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gegründet von | fortgesetzt von | |
Geh. Archivrat Dr. Lisch. | Geh. Archivrath Dr. Wigger. |
herausgegeben
von
Geh. Archivrath Dr. H. Grotefend,
als 1. Sekretär des Vereins.
Auf Kosten des Vereins.
Druck und Vertrieb der
Bärensprungschen Hofbuchdruckerei.
Kommissionär: K. F. Koehler, Leipzig.
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I. | Die Sage vom Feuerreiter. Von Oberlehrer Dr. Becker, Rostock | 1-28 |
II. | Francesco Borno und Juan dei Regaci, die ersten welschen Bauleute des Herzogs Johann Albrecht. Von Geh. Archivrat Dr. H. Grotefend | 29-42 |
III. | Mecklenburger in den Matrikeln der Universitäten Kopenhagen und Groningen. Von Oberbibliothekar, Professor Dr. G. Kohfeldt, Rostock | 43-66 |
IV. | Die Schweriner Goldschmiede bis zum Jahre 1830. Nachtrag zu Jahrbuch 77 von Geh. Archivat Dr. H. Grotefend | 67-74 |
V. | Die Universität Rostock und Wallenstein. Von Geh. Hofrat Professor Dr. Wilhelm Stieda, Leipzig | 75-88 |
VI. | Der Zehlendorfer Damm. Von Rechtsanwalt Johannes Albrecht, Güstrow | 89-98 |
VII. | Ehrentafel mit den Bildnissen der in den Vereinsjahren 1914/15 und 1915/16 im Felde gefallenen Vereinsmitglieder und deren Lebensläufen | 99-110 |
VIII. | Carl Schröder †. Nachruf und Schriftenverzeichnis. Von Geh. Hofrat Prof. Dr. Wolfgang Golther, Rostock | 111-125 |
IX. | Die geschichtliche und landeskundliche Literatur Mecklenburgs 1912-1917. Von Margarete Friederichs, Schwerin | 127-276 |
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Jahresbericht (mit Anlagen A-C) | 1-19 |
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:
Von
Oberlehrer Dr. Becker , Rostock.
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B ei fast allen uns bekannten primitiven Völkern spielt das Feuer in Religion und Mythus eine merkwürdig starke Rolle. Schon die "Herabkunft des Feuers", das meist als eine dem Himmel entnommene Gabe dargestellt wird, beschäftigt die Phantasie des Volkes und führt zu den schönsten Sagen, die ihre bekannteste Ausbildung in den Erzählungen von Prometheus gefunden haben. Kein Wunder daher, daß das Feuer vielfach als heilig verehrt wurde. Opfer wurden ihm dargebracht; unter geheimnisvollen Zeremonien wurde ein neues reines Feuer jährlich entzündet; ein ewiges Feuer wurde auf dem Staatsherde unterhalten, wie z. B. das von den Vestalinnen geschirmte heilige Feuer in Rom nie ausgehen durfte. Auch die Israeliten unterhielten ein ewiges Feuer, wie aus der Stelle III. Mose 6, V. 12, 13 hervorgeht: "Das Feuer auf dem Altar soll brennen und nimmer verlöschen; der Priester soll alle Morgen Holz darauf anzünden . . . Ewig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nimmer verlöschen." In gewisser Parallele dazu steht die ewige Lampe in den katholischen Kirchen. Bekannt ist, daß die alten Parsen ein ewiges Feuer unterhielten, wie heute noch die Perser. Ewig loderte die Flamme auf dem Altar der Athene Polias in Athen, im Tempel des Pan in Arcadien. "Berühmte Orakel bewahrten immer brennende Feuer wie das zu Delphi . . . Die Kolonien brachten ihr heiliges Feuer mit aus der Mutterstadt; erlosch es zufällig, so durfte es nur dort wieder angesteckt werden" 1 ).
Auch bei unsern Vorfahren, den alten Germanen, finden wir reichliche Spuren einer Verehrung des Feuers. "In dem Glauben an die dämonenvertreibende Kraft des Feuers wurzelt der altheidnische Brauch, das Gebiet, von dem man Besitz ergriffen hat, mit Feuer zu umgehen und dadurch zu heiligen . . . Im Hause galt das Herdfeuer als besonders heilig, denn es schützte vor den bösen Geistern. Daher werden noch heute gewisse Rechtshandlungen an dem Herdfeuer vorgenommen, neue Mit=
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glieder des Hauses feierlichst dreimal um dasselbe geführt, bei jeder besonderen Gelegenheit Speisen oder andere Dinge hineingeworfen 2 ).
Und eine ganze Reihe anderer Volksgebräuche, die zum Teil heute noch geübt werden, deuten auf einen ausgedehnten Feuerkult der Germanen hin. In feierlichster Weise wurde das "Notfeuer" entzündet, und zwar nach uralter Sitte durch Reibung von Holzstücken, in Zeiten, wo man schon längst es verstand, aus dem Steine Funken herauszulocken und aufzufangen. Das Osterfeuer, das Johannisfeuer wurde wohl überall in Deutschland gebrannt, und an vielen Stellen lodern ja jetzt noch in der Johannisnacht Feuer zum nächtlichen Himmel empor. Alte Erzählungen und Gebräuche deuten darauf hin, daß man dem Feuer auch Opfer darbrachte: das Hineinwerfen von Lebensmitteln, das Hineingießen von Getränk geben uns sichere Anhaltspunkte dafür 3 ). Und zwar "galten diese Opfer ursprünglich nur dem Element, nicht einer Gottheit, erst später und örtlich verschieden sind sie mit Götteropfern in Zusammenhang gebracht worden" 4 ).
Hier liegt wohl schon ein Gedanke zugrunde, der uns fernerhin noch mehr beschäftigen wird: das Feuer soll günstig gestimmt werden, man will einem ungezügelten Ausbrechen der Wut des Elementes vorbeugen.
Erklärlich genug, daß gerade diese Besänftigung des Feuers in alten Zeiten für die Menschen von wesentlicher Bedeutung war. Es fehlten wohl alle Möglichkeiten, ein ausgebrochenes Feuer zu dämpfen, man mußte es austoben lassen, und es ist deshalb als sicher anzunehmen, daß der germanische Bauer durch Feuersbrünste außerordentlich zu leiden hatte. Bei Stürmen konnten leicht vom offenen Herdfeuer Funken in das Strohdach fliegen, der Blitzstrahl fand überall im Hause Nahrung. Haus und Hof brannte nieder, denn mit eigener Kraft vermochte man eben nichts gegen das entfesselte Element zu unternehmen. Und da ist es denn ganz erklärlich, daß man mit Zaubermitteln, mit abergläubischen Gebräuchen Rettung zu bringen suchte. Derartige Mittel weiß das Volk heute noch viele, ihre Kenntnis ist uns in den Sammlungen der Volksgebräuche und des Volksaberglaubens zum Glück erhalten.
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Ich möchte hier eine Gruppe davon zusammenfassen, wo der Brand dadurch gelöscht wird, daß der sogenannte Feuerreiter in Wirksamkeit tritt. Die Verbreitung dieser Sage ist ungemein groß, wir finden sie z. B. in Ostpreußen, in der Mark, in Mecklenburg, in Sachsen, im Voigtlande, in den wendischen Gebieten des Ostens, aber auch in Süddeutschland in Bayern und Schwaben. Hier hat sie ja bekanntlich durch Mörike dichterische Behandlung erfahren.
Der Grundtyp , auf den sich die Sage zurückführen läßt, ist etwa folgender: Ein Feuer ist ausgebrochen, da erscheint ein Reiter, spricht einen Feuersegen und jagt dabei "zu Pferde dreimal im sausenden Galopp um das brennende Gebäude und darauf in ein nahes Gewässer, die Flamme fahrt ihm als ein langer Feuerstrahl ins Wasser nach und ist damit erloschen" 5 ).
Diese einfache Grundform ist nun vielfach erweitert worden. Zunächst wird mehrfach erwähnt, daß das betreffende Roß ein Schimmel gewesen sei. So kommt in Labiau der Feuerreiter "auf einem schäumenden Schimmel" angesprengt 6 ), dasselbe wird aus Ludwigslust 7 ) und aus Stendal 8 ) berichtet. In dieser letzten Sage hören wir auch, wie der Feuerreiter zu seinem Pferd gekommen ist: In Stendal brannte es sehr oft. Da kam einmal zu dem Bürgermeister "ein kleines Männchen, brachte ihm einen Schimmel und sagte, auf dem solle er um das Feuer reiten, da werde es sogleich stille stehen. Das hat er denn auch getan, und augenblicklich war dem Feuer Einhalt geboten. So hat er es jedesmal, sobald irgendwo ein Feuer aufschlug, wiederholt, und nie ist mehr als ein Haus von demselben verzehrt worden". Hier finden wir also den Gedanken, daß es mit dem Rosse keine gewöhnliche Bewandtnis haben könne: das kleine Männchen deutet doch sicher auf einen Zwergen oder einen Kobold, und es scheint mir, als ob der Schimmel in Beziehung stehen könne zu dem weißen Rosse, auf dem in der altgermanischen und altslavischen Mythologie Götter durch die Lüfte dahinsprengten. Damit dürfte auch zusammenhängen, daß als Vermittler der Kunst mehrmals Zigeuner genannt werden, und Zigeuner sind in den Sagen sehr oft an Stelle der alten Heiden getreten.
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Nur selten erfahren wir etwas über die Kleidung des Feuerreiters. Einige Male wird aus Schwaben gemeldet, daß er "in fliegendem Mantel" 9 ), einmal aus Tübingen, daß er "den Hut in der Hand, hoch in den Bügel stehend" 10 ) geritten sei. Mörike erzählt von einer roten Mütze, die er getragen habe.
Oft wird uns der Name und Stand des Feuerreiters genannt. In Labiau war es ein Graf von der Trenk in Schakaulak, in Ludwigslust der Oberforstmeister Laufert, in Stavenhagen der Ritter von Oertzen 11 ), in der Ukermark ein Herr von Arnim auf Kröchlendorf 12 ), in Tübingen der Herzog Karl von Württemberg, dessen Kunst der Feuerbesprechung mittels eines kräftigen Segens ja auch in dem Roman von H. Kurz: Schillers Heimatjahre eine Rolle spielt. Sonst heißt es wohl: ein Baron, ein Graf, der Inhaber eines Rittergutes, in Stendal war es der Bürgermeister. Es sind also immer durch Geburt und Stand hervorragende Männer, die diese Kunst ausüben. Das entspricht der uralten Anschauung, daß den Führern des Volkes eine gewisse Zauberkraft innewohnte. Sie vermochten es, Krankheiten durch Handauflegen zu heilen, Blinde und Lahme gesund zu machen, und vor allem galt immer der Kropf als ein von den Königen zu heilendes Leiden 13 ). Daß wir es hier wirklich mit einem uralten Glauben zu tun hatten, ergibt sich aus einer Stelle der Edda 14 ): Dem Asen Heimdall erwächst auf der Welt ein Enkel Kon, der Stammvater der Könige. Und von diesem Götterenkel heißt es:
Doch Kon der junge war kundig der Runen,
lange wirkender Lebensrunen;
auch kannt er die Kunst, Krieger zu schützen,
machte Schwerter stumpf und beschwichtigte Wogen.
Die Stimmen der Vögel verstand er zu deuten,
stillt' Meer und Feuer, minderte Schmerzen.
Neben vielem anderen haben wir hier also auch die Zauberkraft des Feuerlöschens besonders erwähnt.
Auch aus der Lüneburger Heide hören wir von dieser Kunst der Feuerbesprechung. Kück berichtet in seinem hübschen Buche: "Das alte Bauernleben der Lüneburger Heide" folgendes:
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"Selbst ein Prediger, der Träger eines bekannten hannoverschen Namens, stand bei seiner Gemeinde in dem Ruf, das Feuer besprechen zu können. Augenzeugen haben mir erzählt, sie hätten ihn wiederholt beobachtet, wie er, die Besprechung murmelnd, das brennende Feuer umschritten hätte." Diese Sage ist deshalb bedeutungsvoll, weil es das einzige Mal ist, daß ein Pastor als Veschwörer des Feuers genannt wird. Kück führt auch einen Spruch an, der sich jedoch wörtlich mit der Form deckt, die wir aus dem ganzen niedersächsischen Gebiet kennen.
Mit jener Nennung bestimmter Persönlichkeiten hängt nun wieder zusammen, daß uns auch mehrfach ganz genaue Angaben gemacht werden, in welcher Zeit die Sage spielt. In Labiau war es im Jahre 1809, in Stavenhagen "vor 100 Jahren", in Stendal soll der Bürgermeister die Kraft bis 1840 behalten haben, und der Herzog Karl von Württemberg ist uns aus Schillers Jugendzeit wohlbekannt. Genannt werden noch u. a. die Jahre 1730, 1780, 1817, 1819, 1864. Die überlieferten Formen der Sage sind also verhältnismäßig ganz jung, wobei wir aber natürlich annehmen müssen, daß jüngere Übertragungen aus uraltem Sagengut vorliegen. Denn die einzelnen Züge sowie der ganze Gedanke der Sage deuten eben ohne weiteres auf die Vorzeit zurück.
Fast jedesmal wird erwähnt, daß der Reiter einen Feuersegen gesprochen habe, nur gelegentlich einmal findet sich die Bemerkung, daß der Ritt stillschweigend erfolgt sei. Charakteristisch aber ist, daß neben dem Feuersegen auch das Opfer an das Feuer nicht fehlt, womit also auch darauf hingewiesen wird, daß mythologische Vorstellungen zugrunde liegen. Aus der Leipziger Gegend wird gemeldet, daß Brot hineingeworfen wird, und vom Herzog Karl wird ausdrücklich bezeugt, daß er aus einer Schüssel mit Salz drei Hände voll in das Feuer geworfen habe.
Weil die Beschwörung aber als wirklicher Zauber aufgefaßt wird, deshalb ist sie auch mit Gefahr verknüpft. Das Ausüben des Zaubers bleibt eben doch "nach christlicher Lehre eine schwere Sünde; denn wenn sich der Beschwörer auch äußerlich von allem Heidentume freihält, sein Unterfangen ist ein freventlicher Mißbrauch des göttlichen Namens und heiliger Symbole und Reliquien" 15 ). Der Reiter muß suchen, in möglichster Eile ein Wasser zu erreichen, in Stavenhagen einen Teich, bei Leipzig
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muß es ein fließendes Wasser sein. Der Schimmel muß dabei seine ganze Kraft hergeben, sonst erreicht das Feuer den Reiter, und dann ist er verloren. Aus Labiau heißt es: Hinter dem Pferde zoa sich ein feuriger Streifen her, der den Schweif des Ritsses hinauf und längs seinem Rücken bis an die Lehne des Sattels lief. In der Leipziger Sage "ballt sich das Feuer zusammen und stürzt sprungweise in der Richtung nach seinem Bezwinger. Gelingt es diesem nicht, ehe ihn die Flamme eingeholt hat, über fließendes Wasser zu setzen, muß er ihr zum Opfer fallen." Der Ludwigsluster Oberforstmeister muß jagen, was das Zeug halten will, denn "hätte ihn das Feuer eher erreicht, bevor er an das Wasser gekommen, so würde er von ihm verzehrt worden sein".
Bei einigen Sagen haben wir die Besonderheit, daß die Beschwörung nicht durch Herumreiten ausgeführt wird, sondern durch Herumgehen. So heißt es in der Sage von dem Stendaler Bürgermeister, deren Anfang oben gebracht ist: "Der Schimmel ist alt geworden und endlich gestorben. Da war nun der Bürgermeister in großer Not, denn er sah augenscheinlich, als wieder ein Feuer ausbrach, daß es weiter und weiter um sich griff. Doch faßte er sich endlich und lief nun um das Feuer herum, wie er früher herumgeritten war, und siehe da! das hatte dieselbe Wirkung; das Feuer stand still." Besonders merkwürdig ist, was Gustav Freytag aus seiner Jugendzeit in Kreuzburg etwa aus dem Jahre 1819 erzählt: Im Armenhause dort fühlten sich zwei Blinde sehr unglücklich. Sie legten deshalb unter einer Treppe Feuer an und schlichen fort. "Als sie in dem ummauerten Hofraum standen, fragte der eine: ,Was aber soll aus der unschuldigen Stadt werden? Sie wird bei dem starken Winde auch niederbrennen, die Bürger haben uns nichts zu Leide getan.' Da schritt der andere Blinde, während drinnen der Brandstoff schwelte, dreimal um das ganze Gebäude und sprach einen alten Feuersegen zum Schutze der Stadt, worauf beide durch ein Pförtchen ins Freie entwichen." Das Armenhaus brennt nieder, die Stadt aber bleibt unverletzt. 16 )
Hier haben wir wieder einen neuen Typ der Sage: Während es nämlich meist darauf ankommt, das Feuer zu löschen, handelt es sich hier nur um seine Begrenzung. Es wird festgesetzt, wie weit sich der Brand ausdehnen darf. Vom Herzog Karl heißt es: "Als er dreimal um die Brandstätte geritten war,
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sagte er: , Jetzt laßt's brennen, kein Sparren geht mehr an.' Und so war's. Der Balken, der verbrannt war, der war verbrannt, aber es ist auch kein Spahn mehr weiter angegangen." Von einem Feuerreiter, einem Herrn von Gera in Bieblach, heißt es: "Er hatte den Leuten diese Säule schon beim Brande selbst gezeigt und ihnen geboten, mit Löschen inne zu halten, denn bis zu dieser Säule und weiter nicht werde es brennen." 17 )
Von dieser Kraft, das Feuer zu begrenzen, erzählen uns wieder mehrere Sagen, und bezeichnenderweise sind es meist Zigeuner, die sie geübt haben sollen. So wird aus Ostfriesland berichtet: Die Zigeuner erhalten hier häufig die Erlaubnis von den Hausbesitzern, in Ställen und Scheunen zu übernachten. "Einst erhielten Zigeuner im Kirchspiel Helle ein solches Hausquartier und zündeten sich gegen Abend auf der Diele neben dem gefüllten Heufache ein großes Feuer an. Der Knecht meldete es dem Hausherrn, und dieser ließ es ihnen verbieten. Da sagten sie, sie wollten das Feuer wohl auslöschen, aber es sei nicht gefährlich, denn ihr Feuer gehe nicht weiter, als sie demselben einen Kreis zögen, und so war es auch." 18 ) Genau das gleiche wird aus Ronneburg und aus Leumitz im Voigtlande gemeldet.
Ganz eigenartig ist eine Thüringer Sage: "Als einst Sangerhausen in Flammen stand, kam ein Reiter auf weißem Roß und umritt ein kleines Häuschen, das alleine vom Feuer verschont wurde." 19 ) Es wird also nicht das Feuer selbst beschränkt, sondern ein geweihter Bezirk wird geschaffen innerhalb der großen allgemeinen Feuersbrunst, in den das Element nicht hineindringen kann.
Auf etwas möchte ich noch hinweisen: Das Reiten um ein Haus herum ist natürlich nur möglich, wenn das Haus frei dasteht. Dies wird in der alten Stadt im allgemeinen nur selten der Fall sein, dagegen ist es das Natürliche auf dem Lande. Wir finden hierin also auch einen Hinweis darauf, daß die Sage aus uralten Zeiten stammt, wo es in Deutschland noch keine Städte gab, wo die bäurische Bevölkerung in Einzelhöfen oder in frei gebauten Dörfern wohnte. Diesen Gedanken berücksichtigt folgende Erzählung: "Als anno 1674 am 9. März abends 9 Uhr auf dem neuen Markt in Zeitz in einer Scheune Feuer auskam und mit den umliegenden Gebäuden viel Vieh verbrannte, er=
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schien Herzog Moritz zu Pferde und wollte das Feuer umreiten; es war aber des Terrains willen leider nicht ausführbar." 20 ) Hier haben wir also einen Bericht von einem mißglückten Versuch, und derartige finden wir öfter. "In Schillbach ließ 1864 noch ein Bauer, ohne zu retten, alle seine Habe verbrennen, weil er sich auf einen Hausfeuersegen verlassen hatte." "Ein anno 1730 vom Oberst v. Krüger gemachter Versuch, ein Feuer zu umreiten, löschte das Feuer so wenig, als sein dabei gesprochener Feuersegen." "Der kgl. preußische Kammerherr Graf Otto von Cospoth kam anno 1817 in den Flammen seines brennenden Schlosses zu Mühltrupp elend um, weil er in der Meinung, im Besitze eines kräftigen Feuersegens zu sein, zu spät auf seine Rettung bedacht gewesen war." 21 ) Hier handelt es sich also jedesmal um ein falsches Vertrauen auf einen alten Feuerzauber; es ist wohl ohne weiteres anzunehmen, daß alle diese Beispiele wirklich historisch sind. Ein Zeichen, wie fest der Aberglaube noch in der Seele des Volkes wurzelte!
Ganz andes aber liegt die Sache in folgender Sage: 22 ) "Der alte dreißigste Herr von Gera, der sich mit Eifer und Geschick des Feuerlöschwesens annahm, galt als einer, der das Feuer durch Umreiten zu ersticken vermochte. An vielen Orten mag ihm dies gar wohl geglückt sein, und auch im Jahre 1780, als Gera in Flammen stand, will man ihn gesehen haben, wie er hoch zu Roß, von einem Diener gefolgt, in rasender Eile die Stadt umjagte, - - aber diesmal war sein Wagestück umsonst, denn das Feuer war verflucht! Die Frau, die es beim Räuchern eines Schweinestalles entzündete, hatte nämlich dem ins Stroh fallenden Funken nachgerufen: "Ei, du verfluchter Funke!" - Der Glaube an die Wirkung des Zaubers ist hier wohl noch als unerschüttert anzunehmen, man sucht nach einer Erklärung des Versagens und findet sie in dem Fluche. Damit ist die Flamme gegen eine helfende Besprechung gefeit. Ob hier nicht der Gegensatz von schwarzer und weißer Magie vorliegt? Man meinte wohl, wie oben schon angedeutet, daß die Fürsten und Herren zum Feuerlöschen einen inneren Beruf hätten, daß ihre Hilfe also doch schließlich Gotteswerk sei. Wenn aber Unberufene dazu kamen, dann war es Teuselswerk. Unser Volk empfindet dies auch jetzt noch sehr wohl. Es hat überall ein gewisses Grauen vor Leuten,
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die sich mit dem Besprechen von Not und Krankheit abgeben, es geht ihnen aus dem Wege, will nichts mit ihnen zu tun haben. Das hindert freilich nicht, daß man sich im Falle der Not doch an sie wendet. Ihre Wundermittel aber, so meint das Volk, können wohl eine Zeitlang helfen, schließlich aber wirken sie nicht mehr, und die Besprecher finden den Untergang, wie wir das aus der Dichtung Mörikes kennen. Der Teufel holt die ihm verfallenen Seelen.
Nun wird fast regelmäßig gesagt, daß der Feuerreiter bei der Besprechung des Feuers einen Feuersegen gesprochen habe. Diese sind uns in großer Anzahl überliefert. Sie lassen sich alle auf zwei Grundformen zurückführen, wie wir sie übrigens entsprechend bei allem Wortzauber finden: Einmal hören wir ganz unverständliche Worte oder einen frommen Spruch mit Anrufung Marias, Christi oder der Heiligen. Als Beispiel für die erste Form diene folgendes: "Siehst du ein Feuer aufgehen, so umgehe oder umkreise es dreimal und sprich:
Alla: Liga Loica.
Alla: Liga Loica.
Alla: Liga Loica. 23 )
Der Versuch einer Deutung führt zu keinem Ergebnis. Wichtiger sind für uns die Beispiele der zweiten Gruppe. Wenn hier die heiligen Personen angerufen werden, so ist sicher, daß es sich dabei ursprünglich um heidnische Götter handelte. Ich will zur Parallele nur hinweisen auf die christlichen Umdeutungen des Merseburger Zauberspruches von der Heilung des Pferdes: für Phol und Wodan, Sinthgunt und Frija treten Petrus und Maria ein.
Ein Feuersegen aus Mecklenburg 24 ) gibt folgende Anweisung: Beim Umjagen des Hauses "sprich bei der Haustür das erste Mal:
Füer, Füer, Füer,
Wat blökst un smökst du hier?
Beim zweiten Male:
De Bös hett di anbött,
De Bös di brennen lett.
Beim dritten Male:
Gott Vadder schall redden,
Gott Söhn di utpedden,
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Gott Geist di utpusten,
In't Water di pusten.
Kumm mit! Kumm mit! Kumm mit"
Es folgt der eilige Ritt zum fließenden Wasser.
Oder ein anderer Spruch:
"Gott grüße dich, liebes feuer,
mit deiner flamme ungeheuer.
Das gebeut dir der heilige Mann
Jesus, du sollt stille stan,
und mit der flamme nit für baß gan!
Im namen usw." 25 )
Ich mache bei diesem Spruche noch aufmerksam auf die Anrede: Liebes Feuer; man wollte eben durchaus einer Schmähung oder Verfluchung aus dem Wege gehen. Ausführlicher und wegen seiner genaueren Angaben bemerkenswert ist folgender Feuersegen. 26 ) Der Reiter soll dreimal die Flammen umkreisen "und dabei langsam den Feuersegen sprechen, den er in einer Vollmondnacht am Freitag zwischen 11 und 12 Uhr bei drei auf dem Tisch brennenden Lichtern auswendig gelernt haben mußte:
"Feuer, steh still,
Um Gottes Will,
Um des Herrn Jesu Christi willen!
Feuer, steh still in deiner Glut,
Wie Christus der Herr ist gestanden in seinem rosinfarbnen Blut.
Feuer und Glut, ich gebeut dir bei Gottes Namen,
daß du nicht weiter kommst von dannen,
sondern behaltest alle deine Funken und Flammen.
Amen! Amen! Amen!"
Es folgt das eilige Davonsprengen zu einem Fluß oder Teich, wie wir es ja schon kennen. Andere Beispiele 27 ):
"Jesus Christus ging über Land,
begegnet ihm ein Feuerbrand;
Brand, du sollst verlöschen,
sollst nicht weiter fressen,
das zähl ich dir zu gute.
Im Namen usw."
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"Maria, unsere liebe Frauen, ging über Land;
Was trug sie in ihrer Hand?
Einen Feuerbrand.
Er brennt uns und brennt nicht.
Das zähl ich dir, Feuer, zur Buße
im Namen usw."
Viel ausführlicher ist folgender Segen, der sich in fast wörtlicher Übereinstimmung in Schwaben und Mecklenburg aufgezeichnet findet 28 ):
Bist willkommen, feuriger Gast,
greif nicht weiter, als was du hast;
das zähl ich dir, Feuer, zu einer Buß,
im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes.
Ich gebiete dir, Feuer, bei Gottes Kraft,
die alles tut und alles schafft,
du wollest stille stehen
und nicht weiter gehen,
so wahr Christus stand am Jordan,
dann ihn taufet Johannes, der hl. Mann;
das zähl ich dir, Feuer, zu einer Buß
im Namen der hl. Dreifaltigkeit.
Ich gebiete dir, Feuer, bei der Kraft
Gottes, du wollest legen deine Flammen,
so wahr Maria behielt ihre Jungfrauschaft
vor allen Damen,
die sie behielt s keusch und rein;
drum stell, Feuer, dein Wüten ein;
das zähl ich dir, Feuer, zu einer Buß,
Ich gebiete dir, Feuer, du wollest legen deine Glut,
bei Jesu Christi teurem Blut,
das er für uns vergossen hat,
für unsere Sünd und Missetat.
Das zähl ich dir, Feuer, zu einer Büß,
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und bewahre dies Land und Grenz
vor aller Seuch und Pestilenz.
Amen.
Allerdings ist bei diesem Segen nicht gesagt, daß der Feuerreiter ihn gesprochen habe, er ist wohl auch etwas zu lang dazu. Man soll ihn in mehreren Abschriften im Hause aufbewahren und bei ausbrechendem Feuer die Flammen damit bannen. Diese Vorsicht wurde sehr oft geübt, ja, sie war zum Teil sogar von der Obrigkeit vorgeschrieben, wie folgender Erlaß des Herzogs Ernst August von Weimar beweist: "Wir usw. fügen hier mit allen Unseren nachgesetzten fürstlichen Beamten usw. zu wissen, und ist denselben vorher schon bekannt, was maßen Wir aus tragender, Väterlicher Vorsorge alles was nur zur Conservation unserer Lande und getreuer Unterthanen gereichen kann, sorgfältig vorkehren und verordnen wir nun: Durch Brandschaden viele in große Armuth gerathen können, dahero dergleichen Unglück zeitig zu steuern, Wir in Gnaden befehlen, daß in einer jeden Stadt und Dorf verschiedene hölzerne Teller, worauf schon gegessen gewesen und mit der Figur und Buchstaben, wie der beigefügte Abriß besagt, des Feiertags bei abnehmendem Monde, Mittags zwischen 11 und 12 Uhr, mit frischer Tinte und neuen Federn beschrieben, vorrätig sein, sodann aber, wenn eine Feuersbrunst, davor der große Gott hiesige Lande in Gnaden behüten wolle, entstehen sollte, ein solcher nun bemeldeter maaßen beschriebener Teller mit den Worten "Im Namen Gottes" ins Feuer geworfen, und, wofern das Feuer dennoch weiter um sich greifen wollte, dreimal solches wiederholt werden soll, dadurch denn die Gluth unfehlbar getilgt wird. Dergleichen Teller nun haben die regierenden Bürgermeister in denen Städten, auf dem Lande aber die Schultheißen und Gerichtsschöppen in Verwahrung aufzubehalten und bei entstehender Noth, da Gott für sei, beschriebener maaßen zu gebrauchen. Hiernächst aber, weilen dieses jeden Bürger und Bauer zu wissen nicht nötig ist, solches bei sich zu behalten. Hieran vollbringen dieselben Unsern resp. gnädigsten Willen.
Gegeben in unserer Residenz [Weimar], den 24. Dezember 1747." 29 )
Seite 15 |
Wir könnten die Zahl der Feuersegen noch stark vermehren 30 ), wollen aber davon absehen; neue charakteristische Züge ergeben sich dadurch nicht mehr, höchstens, daß einmal gemeldet wird, man solle bei dem Sprechen des Segens "unter dem rechten oder linken Fuß ein wenig Erde wegnehmen und sie ins Feuer werfen" 31 ) - also eine Verbindung des Besprechens mit dem Opfer an das Feuer.
Zum Schlüsse dieses Abschnittes wollen wir nur noch darauf hinweisen, daß die Sage vom Löschen des Feuers durch Zauber schon vor Mörike dichterische Behandlung gefunden hat. Wir finden sie in der Sammlung "Des Knaben Wunderhorn":
1. |
Zigeuner sieben von
Reitern gebracht,
Gerichtet, verurteilt in einer Nacht, Sie klagen um ihre Unschuld laut, Ein Jud' hält ihnen den Kelch vertraut. |
2. |
Die Ratsherrn sprechen
das Leben leicht ab,
Sie brachen dem sechsten schon den Stab, Der siebent', ihr König, sprach da mit Ruh: "Ich hör' wohl in Lüften den Vögeln zu. |
3. |
Ihr sollt mir nicht
sengen ein Härlein vom Kleid,
Bald krähet der rote Hahn so weit!" Da bricht die Flamme wohl über wohl aus, Aus allen vier Ecken der Stadt so kraus. |
4. |
Der rote Hahn auf die
Spitze gesteckt,
Er krähet, wie jener, der Petrum erweckt, Die Herren erwachen aus Sünden Schlaf, Gedenke der Unschuld, der harten Straf'. |
5. |
Die Herren, sie
sprechen zum Manne mit Flehn,
Er möge besprechen das feurige Wehn, Er möge halten den feurigen Wind, Sein Leben sie wollten ihm schenken geschwind. |
6. |
Den Todesstab da
entreißt er gleich,
Den Herren damit gibt Backenstreich, Er ruft: "Was gießet ihr schuldlos Blut? Wie wollet ihr löschen die höllische Glut? |
Seite 16 |
7. |
Das Kindlein vom Stahle
die Funken gern zieht,
Der Fromme im Steine das Feuer wohl sieht, Was spielt ihr mit Dingen, die schneidig und spitz, Der rote Hahn wohl unter euch sitzt." |
8. |
Jetzt spricht er:
"Willkommen, du feuriger
Gast,
Nichts greife weiter, als was du hast, Das sag ich dir, Feuer, zu deiner Buß', Im Namen Christi, des Blut hier auch floß. |
9. |
Ich sage dir, Feuer,
bei Gottes Kraft,
Die alles tut und alles schafft, Du wollest also stille stehn, Wie Christus wollt' im Jordan stehn. |
10. |
Ich sag' dir, Feuer,
behalt dein Flamm',
Wie einst Maria, die heilige Dam' Hielt Jungfrauschaft so keusch und rein, So stelle, Flamm', deine Reinigung ein." |
11. |
Da flog der rote Hahn
hinweg,
Da nahm der Wind den andern Weg, Das Feuer sank in sich zusamm', Der Wundermann ging fort durch die Flamm. |
Wir sehen, hier finden sich fast genau dieselben Worte wieder, die wir oben bei der Anführung der einzelnen Segen brachten. Auch diese waren ja meist in Reime gekleidet. Charakteristisch ist, daß auch hier wieder ein Zigeuner, und zwar der König des Haufens, es ist, der die Kunst übt: er löscht die Flamme, die wahrscheinlich durch seine Kraft auch entzündet war 32 ). Es fehlt das Herumreiten, statt dessen heißt es, daß der Zigeuner durch die Flammen fortgegangen sei; damit hat er vielleicht, wie wir annehmen können, das Feuer mit fortgezogen. Die Rettung der Stadt wird dadurch herbeigeführt, daß der Wind sich dreht und so die noch unversehrten Gebäude nicht mehr ergriffen werden können. Das ist ein Gedanke, der sich auch sonst mehrfach findet in Sagen, bei denen es sich um das Löschen eines Feuers handelt: es kommt alles darauf an, daß eine Änderung der Windrichtung herbeigeführt wird; eine Rettung des schon brennenden Hauses wird also gar nicht beabsichtigt, nur Schutz gegen eine weitere Ausdehnung.
