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           LX, 3.                                                                 April 1895

Quartalbericht

des

Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde.


Inhalt:   I. Geschäftliche Mittheilungen. II. Wissenschaftliche Mittheilungen: 1) Der fürstliche Stuhl in der St. Jürgen=Kirche zu Wismar. 2) Hausmarken im Fürstenthum Ratzeburg (mit einer Tafel). 3) Das Wittenberger Ordinirten=Buch. 4) Der Münzfund zu Nieklitz. 5) Acten und Urkunden der Bauleute zu Schönberg.

I. Geschäftliche Mitteilungen.

Die dritte Quartal=Versammlung ist aus praktischen Rücksichten ausnahmsweise an einem Dienstage und zwar dem ersten des Monats April=Nachmittags 5 Uhr im Lesesaale der Regierungsbibliothek abgehalten worden. Der Herr erste Präsident war am Erscheinen behindert; alle übrigen Stimmberechtigten waren zugegen. Nach der Mittheilung des zweiten Sekretärs sind im letzten Vierteljahr 6 ordentliche Mitglieder ausgeschieden, davon 4 durch den Tod, während wir nur 5 neue Mitglieder gewonnen haben. Die Zahl der Vereinsglieder stellt sich somit auf 497.

Verstorben sind: Oberzolldirector Oldenburg, Geheimer Legationsrath v. Hirschfeld, Drost Schmidt=Wittenburg und Senator Eichler=Warin.

Ausgetreten sind die Herren: Landsyndikus Tiedemann zu Rostock und Hofbuchdrucker Eberhard zu Wismar.

Neu eingetreten sind die Herren:

1) Dr. phil. A. Bergengrün zu Schwerin,
2) Major a. D. von Raven zu Schwerin,
3) Bürgermeister Dr. Zelck=Malchow,
4) Assessor Hermann Krause=Rostock,
5) Landwirth Paul Langermann zu Steffenshagen.

Der Verein beklagt den Verlust eines Ehrenmitgliedes: am 26. Januar verstarb zu Schwerin der Oberkirchenraths=Präsident a. D.

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Kliefoth, der dem Verein seit dem 11. April 1835 als Mitglied und seit dem 24. April 1885 als Ehrenmitglied angehört hat.

Zur Berathung und Beschlußfassung standen ausschließlich geschäftliche Angelegenheiten der laufenden Verwaltung.

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II. Wissenschaftliche Mittheilungen.

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1.

Der fürstliche. Stuhl in St. Jürgens Kirche
zu Wismar.

Von Dr. F. Crull.

Im Jahre vor seiner Vermählung mit der Pfalzgräfin, die am 5. Juni 1513 zu Wismar stattfand, erbaute Herzog Heinrich der Friedfertige auf dem dortigen fürstlichen Hofe den an der Westseite desselben, dem Chore von St. Jürgen gegenüberliegenden Flügel. Da eine Schloßkapelle (M. U.=B. Nr. 8055) vielleicht eingegangen war, und die Fürstlichkeiten in der gedachten Kirche ihren religiösen Pflichten nachkamen, so hielt Herzog Heinrich ein paar Jahre später beim Ordinarius, dem Bischofe von Ratzeburg, um die Freiheit an, einen Gang vom Fürstenhofe über die Straße weg zur Kirche zu haben, um desto eifriger (devotius) dem Gottesdienste beiwohnen zu können, eine Freiheit, welche ihm denn auch unter dem 12. Juni 1516 (Jahrb. V, S. 268) unter gewissen Bedingungen gewährt worden ist. Dieser in Holz ausgeführte, vermuthlich sofort errichtete Gang ist, wie man zur Zeit noch erkennen kann, aus dem oberen Stockwerke des Flügels in einer Höhe von etwa 17 Fuß über die Straße geführt, ist in das östliche Fenster der nördlichen Abseite der Kirche eingetreten, hat dann die nordöstliche (Vickesche?) Kapelle schräge durchsetzt und auf einer zwischen dieser und der Sakristei, bezw. Liberei, belegenen, zweifellos gleichzeitig mit dem Gange erbaueten Empore ausgemündet; allem Ansehen nach war der Gang so schmal, daß zwei Personen nicht neben einander gehen konnten.

Die gedachte Empore ist mit einem Kreuzgewölbe überdeckt, wird erhellt durch ein vierlichtiges Fenster, welches mit einem Stichbogen, gegen den die drei Pfosten stumpf stoßen, abgeschlossen ist, und öffnet sich gegen das nördliche Seitenschiff in einem weiten Spitzbogen, so daß man von der Empore grade auf den Hochaltar sieht. Der Raum unter dieser Empore, das Erdgeschoß, ist gleich=

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falls mit einem Kreuzgewölbe überdeckt und empfängt sein Licht durch ein einpfostiges, im Korbbogen geschlossenes Fenster. Eine Verbindung zwischen diesem unteren und dem oberen Raume ist und war nicht vorhanden. Zugänglich ist das Erdgeschoß von der Abseite durch eine enge Pforte, welche anscheinend 1592/93 an Stelle der ehemals, vor Erbauung der Empore, hier befindlichen Thüre hergestellt worden ist, während zur selbigen Zeit die noch jetzt vorhandene, im Rundbogen geschlossene und mit zwei tauförmigen Rundstäben eingefaßte Pforte in der oben erwähnten nordöstlichen Kapelle eingebrochen wurde. Von dieser Kapelle aus gelangt man mittelst einer 1584/85 hergerichteten, mit einem gemauerten Mantel versehenen Wendeltreppe auf die obgedachte Empore und ferner auf die Räumlichkeit oberhalb der Sakristei - die vormalige Liberei - , sowie in den Dachraum der nördlichen Abseite.

