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Jahrbücher

des

Vereins für mecklenburgische Geschichte
und Altertumskunde,

 

gegründet von Friedrich Lisch,
fortgesetzt von Friedrich Wigger und Hermann Grotefend.

 


 

Achtundachtzigster Jahrgang.

herausgegeben von

Archivdirektor Dr. F. Stuhr,

als 1. Sekretär des Vereins.

 

Mit angehängtem Jahresbericht.
auf Kosten des Vereins.

 

 

 

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Schwerin, 1924.

Druck und Vertrieb der Bärensprungschen Hofbuchdruckerei.
Vertreter: K. F. Koehler, Leipzig.

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Inhalt des Jahrbuchs.


Seite
I. Die Geschichte der mecklenburgischen Landessteuern und der Landstände bis zu der Neuordnung des Jahres 1555. Von Archivar Dr. Paul Steinmann 1
II. Geschichte des Schweriner Hoftheaters 1855- 1882. Von Dr. Helene Tank, Mirow 59
III. Die Aufführungen des Schweriner Hoftheaters in Doberan, Ludwigslust und Wismar. Von Dr. Helene Tank, Mirow 111
IV. Die ältern mecklenburgischen Städteansichten. Von Pastor Friedrich Bachmann. Pampow 117
V. Die geschichtliche und landeskundliche Literatur Mecklenburgs 1923-1924. Von Archivdirektor Dr. Friedrich Stuhr 225
Jahresbericht (mit Anlage) 237

Anhang

Über die Familie Spiegelberg : Sippenkundliche Untersuchungen.  
  Von Dr. med. Rudolf Spiegelberg, Insel Poel i. M. 1
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I.

Die Geschichte der mecklenburgischen Landessteuern und der Landstände bis zu der Neuordnung des Jahres 1555

von

Archivar Dr. Paul Steinmann.

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Die Arbeit lag in ihren wesentlichen Ergebnissen bereits Ende 1913 der Rostocker philosophischen Fakultät als Beantwortung einer von ihr gestellten Preisaufgabe vor und wurde am 28. Februar 1914 mit dem vollen ersten Preis gekrönt. Weitere Forschungen und Funde in den Archiven machten eine (Erweiterung, Vertiefung und Umarbeit erforderlich, die z. T. durch meine mebrjährige Teilnahme am Kriege verzögert wurde. Die Promotion erfolgte am 12. August 1914. Referent war mein verehrter Lehrer Prof. Dr. Reincke-Bloch, dem ich für seine vielfachen Anregungen und Förderungen zu besonderem Dank verpflichtet bin.

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Übersicht über die ganze Arbeit und ihre Hauptergebnisse. * )


I. Geschichte der Landessteuern und der Landstände in Mecklenburg bis gegen Ende des 13. Jahrhunderts.

D ie ordentliche Bede, eine öffentlich-rechtliche, teils in Geld, teils in Naturalien entrichtete Abgabe (Steuer), bestand in Mecklenburg bereits geraume Zeit vor den sog. Bedeverträgen (besser Bedereversalen: 1275 und 1285 Herrschaft Werle, 1279 Grafschaft Schwerin), wie in Übereinstimmung mit Urkunden insbesondere Rückschlüsse aus den Bezeichnungen olde bede, rechte bede für die ordentliche Bede, nyge bede für die durch die Bedereversalen geschaffene ao. Bede (Landbede) in den Schoßregistern des 15. Jahrhunderts ergeben. Sehr wahrscheinlich wurde die ordentliche Bede bereits mit der deutschen Kolonisation eingeführt. Die Bedereversalen betreffen nur die ao. Bede. Nur diese war für die Entwicklung des Ständewesens von Bedeutung. - Mit der Kolonisation wurden, wie vor allem Rückschlüsse aus späteren Einrichtungen ergeben, freiwillige Gaben (dona gratuita) bei besonderen die fürstliche Familie betreffenden Anlässen (Hochzeit, Kindtaufe, Regierungsantritt usw.) eingeführt, gezahlt teils in Geld, teils in Naturalien, und zwar in schwankender und ungleichmäßiger Höhe. Bei einem Teil der Anlässe erfolgte die - möglicherweise aber schon in Altdeutschland vollzogene - Fortentwicklung zur unregelmäßigen Bede, nur in Geld, gewohnheitsgemäß, aber gleichfalls freiwillig gezahlt, indem der Landesherr sich an die einzelnen Grundherren wandte. Motiv der Bedeforderung war die Notdurft (necessitas) des Fürsten (und des Landes), die rechtliche Grundlage bei den Lehnsleuten das Lehnsverhältnis, bei Geistlichkeit und Städten wohl das Untertanenverhältnis. Ein Satz von bestimmter Höhe und damit die ao.


*) Diese Übersicht wird hier abgedruckt, weil in diesem Jahrbuch nur der I. Teil erscheint.
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Bede (Landbede) wurde erst durch die Bedereversalen geschaffen. Diese betreffen Schuldentilgungen großen Stils: Die Vasallen geben auch von ihrer sonst grundsätzlich steuerfreien Eigenwirtschaft (Hofhufen), dafür empfangen sie den Revers (Schadlosbrief). Sie erhalten hierbei als geschlossene Einheit, gleichsam als Korporation, das Steuerbewilligungsrecht für alle ao. Beden (Landbeden), auch, wie Schweriner Reversalen und Rückschlüsse aus späteren Zuständen ergeben, für die der 3 - 4 Ehren- und Notfälle (Heirat einer Prinzessin usw.). Rechtliche Grundlage für alle Landbeden sind aber im 14./16. Jahrhundert nicht diese Bede "verträge", sondern die necessitas (Notdurft, Bedürfnis) des Fürsten und des Landes. In den Herrschaften Rostock und Mecklenburg sind, wie insbesondere Analogie- und Rückschlüsse ergeben, wahrscheinlich keine Schuldentilgungen großen Stils vorgenommen und daher keine Bedereversalen erteilt worden. Das Steuerbewilligungsrecht wird hier gewohnheitsrechtlich, infolge der Vormundschaftsregierungen und nach Vorbild der Verhältnisse in Werle und Schwerin, erwachsen sein.

Durch die deutsche Kolonisation wurden die Voraussetzungen, die "Elemente" des späteren Ständestaates, die 3 privilegierten Berufsstände: Adel, Geistlichkeit und Städte, geschaffen. Eine Heranziehung aller Mitglieder eines Standes oder gar aller 3 Stände bei allgemeinen Landesangelegenheiten gab es in der älteren Zeit nicht: Die mecklenburgischen Fürsten nahmen häufig - freiwillig und nicht pflichtmäßig - ihre Regierungshandlungen zunächst mit Rat der aus angesehenen und einflußreichen Geistlichen, Vasallen und Bürgern (Ratsherren) bestehenden Großen oder Ältesten des Landes (maiores, seniores terrae) vor. Seit etwa Mitte des 13. Jahrhunderts wurden dagegen, veranlaßt durch stärkeres Hervortreten des weltlichen Lehnsgedankens, durch beginnende Entklerikalisierung der Weltanschauung und durch Weiterausbau der städtischen Selbstverwaltung, in der Regel nur noch die angesehensten der Vasallen hinzugezogen ("Vorgeschichte" der Landstände). - Die eigentliche Geschichte der mecklenburgischen Landstände beginnt in den 70er und 80er Jahren des 13. Jahrhunderts, und zwar in der Herrschaft Mecklenburg (1275 - 77) und wahrscheinlich auch in Rostock (1282 ff.) infolge von Vormundschaftsstreitigkeiten bzw. Vormundschaftsregierung, in Werle (1275, 1285) und Schwerin (1279) durch Entwicklung und Bedürfnis des Steuerwesens (Schuldentilgungen großen Stils, Bedereversalen). Die gesamten Vasallen der betreffenden Herrschaft werden erstmalig zu dem betreffenden Zweck zusammenberufen und erhalten als Gesamtheit von den Fürsten ein Recht auf Mitwirkung bei

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Thronstreitigkeiten und Vormundschaften bzw. bei Steuerbewilligungen bei den betreffenden Ereignissen und für die Zukunft. Sie vertreten bei diesen Anlässen das ganze Land. Städte - abgesehen von den Seestädten Rostock (Herrschaft Rostock) und Wismar (Herrschaft Mecklenburg), die aber allezeit eine Sonderstellung einnahmen: dem ständischen Verband nicht ein-, sondern beigeordnet - und Geistlichkeit werden noch nicht als Korporation herangezogen. Die Steuerumlage erfolgte bei ihnen auf Grund von Einzelverhandlungen. Die neubegründeten landständischen Verfassungen der 4 selbständigen mecklenburgischen Einzelherrschaften werden um dieselbe Zeit weiter ausgebaut und ergänzt durch Begründung des Instituts der Räte, der consiliarii (= consilium: Rat), indem bestimmte angesehene und einflußreiche Vasallen auf Grund von besonderm Ratseid zu consiliariis ernannt wurden. Diese haben ihre Keime in den maiores und seniores terrae, bzw. in den angesehensten der Vasallen und sind andererseits die Vorläufer der Landräte und im wesentlichen mit ihnen identisch.

II. Geschichte der ao. Landessteuern und der Landstände in Mecklenburg im 14. und 15. Jahrhundert bis zur Entstehung der mecklenburgischen Gesamtlandstände.

Urkunden und besonders Bederegister ergeben folgendes:

Ao. Bede und Landbede sind identisch, ihre Erhebung war durchaus üblich und häufig, Landbeden und Verpfändungen von Ämtern usw. bestanden nebeneinander, Landbeden gingen nicht über einzelne Vogteien, Städte bzw. Grundherrschaften, sondern über das ganze Territorium (Land) als allgemeine Landessteuer: generalis exactio seu precaria (generalis peticio) per nostram (totam) terram [= dominium] 1305, 1314, [ge-]mene landbede 1353 usw., bzw. als besondere Landbede: petitio specialis, über 1 - 2 Stände. Landtage, auf denen Landbeden bewilligt wurden, können im 14./15. Jahrhundert keineswegs selten gewesen sein, zumal da "das Bedürfnis nach Steuern ein dauerndes" war. - Als zweite Art von ao. Landessteuern ist für das 14./15. Jahrhundert anzunehmen, wenn auch erst Wende 15./16. Jahrhunderts klarer hervortretend, die neu entstandene Heersteuer (Roßdienst-, Pferde-, Knechte-, Wagengeld), gezahlt als Ablösungsgeld für nicht geleisteten Lehns- bzw. Waffendienst, aber auch als reine Steuerform für andere Zwecke.

Es erfolgte Weiterausbau der landständischen Verfassungen in allen 4 selbständigen Einzelherrschaften (Territorien) zunächst durch Heranziehung der Landstädte zu den Versammlungen der

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Vasallen im 14. Jahrhundert (nachweisbar zuerst in Stargard 1304, Werle 1341, Schwerin 1345, Mecklenburg 1353). Gründe: Landfriedens- und Steuerbedürfnisse, wirtschaftlicher Aufschwung der Städte. Die Prälaten wurden von den Fürsten regelmäßig erst seit den ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts hinzugezogen, wohl infolge der Änderung der Kirchenpolitik: Anfänge des Landeskirchentums. Die Macht der Landstände war in den einzelnen Territorien und Zeiten verschieden, groß vor allem in Werle (Wenden), ferner in Stargard, gering in Mecklenburg. Die Persönlichkeit des Fürsten, längere Minderjährigkeitsregierungen, Größe der Städte sind hierfür maßgebend gewesen.

III. Geschichte der ao. Steuern und der Landstände unter Magnus' II. Regierung (1477 - 1505).

Als dritte Art der ao. Landessteuern tritt neu auf der gemeine Pfennig, als Reichs- und später auch als Landessteuer erhoben. Neu sind die von jetzt ab häufig erhobenen Reichssteuern; Steuerarten: Landbede, gemeiner Pfennig, Heersteuer. Von der großen Schuldenlast befreite Magnus II. sein Land nicht durch häufigere Forderung von Landbeden - für Schulden wurde nur 1, vielleicht sogar nur 1/2 Landbede erhoben (1479) -, sondern durch eine geniale Finanz-, Wirtschafts- und Verwaltungspolitik (s. Mecklbg. Jahrb. 86 S. 91 ff.). Magnus Bestrebungen zur Aufrichtung der Landes- (Steuer-, Gerichts-, Kirchen-, Jagd-, Zoll-, Münz-, Lehns-) hoheit richteten sich nicht gegen die Gesamtheit der Landstände, sondern gegen einige wenige besonders bevorrechtete Mitglieder derselben. Er hatte hiermit nur zum Teil Erfolg - insbesondere endigte sein Streit mit Rostock im allgemeinen nicht mit einem Sieg der Fürstengewalt -, doch wurden die Selbständigkeitsgelüste zurückgedrängt. Ausgangspunkt für diese neuzeitlichen, absolutistischen Bestrebungen war eine neue Idee vom Staat und Herrscherberuf: das Gottesgnadentum, und zwar in seiner juristisch-staatsrechtlichen Form. Es wurde aus dem jetzt zuerst ins Staatsrecht rezipierten römischen Recht übernommen und beruht letzten Endes auf orientalischen Vorstellungen.

Die Zusammenschließung der Landstände der selbständigen mecklenburgischen Einzelherrschaften zu den mecklenburgischen Gesamtlandständen erfolgte nicht durch die "Bedürfnisse der Steuerbewilligungen", sondern infolge der Streitigkeiten des Herzogs Magnus II. mit Rostock um die Durchführung der Landeshoheit, indem die Gesamtlandstände als Vermittler oder Richter hierfür herangezogen wurden. Der erste mecklenburgische Gesamtlandtag

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(ao. Rechtstag), mit dem eine fortlaufende Reihe der vereinigten Landtage beginnt, war mit Sicherheit der vom 1. August 1484 zu Wismar. - Dagegen erfolgte noch 1488 die Bewilligung der Landbede auf Sonderlandtagen der einzelnen Territorien und erst einige Jahre später auf Gesamtlandtagen. - Im übrigen haben Landtage (ao. Rechtstage) wegen Streitigkeiten zwischen Magnus und Ständemitgliedern weit häufiger als die wegen Steuerbewilligungen getagt. Wenn auch die meisten der Gesamtlandtage (ao. Rechtstage) von Magnus berufen wurden, so hat doch zu dem ersten mecklenburgischen Gesamtlandtag, wie auch zu den meisten nächstfolgenden aus den Jahren 1484 - 86 die Stadt Rostock den Anstoß gegeben.