Seite 17 |
Und nun wollen wir uns zu der Behandlung der Sage wenden, durch die sie heute wieder überall bekannt geworden ist: zu Mörikes Gedicht: Der Feuerreiter. Es erschien eingestreut in den Roman "Maler Nolten", wo es in der ursprünglichen Fassung also lautete:
1. |
Sehet ihr am
Fensterlein
Dort die rote Mütze wieder? Muß nicht ganz geheuer sein, Denn er geht schon auf und nieder. Und was für ein toll Gewühle Plötzlich aus den Gassen schwillt - Horch! Das Jammerglöcklein grillt: Hinterm Berg, hinterm Berg Brennt's in einer Mühle! |
2. |
Schaut, da sprengt er,
wütend schier,
Durch das Tor, der Feuerreiter, Auf dem rippendürren Tier, Als auf einer Feuerleiter; Durch den Qualm und durch die Schwüle Rennt er schon wie Windesbraut, Aus der Stadt da ruft es laut: Hinterm Berg, hinterm Berg Brennt's in einer Mühle! |
3. |
Keine Stunde hielt es
an,
Bis die Mühle borst in Trümmer, Und den wilden Reitersmann Sah man von der Stunde nimmer; Darauf stille das Gewühle Kehret wiederum nach Haus, Auch das Glöcklein klinget aus: Hinterm Berg, hinterm Berg Brennt's - |
4. |
Nach der Zeit ein
Müller fand
Ein Gerippe samt der Mützen, Ruhig an der Kellerwand Auf der beinern Mähre sitzen. Feuerreiter, wie so kühle Reitest du in deinem Grab! Husch! da fällt's in Asche ab - Ruhe wohl, ruhe wohl, Drunten in der Mühle! |
Seite 18 |
Das Gedicht entstand im Jahre 1824 "auf einem schönen Rasenplätzchen beim Philosophenbrunnen in Tübingen". Mörike nahm mehrfach eine Umarbeitung vor, die endgültige entstand im Jahre 1841 und gibt die jetzt geläufige Form, die auch durch die Vertonung Hugo Wolfs allgemein bekannt geworden ist. Die wichtigste Änderung gegen jene alte Fassung liegt darin, daß hinter dem zweiten ein neuer Vers eingeschoben wurde:
Der so oft den roten
Hahn
Meilenweit von fern gerochen, Mit des heilgen Kreuzes Span Freventlich die Glut besprochen - Weh! Dir grinst vom Dachgestühle Dort der Feind im Höllenschein. Gnade Gott der Seele dein! Hinterm Berg, hinterm Berg Rast er in der Mühle. |
Im Rahmen dieser Abhandlung müssen wir es uns natürlich versagen, eine ästhetische Würdigung des wundervollen Gedichtes zu geben, so sehr das an sich auch lockte. Hier handelt es sich eben nur um eine Untersuchung der Frage, wie die hier behandelte Sage sich in den Kreis der anderen Feuerreitersagen einfügt. Und da muß gleich von vornherein erklärt werden, daß die Lösung dieser Aufgabe außerordentlich schwer ist. Mörike hat von seiner dichterischen Freiheit hier vollen Gebrauch gemacht. Er hat uns die Sage in gewaltigen, schaurigen Visionen vorgeführt, wir sehen alles in unheimlichem Lichte vor uns aufleuchten, aber wenn wir's packen wollen, schwindet das Bild, wir können es nicht recht klar fassen; wo der ästhetische Genießer das Schönste findet, da muß der Forscher sich bescheiden, es bleibt ihm mancherlei ungelöst. Denn ob Mörike hier eine bestimmte Sagenform vor Augen hatte, ob überhaupt die Romanze einen wirklichen Grund hat, das läßt sich mit Sicherheit nicht feststellen. Äußere Anregung gab Mörike vielleicht der Brand des Klinikums in Tübingen im Jahre 1824, im selben Jahre also, in dem das Gedicht entstand. Damals aber fand der Dichter, wie gesagt, die dritte Strophe noch nicht, und dadurch wurde der Leser noch viel mehr über den eigentlichen Vorgang im Ungewissen gelassen als in der späteren Bearbeitung. Wir erfahren da nur: ein unheimlicher Mensch reitet wütend zum Brande einer Mühle, er verschwindet dabei, nach einiger Zeit wird sein Gerippe im Keller gefunden. Bei der Anrede zerfällt es in Staub und Asche, und
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damit ist, wie der Dichter meint, der Unselige erlöst. Diesen letzten Gedanken drückt Mörike besonders schön in der Bearbeitung von 1838 aus, wo der Schluß lautet:
Seele, du
Bist zur Ruh! Droben rauscht die Mühle. |
Nach der endgültigen Bearbeitung stellte sich der Inhalt ungefähr so dar: Ein unheimlicher Mensch in roter Mütze eilt am Fenster seiner Wohnung auf und ab. Er hat die Gabe, schon lange vorher und auf weite Entfernung zu riechen, wenn ein Brand angeht, und jetzt hat ihn wieder seine Ahnung gepackt. Schon sprengt er auch wütend, d. h. von innerem Zwange unwiderstehlich geplagt und getrieben, auf dürrem Klepper durch die Stadt davon, zu der Mühle hinterm Berg, die in Flammen steht. Mit dem Span vom heiligen Kreuze will er die Glut besprechen, wie er schon oft getan. Das ist eine für die Menschen wohltätige Hilfe, und doch "freventlich", weil er damit Zauber verübt. Diesmal aber glückt's ihm nicht; als er bei der Mühle ankommt, grinst ihm schon der Teufel aus dem Dachgestühl entgegen, der Reiter ist ihm verfallen; dessen Zauberkraft versagt, er verschwindet von der Welt. Die Mühle brennt völlig nieder, und als nach einiger Zeit der Brandschutt aufgeräumt wird, findet man im verschütteten Keller den Unseligen wieder; als Gerippe, die Zaubermütze auf dem Totenschädel, sitzt er auf dem Gerippe seines unheimlichen Tieres. Bei der Anrede "fällt's in Asche ab" - die sündige Seele ist erlöst.
Wie gesagt, läßt sich nicht nachweisen, ob Mörike hier eine bestimmte Sage vor Augen hatte, die er dichterisch bearbeitete. Vermutlich wußte er, was sich das Volk vom alten Herzog Karl von Württemberg erzählte. Man meint auch, 33 ) daß er folgende schwäbische Sage kannte: "Im Remstal wohnte einst ein Baron, der "für das Feuer konnte". Er hielt jederzeit ein gesatteltes Pferd bereit und war im Nu an der Brandstätte. Im fliegenden Mantel ritt er dreimal um das brennende Haus und besprach das Feuer. Der Brand hörte auf, er selbst aber mußte sich eiligst aus dem Staube machen." Wenn wir aber auch die Kenntnis dieser Sagen voraussetzen, alles in dem Gedicht wird uns damit doch nicht klar. Einige Züge entsprechen den Typen, die wir früher fanden, andere aber sind so neu und fremd, daß deren
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Darlegung schon ein längeres Verweilen bei dieser Dichtung rechtfertigt. Wir können wohl als sicher annehmen, daß der Mann das Feuer habe umreiten - daher die genaue Schilderung des rippendürren Tieres - und dabei durch Zauberspruch - "freventlich die Glut besprochen" - löschen wollen. Neu ist dabei der Span vom Kreuz als Zaubermittel. Neu ist die Schilderung des Endes: wir müssen nach dem, was oben ausgeführt ist, eben doch annehmen, daß der Reiter nicht zu den Leuten gehört, die einen göttlichen Beruf dazu haben, das Feuer zu löschen. Sein Vornehmen bleibt doch Teufelswerk, trotz der heiligen Reliquie, und so muß er schließlich einmal bei seiner Zauberei zugrunde gehen. Neu ist auch der innere unwiderstehliche Zwang [so ist wohl nach schwäbischem Sprachgebrauch das Wort "wütend" der Dichtung zu erklären], unter dem der Reiter handelt. Der drückt sich schon in der unheimlichen Unruhe aus, die ihn vor dem Brande befällt. Man kommt auf den Gedanken, daß es diesem Feuerreiter nur auf das Bekämpfen des Feuers an sich, als Selbstzweck, ankommt, wahrend bei allen andern doch die Absicht Hilfe zu bringen die Hauptsache war. Dieser gewissermaßen hypnotische, über dem eigenen Willen stehende Zwang zum Handeln ist uns aus verschiedenen Werwolfsagen bekannt.
Und neu ist vor allem die Kraft, das Feuer vorauszuwissen. Auch dies ist aber ein Zug, der uns aus anderen Sagen ganz geläufig ist: die vom "Vorgesicht" geplagten Leute besonders Westfalens, aber auch anderer Gegenden Deutschlands, sehen den Brand eines Hauses oft längere Zeit voraus.
Mörike hat in sein Gedicht also einige Züge aus anderen Sagen, und zwar außerordentlich glücklich hineinverwoben.
Belanglos ist, wie Mörike dazu kam, die Romanze "Feuerreiter" zu nennen. Vielleicht geht das auf die berittenen Feuermelder Tübingens zurück, die rote Beinkleider trugen; so hießen aber auch die radikalen Tübinger Burschenschafter 34 ). Wichtiger ist, daß Mörike zu der Gestalt wohl durch den Anblick Hölderlins gekommen ist. Sein Freund Lohbauer berichtet in einem Briefe an seine Braut 35 ), daß Hölderlin zur Zeit seines Wahnsinns mit einer weißen Mütze auf dem Kopfe unruhig in seinen Zimmern auf und ab gelaufen sei, so daß man ihn häufig so an den Fenstern habe vorbeihuschen sehen. Aus der weißen Mütze machte Mörike dem Feuerschein entsprechend eine rote, wozu wir als
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Parallele stellen können, daß in einer wendischen Sage ein Feuermann eine rote spitze Mütze auf dem Kopfe trug 36 ).
Der Dichter selbst hat uns über die Veranlassung zu seiner Romanze in seinem Roman "Maler Nolten" eine kleine Einführung gegeben. Hier erzählt [in der Bearbeitung von 1832] ein hübscher junger Bursche folgendes: "In der Lohgasse, wo noch zwei Reihen der urältesten Gebäude unserer Stadt stehen, sieht man ein kleines Haus, schmal und spitz und neuerdings ganz baufällig; es ist die Werkstatt eines Schlossers. Im obersten Teil desselben soll aber ehemals ein junger Mann, nur allein, gewohnt haben, dessen Lebensweise niemanden näher bekannt gewesen, der sich auch niemals blicken lassen, außer jedesmal vor dem Ausbruche einer Feuersbrunst. Da sah man ihn in einer scharlachroten, netzartigen Mütze, welche ihm gar wundersam zu seinem todbleichen Gesichte stand, unruhig am kleinen Fenster auf und ab schreiten, zum sichersten Vorzeichen, daß das Unglück nahe bevorstehe. Eh' noch der erste Feuerlärm entstand, eh' ein Mensch wußte, daß es wo brenne, kam er auf seinem mageren Klepper unten aus dem Stalle hervorgesprengt und wie der Satan davongejagt, unfehlbar nach dem Orte des Brandes hin, als hätt' er's im Geiste gefühlt. Nun geschah's -" Der Erzähler wird unterbrochen, und es folgt der Vortrag des Liedes. Der "junge Mann", der hier der Held der Erzählung ist, befriedigte den Dichter aber auf die Dauer doch nicht. Mörike hatte bei all seiner Hinneigung zur Romantik einen stark ausgeprägten Sinn für das Konkrete, das Bestimmte. Bei der sorgsamen Umarbeitung, der er den ersten Teil seines Romans noch unterziehen konnte, wird deshalb diese Perfon schärfer gefaßt. Es wird da bei einem Maskenball "eine hübsche Volkssage aus der hiesigen Altstadt" erzählt: "Wenn Sie etwa über den Kornmarkt gehen, wird Ihnen ein altes, weitläufiges Wirtshaus auffallen, wo gewöhnlich die Frachtfuhrleute herbergen. Es lehnt sich an einen runden Turm, der zu dem Haus gehört und wohnbar ist. Darin saß in den Zeiten des Dreißigjährigen. Krieges ein sonderbarer Kauz zur Miete; man nannte ihn den tollen Kapitän. Er soll in einem kaiserlichen Regiment Hauptmann gewesen sein und seine Heimatrechte durch irgend ein Verbrechen verwirkt haben. Sein Schicksal machte ihn menschenscheu, mit niemand trat er in näheren Verkehr, ließ sich das ganze Jahr auch niemals auf der Straße blicken, außer wenn in der Stadt oder in der Umgebung Feuer
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ausbrach. Er witterte das jedesmal. Man sah ihn dann an seinem kleinen Fenster in einer roten Mütze totenblaß unruhig hin und wieder gehen. Gleich mit dem ersten Feuerlärm, nicht selten auch wohl schon zuvor, und eh' man nur recht wußte, wo es brenne, kam er auf einem mageren Klepper unten aus dem Stall hervorgesprengt und jagte spornstreichs unfehlbar der Unglücksstätte zu." Hier bricht die Erzählung wieder ab, es folgt der Vortrag des Liedes, und zwar in der erweiterten Form, mit der in der ersten Bearbeitung fehlenden wichtigen dritten Strophe. Wie also hier der Inhalt des Liedes deutlicher geworden ist, hat auch jener junge Mann" mehr Fleisch und Blut bekommen. Wir erfahren etwas von seinem Lebensschicksal und hören vor allem, daß er durch irgend ein Verbrechen aus der Welt fortgetrieben ist. Das gibt eine Bestätigung zu der oben ausgesprochenen Vermutung, daß der Hauptmann eben doch nicht recht geeignet gewesen sei zu seinem unheiligen Rettungswerk: der Teufel hatte schon durch jenes Verbrechen einen Anteil an ihm gewonnen und holte sich nach Ablauf einer gewissen Frist den ihm verfallenen Sünder.
Wie nun aber die Beschwörung wirklich verlaufen ist, welche genauere Bewandtnis es mit dem Reiter und seinem unheimlichen Klepper gehabt hat, wie er in die brennende Mühle, tief unten in den Keller gekommen ist, - das alles sind Fragen, auf die wir doch keine voll befriedigende Antwort geben können. Wir können das mystische Halbdunkel, in dem Mörike mit Absicht die Szene gehalten hat, nicht völlig erhellen.
Damit hätten wir wohl so ziemlich alles zusammengebracht, was über die aufgezeichneten und dichterisch behandelten Formen unserer Sage vom Feuerreiter zu finden wäre. Fast alle Gegenden Deutschlands steuerten einige Züge zu dem Gesamtbilde bei, ein Beweis, wie stark gerade diese Sage das Gemüt des Volkes ergriffen haben muß.
Und nun erhebt sich die Aufgabe zu untersuchen, ob sich die Sage nicht irgendwie deuten ließe. Man hat wohl gemeint 37 ) das in rein äußerlicher Weise tun zu können: zur Feuersbrunst eilt der Oberherr des betreffenden Gebietes, um die Löscharbeiten zu beaufsichtigen. Dabei sieht man ihn bald auf dieser, bald auf
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jener Seite des brennenden Gebäudes, - so ware der Gedanke des Umreitens entstanden. Seine planvolle Leitung verhindert ein weiteres Ausbreiten der Feuersbrunst - daher der Gedanke, er habe sie erstickt, und zwar setzte das Volk hinzu, durch einen Segen. Diese Deutung müssen wir natürlich ohne weiteres ablehnen. Wir trafen auf so viele alte Beziehungen, daß wir eine mythologische Wurzel der Sage annehmen müssen. Es handelt sich wohl sicher um einen alten Göttermythus, dessen Gedanke im Volke lebendig geblieben ist. Man hat denn auch in der Tat dies schon mehrfach untersucht, und dem wollen wir hier noch kurz nachgehen. Zunächst wurde die Meinung vertreten, daß wir es mit einem slavischen Gott zu tun haben 38 ). Swantewit, dessen Name als: der heilige Sieger oder: der heilige Seher gedeutet wird, soll der oberste Gott der Wenden gewesen sein. Auf weißem Rosse durcheilte er sein Gebiet.
Nun kamen aus Westfalen, vom Kloster Korvey, christliche Ansiedler nach Mecklenburg, Rügen und Vorpommern, die der Verehrung des Swantewit dadurch am besten entgegentreten zu können meinten, daß sie für jenen ihren Klosterheiligen St. Vit einsetzten. Dieser Vitus wurde unter Diokletian zum Feuertode verurteilt, - die Flamme brannte ihn aber nicht; auch ein Löwe ließ ihn unversehrt, deshalb wurde er schließlich durch Folterqualen getötet. "Im Volksglauben verbanden sich nun die Vorstellungen von Sankt Vit und Swantewit, wie z. B. daß Swantewit auf einem weißen Rosse reitet, und daß den St. Vitus die Flamme nicht verletzt: - dieser Glaube schimmert noch durch in dem Gebrauche, das Feuer zu umreiten."
Die hier vorgetragenen Anschauungen sind von der modernen Wissenschaft abgelehnt. 39 ) Swantevit war nicht der oberste Gott der Slaven, sondern eine Provinzialgottheit, die besonders auf Rügen Verehrung genoß, wo auf Arkona sein Tempel stand. Sein Name bedeutet: der Mächtige. Fälschlich ist also der erste Teil des Namens: svan dem christlichen sanctus gleichgesetzt worden. Den zweiten Teil des Namens: - vit mit Vitus gleichzusetzen, beruht auf bloßem Gleichklang, der trügerisch war. Und nun brachten die Korveyer Benediktiner das Märchen auf, daß sie "im 9. Jahrhundert das Christentum bis Rügen gepredigt hätten, wovon nur die Verehrung des hl. Vitus (ihres
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Schutzpatrons) die heidnische Reaktion überdauert hätte." "Auch von einer Verwilderung des Heiligen und seines Kultus durch Übergang in den slawischen Gott Svantovit haben Frühere zu sprechen gewußt; die Behauptung beruht aber auf einer irrigen Gleichsetzung in Wirklichkeit unabhängiger Gestalten."
Für diese Swantovitfrage ist noch wertvoll die Abhandlung von Schildgen: "St. Vitus und der slavische Swantovit in ihrer Beziehung zueinander". [Progr. Münster 1881.] Hier wird die "Unwahrscheinlicheit, um nicht zu sagen Unmöglichkeit" der Identität der beiden Gestalten nachgewiesen. Die Frage, wie die Korveyer Mönche zu der Gleichsetzung kamen, wird im selben Sinne beantwortet, wie es hier geschehen ist.
Die Wissenschaft hat also nachgewiesen, daß die beiden Gestalten nichts miteinander zu tun haben. Ebensowenig aber können sie mit unserer Sage in Zusammenhang gebracht werden. Wir können nicht die Berechtigung der zugrundeliegenden Schlußfolgerung anerkennen: weil Svantovit auf einem Schimmel ritt, und weil St. Vitus nicht vom Feuer verzehrt wurde, deshalb bildet die Vereinigung der beiden den sagenhaften Feuerreiter. Da fehlen eben alle vermittelnden Schlußglieder. Nicht zu belegen ist das Umreiten der Flamme, die Kraft des Löschens, der Feuersegen usw. Nicht zu verstehen ist ferner, wie hieraus sich eine gemeindeutsche Volkssage entwickelt haben sollte. Und wenn wir dazu nehmen, daß Svantovit und St. Vitus eben gar nicht zusammen gehören, dann ergibt sich ohne weiteres, daß die Behauptung, von der die Verfechter dieser Anschauung ausgingen, völlig in der Luft hängt und wissenschaftlich ganz unhaltbar ist. Zudem fehlt die Sage gerade auf Rügen, dem eigentlichen Heimatlande des Svantovit, wie es scheint völlig. Wir müssen uns also nach einer andern Deutung umsehen.
Wir finden die Vermutung angedeutet, 40 ) daß wir es hier mit einem alten Mythus von Wodan zu tun haben. Nirgends ist aber diesem Gedanken genauer nachgegangen worden, und das soll hier nun versucht werden. Die Schwierigkeit dabei liegt darin, daß wir aus rein deutschen Quellen so wenig über Wodan wissen, wir müssen die nordische Mythologie zu Hilfe nehmen, wo wir Genaueres finden. Wir müssen dabei allerdings immer im Auge behalten, daß wir keineswegs die Erzählungen von Odhin ohne weiteres auf Wodan übertragen dürfen, im großen und ganzen aber decken sich die charakteristischen Züge des deut=
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schen mit denen des nordischen Gottes, so daß wir unter jenem Vorbehalt wohl vom Wesen und Mythus des Wodan=Odhin 41 ) sprechen dürfen.
Zunächst steht nun wohl fest, daß dieser Gott von allen germanischen Stämmen verehrt wurde. Daher ist es dann erklärlich, daß Sagen, die sich an ihn anknüpfen, im germanischen Gebiet allgemein verbreitet sind, wie z. B. die Sage vom wilden Jäger. In dieser Sage tritt Wodan=Odhin, der Anführer der wilden Jagd durch die Wolken, stets als Reiter auf weißem Rosse auf. Und als Schimmelreiter erschien uns auch der Feuerreiter in den meisten Sagen. Wenn von der Kleidung des Gottes gesprochen wird, wird oft der lang wallende dunkle Mantel erwähnt; und auch bei dem Feuerreiter fanden wir diesen Mantel, der ihm bei dem eiligen Ritte nachweht.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch auf eine Sage aufmerksam machen, wobei ich allerdings nicht ganz sicher bin, ob sie hierher gehört. "Einstmals war zu Hartum eine große Feuersbrunst. Alle Höfe um den Kirchhof her standen in Flammen, und die Hitze wurde so groß, daß die Ziegel auf dem Kirchdache sprangen und der Turm einen Riß bekam. Da hat man drei weiße fremde Tauben gesehen, welche immerfort solange der Brand gewährt, in gleichem Fluge die Kirche umkreist haben. Und so ist diese bewahrt und unter allen Gebäuden umher allein stehen, ja unversehrt geblieben." 42 ) Wenn die Sage alt ist, können wir annehmen, daß heidnische Züge in christliche übertragen sind. Dann könnten wir für die Tauben die Raben Wodan=Odhins einsetzen und hätten einen Beleg für unsere Deutung der Sage gefunden, zugleich mit dem charakteristischen Zug des Umkreisens eines Gebäudes, womit ein geweihter Bezirk innerhalb der allgemeinen Feuersbrunst geschaffen wird. Doch möchte ich, wie gesagt, jenes nicht als sicher hinstellen, wenn auch als wahrscheinlich,
Die angeführten Ähnlichkeiten beziehen sich nur auf äußerliche Dinge, es ist aber doch schon bedeutungsvoll, daß wir hier solche Übereinstimmung finden. Diese geht aber noch weiter. Das Löschen des Feuers ist ein Akt der Zauberei, und Wodan war der Gott des Zaubers. "Alle deutschen Stämme scheinen Wodan bereits als Gott des Zaubers verehrt zu haben", 43 ) und
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im Nordischen schreibt der Verfasser der Heimskringla dem Odhin gleichfalls Zauberkunst zu. Unter den Zauberkünsten, die Wodan=Odhin übte, erscheint nun mehrere Male das Löschen des Feuers durch Zauberkunst, er war der Gebieter über die Flammen. Er entfachte das Feuer, wie aus der Runeninschrift auf der bekannten, in Nordendorf bei Augsburg in einem alten Gräberfeld gefundenen Spange hervorgeht. Diese Runeninschrift: "Loga thore Wodan Wigi Thonar" wird jetzt so gedeutet: 44 ) "Die Flamme möge Wodan entfachen, Thor weihe sie." Es handelt sich wohl um den Brand des Scheiterhaufens, den Wodan selbst entzünden soll.
Und der Gott verstand auch die Kunst, die Flamme zu löschen. In dem Eddalied Havamal werden 18 zauberkräftige Sprüche genannt, die Odhin kennen will. Und da heißt es dann: 45 )
"Einen siebenten kenn ich, wenn ich seh', daß der Hochsaal
über den Bankgenossen brennt:
wie breit er auch lohe, ich berge ihn dennoch,
zu sprechen versteh ich den Spruch."
Hier rühmt sich also der Gott selber der Zauberkunst, und Snorri Sturluson bestätigt das später.
Wir erfahren aus der Edda aber auch einen solchen Spruch selbst, und zwar aus dem Liede von Grimnir. 46 ) Leider besitzen wir ja dies Lied nur in einer Form, die durch spätere Skalden arg entstellt ist. Odhin, verkleidet als Grimnir, besucht den König Geirrod. Dieser läßt den Gott foltern, er setzt ihn zwischen zwei Feuer, wo er acht Nächte sitzen muß. "Da war ihm das Feuer so nahe gekommen, daß der Mantel zu brennen anfing. Er sprach:
"Heiß bist du, Lohe! zu hungrig leckst du!
entferne dich, Flamme, von mir!
der Wollstoff sengt, obwohl ich im Wind ihn kühle,
und Feuer fängt der Pelz."
Da enthüllt also Odhin seine Zaubergewalt, er "löscht" mit einem Zauberspruche das Feuer, offenbart sich dann in seiner furchtbaren Majestät und spricht über Geirrod den Zauberspruch, der den Peiniger in das eigene Schwert stürzt. Deutlich weist
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auch die Einleitung auf Odhin als Zauberer hin, den der bissigste Hund nicht anbellen werde". 47 )
Fassen wir diese mythologischen Zeugnisse zusammen, so kommen wir zu folgendem Ergebnis: Wodan=Odhin ist ein gemeingermanischer Gott; er tritt häufig auf als Schimmelreiter mit wehendem Mantel; [vielleicht: seine Raben umkreisen hilfebringend eine Brandstätte]; er ist der Gott des Zaubers und gilt überall als der Herr des Feuers, das er entzündet und mit einem Zauberspruche löscht.
Der Schluß, den wir daraus ziehen, ist allerdings nicht unbedingt sicher, trägt aber bei all diesen passenden Zügen eine große Wahrscheinlichkeit in sich: Die Sage vom zauberkräftigen Feuerreiter ist ein alter Mythus von Wodan=Odhin.
1. Zu dem Gedichte Das Feuerbesprechen aus "Des Knaben Wunderhorn" (siehe S. 15 f.) kann noch bemerkt werden, daß wir es hier mit einem Liede zu tun haben, das von Achim von Arnim gedichtet ist. Er kannte den alten Feuersegen, brachte ihn in Reime und umkleidete ihn mit der romantischen Zigeunerszene.
2. Nach der Drucklegung der Arbeit kommt mir noch ein größerer Aufsatz vor Augen, der im 24. Jahrgang 1909 bis 1910 der Burschenschaftlichen Blätter erschienen ist: Proelß, "Hauffs Feuerreuterlied und Mörikes Feuerreiter. Ein Beitrag zur Geschichte der Tübinger Burschenschaft." Für die Geschichte der zugrundeliegenden Sage ergibt sich daraus nichts Neues, dagegen mancherlei Bemerkenswertes über Mörikes Dichtung. In den Jahren 1822 bis 24 weilten Mörike und Hauff zusammen in Tübingen als Studenten. Hauff gehörte zur Burschenschaft, und in dieser wieder zum engeren Kreis der "Feuerreuter". Unter den Feuerreutern verstand man damals in Württemberg zweierlei. Zunächst die Meldereiter, die nach Feuersausbruch auf dem schnellsten Gaule des Ortes fortgaloppierten und Hilfe holten. Sie trugen rote Beinkleider. Dann die Guts= und Landesherren, die sich zur Leitung des Löschwesens auf schnellem Rosse zur Brandstätte begaben. Nun nannte sich jener studentische Kreis auch Feuerreuter, und zwar wegen ihres besonderen Eifers für burschenschaftliche und allgemein studentische Angelegenheiten. Für die Genossen seiner "Compagnie" dichtete Hauff 1824 das "Trinklied", das eigentlich "Feuerreuterlied" hieß; und einem der Freunde schrieb er folgenden Neckvers ins Stammbuch:
"s'jagt einer im Schritt über die Brück',
"Aus dem Weg! aus dem Weg! zurück!"
Was giebt's, Herr von Röder? brennt's wo?
"In Glems, in Glems! Feuerjo!"
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Wegen mancherlei Anklänge kommt man auf den Gedanken, daß Mörike diesen Vers gekannt hat. Seine "Romanze vom wahnsinnigen Feuerreiter" wurde im selben Jahre wie dieser Vers und wie Hauffs "Feuerreuterlied" gedichtet - ein gewisser Zusammenhang ist also nicht ohne weiteres abzulehnen.
Um zu zeigen, wie Mörike zur Dichtung seiner Romanze kam, weist Proelß noch darauf hin, daß die Herzen der studierenden Jugend damals von zwei großen Bewegungen erfüllt waren: Zunächst von der Begeisterung für den Freibeitskampf der Griechen. Mörikes Freunde waren vielfach ausgesprochene Philhellenen, und einer derselben, der oben (S. 20) erwähnte Lohbauer, richtete an ihn die Aufforderung, mit ihm nach Griechenland zu ziehen, um den Griechen mit Wort und Tat zu helfen. Mörike dachte freilich nicht daran, der Aufforderung Folge zu leisten.
Ebenso erregt war man über den Verlauf der burschenschaftlichen Bewegung und deren verhängnisvolle Folge: die Demagogenverfolgung. Einige studentische Kreise waren zu heimlichen Verschwörungen im Sinne Follens und Sands geneigt. Andere wollten ihre burschenschaftliche, national-deutsche Gesinnung in ostentativen Aufzügen und Festveranstaltungen mit feurigen Reden zeigen. Der kühle Beobachter - Mörike gehörte nicht, wie Hauff, zur Burschenschaft - konnte also zwei Ausartungen des burschenschaftlichen Lebens feststellen: "Die im Grunde harmlose Übertreibung des kriegerischen Auftretens und die verhängnisvolle Demagogie der Jugendbündler." (Hierauf bezieht sich die satirische Schornsteinfegerszene auf dem Maskenball im "Maler Nolten" kurz vor dem Vortrage unseres Liedes.)
Beide Anregungen nun: mit seiner Person, mit Leib und Leben einzutreten für die Sache der Griechen und für diese burschenschaftlichen Ideale lehnte Mörike ab, mußte er seiner Natur und seinen damaligen inneren Erlebnissen nach ablehnen. Er sah in beiden ein toddrohendes Spiel mit dem Feuer, - und so kam er zur Dichtung seines "Feuerreiters", der bei seinem wilden Werke zugrunde geht.
Dann könnte man im Anschluß an Proelß noch auf einige Einzelheiten hinweisen:
Die Verwandlung der weisen Mütze Hölderlins (S. 20 unten) in eine rote wird dadurch erklärt, daß die "Feuerreuter" der Burschenschaft rote Mützen trugen.
Der runde Turm, von dem in der Erzählung im "Maler Nolten" die Rede ist (S. 21 unten), steht heute noch in Tübingen. Es ist der "Hölderlinturm" in der "Eberhardtei", einer malerischen Häusergruppe am Neckar unterhalb des Schlosses. Damit wäre das Lied in Tübingen lokalisiert, und nicht, wie man sonst wohl meinte, in Stuttgart.
Neben dem oben (S. 18) erwähnten Brande des Klinikums war es dann noch ein anderer Brand in Tübingen, der Mörike ganz besonders naheging: Bei einer großen Feuersbrunst konnte die Braut seines guten Freundes Waiblinger nur mit Mühe dem wütenden Elemente entrissen werden. Wir wissen, daß dies auf die leicht erregte Phantasie des Dichters außerordentlich stark einwirkte.
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Von
Geh. Archivrat Dr. H. Grotefend .
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D er Zufall spielte mir im Archive einige Papiere in die Hand, die ein neues und eigenartiges Licht auf die welschen Bauleute des Herzogs Johann Albrecht in den fünfziger Jahren des 16. Jahrhunderts werfen.
Es sind zwei Protokolle, die von den Italienern selber aufgenommen sind, von gleicher ungelenker Hand geschrieben. Das eine enthält das selbstgeschriebene Bekenntnis eines Welschen über die von ihm zum Schaden der herzoglichen Kasse verübten Schwindeleien, das andere ist eine Urfehde des Anstifters dieser Schwindeleien und eine zu seinen Gunsten ausgestellte Bürgschaft der hauptsächlichen welschen Bauleute für das künftige Wohlverhalten des Übeltäters.
Es spiegelt sich in beiden Schriftstücken ein deutliches Bild von dem genossenschaftlichen Zusammenhalten der Welschen im fremden Lande ab, das bislang durch keine anderen Uberlieferungen so lebhaft uns vermittelt werden konnte.
Der Stil der Schriftstücke ist steif und ungelenk. Teils mag das eine Folge der mangelhaften Bildung der Abfassenden sein, teils aber auch eine Folge des offensichtlichen Bestrebens, den Schriftstücken ein aktenmäßiges Ansehen zu geben. Aber gerade in ihrer Steifheit und Unbeholfenheit sind sie gute Schilderer ihrer Zeit und ihrer Urheber, und ihr vollständiger Abdruck möge daher als berechtigt anerkannt werden. Ich habe in der Übersetzung den Sinn genau wiederzugeben gesucht, wenn ich auch nicht auf alle stilistischen Irrgänge der italienischen Originale eingegangen bin. Die Übersetzung hielt ich wegen der starken mundartlichen Färbung des Italienischen für wünschenswert.