Die Ueberschrift der Kirchen=Rechnung, betreffend den Bau der Wendeltreppe, lautet: Tho dem windelsteen, alse me inwendigh der kercken vp der fursten gestolthe gahn will. Daraus scheint doch zweifellos hervorzugehen, daß die gemauerte Empore als der fürstliche Stuhl zu verstehen sei; wird ja doch auch die ehemalige fürstliche Empore im Dome zu Schwerin 1572 ein Stuhl genannt, obschon sie auch gemauert war (Jahrb. V, S. 71 f.). Die Vermuthung Dr. Lisch's (a. a. O. S. 14), der oben beregte Gang habe neben dem Hochaltare ausgemündet, ist demnach nicht zutreffend und dadurch entstanden, daß einer unter den an der Südseite des unteren Chores aufgestellten Rathsstühlen auf seiner Docke oder Wange Schild und Helm der Herrschaft Meklenburg zeigt. Aber schwerlich sind diese als Zeichen fürstlichen Eigenthums dort angebracht. Vier der Docken des Rathsgestühls, nämlich die besagte, eine mit dem Schilde der Stadt, eine mit dem des Raths und eine mit dem Salvator, sind laut Inschrift 1562 angefertigt, aber 1584/85 bei Veränderung des Gestühls im Chore sammt zwei mittelalterlichen mit den Bildern St. Jürgens und St. Martins, die man jenen conform zurechtstutzte, an der genannten Stelle placirt. Hätte das Wappen ein fürstliches Recht anzeigen sollen, so würde in damaliger Zeit sicher das ganze, das fünffeldige Wappen angebracht worden und der betreffende Stuhl an die erste Stelle gerückt sein, während er bis zur jetzigen, der Restauration von 1890 entstammenden Anordnung der sechs Docken die zweite, wenn nicht gar die dritte Stelle einnahm.

Unmöglich wäre es allerdings nicht, daß in der Folge an irgend einer Stelle der Kirche ein fürstlicher "Chor" erbaut worden wäre, da man von der Empore aus von der Predigt nichts hören konnte,

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und es liegt nahe, zu vermuthen, daß deshalb die Wendeltreppe angelegt worden sei, eine Annahme, welche dadurch noch gestützt werden könnte, daß es zur schwedischen Zeit in der St. Jürgens=Kirche einen Tribunalschor gegeben hat, welcher sammt dem oben gedachten Gange zur Kirche 1743 abgebrochen worden ist. Da aber die Landesherren jener Zeit nur sehr vorübergehend nach Wismar kamen, scheint doch kein Grund für sie gewesen zu sein, einen Chor für sich herstellen zu lassen, und kann die Wendeltreppe auch sehr wohl angelegt sein, um einen Zugang zum Dachraume des Chores herzustellen, zumal dieselbe aus Kirchenmitteln erbaut worden ist. Der Jahrb. V, S. 14, N. 2 erwähnte Widerstand der Stadt gegen Errichtung eines fürstlichen Chors im 17. Jahrhundert - 1627 - bezog sich auf die eines solchen in der St. Marien=Kirche.


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2.

Hausmarken im Fürstenthum Ratzeburg.

(Vorläufige Mittheilung
aus der Stadt Schönberg und einigen Nachbardörfern.)

Die anziehende Mittheilung meines lieben Kollegen und Freundes R. Beltz über die in dem Dorfe Upahl erkundeten Hausmarken brachte mich unmittelbar auf die Vermuthung, daß die an heimischer Sprache und Sitte treu hängende Bevölkerung des Fürstenthums Ratzeburg, in deren Mitte ich zur Zeit zu leben das Glück habe, noch manche Reste eben jenes Gebrauchs bewahren werde. Meine Erwartung hat mich nicht getäuscht. Nach einigen fruchtlosen Anfragen und Besuchen konnte ich binnen wenigen Tagen bereits gegen 30 Marken ermitteln, die noch in lebendigem Gebrauch sind. Ich erfülle eine liebe Pflicht gegen den Verein, dem ich bereits 35 Jahre ohne irgend eine Gegengabe angehöre, wenn ich die bisherigen Ergebnisse meiner Nachforschungen rasch an dieser Stelle veröffentliche.

Ich beginne mit dem Wichtigsten und Nächstliegenden. Die Bauleute (Ackerbürger) der Stadt Schönberg haben laut den vorhandenen Urkunden seit 1600 etwa, sicher fünf Generationen hindurch, mit "Burgermeister und gesammten Bürgern des Städtleins" über Weide= und Hütegerechtigkeit in Streit gelegen. In einem dieser wiederkehrenden Processe bestellen sie den Rechtskonsulenten Lemcke zu Ratzeburg zu ihrem Vertreter; die für unsern Zweck wichtige Urkunde schließt mit folgenden bedeutsamen Worten:

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"Uhrkundlich haben wir diß Procuratorium zum Theil eigenhändig unterschrieben, zum Theil wisentlich in unserer Gegenwart unterschreiben laßen, insgesamt aber mit unserm gewöhnlichen und geerbten Haus=Marck eigenhändig in vim sigillorum bezeichnet und bestärket. So geschehen zu Schönberg d.1. April 1738."

