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Über die Familie Spiegelberg.

Sippenkundliche Untersuchungen

von

Dr. med. Rudolf Spiegelberg, Insel Poel i. Meckl.

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D ie Familienforschung gewinnt in den letzten Jahren zunehmend Boden im Bürgertum. Je mehr der egoistische Individualismus sich ausgelebt und ad absurdum geführt hat, je mehr andrerseits die Massenherrschaft das Bild unseres Staates zurzeit entstellt, um so mehr sieht der Einzelne sich wieder hingewiesen auf den eigentlichen Kern der menschlichen Gesellschaft, die blutsverwandte Sippe. Sie ist seine Unsterblichkeit: in ihr leben seine Wesenszüge durch Vererbung im getreuesten Abbild weiter fort bis in fernste Zeiten, nur in anderen Mischungen; auch die Seelenwerte, die ihn begeistern, finden den verwandtesten Boden in seinen Nachkommen, und keiner wird sein Andenken je mit solcher Liebe hochhalten wie seine Urenkel, wenn er dafür sorgt, daß sie etwas von ihm wissen!

Wer den früheren Generationen mit Eifer nachgeht dessen Blick erweitert sich rasch zum Interesse an der ganzen Geschichte der alten Zeiten. Mit stärkerem Mitgefühl, mit ganzem Herzen lebt er sie mit, wenn er seine Vorfahren darin verwoben weiß. Und umgekehrt, wer von vornherein historische Neigungen besitzt, der sollte doch nicht nur nach den allgemeinen Entwicklungszügen suchen, sondern auch die Bausteine, die sein eigenstes Erbwesen bilden, genetisch zu erforschen suchen! Kulturgeschichte und Familienforschung sollten Hand in Hand gehen, denn sie stehen in Wechselwirkung miteinander. Auch die Geschicke privater Familien sind Geschichte. Es sei darum gestattet, in den Meckl. Jahrbüchern eine Untersuchung über eine mecklenburgische Familie zu liefern.

Gleichzeitig wird hiermit erstrebt, eine Anregung zu geben, in der Familienforschung über die bloße Sammlung von Daten und persönlichen Erlebnissen hinauszukommen. Sie hätten freilich meist nur ein privates Interesse. Die Krönung dieser als Unterlage natürlich unentbehrlichen Arbeit soll aber sein, allgemeine Gesetzmäßigkeiten, statistische Ergebnisse, große Entwicklungszüge herauszuschälen, die der soziologischen Wissenschaft als Material dienen können.

Die Gesellschaftskunde steckt noch in den Kinderschuhen. Nicht mit spekulativen Deduktionen ist sie zu fördern, sondern induktiv muß sie aus vielen einzelnen Beobachtungen ihre Gesetze ableiten. Die Entwicklung der Gesellschaft zu untersuchen, ist auch eine histo-

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rische Aufgabe. Oder vielmehr, es gilt hier, das durch geschichtliche Forschung gereinigte Material nach biologischen Gesichtspunkten zu bearbeiten. Hierzu kann auch der bürgerliche Familienforscher sein Scherflein beitragen. Erstrebenswert ist die Veröffentlichung zahlreicher solcher Familienanalysen aus den verschiedensten Kreisen. Eine zusammenfassende Bearbeitung derselben würde dann weitere Gesetzmäßigkeiten höherer Ordnung gewinnen lassen.

Den Namen Spiegelberg leitet Grimms Wörterbuch ab von specula (Warte zum Spähen); es ist also "ein Berg, der eine Warte trägt". Die Mystiker vergeistigten den Wortsinn und legten die Möglichkeit hinein, die göttliche Wahrheit zu schauen. Gern nehmen wir ihren Vers zum Leitspruch:

"speculieren ist min werc,
dâvon heiz ich von Spiegelberc." (Syon 31.) -

Die Familie Spiegelberg ist in Mecklenburg seit 1586 nachzuweisen; drei Viertel ihrer sicher festgestellten Mitglieder, nämlich 123 von 163 sind hier geboren.

Vorher lebte der Stamm zu Strasburg i. Uck. Die sichere Geschlechterfolge geht zurück bis Paschen Spiegelberg, der 1500 bis 1540 geboren und Ratsherr zu Strasburg war. Vor ihm finden sich:

1515 Joachim Speghelbergh de Straceborch Caminens. (d. h. im Bistum Kammin), zu Greifswald immatrikuliert.
1328 Nikolaus Spegelberch, vir honestus, Ratsherr zu Strasburg, Zeuge bei einer Urkunde (Cod. Dipl. Brand. I, 21, S. 146).

Nun sind diese beiden zwar nicht ohne weiteres für direkte Vorfahren zu erklären, aber ihr Vorkommen läßt doch wohl den Schluß zu, daß die Familie als Ratsgeschlecht schon seit etwa 1300 in Strasburg gelebt hat, wie es auch späterhin der Fall war.

10 1/2 km nordöstlich von Strasburg liegt ein Dorf Spiegelberg, dessen Name wohl sicher eine Beziehung zu der Strasburger Familie hat. Urkundlich erwähnt wird das Dorf erst 1536, und zwar als wüste Feldmark mit der Dorfstelle. Das Landbuch Karls IV. nennt es 1375 nicht, weil es wohl damals schon wüst lag infolge der Wirren nach dem Aussterben der Askanier, die ja dem Dreißigjährigen Kriege nichts nachgaben. Augenscheinlich war es ein Kolonistendorf, das wie die ganze nördliche Uckermark in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts besiedelt wurde. Nach Ohles anschaulicher Darstellung über "Die Besiedlung der Uckermark . . ." 1 ) kamen die Kolonisten von der Altmark, der Harz-


1) Mitt. d. Uckermärk. Mus. - u. Geschichts - Vereins Bd. V, H. 2.
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gegend und weiter westlich her, zum Teil auf dem Wege durch das Land Stargard.

Die geographische Lage des Dorfes bietet zu dem Namen Spiegelberg = Wartberg keinen Anlaß, auch in seiner Nähe findet sich kein hervorragender Berg. Dann bleiben zwei Möglichkeiten:

Entweder haben die ersten Ansiedler den Ort nach ihrer alten Heimat benannt. Oder ein adeliger Lokator bzw. Grundherr hat dem Dorfe den Namen seiner Familie gegeben, wie Bruns - Wüstefeld 2 ) es gerade im damals pommerischen, nördlichsten Teil für häufig erklärt.

In beiden Fällen weist der Name nach der altsächsischen Grafschaft Spiegelberg hin, die zwischen Hameln und Hildesheim lag. 1226 wurde diese Grafschaft von schweren Kämpfen heimgesucht und ging dabei sogar der Stammburg dauernd verlustig 3 ). Eine Abwanderung von Volk oder Herren ins neue Kolonialgebiet wäre damals besonders gut denkbar.

Vermutlich sind die Grafen Spiegelberg, die 1229 - 1284 in Mecklenburg und Pommern vorkommen (cf. Meckl. u. Pomm. Urk. - Bb.), Abzweigungen des altsächsischen Geschlechtes. Ein Graf Nikolaus Spiegelberg wird 1283 Verwandter des pommerschen Herzogs genannt; da liegt die Vermutung nahe, daß die Familie von dem ihr verbundenen Herzog mit Land in der Nord - Uckermark belehnt wurde und hier einen Ort ihres Namens gründete.

Ein Dorfbewohner, der um oder vor 1300 nach Strasburg zog, erhielt dann hier nach seiner Herkunft den Zunamen Spiegelberg; viele Familiennamen sind ja so entstanden.

Alle weiteren Kombinationen, die noch möglich sind, schweben zu sehr in der Luft, als daß sie hier ausgeführt werden dürften. Schließlich muß man auch sagen, wie nur immer die Vorzeit unserer Familie gewesen sei, es war eine völlig andere Umwelt, aus der sie kam. Ihr städtisches Leben in den führenden Kreisen des Bürgertums begann jedenfalls erst in Strasburg, spätestens um 1500, wahrscheinlich um 1300. Erst von hier an tritt sie als eine neue Einheit auf.

In Strasburg i. Uck. ist die Familie gemäß Seite 45 nach 1568 im 16. Jahrhundert noch in 5 verschiedenen Ackerbürgern, im 17. Jahrhundert in mindestens 5 weiteren Männern nachweisbar, von denen Andreas Sp. um 1633 Bürgermeister war. 1725 und 1733 kommt endlich ein Apotheker Johann Friedrich Sp. dort vor.


2) "Die Uckermark in slav. Zeit", Prenzlau 1919, S. 200 - 203.
3) Vgl. G. Schnath, Die Herrschaften Everstein, Homburg und Spiegelberg, Göttingen 1922.
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Die Seite 46 zeigt ferner, daß auch im benachbarten Vorpommern, Mecklenburg und Brandenburg früher mehrere Spiegelbergs überliefert sind, bei denen ein verwandtschaftlicher Zusammenhang mit dem Strasburger Stamm nahe liegt. So auffällig diese Zusammendrängung des Namens und die Häufigkeit von Akademikern (mindestens 6 Pastoren am Ende des 16. Jahrhunderts) auch ist, eine bestimmte Zuordnung ist noch weit weniger möglich als in Strasburg.

Die sichere Stammfolge knüpft, wie schon erwähnt, an Paschen Sp., Ratsherrn zu Strasburg, an. Sein Sohn Nikolaus zog nach Friedland i. Meckl., wo ihm 1586 eine Tochter geboren wurde und wo er 1603 Steuern bezahlte, seine Witwe 1618. (Vielleicht war der Ewald Spiegelberch, der 1560 Landbede in Friedland zahlte, sein Verwandter, dem Nikolaus folgte.)

In Friedland lebte der Hauptstamm in 9 Generationen fast 3 Jahrhunderte lang bis 1857. Beinahe ein Drittel (52 von 163) seiner Kinder sind dort geboren.

Die Verschwägerung mit andern Ratsgeschlechtern beleuchtet Tafel 4: Von 18 Bürgermeistern und 16 Ratsherren der Stadt im 17. und 18. Jahrhundert ließ sich der verwandtschaftliche Zusammenhang aufdecken, nur 6 Bürgermeister im 17. und 3 im 18. Jahrhundert waren außer diesen noch im Amte. Daß die Familie Spiegelberg die Mitte bildet, ist dadurch gerechtfertigt, daß sie mit 4 Bürgermeistern und 4 Ratsherren die Höchstzahl erreicht, der nur die Pieselers mit 4 Bürgermeistern und 3 Ratsherren sowie die Berlins mit 3 Bürgermeistern von 1782 - 1874 nahe kommen. Während zweier Jahrhunderte saßen Spiegelbergs im Rate, im Dreißigjährigen, Nordischen, Siebenjährigen und Napoleonischen Kriege standen sie an der Spitze der Stadt.

Freilich erhebt Tafel 4 noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern stellt nur einen ersten Hinweis dar. Das reiche historische Material der früher bedeutenden Stadt Friedland ist noch viel zu wenig beachtet und verdiente eine moderne Bearbeitung 4 ). Wahrscheinlich ist im engen Raume Friedlands die Durchflechtung der Ratsfamilien noch stärker und Heirat von Blutsverwandten, wenn auch entfernten Grades, häufiger gewesen, als


4) Von Gustav Oelgarte erschienen eine Reihe von Aufsätzen "Zur Geschichte Friedlands" in der Friedländer Zeitung 1898, 1903 und 1905. Besonders hervorzuheben sind die Auszüge aus dem Bürgerbuche von 1703 - 1799 über die Veränderungen im Rate (ebd. 1898) sowie die Zusammenstellung der "Bürgermeister von Friedland" (ebd. 1905, Nr. 7). Bei der schweren Zugänglichkeit solcher alten Tageszeitungen gleichen diese Arbeiten leider vergrabenen Schätzen.
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Tafel 6 erkennen läßt. Die Kirchenbücher sind leider erst von 1705 bzw. 1712 an erhalten und zunächst noch mangelhaft, so daß die weiblichen Blutslinien nicht weit genug zurückzuverfolgen sind. Nur die konstanten wechselseitigen Patenschaften bei mehreren Kindern derselben Ehen lassen noch mehr Blutsverwandtschaften vermuten. (Vgl. auch S. 10.)

Bis zur V. Generation fehlen noch manche Daten von den Seitengliedern, gänzlich ermangeln sie von deren Nachkommen. Erst von Gen. VI ab konnte die Forschung auch in allen Seitenzweigen fast restlos bis zur Gegenwart durchgeführt werden, wie die Stammtafel in Anlage 1 - 3 zeigt. Die statistische und gesellschaftsbiologische Analyse, deren Ergebnisse nunmehr folgen, ist darum meist auf Gen. VI - XII beschränkt worden.

Die erste Quelle war eine Familiengeschichte, die Pastor Johannes Sp., † 1765 (VI 3), hinterließ. Ihre Angaben wurden fast sämtlich geprüft an den Kirchenbüchern, Ökonomieregistern, Steuerlisten u. a. Archivakten zu Schwerin, Neustrelitz und Friedland, die auch das Material für die folgenden Generationen lieferten. Ferner Krügers Pastorenregister im Meckl. Jahrb. Bd. 69. Außer in der jüngsten Zeit sind immer, wo nur möglich, die Kirchenbücher eingesehen worden.

In der Stammtafel sind zwecks Raumersparnis nur die Jahreszahlen gedruckt. Eine Zusammenstellung der genauen Daten und sonstigen Angaben erscheint 1924 im Mecklenburgischen Bande des Deutschen Geschlechterbuches.

A. Statistischer Teil.
Übersicht der geborenen Spiegelbergs:
Übersicht der geborenen Spiegelbergs
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Die Entwicklung und hoffentlich auch die Kopfzahl von Gen. XII ist noch nicht abgeschlossen.

Die gesamte Zahl der Geburten steigt ziemlich proportional zur Zahl der verheirateten Männer an, fällt aber von Gen. X zu XI plötzlich auf die Hälfte ab.

Die männlichen Geburten überwiegen die weiblichen übernormal, und zwar fast in allen Generationen, am meisten gerade in Gen. X vor der Krisis. In den Unterabteilungen herrschen bei beiden Geschlechtern die gleichen Proportionen: Etwa die Hälfte heiratet, ein Viertel stirbt bis zum 20. Jahr, das letzte Viertel wird älter als 20 Jahre, bleibt aber ledig. Einzelheiten folgen unten.

Zwillinge wurden nur einmal geboren in der Ehe von IX 36; daselbst auch totgeborene Drillinge, die aber außer Betracht blieben. (Auch das 1762 totgeborene Kind von VII 1und der 1783 totgeborene Sohn von VIII 1 wurden nicht mit gezählt.

Die Sterblichkeit der Säuglinge, die anderswo meist viele Opfer gefordert hat und wohl auf jeden Ahnenforscher beim Durchsehen der Kirchenbücher starken Eindruck macht, war bei unserm Stamm nur in 3 Ehen von 14, 12 und 4 Kindern hoch (vgl. dazu S. 23), sonst auffällig gering. Es starben im 1. Lebensjahre:

Tabellarische Übersicht Sterblichkeit der Säuglinge

Der hohe Prozentsatz in Gen. XI ist die Folge der "modernen" künstlichen Ernährung. Das Leben des Flaschenkindes ist ja zehnmal so gefährdet wie das des Brustkindes!

