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eine Urkundenmittheilung
von
Johans Albrecht.
Erbare, tugentsame, liebe andechtige. Wir haben
euer schreiben, betreffend einen furstandt, den
ihr den auch erbarn vnsern lehnleuten vnd lieben
getreuen Hartich vnd Reimern gebrudern den
Bulowen zu Radem bestellen soltet, nemlich das
ihr ihnen nach eurem todtlichen abgang dass gut,
so sie euch an stadt eures ehegeldts
freiwilliglich eingereumpt, auf euer lebelang zu
geniessen, wiederumb so gut, als sie euch das
vbergeben, liffern, vndt solchen furstandt
verburgen soltet, hören verlesen, vnd wissen vns
anfenglich vnserer deswegen an die hochgelerten
vnsere Rath, Professorn zu Rostock vnd lieben
getreuen Friederich Heinen, Lorentz Panclowen
vnd Heinrich Gladowen ausgegangener Commission
wol zu erinnern, wir seindt auch des recesses,
so durch sie zwischen euch beiderseits
auffgerichtet, nach nothdurfft berichtet, können
aber bei vns nicht erachten, warumb ihr
desselbigen vnd insonderheit des verburgten
furstandes beschwerung traget, dann ihr
gleichwol wisset, daß ihr kein erbjungfrau in
die gemelten guter seiet, euch auch dieselbigen
mit keinem rechten, noch aus landtüblicher
gewonheit, sondern allein aus gutwilligkeit
euerer vettern zukommen, so ist euch auch
gleichfals vnuerborgen, das nach dem gebrauch
vnserer lande vnd Furstentumb keiner Jungfrauen
mehr zur ehelichen aussteuer gepurt, dann so vil
ihres vatters guter jerlicher nutzung ertragen.
Nun werden wir bestendig berichtet, das solche
guter bei weitem so vil nicht, als obgenante
eure vettern euch in der gute vnd freuntschafft
gepoten, nemlich 300 fl. jerlich, ertragen
sollen, sondern selbs in der hauptsumme vber 500
fl. nicht vil werth sein sollen. Deswegen wissen
wir eurer bitt disesfals nicht stadt zu geben,
sondern ihr werdet euch selbs dermassen in die
sach zu schicken wissen, damit wir fernerm
anlauffen vnd ihr mit weitleufftiger
vnfruchtbarer suchung verschonet pleiben muget,
wollen wir euch gnediger mainung hinwider nicht
bergen. Datum Schwerin den 15. 8bris Ao.
. 69.
An
Jungkfrau Annen Bulowen.
Nach dem Concepte im großherzogl. meklenb. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.