Johann Jochim Böckmann. 1 * )
Johann Jochim Friedag. 2
Jochim Pasche. 3
Hanß Mette. 4
Aßmus Boye. 5
Hanß Burmeister. 6
Hinrich Wiechmann. 7
Tietz Platt. 8

Von diesen acht Bauerstellen ist vor etwa 30 Jahren eine durch Kauf in den Besitz der Stadt übergegangen; in den jetzt vorhandenen sieben Stellen hat sich nur bei zweien noch der ursprüngliche Name des Besitzers erhalten, bei Böckmann und Burmeister. Der erstere hat noch einen ledernen Feuereimer mit der Marke im Besitz den ich selbst gesehen, und hat die alte Hausmarke auch bei der Erneuerung einer Wetterfahne auf seiner Scheune wieder anbringen lassen. Der Hauswirth Joh. Burmeister aber führt jetzt eine andere Hausmarke, nämlich Pîkdûs oder Spadenaß in der Form 9 auf Wagenketten, Pflugeisen und Kornsäcken.

Bei zwei anderen Hauswirthen läßt sich die Zusammengehörigkeit mit Besitzern des vorigen Jahrhunderts aus naher Verwandtschaft oder weiblicher Erbfolge nachweisen. Die Hufe von Aßmus Boye ist jetzt im Besitz des Hauswirths Wilh. Maack, dessen Schwiegervater, der noch rüstige Kirchenjurat Peter Burmeister, die Erbtochter des Hauswirths Matthias Freitag, eines Boyeschen Erben, geheirathet hatte. Herr Burmeister hat noch eine Leiter in der Form 10 als Hausmarke auf alten Geräthen, Pflugeisen und dergl. übernommen. Jetzt wird die Marke nicht mehr angewandt; sie hängt aber sichtlich mit der ursprünglich Boyeschen zusammen.

Die frühere Freitagsche Hufe (Friedag, Nr. 2) ist an eine Familie Boye durch nahe Verwandtschaft übergegangen; der jetzige Besitzer, Herr Joachim Boye, weiß nichts mehr von einer Hausmarke; ebensowenig die Besitzer der drei anderen Hufen, die Herren Holldorff, Fick und Oldörp.


*) Nur die mit * versehenen sind bisher ausreichend untersucht.
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Anders steht es mit den Nachbardörfern. Zwar versicherte mir Herr Hofschmied Draeger, daß ihm die Sitte in 40 jähriger Praxis nicht mehr begegnet sei; auch sein jüngerer gleichnamiger Vetter und Berufsgenosse in dem nahen Petersberg erinnerte sich zur Zeit nur aus seiner Lehrzeit daran. Von zwei jüngeren Meistern hiesiger Stadt aber wurde mir reichere und erfreuliche Belehrung zu Theil, von den Herren Bockwoldt und Bremer. Der Letztere hat ein etwa 30 Jahre altes Heft seines im vorigen Jahre verstorbenen Vaters im Besitz, das ihm noch beiden erhaltenen Aufträgen als Richtschnur dient, namentlich bei den beiden Eisen am Pfluge, dem Plôchsick (Voreisen) und dem Schareisen, und bei Wagenketten. Die Einzeichnungen, die dieses "Buch zu den Hausmarken der Pflugeisen" bietet, stelle ich billig voran; ich folge der Reihenfolge des Buches, gehe aber, um Wiederholungen zu vermeiden, von dem Namen der betreffenden Ortschaft aus und füge bei eingetretenem Besitzwechsel den Namen des jetzigen Stelleninhabers in Klammern bei.

Sülstorf: P. Blumenberg. 2
Zarnewenz: H. Krohn. 11
Schwanbeck: H. Siebenmark. 12  
       " P. Meier. 13
Kleinfeld: H. Burmeister. 14
       " H. Krellenberg. 15
       " T. Grevsmühl (Lohse). 16
       " H.Olrogge (Boye). 17
Malzow: A. Bohnhof (P. Meier). 18
       " H. Meier (Kleinfeld). 19
       " A. Olrogge. 20
Rodenberg:  H. Burmeister. 21
       " H. Busch. 22
Groß=Bünstorf:  P. Meier (Schulze Lenschow). 23
       " J. Wigger. 24
       " H. Wigger. 25
Klein=Bünstorf: H. Grevsmühl. 26
       " H. Freitag (Westphal). 27
       " F. Bohnhof. 28
Retelsdorf: Grevsmühl. 29
       " F. Bohnhof. 30
Rabensdorf: H. Kramp (Renzow). 31
Sabow: H. Grevsmühl. 32
       " T. Maas. 33
       " A. Grevsmühl. 34
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Sabow: A. Lenschow. 35
Klein=Siems:          Hundt (hernach durch Erbgang Maack und jetzt Busch). 36

Es leuchtet unmittelbar ein, daß die Buchstaben als Marken jüngeren Ursprunges sind, ebenso die den Marken zugesetzten Buchstaben; wichtig jedoch ist, daß die Zeichen bei Besitzwechsel geblieben sind.

