. 91.
31) F. H. Meyer, a. a. O. S. 284.
32) Kapp, a. a. O. S. 230.
33) F. Herm. Meyer, a. a. O. S. 317.
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Michael Schaffhirt den Jüngeren, den Sohn jenes gleichnamigen Mannes, der 1518 die Dresdner Mühle käuflich erwarb 34 ).

Vielleicht von Sachsen aus angeregt, wurde im 15. Jahrhundert zu Alt=Beckern bei Liegnitz eine Papiermühle erbaut 35 ). In Lübeck ist während der Jahre 1420 bis 1436 das Vorkommen von Papiermühlen urkundlich belegt. Endlich läßt sich gegen 1476 in Lüneburg eine solche Anstalt nachweisen 36 ).

Belegen diese Daten, daß die Papierfabrikation in Deutschland Eingang gefunden hat, so ist unverkennbar, daß im 16. Jahrhundert der Industriezweig zu großer Entwickelung gelangt ist. Die aus dem Kurfürstentum Sachsen mitgeteilten Daten griffen schon in das 16. Jahrhundert hinüber. Zu den genannten Etablissements kommen im Laufe der Jahre hinzu: 1552 oder 1543 Colditz, 1570 Zwickau, 1569 am Fuße des Königsteins an der Elbe, 1572 Oberschlema, vom Rate der Stadt Schneeberg erbaut, 1575 das Rittergut Knauthain, von wo später die Mühle nach Cospuden verlegt wurde, 1573 bei Obergurig bei Bautzen, 1586 Penig im erzgebirgischen Kreise, 1577 in Nieder=Zwönitz im Erzgebirge, 1598 und 1599 Plauen, 1593 in Bautzen selbst 37 ). Im Gebiete der Stadt Nürnberg lassen sich seit 1504 bis 1595 nicht weniger als 10 und im Gebiete des ehemaligen Burggrafentums Nürnberg zwischen 1567 und 1594 4 Papiermühlen, nämlich 2 im Markgrafentum Ansbach, 2 in Bayreuth, nachweisen. In der Umgebung von Kempten entstehen 38 ) im Laufe des 16. Jahrhunderts mehrere Papiermühlen. Neben Sachsen fängt Thüringen an, sich auf dem Papiermarkte hervorzutun. Mit dem Papierhändler oder Papiermacher Hieronymus Daum in Erfurt zwischen 1550 und 1573, der Papier nach Magdeburg versandte, erscheinen nach und nach Papierverkäufer in Schleusingen 1582-1585, in Mülhausen spätestens 1579, in Tennstädt 1586, in Frankenhausen 1522, in Weida 1592 39 ).

Auch am Harze entwickelt sich die Papiermacherei. Seit 1544 erscheinen Papiere mit dem gräflich Stolbergschen Wappen und der Unterschrift "Wernigerode vorm Brocken". Der Papier=


34) Geipel, a. a. O. S. 31.
35) Keferstein, a. a. O. S. 91.
36) Wilh. Stieda, Lübecker Papiermühlen im 15. Jahrhundert, in Mitteilungen des Vereins für Lübeckische Geschichte, 1886, S. 149 ff.; Bodemann, Die älteren Zunfturkunden der Stadt Lüneburg, S. 40 Nr. 7.
37) F. Herm. Meyer, a. a. O. S. 287, 329-331; Geipel, a. a. O. S. 31 ff.
38) Marabini, a. a. O ; Fr. v. Hößle, a. a. O.
39) F. Herm. Meyer, a. a. O. S. 328.
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macher Kohlmann verkauft 1538 dem Herzog von Celle seine Papiermühle in Celle 40 ). Östlich vom Kurfürstentum Sachsen erscheint Breslau als ein Ort, wo schon frühzeitig, spätestens im 16. Jahrhundert, Papier, wenn auch nicht immer gutes, gemacht wurde. Höher nach Norden hat 1588 der Besitzer der dortigen Herrschaft, Karl von Kittlitz in Spremberg, in der Niederlausitz eine Papiermühle erbaut, und auch in der Mark Brandenburg blieb man nicht zurück. In Neustadt=Eberswalde hatte 1532 Zacharias Beiger eine Papiermühle in Gang gebracht, aus der er Leonhard Thurneysser in Berlin bediente. Nach und nach hob sich die Fabrikation derart, daß dem steigenden Bedarfe des Landes genügt werden konnte 42 ). In Pommern werden Stolp, Stepenitz und Hohenkrug als alte Papierfabrikationsorte im 16. Jahrhundert erwähnt. In der Umgebung von Posen wurden 1538-1593 nacheinander 6 Papiermühlen privilegiert 43 ). Im Fürstentum Lippe fällt der Beginn der Papierfabrikation in das Jahr 1555, in dem die Papiermühle zu Bentrup entstand. Ihr folgte im Jahre 1584 die von Hillentrup 44 ).

II.

Die Papiermühlen in Mecklenburg=Schwerin.

1. Die Papiermühle zu Sternberg.

An dieser Entwicklung der deutschen Papierfabrikation hat Mecklenburg=Schwerin einen nicht geringen Anteil. Das Bedürfnis der Verwaltung an Papier, der vorhandene Rohstoff, die verfügbare Wasserkraft mochten dazu einladen, auch hier die Herstellung zu versuchen, die ja keineswegs für den Norden eine vollständige Neuheit war 45 ).


41 ) F. Herm. Meyer, a. a. O. S. 332.


40) E. Kirchner, Das Papier, I, S. 13.
42) F. Herm. Meyer, a. a. O. S. 304.
43) E. Kirchner, I, S. 13.
44) O. Weerth, Das Papier und die Papiermühlen im Fürstentum Lippe, 1904, S. 5. Vereinzelt stehen außerdem im Süden auf schon bekanntem Boden Colmar, wo 1593 der Besitzer einer Papiermühle nachgewiesen ist und die Papiermühle zu Bonames bei Hamburg, einige Zeit vor 1550.
45) F. Herm. Meyer, a. a. O. S. 307, 313.
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Im Jahre 1519 schlossen die Herzoge Heinrich und Albrecht mit den Papiermachern Kaspar Vischer und Blasius Grün einen Vertrag behufs Aufrichtung einer Papiermühle in Sternberg 46 ). Die Herzöge versprachen, unmittelbar vor den Toren von Sternberg eine Mühle mit 8 Löchern und 38 Stampfen, dazu ein Haus von 80 Schuhen Länge und 32 Schuhen Breite, in der zwei Böden zum Aufhängen des Papiers sein sollten, erbauen zu lassen. Das Inventar "inmaßen wie solichs alles zu solcher pappirmhölen gehört" stellten sie ebenfalls in Aussicht, liefern zu wollen. Zu diesem Werkzeug wurde gerechnet ein guter Kessel, mit einem Rauminhalt von 5 Tonnen, ein Kübel (i. e. ein Bottich), eine Presse, eine Anzahl Filze, 3 Paar Formen und soviel Gestelle, als zum Trocknen des Papiers erforderlich sein würden. Endlich sollte einmalig den Papiermachern bei ihrer bevorstehenden Übersiedelung nach Sternberg 1 Dromt Roggen, 2 Dromt Malz und eine Tonne Fleisch verabfolgt werden.

Den Bau zu überwachen und durch ihre sachverständige Leitung zu fördern, übernahmen die Papiermacher. Sie durften darauf rechnen, 20 Jahre lang in der fertiggestellten neuen Mühle ihr Gewerbe betreiben zu können gegen Entrichtung einer Pacht von 40 Gulden an die Herrschaft, in zwei halbjährlichen Terminen zu zahlen. Dieser Betrag sollte nur in dem Falle höher gesetzt werden, daß aus dem Betriebe des Werks sich ein ganz besonderer Vorteil ergeben würde. Sonst würde man erst nach Ablauf der 20 Jahre in Betracht ziehen, ob eine Erhöhung der Pacht denkbar wäre, den Pächtern aber jedenfalls den Betrieb unter neuen Bedingungen vorbehalten.

Vierzehn Tage nach Ostern, die in jenem Jahre auf den 24. April fielen, sollte der Bau beginnen. Ob er zustande gekommen, wie er gelungen, wie lange die Mühle im Betrieb gewesen - über alle diese Fragen gewähren die Akten keine Auskunft. Dagegen ist sicher, daß im 17. Jahrhundert in Sternberg Papier gemacht wurde. Um Johannis 1636 verhandelte in der Kammer zu Schwerin ein Vertreter des Herzogs mit dem Papiermacher Jochim Hennings aus Zülow, der vorher in Bützow tätig gewesen war, über den Bau einer Papiermühle. Der Fürst versprach, das nötige Bauholz, Steine und Rohr (Ried, Reth) zum Dach liefern zu wollen, auch beim Bau selbst, beim Graben der Schleuse, beim Abdämmen usw. helfen zu lassen. Hennings verpflichtete sich seinerseits zur Lieferung allen Eisenzeugs, der


46) Beilage 1.
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Kessel usw., sowie die beim Bau erforderlichen Handwerker, als Zimmerleute, Säger, Tischler und andere anzustellen und zu bezahlen, auch das Grundwerk, die Räder usw. auf seine Kosten instandzuhalten. Über das gesamte Werk sollte ein Inventar aufgenommen werden und Hennings verpflichtet sein, bei etwaigem Aufgeben der Pachtung alles in gutem Zustande richtig zurückzugeben. Er übernahm die Mühle auf 12 Jahre, für die ersten 4 Jahre ohne jede Bezahlung, um seinen Bauaufwand zu decken. Vom 5. Jahre an sollte er jährlich zu Johannis 100 Rtlr. Pacht entrichten und vorkommendenfalls, wenn andere Papiermühlen höhere Rente abwerfen, sich ebenfalls nach Jahren eine Erhöhung der Pachtsumme gefallen lassen.

Die Ausführung des Baues ließ auf sich warten. Einige Monate später, nachdem die für den Bau günstige Jahreszeit vorüber war, im November, befand man sich noch immer auf dem Standpunkte des Wollens. Freilich hatte sich der Papiermüller unterdessen beim Amtmanne in Sternberg gemeldet und diesen durchaus geneigt gefunden, das Unternehmen zu unterstützen. Die Vorbedingungen für eine gedeihliche Entwicklung schienen in Sternberg besonders günstig zu liegen. Ein geeigneter Platz befand sich "beim Tonnieshofer See kurtz fur der Statt hinter dem Gerichte, da der Fluß auf die Mühlenbeche anfehet und einen starken Fall hat". Mit geringen Unkosten ließ sich das Wasser fassen, ohne befürchten zu müssen, daß den untenliegenden, vor der Stadt befindlichen Kornmühlen das Wasser fortgenommen werde. In einem Schreiben an den Kammerrat Johannes Bergmann in Schwerin 47 ) versprach sich der Amtmann Ludwig Wolter eine ansehnliche Vermehrung der Amtseinkünste, wenn die Papiermühle in Gang gekommen sei. Gleichwohl hat sich der Bau noch bis ins neue Jahr verzögert. Im Januar 1637 wies der Herzog aus seinen Forsten Balken, "Spar= und Saalstücke" an; somit wird wahrscheinlich beim Eintritt der besseren Jahreszeit der Bau begonnen haben.

Weitere Angaben über diese Mühle haben sich zunächst nicht finden lassen.

2. Die Papiermühle zu Neustadt.

In demselben Jahre 1519, in dem das Projekt zur Erbauung einer Papiermühle in Sternberg auftauchte, unterbreitete ein sich nicht nennender Papiermacher den Herzögen Vorschläge wegen


47) 24. November 1636.
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Erbauung der gleichen Anlage in Neustadt. Die wenigen Blätter Papier, die hiervon Kunde geben, sind freilich undatiert und ohne rechten Anfang und Ende. Auch geht aus der Aufzeichnung nicht hervor, daß es sich um das Projekt der Erbauung einer Papiermühle in Neustadt handelt. Indes haben sie sich bei den Stadtakten von Neustadt erhalten, und da ein herzogliches Reskript vom 4. Oktober 1519 bei denselben Akten von der bevorstehenden Eröffnung der Papiermühle spricht 48 ), darf man wohl annehmen, daß die zeitliche Schätzung auch des Voranschlags nicht fehlgreift.

Die Papiermühle, wie unser unbekannter Sachverständiger sie sich dachte, hätte ungefähr auf folgender Grundlage ins Leben treten können. An Kosten für Lumpen, Leim, Filz, Kalk, Alaun und Formen rechnete er jährlich 159 Gulden. Den Gesellen, deren er bei einer mit zwei Rädern versehenen Anlage vier bedurfte, sollten außer der Verpflegung jährlich 80 Gulden baren Lohns verabfolgt werden. Mit einem derartigen Aufwand versprach er jährlich für 400 Gulden Papier herzustellen, vorausgesetzt, daß der Herzog das Ries für 1/2 Gulden zu verkaufen geneigt wäre. Und er wollte den Ertrag auf 600 Fl. im Jahr steigern, wenn er eine Anstalt mit drei Rädern zu seiner Verfügung haben könnte. Was er im einzelnen an Klammern, Ringen, Nägeln, Stricken usw. zu brauchen glaubte, war ebenfalls im Gutachten aufgeführt, jedoch ohne eine Bewertung dieser für die Fabrikation unentbehrlichen Gegenstände 49 ). Im ganzen macht der Entwurf keinen vertrauenerweckenden Eindruck. In dem Herstellungsaufwand von zusammen 239 Fl. ist eines Gehalts für den Unternehmer sowie der Unterhaltskosten für die vier Gesellen nicht gedacht. Die Summen, die hierfür zu Anfang des Berichts genannt sind, nämlich 140 Fl. zu denen noch 10 Fl. für die Beherbergung der Knechte an die Hausfrau des Unternehmers sich gesellten, waren augenscheinlich ungenau. Offenbar wußte der Papiermacher, der in der Gegend unbekannt sein mochte, selbst nicht, wieviel er hierfür ins Auge fassen müßte. Jedenfalls darf man annehmen, daß an umlaufendem Kapital, zumal wenigstens zeitweilig auch Naturallieferungen an Getreide vorgesehen waren, der Aufwand auf mindestens 300 Gulden sich belaufen hätte, ganz abgesehen von der Verzinsung des für den Bau und die Beschaffung der Geräte und Werkzeuge verausgabten Kapitals. Ob somit auch nur ein


48) Beilage 2.
49) Beilage 3.
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Reinertrag von 100 Fl. nachgeblieben wäre, wird nach dieser Aufstellung zweifelhaft.

Bei der Ungenauigkeit dieses Voranschlags ist es mehr als wahrscheinlich, daß aus diesem Projekt für Neustadt zu jener Zeit noch nichts wurde. Wohl aber muß bald darnach der Gedanke verwirklicht worden sein. Die Akten melden zwar über den Zeitpunkt der Eröffnung einer Papiermühle nichts, aber indem 1558 ein Michel Wolther als Pächter angestellt wurde, steht fest, daß ein Etablissement vorhanden sein mußte 50 ). Wolther übernahm die Mühle mit der Verpflichtung, das Gebäude instand zu halten und der Herzog stellte aus seinen Waldungen das für den Ausbau oder die Erhaltung erforderliche Bauholz in Aussicht. Wolther versprach, sich nach Kräften anzustrengen und gutes Papier, über das niemand sich zu beklagen haben werde, herzustellen, für die Benutzung des Gebäudes sollte er jährlich 30 Ries guten Schreibpapiers an die Kammer liefern. Bei etwaigem Mehrbedarf würde die Kammer das Ries Papier zu 14 Schill., d. h. einem Vorzugspreise, bekommen.

Michel Wolther gelang es, die ihm anvertraute Anstalt in die Höhe zu bringen. Die Mühle war so gut im Gange, daß "frembde meister und gesellen und sonsten die der kunst verstandt haben, bekennen mussen, daß eine wohlbestallte mhole sei" 51 ). Die Regierung bediente sich seines Papiers, das er in ausreichender Menge liefern konnte. Unter anderen Bestellern erscheint Herzog Ulrich, der "etliche rieß von dem besten kleinesten und weißesten pappir" für seine Kanzlei bestellte 52 ). Im Jahre 1592 wurde dann die schon während der Vormundschaftsregierung eingeführte Lieferung von jährlich 25 Ries Papier für den Hof des Herzogs Ulrich bindend 53 ).

So weit drang der Ruhm der mecklenburgischen Fabriken, daß am 17. Dezember 1579 Herzog Ernst Ludwig von Pommern zu Stettin den Herzog Ulrich von Mecklenburg bat, ihm einen Papiermacher nachzuweisen, da er mit Gottes Hilfe entschlossen sei, in seinen Landen eine Papiermühle aufzurichten. Da in Neustadt zurzeit keiner entbehrt werden konnte, wandte man sich nach Grabow und hier wies man auf den Vater des jetzt in Grabow tätigen Papiermachers hin, der die Mühle daselbst neu


50) Beilage 4.
51) Bericht des Michel Wolther des Jüngeren vom 14. August 1597.
52) Am 26. Oktober 1577.
53) Reskript vom 6. September 1592.
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erbaut hatte und seitdem an den Hof des Kurfürsten von Brandenburg gezogen sein sollte. Dem Pommernherzog dauerte die Antwort zu lange, die erst im Januar 1580 erfolgt ist, weil man sich doch nach freien Kräften erkundigen mußte. Daher erneuerte er am 4. Januar 1580 seine Bitte bei Herzog Ulrich und sprach sein Erstaunen aus, daß die Empfehlung eines Papiermachers so lange sich hinzöge, da er doch wisse, daß "gedachte meistere in Euer Liebden landen an unterschiedlichen orten vorhanden".

Seitens der Kammer geschah, da man die Wichtigkeit der Papierfabrikation anerkannt hatte, das Notwendige, um die Gebäude, über deren Baufälligkeit Wolther wiederholt sich beschwerte, in gutem baulichen Zustande zu erhalten. Ausdrücklich empfahl der Herzog.Johann Albrecht dem Amtmann in Neustadt, in dieser Hinsicht das Nötige zu veranlassen. Sonst laufe er Gefahr, seine in der Mühle vorhandenen Werkzeuge unbrauchbar werden und den armen Papiermüller Schaden nehmen zu sehen 54 ).

Nach dem Tode Wolthers bemühte sich im Jahre 1595 die Witwe, den Betrieb fortzusetzen. Doch gelang ihr das nur unvollkommen. Das Geschäft geriet in Unordnung. Das Erzeugnis kam in den Ruf, nicht mehr so gediegen zu sein wie seither. Daher entschloß sich Frau Wolther, die Leitung des Etablissements ihrem Sohne Michel zu überlassen. Dieser gab sich große Mühe, den alten Ruf wiederherzustellen, mußte aber den Kummer erleben, daß ihm plötzlich und unvermutet die Pacht gekündigt wurde. Bestürzt wandte er sich an den Herzog mit der Bitte, ihn nicht seiner Stellung zu berauben. Er erklärte die Kündigung als ein Ränkespiel des Papiermachers in Grabow, der zwar die dortige Mühle auf sein Angebot erhalten, aber in der Folge seinem Schwager abgetreten hätte, weil er selbst nach Neustadt wollte. Wolther empfand die Kündigung als ungerecht. Er sei zwar ein junger Mann und ein Anfänger, aber er habe sich redliche Mühe gegeben und in die Kummen, Stampen, Blasen usw. viel Kapital hineingesteckt. Der ihm gemachte Vorwurf, daß sein Papier durchschlage, sei unbegründet. Noch niemand hätte ihn dessen überführen können. Vielleicht, gab er kleinlaut zu, sei in der Zeit, als seine Mutter die Verwaltung gehabt hätte, nicht immer alles in Ordnung gewesen. Es sei z. B. vorgekommen, daß die Fuhrleute, die das Papier abholten, sich nicht mit Schlagtüchern oder Decken versehen hätten. Dann wäre es möglich, daß das Papier unterwegs gelitten hätte.


54) 5. August 1572.
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Wolther bat somit den Herzog, ihm die Mühle zu lassen und erbot sich, Sachverständigen, die man ihm schicken würde, die Einrichtung zu zeigen. Er sei überzeugt, daß sie sein Papier ebenso gut finden würden wie das Grabowsche. Ein Übelstand sei für ihn, daß er jetzt Papier so oft liefern müsse, als verlangt würde. In Papier entrichtete er den Zins für die Mühle. Zweckmäßiger wäre es, wenn er die ihm auferlegten Mengen nur zweimal im Jahre, zu Ostern und zu Michaelis, zu liefern haben würde. Dann könnte er für die an den Herzog abzugebenden Papiere die besten Lumpen benutzen, während er jetzt häufig geben müsse, was gerade vorrätig sei.

Einen Teil der Schuld, daß seine Papiere mitunter schwarz und finster ausfielen, schob er auf die Fischer, die ihm oft das Wasser trübe und unflätig machten. In dieser Beziehung hätte der Papiermacher in Grabow es besser, weil der Strom daselbst einen feinen, hellen Sandgrund aufweise.

Dieser Auffassung gegenüber bestand allerdings eine andere, die die Veranlassung zur Kündigung wesentlich in dem Verhalten des Papiermachers erblickte. Als der junge Wolther sich um die Pacht bewarb, versprach er "unstreflich Papier" herstellen zu wollen. Das war ihm indes leider nicht gelungen. Aus den Kanzleien kamen bald Beschwerden und Klagen über das geringwertige Papier. Der Rentmeister hatte gleichwohl Mitleid mit dem Anfänger und ließ ihm Zeit sich zu bessern. Da indes die Leistungen auf der gleichen Höhe blieben, sah er sich endlich zur Kündigung veranlaßt. Der Papiermacher aus Grabow, der "unstreflich gut Papier, darüber sich Niemand beklagt habe" mache, solle an seine Stelle treten. Die Änderungen, die Wolther beantragt habe, seien unwesentliche. Schon jetzt werde hauptsächlich nur zweimal im Jahre Papier verlangt, zu Weihnachten und zu Johannis. Die baulichen Ausbesserungen, die schon der ältere Wolther als wünschenswert hingestellt, seien allerdings nötig, hätten aber seither im Hinblick auf andere wichtige Ausgaben, z. B. an den Kornmühlen, unterbleiben müssen. Die Fischerei wäre immer ein Gegenstand des Ärgernisses gewesen und doch sei brauchbares Papier geliefert worden 55 ).

Noch einmal ergriff Wolther das Wort, um sich gegen die Vorwürfe, schlechtes Papier bereitet zu haben, zu wehren. Durchschlagendes Papier käme wohl auch "vielmals" in "wolgebauten


55) Bericht der Amtleute Detlef von Warnstedt und David Giese vom 30. August 1597.
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Mühlen" vor, die von größeren und "höheren" Meistern geleitet würden. Er wies auf die Schwierigkeiten hin, unter denen er seither tätig gewesen sei. Für ca. 145 Fl. habe er den Betrieb verbessert, zwei neue Kumme machen lassen, seiner Mutter das Handwerkszeug und die Materialien bezahlen müssen. Es sei teuere Zeit. Die Gesellen zu unterhalten koste viel. Dennoch hätten sie nicht mehr Papier herzustellen vermocht als früher. Der Vater habe das für die Kanzlei bestimmte Papier sorgfältig aufgehoben und das "andere, so der Rauch ghal gemacht", verkauft. Eine besondere Küche zu bauen, wie das in Grabow geschehen, hätte man ihm zugesagt, aber es sei zur Ausführung nicht gekommen. Somit blieb er bei der Auffassung, daß es lediglich den Ränken des Papiermachers in Grabow zuzuschreiben sei, wenn er weichen solle. Der hätte an seinen Schwager die Mühle für 600 Fl. verkauft. Jetzt reue es ihn, daß er keine Arbeit hätte und daher bemühe er sich ihn in Neustadt zu verdrängen. Wenn er nun doch abziehen solle, so bat er, den neuen Pächter wenigstens zu veranlassen, ihn angemessen zu entschädigen 56 ).

Der Herzog hatte Nachsicht und befahl, den Wolther noch bis Ostern kommenden Jahres im Besitz der Pacht zu belassen. Man solle abwarten, ob sich die in Aussicht gestellte Verbesserung des Papiers zeigen werde. Es sei später noch Zeit genug zu erwägen, ob man ihn abschaffen müsse, oder auf der Mühle lassen könne 57 ). In der Tat zeigte sich eine Besserung. Das kurz nach Antoni 1598 vorgelegte Papier, 12 Ries, war so beschaffen, daß "wir ein zimblichs guetts genuegen daran haben". Daher verfügte der Herzog 58 ) gnädig, den Papiermacher in seiner Mühle zu lassen, "Wan er sich also verhelt, das man mit ihm friedlich sein kann". Indes Wolther scheint doch nicht der Mann gewesen zu sein, der auf den Platz gehörte. Waren wirklich die Umstände gegen ihn; ließ er es an Fleiß und Geschicklichkeit fehlen, - man kann das heute nicht mehr feststellen, genug, daß im März 1600 die allgemeine Stimmung sich wieder gegen ihn richtete und ihm aufs neue gekündigt wurde. Ob es ihm gelang, den Herzog umzustimmen, ob sich diese Kündigungen in den nächsten Jahren wiederholten, entzieht sich unserer Kenntnis, da Akten darüber nicht vorhanden sind. Um das Jahr 1621 war jedenfalls ein anderer Papiermacher: Severin Heinrich in Neustadt tätig.


56) Bericht vom 6. Oktober 1597.
57) Herzogliches Reskript vom 12. Oktober 1597.
58) Herzogliches Reskript vom 7. April 1598.
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Heinrich, der sein Gewerbe vollkommen beherrschte und sich rühmen konnte, sowohl innerhalb wie außerhalb Mecklenburg tätig gewesen zu sein, sogar in England zeitweilig gearbeitet zu haben, hatte damit zu kämpfen, daß ihm das Rohmaterial in stärkerem Umfange entzogen wurde, als für den Fortgang des Betriebes wünschenswert erschien. In Zülow (Amt Schwerin) hatte Dietrich Plesse eine neue Papiermühle erbauen lassen, in deren Auftrage Lumpensammler in Wismar und anderen Städten saubere Lumpen aufkauften. In Schwerin war der Schwager des Papiermachers, der Krämer Hans Sachouw, dabei, für ihn alle Lumpen zu erstehen. Das brachte den Nachteil, daß auf diese Weise Heinrich auf die unsauberen Lumpen, die er bei den Bauern kaufen konnte, angewiesen war, und mit diesen ließ sich "kein gut rein Papier" herstellen. Demnach erbat er die Vergünstigung, in Wismar, Gadebusch, Schwerin und Parchim alle Lumpen gegen gebührliche Bezahlung aufkaufen zu dürfen und den fremden Lumpensammlern den Betrieb zu verbieten. Dann würde er imstande sein, die Kanzlei mit weißem, besserem Papier zu versorgen.

Es bleibe auf sich beruhen, ob Heinrich mit seinem Antrag Zustimmung fand. Im Juli 1624 war er noch auf der Mühle, dann aber wurde er durch einen anderen Papiermacher ersetzt, dessen Namen freilich nicht genannt ist. Nur das läßt sich feststellen, daß der neue Müller eine Pacht von 110 Ries jährlich zu entrichten hatte, statt der bisherigen 50 Ries, die der Vorgänger geliefert hatte. Somit muß der Betrieb in Neustadt sich in gedeihlicher Weise entwickelt haben.

Wie um diese Zeit die Mühle sich ausnahm, erhellt aus einer Aufzeichnung vom 28. Mai 1628. In ihr ist die Mühle wie nachstehend beschrieben: * )

   "Die Mülle an sich selbsten Jst von 12 Gebinten umbher,
und der eine Giebel in Holz gemauret, der ander aber mit
Brettern zugeschlagen und mit Rohr bedeckt.
   Dafür 1 Hausthür uf der Dehlen, schlosfest und 1 Heck mit
         eisern Heßpen und Haken darin
      1 Ausgehender Schorstein
      1 Eingemaurter Kessel, helt 1 1/2 Tonnen.
Die Stube zur rechten Handt.
   Dafür 1 Thür mit eisern Heßpen, Haken und Klinke,
      8 Taffel Glaßfenster und 1 klein Taffel bei der Thür


*) Getreu nach der Vorlage jedoch große Anfangsbuchstaben überall, wo sie hingehören.
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      2 Umbgehende Banken
      1 Kachelofen, das Flor Ahlstrack, der Boden ge=
         wunden.
Hirbei 1 klein Kammer.
   Dafür 1 Thür mit eisern Hespen Haken, und Überfal
      4 Taffel Glaßfenster und 1 holzern Gitter. Das Flor
         Ahlstrack, der Boden gewunden
Ein Werckstube zur lincken Handt des Hauses im Eingange.
   Dafür 1 Thür mit eisern Heßpen und Haken
      6 Unduchtige Taffel Glaßfenster, das Flor leimb,
         der Boden kahlen, darin auch
      2 Preßen und
      1 Pütte.
Hienegst die Werkmühle.
   In ein sonderbahre abgeschaurtes Losament dafür 1 Thür
mit eisern Heßpen und Haken. Die Mülle darin ist ganz fertig.
Hiebei die Holzdehle,
   Dafür 1 Hecke mit eisen Heßpen und Hake Darin
      1 Thür nach dem Hoffe mit eisen Heßpen und Haken.
Hiebei 1 kleiner Stall
   Dafür 1 Thür mit eisen Heßpen und Haken.
Noch 1 langer Stall hiebei
   Dafür keine Thüre darin 1 kurze Krippe.
In dieser vorstehenden Holzmehlen 1 Treppe nach dem Boden
und über diesem Boden noch 1 Treppe nach dem Oberboden. Der
oberste Boden aber noch nicht mit brettern beleget; und ist diese
Mülle noch in ziemblichen stande."

Leider scheint die Wendung zum Bessern sich nur in der Menge, nicht auch in der Güte des Papiers gezeigt zu haben. Nicht allein in Neustadt, sondern überall in Mecklenburg, wo im Laufe der Jahre Papiermühlen entstanden waren, befriedigte das Erzeugnis nicht durchaus. Ein herzoglicher Erlaß an die Amtleute in Bützow, Grabow und Neustadt wies diese an, dafür Sorge zu tragen, daß die Papiermacher schneller und besser liefern sollten. Das "pappier sollte besser glater und weißer" sein. "Das jetzige," heißt es in dem Erlaß, "ist ganz schlimm und undaugent also, daß man es fast zu keinen duchtigen (!) Sachen gebrauchen kann". Wahrscheinlich werden diese Vorhaltungen berechtigt gewesen sein. Allein ebenso sicher ist, daß die wilden Zustände der Zeit es selbst dem wackersten Papiermacher erschwerten oder gar unmöglich machten, sorgfältige Leistungen aufzuweifen. In anschaulicher Weise schildert Hans

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Dreßler um 1639, in welchem Zustande die Mühle sich befand, wie so vieles "in diesem krige wesende hinweckgenommen worden undt verderbet!" sei. Punkt für Punkt hebt er die Mängel an der Papiermühle zu Neustadt hervor:

"Erstlich mangelt der Leihmkessel, so von dem Krigensvolk ist hinweckgenommen worden.

2. So mangeln auch alle Stricke darauf das Papir wirt getreuget.

3. Es mangelt auch die Blase in der Buette, damit man das Wasser erwermen thut.

4. So haben die Volcker die Breder in der Muelle zum Zeugkasten, in geleichen auch die auf dem Boden verbrantt.

5. So haben sie das Geschirr angelassen, also das es ist sehr verderbet.

6. Ist auch die Preßmutter auch endtzweig.

7. Auch haben Sie oben in den Dackloucken eingerissen undt ettwas darein gesuchet.

8. Die Venster seindt auch endtzweig alle."

Hatte der 1625 sein Amt antretende Papiermacher in Neustadt - vielleicht schon dieser Hans Dreßler - über die Baufälligkeit der Mühle geklagt, die Schilderung aus dem Jahre 1639 macht es verständlich, daß er den Küchenmeister in Neustadt ersuchte, diese Übelstände beseitigen zu lassen. "Sonst kann man auf der muell nichtes anfangen" 59 ).

Es hat nicht den Anschein, als ob viel geschehen wäre, um dem Papiermüller die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit zu erleichtern. Denn acht Jahre später konnte sich Dreßler gegen die ihm gemachten Vorwürfe, nicht genügend Papier geliefert zu haben, damit wehren, daß er auf die zerfallene Mühle hinwies, von der nur ein Rad zu gebrauchen wäre. Und Herzog Adolf Friedrich wies den Küchenmeister an, die Mühle in guten Zustand zu bringen, "damit bey diesem Herbstwasser, mit selbigen sich das beste Papier laß machen, eine gute Parthey könne gemacht" werden. Dreßler hob selbst als die hauptsächlichsten Mängel hervor, daß das unterste Rad der Mühle ganz entzwei sei, die Rinne, so das Wasser aufs Rad trage, nichts tauge, die vorderste Welle entzwei sei, eine neue Bütte mangele und in der Stube alle Ständer abgerissen wären 60 ).


59) Bericht vom 11. März 1639.
60) Bericht vom 18. Mai 1647.
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Gegenüber diesen eingehenden Nachweisen kann es wenig verschlagen, wenn der Küchenmeister behauptete, daß die Mühle in gutem Zustande wäre und der Papiermacher Unrecht täte, dem Herzoge immer wieder mit seinen Klagen zu kommen. Obwohl in den letzten 10 Jahren durch den Krieg die Mühle wohl 10 Mal zugrunde gerichtet worden sei, so wäre sie doch stets wieder in Ordnung gebracht worden. Neue Kummen, neue Stampfen, eine neue Presse usw. seien angeschafft worden.

Den Herzögen lag natürlich daran, ihre Papiermühlen leistungsfähig zu wissen. Sie hielten den Beamten vor, daß wider alles Herkommen das Papier teuer eingekauft werden müßte. Die Kanzleien müßten alles, und ihr Bedarf war nicht gering, was sie nötig hätten, von den Krämern dreimal so teuer beziehen, als es seither von den Papiermühlen geliefert worden wäre. Dreßler, der trotz seines guten Willens so wenig liefern konnte, wurde beschuldigt, bei dem starken inländischen Bedarf gleichwohl Papier nach auswärts verkauft zu haben. Er konnte jedoch nachweisen, daß lediglich Druckpapier, das er im Inlande nicht abzusetzen vermocht hatte, ins Ausland versandt war.

In diese Zeit fällt die Niederschrift des Eides 61 ), den die Papiermacher beim Antritt ihres Geschäfts abzulegen hatten. Seine Einführung ist doch wohl dem regierungsseitig empfundenen Bedürfnis entsprungen, den Betrieb der Papierfabrikation zu einem tunlichst ordnungsmäßigen zu gestalten und die Produktion zu vermehren. Indes noch im Jahre 1658 war dem Mangel an Papier nicht abgeholfen. Damals wurde zur Verwaltung der Justiz die Regierungskanzlei neuerdings wieder eröffnet und der Herzog Christian wies diese an, sich "mit gutem Schreibpappier und Maculatur allemahl gegen einen glaubwürdigen canzleyzettull notdürftig zu versehen, damit die Expeditiones nicht verzögert würden" 62 ).