Das Protokoll lautet in Urschrift:
Sia noto et manifest a qualunque persona, che lezera il presente scritto, como mi Romol da Isera 1 ) confeso auer seruito il capitano Francescho Borno 2 ) Inzignero d'il ducha Zuan Alberto da Michelborg d'il qual
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lo seruito per scriuano insu la fabricha da Suerin et di Demes comenzando l'ano 1557 et poi quelo del 1558. Et il dito Capitan Francescho Borno Inzigner andando in Italia cou suo fiolo adi 6. Otouer 1558 laseti per gouerno di la fabricha di Demes vno suo capomaestro nominato maestro Zuan dei Rigaci di Ancuzen di Valchamonega 3 ) et mi lasetimi per suo scriuano su la dita fabricha di Demes di la zente Todescha et Taliana, et cosi il ditto capitan Francescho Borno Inzigner laseti dinari al dito maestro Zuan dei Regaci di Ancuzen, c[i]oe gi laseti Toler 700 che'l douese spender per il dito Capitano Francescho Borno Inzigner et tenignir cunto di la fabricha a nome dil dito Capitani Francescho Borno, per fina che lui tornaua de Italia con suo fiol, dil qual il sopra dito maestro Zuan dei Regaci di Ancuzen doueua rendergi cunto de le gente che l'aueua pagada insu la fabricha per il dito Capitan Francescho Borno. Et ancora piu il dito Capitan Francescho Borno Inzigner laseti comision a ]a excelencia dil ducha di Mechelborg, che sua excelencia auesa da dar dinari al dito maestro Zuan dei Regaci di Ancuzen tanti quanti faceua de bisogno per la fabricha, che, como il dito Capitan Francescho Borno Inzigner tornaua de Italia, aria 4 ) fato cunto a sua excelencia. Dil che il dito maestro Zuan a receputo 5 ) da sua excelencia Tl. 900 oltra li toler 700 che gi laseti il dito Capitan Francescho Borno Inzigner, quando andà in Talia et a abuti 6 ) li diti Tl. 900 in absencia dil dito Capitan Francescho Borno Inzigner, tanto che lui era in Italia. Dil che il dito maestro Zuan vedendosi il manezo per le mane de tanti dinari et dover pagar le persone, se mise in testa et se acordeti con mi Romol da Isera scriuano su la dita fabricha di Demos a farmi scriuer gente de piu ogni setimana, si ben non lauoraua, et li diti dinari li metiua in la sua borsa et mi doneti ancora mi alcuni dinari. De la qual gente mi faceua scriuer de piu ogni setimana ora 4 ora 5 ora 6 ora 7 ora 8 ora 9 ora 10 persone de piu insu li registri di quel che lauoraua su la fabricha et tiraua li dinari per lui et mi Romol consenti ci come suo scriuano, per che mi deti ancora mi nesogne 7 ) dinari.
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Et cosi, quando il dito Capitan. Francescho Borno vegniti 8 ) de Italia, troueti speso dinari asai et fato pocha opera, dil che si lamentaua, ma non poteua saper doue vegnir il malo. Doue che el di di san Bortolame, che fu adi 24 agosto 1559, el dito maestro Zuan dei Regaci vegniti a scorazo con mi et mi de 9 ) dele bote presente il dito Capitan Francescho Borno Inzigner et altra zente. Et mi disi che non mi doueua 10 ), che s'il mi auese fato dir, aria 11 ) dite cose che non gi saria piasude 12 ) et gi faria veder, che non era cosi fidel seruitor come lui diceua in li sui conti; et il dito Capitan Francescho Borno Inzigner preci sospicion sopra di tal parole et penseti, como era la verita, et me dice, che voleua saper la verita da mi, et cosi iui me feci meter in preson et feci interogar. Dil che confeseti la verita, come la invernada, che lui e stato in Talia con suo fiolo, chel dito maestro Zuan mi aueua fato scriuer le tal persone de piu ogni setimana ora 4 ora 5 ora 6 ora 7 ora 8 ora 9 ora 10. Et di questo lo confesado et confeso presente Jori Pezer, gouernator dil castel di Demes 13 ) et Paul da Lunniborg suo famejo 14 ) et le illustre Capitan di sua excelencia da Suerin et il boia, qual mi interogaua, et di nouo confeso presente tuti li Taliani, che si ritroua su la fabricha, maxime maestro Zuan di Tolame di Ancuzen et maestro Zuan da Sauer 15 ) et maestro Mate Daldos de Voltolina 16 ) et maestro Piero da Persen 17 ) et Zuan Maria da Edol 18 ) di Valchamonega:
Et mi Romol da Isera o scrito et sotoscrito de mia propria mano adi 30 agosto 1559.
In deutscher Übertragung heißt das:
"Kund und offenbar sei jedem, der gegenwärtige Schrift lesen wird, daß ich Romol von Isera bekenne, dem Hauptmann Franz Borno, Ingenieur des Herzogs Johann Albrecht von Mecklenburg, als Schreiber bei seinem Bau zu Schwerin und zu Dömitz, von 1557 an und dann 1558 gedient habe. Als der Hauptmann Franz Borno mit seinem Sohne am 6. Oktober 1558 nach Italien ging, ließ er zur Leitung des Baues zu Dömitz einen seiner Obermeister zurück namens Meister Johann dei
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Rigaci von Ancuzen aus dem Tal Camonica, und mich beließ er als seinen Schreiber auf dem Bau von Dömitz für das Deutsche und Italienische Arbeitsvolk. Ebenso ließ der genannte Hauptmann Franz Borno dem Meister Johann dei Regaci von Ancuzen Geld da, nämlich 700 Taler, die er für den Hauptmann Franz Borno ausgeben sollte, und Rechnung führen über den Bau namens des Hauptmanns Franz Borno, bis dieser mit seinem Sohne aus Italien zurückkäme, worüber der Meister Johann dei Regaci von Ancuzen Rechnung ablegen sollte über das Volk, das er auf dem Bau für den Hauptmann Franz Borno abgelohnt hatte. Und weiter noch ließ der Hauptmann Franz Borno seiner Durchlaucht dem Herzog von Mecklenburg den Auftrag zurück, daß seine Durchlaucht dem Meister Johann dei Regaci von Ancuzen soviel Geld geben solle, wie er für den Bau nötig hätte, so daß er, nachdem der Hauptmann Franz Borno aus Italien zurückgekehrt wäre, seiner Durchlaucht hätte Rechnung ablegen müssen.
Daher hat der Meister Johann von seiner Durchlaucht 900 Taler empfangen außer den 700 Talern, die ihm Hauptmann Franz Borno dagelassen hatte, als er nach Italien ging, und er hat diese 900 Taler in der Abwesenheit des Hauptmanns Franz Borno gehabt, solange der in Italien war. Als nun der Meister Johann sich im Besitz so vieler Gelder sah, und die Leute bezahlen sollte, setzte er sich in den Kopf und vereinbarte mit mir, Romol von Isera, Schreiber auf dem Bau zu Dömitz, daß ich jede Woche mehr Leute anschreiben sollte, die nicht gearbeitet hatten, und dieses Geld steckte er in seine Tasche und gab mir auch etwas Geld. Von diesen Leuten hieß er mich jede Woche bald 4, bald 5, bald 6, bald 7, bald 8, bald 9, bald 10 mehr in meinen Registern anschreiben, als auf dem Bau gearbeitet hatten, und nahm das Geld für sich, und ich Romol stimmte dem bei als sein Schreiber, wofür er mir auch etwas Geld gab. Und somit fand der Hauptmann Franz Borno, als er aus Italien zurückkehrte, reichlich Geld ausgegeben, aber wenig Arbeit getan, worüber er klagte, aber er konnte nicht wissen, woher das Übel kam. Da kam am Tage des h. Bartholomäus, der am 24. August 1559 war, Meister Johann dei Regaci mit mir in Streit und versetzte mir Schläge in Gegenwart des Hauptmanns Franz Borno, und ich sagte, er dürfe mich nicht (schlagen), denn wenn er mich zum Reden veranlaßte, würde ich Dinge sagen, die ihm nicht angenehm wären, und ich würde ihm zeigen, daß er kein so treuer Diener in seinen Abrechnungen sei, wie er es sagte. Der
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Hauptmann Franz Borno schöpfte Argwohn wegen dieser Worte, und dachte sich, was wohl die Wahrheit wäre, und sagte mir, daß er die Wahrheit von mir wissen wollte. So ließ er mich in das Gefängnis setzen und ließ mich verhören. Da bekannte ich die Wahrheit daß im Winter, als er in Italien mit seinem Sohne gewesen war, Meister Johann mich hätte jede Woche mehr Leute anschreiben lassen, bald 4, bald 5, bald 6, bald 7, bald 8, bald 9, bald 10.
Und das habe ich bekannt in Gegenwart des Jürgen Pozern, Befehlshabers der Feste Dömitz und Pauls von Lüneburg, seines Dieners, und des edlen Hauptmanns seiner Durchlaucht von Schwerin und des Henkers, der mich verhörte, und ich bekenne es von neuem in Gegenwart aller Italiener, die sich auf dem Bau befinden, namentlich der Meister Johann di Tolame von Ancuzen und Meister Johann von Sauer, und Meister Mate Daldos aus dem Valtlin, und Meister Peter aus Persen, und Johann Maria aus Edolo aus dem Tale Camonica. Und ich, Nomol aus Isera, habe dies mit eigener Hand geschrieben und unterschrieben am 30. August 1559."
Das die Urfehde des Johann dei Regaci und die Bürgschaft der andren welschen Meister enthaltende Aktenstück lautet in der Urschrift:
"Si fa intender a qualunque persona, che lezera questo presente scrito, como il Capitan Francescho Borno Inzignero dil ducha Zuan Alberto di Michelborg auendo vno suo capo maestro insu la fabricha di Demes nominato maestro Zuan dei Rigaci di Ancuzen di Valchamonega et andando il ditto Capitan Francescho Borno in Itaila laseti il ditto maestro Zuan dei Regaci di Ancuzen di Valchamonega per gouerno di la fabricha et pagar la gente, che lauoraua su la tabricha tantto Taliani como Todeschi, et auendogi lasado a la partenza sua dil Capitan Francescho Borno inzigner toler 700 per pagar la gente et comeso ala excelencia dil ducha di Mechelborg, che gi douese dar dinari tanto, quanto fa bisogno per la fabricha, il qual ditto maestro Zuan a receputo da sua exceiencia Tl. 900 per pagar li homini su la fabricha. Dil qual il ditto maestro Zuan si acordetti con il scriuano, che gi aueua lasato il Capitan Francescho Borno, a far registri falsi. Dil qual gi faceua scriuer persone de piu ogni setimana ora 4 ora
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5 ora 6 ora 7 ora 8 ora 9 ora 10. Et di poi venuto il Capitan Francescho Borno de Italia in l'ALemagna su la ditta fabricha, trouetti a non eser fatto il lauor, che doueua eser fatto, et era speso dinari asai. Dil che non poteua pensar, doue fu se despeso tanti dinari. Et il giorno di sante Bortolame che fu adi 24 agosto 1559 vegnite a scorazo il ditto maestro Zuan con il ditto scriuano, doue ge de dele botte, et il ditto scriuano dise, non mi da di seno, che confesaro cosa, che non vi piacera et vi faro cognoser che non seti 1 ) cosi fidel seruitor al patron como diceti. Dil che intendendo il Capitan Francescho Borno Inzigner tal cose, feci meter in preson il dito scriuano et comenceti a far interogar dicendo che dicesi 2 ) dir la verità sopra di quele parole lui aueua dito. Et il ditto scriuano confeseti, como il dito maestro Zuan dei Regaci di Ancuzen di Valchamonega la invernada comenzando adi primo otouer 1558 per fina adi 15 marzo 1559 aueua scriuer persone de piu su in tuti li registri, ogni setimana ora 4 ora 5 ora 6 ora 7 ora 8 ora 9 ora 10. Et intendendo il Capitan Francescho tal cosa feci meter in preson il dito maestro Zuan dei Regaci di Ancuzen di Valchamonega et il fece confesar ancora lui la verita, como di sopra e scrito et como aueua confesa il dito scriuano. Et volendo lui il dito Capitan Francescho Borno Inzigner far iusticia, como debitameute si doueua far, voleua far apicar il dito maestro Zuan dei Regaci di Ancuzen et taiar 3 ) una man al ditto scriuano. Dil che vedando tuti li Taliani, che era li su la fabricha di Demes in el paeso di Mechelborg, che'i dito Capitan Francescho Borno voleua far justicia como ministrador di justicia et como debitamenter si doueua far et como aueua merita, si mosero tutti et andeti dal dito Capitan Francescho Borno Inzigner pregando lo per amor de idio, che gi douese donar il ditto maestro Zuan dei Regaci di Ancuzen et il dito scriuano, per che il ditto maestro Zuano saro 4 ) homo da bene et non si lasara mai piu trouar in simil fal 5 ), ne mai procedera contra il ditto Capitan Francescho Borno Inzigner ne di suo fiolo ne in fatti ne in parole ne [in] l'Alemagna ne in la Italia ne in locho, doue si ritrouara, si non eser
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gi bon seruitor. Et di questo promete per lui maestro Zuan di Tolade di Ancuzen di Valchamonega et maestro Piero da Perzen et maestro Zuan dei Biroldi da Sauer de la Zudigaria, del qual prometeno vno per l'altro in solidum. Et cosi il dito maestro Zuan zurara per li santi ed evanzeli di mantignir le sue sigurta, presente maestro Mate Daidos da Tiran di Voltolina et maestro Bernardo di la Pedra da Tiran et maestro Antonio Damazo et Antonio da Isera et Zuan Maria da Edol".
In Übersetzung lautet dieses Schriftfsück, wie folgt:
"Jedermann, der das gegenwärtige Schriftstück lesen wird, möge vernehmen, wie der Hauptmann Franz Borno, Ingenieur des Herzogs Johann Albrecht von Mecklenburg, einen Obermeister bei dem Bau zu Dömitz, Namens Meister Johann dei Rigaci von Ancuzen in Val Camonica, hatte, und, als der genannte Hauptmann Franz Borno nach Italien ging, den genannten Meister Johann dei Regaci von Ancuzen in Val Camonica zur Verwaltung des Baues zurückließ und zur Bezahlung der Leute, die am Bau arbeiteten, sowohl Italiener wie Deutsche, und daß der Hauptmann Franz Borno, Ingenieur, bei seiner Abreise ihm 700 Taler gelassen hatte, um die Leute zu bezahlen, und seiner Durchlaucht dem Herzog von Mecklenburg aufgetragen hatte, soviel Geld herzugeben, als für den Bau nötig wäre. Der genannte Meister Johann hat von seiner Durchlaucht 900 Taler empfangen, um die Leute beim Bau zu bezahlen. Da verabredete nun der genannte Meister Johann mit dem Schreiber, den der Hauptmann Franz Borno ihm gelassen hatte, falsche Register anzufertigen. Deswegen ließ er ihn jede Woche mehr Personen anschreiben, bald 4, bald 5, bald 6, bald 7, bald 8, bald 9, bald 10. Und als dann der Hauptmann Franz Borno aus Italien nach Deutschland zu genanntem Bau zurückgekommen war, fand er, daß nicht die Arbeit gemacht war, die hätte gemacht sein müssen, und daß reichlich Geld ausgegeben sei. Daher konnte er sich nicht denken, wozu so viel Geld ausgegeben war. Und am Tage des h. Bartholomäus, der am 24. August 1559 war, geriet der genannte Meister Johann mit dem genannten Schreiber in Streit, wobei er ihm Hiebe versetzte, und der genannte Schreiber sagte: Gib es mir nicht in den Sinn, daß ich eine Sache bekenne, die dir nicht gefällt, und die erkennen läßt, daß du nicht der getreue Diener deines Herrn bist, wie du es sagst.
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Als der Hauptmann Franz Borno, Ingenieur, diese Dinge vernahm, ließ er den genannten Schreiber ins Gefängnis setzen, und begann ihn verhören zu lassen, indem er sagte, daß er die Wahrheit sprechen solle über jene Worte, die er gesagt habe. Und der genannte Schreiber bekannte, daß der genannte Meister Johann dei Regaci von Ancuzen in Val Camonica den Winter vom 1. Oktober 1558 bis zum 15. März 1559 in allen Registern mehr Personen hätte anschreiben lassen, jede Woche bald 4, bald 5, bald 6, bald 7, bald 8, bald 9, bald 10.
Als der Hauptmann Franz diese Sache erfuhr, ließ er den genannten Meister Johann dei Regaci von Ancuzen in Val Camonica in das Gefängnis setzen und ließ ihn nochmals die Wahrheit bekennen, wie sie oben geschrieben ist, und wie sie der genannte Schreiber bekannt hatte. Und da der genannte Hauptmann Franz Borno, Ingenieur, über ihn Recht sprechen wollte, wie es schuldigerweise geschehen mußte, wollte er den genannten Meister Johann dei Regaci von Ancuzen hängen lassen, und dem genannten Schreiber eine Hand abhauen. Als daraus alle die Italiener, die bei dem Bau von Dömitz im Lande Mecklenburg waren, sahen, daß der genannte Hauptmann Franz Borno Recht sprechen wollte als Verwalter des Rechts, und wie es schuldigerweise geschehen mußte, und wie er es verdient hatte, so wurden sie alle aufgeregt und gingen zu dem genannten Hauptmann Franz Borno, Ingenieur, ihn bei der Liebe Gottes zu bitten, daß er dem genannten Meister Johann dei Regaci von Ancuzen und dem genannten Schreiber verzeihen sollte, da der genannte Meister Johann ein braver Mann sein und sich nie mehr bei einem ähnlichen Verbrechen betreffen lassen werde, auch nie gegen den genannten Hauptmann Franz Borno, Ingenieur, noch gegen seinen Sohn vorgehen werde weder in Taten noch in Worten, weder in Deutschland noch in Italien, noch an dem Orte, wo er sich befindet, wenn er nicht mehr sein guter Diener sei. Und hierfür bürgen für ihn Meister Johann von Tolade 1 ) von Ancuzen in Val Camonica und Meister Peter aus Persen und Meister Johann dei Biroldi aus Sauer von der Judikarie, von denen einer für den andern sich in solidum verpflichten. Und ebenso wird der genannte Meister Johann schwören bei den Heiligen und den Evangelien, seine Versicherungen zu halten im Beisein des Meisters Mate Daldos aus Tirano vom Valtelin und Meister Bernard di la Pedra aus Tirano und Meister
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Antonio Damazo und Antonio aus Isera und Johann Maria aus Edolo."
Wir sehen, daß die sämtlichen Welschen aus nahezu gleicher Gegend stammen. Aus der Val Tellina ist Tirano vertreten, daneben noch einer, dessen Heimatsort nicht angegeben, aus der benachbarten Val Camonica: Borno (bei Breno), Edolo und Incudine (Ancuzen, in späteren Quellen Encusien geschrieben), aus der Indicaria: Saone (Sauer) und aus dem eigentlichen Trentino: Persen (Pergine) und schließlich: Isera bei Roveredo. Es sind demnach die Bergamasker Alpen und das Trentino, das die Welschen nach Mecklenburg geliefert hatte, und es liegt kein Grund vor, mit Mithoff (Künstler und Werkmeister) und Sarre (Fürstenhof zu Wismar) das Bressensis des Briefes bei Lisch (Jahrbuch 5, 252 von 1558, nicht, wie S. 28 gesagt wird, von 1568, woraus Sarre (Fürstenhof 34) 1569 und 1559 macht) als Brixen zu erklären und Franz Borno für einen Deutschen zu halten, da Borno direkt nördlich von Brescia liegt und die Val Camonica für ihre nach Stadtluft strebenden Bewohner ihren natürlichen Auslauf über Lovere und Iseo nach Brescia hat.
Durch die Aktenstücke kommt in die durch Lisch's und Sarre's Forschungen eher verwirrte als geklärte Zeitfolge betreffs der beiden Borno, Vater und Sohn, und des Hans Rogatsis, wie er nach den bislang bekannt gewordenen mecklenburgischen Quellen hieß, helleres Licht.
Im Anfange des Jahres 1557 1 ) kam Franz Borno mit seinem Sohn Paul 2 ) in Mecklenburg an, wo er zuerst in Schwerin beim Abbruch des Franziskanerklosters und der damit zusammenhängenden Arbeit am Schlosse beschäftigt wurde. Erst am 1. November 1557 ist in den Rentereirechnungen von dem Bau in Dömitz die Rede, und damals erst scheint er "das Volk aus Italien" gebracht zu haben. Wenigstens sagt eine Eintragung ins Rentereiregister vom 28. November 1557: "200 Goldgulden dem Welschen Baumeister geben zur Zehrung und damit er das Volk aus Italien bringe."
Am 1. Oktober 1558 ist eine Zahlung von 350 Goldgulden gebucht: "dem Welschen Baumeister Francisco Bornaw, daß er sich zum Baumeister hat gebrauchen lassen", also eine Art Schlußzahlung. Und am 6. Oktober, sagt das oben abgedruckte Protokoll, habe er und sein Sohn, der in den Rentereirechnungen mehr
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fach Paul genannt wird, Deutschland verlassen. Am 23. Oktober 1558 schon werden: "dem Welschen Baumeister seinem verordneten Meister Hansen" 100 Gulden gezahlt, eben dem Maestro Zuan dei Regaci des Protokolls. Schon am 8. November erfolgt die zweite Zahlung an "Hans Roagtsis, Maurermeister" in der Höhe von 200 Gulden. Leider verstummt dann die wichtige Quelle der Rentereiregister, da das Register von 1559 nicht erhalten ist. Wir sind für 1559 also lediglich aus die beiden oben abgedruckten Aktenstücke angewiesen. Im Februar 1560 finden wir noch eine Zahlung an "Meister Hans den Baumeister zu Dömitz", dann wieder eine Lücke in den Rentereiregistern. Vom Ende des Jahres 1560 an erscheint dann ein deutscher Bauschreiber zu Dömitz Heinrich Schrader als Vermittler der Zahlungen an die welschen Bauleute in Dömitz, die sich anfangs 1562 noch durch "neu angekommene" verstärken. Man hatte doch eine Kontrolle für nötig befunden. Johann Rogatsis scheint sich aber, nachdem er einmal so übel angelaufen war, fortan als "braver Mann (homo da bene)" bewährt zu haben. Er erscheint noch hie und da in den Rechnungen, wurde also nach wie vor bei dem Bau beschäftigt. Ja, nach seinem Tode gibt der Herzog 1566 seinen jungen Sohn Jacob bei einem Landsmann, dem Posaunenbläser Francesco Magli, in Kost und Logis. 1 ) Jacob wurde später Baumeister und blieb in Schwerin, von wo aus ihn noch 1594 Herzog Karl von Mecklenburg an Herzog Johann von Holstein zum Baumeister für das Schloß in Arensboek empfiehlt 2 ).
Franz Borno scheint Ende 1559 nach Italien zurückgekehrt zu sein; am 12. August 1560 schreibt ein Othmar Buochschor aus Bologna an Herzog Johann Albrecht: "der Paumeister Francesco ist sidert nit wider gen Ferrara komen". Der Herzog hatte sich also wohl bei ihm nach dem Ungetreuen erkundigen lassen.
Auch das erste Mal, als Borno nach Italien zurückkehrte, und als am 1. Oktober 1558 der Herzog ihm eine Empfehlung nach Venedig mitgab, wo Borno Forderungen geltend machen wollte (gedruckt Jahrb. 5, 252), blieb Borno länger aus, als
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ursprünglich vermutet wurde. Denn am 28. Januar 1558 1 ) (also mit Berücksichtigung des Florentiner Jahresanfangs 2 ) 1559) meldete der Herzog Hercules von Ferrara dem Herzog Johann Albrecht: "Et quoniam Bornii reditum optare scribis, ut reliquam partem aedificationis tuae perficiat, ei mandavi, ut quam citissime posset se itineri daret" (gedr. Sarre, S. 52, Nr. IX). Und doch scheint er nach dem Protokoll erst am 15. März 1559 wieder nach Mecklenburg gekommen zu sein.
Auffallend ist es, daß der Empfehlungsbrief Herzog Johann Albrechts an den Dogen von Venedig vom 1. Oktober 1558 an den Dogen Francesco Donati gerichtet ist, der schon 1553 verstorben war. Waren etwa Bornos Forderungen an Venedig vor 1553 entstanden und der Name des damaligen Dogen auf seine Angabe hin eingesetzt?
Eine andere Schwierigkeit bietet ein nur in einem Auszuge des (gleichzeitigen) Archivars Samuel Fabricius erhaltener Brief des Herzogs Hercules von Ferrara (den auch Sarre S. 34 erwähnt, aber nicht abdruckt, wie die beigesetzte Nr. IX es vermuten läßt), in dem er Franz Borno dem Herzog empfiehlt. Der Auszug lautet: "Hercules dux Ferrariae agit gratias D. Joanni Alberto duci Megap. de sua in ipsum voluntate et Italum quendam Franciscum Bornou nomine eidem commendat". Das kann doch nur eine erste Empfehlung sein, und kann somit nur in den Januar 1557 gehören. Als Datum gibt Fabricius an: "Ferrariae XXV. Januarii anno MDLVII". Das wäre nach Florentiner Rechnung der 25. Januar 1558. Ohne das Original kann man Entscheidendes nicht sagen. Dagegen muß man bei dem Empfehlungsbriefe des Johans Vogler aus Ferrara an Jochim Maltzan vom 8. März 1556 (gedruckt bei Sarre S. 52 Nr. X) ebenfalls an den Florentiner Jahresanfang und das Jahr 1557 denken, da es dort heißt: "jetzmal von dem Hertzogen von Ferrara meinem gn. Hern Hertzog Hans Albrechten zu Meckelburg zugesanth worden". Nach diesem Briefe ist Borno übrigens vordem, wohl nach seiner Tätigkeit in Venedig, Baumeister des Markgrafen Albrecht von Brandenburg gewesen (hern marggrafen Albrecht bawmeister), nicht, wie Sarre (S. 34) angibt, des Herzogs Albrecht von Preußen.
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Daß Sarres Darstellung auf S. 34 (Francesco a Bornau), S. 45 (Paul und Rogatsis, Hans und Jacob) noch in mehreren anderen Punkten unzutreffend ist, soll hier nur der Vollständigkeit wegen erwähnt werden. Namentlich bei Paul (S. 45) herrscht die größte Verwirrung. Sarre macht ihn zum Vorgänger des Franz Borno, dessen Sohn er doch ist, und läßt ihn November 1557 statt 1558 nach Italien zurückkehren. Die vielen irrigen Daten für die Ausgaben (statt 2. Mai muß es 27. Juli heißen, 16. September statt 3. August, 8. Juli statt 29. September) lassen sich vielleicht auf zu flüchtige Aufzeichnungen zurückführen. Auch Lisch's Angaben sind nicht von Unklarheiten ganz freizusprechen. Die oben mitgeteilten Dokumente stellen von selber alle früher gemachten Unrichtigkeiten in ein richtiges Licht. Bemerkt mag noch werden, daß es sich bei dem von Sarre als A.J.A. bezeichneten sogenannten eigenhändigen Ausgabebuch Herzog Johann Albrechts gar nicht um ein solches, sondern um ein im Auftrage des Sekretars Johann Plesse von dem Schreiber Johann Molinus geschriebenes Rentereiregister handelt.
Zum Schluß möge hier noch ein eigenhändiges Schreiben des im Protokoll als Jori Pezer, gouernator dil castel di Demes eingeführten Jürgen Pozern, Zöllners und Küchenmeisters zu Dömitz, Platz finden, das uns zeigt, wie eingehend der Herzog sich 1559 um die Einzelheiten des Baus noch vor der Entdeckung der Schwindeleien bekümmerte. Es lautet:
Durchluchtiger hochgeborne Furste, gnediger Herr! E. f. G. sein mein arme underdenighe unnd gehorsame deinsth mith stedhem getreuen Vlize zu voren. G. F. und Herr auf Erfordernt und Ahnlangendt des Welschen Bawmeisters Fransischo Bornowen gebhe ich E. f. G. zu vernehmen, daß ich habhe gehat 29 Werchstuck, so die Steinmeisthere zu Geben alhir bereith unnd ausgehowen. Die habe ich mithsampt den Steinmestheren gemessen und befunden, daß die in die Lengedhe habhen 29 unnd halben Faden. Das habhe ich auf Erforderent deß Welschen Baumeister nicht zu vorhalten gewünscht. Datum Domitze, denn 17 Julii anno 1559
E. f. G.
underdeniger unnd gehorsamer
diener Jurgen Pozeren
Zolner zu Domitze.
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Mitgeteilt von
Oberbibliothekar, Professor Dr. G. Kohfeldt , Rostock.
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F ür einen Aufsatz über die fremdbürtige ältere Bevölkerung Rostocks, der soeben im Archiv für Kulturgeschichte erschienen ist 1 ), habe ich mir auch aus den kürzlich veröffentlichten Universitätsmatrikeln von Kopenhagen 2 ) und Groningen 3 ) Auszüge machen müssen. Ich habe sie dann vervollständigt und möchte sie hier als Nachtrag zu den Balck'schen Matrikelauszügen in den Jahrgängen 48, 49, 50 dieser Zeitschrift vorlegen. Sie runden den Stoff so ab, daß in der Liste der auf den älteren in= und ausländischen Hochschulen studierenden Mecklenburger nur noch ein paar geringfügige Reste nachzutragen bleiben.
Die beiden hier in Betracht kommenden Universitäten haben für Mecklenburg allerdings keine besonders große Bedeutung gehabt.
Groningen, die jüngere unter den niederländischen Universitäten, hat natürlich auf die Deutschen und auch für die Mecklenburger keine so große Anziehungskraft ausüben können wie die älteren weitberühmten Stätten niederländischer Gelehrsamkeit. Nur einige Angehörige des mecklenburgischen Adels und der mecklenburgischen Gelehrten= und Patrizierfamilien, in denen die akademische Reise nach Holland, Frankreich, Italien zum guten Ton gehörte, haben auch den Weg nach Groningen gefunden. Die Gesamtzahl dieser Studierenden ist aber nicht höher als etwa 30 oder 31, von denen 23 (24) dem 17. und 7 dem 18. Jahrhundert angehören. Nach 1791 findet sich überhaupt kein mecklenburgischer Student mehr in der Groninger Matrikel.
Aber auch die Kopenhagener Universität hat trotz der Nähe der Stadt und trotz der lebhaften Handelsbeziehungen zwischen Rostock und Dänemark nur eine recht kleine Zahl von mecklen=
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burgischen Studenten aufzuweisen. Schuld daran sind zum guten Teil gewiß die unaufhörlichen Kriege, die bald nach der Universitätsgründung gerade die Ostseeländer stark heimsuchten. Seinen eigentlichen Erklärungsgrund findet der mangelhafte Besuch aber Wohl in der Tatsache, daß die norddeutschen Bildungsbedürftigen von jeher ihre Blicke auf die alten Hochschulen des Südens und des Westens gerichtet hatten und noch immer richteten. So kommt es, daß in den Matrikelaufzeichnungen von 1611-1827 nur etwa 48 Namen von mecklenburgischen Studenten auftreten: 36 aus dem 17., 10 aus dem 18. und 2 noch aus dem 19. Jahrhundert. Daß außer diesen noch unerkannt - weil die Ortsbezeichnung fehlt - einige Mecklenburger in den Listen stecken sollten, ist kaum anzunehmen. Die Form der Vornamen, die Herkunft von einem nordischen Gymnasium und anderes spricht in den meisten derartigen Fällen durchaus gegen die Zugehörigkeit zu Mecklenburg. Das gilt auch für die nicht seltenen Fälle, wo Angehörige adliger und bürgerlicher Familien, die sonst in Mecklenburg vertreten sind, ohne nähere Heimatsangabe aufgeführt werden, wie die Moltke, Pritzbuer, Gamm, Bülow, Levetzow, Lühe, Schack, Burchard, Brinkmann, Giese, Schumacher u. a. Ebenso gehören die Fälle hierher, in denen der mecklenburgische Ortsname zum Familiennamen geworden ist. Da hierbei wenigstens eine weiter zurückliegende Abstammung aus Mecklenburg anzunehmen ist, sollen die betreffenden Familiennamen hier nicht ganz übergangen werden. Es sind: Rostock (1671, 1672, 1701, 1704, 1707, 1708, 1736, 1739, 1740), Bützow (1707, 1709, 1710, 1714, 1743, 1749, 1756), Teterow (1640, 1660), Zarrentin (1720), Wesenberg (1796), Mecklenburg (1669, 1671, 1677, 1682, 1683, 1684, 1685, 1689, 1698, 1701, 1730, 1750, 1765 - mit Zusatz Holsatus - 1770). Daß auch die sonst in älterer Zeit oft in Beziehung zu Mecklenburg gebrauchte Bezeichnung Vandalus für unsere Zwecke nicht in Betracht kommen kann, mag wenigstens erwähnt werden: auch in diesen Fällen handelt es sich um nordische Namen und um nordische Vorbereitungsanstalten, zu denen bisweilen auch noch nähere nordische Heimatsangaben wie Saeby u. a. treten.
Außer den in Mecklenburg beheimateten Studenten sind in der Kopenhagener Matrikel noch diejenigen Studierenden aufgeführt, die vorher die Rostocker Hochschule besucht haben. Bei den meisten von ihnen findet sich der für die Immatrikulation wichtige Vermerk, daß sie in Rostock die Deposition, die bekannte studentische Aufnahmeprozedur, durchgemacht haben. Ein Ver=
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zeichnis aller dieser früheren Rostocker Studenten dürfte als Anhang zu der Rostocker Universitäts=Matrikel nicht überflüssig sein, besonders auch deshalb nicht, weil es noch bei der Anfertigung des Gesamtregisters, mit dem Prof. Dr. Schäfer sich beschäftigt, von Nutzen sein kann.