Ich selber habe inzwischen nur folgendes erkundet, hoffe aber im Sommer bei fleißigem Herumstreifen in dem gesegneten Ländchen noch reicheres Material zu gewinnen.

Aus dem Dorfe Rodenberg, das nach allgemeiner Annahme die reichsten vier Hufenbesitzer des Fürstenthums hat, bietet das Bremersche Verzeichniß nur zwei Hausmarken; eine dritte, die des Schulzen Busch, bildet ein sogen. Krähenfuß (Kreienpôt) in der Form 37 . Beide Familien Busch leiten ihr Geschlecht seit 300 Jahren von einem gemeinsamen schlesischen Ahnherrn her. Der vierte Hufenbesitzer Renzow kann sein Geschlecht noch weiter zurück im Fürstenthum selber verfolgen; seitdem 23. Januar 1379 (Masch, Geschichte des Fürstenthums Ratzeburg, S. 281) besitzt seine Familie eine Hufe in Rodenberg; ihre Marke besteht nach den alten Pflugeisen aus drei aneinander gelegten Quadraten Hausmarke , auf einem Eisen ist ein viertes Quadrat hinzugefügt. Eine oder zwei Hausmarken wurden mir noch aus den Dörfern Gr.=Siems, Sabow, Falkenhagen, Lübseerhagen und einige mehr, unter Hülfe des Herrn Schmiedemeisters Draeger in Petersberg, aus Lockwisch bekannt; in dem etwa eine Meile südlich von hier liegenden Niendorf weiß man von keiner einzigen Hausmarke mehr.

Gr.=Siems: Hans Lohse: ein doppelter Feuerhaken ( 38 ), noch auf Feuerhaken (Bôshaken) und Wagenketten vorhanden.

Gabow: Arndt führt einen Stern als Hausmarke.

Lübseerhagen: Schulze Simon Egert, im Besitz zweier Stellen, hat bald Dunggabel (Meßfork), bald einen sechs= oder siebenzinkigen Rechen (Harke) im Gebrauch.

Falkenhagen: Die jüngeren Hauswirthe erinnern sich der Sitte kaum noch aus Brotzeichen und dergl.; der Senior des Ortes, Herr Siebenmark, Inhaber dreier Stellen, weiß noch, daß seine väterliche Hufe einen Tannenbaum ( 39 ), die zweite, Voßsche, Stelle einen Krähenfuß ( 40 ) als Marke führte; von der seiner Frau gehörigen dritten Spehrschen Hufe war ihm die ,Marke nicht mehr in Erinnerung.

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Lockwisch: Der Schulze Oldörp eine Dunggabel mit ganzer ( 41 ) der Hauswirth Heinrich Maack mit halber Dülle ( 42 ); Hans Schleuß einen ganzen ( 40 ), Heinrich Schleuß einen halben Krähenfuß ( 43 ); (einen Krähenfuß auch Käthner Lenschow in Rupensdorf); Wigger einen Lenkhaken ( 44 ), Kleinfeld eine Dachleiter oder Klebeleiter ( 45 ) Noch findet oder fand sich in Lockwisch eine Pflugschlöpe ( 46 ).

Schönberg.

Friedrich Latendorf.     


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3.

Das Wittenberger Ordinirten=Buch von 1537-1560

bearbeitet und herausgegeben von Dr. Georg Buchwald, Leipzig 1894, enthält in 1980 Nummern die Namen aller während jenes Zeitraums in der Wittenberger Stadt= und Pfarrkirche zum Pfarramt ordinirten und eingesegneten Lutheraner, welche selbstverständlich so bald nach der Reformation noch bei Weitem nicht alle studirt haben konnten. Darunter befinden sich 23 Tuchmacher, 14 Druckergesellen, 11 Kürschner, je 7 Buchbinder, Leineweber, Schuster, 5 Schneider, je 4 Bergknappen und Tischler, 2 Schlachter, je 1 Seiler, Drechsler, Büttner, Messerschmied, Barbier, Maler, Kaufmann, Apotheker, Böttcher, auch ein ehemaliger Jude. Die meisten waren Schulmeister, darunter gewiß die Mehrzahl unstudirt. Speciell für Meklenburg interessirt nur:

1542 ist Mattheus Roloff aus Kl.=Quassow (Meklenburg=Strelitz) ins Pfarramt berufen nach Tangermünde;

1542 ist Andreas Cocus aus Lübben Prediger geworden zu Bützow;

1547 ist Paul Bock aus Finsterwald, Schulmeister zu Niemigk, auf die Pfarre zu Schorssow gekommen;

1548 ist Sebastian Birnstiel direct von der Universität vom Meklenburger Herzog als Prediger berufen;

1551 ist Mag. Joachim Neumann aus Wismar auf eine Pfarre zu Stade gesandt;

1558 ist Nicolaus Prätorius Labicensis (aus Labetz bei Wittenberg ?) Prediger zu Rostock geworden.

Balck.     