Trotz der Baufälligkeit der Gebäude war an Persönlichkeiten, die bereit waren, sich der Papierfabrikation anzunehmen, niemals Mangel. Auf Dreßler folgte Hans Tiede (Thiede), der indes nur drei Jahre, 1656-1658, dem Geschäfte vorzustehen vermochte. Seine Witwe Elisabeth, geborene Fresecke, bemühte sich, den Betrieb fortzusetzen, was ihr zwei Jahre hindurch gelang. Dann geriet sie in Schwierigkeiten, indem sie von den 80 Ries, die sie vertragsmäßig abzuliefern hatte, für das Jahr 1660 nur die


61) Beilage 6.
62) Erlaß vom 9. April 1658.
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Hälfte hatte fertigstellen können. Sie rief die herzogliche Nachsicht an und versprach, die zweite Hälfte zu Trinitatis schicken zu wollen 63 ). Zugleich bat sie, die so notwendigen baulichen Ausbesserungen nicht länger hinauszuschieben. Ihre Verlegenheit oder die unter ihrer Leitung in der Tat geringer gewordene Leistungsfähigkeit benutzte der Papiermacher Diedrich Dannenberg aus der Mark, indem er sich anbot, gegen einen Zins von 80 Ries jährlich die Pachtung zu übernehmen. Auf diese Weise wurde Frau Elisabeth Tiede veranlaßt, ob sie sich früher kaum zu 80 Ries verstanden hatte, jetzt 100 Ries zu bieten 64 ). Doch half ihr dieses verspätete Entgegenkommen nichts, sie mußte weichen. Derjenige aber, der sie verdrängte, war zunächst nicht Dannenberg, sondern Bartold Blauert, mit dem am 15. November 1661 ein Vertrag abgeschlossen wurde. Blauert war von Sommerburg gekommen und versprach, wenn man ihm Holz und Eisen liefern würde, beide Geschirre auf seine Kosten zurechtmachen zu lassen. Auch er war bereit, nachdem er im ersten Jahre nur 80 Ries Papier geben konnte, augenscheinlich weil er beim Überzuge und der Einrichtung 80 Taler Aufwand gehabt haben wollte, in den folgenden Jahren seine Abgabe auf 100 Ries zu steigern. Aus unbekannten Gründen scheint jedoch Blauert die Pachtung gar nicht angetreten zu haben. Vielmehr hat sich ein vom 18. November 1661 datierter Vertrag zwischen der Kammer und dem Papiermacher Dannenberg erhalten, laut welchem dieser also die Mühle übernahm.

Die Bedingungen, unter denen sich Dannenberg zur Pacht verstand, dürften sich von denen, wie sie für Blauert festgestellt waren, kaum unterschieden haben. Dannenberg verpflichtete sich auf drei Jahre und wollte im ersten Jahre 80, in den folgenden je 100 Ries untadelhaften Schreibpapiers entrichten. Das Gebäude follte von dem Amte in gutem Stande unter Dach und Fach gehalten werden. Zunächst wurde das nötige Holz und Eisen auf Rechnung des Amts herbeigeschafft und dem Pächter dann überlassen, beide Geschirre und beide Pressen auf seine eigenen Kosten instand zu setzen. Die Verlängerung des Vertrags nach Ablauf der drei Jahre, d. h. im Jahre 1664, sollte ihm vorbehalten bleiben, sofern er sich dazu verstehen würde, in eine Erhöhung der Jahresabgabe zu willigen, falls eine solche etwa von anderer Seite geboten werden sollte.


63) Eingabe vom 9. März 1661.
64) Eingabe vom 9. Oktober 1661.
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Trug somit Dannenberg den Sieg davon, so wurde er dessen doch nicht froh. Die ihm gemachten Versprechungen, das Gebäude in guten Stand zu setzen und unter Dach und Fach halten zu wollen, erfüllte das Amt Neustadt nicht. Schon gleich zu Beginn des Jahres 1662 sah er sich genötigt, eine Eingabe an das Amt gelangen zu lassen, in der er die Baufälligkeit der Mühle beklagte und dringend um die Durchführung der Reparaturen ersuchte. Die Mängel bestanden nach seiner Schilderung in Folgendem:

"1. ist der Boden also gahr zurichtet, daß der Rauch alles Papier verdierbt.

2. ist ein groß theill an der Mühlen vom Wasser unterwaschen.

3. ist nur eine Cammer, welche nichtens dichte, sonst ist weder Gesellen= noch Mägdecammer.

4. ist keine Blaße vorhanden, da die vorige Papirmüllersche ihre Blaße mit weckgenommen, ungeachtet sie noch pension schuldig geblieben, kan dehro halber kein eintziger Boge Papir gemacht werden.

5. müssen notwendig Röhren von guten frischen Holz gemachet werden, damit man dass Wasser von einem Werck zum andern leiten kan.

6. seint gahr keine Stricke vorhanden, deren man bey der Arbeit auch gahr nicht entrahten magk, wan nur etwan ein Centner have Stricke verschaffet würden, wil ich die übrige so sich auf 2 Centner belauffen, anschaffen.

7. seindt in der Stuben nur vier gantze Fenster, vier seindt gahr ausgeschlagen undt zwo sindt entzwey undt die in der Mühle gewesene Fenster sein alle ausgeschlagen." 65 )

Trotz dieser beweglichen Klagen unterblieben die Ausbesserungen und als weiterer Übelstand kam hinzu, daß das Wasser einen anderen Weg nahm. So konnte Dannenberg in einem Jahr sein Geschirr nicht länger als 9 Wochen in Betrieb sein lassen und vermochte die Lieferungstermine nicht einzuhalten. Zwar ließ der Herzog Christian in der Tat sofort anordnen, daß das benötigte Bauholz und Eisen herbeigeschafft und zur Inangriffnahme der Nachbesserungen geschritten würde. Aber es kann doch nicht alles geschehen sein, was geschehen mußte, oder es wurde in so wenig befriedigender Weise vorgenommen, daß im Juni 1662 Dietrich Dannenberg aufs neue Ursache glaubte zu


65) Bericht vom 29. Januar 1662.
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Klagen zu haben. Die Presse, sagte er, sei nicht mehr zu brauchen und deshalb müsse die ganze Mühle feiern. Schönpapier könne nicht gemacht werden, so lange es nicht möglich sei, vermittelst einer Pumpe klares Wasser zu gewinnen. Aber auch der Boden war nicht in Ordnung und es fehlte an den nötigen Stricken. Er bat dringend, daß endlich alles ausgeführt würde 66 ). Dabei wurden die Beschwerden über das von ihm den Kanzleien gelieferte Papier immer lauter. Es sei ganz untüchtig, schlecht, gelb, "fast nichts nutzend also daß wirs bey unseren canzleyen nicht gebrauchen können" 67 ).

Schließlich kam es so weit mit ihm, im Mai 1666, daß er seine Pacht nicht bezahlen konnte und daher in Gewahrsam gebracht werden sollte. Allerdings verpflichtete er sich, innerhalb drei Wochen seiner Verbindlichkeit nachzukommen, aber am 3. August war der rückständige Betrag noch nicht geliefert. Um diese Zeit war es wohl, daß sein Stiefvater Wolfgang Trutzer in Lüneburg, der beim Vertragsabschluß als Bürge für ihn eingetreten war, sich an den Herzog wandte und dessen schleunigen Eingriff erflehte 68 ). Wenn der Herzog nicht die Mühle instand setzen ließe, so könne sich Danneberg nicht halten und würde in "aeußersten Ruin" geraten. Die warme Fürsprache des Lüneburgers cheint bewirkt zu haben, daß nunmehr alle Arbeiten ausgeführt wurden. Am 4. Mai 1667 konnte der Beamte aus Neustadt berichten, daß seit Michaelis 1666 die Mühle ordentlich im Gange wäre. Der Papiermüller könne jetzt Tag und Nacht die Arbeit fortsetzen.

Gleichwohl kam Dannenberg nicht auf einen grünen Zweig. Er konnte nicht soviel liefern, als ihm vertraglich auferlegt war und mußte daher im Jahre 1668 entlassen werden. Er hatte versprochen zu liefern von Michaelis 1666 bis Trinitatis 1667 63 1/2 Ries, von Trinitatis 1667 bis ebendahin 1668 100 Ries, insgesamt mithin 163 1/2 Ries. Statt dessen hatte er geliefert nur 121 Ries, war demnach mit 42 1/2 Ries im Rückstande. So wird es verständlich, daß man ihm nahelegte, sein Glück anderswo zu versuchen.

An Dannenbergs Stelle traten jetzt Erdmann und Lorenz Barß, Vater und Sohn, aus Bützow 69 ). Sie erboten sich auf 10 Jahre die Mühle zu pachten und versprachen, im ersten Jahre


66) Bericht vom 21. Juni 1662.
67) Berichte vom 20. Januar und 28. August 1662.
68) Die Eingabe ist undatiert.
69) Am 24. Juni 1668.
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90 Ries, die folgenden Jahre 100 Ries guten untadelhaften Schreibpapiers zu liefern. Es stand ihnen frei, statt der Naturallieferung je 1 Taler für das Ries in vierteljährlichen Terminen zu zahlen. Es ist nicht klar, ob es zum Abschluß des Vertrages gekommen ist. Jedenfalls steht fest, daß noch im November 70 ) wegen Unfertigkeit des einen Ganges Schreibpapier auf der Mühle nicht hergestellt werden konnte. Vielleicht lag es an dieser Unvollkommenheit, daß vom Jahre 1670 an die Kammer in eine Ermäßigung der Pacht willigte 71 ). Sie begnügte sich mit 60 Talern, 3 Ries Papier (Schreibpapier?) und 2 Ries Makulatur. AIs derjenige, der unter diesen Bedingungen die Pacht übernahm, wird Lorenz Barß genannt. Es bleibe auf sich beruhen, ob man daraus schließen darf, daß er schon vorher auf der Mühle tätig war, etwa unter der Leitung seines Vaters.

Jedenfalls hat er selbständig die Mühle nicht lange verwaltet, denn das Anerbieten eines gewissen Johann Tiede im Oktober 1672, die Rächt anzutreten, wurde angenommen. Tiede wollte gehört haben, daß der jetzige Pächter die Mühle "in detrimentum" gebracht hätte und kein tüchtiges Papier mache. Es muß etwas Wahres an diesen Gerüchten gewesen sein, da die Kammer bereitwilligst darauf einging, einen neuen Pächter zu gewinnen, der indes zu spät erkannte, daß auf dem Werke, an dem so viele schon gescheitert waren, sich keine Lorbeeren erringen ließen. In einem undatierten Berichte, der nach der in ihm enthaltenen Angabe, daß er 27 Jahre auf der Mühle tätig sei, in das Jahr 1699 zu verlegen wäre, erklärt er sich außerstande, seine Pacht zu entrichten. Im vergangenen Jahre habe er wenig arbeiten können, weil wegen hoch angelaufenen Wassers die Mühle stillestehen mußte. Auch im laufenden Jahre war die Flut so hoch gewesen, daß er 18 Wochen lang nicht hätte arbeiten können.

War in diesem Falle die Ungunst der Jahreszeit schuld an der Stockung der Arbeit gewesen, so hatte Tiede schließlich doch Veranlassung, ebenfalls in die alten Jammerlieder über die Baufälligkeit der Mühle einzustimmen. Im Jahre 1700 war sie so arg, daß er nicht einen einzigen Bogen Schreibpapier hatte herstellen können. Die Stampfen waren altersschwach geworden und taten nicht mehr ihre Schuldigkeit. Dennoch überließ man ihn seinem Schicksale und erst 5 Jahre später 72 ) als er seine Pacht


70) Bericht vom 17. November 1668.
71) Vertrag vom 22. November 1670.
72) Am 9. Juli 1706.
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nicht bezahlen konnte und darauf hinwies, daß er 1703 14 Wochen habe müßiggehen müssen, hatte man mit dem nun schon 35 Jahre auf der Mühle wirkenden Papiermüller Einsicht. Es dauerte zwar vom Februar bis Juli 73 ), bis ein Entschluß gefaßt wurde. Dann aber wies die Kammer den Beamten in Neustadt an, die Mühle ordentlich in Gang zu bringen. Und im September 1707 kam es endlich zu einem Vertrage mit dem Mühlenbaumeister Johann Christian Märcker behufs Herstellung eines neuen Gebäudes.

Der Bau dauerte von Weihnachten 1707 bis März oder Johannis 1708. Die über ihn erhaltenen Nachrichten sind nicht ganz klar. Die Kosten beliefen sich auf 932 Rtlr. 1 Schill., wovon auf die Löhne für Maurer, Zimmerleute usw. 110 Tlr. 2 Schill. entfielen. Der Baumeister hatte laut Vertrag zunächst nur auf 464 Rtlr. Anspruch. Da es jedoch während des Baues sich als zweckmäßig herausstellte, noch einen obersten Stock aufzusetzen, wurde seine Entschädigung um 64 Rtlr. auf 528 Tlr. im ganzen erhöht. Die Hand= und Spanndienste der Bauern sind in diesen Beträgen nicht mit bewertet. Über die Durchführung des Baues entstand später zwischen Oberbaudirektor Sturm und dem Baumeister eine Meinungsverschiedenheit. Der erstere behauptete, daß die Mühle nach Wesen und Beschaffenheit für den nachgewiesenen Aufwand besser hätte gebaut werden sollen. Dagegen wollte Märcker sich die beste Mühe gegeben und nichts vernachlässigt haben. Was aus dem Streite wurde, ist nicht bekannt. Die gewechselten Schriften lassen einen Gegensatz zwischen dem Theoretiker und dem praktischen Bauführer hervortreten, der handwerksmäßig baute, ohne sich viel um die Fortschritte der Technik zu kümmern. Wahrscheinlich wäre es zweckmäßiger gewesen, den aufgestellten Plan vorher einer sachgemäßen Beurteilung durch den höheren Beamten zu unterwerfen. Die Angelegenheit hatte insofern ein Nachspiel, als der Zimmermann Hans Hübner später behauptete, besser gebaut zu haben, als er nach dem Vertrage mit Märcker verpflichtet gewesen wäre. Daher erbat er zu den 144 Tlrn., die er hätte haben sollen, noch 60 Tlr. nachträglich. Am 17. März 1710 wurde die neue Mühle durch einen Sachverständigen dem Märcker nach eingehender Besichtigung abgenommen. Tiede scheint den Neubau nicht mehr erlebt zu haben. Wenigstens zog in die neue Mühle Johann Daniel Ahrens als Pächter ein. Obwohl nun das Etablissement


73) Eingabe vom 3. Februar 1706.
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gewiß so vollkommen als möglich eingerichtet worden war, hatte auch er gleich wieder Wünsche. Man hatte ihm 12 Kummen versprochen, aber nicht so viele geliefert. Auch vermißte er eine kupferne Blase. Desgleichen erhob er Anspruch auf eine Entschädigung, weil er zwei Jahre lang auf die Fertigstellung des Baues gewartet haben wollte. Sein Vertrag lautete auf 5 Jahre und die ihm auferlegte Pachtsumme war jetzt eine andere geworden. Man war nicht mit Lieferungen von Papier zufrieden, sondern forderte bares Geld, für das erste Pachtjahr 100 Tlr., für die folgenden je 100 Tlr. In diesem Sinne sind die Pachtverträge gehalten, die Ahrens im Laufe der Jahre, zuletzt am 18. Januar 1725, auf 5 Jahre erneuerte.

Weshalb sich Ahrens eines Tages zurückzog, läßt sich nicht ermitteln. Seit dem 23. August 1731 erscheint Joachim Cowalsky aus Bützow als Pächter. Er übernahm gleich seinem Vorgänger für 150 Rtlr. N 2/3 die Mühle gleich auf längere Dauer, nämlich auf 9 Jahre, von Johannis 1732 bis ebendahin 1741. Leider scheint ihn ebenfalls, wie alle seine Vorgänger, die Baufälligkeit der Mühle gedrückt zu haben, die um so auffälliger ist, als das Gebäude doch erst vor kurzem errichtet worden war. Jm Jahre 1736 mußten "höchstnöthie" Reparaturen im Betrage von 157 Rtlr. 30 Schill. ausgeführt werden. Indes reichte diese Ausgabe nicht einmal aus und 1740, im November, mußte er aufs neue berichten, daß ein Teil der Mühle, die Radstube, sich in sehr gefährlichem baufälligen Zustande befände. Leider kam es zur Erfüllung des gewiß berechtigten Wunsches nicht, da am 6. August 1741 infolge einer auf dem Kietz bei Neustadt ausgebrochenen Feuersbrunst auch die Mühle abbrannte. Sie war unterdessen ein so fühlbarer Faktor im Wirtschaftsleben Mecklenburgs geworden, daß man sich für ihren Wiederaufbau interessierte. Die Krämerkompagnie in Grabow bat am 24. Dezember 1741 um einen Neubau, da sie den Mangel an Papier, der sich seit dem Brande zu zeigen anfing, empfand. Ihre Mitglieder waren gezwungen, sich aus benachbarten Ländern Papier zu verschaffen, wo sie behaupteten, nicht einmal für ihr Geld den Bedarf decken zu können. Daher sollte das inländische "hochnutzbare" Werk bald wieder in Wirksamkeit treten. Schon vorher hatte Cowalsky selbstVorschläge gemacht 74 ). Sein Kostenanschlag lautete auf 351 Rtlr. und einige Schillinge, wobei er einen Holländer aus seinen Mitteln anzuschaffen gedachte und es der


74) Bericht vom 7. Dezember 1741.
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Kammer anheimstellte, ob sie diese so nötige Maschine zum Bestand der Mühle rechnen oder als Cowalskys Eigentum respektieren wollte. Einer besonderen Begründung seines Antrags bedurfte es ja eigentlich nicht. Der Wunsch der Grabower Krämer war an sich schon beweiskräftig für die Notwendigkeit der Ausgabe. Immerhin betonte Cowalsky doch den Handelsvorteil, daß für fremde Ware kein Geld ins Ausland zu gehen brauche. Auch hob er hervor, daß durch den Neubau der Glanz der durchlauchtigsten Vorfahren nicht verdunkelt würde, wie es sonst der Fall wäre, "wenn deren zur Zierde und Nutzen des Landes abzielende Wercke in den Staub der Vergessenheit kämen". Er erreichte denn auch die gnädige Resolution Christian Ludwigs 75 ), daß gegen den Wiederaufbau der Mühle an der alten Stelle nichts eingewandt werden solle. Aber die Mittel mußte Cowalsky selbst beschaffen, nicht einmal Holz konnte ihm aus den fürstlichen Waldungen versprochen werden. Er sollte sich dieses vielmehr aus den benachbarten Forsten holen. Es scheint, als ob Cowalsky nicht in der Lage war, den Bau aus eigene Rechnung auszuführen Denn ein anderer von den Amtleuten in Neustadt aufgestellter Anschlag, der einen Bau im Werte von 1429 Tlrn. und 7 Schillingen aufgeführt wissen wollte, entsprang wohl der Erkenntnis, daß es wünschenswert im Interesse des Landes sei, die nützliche Fabrik, die Privatleute nicht herstellen konnten oder wollten, wieder zur Verfügung zu haben. Wahrscheinlich wird der kostspieligere Anschlag der angemessenere gewesen sein, der den Anforderungen der neueren Technik mehr Rechnung trug. Indes weder der eine noch der andere Anschlag fand Anerkennung. Wenigstens geht aus den Akten nicht hervor, daß die alte Papiermühle aus dem Schutte zu neuer Wirksamkeit erweckt worden wäre.

3. Die Papiermühle zu Grabow.

Wohl nicht viel später als in Sternberg und Neustadt kam es zum Bau einer Papiermühle auch in Grabow. Auf welches Jahr indes der Beginn ihrer Tätigkeit fällt, läßt sich nicht mehr ermitteln. Erst mit einem Aktenstück vom Tage Assumptionis Mariae, d. h. dem 15. August 1527, laut welchem Herzog Heinrich sich mit dem Papiermacher Blasius über die Entrichtung des Zinses verständigte, fangen Nachrichten über sie an. Blasius


75) Vom 10. März 1742.
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war die Pacht 3 Jahre lang schuldig geblieben und versprach jetzt den fälligen Betrag von 40 Gulden in 4 Terminen zu je 10 Gulden, den ersten Termin auf Martini 1527, den letzten auf Pfingsten 1528 angesetzt, zu bezahlen. Der Herzog muß die bedrängte Lage des Papiermachers anerkannt haben, denn er überließ ihm seine "papirmolln" auf weitere 4 Jahre, von Weihnachten 1528 an bis ebendahin 1532 unter Erhöhung der Pacht auf 20 Gulden jährlich. Blasius versprach, die "mollen mit ihrer zugehör in wesentlichem bau" zu halten.

Die Entwicklung scheint bei diesem Etablissement eine ruhigere und stetigere gewesen zu sein als bei den beiden anderen. Es hat seine Besitzer und Pächter nicht so oft gewechselt, sondern blieb Jahrzehnte hindurch in der Verwaltung einer und derselben Familie.

Blasius Groen - der Name wird auch Groene geschrieben - wurde im Jahre 1547 als Papiermüller angestellt. Lebenslang wurde ihm vom Herzog Heinrich die Mühle mit allen "zubehörungen" für 25 Fl. Münze in Pacht gegeben. Der Pächter versprach "guth tuchtich papier" zu machen und die Mühle in gutem Stand zu erhalten. Für den letzteren Zweck sollte er nötigenfalls Bauholz geliefert bekommen. Hans Groen, der im Jahre 1565 den unterdessen zur Regierung gekommenen Herzog Ulrich bat, ihm und seinen Söhnen die Mühle ebenfalls lebenslänglich zu verpachten, war ein Sohn von Blasius Groen. Während einer seiner Brüder sich dem geistlichen Stande gewidmet hatte und Pastor geworden war, ein anderer, der ohne Leibeserben geblieben war, abgefunden wurde, hatte Hans sich dem Geschäft des Vaters gewidmet, nach dessen Tode den Betrieb übernommen und den Pachtzins regelmäßig entrichtet. Nun wünschte er seinem Sohne "sollich handtwergk und konst zu lehren", wollte sich indes vorher vergewissern, daß dieser nach des Vaters Tode das Etablissement behalten dürfe. Den üblichen Zins von 25 Fl. wollte er gerne bezahlen und "quat und duglich papier nach dieser lande ardt unnd gelegenheit verfertigen".

Wir müssen dahingestellt sein lassen, ob diesem Gesuche nicht gewillfahrt wurde oder der hoffnungsvolle Sohn sich einem anderen Orte oder Berufe zuwandte oder gar frühzeitig aus dem Leben schied, genug, um das Jahr 1589 ist nicht mehr die Familie Groen, sondern Martin Tiede als Papiermüller tätig. Dieser wirkte das ausschließliche Privileg zum Lumpensammeln in allen Städten, Ämtern usw. des ganzen Fürstentums aus 76 ).


76) 11. September 1589.
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Bis dahin war er aus Mangel an Rohstoff in der Bereitung des Papiers merklich gehindert gewesen. Fremde Papiermacher schnappten ihm den Rohstoff vor der Nase weg.

Nach einem am Ende des 16. Jahrhunderts abgefaßten Amtsbuche über das fürstliche Amt Grabow gehörten zur Papierfabrik eine neue und eine große Mühle. Nachdem die Erbauung des Schlosses "an einem schonen und wolgelegenem ortte" erwähnt und darauf hingewiesen wird, daß der Eldenastrom eine Korn=, Öl= und Papiermühle betriebe, heißt es von der letzteren: "Die papirmhole aber gibet jerlich zur pacht an gelde 20 Fl. vonn der neuenn mhule und 50 riß papir von der großenn mhulenn". Das Bedürfnis nach Papier muß mithin in diesem Bezirk ein besonders lebhaftes gewesen sein, insofern man zwei Gebäude für den Dienst bestimmt hatte. Als die Herzoginwitwe Anna die Regierung antrat, stellte sich heraus, daß die 20 Fl. Zins aus unbekannten Gründen nicht mehr gezahlt zu werden pflegten. Daher ging sie sofort daran, die große Mühle, "weil sie verfallen gewehsen", neu herzurichten. Das gelang ihr so vortrefflich, daß Sie den Jahreszins auf 75 Ries erhöhen konnte, zur Hälfte vom besten und zur anderen Hälfte vom geringsten Papier, das auf der Mühle angefertigt zu werden pflegte.

Von der neuen Mühle hat sich eine Beschreibung erhalten 77 ), die erkennen läßt, was man damals als unentbehrlich bei der Herstellung des Papiers ansah und in wie einfacher Weise die Technik sich zu helfen wußte. Eine Wage, mit der die Lumpen beim Einkaufe gewogen wurden, eine Bank, auf der man das Papier glättete, 2 Kumme zur Bereitung der Masse, 5 eiserne Platten, 2 Schrauben, vielleicht, um die Feuchtigkeit aus dem Papier herauszupressen, waren die ganze Ausrüstung, die die Herzogin lieferte, abgesehen von dem Gebäude selbst mit seinen Rädern, Stampfen und dergleichen mehr.

Das neue Gebäude übernahm Hans Tiede, ein Sohn des alten Martin Tiede, der 60 Jahre auf der Papiermühle in Grabow gewesen sein wollte, demnach einige Zeit als Gehilfe des Papiermachers Groen gearbeitet haben muß. Mit Hans Tiede wurde zu Michaelis 1617 ein Vertrag abgeschlossen. In ihm verpflichtete er sich, die Papiermühle in baulich gutem Zustande zu erhalten und sie laut Sachverzeichnis nach 10 Jahren wieder abzugeben. Doch wurde ihm Erneuerung des Vertrages bei guter Haltung nach Ablauf dieser Frist in Aussicht gestellt.


77) Beilage 5.
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"Pro pensione" gab er jährlich 75 Ries Papier, halb das beste, halb Schreibpapier. Zweimal im Jahre, zu Michaelis und zu Ostern, sollte er das Papier abliefern und, falls Ihro Fürstl. Gnaden Geld vorzog, das Ries besten Papiers mit 40 Schill., das Ries Schreibpapier mit 30 Schill. vergüten. Außerdem hatte er der Herzogin für eigenen Bedarf ca. 10 Ries und ihren Beamten, nämlich dem Hofmeister, Hauptmann und Küchenmeister, je nach Bedarf "für sich oder einen guten Freund" 1-4 Ries zu liefern, das beste zu 32 Schill., das Schreibpapier zu 28 Schill. Hoffentlich haben die Empfänger nie versäumt, diesen Vorzugspreis wirklich zu bezahlen. Das Papier versprach Tiede "gut und unstrafelich" herzustellen und darauf zu sehen, "das die bücher wolgelegt und ein jegliches buch 25 bogen habe, damit J. F. G. Mühle nicht in Veracht kommen muge". Für die richtige Bezahlung der Pension und für jeden Schaden, der an der Mühle etwa hätte entstehen können, mußte Tiede mit allem Hab und Gut, beweglichem und unbeweglichem, einstehen.

Unter Hans Tiede hat offenbar die Papierfabrikation einen Aufschwung erfahren, wie er auf den anderen Betrieben nicht beobachtet werden kann. Denn während in dem Schwerinschen Anteil, wie die Geschichte von Sternberg und Neustadt erkennen läßt, nicht genug Papier für die Bedürfnisse der Kanzleien beschafft werden konnte, erzeugte Grabow soviel, daß das Fabrikat sogar ausgeführt werden konnte. Angeblich hatte er nur Ausschuß und grobe Makulatur exportiert, wie er in der leider undatierten Bittschrift hervorhob. Doch ist anzunehmen, daß Hans Tiede ein Schlauberger war, der dem Herzog nur die Erlaubnis zur Ausfuhr abzuschmeicheln versuchte, indem er ihm nahelegte, daß er keine Verkürzung in dem ihm zugedachten Papier erfahren würde. Das ausgeführte Papier ging nach Lübeck und Hamburg, von wo auch ein großer Teil der Lumpen stammte, die in Grabow verarbeitet wurden. Wie erfreulich eine derartige Ausfuhr privat= und volkswirtschaftlich sein mochte, nach der Auffassung der Zeit glaubte der Lizentmeister sie im Interesse der herrschaftlichen Kasse nicht ohne Zoll zulassen zu dürfen. Diesen Ausfuhrzoll, der selbstverständlich den Fabrikanten gezwungen haben wird, niedrigere Preise einzuhalten, als er sonst sie gefordert haben würde, unterdrückt zu sehen, war die Absicht der Eingabe des Hans Tiede.

In den Wirren des Dreißigjährigen Krieges scheint unser Hans Tiede, hoffentlich nur vorübergehend, auch vom Schicksal gepackt worden zu sein. Im Jahre 1627 klagte er dem Herzoge

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Adolf Friedrich, daß er durch beständige Einquartierung hart beschwert gewesen sei. Sie habe ihm 104 Tlr. gekostet. Damit nicht genug, hätte er während der Belagerung von Dömitz auf Anordnung der Offiziere, die in Grabow gelegen, sein Werk anderthalb Monate still liegen lassen müssen. Diese unfreiwillige Unterbrechung seiner Tätigkeit schlug er auf 20 Tlr. Schaden an. Er bat den Herzog, diesen Betrag an seiner Pension kürzen zu wollen oder ihm diesen Betrag zu vergüten. Ob die Gnade des Herzogs seinem Wunsche gemäß verfügte, wissen wir nicht. Wohl aber bekam er Recht, als er sich 1634 darüber beschwerte, daß ihm und dem Walkmüller von dem Rittmeister von Moltke eine Steuer im Betrage von einem Taler monatlich abgefordert worden wäre. Diese offenbar willkürliche Auflage wurde eingestellt.

4. Die Papiermühle zu Bützow.

Infolge einer Anregung, die der Universitätsbuchdrucker in Rostock, Jakob Lucius 78 ), dem Bürgermeister und Rat in Bützow hatte zugehen lassen, baten diese am 12. Mai 1578 den Herzog Ulrich um die Erlaubnis, eine Papiermühle in Bützow anlegen zu dürfen. Lucius hatte bei seiner Anstellung im April 1564 in Rostock versprochen, zu seinen Drucken reines, schönes, weißes Papier verwenden zu wollen. Indes, er muß Schwierigkeiten gehabt haben, sich solches zu verschaffen, da ihm unter verschiedenen Sünden, die er sich hatte zu Schulden kommen lassen, im Jahre 1574 vom Universitätskonzil vorgehalten wurde, daß er weder die Drucke für die Professoren so schnell besorgte, als es diesen erwünscht schien, noch reines, gutes Papier verwandte. So erklärt sich sein Rat, in nächster Nähe von Rostock eine Papierfabrik zu erbauen, die ihm jederzeit bequem das nötige Papier hätte liefern können. Als geeigneten Platz für den Neubau nahm der Magistrat ins Auge einen solchen "vor dem Weicker thor auff der stadt grund unnd bodenn bey der Schweinebrücke auff dem freyen wasser". Der Herzog stellte fast unmittelbar, nachdem dieser Wunsch zu seiner Kenntnis gelangt war, von Doberan aus, wo er eben weilte, in Aussicht, in den nächsten Tagen nach Bützow zu kommen, um die Gelegenheit zu besichtigen und sich dann über die Zulässigkeit des geplanten Baues zu äußern. Ob es zu dieser Fahrt gekommen ist, ob die Bedingungen - Lucius hatte in Aussicht gestellt, einen Beitrag zu dem Jahresaufwand


78) Stieda, Studien zur Geschichte des Buchdrucks in Mecklenburg im Archiv für Geschichte des Buchhandels, Bd. 17 S. 17 ff.
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zu liefern - dem Herzog nicht so günstig schienen, genug, die Ausführung unterblieb. Sieben Jahre später war es die Universität Rostock selbst, die sich an den Herzog Ulrich von Mecklenburg wandte mit der Bitte, in Bützow eine Papiermühle anlegen zu lassen. Die Erbauung einer solchen wurde mit dem unzweifelhaft zutage getretenen Bedürfnis der "wolbestellten Druckerei" in Rostock gerechtfertigt, die "ohne einen ziemlichen Vorrath an reinem weißen Druckpapier nicht recht angerichtet und erhalten werden" könnte. Seit vielen Jahren sei man mit dem ganzen Bedarf auf Lübeck angewiesen, während Grabow und Neustadt nichts zur Verfügung stellen könnten. Aus der Mark und aus Pommern könne nur "lauter graue nichtige böse maculatur" bezogen werden. Beständen in der Nähe von Rostock eine oder zwei Papiermühlen, so könnte man den Pommern und Märkern ihre graue Makulatur wieder nach Hause schicken. "Alle dieser gelegenheit verstendige", so schloß die Eingabe, wissen, "das wenn schon noch drey mölen bey E. F. G. Stadt Rostock auffgerichtet, dennoch das Druck- und Schreibpapier alles alhie verbraucht und verhandelt konte werden" 79 ). Aus der Rückseite dieser Eingabe geht hervor, daß der Herzog schnellstens sowohl der Universität als der Stadt Bützow antwortete 80 ). Leider aber haben sich die Konzepte dieser Briefe bei den Akten nicht erhalten. Was daher der Universität gesagt worden ist, muß man erraten. Offenbar wird die Antwort dem Vorschlage geneigt abgefaßt worden sein, denn der Inhalt des Schreibens an Bützow wird dahin angegeben, daß die Stadt ihrerseits Stellung zu dem Gedanken nehmen möge und je nachdem wie der Entscheid ausfalle, man Rostock, der Stadt und der Universität, die man stets zu fördern bereit sei, den Wunsch werde erfüllen können.

In der letzten Wendung lag der Fingerzeig, daß man in Bützow den Antrag nicht zurückweisen solle, und so darf man wohl annehmen, daß die Papiermühle damals erbaut worden ist Allerdings erhält man erst 30 Jahr später einen Beweis für das Vorhandensein der Fabrik. Eine bei den Akten liegende Aufzeichnung besagt, daß der Papiermacher in Bützow von Trinitatis 1616 bis ebendahin 1616 in die Kanzlei für 27 Fl. Papier geliefert hätte, nämlich:

Tabelle zur Papierlieferung

79) 1585 Aug. 6.
80) 1585 Aug. 9.
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Tabelle zur Papierlieferung

In der gleichen Zeit wurde von ihm an die Küchenmeistereien 8 Ries für 11 Fl. 20 Schill. und an die "Hofbuchschreiberei" (!) 19 1/2 Ries für 22 Fl. 15 Schill. "des gemeinen und des besten papirs" geliefert. Es deutet eine gewisse Entwicklung und Leistungsfähigkeit an, wenn mehrere Sorten unterschieden werden, gemeines, bestes und Makulaturpapier.

Der Namen des Papiermachers wird bei dieser Gelegenheit nicht genannt. Indes werden die auf der Mühle tätigen Personen gelegentlich erwähnt, so daß man, ohne genau die Dauer der Tätigkeit eines jeden bestimmen zu können, unter Hervorhebung lediglich des Jahres, in dem sie genannt sind, eine Reihenfolge vermutlich sämtlicher einmal in Bützow tätig gewesener Papiermacher aufstellen kann. Sie lautet wie folgt:

1615-1616 Andreas Klifoth,
1623-1624 Jochim Henning, wahrscheinlich seit 1619,
1626 Jochim Bannitt,
1634 Lorenz Barß, wahrscheinlich seit 1626,
1648 Erdmann Barß,
1674 Nikolaus Arens,
1685 Johann Köhler,
1693 Köhlers Witwe Elisabeth Rambow,
1705 Andreas Kunstmann,
1743 Friedrich Seidler,
1770 Gaebler,
1789 Lindner,
1813 Jsaak Kramer.

Leider haben sich von den Lebensbedingungen und Schicksalen der Mühle und der sie verwaltenden Personen nur sehr wenig Nachrichten erhalten. Lediglich der Zufall hat die eine oder andere Angabe über sie aufbewahrt.

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Jochim Henning lieferte von Trinitatis 1623 bis ebendahin 1624 an die Kanzlei 13 Ries besten, 8 Ries gemeinen und 3 Ries Makulatur=Papier, an die Küchenmeisterei 9 Ries vom besten, 2 Ries vom gemeinen und 4 Ries Makulatur=Papier.

Jochim Bannitt lieferte 1626 zu zwei verschiedenen Terminen, das eine Mal für 2 Fl. 8 Schill., das andere Mal für 7 Fl. 2 Schill. Papier.