Folgenschwerer und auch zahlenmäßig stärker tritt die Sterblichkeit im Kleinkindes - und Jünglingsalter hervor.

Es starben :

Tabellarische Übersicht Sterblichkeit vom vollendeten 1. bis 20. Lebensjahre
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Daß die absolut und relativ besonders hohe Sterbezahl in Gen. IX auf konstitutionelle Faktoren hinweist, wird bei der Untersuchung des Aussterbens des Friedländer Astes S. 21 näher dargelegt werden.

Die Sterblichkeit des frühen Mannesalters, d. h. im 3. Jahrzehnt, ist wohl die tragischste von allen. Vollentwickelte Männer, die in einfacheren Ständen bereits zur Ehe geschritten wären, überrascht in der zu langen Berufsausbildung unserer Kreise der Tod. Nicht nur die Opfer der Eltern und die erarbeiteten Kenntnisse werden damit nutzlos, auch die natürliche Bestimmung des Mannes zum Familienvater bleibt nun schuldlos unerfüllt. So starben 1 Assessor, 1 Referendar, 4 Kandidaten und 6 Kaufleute, und zwar

in Gen. VI und VII je einer,
in Gen. IX und X 4 bzw. 6 Männer!

Von 75 männlichen Geburten der VI. - XI. Generation im ganzen 12 Männer = 16%.

Die nächste Gruppe der ledigen Männer über 30 Jahre hat manches mit der vorigen gemeinsam; auch sie bleiben biologisch fruchtlos und sind verdorrtes Holz am Stamme, aber nicht durch ein tragisches Schicksal, sondern durch eigenen "bösen" Willen.

Erfreulicherweise ist der familienscheue alternde Junggeselle in unserer Familie erst eine späte Erscheinung. 3 Männer der VIII. Gen. im 18. Jahrhundert müssen außer Betracht bleiben, da von ihnen nichts weiter zu ermitteln war als bei zweien noch die Immatrikulation auf der Universität, beim dritten die kurze Notiz von Patenschaft. Sonst gab es bis 1870 keinen ledigen Spiegelberg über 30 Jahre! Erst dann treten die Hagestolze auf, und zwar gleich 5 auf einmal gegenüber 8 Verheirateten in Gen. X, endlich in Gen. XI gegenüber 4 Ehemännern noch 2 Ledige, bei denen aber hoffentlich Hopfen und Malz noch nicht ganz verloren sind.

Die 5 Gestorbenen erreichten nur ein Lebensalter von 33 - 37 - 44 - 53 - 72 Jahren, also im Durchschnitt 48 Jahre, d. i. 15 Jahre unter dem Durchschnittsalter der Verheirateten. Mögen die Junggesellen die Mahnung dieser Zahlen beherzigen!

Das Sterbealter von 30 Verheirateten in Gen. VI bis X war durchschnittlich mindestens 63 Jahre; bei einem ist das Todesdatum unbekannt. 12 wurden über 70 Jahre alt, davon einer 81 3/4 Jahre.

Die Eheschließungen betrugen, wie die Tafel auf S. 7 zeigt, nahezu die Hälfte, nämlich 35 von 75 männlichen Geburten.

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Das Heiratsalter war im Durchschnitt

Tabellarische Übersicht Heiratsalter

Das frühe Heiratsalter der XI. Generation ist um so bemerkenswerter, als durch den Weltkrieg eher eine Verzögerung der Selbständigkeit zu erwarten gewesen wäre.

Die früheste Ehe schloß IX 32 mit höchstens 22 Jahren, die späteste X 14 mit 58 Jahren.

Geschieden wurde keine Ehe.

5 von den 31 Männern in Gen. VI - X heirateten als Witwer noch einmal, annähernd in jeder Generation einer, das ist kein hoher Prozentsatz im Vergleich mit anderen Familien. Die Ursache ist wohl das späte Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung. Abgesehen von den 5 Wiedervermählten überlebten nur noch 3 Männer ihre Frauen, 22 starben vor ihrer Gattin (in einer Ehe leben noch beide Gatten).

Ehen mit blutsverwandten Frauen schlossen 3 Männer:

1. Der Pastor zu Schwichtenberg (VIII 4) heiratete nach dem damaligen Brauche die Tochter seines Vorgängers Genzmer, der wiederum mit der Tochter (VII 15) seines Vorgängers Johannes Sp. vermählt gewesen war; es waren also Vetter und Base II. Grades.

2. Robert Sp. (X 1) heiratete zuerst seine Base I. Grades mütterlicherseits, dann seine Base II. Grades väterlicherseits. In beiden Ehen hatte er zu seinem Schmerze keine Kinder.

3. Von Joh. Frdr. Sp. (VIII 2) läßt Tafel 4 erkennen, daß er seine Base III. Grades heimführte.

Vermutlich wurden aber im engen Raume Friedlands weit mehr Verwandtenehen geschlossen, wenn auch in entferntem Grade. Vgl. S. 6. Die drei weiblichen Pippows auf Tafel 4 sind wahrscheinlich eng miteinander verwandt, da sich nur eine Familie Pippow 1642 - 1752 in Friedland findet.

Die Kinderzahl betrug in den Ehen

Tabellarische Übersicht Kinderzahl in den Ehen
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Wieder tritt ein auffälliger Gegensatz der X. Generation zu den älteren hervor.

Die Kinderzahl steht in klarer Abhängigkeit vom Heiratsalter des Mannes:

Von 17 Männern in Gen. VI - X, die bis zum 32. Jahre inkl. (dem Durchschnittsalter) heirateten, hatten 12 Männer 4 und mehr Kinder, 5 waren kinderarm; von 13 Heiratenden über 32 Jahre wurden nur 4 kinderreich, 9 kinderarm.

Also: von den Jüngeren wurden über 2/3 kinderreich,
      von den Älteren        noch nicht 1/3!

(X 1 mußte außer Betracht bleiben.)

Man möchte annehmen, daß das Heiratsalter der Frau noch mehr Bedeutung für die Kinderzahl hat. Dies ist aber in unserem Falle durchaus nicht so:

Das Heiratsalter ist von 30 angeheirateten, einschließlich der zweiten Frauen in Gen. VII - X, zu berechnen; nur bei der Frau von X 14 sowie bei der ersten von X 1 ist es unbekannt (beide waren kinderlos, vermutlich heiratete jene später, diese früher). In jeder einzelnen Generation betrug es durchschnittlich 24 - 25 - 23 1/2 - 27 1/2 Jahre, im Durchschnitt aller 25 Jahre.

Von 20 Frauen des Heiratsalters bis 25 Jahren einschl.

wurden 10 Frauen kinderreich, 10 kinderarm,

von 10 Heiratenden mit 26 und mehr Jahren

wurden 4 Frauen kinderreich, 6 kinderarm.

Von 5 Frauen der letzten Abteilung, die im 4. Jahrzehnt (mit 32 bis 37 Jahren) heirateten, gebaren 2 noch je 5 Kinder.

In den beiden Gruppen der früh und spät heiratenden Frauen war also der Unterschied im Kinderreichtum nur unerheblich, jedenfalls weit geringer als bei den Männern. Die Kinderzahl hängt demnach in normalen Verhältnissen nicht in erster Linie vom Heiratsalter der Mutter ab, sondern von dem des Vaters!

Zwei extreme Beispiele: Die bei der Hochzeit 23jährige Frau des 43jährigen Hofrats Peter Paschen Sp. (VII 3) bekam nur 2 Kinder, die 34jährige zweite Frau des 30jährigen Pastors Joh. Joach. Daniel Sp. (VIII 1) gab noch 5 Kindern das Leben.

Die Fruchtbarkeit normaler Frauen bleibt mindestens bis zur Mitte des 4. Jahrzehnts ziemlich die gleiche, auch wenn sie bei später Eheschließung lange schlummern mußte; oft ist sie in den dreißiger Jahren größer als am Anfang der zwanziger. Der Mann und sein Heiratsalter gibt in der Regel den Ausschlag, in welchem Maße ihre latente Zeugungskraft zur Erfüllung gelangt.

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Diese scheinbar einseitige Behauptung bedarf noch eines ergänzenden statistischen Beleges: Das Gebäralter ist von 31 Frauen in Gen.VI - X bei 124 Kindern bekannt; es wurden geboren:

von Müttern mit 18-24 Jahren 21 Kinder,
25-29 Jahren 37 Kinder,
30-34 Jahren 37 Kinder,
35-39 Jahren 21 Kinder,
40-45 Jahren 8 Kinder.

Bei 66 von 124 Geburten war die Mutter also 30 Jahre und darüber alt. In den heutigen kinderarmen Ehen pflegen freilich die meisten Kinder nur in den ersten Jahren nach der Hochzeit geboren zu werden. Naturgemäß ist aber häufige Mutterschaft auch in späteren Jahren!

Natürlich reichen die kleinen Zahlen dieser einen Untersuchung nicht aus, um schon endgültige Gesetze darauf zu gründen. Größere Statistiken nennen im Gegenteil das Heiratsalter der Frau ausschlaggebend für die Kinderzahl. Die vorliegende Arbeit hat vielleicht den Vorteil, daß sie sich auf ein weit homogeneres Material stützen kann. Allgemeine Statistiken sind wohl viel mehr zusammengewürfelt; auch darf in den letzten Jahrzehnten unter dem Zeichen der Kinderscheu meist kein normaler Kindersegen vorausgesetzt werden. Gewiß stehen durchschnittlich die Heiratsalter beider Geschlechter in Proportion zueinander, man könnte es darum beliebig finden, welches von beiden man zur Kinderzahl in Beziehung setzen will. Das Heiratsalter des Mannes weist aber die größere Variationsbreite auf, und vor allem ist doch der aktivere Teil in erster Linie zu berücksichtigen. Vielleicht liegen auf den höheren sozialen Stufen differenziertere biologische Verhältnisse vor, die das Geschlechtsleben gerade des Mannes im Wechsel der Jahre ungleicher gestalten, als eine rein "zoologische" (sit venia verbo!) Auffassung bisher meinte. Gerade dann wären für diese Frage weitere Familienanalysen recht erwünscht.

Werfen wir zum Vergleich noch einen kurzen Blick auf die weiblichen geborenen Spiegelbergs. Ihre Bedeutung für das Wachstum des Stammes ist geringer, da sie ja nicht dem eigenen Baum Frucht bringen. Ihre Kinder bleiben außer Betracht; uneheliche waren nicht festzustellen.

Die Säuglingssterblichkeit war die gleiche von 9 % wie bei den Knaben, nämlich 6 von 65 weiblichen Geburten gegenüber 7 von 80 männlichen in Gen. VI - XII.

Auch im weiteren Verlaufe des ersten Jahrzehnts und bis zum Ende des zweiten starben nach ziemlich gleichem Prozentsatz in Gen. VI - XI: 11 von 61 Mädchen = 18 % und 11 von 75 Knaben = 15 %. (VII 19 und 20 müssen außer Betracht bleiben.)

So schieden in beiden Geschlechtern bis zum 20. Jahre ein Viertel aller Geburten aus. Der Rest der Frauen teilt sich ebenso wie die Männer: Etwa ein weiteres Viertel starb unvermählt, die Hälfte aller heiratete.

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Den 15 früh gestorbenen Mädchen sind noch 5 weitere anzureihen, die mit 21 - 25 Jahren starben, entsprechend den 12 Männern, die im 3. Jahrzehnt starben.

Danach sind noch 10 Mädchen in Gen. VI - XI übrig, die über 30 Jahre alt wurden und nicht heirateten, und zwar

Tabellarische Übersicht nicht verheiratete Mädchen

Die leidige Zeitströmung der Ehescheu zog also auch die Frauen in Mitleidenschaft. Das Sterbealter von 6 ledigen Frauen (die 4 andern leben) war durchschnittlich 48 Jahre, gleich dem der Junggesellen.

Von den 29 verheirateten Frauen in Gen. VI - ist das Heiratsalter bei 26 bekannt; es war durchschnittlich 25 Jahre.

2 Frauen heirateten mit 17 1/2 bzw. 18 Jahren,
2 Frauen heirateten mit 35 bzw. 36 Jahren,

die übrigen 22 Frauen heirateten mit 20 - 29 Jahren.

(Die 14 Tage vor der Hochzeit gestorbene Auguste Sp. [IX 27] ist als verheiratet gerechnet.)

Das Sterbealter ist von 15 Ehefrauen bekannt mit durchschnittlich 63 Jahren; bei Hinzurechnung des bisherigen Alters von 3 lebenden Frauen der X. Gen. erhöht es sich auf 64 Jahre. 9 wurden über 70 Jahre alt, davon eine 98 2/3 Jahre!

13 Frauen überlebten ihren Mann, 6 starben vor ihm, bei 10 ist diese Bestimmung nicht möglich.

Wiederheiraten sind nur zwei bekannt, also sehr wenige bei 29 Frauen. Zum Vergleich sei erwähnt, daß von 36 angeheirateten Frauen 7 zweimal geheiratet haben.

B. Soziologischer Teil.

Von 63 Männern in Gen. I - XI ist die Berufsrichtung anzugeben.

/ davon: Bürgermeister 4
Es wurden Juristen 16 <      Ratsherren 5 6 )
\    Rechtsanwälte Gerichtsrat, Assessoren usw. 7
/ davon Pastoren a. d. Lande 7
Theologen 15 <      Pastor in Friedland 1
   Konrektor in Rostock 1
\    Kandidaten 6

6) Außerdem wurde X 35 1924 weiblicher Stadtrat zu Zittau.
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Es wurden: Arzt 1
   Apotheker 5
   Lehrer u. Rechnungsräte 3
   Kaufleute 12
   Landwirte 8
   Schlossermeister 3

Also 40 Männer, fast 2/3, wurden geistige Arbeiter; bei 28 ist Universitätsstudium festzustellen (12 iur., 15 theol., 1 med.), davon studierten 15 u. a. in Rostock (bzw. Bützow).

Die Folge der Generationen zerfällt in zwei verschiedene Gruppen:

In Gen. I - IX sind von 39 Männern

31 geistige Arbeiter = 80 %.

In Gen. X - XI sind von 24 Männern

9 geistige Arbeiter = 38 %.

Seit Gen. X sinkt also der Anteil der geistigen Arbeiter unter die Hälfte des früheren Prozentsatzes. Auch hierin zeigt sich ein Gegensatz der X. Generation zu den früheren.

Wie die vorstehende Übersicht zeigt gehörten fast alle Männer zum guten Bürgerstande. Schon in den ältesten Generationen zählte die Familie sowohl in Strasburg wie in Friedland zu den Ratsgeschlechtern, die gleichzeitig Ackerbürger waren. Daß der erste der Friedländer Vorfahren (II 1) noch nicht Ratsherr war, bedeutet keinen Abstieg. Er war frisch in Friedland eingewandert und dort noch nicht bodenständig; daß er eine Ratsherrntochter heiratete, beweist seine baldige Aufnahme unter die Honoratioren.