IV. Steuer- und ständische Verhältnisse unter Magnus' II. Söhnen bis 1535.

Bei Steuerforderungen zeigt sich nunmehr gelegentlich ein Widerstand der Gesamtheit der Stände, und zwar gegen zu schnell aufeinander folgende Forderung von Landbeden und gegen Ansetzung von zu frühen Hebungsterminen. Organisiert wurde der Widerstand der Gesamtlandstände aber erst durch die Union der Landstände von 1523, die sehr wahrscheinlich auf Veranlassung Heinrichs V. von den Ständen abgeschlossen wurde, und zwar gegen Albrechts VII. Gelüste auf Landesteilung. Im Hinblick und mit Berufung auf diese Union verlangen und erreichen die Landstände von 1527 ab, daß die Heersteuer von jetzt ab von allen Ständen regelrecht auf Landtagen bewilligt werden sollte - bislang hatten sich die Herzöge an einzelne Ständemitglieder gewandt. Auch sonst verstanden es die Stände bald, die Union gegen die Herzöge auszuspielen, insbesondere wurde sie benutzt, um die Herzöge zu nötigen, die Rechtspflege und die Gerechtigkeiten der Gesamtstände sowie der einzelnen Ständemitglieder besser zu wahren. Die Union vom 1. August 1523 war der Abschluß der bisherigen Entwicklung: es erfolgte der feste korporative Zusammenschluß der Gesamtlandstände. Wichtig war die dabei erfolgte Schaffung eines besonderen von den Ständen selbst für ihre Zwecke geschaffenen Organs, des großen Unions- (23er) Ausschusses, der bald durch den kleinen (12er) Ausschuß ersetzt wurde. An ihn gelangten die Beschwerden von Ständemitgliedern gegen die Fürsten und gegeneinander, er übernahm die Weitergabe an die Fürsten und sorgte für Ansetzung von ordentlichen Rechtstagen und Landtagen. Bereits nach wenig mehr als 10 Jahren zeigten sich aber stärkere Verfallserscheinungen am ständischen Verfassungsbau. Insbesondere stellte der 12er Aus-

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schuß bald nach 1535 seine Tätigkeit ein. Gründe: Durch den Hausvertrag von 1534 war die Gefahr der totalen Landesteilung für längere Zeit gebannt; die wirtschafts- und handelspolitischen Betätigungen des Adels verursachten einen Gegensatz zwischen Städten und Adel; die Gravamina konnten nunmehr auf den zahlreichen wegen Schuldentilgung angesetzten Landtagen überreicht werden. Der Ausschuß tat auch nichts, um den Untergang des Prälatenstandes zu verhindern, ja, er scheint dies sogar unterstützt und beschleunigt zu haben.

V. Steuer- und ständische Verhältnisse unter Magnus' II. Söhnen und Enkeln von 1535 - 1555.

Vor allem Albrechts VII. leichtfertig unternommener Versuch, den dänischen Königsthron zu gewinnen (1535/36), führte zur völligen Zerrüttung seiner Finanzverhältnisse. Die Stände bewilligten von 1538 ab zur Bezahlung der Schulden fast Jahr für Jahr einfache und seit Albrechts Tod (1547) auch doppelte Landbeden. Die Versuche, ergiebigere, die eignen Einkünfte der Grundherrn und das Vermögen und den Handel der Bürger belastende Steuerarten (1/2 100. Pfennig, Bierakzise) bewilligt zu erhalten, scheiterten anfänglich vor allem am Widerstande der Seestädte Rostock und Wismar. 1553 wurde aber Albrechts Söhnen neben der doppelten Landbede von den Landstädten der 1/2 100. Pfennig und vom Adel das Roßdienstgeld auf 3 Jahre bewilligt, aber nur einmal erhoben. Rostock und Wismar beharrten in ihrem Widerstand gegen den 1/2 100. Pfennig. Streitigkeiten zwischen Johann Albrecht I. und Ulrich um die Landesteilung und Einfall und "Brandschatzung" Heinrichs von Braunschweig (Sommer 1554) verzögerten das Schuldentilgungswerk. Für die Erhebung der von den Ständen für Abzug der braunschweigischen Reiter 1554 bewilligten 1 1/2 Landbede waren zum ersten Mal ständische Ober- und wahrscheinlich auch Untereinnehmer tätig, die von dem ständischen Ausschuß, der von den Ständen für Verhandlungen mit Heinrich von Braunschweig eingesetzt war, verordnet waren und an ihn und nicht an die fürstliche Zentralkasse (Kammer, Renterei) das Geld ablieferten. Auch hatte der Ausschuß zum ersten Mal die Stände in Steuerangelegenheiten verschrieben, und zwar war diese "Ausübung von Hoheitsrechten" durch den Ausschuß auf Johann Albrechts ausdrücklichen Wunsch erfolgt! Infolge von Ulrichs Bestrebungen nach totaler Landesteilung erneuerten die Stände am 5. Dezember 1554 den schon in Vergessenheit geratenen kleinen Unions- (12er) Ausschuß. Schließlich verzichtete Ulrich im Wismarer Gemein-

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schaftsvertrag (11. März 1555) infolge des Widerstandes der Stände und Johann Albrechts auf die Totalteilung und begnügte sich mit der Gesamtregierung mit Nutzungsteilung. Im selben Jahre erfolgte die Übernahme der gesamten fürstlichen Schulden durch die Stände und die Einigung über Steuerart: doppelte Landbede der Bauern und Bürger, Malzakzise der Bürger, Pacht- und Saatgeld von den eignen Einkünften des Adels 5 Jahre lang zu zahlen. Rostock und Wismar nahmen aber hieran nicht teil. Es gelang auch den Ständen nicht, beide Städte ihrem Mehrheitsbeschluß zu unterwerfen und sie zur Erlegung der Steuern zu zwingen. Sie konnten nach langen Verhandlungen nur dazu bewogen werden, nach wie vor freiwillige Fixa als Quoten zu der Abtragung der fürstlichen Schulden zu entrichten. Die Verwaltung der für die Tilgung fürstlicher Schulden bewilligten Steuern ging seit der Neuordnung des Jahres 1555 für immer in die Verwaltung der Stände über. Die Leitung erhielt 1555 ein aus 12 Adligen bestehender ständischer Schuldentilgungsausschuß, aus dem sich schon 1558 aus praktischen Gründen ein aus 4 Adligen bestehender kleinerer Ausschuß entwickelte. - Ein permanenter ständischer Ausschuß für alle ständischen Angelegenheiten, der sog. Engere Ausschuß, bestand aber erst von 1621 ab.- Die Erträge der Steuer gingen an eine neugegründete ständische Kasse (später Landkasten genannt), Einnahme und Kontrolle wurden durch ständische Organe vorgenommen. Verhängnisvoll wurde diese Entwicklung den adligen Bauern, da dem Landesherrn der Überblick über Zahl und Veränderung dieser Bauernstellen verloren ging und sein Interesse an der Erhaltung eines möglichst zahlreichen und zahlungskräftigen Bauernstandes und an der Wiederbesetzung der wüsten und gelegten Bauernstellen schwand. Das vom vergrößerten Hofacker des Adels zu zahlende Saatgeld wurde als vollwertiger Ersatz für die von den gelegten oder wüsten Bauernhufen hinfort nicht mehr gezahlte Landbede angesehen. Noch im weiteren Verlauf des 16. Jahrhunderts verschwanden fast alle bislang üblichen Fälle von Landbeden (Reise zum Kaiser, zum Regalienempfang, Bezahlung von fürstlichen Schulden usw.), erstickt durch die allgemeinen von jetzt ab chronisch werdenden Schuldentilgungen großen Stils. Nur die Prinzessinnensteuer blieb von Bestand. Aber auch sie fiel bald der ständischen Verwaltung anheim.


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Geschichte der Landessteuern und der Landstände in Mecklenburg bis gegen Ende des 13. Jahrhunderts.


1. Geschichte der ordentlichen und der außerordentlichen Bede in den selbständigen mecklenburgischen Einzelherrschaften, insbesondere die Einführung der ordentlichen Bede in Mecklenburg, die Entstehung der ao. Bede (Landbede) und ihre Vorgeschichte: die unregelmäßige Bede und die freiwilligen Gaben (dona gratuita).

Nach Ansicht der Forscher, welche die älteren mecklenburgischen Steuerverhältnisse eingehender behandelt haben (Brennecke 1 ), Techen 2 ), Ihde 3 ) ), erhoben die mecklenburgischen Fürsten bis ungefähr zur Mitte des 13. Jahrhunderts nur eine unregelmäßige (außerordentliche) und noch nicht auf eine bestimmte Höhe fixierte Steuer, - zumeist petitio, verschiedentlich auch exactio, späterhin meist precaria und mit deutschem Ausdruck bede genannt 4 ) -, bei verschiedenartigen,


1) Brennecke, Die ordentlichen direkten Staatssteuern Mecklenburgs im Mittelalter. Jahrb. d. V. f. mecklbg. Geschichte (Jb.) 65 S. 20/30.
2) Techen, Über die Bede in Mecklenburg bis zum Jahre 1385. Jb. 67 S. 39/42 und S. 66. Techens Darlegungen liefern hier wie z. T. auch später allerdings nicht recht greifbare Ergebnisse für diese grundlegenden Fragen, da er in erster Linie die Ausdrucksweise der Urkunden prüfen will. Doch scheint auch er der Ansicht zu sein, daß bis in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts hinein neben bzw. als Fortentwicklung von zwangsweise erhobenen oder freiwilligen Abgaben (vgl. Text S. 14) nur eine unregelmäßig erhobene Bede in Mecklenburg vorkommt.
3) Ihde, Amt Schwerin, Rost. gekrönte Preisschrift 1909. Auch Beiheft zu Jb. 77, S. 31/32. Eine knappe Zusammenfassung der Ergebnisse Brenneckes, Techens und z. T. auch Ihdes bietet Hübner, Die ordentliche Kontribution Mecklenburgs 1911.
4) Der Ausdruck peticio im Verein mit exactio begegnet in unserer Gegend zuerst 1150 in einer vom König Konrad dem Bistum Havelberg für dessen Kolonisationsunternehmungen ausgestellten Urkunde, sodann 1158 in der Gründungsurkunde des Bistums Ratzeburg, (  ...  )
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noch nicht fest bestimmten Notfällen (Bedürfnisse, necessitates), wozu auch die Reservatfälle der sog. Bedeverträge von 1276, 1279 und 1285: Heirat einer Prinzessin, Heirat, Ritterschlag und Gefangenschaft eines Fürsten (die bekannten 3 - 4 Ehren- und Notfälle) gehörten. Die mecklenburgischen Fürsten erhoben nach Ihdes Ansicht diese unregelmäßige Bede willkürlich, ohne vorherige Bewilligung ihrer Lehnsmannen, kraft ihrer landesherrlichen Gewalt, als eine öffentlich - rechtliche und nicht als eine privatrechtliche Abgabe 5 ). Derselben Auffassung sind auch Rachfahl 6 ) und Spangenberg 7 ), welche den Versuch machen, die einheitlichen Grundlinien der allgemeinen Entwicklung des Steuer- und Ständewesens in den deutschen Territorien des Mittelalters zu ziehen. Während aber beide die für unsere Gegend in Frage kommenden Steuerverhältnisse des kolonialen Deutschlands stärker berücksichtigen, ja z. T. für ihre Untersuchungen grundlegend machen, hat von Below, der z. T. vor ihnen selbst oder durch seine Schüler grundlegende Untersuchungen über die Bede angestellt hat 8 ), sich in der Hauptsache auf das altdeutsche Gebiet beschränkt.


(  ...  ) in der Urkunde eines mecklenburgischen Fürsten zuerst 1192 für Kloster Doberan; peticio allein zuerst 1222. Techen S. 2/4, 7. Gegen Brenneckes Annahme S. 4, daß exactio mit peticio durchaus synonym ist, haben sich mit Recht Techen S. 4, 7/8, 21, 39 und Ihde S. 27 gewandt: Exactio ist "jede beliebige landesherrliche Forderung und Auflage", "vorzüglich" ist es ein "weiterer Begriff": Leistung, Abgabe, Auflage, es kann aber auch ein engerer Begriff sein: Erpressung, Schatzung, Steuer, verschiedentlich ist es auch mit peticio identisch. Vgl. noch Text S. 14. Precaria, der Haupt-Terminus technicus des 14. Jahrhunderts, begegnet von 1274 ab, bede erst seit 1304 - in der Zusammensetzung bedecorn einmal geraume Zeit vorher (1257). Techen S. 13/14.
5) S. 27.
6) Rachfahl, Alte und neue Landesvertretung in Deutschland, Jahrb. f. Gesetzgebung u. Volkswirtschaft Jahrg. 33 Heft I, 1909, S. 96.
7) Spangenberg, Vom Lehnsstaat zum Ständestaat, 1912, S. 14 Anm., 45/46, 53/55. Vgl. auch Spangenberg, Hof- und Zentralverwaltung der Mark Brandenburg im Mittelalter, 1908, S. 336 ff., 372/73.
8) Handwörterbuch der Staatswissenschaft, Art. Bede. Landständische Verfassung in Jülich-Berg bis 1511, 1890, Teil III Heft 1 S. 5/6, 11, 22, 55. Der deutsche Staat des Mittelalters, 1914, S. 331, 339. Probleme der Wirtschaftsgeschichte, 1920, S. 622 ff.: Die älteste deutsche Steuer. Entsprechend dem auf altdeutschem Gebiet üblichen Sprachgebrauch bezeichnet von Below die ord. Bede schlechthin als "die Bede" oder als "landesherrliche Bede", während er die "später aufkommende" ao. Bede (Landbede) als "landständische Steuer" bezeichnet. Below hat aber fast nur die fertige ordentliche Bede und insbesondere ihren Rechtscharakter untersucht, wenig oder gar nicht die historische Entwicklung, welche die ordentliche Bede bis zu ihrer Fixierung und Verjährlichung durchgemacht hat. Ebenso untersucht er fast nur die fertige landständische Steuer (Landbede) und fast nicht ihre Vorläuferin, die (  ...  )
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Er ist der Ansicht, daß auf altdeutschem Gebiet die ordentliche (jährliche) Bede als eine fixierte Abgabe seit Ende des 12. Jahrhunderts von den (werdenden) Landesherren eingeführt sei, als eine von der Bewilligung unabhängige Zwangsabgabe (Steuer), die als öffentlich- rechtliche Abgabe von den Landesherren kraft ihrer landesherrlichen Gewalt erhoben wurde. Auf die unregelmäßige Bede geht von Below nicht näher ein.

