zurück zur Metadatenansicht auf dem Dokumentenserver
zurück
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen [ Seite 126 ] zur nächsten Seite zur letzen Seite
Dokument dauerhaft verlinken Dokument im gesamten Band öffnen Metadaten auf dem Dokumentenserver anzeigen

V.

C. Die Reformation zu Bützow,

von

G. C. F. Lisch.


D ie Reformation in der Stadt Bützow ging viel schwieriger und langsamer, als an irgend einem andern Orte. Die kleine Stadt Bützow war Domaine und eigentlicher Wohnsitz der Bischöfe von Schwerin und zugleich (seit 1248) Sitz eines Dom=Capitels, welches gewissermaßen den geistlichen Hofstaat des Bischofs bildete. Nun sollte man glauben, daß der junge, feurige und hochgebildet lutherische postulirte Bischof Herzog Magnus, seitdem er im J. 1532 das Bisthum zu eigener Regierung angetreten hatte, auch Macht gehabt hätte, die Pfaffen in seiner Stadt unter seinen Willen zu beugen; aber grade in der Kleinheit des Ortes und in dem frühern Ansehen des Dom=Capitels, das immer viele junge Adelige zu Mitgliedern hatte, wird es gelegen haben, daß dieses zur Zeit der Reformation einen nachhaltigen Einfluß auf die Einwohnerschaft ausübte. Bis zum J. 1532 war an die Einführung der lutherischen Lehre nicht zu denken, da des Bischofs Vater, der Herzog Heinrich, viel zu gewissenhaft und "friedfertig" war, als daß er als Verweser des Bisthums für seinen Sohn die übernommenen Verbindlichkeiten nicht sollte erfüllt und für die Aufrechthaltung der Ruhe gesorgt haben.

Freilich regte sich auch in der Pfarre Bützow das Verlangen nach Verbesserung des Gottesdienstes. Als es nun dem Herzoge Heinrich zu Ohren kam, daß "einige seines Sohnes

"Unterthanen zu Bützow auch im Vornehmen sein sollten, das Amt der heiligen Messe und andere christliche Ceremonien" ändern zu wollen, befahl er 1 ) in Folge des kurz vorher erlassenen Reichstagsabschiedes von Augsburg, also im J. 1531,


1) Vgl. Anl. Nr. 1.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 127 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

daß sich die von Bützow "keineswegs unterstehen sollten, an den althergebrachten Ceremonien etwas zu ändern"; dieser Befehl sollte am nächsten Donnerstage von der Kanzel verlesen werden.

Der Herzog Magnus übernahm im J. 1532 sein bischöfliches Regiment und mochte nun wohl die lutherische Lehre, welcher er mit inniger Begeisterung anhing, nach Kräften befördern, ohne grade Gewalt zu gebrauchen; aber er konnte bei seinen Pfaffen eben so wenig etwas ausrichten, als die Gemeinde. Die Gemeinde erhielt zwar in der nächsten Zeit einen Prädicanten, welcher Christian, oder "Herr Kersten", wie er in den Visitations=Protocollen genannt wird, hieß; aber sie war genöthigt, den lutherischen Gottesdienst außerhalb der Stadt zu halten. Im J. 1535 wollten die von dem Herzoge Heinrich abgeordneten Visitatoren M. Aegidius Faber und Nicolaus Kutzke 1 ), da sie nicht Macht hatten, die bischöfliche Stadt zu visitiren,

"von Schwan durch Buzow gen Waryn, Aber her kersten yr prediger quam vnss auff der strasse entgegen, batte, wyr mochten vber nacht da herbergen vmb etlicher Sachen willen das Ewangelium belangend, da bliben wir, vnd das folk sampt dem ratt versamleten sich vnd beklagten, das dy predigt vnd testameut nicht ynn der kirchen der statt gehalten wirt, denn es möchte khomen, wye auch nu geschehen, das vnter dem testament, da das folk ausser der statt versamlet yst, eyn fewr möcht lose werdenn vnd dy statt mercklich, da got für sey, beschedigen yn abwesen des folks. Czum andern sprachen sy, das die pfarkirch vnd die Schule nicht vom Capitel, sondern vom statfolk gebawet yst, der halben begeren sy yr kirchen vnd schule wider für sich zu gebrauchen vnd baten vns, wy wöllens E.g. anzeigen, auff das sy czu yrer Erbkirchen wider qwemen, wo nicht, szo gedenken sy weiter keyn hulff vnd stewr zu kirchen vnd schule zu thun, sondern sy lassen verfallen vnd verwusten. In der pfaffen kirchengepreng vnd falschen gottesdienst haben wyr da nichtz vorendert, sondern sy bleiben lassen, weil wir bey yhnen kein besserung sahen."