Lorenz Barß, der Großvater des seit 1668 in Neustadt nachgewiesenen Papiermachers, bat 1634 um die Erneuerung seines 1626 bereits abgeschlossenen Vertrages, die ihm offenbar zu teil geworden ist. Es spricht für den Umfang der Geschäfte, daß die Kammer bei dieser Gelegenheit den Pachtzins auf 100 Rthlr zu erhöhen wünschte. Barß hatte seither die Hälfte gezahlt, machte aber entschiedene Schwierigkeiten in die Steigerung zu willigen, wobei er unter anderem auf die große Baufälligkeit des Gebäudes verwies. Er bat schließlich, ihm wenigstens, nachdem die Verhandlungen über die Erhöhung des Pachtzinses sich bis 1636 hingezogen hatten, noch ein Jahr die Pacht unter den früheren Bedingungen zu gewähren. Offenbar haben sich Kammer und Papiermacher dann gütlich geeinigt. Da die erstere mit dem vermutlich geschickten und zuverlässigen Gewerbetreibenden zufrieden war, erwirkte sie ihm 1648 vom Herzog Adolf Friedrich ein Privileg zum Sammeln von Lumpen überall im Lande, besonders in Rostock und Wismar. Der Papiermacher Hans Dreßler in Neustadt, der ihm das Recht streitig gemacht hatte, wurde angewiesen, den Bützower nicht mehr zu stören.

War Barß hierin kräftig unterstützt worden, so wollte man nach anderer Seite ihm, wie es scheint, weniger entgegenkommen. Schon Vater Lorenz Barß hatte über die Baufälligkeit der Mühle geklagt. Jetzt wurde sie 1665 durch den Hauptmann zu Bützow Johann Friedrich Müller gewissermaßen offiziell festgestellt. Man gestand infolgedessen dem Pächter bereitwilligst zu, sobald man über die dringendsten Erntearbeiten hinaus wäre, Anstalten zur Abstellung der Mißstände zu machen. Indes wenn diese erfolgte, so war sie wohl nicht vollständig nach dem Wunsche des Barß, der damals eben sich in Neustadt 1668 um die Pacht bemühte und sie, doch wohl für seinen Sohn Lorenz, zugeschlagen erhielt. Daß er recht getan hatte, sich für seinen Sohn um eine neue Stelle zu bemühen, liegt klar zutage, nur traf er es offenbar, da in Neustadt die Klagen über die Baufälligkeit nie aufhörten, dort auch nicht ganz befriedigend. Jedenfalls konnte Erdmann Barß 1671 in Bützow den bisherigen Pachtzins nicht

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mehr bezahlen, und die Beamten in Bützow erkannten die schlimme Lage, in der er steckte, an. Bei starkem Froste oder im Sommer bei großer Dürre konnte er aus Mangel an Wasser nicht arbeiten. Daher sei es glaublich, daß der Papiermacher einige Jahre seither mit Verlust tätig gewesen sei. Das sei um so wahrscheinlicher, als in Wismar seither eine neue Papiermühle entstanden wäre, die im Absatz große Konkurrenz bedeutete. Die Amtleute schlugen daher vor, im Hinblick darauf, daß Barß ein alter Mann sei, der viele Jahre auf der Mühle tätig gewesen sei, ihm die Pacht zu 160 Tlr. jährlich anzurechnen. Dabei könne er auf seine Rechnung kommen.

Vermutlich hat, bald nachdem diese Angelegenheit zur Zufriedenheit aller Beteiligten erledigt war, Barß das Zeitliche gesegnet, denn am 11. März 1674 schloß die Kammer in Schwerin mit Nikolaus Arens einen Vertrag ab. Es war damals beabsichtigt, bei der Papiermühle zu Bützow einen Neubau vorzunehmen, den man hoffte bis Trinitatis beendet zu haben. Die Tischlerarbeit daran wurde auf 28 Gulden beziffert. Doch der Neubau muß nicht geglückt sein oder nicht so durchgeführt worden sein, als er geplant wurde, indem schon 1680 die Mühle wieder in ganz unfertigem Zustand erscheint 81 ) Die Kammer wies die Beamten in Bützow an, das Gebäude zu besichtigen und die nötigen Ausbesserungen anzuordnen. Doch kann Arens nicht voll befriedigt worden sein, da er 1684 82 ) kündigte. Man machte keine Versuche, ihn zu halten, und so trat für den Wegziehenden Johann Köhler, zunächst mit einem Vertrage auf die Dauer von drei Jahren, ein Er bat schon bald nach dem Antritt der Pacht um Erledigung der dringend erforderlichen Reparaturen. "Wie unsere Papiermühle in Bützow", heißt es in der Eingabe 83 ), "nunmehr sehr vitiös auch so gantz und gar, wo derselben nicht geholfen würde, nicht mehr in brauch sein kann, da erstlich zu reparirung eine neue welle gefordert wird, der Giebel sampt dem Dache renoviret werden und endlich der Graben beym Walckerthor außgeworfen werden muß". Es wurde angeordnet, daß diese Instandsetzungen dem Wunsche gemäß vollzogen werden sollten.

Wie stattlich sich die Papiermühle dann endlich ausnahm, läßt eine Bestandsaufnahme erkennen, die 1692 durch den Herrn Landrentmeister Hertel erfolgte.


81) Bericht vom 30. Dezember 1680.
82) Am 16. Oktober.
83) Eingabe vom 7. Mai 1686.
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"Anno 1692. Den 8. Junii, wardt in gegenwart des H Landt Rentmeisters Herteln die Papirmühle zu Bützow inventiret undt befunden folgender gestalt:

Dis gantze Zimmer, Sambt der Wohnunge:

Jst von dreizehn verbänden, mit Stroh gedeckt.
Die durchschnittene Haußthür hat vier Hänge, zwei Klincken, ein Schloß, undt ein eyßern Handtgriff.
Die Haußdehle mit Feldsteinen gebrügget.
Der Boden von eichen Brettern eingestrichen.
Zur Linken vier Taffel Fenstern, darin sieben Ruten mangeln.
Eine Keller Lucke mit zwey Hängen, einen Überfall, und 6 Krampen.
Die Thür zur Papirmühlen zwey Hänge, eine Klincke, und eißern Handtgriff.
Zwei Wellen, jede mit Sechtzehen Stampen, vier eyßern Bänden undt einer starcken eyßern Wrangen.
Fünf mit Brettern abgeschurete Kasten darin der Brey von den zerstoßenen Lumpen geleget wirdt, hat nüben überall einen breitem Boden.
Auff der Haußdehlen eine alte große Preße, an deren stat der Papirmüller eine neue Preße verlanget.
Eine Bütte, mit zwey eyßern Bänden, darauß Papir gemacht wirdt; mit einer kupfern Blase.
Ein Rührkumme, mit einer eyßern Rost.
Die durchschnittene Hofthür hat vier Hänge, zwei Klincken, und 6 Haken.
Die Küchenthür zwey Hänge, undt eine Klincke.
Der Schorstein in Holtz gekleimet, gehet außen Dache.
Ein eingemauerter kupfern Kessel.
Vier Tafel Fenstern.
Die Kammerthür zwey Hänge undt ein Schloß.
Die Dehle von Leim geschlagen.
Der Boden von Brettern.
Vier Tafel Fenstern.
Ein Bettschapff mit zwey Thüren.
Die Thür nach der Stuben zwey Hänge undt ein Schloß.
Die Dehle von Leim. Der Boden gewunden.
Zwölf Taffel Fenstern, darin."

Johann Köhler hat die Freude, in diesen Räumen hantieren zu dürfen, nicht mehr lange genossen. Schon im nächsten Jahre erscheint seine Witwe als die Pächterin der Mühle, auf

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wie lange, läßt sich nicht mehr feststellen. Wie es scheint, bezieht sich ein Erlaß der Kammer in Schwerin vom 3. Mai 1695, daß alles weiße Papier, das auf der Mühle in Bützow sich befände, sofort an die geheime Kanzlei in Schwerin zu senden sei, schon auf den neuen Pächter. Denn es wird gleichzeitig dem Papiermüller vorgehalten, mit der Verfertigung neuen Papiers bei Vermeidung ernstlicher Strafe sich nicht zu säumen. Das Geschäft ging gut, denn die Rentereirechnung von 1689/99 weist den Eingang von je 50 Rtlr. als halbjährliche Pacht für die Papiermühle in Bützow nach. So befriedigend ließ sich der Betrieb an, daß der Papiermüller in den Verdacht kam, sein Fabrikat auszuführen, während die fürstlichen Kanzleien nie genug haben konnten. Ob diese Vermutung auf Wahrheit beruhte, mag dahingestellt bleiben. Sie verträgt sich nicht mit der gleichzeitigen Anweisung an den Papiermüller, das Papier feiner, sauberer und weißer, als es seither gewesen, herzustellen. Man versteht nicht, wie derartiges Papier, das zu wünschen übrig ließ, im Auslande Anklang fand. Jedenfalls wurde dem Pächter verboten, Papier auszuführen 84 ). In der Folge stellte sich heraus, daß die Leistungsfähigkeit der Mühle eine einwandsfreie war, daß aber der Müller sein eigenes Fabrikat nach auswärts versandte und dafür das an die Regierung zu liefernde von einer anderen Mühle bezog. Der Amtsschreiber in Bützow konnte unter dem 24. Oktober 1701 berichten, daß der Papiermacher ein fleißiger Mann sei, der mit verschiedenen Hilfskräften arbeite und für sein Erzeugnis guten Abgang fände. Allerdings hätte er beständig Mangel an weißen Lumpen, so daß er weißes Papier in jedem Jahre nur 4-6 Wochen lang anfertigen könne und sich in der Hauptsache auf die Herstellung von Druckpapier und Makulatur beschränken müsse. An die Renterei lieferte er damals halbjährlich gegen 70 Ries verschiedener Papiere. Das feste sogenannte Herrenpapier wies einen einfachen Adler als Wasserzeichen, das Mittelpapier einen Hirsch und das Konzeptpapier einen adeligen Wagen aus. Sein Erzeugnis genoß den Ruf, besser zu sein, als das anderer Mühlen im Inlande. Neben der Fabrikation lag er auch dem Handel mit Papier ob, indem er den Papiermüllern in Neustadt und Zülow Lumpen vorschoß und dafür statt baren Geldes Papier übernahm, das er nach anderen Städten verkaufte. Kunstmann wäre demnach ein geschickter Gewerbetreibender gewesen, dessen Fertigkeit zweifellos


84) Reskript vom 27. April 1701.
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zur Hebung der Fabrikation beitrug. Sein Geschäft ging unentwegt vorwärts, denn als die Regierung am 19. Februar ein mal 2 Ballen Papier bestellte, die Hälfte Original=, die andere Hälfte Konzeptpapier, die über die regelmäßigen Lieferungen hinaus verlangt wurden, konnte die Bützower Mühle nichts liefern, da sie keine zwei Buch Schreibpapier mehr vorrätig hatte.

Kunstmann war viele Jahre auf der Mühle. Sein Nachfolger wnurde laut Vertrag vom 31. Oktober 1743 Friedrich Seidler. Er übernahm die Mühle vom Jahre 1744 an gegen 60 Rtlr. Pacht im ersten Jahre und 80 Rtlr. in den folgenden Jahren nebst einem Ballen seines besten Papiers. Man scheint ihm günstigere Bedingungen gewährt zu haben, obwohl die Fabrikation einen unverkennbaren Aufschwung erfahren hatte, weil ein Neubau der Mühle erforderlich war. Dessen Kosten wurden nach einem Voranschlage vom 2. Dezember 1741 auf 410 Rtlr. und 18 Schill. angesetzt, von welcher Summe der neue Pächter die Hälfte auf sich zu nehmen versprach. Später stellte sich der Gesamtbetrag auf 419 Rtlr. 5 Schill., so daß Seidler auf seinen Anteil 209 Rtlr. 26 1/2 Schill. zu zahlen gehabt hätte. Diese Summe sollte sein einstiger Nachfolger in der Mühle ihm wiedererstatten und er nicht zum Ausscheiden aus der Mühle veranlaßt werden, ehe er seine Auslage zurückerhalten haben würde. Zu diesem Neubau ist es indes nicht gekommen, sondern , wenn die Mitteilung in einem späteren Bericht richtig ist, nur zu einer Nachbesserung, die nicht mehr als 28 Rtlr 12 Schill. kostete Es fehlt die Möglichkeit, diese Angabe nachzuprüfen. Die Tochter des Papiermüllers Seidler, Sophia Jlsabe, verheiratete sich 1767 mit dem Papiermachergesellen aus Neustadt, Jochim Christian Lorenz Schultz.

Der letzte in der Reihe der Papiermüller in Bützow, von dem wir wissen, ist Isaak Kramer Er gehörte zu denjenigen, die nicht ohne Grund über die wenig erfreulichen Zustände, unter denen sie tätig sein sollten, jammerten. In Bützow war das Wasser nicht sauber genug, der schmutzige Stadtgraben mußte herhalten, die Trockenscheuer reichte nicht aus und dergleichen mehr. Nichtsdestoweniger siegte er ebenso wie seine Vorgänger an anderen Stätten über alle Hindernisse und es konnte ihm das Zeugnis nicht versagt werden, daß er anzuerkennende Leistungen bot und seine Erzeugnisse neben denen des Auslandes gut bestehen konnten.

Unter Isaak Kramer wurde die Mühle vererbpachtet. Die Kammer wollte seit geraumer Zeit etwa 400 Rtlr. jährlich für die

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unvermeidlichen Nachbesserungen gezahlt haben, während die Pacht nur auf 90 Tlr. sich im Jahre belief. So ist es nicht zu verwundern, daß sie die Vererbpachtung vorzog. Kramer übernahm Sie im Jahre 1823 für die Summe von 4000 Tlr. N 2/3. Einige Jahre später bat er um Erlaß des damals noch rückständigen Betrages der Kaufsumme in Hhe von 2000 Rtlr., der ihm indes nicht zugestanden wurde.

5. Die Papiermühle von Gadebusch.

Im Jahre 1545 oder 1556 hatte ein Münzmeister Berent Jüngling in Gadebusch an einem Teiche daselbst eine Schmelzhütte. Dreißig Jahre lang ungefähr besaß er Teich und Münzhaus unbestritten. Nach seinem Tode erbte sein Schwiegersohn Heinrich Schrader das Immobil und da nach dessen frühzeitigem Tode die Witwe sich zum zweiten Mal verheiratete, an den Bürgermeister von Rostock Johannes Kellermann, so erhielt dieser Hütte und Teich als Erbgut. Aus dessen Händen gelangte der Besitz durch Kauf an den Stadtschreiber in Gadebusch, Michel Grenzmann, und dieser überließ das Gebäude der Fürstin Elisabeth von Mecklenburg, einer geborenen Prinzessin von Schweden. Diese kam im Einverständnis mit ihrem Gemahl, dem Herzog Christoph 85 ), auf den Gedanken, eine Papiermühle in ihm herzurichten. Aber das Geld, das beide hohen Herrschaften für diesen Zweck bestimmt hatten, reichte nicht aus, und im September 1589 mußte daher der Hauptmann zu Gadebusch, Bartold von Bülow, sich um Geld bemühen, damit der Bau fortgesetzt werden konnte. Es gelang ihm, von einem der Bürgen des Papiermachers, Jochim Hinrichsen (auch Hinricks genannt), 40 Mark Lüb. zu erhalten 86 ). Die Schuld sollte auf den später fällig werdenden Jahreszins für die Mühle in Anrechnung gebracht werden.

Obwohl auf diese Weise die baulichen Vorrichtungen vorhanden waren, scheint doch zunächst die Fabrikation nicht in Gang gekommen zu sein, denn es mangelte am nötigen Wasser. Hinrichsen hatte im ersten Pachtjahre 80 M Lüb., in den folgenden Jahren 100 M Lüb. in Aussicht gestellt. Seine Bürgen, insbesondere sein Neffe Hans Hinrichsen, Bürger in Lübeck, hatten ihn mit Geld unterstützt, ihm zur Anschaffung von Stricken, einer Bütte und einer Blase Vorschüsse gemacht in der Hoffnung, daß


85) Bergengrün, Herzog Christoph von Mecklenburg, 1898, S. 290 ff.
86) Bericht des Hauptmanns vom 9. Oktober 1589.
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er sein Werk beginnen und die Schuld bald zurückzahlen könnte. Leider aber mußte der Onkel seinem Neffen "mith trurigem hertzen" klagen, daß er, weil die Mühle kein Wasser hatte, "twe jähr nahrungsloss geseten" hätte. Der Neffe als Bürge wandte sich nun am 25. November 1590 an der Herzog Christoph mit dem Vorschlage, eine Schleuse erbauen zu lassen, mit deren Hilfe man aus dem nächstgelegenen See Wasser auf die Mühle leiten könnte. Der Berichterstatter glaubte den Herzog darauf hinweisen zu können, daß, nachdem der Bau beendet, die "hus-lüde" ja frei seien und mithin zum Schleusenbau verwandt werden könnten. Er stellte gerne "thor frundtschop" nach beendigter Arbeit ihnen 2 Tonnen Gadebuscher Bier in Aussicht.

Offenbar vermochte indes Hinrichsen die Regierung nicht für seinen Plan zu erwärmen oder bot sich dem Onkel eine andere mehr für ihn geeignete Stelle. Jedenfalls gab der Papiermacher die Mühle auf, und am 2. Juni 1591 wird mit einem gewissen Matz Siele aus Schleusingen auf ein Jahr ein Vertrag geschlossen. Auch der neue Pächter war bereit, wie der frühere 80 M Lüb. zu entrichten. Seltsam mutet jedoch der Vorbehalt an, daß er, wenn ein "Kaufmann" sich fände, d. h. wohl ein Käufer, sofort von der Mühle abtreten müsse und in diesem Falle den Pachtzins nur nach Maßgabe der Zeit, die er auf der Mühle gesessen hätte, zu zahlen haben solle. Indes, ein Käufer fand sich nicht, dagegen fand der neue Pächter, nachdem er sich einzurichten begann, allerlei Mängel und erklärte der Herzogin, zu deren Leibgedinge die Mühle gehörte, daß er den vereinbarten hohen Pachtzins nicht aufrecht erhalten könne. Die Besitzerin war darüber ärgerlich, daß "noch allerhandt mängel" an dem Bau sein sollten und die Erklärung des Pächters, daß er die Mühle aufgeben würde, "woh nicht zum weinigsten daß grundtwergk niedriger gelegt würde, damit er dieselb nach notturft zu gebrauchen haben mochte", wird nicht dazu beigetragen haben, ihre Stimmung zu verbessern. Daher wies sie ihren Statthalter an, die Mühle lieber zu verkaufen und den Erlös dafür bis zu ihrer glücklichen Wiederkehr - sie war damals in Kopenhagen - für sie aufzuheben 87 ). Der Beamte in Gadebusch, Helmut Brandt, hatte nicht umhin gekonnt, in längerem Bericht an den Hofmeister Christoph von Hagen die Beschwerden des Papiermachers als berechtigt anzuerkennen ). Er be=


87) Schreiben der Herzogin aus Kopenhagen vom 3. Oktober 1593.
) Schreiben vom 12. September 1593.
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dauerte den armen Kerl, der nicht einmal für sich und die Seinigen das trockne Brot erwerben könne. Daß er die hohe Pacht von 80 M herauswirtschaften werde, sei ganz unmöglich, und sein Vorschlag, ihn auf die Hälfte des bisherigen Betrages zu setzen, nicht unberechtigt. Wenn man ihm Holz, Bretter und was sonst an Diensten nötig wäre, zur Verfügung stellen wollte, hatte sich der Papiermacher bereit erklärt, den Bau selbst auszuführen, was für ihn immerhin eine Ausgabe von 20 Tlrn. bedeuten würde. Er empfahl der Herzogin, auf diesen Vorschlag einzugehen, da es schade wäre, daß das "nütze werk nicht soll in vollem Schwange gehen" und schließlich der Handel nicht "unbequem" sei. Indes die Fürstin scheint über die Zweckmäßigkeit anders geurteilt zu haben.

Unter diesen Umständen wird es begreiflich, daß 1604 der Plan ernsthaft erwogen wurde, die Papiermühle in eine Drahtmühle umzuwandeln. Zu diesem Zwecke ist wohl die Beschreibung der Papiermühle angefertigt worden, die folgendes Gebäude erkennen läßt.

"Das Hauß ist neun Gebienten langk, daran ein Abseite von zwey Gebienten, daraus eine gemurte Schornstein, die eine Seite des Dackes mit Stroe gedecket, die ander Seite nach dem Holt werdes halb mit Steinen behangen, halb mit Stroe gedecket, daran ein Wasserradt undt Welle mit eisernen Tappen.

In der Mühlen

1 großer Block darin 4 Stamblocher unndt in dreyen eisern Platen, sein aber alt.

12 fertige Stempen mit eisern Platen

4 Stampen ohne Platen

1 aufstiegende Treppe zum Boden.

In der Stuben

4 Taffell Glasefenster

1 Kachelloffen

1 Banck

1 Thure mit der Klincke

Daz Plaster von Lem, oben Bretter

Dabey zwoe kleine Camern. In jeder 1 glase unndt 1 holzern Finster, 2 Thuren in eisen Haken unndt Hespen.

In der Kuchen

1 Limkessel (leim)

1 Tafel Glasefinster

1 Ture mit der Klincken

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Auff der Haußdelen

1 große Papirespresse

1 groß Kuven

1 Gaustaull (3)

2 Tafell Glasefinster

1 schloßefost Haußtur."

Den Antrag, ihm die Papiermühle behufs Umwandlung in eine Drahtmühle zu überlassen, hatte Godert Neustadt aus Lübeck gemacht. Anfangs wollte die Kammer gar nicht darauf eingehen. Die Papiermühle, meinte man, sei gewiß, die Drahtmühle ungewiß. Wie gegenüber Neuerungen nur zu oft, nahm man an, daß "schlechte Hoffnung were den Intent des Antragstellers einigen Vortgangk gewinnen" zu sehen. Die schwer zu beantwortende Frage blieb immer, ob Wasser in ausreichendem Menge vorhanden sein würde. Die Pacht von 80 M Lüb., die Neustadt bot, schien gegenüber den 50 M , die der Papiermüller seither gezahlt hatte, keine genügende Steigerung, zumal ja für die Umwandlung wieder neue Unkosten in Aussicht standen.

Der Landrentmeister Andreas Meyer, der nach Gadebusch gereist war, um die Örtlichkeit zu besichtigen und der Hauptmann von Bülow daselbst sahen die Umwandlung mit ungünstigem Auge an. Der Teich, in dem das Wasser sich sammelte, war gering und hatte keine Zuflüsse, "dan nur allein itzetliche brunne, so geringe Wasser zur Molle tragen". In Rücksicht auf die Wiesen und Hütungen der Gadebuscher ließe sich das Wasser nicht viel höher stauen und in trocknen Zeiten würde immer Mangel an Wasser sich zeigen. Da jedoch Godert Neustadt 120 M Lüb. Pacht zahlen wollte und für 60 Rtlr. das Gebäude in stand bringen wollte, so meinten sie, wenn man den Teich reinigen und den Graben räumen ließe, so würde es doch wohl gehen. Somit empfahlen sie, auf seinen Vorschlag einzugehen. Daraufhin hatte Godert Neustadt einen vornehmen Lübecker Bürger Herrn Peter von Förden, zum Bürgen bestellt "vor alle vorgeschlagene Capita und Handtlungspuncta", dann in der Folge Holz fällen lassen und alles zum Bau vorbereitet. In Steiermark waren Leute gemietet worden, die die Drahtmühle in Gadebusch sollen zustande bringen helfen, und die wenigen Stangen Eisen, die man zur Verarbeitung brauchte, waren in Lübeck und Wismar schon bestellt. Dennoch scheiterte die Angelegenheit im letzten Augenblicke an dem Widerspruch Christoph von Hagens, der die Interessen der augenblicklichen Besitzerin, des noch unmündigen Fräulein Margaretha Elisabeth von Meck=

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lenburg, als der Tochter Herzog Christophs und der Herzogin Elisabeth, beeinträchtigt glaubte. Mit dem höheren Stau des Teichs sei es nichts. "Das es eine solche gelegenheitt darumb hette," führt er in einem Berichte an den Herzog vom 2. September 1604 aus, "und ihme in seinen unzehligen vorschlegen, nemblich mit Schlagung höcherer Dämme, legung dubbelter räther und stauungk keinesweges könte gratificiret werden, dan der teich bißhero seine gewisse stauungk gehabt und so er einer spännen hoch höher gestauet wurde, das es die gelegenheitt gewinnen wolle, das auff einer seiten dem ambtes bauren ihre wiesen, auf der andern seiten der Stadt grundt und boden bestauet und sonst viel mehr incommoda darauß erfolgen wurden." Auch der Persönlichkeit des Lübeckers scheint Herr Christoph von Hagen nicht getraut zu haben. "Ob auch woll zuletzt derselbige drattmühler", führt er am Schlusse aus, "ohne Zweifel auf dictirung seines gewissens mir die augen zu verkleben unterstanden und vorgeben, man solle dem Fürstl. Freulein die Mühle bezahlen oder so sie die nicht missen wolte, solt das Fürstl. Freulein dem Ambt was daran verwendet refundiren - so habe ich doch solchem seinem suessen Predigen keinen glauben stellen konnen. Caveant anseres quando vulpes concioatorem agit."

Mit der Errichtung der Drahtmühle wurde es somit nichts. Aber Fräulein Elisabeth, die nachher die Gemahlin des Herzogs Johann Albrecht II. wurde 89 ), verfügte über das Immobil nicht, und eines Tages schenkte der Herzog Johann Albrecht dem Kammerjunker Hans Jürge von Halberstadt Hof und Gut Vietlübbe, wozu die "Pappier Mhuell, so hinter dem Stadtholtze zu Gadebusch belegen und kein Pertinentz des fürstlichen Ampts daselbst sondern ein erkauft gut ist" gehörte.

Der neue Besitzer scheint nicht viel mit dem gewerblichen Etablissement anzufangen gewußt zu haben. Schon 1615 bietet er die Papiermühle dem Herzog Adolf Friedrich zum Kaufe an, und, als dieser ablehnte, der Stadt Gadebusch. Der Herzog Johann Albrecht, der um seine Zustimmung ersucht werden mußte, sprach sein Einverständnis mit dem Verkaufe aus, behielt sich jedoch das Recht an dem "Flus, dabei die Mühle belegen" vor mit allen Gerechtigkeiten, um dort vielleicht eines Tages eine andere Papier= oder Mahlmühle bei Gelegenheit erbauen lassen zu können. Hiermit griff er jedoch in die Rechte


89) Bergengrün, Herzog Christoph von Mecklenburg: Stammtafeln.
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des Eigentümers ein, der ihm antworten mußte, daß der "geringschetzige ot wassermangelnde und sehr zugewachsene Teich und dessen gerechtigkeit stets zur Mühle gehört hätte." Die Nachforschung in allen Kaufverträgen, die der Herzog infolge dieses Einspruchs dem Amtmann in Gadebusch, Claus Below, auftrug, ergab, daß es sich bei der Papiermühle nicht um eine "Pertinentz des fürstlichen Amts" handelte. Wohl aber meinte der Bericht 90 ), daß eine Vorschrift, den Damm nicht zu erhöhen und das Wasser nicht höher zu stauen, zum Schutze der Anlieger zweckmäßig wäre. Dem Herzog blieb auf diese Weise nichts anderes übrig, als in den Verkauf zu willigen 91 ); er wollte sich jedoch vorbehalten, jederzeit für den gleichen Preis, nämlich 800 Gulden (jeden zu 24 Schill. Lüb. gerechnet), die Mühle von der Stadt zurückkaufen zu dürfen. Nur mit Mühe war auf erneutes Einreden des Herrn von Halberstadt der Herzog dazu zu bewegen, auch auf diesen Vorbehalt, der wahrscheinlich den Verkauf an die Stadt vereitelt hätte, zu verzichten.

Über die weitere Entwicklung der Mühle ließ sich nichts mehr ermitteln. Um 1644/45 war auf die Papier= und Walkmühle in Gadebusch eine Hypothek von 1400 Gulden eingetragen, die Johann Wichmann von dem Bürgermeister Peter von Norden in Gadebusch geerbt hatte. Demnach muß die Niederlassung im Laufe der Jahre erheblich erweitert und als sicherer Wert anerkannt worden sein.

6. Die kleineren Papiermühlen.

Neben den vorstehend geschilderten mehr oder weniger leistungsfähigen Papierfabriken, für deren Bedeutung, wenn nichts anderes, so doch der Umstand pricht, daß über sie überhaupt einige archivalische Nachrichten sich erhalten haben, bestanden jeweilig noch kleinere Betriebe. Nur vereinzelt sind über sie in den Akten Nachrichten vorhanden und wenig mehr als ihr Bestand ist bekannt. Immerhin sollen auch sie nicht unerwähnt bleiben, zumal es nicht ausgeschlossen ist, daß über sie gelegentlich mehr Material gefunden wird.

Ungefähr zu derselben Zeit, als in Bützow und Gadebusch von Papiermühlen die Rede war, kamen die Herzöge Johann Albrecht und Ulrich überein, zu Parkentin eine "Pappirmuhlen" anzulegen und einzurichten, Parkentin begann damals,


90) Bericht des Clauß Below vom 21. Februa 1616.
91) Januar 1617.
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sich gewerblich zu regen. Es gab dort eine Poliermühle, die in die Hände eines Walkmüllers übergegangen war und die Hans Strokorff 1581 zu übernehmen sich anbot. Sieben Jahre später sollte daraus eine Hammermühle werden, wozu ein Hammerschmied Friedrich Schatz willig gemacht worden war. Ob nun aus dem Projekt von 1575 etwas wurde und man berechtiget ist, das geplante Etablissement als eine Vorläuferin späterer industrieller Fortschritte anzusehen, ist freilich fraglich. Denn in einem Briefe des Herzogs Johann Albrecht an den Bruder Ulrich vom 21. April 1575 drückt der erstere sein Bedauern aus, daß die Mühle noch nicht fertig sei. Die Schuld daran trug die mangelnde Unterstützung des Gedankens durch Herzog Ulrich. "Weil dan angezaigte Pappirmuhl Euer Liebden sowol als uns und unserm gemeinen Lande, insonderheit auch unserer Universitet zu Rostock zu nutz, besten und frommen kömpt" bittet Johann Albrecht den Bruder, die Angelegenheit nicht zu vergessen und für schleunige Fortsetzung des Werks Sorge tragen zu wollen. Ein Anschlag aus dieser Zeit darüber, was an Hölzern verschiedener Art zum Bau der Mühle nötig schien, sowie ein Überblick über die Menge der Nahrungsmittel, die vermutlich während des Baues den Arbeitern zur Verfügung gestellt wurde, hat sich erhalten. Doch läßt nichts mit Bestimmtheit darauf schließen, daß es sich um den Bau einer Papiermühle handelte. Ein Zimmermann Peter Maaß aus Rostock sollte den Bau ausführen. Ist ein Schreiben der Universität Rostock an den Herzog Ulrich zutreffend unterrichtet, so wäre der Bau unterblieben, weil man für den Betrieb der Mühle zu Neustadt die Konkurrenz scheute 92 ).

Von einer Papiermühle in Gielow im Amte Stavenhagen, heute einem der größten Bauerndörfer Mecklenburgs, meldet ein Schreiben des Herzogs Johann Albrecht II. an den Hauptmann zu Dargun, Andreas Buggenhagen, vom 13. Juni 1633. Der Herzog fragt an, wie weit die Aufrichtung der Papiermühle in Gielow gediehen sei und ob man hoffen könne, daß sie noch im laufenden Jahre in stand gesetzt sein werde. Das ist alles, was über diese Papierfabrik bekannt ist.

Beglaubigt ist der Betrieb einer Papiermühle zu Mönckhagen im Amte Ribnitz. Heinrich Hennings war 1686 Papiermacher daselbst. Derselbe Familienname begegnet in Bützow am Anfang des 17. Jahrhunderts. Hennings bat in einer Ein=


92) Vom 6. August 1585.
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gabe vom 27. April 1686 um Anweisung des schon bewilligten Bauholzes für die Ausbesserung der Mühle. Die Mühle, die schon jetzt unter dem Mangel an Wasser oft ins Stocken gerate, würde sonst ganz unbrauchbar. Wie es scheint, hat diese Mühle sich längere Zeit im Besitze der Hennings gehalten, da auch noch 1748 ein Papiermacher dieses Namens auf ihr nachgewiesen ist. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts, 1798, war sie in die Hände eines Papiermachers Behrens übergegangen. Nach einer Aufzeichnung von 1772 war sie von geringer "Beträchtlichkeit".

Daß Dietrich Plesse auf seinem Gute Zielow bei Sternberg um 1621 eine Papiermühle erbauen ließ, wurde schon erwähnt. Offenbar war sie von Bestand, denn um 1703 wird in einer Beichtkinder=Spezifikation die Papiermühle erwähnt, auf der Mann, Frau, ein Geselle und ein Diener sich befanden. Sie gehörte damals mit dem Gute Herrn von Scheele. Die Namhaftmachung von so wenig Personen läßt vermuten, daß es nur um einen kleinen Betrieb sich handelte. Vielleicht führte der Papiermacher den Namen Georg Christoph Eberhardt. Einem Papiermacher dieses Namens wurde nämlich 1737 ein Privileg für das Lumpensammeln im Lande ausgestellt, nachdem er erklärt hatte, daß er in der Gegend von Rehna an dem Sammeln des nötigen Rohstoffs durch Berufskollegen aus Lübeck und Schlutup gehindert werde. Im Jahre 1750 wurde die Papiermühle niedergebrochen und im folgenden Jahre neu aufgebaut. Der Papiermacher Johann Wilhelm Cowalsky, vermutlich ein Verwandter des in Bützow und Neustadt nachgewiesenen Gewerbetreibenden gleichen Familiennamens, wahrscheinlich derselbe, der 1751 in Bellin nachgewiesen ist, sollte sie nach ihrer Fertigstellung beziehen. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts bestand diese Papiermühle noch. Wenigstens ist sie auf der Schmettauschen Karte als solche eingetragen.

Hundert Jahre nach der Begründung der Papierfabrik von Zielow trat eine solche in Laage ins Leben. Ein handschriftlicher Aufsatz 93 ) von 1826 behauptet, daß sie länger als 100 Jahre bestände, womit also der Beginn etwa in das Jahr 1726 zu verlegen wäre. Leider haben sich, wenigstens nicht in den Mühlenakten von Laage, keine eingehenden Nachrichten über sie erhalten. Lediglich ein kurzer Hinweis auf eine Beschwerde des Papiermachers Lehmann daselbst in den Jahren 1753-1757 wegen der nach seiner Ansicht unregelmäßigen Verzollung seiner


93) Im Geheimen und Hauptstaatsarchiv Schwerin.
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Fabrikate, legte von ihrem Bestande in alten Zeiten Zeugnis ab. Sie gehörte ursprünglich der Stadt und wurde 1826 dem Papiermacher Hennings überlassen. Sie war damals die kleinste der mecklenburgischen Papierabriken und verfertigte wesentlich Makulatur- und Mützenpapier.

In Bellin, einem heute der Familie von Pentz gehörenden Allodialgute bei Zehna im Amte Goldberg, war nach der Beichtkinderspezifikation von 1751 der Papiermacher Johann Wilhelm Cowalsky tätig. Sein Bruder Conrad wirkte als Vizemeister, Burchard Schulz als Geselle, Jochim Schulz und Jochim Hagezof als Lehrburschen. Um 1772 erscheint in Bellin der Papiermacher Blauert, augenscheinlich ein Abkömmling jenes Bertold Blauert, der in der Geschichte der Papiermühle zu Neustadt hervortritt. Er bat damals um Befreiung von Zoll und Lizent für die von seiner Fabrik zu kaufenden Lumpen. Sein Gesuch wurde jedoch abgelehnt, weil dergleichen Vergünstigungen grundsätzlich nur den Domänen und Städten zugestanden werden sollten.