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Hausmarken
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4.

Der Münzfund von Nieklitz.

Im Juli 1894 wurden auf dem Pachthof Nieklitz, Dom.= Amt Wittenburg, von dem dortigen Rademacher in der Nähe des Scheunen=Neubaus wenig unter der Erdoberfläche mit einigen zusammengerollten Pferdehaaren 152 kleinere deutsche Silbermünzen gefunden, dem Zeitraum von 1667 bis 1734 angehörend. Dieselben sind für die Großherzogliche Münzsammlung angekauft.

Der Fund besteht zum größten Theil aus Doppelgroschen (131 Stück), den Rest bilden Groschen (13 St.), Sechs=Mariengroschen (5 St.) und je ein 1/3 Thaler, ein Drei=Mariengroschenstück und ein meklenburgischer Schilling. Die 152 Münzen zeigen 97 verschiedene Stempel und vertheilen sich auf die einzelnen Länder folgendermaßen:

1) Brandenburg=Preußen:

1/3 Thaler (Königsberg), Friedrich Wilhelm I. 1674 1
1/12 Thaler, Friedrich Wilhelm I., Friedrich III. (I.) und König Friedrich Wilhelm I. 1679 - 1713 33
1/24 Thaler, Friedrich Wilhelm I. 1667 und 1674 3
---- 37

2) Brandenburg - Bayreuth

1/24 Thaler, Christian Ernst (1655 1712) und Georg Wilhelm 1714 2

3) Carl XI. von Schweden als Herzog von Pommern:

1/2 Thaler, 1691, 1693, 1694 3
1/24 Thaler, 1681 1
---- 4

4) Kursachsen:

1/12 Thaler, Johann Georg IV. und Friedrich August I. 1693 bis 1728 17
1/24 Thaler, Friedrich August I. und II., 1719 bis 1734 4
---- 21

5) Sächsische Herzogthümer:

1/12 Thaler, Friedrich II. von Gotha (1691- 1723) und Ernst Ludwig von Meiningen, Vermählung 1714 2
1/24 Thaler, Ernst von Hildburghausen, Tod 1715 und Ernst Friedrich von Hildburghausen, Huldigung 1718 2
---- 4
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6) Braunschweig=Lüneburg:

VI Mariengroschen, Georg Wilhelm von Celle 1689 u. Rudolf August mit Anton Ulrich 1696 2
1/12 Thaler, Rudolf August, Anton Ulrich und August Wilhelm 1695 - 1729 6
1/24 Thaler, Georg Wilhelm von Celle 1692 1
---- 9

7) Meklenburg:

1 Schilling, Friedrich Wilhelm von Schwerin, 1703 1

8) Lippe=Detmold:

1/12 Thaler, Friedrich Adolf 1716 und Simon Heinrich Adolf 1720 2

9) Waldeck:

1/12 Thaler, Carl August Friedrich 1732 2

10) Kurpfalz:

1/12 Thaler, Johann Wilhelm 1700 1

11) Erzbisthum Köln:

1/12 Thaler, Joseph Clemens 1715 1

12) Bisthum Würzburg:

1/24 Thaler, Johann Gottfried II. 1695 (?) 1

13) Bisthum Münster und Paderborn:

VI Mariengroschen, Franz Arnold 1718 3
1/12 Thaler, Franz Arnold und Clemens August 1709 - 1723 58
---- 61

14) Bisthum Osnabrück:

III Mariengroschen, Ernst August II. 1724 1

15) Bisthum Hildesheim:

1/12 Thaler, Jodocus Edmund 1697 1

16) Stadt Hildesheim:

1/24 Thaler, 1699 1

17) Reichsstadt Mühlhausen:

1/12 Thaler, 1704 und 1707 3
--------------
Summa 152
--------------

Oertzen.


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5.

Acten und Urkunden der Bauleute zu Schönberg.

Die Schriftstücke der hiesigen Bauleute (Ackerbürger), die einen Zeitraum von 200 Jahren umspannen (etwa 1650 - 1850), sind

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aus dem Nachlaß des vormaligen Schulzen Spehr in das Verwahrsam seines Schwiegersohnes, des Hotel= und Husenbesitzers Herr Holldorff, übergegangen. Als ich mich bei diesem nach der Hausmarke seiner Hufe erkundigte, erhielt ich zunächst eine negative Auskunft; dagegen ließ Herr Holldorff zu meiner angenehmen Ueberraschung zwei der vier in seinem Besitz befindlichen Urkundenkisten herbeibringen, in deren einer mich sogleich eine umfangreiche Pergamenturkunde des 17. Jahrhunderts fesselte. Der Güte des Inhabers danke ich es, daß ich von sämmtlichen Kisten in einem seiner Privatzimmer eine genaue Einsicht nehmen durfte. Der dürftige Inhalt der einen Kiste, Papiere unsers Jahrhunderts anscheinend, ist allerdings in Folge langen Verschlusses fast völlig vermodert. Von den übrigen drei Kisten beziehen sich zwei ausschließlich auf die öffentlichen Rechte und Pflichten der Bauleute, eine dritte enthält gemeinsame Verabredungen zum Schutze ihres privaten Besitzes. Vereinzelt finden sich noch gedruckte Plakate, die bereits bei Masch, Gesetze, Verordnungen und Verfügungen für das Fürstenthum Ratzeburg, Schönberg 1851, wieder abgedruckt sind, u. a. die Verordnung Adolf Friedrich IV. über die Berechtigung der Schönberger Mühle vom 24. Februar 1763. Ebenso ist dort das Stadtreglement vom 26. April 1822 abgedruckt, das hier in einer beglaubigten Abschrift vorliegt.