Das Dom=Capitel bestand noch immer in seiner alten Verfassung und wich nicht im geringsten von den alten Satzungen und der öffentlichen Uebung derselben. Da nichts fruchten


1) Vgl. Jahrb. VIII, S. 46.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 128 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

wollte, so nahm der bischöfliche Herzog Magnus endlich die Sache in seine eigenen Hände, damit er theils seine heilsamen Absichten leichter durchsetzen könne, theils bei seinem Vater keinen Argwohn gegen seine Diener errege, da derselbe dergleichen Dinge "öfter argwöhnisch und spitzig (suspiciosus et nasutus)" auslege. Er forderte daher im J. 1540 sämmtliche Domherren und Vicare vor seine eigene Person und verhandelte 1 ), in Gegenwart des Siftshauptmannes, mit ihnen freundlich und leutselig (civiliter et humaniter), ohne Bitterkeit, jedoch mit aller Beredsamkeit. Er erreichte seinen Zweck vollständig. So wie er seine Rede beendet hatte, versprachen sie ihm Gehorsam in allen Dingen: kein Domherr, Vicar oder Priester solle fernerhin zu Bützow Messe lesen oder in der Kirche die alten Gesänge oder Gebräuche üben , außer den täglichen Horen (horae canonicae); es solle die Hostie aus der Monstranz genommen werden und die Monstranz bis Ostern offen stehen, damit jeder sich überzeugen könne, daß der Götzendienst abgeschafft sei: kurz der alte Gottesdienst solle völlig abgeschafft sein, bis eine neue Ordnung des Gottesdienstes eingerichtet sei. Der Herzog schreibt dies Alles in einem freundschaftlichen Briefe 2 ), dem leider die Aufschrift fehlt, der aber wahrscheinlich an seinen Lehrer, den Professor Mag. Arnoldus Burenius zu Rostock, gerichtet ist, dem er den Auftrag gab, mit dem Mag. Heinrich Techen baldigst eine Sammlung von Kirchengesängen für die Domherren zu veranstalten und ihm zum nächsten Sonnabend nach Bützow zu schicken.

Hiemit war der Papismus abgeschafft, aber damit noch nicht die evangelische Lehre eingeführt; denn die Pfaffen zogen sich wohl mit ihren Pfründen zurück, waren aber zu verstockt, dumm und kalt, als daß sie die neue Ordnung hätten begreifen können. Der Herzog Magnus ließ zwei Male, um Ostern 1542 und im Spätherbste 1544, in dem Stiftslande Bützow Visitation halten. Nach den Protocollen war aber der Protestantismus noch nicht recht lebendig geworden. In dem Visitations=Protocolle vom J. 1542 heißt es:

"Bützow. Die Stadt vnnd kerspel ist sehr vbell und nicht so wol, wie sichs wol eigent vnd gepurt, mit christlichen seelsorgers versorget."

Es wird dabei nicht einmal ein Prädicant oder Pfarrer genannt, obgleich diese bei allen andern Pfarren des Stifts namentlich aufgeführt werden. Herr Kersten war damals noch Prädicant, da er noch im J. 1544 vorkommt, muß aber nicht


1) Vgl. Anl. Nr. 2.
2) Vgl. Anl. Nr. 2.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 129 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

besonders tüchtig gewesen sein. Es wurden auch andere Versuche gemacht, das Lutherthum zu predigen. Im J. 1542-1543 war ein Prädicant Johann Muethmann zu Bützow und im J. 1543 predigte Daniel Zander daselbst, da in diesen Jahren bei der Universität Rostock

1542-43. Johannes Muethman de Butzow, concionator Buzoviensis,
1543. Daniel Xander Rostochiensis, concionator Buzoviensis,

eingeschrieben 1 ) wurden.