Endlich ist eine Papiermühle in Parchim bekannt. Aus einer dort schon 1351 nachzuweisenden Walkmühle hervorgegangen, war auf ihr seit dem 24. Dezember 1757 Christoph Müller tätig, der am 7. August 1762 von Andreas Berg abgelöst wurde. Länger blieb ihr Jochim Lorenz Schulz (vielleicht aus Bellin?) erhalten. Am 3. April 1772 94 ) in den Betrieb eingetreten, konnte er sich in einer Eingabe vom 20. Juni 1790 an die Regierung rühmen, seit 17 Jahren die Papiermühle in Parchim bewohnt zu haben. Er war aus Neustadt gebürtig, an die 20 Jahre in der Fremde gewesen, vielleicht nach beendeter Lehrzeit in Bellin, nnd hatte dann, wie schon erwähnt, in die Familie des Papiermüllers in Bützow hineingeheiratet. Leider sah er sich infolge schwerer Krankheit 1789 gezwungen, seine Beschäftigung aufzugeben und Schullehrer armer Kinder zu werden. Als sein Nachfolger, freilich bereits seit 15. April 1779, was mit Schulz' Angaben jedoch nicht übereinstimmt, wird Johann Jochim Krüger genannt 95 ).

Die Papiermühle in Parchim wurde 1817 nach dem Dorfe und Hofe Paarsch verlegt. Die Stadt Parchim, der sie gehörte, hatte sie 1826 dem Papiermacher Müller mit einem Bauernhofe in Zeitpacht überlassen. Sie war kleinen Umfangs, auf eine


94) F. J. Christ. Kleemann, Chronik und Urkunden der mecklenburg=schwerinschen Vorderstadt Parchim, 1825, S. 178.
95) Cleemann a. a. O. S. 179.
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Bütte eingestellt, was übrigens die Regel bei den mecklenburgischen Papiermühlen gebildet zu haben scheint.

Alt ist auch die Papiermühle zu Wismar. Sie soll 1670 erbaut worden sein. Sie wurde 1711 durch die Dänen zerstört und entweder 1790 96) oder 1725 neu aufgeführt. Mit ihr verbunden war eine Walkmühle, doch waren am Ende des 18. Jahrhunderts die Papier= und Walkmühle auf verschiedene Besitzer geschrieben. Im Jahre 1802 ist ein Papiermüller Budach nachgewiesen, der das Anwesen eine lange Reihe von Jahren verwaltete. Die heute in Wismar bestehende Papierfabrik von G. Marsmann hat mit der älteren Anstalt keinen Zusammenhang, sondern wurde 1884 eröffnet 97 ).

7. Zufammenfassung.

Von allen den beschriebenen Unternehmungen hatten sich bis zum Jahre 1826 erhalten die Papierfabriken in Bellin, Bützow, Laage, Mönckhagen, Paarsch und Wismar. Sie waren alle klein und unbedeutend und litten mit Ausnahme der Wismarschen an dem Mangel unzureichender Wasserläufe. Die älteren Papiermühlen des 16. und 17. Jahrhunderts waren gerade an diesem Übelstande, daß sie das Wasser aus Bächen entnahmen, die monatelang nichts hatten, wohl mit zugrunde gegangen. Gewichtiger dürfte der Umstand gewesen sein, daß die sich mächtig in Holland, Frankreich, vielleicht auch in England entwickelnde Papierfabrikation den kleineren mecklenburgischen Unternehmungen, die mit geringer technischer Fertigkeit und unzureichendem Betriebskapital tätig sein mußten, den Lebensfaden abgeschnitten hat.

Ein wie wertvoller Gegenstand das Papier zu Beginn des 16. Jahrhunderts war, lassen Einträge in die Rentereirechnungen erkennen. So heißt es 1517 98 ): "2 sl. item Georgenn Monch hadde her vor pappir meinen gnädigen herrn usgelecht. 12 sl. vor ein halff riß pappir zu registern unde vurschlagen zu Schwerin." - 1518: "12 sl. vor eyn halp riß pappir". - 1519: "12 sl. vor eyn halb rish pappir zu Lubeck gekaufft". - "1 sl. 3 d vor ein buch pappir." Man begreift die damalige Seltenheit des Artikels, wenn man für erforderlich hielt, diese kleinen Mengen in der Rechnung ausdrücklich namhaft zu machen.

96) Nach einer im Geheimen Haupt= und Staatsarchiv in Schwerin aufbewahrten Handschrift aus dem Jahre 1826 über die Papierfabrikation in Mecklenburg.


97) G. Willgeroth, Bilder aus Wismars Vergangenheit, 1903, S. 108.
98) Im Geheimen Haupt= und Staatsarchiv in Schwerin.
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Von welcher Beschaffenheit die im 16. Jahrhundert in Mecklenburg hergestellten Papiere waren, läßt sich kaum noch ermitteln. Im Haupt= und Staatsarchiv in Schwerin wird eine Sammlung Papiere aufbewahrt, die wegen ihrer Wasserzeichen zusammengestellt ist. Indes wieweit namentlich die älteren sich als mecklenburgische Erzeugnisse bezeichnen lassen, steht dahin.

Die nachgewiesenen Wasserzeichen sind 1520: Stierkopf mit Stab, 1529: Stierkopf ohne Krone und Halsfell, 1550: Stierkopf mit Lilienstengel, 1559: einfacher Stierkopf, 1560 und 1570: Stierkopf mit Lilienstengel, 1570: mecklenburgisches Wappen, 1580, 1582, 1583: Stierkopf mit Halsfell, Nasenring und Krone, 1593: Stierkopf mit Lilienstengel, 1598: wie 1580, 1598: mecklenburgisches Wappen im sogen. Rosettenschilde, 1623: mecklenburgisches Wappen oben mit den Buchstaben A. F.

Die Wasserzeichen, die dadurch entstehen, daß man auf das Sieb der Form Buchstaben oder Figuren aufsetzt, sind früh nachzuweisen und hatten die gleiche Bedeutung wie Fabrikmarken. Sie sollten owohl den Ursprung des Papiers als auch die Sorte nachweisen. Meist hatten die Fabriken verschiedene Zeichen. Verschiedene Formate und verschiedene Qualitäten erhielten nicht dieselben Zeichen. Sie sind zuerst in Italien üblich geworden. Bei den Arabern lassen sie sich noch nicht nachweisen. Eines der ältesten Zeichen ist der Ochsenkopf, der schon 1310 bei den Papiermühlen von Fabriano in Gebrauch war. Alle Fabriken sind diesem Vorgehen gefolgt, so daß nur selten Papier aufstößt, das kein Wasserzeichen führt. Der Zweck, sich kenntlich zu machen, ist gleichwohl nicht recht erreicht worden, denn man konnte keinen Papiermacher hindern, sich der Marken fremder Konkurrenzinstitute zu bedienen. Der Gedankengang, der zur Wahl der Zeichen führte, ist meist nicht klar. Die Annahme, in ihnen eine Hausmarke sehen zu wollen, so daß z. B. der Papiermacher, der das Haus zum Ochsen bewohnte, auf den Ochsenkopf als Wasserzeichen geraten wäre, ist kaum haltbar und jedenfalls ist der Zusammenhang noch nicht erwiesen. Den Ochsenkopf wollen einige auf das Wappen der Ravensburger Familie Holbain zurückzuführen. Andere haben ihn mit dem Sinnbild des Evangelisten Lukas in Verbindung gebracht, dem als Schutzpatron der Malergilde sich die vereinzelt wohnenden Papiermacher angeschlossen haben sollen. Erklärlich ist die Wahl des Landeswappens als Marke. Aus französischen Papieren ist das Wappen von Frankreich oder doch die Lilie häufig und es ist möglich, daß das 1550 in Mecklenburg vorkommende Wasser=

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zeichen "Stierkopf mit Lilienstengel" bewußt, in der Absicht anzudeuten, daß man es mit Papieren von französischer Güte zu tun hätte, gewählt worden ist 99 ).

Im Laufe des 17. Jahrhunderts wurde das mecklenburgische Papier, wie die vielfachen Klagen erweisen, erheblich schlechter. Auf welche Ursache diese Verschlechterung zurückzuführen ist, läßt sich heute nicht mehr ermitteln. Sonderbar ist, daß man das Entfärben und Bleichen der Lumpen wenig beherrschte und daher die Weiße des Papiers von den Lumpen abhing.

Daß man mehrere Sorten unterschied, wurde schon bemerkt. Nach einem Zettel eines Papiermachers vom Jahre 1613/14 über Lieferungen an eine nicht näher bezeichnete Küchenmeisterei wurde bestes und gemeines Papier unterschieden. Das beste Papier wurde zu den "neuen Registern", das gemeine zu den "neuen prothocolen" verwandt.

Seinen Gesamtbedarf an Papier wird Mecklenburg durch die eigenen Mühlen schwerlich zu decken imstande gewesen sein. Daß Lübeck in alter Zeit Papier lieferte, konnte schon bemerkt werden. Um 1773 bezog die mecklenburgische Renterei aus der Papiermühle Lachendorff bei Celle mit Hilfe des Hoflieferanten Israel Jakob Elias Papier.

Um 1826 ging in den damals vorhandenen 6 Betrieben die Produktion in 7 Bütten vor sich. Nach 1826 kam noch eine Fabrik in Dömitz bei Findenwirunshier in Gang. Das Gesamterzeugnis, das 25 Arbeiter herstellten, belief sich auf 1165 Ballen, von denen 90 Ballen Schreib=, 265 Druck=, 810 Makulatur=, Pack= und Tabakspapier, waren. Außerdem wurden 10 000 Pfund Pappe angefertigt. Der Wert wird auf 9600 Rtlr. angegeben. Verarbeitet wurden damals 2100 Zentner Lumpen, 2/3 wollene, 1/3 linnene Lumpen. Sie sollen meist von der schlechtesten Sorte gewesen sein.

Das Schreibpapier war größtenteils weiß, das Konzeptpapier blau. Von feinerem Schreibpapier wurden nur 10-12 Ballen jährlich hergestellt.

Das erwähnte Quantum konnte dem Bedarfe nicht genügen. So mußte aus Holland, Westfalen, Hannover, Braunschweig, Sachsen, Holstein, Lüneburg, Brandenburg und selbst aus Schweden der fehlende Bedarf geholt werden. Nicht einmal Löschpapier konnten die Krämer ausreichend von den Fabriken erhalten. Am meisten litten darunter die Buchdruckereien, deren


99) O. Weerth, a. a. O. S. 6 ff. F. v. Hößle, a. a. O. S. 6 ff.
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12 Pressen etwa 450 Ballen (3/4 Druck=, 1/4 Schreibpapier) jährlich verbrauchten. Schwerin allein verbrauchte jährlich soviel Papier, als der Wert der gesamten mecklenburgischen Fabrikation ausmachte. Der Bedarf der Tabaksfabriken, Tabaksspinnereien und Zichorienfabriken war ein beträchtlicher, von annähernd gleicher Höhe wie der der Stadt Schwerin. Da wollte es nicht allzuviel bedeuten, wenn man nach Beendigung von geplanten Bauten in Bützow und Dömitz die jährliche Produktion um 600 Ballen steigern zu können meinte. Und wenn der Großherzog Friedrich Franz in einem Reskript vom 9. August 1828 anordnete, den Bedarf an Papier seiner Behörden von den einheimischen Fabrikanten fortan nehmen zu sollen, wobei er insbesondere auf die Fabrik zu Dömitz verwies, so wollte das gegenüber deren geringer Leistungsfähigkeit nicht viel verschlagen. Friedrich Franz interessierte sich lebhaft für die Hebung der Papierindustrie. Leider aber wollte es nicht gelingen, diesen Gewerbszweig durch Einführung von Zollmaßregeln zu fördern.

8. Der Handel mit Lumpen.

Eine Hauptschwierigkeit, die auch in der Geschichte der einzelnen Papiermühlen hervortritt, zeigte sich in dem Mangel an Lumpen, vielleicht richtiger in der ungenügenden Organisation, sie zu sammeln. Am 29. Mai 1691 wurde dem Marius Holst erlaubt, im Bezirk Teterow Lumpen zu sammeln und auszuführen. Neun Jahre später wurde dem Bürger und Schuhmacher Jürgen Hanselow diese Erlaubnis verweigert, weil auf das Lumpensammeln bereits einem andern ein Freibrief erteilt wäre. Er hatte in Grevesmühlen und Klütz Lumpen sammeln wollen. Desgleichen wurde 1717 ein gewißer Hans Nehring abschlägig beschieden, der um das Privileg im ganzen Lande oder wenigstens in den Ämtern Grevesmühlen, Gadebusch, Rehna, Redentin sammeln zu dürfen, nachgesucht hatte. Die Regierung nahm damals den Standpunkt ein, daß der Lumpenhandel ein Regal sei. Die Herrschaft sollte durch eigene Leute Lumpen sammeln lassen und solche auf ihre Papiermühlen im Lande liefern, damit diese in Aufnahme kämen. Jeder Papiermühle sei ein Distrikt zuzuweisen, in dem die Lumpen ihr zuständen. Nach Maßgabe der Ausbreitung dieser Industrie würden infolge der zahlreichen Menschen, die sie beschäftige, sich die Einnahmen aus Zoll und Lizent vermehren. Auch Tobias Strelner, ein erblindeter Nadler aus Gadebusch, erhielt die Erlaubnis zum Lumpensammeln nicht. Er wollte ein Privileg haben, in den Ämtern

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Schwerin, Mecklenburg, Grevesmühlen, Rehna, Gadebusch und Wittenburg sammeln zu dürfen. Erst später brach man mit dieser Auffassung und ließ den Lumpensammler Friedrich Hildebrandt im Jahre 1753 für 10 Jahre zu dem mühseligen Geschäfte zu. Er bekam dieses Recht nur für das Amt Neustadt und mußte dafür 30 Taler Rekognitionsgebühr zahlen, ein Beweis, daß der Lumpenhandel kein uneinträgliches Geschäft gewesen sein kann.

Indes viel schlimmer als die Unregelmäßigkeit des Sammelns der Lumpen dürfte ihre Ausfuhr über die Grenze gewesen sein. Aus eigentlich nicht durchsichtigen Gründen zogen die Lumpenhändler es vor, obwohl mit dem Transport über die Grenze gewiß Weitläuftigkeiten verbunden waren, sie aus Mecklenburg hinauszuführen, statt sie den einheimischen Papiermühlen anzubieten. Wahrscheinlich wird der Preisunterschied innerhalb und außerhalb Mecklenburgs nicht unerheblich gewesen sein. Herzog Friedrich der Fromme hatte bereits 1763 angeregt, die Ausfuhr von Lumpen zu verbieten, war indes mit seinen Gedanken nicht durchgedrungen. Einige Jahre darnach wurde die Angelegenheit aufs neue angeregt durch den Oberstlieutenant von Bülow aus Zülow, dessen Papiermüller wiederholt geklagt hatte, daß er keine Lumpen bekommen könnte, weil alle außer Landes gingen. Man kaufe die Lumpen in Kleinigkeiten zusammen und versende sie in größeren Beständen ins Ausland. Nicht nur, daß angeblich dieser Handel in den Ämtern völlig organisiert und verpachtet sei, so werde er auch auf Schleich= und Nebenwegen geführt. Herr von Bülow bat den Landtag 100 ), die Ausfuhr von Lumpen zu untersagen und die Lumpensammler anzuhalten, die Lumpen an die Papiermacher zu bestimmten Preisen zu verkaufen. Indes die gewohnte Antwort des Landtages war: "Das begehrte privilegium exclusivum müsse als dem ritter= und landschaftlichen Interesse entgegen erachtet werden." Man könne auf eine Einschränkung der Handelsfreiheit, gegen die jederzeit "möglichste Precaution" genommen sei, sich nicht einlassen 101 ).

Während auf diese Weise im Schwerinschen der Stand der Dinge unverändert blieb und der Lumpenhandel nach dem Ausland weiter blühte, ging ein Jahrzehnt darnach der Herzog Adolph Friedrich IV. von Strelitz energischer vor und erließ am 2. Januar 1779 ohne Zustimmung des Landtages ein Verbot der Ausfuhr von Lumpen auf die Dauer von 5 Jahren. Der Erfolg


100) Akten in der Landesbibliothek § 341 Vol. 27 Nr. 4 a und 4 b. Eingabe vom 15 November 1768 und 18. November 1769.
101) Vol. 27 Nr. 4 c, 22. November 1769.
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scheint ein befriedigender gewesen zu sein, da er es nach Ablauf dieser Zeit am 5. November 1784 "zum Besten des Landes und der inländischen Papiermühlen" erneuerte 102 ). Hatten die Stände merkwürdigerweise zu dem ersten Erlaß geschwiegen, so beruhigten sie sich bei seiner Wiederholung nicht, sondern ersuchten, es nicht in Kraft treten zu lassen 103 ). "Man könne nicht in einem Kreyse das ein verbotenes Exportandum sein lassen, dessen Ausführung in den beyden übrigen Creysen unverboten sei."

Nachdem die Sache soweit gediehen war, hielt Herzog Friedrich Franz es für angemessen, einzuschreiten und unterbreitete im Jahre 1785 dem Landtage die Proposition, die Ausfuhr von Lumpen zu verbieten 104 ). Papier sei ein so unentbehrliches Ding, daß man wünschen müsse, die 4 Papiermühlen, die im Lande bestanden, nicht nur zu erhalten, sondern ihre Produktion auszudehnen. Das an sich fast wertlose Rohmaterial werde in Frachtwagen und Schiffsladungen ausgeführt und das täglich im Preise steigende Papier bekäme man dafür aus dem Auslande zurück. Das Verbot würde niemanden benachteiligen, den betreffenden Erwerbszweig dagegen beleben und zur Folge haben, daß man gutes inländisches Papier zu wohlfeilem Preise erstehen könne.

In gewohnter Weise nahmen die Verhandlungen und Beratungen über die Zulässigkeit des Verbotes ihren Fortgang. Die Herren Landräte und der Herr Bürgermeister von Rostock gaben ihre Gutachten ab 105 ) und wieder einmal wurde die schon so oft aufgeworfene Frage, ob man überhaupt in Mecklenburg die Industrie einführen solle, erörtert. Im allgemeinen war die Stimmung dem Vorhaben nicht günstig. Die geringen bisherigen Erfolge hatten eine gewisse Mutlosigkeit hervorgerufen. Man Sprach es aus, daß Fabriken eigentlich nur den Ländern zuträglich seien, die keinen sonderlichen Ackerbau noch sonst irgend ein anderes einträgliches Nahrungsgeschäft für sich haben. Die Bevölkerung sei nicht beträchtlich, weder in den Städten noch auf dem platten Lande, und der geringe Mann in Mecklenburg von Natur nicht eben aufgelegt zur Industrie. Besser als durch Beschränkung des Handels könne man die Hebung der Industrie auf anderen Wegen erstreben, durch Anlage von Werkhäusern,


102) a. a. O. Nr. 5 und 6.
103) a. a. O. Nr. 7, 17. Dezember 1784.
104) a. a. O. Nr. 10.
105) a. a. O. Nr. 11-20.
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Hemmung der überhandnehmenden Juden und Hausierer, durch Prämien für vortreffliche Leistungen, durch Abschluß von Handelsverträgen zur Sicherung der Ausfuhr von Getreide usw. Was speziell das Ausfuhrverbot für Lumpen beträfe, so glaubte man, daß die Papiermühlen nicht alle Lumpen, die Mecklenburg hervorbringe, würden verarbeiten können und demgemäß entweder die Papierfabrikanten einen Lumpenhandel anfangen oder die Lumpen auf Schleichwegen doch ins Ausland gelangen möchten. Trotzdem ging man aus "Respekt für das höchste Absehen" und weil die wohlwollenden Absichten der Regiernng sich nicht verkennen ließen, auf das Verbot ein. Mit Michaelis 1786, so beschloß der Landtag am 3. Dezember 1785 106 ), sollte auf die Dauer von 6 Jahren das Verbot in Kraft treten, nach dieser Zeit von selbst aufhören. Alle zum Sammeln von Lumpen erteilten Freibriefe sollten bis zu dem genannten Termin erlöschen. Den Papiermühlen wurde von vornherein untersagt, einen Lumpenhandel anzufangen. Dies teilte man dem Herzoge mit in der Voraussetzung, daß Rostock, dessen Vertreter das Verbot auf höchstens 2-3 Jahre erlassen wissen wollte, gleichfalls zustimmen werde.

Der Herzog, obwohl dankbar für das Entgegenkommen der Stände, war mit der beschränkten Dauer des Ausfuhrverbotes nicht einverstanden. Die Papiermühlen, die man schützen wollte, bedürften zum Teil einer neuen Einrichtung. Man müßte tüchtige Papiermacher aufsuchen und unter vorteilhaften Bedingungen aus dem Auslande heranzuziehen suchen. Auch würde man vielleicht neue Etablissements errichten wollen. Alle diese Schritte ließen sich nur dann mit Aussicht auf Erfolg tun, wenn der Schutz auf längere Zeit gewährt würde. Der Herzog schloß das Schreiben an den Engeren Ausschuß mit der Hoffnung, daß "es ihm gelingen werde, durch Mitwirkung der Landstände, dem Lande das Glück zu verschaffen, welches wir beim Antritt unserer Regierung zu begründen und herbeizurufen uns zur angelegentlichsten ersten Sorge ausgewählet und auf unserem ersten Landtage zum Vortrage gebracht haben" 107 ).

Auf eine unbeschränkte Dauer des Ausfuhrverbots für Lumpen wollten die Stände so wenig eingehen wie auf einen Wollzoll. Dem im Herbste zusammentretenden Landtage gegenüber betonte der Herzog: "Es unterliege ihm keinem Zweifel,


106) a. a. O. Nr. 21.
107) a. a. O. Nr. 24.
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daß es gut sei, Gewerbe und Nahrung in einem Lande zu verstärken, den Fleiß der Einwohner zu beleben, auf Verarbeitung und Veredelung von Landesprodukten, mithin auf Forthelfung oder Anlegung angemessener Manufakturen Bedacht zu nehmen oder, was einerlei ist, die Wohlfahrt eines Landes und seiner Einwohner zu vermehren." Der Landtag konnte sich indessen nicht entschließen, seinen grundsätzlichen Standpunkt aufzugeben. Schließlich willigte er wenigstens in ein Ausfuhrverbot auf die Dauer von 20 Jahren, forderte aber dann als conditio sine qua non die Aufhebung der Handlungsakzise. Obwohl nun der Entwurf zu dem Patente über das Ausfuhrverbot der Lumpen dem Landtage bereits vorlag, scheiterte an diesem Verlangen sein Erlaß. Freilich legte der Herzog im November 1788 dem Landtage die Beschreibung der neuen Papiermühle in Bützow vor, erwähnte auch, daß er mit der Errichtung einer anderen Mühle umgehe und nur auf die Zustimmung zum Ausfuhrverbote harre Der Landtag beschloß gleichwohl 108 ), auf seiner Forderung zu bestehen, obgleich die städtischen Deputierten einlenkten und das Verbot billigten, selbst wenn die Handlungsakzise nicht aufgehoben werden könnte. Somit kam es damals nicht zum Ausfuhrverbot für Lumpen, und auch im Stargardischen Kreise hörte es nach 1789 wieder auf.

Erst im Dezember 1805 griff der Herzog Friedrich Franz auf die älteren Gedanken zurück und verbot von Johannis 1806 an auf 16 Jahre die Ausfuhr der Lumpen behufs besserer Aufnahme der inländischen Papiererzeugung. Als jedoch unvermutet die Preise fielen und daraus zu folgen schien, daß die derzeit bestehenden Fabrikanlagen den vorhandenen Lumpenvorrat nicht auszuarbeiten vermöchten, wurde am 20. Juni 1808 die Aufhebung des Verbots beschlossen. Gewiß war die Dauer der Vergünstigung zu kurz bemessen, um über ihre Bedeutung ins Klare zu kommen. Selbstverständlich hörte während der Dauer des Verbots der auswärtige Absatz nicht vollständig auf. Hausierer und Kaufleute wußten ihre Interessen wahrzunehmen, und die Papierfabriken fanden nicht Muße genug, in der kurz bemessenen Frist auf eine Erweiterung ihrer Anlagen zu sinnen Während der Kontinentalsperre verbesserte sich die Lage insofern, als die Versendung von Lumpen stockte und die Papierpreise sich hoben. Doch erstickten die Kriegsdrangsale, die diese Wendung begleiteten, die Ansätze zum Fortschritt, und nach


108) Am 12 November 1788.
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ihrem Aufhören lastete der ausländische Wettbewerb nur um so stärker auf den einheimischen Anstalten.

Zu dieser Zeit huldigten sehr viele Länder einem gesunden Schutzverfahren. Preußen hatte einen Ausfuhrzoll auf Lumpen in Hohe von 2 Rtlrn. pro Zentner und Zölle auf die Einfuhr von Papier aller Arten in Hohe von 15 Silbergr. bis 6 Rtlr. pro Zentner. Hannover verbot die Ausfuhr von Lumpen und erhob einen Zoll beim Eingang von Papier. Schweden und Dänemark gingen in ähnlicher Weise vor.

Die Aufhebung des Ausfuhrverbotes hatte eine starke Zunahme der Ausfuhr von Lumpen zur Folge. Um 1826 gingen jährlich aus Rostock 6 Ladungen Lumpen ab, die zu 60 Last, jede zu 4000 Pfund, gleich 1 440 000 Pfund oder 12 857 Zentner zu rechnen waren. Die Ausfuhr von Wismar landwärts nach Hamburg, Lübeck, Strelitz usw. dürfte ebenso hoch ausgefallen sein. Von der Rostocker Ausfuhr sollte die Hälfte auf inländische Lumpen zu rechnen sein. Im ganzen war aber das zur Verfügung stehende Quantum natürlich größer. Nach der damaligen Schätzung sollte jeder Mensch jährlich etwa 3 Pfund Lumpen liefern. Demnach wären von der mecklenburgischen Bevölkerung, bei 417 871 Köpfen, etwa 11 193 Zentner Lumpen zu erwarten gewesen. Steigert man den Ertrag auf 5 Pfund Lumpen jährlich von jedem, so wäre in der Annahme, daß davon 2 Pfund auf wollene Lumpen hätten gerechnet werden müssen, der Gesamtertrag auf 18 655 Zentner zu schätzen gewesen (11 193 Zentner linnene, 7462 Zentner wollene Lumpen). Derartige Erwägungen berechtigten zu der Vermutung, daß durch Beschränkungen der Ausfuhr die einheimische Papierindustrie hätte gefördert werden können. Daß es nicht dazu kam, ist, glaube ich, im Interesse der Gesamtheit zu bedauern. Immer muß doch anerkannt werden, daß Vaterlandsfreunde sich den Gedanken ernsthaft überlegten, wie und ob das Ziel zu erreichen sei. Der Verfasser Fr. M. jenes für den Großherzog bestimmten Memorandums von 1826 hat mehrere Vorschläge zur Hebung der Papierindustrie gemacht. Er befürwortet einen Eingangszoll auf fremdes Papier sowie Steuer= und Zollfreiheit für alles im Inlande erzeugte Papier. Ferner wünschte er die Akzisefreiheit für die von den einheimischen Papiermüllern in Rostock und Wismar gekauften Lumpen und Begünstigung oder Begründung von Papiermühlen durch Zuwendung guter Wassergelegenheiten. Die Landbaumeister sollten angehalten werden, an Orten, wo starkes Gefäll, verbunden mit nachhaltigen klaren Wasserzuflüssen, vorhanden ist,

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festzustellen, ob durch zweckmäßige Veränderungen Plätze zur Anlage von Papiermühlen gewonnen werden könnten. Endlich brachte er in Vorschlag, mehr allgemeiner Natur, zweckmäßigere Bildungsanstalten für Gewerbe und Beförderung überhaupt aller auf Verbesserung des Gewerbes gerichteten Anstrengungen. Fähige junge Leute sollte man ins Ausland schicken, auf Vervollkommnung der Arbeitsmethoden und Mühleneinrichtungen, Beschaffung von Modellen und Maschinen bedacht sein.

Die Zeit war wohl nicht dazu angetan, um derart weitausschauende, gewiß treffliche Maßregeln durchführen zu können. Möglicherweise mangelte auch das Kapital. Der Großherzog begnügte sich, am 19. August 1828 die Zoll= und Steuervorschriften beim Ankauf von Lumpen für die einheimische Fabrikation von Papier zu regeln. Jeder Papiermüller sollte nachweisen, wieviele Lumpen er jährlich und von welcher Güte er jährlich brauche. Alles Papier, abgesehen von der Pappe, sollte im Wasserzeichen den Ortsnamen der Fabrik enthalten. Jede Papierversendung des Fabrikanten mußte von der Obrigkeit bescheinigt werden, wobei innerhalb des Landes der gewöhnliche Steuerpassierschein, in dem Menge und Bestimmungsort des Papiers angegeben war, außerhalb des Landes der sogenannte große Passierschein gelöst werden mußte 109 ). Zunächst von Michaelis 1828 auf 6 Jahre bis Michaelis 1834 bewilligt, wurde die Vorschrift später erneuert.

Wieviele Personen in der mecklenburgischen Papierindustrie des 18. Jahrhunderts beschäftigt gewesen sind, entzieht sich der Ermittelung. Eine größere Anzahl wird es kaum gewesen sein, da ja eben der Ausbau einer Industrie erwünscht schien. Die Güte der Fabrikate wird gerühmt, aber die Leistungsfähigkeit war damals so ungenügend wie hundert Jahre vorher 110 ). Immerhin ist die Anregung auf unfruchtbaren Boden nicht gefallen. Im Jahre 1882 gab es in Mecklenburg=Schwerin 7 Papierfabriken mit 255 Arbeitern, 1907 6 Fabriken mit 577 Arbeitern. Außerdem 1882 10 Dachpappenfabriken mit 56 Arbeitern, 1907 15 mit 155 Arbeitern. Von 99 977 Arbeitern, die die Zählung von 1907 für Mecklenburg nachweist, sind 0,73 % auf die Papierfabrikation zu rechnen.


109) Vorgeschrieben durch Verordnung vom 25. Mai 1825.
110) Langermann, Die Verbesserung des Nahrungsstandes in Mecklenburg.
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Beilagen. 1 )


1. Vertrag der Herzöge Heinrich und Albrecht mit Kaspar Vischer und Blasius Grün wegen Erbauung einer Papiermühle vor Sternberg. 1519, März 20., Doberan.

Original auf Pergament ohne Siegel. Großherzogliches Geheimes und Hauptarchiv. Sternberger Stadtacten, Convolut, betreffend Papiermühle.

Wir Heinrich unnd Albrecht gebrüder von Gots genaden hertzogen zu Meckelnburgk fursten zu Wennden, grafen zu Swerin Rostock unnd Stargardt der lannde herren, bekennen offentlich hirmit, das wir uns mit Caspar Vischern und Blasien Grünen, wie hirnach volget, vereiniget unnd vertragen haben, so das wir ine und dene, die sie ferrer zu sich fur sachweldige ziehen werden, vor dem Sternberg eyn gutte pappier mhölen mit achte lœcherin unnd zwey und dreyßigk stampen, eynem hause achtzig schue langk und zwey und dreyßigk breyt, eyner stuben unnd zweyen bodem pappier daruf zu hengen, zu bauen unnd ine dareyn eynen gutten kessel von funff thonnen, eyn kübell, eyne presse, eyn post viltze drey par formen unnd so vil schriner als sie der bedorffen, pappier daruff zu hengen, in massen wie solichs alles zu solicher pappiermhölen gehort zu verordenen und bestellen unnd solichs alles zwischen hir unnd Martini negst volgendt ungeverlich fertigenn lassen wollenn, unnd ine auch eyns mals und nicht ferrer ader mher darzwischen zu irem enthalt eyn trompt rogken zwey trompt maltz unnd eyne thonne fleisch nach negstvolgenden ostern in irer hereynkunfft reichen wollen. Daruff sie unns verheyschenn und zugesagt habenn, das sie sich mit iren hausfrawen inwendich viertzehen tagen nach den schirstkunftigen ostern kegen Sternberg verfugenn und aldar haushellig bleybenn unnd die mhölen und was darzugehort, zu bawen bis zu irer entlichenn verfertigung angeben helfen unnd darzwuschenn mit desselbenn handtwergks


1) Die Wiedergabe erfolgt getreu nach der Vorlage, jedoch mit moderner Interpunktion und bei den Stücken aus dem 17. Jahrhundert unter Anwendung von großen Anfangsbuchstaben nach heutigem Gebrauch.
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knechten unnd andern darzu dienstlichen sich schickenn sollenn unnd so balde die mhölenn, wie berurt, gebawet unnd verfertiget ist, das sie unnd ire helffer daruff arbeytenn unnd kauffbar pappier machen megen, so wollen wir ine die umb eyn jherlichen zins, weliche jar sich alßdenne aufhoen sollenn, zwantzigk jar langk in der zeyt wir sie, so fernne sie uns unser nachbestimpte zinse und pacht jherlichen zu geburlicher unnd vorschriebener zeyt ungeseumet entricht werdenn, nicht sollen haben zu entsetzen, iders jars unns unnd unsern erben davon viertzigk guldenn, als alle jare zwentzigk uf osternn unnd zwentzigk uf michaelis zu zinse davon ungeseumet entrichten sollen. Wir wollen auch inwendich berurten zwentzigk jaren solichenn jherlichen zins nicht verhoen, es were denne, das man solichenn vorteyl unnd nutz in der arbeyt spueren wurde, dardurch mher hœle unnd stampen darzugelegt wurden, so mochten wir alßdenne denn zins nach zutragung des nutzes auch ferrer verhoen. Wir wollen sie auch mit iren knechten und dienern gleich anderm unserm gemeynen hoffgesinde zu gleiche unnd rechte, denn sie auch fur unns underworffen sein sollen, vertedingen lassenn, inn unnsern schutz und schirm gnediglich entpfaen, so aber die zwentzigk jare verflossen seyn unnd wir oder unnser erbenn den zins verhoen wollen, so sollenn wir solichs macht habenn, doch so bescheydentlich, das sie, wo sie so vil als wir vonn andernn darvonn bekomen mochten, darumb thuen, das sie vor andern darzu gelassenn werdenn unnd darbey bleyben sollen. Sie sollenn auch dieselbe mhœlen mit aller reytschafft unnd sust mit dechern unnd 3 wellen ane unnser ferrer darthuen nach der inuberantwurtunge in wesentlichem bawe halten, darzu wir unvorpflicht sein sollen unnd uns zu endrung der vorgeschriebenn jare oder wenn sie darnach die entreumen werden in unnd mit solicher werschafft unnd zeytschafft uberantwurten. Und wenn sie sich nach ostern wie gemelt hereyn verfugenn werden, sich vonn hir nicht wenndenn, die mhœlen sey denne durch ir angeben wesenntlich verfertiget unnd gangkhafftig unnd sollen alßdenne berurte zwentzigk jar langk hirinne zu bleybenn, uff der mhœlenn zu arbeyten unnd uns unnsern jherlichenn zins davonn zu entrichtenn schuldich sein, welichs sie unns alles bey iren treuenn unnd eren an eydes stadt unnd bey verlust irer gutter und leybs straffe zugesagt. Das zu urkundt habenn wir dieser briefe zwene eyns lauts gefertiget mit unnsern anhangenden ingesigeln versigelt, einenn dem vorgeschriebenen Caspar Fischer unnd Blasien Grœnen vorreichen unnd denn andern zu urkundt in unnserer canntzeley verwaren lassenn. Unnd wir genanten Vischer und

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Grœne geloben und vorsprechen semptlich als sachwaldigen für unns unnd darzu einer fur den andern bey unsern trewen und eren an eydes stadt unnd verpfendung alle unser guetter auch leybs straff, die derhalbenn an uns zu beghenn verwilligt sein solle allenn inhalt dieses briefes so vil uns der berurt stette zu haltenn, derhalbenn wir denn hochgelerten hern Niclaus Marschalk erbeten, das er des zu bekentnus sein ingesigel uff diesen brieff hengenn lassenn. Geschriebenn zu Dobberane am sontage reminiscere nach Cristi unnsers hernn geburt funfftzehenhundert unnd newntzen jare.

 

2. Herzogliches Reskript in Sachen der Papiermühle zu Neustadt. 1519, Oktober 4., Güstrow.

Nach einem Konzept im Großherzoglichen Geheimen und Hauptarchiv. Acta, betreffend Papiermühle Neustadt.