Über die Entwicklung des Steuerwesens etwa seit der Mitte des 13. Jahrhunderts, insbesondere aber über die Beurteilung der sog. Bedeverträge (in Mecklenburg 1276, 1279, 1285 abgeschlossen), gehen die Ansichten stark auseinander. Dies gilt schon hinsichtlich der Ursache und der Entstehungszeit der in mecklenburgischen Städten vom Jahre 1259, auf dem platten Lande von 1292 ab mit Sicherheit urkundlich nachweisbaren ordentlichen (jährlichen) Bede. Rachfahl 9 ) und Spangenberg 10 )sind im Gegensatz zuvon Below der Ansicht, daß die alte ao. (unregelmäßige) Bede erst durch die Bedeverträge zu einer festen ordentlichen, jährlichen Bede umgewandelt sei infolge des steigenden Bedürfnisses der Landesherren nach Steuern und als Entschädigung für die Aufgabe des unbeschränkten fürstlichen Besteuerungsrechtes. Brennecke nimmt an, daß schon kurz vor den sog. Bedeverträgen die ordentliche Bede sich eingebürgert habe 11 ). Derselben Ansicht scheint auch Techen zu sein 12 ). Nach Ihde 13 ) bemühen sich die Fürsten, die unregelmäßig erhobene Bede zu verjährlichen; aber nur den Städten gegenüber gelingt es, dies durchzusetzen. Freilich anders, als es wohl beabsichtigt war: Statt der direkten Einzelbesteuerung entrichtet die Stadt als Gesamtheit ein Fixum, das später Orbör 14 ) genannt wurde. Dagegen benutzen Vasallen und Geist-


(  ...  ) vor der Zeit der sog. Bedeverträge erhobene alte unregelmäßige Bede. Gelegentlich meint er, daß die ordentliche Bede in einer früheren Periode wohl bittweise erhoben sei, wie der Name zeige, und zwar überwiegend in schwankender Höhe. Vgl. noch Anm. 16.
9) S. 94/99.
10) Vom Lehnsstaat zum Ständestaat S. 14 Anm., 45 ff., 132. Hof- und Zentralverwaltung der Mark Brandenburg im Mittelalter S. 339 ff.
11) S. 24/30.
12) S. 39/42 und S. 66. Fast scheint es aber so, als ob Techen meint, daß die Bede in irgendeiner Form sich eingebürgert habe.
13) S. 31/32, 36, 37
14) Ich stimme hier gegen Hegel, Geschichte der mecklenburgischen Landstände bis zum Jahre 1555, 1856, S. 36, und Böhlau, Fiskus, landesherrliches und Landesvermögen im Großherzogtum Mecklenburg - Schwerin, 1877, S. 9, mit Ihde S. 36/37 über das Wesen der Orbör überein. Sie wird noch jetzt von verschiedenen mecklenburgischen Städten an den Staat gezahlt.
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liche eine Zwangslage (Verschuldung) des Landesherrn und "erlangen, daß alle und jede Bedeforderung hinfort aufgehoben wurde; nur für einige ganz bestimmte Anlässe sollte auch künftig eine Bede (die außerordentliche) gezahlt werden". Diese gleichsam als Konzession geschaffene ao. Bede habe nicht der Bewilligung durch die Stände bedurft. Eine jährliche Bede ist nach Ihdes Ansicht aber trotz der Bedeverträge etwa seit 1300 von den Fürsten durchgesetzt worden.

Auch Techen und Hübner sind der Ansicht, daß diese ao. Bede der Reservatfälle ohne Bewilligung der Mannen erhoben wurde 15 ). Alle drei setzen im Gegensatz dazu, die - nach Ihde erst nach 1300 neu entstandene - ao. Bede wegen Not des Landes und des Fürsten, die der Bewilligung bedurfte 16 ).

Spangenberg sieht in den Verträgen ein Kompromiß zwischen dem grundsätzlich geübten Besteuerungsrecht der Fürsten und dem Bestreben der Mannen, den Fürsten dieses unter Ausnutzung ihrer Geldverlegenheit zu nehmen. Das landesherrliche Besteuerungsrecht wird zwar beseitigt, aber für bestimmte Fälle können die Fürsten eine ao. Steuer fordern, die nun aber von der Bewilligung der Mannen abhängig wird. Freilich steht dabei dem Recht der Steuerforderung ein gleiches Recht der Steuerfreiheit gegenüber 17 ).

Schließlich sei noch erwähnt, daß nach Brenneckes Ansicht in diesen Verträgen die ao. Bede wieder von neuem auftritt, die nunmehr von einer vorherigen Bewilligung abhängig ist 18 ).

Bei diesen vielfältigen Widersprüchen und Abweichungen ist es vor allem erforderlich, die bestimmteren Nachrichten über ordentliche und a o. (unregelmäßige) Beden, die sich in den Urkunden der einzelnen mecklenburgischen Ter-


15) Techen S. 32/33, Hübner S. 8.
16) Ihde S. 37, Techen S. 33, Hübner S. 8. von Below, Probleme der Wirtschaftsgeschichte S. 657/58. meint, daß die bekannten 3 - 4 Fälle "einen Übergang von der [ord.] Bede zur landständischen Steuer" [Landbede] darstellen. Die übrigen landst. Steuern hätten "auf völlig freier Bewilligung" beruht, während zum Unterschied davon bei den 3 - 4 Fällen "dem Landesherrn herkömmlich das Recht zustand, sich mit einer Steuerforderung an seine Landstände zu wenden, wobei wir freilich aus den Quellen nicht immer volle Klarheit darüber gewinnen, ob die Stände wirklich ohne weiteres die geforderte Steuer gewähren sollten oder sich die Bestimmung der Höhe vorbehalten durften, oder ob der Landesherr gar nur das formelle Recht hatte, sie um eine Bewilligung zu ersuchen".
17) S. Anm. 7. Vgl. noch Hof- und Zentralverwaltung der Mark Brandenburg im Mittelalter S. 375.
18) S. 26/29.
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ritorien von der Mitte des 13. bis zum Anfang des 14. Jahrhunderts finden, kurz zusammenzustellen 19 ) und sie genauer nachzuprüfen. Denn infolge der unbestimmten und vieldeutigen Ausdrucksweise der Urkunden der vorangehenden Zeit ist es nicht möglich, lediglich auf Grund dieser Urkunden über die Bede und ihre Entwicklung bis etwa 1250 zu irgendwelchen festeren Ergebnissen zu gelangen 20 ). Die Urkunden reden nämlich in der Hauptsache von den petitiones (exactionos) bzw. der petitio (exactio), womit nicht nur Beden - entweder unregelmäßige (außerordentliche) oder ordentliche, oder beide zusammen -, sondern auch irgendwelche auf Grund von Bitte, Vereinbarung oder Zwang erhobenen Abgaben 21 ) bezeichnet sein können.

In der Herrschaft Werle wird 1264 der Stadt Güstrow das Privilegium verliehen, ein jährliches, nicht erhöhbares Fixum von 100 M an Stelle der bisher vom Landesherrn direkt erhobenen Bede zu bezahlen, die nunmehr in den Besitz der Stadt übergeht 22 ). 4. Oktober 1276 wird einem Vasallen die Bede (precaria) von 4 Hufen in einem Dorfe zu Lehen gegeben 23 ). 12. November 1276 wird von Vasallen und Geistlichkeit der Herrschaften Gnoien und Güstrow eine auf 3 Jahre sich erstreckende ao. Bede im Betrage von 8 ß jährlich von der Hufe - auch von den in der eignen Kultur befindlichen Hufen der Vasallen und der Geistlichkeit - zur Schuldentilgung bewilligt, die grundsätzliche Freiheit von der (ao.) Bede wird von den Fürsten den Vasallen und Geistlichen verbrieft, nur 2 Reservatfälle: Ritterschlag der Söhne und Heirat der Töchter (2 bzw. 4 ß von der Hufe - die Eigenkultur ausgenommen -) werden vorbehalten 24 ). 1279 wird für


19) Als Grundlage diente Techens Zusammenstellung über ao. Beden S. 22 ff., die auf Grund systematischer Durchsicht der Urkunden der betreffenden Zeit nachgeprüft und ergänzt wurde, insbesondere durch Hinzufügung der Urkunden, die Aufklärung über jährliche Beden geben. Techens Zweifel (S. 22, 34/38) an der Identität von gemeinen und ao. Beden (identisch mit Landbeden) sind, wie sich insbesondere aus den Verhältnissen des 15./16. Jahrhunderts ergibt, unbegründet. Vgl. auch Ihde S. 37.
20) S. Techens Zusammenstellung S. 2/7, vgl. auch seine Bemerkungen S. 39/41.
21) Daran ist mit Techen S. 4, 7/8, vgl. auch S. 21 und 39, auf Grund der Ausdrucksweise der Urk. (s. Text S. 17/18) und insbesondere bei den peticiones in Hinblick auf die freiwilligen Gaben (dona gratuita, Text S. 35/38), gegen Ihde S. 27 festzuhalten.
22) Brennecke S. 60, Techen S. 60/61, M. U. -B. 1015; vgl. noch Urk. v. 22. Juli 1292 M. U.-B. 2171.
23) M. U.-B. 1409.
24) Techen S. 24/25: M. U.-B. 1413, 1414.
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Hufen und Katen einer Pfarre die Befreiung von aller (ao.) Bede verbrieft, sooft und soviel sie von andern Hufen in den fürstlichen Vogteien (in terris nostris) erhoben wird 25 ). 1281 erklären die Fürsten von Werle, daß sie von den Mühlen des Klosters Dargun der von ihren Vorfahren verbrieften Freiheit entgegen jährliche exactiones erhoben haben - wobei hier noch die Frage offengelassen werden soll, ob damit Auflagen, Schatzungen oder Beden gemeint sind 26 ). 1282 wird dem Kloster Doberan für eine Mühle der Schutz vor quolibet genere exactionis seu importune petitionis versprochen 27 ). 1285 wurde von den Vasallen der Vogteien Röbel, Malchow, Wredenhagen der dritte Teil der fürstlichen Schulden bezahlt, offenbar wieder durch eine ao. Bede, die grundsätzliche Freiheit von jeder Bedeleistung (ab omni exactione peticionis) wird ausgesprochen, nur 3 Reservatfälle: Heirat und Ritterschlag der Fürsten und Heirat der Prinzessinnen (2 bzw. 4 ß von der Hufe - die Eigenkultur ausgenommen -), werden vorbehalten 28 ). 1292 wird für zwei an die Stadt Plau verkaufte Dörfer die Befreiung von der jährlichen Bede (ab exactione, que dicitur annua petitio) verbrieft 29 ).

In der Grafschaft Schwerin behält sich der Graf 1257 bei der Verleihung von Eigentum eines Dorfes an Kloster Zarrentin die Bede (peticio) vor, wenn in seinem Lande (terra) eine allgemeine Bede (generalis peticio) erhoben wird. 1258 klagt dasselbe Kloster, daß die Vögte des Grafen die Klostergüter mit vielen widerrechtlichen (inportunis) Schatzungen und Beden (exactionibus necnon peticionibus) heimgesucht hätten 30 ). 1271 verpflichten sich die Grafen dem Schweriner Domkapitel gegenüber, von den Einwohnern eines verkauften Dorfes keine Beden, keine ungebürlichen Schatzungen zu erheben, außer den gemeinen, bisher gewohnheitsgemäß innegehabten und auch von den Einwohnern der anderen Dörfer ihres Landes (districtus) wahrgenommenen Beden (communes petitiones). 1278 verleihen sie demselben Domkapitel das Eigentum von 5 Hufen eines Dorfes, die Bauern sollen verpflichtet sein, die allgemeine Bede (petitionem generalem) zu entrichten, wie die Untertanen der Vasallen des Grafen 31 ). 1279


25) Techen S. 25: M. U.-B. 1490.
26) Techen S. 40: M. U.-B. 1578; Techen meint, daß es jährliche Beden sind, Ihde S. 32 Note 66 hält dies nicht für völlig sicher, da exactio nicht immer Bede bedeutet; doch siehe Text S. 25.
27) Techen S. 9: M. U.-B. 1614.
28) Techen S. 25: M. U.-B. 1781.
29) Techen S. 40, Ihde S. 31/32 Note 57 und 66: M. U.-B. 2165.
30) Techen S. 22 u. 9: M. U.-B. 801, 822.
31) Techen S. 22: M. U.-B. 1213, 1472.
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wurde von den Mannen der Vogteien Wittenburg und Boizenburg nur für dieses Jahr 1 M lüb. von der Hufe der Untersassen gegeben, doch unter der Bedingung, daß sie dauernd von jeder Bede frei sein sollten mit der Ausnahme, daß die Grafen bei ihrer Gefangenschaft und bei Heirat der Kinder das Land bitten können, ihnen bei ihren Aufwendungen zu Hilfe zu kommen 32 ). 1301 verkaufte der Graf von Schwerin der Stadt Boizenburg die (ordentliche) Bede für 200 M lüb. und verpflichtete sich, von dem Rat der Stadt niemals (ordentliche) Bede zu verlangen 33 ). 1330 wird die jährliche Bede als etwas auf dem platten Lande übliches bezeichnet 34 ).

In der Herrschaft Rostock ist mit Sicherheit 1259 und 1260, mit Wahrscheinlichkeit aber bereits vor 1257/58 eine ordentliche Bede ("peticio") in Form eines Fixums, später (seit 1324) Orbör genannt, in der Stadt Rostock nachweisbar 35 ). 1271 befreit der Fürst von Rostock die Untertanen des Klosters Dargun von jeder Erpressung von Beden, Zöllen und andern Leistungen und von allen Kriegsdiensten außer bei des Fürsten und des Landes allgemeiner Not (universalis necessitas), doch sollen sie die allgemeine Bede (universalis peticio), falls sie erhoben wird, gleichwie die Untertanen der Vasallen entrichten 36 ).

In der Herrschaft Mecklenburg bestätigt 1257 der Fürst dem Kloster Doberan in einem Dorfe das Bedekorn (annonam, que bedecorn vocatur) 37 ). 1267 weist der Fürst dem Kloster Rehna eine jährliche Hebung von 7 M aus der Stadt Grevesmühlen einige Jahre lang an, die bisher die Ratsherren


32) Techen S. 22/23: M. U.-B. 1504 A, B.
33) M. U.-B. 2756.
34) Techen S. 23: M. U.-B. 5142.
35) Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock II 2 S. 10 u. 19; vgl. M. U.-B. 878 (1260), 4527 (1324). 1262 wurde das jährliche Fixum der petitio auf 250 M rost. für die jetzt zu einer einheitlichen Gemeinde zusammengefaßte Stadt, die bislang aus zwei Sondergemeinden bestand, durch den Landesherrn festgesetzt. (M. U.-B. 959, vgl. Koppmann, Geschichte der Stadt Rostock, 1887, S. 17.) Im Rostocker Stadtarchiv befinden sich noch die Fragmente eines bisher noch nicht veröffentlichten Stadtbuchs. Nach Koppmanns und Dragendorffs Ansicht ist es das älteste der Rostocker Stadtbücher und spätestens gleichzusetzen mit dem ältesten bisher herausgegebenen, das bis ins Jahr 1257 zurückreicht. In diesem ältesten Stadtbuch finden sich verschiedene Eintragungen, die Koppmann und Dragendorff auf die Zeit vor 1257/58 datieren, über die jährliche petitio in Form einer Pauschalsumme. Gleichzeitig begegnet uns schon der Schoß (collecta), der reine Stadtsteuer war.
36) Techen S. 27/28: M. U.-B. 1233.
37) M. U.-B. 792.
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der Stadt dem Fürsten gewohnheitsmäßig entrichtet hatten 38 ). Es ist recht wahrscheinlich, daß wir es hier mit der jährlichen Bede zu tun haben, da in mecklenburg-schwerinschen Städten außer dieser keine andere jährliche Abgabe an den Landesherrn vorkommt. In Grevesmühlen wurde die Bede offensichtlich bereits vor 1267 in Form einer Pauschalsumme entrichtet, da der Fürst das Geld mittelbar durch die Ratsherren erhielt. Hernach hören wir in der Herrschaft Mecklenburg erst von 1298 ab wieder von Befreiungen von allen Beden, worin auch die ao. (gemeinen) Landbeden miteingeschlossen sein sollen, oder es werden diese vorbehalten 39 ).