Vielleicht könnte man die Kaufmannsstellung mancher Söhne in früheren Jahrhunderten geringer werten als die der akademisch gebildeten Väter und Enkel; im letzten Jahrhundert wäre eine solche Wertung aber entschieden ungerechtfertigt, zumal da es sich bei den Männern über 30 Jahre stets um selbständige Kaufleute handelte. Mancher ist wohl geneigt, die akademischen Kreise als eine besondere Gruppe aufzufassen, die sich dadurch abheben, daß in ihrem Leben geistige Inhalte einen größeren Raum einnehmen. Es wären das aber gefühlsmäßige Imponderabilien, die einer gesellschaftsbiologischen Erfassung nicht zugänglich sind. Auch die vorliegende Familienanalyse zeigte daß die Akademiker keinen abgeschlossenen Stand darstellen, sondern nach Herkunft und Nachwuchs, nach Verschwägerung und gesellschaftlichem Verkehr sowie

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nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen mit dem ganzen guten Mittelstande verflochten sind. Das wiederholte Einschieben einer Kaufmanns - Generation zwischen Akademiker berechtigt also noch nicht, von einer Wellenbewegung der sozialen Stufenlinie zu sprechen.

Unser Geschlecht ist mithin ein "altes", d. h. es ist schon vor 6 Jahrhunderten aufgestiegen und in derselben Standeshöhe geblieben 7 ). Die meisten heutigen bürgerlichen Familien sind jünger, wie z. B. in der Ahnentafel unserer Kinder gezeigt werden wird, d. h. sie sind erst vor wenigen Generationen aus dem Handwerker- bzw. Bauernstande emporgestiegen.

Ein Abweichen geschah nur in dem einen Falle, daß ein Rechtsanwaltssohn (X 30) Schlossermeister wurde und seine beiden Söhne dasselbe werden ließ. Besonderes Interesse wird die weitere Entwicklung dieses Zweiges bieten.

Fast alle Männer neigten zu freien Berufen bzw. städtischen führenden Ämtern; Militärberufe wählte keiner, Beamtenstellen nur 4, die andern waren wohl zu widerspenstig und eigenwillig, soweit die einzelnen Überlieferungen und Beobachtungen verallgemeinert werden dürfen.

Nie gelangten sie zu größerem Reichtum, es sei denn an Kindern.

Ihre Ehefrauen holten die Männer sich aus dem gleichen Stande, dem sie selber angehörten; von dieser Regel läßt sich hier keine Ausnahme finden. Alle Standesänderungen geschehen in der männlichen Linie. Mancher Mann arbeitet sich höher als sein Vater (ausnahmsweise sinkt auch einer), und die Ehefrau sucht er sich in dem Kreise, in den er sich emporgeschwungen. Die Frau dagegen bleibt meist in dem Milieu ihres Elternhauses.

Dies zeigt sich auch an den Mädchen des Stammes. Sie folgten einem Bürgermeister, 4 Ratsherren, 6 Pastoren, 2 Ärzten, 2 Apothekern, 1 Notar, 5 Beamten, 5 Kaufleuten, 2 Landwirten in die Ehe.

Die Bodenständigkeit bzw. Wanderlust läßt folgende Zusammenstellung erkennen: In Gen. I - XI:


7) Auch die Milows, denen die Frau von Paschen Sp. entstammte, sind eine alte Rats - Familie. Schon 1415 ächtete König Siegmund "alle von Mylowe" in Strasburg, und seitdem ist die Familie dort ohne größere Unterbrechung bis zur Gegenwart nachzuweisen. Auch ihr Name ist als Herkunftsname aufzufassen: 4 1/2 km östlich Strasburg liegt ein Dorf Milow.
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18 Männer wirkten und starben an demselben Orte, wo sie geboren waren,
9 blieben im Umkreis von 25 km ihres Geburtsortes,
29 zogen über 25 km von der Heimat fort.

(Davon wanderten 6 ins Ausland: 3 nach Amerika, je einer nach Sumatra, Holland, Norwegen. Glück brachte die Fremde ihnen nicht: 2 sind verschollen, 2 starben allein, 2 kehrten wieder nach Deutschland zurück.)

Also die gute Hälfte wanderte in die Ferne, die andere Hälfte blieb daheim oder doch in der Nähe. In Mecklenburg lebten 30 von 56.

Eine Unterteilung nach Generationen zeigt, daß die Wanderlust erst mit der IX. Gen. einsetzte:

In Gen. I - VIII blieben in der Nähe 16,

wanderten in die Ferne 8 = 33 %,

in Gen. IX - XI blieben in der Nähe 11,

wanderten in die Ferne 21 = 66 %,

d. h. früher wanderte nur 1/3, jetzt 2/3 der Männer.

Bei den Frauen tritt das Wandern naturgemäß mehr zurück: Von 48 Frauen blieben 20 am selben Ort, 9 in der weiteren Heimat, und nur 19 (also 2/5) zogen in die Ferne. Generation IX blieb noch zum größten Teil (9 von 12!) in der Heimat, erst mit Gen. X zeigt sich der Anbruch der neuen Zeit:

In Gen. I - IX blieben in der Nähe 22,

wanderten weit 10 = 31 %,

in Gen. X - XI blieben in der Nähe 7,

wanderten weit 9 = 56 %.

Auch hier steigt der Anteil der Wandernden fast auf das Doppelte!

Das Festhalten an der Heimat von 2/3 der Männer und Frauen bis zum Anfange des 19. Jahrhunderts ist für ein bürgerliches Geschlecht relativ stark. In Landwirtsfamilien war das Verwachsensein mit dem Boden freilich immer groß. Als Beispiel sei der sehr anregende Aufsatz von E. Reinstorf über die Ahnentafel seiner Kinder 8 ) herangezogen: Von 279 Ahnen, die sämtlich Dorfbewohner waren, blieben 175 (also 63 %) von der Geburt bis zum Tode im selben Dorfe, großen Teils sogar auf demselben Hofe, in dem sie geboren waren; 277 (also 99 %!) blieben in derselben


8) Zeitschr. d. Zentr. f. Niedersächs. Familiengeschichte 1922, Bd. IV, 1.
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oder einer benachbarten Kirchgemeinde. Der unruhigere Geist der Städter bewirkt dagegen stets ein stärkeres Wandern. Näheres wird in der Ahnentafel unserer Kinder gegeben werden.

Bei den Spiegelbergs muß jedenfalls bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts noch ein ziemlich beharrlicher, konservativer Sinn erschlossen werden; es steht wohl damit in Zusammenhang, daß sie einem "alten" Geschlecht im obigen Sinne angehörten und daß ihre soziale Entwicklung gleichförmig ohne stärkere Schwankungen verlief. Der neue Zeitgeist ergreift dann aber auch unsern Stamm und - bringt ihm Gefahren.

Die früheren Bewohner der kleinen Landstädte waren allerdings halbe Bauern und fest mit dem Boden verbunden gewesen 9 ).


9) Den Umfang ihrer Feld- und Vieh- Wirtschaft beleuchten die Daten auf S. 30 f. Die Kontributionsregister, aus denen die persönlichen Auszüge auf S. 32 gegeben sind, stellen auch kulturhistorisch eine recht interessante Quelle für die gesellschaftliche Schichtung der Bürger dar. Sämtliche steuerpflichtigen Familien sind darin verzeichnet. Das Personal, ihr Vieh, evtl. ihr Gewerbe ist einzeln berechnet. In den meisten Jahren von 1651 - 1701 ist die Bürgerschaft in besondere Klassen eingeteilt. Zur 1. Klasse gehörten außer den Ratsmitgliedern und dem Stadtrichter (vermutlich auch den steuerfreien Pastoren) und deren Witwen nur noch wenige "cives primarii", die "aestimiert werden müssen". Die 2. und 3. Klasse nehmen die Handwerker ein, zuerst die "Haken" (Kleinkaufleute, Höker), Tuchmacher, Leineweber, Schmiede, Bäcker, Schlächter, Schuster und der Barbier, in der geringeren Gruppe die Müller, Tischler, Zimmerleute, Böttcher, Maurer, Töpfer u. a. m. In die 4. Klasse kommen die (kleineren) "Acker- und Bau- Leute", in die 5. die Tagelöhner und der Torwächter, endlich 6. die Einlieger usw. "in den freien Buden, die dem Hospital und Armenhause gleich geachtet werden, alte gebrechliche Leute, die nicht viel mehr arbeiten können". Alle müssen Steuern zahlen, höchstens der Gewerbezuschlag wird von denen nicht mehr eingetrieben, die "jetzt wegen Leibesgebrechlichkeit und Alters halber an Gesichte, Leibe, Händen und Füßen ihre Pein und Plage haben".
Die Einzelheiten lassen gut erkennen, daß die vornehmen Bürger die großen Grundbesitzer der Stadt waren, die die größte Viehwirtschaft trieben, und zwar ein jeder (ausgenommen sind nur eingewanderte Bürger wie der Apotheker Löffler oder der Stadtrichter Messerschmidt, vgl. Tafel 6); zu ihrem eigenen Landbesitz pachteten sie gemäß den Ökonomieregistern noch womöglich mehrere Hufen von der Kirche, die gewissermaßen in Erbpacht der Familie blieben. Nicht nur das Regiment der Stadt behielten die Ratsgeschlechter ihrer Klasse vor, sondern wohl auch einen erheblichen Anteil an der Nutzung der städtischen Äcker und Weiden. Kein Mitglied der folgenden Klassen hat soviel Schafe und Rindvieh wie die der ersten, auch die agricolae der Klasse 4 nicht; nur ein Paar Pferde oder Ochsen ist diesen unentbehrlich. Die Schweine- (  ...  )
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Dennoch waren es Ackerbürger, keine Dörfler; nicht wenige hatten studiert. Wenn ihr Gemeinwesen auch klein war und das Leben darin still verlief und dem auf dem Lande näher stand als dem in der Großstadt, es war doch kein Dorf, sondern eine Stadt mit eigener Seele, die in früheren Zeiten ungleich mehr selbständige Bedeutung hatte und weit mehr eine besondere Individualität verkörperte als heutzutage, wo das Leben der Kleinstadt leider im Sterben ist und die charakterlose Großstadt alles in ihren Strudel zieht.

Die Stadt war immer der eigentliche Träger der geistigen Entwicklung der Nation gewesen. Ihre Sendboten waren die Pastoren auf dem Lande. Manch einer wurde da zwar ganz zum Bauern, denn sicher war die geistige Einöde zunächst hart für manchen kulturgewohnten, jungen Geist, der hinauskam, und mancher wurde wohl stumpf. Wer aber sein geistiges Leben wach erhielt, dessen Haus war gewissermaßen von einer Ausstrahlung der städtischen Seele erfüllt, und aus der Stadt erhielt er seine geistige Kost. Auch die Landpastoren sind also geistig Städter.

Stadtmenschen, mindestens in diesem Sinne, waren nun alle Spiegelbergs bis zur VIII. Generation.

Erst in Gen. IX tritt um 1830 ein Erbpächter auf (IX 31), (der vorher Stallmeister in Berlin gewesen war!), alsdann in Gen. X drei Landwirte (davon war einer zugleich Gastwirt, der andere Tabakspflanzer auf Sumatra) sowie ein Schlossermeister im Vorort einer sächsischen Großstadt, endlich in Gen. XI wieder ein Schlossermeister im selben Vorort wie sein Vater.

3 von diesen 6 Landbewohnern blieben ledig!

Der Landarzt in Gen. XI darf sich wohl in die Gruppe der früheren Landpastoren einreihen, mit denen er in seiner Lebensweise manche Ähnlichkeit hat, auch im Kinderreichtum; wie sie lebt er geistig in einer andern Welt, wenn er auch die Großstadt floh.

Weder in der Kinderzahl der Ehen noch in der Lebenskraft der Kinder zeigte sich ein erheblicher Unterschied zwischen Stadt


(  ...  ) haltung ist weniger verbreitet als bei der heutigen Landbevölkerung; eine Kuh aber hat fast jeder Bürger außer den Tagelöhnern, die überhaupt kein Vieh halten. Auch heute sieht man ja in den kleinen Landstädten abends die Kuhherden in die Stadttore ziehen und durch die Straßen fast zu jedem Hause wandern.
Auffällig gering ist die Bedeutung des Handels und das Fehlen von größeren Kaufleuten; es ist ein Zeichen, wie Friedland schon damals abseits vom Verkehr lag.
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und Land. Von 135 Geburten in Gen. VI - XI waren 85 Stadt-, 50 Landkinder (46 von 7 Landpastoren!). Von beiden starben gleichmäßig 38 % (32 bzw. 19) bis zum 30. Lebensjahre. Und zwar starben

von städtischen Eltern

20 Kinder bis zum 20. Jahre, 12 von 21 - 30 Jahren,

von Landbewohnern

15 Kinder bis zum 20. Jahre, 4 von 21 - 30 Jahren;

also von Stadtkindern starb ein relativ größerer Teil im dritten Jahrzehnt, Landkinder mehr in jüngeren Jahren.

Hier darf nicht schweigend übergangen werden, daß es eine anfechtbare Einseitigkeit jeder Stammtafel ist, nur die männlichen Abstammungsreihen zu beachten, bei allen Trägern desselben Namens eine gewisse Gleichheit vorauszusetzen und einen allgemeinen "Typ der Spiegelbergs" aufstellen zu wollen. Die innere Entwicklung der Familien hängt natürlich zum großen Teil auch von dem fremden Blut ab, das die Frauen dem Stamme zuführen. Das Bild des Baumes ist darin mangelhaft, passender wäre der Vergleich mit einem sich verzweigenden Stromnetze, in das dauernd andere Zuflüsse münden. Das mütterliche Erbteil ist dem väterlichen an sich völlig gleichwertig. Daher wird mit jeder Generation die Erbmasse der väterlichen Vorfahren immer wieder um die Hälfte vermindert. In geometrischer Reihe müßte der vom einzelnen Ahnen stammende Anteil praktisch bald gleich Null werden.

Dennoch trifft diese Rechnung nicht immer zu. Oft besteht unbestreitbar eine mehr oder minder große Gemeinsamkeit, welche die Zusammenfügung der Träger gleichen Namens zu einer wohl charakterisierten Familie rechtfertigt unter Absonderung der Verwandten in den weiblichen Linien. Das stärkste Band verbindet die meisten mit den Ahnen ihres Namens. Es ist nicht nur diese Äußerlichkeit, sondern vielmehr ein allgemeines Überwiegen des väterlichen und urväterlichen Einflusses über den der weiblichen Vorfahren. Freilich liegt es nicht im Erbwesen ("Genotypus") begründet, sondern im Einwirken der Umwelt auf das Erscheinungsbild ("Phänotypus"). Aus dem Zusammenwirken beider Faktoren bilden sich früh die Grundlagen des Charakters, die Haupteinstellung zu den großen Fragen des Lebens, sowie die vielen kleinen Züge, die die besondere Eigenart des einzelnen kennzeichnen. Je jünger das Kind, je weicher noch seine Seele ist, um so unbewußter und bereitwilliger nimmt sie die Eindrücke der Umgebung in sich auf, so daß

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sie von den rein erblichen Anlagen oft nicht mehr zu unterscheiden sind.

Für das ganze Milieu der Jugend ist nun in erster Linie der Stand des Vaters maßgebend; von ihm leitet sich alles andere ab: die geistige Luft, der gesellschaftliche Verkehr, die wirtschaftlichen Verhältnisse. Auch die Wahl der Gattin ist ja im allgemeinen aus der gleichen Klasse und der gleichen Geistesrichtung erfolgt. Der Einfluß der mütterlichen Erziehung soll nicht gering geachtet werden, aber auch sie wird meist im Sinne des Vaters und im Einklang mit seiner Weltanschauung geleitet werden.