Doch auch diese verschwinden sogleich wieder aus der Geschichte. Als der Herzog im J. 1544 das Stiftsland wieder visitiren ließ, lebten noch die Domherren in Bützow, denen die Visitatoren ihr schändliches Leben verwiesen und zur Haltung des Gottesdienstes nach der neuen Ordnung und zur Ehe ermahnten. Damals war zwar "Herr Kersten" Prädicant; daneben lebte jedoch noch der eigentliche Pfarrer Heinrich Rost, welcher wahrscheinlich aus dem Katholicismus übergegangen war. In dem Verzeichnisse der Lehen heißt es:

"De broderschop S. Johannis.
Einkumpft - - XL fl., welche sihe zu des predicanten vnd des schulmeisters auffenthaltung jherlichen vorreichent."
"Ein Lhen in des heiligen Creutzes Capellen vnd das hat ehr Heinrich Rost."
"Noch eynn Lehn hadt derselbige ehr Heinrich Rost, gehörende zu dem althar Trium Regum."
"Das dritte Lhen hadt ehr kerstenn der predicant vnd ist zu S. Jurgen aussenn der Stadt gelegenn."

Ehr Heinrich Rost oder Rust wird in diesem Protocolle und später öfter genannt.

Erst um das Jahr 1548 trat die Pfarre zu Bützow in die Reihe der ordentlichen evangelischen Pfarren, indem es einen kräftigen Vorkämpfer des Glaubens in der Person des Prädicanten Thomas Aderpul erhielt, der einer der ersten Prädicanten im Lande und schon über 20 Jahre lang eine starke Stütze des Protestantismus gewesen war. Er hatte im Klützer Orte zuerst, schon im J. 1526, die Reformation gepredigt und deshalb mit dem Bischofe von Ratzeburg harte Kämpfe gehabt. Um die Reibung zu vermeiden, hatte ihn der Herzog Heinrich um die Mitte des J. 1531 als ersten Prädicanten nach Mal=


1) Vgl. Rostocker Etwas, 1740, S. 39 und 79.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 130 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

chin versetzt. Von hier wird er um das J. 1548 nach Bützow gegangen sein, da er in einer undatirten offenen Erklärung 1 ) sagt:

"Dith sinth de orßakenn mynes afscheidens."
"Thom ersten. Dwile ick von goth dorch ordentlike middel thom predickampthe vorordent, heft my der durchluchtighe hochgebarnhe furste vnd here here Hinrick hertzoghe tho mecklenborch etc. . alße eyn christliker fursthe vnd lefhebber des Euangelii vor souentein iaren hir tho Malchyn geseycketh, up dat ick dat hillighe Euangelion allen thor ßalicheit flitich scholde vorkundighen, welcker ick ock hebbe ghedann, ouersth ick bouinde leider keine frucht, sunder idel vorachtinge ghades, sines hilligen wordes vnd der hilligen Sacramente, - - - Dar umme hebbe ick eyn bouel van mynem heren Jheßu Christo - - , den stoff van mynen vothen tho slande vnde dar van tho theende, vnd hedde idt ock vor ettliken Jaren ghedan, wen idt frame lhude nicht gehinderth hadden".

Eben so wird von Aderpuls Nachfolger zu Malchin, Johann Stüdemann, im Anfange des J. 1578 gesagt, daß "er fast in die 30 Jahr zu Malchin gepredigt" habe.

Es treffen also die Angaben beider über die Dauer ihrer Wirksamkeit in Malchin um das J. 1548 2 ) zusammen.

In Bützow wirkte nun Thomas Aderpul noch mehrere Jahre als Pfarrer. Es ist auch aus der Chronik bekannt, daß er hinter einander zu Gressow , Malchin und Bützow 3 ) wirkte.

Im malchinschen Visitations=Protocolle von 1552 heißt es öfter, wie z.B.

"Thom heiligen Geiste thom hogen altare ist er Thomas Aderpul vorlehnt gewesen.

Neben Aderpul muß damals schon ein zweiter Prediger in Bützow gewirkt haben, da im J. 1552-53 Mattheus Flege

" Matthaeus Flege Lubec. M. pastor Buzoviensis ".

bei der Universität Rostock 4 ) eingeschrieben ward.

Dagegen heißt es in dem bützowschen Visitations=Protocolle vom J. 1553:

"Capella sancte crucis."
"Possessor ist her Heinrich Rust seliger gewest. Item Buden vnd anders gehoren darzu sambt der Collacien, dar er Thomas Aderpuel pastor itzt wont".