Diese Zusammenstellung zeigt zunächst mit Sicherheit, daß vor der Zeit der sog. Bedeverträge in den Städten jährliche Beden existierten, und daß auf dem platten Lande unregelmäßig erhobene, also nicht jährliche, allgemeine, über das ganze Land, insbesondere über die Untertanen der Vasallen und der Geistlichkeit gehende Beben gewohnheitsmäßig von den Fürsten erhoben wurden. Über Art und Höhe dieser unregelmäßigen Bede erfahren wir nichts Näheres. Bestimmte Sätze finden sich erst in den sog. Bedeverträgen. Da diese unregelmäßige Bede dieselben Bezeichnungen hat (generalis, universalis, communis petitio) wie die seit den sog. Bedeverträgen begegnende ao. Bede ("landbede", "mene (ghemeyne) landbede", "ghemeyne (mene) bede aver unse land" usw.), so ist sie unmittelbare Vorläuferin derselben. Die unregel-


38) M. U.-B. 1107.
39) Techen S. 28. - Die Steuerverhältnisse derHerrschaft Stargard kommen für die Entwickelung der allgemeinen mecklenburgischen Steuerverhältnisse im 13. Jahrhundert nicht in Betracht, da diese Herrschaft erst endgültig 1304 von Brandenburg an Mecklenburg als Lehn kam. Grundlegend für die Herrschaft Stargard ist der Bedevertrag der brandenburgischen Markgrafen der Salzwedelschen Linie von 1280 (M. U.-B. 1548). Auch die Bedeverträge des benachbarten Bistums Ratzeburg aus den Jahren 1280 und 1282 (M. U.-B. 1550, 1633) - hinzu kommt der bisher noch nicht herangezogene Schadlosbrief von 1303 (M. U.-B. 2893) - berücksichtige ich nicht weiter, da in der von mir behandelten Zeit eine engere Gemeinschaft zwischen Ratzeburg und den mecklenburgischen Herrschaften nicht bestand. Bemerkt werden mag, daß in der Ratzeburger Urkunde von 1282 ein Bedefall (Empfang der Regalien) auftritt, der in Mecklenburg erst etwa 200 Jahre später zuerst überliefert ist. In der Mark Brandenburg kam die bislang übliche unregelmäßige Bede wegen Besuchs des Kaiserhofes durch die Bedeverträge von 1280/82 in Fortfall. Merklinghaus, Die Bedeverfassung der Mark Brandenburg bis zum 14. Jahrhundert, Forschungen zur brandenburg - preußischen Geschichte VIII, 1, 1895, S. 87/88, S. 64/65, 67. Doch wurde dieser Fall später wieder eingeführt, vgl. Text S. 30/31.
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mäßige Bede muß ferner, wie aus den Schweriner Urkunden von 1257, 1271, 1278 und aus der Rostocker von 1271 hervorgeht, eine allgemein übliche, anerkannte, verbindliche, gleichsam gesetzmäßige Einrichtung gewesen sein. Sie ist daher nicht gleichzusetzen mit den importunis exactionibus oder petitionibus, die außergewöhnliche, gewaltsame Erhebungen bzw. Erpressungen von irgendwelchen Leistungen, Schatzungen oder Beden darstellen 40 ). Die Schweriner Urkunde von 1257, insbesondere die von 1271, ebenso die Rostocker Urkunde von 1271 machen es aber wahrscheinlich, daß neben der unregelmäßigen Bede noch eine andere, im gewissen prinzipiellen Gegensatz dazu stehende, also vielleicht regelmäßige (jährliche) Bede auf dem platten Lande üblich war. Die mecklenburgische Urkunde von 1257 dürfte dies sogar recht wahrscheinlich machen, denn die Kornbede begegnet späterhin als Teil der ordentlichen Bede 41 ). Dasselbe ist der Fall bei der werleschen Urkunde vom 4. Oktober 1276, denn offenbar wird dort die Bede von den 4 Hufen als eine regelmäßige Nutzung verliehen.

Einer genaueren Interpretation bedürfen noch bei ihrer grundlegenden Bedeutung die sog. Bedeverträge, zumal da vielfach angenommen wird, daß in ihnen auch Verträge über die ordentliche Bede abgeschlossen wurden.

In den beiden Urkunden vom 12. November 1276 beurkunden Heinrich und Johann, Herren von Werle, das damals noch ungeteilt war, folgendes: Von Schulden einstmals beschwert, hätten sie ihre Vasallen und Geistlichen in der Herrschaft (dominium) Gnoien bzw. Güstrow gebeten, ihnen bei der Tilgung der Schulden zur Hilfe zu kommen. Diese geruhten endlich löblicherweise ihre Bitten zu erhören in der Weise, daß sie von jeder Hufe in der Herrschaft, zugleich mit den unter ihrer eignen Kultur befindlichen Hufen, drei Jahre lang jährlich 8 ß den Herren zur Hilfe geben sollten. Nach Ablauf dieser drei Jahre sollten sie frei sein von dieser Bede. Die Herren erklären weiterhin, daß sie Vasallen und Geistliche von solcher obenerwähnten Bede grundsätzlich befreit hätten, unter folgender mit der Vasallen und Geistlichen Zustimmung hinzugefügten Bedingung: Vasallen und Geistliche wollen den Fürsten


40) Zu solchen Übergriffen nötigte die Fürsten ihre zunehmende Verschuldung. Diese Übergriffe werden sich wohl so gut wie ganz gegen die Geistlichkeit gerichtet haben; daß sie auch den Lehnsmannen gegenüber erfolgten, ist bei der Stellung der Vasallen zu den Fürsten nicht anzunehmen. Vgl. Text S. 48/49. Über die auf gleicher Stufe stehenden Streitigkeiten der Fürsten mit der Geistlichkeit um den Zehnten s. Text S. 48.
41) Ihde S. 28, 35.
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zur Hilfe geben von der Hufe - die Eigenkultur ausgenommen - 2 ß bei Ritterschlag der Söhne und 4 ß bei Heirat der Töchter, wenn die Fürsten die Feste selbst ausgerichtet haben 42 ).

An Inhalt ähnlich ist die Urkunde von 1285 der Herren von Werle-Parchim: Anläßlich ihrer Notdurft (necessitas) und Bitte haben die Vasallen in den Vogteien Röbel, Malchow und der Feste Wenden (Wredenhagen) sie von dem dritten Teil der Schulden, nämlich von 2000 M, befreit. Für die Bezahlung der Schulden ist offenbar eine ao. Bede erhoben worden - vielleicht auch von der Eigenkultur der Vasallen - , wie sich aus dem weiteren Zusatz ergibt: Die Fürsten erklären, daß für solche erwiesenen Wohltaten alle Vasallen und Bauern der genannten Gegenden ständig von jeder Bedeleistung (ab omni exactione peticionis) frei sein sollen, indem aber - mit Zustimmung der Vasallen - die Bedingung hinzugefügt wird: Bei eigner Eheschließung der Fürsten und beim Empfang der Ritterwürde, wenn die Feste durch die Fürsten selbst gefeiert würden - es handelt sich hier um junge, unverheiratete Fürsten -, wollen die Vasallen von jeder Hufe, ihre Eigenkultur ausgenommen, 2 ß geben, wenn aber eine Prinzessin verheiratet wird, von der Hufe 4 ß 43 ).

Aus dem Umstand, daß beide Urkunden in mancher Hinsicht inhaltlich übereinstimmen, während das Formular verschieden ist, kann man wohl schließen, daß beide Urkunden in einem inneren, rechtlichen und sachlichen Zusammenhang stehen. Sei es, daß dies die in den werleschen Herrschaften allgemein üblichen Verhältnisse waren, sei es - und dies dünkt mich das Wahrscheinlichere -, daß auch für die Vogteien Röbel, Malchow und Wredenhagen vor der Urkunde von 1285 dasselbe Recht galt wie 1276 für Gnoien und Güstrow, daß also auch für diese Gegenden ein sog. Bedevertrag um 1276 abgeschlossen war. Dies ermöglicht uns dann, eine Verbindung zwischen den Urkunden von 1276 und 1285 zu ziehen.

Die Urkunden von 1276 und 1285 ergeben zunächst, daß Ihdes Annahme, daß die von Bewilligung der Mannen abhängige ao. Bede wegen "Not" (necessitas) der Fürsten oder des Landes - ein wichtiger Fall der necessitas war auch in der Zukunft die fürstliche Verschuldung - erst nach 1300 auftaucht 44 ), unrichtig ist. Sie erscheint vielmehr in den Bedeverträgen gleichzeitig mit den ao. Beden der Reservatfälle.


42) M. U.-B. 1413, 1414.
43) M. U.-B. 1781.
44) S. 37.
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Die ao. Bede zur Bezahlung von Schulden wurde, wie aus den genannten Urkunden in Übereinstimmung mit der herrschenden Ansicht sicher hervorgeht, von den Fürsten erbeten, von den Mannen bewilligt, und zwar nicht nur von den Bauernhufen, sondern auch - dies sei besonders hervorgehoben - von den sonst grundsätzlich abgabefreien Hofhufen der Grundherren. Diese besondere Abgabe und Leistung wurde als ein Geschenk gewährt, für das die Fürsten ihren Mannen den unbehelligten Besitz aller bei der Kolonisation (novella plantatio) für die Lehen gewährten Freiheiten insbesondere die ungehinderte Gerichtsbarkeit über die Untersassen der Vasallen (1276 und 1285), auch neue Freiheiten und Begünstigungen - Verlegung des Landdinges in Dörfer und Verbot des Verhaftens von Vasallen in Städten (1285) - zusichern. Ob die ao. Beden der Reservatfälle der Bewilligung bedurften, oder ob dies nicht erforderlich war, geht aus den genannten Urkunden nicht hervor. Eine sichere Nachricht über die ordentliche Bede ergibt sich aus den Urkunden keineswegs, denn in den beiden Urkunden von 1276 ist nur von der ao. Bede die Rede, von der die Mannen und Geistlichen befreit sein sollen. Ferner steht es durchaus nicht fest, daß, wie Ihde annimmt, in der Urkunde von 1285 mit der Freiheit von aller Bedeforderung auch die Freiheit von ordentlicher Bede ausgedrückt sein soll. Betrachtet man den Inhalt dieser Urkunde im Zusammenhang und berücksichtigt man die Urkunde von 1276, so kommt man zu der Vermutung, daß die Freiheit von allen ao. Beden, d. h. von den bisher üblichen, unregelmäßig erhobenen (ao.) Beden beurkundet wird, da dieser Satz an derselben Stelle steht, wo 1276 die Freiheit von diesem besonderen Fall (Schuldentilgung) der ao. Bede ausgedrückt wird, während hier ein solcher Satz, der die Schadloserklärung enthält, fehlt.

Am 27. Juli 1279 beurkunden die Grafen Helmold und Nikolaus von Schwerin, daß sie mit ihren Vasallen der Vogtei Wittenburg (bzw. Boizenburg) vereinbart haben, daß deren Untersassen als Bede 1 M lüb. von der Hufe, aber nur in diesem Jahr, entrichten sollten, unter der Bedingung, daß sie dauernd von jeder Bede frei sein sollten. Doch mit der Ausnahme, daß bei Gefangenschaft des Herrschers und bei Heirat der Kinder die Grafen das Land bitten können, ihnen bei ihren Ausgaben zur Hilfe zu kommen. - Auch hier werden den Vasallen alte, seit der novella plantatio gebrauchte Rechte und Freiheiten (insbesondere die unbehelligte Ausübung der Gerichtsbarkeit), sowie neue (Aufhören der gräflichen Münzgerechtigkeit) verbrieft, und schließlich werden die Pflichten und Rechte beim

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Aufgebot genauer geregelt 45 ). - Den werleschen Bedeverträgen gegenüber ist es aber auffallend, daß die Schweriner Vasallen von ihren Hofhufen keine ao. Bede geben. Doch ist der von der Bauerhufe zu leistende Jahresbetrag höher als in Werle. Besonders auffallend ist der Unterschied zwischen Betrag der Schweriner ao. Bede und der der werleschen Reservatfälle. Ich möchte daher annehmen, daß die Vasallen, um die Zahlung der für die damalige Zeit sicherlich nicht unbeträchtliche Summe von 1 M lüb. zu ermöglichen, den Bauern für das Jahr Erleichterungen an grundherrlichen Abgaben gewährten, so daß auch die Vasallen selbst, wenn auch indirekt, an der ao. Bede beteiligt waren.

Auch bei diesen beiden Schweriner Urkunden ist es durchaus nicht sicher, daß mit der Freiheit von aller Bede auch die Freiheit von einer ordentlichen Bede gemeint ist, der Zusammenhang legt es auch hier wiederum nahe, anzunehmen, daß nur die Freiheit von der alten ao. (unregelmäßigen) Bede gemeint ist. In beiden Urkunden wird ein eigentlicher Anlaß für die Entrichtung der Bede nicht genannt. Höchstens könnte man denken, sie sei eine Gegenleistung für die von den Grafen den Vasallen erwiesenen Vergünstigungen hinsichtlich des Gerichts-, Lehns- und Münzwesens. Jedoch sei bemerkt, daß in der von mir behandelten Zeit eine ao. Bede ohne zwingenden Anlaß 46 ), ferner eine solche als bloßes Entgelt für erwiesene Gunstbezeugungen nicht vorgekommen ist, diese erscheinen vielmehr nur als etwas Nebensächliches. Wir werden also auch hier eine solche "necessitas" als Grund der Bedeerhebung annehmen können; naheliegend ist es, sie gleichfalls in einer Verschuldung der Grafen zu suchen.

Diese beiden Urkunden von 1279 ergeben nun mit Sicherheit, daß in der Grafschaft Schwerin auch die ao. Beden der Reservatfälle der Bewilligung der Mannen bedurften. Wir werden auch - gegen Ihdes, Techens und Hübners Ansicht 47 ) - für die werleschen Herrschaften die Notwendigkeit ständischer Bewilligung annehmen können, zumal da Techen und Ihde zu ihrer Annahme


45) M. U.-B. 1504 A, B. - Das Regest, das von einem Erlaß der regelmäßigen Bede spricht, ist durchaus falsch. - Wie Rachfahl S. 96 zu der Ansicht kommen konnte, daß in diesen beiden Urkunden die Bede fixiert wird, "so daß sie fortan den Charakter einer ordentlichen Jahresabgabe annimmt", ist mir rätselhaft. Die Bede, deren Höhe auf 1 M. lüb. festgesetzt wird und nur in diesem Jahre gegeben werden soll, kann nur die ao. Bede sein.
46) Techen betont dies mit Recht S. 33.
47) Auch Rachfahl meint (S. 97), daß nach dem Bedevertrage von 1285 die Fürsten bei den Reservatfällen "ohne weiteres" eine Steuer ausschreiben durften.
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nur durch das Schweigen der Urkunden von 1275 und 1285 über den Punkt der Bewilligung gekommen sind. Dieses Nichterwähnen der Bewilligung läßt sich mit Spangenberg 48 ) aber sehr wohl dadurch erklären, daß es den Mannen nicht auf die Erreichung eines Steuerbewilligungsrechtes ankam, sondern daß ihnen dies so nebenbei zufiel als Kompromiß für ihren Anspruch auf grundsätzliche Freiheit von der ao. (unregelmäßigen) Bede.

