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Das
zu Wismar,
von
dem Professor Crain zu Wismar.
U nter dem Titel: Dat Kercken=Böck thom Graünnkloster findet sich im wismarschen Geistlichen Archiv ein Buch in Quart, von Papier, zwei Finger dick, in braunem Hornband, worin außer größtentheils ökonomischen Notizen, Rechnungen, Verzeichniß der Kirchengräber u. dergl. auch andere historische Nachrichten verzeichnet sind: alles, wie gewöhnlich in den Memorandenbüchern, ohne Ordnung durch einander. Die Verfasser sind theils der vom Rath laut seiner eigenen Worte im J. 1525 eingesetzte Guardian Heinrich Never (vgl. Schröder Pred. Hist. S. 4 ff.), theils der vom J. 1543 an als Rector der Klosterschule fungirende, im J. 1565 als Prediger an der Nicolaikirche verstorbene M. Georg Wint, sonst Wendt (vgl. ebend. S. 49 f.), der sich hier "Scriuer des klosters" nennt, theils andere zu Schreibern des Klosters verordnete Geistliche jener Zeit, bis in die 90ger Jahre des 16. Jahrhunderts. Dieses Kirchen=Buch ist übrigens dasselbe "Msct. Wismariense", worauf sich Schröder in seinen Schriften, namentlich oft im Ev. Mcklb., beruft, wie sich aus der Vergleichung seiner Citate mit dem Inhalte desselben bald ergiebt.
Unter andern in diesem Buche enthaltenen historischen Notizen findet sich nun auch die Nachricht und Abschrift von zwei historischen Monumenten in der ehemaligen Franciscaner=Kirche, vornämlich in Bezug auf die Gründung des Klosters und auf die meklenburgische Fürstenfamilie; das eine war die laut Schröder (Pap. Mcklb. S. 648) noch ums
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Jahr 1700 vorhandene Inschrift auf einem ehemaligen Kirchenstuhle im Chor, das zweite eine Denktafel, welche sonst wo im Chor hing. Beider Inhalt theile ich nachstehend mit.
A.
Nauolgende schriften stan in deme
Chor bauen dem langen stole an der
norder siden.
Anno Dni M. CC. Lj. Recepti fuerunt fratres minores in ciuitate ista Wismariensi, quorum protector sit coeli, terre cunctorumque dominus et Rector. Amen.
Anno Dm M. CCLXXXiij Dns Helmoldus de Plessen fecit destrui antiquum chorum Ecclesie sancte crucis, et alium chorum ad honorem sancti Francisci aedificavit. orate pro eo. (Cf. Schröder l. c. p. 774.)
Anno dni M. CCXCj Dna Anastasia vxor dni Henrici Megapolensis capti, Kalendis Augusti, posuit primum lapidem pro noua ecclesia hujus monasterii construenda, offerens centum libras argenti pro structura facienda, Cujus nobilis Dne memoria sit in aeterna benedictione et gloria. (Cf. Schröder l. c. p. 809.)
Anno Dni MCCCij obiit Dns Henricns dictus Hierosolimitanus fundator hujus monasterij.
B.
Affschrift vth eyner Tafeln Im kor hangende.
Anno 1252 Johannes theologus, eyn hertogk tho mekelnborch van der Linie der koninge Obotritorum vnd eyn Szone hern hinrici Burewinj Syn Mutter Sophia des koninges to Sweden dochter (;) nam de Barfoter In, tor Wißmar vnd gaff ihn In de kerke des hilligen Cruces.
Anno 1271 Ist henricus ern Johannis theologi Szon mit synen edellüden nha deme hilligen lande tom hilligen graue gereiset dar sie alle gefangen worden van den Saracenen Im tempel des hilligen graues am dage conuersionis Pauly de adel auerst des hern hinricj wurden wedderumb gefort in dat ehre vaderlandt dat se versamleten eynen schatt tho ehres hern verlosinge.
