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Die Frau Oberlehrer Werner zu Schwerin schenkte durch Vermittelung des Fräuleins Custodin A. Buchheim den großherzoglichen Sammlungen einen großen Koffer mit Eisenbeschlag und Malerei.
Der Koffer ist von Eichenholz mit gewölbtem Deckel, ähnlich den noch viel im Lande vorhandenen Leinenzeugkoffern aus dem vorigen Jahrhundert, jedoch etwas kleiner.
Werthvoll ist dieser Koffer durch den kunstreichen Eisenbeschlag, welcher noch Anklänge der Gothik enthält und für ein hohes Alter spricht. Hiernach wird der Koffer noch aus der Zeit vor dem dreißigjährigen Kriege, vielleicht aus dem Ende der Renaissancezeit, aus dem Ende des 16. Jahrhunderts stammen.
Auf der Vorderwand des Deckels steht über älterer Schrift übergemalt:
Sopfia Margarete von Vlotow
vielleicht auch noch 1710 jedoch nicht ganz deutlich. Dies ist also wohl die letzte Besitzerin des Koffers aus der Familie v. Flotow, aus deren Aussteuer, gewesen.
Auf der Vorderwand des Koffers stehen zwei v. Flotow'sche Wappen gemalt, welche über ältern Wappen in grünen Kränzen übergemalt sind: heraldisch rechts mit den Buchstaben P. F. V. F. und links mit den Buchstaben S. M. V. F. Alle diese Malereien sind durch die geschickten Bemühungen des Fräuleins Custodin A. Buchheim aus vielfacher Verdeckung ans Licht gebracht. Das Wappen links ist also das Wappen der Sophie Margarete Von Vlotow von Stuer, welche nach Genealogien des vorigen Jahrhunderts an Paschen Friedrich Von Flotow auf Altenhof bei Stuer
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(geb. 29. Juli 1664, gest. 9. Jan. 1727) verheirathet war. Der Koffer gehörte also zur Aussteuer zu dieser Heirath im ersten Viertheil des 18. Jahrhunderts.
Die Genealogie dieser beiden Eheleute gestaltet sich nach alten Stammbäumen also:
Also ist der Koffer älter als Sophie Margarethe v. Flotow.
Da nun auch durch das übergemalte Wappen der Sophie Margarethe v. Flotow das v. Blüchersche Wappen mit zwei gekreuzten rothen Schlüsseln im weißen Schilde durchschimmert, so ist wohl nicht zu bezweifeln, daß der Koffer schon der Mutter der Sophie Margarethe v. Flotow, Katharine Sophie v. Blücher, vielleicht als Aussteuer, gehörte und von dieser durch Geschenk oder als Erbstück auf ihre Tochter überging.
Bemerkenswerth sind die beiden v. Flotow'schen Wappen auf der Vorderseite des Koffers, welche vielleicht die ältesten kolorierten Wappen der Familie sind. Das Wappen zeigt im Weißen Felde ein durchgehendes "gemeines", rechtwinkliges rothes Kreuz mit vier rothen Ringen in den Winkeln und auf dem Helme zwei in Weiß und Roth übereck geteilte, oben von einem grünen Kranze umwundene Hörner, zwischen denen ein schwarzer Vogel mit einem goldenen Ringe im
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Schnabel. Dies wird die richtige Färbung des Wappens sein.
Eben so bildet der Genealoge und Heraldiker Johann Heinrich v. Heinckhusen († 1746) in seinem im Staats=Archive aufbewahrten, aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts stammenden Meklenburgischen Wappenbuche das Wappen in Farben ab. Ihm folgt v. Gamm in seinen ebenfalls im Staats=Archive aufbewahrten Adels=Genealogien (1780).
Seit den Zeiten der modernen Heraldiker sind aber die Farben des Wappens verkehrt, wahrscheinlich durch Siebmacher's Wappenbuch, und zeigen im rothen Schilde ein weißes Kreuz mit goldenen Ringen. So giebt das Wappen noch Masch in seinem Mecklenburgischen Wappenbuch, 1837, und nach ihm v. Lehsten im "Adel Mecklenburgs, 1864." Diese Darstellung ist ohne Zweifel nicht richtig, da sich kein Beweis dafür beibringen läßt.
G. C. F. Lisch