Diese Annahme gewinnt aber durch Rückschlüsse aus späteren Verhältnissen noch sehr an Wahrscheinlichkeit. Es wurden nämlich nicht, wie von Hübner behauptet worden ist, die ao. Beden der Reservatfälle, insbesondere die Prinzessinnensteuer erst im 16. Jahrhundert an vorangehende ständische Bewilligung geknüpft 49 ), sondern die Prinzessinnensteuer, der einzige Fall der Reservatfälle, der sich dauernd gehalten hat und über den wir seit Ausgang des 15. Jahrhunderts (von 1481 ab) bestimmtere aktenmäßige Nachrichten haben, bedurfte in der Gesamtherrschaft stets der Bewilligung durch die Stände auf Landtagen 50 ). Es hindert nichts, anzunehmen, daß dies bereits lange vor 1481 auch in den Teilherrschaften üblich war.

Ebensowenig ist später der von Ihde, Techen, Hübner und von Below betonte grundsätzliche Unterschied zwischen den ao. Beden der Reservatfälle und der wegen Not (necessitas) des Fürsten und .des Landes vorhanden. Die Urkunden bzw. Akten des 14. bis


48) Vom Lehnsstaat zum Ständestaat S. 53/54.
49) S. 8.
50) Die Prinzessinnensteuer hat sich ununterbrochen bis in die jüngst vergangene Zeit hinein gehalten, und zwar in ihrer ursprünglichen Form als Landbede (Hufensteuer auf dem Lande, Haus- (Erben-) Steuer in den Städten, s. Anm. 53). Ihre Höhe setzte der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich von 1755 auf 20 000 Rtlr. fest, ihre Umlage erfolgte nach dem Terzquotensystem: Domanium, Ritterschaft und Landschaft (= Städte) zahlten je 1/3 von 11/12 des Gesamtbetrages; 1/12 entrichtete die Stadt Rostock. Zum letztenmal wurde die Prinzessinnensteuer bei der Heirat der Kronprinzessin Cecilie erhoben (1905), und zwar in Höhe von 70 000 M (20 000 Rtlr. N 2/3, = 3,50 M), wozu noch der Beitrag der 1897 in den landständischen Verband wieder aufgenommenen Stadt Wismar und ihrer Güter in Höhe von 3099 M kam. Geheimes und Hauptarchiv Schwerin (S. A.), Landschaft (Vorderstädte) mecklenbg. u. wend. Kreises III E. Sachsse, Mecklenburgische Urkunden und Daten, 1900, S. 483/84, 805/10. Mecklb.-Schwerin. Regierungsblatt 1904 Nr. 47. Die Bedefälle wegen Gefangenschaft und Ritterschlag werden gegen Ende des Mittelalters als Folge der veränderten Kriegsverfassung in Wegfall gekommen sein. Überliefert ist nur einmal (1428/29) eine Landbede wegen Gefangenschaft eines (Stargarder) Fürsten, doch fehlen darüber eingehendere Nachrichten. Über den Bedefall wegen Heirat eines Fürsten vgl. Text S. 35/38.
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16. Jahrhundert kennen, wie wir noch sehen werden, in den Teilherrschaften sowie in der Gesamtherrschaft nur eine einheitliche, von der Bewilligung abhängige, wegen necessitas (Notdurft, Bedürfnis) des Fürsten und des Landes erhobene ao. Bede (Landbede). Es umfaßt dabei die necessitas auch die ao. Beden der Reservatfälle 51 ).

Von einer 1300 der Stadt Rostock zur Aufbringung einer Schatzung für den Abzug feindlicher Fürsten auferlegten Pauschalsumme 52 ) abgesehen, findet sich im 13. Jahrhundert keine urkundliche Nachricht über unregelmäßige bzw. ao. Beden (Landbeden) in den Städten der mecklenburgischen Einzelherrschaften. Trotzdem kann es keinem Zweifel unterliegen, daß sie tatsächlich erhoben sind. Was die ao. Bede (Landbede) anbetrifft, so ist auf Grund von Rückschlüssen aus den Verhältnissen des 15./16. Jahrhunderts anzunehmen, daß ihre Umlage bereits im 13. Jahrhundert in den meisten Städten als Haus- (Erben-) Steuer erfolgte, d. h. in einer nach der Größe der Häuser und des zugehörigen Landes abgestuften Abgabe 53 ). Ferner wird in den meisten Städten die Erhebung der


51) S. Text S. 31/32.
52) Kirchberg bei Westphalen, Monumenta inedita, 1745, IV S. 839/40. M. U.-B. 2583, 2598, 2748, 2749. Detmar-Chronik, Die Chroniken der deutschen Städte Bd. 19. Lübeck Bd. 1, 1884, S. 384.
53) Zum erstenmal wird der Haus- (Erben-) Steuermodus der Städte anläßlich der Landbede von 1479 erwähnt, doch deutet alles darauf hin, daß der Modus etwas Übliches war. Im Verlaufe des Streites um die genannte Landbede verlangten die Herzöge 1482 von der Stadt Rostock vom Giebelhause 1 G., von einem andern gemeinen Hause 1 M lüb., von der Bude 8 ß, vom Keller 4 ß. 1488 forderten sie von jedem Hause 1 G., von der Bude 1/2 G. (= 12 ß), vom Keller 8 ß. (S. A., Stadtakten Rostock, (Onera.) Dieser Satz begegnet hinfort in dem von uns behandelten Zeitabschnitt als Normalsatz in den mecklenburgischen Städten. Der von Ihde S. 44 genannte Satz gehört einer späteren Zeit an. Gelegentlich schwanken die Abstufungen: Volles Erbe, halbes Erbe, Bude (= Keller), vgl. auch für die spätere Zeit Ihde S. 42/44, bes. Anm. 212. Statt der Bezeichnungen: (ganzes) Haus, Bude (halbes Haus), finden sich auch die Benennungen: Erbe (ganzes, heles Erbe), halbes Erbe, hele Wacht, halve Wacht. Einige Städte gaben ein Fixum (ein "genannt"). Außer Rostock und Wismar, die aber eine Sonderstellung einnahmen, waren es im 16. Jahrhundert Wittenburg, Grabow, Krakow, wahrscheinlich auch Dömitz und Fürstenberg. Goldberg gab von alters von jedem Hause 7 ß. - Auf dem platten Lande herrschte dagegen der Hufenmodus. Er begegnet zuerst in den Bedereversalen, doch dürfte der Normalsatz des 14./16. Jahrhunderts: 1 Hufe 1 M (16 ß), 1 Katen 4 ß lüb. wohl erst im 14. Jahrhundert festgesetzt sein, jedenfalls haben die Landbeden der Reservatfälle in den werleschen Bedereversalen von 1276 und 1285 bedeutend niedrigere Sätze (s. Text S. 14/15). Die Sand- oder Hakenhufen (= wend. Hufen) gaben meist nur die Hälfte des Satzes: 8 ß, doch (  ...  )
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Landbede durch landesherrliche Beamte erfolgt sein. Dagegen haben die beiden Seestädte Rostock und Wismar sicher nur gelegentlich Pauschalsummen als freiwillige Beiträge zu Landbeden bezahlt 54 ). Die Entrichtung der Landbede war auch bei den Städten eine freiwillige Leistung, die wenigstens bei den beiden Seestädten und den größeren Landstädten sicherlich auf Grund von Einzelverhandlungen erfolgte 55 ), während die kleinen Städte wohl ohne weiteres auf Grund einer Aufforderung der Landesherren zahlten, falls von Mannen (und Geistlichkeit) eine Landbede bewilligt war.

Bei der Frage nach der Zeit der Einführung der ordentlichen Bede in Mecklenburg - insbesondere auf dem platten Lande - dürften wir über die aus den sog. Bedeverträgen gewonnenen negativen Ergebnisse und über die einen geringeren oder größeren Grad der Wahrscheinlichkeit habenden Feststellung auf Grund der Schweriner, mecklenburgischen, Rostocker und werleschen Urkunden von 1257, 1271 und vom 4. Oktober 1276 schwerlich - wenigstens auf Grund der mecklenburgischen Urkunden des 12. .- 13. Jahrhunderts, bei deren knappen Ausdrucksweise - je hinauskommen, wenn uns nicht einige alte, volkstümliche Ausdrücke die Möglichkeit geben würden, durch Rückschlüsse zu festen Ergebnissen zu gelangen. In den sog. Schloß - Registern und -Rechnungen des 15. und des beginnenden 16. Jahrhunderts wird nämlich die ordentliche Bede in den Vogteien verschiedener mecklenburgischer Einzelherrschaften (Mecklenburg, Rostock, Schwerin, Nebenland Grabow) auch als "olde bede" und als "rechte bede", die ao. Bede (Landbede) dagegen als "nyge bede", "nova precaria", bezeichnet 56 ). Es muß also die ordentliche Bede die ältere sein, wo-


(  ...  ) kommen auch Hufen mit 16, 12 oder 10 ß vor. Manche Dörfer gaben nicht nach Hufenzahl, sondern nur Pauschalsummen (ein genannt, summengelt, nach summenzahl = Überreste der wendischen Agrarform: Kommunismus), vgl. Witte, Wendische Bevölkerungsreste in Mecklenburg, 1905, S. 33, 37, 41/45, 49, 51/53, 57, 59/61, 64/66, 68/72, 74/76, 78/79, 82/83, 85, 108/09. Sehr selten ist die Zahlung nach Morgen, nach Ruten oder die Lieferung von Naturalien.
54) Vgl. Anm. 96.
55) Analog den Verträgen über die Fixierung der ord. Bede (Orbör) in den Städten. Erst im 14. Jahrhundert wurden die Städte zu den Versammlungen der Vasallen, auf denen über derartige Landesangelegenheiten verhandelt wurde, von den mecklenburgischen Fürsten hinzugezogen. Noch 1374 verpflichteten sich die werleschen Städte Parchim, Malchin, Teterow, Lage, daß keine der Städte dem Landesherrn allein eine Landbede geben sollte, wenn dies nicht zuvor auf einer Zusammenkunft der Städte vereinbart wäre. M. U.-B. 10 635.
56) Vogteien: Gadebusch 1448, 1453; Neustadt 1464, 1467, 1468, 1475, 1476; Grabow 1475; Bukow 1473; Schwaan-Bukow 1475; Schwaan und Abtei Doberan ohne Jahr, Hs. der l. Jahrzehnte des 16. Jahr- (  ...  )
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gegen die ao. Bede (Landbede) zu einer bestimmten Zeit neu eingeführt sein muß, so daß sie dem Volke im Vergleich zur ordentlichen Bede als "nyge" Bede erschien. Dieser Zeitpunkt kann nur die Zeit der sog. Bedeverträge gewesen sein, in denen die auf eine bestimmte Höhe fixierte ao. Bede (Landbede) zuerst auftritt.

Es muß auch diese ao. Bede (Landbede) von ihrer Vorstufe, der unregelmäßig erhobenen Bede, sich äußerlich durch ein charakteristisches Merkmal unterschieden haben, durch das sie andererseits eine größere Ähnlichkeit mit der ordentlichen Bede erhielt. Dies wird vermutlich in Hinblick auf die Angaben der Bedeverträge und nach Rückschlüssen aus den Verhältnissen im 14.- 16. Jahrhundert die Fixierung auf eine bestimmte Höhe gewesen sein.

Dies Ergebnis über die Existenz der jährlichen Bede vor den Bedeverträgen berechtigt uns zu der Annahme, daß mit den in der werleschen Urkunde von 1281 erwähnten jährlich widerrechtlich erhobenen exactiones die jährliche Bede gemeint ist 57 ), die in diesem Falle in Widerspruch mit einer früher erteilten Befreiung erhoben war. Eine solche Erhebung mußte natürlich als unrechtmäßige "Schatzung" empfunden werden. Diese Urkunde deutet übrigens auch darauf hin, daß die ordentliche Bede bereits geraume Zeit vor den Bedeverträgen auf dem platten Lande üblich war. Es hätte sich auch sonst nicht im Bewußtsein des Volkes die Vorstellung von einer "olden bede" bilden und 2 - 300 Jahre hindurch lebendig erhalten können.

In einigen Städten läßt sich, wie wir sahen, das Vorhandensein einer ordentlichen jährlichen Bede urkundlich 10 - 20 Jahre vor den sog. Bedeverträgen nachweisen: In Grevesmühlen wahrscheinlich 1267, in Güstrow 1264, in Rostock mit Sicherheit 1259, mit Wahrscheinlichkeit vor 1257/58, und zwar in Grevesmühlen mit Wahrscheinlichkeit, in Güstrow und Rostock mit Sicherheit bereits in Form eines Fixums. In Güstrow tritt dieses in dem genannten Jahre an Stelle der bisher - sicherlich schon längere Zeit üblichen Einzelumlage und Erhebung durch den Landesherrn.


(  ...  ) hunderts. Wie der Vergleich mit den Registern der ord. und ao. Bede (Landbede) ergibt, kann rechte bede nur die ord. Bede sein. Auf dieselbe Weise wie nyge bede könnte auch der besonders im 15. Jahrhundert statt Landbede angewandte Ausdruck "nabede" entstanden sein. Ihde meint S. 29/30, daß der Name nabede daher rühre, daß sie vielfach nach der größtenteils um Michaelis fälligen ord. Bede im Winter erhoben wurde. Auch diese Erklärung hat mancherlei Einleuchtendes. - Bederegister der Herrschaften Stargard und Wenden sind aus dem 15. Jahrhundert gar nicht bzw. nur ganz vereinzelt erhalten.
57) S. Text S. 15.
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Auch in Rostock wird sie bereits längere Zeit vor den genannten Jahren gebräuchlich gewesen sein, wenn es auch bei der mächtigen Stellung Rostocks recht zweifelhaft sein mag, daß hier je der Landesherr selbst die Erhebung vornahm 58 ), und eine rein städtische Steuer in Gestalt des Schosses uns gleichzeitig mit der fixierten ordentlichen Bede (Orbör) begegnet 59 ). Weiter zurück läßt sich urkundlich die ordentliche Bede in Mecklenburg nicht verfolgen. Es wäre aber nicht richtig, wenn man das erste Auftreten der ordentlichen Bede in Urkunden mit ihrer Einführung gleichsetzen wollte. Denn die Urkunden geben uns recht häufig nur Ausnahmebestimmungen an, während die Regel selten und oft erst spät hervortritt. Da aber die Forschung meist nur die Urkunden berücksichtigt hat, so versagen vielfach alle Interpretierungskünste bei der Darstellung älterer Steuer- und Verfassungsverhältnisse. Das Gewöhnliche liegt oft hinter den Urkunden verborgen, es tritt meist erst in späteren Jahrhunderten, wo sich Akten, Register und Rechnungen vorfinden - in Mecklenburg etwa seit der Mitte des 15. Jahrhunderts - zutage 60 ).