Was die Wiedergabe der Matrikeleintragungen hier anlangt, so mag noch erwähnt werden, daß die auf die mecklenburgischen Studenten bezüglichen Bemerkungen wortgetreu und vollständig, auch mit den Notizen über Alter, Privatinstruktoren, soweit solche Vorkommen, hier zum Abdruck kommen, daß aber bei den von Rostock nach Kopenhagen übersiedelnden nichtmecklenburgischen Studenten die Studienvermerke gekürzt und nur soweit sie die Tatsache des Rostocker Studiums betreffen aufgenommen worden sind. Eine Hinzufügung weiterer Daten zu den einzelnen Personalien habe ich unterlassen. In einzelnen Fällen hätte sich eine solche Ergänzung leicht machen lassen, in vielen anderen wäre aber ein unverhältnismäßig großer Zeitaufwand dazu nötig gewesen. Wer aus diesen Matrikel=Auszügen Notizen für die Familien= und Gelehrtengeschichte haben will, wird die weiteren Quellen auch ohnehin zu finden wissen. Hier kam es in erster Linie darauf an, zu zeigen, in welchem Umfang überhaupt mecklenburgische Studenten mit den beiden Universitäten in Dänemark und Holland in Berührung gekommen sind.
1614. | Jan. | 10. | Mag. Conradus Guilelmi f. Laurenbergius, Rostochiensis. 1 ) |
1621. | Apr. | 24. | Joh. Ternovius [Tarnow] Rostochiensis Rostochio huc appulit et se inscribi curavit et D. Casparum Bartolinum in privatum praeceptorem elegit. |
1623. | Oct. | 19. | Casparus Mejerus Rostochiensis, depositus Rostochii. [praec. priv.:] D. Caspar Brochmand. |
1626. | Jun. | 29. | Joachimus Moltichen [Moltke], Rostoch. (inscribebatur). |
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1629. | Apr. | 22. | Simon Pauli Rostochiensis, Simonis nepos, Henrici filius, ibidem deposuit a° 1614; nunc nobilissimi Christiani Rantzowii praeceptor in academia Sorana, medicinae studiosus. [praec. priv.:] Bartholinus. |
1631. | Oct. | 11. | Martinus Georgii Malchinensis, factus studiosus Rostochii 4. Julii 1622, sed ab illo tempore quadriennium nobiscum in Dania, nim. in Scania, paedagogum agens, partim apud generos. Palaemonem Rosaecranzium de Ørup, partim apud M. Bertilum Canutium. [praec. priv.:] M. J. Erasm[i]. B. |
1633. | Nov. | 4. | Franciscus Müllerus Rostoch., inibi depositus et D. D. Brochmanno a D. Quistorpio commendatus. [praec. priv.:] D. C. Brochm[and]. |
1636. | Jul. | 16. | Joachimus Colbergius, Witebergae sacris academicis initiatus, Furstenbergae Megapolitanorum natus, privatum praeceptorem me (D. Olav. Wormium) elegit. |
1637. | Apr. | 14. | Joachimus Wedege Rostochiensis, in academia Rostochiana depositus, ubi etiam per aliquot annos continuavit, jam praefectus liberis generosi Dni. Christophori Wrne, Proregis Norvegae. [praec. priv.:] D. Olaus Worm. |
Mai | 16. | Joachimus Wedeke Rostochiensis (Philosophiae Magister renunciatus). | |
Jul. | 19. | Hieronimus Lyders Rostochiensis, Rostochii depositus. [praec. priv.:] D. Casp. Brochmand. | |
1638. | Jul. | 28. | Jacobus Islebius Fridlandensis Megapolitanus, factus studiosus Gryphisvaldii 13. April 1634, paedagogum agens apud Hermannum Dorem Kampium (Dorenkamp). [praec. priv.:] D. J. Erasmi B. |
1640. | Jul. | 6. | Henricus Fabricius Rostochiensis, clarissimi et excellentissimi viri et regiae aulae medici Doct. Jacobi Fabricii filius. Rostochii deposuit. [praec. priv.:] M. Christ. Longomontanus. Deinde ipse parens, excellentissimus vir Dn. D. Jacobus Fabricius, Rostochien- |
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sium adeoque Regiae Majestatis in aula archiater, nomen suum in hanc Umversitatis nostrae matriculam inscribi coram postuiavit. | |||
1640. | Oct. | 26. | Matthias Vincke Sternberga-Megaporitanus, futurus cum B. D. comminister M. Erici Bredalini in Christianhafn. |
Dec. | 22. | Samuel Schermerus Megapolitanus, qui in privatum praeceptorem elegit D. Laurentium Scaveniu[m]. | |
1641. | Dec. | 6. | Jacobus Gerdesius Megapolitanus, commendatus a reverendo D. Thoma Lindemanno. [praec. priv.:] D. Joh. Res[enius]. |
" | 26. | Detlaus Prenius Rostochio Megapolitanus. [praec. priv.:] D. Laurent. Scha[venius]. | |
1645. | Mart. | 2. | Joachimus Gerdesius, Megapolitanus, deposuit Rostochii, simul etiam inde ad nostram Academiam venit, quinquennium a. vixit in hoc regno. [praec. priv.:] D. Plumius. |
" | 4. | Mathias Cadovius, Rostochiensis, depositus in patriae urbis academia, ex qua etiam ad hanc urbem venit, per semiannum informavit liberos D. D. Sperling. [praec. priv.:] D. Nic. Scandorphius. | |
1647. | Mai | 11. | Dominus Joachimus Lobesius Megapolitanus, pastor ecclesiae Germanicae in arce Aggershusensi. Jun. 29. Dn. Joachimus Lobesius, ecclesiae apud regiam arcem Aggershusiensem pastor Germanicus (Mag. Philosophiae proclamatus). |
1653. | Jan. | 21. | Johannes Stubbeus Rostochiensis, postquam academiam Regiomontanam aliquandiu frequentasset, ex patria huc se contulit. [praec. priv.:] Jacob. Finck. |
Dec. | 9. | Christianus Willichius Fridlandia-Megapolitanus. [praec. priv.:] D. D. Thomas Bartholinus. | |
1655. | Jan. | 9. | Johannes Tarnovius Rostochiensis, vocatus ad diaconatum tempii S. Petri. [praec. priv.:] D. Theod. Bang. Dec. 1. Carolus Theodorus Wackenhausen Megapolitanus, e Witenbergensi (academia). [praec. priv.:] D. Bartolinus. |
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1658. | Jul. | 6. | Joachimus Hennings Gustrovio-Mechelburgicus, quem occupatior per errorem tortuitum inter cives honoratissimi decessoris adscripseram. (Dette er virkelig Tilfaeldet) [praec. priv.:] D. Thomas Bangius. |
1663. | Jun. | 17. | Henricus Jacobi [Skal vaere: Jacobus Henricus], Simonis Paulli fil., 17. Junii a° 1663, Anatom. Prof. (Jus jurandum more majorum in Consistorio praestitit.) (steht unter 1664, Mai 24.) |
1664. | Oct. | 26. | Christianus Pauli, Simon. fil. E sch[ola] Havniensi. [praec. priv.:] D. Th. Bartholinus. |
1672. | Nov. | 8. | Joachimus Fridericus Reppenhagen, Sverino. Megapolitanus, in nostram admitti societatem petiit. [praec. priv.:] D. Cosm. Bornem[ann]. |
1674. | Mai | 15. | Joachimus Christiani, Malckinensis Megapolitanus, qui Helmstadii quoque civitatem adeptus erat anno 1672, Rectore Heigelio Professore, heic juramentum consuetum praestitit [praec. priv.:] D. Th. Barth [olinus]. |
1684. | Jul. | 14. | Andreas Hildebrandi Megapolitanus. Holbecensis[schola] 1 ). [praec. priv.:] M. Erasm. Vinding. |
1688. | Oct. | 2. | Jacobus Bremer, Megalopolitanus, ante Rostochiensis et Witteberg. academiar. civis, ad nostram juratus accessit. [praec. priv.:] D. Casp. Barthol[inus]. |
1689. | Jul. | 20. | Henricus Christiani Meckelenburgensis. 1) E schola Nidrosiensi. [praec. priv.:] M. Janus Jacobi Birckerod. |
1693. | Dec. | 8. | Magister Lucas Beseiin Rostochiensis. |
1695. | Sept. | 11. | Albrecht Joachimus de Crackevitz, Neo-Brandenb. Mecklenburgensis, civitatem nostram academicam obtinuit postquam, exhibitis testimoniis, se civem academiae Rostochiensis ab anno 1691 fuisse demonstraverat. [praec. priv.:] Olig. Jacobaeus. |
1698. | Jan. | 30. | Henricus Schleet, Sultza-Megapolitanus inter cives nostros relatus est, cui Rostochienses |
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pariter ac Vittebergenses publica probitatis industriaeque dederant testimonia. [praec. priv.:] Chr. Reitzer. | |||
1699. | Feb. | 7. | Augustus Andreas Kiel, Rostochiensis, academiae nostrae albo inscribi meruit, qui, a Rostochiensibus pariter ac Regiomontanis bene actae vitae testimonio instructus, huc accesserat. [praec. priv.:] Joh. Stenbuck. |
1707. | Mai | 11. | Ernestus Fridericus Døbelius, Rostoch. medicinae candidatus. [Siden er tilføjet af Frankenau:] D. 18. Jul. 1707 Med. Dr. renunciatus, brabeuta D. de Frankenau; disputavit de sudore. |
D. 18. Julii a. 1707 Ernestus Fridericus Døbelius, Rostochiensis. . summos in medicina honores consecutus est promotore D re Franck de Frankenow. | |||
1711. | Jun. | 8. | Martinus Fridericus Steenhagen, Mecklenburgicus, in album hunc relatus est, qui antea fuit Megapolitanus, civis Rostochiensis. |
1713. | Juli. | 31. | Georgius Leoman, Rostochiensis Megapolitanus, theol. studiosus. inscriptus est [praec. priv.:] Sev. Lintrup. 24 an[nos]. |
1734. | Mart. | 5. | Georgius Augustus Detharding, Rostochiensis. [praec. priv.:] Georg. Detharding. 18 annos aetatis. |
1745. | Jun. | 16. | Joannes Fridericus Clinge, Neo-Brandenburgicus, suprascripti Dn. von Heinen ephorus, qui jam anno 1732 m. Octobri in Universitatis Rostochiensis albo locum obtinuerat, postea juris studio addictus, ann. habens 30. Priv. praeceptorem elegit Dn. D. P. Kotod Ancher. |
1745. | Jul. | 21. |
Fridericus Christianus
Adler, illustris et generosus
juvenis, testimonio profectuum in
literis humanioribus ornatus a Dn.
Professore Møllmann, annos habens 17
et privati praeceptoris loco
habiturus Dn. D. Koefod Ancher.
Julius Ludovicus Burchart, supra nominati Dni. Adleri moderator morum, Rostochiensis, |
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ann. n. 23, priv. praeceptorem nactus Dn. D. Koefod Ancher. | |||
1749. | Oct. | 1. | Theodorus Johannes Quistorp J. U. Doctor et Supremi Tribunalis Wismariensis Procurator, civibus nostris annumerari voluit. |
1752. | III. | Non. Feb. ab anno 1744 Johannes Joachimus Meyer, SS.tae Theologiae cultor Megapol., Rostochiensis Academiae civis, nomen apud me professus est, annos natus XXV, meque [J. P. Anchersen] sibi praeceptorem privatum legit. | |
1756. | Jul. | 15. | Christianus Levin Wernecke, Rostochiensis, medicinae cultor, testimonium adeptus viri illustris Dn. B. J. v. Buchwald, quem privatum praeceptorem legit. |
1802. | Oct. | 11. | Fridericus Christophorus Dahlmann, Wismariensis, commendatione ampl. Decani Fac. Philosophicae ornatus, nomen suum inter cives academicos professus est. 17 annos aet. [praec. priv.:] Bugge. |
1827. | Jun. | 19. | Johan Friderich Wilhelm Neverman, civis Rostochiensis, privatum praeceptorem sibi elegit Professorem J. D. Herholdt. |
1611. | Apr. | 11. | Jacobus Christiani Noldius. Malmog. inscriptus prius Rostochii. |
1613. | Aug. | 19. | Nicolaus Dalius Hatersleviensis Holsatus. Rost. dep. 1613. |
1615. | Jun. | 22. | Christophorus Bergerius Betulanus. Rost. dep. 1613. |
Nov. | 8. | Johannes Nicolai Grammius. Rost. dep. 1613. | |
1617. | Jan. | 28. | Erasmus Heidanus Flensb. adv. Rost. |
Apr. | 19. | Andreas And. Asloensis. dep. Rost. | |
Sept. | 1. | Herderus Vake Flensburg. stud. Rost. | |
1619. | Mart. | 27. | Johannes Lemmichius Bergensis Norwegus. dep. Rost. |
1620. | Jul. | 28. | Magnus Johannis Omeus. dep. Rost. |
1621. | Mart. | 4. | Hermannus Ginckelius Alburgensis. (Herm. Hermanni Alburg). dep. Rost. 1619. |
Seite 53 |
1621. | Mart. | 19. | Georgius Georgii Grimstrupius. dep. Rost. 1620. |
" | 25. | Petrus Claudii Emmerlofvius. dep. Rost. 1620. | |
Jan. | 20. | Johannes Claudii Emmerlofuius. dep. Rost. 1620. testantib. M. J. Omeo et Georg. Georgii Grimstrupio. | |
Jun. | 25. | Jonas Petrejus. dep. Rost. 1620. | |
" | " | Baltazar Baltazari Maschwedelius. dep. Rost. 1614. | |
Jul. | 23. | Ulricus Prengerus jur. stud. dep. Rost. 1614. | |
1623. | Apr. | 16. | Johannes Ancharius Haterslev. Holsat. dep. Rost. 1614. |
1624. | Jul. | 15. | Nicolaus Schmidt Bredstadensis. dep. Rost. 1614. |
1625. | Dec. | 22. | Johannes Ancharius (nepos M. Andreae). ex acad. Rost. |
1626. | Jan. | 16. | Laurentius Jani Beldringensis. dep. Rost. 20 Mai 1625. |
Febr. | 15. | Johannes Laurentii Wbye Seelandus. dep. Rost. 20. Mai 1625. | |
Jun. | 29. | Ivarus Vandalinus Hathersl. receptus prius Rostoch. | |
Sept. | 9. | Petrus Martini Liim. Rip. dep. Rost. 1625. | |
1627. | Mart. | 20. | Ericus Monradus Alsenus. ex acad. Rost. |
Jul. | 18. | David Vulpius Haterslebiensis ex acad. Rost. | |
Nov. | 3. | Erasmus Ursinus Haterslebiensis. ex acad. Rost. | |
Dec. | 12. | Simon Fraam (Vroëm) Haterslebiensis. ex acad. Rost. | |
1628. | Jan. | 23. | Severinus Beckerus Haterslebiensis ex acad. Rost. |
Mai. | 13. | Henricus Bruno Haterslebiensis. dep Rost. | |
Aug. | 29. | Petrus Benedicti Haterslebiensis, theol. stud. dep. Rost. 1623. | |
Sept. | 11. | Johannes Bernhardi Meyerus Haterslebiensis. phil. stud. dep. Rost. 1627. | |
Andreas Brevizius Mitovia-Curlandus, theol. stud. dep. Rost. 1626. | |||
1628. | Oct. | 27. | Mathias Magnus Alsenus, theol. stud. dep. Rost. |
Seite 54 |
1629. | Jan. | 23. | Georgius Grilfuss Halberstadensis, theol. stud. dep. aliquandiu in acad. Rost. |
Febr. | 3. | Paulus Moth Flensburgensis, med. stud. dep. Rost. 1620. | |
Apr. | 22. | Georgius Schrøderus Haterslebiensis, theol. stud. dep. Rost. 1627. Mart. 31. | |
Jun. | 2. | Thomas Lundius Flensburgensis Holsatus, theol stud. dep. Rost. 1626. Jun. | |
1630. | Jun. | 13. | Jun. Canutus Canuti Synderburgensis. dep. Rost. ante quadriennium. |
Oct. | 24. | Mathias Martini Lime Ripensis. dep. Rost. nuper. | |
1631. | Nov. | 10. | Johannes Johannis Fromius, sacris academicis Rost. initiatus. |
1632. | Jan. | 9. | Georgius Christiani Flensburgensis. vixit Rostoch. |
Mai. | 17. | Michaël Ericius Nidrosiensis, factus stud. Rost. 1631 Sept. 24. | |
Nov. | 3. | Casparus Ringelmand Westphalus. dep. Rost. et inibi sexennium vixerat. | |
Nov. | 13. | Laurentius Martini Pistorius. dep. Rost. | |
" | " | Mathias Velhaferus Demmino - Pomeranus. Rost. triennium vixerat. | |
Dec. | 21. | Jacobus Severini Melissius Alburgensis. dep. Rost. | |
1633. | - | Fridericus Joannis. E schola Tonsbergens. dep. Rost. | |
Erasmus Joannis. E schola Randrus. dep. Rost. | |||
Claudius Olai Borrichius. E schola Coagian. dep. Rost. | |||
Nicol.Petri. E schola Randrusian. dep. Rost. | |||
SeverinusAurelii [Arnoldi]. E scholaMalmog. dep. Rost. | |||
Mai. | 1. | Vilhelmus Severini. E schola Hauniensi. dep. Rost. | |
Mai. | 30. | Johannes Johannis Wardensis. dep. Rost. | |
Petrus Andreae Grimstadius. dep. Rost. | |||
Jul. | 19. | Jonas Nicolai Grummius. E schola Ripensi. dep. Rost. | |
Sept. | 4. | Severinus Olai Calundanus. E schola Malmogiensi. dep. Rost. 1632, Mai 15. |
Seite 55 |
1633. | Nov. | 2. | Joannes Nicolai Giordingius. E schola Ripensi. dep. Rost. 1632, Oct. 2. |
Dec. | 18. | Olaus Olai Schevigius Nidros. dep. Rost. 1630, Dec. | |
1634. | Jan. | 20. | Johannes Christophori Stochmannus Norvagus. E schola Roschildensi. dep. Rost. |
Claudius Georgii Norvagus. E schola Alburgensi. dep. Rost. | |||
Jan. | 21. | Petrus Charisius, D. Jonae f. dep. Rost. 1624. | |
1634. | Jun. | 3. | Andreas Christophori Lesvigus Norwagus. E schola Nidrosiensi. dep. Rost. |
Jacobus Theocari Holmius Alburgensis. E schola Herloviana. dep. Rost. | |||
Oct. | 24. | Johannes Brunchardius Alsatus. ex acad. Rost. | |
Nov. | 22. | Trugillus Thomaeus Bergensis. E schola Bergens. Norv. dep. Rost. 1633, Aug. 28. | |
1635. | Jan. | 9. | Canutus Georgii Nidr. Johannes Georgii Nidr. fratres. E schola Nidros. Norv. dep. Rost. 1632, Jul. 30. |
Jan. | 29. | Jonas Elevius Norv. prope Fynmarchiam. E schola Nidr. et Helsing. dep. Rost. 1634 Apr. | |
Johannes Arnoldi Fellerman Gotlandus. E schola Gotl. et Lund. dep. Rost. | |||
Arnoldus Benedicti Smiterus Alburgens. E schola Alb. et Lund. dep. Rost. | |||
Mai. | 4. | Laurentius Johannis Varbergius. dep. Rost. | |
Erasmus Petri Vellovius. dep. Rost. | |||
Sept. | 5. | Canutus Brun Holsatus. appulit Rostochio Hafniam. | |
Nov. | 8. | Lage Jacobaeus. E schola Lund. dep. Rost. | |
Dec. | 11. | Michaël Ivarus Holsatus. ex acad. Rost. | |
1636. | Apr. | 3. | Christiernus Johannis Schovius. Rost. inauguratus ordini stud. |
Mai. | 17. | Severinus Clementius. Rost. inauguratus ordini stud. 1632. | |
Oct. | 13. | Albertus Godislaus a Platen, nobilis Pomeranus. dep. Rost. | |
Dec. | 5. | M. Joannes Schroderus Haterslebiensis. dep. Rost. 1629. |
Seite 56 |
1636. | Dec. | 12. | Petrus Marcius Gasch Haterslebiensis. dep. Rost. 1630. |
1637. | Jan. | 23. | Nicolaus Christierni Resenius. E schola Viburgensi. dep. Rost. |
1638. | Jul. | 11. | Lucas Matthaei Bachmeisterus Lunaeburgensis. Rost. stud. per biennium. |
Aug. | 2. | M. Johannes Gotbrot Tubingensis. stud. Rost. | |
Sept. | 22. | Hieronymus Wertzius [Weitzius], natione Turingus, stud. Rost. 1635. | |
Nov. | 5. | Joachimus Timmermand Rensburgensis Holsatus. stud. Rost. per triennium. | |
1639. | Apr. | 30. | Conradus Dionysius Hatersleviensis Holsatus. ex acad. Rost. |
Mai. | 23. | Abrahamus Hermanni. Rost. initiatus 1638. | |
Jun. | 19. | Matthias Claudi Helsingorensis. Rost. manumissus. | |
1639. | Jul. | 22. | Petrus Nicolai Norwegus. dep. Rost. 1634, ubi triennium studuit. |
Sept. | 2. | Janus Michaelius Deustrupius. [Denstrup?] dep. Rost. ante aliquot menses. | |
Oct. | 3. | Samuel Nicolai Synderburg. dep. Rost. 1630. | |
Nov. | 29. | Paulus Pauli Coldingius. dep. Rost. 1638. | |
1640. | Jan. | 3. | Erasmus Nicolai Paludanus. dep. Rost. |
Petrus Nicolai Brahaeus. dep. Rost. | |||
Johannes Laurentii Graenoënsis. dep. Rost. | |||
Petrus Jacobi. dep. Rost. | |||
Johannes Marcii Helsingorensis. dep. Rost. | |||
Jul. | 8. | Petrus Petraeus Huassius. Ex schola Coronensis. dep. Rost. | |
Oct. | 8. | Ambrosius Hardenbecius Bergensis Norvegus. dep. Rost. 1638, Mai 28. | |
1641. | Febr. | 24. | Christiernus Lagonis Jernaeus. E schola Ripensi. dep. Rost. 1640, Nov. 21. |
Mart. | 23. | Trugillus Nicolai Ripensis. dep. Rost. 1638. | |
Jun. | 17. | Jacobus Georgii Hattersleviensis. dep. Rost. 1638, ubi sesquiennio studiorum gratia vixit. | |
Jul. | 22. | Jacobus Fabritius Holsatus. dep. Rost. | |
Oct. | 11. | Andreas Bergholmius Hatterslebiensis Holsatus. dep. Rost. 1627. |
Seite 57 |
1641. | Oct. | 16. | Hermannus Badenhop. Neoburgo-Luneburgensis s. s. theol. et phil. stud. dep. Rost. |
1642. | Mai. | 9 | Johannes Marcellus Flensburgensis. dep. Rost. 1638. |
Jun. | 22. | Mathaeus Rentse Stetinensis. ex acad. Rost. | |
Jul. | 20. | Theophilus Svabe Stolberga-Misnicus. Rost. huc venit. | |
Aug. | 8. | David Grönenberg Stargardensis Pomeranus. dep. Rost. 1637. | |
Sept. | 17. | Petrus Bucholmius Hatterslebiensis. dep. Rost. 1641, Jul. | |
1643. | Mart. | 5. | Bacchenus Nicolai Holsatus. dep. Rost. 1642, Jul. |
" | 10. | Jacobus Lange Flensburgensis. dep. Rost. 1639, Aug. | |
Petrus Bartoldi Holsatus. dep. Rost. 1641. | |||
Apr. | 15. | Adolphus Lundius Sunderburgensis. dep. Rost. 1641, Mart. 10. | |
Aug. | 13. | Nicolaus Johannis. Grammius Hatersleviensis. ex acad. Rost. | |
Aug. | 29. | Laurentius Johannis Arctander. dep. Rost. | |
1644. | Apr. | 10. | Thomas Thomsonius. Bergensis. dep. Rost. per annum et ultra commoratus. |
1645. | Mart. | 4. | Johannes Kreilingius Osnabruga-Westphalus. dep. Rost. |
Mart. | 5. | Adamus Fridericus Wernerus, Salfeldensis Borussus. Rost. commoratus. | |
Apr. | 12. | Johannes Christianus Behm, natus Helmstadii. Rost. commorans. | |
Mai | 30. | Johannes Jessenins Hattherslebiensis. ex acad. Rost. | |
Nov. | 12. | Wilhelmus Pauli Risius Apenradensis Holsatus. dep. Rost. | |
1646. | Febr. | 27. | Ahasverus Andreae Postius. dep. Rost. 1642. |
Jul. | 29. | Thomas Christierni Søschovius. civ. acad. Rost. 1646, Jun. 11. | |
Theocharus Andreae Kaa. civ. acad. Rost. 1646, Apr. 21. | |||
1647. | Dec. | 16. | Petrus Wolrichius Ditmarsus. ex acad. Rost. |
1649. | Febr. | 6. | Balthasar Braun Petri Haterslebiensis. dep. Rost. 1642, Jul. 22. |
Seite 58 |
1650. | Febr. | 1. | M. Caeso Nissenus Siesvicensis, Caes. Poëta L. fact. stud. Rost. ante sexennium. |
" | 9. | Joachimus Zobelius Putlicensis Marchiacus. Rost. a. 1643 fact. stud. | |
" | " | Joachimus Zvergius Strasburgo-Marchiacus. Rost., ubi triennium vixit. | |
Mart. | 30. | Canutus Brantius Hatterslebiensis. Rost. in num. stud. ascitus. | |
Apr. | 3. | Jacobus Elers. E schola Rostochiana quam triennium frequentaverat, in ejusdem urbis academiam transiit inde post quadriennii moram in hanc nostram venit. | |
Apr. | 8. | Johannes Vossius Sunderburgo-Slesvicensis. Rost. in num. stud. ascitus 1636. | |
" | 22. | Laurentius Matthiae Hatterslebiensis. Rost. factus stud. 1649. | |
Mai. | 21. | Petrus Jacobi Hatersleb.-Holsatus. Rost. factus stud. 1648. | |
Aug. | 17. | Valentinus Olandus Stralsundensis. civ. acad. Rost. ante biennium donatus. | |
1651. | Jun. | 10. | Wilhelmus Wirchan Lubecensis. Rost. in num. stud. ante annum et quadrantem receptus. |
Aug. | 21. | Marcus Rhodius Widinghardens. Holsatus. dep. Rost. 1649. ibidemque per annum et dimidium substitit. | |
1652. | Jul. | Nicolaus Dalius Hatersleviensis. ex acad. Rost. | |
Aug. | 3. | Severinus Erasmi Middelfardensis. dep. Rost. ante quinquennium. | |
Oct. | 18. | Henricus Monsenius Huso-Holsatus. Rost. unum annum literis operatus. theol. stud. et paedagogus jam liberorum D. Simonis Pauli. | |
1654. | Mai | 30. | Hartvig Mejer. ex acad. Rost. |
Aug. | 12. | Samuel Thomaeus Flensburgensis. dep. Rost. | |
1655. | Mai | 12. | Christianus Langemak Danus. dep. Rost. 1649. |
Jun. | 29. | Ernestus Fridlieb Oldenb. ex acad. Rost. | |
Aug. | 26. | Canutus Nic., Rost. Musarum sacr. ante biennium initiatus. |
Seite 59 |
1655. | Sept. | 18. | Thomas Barve Hatterslebiensis. Rost. 1652 in num. stud. ascitus. |
1656. | Mai. | 12. | Casparus Kølichen Silesius. e Rost. acad. Jul. 13. M. Johannes Bernhardus Bøtticher. e Rost. acad. |
" | 23. | Henricus Ritter Lubecensis. e Rost. acad. | |
1657. | Mai. | 14. | Johannes Steman Hafniensis. Rost. stud. acad. initiatus 1655, Jul. 17. |
Sept. | 10. | Thomas Petraeus Slacterus Suenoburgensis. in acad. Rost. adscriptus 1656. | |
Dec. | 31. | Johannes Maltzan Flensburgensis Holsatus. ex acad. Rost. | |
1658. | Jul. | 14. | Nicolaus Petri Hafniensis. Rost. acad. sacr. initiatus. |
1659. | Jul. | 21. | Castanus Magni Rønneby. Rost. acad. sacr. initiatus. |
1660. | Jul. | 21. | Abrahamus Becher Holsatus. Rost. ante quinquennium civ. acad. donatus. |
Oct. | 11. | Paulus Monradus Alsensis Holsatus. Rost. civ. acad. factus 1656, Jun. | |
" | 12. | Laurentius Georgii Sommerfeldius. Rost. triennio abhinc Musarum sacris initiatus. | |
" | 27. | Andreas Johannis Montanus. E schola Hauniensi. Rost. initiatus 1656. | |
Nov. | 5. | Henningius Piscator Tundarensis Holsatus. Rost. ante septennium Mus. sac. initiatus. | |
1661. | Febr. | 16. | Johannes Johannis Wistorphius. E schola Ripensi. Rost 1659, Mai Mus. sac. initiatus. |
Mart. | 2. | Eberhardus Joannes Svartze Lubbecensis Westphalus. Rost. commoratus stud. causa. | |
Mart. | 7. | Georgius Lagonis Wellejus. E schola Ripensi. Rost. in num. stud. admissus 1659, Aug. | |
1661. | Mai. | 24. | Severinus Laurentius Bager. E schola Ripensi. Rost. Musarum sacris initiatus 1659, Aug. |
Jun. | 27. | Laurentius Petri Falckius. E schola Nidrosiensi. Rost. in num. stud. relatus 1659, Sept. | |
Sept. | 24. | Jessenius Corfinus Hatterslebiensis. Rost. ante biennium civ. acad. factus. |
Seite 60 |
1661. | Sept. | 28. | Laurentius Andreae Ganzagger Ripensis. Rost. in num. stud. receptus 1659. |
Oct. | 11. | Petrus Nijssenus Hattersleb. Holsatus, Rost. Mus. sacr. initiatus 1659, Aug. 24. | |
Nov. | 7. | Stevelinus Adami Rentzius Berga-Norvegus. Rost. Mus. sacr. initiatus 1660. | |
1662. | Jan. | 3. | Janus Thomae Seersloviensis Cimber. Rost. Mus. sacr. initiatus 1657. |
Aug. | 27. | Johannes Nicolai Bleeg Holsatus. Rost. Mus. sacr. initiatus 1659, Mai 13. | |
Nov. | 24. | Franciscus Møllerus Regiomontanus Norvegus. Rost. dep. 1661, Nov. 11. | |
1663. | Jan. | 29. | Jacobus Fribartus Hadersleb. Holsatus. Rost. dep. 1660, Jun. 9. |
Jul. | 21. | Aegidius Grammius Holsatus. Rost. civ. acad. donatus. 1659, Jun. 11. | |
1664. | Jul. | 25. | Nicolaus Jacobi Amletzboldensis. Scholae Ripensis antea alumnus. Rost. civ. acad. donatus 1664, Mart. 15. |
Oct. | 29. | Pallas Johannis Moeseberg. Rost. civ. acad. adept. 1664, Mai 12. | |
Janus Nicolai Osind. Rost. civ. acad. adept. 1664, Mai. 12. | |||
1665. | Mai. | - | Johannes Nicolai Haggaeus. dep. Rost. 1664, Jun. 6. |
Mai | 25. | Georgius Eggebek Flensburgensis. ex acad. Rost. | |
1666. | Apr. | 7. | Johannes Hestermannus Hols[atus]. dep. Rost. 1659, Apr. 18. |
Jul. | 7. | Claudius Tsaler (Thaler) Tundera-Holsatus. Rost. antea adscriptus civ. acad. Aug. 30. Joannes Laurentii Sunderburgensis. Rost. initiatus. | |
1667. | Aug. | 8. | Mentzerus Olai Budaeus. Rost. jus civitatis adeptus. |
Henricus Andreae Opdall. Rost. sacris acad. initiatus. | |||
Sept. | 30. | Mauritius Christiani Rhandrusius. Rost. civ. adeptus. | |
Oct. | 1. | Petrus Menzeri (Nidrosiensis). antea inter cives Rost. cooptatus. |
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1667. | Nov. | 5. | Mag. Petrus Steüfferus Coloniensis. antea inter cives Rost. cooptatus. |
Dec. | 3. | Johannes Lobedantz Holsatus. post datam fidem academiis Rost. | |
Dec. | 6. | Dominicus Nagel. ex schola Lubecensi ad acad. Rost. dimissus. | |
1668. | - | - | Fridericus Erici Monradus. Ex acad. Rost. |
Sept. | 16. | Erasmus Claudii Saggerus. in acad. Rost. adscriptus 1666, Jul. 13. | |
1669. | Jun. | 3. | Jacobus Johannis Ciccius Bergensis Norvegus. in acad. Rost. adscriptus. |
1671. | Jul. | 28. | Christiernus Pauli Hersløf. Rost. initiatus. |
1672. | Aug. | 26. | Laurentius Brandt Synderburgensis. Rost. initiatus 1668, Jul. 11. |
1674. | Jul. | 27. | Dietericus Svenonis Funck Borringia-Danus. Rost. antea adscr. in num. civ. acad. |
1678. | Aug. | 3. | Casparus Fabricius Witstock, Marchicus. Testim. acad. Rost. commendatus. |
1679. | Mai. | 31. | Petrus Petri Salfeldt, Oddewaldensis. E Rostoch. acad. |
1682. | Jul. | 31. | Johannes Ashoverus, Udorpio-Coloniensis. E Rostoch. acad. |
Henricus Mejer, Waldecha-Westphalus. E Rostoch. acad. | |||
1686. | Aug. | 5. | Franciscus Wilhelmus Franke, Lubecensis. antea acad. Rost. civis. |
1687. | Sept. | 6. | Johannes Adolphus Elers. antea accad. Rost. civis. |
Nov. | 14. | Georgius Witte. antea acad. Rost. adscriptus. | |
1688. | Apr. | 2. | Johannes Volchmar. antea acad. Rost. civis. |
Mai. | 18. | Christianus Fridericus Schultetus, Germanus. antea acad. Rost. civis. | |
1692. | Jun. | 14. | Nicolaus Laurentii Synderburgo-Holsatus. antea acad. Rost. civis. |
1693. | Oct. | 7. | Paulus Pomian Pesarovius, Prof. Theol. design. Rostochii. |
1694. | Aug. | 25. | Johannes Henricus Wildhagen. Ex acad. Rost. |
1696. | Apr. | 6. | Josias Matras Nachscovio-Lollandus. civ. acad. Rost. 1696. |
Seite 62 |
1697. | Dec. | 8. | Henricus Papa Flensburgensis. Rost. acad. adscriptus. |
1698. | Nov. | 7. | Andreas Schmid, Hamburgensis. Rost. acad. civis. |
Dec. | 9. | Jessenius Jessen, Appenrada-Cimber. apud Rostochienses stud. | |
1699. | Mart. | 28. | Johannes Adolphus Hofman, Zarpensis Holsatus. a Rostochiensibus attulit testimonia. |
Mai
Jul. |
1.