Hinrick unnd Albrecht gebruder van Goddes gnaden hertogen to Meckelnborch.

Lieve andechtige dwyle denne de kethelle iserwerck unnd anders szo thor papirmollen tho maken thor Wysmar is vordinget unnd ock darup etlick gelt betalt worden und nu ferdich syn scholle, so bogeren wy willet darmit de moller deste forderliker geferdiget moge werden, solcke ketel, iserwerck unnd ander wes vordinget und geferdiget is van unsentwegen quittiren edder darvon vorspreken und dem mestere overantworden unnd solck gelt wes noch darup to betalen is, van der negistkamenden betageden pacht wedderumme innebeholden unnd iu hirinne gutwillich ertogen. Dorane doen gy uns gut gefallen in gnadenn gegen iutho irkennen. Datum Gustrow am dage Francisci anno domini 1519.

 

3. Veranschlagung eines nicht genannten Papiermachers zur Anlegung einer Papiermühle in Neustadt, c. 1519.

Großherzogliches Geheimes und Hauptarchiv. Acta, betreffend Papiermühle Neustadt.

Einige Blätter in Quart ohne rechten Anfang und Ende. Undatiert; wie es scheint, nicht einmal von derselben Hand. In dorso: verzeichnuß des papirmachers, was er zur mollen unnd sonst zu notturfft der arbeidt haben muß.

Dem meyster vhor essen und trincken und besoldung sieben und dreyßigk gulden. 1 )


1) 35 gulden ausgestrichen.
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Item dem eynen meysterknechte acht und zwentzig gulden vhor essen und trincken und lon.

Item dem anderen meysterknecht auch acht und zwentzigk gulden vhor essen und trinken und Ion.

Item dem eynen untterknecht vhor essen und trincken und Ion vier und zwentzigk gulden.

Item dem anderen untterknecht vhor essen und trinckenn und Ion drey und zwentzigk fl.

Nachdem sich der meyster erbewth die vier knechte mit bethgewanth zu erhaltten zu kehren und sonst helffen inzugreffen 1 ), soll man seyner hawsfrawen zehen gulden alle jhar zu dranckgeldt geben. 2 ) Zehen gülden unnd der vorlech, weill man hawet, zu essen und zu trincken und itzo von der Newstad 2 sch. rogken zu verschreiben.

Vor 600 fl. papir auff drey rade. Wo aber E. F. G. großes papir haben will, soll es - - - 3 ) 4 ) 24 platenn nach inliggender maß, daß die platenn so lang als der gantz schur unnd die breite als das lengste ende, dar der knupff gemacht ist unnd eins dumenbreidt hoch.

44 ringe drey vingerbreidt hoch unnd eine forderspanne langk gleich vierkandt unnd am eisen eins kleinen vinger dick.

10 klammern einen fordernspannen langk, zwey finger breidt unnd eins halben fingern dick.

1000 nagell wie der meister dartzu ein muster geben wirt.

       6 zapfenn inn wellen, die fern spitzigk sein.

     12 ringe über die welle.

   300 filtz.

   400 pfundt stricke als ein vinger dick.

        1 kessell, darin vier tonne wasser gehen.

Zu gedenken der haderlumpen zu bestellen, auch des abschneides von den heuten zum leym. 5 ) Wen E. F. G. pappirmœl ganckhafftig ist, szo muß E. G. alle jar haben:

100 gulden vor lumpen

   15 gulden vor leymledder

   10 gulden vor fylcz


1) Nicht recht leserlich.
2) Andere Hand.
3) Vergilbt.
4) Andere Hand.
5) Andere Hand.
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  6 gulden vor 2 par formen

  8 thunnen kalck

20 punt allun.

Der geszellen lon, auff 2 rade gebaut muß 4 gesellen haben:

30 gulden dem meistergesellen     und essen und trincken

20 gulden dem andern gesellen     und essen und trincken

16 gulden dem dritten                  und essen und trincken

14 gulden dem verden.                 und essen und trincken

Hyr von den lumpen wyll ich E. F. G. mith Gottes hulffe alle jar vor 400 gulden pappir voranthworten, wen E. G. das reys schon umb 1/2 gibt.

 

4. Vertrag des Herzogs Johann Albrecht mit Michael Wolther wegen der Papiermühle zu Neustadt. 1558, Febr. 9.

Nach einem Konzept im Großherzoglichen Geheimen und Hauptarchiv Schwerin. Acta, betreffend Papiermühle Neustadt.

Zu wissen, daß von Gotts gnaden Johans Albrecht, herzogk zu Meckelnburgk, fürst zu Wenden, grawe zu Schwerin der lande Rostock und Stargartt here heutigem dato Michael Wolther für unseren Papirmacher alhier zur Neustat ahn- und ufgenhomen, das er fall und will unser mullen in guther gebeute und bestande, wie wir die ihm zugestalt haben, seinem hohesten vorstande auch zum treulichsten, gutt papier, daruber niemandt clagen kan, machen. Für solche mollen hatt er unß jerlich zur pacht drießich riß guet schriebpapier zu geben versprochen; was wir darüber von ihme haben willen, soll er unß das rieß umb vierzehen schillinge im kauffe lassen. So er zu solcher mullen hinfurder bauholz von notten, wollen wir ime so viehle dienlich darzu schaffen lassen; so er korn zu kauffen von notte, soll ihm umb gelt im gangbaren kauffe gegen bezalung gelassen werden. Was itzo noch in der mollen zu bessern von notten, wollen wir furfertigen lassen. Deme allem treulich nachzusetzen, hat er uns des die nachgeschriebenen Achim Brunnigk und Ludovich Krettman, burger zu Grabow, solchenn seinen dienst treulich zu halthen, zu burgen gestellt und das zu Gott und dem hilligen evangelio einen leiblichen eydt geschworen. Under unserem aufgedruckten pizschafft vorsigeltt geschein zur Neustatt mittwochens den 9 february anno (15)58.

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5. Inventar der Papiermühle in Grabow. 1617.

Amtsbuch über das fürstliche Haus Grabow N. 2 S. 73. Großherzogliches Geheimes und Hauptarchiv Schwerin.

Inventarium vonn meiner gnädigen Fürstinnen unnd Herrin der Herz. Mecklenburgischen Wittwen zu Grabow Papyrmühle, wie dieselbe J. F. G. dem itzigen papyrmacher Hanns Tieden vermuge des vorgeschriebenen Contracts uff Michaelis Anno 1617 eingethan durch Joachimum Schillingen, J. F. G. Secretarium, Notarium und Kuchenmeistern aufgerichtet und beschrieben worden.

Die Papyrmühle ist überall mit Rohr- oder Schindeltache gedecket unnd am Tache fertig und ist solchs Zimmer unnd Gebewete von dreyzehn Gebinten. In der Molen an Werckzeug vorhanden:

zwey fertige Kumme, darvon einer gahr neu, darein sind funff eisern platen J. F. G. zugehorig, unnd etwas alt sein.

Zwey Mulenräder, aber eins muß neu gemacht werden.

Eine fertige Radstube.

Es sind auch 16 fertige Stampen itzo vorhanden.

Zwo Schrauben, damit das Papir geschraubet wird, sind aber etwas unfertig.

Zwey alte unduchtige Glaßfenster.

In diesem Losier ist ein Boden von Brettern gelegt, darauff

1 Bancke, darauff man das Papyr setzet

1 Wage, damit man die Lumpen wiegt.

Ob diesem ist noch ein klein Boden von Brettern gelegt.

Fur der Muhlen sind 2 fertige Thueren, uff dem Boden sind

17 hultzerne Fenster.

Das Wohnhaus nebenst der Mühlen ist von 5 1/2 Gebindten und mit Ziegel behenget, darein vorhanden

1 schloßfeste Thuer

1 Hacke

1 fertig Leimkessel.

Die Stube ist mit einem Flore von Ziegelsteinen, darein

1 fertige Thuer mit der Klincke

1 Kachelofen

2 Bancke

12 Glaßfenster, welche alle mehrenteils ohnfertig.

Bey der Stube eine Cammer, dafur eine schloßfeste Thuer

2 alte Fenster in der Cammer.

J. Schilling m. pr.

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6. Der Eid des Papiermachers. 17. Jahrhundert.

Großherzogliches Geheimes und Hauptarchiv Schwerin. Undatiert.

Papier Machers Eidt.

Ich N. N. lobe und schwere zu Gott einen korperlichen Eidt in meine Seele, demnach der Durchlauchtiger Hochgebohrner Fürst und Herr, Herr Adolph Friedrich, Hertzogk zu Mecklenburg, Fürst zu [Meckl.]Schwerin und Ratzeburgk; auch Grafe zu Schwer[in] der Lande Rostock und Stargardt Herr, mein gn[edi]ger Fürst und Herr auf dero Papier Muh[len] zu Neuwstatt, mich zu einem Papier Macher gnedigst bestellet und angenommen und vermöge eines darüber aufgerichteten Inventary da . . . weißen laßen, daß ich die versprochene Pension jährlich richtig einliefere, daß Papier gutt und tüchtig machen, durch meinen Unfleiß und Verwahrlosung der Mühlen keinen Schaden zukommen laßen, was wandelbahr wirt und nothwendig zu restituiren fürstellt, damit es wiederum im guten Stande gebracht werden möge, bey Zeitten den verordneten Beampten alhir anmelden, die Stamp- und Kummen-Holtzer, wie auch Schuffeln in dem Wasser-Rahde, wen mir von den Herrn Beampten Holtz dazu geschaffet und geführet wirt, mit meiner Arbeit und Kosten verfertigen und im Stande halten, in Summa dem Contract in allen Clausuln dergestalt nachleben will, daß verhoffendlich mein Unfleiß nicht verspüret, noch billigermaßen Klage über mich geführet werden soll, will auch sonsten allewege mich also verhalten, wie einem aufrichtigen Meister gebühret und woll anstehet, so wahr Mir Gott helfe und sein Heiliges Wortt.

 

7. Vertrag der Kammer in Schwerin mit dem papiermacher Diedrich Dannenberg über die Papiermühle zu Neustadt. 1661, Novbr. 18. Schwerin.

Großherzogliches Geheimes und Hauptarchiv Schwerin. Acta, betreffend Papiermühle Neustadt.

Zu wissen, daß heute untengesetzte zwischen der Fürstlich Mekelenburgischen Ambts Cammer an einem und Diederich Dannenberg Papiermacher am andern Teil wegen Ihrer Fürstlichen Durchlaucht Papiermühle zu Neustadt folgender Contract geschlossen worden.

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1. Vermietet vorges. Fürstl. Meklenb. AmbtsCammer sothane zur Neustadt belegene Papiermühle gemeltem Diedrich Dannenberg auf 3 Jahr, von Martini laufenden labres an zurechnen biß Martini i 664, und foll das Gebende von dem Ambte in guten stande und unter Tach und Fach gehalten werden.

So soll auch vom Ambte zu denn beyden geschirre, benöhtigtes Holtz beygefahren, und das dazu bedurfendes Eisenzeug anjetzofort geliefert werden.

3. Für welche Überlaßung Diedrich Dannenberg pro locario verspricht, auf 3 Jahr, jahrlich ein gewisses an guten untadelhaften Schreibpapier in die Fürstl. AmbtsCammer zu liefern, alß

das 1 Jahr . . . Achtzig Rieß Papier
das 2 Jahr . . . hundert Rieß Papier
das 3 Jahr . . . hundert Rieß Papier

und zwar dergestalt, daß er alle Vierteljahr den 4ten teil vorauß entrichten und innerhalb 14 Tagen à dato 20 Rieß 'Papier liefern will.

4. Uber das verpflichtet er sich auch die beyden Pressen zur Papiermühle auf seine eigen Kosten, ohne eintzige desalvirung - 1 ) Ihm obgesetztes Holtz und Eisenwerk dazu vom Ambte verschaffet wird, im fertigen stande zu bringen und dasselbe beym Abzug also wieder zu liefern.

5. Daferne nach verflossenen Jahren der Conductor beliebet hat, sotahne Papiermühle länger zu behalten, und er das geben will, waß ein ander dafür bieten würde, so soll sie ihm vor einem andern gelassen werden.

6. Diesem allen feste und unverbrüchlich nachzukommen, renuncyrt er nicht allein allen und jeden Exeptionibus, besonders caviret auch mit allen seinen Haab und Gütern, in specie mit den invectis et illatis, und stellet über das seinen Stief-Vater Wolfgang Trutzer zu einen sachwaltigen Bürgen ein.

Und ich Wolfgang Trutzer uhrkunde und bekenne hiemit für mich und meine Erben, daß ich diese Bürgschafft auf das was obstehet, für meinen Stief-Sohn, alß ein selbstschuldiger, gutwillig auf mich genommen habe, und alles dasjenige, wozu er sich verpflichtet, praestiren und leisten will, bey willkührlicher Verpfändung aller meiner Haab und Güter, beweg- und unbeweglichen, sie sein in- oder außerhalb Landes belegen, so viel dazu vonnöthen, gestaltsahm ich mich dan jederzeit auf erfordern :/: auf den


1) Lücke.
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fall mein StiefSohn in obgesetzten, wie ich aber nicht hoffen will, säumig erfunden werden sollte :/: für den Fürstl. Mekelenb. Ambtscammer gestellen, und dieß alles was obstehet, leisten will, zu dem Behuff ich das für mich und meine Erben allen und jeden Exceptionibus, absonderlich excussionis, fori, metus, laesionis, fraudulentae persuasionis, rei non sic sed aliter gestae, aliter dictum quam scriptum, praecipitantiae, und wie die Nahmen haben mögen, mich krafft dieses wißendlich und wollbedachtlich verziehen und begeben habe. Dessen zu Uhrkund ist dieser Contract zwiefach verfertiget mit J. Fürstl. Dhl. Cammer Secret bestätiget und sowoll von dem Conductore alß seinen Burgen eigenhändig unterschrieben, undt ein Exemplar davon bey der Fürstl. Cammer beybehalten, und einß dem Conductori zugestellet worden.

So geschehen Schwerin den den. Nov. An. 1661.
          L. S.
  Diedrich Dannenberg.

 

Weil Wolfgang Trutzer nicht können, also hat er mich gebeten, in Gegenwart des H. Ambtmanns zur Neustadt Jürgen Krügers, und des H. Cammer Cantzellisten Johan Rekentrogks zu Zeugnis dieses mit zu unterschrieben

Johan Emmen.
Johan Rekentrogk.
Zum gezeugnis unterschreibet dieß p. t. Amptman zur Neustadt
Jürgen Krüger.

 

8. Vertrag mit dem Baumeister Johann Christoph Märcker wegen Erbauung einer Papiermühle. Neustadt, 1707, Sept. 2.

Großherzogliches Geheimes und Hauptarchiv in Schwerin. Acta, betreffend Papiermühle in Neustadt.

Zu vißen sey hiemit, das unten gesetzten Dato mit genehmhaltung der Hfürstl. Cammer zu Schwerin, zwischen denen Beambten alhier an Einen und den Baumeister Mons. Johann Christoff Märckern an andern theil wegen Erbauung einer neuen Papier-Mühlen hieselbsten folgender Contract geschloßen undt

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vollenzogen worden, nemblich, Eß vorpflichtet sich Monsieur Johann Christoff Märcker aufs kräftigste, das große Verck der Papier Mühlen in allen ohntadelhaff zu verfertigen, und in 8 Monat in vollenkommenen gangbahren Stande zu bringen, wie folget,

1. Die Wasser Schlüße wird 9 Ellen breitt, 12 Ellen lank und auff eingerammten Pfählen geleget, wie auch mit 2 Riegen Spundpfählen, und Bollwerk, nebst einer Brükken über die Schlüße, woll verwahret, dieselbe bekombt ferner 3 Schütten, eines vor die Papier Mühlen, das andere zu frey Waßer, und das Dritte zu einer Walck Mühlen oder andern anzulegenden Wercke.

2. Ein Waßer Radt von 19 Fuß hoch mit behörigen Well-Bäumen, StirnRatt und Cämmerling, 2 Dreling mit zugehörigen Rädern und Stöcke, 2 WellBäume welche 48 Stampers haben, 2 große Blöcke jeder mit 6 Kummen, Eine neue Spindel oder Schraube zu der PapierPreße und waß sonsten an ZimmerArbeit zu diesen gangbabren Vercke erfordert wird.

3. Ein MühlenHauß zu 16 Fachen eingetheilet 34 Ellen lang, 21 Ellen breitt und 6 Ellen im Ständern hoch, neu auffzubauen, in selbigen 2 Boden über daß gantze Hauß zu legen, und die Bretter zusammen zu spunden, wie auch die Tühren und Fensterluchten außzufaltzen, das Hauß zu latten und waß sonsten an Zimmer Arbeit dabey vorfallen möchte, darin zu verrichten.

Dagegen versprechen die Beambten, daß das darzu benötigte Holtz, Spundpfähle, DiehlenBretter, Eysen und Nagel den Baumeister frey und ohne entgelt an gehörigen Ohrt unverhindertt geliefert, auch die pfähle zu schlagen, Leim und Sohden zustehen, den Graben unter und oben der Papier Mühlen zu renoviren, ihnen Arbeits Leüte frey gehalten, undt vor obspecificirte Wercker in allen an Baulohn vier hundertt und vier und sechzig Rthlr. Mecklenb. Valeür in folgenden 4 Termienen alß:

Bey Unterschreibung des Contracts 150 Rthlr.
Wann die Räder fertig, das sie an die Wellen Bäume können angehänget werden 100 Rthlr.
Wann die Schlüße und Hauß auffgesetzet 100 Rthlr.
Wann alles zur Völligen perfection gebracht, und durch einen unpartheyschen Baumeyster besichtiget ist, den Rest alß 114 Rthlr.

gegen Quitung bezahlet werden sollen.

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Damit nun dieses alles von beiden Seiten nachgelebet werde, so sind zu dehm Ende von diesem Contract zwey gleich lautende Exemplar auffgerichtet, und von beiden Theilen unterschrieben und versiegelt.

So geschehen Neustad d. 2t. Septbr. 1707.

Gottfried Taber
Beambter hieselbst (L. S.)

Hierauf empfangen, nach obiger Valeur Funfzig sage 50 Rthlr. den 8. Octobr. 1707.

Joh. Christoph Märcker.

den 22. Octbr. empfangen 20 Rthlr.
den 5. November empfangen 20 Rthlr.
den 19. November empfangen 20 Rthlr.
den 27. November empfangen 40 Rthlr.
Auf den ander Termin empfangen 100 Rthlr. sage Hundert Reichsthaller den 23. January Ao. 1708.

Johann Christoph Märcker.

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V.

Zur Taufe von Herzog Ulrichs
Tochter Sophie im Jahre 1557.

Von

Dr. med. und phil. (h. c.) Friedrich Crull (†), Wismar.

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D er 1593 gestorbene Küster an der Kirche des Grauen Klosters zu Wismar, Hinrich Wolter, hat zu seiner Nachricht von der Vermählung der Herzogin Sophia, Herzog Ulrichs Tochter im Jahre 1572 in dem Kirchenbuche des gedachten Klosters hinzugefügt, wie folgt:

De kyndtdope dusses Froychen Sophia geschach (1557) mense Octobri tor Wißmar dosuluest, da vele fromde Forsten vnd Hern verschreuen weren, myt groter herlicheit hoffholdende, vnd hertoch Hans van Mekelnborch vnd hertzogk Adolff van Holsten ronden scharff vp dem marckede, dat sie beyde hervnder fellen.

Eine ausführliche Relation über diese Festlichkeiten hat Peter Oxe, Abgesandter und Stellvertreter des Königs von Dänemark bei denselben abgefaßt 1 ), die in Deutschland jedoch kaum bekannt sein dürfte und jedenfalls schwer zu haben ist. Kaum dürfte sie auch über die fürstlichen Gefolgschaften Nachrichten enthalten, und da solche sich aus zwei Schriftstücken ergeben, welche im Wismarschen Ratsarchive sich finden und hier schwerlich gesucht werden möchten, so wird sich eine Mitteilung über diese rechtfertigen.

Das eine, ein bis auf die vierte Seite beschriebener Bogen, gibt ein Verzeichnis von Namen von "Haveluden" ohne allen Hinweis, zu welchem Zwecke es dienen sollte, doch erkennt man aus dem Umstande, daß einige Personen mit Frauen aufgeführt sind, daß es sich um eine Festlichkeit handelte, und aus Schrift und Namen, daß diese in die Mitte des 16. Jahrhunderts fiel. Das andere Stück besteht ans zwei einmal in der Länge gebrochenen Bogen, welche bis auf die elfte Seite mit Namen Wismarscher Bürger beschrieben sind. Diese Liste hat aber eine Überschrift, nach welcher sie einen für Herzog Ulrich aufgestellten, auf


1) Werlauff in Jahrb. IX, S. 131, N. 57.
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den 16. Oktober 1557 gerichteten Quartierzettel abgegeben hat und kann kaum für etwas anderes als die fürstliche Kindtaufe bestimmt gewesen sein.

Die Überschrift lautet aber:

Register vnd Verzeichnuß der Bestallung, so auff gnedigs Begern vnsers gnedigen Herrn Herrn Vlrichs, Hertzogen zu Meckelnburg etc. s. f. G. zu vnderthenigen Ehrn Anno Lvij vff Galli geschehen.

Dann folgt:

Erstlich vor Herzog Adolff vann Ho[l]stenn. Jnn der Lubeschen Stratenn.

Hierauf werden die Namen von 28 Wismarschen Bürgern, auch Ratmannen, aufgeführt, bei denen 3 bis 20 Pferde, worunter 8 Wagenpferde, im ganzen 194 Pferde, untergebracht werden sollten. Neun der Quartiergeber gaben auch Tisch.

Darauf folgt (S. 3):

Vor de Koninginne vann Dennemarckenn. Jn der Lubeschen Straten.

Hier werden 24 Personen genannt, bei denen 2 bis 15 Pferde, zusammen 131 Pferde, worunter 10 "Cantzleienpferd", einzustellen waren. Sechs Bürger gaben Tisch zugleich.

Der dritte Abschnitt, S. 6, ist überschrieben:

Vor Hertzog Johanß Albrecht von Meckelnburgk. Jnn der Meckeinburger Straten.

Er führt 22 Personen auf, welche 2 bis 30 Pferde und insgesamt 222 aufzunehmen hatten und zwei Tische zu geben. In die Reihe der Quartiergeber ist der Herzog selbst für seine 30 "Leibpferde" eingestellt.

Der letzte Abschnitt, S. 8, hat die Überschrift:

Vor Hertzog Vlrich von Meckelnburgk.

Er führt 45 Namen von Personen auf, die 2 bis 33, im ganzen 242 Pferden, Unterkunft gaben.

Die Summe aller Pferde betrug mithin 763!

Dieser Abschnitt unterscheidet sich aber von den übrigen dadurch, daß den Namen der Quartiergeber die Namen derjenigen gegenübergestellt sind, welche bei ihnen einziehen sollten, und aus diesen ergibt sich, daß die andere, nicht überschriebene Liste eine Grundlage abgab für die ausführlichere. In dieser fehlen 16 Personen, welche jene aufzählt, und 5 stehen unter den Quartier=

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gebern. ebenso wie 3, die in der Liste ohne Überschrift unter den "Haveluden" nicht genannt find, nämlich (S. 13)

Vlrich Stralendorp Achim Stralendorp
Domus Ortzen Valentyn Crasick
Domus Negendanck Achim Auerberch
Hartich van Bulow Otto Auerberch

Alle diese, nicht bloß die v. Oertzen und die Negendancke, werden in der Stadt eigene Häuser gehabt haben, was zu ermitteln nach dem Verluste der Stadtbücher nicht mehr möglich ist.

Ich teile nachstehend die zahlreichere Liste des Gefolges des Herzogs Ulrich mit, in welcher vor die Namen derjenigen, welche in der definitiven Liste fehlen, ein Kreuz gesetzt ist und ein Ausrufungszeichen hinter dem Namen solche bezeichnet, die in jener als Quartiergeber figurieren.

Namensliste

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Namensliste

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Amptleuthe.
Hans Buch mit der Frawen
Jurgen Below mit der Frawen
Jurgen Wackerbarth mit der Frawen
Jurgen Rathenow mit der Frawen.
Frantz Sparre
Andreas Stralendorff
Berndt Peccatel
Otto Auerbergk !
Achim Sperlingk
Hans Bote
Cristoffer Hagenow
Borchart Rappe.

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VI.

Das Fleischergewerbe in Mecklenburg
vom 12. bis zum 14. Jahrhundert.

Von

Dr. phil. Martha Genzmer, Neustrelitz.

Vignette
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Fleischverbrauch und Arten des Fleisches.

Die neuere Forschung hat dargetan 1 ), daß im Mittelalter das Fleisch unter den Nahrungsmitteln eine bedeutendere Rolle spielte, als in späterer Zeit. Daß auch in den Städten Mecklenburgs der Fleischverbrauch ein außerordentlich großer gewesen sein muß, lehrt schon eine oberflächliche Betrachtung der hierüber sprechenden Nachrichten. So betrug die Zahl der Verkaufsstände für Fleisch, der sogenannten Fleischerscharren, auf dem Markt in Rostock 2 ) im Jahre 1325 für die Altstadt 36, für die Mittelstadt 28 und für die Neustadt 20, eine große Zahl im Verhältnis zu der niedrigen Einwohnerzahl der Stadt.

Daß selbst unter Leuten geistlichen Standes trotz der kirchlich vorgeschriebenen Fasttage der Fleischverbrauch kein geringer war, das erkennt man aus einer Speiseordnung des Ratzeburger Domkapitels vom 21. Oktober 1301 3 ). Danach kommen dem Propst und seinem persönlichen Gesinde (familia) jedesmal vier Schüsseln Fleisch zu. Den Capitularen wurde bei den gemeinsamen Mahlzeiten dreimal wöchentlich, am Sonntag, Dienstag und Donnerstag, Fleisch aufgetragen, und zwar morgens zwei Fleischgänge, Gebratenes und Gekochtes, und abends ein Fleischgericht, nämlich Gekochtes. so gab es zwar nicht wie im Märchen alle Tage Gesottenes und Gebratenes, aber doch reichlich Fleisch, zumal noch allerhand Erzeugnisse aus dem Fleisch, Speck usw. des nützlichen Borstentieres hinzukamen. Daß das Fleisch eine geschätzte Speise war, beweist u. a. die Tatsache, daß Fehlen beim Hochamt, Matutine oder Vesper durch Fleischentziehung bestraft wurde 4 ).


1) Vergl. z. B. die eingehenden Mitteilungen von G. Adler in seiner Fleischteuerungspolitik der deutschen Städte beim Ausgang des Mittelalters, Tübingen 1893, S. 7 ff.
2) MUB. VII S. 255 ff. Nr. 4608 S. 257.
3) MUB. V S. 30 ff. Nr. 2758 S. 31.
4) MUB. IX S. 38 ff. Nr. 5769 S. 39. Ein zu bestrafender Konverse in Doberan erhielt 6 Tage lang neben Wasser und Brot nur Gemüse (pulmentum), kein Fleisch.
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Neben dem frischgeschlachteten Fleisch kommt, wie Küchenzettel und Rechnungen von Fürsten und Klöstern lehren, besonders überall, wo es sich um längere Aufbewahrung des Fleisches handelt, gesalzenes Fleisch, Pökelfleisch und geräuchertes Fleisch vor.

Letzteres war wegen seiner Haltbarkeit unentbehrlich auf Reisen, Kriegszügen und ähnlichen Unternehmungen, und zwar wurde, entgegen dem heutigen Gebrauch, auch Rind= und Schaffleisch geräuchert 5 ). In den Bürgerhäusern muß der Vorrat an Fleisch oft beträchtlich gewesen sein, denn wiederholt kommt in Aufzählungen von Mobiliarnachlässen, wie in letztwilligen Verfügungen Fleisch vor, und zwar frisches wie getrocknetes 6 ).

Das Räuchern des Fleisches scheint vorwiegend in den Bürgerhäusern selbst geschehen zu sein. Jedenfalls finden sich unter den auf das Fleischerhandwerk bezüglichen Nachrichten aus dem 13. und 14. Jahrhundert, dem Zeitraum dieser Untersuchung, keine Nachrichten über Herstellung und Verkauf von geräuchertem Fleisch auf dem Markt.

Anders ist es mit gesalzenem Fleisch, welches regelmäßig ein Gegenstand des Markthandels gewesen zu sein scheint. Überliefert ist uns dies aus Neubrandenburg, sowie aus Wismar, wo gefordert wurde, daß unverkauft gebliebenes Fleisch eingesalzen und aus Tonnen verkauft werden sollte, und aus Rostock, wo der Verkauf von gesalzenem Fleisch auf dem Markt an eine besondere Erlaubnis durch die Ratsherren geknüpft war 7 ).

Geflügelhandel auf dem Markt scheint nicht häufig gewesen zu sein; doch wissen wir aus der Stiftungsurkunde von Neubrandenburg, daß Hühner in dieser Stadt auf dem Markt verkauft wurden 8 ).

Nicht mit der gleichen Bestimmtheit läßt sich dies von Wildfleisch sagen. Die Vorzüge eines Hasenbratens scheinen zwar


5) MUB. VI S. 314 Nr. 3941. Verbrauch der gräflich Schweriner Hofküche auf einer Fahrt nach Dänemark: VI matcas pro carnibus fumigatis. - Abrechnung des Lüder von Lützow über Ausgaben in einem Kriege Albrechts von Mecklenburg gegen den Markgrafen Otto von Brandenburg. MUB. XVIII S. 349 ff. Nr. 10 497: 1/2 vaccam fumigatam pro 8-10 sol. Ebenda S. 351: carnem fumigatam vaccinam et ovinam.
6) MUB. IV S. 22 Nr. 2454; MUB. VII S. 344 Nr. 4708; MUB. VIII S. 249 ff. Nr. 5291 S. 251.
7) MUB. III S. 381 Nr. 2068 (Neubrandenburg); MUB. XVIII S. 184 Nr. 10 337 (Wismar); MUB. XXIV S. 150 ff. Nr. 13 734 sub 4 (Rostock).
8) MUB. I S. 566 Nr. 600.
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nicht unbekannt gewesen zu sein; Kauf und Verkauf von Hasen erwähnt aber nur die Rechnung des Raven von Barnekow, der von 1365-1367 die schwedische Vogtei Nyköping für Albrecht von Mecklenburg verwaltete 9) 9 ). Jagdbares Gebiet findet sich nachweislich in städtischem Besitz 10 ), und die Herren des Rates gingen entweder selbst auf die Jagd 11 ), oder sie veranstalteten Jagden zu Ehren ihrer Gäste 12 ), nahmen auch Jäger in ihren Dienst 13 ). Aber nirgends liest man etwas davon, daß das Fleisch der erjagten Tiere auf dem Markt verkauft worden wäre. Man bleibt also auf die Vermutung angewiesen, daß das Wildfleisch entweder an die Ratsherren verteilt wurde, oder unter der Hand, vielleicht durch die Jäger verkauft wurde, oder daß es, wie wohl auch der Eber, den das Kloster Doberan jährlich der Stadt Rostock lieferte 14 ), einen Bestandteil der Gastmähler des Rates bildete 15 ).

Es erübrigt fast, zu sagen, daß von Haustieren dieselben wie heutzutage geschlachtet wurden, Rinder, Schafe, vor allem aber Schweine. Im Mittelalter spielten bekanntlich Schweine, ebenso wie Hühner und Gänse, eine Rolle auch als Abgabe an weltliche und geistliche Machthaber, so daß die Ausdrücke Schweinebede, svinsscult, Schweinezehnten u. ähnl. häufig in Urkunden jener Zeit vorkommen. Unter den kirchlichen Abgaben


9) MUB. XV S.558 ff. Nr. 9426 S. 569 und 571.
10) Z. B. kaufte die Stadt Wismar im Jahre 1339 von drei Brüdern von Bülow Benz mit allem Zubehör, darunter Fischerei, Jagd usw. MUB. IX S. 206 Nr. 5980.
11) Z. B. verzeichnet das Rostocker Kämmereiregister vom 22. Februar 1395 MUB. XXII S. 484 ff. Nr. 12 748 auf S. 491 eine Ausgabe von 20 Mk. 4 Schill. für 4 Tage: dominis proconsulibus et consulibus in venatu existentibus. Ähnlich S.492.
12) Ebenda heißt es S. 492: Ad venatum dominorum de Prutzia et aliorum dominorum nunciorum consulum 15 Mk. für 3 Tage.
13) MUB. XXI S.199 ff. Nr. 11 968. Die Rostocker Wedde= und Waldherren berichten S. 202: cum eramus in venacione in merica pro sumptibus venatorum et canum XXI marc. minus 3 sol.
14) Den Kämmereiregistern der Stadt zufolge, z. B. MUB XIII S. 20 f. Nr. 7422 S. 21 von 1350/51, S. 281 Nr. 7726 von 1353 und S. 444 Nr. 7898 von 1354. Der Überbringer erhielt jedesmal 8 Schilling.
15) Solche Gastmähler waren bisweilen durch fromme Stiftungen veranlaßt; z. B. bestimmte der Wismarer Bürger Heinrich Körneke (MUB. VIII S. 636 ff. Nr. 5714) im Jahre 1336 in seinem Testament drei Mark ewiger Renten für ein jährliches Festessen der Ratsherren in der Erwartung, daß sie: eo benignius filie mee et pueris presint. Vgl. F. Techen: Wismar im Mittelalter, Pfingstblätter des Hansischen Geschichtsvereins 1910, S. 36.
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wieder genossen die sogenannten Antoniusschweine einer gewissen Berühmtheit. Es sind die an die Antoniusbrüderschaft gelieferten Schweine, die von den Brüdern zu Tempzin, dem Hauptsitz dieses Ordens für Mecklenburg, zur Unterstützung von Kranken und Armen verwendet wurden 16 ).

Fleischbeschaffung.

a) Städtische Viehzucht.

Was die Beschaffung des für den Verbrauch der Städte nötigen Fleisches betrifft, so ist es sicher, daß keineswegs der ganze Bedarf von den Schlachtern auf dem Markt gedeckt wurde. Als ihre Konkurrenten treten, wenigstens beim Handel mit Schweinen, vielfach die Müller auf. Schweinezucht war häufig eine Nebenbeschäftigung und Erwerbsquelle der Müller 17 ). Ihrerseits hatten auch die Schlachter eine Nebeneinnahme durch ein anderes Handwerk, nämlich das der Kürschner 18 ).

Vor allem aber haben die Bürger der Städte selbst, wie sie überhaupt ländlichen Beschäftigungen oblagen, sich auch mit Viehzucht beschäftigt, zumal in kleineren Städten, die sich ja eigentlich zunächst nur rein äußerlich durch ihre Planken= oder Palissadenbefestigungen von Dörfern unterschieden 19 ).