Wir werden nun auch hier die Beweiskraft der Fossilien "olde", "nyge", "rechte bede" nicht überschätzen, wenn wir es unter Anlehnung an die oben genannten Ergebnisse der direkten Überlieferung für sicher halten, daß die ordentliche Bede bereits vor der Mitte des 13. Jahrhunderts in Mecklenburg als feste Einrichtung bestand. Damit ist denn auch Spangenbergs und Rachfahls Ansicht, daß die ordentliche Bede erst durch die Bedeverträge ins Leben gerufen wurde, für Mecklenburg widerlegt. Die alten Ausdrücke olde bede, rechte bede machen es sogar sehr wahrscheinlich, daß die ordentliche Bede bereits bei der - nach einigen Ansätzen in den letzten Jahrzehnten des 12. Jahrhunderts - in der Hauptsache vom Ende des ersten Jahrzehnts des 13. Jahrhunderts ab durchgeführten deutschen Kolonisation bereits in fester Form eingeführt wurde. Dafür spricht zunächst der Stand der Steuerentwicklung auf altdeutschem Gebiet, wo uns gleichfalls in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts, ja z. T. bereits im 12. Jahrhundert eine ordentliche Bede von Städten,


58) Techen S. 60. Über das analoge Verhältnis in den größeren Städten der Mark Brandenburg vgl. Merklinghaus, Die Bedeverfassung der Mark Brandenburg bis zum 14. Jahrhundert S. 87/88.
59) S. Anm. 35, vgl. Staude, Die direkten Steuern der Stadt Rostock im Mittelalter, Jb. 77 S. 133.
60) Vgl. Anm. 142. Grundsätzlich müssen die Akten des 15./16. Jahrhunderts den Ausgangspunkt für derartige Untersuchungen bilden.
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Vogteien und Dörfern des Königsgutes und der Territorialfürsten begegnet 61 ). Ferner sehen wir aus dem Lokatorvertrag über die Ansiedlung in dem Walde von Schartau bei Magdeburg, der sicher aus der Zeit vor dem 25. August 1192 stammt und wohl in den 80er Jahren des 12. Jahrhunderts verfaßt sein mag, daß tatsächlich auf ostdeutschem Gebiet die auf eine bestimmte Höhe fixierte ordentliche Bede (von der Hufe jährlich - "annuatim" - 1 ß "ad collectam, que vulgo bede dicitur") neben jährlichen Leistungen an Zins, Pacht und Zehnten bei der Kolonisation auf dem platten Lande eingeführt wurde 62 ). Wir haben es hier und in Mecklenburg sicher nicht mit vereinzelten, frühen Erscheinungen hinsichtlich des Auftretens der ordentlichen Bede zu tun, denn die Ausdrücke alte, neue, rechte Bede sind auch sonst bezeugt 63 ). Eine gründliche Untersuchung der Steuerregister des 15. und 16. Jahrhunderts in andern deutschen, besonders ostdeutschen Territorien dürfte wohl darüber genügend Aufschluß geben.

Jedenfalls dürfte aber schon jetzt soviel sicher sein, daß die Brandenburger Bedeverträge von 1280/82, durch die ja nach der herrschenden Ansicht die ordentliche Bede erst in Brandenburg eingeführt ist 64 ), keineswegs eine Norm der Entwicklung und Entstehung der ordentlichen Bede widerspiegeln. Wir haben es vielmehr nur mit einer Ausnahmeerscheinung zu tun 65 ). Vielleicht aber existierte die ordentliche Bede auch in Brandenburg bereits vor den Bedeverträgen. Durch die Bedeverträge scheint sie wie


61) Zeumer, Die deutschen Städtesteuern, insbesondere die städtischen Reichssteuern im 12. und 13. Jahrhundert, Schmollers staats- und sozialwissenschaftliche Forschungen 1. Bd. 2. Heft 1878, S. 9, 12; Zeumer, Zur Geschichte der Reichssteuern im früheren Mittelalter, Histor. Zeitschrift 81 S. 31: Brunner, Grundzüge d. d. Rechtsgeschichte 2, 1903, S. 130/31; von Below im Handwörterbuch der Staatswissenschaft, Art. Bede; Landst. Verf. von Jülich-Berg Teil III Heft 1 S. 5/6, 55, Der deutsche Staat im Mittelalter I S. 331, Probleme der Wirtschaftsgeschichte S. 623, 626, 654.
62) Kötschke, Quellen zur Geschichte der ostd. Kolonisation im 12. bis 14. Jahrhundert, 1912, S. 35/36; Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg 5 S. 228; ebendort 43 S. 154; Forschungen zur deutschen Geschichte 10 S. 643/48.
63) Grimm, Deutsches Wörterbuch I S. 1221; Rachfahl S. 98 Anm. 1.
64) Merklinghaus S. 67; Spangenberg, Hof- und Zentralverwaltung der Mark Brandenburg im Mittelalter S. 339 ff.; Spangenberg, Vom Lehnsstaat zum Ständestaat S. 47/48.
65) Schmoller, Umrisse und Untersuchungen zur Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte. 1898, S. 119, meint, daß in Brandenburg der Stand der Zinsverfassung "eine frühe Entwicklung der Steuern überflüssig gemacht habe". Vgl. auch Merklinghaus S. 59, 67.
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die ao. Bede eine Zeitlang - bis zur Erlegung der Bedekaufsumme - außer Kraft gesetzt zu sein. Sie wurde, wie es scheint, erst vom Andreastage 1282 an wieder, und zwar nunmehr zu einem niedrigeren Satze als früher, von neuem erhoben 66 ).

Was Mecklenburg anbetrifft, so ist soviel sicher, daß im


66) Vgl. Riedel, Cod. dipl. Brandbg. A. X. 215 (1282) Befreiung: ab omni minuta petitionis donatione. Wenn 1240 die Stadt Spandau auf 8 Jahre ab omni exactione, petitione, precaria . . befreit wird (Riedel, Cod. dipl. Brandbg. A. XI. S. 3), so könnte damit entgegen Merklinghaus' Ausführungen (S. 66) auch die ordentl. Bede gemeint sein. Es ist ferner die Frage aufzuwerfen, was mit der pensio annua, die uns in den Gründungsurkunden märkischer Städte (Frankfurt 1253, Neu Landsberg 1257, Riedel, Cod. dipl. Brandbg. A. XXIII. S. 1, XVIII. S. 369), insbesondere auch in den Gründungsurkunden stargardischer Städte: Friedland (1244), Neubrandenburg und Lychen (1248) (M. U.-B. 559, 600, 601) begegnet, gemeint ist. Entgegen der herrschenden Ansicht (Merklinghaus S. 66 Anm.6; Boll, Geschichte des Landes Stargard, 1846, I S. 70/72; Hegel, Geschichte der mecklenburgischen Landstände, 1856, S. 36/37; vgl. noch Brennecke S. 57/59; Ihde S. 234 Anm. 129), daß in den Urkunden überhaupt nur von einer Abgabe, dem Grundzins (Areal-[Hausstellen-, Wöhrden-] und Hufenzins), die Rede ist, scheint es so, als ob die pensio annua (annualis, annuatim), die der Markgraf erhält, etwas anderes ist, als der Zins (census), von dem die Städtegründer 1/3 erhalten und 2/3 der Markgraf. Daher ist es möglich, daß hier mit der pensio annua die ord. Bede bezeichnet ist. (Vgl. auch von Mülverstedt, Die älteste Verfassung der Landstände in der Mark Brandenburg vornämlich im 16. und 17. Jahrhundert, 1858, S. 186; vgl. S. 189/93.) Es wird ja auch mit pensio annua in märkischen Urkunden Ende des 13. Jahrhunderts (1296) bis Mitte des 14. Jahrhunderts (Spangenberg, Hof- und Zentralverwaltung S. 349 Anm. 4), wie auch späterhin in einer mecklenburgischen Urkunde (M. U.-B. 10 859, 1376 Stadt Güstrow) die zu einem Fixum gewordene ord. Bede (Orbör) bezeichnet. Andererseits scheint aber auch pensio annua - wenigstens auf dem platten Lande - die Bezeichnung für den Zins (Pacht) gewesen zu sein. Cod. dipl. Brandbg. A. XIII. S. 218 (1275). Es scheinen die öffentlichrechtlichen und die privatrechtlichen Abgaben hier nicht eben klar im Ausdruck geschieden zu sein. So wird ja auch in dem brandenburgischen Bedevertrag vom 1. Mai 1281 die jährliche Bede als census . . . nomine precarie bezeichnet. Cod. dipl. Brandbg. C. I. S. 11. Schuld daran dürfte in der Hauptsache wohl der Umstand-sein, daß für die Berechnung der Höhe der ord. Bede die Höhe des Zinses zugrunde gelegt wurde (Merklinghaus S. 72 ff.). Auch die Tatsache, daß bereits 1208 (Cod dipl. Brandbg. A. XVII. S. 2) das fixierte Bedekorn begegnet, könnte entgegen Merklinghaus' Ausführungen (S. 66) für unsere Vermutung sprechen. Ferner könnten entgegen Merklinghaus' Darlegungen (S. 90) die im 14. Jahrhundert in der Mark wenn auch selten gebrauchten Ausdrücke exactio originalis bzw. Urbede für Orbör (Spangenberg, Hof- und Zentralverwaltung S. 349 Anm. 4) von derselben Bedeutung sein wie der Ausdruck olde bede. Eine Entscheidung können auch hier wohl nur Steuerregister des 15./16. Jahrhunderts bringen.
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13. Jahrhundert die ordentliche Bede in keinerlei Beziehung steht zu der Entwicklung des mecklenburgischen Ständewesens. Auch in späterer Zeit hat sie hierfür keine Bedeutung gehabt 67 ). Da alles dafür spricht, daß die ordentliche Bede als etwas Fertiges in Mecklenburg bei der Kolonisation eingeführt ist, so können wir auch nicht näher auf die Frage nach der Entstehung der ordentlichen Bede und ihrer Entwicklung bis zu ihrer Verjährlichung und Fixierung eingehen, dies läßt sich nur in altdeutschen Territorien behandeln. Doch ist soviel sicher, daß, wie der Name Bede = Bitte anzeigt, die ordentliche Bede ursprünglich eine bittweise erhobene Abgabe war. Aus ihr muß sich im Laufe der Zeiten eine Sitte und schließlich eine Pflicht entwickelt haben 68 ). Was den Rechtscharakter der ordentlichen Bede anbetrifft, so möchte ich mich auch der herrschenden Ansicht anschließen, daß sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, einer Steuer ist, die von den Landesherren auf Grund ihrer landesherrlichen Gewalt erhoben wurde 69 ).

Nur für die Herrschaft Werle und für die Grafschaft Schwerin sind "Bedeverträge" überliefert. Es ist nun die Frage, ob wir annehmen dürfen, daß auch in den Herrschaften Mecklenburg und Rostock solche "Bedeverträge" abgeschlossen sind.

Auf Grund von Rückschlüssen aus den späteren Steuerverhältnissen in Mecklenburg und im Hinblick auf die der Mark Brandenburg möchte ich, wie hernach näher dargelegt werden soll, annehmen, daß dies nicht der Fall war. Allerdings haben auch die Fürsten der Herrschaft Mecklenburg um die Zeit der sog. Bedeverträge


67) Auf die weitere Geschichte der ord. Bede, die sich z. T. bis in die Gegenwart hinein gehalten hat, auf ihre Veräußerung, ihr allmähliches Entschwinden aus dem landesherrlichen Besitz und auf ihre Umwandlung in eine Reallast brauche ich daher auch nicht weiter einzugehen. Ich verweise hierfür auf Brennecke S. 100 ff. und Ihde S. 32. 34/35. Doch bin ich der Ansicht, daß die ord. Bede nur da, wo sie von Adel, Geistlichkeit oder Städten erworben ist, im Laufe der Zeit zu einer privatrechtlichen Abgabe geworden ist, daß sie dagegen sonst ihren öffentlichrechtlichen Charakter bewahrt hat, da diese von Haus aus öffentlichrechtliche Abgabe hier nicht diesen Charakter einbüßen konnte. Auch auf eine andere ordentliche Steuer, die sog. Münzpfennige, brauche ich nicht einzugehen, ich verweise dafür auf Techen S. 63/66, Ihde S. 55/56.
68) S. das mittelniederdeutsche Sprichwort: Erst ene bede, denn ene sede, denn ene plicht. Schiller-Lübben, Mittelniederdeutsches Wörterbuch, 1875, I. S. 167.
69) Vgl. Brennecke S. 7/22, Techen S. 39/42, 66, Ihde S. 27, doch wird hier zwischen der unregelmäßigen Bede und der ord. Bede kein genügender Unterschied gemacht.
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mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen gehabt, vor allem aber müssen die Fürsten der Herrschaft Rostock recht verschuldet gewesen sein. Doch haben augenscheinlich diese Fürsten, insbesondere die Rostocker, unter Ausnutzung der Finanzkraft der Stadt Rostock, in der Hauptsache durch das auch später recht beliebte Mittel der Veräußerung von Grund und Boden oder von Gerechtsamen sich zu helfen gesucht 70 ). Ausdrücklich bezeugt wird uns in einer Urkunde von 1286, daß Nikolaus das Kind für die Bezahlung der Schulden seines Vaters der Stadt Rostock wichtigen Grundbesitz verkaufte 71 ).

Daß aber auch in der Herrschaft Mecklenburg ungefähr seit der Zeit der sog. Bedeverträge die regelrechte Bewilligung für die ao. Bede (Landbede) erforderlich war, zeigen bereits die Urkunden von 1305, 1314 und 1315 72 ). Wir dürfen annehmen, daß die Bewilligung, ohne daß ein regelrechter "Bedevertrag" abgeschlossen wurde, sich ganz von selbst durchsetzte 73 ). Jedenfalls dürfte dies in der Herrschaft Mecklenburg eine natürliche Folge der besonderen Verhältnisse des Vormundschaftsstreites (1275 ff.) und der Vormundschaftsregierung gewesen sein 74 ). Ähnlich werden die Verhältnisse in der Herrschaft Rostock gewesen sein, zumal da auch hier die jungen Fürsten, insbesondere Nikolaus das Kind, nach dem 1282 erfolgten Tode des Fürsten Waldemar längere Zeit unter Vormundschaft standen 75 ). Von Bedeutung dürfte auch für beide Herrschaften das Vorbild der Herrschaft Werle und der Grafschaft Schwerin gewesen sein. Die durch Analogie-und Rückschlüsse gewonnenen Gründe für unsere Annahme, daß in den Herrschaften Mecklenburg und Rostock keine Bedeverträge abgeschlossen wurden, sind nun die folgenden: Es werden nämlich in der Mark Brandenburg vielfach bei Steuerbewilligungen im 14. bis 16. Jahrhundert zunächst (1338) die alten Reservatfälle der Bedeverträge von 1280/81 (Gefangenschaft des Markgrafen,


70) Herrschaft Mecklenburg: M. U.-B. 854, 877 (1260), 969 (1262), 1122 (1267), 1488, 1497 (1279), 1870 (1286). Herrschaft Rostock: M. U.-B. 686 (1252), 1381 (1275), 1444 (1277), 1474 (1278), 1514 (1280), 1634 (1282), 1676 (1283). Es ist recht wohl möglich, daß in beiden Herrschaften neben den Veräußerungen und Verpfändungen auch gewöhnliche unregelmäßige bzw. ao. Beden - d. h. in geringerer Höhe und ohne Beteiligung der Eigenkultur der Grundherrn - erhoben wurden, wie dies auch im 15. und 16. Jahrhundert der Fall war. Vgl. Text S. 53.
71) M. U.-B. 1836.
72) Techen S. 28, 29, 38: M. U.-B. 3040, 3694, 3782.
73) Vgl. auch Rachfahl S. 99.
74) S. Text S. 50 ff.
75) S. Text S. 53.
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Kriegsgefahr, necessitas legitima [Verlust einer Hauptschlacht]), dann aber (1343 ff.) daneben auch andere (Heirat der Töchter, Ritterschlag der Söhne - später ebenso wie der Fall der Gefangenschaft des Markgrafen in Wegfall gekommen -, Reise zum kaiserlichen Hof [Regalienempfang], Reichs- und Kreissteuern, Legations-, Fortifikationskosten, Kammerzieler), als Fälle, bei denen dem Markgrafen (Kurfürsten) ein Recht auf Bedeforderung zustand, ausdrücklich reserviert 76 ). Dagegen findet sich weder in den mecklenburgischen Teilherrschaften, noch in der späteren mecklenburgischen Gesamtherrschaft etwas Derartiges in den Urkunden, Registern und Akten des 14. - 16. Jahrhunderts. Es wird bis zu den Reversalen von 1555 und 1561 einschließlich hier immer allgemein nur die necessitas oder instantia (Notdurft, Bedürfnis, Not) des Fürsten und des Landes als Grundlage für die Steuerforderung genannt 77 ). Einige die Insel Poel betreffende Urkunden der Herrschaft Mecklenburg aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts erläutern uns diesen Begriff der necessitas näher und zeigen deutlich, daß eine Beschränkung des Rechtes der Bede-


