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Jahrbücher

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

gegründet

vom

Geheimen Archivrath Dr. G. C. F. Lisch,

fortgesetzt

vom

Geh. Archivrath Dr. F. Wigger,

als dem ersten Secretair des Vereins.



Neunundvierzigster Jahrgang.

Mit fünf Tafeln und angehängten Quartalberichten.


Auf Kosten des Vereins.

Vignette

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung.

Schwerin, 1884.

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Gedruckt in der Hofbuchdruckerei von Dr. F. Bärensprung.
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Inhaltsanzeige.


I. Die beiden Ostorfer Schädel des Schweriner Antiquariums. Von Fr. Merkel, Prof. S. 1
    Tafel I. Abbildung der beiden Schädel, zu S. 6.
II. Meklenburgische Grabfelder der Eisenzeit. Von Dr. R. Beltz S. 7
    I. Urnenfeld von Spornitz S. 7 - II. Urnenfeld von Pogreß S. 17. - III. Begräbnißplatz von Bartelsdorf S. 21. - Anhang: 1) Perle von Dämelow S. 24. - 2) Silberring von Schwerin S. 24.
Hiezu Tafel II.    
III. Ueber die alte Kirche zu Vellahn. Vom Baurath Th. Krüger S. 27
Hiezu Tafel III.    
IV. J. Kornerup's Forschungen über den ältesten Theil der Darguner Klosterkirche. Angezeigt von Dr. F. Wigger S. 29
V. Der Schrein des Hochaltars zu St. Jürgen in Wismar. Von Dr. Crull S. 40
Hiezu (S. 44) Tafel IV. Nachtrag S. 310.    
VI. Meklenburger auf auswärtigen Universitäten bis zur Mitte des 17ten Jahrhunderts. Vom Geh. Finanzrath Balck. Zweiter Beitrag S. 73
Nachtrag S. 310.    
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VII. Das Bisthum Schwerin in der evangelischen Zeit. Vom Archivar Dr. Fr. Schildt. II. Theil S. 145
    II. Die innere Geschichte des Bisthums. A. Die Administratoren S. 147. (Ulrich I., S. 148. Ulrich II.; S. 163. Ulrich III., S. 177. Adolf Friedrich, S. 191) - B. Die Stiftsstände S. 212. (1. Das Domcapitel S. 212. - 2. Die Ritterschaft und die Stände S. 243) - C. Kirche und Schule S. 247. - D. Das Kloster Rühn S. 269. - E. Die Stiftsunterthanen S. 274.
VIII. Einige Nachrichten über die Herzogin Sophie Hedwig von Meklenburg=Schwerin, geb. Prinzessin zu Nassau=Diez, und ihre Grabstätte. Vom Major Freiherrn v. Sell S. 280
IX. Adolf Friedrich Reinhard (1726-1783). Studie von Dr. Hölscher, Oberlehrer zu Bützow S. 286
  Nachträge, Zusätze und Berichtigungen zu den Abhandlungen V. und VI. S. 310

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I.

Die beiden Ostdorfer Schädel

des

Schweriner Antiquariums.

Von Fr. Merkel .


I n den Jahrgängen XLIII und XLIV dieser Jahrbücher (1878 und 1879) macht Lisch Mittheilung von Funden, welche auf einer kleinen Insel im Ostorfer See bei Schwerin gemacht worden sind. Er weist die Mehrzahl der Fundgegenstände einer Höhlen= oder Grubenwohnung aus der Steinzeit zu, sagt aber von den beiden ebenfalls zu den Fundstücken gehörigen Schädeln, daß sie viel jünger seien als die Feuersteinwerkzeuge, Hirschhornfabrikate und Urnenscherben der Höhlenwohnung. Er erklärt, gestützt auf ihr Aussehen und auf zahlreiche dem Burgwalltypus angehörige Urnenscherben, welche in ihrer Nähe gefunden wurden, daß sie der letzten Eisenzeit angehörten.

Die beiden Schädel interessirten mich beim ersten Blick in hohem Grade und ich erbat mir die Erlaubniß, sie hier in Rostock eingehender untersuchen zu dürfen. Für die Gewährung meiner Bitte spreche ich der Verwaltung des Antiquariums meinen besten Dank aus.

Vor Allem muß ich nun dem Ausspruch von Lisch beitreten, daß man an den in Rede stehenden Schädeln die Zeichen eines hohen Alters nicht erkennt, wie man sie gewöhnlich anzunehmen pflegt. Die Schädel haben ein kräftiges

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und zähes Knochengefüge. Sie würden vermuthlich noch hinreichende Elasticität besitzen, um selbst einem Fall zu trotzen; freilich wird wohl kaum eine darauf bezügliche Probe angestellt werden. Ihr Gewicht weicht nicht von dem recenter Schädel ab, die Zähne sind wohl erhalten. Es deutet also nichts darauf hin, daß sie nach den herkömmlichen Anschauungen mit Nothwendigkeit der Steinzeit und nicht der Eisenzeit zuzuweisen sind; doch möchte ich die Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, bei der Altersbestimmung von Knochen sehr zur Vorsicht zu mahnen. Ich habe hier in den letzten Jahren den Canalisationsarbeiten in der Stadt sehr viele menschliche Skelettheile, ganze und zerbrochene Schädel, abgewonnen. Dabei konnte ich constatiren, daß Knochen, welche den erst vor relativ kurzer Zeit aufgehobenen Kirchhöfen in der Stadt entnommen waren und welche fast gleichzeitig, höchstens wenige Jahre verschieden, beerdigt sein mußten, häufig ein ganz verschiedenes Gefüge zeigen. Die einen würde man für prähistorisch zu halten geneigt sein, die anderen könnten ebensogut vor kurzem künstlich macerirt sein. Es kommt eben augenscheinlich ganz außerordentlich auf die Beschaffenheit des Bodens an, in welchem die Knochen liegen; in dem einen halten sie sich kurze, in dem anderen lange Zeit intact. Die besten Wegweiser bei der Altersbestimmung sind und bleiben immer Artefacte, welche bei den Knochen gefunden werden. Da aber bei der Ostorfer Ausgrabung kein Sachverständiger zugegen war, so wird man wohl schwerlich jemals mit Sicherheit bestimmen können, ob die Steinzeitgeräthe oder die Eisenzeit=Urnenscherben zu den Schädeln gehören. Immerhin aber muß ich es für willkürlich halten, wenn Lisch die Menschen=Schädel für jung, den (Jahrb. XLIV, S. 70, Nr. 13) ebenfalls gefundenen Schwein=Unterkiefer für alt erklärt. Alle Knochen zeigen ganz den gleichen Erhaltungszustand.

Ich enthalte mich gänzlich einer Aeußerung über das Alter der Knochenfunde und wende mich zu den Eigenschaften, welche mir die Schädel merkwürdig erscheinen lassen. Der eine derselben, mit Nr. 1 bezeichnet, ist vollkommen normal und gehört einem in mittleren Jahren stehenden Manne an. Die Nähte sind offen, nur die Sagittalnaht beginnt zu verknöchern. Er ist fast ganz unverletzt; doch ist der linke Proc. condyloideus des Unterkiefers und ebenso des Hinterhauptes abgebrochen. Die Zähne sind bis auf den postmortal ausgefallenen rechten unteren Weisheitszahn vollständig. Auf den ersten Blick ist zu sehen, daß man einen sehr dolichocephalen

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Schädel vor sich hat, was auch durch die Zahlen der unten stehenden Tabelle bestätigt wird. Sodann fällt an der Norma verticalis (Taf. I, Fig. 3) das weite Hervorragen der Jochbogen und das schnauzenartige Hervortreten des Kiefers auf. Die Profilansicht (Fig. 1) bestätigt nur das Gesagte. Während ein meklenburgischer Schädel der Rostocker anatomischen Sammlung, welcher seiner normalen Durchschnittsbilduna wegen von mir schon früher zu Vergleichungen herbeigezogen worden war, 1 ) einen Profilwinkel von 90° zeigt, weist der Ostorfer Schädel nur einen solchen von 75° auf, er steht also an der unteren Grenze der Prognathie, wie man sie bei Neuholländern und Afrikanern zu finden gewohnt ist. Auch in die Breite ist das Kiefergerüst mächtig entwickelt; eine Gaumenlänge 57 und Gaumenbreite 41 mm gegen 50 und 35 beim modernen Meklenburger beweisen dies. Die Augenhöhlen sind nieder= und in die Breite gezogen, ebenfalls ein Zeichen niederer Rassen. Im Gegensatz zu der großen Entwickelung des Kiefergerüstes ist die Schädelkapsel klein, besonders der vordere dem Stirnbein angehörige Theil wenig gewölbt. Die Capacität steht mit 1560 cm nicht unbeträchtlich hinter der des ziemlich gleichgroßen modernen Schädels (1700 cm) zurück.

Ich verzichte darauf, noch andere einzelne Punkte hervorzuheben, verweise vielmehr auf die Abbildungen und ziehe nur im Ganzen das Facit, daß der besprochene Schädel alle Zeichen tiefstehender Rasse an sich trägt und daß auf deutschem Boden wenige Cranien gefunden sein möchten, welche so sehr den Typus der Neuholländer und mancher papuanischer Schädel zeigen, wie gerade dieser.

Der andere Schädel, mit Nr. 2 bezeichnet, ist im Ganzen kleiner wie der eben beschriebene. Er steht ungefähr in gleichem Lebensalter, ist ebenfalls männlich und zeigt wohl erhaltene Nähte. Er ist ganz unverletzt, wenn man von dem Fehlen der postmortal verloren gegangenen Vorderzähne des Oberkiefers absieht. Weniger proanath als der Schädel Nr. 11, zeigt er dafür eine seltene pathologische Veränderung. Das rechte Unterkiefergelenk ist nämlich luxirt, der Unterkieferhals dabei gebrochen. Die Fractur ist geheilt, und zwar schief, in der Art, daß der Kopf des Unterkiefers etwas medianwärts und nach vorne sieht. Wie es bei alten nicht reponirten Luxationen der Fall zu sein pflegt, hat sich auf dem Tuberc. glenoid. eine neue unvollkommene Pfanne gebildet, in welcher der sehr verbreiterte Gelenkkopf ruht und articulirt. Dieses


1) Festschrift zum Henle=Jubiläum. Bonn, Cohen. 1882.
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Leiden an sich wäre nun so merkwürdig nicht; die hiesige Sammlung weist einen Kafferschädel auf, welcher ebenfalls einen ähnlich luxirten Unterkiefer zeigt. Von Interesse ist vielmehr die Folge der Verletzung, indem durch die Verschiebung des Unterkiefers die ganze linke (gesunde) Seite des Gesichtes bedeutend kleiner geworden ist wie die rechte. Ich habe eine auch nur annähernd bedeutende, durch einen einfachen pathologischen Vorgang hervorgerufene compensatorische Verkleinerung der einen Gesichtshälfte noch niemals beobachtet, und es muß das Leiden schon in früherer Jugend entstanden sein, um diese Folgen nach sich ziehen zu können.

Das Gesicht ist durch die geschilderte Verunstaltung (Fig. 5) für eine anthropologische Beurtheilung unbrauchbar geworden; jedenfalls aber ist, wie schon erwähnt, die Prognathie geringer als bei dem ersten Schädel, denn es ist in der Norma verticalis (Fig. 6) nur der verschobene Unterkiefer, aber nicht der Oberkiefer sichtbar. Einer Vergleichung der freilich ebenfalls asymmetrischen Schädelkapsel steht dagegen nichts im Wege. Dieselbe zeigt die gleichen Eigenschaften, wie die des anderen Craniums; nur ist die Stirn in noch höherem Maße abgeplattet wie dort, so daß man ganz an das berühmte Neanderthaler Schädeldach erinnert wird. Um dies gut hervortreten zu lassen, setze ich in Fig. 4 die Zeichnung des Schädeldaches von Nr. 2 mit Weglassung des Gesichtsskelettes bei, welches ohne weiteren Commentar das Gesagte beweisen wird. -

Die in Vorstehendem kurz beschriebenen anatomischen Merkmale der beiden Ostorfer Schädel erlauben unter Berücksichtigung der von vollständigem Mangel einer ärztlichen Behandlung zeugenden Verletzung, dieselben einem ungemein tief stehenden Geschlecht zuzuweisen. Mögen sie älter oder jünger sein, jedenfalls ist den Trägern derselben keine hervorragende Intelligenz zuzutrauen. Sieht man neben ihnen die ebenfalls langköpfigen Schädel aus vorwendischen Gräbern Meklenburgs an, dann wird man nur wenige Vergleichspunkte finden, indem diese letzteren durchweg von edler und hochstehender Bildung sind. Die Ostorfer Schädel aber in die wendische Zeit zu verweisen, dazu liegt nicht die geringste Veranlassung vor. Denn erstens kommen bei den Wenden so stark ausgeprägte Langköpfe, wie sie hier vorliegen, gar nicht vor, und zweitens sind auch sonst an den in Rede stehenden Objecten durchaus keine wendischen Eigenthümlichkeiten zu entdecken; besonders fehlt die bei den Wenden so gewöhnliche Auftreibung der Wände des Antrum Highmori vollkommen.

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Der Anatom würde nach alledem am geneigtesten sein, die beiden Cranien trotz ihrer guten Erhaltung in eine recht frühe Zeit zu setzen. Wenn ich es, wie erwähnt, doch unterlasse ein ganz bestimmtes Urtheil abzugeben, so hat dies seinen Grund darin, daß man aus zwei einzelnen Schädeln noch kein Recht herleiten darf, weitgehende Schlüsse zu machen. Erst eine Anzahl noch zu machender Funde müßte die auf anatomischer Basis gewonnene Vermuthung bewahrheiten.

Bis dahin wird es genügen, daß durch diese Zeilen die Aufmerksamkeit auf Schädel, welche unter ähnlichen Umständen gefunden werden wie die Ostorfer, gelenkt ist. Sie mußten, wie ich glaube, von nun an sämmtlich einer aufmerksamen und fachmännischen Prüfung unterworfen werden.

Rostock, 26. Sept 1883. * )

Tabelle.

Tabelle Schädelformen

*) Anm. Die vorstehende Abhandlung, welche unser correspondirendes Mitglied, Herr Professor Dr. Merkel, uns bei seiner Uebersiedelung von der Rostocker Universität an die Königsberger als Angebinde übersandte, hat neben ihrer allgemein wissenschaftlichen und methodischen Bedeutung auch ihren Werth für die Aufklärung des ganzen Fundes auf dem Tannenwerder im Ostorfer See bei Görries. Man wird jetzt kaum noch zweifeln, daß die Leichen nicht nur, sondern auch die mit diesen aufgegrabenen Alterthümer der Steinzeit angehören. Es sei nachträglich bemerkt, daß nach der Aussage des als glaubwürdig geschätzten Gärtners Schumacher die 8 Leichen neben einander an dem nordöstlichen Abhang des Hügels so eingebettet waren, daß ihre Köpfe gegen SW. lagen, also gegen NO. schauend gedacht waren, der Schmuck von 129 durchbohrten Thierzähnen aber nicht um den Hals einer Leiche, sondern in der Bauchgegend gefunden ist, mithin also nicht als Halsschmuck, sondern als "Hängeschmuck" eines Gürtels oder allenfalls einer Jagdtasche gedient haben wird.          Dr. F. Wigger.
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Tabelle Schädelformen
Tafelerklärung.

Die Figuren 1-3 stellen den bei Ostorf gefundenen und und mit Nr. 1 bezeichneten Schädel dar, die Figuren 4-6 den Schädel gleichen Fundortes und mit Nr. 2 bezeichnet. In Fig. 4 ist das Gesicht fortgelassen, um eine Vergleichung mit dem Neanderthal=Schädeldach zu erleichtern.

Sämmtliche Zeichnungen sind nach der Horizontale der Frankfurter Vereinbarung (oberer Rand des Porus acust. ext., - unterer Rand der Orbita) aufgestellt, geometrisch gezeichnet und vermittelst des Diopters auf die Hälfte verkleinert.

Vignette
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Schädelformen
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II.

Meklenburgische Grabfelder der Eisenzeit.

Von

Dr. Robert Beltz .


I. Urnenfeld von Spornitz.
[Katalog=Nummer des Großh. Antiquariums: E 161-182.]

E ine Zusammenstellung der verschiedenen Fundstätten prähistorischer Alterthümer in Meklenburg ergiebt als Resultat, daß es im Wesentlichen dieselben Gegenden gewesen sind, welche die Bevölkerung der drei vorgeschichtlichen Perioden, der Stein=, Bronze= und Eisenzeit, angezogen haben. Es ist überwiegend leichter, sandiger Boden, in dem wir die Spuren der alten Ansiedelungen finden, wohl begreiflich bei der unüberwindlichen Schwierigkeit, welche die Bearbeitung des fetten Bodens der primitiven Cultur entgegenstellen mußte. Und so hat denn auch der Sandboden des südlichen Meklenburgs eine außerordentlich große Anzahl von vorgeschichtlichen Sachen aufzuweisen; noch im letzten Jahrbuch (XLVIII, S. 314) sind neue Gräber der Bronzezeit ("Kegelgräber") in der Parchimer Gegend mitgetheilt worden. Auffallend war es, daß dort, wo fast Ort an Ort Kegelgräber bekannt geworden sind, die Steinzeit durch Gräber von Muchow und Siggelkow, die jüngere (wendische) Eisenzeit durch Skelettgräber bei Parchim und durch Burgwälle bei Neu=Brenz, Muchow, Wulfsahl und Marnitz charakterisirt wird, Grabstätten der älteren (germanischen) Eisenzeit fast gänzlich zu fehlen schienen. Der Verfasser schuldet darum

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Herrn Ehrenstein großen Dank, der als Revierjäger in Spornitz ihn auf ein Grabfeld bei Spornitz aufmerksam machte. An Ort und Stelle habe ich dann erfahren, daß dasselbe nicht allein steht, sondern noch zwei ähnliche Felder sich in der Nähe befunden haben, die dem Anscheine nach aber gänzlich zerstört sind. Es scheint demnach die Annahme begründet, daß die auffallende Lücke zwischen Bronze= und jüngerer Eisenzeit nur auf mangelnder Beobachtung beruht, und wir hoffen können, sie allmählich auszufüllen. Es gehört überhaupt zu den betrübendsten Erscheinungen, daß die Aufmerksamkeit unserer Landbevölkerung sich mit den Urnenfeldern nicht im geringsten beschäftigt. Die über den Boden hervorragenden, oft recht stattlichen Kegelgräber haben wenigstens zu Sagen Veranlassung gegeben und sind sehr lange Gegenstand einer abergläubischen Scheu geblieben; die Urnenfelder in Acker oder in Sandgruben sind stets gedankenlos der Zerstörung überlassen. Nur so ist es zu erklären, wenn die Reihe der prähistorischen Formenentwickelung hier an einigen Stellen unterbrochen scheint. Daß z. B. die Eisenzeit in Meklenburg gleich mit der Periode römischer Provincialcultur einsetzen sollte, wie es nach den im Schweriner Museum befindlichen Funden scheinen könnte, ist nach unserer Kenntniß der prähistorischen Verhältnisse unserer Nachbarländer kaum denkbar. Gelegentlich finden sich auch bei uns Funde der vorrömischen (keltischen) Eisenzeit, der sog. la Tèue-Cultur, und ich habe Grund zu der Annahme, daß dieselben nicht versprengte Stücke sind, sondern zerstörten Urnenfeldern angehören (wie sie in glänzender Weise an der Niederelbe und in Holstein auftreten). Daß auch das Ende der Bronzezeit hier durch Urnenfelder charakterisirt gewesen ist, und daß unsere bisherige Unklarheit über diesen Punkt auf dem Umstande beruht, daß diese Urnenfelder sehr arm an Beigaben waren und daher zu Untersuchungen früher nicht einzuladen schienen, läßt sich direct beweisen (s. Jahrb. XLVII, S. 292 flgd.). -

Reich und gut vertreten ist dann bei uns im Museum die römische Eisenzeit, deren Grabfelder man früher als wendische ansah. Aber auch diese begreifen nur einen beschränkten Zeitraum und verlieren sich um die Zeit der Völkerwanderung gänzlich. Wie schmerzlich gerade hier eine Lücke ist, wo man so gern völlig dunkle Partien der einheimischen Geschichte durch archäologische Methode aufklären möchte, brauche ich nicht zu sagen. Sorgsam müssen wir da auch die unscheinbarste Beobachtung registriren, die dereinst in richtigem Zusammenhange zur Aufklärung dienen könnte;

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und von diesem Standpunkte kann auch das Spornitzer Grabfeld, trotzdem es nur im Zustande der jämmerlichsten Verwüstung bekannt geworden ist, Interesse beanspruchen. Ich theile im Folgenden die Resultate einer Untersuchung mit, die ich am 3. und 4. September 1883 unter höchst dankenswerther, thätiger Beihülfe des Herrn Försters Mecklenburg in Spornitz und des Herrn Pastors Voß in Neustadt vorgenommen habe.

Südlich von Spornitz steigt das Terrain langsam auf; hier liegt an dem nach Stolpe führenden Wege 1/4 Stunde hinter dem Dorfe ein Sandhügel, "Spreensberg" genannt. Derselbe ist im Laufe der Zeit in seinem südlichen Theile allmählich fast gänzlich abgefahren, und damit ist ein anscheinend sehr reiches Urnenfeld zerstört worden. Der nördliche Abhang ist vor nicht allzu langer Zeit bei einer Viehseuche als Begräbnißstelle benutzt worden. Alterthümer hat man hier und auf der Höhe des Hügels nicht gefunden. Der Grund scheint derselbe zu sein, welcher die Bauern veranlaßte, den südlichen Abhang beim Sandholen besonders zu benutzen. Der Sand steht nämlich hier nicht tief und ist mit reichlichem Steingeröll durchsetzt, während der südliche Abhang überwiegend tiefen, reinen Sand enthält. Ueber die ursprüngliche Ausdehnung des Grabfeldes ist ein Urtheil nicht möglich, da dasselbe nicht nur, wie gesagt, bereits durch Sandabfahren zerstört ist, sondern auch ein durchgelegter breiter Weg viel hinweggenommen hat. Auch über die Stellung der Urnen zu einander ist eine Entscheidung nicht mehr möglich; an den noch unberührt aufgedeckten war eine Reihenfolge nicht zu erkennen. Auch ihre Tiefstellung war eine verschiedene; im Allgemeinen ließ sich bemerken, daß die Sandschicht durchgraben und sie auf der darunter anstehenden Mergelschicht beigesetzt waren, im tieferen Sande standen sie etwa 50 cm tief. Sie standen frei, nur einige waren in Steine verpackt. Alle waren mit Knochen, Asche und Kohle bis oben gefüllt, und die Beigaben lagen zwischen diesen, nicht auf ihnen; nur eine Urne, und noch dazu die einzige sorgsam durch Steine geschützte, enthielt nur Sand.

Bei Beginn der Ausgrabung lagen auf dem durchwühlten Sandfelde zahllose Urnenscherben und einige Perlen, Eisen= und Bronzestücke wild umher, für einen Archäologen ein herzzerreißender Anblick. Die Ausgrabung selbst hat über ein Dutzend Urnen zu Tage gefördert, von denen aber nur wenige Beigaben enthielten; die Urnen waren sämmtlich zerbrochen. Unter diesen Umständen ist ein Zusammenreihen

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der Fundstücke nach ihrem Fundplatze ohne Bedeutung; und ich zähle demnach die durch eigene Ausgrabung gewonnenen und die auf dem Felde gesammelten Gegenstände mit den durch die glücklichere Hand des Herrn Ehrenstein erbeuteten zusammen auf.

A. Thongefäße.

Die Arbeit derselben ist eine durchaus gute. Das Material ist fein geschlemmter, graubrauner Thon, der nur bei einigen Exemplaren mit gröberem Sande vermengt ist. Gerade die größeren Urnen sind am sorgsamsten geschlemmt. Die Oberfläche besteht bei der Mehrzahl aus einer feinen Thonschicht, und zwar bedingt dieser Ueberzug die Färbung des Gefäßes. Wo der Ueberzug fehlt, ist die Färbung der Innen= und Außenseite conform; wo er vorhanden ist, wechselt sie von hellem Rothbraun bis tiefem Schwarz, ohne jemals das tiefglänzende Schwarz der Urnen von Kamin, Kothendorf u. s. w. zu erreichen. Es scheint, daß die schwarze Färbung nicht dadurch erzielt ist, daß die fertigen Urnen einem "Schmauchfeuer" ausgesetzt wurden, sondern daß bereits dem Ueberzuge, durch einen Zusatz von Fett oder Oel etwa, seine Farbe gegeben ist.

Die Verzierungen zerfallen in Linien, Punkte und Rippen, in folgenden Combinationen:

a. Rein lineare Verzierungen zeigten: 1) die Reste einer größeren Urne, wo oberhalb des Bauchrandes vier tief eingedrückte Parallelstriche mit unregelmäßig gezogenen Linien wechselnd um die Wand herumliefen; mehrmals wird der 5 1/2 cm hohe Streifen durch eingedrückte Verticallinien unterbrochen (s. Tafel II, Fig. 1). - 2) Einzelne Scherben, wo zwischen zwei starken Horizontallinien eine Anzahl Schräglinien hinlaufen; unterhalb des so gebildeten Bandes laufen andere größere Schräglinien in umgekehrter Richtung (s. Tafel II, Fig. 2). - 3) Scherben verschiedener Urnen, wo zwei Paare starker, nicht weit von einander entfernter Parallelstriche um die Wand unterhalb des Halses herumlaufen.

b. Linien und Punkte: 1) Flüchtig und unregelmäßig eingedrückte horizontale Parallellinien, unter denen eingekerbte Punkte, in zwei Reihen, wahrscheinlich mit einem stumpfen Holzstock eingedrückt (s.Tafel II, Fig. 3). - 2) Zwei horizontale Parallellinien, von deren unterster in regelmäßigen Abständen von 2 cm je 3 verticale Parallellinien hinablaufen, sorgsam gezogen. In den freien Flächen befinden sich unter einander je 3 platte eingedrückte Punkte (s. Tafel II, Fig. 4).

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c. Alleinstehend ist die Verzierung des unten näher beschriebenen (Tafel II, Figur 5 abgebildeten) zierlichen Gefäßes. Unterhalb des Halses laufen 1 cm von einander entfernt zwei Horizontallinien; dicht über der unteren sind dicht neben einander Punkte eingekerbt; an der Bauchrundung sind stärkere Rippen vertical neben einander eingedrückt. 3 1/2 cm lang.

Eine Vergleichung dieser Ornamentirung ergiebt nun eine wesentliche Abweichung von den Urnen der älteren Eisenzeit (Kamin u. s. w.), da bei diesen die Verzierungen stets

Urne von Kamin

Urne von Kamin (ältere Form)

aus feinen, meist punktirten Linien bestehen, und reiht sie Urnen an, wie sie z. B. in den "Römergräbern" von Häven gefunden sind. Im Jahrb. XXXV, Tafel II, 18 und 19

Urne von Pritzier

Urne von Pritzier (jüngere Form)

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sind zwei Urnen abgebildet, deren Verzierung genau der oben unter a 1 und 2 charakterisirten gleicht. Bei der Besprechung des Hävener Fundes (a a. O. S. 122) hat Lisch Analogien aus sogenannten "Wendenkirchhöfen" angeführt, besonders auf gleiche Urnen aus Pritzier hingewiesen (Jahrb. VIII, B, S. 58, s. auch XII, S. 428); wir können noch Funde aus Urnenfeldern von Kothendorf, Göthen und Malchin dazufügen. Wenn Lisch damals "diese mit meist derben Strichen verzierten Urnen für älter hielt, gegenüber den feineren punktirten", so hat eine Vergleichung mit dem archäologischen Befunde der Nachbarländer das umgekehrte Verhältniß ergeben, und wir müssen heute mit den durch punktirte Urnen charakterisirten Urnenfeldern die Reihe der Gräber der Eisenzeit eröffnen. (S. jetzt besonders Undset, das erste Auftreten des Eisens in Nord=Europa S. 269).

Ueber die Form der Spornitzer Urnen läßt sich leider nichts Durchgehendes bestimmen, da keine einzige völlig erhalten ist. Im Allgemeinen scheinen sich die Wände an den platten Fuß in sehr stumpfem Winkel anzusetzen; in einem scharf ansetzenden Bauchrand oder in starker Rundung zieht sich die Gefäßwand zu dem verhältnißmäßig engen Halse zusammen. Abweichend sind zwei kleinere Gefäße: 1) das oben erwähnte (Tafel II, Fig. 5) mit Gratrippen. Der Hals ist nicht erhalten, der Fuß hat 5 1/2 cm Durchmesser und ist nach innen hohl, der Bauch flach gewölbt. Die Farbe ist innen wie außen rothbraun; gearbeitet ist es aus freier Hand; das Material ist fein geschlemmter Thon. Diese geriefelten Gefäße sind häufiger im mittleren Elbgebiete und in der Lausitz, bei uns noch nicht beobachtet. Lindenschmit, A. u. a. h. V. II, I, 1 theilt eine Anzahl derselben mit, von denen besonders Nr. 2 den unseren entspricht. 2) Ein Napf, wesentlich einfacherer Art als die anderen Gefäße; kein Fuß, unten eingedrückt zu einem Grübchen von 3 1/2 cm Durchmesser; größter Durchmesser 38 cm. Die Höhe ist nicht genau bestimmbar, da der obere Theil abgebröckelt ist, etwa 6 1/2 cm.

Die Spornitzer Urnen gehören einer durch scharfe Merkmale charakterisirten Stufe der Keramik an, die sie nicht nur von den Urnen der Stein= und Bronzezeit, sondern auch von denen der älteren und der jüngeren Eisenzeit (dem sogenannten Burgwalltypus) bestimmt unterscheidet. Ihr Verbreitungsgebiet zu bestimmen ist mir bei der Art, wie das archäologische Material in Deutschland zerstreut ist, noch nicht möglich gewesen; zusammenfassende Darstellungen fehlen, da Undsets classisches Werk sich nicht bis zu dieser Periode er=

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streckt. Ich will nur erwähnen, daß ich an einen directen Zusammenhang mit dem sogenannten Lausitzer Typus, der seinen Namen nach den außerordentlich reichen und mannigfaltigen Urnen jener Gegend hat, nicht glaube; jene Funde sind doch wesentlich älter, und ihre Aehnlichkeit mit den Spornitzer Urnen wohl nur äußerlich. Eine Aufeinanderfolge von Lausitzer Typus und Burgwallfunden ist wohl gelegentlich vermuthet, aber, soviel ich weiß, nirgends sicher constatirt; es scheint vielmehr, daß dort das Nachrücken slavischer Massen noch früher als bei uns der älteren Eisenzeit ein Ende gemacht hat. (S. auch Undset, a. a. O. S. 150 flad.)

Dagegen bietet Hannover sehr reiche Urnenfunde dieses Charakters; siehe z. B. die allerdings sehr manirirten Abbildungen in Kemble's Horae Feriales, Tafel XXX u. XXXI, aus Grabfeldern von Hoya, Nienburg, Wölpe. Nach Norden geht er weit hinauf: in Sehested's Werke über seine Funde in Broholm auf Fünen sind mehrere Urnen der Art abgebildet; auch wichtig weil in Beigaben mit dem Spornitzer Felde übereinstimmend, sind die Bornholmer Grabfelder (s. Vedel in den M/eacute;moires de la société des antiquaires du nord 1872-1877, Tafel 10), und Undset bildet a. a. O. Fig. 209 Urnen gleicher Art aus Gräbern Norwegens mit römischem Einflusse ab.

B. Gegenstände von Bronze.

1) Eine Fibel (abgeb. Tafel II, Fig. 6), sogenannte "Armbrustfibel". Die Seyne schlingt sich in 8, resp. 7 Windungen um die 5 3/4 cm lange Axe und lehnt sich halbkreisförmig an die untere Seite des Bügels an; dieser ist selbst halbkreisförmig und hat einen constanten dreiseitigen Querschnitt mit leise convexen Seiten von 3/4, resp. 1/2 cm Breite, der Fuß ist vierseitig und hat eine Nadelscheide. Die Ornamentirung ist ungewöhnlich reich: auf dem Bügel ist ein Ornament, bestehend aus zwei concentrischen Kreisen mit einem Auge in der Mitte, eingedruckt, auf jeder Seite sechsmal. Offenbar ist dieses vermittelst eines Stahlpunzens geschehen, wie man an den scharfen Rändern der Furchen erkennen kann, und zwar ziemlich unsicher; denn die Abstände der Kreise von einander sind ungleich und die Furchen von verschiedener Tiefe. Der Fuß ist mit dem Spitzstichel ciselirt auf der Seite der Nadelscheide durch Linien, welche dieser parallel laufen, auf der anderen durch ein Band von in spitzen Winkeln an einander stoßenden Linien. Außerdem ist der Fuß durch Ausfeilen von je zwei Quadraten auf beiden

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Seiten profilirt. - An den Bügelhals setzt sich auf kurzem, dickem, gerundetem Stiele ein kegelförmiger, facettirter Knopf an; gleiche, aber kleinere Knöpfe schließen die Sehnenaxe ab.

Zur chronologischen Fixirung eines Grabfeldes sind die Fibeln von der größten Wichtigkeit; diese unscheinbaren Geräthe sind Erzeugnisse einer fabrikmäßigen römischen Provincialcultur, deren Verbreitung von der Productionsquelle bis zum fernen Osten und Norden sich verfolgen läßt und eine sichere, nicht nur relative, sondern zum Theil auch absolute Zeitbestimmung schon darum zuläßt, weil wir doch eine Zeit jahrhundertelanger Wanderung für diese zerbrechlichen Dinge nicht annehmen können. Es ist auf deutschem Boden hauptsächlich das Verdienst von Otto Tischler in Königsberg, die einzelnen Fibelformen nicht nur scharf geschieden, sondern auch nach ihrem Verbreitungsgebiete untersucht und durch gleichzeitige Münzfunde chronologisch bestimmt zu haben. Unsere Fibelform bezeichnet er "Ostpreußische Grabfelder" S. 182 als Typus A II a und giebt Curland und die Insel Gothland als die nördlichsten Ausstralungen an. Merkwürdig ist es, daß sie in der Nähe römischer Cultur, also nach dem Rheine zu, selten zu sein scheint, während eine häufigere Abart, die mit lang herabgehendem Nadelhalter, zu dem regelmäßigen Inventar der von römischer Cultur beeinflußten Gräber und anderen Fundstätten im ganzen Gebiete gehört.

"Armbrustfibeln" der Spornitzer Art gehören bei uns zu den seltneren; wir haben sie nur aus den vier Grabstätten von Klein=Retzow, Pritzier (Jahrb. VIII, 58; XXXVIII, 219), Gögelow (Fr. Fr., S. 96) und Bützow und aus sieben Einzelfunden, meist ohne genaue Fundangabe.

In Ostpreußen tritt diese Fibelform zusammen auf mit römischen Kaisermünzen aus der Zeit der Antonine und des Commodus (138-192 n. Chr.). Wenn wir nun auch eine Anzahl von Jahren als nothwendig für die weite Reise nach dem deutschen Norden annehmen, so können wir immerhin mit ziemlicher Bestimmtheit die "Armbrustfibel" in die erste Hälfte des dritten Jahrhunderts setzen.

2) Eine gleiche Fibel, aber kleiner und einfacher gearbeitet, der Knopf ist nicht profilirt und der Bügel nicht ornamentirt, die Nadelscheide läuft spitz aus. Länge: 5 1/2 cm, des Fußes: 2 1/2 cm.

3) und 4) Zwei einander völlig gleiche Fibeln, den vorigen verwandt, aber mit herabgehendem Nadelhalter, wie Hildebrand Spännets historie, Fig. 60 u. 61, Vedel a. a. O. 15, 4. Diese Form, wie es nach neueren Untersuchungen

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scheinen will, die ältere, ist in ihren verschiedenen Ausbildungen häufiger als die eben erwähnte und bis in die römisch=germanischen Grenzgebiete direkt zu verfolgen; auch in unsern Urnenfeldern ist sie sehr häufig.

5) Zusammengebrannte Bronze stücke, unter denen ein sich verbreiterndes Band mit erhabenem Grate erkennbar ist, wahrscheinlich der Bügel einer Fibel von seltnerer Gestalt.

C. Gegenstände von Eisen.

1) Eine eiserne Axt (s. Tafel II, Fig. 7). - Die Axt ist nach unten leise geschweift, aber bei Weitem nicht so, wie die Aexte aus den Gräbern des Rheinlandes (die bekannte Frankenwaffe, die francisca) zu sein pflegen, deren Zeit eine etwas jüngere ist. (Abbildung und Detailausführung in Lindenschmit's Handbuch der deutschen Alterthumskunde I, 1, S. 189 flgd., wo Fig. 90 der unseren am meisten entspricht, s. auch Lindenschmit's Alterthümer uns. h. Vorzeit I, II, 7, 2.) Sie entspricht ganz den Formen der übrigen Aexte der meklenburgischen Eisenzeit, wie sie in den Gräbern von Börzow, Kothendorf (Frid. Franc., Text S. 89) und Kamin (Jahrb. II B, S. 53 und XXX, S. 153) gefunden sind. Doch giebt ein Umstand dabei zu denken. Die genannten Grabfelder enthalten die oben erwähnten schwarzen Urnen mit Mäanderverzierung und eine Fibelform mit oberer Sehne, die früher sogenannte "Wendenfibel"; hierdurch charakterisiren sie sich als der älteren Periode der Eisenzeit angehörig. Finden wir in Spornitz diese Axtform mit der jüngeren Fibelform und jüngeren Urnen zusammen, so beweist dies ein Fortbestehen der älteren Axtform in dieser Zeit, wohl begreiflich bei ihrer Einfachheit und Zweckmäßigkeit, documentirt aber zugleich einen direkten Zusammenhang zwischen beiden Arten von Grabfeldern. Im Uebrigen fanden Beigaben von Waffen damals nur sehr selten statt.

Diese Axt ist im Norden weit verbreitet: in Ost=Preußen erscheint sie neben älteren Fibelformen, also wie unsere Börzower u. s. w, in schleswigschen und dänischen Moorfunden * ) tritt sie neben Fundstücken auf, die denen unserer "Römergräber" ähneln; besonders beachtenswerth ist das Vorkommen in Bornholmer Skelettgräbern dieser Art (s. Mémoires des antiquaires du nord 1872-77, Tafel 13, Fig. 3, genau unser Exemplar, zusammen mit entsprechender


*) Anm. S. u. a. Engelhard, Kragetut mosefyndet IV, 10, Thorsberg mosefyndet XII, 13.
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Fibelform). Auf einen Zusammenhang der letzteren mit den Spornitzer Funden ist oben schon hingewiesen. Noch näher berührt uns Virchow's Mittheilung über das Urnenfeld von Ragow, wo unsere Axtform sich neben Urnen fand, die den Spornitzer ganz analog sind. (S. Verhandlungen der Berliner Gesellschaft für Anthropologie 1880, S. 94 flgd., Fig. 11.)

2) Ein Messer von 11 cm Länge, in zwei Stücke zerbrochen. Der Rücken ist gerade, die Klinge leise nach der Spitze zu nach oben geschweift, die Griffangel ist kurz und schmal. Es ist dieses die Form und die Größe, welche die Messer der Eisenzeit zu haben pflegen. Von unseren ältesten Urnenfeldern (z. B. Kamin) bis in die jüngste Heidenzeit (z. B. in dem Funde von Kladow, s. Jahrb. XL, S. 268) bilden sie ein fast regelmäßig wiederkehrendes Fundobject, und zwar überall, wo wir eine der unsern analoge Eisencultur antreffen, z. B. in dänischen Skelettaräbern der älteren Eisenzeit (s. Undset, Auftreten des Eisens, S. 442, Fig. 144), auf dem für die Eisenzeit und ihre Periodentheilung classisch gewordenen Boden von Bornholm in den Brandgruben (brandpletter) der dortigen zweiten und dritten Periode, welch letztere zu den Spornitzer Funden die meisten Beziehungen hat (S. a. a. O, Tafel 7, Fig. 4, mit unserem Exemplar genau übereinstimmend), in Ost=Preußen in dem Urnenfelde von Rosenau (s. Berend, Ztschr. d. phys.=ökon. Gesellschaft in Königsberg XIII, Tafel 7, Nr. 27, 31 u. 32, dazu Tischler, ebend. XIX, S. 245).

3) Ein Messer, ähnlich dem vorigen, aber unvollständig erhalten. Der Griff besteht aus einer vierseitigen, ziemlich starken Stange von 1 cm, resp. 3/4 cm Breite, die Klinge ist recht schmal, von kaum 1 cm größter Breite.

4) Ein Messer, stark zerbrochen und unvollständig; der Griff ist länger und dünner als beim vorigen, die Klinge stärker.

5) Eine Schnalle mit rundem Bügel, deren ursprüngliche Gestalt durch Verbiegen und Rost unkenntlich geworden ist.

6) Rest einer scheibenförmigen Fibel, leider so zerrostet und verbogen, daß ein näheres Erkennen unmöglich ist.

D. Eine Anzahl Perlen aus Glas oder Thon.

Die Mehrzahl sind platt und abgerundet, nur eine hat scharfe Kanten; die meisten sind einfarbig, die Glasperlen blau oder grün, die Thonperlen roth oder gelb. Die Tafel II, Fig. 8 abgebildete Perle ist auf einem schwarzen Grunde weiß gebändert, mit grünen Augen; solche Perlen sind bei

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uns selten, während die einfarbigen häufig gefunden werden, und zwar je jünger das Grabfeld, desto häufiger.

E. Zusammengerostete Eisen=, Bronze= und Glastheile.

Die Spornitzer Gegenstände sind theils unverletzt zu den gesammelten Gebeinen des Bestatteten in die Urne gelegt, theils mit ihm verbrannt. In letzterem Falle haben sie meist ihre Gestalt verloren und sind im Einzelnen nicht mehr erkennbar. So haben wir ein eisernes Messer, zusammengerostet mit Knochenstücken und Thon=Perlen, ein unerkennbares eisernes Geräth mit einem dünnen Bronzeringe, einen Nagel mit bronzenem Kopfe.

Die aufgezählten Trümmer des reichen Grabfeldes reichen zu einer allgemeinen Zeitbestimmung desselben aus. Nach dem Ausgeführten gehört es etwa dem dritten nachchristlichen Jahrhundert an, einer Zeit, in der Meklenburg noch seine alte germanische Bevölkerung gehabt und seine Cultureinflüsse auf dem westlichen Wege von den romanisirten Grenzländern erhalten hat. Am reinsten spricht sich dieser Einfluß in den Skelettgräbern, besonders zu Häven, aus; er herrscht aber auch in gleichzeitigen Urnenfeldern, von denen das von Pritzier dem Spornitzer am nächsten steht. Dieses gehört zu unsern jüngsten Urnenfeldern, wie ein Vergleich mit dem folgenden noch genauer zeigen wird.


II. Urnenfeld von Pogreß.
[Kat.=Nr. E 186. 187.]

Auf dem gräflich Bernstorff'schen Gute Pogreß, eine Meile nordnordöstlich von Wittenburg, hat der Pächter Herr Peitzner seit Jahren ein aufmerksames Auge auf vorkommende Alterthümer und prähistorische Stätten von Bedeutung gehabt. Er hat daher nicht nur selbst eine ansehnliche Sammlung von Geräthen aller prähistorischen Perioden zusammengebracht, sondern auch eine große Anzahl von Kegelgräbern westlich, südlich und östlich um den Hof herum nachgewiesen, die allerdings meist schon zerstört sind; es scheinen diese Grabhügel nach den Funden der jüngeren Bronzezeit anzugehören. Der hervorragendste Hügel, den man hierher zählen möchte, heißt "der Opferberg", hat aber

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bei einer Durchgrabung keine Fundstücke ergeben. Nahe dabei sind Urnen freigelegt, von denen eine mit Inhalt in das Schweriner Museum gekommen ist (s. Jahrb. XLI, S. 167). Das Grabfeld, von dem sie stammen, gehört zu den ältesten unserer Eisenzeit, denn die Urne enthielt vorrömische Metallsachen aus einer Culturperiode, die sonst an Meklenburg fast spurlos vorübergegangen zu sein schien. (S. Undset, Eisen in Nord=Europa, S. 263.) Oestlich von diesem Felde hat nun Herr Peitzner ein anderes entdeck, welches einen ganz anderen Charakter trägt und einer relativ jungen Periode der Eisenzeit angehört. Verfasser hat dasselbe mit freundlicher Unterstützung des Herrn Peitzner am 4.-6. October 1883 untersucht. Nördlich an dem von Dreilützow nach Parum führenden Wege ist eine Tannenwaldung durch einen Graben von früherem Ackerlande geschieden, auf dem jetzt eine Tannenschonung angelegt ist. Aus dem bei Anlage des Grabens aufgeworfenen sandigen Erdreich hat der Regen oft verbrannte Knochen, Urnenscherben und kleine Fundstücke aus Eisen, Bronze oder Glas freigespült, und auch bei der Tannenpflanzung ist man auf Urnen gestoßen. Diese Urnen standen etwa 1/2 m tief in der Erde, ungeschützt und, wie es scheint, gruppenweise bei einander. Da das Terrain nicht frei war, verbot sich die Freilegung einer größeren Strecke von oben her, und wir haben nur seitlich von den Wänden des Grabens aus eine Anzahl Scherben u. s. w. zu Tage fördern können. Auf eine unversehrte Urne sind wir nicht gestoßen. Ich zähle daher die früher und zuletzt gefundenen Gegenstände neben einander auf und bemerke, daß Herr Peitzner charakteristische Urnenscherben und die Taf. II, Fig. 13 abgebildete Schnalle der Sammlung geschenkt hat.

A. Thongefäße.

Die Urnen waren sämmtlich sehr fein geschlemmt aus braunrothem Thon, ohne Zusatz von Granitgruß, mit sehr geringem von Sand. Die Oberfläche war schwarz in verschiedenen Nuancirungen. Die Grundform scheint die eines Gefäßes mit kleinem Fuße, kräftiger Ausbauchung und starker Verengerung zur Halsöffnung gewesen zu sein.

Die Verzierungen waren meist fein ausgeführt und bestanden in Linien und rippenartigen Einkerbungen, vereinzelt auch Punkten.

1) Die Linearverzierung bestand aus kräftig eingedrückten oder flüchtig geritzten, niemals aus punktirten

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Linien. Die eingedrückten laufen zu einander parallel (Fig. 10) oder setzen sich an einen Streifen aus Parallellinien senkrecht (Fig. 12) oder auch schräg in Streifen an. Die eingeritzten zeigen denselben Charakter, z. B. Fig. 9. In verschiedener Weise sind dann eingeritzte und eingedrückte Linien combinirt (sehr ähnlich z. B. der Jahrb. XXXV, Tafel 2, 19 abgebildeten Urne von Häven). Gebogene Linien, wie an den Pritzierschen Urnen, sind selten (z. B. Fig. 11). Die Ornamentirung erinnert sehr an die Urnen der jütischen Moorfunde, z. B. Thorsberg, Taf. 17, Fig. 16.

2) Einkerbungen kommen in denselben Variationen vor, entweder allein, und dann wie an der abgebildeten Spornitzer, oder in Combination mit eingedrückten oder eingeritzten Linien in derselben Zusammenstellung, wie diese unter sich.

3) Punkte sind selten; ein Gefäß zeigt größere Punkte von kleineren umgeben, ein anderes eingedrückte, wie die Spornitzer Scherbe Nr. 4, und zwar sind sie kreuzförmig zusammengestellt.

B. Gegenstände aus Bronze.

1) Eine Schnalle ohne bewegbare Axe, mit viereckigem Bügel. Die große Mehrzahl der Schnallen, welche zu den regelmäßigen Ausstattungsstücken eines Grabfeldes der Eisenzeit gehören, hat eine Axe, ist also zweigliedrig.

2) Der Bügel einer Schnalle mit rohem Thierkopfornament (s. Fig. 13). Interesse gewinnt dieser Bügel durch parallele Funde. Im Museum zu Hannover sah ich vier gleiche Exemplare aus dem Perlberger Urnenfelde bei Stade, zusammen mit ihnen "Armbrustfibeln" und Knöpfe aus Knochen gleich dem unten zu erwähnenden. Auch die Urnen zeigten große Aehnlichkeit. Diese Uebereinstimmung zwischen hannoverschen und meklenburgischen Funden, so geringfügig letztere sind, ist nicht ohne Tragweite für Erkenntniß unserer ethnographischen Verhältnisse. Durch die "Armbrustfibeln" ist das hannoversche Feld dem zweiten bis dritten nachchristlichen Jahrhundert zugewiesen; finden wir Felder gleichen Charakters, so dürfen wir sie der gleichen Zeit und einer mindestens verwandten Bevölkerung zuschreiben. Es scheint demnach in jener Zeit starker Völkerbewegungen, welche der großen germanischen Wanderung nach Süden und nachdrängender slavischer Invasion vorausgingen, eine enge Verbindung zwischen der Bevölkerung zu beiden Seiten der Niederelbe und ihres Flußgebietes bestanden zu haben. Nach ihrem ganzen Charakter müssen wir Urnenfelder, wie das von Spornitz und Pogreß, an das Ende unserer Urnen=

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feldperiode stellen, und es wird nach dem Gesagten wahrscheinlich, daß die slavische Einwanderung derselben ein Ende gemacht hat. Dieses Resultat weicht wesentlich von der alten Anschauung ab, welche in den Urnenfeldern wendische Grabstätten erblickte und den populären Namen "Wendenkirchhöfe" approbirte; denn es weist ganz im Gegentheil sämmtliche Urnenfelder der germanischen Zeit zu und legt uns die Verpflichtung auf, andere archäologische Merkmale des Slavischen aufzufinden. Vorläufig ist das nur für die letzte Zeit des Slaventhums in Burgwallfunden, dem Begräbnißplatze von Bartelsdorf und einigen Silberfunden gelunaen; die ganze dazwischen liegende Zeit des slavischen Meklenburgs ist eine archäologisch noch dunkle Strecke, die zu erhellen wir erst ganz allmählich hoffen dürfen.

Aehnlichkeit mit der Pogresser Schnalle bietet auch die von Häven (Jahrb. XXXV, Tafel 1, Fig. 7), ein Beleg für etwaige Gleichzeitigkeit der beiden Fundstätten; aber während dort der Kopf unorganisch an dem Körper der Schnalle angesetzt ist, erscheint er bei der Pogresser, wenn auch plump ausgeführt, doch mit richtigem Stilgefühl als abschließendes Ende des Bügels. Wir haben aus einem Urnenfelde von Klink (s. Jahrb. XIII, S. 382) eine Schnalle, welche den Uebergang herstellt: noch ist das abschließende Glied des Bügels kein Thierkopf, aber es fehlen nur Ohren und Augen, um es dazu zu machen. Man verzeihe das lange Verweilen bei diesem unscheinbaren Gegenstande; ich glaube aber, daß die Betrachtung dieses Fundstückes insofern von Bedeutung ist, als es neben ähnlichen den Beginn einer nationalen germanischen Kunstindustrie darstellt, die nach römischen Mustern arbeitend zu einem eigenartigen Stile, dem germanischen der Völkerwanderungszeit, geführt hat. Die slavische Bevölkerung, welche den Osten damals occupirt hat, hat daran keinen Antheil, und so ist es auf unserem Boden bei Anfängen verblieben. Ich verweise daher auf Sophus Müller's lichtvolle Ausführungen (die Thierornamentik im Norden, übersetzt von J. Mestorf, 1881, S. 27 flgd.), welcher nachweist, wie an den römischen Industrieproducten allmählich als selbständiges Decorativ der Thierkopf auftritt und mehr und mehr zu einem germanischen Typus wird.

C. Eine kleine Axt aus Eisen, 9 3/4 cm lang, ganz gleich der Spornitzer (Tafel II, Fig. 7).

D. Rest eines Spielsteins (?) oder Knopfes aus Knochen, mit kleinen concentrischen Kreisen verziert.

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E. Mehrere sehr schöne Glasperlen. Sie sind rund, aus grünem Glase, eine mit helleren Längsstreifen, worüber gelbe Querstreifen gemalt sind.

Das Pogresser Urnenfeld läßt noch auf mehr Ausbeute hoffen; wir müssen uns begnügen, auf Grund obiger Ausführungen vorläufig seine Zeit ungefähr als die des dritten Jahrhunderts zu bezeichnen und es in eine Reihe mit den Urnenfeldern von Pritzier und Spornitz, den Skelettgräbern von Häven zu setzen, in welcher Reihe es zeitlich den letzten Platz einzunehmen hätte.


III. Begräbnißplatz von Bartelsdorf.
[Kat.=Nr. E 300-302.]

(Fortsetzung zu Jahrb. XXVIII, S. 301 und XXIX, S. 177.)

In den Jahren 1862 und 1863 wurde am rechten Warnowufer bei Rostock, auf dem Felde von Bartelsdorf, ein Grabfeld freigelegt und von Lisch untersucht, welches sich als unzweifelhaft wendisch, und zwar dem Beginn der christlichen Periode angehörig erwies, also dem ausgehenden zwölften, resp. beginnenden dreizehnten Jahrhundert angehörte. Die Bestattungsform war die Beerdigung, die Alterthümer von Eisen und Bronze waren sicher als jung charakterisirt. Eine Anzahl Fundgegenstände sind damals in den Händen von Rostocker Bürgern verblieben; so hat der Lithograph Dethloff einige erworben (s. Jahrb. XXVIII, 305). Diese sind später in den Besitz des Herrn Rathssecretärs A. Rusch gekommen und von diesem im Januar 1883 der Großherzogl. Alterthümersammlung überlassen. Es sind das:

1) Eine Schale aus Bronzeblech von 6 1/2 cm Durchmesser. Der Rand ist nach innen gebogen, unter demselben in gleichen Abständen drei kleine Oeffnungen, um die Schale aufhängen zu können. Dazu gehört angeblich ein Stück gewundenen Bronzedrahts, wohl eine Wagschale, wie Montelius, antiquités suédoises 642. Im Stockholmer Museum habe ich mir 4 solche Wagschalen notirt, meist zusammen mit Silberfunden aus der Zeit um 1000, also nicht wesentlich von der Zeit der Bartelsdorfer Gräber verschieden (s. Montelius

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statens historiska museum S. 58, Hildebrand, das heidnische Zeitalter in Schweden S. 128); durch dieses Zusammentreffen sind sie als Geldwagen charakterisirt. Da die Schatzfunde überwiegend aus "Hacksilber"(zerbrochenen Schmucksachen u. s. w., s. Bericht über die deutsche Anthropologen=Versammlung in Berlin 1880, S. 60 flgd.) bestehen, so wurden diese Wagen ja nothwendig. S. übrigens unten die Besprechung des Silberrings von Schwerin.

2) Ein kleiner Beschlag aus Bronze, in dem Eisen eingeklemmt, ist verziert mit kreuzförmig gestellten Punkten, wie der im Jahrb. XXVIII, S. 305 abgebildete Kopfring. Solche Beschläge sind auch von den Ausgrabungen her in die Sammlung gelangt und damals nicht unwahrscheinlich als Beschlag einer Messerscheide erklärt.

3) Ein kleiner Gürtelhaken aus Bronze, einfachster Form, zerbrochen und verletzt, etwa 7 cm lang; an der einen Seite eine Oeffnung zum Einhaken, an der andern eine kleine Knippe; verziert mit je einer Reihe eingedrückter Punkte an den Rändern und einer Wellenlinie in der Mitte, die ebenfalls von Punkten begleitet wird.

4) Ein "Schläfenring" aus Bronze. Der Ausdruck "Schläfenring" ist in neuerer Zeit, soviel ich weiß, durch Sophus Müller aufgekommen und bezeichnet offene Ringe aus Bronzedraht, die an dem einen Ende stumpf, an dem anderen zu einer Oese zurückgebogen sind. Man hat sie bei beerdigten Leichen, und zwar am Kopfe, gefunden in Begräbnißstätten, die man durchgängig als slavische ansprechen konnte, und sieht darum mit Recht in ihnen eine für Slavisches typische Form. (Sophus Müller in Schlesiens Vorzeit in Wort und Bild 1877.) Ueber ihr Vorkommen, besonders in Meklenburg, s. Lisch, Jahrb. XLV (1880), S. 268, bei Gelegenheit des Kladower Fundes. Seit der Zeit haben sich die Beobachtungen im Osten bedeutend gemehrt; nach Virchow's Ausführungen (Berliner Zeitschrift für Ethnologie XIII, 1881, Verhandlungen S. 369) scheint es, daß sie mit der offenen Oese an einem Riemen aufgereiht am Kopfe getragen wurden. Das vorliegende Exemplar hat 4 cm Durchmesser und unterscheidet sich von den früheren Bartelsdorfschen (s. Jahrb. XXIX, S. 180) wesentlich; diese sind nämlich aus zusammengebogenem Bronzeblech, das unsere dagegen massiv aus Bronzedraht.

5) Drei eiserne Nägel mit großem flachem Kopfe, wie sie schon früher erwähnt sind (Jahrb. XXVIII, S.

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304), damals als Sargnägel und Zeichen christlicher Sitte erklärt.

6) Scherben von drei Urnen, unverziert, mit brauner Oberfläche, mit grobem Kiessand durchknetet, wesentlich roher als die Urnen der oben besprochenen Urnenfelder.

Diese Nachlese giebt nur eine Ergänzung zu dem Bilde, welches a. a. O. von der Bartelsdorfer Grabstätte gegeben ist. Lisch hat gleich bei ihrer Aufdeckung ihre Bedeutung erkannt, und an seinen dort gezogenen Resultaten haben die zwanzig Jahre reger archäologischer Bestrebungen nichts geändert; nur ist die Wichtigkeit des Fundes dadurch gesteigert, daß er der einzige in Meklenburg geblieben ist.


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Anhang.

Ich füge anhangsweise noch zwei Funde hinzu, die vorläufig noch als Einzelfunde zu bezeichnen sind, sich aber mit den aufgeführten Grabfunden mehrfach berühren.

1. Perle von Dämelow.
[Kat.=Nr. 4665.]

Auf der Feldmark des Gutes Dämelow bei Brüel hat Herr v. Storch, der Besitzer, schon mehrere Perlen gefunden, und zwar an verschiedenen Stellen verstreut, während man weder auf Gräber der Bronzezeit, noch auf Urnenfelder gestoßen ist. Das zuletzt (Jan. 1883) geschenkte Exemplar ist rund, einfarbig hellblau, von 1 cm Durchmesser.

Die früher gefundenen Perlen (Jahrb. XXVIII, S. 152, XL, S. 155, XLIII, S. 206) waren meist blau, und zwar in sehr verschiedenen Nuancirungen, eine ganz dunkelgrün, zwei mit gelben Punkten, resp. Spitzen verziert. Nahe bei Dämelow liegen die Gräber von Häven, welche ein so beredtes Zeugniß von der römischen Beeinflussung jener Gegend etwa im dritten Jahrhundert n. Chr. (s. Lisch, Jahrb. XXXV, S. 163) geben. Diese Perlen einer Bevölkerung und einer gleichen Zeit zuzuschreiben liegt nahe; daß es römische Importartikel sind, kann keinem Zweifel unterliegen.

2) Silberring von Schwerin.
[Kat.=Nr. LII., V. V. c.]

Am Pfaffenteiche in Schwerin, beim Amtsgebäude, wurde bei Gelegenheit von Erdarbeiten der auf Tafel II, Fig. 14 abgebildete starke Silberring gefunden. Derselbe ist offen, an der Oeffnung spitz auslaufend und von da aus sich immer mehr verdickend bis zu 1/2 cm Stärke. Der Durchmesser beträgt 2 cm. An der stärksten Stelle ist er durch flüchtig eingeritzte kleine Linien verziert. Daß wir in diesem Ringe keinen zufällig verlorenen Gegenstand vor uns haben, für den die Fundstätte indifferirt ist, dafür scheint zu sprechen,

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daß schon vor Jahren von derselben Stelle eine Urne mit Henkel eingeliefert ist, hart gebrannt, mit klingendem Tone, der obere Theil stark eingebogen, und der Hals scharf ansetzend, mit schmutzig schwarzer Oberfläche. Beide Funde zusammengenommen scheinen doch auf eine absichtliche Bergung an dieser Stelle zu weisen. Silberfunde haben wir nur aus der letzten Zeit des Heidenthums, und wenn ich auch keine völlig treffende Analogie aus Deutschland zu dem besprochenen Ringe anführen kann 1 ), so weist doch seine Form ihn in jene Reihe von Schatzfunden orientalischen Charakters, die im Osten (bes. Pommern) und Norden (bes. Gothland) so überraschend reich auftreten, bei uns aber nur durch den großen Silberfund von Schwan vertreten sind. (S. Jahrb. XXVI, S. 241.) Dieser Fund ist durch deutsche, englische, russische und arabische Münzen datirbar und mit Sicherheit etwa dem Jahre 1030 zuzuschreiben. Unser isoliertes Stück können wir natürlich nur im Allgemeinen als Zeitgenossen jenes Fundes bezeichnen, müssen aber auf genauere Zeitbestimmung verzichten. Wie der Schwaner Fund in der Nähe von Niklots Burg Werle gemacht ist, so ist auch dieser Ring in der Nähe einer für das sinkende Wendenthum bedeutenden Stätte, des Schweriner Burgwalls, gefunden. Bei der großen Armuth an archäologischem Material, welches zur Aufhellung dieser denkwürdigen Epoche dienen könnte, wollen wir auf dieses Zusammentreffen wenigstens hingewiesen haben.

Es sei nur noch bemerkt, daß schon einmal bei Schwerin ein Silberfund gemacht ist, bei dem leider die genaueren Fundverhältnisse nicht zu ermitteln gewesen sind (s. Jahrb. IX, S. 388 und den Nachtrag X, S. 295). Derselbe bestand aus Schmucksachen in Filigranarbeit, orientalischen Ursprungs, und Münzen, theils "Wendenpfennigen", theils niedersächsischen Nachbildungen kölnisch=Ottonischer Pfennige.

Silberring

Letztere gehören dem elften, resp. dem zwölften Jahrhundert an, und hierdurch findet der Fund seine chronologische Fixirung. Der anbei nach Jahrb. XI, S. 389 abgebildete Ring erinnert sehr an den besprochenen und ist ein neuer Beleg für die oben aufgestellte Zeitbestimmung.


1) In Stockholm sah ich ein völlig gleiches Exemplar aus einem Funde von Münzen und "Hacksilber", das durch deutsche Bischofsmünzen, z. B. von Conrad v. Speier, das Jahr 1070 als terminus post quem erhielt.
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Zur Tafel II.

1.-5. Urnenscherben von Spornitz.
     6. Fibel aus Bronze von Spornitz.
     7. Axt aus Eisen von Spornitz.
     8. Perle aus Glas von Spornitz.
9.-12. Urnenscherben von Pogreß.
    13. Schnalle aus Bronze von Pogreß.
    14. Silberring von Schwerin.

 

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Mecklenburgische Grabfelder der Eisenzeit
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III.

Ueber

die alte Kirche zu Vellahn.

Von

Baurath Th. Krüger.


D er vielfach kundgegebene Wunsch nach Darstellung der alten Vellahner Kirche in Zeichnung ist endlich erfüllt. In Folge eines Auftrages des hohen Finanz=Ministerii habe ich selbst die Kirche besichtigt und durch meinen Sohn aufmessen und zeichnen lassen und die Zeichnungen an das hohe Ministerium eingesandt. Eine verkleinerte Zeichnung von der genannten Kirche sende ich hieneben zur Mittheilung für das Jahrbuch 1 ). - Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir noch einige Bemerkungen, resp. Ergänzungen zu der von Freund Lisch gegebenen Beschreibung in dem Jahrbuche des Vereins, Bd. XLI, S. 177-182.

Der alte Felsenbau ist, wie auch Lisch schon bemerkt, als romanische, ungewölbte Basilika entworfen, jedoch in sehr roher Technik ausgeführt. Von wirklich bearbeiteten Gesimsen ist keine Spur vorhanden, die Pfeiler sind von gespaltenen Geschieben von unregelmäßiger Gestalt in Kalkmörtel, wie auch das übrige Gemäuer, aufgeführt. Der erste Pfeiler auf der Nordseite bei a zeigt nach innen annähernd eine Cylinderform, der gegenüber liegende bei b ebenfalls annähernd eine sechseckige Grundform, während die übrigen quadratförmige haben. Die Wölbsteine der Bögen sind in der


1) S. Tafel III.
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Weise bearbeitet, wie man heutzutage die Steine zu dem Kopfsteinpflaster herstellt; eine glatt bearbeitete Fläche und scharfe Kanten finden sich nirgends.

Ob von Anfang an Seitenschiffe, in gleicher Ausführung wie das Mittelschiff, vorhanden gewesen, ist nicht mit Sicherheit zu behaupten, jedoch immerhin möglich, da sich in der Nordwand noch Löcher befinden, welche zur Aufnahme der Sparren des Seitenschiffes bestimmt gewesen. Die Wand des vorhandenen nördlichen Seitenschiffes ist in Ziegelmauerwerk mit Spitzbogenblenden ausgeführt, also viel später als das Mittelschiff erbauet. Die Mittelschiffwand hat oben nicht, wie Lisch schreibt, 6, sondern nur 4 Rundbogenfenster.

Die Annahme, daß die Kirche früher einen halbkreisförmigen Chor gehabt, scheint mir bei der mangelhaften Technik sehr zweifelhaft, und wird wahrscheinlich nur ein Chor von quadratischer Grundform, wie bei der alten Felsenkirche in Dambeck bei Röbel, vorhanden gewesen sein.

Der südliche Anbau des jetzigen Chores ist entschieden später als der Chor selbst, da er in Ziegeln ausgeführt, und das vorhandene Fenster des Chores wegen dieses Anbaues zugemauert ist.

Ob die Ausfüllung der Arkadenöffnungen des Mittelschiffes später erfolgt ist, wird sich beim Abbruch der Kirche feststellen lassen. In diesem Falle würden die Pfeiler mit der Ausmauerung im Verbande nicht zusammenhängen, müßten sich vielmehr unabhängig als abgeschlossene Pfeiler zeigen.

 

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Alte Kirche zu Vellahn
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IV.

J. Kornerup's Forschungen

über den

ältesten Theil der Darguner Klosterkirche.

Angezeigt von Dr. F. Wigger .


Unter den meklenburgischen Klöstern nahmen von jeher Doberan und Dargun einen hervorragenden Platz ein, und noch immer wendet sich zu diesen ältesten Pflegestätten christlicher Cultur der Blick der Forscher mit Vorliebe hin. Auch in unsern Jahrbüchern ist von beiden Klöstern wiederholt gehandelt, aber Doberan ist dabei sehr bevorzugt; und während Letzteres wenigstens für das erste Jahrhundert seines Bestehens bereits einen Historiker gefunden hat 1 ), harrt Dargun noch immer eines Geschichtsschreibers, wie dessen Tochterkloster Hilda (Eldena) ein solcher neuerdings in dem Professor Dr. Pyl zu Greifswald in so ausgezeichneter Weise zu Theil geworden ist.

Um so willkommener ist uns jeder neue Beitrag sachverständiger Forscher; und auf einen solchen aufmerksam zu machen, ist der Zweck dieser Zeilen.

Nämlich nachdem K. v. Rosen 1872, in der Vereinsschrift der rügisch=pommerschen Abtheilung der Gesellschaft für pommersche Geschichte, vom kunsthistorischen Standpunkt aus "über Dänemarks Einfluß auf die früheste christliche Architektur


1) Compart, in Schirrmachers Beiträgen I.
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Rügens" geschrieben, und J. L. Löffler solchen in seinen Abhandlungen über die Klosterkirche zu Bergen und die Gotteshäuser zu Altenkirchen und Schaprode (Baltische Studien 29, S. 77 flgd.; 31, S. 211 flgd.) mehr im Einzelnen nachgewiesen hatte: hielt es der mit der ältesten dänischen Baukunst innig vertraute Professor Körnerup für angezeigt, den dänischen Einfluß auf den Kirchenbau am südlichen Gestade der Ostsee noch weiter zu verfolgen, und untersuchte zu diesem Zwecke die Klosterkirchen zu Dargun und Colbatz und die Ruinen des Klosters Hilda. Die Resultate seiner Forschung hat er in einer Abhandlung "über die Verbindungen des Klosters Esrom mit den wendischen Ländern und deren architektonische Spuren", abgedruckt in: "Aarbøger for nordisk oldkyndighed och historie, Kjøbenhavn, 1881", S. 1 flgd., niedergelegt. Die Gesellschaft für pommersche Geschichte und Alterthumskunde hat wegen des großen Interesses, welches diese Untersuchung für das ganze Gebiet ihrer Forschung hat, bereits eine Uebersetzung der ganzen Abhandlung (vom Regierungsrath G. v. Rosen) in den Baltischen Studien, Jahrg. 1883, S. 65, publicirt und dabei die dem Original eingefügten Holzschnitte reproducirt; wir beschränken uns hier aber auf Dargun.

Kornerup schickt in einer historischen Einleitung eine kurze Darstellung von den Kämpfen der Dänen und der Wenden im 12. Jahrhundert vorauf. Wir haben dieselben im 28. Jahrbuche (1863, in der Abhandlung über den Bischof Berno und Meklenburg zu dessen Zeit) ausführlich besprochen und gezeigt, daß die Wenden, nachdem sie Jahrhunderte lang die Dänen und die Deutschen befehdet hatten, endlich den vereinten Kräften des großen Sachsenherzogs Heinrichs des Löwen und der Dänen erlagen. Nachdem Herzog Heinrich die Macht der Obotriten gebrochen hatte, und der Fürst Pribislaw für das Christenthum gewonnen war, gelang es 1168 dem Dänenkönige Waldemar und den mit ihm unter Führung des Bischofs Berno vereinigten neubekehrten Wenden, die Tempelburg Arkona auf Rügen zu erobern und den Dienst des Götzen Zwantewit zu vernichten. Die Insel Rügen ward christianisirt und dem dänischen Bisthum Roeskilde einverleibt. Dänische Geistliche baueten hier die ersten christlichen Kirchen. Eroberungslust und Eifer für die Ausbreitung des Christenthums gingen in Dänemark wie in Sachsen Hand in Hand. König Waldemar drang 1171 auch in das Land der Circipaner ein, die Zwantewits eifrige Anhänger gewesen waren und demselben regelmäßig ihren Tribut gesandt hatten. Es gelang ihm die Burg des

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Kotimar im Teterower See zu zerstören; aber der Burgherr selbst fand Gnade vor ihm, er und seine Brüder Mirognew und Monic gaben die ersten Ländereien her zur Stiftung des Klosters Dargun 1 ). Dänische Mönche aus dem erst 1153 gestifteten Cistercienserkloster Esrom zogen voll heiligen Bekehrungseifers in diese Wildniß; der 25. Juni 1172 wird als der Stiftungstag ihres Klosters bezeichnet 2 ); am 30. November 1173 weihete der Bischof Berno von Schwerin den Marienaltar in der ersten Capelle Darguns und des ganzen Circipanerlandes 3 ). Den frommen Brüdern ward gestattet, im Klostergebiete Deutsche, Dänen und Wenden anzusiedeln 4 ), und es fehlt auch nicht an Spuren dänischer Einwanderung 5 ).

Das war ein fröhlicher Anfang; allein auf die Dauer vermochten sich die dänischen Mönche doch nicht unter der wendischen, noch dem Heidenthum ergebenen Bevölkerung zu behaupten. Nachdem der Sturz Heinrichs des Löwen die Machtverhältnisse in den Ostseeländern erschüttert hatte, trat der Haß gegen die fremden christlichen Einwanderer offen zu Tage. Wir wissen nicht einmal, ob die Esromschen Mönche und die von ihnen herbeigezogenen Ansiedler noch den Krieg Herzog Bogislaws mit den Dänen und Rujanern in den Jahren 1184 und 1185 zu Dargun erlebt haben: die Klosterstiftung nahm spätestens damals ein Ende. Der Bischof Berno suchte wenigstens das Klostergebiet für künftige, bessere Zeiten zu retten, indem er sich vom Papste Urban III. am 23. Februar 1186 "den Ort Namens Dargun, wo der vorgenannte Bischof ein Kloster gegründet", bestätigen ließ 6 ). Die Mönche fanden nach längerem Umherirren einen Zufluchtsort in Hilda (Eldena bei Greifswald), und dort haben sie dann sich hernach ein neues Kloster gegründet.

Damit hatte die Verbindung des Klosters Esrom mit Dargun ein frühes Ende gefunden: denn es rückten keine neuen Mönche an die Stelle der früheren. Dargun war


1) Vergl. Lisch in Jahrbuch XXVI, S. 181 flgd.
2) Mekl. U.=B. I, Nr. 104.
3) Das. Nr. 111.
4) Das. I, Nr. 114.
5) Jahrbuch XXVIII, S. 247, Anm. 2.
6) Mekl. U.=B. I, Nr. 141. Berno ließ sich vom Papst u. a. bestätigen: "Doberan uero et totam terram Gobange spectantem (das Gebiet des damals noch in Trümmern liegenden Klosters Althof=Doberan) - -, "et locum Dargun dictum, in quo predictus episcopus cenobium fundauit - -." Ich vermag diese Worte nur im oben angegebenen Sinne zu deuten.
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nunmehr, nach dem Ausdruck des Bischofs Slawin von Camin im Jahre 1216 1 ), eine lange Zeit wüste, so daß, wo früher Gottesdienst gehalten war, jetzt die wilden Thiere ihr Lager und Räuber ihre Höhle hatten.

Erst 1209 2 ) richtete Bischof Sigwin, der Circipanien nun zu seinem Caminschen Sprengel rechnete, mit Unterstützung Herzog Kasimars zu Dargun aufs Neue ein Kloster auf; er berief dorthin aber nicht wieder Mönche aus Esrom, sondern Cistereienser aus Doberan 3 ). Damit ging das Kloster Dargun von der Linie Clairvaux im Cistercienser=Orden an die Linie Morimund über, die factische Verbindung mit Esrom hörte auf, wenngleich die Aebte von Esrom noch lange Zeit Paternitätsrechte über Dargun geltend zu machen suchten, bis sie ihren Proceß darüber 1258 verloren 4 ) und 1259 dem Abt zu Doberan gegen eine geringe Entschädigung auf alle ferneren Ansprüche förmlich Verzicht leisteten 5 ). Herzog Kasimar bestätigte dem neuen Kloster freilich 1219 6 ) alle Besitzungen und Rechte des alten, und darunter auch den freien Zuzug von "Deutschen, Dänen und Wenden" und deren freie Ausübung ihrer Handwerke (artes exercendi); aber daß damals wirklich noch Dänen eingewandert wären, ist durch nichts bezeugt und unwahrscheinlich.

Von den ersten Bauten, welche die Doberaner Mönche in Dargun aufgeführt haben, ist uns nichts erhalten. Aller Wahrscheinlichkeit nach waren sie nur von Holz und Lehm (Fachwerk, ausgefüllt mit sogenannten Klehmstaken) aufgeführt und mit Stroh oder Rohr bedacht, um den dringendsten Bedürfnissen zu genügen. Im Jahre 1225 schenkte dann der Herzog Wartislaw von Pommern=Demmin dem Kloster Dargun das Dorf Küsserow zu freiem Eigenthum "ad opus latericium", um dort eine Ziegelei anzulegen 7 ). Daß die daselbst gewonnenen Ziegel vornehmlich zu Klosterbauten bestimmt wurden, ist freilich nicht zu bezweifeln; doch scheinen zunächst Wirtschaftsgebäude hergestellt zu sein, denn erst 1241, am 24. April, bezeugt der Fürst Borwin von Rostock, der inzwischen seines Hauses Hoheitsrechte über jene Gegenden gegen die Herzoge von Pommern durchgesetzt hatte, daß er bei der Grundstein=


1) Mekl. U.=B. I, Nr. 226.
2) Das. I, Nr. 186.
3) Das. Nr. 226.
4) Das. II, Nr. 812.
5) Das. Nr. 841.
6) Das. I, Nr. 247.
7) Das. I, Nr. 311.
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legung des Klosters Dargun diesem die Kirche zu Levin als Vicarei incorporirt habe. 1 )

Hiernach ist es sehr wahrscheinlich, daß wir die Grundsteinlegung in den Frühling 1241 zu setzen haben; und nach dem sonst üblichen Brauche darf man annehmen, daß der Grundstein an der Stelle des künftigen Hochaltars eingesenkt ward, und daß der neue Bau mit dem Chor begann, dann zunächst etwa auch noch das Kreuz umfaßte. Jedenfalls wird er zunächst auf die Theile der Kirche beschränkt sein, welche zum Gottesdienste nothwendig waren, und auf die Wohnräume des Conventes und vielleicht der Conversbrüder. Das weniger nothwendige Langhaus mag erst in Angriff genommen sein, als die zunehmende Bevölkerung des Klosterhofes eine Erweiterung des Gotteshauses gegen Westen erheischte und die Mittel des Klosters und der Gläubigen so weit angewachsen waren, um einen dreischiffigen Prachtbau zu ermöglichen. Schwerlich dürfen wir darum die Entstehung dieses Langhauses noch in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts setzen, wie Lisch angenommen hat 2 ); die Spitzbogenform der Arkaden spricht sicher für die zweite Hälfte jenes Jahrhunderts.

Auf dieses Langhaus hat nun Kornerup seinen Blick gerichtet. Seine Beschreibung desselben lautet, wie folgt (S. 5):

"Die alte Kirche in Dargun war in ihrer Grundanlage ohne Zweifel nach den für die Kirchen der Cistertienser geltenden Regeln als Kreuzkirche mit kleinen Capellen an der Ostseite des Kreuzes angelegt, hat aber im Laufe der Zeiten mancherlei Veränderungen erfahren. Namentlich ward in den Jahren 1464-1479 ein Umbau vorgenommen, indem das Kreuzschiff und der Chor niedergerissen und im entwickelten Spitzbogenstil wieder aufgebauet wurden. Durch die Reformation kam das Kloster in den Besitz der meklenburgischen Herzoge, und das einen viereckigen Hof umschließende Klostergebäude (den firkantede Klostergaard) ward theilweise umgeformt und zu einem fürstlichen Schlosse umgebaut, von runden Eckthürmen flankirt und mit Graben umgeben. Somit ist es nur das Schiff, der älteste Theil der Kirche, welches für uns Bedeutung hat."


1) Mekl. U.=B. I, 527: cum ad impositionem primi lapidis monasterii Dargunensis, vdi tunc presentes fuimus etc.
2) Jahrb. XXVI, S. 215: "Da das Schiff der Kirche ein in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts vollendeter, alter Bau ist" u s. w.
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"Dies Schiff ist 46 Ellen lang, 15 Ellen breit und 23 Ellen hoch 1 ) und hat an beiden Seiten niedrige Seitenschiffe gehabt, von denen jetzt das südliche abgebrochen ist. Dasselbe ist eingetheilt in drei Gewölbefächer (Hvælvingsfag, Joche, Travéen), und jedes dieser Fächer wird durch eine Gruppe von zwei schmalen, schräg eingeschnittenen, schwach zugespitzten Fenstern erleuchtet. Aus den Seitenwänden des Schiffes springen Halbsäulen hervor mit Kapitälen, deren Ecken schräge abgeschnitten sind, gleichwie an den ältesten dänischen Mauerstein=Kapitälen, und die gleichfalls nur mit einer einfachen Deckplatte mit Hohlkehle versehen sind. In jedem Fache öffnen sich zwei schmale (smalle) spitzbogige Arkaden nach den Seitenschiffen zu. Diese Arkadenreihe, welche ebenfalls von Halbsäulen getragen wird, deren Kapitäle abgeschrägte Ecken haben, erinnern an einige gleiche in ein paar dänischen Kirchen, welche älter als Dargun sind, nämlich an Ringsted und Stubbekjöbina, wo die Arkadenbögen jedoch rund sind. Die Sockel (Fodstykker) der Halbsäulen in Dargun haben ganz denselben eigenthümlichen Zuschnitt wie einige Sockel im ältesten Theile des Domes zu Roeskilde, denselben hochsitzenden Ring mit der darunter hervortretenden Hohlkehle und mit den zwei schweren Eckknäufen auf dem untersen Ringe oder Wulse 2 ) Der stark gebrannte rothe Ziegelstein, aus welchem die Kirche zu Dargun ausgeführt wurde, ist wie bei den älteren dänischen Backsteinkirchen an allen Halbsäulen und schräg eingeschnittenen Fensteröffnungen (Vinduesskraaninger) geriffelt. Die ursprünglichen Gewölbe, welche ohne Zweifel, wie die Arkaden, spitzbogig gewesen sind, existiren nicht mehr; denn die jetzt vorhandenen rundbogigen Wölbungen sind ans Holz und rühren von einer Restauration im Jahre 1850 her. Endlich muß noch bemerkt werden, daß das nördliche Seitenschiff damals, als das Kloster ein fürstliches Schloß ward, theilweise umgebauet und verändert ist."

"Betrachten wir das Schiff der Kirche zu Dargun außen von der Südseite, so nehmen wir über den Fenstern den für die ältesten deutschen Backsteinkirchen bezeichnenden herkömm=


1) Die dänische Elle ist = 0,6277 Mtr.; 46 Ellen also = 28,86 Mtr., 15 Ellen = 9,41 Mtr., 23 Ellen = 14,44 Mtr. - Die Höhe beträgt hiernach die Hälfte, die Breite etwa 1/3 der Länge, so daß jedes der drei Gewölberäume etwa quadratisch ist.
2) Kornerup citirt hiezu: "Der Dom zu Roeskilde in den Danske Mindesmærker II, T. XIII.
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lichen Fries wahr, welcher in einer Reihe kleiner Rundbogen besteht, die einander schneiden; dasselbe Motiv, welches wir an mehreren holländischen Kirchen wieder erkennen und welches diese klar genug von Norddeutschland herübergenommen haben. Die schmalen Fenster, von denen nur das mittelste Paar rundbogig ist, sind alle mit einem Rundstabe eingefaßt (Løber omkring Stikket), und die gewölbten Bogenflächen (Buernes krumme FIader) sind, wie bei einigen Fenstern im Dome zu Roeskilde und in der Frauenkirche daselbst, mit Kalkputz belegt. Der Westgiebel des Schiffes, der theilweise durch ein anstoßendes Gebäude verdeckt wird, ist spitz ohne Abtreppungen, querüber verziert mit einer Zahnleiste (Tandskifte, wohl Stromschicht) und mit runden Blenden, und darunter mit einem Ziazackmuster (Heringsgrätenmuster?), ähnlich dem am Kreuzgiebel der Kirche zu Bergen auf Rügen und am Dom zu Roeskilde. Ueber den fünf spitzbogigen Arkaden, welche die Verbindung zwischen dem abgebrochenen Seitenschiffe und dem Hauptschiffe gebildet haben, sind deutlich Spuren von fünf Spitzgiebeln wahrzunehmen. Das Seitenschiff scheint also durch eine Reihe von Satteldächern mit Spitzgiebeln bedacht gewesen zu sein: wieder eine Erscheinung, die an den Dom zu Roeskilde erinnert."

"Die Uebereinstimmung in den oben erwähnten Einzelheiten mit den Formen der ältesten dänischen Backsteinkirchen ist unverkennbar. Der in Dargun herrschende Uebergangsstil mit seinen halb romanischen, halb gothischen Motiven ist ganz derselbe, wie er an der Roeskilder Domkirche durchgeführt ist, nur daß die Anlage bei der Cistertienserkirche naturgemäß einfacher war als bei der eines Domes. Das Schiff in Dargun, welches wahrscheinlich nach 1241 aufgeführt ist, muß in Hinsicht auf seine spitzbogigen Fenster und die kleingegliederte (smaaleddede) Einfassung der Arkaden für ein wenig jünger angesehen werden als der altere östliche Theil, der Chor und das Kreuz des Domes zu Roeskilde, aber vielleicht für älter als der westliche Theil derselben Domkirche." -

Wir sind dem Verfasser dankbar für diese sorgfältige, auf seiner Beobachtung beruhende Beschreibung, welche auch dann ihren Werth behält, wenn man sich vielleicht die von demselben aus der Vergleichung mit dänischen Kirchen gezogenen Schlüsse nicht aneignen kann. Die Frage, welche Kornerup hier angeregt hat, ist für die meklenburgische Baugeschichte von nicht geringem Interesse und verdient ohne

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Zweifel eine weitere Erwägung der Sachverständigen; denn bis jetzt erscheint sie dem Referenten doch noch keineswegs gelöst.

Kornerup selbst, der die Verwandtschaft der Darguner Kirche mit den dänischen (S. 9) für "augensichtlich" (øiensynlig) erklärt, verräth einige Verlegenheit, wie er sie erklären soll, da ja die dänischen Mönche (und gewiß auch die etwa mit ihnen eingewanderten dänischen Handwerker) Circipanien schon vor dem Schlusse des 12. Jahrhunderts wieder verließen, und 1209 nicht dänische, sondern Doberaner Mönche das Kloster wieder aufrichteten. In dieser Hinsicht steht Dargun ganz anders da als Eldena und Colbatz, welche als Töchter Esroms mit dem dänischen Mutterkloster in steter Verbindung blieben.

Der dänische Kunsthistoriker stellt nun (S. 9) zur Erklärung seiner Hypothese zwei Vermuthungen auf, nämlich daß entweder die Darguner einen baukundigen, aus dänischer Schule hervorgegangenen Mönch aus Hilda zum Baumeister herbeigerufen haben, oder daß sich bei ihnen "in dem Zeitraum, wo die meklenburgischen Lande dem Scepter Waldemars unterstanden", Dänen, und unter diesen sowohl Maurermeister als Ziegler, ansiedelten.

Allein beide Vermuthungen dünken uns gleich unwahrscheinlich. Denn abgesehen davon, daß, wie die bis in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts hinein erbauten Kirchen 1 ) sattsam beweisen, es auch in Meklenburg selbst nicht an Maurern und Zieglern fehlte, ist an einen Einfluß König Waldemars II. hier nicht zu denken. Als Doberan 1209 einen neuen Convent nach Dargun entsandte, waren die meklenburgischen Fürsten allerdings noch dänische Vasallen, und König Waldemar suchte sich hernach in die Grafschaft Schwerin einzudrängen; aber seitdem 1223 Graf Heinrich von Schwerin sich seiner Person bemächtigte, war es mit seinem politischen Einfluß in Meklenburg aus, und daß er einen andern ausgeübt hatte, ist nicht bezeugt. Für Dargun war dies ganze Verhältniß zu ihm um so gleichgültiger, als damals die Gegend von Dargun noch unter pommerscher Landeshoheit stand. Und wäre etwa um 1220 ein dänischer Maurermeister in Dargun eingewandert, so hätte er ja damals noch nicht in Dänemark die Muster gefunden, nach denen er gearbeitet haben soll, auch schwerlich in jener Abgelegenheit den großen Schritt vom romanischen zum Spitz=


1) S. das Verzeichniß von Dr. Crull, Jahrb. XXIX, S 53.
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bogenstil selbständig gethan. Und ebenso wenig können wir an einen Baumeister aus Eldena i. P. glauben, zumal die Vollendung des dortigen Klosters etwas später (1265) 1 ) zu fallen scheint als die des Dargun'schen. Viel natürlicher will es uns bedünken, daß die Darguner das Mutterkloster Doberan in den Rath nahmen, als sie ihren Bauplan entwarfen; und wenn Kornerup (S. 9) die Nähe von Eldena (6 Meilen) betont, so können die drei Meilen, um welche Doberan den Dargunern ferner lag, doch nichts verschlagen.

Kornerup erhebt in Bezug auf Doberan freilich das Bedenken, das die Kirche zu Doberan im 14. Jahrhundert umgebauet, also jünger sei als das Langhaus zu Dargun, mithin nicht zur Vergleichung herangezogen werden könne. Er übersieht aber dabei, daß von dem älteren, am 3. Oktober 1232 geweiheten 2 ) Kirchengebäude zu Doberan noch ansehnliche Reste zeugen 3 ), daß es also dort an lebhaftem Interesse und Verständniß für Baukunst nicht fehlte; und daß dieses mit 1232 nicht abschloß, beweisen Kirchengebäude in dem ehemaligen Gebiete dieser Abtei und die sog. Heiligen=Bluts=Capelle in Doberan selbst. Auch darf man, wenn von meklenburgischen Cistertienserbauten jener Zeit die Rede ist, nicht unbeachtet lassen, daß von dem 1248 oder 49 geweiheten 4 ) Dom zu Schwerin noch der westlichste Theil erhalten ist und trotz aller Umbauten noch ursprüngliche Theile erkennen läßt 5 ). - Ferner darf man in der Baugeschichte der Klosterkirchen niemals vergessen, daß die Aebte eines Ordens mehr oder weniger regelmäßig bei den General=Conventen zusammentrafen und dort die schönste Gelegenheit fanden ihre Ansichten und Wünsche auch hinsichtlich ihrer beabsichtigten oder bereits begonnenen Bauten auszutauschen.

Dies ist auch Kornerup sehr wohl bekannt; er hebt selbst (S. 36) hervor, daß der Backsteinbau gerade durch die Cistertienser aus der Lombardei nach dem nördlichen Europa verbreitet sei, und insonderheit betont er (S. 31), daß der Backsteinbau im 12. Jahrhundert durch König


1) Mekl. U.=B. II, Nr. 1005: fater R[eginarus] dictus abbas in Hilda totusque conuentus ididem - nouum nostrum mouastterium nunc intrauimus." Ueber die Zeit der Ausstellung dieses Briefes (1265) siehe Pyl, Eldena I, S. 415, Amn.
2) Mekl. U.=B. I, Nr. 406.
3) Lisch, Jahrb. IX, S. 410.
4) Mekl. U.=B. I, Nr. 631, Anm.
5) S. Lisch im Jahrb. XIX, S. 399.
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Waldemar I. und seine Zeitgenossen aus Deutschland nach Dänemark eingeführt worden ist. Aber in ähnlicher Weise, wie hochverdiente dänische Forscher über die prähistorischen Alterthümer die Ansicht ausgesprochen haben, daß die Bronzecultur in ihr Vaterland importirt, dann aber dort eigenthümlich entwickelt sei, "meint" Kornerup (S. 37) "zu verspüren, daß dieselbe" (die Backstein=Baukunst, aus der Lombardei) "über Deutschland nach Dänemark gekommen ist und dagegen dorthin" (nach Deutschland) "wieder jene Kirchen" (zu Dargun, Hilda und Colbatz) "gebracht hat, welche die Mönche aus Esrom im alten Wendenlande erbaut haben".

Was Daraun angeht, so bekennt sich Referent von dieser Ansicht nicht überzeugt. Denn man überzeugt sich schwer davon, daß der lebhafte Verkehr Dänemarks mit Deutschland, den Kornerup im 12. Jahrhundert anerkennt, späterhin aufgehört habe; im Ganzen und Großen beweisen ja auch die Bauwerke selbst, daß die Architektur in Dänemark dieselben Phasen durchlief wie in Norddeutschland 1 ). Und wenn wir dem dänischen Kunsthistoriker auch willig einräumen, daß, wenn man sich die Erforschung architektonischer Einwirkungen und Verbindungen zur Aufgabe stelle, es dabei auch sehr auf den Schmuck und die kleinen Einzelheiten ankomme: so müßten doch die von ihm hervorgehobenen Uebereinstimmungen ausschließlich dänisch sein, wenn sie uns überzeugen sollten. Eben dieses aber vermissen wir. Die von Kornerup betonten Kapitäle der Halbsäulen mit schräge abgeschnittenen Ecken sind ja nicht eine dänische Erfindung, sondern, wie er selbst (S. 32) anführt, schon ein Jahrhundert früher in Jerichow in der Altmark angewandt; und sie finden sich vielfach schon an romanischen Bauwerken Norddeutschlands, auch Meklenburgs 2 ). Die geriffelten Steine waren nach Kornerups eigener Angabe in Norddeutschland verbreitet und von hier nach Dänemark gekommen. Die Arkaden stimmen in der Form zugestandenermaßen nicht mit den zur Vergleichung herangezogenen dänischen. Die Zahnleiste mit den geblendeten Halbkreisen sieht man auch an der Westfeite des Doms zu Schwerin. Daß die Bedachung des Seitenschiffes mit Spitz= giebeln nicht aus Dänemark herübergebracht zu sein braucht,


1) Die auf S. 32 angeführte wesentlichste Eigenthümlichkeit der romanischen Kirchen Dänemarks in der Construction des Triumphbogens kommt bei unserer Frage nicht in Betracht.
2) Vgl. über die Verbreitung des Trapezcapitals Otte, Handbuch der kirchl. Kunstarchäologie (4. Aufl.) I, S. 448, Anm.
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weiß auch Kornerup; er citirt selbst Dohme (Kirchen des Cistertienserordens in Deutschland S. 150), welcher der Ansicht ist, daß diese Anordnung vom Dom zu Magdeburg entlehnt ward. Was dann aber noch von Kornerup's Vergleichspunkten übrig bleibt, die Aehnlichkeit der Säulensockel und das Bißchen Kalkputz über den Bogenspitzen der Fenster, reicht meines Erachtens noch nicht aus, um daraus auf einen dänischen Baumeister der Darguner Kirche zu schließen.

 

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V.

Der Schrein des Hochaltars

zu

S. Jürgen in Wismar.

Von Dr. Crull.


A m 31. März 1860 verstarb zu Wismar der dortige Bürger und Weißbierbrauer Joh. Chr. Heinr. Behm ohne Nachkommen, auch ohne Testament; doch fand sich in seinem Nachlasse ein Beutel mit 400 Louisdors sammt einem von seiner Hand geschriebenen Zettel, welchem gemäß die gedachte Summe der Kirche S. Jürgens, zu deren Sprengel er gehörte, geschenkt sein und für dieselbe "ein schöner Altar zur Ehre Gottes so bald als möglich erbaut" werden sollte. Da die auswärts wohnende Intestaterbin die Gültigkeit dieses Zettels anzweifelte, und der Ausgang eines Prozesses, falls solcher anhängig gemacht werden würde, ungewiß und kostbar erschien, auch im günstigen Falle ein für jene Summe in schicklicher Weise nicht herzustellender Neubau sich vernothwendigt haben würde: so einigten sich die Kirchenbau=Behörde und die Erbin dahin, daß Letztere von der genannten Summe ein Drittel erhalten, jener aber der Rest für S. Jürgen und möglichst zur Renovation des Altarschreins verbleiben solle.

J. Ch. H. Behm war der Erste nicht, dem die alte geschnitzte und vergoldete Tafel auf S. Jürgens Hochaltar mißfiel, und dessen Gedanken sich auf die Herstellung eines neuen Ueberbaus richteten. Hundert Jahre früher schon

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bestimmte der 1765 verstorbene Rathsverwandte Dav. Joach. Wulff nahezu sein ganzes Vermögen S. Jürgens Kirche, und zwar zunächst zu einer Kupferbedachung und nach dieser zu neuer Herstellung von Taufe, Kanzel und Altar; aber das Kapital war nicht groß genug, um damit sofort ein Kupferdach ausführen zu können, reichte also glücklicherweise noch weniger hin, um die weiteren vom Testator ins Auge gefaßten Arbeiten ins Werk zu setzen. Glücklicherweise; denn S. Jürgen behielt aus dem angeführten Grunde seinen mittelalterlichen Schrein, während S. Marien 1749 und S. Nicolai 1774 die ihrigen verloren, um dafür die heutigen Ueberbauten einzutauschen, welche, wenn auch an sich handwerklich ganz respektable Leistungen, doch ihrem Materiale nach kaum besser sind als die Ausstattung eines Opernhauses und stilistisch natürlich übel zu den Kirchen passen, wie sie außerdem durch ihre übermäßige Höhe solche noch kürzer erscheinen lassen, als dieselben ohnehin sind. Immerhin wurde aber freilich ein Altarüberbau, wie die Benannten beiden Kirchen haben, doch noch besser in S. Jürgen gewesen sein, als wenn es 1830 zur Herstellung eines solchen gekommen wäre, wo der Tradition nach selbige wiederum geplant, aber durch den Einspruch des damaligen Bürgermeisters Haupt, eines vielseitig gebildeten Mannes, unterblieben sein soll.

Genug, S. Jürgens Hochaltar hat seinen Schrein bis in die Gegenwart hinein gerettet. Doch befand derselbe sich allerdings in einem kläglichen Zustande, insofern nicht allein das Schnitzwerk vielfach Schaden gelitten hatte, sondern auch der Kreidegrund auf den hervorragenden Theilen der Figuren theils ganz abgefallen, theils so gelockert war, daß geringfügige Erschütterungen sein Abfallen zu bewirken vermochten, ganz zu geschweigen der Malereien auf der Rückseite der inneren und auf den äußeren Flügeln, die theils gänzlich abgefallen, theils nur noch in Fragmenten und bloß in einigen wenigen Bildern vollständig, wenn auch vielfach gelockert, erhalten waren. Die bloß gemalten Tafeln kamen nun freilich nicht zu Gesichte, da der Schrein, wie man aus Schreibereien mit Kreide auf den äußeren Flügeln schließen kann, seit dem ersten Viertel des siebenzehnten Jahrhunderts stets offen gehalten worden ist; auch ließen der Reichthum der Vergoldung und die Zierlichkeit der Architektur die Beschädigungen der Hauptansicht minder hervortreten, und diese betrafen weniger die Gesichter als die Gewänder. So gewährte der Schrein auch in seinem verwüsteten Zustande Kennern und Freunden der Kunst unserer Vorzeit noch so

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viel Freude, daß namhaftere derselben, wie A. Reichensperger und E. J. Milde, empfahlen, lieber den Schrein seinem Geschicke zu überlassen, als denselben einer rohen, unverständigen oder gewissenlosen Restauration auszuliefern. Allerdings aber waren archäologische oder künstlerische Interessen nicht die allein zu berücksichtigenden; und es ließ sich nicht leugnen, daß der Zustand der Tafel wenig der Würde des Altars entsprach, wie es denn auch nicht zu verwundern ist, Wenn die Nachkommen der Behmschen Erbin nach Verlauf von nahezu zwanzig Jahren darauf drangen, daß die Kirchenbau=Behörde nunmehr der getroffenen Vereinbarung Folge geben möge. Dieselbe war demnach schließlich genöthigt, die Restauration zu unternehmen.

Der Schrein ist ein Werk von bedeutenden Dimensionen, und diese stellten ebenso wie die Lockerung des Kreidegrundes das Versenden an auswärtige, namhafte Restauratoren außer Frage, wie auch die Berufung eines solchen keinen Erfolg versprechend und den vorhandenen Mitteln gegenüber zu kostbar erschien. Man wandte sich daher an den Maler Herrn Karl Michaelsen in Wismar, da, wenn derselbe dergleichen Arbeit auch noch nicht ausgeführt hatte, dessen Geschicklichkeit, Interesse und Selbstlosigkeit eine bedeutende Garantie für tüchtige und gewissenhafte Ausführung des Auftrags boten, und schloß mit diesem, nachdem er zur Probe die Bilder eines kranken Altarschreins in S. Nicolai in befriedigender Weise wieder hergestellt hatte, einen Contract, wonach er die Restauration der geschnitzten und vergoldeten Hauptansicht und der Gemälde, die sich nach Schließung der inneren Flügel zeigten, für die Summe von 7914 Mk. einschließlich der Kosten für die nöthige Bildschnitzerarbeit auszuführen sich verpflichtete.

Die Restauration von vergoldeter und bemalter Schnitzarbeit greift, wenigstens was die Figuren anlangt, im Grunde weit über die Grenzen einer solchen hinaus und ist gegenüber der Restauration von unbemaltem Schnitzwerke oder gar von Bauwerken nahezu eine völlige Erneuerung; denn da an jenen Stellen, wo der Kreidegrund fehlt oder locker geworden ist, derselbe nicht schlechthin ausgefüllt, vergoldet oder bemalt werden kann, sondern die Flache völlig, auch da, wo sie noch fest ist, frisch mit Grund überzogen, mithin auch neu vergoldet und bemalt werden muß, so bleibt vom Alten nur das Holz übrig Somit ist die äußerste Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erforderlich, wenn der Restaurator eines derartigen Werkes in Wahrheit den Namen eines solchen

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beanspruchen will. Um also dieser Aufgabe möglichst gerecht zu werden, wurden sämmtliche Figuren in etwas über 1/3=Größe photoaraphirt und außerdem genaue Protokolle über diese und die Gemälde und Malereien aufgenommen, welche Michaelsen zum Anhalte dienten und die Grundlage der nachstehenden Beschreibung des Schreines bilden.

Das Altarwerk ist ein Flügelaltar, der ohne Aufsatz (oder, wie man im Oberlande sagte, Aufzug) wagerecht mit einer Blätterbekrönung abschließt. Die beiden Seiten der äußeren Flügel sind bemalt und ebenso auch die äußeren Seiten der inneren Flügel; die innere und Haupt=Ansicht aber zeigt geschnitzte, vergoldete und bemalte Statuetten unter Baldachinen, so daß sich der Schrein in drei verschiedenen Ansichten, etwa für die Woche, für die Sonntage und geringeren Festtage, und für die hohen Festtage bestimmt, präsentirt. Der mittlere feste Theil hat eine Breite von 16 Fuß 5 1/2 Zoll Hamb., so daß die Gesammtbreite des Werkes 32 Fuß 11 Zoll bei einer Höhe von 11 Fuß, ungerechnet die Bekrönung, welche 2 Fuß, und die Predella, welche 2 Fuß 7 1/2 Zoll hoch ist, beträgt. Die inneren Flügel, sowie die seitlichen Abtheilungen des festen Theiles sind 5 1/2 Zoll tief, während die mittlere Abtheilung des letzteren durch Ausrücken hinterwärts eine Tiefe von 10 Zoll erhalten hat.

Der feste Theil zerfällt nämlich in eine mittlere durchgehende Abtheilung und zwei seitliche, die wiederum, wie die Flügel, jede zwei Abtheilungen über einander enthalten. In jener, der mittleren Abtheilung, ist zuunterst ein Sockel von 11 Zoll Höhe angeordnet, welcher in drei durch kleine Pfeiler markirte Compartimente getheilt ist. Jedes derselben enthalt ein von zwei Spitzbogennischen, die mit durchbrochenem Maßwerk gefüllt sind, begleitetes Rechteck. In dem mittleren Rechtecke ist auf Goldgrund halb erhaben ein betender Greis dargestellt, kahl, ohne Bart, in einem langen, faltigen, mit weiten Aermeln versehenen rothen Gewande, umgürtet mit einem goldenen Gürtel, an dem eine schwarze Tasche hängt. Vor ihm lehnt ein dreiseitiger Schild, der auf Silber ein schwarzes Merk (Hausmarke) aufrechtstehend, also nicht im Längsdurchmesser des Schildes, zeigt, und über ihm flattert ein Spruchband mit den Worten:

Spruchband

(nämlich magnam misericordiam tuam, Ps. 50). In den beiden seitlichen Rechtecken sieht man die Brustbilder je eines

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Königs, von denen derjenige rechts schwarzes, derjenige links röthliches Haar hat. Beide halten Spruchbänder. Auf dem Spruchbande des ersteren liest man:

Spruchband

(nämlich in vestitu deaurato, circumdata varietate), auf dem des zweiten:

Spruchband

Jene Legende ist dem Psalter, 44, diese mit der Modification von eius statt mea dem Jesus Sirach oder Ecclesiasticus, 24, entnommen. Vermuthlich sollen die Figuren David und Salomon vorstellen, was kaum zweifelhaft sein würde, wenn die zweite Stelle statt im Ecclesiasticus im Ecclesiastes oder Prediger sich fände.

Ueber diesem Sockel thront Christus mit seiner ihm zur Rechten sitzenden Mutter, beide gekrönt, auf einer reich geschmückten Bank. Maria mißt bis zur Krone 3 Fuß 2 Zoll, Christus 3 Fuß 3 1/2 Zoll. Maria hat dunkelblaue Augen und goldenes, über die Schultern herabfallendes Haar, Christus braune Augen und braunes Haar; seine Füße sind unbeschuht. Maria sitzt in betender Haltung dem Sohne zugeneigt, während Christus, die Rechte segnend erhoben, auf dem linken Knie die Weltkugel mit dem Kreuze darauf haltend, ihr sich zuwendet. Neben den Figuren ist die Vorderseite der Thronbank sichtbar, die auf silbernem Grunde mit schmalen Bogen, abwechselnd roth und grün lasirt, bemalt ist. Ebenso ist die Vorderseite des Sitzbrettes und der Sockel der Bank behandelt, nur daß diese statt der Bogen Vierpässe zeigen. Die bis an die Schultern der Figuren reichende, mit einer Blattbekrönung abschließende, vergoldete Rückwand ist mit durchbrochenen Spitzbogen geschmückt, welche mit versilbertem und abwechselnd roth und grün lasirtem Papier von hinten belegt sind. Die nach vorne etwas auseinander laufenden Seitenwände der Bank, die nächst der Rückenlehne mit dieser gleich hoch sind, sind durchbrochen und an der Vorderkante mit zwei Fialen über einander verziert, wie auch eine solche an der Vorderseite des Bankkastens zwischen den beiden Figuren angebracht ist und dieselben trennt. Auf die vorderen, niedrigeren Pfosten der Seitenwände ist je ein kleiner hockender Löwe, auf die hinteren, etwas höheren je ein knieender musicirender Engel in weißem Gewande gesetzt, von denen derjenige rechts die Laute, der andere eine Handorgel spielt. Ueber den beiden Hauptfiguren sind zwei Bal=

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Hochaltar zu S. Jürgen in Wismar.
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dachine (oder, wie man vor Alters sagte, simborien d. i. Ciborien) von einer Totalhöhe von 4 Fuß 6 1/2 Zoll angebracht, die dreiseitig aus dem Sechsecke formirt sind, ein unteres höheres und ein oberes niedrigeres Geschoß haben und mit einer wagerechten Blattbekrönung abschließen. Hinter den Häuptern der beiden Figuren sind in den Goldgrund Nimben von 23 Zoll Durchmesser eingepunzt, dessen innerer Theil bei Christus mit einem Strahlenkranze, hinter dem die vier lilienartig gehaltenen Arme des Kreuzes hervortreten und bis an den äußersten Rand des Nimbus gehen, bei Maria allein mit einem Strahlenkranze gefüllt ist. Der äußere, von einem mit kleinen Kreisen besetzten Rande auswärts und einwärts eingeschlossene, 4 Zoll breite Ring ist mit Schrift verziert. Dieselbe lautet dort:

Spruchband

und hier:

Spruchband

Jene Legende ist aus dem 1. Timotheus=Briefe, 6, oder der Apokalypsis, 19, genommen, diese, jedoch verstümmelt und corrumpirt, aus Jesus Sirach, 24; sie lautet vollständig und berichtigt: ego mater pulchre dilectioms et timoris et agmtioms et sancte spei.

Von den beiden seitlichen ist die mittlere Abtheilung durch Pfeiler getrennt, deren jeder mit zwei kleinen, übrigens leeren Baldachinen und Fialen darüber besetzt ist.

Die seitlichen Abtheilungen des festen Schreins enthalten angegebener Maßen ebenso wie die Flügel zwei Reihen von Heiligenfiguren von 30 bis 31 Zoll Höhe übereinander. Diese sind fast frei heraus gearbeitet, stehen auf grünen Bodenstücken, die auf einem durchgehenden, 4 Zoll hohen Sockel befestigt sind, dessen Vorderansicht in Maßwerk (maselrigen), welches von Figur zu Figur wechselt, durchbrochen ist, und sind durch Pfeiler, mit Fialen besetzt, von einander getrennt. Ueber ihnen sind wieder Baldachine von 25 1/2 Zoll ganzer Höhe angebracht, deren Flächen in Wimberge ausgehen und reich durchbrochen sind. Um die Köpfe ist ein ganz einfacher, nur mit einem Rande von kleinen Kreisen verzierter Nimbus eingepunzt. Insbesondere sind in den Nimben die Namen der betreffenden Heiligen nicht angegeben; und da manchen von diesen auch die Attribute

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fehlten, so war die Erkenntniß derselben mit einiger Schwierigkeit verbunden. Die Figuren sind von dem rechten Flügel angefangen folgende.

A. Obere Reihe.

I. Rechter Flügel.

1) Ein Ritter, welcher auf einem Drachen steht, dessen Hals er mit der Linken gepackt hat; mit der hoch erhobenen Rechten hat er offenbar eine Lanze gehalten. Das bei braunen Augen goldene gelockte Haar ist mit einem goldenen gedrehten Wulste bedeckt, und bekleidet ist er mit einem silbernen, im unteren Brusttheile mit einem querlaufenden Grate hervortretenden Harnische und Schienen über einem Kettenpanzer. Jene sind mit Gold staffirt, und um seine Hüften ist ein breiter goldener Gürtel gelegt. Der Drache oder Lindwurm, vierfüßig und ungeflügelt, ist silbern, mit Grün lasirt. Es ist S. Jürgen, Patron der Kirche.

2) Männliche Person mit goldenem Barette auf dem goldenen gelockten Haare, blauen Augen, in faltigem, unten mit Pelzwerk besetztem, bis zu den Knien reichendem Rocke mit bauschigen Aermeln, welcher um die Leibesmitte durch einen schmalen Gürtel zusammengezogen ist, während ein breiter goldener die Hüften umspannt, und über den ein auf der linken Schulter durch eine Agraffe geschlossener Mantel fällt, faßt und erhebt diesen mit der Linken. Die rechte Hand fehlte zur Hälfte; doch war deutlich, daß sie einen Gegenstand in wagerechter Richtung vor sich gehalten hatte, zweifellos ein Schwert: S. Martin, Patron der Kirche.

3) Männliche Figur in Aposteltracht mit langem, schlichtem, grauem Haare und halblangem ebensolchem Barte, braunen Augen, zeigt mit der Rechten auf eine roth umrandete Scheibe in der Linken, auf welcher man in Blau einen goldenen geflügelten Stier sieht, dem ein Spruchband mit der Aufschrift S ° lucas beigegeben ist. S. Lucas ist, wie die folgenden Figuren bis 18 mit Ausnahme von zweien, unbeschuht.

4) Apostel mit langem, schlichtem, dunkelbraunem Haare, halblangem lockigem, ebensolchem Barte und braunen Augen, mit der Rechten ein geschlossenes Buch haltend, in der Linken ein breites Messer: S. Bartholomäus.

5) Apostel mit langem, schlichtem, grauem Haare, langem, lockigem, grauem Barte und braunen Augen, trägt im rechten Arme ein geschlossenes Buch, in der linken Hand

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ein langes Holz, zweifellos Rest eines Doppelkreuzes, wie er ein solches auch in einer Darstellung auf den Chorschranken hält. Auf der, wie allenthalben ausgehöhlten, Rückseite der Figur fand sich ein Pergamentblättchen aufgeleimt, auf dem der Name symon stand. Das ist eine Verwechslung: es ist S. Philippus.