1) Vgl. oben S. 124.
2) Vgl. oben S. 116.
3) Vgl. Gesch. der Reformation zu Gressow, S. 95.
4) Vgl. Rostocker Etwas 1740, S. 199.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 131 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Wahrscheinlich war es schon sein Sohn, welcher ihm als Prädicant im Amte beistand, wenn es in demselben Visitations=Protocolle von 1553 gleich darauf heißt:

"Sanct andreas altar possessor ist er Adam Aderpul predicant 1 )".

Im J. 1556 lebte Thomas Aderpul noch, da er im J. 1556 bei der Universität Rostock eingeschrieben 2 ) ward:

" 1556. Thomas Aderpol Pastor Butzoviensis. "

Am 20. März 1557 war er aber schon gestorben oder zurückgetreten 3 ), da an diesem Tage der Professor David Chytraeus den Visitatoren den Martin Wagner, der Prediger zu Malchin ward (vgl. S. 117 flgd.), sehr warm und nachdrücklich zu einigen erledigten Pfarren, namentlich auch für Bützow, empfahl:

"Non nominabo Suanam uel Buzouium, uerum illud affirmo, Martinum, ubicunque collo cabitur, singularem fidem, diligentiam, morum integritatem et modestiam probaturum esse."

Eben so sagt auch Tilemann Stella in seinem Berichte über die Reformation zu Gressow 4 ) vom 18. April 1570:

"Do hatt Hertzog Heinrich ihn - - gen Malchin gesetzt, darnach gen Butzow, da ist er ein predicant gestorben, ist noch nicht lange todt gewesen."

Nachdem der Herzog Johann Albrecht I. seit dem J. 1552 die Reformation im ganzen Lande siegreich und gründlich durchgeführt hatte, fand ihre Verbreitung auch in der Pfarre Bützow keine Schwierigkeit.

Dem Thomas Aderpul folgte M. Matthaeus Ratke, über den nur wenig bekannt ist. Er hatte "die Kirche geärgert" und sollte Buße thun; David Chytraeus gab darüber ein Erachten ab und that für ihn Fürbitte, da er sich sonst musterhaft betragen habe.

Nach diesem finden wir schon zwei Prediger zu Bützow:

Daniel Crusius, aus Lüneburg gebürtig, der vorher Prediger zu Schwaan gewesen war, im J. 1578 nach Bützow kam und im J. 1581 an der Pest starb, und

Mag. Joachim Reiche, aus Güstrow gebürtig, vorher Pastor zu Parum, (College des D. Crusius im J. 1581,) der im J. 1568 nach Bützow kam und 1604 als Superintendent nach Schwerin.



1) Cleemann im Lexicon, S. 167 a. sagt bei Bützow: "Adam Aderpol vor 1578, resignirte und zog weg. Vermuthlich der Sohn."
2) Vgl. Rostocker Etwas 1740, S. 201.
3) Cleemann im Lexicon läßt ihn auf S. 159 bis zum J. 1559 oder 1560, auf S. 166 bis um 1567 in Bützow wirken.
4) Vgl. Ueber die Reformation zu Gressow S. 95 flgd.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 132 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Anlagen.

Nr. 1.

Der Herzog Heinrich verbietet für seinen Sohn, den zum Bisthume Schwerin postulirten Herzog Magnus, die Aenderung des alten Gottesdienstes in Bützow.

D.d. (1531).


An den Cappellan zcu Butzow.

Lieber andechtiger. Als wir vorstendigt wurden, das etzliche vnsers sones herzog magnusen postulaten vndirthanen zcu Butzow auch in furnehmen seyn sollen, die ampt der heiligen missen vnd andere christliche Ceremonien zcu irren, vnd ßo denne vff jungst gehaltenem reichstage zcu augspurg beslossen, bey den alten cristlichen Ceremonien zcu bleiben vnd doryn fur dem kunftigen cristenlichen Concilio nichts zcu andern, ßo haben wir der halben von wegen gedachts vnsers Soens jungst durch vnsere rethe ernstlich befelen lassen, das sich die gedachten von butzow, bey vormeydung notturftiger vnd geburlicher Straffe keyns wegs vndirstehen sollen, in solchen altherbrachten crisienlichen Ceremonien wes abzcuthun adir zcu andern, auch die geistlichkeit solche zcu vorbringen nicht hindern sollen, vnd wie wol wir vns des der pillikeit noch zcu geschen vorsehen, ßo begern wir doch zcum vbirflus, das ir ine solchs vff nechsten dornstag durch vorlesung dis briffs vom predigstule vorkundigen vnd euch selbst auch deme gemeß halten vnd darnach richten wollet: das ist vnsere zcuuorlessige meynung.