Die Uebersicht über die Urkunden gliedere ich so, daß ich zuerst von der Erhaltung und Mehrung des Besitzstandes, dann von den den Bauleuten obliegenden Pflichten, zuletzt von den ihnen zustehenden Rechten rede.

I. Die am Anfang des vorigen Jahrhunderts bestehende Neunzahl der Bauleute verminderte sich im Jahre 1729 um eine Stelle, die des Baumanns Peter Schwartz. Laut Contract vom 9. April 1729 (amtlich bestätigt am 8. Juli 1729) erwarben die übrigen Bauleute seine Ländereien um den Kaufpreis von 833 Thlr. 16 ßl. in gutem Hamburger und Lübecker Courant; sie zahlen weiter nur die jährliche Contribution neben dem Monatsgeld, nebst dem Fruchtzehnten und ein Schneidelschwein; Schwartz behält sein Wohnhaus nebst der darin radicirten Brauerei, nicht weniger davon dependirenden bürgerlichen Pertinentien und denen zween Wiesen ("Herren=Koppel und Sieck=Wisch"); den Bauleuten bleibt für später das Vorkaufsrecht.

Zum Schutze ihrer Wohn= und Wirthschaftsgebäude sind die Bauleute um die Mitte des vorigen Jahrhunderts der Herrnburger Brand= und Rothgilde beigetreten, die unter dem Vorstande des Mühlenbesitzers Jochim Jeremias Hudemann, und des Einwohners Heinrich Schütte am 27. April 1751 gestiftet und von der Regierung zu Ratzeburg Namens des Herzogs Adolf Friedrich IV. am

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13. August 1754 bestätigt wurde; eine abermalige Bestätigung mit der Unterschrift Serenissimi erfolgte durch Großherzog Georg am 8. December 1817. Neben den Statuten, neben einzelnen erhaltenen Rechnungen liegt noch in einem größeren Hefte vor ein "Verzeichniß derer Scheunen, welche sich in der Herrnburger Roth= und Brandgilde haben einschreiben und versichern lassen."

Unter sich allein stiften die Bauleute zu Schönberg später eine Brand= und Feuergilde; die Statuten sind am 1. Februar 1820, der Nachtrag dazu am 16. April 1822 vom Großherzog Georg eigenhändig bestätigt worden.

Um Lebens= und Sterbenswillen errichten die Bauleute eine Todtenlade am 19. Februar 1765, deren Statuten gerichtlich (Unterschr. Schleiermacher) am 11. Juni 1765 bestätigt werden. Berechnungen liegen nur aus diesem und dem nächsten Jahre vor.

II. Hinsichtlich ihrer Pflichten wehren sich die Bauleute mit Hand und Fuß gegen eine Steigerung derselben. So gebietet Adolf Friedrich II. seinem Amtmann bereits am Anfang seiner Regierung 14. Juni 1701: "wir befehlen dir, daß Suppl. bei ihrem alten Herkommen und Gerechtigkeit mit den Fuhren unverändert gelassen werden." Ebenso im Jahre vorher am 23. Juli (und ähnlich früher) Herzog Friedrich Wilhelm von Meklenburg=Schwerin: "daß du nichts mehr und neues aufbringest, als was sie daher praestieret haben." Beschwerden über Fuhren finden sich noch u. a. 23. Juni 1714; eine Bitte um Abstellung der Holzfuhren vom 2. December 1751. Aehnlich sichert Herzog Carl mit seiner Namensschrift (Neustrelitz, den 22. April 1795) den Bauleuten eine Untersuchung ihrer Beschwerden zu. In demselben Jahre aber, 6. November 1795, mahnt sie der gütige Fürst, nachdem vorausgeschickt ist, daß sie anstatt des Natural=Zehnten dem Kammerrath Boccius zu Ratzeburg fortan "nur 200 Thlr. und die bisher gelieferten jährlichen vier Fuder Rockenstroh und ebensoviel Gerstenstroh" zu entrichten hätten, "sich an diesen Gnadenbezeugungen genügen zu lassen und alle ferneren Bitten um weitere Minderung ihrer Abgaben einzustellen." Unter der Regierung des Großherzogs Georg bitten die Ackerbürger um Abminderung der ihnen auferlegten städtischen Abgaben, werden aber am 10. und 20. Januar 1824 abschläglich beschieden. Der Geldwerth des Natural=Zehnten wird aber in einem direct mit der Kammer nach dem Ableben des Kammerdirectors (früheren Kammerraths) Boccius abgeschlossenen Pachtcontract (Trinitatis 1836 - 1848) nicht erhöht; auch die Vertheilung der Summe auf die einzelnen Hufen ist wie es scheint die gleiche geblieben; zu jenen 200 Thlr. tragen bei:

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Joh. Burmeister 34 Thlr. 1 ßl.,
Peter Grevsmühl 25 " 7 1/2 "
Matthias Freitag 20 " 6 1/2 "
Böckmann 25 " 25 "
Fick 26 " 14 "
Joachim Burmeister 19 " 47 "
Boye 21 " 8 1/2 "
Spehr 27 " 34 1/2 "
-----------------------
Summa 200 Thlr.   N. 2/3.