Je länger die Familie in der gleichartigen sozialen Lage bleibt und je lebendiger sie sich die Überlieferung ihrer Vergangenheit zu erhalten weiß, um so zahlreicher sind die Generationen, in denen sich die grundlegenden Einwirkungen des Vaterhauses im gleichen Sinne aneinander reihen und verstärken. Je älter das Geschlecht ist, um so stärker bildet sich damit seine Tradition heraus.

So gibt die Kinderstube jedem Kinde die Richtung für sein ganzes Leben. Der erwachende Jüngling wehrt sich oft in berechtigtem Streben nach selbständiger Entfaltung gegen den ihm lästigen Zwang des Vaters und will "seinen" Weg gehen 10 ). Dem Manne aber wird allmählich bewußt, wie sehr sein Wesen beruht auf den Anlagen, die er von seinen Vorfahren ererbte, und auf dem vielen, was er im Vaterhause sah und von seinen Urvätern hörte. Mit frohem Willen geht er nun deren Vorbilde nach.

Die Vererbungswissenschaft hat dem bisher übersehenen mütterlichen Erbe zur gerechten Würdigung verholfen. Dennoch behalten die Väter des Stammes ihre besondere Bedeutung. Für den Genotypus des einzelnen muß nach der Ahnentafel gesucht werden, die auch allen mütterlichen Vorfahren das gleiche Interesse zollt; zurzeit ist diese Forschung wohl "moderner" geworden. Für den Phänotypus bleibt die Stammtafel von hohem Werte; gesellschaftsbiologisch und ethisch, wie zum Schlusse gezeigt werden wird, ist sie mindestens ebenso wichtig. -

Bisher sind die einzelnen Individuen am Stamme und die Generationen, zu denen sie gehörten, gewissermaßen im zeitlichen Querschnitt untersucht worden. Nunmehr sollen die organischen Hauptteile in ihrer Entwicklung betrachtet werden.


10) Die kleinen Oscillationen in der Stammfolge, das häufige Abwechseln geistiger und praktischer Berufe, entspringen wohl oft diesem Motive.
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Der Stamm gliedert sich in folgender Weise:

Stammesgliederung

Das Aussterben des Friedländer Hauptastes ist um so auffälliger, als bei ihm manche Schäden nicht festzustellen sind, die heute vielen Familien verhängnisvoll zu werden drohen:

Ehescheue Männer über 30 Jahre kamen nicht vor, nur ein Mädchen starb ledig mit 47 Jahren (X 7) als letzte in Friedland.

Das Heiratsalter lag, soweit bekannt, mit höchstens 25 Jahren bei X 4 und höchstens 29 Jahren im Mittel von Gen. IX sogar unter dem allgemeinen Durchschnitt.

Die Säuglingssterblichkeit war fast null, nur ein weiblicher starb in Gen. IX.

Die Proportion der Geschlechter war richtig, nämlich 28 Knaben zu 27 Mädchen. Gerade in den letzten Zweigen wurden freilich in einer Ehe nur ein, in der andern nur zwei Mädchen geboren. Dies muß aber als ein unglücklicher Zufall, nicht als innere Tendenz aufgefaßt werden, wie der Widerspruch zu den Durchschnittszahlen zeigt.

Auch die Kinderarmut dieser beiden Ehen ist eine sekundäre Erscheinung und nicht mit der modernen absichtlichen Kleinhaltung der Kinderzahl zu identifizieren, denn sie war nur die Folge des frühen Todes der Väter und vereinzelt. Zwei andere Ehen in Gen. IX hatten 3 bzw. 4 Kinder, die 4 Ehen der Gen. VIII durchschnittlich 6 1/2 Kinder. Wie hatte der Ast da noch reich geblüht! Und wie rasch verwelkte er dann in 2 Generationen!

Als primäre, vom Willen und der Mode unabhängige Aussterbeursachen bleiben somit nur:

1. die Kinderlosigkeit einer Ehe der letzten Generation und die Kinderarmut einer anderen (IX 25), der erst nach 11 Jahren ein einziger Sohn entspringt,

2. die vorzeitige Sterblichkeit.

Vor allem der frühe Tod hat erschreckend um sich gegriffen, und zwar in allen Lebensstufen, nur gerade nicht in der Säuglingszeit.

Schon in Gen.VIII starben die beiden einzigen Söhne von VII 3 und VII 4 früh dahin; um 1836 lebten sicher keine Nachkommen von ihnen, wie aus dem Testament von VIII 9 hervorgeht.

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Am schlimmsten wurden die Knaben der Gen. IX dezimiert. Von 13 gelangten nur 4 zur Ehe (statt der Hälfte), 6 starben bis zum 20. Jahre, 3 mit 22 - 33 Jahren. Auch die 4 Verheirateten erreichten nicht das Durchschnittsalter von 63 Jahren, sondern nur ein solches von 47 1/2 Jahren.

Die Gen. X läßt in kleinerem Maßstabe die gleichen Aussterbefaktoren erkennen: Kinderlosigkeit, Fortsterben der hoffnungsvollen Jünglinge, früher Tod des Familienvaters, dem eben erst 2 Mädchen geboren sind.

Auch im weiblichen Geschlecht ist frühes Sterben mehrfach, besonders in Gen. IX, festzustellen. Die gleiche Erscheinung bei beiden Geschlechtern entspricht einer inneren Ursache.

Große Epidemien, die wie Pest, Pocken u. a. früher manch blühendes Geschlecht auslöschten, kamen nicht vor. Die vorzeitige Sterblichkeit (sowie vielleicht auch die Kinderlosigkeit) liegt mithin begründet in der inneren Konstitution. In 6 Fällen ist Tuberkulose angegeben, wahrscheinlich lag sie noch öfters vor, z. B. beim "Auszehrungsfieber" von VIII 4 und IX 9 sowie bei der "Brustwassersucht" von VIII 1; allen dreien waren Kinder an Schwindsucht gestorben. Gerade Tuberkulose beweist beim gehäuften Auftreten eine familiäre Disposition. Daß 2 junge Menschen (IX 16 und X 6) sowie ein 47jähriger Mann (VIII 7) an Typhus ("Nervenfieber") starben, erweckt den Verdacht auf eine geringe Widerstandskraft des Herzens; an "Herzentzündung" (?) starb IX 18 mit 33 Jahren! Alles zusammen läßt eine gewisse konstitutionelle Schwäche vermuten: den habitus asthenicus = überschlanken Skelettbau mit Folgeerscheinungen an inneren Organen; damit steht im Einklange, daß Körperlänge schon von VI 8 überliefert und im Schwichtenberger Ast vielfach, wenn nicht vorwiegend festzustellen ist. Der Schlagfluß von X 7 mit 47 Jahren ist ebenfalls auffällig.

Der Jatzkesche Ast ist leichter zu überblicken: Sein Hauptzweig gedeiht fortschreitend bis Gen. X zu voller Blüte;

Gesundheit und Glück lachen ihm, die Ernte des Todes bleibt weit unter dem Durchschnitt, 7 Knaben in Gen. X stehen nur 2 Mädchen gegenüber! Da sinkt seine reiche Entfaltung jäh ab von 9 auf 2 Geburten in Gen. XI. Die Ursachen sind klar: Ehescheu von 3 (!) Junggesellen (analog bleiben beide Töchter unvermählt) und Kinderarmut bzw. Kindermangel in den beiden Ehen, die spät mit 39 und 58 Jahren geschlossen werden. Es sind nur äußere Faktoren, und zwar die "modernen" in typischer Weise, die das

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Leben dieses Zweiges gefährdeten. Möge mit der einzigen Ehe, durch die er jetzt lebt, sein Blühen neu erwachen!

Bei dem kleinen Müggenburger Zweige des Jatzkeschen Astes sind innere Ursachen ähnlicher Art wie beim Friedländer Ast als Grund seines Aussterbens zu erschließen: Die Todesursachen von IX 31 (im Kirchenbuch von Jatzke, wohin Ferdinand Sp. überführt wurde, steht "Nervenschlag") sowie von X 18 ("Gastrisch - rheumatisches Fieber mit hinzugetretenem Nervenschlag", also vielleicht ein Typhus?) und von X 19 beim niedrigen Alter beweisen wohl eine konstitutionelle Schwäche. Vermutlich beruht auch die Kinderarmut bzw. das Unvermähltbleiben auf den gleichen inneren Faktoren.

Der jüngste, Meckl.- Schweriner Ast blüht noch ausgedehnter, von seinen Zweigen auffälligerweise am meisten wiederum der jüngste, der nach Meckl. - Schwerin zurückgekehrt ist. Immerhin tritt auch bei ihm eine Krisis in Gen. X deutlich in Erscheinung.

Beim Hamburger Zweig ist auf die Kinderarmut hinzuweisen; wäre er nicht so glücklich von früher Sterblichkeit verschont geblieben, so hätte die geringe Kinderzahl ihm schon verhängnisvoll werden können!

Die Blüte des kinderreichen Rostocker Zweiges ist beeinträchtigt durch die übernormale Sterblichkeit. In 2 Ehen ist der Tod von je 3 Säuglingen zu verzeichnen. Dies ist freilich in der älteren Familie zum Teil darauf zurückzuführen, daß Zwillingsgeburten meist von Natur mit Lebensschwäche verbunden sind. Und in der jüngeren Familie starben die 3 Säuglinge an unzweckmäßiger künstlicher Ernährung, die leider statt der Brust gegeben wurde. Beide Male brauchen also keine inneren Gründe angenommen zu werden.

Belastender ist das Sterben von 3 Männern in Gen. X mit 21 - 29 Jahren an Tuberkulose. Wenn auch frühzeitiges Verlassen der Heimat schädigend mitwirkte, so ist doch auch ein konstitutioneller Faktor anzunehmen im gleichen Sinne wie im Friedländer Ast. Der schlanke, lange Wuchs der meisten Männer dieses Zweiges kann gefährliche Schattenseiten haben.

So erreichten von 9 männlichen Geburten in Gen. X nur 3 das vierte Jahrzehnt, nur 2 heirateten.

Der Überblick über den Stamm zeigte uns zunächst ein reiches Erblühen aller Äste. Die Kopfzahl stieg in 3 Generationen von 8 auf 37. Da erfolgte mit Gen. X der Umschwung. Die Geburtenzahl sank auf die Hälfte, der große Friedländer Hauptast

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starb ganz aus, der Jatzkesche und Hamburger Zweig wurden auf die Früchte nur je einer Ehe reduziert, auch der Rostocker Zweig ging in seiner Entfaltung wieder zurück.

Ähnliche Erscheinungen sieht man in vielen Geschlechtern: die anfängliche Ausbreitung bleibt nach einigen Generationen stehen und schwindet schließlich ganz dahin. P. E. Fahlbeck zeigt es eindrucksvoll im "Adel Schwedens" (Jena 1903). Zahllose bürgerliche Familien sind nachweisbar ausgestorben!

Ist's ein allgemeines gesellschaftsbiologisches Gesetz, wie viele glauben, daß alle aufgestiegenen Geschlechter, je höher sie sich emporgeschwungen, um so rascher wieder vergehen, dem Wohlstande, dem Ehrgeiz, der Inzucht (vgl. S. 10), dem degenerierenden städtischen Milieu ihre Lebenskraft zum Opfer bringen müssen? Werden die begabtesten Volksteile durch ihr Hochsteigen stets unfruchtbar und somit ausgelesen? Führt diese unaufhörliche Kontraselektion allmählich zur Ausmerzung aller wertvollen Erbmassen aus dem Volksganzen und so zur Entartung jeder Nation? Entsteht dadurch der Kreislauf im Leben der Völker: Frühling - Sommer - Winterstod, den Spengler nachweisen will? Gilt dasselbe Schicksal für die Entwicklung der einzelnen Organismen und für die der Sammelwesen: Familie, Stamm, Volk, Menschheit?? Mit der Periodizität aller Lebenserscheinungen stände es freilich in gutem Einklang! Gibt es also auch keine Unsterblichkeit durch eine unendliche Kette von Nachkommen?

Die Entwicklung unserer Familie bietet ein konkretes Beispiel, inwieweit es sich dabei um unentrinnbare innere Notwendigkeiten oder um äußere Einflusse, Zufälle und Modeströmungen handelt.

Die schlimmste endogene Gefährdung ist die vorzeitige Sterblichkeit auf Grund der erblichen Konstitution, die den Friedländer Hauptast sowie den Müggenburger Zweig dahinraffte. Sie kann der einzelne nicht direkt abändern. Ist die Belastung hochgradig, ist das Geschlecht durch und durch krank, so ist es natürlich auch nicht zu wünschen, es um jeden Preis künstlich am Leben zu erhalten. Mäßige Grade aber lassen sich überwinden. Man kann den auslösenden Faktoren vorbeugen, z. B. der Infektion ausweichen, Luft und Sonne suchen, und man kann durch die Wahl eines unbelasteten Gatten die Erbmasse der nächsten Generation verbessern. Die Auslese des Todes hat schließlich das gute Ergebnis, daß die Überlebenden eine größere Lebenskraft besitzen und vererben. Eine mäßige Belastung allein ist also noch

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nicht verhängnisvoll; durch einen einzigen Schlag fällt kein blühender Baum! Wohl aber dann, wenn weitere unglückliche Umstände hinzukommen, wie im Beispiel des Friedländer Astes Kinderlosigkeit und Mädchengeburten.

Hier läßt sich auch die Frage aufwerfen, ob die jahrhundertelange Seßhaftigkeit des Friedländer Astes (sowie die der Strasburger Familie) am selben Orte degenerierend wirkte. Bei Bauerngeschlechtern sieht man keine Schädigung durch das Festhalten am Boden, im Gegenteil. Aber die Stadt, läßt sie ihre Kinder entarten? Stehen bürgerliche Familien auch darin im Gegensatz zu Landbewohnern, daß sie oft wandern müssen, um lebensfrisch zu bleiben? Brauchen sie vielleicht in der Kette ihrer Generationen zwischendrein Glieder, die geistig noch in der Stadt, körperlich aber auf dem Lande leben wie die vielen früheren Landpastoren, denen man in fast allen bürgerlichen Familiengeschichten begegnet? Saugen diese durch die Berührung mit dem Mutterboden immer wieder neue Kraft für ihren Stamm auf wie der Riese Antäus im Kampf mit Herkules? Es ist auffällig, wie die längste Blüte meist bei unsern jüngsten Zweigen festzustellen ist, die am meisten hin und her verschlagen wurden und oft schwerer ringen mußten. Das Problem kann hier nur aufgerollt werden; das bisher vorliegende Material gestattet noch keine Entscheidung. Manches Gefühlsmoment spricht für eine innere Schädigung durch dauerndes Stadtleben 11 ). Diese kann aber auch rein phänotypisch erst nach der Geburt in jeder einzelnen Generation entstanden sein; und meist genügen zur Erklärung die beiden äußeren Zerstörer der Geschlechter in jeder Kultur, von denen nunmehr gesprochen werden soll.