Von den Städten, deren Stiftungsbriefe erhalten sind, läßt sich zahlenmäßig feststellen, wieviel von ihrem Gebiet Weide=


16) Nach einer päpstlichen Bulle vom 13. Januar 1297 (MUB. IV S. 7 Nr. 2434) hatte das ausschließliche Anrecht auf die Antoniusschweine die Abtei von Viènne in der Dauphiné, der die Antoniusbrüderschaft unterstand.
17) Vgl. MUB. VII S. 130 Nr. 4461.
18) Die Amtsrolle der Kürschner zu Wismar vom Jahre 1383 (MUB. XX S.191 ff. Nr. 11 501) enthält z. B. unter 3 und 8 Bestimmungen, welche den Einkauf von Fellen in den Fleischerscharren regeln.
19) Klagen darüber, daß sich das in den Städten gehaltene Vieh, besonders Schweine, in der unliebsamsten Weise bemerkbar machte, hört man bis ins 19. Jahrhundert hinein. Vgl. für Wismar Willgeroth Bilder aus Wismars Vergangenheit (Wismar 1903) S. 13, für Neubrandenburg Ahlers, historisch=topographische Skizzen aus der Vorzeit Neubrandenburgs (1876) S. 157. Man darf wohl annehmen, daß man dagegen in älterer Zeit noch weniger empfindlich war. Doch darf dabei nicht unbeachtet bleiben, daß z. B. die Wismarer Ratsherren den Bürgern immer wieder in der Bürgersprache einschärften, am Sonnabend die Straße zu fegen (so: MUB. X S. 186 Nr. 6851) bei Strafe von 1/2 Talent. Außerdem enthielt die Wismarer Bürgersprache einen eigenen Paragraphen: de swinekovenen (MUB. XXIV S. 71 ff. Nr. 13 645 sub 27).
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zwecken diente. So bekam die Vorderstadt des Landes Stargard, Neubrandenburg, bei ihrer Gründung durch die brandenburgischen Markgrafen im Jahre 1248 250 Hufen Landes angewiesen, von denen 200 zum Ackerbau, 50 zu Weidezwecken dienen sollten 20 ). Ähnlich war das Verhältnis bei Lychen 21 ), ebenfalls 1248 gegründet, und bei der schon 4 Jahre früher, ebenfalls von den Markgrafen von Brandenburg angelegten Stadt Friedland 22 ). Fürstenberg erhielt im Jahre 1358 vom Grafen Otto von Fürstenberg "ene drifft mett ereme vee over de veltmarke vann der stadt bette inn den wilthagenn thu orer weide" 23 ). Güstrow bekam schon am 1. November 1298 die Freiheit, seine Schweine zur Mast in den Primer Wald und Kleest (Wald) zu treiben, doch nur so weit, daß die Tiere abends in die Stadt zurückkehren konnten 24 ). Das Gleiche gilt für Malchow, das wie Güstrow Schweriner Stadtrecht hatte, natürlich mit der nötigen Abänderung in den lokalen Angaben 25 ). Da die Schweine in den dichten Buchenwäldern reichliche Nahrung fanden, so machte ihre Aufzucht verhältnismäßig wenig Mühe, und die Städte sowohl, wie die mit Renten und Privilegien reich ausgestatteten Klöster des Landes suchten daher, sich Anteil an den Waldungen zu verschaffen. Dabei kam es, wenn die Interessensphären sich berührten, gelegentlich zu heftigen Streitigkeiten 26 ).

Die gemeinsame Stadtweide sollte ausschließlich Weidezwecken dienen. Wenigstens heißt es in einer Malchiner Bürgersprache um die Wende des 14. Jahrhunderts, daß niemand auf der Stadtweide pflügen dürfe 27 ). Es wurde dort ein Bulle, bisweilen auf Stadtkosten, gehalten, wie dies für Rostock, abgesehen von Angaben der Kämmereiregister 28 ) aus dem Ver=


20) MUB. I S. 566 Nr. 600.
21) MUB. I S. 568 Nr. 601.
22) MUB. I S. 536 Nr. 559.
23) MUB. XIV S. 306 Nr. 8475.
24) MUB. I S. 343 Nr. 359 sub 26.
25) MUB. I S. 430 ff. Nr. 433 S. 432.
26) Z. B. zwischen den Johannitern zu Sülstorf bei Kraak und dem Kloster Reinfeld. MUB. II S. 511 Nr. 1358. - Zwischen der Stadt Schwerin und der Schelfe (Neustadt=Schwerin) herrschte, obgleich letztere nicht einmal einen eigenen Markttag hatte, keine Weidegemeinschaft. MUB. III S. 155 ff. Nr. 1766 S. 156.
27) MUB. XXIV S. 143 Nr. 13 728 sub 12.
28) Z. B. MUB. XIII S. 21 Nr. 7422: pro tauro XXVIII sol. und MUB. XIII S.441 ff. Nr. 7898 Rostocker Kämmereiregister vom 22. Februar 1353 bis 22. Februar 1354: II. mr. pro tauro.
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festungsbuch des Jahres 1311/12 ersichtlich ist 29 ). Danach hatte ein gewisser Hermann Schelling unter anderem städtischen Eigentum auch den Stadtbollen (taurum civitatis nostre) geraubt und an einen auswärtigen Schlachter verkauft. Vieh nachts auf der Stadtweide weiden zu lassen, war verboten 30 ); vielmehr wurden die Tiere morgens hinaus= und abends wieder heimwärts geführt, ein Brauch, der sich übrigens in manchen mecklenburgischen Städten, sogar in der Haupt= und Residenzstadt Neustrelitz bis auf den heutigen Tag erhalten hat.

Damit die gemeinsame Weide von den wohlhabenderen Bürgern nicht übermäßig ausgenützt würde, war die Zahl der Tiere, die jeder austreiben durfte, genau festgesetzt. Zufolge einer Verordnung des Wismarer Rates vom Jahre 1296 war es jedem dortigen Bürger erlaubt, sechs Kühe und zwölf Schweine weiden zu lassen, wobei jedoch statt je einer Kuh auch zwei Schafe oder zwei Ziegen ausgeschickt werden konnten 31 ). Zuwiderhandlungen wurden mit 1/2 Talent pro Kopf des Viehs bei jeder Übertretung gebüßt, und die gleiche Strafe traf diejenigen, welche einen besonderen Hirten hielten. Es zeigt sich hierin ein Bestreben des Rats, eine Übervorteilung der ärmeren Bürger durch die Wohlhabenden zu verhindern. Die genannte Verordnung scheint aber mehrfach, sogar von Ratsmitgliedern, übertreten worden zu sein; denn am 22. April 1345 wurde sie wiederholt, wobei eigens hinzugefügt wurde, daß das Vieh der Ratsherren denselben Vorschriften unterstehe wie das der übrigen Bürger, und daß weder einzelne Glieder des Rats, noch der Bürgermeister ohne des gesamten Rats Zustimmung etwas daran ändern dürfe 32 ). Bei Übertretung des Gebotes wurde das überzählige Vieh gepfändet und unter keiner Bedingung zurückgegeben, so daß den Besitzern, abgesehen von der Geldstrafe, ein Verlust ihrer Rinder, Schweine oder Schafe drohte. Die Hälfte der Strafgelder wurde von den praktischen Stadtvätern zur Ausbesserung schlechter Wege benutzt.

Für die Wartung des Viehs auf der Weide wurden von der Stadt Hirten in Dienst genommen, was besonders für alle Städte mit Schweriner Stadtrecht überliefert ist 33 ). Wieviele


29) MUB. V S. 610 Nr. 3503.
30) MUB. X S. 186 Nr. 6851 sub 6 u. a.
31) MUB. III S. 614 Nr. 2372.
32) MUB. IX S. 653 Nr. 6521.
33) Vgl. u. a. für Güstrow MUB. I S.343 ff. Nr. 359 sub 14; für Malchow MUB. I S. 430 ff. Nr. 433 sub 14; für Neu=Röbel MUB. II S. 173 ff. Nr. 911; für Penzlin MUB. II S. 227 Nr. 987.
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Hirten von Stadt wegen gehalten wurden, läßt sich nicht feststellen. Gewöhnlich wird es nur einer gewesen sein; denn der Ausdruck opilio Schäfer, bedeutet wohl nur, wie heute noch vielfach, Hirte überhaupt. An manchen Orten spricht man ja jetzt noch von "Kuhschäfern". In Wismar wird allerdings für die Jahre 1345-1347 ein besonderer Schweinehirte genannt (subulcus . . . quem domini mei ad porcos civitatis receperunt). Doch lassen sich die Wismarer Verhältnisse nicht ohne weiteres auf die kleineren Städte übertragen 34 ).

Wieviel Lohn ein Hirte in der Stadt damals bekam, läßt sich nicht angeben, denn die Nachricht, daß das Kloster Doberan um 1337 einem Alberto famulo opilionis in Rostock 1 Mk. (Wendisch) und 1 Mk. Lübisch jährlich zahlen mußte 35 ), ist wohl nur auf eine Rentenzahlung, nicht auf einen Dienstlohn zu beziehen.

Für das flache Land haben wir einen etwas besseren Anhalt. Denn im Lohn= und Wirtschaftsverzeichnis des Klosters Neukloster, aufgezeichnet um 1320 36 ), ist an mehreren Orten für den Kuhhirten (pastor) 1 Mk. vorgesehen, ebensoviel für den Schafhirten und den Pferdehirten, während der Schweinehirte nur 6 oder 8 Schilling Wendisch (sol. slav.) bekam. Die Kälbermagd mußte mit einem Jahreslohn von 5, sogar von 2 1/2 Schilling zufrieden sein.

b) Einfuhr von Fleisch.

Trotzdem eine verhältnismäßig große Menge von Vieh von den Bürgern selbstgehalten wurde, so mußte doch noch eine Einfuhr von Schlachtvieh vom Lande auf den städtischen Markt stattfinden. Allerdings sind die Nachrichten darüber sehr unbestimmt. Die Zollrollen der Städte nennen wohl tierische Produkte wie Fette, Schmalz, Talg, aber weder lebendes Vieh, noch Fleisch 37 ). Ebensowenig werden besondere Viehhändler irgendwo erwähnt. Es scheint, daß die städtischen Schlachter, die, wie wir sehen werden, ein Pferd zum Transport von Vieh und Fleisch halten mußten, auf dem Lande Tiere aufkauften und nach Bedarf in die Städte brachten. Diese Annahme stützt sich auf das Testament eines Wismarer Knochenhauers Westphal vom Jahre 1288,


34) MUB. IX S. 736 Nr. 6599.
35) MUB. IX S. 90 f. Nr. 5837 S. 91.
36) MUB. VI S. 578 f. Nr. 4242.
37) Z. B. die Wismarer Zollrolle vom 14. September 1328. MUB. VII S. 611 ff. Nr. 4973.
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in dem dieser letztwillig verfügte über Vieh, das in verschiedenen Dörfern gehalten wurde, das ihm aber zu eigen gehörte, und für das er Zins empfing 38 ).

In beträchtlicher Menge scheint auf dem Seewege Vieh nach Mecklenburg eingeführt worden zu sein, nämlich aus den nordischen Reichen. Schweden war ja ohnehin im 14. Jahrhundert durch die Person seines Herrschers eng mit Mecklenburg verbundene auch genossen die mecklenburgischen Seestädte dort und in den anderen nordischen Königreichen große Handelsvergünstigungen.

Aus dem Liber recognitionis oder Witschopbok der Stadt Rostock von 1338-1384 erfährt man, daß Rostocker Bürger Eigentümer von Buden, auch von Schlachterbuden in Marktorten auf Schonen waren, was wohl von Einfluß auf den Rostocker Fleischmarkt war 39 ). Genaueres über Einfuhr von Vieh über See berichten Wismarer Bestimmungen vom Jahre 1342 und Rostocker Ratsstatuten aus der Zeit um 1400 40 ). Letztere unterscheiden sich von den in Wismar gültigen Vorschriften dadurch, daß sie sich nicht nur auf seewärts herbeigeschafftes Vieh beziehen, sondern auch auf solches, das aus Dörfern oder anderswoher (de mari, vel de villis, vel de quacumque parte fuerit) zu Markt gebracht wurde. In Wismar sollten die betreffenden Schlachttiere erst 24 Stunden im Stall oder Hof eines Bürgers, in Rostock an einem von den Ratsherren dazu bestimmten Platze stehen 41 ), und während dieser Zeit sollten die Bürger allein das Recht haben, Vieh für ihren Hausbedarf einzukaufen. Erst nach Ablauf dieser Frist hatten die Schlachter mit den übrigen Bürgern gleiches Kaufrecht. Selbstdann sollten letztere noch berechtigt sein, einen oder meh=


38) MUB. III S. 327 Nr. 1991. Westphal besaß Ziegen in Barnekow (Amt Grevesmühlen), eine Kuh und Schafe in Luttersdorf (ebenfalls im Amt Grevesmühlen), und in Metelstorf bei Wismar sogar nur Anteil an einer Kuh (medietatem vacce).
39) MUB. XVI S. 195 f. Nr. 9632 S. 196 Anmerkung.
40) MUB. IX S. 401 Nr. 6230 (Wismar), MUB. XXIV S. 150 Nr. 13 734 sub 6 (Rostock). Ebenso die etwa der gleichen Zeit entstammende Vorschrift der Rostocker Bürgersprache, MUB. XXIV S. 146 ff. Nr. 13 731 sub 6: Vortmer bede wi, dat nemant schal dingen edder kopen perde rynder in den schepen, ere se komen in eres werdes were (= Besitz), bi III mark sulvers.
41) Mehrfach findet sich ausdrücklich ein stabulum civitatis erwähnt, z. B. für Rostock MUB. XIII S. 441 ff. Nr. 7898 S. 444 und im Kämmereiregister von 1380, MUB. XIX S.465 ff. Nr. 11 247 S. 473; für Wismar schon im Jahre 1294, MUB. III S. 534 Nr. 2266.
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rere Ochsen, Schweine oder Schafe zu ihrem Verbrauch zu kaufen, mußten jedoch den Fleischern für jedes Stück gekauften Viehs eine vorgeschriebene Entschädigung zahlen.

Diese Bestimmung zeigt deutlich das Bemühen des Rats, das kaufende Publikum den Schlachtern gegenüber in Schutz zu nehmen, indem bei diesem Verfahren jeder Bürger bei noch unverminderter Auswahl das ihm Zusagende erwerben konnte.

Die Rostocker Statuten wissen nichts von einer solchen Vorkaufsfrist für die Bürger. Doch durften die Fleischer nur eine festgesetzte Zahl von Schlachttieren (ein bis zwei Ochsen und bis zu vier Kühen) kaufen. Wollte nun gerade von diesen ein Bürger ein Stück kaufen, so durften es ihm die Schlachter nicht verwehren, erhielten aber einen kleinen Entgelt, nämlich 6 Pfennig für ein Rind, 2 Pfennig für ein Schwein.

Schutz der Konsumenten ist auch der Zweck der auf diese Festsetzungen folgenden Bestimmungen der genannten Statuten. Da heißt es für Wismar, daß die Fleischer einen vollzogenen Kauf nicht durch Abmachungen unter sich gegen Entgelt verändern dürfen (illam emptionem non debent inter se unus alteri pecunia alteriorari). In der Bestimmung für Rostock kommt dieser Gedanke noch schärfer zum Ausdruck. Es wird ausdrücklich gefordert, daß jeder Fleischer das von ihm gekaufte Vieh selbst schlachten müsse, und daß nicht etwa eine Verlosung der Tiere stattfinden solle, bei der einem oder zwei unter ihnen das gekaufte Vieh zufiele, den andern an dem Handel Beteiligten aber ein Gewinn in bar gewährt würde.

Auf weitere Verordnungen, deren Zweck die Förderung und der Schutz der Käufer war, nämlich auf Verfügungen über Vorkauf, auf das Verbot des Kaufens vor den Toren oder auf den einlaufenden Schiffen, auf Zollvergünstigungen der Städte, auf die Jahrmärkte u. a. sei nur beiläufig hingewiesen.

Von einer Ausfuhr von Vieh aus den Städten Mecklenburgs erfährt man nirgends etwas, trotzdem kein Verbot in dieser Richtung aus der Zeit, mit der diese Arbeit sich befaßt, bestanden hat 42 ). Daher ist wohl anzunehmen, daß das auf der Stadtweide großgezogene Vieh innerhalb jeder Stadt verzehrt wurde.


42) Ein solches Ausfuhrverbot wurde in den Städten Südwest=Deutschlands nachgewiesen Von M. Mechler, Die Nahrungsmittelpolitik kleinerer Städte des oberrheinischen Gebiets in älterer Zeit (Dissertation, Freiburg 1909), S. 69.
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Das Fleischergewerbe.

Wegen der großen Bedeutung des Fleisches für den städtischen Markt ist es erklärlich, daß die Schlachter, oder wie es damals hieß, die Knochen= oder Fleischhauer, zu den am frühesten genannten städtischen Handwerkern gehören. Gleich auf den ersten Blättern des ältesten Wismarschen Stadtbuches (zwischen 1250 und 1272) erscheint der Name eines vleshhovere 43 ). Ein Zusammenschluß der Fleischer zu Zünften fand ebenfalls früh statt, wie die Tatsache beweist, daß die Marktabgaben der Fleischer gemeinsam entrichtet wurden 44 ).

Ein günstiger Zufall hat es gewollt, daß Zunftordnungen der Schlachter aus mecklenburgischen Städten mit verschiedenen Interessensphären erhalten sind, so aus den Städten Schwerinschen Rechtes eine Zunftordnung der Schlachter in Plau vom 8. September 1306 45 ), aus den markgräflich brandenburgischen Gründungen im ehemaligen Lande Stargard ein Privilegium der Knochenhauer zu Neubrandenburg von 1290 46 ), und aus den Hansestädten der Wasserkante zwar nur eine Neuordnung des Fleischeramtes durch den Rat der Stadt Wismar vom 24. Juni 1372, aber doch mit Wiederholungen älterer Satzungen. Dazu käme noch eine Rostocker Ratsverordnung vom 20. Juli 1330 47 ).

Im übrigen lassen sich Angaben über das Gewerbe der Fleischer, wie über die Versorgung der Städte mit Fleisch im 13. und 14. Jahrhundert nur nach mehr oder weniger zufälligen Nachrichten zusammenstellen.

a) Küter.

Die erwähnte Rostocker Ratsverordnung von 1330 kann besonders dazu dienen, eine Scheidung unter den mit Ausübung


43) Ausgabe von F. Techen (Wismar 1912) S. 1 § 1.
44) Für Wismar z. B. schon nach der Kämmereirechnung ans den Jahren 1272 bis 1300, MUB. II S. 441 Nr. 1264. Vgl. darüber auch E. Dragendorf: Rostocks älteste Gewerbetreibende. Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock, 2. Band, 3. Heft S. 67.
45) MUB. V S. 292 Nr. 3108.
46) MUB. III S. 381 Nr. 2068 vom 6. Mai 1290. Diese Urkunde ist ebenso wie ihre fast wörtlich übereinstimmende Bestätigung durch Herzog Johann von Mecklenburg=Stargard vom 31. März 1364 (MUB. XV S. 404 Nr. 9254) im Original im Museum zu Neubrandenburg erhalten. Die Worte preter integra latera sind in dem Abdruck von Nr. 2068 versehentlich ausgefallen.
47) MUB. XVIII S. 184 Nr. 10337 (Wismar); MUB. VIII S. 146 Nr. 5162 (Rostock).
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des Schlachtergewerbes beschäftigten Personen zu machen, die vielleicht damals in Mecklenburg allgemein üblich war, am meisten wohl in denjenigen Städten, die Schlachthäuser hatten, die aber nirgends mit gleicher Schärfe hervortritt wie in Rostock. Es schieden sich danach die eigentlichen Fleisch= oder Knochenhauer (carnifices) von den sogenannten Kütern (fartores, mactatores, in Rostock Wendschlachter oder Slavi), deren beiderseitige Befugnisse genau umgrenzt waren 48 ).

Die Küfer waren, wie schon der lateinische Ausdruck mactatores andeutet, Schlachter im eigentlichen Sinn, d. h. Töter des Viehs. Daneben handelten sie mit Speck und in beschränktem Maße auch mit Fleisch. In der Rostocker Urkunde heißt es ausdrücklich, daß die Wendschlachter, Slavi das ganze Jahr hindurch Montags und Donnerstags Speck verkaufen dürften, außerdem Erlaubnis hätten, von Michaelis bis Weihnachten Ochsen und Schafe, in Hälften oder Viertel zerlegt, feilzuhalten. Das Ochsenfleisch durfte aber nur von solchen Tieren stammen, die nicht mehr als 24 Schilling gekostet hatten, also nicht gerade erstklassig genannt Werden können 49 ).


48) Hierzu das Verzeichnis der Einnahmen der Stadt Rostock 1379/80 (MUB. XIX S. 465 Nr. 11 247), wo die von den Knochenhauern der Neustadt zu zahlende Abgabe von der des Küters (mactatoris) unterschieden ist.
49) Ob diese in Rostock, aber auch nur dort, schlechthin als Slavi bezeichneten Leute wirklich Wenden waren, wage ich nicht zu entscheiden, glaube es aber nicht. Dragendorf a. a. O. S. 38 führt eine ganze Reihe mit Namen (Anmerkg. 6) auf nach dem Rostocker Stadtbuch A 6 b, z. B. Magherhals mactator und Tidemann mactator, beide um 1270-1280, Henneke Scortebulen fartor um 1279 u. a. Die Zahl der Wenden in Rostock, die einem eigenen mehrfach erwähnten (z. B. MUB. IV S. 218 Nr. 2692 von 1267; MUB. III S. 2 Nr. 1559 von 1281) Wendenvogt unterstanden, war damals noch eine beträchtliche. Über das Wohnen der Wenden an der Peripherie der Stadt, wo heute noch der Name Wendenstraße an Sie erinnerte handelt A. Hofmeister: Zur historischen Topographie Rostocks, Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock, 4. Band 4. Heft S. 1, über die wendische Bevölkerung Rostocks überhaupt Jahrbücher des Vereins für mecklenburgische Geschichte XXI S. 27 ff. Von einem ausdrücklichen Ausschluß der Wenden aus den Zünften ist bei den Fleischerzunftordnungen nicht die Rede. Einen solchen finde ich zuerst erwähnt in einer Willküre der Wollenweber zu Schwerin von 1372 (MUB. XIII S. 641 ff. Nr. 10 815). Dort heißt es (S. 642), daß jeder Mitbruder des Ambts sein soll: echte unde recht. Dudes unde nicht Wendes, vry unde nicht eyghen. - Über den Fleischhandel der Wenden s. auch Dragendorf, Rostocks älteste Gewerbetreibende (Beiträge zur Geschichte der Stadt R. II Heft IV S. 40 f.).
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Die Küter in Rostock hatten keine Verkaufsbuden, sondern sie verkauften ihre Waren auf Tischen, für deren jeden sie auf ihrem Stand bei der Ellernbrücke (ad pontem alneum) 4 Schilling jährlich an die Stadt zahlten 50 ).

Neben den Kütern sind noch, als ebenfalls mit dem Verkauf von Speck beschäftigt, die eigentlichen Speckschneider (lardiscide) zu nennen, die augenscheinlich schon im 14. Jahrhundert ein eigenes Amt gebildet haben 51 ), und die Garbräter, die aber für den Zeitraum, den wir betrachten, nur vereinzelt als Mieter von Verkaufsplätzen auf dem Markt auftraten 52 ).

b) Fleischhauer.

Für die Fleischhauer (carnifices) blieb also das Zerteilen und das Verkaufen des Fleisches als Hauptbefugnis übrig, und selbst diese erfährt durch die vielgenannte Rostocker Ratsverordnung von 1330 eine Einschränkung 53 ).

Es heißt dort, daß die Knochenhauer nicht mehr wie bisher Speck verkaufen dürften, sondern daß ihnen nur an drei Markttagen vor Ostern erlaubt sein sollte, Schulterstücke (scapulas), Schinken (tybias) und ganze Seiten frisches Fleisch (es muß damit Schweinefleisch gemeint sein, da für Rind= und Schaffleisch wohl kaum Zweifel bestanden) zu verkaufen. Trotzdem muß man in den Knochenhauern die eigentlichen Vertreter des damaligen Fleischergewerbes sehen; denn sie sind es, die sich zu Zünften zusammenschlossen.

Die erhaltenen Zunftprivilegien und Ordnungen lassen einen deutlichen Einblick tun in das städtische Leben jener Epoche. Das Neubrandenburger Privilegium fordert u. a., daß die Neu=


50) Für Wismar will Wilgeroth (Bilder aus Wismars Vergangenheit S. 255) schon im Jahre 1326 einen Küter als Budenmieter auftreten lassen, indem er einen gewissen Kruse fertor der im Wismarer Kämmereiregister von 1326-1327 (MUB. VII S. 356 Nr. 4724) erwähnt wird, nicht für einen fertor (Träger), sondern für einen fartor (Küter) hält. Er beruft sich auf die gleiche Ansicht von Techen (Hansische Geschichtsblätter 1897 S. 90 Anmerkg. 2) und auf das Personenregister im 11. Bande des MUB., das den genannten Kruse ebenfalls als fartor anführt. Das Wort= und Sachregister im 12. Bande nennt dagegen wohl einen Träger, aber keinen Küter in Wismar als Budenpächter. Willgeroth macht auch darauf aufmerksam, daß eine umgekehrte Verwechselung von fartor und fertor in MUB. XIII S. 370 Nr. 7821 vorkommt.
51) Jedenfalls zahlen sie im Jahre 1379/80 eine gemeinsame Abgabe von 30 Schilling an die Stadt. MUB. XIX S. 465 Nr. 11 247.
52) Z. B. in dem Wismarer Kämmereiregister 1326/27. MUB. VII S. 356 Nr. 4724.
53) MUB. VIII S. 146 Nr. 5162.
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aufnahme eines Schlachters in die Zunft oder der Erwerb eines Scharrens (Verkaufsstandes) nur zulässig sein sollte, wenn durch den Tod eines Meisters oder aus irgend einem anderen Grunde (ab alio casu) ein Platz freigeworden war, wodurch die Konkurrenz in Schranken gehalten werden konnte 54 ). Auch durfte niemand aufgenommen werden, der nicht das 18. Lebensjahr erreicht hatte, wohl damit der Betreffende eine ausreichende Lehrzeit hinter sich hatte. Letztere Bestimmung findet sich wieder in der Plauer Zunftordnung der Schlachter vom 8. September 1306, aus welcher auch ersichtlich ist, daß Söhnen von Schlachtern, falls der Vater gestorben war, Vergünstigungen gewährt wurden bei der Aufnahme unter die Zunftgenossen 55 ). Dasselbe gilt von Witwen; denn als "Witwe" wird das Wort "domina", das sonst in mecklenburgischen Urkunden vorwiegend die vornehme, angesehene Frau (auch Bürgersfrau) bezeichnet, hier zu deuten sein, wenn man nicht etwa annehmen will, daß Frauen am Anfang des 14. Jahrhunderts als selbständige Gewerbetreibende aufgetreten seien 56 ).

In Plau zahlten Schlachterfrauen bei ihrer Aufnahme in die Zunft nur 1 Schilling an Geld und gaben ein Pfund Wachs für kirchliche Zwecke, während ein Mann 2 Pfund Wachs und 2 Mk. (eine für die Stadt und eine für die Zunft) zu hinterlegen hatte. Auch ein gewisser Vermögensnachweis war erforderlich. Z. B. heißt es in einer Willküre des Wismarer Rats vom 12. November 1361, daß niemand sich unterfangen solle, im Knochenhaueramt selbständig zu werden (sines sulwes to werdende), der nicht 20 Mk. (twinticht mark penninghe) Vermögen nachweisen könne 57 ), wobei ihm jedoch, wie ein späterer Zusatz besagt, ein Pferd, das er zum Transport von Vieh und Fleisch halten mußte, für 12 Mk. Lüb. angerechnet wurde.

Für Rostock sind die am 22. Oktober 1356 erlassenen Bestimmungen andere 58 ). Dort mußte jeder, der in ein Amt


54) MUB. III S. 381 Nr. 2068.
55) MUB. V S. 292 Nr. 3108.
56) Auch Dragendorf (Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock 2. Band III. Heft Nr. V S. 68) hält die in Listen von Gewerbetreibenden aufgezählten Frauen (in Rostock) für Witwen, und G. v. Below, Die städtische Verwaltung des Mittelalters als Vorbild der späteren Territorialverwaltung (Historische Zeitschrift Band 75 S. 445) weist nach, daß auch andernorts Witwen zur Fortführung des Handwerks ihrer Männer und zur Aufnahme in Zünfte berechtigt waren.
57) MUB. XV S. 127 Nr. 8960.
58) MUB. XIV S. 93 Nr. 8268.
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aufgenommen werden wollte, der Stadt eine bestimmte Summe bezahlen. Darauf erhielten die Ältermänner der betreffenden Zunft von den Kämmereiherren der Stadt 2 Schilling, von dem neu aufgenommenen Zunftmitgliede 4 Schilling, von letzterem außerdem ein Pfund Wachs ad lumina cerea societatis eorum augenda.

Zu solchen allgemeinen Bestimmungen kommen, besonders in der Plauer Schlachterordnung, noch zahlreiche Einzelverordnungen, die aber weniger Bedeutung haben für die Betrachtung des Fleischergewerbes vom Gesichtspunkt der Lebensmittelpolitik aus. Sie beziehen sich nämlich auf Beleidigungen oder Tätlichkeiten, die an Älterleuten oder Zunftmitgliedern begangen wurden, und ihre große Zahl und ihre Detailliertheit wirft kein eben günstiges Licht auf die Fleischhauer von damals.. Die verhängten Strafen sind Geldbußen, von denen ein Teil der Stadt, das übrige der Zunft zufiel. Leider muß zugestanden werden, daß in den erhaltenen Geldbußenregistern jener Zeit die Namen von Schlachtern fast nie fehlen; doch finden sich auch edlere Züge von Angehörigen des Gewerbes verzeichnet. Z. B. kauften im Jahre 1349 die Schlachter von Wismar Äcker "zu milden Werken" 59 ).

Die Zunftprivilegien verdanken meistens ihre Entstehung dem Wunsche der Handwerksmeister, ihre Stellung in der Stadt zu befestigen; sie ließen sich sogar die Zunftrollen, ebenso wie die späteren landesherrlichen Bestätigungen, ein Beträchtliches kosten 60 ).

Andererseits ließ es der Rat nicht fehlen an Einschränkungen der Vorrechte und an Kontrolle, wie denn in Neubrandenburg die Schlachterzunft nur in Gegenwart zweier Ratmänner Beschlüsse fassen durfte und in Plau gegen den Befehl der Ältermänner, die dem Rat verantwortlich waren, kein Fleisch verkauft werden sollte 61 ).

Die Vorschriften des Rats wurden besonders eingeschärft und womöglich verschärft, wenn Übertretungen oder Eigenmächtigkeiten vorgekommen waren. So sah sich im Jahre 1372 der Rat der Stadt Wismar zum Einschreiten genötigt, als eine förm=


59) MUB. X S. 275 Nr. 6957.
60) So bezahlten die Friedländer Fleischer für die Bestätigung ihrer sette unde rechte durch die Herzöge Johann und Albrecht nicht weniger als 100 Mk. slav. Pfg. MUB. X S. 389 Nr. 7079.
61) MUB. III S. 381 Nr. 2068 und XV S. 404 Nr. 9254 (Neubrandenburg. MUB. V S. 292 Nr. 3108 (Plau).
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liche Verschwörung der Schlachterinnung entdeckt wurde 62 ). Es stellte sich heraus, daß seit 30 Jahren ohne Wissen des Rats von der Zunft allen neuaufgenommenen Mitgliedern ein Eid abgenommen worden war, durch welchen sie u. a. verpflichtet wurden, nicht mehr Fleisch zum Verkauf auszuhauen, als die Älterleute vorschrieben, wodurch ein natürlich unerlaubter Druck auf die einzelnen Meister ausgeübt worden war. Die Folge war, daß vier Älterleute ihres Amtes entsetzt und für immer aus der Fleischerzunft ausgestoßen wurden. Die vom Rate neuerwählten Ältermänner, wie auch alle ihre späteren Nachfolger, mußten die Satzungen der Zünfte die außerdem zur besseren Einprägung auch in der Morgensprache der Fleischer verlesen werden sollten, feierlich beschwören.

Es sind vier Sätze, von denen drei zum besseren allgemeinen Verständnis der Urkunde, die in lateinischer Sprache über diesen Vorfall berichtet, in Vulgärsprache hinzugefügt wurden. Einer derselben fordert, daß jeder Meister in seinem eigenen Scharren persönlich syn eeghene vlesch vorkopen, dies nicht durch seine Knechte tun lassen sollte, welche Anordnung schon in lateinischer Fassung im Willkürebuch des Wismarer Rats Fol. 6 vom Jahre 1353 verzeichnet ist 63 ). Dagegen ist die dritte der Forderungen die lateinische Wiederholung einer lateinischen Ratsverordnung vom 28. August 1342 über seewärts eingebrachtes Vieh, von welcher schon die Rede war 64 ).

Der erste und zweite Satz jener Wismarer Neuordnung des Fleischerhandwerks werden uns in anderem Zusammenhang wieder begegnen.

Schlachthäuser und Fleischerscharren.

Nicht minder wichtig als eine Beschäftigung mit denen, die das Knochenhauergewerbe ausübten, ist für die Erkenntnis der Lebensmittelpolitik eine Betrachtung des Fleischergewerbes selber. Verfolgt man an der Hand der Überlieferung die Örtlichkeiten, wo die Ausübung dieses Gewerbes stattfand, so ist es zweckmäßig, wieder zwischen Kütern und Fleischhauern zu unterscheiden; denn beide sind nicht nur nach ihrer Tätigkeit selbst, sondern auch nach dem Schauplatz ihrer Tätigkeit getrennt.


62) MUB. XVIII S. 184 Nr. 10 337.
63) MUB. XIII S. 357 Nr. 7806.
64) MUB. IX S. 401 Nr. 6230.
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Küter werden da erwähnt, wo sich städtische Schlachthäuser finden. Diese aber lassen sich keineswegs für alle Städte unseres Untersuchungsgebietes nachweisen, was freilich auch seine Ursache in einem Mangel an Überlieferung haben kann.

In Wismar erscheint ein Schlacht= oder Küterhaus schon in einem Verzeichnis der Kämmereieinkünfte aus den Jahren 1272-1300 65 ). In Rostock begegnen im Jahre 1307 bereits drei städtische Schlachthäuser 66 ), eine domus mactatoria exterior, d. h. die am weitesten von der Stadt entfernte, dazu im Gegensatz eine domus mactatoria anteterior und zwischen beiden die domus mactatoria media, alle drei unweit des Rathauses in dem Teil der Altstadt gelegen, der Küterbruch (palus fartorum) heißt 67 ).

Daneben meint man annehmen zu müssen, daß es noch Privatschlachthäuser gegeben habe. Z. B. berichtet eine Urkunde vom Jahre 1352, daß eine Nonne des Klosters Malchow sich wegen einer Rente aus dem Schlachthause (de hereditate mactatoria) eines Heinrich Sure für befriedigt erklärte 68 ). Auch eine im Jahre 1370 in Rostock erwähnte domus mactatoria Tymmonis könnte Privatbesitz gewesen sein 69 ). Vielleicht hatten aber die genannten Besitzer ihre Schlachthäuser nur von der Stadt gemietet, welche Annahme durch das Rostocker Stadtbuch D von 1292 bis 1297 gestützt wird, woraus hervorgeht, daß die städtischen Schlachthäuser zwar teils nur für ein Jahr, teils aber auch auf Lebenszeit und mit dem Recht der Übertragung auf die Erben gegen einen bestimmten Zins vermietet wurden 70 ).

Aus dem ersten der angeführten Rostocker Stadtbuchblätter (Fol. 45 b) erfährt man zugleich, daß gelegentlich zwei Schlachter gemeinsam ein Schlachthaus innehatten 71 ). Die Neustadt


65) MUB. II S. 441 Nr. 1264. Dort werden VI Mk. Einkünfte aus dem domus kutere erwähnt; später scheint die Miete erhöht worden zu sein; denn eine spätere Hand hat für die VI eine VIII eingesetzt.
66) Nach dem Rostocker Stadtbuch D aus den Jahren 1292-1297. MUB. III S. 479 Nr. 2194.
67) Z. B. MUB. V S. 316 Nr. 3140. Jemand erhebt Renten aus tribus domibus mactatoriis civitatis in palude fartorum sitis.
68) MUB. XIII S. 185 Nr. 7621.
69) MUB. XVI S. 564 Nr. 10 055.
70) MUB. III S. 479 Nr. 2194.
71) Es wird gesagt: cum ipso (nämlich dem schon als Mieter der domus mactatoria anterior genannten Hermannus fartor) stat Westfalus fartor, welcher Westphal für 1297 als selbständiger Schlachthausmieter auftritt. (tenet domum mediam mactatoriam . . . . . pro censu areali).
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Parchim kann erst um 1370 ein Schlachthaus bekommen haben; denn nach einem etwa im genannten Jahre entstandenen Verzeichnis von Hebungen der Stadt Parchim wird von jedem Fenster der Fleischer in der Neustadt außer den auch in der Altstadt üblichen viermal 2 Schillingen noch eine Abgabe von 6 wendischen Pfennigen erhoben für das neuerbaute Schlachthaus (propter edificium fartorum noviter edificatum) 72 ).