Aus den gemeinsamen Petitionen der acht Bauleute nenne ich noch den Antrag (21. Februar 1780), dem von ihnen erbauten Flachsofen Gartenland für einen Wärter beigeben zu dürfen; und eine Bitte um schonende Berücksichtigung wegen der Magazinlieferungen für die russischen Truppen vom 24. Juni 1814.

Eine Klage der Nachbardörfer Malzow, Kleinfeld und Siems führt zu einer gerichtlichen Citation 18. September 1754. Eine Klage beider Pastoren wegen unbefügten Hütens liegt vor aus dem Jahre 1799. Mit dem ersten Pfarrer, dessen Wohnhaus an die Straße verlegt ist, wird über einzelne bauliche Leistungen, u. a. über eine neue Mauer unter dem 24. Juli 1831 ein von dem Pastor Marggraff, den Juraten J. P. Böckmann, J. Schleuß, H. Renzow und den sämmtlichen acht Bauleuten (darunter gleichfalls Peter Böckmann) unterzeichneter Vertrag abgeschlossen.

Eine Reihe von Actenstücken bezieht sich auf Differenzen mit den Pächtern des Bauhofes. Mit dem Pensionarius Kniep wird unter dem 16. Januar 1758 ein Vergleich abgeschlossen, wonach Kniep gegen eine jährliche Abgabe der Bauleute auf den täglichen Hofdienst verzichtet; derselbe übernimmt gegen eine Entschädigung auch die Fuhren an den Müller am 27. Februar 1758. Gegen seinen Nachfolger Meyer werden wieder Beschwerden erhoben, in der Regel aber von Neustrelitz aus zurückgewiesen (so 1769 und 1781.)

Ungleich zahl= und umfangreicher sind die Actenstücke, die sich

III auf die Rechte der Bauleute beziehen. Nahe an zwei Jahrhunderte müssen sie ihre alleinigen Ansprüche, insbesondere auf das Galgen= und Köppel=Moor, das ihnen als "Zwinger für ihre Pferde" dient, im Wege des Rechtens gegen die Bürger vertheidigen. Unter den theils im Original, theils in Abschrift, zum Theil auch doppelt vorliegenden Schriftstücke beider Parteien, aus gerichtlichen Entscheidungen und Vergleichen suche ich als Laie, dem überdies die alten Namen der Schönberger Feldmark noch fremd sind, die wichtigsten

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herauszuheben. Unbezweifelt sind dies zunächst die Vergleiche von 1617, 1687 und ein Urtheil von 1767, alle drei in feierlichen Formen abgefaßt, die erste und dritte Acte zugleich auf Pergament niedergeschrieben.

Zur Beilegung alter Streitigkeiten zwischen den Bauleuten und gesammten Bürgern und Bürgermeister des Städtleins Schönberg wird unter Vermittelung des "Hauptmanns zum Schöneberge", Hermann Clamor von Mandelschlo, in der Osterwoche 1617 "wegen der umb Schoeneberg liegenden Huede, Holtzungen und Weide" ein eingehender Vergleich abgeschlossen, in zwei Exemplaren ausgefertigt und in das Amtbuch eingetragen. Von diesem wichtigen Actenstück liegt ein von dem Amtmann Peter Flügge beglaubigter Transsumpt auf Pergament mit angehängter Siegelkapsel vom 24. August 1665 vor; daneben findet sich eine vollständige Abschrift dieser letzten Acte auf Papier.

Ein neuer Vergleich - "ungeachtet in ihrem alten Vergleich de anno 1617 eilt anderes enthalten" - wird in Gegenwart des Herrn Pastoris Turlachen [nennt sich im Kirchenbuch Turlag] auf dem fürstlichen Amtshause zu Schönberg am 24. Januar 1687 abgeschlossen (mit Siegel erhalten).

Bei späteren Streitigkeiten sucht Pastor primarius Wischer zu vermitteln, von dem ein undatirtes (etwa 1715) Schriftstück vorliegt. Der Rechtsstreit scheint in letzter Instanz von der Regierungskanzlei zu Ratzeburg am 17. November 1767 entschieden zu sein. Ihr Urtheil liegt in einer von Ernst Rud. Ludw. Ditmar beglaubigten Abschrift auf Pergament vom 19. April 1770 vor; es ist ausgefertigt von dem Oberhauptmann und Kammerräthen v. Knesebeck, Siemssen und Reinhardt und soll als "ein beständiges Regulativ bis zu ewigen Zeiten" gelten.

Aus dem früheren Verlauf des Streites erscheinen mir drei Momente erwähnenswerth.

Unter dem 3. Juni 1728 leisten die zwei alten Bauleute David Mette und Asmus Maaß nach ihrer Erinnerung einen körperlichen Eid (wird vollständig mitgetheilt), und werden demnach die Bürger mit ihren Ansprüchen abgewiesen. Daher ergeht auch an die Bauleute am 12. August 1737 der gerichtliche Befehl, die auf der Koppel befindlichen Bürgerpferde sofort zu pfänden.