Mehr Blüten, als der Tod ihm unreif knickt, gehen dem Stamm dadurch verloren, daß seine Zweige gar nicht oder ungenügend zum Blühen gelangen! Ehescheu und Kinderarmut sind seine schlimmsten Feinde. In unserer Familie sind beides junge Erscheinungen, die erst mit der X. Generation einsetzen, dann freilich folgenschwer genug. Andere städtische und adelige Geschlechter zeigen sie vereinzelt schon in früheren Jahrhunderten - als ihre Sterbeursachen. Spengler sieht in ihnen ein allgemeines Symbol aller erstarrenden Kulturen und ein Zeichen für das Ermatten der Seele des Volkes aus innerer Notwendigkeit. Dies geben wir ihm nicht zu.


11) Eine günstigere Auffassung als üblich legt Drewitz dar im "Deutschen Roland" 1924, S. 390 f.
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Bezeichnend für das Von- außen - Kommen dieser und verwandter Faktoren ist, daß sie mit einem Schlage auftauchen. Die endogenen Schädigungen im Friedländer Ast hatten sich schon in der VIII. Generation verraten, als der Ast noch in zunehmender Blüte stand; stufenweise entwickelte sich dort das Verhängnis. Die exogene Krisis im Schwichtenberger Ast vollzieht sich dagegen ganz akut in Gen. X. Es wäre von großem Interesse, ob sich auch in andern bürgerlichen Familien Analoges im selben Zeitraum feststellen läßt. Für unsern Stamm sei es nochmals kurz zusammengefaßt (für den Schwichtenberger Ast allein berechnet sind die Zahlen noch krasser):

Das Heiratsalter schnellt von 30 auf 35 Jahre, die Kinderzahl sinkt in Verbindung damit von 4 auf 2 pro Ehe, 5 von 13 älteren Männern bleiben ledig - ein bis dahin unerhörtes Tun -, ebenso die Hälfte aller Frauen über 25 Jahre; der Beruf des Geistes- Arbeiters wird nicht einmal von der Hälfte des bisherigen Prozentsatzes mehr erwählt, Wanderlust ergreift doppelt soviel Männer und Frauen, einzelne fliehen ganz aus der Stadt, der sonst das ganze Geschlecht wenigstens im Geiste angehört hatte!

Die körperliche Lösung von der Heimat im weiten Fortziehen erfolgte bei den Männern schon in der IX. Generation in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts; in allen anderen Fragen begann die geistige Entwurzelung erst mit Gen. X in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Damals entschlief die Seele der geliebten alten Kleinstadt, und es blieb nur ein Schreckgespenst für rege Geister zurück. Die Jugend drängte zur Großstadt und wurde hier eine ruhelose Horde von "intellektuellen Nomaden" mit unbestimmter Sehnsucht nach - einer Heimat!

So griff eins ins andere im Gewebe der Wechselwirkungen, ausgehend vom Wandel der Weltanschauung: das Zeitalter des Individualismus löste wohl die alten Bindungen, doch mit ihnen wurden die Grundlagen unserer ganzen Kultur gelockert und der stolze Bau im Tiefsten gefährdet:

Kurzsichtig ist die Rechnung des Zweikindersystems; nur ausnahmsweise geht es glatt nach dem vorgeschriebenen Plane. Unglück, Krankheit, Überwiegen weiblicher Geburten, zufällige Kinderlosigkeit treten unvorhergesehen oft gerade am kritischsten Punkte ein. Nur die Hälfte aller Knaben gelangt bis zur Ehe! Überall in der Natur waltet Verschwendung, um Auslese und Aufschwung zu gewährleisten. So muß auch in der Familie ein Überschuß von Geburten eingesetzt werden, der gar nicht groß genug sein kann,

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all den Feinden zu begegnen, die von außen und innen das Leben des Stammes bedrohen! Je zahlreicher die Feinde, je größer die Not, um so lebenswichtiger ist reicher Nachwuchs.

Der ernsteste und häufigste Grund zur Kleinhaltung der Kinderzahl ist wirtschaftliche Sorge für Eltern und Kinder und der Hinweis auf "die schwere Zeit"! Nun, je mehr man die Kulturgeschichte im einzelnen studiert, um so eindrucksvoller zeigt sie, daß alle früheren Generationen jahrelang die schlimmsten Unsicherheiten und unerhörte Not überstehen mußten. Das halbe Friedensjahrhundert nach 1870 mit seinem Wohlleben ist eine große Ausnahme, die rassenbiologisch keine guten Folgen zeitigte. Das Übermaß materieller und geistiger Gegenwartsinhalte sowie das Streben nach ihrer Sicherung lenkte den Blick von lebendigen Zukunftsidealen ab und verführte zu den Moden der Ehescheu und Kinderarmut. Die früheren Notzeiten hatten sie nicht gekannt, obwohl sie da vielleicht eher zu verstehen gewesen wären; die Gefahren hatten früher den triebhaften Lebensdrang nur veranlaßt, sich noch stärker zu entfalten und Herr über alle Schwierigkeiten zu werden. Nun stellte das Denken alles in Frage und nagte sogar den Trieb zum Leben an!

Unentrinnbar ist diese Entwicklung aber nicht! Käme sie freilich triebhaft aus dem innersten Gefühl unseres Volkes, dann wäre sie schwerlich umzustimmen, sondern würde sich naturnotwendig auswirken bis zum Ende. Alles Grübeln und Lehren wäre dann nutzlos. Das Denken aber ist zu bekehren, intellektuelle Erwägungen und hingenommene Moden sind mit weiteren Gedanken zu überwinden.

Alt und müde sind wir wahrlich nicht! Fast ein Übermaß von Leidenschaft und Lebenshunger durchglüht die Welt und die erwachenden Massen! Früher arbeiteten die Kräfte der Seele triebhaft und schufen blind Segen. Jetzt sind sie erwacht, aber noch geblendet vom ungewohnten Lichte und wüten gegeneinander wie das freiheitstrunkene Volk, das nicht weiß, wozu es seine Freiheit verwerten soll. Fortan sollten alle Antriebe mit bewußtem Willen in den Dienst dauernder Werte, der höchsten Ideale gestellt werden. Nicht als fremde Dogmen sollen sie behauptet werden, sondern als immanente Grundtendenz jedes gesunden Wesens, als "Sinn" des Lebens überhaupt, sind sie nachzuweisen.

Alles Leben strebt nach Steigerung, intensiv sowie extensiv, d. h. nach Vertiefung des bewußten Erlebens und nach Ausdehnung in Raum und Zeit bis zur Unendlichkeit. Nur bei Harmonie beider Seiten ist volles Lebensglück möglich.

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Jene egoistische drängt sich leicht zu sehr in den Vordergrund des Alltags. Die Sehnsucht nach Unsterblichkeit glüht aber im Grunde einer jeden Seele in allen Kulturen, oft unbewußt, oft irregehend. Triebhaft haben die Menschen bisher für ihre Kinder gelebt oder an ihren Geschwisterkindern väterlichen Anteil genommen. Alles, auch dies Fundamentalste, ist nun problematisch geworden. Da erstehen die alten Werte wieder auf festerer Grundlage durch die neue Einsicht:

Das Individuum zwar vergeht dennoch kann "sein Fleisch und Blut" und Geist von seinem Geiste ewig fortleben. Denn all die körperlichen und seelischen Anlagen, die sein eigentliches Wesen zusammensetzen, sind identisch mit den analogen Erbeinheiten seiner Vorfahren und Urenkel bis in fernste Zeiten. Die Gruppierung zum Mosaikbilde wechselt in den verschiedenen Generationen, die Steinchen aber sind immer dieselben, und sie bleiben unsterblich, solange die Familie lebt. Wenn alle natürlichen Entwicklungen auch nicht in glatter Linie, sondern in Wellenzügen verlaufen, zur Null braucht die Lebenskurve der Familien und der Völker trotz Spengler nie abzufallen, sondern sie kann unendlich weitergehen und steigen! Sammel - Organismen können den Tod überwinden, dem der Einzelne verfallen ist, und sind auch darin Wesen "höherer Ordnung".

Jungen Datums ist diese Erkenntnis erst; noch hat die Weltanschauung unserer Zeitgenossen ihre Einzelheiten und ihre Tragweite zu wenig in sich aufgenommen. Wenn sie aber einmal in Geist und Herz der Allgemeinheit eingewurzelt und zur Grundlage der Lebenswerte geworden sind, dann wird der irrende Wille wieder oberste Zwecke sehen. Dann werden die individualistischen Gegenwartsinhalte, die äußere Sicherung der Kinder, alle wirtschaftlichen Güter überhaupt in der Stufenreihe der Werte wieder herabrücken; freudig werden sie in den Dienst der Ideale gestellt, manche auch geopfert werden. Neuer Wagemut wird neue Kräfte wecken, wenn das ewige Lebensziel bewußt wieder vor Augen gerückt ist: die Unsterblichkeit im Fortleben der Familie!

Wappen Spiegelberg.

In blauem Schild ein weißer Berg; die silbern gepanzerten Arme auf dem Helm halten einen blauen Spiegel. Die Farben wurden erst 1922 gewählt, die Wappenzeichnung findet sich in Petschaften des Jatzkeschen sowie des Meckl. - Schweriner Astes. Da beide Äste zwischendrein nie in Berührung miteinander kamen, geht das Wappen mindestens auf den gemeinsamen Stammvater Johs.

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Siegelring mit ovalem Schild. Älteres Petschaft mit eckigem Schild.
Siegelring mit ovalem Schild. Älteres Petschaft mit eckigem Schild.

Spiegelberg, Pastor zu Schwichtenberg 1714 - 65, zurück. Vermutlich hat aber nicht dieser in seinem abgelegenen Dorfe das Wappen angenommen, sondern sein Vater oder Urgroßvater als Bürgermeister zu Friedland.

Persönliches.

II 1. Bei Nikolaus Sp. war ein Irrtum der früheren Familiengeschichte richtig zu stellen. Johannes Sp. nennt seinen Ururgroßvater Bürger zu Strasburg. Dort ist er freilich geboren, er lebte später aber in Friedland. Hier entlieh er gemäß dem Schuldbuch der Kirche 1595 10 Gulden. Nach den Steuerregistern zahlte er hier 1600 und 1603 die Türkensteuer für ein volles Haus, 1618 seine Witwe. Sein Sohn Joachim wird bei der Immatrikulation zu Greifswald 1606 Fridlandensis genannt. Endlich existiert von seiner Tochter Maria eine "Leichenpredigt". Nach der damaligen schönen Sitte wurde bei Sterbefällen in wohlhabenden Familien nicht nur die Predigt des Pastors oft in längerer Ausschmückung gedruckt, sondern es wurden auch eine Schilderung vom Lebenslauf und Sterben des Toten sowie Angaben über seine Vorfahren, endlich zahlreiche Beileidsgedichte aus dem Verwandten- und Freundeskreise beigefügt. Auch die fernen Angehörigen erhielten an Stelle der heutigen Druckkarten diese Hefte, die nun uns noch willkommene Kunde von den Ahnen übermitteln. Von Maria Sp. (III 2) ist eine jüngere Abschrift aus solch einer alten Leichenpredigt beim Jatzkeschen Ast erhalten, leider nur teilweise; das ganze Druckheft ließ sich nicht mehr finden. Darin heißt ihr Vater: "der ehrbare, vornehme und wohlgeachtete Nikolaus Spiegelberg, von Strasburg bürtig; als hieselbsten die Mutter, die vieledle und tugendsame Frau . . ." Von Johs. Sp. erfahren wir ihren Namen: Eva Lindemann. Ihr Vater Joachim L. war Ratsherr, aber wohl sicher nicht zu Strasburg, wie Johs. schreibt, sondern in Friedland ("hieselbsten"!). In den Strasburger Schoßregistern ist 1568 - 1620 kein Lindemann nachzuweisen, in Friedland dagegen erscheinen Lindemanns von

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1560 bis 1701 ohne Unterbrechung in den Steuerregistern usw. (Siehe auch Tafel 6.)

III 1. Joachim I. erlebte den ganzen Dreißigjährigen Krieg in Friedland. 1629, als Wallenstein das Herzogtum Mecklenburg erhielt, wurde er Kirchenökonom; nach den Ök. - Registern erhielt er als solcher im Quartal 3 Taler 8 Sch. sowie 12 Schilling "wegen Wartung des Ziegelofens". 1634 wird er im Kontributionsregister Ratsherr genannt. Wie die meisten Bürger betrieb er eine ausgedehnte Ackerwirtschaft. Abgesehen vom eigenen Landbesitz zahlte er der Kirche Pacht für 2 Hufen (zu je 40 - 60 Morgen) und 1 Wiese. 1637 und 38 wütete die Pest in Friedland und raffte 872 Menschen dahin, u. a. 4 Kinder von Joachim sowie 9 Piselers, darunter seinen Schwiegervater, Bürgermeister Andreas Piseler. Nach ihm wurde Joachim Sp. im Herbst 1638 zum Bürgermeister gewählt. Bis zu seinem Tode 1650 leitete er die Stadt in schwerster Zeit.

IV 1. Joachim II. wurde Ostern 1643 zu Frankfurt a. O. immatrikuliert; den Eid leistete er erst am 13. Juli 1643, demnach muß er 1622 geboren sein 12 ). Im November 1647 wurde er in Greifswald immatrikuliert als "Joachimi consulis Fridland. et Elisabethae Piselers filius" zusammen mit 2 Brüdern und 7 Vettern seiner späteren Frau unter dem Rektorate ihres Onkels Jakob Gerschew. Vermutlich ist er auch der "Joachim. Spiegelberg, Fridlandes.", der 1636 zu Greifswald immatrikuliert wurde, wenn auch noch nicht zum Studieren, sondern nur um den Schutz des akademischen Bürgerrechtes zu erhalten, der in der Kriegszeit für viele Jünglinge und selbst Kinder erstrebt wurde.

In der großen Sammlung von Leichenpredigten usw. Vitae Pomeranorum zu Greifswald Bd. 6 findet sich in Nr. 33 bei den Gedichten zur Hochzeit des Pastors Zacharias Karoe mit Grete Dumrad im Januar 1653 auch ein Gedicht (Nr. 18) von Joachimus Spiegelberg, Senator Fridland.:

Quam, Socer, in thalamo teneo, tua Gnata Sorori
     Optat felicem munificumque thorum;
Opto, quod optat ut hoc thalamo Benedictio Jovae
     Karochium dives ditet, amore beet.

Aus Gedicht Nr. 9 daselbst geht hervor, daß er 1653 drei Kinder besaß. Als "H.", d. h. Ratsherrn nennt ihn bereits das Steuerregister von 1652.


12) Juristisch trat die Mündigkeit früher erst mit 25 Jahren ein; der Studenteneid bei der Immatrikulation wurde aber bereits nach der Vollendung des 21. Jahres geleistet.
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In den Kirchenökonomieregistern findet er sich regelmäßig seit 1648, da fing er also mit eigener Ackerwirtschaft und vermutlich auch mit eigenem Hausstande an. Er bezahlte z. B. 1652 Hufensteuer für 2 Hufen, Hufenzins für 3 1/2 Hufen, "Kartenheur" für 1 Garten. Anfang 1655 wurde er Kirchenökonom und Verwalter des Ziegelofens mit demselben Gehalt wie sein Vater. 1653 - 64 bezahlt er jährlich 5 Taler Zinsen für entliehene 100 Taler, 1665 zahlte er die ganze Summe zurück. Sein Begräbnis fand am 12. Oktober 1669 zu St. Nikolai statt.