Wen de here Henricus wort myt eynem knechte martinus Bleyer genomet In babilonien gefort dar he 24 Jar langk fenklich geholden dar nha wedder geloset vn mit grosen ehren in syn vaderlant wedder kamen anno 1299 wo he nha - - - -
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De fforstynne ouerst ffrow Anastasia dysses gefangenen hern hinrici gemahel, eine dochter hern Barnymes hertoghen tho Stettyn, dewyle ehre here fenklich was heft se grote verfolginge gehat van den vmbliggenden ffürrsten ehren nabern also doringer Meyßen Brandenburger, Saxsen vnd Holsten de mit velheit in ere landt gefallen In meininge dat landt Intonemende Anno 1284 was im 12 Jar ehres hern gefenknisse Querst godt halp er dat se bystant krech, helt eyne schlachting vnd drepent twischen der Stepenisse vnd gadebusch dar sie vnd ehre Sons behelden de ouerwynninge mit voroueringe veler gutter.
Anno 1289 ist de Junge her Johannes de oldeste
Szon ern Hinrici des gefangenen in Babilonia,
verdruncken in der Goluitze mit 14 eddell
den d
sses landes Synen licham leth syn
moder frow Anastasia beerdigen im Chor des
klosters vnd de eddellüde in desulue kerke.
Anno 1299 ist here Henricus tho mekelnborch ern Johannis theologi Szon vth der Babilonischen gefenknisse geloset vnd wedder in syn landt gekamen mit groter herlichkeit Ingenommen, obt a° 1302.
Anno 1306. Jdeswärtig ist gestoruen frow Anastasia eyn gemahel ern Hinrici Hierosolimitanj wort begrauen by ehren Szon Johannem im kor Int norden.
Anno 1314 ist gestoruen frow Beatrix vth Brandenborch eyn gemal ern Henrici filii hierosolomitanj.
Anno 1321 ist gestoruen desulue Junge her
Hinricus filius hinricj hierosolomitani Syn
S
ster froychen Anastasia kort darna.
Anno 1328 obt frow Anna vth Sassia dat ander gemahel ern hinrici leonis dicti. Noch ij Kinder Hinricus vnd Anastasia.
Anno 1318 frow Metke vth holsten greffynne to Swerin. Froychen Lutgart filia ducis Johannis submersi Im kor begrauen Finis.
Die Inschrift des Chorstuhls haben, wie oben
angeführt, noch Schröders Zeitgenossen gesehen,
und daß eine Tafel, von welcher die
"Affschrift" im "Kerckenb
ck" copirt worden, in der
Klosterkirche gehangen habe, leidet wohl
schwerlich Zweifel, da sich kein Grund denken
läßt, warum einer der genannten Klosterschreiber
die Sache erfunden haben sollte. Solche Tafeln
findet man bekanntlich auch anderwärts. Das
Alter der Inschrift würde freilich, nach einigen ortho=
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graphischen Eigenthümlichkeiten zu urtheilen, nicht viel über die Zeit der Reformation hinaufgehen, wenn man nicht annehmen dürfte, daß der Abschreiber, der in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts angestellte Küster des grauen Klosters, Heinrich Wolter, seine eigene Orthographie in der Abschrift anbrachte. Ein höheres Alter ist daher immer möglich und der Ausdruck der Inschrift ist wenigstens naiv und kunstlos genug, um ein solches wahrscheinlich zu machen. Wenn ich mir indeß hierüber kein bestimmtes Urtheil anmaßen will, so scheint doch, abgesehen von einigen leicht wegzuräumenden Widersprüchen die Echtheit des Hauptinhalts beider Inschriften durch den Umstand sehr beglaubiget, daß dieselben eben in der Kirche angebracht waren. Wäre dieß auch wirklich selbst nicht sehr lange vor der Zeit der Reformation geschehen, so ist doch wahrscheinlich, daß zu jener Zeit der Convent noch im Besitz sicherer Nachrichten über den Ursprung und die ältesten Schicksale des Klosters war; und selbst wenn die Inschriften nach bloßer Tradition gemacht worden wären, so hätten sie Gewicht, da in solcher Zeitnähe mit den Begebenheiten selbst die Tradition der Wahrheit nahe kommen mußte. Es ist kaum denkbar, daß eine Tafel mit Nachrichten, deren Inhalt zu jener Zeit nicht glaubwürdig gefunden worden wäre, ohne Widerspruch zu erregen, öffentlich, gerade an dem Orte der Begebenheiten hätte aufgehangen werden können. Viel eher muß man glauben, daß die Verfertiger oder Veranlasser der Inschrift, welches doch wohl nicht leicht andere als die Klostergeistlichen selbst gewesen sein können, die darin enthaltene Kunde als eine Urkunde sichern und verewigen wollten.