Von Seiten der Bürger wird gegen das Urtheil Folgendes eingewandt. Der Eid der alten Bauleute sei ein "juramentum credulitatis und wieder (sic) den klaren Inhalt des Documenti publici, folglich von keiner solchen Würdigkeit dieses umzustoßen,

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inmaßen dergleichen Instrumenta noch größeren Glauben und Festigkeit als die besten Zeugen darstellen."

Die Namen der seit 1729 bestehenden acht Hauswirthe finden sich wiederholt, nicht selten eigenhändig, verzeichnet; aber nur in einem einzigen Dokument, einer für einen Rechtsanwalt 1738 ausgestellten Vollmacht sind die Hausmarken neben die Namen gestellt worden. Die beigefügten Hausmarken wären für den Erbgang oder Ankauf entscheidend gewesen, wie ich z. B. noch am gestrigen Palmsonntag an einem alten Plochsick der W. Maackschen Stelle die Leiter von Aßmus Boye gesehen habe, welcher der Schmied Diebmal sechs wagerechte Streifen gegeben hat. Aber auch so ist es möglich, für fünf Hufen mit Sicherheit bis in die unmittelbare Gegenwart oder bis 1850 den ununterbrochenen Erbgang in männlicher oder weiblicher Folge darzuthun, für zwei andere läßt sich dasselbe voraussetzen und vielleicht in naher Zeit aus den Acten der Großherzoglichen Landvogtei und dem Schönberger Kirchenbuch erweisen. Die letzte Hufe ist durch Kauf an den jetzigen Besitzer gekommen; auch die städtische Hufe hat nach Joachim Burmeister noch zweimal den Besitzer (Westphal, Oldenburg) gewechselt. Ich gebe nun noch auf Grund der Acten ein sechsfaches Verzeichniß der Hauswirthe, drei aus dem vorigen Jahrhundert (Kaufcontract 1729, Proceßvollmacht 1738, Todtenrolle 1765); drei aus dem laufenden Jahrhundert (Gerichtsprotocoll 1815, Pachtcontract 1836, die 1895 im Besitz befindlichen Hauswirthe.) Die einstweiligen Lücken in der Geschlechtsfolge wolle die Phantasie der Leser für die fünf ersten Hufen ausfüllen; der unmittelbare Vorgänger von Heinrich Spehr wird ein Paustian gewesen sein; 1765 wurde Spehr's Stiefsohn Behrend Joachim Paustian bestattet, während dessen Minderjährigkeit H. Spehr, vermuthlich nur zeitweiliger Verwalter der Stelle, als zweiter Mann ein sogenannter Jahrenbewohner war.

Die Wohnhäuser der Bauleute sind mit Ausnahme der am Markt belegenen Böckmannschen und Holldorffschen und des in der Siemsserstraße befindlichen Boyeschen Gehöftes, sämmtlich bei Menschengedenken aus dem Innern der Stadt verlegt worden, ihre Stätten aber noch allen älteren Leuten bekannt. Der Hauswirth Oldörp wohnt am Wege nach Petersberg; sein Vorgänger hieß, solange er in der Stadt wohnte, Grevsmähl in de Huern; er wohnte nämlich in einer an einen Bach verlaufenden Sackgasse, der jetzigen Wasserstraße; ein Theil seiner dortigen Ländereien wurde zum Garten der zweiten Pfarre mit verwendet.

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Besitzer der Schönberger Hufen:

I. II.
1729 Johann Jochim Böckmann. Hans Burmeister.
1738 Johann Jochim Böckmann. Hans Burmeister.
1765 Johann Jochim Böckmann. Jacob Burmeister.
1815 vacat Böckmann. Johann Burmeister.
1836 J. Peter Böckmann. Johann Burmeister.
1895 Wilhelm Böckmann. Johann Burmeister.
III. IV.
1729 Asmus Boye. Johann Jochim Freytag.
1738 Asmus Boye. Johann Jochim Friedag.
1765 Peter Boye. Johann Hinrich Freytag.
1815 Matthias Heinrich Freytag. Johann Freytag.
1836 Matthias Heinrich Freytag. Heinrich Boye.
1895 Wilhelm Maack. Joachim Boye.
V. VI.
1729 Hans Mette. Hans Wiese.
1738 Hans Mette. Jochim Pasche.
1765 Hans Jochim Mette. Joachim Burmeister.
1815 Heinrich Spehr vacat Spehr.
1836 Joachim Burmeister. vacat Spehr.
1895 städtischer Magistrat. Wilhelm Holldorff.
VII. VIII.
1729 Jochim Ollrogge. Hans Grevesmühl.
1738 Heinrich Wiechmann. Tietz Platt.
1765 Caspar Fick. Peter Grevismühl.
1815 vacat Fick. vacat Grevismühl.
1836 vacat Fick. Peter Grevismühl.
1895 Matthias Fick. Joachim Oldörp.

Schönberg.                                                    Friedrich Latendorf.

Vignette

Schwerin, im April 1895.

Der zweite Secretär:     
F. v. Meyenn .