6. |
Josias Corvinus Apenrada-Slesvicensis. antea apud Rostochienses. | |
1702. | Sept. | 26. | Johannes Bartholomaeus Blume Tundera-Holsatus. acad. Rost. civis. |
1704. | Jul. | 31. | Andreas Christophorus Sultzer. acad. Rost. civis. |
1709. | Oct. | 17. | Antonius Baldouinus Kling, Hattersleb. Cimber. antea apud Rostoch. |
1710. | Mart. | 20. | Paulus Meerkatz. Dramb[urg] Neo-Marchicus. Rostochio liuc advenerat. |
Mart. | 26. | Johannes Sturmius, Massovia-Pomeranus. olim apud Rostoch. | |
Mart. | 28. | Johannes Reiche, Lubecensis. testimoniis Rostoch. | |
Nov. | 3. | Antonius Monrad, Haderslebia-Cimber. antea Rostoch. | |
1711. | Jul. | 29. | Johannes Conradus Ruckerus, Vinshemio-Francus. antea frequentavit acad. Rostoch. |
1716. | Mart. | 23. | Michael Nestius, Rugianus. 25 annos natus. Rost. musagetas audivit. |
1724. | Oct. | 21. | Nicolaus Ludovicus Tegen. 22 annos natus. Rost. universit. invisit. |
1737. | Dec. | 28. | Georgius Matthias Fibiger. Rost. acad. civ. ab anno 1728. |
1740. | Jun. | 17. | Christianus Lehmanni Printzlau, Revaliensis. in num. civ. acad. Rost. non ita pridem receptus. |
Oct. | 5. | Henricus Hammerichius, Flensburgo-Cimber. Rost. albo stud. inscriptus ante decennium. | |
1742. | Aug. | 13. | Matthias Schreiber, Holsatus. 18 ann. natus. hactenus civ. acad. Rost. |
Aug. | 25. | Johannes Georgius Gerritz, Holsatus. 18 ann. natus. hactenus civ. acad. Rost. |
Seite 63 |
1742. | Aug. | 25. | Hermannus Fridericus Gerritz, Holsatus. 17 ann. natus hactenus civ. acad. Rost. |
Aug. | 28. | Johannes Stephanus Lorentzen, Oxenwada-Slesvicensis, 25 ann. natus. hactenus civ. acad. Rost. | |
Sept. | 7. | Johannes Boyssen Flensburgensis. 20 ann. natus. hactenus civ. acad. Rost. | |
1743. | Febr. | 5. | Fridericus Breckling, Apenradensis. 31 ann. nat. hactenus civ. acad. Rost. |
Dec. | 21. | Petrus Elias Brandorff. 23 ann. nat. civ. Almae Rost. | |
Georgius Detharding. 16 ann. nat. civ. Almae Rostoch. | |||
1745. | Aug. | 25. | Marcus Soltau, civ. Almae Rostoch. ab anno 1741. |
1747. | Sept. | 25. | Bernhardus Caspar Kamphøuener, Apenrada-Slesvicensis. civ. Almae Rost. antea ultra quadriennium. |
1750. | Apr. | 8. | Andreas Boysen. civ. acad. Rost. adscriptus ante 20 annos. |
1751. | Sept. | 10. | Henricus Fridericus Flindtius. civ. acad. Rost. ab anno 1748. |
1753. | Mai. | 14. | Georgius Zoega. Rost pro deposito receptus ante biennium. |
Aug. | 8. | Tobias Gothofredus Zeisser, Weissenburgensis. civ. acad. Rost. ab anno 1751. | |
1756. | Oct. | 20. | Joh. Lud. Wilh. Schultz, Burgo-Magdeburgicus. albo univ. Rost. antea adscriptus. |
1757. | Apr. | 16. | Andreas Kamphøvener, Apenradensis. civ. olim acad. Rost. |
Apr. | 30. | Johannes Nicolaus Tetens, Tetenbulla-Eiderostadiensis. civ. olim acad. Rost. | |
Oct. | 13. | Johannes Quedensen Harboe, in insula Føer natus 1732. civ. olim acad. Rost. | |
Nov. | 30. | Tycho Christianus Grütsmann, Haderslebia-Holsatus. 25 annos. civ. olim acad. Rost. per 4 annos. | |
1761. | Jul. | 13. | Carolus Fridericus Wilhelmus Holtzendorff, Lenza-Brandenburgicus. 34 annos. civ. acad. Rost. inde a die 18. Febr. a. c. |
Seite 64 |
1624. | Reverendus ac clariss. vir Dn. D. G. Brochmannus, Academiae p. t. Rector ac S.S. Theol. Prof. solertiss., in frequenti principum, illustrium, nobilium ac doctorum hominum corona funebrem orationem, honori ac memoriae reverendiss. ac illustrissimi Principis, D. Udalrici, Episcopatus Suerinensis Administratoris ac Slesv. et Holsatiae Ducis, destinatam, 24. Maji 1624 e suggestu Butzoviano habuit, et academia nostra et se dignisimam. |
1650. | Vir clariss. et consultiss. Johannes Mullerus Rostochiensis JCtus et Ducis Holsatiae consiliarius, ad docendum hic jura vocatus, in locum b. m. D. Claudii Plumii subrogandus, in hoc albo sive pyctacio academico nomen suum a me [rectore] scribi prid. Non. April, praesens expetiit. - Anno eodem 1650 in collegium Professorum cooptati sunt Johannes Müller, J. U. Licentiatus, quem supra nominavimus . . . . |
1654. | Mense Spt. vir nivei candoris laude insignis, D. Thomas Lindemannus, S. S. Theol. Doctor et Professor prius in academia Rostochiensi, deinde vocatus primarius ecclesiae Germanicae Hauniensis ecclesiastes, peste contagiosa correptus fatis concessit. |
1733 ff. | wird der Prof. der Medizin Georg Detharding, der vorher in Rostock wirkte, öfter als Promotor, Rektor und Praeceptor privatus erwähnt. |
1617. | Jan. | 10. | Pasch, von der Liihe, Megap., Jur. |
Volrath von der Lühe, Megap., Jur. | |||
Aug. | 16. | Hans vom Hagen, Megapol. | |
1618. | Febr. | 9. | Daniel von der Lühe, patria Meclenburgensis, Jur. |
1621. | Aug. | 14. | Jacobus Steinman, Rostochio-Megapolita. |
1623. | Mart. | 14. | Abrahamus Meckelenborch, Phil. [?] 1 ) |
Seite 65 |
1624. | Oct. | 21. | Conrad Valentin von Plessen, nob. Megap. |
Daniel von Plessen, nob. Megap. | |||
1626. | Aug. | 28. | Johannes Stavenovius, Rostochiensis, L. L. |
1632. | Jan. | 6. | Nicolaus Otto ab Oldenburg, eques Megapolitanus, Jur. |
1633. | Nov. | 9. | Alexander Kirchberg, Rostochiensis, L. L. Ex academia patria. |
Dec. | 2. | Martinus Böckelius, Megapolitanus, Leg. Ex academia Lugdunensi-Batavorum. | |
Aug. | 12. | Baltzar Riebe, Megapolit., Jur. | |
Sept. | 13. | Jacobus Rumbheld, Neobrandenburgensis Megapolit., Jur. | |
1635. | Nov. | 22. | Alexander Kirchberg, Rostoch., L. L. |
1636. | Oct. | 8. | Johannes Albertus Preen, Megapolitanus a. 20. |
1638. | Oct. | 24. | Friederich von Nessen, Megapolitanus. |
1647. | Jul. | 28. | Ernestus Neubergerus, Gustrov.-Megapolitanus, Theol. |
1666. | Mart. | 27. | Henricus Cochaeus, Wismaria-Mecleburg., Med. Prom. 1666 Apr. 3. Henricus Cochaeus, Wismaria-Mekelenburgensis. De renum calculo. Med. |
1670. | Jun. | 21. | Abertus Tobias de Limstou, (Zusatz:) [Linstow] nob. Megapol., L. L. |
Conradus Valentin de Plessen, nob. Megapol., Jur. | |||
1674. | Apr. | 30. | Jacobus Willichius, Föstenberga(sic)-Megapolitanus, Med. |
1679. | Jun. | 19. | Nicolaus von Graffen, Mecklenb., L. L. |
1695. | Aug. | 22. | Jacob van Bulow, Megapolitanus. Gratis quia destitutus nummis. |
1696. | Sept. | 10. | Johan. Gröning, Wismariensis, Jur. Cand. Prom. 1696. Sept. 14. Joh. Groningius, Wismariensis. De jure electionis regis Romanorum vivente imperatore. Jur. |
1699. | Apr. | 8. | Heinrich Gustav Scheffel, Wismariens. Prom. 1699. Apr. 17. Hinrich Gustav Scheffel, Wismariensis. De juramento credulitatis suppletorio. Jur. |
1703. | Mai. | 21. | Johann Conrad Wolff, Severino Mecklenburg. Prom. 1703. Mai. 23. Johannes Conradus Wolff, Severino-Mecklenburg. Theses. Jur. |
Seite 66 |
1704. | Sept. | 25. |
Matthaeus Giese,
Parchimo-Mecklenburgicus. Cons. et
judicii provincialis Assessor
Extraord.
Prom. 1704. Sept. 26. Matthaeus Giese, Parchimo-Mecklenburg. De consuetudinibus Jur. |
1704. | Sept. | 25. |
Matthaeus Dietericus
Poltzius, Rostochiensis, Med.
Cand.
Prom. 1704. Nov. 8. Matthaeus Dietericus Poltzius, Rostochiensis. De cardialgia. Med. |
1720. | Oct. | 14. |
Johannes Mattheus
Schweder, Rostochiensis Meclenburg.,
Cand. Jur.
Prom. 1720. Oct. 24. Joannes Matthaeus Schweder, Rostochiensis. De officio advocati circa causas dubias vel minus justas. Jur. |
1721. | Jul. | 4. |
Michael Zylius,
Parchimo-Megapolitanus, Jur.
Cand.
Prom. 1721. Jul. 12. Michael Zylius, Parchimo-Megapolitanus. De praerogativis sive jure personarum singulari. Jur. |
1724. | Mart. | 31. |
Johannes Christophor
Hörmann, Wismariensis, Jur.
Cand.
Prom. 1724. Apr. 3. Joannes Christophorus Hermann, (nativitate) Wismariensis, (civitate) Hamburgensis. Circa materiam praescriptionis. Jur. |
1791. | Sept. | 16. | Sigismund Theodor Amsberg. Meclenburgensis. |
1634. | Aug. | 6. | Laurentius Lugelke, Cöslinensis Pomeranus, L. L. Ex academia Rostochiensi. |
[ Seite 67 ] |
|
:
Nachtrag zu Jahrbuch 77
von Geh. Archivrat Dr. H. Grotefend .
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[ Seite 69 ] |
Ü ber die älteren Goldschmiede Schwerins, haben sich nachträglich verschiedene zum Teil nicht unerhebliche Nachträge angesammelt. Einzelne sind Zufallsfunde, andere - der älteren Zeit entstammend - sind durch eine nochmalige Durchsicht der Schweriner Rentereirechnungen gewonnen, wieder andere konnten den erst vor kurzem in das Archiv gelangten Glockenregistern der Schweriner Domkirche (in den Kirchenrechnungen) entnommen werden. Sie sollen hier nach der zeitlichen Aufeinanderfolge der Meister wiedergegeben werden.
Christoph Schneider den älteren betreffend hat sich in den Akten über fürstliche Häuser in Schwerin ein Vorgang aus dem Jahre 1510 gefunden, der etwas Licht über die Beziehungen des Herzogshauses zu ihm zu werfen vermag. Damals haben augenscheinlich die Herzöge Heinrich und Albrecht sich bemüht, den aus Augsburg kommenden Goldschmiedemeister zur Ansiedlung in Schwerin durch Gewährung erheblicher Vorteile zu bewegen.
Erhalten ist uns die Zusicherung der Herzöge und die Gegenerklärung Christoph Schneiders, beide in Kladde und in Reinschrift. Die Erklärung Schneiders ist von ihm eigenhändig geschrieben und untersiegelt, die Zusicherung der Herzöge auf Pergament aber vor der Übergabe noch durch einen wesentlichen Zusatz verändert, der zeigt, daß Schneider damals noch unvermählt war. Die Kladden beider Stücke, von des Kanzlers Caspar von Schöneich Hand, sind mit zahlreichen, oft doppelten Verbesserungen am Rande versehen, ein Zeichen davon, wie sehr es den Herzögen am Herzen lag, den tüchtigen Geschäftsmann für Schwerin zu gewinnen.
Der Revers Christoph Schneiders lautet:
Ich Cristoff Schneyder vonn Augspurg bekenne offentlich mitt dissen meyner aigen hantschrifft, nochdem mir die durchleychigen hochgebornen fursten und hern heren Haynrich und her Albrecht gebrüder herzogen zu Meckelburg, fursten zů Wenden, graffen zů
Seite 70 |
Schwerin, Rostock und Steyrgartten der lande heren eyn haus zů Schwerin zů geben, funf hundertt guldin zu leychen wider in dreien jaren den nesten iren furstlichen gnaden abzůarbayten oder zů bezallen unnd sunst was mir ire gnaden von meiner arbaitt schuldig werden, zu bezallen unnd darneben meyn handelung zu treyben vergunnen lauts irer gnaden verschreybung gnediglich verhaißen haben, das ich darkegen iren furstlichen gnaden versprechen, zugesagtt und gelobtt habe, verspreche, zůsage und gelob hiermit in craft disser meiner hantschrift die zeytt meynes lebens heymwessentlich bey iren furstlichen gnaden inn irem furstenthum zů seyn und zů beleyben, und iren furstlichen gnaden umb leidlich und geburliche belonunge mit meynem hantwerk mit getreuem fleys zu arbeyten und (und) fur eynen goldschmig leydlicher und zimlicher weyß zů gebrauchen lassen, alles getreulich und ungefarlich. Des zů urkundt hab ich dissen brieff mit meyner aygen hand geschriben, der geben ist zu Gustrow am dinstag nach Francisci nach Cristi unssers hern geburtt im fünffzehundersten unnd im zcehenden jare.
Untergedruckt ein Ringsiegel. Zwischen C-S eine Tartsche mit der Hausmarke Christoph Schneiders.
Die Versicherung der Herzöge vom gleichen Tage, dem 8. Oktober 1510, hat nahezu völlig gleichen Inhalt. Mitgeteilt sollen hier nur die Stellen werden, die wesentlich von dem Inhalte des Schneiderschen Reverses abweichen, und mehr zur Sache Dienliches ergeben. Die Herzöge sagen Schneider Haus und Darlehen zu: "das wir ime [und seiner hausfrau, so er zum elichen stande greifen wirt, und iren beider kindern, so sie die gewynnen werden"] 1 ) Wegen der Zahlung für die den Herzögen gelieferte Arbeit werden feste Termine festgesetzt: "jerlichen uff tzweien termyn, als den umbschlag (Anfang Januar) und Jacobi" und der Satz wegen der Handlung lautet: unnd emhe nichtes distweniger tzimlicher weyse seyn handelung in unserm furstenthum und andern orthen, gleich andern unsern kauffleuten tzu uben und tzu treyben vorgunnen wollen."
Der von Lesenberg (Schloß zu Güstrow S. 11) angeführte Befehl der Herzöge Heinrich und Albrecht, ihrem Goldschmiede Christioff Schneider in einer der Schloßbauten ein Gemach einzurichten, mag aus der Zeit der Unterhandlung mit ihm stammen, da Zusicherung wie Revers aus Güstrow datiert sind.
Seite 71 |
Rike, Hermen, meist nur mit dem Vornamen Hermen in den Rentereirechnungen aufgeführt, hat in den Jahren 1561 und 1562 teurere Arbeiten für den herzoglichen Hof geleistet. Am 6. Juli 1562 wird ein Posten von 5 Gulden 4 Schillingen angeführt mit dem Zusatze: "Hermen Goldschmiedes Frauen, als er in seinem Totbette gelegen, auf den Rest seiner Schuld". Er ist also damals gestorben.
Reynemann, Jochim. Dieser Goldschmied scheint nur vorübergehend (sieben Wochen) im Jahre 1563 in Schwerin tätig gewesen zu sein. Er hatte damals dem Büchsengießer Hans vom Ende die neue von ihm gegossene Büchse "polieren helfen" müssen.
Über Jochen Reimer den älteren wußte ich S. 88 nichts weiter beizubringen als eine durchstrichene Stelle einer Kladde vom Jahre 1576, in der die fürstliche Kanzlei von ihm sagte: "eines Schwerinschen und eures, des Goldschmiedehandwerks gewesenen Meisters". Als solcher erscheint er noch 1569 in einer zufällig gefundenen Quittung, die folgendermaßen lautet:
Ich Jochim Reimer, goltsmith tzu Swerinn, bekenn mith disser meiner hantschrifft, das ich von Jochim Plessen (fürstlichem Sekretär) entfangen habe achte gulden munte, tzu 4 ungersche gulden tzu wexxelen, mit den sulvigen ungerschen gulden ich meines gnedigen heren becher wedder vorgulden schol, unde einen nien deckel. Des tzu merer warheith habe ich mein gewonliche pitzir nedden up dit spatium gedrucket, geschen den 3 Martii des 69. jares.
Untergedruckt ein Ringsiegel. Unter I R ein Schild mit einer Hausmarke.
Schon 1564 hatte er mit einem (ungenannten) Güstrower Goldschmiede die Aufgabe gehabt, für den fürstlichen Hofhalt zwölf silberne Schüsseln und acht Commentlein (kleinere Schüsseln oder Kumpe) anzufertigen, wofür sie Silber geliefert bekommen.
Sturtzbecker, Claus. Es erscheint in der Rentereirechnung von 1574 nur seine Witwe wegen "hinterstelligen Machelohns". Er hatte also wohl den Erlaß der Goldschmiederolle von 1573 nicht mehr erlebt, da er darin nicht erwähnt wird.
Schmidt, Andreas, lieferte für den herzoglichen Hofhalt im Jahre 1576 für 20 Gulden, das einzige Mal, daß er in den Rentereirechnungen erscheint.
Elersch, Hinrich, wird nur im Jahrgang 1591/1592 der Rentereiregister genannt, hier allerdings mit fünf "Conterfey" des Herzogs, für die er außer dem Metallpreis (etwa 75 Gulden)
Seite 72 |
an Machelohn 10 Gulden 10 Schilling erhält. Im gleichen Jahrgang erscheint auch der S. 88 unten genannte Severin Christians mit 26 Gulden in der Rechnung. Das verhältnismäßig späte Vorkommen des Elers in den Rechnungen, erst 18 Jahre nach dem Erlaß der Rolle, läßt schließen, daß die Abschrift der Rolle mit Thomas Kröger wohl die einzig ursprüngliche ist, und Elers erst in den später entstandenen Abschriften an des inzwischen verstorbenen oder verzogenen Krögers Stelle getreten ist. Ein Fortzug von Schwerin ist ja in den Zeiten nichts sonderbares. Auch Caspar Walboem, der noch 1577-78 als in Schwerin wohnhaft bezeichnet wird, heißt 1581 geradezu: Goldschmidt Casper Walbom zu Güstrow. In Schwerin war nach Herzog Johann Albrechts im Jahre 1576 erfolgtem Tode bis zum Jahre 1585 kein fürstlicher Hofhalt, wahrend in Güstrow Herzog Ulrich und seine kunstliebende Gemahlin, die Herzogin Elisabeth "aus königlichem Stamme von Dänemark", reiche Gelegenheit zur Betätigung der Goldschmiedekunst boten.
Emmerich, Christian, erscheint in den Rentereirechnungen noch bis 1620 meist mit größeren Rechnungen, 20 bis 50 Gulden und darüber.
Lampe, Jakob. Er tritt nur 1609 und 1615 uns entgegen mit kleineren Beträgen, der höchste von 4 Gulden.
Schulze, Abraham. Der 1604 im Glockenregister erwähnte Abraham ist sicher Abraham Schulze, der von 1609 bis 1627 für den Hof arbeitet, meist kleinere Sachen; nur einmal ist er mit 12 Gulden vertreten.
Knuzen, Luther, kommt nur in den Rechnungen von 1622 und 1623 vor. Von 1624 bis 1626 fehlen allerdings die Rechnungen.
Schulze, Andreas. Seit 1638 erscheint in den Rechnungen der Goldschmied Andreas, der erst 1649 als Andreas Schulze bezeichnet wird und noch 1667 in Tätigkeit ist. Sein Bruder Jochim Schulze kommt nur im Jahre 1652 mit einer kleinen Arbeit (20 Schilling) vor.
Bouda, Jacob, nicht Gouda, wie ich las, heißt der von 1636 bis 1658 vorkommende Hof=Goldschmied. Mit dem Wegfall des Namens Gouda entfällt auch die Vermutung, daß er Holländer sei. Die Schreibungen der Rentereirechnungen Buda und Budow sind wohl nicht richtig; er selbst schrieb Bouda.
Seite 73 |
Kellermann, Jochim. Er war nicht nur Ältermann der Zunft, sondern auch Kirchenjurat im Dom. Seine Frau wurde am 9. Dezember 1654 beerdigt. Er selbst am 31. Mai 1665.
von Lohe, Peter. Er war eines Hamburger Bürgers Sohn, und selber Hamburger Bürger seit dem 11. Januar 1650. Er heiratete am 16. Februar 1650, trat aber 1655 sein Hamburger Goldschmiedeamt ab. Seine Tochter erster Ehe Anna Katharina war am 23. April 1655 zu St. Petri in Hamburg getauft (Mitteilungen des Pastors Biernatzki in Hamburg). Am 17. Februar 1662 wurde ihm zu Schwerin eine Tochter Dorothea Margarete geboren. Die erste Frau muß Witwe gewesen sein, da 1671 ein herzoglicher Kammerdiener Augustin Doleau eine Stieftochter Peters Elisabeth Steinbring heiratete. Am 18. November 1684 vermählte sich eine andere Tochter Maria von Lohe mit Jochim Schulze, "des sel. Andreas Schulzen nachgelassenem Sohn, Goldschmied hieselbsten". So lautet es in den Akten, nach den Kirchenbüchern allein war es seinerzeit nicht zu entscheiden, wessen Sohn der Jochim Schulze war. Seine Frau wurde schon am 4. März 1704 begraben. Jochim selbst am 15. April 1713, nachdem er zum zweiten Male geheiratet hatte.
Am 5. Dezember 1687 wurde Peter von Lohe begraben. Seine Erben waren außer den genannten Töchtern Bernhard Jochim von Lohe und dessen Schwestern Agnes und Christine, die 1718 zu Boizenburg wohnen. Bernhard Jochim wohnt dort noch 1731. "Monsieur Doleauen Schwiegermutter", also wohl Peter von Lohes Witwe, starb 1703 und wurde am 23. April beerdigt. Doleaus Frau starb im März 1719.
Martens, Gabriel. Die Notiz im Amtsbuch, nach der er 1703 gestorben sein mußte, war irreführend. Nach dem Dom=Glockenregister ist er bereits am 31. März 1698 beerdigt.
Martens, Jochim, starb 1733 und wurde am 9. Januar beerdigt.
Hersen, Martin Berend. Er starb 1731 und wurde am 13. Januar beerdigt. Er war, wie schon gesagt ist, Stammvater der noch jetzt in Mecklenburg bestehenden Familie, durch seinen einzigen Sohn, der Schulmeister in Techentin bei Ludwigslust wurde.
Putzky, Johann. Er selbst wird im September 1724 beerdigt, seine Witwe am 9. Dezember 1727.
Konow, Johann Ludwig, wurde im April 1721 beerdigt.
Seite 74 |
Gronow , Friedrich. Die Beerdigung seiner Frau ist zum 21. August 1743 verzeichnet. Seine Beerdigung zum 2. September 1750.
Borcherts. Ein "Goldschmidt" dieses Namens (ohne Vornamen) wird am 20. Mai 1741 beerdigt. Nach der Geringfügigkeit von Glockengeld und Grabgebühr kann es sich nur um einen unselbständigen Goldschmied oder einen heruntergekommenen Meister handeln. Wir wissen von ihm nicht mehr, als daß im Februar l724 ein Kind von ihm starb.
Müller, Joachim. Das ist unstreitig der unter der Namensform Möller am 28. Februar 1744 beerdigte "Goldschmidt".
Kohl, Arnold Hinrich. Außer den S. 103 verzeichneten Arbeiten ist noch ein Taufbecken im Großherzoglichen Museum anzuführen mit KOHL als Meisterzeichen.
Borcherts 74.
Bouda, Jakob 72.
Christians, Severin 72.
Elers, Hinrich
71.
Emmerich, Christian 2.
Gouda siehe
Bouda.
Gronow, Friedrich 74.
Hersen,
Martin Berend 73.
Kellermann, Jochim
73.
Knuzen, Luther 72.
Kohl, Arnold
Hinrich 74.
Konow, Johann Ludwig 73.
Kröger, Thomas 72.
Lampe, Jakob 72.
Lohe, Peter von 73.
Martens, Gabriel
73.
- Jochim 73.
Müller,
Joachim 74.
Putzky, Johann 73.
Reimer,
Jochim, d. ältere 71.
Reynemann, Jochim
71.
Rike, Hermen 71.
Schmidt, Andreas
71.
Schneider, Christoph 69.
Schulze,
Abraham 72.
- Andreas 72.
- Jochim, der ältere 72.
- Jochim, der jüngere 73.
Sturtzbecker, Claus 71.
Walboem, Caspar 72.
[ Seite 75 ] |
|
:
von
Geh. Hofrat Professor Dr. Wilhelm Stieda , Leipzig.
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[ Seite 77 ] |
I n diesen Jahrbüchern ist aus dem Nachlasse von Dr. Wilhelm Rogge eine Darstellung des Verhältnisses der Stadt Rostock zu Wallenstein gegeben worden 1 ). Einige im Universitätsarchiv in Rostock erhaltene Briefschaften, die ich vor Jahren abgeschrieben habe und nachstehend in ihrem Wortlaute unverändert zum Abdrucke bringe, bieten eine bemerkenswerte Ergänzung zu jenen Ausführungen.
Während die Stände sich gegen die ihnen aufgedrungene Pfandhuldigung sträubten, die Stadt Rostock sich gar nicht geneigt zeigte, dem neuen Fürsten sich zu ergeben, glaubte die Universität, gute Miene zum bösen Spiel machen zu sollen, und versuchte sich des Wohlwollens des Friedländers zu vergewissern.
Am 19. Dezember 1627 hatte Kaiser Ferdinand II. den Herzog zu Friedland zu einem Reichsfürsten erhoben und ihm die Lehen über das Herzogtum Mecklenburg sowie das Fürstentum Sagan erteilt 2 ). Vorher hatte er die Meinungen seiner vertrautesten Räte darüber eingefordert, ob er Mecklenburg an den General=Herzog verleihen sollte oder nicht. Bei Hofe hatten sich zwei große Parteien für und wider Wallenstein gebildet. Das Wallenstein wohlwollende Votum hob die "Meriten" hervor, die der General von Jugend auf um das kaiserliche Haus erworben hätte. Sie seien "so groß, daß man deren wenige, ja wohl gar keine Exempel finde". "Er habe Ihrer Kaiserlichen Majestät Königreiche, Länder, Erzhaus und Sukzession, so jedermann für verloren gehalten, von des Feindes Gewalt erledigt, ganz Deutschland zum Gehorsam gebracht und Ihre Majestät zu einem Herrn vom Adriatischen bis zum Deutschen Meere gemacht." Aus drei Gründen insbesondere wurde die Übergabe des
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unglücklichen Herzogtums an Wallenstein empfohlen: "in conscientia, daß die katholische Religion hiebei interessiret und Förderung erfahre; in justitia, da solcherweise das Böse bestraft, das Gute aber belohnt werde; endlich in obligatione, daß man damit dem genannten Herzog die ausgelegten Unkosten bezahle." So entschloß sich der Kaiser, die angestammten mecklenburgischen Herzöge Adolf Friedrich von Schwerin und Johann Albrecht von Güstrow ihrer Lande zu entsetzen und Wallenstein an ihre Stelle treten zu lassen. Auch die künftige Sukzessions=Ordnung festzusetzen, erlaubte der Kaiser dem General=Herzog in einem weiteren Belehnungsschreiben. Nach außen hin wurde zunächst von einem Pfandbesitz gesprochen. Da der Herzog durch Bestellung verschiedener Regimenter und deren Unterhalt ansehnliche Unkosten aufgewandt hatte, so wurde ihm, um seine Dienste zu belohnen und seine Unkosten zu decken "obgedachtes Fürstenthumb Mecklenburg mit allen seinen Pertinentien, ein= und zugehörigen Renten und Einkommen zu einem Unterpfande eingesetzet." Später jedoch wurde dem Friedländer das Fürstentum in aller Form verkauft und am 26. Januar 1628 der Kaufvertrag über beide Länder unterzeichnet. Diese Urkunde beginnt mit einer Verurteilung der Mecklenburger Herzöge und fährt dann fort "weshalb hiermit der Genannten Lande, das Herzogtum Mecklenburg usw. zu einem rechten wahren und beständigen Kaufe überlassen werden" 3 ).
Nunmehr kam es darauf an, Wallenstein in den Besitz der ihm zugehörigen Territorien zu versetzen. Zu diesem Zwecke beauftragte der Kaiser den Obersten von Altringen und den kaiserlichen Rat von Walmerode, die Übergabe in das Werk zu setzen. Wallenstein aber, der gerade damals in Prag festgehalten wurde, schickte seinerseits den Obersten Grafen S. Julian und die beiden Doktoren der Rechte Justus Lüders und Heinrich Niemann nach Mecklenburg, um die Huldigung statt seiner einzunehmen. Lüders war ein Mecklenburger von Geburt. Mit seiner Ernennung wollte wahrscheinlich der neue Gebieter kund tun, daß er gewillt sei, sich der Mitarbeit seiner nunmehrigen Landeskinder zu versichern. Im Februar 1628 erschienen die kaiserlichen Kommissare in Güstrow, um ihres Amtes zu walten und die mecklenburgische Bevölkerung ihres Eides gegen die angestammten
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Fürsten zu entbinden. Sie schrieben einen Landtag nach Güstrow aus, auf dem die zahlreich erschienenen Herren von der Ritterschaft und die Abgeordneten der Städte den Befehl über sich ergehen lassen mußten, der sie von allen ihren Pflichten gegen ihre Herren lossprach und zur Huldigung an den Herzog von Friedland verwies.
An dieser Stelle setzt offenbar das erste Schreiben der Universität Rvstock ein, das zwar undatiert ist, aber kaum in eine andere Zeit verlegt werden kann. Man bemühte sich, nachdem man die Ankunft der kaiserlichen Kommissare erfahren hatte, ihnen "de foelici adventu" Glück zu wünschen und um Schutz für die Akademie zu bitten. Rektor war damals der Theologe Johann Quistorp, der zum vierten Male nunmehr seit Oktober 1627 das Vertrauen seiner Kollegen genoß. So werden diese wohl angenommen haben, daß er die Interessen der Universität in angemessener und der Sachlage entsprechender Weise wahrzunehmen wissen würde. Wahrscheinlich war die eigentlich treibende Ursache, daß seit langer Zeit beim Hofrat in Wien Streitigkeiten zwischen der Hochschule und dem Rat der Stadt Rostock hingen, die noch immer unentschieden waren und die man glaubte durch eine captatio benevolentiae einem günstigen Ende entgegenführen zu können. Und man rechnete im Hinblick darauf, daß die Einnahmen der fürstlichen Professoren so gar geringe waren, daß sie "das tägliche Trähnenbrodt" essen mußten, auf die Freigebigkeit des neuen Landesherrn. Der "Summus Patronus Academiae et inter literatissimos Principes bellicosissimus et inter Martis candidatos literatissimus" sollte sich der Akademie gnädig erweisen.
Mittlerweile leisteten die Stände zu Güstrow am 29. April 1628 den ihnen abgedrungenen Huldigungseid. Der Oberst Graf St. Julian ward von Wallenstein als Statthalter eingesetzt, und er war es, der einige Tage vorher, am 24. April, der Universität, augenscheinlich als Antwort auf das frühere Schreiben, den gnädigen Gruß seines Herrn zugehen ließ. Der Brief erkennt an, daß "die Academia Rostochiensis mit allen ihren Rechten und Gerechtigkeiten ain vornembes Stück der Imminentz, Dignität und Herligkeit des fürstlichen Hauses und Herzogthumbs Mechelnburg" sei und sprach daher den Professoren den Wunsch aus, daß "Ihr Unß hinfüro, allermaßen biß nun an den Herzogen zu Mechelnburg wiederfahren, für Ewren Landsfursten, auch unzweiffelichen Patronen Schützer und Erhalter respectiret, ehret und achtet und in allen vorfallenden actibus solemnibus publi-
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cis darbei competirende Fürstliche Eminenz, Dignität und zustehende Herlig= und Gerechtigkeitt in gebürliche Obacht nemmet und wie gebreuchlich und hergebracht euch bezeiget und verhaltet."