Damit soll jedoch nicht gesagt sein, als ob der Inhalt durchaus wahr wäre; es finden sich allerdings einige unrichtige Angaben und Widersprüche. Allein bei näherer Prüfung lassen sich dieselben bis auf eine leicht heben und bürgen vielleicht gerade für die Unbefangenheit der Urheber. So heißt es in der Copie der auf dem Kirchenstuhle befindlich gewesenen Schrift, daß Anno Dni M.CC.Lj, in der Copie der Tafel aber, daß Anno 1252 die Barfüßer in Wismar aufgenommen worden. Dieser ein Jahr betragende Unterschied historischer Angaben findet sich in alten Chroniken öfter und läßt sich aus verschiedenen Ursachen erklären. Wenn z.B. ein Factum vom Decembermonat von einem Berichterstatter nach dem bürgerlichen Calender, von einem andern nach dem kirchlichen aufgeführt ward, so lautete die Angabe schon um ein Jahr verschieden, da der letztere bekanntlich mit dem 1. Advent das neue Jahr anfing. Wenn daher in älteren Kirchrech=
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nungen die vier Zahlungstermine gewöhnlich in dieser Reihe aufgeführt sind: 1) Weihnacht, 2) Ostern, 3) Johannis, 4) Michaelis, so ist, wie schon aus der Stellung zu sehen, nach dem bürgerlichen Calender berechnet, Weihnacht nicht für den 25. December des genannten Jahres, sondern für den 25. Dec. des voraufgehenden Jahres zu nehmen.
Bisweilen ward dieser Unterschied aber auch durch den Umfang einer Begebenheit veranlaßt, wie z.B. gleich in unserm Falle es möglich war, daß die Franciscaner zwar im J. 1251 in die Stadt kamen, im J. 1252 aber erst die Kirche eingeräumt erhielten, wie auch schon die Fassung beider Inschriften selbst die Sache zu erklären scheint. Der eine Verfasser konnte nun nach dem erstern, der andere nach dem andern Moment der Begebenheit die Zeit derselben bestimmen, und der Widerspruch war da.
Da endlich drittens die Ziffern 1, 2, 3 mit den Buchstaben j, jj, jjj, geschrieben wurden, so begegnete es wohl auch mitunter den Abschreibern, daß sie ein j zu viel oder zu wenig machten. Einer von den drei Fällen nun angenommen, würde immer die Ansiedelung der Franciscaner genau in den ersten Jahren der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts durch beide Inschriften bekräftiget erscheinen.
Daß Heinrich der Pilger Stifter des Klosters genannt wird, kann wohl kaum ein Widerspruch gegen die Nachricht sein, daß Johann I. die Mönche aufgenommen habe, da es sehr gut möglich, ja sogar wahrscheinlich ist, daß das eigentliche Kloster erst später erbauet wurde und die Mönche vorläufig untergebracht wurden. Was Heinrich und seine Gemahlin für das Kloster thaten, berechtigte sie allerdings zu dem Namen der Gründer.