6) Apostel ohne Bart, mit lockigem, goldenem Haare und braunen Augen, hält in der Rechten ein offenes Buch, in dem er mit der Linken eine Stelle andeutet. Dieser ist beschuht und hat kein weiteres Attribut. Ein Zettelchen auf der Rückseite nennt ihn: mateus

II. Mitteltheil.

a. Rechte Seite.

7) Apostel mit schlichtem hellgrauem Haare, lockigem ebensolchem Barte und braunen Augen trägt mit der Linken ein Buch und stützt sich mit der Rechten auf eine Keule, deren kolbiges Ende auf dem Boden steht. Die Aufschrift auf einem Blättchen auf der Rückseite bezeichnet ihn fälschlich als fylipp es ist Judas Thaddäus, Compatron der Kirche.

8) Apostel mit braunem, schlichtem Haare, kurzem lockigem Barte und braunen Augen, trägt auf der Linken ein Buch. Das verlorene Attribut in der Rechten kann nach der Haltung derselben nur eine Lanze gewesen sein und, wenn auch eine Aufschrift auf der Rückseite ihn als jacop mynor ausgiebt, niemand anders als S. Thomas bezeichnen.

9) Apostel, dessen Bart braun, lang und lockig ist, hat den Mantel über den Kopf gezogen; seine Augen sind blau. Auf der Linken trägt er ein Buch, in der Rechten ein Schrägkreuz: S. Andreas. So auch die Aufschrift des Zettels auf der Rückseite: andreas

10) Apostel mit kurzem, krausem, dunkelgrauem Haare um eine Glatze und ebensolchem, etwas dunklerem Barte, hält mit der Rechten einen Buchbeutel, in der Linken einen silbernen Schlüssel: S. Petrus. So auch der Zettel auf der Rückseite: petrus

b. Linke Seite.

11) Apostel mit schlichtem, goldenem Haare, langem, lockigem, goldenem Barte und braunen Augen, hält in der

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Linken ein Buch, auf dem ein weißes Lamm liegt, dessen linken Vorderfuß er mit der Rechten gefaßt hat: S. Johannes der Täufer.

12) Apostel, dessen Kopf oben bis auf eine Stirnlocke völlig kahl ist, das Haar schlicht und blond, Bart blond, lockig, lang, und dessen Augen blau sind, trägt auf der Linken ein Buch und hält mit der Rechten aufrecht ein Schwert mit rothem Griffe: S. Paulus.

13) Apostel mit goldenem, lockigem Haare und braunen Augen, bartlos, hält mit der Linken einen goldenen Kelch mit rundem Fuße und erhebt die Rechte: S. Johannes der Evangelist.

14) Apostel mit langem, schlichtem, braunem Barte und braunen Augen, hat den Mantel über den Kopf gezogen und trägt in der Linken eine goldene Muschel, in der Rechten den Pilgerstab: S. Jakob d. Ä., Zebedäus' Sohn.

III. Linker Flügel.

15) Apostel mit lockigem, grauem Haar und ebensolchem Barte, braunen Augen, die Füße beschuht, trägt mit der Linken ein Buch und hat in der Rechten den goldenen Handgriff eines Werkzeuges, welches nichts anderes gewesen sein kann, als eine Handsäge, so daß wir S. Simon vor uns hätten, Compatron der Kirche.

16) Apostel mit schlichtem Haare und halblangem Barte, beide dunkelgrau, mit grauen Augen, auf der Rechten ein Buch tragend, in der Linken den Rest eines Werkzeuges, welches im Griff braun, oberwärts versilbert und allem Ansehen nach ein Wollbogen gewesen ist: S. Jakob d. J., Alphäus' Sohn.

17) Apostel mit lockigem, goldenem Haare, ohne Bart, mit braunen Augen, trägt auf der Linken ein Buch. Die etwas gesenkte Rechte hat das Attribut eingebüßt. Es wird ein Beil gewesen und S. Matthias gemeint sein.

18) Männliche Figur in Aposteltracht mit schlichtem Haare und lockigem Barte, beide hellbraun, und mit grauen Augen, halt wie S. Lukas, 3, eine Scheibe mit einem geflügelten Löwen auf der Rechten, neben dem ein Spruchband mit der Aufschrift S 9 . marcus angebracht ist.

19) Männlicher Heiliger mit lockigem, goldenem Haare und blauen Augen, bartlos, in Diakonentracht, die Alba weiß und vorne mit goldener Parura versehen, welcher in

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der Rechten drei Steine trägt. Der verlorene Gegenstand, welchen die Linke hielt, muß ein Palmzweig gewesen sein, und das Bild stellt ohne Zweifel S. Stephan, den ersten Märtyrer, Compatron der Kirche, dar.

20) Weibliche Heilige, mit weißem, über den Kopf gezogenem Schleier, mit goldenem Haare und blauen Augen, auf der Rechten eine silberne Schüssel mit Fischen tragend, in der gesenkten Linken eine silberne bauchige Kanne: S. Elisabeth von Ungarn oder von Thüringen, Compatronin der Kirche. 1 )

B. Untere Reihe.

I. Rechter Flügel.

1) Ritter von brauner Gesichtsfarbe, mit schwarzem, gelocktem Haare und braunen Augen, ohne Bart, gekleidet wie S. Jürgen (S. 46), hat in beiden Händen Gegenstände gehalten, und zwar offenbar mit der Rechten eine Lanze, in der Linken einen Schild; es ist sicher S. Mauritius.

2) König in faltigem, mit Pelzwerk besetztem Rocke, der bis zu den Waden reicht und um die Leibesmitte von einem breiten Gürtel zusammengefaßt ist; über demselben trägt er einen auf der rechten Schulter geschlossenen Mantel. Haare und Bart sind lockig und rothblond. Er steht auf einem silbernen, grün lasirten, vierfüßigen und ungeflügelten Drachen mit bärtigem, gekröntem Menschenkopfe. Auf der Linken trägt der König eine Kugel; der Rechten fehlt das Attribut, eine Hellebarde: S. Olav von Norwegen.

3) Diakon mit lockigem, goldenem Haare und blauen Augen, wie S. Stephan (A 19) gekleidet, auf der Rechten einen Mühlenstein haltend, in der Linken einen Palmenzweig. Ein Mühlenstein ist Attribut des h. Quirinus. Da dieser aber Bischof war und sein Vorkommen in Meklenburg zweifelhaft ist 2 ), so wird man unseren Heiligen wohl für S. Vincenz den Diakonen ansehen müssen, dessen besondere Verehrung, und zwar neben S. Laurenz (s. 4), auch für


1) S. Elisabeth, nicht aber ein Hauptpatron der Kirche, S. Jürgen oder S. Martin, ist auf dem alten Rectoratssiegel der Kirche dargestellt, was damit zusammenhängen mag, daß der Landesherr das Patronat derselben 1270 dem Deutschen Orden schenkte (Mekl. U.=B. 1181), und bei diesem die h. Elisabeth in besonderer Verehrung stand.
2) Nach Mekl. U.=B. 5833 wäre freilich S. Quirin der Bischof Patron der Kirche zu Dobbertin, aber nach einem späteren klösterlichen Siegel ist es S. Quirin der Tribun, wie Dr. Wigger mir gefälligst mittheilt.
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Broda und Dobbertin nachzuweisen ist 1 ). Allerdings soll dieser einen Mühlenstein neben sich haben, auf dem ein Rabe sitzt; doch wird das Fehlen des Letzteren nicht von Bedeutung sein.

4) Diakon mit goldenem, lockigem Haare und blauen Augen, gekleidet wie der vorige, auf der Rechten ein Buch haltend, in der Linken den schwarzen Stiel eines abgebrochenen Geräthes, wie nicht zweifelhaft, eines Rostes: S. Laurenz, Patron der Stadt.

5) Bischof mit braunem, lockigem Haare und ebensolchem halblangem Barte, auch braunen Augen, die Rechte benedicirend emporhaltend, während der Stab in der Linken fehlt. Die Hände sind, wie auch bei den folgenden Bischöfen, mit weißen Handschuhen bekleidet, die auswendig und inwendig mit runden goldenen Monilien geschmückt sind. Da ein Attribut nicht vorhanden ist, so muß dahingestellt bleiben, welchen Heiligen man unter dieser Figur zu verstehen hat.

6) Bischof mit braunem Haare und braunen Augen, ein silbernes "Heldenschloß" (Fesselschloß) auf der Rechten haltend, während das Pedum in der Linken fehlt: S. Leonhard.

II. Mitteltheil.

a. Rechte Seite.

7) Bischof mit goldenem Haare und braunen Augen, auf der Rechten ein offenes Buch nach außen gekehrt vor sich haltend; der Hirtenstab fehlt in der Linken: S. Ambrosius, nach Maßgabe der drei folgenden Bilder.

8) Bischof mit goldenem Haare und braunen Augen, auf der Rechten ein geschlossenes Buch tragend. Der Hirtenstab in der Linken fehlt: S. Augustinus.

9) Cardinal mit braunem Haare und blauen Augen, in einen Mantel gehüllt und den Kopf mit einem breitgerandeten goldenen Hute bedeckt, auf der unbekleideten Rechten ein auswärts gekehrtes offenes Buch haltend, die Linke auf die Brust gelegt: S. Hieronymus.

10) Papst mit schwarzgrauem Haare und braunen Augen, in halblangem Mantel, unter dem die mit einer Parura geschmückte Alba hervorsieht, das Haupt bedeckt mit der


1) Mekl U.=B. 4485. 5833.
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rothen, mit drei goldenen Kronen gezierten Tiara, auf der Linken ein geschlossenes Buch haltend. Der Kreuzstab fehlt. Es ist S. Gregorius der Große.

b. Linke Seite.

11) Matrone mit über den Kopf gezogenem weißem Schleier, mit grauen Augen, auf der Rechten Maria mit dem Christkinde, auf der Linken einen goldenen Apfel tragend: S. Anna.

12) Weibliche Heilige mit braunen Augen, einen Schleier über den Kopf gezogen, hält auf der Rechten ein weißes cylindrisches Gefäß, auf welches sie mit der Linken zeigt: S. Maria Magdalena.

13) Weibliche Heilige mit goldenem Haare, blauen Augen und, wie alle folgenden mit Ausnahme von 17, goldener Krone und mit offenem Mantel. Das Attribut der Rechten fehlt und ebenso die halbe linke Hand; doch ist nach deutlichen Spuren und der Haltung der Figur kein Zweifel, daß sie auf der Rechten ein Rad trug und mit der Linken auf ein Schwert sich stützte, so daß es die h. Katharina von Alexandrien, eine in Meklenburg vormals vorzüglich verehrte Heilige, ist 1 ).

14) Eine Heilige in geschlossenem Mantel. In der Rechten fand sich nur ein durchaus nicht zu deutender Rest eines Attributs; doch zeigte die Oeffnung der Hand, daß es kein Gegenstand von irgend Umfang gewesen sein konnte. Auf der Linken hatte sich ein Fragment des runden Fußes von einem Gefäße erhalten. Dies kann ein Kohlenbecken, das verlorene Geräth in der Rechten eine Zange gewesen sein, und darf daher diese Heilige wohl für S. Agathe angesehen werden.

III. Linker Flügel.

15) Heilige in offenem Mantel, mit der Linken ein Buch tragend, auf dem ein Lamm liegt, die Rechte fehlend: S. Agnes, Compatronin der Kirche 2 ).

16) Heilige in offenem Mantel, ein Buch auf der Rechten tragend, das Attribut in der geschlossenen Linken fehlt. Dasselbe kann sehr wohl ein Pfeil gewesen sein, und wird


1) Während ich die Verehrung der h. Katharina an 58 Orten nachweisen kann, fand ich die des Ritters S. Jürgen, welcher die nächsthöchste Zahl im Vorkommen erreicht, nur an 44 Orten.
2) S. u. d. Urkunde.
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man diese Figur um so eher als die h. Ursula ansehen können, als diese auch auf den Chorschranken dargestellt ist.

17) Heilige in geschlossenem Mantel, welche, statt mit einer Krone geschmückt zu sein, wie die anderen, einen abwechselnd mit rothen und weißen Rosen besteckten grünen Kranz auf dem Kopfe hat, auf der Rechten einen goldenen geflochtenen Korb mit Rosen tragend: S. Dorothea; das der Linken fehlende Attribut wird ein Palmenzweig, wenn nicht, wie auf einem Wandgemälde in der Wollenweber=Capelle, ein Rosenzweig, gewesen sein.

18) Heilige mit offenem Mantel, die Rechte auf die Brust gelegt, auf der Linken einen rothen Thurm mit silbernem Dache tragend: S. Barbara.

19) Heilige in geschlossenem Mantel, auf der Linken ein geschlossenes Buch haltend, auf welches sie mit der Rechten deutet. Es ist kein Attribut vorhanden und auch nie vorhanden gewesen, so daß sich nicht bestimmen läßt, welche Heilige die Figur darstellen soll.

20) Heilige mit geschlossenem Mantel, um den Hals ein runder Kragen von Grauwerk (oder Hermelin?), mit welchem auch die Kleidung gefuttert ist. Sie trägt auf der Linken ein Buch, während die vorwärts gewendete Rechte, welche das Attribut gehalten hat, völlig fehlt. Wir haben demnach in einem solchen keinen Anhalt für die Deutung der Figur; doch darf man jedenfalls aus der mit Pelzwerk ausgestatteten Kleidung schließen, daß es eine Heilige von vornehmer, vielleicht königlicher Abkunft sei, und an die h. Brigitta von Schweden oder die h. Clara denken, deren Verehrung in Meklenburg bekannt ist, oder aber an S. Katharina von Schweden, deren Verehrung bei uns sich jedoch nicht nachweisen läßt. Jene - so S. Brigitta auf einem aus dem Schwarzen Kloster stammenden Altarschrein - pflegen aber in Ordenstracht dargestellt zu werden, für die h. Brigitta könnte vielleicht aber der Platz am Ende der Reihe sprechen, da dieselbe erst 1391 canonisirt worden ist. Es muß bis auf Weiteres unentschieden bleiben, welche Heilige mit dieser Figur gemeint ist.

Der ohne Unterlage von Leinewand hergestellte Kreidegrund des Schreins, auf dem die Figuren und Baldachine befestigt sind, ist vergoldet, polirt und ohne weiteres Ornament als die um die Köpfe der Heiligen eingepunzten Nimben; hinter den Figuren aber ist er weiß geblieben und

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hinter den Baldachinen roth gestrichen. Ebenso sind die Seitenwände des Schreins zinnoberroth gefärbt und mit Reihen von goldenen Vierblättern, welche mittelst Patronen darauf gesetzt sind, geschmückt. Die vordere Kante des Rahmens ist vergoldet und die Hohlkehle blau bemalt, und zwar wie überall an dem Schreine mit einem Blau, welches nicht Kobalt, geschweige denn Ultramarin ist, sondern, nach der Untersuchung des Herrn Lössin in Wismar, blauer Grünspan.

Mit Blau sind auch die Hohlkehlen der Baldachine gefärbt, deren derbere Theile polirt sind, während das Gold auf die feineren Theile ohne Grund aufgetragen und unpolirt geblieben ist. Die gewölbartig gehaltenen Decken der Baldachine sind mit vergoldeten Schlußsteinen und blauen Rippen versehen, die Kappen aber weiß gestrichen und mit rothen Linien eingefaßt.

Die Gewänder der Figuren sind, so weit nicht eine andere Färbung natürlich war, wie z. B. bei den Alben der Geistlichen, oder insofern ein Anderes nicht ausdrücklich angegeben ist, vergoldet und polirt und ohne weitere Verzierung mittelst Pinsel oder Punzen; nur am oberen Rande von Marias Kleide ist eine Bordure, eine zarte Blattranke enthaltend, eingepunzt. Die untere Seite der Gewänder der Figuren ist allenthalben blau und nur dort von Pelzwerk, wo solches bemerkt ist.

Die Bekrönung besteht aus 24 stark geschlitzten, stilisirten Blättern 1 ), welche vergoldet und eins um das andere mit Blau und mit Roth staffirt sind; zwischen je zwei Blätter ist immer eine Knospe eingeschaltet. Der Umriß der Blätter auf den Flügeln deckt, wenn der Schrein geschlossen ist, das entsprechende auf dem Mitteltheile genau und vollständig.

Schließt man die inneren Schreinflügel, so kommen deren Rückseiten und die inneren Seiten der äußeren Flügel zu Gesicht, von denen jede vier in Oel auf vergoldeten Grund gemalte Bilder enthält, so daß im Ganzen sechszehn Bilder da sind. Ein mit der schwarzen Einfassung 11 Zoll breites Band zieht sich der Quere nach über jede Tafel, so daß immer zwei Bilder oberhalb, zwei unterhalb desselben sich befinden, die von einander durch einen 3 3/4 Zoll breiten, ornamentirten senkrechten Streifen getrennt sind. Das Or=


1) Soweit sind sie ergänzt, es haben aber auch die äußeren Flügel früher eine Bekrönung gehabt.
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nament besteht aus Doppelblättern auf abwechselnd grün und roth lasirtem Grunde, welche zwischen die Rundungen mit einem Stern eingeschaltet sind. Auf dem Querbande sind je fünf Rundbilder, also im Ganzen zwanzig angebracht, welche auf Goldgrund männliche Halbfiguren mit Spruchbändern enthalten, und zwar so gestellt, daß die vier äußeren Figuren jeder Tafel der Mitte des Schreins sich zuwenden, während die fünfte sich jenen entgegenkehrt. Zwischen den Medaillons ist der Grund abwechselnd grün und roth lasirt und goldenes Eichenlaub darauf gemalt, Alles aber, wie die Bilder selbst, und zwar je weiter nach außen, desto mehr, und stärker auf den Tafeln an der Nordseite als an denen der Südseite, arg beschädigt. Insbesondere haben die Spruchbänder nicht allein durch Lockerung und Abfallen des Grundes gelitten, sondern auch, wo dieser erhalten, dadurch, daß die schwarze Farbe der Buchstaben nicht gehörig gehaftet hat und abgerieselt ist, so daß man nur noch deren braune Spuren ohne scharfe Umrisse auf den weißen Bändern sieht.

Die Darstellungen in den Rundbildern sind folgende:

I. Rechter äußerer Flügel.

1) Bärtiger Mann, dessen Kopf mit einem Tuche umwunden ist.

2) Ein Mann ohne Bart, dessen Haupt eine Kappe bedeckt.

3) Ein Papst mit Kehlbart.

4) Ein Bärtiger mit einem Hute.

5) Ein Mann in brauner Kutte. Von der Aufschrift des Spruchbandes erkennt man noch:

Spruchband

II. Rechter innerer Flügel.

1) Ein König mit grauem Barte.

2) Ein gleicher. Von der Legende auf dem Spruchbande lesbar:

Spruchband

3) Ein Cardinal. Legendenrest:

Legendenrest

4) Ein Bärtiger. Legendenrest:

Legendenrest
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5) Eine Figur, einem Eccehomo gleichend. Von der Legende ist lesbar:

Legende

III. Linker innerer Flügel.

1) Fehlend.

2) Mann mit einem Tuche um den Kopf. Von der Legende erkennt man:

Legende

3) Ein Bischof.

4) und 5) Fehlen.

IV. Linker äußerer Flügel.

1) Bärtiger Greis. Auf dem Spruchbande:

Spruchband

2) Bärtiger Greis, mit der Aufschrift auf dem Spruchbande:

Spruchband

3) Ein Bischof.

4) Ein Bärtiger mit einem Tuche um den Kopf.

5) Bärtiger Greis. Legende:

Legende

Wenn es keinem Zweifel unterliegen kann, daß die mittleren Figuren jeder Tafel als die vier großen Kirchenlehrer anzusehen sind, und die Zahl der übrigen derjenigen der Propheten entspricht, so liegt es nahe, diese als solche zu deuten; aber es wäre auch die Uebereinstimmung der Zahl und die Zusammenstellung mit jenen das alleinige Fundament dieser Annahme. Die Tracht der dargestellten Personen ist nur zum Theil als prophetische anzusehen, und wenn man auch den mönchischen Habit der Gestalt I, 5 passiren lassen möchte, so sind doch die beiden Könige II, 1, 2 gewiß recht sehr Bedenken erregend, und ist es ganz besonders die Gestalt II, 5. Ebensowenig führen die Aufschriften der Spruchbänder auf die Propheten hin, da dieselben theils zu fragmentär sind, theils, wo vollständiger, schlechterdings auf bestimmte Persönlichkeiten sich nicht beziehen lassen, ja nicht einmal nachweisbar und aus beliebigen Stellen der biblischen Bücher umgebildet zu sein scheinen. So erinnert zwar I, 5

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an Jonas, II, 3: Clamavi de tribulacione mea ad dominum, II. 2 an Jesaias, IX, 6: factus est principatus super humerum ejus, II. 4 an das Hohelied, III, 11: videte, filiae Sion regem Salomonem in diademate, III, 2 an Ps. LXXXIV, 13: et terra nostra dabit fructum suum, oder LXVI. 7: terra dedit fructum suum, III, 5 an Jonas, II, 8: ut veniat ad te oratio mea ad templum sanctum tuum; von einer völligen Uebereinstimmung aber kann nirgend die Rede sein.

War nun dieser Fries stark beschädigt, so hat die Zerstörung die viermal vier Bilder selbst verhältnißmäßig noch stärker mitgenommen, und zwar wiederum diejenigen auf den äußeren Flügeln mehr als die auf den inneren, und weiter die, welche zu äußerst sind, mehr als die einwärts befindlichen, die auf der Nordseite mehr als die auf der entgegengesetzten.

I. Rechter äußerer Flügel.

A. Obere Reihe.

1) Nur wenige Quadratzolle haben sich erhalten, während jedes Bild 4 Fuß 7 Zoll hoch und 3 1/2 Fuß breit ist, also einen Inhalt von 2310 Quadratzollen hat; doch lassen theils die Reste, theils Spuren auf dem nackten Tafelholze erkennen, daß an der rechten Seite eine auf einem Thronsessel sitzende Figur, seitlich und hinterwärts von dieser eine stehende und ein vor dem Throne, aber abgewendet von dem selben, Knieender dargestellt waren.

2) Das Bild daneben stellt einen jugendlichen Mann mit schlichtem blondem Haare dar, welcher nackt mit den Händen an eine auf zwei Bäume gelegte Stange gehängt ist. Der nur mit einem Lendentuche bedeckte Körper zeigt überall Schnittwunden, welche ein zur Linken stehender Kerl noch vermehrt und mit einer Fackel brennt, während ein anderer daneben weit ausholend den Hängenden mit einem Knittel schlägt. Rechts stehen noch zwei Peiniger, von denen der eine ein Salzfaß hält, mit dessen Inhalt der andere die Wunden des Gemarterten reibt. Noch weiter rechts steht ein Graubart mit einem Turban auf dem Kopfe und in langem Gewande von Brokat, einen Säbel in der Rechten tragend, und hinter demselben noch eine Person.

3) Auf dem Bilde unten rechts sieht man in einer ländlichen vierseitigen Kufe, die auf einem Roste ruht und mit einer durch darunter angebrachtes Feuer leicht wallenden

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Materie gefüllt ist, denselben Jüngling wie oben in betender Stellung sitzen. Fünf Personen, alle mit mahnenden oder verweisenden Geberden, stehen um die Kufe her.

4) Das letzte Bild zeigt ebendenselben Jüngling auf blumigem Boden betend und linkshin knieend, den Hals entblößt, während, dem Beschauer mit dem Rucken zugewendet, ein Kerl in gelbem Wamse und blauen Hosen in Begriff ist, demselben mit weit ausgeholtem Säbel den Kopf abzuschlagen. Rechts steht ein Mann in reicher Kleidung mit faltiger spitzer Mütze, auf ein großes Schwert sich stützend, und hinter ihm ein andere der ihm etwas zuraunt. Ganz links stehen noch zwei, von denen der eine eine mit Hermelin besetzte cylindrische Kappe trägt und einen Brokatrock, unter dem nackte, nur mit einer gewulsteten Umhüllung um die Unterschenkel bekleidete Beine hervorsehen.

Diese vier Bilder vergegenwärtigen demnach S. Jürgens Martyrium, eines aus Kappadocien gebürtigen Ritters, welcher, als er während der Verfolgung zur Zeit Diocletians und Maximians viele Christen ihren Glauben verleugnen sah, unwillig vor den Statthalter Dacian trat und sich zum Herrn der Himmel bekannte. Das wird Vorwurf des ersten Bildes sein. Das zweite Bild stellt S. Jürgen dar, wie er gepeinigt wird; was in dieser Weise ebenso vergeblich war wie andere Martern, von denen das Sieden in geschmolzenem Blei auf dem dritten Bilde geschildert ist. Schließlich wurde er, wie das letzte Bild zeigt, enthauptet. (Um 287 nach Lomb. hist. LVI.)

II. Linker äußerer Flügel.

1) Auf dem Bilde oben rechts sieht man aus einem Thore, gefolgt von einem Knappen, einen jugendlichen Ritter auf reich gezäumtem Schimmel reiten und seinen pelzbesetzten Mantel mit dem Schwerte theilen. Vor ihm kniet ein nackter Mensch ohne Füße und streckt die Arme zu ihm empor. Links stehen drei Personen, die dem Vorgange zuschauen. Ganz oben im Bilde ist in einer Rundung Christus, nackt und in halber Figur dargestellt und zwei Engel neben ihm, welche ein Gewandstück von der Farbe des Mantels, den der Ritter zerschneidet, halten.

2) Das Bild daneben stellt einen sitzenden Bischof dar, welchem zwei andere die Mitra auf das Haupt setzen.

3) Das Bild unten rechts zeigt vor einem Altare einen Bischof, die Hostie erhebende während zwei fliegende Engel

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an seine Arme greifen. Ganz links kniet ein Ministrant, eine am Altane befestigte Schelle ziehend, und hinter dem Bischofe, rechts, stehen sechs Geistliche, von denen einer die Mitra trägt, ein zweiter die Patene, ein dritter ein Tuch, wie es scheint.

4) Auf dem Bilde unten links sieht man unter einer Laube (architektonisch) in weißem Gewande einen Sterbenden auf einer Matte liegen. Ein Priester giebt ihm die letzte Oelung. Links steht ein anderer mit einem Vortragkreuze, rechts einer mit einem Asaperaill, ein anderer mit einem Rauchfaße, ein dritter eine Kerze haltend.

Die Bilder stellen zweifellos die Geschichte des h. Martin dar. S. Martin, in pannonien geboren, in Ravia erzogen, diente unter Constantius und Julianus anstatt seines Vaters, eines Krieastribunen. Noch Katechumen, gab er einem nackten Armen zur Winterszeit seinen halben Mantel, worauf der Heiland ihm in der Nacht erschien, angethan mit dem weg= gegebenen Theile des Mantels und die Worte sprechend:

Martmus adhuc cathecummus hac me veste contexit. Diesen Voraana sehen wir im ersten Bilde. Demnach ließ er sich taufen und wurde in der Feige Bischof von Tours: das zweite Bild. Als er einmal bei der Messe die Arme emporhob, fielen, da dieselben äußerst mager waren, die Aermel zurück, so daß die Arme entblößt wurden; Engel kamen und bedeckten dieselben mit goldenen, mit edelen Steinen geschmückten Ketten. Letztere sieht man auf dem dritten Bilde, welches ohne Zweifel diesen Vorgang veranschaulichen soll, freilich nicht, und der Maler hat sich gestattet die Legende dahin abzuändern, daß die Engel die Arme mit dem Gewande bedecken. Endlich starb der h. Martin (um 400), indem er, von einem Fieber ergriffen, Anerbietungen ihn weicher zu betten zurückwies und darauf beharrte, in gewohnter Weise auf einer Haardecke (cilicium) und Asche zu liegen, was Gegenstand des letzten Bildes ist.

III. Linker innerer Flügel 1 ).

1) Maria sitzt in einem röthlichen Brokatkleide, über welches ein dunkelblauer, grünlich gefütterter Mantel geworfen ist, mit einem Buche auf dem Schöße rechts gewendet unter einer Laube. Ihr entgegen kniet der Erzengel Gabriel


1) Man hätte die Vilder dieses Flügels auf dem rechten vermuthet und umgekehrt.
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in bräunlichem Brokatmantel über der Albe, Maria mit dem

Spruchband

was man auf einem daneben angebrachten Spruchbande liest, grüßend. Im Vordergrunde steht ein silbernes oder zinnernes Gefäß von Kannenform mit einer Lilienstange darin.

2) Auf dem Boden liegt in einer Stralenglorie das nackte Christkind, gegen welches Maria, hier in weißem Gewande, betend kniet. Zwei kleine Engel halten hinter der Gruppe ein rothbraunes Brokatstück. Dahinter erhebt sich ein Schuppen, in dem man den Nährvater Joseph in gelbem Wamse und mit einer blauen Gugel bedeckt (ohne Nimbus) sieht; unter einer Anlehnung stehen Rind und Esel. Links zeigt sich ein Hirte mit Schafen und darüber schwebend ein Engel mit einem Spruchbande mit dem

Spruchband

Am oberen Rande des Bildes schaut aus einer Rundung mit blauem Grunde Gott Vater, auf die Weltkugel in seiner Linken zeigend.

3) Maria, unter dem Schuppen sitzend, hält das nackte Christkind auf dem Schoße. Vor demselben kniet Kaspar mit kahlem Scheitel, den das Christkind berührt, verehrend, indem er seine Krone vor sich auf den Boden gelegt hat. Daneben und rückwärts stehen Balthasar, jugendlich, blond, mit schwachem Barte, ein beschlagenes Horn tragend, und der braune Melchior mit langem krausem Barte, ein hohes goldenes Gefäß, wie ein Rokal gestaltet, haltend. Hinter ihnen sehen drei Personen hervor. Ganz rechts bückt sich Joseph, neben dem ein Krückstock liegt, im Begriffe das von Kaspar dargebrachte Geschenk in eine kleine Truhe zu thun.

4) Neben einem Ciborienaltar steht links Maria, rechts Simeon, welcher das Christkind entgegen nimmt. Hinter und neben diesem steht Joseph mit zwei Begleitern, links hinter Maria eine weibliche Person, die eine Kerze und einen Korb mit zwei Tauben trägt.

IV. Rechter innerer Flügel.

1) Unter einer Laube steht Christus nackt, mit den Armen an eine Säule gebunden; zwei knieende Kerle schnüren die Beine fest, und zwei andere schlagen ihn mit Geißeln.

2) Christus sitzt in rothem Mantel auf einer Thronbank, und drei grauhaarige Kerle mit Hüten, deren breiter Rand vorne in die Höhe geklappt ist, drücken ihm mittelst zweier Stäbe die Dornenkrone auf das Haupt; ein vierter, mit

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einer rothen Gugel auf dem Kopfe, einen Palmzweig in der Linken, salutirt ihn knieend und verhöhnt ihn.

3) Christus schleppt das Kreuz, gefolgt von Maria, Maria Magdalena und Johannes d. E. Zwei Kriegsknechte und ein Mann, der mittelst eines Spatens einen Korb auf der Schulter trägt, begleiten ihn.

4) Christus am Kreuze hangend, dessen oberer Arm nur die Länge hat, um den Titel aufnehmen zu können, zu seiner Rechten Maria, Maria Magdalena und Johannes, zur Linken drei reich gekleidete Männer, neben deren vorderstem ein Spruchband angebracht ist mit der Legende:

Spruchband

Es ist also der Hauptmann, der Centurio Lonainus. Hinter der Gruppe zur Rechten steht ein Mann, der die Seite des Heilandes mit einem Speere öffnet. Noch weiter rückwärts sieht man das Kreuz des guten Schächers, des Dismas, dessen Seele in Kindsgestalt ein Engel in Empfang nimmt, während hinter der Gruppe zur Linken sich Gestas am Kreuze zeigt, dessen Seele ein Teufel packt.

Der Rahmen, welcher diese Bilder umschloß, war roth (der Grund ist zumeist abgefallen) und, nach der Analogie der äußeren Seiten, wohl mit Gold ornamentirt.

Die äußeren Seiten der Außenflügel befinden sich bezüglich der Bilder im trostlosesten Ruin, was kein Wunder, da der Schrein seit vielleicht dreihundert Jahren nicht mehr völlig geschlossen worden ist, wie die mit Kreide auf den linken Flügel geschriebenen Zahlen beweisen, unter denen die Daten 1637 und 1649 sich finden. Die Decoration des Rahmens ist auf dieser Seite aber völlig deutlich geblieben. Der Rahmen ist bei einer Breite von 5 1/2 Zoll einfach rechteckig und nur gegen die Bilder, nach innen, flach abgeschrägt. Diese Schräge oder Abfasung ist grünlich grau, und auf diesen Grund ein leichtes Ornament mit Gold aufgetragen, welches einem Taue gleicht, an dem in gewissen Abständen Knoten angebracht sind; der übrige Rahmen aber ist roth gefärbt und mit Ornamenten in Gold verziert, welches gegenwärtig jedoch fast überall gänzlich schwarz geworden ist. Die Ornamente bestehen auf den senkrechten und unteren Rahmenstücken aus geschwungenen, stark geschlitzten Blättern, auf den oberen Stücken aber sind sie complicirter, einer Riemenverschlingung ähnlich.

Jeder Flügel ist durch ein goldenes, 4 1/2 Zoll breites Band, welches mit Laubwerk und Sternrosetten dazwischen

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geschmückt ist, in zwei Abtheilungen, eine obere und eine untere, gebracht, deren jede drei Figuren enthielt, welche auf einem gequaderten Boden stehen, der hinterwärts gegen den rochen, mit einem goldenen Streumuster verzierten Grund durch eine grünlich=graue niedrige Schranke abgeschlossen ist. Von den Figuren ist noch Folgendes sichtbar und kenntlich.

A. Obere Reihe.

I. Rechter Flügel.

1) Reste eines Panzers, der Handgriff eines Schwertes an der linken Seite der Figur und Drachenflügel rechts.

2) Reste eines grünen Mantels mit goldener Borte, der ersichtlich durch die Arme gedehnt wird, und eines grauen engen Rockes.

3) Von dieser Figur ist absolut nichts erhalten.

II. Linker Flügel.

4) Aus den Resten dieser Figur ist nichts zu erkennen.

5) Reste eines gelblich=rothen (?), weiß gefutterten Mantels und eines grünen, mit Pelz besetzten Rockes, der von einem breiten goldenen Lendengürtel umspannt ist, so wie einer Hand, welche ein goldenes Gefäß - kugelig auf einem Fuße - hält.

6) Ein bartloser blonder Mann, dessen Haupt ein mit goldener Bekrönung versehener Turban deckt, in grünem, mit schmaler Verbrämung von Pelz besetztem Rocke mit lang geschlitzten Aermeln und mit rothen Strümpfen, trägt ein pokalförmiges goldenes Gefäß. Er hat keinen Nimbus.

B. Untere Reihe.

I. Rechter Flügel.

1) Reste eines rothen Gewandes mit goldenem Ornament und silberner Borte.

2) Reste eines Heiligen mit grauem Haar und Bart, bekleidet mit einem blaugrünen, roth gefutterten Gewande, welches durch einen Gurt zusammengefaßt ist. Er trug ein Buch auf der Hand und hat entschieden den Habitus eines Apostels.

3) Geringe Reste eines dunkelblauen Gewandes.

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II. Linker Flügel.

4) Reste eines weiblichen, mit einem Tuche bedeckten Kopfes und eines grauen Gewandes.

5) Eine weibliche Heilige mit goldenem Haare, einem grünen, mit einer Goldborte versehenen und durch ein goldenes Schloß zusammengefaßten Mantel, welche ein Lamm trägt.

6) Weibliche Heilige in dunkelblauem, roth gefuttertem Mantel, welche in der Rechten einen Weihwedel hält. Im Nimbus dieser Figur haben sich unkenntliche Spuren eingepunzter Buchstaben erhalten.

Die Figuren sind also nur theilweise kenntlich. Die letzte Figur stellt die h. Martha, Lazarus' Schwester dar, und die vorletzte S. Agnes, Patronin der Kirche, welche auch auf der geschnitzten Tafel, wie oben angegeben, zur Darstellung gekommen ist. Demnach ist zu muthmaßen, daß auch die übrigen Patrone hier zur Anschauung gebracht sind, und die Tracht der neben S. Agnes stehenden Weiblichen Figur entspricht auch durchaus derjenigen der h. Elisabeth. Die über diesen angebrachten Figuren ohne Nimben sind zweifellos die drei Weisen aus dem Morgenlande.

Die Reste der ersten und zweiten Figur auf dem rechten Flügel sprechen dafür, daß diese S. Jürgen und S. Martin darstellten, und wird S. Stephan der dritte in der Reihe gewesen sein, während in der unteren die Apostel Simon und Judas standen und noch ein heiliger Mann, über welchen jedoch die vorhandenen Reste keine Muthmaßung gestatten.

Diese Seite der Außenflügel ist in ihrem alten Zustande verblieben.

Die Predella, Staffel oder der Fuß, wie man bei uns sagte 1 ), ist mit einem Bilde geschmückt, welches Dank dem Schutze einer schlechten Schilderei, die man vor etwas mehr als rund 200 Jahren davor genagelt hatte, bis auf einzelne Beschädigungen leidlich wohl erhalten war. Dasselbe zeigt auf zinnoberrothem, mit goldenen Röschen belegtem Grunde neun Halbfiguren. In der Mitte ist Christus als Ecce homo dargestellt. Er trägt einen weißen Lendenschurz, und die Schultern sind mit einem weißen, roth gefutterten Mantel bedeckt. Im rechten Arme hält er die Ruthe und weist auf die Wunde in der Seite, während er im linken die Nägel


1) Item ene ghemalde taffelen mit enem vote vnde mit v vloghelen, Wism. Inventur=Buch fol. 61.
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hält und mit der Hand die Geisel. Rechts unten sieht man ein Zahlbrett mit Geld, auswärts die Säule, welcher, zur Linken aufgerichtet, der Stab mit dem Schwämme und die Lanze entsprechen. In den Nimbus ist die Umschrift eingepunzt:

Umschrift

d. i. Ecce ag[n]us dei, ecce qui tollit peccata mu[n]d[i]. Joh. 1, 29.

Christus zur Rechten sind vier Personen ohne Nimben, zur Linken vier mit solchen dargestellt, jenes Laien, diese Geistliche.

Christus zunächst zur Rechten sieht man einen Greis mit langem Haare und Barte, der über einem Turban eine Krone trägt und mit einem hellgrünen, mit Pelz verbrämten Brokat=Ueberwurfe, unter welchem ein blaugrünes Wamms hervorsteht, bekleidet ist. Auf dem ihm beigegebenen Spruchbande liest man:

Spruchband

d. i. Dicite in gentibus, quia dominus regnauit, Ps. 95.

Der Zweite, ebenfalls mit Turban und Krone, hat rothblondes Haar und einen ebensolchen langen Bart, und trägt über einem rothen Brokatrocke einen mit Pelz besetzten Mantel von grünem Silberbrokat. Die Aufschrift seines Spruchbandes lautet:

Spruchband

d. i. Dilectus meus candidus et rubicundus electus ex milibus. Hohel. 5, 10.

Der Dritte, der mit einem Turban von hellgrünem Brokat bedeckt ist, trägt ein dunkelrothes Kleid und einen grünen Mantel darüber. Seine Gesichtsfarbe ist braun, und Haare und Bart sind schwarz und lang. Die ihm beigegebene Legende heißt:

Legende

d. i. A planta pedis vsque ad verticem non est in eo sanitas propter iniquitates nostras. Jes. 1, 6.

Der Vierte und Letzte, mit langem graublondem Haare und Barte, hat einen Rock von rothem Brokat und darüber einen grünen Mantel, der auf der linken Schulter mit goldenen Knöpfen geschlossen ist. Er trägt einen spitzen Hut mit breitem Rande, der vorne in die Höhe geschlagen und

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dort mit einer senkrechten Goldborte besetzt ist. Die Aufschrift seines Spruchbandes lautet:

Spruchband

d. i. Dedit dilectam animam suam m manibus inimicorum suorum, nach Jes. 12, 7.

Links des Ecce=homo steht, wie die rothe, dreifach gekrönte Tiara ergiebt, ein Papst in weißem Gewande und mit rothem, dunkelgrün gefuttertem Mantel; die in seinen Nimbus eingepunzte Umschrift bezeichnet ihn als

Umschrift

d. i. Sanctus Gregori[us] papa e(c)t doctor.

Ihm zunächst steht ein Cardinal mit seinem scharlachrothen Hute in weißem Gewande und carmoisinrothem, dunkelgrün gefuttertem Mantel. Im Nimbus liest man:

Spruchband

d. i. Sanctus Iheronimus doctor.

Dann folgt ein Bischof mit weißer, goldbordirter Mitra und einer Kasel von rothem Brokat, welche hellgrün gefuttert ist. Auf dem Rücken der in der Mitte roth durchzogenen Handschuhe sieht man eine viereckige Goldstickerei (monile). Der Bischofsstab ist weiß, die Krümmung desselben golden, und ein Sudarium darunter befestigt. Im Nimbus steht:

Spruchband

d. i. Sanctus Au[gu]stinus doctor.

Der Letzte trägt eine rothe Mitra und eine Kasel von graugrünem Silberbrokat, die dunkelgrün gefuttert ist; Handschuhe und Pedum gleichen denen des h. Augustinus. Die Nimbusumschrift bezeichnet diesen Bischof als

Spruchband

d. i. Sanctus Ambrosius doctor.

Auch diesen vier Figuren sind Spruchbänder beigegeben; doch ist es allein bei dem des h. Ambrosius gelungen, seine Legende zu entziffern. Sie heißt:

Legende

d. i. Per passionem Cristi de morte ad vitam vocati sumus.

Auf dieser, der linken Seite sind also die vier großen Kirchenlehrer dargestellt, und gleich sicher sind es die h. drei Könige, welche neben Christus zur Rechten angebracht sind. Zweifelhaft aber erscheint es, wen die Figur hinter den letzteren, die vierte der rechten Seite, darstellen soll. An den

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Nährvater des Erlösers oder den Simeon ist nicht zu denken, da dieselben als Greise dargestellt sein würden, während ein Hirte einfacher, Longin kriegerischer gekleidet sein müßte. Vielleicht darf man auf den Ratsherrn Joseph von Arimathia rathen, zumal auch für diesen ein eigener Gedächtnißtag von der Kirche angeordnet sein soll 1 ).

Die Seiten des Fußes sind roth gestrichen, und Reihen von goldenen Vierblättern mittelst Patronen daraufgesetzt.

Es ist oben bereits gesagt, daß derjenige Theil des festen Schreins, welcher Marien Krönung enthält, tiefer ist als der übrige Schrein und hinterwärts kastenartig hervortritt. Die größere mittlere Tafel, welche also die Rückwand bildet, ist auswärts bemalt, aber nicht in Oel, sondern Tempera; doch sind die darauf ausgeführten Bilder zum Theil durch den Einfluß der Luft, noch mehr aber durch blöde Tröpfe und absichtlich beschädigt worden. Zwei rothe, mit gelben Röschen belegte, fingerbreite Bänder trennen die drei Bilder, die über einander angeordnet sind.

Die erste Abtheilung, die oberste, enthielt drei Figuren, von denen die rechte vollständig abgekratzt ist; nur das dieselbe begleitende Spruchband mit seiner Aufschrift hat sich erhalten, welche lautet:

Spruchband

Diese Legende zusammen gehalten mit den beiden folgenden Bildern, läßt nicht bezweifeln, daß es der Teufel gewesen ist, den die abgekratzte Figur dargestellt hat. Die mittlere Figur bildet ein jüngerer Mann, bartlos und mit langem blondem Haare, das Haupt mit einem rothen Barette bedeckt, in einem kurzen, mit weißem Pelze besetzten, faltigen Brokatrocke und die Füße mit rothen langschnabeligen Schuhen bekleidet. Die Aufschrift seines Spruchbandes lautet:

Spruchband

Um den Hals des jungen Mannes ist eine goldene Kette befestigt, welche der Teufel hielt, um die Leibesmitte eine eiserne, welche die linke Figur, ein Engel in weißem Gewande, und mit röthlichen Flügeln in der Hand hat. Neben


1) Clemens, die - apokryph. Evangelien, IV, S. 40.
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Letzterem flattert gleichfalls ein Spruchband, dessen Aufschrift lautet:

Aufschrift

Die mittlere Abtheilung enthält vier Figuren. Rechts erkennt man die Reste eines Teufels, der roth gefiedert war und Vogelfüße hat, und dessen Beischrift lautet:

Beischrift

Dann folgt zunächst ein Mann in enge anschließendem kurzem Rocke, mit braunem Hute, einer Tasche am Gürtel und mit rothen Schnabelschuhen. Die Legende seines Spruchbandes ist nicht mehr lesbar. Neben ihm steht wieder der Engel, von dessen Beischrift nur zu entziffern ist:

Beischrift

Ganz an der linken Seite sieht man in einer Kapelle einen Priester vor einem mit einem Marienbilde geschmückten und mit zwei Leuchtern besetzten Altare knieend beten; ein Spruchband ist demselben nicht beigegeben.

Auf dem dritten und untersten Bilde steht an der rechten Seite wiederum ein Teufel, der hier aber grasgrün sich zeigt und einen langen Schwanz hat. In der Hand hat er die goldene Kette, die oder nicht mehr an einer zweiten Person befestigt ist. Auf einem Spruchbande neben ihm erkennt man:

Spruchband

Dann folgt der Engel, dessen Legende auf dem Spruchbande völlig unlesbar ist, und darauf ein Knieender, eben noch erkennbar, von dessen Legende gleichfalls nichts erhalten ist. Er kniet vor einem sitzenden Priester, der ein Spruchband neben sich hat, auf dem man noch liest:

Spruchband

Was diese Bilder anzeigen sollen, ist handgreiflich: die Möglichkeit aus den Banden des Teufels gerettet zu werden und der Weg dazu. Der Untergang der Bilder scheint kein großer Verlust; immerhin ist es aber bei unserer Armuth an solchen Darstellungen, die aus dem Kreise der heiligen Geschichte und der der Heiligen heraustreten, ein Verlust 1 ).


1) Die Anbringung des Bildes hinter dem Schreine beweist übrigens, daß ehedem auch die Rückseite des Schreins sichtbar, der Chor ursprünglich zwischen den beiden östlichsten Pfeilern durch eine Gitterschranke geschlossen war, ehe das jetzt dort befindliche Uhrwerkgehäuse angebracht wurde.
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Die architektonischen Theile des Schreins sind auf das Beste in reinem Stile entworfen und mit einem außerordentlichen Reichthum von Mustern im Maßwerke zierlichst ausgeführt. Nur die beiden Baldachine über der Mittelgruppe haben etwas Schweres und verrathen eine gewisse Verlegenheit des Künstlers, während eine Abweichung vom strengen Stile sich darin zu erkennen giebt, daß die Bogen der Baldachine nicht reine Spitzbogen sind, sondern dem Eselrücken=Bogen sich nähern oder, präciser ausgedrückt, ein wenig überhöhete und geschneppte Rundbogen sind. Die Figuren anlangend, so sind dieselben von ungleichem Werthe; denn so vortrefflich einerseits z. B. der h. Laurentius oder die h. Barbara, so wenig gelungen sind der Ritter S. Jürgen oder der h. Gregor. Durchgängig sind die Gestalten zu kurz, die Schultern zu schmal, die Köpfe zu groß: Mängel, welche der mittelalterlichen Bildnerei jedoch überhaupt eigen sind, aber theils im Gesammtbilde verschwinden, theils durch den geistigen Ausdruck der Figuren ausgeglichen werden. Die Haltung und die Bewegungen derselben sind natürlich und ungezwungen. Der Faltenfluß der Gewänder ist der Körperbewegung angemessen und leicht, und läßt weder eine symmetrische Starrheit noch unruhiges Gebrochensein bemerken; nur hie und da ist die Faltenbildung vielleicht ein wenig gehäuft. Die Individualisirung der einzelnen Gestalten, welcher, wie die oben gegebene Beschreibung zur Genüge ergiebt, die Bemalung noch zu Hülfe gekommen ist, ist eine sehr sorgfältige und gelungene. Ob und wie weit eine solche bezüglich der Gesichtsfarbe statt gefunden, ließ sich leider nicht ermitteln, da die Einwirkung des Staubes von viertehalb Jahrhunderten dieselbe gleichmäßig aschfarben gemacht hatte; nur der dunkle Teint des h. Mauritius war unverkennbar. Jedenfalls waren die Fleischtheile neben entschiedener Färbung der Wangen und der Lippen sehr hell, fast weißlich gehalten und haben, um mich eines treffenden Ausdrucks des Dr. Schlie zu bedienen, das Ansehen gehabt, als ob sie in Schmelz hergestellt waren; sie erschienen um so mehr so, als sie nicht matt gehalten, sondern entweder durch Ueberziehen mit einem Lack oder auf mechanischem Wege einen sanften Glanz erhalten hatten. Auch dies wird man als Merkmal eines höheren Alters ansehen dürfen, da die Gesichter und Hände der Bilder entschieden jüngerer Schreine in ihrer Färbung deutlich das Bestreben zeigen den Fleischton nachzuahmen.

Ebenso haben die Gemälde einen sehr alterthümlichen Charakter. Die Composition ist einigermaßen unbeholfen,

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die Modellirung geringe, die Farbengebung dunkel, aber sehr kräftig. Die Köpfe sind rundlich, die Linien von weicherem Fluße, als das bei Arbeiten späteren Ursprungs der Fall ist. Der Ausdruck der Innigkeit tritt mehr in der Haltung hervor als in den Mienen, wahrend heftige Affecte durch mehr oder minder übertriebene Bewegungen ausgesprochen sind. Ganz besonders ist das bei den Juden und Heiden der Fall, welche auffällig dunkel colorirt und häßlich sind, ohne daß der Heiland und die Seinen sich grade durch ansprechende Lieblichkeit auszeichneten, die statt dessen eher weichlich erscheinen. Immerhin sind die Gemälde von Bedeutung und in ihrer Gesammterscheinung ein würdiger Schmuck des Altars, ganz besonders aber für den beachtenswerth, welcher der Geschichte der Malerei in der Vorzeit unseres Landes Aufmerksamkeit und Studium zuwendet.

Die Frage nach dem Alter unseres Schreins ist mit Sicherheit dahin zu beantworten, daß derselbe wie die große Mehrzahl der Altarwerke, die uns geblieben sind, dem funfzehnten Jahrhunderte angehört. Das ergiebt sich schon aus einem äußeren Grunde, indem der Schrein für den vorhandenen Chor durchaus zu breit ist und seine Flügel gegen die nächsten Pfeiler schlagen, seine Dimensionen vielmehr dem Neubaue entsprechen, der nach einer an der nördlichen Thurmabseite angebrachten Inschrift von dieser her im Jahre 1404 begonnen, aber nicht weiter fertig geworden ist als bis zu dem dem Kreuzschiffe auf der Ostseite nächst belegenen Joche. Auf die ersten Decennien des Jahrhunderts dürfte die Tracht der nicht in conventioneller, sondern in der Kleidung des Tages dargestellten Personen hinweisen und nicht minder die Architektur des Schreins, die nur in den leicht geschneppten hängenden Rundbogen der Baldachine ein Abweichen von dem reinen und strengen Stile gewahren läßt. In dieser Hinsicht besitzen wir glücklicherweise als Grundlage zum Vergleiche noch einen anderen Schrein, den vom Krämer=Altar zu S. Marien, welcher freilich nicht datirt ist, dessen Entstehungszeit aber mit erheblicher Sicherheit in die Jahre 1411 bis 1415 zu setzen ist 1 ). Mit der Architektur dieses Schreins


1) Das Amt der Krämer kaufte nämlich 1411 einen Platz zu einer an den Umgang von S. Marien im Nordosten anzubauenden Kapelle, welche 1415 fertig gewesen sein muß, da in diesem Jahre in derselben eine Messe gestiftet wurde, was doch nicht eher geschehen sein kann, als bis die Kapelle ihre völlige Ausstattung erhalten hatte. Zu dieser gehört denn auch vorzugsweise der Altar mit seinem Schreine, dessen Ausführung ein Gerd Dikmann mit 5 M. unterstützt hat.
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zeigt die des hier besprochenen eine entschiedene Aehnlichkeit, aber so, daß letzterer eher jünger als älter sein dürfte, indem die hängenden Bogen des Krämer=Schreins noch nicht geschneppt sind. Endlich spricht auch für die Entstehung unserer Tafel in einer frühen Periode des fünfzehnten Jahrhunderts, also etwa für das erste Viertel oder die drei oder vier ersten Decennien desselben, die Form des Wappenschildes und die Stellung des Merks in diesem; in sonstigen Wismarschen Monumenten findet man jene wenigstens nicht später und gerade in dieser Zeit auch die Sitte, das Wappenbild oder das Merk aufrecht und nicht dem Längsdurchmesser des gelehnten Schildes entsprechend zu stellen.

Hier nun kommen wir zu der Frage, wen die im Sockel der Mittelgruppe dargestellte knieende Person mit dem Wappenschilde vorstellen soll. Daß es der Verfertiger des Schreins sei, scheint undenkbar, da es in jener Zeit, von den Gießern abgesehen, durchaus nicht Sitte war, daß die Künstler sich an ihren Werken verewigten, wenigstens bei uns nicht; und es ist vielmehr anzunehmen, daß der Betende der Stifter des Schreines ist, wie der ausgezeichnete Platz, an dem wir ihn sehen, und die behäbige, ja reiche Tracht an die Hand geben. Jedenfalls muß der Donator ein sehr begüterter Mann und kann sehr wohl ein Mitglied des Rathes gewesen sein; wenigstens ist der Umstand, daß er kein eigentliches Wappenbild, sondern nur ein Merk im Schilde führt, kein Beweis dagegen. Bekannt ist letzteres aber freilich nicht. Wäre es erlaubt zu rathen, so könnte man wohl an Hinrik Wesebom, Rathmann von 1430 bis 1441 oder 1442, denken, der nach seinen vielen Vermächtnissen zu frommen Zwecken 1 ) wohl in der Lage gewesen sein mag bei Lebzeiten noch ein solches Werk herstellen zu lassen; dessen Merk oder Wappen ist aber nicht auf uns gekommen.

Sind wir nun trotz des beigegebenen Kennzeichens nicht im Stande den Donator zu bestimmen, so vermögen wir noch weniger anzugeben, wer den Schrein gemacht hat. Die Möglichkeit, daß derselbe nicht in Wismar, sondern auswärts hergestellt worden sei, etwa in Lübek 2 ), ist allerdings keines=


1) Schröders P. M., S. 1991.
2) Hotho, Gesch. d. christl. Mal. S. 346, mag immerhin Recht haben. Wenn er die besseren der in Lübek vorhandenen Altartafeln für niederländischen Ursprungs erklärt; doch ist nicht zu übersehen, daß dort 1338 ein Maler Peter v. Kortrijk, 1356 ein Johann v. Brüssel als Bürger vorkommen, Namen, welche ohne Zweifel von der Heimath der Betreffenden abgeleitet und nicht auf sie vererbt sind. So mögen auch (  ...  )
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wegs ausgeschlossen; allein der Umstand, daß Parchim für seinen Hauptaltar zu S. Georg im Jahre 1421 einen Schrein bei dem Wismarschen Maler Henning Leptzow in Bestellung gab 1 ), Sternberg einen solchen 1505 bei Hermen Kulemann 2 ), Städte also, denen einerseits Lübek, andererseits Rostock kaum ferner lagen, zeigt doch, daß die Wismarschen Maler einigen Ruf und guten Namen hatten. Allerdings ist aber unser Altarschrein auf keinen Fall Henning Leptzow, der etwa gleichzeitig lebte, zuzuschreiben, und ebensowenig derjenige der Krämer, da nach Michaelsen, welcher die Rudera des Parchimschen Werkes nach der Restauration unseres Schreins, also zu einer Zeit sah, wo er mit diesem völlig vertraut war, der Parchimsche Schrein nicht über gewöhnliche Handwerksarbeit sich erhebt. Gleichzeitig mit Henning Leptzow, 1422, und nur das eine Mal, wird dann noch ein Wenemar v. Essen als Maler in Wismar genannt; doch wissen wir von demselben nichts weiter, als daß er ein Haus in der Dankwardsstraße besaß, und ebensowenig von einem Johann, welcher zwischen l45i und 1463 gestorben ist, also freilich auch noch in Frage kommen könnte. Kurz, wir vermögen nicht den Verfertiger des Werkes festzustellen.

Ueber die Wiederherstellung des Altarschreins zu sprechen ist hier der Ort nicht; doch wird man, ohne Widerspruch fürchten zu müssen, sagen können, daß die Sorgfalt und Treue, welche auf dieselbe verwendet worden, nicht erfolglos gewesen sind, und daß die Ausführung gegen frühere Unternehmungen dieser Art einen wesentlichen Fortschritt darstellt.

Schließlich noch die Bemerkung, daß, wenn die Genauigkeit der Beschreibung in Vorstehendem übertrieben erscheinen und das Lesen unleidlich machen sollte, es dem Verfasser vor Allem darauf ankam, nachzuweisen, mit wie großer Sorgfalt und Liebe zur Sache die alten Künstler bei Herstellung ihrer Werke verfahren sind, und auf den Weg hinzuweisen, auf welchem bei Restaurationen derselben allein befriedigende Resultate erlangt werden können.


(  ...  ) im 15. Jahrhunderte Niederländer in Lübek sich anfässig gemacht, Lübische und überhaupt hansische Zunftgenossen im Westen ihre Ausbildung gesucht und gefunden haben, so daß jene Gemälde nicht nothwendig dort entstanden zu sein brauchen, vielmehr nur einer niederländischen Schule angehören. Daß die Arbeiten der Lübeker Maler aber weithin geschätzt wurden, zeigen die von Pauli, Lüb. Zustände III, S. 28 f. angeführten Beispiele.
1) Jahrb. XXXIII, S. 373.
2) Schröder, P. M. S. 2750. Der Maler wird dort fälschlich Kellmann genannt.
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Nicolaus, Bischof zu Schwerin, verkündet einen Ablaß zum Besten der Kirche S. Jürgens zu Wismar.

Bützow, 1449, Februar 1.

Vniuersis et singulis Cristi fidelibus presentes litteras inspecturis siue audituris Nicolaus dei gracia episcopus Zwerinensis salutem in domino sempiternam. Pia mater ecclesia, de animarum salute sollicita, deuocionem fidelium per quedam munera spiritualia, remissiones videlicet et indulgencias, inuitare consueuit ad debitum famulatus honorem deo et sacris edibus impeudeudum, vt, quanto crebrius et deuocius illuc coufluit populus Cristianus assiduis saluatoris graciam precibus implorando, tanto delictorum suorum veniam et gloriam regni celestis consequi mereretur eternam. Sane, sicuti accepimus, missa de corpore Cristi in ecclesia parrochiali beati Georgii opidi Wismariensis, Razeburgensis diocesis, omnibus feriis quintis per circulum armi cuiuslibet ob reuerenciam sacrosanctissimi eucaristie sacramenti et dei omnipotentis decantari soleat. Cupientes igitur Cristi fideles ipsos ad regnum celorum promerendum incitare, omnibus et singulis vere penitentibus, confessis et contritis, qui in omnibus festis principalibus anni ac festiuitatibus prefati beati Georgii, natiuitatis Cristi, circumscisionis, epyphanie, resurreccionis, asscensionis, penthecostes, corporis Cristi, concepcionis beatissime virgims Marie, necnon annunciacionis, natiuitatis, purificacionis ac assumpcionis eiusdem ac natiuitatis Johannis baptiste ac beatorum Petri et Pauli ceterorumque apostolorum festiuitatibus, necnon patronorum ecclesie prescripte, videlicet beati Georgii, Stephani, Simonis et Jude, Martini, beate Elyzabeth vidue et beate Agnetis virginis, et dedicacionis dicte ecclesie aut eius chori siue eciam altaris auf capelle, necnon omnium celebritate sanctorum dictam ecclesiam beati Georgii prefati causa deuocionis, oracionis auf peregrmacionis deuote visitauerint deuocionique misse predicte interfuerint et oraciones suas deuocione aut oblacionum munera hilariter exposuerint deumque pro animabus fidelium defunctorum m ipsa ecclesia uel eius cimiterio quiescentium pie orauerint aut idem humiliter ac deuote perambulauerint, necnon qui ad fabricam, ornamenta uel luminaria ipsius ecclesie manus suas porrexerint adiutrices, vel qui in eorum testamentis aut extra aurum, argentum, vestimentum uel aliquid aliud caritatiuum subsidium dicte ecclesie donauerint, legauerint

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vel procurauerint, tociens, quociens premissa vel alia pia opera erga dictam ecclesiam cum deuocione fecermt vel alios ad id faciendum induxerint, de omnipotentis dei et beatorum Petri et Pauli apostolorum eius meritis et auctoritate confisi, nostre spirituali dicioni subiectis, necnon et aliis, dummodo diocesani eorum voluntas accesserit et consensus, quadraginta dies indulgentiarum de iniunctis sibi penitenciis misericorditer in domino relaxamus. Datum in castro nostro episcopali Butzouwensi nostro sub sigillo presentibus appenso anno domini millesimo quadringentesimo quadragesimo nono, mensis Februarii die eius prima.

An einer Pergamentpressel ist das bischöfliche runde Siegel von rothem Wachs angehängt, neber einem Baldachine eine Heilige mit einem Thurme: - S. Barbara - darunter das Wappen - ein Schwan. Umschrift:

Umschrift

 

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VI.

Meklenburger

auf auswärtigen Universitäten

bis zur Mitte des 17 ten Jahrhunderts.

Von

Revisionsrath Balck

Zweiter Beitrag * ).


V on den jetzt folgenden Universitäten: zu Greifswald, Wittenberg, Königsberg, ist die erste die Tochter und einstige Rivalin unserer Landes=Universität Rostock, und deshalb für Meklenburg von besonderer Bedeutung. Die zu unserem besten Danke von Herrn Professor Dr. Pyl zu Greifswald aufs Sorgfältigste verfertigten Matrikel=Auszüge ergeben von der Gründung der dortigen Universität, 1456, bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts 860 Einträge von Meklenburgern. - Zu Wittenberg studirten, wie wir bereits in unserer ersten Abhandlung nachgewiesen, von 1502 bis 1560, also gerade in der wichtigsten, Alles neu belebenden Reformations=Periode auffallender Weise nur 74, dagegen in der Folgezeit nach den mit anerkennungswerther Bereitwilligkeit von Herrn Dr. Kossinna zu Halle bis 1630 fortgeführten und hier wiedergegebenen Verzeichnissen doch noch 435 Meklenburger. - Königsberg endlich sah seit der Errichtung


*) Den ersten Beitrag s. Bd. XLVIII, S. 54-88.
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seiner Universität, 1544, während des nachfolgenden Jahrhunderts nach freundlicher Mittheilung des Herrn Universitäts=Registrators Stürtz 159 Musensöhne aus Meklenburg innerhalb seiner Mauern.

Greifswalds Nähe bei unseren östlichen Landestheilen brachte vorwiegend aus diesen seiner Hochschule eine bedeutende Frequenz. Die Städte Neubrandenburg und Friedland sind jede mit anderthalbhundert Namen, also mit nicht weniger als das ungleich größere Rostock, selbst das kleine Penzlin mit 43, Malchin mit 40, ferner Waren, Gnoien, Neukalen, Teterow, sowie die andern Strelitzer Städte doch zusammen noch mit mehr als 100, dazu auch noch Wismar mit 40, Güstrow mit 28 Nummern vertreten. - Auf Wittenberg entfallen aus Rostock 116, aus Neubrandenburg mehr als die Hälfte dieser Zahl, aus Friedland nur etwa ein Dutzend, aus Güstrow 38, aus Wismar 29, aus Parchim 15, aus Grabow und Waren 12 u. s. w. - Bei Königsberg stellt Rostock beinahe die Hälfte des Ganzen, Wismar 19, Neubrandenburg nur ein halbes Dutzend. - Von den im Ganzen 1454 Einträgen kommen mehr als 1200 auf die Städte, die übrigen auf das platte Land, großen Theils wohl auf die Güter der Edelleute.

Für die speziellen Personalnotizen sind außer den bereits früher citirten Quellen, zu denen noch die inhaltsreichen Jahrbücher unsers Vereins nachzutragen sind, diesmal noch Kosegartens Geschichte der Universität Greifswald, Krabbes Werke über die Universität Rostock, Krey's Beitrag zur Mekl. Kirchen= u. Gelehrtengeschichte, das mekl. Gelehrten=Lexikon, die Analect. Gustrow. von Thomas, Cleemanns Repertor. universale, die gedruckten Chroniken von Neubrandenburg, Friedland, Malchin, Penzlin, die mekl. Aerzte von Blanck, benutzt. Aus Wismar hat wieder Herr Dr. Friedrich Crull, für Grabow diesmal Herr Rector Römer daselbst das Nöthige zu unserm aufrichtigen Danke geliefert. -

Nach dem Stande gehören etwa 150 dem Landesadel an, soweit derselbe hier bei der früher nicht allgemeinen Führung des "von" überhaupt mit Sicherheit zu constatiren ist, und ebensoviele nachweisbar den Familien der Gelehrten, d. i. der Beamten, Pastoren, Aerzte, Professoren, Lehrer u. s. w., die Meisten aber den Patricier= und Bürgergeschlechtern der Städte.

Anbelangend die eigne spätere Lebensstellung der Studirenden, so werden unter ihnen in der älteren Zeit zu

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Greifswald etwa 50 katholische Kleriker genannt, welche damals ihre Pfründen auf auswärtigen Universitäten zu verzehren liebten; aber auch demnächst etwa 100 protestantische Geistliche, ebensoviele Beamte, Rechtsgelehrte, Magistratspersonen, ferner 70 Professoren und Lehrer; jedoch nur 17 Aerzte und ein halbes Dutzend Offiziere sind ermittelt, während die Edelleute in der Mehrzahl zweifelsohne wieder Gutsbesitzer wurden. Die meisten Stadtkinder dagegen begnügten sich nach damaliger Sitte und bei der früheren größeren Seltenheit von fürstlichen Dienststellungen an der auf Universitäten erlangten allgemeinen Bildung und kehrten dann in ihren Heimathsort zurück, wo sie, soweit sie nicht in den Rath eintraten, als Bürger - jedoch im Gegensatze zu den eigentlichen Gewerken als Vornehme, cives praecipui, patricii, honestiores - nach ihrer Väter Weise lebten, auch, besonders in den Seestädten, Kaufmannschaft und Brauerei im Großen trieben.

Im alphabetischen Personenverzeichniß sind die jetzt üblichen deutschen, im Texte jedoch die matrikelmäßigen, latinisirten und zuweilen corrumpirten Namensformen wiedergegeben, hier auch aus dem ersten und im Voraus aus dem bereits fertigen dritten Beitrag bei denselben oder wenigstens gleichnamigen hier und dort vorkommenden Personen die betreffenden Nummern angezogen.

Immatriculirt sind:

VIII. Zu Greifswald 1456-1650.

500) Dommus Theodericus Zukow, prepositus in Verchen, canonicus Caminensis, October 1456. - Mit dem Zusatz: "de Rostok" zu Prag immatricul. 1407, auch baccah jur. canon, und magister in artibus, Professor, resp. Rector der Universität Rostock 1419-1430, zu Greifswald seit 1456, dort Canonicus sancti Nicolai 1457, Stifter einer geistlichen Hebung 1468.

501) Dominus Conradus Lost, utriusque jur. dr., cantor Zwermensis et canonicus Lubecensis, Octbr. 1456; daneben ist später bemerkt: expost ad presulatum Suerinensem evectus. (Vgl. auch Bem. zu Nr. 503) Sohn Peter Loste's zu Wismar, geb. c. 1416, Bischof von Schwerin 1482, gest. 12. Decbr. 1503.

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502) Magister Johannes Stammel, decretorum licenciatus, October 1456. - utr. jur. baccal., art. magister et in decretis ucenciatus, zu Rostock Professor schon 1430, dort Rector der Universität 1448, 1458, Vicar an St. Marien 1463.

503) Joh. Hane, artium magister, October 1456. Daneben ist bemerkt: vixit vir probatam vitam. Weitere Bemerkung vom October 1457: Recesserunt clam sive occulte de vniversitate et de civitate Gripeswald. - - - - Conradus Lost (val. Nr. 501), utr. jur. dr., - - - Joh. Hane, art. lib. magister, - - - - propterea, quia famabatur de ipsis, quod fuerunt conscii inique expulsionis dni. doctoris Rubenow. - Letztere Bemerkung bezieht sich wohl darauf, daß die Meklenburger im Interesse Rostocks die Gründung der Universität Greifswald durch den dortigen Bürgermeister Heinrich Rubenow ungern sahen und zu hintertreiben suchten. - Joh. Hane war 1468 und 1472 Rector der Universität Rostock.

504) Joh. stalkoper, medic. dr., canomcus Raceburg., October 1456. Demnächst Bischof von Ratzeburg; vgl. Nr. 42.

505) Mag. Joach. Tide, baccal. sacre theol., October 1456. Nach den Annales universitatis aus Rostock.

505a) Albertus Criuetze, de Rostock, prom. als magister in artibus 1456.

506) Jochim Dömelow, de Wysmaria, October 1456. -Priester in Wismar, Vicar zu St. Marien 1464, gest. 1494.

507) Hinricus Deleke, de Rostok, baccal. artium, October 1456. - Magister zu Greifswald 1457, Examinator 1463.

508) Martnius Stamman, de Gustrow, October 1456.

509) Benedictus Billeke, servitor Losten (Nr. 501), October 1456.

510) Joh. Vredeberch, de Wysmaria, November 1456. - Ein Gerlach V. stiftete eine Vicarie an St. Marien zu Wismar 1423.

511) Christianus Knolle, de Gustrow, November 1456.

512) Conradus Cirkeman, de Vredelant, Februar 1457. - Auch Zierkemann.

513) Hinricus Owman, de Wysmaria, Mai 1457.- Zum baccal. jur. promovirt 1458. - Aus dem Wism.

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Geschlecht Overmann, von welchem ein Nicolaus, vielleicht der Vater, 1440 vorkommt.

514) Bernardus Veregghe, prepositus Vredelandensis, Mai 1457.

515) Antonius Schonenvelt, de ducatu Magnopolensi, October 1457. - Wohl Enkel des Knappen Tönnies v. Schönefeld.

516) Dominus Job. Divetze, clericus Swerinensis diocesis, Mai 1458. - Wohl aus Vorpommern, aus dem Geschlecht v. Divitz.

517) Dominus Hinricus Boytin, Swerin. dioc., gratis, contempl. (?) dni. prepositi Brandenburg, Mai 1458.

518) Vicko Dessin, de Gustrow, April 1459. - Promovirt zum baccal. 1460. - Prior im Kloster Marienehe 1481, aus adligem Geschlecht.

519) Joh. Brughe, de Wysmaria, April 1459. - Sohn des Ratsherrn Matthias von Brügge, zu Greifswald baccal. 1461, decret. dr. und Rector der dortigen Universität 1477, Pfarrer zu St. Marien in Wismar 1494, gest. 1515.

520) Casperus Bomer, de Gnogen (Gnoien), April 1459.

521) Thomas van der Heyde, clericus Swerin. dioc., gratis ad instantiam magistri Joh. Densteden, quia terciarius, Mai 1459.

522) Joh. Schuting, clericus Swerin. dioc., Mai 1459.

523) Dominus Joh. Warman, Swerin. dioc., Mai 1459.

524) Joh. Treptow, de Gustrow, Mai 1460.

525) Joh. Cloksim, de Malchin, Mai 1460.

526) Otto Kossebade, de Waren, Mai 1460. - Aus dem Geschlecht v. Kossebade auf Torgelow bei Waren?

527) Joh. Gladow, Wismariensis, October 1460. - Wohl aus dem Rathsgeschlecht Kladow.

528) Hinricus Wegener, de Nova Brandenburg, servitor domini licenciati Volret, Mai 1461.

529) Petrus Rulow, de Fredelande, presbiter, October 1462. - Wohl ein Rülow.

530) Nicolaus Kemetcze, de Malchin, Juni 1464. - Wahrscheinlich aus der Familie v. Kamptz, deren einer Zweig damals zu Bürgerrecht in Malchin wohnte.

531) Gheorgius Hovet, de Wysmaria, Juni 1464. - Hövet.

532) Petrus Grawart, de Nova Brandenborg, October 1464.

533) Joh. Schynkel, de Malchyn, Mai 1465. - Aus der Familie von Schinkel?

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534) Nicolaus Bremer, de Gustrow, August 1465. - Demnächst Bürgermeister zu Güstrow.

535) Dominus Mauricius Pencilte, clericus Swerin. dioc., gratis propter petitionem magistri Joh. Hasenkoppes, Mai 1466.

536) Joh. Lange, clericus Swerin. dioc., gratis ad petitionem archidiaconi Dymynensis (zu Demmin), cujus est notarius, November 1466. - Identisch mit Dr. Joh. Lange, Domherrn zu Lübek 1469?

537) Dns. Albertus Scharzowe, presbyter Swerin. dioc., März 1467.

538) Nicol. Kyp, de Nova Brandenborch, clericus Havelberg. dioc., Mai 1467.

539) Joachim Kyp, de Brandenborch, Havelb. dioc., gratis ad petitionem mag. Nic. Kremer de Brandenborch, Mai 1467.

539a) Mart. Langhenow, de Wysmaria, als magister ad facultatem receptus 1467.

540) Hinricus Kulemann, gratis intitulatus ob rogationem dni. archidiaconi Rostokcensis, April 1468. - Verwandter von Nr. 50 und auf dessen Fürsprache umsonst immatriculirt.

541) Hinricus Malchin, de Rostok, April 1468.

542) Gherardus Alunse (Almise?), de Grabow dioc. Ratzburg., August 1468.

543) Nicol. Molner, de Nova Bramborgh, Mai 1469.

544) Petrus Badendick, clericus Swerin. dioc., Mai 1470.

545) Joach. Heyner, clericus Swerin., Mai 1470.

546) Bartoldus Stenhaven, de Fredelant, Juni 1470.

547) Joh. Schermer, de Pencelin, October 1470.

548) Baltasar Glode, de Fredeland, October 1471. - Wohl ein v. Glöden.

549) Joach. Rademer, de Malchin, October 1471.

550)Johannes Haselulle, dioc. Swerin. clericus, Mai 1472.

551) Jacobus Kerckhoff, de Vredelande, pauper, locatus ad s. Nicolaum, gratis ad petitionem scholastici, März 1473.

552) Dns. Henricus Quart, clericus Swerin. dioc., Mai 1473.

553) Dns. Nicol. Vot, cler. Swerin. dioc., Mai 1473.

554) Dominus Joh. Leppin, cler. Rasseborg, dioc., September 1473.

555) Enwaldus Klene, hujus oppidi incola, magistrandus Rostokcens., März 1474.

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556) Rederus Rezedorp, prepositus in Vredeland, Havelb. dioc., April 1474.

557) Joach. Hoger, de Malchin, April 1475.

558) Nicol. Bade, der. Swerin. dioc., December 1475. - Pfarrer zu St. Nicolai in Wismar, gest. 1509.

559) Hinricus Stauet, Brandenburg. Hav. dioc., Mai 1476.

560) Mag. Eggardus Dolgheman., de Rostok, September 1476, seit 1477 Mitglied der facultas art., resp. Dekan zu Greifswald.

561) Nicol. Vram, de Nova Brandenbg., April 1477.

562) Hinricus Nigeman, de Wismaria, Mai 1477.

563) Joh. Smyt, de Vredelant, October 1477.

564) Ebellus Smyt, de Malchin, April 1478.

565) Henningus Albrecht, de Malchin, April 1478.

566) Joh. Siffridi, de Vredelant, October 1478.

567) Joh. Koster, de Malchin, October 1478.

568) Bernardus Rotgerdes, de Vredelant, October 1478.

569) Nicol. Smyt, do Malchowe, November 1478.

570) Hinricus Myddendorp, de Wismaria, März 1479. - Vicar zu St. Marien 1475, gest. 1500.

571) Casp. Ludeman, de Ribbemsze, gratis ad peticionem dni. dris. Slupwachter et Werneri Samer, cancellarii ducis Wartslai, Juli 1479.

572) Thymmo Gnoghen, de Rostok, September 1479. - promov. als baccal. 1480.

573) Marc. Ryke, de Brandenbg. Havelbg. dioc., October 1479.

574) Eggerd Dewytsche, de Nova Brandenbg., famulus laicus dni. dris. Slupwachter, Februar 1480. - Sicher v. Dewitz, bei welcher Familie der Vorname Eggerd einst häufig vorkam.

575) Joh. Stechow, de Penselyn, April 1480.

576) Wolterus Smyt, de Malichyn, Mai 1480.

577) Mag. Thomas Werth, de Rostok, medic. dr., August 1480.

578) Mag. Hermannus Meleberch, de Teterow, October 1480. - Promovirte zu Paris 1482 ff. Decan der Facultät zu Greifswald.

579) Nicol. de Pentzen, dioc. Swerin., November 1480, und

580) Joach. de Pentzen, dioc. Swerin., November 1480. - Wohl beide aus Vorpommern.

581) Dns. Laurentius Winne, November 1480. - Ohne Angabe der Heimath, wohl Begleiter von Nr. 579 und 580.

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582) Dns. Levinus Brunstorp, vicarius in pontificalibus reverendi patris ac dni. episcopi Swerin., December 1480.

583) Henningus Staveman, de Vredelant, Februar 1481.

584) Joh. Karsten, de Nova Brandenbg., Mai 1481.

585) Hinricus Zalfelt, frater ord. minorum, sacre theol. baccalaureus, dioc. Swerin., Juni 1481.

586) Hartwicus Vlotow, de castro Stuer, October 1481. - Sohn des Andreas v. Flotow auf Stuer, unterschreibt die Union 1523.

587) Nicol. Kitcze, de Pentszelin, November 1481.

588) Joach. Snakenborch, de Malchin, December 1481.

589) Joh. Langhe, de Teterow, April 1482.

590) Hermannus Branth, de Teterow, April 1482. - Vgl. Nr. 707.

591) Conrad Bolte, de Nova Brandeubg., Mai 1482.

592) Joh. Colberge, de Nova Brandenbg., Mai 1482.

593) Laurencius Drendenborch, de Wismaria, Juni 1482; promovirte zum Magister 1488. - Vicar und Procurator des St. Nicolai=Klerus zu Wismar 1494, Ratzeburger General=Official 1500-1503, Canon. Suerinensis, gest. vor 1531, aus der alten Rathsfamilie Trendelburg.

594) Joach. Alberti, de Malchin, October 1482.

595) Nicol. Balsmiter, de Pentzelin, December 1482.

596) Hinr. Gunther, de Pentzelin, December 1482.

597) Joach. Stuuer, de Malchin, December 1482.

598) Herrn. Rivestaell, de Strelissze, Januar 1483.

599) Nicol. Barenvleth, de Pentzelin, März 1483: von Bahrenfleth, - der "letzte und älteste Pfaffe" zu Malchin, gest. 1568.

600) Hinr. Sassze, de Vredelant, Mai 1483.

601) Joh. Maass, de Sulta (Sülz) Swerin. dioc., Juli 1483.

602) Andr. Hoppe, Swerin. dioc., October 1483.

603) Hinr. Symonis, Swerin. dioc., October 1483.

604) Jodocus Bekman, Swerin. dioc., October 1483.

605) Didericus Gerth, de Butzow, October 1483.

606) Joh. Osterwolt, de Vredelande, Mai 1484, wohl ein v. Osterwold.

607) Joh. Rike, de Theterow, Mai 1484.

608) Paulus Dycow, de Vredelande, Mai 1484.

609) Marqu. Bernecow, de Gnoghen (Gnoien), Juli 1484. - Aus dem Geschlecht v. Barnekow, wo der Vorname Marquard vorkommt.

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610) Joh. Prilvitze, de Nova Brandenbg., October 1484.
- Wohl Sohn des 1469 im Kampf gegen die Pommern gefallenen Bürgermeisters Heinrich Prillwitz.

611) Matheus Helmich, de Nova Brandenbg., October 1484.

612) Joh. Tornow, de Nova Brandenbg., October 1484.

613) Nicol. Teske, de Nova Brandenbg., October 1484.

614) Joach. Quitzow, de Robel, Februar 1485. - v. Quitzow?

615) Jasp. Jungheimck, de Pentzelin, Mai 1485. - Aus einer Bürgerfamilie.

616) Joach. Lemme, de Brandenbg. dioc. Havelberg., October 1486.

617) Mich. Ror, clericus Havelberg. dioc., November 1486. - v. Rohr?

618) Paulus Blome, clericus Swerin. dioc. et frater Cist. ord. de Hilda (Eldena i. P.), December 1486.

619) Hinricus Butzow, clericus Swerin. dioc., März 1487.
- v. Bützow?

620) Joh. Mellyn, clericus Swerin. dioc., April 1487.

621) Thom. Gywersyn, de Malchyn, Mai 1487.

622) Venerabilis vir dns. et mag. Joh. Remmelyn, decretorum baccalaureus, eccles. s. Cecil.. Gustrow. decanus, eccles. cathedral. Zwerin. scholasticus, subconservator totius cleri Caminensis, August 1487.

623) Joh. Ghargow, de Wismaria, Mai 1487. - Ein Joh. Garchow war Vicar zu W. 1500-1537.

624) Martin Radeloff, de Wismaria, Mai 1487.

625) Nicol. Deetleui, de Butzowe, Juni 1487.

626) Gherardus Radeloff, de Vredelant, Juli 1487.

627) Joh. Sure, de civit. Brandenburg, dioc. Havelberg., September 1487.

628) Hinr. Hoppenstanghe, de Parchim, October 1487.

629) Hermannus Odewan, de Wismaria, November 1487.
- Vielleicht Sohn von Köpke Odewan 1450.

630) Barthoh Luszkowe, de Rostok, Januar 1488. - Luschow, Bürger daselbst.

631) Joh. Zeger, de Nova Brandenbg., Januar 1488.

632) Simon Radt, de nova civit. Brandenbg., März 1488.

633) Hermannus Smidt, de Parchim, April 1488.

634) Andr. Scholin, de oppido Woldeecke, September 1488, promovirte Februar 1490 zum Magister.

635) Nicol. ManduueI. de Nova Brandenbg., October 1488. - v. Manteuffel.

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636) Laurencius Schomaker, de Nova Brandenbg., October 1488.

637) Dns. Hinricus Maryn, decret. doctor, s. Cecil. Gustrow. et s. Nicolai Gripeswald. ecclesiarum canomcus, in Robel prepositus, in jure canon. ordinarius, October 1488. - Rector der Universität Rostock 1481, 83, dgl. zu Greifswald 1489, aus dem mkl. Adelsgeschlechte von Marin.

638) Theodor. Lesteman, Ratzebg. dioc., November 1488.

639) Martinus Deetke, Ratzebg. dioc., November 1488.

640) Nicol. Herman, Swerin. dioc., December 1488.

641) Joh. Burmester, Wismar. Ratzebg. dioc., Mai 1489.

642) Jacobus Spyllendreygher, Ratzebg. dioc. (Wismar?), Mai 1489.

643) Jacobus Rormunde, Swerm. dioc., Februar 1490. - Aus der Schweriner Rathsfamilie Rotermund.

644) Gregorius Schutte, Swerin. dioc., April 1490.

645) Petrus Stanger, Swerin. dioc, April 1490.

646) Ewalde Tzulow, Swerin. dioc., April 1490. - von Zülow?

647) Albertus van Rotem, Swerin. dioc., Mai 1490.

648) Nicol. Leuitzow, dioc Swerm., Mai 1490. - v. Levetzow? oder v. Lowtzow? 649) Hinricus Verman, clericus Swerin., October 1490. - Ein Werner Vermann war 1456 Prof. theol. zu Greifswald, wurde 1458 zu Rostock immatriculirt.

650) Nicol. Scroder, de Waren, März 1491.

651) Bertoldus Kock, de Boyzenborch, März 1491.

652) Joh. Butzke, de Nova Brandenbg., März 1491.

653) Simon Vrigensten, de Nova Brandenborch, April 1491. - Freienstein.

654) Joh. Kordes, de Malchow, April 1491.

655) Bernhardus Glineke, de Nov. Brandenbch., Apri 1491. - Wohl Sohn des dortigen Bürgermeisters Hermann Glineke 147 4 ff.

656) Joh. Brokmoller, de Wittenborch, April 1491. - Aus dortiger Rathsfamilie.

657) Martina Reper, de Wismaria, Mai 1491.

658) Paulus Wevetzer, Swer. dioc., Juli 1491.

659) Andreas Lowe, Swerin dioc., Juli 1491. - Vgl. auch Nr. 767.

660) Martina Piper, Swer. dioc., August 1492.

661) Gregorius Kyll, Swer. dioc., August 1492.

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662) Venerabilis et egregius vir dns. Hinricus Leuesow, utr. jur. doctor, de Rostok, die Mercurii, XXIIII. mensis Octbr., intitulatus et ad lecturam codicis per dominos de umversitate deputatus. 1492. - Vgl. Nr. 95. Er war Rector zu Greifswald 1493.

663) Conradus Eler, de Rostok, November 1492.

664) Joh. Löwenberch, de Brandenborch dioc. Havelberg., August 1493.

665) Venerabilis et egregius vir dns. et mgr. Ulricus Malchow, de Wismaria, artium et utriusque juris doctor, nihil solvit, October 1493. - Spätere Bem.: fuit ergo nihil aliud quam Pracherige, sicut cum multis. Sohn des Bürgermeisters Peter Malchow, Rector zu Greifswald 1494, canon. Suerin. 1519, Administrator des Stiftes Schwerin 1523, gestorben 10. September 1529.

666) Gregorius Sukow, de Wismaria, famulus dni. Ulrici Malchow, October 1493, promovirt März 1495 zum Baccalaureus.

667) Nicol. Kopman, Zwerm. dioc., Mai 1494.

668) Henricus Scroder, Zwerin. dioc., Mai 1494.

669) Ludolphus Wulf, de Ratzeborch, Januar 1495.

670) Nicol. Pentzlin, de Nov. Brandenborch, Februar 1495.

671) Joach. Papke, de Tangelim (Anklam), licentiatus Ordinarius Rostocksensis, Februar 1497.

672) Jacobus Becker, amicus predicti licenciati, Februar 1497. - Prof. art. zu Greifswald 1514.

673) Gerardus Sosten, de Malkhynch (Malchin), März 1497.

674) Joh. Strywing, de Swerin., Juli 1497.

675) Hinricus Utesk, Swer. dioc., September 1497.

676) Hinricus Puleman, Swer. dioc., October 1497.

677) Joach. Oldendorp, presbiter, de oppido Crapelin, October 1497.

678) Casp. Lowenberch, de Nov. Brandenborch, März 1498.

679) Mich. Ylevelt, de Nov. Brandenbch., clericus Havelberg., April 1498. - Wohl aus dem bei Neubrandenburg einst seßhaften Geschlecht von Ilenfeld.

680) Joh. Reberch, de Fredelanth, October 1498.

681) Joh. Mencknyg, de Fredelant, October 1498.

682) Gerardus Wrylde, sacre theol. dr. eximius, ordinarius Rostoch., per nostram universitatem vocatus et conductus ad promovendum in theologia insignem

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virum Joh. Biltzeman, igitur gratis intitulatus, December 1498. - Gerhard Vrilde, sacr. theol. dr. zu Rostock, war dort Rector der Universität 1495 u. s. w., zuletzt 1512.

683) Petrus Hogha, der. Swerm. dioc., Mai 1499. - Wohl aus dem erloschenen Geschlechte von Hoghe.

684) Dns. Petrus Vressel, de Vredelant, presbyter Varmien. dioc., Febr. 1500. - Wohl aus Friedland i. Pr.

685) Dns. Jacobus Rust, de Rostok, presb. Swerin, März 1500.

686) Joh. Haker, de Nov. Brandenborch, April 1500.

687) Conradus Jegher, de Nov. Brandenbg., April 1500.

688) Petrus Rust, de Vredelat, Mai 1500.

689) Euerhardus Klee, Zwerin. dioc., Mai 1500.

690) Nicoh Kruel, de Machyu (Malchin), Mai 1500. - Vgl. Nr. 705.

691) Thom. Vaget, de Nov. Brandenbg., April 1501.

692) Bocardus Summarke, de Malchin, September 1501.

693) Andr. Witte, de Nov. Brandenbg., September 1501.

694) Georgius Cirsow, de Tetrow, November 1501.

695) Casp. Drendenborch, de Wysmaria, April 1502. - Herzog Heinrichs v. Meklenburg Capellan, canonic. Swerin. c. 1530, aus der Familie Trendelburg.

696) Hermannus Meyger, de Malchyn, April 1502.

697) Mag. Petr. Rusth, Rostokcensis, Juni 1502. - Rector zu Greifswald wiederholt bis 1517.

698) Mathias Heyneman, de Rostok, Januar 1503.

699) Gherardus Baremuleth, de Pentzelin, April 1503. - VgI. Nr. 599.

700) Bernhardus Frederici, de Vredelant, cleric. Brandenburg., April 1503.

701) Georgius Trebbow, de Nov. Brandenbg., cleric. Havelberg., Mai 1503.

702) Joach. Goldenbage, de Novo Kalende (Neukalen), Mai 1503.

703) Joh. Kolhoff, de Nov. Brandenbg., dericus Havelberg., Mai 1503.

704) Balthasar Redeloff, de Vredelant, October 1503. - VgI. Nr. 626.

705) Joach. Crul, de Malchin, October 1503. - Vgl. Nr. 690.

706) Nicol. Hoppe, dioc. Swerin., April 1505.

707) Hermannus Brandt, cleric. dioc. Swerin., April 1505. - (Vgl. Nr. 590), promov. zum baccal. März

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1507, gleichzeitig mit Caspar Wagenschutte aus Meklenbg. Ein Joachim Wagenschütte war Komthur zu Mirow und Nemerow bis 1503.

708) Christianus Ravoth, de Vredelande, April 1505. - Wohl Verwandter des Beförderes der lutherischen Religion Karsten Rawoth daselbst 1525.

709) Jodocus Sukow, Stargardensis (Pommern?), April 1505.

710) Sifridus Mittelporte, Suerinensis, Januar 1507.

711) Mich. Pollen, de Gustrow, Juni 1507.

712) Laurencius Drendenborch, de Wismaria, Juni 1507, promovirt zum Baccalaureus März 1509. - Von der Rathsfamilie Trendelburg.

713) Joh. Bolte, de Vredeland, September 1507.

714) Joh. Tange, Zwerin. dioc., October 1507.

715) Andr. Stukemann, de Pentzellyn, April 1509.

716) Mich. Bitkow, de Nov. Brandenborch, April 1509.

717) Dionisius Chochen, de Brandenbg. dioc. Havelberg., Mai 1509.

718) Casp. Smit, de Woldegghe, Mai 1510.

719) Nicol. Swarte, de Malchin, October 1512.

720) Joh. Scroder, de Fredelant dioc. Havelberg., Juli 1513.

721) Petrus Gruwel, de civitate Laghe dioc. Swerin., artium magister, qui altera die ad scriptum illustris principis Bugslai in collegiatum receptus fuit, Jan. 1514. - Er war magister Rostokcens.
- Vgl. noch Nr. 728. - Derselbe war seit 1520 Rathsherr, seit 1539 Bürgermeister in Greifswald, gest. nach 1559.

722) Jacobus Broy, de Nov. Brandenbg., Juni 1514.

723) Joach. Trebel, de Malchin, Juni 1514.

724) Albertus Huge, de Nov. Brandenbg., September 1514. 725) Heinningus Tide, de Malchin, October 1514.

726) Magister Koruelius de Snekis, sacr. theoI. dr., alm. ordin. fratrum predicatorum conventus Rosttoksensis, prior congregationis Hollandr., per universam Almaniam vicarius generalis, März 1515.
- Bereits 1483 in Rostock, Vorkämpfer des Katholicismus, verließ Rostock nach dem Siege der Reformation, gest. 1534 zu Leeuwarden in Friesland.

727) Mag. Joh. Hoppe, sacr. theol. professor, heretice pravitatis inquisitor, ejusdem ordinis predicatorum, vir clarissimus et egregius, März 1515.

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- Prof. theol. zu Rostock, Dominikaner, Ketzerrichter.
Bem. zu Nr. 726, 727: Hi duo doctores de conventu Rostoksensi per universitatem vocati fuerunt ad insignia doctoralia licenciato Wichmanno Kruszen in sacra theologia dandum, quos intitulatura universitas honoravit.

728) Georgius Gruel, art. liberal, magist., de Gustrow, quem facultas vocavit propter magistrorum defectum, April 1515. - Identisch mit Gregorius Gruwel, magist. Rostockcens., im Januar 1515 zu Greifswald ad facultat. art. receptus. - Zu Rostock war um dieselbeZeit noch Ludolphus Gruwel, utr. jur. baccal., Rector der Universität. - Vgl. Nr. 721.

729) Martinus Mamerow, de Malchin, April 1515.

730) Maurit. Dedelow, de Nov. Brandenborgh, famul. dni. dris. Osten, Mai 1515.

731) Joh. Quastenberch, de Nov. Brandenborch, Mai 1516.

732) Nicol. Gamme, ex Maguopolia, Juni 1516. - Wohl ein v. Gamm.

733) Joh. Plagemann, de Gadebus, April 1517.

734) Hermanne Munderick, de Vredelant, Mai 1517. - Bürgermeister in Neubrandenburg.

735) Jacobus Dirnes, art. baccal. de Malchm, Mai 1518. - Promovirte auch zum Magister 1523, später Examinator der Facultät.

736) Bartoldus Bronnow, de Nov. Brandenborch, April 1518.

737) Casp. Rachow, de Fredelant, April 1518.

738) Job. Kentzeler, de Rostock, Mai 1518.

739) Nicol. Welberch, de Malchin, Mai 1518.

740) Christoph. Junghelinck, de Pentzelin, Mai 1518. - Vgl. Nr. 615.

741) Joach. Burmester, de Gadebush, December 1518.

742) Mare. Werner, de Fredelant, April 1519.

743) Joach. Mullinck, de Fredehmt, April 1519.

744) Laurent. Thyde, de Malchin, April 1519.

745) Joh. Hampe, de Nov. Brandenborch, Mai 1519.

746) Nicol. Junghelinck, de Pentzelin, Mai 1519. - Vgl. Nr. 740.

747) Dns. Hinricus Radduss, de Rostok, Prebiter Swerin. dioc., November 1519. - Aus der dortigen Familie Roddaß?

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748) Joh. Boltzow, de civitate Warnensi dioc. Swerin. (Waren), März 1520.

749) Hinricus Brummer, de civit. Warnensi, März 1520.

750) Petrus Wolff, de Parchim, Juli 1520.

751) Hinricus Piseler, de Vredelant, August 1520.

752) Joach. Sweetsman, de Malchow, October 1520.

753) Marcus Schulte, de Vredeland, März 1521.

754) Mich. Tubbe, Fredelandensis, September 1522.

755) Joach. Bartoldi, de Pentzelin, November 1522.

756) Dr. Nicol. Fabri, Meklenburg., November 1539.

757) Dr. Clemens Timo, Rostock., concionator in aede divae Virginis Gryphiswald., November 1539. - Timm, vorher Pfarrer zu Lübow, zu Wismar.

758) Joh. Techatz, Brandenbg., November 1539. - Bruder von Nr. 138?

759) Marcus Hake, Brandenbg., November 1539.

760) Franciscus Mumme, de Brandenborgh, April 1540.

761) Joach. Denliis Brandenburg., Mai 1542. - Dillies.

762) Joach. Winholt, Warensis, famulus, Mai 1542.

763) Nicol. Hane, nobilis Mecklenbg. ex claustro (castro?) Basedow, filius Christiani Hane, März 1544.

764) Petrus Weseman, Malchin., Mai 1544.

765) Barthol. Petri, Fredelandens, Mai 1544.

766) Joach. Coquus, Nov. Brandenbg., October 1544.

767) Andreas Lew, Rostock., October 1544. - Vgl. Nr. 125, auch 659. - Stadtsecretair inWismar 1555-1575

768) Dan. Zander, Rost., October 1544 - Vgl. Nr. 128.

769) Joh. de Herforden, Rost., October 1544. - Sohn des Bürgermeisters gl. N., selbst Bürgermeister in Rostock, gest. c. 1585.

770) Joh. Winne, a Pentzelin, Juli 1545.

771) Joh. Hese, a Pentzelin, Juli 1545.

772) Laurent. Bernhardus, Fredelandensis, November 1546.
- vgl. Nr. 2342.

773) Joan. Teman, Pentzelinensis, November 1546.

774) Mattheus Kirchoff, Fredelandensis, NoVemoer 1546. - Nr. 2249.

775) Casp. Pasualg, Rost., November 1546.

776) Steph. Goedeke, Warensis, November 1546.

777) Brandanus Schmidt Rost., Mai 1547. - Vgl. Nr. 112.

778) Joach. Barsse, Fredeland., Mai 1547. - Nr. 2250.

779) Francisco Schmidt Fredeland., Mai 1547.

780) Lambertus Rust, Rostoch., Mai 1547.

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781) Henricus von der Luge, nobil. Mecklbg., März 1551. - Sohn Ottos Nr. 82, auf Büttelkow, gest. 1591.

782) Joh. Crisow, Malchin., Mai 1551.

783) Thom. Schmidt, Fredeland., pauper, gratis, April 1553.

784) Bernardus Haueman, Pentzlin., Juni 1553.

785) Joan. Schach, Megapol., gleichzeitig auch Matthias Schach, Sundensis, October 1554 - ambo ad intercessionem vicerectoris gratis mscripti.

786) Thom. Garlipp, Neobrandenbg., Mai 1555. - Vgl. Nr. 795, 2263.

787) Dan. Schwichtenberg, Neobrandenbg., Mai 1555. - Vgl. Nr. 1443.

788) Josua Petraeus, Neobrandbg., December 1556. - Vgl. Nr. 135.

789) Dan. Pauli, Neobrandenbg., pauper, December 1556.

790) Martmus Parman, Neobrandenbg., Mai 1557.

791) Joach. Krul, Neobrandenbg., Mai 1557.

792) Joach. Moltzan, nobilis, Juli 1557. - Identisch mit Nr. 132?

793) Henningus Bremer, Neobrandenbg., August 1557.

794) Jacobus Crispus, Rostock., October 1557; receptus est ab illustri principe Phihppo iu aulicum concionatorem, qui successit mgstro. Dyonisio Geroni, oppidi Wolgast pastori vigilautissimo. - Krause war Hofprediger in Wolgast, seit 1563 prof. theoh in Greifswald, seit 1570 Pastor in Stralsund, gest. als Pastor zu Ribnitz 1597.

795) Thom. Garlip, Neobrandenbg., baccal. art., November 1557. - Vgl. Nr. 786.

796) Gerhardus Widimg, Neobrandbg., October 1558. - VgI. Nr. 970.

797) Mich. Thegelius, Strelicianus, April 1560.

798) Georgius Peccatel, nobilis Megapol., April 1560.

799) Casp. Boem, Woldeccensis, April 1560.

800) Paulus Reinerus, Rostock., November 1561.

801) Christianus Ribau, Megapol., December 1561.

802) Joach. Cobab, Warensis, Juli 1562.

803) Sam. Vatke, Warensis, October 1562.

804) Barthol. Geseuitz. Fridland., October 1562. - v. Jesewitz?

805) Barthol. Remes, Fridland., October 1562.

806) Conradus Pegel, Rost., November 1562. - Vgl. Nr. 1366. Sohn von Nr. 86?

807) Joach. Wulff, Rost., December 1562.

808) David Loedau, Neobrandenbg., Juli 1563.

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809) Jacobus Reincke, Megapol., praecept. generosi dni. baronis Ludovici a Pubbutz, October 1563. - VgI. Nr. 2253.

810) David Clandrian, Fridld., März 1564. - Wohl Sohn des Rathsherrn Lorenz Clandrian. Vgl. Nr. 835.

811) Henricus Strutzenberg, Ivenacensis, April 1564.

812) Josua Pretzmann, Frideland., Juli 1564.

813) Joachim Hethe, Pentzlinensis, 1565.

814) Martinus Moller, Gnoegensis (aus Gnoien), 1565.

815) Barthol. Lupulus, Nevbrandenbg., Februar 1566. - Hoppe? Wulweke?

816) Georgius Ilenfeldus, nobil. Megapolit., April 1566. - Vgl. Nr. 1400, 2376. Auf Ilenfeld.

817) Dionysius Fabricius, Fredland., August 1566.

818) Joh. Moellerus, Roebelensis, October 1556.

819) Jacobus Druff, Fridlandensis, October 1566.

820) Joh. Croegerus, Fridland., November 1566.

821) Joh. Gottschalk, Fridland., October 1566. - Vgl. Nr. 1408.

822) Henricus Riben, nobil. Megapol., October 1566. - Herzogl. Hofjunker, vgl. Nr. 2285.

823) Joh. Saurman, paedagogus ejus, October 1566.

824) Wilichius Pasewalc, Rostock., October 1566.

829) Mathias (Matthaeus) Calander, Megapol., October 1566. - Pastor zu Vietlübbe 1572, geboren zu Grabow 1546, gestorben 1620.

830) Casp. Jentzschau, Fridland., Juli 1568. - Später Rector des Gymnasiums in Stralsund, wohl Sohn des Pastors Gregor Jentzkow.

831) Joach. Knebusch, Pentzelin., September 1568.

832) Georgius Theezen, Neobrandenbg., October 1568. - VgI. Nr. 1431, 1538. Wohl Bruder des dortigen Bürgermeisters Heinrich Teetz 1604.

833) Magister Joach. Hallin, Neobrandenbg., praeceptor filiorum nobilis Udalrici a Schwerin, Mai 1569.

834) Joach. Bars, Fridlandensis, Mai 1569.

835) Laurent. Clandrian, Fredeland., Juli 1570. - Wohl Bruder von Nr. 810.

836) Joh. Semelin, Warensis, gratis in gratiam dni. Gruelii, cujus famulus erat, August 1570.

837) Georgius Wyse, Malchowensis, October 1570.

838) Bernh. Scharffenberch, Brandenbg., procurator universitatis, Mai 1572, Nr. 2276.

839) Joh. Meync, Neobrandenbg., October 1572.

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840) Bernh. Lypperstorpff, nobilis, von Lypperstorp, November 1572. - Jochims Sohn auf Lübberstorf, Landrath; vgl. Nr. 1071.

841) Georgius Lypperstorpff, nobilis von Lypperstorp, November 1572. - Vgl. Nr. 1418; Bruder von Nr. 840, auf Lübberstorf.

842) Joach. Klinkenbergk, Frideland., April 1573. - Sohn des gleichnamigen Predigers.

843) Joh. Trill, Fredlandens., Mai 1573.

844) Nicol. Scroder, Vuoldensis (Wolde), Juli 1573. - Capellan zu Plau, gest. 1591.

845) Albertus Paris, Neobrandenbg., Juli 1573.

846) Hermannus Camptz, nobilis Megapol., September 1573. - Vgl. Nr. 179, 2160, 2521.

847) Victorinus Staffeld, de Gantzkow. - Sohn Zabels v. Staffeld auf Ganzkow, holländischer Offizier.

848) Henningus Staffeld, de Gantzkow, fratres nobiles, November 1573. - Vgl. Nr. 1430. - Letzterer, auf Ganzkow und Neuenkirchen, Geh. Hofrath, gest. um 1609. Vgl. Nr. 974, 1017, 1051, 1052, 2562.

849) Casp. Spalckhauer, Rostock., Mai 1574. - Dr. jur. zu Rostock, gest. 1554, Sohn des Bürgers Jochim Spalckhaver, gest. 1621. - Vgl. Nr. 2189.

850) Joach. Schroder, Pentzlin., famul. dris. Westphali, gratis, October 1574.

851) Martinus Wasmunt, Nov. Brandenbg., Mai 1575.

852) Erasmus Halschacht, Malchin., Mai 1575. - Vgl. Nr. 2417.

853) Christianus Suanth, Malchin., Mai 1575. - Pastor zu Waren, gest. 1620.

854) Simon Wilde, Fredeland., Mai 1575.

855) Jacobus Vinckins, Fredeland., Juli 1575. - Aus einer Rathsfamilie.

856) Henricus Silowius, Neobrandenbg., famulus dni. Hermanni Westphal. September 1575.

857) Jacobus Voss, Warensis, October 1575.

858) Mich. Velth, de Vredeland., October 1575.

859) Joh. Rulow, Neobrandenbg., 1576.

860) Joh. Groteus, Rostoch., 1576, - Vgl. Nr. 369.

861) Christianus Schroderus, Friedland., März 1577.

862) Joachimus Custos, Neobrandenbg., April 1577.

863) Henricus Langhalsius, Wesenberg., Juli 1577.

864) Joach. Tiburtius, Pentzlin., Juni 1577.

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865) Georgius Behem, Neobrandenbg., Juni 1577. - Nr. 2307.

866) Joh. Sternbergius, Neobrandenbg., Juli 1577. - Vgl. Nr. 1064.

867) Andr. Herwig, Friedland., September 1577. - Vgl. Nr. 908, 2175, 2343. Professor der Poesie in Rostock, 1616 rect. schol. in Stralsund, gest. November 1643.

868) Christianus Praetorius, Neobrandenbg., December 1577.

869) Henningus Lupelow, Woldensis, Januar 1578.

870) Joach. Poltzman, Neobrandenbg., Januar 1578.

871) Matthias Holste, nobilis, Januar 1578. - M. von Holstein.

872) Matth. Lemcke, Cracowiensis, Januar 1578.

873) Elias Zernecke, Fridland., Januar 1578.

874) Petrus Crusius, Malchin., Januar 1579.

875) Matthias Clodius, Neobrandenbg., Februar 1581.

876) Alexander Zander, Malchin., März 1581.

877) Matthaeus Timmerman, Fridland., März 1581. - wohl Sohn des Pastors Paul Timmermann zu Schwichtenberg bei Friedland.

878) Joh. Engelke, Neobrandbg., Mai 1581. - Vgl. Nr. 1442.

879) Joh. Fabricius, Frideland., Mai 1581.

880) Andr. Radeloff, Fridland., Mai 1581. - Rathsherr daselbst.

881) Joh. Holstius, Malchin., pastoris filius, famulus dni. Zach. Seidelii, medici, Juni 1581. - Bürgermeister zu Malchin.

882) Laurent. Benichius, Malchin., October 1581. - Rathsherr daselbst, Sohn des Bürgermeisters Lorenz Beneke.

883) Joh. Friccius, Rostoch., October 1581.

884) Martinus Konow, Malchin., November 1581. - Vgl. Nr. 1075.

885) Joh. Stegemannus, Wesenberg., Juni 1582.

886) Martinus Teskendorf, Fredeland., April 1583. - Vgl. Nr. 2622.

887) Lucas Scroder, Pentzlin., Mai 1583. - Vgl. Nr. 1611.

888) Casparus Labes, Warensis, November 1583.

889) Balthasar Kissowius Fredeland., October 1584.

890) Lucas Schumannus Fredeland., October 1584.

891) Marcus Radloff, Fredeland., October 1584. - Wohl Bruder von Nr. 880.

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892) Aegidius Bluem, Hagenowensis, December 1585.

893) Barthol. Schuneman, Fridland., Juli 1586.

894) Mich. Mollerus, Malchin., Januar 1587.

895) Jacobus Kisow, Fredeland., April 1587.

896) Joh. Coccejus, Pentzlin., Mai 1587.

897) Joach. Colberg., Malchin., Juni 1587. - Diakon zu Grubenhagen 1593.

898) Joachimus Gentzkow,

899) Eggardus Gentzkow, fratres nobil. Megapol., November 1587, - in auswärtigen Kriegsdiensten verschollen, Söhne Vicke's v. G.

900) Magister Martinus Braschius, Megapol., Mai 1588.

Sohn des gleichnamigen Professors zu Greifswald, späteren Pastors zu Grubenhagen; Rector zu Malchin, zu Stralsund, dann Professor der Logik zu Rostock 1593, gest. 1601 im 36sten Lebensjahr.

901) Balthasar Wustenbergk, Neobrandenbg., October 1588.

902) Michael Nolanus, Megapol., October 1588.

903) Joach. Mauritius, Rostoch., October 1588.

904) Matthias Crogerus, Butzow., October 1588.

905) Joh. Holthoderus, Wismar., filius magistri Thomae Holthoderi, gratis, October 1588. - Thomas Holzhüter war Pastor an St. Nicolai zu Wismar bis 1578, gest. als Pastor zu Gadebusch 1585.

906) Nicol. Arthopoeus, Strelicensis, October 1588. - Becker.

907) Laurent. Scroderus, Fridland., Mai 1590.

908) Andreas Helwigius, Frideland., Juli 1590. - Vgl. Nr. 867. Wohl Sohn des Ratsherrn Moritz Helwig.

909) Gregorius Reimarus, Frideland., Juli 1590.

910) Andr. Hoppe, Neobrandenbg., pastoris filius, September 1590. - Past. zu Kieth, gest. 1629.

911) Joh. Koke, Butzowiensis, December 1590.

912) Barthol. Wildius, Fridland., Juli 1591. - Promovirt September 1593 zum Magister, war damals Conrector an der Greifswalder Schule.

913) Joh. Ernestus v. Jasmund, Camminensis Megap., October 1591. - Vgl. Nr. 1498, 1499.

914) Joh. Kuter, Neobrandenbg., October 1591.

915) Petr. Schultetus, Rostoch., famulus dni. dris. Joach. Stephani, October 1591.

916) Joach. Plutzcowius, Pentzlin., October 1591.

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917) Isaac Praetorius, Neobrandenbg., October 1592.

918) Martinus Boddekerus, Rostoch., October 1592. - Vgl. Nr. 1805.

919) Christianus Gieseke, Ribincensis, Mai 1594.

920) Georgius Bitkow, Neobrandenbg., Juni 1594. - Dort Ratsherr.

921) Georgius Rossovius, Neobrandenbg., Juli 1594. -Vgl. Nr. 1517.

922) Jacobus Fotscheus, Rostoch., August 1594.

923) Joach. Bilangius, Frideland., 1595.

924) Mattheus Schachtius, Rostoch., filius dris. Valentini Schachtii, theoL academ. Rostoch., Januar 1596.
- Vgl. Nr. 163, 1570.

925) Henningus Warnecke, Neobrandenbg., März 1596. Vgl. Nr. 1519.

926) Henricus von Hausen, Neobrandenbg., Juni 1596.

927) Henricus Knosp, Gnoien., Juni 1596.

928) Nicol. Willichius, Gnoien., Juni 1596. - Aus einer Rathsfamilie.

929) Franciscus Coelius, Stargard. Megapol., Juni 1596. - Wohl Sohn des Franciscus Cellius, Schulrectors in Neubrandenbg. 1561, Rathsherr daselbst, gefallen bei der Eroberung Neubrandenburgs 1631.

930) Samuel Ponsowius, Rostoch., Juni 1596. - Bruder von Nr. 198?