Nach dem undatirten Concepte von des Canzlers Caspar v. Schöneich Hand im großherzogl. meklenburg. Geh. u. H. Archive zu Schwerin. Wahrscheinlich ist der Brief in den ersten Monaten des J. 1531 geschrieben, da der Reichstagsschluß zu Augsburg am 19. Nov. 1530 erfolte, und vor dem J. 1532, da der Herzog Magnus in diesem Jahre die selbstständige Regierung des Bisthums Schwerin antrat.


Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 133 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Nr. 2.

Auszug aus einem Schreiben des Herzogs Magnus von Meklenburg, wahrscheinlich an den Professor Arnoldus Burenius zu Rostock.

D.d. Bützow. 1540 (vor Ostern.)


Magnus dux Megapolensis.

- - - - - - - - - - - - - - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - -

Ego ipse cum canonicis et vicariis meis egi de causa religionis, nolens hoc aliis committere, partim cum res sit tam pia, vtilis et necessaria, partim quod facilius me cum illis agente mouerentur, ne mei ad hanc rem ordinati a canonicis suspecti haberentur, ac si ipsi me ad hoc negotium curandum irritassent, partim propter vitandam meorum suspicionem apud patrem, qui saepius solet esse suspiciosus et nasutus huiusmodi rerum interpres.

Porro totum huius actionis effectum clementissimo patri meo libere et aperte indicaui scripto quodam, rogans S. Clementiam, si a Lindenberg vel aliis suarum partium rogata fuerit quid in hac actione mutandi, vt istius suorumque precibus non relinquat locum. Nam mihi hoc maximo dedecori fore. Sed vt rem paucis absoluam, sic actum est cum canonicis ciuiliter et humaniter, sine vlla acerbitate et ea persuasione, qua pro virili potui, vt statim finita mea oratione, quam coram ipsis praesente meo capitaneo habui, responderint: Totam causam esse in potestate mea et ipsos mihi tanquam eorum obseruando domino et administratori in hac re obtemperaturos, et in animi mei sententiam omnino pedibus iuerunt, ne posthac vllus vel canonicorum, vicariorum et sacrificulorum celebret Butzouii missam et nihil aut canticorum aut ceremoniarum in templo obseruent, preter horas canonicas quotidie cantandas, vt hostiam argento inclusam, die Monstrantz vt vocant, e ciborio tollant et sinant istam capsulam apertam esse vsque ad ferias paschales, vt pretereuntes videant, istam idolatriam e medio ablatam esse: in summa vt se abstineant ab omnibus abusibus et impiis cere-

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 134 zur ersten Seite zur vorherigen Seite

moniis, quas hactenus celebrarunt, tantum canentes horas canonicas et nihil amplius in templo agentes tamdiu, quoad legitimus modus celebrandi ceremonias pias et alia, quae consonant verbo diuino, ipsis suo tempore praescribatur. Cum vero nonnulla cantica, collectae, responsoria, antiphonae et huiusmodi similia indigeant in horis canonicis, velim vt vna cum magistro Henrico Techen excerpas et in aceruum redigas quodam ordine pia cantica, quibus in quibuslibet feriis per totum annum vtendum est, ne habeant excusationem quid impii canendi et culpam in me transferendi, qui huius erroris emendator non fuissem. Cura igitur pro fide et diligentia tua, vt ista excerpta et collectanea piorum canticorum optimo ordine et diligenter scripta ad me hoc sabbato certissime mittantur, quod si feceris, erit mihi gratissimum, nam tibi gratificandi sum paratus. Vale. Ex castro nostro Butzouiano, anno Christi M. D. XXXX. Raptim.

Nach einer gleichzeitigen Abschrift im großherzogl. meklenburg. Geh. u. H. Archive zu Schwerin.

 

Vignette