76) von Mülverstedt S. 199/203. Spangenberg, Hof- und Zentralverwaltung der Mark Brandenburg im Mittelalter S. 383/84.
77) Über diese "necessitas" (nod.) in mecklenburgischen und werleschen Urkunden des 14. Jahrhunderts s. Techen S. 33/34, ferner M. U.-B. 2922, 23, 1304 (Herrschaft Stargard). Gesamtherrschaft Mecklenburg: Von der Landbede von 1479 heißt es einmal, daß sie "to unsen noden" erbeten sei: Stadtarchiv Rostock (Ro. A.), Korresp. m. d. Landesherrn 3. VIII. 1482. Anläßlich der Landbede von 1528 erklären die Herzöge, daß die Landbede "zu zeiten und gemeinlich nach vorscheyninge etzlicher jar, adir zu fürfallenden ansehenlichen anligen ingereumt wirdt". S. A. Steuerakten G. A. I. C. 2. II. 1529. Der Landtag Wismar 19. (20.) III, 1542 wurde der "beschwerlichen notdurften" wegen ausgeschrieben. In den Reversen vom 5. VII. 1555 und 25. IX. 1561 heißt es: ". . . . ob einige [landbeden] den landesfürsten in künftigen zeiten aus redlichen fürfallenden ursachen vonnöten". Sachsse S. 239, 256. - Vgl. dazu noch Cartellieri, Peter von Aragon und die sizil. Vesper, 1904, S. 103 Anm. 3 (1267); Maerker, Die Collecta in der Monarchia Sicula,. 1889, S. 6; E. Mayer, Ital. Verf.-Gesch. I S. 321; von Gneist, Engl. Verf.-Gesch., 1882, S. 171. Decretales Gregorii cap. 6 Liber III Tit. 39. Cum apostolus (anno 1179): Prohibemus etiam, ne subditos suos talliis et exactionibus episcopi gravare praesumant. Sustinemus autem pro multis necessitatibus, quae aliquotiens superveniunt, ut si manifesta ac rationabilis causa exstiterit, cum caritate moderatum ab eis valeant auxilium postulare. Bei Johann Teutonicus (von Schulte, Die Geschichte der Quellen und Literatur des kanonischen Rechtes von Gratian bis auf Papst Gregor IX. 1875 S. 173) heißt es in seinem vor 1215 vollendeten Apparatus ad decretum, benutzte Ausgabe Basel 1512, fol. 232 (Glosse zu Decretum Gratiani cap. 40 Causa XVI. quaestio 1 Generaliter sancimus): . . . sed episcopus tempore necessitatis cum charitate aliquid moderate potest ab eis petere.
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forderung auf 2 - 3 Reservatfällen in der Teilherrschaft Mecklenburg um diese Zeit nicht bestand, sondern daß bei verschiedenartigen und recht weitgehenden Anlässen (Hochzeiten, Kindbetten, Ritterschlag, Kriegsnot, Schulden), ja bei neu aufkommenden Notfällen und Bedürfnissen ao. Beden (Landbeden) bzw. ao. freiwillige Gaben (dona gratuita) in Geld und Naturalien entrichtet wurden 78 ). Hiermit stimmen auch die tatsächlichen Verhältnisse überein. Denn zur Zeit der Bedeverträge war in Mecklenburg an einige der späteren Fälle der Landbede noch nicht zu denken: Landbede als Ablösung für nicht geleisteten Roßdienst (wahrscheinlich erst im 14. Jahrhundert aufgekommen), als Hilfe zu den Kosten der Reichsbelehnung und der Reisen zum Kaiser oder zum Reichstag (nachweisbar im 15./16. Jahrhundert, Mecklenburg wurde erst 1348 Reichslehn), als Reichssteuer (erst seit Ende des 15. Jahrhunderts erhoben). Sie sind also neu aufgekommen, aber wir merken nichts davon, daß deswegen irgendwelche neue Bedeverträge abgeschlossen wurden. Die Forderung, Bewilligung und Erhebung vollzieht sich, wie die Akten des 15./16. Jahrhunderts zeigen, in derselben Form wie die der übrigen.

Die Verhältnisse bei den tatsächlich erhobenen Landbeden wegen Schulden 79 ) ergeben ferner, daß Hübners Annahme, daß jedesmal, bevor eine gemeine Landbede wegen Schulden erhoben wurde, ein besonderer Bedevertrag abgeschlossen werden mußte 80 ), falsch ist.

Hübner übersah bei seiner lediglich auf Grund der sog. Bedeverträge des 13. und der Steuerreversalen des 16./17. Jahrhunderts vorgenommenen Konstruktion, daß das Charakteristische


78) M. U.-B. 4927 f. (1328), 5221 (1331), 5404 (1333), 6360 (1543). Die Ähnlichkeit der in Frage kommenden Stellen der Urkunde von 1328 mit denen eines die Frage nach Rostocks Steuerpflicht behandelnden Rechtsgutachtens (consilium) von [1482] (S. A., Stadtakten Rostock Onera), das in der Hauptsache auf den Werken von dem 13. und 14. Jahrhundert angehörenden Glossatoren des römischen Rechts beruht (vgl. Anm. 107), ist bemerkenswert: Beide kennen nur ein uneingeschränktes, nicht auf bestimmte Fälle festgelegtes Bedeforderungsrecht. Ferner heißt es auch in der Urkunde: . . seu causarum aliarum quibuscunque casibus emergencium faciendis vel dandis und mit gleichem Sinn und wörtlichem Anklang im Consilium: Si aliquis casus de novo emergat und: pro hiis causis et aliis similibus emergentiis. Dem Hersteller der Urkunde war offensichtlich das römische Recht und seine Glossatoren bekannt!
79) 1 1359 (M. U.-B. 8561), 1386/87, (M. U.-B. 11 760, 61) 1479, 1517/18, 1531 ff.
80) S. 8. Auch Hegels Auffassung S. 62 ist nicht zutreffend.
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und Wesentliche bei beiden Gruppen darin besteht, daß es sich jedesmal um eine Schuldentilgung großen Stils handelte und vor allem, daß dazu auch die Grundherren freiwillig von ihrer Eigenwirtschaft Steuer zahlten bzw. eine ungewöhnliche Belastung ihrer Untertanen zuließen, obwohl ihre Steuerfreiheit bei der Kolonisation (nova plantatio) durch Privilegien festgesetzt war. Als Gegenleistung für ihre Opfer verlangten und erhielten sie daher auch neben der Bestätigung alter Privilegien vor allem die Bewidmung mit neuen. Dagegen findet sich entgegen der herrschenden Ansicht 81 ) nichts von einer Gegenleistung bei den gewöhnlichen Landbeden wegen Schulden im 14. - 16. Jahrhundert. Einer der wichtigsten Gründe für die Ausstellung der Bedeverträge war daher der Umstand, daß die Mannen einen Revers, einen Schadlosbrief, ausgestellt haben wollten, der ihnen ihr altes, eben durchbrochenes Privilegium der Bedefreiheit der Hofhufen sicherte und verhinderte, daß die gegenwärtige Steuerleistung von den Hofhufen als Präjudiz bei zukünftigen Steuern von den Fürsten ausgenutzt werden konnte. Man bezeichnet daher auch die Bedeverträge des 13. Jahrhunderts besser als Bedereversalen im Einklang mit den Reversalen des 16./l7. Jahrhunderts, mit denen sie inhaltlich ja eine große Ähnlichkeit haben.

Die Urkunden, Regesten und Akten des 14. - 16. Jahrhunderts ergeben also, daß die Einschränkung der Bedeforderung auf zwei bis drei Reservatfälle, welche in den werleschen und Schweriner Bedereversalen festgesetzt wurde, weder eine Nachwirkung in mecklenburgischen Teilherrschaften (Wenden, Mecklenburg), noch in der Gesamtherrschaft gehabt hat. Es bestand vielmehr im 14. bis 16. Jahrhundert in den Teilherrschaften und hernach in der Gesamtherrschaft ein durch notwendige Bedürfnisse bestimmtes, uneingeschränktes Steuerforderungsrecht der Landesherren, die "Freiheit, um eine Bede fragen zu dürfen", dem allerdings ein gleiches Recht der Stände auf Steuerbewilligung gegenüberstand 82 ).

Hegel behauptet 83 ), daß die mecklenburgischen Landesherren zur Zeit der Bedereversalen, wenn sie von den Ständen (Vasallen) ao. Beden forderten, sich nicht an ihr ganzes Land, sondern an einzelne Vogteien (terrae) gewandt hätten. Dies ist aber nicht zutreffend. Bereits die Reversalen von 1276 84 ) sind Mannen und Geistlichkeit der Herrschaft (dominium) Güstrow (= Werle -


81) Spangenberg, Vom Lehnsstaat zum Ständestaat S. 82, 84.
82) Böhlau, Fiskus S. 30/31, Hegel S. 111.
83) S. 62, 74, 107; vgl. auch Böhlau, Fiskus S. 14.
84) M. U.-B. 1413, 1414.
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Güstrow), bzw. der Herrschaft Gnoien 85 ) gegeben worden. Wenn auch die Reversalen von 1279 86 ) den Vasallen der Vogteien Wittenburg und Boizenburg gesondert ausgestellt sind, so ist dies keineswegs eine Bestätigung für Hegels Auffassung; denn als es schon längst Landstände in den selbständigen mecklenburgischen Teilherrschaften gab, war es noch Sitte, daß bei Huldigungen und Privilegienbestätigungen sich einzelne Vogteien Sonderurkunden ausstellen ließen 87 ). Geradezu gegen Hegels Ansicht spricht der Umstand, daß beide Urkunden am selben Tage und Ort ausgestellt sind und daß in beiden Urkunden dieselben Zeugen auftreten 88 ). Wenn schließlich die Fürsten von Werle ihren Vasallen in den Vogteien Röbel, Malchow und Wenden (Wredenhagen) über die Übernahme von dem dritten Teil ihrer Schulden 1285 einen Revers ausstellen 89 ), so darf man daraus schließen, daß die fehlenden zwei Drittel von den übrigen Vasallen getragen wurden, und daß diesen gleichfalls zur selben Zeit nicht mehr erhaltene Reverse ausgestellt wurden. Dafür spricht schon der Ausstellungsort Sprenz, der in keiner der genannten Vogteien, sondern beträchtlich nördlicher liegt. Für die eigenartige Verteilung der Schulden mögen irgendwelche praktischen Gesichtspunkte maßgebend gewesen sein. Wie ja eine in mancher Hinsicht ähnliche Verteilung der fürstlichen Schulden auf die einzelnen Stände von den Rostockern noch auf dem Landtage zu Güstrow am 23. Mai 1555 vorgeschlagen wurde. Auch die Nachrichten über die allgemeinen, über das ganze Land (Herrschaft) gehenden ao. Beden (Landbeden) des 13. und des 14./15. Jahrhunderts bestätigen durchaus unsere Auffassung 90 ).

Schließlich ist noch die Frage nach der Art und dem Aussehen der ao. Bede (Landbede) in den mecklenburgischen Herrschaften vor der Zeit der Bedereversalen - also der unregelmäßigen Bede - zu behandeln.

Wir nahmen auf Grund der Ausdrucksweise der Urkunden mit Techen an, daß bis etwa 1250 und z. T. darüber hinaus mit


85) Gnoien begegnet uns noch in dem Teilungsvertrag von 1480 (Sachsse, Mecklbg. Urkunden und Daten S. 175 u. 177) neben den Landen Mecklenburg, Stargard, Wenden und der Grafschaft Schwerin als ein besonderer Landesteil.
86) M. U.-B. 1504 A u. B.
87) Vgl. Jb. 14 S. 119 (1414), S. 120 (1436), Jb. 17 S. 335/37 (1437), S. 142 (1477). Vgl. auch von Below, Landständische Verfassung v. Jülich-Berg bis 1511, Teil II S. 26, 36.
88) Die Urkunde B hat nur einen Zeugen, Hinricus de Blücher, mehr.
89) M. U.-B. 1781.
90) Ähnlich waren auch die Verhältnisse bei der Heersteuer von 1395. M. U.-B. 12 791.
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den peticiones bzw. exactiones sowohl unregelmäßige Beden, als auch irgendwelche durch Bitte, Vereinbarung oder Zwang erhobenen Abgaben gemeint sind. Dagegen haben wir es in den Fällen, wo von der generalis peticio (bzw. universalis petitio, communes peticiones) die Rede ist, sicher mit der unregelmäßigen Bede zu tun. Diese wurde als allgemeine Bede von allen Untertanen des platten Landes gewohnheitsmäßig entrichtet. Ein fester Satz begegnet uns erst in den ao. Beden (Landbeden) der Bedereversalen. Es ist anzunehmen, daß die unregelmäßige Bede in ungleichmäßiger Höhe erhoben wurde 91 ), und daß ein fester, gleichförmiger Satz erst durch die Bedereversalen geschaffen wurde.