931) Gebhardus de Lhu, nobilis Megapol., Juni 1596. - Auf Fahrenhaupt, geSt. 1621.

932) Georgius Flotow, nobilis Megapol., Juni 1596. - Sohn Dietrichs, auf Stuer und Gr.=Gievitz, Landrath, geSt. 1638. - Vgl. Nr. 366.

933) Victor a Bülow, nobihs Megapoh, November 1597.
- Auf Dambeck, gest. 1610.

934) Joach. Morder, nobius Megapol., November 1597.

935) Casp. Warbeck, Brunswic., praeceptor eorum, Novbr. 1597.

936) Fridericus Moltzan, nobihs Megapol., Januar 1598. - Vgl. Nr. 220.

937) Georgius Troja, Neobrandenbg., Januar 1598. - Troye; vgl. Nr. 2353.

938) Andr. Meisterknecht, Stargard. Meckl., Januar 1598.

939) Henr. Besenthal, Megapol., Januar 1598. - Sohn des Subrectors Joh. Biesenthal zu Güstrow, Pastor zu Friedland, gest. 1634.

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940) Dionysius Dannelius, Frideland., Februar 1598. - Dr. theol. 1601, Pastor zu Schwichtenberg bei Friedland, gest. 1642.

941) Augustinus Ferber, Rostoch., gratis propter patrem, typographum, Februar 1598. - Letzterer zog 1581 als Univers.= Drucker von Rostock nach Greifswald.

942) Ulricus Wackerbart, nobilis Megapol., Februar 1598. - Identisch mit Nr. 253 ?

943) Volradus a Plessen, nobilis Megapol., Februar 1598. - Auf Parin, Sohn Daniels auf Steinhausen, pfälzischer Minister; vgl. Nr. 2109.

944) Joh. Michaelis Ribuicensis, Februar 1598.

944a) Adamus Flaminius, Gustrow., Februar 1598. - Wohl Enkel des Pfarrküsters Matthäus Flemming daselbst.

944b) Georgius Hobe, nobilis Megapol., Mai 1598. - Sohn Kord's auf Wasdow und Bruderstorf.

944 c) Joach. Nöteberg, Frideland., Februar 1598.

945) Mattheus Menius, Frideland., März 1599. - Vgl. Nr. 1090.

946) Jacobus Lutich, Friedeland., März 1599.

947) Otto Mesenbergius, Malchin., März 1599.

948) Zachar. Dummerus, Megapol., März 1599.

949) Joh. Schroderus, Malchin., December 1599.

950) Jacob. Wöstenberg, Neobrandenbg., Februar 1600.

951) Joh. Masius, Rostoch., April 1600. - Vgl. Nr. 170.

952) Joh. Lutkemannus, Rostoch., April 1600.

953) Jacobus Praetorius, Waren., August 1600.

954) Joach. Wogelerus, Neobrandenbg., September 1600.

955) Petr. Nutekanus, Fridland., October 1600. - Promovirte als Peter Nötike 1602.

956) David Rostechius, Fridland., October 1600. - David Rostke war Bürger daselbst.

957) Mattheus Moltzius, Neobrandenbg., October 1600.

958) Bartholdus Georgius, Gustrow., Februar 1602.

959) Matthias Fürhake, Fürstenberg., Juni 1602.

960) Petr. Wasmundius, Neobrandenbg., Juni 1602. - Vgl. Nr. 1598. Geb. August 1586, prof. jur. zu Rostock 1625, Canzleidirector in Schwerin 1631, gest. Juli 1632, Bruder von Nr. 296.

961) Martinus Cleopellus, Fridland., August 1602.

962) Christoph, a Dewitz, nobilis Megapol., September 1602. - Auf Kölpin 1616, gest. 1632.

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963) Mattheus Mollerus, Fridland., September 1602. - Wohl Sohn des dortigen Pastors Jacob Möller.

964) Laurent. Rostechius, Fridland., September 1602. - Bruder von Nr. 956. Vgl. Nr. 1815.

964a) Joach. Sadenwasser, Malchin., - promovirte October 1602; wohl Sohn des Rathsherr Joh. S.

965) Joh. Albmus, Rostoch., October 1602. - Wohl Verwandter (Sohn?) von Nr. 1398.

966) Dionysius Reimarus, Fridland., April 1603.

967) Andr. Metzmakerus, Fridland., Juni 1603.

968) Matthias Holdenagel, Neobrandenbg., Juni 1603.

969) Georgius Techatius, Neobrandenbg., Juni 16o3. - Vgl. Nr. 1609.

970) Jacobus Witlingus, Neobrandenbg., Juni 1603. - Richter zu Friedland, wohl Sohn von Nr. 796.

971) Christianus Gryphanius, Tetrow., Juni 1603. - Sohn des Past. Nicol. G. zu Teterow.

972) Rodolphus Henningius, Rostoch., August 1603.

973) Joh. Corvmus, Gustrow., August 1603. - Vgl. Nr. 380, 1555, 2532; geb. August 1583 zu Güstrow, Pastor zu Stralsund, seit 1617 zu Danzig, theologischer Disputant.

974) Zabellus Staffeldt, Megapol. nobius, September 1603.
- Vgl. Nr. 1599. Stiefbruder von Nr. 847, 848, auf Golm.

975) Joh. Rudolphus, Furstenberg., September 1603.

976) Paulus Calenius, Rostoch., filius magistri Lamberti Calenii, presbyt. Rostoch. ad sctam. Mariam, September 1603. - Vgl. Nr. 376.

977) Andreas ab Ilenfeldt, Megapol., October 1603. - Auf Rehberg bis 1628.

978) Balthasar Hintze, Rogtoch., October 1603. - Sohn des Bürgers Martin Hintze?

979) Nicolaus Piperites, Gustrow., November 1603. - Vgl. Nr. 1476. Wohl Verwandter des 1583 gest. dortigen Hofpredigers Heinrich Piperites.

980) Joach. Custerus, Gnoien., Januar 1604.

981) Jacobus Reineccius, Neobrandenbg., Januar 1604.

982) Bernh. Sperberus, Neobrandenbg., Februar 1604.

983) Jacobus Dablowius, Neobrandenbg., Februar 1604.
- Vgl. Nr. 1586. Sohn von Nr. 2303?

984) Joach. Wegener, Frideland., März 1604.

985) Joach. Coelius, Frideland., März 1604.

986) Joach. Coquus, Frideland., März 1604.

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987) Albertus Parisius, Woldeccensis, März 1604.

988) Simon Hertelius, Frideland., März 1604.

989) Joh. Radichius, Neobrandenbg., März 1604.

990) Jacobus Rossowius, Neobrandenbg., März 1604.

991) Joh. Culowius, Pentzlin., April 1604. - Vgl. Nr. 1608. Magister leg. zu Rostock.

992) Mattheus Krappius, Wesenberg., Mai 1604.

993) Joh. Parisius, Frideland. - Theologe, disputirte 1610 zu Rostock, wohl Bruder von Nr. 994.

994) Christianus Parisius, Frideland., Juni 1604. - Pastor zu Brom, vgl. Nr. 1217 u. 1819.

995) Andr. Fahrenholtus, Cummerow., Juli 1604.

996) Joh. Langpape, Gadebusensis, Juli 1604.

997) Carolus Bernhardi, Wesenberg., August 1604.

998) Conradus a Restorff, nobilis Megapol., September 1604. - Amtshauptmann zu Dargun 1618.

999) Samuel Sowius, Pentzlin., October 1604.

1000) Georgius Leomannus, Neobrandenbg., Februar 1605.
- Vgl. Nr. 1585. Verwandter (Sohn?) des Predigers Ulrich L. zu Neubrandenburg.

1001) Joach. Westphalus, Neobrandenbg., Februar 1605.
- Vgl. Nr. 1587. Der Pastor an St. Nicolai und Superintendent zu Rostock dieses Namens, gest. 1624?

1002) Stephanus Zernichius, Frideland., März 1605. - Zarncke.

1003) Hieronymus Ribowins, Wismar., Mai 1605. - Vgl. Nr. 242.

1004) Otto Tancke, Wismar, Mai 1605. -Vgl. Nr. 238, 1626.

1005) Nicol. Mollerus, Rostoch., August 1605.

1006) Martnius Bambamius, Megapol., Februar 1606. - Geb. zu Penzlin, Conrector zu Stettin 1619.

1007) Stephanus Bilang, Frideland. - Lehrer zu Friedland 1618, gest. 1625.

1008) Martinus Bilang, Frideland., Februar 1606. - Wohl Bruder von Nr. 1007, Senator in Friedland, vgl. Nr. 1216.

1009) Joach. Fridersinius, Waren., Mai 1606.

1010) Andr. Bunckenburgius, Gustrow., medicinae candidatus, August 1606.

1011) Henricus Lubechus, Rostoch., November 1606. - Wohl ein Sohn des Prof. theol. David Lobechius, vgl. Nr. 2433.

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1012) Christianus Engelke, Frideland., April 1607. -Bürger daselbst.

1013) Georgius Cruve (Gruve?), Frideland., April 1607.

1014) Jacobus Klockow, Frideland., April 1607.

1015) Joh. Preen, Frideland., April 1607.

1016) Joach. Schliker, Frideland., April 1607. - Vgl. Nr. 1652, Bürger daselbst.

1017) Reimarus a Staffeld, nobilis Megapol., April 1607. - Bruder von Nr. 974, auch von 847, 848.

1018) Joach. Spegelberch, Frideland., April 1607. - Bürgermeister daselbst, vgl. Nr. 1271.

1019) Joach. Oswaldus Wangelinus, nobilis Megapol., April 1607. - Vgl. Nr. 1597. - Auf Vielist 1615.

1020) Henningus Gerdes, Neobrandenbg., Juli 1607. - Vgl. Nr. 1663.

1021) Bernhardus Ludolphus Wangelin, nobilis Megapol., August 1607. - Wohl Bruder von 1019.

1022) Georgius Capito, Neobrandenbg, 1608. - Nr. 2441.

1023) Joach. Blutzcow, Pentzlin., 1608. - Vgl. Nr. 916. Wohl Sohn des dortigen Bürgermeisters Joel Plützkow.

1024) Joh. Custerus, Megapol., 1608.

1025) Petrus Tretov, Rostoch., 1608.

1026) Christoph. Hartwig, Neobrandbg., März 1609.

1027) Casp. Capito, Neobrandbg., Mai 1609.

1028) Joh. Mylius, Wismar., März 1610.

1029) Casp. Dabelowius, Neobrandbg., December 1610.

1030) Joach. Volpius, Neobrandenbg., April 1611.

1031) Magister Stephanus Leomannus, Neobrandenbg., August 1611. - Vgl. Nr. 1000. - Disputirte 1610 zu Rostock, Pastor zu Penzlin, gest. vor 1661.

1032) Martinus Strichius, Neobrandenbg., September 1611. - Vgl. Nr. 1642. Stud. theol.

1033) Joh. Rhetius, Malchin., October 1611. - Wohl aus der alten Bürgerfamilie Reetz.

1034) Georgius Grunowius, Frideland., November 1611.

1035) Samuel Arnoldus, Stavenhagen., November 161 I. - Nach Anderen aus Gnoien, und dann wohl Bruder von Nr. 1060, Pastor zu Güstrow seit 1621, dort Superintendent 1645, gest. 22. September 1655 im 64 Jahre.

1036) Adamus Praetorius, Fürstenbg., April 1612.

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1037) Adamus Scheppelius, Wismar., Mai 1612. - Sohn des Rathsherrn Martin Scheffel, selbst Ratsherr 1652, gest. 1652.

1038) David Raven, nobilis Megapol., October 1612.

1039) Dethalff Reventlow, nobilis Megapol., October 1612. - Identisch mit Nr. 406 ?

1040) Joach. Statius, Rostoch., November 1612.

1041) Augustinus Diergavv, Wismar., April 1613. - Dinggrav? Vgl. Nr. 1690, 1700.

1042) Petrus Gautzouius, Woldensis Megapol., Juli 1613.

1043) Simon Wilandus, Gustrow., August 1613.

1044) Laurent. Buccholdus, Gadebus., October 1613.

1045) Paulus Eggers, Rostoch., Januar 1614. - Vgl. Nr. 1826.

1046) Rchardus Hesmias, Ribnicensis, April 1614.

1047) Barthol. Westphal, Frideland., April 1614. - Wohl Sohn des dortigen Pastors Andreas Westphal.

1048) Joach. Crusius, Frideland., Mai 1614. - Bürger daselbst.

1049) Joach. Schlotovius, Pentzlin., Mai 1614.

1050) Joach. Palmenius, Ribnicensis Juni 1614. - Vgl. Nr. 1698, 2487.

1051) Zabelus a Staffeldt,

1052) Ulricus Carolus a Staffeldt, nobiles Megapol., Juni 1614. - Söhne von Nr. 848.

1053) Fridericus Creinouius, Grabow. Meckl., September 1614. - Rathsherr daselbst, gest. 1665.

1054) Magister Cunradus Laurenbergius, Rostoch., October 1614. - Bruder von Nr. 379, promov. zu Rostock 1613, zur philos. Facult. recip. 1623.

1055) Joach. Westphalus, Frideland., April 1615. - Vgl. Nr. 1745. Bruder von Nr. 1047.

1056) Christoph. Schlikerus, Frideland., April 1615. -Lehrer das. 1626.

1057) Immanuel Kisowius, Woldeck., April 1615.

1058) Fridericus Lippoldus, Woldeck., April 1615.

1059) Henricus Schele, Rostoch., Juni 1615. - Sohn des Bürgers Peter Scheel.

1060) Christoph. Arnoldi, Gnoien., Juni 1615. - Wohl Bruder von Nr. 1035, Pastor zu Neukalen, gest. 1657.

1061) Nicol. Botticher, Rostoch., Juli 1615.

1062) Fridericus Menius, Neobrandenbg., October 1615.

1063) Joh. Lautenius, Pentzlin., December 1615.

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1064) Joach. Sternberg, dni. Johannis, pastoris Neobrdbg., filius, April 1616. - Vgl. Nr. 866, 2629.

1065) SamueI Brangius, Pentzlin., August 1616.

1066) Daniel Beustius, Ribbenic., Mai 1617.

1067) Fridericus Casimiri, Neobrandenbg., Juni 1617. - Rathsherr daselbst, Vater des Bürgermeisters Joachim.

1068) Christianus Cleuenouius, Gustrow., August 1617. - Vgl. Nr. 269, 1639.

1069) Sigism. Weigerus, Neobrandbg., September 1617.

1070) Mag. Johannes Posselius, Rostoch., September 1617. - Vgl. Nr. 1865. Prof. art. 1592-1623, wohl Sohn des gleichnamigen Prof. art. 1556 bis 1591, Vater von Nr. 306 und 307.

1071) Fridericus a Lubbesdorff, nobilis Megapol., September 1617. - Sohn von Nr. 840.

1072) Joachimus Reppenhagen, Wismar., September 1617. - Registrator und Secretair der Schwerin. Justizcanzlei seit 1632.

1073) Franciscus Warnecke, Neobrandenbg., November 1617.

1074) Balthasar Moltke, nobihs Megapol., Januar 1618.
- Vgl. Nr. 413.

1075) Georgius Cuno, Malchin., April 1618. - Vgl. Nr. 280, 884, 2312.

1076) Joach. Pomarius, Parchim., April 1618.

1077) Andr. Stalius, Wismar., Mai 1618.

1078) Joh. Eberhardus, Neobrandenbg., März 1619. - Vgl. Nr. 1724.

1079) Christoph. Schirrmeister, Fridland., Mai 1619. - Wohl Sohn von Nr. 1467.

1080) Mattheus Rheutz (radirt), Gustrow., September 1619; exclusus est. - Vgl. Nr. 1687, 1839.

1081) Joh. Bazius, Megapol., April 1620.

1082) Joh. Babazius, Waren. Megapol., April 1620. - Sohn des Rathsherrn Georg Babazius zu Waren, geb. Juli 1595, schwed. Hofrath und Rector der Domschule zu Königsberg, gest. März 1640. Vgl. Nr. 1835, 1842, 1864.

1083) Albertus Kholblat, Rostoch., Mai 1620.

1084) Matthias Ambrosia, Fridland., August 1620. - Wohl Sohn des dortigen Bürgermeisters Heinrich Ambrosius, Bürger daselbst.

1085) Georgius Peccatel, nobilis Megapol., Februar 1621.

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1086) Daniel Reppenhagen, Wismar., März 1621. -Wohl Bruder von Nr. 1072. Geb. 1602, Pastor zu Retgendorf bis 1653.

1087) Jacobus Rumbhelt, Neobrandbg., April 1621.

1088) Joh. Bruwerus, Rostoch., Mai 1621.

1089) Joach. Pippowius, Fridland., Juli 1621. - Vgl.Nr. 1691.

1090) Franciscus Meinius, Fridland., Juli 1621. - Vgl. Nr. 1793. Pastor zu Friedland, gest. 1651; Sohn von Nr. 945 ?

1091) Zachar. Karrochius, Rostoch., Juli 1621.

1092) Bernh. Giesenbier (rect. Gusebier), Rostoch., August 1621.

1093) Nicol. Wasmundt, Neobrandenbg., promov. September 1621 zum Licenciatus und October 1621 zum Dr. jur. Vgl. Nr. 296.

1094) Joach. Schultze, Neobrandenbg., promov. October 1621 zum Dr. jur. - Wohl Sohn des Bürgermeisters Joh. Schulze.

1095) Christianus Druhl, Megapol., December 1621.

1096) Fridericus Cothmannus, Rostoch., December 1621. - Sohn des Prof. jur. und Canzlers Ernst Cothmann 1595-1624, Hofgerichts=Assessor 1624, gest. 1665. Vgl. Nr. 2511.

1097) Hinricus Wedige Stegeresch, Dargun., März 1622.

1098) Joachimus Jarchowius, Gnoien., März 1622.

1099) Jacobus Westphal, Neobrandenbg., April 1622. - Vgl. Nr. 1673, 1850, 2499, 2691.

1100) Martinus Drogeheger, Neobrandenbg., Mai 1622.

1101) Dan. Garlip, Neobrandenbg., Juni 1622. Sohn des Stadtrichters Daniel G. daselbst.

1102) Phihppus Garlip, Neobrandbg., Juni 1622. - Bruder von 1101.

1103) Joh. Krischow, Neobrandbg., Juni 1622.

1104) Joach. Bolthenius, Neobrandbg., Juli 1622.

1105) Nicol. Grassman, Neobrandbg,, September 1622.

1106) Hermannus Hartwich, Rostoch., d. J. Sturmii domesticus et filiorum praeceptor, Februar 1623. Wohl Sohn des gleichnamigen Secretairs der Jurist. Facultät.

1107) Joh. Wolther, Rostoch., März 1623.

1108) Carolus Pentze, nobilis Megapol., Mai 1623. - Sohn des Amtshauptmanns Dethlof v. Pentz zu Schwan, auf Warsow, gest. c. 1640.

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1109) Petrus Tile, Fridland., Juni 1623.

1110) David Praetorius, Fridld., Juni 1623. - In Friedland Lehrer 1635, gest. 1641.

1111) Christianus Bökeler, Fridld., Juni 1623; non juravit, puer. - Vgl. Nr. 1705. Wohl Sohn des gleichnamigen Pastors zu Friedland, Nr. 1516, Cantor daselbst 1629.

1112) Christoph. Toppe, Fridld., Juni 1623, non juravit.

1113) Sam. Stamer, Neobrandbg., Juni 1623

1114) Joach. Tide, Fridld., Juni 1623, non juravit. -Sohn des gleichnamigen Bürgermeisters.

1115) Nicol. Ludowicus, Fridld., Juni 1623 - Vgl. Nr. 2395.

1116) Gregorius Grantzow, Fridld., Juni 1623. non juravit.

1117) Martinus Galenbeke, Fridld., Juni 1623, non juravit.

1118) Charinus Ulricus Moltke, nobilis Megapol., Juni 1623, non juravit. - Vgl. Nr. 412.

1119) Joh. Diethmer, Rostoch., Juli 1623.

1120) Balthasar Knop, Ribnicensis, Juli 1623. Vgl. Nr. 1893.

1121) Adamus Schele, Ribnicensis, Juli 1623.

1122) Magister Elias Prott, Rostoch., August 1623. - Vgl. Nr. 1720.

1123) Andr. Reimarus, Pentzlin., August 1623.

1124) Joh. Centzlerus, Rostoch., September 1623. -Bürgersohn, geb. 1604, Pastor an St. Petri und Superintendent zu Rostock, gest. März 1666.

1125) Joach. Drevenstedt, Rostoch., September 1623. - Vgl. Nr. 401, 1856. 1126) Nicol. Elers, Rostoch., November 1623.

1127) Joh. Angermund, Neobrandbg., December 1623.

1128) Joh. Stavenovius, Rostoch., Februar 1624. - Vgl. Nr. 423. Pastor zu Bützow 1631-52.

1129) Joh. Wichman, Rostoch., Mai 1624. - Prediger zu Lambrechtshagen 1632, zu Rethwisch 1639, dann zu Bützow, gest. September 1666.

1130) Joach. Ambrosius, Frideland., Juni 1624. - Vgl. Nr. 329, 1725. - Wohl Bruder von Nr. 1084, Bürger daselbst.

1131) Joh. Tobbius, Neobrandbg., Juni 1624. Vgl. Nr. 1762.

1132) Joh. Adolphus v. Plessen, Megapol., Juli 1624.

1133) Ulricus Kuntze, Rostoch., September 1624.

1134) Simon Wahl, Roebel., October 1624.

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1135) Augustinus v. d. Lühe. - Wallensteinscher Hofgerichtsrath 1631, auf Fahrenhaupt, geb. 1604, gest. 1639.

1136) Eccardus v. d. Lühe, nobiles Megap., November 1624. - Auf Schulenberg, Bruder von Nr. 1135, geb. 1606, gest. 1667.

1137) Melchior Zepelin, nobilis Megap., November 1624. - Sohn Johanns auf Thürkow etc. ., geb. 1606, jung gest.

1138) Joh. Stalmeisterus, Rostoch., November 1624. - Vgl. Nr. 353.

1139) Gebhardus Moltke, nobilis Megap., November 1624. Bruder von Nr. 111, 413, 462 ?

1140) Levinus Battus Rostoch., Januar 1625. - Wohl Sohn von Nr. 1451 (wonach Bem. zu Nr. 420 zu berichtigen.)

1141) Eggehardus Sitig v. Winterfeld, Meckl., Februar 1625.

1142) Paulus Colmarus, Neo-Calensis, April 1625.

1143) Clemens Colmarus, Neo-Calensis, April 1625.

1144) Joh. Below, Rostoch., April 1625. - Vgl. Nr. 490, 1733. - Sohn des Bürgers gl. N., geb. 1601, prof. med. zu Dorpat 1633, russischer Leibarzt 1642, gest. zu Rostock December 1668.

1145) Christoph. Knovenagel, Rostoch., April 1625. - Sohn des Bürgers Arnold Knövenagel.

1146) Carolus Henricus v. Bülow, Megapol., Mai 1625.
- Sohn des Matthias, Amtshauptmanns zu Neukloster, unbeerbt gestorben.

1147) Adamus Christoph, v. Bülow, Megapol., Mai 1625.
- Bruder von Nr. 1146, Weiteres unbekannt.

1148) Nicol. Otto v. Oldenborg, Megapol., Mai 1625.

1149) Otto Vieregge, v. Weitendorff, Megapol., Juli 1625. - Sohn Pauls v. Vieregge, auf Weitendorf, gest. 1655.

1150) Eggardus Lutke v. Hanen, Megapol., September 1625.

1151) Andr. Hermann, Rostoch., October 1625. - Sohn des Bürgers Joh. Hermann.

1152) Simon Rhodius, Gustrow., October 1625.

1153) Jac. Sturzius, Rostoch., October 1625. - Wohl Bruder, von Nr. 1231, 1287; Rath und Fiscal zu Gustrow, vgl. Nr. 2505.

1154) Georgius Christoph, v. Plessen, October 1625. - Auf Dargelüz, Sohn Salomo's auf Müsselmow.

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1155) Joh. Englike, Dobberan., October 1625. - Sohn des Pastors Christian Engelke, geb. 1607, Pastor zu Neuburg.

1156) Gideon Schulte, Rostoch., October 1625.

1157) Jac. Anselius, Plawensis, October 1626. - Pastor zu Malchow, gest. nach 1682.

1158) Christianus Pretzel, Pentzlin., October 1626.

1159) Casp. Martens, Wismar., October 1626.

1160) Mich. Martens, Wismar, October 1126. - Wohl Enkel des Rectors zu Friedland Mich. Martens, welcher c. 1578 gest.

1161) Joh. Sussesang, Fridld., October 1626.

1162) Hans Albr. Negendanck, nobilis Megapol., October 1626.

1163) Ulricus Manteuffel, nobilis Megapol., October 1626. Ulrichs Sohn.

1164) Joh. Neucrantz, Rostoch., October 1626. - Wahrscheinlich identisch mit Nr. 402; der Vater hieß übrigens Michael N., nicht Wilhelm. Vgl. Nr. 1803, 1886.

1165) Joach. Permin, Tessin, Februar 1627.

1166) Joh. Georgii, Neobrandbg., März 1627.

1167) Andr. Bensowius, Stargard. Meckl., April 1627.

1168) Volradus Lazenius, Marlow., Juni 1627.

1169) Christianus Fridercinius, Waren., Juni 1627.

1170) Casp. Hildebrandt, Pentzlin., Juni 1627.

1171) Joach. Ebelius, Woldeck., Juni 1627.

1172) Georgius a Below,

1173) Samuel a Below, fratres, Megapol., October 1627. - Söhne Heinrichs auf Lebbin, fielen beide im Kriege.

1174) Johannes Windelband, Plau. Meckl., October 1627.

1175) Christianus Levenhagen, Dargun, filius pastoris, gratis, December 1627.

1176) Mich. Trebbovius, Fridld., Juli 1628.

1177) Erasmus Krausius, Neobrandbg., Januar 1629.

1178) Sigismd. Grassus, jur. candid. Strelitz., April 1629. - Im Juli 1629 als licenciatus jur. zum magister promovirt. - Vgl. Nr. 333.

1179) Christoph. Krauthoff, jur. cand. Neobrandbg., April 1629, licentiatus jur. Juni 1629. - Bürgermeister von Rostock 1660, Vicekanzler zu Schwerin 1661, Kanzler 1663, entlassen 1666. Vgl. Nr. 2508.

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1180) David Ranitz, Wismar., jur caud., Mai 1629, dr. jur. im Juli 1629, subsyndicus 1639. - Aus einer Rathsfamilie.

1181) Joh. Winecke, Rostoch., Juli 1629. - Sohn von Nr. 200, geb. 1603, Bürger zu Rostock, gest. 1638. Vgl. Nr. 1906.

1182) Joach. Odenbrecht, Fridld., Juli 1629.

1183) Gerhardus Hundertmark, Rostoch., November 1629.

1184) Joh. Brüggemann, Woldeck., März 1630.

1185) Herm. Hartman, Rostoch., Mai 1630. - Geboren October 1607, Hofprediaer in Schwerin 1636, Domprediger zu Güstrow 1639, gest. November 1657. Er war Sohn des Bürgers Bernhard Hartmann.

1186) Thom. Laurentii, Rostoch., April 1630.

1187) Christoph. Toppe, Fridland., September 1631.

1188) Joh. Cantzow, Neobrandbg., September 1631.

1189) Georgius Praetorius, Frideland., April 1631.

1190) Laurent. Oliarius, Megapol., Mai 1631.

1191) Joh. Sedorff, Rostoch., Mai 1631. - Pastor zu Mummendorf seit 1640.

1192) Henricus Langerini, Megapol., Juli 1631.

1193) Magister Lucas Bacmeisterus (= Nr. 357).

1194) Nicol. Bacmeisterus, Rostoch., gratis, November 1632. - Bruder von Nr. 1193, Rechtsgelehrter.

1195) Joh. Wendelius, Gustrow., November 1632.

1196) Joach. Willichius, Bützow., November 1632.

1197) Joach. Witmütz, Stargard. Meckl., December 1632.

1198) Zachar. Schroder, Rostoch., December 1632. - Geb. 1609, Pfarrprediger in Güstrow 1639, gest. 1675. Sein Vater war ein Bürger gl. N.

1199) Bernhardus Bornhöved, Rostoch., December 1632.

1200) Christoph. Stenius, Fridld., Februar 1633.

1201) Nicol. Kahle, Fridld., Februar 1633.

1202) Georgius Gallus, Neobrandenbg., Februar 1633. -Vielleicht der Pastor Georg Hahn zu Stralendorf, bis 1653, und zu Grabow, bis 1674.

1203) Heimradus Rinckwicht, Teterow., Februar 1633. -Canzleisecretair in Güstrow, gest. März 1653.

1204) Cuno Wulffrahtt v. Basevitz, Meckl., Februar 1633. Sohn Lütke's auf Lühburg etc. ., gest. 1660.

1205) Henningus v. Basevitz, Februar 1633. - Landrath, Bruder von Nr. 1204, auf Dalwitz und Prebberede.

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1206) Christoph. Bertram, Rostoch., April 1633. - Vgl. Nr. 319. Pastor zu Grubenhagen 1659.

1207) David Vatke, Neobrandbg., Mai 1633.

1208) Germanus Strigelius, Malchin., Juni 1633.

1209) Cunradus Franck, Pentzlin., Juli 1633.

1210) Laurent. Hofeman, Rostoch., Juli 1633. - Vgl. Nr. 1948.

1211) Henricus Piessdorff, Megapol., September 1633.

1212) Andr. Stollius, Fridland., Nicol. St. filius, Januar 1634.

1213) Martinus Gottscalcus, Martini G. filius, Fridld., Januar 1634.

1214) Caspar, Eliae Pippovii, judicis Woldeck., filius, Januar 1634. - Vgl. Nr. 1235.

1215) Joach. Gottscalcus, Joh. G., civis Fridld., filius, Januar 1634. - Bürger daselbst.

1216) Mattheus Bilangk, Martini B., senatoris Fridl., filius, Februar 1634. - Vgl. Nr. 1008. Schwed. Offizier, Pfandbesitzer von Rattey.

1217) Christiauus Parisius, Christiani P., pastoris Brom., filius, Februar 1634. - Vgl. Nr. 994.

1218) Joh. Thuringus, Martini, pastoris Fürstenbg., filius, März 1634. - Vgl. Nr. 1658, 2447.

1219) Joach. Blucher, eques m Sukow, Anton. Bl. filius, März 1634. - Auf Levitzow, gest. im Herbst 1676.

1220) Theodericus v. d. Lühe, eques in Buschmühlen, Victoris v. d. L. filius, März 1634. - Geboren October 1616, Rath an der Schwerin. Justizcanzlei, demnächst Geheimer Rath, auf Telkow, Wokrent etc. ., gest. August 1673.

1221) Jac. Islebius, Bartoldi J., civis Fridl., filius, April 1634.

1222) Christianus Koch, Joachimi K., senatoris Rostoch., filius, April 1634. - Schwed. Hofrath, Erbherr auf Gubkow, nobilitirt. Vgl. Nr. 1917.

1223) Andr. Hoppner, Jairi H., consulis Pentzlin., filius, April 1634. - Vgl. Nr. 2503.

1224) Hieronymus Luders, Joh. L., notarii caesarei Rostoch., filius, Mai 1634. - Vgl. Nr. 1848.

1225) Adolphus Joh. a Bylow,

1226) Adam Otto a Bylow,

1227) Henning Frider. a Bylow, tres equestres Megapol., domini Johannis a Bylow in Wedendorff, capitan. Strelitz., filii, August 1634.

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1228) Daniel Petran, Jacobi P., pastoris Weitinensis (zu Weitin) in Megapol., filius, August 1634.

1229) Fridericus Sagittarius, Petri S., pastoris Bresen., filius, August 1634 - Vgl. Nr. 1612.

1230) Andr. Voss, eques Megapol. in Schwante, Joach. Voss, consiliarii provincialis, filius, August 1634.

1231) Joh. Christoph. Sturtz, Rostoch., December 1634.
- Vgl. Nr. 364, 1153.

1232) Elias Brandt, Rostoch., Januar 1635.

1233) Marcus Papke, Rostoch., Mai 1635. - Bruder von Nr. 421, Secretair zu Rostock.

1234) Mich. Tesche, Rost., Juni 1635.

1235) Elias Pippow, Woldeck, Juni 1635 - Bruder von Nr. 1211; Offizier, später Bürgermeister in Friedland, gest. Juli 1698.

1236) Hieronymus Röchlin, Pentzlin, Juni 1635.

1237) Joach. Plutzkow, Pentzlin., Juni 1635. - Wohl der Notar dieses Namens zu Rostock 1639.

1238) Joh. Sassius, Woldeck., Juni 1635.

1239) David Kale, Fridland., Juni 1635.

1240) Albertus Schulze, Fridld., Juni 1635. - Rathsherr daselbst.

1241) Jonas Lamprecht, Fridld., Juni 1635.

1242) Mich. Schulze, Fridld., Juni 1635.

1243) Ulricus Fridericus Negendanck, nobilis Megapol., Juni 1635.

1244) Conradus v. Ressdorff, nobilis Megapol., Juni 1635.

1245) Joh. Corvinius, Rostoch., Juni 1635.

1246) Gerhardus Tidemannus, Rostoch., Juni 1635.
- Sohn des Consist.=Procurators gl. N., früh gestorben.

1247) Albertus JungeClaus, Gustrow., Juli 1635. -Sohn des Hofraths Joachim Jungklaus.

1248) Jacobus Gerdesius, Starg. Meckl., Juli 1635.

1249) Adolphus Friedr. v. Hagen, Megapol., Juli 1635. -Vgl. Nr. 451, 1778, 1790, 1938.

1250) Hinricus Kippingius, Rostoch., Juli 1635. - Vgl. Nr. 1312.

1251) Nicol. Poemlerus, Meckl., August 1635. - Wohl Sohn von Nr. 1629.

1252) Joh. Empelius, Rostoch., August 1635.

1253) Joh. Polemannus, Rostoch., August 1635. - Vgl. Nr. 1935. Pastor zu Wittenburg, zu Eldena, zu Neustadt bis 1663.

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1254) Elias Petrus Tucks, Rost., September 1635.

1255) Joh. Georgi, Rost., October 1635.

1256) Sigismd. Grassus, Gustrow., advocatus fisci, dr. jur., September 1635. - Sohn des Archivars Peter Gr. daselbst?

1257) Ulricus Panzkow, Wesenberg., Mai 1636. - Vgl. Nr. 2452.

1258) Joach. Grüning, Rost., Juli 1636.

1259) Christianus Suecus, Megapol., October 1636. - = Schweden.

1260) Paschas. Damius, Megapol., October 1636. - Vgl. Nr. 2350.

1261) Joh. Sivert, Neobrandenbg., November 1636.

1262) Georgius Babezin, Fridld., April 1637.

1263) Theod. Röper, Rost., Mai 1637.

1264) Joach. Lindeman, Rost., professoris filius, Mai 1637. - Geb. 1617, Pastor an St. Petri und demnächst an St. Marien 1644-1669, gest. September 1669.

1265) Joh. Jac. v. Behre, Rost., Mai 1637.

1266) Jac. Sebast. Laurenberg, Rost., professoris filius, Mai 1637. - Vgl. Nr. 480.

1267) Jac. Greteman, Rost., Mai 1637.

1268) Christoph. Freyse, Fridld., Mai 1637.

1269) Andr. Hanneke, Fridl., Mai 1637.

1270) Sam. Lemekow, Fridld., Mai 1637.

1271) Joach. Spiegelberg, Fridl., Juni 1637. - Identisch mit Nr. 1336? Bürger daselbst.

1272) Nicol. Knesebeck, Rost., Juni 1637. - Pastor zu Rost. Wulffshagen.

1273) Matthias Behme, Rost., Juni 1637.

1274) Joh. Balschmieterus, Friedl., Juli 1637, puer, non juravit.

1275) Joach. Gallus, Neobrandenbg., Juli 1637.

1276) Christoph. Strelenius, Rost., April 1638.

1277) Joach. Ulrich, Pentzlin., Juni 1638.

1278) Joach. Rubelius, Rost., September 1639.

1279) Joh. Wegnerus, Rost., September 1639. Vgl. Nr. 2703.

1280) Nicol. Wasmund, Neobrandenbg., October 1639.

1281) Martinus Boekelius, Gustrow., consil. Oldenburg., December 1639 promov. zum dr. jur. - Vgl. Nr. 445, 1907.

1282) Dan. Sandow, Gustrow., advocatus judicii provincia-

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lis, December 1639 promov. zum dr. jur. - Vgl. Nr. 356.

1283) Matthias Cadovius, Rost., April 1640. - General=Superintendent zu Aurich

1284) Andr. Crussus, Rost., Mai 1640.

1285) Valentinus Bilangk, Fridld., Mai 1640.

1286) Philippus Halbach, Rost., Juli 1640. Vgl. Nr. 496.

1287) Bernh. Fridericus Sturtz, Rost., Juli 1640. -Vielleicht Bruder von 1153, 1231.

1288) Joach. Burtzius, Pentzlin., September 1640.

1289) Hermannus Schuckman, Rost., Mai 1641. - Sohn des prof. jur. und Rathes Heinrich Schuckmann, Bruder von Nr. 1292-1294, geb. Juli 1616, prof. theol. zu Rostock 1644, Güstrow'scher Ober=Hofprediger 1661, auch Domprediger und Superintendent 1670, gest. Juni 1686.

1290) Gottlieb Schwartz, Wismar., Mai 1641.

1291) Joh. Quistorp, Rost., Juni 1641. - Vgl. Nr. 473.

1292) Henricus et

1293) Conradus et

1294) Joh. Schuckman, Rost., September 1641. - Vgl. Nr. 475, 476, 1289.

1295) Thomas v. d. Lippe, Rost., Februar 1642.

1296) Nicol. Garverus, Rost., März 1642.

1297) Joach. Wegener, Rost., April 1642.

1298) Jochim et

1299) Joh. Blancke, Greifsmolen., August 1642.

1300) Jacobus Sommerfeld, Domitz., April 1643. - Sohn des Pastors Christian v. Sommerfeld zu Dömitz, geboren 1616, Superintendent zu Parchim, gestorben 1679.

1301) Joh. Schmidt, Rost., April 1643.

1302) Papendiek Ross, Rost., Mai 1643. - Sohn des Rathsherrn Hieronymus Roß?

1303) Adamus Muller, Megapol., Mai 1643.

1304) Christianus Willichius, Fridld., October 1643. - Vgl. Nr. 1324.

1305) Joh. Tarnovius, Rost., professoris insignis theol. filius, Juni 1644. - Pastor zu Kopenhagen, gest. 1661.

1306) Christianus Senst, Woldeck., pastoris exulis filius, Juli 1644. - Vgl. Nr. 1344. - Sohn von Nr. 1712, Pastor zu Warbende.

1307) Hartw. Bambamius, Wismar., August 1644.

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1308) Joch. Christoph. Beehr, nobilis Megapol., October 1644. - Sohn des Obersten Jürgen v. Behr auf Breesen, Geh. Rath, gest. 1707.

1309) Albertus Praetorius, Fridld., März 1645.

1310) Valeutmus Linsingk, Rost., März 1645.

1311) Joh. Stein, Rost., März 1645. - Wohl Sohn des Pastors gl. N. an St. Nicolai 1616-1663.

1312) Hinr. Kipping, Rost., April 1645. - Nach Matrikel=Bemerkung identisch mit Nr. 1250.

1313) Joh. Walter, Roebel., April 1645. - Vgl. Nr. l352.

1314) Joh. Praetorius, Rost., September 1645.

1315) Joh. Henningus Getelds, Rost., September 1645.

1316) Petr. Haselbergh, Gustrow., October 1645. - Vgl. Nr.1353.

1317) Gregor. Blumenhagen, Neobrandbg., October 1645.

1318) Laurent. Schnitterus, Rost., August 1646. - Sohn des Bürgers Joh. Schnittler, dr. med.

1319) Joach. Wilcken, Fridl., August 1646. - Vgl. Nr. 1324.

1320) Joh. Creti, Gustrow., Nicol. Galli filius, März 1647.

1321) Mich. Dammius, Rost., Georgii D. filius, März 1647.

1322) Joh. Grantzin, Andr. Gr, civis Pentzlinensis, filius, April 1647.

1323) Franciscus Nyeman, Kunonis N., civis Pentzlin., filius, April 1647.

1324) Christianus Willichius, Michaelis W., praetoris ducalis Fridld., filius, April 1647. - Vgl. Nr. 1304, 1319.

1325) Joh. Cothman, sacrae theoh dr. et professor Rostoch., parente Ludolpho Cothmanno, hospes, Mai 1647. - Geb. zu Herford 1595, gest. als Rector der Universität Rostock 6. October 1650.

1326) Ernestus Cothman, dni. Johannis C., professoris Rostoch., filius, Mai 1647. - Geb. 1634, cand. jur., gest. März 1658.

1327) Petrus Crause, Rostoch., Joachimi Cr., secretarii consistorialis, filius, Mai 1547.

1328) Joachimus Schwartzkopff, Joachimi S., senatoris Rostoch., filius, Mai 1647. - Vgl. Nr. 175.

1329) Wilh. Warnstedt, Nicolai, equestr. Megapol. in Vogelzang, filius, August 1647. 1 330) Marcus Lobesius, Rostoch., Francisci L., praepositi vestalium, filius, August 1647. - Geb. 1629, Pastor zu Lichtenhagen seit 1653.

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1331) Hermannus Mullerus, Schöneberg, ex episcopatu Ratzebg., Hartmamii M., pastoris ibidem, filius, August 1647.

1332) Joh. Kantzovius, Neobrandbg., Joh., consulis ibidem, filius, thed. candidatus, September 1647.

1333) Christoph. Thodeus, Joachimi T., pastoris Johanstorph. circa Rostoch., filius, September 1647. - Geb. 1625, Pastor zu Behrenshagen.

1334) Joach. Lutkeman, prof. art. Rostoch., licenciatus theoh, promov. zum dr. theoh. September 1647. - Geb. zu Demmin 1608, zu Rostock Professor der Physik und Metaphysik, seit 1639 Archidiaconus an St. Jacob, 1649 nach Wolffenbüttel als General=Superintendent, gest. October 1655.

1335) Mag. Jac. Tanckius, Wismar., pastor aulicus serenissimae reginae Sueciae viduae, senatoris Wism. filius, honoris causa, October 1647.

1336) Joach. Spigelberg, Joachimi, consulis Fridland., filius, November 1647. - Vgl. 1018, 1271.

1337) Mattheus Bacmeister, Rost., Februar 1648. - Wohl der Pastor d. N. zu Goldberg.

1338) Mich. Federman, Rost., April 1648.

1339) Henricus Titemus (Tilemus?), Rost., April 1648.

1340) Henricus Moller, Rost., April 1648. - Sohn des Kaufmanns Peter M., geb. October 1631, magister philos. 1651, Archidiaconus an St. Marien in Rostock 1653, prof. ling. 1659, prof. theol. 1662, Stadtsuperintendent 1671, gestorben September 1675.

1341) Casp. Olderman, Rost., gratis propter commendationem Hermanni Schuckmanm, prof. theol. in academ. Rost., Mai 1648.

1342) Martinus Sternhagen, Pentzlin., Juli 1648.

1343) Ulricus Ampselius, Rost., Juli 1648. - Secretair zu Rostock, Sohn des Cantors an St. Marien daselbst Ulrich Amsel, eines Bruders von Nr. 1643.

1344) Christianus Senst, Woldeck., November 1648. - Vgl. Nr.1306.

1345) Henricus Alwardt, Rost., Februar 1649. - Wohl Sohn des Pastors an St. Katharinen Joh. Alwardt, Pastor zu Dobbin bis 1686.

1346) Joh. Schultze, Gustrow., April 1649.

1347) Laurent. Bodoch, Polonus, prof. orator. Rostoch., Mai 1649. - Derselbe promov. August 1651

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zum dr. jur. L. v. Bodock, geb. 1607 zu Posen, Gymnasiallehrer zu Riga, Magister facultatis zu Rostock 1639, dort Professor der Beredsamkeit 164l, fürstlicher Rath, gest. 1661.

1348) Andr. Grantzm, Pentzlin., Mai 1649. - Rector daselbst bis 1679, dann Pastor zu Gr.=Helle.

1349) Nicol. Rhode, Rost., Juli 1619.

1350) Christoph. Bähr, Megapol., Juli 1649. - v. Behr?

1351) Nicol. Bolte, Rost., August 1649. - Bruder von Nr. 1355?

1352) Joh. Walther, Roebel., April 1650. - Vgl. Nr. 1313.

1353) Petrus Haselberg, Gustrow., April 1650. - Vgl. Nr. 1316.

1354) Joh. Laurentius Muller, Malchin., Juni 1650.

1355) Joh. Bolte, Rost., Juni 1650. - Sohn des Rathsherrn Joh. Bolte?

1356) Jacobus Wangelin, Wismar., November 1650.

1357) Martinus Zutzovius, Suerin. Megapol., December 1650. - Aus der Familie Zitzow.

IX. Zu Wittenberg 1560 - 1630.

1358) Bernhardus Gerling, Greuensis, Januar 1560.

1359) Jacobus Ribe, Megapol. nobilis, Januar 1560. - Vgl. Nr. 151.

1360) Joachimus Maltonius, Wismar., Mai 1560.

1361) Joh. Leuizo, nobilis Megapol., Mai 1560.

1362) Magister Christianus Fahrenheid, Rostoch., Juni 1560. - Vgl. Nr. 1794, 2262.

1363) Joh. Krafft, Penkouiensis, Juni 1560.

1364) Laurent. Wesselius, Rostoch., Juni 1560. - Prof. cateches. zu Rostock 1566, Pastor zu Burg auf Femern 1570, Pastor an St. Nicol. zu Wismar 1592, gest. Januar 1597.

1365) Albertus Kirchhof, Rostoch., August 1560. - Aus alter Rathsfamilie. Vgl. Nr. 1795, 2098.

1366) Conradus Pegelius jun., Rost., Januar 1561. - Vgl. Nr. 806.

1367) Joachimus Raymarus, Megapol., Februar 1561. - Der prof. jur. gl. N. zu Rostock, gestorben 1565?

1368) Joh. Flind, Rost., August 1561.

1369) Laurent. Breide, Rost., Juli 1562. Rathsherr daselbst.

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1370) Adrianus Hagemeister, Rost., Juli 1562. - Bürger daselbst.

1371) Nicol. Wendland, Wesenberg., September 1562.

1372) Paulus Bopp, Warnensis, September 1562.

1373) Samuel Nicolai, Parchim., Mai 1563.

1374) Joachimus Bungerus, Rost., Mai 1564. -Aus einer Rathsfamilie.

1375) Georgius Peckaw, Megapol., Juni 1564.

1376) Christianus Praetorius, Parchim., Juli 1564.

1377) Joh. Fabricius, Rost, August 1564.

1378) Joach. Salichius, Gustrow., Februar 1565.

1379) Gabriel Nicolai, Parchim., April 1565.

1380) Valentinus Rudolphi, Suerin., August 1565.

1381) Adam Cossebade, Megapol. nobilis October 1565. - Vgl. Nr. 2099.

1382) Henninchus Morin, Megapol. nobilis, October 1565.

1383) Jacobus Reinerus, Megapol., November 1565.

1384) Melchior Westphal, Stavenhagensis, November 1565.

1385) Martinus Schumacher, Gustrow., Juni 1566.

1386) Joach. Orthman, Parchim., Juni 1566. - Aus einer Bürgerfamilie.

1387) NicoI. Sartorius, Parchim., Juni 1566

1388) Joach. Ghamme, Rost., Juli 1566. - Pastor zu Grabow.

1389) Sampson Blücher, Megapol. nobilis, Mai 1567. - Sohn Jürgens v. Blücher, geb. c. 1550, auf Waschow, gest. c. 1614.

1390) Joh. Kellerman, Rost., October 1567. - Bürgermeister daselbst.

1391) Henricus Runge, Rost., October 1567. - Vgl. Nr. 178.

1392) Laurent. Francus, Malchouiensis, November 1567.
- Pastor Lorenz Francke zu Malchow, starb 1630.

1393) Joh. Omichius, Gustrow., November 1567. - Sohn des Superintendenten Gerhard Oemeken, Rector zu Güstrow seit 1572.

1394) Christoph. Danick, Malchouiensis, December 1567.
- Chr. Daneke, Pastor zu Plau seit 1574, gest. 1607. - Vgl. Nr. 2390.

1395) Victor Stralendorff, nogbilis Megapol., Juni 1568.
- Sohn Ulrichs auf Preensberg, vgl. Nr. 2100.

1396) Martinus Breslacus, Furstenberg., October 1568.

1397) Christianus Wiencke, Grabow., November 1568. - Aus einer Bürgerfamilie.

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1398) Joh. Albinus, Megapol., Mai 1569. - Wohl der spätere prof. jur. zu Rostock, 1578, Assessor beim Hof= und Landgericht, gest. März 1602. Vgl. Nr. 965.

1399) Joh. Gartnerus, Strelitzensis, Juni 1569.

1400) Georgius Ilenfeld, Megapol. nobilis, August 1569. - Vgl. Nr. 816.

1401) Michael Gesenius, Gustrow., October 1569. Auch Giese, Pastor an St. Marien zu Parchim 1600, gest. vor 1613.

1402) Ulricus Andreas, Mirouiensis, October 1569.

1403) Thom. Bautze, Megapol., November 1569.

1404) Balthasar Biswangk, November 1569. - v. Bischwang?

1405) Joach. Grosskopf, Megapol., April 1570.

1406) Georgius Plate, Rostoch., Mai 1570. - Bürgermeister zu Wismar.

1407) Henningus Wernigke, Megapol., October 1570.

1408) Joh. Godschalcus, Friedland., Mai 1571. - Vgl. Nr. 821.

1409) Joach. Crusius, Neobrandenburg., August 1571.

1410) Christianus Schreiber, Grabow., September 1571.

1411) Joh. Neubauer, Grabow., September 1571. - Aus einer Bürgerfamilie.

1412) Bernhardus et

1413) Theodoricus a Maltzan, fratres nobiles Megapol., März 1572.

1414) Balthasar ab Ilenfeld, Megapol., Mai 1572.

1415) Georgius Knapsack, Retschouiensis, gratis, Juni 1572.

1416) Henningus Manduuel, Megapol. nobilis, Juli 1573.

1417) Joh. Pickelius, Stresendorf., gratis, November 1573.

1418) Georgius Lubersdorffer, Megapol., Novbr. 1574. - Vgl. Nr. 841.

1419) Nicol. Saxo, Rostoch., März 1575.

1420) Magister Petrus Brand, Rost., Januar 1576.

1421) Joach. Praetorius, Rost., Januar 1576.

1422) Winholdus Brant, Rost., Januar 1576.

1423) Petrus Braun, Suerin., gratis, April 1577.

1424) Joh. Grotius, Wesenberg., März 1578.

1425) Martinus Duriani, Warnensis, März 1578.

1426) Ebaldus Brummerus, Rostoch., Juni 1579. - Bruder von Nr. 140?

1427) Christianus Plate, Rost., Juni 1579. - Wohl Bruder von Nr. 1406.

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1428) Nicol. Dossius, Rost., Juli 1579. Dr. med. daselbst, Sohn des Bürgers Joachim Dosse, geb. 1555, gest. Januar 1589. Vgl. Nr. 2291, 2560.

1429) Papendicus Cossius, Rost., Mai 1580. - Kaufmann in Rostock, gest. vor 1614.

1430) Henningus a Staffeld, Megapol., Mai 1580. - Vgl. Nr. 848.

1431) Georgius Thezen, Neobrandenbg., September 1580. - Vgl. Nr. 832.

1432) Woldemarus Pren, Megapol. nobilis, November 1580. - Auf Gubkow, Sohn Johanns auf Bandelstorf.

1433) Joh. Streuius, Rostoch., Februar 1581. - Wohl Sohn des prof. theol. Henr. Streuius, Pastor an St. Jacobi 1557-65.

1434) Samuel Lindeman, Rost., September 1581. - Vgl. Nr. 183.

1435) Joh. Schirlenizius, Rost., September 1581. - Vielleicht der Pastor Schirlenzky zu Gressow, 1604 ff.

1436) Gerhardus Hoffmeisterus, Gustrow., October 1581.

1437) Jacobus Reinerus, Grabow., April 1583.

1438) Joh. Dreckhofius., Grabow., April 1583.

1439) Joach. Wanckelmudius, Grabow., April 1583.

1440) Joach. Reimarus, Rostoch., Juni 1583. - Sohn von Nr. 1367? Vgl. Nr. 2118.

1441) Balthasar a Meckelburgk, Megapol., Juli 1583. - Sohn des Balth. v. M., Klosterhauptmann zu Ribnitz 1577.

1442) Joh. Engelk, Neobrandenbg., December 1583. - VgI. Nr. 878.

1443) Joach. Schwichtenberg, Neobrandbg., December 1583. - Sohn von Nr. 787 ? Vgl. Nr. 2302.

1444) Thom. Laurentius, Neobrandbg., Februar 1584.

1445) Hermannus Munderich, Neobrandbg., Juni 1584. - Vgl. Nr. 2181, 2362.

1446) Georgius Faber, Gressensis, Februar 1585.

1447) Joach. Mandufel, nobius Megapol., April 1585.

1448) Casp. Elerus, Rost., April 1585.

1449) Joach. Schütte, Gustrow., Mai 1585. - Sohn des Rathsherrn Nicolaus Schütz, Bürgermeister in Rostock, gest. 1632. Vgl. Nr. 1735.

1450) Joach. Königius, Sternberg. Megap., Mai 1586. - Nr. 2297.

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1451) Levmus Battus, Rost., Mai 1586. - Sohn des Rost. prof. med. et mathes., herzogl. Leibarztes gl. N., dr. jur., Rath, gest. 1643, wohl Vater von Nr. 1140. Vgl. Nr. 2128.

1452) Christianus Henrici, Ankershagen. Megapol., Mai 1586.

1453) Victor Viereck, ex equestri ordine Megap., October 1586. - Sohn des Matthias, auf Rossewitz.

1454) Casp. Holstenius, Wismar., October 1586.

1455) Jacobus Backmeister, Rost., November 1586. - Bruder von Nr. 236 und 375, profess. ling. zu Greifswald, gest. 1592. Vgl. Nr. 2526.

1456) Blasius Böttker, Roebel., Juli 1587. - Wohl Sohn des Pastors Blasius B. zu Cambs bei Röbel 1569.

1457) Joach. Eggerus, Rost., September 1587. - Vielleicht Sohn des Professors Andreas E.

1458) Petrus Sleidanus, Rost., December 1587. - Bruder von Nr. 181, Pastor zu St. Marien in Wismar. Vgl. Nr. 1884.

1459) Mattheus Flegius, Rost., Januar 1588. - Vgl. Nr. 186. Er war seit 1591 prof. theol. zu Greifswald, gleichzeitig Generalsuperintendent seit 1595, gest. 1598.

1460) Jacobus Beselinus, Rost., Januar 1588. - Sohn des Rathsherrn Joh. Beselin, Kirchenvorsteher an St. Nicolai. Vgl. Nr. 275.

1461) Andr. Dechazius, Neobrandbg., Februar 1588. - Richtiger Techatz.

1462) Henricus Cossius, Rost., April 1588. - Wohl Bruder von Nr. 1429. Vgl. Nr. 2569.

1463) Andr. Conradi, Malchow., April 1588. - Vater von Nr. 267.

1465) Henricus de Bülow, Megapol., Mai 1588. - Auf Rensow, Domdechant uud Stiftshauptmann zu Schwerin, mekl. Geh. Rath, gest. 1609.

1466) Georgius Schirrmeister et frater

1467) Christoph. Schirrmeister, Neobrandbg., Juni 1588. - Rathsherr in Friedland. Vgl. Nr. 1079, 2323.

1468) Christoph, v. Hagen, Butzow., Juni 1588. - Vgl. Nr. 203.

1470) Martinus Schwagerus, Parchim., März 1589. - Pastor zu Grevesmühlen 1590-1596.

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1471) Andr. Senstius, Wesenberg., April 1589. - Pastor zu Bredenfelde. Vgl. Nr. 1712.

1472) Joh. Carnatz, Rost., Mai 1589. - Sohn des Bürgers gl. N., gest. 1594 als stud. jur.

1473) Henricus Rhau, Neobrandbg., December 1590.

1474) Joach. Neodaius, Rost., Januar 1591.

1475) Bartholom. Coppen, Rost., April 1591. - Vgl. Nr. 2120.

1476) Nicol. Piperites, Gustrow., Mai 1592. - Vgl. Nr. 979.

1477) Cunegundus Schiele, Woldeck., Juni 1592.

1478) Joan. Neocorus, Rostoch., August 1592. - (Köster) Pastor zu Bützow 1604-1609, Schweriner Superintendent bis 1622.

1479) Georg. Cnorke, Rost., August 1592.

1480) Joan. Lubbertus, Rost., August 1592. - Sohn des Lehrers Joachim Lübbert, dr. med. zu Rostock.

1481) Tobias Schlick, Waren., October 1592. - Vgl. Nr. 2112.

1482) Marcus Fabricius, Friedland., März 1593. - Nr. 2354.

1483) Nicol. Wedowius, Rost., April 1593. - Dr. jur. daselbst 1596.

1484) Joach. Quilitz, Neobrandbg., Mai 1593. - Vgl. Nr. 204. Rathsherr zu Friedland.

1485) Palma Vestest, Tessin. Megapol., Mai 1593.

1486) Otto Treyman, Bützow., Juni 1593.

1487) Petrus Sasse, Rostoch., Juli 1593. - Vgl. Nr. 215. Er war Professor der Logik 1602 - 1642, wohl Enkel des Rost. prof. art. Peter Sasse 1561-65.

1488) Adamus Grawerus, Neobrandng., October 1593. -Vgl. Nr. 2326.

1489) Christoph. Berchan, Boitzenbg., December 1593.

1490) Magister Lucas Bacmeister, Rostoch., Mai 1594. - Vgl. Nr. 236, 357, 2589.

1491) Jacobus Nettelblat, Rost., Mai 1594. - Vgl. Nr. 205.

1492) Job. Sibrand, Rost., Mai 1594. - Sohn des Seidenhändlers Heinrich S., geb. August 1569, seit 1603 prof. jur. zu Rostock, 1630 Stadtsyndicus, gest. Februar 1638. Vgl. Nr. 2135.

1493) Henricus Cnopperus, Rost., Juni 1594. - Vgl. Nr. 400.

1494) Bernhardus Balchius, Rost., Juni 1594. - Bürger daselbst, Sohn des Bürgers Lüdeke Balck.

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1495) Joach. Fabiani, Rost., September 1594.

1496) Bernhardus Wolderus, Rost., November 1594. - Sohn des Lehrers David Wolder, disputirte zu Rostock 1597.

1497) Christophorus Mölnowius, Gustrow., April 1595.

1498) Joh. Christoph, a Jasmund. - Sohn des Amtshauptmanns Christoph v. Jasmund zu Goldberg, Rath bei der Schweriner Justizcanzlei seit 1612.

1499) Ernst a Jasmundt, Megapol., August 1595. - Vgl. Nr. 913. Wohl Bruder von Nr. 1498.

1500) Otto Preen, nobilis Megapol., September 1595. - Sohn Joachim Heinrichs auf Wendorf, Amtshauptmann zu Schwan und Goldberg, Geheimer Rath, gest. 1634.

1501) Joachimus et

1502) Jacobus Köppe, Barendorf. Meckl., Mai 1596.

1503) Levinus Ludovicus Hane, - Sohn des Landraths Cuno v. Hahn auf Basedow, sächs. Kammerherr auf Kuchelmiß, gest. 1635,

1504) Wernerus Hane, nobiles Megapol.; non juraverunt propter aetatem, Januar 1597. - Bruder von Nr. 1503, auf Basedow, gest. 1634.

1505) David Lichtenfeldus, Gustrow., April 1597.

1506) Joh. Grammertin, Bützow., April 1597. - Sohn des gleichnamigen Küchenmeisters.

1507) Joh. Pauli, Wismar., April 1597. - Bruder von Nr. 1619, Arzt zu Wismar, gest. 1604. Vgl. Nr. 2191.

1508) Petrus Trendelburg, Wismar., April 1597. - Aus alter Rathsfamilie.

1509) Christianus Glasow, Gustrow., Juni 1597. - Wohl Sohn des Past. Jakob Gl.

1510) Henricus Husanus, Neobrandenbg., August 1597. - Vgl. Nr. 2355.

1511) Joan. Volcktwich, Rost., gratis, August 1507. - Vgl. Nr. 168.

1512) Joh. Goniaeus, Rost., September 1597. - Sohn des dortigen Profess. paedagog. Nicolaus Goniäus 1570-1589, promov. zu Rostock 1604. - Vgl. Nr. 1809, 2616.

1513) Christoph. Gerstenberg, Gustrow., Januar 1598. - Propter furtum et illustrium literarum violationem jussu principis in perpetuum relegatus.

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1514) Christoph. Crauthofius, Neobrandbg., Januar 1598.
- Wohl Bruder von Nr. 1523, 1532.

1515) Daniel Michael, Wismar., Februar 1598. - Vgl. Nr. 2361, 257L

1516) Christianus Böcler, Neobrandbg., März 1598. - Past. zu Friedland 1604, gest. 1638. - Vgl. Nr. 1111, 2384.

1517) Georgius Rossowius, Neobrandbg., März 1598. - Vgl. Nr. 921.

1518) Joach. Rumshagen, Neobrandbg., April 1598. - Vgl. Nr. 1534; wohl Sohn des Bürgermeisters gl. N. Nr. 2270.

1519) Henningus Wernecke, Neobrandbg., April 1598. - Vgl. Nr. 925.

1520) Jacobus Grelle, Wismar., puer, non juravit, Juni 1598. - Sohn des Rathsherrn Hermann Grelle, Mitbesitzer von Damekow 1616.

1521) Jacobus H. Fabricius, Rost., October 1598. - Vgl. Nr. 222.

1522) Henricus Ratichius, Rost., December 1598.

1523) Henricus Crauthofius, Neobrandbg., Mai 1599. -Vgl. Nr. 224, 1514, 1532.

1524) Jeromias Gödelman, Rost., Mai 1599. - Sohn des prof. jur. Job. Georg Godelmann 1581-1592, ebenso Nr. 1544, 1630.

1525) Petrus Bambamius, Malchow., Juni 1599. - Wohl Sohn des Pastors Berend B. zu Malchow, poeta laureatus 1608, Subrector zu Parchim 1639; vgl. Nr. 2267, 2424.

1526) Henricus Reselinus, Rostoch., Juni 1599. - Vgl. Nr. 216.

1527) Jacobus Isernmengerus, Neobrandbg., October 1599, - Aus einer Predigerfamilie.

1528) Jacobus Praetorius, Neobrandbg., October 1599.

1529) Joach. Christiani, Megapol., October 1599.

1530) Christianus Sledanus, Rost., April 1600. - Sohn von Nr. 181, geb. März 1579, Prof. theoh zu Rostock seit 1605, Pastor zu Schleswig seit 1614, gest. 1646.

1531) Nicol. Sledanus, Rost., April 1600. - Bruder von Nr. 1531; vgl. Nr. 239.

1532) Daniel Crauthof, Neobrandbg., April 1600. - Vgl. Nr. 1523. Bürgermeister daselbst 1625.

1533) Joh. Hintze, Boitzenburg., April 1600.

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1534) Christoph. Rumshagius, Neobrandbg., Mai 1600. - Vgl. Nr. 227, 1518, 2366.

1535) Fridericus a Flotow, nobilis Megapol., August 1600
- Bruder von Nr. 1536?

1536) Bernhardus a Flotow, nobilis Megapol., August 1600. - Sohn des Hans Andreas, auf Woldzegart 1608-1662.

1537) Joachimus Ohmius, Malchin., October 1600.

1538) Georgius Tetzen, Neobrandenbg., März 1601. -Bürgermeister daselbst. Vgl. Nr. 832.

1539) Fridericus Pauli, Rostoch., April 1601. - Vgl. Nr. 247.

1540) Joach. Bansowius, Rost., Mai 1601. - Sohn des Past. gl. N. an St. Nicolai zu Rostock, Pastor zu Wismar an St. Georg 1606, gest. 1625.
- Vgl. Nr. 1595.

1541) Christianus Engelke, Gustrow., Mai 1601. - Pastor zu Doberan 1603-1617.

1542) Andr. Celius, Pentzlin., Mai 1601.

1543) Jacobus Wredenius, Megapol., Mai 1601. - Conrector zu Parchim 1605.

1544) David Gödelman., Rostoch., Juni 1601. - Vgl. Nr. 1524.

1545) Balthasar Fabricius, Rost., Juni 1601.

1546) Dionysius Zirichman, Rost., August 1601. - Zierkemann, Past. zu Barkow, Nr. 2374.

1547) Joh. Josquinus, Rost., August 1601. - Nr. 2611.

1548) Andr. Schlusselburg, Wismar., October 1601. - Sohn des Archidiaconus Conrad S. zu St. Marien in Wismar, demnächst Superintendenten in Ratzeburg, Superintendent zu Neubrandenburg, gest. 1631.

1549) Joachimus Blucherus, Megapol., October 1601. - Sohn Hartwigs v. Blücher, auf Boddin, gestorben 1625.

1550) Henricus Neocorus, Neobrandbg., October 1601. - Köster.

1551) Petrus Hinckelman, Rostoch., November 1601. - Prediger an St. Jakob das. 1604, gest. 1622, Sohn eines Bürgers gl. N., geb. August 1571. - Vgl. Nr. 2336.

1552) Joh. Ronckendorpius, Crivitz., Februar 1602.

1553) David Franckus, Fridland., Februar 1602. - Vgl. Nr. 232.

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1554) David Reuzius, Rostoch., April 1602. - Bruder von Nr. 161?

1555) Joh. Corvinus, Gustrow., April 1602. - Vgl. Nr. 973. - Rabe.

1556) Christianus Clandrian, Gustrow., April 1602. - Sohn des Bürgermeisters Daniel Clandrian, Bürger zu Rostock.

1557) Georgius Hagemeister, Gustrow., April 1602. - Bruder von Nr. 218 u. 219? - Rathsherr zu Rostock.

1558) Joh. Nicolai, Rostoch., April 1602.

1559) Joach. Wendinus, Rost., April 1602.

1560) Franciscus Omichius, Gustrow., Mai 1602. - Sohn des Gymnas.=Rectors Franz Oemeken zu Güstrow, eines Bruders von Nr. 1393, Profess. med. zu Frankfurt a. O.; vgl. Nr. 2442.

1561) Albertus Hincke, Gustrow., Mai 1602.

1562) Hermannus Cramon et

1563) Levinus Cramon, nobiles Megapol., non juraverunt, Mai 1602. - Vgl. Nr. 225, 226.

1564) Paschasius Nicolai, Rostoch., Juli 1602.

1565) Joachimus Sanitz, Gustrow., Juli 1602. - Sohn des Rathsherrn Johann von Sanitz.

1566) David Chytraeus, Rost., August 1602. - Sohn des Professors gl. N., geb. März 1582.

1567) Valentinus Schacht, Rostoch., October 1602 - Bruder von Nr. 924, stud. theoh, vgl. Nr. 2468.

1568) Melchior Meier, Rost., November 1602.

1569) Petrus Crugerus, Crivitz., December 1602.

1570) Matthaeus Schachtius, Rost., Februar 1603. - Identisch mit Nr. 924.

1571) Fridericus Wildeshusanus, Neobrandbg., März 1603.

1572) Simon Bartels, Grabow., Mai 1603. - Aus einer Bürgerfamilie.

1573) Philippus Bencke, Boittzenbg., Mai 1603.

1574) Petrus Cunradi, alias Kusser, Wismar., Mai 1603.

1575) Petrus Crugerus, Rost., Juni 1603.

1576) Thom. Majus, Wittenburg. Megapol., Juli 1603.

1577) David Dieterus, Grabow., April 1604. - Pastor zu Freienstein u. Massow, vgl. Nr. 2393.

1578) Mag. Enoch Suantenius, Malchin., gratis, April 1604. - Geb. 1576, Pfarrprediger zu Güstrow 1612, gest. September 1624.

1579) David Mechiell, Megapol., Mai 1604.

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1580) Martinus Wingderus, Stargard. Megap., Mai 1604.

1581) Joach. Mollerus, Grabow., Juni 1604.

1582) Fridericus Thunder, Rostoch., Juni 1604.- Bruder von Nr. 1615?

1583) Joh. Crudopius, Suerin., November 1604. - Lehrer zu Wismar, Prediger das. an St. Nicolai 1629, gest. 1649.

1584) Joach. Walterus, Neobrandbg., November 1604.

1585) Georgius Leomannus, Neobrdbg., April 1605. - Vgl. Nr. 1000.

1586) Jac. Dabelow, Neobrdbg., April 1605. - Vgl. Nr. 983.

1587) Joach. Westphal, Neobrandbg., April 1605. - Vgl. Nr. 1001.

1588) Georgius Jetzius, Neobrandbg., Mai 1605.

1589) Joh. Gadenius, Grabow., Mai 1605. - Pastor zu Damshagen 1612, Sohn des Pastors Joachim Gade.

1590) Petrus Dambeck, Rost., September 1605. - Pastor zu Serrahn 1617, gest. 1665.

1591) Andr. Duncker, Rost., September 1605. - Sohn des Mag. Andr. D. an der Petrikirche zu Rostock, Pastor zu Mestlin.

1592) Nicol. Westphal, Neobrandbg., Mai 1606.

1593) Paschasius Vulpius, Neobrandbg., Mai 1606. -Vgl. Nr. 245.

1594) Christianus Suderowius, Kaldensis Megap., Mai 1606.

1595) Joach. Bansowius, Rost., August 1606. - Identisch mit Nr. 1540?

1596) Jacobus Cygnaeus, Pentzlin., September 1606.

1597) Joach. Oswaldus Wangelin, Megapol., October 1606. - Vgl. Nr. 1019.

1598) Petrus Wasmund, Neobrandbg., November 1606. - Vgl. Nr. 960.

1599) Zabel Staffeldt, nobilis Megap., Januar 1607. - Vgl. Nr. 974.

1600) Martinus Suasius, Gustrow., Juli 1607.

1601) Hermannus Slorfius, Rostoch., Juni 1607. - Magister an St. Marien 1613, Sohn von Nr. 2522?

1602) Joach. Pflug, Rost., Juni 1607.

1603) Henricus Celius, Fridland., Juni 1607. - Conrector daselbst 1609.

1604) Franciscus Sagittarius, Stargard. Meckl., April 1608.

1605) Bernh. Praetorius, Waren., Mai 1608.

1606) Joach. Riman, Parchim., Juni 1608.

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1607) Caspar Movius, Parchim., Juni 1608. - Vgl. Nr. 1648. Bruder von Nr. 308 ?

1608) Joh. Culovius, Pentzlin., September 1608. - Vgl. Nr. 991.

1609) Wilh. Simonius, Rostoch., September 1608.- Vgl. Nr. 314.

1610) Georgius Linstow, Garzen. Megap., November 1608. - Vgl. Nr. 174. Er war auch Wallensteinscher Appellationsrath 1631.

1611) Luc. Schroder, Pentzlin., Januar 1609. - Vgl. Nr. 887.

1612) Petrus Sagittarius, Neobrandbg, Mai 1609. - Schütz, Pastor zu Breesen. Vgl. Nr. 1229.

1613) Joh. Rivestalius, Fridld., Juni 1609.

1611) Georgius Techatius, Neobrandbg., Juni 1609. - Vgl. Nr. 969.

1615) David Tunderus, Rostoch., Juni 1609. - Geb. 1583, Sohn des Bürgers Albert Tunder, Diaconus an St. Marien, gest. 1640.

1616) Paulus Bossow, Parchim., Juli 1609. - Vgl. Nr. 257.

1617) Carolus Gustavus Hill, Megapol., August 1609.

1618) Martinus Crugerus, Rost., October 1609.

1619) Andr. Martinus Pauli, Wismar., Juni 1610. -Bruder von Nr. 1507. Sohn des Johann P., Pastors an St. Nicolai.

1620) Martinus Franco, Plavian. Megapol., August 1610.

1621) Daniel Fabricius, Rost., September 1610.

1622) Petrus Statius, Pentzlin, October 1610. - Vgl. Nr. 1840.

1623) Joach. Mancinus, Wismar., November 1610. -Wohl Sohn des Conrectors Georg Mancinus (Mencke).

1624) Christianus Agricola, Woldeck., Januar 1611. - Wahrscheinlich der reformirte Prediger Adam Christian Agricola am Güstrow'schen Hofe 1624 ff.

1625) Matthias Köhne, Wismar., April 1611. - Sohn des Past. Stephan K.

1626) Otto Tancke, Wism., April 1611. - Vgl. Nr. 1004, 1694.

1627) Christoph. Siegfriedus Hildes, Wism., April 1611. - Sohn des Superintendenten Nicolaus H.

1628) Joach. Lipperman, Rostoch., April 1611. - Promov. zu Rostock 1615, Herzog Ulrichs Mathematicus.

1629) Thom. Pömler, Woldeck, Mai 1611 - Pastor in Goldberg, noch 1659. - Vgl. Nr. 1251.

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1630) Joh. Fridericus Gödelman, Rost., Mai 1611. - VgI. Nr. 1524.

1631) Jacobus Reppentin, Plav. Megapol., Mai 1611.

1632) Henricus Bischwang, Megapol., Mai 1611. - Vgl. Nr. 252. v. Bischwang?

1633) Martinus Nordanus, Rost., Juni 1611.

1634) Joach. Gutzcowius, Pentzlin., Juni 1611.

1635) Daniel Spalckhaberus, Rost., Juli 1611. - Mag. theol. zu Rostock, 1618.

1636) Laurentius Langclaus, Gustrow., September 1611.
- Geb. 1584, Pastor zu Güstrow, gest. September 1638. Sein Vater war der Bürger Peter Langklaus.

1637) Ulricus Schirrmeister, Gustrow., September 1611.
- Vgl. Nr. 270.

1638) Jonath. Hagemeister, Megapol., December 1611. - Vgl. Nr. 251, 386.

1639) Christianus Clevenovius, Gustrow., März 1612. - Vgl. Nr. 1068.

1640) Ulricus Crugerus Gustr., März 1612. - Vgl. Nr. 268.

1641) Daniel Drencanus, Wismar., April 1612. - Notar daselbst, noch 1650.

1642) Martinus Strichius, Neobrandbg., Mai 1612. - Vgl. Nr. 1032.

1643) Pancratius Amselius, Rost., Mai 1612. - Geb. 1593, Schulmeister in Gnoien 1614, Cantor an St. Jacobi zu Rostock 1622, gekrönter Poet, Sohn des academ. Secretairs Joh. Amsel das.; vgl. Nr. 1343.

1644) Simon Kirchovius, Rost., Juni 1612. - Aus der alten Rathsfamilie Kirchhoff.

1645) Joh. Teschius, Rost., September 1612.

1646) Joach. Albinus, Parchim., October 1612. - Der Pastor d. N. zu Warnemünde 1659?

1647) Joach. Schultetus, Neobrandbg., October 1612.

1648) Joach. Werdinus, Pentzlin., Januar 1613.

1649) Georgius Helmichius, Rostoch., Februar 1613. - Pastor zu Neubrandenburg, gest. 1631.

1650) Paulus v. Segern, Rost., März 1613. - Pastor zu Proseken, gest. 1631.

1651) Sam. Swigelius, Gustrow., April 1613.

1652) Joach. Schlikerus, Friedland., Juni 1613. - Vgl. Nr. 1016.

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1653) Joh. Rhulenius, Wismar., November 1613. - Joh. Ruehlius war 1618 Hofprediger des Herzogs Joh. Albr. II. v. Mecklenburg=Güstrow.

1654) Christoph. Roofsaccus, Neostadt. Megap., gratis, März 1614. Sohn des Pastors Joh. R. zu Neustadt, Diakon zu Damm bei Parchim, gest. 1626.

1655) Christoph. Könichius, Waren., April 1614.

1656) Georgius Langenbeckius, Neobrandenbg., Juni 1614.

1657) Joh. Ulrich v. Flotow., Megapol., non juravit, Juli 1614. - Wohl Bruder von Nr. 265.

1658) Martinus Thuringus, Fürstenbg., Juli 1614. - Vgl. Nr. 1218.

1659) Thomas Stintmann, - Rathssecretair zu Parchim 1627,

1660) Paulus Stintmannus, fratres, Suerin. Megapol., Juli 1614. - Söhne des Hofpredigers Thomas Stindtmann. Vgl. Nr. 1672.

1661) Henningus a Warburg, nobilis Megapol., August 1614. - Nr. 2650.

1662) Georgius Hagen, Suerm. Megapol., August 1614. - Vgl. Nr. 2204, 2613.

1663) Henningus Gerdessen, Neobrandbg., October 1614. - Vgl. Nr. 1020.

1664) Jacobus Ratichius, Neobrandbg., October 1614.

1665) Henricus Schoman, Wittenburg. Megapol., October 1614. - Vgl. Nr. 256.

1666) Michael Ditmer, Woldeck., nou juravit, April 1615.

1667) Joach. Walschlebius, Grabow., April 1615.

1668) Nicol. Stobaeus, Rost., April 1615. - Aus der Bürgerfamilie Stubbe? - Vgl. Nr. 1943.

1669) Casp. Techatius, Neobrandenng., Mai 1615.

1670) Nathanael Gerver, Woldeck., Juni 1615.

1671) Marcus Blesendorp, Neobrandenbg., Juli 1615. - Nr. 2423.

1672) David Stintman, Suerin., October 1615. - Wohl Bruder von Nr. 1659 u. 1660. - Pastor zu Krakow.

1673) Jacobus Westphal, Neobrandbg., April 1616. - Vgl. Nr. 1099.

1674) Henricus Spenglerus, Schönberg. Megap., Mai 1616.

1675) Christoph. Boëlius, Griphismolensis, Mai 1616.

1676) Samuel Wilhelmi, Strelizianus, Juli 1616. - Vgl. Nr. 290. Identisch mit dem gleichnamigen Prediger zu Tangermünde?

1677) Joachimus Theodorus, Gustrow., October 1616.

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1678) Zachar. Udalrici, Boizenburg., Mai 1617.

1679) Joach. Crusius, Fridland., Mai 1617.

1680) Fridericus Praetorius, Grabow., Mai 1617.-Geb. 1594, dr. utr. jur. u. professor. - Vgl. Nr. 2689.

1681) Daniel Goedenius, Neostadt. Megapol., Mai 1617.

1682) Bernh. Bremerus, Wesenberg., Juni 1617.

1683) Joach. Dossaeus, Wesenberg., Juni 1617.

1684) Joh. Hagenius, Wismar., Juni 1617. - Vgl. Nr. 299.

1685) Nicol. Leppin, Gustrow., August 1617.

1686) Petrus Cato, Neobrandenbg., October 1617.

1687) Mattheus Reuzius, Gustr., October 1617. - Vgl. Nr. 1080.

1688) Mag. Valent. Legdaeus, Suerin., Januar 1618. - Vgl. Nr. 271.

1689) Samuel Quacenius, Woldeck., Februar 1618. - Sohn des Pastors Christian Quake das.

1690) Hinricus Dinggravius, Wismar., April 1618. -Sohn des Superintendenten Heinrich D., Diakon an St. Georg das. 1622, gest. 1628. - Vgl. Nr. 1700.

1691) Joach. Pippowius, Woldeck., Mai 1618. - Vgl. Nr. 1089.

1692) Martinus Gerdes, Gustrow., Juni 1618. - Vgl. Nr. 311.

1693) Zachar. Crugerus, Rostoch., Juni 1618.

1694) David Dancken, Wismar., Juli 1618. - Vgl. Nr. 289. Bruder von Nr. 1626.

1695) Christoph. Wichius, Rost, August 1618. - Aus der Bürgerfamilie Vick?

1696) Joh. Raudowius, Polena-Megapol. August 1618.

1697) Joach. Jabelman, Malchow., October 1618.

1698) Joach. Palmenius, Megapol., November 1618. - Vgl. Nr. 1050.

1699) Adamus Halterman, Gustrow., April 1619. - Sohn eines Bürgers gl. N., dr. jur., gest. 1626. Vgl. Nr. 2208, 2667, 2685.

1700) Joh. Dinggravius, Wismar., April 1619. - Bruder von Nr. 1690, geb. Januar 1598, Prediger an St. Georg das., gest. November 1655.

1701) Joacb. Bussius, Parchim., April 1619. - Vgl. Nr. 348, 1764.

1702) Petrus Eddelin, Rostoch., Juli 1619. - (Ein Peter Eddelink war schon 1549 Professor zu Greifswald. Jener war 1625-1676 Pastor zu Doberan, beschrieb das Elend des 30 jährigen Krieges.

1703) Daniel Bowerus, Varno-Megapol., August 1619.

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1704) Petrus Bohemus, Neobrandbg., October 1619. -Aus der Rathsfamilie Behm.

1705) Christianus Böclerus, Neobrandbg., April 1620. - Vgl. Nr. 1111.

1706) Antonius Ringewol., Parchim., Mai 1620. - Sohn des Kirchenprovisors Joachim Ringwol.

1707) Jacobus Weisan, Parchim., Mai 1620. - Aus der Rathsfamilie Voysan, selbst Bürgermeister zu Parchim, gest. April 1666.

1708) Joh. Schroder, Wismar., Mai 1620.

1709) Christianus Sagittarius, Neobrandenbg., Mai 1620. - Schütz.

1710) Samuel Magirus, Wesenberg., Mai 1620. - Koch.

1711) Mich. Damius, Neobrandenbg., Mai 1620. - Nr. 2472.

1712) Elias Senstius, Neobrandenbg., Juli 1620. - Sohn von Nr. 1471, Pastor zu Hinrichshagen. Vgl. Nr. 1306.

1713) Joh. Schefferus, Malchin., Juli 1620.

1714) Joach. Ludovici, Pentzlin., September 1620.

1715) Joël Loccenius, Strelitz., September 1620.

1716) Joh. Schermerus, Rehna., September 1620. - Sohn des Pastors Hartwig Sch.

1717) Henricus a Wida, Rostoch., October 1620. - Vgl. Nr. 345.

1718) Martinus Hollinius, Wesenberg., November 1620. - Pfarramts=Candidat 1623.

1719) Hermannus Schlutovius, Rost., April 1621.

1720) Elias Prott, Rost., April 1621. - Vgl. Nr. 304,1122.

1721) Tobias Senstius, Neobrandbg., April 1621.

1722) Joh. Leppin, Gustrow., Mai 1621.

1723) Desiderius Pippovius, Woldeck., Mai 1621. - Pastor daselbst, gest. 1666.

1724) Joh. Eberhardi, Neobrandenbg., Mai 1621. - Vgl. Nr. 1078.

1725) Joach. Ambrosius, Friedld., Juli 1621. - Vgl. Nr. 1130.

1726) Christophorus Gallus, Neobrandbg., Juli 1621. - Rector zu Friedland 1631.

1727) Elias Taddelius, Rost., August 1621. - Vgl. Nr. 425.

1728) Nicol. Scherböcius, Rost., August 1621. - Pastor zu Marnitz, gest. 1637.

1729) Otto Fridericus a Moltken, nobilis Megapol., September 1621. - Vgl. Nr. 411.

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1730) Michael Gervenius, Fridland., non juravit ob aetatem, October 1621.

1731) Joach. Gervenius, Fridland., October 1621.

1732) Joh. Guthanus, Fridld., October 1621. - Pastor zu Gr.=Daberkow 1629, Sohn des Pasters Nicol. Guthan.

1733) Joh. Belowius, Rost., November 1621. - Vgl. Nr. 1144.

1734) Henricus Coltzowius, Rost., November 1621. - Vgl. Nr. 487. Bürger zu Rostock, gest. August 1626.

1735) Nicol. Schutte, Rost., December 1621. - Prof. jur. zu Rostock 1631-1652, Sohn von Nr. 1449.

1736) Andr. Sternberg, Neobrandenbg., Februar 1622. - Bruder von Nr. 1064?

1737) Christophorus Jarmer, Malchin., April 1622.

1738) Paulus a Campen, Warens. Megapol., Mai 1622. - von Kamptz?

1739) Gilmerus Waltberg, Warens., Mai 1622. - Sohn des Pastors gl. N., vgl. Nr. 2377.

1740) Matthias Joachimus Schmecker, Megapol., Mai 1622. - v. Smeker, auf Wüstenfelde?

1741) Magnus Linstow, Matthiae filius, nobil. Megapol., Juni 1622. - Vgl. Nr. 309.

1742) Joh. Schmolde, Neobrandenbg., April 1623.

1743) Fridericus Willebrandt, Rost., April 1623. - Fiscal der Schwerin. Justizcanzlei seit 1650, gest. 1660. - Bruder von Nr. 454 u. 1785? Vgl. Nr. 2657.

1744) Jacobus Rahneus, Neobrandbg., Mai 1623. - Wohl Verwandter des Rost. prof. jur. Heinrich Rahne 1633-62 und Bruder des Rathsherrn Kasper Rahne zu Neubrandenburg.

1745) Joach. Westphal, Fridland., Mai 1623. - Vgl. Nr. 1055.

1746) Dietericus a Stralendorff, nobilis Megapol., Mai 1623. Sohn Joh. Christoph's auf Gamehl.

1747) Joach. Lucowius, Rost., Juli 1623. - Sohn von Nr. 2368?

1748) Joh. Schmedeke, Fridland., August 1623.

1749) Mich. Hagemeister, Gustrow., August 1623. - Vgl. Nr. 335.

1750) Jacobus Ricke, Rost., August 1623. - Vgl. Nr. 1901.

1751) Hinricus Kaffmeister, Rost., December 1623.

1752) Joh. Hilgendorp, Rost, April 1624.

1753) David Randow, Wismar., April 1624. - Vgl. Nr. 418. Sohn des Physicus gl. N.

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1754) Tob. Stollachius, Preseceusis, Juni 1624. - Aus Proseken bei Wismar, wohl Predigersohn.

1755) Joh. Leonisius, Parchim., Juli 1624. - Lönnies, vgl. Nr. 334.

1756) Jacobus Gualtherus, Rost., Juli 1624.

1757) Joach. Fisterus, Bützow., Juli 1624.

1758) Christoph. Schelius, Rost., August 1624.

1759) Fredericus Magirus, Robel., Februar 1625. - ([Symbol: griechisch], Koch.)

1760) Balthas. Sturmius, Wismar., Mai 1625. - Pastor zu Wittenförden, zu Döbbersen, bis 1669.

1761) Alexander Kirchberg, Rost., August 1625. - Vgl. Nr. 450.

1762) Joh. Toppius, Neobrandenbg., März 1627. - Vgl. Nr. 1131.

1763) Joach. Colbergius, Fürstenbg., April 1627. - Nr. 2490.

1764) Joh. Bussius, Megapol., Juni 1627. - Vgl. Nr. 348.

1765) Christianus Quakenius, Woldeck., October 1627. - Bruder von Nr. 1689. - Vgl. Nr. 2482.

1766) Thom. Lindeman, Rost., April 1628. - Sohn des prof. jur. gl. N., Vgl. Nr. 447.

1767) Jacob. Wackerowius, Malchin., Mai 1628.

1768) Joh. Frisius, Wittenburg. Megapol., Mai 1628.

1769) Joach. Simonius, Rost., September 1628. - Vgl. Nr. 1904. Bruder von Nr. 314.

1770) Joach. Westphal, Rost., December 1628. - Vgl. Nr. 1885. - Sohn des Pastors gl. N. an St. Jacobi?

1771) Carolus Hammerus, Gadebusc. Megapol., März 1629. Nr. 2644.

1772) Christoph. Burmester, Rost., gratis, März 1629.

1773) Andr. Densow, Stargard. Megapol., April 1629.

1774) Mattheus Sagerus, Neobrandenbg., April 1629.

1775) Gregorius Toppius, Neobrandbg., April 1629. - Rathsherr daselbst, Sohn des Bürgermeisters gl. N.

1776) Georgius Seehusius, Suerin. Megapol., Mai 1629.

1777) Bernhardus Lindeman, Rost., Mai 1629.- Bruder von Nr. 1766, geb. 1610, zu Rostock Protonotar 1637, Senator 1653, gest. 1669.

1778) Carolus v. Hagen, Gustrow., Mai 1629. - Vgl. Nr. 1249.

1779) Andr. Pritzbauer, nobilis Megapol., Mai 1629. - Vgl. Nr. 484.

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1780) Joach. Geismar, Rost., Oct. 1629. - Vgl. Nr. 342, 343.

1781) Daniel Bossovius, Parchim., Oct. 1629.- Vgl. Nr. 365.

1782) Conrad Dieterich v. Flotow, nobilis Megapol., October 1629. - Vgl. Nr. 366, 932.

1783) Hieronymus Georgius v. d. Osten, nobil. Megapol., October 1629.

1784) David Gallus, Neobrandbg., April 1630.

1785) Albertus Willebrand, Rost., April 1630. - Vgl. Nr. 1743. Geb. October 1608, prof. jur. zu Rostock, gest. August 1681, Bruder von Nr. 258.

1786) Daniel Haselberg, Rost., April 1630.

1787) David Brandt, Gustrow., April 1630.

1788) Simon Pauli, Rost., Mai 1630. - Vgl. Nr. 408.

1789) Henricus Sulteman Rost., Mai 1630. - Vgl. Nr. 417. Derselbe war auch Rechtslehrer zu Rostock.

1790) Adolphus Fridericus v. Hagen, Gustrow., Juli 1630. - Vgl. Nr. 1249.

1791) Joach. Lussow, Rost., October 1630. - Vgl. Nr. 367, 1879.

1792) Samuel Jageuteuffel, Parchim., December 1630. - Apotheker daselbst, gest. Juni 1671. Vgl. Nr. 1947. Der Vater, Daniel Jageteufel, war Arzt und Rathsherr.

1793) Franciscus Menius, Fridland., Dec. 1630. Vgl. Nr. 1090.

X. Zu Königsberg 1544-1640.

1794) Christianus Varenheit, Rost., Sept. 15 47. Vgl. Nr. 1362.

1795) Albertus Kirchhoff, Rost., Juli 1559. - Vgl. Nr. 1365. 1796) Georgius Ilow, Mecklenb., Juli 1576.

1797) Michael Rosenski, Rost., Juli 1578.

1798) Daniel Thorwechter, Gustrow., Juli 1590.

1799) Joh. Henrici, Grabow. Meckl., März 1591. - Pastor zu Gr.=Varchow, gest. 1638. Vgl. Nr. 2643.

1800) Georgius Kirchnerus, Rost., Juni 1595. - Aus einer Bürgerfamilie.

1801) Daniel Lussow, Rost., August 1595. - Aus einer Rathsfamilie.

1802) Georgius Gutzmerus, Meckl., August 1595. - Aus einer Predigerfamilie zu Sternberg.

1803) Michael Neostephanus, Rost., September 1595. - Sohn des Gärtners Hans Neukranz, geb. November 1570, herzogl. Leibarzt, gest. März 1648. Vgl. Nr. 402, 1164, 1886, 2607, 2698, 2702.

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1804) Conradus Battus, Rost., September 1595. - Bruder von Nr. 1451, geb. März 1573, Dr. med., gest. November 1605. Vgl. Nr. 2192, 2609.

1805) Martinus Böttgerus, Rost., October 1595. - Vgl. Nr. 918.

1806) Abraham Stöppig, Rost., April 1596.

1807) Joach. Schlaffius, Rost., August 1597. - Wohl richtiger Schlorff, und identisch mit Nr. 374.

1808) Georgius Wedige, Rost., September 1597. - Aus einer Rathsfamilie.

1809) Joh. Goniaeus, Rost., August 1598. - Vgl. Nr. 1512.

1810) Henricus Hartwig, Rost., December 1598.

1811) Mag. Joach. Radnicius, Rost., October 1601. - Aus der Bürgerfamilie Radenich.

1812) Daniel Cramerus, Rost., October 1601.

1813) Joach. Röpcke, Malchow. Mecklb., Mai 1602. - Nr. 2603.

1814) Volradus a Kleinow, nobilis Meckl., October 1607.

1815) Laurentius Rostochius, Fridland. Meckl., October 1607. - Vgl. Nr. 964.

1816) Zachar. Fabricius, Maichin. Meckl., Mai 1609.

1817) Joach. Netlenbladius, Rost., Juni 1609, in honorem mag. Nicolai Netlenbladii, viceinspectoris academiae hujus, gratis inscriptus. - Klaus war nach gef. Mittheilung des Oberinspectors Major v. Nettelbladt Pastor zu Landsberg a. W.

1818) Wilhelmus Hortelig, Suerin, Juni 1609.

1819) Christianus Parisius, Fridland. Meckl., Mai 1611. - Vgl. Nr. 994.

1820) Henricus Vogelmannus, Rost., Juli 1611. Sohn des Lehrers Jodocus Vogelmann.

1821) Blasius Trendelburgius, Wismar., April 1612.

1822) Andreas Balckius, Wismar., April 1612. Vgl. Nr. 264.

1823) Jacobus Severinus, Wismar., April 1612.

1824) Joach. Bertramus, Meckl., November 1612. - Vgl. Nr. 2203.

1825) Henricus Küsterus, Rost., Nov. 1612. - Vgl. Nr. 382.

1826) Paulus Eggerus, Rost., August 1613. - Vgl. Nr. 1045.

1827) Georgius Albinus, Meckl., September 1613.

1828) David Eggebrecht, Wism., Sept. 1613. Vgl. Nr. 324.

1829) Joachimus et

1830) Michael Clocowius, fratres, Suerin, November 1613.

1831) Andreas Volckmarus, Malchin. Meckl., Nov. 1613.

1832) Joachimus Wedemannus, Suerin., Auaust 1614. -

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Vgl. Nr. 2156, 2640.

1833) Joach. Neander, Rost., Mai 1615. - Aus einer Rathsfamilie.

1834) Petrus Petry, Rost., August 1615.

1835) Joach. Babatius, Warnens. Meckl., October 1615. - Bruder von Nr. 1082, geb. August 1590, mag. theol. und Prediger am Dom zu Königsberg, gest. Juni 1656.

1836) Henricus Sihde, Rost., April 1616.

1837) Jacobus Biternius, Neobrandenbg., Juli 1616.

1838) Thomas Melzerus, Meckl., September 1616.

1839) Mattheus Roitzius, Gustrow., Oct. 1616. Vgl. Nr. 1080.

1840) Petrus Statius, Meckl., Nov. 1616. - Vgl. Nr. 1622.

1841) Joh. Hinnius, Neobrandbg., November 1616.

1842) Martinus Babatius, Warnens. Meckl., November 1616. - Wohl Bruder von Nr. 1835.

1843) Wilhelmus Simonius, Rost., Juli 1617, in gratiam parentis, professoris Rost., gratis inscriptus. - Vgl. Nr. 314.

1844) Casp. Voigt, Meckl., Sommer 1617.

1845) Zacharias Monichius, Malchin. Meckl., Sommer 1617.

1846) Mag. Casp. Movius, Parchim., Sommer 1617. - Vgl. Nr. 1607.

1847) Michael Pontanus, Neobrandenbg., Sommer 1617. - Brückner.

1848) Joh. Luderus, Rost., Sommer 1617. - Vgl. Nr. 1224.

1849) Georgius Balcke, Wism., Mai 1618. - Bruder von Nr. 1822, geb. um 1595, Bürger in Wismar, gest. August 1638.

1850) Jacobus Westphalus, Neobrandenbg., Juli 1618. - Vgl. Nr. 1099.

1851) Cosmus Coltzowius, Rost., August 1618. - Bürger daselbst, Sohn des Bürgers Heinrich Kölzow.

1852) Jacobus Rogelius, Parchim., April 1619.

1853) Paulus Parenius, Meckl., Mai 1619.

1851) Petrus Dithmarus, Rost., Mai 1619. - Sohn des Bürgers Peter Dettmer, aeb. Januar 1597, Mediciner, gest. 1638.

1855) Lucas Bacmeister, Rost., Juli 1619. - Vgl. Nr. 320.

1856) Joach. Drevenstedt, Rost., Mai 1620. - Vgl. Nr. 401, 1125.

1857) Hinricus Galenbeccius, Neobrandenbg., Juni 1620.

1858) Christoph. Grapengiterus, Parchim., Juni 1620. -Kirchenökonom daselbst, gest. 1638.

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1859) Henningus Wolffius, Malchow. Meckl., Mai 1621.

1860) Joh. Schummerus, Rost., Mai 1621. - Sohn des Bürgers Georg Schummer. VgI. Nr. 2671.

1861) Hinricus Schütze, Petzoviens. Meckl., Juni 1621.

1862) Thomas Zimmerus, Röblens. Meckl., Juni 1621.

1863) Georgius Schlüsselburgius, Ratzeburg., Juli 1621. Bruder von Nr. 1548.

1864) Joh. Babatius, Warnens. Meckl., August 1621. - Vgl. Nr. 1082.

1865) Mag. Joh. Possehlius, Rost., October 1621. - Vgl. Nr. 1070, 1895

1866) Melchior Stellemann, Wismar., October 1621. - Bürger zu Wismar, Sohn des Bürgers Daniel St.

1867) Winholdus Dinggravius, Wism., November 1621.- Bruder von Nr. 1690 und 1700? Rathsherr zu Güstrow, gest. October 1666.

1868) Joh. Rungius, Rost., November 1621. - Aus einer Rathsfamilie, geb. April 1599, Bürger zu Rostock, gest. 1635. Vgl. Nr. 2363.

1869) Matthias Jörckius, Rost., Mai 1622. - Aus einer Rathsfamilie.

1870) Marcus Masius, Meckl., Mai 1622. - Vgl. Nr. 398.

1871) Jonas Richterus, Rost., August 1622. - Vgl. Nr. 349.

1872) David Clinthius, Wismar., Juli 1623. - Vgl. Nr. 337.

1873) Jacobus Crollius, Rost., September 1623. - Sohn des Rathsherrn Jakob Crull Nr. 187, geb. September 1600, Cand. med., gest. 1627.

1874) Bernh. Schlorfius, Rost., September 1623.

1875) Valentinus Engelberg, Cracow. Meckl., October 1623.

1876) Michael Biesterfeld, Bützow. Meckl., Februar 1624.

1877) Joachimus Colthofius, Pentzlin. Meckl., April 1624.

1878) Andreas Statius, Wismar., Juni 1624.

1879) Joach. Lussow, Rost., October 1624. - Vgl. Nr. 367, 1791.

1880) Bernh, v. Münster, Rost., Oct. 1624. Vgl. Nr. 340.

1881) Henricus Sibrand, Rost., Oct. 1624. Vgl. Nr. 341.

1882) Georgius Deutsch, Rost., Mai 1625. - Bruder von Nr. 330 und 1890. Als Student zu Königsberg gestorben.

1883) Jacobus Ditmer, Rost., September 1625.

1884) Albertus Sledanus, Wismar., Mai 1626. - Wohl ein Sohn von Peter Sledanus, Pastor zu St. Marien in Wismar, einem Bruder von Nr. 181.

1885) Joach. Westphalus, Rost., Mai 1626. Vgl. Nr. 1770.

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1886) Paulus Neucrantz, Rost., Juli 1626. - Bruder von Nr. 1164, geb. October 1605, Stadtphysicus in Lübek, gest. Mai 1671. Vgl. Nr. 2698.

1887) Luderus v. Stemann, Wismar., Juli 1626. - Wohl Sohn des Barbiers Lüder v. Stemmen.

1888) Henricus Schmidt, Rost., December 1626.

1889) Joach. Settegast, Gadebusch. Meckl., April 1628.
- Aus einer Bürgerfamilie.

1890) David Deutsch, Rost., Mai 1628. - Bruder von Nr. 330 und 1882, ebenfalls als Student zu Königsberg gestorben.

1891) Petrus Tanckius, Wismar., Juli 1628.

1892) Mag. Joach. Hassemus, Parchim., Juli 1628.

1893) Balthasar Knopius, Ribnicens. Meckl., August 1628.
- Vgl. Nr. 1120.

1894) Joh. Rumpff, Warne Meckl., December 1628.

1895) Georgius Possehl, Rost., März 1629. - Bruder von Nr. 1865?

1896) Joh. Wedige, Rost., März 1629. Sohn des Bürgers gl. N., geb. October 1608, Rathsherr zu Rostock, gest. 1663.

1897) Joachimus et

1898) Jacobus Ohm, fratres, Rost., Juni 1629.

1899) Valentinus Kirchberg, Rost., April 1630. - Wohl Bruder von Nr. 450, gestorben 1649.

1900) Martinus Schumacher, Rost., Mai 1630.

1901) Jacobus Ricke, Rost., Juni 1630. - Vgl. Nr. 1750.

1902) Joach. Cnuppert, Rost., August 1630. - Vgl. Nr. 400.

1903) Benedictus Brunius, Rost., September 1630.

1904) Joachimus Simonius, Rost., Sept. 1630. Vgl. Nr. 1769.

1905) Nicol. Schrundt, Rost., September 1630.

1906) Joh. Wienecke, Rost., Sept. 1630. - Vgl. Nr. 1181.

1907) Martinus Bökelius, Gustrow., Juli 1631. - Vgl. Nr. 445, 1281.

1908) Joh. Neubacher, Meckl., Juli 1631.

1909) Martinus Dornerus, Meckl., Juli 1631.

1910) Joachimus Vallcher, Rost., August 1631.

1911) Michael Cobabus, Sternberg. Meckl., September 1631. - Prof. theol. zu Rostock, gestorben Februar 1686.

1912) Joh. Crusius, Suerin., September 1631.

1913) Joh. Eggertius, Sterneberg. Meckl., September 1631.

1914) Job. Senstius, Suerin., October 1631. - Sohn des Dompredigers Andreas Senft.

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1915) Jacobus Sternbeck, Wohleck. Meckl, Juui 1632.

1916) Petrus Siedanus, Rost., December 1632.

1917) Christianus Cock, Rost., Juni 1632. Vgl. Nr. 1222.

1918) Fridericus v. Nessen, Rost., Juli 1633.

1919) Hermannus Leo, Neobrandenbg., September 1633.

1920) Martinus Dornkampf, Wismar., November 1633. - Sohn Dieterich Dornkamps.

1921) Mattheus Randovius, Rost., Juni 1634.

1922) Petrus Rumphius, Woldeck. Meckl., Juni 1634.

1923) Jacobus Covalius, Meckl., December 1634.

1924) Bernh. Taddelius, Rost., April 1636. - Vgl. Nr. 461.

1925) David Köpkenius, Wismar., Mai 1636. - Wohl Sohn eines Bürgers gl. N.

1926) Paulus Marcomannus, Meckl., Juni 1636. - Sohn von Nr. 2360?

1927) Joh. Costerus, Gadebusch. Meckl., Juni 1636. - Stadtphysicus zu Wismar 1649, mekl. Leibarzt 1657, schwedischer Leibarzt, als "v. Rosenberg" geadelt, russischer Leibarzt 1667, gest. zu Reval Februar 1685 im 71. Jahre.

1928) Theodor. Santmann, Rost., Juni 1636. - Sohn des Gerichtsdieners Roloff Santmann, geb. 1616, gest. als cand. theoh 1655.

1929) Ludovicus Brun, Rost., Juni 1636. - Sohn des Senators Daniel Brun, dänischer Hofrath.

1930) Elias Holdorf, Rost., August 1636. - Sohn des Bürgers Hans Holdorf, stud. theol. gest. 1638.

1931) Petrus Studeman, Malchow. Meckl., September 1636.

1932) Franciscus Ernestus von Mynsigt, Meckl., December 1636. - Domherr von Magdeburg und Havelberg, Sohn des Arztes zu Wittenburg, demnächst herzoglichen Leibarztes zu Schwerin, Hadrian Mynsicht (Sümenicht).

1933) Michael Grass, Gustrow., Juli 1637. - Bruder von Nr. 1256?

1934) Joh. Sparwart, Rost., Juli 1637.

1935) Joh. Poleman, Rost., Sept. 1637. - Vgl. Nr. 1253.

1936) David Stein, Rost., September 1637.

1937) Joh. Hagen, Rost., September 1637.

1938) Adolphus Fridericus v. Hagen, Gustrow., October 1637. - Vgl. Nr. 451, 1249.

1939) Joh. Cavenius, Schönberg. Meckl., April 1638.

1940) Georgius Gülich, Wismar., Mai 1638. - Aus der Bürgerfamilie v. Gülicke.

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1941) Joh. Tilichius, Rost., Juni 1638. - Bruder von Nr. 403, geb. 1618, Pensionair zu Rederank, gest. 1660.

1942) Joh. Cöppius, Wismar., Juni 1638. - Joh. Köppe, geb. 1614, Rathsherr zu Wismar, gest. 1679.

1943) Mattheus Stubbaeus, Rost., Juni 1638. - Pastor zu Dewitz, gest. 1665.

1944) Martinus Schepel, Wismar., August 1638. - Wahrscheinlich Sohn des Rathsherrn Martin Scheffel, Pastor in Lüneburg.

1945) Thomas Hackerus, Wismar., Juli 1639.

1946) Christianus Prengerus, Rost., October 1639.

1947) Joh. Jagenteuffel, Parchim., November 1639. - Bruder von Nr. 1792.

1948) Laurent. Haveman, Rost., April 1640. Vgl. Nr. 1210.

1949) Casp. Scheller, Wismar., Juni 1640.

1950) David Nicardus, Warne Meckl., Juni 1640.

1951) Joachimus Blüte, Rost., Juni 1640.

1952) Jacobus Eisenberg, Rost, September 1640.

1953) Laurent. v. Münster, Rost., November 1640. - Bruder von Nr. 340, geb. 1619, Bürger zu Rostock, gest. 1663.

 


Personen=Register.


A gricola 1624.
Alberti 594.
Albmus vgl. Witte.
Albrecht 565.
Alunse 542.
Alwardt 1345.
Ambrosius 1084, 1130, 1725.
Amsel 1343, 1643.
Andreas 1402.
Angermund 1127.
Ansel 1157.
Arnd vgl. Arnoldi.
Arnoldi 1035, 1060.
Arthopeus 906; vgl. Becker.
B abazius 1082, 1835, 1842, 1864.
Bacmeister 1193, 1194, 1337, 1455, 1490, 1855.
Bade 558.
Badendiek 544.
Balck 1494, 1822, 1849.
Balschmieter 595, 1274.
Bambam 1006, 1307, 1525
Bansow 1540, 1595.
v. Barenfleth 599, 699.
v. Barnekow 609.
Barsse 778, 831.
Bartels 1572.
Bartholdi 755.
v. Bassewitz 1204. 1205.
Battus 1140, 1451, 1804.
Bauer vgl. Agricola
Baumgarten vgl. Pomarius.

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Bautze 1403.
Bazius 1081.
Becker 672, vgl. Arthopeus.
Beckmann 604.
Behm 799, 865, 1273, 1704.
v. Behr 1265, 1308, 1350.
v. Behrenfleth vgl. Barenfleth.
Below 1144, 1733.
v. Below 1172, 1173.
Benecke 882, 1573.
Benzow 1167.
Berkhan 1489.
Bernhardi 772, 997.
Bertram 1206, 1824.
Beselin 1460, 1526.
Beust 1066.
Biesenthal 939.
Biesterfeld 1876.
Bilang 923, 1007, 1008, 1216, 1285
Billeke 509.
v. Bischwang 1404, 1632.
Biternus 1837.
Bitkow 716, 920.
Blancke 1298, 1299.
Blesendorf 1671.
Blome 618.
v. Blücher 1219, 1389, 1549.
Bluhm 892.
Blumenhagen 1317.
Blüthe 1951.
Bobzien 1262.
v. Bodock 1347.
Böhl 1675.
Böhm vgl. Behm.
Böhmer vgl. Behm.
Boitin 517.
Bökel 1281, 1907.
Bökler 1111, 1516, 1705.
Bolte 591, 713, 1104, 1351, 1355. Boltzow 748.
Bomer 520.
Bopp 1372.
Bornhöved 1199.
Bossow 1616, 1781.
Böttcher 918, 1061, 1456, 1805.
Bowver 1703.
Brandt 590, 707, 1232, 1420, 1422, 1787.
Brange 1065.
Brasch 900.
Brauer vgl. Bruwer.
Braun 1423.
Breide 1369.
Bremer 534, 793, 1682.
Breslach 1396.
Brockmüller 656.
Bronnow 736.
Broy 722.
Brückner 1847.
v. Brügge 519.
Brüggemann 1184.
Brummer 749, 1426.
Brun 1903, 1929.
Brunstorp 582.
Bruwer 1088.
Buchholz 1044.
Bülow 529.
v. Bülow 933, 1146, 1147, 1225, 1226, 1227, 1465.
Bünger 1374.
Bunkenburg 1010.
Burmeister 641, 741, 1772.
Burtz 1288.
Busse 1701, 1764.
Butzke 652.
Bützow 619.
C alander 829.
Calenius vgl. Kahle.
v. Campen 1738.
Capito 1022, 1027, vgl. Haupt.
Carnatz 1472.
Casimir 1067.
Cato 1686.
Cellius 929, 985, 1542, 1603.
Chochen 717, vgl. Koch.
Christiani 1529.
Chytraeus 1566.
Cirkemann 512, vgl. Zirichmann.
Cirsow 694.
Clandrian 810, 835, 1556.
Cleopellus 961.
Clinth 1872.
Clodius 875.
Cnopperus vgl. Knupper.
Cnorke vgl. Knorke.
Cobabus 802, 1911.
Cocceji 896.
Cock vgl. Koch.
Coelius vgl. Cellius.
Colberg 592, 897, 1763.
Colmar 1142, 1143.
Conradi 1463, 1574.
Coquus 766, vgl. Koch.
Corvinus 973, 1245, 1555.
Cothmann 1096, 1325, 1326.
v. Cramon 1562, 1563.
Creinow 1053.
Creti 1320.
Crispus vgl. Kruse.
Crivitz 505 a.