Nachdem diese gnädige Antwort im Konzil am 28. April zur Verlesung gekommen war, verstand es sich wohl von selbst, daß man sich gehorsamst für die erwiesene Ehre bedankte und den christlichen Wunsch aussprach, daß alles zum Wohle der gesamten Lande sowie der Persönlichkeit des neuen Landesherrn gereichen möge. So entstand das dritte der hier abgedruckten Schreiben, der Brief vom 4. Mai 1628. Dankbar erinnerte sich die Universität dessen, was die früheren Herzöge für die Akademie getan hatten, und indem sie versprach, dem neuen Herrn alle schuldige Achtung erweisen zu wollen, hoffte sie, daß er es an den erforderlichen Gnadenbeweisen nicht fehlen lassen werde.
Im Juni 1628 meldete Wallenstein aus Friedland dem Grafen Philipp von Mansfeld, daß er nach Mecklenburg abreise und in Güstrow seinen Aufenthalt nehmen werde. Am 17. Juli desselben Jahres betrat er zum ersten Male mecklenburgischen Boden und hat dann in dem einen Jahre seiner Regierung eine ganz wesentliche Umgestaltung des Landes vollzogen. Zwar die landständische Verfassung und deren Vertretung ließ er bestehen, in allen anderen Hinsichten aber strebte er erhebliche Veränderungen an. Er trennte die Rechtspflege von der Verwaltung. Er errichtete eine Regierungs=Kanzlei mit großem Personal für die Oberleitung der Regierung und suchte, wo es ihm sonst zweckmäßig erschien, Neuerungen einzuführen. Die Hochschule zu Rostock aber ließ er völlig unangetastet. Somit mag das entgegenkommende Verhalten des Rektors und des akademischen Senats ihn doch versöhnlicher gestimmt und seine Früchte getragen haben 4 ).
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- s. d. 5 )
Universitätsarchiv. J. 66. Entwurf oder Copie auf Papier. Ohne Datum. In dorso: Academia Rostochiensis gratuliret den kayserl. und fürstl. Mechelnb. Friedlandschen und Saganschen Herrn Commissariis.
Der Rom. Kays. zu Hungarn vnd Boheimb Königlichen Mayst. hochansehenliche Kays. Commissarii, wie auch des Durchlauchtigen hochgebornen Fürsten vnd Herrn Herrn Albrechten Hertzogen zu Mekelnburgk, Friedland und Sagan, Fürsten zu Wenden, Graffen zu Schwerin, der Lande Rostogk und Stargard Herrn, auch Kays. Maystt. gcheimbten Raths und Obersten Feldheuptmans, des Ocean und Balthischen Meers General, unsers gnedigen Fürsten und Herrn fürtreffentlicher Herr Cantzler und Abgesanter, Wolgeborn und hochedle Herrn, nachdem pro tempore Magnificus Dominus Rector und andere Assessores des Concilii der Academiae hieselbsten erfahren, daß auff allergnedigste Verordnunge allerhöchstgedachter Kays. Mayest. wie auch Fürstl. Drchl. zu Expediirung dieser Kayserl. Commission E. F. Gnaden mit ihrem hochansehenlichen Comitat glücklich und woll anhero gelanget, haben sie denselben nicht alleine de foelici adventu underthenigst und underthenig wollen gratuliren, sondern auch diese Occasion nicht vorbei lassen, der Kays. Mayst. wegen vielfeltiger in dieser algemeinen Reichsunruhe und der Academien vornügten Gefahr hochstrühmlichen erwiesenen favor, Kayserlichen Hulden, Schutz und Schirm allerunderthenigst zu danken und Ihr Kays. Mayst. umb allergnedigst Continuation anzuflehen und zu pitten, daß dieselbe nach dem hochrühmlichen Exempel ihrer Anherrn christ= und hochsehligen Angedenkens sich diese Academiam, alß officinam pietatis justitiae et liberalium artium wolte allergnedigst ferner befohlen sein laßen, dieselbe bey ihrer erlangten Freiheiten in Religion- und Prophan-Imuniteten allergnedigst manuteniren, schützen und schirmen, gestaltsam dan a prima fundatione alle hochrühmliche Kaysern diese Hohe=Schule dabey gelaßen, und nicht allein mit gemeinen Kayser. Hulden und Gnaden, sondern auch Kayser Ferdinandus primus dieselbe mit Special-Begnadungen, Privilegien und Schutzbrieffen dieser Gestalt gnedigst
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an= und vorgesehen, daß Ihr Kays. Mayst. nicht allein bey hohester Ungnade, sondern auch Poën hundert Marck lothigs Goldes allen, wes Standes, Wirden oder Conditionen dieselben sein müchten, sonderlich der Academiae Wiederwertigen, gantz eiferig gebotten, sie an ihren Persohnen, Immunitäten, Jurisdictionen, Frey= und Gerechtigkeiten in geist= und weltlichen Sachen, wie auch Haabe und Guetern nicht zu beeintrechtigen, zu betrüben, zue beleidigen, oder in einige Wege solchem Kayserl. Schutz und Schirmbrieffe zuewiederhandeln, sondern so offt solches geschehen würde, die angedreuete hohe Poën und Straff unnachleßig solte abgefordert und wieder die Überfahrer exequiret werden, inmaßen dann nicht alleine allerhöchstgedachter Kayser Ferdinandus Primus, sondern auch Rudolphus Secundus wie auch Matthias, christmilder Gedechtniß, und insonderheit unser itzo loblich regierender allergnedigster Kayser und Herr hochrühmlich darüber gehalten, auch durch Ihre hochansehenliche alhie gewesene vornahme Officirer darüber zu halten, sich allergnedigst erkleren laßen. Dannenhero diese Academia, bevorab auß Ihrer Kays. Mayst. gleichstimmenden Nahmen Ferdinandi Secundi, ein glückliches Omen sich promittiret und unzweiffliche Hoffnunge gefaßet, daß wie von dem hochrühmlichen Kayser Ferdinando primo diese Regia Schola in solchen sichern Schutz genommen, daß auch dieser loblicher Ferdinandus Secundus, alß welcher von dem Allerhohesten nicht mit geringern, sondern unaussprechlichen Victorien wieder Ihro Kays. Mayst. und des Reichs Feinde befähligt, auch mit allergnedigsten Augen diese hochbetrübte Academiam werden ansehen, und ein christlicher undt rühmlicher nutricius religionis et immunitatum hujus scholae sein, und solchen unsterblichen Lob auff die Posterität bringen und verpflantzen, zur welchem allen diese hochbetrengte Academia sich so viel unzweifflicher gnedigster Erhorung vertröstet, wan die itzo anwesende, alß hochbenambte delegati Caesarae Majestatis in ihrer glücklichen Rückreise und am Kayserlichem Hoff Wiederankunfft bey fürstellender occasion Ihr Kays. Mayest. die große Beträngnuß dieser Academiae underthenigst und favorabiliter wurden referiren und darbey allerunderthenigst erinnern, daß diese Academia in Ihr Kays. Mayst. Obersten Reiches Hoffrath in pto. violatae Jurisdictionis, Immunitatis et Privilegiorum wieder einen Erbahren Rath der Stad Rostogk von langen Jahren hero rechtschwebende Sachen gehabt, und solche Clagen noch daselbst unerörtert hangen, und deren noch mehr in Höchstpreißlichem Kays. Cammergerichte
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gleicher Gestalt unerörtert schweben, in denselben müchte erkand und was den Rechten und aeqvität gemeß, denniiret werden, sich hiemit nochmaln Ihro Kays. Mayst. allergnedigsten und väterlichsten Schutz unterwerffende und sich zu der Herrn Kayserlichen Commissariorum favor recommendirend.
Aldieweil auch vor ander vorhochgedachter unser allerseits gnediger Fürst und Herr in dieser algemeinen Reichs Unruhe und sonderlich diesem Land zu Mekelnburgk obliegenden Trangsahl sich der betrübten Academiae gnedig und fürstlich angenommen, und so viel wegen insolentz etzlicher der Kays. Soldatesca geschehen mügen, mit salva guardien und ernstlichen Inhibitionen gnedigst angenommen, auch diese Academiam biß dahero hochrühmlich bey Religion und Prophan-Freyheiten fürstlich geschützet, auch solche gnedige Fürstliche Hulde zu continuiren sich gnedigst anerbotten, alß thun die Academici zuforderst dem Allerhohesten Gott und I. f. G. vor solche rühmliche Protection underthenig danken, wollen solches mit ihrem christlichen Gebete zur verdienen wißen, dabey gleichwol auff verhengeten rechten Zorn des Allerhohesten erfolget, daß die Örter, darauß sonderlich die Fürstliche Herrn Protessores ihre gantz geringe und hochnöhtige Salaria haben sollen, derogestalt veröhdet und verwüstet, daß sie in wehrenden diesen pressuren solche ihre Alimentgelder und ohndas wintzige stipendia nicht erlangen mögen, dahero viele derselben das liebe trockene Brodt vor sich und die Ihrigen nicht gehabt noch das fast haben, die andere auch, was sie etwa ex patrimonio und sonsten durch Gottes Segen vor diesem ersparet, in dieser beschwerlichen Zeitt, auff die continuirliche und nunmehr unerträgliche contributiones, von ihren unbeweglichen Gütern müßen verwenden, ihr Ampt mit Seuftzer verrichten, und wen ihnen solche unerträgliche Bürden lenger solten auff dem Halse liegen, sie darunter müßten niedersitzen, und das tägliche Trähnenbrodt eßen, da sie doch bey diesen eußersten Gefehrlichkeiten nichts weniger ihrem Ampte docendo et profitendo derogestalt vorgewesen, daß in kurzem solemni renunciatione Pastorali sechs candidati ohne die, so noch ferner sich angeben mochten, dem Allerhohesten zur Ehren und dem Regimente zu nutzen, laurea Doctorali sallen honoriret und remuneriret werden. Darumb außer allen Zweifel, unser allerseits Dl. Fürst und Herr alß summus Patronus Academiae et inter literatissimos Principes bellicosissimus et inter Martis candidatos literatissimus ein gnediges Gefallen werden tragen und demnach, außer
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allen Zweiffel, sonderlich bey wehrenden diesen Trangsahlen sich der Academien gnedigst ferner annehmen und die fürstliche undt gnedige Ordinentz zu geben wißen, wie sie auß diesen Beträngnußen können und mögen eluctiren, ihr Ampt ohn Seuffzen verrichten und das nohtwendige Brodt dabey zue brechen haben; gahr nicht zweiffelnd, wan I. f. G. fürtrefflicher Subdelegirter und hochberümbter Herr Cancellarius seinem hochbegabten Verstande und rühmlichen Gaben nach es Ihr Fürstl. Gnaden werden alles referiren, daß dieselbe. ihrer angebornen clementz fürtreffentlichen fürstlichen Tugenden nach diese Academiam nicht alleine bey der göttlichen Libertät und Freiheit der Religion, sondern auch bey andern habenden Privilegien, Immunitäten, Einkünfften und Gerechtigkeiten gnedigl. schützen und dieselbe zu Erlangunge noch höhern Ruhms mit weitern Begnadungen anstehen und vor allem ihren itzo erbarmlichen, hochbetrübten und kümmerlichen Standt gl. beherzigen, sie, alß summus Academiae Patronus, mit Gnaden ansehen und sie in diesem betrübten Stande fürstlich erfreuen. Wie sie dan ihn, den Herrn Cancellarium, alß ihren hochgeehrten und mechtigen Beforderern hiemit wollen dienstfreundlich ersuchet haben, dieses I. F. G. favorabiliter zu hinterbringen und Academiam et Academiae membra bester maßen zu recommendiren.
Wie gerne auch die Academia sich anitzo danckbahr gegen die Kayserliche und Fürstliche abgeordnete Hochansehenliche Herrn Commissarios und deputatos wollen erzeigen, so were es dem alwißenden Gott bekant, daß es gahr nicht an Willen, sondern dem Vermögen ermangelt, indem die Academia fast keine, ja gahr geringe Intraden hetten und nicht so viel erzwingen konten, wie zu Erhaltung der academischen Collegien und Häuser nohtig, sondern daß auch wegen solcher kundbahren Unvermögenheit sie die hochangelegenen und der Academien auffgebürdeten Sachen fast nicht vorzustellen wüßten, konten demnach zu dieser Zeit nicht anders, dann mit christlichem embsiegen Gebete ihre underthenige und gewirige Affection erzeigen, noch allerunderthenigst und underthenig pittend, ihr gethan Gratulation, Pittsuchen und Flehen Kays. Mayst. und Fürstl. Gnaden meliori modo zu referiren und der Academien und deren Gliedmassen mit favor Gunst und Gewogenheit beygethan pleiben.
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Archiv der Universität zu Rostock. J. 66. Orig. auf einem Foliobogen Papier. In dorso neben der Adresse: Lectum in concilio anno 1628, 28. Aprilis.
Den Würdigen, Ehrnvesten, Ehrbarn, Hoch= und Wolgelarten, unsern lieben Andechtigen und Getrewen, Rectori und Concilio unser Universität zu Rostock.
Von Gottes Gnaden, Albrecht, Herzogk zue Friedland und Sagan, der röm. Kayß., auch zu Hungarn und Böhaimb. Kön. Mayst. bestalter GeneralObrister Velthaubtmann, auch des Ozeanischen und Baltischen Meers General.
Unsern gnädigen Gruß zuvor, Würdige, Ehrnveste, Ehrbare, Hoch= und Wolgelarte, liebe Andechtige und Getrewen; eß wirt Euch nunmehr wißend sein und ist landkundig, habt es auch nach allen Umbstenden aus beigefügter Copei der kayserl. Commission zu vernemmen, wasmaßen die Röm. Kayß., auch zu Hungarn und Böhaimbn Kön. Mayest., unser Allergnedigster Herr, aus dazu bewegenden Ursachen und wegen der J. Kayß. Mayst. und dem heiligen Römischen Reich geleisteten und noch darüber in Annem. und Bestellung unterschiedlicher Regimenter wie auch zu deren Unterhaltung angewendeter ansehnlicher Spesen und Uncosten, damit auch nichts weinigers allerhöhist gemelte J. Kays. Mayst. dieser Orter sich umb so viel mehr versichert wüsten, unß unnd unsern Erben daß Herzogthumb Mechelnburgk, Fürstenthumb Wenden, Grafschaft Schwerin, Herrschafften der Lande Rostogk und Stargard sambt allen denselben angehörigen Land und Leuten, allermaßen dasselbe Herr Adolph Friedrich und Herr Hanß Albrecht, Gebrüdern Herzogen zu Mechelnburgk und dero Vorfahren innegehabt, mit allen deßelben Fürstlichen Hoch= und Obrigkeiten, Rechten und Gerechtigkeiten, Ehren, Nuzungen, Ein= und Zubehörungen, auch allem dem, so von Rechts und Gewißheit wegen darzu von alters gehöret, davon nichts außgenommen, unß durch dero in bemelter Commission benambte ansehentliche Herren Commissarios in unsern vollenkommenen Gewalt und Besiz gegeben und unß solemni modo alhie zu Güstrow, in allgemeiner vorgewesener Convocation der samentlichen Ritter= und Landschafft an dieselb weisen
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laßen, wir auch die Huldigung darauff laßen erstatten, die possessionem accipiret und unß derselben wie recht gebrauchen thuen.
Wenn dan nun die Academia Rostochiensis, deren jura und Gerechtigkeiten auch ein vornembes Stück der Eminente Dignitat und Herligkeit des fürstlichen Hauses und Herzogthumbs Mechelnburgs ist und unß nichts weniger alß andern pertinentien obgedachtermaßen zustehen und angehören, alß wollen wir Euch hiemit auch Ewrer Gebürniß und Schüldigkeitt erinnert haben mit gnedigem Befehlig, daß Ihr unß hinfüro, allermaßen biß an nun den Herzogen zu Mechelnburgk wiederfahren, für Ewren Landsfürsten, auch unzweiffelichen Patronen, Schützer und Erhalter respectiret, ehret und achtet und in allen vorfallenden actibus solemnibus publicis unserer darbei competirender Fürstliche Eminenz, Dignität und zustehender Herlig= und Gerechtigkeitt in gebürliche Obacht nemmet und wie gebreuchlich und hergebracht Euch bezeiget und verhaltet. Daran geschicht unsere gnädige Meinung, und bleiben Euch sambt und sonders mit Gnaden woll beigethan und gewogen.
Datum Güstrow den 24. Aprilis Anno 1628.
Ad mandat. celsitudinis
Heinrich
Freyherr von Sanct Julian.
Archiv der Universität zu Rostock. J. 66. Entwurf auf einem Foliobogen Papier.
Dem Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Albrechten, Hertzogk zu Friedlandt und Sagan, der Röm. Kays., auch zu Hungarn und Böheimbn Kon. Mayest., Kriegsrath, Cammerer, bestalten General Obstern Veldthaubtmann, auch des Oceanischen und Baltischen Meers General, unserm gnädigen Fürsten und Herrn.
Durchleuchtiger Hochgeborner Fürst. E. F. G. seind unsere underthenige und gehorsame Dienste nebenst Anwünschung aller gedeilicher und fürstlicher Prosperität zum Eingange dieser Ihrer Fürstlich Meckelnburgischen Regierung zuvoren.
Gnediger Herr, Deroselben gnediges Schreiben, darin uns gnedig anbefohlen wirt, weil die Römische Kay. Mayest., unser allergnedigster Herr, wegen der Ihrer Kays. Mayest. und dem
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heiligen Römischen Reich geleisteter treu eifferigen Dienste das Hertzogkthümb Meckelnburgk, wie auch Fürstenthumb Wenden, Graffschafft Schwerin und Herschafften der Lande Rostock und Stargardt mit allen desselben fürstlichen Hoch= und Obrigkeit, Nutzungen und Zubehörungen E. F. G. und deren Erben durch ihre Kays. Mayst. hoch ansehnliche Herren Commissarios solenni modo lassen anweisen, dieselbe auch die Possessionem darauff ergriffen, das auch wir E. F. G. nomine academiae vor unsern unzweifflichen Landesfürsten, Patronen, Schützer und Erhalter sollen respectiren, ehren und achten und in allen vorfallenden actibus solennibus publicis E. F. G. dabey competirende fürstliche Eminentz, Dignität und zustehende Herrlig= und Gerechtigkeit in gebührende Obacht nhemen und uns wie gebreuchlich und herbracht darin bezeigen, haben wir mit gebührender Ehr und Reverentz empfangen und den Verlauff obgedachten, alles aus der zugefertigten Copay der Kays. Commission mit mehrem vernommen.
Nun repetiren wir nochmahlen unsern christlichen Wunsch, das solchs alles zuforderst zu Gottes Ehren E. F. G. in gedeilichem langen Leben und allem fürstlichen Wolergehen, wie auch diesen Landen zu Erleichterungen deren nunmehr fast unertreglichen Bürden und zu unsterblichem Ruhm E. F. G. muge gereichen, darbenebenst empsiglich bittend, der barmhertzige Gott wolle das gantze Römische Reich und diese Lande auß der großen Drancksahl dermahleins erretten und den hochgewünschten werthen Friede umb seines geliebten Sohnes, unssers Immanuelis willen hinwiederumb geben, und erinnern uns demnegst in Underthenigkeit woll, wie weit diese Academia vor hochgedachten Hertzogk Adolph Friedrichen und Hertzogk Hans Albrechten und dero Vorfahren alß Landesfürsten, Patronen und Schutzherren dieser Academiae nebenst dem Herrn Bischopff alß reverendissimo Academiae cancellario verwandt gewesen und deroselben fürstliche Hoch= und Gerechtigkeit in Acht gehalten worden, seind auch kegen allerhöchstgedachte Kays. Mayst. und E. F. G. des allerunderthenigsten und unterthenigen Erpietens, I. Kays. Mays. allergnedigste Commission und Anordnunge nichts weiniger wie hochgedachtem Hertzoge von Meckelnburgk for diesem geschehen, in Obacht zu haben und E. F. G. Eminentz Dignität und zustehende Gerechtigkeit underthenig und gebürlich zu observiren, zweiffeln auch dakegen in Underthenigkeit nicht, E. F. G. alß ein rühmlicher, löblicher und hochbegabter Reichsfürst werde sich auch in Gnaden diese Academiam und deren Glied=
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maßen wie auch deren angehörige, wie woll geringe reditus, so aus E. F. G. Emptern in Unterhaltung der fürstlichen Professoren jährlich werden gereicht, gnedig befohlen sein lassen, dieselbe vor in= und außwertige Bedrancknüssen gnedig und fürstlich schützen und die reiche Vergeltung von dem Allerhöchsten dagegen erwarten. Und thun darauff E. F. G. dem gnedigeu und vätterlichen Schutz des allwaldigen Gottes und uns in deroselben beharlichen Gnaden underthenig empfehlen.
Datum Rostock den 4. May Anno 1628.
E. F. G.
underthenige gehorsame Rector
und concilium der Universitet
daselbst.
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:
Von
Rechtsanwalt Johannes Albrecht, Güstrow .
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D urch das Recknitztal, welches sich aus der Gegend von Güstrow bis Sülze im wesentlichen in der Richtung von Südwesten nach Nordosten erstreckt, führen zwischen Güstrow und Tessin vier fahrbare Wege: der Zehlendorfer Damm von Spoitgendorf und Recknitz nach Zehlendorf, der Liessower Damm von Liessow nach Weitendorf und Levkendorf, dann über Laage die große Straße von Neubrandenburg nach Rostock und schließlich der Depzower Damm von Goritz nach Cammin und Eickhof.
Zur Wendenzeit bildete das obere Recknitztal die natürliche Grenze zwischen den wilzischen Stammen der Kessiner im Nordwesten und der Circipaner im Südosten, und schon damals durchquerte eine Straße die Niederung. Es war dies die als Via regia bezeichnete Hauptverkehrsstraße der Wenden, die von Demmin über Dargun und Lüchow bei Alt=Kalen nach Laage führte, hier aus dem Gebiet der Circipaner durch die Niederung in das Kessinerland trat und vermutlich weiter am Hohen Sprenzer See vorbei nach Werle verlief. Bei Zehlendorf, das also im Gebiete der Kessiner lag, sind auch ein umfangreiches wendisches Grabfeld und ein wendischer Wohnplatz festgestellt. Über die wendischen Altertümer hat Herr Professor Dr. Beltz 1893 in Band 58 der Jahrbücher des Vereins für mecklenburgische Geschichte eingehend berichtet.
Die Entstehung des Zehlendorfer Dammes ist nicht mehr festzustellen. Aus den Akten, die von der Verwaltungsbehörde der Domänen des Großherzoglichen Haushalts mit großem Entgegenkommen zur Verfügung gestellt wurden, ergibt sich folgendes:
Am 1. Oktober 1801 schreibt der Geheimrat von Oertzen zu Bützow an den Herrn von Buch auf Zapkendorf: "Schon unter dem 10. Juni 1720 erhielt der damalige Besitzer von Rossewitz einen Regierungsbefehl, kein zollbares Fuhrwerk passieren zu lassen, und sich zu rechtfertigen, daß er sich Zoll am
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Zehlendorfer Damm bezahlen lasse. Dessen Rechtfertigung ergab, daß er seinem Baumwärter zu Zehlendorf aufs neue geschärfte Order erteilt habe, keine Fuhrwerke passieren zu lassen, die zollbare Ware hätten. Übrigens widerspricht er der unrichtigen Angabe der Zöllner, daß er sich unterfangen sollte, Zoll bezahlen zu lassen. Dagegen behauptet er, er erhalte diesen Damm zum Besten seiner Güter und zur Bequemlichkeit der Fuhrwerke, die diesen Weg passieren wollten, von denen er ein Passage=Geld zu nehmen das Recht habe." Am 10. Juni 1720 hat also der Damm schon bestanden.
Am 19. Juli 1803 schreibt derselbe Geheimrat von Oertzen: "Die Entstehung des Dammes ist in der Zeit zu suchen, da Rossewitz und die von Buchischen Güter einen Herrn hatten. Das ist länger als ein Säkulum, und solange dauert auch der Damm=Zoll."
Am 14. Oktober 1822 berichtet der Amtmann Scheel zu Bützow an die Großherzogliche Kammer über die gründliche Hemmung der Zolldefraudatienen zu Zehlendorf, "daß sich unter den nachgelassenen Offizialpapieren des Herrn Geheimen Rats von Oertzen keine Akten in dieser Angelegenheit gefunden haben, welche neuere Verkommenheiten zum Gegenstande haben. Nur ein Aktenvolumen, betreffend die Beschwerden der Zollstube zu Laage gegen den Baumwärter zu Zehlendorf, c. a. de anno 1720 bis 1794 befand sich unter jenen Papieren; und da solche von einer mehr denn hundertjährigen Existenz des Zehlendorfer Dammes zeugen, so habe ich solche hierneben devotest anzuschließen nicht verfehlen wollen." Diese Akten von 1720 bis 1794 sind anscheinend nicht mehr aufzufinden; aus ihnen wird der Geheimrat von Oertzen die Angaben seines Schreibens vom 1. Oktober 1801 entnommen haben.
Am 27. August 1831 berichten die Beamten zu Rossewitz an die Großherzogliche Regierung über den sogenannten Zehlendorfer Damm: "Der Ursprung dieses Dammes ist nicht bekannt. Nach einzelnen Sagen soll er im Dreißigjährigen Kriege, nach andern im vorigen Säkulo zu der Zeit eingerichtet sein, als die an der Überfahrt unentgeltlich teilnehmenden und die Ausbesserung desselben mit besorgenden Güter einem Herrn gehört haben."
Diese Güter gehörten mit Ausnahme von Kussow schon seit 1450 den Herren von Viereck auf Rossewitz. Rossewitz selber war von 1450 bis 1780 im Besitz der Familie von Viereck. Es kann also mit Sicherheit angenommen werden, daß ein Herr von Viereck auf Rossewitz der Erbauer des Zehlendorfer Dammes ist.
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Die Erhaltung des Dammes war natürlich Sache des Erbauers. Das ergibt sich auch aus dem Schreiben des Geheimrats von Oertzen vom 1. Oktober 1801, wonach der Besitzer von Rossewitz in seiner Rechtfertigung auf den Regierungsbefehl vom 10. Juni 1720 behauptet, er, der Besitzer von Rossewitz, erhalte den Damm.
Die Pflicht zur Erhaltung des Dammes mußte anders verteilt werden, als die Güter der Familie von Viereck etwa im dritten Viertel des 18. Jahrhunderts in andere Hände übergingen. Die in Abschrift erhaltene Abmachung lautet: "Nach der am 12. September 1791 unter den Partizipienten getroffenen Vereinbarung haben an dem Zehlendorfer Damm zu bessern:
Von der hintersten Brücke an sortaehend:
Wendorf | 24 | Ruthen | 9 | " | Fuß, |
Knegendorf | 16 | " | 6 | " | |
Zapkendorf und Plaaz | 30 | " | 12 | " | |
Kussow | 10 | " | 5 | " | |
Mierendorf | 28 | " | 11 | " | |
Spoitgendorf und Recknitz | 61 | " | 5 | " | ." |
Die sogenannte hinterste Brücke führt über den Graben, der die Feldmarken Zehlendorf und Recknitz trennt. Die noch heute maßgebende Vereinbarung bezieht sich also nur auf den Teil des Dammes, der zur Feldmark Recknitz gehört. Dieser Teil ist von denjenigen ehemals Viereckschen Gütern zu bessern, die in den Besitz der Herren von Buch übergegangen waren. Das Zustandekommen dieser Vereinbarung vom 12. September 1791 ergibt sich aus einem Schreiben des Inspektors Schneider in Zapkendorf an den Förster in Korleput vom 15. September 1825:
Ihrem Wunsche gemäß habe ich mit Frau von Buch wegen des bemerkten Originals gesprochen und fie würde Ihnen felbiges gerne zugeschickt haben, wenn es als Dokument oder gerichtliche Verabredung für Ihren Zweck brauchbar wäre. Ich habe es gelesen, und es ist nichts weiter als ein Eirculare, welches von dem Herrn von Buch auf Zapkendorf an die Pächter von Knegendorf, Mierendorf und Spoitendorf geschickt ist, damit sie an einem bestimmten Tage auf dem Zehlendorfer Damm erscheinen, und wegen einer Verbesserung desselben das Nötige besprechen möchten. Sie werden sich erinnern, daß diese Güter sowie auch Kussow damals sämtlich v. Buchsche gewesen sind, die ganze Verhandlung also mehr eine freundliche Übereinkunft gewesen ist.
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Was die Unterschriften betrifft, so haben die damaligen Pächter der genannten Güter mit ihrer Namensunterschrift nichts weiter bemerkt, als daß das Circulare bei ihnen gewesen ist. Noch ist darin bemerkt, wie viel jedes der Güter, nach der festgesetzten Norm, 8 Ruthen und 3 Fuß pro Hufe, zu leisten habe. Dies ist der Inhalt des ganzen ein Quartblatt füllenden Papiers, welches für jetzt wohl weiter keinen Zweck haben dürfte, als daraus zu ersehen, wieviel benannte Güter früher für Besserung des Dammes zu leisten hatten.
Indem ich Ihrem ferneren gütigen Andenken empfehle, unterzeichne ich mich als
Ew. Wohlgeboren
ergebenster Diener
L. Schneider."
Zapkendorf. d. 15ten
Septbr. 1820.
Die Pflicht, den auf Zehlendorfer Feldmark belegenen Teil des Dammes zu erhalten, wurde dem Pächter, oder, wie man damals sagte, dem Pensionär von Zehlendorf auferlegt, als Zehlendorf Anfang des 19. Jahrhunderts an Peter Witte verpachtet wurde. Dafür wurde dem Pächter Witte auch die Wohnung des Baumwärters in Zehlendorf überlassen und ihm die Erhebung des Dammgeldes gestattet. Bis zur Verpachtung an Peter Witte mußte anscheinend Rossewitz diesen Teil des Dammes erhalten, wie auch bis dahin der Dammzoll für Rossewitz vereinnahmt wurde. Rossewitz selber ist 1780 aus Viereckschem Besitz von der Herzoglichen Kammer übernommen.
Der seit Erbauung des Dammes erhobene Zoll wurde durch den § 291 des landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs vom 18. April l755 bestätigt, wonach es bezüglich des Damm=, Brücken= und Wegegeldes bei dem Stand und Besitz des Jahres 1724 sein Bewenden haben sollte. Dagegen war es nach § 292 nicht gestattet, künftig Damm=, Wege= oder Brückengeld einseitig und neuerlich aufzubringen, sondern die Sache sollte auf Landtagen abgehandelt werden.
Ein bestimmter Satz für den Dammzoll ist nicht festgelegt. Die Herren von Viereck auf Rossewitz werden den Zoll nach eigenem Ermessen erhoben haben, und daraus hat sich dann der übliche Satz entwickelt, der aus einem Bericht des Zehlendorfer Pächters zu entnehmen ist:
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"Auf Verlangen des Großherzoglichen Amt Rossewitz füge ich hierunter die übliche Taxe des Zehlendorfer Dammzoll bey.
1 | Wagen | mit | 4 | Pferde | zahlt | 3 | ß |
1 | dito | " | 3 | ohne | Sattelpferd | 3 | " |
1 | dito | " | 2 | Pferde | 2 | " | |
1 | dito | " | 1 | dito | 1 | " | |
jedes einzelne Pferd zahlt | 1 | " | |||||
für jedes Haupt Rindvieh beyderley Geschlechts wird entrichtet | 1 | " | |||||
für jedes Kalb | 1/2 | " | |||||
für jedes Schwein | 1/2 | " | |||||
für jedes Schaaf oder Hammel | 1/4 | " |
Von dieser Zahlung sind aber folgende Ortschaften frey
1) die sämtlich im Großherzoglichen Amte Rossewitz belegenen Höfe und Bauerdörfer
2) folgende Güter, welche zur Ausbesserung des Zehlendorfer Dammes mit behülflich seyn müssen; als Spoitendorf, Recknitz, Knegendorf, Mirendorf, Kussow u. die daran gehörenden Bauern, Zapckendorf, Wendorf, Platz und die an Zapckendorf gehörenden Bauern und Büdnern.
Zehlendorf, d. 26ten August 1831.
P. Witte."
Warenzölle wurden nicht am Zehlendorfer Damm, sondern an eigenen Zollstätten erhoben. Für die Güter der Familie Viereck kam besonders Laage als Zollstätte in Betracht. Natürlich versuchte man mit Eifer und anscheinend gutem Erfolg, die zollpflichtigen Waren auf Schleichwegen um die Zollstätten herumzuführen. Die Schleichwege über Depzow, Liessow und Zehlendorf wurden unter Strafandrohung besonders verboten durch die Kammer=Verordnungen vom 12. August 1780 in Band IV der Parchimschen Gesetzsammlung und vom 19. März 1822 in Band I der Gesetzsammlung von Raabe. Ein anschauliches Bild gibt in seiner ursprünglichen Schreibweise der Bericht des Zollpächters Meyer in Laage vom 23. November 1821:
"Zum hohen Großherzogliche
Cammer=Collegie
Allerhöchst Verordnete
Director, Geheime und Räthe!