Ostern 1648, also vermutlich in der ersten Zeit seiner Ehe, hatte er eine lange Fehde für seine junge Frau zu bestehen, die über beide zunächst wohl viel Unruhe und Leid brachte. Ein Nachbar Paul Schlow hatte Joachims Frau nachgesagt, eine große Feuersbrunst am 10. April 1648 sei durch ihre "unverantwortliche Unvorsichtigkeit . . . verursacht, . . . daß solchen großen Schaden viele Einwohner und Bürger der Stadt allda haben erfahren und erleiden müssen". In früheren Zeiten konnte solch ein Vorwurf die schlimmsten Folgen haben. Joachim kämpfte also energisch dagegen an und führte seine Klage schließlich bis vor den Herzog Adolf Friedrich. Die Akten im Schweriner Archiv 13 ) sagen folgendes: Am 6. Juni 1649 entschied der Herzog nach Verhör und auf Grund der aus Friedland eingeschickten Protokolle, daß Jochim Spiegelbergen Unrecht geschehen sei. Schlow bekannte "seinen Unfug" und gab zu, durch den falschen Bericht eines Knaben verleitet zu sein; er bat um Verzeihung und gab die Hand zur Versöhnung. "Welches Jochim Spiegelberg vor genugsam hat akzeptieret und darauf wider ihn vorm Gericht in Friedland angestellte Injurienklage remittieret und fallen lassen, und hat mit dem andern fried- wie nachbarlich hinfüro zu leben zugesagt und versprochen."

Was ein heftiger Sturm 1646 vom Kirchspiel St. Nikolai übrig gelassen hatte, legte der Brand 1648 nun bis ans Treptowische Tor völlig in Asche. Noch in den Kontributionsregistern von 1651 ist ein Teil der Bürger als die "Abgebrannten" besonders verzeichnet und erhält die Steuern ganz erlassen, darunter auch Joachim II. und die Witwe seines Vaters. Diese und die folgenden Register, die besonders ausführlich sind, lassen die Größe seines Hauswesens recht schön erkennen.

So mußte Joachim 1655 Steuern zahlen für 1 Magd, 4 Knechte, 3 Pferde, 4 Ochsen, 4 Kühe, 2 Starken, 2 Rinder, 24 Schafe, 3 Schweine. Im Register von 1663, das er selbst als Steuer-


13) Stadtakten Friedland.
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einnehmer schrieb, gab er an: 1 Jungen, 2 Mägde, 2 Pferde, 4 Ochsen, 11 Häupter Rindvieh, 30 Schafe, 8 Schweine. (Der Junge mußte von seinem Jahreslohn von 8 Gulden eine Steuer von 6 Schilling bezahlen, die Mädchen zusammen dasselbe; die Kopfsteuer für sie bezahlte der Herr.) Bei seiner Witwe sind 1670 sogar aufgezählt 1 (erwachsene!) Tochter, 1 Knecht, 1 Junge, 1 Magd, 3 Pferde, 11 Häupter Rindvieh und 5 desgl., so den Kindern zukommen, 26 Schafe und 20 weitere Schafe, so den Kindern zukommen, 12 Schweine. Der Ahnenforscher bedauert nur, daß man auf die Aufzeichnung der unmündigen Kinder damals weniger Wert legte als auf die des Viehzeugs!

V 1. Joachim III. (*1657) studierte Juni 1679 zu Rostock und war dort Mitglied der Studentenverbindung des "pommerschen Chors" (cf. Meckl. Jahrb. Bd. 84). Nach den Friedländer Steuerlisten wurde er 1692 Ratsherr und Sekretär, wurde 20. November 1708 zum Bürgermeister gewählt und starb am 21. Oktober 1717.

E. F. Simonis berichtet in seiner "Nachricht von der . . . Stadt Friedland" (Neubrandenburg 1730): Am 13. September 1703 suchte ein großer Brand Friedland heim und zerstörte 265 Häuser, darunter das von Joachim Sp. Seine Quelle sei vor allem eine Nachricht, die Joachim Sp., "ein rechtschaffener und um die Stadt sehr wohl verdienter Mann", damals aufgezeichnet und die ihm dessen Sohn, Pastor Johs. Sp., übergeben habe; mehrmals zitiert Simonis wörtlich daraus. Das neue Rathaus wurde 1708 "durch eine bewegliche Rede des seeligen Herrn Bürgermeisters Spiegelberg" eingeweiht.

Bald brach mit dem Nordischen Kriege und mit den jahrelangen Einquartierungen der Schweden und ihrer Gegner, vor allem der Russen, weitere Not über Friedland herein, das nun schon fast ein Jahrhundert lang kaum zum Aufatmen gekommen und sehr verarmt war. Notzeiten, schlimmer als die heutigen, waren die Regel für unsere Vorfahren, ruhiges Gedeihen die Ausnahme!

Begraben wurde Joachim nach Angabe seines Sohnes "in der [später] neu aufgebauten St. Nikolaikirche, südwärts, wenn man in der großen Tür eintritt, zur Rechten, die damals noch wüst gelegen".

VI 3. Johannes ist geboren Johannis 1689, † 3. Dezember 1765. Er besuchte die Gymnasien zu Friedland, Güstrow und 1709 zu Parchim und wurde am 27. Juni 1710 in Rostock immatrikuliert. 1712 wurde er Hauslehrer zu Kl. Nieköhr bei Gnoien. Johannis 1714 wurde er vom Friedländer Rat zum Pastor in Schwichtenberg er-

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wählt, aber "wegen eines Schadens am linken Auge, so vom starken Fluß hergerühret", erst Septuages., d. h. 17. Februar 1715 ordiniert. Am 2. September 1716 heiratete er die 19jährige Tochter seines Vorgängers, die bei der Geburt ihres 10. Kindes am 13. August 1736 starb. In zweiter Ehe führte er am 16. Juli 1738 die Pastorentochter Grete Ockel (* 1713) aus Warlin heim.

Krüger berichtet im Meckl. Jahrb. Bd. 69, S. 177 f.: "Er hatte viel Nöte mit dem Grafen Hahn auf Bresewitz, der das Pfarr- und Kirchenland einfach zum Gute schlagen wollte, dem protestierenden Pastor den Weg zur Kirche verbot und durch gehetzte Hunde zu verlegen suchte, so daß ihn der Pastor mit der Waffe in der Hand erzwingen mußte. Auch verbot die Gutsherrschaft den leibeigenen Leuten den Besuch des Gottesdienstes und ließ die baufällige Kirche einstürzen, so daß die Predigt vor den 2 - 3 Freien, die erschienen, unter freiem Himmel gehalten wurde. Diese Feindseligkeiten hörten erst auf, als sich der Pastor mit einer jährlichen Pacht von 25 Talern für 150 Scheffel Aussaat zufrieden gab." Erst der Großneffe von Johannes, Johs. Peter Paschen Sp. (VIII 4) "erkämpfte in einem 20jährigen Prozesse eine Änderung . . . zum Vorteil der Pfarre". Auch die früheren Pastoren hatten manchen Ärger um Bresewitz auszustehen. Auf den 15 km weiten Sonntagsfahrten dorthin über Friedland mußten sie oft stundenlang vor der Stadt warten, deren Tore Sonntags geschlossen blieben.

Uns steht dieser Urahn besonders nahe. Nicht nur, weil wir durch seine Familiengeschichte viel von ihm wissen; deren Daten stellen fast nur intellektuelle Inhalte dar. Sondern es ist ein kleiner persönlicher Zusatz, der unser Herz für Johannes erwärmt und der darum hier wohl wiedergegeben werden darf. Seine reichhaltige Schrift beschränkt sich sonst auf rein sachliche, knappe Darstellung; 6 Kinder waren ihm früh gestorben, höchstens 2 Jahre alt. Als aber dem über 64 Jahre alten Manne am 8. Mai 1754 nun auch sein jüngstes, 14. Kind, ein Knabe von 9 3/4 Jahren, starb, da drängte sich dem Vater die Seele in die Feder und er schrieb hinzu: "quiesce! quiesce! O tu mi fili carissime! Anima tua est in manu Dei idque meum solatium summum." - (Ein wichtiges Motiv dieser Arbeit war der Wunsch, daß auch unser einmal ein Ururenkel so gedenken möge, wie wir um dieses Satzes willen an Johannes mit Liebe denken!)

VII 14. Johann Heinrich scheint es im Leben nicht leicht gehabt zu haben. Bei seiner Geburt 1736 starb ihm die Mutter. Das kinderreiche Landpastorenhaus hatte in den Notzeiten des Siebenjährigen Krieges nur die Mittel, den älteren

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Sohn studieren zu lassen, der jüngere mußte Kaufmann werden. Er hat "in Rostock die Handlung erlernt und hat hernach einige Jahre in Berlin und Schwerin konditioniert", endlich in Parchim, das früher ein viel bedeutenderer Mittelpunkt war als heute. Das Schweriner Archiv 14 ) bewahrt von ihm folgendes Gesuch an den Herzog um Befreiung vom Aufgebot vom 18. April 1767:

"Ich habe lange treu und redlich in der Hans Hinrich Peitzner modo [= nunmehr] Suelphen Handlung gedient. Der große Gott zeiget mir dafür eine Gelegenheit und die beste Aussicht, zu Parchim mein eigenes Stücklein Brot zu essen und zu verdienen. Denn mit Ilsabe Dorothea Grapengießern, womit ich ehelich versprochen bin, bekomme ich eine eigene Handlung. Meine häuslichen Geschäfte sowohl als die Messe - Zeit heischen, daß unsere Absicht je eher je lieber in Erfüllung gehe, weshalb ich untertänigst bitte, Euer Herzogl. Durchlaucht geruhen, den Ehren Predigern zu Parchim fakta dispensatione in Gnaden zu demandieren, daß Sie mich mit Ilsabe Dorothea Grapengießern am nächsten Sonntage ein für drei Mal proklamieren und sodann in der Woche ehelich zusammen geben sollen. Ich getröste mich gnädigstbaldigster Erhörung und verharre in submissester Devotion

Euer Herzogl. Durchl.
untertänigster Johann Heinrich Spiegelberg."

Am 23. April, dem Donnerstag nach Ostern, wurde das Gesuch genehmigt, am 1. Mai, dem Freitag darauf, fand die Hochzeit statt.

Den schwülstigen Ton jener Zeit, das "Ersterben" vorm Herzog, sucht man hier vergebens; aber soweit man zwischen den Zeilen lesen darf, glauben wir, einen herben und schweren Sinn herausfühlen zu können.

Seine Frau stammte aus einer alten, angesehenen Parchimer Kaufmannsfamilie; auffällig ist ihr für jene Zeit hohes Heiratsalter von 31 1/2 Jahren. Nach ihrem Tode 1776 ist nichts mehr über Johann Heinrich zu ermitteln, nur die lakonische Notiz im Manuskript zu Cleemanns Archivlexikon 15 ) "nachher im Strelitzschen". Anscheinend wurde der zurückhaltende Mann nicht warm in Parchim und kehrte still in seine Heimat zurück. Daß er immerhin noch einige Jahre nach 1776 in Parchim blieb, ist daraus zu erschließen, daß sein 1770 geborener Sohn in Parchim die Schule besuchte.

VIII 20. (Johann) Friedrich Wilhelm ist wohl in freudenarmer, früh mutterloser Jugend zum harten, strengen


14) Familienakten, Spiegelberg.
15) Im Geh. und Haupt- Archiv Schwerin.
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Manne erwachsen. 1788 wurde er in Rostock immatrikuliert, konditionierte in Benthen nördlich von Lübz und 1799 zu Krakow, wurde 1802 Lehrer zu Parchim, endlich 1803 Diakonus an St. Georgen daselbst. Dieser war infolge eines Lehensverhältnisses von 1229 zugleich Pastor in Damm und wohnte in Damm. Als meine Frau und ich 1909 dies Dorf besuchten, bedrückte uns, die wir doch auch schon auf dem Lande lebten, die völlige Kulturlosigkeit und Armseligkeit des Ortes recht sehr, und wir empfanden, daß mein Urgroßvater dort in seinen besten Mannesjahren keinen leichteren und froheren Sinn gewinnen konnte.

1821 ging er von Damm in das Pastorat zu Crivitz, mit dem zugleich die Präpositur verbunden war. Zu denken gibt die Erzählung seiner Enkelin, daß er wenigstens in späteren Jahren niemals am Himmelfahrtstage predigen wollte, sondern sich stets vertreten ließ.

Seine Frau Katharina Löscher (* 1772), die er 1804 (!) heimführte, stammte aus einer kulturvollen Parchimer Bürgermeister- und Pastorenfamilie, deren zweitbekannter Urahn als Student zu Füßen Luthers gesessen hatte und sein Hausgenosse gewesen war. Der gütigen, klugen Frau dachten die Enkel mit warmer Verehrung. Bei einer Haussuchung durch die französischen Zollwächter 1812 soll sie "wie eine Löwenmutter" vor die Wiege ihres Säuglings Wilhelm getreten sein, so daß die Douaniers ihr fern blieben. Die gesuchten Abendmahlskostbarkeiten lagen - in der Wiege!

IX 35. Auch Wilhelm (* 27. August 1812) genoß nicht übermäßig viel Sonne in seiner Jugend. Er besuchte die Gymnasien zu Parchim und Schwerin, wo er 10. Oktober 1831 das Reifezeugnis erhielt, und studierte im Winter 1831 zu Rostock. Ostern 1832 ging er nach Jena, zu derselben Zeit wie Fritz Reuter, und trat wie dieser der "allgemeinen Burschenschaft" bei, zu der die Arminen und Germanen sich Ende 1831 oder Anfang 1832 verbunden hatten. Die alten Gegensätze der radikaleren Germanen und friedlicheren Arminen brachen im Sommer 1832 bald wieder durch. "Am 13. Juli sagte sich die Germania von der allgemeinen Burschenschaft los, und ich trat als Kommentbursche in die Germania ein, weil ich unter Letzter alle meine Landsleute fand . . . ." "In die eigentliche Verbindung [der in alles Eingeweihten] bin ich am 29. Juli auf dem Fürstenkeller aufgenommen."

Mit den wilden Kämpfen zwischen Germanen und Arminen Ende 1832 steht wohl die Quittung in Zusammenhang, laut der Wilhelm am 4. März 1833 "wegen der Exzesse am 22. Dez. 1832" 20 Schilling Strafe an die Univ. - Amts - Sportel - Einnahme bezahlte.

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Nach dem darauf erfolgenden Verbot der studentischen Verbindungen durch die Weimarer Regierung und infolge Meinungsverschiedenheiten über die Beschlüsse des Stuttgarter Burschentages löste die Germania sich auf. Kurz danach erkrankte Wilhelm ziemlich schlimm an den Pocken; sogleich nach der Genesung ging er Ostern 1833 nach Göttingen.