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Crull 705, 1873, vgl. Krull.
Crusius vgl. Kruse.
Cruve (Gruve?) 1013.
Cunow 1075, vgl. Konow.
Custos vgl. Wächter.
Cygnaeus vgl. Schwaan.
D abelow 983, 1029, 1586.
Dahm 1260, 1711.
Dambeck 1590.
Damm 1321.
Daneke 1394.
Dannehl 940.
Dechatz vgl. Techatz.
Dedelow 730.
Deetke 639.
Deleke 507.
Densow 1773.
v. Dessin 518.
Dethloff 625.
Dettmer vgl. Dittmer.
Deutsch 1882, 1890.
v. Dewitz 574, 962.
Diergavv 1041.
Dieter 1577.
Dikow 608.
Dillies 735, 761.
Dinggrav 1041, 1690, 1700, 1867.
Dittmer 1119, 1666, 1854, 1883.
v. Divitz 516.
Dolgemann 560.
Dömelow 506.
Dorner 1909.
Dornkampf 1920.
Dosse 1428, 1683.
Dreckhof 1438.
Drenckhahn 1641.
Drendenburg vgl. Trendelenburg.
Drevestedt 1125, 1856.
Drögeheger 1100.
Druff 819.
Drühl 1095.
Dummer 948.
Duncker 1591.
Durjan 1425.
Düring 1218, 1658.
E bel 1171, 1172.
Eberhard 1078, 1724.
Eddelin 1702.
Eggebrecht 1828.
Eggers 1045, 1457, 1826, 1913.
Eisenberg 1952.
Eisleben vgl. Isleben.
Elers 663, 1126, 1448.
Empel 1252.
Engelberg 1875.
Engelken 878, 1012, 1155, 1442, 1541.
F aber 756, 1446, vgl. Schmidt.
Fabian 1495.
Fabricius 817, 879, 1377, 1482, 1521, 1545, 1621, 1816.
Fahrenheid 1362, 1794.
Fahrenholz 995.
Federmann 1338.
Fehrmann vgl. Vermann.
Feld vgl. Velth.
Ferber 941.
Feuerhake 959.
Fincke vgl. Vincke.
Fister 1757.
Flege 1459.
Flemming 944 a.
Flinth 1368.
v. Flotow 586, 932, 1535, 1536, 1657, 1782.
Fotsche 922.
Foysan vgl. Weisan.
Frahm vgl. Vram.
Franck 1209, 1392, 1553, 1620.
Fredeberg vgl. Vredeberg.
Freienstein 653.
Freise 1268.
Fricke 883.
Fridercinius 1009, 1169.
Friderici 700.
Friedberg vgl. Vredeberch.
Friese 1768.
Fuchs vgl. Vulpius, Voss.
Fuss vgl. Voth.
G ade 1589.
Galenbeck 1117, 1857.
Gallus vgl. Hane.
v. Gamm 732.
Gamm 1388.
Gantzow 1042, vgl. Kantzow.
Garchow 623, vgl. Jarchow.
Garlipp 786, 795, 1101, 1102.
Gartner 1399.
Geismar 1780.
Gentzkow vgl. Jentzschow.
v. Gentzkow 898, 899.
Georgi 958, 1166, 1255.
Gerber 1296, 1670.
Gerdes 1020, 1248, 1663, 1692.
Gerling 1358.
Gerstenberg 1513.
Gerth 605.
Gerwen 1670, 1730, 1731.
Gesenitz (Geseuitz?) 805.
Gessenius 1401.
v. Gesevitz 805.

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Getelds 1315.
Giese vgl. Gesenius.
Gieseke 919.
Gladow 527.
Glasow 1509.
Glieneke 655.
Glöde 548.
Gnoyen 572.
Göde 1681.
Gödeke 776.
Gödelmann 1524, 1544, 1630.
Goldenbage 702.
Goniaeus 1512, 1809.
Gottschalk 821, 1213, 1215, 1408.
Grammertin 1506.
Grantzin 1322, 1348.
Grantzow 1116.
Grapengiesser 1858.
Grass 1178, 1256, 1933.
Grassmann 1105.
Grawer 1488.
Grawert 532.
Greifhahn 971.
Grell 1520.
Gretemann 1267.
Gröning 1258.
Grosskopf 1405.
Groth 860, 1424.
Grunow 1034.
Gruwel 721, 728, 836.
Gülich, v. Gülicke 1940.
Günther 596.
Gusebier 1092.
Guthan 1732.
Gutzkow 1634.
Gutzmer 1802.
Gywersin 621.
H agemeister 1370, 1557, 1638, 1749.
Hagen 1662, 1684, 1937.
v. Hagen 1249, 1468, 1778, 1790, 1938.
v. Hahn 763, 1150, 1503, 1504.
Hake 759.
Haker 686, 1945.
Halbach 1286.
Hallin 833.
Halschacht 852.
Haltermann 1699.
Hammer 1771.
Hampe 745.
Hane 503, 986, 1202, 1275, 1320, 1726, 1784.
Hanneke 1269.
Hartmann 1185.
Hartwig 1026, 1106, 1810.
Haselberg 1316, 1353, 1786.
Haselulle 550.
Hasenkopp 535.
Hasse 1892.
Haupt vgl. Capito, Hövet.
v. Hausen 926.
Havemann 784, 1210, 1948.
v. d. Heide 521.
Heinemann 698.
Heiner 545.
Helmcke vgl. Helmig.
Helmig 611, 1649.
Helwig 867, 908.
Henning 972.
Henrici 1452, 1799.
Hermann 640, 1151.
v. Hervorden 769.
Hertel 988.
Hese 771.
Hesmias 1046.
Hethe 813.
Hildebrand 1170.
Hildes 1627.
Hilgendorf 1752.
Hill 1617.
Hincke 1561.
Hinckelmann 1551.
Hinne 1841.
Hintze 978, 1533.
v. Hobe 944 b.
Hoffmeister 1436.
Hoger 557.
v. Hoghe 683.
Holdorf 1930.
Hollin 1718.
Holste 881, 1154.
v. Holstein 871.
Holzhüter 905.
Holznagel 968.
Hoppe 602, 706, 727, 815? 910.
Hoppenstange 628.
Höppner 1223.
Hortelig 1818.
Hövet 531, vgl. Capito, Haupt. Huge 724.
Hundertmark 1183.
Husan 1510.
J abelmann 1697.
Jagenteuffel 1792, 1947.
Jäger 687.
Jarchow 1098, vgl. Garchow.
Jarmer 1737.
v. Jasmund 913, 1498, 1499.
Jentzschow 830.
Jesenitz oder Jesevitz vgl. Gesenitz.

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Jetze 1588.
v. Ilenfeldt 679, 816, 977, 1400, 1414.
Ilow 1796.
Jörck 1869.
Josquin 1547.
Isernmenger 1527.
Isleben 1221.
Jülich vgl. GÜlicke.
Jungklaus 1247.
Jüngling 615, 740, 746.
K adow 1283.
Kaffmeister 1751.
Kahle 976, 1201, 1239.
v. Kamptz 530, 846, 1738.
Kantzow 1188, 1332, vgl. Gantzow.
Karock 1091.
Karsten 584.
Kaven 1939.
Kellermann 1390.
Kemetzce 530.
Kentzler 738, 1124.
Kiesow 889, 895, 1057.
Kipping 1250, 1312.
Kirchberg 1761, 1899.
Kirchhoff 551, 774, 1365, 1644, 1795.
Kirchner 1800.
Kitsch 578.
Kladow vgl. Gladow.
Klee 689.
Klein 555.
v. Klenowv 1814.
Klevenow 1068, 1639.
Klingenberg 842.
Klockow 1014, 1829, 1830.
Klockzien 525.
Knappsack 1415.
Knebusch 831.
Knesebeck 1272.
Knoll 511.
Knop 1120, 1893.
Knorcke 1479.
Knospe 927.
Knövenagel 1145.
Knupper 1493, 1902.
Koch 651, 911, 1222, 1917, vgl. Kock, Chochen, Coquus, Magirus.
Kock vgl. Koch.
Kohlblatt 1083.
Köhne 1625.
Kolhoff 703.
Kolthoff 1877.
Költzow 1734, 1851.
König 1450, 1655.
Konow 884, vgl. Cunow.
Köpcke 1925.
Kopmann 667.
Köppe 1501, 1502, 1942.
Koppen 1475.
Kordes 654.
Koss 1429, 1462.
v. Kossebade 526, 1381.
Köster 567, 980, 1024, 1825, 1927, vgl. Neocorus.
Kowahl 1923.
Kraft 1363.
Kramer 1812.
Krapp 992.
Krauthof 1179, 1514, 1523, 1532.
Krause vgl. Kruse.
Krischow 1103.
Krisow 782.
Krudopp 1583.
Krüger 820, 904,1569, 1575, 1618, 1693.
Krull 690, 791, vgl. Crull.
Kruse 794, 874, 1048, 1177, 1284, 1327, 1409, 1679, 1912.
Kuhlmann 540.
Kulow 991, 1608.
Kuntze 1133.
Küster vgl. Köster.
Küter 914.
Kyll 661.
Kyp 538, 539.
L abes 888.
Lamprecht 1241.
Langclaus 1636.
Lange 536, 589.
Langenheck 1656.
Langenow 539 a.
Langern 1192.
Langhals 863.
Langpap 996.
Laurentius vgl. Lorenz.
Laurenberg 1054, 1266.
Laute 1063.
Laze 1168.
Leggeto 1688.
Lehmkow 1270.
Lemcke 616, 870.
Lemme vgl. Lemcke.
Leo 1919, vgl. Lowe.
Leomann 1000. 1031, 1585.
Leonisius vgl. Lönnies.
Leppin 554, 1685, 1722.
Lestemann 638.
Leumann vgl. Leomann.
Levenhagen 1175.

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Levetzow 662.
v. Levetzow 648, 1361.
Lichtenfeld 1505.
Lindemann 1264,1434, 1766, 1777.
Linsing 1310.
v. Linstow 1610, 1741.
v. d. Lippe 1295.
Lippermann 1628.
Lippold 1058.
Lobeck 1011.
Lobes 1330.
Loccenius 1715.
Lödau 808.
Lönnies 1755.
Lorenz 1186, 1444.
Loste 501.
Lowe 659, 767, vgl. Leo.
Löwenberg 664, 678.
v. Lowtzow vgl. v. Levetzow.
v. Lübberstorf 840, 841, 1071, 1418.
Lübbert 1480.
Lüdemann 571.
Lüders 1224, 1848.
Ludwig 1115, 1714.
v. d. Lühe 781, 931, 1135, 1136, 1220.
Lukow 1747.
Lupelow 869.
Lupulus 815, vgl. Hoppe.
Luschow 630, 1791, 1801, 1879.
Lütkemann 952, 1334.
Lüttich 946.
M aass 601, 951, 1870.
Magirus 1710, 1759, vgl. Koch.
Mai 1576.
Malchin 541.
Malchow 665.
Maltow 1360.
v. Maltzan 792, 936, 1412, 1413.
Mamerow 729.
Mancinus 1623.
v. Manteuffel 635, 1163, 1416, 1447.
v. Marin 637, 1382.
Marckmann 1926.
Marter 1159, 1160.
Masius vgl. Maass.
Mau 1607, 1846.
Mechiel 1579.
v. Mecklenburg 1441.
Mehlberg 578.
Meier 696, 1568.
Meincke 839.
Meine 945, 1062, 1090, 1793.
Meisterknecht 938.
Meyenn vgl. Meine.
Mellin 620.
Meltzer 1838.
Mencke vgl. Mancinus.
Mencknig 681.
Menius vgl. Meine.
Mesenberg 947.
Metzmacher 967.
Michaelis 944, 1515.
Mittendorf 570.
Mittelpfort 710.
Möller 814, 818, 894, 963, 1005, 1303, 1331, 1340, 1354, 1581, vgl. Mylius.
Molner 543.
Molnow 1497.
v. Moltke 1074, 1118, 1139, 1729.
Moltz 957.
Monich 1845.
v. Mörder 934.
v. Morin vgl. v. Marin.
Moritz 903.
Mowe vgl. Mau.
Muller vgl. Möller.
Mullinck 743.
Mumme 760.
Munderich 734, 1445.
v. Münster 1880, 1953.
Mylius 1028, vgl. Möller.
v. Mynsigt 1932.
N eander vgl. Neumann.
v. Negendank 1162, 1243.
Neocorus 1478, 1550, vgl. Köster.
Neostephanus vgl. Neukrantz.
v. Nessen 1918.
Nettelbladt 1491, 1817.
Neubacher 1908.
Neukrantz 1164, 1803, 1886.
Neumann 1833, vgl. Niemann.
Nicard 1950.
Nicolai 1373, 1379, 1558, 1564.
Niebuer 1411.
Niekrenz vgl. Neukrantz.
Niemann 562, 1323, vgl. Neumann.
Nolanus 902.
Norden 1633.
Noteberg 944 c.
Nötike 955.
O debrecht 1182.
Odewan 629.
Oemeken 1393, 1560.
Ohm 1537, 1897, 1898.
v. Oldenburg 1148.
Otdendorf 677.
Oldermann 1341.
Olearius 1190.

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Omichius vgl. Oemeken.
Ortmann 1386.
v. d. Osten 1783.
(v.) Osterwold 606.
Owmann 513.
P alme 1050, 1698.
Panzkow 1257.
Papke 671, 1233.
Paren 1853.
Paris 845, 987, 993, 994, 1217, 1819.
Parmann 790.
Pasewalk 775, 824.
Pauli 789, 1507, 1539, 1619, 1788.
v. Peccatel 798, 1085.
Peckow 1375.
Pegel 806, 1366.
Penschildt 535.
v. Pentz 579, 580, 1108.
Pentzlin 670.
Permien 1165.
Petran 1228.
Petri 765, 788, 1834.
Pflug 1602.
Pickel 1417.
Piesdorf 1211.
Pieseler 751.
Piper 660.
Piperites 979, 1476.
Pippow 1089, 1214, 1235, 1691, 1723.
Plagemann 733.
Plate 1406, 1427.
v. Plessen 943, 1132, 1154.
Plutzkow 916, 1023, 1237.
Pohlmann 1253, 1935, vgl. Puhlmann.
Poll 711.
Polzmann 870.
Pomarius 1076.
Pömler 1251, 1629.
Ponsow 930.
Pontanus vgl. Brückner.
Possehl 1070, 1865, 1895.
Praetorius 868, 917, 953, 1036, 1110, 1189, 1309, 1376, 1421, 1528, 1605, 1680, vgl. Richter, Schulze, Vogt.
Prange vgl. Brange.
Preeu 1015.
v. Preen 1432, 1500.
Prenger 1946.
Pretzel 1158.
Pretzmann 812.
Prillwitz 610.
v. Pritzbuer 1779.
Prott 1122, 1720.
Puhlmann 676, vgl. Pohlmann.
Q uake 1689, 1765.
Quart 552.
Quastenberg 731.
Quilitz 1484.
Quistorp 1291.
v. Quitzow 614.
R abe vgl. Corvinus.
Rachow 737.
Raddust 747.
Radeloff 624, 626, 704, 880, 891.
Rademer 549.
Radt 632.
Rahne 1744.
Randow 1696, 1753, 1921.
Ranitz 1180.
Radenich 1811.
Rathke vgl. Ratich.
Ratich 989, 1522, 1664.
Rau 1473.
v. Raven 1038.
Ravoth 708.
Redeloff vgl. Radeloff.
Reetz vgl. Rhetius.
Rehberg 680.
Reimer 909, 966, 1123, 1367, 1440.
Reincke 809, 981.
Reiner 800, 1383, 1437.
Reines 804.
Remlin 622.
Reper 657, vgl. Röper.
Reppenhagen 1072, 1086.
Reppentin 1631.
Ressdorf 556.
v. Restort 998, 1244.
Reutz 1080, 1554, 1687, 1839.
v. Reventlow 1039.
Rhetius 1033.
Ribow 801, 1003.
Richter 1871, vgl. Praetorius.
v. Rieben 822, 1359.
Rieck 573, 607, 1750, 1901.
Riefstahl 598, 1613.
Riemann 1606.
Ringewol 1706.
Rinkwicht 1203.
Röchlin 1236.
Roddass vgl. Raddust.
Rogel 1852.
Rohde 1152, 1349.
Rohr 617.
Roitz vgl. Reutz.
Roloff vgl. Radeloff.

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Römhild vgl. Rumheld.
Rönckendorf 1552.
Roofsack 1654.
Röpcke 1813.
Röper 1263, vgl. Reper.
Rosensky 1797.
Ross 1302.
Rossow 921, 990, 1517.
Rostke 956, 964, 1815.
Rostock vgl. Rostke.
v. Rotem 647.
Rotermuud 643.
Rötger 568.
Rubel 1278.
Rudolphi 975, 1380.
Ruhle 1653.
Rülow 529, 859.
Rumheld 1087.
Rumpf 1894, 1922.
Rumpshagen 1518, 1534.
Runge 1391, 1868.
Rust 685, 688, 697, 780.
S adewasser 964 a.
Sagittarius vgl. Schütz.
Salfeld 585.
Salige 1378.
Sandmann 1928.
Sandow 1282.
v. Sanitz 1565.
Sartorius 1387, vgl. Schröder.
Sass 600, 1238, 1419, 1487.
Sauer vgl. Suer.
Sauermann 823.
Schacht 785, 924, 1567, 1570.
Scharffenberg 838.
Scharzow 537.
Schele 1059, 1121, 1477, 1758.
Scheffel 1037, 1944.
Scheffer 1713.
Scheller 1949.
Schepel vgl. Schenel
Scherbeck 1728.
Schermer 547, 1716.
v. Schinkel 533.
Schirlenzky 1435.
Schirrmeister 1079, 1466, 1467, 1637.
Schlaf 1807.
Schlede 1458, 1530, 1531, 1884, 1916.
Schlick 1481.
Schliker 1016, 1056, 1652.
Schlorff 1601, 1807, 1874.
Schlotow 1049.
Schlüsselburg 1548, 1863.
Schlutow 1719.
v. Schmecker 1740.
Schmedecke 1748.
Schmidt 563, 564, 569, 576, 633, 718, 777, 779, 783, 1301, 1626, vgl. Faber, Fabricius.
Schmolde 1742.
Schnakenburg 588.
Schnittler 1318.
Schollin 634.
Schönemann vgl. Calander.
v. Schönfeldt 515.
Schreiber 1410.
Schröder 650, 668, 720, 844, 850, 861, 887, 907, 949, 1198, 1611, 1708, vgl Sartorius.
Schrundt 1905.
Schuckmann 1289, 1292, 1293, 1294.
Schultetus, Schultz 753, 915, 1094, 1156, 1240, 1242, 1346, 1647, vgl. Praetorius.
Schumacher 636, 1385, 1900.
Schumann 890, 1665.
Schummer 1860.
Schünemann 893.
Schuting 522.
Schütte, Schütz 644, 1229, 1449, 1604, 1612, 1709, 1735, 1861.
Schwaan 1596.
Schwager 1470.
Schwandt 853, 1578.
Schwarz 719, 1290.
Schwarzkopf 1328.
Schwede 1259.
Schweetsmann 752.
Schwichtenberg 787, 1443.
Schwiegel 1651.
Seedorf 1191.
Seehaus 1776.
Seger 631, 1774.
v. Segern 1650.
Semelin 836.
Senst 1306, 1344, 1471, 1712, 1721, 1914.
Settegast 1889.
Severin 1823.
Sibrand 1492, 1881.
Siegfried 566.
Sievert 1261.
Sihde 1836.
Silow 856.
Simonis 603, 1609, 1769, 1843, 1904.
Sledanus vgl. Schlede,

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de Snekis 726.
Sohst 673.
v. Sommerfeld 1300.
Sommerke 692.
Sowe 999.
Spalckhaver 849, 1635.
Sparwart 1934.
Spengler 1674.
Sperber 982.
Spiegelberg 1018, 1271, 1336.
Spulendreier 642.
v. Staffeld 847, 848, 974, 1017, 1051, 1052, 1430, 1599.
Stahl 1077.
Stalkoper 504.
Stalmeister 1138.
Stamer 1113.
Stammann 508.
Stammel 502.
Stanger 645.
Statz 1040, 1622, 1840, 1878.
Stavemann 583.
Stavenow 1128.
Stavet 559.
Stechow 575.
Stegemann 885.
Steigeresch 1097.
Stein 1200, 1311, 1936.
Steinhof 546.
Stellmann 1866.
v. Stemann 1887.
v. Stemmen 1887.
Sternbeck 1915.
Sternberg 866, 1064, 1736.
Sternhagen 1342.
Stintmann 1659, 1660, 1672.
Stobaeus vgl. Stubbe.
Stoll 1212.
Stollach 1754.
Stöppig 1806.
v. Stralendorff 1395, 1746.
Strele 1276.
Streve 1433.
Strich 1032, 1642.
Striegel 1208.
Strutzenberg 811.
Strüwing 674.
Stubbe 1668, 1943.
Stückmann 715.
Stüdemann 1931.
Sturm 1760.
Sturtz 1153, 1231, 1287.
Stuver 597.
Suantenius vgl. Schwandt.
Suasius 1600.
Suderow 1594.
Suer 627.
Sukow 500, 666, 709.
Sultemann 1789.
Süssesang 1161.
T addel 1727, 1924.
Tancke 1004, 1335, 1626, 1694, 1891.
Tange 714.
Tarnow 1305.
Techatz 758, 969, 1461, 1614, 1669.
Temann 773.
Tesch 613, 1234, 1645.
Teschendorf 886.
Theetz 832, 1431, 1538.
Thegel 797.
Theodor (ob Diederich?) 1677.
Thode 1333.
Thorwächter 1798.
Thuringus vgl. Düring.
Tiburtius 864.
Tiede 505, 725, 744, 1114, 1339.
Tiedemann 1246.
Tielke 1941.
Tile 1109, 1339.
Timm 757.
Timmermann 877.
Toppe vgl. Tubbe.
Tornow 612.
Trebbow 701, 1176.
Trebel 723.
Trendelenburg 593, 695, 712, 1508, 1821.
Treptow 524.
Tretow 1025.
Treymann 1486.
Trill 843.
Troye 937.
Tubbe 754, 1112, 1131, 1187, 1762, 1775.
Tucks 1254.
Tunder 1582, 1615.
U lrich 1277, 1678.
Utesch 675.
V alcher 1910.
Varenheid vgl. Fahrenheid.
Vatke 803, 1207.
Velth 858.
Vermann 649.
Vestest 1485.
Vick 1695.
Vieregge 514.
v. Vieregge 1149, 1453.
Vincke 855.
Vlotow vgl. Flotow.

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Vogelmann 1820.
Vogler 954.
Vogt 691, 1844, vgl. Praetorius.
Volkmar 1831.
Volkwich 1511.
Voss 857, vgl. Vulpius.
v. Voss 1230.
Voth 553.
Voysan vgl. Weisan.
Vram 561.
Vredeberg 510.
Vressel 684.
Vrigensten vgl. Freienstein.
Vrilde 682.
Vulpius 1030, 1593, vgl. Voss.
W ächter 862.
v. Wackerbart 942.
Wackerow 1767.
Wagenschütte 707.
Wahl 1134.
Walsleben 1667.
Waltberg 1739.
Walter 1313, 1352, 1584, 1756.
Wangelin 1356.
v. Wangelin 1019, 1021, 1597.
Wankelmuth 1439.
Warbeck 935.
v. Warburg 1661.
Warmann 523.
Warncke 925, 1073, 1407, 1519.
v. Warnstedt 1329.
Wasmund 851, 960, 1093, 1280, 1598.
Wasnuth vgl. Wasmund.
Wedemann 1832.
Wedige 1808, 1896.
Wedow 1483.
Wegner 528, 742, 984, 1279, 1297.
Weiger 1069.
Weinholz 762.
Weisan 1707.
Welberg 739.
Wendel 1195.
Wendin 1559.
Wendland 1371.
Werden 1648.
Werth 577.
Wesemann 764.
Wessel 1364.
Westphal 1001, 1047, 1055, 1099, 1384, 1587, 1592, 1673, 1745, 1770, 1850, 1885.
Wevetzer 658.
Wichmann 1129.
Wick 1695.
v. d. Wiede 1717.
Wiencke 1181, 1397, 1906.
Wiese 837.
Wiland 1043.
Wilcke 928, 1196, 1304, 1319, 1324.
Wilde 854, 912.
Wildshusen 1571.
Wilhelmi 1676.
Willebrand 1743, 1785.
Willich vgl. Wilcke.
Windelband 1174.
Wingder 1580.
Winkler vgl. Goniaeus.
Winne 581, 770.
v. Winterfeld 1141.
Witte 693, 965, 1398, 1646, 1827.
Wittling 796, 970.
Wittmütz 1197.
Wolder 1107, 1496.
Wogeler vgl. Vogler.
Wolff 669, 750, 807, 1859.
Wrede 1543.
Wrilde vgl. Vrilde.
Wulweke 815.
Wüstenberg 901, 950.
Z alfeld vgl. Salfeld.
Zander 768, 876.
Zarncke 873, 1002.
Zeger vgl. Seger.
v. Zeplien 1137.
Zimmer 1862.
Zimmermann vgl. Timmermann.
Zirichmann 1546, vgl. Cirkemann.
Zitzow 1357.
Zukow vgl. Suckow.
v. Zülow 646.

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VII.

Das Bisthum Schwerin

in der evangelischen Zeit.

Vom

Archivar Dr. Fr. Schildt.

II. Theil.


II. Die innere Geschichte des Bisthums.

[Fortsetzung zu Jahrbuch XLVII, S. 146 ff.]

W as unter innerer Geschichte eines Landes verstanden werden kann, scheint zwar an sich nicht zweifelhaft zu sein; doch mag hier im Interesse der Vollständigkeit und Deutlichkeit vorweg bemerkt werden, welche Grenzen der Verfasser sich bei der Behandlung dieses Abschnittes gesteckt hat.

Es sollen in den vorliegenden Zeilen alle Verhältnisse des Stiftes Schwerin an und für sich berücksichtigt werden, dagegen alle Beziehungen desselben zu ändern Staaten ausgeschlossen sein. Somit werden unter diesen Abschnitt das Verhältniß des Stiftes zu den benachbarten meklenburgischen Herzogthümern und das zum deutschen Reich nicht gehören. Freilich giebt es Ereignisse, die sowohl die innere wie die äußere Geschichte berühren. Da diese doch nur an einer Stelle Platz finden können, so wird man dem Verfasser einige Freiheit bei Vertheilung des Stoffes einräumen müssen.

Kurz gesagt, soll also in diesem Theil der Geschichte des protestantischen Bisthums eine Darstellung von der Verfassung des Landes, von seinen einzelnen Behörden und

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Instituten und von deren Wirksamkeit für sich und in Beziehung zu einander gegeben werden.

Wenn auf diese Weise der materielle Umfang dieses Capitels festgestellt ist, so bleibt noch die Frage der Zeit offen. Der Schluß der Periode ist zwar ein gegebener, da mit dem westfälischen Frieden das Bisthum definitiv zu existiren aufhörte; anders ist es aber mit dem Anfang. Denn die Frage: Seit wann war das Bischum Schwerin protestantisch? ist nicht kurzer Hand zu beantworten, da die Reformation der Kirche sich erst nach und nach vollzog. Indessen ist unbestreitbar, daß ganz Meklenburg um 1550 vorwiegend lutherisch war, und gerade das Jahr 1550 eignet sich insofern vorzüglich zum Beginn dieser Darstellung, als in diesem Jahre das Stift in der Person des Herzogs Ulrich von Meklenburg einen neuen Regenten erhielt. Hier setzen wir daher mit unserer Erzählung ein. Daß wir nicht zu spät beginnen, glauben wir behaupten zu können. Denn der Vorgänger Ulrichs, Herzog Magnus, war noch den hergebrachten Gebräuchen gemäß als ein katholischer Bischof eingeführt. Wohl war er, als er in seinen mündigen Jahren das Stift selbst regierte, ein entschiedener Anhänger der Lehre Luthers; aber seine ganze Zeit schon, wenn auch nur vorwiegend, eine protestantische zu nennen, ist man sicher nicht berechtigt. Hatte doch selbst Ulrich in den ersten Jahren seiner Stiftsregierung noch mit einzelnen katholischen Ueberresten zu kämpfen!

Während der so begrenzten Zeit, 1550 bis 1648, war die Verfassung des Stiftes denen rein weltlicher Herrschaften bis auf geringe Ausnahmen conform. An der Spitze desselben stand als nicht unumschränkter Herrscher der Bischof oder, wie später der Ausdruck vorwaltete, der Administrator. Beschränkt war die Gewalt des Administrators zunächst auf geistlichem und weltlichem Gebiet durch das Domcapitel, dann vorzugsweise auf weltlichem Gebiet durch die Stiftsritter und die Magistrate der Stiftsstädte, welche mit den Domherren die Stände des Stiftes bildeten. Zur Ausübung der landesherrlichen Befugnisse fungirten die Stiftsbeamten; aber auch Capitel und Ritterschaft hatten zur Ausübung ihrer ständischen Rechte und Pflichten Beamte im Solde. Diesen regierenden Gewalten standen die Unterthanen gegenüber, welche sich nach ihren directen Herren wieder in mehrere Gruppen sondern. Eine singuläre Stellung von größerer Selbständigkeit nahm endlich das Kloster Rühn ein. Darnach ergiebt sich die Eintheilung des vor=

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liegenden Abschnittes von selbst. Es werden nach einander behandelt werden müssen die Bischöfe, das Capitel, die Ritterschaft, die Städte, die Beamten, die Unterthanen und das Kloster Rühn.

A. Die Administratoren.

Es ist nicht die Absicht des Verfassers, zuerst eine Auseinandersetzung von der Stellung der früheren katholischen Bischöfe unseres Stiftes zu geben, um demnächst zu zeigen, wie weit die späteren protestantischen Administratoren sich von ihren Vorgängern unterschieden. Nur soviel mag angedeutet werden, daß mit Einführung der Reformation die Macht des Stiftsoberhauptes sich, mit Ausnahme des Canzellariats an der Universität Rostock, nicht mehr über die Grenzen des eigenen Landes erstreckte. Die Befugnisse, welche früher der Bischof in der ganzen Diöcese hatte, gingen in der protestantischen Zeit auf die einzelnen Landesherren über, da jeder protestantische Fürst in seinem Lande selbst Oberbischof wurde. Es dürfte für unsere Zwecke genügen, wenn nur das Amt der Administratoren möglichst genau geschildert wird. Aber auch nicht eine zusammenfassende Beschreibung soll gegeben werden, sondern wir wollen versuchen durch die geschichtlichen Ereignisse selbst die Stellung der letzten Beherrscher des Stiftes klar zu legen.

Zu dem Zwecke eignen sich nun vor Allem die Verhandlungen bei der Wahl der Bischöfe, indem durch diese deren Wirkungskreis, deren Rechte und Pflichten festgesetzt wurden. Mit den Wahlverhandlungen haben wir uns also hier in erster Linie zu beschäftigen.

Das durch die Wahl geschaffene Verhältniß war aber nicht in allen Fällen unwandelbar, sondern wurde, wie wir später sehen werden, durch die Persönlichkeiten der Administratoren selbst und durch äußere Gewalten, als da sind die Stiftsstände und geschichtliche Ereignisse, häufig geändert.

Die Zahl der Administratoren, welche in der Zeit von 1550-1648 das Stift regierten, ist nicht groß; es sind deren nur 4, nämlich 1) der meklenburgische Herzog Ulrich, hier Ulrich I. zu nennen, 2) dessen Enkel, der dänische Prinz Ulrich (II.), 3) der dänische Prinz Ulrich (III.) und 4) der meklenburgische Herzog Adolf Friedrich. Der zwar durch die Wahl zum Administrator bestimmte, aber nicht zur Regierung gelangte meklenburgische Prinz Christian wird mit seinem Vater Adolf Friedrich zugleich berücksichtigt werden,

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und der Usurpator Wallenstein, welcher wie in den meklenburgischen Herzogthümern auch eine Zeit lang im Stifte Schwerin herrschte, dürfte, wie die kurze Herrschaft der Schweden, passender Platz in der äußern Geschichte finden.

Ulrich I.

Noch ehe der Bischof Herzog Magnus gestorben war, versuchten dessen Vettern, die Söhne Herzog Albrechts VII. von Meklenburg, das Stift für sich zu gewinnen. Nach den Erbverträgen ihres Vaters und dessen Bruders Herzog Heinrichs V. sollten nämlich alle ihre Erben gleichen Theil an den heimgefallenen geistlichen Stiftern in Meklenburg haben, und das Bisthum Schwerin sahen die jungen Herzoge aus dem Grunde schon für heimgefallen an, weil Bischof Magnus "wider die Vorschriften der Kirche und die Reichsgesetze" seit 1543 im Ehestande lebte. Er habe ohnehin, meinten sie, lange genug, "um die zweinzigk jahren", das Stift besessen. Der älteste der Brüder, Herzog Johann Albrecht, wandte sich daher an den Kaiser und erreichte auch, daß derselbe von Magnus forderte, daß er nicht nur das Stift abtreten, sondern sich auch wegen seiner Einkünfte als Bischof während der Zeit seiner Ehe mit seinen Vettern abfinden sollte. Dem Capitel schrieb der Kaiser, man möchte nun einen andern Bischof wählen, bei der Wahl in erster Linie den Herzog Johann Albrecht berücksichtigen und erst, wenn dieser verzichte, dessen Bruder (Ulrich?) wählen, "der treuen Dienste halben, welche deren Vater, weiland Herzog Albrecht, und auch die jungen Herzoge dem Reiche vielfältig geleistet". Indessen kam es bei Lebzeiten des Bischofs Magnus zur Neuwahl noch nicht.

Als Magnus aber am Dienstag post conversionem S. Pauli, d. i. am 28. Januar 1 ), 1550 gegen 8 Uhr Abends gestorben war, mußte auch das Domcapitel auf eine Neuwahl Bedacht nehmen, da dieselbe nach den Statuten innerhalb 4 Wochen, also bis zum 25. Februar Abends 8 Uhr, vollzogen sein sollte.

Daher durften auch die Bewerber um das Bisthum nicht mehr säumen. Johann Albrecht leistete Verzicht, vielleicht, weil er im Herzogthum Meklenburg=Güstrow seit 1547 regierte


1) Franck, A. und N. M. giebt als Todestag den 29. Januar nach der Inschrift auf dem Monument in Schwerin an.
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und darum seinem jüngeren Bruder Ulrich, für dessen Wahl auch der Oheim Heinrich war, die Herrschaft im Stift gönnen durfte; wahrscheinlich aber nur gegen das Versprechen, daß er noch weitere 10 Jahre in Güstrow die Regierung allein führen sollte. Genug, die Herzoge Heinrich und Ulrich schickten ihre Räthe, und Johann Albrecht einen Brief zur Empfehlung Ulrichs, an das Capitel, welches am 18. Februar in loco capitulari zu Schwerin diese Bewerbung entgegennahm. Eine entschiedene Antwort gab man indessen noch nicht, da der Dekan von Pentz, welcher der "Mundmann" des Capitels genannt wird, wegen Krankheit nicht zugegen war; aber man versicherte doch im Allgemeinen, "daß einem der meklenburgischen Herzoge die Election zum Bischof nicht sollte abgeschlagen sein". Aus der Fassung dieser Antwort geht hervor, daß Ulrich nicht der einzige meklenburgische Herzog war, der sich bewarb. Wir werden später noch sehen, daß sein Bruder Georg, um 1 Jahr jünger als Ulrich und 22 Jahre alt, ihm auf das Entschiedenste Concurrenz machte. Vielleicht, um Georg zuvorzukommen, vielleicht auch, um die Wahl in der statutarisch bestimmten Frist vollzogen zu sehen, drängten die Herzoge Heinrich und Ulrich die Capitularen zur Abhaltung der Wahlversammlung. Man bestimmte dem Capitel sogar den Wahltag und die Stunde des Zusammentritts, nämlich 8 Uhr Morgens am 28. Februar, und bemerkte, daß dann auch die herzoglichen Räthe sich bei den Capitularen einfinden würden. Doch so sehr beeilten die Domherren sich nicht. Erst am 2. März versammelten sich die residirenden Canoniker im Capitelshause zu Schwerin in Gegenwart der beiden vicarii perpetui Konrad Krassow und Johann Diekmann und beschlossen die Wahl "wegen der Lutherschen Unruhen" bald vorzunehmen. Als Termin wurde dann der 22. März bestimmt, zu welchem auch die abwesenden (nicht residirenden) Domherren nach Schwerin zu kommen schriftlich geladen wurden. Doch unterdessen drang Herzog Georg mit einem Heer in das Stift ein, um gewaltsam seine Bewerbung durchzusetzen, da es ihm auf andere Weise nicht zu gelingen schien. Das Capitel floh daher von Schwerin nach Wismar und hielt dort am 18. März einen Convent, in welchem bestimmt wurde, daß die Wahl der Gefahren wegen, die zu Schwerin drohten, im Kloster der Prediger=Brüder zu Wismar stattfinden sollte. Das geschah denn auch. Am 22. März waren der Propst Dr. Joh. von Lützow, der Dekan Henning von Pentz, der Senior Petrus Conradi und die Domherren Paulus Gronemann, Nicolaus Köpke und Lorenz von Schack

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in der Kirche dieses Klosters versammelt 1 ). Nach Celebrirung der solennis missa Spiritus antiquo more catholico et latino begannen die von Pentz geleiteten Verhandlungen, in welchen weiter nichts abgemacht wurde, als daß der Wahltag auf den Montag nach Judica, 24. März verschoben sein, und daß als Notare für den Wahlact auf den Vorschlag Pentzens die discreti domini Siegfried Bundt, Priester zu Utrecht, und der Vicar Andreas Bekerer (aus Schwerin) fungiren sollten. Aber auch am 24. März kam man zur Wahl noch nicht, denn es fehlten von den Wählern zu viele. Man begnügte sich denn damit, auf die Abwesenden weidlich zu schelten, und verlegte die Wahl auf den 26. März. Dann sollte sie aber auf alle Fälle stattfinden, auch wenn einige Mitglieder des Capitels abwesend seien.

An dem bestimmten Tage versammelte man sich schon sehr früh im Kloster der Prediger=Brüder. Es erschienen: Propst von Lützow, Dekan von Pentz, Senior Conradi und die Canoniker Gronemann, Petri und von Schack. Letzterer hatte Vollmacht, auch für den nach Schwerin verreisten Köpke zu stimmen. Conradi führte das Wort; er schalt die Abwesenden, die mit Hintansetzung ihrer Pflichten die Wahl vernachlässigten, und erklärte dann, daß drei Arten der Wahl möglich seien: das scrutinium, die via compromissi und die inspiratio. Als er nun fragte, ob man das scrutimum wünsche, antworteten alle: placet. Nun wählte man zu Serutatoren den Propst, den Dekan und den Senior. Nachdem dies geschehen, forderte man die nicht zur Wahl berechtigten Anwesenden auf sich zu entfernen, und dann begann die eigentliche Wahl, welche der Reihe nach von allen anwesenden Capitularen vollzogen wurde 2 ). Der Notar verzeichnete sofort die Stimmen, welche das günstige Resultat ergaben, daß Herzog Ulrich einstimmig gewählt war.

Zur feierlichen Verkündigung des Ergebnisses wurde wieder Conradi aufgefordert. Derselbe holte dann sein Concept,


1) Außerdem waren noch zugegen "vocati ad hoc": Joachim Tidtken, Canonicus und Johann Petri, Vicarius, beide zu Havelberg. Auch der Schweriner Senior Conradi war zu Havelberg Domherr, und zwar Dekan.
2) Die Wahl von Ulrichs Vorgänger Herzog Magnus geschah so: Als die drei Serutatoren ernannt waren, erhoben sie sich von ihren Sitzen und gingen in eine Ecke des Zimmers. Hier gaben sie zuerst die eignen Vota ab, welche je zwei dem dritten abnahmen. Dann sammelten alle drei die Vota der übrigen Wähler der Reihe nach "secrete et sigil. latim coram notariis". Darauf wurden die Stimmzettel geöffnet, die Namen getreu aufgeschrieben, und endlich dieselben verlesen.
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in lateinischer Sprache geschrieben, hervor und erklärte im Namen Gottes und der Heiligen, daß Herzog Ulrich von Meklenburg u. s. w. "in ioco pro actu electionis seu postulationis legitime deputato" zum Bischof gewählt sei mit der Bedingung, "quatenus sese ad sacros ordines promoueri et iisdem insigniri procurauerit et consueta capitula et articulos ecclesie Suerinensis subscripserit et obseruare promiserit, necnon suo sigillo vna cum illustribus ducibus Hinrico patruo suo et fratribus suis ducibus Magnopolensibus sigillauerit, et non alias neque alio modo, alioquin jus de nouo eligendi seu postulandi venerabili capitulo Suerinensi salum et illesum maneat, de quo nomine, quo supra, publice et expresse protestor."

Bei der Mittheilung über das Wahlergebniß wurde Ulrich die Antwort, welche er dem Capitel geben sollte, vorgeschrieben; er sollte nämlich erklären, daß er weder zustimme noch widerspreche, sondern sich demüthig der Verfügung, der Gnade und dem Willen des Papstes unterwerfe. Das Capitel dachte also noch nicht daran, mit Rom zu brechen. Ulrich wird jedenfalls eine befriedigende Erklärung abgegeben haben; denn schon am nächsten Tage nach der Wahl wurde er vom Bischof Magnus Haraldson von Scara in Schweden, der gerade der Zeit in Wismar war 1 ), im Kloster der Dominikaner daselbst "ad omnes minores ordines unter Mitwirkung der Gnade des siebenförmigen Geistes" rite promovirt.

Dem Capitel lag nun vor Allem zweierlei am Herzen: die Bestätigung der Wahl durch den Papst und die Vereinbarung einer Wahlcapitulation mit dem Postulatus. Da aber nicht zu erwarten stand, daß die päpstliche Confirmation bald erlangt würde, und da bei der damaligen Unsicherheit aller geistlichen Stifter 2 ) das Bisthum unmöglich lange ohne eine sichere Leitung bleiben konnte, so übertrug man zunächst dem Herzog Ulrich interimistisch die Verwaltung des Stiftes. Unter der Bedingung, daß auf den beiden Stiftsschlössern Bützow und Warin neben dem Herzog je ein Domherr oder eine andere vom Capitel bestimmte Persönlichkeit residiren und dort nebst Dienern und Pferden verpflegt werde, übergab eine Deputation der Capitularen, bestehend aus dem Propst


1) Magnus Haraldson, letzter katholischer Bischof von Scara, floh bei Einführung der Reformation und soll im Exil zu Bützow gestorben und daselbst begraben sein. Handschriftliche Mittheilung an Lisch.
2) Außerdem drohte dem Stift noch immer Gefahr von Seiten Herzog Georgs.
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von Lützow, dem Dekan von Pentz und dem Domherrn von Schack, am 2. April 1550 dem Postulatus, "als einem Conservator, Schützer und Beschirmer, damit das Stift in keine Gefahr und Schaden gestellt werde", die Schlüssel zu den Schlössern und Städten Bützow und Warin 1 ).

Wie aber verhielt sich der Mitbewerber Ulrichs, dessen Bruder Herzog Georg, den oben erzählten Thatsachen gegenüber? In dem Charakter dieses kühnen, ritterlichen Prinzen lag es nicht, unthätig zuzuschauen, wo durch rasches Handeln möglicher Weise allein Befriedigung seiner Wünsche zu erlangen war. Darum fügte er sich auch nicht ohne Weiteres, als er sah, daß die Herrschaft im Stift an seinen Gegner gegeben werden sollte. Schon Anfangs März hatte Georg ein Heer in und um Rühn versammelt. Sein Bruder Ulrich suchte zwar auf friedlichem Wege sich mit ihm zu verständigen, aber er erreichte nichts, obgleich Georg in einer Unterredung zu Neukloster "freundliche Zusage gethan hatte". Auch die Vorstellungen von Seiten der Herzoge Heinrich und Johann Albrecht wirkten auf Georg nicht versöhnend, da er glaubte, der Abzug aus dem Stifte würde ihm "ganz schimpflich" sein. Uebrigens erklärte er sich zu einer Unterhandlung bereit, der er in eigner Person beiwohnen wollte; ja er bat sogar am 11. März Herzog Heinrich, er möchte nur Zeit und Ort der Zusammenkunft bestimmen. Heinrich lud ihn denn am 12. März auf den 13. nach Güstrow, wohin auch Ulrich kommen sollte. Zugleich tadelte der Oheim den Neffen, daß er "ungewarnter Sachen, ohne einige Wahrschuend fremdes Volk ins Land geführt, welches sich thätlichs Fürnehmen unterstanden".

Rechter Ernst kann es aber Georg mit seinem Anerbieten nicht gewesen sein; denn an demselben Tage, wo er sich zur friedlichen Unterhandlung bereit erklärte, forderte er die Stiftsritter auf, sich sofort am folgenden Tage "mit Harnisch und Rüstung, mit Pferden und Knechten" zu ihm nach Rühn zu begeben, da ihm "merkliche Sachen und Obliegen vorgefallen" seien, und suchte zugleich die Stadt Bützow durch einen fürchterlichen Drohbrief zur Uebergabe zu bewegen. Der Rath von Bützow schickte den Brief Georgs eiligst an Herzog Heinrich und bat um schleunige Hülfe, da sonst die Bürger die Stadt an Georg übergeben würden. Am 13. wiederholte und verstärkte Georg die Drohungen. Wenn man


1) Ueber die Uebergabe liegt ein vom Capitelssyndicus Finx beglaubigtes Dokument vor.
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ihm die Thore der Stadt nicht öffnete, schrieb er, so würde er Gewalt gebrauchen und die Stadt so feindlich behandeln müssen, "daß kein Haus beim andern soll bestehen bleiben, und das Kind in der Wiege die Gefahr des Todes stehen". Daß ein Handstreich gegen Bützow unternommen wurde, steht fest; aber gelungen ist er nicht, denn aus einem Briefe des Herzogs Franz von Sachsen=Lauenburg erfahren wir, daß Georg "Bützow mit etlichen aufzugeben (!) beschickt und darnach selbst mit Reutern und etlichen Knechten daran gewesen, aber nichts Fruchtbarliches ausgerichtet". Dieser Brief von Herzog Franz war eine Antwort auf ein jetzt nicht mehr vorhandenes Schreiben Georgs, in welchem derselbe um Zusendung von Kriegsmannschaft bat, die Herzog Franz am 18. März nicht bloß bereitwillig zusagte, sondern auch bald darauf schickte.

Aber auch die Gegenpartei blieb nicht unthätig. Die Herzoge Heinrich und Ulrich befahlen unterm 13. März, "da der Herzog von Sachsen=Lauenburg ohne Anzeige etliche Reuter und Knechte ins Fürstenthum geschickt, die sich um Bützow ins Kloster Rühn begeben und die armen Jungfrauen und andere arme Leute daselbst überfallen und das Ihre verzehren und sich täglich stärken", dem Adel des Landes sich zum Sonntag, den 23., mit Knechten und Pferden (jeder Ritter sollte 2 Knechte und 3 Pferde mitbringen) nach Güstrow zu begeben, weil man dem feindlichen Ueberfall Georgs mit gewaffneter Macht begegnen wollte. Ebenfalls verlangten die beiden Herzoge von der Stadt Rostock, "eine Anzahl Hakenschützen mit halben Haken, Pulver und Loch in Eile bereit zu halten, weil der ausgekündete, hochverpönte Landfrieden gebrochen". Die Rostocker Hakenschützen sollten bei Schwan von fürstlichen Befehlshabern in Empfang genommen und dann nach Bützow geführt werden. Aber jedenfalls gehorchte Rostock diesem Befehl nicht; denn auch Georg hatte die Stadt um Hülfe ersucht, und man wagte nicht eine entschiedene Stellung in diesem Streite zu nehmen. Daher hatten die Rostocker Georg unterm 20. März geantwortet, daß sie auch ihn als ihren Fürsten anerkenneten, dem sie eidlich verpflichtet wären. An Herzog Heinrich sandten sie einige Rathsherren nach Güstrow, um Verschonung zu bitten, aber Heinrich bestand auf seiner Forderung. Die Stadt kam deshalb wohl in eine unbequeme Lage; aber sie wußte sich doch noch zu helfen, indem sie vorerst nur das Versprechen gab, dann auch Hülfe zu leisten, wenn es die gemeine Landschaft ebenfalls thun würde. Die Stiftsritter=

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schaft war vollends in den Händen Georgs und konnte nicht einmal Partei für Ulrich ergreifen.

Während dessen wurden die Vergleichsverhandlungen ununterbrochen fortgeführt. Nachdem die Herzoge Heinrich und Johann Albrecht gemeinschaftlich sich an Franz von Lauenburg gewandt und demselben sein Unrecht vorgehalten hatten, daß er dem Herzog Georg "Hauptleute, Räthe, Hofdiener und Unterthanen" geschickt habe zum Ueberfall friedlicher meklenburgischer Unterthanen, scheint Franz sich doch mehr von Georg abgewandt zu haben. Außerdem änderte die zur Thatsache gewordene Wahl Ulrichs nicht wenig die ganze Sachlage. Als daher nun auch Markgraf Johann von Brandenburg Georg zum Vertrage aufforderte, und ebenfalls der Herzog von Pommern=Stettin sich für den Frieden bemühte, wurde auch Georg nachgiebiger und ging auf einen Vergleich ein. In Folge dessen kam am 3. April zu Schwerin ein Vertrag zu Stande, welcher mit der Stiftsangelegenheit die ganze Erbfolge in den meklenburgischen Landen ordnete. In Betreff des Stifts bestimmte dieser Schweriner Vertrag, daß Herzog Georg seine Ansprüche, zu welchen er "vermöge erlangter Begnadigung von der röm. kais. Majestät und päpstlichen Confirmation auch berechtigt zu sein verhofft", auf dem Wege Rechtes geltend machen sollte. Was bisher geschehen, solle "zu Grunde vertragen, entschieden und vergessen sein". Unterzeichnet wurde der Vertrag vom Markgrafen Johann, von den meklenburgischen Herzogen Heinrich, Johann Albrecht, Ulrich und Georg und von den Räthen des Herzogs Philipp von Stettin: Achim Maltzan und Jacob Zitzewitz.

Georg entließ darauf einen Theil seiner Kriegsmannschaft und zog mit dem Rest in das Amt Wittenburg. Auch diese "wenigen Knechte" zu entlassen, war er nicht zu bewegen, denn es möchte vielleicht bald geschehen, meinte er, "daß dieselben in andere Wege und Orte möchten ihren Weg nehmen". Daß dies geschehen und Georg später an den großem Kämpfen im Reich thatkräftig Theil nahm, ist allgemein bekannt.

Wir wenden uns nunmehr zu der Capitulation, die Ulrich als erwählter Bischof mit dem Domcapitel abschloß. Leider ist das Original derselben nicht mehr vorhanden 1 ),


1) Schon 1591, bei Abfassung der Capitulation Ulrichs von Schleswig=Holstein, suchte man vergebens nach diesem Original, das man zum Vergleich benutzen wollte. Rudloff giebt in seinem "Verhältniß zwischen dem Herzogthum Meklenburg und dem Bisthum Schwerin", Anlage VII., den Inhalt der Capitulation nach einer lateinischen Vorlage im ritter= (  ...  )
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wir kennen daher das Datum der Vollziehung und den genauen Wortlaut nicht. Daß aber die Capitulation im Mai vereinbart war, scheint aus einer Aufzeichnung des Vicars Andreas Bekerer, die derselbe als Notar machte, hervorzugehen. Darnach kamen die Domherren von Lützow und von Pentz als Deputation des Capitels mit dem Benannten Notar am 20. Mai 1550 auf die Burg zu Bützow und präsentirten Herzog Ulrich das Instrumentum postulationis mit der Frage, ob er die Wahl annehme. Nach kurzer Berathung ließ Ulrich wegen seiner Heiserkeit "durch seinen Redner" verkündigen, daß er weder zustimme, noch ablehne, sondern sich den Bestimmungen Gottes und des Papstes fügen wolle.

Diese Frage kann hier nur einen Sinn haben, wenn unter dem Instrumentum postulationis die Capitulation verstanden ist, oder wenn wenigstens vorausgesetzt wird, daß Ulrich jetzt die Bedingungen der letztern kannte, da der Postulatus ja sofort nach der Wahl schon eine vorläufig zustimmende Erklärung abgegeben hatte und in Folge dessen als Conservator eingeführt war.

Was den Wortlaut der Capitulation betrifft, so ist nicht zu zweifeln, daß das Original im Wesentlichen mit einer im hiesigen Archiv aufbewahrten lateinischen Abschrift übereinstimmte, und ebenso ist es unzweifelhaft, daß man mit den Verhandlungen um die Capitulation bald nach der Bischofswahl fertig wurde, wahrscheinlich noch vor der interimistischen Uebergabe des Stifts an Ulrich am 2. April 1550.

In dem Capitulationsinstrument bekannte Ulrich vorweg, daß er, per venerabile capitulum ecclesie Suerinensis ad episcopatum ejusdem ecclesie postulatus, wenn ihm mit Gottes Hülfe die (päpstliche) Confirmation und folglich die Possession des Stiftes zu Theil geworden, für die Integrität, die Erhaltung der Güter, der Rechte und Privilegien der Kirche und deren Personen sorgen wolle. Dann schwur er, "um Frieden, Einigkeit und Eintracht zwischen sich und dem Capitel zu nähren", indem er die Hand aufs Herz legte (tactis praecordiis), folgende Artikel zu halten:

1) Der Postulatus beansprucht für sich und sein Haus nicht ein Erbrecht im Stift, sondern garantirt in Zukunft dem Capitel die freie Wahl.


(  ...  ) schaftlichen Archiv, die vom 26. März 1550 datirt ist. Die Vorlage, welche Rudloff benutzte, stimmt mit der lateinischen Abschrift des hiesigen Archivs überein.
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2) In Bützow sollen täglich, wie hergebracht, aus den bischöflichen Mitteln 12 Arme gespeist werden.

3) Ulrich will seine bischöflichen Officien selbst verrichten oder durch einen tauglichen Suffragan verrichten lassen, er will den Ritus und die Ceremonien der katholischen Kirche wahren und die Kirche nur "in habitu, quem religionem appellant", betreten.

4) Dem Stift sollen keine neuen Lasten auferlegt werden.

5) Die Rechte, Jurisdictionen, Freiheiten, Privilegien, Statuten und Gewohnheiten der Geistlichen und sämmtlicher Bewohner des Stifts sollen erhalten bleiben

6) Ohne Zustimmung des Convents der Capitularen will Ulrich weder dem Bischofsamte entsagen, noch einen Coadjutor bestellen.

7) Er will in eigener Person die Burgen des Stifts regieren und nur im äußersten Notfall, und auch dann nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Capitels, einen Hauptmann oder Vogt auf die Burgen setzen.

8) Alle bischöflichen Beamten und Diener, sowie alle Vasallen des Stifts, die Rathmänner und Bürger von Bützow und Warin und andere Unterthanen sollen eidlich dem Bischof und dem Capitel verpflichtet werden.

9) Auf den Burgen zu Bützow und Warin sollen je ein oder zwei Capitularen wohnen und mit 2 Dienern und 3 Pferden verpflegt werden. In Bützow dient zu dem Zweck das neue Haus, die Ravensburg. Der Capellan zu Bützow erhält in seiner Abwesenheit 60 Mk. Lüb., der zu Warin im gleichen Falle 20 Mk. gut Geld. In Abwesenheit des Bischofs sorgen diese Canoniker für die Sicherheit der Burgen, und deshalb schwören sie dem Bischof und dem Capitel.

10) Wenn ein Canoniker aus Furcht vor Gewaltthätigkeiten in seiner Präbende nicht zu residiren wagt, so soll er auf den bischöflichen Burgen Schutz und Verpflegung finden.

11) Alle Güter und Kleinodien auf der Burg Bützow sollen erhalten bleiben.

12) Die Capitularen sollen am Einfordern ihrer Präbenden und Beneficien nicht gehindert werden.

13) Bei Aufständen der Unterthanen können die Capitularen und deren Boten ihre Zuflucht zur Burg Warin nehmen, und sie sollen dort honorifice et decenter empfangen werden.

14) Ulrich will infra tempus debitum die Bestätigung der Postulation durch den Papst auf eigne Kosten erwirken,

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doch sollen ihm dazu die gewohnheitsmäßigen Unterstützungen von Seiten der Kleriker und Unterthanen zu Theil werden.

15) Alle wichtigen Verhandlungen und besonders alle neuen Auflagen werden nur mit Beirath und Zustimmung des Capitels geschehen.

16) Ulrich will sich keine Jurisdiction über die Canoniker und andern Geistlichen des Stifts anmaßen.

17) Die Testamente der Canoniker und der Geistlichkeit überhaupt sollen respectirt werden.

18) Vicare und Beneficiaten werden in ihren Rechten geschützt werden.

19) Der Bischof will auf alle Fälle durch diese Verpflichtungen gebunden sein und selbst nicht eine Lossprechung des Papstes annehmen.

Unterschrieben war das Document:

Ego Ulricus ecclesie Suerinensis postulatus et dux Magnopolensis, prout supra, juro et servare promitto.

Auffällig ist bei diesem Vergleich zunächst die übergroße Sorgfalt der Domherren für sich und für alle Geistlichen. Um ihre Rechte zu sichern, wird im Grunde die ganze Capitulation abgeschlossen. Alle ihre Besorgnisse werden auf das Genaueste specificirt, während dem ganzen Stift gegenüber der neue Bischof sich nur im Allgemeinen verpflichten muß. Dann aber befremdet es geradezu, daß man noch gar nicht einsah oder nicht einsehen wollte, wie weit man sich bereits von Rom entfernt hatte. Den Ritus und die Ceremonien der katholischen Kirche zu wahren, soll sich Ulrich verpflichten, und ebenso die Bestätigung des Papstes nachsuchen. Man hätte wissen müssen, daß keins von beiden mehr möglich war. Doch auch Ulrich scheint bona fide diese Versprechungen gegeben zu haben, wenigstens gab er sich die möglichste Mühe die Confirmation des heiligen Vaters zu erlangen. Aber hier handelte er vielleicht nicht freiwillig; denn das Capitel machte die Confirmation zur Bedingung der definitiven Einführung des Bischofs.

Ulrich wählte zu seinem Gesandten nach Rom den Aegidius Ferber. Am 17. October 1550 wanderte derselbe mit einem Reisegeld von 56 blanken Thalern von München ab nach Süden. Die Reise Ferbers ist höchst charakteristisch für die damalige Zeit; wir erzählen sie deshalb etwas ausführlicher. Der Weg ging von München nach Augsburg, denn dort sollte der Gesandte vom Bischof Cardinal Otto Truchseß von Waldburg Empfehlungsbriefe an

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den Papst erhalten, und dann weiter nach Trient, von wo aus ihn ein Agent nach Rom geleiten sollte, Ferber wartete auf diesen Agenten volle 14 Tage in Trient und zog dann mit demselben weiter nach Mantua. Hier wurde er nun von seinem Führer treuloser Weise verlassen und irrte daher im fremden Lande lange umher, bis er endlich in Rom ankam, aber ohne alle Mittel. Denn sein von München mitgenommenes Reisegeld und dazu 40 Thaler, welche ihm der Cardinal Bischof Madruzzi in Trient verehrt hatte, waren auf der Reise völlig verzehrt worden. Zum Glück fand Ferber zu Rom im Hause des Bischofs von Lübek gegen ein verabredetes Kostgeld Aufnahme. Es war nun seine nächste Sorge, Geld aus der Heimath zu bekommen, und Ulrich schickte auch bald darauf über Augsburg 50 Dukaten und Pfingsten 1551 wieder 70 Kronen. Später kamen noch 28, dann 50 Kronen, und zuletzt, im September 1551, brachte der Agent des Cardinals von Trient mit einem Schreiben Ulrichs 113 Kronen. Man sollte meinen, daß Ferber mit all dem Gelde selbst die Thore zum Vatikan sich hätte öffnen können, aber weit gefehlt: er erreichte auch hiermit noch gar nichts. Im Jahr 1552 schrieb er, daß es mit seiner Mission noch schlecht stehe, und daß trotzdem das Geld verbraucht sei. Er sei 24 Wochen in Rom krank gewesen, und deshalb sei seine Baarschaft darauf gegangen. Nun wurde aber Ulrich mißtrauisch und schickte nichts mehr. Auf wiederholtes Bitten von Seiten Ferbers forderte der Herzog im Frühling 1553 Abrechnung, Ferber sollte kein Geld mehr erhalten; doch wollte Ulrich jedem Vermittler, den der Gesandte in Anspruch genommen, nebst einem Dankschreiben soviel zukommen lassen, wie ihm versprochen worden. Indessen sollte wegen der Armuth des Stifts, das in den letzten Jahren durch Krieg gelitten habe, eine Abminderung der geforderten Summen erstrebt werden.

Unterdessen bot sich ein Anderer, der sich Christoph von der Straße nannte, von Berlin aus Ulrich zum Agenten in Rom an, indem er seine Connexionen in Rom selbst, sowie an den Höfen des Kaisers und der Kurfürsten rühmte. Ulrich ließ sich aber vernünftiger Weise nicht mit diesem Aufdringling ein 1 ).


1) Was Ferber betrifft, so zeigte er mit vieler Freude das Schreiben Ulrichs, in dem ja Geld versprochen war, den einflußreichen, geldgierigen Römlingen; aber man glaubte nicht mehr, daß man jemals von einem so schlechten Zahler Geld zu erwarten hätte, sondern beschuldigte ihn vielmehr, den Brief gefälscht zu haben, und warf ihn ins Gefängniß, aus welchem ihn jedoch zu seinem Glück der Rostocker Bürger Hassebek Krohn durch (  ...  )
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Nachdem Ulrich mit Rom so traurige Erfahrungen gemacht hatte, gab er den Wunsch, vom Papst bestätigt zu sein, ganz auf. Er konnte das um so leichter, da er bereits seit einigen Jahren im vollen Besitz der Rechte eines Stiftsregenten war.

Als man nämlich im Stift zwei Jahre vergebens auf die Confirmation gewartet hatte, beschloß man dem unerträglichen Zustand des Interregnums ein Ende zu machen. Es wurde deshalb ernstlich verhandelt, unter welchen Bedingungen Ulrich von den Stiftsständen ohne Confirmation die Huldigung empfangen könne. Leider sind die Nachrichten über diese Verhandlungen nur ganz lückenhaft, da nur wenige kladdeartige Aufzeichnungen aufbewahrt sind. Doch geht aus diesen so viel hervor, daß die Stände versuchten, aus dem Umstand, daß sie zur Huldigung vor der Confirmation nicht verpflichtet waren, Capital zu schlagen. Alle verhandelten daher und forderten vorher Zusicheruna ihrer "Privilegien, Freiheiten und Gerechtigkeiten" im Allgemeinen, während einzelne Ständemitglieder noch besonders die Gewährung specieller Wünsche erstrebten. Darum wies man auf das Ungewohnte einer Huldigung vor der Confirmation hin. Aber Ulrich entgegnete, daß auch in andern protestantischen Stiftern nicht päpstlich bestätigten Bischöfen gehuldigt worden sei. Der Stiftsadel stellte als Bedingung die Wiedereinsetzung der ihrer Güter beraubten Lehnsmänner, namentlich der von Bülow zu Prüzen und Zibühl wegen eines Sees, der von Moltke und der von Platow wegen des Gutes Lenz. Auch die von


(  ...  ) Geld erlöste. Nun rieth man Ferber aber ernstlich seiner Schulden wegen aus Rom zu fliehen, und diesem Rath folgte er. Mit vielen Mühen und Gefahren hatte er sich endlich vermittelst Anleihen und Bettelns bis nach Meklenburg durchgeschleppt und forderte hier nun von Ulrich neben einem Jahreshonorar von 20 fl., zahlbar seit dem Jahre 1550, Bezahlung seiner Auslagen und seiner Schulden. Daß seine Mission ohne Erfolg gewesen, komme daher, daß er nicht genug zu Geschenken gehabt, und daß seine Gegner in Rom erzählt hatten, der Herzog Ulrich sei ein Lutheraner.
Im December 1554 erschien der Wirth Ferbers aus Rom in Schwerin, um seine Forderung einzucassiren; jedenfalls mußte er aber lange vergeblich "in der Herberge" warten, da die Abrechnung am 25. December 1555 noch nicht gestehen war. Verweigert hat Ulrich die Zahlung nicht; aber er behauptete immer, daß die Forderung Ferbers zu hoch sei. Andere Gesandte hätten jährlich 100 Thaler bekommen, Ferber aber 2 bis 3 Mal so viel und habe doch noch große Schulden gemacht. Endlich wurde von Ulrich ein Termin der Abrechnung in Tempzin festgesetzt; weiter berichten die Acten über diese Angelegenheit nichts. Ferber war indessen wieder aus aller Noth; denn er stand jetzt im Dienst des Herzogs Johann Albrecht als Secretair.
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Rohr wollten bei diefer Gelegenheit die Siegel und Briefe über Keez, welche bei der (Kirchen=) Visitation (von 1541?) abgefordert waren, wieder gewinnen. Ulrich entgegnete diesen Forderungen, daß die Privatangelegenheiten besser nach der Huldigung geordnet werden könnten, und bestimmte zu dem Zwecke den Termin in nicht allzu ferner Zeit. Vielleicht beruhigte das zunächst.

Die Klerisei zu Bützow sperrte sich ganz und gar, da sie sonst nicht gehuldigt hätte. Doch knüpfte sie an diese Ablehnung die Bitte, es möchten ihre Bauern von ungewöhnlichen Diensten entfreit werden, woraus man wohl schließen darf, daß sie doch zu Verhandlungen bereit war.

Jedenfalls ist die Huldigung im Herbst 1552 geschehen, wie aus den Vermerken auf den Rückseiten der Huldigungsformeln für die Stadt Warin und die Ritterschaft zu ersehen ist. Nach allen vorliegenden Formularen versprachen die Stände eidlich, dem Herzog Ulrich als Postulaten des Stifts getreu, hold, gehorsam und dienstgewärtig zu sein, dessen Nutzen zu fördern und dessen Schaden zu verhüten, sich in keinen Handel oder Tractat gegen ihn einzulassen, ihm in redlichen Kriegssachen mit Rath, Hülfe, That und Beistand zu erscheinen, seine Geheimnisse niemand zu offenbaren und überhaupt so zu handeln, wie es Lehnsmännern und Unterthanen gewohnter Maßen gebühre. Die Schlußformel des Eides lautete: "So wahr Gott und sein heiliges Wort mir (uns) helfen soll."

Somit war denn Herzog Ulrich endlich Landesherr des Stifts geworden, wenn auch nicht, wie zuerst beabsichtigt, bestätigter Bischof. Er gab denn auch bald sein Streben nach der katholischen Bischofswürde auf und führte als Regent des Stifts den einfachen Titel eines Administrators. Sein Wirkungskreis als Regent war durch die Capitulation allerdings nicht wenig eingeschränkt, aber in jenen Zeiten galt die Persönlichkeit noch mehr als jetzt, und auf sie kam es vorzugsweise in der Praxis an. Ulrich war aber ein Fürst, der schon durch seine Herrschaft in Meklenburg den kleinen Mitregenten im Stift imponiren mußte, und ein Charakter, der sich von seinen bewußt gewählten Zielen nicht abbringen ließ.

Zunächst hatte indessen Ulrich noch keinen Theil an der Herrschaft im Meklenburgischen, er konnte also sein ganzes Interesse dem Stift Schwerin allein zuwenden. Er schlug nun seinen Wohnsitz auf der Bischofsburg zu Bützow auf und behielt diese als Residenz selbst noch eine Zeit lang, wenigstens noch 1556, bei, als er schon in Meklenburg=Güstrow

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(seit 1555) regierte. 1558 war Güstrow sicher die Residenz des Herzogs.

Mit dem Beamtenpersonal, das Ulrich I. vorfand, nahm er eine Veränderung nicht vor. Der erste Stiftsbeamte war damals der Stiftshauptmann, als welcher seit 1546 der Stiftsritter Jürgen Wackerbarth, auf Katelbogen, Gralow, Moisall und Steinhagen erbgesessen, ein verständiger Mann, mit Umsicht wirkte. Derselbe stand 1550 in dem besten Mannesalter von etwa 35 Jahren; denn 1583 sagte er selbst in einem Zeugenverhör, daß er näher an 70 als an 60 Jahren wäre. Er hat unter Ulrich I. noch lange sein Amt verwaltet, denn noch 1586 war er nachweislich Stiftshauptmann. Sein Nachfolger wurde Wedige Leisten, dessen Name uns zuerst 1591 und zuletzt 1607 in den Acten begegnet. Der Stiftshauptmann wurde bei den mannigfaltigsten Angelegenheiten amtlich in Anspruch genommen; er führte die Oberaufsicht über die bischöflichen Aemter Bützow, Warin und die Seedörfer, controlirte das Finanzwesen, war landesherrlicher Commissarius auf den Stiftstagen und nahm an allen Regierungsgeschäften Theil, so oft es verlangt wurde. Sein Wohnsitz war in der Stiftshauptstadt Bützow. Wenn so der Stiftshauptmann die Hauptstütze Ulrichs in seinem Stiftsregiment war, so konnte doch in allen Fällen eine einzige Persönlichkeit nicht genügen. Ulrich gebrauchte sicher in den wichtigsten Fragen den Rath mehrerer einsichtsvoller Männer; die Namen seiner Räthe aus der ersten Zeit sind aber dem Verfasser nicht bekannt geworden. Seit 1555, wo Ulrich auch in Güstrow herrschte, standen ihm die dortigen Räthe auch in Stiftsangelegenheiten zu Gebote, und es waren in solcher Weise thätig Dr. Johann Bouke, in Billwärder ansässig, Dr. Borchardt, Dr. Georg Kummer, der Rentmeister Gabriel Brokmann, der Herzogliche Rath und Canonicus Joachim von Wopersnow, Otto von der Lühe, Dr. Jesaias Hoffmann, die Kanzler Dr. Heinrich Husanus und Dr. Jacob Bording, Joachim v. d. Lühe, Dr. Veit Weißheim, Dr. Bartholomäus Klinge und der Rostocker Professor Dr. Ernst Cothmann.

Ulrich I. hatte als Herzog von Meklenburg=Güstrow um so weniger Veranlassung, sich mit einem besonderen Collegium von Stiftsräthen zu umgeben, als er das Stift Schwerin nie als einen eignen Reichsstand angesehen wissen wollte, sondern dasselbe jeder Zeit für ein "incorporirtes Gliedmaß" von Meklenburg hielt. Daher gab er seinem Stift trotz der häufigen bezüglichen Anträge der Stände kein eigenes Obergericht und führte meklenburgische Verordnungen ohne Weiteres

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auch im Stifte ein. So wurde die meklenburgische Polizei= und Landordnung von 1572 einfach im Namen der meklenburgischen Herzoge im Stift publicirt und ungeachtet der unablässigen Forderung der Stiftsstände, daß die Publication wenigstens im Namen Ulrichs als Administrators nöthig sei, daran jedenfalls bis gegen Ende des 16. Jahrhunderts nichts geändert. Auch die Stiftssteuern, zu deren Erhebung ein Stiftsmonitor angestellt war, wurden nach Güstrow abgeliefert. Daß das Kirchenregiment für das Stift indessen ein selbständiges war, werden wir weiter unten sehen.

In den Domänenämtern besorgten die Verwaltungsgeschäfte und die niedere Gerichtsbarkeit Amtleute, Küchenmeister und Amtsschreiber und, zeitweilig mindestens, ein Amtsnotar. Mitunter hatten die beiden Aemter Bützow und Warin einzelne Beamte gemeinschaftlich. Der Schelfvogt zu Schwerin wirkte als Verwaltungsbeamter und Richter zugleich, in Bützow und Warin gab es für die niedere Gerichtsbarkeit Vögte, deren Functionen übrigens auch die Domänenbeamten mit verrichten konnten.

Das Cassenwesen im Stift ist sowohl wegen der Verpflichtungen dem Reiche, dem Kreise und den meklenburgischen Herzogthümern gegenüber, als auch wegen eines Theiles der Einnahmen, besonders derer, die durch die Officialeien zu Rostock und Waren und durch die Collectorei zu Stralsund erhoben wurden, so sehr mit dem anderer Staaten verflochten, daß es am passendsten in der äußern Geschichte des Stifts behandelt wird. Wie hoch der reine Ertrag aus den bischöflichen Aemtern sich belief, läßt sich auch nicht annähernd bestimmen, da die pflichtmäßigen Pächte und Zehnten der Bauern nur unvollständig und ungenau angegeben sind, und außerdem ein großer Theil derselben wegen der vielen wüsten Hofstellen und wegen der Armuth der vorhandenen Bauern ganz gewiß nicht einging.

Ulrich I. starb am 14. März 1603 des Morgens zwischen 3 und 4 Uhr und wurde am 14. April (Donnerstag vor Palmsonntag) in Güstrow beigesetzt. Unter den fürstlichen Personen des Leichengefolges ging auch des Verstorbenen Enkel und Nachfolger im Stift neben dem meklenburgischen Herzog Adolf Friedrich; das Domcapitel hatte nach dem Programm seinen Platz im Zuge zwischen den Landräthen und den Mitgliedern der Universität; mit unter den Letzten des Gefolges sah man einige Conventualinnen des Klosters Rühn. Das war die letzte Ehre, welche die Vertreter des Stifts ihrem langjährigen Herrscher erwiesen.

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Ulrich II.

In Ländern, in welchen kein Fürstengeschlecht nach Erbrecht regiert, muß selbstverständlich in unruhigen, gefahrvollen Zeiten Jeder, der geordnete Verhältnisse zu erhalten wünscht, besorgter sein um die Zukunft, als anderswo. Im Stift lag diese Sorge vor Allem dem Domcapitel ob, da die Erhaltung des Bestehenden dessen eigenstes Interesse forderte. Um der Gefahr des Interregnums zu entgehen, sah man sich deshalb früh nach einem Nachfolger Ulrichs um. Schon im Herbst 1586 schickte das Capitel seine drei ersten Mitglieder mit einem Schreiben an Herzog Ulrich, in welchem es vorstellig machte, es sei notorium, wie jetzt allenthalben "nach den Bisthümern und (andern) geistlichen Stiftern practicirt würde, so daß dieselben fast mehr durch Gewalt und ungeziemende Practiken, als durch ordentliche Wege occupirt würden". Damit aber das Stift Schwerin auch nach Ulrichs Tode bei seinen Würden, Freiheiten und Gerechtigkeiten, so viel möglich, erhalten bliebe, so stellten die Capitularen in Ulrichs Bedenken, wie dem auch ihrem Stift drohenden Unheil vorzubeugen sei. Nun war damit zwar zunächst noch nicht gemeint, daß schon ein künftiger Bischof gewählt werden sollte, sondern man wünschte nur, daß die Stiftsamtleute gemäß der Capitulation Ulrichs und der alten Gewohnheit gegen das Domcapitel verwandt, d. h. eidlich verpflichtet, werden sollten. Aber das Erkennen der drohenden Gefahr legte doch auch bald den Gedanken nahe, sich durch die Wahl eines Nachfolgers Ulrichs zu sichern.

Daß das herzogliche Haus Meklenburg ein größeres Recht an das Stift beanspruchte, als andere, kann uns nicht befremden; war doch das Stift im Grunde ein meklenburgischer Landestheil! Meklenburg wollte sich daher auch für immer vertragsmäßig die Nachfolge im Stift sichern und forderte von den Domherren das Versprechen, daß nur ein meklenburgischer Prinz zum Administrator gewählt werden solle. Die Domherren waren auch nicht abgeneigt, sich eine solche Beschränkung in der Wahl aufzulegen; denn sie waren als Meklenburger lieber ihrem angestammten Fürstenhause unterthan, als Fremden, und sie sahen vor Allem recht gut ein, daß die Erhaltung eines guten Verhältnisses zum Hause Meklenburg für das Stift wegen seiner Lage eine Nothwendigkeit war. Indessen wollte man so ein Zugeständniß doch nicht ohne Gegenleistung machen, besonders aber die eignen

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Rechte auf das Bündigste garantirt wissen. Daher gingen die Verhandlungen nicht rasch von Statten.

Nun hatte aber die an den König Friedrich II. von Dänemark verheirathet gewesene Tochter Ulrichs, die Königin=Wittwe Sophie, das Stift als eine gute Versorgung für einen ihrer Söhne sich ausersehen, und man konnte ihr nicht verdenken, daß sie den Enkel zum Erben des Großvaters machen wollte. Säumen durfte sie aber nicht; denn die Nachfolge eines ihrer Söhne war am leichtesten und vielleicht überhaupt nur zu erreichen, so lange ihr Vater im Stift regierte und mit seinem ganzen Einfluß für den Enkel eintreten konnte. Darum stellte sie auch im Jahre 1590 ihrem Vater bei einer Zusammenkunft in Wolfenbüttel ihre Wünsche vor, und Ulrich gab ihr "väterliche Versprechungen".

Unterm 25. August desselben Jahres sandte die Königin Sophie durch den Schweriner Propst Heinrich von der Lühe 1 ) ein Schreiben an Herzog Ulrich, um denselben an das zu Wolfenbüttel gegebene Versprechen zu erinnern. In einem gleichzeitigen Briefe an den genannten Propst versprach die Königin, daß bei Lebzeiten Ulrichs dessen Einkünfte aus dem Stift durch den zu wählenden Coadjutor nicht verkürzt werden, und daß die Wahl nichtig sein solle, wenn Ulrich, der sich 1588 in zweiter Ehe mit der Prinzessin Anna von Pommern=Wolgast vermählt hatte, noch mit männlichen Leibeserben gesegnet würde. Ja, sie fügte sogar hinzu, daß sie noch auf andere Bedingungen, die etwa das Capitel stellen möchte, eingehen wurde, und daß sie auch für eine würdige Erziehung ihres Sohnes sorgen wolle. Das konnte nun sowohl den Administrator als das Capitel zufrieden stellen. Das Capitel mußte um so mehr sich auf die Seite eines dänischen Prinzen neigen, weil unter seiner Regierung die Selbständigkeit des Stifts wahrscheinlich eher erhalten blieb als unter der eines Meklenburgers, und das meklenburgische Herzogshaus ließ sich am Ende doch die Wahl des verwandten dänischen Prinzen lieber gefallen, als die eines ganz fremden. Die Domherren beschlossen also, auf dem nächsten Stiftstage, 1. September 1590, über diese Angelegenheit vorläufig zu sprechen.

Administrator Ulrich selbst war aber zu sehr Patriot, als daß er völlig diese geplante Wahl billigen konnte. Sein Wolfenbütteler Versprechen bereute er bereits, da er


1) Von der Lühe war zugleich braunschweigischer Rath und Oberhauptmann des Stiftes Halberstadt.
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am liebsten, wie er selbst bekannte, einen meklenburgischen Prinzen gewählt sehen wollte. Doch, da schon der verstorbene König Friedrich von Dänemark ihn gebeten habe, an seine Söhne zu denken, und da jetzt auch seine Tochter Sophie, vereint mit dem Capitel, denselben Wunsch ausspräche, so wolle auch er damit einverstanden sein; das Capitel möchte sich nur officiell erklären.

In Folge dessen beschloß das Capitel in pleno consilio am 24. September 1590, daß der dänische Prinz Ulrich, geboren am 30. December 1578, gewählt werden solle, wenn er sich verpflichtete, die bei einem Stift Augsburgischer Consession gewöhnliche Capitulation zu unterschreiben, und theilte dessen Großvater sofort das Resultat der Berathung mit. Bischof Ulrich antwortete unter demselben Datum, es möchten in die Capitulation folgende drei Bestimmungen aufgenommen werden:

1) daß die jetzige Wahl dem fürstlichen Hause Meklenburg nicht präjudicirlich sein, 2) daß während seiner Lebenszeit er allein das Stift beherrschen und alle Einkünfte aus demselben genießen, und 3) daß die Wahl Ulrichs von Dänemark hinfällig sein solle, wenn er selbst, Ulrich von Meklenburg, noch mit männlichen Leibeserben sollte gesegnet werden. Er erklärte dazu, daß er zwar die Nachfolge im Stift nicht für erblich halte, daß er aber glaube, das Capitel wähle am liebsten einen Sohn von ihm.

Das Capitel erwiderte ebenfalls unterm 24. September, die erste Bedingung könne nicht in die Capitulation aufgenommen werden, weil das Capitel über dieselbe die Entscheidung nicht hätte, gleichfalls wäre die dritte nicht geeignet zur Aufnahme, weil sich das Capitel dadurch der freien Wahl begäbe; die zweite Bedingung wäre billig und sollte berücksichtigt werden.

Die Königin Sophie hingegen billigte alle drei von ihrem Vater gestellten Bedingungen, und auch der junge Herzog Ulrich, welcher damals in Helmstedt studirte, war mit denselben einverstanden. Er schrieb, hocherfreut über den Fortgang der Wahl, an seinen Großvater, er wolle in seinen Studien so fortfahren, daß Letzterer "darob ein gemenen frolocken vnd wohlgefallen haben und dragen" solle.

Im Allgemeinen waren also alle betheiligten Personen mit der Wahl einverstanden, doch handelte es sich nun erst um die Vereinbarung der Wahlcapitulation. Herzog Ulrich von Meklenburg - wir nennen ihn von jetzt ab zum Unterschiede von seinem Enkel (Ulrich II.) Ulrich I. - beauftragte

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seinen Kanzler Jacob Bording, den Dekan Otto Wackerbarth zur Aufstellung der Capitulation zu bewegen. Am 12. Dec. 1590 wurde das Instrument bereits an Ulrich I. übersandt mit der Bitte, er möge bestimmen, ob es der Mutter des Postulaten oder dem unmündigen Prinzen selbst zur Unterschrift übergeben werden, und wo und wann das sein solle. Doch soweit war es nun freilich noch nicht. Bording äußerte allerlei Bedenken über die Capitulation: die Bestimmungen über Jurisdiction, Administration der Stiftsgüter, Bestallung der Amtleute u. a. wären nicht den Vereinbarungen gemäß ausgefallen. Darum verweigerte Ulrich I. die Vollziehung, und die Verhandlungen begannen von Neuem.

Die Hauptschwierigkeit machten die Wünsche der Capitularen, daß Ulrich I. und Sophie von Dänemark bis zur Volljährigkeit Ulrich II. einen Revers ausstellen sollten, in welchem sie die spätere Vollziehung einer am 13. Januar 1591 fertig gewordenen Capitulation oder einer solchen, wie sie in Bremen, Lübek und Ratzeburg gebräuchlich, durch Ulrich II. garantirten und zugleich dem Capitel die früher Kloster=Reinfeldschen, in Meklenburg gelegenen Dörfer Wichmannsdorf und Uelitz, welche die dänische Krone sich angeeignet, als ein erbliches Lehen verschafften. Ulrich I. hob mit Recht hervor, er kenne die Capitulationen von Bremen, Lübek und Ratzeburg nicht und könne sie darum unmöglich seinem Enkel aufdringen, und die Dörfer Wichmannsdorf und Uelitz besitze er nicht, darum dürfe er sie auch nicht verschenken. Endlich gab das Capitel nach, und Ulrich I. und Sophie stellten am 27. April 1591 zu Boizenburg, wohin auch Propst Wackerbarth eingeladen und gekommen war, einen Revers aus, daß Ulrich II. beim Eintritt seiner Volljährigkeit die am 13. Januar 1591 vereinbarte Capitulation unterschreiben 1 ), daß im Falle eines frühen Todes Ulrichs I. das Capitel bis zum 18. Lebensjahre Ulrichs II. im Stift regieren solle, und daß man dem Capitel zur Erlangung der beiden Reinfeldschen Dörfer behülflich sein wolle.

So kam denn die Angelegenheit endlich zu Stande. Ulrich I. übersandte schon am 7. Mai das documentum postulationis an die Königin Sophie, und diese bezeugte am 15. Mai, daß sie dasselbe empfangen habe.

Die nächste Sorge war nun die Confirmation des Kaisers zu erlangen, an die des Papstes dachte man nicht mehr. Bischof Ulrich empfahl seiner Tochter, vorerst die Bestätigung


1) Die Capitulationen von Bremen, Lübek und Ratzeburg fielen weg.
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ihres Sohnes zum Coadjutor zu erbitten, nach seinem Tode möchte man dann die Confirmation des Successors zu erwirken suchen. Es scheint fast, als ob Ulrich I. ein kaiserlich bestätigter Nachfolger unbequem war. Aber auch am kaiserlichen Hofe ließe sich, wie Ulrich meinte, "ohne Verehrung" nichts ausrichten.

In einigen Jahren erfahren wir dann über den Stand dieser Angelegenheit nichts; erst aus dem Jahre 1595 liegen wieder Nachrichten vor. Man war wieder nicht einig wegen der Capitulation, die nach einem Schreiben des Capitels an Ulrich I. vom 23. December 1595 wegen der Minderjährigkeit Ulrichs II., wegen der Uelitzer Güter und aus andern Gründen nicht vollzogen war. Die Königin Sophie schickte deshalb in dem genannten Jahre als Gesandte Hans Blume, Dr. Ludwig Pinziers und Apitz von Grunenberg zu Verhandlungen nach Bützow. Am 7. December (Sonntag nach Nicolai) kamen die Dänen dort an, und sogleich am andern Morgen erhielten sie Audienz bei Ulrich in Gegenwart von dessen Kanzler und einigen Räthen. Die Hauptdifferenz bestand in Hinsicht der Jurisdiction im Stift. Uebrigens wurden die Gesandten freundlich aufgenommen und noch am Montag im bischöflichen Schlosse einquartirt. Am Dienstag war Verhandlung mit den Abgeordneten des Capitels: Propst Otto Wackerbarth, Dekan Ludolf von Schack und Domherrn Joachim von Bassewitz, welche sich zur Unterstützung Dr. Daniel Zöllner aus Lübek und Dr. Nordanus aus Rostock mitgebracht hatten. Die Dänen überreichten ihre Vollmachten, man gab sich gegenseitig allgemeine Versprechungen und ließ sich auf Weiteres nicht ein. In der nächsten Versammlung am Mittwoch Nachmittag übergaben die Capitularen ihre Bedenken, welche sie zu Papier gebracht hatten, auch legten sie eine Abschrift der vom Herzog Christoph unterschriebenen Ratzeburger Capitulation vor. Aber bestimmte Zusagen wollten sie nicht ohne den Administrator machen. Ulrich I. und seine Räthe wollten aber dem Stift die völlig selbständige Ausübung der Jurisdiction nicht zugestehen, da der Herzog dieselbe in zweiter Instanz für Meklenburg in Anspruch nahm. Das Capitel wie die Abgesandten Ulrichs II. wollten aber ungern in dieser Hinsicht nachgeben. Am 15. December berichtete dann doch der Kanzler, daß man dem Stift wohl eigne Jurisdiction zugestehen könne, aber nicht gestatten dürfe, daß die Appellationen vom Bischof von Schwerin an den Erzbischof von Bremen oder ad imperialem cameram gingen, sondern es müßte immer erst immediate an das fürstlich meklenburgische

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Hofgericht appellirt werden, "weil man dessen in possessione und das Stift Schwerin ein incorporirter Stand des Fürstenthums Meklenburg" wäre. Auf die Entgegnung der Capitularen, womit man die Zugehörigkeit des Stifts zu Meklenburg beweisen wolle, zeigte man einen Vertrag von 1523 vor, den der Bischof von Schwerin mit den Ständen Meklenburgs unterschrieben hatte. Dieser Beweis genügte aber den Domherren nicht. Die Verhandlungen wurden zuletzt ohne Resultat abgebrochen, und die Botschaft aus Dänemark reiste unverrichteter Sache wieder ab.

Obgleich Ulrich I. bei den letzten Verhandlungen die Meinung ausgesprochen hatte, daß die Capitulation nicht eher abgeschlossen werden könne, als bis Ulrich II. 18 Jahre alt sei, also erst 1597, so drängten doch das Domcapitel und die Königin Sophie auf Fortsetzung der Conferenzen. Das Capitel behauptete, es verlange nichts, als was in allen reformirten Stiftern gebräuchlich sei, und in diesem guten Glauben arbeitete es in einer Capitelsversammlung zu Bützow 1596, wahrscheinlich im Beisein fürstlich meklenburgischer Räthe, wieder eine Capitulation aus. Nun folgten mehrere briefliche Verhandlungen, und diese führten endlich zur Vereinbarung einer vom 19. Februar 1597 datirten Capitulation folgenden Inhalts:

1) Ulrich II. gelobt an Eides statt die nachfolgenden Artikel zu halten.

2) Er will die Ergänzungen etwaiger Mängel in der Postulation auf eigne Kosten machen lassen.

3) Im Fall die Postulation nicht gültig wird, soll dem Capitel die freie Wahl wieder zustehen.

4) Die Wahl soll kein Erbrecht bedingen.

5) So lange Ulrich I. lebt, will Ulrich II. nur Coadjutor sein.

6) Er will dafür sorgen, daß der König von Dänemark sich das Stift wird befohlen sein lassen.

7) Er will Kirchen und Schulen mit tüchtigen Dienern versehen und für Unterweisung der Unterthanen im Worte Gottes nach den Verträgen Ulrichs I. mit dem Capitel vom 21. Februar 1568 sorgen.

8) Es soll auf gute Rechtspflege im Stift gesehen werden.

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9) Die Regalien und Dignitäten des Stifts, sonderlich das Cancellariat der Universität Rostock, sollen erhalten bleiben 1 ).

10) Täglich sollen 12 Arme aus der bischöflichen Küche zu Bützow gespeist werden.

11) Der Bischof will die "Häuser und Städte des Stifts" selbst regieren oder mit Vorwissen des Capitels durch einen tüchtigen Hauptmann regieren lassen. Sede vacante sollen die Beamten und Unterthanen dem Domcapitel "verwandt" sein.

12) Zu dem Zwecke sollen Beamte und Unterthanen schon beim Antritt der Regierung Ulrichs dem Capitel ver= pflichtet werden.

13) Ulrich will die Stiftshäufer und Festen in gehörigem Stand halten und sie in Kriegszeiten bemannen.

14) Jn Abwesenheit Ulrichs sind zwei vorher bestimmte Capitularen, welche dem Capitel verpflichtet werden, Statthalter im Stift.

15) Werden Capitularen oder Unterthanen unverschuldet von Fremden gewaltsam aus ihrem Besitz getrieben, so soll Ulrich sie auf feinen Stiftshäusern aufnehmen und unterhalten.

16) Ulrich will die Kirche und das Capitel in allen ihren Rechten schützen.

17) Er will das Capitel in der Jurisdiction über die Capitularen, Prälaten, Beneficiaten der Kirche zu Schwerin und über des Capitels Höfe, Wohnungen, Diener und Unter= thanen nicht hindern.

18) Ebenso soll dem Capitel die Wahl des Propstes und des Dekans und die Verleihung der Präbenden völlig frei stehen.

19) Wenn Ulrich die Capitularen in Capitelssachen zu sich fordert, so will er sie "mit Futter und Mahl" versorgen.

20) Wenn die Capitularen in amtlichen Angelegenheiten in Bützow anwesend sein müssen, so sollen sie dort auf der Ravensburg frei wohnen.


1) Papst Martin V. bestimmte in der Fundations=Bulle der Universität vom 13. Februar 1419, daß der Bischof von Schwerin zu allen Zeiten Canzler derselben sein sollte. (Krabbe, Universität Rostock, S. 98.) Als Canzler gab der Bischof die Erlaubniß zu Promotionen an der Universität und konnte verlangen, daß vom geistlichen Consistorium in Rostock an ihn, und nicht an eine andre Instanz appellirt wurde. Uebrigens hatten Ulrich I. und das Domcapitel unterm 23. Januar 1570 die geistliche Jurisdiction in der Stadt Rostock an die Herzoge von Meklenburg abgetreten.
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21) Ulrich will niemand in unbilligen Dingen gegen das Capitel vertreten.

22) Gefänglich einzuziehende Frevler darf das Capitel in "Gefängniß und Thurm" zu Warin einsperren, doch wird schnelles Verhör zur Pflicht gemacht.

23) Ulrich will alle wichtigen Stiftsangelegenheiten mit dem Capitel berathen und ohne dessen Rath den Unterthanen keine "Schätzung oder Bede" auferlegen, auch keine Stiftstage ohne Beisein des Capitels halten.

24) Er will das Stift nicht mit ungewöhnlichen Ablagern und andern Ausrichtungen beschweren, noch durch andere beschweren lassen.

25) Er will die Rechte und Grenzen im Stifte schützen und nicht dulden, daß etwas vom Stift veräußert wird.

26) Bei Versetzungen und Verkäufen von Stiftsgütern, die nöthig werden sollten, hat zuerst der Administrator, dann das Capitel und zuletzt die einzelnen Capitularen der Reihe nach das Vorrecht zu pachten oder zu kaufen.

27) Der Bischof darf das Stift ohne Zustimmung des Capitels nicht vertauschen, abtreten oder verlassen.

28) Er wird mit Zuziehung des Capitels über die Kleinodien und Schriften des Stifts ein Inventarium anfertigen lassen.

29) Des Capitels Siegel und Briefe sollen in des Capitels Verwahrsam gegeben oder gelassen werden.

30) Wenn die dem Stift gehörigen goldenen und silbernen Gefäße umgearbeitet werden, so soll auf ihnen neben dem Wappen des Administrators das der Kirche angebracht werden.

31) Erspartes Stiftsvermögen soll der Bischof zum Ankauf von nahe gelegenen Landgütern verwenden oder zinsbar belegen.

32) Rechtmäßige Testamente der Domherren und andrer Personen des Stifts dürfen nicht angefochten werden.

33) Ulrich verpflichtet sich alle rechtmäßigen Verträge der Administratoren fürstlich zu halten.

34) Er will alle Reichs=, Kreis= und Deputationstage, zu denen er oder das Capitel gefordert wird, auf seine und des Stifts gemeinsame Unkosten beschicken und alle Visitations= und sonstige Kammergerichtsunkosten, die während seiner Regierung erwachsen, abtragen.

35) Allen unrechtmäßigen Angriffen auf Capitelsgüter soll auf Ansuchen des Capitels gewehrt werden.

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36) Ulrich will dafür sorgen, daß dem Capitel seine Rechte wieder vom Kaiser, wie früher von der Fundation des Stifts her bis auf Karl V., seitdem aber nicht mehr geschehen, bestätigt werden.

37) Das Domcapitel soll in Betreff seiner Tractaten mit dem fürstlichen Hause Meklenburg puncto restrictionis electionis ad certam familiam et praesertim ducum Megapolensium durch die Wahl Ulrichs II. nicht eingeschränkt sein.

38) Ulrich will sich auf keine Weise und von niemand von diesen Verpflichtungen lossprechen lassen.

Diese in einer Capitelsversammlung auf dem Bischofshause zu Bützow am 19. Februar 1597 aufgestellte Capitulation wurde neben dem erwählten Administrator von dessen Bruder König Christian IV. von Dänemark und Herzog Ulrich von Meklenburg unterschrieben und untersiegelt.

Nach den früheren Entwürfen hatte das Capitel wenigstens einige Forderungen fallen lassen, da es zuerst die Errichtung einer Ziegelei für die Reparaturen an der Domkirche und die Verleihung der Dörfer Wichmannsdorf und Uelitz in der Capitulation garantirt haben wollte und sogar verlangte, daß alle Stiftsbeamte, im Falle Ulrich II. die Capitulation nicht hielt, nicht mehr dem Administrator, sondern nur dem Capitel verpflichtet sein sollten.

Ulrich I. starb, wie oben angegeben ist, am 14. März 1603. Noch an seinem Todestage wurde vom Hofe von Güstrow aus ein Schreiben an seinen Enkel Ulrich II. gerichtet, um denselben zur Herkunft und zum Antritt der Administration aufzufordern. Der Stiftshauptmann Wedige von Leisten sollte bis zur Ankunft des neuen Herrschers die Häuser des Stifts, vor Allem die Burg zu Bützow "in Acht nehmen". Zur Ueberwachung der Vorgänge in der Stiftshauptstadt schickte der Propst Joachim von Bassewitz sofort Heinrich von Bülow ab und ließ sich von demselben berichten (17. März), daß der Stiftshauptmann auf die Häuser zu Bützow und Warin Wache gestellt, die Gemächer versiegelt, das Zeughaus in Verwahrung genommen und die Bürgerschaft auf das Capitel verpflichtet habe. Am 27. März richtete das in Bützow versammelte Capitel an Ulrich schriftlich die Bitte, er möge die Administration antreten, und am nächsten Tage reiste der Propst selbst nach Güstrow, um mit der Mutter Ulrichs II., die damals in Güstrow war, über die Stiftsangelegenheiten mündlich zu verhandeln. Am 29. bat das Domcapitel die Königin, sie möchte das am 27. vom Capitel

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aufgesetzte Schreiben an ihren Sohn befördern, da sich eine andre Gelegenheit nicht biete. Außerdem hatte man aber noch allerlei andre Wünsche, deren erster war, daß die Königin dem Capitel eine Matrikel über die Stifts= und Capitelsgüter, welche Ulrich I. an sich genommen und zu Bützow verwahrt hätte, wieder verschaffen möchte, die andern bezogen sich auf die Trauerfeierlichkeit wegen des Ablebens Ulrichs I.; man wollte Trauerkleider haben, forderte schwarzes Gewand für die Kirchenstühle u. s. w. Sophie antwortete am 30. März. Den Brief wollte sie nicht abschicken, da sie am Tage vorher von ihrem Sohne einen Boten aus Dänemark empfangen hatte mit der Nachricht, daß der Administrator in wenigen Tagen in Bützow sein würde. Falls die Matrikel sich fände, so würde sie dieselbe an Ulrich geben; wegen der Trauerkleider möge man es nur so halten, wie es gebräuchlich sei, und wie man es verantworten könne.

Unterm 30. März schrieb Ulrich II. von Kopenhagen aus auch an Herzog Karl von Meklenburg, er habe dessen Nachricht vom Tode des Großvaters empfangen und würde zu der auf den 14. April festgesetzten Bestattungsfeierlichkeit sicher da sein, ja er käme schon acht Tage früher "E. Liebden zu Trost und Aufwartung zu Güstrow".

Daß eine Huldigung des neuen Administrators im Stift stattfand, ist gewiß, und daß diese bald nach Ulrichs II. Ankunft geschehen ist, brauchen wir wohl nicht zu bezweifeln. Indessen wissen wir von dem ganzen Hergang weiter nichts, als daß bei der Huldigung Ulrichs III. im Jahr 1624 mehrere Stiftsritter behaupteten, der Stiftsmarschall Levin Vieregge habe nach altem Brauch das Pferd, welches Ulrich II. zur Huldigung geritten, zu eigen bekommen. Die Behauptung der Ritter ist übrigens insoweit eine irrige, als 1624 nicht Levin, sondern Johann Reimer von Vieregge Marschall war. Ulrich II. nannte sich seit Antritt seiner Stiftsregierung: "von Gottes Gnaden Erbe zu Norwegen, Herzog zu Schleswig=Holstein, Stormarn und der Ditmarschen, Administrator des Stifts Schwerin, Graf zu Oldenburg und Delmenhorst."

Ulrichs II. Herrschaft ist von der seines Großvaters grundverschieden. Während der Großvater als regierender meklenburgischer Herzog das kleine Stiftsland gern als ein Anhängsel seines größeren meklenburgischen Herzogthums betrachtete und sein innigster Wunsch war, das Ländchen zu einem Erbe der meklenburgischen Herzogsfamilie zu machen, war das Stift des Enkels einziger Besitz, und ihm, dem Fremden,

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konnte natürlich nur daran liegen, sein Land von den mächtigeren meklenburgischen Nachbarn möglichst unabhängig zu erhalten, damit es in der That das würde und bliebe, was es sein sollte: ein selbständiger Stand des deutschen Reichs. Ulrich II. suchte sich daher von Anfang an möglichst von Meklenburg zu emancipiren. Neben einem eignen Hofstaat richtete er in Bützow sofort eine eigne Stiftsregierung ein, an deren Spitze er den Dr. Erasmus Reutze, welcher seit 1597 herzoglicher Rath zu Güstrow gewesen war, als Kanzler berief. Wahrscheinlich wird Reutze sein Kanzleramt schon 1603 in Bützow angetreten haben, wie Rudloff in seiner meklenburgischen Geschichte behauptet, nachweislich aber fungirte er als solcher 1605. Reutze, der auch holsteinischer Gesandter genannt wird, wirkte als Stiftskanzler bis zu seinem Tode; er starb 1617 oder nicht lange vorher. Sein Nachfolger wurde Dr. Heinrich Stallmeister, früher Bürgermeister zu Rostock, der auch den Titel eines stiftischen und holsteinischen Geheimen Rathes führte. Er verwaltete das Kanzleramt noch unter Ulrichs II. Nachfolger, bis die Kaiserlichen ihn aus dem Stift vertrieben. Unterstützt wurde er in den Regierunasgeschäften durch die Räthe Otto von Grunenberg und Dr. Theodor Bussius.

Wie für die Stiftsregierung, sorgte Ulrich II. auch für ein Stiftsgericht höherer Instanz. Wir werden indessen die höhere Gerichtsverwaltung erst im 3. Theil dieser Stiftsgeschichte näher kennen lernen.

Die übrigen Beamten behielt der dänische Prinz zunächst in derselben Weise bei, wie er sie beim Regierungsantritt übernahm, und er änderte später auch an den Aemtern weiter nichts, als daß er sie, soweit es nöthig wurde, mit andern Personen besetzte. Als Stiftsrentmeister fungirte der spätere schwedische Administrator der Güter Zibühl und Gallentin Daniel Troie, und Kammersecretair war um 1620 Peter Hennichow. Die meisten Stiftsbeamten waren auch unter den fremden Herrschern sicher Meklenburger.

Von dem Charakter Ulrichs II. wissen wir außerordentlich wenig. Vorgeworfen wurde ihm, daß er zum Trunke geneigt war; doch hat dies Laster ihn sicher nicht soweit beherrscht, daß seine Thatkraft darunter litt. Denn wo er handelnd auftritt, zeigt er sich willensstark und beharrlich, und seinem Auge entgingen die vielen Mängel im Lande nicht. Ein großes Verdienst erwarb er sich um die Reorganisation des ganz verlotterten Domcapitels; und wenn er auch trotz seiner Anstrengung ein Institut, das sich überlebt hatte, nicht wieder

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lebensfrisch machen konnte. so rüttelte er doch zeitweilig die trägen Canoniker aus ihrer Unthätigkeit gehörig auf. Daß er in seiner ganzen Verwaltung Ordnung schaffen und erhalten wollte, ist unverkennbar, und ebenso offen liegt zu Tage, daß er für das Wohl seiner Unterthanen ein warmes Herz hatte. Wir wollen hierbei freilich auch nicht übersehen, daß seinen Kanzlern und Räthen gewiß ein Antheil an dem Lobe gebührt, das man der Regierung Ulrichs II. zollen darf.

Hier wird es noch nöthig sein, das Verhältniß des Administrators zu der Katharina von Hahn zu berühren, welche nach der Ansicht von Lisch die "eheliche Gemahlin" desselben gewesen sein soll (vgl. Jahrb. XXIII., S. 34 ff.). So viel steht zwar fest, daß Ulrich II. in sehr vertrautem Umgang mit der K. von Hahn lebte, auch zweifeln wir nicht, daß er ihr das Gut Zibühl zu schenken versprach, und sie dasselbe noch zu Lebzeiten Ulrichs nicht ganz mit Unrecht als ihr Eigenthum ansah; aber daß beide mit einander wirklich ehelich getraut waren, ist aus den Acten nicht zu beweisen. Im Gegentheil scheint uns wenigstens aus den actenmäßigen Berichten, und zwar gerade aus denen, die Lisch anführt, eher hervorzugehen, daß beide ungetraut mit einander lebten 1 ). Ulrich II.


1) Zur Begründung unsrer Behauptung Lisch gegenüber dürfen wir anführen:
1. Die Kath. v. H. erklärt sich in den Hof= und Landgerichtsacten, betreffend den Streit um den Besitz von Zibühl, nicht öffentlich für eine Ehefrau Ulrichs, wie L. behauptet, sondern sie spricht nur von einem Ehegelübde und von Ehegeldern. Ihre Aussagen dürften für diese Streitfrage überhaupt nicht entscheidend sein.
2. Seite 37 (Jahrb. XXIII.) führt L. unter 3 einen Frageartikel an, den das Hof= und Landgericht gestellt haben soll. In demselben wird allerdings Katharina die Ehegemahlin des Herzogs genannt; aber dieser Frageartikel ist nicht von jenem höchsten meklenburgischen Gericht, wie L. meint, sondern von dem Notar Cuper zu Güstrow, und zwar auf Wunsch des spätern Ehemanns der Katharina, des Hauptmanns Nidrumb, dem Bürger Probst zu Güstrow vorgelegt worden und hat daher für die fragliche Ehe keine Beweiskraft.
3. Wenn der Dr. Crull zu Güstrow erzählt, Ulrich habe Zibühl "seiner Frawen, als er sie zu nennen pflach, Cath. Hahnen" Vermacht, so beweisen doch die Worte: "als er sie zu nennen pflach" vielmehr, daß Kath. in der That nicht die Frau des Herzogs war.
4. Daß Katharina Hahn eine Witthumsverschreibung gehabt habe, sagt, wie L. behauptet, der Canzler Dr. Stallmeister nicht aus, sondern derselbe erzählt nur, daß ihr 30000 Rthlr. vermacht seien.
5. Daß die Gemahlin des Herzogs nur sollte Frau Katharina Hahn genannt sein, wie es nach den Acten wirklich der Fall war, ist doch mindestens verdächtig.
6. Daß auf dem Hofe Zibühl auch das Wappen der Familie von Hahn angebracht war glauben wir wohl, denn Katharina wohnte dort zuweilen (  ...  )
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war schwerlich mit der Katharina von Hahn, noch sonst verehelicht. Wäre es der Fall gewesen, so würden wir gewiß nicht nöthig haben, mühsam Beweise dafür zu suchen, sondern wir würden aus vielen überlieferten Nachrichten, wie über Ulrichs Krankheit und Tod und über seine Leichenbestattung, sicher auch etwas über seine Gemahlin, die ihn ja überlebt hätte, erfahren.

Nach einer Mittheilung des Predigers Andreas Cracovius zu Bützow fühlte Ulrich II. am 14. März 1624, als er sich auf dem Propsteihofe zu Rühn aufhielt, "einen schweren Anstoß". Es wurde ihm dann zwar noch wieder etwas besser; aber er nahm doch schon am 21. März (Palmsonntag) 4 Uhr Morgens das Abendmahl, weil er sich sehr krank fühlte. Am 22. wurden zu dem Hofmedicus Crull aus Güstrow noch zwei Aerzte aus Rostock gerufen, die Doctoren Michaelis und Stockmann. Am Sonnabend vor Ostern, 27. März 1624, verschied der Herzog, während man ihn in ein anderes Zimmer trug, in dem rüstigen Mannesalter von 45 Jahren und 3


(  ...  ) allein und mit dem Herzog), und Ulrich beabsichtigte wenigstens, ihr das Gut zu schenken. Doch ist für uns die Aussage der Wittwe Trost, der "Verwalterschen" zu Rothenmoor, die früher zu Zibübl gedient hatte, daß nämlich "I. F. G. (des Herzogs) vnd Frawen Catharinen Hahnen wapen an zweien schornsteinen gemahlet," kein Beweis für die fragliche Ehe. Daß an Oertern, "dar I. F. G. wapen gestanden, gemeinlichen Fraw Catharinen Hahnen Wapen darbei gesetzt," sagt der Zeuge Karl Casper Danckwardt aus Rostock - Stallmeister weiß es nicht -; doch dies alles hat nur Bedeutung für die Ansprüche Katharinas auf Zibühl und beweist nichts für ihre Ehe. Daß aber irgendwo ein Alliance=Wappen Ulrichs und Katharinas in Zibühl angebracht gewesen, wird nirgends behauptet. Die "Schenkscheiben", welche L. (S. 39) citirt, sind nicht, wie er zu meinen scheint, Fensterscheiben mit Wappen, sondern der Ausdruck Schenkscheibe, der einmal in den Acten vorkommt, bedeutet eine Art Buffet, eine Schenke oder eine Art Schrank.
7. Daß die Schenkung von Zibühl an Katharina eine "donatio inter vivos stante matrimouio" "im Verlaufe des Gerichtsverfahrens", wie L. anführt, genannt wird, können wir nicht finden. Nidrumb schreibt an Wallenstein in dieser Angelegenheit: "Demnach befinden E. F. G., das der Herr Administrator des Stifts Schwerin, Herr Ulrich, Herzog zu Schleswig=Holstein etc., das guett Ziebühl alß ein Allodiall weltlich Guett vor eine genannte Kaufsummen, keiner andern Intention, dann meiner lieben Hausfrawen zum besten, tytulo emptionis an sich gebracht und Ihr auß sonderbarer liebe, gnade vnnd affection, vnnd zwar in praemium seu recompensationem obsequiorum et bene meritorum zu schenken, Solches auch nach S. F. G. Todte zu behalten, gestalt aus der Eydtlichen Zeugen=Kundtschafft erhellet. Ob dan woll bey dießem Passu obycyret vnndt furgeworffen werden muchte, das solche gerumbte donatio inter vivos stante matrimonio Allerding zu rechte nicht krefftig vnnd beständig, weil darvber keine schriftliche documenta" etc. Anderswo findet sich der Passus donatio inter vivos slante matrimonio nicht, und hier bedeutet er für die Entscheidung unsrer Frage nichts.
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Monaten. Auch Cracovius war an das Krankenbett nach Rühn befohlen worden, um dem Leidenden mit geistlichem Zuspruch nahe zu sein.

Die Meldungen von dem Ableben Ulrichs wurden an verschiedene Fürsten im Namen König Christians von Dänemark geschickt; besonders mag bemerkt werden, daß auch Herzog Adolf Friedrich von Meklenburg mit seiner Gemahlin Anna Maria vom Könige zu den Bestattungsfeierlichkeiten eingeladen wurde. Nach dem Wunsche der Mutter des Verstorbenen sollten diese erst am 24. Mai stattfinden, und so ist es auch geschehen. Zugegen waren bei der Feier in Bützow, wohin die fürstliche Leiche gebracht wurde, Herzog Adolf Friedrich und Gemahlin mit 67 Personen, 36 Reisigen und 30 Pferden, Hans Albrecht von Meklenburg mit 60 Personen und 52 Pferden, der Prinz Christian (V.) von Dänemark mit einem sehr großen Gefolge (85 vom Adel, 42 andern Personen, unter diesen 15 Köche und in der Voraussicht, daß die vielen Köche den Brei verderben würden, 4 Apotheker), die Herzogin=Wittwe zu Schleswig=Holstein Auguste, geb. Prinzessin von Dänemark, mit 33 Personen und 29 Pferden und die Herzogin=Wittwe zu Braunschweig=Lüneburg Elisabeth, Schwester der vorigen, mit 40 Personen und 34 Pferden 1 ). Die meisten fürstlichen Personen blieben nur bis zum nächsten Tage; die beiden letztgenannten Herzoginnen reisten aber erst Ende Juni über Warnemünde nach Dänemark ab.

Die Leiche, welche man in einen zinnernen Sarg mit vergoldeten Ringen legte, fand ihre Ruhestätte zunächst in einem Grabgewölbe der Bützower Kirche. Im Jahr 1642 aber ließ sie König Christian IV. nach Dänemark überführen.


1) Ein Verzeichniß der ausgaben "zum Begräbniß" Ulrichs II. enthält folgende Positionen:
Ausgaben zum Begräbnis
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Sie wurde auf der Warnow bis Warnemünde gebracht und von dort durch ein königliches Schiff abgeholt, um ihre endliche Ruhestätte im Dom zu Roeskilde zu finden. (Vgl. Jahrb. XXIII., S. 33.)

