7. Die Gründung der Stadt Wesenberg
      
					
      ).
    
				
    
				Eine weitere Werlesche Stadt, deren Entstehung
                        sich auf die Regierungszeit Nikolaus I.
                        zurückführen läßt, ist Wesenberg. Die Stadt
                        liegt an der Havel in Mecklenburg-Strelitz und
                        ist dort die einzige Stadt, die Schweriner Recht
                        erhalten hat. Sie gehörte bis zum Jahre 1276 dem
                        Fürsten von Werle, dem sie in diesem Jahre durch
                        den Markgrafen Otto von Brandenburg entrissen
                        wurde. Vor diesem Zeitpunkt muß Wesenberg von
                        Nikolaus I. von Werle gegründet sein. Das geht
                        aus einer Bestätigung der Wesenberger
                        Stadtprivilegien hervor, die Markgraf Otto im
                        Jahre 1278 ausstellte, und in der er der Stadt
                        "das Schweriner Recht ebenermaßen, wie
                        ihnen vorhin ihr gewesener Herr Niklotus, wie er
                        ihn nennt, ehe denn
				
    
				
				
    
				
      er sie ihm abgewonnen, gegeben hatte, in Gnaden
                        erlaubt"
      
					
      ). In welchem Jahre Wesenberg
                        von Nikolaus gegründet ist, können wir nicht
                        sicher bestimmen. Vielleicht erfolgte die
                        Gründung zugleich mit der von Penzlin um 1263.
                        Diese Stadt liegt von allen mit Schweriner Recht
                        begabten Städten Wesenberg am nächsten. Ein Vogt
                        in Wesenberg wird uns bereits im Jahre 1273
                        genannt
      
					
      ), und den Namen des Ortes hören
                        wir zum erstenmal im Jahre 1257
      
					
      ). Ob mit
                        diesem Namen damals schon die Stadt bezeichnet
                        wurde, muß natürlich unsicher bleiben.
                        Vielleicht war damit nur ein Dorf oder die Burg,
                        die uns aus späterer Zeit bezeugt ist
      
					
      ),
                        gemeint. Schmaltz glaubt, wiederum allerdings
                        ohne sichere Anhaltspunkte, daß das Wesenberger
                        Kirchspiel als Dorfkirchspiel bereits nach 1240
                        eingerichtet wurde
      
					
      ). Auf der Stelle der
                        heutigen Stadt wird jedoch kaum ein früheres
                        Dorf gelegen haben, da die Stadt anscheinend
                        eine Gründung aus frischer Wurzel ist
      
					
      ). Offenbar ist die
                        brandenburgische Herrschaft und das
                        magdeburgische Recht der benachbarten
                        stargardischen Städte nicht ohne Einfluß auf die
                        Entwicklung des Schweriner Rechts in Wesenberg
                        gewesen. Denn im Jahre 1336 treffen wir in
                        Wesenberg einen Stadtschultheißen, der sich mit
                        der grundherrlichen Gewalt und dem Rat der Stadt
                        in die Gerichtseinnahmen der Stadt teilt
      
					
      ). Da nun die Einrichtung eines
                        Stadtschultheißenamtes sonst im Bereich des
                        Schweriner Rechtes nicht bekannt ist, diese
                        Institution sich aber sehr wohl in den
                        benachbarten stargardischen Städten, die
                        Magdeburger Recht gebrauchten, findet, haben wir
                        ihre Existenz in Wesenberg vermutlich als eine
                        lokale Einwirkung des Magdeburger Rechts auf das
                        Schweriner unter der brandenburgischen
                        Herrschaft in Wesenberg anzusehen.