Als nach dem unsinnigen Sturm auf die Wache in Frankfurt a. M. am 3. April 1833 die Verfolgung der deutschen Burschenschaften einsetzte, wanderte Wilhelm im Herbst 1833 zu Fuß über Wien allein nach Italien, um Gras über die Jenaer Geschichten wachsen zu lassen. Dies war wohl seine froheste Zeit, die Liebe zum Süden zog ihn später oft wieder dorthin. Nach der Heimkehr fiel er doch noch dem Spürsinn der verängstigten Regierungen zum Opfer, wie über tausend seiner Gefährten. Zum Glück war er in Mecklenburg, in Preußen hätte er Reuters Los geteilt.

Vom 14. April 1834 ab laufen die Untersuchungsakten, Aufenthaltsbeschränkungen, Arrest - Beurlaubungen usw. in unserm Besitze. Kurz vor Weihnachten 1834 wird er in Rostock inhaftiert. Nicht einmal sein jüngerer Bruder wird zu ihm gelassen. Erst als sein Vater eine Kaution von 500 Talern übernimmt, kommt er am 30. Dezember 1834 frei, bleibt aber dauernd unter Polizeiaufsicht und unter dem Drucke, schwerer Strafe wegen Hochverrats, wie viele Schicksalsgenossen, gewärtig sein zu müssen.

Die einzelnen Dokumente über die burschenschaftliche Bewegung, die uns vorliegen, klingen gefährlicher als die sonstigen Schilderungen darüber vermuten lassen. Im Konzept seiner "Beantwortung der mir von der hiesigen hohen Großh. Justizkanzlei vorgelegten Fragen . . .", aus dem auch die obigen Zitate stammen, gibt Wilhelm offen zu: "Zweck der Germania war die Erstrebung der Freiheit und Einheit Deutschlands, und um diese Zwecke zu erreichen, sollte Volksbefreiung und etwa Waffengewalt angewandt werden. . . . Der Unterschied der Germania und Arminia bestand darin, daß erste glaubte, ihre etwaigen politischen Ideen möglichst realisieren zu müssen, letzte dagegen sich mit der Aufstellung theoretischer Zwecke begnügte." Ein weiteres, oft benutztes Blatt mit einem Aufruf der "Volksfreunde" an die "Mecklenburger!" schließt in seinem allgemeinen Teil recht revolutionär: "Auf! Laßt uns die Kerker öffnen, die Fesseln sprengen, die Unschuldigen befreien und die Despoten steinigen! Die Tyrannen gönnen uns das Leben nicht . . ." Die konkreten Forderungen denken freilich nicht an Blutvergießen, sie gipfeln in: "6. Jeder muß ziehn und treiben können, was er will."

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Wären weite Kreise damals zum Umsturz geneigt gewesen, so hätte bei der inneren Faulheit des Staatswesens der Funke der Studentenschaft vielleicht zündend gewirkt; sicherlich hätten dann freilich radikalere Demagogen die Führung an sich gerissen. In der allgemeinen Lauheit jener Zeit blieb aber der weltfremde Idealismus der Burschenschafter doppelt wirkungslos. Ihre objektive Gefährlichkeit erscheint uns heute gering und in keinem Verhältnis stehend zu dem unsinnigen Wüten einzelner Beamten und der Nervosität der Regierungen. Subjektiv, auf schlechtem Gewissen beruhend, ist die damalige Unruhe der Behörden eher zu verstehen.

Am 18. November 1835 kommt die Großh. Justizkanzlei in Rostock endlich zu ihrem Urteilsspruch: 2 Jahre Festungshaft für Wilhelm und andere Jenaer Studenten aus Mecklenburg. Der ältere Bruder Friedrich Sp. wird freigesprochen, da er "bei seinem beharrlichen Leugnen nicht für überführt anzunehmen" sei.

Bis Ostern 1836 erhält Wilhelm Strafaufschub und beendet seine Studien. Die am 15. Februar 1836 erbetene Zulassung zum Advokatenexamen versagt der Großherzog ihm. Vom 11. April 1836 bis 4. Februar 1837 bringt er dann im ganzen 300 Tage auf der Festung Dömitz zu. (Reuter kam erst 1839 - 40 dorthin.) Mit der Begnadigung endet die Leidenszeit nicht, nun lassen noch die weiteren Behörden - päpstlicher als der Papst - den "Revolutionär" seine Tat entgelten. Die Feindseligkeit der Großherzogl. Justizkanzlei und deren Kommission, vor der Wilhelm sein Advokatenexamen abzulegen hatte, geht aus Ton und Inhalt der Akten deutlich hervor.

Während der Festungszeit bleibt es noch ganz in der Schwebe, ob er überhaupt zum Examen zugelassen werden wird. Auch danach läßt man ihn noch monatelang zappeln! 14 Tage nach dem Einreichen seiner Probearbeit wird sein Prüfungstermin 2 Monate später verschoben, da die Termine schon für andere Kandidaten vorher besetzt seien. Endlich wird das Ergebnis seiner schriftlichen Prüfung, die am 17. Juli 1837 begann, am 10. Oktober 1837 in schulmeisterlichen Worten von der Kommission für ungenügend erklärt, obwohl Wilhelm doch sicher Zeit und Mühe genug an die Vorbereitung gewandt hatte! Wahrlich, für den steifnackigen Mann war keine geringe Selbstbezwingung nötig, nach dem jahrelangen Hangen und Bangen angesichts der unverhüllten Feindschaft der maßgebenden Stellen diesen Kanzleiräten nicht die ganze Sache vor die Füße zu werfen.

Nach einjähriger Frist, am 29. Oktober 1838, beginnt die zweite Prüfung, die mit monatelangen Pausen hingeschleppt wird,

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mehrere Stücke müssen wiederholt ausgeführt werden, endlich, am 3. Oktober 1839, wird ihm die Zulassung zur Advokatur mitgeteilt, über 3 1/2 Jahre nach der Beendigung seiner Studien.

Später verdrängte Wilhelm die ganzen Erinnerungen und mochte nichts davon hören und sagen, auch nicht von seinen Beziehungen zu Reuter, so daß seine Kinder ganz überrascht waren, als sie es erfuhren. Dem Enkel erschienen diese Geschichten zunächst im idealsten, heroischen Lichte. Erst die nähere Vertiefung zeigte ihm dann die Kehrseite, mit wieviel quälendem Ringen die schönsten Jugendjahre des Großvaters belastet waren!

Bedrückend war für Wilhelm wohl auch der Eindruck auf seinen Vater, der die "Demagogie" seines Sohnes streng verurteilte und manche Unruhen und Geldopfer hatte übernehmen müssen, die in der kargen Zeit stark ins Gewicht fielen. Im Testament des Präpositus vom 21. Januar 1841 enterbt dieser sogar seinen Sohn Wilhelm wegen der Teilnahme an den Bestrebungen, "sämtliche durch Gottes Gnade erwählte Monarchen Deutschlands von ihren heiligen Thronen zu stürzen". Die auffällige Härte dieses Vorganges wird aber gemildert und erscheint in einem besonderen Lichte durch den Umstand, daß Wilhelm mit eigener Hand für seinen Vater das Konzept zu diesem Testament geschrieben hat, und daß er, der Enterbte, zum alleinigen Testamentsvollstrecker ernannt ist! Als Absicht des Testamentes, das Wilhelm juristisch genau durchgearbeitet hat, ist klar ersichtlich, daß den beiden unverheirateten Töchtern der größte Teil des elterlichen Vermögens gesichert werden sollte. Wilhelms völliges Zurücktreten entspringt wohl sowohl dem Willen des Vaters, der einem früheren Vorsatze treu bleiben wollte, als auch dem freiwilligen Aufsichnehmen einer Sühne durch den Sohn.

Ende 1839 ließ Wilhelm sich als Advokat und Notar bei der Justizkanzlei und dem Landesgericht zu Rostock nieder, Januar 1840 als Advokat und Prokurator beim Obergericht der Stadt.

Nach der Heirat am 21. Oktober 1847 wohnte er zunächst im ersten Hause der Steinstraße am Tor, zog dann aber mehrmals um, da die Wohnungen für die wachsende Familie immer zu klein wurden und die große Kinderschar manche Scherereien bewirkte. Schließlich baute er sich darum 1857 ein eigenes Haus. Am Schilde 14, wo er am 27. Dezember 1888 starb. Dazu legte er sich einen großen Garten an der Warnow am Patriotischen Weg (jetzt bebaut) an, wo er seine liebsten Stunden zubrachte. Zwei Kühe und eine kleine Landwirtschaft lieferten Lebensmittel für die große Familie.

Die Wiege, ein kleines Haus, selten leer, stand meist im Zimmer des Vaters, im Winter am Ofen. Mancher Klient mußte

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sich mit ihm an die Wiege setzen und ein schreiendes Kind wiegen, wollten sie Ruhe zur Besprechung haben. Froh hörte es der Enkel, und weit lieber sah er nun auch in seinem Zimmer oft einen Kinderwagen stehen.

Wilhelm Spiegelberg 1839
Wilhelm Spiegelberg 1839. (* 1812, † 1888.)

Über jedes neue Kind freute Wilhelm sich fast mehr als die Mutter, besonders als ihm als 12. Kind nach 9 Jungen noch ein Mädchen geboren wurde, sagte er froh immer wieder: "Ne lütte Dirn! Ne lütte Dirn!" Diese weiß am meisten von seiner Herzensgüte; die älteren Kinder, vor allem die Söhne, erzählten mehr von seiner Unbeugsamkeit und Strenge.

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Dazu kam der Gegensatz, der wohl zu allen Zeiten zwischen Vater und Sohn mehr oder minder zu beobachten ist. Dieser will sein Kind vor den Irrwegen und Leiden bewahren, durch die er selbst sich hindurchkämpfen mußte. Nur mit behutsamer Einfühlung und kameradschaftlicher Anteilnahme am Streben und Schwärmen des Kindes läßt sich aber dessen Vertrauen erwerben; gegen autoritativen Zwang lehnt der Sohn sich trotzig auf. Statt der Freundschaft, wozu Gleichheit des Erbwesens und Lebensgemeinschaft Vater und Sohn vor allen andern einander bestimmen, kann sich dann eine schmerzliche Feindschaft entwickeln, wahrlich der tragischste von allen Widersprüchen! Fast allgemeinmenschlich scheint dieser Konflikt zu sein, zumal in der individualistischen neuen Zeit. Unsere Sippe mit ihrem ausgeprägt starken Willen erlebte ihn in der Mehrzahl der Fälle, von denen wir Näheres wissen. Wilhelm, der Prototyp der Familie, mußte ihn nach beiden Seiten hin erfahren.

Die meisten seiner Söhne drängte es sehr zum Studium. Der Vater zwang sie in den Kaufmannsberuf, den er für aussichtsreicher hielt; vielleicht wirkten auch die Erlebnisse seiner Studienzeit abschreckend in ihm nach. Zwei Söhne gingen darum über See. Der Älteste verließ bald nach dem Kriege 1870/71 die verhaßte Kaufmannslehre und trat in die amerikanische Armee als "Landsknecht" ein, wie er im Juli 1878 bitter schrieb. Durch zu große Unterwürfigkeit unter den Willen des Vaters habe er sich von seiner eigentlichen Bestimmung, der juristischen Laufbahn, abdrängen lassen und sei nun "der verlorene Sohn" geworden. Als "einzige Hoffnung" wünschte er sich, daß wenigstens sein jüngster Bruder Ernst noch studieren dürfe. Heiligabend 1878 kehrte der Älteste schwindsuchtskrank heim und starb 10 Monate darauf bei den Eltern. Ernst studierte.

Mit Stammbaumforschung fing Wilhelm ebenfalls an und nach ihm vier seiner Kinder. Diese unsere "erbliche Belastung" erfuhr eine Verstärkung von der Löscherschen Familie her (cf. S. 35), deren Stammtafel in Cleemanns Archivlexikon (Parchim 1819) abgedruckt ist.

Im öffentlichen Leben trat Wilhelm nicht hervor. In späteren Jahren wurde ihm eine Bürgermeisterstelle in Mecklenburg angeboten. Er lehnte sie ab mit den Worten: "Früher hewwt ji mi nich lieden müggt, nu mag ick jug nich." Als Original war er bekannt in ganz Rostock, und manche Anekdote erzählte man sich von ihm in beiden Mecklenburg. Einige mögen hier folgen.

Seine Körpergröße beleuchtet diese: Eines Tages ging er über Land, sah über einen hohen, festen Zaun und fragte eine

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Frau, die dahinter arbeitete: "Wo geiht de Weg nah Crivitz?" - "O, riden S' man ümmer gradut, Herr."

Auch Reuter erzählt im Beginn des 26. Kapitels seiner "Festungstid" von Dömitz, "dat de olle langbeinige Spigelbarg mit de groten Ogen ümmer de Festung in früheren Tiden stürmt hadd, denn hei was ümmer, stats unner dat Dur dörch, baben dat Dur weg gahn" (wenn er vom Stadturlaub zu spät heimkehrte).

Allgemein bekannt war sein Zylinder, den er fast ausschließlich zu tragen pflegte; der markante Eindruck der großen, hageren Gestalt wurde dadurch natürlich noch gesteigert. Mehrfach wurde mir erzählt, daß mancher, der den Zylinder über eine Anhöhe herüberleuchten sah, hinter der Wilhelms Gestalt noch verdeckt blieb, gesagt habe: "Dor kümmt de lange Spegelbarg, man süht all sinen Zylinder äwer'n Barg kieken." Auch auf seinen vielen Reisen, sogar bei den häufigen Gebirgswanderungen trug er ihn; oft wurde er noch nach Jahren von den fernsten Gastwirten daran wieder erkannt.

Die Eleganz war Nebensache, den Hut wie die Kleidung überhaupt trug er lange, bis zur Abnutzung, jedoch nie bis zur Verwahrlosung. Die Lebenshaltung seiner Kinder wollte er ebenso einfach wissen wie die seine; ein Dienstmädchen wurde nicht gehalten: "Stäwel kann sick bi mi jeder sülben putzend!" Gern sparte er in allen Kleinigkeiten und behalf sich nach Möglichkeit mit vielseitigem Geschick selber; z. B. band er selbst die Schulhefte seiner Kinder ein. Sicherlich leisteten die anderen Honoratiorenfamilien sich weit mehr Wohlleben; ob aber auch soviel Kinder? Und solch einen doppelten Haushalt? Und so viele, weite Reisen mit mehreren Kindern?

Seine Briefe brachte er immer selbst zur Post, nie durch den Schreiber: "Dat ward mi veel to dür, wenn ick den Schriewer henschick', denn kümmt he vor'n poor Stun'n nich wedder. Un wenn ick sülwen hengah, mak ick dat up'n Spaziergang af."

Er wanderte viel und weit. Als der große Brand 1842 tagelang in Hamburg wütete, ging er eilends durch die Steinstraße und rief bei seinem Kollegen Böckler (später in Neubukow) laut in die Höhe. Dieser öffnete das Fenster: "Wat's los, Spegelbarg?" - "Hamburg brennt, kumm mit, wi willen löschen!" Raschentschlossen kam B. mit, und sie wanderten zu Fuß in drei oder vier Tagen nach Hamburg, wo Wilhelms Bruder wohnte. Als man sie nach der Rückkehr fragte, ob sie viel gesehen hätten, hieß es: "Gor nicks, wi hebben furts mit sprütten müßt."