Das Todesjahr der Anastasia, 1306, in der Abschrift der Tafel ist freilich ganz unrichtig, da Anastasia sicher noch im J. 1311 lebte, indem (nach einer Mittheilung des Herrn Archivars Lisch) im großherzogl. Archiv zu Schwerin eine in diesem Jahre am Tage der heil. Agnete (21. Jan.) zu Wismar ausgestellte (pöler) Urkunde aufbewahrt wird, welche mit den Worten anfängt: Anastasia dei gracia domina Mangnopolensis et Hinricus eadem gracia dominus Magnopolensis etc., und an welcher beider fürstlichen Personen Siegel hangen; sie lebte ferner nicht nur noch im J. 1314, als sie mehrere Schenkungen an die Kirche zu Pöl mit bestätigte (vgl. Rudloff Urk. L. Nr. XCIII.); ja der in einer im Jahr 1316 fer. III infra oct. assumpt. virginis (15. Aug.) vom Fürsten Heinrich ausgestellten (pöler) Urkunde vorkommende Ausdruck: Henricum clericum dilecte matris
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nostre domine Anastasie, läßt ihr Leben sich noch an dem angeführten Tage des genannten Jahres als noch nicht beschlossen annehmen, weil sonst ein "pie memorie" oder "quondam" nicht leicht fehlen würde. Nun wäre es aber ja möglich, daß Anastasia noch im Jahr 1316 gestorben wäre, denn urkundliche Beweise, daß sie länger lebte, sind nicht vorhanden, wiewohl dafür, daß sie 1319 gewiß todt war, da in diesem Jahre, "proximo die ante Dionys. et soc." (9. Oct.), der Fürst Heinrich im Kloster Doberan eine Stiftung gründete für die "Memoria domini Hinrici Magnopolensis patris nostri et domine Anastasie matris nostre nec non domine Beatricis uxoris nostre sub miseratione Christi quiescentium". Es ist sogar wahrscheinlich, daß Anastasia am 18. Oct. 1317 schon todt war. Von diesem Datum befindet sich nämlich, nach der Mittheilung des Herrn Dr. Ditmar zu Lübeck, in dem Archive des Heil. Geist=Hospitals daselbst eine vom Fürsten Heinrich dem Löwen ausgestellte Urkunde 1 ), in welcher dieser den Einwohnern der Insel Pöl die Mahlfreiheit ertheilt. Diese Urkunde enthält die Worte: Nos igitur dei gratia Hinricus dominus Magnopolensis et Luitgarda filia dilecti fratris nostri bone memorie, relicta comitis de Segeberg etc. Eine andere zu Wismar am 22. Nov. 1318 (anno domini M°CCC°XVIII° in die beate Cecilie) ausgestellte und im geistlichen Archiv daselbst befindliche Urkunde, laut welcher derselbe Fürst seine Besitzungen auf der Insel Pöl (totam terram Pole) an Helmold von Plessen, die Gebrüder Bertold und Gottschalk von Preen, Friedrich von Stralendorf und die Kinder Heyno's von Stralendorf verkauft, hat die Worte: Nos de maturo concilio nostrorum fidelium, accedente voluntario consensu seu beneplacito nostre predilecte fratruelis domine Lutgardis vendidimus etc.; ja es hängt sogar das Siegel der Gräfin Luitgard neben dem des Fürsten an der Urkunde, woraus hervorgeht, daß dieser Frau Anrechte auf Pöl zugestanden wurden. Dies konnten aber wohl keine andern sein, als daß ihr Pöl als Wittwensitz, und Einkünfte aus diesem Landestheile zu ihrem Unterhalte angewiesen waren. Nun ist aber historisch sicher, daß Pöl auch der Wittwensitz Anastasiens war, und daher ist erstens nicht wahrscheinlich, daß Heinrich bei Lebzeiten seiner Mutter
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diese Ländereien verkaufte, und wäre es dennoch geschehen, so erwarteten wir mit Recht in der Urkunde eher ein: "consentiente predilecta matre nostra", als die Beistimmung einer entfernteren Verwandten, die vielleicht erst nach Absterben Anastasia's deren Wittwensitz bezog. Es läßt sich nicht denken, daß eine pöler Urkunde des Inhalts Anastasia's gar nicht erwähnte, wenn sie damals noch gelebt hätte; sie war vielmehr aller Wahrscheinlichkeit nach schon todt. Aus denselben Gründen aber konnte sie zufolge der vorher angeführten Urkunde auch am 18. Oct. 1317 nicht mehr leben, da auch in dieser Schrift ihrer Enkelin und nicht ihrer selbst Erwähnung geschieht. Mit der größten Wahrscheinlichkeit fällt also ihr Absterben entweder ins Jahr 1316 nach dem 15. August, oder ins Jahr 1317 vor dem 18. October. Das erstere nun angenommen, so daß Anastasia im J. 1316 gestorben wäre, so könnte vielleicht der Irrthum der Tafel daher entstanden sein, daß anstatt dieser Jahreszahl die ähnliche 1306 geschrieben oder beim Abschreiben gelesen wäre. Auf diese Weise würde der Irrthum der Tafel selbst zur Berichtigung der gewöhnlichen Angabe 1314 und zur Bestätigung der Ansicht von dem Ausdruck der oben angeführten Urkunde dieses Jahres führen. Man dürfte daher wohl die Correctur des 1306 der Tafel in 1316 wagen.