Die Ehrenpredigt, welcher der Pastor Andreas Cracovius zu Bützow auf den verstorbenen Administrator am Tage nach dessen Beisetzung, den 25. Mai 1624, hielt, mag der Uebertreibung des Ruhmes viel enthalten; aber doch giebt sie bis zu einem gewissen Grade auch ein glaubwürdiges Zeugniß, und wir wollen nicht unterlassen, Einiges aus derselben mitzutheilen. Cracovius rühmt die große Thetlnahme bei der Beisetzung. Es seien viele Menschen aus der Fremde, die zum Jahrmarkt (Pfingstmarkt) nach Rostock gezogen, nach Bützow gekommen; "denn dieses seligen Herrn Tischtuch, Bier= und Weinkeller hat sich weit gestrecket." Ulrich II. habe für seine Ausbildung durch den Besuch der Universitäten Helmstädt, Leipzig und Rostock (wo er Rector war) aufs Beste gesorgt und habe seine dort erworbenen Kenntnisse durch Reisen in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, in Lappland und Norwegen (1601 und 1602) erweitert. 1605 sei er als tapferer Heerführer dem Kaiser Rudolf mit 1000 Pferden wider die rebellischen Ungarn zur Hülfe geeilt. Während seines Aufenthalts in England im Jahr 1606 habe er sich soviel Anerkennung erworben, daß er mit dem Hosenbandorden geschmückt worden sei, und der Kurfürst Christian II. habe ihn 1607 zum Gubernator in Kursachsen ernannt. Er sei fromm gewesen und habe die Bibel fleißig gelesen (er brachte seine letzten Stunden mit religiösen Betrachtungen zu) und habe sich immer milde und freigebig gezeigt. Die Unterthanen habe er gern geschont, Bauern und Bürger seien nicht von ihm belästigt worden. Die Prediger hatten sich seiner besonderen Gunst erfreut, da er sie oft vom Kopf bis zu den Füßen einkleidete. Seine Neigung zur Wissenschaft habe er bethätigt durch fortgesetztes Studiren der Arithmetik und der Geometrie, er habe sich sogar geometrische Instrumente und Globen aus Holland kommen lassen.

Ulrich III.

Bald nach dem Regierungsantritt Ulrichs II. begannen wieder die Verhandlungen für die Wahl eines Nachfolgers des jungen Administrators. Schon am 10. November 1604 schrieb die Herzogin=Wittwe, Sophie von Meklenburg, von ihrem Wittwensitz Lübz aus in Anlaß des beabsichtigten Aus=

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tausches einiger Stiftsdörfer und Hebungen gegen meklenburgische Besitzungen an Hzg. Karl von Meklenburg, er möge bei dieser Gelegenheit das Capitel verpflichten, nur aus dem Hause Meklenburg künftig einen Bischof zu wählen. Ein ausdrückliches Versprechen der Capitularen in dieser Hinsicht sei um so nöthiger, "da einige Domherren eine andre Absicht hätten, und sie gewiß wisse, daß dieselben "dar all Geschenk daraus empfangen."

Wohin die Absicht einiger Domherren ging, erhellt aus einem Brief Ulrichs II. von Dänemark aus an das Capitel (vom 7. August 1605). Er habe, schreibt Ulrich, mit den Capitularen über die Wahl eines Coadjutors gesprochen und dabei an den ältesten Sohn des Bischofs Heinrich Julius von Halberstadt, Herzogs von Braunschweig=Lüneburg, gedacht; doch sei seine Absicht jetzt "aus erheblichen Ursachen" eine andre. Er befiehlt nun geradezu, daß man den ältesten Sohn des Bischofs von Lübek, Johann Adolf, Erben von Norwegen u. s. w., wähle. Aber ebenso wenig, wie die "erheblichen Gründe" bekannt sind, wegen welcher der Bischofssohn gewählt werden sollte, ebenso wenig wissen wir, warum später nie mehr von dieser Wahl die Rede ist. Von dieser Seite drohte also den Plänen der Meklenburger nur eine vorübergehende Gefahr.

Nun erfuhr aber der Kanzler Adolf Friedrichs, Hajo von Nessen, von dem Domherrn Joachim von Bassewitz, daß der Dr. Reutze eifrig beim Capitel die Wahl eines dänischen Prinzen betreibe, und daß das Capitel gewillt sei, zu Anfang des Jahres 1606 in Bützow über diese Angelegenheit zu verhandeln. Nessen wandte sich deshalb schleunigst an die verwittwete Herzogin in Lübz, die ja so reges Interesse für die Wahl eines Meklenburgers zeigte, obwohl sie eine geborne Herzogin von Schleswig=Holstein war. Nessens Wunsch ging dahin, Sophie möchte die Capitularen bewegen, daß sie mit der Wahl bis Ulrichs Zurückkunft (aus Dänemark) warteten, und dieselben zugleich erinnern, daß sie doch meistens Meklenburger seien. Nöthig würde auch ein Brief an Heinrich von Bülow sein, dem Nessen nicht glaubte trauen zu dürfen. Sophie schrieb sofort nach Empfang dieser Nachricht, wie der Kanzler es wünschte, und einige Wochen später schickte auch Herzog Karl von Meklenburg einen gleichlautenden Brief an das Capitel, indem auch er, wie Sophie, demselben vorhielt, "man möge für das eigne Vaterland und den angestammten Fürsten (Adolf Friedrich ist gemeint) 1 ) sorgen, dafür auch die


1) Nach einem Schreiben Adolf Friedrichs vom 22. Juli 1612.
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Heiden und barbarischen Völker Leib und Leben, Gut und Blut freiwillig darzustrecken sich nicht geweigert". Merkwürdiger Weise bleibt Adolf Friedrich selbst, um den es sich doch handelte, Jahre lang ganz passiv. Zwar berichten die Acten von "Ungelegenheiten", die er mit Bischof Ulrich im Jahre 1609 hatte und die "in offenen Streit" überzugehen drohten, und es ist wohl wahrscheinlich, daß diese Differenzen ihren Grund in der geplanten Bewerbung um das Coadjutor=Amt hatten; aber, daß bis zum Jahre 1612 von Adolf Friedrich keine directe Bewerbung an das Capitel gelangte, ist gewiß.

Um so besser benutzten Ulrich II. und seine Verwandten die Zeit, um das Capitel für die Wahl eines dänischen Prinzen zu gewinnen. Als er im Sommer 1611 aus dem Stift reisen wollte, um sich, wie er sagte, nach Wolfenbüttel in Kriegsgefahr zu begeben, berief er das Capitel zum 1. August nach Schwerin, dort wollte er demselben seinen Wunsch in Bezug auf die Wahl eines Coadjutors vortragen. Sein Vertrauensmann unter den Capitularen war der Dekan Otto von Estorff, der als Nicht=Meklenburger natürlich für Adolf Friedrich weniger Interesse hatte. Estorff ging auf Ulrichs Pläne, wenn auch zögernd, ein und entwickelte später im Verfolg derselben eine ungemein rührige Thätigkeit. Unterm 8. September erhielt das Capitel vom Administrator folgenden Brief: "Wir Ulrich u. s. w. bekennen, zur Vermeidung der den evangelischen Stiftern drohenden Gefahr, zumal wenn sie ohne Haupt sind, daß wir bewogen sind zur Erhaltung des Stiftes Hoheit, Freiheit und Gerechtigkeit bei Lebzeiten einen Coadjutor und künftigen Successor dem Capitel zu präsentiren und zu nominiren; und da das Capitel sich mit uns dahin gütlich geeinigt, daß wir den mittlern Sohn des Königs Christian von Dänemark, den Prinzen Friedrich, zum Coadjuter am Stift cooptirt, postulirt und adscribirt haben und denselben zur Wahl eines künftigen Successers oder Administrators - da dem Capitel die freie Wahl unzweifelhaft gebührt - präsentirt, nominirt und commendirt, und ersuchen ein erwürdiges Domcapitel instanter, instantius et instantissime, daß es mit der ordentlichen Postulation und Election förderlichst fürgehe, vorbehaltlich unsrer noch habenden Administration und Regierung." Kurz vor seiner Abreise schrieb Ulrich (18. Septbr.) an Estorff, das Kapitel solle am 24. September zu Wahlverhandlungen, die die fürstlichen Räthe leiten würden, in Bützow zusammentreten, und dem Capitel theilte der Bischof mit, daß sein Kanzler Erasmus

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Reutze und Dr. Otto von Grunenberg ihn am 24. September vertreten würden. Aber dies schien dem Capitel noch wider alles Herkommen zu sein; die Versammlung am 24. wurde nicht abgehalten, auch nicht die später auf den 29. September anberaumte, da man sich mit der Abwesenheit des Propstes entschuldigte.

Nun schickte aber der König von Dänemark im April des nächsten Jahres 1612 seine Räthe Apitz von Grunenberg und Dr. Bernhard Metzner nach Bützow mit der Weisung, so lange in der Stiftshauptstadt zu bleiben, bis einer seiner Söhne zum Coadjutor Ulrichs gewählt sei. Da wurde wiederum das Capitel zum 23. April nach Schwerin zusammenberufen; am Abend vorher sollte, wie gebräuchlich, Meldung sein. Doch nun konnte Estorff nicht kommen, da er in Angelegenheiten des Stifts Ratzeburg als Domherr desselben nach Köln verreisen mußte, und seine Gegenwart war sicher nöthig, wenn ein dänischer Prinz gewählt werden sollte. Außerdem schrieb auch der abwesende Propst (Winterfeldt), man möchte die Versammlung bis zu seiner Rückkehr aussetzen. Das geschah denn; Ulrich wollte die Conferenz, nach einem Schreiben an Estorff, nun am 1. Mai in Schwerin abgehalten wissen, auch wenn der Propst fehle. Da vermochte das Capitel die Wahl nicht mehr hinzuhalten. Es trat am 1. Mai 1612 ohne den Propst wirklich zusammen, vereinbarte mit den dänischen Gesandten schon am 2. Mai die Wahl des dänischen Prinzen Friedrich, des zweiten Sohnes von König Christian IV., und einigte sich darauf mit eben diesen Gesandten um die Capitulation. Allerdings behaupteten die Capitularen später, daß sie bei allen diesen Beschlüssen die Zustimmung des Propstes zur Bedingung gemacht hätten.

Die dänischen Räthe reisten nun mit der Capitulation ab in der sichern Meinung, daß sie ihren Auftrag glücklich ausgeführt hätten. Aber man hatte die Rechnung ohne den Wirth gemacht. Der Propst kehrte Mitte Juni zurück und erklärte alle Beschlüsse des Capitels für ungültig. Das Capitel mußte sich also am 16. Juni zu der unangenehmen Erklärung bequemen, daß es sein Versprechen wieder zurücknehme. Darauf folgte aus Kopenhagen von den frühern Gesandten ein scharf tadelndes Schreiben vom 27. Juni 1612. Es wäre nun einmal Herzog Friedrich von Schleswig=Holstein pure et simpliciter absque ulla ullius voti reservatione zum Coadjutor und dereinstigen Administrator erwählt, sogar sei die Wahl in eventum auf des Königs jüngsten Sohn Ulrich ausgedehnt, die Capitulation wäre vom Capitel unter=

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schrieben 1 ) und den Gesandten zur Ueberreichung an den König zwecks Ratificirung eingehändigt. Der König hätte die Capitulation acceptirt und mit Handzeichen und Siegel befestigt, auch einen Schutz= und Schirmbrief neben einer Obligation auf 15000 Rthlr. 2 ) und neben ansehnlichen Geschenken ("güldenen Ketten und Konterseien") an das Capitel abgeschickt. Seinerseits sei also Alles, was verlangt worden, erfüllt. "Also setzen wir demnach außer Zweifel, E. L. (die Capitularen) als ehrliche, verständige, redliche Leute, die ihre Discretion und männliches Alter erlangt, werden hinwiederum ihre Wahl und Schluß standhaftig vertreten." Auch wisse man, "quod solus praepositus non faciat capitulum, et quod a majori parte conclusum est, pro eo secundum jura habeatur, ac si omnes adfuissent". Uebrigens möchten die Capitularen sich auch "zu Gemüthe führen, daß sie nicht mit Privatpersonen oder Kindern, sondern mit einem mächtigen König und Potentaten und einem vornehmen fürstlichen Stand des heil. römischen Reiches Handlung angestellt." Es bleibe dem Capitel darum weiter nichts übrig, als den Propst zur Zustimmung zu bewegen. Erfolge dessen Zustimmung, so solle er auch das ihm zugedachte ansehnliche Geschenk erhalten.

Der Administrator Ulrich erhielt die Erklärung des Capitels von der Zurücknahme der Wahl erst unterm 19. Juni zugeschickt. Auch er ist höchst entrüstet, will sich auf schriftliche Verhandlungen nicht mehr einlassen und bestellt das Capitel, scheinbar ohne den Propst, zum 25. Juni nach Gallentin zur Conferenz. Ob die Capitularen sich einstellten, wissen wir nicht, wahrscheinlich ist es wenigstens nicht.

Sicher hatte Herzog Adolf Friedrich aus erster Hand die Nachricht von dem Scheitern der dänischen Wahl erhalten; denn noch ehe das Capitel officiell Mittheilung von seiner Verlegenheit machte, brachte der Herzog seine Bewerbung um das Stift an. Schon am 10. Juni 1612 schrieb er deshalb an die Capitularen und bemerkte, daß er das, was


1) Eine im Besitz des Vereins für meklenburgische Geschichte befindliche Copie enthält die Unterschriften: "Ulrich, Erbe von Norwegen, Administrator des Stifts u. s. w., Apitz von Grunenberg, Leonhard Metzner, Dietrich von Winterfeldt, praep., Otto von Estorff, Dekan, Claus von der Lühe, Senior, Ulrich Wackerbarth, Joachim Wopersnow."
2) Von dieser Summe, zahlbar zu Kiel in der heil.=Drei=Könige=Woche 1613, sollte die Domkirche 5000, das Capitel 10000 Rthlr. bekommen. (Nach einer Copie im Besitz des Geschichts=Vereins.) Der königliche Schutzbrief ist mitgetheilt von Rudloff in: "Das Verhältniß zwischen Meklenburg und dem Stift", Anlage XVIII, B.
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Andre etwa versprochen hätten, auch gewähren könne. Auch am herzoglichen Hofe zu Güstrow interessirte man sich lebhaft für die Wahl eines meklenburgischen Herzogs zum Administrator des Stifts. Der Kanzler Johann Cothmann und andere Räthe forderten schon am 15. Juni Herzog Adolf Friedrich auf, zusammen mit Herzog Johann Albrecht zu diesem Zwecke Schritte zu thun. Das Stift wäre doch, meinten sie, von den Vorfahren der meklenburgischen Herzoge fundirt, es läge mitten in Meklenburg, und meklenburgische Herzöge hätten "in demselben Erbschutz und Schirm." Das Capitel müsse einen Assessor zum fürstlichen Hofgericht schicken, wie denn auch die Appellationen vom Bischof an das meklenburgische Hofgericht gingen. Die Capitularen wären meistentheils Meklenburger, und was die Hauptsache sei, es beständen Vorträge zwischen dem Stift und dem Hause Meklenburg, nach welchen der Bischof dem Capitel gestatten müsse, den Tractat, daß "die electio episcoporum ad familiam ducum Megapolensium restringirt werden möge", fortzusetzen und zu vollenden. Dieser Tractat war wegen des Ablebens Ulrichs I. nicht zu Stande Bekommen und konnte deshalb jetzt grade wohl nicht schwer in die Wagschale fallen. Aber ein andrer Umstand kam den Meklenburgern besser zu Statten. Das Kapitel wünschte nämlich den Ramper Werder gegen den gewöhnlichen Canon in Pacht zu nehmen und hatte sich darum mit einer Bitte an Adolf Friedrich gewandt. Der Herzog benutzte diesen Umstand und machte die Gewährung dieses Wunsches von dem Fortgang der Wahlverhandlunaen abhängig. Das Capitel aber äußerte sich dahin, daß zwar der §. 37 der letzten Capitulation (Ulrichs II.) für das Haus Meklenburg günstig sei, es sei aber bis jetzt an Meklenburg nicht gedacht, da dasselbe sich nicht beworben habe; und nicht ganz der Wahrheit gemäß fügte man hinzu, daß vorerst der Administrator einen Coadjutor begehren müsse.

Der dringende Rath, welcher wiederholt aus Güstrow ertheilt wurde, Adolf Friedrich möge in der Wahlangelegenheit mit Hans Albrecht gemeinsam vorgehen, schien Ersterem nicht recht zu behagen. Er beschloß hingegen für sich allein zu operiren, und zwar wählte er den Weg, welchen ihm die Dänen gezeigt hatten, indem er zuerst einzelne der Capitularen zu gewinnen suchte. Der herzogliche Kanzler Hajo von Nessen wurde nebst einigen Räthen mit den Verhandlungen betraut. Vor allen hatte man es auf von Estorff und von der Lühe abgesehen; der Propst von Winterfeldt neigte an sich schon auf die Seite Adolf Friedrichs. Wirklich kam

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man denn auch so weit, daß Hajo von Nessen, Hans Christoph von Jasmund und Elias Judelius am 20. Juli eine Conferenz mit dem Capitel gewährt wurde. Aber nach langem Hin= und Herreden gab das Capitel die Resolution, non jam rem integram esse. Als Ulrich II. (1605) die Reuter nach Ungarn geführt, habe er den jungen Herzog von Holstein zum Coadjutor vorschlagen lassen, doch damals habe das Capitel sich noch gesträubt, und die Wahl sei unterblieben. Als aber im vorigen Jahre der Administrator "sich in das braunschweigsche Kriegswesen begeben", habe er vorher den Sohn des Königs von Dänemark zum Coadjutor nominirt, und derselbe sei in Folge dessen, allerdings vorbehältlich der Zustimmung des Propstes, gewählt, aber in Dänemark halte man diese Wahl für gültig auch ohne des Propstes Einwilligung. Uebrigens dürfe ohne den Willen des Bischofs ein Coadjutor nicht gewählt werden. Zur Entschuldigung führten die Capitularen an, sie hätten geglaubt, Adolf Friedrich reflectire nicht auf das Stift, da er nie vorher einen solchen Wunsch geäußert, und sie hätten rasch wählen müssen, da "das Unwesen in Ratzeburg" sie besorgt gemacht hatte 1 ). Uebrigens würde man jetzt, wo nicht periculum in mora, den Tractat mit Meklenburg wegen der alleinigen Postulation dieses Hauses gern fortführen. Adolf Friedrich entgegnete einige Tage später, daß das Capitel allerdings mehrmals an seine (des Herzogs) Wahl erinnert wäre; doch sei es auch jetzt noch nicht zu spät zu wählen, da die Verhandlungen mit Dänemark sich wieder zerschlagen hatten. Des Herzogs Räthe empfahlen dem Capitel, unter so bewandten Umständen die Wahl bis zum Tode des Bischofs auszusetzen. Auf keinen Fall dürfe man aber Meklenburg übergehen, wenn man sich die bisherige Nachsicht desselben gegen das Stift erhalten wolle. Um den Aufschub der Wahl zu sichern, schrieb Adolf Friedrich auch an Ulrich II. einen sehr verbindlichen Brief, in welchem er indessen auch seine wohlwollende Gesinnung gegen die Stiftsregierung gehörig hervorhob; aber Ulrich meinte, "das Werk habe vor etlichen Monaten all seine Richtigkeit erlangt". Die Verpflichtung des Capitels, das Haus Meklenburg in erster Linie zu berücksichtigen, wollte er nicht anerkennen. Uebrigens ist auch Ulrichs Antwort freundlich und herzlich; er schließt:


1) Herzog Hans Albrecht von Meklenburg belagerte im Sommer 1610 die Stadt Schönberg, weil er als Erbe seines Schwiegervaters, des verstorbenen Administrators zu Ratzeburg Herzogs Christoph, eine ansehnliche Summe an Baukosten vom Stift forderte.
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"Bin und bleib allzeit Dein von Herzen getreuer Bruder, weil mir warm zum Herzen ist."

Um so schlechter war das Verhältniß zwischen Ulrich und Hans Albrecht, ohne Zweifel in Folge der Wahlangelegenheiten. Ulrich ging in seiner Aufregung gegen seinen Gegner sogar so weit, daß er denselben zum Zweikampf herausforderte.

Einige Jahre hindurch erfahren wir nun über die Wahlangelegenheit nichts, bis wir im Herbst 1619 die Räthe des Herzogs Adolf Friedrich wieder in voller Thätigkeit in dieser Sache sehen. Alle möglichen Wege, die zum erwünschten Ziel führen konnten, wurden berathen, aber man konnte sich über den richtigen nicht einigen Eine Hauptschwierigkeit bot der Umstand, daß man nicht wußte, wie weit die Wahl eines dänischen Prinzen gediehen war. Bevor daher Herzog Adolf Friedrich weitere Schritte that, versuchte er, sich erst gehörig über den Stand der Wahl zu informiren, und gab deshalb seinem Rath Dr. Christoph von Hagen Vollmacht und Geleitschreiben nach Wismar und Rostock. Dieser langte am 2. December 1619 in Rostock an und begab sich dort zu dem Notar Jacob Eill Hoyerschwerd, welcher bei zwei wichtigen Stiftsverhandlungen als Notar fungirt hatte, und deshalb der Wahrscheinlichkeit nach über die Wahl etwas wußte. Bei der ersten Unterredung wollte Eill noch nichts verrathen, doch war er bei einer wiederholten Anfrage von Hagens, die von Versprechungen auf einen Judaslohn begleitet wurde, geneigt, die Hauptpuncte aus der alten Capitulation - die letzte auf den jungen Prinzen wollte er selbst nicht kennen - ad calamum zu dictiren. Er that aber schließlich mehr, als er versprochen hatte. Am 4. December Morgens dictirte Eill, der Propst Winterfeldt habe sich schließlich auch auf die Seite der Dänen geneigt und in Dänemark in seinem und des Capitels Namen die Erklärung abgegeben, daß Friedrich von Schleswig=Holstein oder in eventum dessen Bruder Ulrich als erwählter Coadjutor und Successor im Stift gelten solle 1 ). Die Immission des dänischen Königs für seine


1) Dies geschah am 11. September (stylo veteri) zu Frederiksborg, wohin mit dem Propft von Winterfeldt und dem Notar Eill auch der Stiftskanzler Dr. Erasmus Reutze Von Ulrich II. geschickt war. Der Propst übergab das Postulations=Decret, welches unterm 29. September 1611 (Bützow) in conventu capituli ausgestellt und von Winterfeldt, Estorff, von der Lühe, Ulrich Wackerbarth und Joachim Wopersnow unterschrieben war. Dr. Leonhard Metzner gab im Namen des Königs die Erklärung, daß die Capitulation angenommen sei.
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Söhne ins Stift sei darauf zu Schwerin, Warin und Bützow in Gegenwart Estorffs, Wackerbarths und des Syndicus Finx, welcher das Wort geführt habe, im Namen aller Capitularen geschehen. Er, Eill, habe, requirirt vom Bischof, Capitel und den königlichen Rächen, über die Intimation und Immission drei Instrumente ausgefertigt und diese an die Requirenten abgegeben. Zum Schluß bittet Eill, ihn nicht zu verrathen, was versprochen wird, und erhält dann von Dr. von Hagen zum Lohn 2 Rthlr.

Diese Nachrichten waren freilich für Adolf Friedrich ungünstig genug; was hatte er nun noch zu hoffen, wenn er sich nicht etwa gewaltsam in den Besitz des Stiftes setzte? Doch vor Gewalt hatten alle seine Räthe gewarnt. Es blieb nur noch ein Trost übrig, nämlich die Schuld des Mißlingens einem Andern in die Schuhe zu schieben. Und dieser Sündenbock wurde Cothmann. Christoph v. Hagen wies nach, daß Heinrich von Sperling in früheren Zeiten einmal eine Instruction vom Capitel gehabt hätte, laut welcher die Domherren für einen Preis von 12000 Rthlr. baar die Wahl nach des jetzigen Administrators Tode auf das Haus Meklenburg hätten restringiren wollen. Aber damals habe man nicht mit Ernst die Sache in die Hand genommen, obgleich die Gelegenheit günstig gewesen, und diese Schuld trage Cothmann.

Dänemark wußte also seit 1612 schon, daß ihm die Nachfolge im Stift gesichert war, es hatte darum auch nicht besondern Grund, sich weiter zu bemühen. Nun war aber zwar allgemein abgemacht, daß die Postulation auf Grund der Capitulation von 1597 gelten sollte, doch eine eigne Capitulation hatte man bisher wohl nicht aufgestellt. Erst als der Prinz Friedrich zum Bischof von Verden erwählt war, und nun das Stift Schwerin seinem für einen solchen Fall als Ersatzmann gewählten Bruder Ulrich überlassen wollte, kam mit andern Verhandlungen auch diese Angelegenheit völlig zum Schluß. Am 9. März 1622 ließ König Christian IV. dem Schweriner Capitel durch seinen Kanzler Heinrich Stallmeister die Mittheilung machen, daß nunmehr sein Sohn Ulrich in die Stelle Friedrichs als Coadjutor und dereinstiger Successor trete. Er meinte, es brauche weiterer Förmlichkeiten nicht, das Capitel möge nur einfach seine Zustimmung geben 1 )


1) Zugleich theilte der König mit, daß er das Gut Zibühl für die bischöfliche Tafel gekauft habe, und forderte zu diesem Kauf den Consens des Capitels, welcher gegeben wurde.
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Letzteres hatte denn auch weiter nichts einzuwenden, war vielmehr ganz erfreut, daß das Stift Schwerin "in den ganz schwierigen Zeiten, da fast niemand mehr vor dem Andern sicher, sondern ein Jeglicher es nur auf die Spitze und Faust setzen will", seinen eignen, alleinigen Regenten haben und behalten solle; nur bat es um Aufschub der Antwort bis Ostern 1 ). Wahrscheinlich wurde diese Frist gewährt; weniger wahrscheinlich ist, daß sie den Capitularen genügte, um sich schlüssig zu machen. Jedenfalls datirt das decretum postulationis, das man auf den jungen Prinzen Ulrich speciell ausstellte, erst vom 28. Juni 1622. Unter diesem Datum wurde zu Schwerin für Ulrich, in der Reihe der Administratoren Ulrich III., eine Capitulation vereinbart und dieselbe am 12. August desselben Jahres für den noch unmündigen Coadjutor von Christian von Dänemark zu Kopenhagen mit dem großen königlichen Siegel und mit eigner Namensunterschrift befestigt. Diese Capitulation ist fast durchweg der von 1597 gleich, wir verweisen daher auf jene und geben hier nur die Abweichungen.

Wie schon gesagt, unterschrieb der Postulatus 1597 selbst, während es 1622 für ihn der Vater König Christian that. Von den einzelnen Verpflichtungen fielen die 1597 unter Artikel 5 und 6 genannten als überflüssig weg, und während dann die Artikel 7-36 der alten Capitulation den Artikeln 5-34 von der neuen gleich sind, folgen zum Schluß:

35) Ulrich III. soll erst mit dem 18. Lebensjahre die Regierung antreten; stirbt Ulrich II. eher, so soll bis dahin ein Statthalter des Capitels nebst einem Adjuncten aus der Mitte des Capitels mit dem Kanzler und den Räthen Ulrichs III. sowie nebst dem Stiftshauptmann, der dem Postulatus und dem Capitel verpflichtet ist, das Stift regieren. Die reinen Erträge aus dem Stift erhält aber Ulrich III. alle Jahre auf Trinitatis.

36) Stirbt Ulrich III. bei Lebzeiten Ulrichs II., so geht die Postulation ohne Weiteres auf des ersten Bruder Friedrich über.

37) Christian IV. und Ulrich III. versprechen die Capitulation unverbrüchlich zu halten; Ulrich III. wird dasselbe bei Eintritt der Volljährigkeit noch einmal an Eides Statt geloben.

38) Wie in der Capitulation von 1597.


1) Aus einem spätem Brief des Capitels an den König erfahren wir, daß Christian 1622 den Wunsch aussprach, daß die Bischofswahl auf das Haus Dänemark restringirt werden möchte. Das Capitel lehnte dies Ansinnen aber rundweg ab.
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Von diesen letzten Ereignissen schien man am Hofe Adolf Friedrichs rechtzeitig Wind bekommen zu haben; man ging daher wieder zu Rathe, was nun geschehen müsse und könne. Der Herzog selbst hatte Lust zu protestiren; die Räthe meinten, er möge mit Johann Albrecht gemeinsam handeln; und als Adolf Friedrich seinem Bruder seine Besorgniß mittheilte, daß der dänische Prinz als Coadjutor eingeführt werden könnte, und deshalb um Rath bat, gab Johann Albrecht zu verstehen, daß er sich mit dem König von Dänemark geeinigt habe, und daß er glaube, Meklenburg könne für den Augenblick nichts thun und würde für die Zukunft nichts verlieren, da die freie Wahl der Capitularen für eine spätere Vacanz gesichert sei. Adolf Friedrich befolgte diesen Rath und wartete zunächst bis zum Tode Ulrichs II.

Derselbe trat allerdings früher ein, als man erwarten konnte; denn der Administrator starb, wie oben mitgetheilt ist, nach kurzer Krankheit am 27. März 1624.

Sofort auf die Nachricht von dem Tode Ulrichs II. war Dr. Stallmeister beordert worden, im Namen des Königs Christian und seines Sohnes Ulrich die Stiftshäuser in Besitz zu nehmen. Die Capitularen kamen ebenfalls (außer v. d. Lühe, der krank war) schon in den ersten Tagen des April in Bützow an und begehrten Einlaß in die Bischofsburg, der ihnen aber von Stallmeister verweigert wurde. Doch ging der Letztgenannte in die Herberge, wo das Capitel versammelt war, und hatte mit demselben eine (unfruchtbare) Unterredung. Da unter diesen Umständen nichts weiter zu machen war, beschlossen die Capitularen, ihre Beschwerden über diesen Eingriff in ihre verbrieften Rechte den vom König Christian zu schickenden Gesandten vorzutragen, und zogen bis auf von Wopersnow und von Plessen, die zur Ueberwachung der dortigen Ereignisse zurückgelassen wurden, wieder aus Bützow ab.

Es kamen nun zwar bald zwei Gesandte des dänischen Königs, der Dr. von Lippe und der königliche Secretair Nostorff; aber sie verlangten nicht mit dem Capitel zu conferiren, sondern nahmen nur ein Inventar von dem Nachlaß des verstorbenen Administrators auf. Die Auseinandersetzung mit den Domherren wollte der König bei seiner beabsichtigten Anherkunft zur Beisetzung selbst übernehmen. Wir werden später sehen, daß es anders kam.

Die Herrschaft im Stift führte also zunächst der König von Dänemark im Namen seines unmündigen Sohnes. Ulrichs II. hinterlassene Kanzler und Räthe schrieben (Bützow, 17. Juni 1624) an Herzog Adolf Friedrich, da derselbe von

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Hermannshagen Contribution forderte, daß der König Christian als Vormund des postulirten Bischofs die Regierung angetreten habe, und der Herzog sich deshalb an den König wenden möge. Sie, die Räthe Ulrichs II., wären "alle abgedankt, aber auf der königlichen Majestät gelegenen Zeit erst der Entlassung gewärtig". Uebrigens bekamen sie auch für die neue Herrschaft ein Mandat wieder, denn am 3. Dec. 1624 luden sie, die zur Regierung des Stifts Schwerin verordneten Statthalter, Kanzler und Räthe, die Stände auf den 20. December zum Stiftstag ein.

Dänische Räthe unter der Führung von Dr. Leonhard Metzner begannen am 26. Mai mit dem Capitel die Verhandlungen über die Stiftsregierung bis zur Volljährigkeit Ulrichs III. (2. Februar 1629) und die Zeit der Huldigung. Für das Capitel sprach der Syndicus Wilh. Finx, von den Dänen führte Metzner das Wort. König Christian von Dänemark ließ den Wunsch aussprechen, daß die Huldigung bald geschehe; das Capitel meinte, das könne nicht vor dem Mündigwerden des neuen Herrschers sein. In Bezug auf die Regentschaft bis zum Jahre 1629 verwies das Capitel auf die Capitulation von 1622, doch äußerte es auch, daß es überhaupt nicht gern eher verhandeln wolle, bis die an Herzog Friedrich gegebenen Siegel wieder ausgeliefert wären. So kamen zu den vorhandenen Schwierigkeiten neue, und der angesetzte Tag genügte zum Austrag derselben nicht. Man trat also wieder am andern Morgen früh 8 Uhr zusammen. Die Capitularen brachten eine ganze Reihe von Wünschen vor, von deren Gewährung sie ihre Zustimmung zu den dänischen Propositionen abhängig machten. Sie wollten, wie versprochen sei, bei Uebernahme der Administration durch Ulrich "munerirt und cohonestirt" werden, sie wollten den Statthalter nebst dessen Adjuncten aus ihrer Mitte verordnen, sie beanspruchten die Aufnahme eines vollständigen Inventars über Urkunden und Güter des Stifts, sie forderten dafür Ersatz, daß sie nach Ulrichs II. Tode keine Trauerkleider erhalten, begehrten für das Trauergeläute am Dom Glockengeld, beschwerten sich über das Betragen des Schelfvogts, erbaten Abschrift der Oeconomie=Ordnung und verwandten sich endlich für die Klosterjungfrauen zu Rühn, die Reparaturen ihrer Wohnungen wünschten. Das Homagium wollten sie aber auf keinen Fall vor 1629 geschehen lassen. Was man dänischer Seits hierzu sagte, ist nicht überliefert worden; die Acten brechen hier plötzlich ab. Sicher wurden aber den Capitularen einige Zugeständnisse gemacht; denn

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aus spätem Acten geht hervor, daß der Domherr Vollrath von Plessen als Vice=Statthalter auf der Ravensburg wohnte, und daß der Domherr Joachim Wopersnow das officium adjuncti verwaltete 1 ). Daher gab auch wohl das Capitel so weit nach, daß die Huldigung schon in demselben Jahre geschehen konnte.

Auf Einladung des Capitels erschienen zum 28. August 1624 die Stände des Stifts zu Bützow, um den Huldigungseid abzulegen. Der junge Prinz war mit seinem Hofmeister Georg Schulze selbst zu diesem feierlichen Act gekommen; der König von Dänemark ließ sich von seinem Kanzler Metzner vertreten. Nachdem man dem Gottesdienst beigewohnt und die "Huldigungspredigt" angehört hatte, begab man sich um 12 Uhr Mittags in den großen Saal der bischöflichen Burg. Als der Prinz dort erschien, erklärte der Domherr Joachim Wopersnow, daß Alle zur Ableistung des Eides bereit seien. Darauf hielt der Bürgermeister Dr. Martin Gerdes aus Güstrow eine Rede, und nach dieser wurde die Eidesformel durch den Stiftssecretair verlesen. Da nun die Stände kein Bedenken trugen, durch die verlesene Eidesformel sich verpflichten zu lassen, so nahm man ihnen den Schwur der Reihe nach ab, so daß zuerst die Ritter, 18 an der Zahl, an ihrer Spitze der Stiftsmarschall Johann Reimar Vieregge zu Viezen, und dann die Bürgermeister und Rathsverwandten der Städte Bützow und Warin vereidigt wurden. Zum Schluß hielt der Stiftskanzler Dr. Heinrich Stallmeister eine Rede, in welcher er zur Heilighaltung des Eides ermahnte. Für die Bereitwilligkeit der Stände zur Huldigung versprach der König Christian dem Stift gegen eine Obligation 3000 Rthlr. zur Bezahlung der rückständigen Kreisgelder zu leihen.

Erst drei Jahre war Ulrich III. Administrator, als der Friedländische Oberst Hans Georg von Arnim im Herbst 1627 mit einer Armee in Meklenburg einrückte und auch die Stiftshauptstadt Bützow besetzte. Damit war der Herrschaft Ulrichs factisch ein rasches Ende bereitet. Jedenfalls hatte derselbe damals aber sein Land schon verlassen. Er war bereits in den Kampf gegen den Feind seiner Religion gezogen, der zugleich ebenso sehr ein Feind seines Hauses Dänemark war. Doch vergaß er in der Fremde seiner Unterthanen nicht ganz. Auf ein Schreiben des Capitels, in welchem ihm die Noth des Stifts geklagt war, antwortete er am


1) Unterm 24. Juni 1624 beklagte sich das Capitel noch beim König, daß Dr. Stallmeister ihm die Ravensburg vorenthielt.
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12. Juni 1632 von Dresden aus, daß ihm das Elend des Stifts sehr zu Herzen gehe, leider könne er jetzt nicht Hülfe schaffen; später aber werde er sich an den König von Schweden wenden. Noch ein halbes Jahr später (20-30. Dec. 1632), als er als kursächsischer Cavallerie=General in Ohlau in Schlesien stand, beantwortete er einen ähnlichen Klagebrief des Capitels ebenfalls theilnahmsvoll; er hoffe bald ins Stift zurückzukehren und dort Ordnung zu schaffen. Nach dem Bericht der dänischen Historie von Niels Krabbe, welcher des Administrators Kammerjunker war, hatte Ulrich III. wohl einige Hoffnung, seine Herrschaft wieder zu erhalten, da er im Juni 1633 seinen Hofmeister Ofwe Schade abschickte, das Stift von Tott in Empfang zu nehmen. Aber zwei Monate später, am 12. August, während eines Waffenstillstands wurde er von einem Piccolominischen Schützen meuchlings erschossen 1 ). Der Generalmajor von Lohausen meldete Herzog Adolf Friedrich den Tod Ulrichs. Die Leiche wurde über Hamburg nach Kopenhagen gebracht.

Ulrich III. hatte unter der Bevormundung durch seinen Vater die Stiftsresieruns in einem Alter von 13 Jahren angetreten und führte die Herrschaft nur drei Jahre. Als er vor den Kaiserlichen aus seinem Lande wich, war er also erst 16 Jahre alt. Selbstverständlich kann man einen Regenten in so jugendlichem Alter weder für die guten noch für die schlechten Erfolge seiner Regierung vollauf verantwortlich machen, und Ulrich III. hatte selbst bei Dingen, über welche er schon ein Urtheil haben mochte, um so weniger freien Entschluß, als der König von Dänemark 1625 die Stiftshauptstadt mit einer dänischen Besatzung von 400 Mann belegte und im nächsten Jahr auch dänische Soldaten in die Stiftsdörfer einquartirte, der junge Administrator also fortwährend unter dem Drucke der dänischen Macht stand. Die eigentliche Seele der Regierung war aber der Kanzler Stallmeister, der die Verhältnisse kannte und seinen Aufgaben gewachsen gewesen wäre, wenn er nicht mit ungewöhnlichen Schwierigkeiten hatte kämpfen müssen. Die Hauptnoth, die Geldcalamität, die bei der fortschreitenden Ausdehnung des Krieges immer größer wurde, vermochte Stallmeister nicht zu


1) Holberg erzählt in seiner dänischen Reichshistorie (2. Theil, S. 798): "Prinz Ulrich trat 1632 in schwedische Dienste. Er war während des Waffenstillstands in Schlesien bei den kaiserlichen Officieren Grafen von Schlick und Piccolomini zur Tafel gewesen und wurde, als er von diesen Officieren Abschied nehmen wollte, von einem Meuchelmörder, welcher in einem Graben verborgen lag, erschossen.
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überwinden. Die Quellen, aus welchen man die nöthigen Mittel schöpfen mußte, begannen bereits zu versiegen, und als die feindlichen Völker ins Stift einrückten, war man auf dem Standpunkt angekommen, wo nichts weiter übrig blieb, als die Insolvenz zu erklären. Seinen Namen gab Ulrich III. natürlich zu Regierungserlassen her; 1626 lud er zwei Mal, das erste Mal vergebens, die Stände zum Stiftstage ein (bis dahin hatten es Kanzler und Räthe gethan), und später finden wir seine Unterschrift häufiger. Aber man traute seiner Macht selbst in seinem eignen Lande wenig, da man als eigentlichen Regenten den dänischen König ansah. Aus diesem Grunde wollten auch die Stiftsstädte 1626 eine Beschwerde nicht an Ulrich, sondern an Christian IV. richten.

Im Ganzen wird die Regierung in dem Sinne, wie unter Ulrich II., auch unter Ulrich III. fortgeführt sein, da ja der Kanzler derselbe blieb. Von den übrigen Stiftsbeamten erfahren wir wenig. Für den Stiftshauptmann Nickel Lodt (einen Dänen?), der seit 1617 fungirte und auf nicht ganz ehrenhafte Weise abtrat, wurde 1625 der Ritter Heinrich von Hagen, genannt Geist, angestellt, dessen Charakter ebenfalls nicht ganz makellos erscheint. Das Auftreten des jungen Administrators in den letzten Jahren seines Lebens, wo er als Streiter für seinen Glauben und sein Vaterland zu Felde zog und doch seiner ihm entrissenen Unterthanen theilnahmsvoll gedachte, macht den Eindruck, als ob er ein Mann von Muth und Herz gewesen sei. Seine Ausbildung mußte natürlich hinter der seines Vorgängers im Stift weit zurückstehen, da ihm die Zeit zu einem sorgfältigen Studium nicht vergönnt war, doch soll er nach dem Urtheil des schon erwähnten Niels Krabbe nicht ohne wissenschaftlichen Sinn und nicht unerfahren gewesen sein. Er versuchte sich sogar als Schriftsteller, indem er ein Buch: Strigilis vitiorum (Striegel der Laster), verfaßte.

Adolf Friedrich.

Wir haben weiter oben gesehen, daß Herzog Adolf Friedrich von Meklenburg sich bis zum Jahr 1622 um die Coadjutorwürde beim Stift bewarb, daß er dann aber seine Bewerbungen. einstellte, vielleicht weil, sicher nachdem Herzog Hans Albrecht die Erklärung abgegeben, er habe sich mit König Christian geeinigt. 1624 brachte Adolf Friedrich wieder Bewerbungen an, aber diesmal nicht für sich, sondern für seinen erst am 1. December 1623 gebornen Sohn Christian. Wahrscheinlich hatte sich in Meklenburg das Gerücht von des

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Administrators Ableben eher verbreitet, als derselbe starb; denn es ist ein Brief Adolf Friedrichs vom 3. März 1624 aufbewahrt, in welchem von dem Tode Ulrichs II. als von einer Thatsache gesprochen wird. Wie dem aber auch sein mag, jedenfalls schlug der Herzog von Meklenburg den erst wenige Monate alten Prinzen schon am 31. März dem Capitel zum Coadjutor vor. Auch der Güstrower Hof war für diese Wahl dies Mal leicht gewonnen, und Hans Albrecht empfahl den Prinzen Christian unterm 15. Mai zur Wahl. Dieser Antrag kam den Capitularen erklärlicher Weise aber doch etwas zu früh, und sie antworteten zwar verbindlich, aber ausweichend. Wiederum versuchte man erst einzelne Domherren zu gewinnen, und diese Aufgabe wurde dem Kanzler Adolf Friedrichs Geh. Rath Johannes Oberberg 1 ) zu Theil. Man wandte sich sogleich an den einflußreichsten und gewandtesten der Domherren, an Otto von Estorff. Früher hatte dieser, wie wir bereits wissen, die Wahl der Dänen begünstigt; jetzt behauptete er freilich, er habe trotz aller Mühe die Wahl Ulrichs III. nicht hintertreiben können, da seine Collegen für dieselbe gewesen seien. Noch jetzt wünschten die meisten Capitularen das Hans Holstein "ad perpetuam successionem zu bringen", und vielleicht wäre es schon geschehen, wenn er nicht durch den Spruch: "Differ, habent parvae commoda magna morae" die Herren zur Besinnung gebracht hatte. 2 ) Leider seien seine Mitcapitularen wenig patriotisch; er selbst sei auch zwar kein Patriot (Meklenburger); er stimme aber doch entschieden für Meklenburg und werde auf der nächsten Capitelsversammlung den jungen Herzog Christian recommandiren. Oberberg möge aber nicht versäumen an den Syndicus des Capitels zu schreiben, denn: "ille multum potest". Diese Unterredung sollte sehr geheim gehalten werden und fand deshalb in Roggendorf bei Gadebusch statt (2. April). Ja selbst auf der Reise von dort nach Bützow, wo am 4. April Capitelsversammlung war, zog von Estorff um die Stadt Gadebusch weg, um von möglichst Wenigen gesehen zu werden.

Am 6. April kam der Syndicus, dem Oberberg sich schon offenbart hatte, von Bützow nach Schwerin. Beide hatten am nächsten Morgen um 5 Uhr auf dem Hofe des Syndicus


1) Dr. jur. utr. J. O. stammte aus Minden und war vor seiner Berufung zum Kanzler in Meklenburg Syndicus daselbst. Franck, lib. XII. S. 245, 246.
2) von Estorff sprach und schrieb gern Deutsch mit Latein gemischt.
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bei der Domkirche eine Besprechung. Oberberg erzählte, wie schlecht das Capitel vom Dr. Stallmeister in Bützow behandelt, und wie erwünscht in Folge dieser Behandlung den Domherren der Vorschlag von der Wahl des Herzogs Christian gewesen sei. Aber nach Dänemark müsse Adolf Friedrich sich auch wenden. Mindestens fürchtete also das Capitel den König Christian IV.

Zwei aus dem Capitel, der Propst und der Syndicus waren somit rasch von Oberberg gewonnen; er versuchte nun auch Wopersnow in das meklenburgische Interesse zu ziehen, und das gelang ebenfalls bald. Mit dem Capitel hatte man also wohl keine Schwierigkeiten mehr, wenn man ihm die Furcht vor dem dänischen König nehmen konnte. Dazu that Adolf Friedrich denn den ersten Schritt selbst, indem er am 4. Mai an König Christian schrieb, er möge den Capitularen die Wahl des jungen meklenburgischen Herzogs Christian zum Coadjutor vorschlagen; er vermöge viel beim Capitel, und er würde sich "seines Pathen vetter= und väterlich annehmen". Ein ähnliches Schreiben erhielt auch die Königin=Wittwe Sophie; beide Briefe wurden durch den herzoglichen Rath Hans Heinrich von der Lühe (auf Thelkow) überbracht. König Christian antwortete zwar sehr freundlich, hatte aber doch wegen der so bald nach Ulrichs II. Tode gewünschten Wahl Bedenken, "insonderheit, weil wir es dafür gänzlich achten und halten, daß vivo electo kein Coadjutor, und zwar bei dessen Minderjährigkeit, könne angenommen werden". Christian hatte insofern Recht, als nach altem Herkommen die Initiative zur Coadjutorenwahl vom Bischof selbst ausgehen sollte. Während der König also nichts weiter zusagte und nur auf die Zukunft vertröstete, gab die Königin=Wittwe Sophie gern und freudig ihre Zustimmung zu Adolf Friedrichs Wunsch. Nur konnte das wenig helfen.

Mit diesen beiden Briefen aus Dänemark wurde Oberberg nach Bützow geschickt, wo er am 25. Mai, am Tage nach der Beisetzung, mit von Estorff und Syndicus Finx eine Unterredung in der Kirche hatte. Am 7. Juni stellte von Estorff sich dem Herzog Adolf Friedrich selbst zum Bericht in Gadebusch, bald darauf war er mit Oberberg wieder in Roggendorf zusammen, und am 23. Juni beriethen Joachim von Wopersnow und Hans Heinrich von der Lühe die Wahlangelegenheit in Tempzin.

Am 16. Juni sollte eine Capitelsversammlung in Bützow sein. Estorff, der von Ratzeburg aus dahin reiste, wollte vorher noch Oberberg sprechen und verabredete mit demselben

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daher am 15. Morgens 8 Uhr eine geheime Zusammenkunft auf der Straße zwischen Schwerin und Medewege.

Wohl instruirt erschienen in Bützow an dem genannten Tage neben den Capitularen als herzogliche Deputirte der Statthalter Matthias von Güntersberg, der Hofmarschall Moritz von der Marwitz und der Geh. Rath Johann Oberberg. Sie trugen dort vor: die Behauptung König Christians, daß vivo electo kein Coadjutor gewählt werden könne, sei durchaus falsch. Die reguiae canonicae dürften für diese Behauptung nicht angezogen werden, denn diese gälten in reformirten Stiftern nicht, und wenn sie gelten sollten, so dürfe ein Minderjähriger, wie Ulrich III., nicht Bischof sein. Uebrigens sei die von ihnen empfohlene Wahl in Art. 37 der Capitulation von 1597 begründet, und daher dürfe König Christian, der diese Capitulation unterschrieben habe, nicht widersprechen. Sollte aber das Capitel gleichwohl auf die Wahl jetzt nicht eingehen wollen, so möchte es sich wenigstens für die Zukunft dem Hause Meklenburg verbindlich machen und jetzt versprechen, daß es sich später mit keinem andern Hause einlassen wolle. Der Herzog wäre bereit, die Tractaten wegen der restrictio electionis ad domum suam, wenn das Capitel wolle, fortzusetzen.

Das Capitel gab seine Erklärung noch am 16. schriftlich und versiegelt ab. Es wollte sich in Jahresfrist nach dem Tode des Bischofs mit keiner neuen Wahl befassen, später aber, wenn Adolf Friedrich die Verhandlungen fortsetzen wollte, das Haus Meklenburg und besonders Herzog Christian "in vorzüglicher Obacht halten".

Oberberg überbrachte diese Erklärung, welche jetzt nur noch im Concept vorhanden ist, dem Herzog Adolf Friedrich, und dieser legte sie "in die schwarze Lade". Doch beabsichtigte man keineswegs die Angelegenheit jetzt ruhen zu lassen. Noch zum 27. December des Jahres 1624 bat von Estorff den Kanzler Oberberg um eine Conferenz in Zarrentin, und noch andere Unterredungen dürften stattgefunden haben, wenn auch von ihnen nichts überliefert ist.

Das Capitel beabsichtigte, wie wir wissen, in dem Trauerjahr sich mit einer Neuwahl nicht zu befassen; aber schon vor Ablauf desselben versuchte es von König Christian die Erlaubniß zur Wahl des meklenburgischen Prinzen zu bekommen 1 ).


1) In diese Zeit fällt sicher der bei Rudloff, "Das ehemalige Verhältniß zwischen dem Herzogthum Meklenburg und dem Bisthum Schwerin" unter den Urkunden (XXII.) veröffentlichte undatirte Brief des Capitels an König Christian. (Nach Acten des Vereins, datirt v. 15. Dec. 1624).
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Christian IV. antwortete aber auf dies Ansinnen am 4. Februar 1625 recht ungnädig, da er seinen Sohn Friedrich, einen älteren Bruder Herzog Ulrichs, der früher zum Coadjutor erwählt war und seine Rechte an Ulrich abgetreten hatte (s. S. 185), wieder zum Coadjutor postulirt haben wollte, oder vielmehr es so ansah, als wenn Friedrich vermöge der alten Capitulation ohne Weiteres jetzt Coadjutor sei. Adolf Friedrich wartete, bis das Trauerjahr verflossen war, dann aber erinnerte er das Capitel (am 5. April l625) an sein Versprechen vom 16. Juli des vorigen Jahres, und nun ging Alles erwünschter, als man hätte denken sollen; Christian IV. war eben durch den 30jährigen Krieg zu sehr in Anspruch genommen, als das er sich um das Stift hätte viel kümmern können.

Die nähern Umstände, unter welchen die Wahl des Capitels so bald zu Stande kam, entziehen sich der Beurtheilung, da uns die Acten wieder im Stich lassen. Nur wissen wir, daß der Hofmarschall von Güntersberg und der Geh. Rath Oberberg zum 26. August 1625 mit dem Capitel eine Capitulation vereinbarten, auf deren Grundlage dann am genannten Tage zu Schwerin die Postulation geschah. Das decretum postulationis hat kurz folgenden Inhalt: Herzog Christian von Meklenburg ist zum künftigen Administrator erwählt; stirbt derselbe vor dem Tode Ulrichs III., so geht diese Wahl ohne Weiteres auf einen andern Sohn Adolf Friedrichs über, wenn der Herzog noch andre männliche legitime Erben bekommt; im entgegengesetzten Fall tritt Adolf Friedrich selbst in die Rechte und Pflichten seines Sohnes. Weitere Folgen soll aber diese Wahl nicht haben; wenn also einer von den genannten Herzogen die Stiftsherrschaft einmal angetreten hat, so steht dem Capitel die Wahl von dessen Nachfolger wieder völlig frei.

Die vom 26. August datirte Capitulation schließt sich in ihrem Inhalt im Ganzen an die von 1622 an; die Abweichungen von dieser sollen das Capitel noch mehr sicher stellen und dessen Rechte besser wahren.

Der Inhalt der Capitulation ist folgender:

Auf Recommandation Adolf Friedrichs und weil dem Capitel im 37. Artikel der Capitulation von 1597 libera facultas vorbehalten, hat das Capitel sich verpflichtet, nach Absterben des jetzigen Administrators Ulrich den Herzog Christian zum Successor und künftigen Administrator zu wählen unter der Bedingung, daß Adolf Friedrich die Capitulation durch Siegel und Handzeichen vollziehe. Dieser

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acceptirt die Postulation und purificirt die Capitulation im Namen seines Sohnes.

1) Wenn Christian mündig geworden ist, soll er die Capitulation selbst an Eides Statt angeloben.

2) Adolf Friedrich will das Capitel wegen dieser Capitulation vor allen Angriffen schützen und demselben allen deshalb entstehenden Schaden vergüten. Das Capitel und das ganze Stift wird in seinen Schutz genommen, worüber besondere Schutz= und Schirmbriefe 1 ) ausgestellt sind.

3) Wenn die Capitulation angegriffen werden sollte, will Adolf Friedrich dafür sorgen, daß sie "bei Kraft und Macht bleibe".

4) Dem Capitel bleibt künftig wieder die freie Wahl des Administrators.

5) So lange Ulrich lebt, will man sich der Regierung in keiner Weise anmaßen.

6) Der Postulat will als Administrator für Erhaltung der Kirchen und Schulen und deren Diener nach Inhalt der Oeconomie=Ordnung vom 21. Februar 1568 sorgen.

7) Er will ordentliche Justiz pflegen lassen auf eigne und des Stifts gemeinsame Kosten innerhalb des Stifts. Die Stiftsunterthanen sollen vor die meklenburgische Canzlei nicht gezogen werden.

Die Artikel 8-15 entsprechen den Artikeln 7-14 der Capitulation von 1622. Außerdem bestimmt Artikel 15: "Insonderheit haben wir zugesagt und gnädig versprochen, dem Domcapitel die Jurisdiction über die Domkirche und den Kirchhof, darinnen sie dieso nächsten Jahre her turbiret worden, in prima instantia zu lassen."

Artikel 16 und 17 = 15 und 16 von 1622.

18) Das Capitel hat die Jurisdiction in erster Instanz über die Domherren, Expectanten und Beneficiaten, sowie über seine eigne Unterthanen.

Die Artikel 19-26 gleichen im Ganzen wieder den Artikeln 17-26 von 1622.

27) Alle Siegel und Briefe des Capitels, die dasselbe zur Zeit Ulrichs I. bei dessen Regierung deponirt hat, sollen wieder ausgeliefert werden.

28-31 = 28-31 von 1622.

32) Der Administrator allein trägt die Kosten für Reichs=, Deputations= und Kreistage, sowie für das Kammergericht, die


1) Die Schutzbriefe sind nicht mehr vorhanden.
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Revisionen, Visitationen, Spenden und das Consistorium. Die Augsburgische Confession soll erhalten bleiben, und keine Räthe von einem andern Bekenntniß im Stift angestellt werden.

33) - 35) ähnlich der Capitulation von 1622.

36) Stirbt Christian vor seiner Volljährigkeit (18. J.), so geht die Postulation ohne Wahl auf dessen etwaige Brüder, und wenn keine da sind, auf Adolf Friedrich selbst über. Hat aber einer von ihnen die Regierung wirklich angetreten und stirbt dann, so hat das Capitel wieder freie Wahl.

37) Wegen dieser Postulation hat Adolf Friedrich die Domkirche ansehnlich dotirt. Die Prätensionen Meklenburgs auf das Stift sollen pendente hac postulatione und während Adolf Friedrichs Söhne oder seiner eignen Regierung in ihrem jetzigen Stand gelassen werden.

38) Christian soll später diese Verpflichtungen selbst an Eides Statt ratificiren, bis zu dessen Volljährigkeit verspricht sein Vater die Erfüllung des Vertrages.

Unterschrieben ist das Concept dieser Capitulation von v. Güntersberg und Oberberg im Auftrage Adolf Friedrichs und von den Capitularen: Otto von Estorff, Claus von der Lühe, Ulrich Wackerbarth, Jochim Wopersnow, Christoffer von Bassewitz, Vollrath von Plessen; das Original, welches in zwei Exemplaren vorhanden ist, trägt die Unterschrift Adolf Friedrichs und dessen und des Capitels großes Siegel.

Von der Schuldverschreibung, die Adolf Friedrich für die Wahl ausstellte, liegt eine auf 5000 Rthlr. lautende beglaubigte Abschrift vor; andre Ausfertigungen nennen 10,000 Rthlr., die Hälfte wurde also wohl noch abgehandelt. 500 Rthlr. ließ der Herzog sofort an den Syndicus zahlen, der Rest sollte erst bei Antritt der Stiftsregierung fällig sein.

So hatte Adolf Friedrich eher die Wahlangelegenheit zu einem glücklichen Ende gebracht, als der 30jährige Krieg alle Verhältnisse in Meklenburg und im Stift Schwerin auf den Kopf stellte. Wir sprechen von der Verwirrung, die der Krieg anrichtete, an einer andern Stelle und setzen hier die Ereignisse nach dem Tode Ulrichs III. fort.

Rechtlich war seit dem 12. August 1633 der 9jährige Herzog Christian von Meklenburg Administrator des Stifts; aber von Recht war damals nicht viel die Rede. Das Ländchen war aus den Händen Wallensteins in die der Schweden gefallen, und diese hielten die Beute jure belli, wie sie sagten, fest. Doch nach vielem Bemühen gelang es endlich Adolf Friedrich, die Schweden zur Abtretung des Stifts zu

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bewegen. Unterm 15. Februar 1634 beauftragte der Kanzler Oxenstiern den Legaten Joh. Salvius mit der Immission Adolf Friedrichs ins Stift, jedoch mit der ausdrücklichen Bedingung, daß Alles im Stift in dem Stande bliebe, wie es jetzt befindlich, insonderheit daß es bei dem von weiland König Gustav Adolf und der schwedischen Krone "donirten, cedirten und begebenen Gütern, Rechten und Gerechtigkeiten, Gefällen, Renten und Einkommen, wie auch den darauf beschehenen Assignationen der Billigkeit nach allerdings sein Verbleiben haben und den Assignationen gebührende Satisfaction geschehen soll." Dadurch kam das Stift freilich nicht in den Besitz Christians, wohl aber in den seines Vaters, der damals doch für den noch unmündigen Prinzen die Herrschaft hätte führen müssen.

Die Abtretung des Stifts an Adolf Friedrich geschah im Namen der Königin Christine durch den Benannten Legaten in Niedersachsen und Westpfalen und Residenten zu Hamburg Joh. Salvius am 24. März 1634. Adolf Friedrich war schon am 21. März aus Schwerin abgereist und des Abends in Warin angekommen, wo er die Nacht blieb. Die nächste Nacht brachte er in Rühn zu, und von da wurde er von Salvius und dessen Umgebung am 23. nach Bützow eingeholt. Zu dem feierlichen Act versammelte man sich am 24. des Morgens 10 Uhr in der "Oberstube" des Stiftshauses zu Bützow. Das Stiftsministerium, die Ritterschaft und "andere" Stiftsstände waren neben einigen eingeladenen Zeugen erschienen. Der Stiftssecretair Joachim Reppenhagen wirkte als Notar. Salvius eröffnete die Versammlung mit einer Rede, in welcher er die wunderbare Fügung Gottes in vielen Staaten, besonders im Stifte schilderte. Er erzählte dann, wie das Ländchen in den Besitz Schwedens gekommen, und wie ihm nun aufgetragen sei, dasselbe an Adolf Friedrich zu übergeben "in Anbetracht der nahen Verwandtschaft des Herzogs mit dem schwedischen Königshause und des übergroßen Schadens und Nachtheils, den Adolf Friedrich vom Antichristen erlitten." (Von einem jus quaesitum, das der Herzog geltend machen wollte, ist nicht die Rede.) So überlasse er denn im Namen seiner Königin und der Krone von Schweden dem Herzog Adolf Friedrich das Stift Schwerin und alle dessen Pertinenzien "an dero Hoheit, Herrlich= und Gerechtigkeiten in ecclesiasticis, politicis et oeconomicis, auch an Aemtern, Städten, Höfen, Dörfern, Holzungen, Aeckern, Wiesen und in summa, nichts ausbeschieden, aller Dinge, wie es die vorigen Bischöfe ruhesamst innegehabt, besessen

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und gebraucht, und es nachmals an die hochlöbliche Krone Schweden jure belli gekommen." Darauf wünschte er Adolf Friedrich Glück zu der neuen Herrschaft, entband die Stände ihrer Pflicht gegen Schweden, verwies sie an ihren neuen Landesherrn und wünschte dann auch den Ständen Glück.

Darauf redete im Auftrage Adolf Friedrichs dessen Geh. Rath Dr. Joh. Bergmann über die Gräuel des Antichristen und über die Verdienste Schwedens und seines Königs. Er acceptirte im Namen seines Herzogs das Stift dankbarlichst und versprach diese Gnade an Schweden zu "verschulden" (verdienen). Nachdem er sich dann gegen Salvius bedankt hatte, verhieß er den Stiftsständen Schutz der Augsburgischen Confession, heilsame Justiz und gnädige Regierung und forderte dieselben endlich zur Huldigung auf. Es nahten sich nun der Reihe nach dem Herzog Adolf Friedrich das Ministerium, die Ritterschaft und die Magistrate von Bützow und Warin, und "machten sich mit gehöriger Reverenz und Handstrecken neben gethanem Glückwunsch obligirt und unterthänig." Dann wurde der Act im Namen Gottes, wie er angefangen, geschlossen.

Am folgenden Tage wurde von den Kanzeln Danksagung und Fürbitte verlesen und darauf alle Hofmeister und Schulzen des Stifts durch ein "Handgelübde" verpflichtet. Nachdem dies geschehen, gab der Herzog ihnen "nach Gewohnheit" zwei Tonnen Bier.

Angestellt und beeidigt wurden ferner am 25. März der Beamte der Officialei zu Rostock, die Hofmeister zu Bützow und Wolken und der Landreiter und der Fischer zu Bützow, am 26. die Küchenmeister zu Bützow und Warin und der Stadtvogt zu Bützow, am 27. der Hofmeister zu Boitin.

Herzog Adolf Friedrich fühlte sich durch die einseitige Verfügung des schwedischen Kanzlers über das Stift nicht völlig beruhigt; ihm lag daran, auch die Zustimmung aus Schweden selbst zu erhalten. Darum schrieb er am 19. April 1634 an die schwedischen Reichsräthe und bat, nachdem er für die Verleihung der neuen Herrschaft seinen Dank abgestattet, um Bestätigung, indem er ausdrücklich die Donationen und Assignationen, "so der König Gustav Adolf und der Reichskanzler an Andere verwendet und tradiret", anzuerkennen versprach. Erst nach drei Monaten (de dato Stockholm, 19. Juli) erhielt er von der Königin Christine und den Reichsräthen die Antwort, sie hatten nicht so bald sich entscheiden können, da sie erst mit Oxenstiern, in dessen Pläne sie nicht eingreifen möchten, hätten conferiren müssen.

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Nun wäre aber Adolf Friedrich ja, die Erklärung wegen der Proprietät oder des dominii directi bis nach des nächsten Frankfurter Convents Beschluß vorbehalten, in die völlige Possession des Stifts gekommen, und dazu gäben sie ihre Zustimmung und ihren Glückwunsch. Wegen der Proprietät würden sie sich später "auf einkommenden Bericht" so erklären, daß der Herzog die Freundschaft Schwedens daraus verspüren könne.

Es läßt sich nicht verkennen, daß Schweden bei Uebertragung der Stiftsregierung an Adolf Friedrich die Stiftsverfassung ganz außer Acht ließ, es handelte eben jure belli. Daher fehlte es auch nicht an Widerspruch. Sowie Herzog Hans Albrecht von dem Beschluß Oxenstierns Kunde bekam, schickte er den Rath Johann Milde und den Major Bernhard Meier nach Bützow zu Salvius, um gegen die Uebergabe zu protestiren. Er machte geltend, Meklenburg=Güstrow habe auf das Stift ebenso viele jura und regalia als Meklenburg=Schwerin, es habe ebenso viel gelitten im Kriege, Güstrower Truppen hätten den Feind zuerst aus Bützow vertrieben, er, Hans Albrecht, sei ein ebenso treuer Bundesgenosse und ebenso naher Verwandter des königlichen Hauses, als Adolf Friedrich. Die Güstrower Gesandten kamen in Bützow an, als Salvius mit Herzog Adolf Friedrich beim festlichen Einführungsmahl saß. Nach dem Essen wurden sie vor Salvius beschieden, und dieser gab ihnen die Erklärung, daß sie jetzt mit ihrem Antrag zu spät kämen, da Adolf Friedrich bereits eingewiesen sei. Aber das Stift sei demselben nicht als Eigenthum gegeben, sondern er habe es interimsweise bis zum Beschluß des Frankfurter Convents in Besitz genommen. Es blieb den Gesandten also weiter nichts übrig, als im Namen ihres Herzog zu protestiren, und Salvius entließ sie darauf mit der Vertröstung, daß die Krone Schweden das Dominium des Stifts noch habe, und daß die Unterthanen dem neuen Herrscher nicht so bald huldigen würden, da das Stift ein Reichsstand und daher noch die Zustimmung des Reiches nöthig sei. Auch seien noch einige Domherren vorhanden, die die Huldigung nicht erlauben würden, weil sie die libera electio hätten oder wenigstens gehabt hätten.

Hans Albrecht setzte nun seine Hoffnung auf den Convent, welcher im Sommer 1634 zur Berathung der protestantischen Angelegenheiten von Oxenstiern nach Frankfurt berufen war. Am 31. März theilte er Oxenstiern schriftlich mit, daß er in Frankfurt seine Rechte geltend machen wolle. Er bemerkte

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dabei, daß er dem Sohne Adolf Friedrichs das Stift als postulirtem Administrator gern gegönnt hätte, denn wenn die Wahl Christians Anerkennung gefunden hätte, so wäre für die Zukunft seinem Hause das Stift nicht verloren. Er wolle aber keineswegs gestatten, daß das Stift in Meklenburg=Schwerin incorporirt würde. Auch an Salvius schriee Hans Albrecht, er möchte bei Oxenstiern ein gutes Wort für die Güstrower Linie einlegen, was der Legat zu thun verhieß.

Zu Gesandten nach Frankfurt wurden die Geheimen und Regierungsräthe Hans Albrechts Paschen von der Lühe (auf Thelkow) und Zacharias Rochow bestimmt. Sie erhielten ein Schreiben an Oxenstiern mit, das sie aber erst abgeben sollten, wenn der von Salvius versprochene Brief eingegangen. Mit den Gesandten von Brandenburg, Pommern, Hessen=Kassel und Anhalt sollten sie sich vor dem Convent benehmen, damit sie Unterstützung fänden. Dann sollten sie beantragen, daß das Stift Schwerin in seiner alten Verfassung erhalten bliebe, und die Administratoren abwechselnd aus dem Hause Schwerin und Güstrow gewählt würden. Wäre das nicht zu erreichen, und würde man das Stift in Meklenburg incorporiren wollen, so sollten sie die Hälfte des Landes für Güstrow beanspruchen.

Der Frankfurter Convent fand statt und wurde am 3. September geschlossen. Die Güstrower Gesandten hatten denselben besucht; aber erreicht hatten sie nichts.

Während der Herrschaft der Schweden im Stift waren die Rechte der Capitularen schmählich mit Füßen getreten; und aus ihren Besitzungen vertrieben, eingeschüchtert und zerstreut in alle Welt, wagten dieselben nicht einmal Einspruch dawider zu erheben. Als aber Adolf Friedrich in die Stiftsherrschaft eingesetzt war, lagen die Verhältnisse für sie um Vieles günstiger. Denn dem Herzog konnte die Uebernahme des Stifts als eines schwedischen Lehnes natürlich wenig Garantie für eine dauernde Herrschaft bieten, er mußte also sich auf andre Weise Rechte an das Stift zu verschaffen suchen, wenn er in seinem Besitz sicher sein wollte. Das war aber am besten möglich durch das Capitel, welches rechtlich allein über das Stift zu verfügen hatte. Den Capitularen war es in ihrer üblen Lage zunächst wohl gleichgültig, wer der Herrscher war, ihnen lag vor allem daran wiederzugewinnen, was sich wiedergewinnen ließ, und mit Adolf Friedrich ließ sich wenigstens schon eher verhandeln, als mit den übermüthigen Schweden. Der Senior Vollrath von Plessen (auf Großenhof)

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scheint zuerst wieder für des Capitels Sache Hoffnung geschöpft zu haben, wenigstens tritt er zuerst handelnd wieder auf. Unterm 28. April schon theilte er Adolf Friedrich mit, daß am 30. ein Capitelsconvent in Schwerin stattfinden solle; der Herzog möchte dann dem Capitel Audienz gewähren, damit über die Lage des Stifts berathen werden könne. Adolf Friedrich hatte zwar Anfangs wenig Lust mit den Capitularen zu verhandeln, wie aus seiner Correspondenz mit dem General von Lohausen hervorgeht; aber die Bewegung unter den Capitularen wurde sehr groß, sie wollten einen Convent halten, hatten sich wieder an Dänemark gewandt und drohten einen neuen Administrator zu wählen. Nun meinte Adolf Friedrich, es könnte sich leicht Einer finden, der Geld biete für die Wahl, und er erhielt dann einen Rivalen. Er mußte also doch seinen Aerger darüber, daß das Capitel das Stift Jahre lang dem Hause Meklenburg vorenthalten, verwinden und sich mit den ihm persönlich verhaßten Capitularen, die er inutilia terrae pondera nannte, einlassen.

In der Capitelssitzung erschienen der Dekan Wackerbarth, der Senior von Plessen, der Subsenior Bothmer und der Syndicus Wedemann. Am 1. Mai hatte der Herzog mit diesen eine Conferenz, welche am 2. der herzogliche Rath Johann Cothmann fortsetzte; der Lehnssecretair und Archivar Simon Gabriel zur Nedden führte das Protocoll. Cothmann bedeutete den Capitularen, daß Adolf Friedrich von Schweden nur "die Possession des Stifts auf gewisse Maße" erhalten habe. Auf die Bitte der Capitularen habe man sich um deren Restitution bemüht, aber ohne Erfolg. Zunächst könne der Herzog nichts verfügen, weil er Alles in dem jetzigen Stande lassen solle; doch wolle er ihnen die Güter Rampe und Medewege "zu sonderlichen Gnaden aus eignen Mitteln reluiren"; hoffentlich würde Schweden dazu seine Einwilligung geben. Als Gegenleistung erwarte er vom Capitel, daß dasselbe mit ihm eine Capitulation aufstelle, nach welcher allzeit der älteste Sohn des regierenden Herzogs zu Meklenburg=Schwerin, und wenn diese Linie ausstürbe, das Haus Güstrow in perpetuum zum Administrator gewählt werden müsse. Wedemann erwiderte, man möchte die Forderung in Betreff der Wahl wohl bewilligen, wie es dann aber mit den Statuten werden solle, nach welchen dem Capitel die fibera electio zustehe? Man müsse zunächst um eine Bedenkzeit von 14 Tagen bitten, bis dahin würde voraussichtlich auch der Propst, dessen Stimme durchaus nöthig sei, nach Schwerin kommen. Cothmann gab darauf die ziemlich unklare

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Antwort, der Passus über die Wahl könne so verclausulirt werden, daß er dem Capitel nicht zum Präjudiz gereiche.

Am 14. Mai hatten die vorhin Benannten Capitularen und der Propst Otto von Estorff wieder eine Conferenz mit dem Hofmarschall Moritz von der Marwitz und dem Rath Cothmann. Wegen des Wahlpassus hatte das Capitel sich schon vorher schriftlich geäußert, freilich nicht zur Zufriedenheit Adolf Friedrichs. Die Verhandlungen zogen sich sehr in die Länge, so daß neben der Sitzung am 14. noch drei andre nöthig wurden (16., 17. und 19. Mai). Cothmann und Wedemann führten das Wort. Die Güter Rampe und Medewege sollten für das Capitel reluirt werden, versprach Cothmann unter der Bedingung, daß man sich verpflichte, immer den regierenden Herzog von Meklenburg, und zwar in erster Linie von Meklenburg=Schwerin, zu wählen. Dabei wies er auf die Vortheile hin, die dem Stift und besonders den Capitularen aus der Herrschaft eines meklenburgischen Herzogs erwachsen würden. Auf den Einwand Wedemanns, daß dadurch die electio mortificirt würde, und das dem Capitel vor der Nachwelt schimpflich wäre, entgegnete Cothmann: "Die Wahl bleibt, nur die pluralitas individuorum wird aufgehoben". Uebrigens dürfte das Capitel wohl nimmer restituirt werden, wenn es auf diese Bedingung nicht eingehen wolle. Wedemann: "Die Election ist dann nur umbra". Wackerbarth setzte hinzu: "Das geht wider unser juramentum". Die Richtigkeit dieser Behauptungen konnte nun zwar niemand bestreiten, auch Cothmann nicht; aber der herzogliche Rath wußte seine Sache geschickt zu vertreten und war um eine Antwort nicht verlegen. Wie könne ein juramentum das Capitel hindern, das Stift vom naufragium zu retten, fragte derselbe. Die Capitularen wurden durch dergleichen drohende Andeutungen so in die Enge getrieben, daß sie Schritt für Schritt dem Gegner das Feld räumten. Zuerst wollten sie die Wahl auf das Haus Meklenburg restringiren, wie die Lübeker Capitularen es auf das Haus Holstein gethan, aber nicht auf eine bestimmte Person. Das genügte nicht. Man erbot sich dann, den regierenden Herzog von Meklenburg=Schwerin zu wählen, wollte aber nicht nach Aussterben des Schweriner Hauses auf Güstrow angewiesen sein, und auf alle Falle wollte man bei jeder Wahl eine Capitulation aufstellen. Auch das genügte nicht völlig und die Capitulation wurde ihnen als überflüssig rundweg abgeschlagen. Der Tag war indessen mit den Verhandlungen zu Ende gegangen, die Conferenz wurde abgebrochen und die Capitularen zur Tafel

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geladen. Sie lehnten zuerst ab, nahmen dann aber auf Zureden die Einladung doch an.

Am nächsten Tage war Himmelfahrt, die Conferenz konnte also erst am 16. fortgesetzt werden. Cothmann spricht von der Wahl eines Güstrowers nach dem etwaigen Aussterben der Schweriner Linie nicht mehr; er fordert einfach, daß nunmehr die Postulation auf Adolf Friedrich gerichtet werde. Die Capitularen wandten zaghaft ein, Herzog Christian, der schon postulirt sei, möchte die Wahl des Vaters anfechten, gingen aber doch nach langem Sträuben auf die Forderung Cothmanns ein, da man ihnen versicherte, Herzog Christian wäre mit der Wahl des Vaters einverstanden.

Der Boden war nun so weit geebnet, daß man anfangen konnte aufzubauen. Man verhandelte dann über verschiedene Verfassungsfragen, über Gerichtsverfassung und über den Titel des Herrschers. Dem Capitel lag sehr daran, daß der Herzog sich auch Administrator nenne, und Adolf Friedrich versprach daher, es thun zu wollen. In Bezug auf die Jurisdiction im Stift gab Adolf Friedrich die allgemeine Zusicherung, daß er Alles im alten Stand lassen wolle, schon wegen der Erbverträge mit Güstrosw. Der Senior von Plessen - der auch herzoglicher Rath war - könne gern die Aufsicht über die Justizpflege haben. Das Capitel forderte eine eigne Stiftscanzlei, doch darauf wollte der Herzog der Kosten wegen nicht eingehen. Cothmann versprach schließlich, daß die Stiftsacten an einem besondern Ort in der herzoglichen. Canzlei aufbewahrt werden sollten, aber nicht auf dem Bischofshof, wie das Capitel wünschte. In Betreff der Stiftstage billigte man die Forderung des Capitels, daß nämlich die Stände nach Bützow berufen werden sollten. Die Restitution der Capitelsgüter machte am meisten Schwierigkeit. Es wurde die Reluition von Rampe, Medewege, Warkstorf und Bauhof Schwerin innerhalb sechs Wochen gefordert, dann eine Frist bis Jacobi nachgegeben, ferner der Termin bis Michaelis hinausgeschoben, und endlich mußte man mit der Erklärung Cothmanns zufrieden sein, daß eine Frist überall nicht gesetzt werden könne, so lange Schweden das Stift nicht rein abgetreten habe.

Am 17. einigte man sich um minder wichtige Punkte, u. a. um die Jurisdiction über die Domkirche und den Domkirchhof.

Am letzten Conferenztage, den 19. Mai, legte Cothmann eine nach den Vereinbarungen abgefaßte Capitulation vor, die genehmigt wurde.

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Im Eingang dieser Capitulation, der letzten im Stift Schwerin, wird erzählt, wie das Stift an Wallenstein gekommen, dann von den Schweden erobert und von diesen "auf gewisse Maße" an Adolf Friedrich abgetreten sei. Der Herzog habe ein jus electionis quaesitum vom Capitel begehrt und erhalten, wofür er die Reluition von Rampe und Medewege versprochen. Bis er dies Versprechen einlösen könne, würde er jährlich 600 Rthlr. an die Capitularen zahlen. Auch Warkstorf und der Schweriner Bauhof sollten demselben wieder abgetreten werden; wenn er aber dazu innerhalb eines Jahres nicht die Confirmation (von Schweden) erhalte, so wolle er den Domherren die Einkünfte nach Abschätzung vergüten. Zur Gegenleistung, und weil es auch sonst für das Stift von Vortheil sei, habe sich das Capitel verpflichtet, die Wahl des Administrators für immer auf das fürstliche Haus Meklenburg, und zwar, so lange die Linie Schwerin blühe, auf den regierenden Herzog von Schwerin, wenn diese Linie aussterbe, auf einen Güstrowschen Prinzen, wenn es begehrt würde, zu restringiren. Sollten aber beide Linien erlöschen, so sollte dem Capitel wieder die freie Wahl zustehen.

Zur Sicherung der Freiheiten und Gerechtigkeiten des Stifts ist ein für alle Mal diese Capitulation vereinbart, welche für alle Zeiten bindend bleibt. Es wird die Versicherung gegeben, daß der früher postulirte Herzog Christian dieser Wahl nicht widersprechen würde. Unter diesen Bedingungen sei Adolf Friedrich zum Administrator des Stifts "unterthänig" postulirt und erwählt; er habe erklärt, nach seiner Confirmation (durch Schweden) den Titel Administrator führen zu wollen.

Darauf folgen die verabredeten Bedingungen in 32 Artikeln:

1) Adolf verspricht die nachfolgenden Artikel zu halten; seine Nachkommen, die ihm folgen werden, sollen jedes Mal vor Antritt der Regierung einen Revers ausstellen, daß sie diese Capitulation genau beobachten wollen.

2) Er will alle Stiftsangehörigen, vor allen die Capitularen in seinen Schutz nehmen, im Besondern, wenn dieselben wegen dieser Capitulation in Ungelegenheiten kommen sollten.

3) Er will diese Postulation gegen alle Angriffe vertheidigen.

4) Kirchen, Klöster, Schulen und deren Diener sollen gemäß der Oeconomie=Ordnung vom 21. Februar 1568 erhalten werden.

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5) Es soll für gute Justizpflege gesorgt werden; in der herzoglichen Kanzlei soll eine eigne Registratur für das Stift hergerichtet werden; einer der Capitularen, dies Mal der Senior Vollrath von Plessen, wird der Canzlei adjungirt.

6) Die Regalien und Dignitäten des Stifts, namentlich das Cancellariat der Universität Rostock, sollen erhalten bleiben.

7) Täglich werden zu Bützow 12 Arme auf des Administrators Kosten ernährt.

8) Der Herzog will die Häuser und Städte des Stifts selbst regieren oder durch einen adligen Hauptmann, der in Beisein eines Capitularen vereidigt ist, verwalten lassen. Auch die Lehnsleute und die Städte Bützow und Warin, sowie andere Unterthanen sollen nicht anders als in Gegenwart eines Domherrn auf den Administrator eidlich verpflichtet werden.

9) Bei Antritt der Regierung sollen alle Lehns= und Amtleute, auch die Räthe und die Gemeinden in den Städten in Gegenwart des Capitels eidlich "belegt" werden.

10) Die Erhaltung der Stiftsfesten geschieht auf Kosten des Administrators allein.

11) Für Alle wird Schutz gegen Angriffe und Schädigung von außen versprochen.

12) Ebenso verspricht der Administrator die Rechte und Privilegien der Capitularen und aller Stiftsgeistlichen zu schützen. Ueber das Domcapitel und die einzelnen Capitularen will er sich die Jurisdiction nur in zweiter Instanz "anmaßen", gleicher Weise bleibt dem Domcapitel die Jurisdiction in erster Instanz über die Domkirche und den Domkirchhof.

13) Das Domcapitel behält die Jurisdiction erster Instanz über die Capitularen, Prälaten, Beneficiaten der Kirche zu Schwerin und über deren Güter, Höfe, Wohnungen, Diener und Unterthanen.

14) Die Wahl der Pröpste und Dekane und die Verleihung der Präbenden steht dem Capitel zu.

15) Der Administrator will Domherren, Expectanten und Beneficiaten "in unbilligen Sachen wider das Capitel nicht anhängen", sondern sie in erster Instanz an das Capitel verweisen.

16) Wenn die Capitularen Geschäfte halber nach Bützow, Warin oder Schwerin kommen, so sollen sie auf des Administrators Kosten verpflegt werden.

17) Absteigequartier und Versammlungsort für die Capitularen ist zu Bützow das Capitelshaus, genannt die Ravensburg.

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18) Muß das Capitel jemand arretiren, so stehen ihm die Thürme zu Warin und Schwerin frei zu Gebot; aber rasches Gerichtsverfahren wird verlangt.

19) Der Administrator will ohne Wissen und Rath des Capitels über keine wichtigen Stiftsangelegenheiten beschließen, noch weniger Neuerung, Schätzung, Bede, Landsteuer, Collecte, Contribution u. s. w. den Unterthanen auferlegen, noch deshalb Stiftstage ohne Vorwissen, Belieben und Beisein des Capitels halten; im Besondern sollen Reichs= und Kreishülfen und =Steuern nur auf allgemeinen Stiftstagen mit Beliebung des Capitels "angelegt" werden.

20) Das Stift wird nicht mit ungewöhnlichen Ablagern und andern Lasten beschwert werden.

21) Vom Stiftsgut darf nichts verkauft und nichts ohne Vorwissen und Rath des Capitels verpachtet werden.

22) Die Stiftskleinodien, Bilder, Briefe, Siegel und Bücher sollen inventarisirt werden und erhalten bleiben.

23) Im herzoglichen Archiv etwa befindliche Acten und Urkunden des Capitels sollen demselben wieder eingehändigt werden.

24) Auf des Stifts Gold= und Silbergeschirr, das wieder herbeigeschafft wird, darf das Wappen der Domkirche und des Herzogs gesetzt werden.

25) Der Administrator verspricht die Testamente der Domherren zu ehren und

26) alle rechtmäßigen Verträge des Stifts fürstlich zu halten.

27) Reichs=Deputations= und Kreistage werden auf des Administrators Kosten beschickt und auf denselben die Rechte des Stifts vertreten. Ebenso zahlt der Administrator die Kosten der Kammergerichts=Revision und der Visitationen im Stift. Die Augsburgische Confession will derselbe schützen und keine Stiftsregierungs=Räthe dulden, "die sich nicht zu dieser Religion bekennen", auch will er "wegen der Visitationen, synodorum und andren geistlichen und Consistorialsachen gebührende Verordnungen machen."

28) Uebergriffen der Grenznachbarn auf den Besitz des Capitels will der Administrator auf Ansuchen wehren; auch will er Sorge tragen, daß die Rückstände der Capitelshebungen gezahlt werden.

29) Für die kaiserliche Confirmation der Stiftsprivilegien, die seit Karl V. nicht mehr geschehen, will er, wenn wieder Friede sein wird, nach Möglichkeit Sorge tragen.

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30) Da sich das Capitel gegen Adolf Friedrich und sein Haus in restrictione electionis willfährig bezeigt hat, so will derselbe auch seine und des Hauses Meklenburg Prätensionen auf das Stift im jetzigen Stande lassen, auch nach Vermögen sorgen, daß Herzog Hans Albrecht sich die Restriction gefallen läßt, und man auf diese Weise hoffen darf, daß allen Irrungen zwischen dem fürstlichen Hause Meklenburg und dem Domcapitel gütlich und aus dem Grunde abgeholfen werde.

31) Der Administrator verspricht noch einmal diese Capitulation zu halten und keine Absolution von derselben zu suchen.

32) Er begiebt sich aller Rechte, welche der Capitulation entgegenstehen könnten.

Das Original auf Pergament ist datirt vom 17. Mai 1634 und von Adolf Friedrich eigenhändig unterschrieben 1 ). Angehängt sind derselben zwei Holzkapseln, von denen die eine leer ist und die andere das Siegel des Herzogs enthält.

Für Adolf Friedrich war es doch eine Beruhigung, daß die Wahl zu Stande gebracht war; er hatte nun unstreitig ein besseres Recht auf das Stift, als es Schweden verleihen konnte. Daher gab er auch von jetzt an seine Bewerbung bei Oxenstiern um die erbliche Verleihung der Herrschaft auf und befahl seinen Räthen von Passow und Reinking, die er in Stiftsangelegenheiten an den schwedischen Reichskanzler geschickt hatte, die Confirmation Schwedens nullo alio capite quam electionis zu suchen. Er erhielt diese freilich nicht; aber er brauchte sie auch nicht, wie das Capitel richtig bemerkte.

Zur Ausführung seiner durch die Capitulation übernommenen Verpflichtung beauftragte der Administrator am 10. Juni 1634 die Canzlei=Secretaire Nicolaus Rachel und Joh. Reppenhagen die Absonderung der Stiftsacten vorzunehmen.

Der Herzog Christian, welcher im Jahr 1625 zum Coadjutor postulirt wurde, war zur Zeit der Wahl Adolf Friedrichs erst 10 1/2 Jahr alt; er konnte also von diesen Vorgängen noch kein Verständniß haben, wahrscheinlich wußte er garnicht darum. Auch später bis zu seiner Volljährigkeit war wohl ein Widerspruch von ihm nicht gut möglich. Dann aber


1) Eine Ausfertigung auf Papier, vielleicht die am 19. Mai dem Capitel vorgelegte, trägt die eigenhändigen Unterschriften Adolf Friedrichs, des Propstes von Estorff, des Dekans Wackerbarth und des Seniors von Plessen.
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wurde er auf Reisen geschickt und erfuhr vielleicht nicht allzu viel von den Ereignissen in der Heimath. Aber endlich hatte er doch Kunde davon bekommen, daß das Capitel unter Nichtachtung seiner Postulation seinen Vater zum Administrator gewählt habe. Im Jahr 1645 schrieb er von Paris aus (20./30. Dec.) an eine im Brief nicht genannte Person in Meklenburg, daß er das Stift Schwerin, sein Stift, wie er sich ausdrückt, zu erhalten hoffe. "Es wird große Difficultät setzen, aber um eine solche Braut wagt man auch wohl ein blau Auge." Er glaubt zuversichtlich, daß gute Leute ihm "in seiner gerechten Sache" Beifall geben werden, "et tandem bona causa triumphat". Ein halbes Jahr später, als der junge Herzog wieder in Schwerin war, 15. Juni 1646, erklärte er dem Capitel schriftlich, daß er lange auf die Vollziehung habe warten müssen. Nunmehr verlange er aber die wirkliche Introduction, damit endlich die ordnungsmäßige Wahl und Postulation vollstreckt werde. Er unterzeichnete: "Christian, Bischof."

Dies Schreiben beantwortete der Dekan Ulrich Wackerbarth am 16. Juni. Er motivirte die Handlung des Capitels mit den geschichtlichen Ereignissen. Der Vater Christians hätte das Stift zunächst nicht per electionem aus den Händen des Capitels, sondern ex cessione der Krone Schweden erhalten. Das Capitel hätte bei der Capitulation auch an die Anrechte Christians erinnert, es wäre ihm aber versichert, daß er, Herzog Christian, nichts dagegen einwenden würde. Jetzt wären alle andern Capitularen außer ihm, Wackerbarth, von Schwerin abwesend; er allein könne keine Beschlüsse für das Capitel fassen, er wolle aber auf dem nächsten Capitelsconvent den Brief Christians vorlegen. Unterm 22. Juni 1646 schrieb Christian an seinen Vater. Er beklagte sich, daß er ohne Zweifel "aus Verhetzung oder Verläumdung Anderer" in Ungnade gefallen, und deutete dann auf sein Recht ans Stift an, daß er zu seinem gebührlichen fürstlichen Unterhalt nöthig habe. Er versicherte zum Schluß den Vater seiner kindlichen Liebe und seines kindlichen Gehorsams. Herzog Adolf Friedrich hatte von der Correspondenz des Dekans mit seinem Sohne erfahren und rügte es Wackerbarth, daß er sich auf diesen Briefwechsel eingelassen. Seinem Sohn selbst gab er eine ernste, doch nicht grade harte Antwort. Der Prinz habe zu seinem fürstlichen Unterhalt immer soviel bekommen, als die Zeit und die Verhältnisse erlaubten, und was der Vater ihm angeboten, wäre dem Sohn nach eigner Erklärung genügend gewesen. Verläumdet wäre er nicht.

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"Wenn wir aber zuweilen dir ungnädig geworden, ist solches von deinen selbsteignen actionibus gekommen, die denn mehrmalen so bewandt gewesen, daß wir uns darüber billig haben müssen offendirt befinden." Er möge sich hüten, das Capitel einer "movirten quaestionis status zu beschuldigen". Nach den Ereignissen der letzten Jahre wären seine Prätensionen auf das Stift längst erloschen. Durch seine (Christians) Wahl würde das Stift dem Hause Meklenburg nicht erhalten bleiben, und daß es verloren ginge, könne keiner der meklenburgischen Prinzen zu Schwerin und Güstrow zugeben. Er tadelt, daß Christian den Titel "Bischof" führe, der ihm von niemand gegeben sei. Er vernachlässige sein eignes Interesse, wenn er das Stift jetzt begehre. Wolle er sich als gehorsamer Sohn in der That, nicht nur mit Worten zeigen, so solle er das versprochene Jahrgeld immer erhalten, auch will der Vater "auf bessere Anschickung" ihm alle väterliche Huld erweisen.

Dies Schreiben schickte der Herzog durch einen Soldaten nach Rehna, wo Christian damals wohnte, und begehrte Antwort. Christian schrieb wieder am 4. Juli. Es thue ihm leid, daß sein Verhalten dem Vater Kummer mache, und er bitte um Verzeihung; in seinen mündigen Jahren werde er dem Vater ganz zu Gefallen leben. Er verzichtet dann auf das Stift und bittet nur um das Amt Bützow mit der Residenz in Bützow, damit er Beschäftigung erhalte und nicht zugleich mit dem Vater an demselben Orte zu wohnen brauche, was er nicht für gut hält. Dem Vater bliebe so die Administration des Stifts, und die Capitulation brauche nicht geändert zu werden. Ihm, dem Sohne, bliebe das jus radicatum. Mit den 2000 Rthrn., die der Vater ihm jährlich aus der Kammer gäbe, könnte er nicht auskommen, auch wüßte er nicht, wo er jetzt Kriegsdienste nehmen solle. Den Brief schickte Herzog Christian zunächst an Simon Gabriel zur Nedden nach Doberan, der ihn mit guter Fürsprache an den Vater übergeben sollte. Dabei äußerte der junge Herzog den Wunsch, daß er gern eine mündliche Unterredung mit dem Vater hätte, und wenn es auch nur eine halbe Viertelstunde lang wäre.

Adolf Friedrich hatte der Brief seines Sohnes nicht befriedigt; er verlangte eine "reine, söhnliche Unterwerfung". Er wisse von keinem jure radicato, sagte er, und von keiner Capitulation, die Christian ein Recht zu fordern gäbe. Wenn sein Sohn nicht vollständig einlenke, würde er ihm sein Jahresgehalt entziehen und ihm zeigen, wozu die patria potestas

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vermöge göttlichen Gesetzes befugt sei. Der Vater will die Namen derjenigen wissen, welche den Sohn aufwiegelten. S. G. zur Nedden sollte im Auftrage Christians dessen Schwester Sophie Agnes um Fürsprache beim Vater bitten; er berichtete, daß ihm diese Bitte abgeschlagen sei. Des Herzogs Brief an seinen Sohn überbrachte der Einspännige Sparenberg nach dem Fürstenhof in Wismar mit einem Gruß von Sophie Agnes, die nicht selbst schrieb, weil sie krank war. Auch zur Nedden ließ grüßen, aber Christian erwiederte auf die Bestellung des Grußes: "Simon ist eine rechte Katze." Der Herzog war sehr aufgeregt, er fluchte: "Donner, Hagel und Blitz" und schlug "Knippchen", wie Sparenberg erzählte, setzte sich dann in seinem Zorn aufs Pferd und ritt zu dem schwedischen Gouverneur in Wismar, der Christians Handlungsweise zu billigen schien. Aber endlich besann der junge Prinz sich doch, trotz seiner schlechten Rathgeber. Am 29. August bat er den Vater schriftlich um Verzeihung. Nachdem dieser den Brief des Sohnes nach der Rückkehr vom Bade Hammersleben (!) geöffnet und gelesen (24. September), ließ er demselben durch seinen Beichtvater Bilderbek mittheilen, daß er ihm verziehen habe, wofür der Sohn sich herzlich bedankte. Am 3. October kam Christian selbst nach Schwerin, um persönlich den Vater um Verzeihung zu bitten. Er wagte nicht direct demselben gegenüberzutreten, und suchte erst die Vermittelung zur Neddens, Bilderbeks, des Obersten Gurtzke und des Hofmarschalls Otto von Wackerbarth. So kam es zwischen Vater und Sohn am 7. October zur vollen Aussöhnung. Christian gab gänzlich nach und nannte auch seinen frühern Rathgeber Johann Angelius Werdenhagen, benachrichtigte denselben aber sofort von dieser Mittheilung, damit er rechtzeitig fliehen könne. Werdenhagen suchte zuerst den Herzog Lügen zu strafen; da ihn aber sein eigner Brief beschuldigte, floh er am 10. October.

Unter den Briefschaften, die Christian dem Vater ausliefern mußte, befanden sich Gutachten der Juristen=Facultäten von Helmstedt, Rinteln, Leipzig und Greifswald über die Ansprüche des Herzogs auf das Stift. Die beiden letztgenannten Facultäten führten in ihren Gutachten erdichtete Namen auf. Manlius, der Sohn des Titus, hieß es in denselben, macht Anspruch auf die Abtei zu St. Severini. Addressirt sind diese Urtheile: "Dem ehrbaren Manlio von Homburg zu Lütkenburg in Holstein."

Dem Herzog Adolf Friedrich wurde nun seine Stiftsherrschaft nicht mehr streitig gemacht. Zwar erlangte er die

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Zustimmung Schwedens zu seiner Wahl durch das Capitel nicht; dafür aber erhielt er nach kurzer Zeit im westfälischen Frieden das Stift als erbliches Fürstenthum.

Für die Stiftsregierung brauchte Adolf Friedrich eigne Beamte nicht, da seine meklenburgischen Kanzler und Räthe die Stiftsgeschäfte mit verwalten konnten; doch erhielt er das Kirchenregiment selbständig. Im Uebrigen wurde nicht mehr geändert, als nach den Bestimmungen der Capitulation mit dem Capitel vorauszusehen war, und diese Veränderungen betrafen vorzugsweise das Verhältniß des Administrators zu der Benannten Corporation. Die Stände wurden in ihren Rechten belassen; nur verstand der Herzog es, wo er seinen Willen durchsetzen wollte, mit ihnen weniger Umstände zu machen. Ueber das Kloster Rühn verfügte er etwas freier als die früheren Administratoren, indem er sich um die Aufsichtsrechte der letzten Capitularen wenig kümmerte.

Die Verwaltungsämter blieben unter Adolf Friedrich in gleicher Weise besetzt, wie früher. Als Stiftshauptmann, jetzt wieder der erste Stiftsbeamte, wirkte 1634-1636 Hans von Grävenitz, 1636 und 1637 der schon bekannte Heinrich von Hagen, genannt Geist, 1637-1640 Friedrich von Hobe, und darauf, sicher seit 1641, Georg Ernst Rabensteiner. Die Namen der Vögte, Amtleute und Küchenmeister dürfen wir wohl übergehen.


B. Die Stiftsstände.

1) Das Domcapitel.

Mit Einführung der Reformation waren mit dem Domcapitel, wie mit dem Bischofsamte, mancherlei Veränderungen vorgegangen. Selbstverständlich mußte die Bedeutung dieser Corporation ebenso verlieren wie die des Bischofs, soweit dieselbe zur Theilnahme an den bischöflichen Functionen berechtigt und verpflichtet war. Das Feld ihrer Thätigkeit, das die Capitularen sich selbst schon in der letzten katholischen Zeit durch ihre Trägheit eingeengt hatten, war nun auf die nicht weiten Grenzen des bischöflichen Gebietes allein beschränkt, da in dem übrigen Theil der Diöcese die Landesherren die bischöflichen Rechte besaßen und die bischöflichen Pflichten entweder selbst oder durch ihre Beamten ausübten.

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Von den alten, oft gewiß unbequemen statutarischen Vorschriften behielt das Capitel grade so viel bei, als es zur Wahrung seines Ansehens und seines Besitzes für nothwendig erachtete. Der Cölibat, die Auszeichnungen in der Tracht und durch besondere Insignien, wie den Ring, sowie die tägliche Verrichtung des Gottesdienstes am Capitelssitze wurden nicht mehr für Verpflichtungen angesehen. Die Vorschrift am Capitelssitz zu wohnen wurde nur von denen beachtet, die für sich selbst einen Vortheil darin erkannten, bis man später, durch die eigne Noth getrieben, diese alte, lange vernachlässigte Verpflichtung wieder durch ein Statut einschärfte.

Da andrerseits gleich zu Anfang der evangelischen Zeit die politische Macht des Bischofs oder nunmehrigen Administrators im Stifte selbst so wesentlich vermehrt wurde, daß derselbe die vollen Befugnisse eines unmittelbaren Reichsfürsten erhielt, so mehrte sich damit natürlich auch der politische Einfluß des Capitels, das an allen wichtigen Handlungen seines vorgesetzten Administrators durch Beirath und Abstimmung Antheil zu nehmen berechtigt war. In dieser Hinsicht wurde besonders das vornehmste Recht des Capitels, die Wahl des Administrators, wichtiger, da das Capitel durch dieselbe jetzt vollends landesherrliche Rechte verlieh. Allerdings setzte man in der ersten Zeit noch die Bestätigung des Papstes voraus und suchte dieselbe nach, wie man noch später die Bestätigung des Kaisers wünschte; doch wurde weder diese, noch jene erlangt, und gleichwohl büßte der erwählte Administrator deshalb nichts an seiner Würde und an seiner Macht ein.

Daß das Capitel sein Wahlrecht sollte benutzt haben, um der künftigen Regierung einen bestimmten, ihm erwünschten Charakter zu geben, indem es demgemäß die Persönlichkeit des Herrschers aussuchte, darf man keineswegs behaupten. Das Capitel war einfach nicht im Stande dazu, da die zwar rechtlich freie Wahl durch äußere Verhältnisse beeinflußt wurde, die mächtiger waren, als der Wille der Capitularen, und da man von vorne herein das freie Wahlrecht materiell auszunutzen Verlangen trug. Die Wahlcandidaten wurden dem Capitel aufgedrängt, und Letzteres suchte, wenn ihm eine Bestimmung der Persönlichkeit nicht mehr blieb, möglichst viele Vortheile für sich zu erhandeln, bevor es den entscheidenden Ausspruch that. Immerhin aber erwuchs aus dem Schoße des Capitels die landesherrliche Würde, und hierin lag während der letzten hundert Jahre seines Bestehens seine vornehmste Bedeutung.

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Als ein Ausfluß des Wahlrechts ist es anzusehen, daß das Capitel von dem erwählten Administrator den Eid auf die Capitulation empfing und darauf denselben durch Ueberreichung der Schlüssel zu den bischöflichen Burgen in seine Machtstellung einführte. Weil auf diese Weise der Administrator zunächst dem Capitel für seine officiellen Handlungen verantwortlich wurde, so glaubte das Capitel mit Recht eine Controle über ihn ausüben zu dürfen, und so lange, bis äußere Gewalten die Verhältnisse von Grund auf veränderten, hat dasselbe die Administratoren stets mit einer Art ängstlichen, oft nicht unberechtigten Mißtrauens überwacht.

Bei Minderjährigkeit des Administrators stand dem Kapitel ein bedeutenderer Antheil an der Regierung selbst zu, es verlangte dann sogar vorzugsweise das Regiment im Stift. Indessen wurde für solche Fälle jedes Mal das Verhältniß zwischen Administrator und Capitel durch die Capitulation festgesetzt. Von praktischer Bedeutung wurde diese Frage nur ein Mal.

Neben der Stiftsritterschaft und den Stiftsstädten Bützow und Warin beanspruchte und besaß das Capitel ständische Rechte, und auf allen Stiftstagen trat es, selbst noch nach dem westfälischen Frieden, als erster Stand auf, dem als einem früher geistlichen das Prädicat: "Ehrwürden" offiziell gegeben wurde.

Vermöge ihres frühern vornehmen geistlichen Standes hatten die Capitularen noch während der Zeit der Administration das Protectorat über die Stiftskirchen und die Stiftsschule zu Schwerin und das Mitaufsichtsrecht über alle geistlichen Angelegenheiten im Stift. Da das Protectorat ihnen aber auch die Pflicht der Erhaltung von Kirche und Schule auferlegte, so wurde ihnen dasselbe lästig, und sie befreiten sich von dieser Pflicht durch den Abschluß einer "Oeconomie=Ordnung" mit dem Administrator. Diesen letzten Rest der geistlichen Functionen des Capitels werden wir indessen in dem Abschnitt über Kirchen und Schulen näher kennen lernen.

In der Capitulation Ulrichs I. von 1550 wurden (Art. 5) den Capitularen und allen geistlichen, sowie allen übrigen Bewohnern des Stifts alle hergebrachten Rechte gelassen. Ausdrücklich ist die Jurisdiction des Capitels erwähnt. In Artikel 16 verspricht Ulrich, sich keine Jurisdiction über die Canoniker und "andre" Geistliche anmaßen zu wollen; die Rechtsprechung über dieselben verblieb also dem Capitel. Natürlich konnten diese Zugeständnisse nur für das Gebiet

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des Stiftes gelten, denn die außerhalb desselben früher vom Capitel geübte Jurisdiction hatte mit der Reformation aufgehört. Schon 1533 fanden die Capitularen sich in diesem Recht beeinträchtigt, und auf eine deshalb an Herzog Heinrich von Meklenburg als Vormund seines Sohnes, des Bischofs Magnus, gerichtete Klage wurde ihnen kein andrer Trost gegeben, als die Antwort, sie müßten sich das gefallen lassen, da man "der Jurisdiction des Bannes halben in dieser Zeit gegen die Weltlichen wenig Macht habe". Das Capitel scheint hierdurch beruhigt worden zu sein, wenigstens machte es zu Ulrichs I. Zeiten keine Ansprüche mehr auf Jurisdiction jenseits der Stiftsgrenzen.

Aber innerhalb des Stifts beanspruchte es als ein altes Recht die volle Jurisdiction über den Dom und die Kirchhöfe binnen der Stadt Schwerin, die Vicarienhäuser, auf der ganzen Schelfe und auf allen Capitelsgütern und damit auch über die Kirchen= und Schuldiener und alle Insassen dieser Gebiete. Bei Ausübung der Gerichtsbarkeit hatte es seit alter Zeit sich des Thurms auf der bischöflichen Burg zu Warin als Gefängnißlocals bedient, und diese Vergünstigung erhielt es sich auch in der Zukunft. Des ungestörten Besitzes des Jurisdictionsrechtes erfreute es sich freilich in der protestantischen Zeit nicht mehr. Schon 1583 mußten die Capitularen sich beschweren, daß der Domorganist Hieronymus Mors, der als Kirchendiener unter ihrer Jurisdiction stünde, von den Amtleuten zu Schwerin gefangen gesetzt war. Der Administrator Ulrich wies sie damit ab, daß Mors in seinem Hause in der Stadt verhaftet sei; das Bereiche dem Capitel nicht zum Präjudiz. 1586 klagte das Capitel, daß der bischöfliche Schelfvogt sich oft Eingriffe in sein Jurisdictionsrecht erlaube. Der Fall, welcher eine Beschwerde hervorrief, war folgender. Der Domküster Johann Westphal, welcher auf Capitelsgebiet wohnte, war des Ehebruchs angeschuldigt und deshalb vom Schelfvogt verhaftet worden. Bei den Erörterungen dieser Umstände erklärte Herzog Ulrich, daß er selbst dem Vogte den Befehl gegeben habe; es handle sich in diesem Falle auch um peinliche Gerichtsbarkeit, und diese habe das Capitel nicht. Selbst Jürgen Wackerbarth, welcher jetzt 40 Jahre lang Stiftshauptmann sei, habe noch nicht erlebt, daß die Capitularen in peinlichen Sachen Recht gesprochen. Man möge daher den bischöflichen Beamten nicht in seinen Functionen stören. Das Kapitel beruhigte sich hiermit nicht, sondern es suchte durch Beispiele sein Recht zu beweisen und die Behauptung Wackerbarths hinfällig zu machen. Zu dem

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Zwecke trug es denn später, jedenfalls nicht vor 1588, vor: 1) Als im Jahr 1562 des Meiers (Pächters) Sohn auf dem Großen Bauhof auf der Schelfe seine Schwester im Scherz erschossen, habe des Capitels Baumeister Burchard Schmidt öffentlich über den Frevler Gericht gehalten. 2) Ebenso wäre bald darauf ein Landsknecht, der einen andern Landsknecht in der Nähe des Bischofshauses erschlagen habe, von dem Capitelsbaumeister gerichtet. 3) Die Zauberin Lene Reich, auf einem Domhof wohnend, wäre vom Capitel auf den Thurm zu Warin gebracht und daselbst vom Capitelsmonitor Jürgen Hübner peinlich verhört und zum Tode verurtheilt 1 ). 4) Endlich habe das Capitel in gleicher Weise auf allen seinen Landgütern immer die hohe und die niedere Gerichtsbarkeit geübt.

1593 klagten die Capitularen wieder, daß der Stadtrichter Johann Welder im Jahre vorher vom Gebiet des Capitels eine Zauberin gefangen weggeführt habe, ohne dem Capitel Caution zu geben. Ja auch der Gefängnißthurm zu Warin wäre ihnen bei Arretirungen vorenthalten worden, daher käme es, daß sie nicht mehr ihre Unterthanen in Ordnung halten könnten. Ulrich versprach ihnen denn, seinem Hauptmann Befehl zu geben, daß derselbe Capitelsgefangene 8 Tage lang zu Warin aufnehme, für längere Zeit müsse man erst die specielle Erlaubniß des Administrators einholen. Das Capitel war mit dieser Bestimmung zwar nicht zufrieden gestellt und wandte ein, es dürfte einmal Ulrich verreist sein, und dann wäre die Erlaubniß zum langem Aufenthalt der Gefangenen nicht zu erwirken; aber es wird sich wahrscheinlich gefügt haben.

Endlich, im Jahr 1594, kam ein Ausgleich der Differenzen über die Capitels=Jurisdiction zu Stande. Der Administrator gestand dem Capitel auf dessen Landbesitz auch die hohe Jurisdiction zu, dagegen mußte dasselbe auf die hohe Gerichtsbarkeit auf dem Domgebiet und auf der Schelfe verzichten, was es "des Friedens wegen" that. In Folge dessen hatte das Capitel während der letzten Jahre der Regierung Ulrichs I. wohl keine Veranlassung zu Beschwerden mehr, wenigstens wird von Streitigkeit nichts mehr überliefert.

In der Capitulation Ulrichs II. war dem Capitel wieder das Recht der Jurisdiction über die Capitularen, Prälaten und Beneficiaten der Kirche zu Schwerin und über des Capitels Höfe, Wohnungen, Diener und Unterthanen zugesichert (Art. 17),


1) Vollzogen wurde das Urtheil nicht, weil die Verurtheilte sich selbst im Gefängniß das Leben nahm.
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und die Angelegenheit mit dem Wariner Thurm war so geordnet, daß die Capitularen denselben als Gefängniß brauchen durften, nur sollten sie sich einer schnellen Justizpflege befleißigen. Differenzen scheinen zu Ulrichs II. Zeit nicht vorgekommen zu sein. Unter Ulrich III. hatte das Capitel verfassungsmäßig dieselben Rechte und übte sie scheinbar ebenso ungestört aus wie unter dessen Vorgänger, bis es 1627 aus dem Stift vertrieben wurde.

Adolf Friedrich bewilligte in seiner Capitulation von 1634 dem wieder aus der Verbannung zurückgekehrten Capitel nur die Gerichtsbarkeit in erster Instanz über die Capitularen, sowie über die Domkirche und den Domkirchhof. Als nun trotzdem ein Jahr darauf der Schelfvogt im Namen seines Herzogs Kirchenstühle im Dom anwies, hielt sich das Capitel für beeinträchtigt, und ebenso beklagte es sich, daß der herzogliche Hausvogt im "Schwarzen Adler", einer Krugwirthschaft auf dem Domgebiet, Jurisdiction geübt habe. Auch die Jurisdiction über den Kirchenkasten im Dom war dem Capitel nach einer Beschwerde von 1645 genommen worden; dagegen ließ dasselbe 1642 den Knaben Asmus Viedt mit Wissen und ohne Widerspruch des Herzogs wegen Verdachts der Zauberei verhaften und verhören.

