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4. Die Gründung der Stadt Röbel 550 ).

Der Gründung Malchins im Jahre 1236 folgt ein Zeitraum von über 20 Jahren, in dem, wie es scheint, Nikolaus


550) Schlie a. a. O. Bd. 5, S. 464; Bachmann a. a. O. S. 434; Das alte Röbel, ein Gedenkbuch zur 700-Jahrfeier, herausgegeben von den Kirchgemeinderäten Röbel (St. Marien), Ludorf und Naettebow, Rostock 1926.
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keine Städte gründete. Erst im Jahre 1261 setzte Nikolaus mit der Erteilung des Stadtrechtes an Neu-Röbel die Reihe seiner Stadtgründungen fort. Zwischen den Jahren 1261 und 1276 gründete Nikolaus sechs, vielleicht sogar sieben neue Städte; jedenfalls werden uns diese Orte als Städte innerhalb dieser Zeit zuerst genannt, so daß ihre Gründung auch ungefähr in diese Zeit fallen muß. Der Grund dafür, daß so lange Zeit seit der Gründung Malchins keine Stadt mehr in der Herrschaft Werle entstand, wird vermutlich darin zu suchen sein, daß der Strom der deutschen Einwanderer sich zunächst der Küste und dann erst dem Innern des Landes zuwandte. Denn während in der Herrschaft Rostock an der Ostsee eine Stadt nach der andern gebaut wurde, ruhte zur selben Zeit der Städtebau im Lande Werle und erst, als in der Herrschaft Rostock ungefähr um das Jahr 1260 die städtische Kolonisation in ihrem Aufbau beendet ist, beginnt Nikolaus von Werle von neuem damit, Städte in seinem Lande zu gründen.

Röbel liegt an der Müritz nahe der märkischen Grenze. Die Stadt hat bereits im Jahre 1926 ihre Siebenhundert-Jahr-feier festlich begangen. Aber es ist doch sehr zweifelhaft, ob die Stadtgründung bereits im Jahre 1226 erfolgte. Allerdings ist uns eine Urkunde aus dem Jahre 1261 erhalten, die ihrer Form nach nur eine Bestätigung für den Stiftungsbrief der Stadt sein will, welcher von Heinrich Borwin, der vor dem 4. oder 5. Juni 1226 gestorben ist, ausgestellt sein soll 551 ). Deutlich spricht Nikolaus es aus, daß bereits sein Vater Heinrich der "Neustadt-Röbel" das Schweriner Recht verliehen hatte. Trotzdem hat Techen es mit Recht versucht, die Bestätigungsurkunde von 1261 als den eigentlichen Stiftungsbrief der Neustadt Röbel zu erweisen, indem er darauf hinwies, daß der Text der Röbeler Urkunde auf der Güstrower Bestätigungsurkunde von 1228 beruhe und die Berufung auf Heinrich Borwin aus der Güstrower in die Röbeler Urkunde übernommen worden sei 552 ). Diese Ansicht Techens hat eine weitere Stütze in dem Ergebnis der Untersuchung von Reifferscheid gefunden, der nachwies, daß die heutige Kirche der Röbeler Neustadt erst nach 1261 entstanden sein kann, und so "auf baugeschichtlichem Wege" die Überzeugung erlangte, "daß