Ein zweiter Vorwurf der Unrichtigkeit trifft die
Worte: "Anno 1321 ist gestoruen desulue
junge her "hinricus filius hinricj
hierosolomitani". Die Verwechselung der
Personen ist augenscheinlich, und geht schon aus
dem Beisatze: "Syn S
ster froychen Anastasia"
deutlich genug hervor, daß der bezeichnete
Verstorbene nicht Heinrich des Pilgers Sohn,
sondern dessen Enkel, der Sohn Heinrichs des
Löwen ist. Die Tafel berichtiget sich aber schon
selbst in dem darauf folgenden Satze, worin es
heißt: "Anno 1328 obt frow Anna vth
Sassia"
. und dann: "Noch ij Kinder
hinricus und Anastasia", welches keine
anderen sind, als die vorher unter dem Jahr 1321
erwähnten. Diese nochmalige Erwähnung der beiden
Kinder aber ist durch die auch sonst berichtete
spätere Beisetzung ihrer Körper im Grabe der
Mutter veranlaßt. (Vgl. Schröder Beschrb. der
St. u. Herrsch. Wismar S. 239.) Der Verfasser
der Inschrift also, oder wahrscheinlicher der
Abschreiber, hat sich oben versehen; es hat wohl
heißen sollen: Anno 1321 ist gestoruen dessuluen
hern hinrici, filii Hinrici Hierosolymitani,
junge her hinricus oder Szon.
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Endlich sind die Worte: "froychen Lutgart
filia ducis Johannis submersi"
. im letzten Satze von der
voraufgehenden Todesnachricht der Gräfin zu
Schwerin zu trennen und als besonderer Satz in
einer neuen Reihe zu beginnen, damit nicht das
Todesjahr der Gräfin "Metke" mit auf
jene bezogen wird. Die Verbindung beider in
einem Satze ist wahrscheinlich auch die Schuld
des Abschreibers. Die Flüchtigkeit des
Abschreibers überhaupt, welche unter andern aus
dem nicht vollendeten Satze über Heinrichs des
Pilgers Rückkehr hervorgeht, ist zu bedauern, da
gewiß die Tafel selbst genauer war. Und wer
weiß, ob nicht der ganze Widerspruch, in welchem
diese Nachricht mit den oben angeführten
Urkunden steht, nach welchen Johanns Tochter
verheirathet ward, mithin nicht als
"Froychen" gestorben sein konnte,
ebenfalls auf Rechnung des Abschreibers zu
setzen ist, dessen Irrthum nachher Latomus,
Schröder u.A. nachschrieben. Dem sei indeß wie
ihm wolle, die Nachricht, daß Johanns Tochter
kurz nach des Vaters Unglück als Kind gestorben,
ist eine Sage, deren Ungrund aus den angeführten
Urkunden offenbar ersichtlich ist.
Ich habe die Würdigung der im Kirchenbuch enthaltenen, oben mitgetheilten historischen Notizen, so wie des Kirchenbuches selbst mir deshalb angelegen sein lassen, weil sie für das Nekrologium des meklenburgischen Fürstenhauses von Wichtigkeit zu sein scheinen. Noch mehr fand ich mich aber dazu bewogen, weil ich selbst einen Beitrag zu diesem Nekrologium in einem Aufsatze unter der Aufschrift: Meklenburgischer Fürsten Gräber in Wismar, in den Jahrbüchern mitzutheilen die Absicht und die Veranlassung habe. In diesem werde ich auch Gelegenheit nehmen, einige Punkte der aus dem Kirchenbuche mitgetheilten Nachrichten, namentlich auch die das "Froychen Lutgart" betreffende Angabe noch näher zu beleuchten.