Jedes Jahr sagte er plötzlich eines Abends zu seiner Familie: "Morgen früh Klock 6 reis' ick nah Tirol; wer farig is, kann

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mitkamen." Rasch mußte gepackt werden, jeder wickelte je ein Stück der nötigsten Wäsche in ein regendichtes Tuch ein und schnürte einen Tragriemen herum, mehr durfte nicht mit.

Im "Franziskaner" setzte er sich zu einem Bekannten, der gerade Austern aß. Spiegelberg: "Wat, Austern! Austern sünd soltig, un'n solten Hiering is ok soltig. Denn ät ick ‚n solten Hiering un keen'' Austern un spor dorbi noch'n Daler!" Die Zigarre beim Bier steckte er vorm Anzünden immer erst mit dem Mundstück weit ins Glas: "Süs blädert mi dat ümmer af."

Die Justizreorganisation von 1879 war gar nicht nach seinem Sinn. Von der plattdeutschen Sprache ließ er trotz der neuen Vorschrift auch vor Gericht nicht ab, zumal wenn seine Klienten aus dem Bauernstande waren. "Meine Klienten müssen verstehen, wie ich ihre Sache vertrete."

Beim ersten Plaidoyer nach der neuen Ordnung trat er in einer Scheidungssache auf und erklärte zur allgemeinen Überraschung im Namen seines Klienten in der ersten Person: "Dat is richtig, dat ick Marie Möllers beslapen heww. Äwer mine Fru is sülben Schuld doran. Sei hett seggt, ick füll mi'ne anner söken, se mücht mi nich un künn mi nich utstahn. Ick . . . ."

Auch die neue Amtstracht behagte ihm nicht. Aus Opposition ging er zu den ersten Sitzungen mit Barett und Talar über die Straße und den Markt zum Gericht, zum Gaudium der Rostocker. Als sein Kollege Kurth ihn traf, stutzte er: "Na nu, Spegelbarg, wat hest du di denn dor vörn anmakt?" - O, ick ward mi doch nich en''niegen witten Slips köpen, ick heww'n Strämel Papier nahmen, dat's ebenso gaud."

Die freie Rede hatte er freilich schon immer vorgezogen, so daß seine Termine oft eine große Zuhörerschaft anlockten. Dabei war er durchaus kein Meister der glatten Rede. Er scheute sich nicht, mitten im Satz die Richter zu fragen: "Ist's nicht richtig?" Aber stets achteten die Richter seine ernste Absicht, daß er sich mühte, das wirkliche Recht mit finden zu helfen, und seine ehrlichen Worte, die nichts vormachen oder entstellen wollten.

Seinen Klienten zu hofieren, war ihm nicht möglich. Unumwunden sprach er aus, was er dachte. Ein Bauer wollte absolut nicht von einer aussichtslosen Klage gegen den Nachbar ablassen. Schließlich wurde es Spiegelberg über: "Hebben Se'ne Kauh?" - "Ja, Herr Avkat." - "Hebben S'ok'n Swin?" - "Ja, twei." - "Na, Sei ehr' Kauh und Sei ehre Swien' bebben alltausamen mihr Verstand as Sei, wenn Sei dat nich inseihn." - "Je, wenn de Herr Avkat so meint, denn willen wi't man laten."

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"Sei oll Swinhund" mußte sich manch gerissener Kunde sagen lassen. Hinterher hieß es dann anerkennend: "De olle Herr Avkat is ümmer so tautrulich."

Unsaubere Sachen lehnte er ganz ab, manch einen oder eine warf er auch energisch heraus; sein lautes "Rut!" pflegten die Kinder dann durchs ganze Haus zu hören.

Bei einer Verteidigungsrede vor Gericht flüsterte ihm der Angeklagte fortwährend allerlei zu und störte ihn. Plötzlich drehte Spiegelberg sich um und rief seinem Klienten laut zu: "Holl' din Mul!

In Gegenwart eines Bauern diktierte Spiegelberg einen Schriftsatz. Nach dem ersten Bogen fragte er den Bauern: "So, Schult, nu kost't 'n Daler. Willen wi noch mihr?" Der Bauer: "Ja, Herr Avkat, einen Daler will ick noch tauleggen." Spiegelberg diktierte noch einen Bogen: "Nu kost't twei Daler; willen wi noch mihr schriewen, denn sünd't drei Daler." Der Bauer: "Ne, Herr Avkat, nu is't naug."

Ein Klient hatte seinen Prozeß verloren. Spiegelberg schrieb ihm: "Mein lieber Pundt! Wir haben unsern Prozeß verloren. Das schadet aber nichts. Wir legen ein Rechtsmittel ein. Kostet 6 Taler. Dieses muß ein jeder."

Für eine Dame hatte er Zinsen eingezogen. Er zahlte die Summe auf den Tisch, dann schob er mit der Hand einen Geldhaufen zu der Klientin hin, den andern zu sich: "Dit kregen Se, un dit kreg' ick för mine Mäuh."

Das übliche Spicken mit Paragraphen lag ihm nicht. Manchmal fiel es ihm erst am Ende einer längeren Verteidigungsschrift ein, bei deren Diktieren er im Zimmer herumzuwandeln pflegte. Er unterbrach sich: "Hebben wi all Paddagraphen?" - "Ne, Herr Avkat," - "Na, denn man tau: Nach § 171 und § 236, Absatz 2 . . . . . . ." wurde dann noch dem Buchstaben des Gesetzes mit irgendwelchen beliebigen Zahlen Genüge getan.

Nach und von seinem Garten an der Warnow pflegte er abends über den Wall zu wandern, auch wenn es dort stockdunkel war. Seine Frau bat ihn, doch lieber durch die Stadt zu gehen. Er wies es ab: "Ich habe nun den ganzen Tag nur mit schlechten Menschen zu tun gehabt; da bin ich froh, keinen mehr zu sehen." 16 )

Zunächst klingen die meisten dieser Geschichten wie lustige Schnurren. Sucht man aber den Kern des Menschen in ihnen, so bekunden sie eine ernste, starke Persönlichkeit, anspruchslos im


16) Leser dieser Seiten, die noch weitere Geschichten wissen, werden gebeten, sie dem Verfasser mitteilen zu wollen.
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Äußeren, unbeirrbar im Innern, rechtlich im Denken, fest im Wollen, mutig im Handeln. Gewiß geriet solch Wesen mit den vielen Kompromissen, die seiner Umwelt selbstverständlich waren, oft in Gegensatz; die Form des Humors gab da die beste Milderung. Nur an seine Kinder stellte er dieselben hohen Forderungen wie an sich selbst mit der gleichen Unnachgiebigkeit, nicht selten mit Heftigkeit. Leider wurde dadurch seine warme Vaterliebe oft zu sehr verdeckt!

Endlich muß noch der älteren Schwester Wilhelms: Wilhelmine (IX 32) gedacht werden. Ihr Reich war "der Garten", wo sie die Bruderskinder hütete. Am bezeichnendsten ist wohl folgende kleine Geschichte: Wenn ihre Neffen sich auf dem Garten so vollgefuttert hatten, wie es langaufgeschossenen Knaben nur möglich ist und wie die Eltern auch annahmen, dann mußte die gute Tante Mine ihnen noch einen Zettel mitgeben: "Die Jungen haben noch kein Butterbrot." Die heitersten und liebsten Jugenderinnerungen, von denen sie mehr sprachen als vom Elternhause, verbinden sich den Kindern mit Tante Mine; ihre mütterliche Aufopferung, im Leben tüchtig in Anspruch genommen, gewann ihr Liebe weit über das Grab hinaus. -

Die dunklen Farben überwiegen im Bilde der Vergangenheit. Der Heimat Not teilten die Ahnen, in kargen Zeiten erwuchs eine strenge Art mit verschlossener Seele. Alle Generationen, von denen wir es im einzelnen wissen, entbehrten Wärme in der Jugend; herb wurde ihr Sinn. Wieder lastet äußere Not schwer auf uns allen 17 ). Möge es uns dennoch gelingen, unsern Kindern den überquellenden Jugendfrohsinn zu bewahren und ihnen Sonne ins Herz zu geben, auf daß sie ihnen zeitlebens leuchte und ein wenig auch auf uns zurückstrahle! Und möge es unserm heißen Bemühen möglich sein, auch an ihrem Seelenleben Teil zu haben und ihnen vertraute Freunde zu werden! Nicht nur im Leiblichen gilt die Identität der Erbanlagen, sondern auch im Geistigen. So wie die neuen Erkenntnisse uns vom körperlichen Fortleben in unsern Kindern eine vertiefte und beglückende Auffassung gaben, so sei auch seelisch das Ziel:

"Mein eigen Selbst zu ihrem Selbst erweitern."
Vignette

17) Geschrieben im Herbst 1923.
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Spiegelbergs zu Strasburg i. Uck.

1328 Nikolaus Sp., Ratsherr
1515 Joachim Sp. stud. Greifswald
1568 - 74 Joachim Sp. zahlt Hufen - Pacht
1575 seine Witwe desgl.
1576 - 81 Thomas Sp. desgl. an derselben Stelle
1596 seine nachgelassenen Kinder sind verwandt mit Emma Milow
1568 - 81 Ewald Sp. zahlt Hufen - Pacht
1590 u. 96 Simon Sp. ist Grundbesitzer
1596 Peter Sp., Bruder Simons
1608 Joachim Sp. stud. Frankfurt, noch nicht mündig
1610 Joachim Sp. stud. Greifswald
1613 Joachim Sp. brennt ab, zahlt 1618 weniger Pacht
1613 Peter Sp. desgl., ebenso 1618.
1632 Peter Sp. begräbt seine Frau und 3 Kinder
1645 Peter Sp. zahlt Pacht für 2 Hufen
1632 - 34 Andreas Sp., Bürgermeister
1645 seine Witwe zahlt Pacht an erster Stelle des Registers
1645 Joachim Sp. zahlt Pacht für 2 Hufen
1650 seine Witwe bleibt Pacht schuldig
1699 Nikolaus und Christian Sp., Bürger
1699 Nikolaus Sp.s Tochter Regina * 22. Juni; Pate: Jochim Milo.
1701 Christian Sp.s Sohn getauft 17. Februar
1702 desselben Sohn Johann Christian * 10. Februar
1733 Johann Friedrich Sp., 1725 als Apotheker approbiert, erhält ein Privileg. ( . . . Behm.

Quellen:

Schoß - Kataster 1567 - 81 f. (Rathaus zu Strasburg),
"Stadtbuch von 1590" (d. i. Grundbuch, bis 1620 f., daselbst).
   Das Schoßregister 1604 - 27, das W. Lippert (Gesch. d. St. Strasburg, Prenzlau 1920, S. 39 Anm.) erwähnt, ließ sich 1922 nicht mehr entdecken.
Schoßregister 1645 und andere Akten von 1699 und 1733 im Geh. Staatsarchiv Berlin.
Kirchenökonomieregister in Strasburg: 1618, 1632 - 34, 50, 99.
Kirchenbuch seit 1695 (Anfangs durch Mäusefraß z. T. zerstört).

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Spiegelbergs in benachbarten Provinzen.
In Brandenburg:

1499 Fridangk Sp. zu Daberitz, Mann des Propstes vor Brandenburg
1544 Augustin Sp. aus Potsdam stud. Wittenberg
1575 Lorenz Sp. aus Potsdam stud. Greifswald, 1584 Pastor Gevezin i. Meckl. (vorher Pastor Barnbusch), † 1607
1580 Markus Sp. aus Soldin stud. Frankfurt a. O.
1580/1 Michael Sp. aus Spandau stud. Frankfurt
1651 Jochim Sp. Seiler zu Berlin. Nachkommen cf. Bürgerbuch.
1660 Peter Sp. aus Berlinchen stud. Frankfurt.

In Vorpommern (und Mecklenburg):

1563 Joachim Sp. aus Pasewalk stud. Greifswald
vor 1577 Joachim Sp., Pastor Franzburg i. P.
nach 1564 Joachim Sp., Pastor Gülzow i. P., 1573 Gramzow i. P. Sohn: Joachim Sp. stud. 1587 Greifswald, 1600 Pastor Altwigshagen.
1579 Joachim Sp., Pastor Anklam
1564-1605 Johannes Sp., Pastor Göhren i. M., * ca. 1534.
1569 Ernst Sp., JuIiensi, stud. Greifswald; 1573 stud. Rostock
1650 Christian Sp. aus Stralsund stud. puer Greifswald, Sohn des Christian Sp. senior, Kaufmann Stralsund, † vor 1674, dessen Tochter Dorothea X 1674 Christian Tessin, Pastor Wiek i. P.
1664 Martin Sp. X Christina Kreuzinger zu Cambs bei Schwerin, taufen 24. Juni Sohn Helmuth; dieser stud. 1685 Greifswald und wird
1687 Pastor Beggerow b. Demmin, † 1729. 2 Frauen, 8 Kinder. 1. Kind:
1690, get. 17. Aug. Bernhard Gustav Sp.; 1724 bzw. 29 Pastor Beggerow, † 1748. 2 Frauen, 6 oder 7 Kinder.

6. Kind: Margarete Juliane Sp., * 1743, X 1760 Heinr. Ludendorff, Kaufmann zu Demmin, aus der Familie des Generals Erich Ludendorff, cf. Deutsch. Geschl.-B. 40, S. 340
vielleicht 7. Kind: Adolf Heinrich Sp., 1771 Hofkantor Ludwigslust, 1774 Ökonom Waren, 1782 Nebenschulmeister Penzlin, 1788 Kantor Doberan, † 1790, X 1771 LdwI. Christina Mehlmann, Bürgermeistertochter aus Waren; Sohn Georg Christian, Tambour, desertiert 1798 zu den Preußen.

1697 Michel Sp. X Rostock St. Petri: Sylvia Andresen
1714 Christoph Sp., Schuster, X Demmin, † 1740 Demmin, 52 Jahre alt. Sohn Christian * 1715
1737 Ackerbürger Christian Sp. zu Treptow a. T., † 1766, 81 Jahre.

1752 Jakob Sp., Gastwirt, wird Senator in Woldegk, † 1770
1791 Johann Friedrich Sp. stud. Halle, Sohn des Stadtarztes Christian Friedr. Sp. zu Pasewalk, letzterer † 1808, 79 Jahre alt.
1784 Joachim Friedrich Sp. aus Ückermünde X zu Prerow M. Z.; Nachk.: zahlreiche Kapitäne Sp. in Prerow, Barth, Ribnitz u. a. im 19. u. 20.Jahrhdt., auch Dr. med. Franz Sp. zu Barth, † 1911.

Von der altsächsischen Grafschaft direkt leiten sich vermutlich die Spiegelbergs her, die im 16. Jahrhundert westlich und nördIich vom Harz, im 17. Jahrhundert zu Braunschweig, im 18. südlich vom Harz im 18. und 19. Jahrhundert zu Hamburg nachzuweisen sind.

Endlich liegt in Ostpreußen ein Dorf Spiegelberg an der Alle 12 km nördlich Allenstein; von hier stammt wohl die ostpreußische Familie Sp. her, die um 1732 zu Pr.Holland, dann nach EIbing zu als BauernfamiIie lebte und deren gegenwärtiger Sproß als Arzt in Danzig wohnt.

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