Die Art der Justizpflege durch das Capitel mag durch folgenden Fall illustrirt werden. Am Weihnachtsabend 1617 schlug Chim Bidack aus Brahlstorf den Chim Reimers aus Zittow mit einem "Knebelspieß" auf den Kopf, daß derselbe eine Wunde von 2 Zoll Länge davontrug. Reimers wurde von dem Krüger Peter Lietze zu Richenberg "gearztet", starb aber trotz dessen sorgfältiger Pflege in der sechsten Woche nach der Verwundung. Die Erben des Gestorbenen zeigten den Vorfall beim Capitel an, und dieses leitete deshalb eine Untersuchung ein. Der Domherr Joachim von Wopersnow und der Capitelssyndicus Wilhelm Finx fuhren mit einem Notar nach Brahlstorf, um Gericht zu halten, zu welchem der derzeitige Inhaber des Hofes Rampe, Curd von Restorff, als Beisitzer citirt wurde. Die Sitzung fand in der Kapelle statt, Finx trug die Klage vor, empfahl sich aber dann, da er "seiner Nothdurft nach" nach Müsselmow reisen mußte, und nun trat für ihn der Pastor Heinrich Schumann zu Zittow ein. Geladen waren Kläger und Angeklagter; Letzterer erschien nicht; doch waren zwei Bürgen für ihn Bekommen. Als man diese abschickte, um den Angeklagten persönlich zu holen, weigerte sich Bidack ihnen zu folgen, und das Gericht begnügte sich deshalb mit einem Zeugenverhör. Der wichtigste

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Zeuge war der Arzt Krüger Lietze, der sein Erachten dahin abgab, daß der Tod nicht in Folge der Verwundung eingetreten sei. Das Gerichtsprotocoll schickte man an die juristische Facultät in Helmstedt und erhielt von dieser das Gutachten, daß Bidack mit einer ziemlichen Geldstrafe zu belegen sei und sich mit den Erben des Verstorbenen auszusöhnen habe.

Von einer Verkündigung des Urtheils wird nichts berichtet, viel weniger von einer Vollziehung desselben.

Wegen eines Diebstahls in der Propstei forderte und erhielt das Capitel später eine Rechtsbelehrung von den Schöffen zu Magdeburg.

Die Aufnahme in das Capitel war selbst in der protestantischen Zeit an gewisse Bedingungen geknüpft. Gefordert wurde eine sorgfältige Ausbildung auf einer Universität und ein moralischer Lebenswandel. Die Bestimmung über die Aufnahme hatten die Capitularen ohne Frage, doch mußten sie höheren Wünschen Rechnung tragen. So ertheilte der Kaiser "primarias preces" auf Canonicate, die berücksichtigt werden sollten. Wahrscheinlich ist aber dies Recht nach der Reformation vom Kaiser nicht mehr ausgeübt worden; denn die beiden Fälle, in welchen man sich nach 1550 auf die kaiserlichen primarias preces berief, sind höchst verdächtiger Natur. 1568, nach dem Tode des Propstes Lorenz von Schack, verlangte der bekannte Ritter Friedrich Spedt, der Projectenmacher, wie Lisch ihn passend nennt (vergl. Personenregister zu den Jahrbüchern), auf Grund seiner ihm vom Kaiser Maximilian verliehenen primariarum precum Einweisung in die Propstei; das Capitel wußte aber glücklicher Weise sich den Abenteurer vom Leibe zu halten. Noch energischer als Spedt drängte sich Balthasar Möller auf. Als der Decan Arnd von Weihe gestorben war (zwischen 1583-86), brachte er primarias preces vor, die ihm Kaiser Rudolf II. 1579 sollte gegeben haben. Möller wurde vom Capitel nicht aufgenommen, auch nicht, als wieder eine Vacanz durch den Tod des Seniors Georg Hübner eintrat. Die Capitularen erklärten, daß sie gegen diese primarias preces "etwas Beständiges vorbringen dürften", wie sie auch bei Spedt gethan, "der durch falsa narrata dergleichen preces ausgebracht". Möller zeigte nun eine wiederholte Aufforderung Kaiser Rudolfs zur Aufnahme seines Schutzbefohlenen vor. In diesem, sicher ebenfalls gefälschten Schriftstück wurden dem Capitel harte Vorwürfe gemacht und strenge befohlen: "Ihr wollt unser und unsrer Vorfahren kaiserliches Recht in Acht

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nehmen". Noch einmal, als Joachim von der Lühe gestorben war, wurde dem Capitel eine vom 6. Mai 1597 datirte Mahnung des Kaisers von Möller vorgehalten; es war auch dies Mal vergeblich, denn Magnus Hübner war schon in das erledigte Canonicat aufgenommen.

Der Administrator Ulrich I. empfahl wenigstens häufiger die Aufnahme seiner Günstlinge. 1573 wünschte er, daß Joachim von der Lühe zum Canonicus gewählt werde, da Stellen frei seien, und im Jahre 1597 schlug er drei Personen zur Aufnahme vor. Der erste der von Ulrich empfohlenen Bewerber war Johannes Mewes, ein Sohn des Marcus Mewes aus Lübek. Mewes hatte sich von dem Holsteiner Ove von Ahlefeld aus Emkendorf eine von 1581 datirende Exspectanz auf ein Schweriner Canonicat abtreten lassen und sich seit 1593 mehrfach um seine Aufnahme bemüht. Außer Herzog Ulrichs suchte er auch die Vermittelung des Propstes, ja sogar die der Königin Sophie von Dänemark nach; doch das Capitel wehrte sich standhaft. - Ferner empfahl Ulrich den Heinrich von Bülow, der sich schon 1596 nach des Seniors Richard von Wolde Tode um ein Canonicat auf Grund eines Exspectanzbriefes bewarb und um so mehr Berücksichtigung erwartete, da er sich auf Universitäten wohl vorbereitet habe. Nun hatte aber damals Burchard von Weihe gegen eine Geldentschädigung sein Anrecht an den Lüneburger Otto von Estorff abgetreten, und von Weihe's Exspectanz war älter als die von Bülow's, obgleich letztere auch schon 18 Jahre zählte. Alle Fürsprache half v. Bülow nichts, das Capitel bestimmte, er müsse warten, bis er an die Reihe käme. Uebrigens könnten die Capitularen die Beneficien nach ihrem Gefallen verleihen; hier wäre aber gar kein Unrecht geschehen, da von Estorff in eine ältere Stelle getreten sei. - Der dritte Bewerber, welcher sich der Fürsprache Ulrichs erfreute, war der schon bekannte Balthasar Möller, der jetzt sogar einen Exspectanzbrief des Kapitels besaß. Die Capitularen hielten diesen Brief, wie die andern Bewerbungsdocumente Möller's, für gefälscht, da sein Name nicht in der Matrikel stand. Endlich erklärten sie sich indessen bereit, ihn zu immatriculiren unter der Bedingung, daß er den Eid leiste, was Möller gethan haben wollte, und daß er seine Erspectanz an keinen Andern als an das Capitel selbst abtreten dürfe. Doch hierauf ging Möller nicht ein; er verzichtete auf das Canonicat, und zwar, wie es nach seinem Brief an den Propst vom 12. December 1599 scheint, gegen eine baare Entschädigung.

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Die Capitelsmatrikel wurde, wie schon aus dem Vorstehenden erhellt, durchaus nicht sorgfältig geführt; daher kamen auch die vielen Verlegenheiten bei der Einweisung neuer Canoniker. Wie nun solche Matrikel beschaffen war, können wir nur oberflächlich nach einer Abschrift von einem Matrikelstück aus dem Jahre 1573 beurtheilen.

In demselben werden aufgeführt: 3 Integrati: Propst, Dekan und Senior, 4 Semiintegrati: die Canoniker Otto Wackerbarth, Ludolf v. Schack, Richard v. Wolde und Bernd v. Dannenberg 1 ), und darauf ohne weitere Bezeichnung 12 Namen, sicher die der Expectanten. Zum Schluß ist, die unverzeihliche Nachlässigkeit des Capitels aufs Beste bezeichnend, bemerkt: "Hierauf sind noch etliche andre junge Gesellen angenommen, aber noch nicht immatriculirt."

Umsonst geschah die Aufnahme nicht; die Höhe der Aufnahmegebühren ist indessen vor 1595 nicht bekannt, in dem genannten Jahr betrug sie nachweislich 100 Rthlr., und so blieb sie, so lange Nachrichten über sie vorhanden sind. Richard v. Bassewitz aus Kahlenberg wurden bei seiner Immatriculation 1600 von der Gebühr 50 Rthlr. wegen seiner Verwandtschaft mit dem Probst Joachim v. Bassewitz erlassen.

Im Jahr 1600, als man manchen Mißständen im Capitel abzuhelfen suchte, wurde auch die Aufnahme durch ein Statut geordnet, welches vorschrieb:

1) Jeder, der immatriculirt werden soll, muß entweder selbst oder durch einen Stellvertreter einen Eid auf die Statuten schwören und

2) bei der Immatriculation sofort 100 Rthlr. Statutengeld zahlen.

3) Die Reception in die Canonicate geht nach der Reihenfolge der Immatriculation.

4) Bei Antritt einer Präbende muß der neue Canonicus 20 Rthlr. ins Aerar zahlen.

5) Wer ad residentiam tritt, d. h. eine Curie in Schwerin als Wohnung bezieht, muß, falls er bei der Immatriculation einen Stellvertreter hat schwören lassen, den Eid persönlich wiederholen.

6) Wer sich nicht sittlich und wissenschaftlich tüchtig vorbereitet, wird exmatriculirt.


1) Bei v. Dannenberg steht die Bemerkung: "Dessen jus hat Marcus Mewes' Sohn."
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In dem vorgeschriebenen Eide versprach der Exspectant:

1) jedesmal, wenn er gefordert werde, zum Capitel zu kommen,

2) sich vom Capitel "brauchen und schicken" zu lassen,

3) für das Beste des Capitels zu sorgen,

4) die Amtsgeheimnisse bis ins Grab zu bewahren. Nach Ableistung des Eides und Zahlung der Aufnahmegebühr erhielt der Exspectant einen Revers, Recoanitions= oder Receptionsschein.

Geordnet waren somit diese Verhältnisse hinlänglich; und wenn man diese Vorschriften beachtete, brauchten den Capitularen in Zukunft keine Verlegenheiten bei der Aufnahme neuer Collegen zu erwachsen. Indessen hatte man zunächst noch für die alten Vergehen zu büßen; und neue Unordnungen unterblieben nicht. Im Jahre 1612 wurden Vollrath v. Plessen von Großenhof und Vicke v. Bülow auf Vorzeigen ihrer Recoanitionen ad ordinem minorum canonicorum aufgenommen. Nach Erfüllung der gewöhnlichen statutarischen Bedingungen forderte man von diesen jungen Canonikern noch, daß v. Plessen das Haus des Mollini, nächst der Probstei in Schwerin gelegen, bei erster Gelegenheit an sich kaufe, und v. Bülow das Haus v. Halberstadt's auf der Schelfe käuflich erwerbe, damit dieselben auf diese Weise wieder zu Curien würden, ja sie sollten auch den Besitz dieser Häuser gegen die etwaigen Ansprüche der Vettern v. Bassewitz auf eigne Kosten vertheidigen. Warum diese letzte, ganz ungehörige Forderung gestellt wurde, erhellt aus dem Folgenden. Richard v. Bassewitz war 1600 immatriculirt und hatte seinen Recognitionsschein erhalten; unmittelbar nach ihm, also wahrscheinlich ebenfalls 1600, trug man den Namen Christoph v. Bassewitzens ein, und beide waren noch 1612 Exspectanten. Aber v. Plessen und v. Bülow waren viel später in die Matrikel aufgenommen. Die Vettern v. Bassewitz beschwerten sich daher selbstverständlich, daß sie übergangen waren; und das Capitel mußte nun versuchen, durch Einwände seine Handlungsweise zu rechtfertigen. Nach dem Absterben des Probstes v. Bassewitz (1610), behauptete man, wären in der Matrikel große Unrichtigkeiten befunden, man habe daher, um Ordnung zu schaffen, erst von allen Exspectanten die Reverse einfordern müssen, und nach deren Werth habe man die Canonicate vergeben. Die v. Bassewitz wandten sich nun an den Administrator, und dieser bestellte die Parteien auf den 2. Dec. 1614 zum Termin nach Bützow. Das Capitel

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erschien nicht; es behauptete, der Prozeß ginge nur v. Plessen und v. Bülow an, da diese die Präbenden auf eigne Gefahr angetreten hätten. Das Gerichtsverfahren nahm trotzdem seinen Fortgang. Die Acten wurden an juristische Facultäten verschickt, und nach Eingang der Gutachten das Urtheil von der Canzlei in Bützow gefällt. Es fiel gegen das Capitel aus. Ulrich II. gab darauf den Befehl, das Capitel solle den Christoph v. Bassewitz in ein Canonicat einweisen, ihm allen Nachtheil ersetzen 1 ) und ihn gegen v. Plessen und v. Bülow vertheidigen. Als die Capitularen dann einwandten, ihnen stünde die Appellation an ein judicium superius offen, behauptete Ulrich, daß der Rechtsstreit mit dem Urtheil der Bützower Canzlei vollkommen beendet sei. Von Richard v. Bassewitz ist in dem noch vorhandenen Urtheil nicht die Rede.

Dem Capitel war ein leichter Ausweg gewiesen, da um diese Zeit grade der Canoniker v. Wopersnow gestorben, also eine Präbende frei war. Aber nicht v. Bassewitz erhielt das erledigte Canonicat, sondern der schon 1595 immatriculirte Wipert v. Raven, allerdings mit der Bedingung, daß er seine Präbende wieder aufgeben müsse, wenn etwa Christoph v. Bassewitz nach Rechtsurtheil oder gütlichem Vergleich oder Interposition des Administrators ihm sollte vorgezogen werden.

Aber Recht sollte Recht bleiben, meinte das Capitel, und appellirte ans Reichskammergericht (1619), indem es für sich vorbrachte, der frühere Probst Joachim v. Bassewitz habe seinen Vetter Christoph insciis aliis allein immatriculirt. 1620 waren die Capitularen übrigens zu einem Vergleich geneigt, sie wollten Christoph v. Bassewitz in die vorletzte Stelle aufnehmen, wenn derselbe noch erst den Eid leiste, 50 Rthlr. Statutengeld mit 20jährigen Zinsen nachzahle und 700 Mk. Lüb. für die curiam cum usuris a tempore intermissionis gebe, "wie es hier und anderswo gebräuchlich". So verhandelte man weiter auf gütlichem Wege und konnte dann am 13. Februar 1623 dem Kammergericht anzeigen, daß man sich verglichen habe. v. Bassewitz nahm seitdem die vierte Stelle von sieben im Capitel ein. Wipert v. Raven schied scheinbar ohne Widerspruch aus dem Collegium wieder aus.

Christoph v. Bassewitz war also befriedigt; aber dafür bedrängten wieder zwei andre Exspectanten das Capitel. Nächst Wipert v. Raven war Balthasar v. Bothmer


1) Die Prozeßkosten betrugen 257 fl. 13 s.
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immatriculirt worden; er hatte dafür Anfangs 50 Rthlr. und später (1612) wieder 50 Rthlr. gezahlt. Seine Ausbildung war tadellos, wie ein Zeugniß von der Universität Wittenberg von 1618 bewies. Er behauptete daher, weil nach der Einweisung seines Vorgängers eine Stelle frei geworden, so käme dieselbe ihm zu und nicht dem v. Bassewitz. Wie das Capitel sich half, ist nicht bekannt; aber fest steht, daß v. Bothmer nicht jetzt schon, sondern erst viel später Aufnahme fand.

Ebenfalls meldete sich jetzt wieder der schon einmal abgewiesene Johann Mewes aus Lübek. Doch war es grade nicht schwer ihn zur Ruhe zu verweisen, da er genug Anlaß gegeben hatte, daß man ihn als ungeeignet vom Capitel mit Recht ausschließen konnte. Er wurde vom Capitel als plane illiteratus und von Natur vitiosus bezeichnet, er sei wegen seines schlechten Lebenswandels schon aus Ratzeburg und Lübek verjagt, habe sein Weib verlassen und treibe sich mit liederlichen Frauenzimmern im Lande umher, habe ein loses Maul und sei neulich (1620) in Schwerin wegen seiner losen Reden aus der Herberge gestoßen.

So schuf das Recht der Verleihung fetter Pfründen dem Capitel nichts als Unbequemlichkeiten und Verdruß; aber zum größten Theil waren die Capitularen selbst schuld daran.

Nach der Occupation des Stifts durch die Fremden erfreute das Capitel sich des völlig freien Rechts der Reception nicht mehr. Sowie der Herzog Adolf Friedrich Herrscher im Stift geworden war, wünschte er, daß der Capitain Daniel v. Plessen zum Canonicus angenommen würde, und zwar sollte er allen andern Exspectanten vorgezogen werden. Das Capitel war indessen nicht willfährig, wenigstens tritt der Schützling des Herzogs nicht als Canonicus auf. - Bald darauf forderte der Herzog, da er zwei Präbenden zu vergeben habe, daß der Stallmeister Wilhelm v. Warnstedt deren eine erhalte, und zwar die nach dem Subsenior, d. i. die fünfte Stelle im Capitel. Man ließ ihm aber durch den Capitelssyndicus Wedemann erwidern, daß ein Irrthum vorliegen müsse; denn der Herzog habe wohl in Bützow ein paar Präbenden zu verleihen, in Schwerin nicht. Exspectanten waren selbst in der letzten Zeit des Kapitels reichlich vorhanden, obgleich bei der kärglichen Einnahme, wie sie damals war, der Eintritt nicht viel Verlockendes hatte. Eine Matrikel von 1634 führt noch mit Einschluß der wirklichen Domherren 24 Namen auf; nach drei Namen steht aber ein Kreuz, das sicher bezeichnen soll, daß die Exspectanz erledigt war. Zu den Immatriculirten gehörte auch Matthias v. Behr, der

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ein Canonicat erhielt, nachdem er sich deshalb an den Administrator, nicht an das Capitel gewandt hatte. Adolf Friedrich stellte nunmehr die Bedingungen, unter welchen Exspectanten in das Capitel eintreten dürften; auf alle Fälle verlangte er zuvor die Anerkennung der Capitulation durch Namensunterschrift. Das Capitel war nun wirklich das geworden, wovon es so lange schon geredet hatte, umbra.

Unter den Capitularen unterschied man zwei Gruppen: die vornehmsten, Propst, Decan und Senior, werden in der Matrikel integrati genannt, die übrigen, die gewöhnlichen Canoniker, heißen semiintegrati. In die höhern Stellen rückte man nur durch Wahl auf, welche dem ganzen Collegium der Capitularen zustand. Daher sollten statutenmäßig auch jedesmal zu diesen Wahlen alle berufen werden, sowohl die in Schwerin wohnenden, die residentes, als die auswärts sich aufhaltenden Canoniker, die non residentes. Wenn aber die Umstände es zu gebieten schienen, wich man leicht von dieser Bestimmung ab. Als im Jahr 1551 an Stelle des verstorbenen Propstes Johann v. Lützow ein andrer gewählt werden mußte, ließ man sich nicht die Zeit die non residentes erst herbeizurufen, da bei den gefährlichen Zeiten eine rasche Wahl nöthig sei. Die anwesenden Domherren versammelten sich also auf dem Capitelshause zu Schwerin und vollzogen die Wahl via compromissi in folgender Weise. Zu compromissariis wurden die drei Domherren Konrad Krassow, Jodocus Wittenburg und Burchard Schmidt bestimmt; sie mußten das Versprechen geben, den Tüchtigsten wählen zu wollen, wogegen ihre Collegen versprachen, die Wahl dann anzuerkennen. Nun fielen alle auf die Kniee und beteten: "Veni Sancte Spiritus." Nach dem Gebet gingen die compromissarii in eine Ecke des Zimmers, einigten sich dort über die Wahl des Propstes und verkündigten dann, daß dieselbe auf den Decan Henning v. Pentz gefallen. Alle stimmten bei und lobten die WahI. Henning v. Pentz nahm die Wahl an, fiel auf die Kniee und schwur auf das Evangelium die Capitelsstatuten halten zu wollen. Ueber den ganzen Hergang wurde vom Notar ein Protocoll aufgenommen.

Als im Jahr 1618 der Propst v. Winterfeld gestorben war, wurden alle Capitularen, also auch die non residentes, zur Wahl auf den 8. December nach Schwerin gerufen.

Bis zu welcher Zeit die Vacanzen besetzt sein mußten, wird nur einmal gesagt, und zwar erst im Jahr 1638. Am 10. Januar dieses Jahres forderte Adolf Friedrich das Capitel

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auf, für den verstorbenen Propst (Otto v. Estorff) einen neuen zu wählen, was schon innerhalb vier Wochen nach dem Tode v. Estorffs hätte geschehen müssen. Die Wahl unterblieb übrigens dies Mal; aus welchem Grunde, ist nicht bekannt. Als aber das Capitel vier Jahre später auf eignen Antrieb Ulrich v. Wackerbarth mit der Würde des Propstes beglücken wollte, fand derselbe als solcher keine Anerkennung und machte darum auch keinen Gebrauch von seiner Ernennung. Otto v. Estorff ist also der letzte Propst des Schweriner Domcapitels.

Bestätigt wurden die zu Integraten gewählten Canoniker vom Administrator jedenfalls; nachzuweisen ist es bei den Pröpsten v. Wackerbarth (1591), v. Winterfeld (1610) und v. Estorff, beim Dekan von der Lühe und Senior v. Wackerbarth (9. Januar 1619).

Ein Fall einer Absetzung begegnet uns während der 100 Jahre der Administration, und er betrifft den Propst Joachim v. Bassewitz. Dieser hatte sich anscheinend mit Arbeit überladen; denn als Propst hatte er neben den nur geringen amtlichen Beschäftigungen die Sorge für die Verwaltung der beiden Güter Warkstorf und Medewege, außerdem aber war er Besitzer von Levetzow bei Wismar und, was die Hauptsache war, herzoglich meklenburgischer Rath und Amtmann zu Dobbertin, an welchem Orte er sich gewöhnlich aufhielt. Die Propstei betrachtete er vielleicht als eine Sinecure; das thaten aber Andre auch. Genug, das Capitel, welches sich übrigens mit ihm wegen des Kaufes von Warkstorf (s. weiter unten) entzweit hatte, war garnicht mit ihm zufrieden und sprach endlich im Jahr 1610 in einer Capitelsversammlung seine Absetzung aus. Dem Administrator Ulrich II. wurde hierüber Bericht erstattet, und das Vorgehen des Capitels fand die Billigung Ulrichs. In dem Absetzungsschreiben, das v. Bassewitz erhielt, führte das Capitel aus, daß derselbe zu alt und zu schwach zu diesem Amte sei, und daß während seiner Präpositur die Kirche und das Capitel in "Confusion, Schimpf, Schaden und Gefahr gesetzt worden". Da v. Bassewitz nicht ohne Weiteres aus seinem Amte weichen wollte, kam es zu längeren Erörterungen, in welchen das Capitel ausführlicher die Gründe der Absetzung angab. Die Vorwürfe lauteten: v. Bassewitz habe weder sich noch dem Capitel rathen und helfen können, die Kirche sei durch seine Schuld fast eingegangen, das Capitel sei in Verachtung gebracht, dessen Vermögen verringert, die Gärbekammer spoliirt, die Statuten annullirt, die Exspectanten hintergangen und an

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einander gehetzt, die Propstei und andre "innegehabte" Gebäude verwahrlost und mit leichtfertigem Gesindel besetzt, Medewege fast ganz und gar zu Grunde gerichtet, die Hölzer abgetrieben und anderswohin verschleift, die Unterthanen zur Ungebühr verjagt und "befängnißt", auch sonst Alles in Confusion gesetzt und "mit Warkstorf eine solche Anstellung gemacht, daß wenig Nachrichtung voriger Gelegenheit mehr vorhanden". Aus diesen Gründen sei die Absetzung zur Nothwendigkeit geworden, und man habe damit nichts Anderes gethan, als was in simili bei andern Stiften geschehen sei. Der Administrator Ulrich stand ganz auf der Seite der Capitularen gegen den Propst, und daher setzten dieselben ihren Willen mit Leichtigkeit durch.

Ein einfaches Canonicat wollte man allerdings dem abgesetzten Propst lassen; doch war das in diesem Falle gleichgültig, da v. Bassewitz noch während der Verhandlungen, wahrscheinlich Ende März 1610, starb.

Die Zahl der Capitularen ist in der protestantischen Zeit nicht groß, sie variirt durchweg zwischen 5 bis 7; gewöhnlich sind deren 6 1 ). 1612 (27. Septbr.) bestimmten die Domherrren: "Die Erfahrung hat leider bezeugt, das unser Capitel die nächsten 70 Jahre nach abrogirtem Papstthum in merkliche Zerrüttung gerathen, sodaß statt der gewöhnlichen Zahl von Domherren jetzt kaum 6 nothdürftig erhalten werden können. Daher glauben die Exspectanten, daß man seinen Privatvortheil suche und sie zurückhalte. Um etwas zu helfen, soll die Zahl vermehrt werden, also daß die 6. Stelle getheilt wird in 2 Stellen mit je 50 Gulden Einkommen. Die Inhaber dieser kleinen Präbenden brauchen als minores capitulares nicht in loco zu residiren, sollen aber auf Erfordern zum Convent kommen und dann halbe Zehrung erhalten. Sie rücken der Reihe nach in höhere Stellen auf." Bis zum Exil des Capitels im Jahr 1627 wurden dann auch 7 Canonicate erhalten. Nach der Rückkehr aus dem Exil von 1634 an war die Zahl immer kleiner; kurz vor der Auflösung des Capitels im Jahr 1650 gab es noch 5 Domherren. Das letzte Schriftstück des Capitels, das erhalten ist, datirt vom 21. Jan. 1654, ist unterzeichnet: Dekan, Senior und andre


1) Bei einer durch Herzog Johann Albrecht I. vorgenommenen Visitation im Jahr 1553 gab es noch 13 Stellen (Propst, Dekan, Senior, Cantor, Thesaurarius, Scholasticus und 7 gewöhnliche Domherren), wie seit alter Zeit; aber 3 waren garnicht besetzt und eine an den Prediger Drachstedt vergeben.
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Capitulares, es waren also noch wenigstens 4 Canoniker vorhanden.

Eingetheilt war das Collegium, wie schon bemerkt, in 2 Gruppen: die ersten Canonici (integrati): Propst, Dekan und Senior, zu denen sich später, als man keinen Propst mehr hatte, ein Subsenior gesellte, und die übrigen, die gewöhnlichen Canoniker (semiintegrati). Der Propst war selbstverständlich Vorstand des Collegiums, er hatte die Capitelsversammlungen zu berufen und zu leiten. War er aber nicht in Schwerin anwesend, so that das der nächstfolgende Capitular oder der Stiftssyndicus. Wenn es dem Capitel gelegen war, hielt es die Unterschrift des Propstes zur Abfassung bindender Verträge für nöthig, sonst nicht. Wie bei Führung der Matrikel, ging es bei allen andern Capitelsangelegenheiten ohne feste Ordnung zu. Doch im Jahr 1610, wo bei den Erörterungen mit dem Propst v. Bassewitz sich überall Mängel herausstellten, nahm man wenigstens einen Anlauf wieder Ordnung zu schaffen und machte mehrere Statuten, welche die verschiedenen Verhältnisse regeln sollten. Für das Verhalten der Domherren wurde bestimmt:

1) Da etliche Jahre wenig Capitularen in loco residirt und die gemeinen Zusammenkünfte außer Acht gelassen haben, so ist beschlossen worden, daß jeder Domherr so viel wie möglich und wenigstens einige Monate des Jahres in loco residiren soll. Jährlich sollen zwei regelmäßige gemeinsame Convente gehalten werden, einer Reminiscere, der andre Michaelis, in welchen keiner ohne dringende Noth und ohne Entschuldigung fehlen darf. Jeder anwesende Domherr soll während der Convente täglich 1 Rthlr. (= 32 s.) und Hafer für zwei Pferde erhalten, so lange das Capitel die Mittel dazu hat. Sind keine Mittel vorhanden, so soll jeder sich, "wie von Alters gebräuchlich", selbst erhalten.

2) Die Diener und Beamten des Doms und des Capitels haben seither ihr Amt nachlässig verrichtet. Daher wird Aufsicht verordnet, und zwar wird der Senior von der Lühe ad consistorium, Ulrich Wackerbarth zum Structuarius und Joachim v. Wopersnow zum Inspector über den Landbesitz bestellt. Der Structuarius inspicirt den Baumeister und ist Richter über die Kirchhofsangelegenheiten sowie über die Kirchenstühle; doch kann sich der Baumeister in wichtigen Angelegenheiten auch vom Kapitel selbst Befehle holen. Der Monitor und der Structuarius sollen jährlich vor dem Convent Abrechnung halten. Der Monitor soll zu Schwerin oder auf einem Capitelshofe (Rampe?) in der Nähe wohnen und

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im Interesse des Capitels Acht haben auf die Kirche und des Capitels Freiheiten, Recht und Gerechtigkeiten und diese schützen. Ist er dazu allein nicht im Stande, so wendet er sich an den Propst oder den Dekan oder, wenn beide nicht anwesend sind, an einen andern Integraten. Ein Semiintegrat hat nicht das Recht Etwas ohne Vorwissen und Befehl superiorum zu bestimmen. Die wichtigsten Angelegenheiten müssen auch die superiores mit dem ganzen Capitel berathen.

Von den Capitelsconventen erfahren wir nur wenig. In der ersten Zeit ist die Rede davon, daß dieselben in dem Capitelshause stattsanden. Dies Capitelshaus muß eine Curie gewesen sein, die nicht einem Domherrn zur Wohnung gegeben wurde, sondern zu allgemeinen Zwecken reservirt war. Jedenfalls war dies Haus die Curie, welche an der Stelle des jetzigen Hôtel de Paris stand. Ist diese Annahme richtig, so ist es auch erklärlich, daß in diesem Hause bis 1567 der Capitelssyndicus wohnte. Nachdem aber das gemeinsame Capitelshaus verkauft war (1567), wird man vielleicht die gemeinsamen Zusammenkünfte in der Propstei oder der Dekanei gehalten haben. 1610 beschloß man, die Gärbekammer im Dom zur Abhaltung der Convente herzurichten. Dieses Local ist identisch mit dem Anbau an der Südseite des Doms, dessen oberes Stockwerk noch jetzt das Archiv des Capitelsgerichts birgt, während der untere Raum zur Taufcapelle und für den Confirmanden=Unterricht bestimmt ist. Dieses Gebäude wird seit 1610 das Capitelshaus genannt sein.

Berufen wurden die Convente der Regel nach von dem Propst; da aber auch Capitelsversammlungen stattfanden, von denen der Propst nichts wußte, so müssen natürlich auch andre Domherren oder vielleicht sämmtliche residentes gemeinsam Convente ausgeschrieben haben. Als der Administrator Ulrich I. im Jahr 1579 mit dem Capitel zu verhandeln wünschte, forderte er dasselbe auf, um Ostern herum sich zu versammeln und ihm demnächst Zeit und Ort näher zu bezeichnen, damit er dann zur rechten Zeit seine Räthe zur Sitzung beordern könne. Das Capitel hielt in Folge dessen am 16. April eine Versammlung in Schwerin. Ulrich II. berief sogar ganz eigenmächtig das Capitel auf den 15. Jan. 1610 nach Schwerin. Aehnliche Bestimmungen der Administratoren werden noch häufiger vorgekommen sein, wenn auch die Acten nichts darüber berichten.

Alle in Capitelsconventen ordnungsmäßig gefaßten Beschlüsse waren natürlich für das ganze Capitel bindend. Wichtige Beschlüsse wurden von einem Notar oder, was das

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Häufigere ist, von dem Capitelssyndicus zu Papier gebracht, von den Capitularen unterzeichnet und mit einem Capitelssiegel befestigt. Zur Zeit der Administratoren gebrauchte man zwei Siegel, die beide von Lisch (Jahrbuch VIII, S. 31 u. 32) genau beschrieben sind. Beide Siegel zeigen einen Schutzheiligen der Schweriner Kirche, den Evangelisten Johannes, auf einem Stuhle sitzend und schreibend; das eine von ihnen trägt noch außerdem den bischöflichen Wappenschild.

Auf die Erhaltung seiner schriftlichen Documente verwandte das Capitel wenig Sorgfalt. Kurz vor dem Jahr 1570 übergab es alle Siegel und Briefe dem Administrator Ulrich I. zu treuen Händen, damit sie in Bützow aufbewahrt würden. Aber es zeigte sich bald, daß das Capitel diese Schriften doch nicht entbehren konnte. Schon 1570 bat es deshalb um Rückgabe. Da dieselben aber nicht verabfolgt wurden, so wünschte man 1573 nur noch, daß sie in der Gärbekammer in Bützow (unter Aufsicht bischöflicher Beamten) verwahrt würden, und dieser Wunsch scheint in Erfüllung gegangen zu sein. Allmählich sahen die Capitularen denn auch ein, daß sie die Originale nie wieder erhalten würden, und sie forderten deshalb nur noch Abschriften (1586), die Ulrich I. ihnen anfertigen lassen wollte, wenn sie ihm nur nach ihrem Verzeichniß angeben würden, von welchen Originalen sie Abschriften wünschten. Am 28. September 1591 baten sie auch um einen Schlüssel zu ihrem Archiv im Gewölbe zu Bützow, sicherlich werden sie den aber nicht erhalten haben. Die Acten, welche sich seit Uebergabe der alten Documente an den Administrator wieder ansammelten, hielten die Capitularen an sich; sie wurden in einem Schranke auf dem Capitelshause aufbewahrt, bis sie von dem Küchenmeister Casper Eßlinger im Auftrage Wallensteins zugleich mit dem Schrank auf das Schweriner Schloß gebracht, doch endlich 1644 auf wiederholtes Bitten dem Capitel wieder ausgeliefert wurden. Die Bützower Schriften kamen zum Theil im 30jährigen Kriege nach Dänemark, wo sie verschwunden sind, zum Theil wurden sie aber auch nach Güstrow transportirt; denn jedenfalls gab Adolf Friedrich 1634 dem Notar Reppenhagen Befehl, die Stiftsacten wieder von Güstrow nach Bützow zu bringen. Und geschehen ist dies, da Reppenhagen sich die Kosten dieser Reise ersetzen ließ. 1610 wurde durch ein Capitelstatut bestimmt, daß keiner Capitelsbriefe im Privatbesitz haben, sondern alle vorhandenen Schriften in der Gärbekammer des Domes (s. oben S. 228) verwahrt werden sollten. Auch sollten die Register zum Archiv vervollständigt

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werden. Den Schlüssel zur Gärbekammer sollte der Monitor führen, aber die Schlüssel zu den Schränken im Obergewölbe, wohin man "die Originalia" bringen wollte, sollte der Propst und der Dekan und in Abwesenheit eines derselben dafür der Senior bekommen. Diese Schlüssel wollte man entweder versiegeln oder in einer eignen Truhe mit zwei Schlössern aufbewahren. Von den Siegeln wollte man das kleinere dem Monitor überliefern. (Val. Lisch, Jahrb. XXVII, S. 89-91.)

Alle einzelnen Capitularen lassen sich bei den großen Lücken in den überlieferten Acten freilich nicht mehr nachweisen; doch sind so viele Namen überliefert, daß jedenfalls nur wenige fehlen können.

Die Pröpste sind vollständig aufgefunden. Der Erste, welcher uns unter der Herrschaft Ulrichs I. als Propst entgegentritt, ist:

1) Dr. juris Johannes v. Lützow, Sohn des Berthold v. Lützow (aus Pritzier?) 1 ). Er besaß schon 1518 eine Fürstenpräbende zu Schwerin, die zu dem Zwecke vergeben wurde, wie heutigen Tages etwa ein Universitätsstipendium. Da der junge v. Lützow in dem genannten Jahr sich in Italien aufhielt, was im Zusammenhang mit der Präbende erwähnt wird, so dürfen wir wohl behaupten, daß er in Italien (in Bologna) studirte. 1533 war er Canonicus zu Schwerin; Propst wird er in den überlieferten Acten zuerst 1546 genannt, und er starb als solcher im Jahr 1551, am 22. Juli. Zu Ratzeburg war v. Lützow Dekan seit 1526.

2) Henning v. Pentz, wahrscheinlich aus dem Hause Redefin, war schon 1531 Propst zu Neukloster und wurde in eben diesem Jahr von den Nonnen des Klosters Dobbertin zum Propst begehrt, wahrscheinlich aber vergeblich. Mit den Nonnen zu Neukloster hatte er 1546 arge Differenzen, indem er Naturalien, die den Nonnen zukamen, für eigne Rechnung in Wismar sollte verkauft haben. Die Herzoge von Meklenburg brachten übrigens eine Versöhnung zwischen dem Propst und dem Convent in Neukloster zu Stande. 1550 wohnte v. Pentz noch zu Neukoster. In Ratzeburg war er Domherr und seit 1551 Dekan. Im Domcapitel zu Schwerin bekleidete er 1546 die würde des Dekans, am 24. Juli 1551 wurde er zum Dompropst erwählt und starb als solcher am 7. Jan.


1) Ein Berthold v. L. wohnte nachweislich 1503 zu Pritzier.
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1555 1 ). Verheirathet war v. Pentz nicht, doch hinterließ er zwei uneheliche Söhne: Christoph und Henning. Daß der Propst noch zum Protestantismus sollte förmlich übergetreten sein, ist mindestens sehr unwahrscheinlich.

3) Lorenz v. Schack, seit 1536 Domherr und nach Henning v. Pentz' Tode Dekan zu Ratzeburg, wurde erst 1548 als Canonicus zu Schwerin eingeführt. Wie in Ratzeburg wurde er auch in Schwerin der unmittelbare Nachfolger v. Pentzens, denn schon in dem Todesjahr des Letzteren, 1555, läßt er sich als Propst zu Schwerin nachweisen. Er starb am 23. Juli 1568 zu Mölln in Lauenburg 2 ).

4) Heinrich von der Lühe. Ueber denselben sind die Nachrichten höchst dürftig. Fest steht actenmäßig, daß er der Nachfolger v. Schack's in der Propstei zu Schwerin wurde; er kommt in den Acten als Propst bis zum Jahr 1590 vor. von der Lühe war auch Rath und Oberhauptmann des Stifts Halberstadt, er wird sich deshalb meistens außerhalb des Stifts aufgehalten haben.

5) Otto v. Wackerbarth, zu Kogel erbgesessen, Sohn des Nicolaus v. W., studirte im Jahr 1555, wo er vom Propst Lorenz v. Schack eine Bützower Propsteipräbende erhielt, die er bis zu seinem Tode inne hatte und genoß. Nachweislich war er 1573 Canonicus zu Schwerin, wohnte seit 1578 zu Medewege, wurde am 25. Juli 1584 zum Dekan und am 7. September 1591 rite zum Propst gewählt und von Ulrich I. bestätigt. Er starb im Jahr 1599 und hinterließ eine Wittwe.

6) Joachim v. Bassewitz, zu Levezow bei Wismar erbgesessen, herzoglich meklenburgischer Rath und Amtmann zu Dobbertin, wurde vom Capitel zu Schwerin immatriculirt 1573, Canonicus 1593, Senior 1596, Dekan 1598. Propst war er von 1599-1610. Er starb kurz nach seiner Absetzung durch das Capitel, wahrscheinlich Ende März 1610, sicher war er am 2. April schon todt (s. S. 226). Er hinterließ eine Wittwe, Ilse geb. Schmeker, "mit vielen zum Theil unmündigen Kindern".


1) Kurd Lüder v. Pentz zu Penzlin berichtet in seinen genealogischen Nachrichten (Handschrift) über Henning v. Pentz, daß derselbe zuletzt zur Reformation übertrat und seinen Wohnsitz dann in Wismar nahm, wo sein Haus an der Grube, nahe bei der Grubenmühle, stand. Wahrscheinlich war dies Haus der alte Neuklostersche Hof. Begraben ist er nach Kurd Lüder im schwarzen Kloster, "allwo noch sein Leichenstein zu sehen ist". Die Zeitbbestimmungen, welche Kurd Lüder giebt, sind meistens unrichtig.
2) S. Masch, Bisthum Ratzeburg, S. 521.
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7) Dietrich v. Winterfeld, kurfürstlich pfalzgräfischer Rath und Landrichter, war schon 1573 Aspirant des Schweriner Domcapitels und wurde erst 1607 als Canonicus eingeführt. Propst war er von 1610 bis zu seinem Tode im Jahr 1618.

8) Otto v. Estorff, auf Bernstedt im Lüneburgischen erbgesessen, wurde in Schwerin Canonicus 1596, Dekan 1610 und Propst 1618 (bestätigt 9. Jan. 1619). Von 1627 bis 1634 war er, wie alle übrigen Domherren, aus dem Stift vertrieben; er trat aber 1634 wieder sein Amt an und verwaltete es dann bis an sein Lebensende 1637.

9) Am 10. Jan. 1638 forderte Herzog Adolf Friedrich, anscheinend vergeblich, das Capitel zur Wahl eines neuen Propstes auf. 1642 wurde nach einer Behauptung der Capitularen Ulrich v. Wackerbarth zum Propst erwählt; er kam aber nicht mehr zur Geltung als solcher, v. Wackerbarth ist 1573 schon Aspirant, Canonicus 1610. Als Senior wurde er am 9. Jan. 1619 bestätigt, Dekan war er nachweislich von 1634 bis 1659. Noch in dem letztgenannten Jahr forderte er eine Hebung von 18 Mk., die zum Dekanat gehörte, aus Cramon ein.

Die Reihenfolge der Dekane haben wir nicht in der Vollständigkeit herstellen können, wie die der Pröpste, doch sind wenigstens 9 Namen nachzuweisen.

1) Henning v. Pentz (s. Pröpste) 1546-51.

2) Joachim v. Wopersnow, herzoglich meklenburgischer Rath, Dekan 1568, 1572.

3) Arnold v. Weihe, Canonicus zu Ratzeburg 1548 bis 1573, wo er resignirte, Dekan zu Schwerin sicher 1573 bis 1583.

4) Otto v. Wackerbarth (s. Pröpste) vom 25. Juli 1584 bis 7. September 1591.

5) Ludolf v. Schack, Propst zu Ratzeburg seit 12. Sept. 1575, zu Schwerin Domherr 1573, 1586, Senior 1587, Dekan seit 7. September 1591, gestorben im Alter von 63 Jahren am 25. April 1598 und in der Kirche zu Ziethen begraben (vgl. Masch, Bisthum Ratzeburg).

6) Heinrich v. Bülow, Dekan 1599-1610.

7) Otto v. Estorff (s. Pröpste) 1610-1618.

8) Claus von der Lühe, Canonicus 1598, Senior 1610, Dekan 1618 (bestätigt 9. Jan. 1619), 1629. Er war zweiter Ehemann der Ingeburg v. Oertzen, geb. v. Bokwold.

9) Ulrich v. Wackerbarth (s. Pröpste) 1634 bis wenigstens 1659.

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Als Seniores und als einfache Canoniker werden außer den bereits unter den Pröpsten und Dekanen aufgeführten Capitularen in den Acten genannt:

Petrus Conradi, Senior 1550; Dekan zu Havelberg.

Nicolaus Köpke, Canonicus 1548, Senior 1551.

Andreas Bekerer 1550, 1551.

Johann Lindenberg, Cantor 1550, später Senior.

Paulus Gronemann 1550.

Nicolaus Petri, zugleich Domherr in Lübek, 1553.

Konrad Krassow 1551.

Jodocus Wittenburg 1551.

Burchard Schmidt 1551.

Christoph v. Schönaich 1553.

Georg Hübner, Senior 1573, 1583, todt 1586.

Balthasar v. Schönaich 1583.

Bernhard v. Dannenberg 1583; zu Ratzeburg Canonicus 1562, gestorben 1605.

Richard v. Wolde, geb. 1531, zu Schnakenburg in Pommern erbgesessen, Domherr zu Ratzeburg, Lübek, Hamburg; zu Schwerin 1573, später Senior, todt 1596.

Joachim von der Lühe, gestorben 1597.

Magnus Hübner, Senior 1588, gestorben 23. Jan. 1610.

Kurd v. Sperling 1599, gest. 1607.

v. Wopersnow, todt 1619.

Vollrath v. Plessen von Großenhof, Canonicus seit 26. Oct. 1612, Senior 1634.

Vicke V. Bülow, Canonicus seit 26. Oct. 1612, 1624.

Joachim v. Wopersnow, immatriculirt 1590, Canonicus 1612, 1624, 1629.

Wipert v. Raven, immatriculirt 1595, Canonicus seit 9. März 1619, bald wieder ausgeschieden.

Christoph v. Bassewitz, immatriculirt 1594, Canonicus 1619, 1624.

Balthasar v. Bothmer, immatriculirt ca. 1600, Senior 1650.

Oberst Georg v. Behr aus Nustrow, immatriculirt 1602, Canonicus 1650, todt 1651.

Major Hartwig v. Wackerbarth aus Katelbogen, immatriculirt 1603, Canonicus 1650, Subsenior 1651, Senior 1653. Er wurde 1639 Provisor des Klosters Rühn.

Hauptmann Matthias v. Behr, 1650, 1653.

Henning Matthias v. Lützow, 1650, 1653.

Die letzte Namensunterschrift der Capitularen ist vom Jahr 1650, es unterzeichneten:

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Ulrich Wackerbarth, Dekan.

Balthasar v. Bothmer.

Hartwig Wackerbarth.

Matthias v. Behr.

Henning Matthias v. Lützow.

Das letzte Schriftstück des Capitels vom 21. Jan. 1654 ist, wie schon bemerkt, bloß unterschrieben: "Dechant, Senior und andere Capitulares."

Das Capitel zeigte in seinem ganzen Auftreten, wie wir gesehen haben, viele schwache Seiten, das Traurigste war aber doch die Verwaltung des höchst werthvollen Grundbesitzes. Selbst das Nächstliegende, die Domherrenhöfe in Schwerin, welche doch zur eignen Wohnung der Capitularen dienen sollten und durchweg auch dienten, wurden nicht einmal nothdürftig in Stand erhalten. Wir wollen es dem Capitel zwar nicht zur Last legen, daß die Curien um die Mitte des 17. Jahrhunderts fast gänzlich verfallen waren, denn nach dem 30jährigen Krieg sah es auch anderswo übel genug aus; aber auch früher stand es mit den Curien kaum besser. Da die Zahl der Capitularen sich seit der Reformation stark verringerte, so wurden viele Gebäude frei und um nicht noch für das Ueberflüssige sorgen zu müssen, wurden die leeren Häuser verkauft. Auf diese Weise hatte das Capitel seinen Grundbesitz auf der Schelfe ganz eingebüßt; einen großen Theil davon besaß die Familie v. Halberstadt. Aber auch innerhalb der Stadt Schwerin selbst wurde 1567 die große Curie neben der Stadtmauer bei dem Schelfthor (jetzt Hotel de Paris) für nur 200 Gulden weggeschlagen.

Die Ursache des Verfalls der Curien lag hauptsächlich in der häufigen Abwesenheit der Capitularen vom Capitelssitz; mancher Domherr hat vielleicht im Ganzen nicht einen Monat in seiner Curie gewohnt. Brauchten sie aber diese Wohnungen nicht, warum sollten sie dieselben erhalten? an ihre Erben kamen sie doch nicht. Indessen war die Nachlässigkeit mit der Zeit doch zu groß geworden, der Zustand der Curien mußte allgemein Anstoß erregen. Als daher im Jahr 1610 in den Differenzen mit dem Propst v. Bassewitz so mancherlei Schäden im Capitel zur Sprache kamen, konnten auch die Domherrenhöfe nicht übergangen werden. Wie es scheint, übte der Administrator Ulrich II. dazu einen Druck auf das Capitel aus, so daß am 22. Januar 1610 ein Capitelsstatut, durch welches dem gänzlichen Verfall der Domherrenhöfe vorgebeugt werden sollte, von den Capitularen vereinbart und von Ulrich am 7. Februar bestätigt wurde. Dieses

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Statut, unterschrieben von Ulrich, von dem neuerwählten Propst v. Winterfeld, dem Dekan v. Estorss und noch drei Canonikern, bestimmte:

1) Den Hof eines verstorbenen Domherren erhält jedesmal der älteste Capitular, welcher noch keine Curie hat.

2) In der Propstei und der Dekanei wohnen die zum Propst und zum Dekan erwählten Capitularen.

3) Jeder Capitular, der eine Curie besitzt, soll schuldig sein, sobald ihm immer "menschlich und möglich, dieselbe von Neuem zu bauen oder doch wenigstens dergestalt zurichten und ausbessern zu lassen, daß man mit Ansehen darin wohnen und sich nothdürftig behelfen möge."

4) Der Successor soll verpflichtet sein, den Erben seines Vorgängers die von ehrlichen, verständigen Leuten abgeschätzten Baukosten nach Jahresfrist zu bezahlen; doch darf die Entschädigungssumme nicht über 1500 Mk. Lüb. betragen.

5) Will der zum Successor bestimmte Capitular unter diesen Bedingungen den Hof nicht annehmen, so verliert er alles Anrecht an einen Hof, und in seine Rechte tritt der nächstfolgende Capitular.

6) Wer seinen Hof aufzubauen versäumt, dem werden seine Einkünfte gesperrt.

In einem andern Statut (vom 29. Januar 1610, s. S. 227) wurde vorgeschrieben, daß jeder Capitular wenigstens einige Monate in loco residiren sollte.

Um die Zahl der Curien mühe= und kostenlos wieder zu vermehren, verlangte man von den beiden Domherren Vollrath v. Plessen und Vicke v. Bülow bei ihrer Einführung 1612, daß sie zwei frühere Curien, von denen die eine neben der Propstei gelegen war und jetzt einem Mollini gehörte, die andere, auf der Schelfe gelegen, im Besitz des v. Halberstadt war, auf eigne Kosten erwerben und dann dem Capitel als Curien wieder überliefern sollten (s. S. 221). Erworben haben die Capitularen diese Häuser freilich nicht.

Ohne Schuld der Capitularen gingen in der Reformation dem Capitel die vielen Hebungen außerhalb des Stifts verloren. Man sah diese Einkünfte, wie unzählige andre geistliche, als mit dem Katholicismus abgeschafft an, das lag in dem Zug der ganzen Reformationszeit. Es verlohnt sich jetzt nicht mehr der Mühe die bedeutenden Capitelshebungen hier einzeln aufzuzählen, es mag nur kurz erwähnt werden, wie rasch dieselben verloren gingen. Schon 1558 erklärte das Capitel, daß es in den letzten Jahren nicht den dritten Theil seiner rechtmäßigen Hebungen aus dem Herzogthum

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Meklenburg bekommen habe, und in den 60er Jahren des 16. Jahrhunderts berechnete man den Verlust während der letzten 10 Jahre auf 3091 Mk. Größtentheils, klagte man, hielten die herzoglichen Amtleute die Einkünfte zurück, zum Theil wären aber auch schon die Unterthanen gewohnt, ohne Beeinflussung des Amtes die Zahlung zu verweigern. Die Klagen und Beschwerden dagegen halfen so gut wie nichts, und bald war auch das Capitel, wie andre Besitzer, gewohnt, diese Einkünfte zu entbehren. Im Gegensatz hierzu erscheint es fast als ein Unicum, daß der Besitzer von Cramon bei Schwerin noch im Jahr 1659 sich zur Zahlung einer kleinen Hebung an den Domdekan für verpflichtet hielt (vgl. S. 232).

Wie aus der Stiftsbeschreibung ersichtlich, besaß das Capitel um 1550 außer den beiden Bauhöfen auf der Schelfe und der Bischofsmühle vor dem Schmiedethor zu Schwerin 14 Güter und Dörfer ganz oder doch zum größten Theil als Eigenthum und hatte Anrechte an 3 ritterschaftliche Güter. Bedenkt man, daß diese Landgüter fast alle in den fruchtbarsten Gegenden Meklenburgs lagen, so braucht man nicht zu zweifeln, daß dieselben zur Erhaltung von einem halben Dutzend geistlicher Personen, selbst wenn sie größere Ansprüche machten, mehr als genügend waren. Und doch führten die Capitularen beständig Klage, daß ihre Einkünfte zu gering seien. Die Verwaltung dieser Güter war aber zur Zeit der Administration so schlecht, daß die baaren Erträge nur unbedeutend zu nennen sind.

Warkstorf, bei Wismar gelegen, gehörte seit dem 14. Jahrhundert zur Propstei und warf also für die Capitularen außer dem Propst keine Revenuen ab. Zu Anfang der Reformation wäre dieser Hof übrigens dem Capitel beinahe verloren gegangen. Der Herzog Heinrich von Meklenburg wollte nämlich im Jahr 1531 dem Propst Heinrich Banskow den Nießbrauch von Warkstorf nicht gestatten, da er für sich selbst Ansprüche darauf erhob. Die nähern Umstände und auch die Gründe, welche Herzog Heinrich für sich geltend machte, sind uns unbekannt geblieben; genug, der Herzog wollte seinen Secretair Jacob Schrage in das Gut einweisen. Banskow suchte in seiner Verlegenheit die Vermittlung des Canzlers Caspar Schönaich nach, erreichte aber damit nichts, sondern mußte sich endlich gefallen lassen, daß Schrage ihm zum Coadjutor gesetzt wurde und als solcher den Besitz des Propsteigutes antrat. Nach 1550 stand Warkstorf übrigens wieder zur Verfügung des Capitels, und wahrscheinlich war es wieder Propsteilehn.

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Das große Bauerdorf Jürgenshagen, welches zur Domöconomie in Schwerin gehörte und darum unter dem Patronat des Domcapitels stand, wurde im Jahr 1568 an den Administrator abgetreten, wofür derselbe die Sorge für Kirchen= und Schuldiener übernahm. Den Domherren scheint dieser Handel ganz besonders gefallen zu haben, da ihnen durch denselben wieder ein Theil ihrer ohnehin geringen Verpflichtungen abgenommen wurde. Daß sie zugleich nicht unwesentlich an Einfluß verloren, war ihnen wohl gleichgültig. In den nächsten Jahren beeilten sich die Capitularen eine Reihe Capitelsdörfer, deren Besitz ihnen unbequem war, zu veräußern. Zu ihrer Entschuldigung kann indessen angeführt werden, daß die vielfachen Uebergriffe der Grenznachbarn ihnen manchen Verdruß bereiteten, vor allen bei den Dörfern, die fern vom Capitelssitz lagen. Diese wurden denn auch zuerst feilgeboten. 1569 wurden Moitin, Questin und Gagzow verkauft, 1571 Wendisch Rambow gegen Antheile in Rubow und Dämelow vertauscht, und diese dann im Jahr darauf ebenfalls veräußert. Das fernliegende Warkstorf belästigte die Capitularen zwar sicher nicht, da es im Besitz des Propstes war; aber trotzdem wurde es 1599 an den Propst v. Bassewitz als Eigenthum weggeschlagen. Dieser Handel ging freilich später wieder zurück, da die Zahlungen nicht vorschriftsmäßig geleistet werden konnten, und da ohnehin wegen des Kaufpreises Meinungsverschiedenheiten bestanden. Dem Capitel blieben also nach dem Jahr 1572 nur noch folgende Landgüter: 1) der Hof Groß=Medewege mit den Pertinenzen Bischofsmühle, Dorf Groß=Medewege, Lankow, Dalberg, Hundorf und Hilgendorf; 2) der Hof Rampe mit den dienstpflichtigen Dörfern Zittow und Brahlstorf; 3) Warkstorf; 4) Bandenitz; 5) die beiden Bauhöfe auf der Schelfe.

Die beiden Schelfbauhöfe mußten jedenfalls nur unbedeutend sein, da nur ein kleines Feld zu denselben gehören konnte, denn das Capitel hatte in der Nähe der Schelfe nur wenig Grundbesitz. Aus diesem Grunde ließ man bald den einen Hof eingehen, was nach 1573 und vor 1583 geschah. Auch eine Capitelsziegelei stand auf der Schelfe; aber sie trug nichts ein, da man kein Holz zum Brennen hatte, und der Schelfvogt seit der Reformation nicht mehr, wie früher, die Holzanfuhr vom Werder gestatten wollte, wie er auch den Meiern der Bauhöfe das Holzsammeln dort verbot. Die Ziegelei ging daher im Laufe der Zeit ganz ein; und wenn man auch 1610 eine neue baute, die Plage wegen des

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Brennholzes fing wieder von vorne an, und der Neubau nützte nichts.

Im ersten Theil dieser Arbeit (Jahrb. XLVII.) ist kurz angedeutet worden, daß die herzoglichen Aemter Crivitz und Schwerin in den Capitelsdörfern Rampe, Zittow und Brahlstorf Antheile besaßen. Dies gab viele Jahre lang zu allerlei Streitigkeiten Veranlassung, deren Schuld wahrscheinlich die herzoglichen Beamten trugen, da sie wohl mehr beanspruchten, als ihnen zukam. Nach vielen Beschwerden und Klagen erhielt das Capitel im Jahr 1583 das Versprechen, es solle eine Commission zur Regulirung des streitigen Besitzes eingesetzt werden. Nach einigen Jahren klagte das Capitel aber wieder, daß noch Alles beim Alten sei, und man von der Thätigkeit einer Commission nichts merke. So war es noch in den 90er Jahren, wenigstens war ein voller Ausgleich der Differenzen nicht zu Stande gekommen. Endlich aber wurde der Streit geschlichtet. Im Jahr 1604 quittirt der Herzog Karl von Meklenburg als Vormund der jungen Herzoge Adolf Friedrich und Hans Albrecht über den Empfang von 1926 fl. 17 s. für die in den Aemtern Crivitz und Schwerin nun erblich an das Capitel verkauften Dienste, Pächte und Gerechtigkeiten in den Dörfern Zittow, Brahlstorf und Rampe. Damit war der Streit um "das Gemenge", wie man den gemeinschaftlichen Besitz nannte, für immer beendet. Es ist die Handlungsweise des Capitels in diesem Streit beachtenswerth. Während es bei fernliegenden Dörfern bestrittene Rechte schlecht vertheidigte und leicht bereit war, zur Hebung von Differenzen selbst unbestrittenen Besitz für einen nur irgend annehmbaren Preis wegzuschlagen, suchte es hier die Rechte in den nahen Dörfern mit äußerster Ausdauer zu schützen und neue zu erwerben.

Ebenso streitig wie das "Gemenge" war das Jagdrecht auf den Capitelsgütern. Die Capitularen machten von der Jagdgelegenheit, die sich auf ihren Gütern bot, nicht viel Gebrauch; aber ab und zu gingen sie, wenn sie in Schwerin wohnten, doch zur Vertreibung der Langenweile hinaus auf das Medeweger oder Lankower Feld, um sich einen Hasen zu fangen. 1 ) Sie glaubten dabei in ihrem vollen Rechte zu sein. Nun gingen aber auch des Administrators Jäger und herzoglich meklenburgische Beamte zum Jagen auf die Capitels=


1) Hasen pflegte man damals nicht zu schießen, sondern in Netzen zu fangen, ein Gebrauch, der jedenfalls noch aus der Zeit vor Erfindung des Schießpulvers stammte.
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güter, und sie glaubten ebenso gut ein Recht dazu zu haben. Die bischöflichen Jäger wollten garnicht einmal leiden, daß ihnen Andre das Wild wegfingen; darum forderten sie die Jagddienste der Capitelsunterthanen für sich, schossen Hunde todt, welche sie in Wald und Feld antrafen und geberdeten sich wie alleinige Herren dieser Jagdgründe. Das war dem Capitel denn doch zu viel verlangt, und es brachte deshalb 1573 beim Administrator eine Beschwerde ein. Nicht lange darnach hatten einige Domherren auf Capitelsgebiet zur Kurzweil Hasennetze aufgespannt und ließen die Hasen den Netzen zutreiben, da kam der herzogliche Amtshauptmann Möllendorf aus Schwerin und nahm ihnen ohne weitere Umstände die Hasennetze weg. Die Capitularen hatten zwar bisher nichts dazu gesagt, daß herzogliche Beamte auf ihren Feldern jagten, da sie selbst trotzdem noch Gelegenheit zur Jagd genug fanden; aber daß sie von ihrem eignen Gebiet vertrieben werden sollten, wollten sie doch nicht leiden. Sie beschwerten sich also bei Ulrich I.; allein sie thaten es vergebens. Als sie später bei Gelegenheit einer erneuten Klage die Erklärung abgaben, sie wollten sich gern gefallen lassen, daß die herzoglichen Beamten bisweilen auf ihren Gütern jagten, wenn man ihnen dagegen nur ihr Jagdrecht ließe, das sie immer besessen, wurde ihnen 1594 zur Antwort, daß sie als Geistliche überhaupt kein Jagdrecht beanspruchen könnten. Die Capitularen scheinen in Folge dessen daraus verzichtet zu haben, denn später erfährt man von Differenzen über die Jagd auf den Capitelsgütern nichts mehr.

Von der Art der Verwerthung des Landbesitzes im Interesse des Capitels ist aus der Zeit des 16. Jahrhunderts sehr wenig überliefert. Daß Warkstorf früher dem Propst pflegte übergeben zu werden, ist schon erwähnt, Medewege wurde am 28. Mai 1578 durch den Senior Georg Hübner und den Domherrn Richard v. Wolde vor Notar und Zeugen an Otto v. Wackerbarth überliefert, der damals noch einfacher Canonicus war. Wackerbarth behielt dies Gut auch, als er 1584 Dekan und 1591 Propst wurde, ja noch seine Wittwe hatte es 1 Jahr lang nach dem Tode des Propstes (1599) für eine Pacht von 1100 Mk. Wahrscheinlich hatte auch v. Wackerbarth selbst eine Pacht gegeben, und ebenso mag das Capitel für die andern Güter Pacht erhalten haben. Medewege war auf diese Weise also in den Besitz des Propstes gekommen und blieb es bis 1627.

Ehe aber der neue Propst Joachim v. Bassewitz (1599 bis 1610) in die Propstei eingewiesen wurde, traf man durch

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ein Capitelsstatut vom 18. April 1600 Anordnungen über alle Landgüter. Der Propst sollte nach den Bestimmungen desselben auf Lebenszeit den Hof Gr.=Medewege mit den vorhin genannten Pertinenzen gegen einen gewissen Canon, der nicht angegeben ist und auch wohl nach den Conjuncturen sich verändern mußte, zum Nießbrauch erhalten, der Dekan in gleicher Weise Rampe c. pert., und ebenso der Senior Bandenitz und der Quartus den Schelfbauhof. Nach dem Tode eines mit einem Capitelsgut belehnten Canonicus stand den Erben desselben die Uebernahme der Pachtung für ein Jahr frei. Die Pachtjahre liefen von Walpurgis (1. Mai) bis 30. April.

Weil nun das Capitel hoffte auf solche Art einen guten Gewinn aus seinen Gütern zu ziehen, so beschloß es bei gelegener Zeit noch mehr Landgüter anzukaufen, wozu alle ersparten Gelder verwandt werden sollten. Gespart hat man aber nicht, und gekauft daher auch nicht, im Gegentheil veräußerte man später wieder Etwas von dem Landbesitz.

Walpurgis 1600 konnte Joachim v. Bassewitz das Propsteigut Medewege übernehmen; er wurde im Namen des Capitels von dem Senior Magnus Hübner und dem Domherrn Kurd v. Sperling ebenso, wie einst v. Wackerbarth, vor Notar und Zeugen eingewiesen. Als eine besondere Vergünstigung erhielt er im nächsten Jahr die ganze Fischerei auf dem Lankower See - bisher theilten sich der Propst und das Capitel in dieselbe - und von Herzog Ulrich die Fischerei auf dem Medeweger See für eine Pacht von jährlich 12 fl.

Als nun der Grundbesitz in festen Händen war, schickte man den Capitelsmonitor mit einigen Capitularen umher, damit er alle einzelnen Dörfer inspicire und über den Zustand der Gebäude und des Inventars berichte. Es schien, als ob frisches Leben in die alten Capitularen gekommen sei, so rege Sorge zeigten sie überall. Aber es war ein Strohfeuer, das bald wieder erlosch. Nach 10 Jahren sah man ein, daß man bedeutend rückwärts gegangen war, der Ertrag des Grundes und Bodens reichte kaum hin die Bedürfnisse der Domherren zu befriedigen, man meinte, es könnten kaum zwei standesgemäß davon leben, und der Verfall war wieder überall ersichtlich.

Die Schuld dieser über alles Erwarten schlechten Erfolge schob man, wie wir oben gesehen haben, dem Propst v. Bassewitz in die Schuhe. Freilich mochte derselbe als herzoglich meklenburgischer Beamter sich nicht allzuviel um Capitelsangelegenheiten gekümmert haben, und daher dem Capitel Nach=

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theil erwachsen sein; aber warum kümmerten sich denn nicht Andre darum, und warum ließ man die Verwüstung erst so weit gehen, ehe man Einspruch erhob? Da der Propst abgesetzt wurde, so mußten ihm natürlich auch seine Capitelsgüter genommen werden. Selbst Warkstorf, das er unbestreitbar mit Bewilligung des Administrators vom Capitel gekauft hatte, mußte er zurückgeben, da die Kaufsumme noch nicht gezahlt war. Man machte sehr kurzen Prozeß. Ohne vorherige ordentliche Untersuchung befahl der Herzog Ulrich II. am 6. Februar 1610 seinem Secretair Daniel Kuhhorn, dem Küchenmeister Johann Woker zu Warin und dem Notar Georg Brandt zu Bützow, den neuen Propst v. Winterfeld in Warkstorf einzuweisen und Alles, was da von dem Eigenthum v. Bassewitzens gefunden würde, mit Beschlag zu belegen, bis derselbe sich wegen der Verwüstungen mit dem Capitel abgefunden habe. v. Bassewitz versuchte wenigstens Warkstorf zu retten, indem er Herzog Ulrich brieflich bat, er möge ihn doch in seinem erkauften Besitz lassen; aber Ulrich schrieb bloß die Randbemerkung auf den Brief: "Es bleibt bei geschehener Anordnung" 1 ).

v. Bassewitz starb, wie bereits mitgetheilt ist, wenige Wochen nach diesen Vorgängen. Seine Wittwe Ilse, geb. Schmeker, erhielt daher vom Capitel den Befehl, zum 1. Mai Medewege wieder in ordnungsmäßigem Zustand abzuliefern. Das war ihr aber natürlich nicht möglich, auch wenn sie es gewollt hätte; übrigens glaubte sie noch erst ihr Gnadenjahr dort abwohnen zu dürfen und räumte deshalb nicht. Am 8. Mai war sie sicher noch auf dem Gute; bald darauf wurde sie aber doch verdrängt, und Winterfeld zog auch hier ein; seit 1612 zahlte er für Medewege, welches er auf eigne Rechnung bewirthschaften ließ, jährlich 1050 Mk. Pacht. Warkstorf verpachtete er an David Züle.

Nach dem Tode von Winterfeld's wurden die Landgüter durch ein neues Capitelsstatut (1618) wieder vertheilt (s. Beschreibung), und die beiden Güter Medewege und Warkstorf kamen nicht wieder zusammen in die Hände des Propstes, da letzteres der Senior erhielt (für jährlich 350 Mk.). Der Dekan, welchem wieder wie früher Rampe zugewiesen wurde, verpachtete dies Gut an Kurd v. Restorff.


1) v. Bassewitzens Erben strengten wegen Warkstorfs einen Prozeß an, der noch den 30jährigen Krieg überlebte; sie erreichten damit nichts.
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Bandenitz wurde 1622 verkauft; die übrigen vier Landgüter mit den dienstpflichtigen Dörfern wurden 1627 von Fremden occupirt; seitdem hatte das Capitel keinen Landbesitz mehr.

In der Capitulation Adolf Friedrichs von 1634 wurde zwar die Restitution der Landgüter versprochen, aber doch nur bedingungsweise, denn Medewege und Warkstorf sollten erst gekauft werden, und zur Ueberlieferung von Rampe und dem Schelfbauhof sollten die Schweden die Zustimmung geben. Die Capitularen erinnerten häufig genug an die verheißene Restitution; es war vergebens. Da durch den Frieden zu Münster und Osnabrück der Herzog Adolf Friedrich das Stift als ein erbliches Fürstenthum zugesprochen erhalten hatte, befahl er 27. Februar 1649, daß die Güter Warkstorf, Medewege und Rampe inventarisirt werden sollten, weil er sie in Besitz nehmen wolle; den Bauhof besaß damals der Dekan von Wackerbarth, wie aus der Nachricht, daß Adolf Friedrich den Viehfütterer des Dekans von dem Schelfbauhof habe vertreiben lassen, zur Genüge hervorgeht. 1651 war dieser Hof sicher im Besitz des Herzogs.

Ueber die vergeblichen Versuche der Capitularen, die Güter wieder zu gewinnen, wird weiter unten berichtet werden.

Unter den Beamten des Capitels ist der Syndicus der wichtigste. Er wohnte am Capitelssitze in Schwerin, so weit bekannt, in einer Curie, wenn er nicht ein eigenes Haus besaß, und war daher also jeder Zeit dem Capitel zur Hand. Seine Thätigkeit ist vorzugsweise eine juristische: er war, wie jetzt ein Syndicus, der juristische Beistand in allen Angelegenheiten des Capitels. Wenn er in schwierigen Fällen seinen Rath ertheilt hatte, sorgte er nach Beschlußfassung der Capitularen für die Entwerfung der nöthigen Schriftstücke und für die Untersiegelung derselben. Häufig leitete er sogar Capitelsversammlungen, und auf den Stiftstagen führte er für die Domherren meistens das Wort. Im 16. Jahrhundert war an Stelle des Syndicus ein Notar angestellt, und als solcher fungirte längere Zeit der Domherr und Senior Georg Hübner, welcher auch meklenburgischer Hofgerichtsprotonotar war. Wenn man in späterer Zeit einen Notar neben dem Syndicus gebrauchte, so nahm man im einzeln Falle irgend einen beliebigen, den man am leichtesten haben konnte. Bekannt sind aus den Acten die Syndici Dr. jur. Isaak Memmius 1605-1615, der aber nur ganz kurze Zeit vom Capitel dienstlich in Anspruch genommen

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wurde, Dr. Peter Frederus 1606-1612, Wilhelm Finx (aus Lüneburg) 1612 bis in die Mitte der 20er Jahre und der Dr. juris utriusque Joachim Wedemann, der Nachfolger von Finx. Für die Capitelsbauten hielt man, wie schon erwähnt, einen Structuarius oder Baumeister, der auf seinem Gebiet auch Richter war. Der Monitor sorgte für das Eingehen aller Capitelshebungen; er ist der Cassier des Capitels. In einem Zeugenverhör vom Jahre 1571 erzählt der Senior Georg Hübner, daß er seit 13 Jahren die Monitur des Capitels verwaltete. Der Propst Otto v. Wackerbarth machte sich 1596-1599 selbst zum Monitor, um sich das Honorar, welches er ebenso willkürlich von 100 Mk. auf 100 fl. erhöhte, zu verschaffen. Nach seinem Tode wurde diese Eigenmächtigkeit allerdings vom Capitel getadelt.

Durch ein Capitelsstatut von 1610 wurde den Beamten eine strengere Aufsicht verordnet, indem einer der Domherren unter dem Titel Structuarius den Baumeister, ein anderer unter dem Titel "Inspector übers Land" neben andern Functionen den Monitor inspiciren sollte. Der Syndicus, welcher wegen seiner größern Bedeutung eine freiere Stellung einnahm, erhielt einen speciellen Controlleur nicht.

2) Die Ritterschaft und die Städte.

Außer den Capitularen bildeten die Ritterschaft, als die Besitzer der Lehngüter, und die Vertreter der beiden Städte Bützow und Warin die Stiftsstände.

Die Stifts=Lehnsleute oder die Stiftsritter wurden dem Administrator durch den Besitz eines Lehngutes oder einzelner Ritterhufen oder durch Uebernahme eines Burglehns "verwandt" (verpflichtet). Sie schwuren deshalb dem Administrator als dem Lehnsherrn den Eid der Treue, daß sie demselben "treu, hold und gewärtig sein, S. F. G. Nutzen und Frommen besten Wissens und äußersten Vermögens befördern, dagegen Schaden und Nachtheil warnen und abwenden und in keiner Stelle, noch Rathschlag stehen oder sein wollten, darin ihres Wissens und Vermerkens wider S. F. G. Ehre, Hab' und Gut gerathschlagt, geredet oder gehandelt werde, daß sie S. F. G. ihnen anvertraute oder sonst bewußte Geheimnisse niemand ohne Erlaubniß oder Geheiß offenbaren, ihre Lehen treulich und, so oft es noth, verdienen, die Lehnsgüter, welche sie vom Administrator empfangen, von keiner andern Herrschaft zu Lehn nehmen und überhaupt Alles thun wollten, was einem getreuen Lehnsmann gegen

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seinen Lehnsherrn von Rechts und Gewohnheit wegen zu thun eignet und gebührt." Zu ihrer Lehnspflicht gehörte vor allem, wenn es noth that, der Mann= und Roßdienst, d. h. die Unterstützung des Lehnsherrn auf dessen Aufgebot im Kriege. Die Höhe der Roßdienste, welche die einzelnen Ritter zu leisten hatten, ist für das Stift Schwerin in den überlieferten Acten nur ungenau und mangelhaft angegeben, sie wird aber sicher den Verhältnissen im Meklenburgischen ziemlich entsprochen haben. In Friedenszeiten galt die Zahl der Roßdienste eines Ritters als Maßstab für die Höhe seiner Contribution. 1569 z. B. wurden für jeden Roßdienst 10 Gulden, 1617 dagegen 15, 1603 sogar 30 Gulden gezahlt.

In officiellen Anschreiben nannte der Administrator die Ritter: "Ehrbare, Liebe, Getreue."

Wie die Ritterschaft, so mußten auch die Städte, Magistrate und Bürgerschaft, dem Administrator den Eid der Treue leisten. Dies geschah regelmäßig beim Antritt der Regierung des Administrators, wo auch die Ritter dem neuen Landesherrn huldigten (s. Administratoren). Dem Huldigungseid gemäß mußten die Städte auf Erfordern Mannschaften für das Kriegsheer stellen. 1595 befahl Ulrich I. sowohl den Städten als den Rittern, daß sie sich zur Musterung (für einen Kriegszug gegen die Türken) bereit halten sollten. Die ständischen Rechte übten im Namen der Städte die Magistrate aus; in der Regel erschienen die Bürgermeister auf den Stiftstagen.

Seit der Herrschaft der dänischen Prinzen im Stift pflegte auch der Schelfvogt zu Schwerin zu den Stiftstagen berufen zu werden, bisweilen, besonders unter der Herrschaft Adolf Friedrichs erhielten sogar die Domänenbeamten Befehl, den Verhandlungen der Stände beizuwohnen. An den Berathungen und Abstimmungen durften indessen der Schelfvogt und die Domänenbeamten nicht Theil nehmen; sie erschienen nur, um die Beschlüsse kennen zu lernen.

Die Einberufung der Stände lag lediglich dem Administrator als Landesherrn ob; bestimmte Zeiten für den Zusammentritt gab es nicht. Zu allen wichtigen Landesangelegenheiten sollten aber die Stiftsstände ihre Meinung sagen, und darum wurde öfters ihre Einberufung nöthig. Meistens versammelten sie sich wohl ein Mal im Jahr, mitunter nachweisbar jährlich mehrmals, dann aber wieder mehrere Jahre nach einander gar nicht. Ein beständiges caput proponendum auf den Stiftstagen war die Stifts=

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contribution; war diese auf längere Jahre vereinbart, so brauchte man auch für längere Zeit keine ständischen Versammlungen. 1598 vertheilte übrigens Ulrich I. die Contribution, ohne vorher die Stände einberufen zu haben. Ein Mal wird auch berichtet - es war im Jahre 1617 -, daß die Stände um Berufung zum Stiftstage baten.

Erscheinen sollten alle Geladenen unfehlbar und mit Hintenansetzung aller eignen Interessen; doch geschah dies nicht, denn nur selten war eine größere Zahl der Stände versammelt; zuweilen waren so wenige da, daß die Verhandlungen ausgesetzt werden mußten. Wer ernstlich behindert war, sollte sich rechtzeitig entschuldigen und durfte sich dann durch andre ständische Mitglieder vertreten lassen. Von dem Rechte der Vertretung wurde unter Umständen, doch nicht allzu häufig, Gebrauch gemacht.

Die Sitzungen fanden auf dem Rathhause zu Bützow statt. Dort verhandelten die Administratoren aber nicht selbst mit den Ständen, sondern in ihrem Namen trugen unter Ulrich I. der Stiftshauptmann und einige fürstliche Räthe und später der Stiftskanzler die capita proponenda vor und nahmen die Antwort der Landesvertretung entgegen. Hatte man sich, so weit möglich, geeinigt, so erfolgte im Namen des Administrators der Abschied, welcher die endgültigen Beschlüsse der Landesregierung in Folge der Berathung mit den Ständen bekannt machte.

War der Administrator während der Verhandlungen in Bützow anwesend, so lud er wohl des Abends die ständischen Mitglieder zur Tafel, und inter pocula wurde dann wohl eine Einigung erzielt, die in den ernsten Debatten im Rathhause nicht möglich gewesen war.

Im December 1582 war Herzog Ulrich Willens, die Stiftsstände zugleich mit den meklenburgischen Landständen nach Neubrandenburg zu berufen. Viele von den Stiftsrittern müßten als meklenburgische Lehnsträger doch dahin, und dann könnten sie dort sich gelegentlich auch über die Stifssteuern berathen, meinte der Herzog. Aber der Stiftshauptmann Wackerbarth widerrieth ihm dies Vorhaben entschieden, da gesetzlich die Stiftstag im Stift selbst abgehalten werden müßten, und Ulrich gab denn auch diesen Wunsch auf.

Ein Mitglied der Stiftsritterschaft hatte seit alter Zeit die Würde des Stiftsmarschalls. Anscheinend war aber diese Anordnung in den Wirren der Reformation in Ver=

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gessenheit gekommen, und man erfährt daher lange von einem Marschallamte nichts. Seit 1580 etwa gab es zwar wieder einen Stiftsmarschall; ob er aber als solcher von den Administratoren anerkannt wurde, ist zweifelhaft. Im Jahre 1647, als der alte Marschall gestorben war, hatten die Ritter den Caspar v. Vieregge wieder in dessen Stelle gewählt. Sie wünschten nun von Adolf Friedrich Anerkennung ihrer Wahl und beriefen sich dabei auf ein altes Privileg, das mit den Stiftsacten in den 20er Jahren ihres Jahrhunderts nach Dänemark gekommen sei. Mit der Marschallswürde verhielt es sich nach ihrer Aussage folgender Maßen:

Ein v. Putlitz habe sich unerwählt zum Bischof aufgeworfen und, um sich in den Besitz des Stiftes zu setzen, die Stadt Bützow belagert. Die Ritterschaft habe ihn aber von Rühn aus unversehens angefallen, und ein Vieregge ihn gefangen genommen und nach Bützow gebracht. Daher habe die Familie v. Vieregge als ein Privileg das erbliche Marschallamt im Stift erhalten. Vor 70 Jahren sei Levin Vieregge, darauf vor 24 Jahren Johann Reimar 1 ), nach diesem Christoph und endlich dessen Bruder Friedrich Vieregge zum Marschall erwählt.

Zu Grunde liegt dieser Erzählung wahrscheinlich eine geschichtliche Thatsache, doch weicht dieselbe von der Wahrheit grade in der Hauptsache bedeutend ab.

Johann Gans Edler zu Putlitz machte nämlich im Jahr 1424 einen Einfall ins Meklenburgische (vgl. Franck VII, S. 200), wurde aber unter der Führung des Ritters Axkow bei Wismar geschlagen und gefangen genommen und dann dem Bischof Heinrich von Wangelin überliefert, vielleicht, meint Franck, weil er des Stifts Güter ebenfalls beschädigt hätte. Der Bischof brachte den Gefangenen nach Bützow und gab ihn erst gegen ein hohes Lösegeld wieder frei. Daß ein v. Vieregge sich bei dieser Gelegenheit auszeichnete, ist sonst geschichtlich nicht bekannt. Wie dem aber auch sei, die Ritter erreichten ihre Absicht, denn Herzog Adolf Friedrich erkannte 1648 den Caspar von Vieregge als Stiftsmarschall an.

Eine Nachricht aus dem Jahre 1598 erzählt von einem Anwalt der Stiftsstände, welcher vom Administrator für seine Bemühungen auf den Stiftstagen ein Honorar erhielt. In dem genannten Jahre hatte der Dr. Berthold


1) Johann Reimar von Vieregge fungirte aber nachweislich schon 1619 auf dem Stiftstage als Marschall.
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Kichler (?) als Anwalt fungirt und dafür etwas über 40 Mk. bekommen. Wir wissen sonst von einem ständischen Anwalt nichts. Der Capitelssyndicus trat zwar als Anwalt der Capitularen auf, aber die übrigen Ständemitglieder vertrat er zunächst nicht. Erst im Jahre 1635 gaben auch Ritterschaft und Städte dem Capitelssyndicus Dr. Wedemann die Bestallung zu ihrem beständigen Anwalt, "damit er ihnen auf Stiftstagen einräthig und beiständig sei und nicht weniger ihre Angelegenheiten, so oft es die Noth erfordere, schriftlich verfasse und aufsetze". Für dies Amt sollte ihm ein Jahresgehalt von 100 Gulden gezahlt werden. Die Vocation des Syndicus unterschrieben der Stiftsmarschall Friedrich von Vieregge im Namen der Ritterschaft und der Magistrat zu Bützow im Namen der beiden Stiftsstädte.

Daß die Stände ein Siegel führten, ist nicht zu bezweifeln, indessen muß es sehr selten gebraucht sein, da es sich während der 100 Jahre der Administratoren nicht einmal findet. Erst lange nach dem westfälischen Frieden erhielten die Stände auf ihre Bitte ein Siegel bewilligt, das öfters verwerthet wurde. Bei der Beschreibung dieses neuen Siegels wird gesagt, daß es, wie das vorige, mit dem Bildniß des Evangelisten Johannes und mit folgender Inscription geschmückt sein solle:

Sigillum Provincialium Principatus Suerinensis.

C. Kirche und Schule.

Bei Gelegenheit der Wahl des Herzogs Ulrich I. zum Bischof zeigte es sich deutlich genug, daß im Stift um das Jahr 1550 die katholische Religion, wenigstens noch von den Capitularen, als die herrschende angesehen wurde, während anderswo in Meklenburg die Reformation unverkennbar den Sieg davongetragen hatte. Naturgemäß ging aber in geistlichen Stiftern die Reformation nicht so rasch vorwärts, als in weltlichen Herrschaften, und wenn sie auch allenthalben Anhänger gewann, so scheuten sich doch die maßgebenden Persönlichkeiten - und hier sind es vorzugsweise die Domherren - formell mit dem Katholicismus zu brechen. Wir müssen es uns, als nicht zum Zwecke dieser Arbeit gehörig, allerdings versagen, das interessante Capitel über die ersten Anfänge und die allmähliche Ausbreitung des Lutherthums im Stift zu behandeln; doch wollen wir, um den Boden für die folgende Darstellung zu gewinnen, wenigstens mit

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ein paar Worten schildern, wie kurz vor 1550 die geistlichen Angelegenheiten standen.

Unter der Herrschaft des Bischofs Herzogs Magnus wurden in den 40er Jahren die Kirchen des Bisthums zwei Mal inspicirt: 1542 und 1544. Die Visitatoren waren protestantische Männer; an ihrer Spitze stand der bekannte lutherische Superintendent Johannes Riebling. Die Visitations=Protocolle von 1542 berichten schon manches Erfreuliche. Schlimm sah es zwar noch unter den Domherren zu Bützow aus, und es war für sie eine Warnung vor Unzucht und Völlerei und eine Ermahnung zum fleißigen Predigen und Lehren nöthig; aber unter den Predigern der übrigen Stiftskirchen - in Schwerin, wo das Capitel das Patronat hatte, wurde nicht inspicirt - fanden sich viele, die ein gutes Verständniß von dem Worte Gottes hatten und ein eheliches und sittliches Leben führten. Nur die Prediger Joh. Struve zu Baumgarten und Jürgen Salge zu Bernitt, beide auf Klosterpfarren gesessen, werden als unwissend und unsittlich bezeichnet. Struves Frau wohnte bei dem Prediger zu Pinnow, und ihr Mann hatte eine andre Frau zu sich genommen; Salge lebte mit einem berüchtigten Frauenzimmer zusammen, auch stand er in begründetem Verdacht, die Kirche bestohlen zu haben. In der Hoffnung auf Besserung ließ man Struve im Amte, dagegen wurde in Bernitt 1542 anstatt Salges "das kleine Männlein mit Namen Dionysius" (Bruhn), der bald darauf nach Moisall zog, und kurz vor der Visitation von 1544 ein andrer Prediger, Johann Berg, angestellt. Berg bewies sich bei der letztgenannten Visitation "nicht ungeschickt"; aber er war träge und "predigte aus der Luft her ein eitel confusum caos". Struve wird noch 1544 ein "aveu, elendes Schaf seines Amts halben" genannt; doch er las und sang schon besser als zwei Jahre vorher. Selbst Predigten machen konnte er nicht, er las sie aus der Postille ab; ebenso las er auch den Katechismus ab. Mitunter versuchte er auch Etwas selbstständig zu sagen, aber es "hatte keinen Schick". Wie Struve las auch der Prediger Lorenz Rosenow zu Boitin nur ab. In Qualitz hatte 1542 für den vielleicht erkrankten Prediger Johann Renvart der "Mercenarius" Bernd Krohn gepredigt, 1544 war Renvart selbst wieder im Amte thätig. Er wird von den Visitatoren als der untüchtigste und schlechteste Geistliche des Stifts dargestellt; es heißt von ihm: "Wäre er so gelehrt, wie dumm, kühn und dreist, so wäre seiner Gleichen nicht im Stift". Er predigte so, "daß sich

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10 Hunde daran zu Tode gebellt hätten". Selbst verstand er von seiner Predigt nichts. Auf "einer Kindelbier" hatte er sich mit dem Küster geschlagen. Da Renvart sehr hart gescholten wurde, so forderte er seine Entlassung, weil er wohl eine andre Pfarre bekäme. Er erhielt die Entlassung aber nicht, denn man wußte keinen Ersatz zu finden. Ohne Erfolg war die Warnung und Ermahnung Rieblings im Jahre 1542 auch bei dem Bützower Capitel gewesen; die Domherren setzten noch 1544 das "hurerische Leben" fort und waren "unflätige Bälge".

In der ersten Visitation wurde den Geistlichen befohlen, die Gemeinden am Sonntag Nachmittag im Katechismus zu unterrichten. Bei den meisten war das 1544 geschehen; aber die Gemeinden hatten sich durchweg nicht lernbegierig gezeigt. Die Boitiner wußten zwar ziemlich Bescheid im Katechismus, einige Gemeinden sangen sogar schon erträglich; aber an vielen Orten war die Unwissenheit sehr groß, und Riebling mußte wieder tüchtig schelten. In Qualitz wußten nur wenige Kinder das Vaterunser. In Moisall hatte der Pfarrer Dionysius Bruhn 1544 überhaupt noch nicht Abendmahl gehalten; er entschuldigte sich damit, daß keine Communicanten da wären. Dagegen hatte er die Gemeinde einige Psalmen singen gelehrt.

Einige Laien hingen noch am Katholicismus, so mußte z. B. "das Laufen nach Sternberg (zum heiligen Blut) u. a. Abgötterei" verboten werden. Ein frommes, christliches Leben wird nirgends gerühmt; wohl aber wird berichtet, daß man in Bützow den liederlichen Domherren nacheifere, und daß in Moisall kein Unterthan sei, der nicht in Ehebruch lebe. "Der eine hat dort", heißt es, "zwei Frauen, die andre hat zwei Männer, und ist solch Sodom und Gomorra durcheinander, daß nur zu viel und grausam zu hören."

Solche Zustände fand Herzog Ulrich I. vor, als er die Regierung im Stift antrat. Für die Ausbreitung der reinen Lehre wagte er zunächst nichts zu thun, weil er sich in der Capitulation dem Schweriner Domcapitel gegenüber verpflichtet hatte, den Ritus und die Ceremonien der katholischen Kirche zu erhalten. Wenigstens mußte er erst abwarten, bis auch das Capitel dem lauteren Wort Gottes zugänglich wurde. Unterdessen aber versuchte Herzog Johann Albrecht von Meklenburg in Schwerin, und zwar auch in der Domkirche zu reformiren. Wohl gab es hier seit mehr als 10 Jahren evangelische Prediger, wie Joachim Kükenbieter und Thiele Bollhard, und seit einigen Jahren wirkte auch der protestantische

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Ernst Rottmann am Dom; aber dringend nöthig war allerdings eine Besserung noch, denn unter der Führung der trägen und unsittlichen Domherren - es wird berichtet, daß dieselben sich Concubinen hielten - war das Kirchenvermögen zum großen Theil entwendet worden und die Gemeindemitglieder durch das schlechte Beispiel von Grund aus verdorben. Ohne Rücksicht auf den rechtmäßigen Herrn im Stift zu nehmen, begann Johann Albrecht damit, daß er 1553 die Register über die Einkünfte der Domkirche vom Capitel einfordern ließ. Das Capitel gehorchte dem Befehl, erhielt aber dafür von Ulrich einen Verweis. Auch auf das Schloß wurden die Domherren von Johann Albrecht bestellt, damit sie Mangel in den Registern durch ihre mündlichen Aussagen ergänzten. Ulrich durfte und wollte aber diese Eingriffe in seine Rechte nicht leiden und machte deshalb Johann Albrecht brieflich Vorstellungen: er könne die Kirchen des Stifts nicht durch Andre visitiren lassen, da dasselbe, wenn es auch Meklenburg incorporirt sei, doch seine eigne Jurisdiction habe. Als Johann Albrecht trotzdem am 27. Juli 1553 den Befehl zur Visitation der Domkirche gab, baten ihn seine eignen Räthe, er möge es nicht befehlen, weil dadurch der Streit zwischen ihm und Ulrich nur würde vermehrt werden. Aber der Herzog erwiderte: "Wir wissen zwar wohl, daß dies nicht der Weg zur Einigkeit, zwischen uns zu machen, sein wird; wir betrachten aber dieses, daß, dieweil unser Bruder, den Pfaffen verpflichtet, wider dieselben nichts wird thun können, sondern dieselben bei all ihrem gottlosen Wesen wird müssen bleiben lassen, was uns um der Ehre Gottes willen, und daß es ein großer Mißbrauch ist der Kirchengüter, da sich die Pfaffen nicht wollen zu der christlichen Lehre begeben, nicht zu leiden." Er wolle darum die Abgötterei abschaffen um Gottes willen. Ulrich würde demnächst wohl damit zufrieden sein. Wie weit Johann Albrecht seine Absicht verwirklichen konnte, läßt sich nicht nachweisen; so viel steht aber fest, daß er im August 1553 in Besitz eines Verzeichnisses über die Einkünfte der 13 alten Domherrenstellen und der großen Anzahl von Vicareien am Dom war. Sein Secretair Mag. Simon Leupold stellte diese Register, zum größten Theil wohl nach den Aussagen des Domherren Nicolaus Köpke, der damals Thesaurarius war, zusammen. Weiter erfahren wir von dem reformatorischen Vorgehen Johann Albrechts im Stifte nichts; hier wurde übrigens auch in der allernächsten Zeit Alles ganz anders, so daß nicht noch ein Anstoß von außen nöthig war, um dem Lutherthum zum völligen Sieg zu

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verhelfen. Es wird sich nämlich um die Mitte der 50er Jahre die Reformation unter den Capitularen vollzogen haben, und damit fiel die letzte Säule des Katholicismus. Die vielen Vicareien wurden aufgehoben, und anstatt der Vicare wirkten zwei lutherische Prediger am Dom. Bischof Ulrich begann nun selbst damit, durch Kirchenvisitationen die letzten katholischen Reste im Stift auszumerzen, da er nicht mehr zu befürchten brauchte, daß man ihn dabei an die Capitulation erinnerte.

Bevor wir indessen die durch Ulrich bestellten Visitationen näher betrachten, wollen wir uns noch kurz nach den Verhältnissen in der Stiftshauptstadt Bützow umsehen 1 ). Dort fand der Katholicismus ebenso wie in Schwerin eine, wenn auch nur schwache, Stütze an dem Capitel. Wir haben schon gesehen, daß von den gänzlich verkommenen Capitularen zu Bützow eine Besserung nicht zu hoffen war, man mußte also ohne sie fertig werden. Und das geschah. Nachdem die scharfen Ermahnungen in den 40er Jahren vergeblich gewesen waren, versuchte man die lästigen Domherren möglichst bald zu beseitigen; erledigte Stellen wurden nicht wieder besetzt; die freigewordenen Domherrenhöfe wurden zum Besten der Kirche verkauft oder blieben leer stehen. Ein Bericht von 1553 zählt 22 Vicareien an der Bützower Kirche auf, welche zum Theil unbesetzt oder an Laien vergeben waren; aber ein Lehn des Hochaltars hatte der evangelisch gesinnte Prediger Thomas Aderpohl inne, und dessen Sohn Adam befaß als Prädicant die Vicarei des Andreas=Altars. Durch diese Männer wurde das angefangene Werk der Reformation glücklich fortgeführt trotz des Domcapitels und des untüchtigen Predigers Johann Renvart, der, früher zu Qualitz, jetzt das andre Lehn des Hochaltars zu Bützow inne hatte.

Im Jahr 1557 bestellte Herzog Ulrich den Superintendenten Gerhard Oemike zu Güstrow, den Pastor Mag. Benedict Schröder zu Grabow und den Notar des Schweriner Domcapitels Hermann Mundt zur Visitation der Stiftskirchen. Die denselben ertheilte Instruction verlangte 1) Revision des Einkommens von Kirchen und Pfarren, 2) Verbot der Jahrmärkte an Sonn= und Festtagen, 3) Verbot des Wein= und Bierschenkens während des Gottesdienstes und des Spazierengehens in der Kirche, auf dem Kirchhofe und vor dem Thor, 4) Anordnung der Armenpflege, 5) Auslieferung der den Kirchen vorenthaltenen Güter trotz der etwaigen Verjährung, 6) Abschaffung aller Papisterei und


1) Vgl. Jahrb. XVI, S. 126-134.
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andrer Mißbräuche, 7) Erlaubniß für die Rühner Klosterjungfrauen, gewöhnliche bürgerliche Kleidung zu tragen und sich aus dem Kloster weg verheirathen zu dürfen. Das Kloster sollte sogar den Nonnen zur Eingehung von Ehen mit seinen Einkünften behülflich sein.

Es gab im Stift Schwerin 16 Pfarrkirchen; aber zwei von diesen Kirchen, Zittow und Laase, standen nicht zur Competenz des Bischofs, es blieben also für die bestellte Visitation nur noch 14 Stiftspfarrkirchen, von denen wieder zwei, Warnow und Zernin, combinirt waren. Dazu kamen zwei Filialkirchen: die Nicolaikirche zu Schwerin und die Kirche in Rubow und, zwar außerhalb der Stiftsgrenzen gelegen, aber zur geistlichen Jurisdiction des Bischofs gehörig, die Pfarrkirchen zu Granzin, Frauenmark und Neuenkirchen und die Kirche in Wittenförden, welche damals noch ein Filial vom Dom in Schwerin war. Die im Jahr 1557 angeordnete Visitation fand erst 1558 statt und erstreckte sich nach dem Visitationsprotocoll auf 9 Pfarrkirchen, welche alle in Dörfern lagen. Die Schweriner Kirchen wurden sicher aus dem Grunde überschlagen, weil sie unter dem Patronat des Domcapitels standen; dagegen wurden aber zwei andre nicht bischöfliche Kirchen, die Kirchen klösterlichen Patronats zu Baumgarten und zu Bernitt, visitirt.

Die Visitatoren begannen ihre Thätigkeit damit, daß sie die Edelleute, welche den Kirchen viel schuldig geblieben waren, zur Verantwortung nach Bützow forderten; natürlich ohne damit etwas Erhebliches auszurichten. Darauf unternahmen sie die Inspection der 9 Dorfkirchen. Ihr Augenmerk richtete sich zufolge §. 1 ihrer Instruction besonders auf den Besitz und das Einkommen der Kirchen und Pfarren. Leider ist der Visitationsbericht höchst dürftige doch geht so viel daraus hervor, daß alle Kirchen ein kleines Baarvermögen von ungefähr 20 bis 200 Mk. besaßen, welches zinslich belegt war, und daß mit Ausnahme von Zernin, wo die Kirche vor 20 Jahren bestohlen war, überall noch hinlänglich silberne Kirchengeräthe vorhanden waren. In Bernitt fand man z. B. vor: eine silberne, vergoldete Monstranz, beinahe 5 Pfd. schwer, 1 ganz und 1 zum Theil vergoldeten Kelch, 1 kleinen Kelch, mehrere silberne Spangen, dazu 1 Viaticum und 1 Pacifical. Ausgeliehen hatte die Kirche 209 Mk. 10 s. Lüb. - sie war bei weitem die reichste - und außerdem besaß sie 16 fl. l s. baar Geld. Kirchenäcker fanden sich nur noch wenige. Die Pfarren waren zum Theil schlecht aufgebaut; sie waren aber überall mit Acker, Holzung und Wiesen und mit einer Menge

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Naturalien dotirt. Für das Fortkommen neu eintretender Prediger war insofern gesorgt, als zu jeder Pfarre ein eisernes Inventar von dem gewöhnlichsten Hausgeräth und etwas Vieh (Kühe und Schafe) gegeben war. Noch schlechtere Gebäude als die Pfarren befaßen die Küstereien, soweit solche überhaupt vorhanden waren; Acker war ihnen ganz unbedeutend zugelegt und Accidentien und anderes Einkommen hatten sie ebenfalls wenig. Da die Küsterei zu Boitin abgebrannt war, so wohnte der Küster in dem 1 1/2 Meilen von dort entfernten Sternberg.

Nur von dem Pastor Michael Schmidt zu Parum wird berichtet, daß er im Examen "übel bestanden" sei. Weil von den Kenntnissen der übrigen Geistlichen nichts erwähnt wird, so darf man wohl annehmen, daß dieselben einigermaßen befriedigten.

In den 60er Jahren begann nun das Domcapitel Verhandlungen mit dem Administrator um das Patronat über Kirchen und Schulen zu Schwerin. Das Capitel wollte sich von einer unbequemen Verpflichtung befreien; der Administrator wünschte ein einheitliches Kirchen= und Schulregiment im ganzen Stift auf lutherischer Grundlage. Die Anhänger des Katholicismus waren aus dem Capitel verschwunden, und daher war es möglich, daß im Jahr 1568 ein Vertrag zu Stande kam, der den Cultusparagraphen der Capitulation von 1550 vollständig aufhob. Das Capitel erklärte in diesem Vertrag vom 21. Februar, daß, nachdem im Stift ein eigner Superintendent und andre Kirchen= und Schuldiener Augsburgischer Confession aufs Neue bestellt, diese aus des Stifts und Capitels gemeinsamen Gefällen besoldet werden sollten. Zu deren Besoldung seien bestimmt alle Fürsten= und Bischofspräbenden und alle der Domkirche gehörigen Beneficien und Lehen; außerdem trete das Capitel zu demselben Zwecke an den Bischof ab das Dorf Jürgenshagen, das Capitelslehn bei der Sülze zu Lüneburg im Betrage von 50 Gulden jährlich und das Capitelslehn zu Mallentin im Amte Grevesmühlen von 16 Mk. jährlich, so daß künftighin dem Administrator die Disposition über die genannten Güter, Beneficien und Lehen zur Unterhaltung und Besoldung der Kirchen= und Schuldiener gebühre. Der Administrator dagegen versprach, daß er und seine Nachkommen die Kirchen= und Schuldiener aus den zur Oeconomie bestimmten Einkünften ohne weitere Unterstützung vom Capitel erhalten wollten. Der Vertrag wurde von Ulrich auf dem Stiftshause zu Bützow am 21. Februar 1568 vollzogen.

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Herzog Ulrich machte wohl die Erfahrung, daß zur Herstellung geordneter kirchlicher Verhältnisse im Stift eine gelegentliche Visitation durch einen auswärtigen Superintendenten nicht genügen könne, sondern daß zur Ausbesserung der vielen und großen Mängel eine beständige Aufsicht nöthig sei. Darum beschloß er einen eignen Stiftssuperintendenten zu berufen und nahm als solchen Michaelis 1561 1) den Prediger zu Bützow Dr. theol. Conrad Becker an. Der neue Superintendent wurde verpflichtet:

a) zu visitiren, predigen, lehren und die Sacramente zu administriren nach der Augsburgischen Confession, der darauf erfolgten Apologie, den Schmalkaldischen Artikeln von 1540 und der meklenburgischen Kirchenordnung;

b) alle Jahre oder so oft es nöthig, Synoden im Stift zu halten;

c) sich sonst im Auftrage und auf Kosten des Administrators zu kirchlichen Zwecken brauchen zu lassen.

Er erhielt für seine Dienste freie Wohnung auf dem bischöflichen Domhofe zu Schwerin, und jährlich 200 Joachimsthaler nebst 4 Drpt. Gerste und 4 Drpt. Roggen. Becker wohnte indessen nicht in Schwerin, sondern blieb die kurze Zeit, während welcher er die Superintendentur verwaltete, in Bützow. Im Jahr 1562 war er schon Superintendent in Güstrow.

Nach einer Vacanz von zwei Jahren folgte ihm im Stift 2) der Professor der griechischen Sprache an der Universität Königsberg Dr. theol. Wolfgang Peristerus. Dieser erhielt eine Dienstwohnung auf dem Domhofe zu Schwerin, "wo bisher der gewesene Prediger M. Gilmerus Waldberg gewohnt". 1571 ging Peristerus als Superintendent nach Wismar. Die folgenden Stiftssuperintendenten sind der Reihe nach:

3) Licentiat der Theol. Mento Gogrevius, aus dem Lippeschen gebürtig, vorher Diaconus zu St. Jacob in Rostock, 1573-76. Nach 1576 war Gogreve Prediger im Oestreichischen und endlich Superintendent in Torgau.

4) Mag. Franz Stüler, 1576, zugleich Superintendent in der Grafschaft Schwerin. Ihm wurde im Herbst 1583 auf nächste Ostern "wegen einer Leibesbeschwerung und Schwachheit" das Amt gekündigt.

5) Mag. Johannes Neovinus, geboren zu Wilster in Holstein, vorher Rector zu Rostock und darauf Prediger zu Bützow, Michaelis 1585-1603. Er verwaltete wie sein Vorgänger auch die Superintendentur in der Grafschaft Schwerin. Als aber der dänische Prinz Ulrich II. Administrator

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wurde, mußte Neovinus den Dienst in der Grafschaft quittiren, ging aber gleich darauf als Superintendent nach Parchim.

6) Mag. Joachim Reich, 1604-1609. Er wurde schon 1562 Pastor zu Parum und 1568 Pastor zu Bützow. Er starb 1609, nach Aussage des spätern Superintendenten Walther, 72 Jahre alt.

7) Mag. Johannes Neocorus, bisher 18 Jahre Prediger in Bützow, 1609-1622. Neocorus (Köster) behielt seinen Wohnsitz zu Bützow, wo er zugleich ein Pfarramt mit verwaltete. Er wird von dem Superintendenten Walther "ein roher, wilder Mann" genannt.

8) Nach Kösters Tode verwaltete die Superintendentur im Stift ein Jahr lang der Superintendent Mag. Nicolaus Siegfried zu Wismar, bis

9) im Jahre 1624 der aus der Grafschaft Rietberg in Westfalen gebürtige, frühere meklenburgische Hofprediger Friedrich Wetter, damals in Stralsund, berufen wurde. Wetter wohnte, bis Adolf Friedrich die Stiftsregierung erhielt, in Bützow, dann aber bis zu seinem Tode 1639 in Schwerin.

10) Mag. Joachim Walther aus Perleberg, vorher Pastor zu Pritzwalk, 1640-1646. Er war zugleich Hofprediger zu Schwerin.

11) Heinrich Bilderbeck, seit 1624 schon Domprediger, 1647-1671. Er übernahm zu seinen beiden Aemtern noch die Predigten in der Nicolai=Kirche, wofür er jährlich 40 Mk. erhielt.

Seit es Superintendenten im Stifte gab, wurde auch eifrig die Errichtung eines Consistoriums betrieben. Besonders wünschten die Stiftsstände ein eignes geistliches Gericht, da sie die Selbständigkeit des Bisthums gewahrt wissen und die Abhängigkeit vom Herzogthum Meklenburg nicht anerkennen wollten. Zu Anfang der 60er Jahre fanden gewiß schon deshalb Verhandlungen statt, die aber erst 1567 zu einem glücklichen Abschluß gebracht wurden. Unterm 30. September dieses Jahres wurde eine bischöfliche Bekanntmachung an die Geistlichen erlassen, in welcher sie beauftragt wurden, den Gemeinden mitzutheilen, daß der Administrator Ulrich "Gott dem Allmächtigen zu Ehren ein geistlich Gericht und Consistorium im Stift zur Erhaltung wahrer christlicher Lehre und Gottesdienstes, zur Beschützung und Beschirmung der Kirchen= und Schuldiener, auch desjenigen, was an Einkommen dazu gehörig, und dann zur Verrichtung Ehe= und anderer mehr geistlichen Sachen, die vors weltliche Gericht nicht gehören,

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angerichtet und verordnet habe". Dies Gericht sollte am nächsten Montag nach Martini auf dem bischöflichen Domhofe zu Schwerin zuerst zusammentreten. Die Bewohner des Stifts, "welche vor dem Consistorium zu thun haben", sollen sich an den verordneten Notar dieses Gerichts, den Domherrn Georg Hübner, wenden.

Die Consistorial=Ordnung ist datirt: Stargard, Freitag nach Michaelis (3. Oct.) 1567. Sie handelt:

I. Von den Personen.

1) Der Superintendent führt die Aufsicht über Kirchen und Schulen, damit nach der Augsburgischen Confession und der Kirchenordnung des Landes gemäß gelehrt wird, er soll mit Andern, die ihm beigeordnet werden, Visitationen vornehmen und das geistliche Gericht leiten.

2) Die Beigeordneten sind a. zwei Domherren zu Schwerin, als der Propst Lorenz von Schack und der Canonicus Ludolf von Schack; b. der Stiftshauptmann Georg Wackerbarth; c. der Lehnsmann Joachim von Wopersnow und d. der Canonicus Georg Hübner und ein Caplan zu Schwerin.

3) Der Notar, zuerst als solcher Georg Hübner deputirt, wird vereidigt.

II. Von den Sachen.

Zur Competenz des Consistoriums gehören:

1) Alle Glaubens= und Gewissenssachen.

2) Die Erhaltung der Kirchen= und Schulgebäude und der Kirchhöfe.

3) Die rechtlichen Entscheidungen über Lehre und Lebenswandel der Kirchen= und Schuldiener.

4) Das Einkommen von Kirchen und Schulen.

5) Das Einkommen von Armenhäusern und Hospitälern.

6) Beneficiensachen.

7) Ehesachen.

8) Geistliche Zehnten.

9) Störung des Gottesdienstes, Unfug an geistlichen Gebäuden.

Ist auf Lebens= und Leibesstrafe oder auf Landesverweisung zu erkennen, so spricht ein weltliches Gericht das Urtheil.

Das Consistorium kann indessen unter Umständen auch Gefängnißstrafe verhängen, muß diese dann aber von dem weltlichen Arm vollziehen lassen.

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III. Von dem Gerichtsverfahren.

Es soll, soweit irgend möglich, ein mündliches Verfahren statthaben; auf alle Fälle soll aber rasche Justiz geübt werden. Das Urtheil wird gemäß dem Worte Gottes, den canonibus und der Kirchenordnung im Namen des Administrators zur Verhütung von Appellationen gesprochen. Das Consistorialsiegel führt die Stifts=Insignien mit dem Namen des Administrators. Gerichtstage werden jährlich vier Mal gehalten.

Der erste Gerichtstag fand am 18. November 1567 statt. Es sind Protocolle von noch andern Sitzungen vorhanden, doch lagen sicher nicht alle Vierteljahr Sachen zur Entscheidung vor.

Somit war die Verwaltung der geistlichen Angelegenheiten durch Herzog Ulrich auf das Vollständigste geordnet. Es lag nun an den Persönlichkeiten, die mit der Leitung betraut waren, daß diese Anordnungen dem Lande Segen bringen konnten.

Ueber die Entwickelung der kirchlichen Verhältnisse in der Folge reden natürlich vor allem die Kirchen=Visitations=Protocolle. Vollständig ist allerdings auch dies Quellenmaterial nicht aufbewahrt, doch läßt das Vorhandene uns die kirchlichen Zustände immer noch deutlich genug erkennen.

Im Jahre 1569 schon wurde eine Visitation befohlen, und zu dieser der Stiftshauptmann als Vorstand mit Joachim von Wopersnow zu Schlagsdorf, dem Superintendenten Peristerus, Otto von Wackerbarth und Georg Hübner deputirt. Es sollte über Lehre, Fleiß und Wandel der Prediger und Lehrer, über das Kircheninventar und den Zustand der Wedemen und Küstereien berichtet werden. Die Resultate konnten also sehr interessant werden; leider sind aber keine Protocolle da. Dagegen finden sich Visitationsberichte aus dem Jahre 1577, die anläßlich einer erneuerten Visitation 1592, soweit es nöthig war, verändert wurden. Diese Berichte sind äußerst lehrreich, da die Visitatoren nach allen Richtungen hin Umschau hielten. An den Kirchen war in den letzten Jahren Manches gebessert, hauptsächlich hatte man darauf Bedacht genommen, das alte unbrauchbare Gestühl zu erneuern. Weniger hatten die Gemeinden sich um die Kirchhöfe gekümmert, da die meisten durch keine ordentliche Mauer eingeschlossen waren. Die Kapellen verfielen mit der Zeit. Die Pfarren auf den Dörfern waren wenigstens

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einigermaßen erträglich aufgebaut, die besten enthielten ein Wohnhaus mit höchstens zwei Stuben, mehreren Kammern, Keller und Bodenraum, eine Scheune, einen Backofen und einen "Soed" (Brunnen). Das Pfarrgehöft war durch einen Hakelzaun, den die Gemeinde erhielt, eingefriedigt. Von der Bernitter Pfarre, die übrigens schlecht aussah, wird erzählt, daß sie 10 Glasscheiben, 8 in der Stube und 2 in der Bettkammer, besaß. Das eiserne Pfarrinventar war im Ganzen so erhalten worden, wie es sich 1558 gefunden hatte, jedenfalls war es nicht verringert. Die Küstereien boten noch immer einen traurigen Anblick dar, doch waren sie bis auf wenige Ausnahmen besetzt. Die Küster gehörten alle dem Handwerkerstande an, nur wenige waren Auswärtige. Unterricht gaben sie sicher nicht, sonst wäre es bemerkt worden, da es von dem Küster Born zu Neuenkirchen heißt, daß er den Katechismus der Gemeinde vor dem Altar vorlas. Die Prediger sollten ordnungsmäßig am Sonntag Nachmittags den Katechismus mit der Gemeinde einüben; es war aber trotz wiederholter Erinnerungen von einigen doch noch unterblieben. Nützen mochte der Unterricht der Geistlichen freilich nicht allzu viel, da leider eine große Zahl als Ausländer sich dem Landvolk nicht gut verständlich machen konnten. Die Kenntnisse und das sittliche Verhalten der Prediger gaben zu Tadel nicht grade Veranlassung, nur war man in zwei Fällen mit der Berufung etwas leichtsinnig zu Werk gegangen. In Boitin fungirte nämlich 1593 ein Prediger Namens Nicolaus Arndt, der eine ungenügende Vorbildung hatte, da er nicht studirte, sondern nur eine kurze Zeit zu Rostock "famulirte", dann 1 1/2 Jahre in der fürstlichen Kanzlei diente, darauf den Küsterdienst in Boitin erhielt und endlich von dem Stiftshauptmann zum Pfarrer vocirt und vom Superintendenten Peristerus ordinirt wurde. Der Prediger Johann Klodt zu Warnow hatte gar keine Universität besucht; er hatte seine ganze Ausbildung Anfangs in der Schule zu Wismar, wo er geboren war, und darauf in der Stadtschule zu Sternberg erhalten. Das Leben der Gemeinden wird im Allgemeinen nicht getadelt, nur in Moisall stand es um den kirchlichen Sinn noch schlecht, da mehrere Menschen dort gar nicht zur Kirche gingen. Auch eine Zauberin hatte man dort entdeckt und sie gefänglich in Bützow eingezogen. In Parum ließ man die Kinder zu lange, bis zu 14 Tagen, ungetauft, in Baumgarten wurde während der Predigt im Kruge Bier geschenkt, und die Wariner Gemeinde kannte den Katechismus nicht.