Das Instandhalten der Schlachthäuser war, wenigstens in Rostock, Sache der Stadt. Es berichten nämlich Rostocker Kämmereirechnungen wiederholt von Reparaturkosten für ein Schlachthaus 73 ).

Zum Verkauf kam das Fleisch in den sogenannten Fleischerscharren (macellis) am Markt, und hier war die Stätte, wo die Fleischhauer ihres Amtes walteten 74 ). Die Zahl der Scharren war genau festgestellt, damit der Rat die Kontrolle über das Verhältnis von Nachfrage und Angebot behielt. In Neubrandenburg baten die Fleischer selbst, um eine Vermehrung der Konkurrenz zu verhindern, daß in ihr schon mehrfach erwähntes Privilegium vom Jahre 1290 die Bedingung aufgenommen würde, daß nicht mehr als die bereits bestehenden Scharren eingerichtet werden sollten 75 ). Ihre Zahl ist an dieser Stelle nicht angegebene wahrscheinlich waren es dreißig, also eine beträchtliche Anzahl für die kleine Stadt, für die spätere Zeit des Niedergangs der Stadt auch augenscheinlich viel zu groß. In der Urkundensammlung des Neubrandenburger Museums findet sich nämlich ein am Sondage vor Margarete der hilligen juncfrowen (12. Juli) 1495 ausgestelltes Schriftstück, in dem Bürgermeister und Ratmannen zu Neubrandenburg die Zahl der Knochenhauerscharren von 30 auf 15 herabsetzen 76 ).

Daß außerhalb der Scharren kein Fleisch verkauft werden durfte, war vielleicht überall in Mecklenburg die Regel. Bezeugt ist es für Neubrandenburg durch das Privileg von 1290 und steht damit auch fest für Stargard und Strelitz (Alt), auf welche Städte die Einrichtungen der Vorderstadt übertragen worden


72) MUB. XVI S. 653 ff. Nr. 10 129 S. 654.
73) MUB. XIII S. 20 ff. Nr. 7422 S. 21, oder MUB. XIII S. 149 ff. Nr. 7581 S. 151.
74) In Rostock noch bis vor wenigen Jahren erhalten.
75) MUB. III S. 381 Nr. 2068.
76) Nach den Angaben von Ahlers, Hist.=topogr. Skizzen aus der Vorzeit Neubrandenburgs (Neubrandenburg 1876) S. 182, ist diese Urkunde noch nirgends abgedruckt.
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waren 77 ). In der Urausfertigung des Neubrandenburger Privilegs sowie in der ebenfalls schon erwähnten Bestätigung vom Jahre 1364 waren nur ganze Speckseiten davon ausgenommen.

Für gewöhnlich scheinen die Scharren, die auch Buden (taberne) genannt wurden 78 ) verlost worden zu sein damit niemand sich in bezug auf die Lage seines Verkaufsstandes benachteiligt glauben könnte 79 ) Hatte in Rostock ein Fleischhaue keine Bude mehr erhalten, so konnte er bis zur nächsten Verlosung mit seinen Waren einen der Verkaufsplätze im Rathause, falls ein solcher frei war, beziehen, wenn diese auch weniger günstig gelegen waren (licet sit obscurus).

Für die Verkaufsstände wurde von der Stadt eine jährliche Miete erhoben, die sogenannte ledehure 80 ). Wurde die Budenmiete nicht pünktlich bezahlt, so wurde sie erhöht, was für Plau feststeht nach der Zunftordnung der Fleischer vom 8. September 1306 81 ).

Es kam auch vor, daß in Fällen von Geldverlegenheit Fleischerscharren verpfändet wurden, wie dies nach dem Bruchstück des Malchiner Stadtbuchs vom 2. Oktober 1331-1332 ein gewisser Nicolaus Krakow tat und dafür 16 1/2 Mk. erhielt, wobei er sich jedoch das Recht vorbehielt, seinen Scharren am folgenden Tage wieder einzulösen 82 ).

Wieviel die Standmiete der Schlachter betrug, ist mehrfach überliefert. In Parchim zahlten Sie für jedes "Fenster", wie schon bei Erwähnung des Schlachthauses der Neustadt gesagt wurde, 8 Schilling; für zwei Fenster in der Altstadt jedoch, die


77) Für Stargard: MUB. II S. 131 Nr. 833, und für Strelitz: MUB. X S. 330 Nr. 7016.
78) Z. B. MUB. III S. 441 Nr. 1264 Einkünfte der Wismarer Kämmerei von 1272-1300: Taberne carnificum solvunt XXXII marcas.
79) In Rostock nach einer Ratsverordnung vom Jahre 1278 zweimal jährlich, zu Weihnachten und Johannis (MUB. II, S. 576, Nr. 1447), später zu Ostern und Michaelis (MUB. VII S. 257, Nr. 4608). Für Wismar siehe die Kämmereiaufzeichnungen von 1290 und 1291 (Termine Ostern und Michaelis). MUB. III S. 397 Nr. 2090, S. 398.
80) MUB. III S. 398 Nr. 2090. - Der mittelniederdeutsche Plural lede (sing. lit) bedeutet bekanntlich Bretter, und zwar handelt es sich bei den Verkaufsbuden um Bretter, die heruntergeklappt werden konnten, um darauf die Waren auszulegen. In den Buden entstand dadurch eine fensterartige Öffnung, in lateinischen Urkunden geradezu als fenestra bezeichnet. Vgl. das Sachregister des MUB. XII S. 168 unter "Fenster".
81) MUB. V S. 292 Nr. 3108. Die Erhöhung betrug in Plau 2 Schilling.
82) MUB. VIII S. 236 ff. Nr. 5273 S. 238.
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nach der Straße zu gelegen waren, nicht nach dem Marktplatz, nur 6 Schilling, vermutlich wegen der weniger günstigen Lage 83 ).

In Wismar, wo der Rat die Mietsgelder nach Belieben erhöhen und herabsetzen konnte, brachten die Schlachterbuden, deren Zahl aber nicht genannt ist, am Ende des 13. Jahrhunderts jährlich 32 Mk. ein 84 ), Während das Kämmereiregister der Stadt Rostock vom 7. April 1325 85 ) als regelmäßige Einkünfte der Stadt 36 Mk. erwähnt von 36 Fleischerbuden der Altstadt, zahlbar zu Ostern und zu Michaelis, dazu von 28 Scharren der Mittelstadt je 2 Mk., die in vierteljährlichen Raten an die Stadt zu zahlen waren, und von den Fleischerbuden der Neustadt jährlich zu Ostern und zu Michaelis zusammen 1 Mk.

Aufsicht des Rats über die Ausübung des Fleischergewerbes.

Die Stadtväter ließen es nun keineswegs dabei bewenden, die Abgaben der Fleischer einzufordern, sondern sie übten auch in heilsamer Weise eine Aufsicht aus über die Ausübung des Schlachtergewerbes. Hierher gehören in erster Linie die beiden ersten Bestimmungen jener Wismarer Neuordnung des Fleischerhandwerks vom Jahre 1372 86 ), auf welche schon hingewiesen wurde. Sie enthalten einen besonders vom hygienischen Standpunkt aus höchst wichtigen Erlaß über den Fleischverkauf. Es soll nämlich das Fleisch im Sommer nicht länger als 24 Stunden in frischem Zustand feilgehalten werden, im Winter nicht über 48 Stunden. Nachher darf es nur in eingesalzenem Zustande verkauft werden. Beide Bestimmungen lassen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Die erstere, die auch schon in einer Willküre des Rats vom 9. September 1323 87 ) überliefert ist, lautet in der zweiten Fassung wörtlich: De ratmanne beden unde willen, wes dar van vlesche gheslaghen wert an den sommerdaghen in deme soneavende, dat schal des sondaghes wesen vorkoft, unde des sondaghes geslaghen, dat schal des manedaghes syn vorkoft, unde des manedaghen avendes geslaghen, dat schal des dynchtedaghes syn vorkoft, et sic de singulis diebus.


83) MUB. XVI S. 653 ff. Nr. 10 129 S. 654.
84) MUB. II S. 441 Nr. 1264.
85) MUB. VII S. 253 ff. Nr. 4608 S. 257.
86) MUB. XVIII S. 184 Nr. 10 337.
87) MUB. VII S. 148 Nr. 4478.
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Die große Umständlichkeit der Abfassung läßt darauf schließen, daß Übertretungen und Umgehungen der ratsherrlichen Verfügungen wiederholt vorgekommen sein müssen. Daß der Rat aber auch strenge die Befolgung seiner Bestimmungen überwachte, das beweisen wieder die Geldbußenregister aus jener Zeit. Mehrfach liest man dort von Strafgeldern, welche die Weddeherren der Stadt einziehen für Fleisch, welches über die erlaubte Zeit hinaus zum Verkauf ausgeboten wurde (pro carnibus superpositis) 88 ). An anderer Stelle wird berichtet, daß ein Rostocker Bürger verfestet wurde, weil er Fleisch von gefallenem Vieh auf den Fleischbänken verkauft hatte 89 ).

Die Tatsache, daß eigens hinzugefügt wird: auf den Fleischbänken (in macellis), läßt es als möglich erscheinen, daß der Verkauf gefallenen Viehs nicht überhaupt verboten war, sondern daß vielleicht außer den Scharren am Markt noch Freibänke oder eine Freibank vorhanden waren, wo Vieh verkauft werden durfte, das etwa infolge Unfalls notgeschlachtet war, während das auf dem Markt verkaufte Fleisch einwandfrei sein mußte. Direkt sind solche Freibänke für Mecklenburg im 13. und 14. Jahrhundert nicht zu belegen. Aber das Urkundenbuch der Stadt Lübeck enthält eine Verordnung über den Verkauf von finnigem Fleisch aus dem Jahre 1355. Dieser sollte nicht von den Fleischhauern in ihren Verkaufsständen ausgeübt werden, sondern oppeden leeden bi des vrønen hus, und zwar sollte das Fleisch auf einem weißen Laken liegen 90 ).

Da nun Lübecker Recht in einer ganzen Reihe von mecklenburgischen Städten galt, wie in Wismar, Rostock, Gnoien, Alt= und Neukalen u. v. a., so ist es wahrscheinlich, daß sich die Einrichtung von Freibänken auch in Mecklenburg durchgesetzt hat.

Eine Strafe eigener Art traf die Hehler von gestohlenem Fleisch in Rostock 91 ). Man band ihnen das bei ihnen gefundene Fleisch auf den Rücken und jagte sie aus der Stadt.

Wenn sich auch für den Zeitabschnitt unserer Untersuchung keine bestimmten Nachrichten darüber erhalten haben, wann, wo und in welcher Weise eine Vieh= und Fleischbeschau ausgeübt


88) Z. B. MUB. XXI S. 199 Nr. 11 968, und MUB. XXII S. 487 Nr. 12 748.
89) Nämlich vaccam in campo mortuam et vitulum in puteo submersum. MUB. XIV S. 553 Nr. 8707.
90) Urkundenbuch der Stadt Lübeck III S. 186 Nr. CLXXXVI. - Das Vorhandensein solcher Freibänke in einigen Städten am Oberrhein ist nachgewiesen worden von M. Mechler a. a. O. S. 84.
91) MUB. V S. 497 Nr. 3363.
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wurde, so geht doch aus den obigen Angaben hervor, daß eine solche stattgefunden haben muß, und daß dabei der Rat nach Kräften die Rechte des kaufenden Publikums den Verkäufern gegenüber zu stützen suchte.

Fleisch= und Viehpreise.

Die Absicht, die Käufer vor Ausbeutung und Übervorteilung zu schützen, zeigt auch das Bestreben des Rats, die Preise der Lebensmittel amtlich festzusetzen. Allerdings sind Belege dafür in der Epoche, die wir betrachten, nur recht selten. Für Wismar läßt sich hier abermals die Ratswillküre vom 28. August 1342 heranziehen über seewärts eingeführtes Vieh 92 ). Es werden darin zunächst unberechtigte Forderungen der Schlachter zurückgewiesen; dann heißt es als dritter Punkt, daß in den Seestädten der vierte Teil eines Schafes nicht teurer als für 14 lübische Pfennige zu verkaufen sei, und daß ein Paar Schweinefüße nur 2 lübische Pfennige kosten dürften. Weitere Preisangaben finden sich in demselben Schriftstück merkwürdigerweise nicht. Es wäre jedoch falsch, daraus zu folgern, daß nur Schafe und Schweine auf dem Seewege eingeführt worden wären. Vielmehr berichtet eine mit dem Siegel eines Ritters Helmold von Plessen versehene Urkunde aus der Mitte des 14. Jahrhunderts von Rindern und Pferden, die aus Dänemark eingeführt wurden 93 ). Die große Bevorzugung von Schaffleisch und Schweinefüßen in der Wismarer Ratswillküre läßt also höchstens den Schluß zu, daß Hammelfleisch von jeher in Mecklenburg beliebt war, und daß vielleicht damals schon das heute noch so berühmte Weißsauer bekannt war, zu dem Schweinefüße wegen ihrer Fähigkeit, Gallert zu bilden, verwendet werden, wie mir von privater, aber in dieser Beziehung kompetenter Seite versichert wird.

Daß das Fleisch nach Gewicht verkauft worden wäre, ist nach den vorhandenen Nachrichten für das 13. und 14. Jahrhundert nicht nachzuweisen 94 ). Vielmehr wurden die geschlachteten Tiere in Hälften oder Viertel zerlegt und diese dann Stück=


92) MUB. IX S. 401 Nr. 6230.
93) MUB. IX S. 405 Nr. 6236 Anmerk. Dort wird die Urkunde in das Jahr 1342 versetzt, während das Lübecker Urkundenbuch I S. 686 sie irrigerweise in die Jahre 1247 bis spätestens 1261 verlegt.
94) Bis ins 19. Jahrhundert hinein war das Verkaufen von Fleisch nach Gewicht noch nicht allgemein üblich in Mecklenburg.
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weise verkauft. Nur für Speck, dessen Verbrauch ein sehr großer war 95 ) findet sich einmal eine Angabe nach Pfunden, indem in einer Abrechnung über die für König Albrecht von Schweden (Herzog von Mecklenburg) verwaltete Vogtei Nyköping 96 ) acht Pfund Speck vier Schinken gleichgesetzt werden (4 pernas pro 8 pund lardi). Jedoch handelt es sich hier eben nicht um einen Marktbericht, auch nicht direkt um mecklenburgische Verhältnisse. Überall sonst, wo von Speckverkauf die Rede ist, werden nur ganze Seiten (latera integra oder deutsch side auch vlicke) genannt, so daß man nur annehmen kann, daß Speck nicht gewogen sondern nur geschätzt wurde.

Preisangaben für Fleisch findet man am wenigsten da, wo man sie sucht, nämlich in Nachrichten, die sich auf die Fleischerzunft oder den Marktverkehr beziehen. Für verkaufsfertige Fleisch= und Fettwaren sind die Angaben überhaupt spärlich, außerdem oft nur summarisch, so daß für die einzelnen genannten Gegenstände kein Preis festgestellt werden kann. Ein Blick in die Rechnungsablage des Vogtes Gottschalk Preen vom 3. März bis zum 1. Dezember 1309 lehrt, daß er von Ostern bis zum Sonntag Misericordias Domini, also in zwei Wochen, für die Hofküche des Grafen Heinrich von Schwerin 34 Fleischseiten gekauft hat, die Seite für 1 Talentum (= 20. Schilling, zusammen für 42 1/2 Mk., daß er ferner 25 Schill. für 50 Hühner, 1 Mk. für Eier, 30 Mk. für geräuchertes Fleisch ausgegeben hat 97 ); doch sind die letzteren Angaben schon zu unbestimmt, als daß sie Vergleiche mit späteren Preisen zuließen.

Daneben erhellt aus einem Verzeichnis der Ausgaben von Wismar, Rostock und Lübeck gelegentlich der Einnahme von Dömitz im Jahre 1353, daß 30 Seiten Schweinefleisch auf 30 Mk. geschätzt wurden 98 ), und in einer Berechnung von Kriegskosten aus den Jahren 1370/71 werden u. a. 10 Speckseiten und 6 Seiten Fleisch jede zu 12 Schilling gerechnet 99 ). Eine ähnliche Berechnung vom Jahre 1358 schätzt Fleischseiten auf 1 1/2


95) Beispielsweise verbrauchte das Kloster Neukloster seinem Speckregister zufolge (MUB. VI S. 570 Nr. 4229) in der Zeit vom 23. November 1320 bis zum 30. August 1321 297 Seiten Speck; aber für wieviele Personen?
96) MUB. XV S. 558 ff. Nr. 9426.
97) MUB. V S. 448 Nr. 3296.
98) MUB. XIII S. 371 Nr. 7822.
99) MUB. XVI S.612 ff. Nr. 10 111 S. 616.
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Talent, auf 11 1/2 oder 12 Schilling, wohl nach der Größe der geschlachteten Tiere verschieden 100 ).

So wenig man in der Lage ist, bei der Verschiedenheit des Geldwertes und der Unbestimmtheit der Mengen des verkauften Fleisches ohne genauere Untersuchungen einen Vergleich zwischen damals und jetzt zu ziehen, so kann man doch schon bei oberflächlicher Betrachtung erkennen, daß die Lebensmittelpreise von damals neben den heutigen sehr niedrig waren.

Ergiebiger als für Fleischpreise sind die Nachrichten in betreff der Preise für lebendes Vieh, die aber untereinander ganz bedeutend abweichen, jedenfalls der Größe und Beschaffenheit der Tiere entsprechend. So heißt es in einem Bericht über den Kriegsschaden, den die Rostocker im Jahre 1312 dem Kloster Doberan zugefügt haben, daß ein Ochse auf 2 Mk., eine Kuh auf 3 1/2 Mk., eine Kuh mit Kalb auf 4 Mk. geschätzt wurden, wiederum 50 Kühe auf 150 Mk., 40 Schweine auf 30 Mk., 3 Schweine auf 4 Mk. 101 ). An anderer Stelle werden für zwei Schweine 19 Schilling gezahlt 102 ). Derartige Angaben ließen sich noch weit mehr heranziehen. Doch sind sie als zu summarisch nur von relativem Wert für Markt und Marktpreise 103 ).

Sonderbestimmungen für die Juden.

Das Bild von dem Schlachtergewerbe in Mecklenburg würde nicht vollständig sein, wenn nicht noch hingewiesen würde auf die Sonderbestimmungen und Rücksichten, welche die Juden in bezug auf das Schlachten genossen. Nachrichten darüber liegen für unsern Zeitabschnitt nur aus Friedland vor, der einzigen Stadt Mecklenburgs, die Stendalsches Recht hatte. In einer Fleischhauerordnung vom 15. Mai 1350 wurde dort den Juden gestattet, auf dem Küterhofe Schafe und Rinder nach ihrem Belieben auszuwählen und Sie mit eigenen 104 ) Messern


100) MUB. XIV S. 340 ff. Nr. 8509. Hier findet sich S. 342 auch eine Ausgabe von 1 Schilling verzeichnet pro pultibus et sultitia, Grütze und vielleicht Wurst, wie im Registerband vermutet wird, oder auch Sülze. Mechler a. a. O. S. 80 belehrt uns, daß als Sülze Herz, Milz und Kopffleisch der Schlachttiere bezeichnet wurden, lauter leicht gallertbildende Teile.
101) MUB. V. S. 625 ff. Nr. 3250.
102) MUB. XIV S. 340 ff. Nr. 8509 S. 343.
103) Z. B. Ausgaben und Einnahmen des herzoglichen Vogtes zu Schwerin im Jahre 1373. MUB. XVIII. 265 ff. Nr. 10424. E zahlt 22 Mk. für 11 Kühe und Ochsen, 6 Mk. für 3 Kühe, 9 Mk. für 4 Kühe, 3 Mk. 7 Schill. für 2 Kühe. S. 266. 2 Mk. 2 Schill. für 1 Kuh, 6 Mk. 16 Pfenn. für 16 Schafe.
104) MUB. X S. 389 Nr. 7079; auch abgedruckt bei F. Boll: Geschichte des Landes Stargard bis zum Jahre 1471 (Neustrelitz 1847) II S. 228.
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auf ihre Weise zu schlachten. Sodann sollten ihnen die Schlächter nur die Vorderteile (dat blote vordel) der geschlachteten Tiere verkaufen, und zwar nicht teurer, als sie ihnen selbst zu stehen kamen. Mit dem Vorrecht, auf dem Küterhof ungehindert zu schalten, scheinen aber die Juden Mißbrauch getrieben und den Schlachtern Schaden zugefügt zu haben. Es heißt nämlich weiter, daß die Juden für Vieh, welches sie nicht auf jüdische Weise schlachteten, an die Fleischhauer einen Entgelt bezahlen sollten, und zwar für die Tötung (vor den steke) eines Schafes 2 Pf., eines Rindes 4 Pf. Fleischhandel vonseiten der Juden wurde auf drei Wochen im Jahr negest vor sunte Martins daghe beschränkt, und Zuwiderhandlungen, d. h. wenn die Juden außerhalb dieser Frist mehr als für den eigenen Bedarf schlachteten, wurden mit einer Geldbuße belegt.

Zusammenfassung.

Bei zusammenfassender Betrachtung des aus vielen kleinen Einzelzügen mosaikartig entstandenen Bildes bleiben für das Fleischergewerbe in Mecklenburg während des 12., 13. und 14. Jahrhunderts nur wenige Hauptzüge bestehen: der Verbrauch von Fleisch war ein bedeutender; die Zahl der Fleischer, die sich in Küter und Fleischhauer mit verschiedenen Funktionen trennten, eine große. Ein Zusammenschluß der Fleischhauer zu Zünften fand früh statt, und es fehlt schon für den Zeitraum dieser Untersuchung nicht an Versuchen der Meister, dem Rat gegenüber eine Machtstellung einzunehmen. Dieser wieder versuchte in jeder Weise, die Rechte der Konsumenten gegen Übergriffe der Fleischhauer zu schützen, und trug Sorge einerseits dafür, daß nur einwandfreie Ware auf den Markt kam, andrerseits dafür, daß das unverkauft gebliebene frische Fleisch in der richtigen Weise aufbewahrt wurde.

Besondere Schlachthäuser lassen sich nicht für alle Städte nachweisen. Eine amtliche Feststellung von Maximalpreisen für Fleisch scheint erstrebt, aber nicht durchgehend erreicht worden zu sein. Verkauf des Fleisches nach Gewicht läßt sich für das 13. und 14. Jahrhundert in Mecklenburg nicht nachweisen.

Schlachtvieh, außer Geflügel, waren Rinder, Schafe und vor allem Schweine, die in gesetzlich bestimmter Anzahl auf der allgemeinen Stadtweide aufgezogen wurden. Daneben fand eine Einfuhr von Schlachtvieh zu Wasser und zu Lande statt.

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LXXX

Jahresbericht

des

Vereins für Mecklenburgische Geschichte und
Altertumskunde

über das Vereinsjahr vom 1. Juli 1914 bis dahin 1915.


Inhalt:   Geschäftliche Mitteilungen. Anl. A: Veränderungen des Mitgliederbestandes. Nachtrag zum Vereinsjahr 1913-14. Vereinsjahr 1914-1915. Anl. B: Zuwachs der Vereinsbibliothek. Anl. C: Auszug aus der Rechnung für den Jahrgang 1913/14.

Geschäftliche Mitteilungen.

Das Vereinsjahr 1914/15 fiel bis auf den ersten Monat in die Kriegszeit. Es haben deswegen die Arbeiten des Vereins nur in geringerem Maße als vorher weitergeführt werden können, während die Vortragsabende im Winter ganz ausfallen mußten. So kann denn der folgende Bericht nur kurz sein.

Am 1. Juli 1914 trat der auf der Generalversammlung vom 27. April desselben Jahres erwählte neue Präsident des Vereins, seine Exzellenz Staatsminister Dr. Langfeld, satzungsgemäß sein Amt an. Sonst hatte sich im Ausschuß keine Veränderung vollzogen.

Leider hat der Verein den Verlust eines Ehrenmitgliedes, des am 29. September 1914 in Magdeburg verstorbenen Geh. Archivrates, Staatsarchivars a. D. Dr. von Mülverstedt zu beklagen, der seit 50 Jahren dem Verein als korrespondierendes, seit 29 Jahren als Ehrenmitglied verbunden war. Trotz seines hohen Alters war er als Forscher auf familiengeschichtlichem Gebiete in anerkannt tüchtiger Weise bis zu seinem Lebensende tätig. Besonders für die Adelsgeschichte der Provinz Sachsen bedeutet sein Hinscheiden einen großen Verlust. - Der Verein hat nunmehr nur noch ein Ehrenmitglied, unser Ausschußmitglied, Geh. Oberfinanzrat Dr. Balck. Möge ein gutes Geschick ihn uns noch lange bewahren.

Der Verlust an ordentlichen Mitgliedern ist im abgelaufenen Vereinsjahr sehr bedeutend gewesen, da der Krieg auch in unsere

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Reihen mächtig eingegriffen und uns 13 Mitglieder geraubt hat. Es fielen auf dem Felde der Ehre oder starben an den erhaltenen Wunden: Hauptmann Paul Friedrich von Kühlewein, Rechnungsrat Gustav Graßmann, Dr. phil. Wilhelm Lesenberg, Archivregistraturgehilfe JohannesKlitzing, Hauptmann Walter von Schickfus und Neudorff, Major Wilhelm von Reden, Amtsassessor Hans von Bülow, Major Albrecht von Sydow, Ingenieur Walter Viereck, Stadtrichter Dr. Beselin, Ingenieur Georg Grotefend, Amtsgerichtssekretär Max Willert, Gymnasialdirektor Prof. Dr. Christian Reuter. Außer ihnen verstarben 21 Mitglieder (einschließlich der 2 nachgetragenen), so daß uns im ganzen 34 durch den Tod entrissen wurden. Da 11 Mitglieder ausgetreten sind, hat der Verein einen Gesamtverlust von 45 ordentlichen Mitgliedern erlitten, denen wir leider nur einen Zuwachs von 5 neueingetretenen entgegenzustellen haben. Das Nähere ergibt sich aus der Anlage A. Zwei bereits im Vereinsjahre 1913/14 gestorbene Mitglieder sind infolge einer Versehens in der Liste des vorigen Berichts nicht mit aufgeführt und diesmal nachgetragen worden. Der Verein zählte am Schlusse des Geschäftsjahres 1914/15 1 Ehrenmitglied, 18 korrespondierende und 514 ordentliche Mitglieder. Seit vierzehn Jahren ist ein so niedriger Mitgliederbestand nicht zu verzeichnen gewesen. Da aber nach dem 1. Juli 1915 schon ein Zuwachs stattgefunden hat, so hoffen wir im nächsten Bericht einen günstigeren Bestand mitteilen zu können.

Die Arbeit am Urkundenbuche hat, seidem Archivrat Dr. Stuhr zu Anfang des Augusts 1914 ins Heer eingetreten ist, ruhen müssen. Die Regesten des 15. Jahrhunderts, an denen nach Archivrat Dr. Wittes Fortgang Dr. Jesse etwas weitergearbeitet hatte, lagen bis in den März hinein brach. Seitdem hat sich Geh. Archivrat Dr. G rotefend der verwaisten Arbeit angenommen und zunächst die Archive in Berlin und Hannover nutzbar gemacht. Mit dem Drucke der Regesten, von denen schon etwa 18 000-20 000 Stück gesammelt worden sind, soll möglichst bald begonnen werden, ohne Rücksicht auf absolute Vollständigkeit, die sich ja sowieso trotz aller Mühe nur annähernd wird erreichen lassen. Wir müssen suchen, das, was gesammelt ist, möglichst rasch der Forschung zugänglich zu machen, und halten dies für einen erheblichen Vorzug gegenüber der in Jahrzehnten etwa erreichbaren größeren, aber immer noch nicht absoluten Vollständigkeit. Was nach dem Druck an Nachträgen

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im Laufe der Zeit noch gewonnen wird, kann am Schluß oder an einem sonst geeigneten Abschnitte des Werkes in einen Nachtragsband zusammengefaßt werden.

Wegen des Zuwachses der Vereinsbibliothek verweisen wir auf die Anlage B, den Zuwachs der Bildersammlung werden wir im nächsten Berichte nachtragen.

Unter reger Beteiligung fand am 10. Juni 1914 der auf der vorhergehenden Generalversammlung beschlossene Ausflug nach Güstrow statt, der trotz strömenden Regens programmmäßig verlief. Nach einem Imbisse im Bahnhofshotel wurde zunächst die Pfarrkirche unter der kundigen Führung des Pastors Goesch besichtigt, besonders der berühmte Altar mit herrlichen Flügelgemälden und Schnitzwerk holländischer Meister. Ein Gang durch die Stadt gab Gelegenheit zur Betrachtung der schönen alten Häuser, die Güstrow zur Zierde gereichen, zumal des Fachwerkbaues am Markt 19 und des spätgotischen Giebelhauses der Hansenschen Brauerei (Mühlenstraße 48) sowie mehrerer alter Zimmerdecken im Barock=, Renaissance= und Rokokostil (Mühlenstraße 58, Gleviner Straße 34 und 6). Das Rathaus mit seinen interessanten Audienzen wurde unter Führung des Bürgermeisters Kluge, der prächtige Renaissancebau des Schlosses, Franz Parrs Meisterwerk, leider aber "eine gefesselte Schönheit", unter Führung des Oberstleutnants von Müller besichtigt. Beim Besuche des Doms machte Pastor Ditz in gleich dankenswerter Weise den Leiter. Hier zogen außer dem mächtigen Bau besonders das Epitaph Borwins II., das Grabmal Herzog Ulrichs und seiner Gemahlinnen, die Fürstengruft und die meisterhaft aus Eichenholz geschnitzten Gestalten der zwölf Apostel, die Museumsdirektor Professor Dr. Josephi auf Grund eigener Forschungen erläuterte, die Aufmerksamkeit auf sich. Endlich wurde das städtische Museum besichtigt, das unter der Verwaltung des Gymnasialprofessors Dr. Marquardt, der es sich nicht nehmen ließ, seine Schätze selber zu zeigen, schnell emporgeblüht ist. Das Mittagessen wurde in Grotefends Gasthaus eingenommen. Zu einem kurzen Abendschoppen beim Kniesenack erschienen, offenbar aus Furcht vor diesem heimtückischen Gebräu, nur wenige Teilnehmer. Mit einer Zusammenkunft im Bahnhofshotel wurde der Tag in Güstrow beschlossen.

Die Generalversammlung fand gemäß § 21 der Satzungen im April 1915, und zwar am 28., unter Leitung des Präsidenten im Archivsaale statt. Geh. Archivrat Dr. Grote=

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fend gab in Vertretung des 2. Sekretärs den Geschäftsbericht, Hofrat Schwerdtfeger den Kassenbericht (Anlage C). Der im Felde gebliebenen sowie der übrigen verstorbenen Mitglieder ward vom Präsidenten ehrend gedacht. Ein Antrag des Geheimen Archivrats Grotefend, von der Wanderversammlung (Ausflug) diesmal wegen des Krieges abzusehen, wurde angenommen. Dagegen wurde die Wiederaufnahme der Vortragsabende für den Winter vom 1. Sekretär in Aussicht gestellt. Die aus ihren Ämtern satzungsgemäß ausscheidenden Vereinsbeamten wurden wiedergewählt, jedoch mit der Änderung, daß der Bücherwart, Geh. Regierungsrat Dr. Schröder, und der Bilderwart, Regierungsrat Dr. Voß, auf ihren Wunsch ihre Ämter untereinander vertauschten. Nach Schluß der Versammlung vereinigte sich ein Teil der Mitglieder zu kurzem Beisammensein im Nordischen Hofe.

Der Vereinsausschuß setzt sich für das Jahr 1915/16 folgendermaßen zusammen:

Präsident: Staatsminister Dr. Langfeld, Exz.
Vizepräsident: Wirkl. Geh. Rat v. Pressentin, Exz.
Erster Sekretär: Geh. Archivrat Dr. Grotefend.
Zweiter Sekretär: Archivrat Dr. Stuhr.
Rechnungsführer: Hofrat Schwerdtfeger.
Bibliothekar: Regierungsrat Dr. Voß.
Bilderwart: Geh. Regierungsrat Dr. Schröder.
Repräsentanten: Geh. Oberfinanzrat Dr. Balck.
Ministerialdirektor v. Prollius.
Geh. Ministerialrat Krause.
Landgerichtspräsident Brückner.

Der erste Vereinssekretär:

Dr. Grotefend.              


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Anlage A.

Veränderungen des Mitgliederbestandes.

Nachtrag zum Vereinsjahr 1913 - 1914

Verstorben sind:

  1. Generalintendant Freiherr von Ledebur, Exzellenz, Schwerin (Nr. 1266), gest. 4. Nov. 1913 in Schwerin. Mitglied seit 11. Mai 1885 (28 Jahre).
  2. 8. Frau Frieda Cordes - Schwerin (Nr. 1983), gest. 11. März 1914 in Schwerin. Mitglied seit 6. Jan. 1909 (5 Jahre).

Vereinsjahr 1914 - 1915

Ehrenmitglieder

  1. Geh. Archivrat, Staatsarchivar a. D. Dr. George Adalbert v. Mülverstedt - Magdeburg, gest. zu Magdeburg 29. Sept. 1914. Korrespondierendes Mitglied seit 4. April 1864, Ehrenmitglied seit 24. April 1885 (50 bezw. 29 Jahre).