551) M.U.B. II, 911.
552) M.U.B. I, 359. Vgl. Techen, Wann ist Güstrow mit Stadtrecht bewidmet? (M.J.B. 70, S. 182).
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die Urkunde vom 21. Januar 1261 in Wirklichkeit nicht die Bestätigung der Verleihung des Stadtrechts, sondern diese selbst darstellt 553 ). Dazu kommt, daß uns vor dem Jahre 1261 keine Spur von einer Stadt Röbel begegnet, obgleich Burg und Kirche öfters erwähnt werden und auch Urkunden in Röbel ausgestellt werden, die uns wohl Röbeler Burgleute, Vögte und Geistliche in ihren Zeugenlisten nennen, aber keine Ratmänner und Bürger der Stadt 554 ). Danach war eine Stadt vor dem Jahre 1261 noch nicht vorhanden. Röbel scheint vielmehr eine Hauptburg des alten Slawentums gewesen zu sein. Denn noch im Jahre 1256 werden uns als Burgleute von Röbel nur Slawen genannt 555 ). Die Bezeichnung Röbel wird vor der Stadtgründung für eine Burg und ein Dorf gebraucht. Die Burg wird uns bereits zum Jahre 1227 bezeugt, und zwar wird uns Vnizlauus als Burgmann von Röbel genannt 556 ). Wir sehen also aus dieser Nachricht zugleich, daß die Burg im Jahre 1227 auch von einer Besatzung beschützt wurde. Die Burg lag an der engsten Stelle zwischen See und Mönchsteich und konnte so leicht die Handelsstraße, die sich hier aus der Mark nach Mecklenburg hinzog, beherrschen. Vor der Burg lag auch ein Dorf, von dessen Existenz uns zwar unsere Quellen vor dem Jahre 1261 nicht direkt berichten, das aber nach der Bezeichnung, die es nach dem Jahre 1261 führte, Alt- bzw. alte Stadt Röbel, schon vor der Gründung der Neustadt existiert haben muß 557 ). Sicherlich wird vor dem Jahre 1261 gegenüber der Burg auch eine Kirche, die heutige Marienkirche, bestanden haben, da ein "Nicolaus prepositus de Robele" bereits zum Jahre 1239 erwähnt wird, "dessen Vorhandensein auf damals schon entwickeltere Verhältnisse am Fuße der alten landesherrlichen Burg schließen läßt". Dazu kommt, daß der Plan von Alt-Röbel sich deutlich von dem der Neustadt unterscheidet 558 ). Während Neu-Röbel nach dem Plan einer Stadtgründung aus frischer Wurzel angelegt ist, besteht der Grund-


553) Reifferscheid a. a. O. S. 139 ff.
554) M.U.B. I, 344; I, 410, 523, 634; II, 731, 748, 768, 777, 850.
555) M.U.B. II, 777: "Dominus Heinricus Dargaz, dominus Otto Bersere, dominus Jeroslaus, dominus Vnslauus, milites de Robele."
556) M.U.B. I, 344.
557) M.U.B. III, 1758; V, 3349; VIII, 5598; XIX, 10941.
558) Der Stadtplan von Röbel ist in dem Gedenkbuch "Das alte Röbel" a. a. O. S. 5 veröffentlicht.
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riß Alt-Röbels nur aus einer langen Straße, deren Richtung dem Zuge der alten Handelsstraße folgt. Wahrscheinlich haben wir in Alt-Röbel das slawische Burgdorf zu suchen, zumal da bis in die Mitte des 13. Jahrhunderts die Burgbesatzung nachweislich aus Slawen bestand 559 ) und auch für die Altstadt in späterer Zeit slawische Namen häufiger bezeugt sind 560 ).

Der Grundriß der Stadt zeigt im Gegensatz zu dem von Alt-Röbel eine Form, die Meurer "die Längsplatzanlage des Marktes" nennt 561 ), und ruft so den Eindruck einer planmäßigen städtischen Grundrißbildung hervor. An der einen, die ganze Stadt in gerader Richtung durchziehenden Hauptstraße liegt der große, rechtwinklige Marktplatz, auf dessen einer Hälfte die Kirche errichtet ist. Von der Hauptstraße gehen rechtwinklig die Nebenstraßen ab. Vielleicht sind wegen dieser Art der Anlage der Stadt auch Lokatoren dabei beteiligt gewesen, die zu Ratmännern eingesetzt wurden. Die Namen der Ratmänner, die uns im Jahre 1288 zuerst genannt werden 562 ), zeigen, daß die ersten Bürger überwiegend deutscher Abstammung gewesen sind. Von fünf Ratmännern, die uns namentlich aufgeführt werden, sind drei sicher als Deutsche anzusprechen, während nur zwei nach mecklenburgischen Dörfern genannt werden, also ihre Nationalität nicht deutlich erkennen lassen. Es bestanden auch Beziehungen zwischen Lübeck und Röbel. Denn vor dem Jahre 1303 war ein Lübecker Bürger, Gödeke Vretup, mit dem Zoll in Röbel belehnt gewesen 563 ).


559) M.U.B. I, 344, 523; II, 777.
560) Vgl. "Das alte Röbel" a. a. O. S. 20.
561) Meurer, Der mittelalterliche Stadtgrundriß, 1914, S. 39.
562) M.U.B. III, 1962.
563) M.U.B. V, 2857.