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Die im Jahre 1608 vorgenommene Visitation berichtet hauptsächlich über die Persönlichkeiten der Pfarrer und deren Einkommen; Bemerkenswerthes bietet sie grade nicht. Nicht viel anders ist es mit der Visitation von 1618. Indessen wird über einzelne besondere Ereignisse berichtet, von denen hier wenigstens zwei wiedererzählt werden mögen.

Auf der Pfarre zu Tarnow saß 1610 ein. sehr alter Mann, mit dem die Gemeinde wegen seiner körperlichen Schwäche nicht mehr zufrieden war und deshalb um einen andern Seelsorger bat. Der Superintendent schickte nun den Prediger aus Wittenförden Georg Lehmann dort hin, um ihn eine Probepredigt halten zu lassen. Als der alte Prediger Lindenberg dies erfuhr, eilte er rasch in die Kirche, stieg auf die Kanzel und las die Historie von der Zerstörung Jerusalems vor, bis der Superintendent ihm dies durch den Küster verbieten ließ. Lindenberg trat denn auch ab, und Lehmann hielt seine Predigt und wurde Pfarrer.

In demselben Dorf Tarnow hatte die Tochter des Claus Wesche, Katharina, nach ihrer Angabe aus Versehen "schlimmes Lein" auf des Schulzen Acker gesäet. Pastor Jürgen (Lehmann) that sie deshalb in den Bann ungefähr mit diesen Worten: Sie solle dem Teufel befohlen sein, der sie plagen solle in Rusch und Busch, auf Stegen und Wegen, in Kammern und "Kemmladen" und alle Wege, wo sie gehe und stehe, in Heid' und Weid', und sie solle eher verdorren, als die Borke (Rinde) auf dem Baume. Die Gemeinde mußte zu diesem Fluch 3 Mal "Amen" sagen. Claus Wesche erzählt, er wäre an dem Sonntag nicht in die Kirche gegangen, und seine Tochter sei so angst und bange gewesen, "daß sie ihm etliche Male unter den Händen beschwiemet". Der Bann währte 14 Tage; nach Verlauf derselben mußte die Sünderin sich mit 1 Gulden lösen. Der Prediger behauptete, er habe nur eine Strafpredigt gehalten und keinen Bann verhängt, viel weniger noch Geld für die Lösung vom Banne erhalten. Aber Katharina Wesche sagte, daß sie dem Pastor den Gulden selbst in die Hand gegeben. Zuerst habe derselbe 3 Reichsthaler gefordert, er wolle dafür dann an drei Sonntagen die Lösung sprechen. Der Küster Leppin bezeugte gleichfalls, daß der Bann und die Lösung wirklich geschehen seien. Dadurch war Lehmann überführt und wurde nun zur Strafe in das Gefängniß zu Warin gesetzt. Vor seiner Entlassung aus der Haft mußte er am 29. Juli 1618 schriftlich Urfehde schwören und außerdem den Superintendenten und seine Amtsbrüder um Verzeihung bitten. Zu dem Zwecke

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wurden alle Stiftsprediger, außer den Schwerinern, zum 29. Juli nach Warin geladen, wo sie durch Namensunterschrift bezeugten, daß Lehmann ihnen Abbitte gethan. Als dies geschehen war, ging Lehmann wieder nach Tarnow und an sein Amt.

Zur Zeit des Herzogs Ulrich II. war noch einmal, in den Jahren 1620 und 1621, eine Generalvisitation, deren Berichte fast dasselbe Bild von den kirchlichen Zuständen wiedergeben, wie wir es aus den 60er Jahren des vorhergehenden Jahrhunderts schon kennen. Noch immer hatten die Ermahnungen an die Prediger, daß sie an Sonntagen des Nachmittags mit der Gemeinde den Katechismus durchnehmen sollten, an mehreren Orten nichts verschlagen. Freilich stellten sich zu diesen Lectionen die Gemeindemitglieder nur selten und ungern. In Tarnow las der Küster Sonntags den Katechismus vor. Wiederum wurde nun befohlen, daß die Prediger die Katechismus=Predigten fleißig halten und sie nie aussetzen sollten, wenn wenigstens drei Zuhörer da seien. Küster sind überall angestellt, sogar in der kleinen Gemeinde zu Gallentin, wo bisher noch nie einer gewesen war. Der Wariner Küster "instituirte die Knaben im Städtlein"; bei den übrigen wird vom Schulhalten nichts erwähnt, sie unterrichteten also nicht. Auch die Kirchhöfe hatten in den letzten Jahren größtentheils Steinmauern erhalten, nur der Schelfkirchhof in Schwerin war "gar zerfallen und voller Schweine befunden". Die Ursache der Vernachlässigung grade dieses Kirchhofes lag darin, daß das Capitel zu Schwerin wegen Besitzes des Schelfbauhofes die Verpflichtung hatte, für denselben zu sorgen, und das Capitel nicht gern für Etwas sorgte.

1625 ließ Ulrich III. durch den Superintendenten Wetter und die beiden Domprediger Senft und Bilderbeck die Kirchen und Schulen im Stift visitiren. Man traf im Ganzen bessere Verhältnisse als vor fünf Jahren; aber die ewige Klage über den Ausfall der Katechismus=Predigten wurde doch wieder hier und da laut. Eine Folge dieser Vernachlässigung war, daß die Gemeinden im Examen schlecht bestanden, wenn auch die Prediger genügende Kenntnisse hatten. Die Gallentiner hatten von ihrem aus Eisleben gebürtigen Pastor sehr wenig gelernt, wohl weil sie den Ausländer nicht verstanden, und die Wariner wußten nichts, weil sie die Katechismus=Predigten schlecht besuchten. Der Superintendent ermahnte sie eindringlich, sich zu bessern, denn das sei gar gewiß, wer seinen Katechismus nicht recht

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wisse, daß der auch nicht selig werden könne. Erfreulich ist die Beobachtung, daß in mehreren Kirchdörfern für die Jugend Küsterschulen eingerichtet waren.

Es war somit Aussicht vorhanden, daß bei fortgesetzter Sorge von Seiten des Kirchenregiments endlich auch die Gemeinden aus der fast völligen Unwissenheit in religiösen Dingen erlöst werden und selbst den Segen erkennen konnten, der ihnen seit Jahrzehnten in Wort und Sacrament dargeboten wurde. Da brach der dreißig jährige Krieg in unsre Gegenden herein und störte wie überall auch hier die guten Anfänge von Grund aus.

Lange erfahren wir dann über unsre kirchlichen Zustände nichts, bis die Visitatsons=Protocolle von 1642 wieder Bericht erstatten. Auf Befehl des Herzogs Adolf Friedrich inspicirten der Superintendent Walter aus Schwerin und der Stiftshauptmann Rabensteiner, sowie der Küchenmeister Nortmann aus Bützow in dem genannten Jahre Kirchen und Schulen im Stift. Aus ihrem Bericht geht leider deutlich genug hervor, welches Elend der traurige Krieg gebracht hatte. Noth und Jammer herrschten überall und hatten größtentheils die Gemüther völlig verwildert oder gänzlich abgestumpft. Doch finden sich auch wieder Beispiele, wo man Trost in Gott und seinem Worte suchte und fand.

In Parum war der letzte Prediger, Samuel Schregel, aus Güstrow gebürtig, welcher der Gemeinde in den schrecklichsten Jahren 1636 bis 1638 vorgestanden hatte, seit vier Jahren todt, und kein neuer Pfarrer war wiedergekommen. Freilich hatte man auch nicht einmal eine Wohnung für einen Geistlichen, da das Pfarrgehöft im Kriege gänzlich zerstört wurde. Die Küsterei war umgefallen, ein Küster war also sicher auch nicht da. Die ganze Gemeinde zählte, Jung und Alt, nur 110 Mitglieder (1880: 680); ein großer Theil derselben war früher nach Holstein geflüchtet. Die wenigen Zurückgebliebenen hatten aber in der Noth ihren Gott nicht vergessen. Wenn sie auch keine Predigt in ihrer Kirche hören konnten, so beteten sie doch vor und nach der Mahlzeit in ihren Häusern.

Die Tarnower Gemeinde zählte 205 Seelen (1880: 1136); sie hatte zwar einen Prediger, der auf der verfallenen Pfarre wohnte; aber in ihrem Stumpfsinn besuchte sie die Kirche selten. In dem "dachlosen" Küsterhause wohnte der Küster Sengebusch seit 11 Jahren. Er hatte leichten Dienst, denn seine ganze Beschäftigung bestand anscheinend in dem Schlagen der Betglocke, und dies hatte er während der

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Invasion fremder Kriegsvölker auch nicht einmal gethan. Schule hielt er nicht, denn es waren in der Gemeinde keine schulfähige Kinder.

Die kleine Boitiner Gemeinde von nur 62 Seelen (1880: 529) besaß keinen Pfarrer mehr; sie erhielt aber geistlichen Zuspruch von dem Pastor Heinrich Turgelow zu Warnow. Der Küster hielt wahrscheinlich keine Schule, da in Bezug auf dieselbe nur bemerkt wird, es wären nicht viele Kinder im Dorf. Die Kapelle in Lübzin, welche zum Umfallen schlecht war, hatte man in 30 und mehr Jahren nicht mehr benutzt.

Die beiden Gemeinden Warnow und Zernin waren seit alter Zeit combinirt. 1642 hatte Warnow den Pastor und Zernin den Küster. Letzterer stieß weder die Betglocke, noch unterrichtete er die Kinder.

In Rühn wurden 132 Gemeindemitglieder gezählt (1880: 582), "etliche sind noch weg" (geflüchtet), heißt es dann weiter. Das Predigtamt verwaltete dort der aus Sternberg gebürtige Pastor Michael Eigner, der nach einem Studium in Rostock und Leiden 1632 zum Pastor in Baumgarten vocirt worden, von da aber im Kriege nach Rühn geflohen war und hier sich aufgehalten hatte, bis er 1640 nach dem Tode des vorigen Pastors in das Rühner Pfarramt berufen wurde. Der Organist Borsdorf, aus Rostock gebürtig, hielt Schule; der Küster (Peters) schlug nicht einmal die Betglocke. Den Klosterfrauen gaben die Visitatoren ein gutes Zeugniß.

Die Baumgartener Gemeinde hatte also keinen Prediger; aber ein Küster war da, und dieser unterrichtete zehn Kinder. Auch hier hatte während der Kriegszeit die Betglocke geschwiegen.

Geordneter als anderswo fanden sich die kirchlichen Verhältnisse in Bernitt. An der dortigen St. Petri=Kirche hatte stets ein Prediger gewirkt. Auf den alten Pastor Grammann war 1616 dessen Sohn Paul gefolgt, und dieser also bereits 26 Jahre im Amt. Er nennt sich selbst den ältesten Prediger im Stift. Wie der Pastor war auch der Küster Johann Teterow des Vorgängers Sohn. Die Kirche besaß noch 3 Glocken, eine vierte hatten die Soldaten weggenommen.

In Moisall wirkte seit 7 Jahren der Pastor Johann Senst, ein Sohn des Dompredigers Senst zu Schwerin. Er zeigte sich lässig im Amte, denn er hielt keine Katechismus=Predigten, und war ein Miethling, denn in der größten

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Noth des Krieges hatte er seine Gemeinde treulos verlassen. Die Pfarrgebäude hatte man ziemlich erhalten, dagegen die Küsterei verfallen lassen.

Der Pastor Samuel Teichmann zu Qualitz, 1641 vocirt, aus dem Meissenschen gebürtig, war ein fleißiger Mann und paßte auf seinen Dienst. Aber obgleich er den ganzen Sommer hindurch den Katechismus erklärt hatte, bestand doch die Gemeinde, die nur 96 Mitglieder zählte (1882: 732), im Examen schlecht. Die Kirche hatte zwei Altäre; im Thurm hingen noch zwei Glocken; früher hatte man vier, aber eine nahmen die Soldaten und eine andre ließ Ulrich von Pentz nach seinem Gute Boddin bringen. Die ziemlich erhaltene Küsterei stand leer.

Die Pfarre in Gallentin ging in den 30er Jahren schon ein (s. Beschreibung, Bd. XLVII, S. 192), hier konnte also eine Inspection nicht mehr stattfinden.

Sehr übel sah es in der Wariner Gemeinde aus, wo Johann Robertus, ein Sohn des Pastors zu Jesendorf, seit fünf Jahren Prediger war. Die Seelenzahl war bis auf 190 in Stadt und Dörfern zusammengeschmolzen (1880: 2476); nur drei Schulkinder wurden von dem Küster Beyer (aus dem Dorfe Meklenburg) unterrichtet. Die Kirche hatte einen Thurm mit vier Glocken und einen gangbaren "Seiger" (Uhr). Wo anderswo überhaupt Kirchenuhren vorhanden waren, standen sie als unbrauchbar still.

Die Bützower Kirche wurde selbst während des Krieges gut erhalten; sie besaß 1642 einen großen und einen kleinen Thurm und auch eine Orgel. Im kleinen Thurm hingen 2 Glocken: "eine Stunden= und eine Klingglocke", im großen Thurm dagegen 4. "Der Seiger war sehr unfertig." Wie immer seit der Reformation fungirten hier 2 Prediger: Johann Stavenow aus Rostock und Diaconus Mag. Christian Hessäus aus Schwerin, die ihres Amtes mit Fleiß walteten. Unter ihnen wirkten ein Organist und ein Küster. Ueber die Schule wird weiter unten gesprochen werden.

In Schwerin fand 1642 keine Visitation statt, seit 1628 zuerst wieder 1651. Im Allgemeinen lassen sich übrigens die kirchlichen Verhältnisse doch aus anderen Acten erkennen. Wir geben hier nur einen kurzen Ueberblick. Am Dom fungirten 2 Prediger, die Schelfkirche stand aber seit der Reformation eine Reihe von Jahren wüst. 1586 bestellte das Domcapitel den Conrector der Schule Joachim Mankmuß zum Schelfprediger, der nach der Einführung durch den

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Superintendenten Neovinus des Sonntags von 12-1 Uhr über das Evangelium predigte und dafür außer einer Dienstwohnung auf dem Bauhofe jährlich 40 Mk. erhielt. Nach Mankmuß' Tode hielt bisweilen der Pastor zu Wittenförden hier eine Predigt, bis man dem Superintendenten Neovinus die Schelfpfarre zu seinem Amte verlieh. Neovinus wohnte aber in Bützow; er mußte sich also in Schwerin vertreten lassen, und dies geschah durch den Domprediger Senst. Nach Neovinus wurden nacheinander die Superintendenten Wetter, Walther und Bilderbeck Schelfprediger und bezogen für den Pfarrdienst 40 Mk. jährlich. Einen Küster hatte die Schelfkirche nicht; aber am Dom wirkten ein Küster und ein Organist.

Der Zustand der Kapellen war 1642 überall so, daß sie zum Gottesdienst nicht mehr taugten. Hier fehlte das Dach, dort Wände und Thüren; Gestühl fand sich nirgends hinlänglich. In die Penziner Kapelle hatte man zuletzt dicke Hölzer gelegt, um Sitzplätze zu schaffen. Es war dies die Zeit, wo eine große Anzahl von Kapellen, die seit der Reformation vernachlässigt wurden, ganz und gar verfiel.

Zum Schluß mag ein kurzer Bericht über die Stiftsschulen folgen. Schon bevor Herzog Ulrich I. im Jahr 1568 die Kirchen=Oeconomie in Schwerin übernahm, sorgte er für Berufung von tüchtigen Lehrern Augsburgischer Confession. Die Domschule zu Schwerin wurde auf diese Art im Jahr 1565 reorganistrt. Seitdem hörte der alte Schlendrian, wie er unter der Herrschaft des Domcapitels bestand, natürlich auf. Es arbeiteten nun mehrere studirte Lehrer (Theologen), zunächst drei an der Schule; wir wissen aber über die innere Einrichtung der Schule noch in vielen Jahren nichts. Erst durch die Visitationen aus dem 17. Jahrhundert lernen wir auch die Schulangelegenheiten besser kennen.

Die erste Schulinspection zu Schwerin in evangelischer Zeit, von welcher Nachrichten überliefert sind, fand in Veranlassung der 1620 befohlenen allgemeinen Kirchen= und Schulvisitation im Stift statt. Neben den Visitatoren wohnten dieser Prüfung (am 20. Februar 1621) auch der Domdekan Nicolaus von der Lühe, der Canonicus Joachim Wopersnow und der Capitelssyndicus Wilh. Finx bei. Die Schule bestand damals aus drei Klassen, an welchen ein Rector, ein Conrector, ein Cantor, ein Subconrector und ein Schreibmeister unterrichteten. Die Schulstellen waren zum Theil gut dotirt: alle Lehrer hatten freie Dienstwohnungen und einige Naturalien, und außerdem der Rector jährlich 160 Gulden (ein Domprediger bekam nur 100), der Conrector 80 G. und Leichengelder, der Cantor

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70 G., der Subconrector 40 G. Das Examen begann in der 1. Klasse nach einer lateinischen Rede des Rectors, auf welche der Superintendent Neocorus ebenfalls lateinisch antwortete. Dann recitirte der Primus Primanorum den Hymnus: "Veni Sancte Spiritus" und das Symbolum Athanasii; andere Schüler lateinische Psalmen, die sie theilweise ins Deutsche übersetzten. Darauf wurden einzelne Stellen aus Virails Bucolica aufgesagt, und schließlich durch den Superintendenten ein lateinisches Exercitium dictirt.

Die 2. Classe wurde im "Donat und in der Grammatik" und die 3. nur im "Lesen und Beten" geprüft.

Die Examinatoren waren durch diese Prüfung zu der Ueberzeugung gekommen, daß "den Schülern viel Dinges gelesen und proponirt, welches sie zum Theil Alters halben noch nicht vernehmen, noch verstehen können." Das Resultat war ein befriedigendes nicht, es sollten daher auch die Prämien, die aus einer Stiftung des Domcapitels von 1590 jährlich in der Höhe von 100 Mk. zur Vertheilung standen, nur zur Hälfte, also 50 Mk. vergeben werden 1 ). Dem Rector Justus Molitor, welcher seit 1606 in Schwerin wirkte, "wurde seine Nachlässigkeit mit Ernst aufgerückt." Er solle abgesetzt werden, wenn in einer Prüfung nach einem halben Jahr die Schüler nicht besser beständen. Molitor lobte nun Besserung an, meinte aber, daß er nicht allein die Schuld trage, da die Kinder nicht regelmäßig in die Schule geschickt würden. Des Rectors eignes Wissen genügte vollständig; die Visitatoren nannten ihn einen gelehrten Mann, guten Logicus, Theologus und Philosophus. Die Schulzucht zeigte mehrere Schwächen, am schlimmsten war es, daß die Schüler das auf Currenden eingesammelte Geld zu "versaufen" pflegten. Schulgeld wurde nicht gezahlt, wohl aber etwas Holzgeld für die Heizung, und von fremden Schülern 1/2 Thlr., von einheimischen 4 s. Aufnahmegebühren, welche der Rector erhielt.

Die Bürger Schwerins beklagten sich bei den Visitatoren, daß die großen Schüler jetzt fehlten, welche ihre Kinder zu Hause unterweisen könnten. Ihnen wurde zur Antwort gegeben, daß große Schüler Vaganten wären, die sich nicht gut halten ließen und auch nicht recht taugten, denn "solche Gesellen treten die Kirchen= und Schuldisciplin unter die Füße".


1) Nicht uninteressant ist die Art der Vertheilung der Prämien. Dem Schreibmeister gab man 7 1/2 Mk. zu seiner Besoldung, 38 Mk. 12 s. bekamen die Schüler baar, für 3 Mk. 14 s. kaufte man ihnen Kuchen, für 12 s. 6 Buch Papier und für 2 s. Riechpulver. Man überschritt also die ausgesetzte Summe, wenn nicht ein Schreibfehler vorliegt, um 1 Mk.
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Nach dem Visitations=Protocoll von 1625 sollte die Schule 5 Klassen enthalten und dem Unterricht in diesen 5 Lehrer vorstehen. Es war in dem genannten Jahr aber grade die Subconrectorstelle unbesetzt und darum die Schüler auf nur 4 Klassen vertheilt. Unterrichtsgegenstände waren vorzugsweise Religion, Philosophie, Latein und Griechisch in den obern Klassen, Latein, Lesen und Katechismus in den untern. Die Leistungen waren in allen Klassen schlecht, selbst in der ersten (obersten) Klasse konnten viele Schüler weder decliniren noch conjugiren. Daher wurde den Lehrern wieder gedroht, sie sollten ihres Amtes entsetzt werden, wenn sie nach einem halben Jahr nicht bessere Resultate aufzuweiten hätten. Aus Legaten erhielten die bessern Schüler jährlich Prämien, die kleineren bekamen dies Mal Papier und Honigkuchen.

Im Herbst desselben Jahres wurde die Schulinspection also wiederholt; Inspectoren waren neben dem "ehrwürdigen Ministerium" (den Mitgliedern des Consistoriums) der Rath Reinhold v. Gehren und der Stiftshauptmann Heinrich v. Hagen, beide aus Bützow, sowie der Capitels=Structuarius Joachim Ferber und später auch der Capitels=Syndicus Wilhelm Finx. Zu beachten ist, daß von den Domherren selbst keiner erschien. Man begann mit einem Gottesdienst im Dom und ging darauf in die unmittelbar am Dom gelegenen Klassen. Hier "musicirte" zuerst der Cantor das Vaterunser lateinisch, darauf hielt der Superintendent Wetter ex cathedra eine Rede de necessitate disciplinae et institutionis cujuslibet hominis, und dann machte der Rector Justus Molitor den Anfang ab excercitio pietatis. Er fragte nun die erste Klasse aus dem theologischen Compendium Haberefferi (?), ließ einige Ciceronianische Episteln übersetzen, hielt ein Examen ex logica Bartholini und gab endlich einige orationes als Exercitium auf. Nachmittags dictirte noch der Superintendent den Primanern ein lateinisches Exercitium.

In der 2. Klasse wurde der Katechismus lateinisch aufgesagt und die Grammatik vorgenommen, woran sich die Uebersetzung lateinischer colloquia und ein kleines lateinisches Exercitium schloß.

Die 3. Klasse sagte den Katechismus deutsch her und zeigte ihre grammaticalischen Kenntnisse durch Decliniren und Conjugiren.

In der 4. Klasse war die Prüfung der der 3. ähnlich, doch forderte man nur die Anfänge der Grammatik. Nachdem so alle Klassen examinirt waren, mußte zum Schluß wieder

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die 1. antreten, um noch zu zeigen, was sie im Griechischen leistete. Dabei war es spät Abend geworden, es war am 26. October, und man machte deshalb ein Ende.

Das Examen war viel besser ausgefallen als vor einem halben Jahr, man konnte darum mit mehr Recht die Prämien in der Höhe von 2 Mk., 1 fl., 1 Mk., 10, 8, 6, 5, 4, 3 s. und als kleinste Geldgabe 6 Pfg. an die Schüler vertheilen. "Den Abecetoriis aber und denen, so anfangen zu schreiben, ist, weil man keine Pfefferkuchen bekommen können, durch den Cantor etwas Papier ausgetheilt."

Damit waren die Schüler entlassen. Den Lehrern wurde noch empfohlen, die rhetoricam fleißig mit den Knaben zu lesen und zu exerciren, und dann alle ermahnt, pünktlich zu sein und dem Rector im Dienst zu gehorchen. Letztere Bemerkung galt besonders dem Cantor, der oft Tage, ja Wochen lang ohne Wissen des Rectors aus der Schule blieb.

Der Sitte der Zeit gemäß sangen auch die Schweriner Schüler vor den Thüren, um sich kleine Gaben zu erbitten. Das Visitations=Protocoll von 1625 sagt: "Die großen Schüler singen des Sonntags um; was sie einsammeln kommt in die kleine Büchse und aus dieser in die große. Zu beiden Büchsen haben der Superintendent und der Cantor die Schlüssel. Alle Semester wird das Geld unter die Schüler vertheilt." Ein Visitations=Bericht von 1651 erzählt, daß der chorus musicus damals noch ebenso, wie vor 26 Jahren, alle Sonntage "sammelte". Der Ertrag war jedesmal etwa 5 oder 6 Gulden, die in einer Büchse beim Rector verwahrt und vierteljährlich "pro portione geometrica" vertheilt wurden.

Ueber die Bützower Schulverhältnisse liegen ausführlichere Nachrichten schon aus früherer Zeit vor, als über die Schweriner. 1582 beschloß man ein neues Schulhaus zu bauen, und 1585 war der Bau vollendet. In der neuen Schule unterrichteten schon in den 80er Jahren 3 studirte Lehrer. 1593 fand eine Schulinspection in Bützow statt. Es gab dort damals eine lateinische und eine deutsche Schule (Klasse); in jener saßen die Schüler auf 2 Bänken, in dieser (standen sie?) "hinter einem Schreibbrett" (Tisch). Zur Aufbewahrung von Stöcken und Ruthen zur Aufrechterhaltung der Disciplin hatte man ein eignes Pult machen lassen, das in der Schule stand. Den Unterricht gaben 3 Lehrer: der Rector, der Conrector und der Cantor, die neben ihrem festen Gehalt von 70, 40 und 33 Gulden jährlich und Dienstwohnung von jedem Schüler 9 s. Schulgeld und 3 s. Holzgeld erhielten. Das Holzgeld war übrigens

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nicht hinreichend zur Heizung, deshalb wurde der Rath verpflichtet noch etwas Brennholz zu liefern. Bei Hochzeiten mußte man bisher den "Schulgesellen eine Suppe" geben. Diese Hochzeitssuppe hatte aber den Lehrern immer so gut geschmeckt, und sie hatten stets so viel davon genossen, daß sie drei Tage zur Verdauung brauchten und so lange keinen Unterricht geben konnten. Die Visitatoren bestimmten daher, um diesem Uebelstande abzuhelfen, daß von jetzt an für das Hochzeitsmahl baares Geld, und zwar von einem Rathsherrn 1 Rthlr., von einem Bürger 1/2 Rthlr., von Handwerkern und Budenbesitzern 1 Ortsthaler oder 1/2 Gulden (12 s.) gegeben werden sollten.

Im 17. Jahrhundert, sicher schon 1631 gab es in Bützow eine besondere Mädchenklasse, in welcher ein Schulmeister, vielleicht der Organist Hartwig Meincke aus dem Lüneburgischen, für das Schulgeld ohne weiteres Gehalt unterrichtete.

Die Knabenschule litt auch unter dem 30jährigen Krieg, da die Soldaten das dürftige Mobiliar zerstörten und die Rectorwohnung ganz verwüsteten. 1642 hatte man daher keinen Rector mehr, und den Schuldienst versahen der Conrector Joachim Warnicke, aus Bützow selbst gebürtig und seit 1629 dort Lehrer, und der Cantor Johann Cromius aus Thüringen. Jeder der beiden Schulcollegen hatte damals ein Gehalt von 80 Gulden, dazu das Schulgeld und bei Hochzeiten ein Geschenk pro libitu. Die Zahl der Schüler, welche nicht über 13 oder 14 Jahre alt waren, betrug in beiden Klassen 54. Sie wurden examinirt im deutschen und lateinischen Katechismus, im corpore doctrinae, in der grammatica, im dialogo sacrorum, in colloquiis Corderi, in evangeliis und epistolis u. a. und "nach ihrer Art nach ziemlich befunden". Einen dritten Lehrer gewann man für die beiden Klassen, die lateinische und die deutsche, nicht so bald wieder, denn noch 1651 unterrichtete der Rector Christoph Seehase (aus Schwerin) nur mit dem Cantor Christoph Fischerbeck (aus dem Lüneburgischen) allein. Aus der Visitation des zuletzt genannten Jahres ist der Lectionsplan für die beiden Klassen ersichtlicher als aus der von 1642, wir theilen darum noch mit, daß man in der I., der lateinischen Klasse, Latein (grammatica, colloquia Corderi, Cathechismum, Stilübungen oder exercitia) und quatuor species arithmetices, in der II., der deutschen Klasse, hauptsächlich Lesen, Schreiben und den Katechismus trieb.

Die Schulen in Schwerin und Bützow waren aber als höhere nur für wenige Kinder, für die wohlhabender Eltern da;

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für die Kinder aus dem Volke fehlten in der ersten protestantischen Zeit die Schulen ganz.

In der Stadt Warin "instituirte" der Küster wenigstens, wie bereits bemerkt, 16 20 schon die Knaben im Städtlein; in den Pfarrdörfern gab es damals noch keine Küsterschulen. Die ersten finden wir bei der Visitation 1625, und zwar in Qualitz, Baumgarten, Moisall, Bernitt, Boitin, etwas später in Tarnow. Während der Kriegsunruhen gingen aber diese Schulen meistens wieder ein, nach Aussage der Küster aus Mangel an Schülern.

Eine Schule besonderer Art war die seit 1578 bestehende, von der Herzogin Elisabeth gestiftete Klosterschule zu Rühn, in welcher der Organist "adlige und andere Kinder" unterrichtete. Die Schule hatte den Zweck junge Mädchen vom Adel oder Verwandte der Conventualinnen auszubilden. Die Schülerinnen wohnten bei den Klosterdamen. Nach einem Verzeichniß von 1578-84 wurden jährlich 5 bis 15 Mädchen, die größtentheils dem adeligen Stande angehörten, aufgenommen. Die meisten blieben übrigens nur eine kurze Zeit da, einige nur 1/2 Jahr.

Was in dieser Schule getrieben wurde, ist aus der Klosterordnung von 1581 bekannt. Der Schulmeister unterrichtete täglich 4 Stunden im Katechismus, im Lesen und Schreiben, und eine Lehrerin gab täglich einige Stunden Nähunterricht. Schullocal war der Reventer im Kreuzgang. Im 17. Jahrhundert, wo auch Knaben die Rühner Schule besuchten, sicher seit 1625, scheint dieselbe zu einer bloßen Volksschule herabgesunken zu sein. Nach dem Namen des Schulmeisters im Jahr 1625 - er nannte sich Henricus Laurentius - und nach der Höhe seines Gehaltes (63 Gulden jährlich baar) muß man annehmen, daß derselbe ein Mann von gelehrter Bildung war.

D. Das Kloster Rühn.

Besser als den meisten Klöstern in Meklenburg erging es in der Reformation dem Cistercienser=Nonnenkloster Rühn, da dasselbe nicht bloß seine Existenz, sondern auch seinen reichen Besitz rettete. Grund der Erhaltung war die Zugehörigkeit zu dem geistlichen Stifte, dem Bisthum Schwerin. Daß bei der Einführung des Protestantismus aber auch hier Veränderungen eintraten, ist so selbstverständlich, daß es nicht erst erwähnt zu werden braucht. Wie sich aber die Reform vollzog, ist aus dem sehr dürftig überlieferten Urkundenmaterial nicht zu erkennen; übrigens gehört diese

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Erörterung auch nicht zu unsrer Aufgabe. Doch leider steht es auch nicht besser mit den Berichten aus der Zeit nach der Reformation bis zum westfälischen Frieden. Eine kurze Notiz aus der Zeit von etwa 1640 sagt, daß der Kanzler Dr. Stallmeister bei Anfang des (dreißigjährigen) Krieges, d. h. bei Einrücken der kaiserlichen Truppen in Meklenburg 1627, alle Klosteracten nach Dänemark bringen ließ, sie erklärt uns hinlänglich das Fehlen fast aller historischen Quellen. Glücklicher Weise enthalten nun aber die wenigen überlieferten Schriftstücke so werthvolle Nachrichten, daß es noch immerhin möglich ist, auf Grundlage derselben eine allgemeine Uebersicht über die klösterlichen Verhältnisse nach 1550 zu geben. Einige alte Schriftstücke sind indessen auch von Lisch in Kopenhagen aufgefunden und in Abschrift in das hiesige Archiv gebracht.

In der Instruction für die Kirchenvisitatoren vom Jahre 1557 lautete der letzte Paragraph: "Die Klosterjungfrauen dürfen auch gewöhnliche Kleidung tragen und sich verheirathen, wobei das Kloster mit seinen Einkünften förderlich sein soll". Da es heißt: sie dürfen, so können wir annehmen, das eine Neigung dazu vorhanden war, und ist dies der Fall, so dürfen wir wieder daraus schließen, daß die Ordensregeln im Kloster selbst nicht recht mehr in Ansehen standen, also die befreiende protestantische Lehre schon Eingang gefunden hatte. Zu dieser Annahme stimmt nun sehr gut die Mittheilung des Visitations=Protocolls von 1542, welche besagt, daß an der Kirche zu Rühn an Stelle des verstorbenen Prädicanten der Capellan Matthäus Blumenberg, ein ziemlich gelehrter Mann, wirkte. Das Zeugniß genügender Gelehrsamkeit gaben die Visitatoren nur protestantischen Geistlichen; es war also Blumenberg schon 1542 Protestant, und wahrscheinlich war er der erste Protestant und der Reformator zu Rühn.

Mit dem Aufgeben der alten Ordensvorschriften lockerten sich indessen die Bande überhaupt, eine gehörige Aufsicht führte zu einer Zeit, wo Alles in Gährung war, Keiner, und so kam es, daß bald die größte Unordnung herrschte, und das Kloster in der Folge merklich heruntergewirthschaftet wurde. Nach einer Beschreibung von 1559 standen in den Bauerdörfern die Gehöfte fast zur Hälfte leer, und in Rühn selbst verfiel Alles sichtlich. Zum Glücke nahm sich des Klosters die Gemahlin des Administrators selbst, die Herzogin Elisabeth, geborne Prinzessin von Dänemark, mit voller Theilnahme an. Die Acten berichten, daß sie das

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Kloster 1575 von Neuem wieder erbaute, worunter wir wohl zu verstehen haben, daß sie sowohl die Klostergebäude wieder wohnlich einrichten ließ und besetzte, als auch für Wiederherstellung der Ordnung sorgte. Zur Aufsicht über die Klosterfrauen und =Jungfrauen ernannte sie die Conventualin Anna von Pentz zur Priorin und gab dem Kloster 1581 ein ganz neues Statut, welches eine Bürgschaft verlieh, daß das reformirte Institut auch in Zukunft sich lebensfähig beweisen würde. Den Inhalt dieser Klosterordnung geben wir im Auszuge:

1) Aufgenommen in das Kloster werden nur adelige Wittwen und Jungfrauen, die wenigstens 40 Jahre alt, eines ehrlichen Herkommens, guten Gerüchts und aufrichtigen Wandels sind und sich der Welt und Freiens begeben oder bei etwaiger Verehelichung die eingebrachte Dos dem Kloster lassen wollen.

2) Bei der Aufnahme müssen die Conventualinnen versprechen, daß sie sich "aus dem Kloster nicht verändern", sondern Zeit ihres Lebens darin bleiben und gottesfürchtig und fromm sich verhalten, auch der Priorin unterthänig und gehorsam sein wollen.

3) Die Klosterdamen tragen zur Verhütung des Luxus nur "schwarze Wand oder Zainröcke (Zain = wollenes Zeug), ungebrämt, und weiße Leinwand oder Schirübertücher und weiße Schleier am Halse, aber kein Gold, es wäre denn ein goldener Ring oder zwei an den Händen".

4) Wer das Kloster auf eine Zeit verlassen will, bedarf des Urlaubs von der Priorin und der Herzogin. Kehrt die Beurlaubte nicht zur bestimmten Frist zurück, so verliert sie die Hebung eines Vierteljahrs.

5) Zur Vermeidung des Zwistes wird die Gemeinschaft im Kloster aufgehoben und jeder Conventualin ein eignes Haus mit Garten und Hofraum zum Wohnsitz und eine bestimmte jährliche Hebung angewiesen. Gemeinschaftlich gehen sie nur in die Kirche zum Gottesdienst.

6) Wer auf dreimalige Ermahnung Fehler gegen die Klosterordnung nicht ablegt, wird aus dem Kloster gewiesen.

7) Vor der Aufnahme muß ein Einkaufsgeld von 200 Gulden Lüb. gezahlt werden.

8) Das Einkommen einer Conventualin beträgt jährlich 20 Gulden, 8 Schff. Roggen, 18 Schff. Gerste, 1 Schff. Erbsen, 2 Schff. Hafer, 2 Schff. Buchweizen, 4 Zehntlämmer, 1 Schwein und 2 Hühner. Fische soll der Wademeister den Klosterfrauen,

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ehe er sie Andern anbietet, für einen billigen, fest bestimmten Preis zu Kauf stellen.

9) Gottesdienst ist regelmäßig wöchentlich 5 Mal: am Sonnabend Vesper, am Sonntag 2 Mal Predigt und am Mittwoch und Freitag je ein Mal.

10) Der Klosterprediger erhält jährlich 100 Mk. Lüb., Weide für 2 Kühe und verschiedene Naturalien.

11) "Weil hier im Lande in andern Klöstern keine Jungfern=Schulen vorhanden, in welchen die Kinder vom Adel zum Schreiben und Lesen gehalten werden möchten, so ist in Rühn eine Mädchenschule gestiftet worden, in welcher ein Schulmeister unterrichtet." Jede Conventualin darf 2 Mädchen vom Adel oder aus ihrer Verwandtschaft für eine Pension von 20 Gulden zum Zweck des Schulbesuchs zu sich nehmen.

12) Der Schulmeister erhält ein Jahreseinkommen von 80 Mk. Lüb. nebst vielen Naturalien. Dafür giebt er täglich 4 Stunden Unterricht im Katechismus und im Schreiben und Lesen.

13) Den Unterricht im Nähen giebt eine dazu besonders angestellte Frau einige Stunden täglich.

14) Backhaus und Badestube sind für alle Conventualinnen gemeinschaftlich. Die Priorin führt die Schlüssel zu diesen Räumen.

15) Für den niedern Kirchendienst wird ein Küster und zum Schließen und Oeffnen der Klosterpforten eine Pförtnerin angestellt. Fremde Personen erhalten nur Eintritt mit Erlaubniß der Priorin.

Die Klosterordnung ist datirt: Güstrow, 10. April 1581; unterm 15. Juni 1584 wurde sie vom Administrator Ulrich I. bestätigt, wobei zugleich dessen Gemahlin Elisabeth für die Zeit ihres Lebens die Verwaltung des Klosters übergeben und Propst, Dekan und Senior des Domcapitels zu Schwerin, welche diese Reformation ausdrücklich anerkannten, zu Provisoren eingesetzt wurden.

Die Zahl der Klosterfrauen betrug, wenn alle Stellen vergeben waren, einschließlich der Priorin 10. Nach der Ordnung von 1581 erhielt die Priorin keine höhere Hebung als die übrigen Conventualinnen, doch wurde ihre Einnahme auf Fürbitten der Herzogin Elisabeth durch Verfügung Ulrichs I. schon 1588 aufgebessert. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts betrug die baare Einnahme jeder der 10 Klosterfrauen 24 Gulden und im 17. Jahrhundert die der Priorin 35, die der übrigen Insassen 24 Gulden. Nach

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einer alten Notiz wohnte die erste Priorin Anna v. Pentz in dem Hofmeisterhause, ihre Nachfolgerin Ilse v. Both erhielt Wohnung im "Langen Gange, da hernach die letzte (1654 verstorbene) Domina Katharina v. Maltzahn gewohnt".

Nach den Berichten der Kirchen=Visitationen lebten die Conventualinnen im Ganzen strenge nach der Kloster=Ordnung; nur ausnahmsweise kamen Uebertretungen vor. 1625 wird mitgetheilt, daß die Klosterfrauen gottesfürchtig sind, nur in schwarzen, ungebrämten Röcken und in weißer Leinwand gehen, nicht ohne Erlaubniß der Priorin verreisen und nicht mit ihren Freunden ins Feld, ins Holz oder nach Pustohl gehen. Doch eine Conventualin hatte des Nachts, "wie notorium", Mannspersonen bei sich. Die verbotenen Spaziergänge ins Holz oder nach Pustohl werden übrigens zu andern Zeiten gerügt, vorgekommen sind sie daher bisweilen.

Das Verreisen aus dem Kloster wurde durch eine spätere Verordnung auf die Zeit von drei Wochen eingeschränkt, und ein längeres Wegbleiben mit Verlust des Deputats auf ein Jahr bestraft.

Ulrich II. ließ 1608 die Klosterordnung revidiren. Da dieselbe dann allmählich wieder in Vergessenheit gerieth und "in vielen Wegen" überschritten wurde, ließ der Administrator diese revidirte Ordnung 1619 von Neuem publiciren und einschärfen. Die Abweichungen dieser Klosterordnung von der ersten aus dem Jahre 1581 sind ganz unbedeutend; hervorzuheben ist nur die ausdrückliche Bestimmung, daß die Frauen nicht ins Feld nach Pustohl oder ins Holz gehen, noch dahin jemand zu sich bescheiden sollten. Wollten sie Fremde sprechen, so sollten sie dieselben zu sich ans Kloster kommen lassen. Hart verboten wurde außerdem der Besuch des Kruges, der Schulmeisterei, der Schusterei "und anderer verdächtiger Oerter," wo die Klosterfrauen sich wohl pflegten "entgästen zu lassen oder Gespräch zu halten". Fremde Männer durften keine Nacht im Kloster bleiben; doch durfte eine Conventualin ihren Vater, ihren Bruder und ihren Oheim auf eine Nacht oder zwei beherbergen.

Die Aufsicht über die Verwaltung der Klostergüter führte ein Provisor, "der Inhalts der Fundation jederweilen gute Rede, Richtigkeit und Rechnung von allen Klosterintraden und andern Angelegenheiten geben könnte". Als solcher fungirte seit 1546 der Stiftshauptmann Jürgen von Wackerbarth. Nach dessen Tode war dieses Amt wahrscheinlich lange unbesetzt, da auf die Bitte der Domina

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Kath. von Maltzahn erst 1632 "an des seligen Jürgen Wackerbart's Stelle" Heinrich Hagen, genannt Geist, von dem schwedischen Commissarius zum Klosterprovisor ernannt wurde. 1639 ernannte das Domcapitel, indem es sich auf sein jus provisoratus berief, seinen Subsenior Hartwig von Wackerbarth und 1641 seinen Subsenior Jürgen von Behr auf Nustrow zum Provisor. Doch das Capitel hatte damals keine Macht mehr, seine Rechte zur Geltung zu bringen; in Wirklichkeit bestimmten der Stiftshauptmann oder andere fürstliche Beamte zu Bützow über die Klosterangelegenheiten. Adolf Friedrich setzte auch ausdrücklich nach dem Rücktritt des Stiftshauptmanns Hagen, gen. Geist, 1637 den Stiftshauptmann Friedrich von Hobe dem Kloster vor. Unter dem Provisor standen der Küchenmeister, zuweilen auch nur ein Amtsschreiber, welche die Verwaltung der Landgüter hatten; dazu wohl ein Amtsnotar, ein Schreiber, ein Wademeister (Fischer), ein Vogelfänger, ein Feuerböter und eine Köchin.

Die Gesammteinnahme des Klosters betrug in Baarem 1597/98 mit Einschluß eines Kassenvorraths von 808 fl., 2660 fl., die Gesammtausgabe dagegen 2262 fl., so daß nur ein Kassenvorrath von 398 fl. blieb. 1630/31 stand der Einnahme von 4717 fl. eine Ausgabe von 4759 fl. gegenüber; man schloß das Rechnungsjahr also mit einem Deficit von 42 fl. ab.

E. Die Stiftsunterthanen.

Bei dem Mangel an geschichtlichen Ueberlieferungen über das evangelische Stift Schwerin überhaupt dürfen wir am wenigsten eingehende Berichte über das Volksleben im Besondern erwarten, und in der That sind hier die Quellen noch dürftiger, als über andre Verhältnisse. Einige Aufschlüsse geben aber die Stiftsbeschreibungen aus jener Zeit, welche dem ersten Theil dieser Arbeit (Jb. XL VII.) zu Grunde gelegt sind, andres Material findet sich in den Acten der Kirchenvisitationen, und endlich ist manches Werthvolle aus den Contributions=Acten zu entnehmen. Was sich außerdem noch findet, ist fast ohne Belang.

Unter allen Stiftsunterthanen nehmen natürlich die Bürger der Stiftsstädte die freieste Stellung ein, da sie nicht unter dem Zwange der Leibeigenschaft stehen. Doch zu einem behaglichen Dasein haben sie es sicher nur aus=

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nahmsweise gebracht, weil der Wohlstand durchgehends fehlte. Ihre Wohnungen schon waren ärmlich und klein, die meisten werden nur Buden genannt. Das Mobiliar kann nach unsern Begriffen selbst den bescheidensten Ansprüchen nicht genügen. Nur Bank und Tisch, vielleicht auch eine Kiste, waren oft die ganze Ausrüstung der Wohnstube, und die Küche wies auch nicht viel mehr als einige Kessel, Grapen und Schüsseln auf. An Kleidung und Bettzeug befaß man nur das Allernothwendigste. Erwerb fand der Bürger wohl im Handel, mehr aber im Handwerk und im Ackerbau. Zu jedem Hause in der Stadt gehörte ein Garten und meistens ein Stück Acker und eine Wiese. Dazu war Gelegenheit vorhanden, von dem Gemeindeland oder dem Kirchenacker Stücke in Pacht zu erwerben, und die Stadtweide ernährte im Sommer die Kuh des Bürgers. Die Stadtwalder lieferten noch Brennholz zur Genüge und boten in guten Jahren auch hinreichend Mast für die Schweine. Der fleißige Mann vermochte also wohl Brod für seine Familie zu schaffen; aber er brachte es doch nur ausnahmsweise zu einem kleinen Vermögen, es fehlte überall an baarem Gelde. Oft klagten die Bürger, daß sie in ihrer Nahrung Einbuße litten durch die Bauern, welche zum Theil bürgerlichen Erwerb trieben, ohne bürgerliche Lasten zu tragen. Nach der meklenburgischen Landordnung, die auch im Stift publicirt war und hier Gültigkeit haben sollte, war das freilich nicht gestattet; aber doch ließ man es den Bauern wohl hingehen, denn die Klagen der Bürger darüber hörten nie auf. Auf die Bitte der Städte hatte zwar Ulrich I. den Amtleuten befohlen, den Bauern, auch den ritterschaftlichen, die mülzten und brauten, die Kessel und Kufen wegzunehmen; aber nach Aussage des Bützower Magistrats hatten die Beamten den herzoglichen Befehl nicht befolgt, der in Folge dessen dann 1590 erneuert wurde. Die Bauern sollten nur so viel Bier brauen, als sie für sich und die Ihrigen gebrauchten. Aber noch zur Zeit Wallensteins liefen Beschwerden der Städte über die Bauern ein, besonders über die Krüger auf dem Lande, die mit Hakwaaren (Butter, Käse, Häring, Rothschar) und Korn handelten. Sicher lag aber hierin nicht allein der Grund, daß die Städter nicht recht fortkommen konnten, vielmehr werden wir die Ursache außer in dem allgemeinen Geldmangel hauptsächlich wohl in dem Mangel an Ordnung und Sparsamkeit zu suchen haben. Es war der Zug der Zeit, daß man durch Flitterstaat und Schlemmereien rasch vergeudete, was man mühsam und langsam erworben

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hatte. Wie traurig es in den Städten zum Theil aussah, berichten die Acten zur Genüge. 1583 klagte der alte (60jährige) Bürgermeister Peter Rittorff zu Bützow, daß auf dem Rathhause daselbst so viele abgepfändete Sachen ständen, daß die Bürger kaum noch hätten, "woraus sie essen könnten". Einer von den Hausbesitzern habe vor sechs Jahren gesagt, die Türkensteuer sei nun zwar bezahlt, aber er besitze jetzt auch nichts mehr; er wolle, daß so viele Türken in Meklenburg wären, wie Schafe, und daß sie ihm den Hals abschlügen, "so käme er doch eins Mals der Marter und Plage vor alles abe". Im Jahre 1597 erklärte der Magistrat zu Bützow, daß die den Bürgern abgenommenen Pfänder so lange im Rathhaus ständen, bis sie von Motten und Rost verzehrt würden. Mit den Klagen der Bützower vereinigten sich bald die der Wariner und seit 1598 auch die der Schelfbewohner, welche auf dem Stiftstage vorbringen ließen, daß sie zu wenig Acker besäßen und meistens arme Fischer wären. Viele müßten sich vom Betteln ernähren. Holz bekämen sie nicht mehr, da das Capitel sich alles aneignete, wie es ihnen auch die Weide immer mehr verkleinerte, um die des Bauhofes zu vergrößern. Als eine große Last sahen die Bewohner von Bützow und Warin immer die Accise an; Bützow erbot sich sogar einmal (1626) für die Befreiung von derselben jährlich 400 Gulden zu zahlen.

Nach den Schilderungen der Bürger müßte man annehmen, daß die Bauern in bessern finanziellen Verhältnissen lebten; doch war das sicher nicht der Fall. Geldnoth gab es fortwährend hier wie da. Schon 1582 erklärten die Steuereinnehmer, daß sie die Türkensteuer nicht aus den Aemtern Bützow und Rühn bekommen könnten, trotzdem daß der Landreiter mit Auspfändung gedroht habe; gegen Ende des Jahrhunderts stand es ähnlich so um die Bauern des Amtes Warin und um die Unterthanen der Stiftsritterschaft. Daß aber die Bewohner der Capitelsdörfer in der übelsten Lage waren, haben wir schon in der Geschichte des Domcapitels kennen gelernt. Daher treffen wir auch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts so viele Bauerstellen unbesetzt an. Die Abgaben, welche das Reich forderte, mehrten sich aber noch bedeutend im 17. Jahrhundert, und ehe der 30jährige Krieg mit seiner Zerstörung kam, war in Stadt und Land vielfach nichts mehr zu holen; 1626 erklärte selbst die Stiftsregierung, es müßte jetzt zahlen, wer noch etwas habe, "damit die Armuth nicht allein bedrückt würde und zum Himmel schreie und Gott also seinen Segen

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abwende". Es sah nach allen Berichten schon vor den Verwüstungen des 30jährigen Krieges im Stift so traurig aus, daß eine Steigerung des Elends kaum noch möglich schien. Dabei darf aber nicht verschwiegen werden, daß es die Gewohnheit früherer Jahrhunderte mit sich brachte, in allen Fällen, und vorzüglich im Klagen, sehr zu übertreiben.

Betrachten wir uns aber die Verhältnisse, unter denen die Bauern lebten, genauer, so müssen wir doch gestehen, daß ihr Loos keineswegs beneidenswerth war. Schon die Bauerhäuser zeugten von der Dürftigkeit ihrer Bewohner. Eine Wohnstube enthielten dieselben sicher nur ausnahmsweise; im Winter also, wo die kalten Kammern als Wohnzimmer nicht genügten, mußte der Raum auf der großen Diele, wo der Feuerheerd stand, als Aufenthaltsort dienen. Und obwohl auch dieser, da er nicht durch Wände von der Diele abgetrennt war, wenig Schutz vor der Winterkälte bot, so suchte man sich doch hier die nöthige Wärme dadurch zu verschaffen, daß man den ganzen Tag über ungeheure Massen von Holz auf dem Herde verbrannte. Durch die Polizei=Ordnung von 1572 wurde indessen den Beamten befohlen, darauf zu sehen, daß die Bauern sich Stuben bauten, damit Holz gespart würde.

Viel kam allerdings darauf an, wie die Gesinnung des Herrn war, dem die Bauern dienten, und dem sie zahlen mußten; denn eine wohlwollende und nachsichtige Herrschaft wird ihr hartes Loos natürlich gemildert haben. Besonders fiel dies ins Gewicht für diejenigen Unterthanen, deren vorgeschriebene Leistungen sehr groß waren. Ungleich waren aber die Forderungen, die die Herren stellten, von Hause aus. Doch selbst geringe Abgaben wurden für den Bauer drückend, da es überall an der gehörigen Ausnutzung des Grundes und Bodens fehlte, den derselbe für sich bestellte. Traten Mißwachs oder Viehseuchen ein, wie es leider häufig genug der Fall war, so waren die Bauern sofort unfähig, ihre Wirthschaft mit eignen Mitteln fortzusetzen; daher wurden die vielen Unterstützungen nöthig, von denen die Acten berichten, und eine natürliche Folge dieser war wieder eine größere Abhängigkeit der Unterstützten.

Ein großer Fehler früherer ländlicher Wirthschaften bestand darin, daß man nicht genug Vieh hielt. Kühe hatte der Bauer ganz wenige, oft nur eine oder zwei Milchkühe neben vielleicht drei oder vier Haupt Jungvieh. Schafe gab es gar nicht allenthalben. Pferde waren dagegen reichlich vorhanden; doch durfte man nur die Hälfte derselben für

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den eignen Acker benutzen, da man mit den übrigen zu Hofe diente.

Der Hofdienst ist wohl als die Hauptursache der schlechten Wirthschaft bei Unterthanen und Herren anzusehen, denn jene wurden durch denselben übermäßig belastet, und diesen wurde die Arbeit, als eine unbequeme, schlecht verrichtet.

Uebrigens fehlte es sehr an Menschen, so daß selbst beim besten Willen, und dieser war anscheinend durchgehends nicht vorhanden, die Ackerbestellung ungenügend werden mußte. In dem Stiftsdorfe Büschow, das jetzt über 200 Seelen zählt, wohnten z. B. 1577 bei ganz normalen Verhältnissen nur 12 Männer, die neben dem Hofdienst den Dorfacker von 25 Last cultiviren sollten. Daß unter solchen Umständen ganze Flächen unbebaut liegen blieben und bald in "Rusch und Busch" standen, ist gar nicht zu verwundern. Und der bestellte Boden bekam so wenig sein Recht, daß er in der Regel nicht mehr als das vierte Korn trug.

Vergleicht man mit solchen Erträgen die Abgaben an Contribution, Pachtgeld und Naturalien aller Art, so begreift man kaum, wie noch ein Auskommen möglich war. Für feine Familie durfte der Bauer freilich auch nicht viel ausgeben, und der Lohn für die Dienstboten war sehr niedrig. Ein Großknecht diente, abgesehen von geringen Einnahmen an Naturalien, ein ganzes Jahr für 4 Gulden, eine Magd sogar für 2. Das war wenig selbst bei den niedrigen Preisen jener Zeit, in welcher der Scheffel Roggen nicht viel mehr als 1 Mark galt.

Der Bildungsstand des gemeinen Mannes war in Stadt und Land höchst dürftig: dort, weil die vorhandenen Schulen nicht grade für die unbemittelte Klasse eingerichtet waren, hier, weil sich überhaupt nur selten Dorfschulen fanden; im Stift Schwerin gab es, wie wir gesehen haben, selbst im 17. Jahrhundert nicht überall Küsterschulen. Die Unwissenheit war daher erklärlicher Weise recht groß, und deshalb der Boden für den Aberglauben günstig, und in der That wucherte dieser üppig genug empor.

Es ist allgemein bekannt, daß im deutschen Vaterlande fast überall vor dem 30jährigen Kriege Wohlstand herrschte, ja in manchen Städten sogar Reichthum zu finden war. Im Stift Schwerin war das leider nicht der Fall; dies Ländchen bildete also einen traurigen Gegensatz zu vielen andern Gauen im Reich. Woher mochte es aber kommen, daß es hier

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schlechter aussah, als anderswo? Die Ursachen, welche hier dem Fortkommen des Landmannes hinderlich waren, wie den Hofdienst u. a., treffen wir auch im übrigen Deutschland an, wir müssen also noch nach einem andern Grunde suchen. Und dieser ist, meinen wir, nicht schwer zu finden. Was andre Gegenden wohlhabend oder wohl gar reich machte, das war der lebhafte Handel, den die größern Städte im Reich trieben, und an dieser Erwerbsquelle hatte das Stift Schwerin gar keinen Theil. Bei dem geringen Verkehr in einer abgelegenen Gegend lernte man auch die Fortschritte Andrer nicht kennen, und man blieb daher noch lange, selbst nach dem westfälischen Frieden wenigstens noch ein Jahrhundert, bei dem alten, wenig einträglichen Wirthschaftssystem. Dazu kamen für unser Ländchen in der Zeit der Administratoren die übergroßen Ansprüche des Reichs, die sich im Laufe der Jahre fortwährend mehrten. Doch von diesen Verhältnissen werden wir erst im folgenden Abschnitt unsrer Stiftsgeschichte sprechen.

 

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VIII.

Einige Nachrichten

über die

Herzogin Sophie Hedwig von Meklenburg=Schwerin,

geb. Prinzessin zu Nassau-Diez,
und ihre Grabstätte.

Vom

Major Freiherrn v. Sell
zu Bonn.


U eber das Leben der Herzogin Sophie Hedwig, der ersten Gemahlin des Herzogs Carl Leopold von Meklenburg=Schwerin, ist bisher wenig bekannt geworden; und wenn auch nunmehr mit Bestimmtheit ihre Grabstätte festgestellt ist, so haben sich selbst im herzoglich Nassauischen Haus=Archiv zu Weilburg a. L., wo man Aufschluß über ihr Leben zu erhalten hoffen durfte, ungeachtet der dankenswerthen Bemühungen des Vorstandes desselben, des Hof= und Archivraths Hölzgen, bis jetzt genauere Nachrichten nicht auffinden lassen.

Die Herzogin Sophie Hedwig wurde als das 5. Kind ihrer Eltern am 8. März 1690 zu Leeuwarden in Holland geboren. Ihr Vater, seit dem 26. November 1684 mit Amalie, des Fürsten Johann Georg von Anhalt=Dessau Tochter, vermählt, war der Fürst Heinrich Casimir II. zu Nassau=Diez, Erb=Statthalter und General=Capitain von Friesland und Gröningen, General=Feldmarschall der Vereinigten Niederlande. Unter ihm, der fern von seinem Stammlande in den Niederlanden lebte, wo die Würden seines Vaters auf ihn vererb=

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Sohie Hedwig von Meklenburg-Schwerin
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ten, wurde die Statthalterschaft in eine Erbstatthalterschaft für seine männlichen Nachkommen verwandelt; sein Sohn Johann Wilhelm Friso, der Urgroßvater des ersten Königs der Niederlande, nahm 1708 den Titel eines Prinzen von Oranien an.

Ihre ersten Lebensjahre verlebte Herzogin Sophie Hedwig am Hofe ihres Vaters in den Niederlanden; Letzterer verstarb im Jahre 1696. Die Mutter, Fürstin Amalie, scheint noch mehrere Jahre in den Niederlanden zugebracht zu haben - jedenfalls übernahm sie zunächst die Vormundschaft über ihren Sohn Johann Wilhelm - und zog dann mit ihren Töchtern auf ihren Wittwensitz, das Schloß Oranienstein bei Diez a. d. Lahn.

Dorthin hatte schon die Mutter des Fürsten Heinrich Casimir, Emilie Albertine Agnes, nach dem Tod ihres Gemahls in Holland ihren Wohnsitz verlegt, und hier hat sie ihre letzten Tage verlebt; sie ist auch die Erbauerin des Schlosses. Im Jahre 1671 hatte sie das ehemalige Kloster Dirstein mit seinen zerfallenen Gebäuden angekauft; sie ließ es ausbauen, resp. das Schloß, welchem sie den Namen Oranienstein beilegte, nach damaligem Geschmack neu aufbauen und schöne Gärten anlegen. Oranienstein, 1/2 Stunde von Diez an der Lahn sehr schön gelegen, wurde zu einem würdigen Fürstensitz umgeschaffen, namentlich waren die Festräume und die fürstlichen Zimmer recht geschmackvoll und prächtig eingerichtet; auch wurde nach und nach eine ausreichende Einrichtung an Geschirr und Silberzeug angeschafft.

Das alte Schloß in Diez, in welchem die Grafen von Diez (Didese) bis zu ihrem im Jahre 1388 mit Gerhard VII. erfolgten Erlöschen im Mannsstamm residirt hatten, wurde, nachdem nun die Grafschaft an Nassau gefallen war, anscheinend nur vorübergehend von der Fürstin Albertine bewohnt, bevor sie Oranienstein bezog.

Fürstin Amalie lebte in Oranienstein noch bis zum 18. April 1726, indem sie, nebst ihren Töchtern, den Armen in Diez und Umgegend eine Wohlthäterin im wahren Sinne des Worts war, und zugleich, durch Frömmigkeit sich auszeichnend, die Förderung des evangelischen Glaubens sich in hohem Grade angelegen sein ließ. Sie bewies Letzteres u. A. dadurch, daß sie den Lutheranern in Diez im Jahre 1704 die Erlaubniß zum Bau einer eignen Kirche gab, in welcher 1707 zuerst gepredigt wurde.

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In der letzten Zeit ihres Lebens scheint sie viel gelitten zu haben, so daß sie den Tod herbeisehnte, "bis zum letzten Hauche standhaft", wie die lateinische Inschrift auf ihrem prachtvollen Sarkophag von schwarzem Marmor in der Gruft zu Diez besagt. Noch jetzt ruht das Andenken an ihre Herzensgüte und Wohlthätigkeit in den Herzen der Nachkommen derer, denen sie Gutes erwiesen.

Wir müssen annehmen, daß die Herzogin Sophie Hedwig, von einer so ausgezeichneten Mutter erzogen, in Frömmigkeit und Gottesfurcht aufgewachsen ist. Als ihre Verlobung mit dem Herzog Carl Leopold stattfand, war ihr Vater bereits verstorben; jedoch lebte ihre Mutter noch in Leeuwarden, der Hauptstadt von Friesland, wo die Statthalter in dem sog. Prinzenhof ihre Residenz hatten; dort fand auch am 27. Mai 1708 ihre Vermählung statt.

An der Seite ihres Gemahls sollte die Herzogin das erhoffte Glück leider nicht finden. Das fürstliche Paar zog nach Doberan, wo es auf dem Amt sein Hoflager hielt und wohl in nicht glänzenden Verhältnissen lebte; der Herzog Carl Leopold war damals noch apanagirter Prinz und auf die Einkünfte des Doberaner Amts beschränkt. Der Grund der am 2. Juni 1710 durch das Consistorium zu Greifswald ausgesprochenen Scheidung dürfte hauptsächlich darin zu suchen sein, daß die Ehe eine kinderlose war. Es fehlte somit nicht nur das Band, welches das Paar näher an einander hätte knüpfen können, sondern es war damals die Gefahr vorhanden, daß die Meklenburg=Schwerinsche Linie ausstarb, da die Ehe des Herzogs Friedrich Wilhelm kinderlos, und der Herzog Christian Ludwig damals noch unvermählt war.

Die Familie der Herzogin erkannte die Scheidung als rechtsgültig nicht an, insonderheit war es der Oheim mütterlicher Seite, der seit 1698 regierende Fürst Leopold von Anhalt=Dessau, welcher als Sophie Hedwigs Sachwalt auftrat und sie eifrig vertheidigte, freilich ohne mehr als den Beifall vieler Standesgenossen zu erreichen. Dessenungeachtet zog, nachdem die Scheidung ausgesprochen war, die Herzogin zu ihrer Mutter nach Oranienstein; nämlich der Herzog Carl Leopold ließ sie in einer Kutsche über die Grenze fahren.

Die Nachrichten über das Leben der Herzogin und überhaupt der fürstlichen Familie zu Oranienstein sind dürftig. Es steht fest, daß Sophie Hedwig an den Bestrebungen der Wohlthätigkeit ihrer Mutter Theil genommen hat. Wiederholt ist sie als Pathin der Kinder der Hofdienerschaft verzeichnet. Zum Besuch des Hofes erscheint häufig die

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Schwester der Herzogin, die Prinzessin Isabelle Charlotte, mit ihrem Gemahl, dem Fürsten von Nassau=Dillenburg. Es werden einige Hofdamen und Cavaliere genannt; doch wird im Ganzen das Leben in Oranienstein, ungeachtet eines dem Range der Oranischen Prinzessinnen entsprechenden Hofhalts und des verhältnißmäßig prächtig eingerichteten Schlosses, ein stilles gewesen sein.

Vom Jahre 1717 an war zwei Jahre hindurch Herr Pierre de Royere des Monges als Cavalier in Oranienstein nebst seiner Gemahlin, einer geborenen von Leuthold; er war sonderbarer Weise zugleich Hofprediger und wird von einem Zeitgenossen als ein sehr liebenswürdiger Mann geschildert. Später erscheint dort als Hof=Cavalier Heinrich von Studnitz, 1722 Fräulein Albertine de Tour, dann die Staatsdame Fräulein von Röder und Fräulein von Asseburg. Nach dem Abgange des Herrn von Royère, der später Kammerherr am Gräflich Wied'schen Hofe zu Runkel wurde, scheint die Capelle in Oranienstein zum Gottesdienst nicht mehr benutzt worden zu sein und wohnte die fürstliche Familie dem Gottesdienst in der reformirten Kirche zu Diez bei, wo der aus Dessau gebürtige Hofprediger Treviranus fungirte. Nach dem Tode der Fürstin Amalie wird eine Einschränkung im Hof=Etat stattgefunden haben, und setzten sich die Prinzessinnen in Bezug auf ihren Marstall in der Art auseinander, daß sich die älteren Prinzessinnen sowohl wie auch die jüngeren je einen Leibkutscher hielten. -

Vom Fürsten Heinrich Casimir, seiner Gemahlin und sämmtlichen Kindern wurden Portraits durch einen tüchtigen Maler angefertigt, die ihren Platz im Schlosse zu Oranienstein fanden. Die gut gemalten und, wie es scheint, ähnlichen Oelbilder wurden, nachdem 1866 Oranienstein preußisch geworden und zum Cadettenhause umgewandelt worden war, nach dem alten, noch jetzt im Besitz des Herzogs von Nassau befindlichen Schlosse zu Weilburg a. d. Lahn gebracht, wo sie in dem großen, neben dem sog. Thronsaal liegenden Saale hangen. Das Bild der Herzogin Sophie Hedwig stellt dieselbe im blauseidenen Kleide, umgeben vom Hermelinmantel, dar. Da es in Meklenburg gute Bilder der Herzogin nicht giebt, auch sonst ein solches nicht vorhanden ist, so wäre zu wünschen, daß es gelänge, das Bild selbst, oder eine gute Copie desselben zu gewinnen. Einstweilen reproduciren wir hieneben eine von diesem Gemälde genommene Photographie.

Herzogin Sophie Hedwig starb am 1. März 1734. Die Vorbereitungen zur Beisetzung scheinen längere Zeit in

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Anspruch genommen zu haben, denn erst am 13. April Abends fanden ihre sterblichen Ueberreste in der Gruft der Kirche zu Diez, neben dem Sarkophag ihrer Mutter, ihre letzte Ruhestätte. Nach der Beisetzung der Letzteren war der Haupteingang zur Gruft, nachdem der sehr große Sarkophag aufgestellt war, vermauert worden, so daß die Särge der. Herzogin und ihrer nach ihr verstorbenen Schwestern, welche, wie aus der Anm. 1 ) ersichtlich, es zum Theil zu einem hohen Alter brachten, durch den kleineren, noch vorhandenen Eingang in die Gruft, die sog. Sakristei, gebracht wurden; es stehen dort demnach die 6 Särge der Fürstin und 5 ihrer Töchter, während die Fürstin Isabelle Charlotte in Dillenburg, Heinrich Casimir und seine Söhne aber in Holland ruhen. Zuletzt wurde in Diez die älteste Schwester der Herzogin Sophie Hedwig, die Prinzessin Marie Amalie, Domküsterin zu Herford, am 25. Februar 1771 beigesetzt, welche fast 82 Jahre alt wurde.

Die Leichen der Prinzessinnen in der Gruft zu Diez waren bis vor Kurzem wohl erhalten; vermuthlich sind sie einbalsamirt worden. Auch hat wohl zu der guten Erhaltung derselben der mäßige Hinzutritt von Luft beigetragen; denn seitdem vor einigen Jahren die oberen, kleinen Gitterfenster der Gruft mit Glas versehen wurden, begannen jene mehr zu zerfallen, wenn auch noch heute die Züge zu erkennen sind. Das Schließen der genannten Fenster geschah auf Anordnung des ersten evangelischen Pfarrers in Diez, des Herrn Dressler (durch dessen gütiges Entgegenkommen die Besichtigung


1) Heinrich Casimir II., Erbstatthalter in den Niederlanden, Fürst zu Nassau=Diez, gest. 15. März 1696 zu Leeuwarden.
Gem. Amalie, Prinzessin von Anhalt=Dessau, geb. 16./26. August 1666, vermählt 26. November 1684, gest. 18. April 1726.
Kinder:
1) Wilhelm Georg Friso, geb. 26. Juni 1685, gest. 15. Juni 1686.
2) Henriette Albertine, geb. 24./25. Juli 1686, gest. 22. Juni 1754.
3) Johann Wilhelm Friso, geb. 4. August 1687, Prinz von Oranien, ertrunken 14. Juli 1711.
4) Marie Amalie, geb. 29. Januar 1689, gest. 27. Januar 1771.
5) Sophie Hedwig, geb. 8. März 1690, vermählt 27. Mai 1708 mit Herzog Carl Leopold von Meklenburg=Schwerin, geschieden 2. Juni 1710, gest 1. März 1734 zu Oranienstein, beigesetzt in der evangelischen Kirche zu Diez am 13. April 1734.
6) Isabelle Charlotte, geb. 22. Jan. 1692, vermählt mit dem Fürsten Christian von Nassau=Dillenburg, Wwe. 1739, gest. 18. Sept. 1757.
7) Johanna Agnes, aeb. 15. December 1693, gest. 10. März 1765.
8) Louise Leopoldine, geb. 12. Jan. 1695, gest. 20. Jan. 1758.
9) Henriette Casimire (Posthuma), geb. 19. Juli 1696, gest. 18. December 1738.
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der Gruft gestattet wurde), um das Hineinwerfen von Steinchen, welches hie und da durch Kinder geschah, zu verhüten. Die Herzogin Sophie Hedwig und die andern Prinzessinnen ruhen in offenen, zum Zuklappen eingerichteten Särgen in weiß seidenen Gewändern mit gefalteten Händen, umgeben von Blumen und Kränzen. Keine Inschrift oder besondere Verzierung kennzeichnet den Sarg der früh verstorbenen Herzogin, welche unter glücklicheren Verhältnissen an der Seite ihres Gemahls in Meklenburg eine zweite Heimath hätte finden können.

 

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IX.

Adolf Friedrich Reinhard.

(1726 - 1783)

Studie

von

Dr. Hölscher,
Oberlehrer zu Bützow.


H iemit übergebe ich die erste Frucht mehrjähriger Studien über die Friedrichs=Universität zu Bützow und die mit ihr eng verknüpfte geistige Bewegung in Meklenburg der Oeffentlichkeit. Nicht ohne Bedenken; denn ich bin mir der Schwierigkeit wohl bewußt, auf so weitblickendem Gebiete als Erstling auch den billigsten Anforderungen gerecht zu werden. Denn wie fest ich auch überzeugt bin, daß das große Material, welches unbenutzt als vermodernder Schutt dalag, nicht verdient, der endlichen Verwesung preisgegeben zu werden, so fühle ich doch genug meine eigene Schwäche und die Schwere des Vorurtheils, welches nicht leicht anerkennt, daß Etwas in der Geschichte besonderer Beachtung werth ist, was bisher unbeachtet gelassen ist; es mag von dem "alten Kram" nichts wissen. -

Was mich zu diesen Forschungen bewog, war der Gedanke, daß auch Meklenburg an dem gewaltigen Ringen der Geister in der Sturm= und Drangzeit müsse theilgenommen haben. Denn wie groß auch die Noth und das Elend im Lande, wie stark auch der Glaubensgeist des unvergeßlichen Herzogs Friedrich gewesen sein mochte, Beides reichte mir doch nicht aus, um auch mich glauben zu machen, daß Meklenburg von der Umwälzung, wie die Geschichte keine größere kennt, sollte unberührt geblieben sein, zumal da der plötzliche Umschlag

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beim Regierungsantritt des Herzogs Friedrich Franz I. ganz das Ansehen einer gewaltsamen Reaction hatte. Auch die Erklärung, daß Meklenburg, am weitesten nach Norden gelegen, zuletzt von der geistigen Bewegung ergriffen worden sei, erschien mir ebenso unzureichend als die andere: aus dem nur schwer für fremde Ideen sich erwärmenden Wesen des Meklenburgers. Ich suchte nach dem Beweise für die einzig probable Annahme, daß allerdings auch unter dem Regiment des Herzogs Friedrich ein lebhafter Kampf müsse geführt worden sein, um den verderblichen Geist des Unglaubens von Meklenburg fern zu halten. Wie hätte es anders sein können bei einem Fürsten wie Herzog Friedrich, welchem nichts so sehr am Herzen lag, als seinem durch lange Kriegsnoth tiefgesunkenen, entkräfteten Volk in der lebendigen Kraft des Wortes Gottes die Stütze zu geben, an welcher allein es sich emporrichten konnte! Wie hätte nicht dieser fromme Fürst Alles aufrufen sollen, mit ihm die Feinde, welche seinem kaum wieder aufathmenden Volke den köstlichsten Schatz des Glaubens an Gottes Liebe zu entreißen suchten, mannhaft zu bekämpfen! Indem ich aber nach Beweisen suchte, fand ich mehr, als ich gehofft: es traten mir Männer entgegen, deren Namen heute vergessen sind, deren Wirken aber nicht verdient, undankbar vergessen zu werden. Denn mögen wir jetzt nach hundert Jahren auch mit klarerem Blick die Bedeutung jener großen Umwälzung erkennen und dankbar eine höhere Führung darin erblicken, so dürfen wir doch nicht übersehen, daß auch die Gegenströmung ihr volles Recht hatte. Aber diese Gegenströmung wird bis auf den heutigen Tag noch nicht so ganz der verdienten Aufmerksamkeit gewürdigt; vielfach werden die Männer, welche den Muth hatten, sich den vergötterten Lieblingen ihrer Zeit entgegenzuwerfen und das nil humani zuzurufen (ich erinnere nur an den Hauptpastor Götze), noch mit derselben Verachtung genannt, welcher sie in der Leidenschaft des Kampfes preisgegeben wurden. Man darf jedoch in der gerechten Bewunderung der großen Geister ihre Schwäche nicht vergessen; ist doch über manchen Abgott jener Zeit das Urtheil der Gegner, daß er seinen Ruhm noch lange überleben werde, nur zu schnell bestätigt worden!

Zu den Männern aber, welche unter Herzog Friedrich sich durch kräftige Opposition gegen die neuen Reformatoren hervorgethan haben, gehört in erster Reihe der Consistorial=Director und Prof. jur. prim. Adolf Friedrich Reinhard zu Bützow, ein Mann von so allseitiger Bildung und solch productiver Kraft, daß es unbegreiflich ist, wie die Nachwelt

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ihn ganz hat vergessen können. Von seinem ersten Lebensgange wissen wir wenig. Geboren 1726 zu Alt=Strelitz, wo sein Vater Advocat und Hofrath war, besuchte er 1744 die Universität Thorn, um sich dem juristischen Studium zu widmen. Dann bezog er 1745 die Universität Halle, wo er neben seinem Fachstudium besonders mit der Theologie sich beschäftigte. Im Jahre 1748 als Secretair an die Justiz=Canzlei in Neu=Strelitz berufen, benutzte er seine viele Muße, um sich mit dem Stand der historischen und schönen Wissenschaften bekannt zu machen. Aber bald wandte sich sein ganzes Interesse den philosophischen Speculationen zu, für welche er entschiedenes Talent besaß. Mit klarem Auge sah er den großen Schaden, welchen die Wolff'sche Art zu philosophiren anrichtete; nicht nur, daß eine zur Speculation ganz unfähige, selbstgenügsame und salbadernde Philosophie zur Mode wurde, sondern auch die Theologie nahm seit der Aufnahme des Wolff'schen mathematisch=formalen Schematismus einen Charakter an, welcher jedem gläubigen Christen verderblich erscheinen mußte. Schon in seiner Erstlingsschrift: "Kommt die Gottesleugnung aus der Fatalität" (1753), wies Reinhard nach, daß eine Theologie, welche, ohne Einsicht in ihr eigentliches Leben zu geben, nur die logische Richtigkeit ihrer Lehre beachte, unvermeidlich in eine nach den Geheimnissen des Glaubens nichts mehr fragende Vernunfttheologie ausarten müsse. Der völlige Abfall von Wolff war vollendet, als Reinhard die Schriften des als Philosophen und Theologen gleich bedeutenden Leipziger Professors Christian August Crusius näher kennen lernte; denn was er suchte, wissenschaftliche Forschung, christliche Frömmigkeit und evangelisch=lutherische Rechtgläubigkeit, das alles fand er in diesem aus den Kämpfen der pietistischen und orthodoxen Schule hervorgegangenen Manne zu schönster Harmonie vereinigt. Mit wahrer Begeisterung schloß er sich an ihn an und hatte die nicht geringe Genugthuung, daß die Akademie der Wissenschaften in Berlin seine beiden gegen Wolff gerichteten Schriften (1755): "Sur l'optimisme" und "Die Vollkommenheit der Welt nach dem System des Herrn Leibnitz", mit dem Preise krönte. Aber die Bitterkeit, womit er in diesen bald weitbekannten Schriften die Berechtigung der Polemik von Crusius gegen v. Wolff nachwies, die Schärfe, mit welcher er den Optimismus und Determinismus bekämpfte, entsprach nicht ganz der eigenen Stärke; ohne die Unterstützung des Canonicus Ziegra in Hamburg, eines tüchtig geschulten Crusianers, wäre Reinhard in der litterarischen Fehde, welche sich über den Optimismus

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entspann, unterlegen 1 ). Erst allmählich arbeitete sich Reinhard zu der völligen Klarheit seiner philosophischen Anschauungen empor, wie aus einer größeren Reihe von Schriften, namentlich über die Freiheit Gottes und der Menschen, hervorgeht. Ein eigenes philosophisches System, welches über Crusius hinausginge, hat er aber nicht aufgestellt. -

Im Jahre 1759 wurde Reinhard Wirklicher Justiz= und Canzleirath in Neu=Strelitz, in welcher Stellung er uns bei Nugent lebendig vor die Augen tritt. "Er ist von mittlerer Gestalt", schreibt der englische Reisende (1766), "schwärzlich und von Blattern gezeichnet; er hat einen freundlichen Blick, scheint aber doch in seinem Aeußerlichen mehr zurückhaltend als mittheilend zu sein. Von dem ununterbrochenenen Studiren ist sein Blick zu finstern, steifen Falten gewöhnt, die sich aber verlieren, sobald er sich unterhält; denn in Gesellschaften ist er der angenehmste Mann. Außer den gelehrten Sprachen ist er auch noch mit den meisten lebenden bekannt" (I, 284). "Obgleich er niemals in England gewesene ist spricht er doch ziemlich gut englisch" (I, 257); "aber er besitzt, doch nicht hinlänglich genug Kenntnisse in der englischen Sprache, um an den englischen Dichtern Geschmack zu finden; selbst der unsterbliche Shakespeare entgeht seiner Verachtung nicht. Auch von anderen Vorurtheilen ist er nicht frei, denn welcher Sterbliche ist wohl ohne Vorurtheil?" u. s. w. (II, p. 185). Seine Frau war die Tochter des Leibmedicus Hempel zu Alt=Strelitz, welcher Nugent "das beste Herz" nachrühmt, und von welcher der Uebersetzer (Karsten, Prof. in Bützow, dann in Rostock) bemerkt, daß sie eine große Kenntniß der Naturgeschichte besitze. Die Angaben Nugents 2 ) über die persönlichen Beziehungen Reinhards zu dem Strelitzer Hofkreise finden ihre Bestätigung nicht allein in dem "Briefwechsel" (Leipz. 1755-59, St. 1-3), sondern auch in der Herzog Adolf Friedrich gewidmeten "Sammlung einiger Gedichte" (1755, 2. Aufl. 1760) und in den an den Kammerjunker von Genzkow gerichteten "freundschaftlichen Briefen und Gedichten".


1) In demselben Jahre 1755 habilitirte sich Kant in Königsberg mit der gegen Crusius gerichteten "Cognitio metaphysica"; 1759 erschien seine Schrift "über den Optimismus". - Zu der Fehde vgl. Rost. Gel. Nachr. 1759, p. 400 (Aepinus).
2) Reinhard nennt Nugent einmal einen Mann, dem es weniger um Wahrheit und Wissenschaft zu thun gewesen sei, als um Gelderwerb Daß Reinhard wohl englisch verstand, beweist seine "Melancholey" 1766. Aber ein großes Dichtergenie war Reinhard trotz dem Aepinus (Rost. Gelehrte Anzeigen 1762) nicht; er schrieb zwar formgewandt, aber ohne Schwung der Phantasie. Einige Gedichte von ihm stehen in den Schleswigschen Gelehrten Anzeigen.
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Auch in dieser neuen Stellung als Canzleirath hatte Reinhard Muße genug zur Fortsetzung seiner litterarischen Thätigkeit. Leicht ließe sich eine Seite füllen mit lauter Titeln von Büchern und sonstigen Arbeiten, welche er in dem Jahrzehnt von 1760-1770 veröffentlichte. Er war einer der stärksten Mitarbeiter an den von seinem Freunde Ziegra herausgegebenen "Hamburger Freiwilligen Beiträgen", und schrieb außerdem willkommene Recensionen für die Rostocker, Schleswigsche und Erfurter "Gelehrten Zeitungen", Einiges auch für die Strelitzer Intelligenz=Blätter. Fast alle diese Artikel waren polemisch und brachten ihn bald in den Ruf eines trotzigen, gegen den Modegeschmack seiner Zeit sich auflehnenden Gelehrten. Schon begannen die "Berliner Inquisitionsrichter", Nicolai und Genossen, auf ihn aufmerksam zu werden; sie sollten ihn bald zum schneidigen Gegner bekommen.

Denn 1770 trat Reinhard aus dem Strelitzischen Dienste aus und wurde Syndicus der Ritter= und Landschaft. Was ihn bewogen hat, aus dem Dienste eines Fürsten auszuscheiden, an welchem er nichts als die Nachahmung der preußischen Toleranz zu tadeln hatte, weiß ich nicht; das aber ist mir klar, daß Reinhard bei seinem dem absoluten Regimente geneigten Sinne in der neuen Stellung sich bald kreuzunglücklich gefühlt hat. Indessen hatte bereits, von dem Hofprediger Fidler, dem bekannten Proselyten, aufmerksam gemacht, Herzog Friedrich den Entschluß gefaßt, Reinhard in seinen Dienst zu nehmen. Auf eine dahin zielende Anfrage Fidlers erwiderte Reinhard, "er habe keinen innigeren Wunsch, als dem edlen Fürsten, dessen Lebensanschauung so ganz der eignen entspräche, alle seine Kräfte zu widmen". Seine Erwartung an den Hof zu kommen wurde nicht erfüllt; der Herzog hatte ihm ein schwereres Amt bestimmt.

Um diese Zeit nämlich war es, daß in Meklenburg die ersten Anzeichen einer Opposition gegen die von dem Herzog nicht ohne Gewalt durchgeführte und besonders vom Professor Christian Albrecht Döderlein in Bützow vertretene Theologie des neuern Hallischen Pietismus eintraten. Ein ganz unbedeutender Anlaß, der Prozeß gegen den (1767) wegen Verachtung des neuen Kirchengesangbuchs vom Consistorium zur Rechenschaft gezogenen Prediger Jantke in Güstrow, zeigte, wie tief noch die Abneigung gegen den "verhaßten Pietismus" war. Nicht nur viele Geistliche traten für Jantke ein, nicht nur der Engere Ausschuß und die Landschaft, sondern Döderlein selbst vermochte, trotz des persönlichen Eingreifens des Herzogs, gegen die beiden Juristen, den Präsidenten Taddel und den

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Vizepräsidenten von Hannecken, nicht durchzudringen. Jahrelang zog sich der Prozeß hin, indessen die auswärtigen Blätter den Vorfall benutzten, um die Gemüther gegen das Kirchenregiment aufzuwiegeln. Aber der Herzog faßte die Sache persönlich auf; er erkannte die drohende Gefahr. Hatte doch das von Kiel eingeholte Facultätsgutachten Jantke in Schutz genommen! Er beschloß dem Consistorium eine andre Gestalt zu geben, er ernannte 1770 Mauritii, den Collegen Döderleins, und den Superintendenten Keßler in Güstrow, beide Männer, auf welche er sich verlassen konnte, zu Consistorialräthen; nach Taddels Abschied (1773) gab er v. Hannecken den geschmeidigen Friedlieb, Döderleins Anhänger, zur juristischen Stütze; als Fiscal aber, dessen Amt es war die Klage zu erheben, wurde in Weinland eine taugliche Kraft gefunden. Die Absicht des Herzogs bei dieser Neuordnung des Consistoriums war so klar, daß nur noch die Wenigsten den Muth der Opposition behielten. Der Führer derselben war der Präpositus Hermes in Waren; er wagte es, im Vertrauen auf die ihm von Berlin aus versprochene Unterstützung, sich öffentlich von der Verpflichtung auf die symbolischen Bücher loszusagen und die Lehre der meklenburgischen Landeskirche anzugreifen. Von Weinland deshalb verklagt, wurde er in Untersuchung gezogen, für schuldig befunden und vom Herzog seines Amtes entsetzt. Die Aufregung im Lande über diesen Prozeß war ungeheuer; aber doch wagte fortan kein einziger Prediger in Meklenburg mehr, mit heterodoxer Lehre hervorzutreten. In wie manchem Herzen mag aber der Groll haften geblieben sein!

Die Hoffnung des Herzogs, die Aufregung im Lande durch die dem Hofprediger Martini in Schwerin und Döderlein in Bützow übertragene strenge Censur aller in Meklenburg erscheinenden theologischen Schriften zu beschwichtigen, erwies sich als irrig; denn sobald in Berlin die Kunde von dem "unerhörten Ketzergericht" verlautete, erhob sich dort ein solches Geschrei, daß davon auch ganz Meklenburg widerhallte. Man entblödete sich nicht, den Herzog selbst "einen frommen Eiferer" zu nennen; ja man schmeichelte sich mit der Hoffnung, Friedrich durch lautes Schreien einzuschüchtern. - Wie wenig kannten diese Leutchen von Berlin den Charakter dieses großen Fürsten, dem es um seinen Glauben heiliger Ernst war! 1 )


1) Vgl. die Herzogl. Verordnung an das Consistorium vom 14. Aug. 1776: "Ihr habt den Predigern bekannt zu machen, daß, wer seines abgelegten Bekenntnisses ungeachtet noch ferner bei heterodoxen Meinungen verharrt, nicht einmal den Charakter eines ehrlichen Mannes behaupten könne; viel weniger aber ein evangelischer Lehrer bleiben und verlangen (  ...  )
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Zur Abwehr aber der frechen Angriffe gab er dem Consistorium auf, die Acten über das Verfahren gegen Hermes zu veröffentlichen und zugleich eine Denkschrift über das Recht der Kirche zu solchem Verfahren auszuarbeiten. Döderlein, welchen das Consistorium damit betraute, entledigte sich seiner Aufgabe in der Schrift: "Ueber Toleranz und Gewissensfreiheit" so, daß selbst der Recensent dieser Arbeit in der "Deutschen Allg. Bibliothek" anerkannte, noch nie eine geschicktere Vertheidigung der orthodoxen Lehre und des Collegial=Kirchen=systems gelesen zu haben (Bd. XXX, 77, S. 402).

Ich konnte diesen Prozeß gegen Hermes nicht unerwähnt lassen, weil der durch ihn hervorgerufenen Aufregung im Lande Reinhard seine Erhebung zum Consistorialrath und Prof. jur. in Bützow verdankte. Denn wer wäre tauglicher zur Führung des Kampfes gegen Nicolai und Anhang in Berlin gewesen, als Reinhard, der mit diesen Helden der neuen Mode schon manche Lanze gebrochen und die Ehrennamen "des originalen Dummkopfs" und des "armen Stümpers" erhalten hatte! Mit Freuden nahm er den Plan auf, der "Deutschen Allgemeinen Bibliothek" ein Journal entgegenzusetzen, welches in Meklenburg und ganz Deutschland "die zum Schweigen gebrachte Wahrheit" verkündigen und "die Schliche der neuen Reformatoren" aufdecken sollte.

Wir dürfen uns von dem Einfluß eines solchen gelehrten Journals keine zu große Vorstellung machen, aber auch keine zu geringe. Denn um nicht an die Nicolaische Bibliothek und ihre Verwandten zu erinnern, so ist doch die geistige Erhebung unsers Volks, seine Auflehnung gegen den französischen Zwang im Bewußtsein der eigenen Stärke nur aus einem gewaltigen Einfluß der Litteratur auf das Denken des gesammten Volks zu erklären. Das Interesse an der Lösung der schwierigsten Fragen auf allen Gebieten der Wissenschaften und Künste war damals beim Publicum viel größer als heutzutage, wo die Politik alle Aufmerksamkeit absorbirt; man hatte damals das richtige Gefühl, daß die Bestrebungen der großen Geister eine nationale Bedeutung hatten, und nahm deshalb auch mit Begeisterung an dem Kampfe theil. Wer widersprach oder auch nur bescheiden auf die Gefahr der Ueberhebung oder Uebertreibung hinwies, war ein "Uhu" oder ein "Tölpel".


(  ...  ) könne, für die Ausbreitung von Irrlehren den Lohn zu empfangen, der für die reine Verkündigung des Evangeliums stipulirt ist. Friedrich.
J. P. Schmidt.
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In Meklenburg gab es aber damals kein einziges Journal, welches gelehrte Nachrichten gebracht hätte; und die Verbreitung der Berliner Journale wollte der Herzog hier nicht mehr dulden. So entstanden die "Kritischen Sammlungen zur neuesten Geschichte der Gelehrsamkeit", deren erster Band 1774 in der Berger und Bödner'schen Buchhandlung, Bützow und Wismar, erschien.

Der Standpunkt, auf welchen sich Reinhard 1 ) in seiner Kritik stellte, ist am klarsten in einem Pro memoria an den Herzog (1774) ausgesprochen, in welchem er sich gegen die ihn wegen gehässiger Anzapfung einiger ihrer Lehrer verklagende Universität Göttingen vertheidigt; er erklärt es für unerhört, "daß Leute, welche sich nicht schämten, öffentlich heillose, alle Grundsätze der Moral umstürzende Schriften zu loben, deren willkürliche Schrifterklärung die größte Verwirrung der Gewissen hervorriefe, die sogar Eberhards Apotheose des Sokrates rühmten und ihren Schülern die Philosophie als unnütze Grübelei hinstellten: daß solche Leute es wagten, ihn, der ohne alle Nebenabsicht nur Gottes Ruhm und die Ehre der Wissenschaft vertheidige, zur Verantwortung zu ziehen. Was er gesagt habe, habe er gesagt; er lasse sich nicht tyrannisiren und behaupte sein gutes Recht, frei seine Meinung zu sagen".

"Bloß die Wahrheit", heißt es daher denn auch in der Vorrede zum I. Bande der "Kritischen Sammlungen", "soll beständig unser Gesetz sein; kein Ansehen der Person, kein berühmter Name, keine Lieblings=Idee unserer Zeit, keine Besorgniß, durch Bestreitung weit ausgebreiteter Meinungen zu mißfallen, sollen unserer Freimüthigkeit Fesseln anlegen".

Die Polemik gegen die Nicolaische Dictatur im Gebiet der Poesie übernahm Reinhard allein. Wie scharf tritt er gleich dem Urtheil seiner Zeit entgegen! Was uns besonders gefällt, ist die eingehende Begründung seiner Kritik; nirgends finden wir bloßes Raisonnement. Da schreibt er über Klopstocks Messias: "Das große Werk ist vollendet. Noch sind alle Stimmen der Verehrung laut. Da ist es schlimm für einen, der nicht bloß nachbeten will, sondern selbst prüfen. Ich weiß, man wird mich wegen meines Tadels einen Mann ohne Geschmack nennen. Aber ich mag nicht bloß citiren und ausrufen: wie majestätisch! wie entzückend! Auch ich war im Anfang ein begeisterter Bewunderer des Herrn Klopstock; aber schon im II. Bande stieß mich die Schreibart ab, die


1) Berufen am 22. Dec. 1773, von Hannecken † 1774.
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versetzten Worte widerten mich an. Im III. Bande wurden die Reden unausstehlich langweilig. Seine Schreibart war so undeutsch, holpericht und zerstückelt geworden, daß selbst seine Oden und Bardenlieder nicht schlimmer sind. Das Gute aber des Messias ist der heilige Ernst, nur dieses freie Bekenntniß des Glaubens an die Genugthuung durch Christi Leiden und Sterben macht mir das Werk verehrungswürdig. Aber das Schicksal des "Messias" steht mir trotz gewissen Kunstrichtern in einer berühmten Stadt fest: er wird immer viele Bewunderer, wenige Leser haben!"

Lessing ist ihm ein selten begabter Mann, den man als schönen Geist, Poeten, Litterator und Kritiker nicht hoch genug schätzen könne; es sei aber zu bedauern, daß er durch das Geschrei der Zeitungen, welche gleich Alles, was er schreibe, geschrieben habe und schreiben werde, aus vollem Halse lobten, zu dem thörichten Wahn gebracht werde, auch ein großer Philosoph zu sein, obwohl er doch "über den lieben Baumgarten" sich nicht versteige.

In dem Streit über Wielands Bedeutung stellt er sich entschieden auf die Seite der Bewunderer desselben; er bedauert nur, daß Wieland in seinem "Deutschen Merkur" sich dem gerechten Tadel bloßstelle. Denn wie groß auch die Gutmüthigkeit des Publicums sei, welches Alles von ihm als Leckerbissen verschlinge, so habe doch auch das größte Genie nicht das Recht, die Gutmüthigkeit zu mißbrauchen und ihr anzubieten, was es selbst verachte. Aber Wieland weiß: "Bald fängt ein Frosch zu quaken an, und der ganze Sumpf wird lebendig." Später wurde Reinhard ein erbitterter Feind des "weltberauschten Dichters".

Ueber Herder ist Reinhard sich nie klar geworden. Für einen großen Philosophen will er ihn nicht halten; der gekrönten Preisschrift "Ueber den Ursprung der menschlichen Sprache" spricht er allen Werth ab. Doch aber ahnt er den großen Geist dieses für das Verständniß der Poesie hochbegabten Mannes. "Wenn er nur nicht eine so abscheulich dunkle und Undeutsche Schreibart sich angenommen hätte, so würde man mit Vergnügen seine gedankenvollen Schriften lesen".

Viel bitterer bearbeitet aber Reinhard den "Göttinger Musen=Almanach", der an dem Deutschen Merkur in allen Albernheiten sich ein Muster nehme. " 's scheint fast, als wollt' Göttingen, welch's schon der Philosophie 's Mess'r an die Kehl' g'setzt hat, nun auch der Poesie 'n Rest geb'n. Möcht'n sich doch g'nüg'n lassen an ihr'n Recensionen und

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nicht mit ihr'n Vers'n Sitt' und Schmack verderb'n! Diese Sing=Sang=Sammlung zerfällt in zwei Classen: die eine ist natürlich und bringt einige gute Lieder, die andere mit ihren Barden= und Minneliedern lauter Unrath, elendes Zeug, Blumen ohne Geruch und Schmuck. Besonders Herr Bürger zeigt sich in vollem Licht; aber wem könnte der abscheuliche Mißbrauch biblischer Stellen in der Romanze "Lenore" gefallen, mag auch sonst viel Malerisches darin sein! Wann wird dieser Unfug aufhören? Wann wird man einsehen, daß "alte Ammen=, Wartefrauen= und Bänkelsänger=Lieder keinen Stoff für Romanzen und Balladen geben?"

Nicht minder scharf beurtheilt Reinhard den "Almanach der deutschen Musen". Die meisten Lieder können im Nothfall als Vomitiv dienen. Der Himmel behüte uns, daß diese Poesie noch mehr in Schwung gerathe! Schon umschwärmen uns die Dichter wie Mücken, und wer Anderes schreibt als Trink= und Minnelieder, ist ein Narr, sagen Herder und Jacobi. Sonderbar, aber gerade unsere "Nationaldeutschen Schriftsteller" befleißigen sich der meisten Fremdwörter. Und nun gar wird die Einmischung der Religion in die Liebeslieder als Petrarchisch gepriesen! So höre man:

"Ihr Gesicht, das Wesen alles Schönen, (wie albern!)
Soll mein höchster Himmel sein.
Möcht ich doch, damit ich Sünder lerne, (ja wohl, Sünder!)
Was erhaben ist und schön,
Ewig mich darin besehn! -
Auf die feinsten Pinselstriche (ihrer Wangen?)
Wandte Gott den größten Fleiß, - (saubere Idee!)
Herrlich war's, als gäbe Gott im Himmel
Seiner Erde Herz und Hand." (!?)

"Wenn man diese Almanache besieht, was für berühmte Namen oft unter den miserabelsten Gedichten stehn, so möchte man in Versuchung gerathen, über diese Sammlungen zuschreiben: "Quispeldorchen für unsere Dichter." Hagedorn, Uz, Zachariä und der treffliche Haller, wie bald sind sie vergessen! Aber es hat keine Zeit gegeben, wo man sich mehr bearbeitet hätte, "originell" zu sein! Unsere Barden= und Minnesänger, Singsangmacher, unsere allerliebsten, schalkhaften Dichter, unsere Shakespeare=Affen, unsere höckerigen Scribenten mit den vielen Querstrichen und besonders die "launigten" Schriftsteller - es ist, als ob sie im Kopfe verrückt wären!"

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Diese Angriffe blieben nicht unerwidert; von allen Seiten, in allen Journalen und Blättern erhob sich ein lautes Geschimpfe gegen die "Bützower Schandblätter". Um nur das Wichtigste zu nennen, so schalt Nicolai in der "Allg. Deutschen Bibliothek" Reinhard "ein mitternächtliches Gespenst, welches mit den Ketten, womit sein Verstand gefesselt sei, rassele und entsetzlich dazu heule." Aber es erhoben sich auch viele Stimmen für Reinhard, sodaß dieser in der Vorrede zum II. Bande der "Kritischen Sammlungen" (1775) mit Genugthuung constatirte, daß "die Sammlungen über Erwarten weite Verbreitung in ganz Deutschland" fänden. "Wir haben uns viele Freunde erworben; aber die Schreier, die Geschmacker, Neologisten, Herrn vom Bunde, belletristischen Petit=Maitres, die Nachsprecher, und wie das ganze Geschmeiß sich nennt, sie verwerfen unsere Kritik, pfeifen, drehen sich auf einem Fuß herum und schimpfen wie Bootsknechte und Heringsweiber. Gleich als ob wir nicht eben soviel Recht unser Mißfallen auszusprechen hätten, als jene Modemänner ihr Entzücken! Wir verlangen ja auch weiter nichts, als daß es außer Liebe und Wein für die Poesie auch noch andere Stoffe gebe, und man die Religion nicht so frech mit Füßen trete; das bloße Geschimpfe Nicolais und seiner Spießgesellen verschlägt bei uns so wenig als ihr Machtsprechen."

"Die Poesie", heißt es in diesem zweiten Bande der Sammlungen (1775), "hat wie die andern Künste und Wissenschaften ihre Perioden, und jede Periode ihren besondern Charakter. Der Charakter der jetzigen Poesie besteht im Hasiliren; sie ist affectirt, kakelnd, süß, läppisch=tändelnd, will immer nur Neues haben, ist voller Unnatur und Possen, welche man schon mit der Sprache anfängt. Der natürliche Fluß der Rede wird geflissentlich vermieden, ein holperichter, zerstückelter Stil mit Undeutschen Wörtern, fremden Ausdrücken, dunklen Anspielungen und verworrenen Constructionen gilt als Schönheit, welche Witz und Feuer ersetzen soll. Und doch bleibt ewig wahr, was Boileau sagt: daß, wer die Sprache verletzt, trotz des größten Genies ein elender Schriftsteller bleibt. Die jungen Herrn lachen darüber: was will uns dieser Franzose? Die Franzosen verstehen ja nichts von der Poesie! Shakespeare, der göttliche Shakespeare, ist ihr Muster. Die armen Leute! Weil Shakespeare bei seinen Fehlern ein so außerordentliches Genie hatte, daß allenthalben die größten Schönheiten wie Flammen aus dickem Rauch hervorblitzen, so glauben unsere geschmacklosen Witzlinge, daß seine Ausschweifungen nachahmungswürdige Schönheiten seien. Dazu

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kommt die üble Gewohnheit, Alles ohne Feile herauszugeben, die Verse, wie sie einfallen, niederzuschreiben und ohne Silbenmaß zu dichten. Und je gewürzter Etwas mit Zoten, Possen und Schwänken ist, desto begieriger nimmt das Ppublicum es auf".

"Doch hat unsere Mahnung, den Namen Gottes und sein Wort nicht zu mißbrauchen, in Göttingen, wie es scheint, genutzt; denn in dem neuen Almanach bringen Miller, Cramer, Hölty, Stolberg Gedichte, über welche sich jeder Christ freuen wird. Aber was soll man zu dem alten Gleim sagen, der mit 60 Jahren noch Gott bittet, ihn vor Mord und Ehebruch zu bewahren! Auch andere Lieder sind zum Speien."

Das Ansehen, welches Reinhard durch seine freimüthige Kritik den kritischen Sammlungen verschaffte, war trotz aller Anfeindungen in stetem Steigen; "denn wenn die Kunstrichter unserer Mode auch thun, als ob sie es garnicht begriffen, wie einer noch anders als sie urtheilen könne, so wird ihnen doch bereits um ihr Regiment bange. Mag auch der unfehlbare Schirach aus Leibeskräften über uns schimpfen, mag er auch so gütig sein, uns schreiben lassen zu wollen, was uns beliebt, da man tolerant sein müsse: bald wird's mit diesem Schwindel vorbei sein, und man wird anerkennen, daß wir uns gern vor dem Genie beugen; aber Götzendienst wollen wir nicht treiben."

Das Bemerkenswertheste aus dem 3. Bande der Sammlungen (1776) ist neben der fortgesetzten Polemik gegen die Almanachsdichter Reinhard's Klage, daß Göthe, "das neu aufgehende Licht", dessen Götz von Berlichingen in allen Händen sei, sich in seinem "Hofmeister" wie in der "Stella" von der Natur zum neuen Geschmacke abkehre und in Extasen und Paroxismen gefalle; weit greulicher sei aber der Taumel, in welchen er durch die "Leiden des jungen Werther" seine Zeit gestürzt habe; "denn deutlicher könnten die Grundsätze der heutigen Jugenderziehung und ihre Früchte nicht gezeigt werden als in diesem unseligen Buche, welches noch. viele, viele Köpfe verwirren werde." "Und was richtet er mit seiner Manier, alle großen Männer seiner Zeit rücksichtslos anzugreifen, an! Wir verweisen ihn auf das schändliche Pasquill "Wieland und seine Abonnenten", worin seine Manier von einem kleinen Geist mißbraucht wird. Daß wir darin unser Theil bekommen, wird Nicolai eine große Freude sein 1 ); aber es wird ja Mode, daß unsere Sammlungen auch für Romane den Stoff zu billigem Gelächter geben." -


1) Es war nicht der Fall. (S. A. D. B. XXXVI. 75.)
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Wir würden meinen, mit dem Angeführten der Beleuchtung der Reinhard'schen Polemik gegen Nicolai und Genossen genug gethan und die Schärfe seines Urtheils hinreichend gezeigt zu haben; die Zeit hat gerichtet, und ihr Urtheil ist sicherlich nicht gegen Reinhard ausgefallen. Aber wir möchten ihm Unrecht thun, wenn wir nicht einer Stelle aus dem 7. Stücke seiner "Sammlung juristischer, philosophischer und kritischer Aufsätze", welche er neben den "Kritischen Sammlungen" herausgab, hier noch ihr Plätzchen gönnten; denn es leuchtet daraus die Freude hervor, daß er nicht umsonst gestrebt und gekämpft habe, daß endlich auch die großen Geister Klopstock, Wieland, Göthe sich von Nicolai losgesagt und der unerträglichen Tyrannei ein Ende gemacht hätten. "Als ich", schreibt er 1778, in welchem Jahre auch seine Thätigkeit an den "Kritischen Sammlungen" aufhörte, "vor 5 Jahren eine Beurtheilung der Ramlerschen Oden herausgab, goß die "Deutsche Allgem. Bibliothek" eine wahre Flut von Schimpfwörtern über mich aus, ohne auch nur in einer Zeile die Gründe meiner Kritik zu prüfen, zum sichern Beweis, daß sie die Wahrheit meines Tadels fühlte. Aber Ramler war ihr Abgott, ohne Widerrede der größte Dichter. Was ich damals sagte, daß die Dichter von der Natur und dem Schönen sich immer mehr entfernten, daß seit den Berlinischen Litteraturbriefen eine Epoche angebrochen wäre, wo Machtsprüche, Kabale, Parteigeist entschieden und nur noch Genies und Oriainal=Genies das Wort führten, - wer erkennt es außer Nicolai heute nicht an? Ramler gilt schon Keinem mehr als großer Dichter; Manches wird von ihm wie von den Dichtern der Musen=Almanache erhalten bleiben, aber für große Genies erkennt sie schon niemand mehr. Das Chaos im Reich der schönen Künste und Wissenschaften beginnt sich zu ordnen, der gute Geschmack und die Wahrheit bekommen wieder ihr Recht. Mit dem Despotismus ist es vorbei." -

Gehen wir auf das letzte Motiv, welches Reinhard zu der erbitterten Polemik gegen Nicolai bewog, zurück, so finden wir es in dem Unwillen über die Beleidigungen, womit alle orthodoxen Streiter überhäuft wurden. Wie in der schönen Litteratur, so hatte sich auch in der Theologie eine Verbrüderung gebildet, welche, von der "Allg. Deutschen Bibliothek" kräftig unterstützt, eine Ehre darin suchte, alle tieferen Ideen des Christenthums zu verwässern, aufzuklären oder zu verneinen. Diese Kabale war Reinhard kein minderer Greuel

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als jene oben beschriebene; und hierin berührte er sich innig mit seinem Landesherrn, Herzog Friedrich, der es klar erkannte, daß ein Staat zu Grunde gehe, in welchem die Irreligiosität um sich greife und den Fanatismus erzeuge.

Man fordere aber nicht von mir, daß ich ein Bild der traurigen Lage, in welcher sich damals, wie die Kirche überhaupt, so besonders die protestantische Kirche befand, auch nur mit kurzen Strichen andeute! Denn dieses Zeitalter, wo Freund und Feind den Untergang des Christenthums nahe glaubten, wo die berühmtesten Gottesgelehrten die Pfeiler der Kirche niederrissen, wo über den Werth der symbolischen Bücher, über den Kanon, die Offenbarung Johannis, die prophetische Theologie, die Lehre von den bösen Geistern heftig gestritten wurde, nur ein solches Zeitalter konnte Leute wie Semler, Ernesti, Töllner, Michaelis, ja auch Spalding und Jerusalem in blinder Leidenschaft dahin bringen, den Trost ihres Glaubens einer leeren Chimäre zu opfern und Stürmern die Bahn zu bereiten, die mit Bahrdt, Basedow, Eberhard an der Spitze dahin gelangten, an keinen dreieinigen Gott, keinen Heiland, keinen Heiligen Geist mehr zu glauben und die Lehre von der Erbsünde, von den Engeln, von Versöhnung und Genugthuung als Pfaffenwerk zu verhöhnen. Beachten wir dazu, daß diesem Geiste der Verneinung die Orthodoxie nur sehr wenige treue Hüter des alten Glaubens entgegenzustellen hatte, ihre meisten Vertreter aber den unseligen Mittelweg, auf dem ihnen nichts geopfert wurde, sie aber Alles opfern mußten, "um des lieben Friedens willen" zu halten suchten, so ist kein Wunder, daß die kleine Herde frommer Christen, welche der Wahrheit folgte, das Weltgericht nahe glaubte.

Viele Seelen in diesem Kampfe des "vernünftelnden Unglaubens" gegen die reine Lehre in der Treue gestärkt, viele von der Bahn des Verderbens zurückgeholt zu haben - das ist das Verdienst, welches sich Reinhard einmal in seinen kritischen Sammlungen zuschreibt. Ein großes Selbstlob! Aber ich wüßte auch Keinen, der mit gleicher Consequenz auf die "vielseitige, abgeklärte, vertiefte und veredelte" Theologie des Crusius als den Fels der Orthodoxie hingewiesen hätte; Crusius ist ihm "der leuchtende Stern" in der Nacht der Finsterniß, Crusius die Stütze der Frommen und ihr Vertrauen, daß Gott seine Kirche nicht verlassen hat.