Ordentliche Mitglieder.

a) Eingetreten sind:

  1. Oberlehrer Hans Halm = Schwerin (Nr. 2133), eingetr. 8. Juli 1914.
  2. Landforstmeister a. D. Friedrich von Blücher = Doberan (Nr. 1116), wiedereingetr. 10. Juli 1914. Mitglied von 1882-1910.
  3. Pastor Ludwig Schnapauff = Bernitt (Nr. 2134), eingetr. 30. Okt. 1914.
  4. Eisenbahnbetriebssekretär Ernst Rehse = Schwerin (Nr. 2135), eingetr. 4. Nov. 1914.
  5. Ingenieur Willy Tabbert = Weidmannslust bei Berlin (Nr. 2136), eingetr. 18. April 1915.
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b) Ausgetreten sind:

  1. Ehemaliger Direktor des Elektrizitätswerks Arthur Schröder = Schwerin (Nr. 2091), ausgetr. 6. Juli 1914. Mitglied seit 10. Okt. 1912 (1 3/4 Jahre).
  2. Geh. Hofbaurat Ludwig Möckel = Doberan (Nr. 1267), ausgetr. 10. Juli 1914. Mitglied seit 18. Juni 1885 (29 Jahre).
  3. Professor Dr. Ehrenberg = Rostock (Nr. 1640), ausgetr. 31. Juli 1914. Mitglied seit 24. April 1900 (14 Jahre).
  4. Generalagent August Müller = Schwerin (Nr. 1905), ausgetr. 1. Dezember 1914. Mitglied seit 28. Febr. 1907 (7 Jahre).
  5. Geh. Postrat Harms = Cassel (Nr. 2031), ausgetr. 3. Dez. 1914. Mitglied seit 7. Jan. 1911 (3 Jahre).
  6. Hofphotograph Carl Wolff = Neustrelitz (Nr. 2002), ausgetreten 4. Jan. 1915. Mitglied seit 29. Juli 1909 (5 Jahre).
  7. Obstgutbesitzer G. Ihlefeld = Tannenhof b. Schwerin (Nr. 1762), ausgetr. 16. Jan. 1915. Mitglied seit 11. Juli 1902 (12 Jahre).
  8. Kirchenrat, Präpositus D. Pentzlin = Hagenow (Nr. 1202). ausgetr. 3. März 1915. Mitglied seit 10. Mai 1883 (32 Jahre).
  9. Bürgermeister Lisch = Elze (Nr. 1896), ausgetr. 16. März 1915. Mitglied seit 2. Sept. 1906 (8 Jahre).
  10. Rektor und Rat Bartold = Neustrelitz (Nr. 1827), ausgetr. 13. Mai 1915. Mitglied seit 23. Dez. 1904 (10 Jahre).
  11. Molkereibesitzer W. Titz = Schwerin (Nr. 2054), ausgetr. 29. Juni 1915. Mitglied seit 13. Febr. 1912 (3 Jahre).

c) Verstorben sind:

  1. Rentner Robert Holtz = Schwerin (Nr. 1757), gest. 15. Juli 1914 in Schwerin. Mitglied seit 7. April 1902 (12 Jahre).
  2. Hauptmann Paul Friedrich von Kühlewein = Schwerin (Nr. 1931), gest. an den am 6. Aug. erhaltenen Wunden am 8. Aug. 1914. Mitglied seit 11. Juli 1907 (7 Jahre).
  3. Kammerherr A. von Rumohr, Gutsbesitzer auf Rundhof, Kr. Flensburg (Nr. 1572), gest. 27. Aug. 1914. Mitglied seit 6. Dez. 1897 (17 Jahre).
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  1. Rechnungsrat Gustav Graßmann = Boizenburg (Nr. 2055), gefallen als Hauptmann d. Ldw. im Osten am 28. Aug. 1914. Mitglied seit 15. Febr. 1912 (2 Jahre).
  2. Dr. phil. Wilhelm Lesenberg = Schwerin (Nr. 2005), gefallen als Vizefeldwebel d. R. am 28. Aug. 1914. Mitglied seit 25. Sept. 1909 (5 Jahre).
  3. Archivregistraturgehilfe Johannes Klitzing = Schwerin (Nr. 2127), gest. als Vizefeldwebel d. R. an seinen im Osten empfangenen Wunden am 4. Sept. 1914. Mitglied seit 18. April 1914 (1/2 Jahr).
  4. Hauptmann Walter von Schickfus und Neudorff = Schwerin (Nr. 2056), gest. an seinen als Bataillonsführer am 4. Sept. 1914 im Westen erhaltenen Wunden. Mitglied seit 19. Febr. 1912 (2 1/2 Jahre).
  5. Rentner Carl von Restorff = Schwerin (Nr. 1718), gest. 7. Sept. 1914 in Schwerin. Mitglied seit 14. Dez. 1900 (14 Jahre).
  6. Major Wilhelm von Reden-Schwerin (Nr. 1804), gefallen im Westen als Bataillonskommandeur im Res.-Inf.-Regt. Nr. 84 am 16. Sept. 1914. Mitglied seit 3. Dez. 1903 (11 Jahre).
  7. Ministerialdirektor a. D. Hellmuth von Blücher, Exz., Schwerin (Nr. 950), gest. in Schwerin 25. Sept. 1914. Mitglied seit 4. Jan. 1881 (33 Jahre).
  8. Amtsassessor Hans von Bülow = Schwerin (Nr. 1818), gefallen als Leutnant d. R. im Westen am 27. Sept. 1914. Mitglied seit 5. Okt. 1904 (10 Jahre).
  9. Major Albrecht v. Sydow -=Frankfurt a. O. (Nr. 1992), gefallen im Westen am 28. Sept./5. Okt. 1914 als Bataillonskommandeur im Res.-Inf.-Regt. Nr. 8. Mitglied seit 19. Febr. 1909 (5 Jahre).
  10. Gaswerksbesitzer August Kamps in Zarrentin (Nr. 2076), gest. 1. Okt. 1914 in Zarrentin. Mitglied seit 27. Mai 1912 (2 Jahre).
  11. Major a. D. Hermann von Santen = Schwerin (Nr. 699), gest. in Schwerin 1. Okt. 1914. Mitglied seit 2. Mai 1862 (52 Jahre).
  12. Archivregistrator Friedrich Rusch = Schwerin (Nr. 1700), gest. 1. Okt. 1914 in Schwerin. Mitglied seit 2. Juli 1900 (14 Jahre).
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  1. Ingenieur Walter Viereck = Kiel (Nr. 2110), gefallen im Westen am 7. Okt. 1914. Mitglied seit 22. Sept. 1913 (1 Jahr)
  2. Oberkammerherr Dimitri von Vietinghoff, Exzellenz, Schwerin (Nr. 1213), gest. in Schwerin 24. Okt. 1914. Mitglied seit 27. August 1883 (31 Jahre).
  3. Telegraphendirektor Karl Krull = Rostock (Nr. 1790), gest. 12. Nov. 1914 in Rostock. Mitglied seit 10. Juli 1903 (11 Jahre).
  4. Geh. Justizrat, Erster Staatsanwalt a. D. Friedrich Hencke = Schwerin (Nr. 971), gest. 21. Nov. 1914 in Schwerin. Mitglied seit 1. Dez. 1881 (33 Jahre).
  5. Geh. Oberschulrat a. D. Dr. Julius Strenge = Schwerin (Nr. 1099), gest. 27. Nov. 1914 in Schwerin. Mitglied seit 15. Nov. 1882 (32 Jahre).
  6. Geh. Regierungsrat Huno Friedrich Strackerjan = Schwerin (Nr. 1457), gest. 28. Nov. 1914 in Schwerin. Mitglied seit 20. Dez. 1892 (22 Jahre).
  7. Stadtrichter Dr. Richard Valentin Beselin = Rostock (Nr. 1880), gefallen im Westen als Oberleutnant d. Ldw. am 2. Dez. 1914. Mitglied seit 20. Mai 1906 (8 Jahre).
  8. Ingenieur Georg Grotefend-Schwerin (Nr. 2088), gefallen im Westen als Leutnant d. Ldw. im Grenadier-Regt. Nr. 89 am 25. Dez. 1914. Mitglied seit 10. Okt. 1912 (2 Jahre).
  9. Amtsgerichtssekretär Max Willert = Wittenburg (Nr. 2080), gefallen im Westen als Feldwebelleutnant Ende Dez. 1914. Mitglied seit 4. Sept. 1912 (2 Jahre).
  10. Kirchenrat D. Karl Schmidt, Pastor in Goldberg (Nr. 1425), gest. in Goldberg 12. Jan. 1915. Mitglied seit 4. Dez. 1891 (23 Jahre).
  11. Direktor des Katharineums Prof. Dr. Christian Reuter = Lübeck (Nr. 1955), gefallen im Westen am 13. Jan. 1915 als Hauptmann d. Ldw. im 85. Inf.-Regt. Mitglied seit 30. März 1908 (6 Jahre).
  12. Ministerialdirektor Dr. Max Lübcke = Schwerin (Nr. 1453) gest. in Schwerin 17. März 1915. Mitglied seit 23. Nov. 1892 (22 Jahre).
  13. Geh. Kommissionsrat Anton Kaphan = Schwerin (Nr. 1614), gest. in Kissingen 28. April 1915. Mitglied seit 7. Juni 1899 (16 Jahre).
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  1. Präpositus emer. Kirchenrat Otto Ihlefeld = Rostock (Nr. 1877), gest. 28. Mai 1915 in Rostock. Mitglied seit 30. April 1906 (9 Jahre).
  2. Regierungsbibliothekar a. D. Ludwig Schultz = Schwerin (Nr. 820), gest. 12. Juni 1915. Mitglied seit 22. Juli 1872 (43 Jahre).
  3. Medizinalrat Dr. Max Kortüm = Schwerin (Nr. 1381), gest. 15. Juni 1915 in Schwerin. Mitglied seit 4. Okt. 1890 (25 Jahre).
  4. Obermedizinalrat Dr. Louis Jenz = Schwerin (Nr. 1617), gest. 18. Juni 1915 in Schwerin. Mitglied seit 8. Juni 1899 (16 Jahre).

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Anlage B.

Zuwachs der Vereins-Bibliothek.

I. Mecklenburg

1) Archiv des Vereins der Freunde der Naturgeschichte in Mecklenburg. 68. Jahr (1914). Güstrow 1914.

2) Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock. Bd. IX. (Jahrg. 1915.) Rostock 1915.

3) Jahresbericht der Universität Rostock. Jahrg. 1914. Rostock 1915.

4) Verzeichnis der Behörden, Lehrer usw. der Universität Rostock. W.=S. 1913/14. - S.=S. 1914. - W.=S. 1914/15. - S.=S. 1915. Rostock 1914/15.

5) Vorlesungs-Verzeichnis der Universität Rostock, S.=S. 1915. - W.=S. 1915/16. Rostock 1915.

II. Allgemeine Geschichts-, Sprach=, Natur=, Kunst= und Altertumskunde.

1) Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums. Jahrg. 1914. Nürnberg 1915.

2) Aufruf zur Sammlung der deutschen Segen- und Beschwörungs=Formeln. o. O. u. Z.

3) Familiengeschichtliche Blätter. XIII. Jahrg. 1915. Nr. 1-6. Leipzig.

4) Der Burgwart. 15. Jahrg. 1914. - 16. Jahrg. 1915. Nr. 1-4. Berlin.

5) Deutsche Erde. Zeitschrift für Deutschkunde. 13. Jahrg. 1914/15. Heft 5. 6. Gotha.

6) Der deutsche Herold. Jahrg. 44. 45. 1913/14. Berlin.

7) Jahrbuch des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung. Jahrg. 1914. XXXX. Norden und Leipzig 1914.

8) Neue Heidelberger Jahrbücher. Bd. 19. Heft 1. Heidelberg 1915.

9) Kaiserlich deutsches Archäologisches Institut. Jahresbericht für 1911. 1913. - 7. Bericht der römisch=germanischen Kommission 1912. Frankfurt a. M. 1915.

10) Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen Geschichts= und Altertumsvereine. 62. Jahrg. 1914. Nr. 9-12. - 63. Jahrg. 1915. Nr. 1-8. Berlin.

11) Korrespondenzblatt des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung. Jahrg. 1913/14. Heft XXXIV. Nr. 6. - Jahrg. 1915. Heft XXXV. Nr. 1. 2/3. Hamburg.

12) Römisch=germanisches Korrespondenzblatt. Jahrg. VII. 1914. Trier.

13) Heraldische Mitteilungen. XXV. Jahrg. Nr. 9-12. - XXVI. Jahrg. Nr. 1-6. Hannover 1914/15.

14) Mitteilungen aus dem Germanischen Nationalmuseum. Jahrg. 1914/15. Nürnberg.

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15) Mitteilungen des Verbandes deutscher Vereine für Volkskunde, Nr. 21. 1915. (Freiburg i. Br.).

16) Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums. Jg. 58. Heft 7-12. - Jg. 59. Heft 1-6. Breslau 1914/15.

17) Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens und seiner Zweige. Neue Folge. 4. Jahrg. (1914.) Heft 2. 3. 4. - 5. Jahrg. (1915.) Heft 1. 2. Salzburg.

18) 10. Tagung des Nordwestdeutschen Verbandes für Altertumsforschung. 1914. Berlin 1914.

19) Zeitschrift für Ethnologie. 46. Jahrg. (1914.) Heft 2-6. - 47. Jahrg. (1915.) Heft 1. Berlin.

20) Prähistorische Zeitschrift. VI. Bd. 1914. Heft 3/4. Leipzig.

III. Preußen und Hohenzollern.

1) Stader Archiv. N. F. Heft 5. Stade 1915.

2) Beiträge zur Geschichte Dortmunds und der Grafschaft Mark. XXIV. Dortmund 1915.

3) Beiträge zur Geschichte, Landes= und Volkskunde der Altmark. Bd. IV. Heft 1. Stendal 1915.

4) 36. Bericht des Westpreußischen Botanisch=Zoologischen Vereins. Danzig 1914.

5) Amtliche Berichte aus den königlichen Kunstsammlungen. Jahrg. 36. Nr. 1-12. - Jahrg. 37. Nr. 1. Berlin 1914/15.

6) Mansfelder Blätter. 28. Jahrg. 1914. Eisleben 1914.

7) "Brandenburgia". XXIII. Jahrg. Nr. 1-6. Berlin 1914.

8) Darstellungen und Quellen zur Schlesischen Geschichte. Bd. 19. Breslau 1914.

9) Forschungen zur Brandenburgischen und preußischen Geschichte 27. Bd. 2. Hälfte. - 28. Bd. 1. Hälfte. München und Leipzig 1914/15.

10) Hannoversche Geschichtsblätter. 17. Jahrg. Heft 4. - 18. Jahrg. Heft 1. 2. Hannover 1915.

11) Schlesische Geschichtsblätter. 1914. Nr. 1-3. - 1915. Nr. 1. 2. Breslau.

12) Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg. 49./50. Jahrg. 1914/15. Heft 1. 2/3. Magdeburg 1914/15.

13) Jahrbuch der Männer vom Morgenstern. Jg. 16. 1913/14. Hannover 1914.

14) Pommersche Jahrbücher. 15. Bd. Greifswald 1914.

15) Jahrbücher der königlichen Akademie gemeinnütziger Wissenschaft zu Erfurt. N. F. Heft 40. Erfurt 1914.

16) 15. Jahresbericht der Geographischen Gesellschaft zu Greifswald 1914/15. Greifswald 1915.

17) Jahresbericht des Thüringisch-Sächsischen Vereins für Erforschung des vaterländischen Altertums und Erhaltung seiner Denkmale über das 94./95. Vereinsjahr 1913/14. Halle a. S. 1914.

18) 90./91. Jahresbericht der Schlesischen Gesellschaft für vaterländische Kultur. 1912. 1913. Breslau 1913/14. - Ergänzungsheft zum 91. Jahresbericht. Breslau 1914.

19) Trierer Jahresberichte. N. F. V. 1912. Trier 1914.

20) Katalog der Bibliothek der Naturforschenden Gesellschaft in Danzig. Heft 3. Danzig 1914.

21) Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Berlins. 1914. Nr. 11. 12. - 1915. Nr. 1-10. Berlin.

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22) Mitteilungen an die Mitglieder des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. Jg. 1904/05-1913/14. - Kassel 1905/14.

23) Mitteilungen des Coppernikus=Vereins für Wissenschaft und Kunst zu Thorn. 22. Heft. Thorn 1914.

24) Mitteilungen aus der Stadtbibliothek zu Königsberg i. Pr. VI. Königsberg i. Pr. 1915.

25) Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Naturwissenschaft in Sangerhausen und Umgegend. 10. Heft. Sangerhausen 1914.

26) Niederlausitzer Mitteilungen. XI. Bd. 5-8. Heft. 1910/11. Guben 1912. - XII. Bd. 5.-8. Heft 1913. Guben 1914.

27) Mitteilungen des Uckermärkischen Museums- und Geschichts-Vereins zu Prenzlau. V. Bd. Heft 3. 4. Prenzlau 1915.

28) Mitteilungen des Westpreußischen Geschichtsvereins. Jahrg. 13. 14. (1914/15.) Danzig.

29) Historische Monatsblätter für die Provinz Posen. XV. Jahrg. (1914). Posen.

30) Altpreußische Monatsschrift. 51. Bd. Heft 4 - 52. Bd. Heft 1. Königsberg i. Pr. 1914/15.

31) Lüneburger Museumsblätter. Heft 10. Lüneburg 1915.

32) Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig-Holsteins. Bd. I. II. Leipzig 1914.

33) Roczniki towarzystwa przyjacól nauk Poznánskiego. XXXI., XXXII., XXXV., XXXVIII-XL. 1904/05. 1907/08. 1911/1913. Poznán 1905/14.

34) Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins. Heft 48/49. Berlin 1914.

35) Schriften der Naturforschenden Gesellschaft in Danzig. N. F. XIII. Bd. Heft 3. 4. Danzig 1914.

36) Touristenklub für die Mark Brandenburg. Monatsblätter. 23. Jahrg. 1914. Nr. 7-12. - 24. Jahrg. 1915. Nr. 1-10. Berlin.

37) Upstalsboom-Blätter für ostfriesische Geschichte und Heimatskunde. 4. Jahrg. Nr. 1-6. Emden 1914/15.

38) Verwaltungsbericht des Märkischen Museums für 1913. Berlin 1914.

39) Warschauer (A.), Geschichte der Provinz in polnischer Zeit. Posen 1914.

40) Weinitz (Fr.), Johann Jacobi, Der Gießer des Reiter=Denkmals des Großen Kurfürsten in Berlin. Sein Leben und seine Arbeiten. (Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Heimatskunde zu Bad Homburg v. d. H. 14. Heft. 1914.)

41) Zeitschrift des Vereins für rheinische und westfälische Volkskunde. 11. Jahrg. 1914. Heft 2. 3. 4. - 12. Jahrg. 1915. Heft 1. 2. Elberfeld.

42) Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins. 36. Bd. Aachen 1914. - Register zu Bd. 16-30. ebd. 1914.

43) Zeitschrift des Harz=Vereins für Geschichte und Altertumskunde. 47. Jahrg. 1914. Heft 3. 4. Wernigerode 1914.

44) Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. 48. Bd. Kassel 1915.

45) Zeitschrift der historischen Gesellschaft für die Provinz Posen. 29. Jahrg. 1.Halbbd. Posen 1914.

46) Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde. 72. Bd. Münster 1914.

47) Zeitschrift des Vereins für Geschichte Schlesiens. 48. Bd. Breslau 1914. - Register zu Bd. 36-47. ebd. 1914.

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48) Zeitschrift des Vereins für Kirchengeschichte in der Provinz Sachsen. Jahrg. 11. Heft 1. 2. Magdeburg 1914.

49) Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins. 49. Bd. Jahrg. 1914. Elberfeld 1914.

50) Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig=Holsteinsche Geschichte. 44. Bd. Leipzig 1914.

51) Vestische Zeitschrift. Zeitschrift der Vereine für Orts= und Heimatskunde im Veste und Kreise Recklinghausen. Jahrg. 1914. 24. Bd.

IV. Die übrigen deutschen Staates.

Hansestädte.

1) Bericht über die Verwaltung der Stadtbibliothek zu Hamburg im Jahre 1913. S.-A. Hamburg 1914.

2) Führer durch das Museum für Kunst- und Kulturgeschichte zu Lübeck. 1915. (Lübeck 1915.)

3) Veröffentlichungen zur Geschichte der freien und Hansestadt Lübeck. Herausgegeben vom Staatsarchiv zu Lübeck. Bd. 3. Lübeck 1914.

4) Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde. Bd. 16. Heft 2. - Bd. 17. Heft 1. 2. Lübeck 1914/15.

Lippe.

1) Mitteilungen aus der lippischen Geschichte und Landeskunde. X. Detmold 1914.

Anhalt.

1) Mitteilungen des Vereins für Anhaltische Geschichte und Altertumskunde. N. F. Heft 2. Dessau 1914.

Sachsen.

1) Dresdner Geschichtsblätter. 23. Jahrg. 1914. Nr. 1. 2. Dresden.

2) Jahresbericht der Königlichen öffentlichen Bibliothek zu Dresden auf das Jahr 1914. Dresden 1915.

3) Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens. 24. Heft. Dresden 1914.

4) Mitteilungen des Altertumsvereins zu Plauen i. V. 25. Jahresschrift auf das Jahr 1915. Plauen i. V. 1915.

5) Mitteilungen des Vereins für Sächsische Volkskunde. 6. Bd. Heft 7-9. 1915.

6) Veröffentlichungen des Städtischen Museums für Völkerkunde zu Leipzig. Heft 5. Leipzig 1914.

Thüringen.

1) Neue Beiträge zur Geschichte deutschen Altertums, herausgegeben von dem Hennebergischen altertumsforschenden Verein in Meiningen. 26. Lieferung. Meiningen 1914.

2) Das Mareile. Bote des Rennsteigvereins. 9. Reihe 2. Jahrg. 1915. Nr. 1-5. Hildburghausen.

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3) Mitteilungen der Vereinigung für Gothaische Geschichte und Altertumsforschung. Jahrg. 1913/14. Gotha 1914.

4) Schriften des Vereins für Sachsen=Meiningische Geschichte und Landeskunde. 71. 72. Heft. Hildburghausen 1914/15.

5) Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte und Altertumskunde. N. F. 22. Bd. Heft 1. 2. Jena 1914/15.

6) Thüringisch=Sächsische Zeitschrift für Geschichte und Kunst. Bd. IV. Heft 1. 2. Halle 1914.

Braunschweig.

1) Aktenstücke zur Geschichte des Amtes Harzburg. Herausgegeben vom Harzburger Altertums= und Geschichtsverein. Braunschweig 1914.

2) Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig. 13. Jahrg. Wolfenbüttel 1914.

3) Braunschweigisches Magazin. 20. Bd. Jahrg. 1914. Wolfenbüttel 1914.

Hessen.

1) Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins. N. F. 22. Bd. Gießen 1915.

2) Mainzer Zeitschrift. Jahrg. VIII. IX. 1913. 1914. Mainz 1914.

Bayern.

1) Abhandlungen der Historischen Classe der Königlich Bayerischen Akademie der Wissenschaften. 28. Bd. Abh. 2. - 29. Bd. Abh. 1. 2. München 1914/15.

2) Oberbayrisches Archiv für Vaterländische Geschichte. 59. Bd. München 1915.

3) Archiv des Historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg. 56. Bd. Würzburg 1914.

4 Blätter zur bayerischen Volkskunde. 3. Reihe, Würzburg 1914.

5 Frankenland. 1. Jahrg. Heft 10. 11. Dettelbach a. M. 1914.

6 Heigel (R. Th. v.), Krieg und Wissenschaft. (Rede.) München 1914.

7 Heigel (R. Th. v.), Benjamin Thompson, Graf von Rumford. (Festrede.) München 1915.

8) Jahrbuch des Historischen Vereins Dillingen. 26. 27. Jahrg.. 1913. 1914. Dillingen.

9) 60. Jahresbericht des Historischen Vereins für Mittelfranken. Ansbach 1914.

10) Jahresbericht des Historischen Vereins Von Unterfranken und Aschaffenburg für 1912. 1913. Würzburg 1913/14.

11) Mayer (Max), Das Zivilprozeßrecht der Reichsstadt Schwäbisch-Worth (Donauworth) im 16. Jahrhundert. Donauworth 1914.

12) Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg. 21. Heft. Nürnberg 1915.

13) Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz. 34./35. Bd. Speier a. Rh. 1915.

14) Altbayrische Monatsschrift. 12. Jahrg. 1913/14. Heft 5. 6. München.

15) Sammelblatt des Historischen Vereins Eichstätt. 28. Jahrg. 1913. Eichstätt 1914.

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16) Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung. 43. Heft. Lindau 1914.

17) Sitzungsberichte der königlich Bayrischen Akademie der Wissenschaften. Philosophisch=philologische und historische Klasse. Jahrg. 1914. Abh. 2-10 und Schlußheft. - Jahrg. 1915. Abh. 1. München 1914/15.

18) Verein für Geschichte der Stadt Nürnberg. Jahresbericht über das 37. Vereinsjahr 1914. Nürnberg 1915.

19) Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern. 50. Bd. Landshut 1914.

20) Wölfflin (H.), Die Architektur der deutschen Renaissance. (Festrede.) München 1914.

Württemberg.

1) Blätter des Schwabischen Albvereins. 26. Jahrg. 1914. Nr. 8. - 27. Jahrg. 1915. Nr. 1-10. Tübingen.

2) Schwabenalb in Wort und Bild. Jubiläumsschrift 1915. Tübingen.

3) Ulm=Oberschwaben. Heft 20. Ulm 1914.

4) Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte. N. F. XXIII. Jahrg. 1914. Heft 4. - XXXIV. Jahrg. 1915. Heft 1. 2. Stuttgart.

Baden.

1) Historischer Verein Alt=Wertheim. Bericht über das Vereinsjahr 1914. Dettelbach a. M.

2) Freiburger Diöcesan-Archiv. N. F. 15. Bd. Freiburg i. B. 1914.

3) Mannheimer Geschichtsblätter. 15. Jahrg. Nr. 11. 12. - 16. Jahrg. Nr. 1-10. Mannheim 1914/15.

4) Schau in's Land. Aa. 1914. 41. Jahrlauf. Heft 2. Freiburg i. B.

5) Zeitschrift der Gesellschaft zur Beförderung der Geschichts=, Altertums= und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den angrenzenden Landschaften. 30. Bd. Freiburg i. Br. 1914.

Elsaß = Lothringen.

1) Jahrbuch für Geschichte, Sprache und Literatur EIsaß=Lothringens. 30. Jahrg. Straßburg 1914.

2) Jahrbuch der Gesellschaft für lothringische Geschichte und Altertumskunde. 25. Jahrg. 1913. Metz 1913.

V. Österreich=Ungarn.

1) Archiv für österreichische Geschichte. Bd. 104, 2. Hälfte. Wien 1915.

2) Archiv des Vereins für siebenbürgische Landeskunde. N. F. 39. Bd. Heft 3. Hermannstadt 1915.

3) Carinthia I. 104. Jahrg. Nr. 1-6. Klagenfurt 1914.

4) Carniola. N. F. Letn. V. Zvetz. 4. - Letn. VI. Zvez. 1/2. V Ljubljani 1914/15.

5) Unser Egerland. 18. Jahrg. Heft 11. 12. Eger 1914.

6) Jahrbuch der kaiserlich königlichen Heraldischen Gesellschaft "Adler". N. F. 24. Bd. Wien 1914.

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7) Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich. N. F. 12. 13./14. Jahrg. 1913/15. Wien 1914/15.

8) Jahresbericht der königlich Böhmischen Gesellschaft der Wissenschaften für 1913. 1914. Prag 1914/15.

9) Jahresbericht des Vereins für siebenbürgische Landeskunde für 1914. Hermannstandt 1915.

10) Mitteilungen der prähistorischen Kommission der Kais. Akademie der Wissenschaften. II. Bd. Nr. 3. 1915. Wien 1915.

11) Mitteilungen des Vereins für Geschichte der deutschen in Böhmen. LIII. Jahrg. Prag 1913/15.

12) Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde. 54. Vereinsjahr. 1914. Salzburg.

13) Mitteilungen der Anthropologischen Gesellschaft in Wien. Bd. 44. Heft 5. 6. - Bd. 45. Heft 1-5. Wien 1914/15.

14) Monatsblatt der Kaiserl. Königl. Heraldischen Gesellschaft "Adler", Nr. 407-418.

15) Quellen zur Geschichte der Stadt Brassó. Bd. 6. Brassó 1915.

16) Sitzungsberichte der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Philosophisch=historische Klasse. 169. Bd. 2. Abh. - 171. Bd. 2. Abh. - 173. Bd. 5. Abh. - 174. Bd. 4. 5. Abh. - 175. Bd. 2. 3. 5. Abh. - 176. Bd. 1./6. 8. Abh. - 177. Bd. 2. 3. 5. Abh. - 178. Bd. 1. 2. 5. Abh. - 179. Bd. 1. 3. Abh. Wien 1914/15.

17) Sitzungsberichte der Königl. Böhmischen Gesellschaft der Wissenschaften. Klasse für Philosophie, Geschichte und Philologie. Jahrg. 1913. 1914. Prag 1914/15.

18) Topographie von Niederösterreich. VIII. Bd. Heft 1. 2. Wien 1913.

19) Vancsa (M.), 50 Jahre Verein für Landeskunde von Niederösterreich. 1864-1914. Wien 1914.

20) Zeitschrift des Ferdinandeums für Tirol und Vorarlberg. 3. Folge. 58. Heft. Innsbruck 1914.

21) Zeitschrift des deutschen Vereins für die Geschichte Mährens und Schlesiens. 18. Jahrg. Heft 4. - 19. Jahrg. Heft 1. 2-4. Brünn 1914/15.

22) Zeitschrift des historischen Vereins für Steiermark. XII. Jahrg. Heft 1/2. Graz 1914.

VI. Italien.

1) Bulletino di Paletnologia Italiana. Serie IV. Tomo X. Anno XL. Parma 1914.

VII. Schweiz.

1) Anzeiger für Schweizerische Altertumskunde. N. F. XVI. Bd. 1914. Heft 3. 4. - XVII. Bd. 1915. Heft 1. 2. Zürich.

2) Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte. Heft 54. Frauenfeld 1914.

3) Freiburger Geschichtsblätter. 20. 21. Jahrg. Freiburg i. Ue. 1913/14.

4) Der Geschichtsfreund. 69. Bd. Stans 1914.

5) Jahrbuch für Schweizerische Geschichte. Bd. 40. Zürich 1915.

6) 44. Jahresbericht der Historisch-antiquarischen Gesellschaft von Graubünden. Jahrg. 1914. Chur 1915.

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7) Schweizerisches Landesmusum in Zürich. 23. Jahresbericht 1914. Zürich 1915.

8) Mitteilungen aus dem Schaffhauser Stadtarchiv. Nr. 1. Schaffhausen 1914.

9) Mitteilungen der antiquarischen Gesellschaft in Zürich. LXXIX. Heft. Zürich 1915.

10) Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde. XIV. Bd. Heft 1. 2. Basel 1914/15.

VIII. Niederlande.

1) Bijdragen en Mededeelingen van het Historisch Genootschap (gevestigd te Utrecht). 35 Deel. Amsterdam 1914.

2) Boeles (P. C. J. A.), Gids door de Kunstverzameling Bisschop in het Friesch Museum te Leeuwarden.

3) De Vrije Fries. 23. Deel. Leeuwarden 1915.

4) Handelingen en Mededeelingen van de Maatschappij der Nederlandsche Letterkunde te Leiden over het Jaar 1913/14. Leiden 1914. - Bijlage: Levensberichten der afgestorven Medeleden etc. ib. 1914.

5) Koninklijk Oudheidkundig Genootschap te Amsterdam. - Jaarverslag in de 56. algemeene Vergadering 1914.

6) Maandblad van het genealogisch-heraldisch Genootschap "De Nederlandsche Leeuw". 32. Jaarg. Nr. 8-12. - 33. Jaarg. Nr. 1-9. s'Gravenhage 1914/15.

7) Sasse van Ysselt (A. F. O. van). De voorname huizen en gebouwen van s' Hertogenbosch. III. Deel. s. l. et a.

8) Vereeniging tot Beoefening van Overijsselsch Regt en Geschiedenis. Verslagen en Mededeelingen. 31.Stuk. Deventer 1915.

9) Verslag van de Commissie van Bestuur van het Provinciaal Museum van Oudheden in Drente aan de Gedeputeerde Staten, over 1914. Assen 1915.

IX. Dänemark.

1) Kancelliets Brevbøger, vedrørende Danmarks indre Forhold 1603-1608. Køvenhavn 1915.

X. Schweden.

1) Arne (T. J.), La Suéde et l'Orient. (Archives d'études orientales. Vol. 8). Upsala 1914.

2) Fornvännen. Meddelanden från K. Vitterhets Historie och Antikvitets Akademien. 1913. Häft 5. - 1914. Häft 2-5. - 1915. Häft 1-2. Tilläggshäfte.

3) Meddelanden från Svenska Riksarkivet. N. F. I. 33-35. II. 4. Häft 2. 3. Stockholm 1914/15.

4) Nordiska Museet. Fataburen. 1914. Stockholm 1915.

5) Skrifter utgifna af k. Humanistiska Vetenskaps-Samfundet i Uppsala. Bd. 15 16. Uppsala (1913/14).

6) Antikvarisk tidskrift för Sverige. 21. delen l. häftet. Stockholm (1915).

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7) Tynell (Lars). Skånes medeltida dopfuntar. 2. 3. Häftet. Stockholm 1914/15.

8) Upplands fornminnesförenings Tidskrift. XXX. Uppsala 1915.

XI. Norwegen.

1) Bergeus Museums Aarbog 1914-1915. 1. 2. Hefte. - Aarsberetning for 1913 og 1ste halvaar 1914.

2) Foreningen for Norsk Folkemuseum. Beretning om Foreningens virksomhed 1914. XX. Kristiania 1915.

3) Foreningen til Norske Fortidsmindesmaerkers Bevaring-Aars-beretning for 1913. 1914. 69. 70. Aargang. Kristiania 1914.

4) Forhandlinger i Videnskapsselskapes i Kristiania. Aar 1913. 1914. Kristiania 1914/15.

5) Skrifter utgift av Videnskapsselskapet i Kristiania 1913. 1914. II. Historisk-filosofisk klasse. Kristiania.

6) Det kongelige Norske Videnskabets Selskabs Skrifter 1913. Trondhjem 1914.

XII. Nordamerika.

1) The Utah genealogical and historical Magazine. Vol. V. Nr. 4 - VI. Nr. 1. 2. 3. Utah 1914/15.)

Der Bibliothekar:
Dr. Voß.       


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Anlage C.

Auszug

aus der Rechnung der Kasse des Vereins
für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde
für den Jahrgang 1. Juli 1913/14.


Auszug aus der Rechnung der Kasse des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde für den Jahrgang 1. Juli 1913/14. - Einnahme - Ausgabe

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Auszug aus der Rechnung der Kasse des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde für den Jahrgang 1. Juli 1913/14. - Abschluß - Vermögensübersicht

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Auszug aus der Rechnung der Kasse des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde für den Jahrgang 1. Juli 1916/17. - Abschluß - Vermögensübersicht

Der Rechnungsführer:
Schwerdtfeger.   

Vignette
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An die Mitglieder.

N ach dem Beschlusse einer früheren General = Versammlung sollen an die Mitglieder des Vereins die vor ihrem Eintritt erschienenen Vereinsschriften zu bedeutend ermäßigten Preisen abgegeben werden.

1. Jahrbücher und Jahresberichte des Vereins:

  1. bei Bezug mehrerer aufeinander folgender Bände: Bd. 18-46, 53-75 je 1 Mk.,
  2. einzelne Jahrgänge (soweit vorhanden und stets die jeweiligen letzten zwei Jahrgänge) statt 8 Mk. je 3 Mk.

2. Sonder=Abzüge aus den Jahrbüchern:

  1. Wigger, Stammtafel des Großherzoglichen Hauses (zum Aufziehen), aus Bd. 50, (statt 1,50 Mk.) 1 Mk.,
  2. Crull, Die Wappen der Geschlechter der Mannschaft, aus Bd. 52, (statt 3 Mk.) 1 Mk.,
  3. Stuhr, Die Kirchenbücher in Mecklenburg=Schwerin, aus Bd. 60, (statt 2 Mk.) 50 Pf.,
  4. Krieg, Die Kirchenbücher in Mecklenburg=Strelitz, aus Bd. 68, (statt 1 Mk.) 50 Pf.,
  5. Moeller, Geschichte des Landespostwesens in Mecklenburg, aus Bd. 62, (statt 5 Mk.) 1,50 Mk.,
  6. Stuhr, Der Elbe=Ostsee=Kanal zwischen Dömitz und Wismar. Mit 2 Karten, aus Bd. 64, 1 Mk.
3. Register über die Jahrbücher Bd.  31-40 (statt 5 Mk.) 1 Mk.
   -    "          "     "           "          " 41-50 (statt 5 Mk.) 1 Mk.
   -    "         "     "          "          " 51-60 (statt 5 Mk.) 1 Mk.

4. Mecklenburgisches Urkundenbuch , Bd. 1-23 (statt je 15 resp. 16 Mk.) je 3 Mk., Bd. 24 (statt 10 Mk.) 2 Mk.

5. daraus: Mecklenburgische Siegel , 3 Hefte (statt je 4,50 Mk.) je 1 Mk.

6. Crull, Nachricht von einem Todtentanze zu Wismar. 1877. 1 Mk.

Die Bestellungen auf diese Bücher sind direkt an die Vereins=Sekretäre zu richten.


Sonderabzüge des Aufsatzes von Dr. Ihde über das Amt Schwerin sind von Nicht=Mitgliedern für 4 Mk. durch die Bärensprungsche Hofbuchdruckerei zu beziehen. Für Mitglieder ist der Preis auf die Hälfte ermäßigt.