Da ich seit meiner Anstellung immer darauf Bedacht gewesen bin, einen auf die schon längst auf das Strengste verbothenen Schleigwege der Liessow=Zehlendorffer und Depzower Dämme zu ertappen, so ist es mir doch nicht gelungen, ich darf
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daher um so weniger verhelen, das Hohe Großherzogl. Cammer Collegi folgendes zu Berichten:
Wie mir von mehreren die Nachricht überbragt worde, das vieles Vieh und Fracht über die Quaest. Dämme passieren sollte, verfügte ich mich unverzüglich gleich nach Zehlendorff, um diesen Damm in Augenschein zu nehmen; wie ich nun da angekommen war, ging ich unverzüglich nach dem Baumwärter, welcher der Gutscher des Herrn v. Klein ist, allein da derselbe nicht da war, redete ich dessen Frau mit folgenden Worten an,
Art. 1. | Sind hier keine Frachtfuhrleute gewesen, die Zeug für mich von Rostock mitgebracht haben? |
Respt: | Nein! bei Tage sieht man fast keinen Wagen oder Vieh, aber bei Nacht kann alles durch, da kümmert sich niemanden um. |
Art. 2. | Wird den der Baum des Abends nicht geschlossen? |
Respt: | Nein! wer giebt mir ein Schloß dazu, und was kümmert mir der Baum. |
Art. 3. | Es ist auch woll nicht möglich, das hier ein Wagen von Rostock herüberkann, indem die Recknitz hier vorliegt. |
Respt: | Sie fahren von Rostock nach Kueß und von da kommen sie hier her, wie auch die Schlächter, wen sie Vieh in der Gegend kaufen, treiben sie von hier zum nächsten nach Berlin. |
Weiter hatte ich nichts mehr mit die Frau zu Reden, sondern ich verließ ihr, und ging nach Liessau, dessen Damm ich freilich mit vieles Wasser angefüllt sah, allein unten doch so fester Boden ist, das Wagens und Vieh füglich herüber können, und da dieser Damm gar kein Baum hat, so ist die Passage ganz frei, und folglich kein Gegenstand zu Defraudation hinderlich ist.
"Jetzt eilte ich nach Depzow, dessen Damm sehr gut und viel gefahren wird, allein ich dürfte mich nicht zu erkennen geben, wen ich alles erfahren wollte, daher erhielt ich die Nachricht, das viele Kornwagen herüber fuhren, wofür der Baumwärter 1 ß pr. Wagen nahm; es wäre den Mann nicht zu verdenken, wenn er alles Passieren ließe,/: wie geschieht:/ weil er den Pensionair Dabel 150 Rtlr. Pacht geben muß, und wie es sich verlautet, erhält Dabel noch obenein 16 Tlr. für diesen Damm, so wäre woll zu erwarten, das Letzterer alle Wagen, die da nicht hingehörten, zurückweisen müßte, indem ihm gewis bekannt ist, daß es niemanden anders erlaubt sei, mit ihre Wagens herüber zu fahren,
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als die von Goritz, und wen hierin nicht einhalt gemacht wird, so befremdet es mir garnicht, das ich meine Revenüen nicht höher bringen kann. Es ist leicht einzusehen, wen auch gleich die Getreide Wagens hier durch Laage fahren, und sie für das Gut etwas zurück nehmen, so fahren sie mit die übrigen Wagens über ein von diese Dämme, weil sie von den Kaufleuten aus Teterow, Malchin, Stavenhagen u. Niekalden beauftragt sind, Waare von Rostock mit zu nehmen, die von den dortigen Kaufleuten weiter expediert werden, diese speculation wurde ich gewar, daher verfügte ich mich mit einem Begleiter nach Zehlendorff, um das ganze zu übersehen, ich war kaum da, so schrie dieselbe Frau, die ich zuerst sprach, das ist der Postmeister aus Laage, gleich waren mehrere um uns, und wir müsten nur machen, das wir unsere Reise in der Flucht nahmen, nicht allein das diese Dämme in Hinnsicht der Defraudation gefährlich sind, sondern will man pflichtmäßig seine Schuldigkeit beobachten und sich da heranwagen, so darf man dieses nicht, wenn ein das bischen Leben lieb ist.
"Es wäre zu wünschen, daß das Hohe Großherzogl. Cammer Collegio auf diesen meinen ehrerbietigst gehorsamsten Vortrag ein geneigtes Auge richten möchten, und diese Schleigwege durch Wehrzölle zu besetzen, damit die Großherzogl. Zoll=Kasse auch nicht 1 ß Unrecht entgehen mögte.
"Der Zehlendorffer Damm wird um so gefährlicher, weil Herr Witte dieses wieder gepachtet, dessen Mutter ein bedeutenden Handel in Rostock führt.
"In der tiefsten Ehrfurcht erstirbt | |
des hohen Großherzogl. | Cammer=Collegii |
ehrerbietigst gehorsamster | |
Laage, d. 23. Novbr. 1821. | C. Meyer." |
Dieser Bericht hatte den Erfolg, daß der Liessower Damm im Oktober 1823 durch einen in Liessow errichteten Dammbaum gesperrt wurde. Den Schlüssel zum Dammbaum erhielt der Liessower Schulze mit der Auflage, Fuhrwerken mit zollpflichtigen Waren die Durchfahrt zu versagen. Der Zehlendorfer Damm war von jeher wegen des Dammzolles durch einen Baum gesperrt gewesen.
Durch die am 15. Mai 1863 veröffentlichte Vereinbarung zwischen den beiden Mecklenburgischen Regierungen und den Ständen über Veränderungen im Steuer= und Zollwesen wurden
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vom 1. Oktober 1863 ab für die Zukunft gänzlich aufgehoben die gesamten landesherrlichen Zölle, welche von den auf Land= und Wasserwegen beförderten Waren beim Passieren der Zollstätten in Grundlage des Artikels XV der Reversalen vom 23. Februar 1621 und des Artikels XV § 280-290 des landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs zu entrichten waren. Während der Zehlendorfer Schlagbaum trotzdem mit Rücksicht auf den Dammzoll von Bestand blieb, wurde der Liessower Schlagbaum nebst den dazugehörigen beiden Pfosten nebst Schloß mit Zubehör am 4. Februar 1864 durch den Amtslandreiter Baade öffentlich meistbietend für 1 Taler 24 Schilling an die Schmiedewitwe Demmin in Liessow verkauft.
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in den Vereinsjahren 1914/15 und 1915/16
des
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Hauptmann Paul Friedrich von Kühlewein , geboren am 30. März 1872 in Schwerin, verlebte hier seine ersten Schuljahre, kam dann in das Kadettenkorps und trat im Dezember 1893 von der Selekta des Kadettenkorps aus als Leutnant beim Grenadier=Regiment Nr. 89 ein. Im Dezember 1908 zum Hauptmann befördert, führte er die 4. Kompagnie bis zu seiner Ernennung zum Chef der Leibkompagnie. An deren Spitze rückte er am 2. August 1914 mit dem Regiment ins Feld, wurde am 6. August vor Lüttich schwer verwundet und erlag dort am 8. August 1914 seinen Wunden. Seine Leiche wurde in dem Familienbegräbnis in Rostock beigesetzt.
Rechnungsrat Gustav Graßmann, geboren am 16. Juli 1852 zu Milow (Kreis Prenzlau), besuchte in Stettin die Schule und trat 1870 in den Postdienst ein, der ihn zunächst nach Bützow, dann nach Hagenow, Schwerin, Waren und schließlich nach Boizenburg führte, wo er seit 1896 als Postmeister tätig war. Graßmann erfreute sich nicht bloß in seinem Wohnorte, sondern in den weitesten Kreisen wegen seiner freundlichen, vornehmen Denkungsart und seiner vielseitigen Interessen und Bestrebungen in öffentlichen und Sport=Angelegenheiten allgemeiner Wertschätzung. Als begeisterter Soldat machte er im Frieden regelmäßig seine militärischen Übungen, zunächst in Hamburg später in Schwerin. Im Jahre 1913, ein Jahr vor seinem Tode, hatte er die Freude, daß ihm Seine Königliche Hoheit der Großherzog das Ritterkreuz des Greifenordens mit der Krone verlieh; diese Auszeichnung wurde ihm durch das Bezirkskommando zu Schwerin überreicht, ein Beweis, daß sie auch eine Würdigung seiner militärischen Verdienste in sich schließen sollte. Einen großen Teil seiner freien Zeit widmete er dem Sport; auf diesem Gebiete betätigte er sich auch schriftstellerisch und war Mitarbeiter der Sportwelt sowie österreichischer und englischer Sportzeitungen. Mit Stolz zeigte er seinen Gästen zu Hause wertvolle Preise, die er seiner Neigung zum Sport verdankte. Durch den Tod seiner Gattin im Jahre 1909
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war er in seinem Lebensnerv schwer getroffen worden. Er fiel als Hauptmann der Landwehr am 28. August 1914 bei Tannenberg. Der Heldentod auf dem Schlachtfelde war wohl das Ende, wie er es sich als Soldat gewünscht hatte, und wie es seiner Gesinnung und Denkungsart ganz entsprach.
Dr. phil. Wilhelm Lesenberg, geboren am 30. März 1885 zu Kröpelin i. M., besuchte das Großherzogliche Gymnasium Fridericianum in Schwerin, bestand hier Ostern 1905 die Reifeprüfung, diente beim Füsilier=Regiment Nr. 90 in Rostock, studierte dann in München, Wien und Berlin, wo er sich ganz der Kunstgeschichte widmete. Vom Januar 1908 bis zum Juni 1909 hielt er sich in Rom auf. Im Mai 1911 bestand er in Greifswald die Doktorprüfung, wirkte im Sommer 1911 an der Mecklenburgischen Kunst= und Gewerbeausstellung zu Schwerin mit, wurde Volontär am Hamburger Kunst= und Gewerbemuseum, kam in gleicher Eigenschaft an das Kunst= und Gewerbemuseum in Berlin und darauf ans Kaiser=Friedrich=Museum. Im April 1914 wurde er wissenschaftlicher Hülfsarbeiter am Berliner Kunst= und Gewerbemuseum. Er fiel am 28. August 1914 als Vizefeldwebel d. R. im märkischen Landwehr=Infanterie=Regiment Nr. 18 bei Mühlen nordöstlich von Tannenberg.
Archivregistraturgehülfe Johannnes Klitzing , geboren am 22. Juni 1888 zu Dargun i. M., besuchte von Ostern 1898 bis dahin 1899 das Großherzogliche Gymnasium Fridericianum in Schwerin, dann das Großherzogliche Real=Gymnasium daselbst, das er Michaelis 1904 mit dem Befähigungsnachweis für den einjährig=freiwilligen Militärdienst verließ. Am 5. September 1905 als Anwärter für den Registraturdienst der Großherzoglichen Domanialverwaltung angenommen, wurde er beim Amt Schwerin eingestellt und von hier an das Amt Warin, dann nach Neustadt und Ribnitz versetzt. In Ribnitz erfolgte am 1. Juli 1907 seine Ernennung zum Amtsdiätar. Zum 1. Januar 1908 an das Amt Schwerin zurückberufen, wurde er am 1. Oktober 1908 der Großherzoglichen Domanial=Brandversicherungs=Anstalt zur Aushülfe überwiesen. 1909/10 genügte er seiner Militärpflicht beim Grenadier=Regiment Nr. 89. Am 1. Oktober 1910 wurde er Buchhalter bei der Domanial=Brandversicherungs=Anstalt und zum 15. April 1914 zum Registraturgehilfen am Großherzoglichen Geheimen und Haupt=Archiv in Schwerin ernannt. Als Offizierstellvertreter im Landwehr=
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Infanterie=Regiment Nr. 76 wurde er in der Schlacht bei Hohenstein am 28. August 1914 durch Bauchschuß schwer verwundet. Er erlag seiner Verletzung am 3. September 1914 im Reservelazarett zu Osterode. Auf dem vom Magistrat der Stadt Osterode errichteten Ehrenfriedhof ist er beigesetzt worden.
Hauptmann Konrad Walter von Schickfus und Neudorff , am 8. April 1873 in Kulm als Sohn des Obersten und Rittergutsbesitzers Konrad Emil von Schickfus und Neudorff geboren, gehörte 1883-88 der Kadettenschule zu Wahlstatt und 1888 bis Januar 1892 der zu Groß=Lichterfelde an. Nach bestandenem Abiturientenexamen trat er 1892 als Fähnrich in das Garde=Füsilier=Regiment zu Berlin ein. Vom 3. April 1892 bis zum 19. November 1892 besuchte er die Kriegsschule in Neiße. Am 27. Januar 1893 zum Leutnant befördert, wurde er 1897 bei der Neuformierung des 5. Garde=Regiments zu Fuß mit der Hälfte des Offizierkorps der Garde=Füsiliere zusammen in das genannte Regiment übernommen und am 31. Mai 1901 zum Oberleutnant ernannt. Von 1901-1905 war er zur Kriegsakademie kommandiert. Am 22. März 1907 als Hauptmann und Kompagniechef in das Großherzoglich Mecklenburgische Grenadier=Regiment Nr. 89 versetzt, erhielt er die 3. Kompagnie, die er 7 1/2 Jahre führte. Nach Ausbruch des Krieges wurde er als ältester Hauptmann des Regiments für den vor Lüttich gefallenen Major von Arnim mit der Stelle eines Bataillonskommandeurs betraut und übernahm am 7. August das III. Bataillon des Grenadier=Regiments Nr. 89. Er führte das Bataillon von Lüttich an durch Belgien und durch Frankreich bis Corrobert. Im siegreichen Gefecht bei Corrobert, beim Nehmen einer französischen Batterie, am 4. September schwer verwundet, kam er in das Lazarett der Schule zu Montmirail. Hier starb er am 7. September 1914, kurz bevor die Stadt wieder von den Franzosen genommen wurde. Er liegt im dortigen Schulgarten beerdigt, von wo er nach Beendigung des Krieges in sein Erbbegräbnis zu Schwerin überführt werden wird.
Major Wilhelm von Reden , ältester Sohn des Geh. Oberjustizrats v. R., wurde am 10. August 1868 als Sproß einer alt=hannöverschen Familie in Göttingen geboren. Er besuchte das Gymnasium Johanneum in Lüneburg, bestand hier das Abiturientenexamen und trat 18jährig am 31. März 1887 in
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das Großherzoglich Mecklenburgische Grenadier=Regiment Nr. 89 ein. Nachdem er von 1893-96 in Neustrelitz beim II. Bataillon des Regiments als Adjutant gestanden hatte, kam er im August als Oberleutnant nach Schwerin zurück. 5 Jahre später wurde er Hauptmann und Chef der 10. Kompagnie, die er 1908 mit der 6. Kompagnie in Neustrelitz vertauschte. 1913 zum Major ernannt, wurde er im Januar 1914 nach Schwerin zurückversetzt. Als im August der Krieg ausbrach, rückte Major v. R. am 9. Mobilmachungstage als Kommandeur des II. Bataillons vom Reserve=Infanterie=Regiment Nr. 84 ins Feld, griff in die Kämpfe um Löwen am 25. und 26. August erfolgreich mit seinen Mecklenburgern ein und wurde daher für persönliche Tapferkeit und umsichtige Führung zum Eisernen Kreuz eingegeben. In den schweren Kämpfen bei Noyon fand v. R. am 16. September 1914 den Heldentod. Er wurde zunächst auf freiem Felde bestattet; ein Gedenkstein, dem in 28 Friedensjahren bewährten Kameraden vom Grenadier=Regiment gewidmet, bezeichnete die Stelle. Später wurde dem Major v. R. auf dem schön gelegenen Waldfriedhof bei Chiry eine würdige Ruhestätte von deutschen Kriegern bereitet. Ein von Künstlerhand entworfenes Denkmal mit dem deutschen Aar schmückt das stille Heldengrab.
Großherzoglicher Amtsassessor Hans von Bülow auf Kaltenmoor und Wilschenbrook, geboren am 8. März 1883 zu Schwerin als Sohn des Staatsrats Bodo von Bülow. Er besuchte das Gymnasium Fridericianum in seiner Vaterstadt, bestand hier 1901 die Abgangsprüfung und studierte dann in Heidelberg, München und Rostock Jurisprudenz. In Rostock legte er 1906 die erste und 1911 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Während der Zwischenzeit war er als Referendar in Schwerin und Parchim beschäftigt und diente (1. Oktober 1906/7) beim Dragoner=Regiment Nr. 18 in Parchim. 1911 wurde er Amtsassessor in Schwerin und kam im Jahre darauf an das Großherzogliche Amt Warin. Zu seiner landwirtschaftlichen Ausbildung hielt er sich vom 1. April bis zum 30. September 1913 zu Hof Rühn bei Bützow auf. Dann war er wieder beim Amte Warin tätig, bis er am 1. März 1914 in die Großherzogliche Haushaltsverwaltung berufen wurde. Im April 1914 wurde er zum etatmäßigen Amtsassessor ernannt. Am 2. Mobilmachungstage rückte er als Leutnant d. R. mit seinem Regiment, den Parchimer Dragonern, in Feld, machte den Siegeslauf bis dicht
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vor Paris mit und erwarb sich das Mecklenb. Militär=Verdienstkreuz 2. Kl. Er fiel am 28. September 1914 auf einem Erkundungsritt in Henin südlich von Arras. Auf dem Kirchhofe in Boiry=Becquerelles wurde er begraben, später aber nach Schwerin überführt.
Major Albrecht von Sydow , geboren am 4. August 1869 zu Berlin, empfing, als sein Vater in Schwerin bei den Grenadieren stand, den Unterricht des dortigen Gymnasiums und besuchte hernach die Klosterschule zu Ilfeld am Harz. Wie sein Großvater und Vater trat auch er beim Kaiser=Franz=Garde=Grenadier=Regiment ein. Später wurde er Brigadeadjutant in Frankfurt a. M., 1908 Kompagniechef im Großherzogl. Mecklenb. Grenadier=Regiment Nr. 89, dem auch sein Großvater und Vater angehört hatten, und 1913 Major beim Stabe im Leib=Grenadier=Regiment Nr. 8. Zu Ausbruch des Krieges wurde er mit der Führung eines Bataillons des Reserve=Infanterie=Regiments Nr. 8 beauftragt. Er starb den Heldentod an der Spitze seiner Truppe am 1. Oktober 1914 beim Sturm auf das Fort Wavre St. Katherine vor Antwerpen.
Ingenieur Walter Viereck , geboren am 29. September 1873 als Sohn des Pastors Viereck zu Gr. Brütz i. M. Nach dem Tode seines Vaters verlebte V. seine Kindheit in Rostock und Hagenow. Am Doberaner Gymnasium Friderico=Francisceum erhielt er das Reifezeugnis und ging dann Ostern 1898 nach Halle a. d. S., Wo er sechs Monate praktisch arbeitete. Dort genügte er auch seiner Militärpflicht. Hernach studierte er in Charlottenburg und übernahm nach bestandener Staatsprüfung für ein Jahr eine Stellung in Riga an einer Privatwerft. Im Herbste 1899 trat er in Wilhelmshaven in den Staatsdienst, den er jedoch nach einigen Jahren wieder verließ, um sich in Kiel an dem Geschäfte des Herrn Hans Burchard, Vertreters von Maschinenfabriken und Eisenwerken und Inhabers eines technischen Bureaus, zu beteiligen. Nach dem bald darauf erfolgten Tode Burchards übernahm er das Geschäft allein und führte es bis kurz vor seinem Tode. Im August 1914 meldete er sich sogleich für den Frontdienst. Er fiel am 7. Oktober 1914 bei St. Aurin als Führer eines Bataillons, nachdem er zum Eisernen Kreuz I. Klasse eingegeben worden war, wovon er noch Mitteilung erhalten hatte.
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Großherzoglicher Amtsgerichtssekretär Max Willert , geboren am 16. Januar 1875 zu Lübz i. M. als Sohn des damaligen Gutssekretärs Willert in Passow bei Lübz. Er empfing den ersten Unterricht in der Passower Dorfschule, kam dann auf die Stadtschule in Lübz und schließlich aufs Parchimer Großherzogliche Gymnasium, wo er die Berechtigung zum einjährig=freiwilligen Militärdienst erwarb. Im April 1888 trat er in den Vorbereitungsdienst zur Gerichtsschreiberlaufbahn ein, bestand 1895 die Gerichtsschreiberprüfung, wurde im Juli 1904 als etatmäßiger Gerichtsschreibergehülfe und im Januar 1905 als Gerichtsaktuar in Wittenburg angestellt. Unterm 9. April 1914 wurde er zum Amtsgerichtssekretär ernannt. 1898/99 diente er als Einjähriger beim Füsilier=Regiment Nr. 90 in Rostock und erhielt nach Ableistung der Reserveübungen das Befähigungszeugnis zum Reserveoffizier. Bei der Mobilmachung wurde er als Offizierstellvertreter in die 6. Kompagnie des Reserve=Infanterie=Regiments Nr. 214 eingestellt. Während der Kämpfe in Flandern erwarb er am 3. November 1914 das Eiserne Kreuz und wurde am 5. November zum Feldwebelleutnant befördert. Am Abend des 10. Novembers 1914 erlitt er bei Bixschote als stellvertretender Führer seiner 6. Kompagnie den Heldentod.
Stadtrichter Richard Valentin Beselin , geboren am 1. September 1876 in Rostock als Sproß einer von alters her dort angesessenen Familie, besuchte das Gymnasium seiner Vaterstadt und studierte dann in Heidelberg und Rostock Rechtskunde. Nachdem er 1906 die zweite juristische Staatsprüfung bestanden hatte, wurde er Vogt, Rechtsanwalt und Notar in Warnemünde. Seit Beginn des Jahres 1914 wirkte er als Stadtrichter in Rostock. In Warnemünde hatte er jahrelang den dortigen Militärverein geleitet, der ihn bei seinem Fortgange zum Ehrenmitglied ernannte. Als Oberleutnant d. R. und Führer der 5. Kompagnie des Reserve=Infanterie=Regiments Nr. 90 rückte er ins Feld. Im September 1914 wurde er mit dem Eisernen Kreuz, im Oktober mit dem Mecklenburgischen Militär=Verdienstkreuz ausgezeichnet. Er fiel am 2. Dezember 1914, dem Jahrestage der Schlacht von Loigny, durch einen Granatschuß bei Fresnières und liegt auf dem Kirchhofe dort bestattet. Seine letzten Grüße galten Warnemünde.
Oberlehrer Karl Kähler, geboren am 9. August 1883 in Fahrenholz bei Schwaan i. M. als Sohn des Lehrers Kähler.
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Nachdem er den ersten Unterricht durch seinen Vater empfangen hatte, wurde er in die Quarta des Wismarer Gymnasiums aufgenommen; Ostern 1901 bestand er die Reifeprüfung. Dann widmete er sich in Rostock und Leipzig dem Studium der Theologie und der Philosophie und legte 1905 die erste theologische Prüfung ab. Inzwischen hatte er zehn Monate als Lehrer an der Bürgerschule zu Gnoien gewirkt. 1905/6 genügte er in Rostock seiner Militärpflicht. Darauf war er bis Ostern 1908 Hilfslehrer an der Realschule in Teterow, bezog aufs neue die Rostocker Universität und bestand im Mai 1910 mit Auszeichnung die Prüfung für das höhere Lehramt. Beide Vorbereitungsjahre leistete er als Wissenschaftlicher Hülfslehrer am Großherzoglichen Gymnasium in Güstrow ab. Von da ging er als Hülfslehrer an die Oberrealschule zu Delmenhorst in Oldenburg. Michaelis 1913 kam er als Oberlehrer an das Lyzeum III. in Charlottenburg. Im November 1914 wurde er zum Heere einberufen und in Potsdam in die 1. Kompagnie des 1. Garde=Reserve=Regiments zu Fuß eingestellt. Er fiel beim Sturmangriff am 20. Dezember 1914 bei Lubocz in Polen.
Ingenieur Georg Grotefend wurde am 19. Februar 1877 in Frankfurt a. M. als Sohn des damaligen Stadtarchivars, jetzigen Geh. Archivrats Dr. Gr., geboren. In Frankfurt und dann in Schwerin auf Schulen, besuchte er nach erlangter Reife für den einjährigen Militärdienst die höhere Maschinenbauschule in Breslau, wo er zugleich sich in einer Maschinenfabrik praktisch und konstruktiv betätigte. Nach bestandenem Abgangsexamen trat er als Konstruktions=Ingenieur bei F. Schichau in Elbing ein, diente dann bei dem Grenadier=Regiment Nr. 89 sein Jahr ab und studierte sodann einige Semester auf der Technischen Hochschule in Hannover. Von da trat er als Ingenieur bei der Aktiengesellschaft Gebr. Körting zu Körtingsdorf bei Hannover ein und übernahm 1910 die Vertretung dieser Firma für Mecklenburg. Bei Kriegsausbruch trat er als Vizefeldwebel und Offizierstellvertreter bei den 89ern ein, machte vom 7. September 1914 ab den Zug durch Belgien nach Nordfrankreich mit und fiel, inzwischen zum Leutnant d. L. ernannt und mit dem Eisernen Kreuz geschmückt, am Morgen des 25. Dezember 1914 bei Carlepont durch einen Granaten=Volltreffer. Sein Grab ist südöstlich Carleponts am Bois St. Mard, wo so manche der braven mecklenburgischen Grenadiere mit ihm ruhen.
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Direktor des Katharineums in Lübeck Prof. Dr. Christian Reuter , geboren am 3. Dezember 1863 in Kiel als Sohn des Schiffsbaumeisters Reuter, besuchte das Kieler Gymnasium, erwarb dort 1882 das Reifezeugnis und studierte in seiner Vaterstadt, in Leipzig und Straßburg Geschichte und klassische Philologie. 1888 bestand er in Kiel die Oberlehrerprüfung. Dann verlebte er ein Probejahr und eine Hülfslehrerzeit in Wandsbek, nahm im Winter 1891/2 an einem Kurfus der Berliner Zentralturnanstalt teil und erlangte die Befähigung zum Turnunterricht. Auf Grund seiner Veröffentlichung des Kieler Rentebuches von 1300-1487 wurde er in Kiel 1892 zum Doktor der Philosophie promoviert. 1893-99 wirkte er als Oberlehrer in Stralsund, wo er seit 1896 das Stadtarchiv mitverwaltete. Dann wurde er Leiter des Progymnasiums i. E. in Pasewalk und 1901 Direktor des Gymnasiums zu Demmin i. P. Von dort ward er 1904 als Direktor des Gymnasiums Katharineum nach Lübeck berufen. Neben seinen Amtsgeschäften entfaltete er in Wort und Schrift eine reiche wissenschaftliche, gemeinnützige und patriotische Tätigkeit. Seine Neigung zur Geschichte regte ihn zur Beschäftigung mit der Vergangenheit Kiels und der beiden anderen Hansestädte Stralsund und Lübeck an, in die sein Beruf ihn geführt hatte. Mit frischem Leben erfüllte er den Verein für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, übernahm 1907 dessen Vorsitz und sorgte dafür, daß die Vereinszeitschrist wieder alljährlich erschien. Besondere Teilnahme schenkte er den Ausgrabungen bei Alt=Lübeck, die ihn zu Untersuchungen über den Aufbau der Stadt führten. Daneben erstrecken sich seine historischen Arbeiten auf die politische GeSchichte der Ostseeküste, auf die niederdeutsche Wirtschaftsgeschichte, zumal den Ostseehandel, und auf die Missionsgeschichte des Nordens, dessen Apostel Ansgar er Studien widmete. * ) Außerdem wirkte er in der Lübecker Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit, die ihn 1913 zu ihrem Direktor ernannte, im Wehrverein, im Ostmarkenverein im Alldeutschen Verbande, 1913 wurde er Mitglied der Lübecker Bürgerschaft. Im August 1914 stellte er sich zum Heeresdienst und ward zunächst der Seewehr an der Küste, der seine wissenschaftliche Liebe galt, überwiesen. Dann aber erreichte er es, zur
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Schlachtlinie versetzt zu werden. Er wurde in sein altes Infanterie=Regiment Nr. 85 eingereiht, dem er als Einjähriger und Offizier der Reserve angehört hatte und in dem er nun als Hauptmann d. L. die 2. Kompagnie führte. Beim Angriff auf die feindlichen Stellungen vor Soissons ward er am 1. Januar 1915 durch einen Halsschuß schwer verwundet. Er starb am Tage darauf im Lazarett zu Chauny. Seine Leiche wurde am 30. Januar 1915 in Lübeck beigesetzt.
Bürgermeister Johann Joerges , geboren am 3. Juli 1874 in Wismar als Sohn des dortigen Bürgermeisters Geh. Hofrats Joerges, besuchte die Schule in Wismar und bezog die Universitäten zu München, Berlin und Rostock. 1896 bestand er die erste, 1901 die zweite juristische Prüfung, wurde 1901 zum Amtsassessor und 1903 zum Bürgermeister in Crivitz ernannt. Dort war er auch als ritterschaftlicher Polizeirichter und als Rechtsanwalt tätig. 1914 zog er als Freiwilliger ins Feld. Zum Leutnant d. L. befördert, wurde er zwischen Steenstrate und Lizeme am 16. Mai 1915 schwer verwundet und seitdem vermißt. Am 29. September 1916 ward er durch das Großherzogliche Amtsgericht in Crivitz für tot erklärt; als Todestag hat das Gericht den 16. Mai 1915 angenommen.
Dr. phil. Rudolf Ihde , geboren am 18. Januar 1886 als Sohn des Schulzen Ihde zu Plate i. M., besuchte die Schule seines Heimatdorfes und darauf das Großherzogliche Gymnasium Fridericianum in Schwerin, wo er Ostern 1905 das Reifezeugnis erwarb. Dann diente er als Einjährig=Freiwilliger bei den Füsilieren in Rostock und studierte dort (mit Ausnahme des Sommersemesters 1909) bis Michaelis 1910 Geschichte, Deutsch, Philosophie und Englisch. Im Dezember 1910 bestand er in Rostock die Doktorprüfung magna cum laude. Durch seine Dissertation: Amt Schwerin, Geschichte seiner Steuern, Abgaben und Verwaltung bis 1655 (erschienen im Beiheft zu Band 77 unserer Jahrbücher), eine 1909 von der Rostocker philosophischen Fakultät gekrönte Preisschrift, hat er sich um die mecklenburgische Wirtschafts= und Verwaltungsgeschichte hoch verdient gemacht. Im Juli 1911 bestand er mit Auszeichnung die Oberlehrerprüfung. Seminarjahr und Probejahr leistete er in Schwerin ab und übernahm dann Michaelis 1913 die Leitung der Privatschule zu Rehna i. M. Bei Kriegsausbruch wurde er als Offizierstellvertreter der 8. Kompagnie
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des Reserve=Infanterie=Regiments Nr. 90 zugewiesen, nach den Kämpfen in Belgien und bei Noyon Anfang Oktober 1914 zum Leutnant d. R., gleich darauf zum Kompagnieführer der 2. Kompagnie ernannt und mit dem Eisernen Kreuz und dem Mecklenburgischen Miliär=Verdienstkreuz 2. Klasse ausgezeichnet. Er machte den Stellungskrieg bei Fresnières und in der Champagne mit. Im Juli 1915 kam er nach dem Osten, nachdem ihm kurz vorher die Freude geworden war, das Mecklenburgische Militär=Verdienstkreuz 1. Klasse zu erhalten. Im Osten nahm er an der Offensive in Polen teil und wurde beim Sturm auf Zabin am 31. Juli durch Rückenmarksverletzung und Bauchschuß schwer verwundet. Am 1. August 1915 starb er im Feldlazarett in Kruszewo den Heldentod und liegt auf dem Friedhofe des Lazaretts beerdigt.
Kommerzienrat Konsul Carl Bühring , ein Sohn des Hofpianisten Theodor Bühring, Wurde in Rostock am 18. August 1867 geboren. Er besuchte dort das Gymnasium und trat dann in die Lehre seines Onkels, des Weinhändlers Joh. Uhle zu Schwerin. Nachdem er seine Kenntnisse in anderen Städten Deutschlands und in Bordeaux vervollkommnet hatte, wurde er 1891 Teilhaber und später alleiniger Inhaber des Geschäftshauses Joh. Uhle. Anfang Oktober 1914 stellte er sich freiwillig in den Dienst des Vaterlandes. Er kam zunächst als Offizierstellvertreter nach Diest in Belgien, wo er zum Leutnant ernannt wurde. Im Januar 1915 meldete er sich für den Frontdienst und wurde dem Landwehr=Infanterie=Regiment Nr. 55 zugewiesen. Er erhielt das Eiserne Kreuz und das Mecklenburgische Militär=Verdienstkreuz 2. Klasse. Durch einen Unfall am 7. Oktober zog er sich ernste innere Verletzungen zu, denen, er am 5. November 1915 in Schwerin nach schwerem Leiden erlegen ist.
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A m 28. Juli 1916 ist der langjährige frühere Bücherwart des Vereins, Direktor a. D. der Großherzoglichen Regierungsbibliothek Geh. Rat Dr. Carl Schröder nach einem langen, an wissenschaftlicher Arbeit und wissenschaftlichen Erfolgen reichen Leben gestorben. Sein Tod fiel zwar schon in das Vereinsjahr 1916/17, aber gleich in dessen ersten Monat, und darum glaubten wir mit einer Würdigung dieses um unseren Geschichtsverein hochverdienten Mannes nicht bis zum nächsten Jahrbuche warten zu sollen.
Schröder gehörte dem Verein seit 1885 an, war Bücherwart von 1886-1915 und versah dann noch ein Jahr lang das Amt des Bilderwarts, das er im April 1916 wegen Krankheit niederlegte. Auch ist er Mitglied der Urkundenbuchskommission gewesen. So hat er dreißig Jahre lang für den Verein gewirkt, an dessen Arbeiten und geselligen Veranstaltungen er mit ganzem Herzen teilnahm. Einer unser Getreuesten ist in ihm von uns gegangen.