Aber Reinhard war allein nicht im Stande, auch noch diesen Kampf zu führen; er suchte und fand Kräfte, welche ihn unterstützten. Ich hebe besonders Döderlein, Tychsen,

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Mauritii, Professoren in Bützow, Ziegra, Köppen, Piderit in Kassel hervor. Und doch ist fast der größere Theil der theologischen Recensionen aus Reinhards Feder geflossen! Wenn wir zunächst die gegen Nicolai gerichteten Artikel (und hierhin dürfte ich vielleicht auch Lessings gegen die Offenbarung gerichtete Schriften zählen 1 ) aussondern, in denen die gottlosen Romane und ihresgleichen ihr gerechtes Urtheil bekommen: so kommen in zweiter Reihe die Artikel, welche Crusius betreffen. "Die Wolffsche Philosophie", sagt Reinhard, "ist eine falsche Freundin der Theologie geworden. Denn sie hebt im Grunde alle moralischen Begriffe, wieviel sie auch damit hantiert, auf und setzt an ihre Stelle den stoischen Fatalismus; mit ihrem gegen allen gefunden Verstand laufenden Spielwerk der Syllogismen verwandelt sie das Kernigte und Positive unserer Erkenntniß in willkürliche, relative und am Ende nichts Gewisses mehr übrig lassende Nominal=Definitionen." "Wie viel höher steht Crusius, der treue Streiter zur Ehre Gottes, den Naturalisten und Spöttern wegen seines festen Glaubens an die Geheimnisse der Heiligen Schrift ein Stein des Anstoßes und ein Aergerniß, aber Allen, die ihn kennen, der treue Hort und Schutz gegen die Lockungen des Satans." "Daß seine Lehre nicht mehr durchdringt, liegt einestheils an dem Abfall der Schüler Speners von ihrem Meister, anderntheils an der Abneigung unsrer Zeit gegen jede gründliche und ernsthafte Gelehrsamkeit. Schon Charolais hat bekannt, "daß der Geschmack an der Schöngeisterei, zur Mode geworden, alle wahre Gelehrsamkeit verdirbt." "Zwar unser Zeitalter - es nennt sich mit Vorliebe das philosophische; aber alle Hypothesen, welche unsere Philosophie der Mode zu Tage bringt, sind den niederträchtigsten Leidenschaften entsprungen. Je gotteslästerlicher ein Buch ist, desto mehr wird es gelobt, wie es neulich wieder sich an der heillosen Schrift des Helvetius: De l'homme etc. gezeigt hat."

"Und mit diesen Feinden des Reiches Gottes soll ich schonend umgehen? Was dabei herauskommt, hat die Zeit gelehrt; zuerst fing man an, Toleranz zu predigen und die Orthodoxie lächerlich zu machen; darauf machten die neuen Reformatoren die Bibel zu einem verächtlichen Buch, man


1) Noch niemals, sagt Reinhard, sei ein dem Christenthum gefährlicherer Feind erstanden als Lessing, noch nie habe ein Mensch seinen Scharfsinn so zum Unheil der Welt mißbraucht; "es ist mir unbegreiflich, wie ein so heller Geist sich gegen die Wahrheit verschließen kann, und ich möchte glauben, daß es oft nur eine zwar sehr verwerfliche Ironie ist, oder die Lust, taube, harte Nüsse den Theologen vorzuwerfen."
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verdrehte die Schrift, merzte die Wunder aus und gab den Wörtern Glauben, Rechtfertigung, Sohn Gottes, Opfer, Satan, Erlösung eine andre Bedeutung. Wer widersprach, war ein Ignorant, Dummkopf, Eiferer, Ketzermacher, oder wie man den Herausgeber dieser Sammlungen mit Vorliebe nennt, der Duns von Bützow, der leibhaftige Pater Merz, ein dummer, boshafter Teufel. Wer den Herausgeber kennt, weiß, daß er sich um das Geschimpfe des scheuslichen Gelichters nicht kümmert; aber man fordere von ihm nicht, daß er um des Friedens willen auch nur das Allergeringste von der Kraft der göttlichen Aussprüche aufopfere. Mit Sanftmuth wird nichts ausgerichtet; unserm Eifer für die gute Sache der Kirche wird aus allen Theilen Deutschlands Beifall gespendet; die Throne erheben sich gegen die Frechheit und Gemeinheit 1 ); die katholische Kirche macht mit uns gemeinsame Sache 2 ); schon erhebt sich für uns die große Mittelpartei und verweist unsern Feinden das leere Geschimpfe; denn ihr geht die Erkenntniß auf, daß wir eine gute Sache vertreten, sie erkennt zu ihrem Schrecken den Schaden, den die Aufklärung bringt 3 ). Selbst Herder 4 ), Ernesti, Michaelis sondern sich von dem gemeinen Haufen ab, und die Zeit ist vorüber, wo ein frecher Jude schreiben durfte: "Die Christen sind geschächt, völlig geschächt, caput und mechulle. Der Hohepriester Götze geht schon gebückt, er ist geknickt. Gesegnet seid ihr, Rabbi Bahrdt und Rabbi Semler, und du, großer


1) Bekanntlich gingen viele Regierungen gegen die neue Bewegung vor. Besonders bemerkenswerth ist ein Erlaß des Churfürsten Friedrich August von Sachsen an das Consistorium (2. Oct. 1776): "Nachdem zeithero wahrzunehmen gewesen ist, daß von einigen neueren Gelehrten in der evangelischen Kirche irrige Lehren angenommen und verbreitet werden; Wir aber dergl. der evangelischen Kirche zu großem Nachtheil gereichendes Uebel von Unsern Landen fernhalten wollen: also ist Unser Begehren etc. . Gezeichnet von Peter Friedrich von Hohenthal. J. H. Heiden.
2) Angeregt durch die "Kritischen Sammlungen", entstand in Mainz 1777 ein katholisches Journal, welches nur gegen die Freigeister Front machen sollte.
3) Die Rückwirkung der Toleranz auf die Prediger kennzeichnet Reinhard einmal treffend mit wenigen Worten: "Sie gehen in Müssiggang, zerfließen in Trägheit oder arbeiten mehr unter freiem Himmel als in der Kirche und der Studirstube, warten unter dem Zuruf der Patrioten Bienen, pflanzen Maulbeerbäume und erfinden neuen Dünger."
4) Reinhard meint Herders Erläuterungen zum N. T., Riga 1775, und Ernesti's Streit mit Eberhard über Vernunft und Offenbarung. Michaelis bekannte freimüthig, daß es nicht allein das Recht, sondern auch die Pflicht der Fürsten sei, einen von dem Glauben seiner Gemeinde abweichenden Lehrer zur Niederlegung seines Amts zu zwingen.
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Bücherkrämer Nicolai! Ganz Israel spreche: Amen!" (Brief eines reisenden Juden v. J. 1776.) -

So habe ich versucht, ein Gesammtbild Reinhards aus seinen Schriften zurückzugewinnen 1 ). Soweit es anging, habe ich ihn überall redend eingeführt, um das lebendige Wort wirken zu lassen; und was meine Absicht war, zu zeigen, daß Reinhard die ihm von seinem Herzog gestellte Aufgabe des Kampfes gegen den Despotismus der Berliner in einer fern über die engen Grenzen Meklenburgs hinausreichenden Tragweite und Bedeutung glänzend erfüllt hat, das ist mir hoffentlich gelungen. Wenn aber Reinhard im Jahre 1778 sich der frohen Hoffnung hingab, daß auch für die Kirche bereits ein neues Morgenroth aufsteige und die traurige Prüfungszeit zu Ende gehe, so war er in großem Irrthum. Indessen erlebte er den siegreichen Einzug des crassen Rationalismus in Meklenburg nicht mehr.

Es treten nun aber noch zwei Fragen an uns heran, von deren richtiger Beantwortung Alles abhängt; erstens: ist das hohe Ansehen, welches Reinhard seiner litterarischen Thätigkeit zuschreibt, und ihr Einfluß wirklich so groß und bedeutsam gewesen? - und zweitens: ist die Sache, welche Reinhard vertritt, auch Herzenssache für ihn gewesen?

Für Meklenburg beantwortet sich die erste Frage leicht; denn es liegt das hochwichtige Zeugniß des Herzogs Friedrich vom Jahre 1784 vor, in welchem er neben dem besten Lobe Reinhards es sehr beklagt, "daß die so überaus nützlichen, dem Lande höchstförderlichen und dem Publicum angenehmen "Kritischen Sammlungen" aufgehört hätten;" 2 ) und es ist eine anerkannte Thatsache, daß seit dem Hermes'schen Proceß jede Opposition verstummte. Von einem Consistorium, dessen Director Reinhard war (1775), konnte kein Prediger Nachsicht erwarten!


1) In der Jurisprudenz hat Reinhard, obwohl er den Namen und Ruf eines tüchtigen Rechtsgelehrten hatte, wenig schriftstellerisch gearbeitet; die juristischen Recensionen für die "Kritischen Sammlungen" überließ er seinem Collegen Martini.
2) Denn seitdem Reinhard zum Lohne für seine aufopfernde Thätigkeit im Jahre 1779 vom Herzog in das Reichskammergericht nach Wetzlar gesandt worden war, hatte zwar Prof. P. A. Müller in Bützow die Kritischen Sammlungen fortzusetzen versucht; aber da er zu einseitig und ungeschickt war, so waren dieselben bald von der Höhe niedergesunken und gingen 1782 ein. Der Versuch desselben Professors das Unternehmen in den "Kritischen Beiträgen zur neuesten Geschichte der Gelehrsamkeit" Leipzig 1786, G. H. Hirtel) zu erneuern. scheiterte so kläglich, daß kein zweiter Band herauskam.
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Schwieriger liegt die Frage für Deutschland. Denn bestätigt sich, daß die Verachtung, womit die "Allg. Deutsche Bibliothek", die "Mitauische Theologische Bibliothek", die Professoren Semler, Pölz, Seiler, Schirach u. A. von dem Herausgeber der "Kritischen Sammlungen" reden, eine allgemein getheilte und, wie Nicolai sagt, darin gegründete war, daß er ohne genügende Gelehrsamkeit entweder mit hochtrabendem Ton oder mit platter Ironie von dem, was seine Zeit hochschätze, rede: so müßten auch wir ihm die Hochachtung versagen. Aber wir hoben schon oben den kritischen Scharfblick Reinhards lobend hervor; und derselbe Nicolai rühmt an andrer Stelle Gründlichkeit der dogmatischen Arbeiten Reinhards (Bd. XXI. S. 124l), und sein Tadel, daß er mit der Verherrlichung des Crusius weit vom echt philosophischen Geiste entfernt sei, ist in meinen Augen ein Lob. Und wo Reinhard pseudonym schreibt, findet er stets großes Lob bei Nicolai. So ist denn der Haß der "Allg. Deutschen Bibliothek" wohl ein persönlicher gewesen und aus der Furcht entsprungen, daß die scharfe Kritik des Gegners weitere Anerkennung finden könnte. Bestätigt wird dies noch durch Nicolais Vorwurf gegen Wieland, daß "er sich nun auch die Bützower Sammlungen zum Vorbild nehme" (Anhang, 2. Band XXIV-XXXVI. S. 387). Semler aber, der Führer der neuen Theologie, ist gegen Reinhard am meisten aufgebracht, weil er sich nicht scheue mit den Katholiken gemeinsame Sache zu machen (S. 301, Anm. 2) und Leidenschaften zu erregen, welche der Kirche schadeten, - nur ein Beweis, daß Reinhards Polemik nicht ungehört verklungen ist. Es ist mir deswegen durchaus nicht unglaublich, wenn Reinhard wiederholt sein größtes Verdienst darin setzt, zur Befeindung der gemeingefährlichen Bestrebungen der Freigeister und zu dem Vorgehen der Regierungen gegen dieselben viel beigetragen zu haben. Daß er bei der Absetzung Bahrdts mitgewirkt hat, steht actenmäßig fest. 1 ) -

Aber meinte Reinhard es auch ehrlich? War er nicht etwa, wie viele seiner Zeit, ein gefälliger Diener des Herzogs Friedrich, der nur um Fürstengunst buhlte? -- Wir sind in


1) Hier mag noch zur Beleuchtung der infamen Verleumdung, deren die Gegner fähig waren, der durch J. H. Voß weithin bekannt gewordene Proceß gegen Biester, den bekannten Jesuitenriecher, seine kurze Erledigung finden. An der ganzen Geschichte, wie sie Voß erzählt, ist kein wahres Wort! Sondern Biester, welcher Lehrer am Pädagogium in Bützow war, nahm, vom Director Möller wegen Insubordination und unhöflichen Benehmens verklagt, selbst seinen Abschied. In den Acten und Briefen Biesters ist von gar keinem weiteren Proceß die Rede.
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der glücklichen Lage, diese Frage eingehend aus den Briefen Tychsens beantworten zu können.

Als Reinhard im Jahre 1774 seine Stellung als Professor an der Universität Bützow antrat, ließ er sich, um seine ganze Kraft der litterarischen Thätigkeit widmen zu können, durch den Herzog vom Rectorat und allen Concilsgeschäften dispensiren, hielt auch keine der angekündigten Vorlesungen, da er nicht Lust hatte, für 2-3 Studenten ein Heft auszuarbeiten. Diese Bevorzugung ärgerte aber vor allen besonders seinen Fachcollegen, den durch sein Criminalrecht bekannten Quistorp, der es zuwege brachte, daß sich das Collegium in zwei Parteien sonderte; auf der einen Seite standen bei Reinhard Döderlein, Fidler, Tychsen, Müller und Martini, die Mitarbeiter an den "Kritischen Sammlungen", auf der andern bei Quistorp Tetens, Witte, Karsten, Toze, die Anhänger Nicolais. Die Regierung hätte gern vermittelt, aber der Herzog stand unerschütterlich zu Reinhard; selbst als der Geheime Rath J. P. Schmidt vorstellte, wie unzuträglich die Präoccupationsschreiben seien, mit welchen Reinhard unaufhörlich den Herzog behellige, und forderte, daß ihm seine "beißende, hämische und anzapfende" Schreibweise verwiesen werde, ergriff der Herzog für Reinhard Partei und wies auf seine großen Verdienste hin. Dadurch aber wurde Reinhard so übermüthig, daß er mit Keinem sich mehr vertrug und sich führte, als ob er Director der Universität wäre, unter dessen Willen sich Alle zu beugen hätten. Witte nennt ihn einen griesgrämigen Kerl, dessen Mund von Grobheit überfließe und Alles mit Koth bespeie, was nicht zu ihm halte; er sei nur deshalb ein Crusianer, weil er unter diesem Mantel am besten seinen Unflath verbergen könne." Quistorp wirft ihm Faulheit vor; er treibe sich lieber im Lande umher, um mit seinen Consorten neue Bosheiten zu planen. Selbst Döderlein erklärt seine böswilligen Verleumdungen bei Hofe für unerträglich. Das komischste Bild aber in diesem Streit bietet Tychsen 1 ).

Im Beginne weiß Tychsen nicht, wie sehr er "diesen thätigen und gewandten Mann" rühmen soll. Berauscht von der gemeinsamen Arbeit an den "Kritischen Sammlungen", ruft er aus: "Lästerer haben mich gewarnt, Reinhard sei falsch, ein Scheinheiliger! Aber er ist ein guter Streiter Gottes, der


1) Ich benutze hier den Briefwechsel zwischen Tychsen und Cornelius, dem Herzogl. Mundschenk in Ludwigslust. (Im Manuscript in dem Univ.=Archiv zu Rostock vorhanden.)
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dem Satan die Zähne zeigt. Wer kennt unsere Sammlungen nicht, wer liest sie nicht! Wo in aller Welt ist ihre Freimüthigkeit gegen die Modescribenten unbekannt? Vor diesem Zeugniß werden die Zungen der Lästerer bald verstummen! Sie können in ihrer Bosheit und Neid nicht bestehen! Denn die Zahl ihrer Freunde nimmt reißend ab, und sie werden zu Schanden!" "Es ist eine Schmach, daß Lehrer unserer Universität, wie Witte und Toze und Quistorp, den Feinden dienen und den Unglauben stärken, und Tetens sich erniedrigt, für die schmutzige Kieler Zeitung zu schreibend" - Er freut sich, als die Erfurter Zeitung, welche von den Bützower Schimpf= und Schandblättern gesprochen hat, darüber ordentlich von Reinhard "gestriegelt" wird; "meine höchste Ehre ist es den Feinden der reinen Lehre ein Aergerniß zu sein."

Aber das Verhältniß Reinhards zu Fidler, Tychsens erbittertstem Feinde, ließ die Freundschaft mit Tychsen nicht lange bestehen. Bald klagt Letzterer, daß Reinhard seine wahre Natur zeige, er sei über die Maßen stolz, heftig und rechthaberisch; er lebe wie ein Heide, sein Mund fließe von Gottes Wort, sein Herz von Lästerungen über; er sei ein würdiger Bruder des Heuchlers von Doberan (Fidler). Es ärgert ihn, daß Reinhard die Gunst des Herzogs besitzt und Auszeichnungen 1 ) erhält, welche er selbst mehr verdient zu haben glaubt. "Das kommt daher, weil er des Herzogs Vorliebe für die Religion kennt und dem Hofe weis zu machen versteht, mit seinen glänzenden theologischen Arbeiten ein neues Licht aufgesteckt zu haben." 2 ) Wenn es nicht um der Ehre der Akademie willen geschähe, so zöge er (Tychsen) sich am liebsten ganz von den "Kritischen Sammlungen" zurück. Sein Zorn wird noch größer, als seine Hoffnung Consistorialrath zu werden an Reinhard scheitert, der von Halle den Crusianer P. A. Müller, einen Mann nicht ohne Kenntnisse, aber von schlechtem Kopf und Herzen, in der ausgesprochenen Absicht nach Bützow zieht, ihn an Döderleins Stelle zu setzen; "weiß Gott, wenn es ihm gelingt, - und was brächte er nicht fertig! - so ist die Universität und der Herzog prostituirt!" Mit bitterem Groll im Herzen wendet sich endlich im Jahre 1777 Tychsen ganz von Reinhard ab; er will mit dem "Erzschelm und seinem Monde" nichts mehr zu thun haben.


1) So die goldene Medaille 1776.
2) Tychsen meint Reinhards Versuch einer zusammenhängenden Entwicklung von dem ganzen Inhalt der Epistel St. Pauli an die Römer, Bützow 1776.
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"Gott sei Lob und Dank", ruft er 1779 aus bei der Kunde von Reinhards Abgang nach Wetzlar, "wir athmen alle erleichtert auf, der Friede wird wieder einkehren!"

Wie viel wiegen nun diese Zeugnisse der Reinhard nahestehenden Professoren auf? Gewiß, jeden mit den Verhältnissen der Universität Bützow nicht Vertrauten müssen sie zu dem Urtheil bewegen, daß Reinhard ein niedriger Charakter gewesen sei, ein Mann, der mit dem Munde Gott, mit dem Herzen dem Satan diente. Aber alle diese Klagen gegen Reinhard haben für mich gar keinen Werth und für Keinen, der von dem abscheulichen Cliquenwesen unter den Bützower Professoren eine Vorstellung hat. Was Wunder, daß Reinhard durch seine Vorwürfe, die Professoren hätten die meiste Schuld an dem traurigen Verfall der Universität, sich alle zu Feinden machte! 1 ) Der einzige Tadel, den man mit Recht erheben könnte, ist die ungezügelte Leidenschaft, die keine Freundschaft von Bestand sein ließ; aber eben diese Heftigkeit entsprang nicht aus Tücke seines Herzens, sondern aus einer hochgradigen Nervosität, der Folge seines übermäßigen Arbeitens. Ich finde in allen Schriften Reinhards nicht den geringsten Beweis der Inconsequenz, vielmehr ist seine litterarische Arbeit von Anfang an, sobald er zur Erkenntniß von der Verderblichkeit der Wolff'schen Philosophie gekommen war, ein bitterer Kampf gegen die Aufklärung gewesen; ihm hat er, und gewiß nicht, um Menschen zu gefallen, in dem Maße seine ganze Lebenskraft geopfert, daß er bereits 1783 im Alter von 57 Jahren der Anstrengung erlag. - Die letzte Anerkennung, welche ihm sein dankbarer Landesfürst auswirkte, war seine Erhebung in den Reichsadelstand. -

 



1) Die Weitere Ausführung, die Darlegung des Verfalls der Universität besonders in Folge der bittern Reibereien unter den Professoren daselbst. Werde ich demnächst in der Geschichte der Universität Bützow geben. Sie wird in vollem Umfang meine Vertheidigung Reinhards rechtfertigen.
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Verzeichniß der wichtigsten Schriften Reinhards.

A. Philosophie:

Vernünftige Gedanken über die Lehre von der Unendlichkeit der Welt in Ansehung des Raums und der Zeit. (Leipzig 1753.) Nebst Sendschreiben dazu, Leipzig 1755.

Sur l'optimisme. 1755. Preisgekrönt.

Von der Vollkommenheit der Welt nach dem System des Herrn Leibnitz nebst Untersuchung von der besten Welt. 1755. Dazu gehörig die Abhandlung:

Von dem Willen und der Freiheit des Menschen, (Preisgekrönt.)

Sind die Gesetze der Bewegung nothwendig oder zufällig? 1761.

Reflexions sur ia hberté. Berlin 1762.

Disquisitio philosophica, qua ex eo quod aliquid existit demonstratur dari ens perfectissimum aeternum a

mundo distinctum. Preisschrift 1762.

System der Wesen nach den metaphysischen Principien der Natur 1768. Dazu: Erläuterungen 1769.

Neues System der Kräfte des menschlichen Verstandes. Berlin 1770. Dazu:

Gedanken über den Unterschied der oberen und unteren Kräfte. 1778.

Beitrag zur Widerlegung der Chimäre von den materiellen Ideen. 1776.

Untersuchung einiger moralischer Grundbegriffe. Hannover 1778.

Von allgemeinen Positivgesetzen, daselbst 1778.

B. Theologie:

Kommt die Gottesleugnung aus dem System der Fatalität? 1753.

Réflexions sur la doctrine des Catholiques Romains touchante l'église par Crusius. Hanovre 1756.

Unparteiische Anmerkungen über Hofrath Michaelis' Gedanken von der Lehre der Sünde. Leipzig 1758.

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Crusius' Abhandlung von den Ueberbleibseln des Heidenthums in der Meinung vom Tode. Leipzig 1758.

Einiger rechtschaffener Prediger in Sachsen Gedanken über die Unternehmungen der jetzigen Reformatoren in der Religion 1775.

Sollten nicht die Fürsten das Recht haben, das Heil der Kirche zu behüten? 1776. Bützow.

Versuch eines zusammenhängenden Entwurfs von dem ganzen Inhalt der Epistel St. Pauli an die Römer 1776. Bützow.

Kurze und deutliche Vorstellung der Lehre von der Kirche und ihren Rechten in Ansehung des Glaubensbekenntnisses. Bützow 1778.

Beweis der Wahrheit der geoffenbarten Religion aus den Wunderwerken. Frankfurt 1779.

Reliquien. Wetzlar 1778-80.

C. Jurisprudenz:

Prüfung des Nettelbladt'schen Systema element. univ. Jurisprud. Frankfurt 1759.

Aufsätze über die "Dationem in solutum" bei Concursen in Meklenburg. 1772.

Gedanken über die Einrichtung der juristischen Studien auf Universitäten. Bützow 1774.

Dissert. de restitutione in integrum, quae fit brevi manu. Bützow 1778.

Von dem Gebrauch der demonstrativen Methode in der Jurisprudenz. 1778.

D. Poesie:

Gedichte. Göttingen 1754, 1760.

Freundschaftliche Gedichte. Bützow 1762.

Ode des Herrn Ogilvie an die Melancholey, aus dem Englischen. Bützow 1766.

Beurtheilung der Ramler'schen Oden. Hamburg 1773.

E. Sammlungen:

Kritische Sammlungen 1774-78. Bützow.

Sammlung juristischer, philosophischer, kritischer Aufsätze. 1770-77. Bützow.

Sammlung auserlesener Abhandlungen betreffend das Christenthum. 1776-79.

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F. Briefe:

Briefe über wichtige Sachen aus dem Reiche der Gelehrsamkeit. Leipzig 1755-59.

Briefe über philosophische und juristische Materien. An den Herausgeber der Hamburger Nachrichten. Hamburg 1762.

Briefe über wichtige Materien der Heiligen Schrift und Philosophie. Berlin 1764.

 

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Nachträge.

I. Zu Dr. Crull's Abhandlung V.

S. 45, Z. 12 v. u. ist das Wort "heraus" zu tilgen.

S. 52, Z. 9 v. u. ist einzufügen: wohl Hanna die Prophetin.

S. 62, Z. 12 v. o. ist hinzuzufügen: oder die Mutter des heiligen Simeon Stylites gleiches Namens. Beide vertrieben nach der Legende mit Weihwasser - jene einen Drachen, diese einen Dämon; doch soll erstere als Attribut einen Kochlöffel führen. Vgl. Müller=Mothes, Archäologisches Wörterbuch.


II. Zusätze und Berichtugungen

zu

des Geh. Finanzraths Balck Abhandlung VI.

(Besonders dem Herrn Rector Römer zu Grabow für dieselben vom Verfasser herzlichen Dank!)

520) Casperus Bomer, Notar zu Rostock 1489.

526) Otto Kossebade, Ratsherr zu Waren.

544) Petrus Badendick, Priester in Stralsund 1495.

604) Jodocus Bekman, pommerscher Geistlicher 1492.

619) Hinricus Butzow, Priester in Rostock, Sohn Heinrichs v. Bützow auf Drusedow.

625) Nicol. Deetleui, Notar und Geistlicher der Schweriner Diöcese 1500.

639) Martinus Deetke, wohl Sohn des Ratsherrn Heinrich Deetke zu Wismar.

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658) Paul Wevetzer, aus Pommern.

671) Joachim Papke, Prof. jur. zu Rostock.

675) Hinricus Utesk, aus Pommern.

702) Joachim Goldenbage, Sohn des Vogtes gl. N.

761) Joach. Deliis, Pfarrer zu Woldegk.

775) Casp. Pasualg, auch Paslich genannt, vgl. Nr. 121, pommerscher Rath, dänischer Minister.

818) Joh. Moellerus. Lies 1566 statt 1556.

824) Wilichius Pasewalc, Rathsherr in Rostock, gest. 1600.

844) Nicol. Scroder, gest. als Pastor zu Retschow 1591.

1038) David Raven, Sohn Jürgens v. Raben auf Steinfeld etc. ., Landrath, gest. 1650.

1053) Fridericus Creinouius, nicht selbst Rathsherr, aber wohl Sohn eines Rathsherrn.

106l) Nicol. Botticher, Bürger in Rostock, gest. 1638.

1070) Joh. Posselius, Magister 1617, Sohn des Prof. art. gl. N. 1592 ff., und auch Enkel des gleichnamigen Prof. art. 1556 ff., Bruder von Nr. 1895.

1124) Joh. Centzlerus, gest. 1668.

1141) Eckhard Lüdeke v. Winterfeld, auf Gorschendorf, gest. 1638.

115 3) Jacob Sturtz, Sohn des Professors Christoph Sturtz, geb. Juli 1602.

1202) Georgius Gallus, gest. im November 1670.

1260) Paschasius Dammius, Pastor in Warbende.

1275) Joach. Gallius, wohl Bruder von Nr. 1202, Pastor zu Warsow 1653.

1290) Gottlieb Schwartz, Sohn des Rectors Jeremias Schwartz.

1311) Joh. Stein, gest. 1646.

1321) Michael Dammius, Sohn des Diaconus an St. Marien zu Rostock Georg Damm, starb als Student.

1345) Henricus Alwardt, nicht Sohn des Pastors, dessen einziger Sohn Jakob hieß.

1347) Laurentius Bodoch, angeblich erst 1663 gest.

1402) Ulricus Andreas, wohl Sohn des Pastors Joh. Andreas.

1420) Mag. Petrus Brand, aus Bützow, 1587 Dr. jur. zu Rostock.

1429) Papendicus Cossius, gest. Mai 1604.

1511) Statt 1507 lies 1597.

1531) Statt 1531 richtiger 1530.

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1554) David Reuzius, Bruder von Nr. 161, Hofprediger in Stettin.

1601) Hermannus Slorfius, Sohn von Nr. 2522.

1641) Daniel Drencanus, Stud. theol.

1643) Pancratius Amselius, Sohn des Stadtmusicus Andreas, Oheim von Nr. 1343, gest. 1654.

1646) Joach. Albinus, Pastor in Warin 1629, gest. 1670.

1653) Joh. Rhulenius, stud. philos., nicht identisch mit dem späteren Hofprediger, welcher aus dem Meißenschen stammte.

1703) Daniel Bowerus, Rector Daniel Bauer zu Waren 1623.

1738) Paulus v. Campen, allerdings v. Kampen, nicht v. Kamptz.

1747) Joach. Lucowius, Magister zu Rostock 1627.

1752) Joh. Hilgendorp, Subrector in Stralsund 1633.

1783) Hieronymus Georgius v. d. Osten, a. d. H. Hinzenhagen, gest. 1660.

1787) David Brandt, Ratsherr in Rostock, gest. 1681.

1895) Georgius Possehl, allerdings Bruder von Nr. 1070.

1936) David Stein, Stadtsecretair zu Schwerin.

Im Personenregister:

bei Ebel tilge 1172.

bei Gesenitz und v. Gesevitz richtiger 804 statt 805.

bei Kitsch richtiger 587 statt 578.

bei Reines richtiger 805 statt 804.

bei Schmidt richtiger 1888 statt 1626.

 

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XLIX. 1.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde.


Schwerin, 8. October 1883.


D ie heutige ordentliche Quartalversammlung des Vereinsausschusses wurde, da die Herren Präsidenten des Vereins behindert waren, Theil zu nehmen, vom ersten Secretair, Herrn Geh. Archivrath Dr. Wigger, geleitet. Derselbe theilte der Versammlung zunächst mit, daß Se. Königl. Hoheit der Großherzog Friedrich Franz auf die allerunterthänigste Bitte um Uebernahme des Protectorats folgendes huldvollstes Schreiben an den Herrn Staatsrath Dr. Wetzell, Excellenz, erlassen:

"Auf die an Uns von dem Verein für meklenburgische Alterthümer und Geschichte durch dessen Vice=Präsidenten, Staatsrath Dr. Wetzell, vorgetragene Bitte wollen Wir das Protectorat über den Verein gern hiermit annehmen, und können Wir zugleich nicht unterlassen, dem Verein für die in seiner letzten Generalversammlung seinem bisherigen Protector, Unserm in Gott ruhenden Herrn Vater gewidmete Gedächtnißfeier Unsern besonderen herzlichen Dank auszusprechen.

Rippoldsau, den 18. Juli 1883.

F. F. GH. v. M."     

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Demnächst geschah des schweren Verlustes Erwähnung, den der Verein in dem verflossenen Vierteljahr erlitt, indem am 22. September sein Stifter und Ehrensenior, Herr Geh. Archivrath a. D. Dr. Lisch, in Folge von Altersschwäche sanft verschied. Was der nunmehr Entschlafene unserm Verein gewesen ist, ist so allgemein bekannt, daß seine Verdienste deshalb nicht brauchen aufgezählt zu werden. Aber um alles zu sagen, was Lisch für unsere Zwecke gethan, würde der Raum eines einfachen Quartalberichtes auch gar nicht ausreichen, denn um die Thätigkeit seines reichen Lebens nach dieser Richtung hin zu schildern, müßte man eine ganze Geschichte unseres Vereins schreiben. Doch unerwähnt darf nicht bleiben, daß der Vereinsstifter 45 lange Jahre als erster Secretair die Seele des ganzen Vereins gewesen ist, indem er nach allen Seiten hin nicht nur die Bahnen der Vereinsthätigkeit bestimmte, sondern dieselben auch, allen voran, bewußt und klar mit seinem ungewöhnlich großen Wissen und mit seiner riesigen Schaffenskraft und unermüdlichen Schaffenslust unentwegt bis in sein hohes Alter verfolgte. Sammeln und Forschen für unsere heimathliche Alterthumskunde und Geschichte war ihm die selbst gewählte Lebensaufgabe, und diese hat er so herrlich gelöst, daß sein Ruhm weit über unsre Landesgrenzen in alle Welt getragen ist. Gefreut haben den berühmten Gelehrten am meisten die Anerkennungen und Auszeichnungen, welche er von seinem Allergnädigsten Landesherrn in so reichem Maße erhalten hat.

Unser Verein ließ durch den Unterzeichneten als ein Zeichen seiner Verehrung und Dankbarkeit einen Lorbeerkranz auf das Grab seines Stifters legen, dem er für alle Zeiten ein pietätvolles, ehrendes Andenken bewahren wird.

Das Amt eines Conservators des Vereins, welches unser Ehrensenior noch bis zu seinem Tode inne hatte, übernahm auf Ersuchen vom Vorstand Herr Dr. Beltz interimistisch bis zur nächsten Generalversammlung.

Unser ordentliches Mitglied Herr Professor Dr. Merkel, welcher vor seinem Abzuge aus Rostock nach Königsberg dem Verein eine werthvolle, gelehrte Abhandlung über bei Ostorf gefundene Schädel zur Publication überwies, wurde auf Vorschlag des Herrn ersten Secretairs zum correspondirenden Mitgliede ernannt. Wir hoffen, daß Herr Professor Merkel auch in der Ferne für unsern Verein ein Interesse bewahren und noch ferner durch wissenschaftliche Abhandlungen unsere Zwecke fördern wird.

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Von den ordentlichen Mitgliedern starb am 10. Juli d. J. der Herr Domänenrath Knebusch zu Schwerin. Neu aufgenommen wurden im Laufe des Vierteljahres:

1) Herr Buchhändler Ritter zu Schwerin;

2) Herr Pastor Lange zu Börzow bei Grevesmühlen;

3) Herr Geheimer Regierungsrath von Dewitz zu Neustrelitz;

4) Herr Kammerschreiber Teske zu Neustrelitz;

5) Herr Rittergutsbesitzer Pogge auf Bartelshagen bei Teterow;

6) Herr Rector Reuter zu Ludwigslust;

7) Herr Senator Eichler zu Warin;

8) Herr Hofmarschall Oberst von Vietinghoff zu Schwerin;

9) Herr Landgerichtsrath von Düring zu Neustrelitz;

10) Herr Forstmeister Kammerherr von Graevenitz zu Neustrelitz;

11) Herr Rechtsanwalt Gundlach zu Neustrelitz;

12) Herr Obermedicinalrath Dr. Peters zu Neustrelitz;

13) Herr Großh. Baumeister Pfitzner zu Neustrelitz;

14) Herr Consul Freiherr von Moltke zu Potsdam;

15) Herr Diaconus Schmidt zu Schwerin;

16) Herr Rector Buch zu Grevesmühlen;

17) Herr Cand. theol. Bachmann zu Rostock;

18) Herr Rittmeister von Levetzow zu Schwerin;

19) Herr Cand. theol. Romberg zu Schwerin.

Die Gesammtzahl der ordentlichen Mitglieder beträgt heute 524.

Was die wissenschaftlichen Arbeiten des Vereins betrifft, so ist die dritte Reihenfolge unseres Urkundenbuches seit einigen Wochen der Druckerei übergeben; bis jetzt sind vier Bogen im Druck fertig. Das Jahrbuch wird, wie gewöhnlich, zugleich mit diesen Blättern an die Mitglieder versandt; ein Bericht über dasselbe ist daher überflüssig.


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Zuwachs der Vereinssammlungen.

A. Alterthümer-Sammlung.

1) Eine schön gearbeitete Axt aus Diorit, an der Oberfläche verwittert, gefunden bei Krassow bei Wismar. Geschenk des Herrn Dr. Crull zu Wismar. (Kat.=Nr. 4672.)

2) Vier Halsringe mit zurückgebogenen Oesen, Theile eines Halsschmuckes, gefunden im Torfmoor bei Pölitz etwa 1 Mtr. tief. Geschenk des Herrn Pogge auf Pölitz. (Kat.= Nr. 4671.)

B. Münzsammlung.

I. Geschenk des Herrn Kammerkanzlisten Burth hieselbst:

1) Silberne Klippe, unbestimmt.

Av.: In einem glatten Kreise ein gekrönter Schild mit F.
Rev.: In einem glatten Kreise ° I ° │ MARCR │ ° 1563 °

II. Geschenk des Gymnasiasten M. Giseke hieselbst:

2) Kupferner Gnadenpfennig (?).

AV.: Münze
Im gewundenen Kreise eine Lilienkrone.
Rev.: In einer Bogeneinfassung ein Lilienkreuz, mit einem Vierpaß belegt.
In den äußeren Winkeln der Einfassung:
Münze

3) polnischer Kupfersolidus vom Jahre 1663.

Av.: . . . OAN . — CAS REX
Brustbild des Königs Johann Casimir nach links, darunter L.
Rev.: SOLI . . . . EG — POLO 1663
Der polnische Adler.
     (Wellenheim, Nr. 17160.)

4) Bayrisches 3=Kreuzerstück ohne Jahreszahl und Schrift, verwischt.

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III. Geschenk des Herrn Revierförsters Mecklenburg in Spornitz:

5) Dänisches 4=Schillingstück vom Jahre 1616.

Av.: CHRI — ST1AN — 4 DG — DAN
Gekröntes Wappen auf einem durchgehenden Kreuze.
Rev.: Kleeblatt NORV VAND GOTO REX 1616
Im Perlenkreise IIII │ SKILLI │ NG DAN │ SKE

6) und 7) 2 meklenb. Kupferdreilinge (Gustav Adolf) vom Jahre 1674 und 1692.

8) Kleine silberne Medaille auf den Kurfürsten Johann Georg III. von Sachsen aus Anlaß des Entsatzes von Wien vom Jahre 1683.

Av.: EN MARS — SAXONICVS
Brustbild nach links in Harnisch und Helm.
Rev.: Lorbeerzweige. HIC FAUSTE PRIM 9 IN HOSTES IRRVIT
Im Felde: 1683 │ O . 12/2 SEPT: │ VIENNA │ CONFÖD . MANU │ A`TURCIS │ LIBERATA.
     (Wellenheim, Nr. 5813.)

9) Braunschweig. 6= Pfennigstück, verwischt.

10) Dänisches 8=Schillingstück für Holstein vom Jahre 1819.

Av.: Gekröntes F. R. II.
Rev.: * 8 * │ REICHS : │ BANK │ SCHILLING. │ 1819 . │ I. F. F.

C. Bibliothek.

I. Dänemark.

1) Mémoires de la société royale des antiquaires du nord. Nouv. serie 1882, 1883, 1884. Copenhague.

II. Schweden.

2) Antiquarisk tidskrift för Sverige. D. VII. Heft 1-3.

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III. Niederlande.

3) Verslag van de handelingen der 51. vergadering, gehouden te Hengelo den 5. Juni 1883. Zwolle 1883.

4) Overijsselsche Stad-, Dijk- en Markeregten. D. I, St. 3; D. II, St. 6; D. II, St. 7; D. III, St. 16. Zwolle 1883.

IV. Oesterreich=Ungarn.

5) Viestnik hrvatskoga arkeologičkoga družtva. God. V, br. 3. Agram 1883.

6) Festschrift zur 600 jährigen Gedenkfeier der Belehnung des Hauses Habsburg mit Oesterreich. Wien 1882.

7) Blätter des Vereines für Landeskunde von Nieder=Österreich. Neue Folge: Jahrgang XVI, Nr. 1-12.

Wien 1882.

8) Register zu den Blättern des Vereines für Landeskunde von Niederösterreich. Jahrg. 1865-1880. Wien 1882.

9) Mittheilungen des Vereins für die Geschichte der Deutschen in Böhmen. Jahrg. 21, Nr. 1-4. Prag 1883.

10) Register zu den Bänden 1-20 der Mittheilungen des Vereins für die Geschichte der Deutschen in Böhmen. Prag 1882.

11) 20. Jahresbericht des Vereins für die Geschichte der Deutschen in Böhmen. Prag 1882.

12) Mitgliederverzeichniß des Vereins für die Geschichte der Deutschen in Böhmen 1882.

13) Mittheilungen der kaiserl. königl. geographischen Gesellschaft in Wien. Wien 1882.

14) 41. Bericht über das Museum Francisco-Carolinum. Linz 1883.

15) Archaeologické příspěevky z Čáslavska. I. - v Čáslavi 1883.

16) Mittheilungen der kais. königl. Central=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst= und historischen Denkmale. Bd. 9, Heft 2. Wien 1883.

17) Topographie von Niederösterreich. Bd. II, Heft 10 und 11. Wien 1882/3.

V. Schweiz.

18) Jahrbuch für schweizerische Geschichte. Bd. VIII. Zürich 1883.

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VI. Allgemeine deutsche Sprach=, Geschichts= und Alterthumskunde.

19) Literarischer Handweiser. Zunächst für das katholische Deutschland. Jahrg. 22, Nr. 12, 13, 14 und 16. 1883.

20) Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine. Jahrg. 31, Nr. 6, 7, 8 und Extrablatt. 1883.

21) Bericht über die Thätigkeit der Centralcommission für wissenschaftliche Landeskunde von Deutschland. München 1883.

22) Correspondenzblatt des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung. Jahrg. VIII, Nr. 1.

23) Monumenta Germaniae historica:

a. Scriptorum, qui vernacula lingua usi sunt, tom. IV, p. 1.

b. Auctorum antiquissimorum tom. V, p. post. und tom. VI. p. post.

c. Legum sectio II. Capitularia regum Francorum, tom. I, p. post.

d. Legum tom. V, fasc. 2.

(Aus dem hohen Großherzogl. Ministerium des Innern.)

VII. Bayern.

24) Die Wartburg. Jahrg. 10, Nr. 5. München 1883.

25) F. Stieve, Churfürst Maximilian I. von Bayern. München 1882.

26) Abhandlungen der historischen Classe der königl. bayerischen Akademie der Wissenschaften. Bd. XVI, Abth. 3. München 1883.

27) Sitzungsberichte der philosophisch=philologischen und historischen Classe der königl. bayerischen Academie der Wissenschaften. 1883. Heft 2. München 1883.

28) Oberbayerisches Archiv für vaterländische Geschichte. Bd. 41. München 1882.

29) 44. und 45. Jahresbericht des historischen Vereins für Oberbayern. München 1883.

30) Frhr. L. v. Borch, Die Rechtsverhältnisse der Besitzer der Grafschaft Haag bis zur Erlangung der Reichsstandschaft. Innsbruck 1883. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

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VIII. Sachsen.

31) Mittheilungen des Vereins für die Geschichte der Stadt Meißen. Bd. I, Heft 2. Meißen 1883.

32) Mittheilungen vom Freiberger Alterthumsverein. Heft 19. 1882.

IX. Hessen.

33) Dritter Jahresbericht des Oberhessischen Vereins für Localgeschichte. Gießen 1883.

X. Bremen.

34) Bremisches Jahrbuch. Bd. XII. Bremen 1883.

35) Bremisches Urkundenbuch. Bd. IV, Lief. 1. Bremen 1883.

XI. Hamburg.

36) Hamburger Kämmerei=Rechnungen. Bd. 5.

XII. Lübeck.

37) Urkundenbuch der Stadt Lübeck. Thl. VII, Lief. 3, 4, 5 und 6. Lübeck 1882/3.

38) Mittheilungen des Vereins für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde. Heft I, Nr. 1, 2, 3. Lübeck 1883.

XIII. Preußen.

39) Baltische Studien. Jahrg. 33, Heft 1-3. Stettin 1883.

40) 41.-44. Jahresbericht der Rügisch=Pommerschen Abtheilung der Gesellschaft zur pommerschen Geschichte und Alterthumskunde. Greifswald 1883.

41) Dr. Th. Pyl, Beiträge zur pommerschen Rechtsgeschichte. Heft 1. Greifswald 1884. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

42) Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg. Jahrg. 18, Heft 2. Magdeburg 1883.

43) Zeitschrift des westpreußischen Geschichtsvereins. Heft X. Danzig 1883.

44) Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens. Bd. XVII. Breslau 1883.

45) Scriptores rerum Silesiacarum. Bd. XII. Breslau 1883.

46) Mittheilungen des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde in Hohenzollern. Jahrg. XV, Heft 2, und Jahrg. XVI. Sigmaringen.

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17) Sitzungsberichte der Alterthumsgesellschaft Prussia zu Königsberg im 38. Vereinsjahre. 1881-1882.

48) Das Prussia-Museum im Nordflügel des königl. Schlosses zu Königsberg i. Pr. Zweiter Theil des Katalogs.

Königsberg 1883.

XIV. Meklenburg.

49) Archiv des Vereins der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg. Jahrg. 36. Neubrandenburg 1883.

50) K. E. H. Krause, Schleswig=Holstein, Hamburg, Lübek, Meklenburg und Pommern. Separatabdruck aus dem Jahresbericht der Geschichtswissenschaft. Jahrg. II. 1879.

51) Denkschrift zur Feier des 25 jährigen Bestehens des deutsch=philologischen Seminars auf der Universität zu Rostock am 11. Juni 1883; verfaßt von Dr. R. Bechstein. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

52) Statistischer Rückblick auf die im Interimstheater etc. . vom 22. October 1882 bis zum 13. April 1883 gegebenen Vorstellungen und Concerte. Schwerin 1883.

Archivar Dr. Schildt,      
als zweiter Secretair des Vereins.

 

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XLIX. 2.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde.


Schwerin, Januar 1884.


D ie 2. Quartalversammlung des Vereinsausschusses für das 49. Vereinsjahr fand am 7. Januar 1884 im Locale der Großherzoglichen Gewerbe=Commission statt, das uns wieder wie in der Wintersitzung des vorigen Jahres freundlichst zur Verfügung gestellt war.

Der erste Vereins=Secretair, Herr Geheimer Archivrath Dr. Wigger, eröffnete die Versammlung um 5 Uhr Nachmittags. Anwesend waren die beiden Secretaire, die Vorstände der Münz=, der Bilder= und der Alterthümersammlung, die Vereinsrepräsentanten und ein ordentliches Mitglied.

Aus dem Bericht über die Personalverhältnisse theilen wir mit, daß unser correspondirendes Mitglied Professor Dr. Sven Nilsson in Lund, der berühmte Forscher über das Stein= und Broncezeitalter, am 30. November v. J. in einem Alter von 96 3/4 Jahren gestorben ist.

Von den ordentlichen Mitgliedern schieden im letzten Quartal aus:

1) Herr Gymnasiallehrer Dr. Oertzen zu Schwerin, Mitglied seit 1880, ausgetreten 16. October,

2) Herr Oberamtmann a. D. Rötger zu Rostock, Mitglied seit 1866, ausgetreten 20. November,

3) Herr Glasmaler Gillmeister zu Schwerin, Mitglied seit 1845, ausgetreten 17. December,

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4) Herr Geh. Hofrath Bürgermeister a. D. Pohle zu Schwerin, Mitglied seit 1843, gestorben 27. December,

5) Herr Dr. phil. Wiechmann (=Kadow) zu Rostock, Mitglied seit 1855, gestorben 31. December,

6) Herr Gymnasiallehrer Dr. Timm zu Rostock, Mitglied seit 1880, ausgetreten 4. Januar.

Dagegen wurden neu aufgenommen:

1) Herr Gymnasiallehrer Peters zu Schwerin,

2) Herr Landgerichtsrath Schmidt zu Rostock,

3) Herr Gymnasiallehrer Kraner zu Doberan,

4) Herr Bürgermeister Brückner zu Neubrandenburg,

5) Herr Buchhändler Schmidt zu Schwerin,

6) Herr Professor Dr. Kniep zu Jena,

7) Herr Landgerichtsrath Gösch zu Schwerin,

8) Herr stud. phil. Giesenhagen zu Gelbensande bei Rövershagen,

9) Herr Rittergutsbesitzer Treichel auf Hoch=Paleschken bei Alt=Kischau in Westpreußen.

Wir richten hier an die geehrten Mitglieder die freundliche Bitte, uns Veränderungen ihrer Adressen gütigst mittheilen zu wollen, da uns dadurch unnöthige Mühe und Kosten gespart werden können.

Mit den wissenschaftlichen Arbeiten des Vereins ist es in gewohnter Weise vorwärts gegangen. Das Urkundenbuch, Bd. 13, ist bis zum 24. Bogen gedruckt, der Druck des 49. Jahrbuches wird im Februar d. J. beginnen.

Da nach etwa 1 1/4 Jahren der Verein ein halbes Jahrhundert wird bestanden haben, so wurde schon in der heutigen Versammlung vorläufig besprochen, in welcher Weise das 50 jährige Jubiläum zu feiern sein würde. Eine Festschrift zu demselben wurde in Aussicht gestellt.

Vereinssammlungen.

Aus dem Nachlaß des Herrn Geh. Archivraths Dr. Lisch wurden von dessen Sohn, Herrn Senator Lisch hierselbst, eine größere Anzahl von Siegeln freundlichst geschenkt. Auch die übrigen Sammlungen wurden wieder reich vermehrt.

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I. Alterthümer=Sammlung.

1) Eine Axt aus Diorit, 20 cm lang, 6 1/4 cm im Schaftloch, von Passentin bei Penzlin. Geschenk des Herrn Lemke zu Pasentin. (Kat.=Nr. 4673.)

2) Ein mittelalterliches Hufeisen. Geschenk des Herrn Schmied Baumann hier. (KaI.=Nr. DCXXI.)

3) Eine glasirte Statuette des schakalköpfigen Gottes Anubis aus einem ägyptischen Grabe. Geschenk des Herrn cand. theoh F. Bachmann in Rostock. (Comp. Sammlung.)

4) Zwei Stücke Eichenholz von der Römerbrücke in Mainz. Geschenk des Herrn Generals Köhler in Schwerin. (Comp. Sammlung.)

II. Münzsammlung.

I. Geschenk des Herrn Oberlehrers Dr. Hölscher zu Bützow:

1) Breiter Groschen des Erzbischofs Heinrich II. von Bremen, Grafen von Schwarzburg, 1463-1496.

Av.: Münze
Petrus stehend mit Schwert und Schlüssel; unten kleines Familienwappen.
Rev.: Münze
Schild mit Schlüssel in gezacktem Dreipaß.

2) 3 Pfennig Münstersches Stadtgeld vom Jahre 1602, verwischt.

(Wellenheim Nr. 7676.)

1 und 2 gefunden beim alten Schlosse in Bützow.

II. Geschenk des Herrn Inspectors Putzky in Zülow:

3) Mainzer 1=Kreuzerstück ohne Jahr.

4) Preußisches 4=Groschenstück von 1811.

5) 20=Centimesstück des Königreichs Westphalen vom Jahre 1808.

6) Messing=Jeton auf Ludwig XV. vom Jahre 1744.

7) Französisches Sousstück vom Jahre 1788 (?), verwischt.

8) Holländisches 10=Cent.=Stück vom Jahre 1863.

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9) Dänischer Rigsbankskilling vom Jahre 1813.

10) Berner 5=Rappenstück vom Jahre 1826.

11) Batzen des Cantons Aargau vom Jahre 1826.

12) Messing=Spielmünze von L. Chr. Lauer mit der Zahl 20.

III. Geschenk des Vorstandes des Museums Francisco-Carolinum in Linz:

13) Kupferne Medaille auf die 50jährige Stiftungsfeier des Museums.

Av.: MUSEUM FRANCISCO - CAROLINUM IN LINZ.
Gekröntes Stadt=Wappen in einer Cartouche.
Rev.: Zwischen 2 zusammen gebogenen Lorbeerzweigen:
ZUR FEIER DES │ 50JÄHRIGEN │ BESTANDES │ 19. NOVEMBER │ 1883.

IV. Geschenk des Herrn Pastor emer. Ragotzky zu Potsdam:

14) Brandenburgischer Denar der Markgrafen Johann I. und Otto III. (- 1266).

Av.: Der Markgraf sitzend mit Schwert und Fahne.
Rev.: ST — N — DA — LE.
Auf einem Kreise durchgehendes Kreuz von doppelten Linien, in den Winkeln vier kleine Kreise.
     (Weidhas IV, I.)

15) Denar derselben.

Av.: Der Markgraf wie vorstehend, an der rechten Seite OTTO.
Rev.: Thor mit zwei Thürmen, zwischen welchen der Adler.
     (Weidhas IV, 5.)

16) Desgleichen.

Av.: Der Markgraf stehend mit 2 Sceptern, an den Seiten zwei flügelartige Verzierungen.
Rev.: Thorgebäude mit 4 Thürmen, davor ein Kreuz in einem Ringe, unter dem Bogen ein Adlerkopf.
     (Weidhas V, 10.)
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17) Denar Otto's IV. († 1298.)

Av.: Der Markgraf stehend, in jeder Hand einen langen Pfeil.
Rev.: Gekrönter Schild mit dem Adler, an den beiden Seiten Thürme.
     (Weidhas V, 21.)

18) Desgleichen.

Av.: OTTO MARCHIO.
Dreieckiger leerer Schild im Kreise.
Rev.: Der Adler.
     (Weidhas VI, 19.)

19) Denar Otto's V. als Vormund für Böhmen. (1278-1283.)

Av.: Der Markgraf, nach rechts reitend, auf der linken Hand einen Vogel.
Rev.: Gespaltener dreieckiger Schild, rechts mit dem halben Adler, links mit dem böhmischen Löwen, zwischen zwei thurmartiaen Verzierungen.
     (Weidhas VI. 1.)

20) Desgleichen.

Av.: (Bra) NDEBOR.
Adler im Kreise.
Rev.: Adler und böhm. Löwe, darunter ein Thürmchen.
     

21) Denar der Markgrafen Otto, Albrecht und Hermann.

Av.: Münze
Adlerkopf im Kreise.
Rev.: Stehende Figur mit ausgebreiteten Armen, an jeder Seite zwei sechsstrahlige Sterne übereinander.
     (Weidhas VI, 3.)

22) Denar Otto's des Kleinen.

Av.: Im Kreise ein Schild mit dem Adler, mit der Umschrift: O — . T . — . O .
Rev.: Stehende Figur mit ausgebreiteten Armen, an jeder Seite zwei dreieckige Schilde übereinander, rechts scheinbar leer, links mit dem Adler.
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III. Bilder=Sammlung.

I. Geschenkt von Herrn Hofphotographen Behncke in Schwerin:

1) Portrait Sr. Könige Hoheit des Großherzogs Friedrich Franz II.

2) Portrait der Großherzogin Auguste.

3) Portrait der Großherzogin Anna.

4) Portrait der Großherzogin Marie.

5) Portrait der Großherzogin Alexandrine.

6) Großherzog Friedrich Franz II. auf dem Sterbebette.

7) Herzogin Anna († 8. Februar 1882) auf dem Sterbebette.

8) Ansicht des Arbeitszimmers Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs in Raben=Steinfeld.

II. Geschenkt von Herrn Verlagsbuchhändler Lehmann in Dresden:

9) Portrait Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs Friedrich Franz II.

III. Geschenkt von Herrn Landgerichtsrath Schlettwein in Schwerin:

10) Ansicht vom Gypswerk in Lübtheen.

11) Ansicht der Kirche in Wolfshagen (Mekl.=Strelitz).

12) Ansicht vom Eingangsthor zum Landgestütsstall in Redefin.

(Nr. 1 bis 12 Photographien.)

IV. Geschenkt von Herrn Pastor Pentzlin in Hagenow:

13) ein Convolut Portraits Rostocker Professoren und meklenburgischer Geistlicher aus dem 16., 17. und 18. Jahrhundert. (Kupferstiche.)

14) Portrait des Professors Dr. Carl Ferdinand Crain, weil. Rektors der großen Stadtschule zu Wismar.

15) Portrait des Professors Dr. Friedrich Christoph Dahlmann in Göttingen und Bonn (geb. zu Wismar 1785, gest. 1860).

16) Portrait des weil. Superintendenten Joachim Heinrich Eyller zu Wismar (geb. zu Rostock am 8. Januar 1763).

(Nr. 14 bis 16 Lithographien.)

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V. Geschenkt von Herrn Cand. theol. Bachmann in Rostock:

17) Ein Convolut Portraits und Darstellungen politischer Begebenheiten der neuern Zeit.

18) Ansicht von der Klosterkirche auf dem Petersberge bei Halle und Grundriß der Gräber der Wettiner in derselben.

(Nr. 17 und 18 Holzschnitte.)

IV. Bibliothek.

I. Dänemark.

1) Mémoires de la société royale des antiquaires du nord. Nouv. sér. 1882-1883. Copenhague 1884.

II. Russische Ostseeprovinzen.

2) Katalog der Rigaschen culturhistorischen Ausstellung. Riga 1883.

3) Beiträge zur Kunde Est=, Liv= und Kurlands. Band III. Heft 2. Reval 1884.

III. Schweden.

4) Meddelanden från svenska Riks-Archivet. Heft IV- VII. Stockholm 1880-83.

IV. Österreich=Ungarn.

5) Mittheilungen der kais. königl. Central=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst= und historischen Denkmale. Bd. 9, Heft 3. Wien 1883.

6) Mittheilungen der anthropologischen Gesellschaft in Wien. Bd. XIII. Heft 2. Wien 1883.

7) Mittheilungen des historischen Vereins für Steiermark. Heft 31. Graz 1883.

8) Rozprawy i sprawozdania z posiedzén. Tom. XVI. Krakowie 1883.

9) Starodawne prawa polskiego pomniki. Tom. VII, zeszit. II Cracoviao 1882.

10) Monumeuta medii aevi historica res gestas Poloniae illustrantia. Tom. VIII. Krakowie 1883.

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11) Zeitschrift des Ferdinandeums für Tirol und Vorarlberg. 3. Folge. Heft 27. Innsbruck 1883.

12) Sitzungsberichte der kais. Akademie der Wissenschaften. Bd. 101, Heft 2; Bd. 102, Heft 1 und 2; Bd. 103, Heft 1 und 2 und Register zu Band 91 bis 100. X. Wien 1882, 1883.

13) Archiv für österreichische Geschichte. Bd. 64, Heft 2. Wien 1882.

14) Jubiläums=Festschrift des Museums Francisco-Carolinum zu Linz 1883 (vergl. Münzsammlung). Geschenk des Museums.

V. Niederlande.

15) Overijssdsche Stad-, Dijk- en Markeregten. Deel I. Stück 4. Stadregt van Hasselt. Zwolle 1883.

16) Verslagen en Mededeelingen. Stück 13. Zwolle 1883.

VI. Belgien.

17) Annales de la société archéologique de Namur. Tom. XVI. hvr. 1. Namur 1883.

VII. Schweiz.

18) Der Geschichtsfreund. Band 38. Einsiedeln 1883.

VIII. Allgemeine deutsche Sprach=, Geschichts= und Alterthumskunde.

19) Literarischer Handweiser. Zunächst für das katholische Deutschland. Jahrg. XXII. Nr. 19, 20, 21 und 24.

20) Correspondenzblatt des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung. Jahrg. VIII. Nr. 2 und 3.

21) Programm der Universität Marburg zur Feier des Geburtstages des Königs Wilhelm am 17. März 1883, enthaltend: Catalogi studiosorum scholae Marpurgensis particula undecima. (Geschenk des Herrn Archiv=Assistenten Groll in Marburg.)

22) Freiherr L. v. Borch: Die gesetzlichen Eigenschaften eines deutsch=römischen Königs und seiner Wähler bis zur goldenen Bulle. Innsbruck 1884. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

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23) Karl Bartsch: Bibliographische Uebersicht der Erscheinungen auf dem Gebiete der germanischen Philologie im Jahre 1882. Wien 1883.

IX. Bayern.

24) Verhandlungen des historischen Vereins von Oberpfalz und Regensburg. Bd. 37. Stadtamhof 1883.

25) 44. und 45. Jahresbericht des historischen Vereins von Oberbayern für 1881 und 1882.

26) Die Wartburg. Jahrg. X. Nr. 6, 7, 8, 9, 10 und 11. München 1883.

27) Abhandlungen der historischen Classe der königl. bayr. Akademie der Wissenschaften. Bd. XVII. Abtheilung 1. München 1883.

28) 45. Bericht über Bestand und Wirken des historischen Vereins in Bamberg im Jahre 1882.

29) Sitzungsberichte der philosophisch=philologischen und historischen Classe der königl. bayer. Akademie der Wissenschaften zu München. 1883. Heft II.

X. Sachsen und Thüringen.

30) Mittheilungen vom Freiberger Alterthumsverein. Heft 19. 1882.

31) Neue Beiträge zur Geschichte Deutschen Alterthums. Herausgegeben vom Henneberger alterthumsforschenden Verein. Lief. 4. Meiningen 1883.

32) Zeitschrift des Vereins für Hennebergische Geschichte und Landeskunde zu Schmalkalden. Suppl.=Heft 2. Schmalkalden und Leipzig 1883.

XI. Württemberg.

33) Schriften des Vereins für die Geschichte des Bodensees und seiner Umgebungen. Heft 12. Lindau 1883.

34) Münster=Blätter. Heft 3 und 4. Ulm 1883.

XII. Hamburg.

35) Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte. Neue Folge. Bd. IV, Heft 4. Hamburg 1883.

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XIII. Lübeck.

36) Bericht des Vereins für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde über seine Thätigkeit im Jahre 1882.

XIV. Preußen.

37) Stralsunder Zeitung, Jahrg. 1883, No. 225, enthaltend:

Dr. Th. Pyl: Dem Andenken des Geh. Archivrathes Dr. Fr. Lisch in Schwerin.

38) Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde. Herausgegeben von dem Vereine für Geschichte und Alterthumskunde Westfalens. Bd. 41. Münster 1883.

39) A. Treichel auf Hoch=Paleschken: ein Convolut Separat=Abdrücke seiner verschiedenen wissenschaftlichen Arbeiten. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

40) Baltische Studien. Bd. 33, Heft 1-4. Stettin 1883.

41) Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig=Holstein=Lauenburgische Geschichte. Bd. 12. Kiel 1882.

42) Sprawozdanie z čzynności towarzystwa przyjaciót nauk poznanskiego z roku 1882. Poznaniu 1883.

43) Roczniki towarzystwa przyjaciót nauk poznanskiego. Tom. I, II und XI. Poznan. 1860, 1863 u. 1881.

44) Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen. Jahrg. 1883. Hannover 1883.

45) Zeitschrift des historischen Vereins für den Reg.=Bezirk Marienwerder. Heft 6, 7, 8. Marienwerder 1882 u. 1883.

46) 60. Jahresbericht der schlesischen Gesellschaft für vaterländische Cultur. Breslau 1883.

47) Archiv für Frankfurt's Geschichte und Kunst. Neue Folge. Bd. 8, 9 und 10. Frankfurt a. M. 1882 u. 1883.

XV. Oldenburg.

48) Bericht über die Thätigkeit des Oldenburger Landesvereins für Alterthumskunde. Heft 4. Oldenburg 1883.

XVI. Braunschweig.

49) Winter: die Burg Dankwarderode 1883. Geschenk des Magistrats der Stadt Braunschweig.

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XVII. Meklenburg.

50) C. W. A. Balck: Verwaltungs=Normen in Mecklenburg=Schwerin. Schwerin 1883. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

51) Der Mecklenburger. Zeitschrift für Mecklenburgische Angelegenheiten. Herausgegeben von P. Prillwitz. III. Jahrg. 1883, No. 20.

52) A. Rudloff: Untersuchungen zu Meier Helmbrecht von Wernher dem Gartenäre. Inaug.=Dissert. Rostock 1878.

53) P. Schwartz: Die Fürstenempörung von 1192 u. 1193. Inaug.=Differt. Berlin 1879.

51) Ein Convolut Gelegenheitslieder und als Manuscript gedruckter Streitschriften verschiedenen Inhalts.

(52-54. Geschenke des Herrn cand. theol. Bachmann in Rostock).

55) Dr. H. Paasche: Die rechtliche und wirthschaftliche Lage des Bauernstandes in Mecklenburg=Schwerin. Separat=Abdruck aus Schriften des Vereins für Socialpolitik. XXIV. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

Archivar Dr. Schildt ,        
als zweiter Secretair des Vereins.   

 

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XLIX, 3.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde.


Schwerin, April 1884.


D ie 3. Quartalversammlung des Vereinsausschusses im 49. Vereinsjahre tagte am 7. April im Großherzoglichen Museum.

Der erste Secretair, Herr Geheimer Archivrath Dr. Wigger, eröffnete die Sitzung um 5 Uhr Nachmittags. Anwesend waren die beiden Secretaire, die Vorstände der Münz=, der Bilder= und der Alterthümersammlung, der Bibliothekar, zwei Vereinsrepräsentanten und als Gast ein ordentliches Mitglied.

Mitgetheilt wurde in Betreff der Personalverhältnisse, daß ein correspondirendes Mitglied, der Herr Bibliothekar Dr. Lübben zu Oldenburg, der mit dem schon vor Jahren verstorbenen Oberlehrer Dr. Schiller zu Schwerin das werthvolle mittelniederdeutsche Wörterbuch verfaßte, im Laufe des vergangenen Vierteljahres gestorben ist. Lübben hat sich durch seine Forschungen über die niederdeutsche Sprache auch um unsere vaterländische Geschichte im hohen Maße verdient gemacht.

Von den ordentlichen Mitgliedern schieden im letzten Quartal aus:

1) Herr Sanitätsrath Dr. Kues zu Lage, Mitglied seit 1835, gestorben 30. Januar.

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2) Herr Freiherr von Moltke, Consul z. D. zu Charlottenburg, Mitglied seit 1883, ausgetreten 27. Februar.

3) Herr Revierförster Dohse zu Wredenhagen, Mitglied seit 1879, gestorben 27. Februar.

4) Herr Hauptmann Tülff zu Berlin, Mitglied seit 1883, ausgetreten 4. März.

5) Herr Hauptmann Freiherr von Stenglin zu Schwerin, Mitglied seit 1873, ausgetreten 4. März.

6) Herr Hofmaler Jentzen zu Schwerin, Mitglied seit 1857, ausgetreten 10. März.

7) Herr Erbpachthofbesitzer Groth zu Einhusen bei Kröpelin, Mitglied seit 1880, ausgetreten 7. April.

Aufgenommen wurden:

1) Herr Dr. Adam, Director des Realgymnasiums zu Schwerin.

2) Herr Oberst Freiherr von Stenglin, Kommandant von Schwerin.

3) Herr Rittergutsbesitzer Graf von Hahn auf Kuchelmiß bei Serrahn.

4) Herr Rector Wedemeyer zu Röbel.

5) Herr Rittergutsbesitzer von Flotow auf Kogel bei Malchow.

6) Herr Pastor Gevert zu Dambek bei Bobitz.

In die Zahl der correspondirenden Vereine wurde auf seinen Wunsch der Lahnsteiner Alterthumsverein aufgenommen. Derselbe übersandte bereits 3 Nummern seiner Monatsschrift "Rhenus".

Was die Vereinsarbeiten betrifft, so wurden vom 49. Jahrbuch 5 Druckbogen vorgelegt; der 13. Band des Urkundenbuches war bis zum 42. Bogen gedruckt.

Nach diesen Mittheilungen ging man an die Berathung der im Entwurf von einer Commission fertig gestellten neuen Vereinsstatuten (vgl. Jahresbericht 1883). Dieser Entwurf wird mit den vom Ausschuß gemachten geringen Abänderungen am 11. Juli d. J. der Generalversammlung zur endgültigen Beschlußfassung vorgelegt werden.

Vermehrung der Vereinssammlungen.

I. Alterthümer.

1) Ein Dolch aus grauem Feuerstein, 18 Centimeter lang, gefunden in einem Torfmoor bei Bartelshagen bei

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Teterow. Geschenk des Herrn Rittergutsbesitzers Pogge auf Bartelshagen. (Kat.=Nr. 4674.)

2) Ein eiserner Schlüssel, 19 Centimeter lang, gefunden in einem Fundament zu Bartelshagen. Geschenk desselben. (Kat.=Nr. DCXXII.)

3) Eine Sanduhr mit 4 Gläsern, 1/4, 1/2, 3/4 und eine volle Stunde anzeigend. Geschenk des Herrn Generals von Müller zu Schwerin. (Kat.=Nr. DCXXIIL)

II. Münzen.

1) Eine Assignate von 5 Livres, ausgestellt von der ersten französischen Republik im zweiten Jahre ihres Bestehens.

2) Eine Assignate von 100 Francs, ausgestellt im dritten Jahre der ersten französischen Republik.

Geschenke des Herrn Rittergutsbesitzers Treichel auf Hoch=Paleschken in Westpreußen.

III. Bilder.

1) Portrait (Photographie) des Geh. Hofraths Friedrich Hartwig Christian Tolzien, geb. 8. Juni 1798, gestorben 3. Januar 1884 zu Schwerin. Geschenk des Fräuleins A. Buchheim hieselbst.

2) Photographische Abbildung des Altarschreines der St. Georgenkirche zu Wismar, angefertigt vom Herrn Hof=Photographen Michaelsen daselbst.

IV. Bibliothek.

I. Amerika.

1) Annual report of the board of regents of the Smithsonian Institution for the year 1881. Washington 1883.

II. Russische Ostseeprovinzen.

2) Verhandlungen der gelehrten esthnischen Gesellschaft zu Dorpat. Bd. XI. Dorpat 1883.

III. Schweden und Norwegen.

3) Foreningen til Norske Fortidsmindesmerkers bevaring. Aarsberedning for 1882. Kristiania 1883.

4) Kunst og Haandverk fra Norges Fortid. Heft 3. Kristiania 1883.

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5) Myntfundet fra Graeslid i Thydalen. Kristiania 1881.

6) Norske Rigsregistrander. Bd. VII, Heft 2. Bd. VIII, Heft 1. Kristiania 1880, 1882.

7) Biskop Jens Nilssons visitatsbøger og reiseoptegnelser 1574-1597. Kristiania 1880, 1882.

8) Kongl. vitterhets historie Akademiens Månadsblad. Jahrg. 11 und 12. Stockholm 1883, 1884.

IV. Dänemark.

9) Historisk tidsskrift. Femte raekke, Bd. IV, Heft 1 und 2. Kjøbenhavn 1883.

10) Aarbøger 1883, Heft 2 und 3. Kjøbenhavn.

11) Tilhaeg til aarbøger. Jahrg. 1883. Kjøbenhavn 1883.

V. Belgien.

12) Bulletin de l'Institut archéologique Liégeois. Tom. XVII. livr. 2. Liége 1883.

VI. Niederlande.

13) Vereeniging tot beoefening van overijsselsch regt en geschiedenis. Verslag van de handelingen der twee en vijftigste vergadering, gehouden te Zwolle den 30. October 1883. Zwolle 1884.

VII. Schweiz.

14) Dr. H. Meyer: Die schweizerische Sitte der Fenster= und Wappenschenkung vom 15. bis 17. Jahrhundert. Nebst Verzeichniß der Züricher Glasmaler von 1540 an. Frauenfeld 1884.

15) Argovia. Jahresschrift der historischen Gesellschaft des Cantons Aargau. Bd. XIV. Aarau 1884.

VIII. Oesterreich=Ungarn.

16) Viestnik hrvatskoga arkeoiogička družtva. God. VI, br. I. U Zagebru 1884.

17) Mittheilungen der k. k. Central Kommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst= und historischen Denkmale. Bd. IX, Heft 4. Wien 1883.

18) Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Bestandes des Museums Francisco-Carolinum in Linz. Linz 1883.

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19) Památky archaeologické a m/iacute;stopisné. Dílu XII, sěsit 5-8. Prag 1883.

20) Archiv des Vereins für siebenbürgische Landeskunde. Neue Folge. Bd. 19, Heft 1. Hermannstadt 1884.

21) Jahresbericht des Vereins für siebenbürgische Landeskunde für 1882/83. Hermannstadt.

22) Mittheilungen der anthropologischen Gesellschaft in Wien. Bd. XIII, Heft 3 und 4. Wien 1883.

23) Carinthia. Jahrg. 73. Klagenfurt 1883.

IX. Allgemeine deutsche Geschichte und Alterthumskunde.

24) Monumenta Germaniae historica: Auctorum antiquissimorum tom. VI. pars prior.

25) Monumenta Germaniae historica: Poetarum latinorum medii aevi tom. II. pars prior.

26) Monumenta Germaniae historica: Scriptorum rerum Merovingicarum tom. I. pars prior. Hannoverae 1883. (Nr. 24-26 aus dem hohen Großherzogl. Ministerium des Innern.)

27) Festschrift zur Begrüßung der XIV. allgemeinen Versammlung der Deutschen anthropologischen Gesellschaft. Ueberreicht von der Gesellschaft für nützliche Forschungen in Trier. Enthaltend: E. Bracht: Die Ausgrabung des Buchenlochs bei Gerolstein. Trier 1883.

28) G. A. B. Schierenberg: Wahrheit und Dichtung in der Götter= und Heldensage der Germanen. Frankfurt a/M. 1882. (Nr. 27 und 28 Geschenke des Herrn Geheimen Justizraths Mencke zu Schwerin.)

29) Literarischer Handweiser. Zunächst für das katholische Deutschland. 23. Jahrgang. 1884. Nr. 1-3.

30) 4ter Bericht der Central=Commission für wissenschaftliche Landeskunde von Deutschland. München 1884.

31) Correspondenzblatt des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung. Jahrg. VIII, Nr. 4.

32) Vierteljahrsschrift für Heraldik, Sphragistik und Genealogie. Jahrg. XI. Heft 1-4. Berlin 1883.

33) Der Deutsche Herold. Zeitschrift für Heraldik, Sphragistik und Genealogie. Jahrgang XIV, Nr. 1-12. Berlin 1883.

34) Anzeiger für Kunde der Deutschen Vorzeit. Jahrg. 30, Nr. 1-12. 1883.

35) 29ster Jahresbericht des Germanischen Nationalmuseums. Nürnberg 1883.

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X. Bayern.

36) Archiv für Geschichte und Alterthumskunde von Oberfranken. Bd. XV, Heft 3. Bayreuth 1883.

37) Die Wartburg. Jahrgang X, Nr. 12; XI. Nr. 1-4.

38) Sitzungsberichte der philos.=philol. und historischen Classe der königl. b. Akademie der Wissenschaften zu München. 1883. Heft 4. München 1884.

XI. Sachsen.

39) Neues Archiv für sächsische Geschichte und Alterthumskunde. Bd. I. Dresden 1883.

40) Jahresbericht des königl. sächsischen Alterthums=Vereins für 1882/83.

41) Dr. Hassel und Graf Vitzthum von Eckstaedt: Zur Geschichte des Türkenkrieges im Jahre 1683. Die Betheiligung der kursächsischen Truppen an demselben. Dresden 1883.

XII. Thüringen.

42) Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte und Alterthumskunde. Neue Folge, Bd. III, Heft 3 und 4. Jena 1883.

43) Thüringische Geschichtsquellen. Neue Folge, Band I. Urkundenbuch der Stadt Arnstaedt, 704-1495. Jena 1883.

XIII. Lübek.

44) Mittheilungen des Vereins für lübeckische Geschichte und Alterthumskunde. Heft I. Nr. 4-6.

XIV. Hamburg.

45) Mittheilungen des Vereins für hamburgische Geschichte. Jahrg. 6. Hamburg 1884.

46) Der Verein für hamburgische Geschichte nach seinen Aufgaben, Leistungen und Wünschen. Vortrag, gehalten im Verein für hamburgische Geschichte von Dr. K. Koppmann. Hamburg 1884.

XV. Hessen.

47) Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. Neue Folge, Bd. X, Heft 1-4. Kassel 1883.

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48) Verzeichniß der Druckwerke und Handschriften des historischen Vereins für das Großherzogthum Hessen. Auf Grund des Ende 1882 vorhandenen Bestandes bearbeitet von Dr. G. Nick. Darmstadt 1883.

49) Quartalblätter des historischen Vereins für das Großherzogthum Hessen. 1883, Nr. 1-4.

XVI. Württemberg.

50) Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte. Jahrg. 6, Heft 1-4. Stuttgart 1883 und 1884.

XVII. Preußen.

51) Jahrbuch der Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Alterthümer zu Emden. Band V, Heft 2. Emden 1883.

52) Zeitschrift des Harzvereins für Geschichte und Alterthumskunde. Bd. XVI, Heft 1. Wernigerode 1883.

53) Zeitschrift für Geschichte und Landeskunde der Provinz Posen. Bd. 1 und 2. Posen 1882 und 1883.

54) Zeitschrift des Westpreußischen Geschichtsvereins. Heft 11. Danzig 1884.

55) Jahrbücher des Vereins von Alterthumsfreunden im Rheinlande. Heft 73-75. Bonn 1882 und 1883.

56) Mittheilungen des Vereins für die Geschichte Berlins. Jahrg. 1884, Nr. 1-3.

57) Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg. Jahrg. 18, Heft 4. Magdeburg 1883.

58) Neues Lausitzisches Magazin. Bd. 59, Heft 2. Görlitz 1883.

59) Sitzungsberichte der Alterthumsgesellschaft Prussia zu Königsberg i. Pr. Jahrg. 39. Königsberg 1884.

XVIII. Meklenburg.

60) Nachtrag zu den Betrachtungen über die herzogl. meckl. Lehns=Constitution vom 12. Febr. 1802. (Verf. Geh. Rath Krüger.)

61) Kurzer Bericht über die von einigen Gutsbesitzern bürg. Standes in Mecklenburg zur Wahrung gefährdeter Rechte gethanen Schritte. 1840. 2 Exemplare.

62) W. Lüders: Mecklenburgs eingeborener Adel und seine Vorrechte. Hamburg 1840.

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63) Dr. Zachariae: Rechtsgutachten über die Ansprüche der Gutsbesitzer bürg. Standes. Heidelberg 1841.

64) Iwan v. Gloeden: Die Wählbarkeit zu einem Deputirten der Ritterschaft in den Engern Ausschuß. Rostock 1843.

65) Dr. Schnelle=Buchholz: Einige Betrachtungen über die in der meckl. Ritterschaft obwaltenden Streitigkeiten.

1843.

66) von Maltzahn: Einige Worte an meine Landesleute. Rostock 1843.

67) Dr. W. Dresen: Mecklenburgs Montechi und Capuletti. Lübeck 1843.

68) Dr. Lisch: Berichtigung einer von dem Staatsminister von Kamptz in dessen Prüfung der landständischen Rechte gemachten Aeußerung. Schwerin 1844.

69) W. Lüders: Mecklenburgische Zustände. Heft 1. Leipzig 1844.

70) 4 Broschüren, betreffend die Schwerin=Lübeker Eisenbahn. 1845.

71) P. M. der Seestadt Wismar an den Landtag. 1845.

72) P. M. des Dr. Schnelle und Stever an den Landtag. 1845.

73) Dr. Schnelle: Mecklenburg im Hamburger unpartheiischen Correspondenten. 1845.

74) Das Familienfideicommiß. Denkschrift zum Landtage von 1845.

75) Dr. Schnelle: Die Adelscorporation und die Fideicommiß=Stiftungen in Mecklenburg. 1845. 76) Denkschreiben an die Gutsbesitzer bürgerlichen Standes. Mit 9 Fortsetzungen. 1840-1846.

77) Uebersicht über die Finanzlage Mecklenburgs beim Zusammentritt der Abgeordnetenkammer 1848.

78) Das mecklenburgische Staatsgrundgesetz mit Rede zur Eröffnung der Abgeordnetenkammer 1848.

79) Manecke=Duggenkoppel: Nothwendigkeit der Prüfung der Vereinsacte des meckl. Adels von 1795.

80) Derselbe: Populäre Darstellung der meckl. Verfassung. 1861.

81) Wie wird in Mecklenburg der Feiertag geheiligt? 1863.

82) Dr. W. Prosch: Offenes Schreiben an den Verfasser der Schrift: "Einige Gedanken über die Fortbildung der meckl. Verfassung." 1868.

83) Dr. Jul. Wiggers: Die meckl. Verfassungsfrage. 1869.

84) Mussaeus: Jurisdictions=Verhältnisse der Militair=Personen. Wismar 1870.

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85) Dr. Otto Piper: Zu den commiss.=deputatischen Verhandlungen, betreffend Reform unserer Verfassung. 1872. (60-85 Geschenke des Herrn Kammersecretairs Peitzner.)

86) Prof. Dr. Bachmann: Geschichte des evangelischen Kirchengesanges in Mecklenburg. 1881. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

87) Ein Convolut kleinerer mekl. Drucksachen und Programme, die Rostocker Universitäts=Lutherfeier betreffend. (Geschenk des Herrn Stud. Bachmann.)

88) Katalog der Landes=Gewerbe=Ausstellung in Schwerin im Jahre 1883. (Geschenk des Herrn J. Cohen zu Schwerin.)

89) W. Schwetzky: Kurze Darstellung der Dienstverhältnisse der Zoll= und Steuerbeamten in den Großherzogthümern Mecklenburg=Schwerin und =Strelitz. Schwerin 1883. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

90) Archiv des Vereins der Freunde der Naturgeschichte in Mecklenburg. 37. Jahrg., Heft 1 und 2. Güstrow 1883.

Archivar Dr. Schildt,         
als zweiter Secretair des Vereins.   

 

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XLIX, 4.

Quartal= und Schlussbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde.


Schwerin, Juli 1884.


N achdem am 4. Juli die 4. Quartal=Versammlung des 49. Vereinsjahres im Großherzoglichen Museum abgehalten war, fand am 11. Juli die ordentliche General=Versammlung im Hôtel de Paris statt. Anwesend waren außer den beiden Präsidenten, den Beamten und den Repräsentanten 15 ordentliche Mitglieder des Vereins, so daß die Zahl sämmtlicher Theilnehmer 27 betrug.

Nach der Eröffnung um 4 1/4 Uhr erhielt der Unterzeichnete das Wort zur Verlesung des folgenden Jahres= berichts:

"M. H.! Das soeben verflossene 49. Vereinsjahr hat sich in keiner Weise besonders hervorgethan, es gehört wie so viele andre zu den stillen, die freilich für unsere Zwecke meistens die günstigsten sind. Da Sie nun ohnehin schon durch die regelmäßigen Quartalberichte auf dem Laufenden erhalten sind, so habe ich nicht viel Neues mehr mitzutheilen.

In der letzten Quartal=Versammlung am 4. d. Mts. wurde in die Zahl der correspondirenden Vereine der "Nord=

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böhmische Excursions=Club" zu Böhmisch=Leipa aufgenommen und außerdem der Abgang zweier ordentlicher Mitglieder:

1) des Herrn Landbaumeisters Stern zu Dargun, Mitglied seit 1882, gest. 8. Juni,

2) des Herrn Ober=Medicinalraths Dr. Tigges, früher zu Sachsenberg, Mitglied seit 1882, ausgetreten 18. Juni, und der Zugang ebenfalls zweier Mitglieder:

1) des Herrn Pastors Hense zu Kirch=Kogel bei Dobbertin,

2) des Herrn Referendars Freiherrn v. Maltzan zu Schwerin,

gemeldet.

Das bedeutungsvollste Ereigniß des ganzen Jahres in Betreff unserer Personalverhältnisse ist die Uebernahme des Protectorats durch Se. Königliche Hoheit den Großherzog Friedrich Franz III. Im Uebrigen sind die Veränderungen gering. Die hohen Beförderer sind dieselben geblieben; von den Ehrenmitgliedern haben wir, wie bereits bekannt, den Stifter und langjährigen ersten Secretair unsers Vereins durch den Tod verloren. Correspondirende Vereine wurden 2 neu aufgenommen, und für den Verlust von 2 correspondirenden Mitgliedern gewannen wir nur eins wieder. Der Verlust von 17 ordentlichen Mitgliedern wurde durch die Aufnahme von 36 mehr als gedeckt, so daß wir auch in diesem Jahre wieder eine Steigerung, und zwar um 19 Mitglieder, zu verzeichnen haben. Deren Gesammtzahl beträgt gegenwärtig 526.

Die Förderung der wissenschaftlichen Zwecke ist zwar eine stetige gewesen; doch ist die Zahl derjenigen, welche hierfür ihre Zeit und Kraft dem Vereine widmen, keine große. Wenn nun auch nicht jeder, der die Fähigkeit und Lust zu arbeiten hat, sich aus den verschiedensten Zeitabschnitten das nöthige Quellenmaterial leicht verschaffen kann, so steht doch wenigstens unser reiches Urkundenbuch sehr vielen zu Forschungen zu Gebote, da es überall im Lande vertheilt und daher doch wohl leihweise zu haben ist. Vielleicht bedarf es hier nur der Erinnerung, daß das Urkundenwerk an alle Domänen= und ritterschaftlichen Aemter, an die Magistrate, Superintendenturen, Präposituren, hohem Schulen, Klöster und an die Militairbibliotheken beider Meklenburg versandt ist, um geschickte Federn in Bewegung zu setzen. Es fehlt zwar keineswegs an druckfertigem Material, da die wenigen activen Vereinsmitglieder um so emsiger gearbeitet haben

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und noch arbeiten; doch dürfte eine größere Anzahl von selbstständigen Forschern sicher deswegen erwünscht sein, weil sie unsern Publicationen eine größere Mannigfaltigkeit geben und in den ganzen Verein mehr Leben bringen würde.

Das 49. Jahrbuch wird sehr rechtzeitig erscheinen, da heute schon der Versammlung 18 Bogen fertig vorgelegt werden können. Für den nächsten Band stehen mehrere Arbeiten des ersten Vereins=Secretairs, der Schluß der Balckschen Schrift: Die meklenburgischen Studenten auf auswärtigen Universitäten bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts, die urkundliche Geschichte der Universität Bützow vom Oberlehrer Dr. Hölscher, und der Burgwall von Lage vom Pastor Beyer daselbst zur Verfügung. Irgend eine prähistorische Abhandlung unsers Antiquars ist wohl mit Sicherheit zu erwarten, vielleicht liefert auch noch der schon genannte Pastor Beyer die Geschichte der Stadt und Gemeinde Lage.

Von dem 13. Bande des Urkundenbuchs sind bis jetzt 60 Bogen, die Zeit von 1351 bis 10. Mai 1354 umfassend, gedruckt, der ganze Band, bis zu Ende des Jahres 1355 reichend, wird im nächsten Herbste fertig sein. Unmittelbar nach dem Drucke werden von den einzelnen Bogen Auszüge für die Register gemacht, und zwar wird das Ortsregister von dem Referenten, das Personenregister von dem Archivsecretair Dr. Saß hierselbst und das Sachregister von dem Archivar Dr. von Buchwald zu Neuftrelitz bearbeitet. Daneben ist unser verdienstvolles Ehrenmitglied Herr Rector Römer zu Grabow wiederum mit der Anfertigung von Registern zu der neuen Folge des Urkundenbuchs beschäftigt. Er wird zum Vergleiche und zur Ergänzung werthvolles Material liefern.

Die Litteratur, welche ohne Einfluß unsers Vereins, zum Theil freilich dessen Urkundenwerk als Quelle nachweisend, im letztverflossenen Jahre erschien, ist der Zahl nach nicht unbedeutend. An erster Stelle mögen zwei kleine Biographien unsers hochseligen Großherzogs genannt werden.

A. Rische: Friedrich Franz II., weiland Großherzog von Meklenburg= Schwerin. Lebensbild eines christlichen Fürsten. (Erweiterter Abdruck aus dem christlichen Volkskalender für Minden=Ravensberg.) 1. und 2. Auflage. Wismar, Hinstorffs Verlag. 64 S. kl. 8°. Preis 40 Pfg. Die kleine Schrift, welche mehrere Abbildungen bringt, hat den Zweck, vielen die Anschaffung eines Lebensabrisses von unserm heimgegangenen Landesherrn zu ermöglichen und allen verständlich zu werden. Wie schon der Titel andeutet, berücksichtigt sie

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vorzugsweise die religiöse Seite von dem Charakter des abgeschiedenen Fürsten und wird deshalb, allerdings wohl bewußt, bis zu einem gewissen Grade einseitig. Verhältnißmäßig sehr groß sind die Abschnitte, welche über die Großherzogin Auguste, als die erste Gemahlin Friedrich Franz II., berichten.

B. Schlotterbeck: Friedrich Franz II., Großherzog von Meklenburg=Schwerin. Gedenkbüchlein für Meklenburgs Volk und Jugend. Schwerin, bei Hildebrand. 56 S. kl. 8°. Preis 60 Pfg. Das Büchlein ist aus derselben pietätvollen Gesinnung hervorgegangen, mit welcher die übrigen Biographien unsers verewigten Landesfürsten geschrieben sind. Als Lehrer behandelt Sch. die Sorge des Großherzogs für die Schulen viel ausführlicher, als alles Uebrige. Er kann sich auch nicht versagen, den Trinkspruch desselben bei der Säcularfeier des Schullehrer=Seminars zu Neukloster 1882 auf dies Seminar und die Volksschullehrer wörtlich aufzunehmen. Natürlich wird die Arbeit dadurch nach dieser Richtung hin einseitig, wie die Rischesche es nach der theologischen hin ist. Recht gewagt ist die Behauptung Sch's. (S. 10 und 11), daß die Kirchen Meklenburgs um die Mitte unsers Jahrhunderts fast überall noch in dem Zustande waren, wie sie aus der Reformation hervorgingen, und der 30jährige Krieg sie hinterlassen hatte. Wenn der Verfasser gewußt hätte, wie unsre Gotteshäuser um 1650 aussahen, dann hätte er diese Behauptung sicher nicht aufgestellt.

E. Duge: Urkundliche Nachrichten über Goldberg und Umgegend. Gadebusch, bei Schäffer. In Heften zu 50 Pfg. erschienen. Der Verfasser hat die Vollendung seines Werkes nicht erlebt. Bis zu seinem Tode sind 6 Hefte erschienen, angekündigt waren etwa 10. Die Absicht, die Geschichte einer Stadt mit ihrer Umgegend schreiben zu wollen, scheint schon aus dem Grunde keine glückliche zu sein, da mit dem Begriff Umgegend kein bestimmt abgegrenztes Gebiet bezeichnet wird. Hier ist sie aber doppelt bedenklich, da in der Nähe der Stadt Goldberg das bedeutende Kloster Dobbertin liegt, das historisch wichtiger ist, als die kleine Landstadt. Duge hat keine weitere Anordnung des Stoffes als eine chronologische versucht. Ueberhaupt ist der Verfasser seiner Aufgabe keineswegs gewachsen. Er schreibt zuweilen recht unlogisch, und sein Stil ist derartig, daß es Ueberwindung kostet, mehrere Seiten nach einander zu lesen. Unter diesen Umständen berührt es um so unangenehmer, wenn D. mehrmals die Forschungen von Lisch anzweifelt.

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Der Arbeit ist eine Karte von der Goldberger Gegend, ein Plan von der Stadt aus dem Jahre 1727 und Abbildungen von dem Amtsgebäude daselbst, von dem ältesten Siegel der Stadt, abgedruckt zu Nr. 3291 unsers Urkundenbuchs, und von dem Siegel des Fürsten Pribislav I. beigegeben. Das letztgenannte Siegel findet sich übrigens nicht, wie D. sagt, im 11. Bande der Jahrbücher, sondern im 1. Bande des Urkundenbuchs.

Ludwig Schaper: Die 17. Division im Feldzug 1870/71. Guben, im Selbstverlag des Verfassers. 88 S. 8°. Pr. 1,50Mk. Das Buch ist "dem Andenken Sr. Königl. Hoheit Friedrich Franz II., Großherzogs von Meklenburg=Schwerin" gewidmet. Es bietet auf kleinem Raum viel Inhalt und ist übersichtlich und recht lesbar geschrieben. Doch fehlen Karten und Pläne ganz, und ohne diese ist eine klare Vorstellung von den Ortsverhältnissen, die bei den Schilderungen von Märschen und Gefechten unerläßlich ist, sehr schwierig, selbst für diejenigen, welche als Soldaten einmal den Schauplatz der Handlungen gesehen haben. Leider enthält das Buch viele Druckfehler, einer der schlimmsten steht S. 18: 10. December statt 10. October.

Das diesjährige Programm des Ludwigsluster Realgymnasiums hat als wissenschaftliche Beilage:

A. Rische: Der Unterricht an den höheren Schulen Meklenburgs im 16. und 17. Jahrhundert. 28 S. 4°. Nach einer kurzen Einleitung, welche über die Schulen vor dem 16. Jahrhundert handelt, folgt die eigentliche Abhandlung in drei Abschnitten: 1) das Jahrhundert der Reformation, 2) die erste Hälfte und 3) die letzte Hälfte des 17. Jahrhunderts. Der Verfasser entwirft uns ein Bild von dem früheren Schulwesen, vorzugsweise auf Grund von Lectionsplänen und Schulbüchern (letztere sind nicht alle genannt, wie schon Hofmeister in den "M. A." Nr. 91 bemerkt). Die ganze Ausführung ist gut geordnet, und durchaus nicht oberflächlich. Das Urtheil des aufmerksamen Forschers ist verständig, die Charakteristik der einzelnen Zeiträume scharf und klar. Wir vermissen übrigens eine Schilderung der äußeren Einrichtungen: der Schulhäuser, Schulstuben, Utensilien, und ferner den ausreichenden Nachweis, wie die Lehrer wirkten, und was sie unter den gegebenen Verhältnissen erreichten. Material darüber ist in den Protocollen über Schulvisitationen im Großh. Geh. und Haupt=Archiv vorhanden. Was von der Gründung der Stiftsschule zu Schwerin (S. 3) gesagt wird, ist nicht richtig, denn diese Schule wurde

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nicht erst 1565 gegründet, sondern nur reorganisirt. Natürlich bestanden auch in Wismar und Friedland schon lange vor 1541 Schulen, sie wurden also damals nicht erst eingerichtet, wie R. behauptet.

Wenn wir schließlich den Wunsch aussprechen, es möge der Verfasser in seinen Forschungen über das heimathliche Schulwesen früherer Zeiten bald fortfahren, so glauben wir damit am besten ausgedrückt zu haben, was wir von seiner Arbeit halten.

Bertold Litzmann: Christian Ludwig Liscow in seiner litterarischen Laufbahn. Hamburg und Leipzig, bei Leopold Voß. 155 S. gr. 8°. Pr. 4,50 Mk.

Außer andern hat auch Lisch das Leben Liscows, geb. zu Wittenburg in Meklenburg, im 10. Jahrbuch unsers Vereins behandelt. B. L. verbreitet sich, wie schon im Titel angedeutet wird, fast ausschließlich über des Dichters Schriften und alles, was mit ihnen in Beziehung steht. Der Ausspruch in der Vorrede: "Wie ein gewaltiger Orkan, der die Luft reinigt und morsche Stämme zersplittert, ist Lessing durch die deutsche Litteratur gefahren, und wie ein Wirbelwind, der mit dem Staub der Heerstraße, welken Blättern und andern Nichtigkeiten sein Spiel treibt, geht Liscow vor ihm auf" bezeichnet den Standpunkt, von dem aus L. den Satiriker in umständlicher, oft ermüdender Weise behandelt.

Pastor Wollenberg zu Güstrow redete im vorigen Jahre bei Gelegenheit des 350jährigen Gedenktages der ersten in der Pfarrkirche zu Güstrow gehaltenen lutherischen Predigt über das Thema: "Wie Güstrow eine lutherische Stadt geworden und geblieben ist". Diese Rede ist bei Opitz & Comp. zu Güstrow im Druck erschienen. Die kleine Schrift (15 S. 8°; Pr. 35 Pfg.) ist besonders in dem Abschnitt von Interesse, in welchem der Widerstand geschildert wird, den die Stadt den Bestrebungen des Herzogs Johann Albrecht II., die reformirte Lehre in Güstrow einzuführen, mit Erfolg leistete.

Von Pastor Cuno zu Spanbeck in Hannover erschien im vorigen Jahre eine Lieferung von dem "Gedächtnißbuch deutscher Fürsten und Fürstinnen reformirten Bekenntnisses," welche auf den Seiten 40-46 einen Lebensabriß des Herzogs Johann Albrecht II. von Meklenburg=Güstrow (1611-1636) bringt. Der Verfasser dieser kurzen, historisch nicht bedeutenden Abhandlung ist der Dr. theol. Zahn zu Stuttgart.

Von dem Premierlieutenant Hans v. Schack zu Berlin erschienen: Beiträge zur Geschichte der Grafen und Herren von Schack. I. 300 Schack=Estorffsche Urkunden aus der Zeit

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von 1162-1303. Berlin, bei Wilh. Bänsch. 1884. 193 S. gr. 8°. Pr. 10 Mk. Das Buch hat manche Vorzüge. Das verhältnißmäßig reiche Material ist für den Gebrauch geschickt bearbeitet. Auf den Abdruck der Urkunden folgen Verzeichnisse der Familienmitglieder, der Familienbesitzungen und der Familiensiegel, welche nach Art von Registern eingerichtet sind. Die zum Schluß stehenden "Noten" geben Aufschluß über manche Dinge, die an sich nicht leicht klar sind. Angehängt sind photographisch gut hergestellte Urkunden= und Siegelabbildungen und eine Stammtafel. Die Ausführlichkeit und Genauigkeit, mit welchen auf der Stammtafel die verwandtschaftlichen Verhältnisse dargestellt werden, ist aber sicher nicht unbedenklich. Es beruht manches auf bloßer Annahme, was dort als Thatsache erscheint.

Die Sammlung berücksichtigt die beiden Familien v. Schack und v. Estorff, weil dieselben das gleiche Wappen führen und stammverwandt sind.

Das kleine genealogische Taschenbuch der adligen und gräflichen Familie von Bassewitz hat eine 2. Auflage erhalten, welche die Familienmitglieder bis zur Gegenwart aufführt.

Ebenfalls erschien in 2. Auflage: Peters: Das Land Swante=Wustrow. Rostock, bei Karl Hinstorff. 126 S. 8°. Mit einer Karte. Pr. 2,50 Mk. Der historische Theil des Buches ist auf Grundlage von Acten und Urkunden des hiesigen Geh. und Haupt=Archivs, welche für die erste Auflage dem Verfasser mitgetheilt wurden, mit Sorgfalt und Geschick bearbeitet, auch im Uebrigen der Werth desselben längst anerkannt. Die 2. Auflage ist wenig verändert.

In Zeitschriften und Tageblättern stehen mehrere Artikel, welche einzelne Kapitel aus der meklenburgischen Geschichte behandeln. Von denen, die dem Referenten bekannt geworden sind, mögen hier aufgezählt werden:

E. Breest: Lebensbeschreibung des Dr. Heinrich Toke, Professors der Theologie zu Rostock 1419-1426, veröffentlicht in den "Geschichtsblättern für Stadt und Land Magdeburg," 18. Jahrg. (1883). Heft 1 und 2.

L. Dollberg: Die heil. Blutskapelle der Cistercienser=Abtei Doberan. Im "Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit" (1883).

E. v. Voß: Die Abstammung des meklenburgischen Adels. Im deutschen Adelsblatt. Wieder abgedruckt in den "Meckl. Landesnachrichten" 1884, Nr. 109 und 110. Bemerkt muß hier werden, daß ganze Stellen wörtlich aus Wigger's Familie v. Blücher und Boll's Geschichte Meklenburgs entlehnt sind.

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In der "Deutschen Rundschau" von Rodenberg (1884, Heft 9 und 10) steht ein Artikel von dem schon verstorbenen hannoverschen Obersten v. Scriba, betitelt: "Der Zug Schill's nach Stralsund." v. S. diente 1809 als Lieutenant im 2ten Bataillon des Mekl.=Schwerinschen Rheinbunds=Contingents und konnte daher eine so ausführliche, lebhafte Schilderung des Gefechts bei Damgarten und des Schicksals der Meklenburger nach demselben geben.

Ein längerer Feuilleton=Artikel in den "Mekl. Anzeigen" (1884, Nr. 121-144): "Aus der Franzosenzeit", unterzeichnet B., schildert die Zeit von dem Rückzug Blüchers nach der Schlacht bei Jena durch Meklenburg im Jahre 1806 bis zum Jahre 1815. Während die Thaten der Schweriner Truppen Ziemlich ausführlich behandelt werden, erhält das Strelitzer Husaren=Regiment für seinen ruhmvollen Antheil an dem Befreiungskrieg zum Schluß nur ein paar Worte. Besser und ausführlicher berichtet über jene Zeit "Meklenburgs Noth und Kampf" von Heinr. Francke.

Paftor Bartholdi zu Zarrentin veröffentlicht in den "M. A.", 1884, Nr. 25 und 26: "Aus alten Testamenten früherer Besitzer des Ritterguts Pritzier". Diese Testamente, nämlich 1) des Hans v. Scharffenberg vom Jahre 1667, 2) des Heinr. Hermann v. Peterswaldt von 1715 und 3) des Karl Friedr. v. Peterswaldt von 1752 sind im Zarrentiner Pfarr=Archiv aufbewahrt. Die Angabe ihres Hauptinhalts ist um so mehr von Interesse, als derselbe von erläuternden Bemerkungen begleitet ist.

In demselben Blatt finden sich noch mehrere kleinere Artikel, von denen die "Bilder aus der Wallensteinschen Zeit" (1884, Nr. 75-83), "Aus Neubrandenburg", unterzeichnet M. (1884, Nr. 113), "Aus der Rostocker Heide" von J. Trojan (1884, Nr. 4-6; abgedruckt aus der National=Zeitung) und "Aus einer ritterschaftlichen Dorfschule in Meklenburg=Schwerin von 1834-1841" (1884, Nr. 41) wenigstens dem Titel nach hier mögen verzeichnet werden.

Eine ganze Reihe kurzer Biographien hervorragender Meklenburger steht wiederum in den neuesten Bänden der "Allgemeinen deutschen Biographie" und der "Allgemeinen Encyklopädie der Wissenschaften und Künste" von Ersch und Gruber.

Als dem Gebiete, welches unser Verein bearbeitet, nahe stehend, können ausgeführt werden die Publicationen:

C. W. A. Balck: Verwaltungsnormen in Meklenburg=Schwerin. Schwerin, beim Verfasser. 788 und XXXIV S. 8°. Pr. 10 Mk.

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Otto Büsing: Das Staatsrecht der Großherzogthümer Meklenburg=Schwerin und Meklenburg=Strelitz. (S. 1-72 in Markquardsens Handbuch des öffentlichen Rechts. III. Bd. II, 1. Abth.) Eine lange Recension dieser Schrift steht in den diesjährigen "M. A." Nr. 151 ff.

J. Albrecht: Die Lage des Central=Bahnhofs in Rostock an der projectirten Linie Berlin=Kopenhagen. Mit einer Situationsskizze. Rostock, bei E. Kahl. 32 S. gr. 8°, Pr. 80 Pfg.

C. Mettenheimer: Ueber die hygienische Bedeutung der Ostsee mit besonderer Berücksichtigung der Kinderheilstätten an den Seeküsten. Berlin, bei A. Hirschwald. 64 S. kl. 8°, Pr. 60 Pfg.

M. Baumgarten: Der dunkle Fleck in der Lutherfeier zu Rostock. Rostock und Ludwigslust, bei Hinstorff. 31 S. 8°.

W. Schwetzky: Kurze Darstellung der Dienstverhältnisse der Zoll= und Steuer=Beamten in den Großherzogthümern Meklenburg=Schwerin und Meklenburg=Strelitz. Schwerin, bei Bärensprung. 152 S. 8°.

Von großem Interesse ist wieder für uns der vom Prof. Frhrn. v. d. Ropp in Gießen herausgegebene neue (4.) Band der 2. Abtheilung der Hanserecesse, da derselbe wieder, wie die frühern Bände dieses Werkes, eine größere Zahl von Urkunden aus den Raths=Archiven der Städte Rostock und Wismar bringt.

Endlich soll nicht unbeachtet bleiben:

Prof. Hasse zu Kiel: Die Quellen des Ripener Stadtrechts, da der Verfasser nicht nur für seine Zwecke unser Urkundenbuch vielfach zu Rathe zieht, sondern sich auch eingehend über das Schweriner Stadtrecht verbreitet.

In dem Programm der Liegnitzer Ritteracademie von Ostern d. J. steht eine Abhandlung über die Germanisirung der norddeutschen Slavenländer, welche der Referent indessen bisher noch nicht kennen gelernt hat."

Nach Verlesung des Jahresberichts machte der Herr Rechnungsführer Mittheilungen über den Stand der Vereinskasse, die in der Anlage A. abgedruckt sind.

Darauf wurden auf den Vorschlag des Herr Präsidenten Grafen von Bassewitz, Excellenz, die bisherigen Beamten für das nächste Jahr durch Zuruf wiedergewählt. Auch auf die bisherigen Repräsentanten fielen in der statutenmäßig durch Stimmzettel ausgeführten Wahl die Stimmen der Anwesenden mit sehr großer Majorität wieder.

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Den Vereinsausschuß bilden daher für das neue Vereinsjahr wieder:

Präsident: Herr Minister=Präsident Graf von Bassewitz, Excellenz,
Vice=Präsident: Herr Staatsrath Dr. Wetzell, Exc.,
Erster Secretair: Herr Geh. Archivrath Dr. Wigger,
Zweiter Secretair: der Unterzeichnete,
Antiquar: Herr Gymnasiallehrer Dr. Beltz,
Bibliothekar: Herr Rechnunasrath Wunderlich,
Kassenführer: Herr Hofrath Dr. Wedemeier,
Aufseher der Münzsammlung: Herr Ministerialrath Burchard,
Aufseher der Bildersammlung: Herr Landgerichtsrath Schlettwein.
Repräsentanten: Herr Geheimer Finanzrath Balck,
                            " Ministerialrath Burchard,
                            " Major von Weltzien,
                            " Amtsverwalter von Oertzen.

Demnächst folgte der wichtigste Gegenstand der Tagesordnung: die Berathung und Beschlußfassung über die von einer Commission entworfenen neuen Statuten. Dieselben wurden mit ganz geringen Veränderungen angenommen. Von den drei zu den Statuten gemachten Anträgen acceptirte die Versammlung nur den des Herrn Dr. Hofmeister zu Rostock, welcher wünschte, daß die Generalversammlung alle zwei Jahre nicht in Schwerin, sondern in einer andern geeigneten Stadt Meklenburgs abgehalten werden möchte. Dieser Antrag soll vom Vorstand den Vereinsstatuten eingefügt, und dann dieselben, nach erwirkter Bestätigung durch das hohe Großherzogliche Ministerium, gedruckt und den Mitgliedern eingehändigt werden.

Endlich berieth man über die Feier des 50jährigen Bestehens des Vereins im nächsten Jahre. Es wurde beschlossen, daß das Jubiläum in Verbindung mit der ordentlichen Generalversammlung, wie die Feier vor 25 Jahren, am 24. April soll begangen werden, und der Vorstand beauftragt, in ähnlicher Weise wie damals das Fest vorzubereiten. Die Kosten wurden im Voraus bewilligt. Eine besondere Festschrift wird nicht erscheinen, dahingegen soll das Jahrbuch, dem eine vollständige Vereinsmatrikel beigefügt wird, zum Jubiläum fertig gestellt werden.

Archivar Dr. Schildt,         
als zweiter Secretair des Vereins.   

 


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Anlage A.     
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Auszug

aus der Berechnung der Vereinskasse vom 1. Juli 1883 bis zum 30. Juni 1884.

Auszug aus der Berechnung der Vereinskasse

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Auszug aus der Berechnung der Vereinskasse

Schwerin, den 30. Juni 1884.

Hofrath Dr. Wedemeier .     


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Anlage B.     
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Erwerbungen des Vereinsantiquariums

im 4. Quartal des 49. Vereinsjahres.

1. Eine großmuschelig zugeschlagene Lanzenspitze aus gelbgrauem Feuerstein, 21 1/2 Centimeter lang, gefunden bei Manderow. Geschenk des Herrn Dr. Crull in Wismar. (Katalog=Nummer 4675.)

2. Ein Keil aus Grünstein, 15 Centimeter lana, gefunden auf Alexandrinenhöhe bei Schwerin. Geschenk des Herrn Oekonomen Putzky zu Alexandrinenhöhe. (Kat.=Num. 4676.)

3. Der Inhalt einer bei Gelegenheit des Baues der Wismar=Rostocker Bahn aufgedeckten Steinsetzung aus dem "Butterberge", einem Hügel nordöstlich von Wismar. Von Herrn Hofrath Witt unter Vermittlung des Herrn Dr. Crull der Vereinssammlung zugewiesen und von letzterem übersandt.

In der 1 Meter im Durchmesser haltenden Steinsetzung standen 9 Urnen, deren Reste mit Inhalt eingesandt sind. Es sind das:

a. acht bronzene Fibeln mit oberer Sehne, z. Th. nur noch in Resten erhalten,
b. zwei bronzene Schnallen,
c-e. ein Ring, ein Riemenbehang und eine "Pincette" aus Bronze,
f. vier eiserne Messer,
g. Gürtelhaken und Schnalle aus Eisen,
h. eine Urne von 12 Cm. Höhe und 16 Cm. oberem Durchmesser,
i. eine desgleichen von 11 Cm. Höhe und 13 1/2 Cm. oberem Durchmesser, beide verziert mit charakteristischem Strich= und Punktornament,
k. Reste von mehreren zerbrochenen Urnen.

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Die Urnen, sowie die Fibeln gehören dem jüngsten Typus der ältern Eisenzeit an und lassen sich durch analoge Funde als etwa dem vierten nachchristlichen Jahrhundert angehörende bestimmen. Bei der Seltenheit von Funden dieser in Meklenburg noch wenig beobachteten Zeit sind die eingesandten Sachen eine sehr werthvolle Bereicherung der Sammlung. (Katalog=Nummer 4677-4701.)

Dr. Beltz .     

 


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Anlage C.     
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Erwerbungen der Bildersammlung.

  1. Portrait des Gymnasial=Directors Prof. Dr. Hermann Schmidt in Wittenberg, geb. zu Stavenhagen am 15. Februar 1801, gest. zu Wittenberg am 21. October 1883. (Geschenk des Herrn Oberlehrers a. D. Schmidt in Parchim.)
  2. Photographische Nachbildung zweier in Nazareth ausgegrabener und im Vorhofe des griechischen Metropoliten Niphon daselbst aufgestellter Steinköpfe, zwei Könige der Kananäer aus Abimelechs Zeit darstellend. (Geschenk des Herrn Geh. Justiz=Raths Mencke in Schwerin.)
  3. Prospect des Großherzoglichen Stahlbades in Doberan mit verschiedenen Ansichten von Doberan in Steindruck. (Geschenk des Herrn Dr. Crull in Wismar.)
  4. Eine Anzahl Photographien vom Seebad Boltenhagen, von Wismar und Schwerin. (Geschenk des Herrn Cand. theol. Bachmann in Rostock.)

Zu dem Bericht über die Bildersammlung aus dem vorigen Quartal ist rectificirend zu bemerken, daß das Portrait des weil. Geh. Hofraths Tolzien hierselbst von dessen Wittwe dem Verein geschenkt worden ist (nicht von Fräulein Buchheim, wie im 3. Quartalbericht in Folge Irrthums auf meiner Seite bemerkt wurde).

Landgerichtsrath Schlettwein.      

 


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Anlage D.     
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Münzsammlung.

I. Geschenk des Herrn Friedrich Zettler in Hamburg:

1) Bisthum Osnabrück, Mariengroschen von 1683.

Av.: Symbol Stern ERNEST : AUG : D . G . E . O . D . B . & L.
Im Kreise: Symbol Stern 1 Symbol Stern MARIE │ GROS: │ HB.
Rev.: Maria mit dem Christuskinde in einer Strahlenglorie, darüber 16-83.

2) Schwedisches 5=Öre=Stück von 1704.

Av.: DOMINVS . PROTECTOR . MEVS.
Gekröntes doppeltes C, darunter 1704.
Rev.: 3 Kronen, daneben 5. — Ö. │ S.—M. │ HZ.

II. Geschenk des Herrn Gymnasiallehrers Dr. Meyer zu Doberan:

3) Wittepfenning der Stadt Wismar, s. a.

Av.: Symbol Stern MO N e T A : WYSM A R
Ein Stern im Cirkel auf einem Lilienkreuz.
Rev.: Symbol Stern c IVIT A S : M A S N OP
Meklenburgischer Büffelskopf.
     (Evers II, pag. 475.)

Ministerialrath Burchard.      

 

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