Zu den Jahrbüchern steuerte er des öfteren inhaltreiche, sorgsam gearbeitete Aufsätze bei. Und gerne erfreute er uns auf winterlichen Vereinsabenden durch Vorträge, in die er selbständige Forschungen auf den Gebieten der mecklenburgischen Geschichte und Literaturgeschichte zusammenzufassen pflegte. Viele unserer Mitglieder werden sich solcher Vorträge Schröders, zumal aus dem letzten Jahrzehnt, entsinnen, etwa des schönen Vertrags über den Grafen Adolf Friedrich v. Schack, gehalten im November 1908, oder des Vertrags über Adolf Wilbrandt und Heinrich Seidel (gehalten im Januar 1909). Die Studien, deren Ergebnisse er hier brachte, sind dann in seinem prächtigen Buche über Mecklenburg und die Mecklenburger in der schönen Literatur zum dauernden Ausdrucke gekommen. Auch an seine
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geschichtlichen Vorträge über die Anfänge der Regierung Friedrich Franz' I. und über die Verpfändung Wismars an Mecklenburg 1803 sei hier erinnert. Zum letzten Male sprach er am 27. März 1914 über Mecklenburg und die Kurwürde; es war der Gegenstand eines Aufsatzes, den er hernach in Band 80 der Jahrbücher veröffentlichte, und der seine letzte Arbeit sein sollte.
Für seine aufopfernde Tätigkeit im Dienste des Vereins, von der er erst ließ, als ihn der Verlust seiner körperlichen Kräfte dazu zwang, schulden wir dem Heimgegangenen innige Dankbarkeit; sie ist ihm, nachdem er auch sein letztes Vereinsamt niedergelegt hatte, vom 1. Sekretär auf Ermächtigung der Generalversammlung von 1916 in herzlichen Worten ausgesprochen worden.
In den Gelehrtenkreisen Mecklenburgs nahm Schröder eine hervorragende und geachtete Stellung ein. Seine Werke überdauern ihn. Wer ihn kannte und sein reiches Wissen, sein freundliches Wesen, seine stete Bereitwilligkeit, andere bei ihren Arbeiten zu fördern, schätzen lernte, wird auch seine Persönlichkeit nicht vergessen.
Auf Wunsch des Sekretariats hat ein Fachgenosse des Verstorbenen, der Germanist und Literarhistoriker unserer Landesuniversität, sich gerne bereitfinden lassen, den Nachruf zu schreiben, den wir auf den folgenden Blättern darbieten können, und der den Menschen, Gelehrten und Beamten Schröder, sein Leben, seine Werke und sein Wirken schildert.
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Carl Gustav Theodor Schröder wurde am 15. September 1840 zu Waren in Mecklenburg als Sohn des Theologen und Schulmannes Ferdinand Schröder (vgl. Allgemeine Deutsche Biographie 32, 505 f.) geboren. Der Vater (1812-84) war längere Zeit als Lehrer und Prediger tätig und wurde 1851 als Schulrat ins mecklenburgische Unterrichtsministerium nach Schwerin berufen. Seine Schulbildung empfing Carl Schröder auf dem Schweriner Gymnasium. Mit 19 Jahren bezog er die Universität Jena, um auf Wunsch des Vaters Rechtswissenschaft zu studieren, obwohl seine Neigung bereits damals literarischen Dingen gehörte. Als er 1860 nach München übersiedelte, wandte er sich von den juristischen Studien gänzlich ab. Im Kreise junger Dichter und Künstler erlebte er in München seine Sturm= und Drangzeit. Geibel und Bodenstedt regten ihn zu dichterischen Versuchen an. Bald aber faßte er wieder ernstere wissenschaftliche Ziele ins Auge, nach dem Vorbild von Wilhelm Hertz, der als junger Privatdozent an der Universität wirkte und in glücklichster Weise Poesie und Forschung miteinander verschmolz. Hertz ward dem jungen Studenten Lehrer und Freund und lenkte ihn auf die rechte Bahn. Schröder hörte bei Konrad Hofmann, dem Vertreter der deutschen und romanischen Philologie, und bei Giesebrecht, der ihn als Mitarbeiter bei der Herausgabe der Chroniken deutscher Städte annahm. Zur Ergänzung der Vorlesungen las er eifrig Quellenwerke und Bücher aus dem Gebiete der deutschen und mittelalterlichen Philologie. Mit einer Abhandlung über die höfische Dorfpoesie, die in Gosches Jahrbuch für Literaturgeschichte l (1860) gedruckt wurde, bewarb er sich an seiner Heimatuniversität Rostock um die Doktorwürde. Karl Bartsch beurteilte die eingereichte Schrift günstig so daß Schröder am 23. Mai 1864 promoviert wurde. Im Jahre 1860 erschien sein erstes Buch, eine Bearbeitung von Werners Helm=
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brecht, der "ältesten deutschen Dorfgeschichte". Die geschmackvolle Übertragung ist dem "Lehrer und Freunde Wilhelm Hertz" gewidmet. Er eiferte dem Meister der Übersetzungskunst aus den mittelalterlichen Denkmälern erfolgreich nach und erneuerte für die Zeitgenossen eines der Werke, die den Gegenstand seiner Doktorschrift bildeten. Mit einem in der "Germania" 1865 veröffentlichten Aufsatz über Heimat und Dichter des Helmbrecht suchte er gegen Keinz den Nachweis zu erbringen, daß Werner der Gärtner, der Verfasser des Helmbrecht, der als fahrender Sänger bekannte Bruder Werner sei. Diese Meinung ist freilich nicht durchgedrungen, insofern schwerwiegende Gegengründe geltend gemacht werden konnten.
Inzwischen war das Leben des jungen Doktors in ganz neue Bahnen gelenkt worden. Im Herbst 1864 berief ihn Großherzog Friedrich Franz II. zum Lehrer und Reisebegleiter des Erbgroßherzogs, der seiner Gesundheit wegen den Süden aufsuchen mußte. In seiner kleinen Schrift "Aus der Jugendzeit des Großherzogs Friedrich Franz III." (1897) und in seinem Buche "Friedrich Franz III." (1898) berichtet Schröder über diese Jahre, die ihn nach Bagnères=de=Bigorre am Fuß der Vorberge der Pyrenäen, am Eingang des Campanertales entführten. Der Aufenthalt im Süden währte bis Ende April 1866. Schröder begleitete seinen jungen Herrn im Oktober 1866 nach Dresden, wo der Erbgroßherzog das Gymnasium besuchte. Zu Neujahr 1868 gab er sein Erzieheramt auf, um seine brach liegenden Wissenschaftlichen Forschungen wieder aufzunehmen.
Er trat in den Dienst der historischen Kommission bei der Kgl. Akademie der Wissenschaften in München und machte in ihrem Auftrag Reisen nach Erlangen, Cöln und Wien. Die Bearbeitung der Städtechroniken war ihm zugeteilt. So ist die Ausgabe von Gotfrid Hagens Cölner Chronik (gedruckt im 12. Band der Chroniken deutscher Städte, Leipzig 1870; vgl. S. 17 ff.) in bezug auf die philologische Textbehandlung sein Werk. Als Erinnerung an seine Reise nach Südfrankreich veröffentlichte er 1869 Weihnachtslieder aus Bearn in ihrer eigenartigen Mundart. Diesem kleinen Beitrag zur romanischen Philologie folgten bedeutendere Arbeiten aus dem Gebiete der deutschen Philologie, wobei bereits die Vorliebe fürs Niederdeutsche sich bemerkbar macht. Er gab zwei Sammlungen niederdeutscher Sprichwörter heraus und schrieb eine gründliche Abhandlung übers Redentiner Osterspiel, eine Vorstudie zu einer künftigen Ausgabe. In der "Germania" berichtete er über verschiedene
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Texte des Brandan, ebenfalls als Vorläufer der Ausgabe des Gedichtes von 1871. Im Jahre 1869 erschienen Ausgaben von drei niederdeutschen Gedichten: Vruwenlof, van sunte Marinen, van deme holte des hilligen cruzes. In Zeitschriften finden wir sprachliche Bemerkungen zu Closener, Erklärung seltener unverständlicher Ausdrücke, Bruchstücke von Hartmanns Gregorius und ein geistliches Volkslied (carmeu sponsae) aus Cölner Büchereien, eine Ausgabe einer epischen Estherdichtung; endlich 1872 den Reinke Vos, eine für weitere Kreise bestimmte Ausgabe mit Einleitung und Anmerkungen. Mithin eine reiche und vielseitige Tätigkeit, die sich immer mehr nach der philologischen Seite entwickelte.
Schröders rüstige und erfolgreiche Arbeit erlitt im Jahre 1869 ein schwere Störung: als er bei seinen Eltern in Rudolstadt weilte, erkrankte er an Lähmungserscheinungen, die ihn längere Zeit zur Ruhe zwangen, aber nach Verlauf von neun Monaten wieder verschwanden. Immerhin hatte seine Gesundheit einen harten Stoß erlitten und erheischte für die späteren Jahre sorgfältige Schonung.
Im Jahre 1872 begann ein neuer Abschnitt seines Lebens: Schröder wurde nach Leipzig berufen, um zuerst im Verlag von Otto Spamer, hernach bei Bädeker wissenschaftlich zu arbeiten. Er verblieb in dieser Stellung mit kurzen Unterbrechungen bis zu seiner Berufung nach Schwerin 1880.
Für den Winter 1874/5 erhielt Spröder eine Einladung, den Erbgroßherzog von Mecklenburg auf einer Reise ins Morgenland zu begleiten. Am 16. November wurde die Fahrt angetreten, die über Paris, Marseille nach Algier, dann nach Sizilien, Ägypten, Alexandria, Kairo, den Nil hinauf, nach dem Sinai, Jerusalem, Nazareth und Damaskus und endlich über Athen und Konstantinopel in die Heimat zurück führte. Seine Eindrücke schilderte Schröder in seinem Gedenkblatt auf Friedrich Franz III. (1897) auf Grund von Tagebuchaufzeichnungen. Mit offenem Auge blickte er in die farbenfrohe neue Welt, die sich ihm auf dieser beinahe dreivierteljährigen Reise erschloß.
In Leipzig nahmen die beruflichen Arbeiten seine Zeit so sehr in Anspruch, daß wir in den nächsten Jahren nur wenige Veröffentlichungen wissenschaftlicher Art nachweisen können. Gelegentliche Anzeigen und Besprechungen, z. B. über die das Nibelungenlied betreffenden Forschungen von H. Fischer und Vollmöller, über Jonckbloets niederdeutsche Literaturgeschichte, Aus=
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gaben eines niederdeutschen Steinbuches und eines Susannenspiels aus Wiener Handschriften sind hier zu nennen. Aber dieser Stillstand war vorübergehend, eine neue Zeit fruchtbarer Tätigkeit begann wieder mit der Wendung, die sein Leben mit der Rückkehr in die alte Heimat erfahren sollte.
In seinem Buch über Friedrich Franz III. (1898) erzählt Schröder, wie seine Berufung nach Schwerin durch das persönliche Eingreifen seines einstigen Zöglings, der ihm dauernde Achtung und Freundschaft bewahrt hatte, in die Wege geleitet wurde. Bereits im August 1882 schrieb der damalige Erbgroßherzog: "ich möchte wissen, ob ich nicht in irgend einer Weise meine Gefühle für Sie praktisch beweisen könnte". Schröder erwiderte, daß man in Schwerin damit umgehe, die Regierungsbibliothek neu zu ordnen und daß er sich's zutraue, eine solche Anstalt zu leiten. Der Ausbau des Domklosterganges zum Bibliotheksgebäude sollte im Sommer 1885 beginnen und zum Herbst 1886 vollendet sein. Aber schon zum 1. Juli 1885 durfte Schröder sein Amt antreten. Der Großherzog schrieb: "ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie ich mich freue, daß wir so weit sind, und daß ich nun endlich die Aussicht habe, Sie dauernd in Mecklenburg und in meiner Nähe zu haben." So wurde Schröder auf die ehrenvollste Weise in seine Heimat zurückberufen und in einen seinen Neigungen und Fähigkeiten durchaus entsprechenden Wirkungskreis eingewiesen. Über die Neugestaltung der Bibliothek, deren Anfänge bis ins Jahr 1779 zurückreichen, berichtet eine besondere kleine Schrift Schröders aus dem Jahre 1893 (vgl. dazu noch die Sonntagsbeilage der Mecklenburgischen Zeitung vom 5. November 1911). Die Bücherei wuchs im Laufe der Zeiten zu einer vielseitigen, weitschichtigen Sammlung der Literatur, zu einer reichhaltigen Pflegestätte der Wissenschaft und Kunst heran. Durch Schenkungen und Ankäufe wurde ihr Bestand ansehnlich vermehrt, ihre Hauptfächer sind Rechtswissenschaft und Staatswissenschaft einschließlich Volkswirtschaft und Sozialpolitik, Geschichte nebst Kulturgeschichte und Länderkunde, besonders aber Mecklenburgisches im vollen Umfang, darunter niederdeutsche Schriften und Volkskundliches. Ohne die übrigen Zweige zu vernachlässigen, gab Schröder der ihm anvertrauten Bibliothek ein wesentlich literarisch=philologisches Gepräge. Die Grundsätze der Verwaltung, Aufstellung und Katalogisierung sind vortrefflich und ganz den Raumverhältnissen angepaßt. Wennschon ein vollständiger Neubau für die künftige Entwicklung zweckdienlicher gewesen wäre, so genügten doch die vorhandenen
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Baulichkeiten jedenfalls für eine lange Reihe von Jahren. Das Arbeitszimmer, mit den Bildern aus Alt=Schwerin ausgeschmückt, bietet dem Besucher behaglichen Aufenthalt, die Wünsche der Benutzer werden durch Auskünfte und Nachweise zuvorkommend berücksichtigt. Mit großer Sorgfalt arbeitete Schröder einen niederdeutschen Katalog aus, der im Verein mit der Rostocker Universitätsbibliothek zu einem in beiden Büchereien aufgestellten möglichst vollständigen Verzeichnis der plattdeutschen Schriften Mecklenburgs erweitert werden soll. Überhaupt haben unter Schröders Leitung die Schweriner Regierungsbibliothek und die Rostocker Universitätsbibliothek engste Fühlung gewonnen, indem die Bestellungen von Büchern, die in Schwerin fehlen, wenn möglich durch Vermittlung der Ausleihe von Rostock erledigt werden und umgekehrt den Rostocker Bestellern auch die Schweriner Bestände fast unbeschränkt und kostenlos zur Verfügung stehen. Die Neuordnung der Bibliothek hatte eine erhebliche Steigerung der Benutzung zur Folge, jetzt erst wurden die reichen Schätze ihrer Bestimmung zugeführt. Die Zahl der Beamten vergrößerte sich den neugeschaffenen Verhältnissen gemäß. Als Schröder, der neben der Regierungsbibliothek die Privatbibliothek des Großherzogs verwaltete und seine fachmännische Hilfe verschiedenen anderen Sammlungen angedeihen ließ, im Sommer 1914 sein Amt aus Gesundheitsrücksichten niederlegte, durfte er auf eine segensreiche Tätigkeit zurückblicken: die Regierungsbibliothek war eigentlich erst durch ihn als eine den heutigen Anforderungen vollkommen entsprechende wissenschaftliche Anstalt begründet worden. Vor ihrem Einzug in den Kreuzgang am Dome war sie ohne große Bedeutung gewesen. Da Schröder vor seinem Amtsantritt keine eigentliche bibliothekarische Schulung durchgemacht hatte, verdient seine Leistung um so mehr Anerkennung: er bewährte in der Einrichtung der Bibliothek eine glückliche Hand.
Die Schweriner Heimat und das neue Amt bestimmten auch die wissenschaftlichen Arbeiten Schröders. Während er bisher mit seinen Ausgaben und Abhandlungen keine festen Ziele verfolgt, sondern das, was ihm der Zufall darbot, ausgeführt hatte, allerdings mit Vorliebe fürs Niederdeutsche, so nahm er sich jetzt als Lebensaufgabe die Heimatkunde, besonders Literatur und Geschichte, vor. Die Regierungsbibliothek enthielt hierfür Mittel, so daß er aufs glücklichste amtliche und wissenschaftliche Tätigkeit verbinden konnte. Ein Blick auf das Verzeichnis der Schriften belehrt uns über die stets zunehmende und sich ver=
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tiefende Beschäftigung mit der mecklenburgischen Literatur. Das Redentiner Osterspiel wurde mit gehaltreicher Einleitung und gründlichen Anmerkungen herausgegeben. Schröders Ausgabe steht auf voller wissenschaftlicher Höhe, die mit dem Denkmal verknüpften literarischen und sprachlichen Fragen sind sorgfältig behandelt und nur noch in Einzelheiten der Verbesserung und Ergänzung bedürftig. In der Hauptsache darf die Ausgabe als abschließend und für alle weiteren grundlegend bezeichnet werden. Das Osterspiel ist mecklenburgische Heimatkunst im besten Sinne, die Rostocker Bearbeitung von Sebastian Brants Narrenschiff (1519) zeugt für die Fähigkeit niederdeutscher Drucker, fremde Erzeugnisse der niederdeutschen Umgebung anzupassen. Schröders Erläuterungen rücken das Wesen der Bearbeitung in helles Licht. Im Anschluß an diese beiden Werke und an den niederdeutschen Katalog schrieb Schröder eine Gesamtdarstellung der neu=niederdeutschen Dichtung in Mecklenburg (1904), ein Büchlein von großem Wert sowohl für die mecklenburgische Heimatkunde als für die ganze niederdeutsche Literatur überhaupt. Reiche, wenn auch nicht erschöpfende Quellennachweise und anschauliche Schilderung hervorragender Dichterpersönlichkeiten zeichnen die Schrift aus, die 1909 im vierten Abschnitt des großen Buches über "Mecklenburg in der schönen Literatur" eine erweiterte Fassung erhielt. Wie ein Entwurf geht diesem großen Buche 1894 ein Vortrag über Mecklenburgs Anteil an der deutschen Nationalliteratur bis zum Ende des 17. Jahrhunderts voran. Im Verein für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde hielt Schröder öfters Vorträge, z. B. über Johann Jakob Engel, über Fanny Tarnow und andere literarische Persönlichkeiten. Aus solchen Vorarbeiten erwuchs "Mecklenburg und die Mecklenburger in der schönen Literatur" (1909), eine Literaturgeschichte Mecklenburgs, die in vier Abschnitten das Mittelalter (Humanismus und Renaissance), die Anfange der modernen Literatur (Klassische Zeit und Romantik), die moderne Dichtung, die Neuniederdeutschen behandelt. "Das Buch soll zusammenfassen, was von Mecklenburgern innerhalb und außerhalb ihres Vaterlandes, sowie von Nichtmecklenburgern in der Zeit, da sie in Mecklenburg weilten, auf dem Gebiete der schönen Literatur geschaffen worden ist." Mecklenburgs Anteil am deutschen Schrifttum im weitesten Verstand ist also der Gegenstand dieser Schrift, die durch Erwähnung aller Beteiligten ein möglichst vollständiges und durch Charakterisierung der bedeutenden Schriftsteller ein möglichst lebendiges Bild geben will. Unter den landschaftlichen
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deutschen Literaturgeschichten, die zur Ergänzung der umfassenden allgemeinen deutschen Literaturgeschichte dienen, behauptet Schröders Darstellung einen ehrenvollen Platz, sie ist dem Forscher ein unentbehrliches Hilfsmittel. Die mecklenburgische Eigenart tritt natürlich besonders in den plattdeutschen und rein volkstümlichen Dichtungen zutage, denen Schröder mit warmer Teilnahme, aber auch mit strenger Kritik gegenübersteht.
Aus Schröders literarischen Forschungen ging auch die Abhandlung über die Anfänge des Buchdrucks in Schwerin (1895) hervor. Später als manche anderen mecklenburgischen Städte kam Schwerin in den Besitz einer Druckerei. In Rostock wurde bereits 1476 von den Michaelisbrüdern gedruckt, wogegen Schwerin nach längeren vergeblichen Verhandlungen in Peter Schröder 1683 seinen ersten Drucker erhielt.
Die lange ruhenden geschichtlichen Studien nahm Schröder in Schwerin wieder auf, und zwar widmete er sich auch auf diesem Gebiete der heimischen Geschichte, mit Vorliebe des Großherzoglichen Hauses. Er veröffentlichte das Tagebuch des Erbprinzen Friedrich Ludwig aus den Jahren 1811-13, schrieb über die Anfänge der Regierung des Großherzogs Friedrich Franz I. und über seine Jugend und Erziehung, verfaßte für die Allgemeine Deutsche Biographie eine kurze Lebensbeschreibung des Großherzogs Friedrich Franz II. und ein liebevoll persönlich gehaltenes Buch über Friedrich Franz III. Die Schrift über Caroline, Erbprinzessin von Mecklenburg=Schwerin, geb. Prinzessin von Sachsen=Weimar (1786-1816) führte teilweise in die literarischen Kreise Weimars. Die Abhandlungen über die schwedische Verpfändung Wismars an Mecklenburg=Schwerin (1803) und über die für Mecklenburg eine Zeitlang in Aussicht stehende Kurwürde beschäftigen sich mit der Vorgeschichte des Großherzogtums. Alle diese Schriften waren Vorstudien zu einem größeren zusammenfassenden Werk über die Geschichte des Großherzogtums im 19. Jahrhundert. Dieser Arbeit wollte sich Schröder nach dem Rücktritt vom Bibliotheksamt mit ungeteilter Kraft widmen, der Tod hat ihn darüber ereilt. In schöner, sinniger Weise hätte hier der Geschichtsschreiber dem Gefühl der Dankbarkeit und Verehrung für das Großherzogliche Haus Ausdruck verliehen. Seine Darstellung hätte zweifellos eine besondere persönliche Note gewonnen als ein Denkmal wahrer und inniger Liebe zur Heimat.
Schröders amtliche und wissenschaftliche Tätigkeit wurde 1891 durch die Ernennung zum Regierungsrat, 1899 zum Ge=
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heimen Regierungsrat anerkannt. Die philosophische Fakultät der Universität Rostock nahm mit Freuden die Gelegenheit wahr, am 23. Mai 1914 die fünfzigste Wiederkehr seiner Promotion durch Erneuerung der Doktorurkunde zu feiern. Unsern Glückwunsch brachten wir in deutscher Sprache dar. Die Urkunde schloß mit den Worten: "der Fakultät gereicht es zur Ehre, Carl Schröder zu den von ihr promovierten Doktoren zu zählen".
Die Berufung nach Schwerin und sein Amt durfte Schröder als eine glückliche Wendung seines Lebens begrüßen. Im Alter von 45 Jahren, gereift und noch im Vollbesitz seiner geistigen Kraft, gewann er einen Wirkungskreis, dem er vollauf gewachsen war. Die Ziele seiner Arbeit waren klar und fest vorgezeichnet, erreichbar und frei von der Gefahr der Ablenkung und Zersplitterung. Er wußte sich zu beschränken zu vielseitiger, aber doch einheitlicher Tätigkeit. So kam eine schöne Ruhe in sein Leben.
Im Jahre 1886 hatte er sich vermählt und damit eine reich beglückende Häuslichkeit gewonnen. Seine Gattin brachte den Arbeiten ihres Mannes verständnisvolle Teilnahme entgegen. Sie war um seine sorgfältige Pflege in gesunden und kranken Zeiten bemüht und kräftigte so seine Leistungsfähigkeit. Die Leiden, die ihm in den letzten Lebensjahren nicht erspart blieben, hat sie nach Möglichkeit gelindert. Sie hat ihm das Dasein froh und leicht gemacht.
Schröder war ein Mann von wahrer geistiger Kultur, feinfühlig und anregend im Verkehr mit andern, voll innerer Teilnahme an Wissenschaft und Kunst, gewandt und mitteilsam im Gespräch. Schon als Student war er in München der süddeutschen Art und ihrer zwanglosen Offenheit besonders zugetan. Die hier geweckten künstlerischen Neigungen blieben ihm ein dauernder Gewinn. Gern zog er auf Reisen südwärts, auch über die Alpen nach Italien, nach Rom, wo er mit Vorliebe seinen Urlaub zu verbringen pflegte. In den ersten Monaten des Jahres 1915 weilte er zur Erholung und Kräftigung in Meran. Seine Gesundheit war nicht sehr widerstandsfähig, er hatte mit manchen Leiden zu kämpfen, die er aber mit zäher Ausdauer überwand, so daß ihm doch ein hohes Alter beschieden war. Seit 1912 machten sich die Altersbeschwerden sehr fühlbar. Am 28. Juli 1916 nahm ihn der Tod nach schweren mit Geduld ertragenen Leiden im Alter von 76 Jahren hinweg. Sein Andenken steht bei seinen Freunden und Amtsgenossen und in der gelehrten Welt in hohen Ehren.
Rostock, Oktober 1916.
Wolfgang Golther.
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Bücher.
Helmbrecht, von Wernher dem Gartner, die älteste deutsche Dorfgeschichte, übertragen von C. S. Wien 1865; 2. Aufl. Troppau o. J.
Vruwenlof. Van sunte Marinen; mittelniederdeutsche Gedichte, herausgegeben von C. S. Erlangen 1869.
Van deme holte des hilligen cruzes; mittelniederdeutsches Gedicht mit Einleitung, Anmerkungen und Wörterbuch, herausgegeben von C. S. Erlangen 1869.
Sanct Brandan. Ein lateinischer und drei deutsche Texte, herausgegeben von C. S. Erlangen 1871.
Der Nonne von Engeltal Büchlein von der Genaden Uberlast, herausgegeben von C. S. (Bibliothek des Literarischen Vereins in Stuttgart CVIII.) Tübingen 1871.
Reinke de Vos, herausgegeben von C. S. (Deutsche Dichtungen des Mittelalters von Karl Bartsch II.) Leipzig 1872.
Griseldis. Apollonius von Tyrus, herausgegeben von C. S. (Mitteilungen der deutschen Gesellschaft zur Erforschung vaterländischer Sprache und Altertümer in Leipzig V.) Leipzig 1872.
Dat nye schip van Narragonien, die jüngere niederdeutsche Bearbeitung von Sebastian Brants Narrenschiff (Rostock 1519), herausgegeben von C. S. Schwerin 1892.
Redentiner Osterspiel nebst Einleitung und Anmerkungen, herausgegeben von C. S. (Denkmaler, herausgegeben vom Verein für niederdeutsche Sprachforschung V.) Norden und Leipzig 1893.
Die Großherzogliche Regierungsbibliothek in Schwerin von C. S. (Statt Manuskript gedruckt.) Schwerin 1893.
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Mecklenburgs Anteil an der deutschen Nationalliteratur bis zum Ende des 17. Jahrhunderts. Ein Vortrag von C. S. Schwerin 1894.
Johann Jakob Engel, ein Vortrag von E. S. Schwerin 1897.
Friedrich Franz III., Großherzog von Mecklenburg=Schwerin, ein Gedenkblatt. Schwerin 1897.
Friedrich Franz III., Großherzog von Meckleuburg=Schwerin; aus seinem Leben und seinen Briefen; herausgegeben von C. S. Schwerin 1898.
Caroline, Erbprinzessin von Mecklenburg=Schwerin, geb. Prinzessin von Sachsen=Weimar, von C. S. Schwerin 1901.
Fanny Tarnow; ein Lebensbild von C. S. Schwerin 1902. (Aus Jahrbuch 68 des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde.)
Die neu=niederdeutsche Dichtung in Mecklenburg von C. S. Bremen 1904. (Sonderabdruck aus der Halbmonatsschrift Niedersachsen.)
Mecklenburg und die Mecklenburger in der schönen Literatur, von C. S. Berlin 1909. (Mecklenburgische Geschichte in Einzeldarstellungen XI/XII.)
Aufsätze, Ausgaben usw. in Zeitschriften.
Die höfische Dorfpoesie des deutschen Mittelalters (Gosches Jahrbuch für Literaturgeschichte I, 1865).
Heimat und Dichter des Helmbrecht (Germania X, 1865).
Weihnachtslieder aus Bearn (Jahrbuch für romaniche und englische Literatur I, 1869).
Hundert niederdeutsche Sprichwörter (Archiv für das Studium der neueren Sprachen XLIII, 1868).
Aber hundert niederdeutsche Sprichwörter (Archiv XLIV, 1869).
Zum Redentiner Spiel (Germania XIV, 1869).
Zum Brandan (Germania XVI, 1871).
Sprachliches zu Closener (Germania XVI, 1871).
Bruchstücke von Hartmanns von Aue Gregorius (Germania XVII, 1872).
Carmen Sponsae (Germania XVHH, 1872).
Hester (Germanistische Studien herausg. v. Bartsch I, 1872).
Hester von Heinrich von München (Archiv für das Studium der neueren Sprachen L, 1872).
Zur Geschichte der niederländischen Literatur (Archiv für Literaturgeschichte III, 1874).
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Die Forschungen über das Nibelungenlied (Archiv für Literaturgeschichte IV, 1875).
Deutsche Handschriften im Britischen Museum (Archiv IV, 1875).
Ein niederdeutsches Gedicht von den sieben Todsünden (Archiv IV, 1875).
Varia aus Wiener Handschriften (Jahrbuch des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung II, 1876).
Susanna (Germania XXII, 1877).
Franz Wilhelm Ferdinand Schröder (Allgemeine deutsche Biographie XXXII, 1891).
Die Anfänge des Buchdrucks in Schwerin (Jahrbuch des. Vereins für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde LX, 1895).
Zum mittelniederdeutschen Wörterbuch (Korrespondenzblatt des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung Heft 19, 1896/7).
Zu Hölderlin (Euphorien VI, 1899).
Tagebuch des Erbprinzen Friedrich Ludwig von Mecklenburg=Schwerin aus den Jahren 1811-13 (Jahrbuch des Vereins für mecklenburgische Geschichte LXV, 1900).
Der Güstrower Tumult im Jahre 1800, nach den Magistratsakten dargestellt (Mecklenburgische Zeitung, Sountagsbeilage 8. März 1903).
Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg=Schwerin (Allgemeine deutsche Biographie XLIX, 1904).
Zu Christian Ludwig Liscows Jugend (Euphorien XIII, 1906).
Johann Jacob Engel an Kotzebue (Jahrbuch des Vereins für mecklenburgische Geschichte LXXI, 1906).
Schwerin (Niedersachsen XVI, 1910/11).
Die Anfänge der Regierung des Großherzogs Friedrich Franz I. (Mecklenburger Nachrichten 1912 Juni).
Beiträge zur Erziehungs= und Jugendgeschichte des Großherzogs Friedrich Franz I. (Jahrbuch des Vereins für mecklenburgische Geschichte LXXVII, 1912).
Die schwedische Verpfändung Wismars an Mecklenburg=Schwerin 1803 (Jahrbuch des Vereins für mecklenburgische Geschichte LXXVII, 1912).
Mecklenburg und die Kurwürde (Jahrbuch des Vereins für mecklenburgische Geschichte LXXX, 1915).
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Von
Margarete Friederichs, Schwerin.
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In diese Zusammenstellung habe ich alles aufgenommen, was mir an Büchern, Aufsätzen und kleineren Mitteilungen seit 1912 bis Pfingsten 1917 erreichbar war.
Daß hie und da (so bei Hansezeit, Literatur usw.) über den engen Rahmen Mecklenburgs hinausgegangen ist, auch einzelne Nachträge zu dem im Jahrbuch 77 gegebenen Literaturbericht aufgenommen sind, wird dem Leser sicher willkommen sein. - Etwa Fehlendes aus dem jetzt behandelten Zeitabschnitt soll im nächsten Literaturbericht nachgeholt werden. Gütige Nachweise werden mit Dank entgegengenommen.
Margarete Friederichs,
Hilfsarbeiterin im Großh. Geheimen und Haupt=Archiv, Schwerin.
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Quellen.
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(1100-1281.) München u. Leipzig: Duncker & Humblot 1911-1914. 4°. (Veröffentlichungen d. Vereins f. d. Gesch. d. Mark Brandenburg.)
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[Wird vollst, erscheinen in der Zeitschrift f. deutsche Mundarten. Mecklenburg nur erst andeutungsweise enthalten.]
Münzen, Wappen und Siegel.
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Seite 134 |
Karten.
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Landeskunde (mit Fauna und Flora).
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Rez. von Walter Bruhn in: Mitteilungen d. Geogr. Gesellschaft Rostock Jg. 5 u. 6 (1913/14 u. 1914/15) S. 155.
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filtaf. u. 12 Abb. Greifswald 1913: Abel. 251 S. 11 Taf. 8°. (Aus: Jahresbericht d. Geogr. Gesellsch. zu Greifswald Bd. 13.) Greifswald, Phil. Diss. v. 16. Aug. 1913.
Ref. Friederichsen.
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Rez. von E. Roch in: Petermanns Mitteilungen aus Justus Perthes' Geographischer Anstalt Jg. 62 (1916) Juni=Heft.
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denkmalpflege in Berlin am 3. u. 4. Dez. 1915. Berlin: Bornträger 1916. Aus: Mecklenburg Jg. 11 (1916) S. 12.
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Hinweis von Walter Bruhn in: Mitteilungen d. Geogr. Gesellschaft Rostock Jg. 3 u. 4 (1911/12 u. 1912/13) S. 223-224.
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Rez. von Walter Bruhn in: Mitteilungen der Geogr. Gesellsch. Rostock Jg. 3 u. 4 (1911/12 u. 1912/13) S. 227.
Städtebau.
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aus dem Seminar f. Städtebau an der Königl. Techn. Hochschule zu Berlin Bd. 3 H. 1.)
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6): Die künstlerischen Bedingungen, Anlage u. Aufbau des neuzeitlichen deutschen Hauses (in Vorher.).
Rez. von Prof. Vetterlein in: Wasmuths Monatshefte f. Baukunst Jg. 2 (1916) Nr. 7 u. Nr. 8/9.
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Ortsgeschichte.
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rat in Schwerin. Aus: Der Profanbau. Hrsg. von Licht. Jg. 1913 H. 5 S. 175-176, 122-123, 131-139.
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Geschichte.
Vorgeschichte.
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schen Akademie der Wissenschaften Bd. 27 (1916) S. 596 bis 607.
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