Zu weiteren Ergebnissen - auch über die Verhältnisse in den Städten - kommen wir auch hier wieder durch die Rückschlüsse von alten Gebräuchen und Ausdrücken. Während in dem zweiten werleschen und im Schweriner Bederevers ein Reservatfall die Heirat der Fürsten war, findet sich dieser Fall einer ao. Bede später in der mecklenburgischen Gesamtherrschaft nicht, wie die Akten und Register des 15. und 16. Jahrhunderts mit Sicherheit ergeben. Dagegen tritt in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts eine eigenartige, Steuer, Landsteuer, Schatzung oder Gift genannte Abgabe zutage, die teils in Geld, teils in Naturalien bei der Heirat der Fürsten und auch bei deren Kindtaufen von den Bauern und von den Einwohnern der Städte erhoben wurde. Die Höhe der Geld- und Naturalleistungen war aber nicht gleichförmig, sondern verschieden. Diese Abgabe bedurfte nicht einer besonderen Bewilligung durch die Stände auf einem Landtag, sondern wurde auf bloßes Anfordern, z. T. auch auf Grund von Einzelverhandlungen, den Herzögen gewohnheitsmäßig entrichtet, aber als ein freiwilliges Geschenk ("zu verehrung geschenkt"). Wir dürfen wohl annehmen, daß dieser Brauch der freiwilligen Geschenke bei den betreffenden Anlässen eine besondere Einrichtung der alten Teilherrschaft Mecklenburg war, die hernach auf die Gesamtherrschaft übertragen wurde. Jedenfalls waren diese Abgaben nach Herzog Albrechts des Schönen Erklärung (1524/25) von alters her üblich 92 ). Im übrigen gab auch die Stadt Rostock im


91) Vgl. S. 25. Ebenso wie die Höhe der ord. Bede nicht gleichmäßig, sondern verschieden war (Ihde, Amt Schwerin S. 32/33), wird es bei der unregelmäßigen Bede gewesen sein, weil die Neuansiedlung in den Dörfern und Vogteien zu verschiedenen Zeiten und unter verschiedenen Umständen und Bedingungen erfolgte.
92) S. A., Landesteilungsakten Vol. 1, 18, 19. 1513 bestanden anläßlich von Heinrichs V. Hochzeit diese Leistungen in Geldgeschenken der Landstädte und Geistlichkeit, ferner in Geldablösungen der Städte für die zum Lehns- und Aufgebotswesen gehörenden Ehrendienste (Stellung (  ...  )
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14.-16. Jahrhundert bei diesen und andern Anlässen (Besuche, Huldigungen, Begräbnis, Rückkehr von Pilgerfahrt, Reise zum Kaiser) derartige freiwillige Geschenke (Fische, Schwäne, Pferde, silberne Gefäße, Geldsummen). Sie wurden, wie es einmal (1537) in einer Rostocker Landtagsinstruktion heißt, als Herzog Heinrich anläßlich der Hochzeit seiner beiden Töchter 40 G. für ein Pferd begehrte, "voreeret . . ane vörplichtinge und nhadele privilegien und older frygheit" 93 ). Solche und ähnliche freiwilligen Gaben haben sich besonders bei der Hochzeit von jungen, nichtregierenden


(  ...  ) von Gewappneten bzw. Wagen bei Festlichkeiten der fürstlichen Familie (Hochzeiten, Kindtaufen, Begräbnissen, Reisen) und schließlich in Ochsengeld, das von den Ämtern her kam, wohl Ablösung für die von den Bauern sonst in Natura gegebenen Ochsen (Rentereiregister). - Über die Ehrendienste der adl. Lehnsleute, der Geistlichkeit und Städte vgl. Jb. 9 S. 170/73; Lisch, Urkunden und Forschungen zur Geschichte des Geschlechts Behr, 1861, IV S. 167 - 173; Lisch, Urkundensammlung zur Geschichte des Geschlechts von Maltzan, 1842, IV S. 511/12. S. A., Aufgebotsakten 22. XI. 1537. Stargarder Amtsbuch 1624. Nach einem Register von [1524] (S. A., Landesteilungsakten Vol. 20) erhielt Albrecht bei seiner Hochzeit gleichfalls Geldablösungen von den Städten statt der beim Ehrengefolgsdienst zu stellenden Knechte (4 G. für jeden Knecht) auf Grund eines Anschlags nach der heimischen Musterrolle. Die Tarthäuser Mönche gaben 30 G. Die Bauern des Klosters Zarrentin 9 ß an Geld und 3 Scheffel Hafer von der Hufe, außerdem je 8 Bauern 1 Ochsen, die Bauern des Klosters Ribnitz von der Hufe 8 ß und 3 Scheffel Hafer. Schließlich hatte Herzog Albrecht noch von der Stadt Ribnitz von jedem Hause 1 M haben wollen statt der 20 G., welche die Stadt als Pauschalsumme geben wollte, und von der Stadt Neukalen von jedem Hause 1 G. Auf einem Landtage im Jahre 1524 an der Sagsdorfer Brücke (S. A., Landtagsakten) beklagte sich Heinrich bei den Ständen, daß diese "steur und schattinge" ungebührlich und ungewöhnlich gewesen sei. Augenscheinlich hatte Albrecht den "armen Leuten" mehr, als bisher üblich war, "aufgelegt" und gewaltsam "abgedrungen". - Es erhielten übrigens auch die Inhaber von adl. Lehngütern von ihren Bauern Geld und Naturalien bei Hochzeit der Grundherrn oder bei Heirat ihrer Töchter oder Schwestern als "Hochzeitssteuer", ferner bei Kindtaufen. Lisch, Maltzan. Urk. III S. 147 (1573). Graf von Oeynhausen, Geschichte der ritterschaftl. Lehnbauernschaft Steder-Niendorf, 1903, S. 11 (1601). S. A., Lehnsakten Generalia, Hochzeitssteuer 1621. Nach einem undatierten, etwa aus dem Jahre 1525 stammenden Verzeichnis sollte in den Gebieten der Klöster für die fürstliche Kindtaufe jeder Bauer geben: 1 Gans, 2 Hühner, 1 Stiege (20 Stück) Eier und für die Hufe 3 Scheffel Hafer, 4 Hüfner zusammen 1 Hammel, 8 Kätner desgl., 2 Kätner zusammen 1 Gans, 1 Kätner 1 Huhn, 1/2 Stiege Eier, 1 Kätner, wenn er Acker hat oder wenn er Schmied ist, 2 Scheffel Hafer. Sämtliche Hüfner und Kätner eines Dorfes zusammem 4 Tonnen Bier.
93) Ro. A., Acta, betr. Geschenke von Schwänen, Lachs, Stör usw. an die Landesherrn; Acta, Erbhuldigungen; Korr. mit Wismar 28. XI. 1480; Korr. m. d. Landesherrn 19. XI. 1499; Fräuleinsteuer 12. VI. 1512. Vgl. noch M. U.-B. 11 247 (1379/80): "150 M ob petitionem [= Bitte] (  ...  )
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Fürsten, bei der Taufe eines Prinzen und beim Regierungsantritt eines Fürsten als sog. "dona gratuita" z. T. bis in die jüngstvergangene Zeit hinein gehalten. Seit dem Anfang des 17. Jahrhunderts begegnen darüber eingehendere Nachrichten 94 ). Sie wurden jetzt bereits auf Konventen 95 ) bzw. Landtagen bewilligt, und zwar in Form von Kleinodien oder Geldsummen. Wenn die Stände


(  ...  ) . . in subsidium exequiarum." Ro. A., Weinamtsrechnungen 1431/32, Schoßrechnungen 1479, 1512/13, 1527; Acciserechnungen 1496/97, 1505/06, 1507/08. Ungeordnete Landtagsakten: Fragment einer Instruktion für Rost. Ratssendeboten zum Landtag (wahrsch. 26. XI. 1537). 1557 stellte es die Stadt in Abrede, daß sie verpflichtet sei, an Johann Albrecht zur Taufe einige lebende Schwäne zu liefern. Sie betrachtete sie nur als eine Verehrung.
94) S. A., Landschaft (Vorderstädte) mecklenburgischen und wendischen Kreises I C Landesherrl. Ehren und Trauerfälle. 1612 wurden 3000 Rtlr. und anscheinend 3 Pokale als "Präsente" zur Taufe eines Prinzen gegeben. Die Umlage dieses "Patenpfennigs" erfolgte in der Art, daß auf dem Lande von jedem Lehnpferd 8 Rtlr., in den Städten von jedem Hause 1 fl. 6 ß gegeben wurde. Doch gaben hier nur die größeren Städte, die übrigens auch nur vom Landesherrn zur Taufe geladen waren. Dagegen gaben 1665 bereits alle Städte zum Patenpfennig. Die 3000 Rtlr. wurden hier je zur Hälfte von Ritterschaft und Landschaft (= Städte) getragen. Rostock gab 200 Rtlr. 1748 betrug das Gevattern-Präsent 10 000 Rtlr. Bei der Vermählung von jungen, noch nicht zur Regierung gelangten Fürsten wurde eine bestimmte Summe (1743 8000, 1767 5000, 1775 2000 Rtlr.) zur Unterhaltung des fürstlichen Haushaltes als jährlicher freiwilliger Beitrag ("Subsidium", "adjutum", "Beisteuer") gezahlt. - Gelegentlich findet sich die Bestimmung, daß der Vater des jungen Fürsten 1/3 der Unterhaltungskosten vom Domanium beisteuern sollte. - 1748 wurden zu den "Vermählungsspesen" ein einmaliges besonderes "don gratuit" von 8000 Rtlr. gegeben. Das den Fürsten bei ihrem Regierungsantritt (nach der Huldigung) gegebene "don gratuit", "freiwilliges donum oder Geschenke" bestand im 17. Jahrhundert in einem silbernen Service im Werte von 5000 Rtlrn. Im 18. bis 20. Jahrhundert scheint bares Geld gegeben zu sein: 1703 12 000, 1748 24 000, 1757 16 000 Rtlr. "Nach altem Herkommen werden in Mecklenburg-Schwerin einem neuen Landesherrn beim Antritt seiner Regierung die Gesinnung treuer Liebe und Anhänglichkeit von Ritter- und Landschaft durch Darbietung eines doni gratuiti zum Ausdruck gebracht", heißt es im Landtagsprotokoll von 1901. Die Höhe dieses donum gratuitum war "in dem herkömmlichen Abmaß" 24 000 Rtlr. Gold = 79 776 M, wovon Rostock 1/12, die übrigen 11/12 von Ritter- und Landschaft des mecklenburgischen und wendischen Kreises je zur Hälfte aufgebracht wurden. 1757 betrug der Beitrag von der Hufe 2 Rtlr., 1901 und früher wurde der Betrag teils aus ständischen Kassen, teils durch Anleihe gedeckt. - Friedrich Franz I. erhielt übrigens 1806/07 eine besondere "Sublevation" von 6000 Rtlrn., als er während der französischen Okkupation sich in Altona aufhielt.
95) Konvente waren Versammlungen der Stände, deren Einberufung nicht durch den Landesherrn, sondern durch die Landmarschälle bzw. Landräte und Deputierte des Engeren Ausschusses erfolgte.
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sich auch moralisch verpflichtet fühlten, diese "Präsente" zu leisten, so wurde doch die Freiwilligkeit der Leistung des "don gratuit" betont, und z. T. wurden auch besondere Reversalien verlangt, damit die Leistung nicht als Präjudiz dienen konnte 96 ). Diese bei besonderen Anlässen und Bedürfnissen der fürstlichen Familie entrichteten freiwilligen Gaben, die ursprünglich teils in Geld, teils in Naturalien ungleichförmig erhoben wurden, dürften als Überreste einer älteren Epoche das älteste Stadium der ao. Bede (Landbede) darstellen. Diese freiwilligen Gaben werden bei der Kolonisation in Anlehnung an altdeutsche Verhältnisse 97 ) in Mecklenburg eingeführt sein. Möglicherweise fand aber ein Teil von ihnen bereits bei der Kolonisation in festerer Gestalt, nämlich zu der unregelmäßigen Bede umgewandelt, in Mecklenburg Eingang. Allerdings begegnet die unregelmäßige Bede urkundlich erst bald nach der Mitte des 13. Jahrhunderts 98 ), doch können hierbei Zufälligkeiten der Überlieferung vorliegen. Nach den Bedereversalen nämlich könnte bereits bei der Kolonisation (novella plantatio) den Grundherren die Freiheit von der unregelmäßigen Bede für ihre Hofhufen zugesichert sein 99 ), insbesondere aber war es um 1183 in Altdeutschland bei allen Bischöfen und andern Landesfürsten Sitte, derartige unregelmäßige Beden (exactiones sive petitiones) auszuschreiben, so oft ein unvermeidliches Bedürfnis (inevitabilis necessitas) sie dazu nötige 100 ).

Nach Ansicht von Rachfahl, Spangenberg und Ihde sollen, wie im Anfang erwähnt, die Fürsten diese unregelmäßigen Beden willkürlich erhoben haben. Es kann aber billig bezweifelt werden, daß dies in der Regel wirklich der Fall gewesen ist, weil


96) Solche freiwilligen Geschenke stellen auch die Fixa dar, welche Rostock und Wismar seit Ausgang des 15. Jahrhunderts zur Landbede entrichteten, ferner die als subsidia charitativa bezeichneten Leistungen der Johanniter und anderer geistlicher Korporationen im 14. Jahrhundert. Ähnlich lagen die Verhältnisse bei der zweiten Art von ao. Steuern, die in Mecklenburg begegnen, bei der wahrscheinlich erst im Laufe des 14. Jahrhunderts aufgekommenen Heersteuer (Roßdienstgeld, Knechtegeld genannt). Sie wurde erst von 1527 ab von den Ständen gemeinschaftlich auf Landtagen bewilligt. Vorher wurde sie auf Anfordern oder auf Grund von Einzelverhandlungen gewohnheitsmäßig, aber freiwillig entrichtet.
97) Freiwillige Gaben bei der Hochzeit einer Königstochter, bei der Wehrhaftmachung eines Königssohns usw. gab es bereits im fränkischen Reich. Brunner, Deutsche Rechtsgeschichte, 1887, II S. 70.
98) S. Text S. 15/18.
99) M. U.-B. 1413, 1781, vgl. auch 1504 A u. B und 1550. Falls nicht etwa, was auch möglich ist, den Lehnsleuten ganz allgemein die Freiheit von allen Abgaben zugesichert wurde.
100) Zeumer, Die deutschen Städtesteuern S. 9.
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diese Beden eine Zwischenstufe zwischen den freiwilligen Gaben und den ebenfalls freiwilligen Landbeden waren. Vielmehr ist anzunehmen, daß auch hierbei Brauch, Herkommen und freier Wille eine Rolle gespielt haben. Außerdem werden wir noch sehen, daß die mecklenburgischen Fürsten in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts die aus Prälaten, slavischen und deutschen Adligen und Ratsherren der bedeutenderen Städte sich zusammensetzenden Großen ihres Landes, sodann die Angesehensten der Vasallen und von den letzten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts ab die Räte (Landräte) zwar nicht pflichtmäßig, wohl aber auf Grund von Herkommen und Brauch häufig zu allen möglichen Regierungs- und Verwaltungsmaßnahmen heranzogen und deren Rat und Zustimmung einholten. Somit ist auch anzunehmen, daß, falls unregelmäßige Beden erhoben werden sollten, zuvor diese einflußreichen Kreise zu Rate gezogen wurden 101 ). Jedenfalls hören wir in späterer Zeit (1521) einmal gelegentlich, daß "es gewonlich und gebräuchlich herbracht sei, daß die Herzöge, wenn eine Landbede gefordert werden sollte, sich zuvor mit etlichen ihrer Räte (Landräte) unterredet hätten" 102 ). Insbesondere bei neuen, nicht bei der Kolonisation durch Vertrag oder hernach gewohnheitsrechtlich festgesetzten Fällen von Bedeforderungen, sowie bei häufigeren Forderungen, wird eine Zustimmung der führenden Kreise üblich und auch für die Fürsten ratsam gewesen sein, um bei der Steuererhebung nicht auf Widerstand zu stoßen. Freilich zu Berufungen der gesamten Vasallen usw. des betreffenden Landes ist es nach den überlieferten Nachrichten erst zur Zeit der Bedereversalen gekommen, wo die besonders neuartige, ungewöhnliche, durch die Schuldentilgung großen Stils notwendige Steuer dies erforderlich machte. Jedenfalls erwarben die Vasallen in der Herrschaft Werle und in der Grafschaft Schwerin bei diesen Anlässen als geschlossene Einheit, gleichsam als Korporation, ein Recht auf Steuerbewilligung, wie wir noch näher darlegen werden 103 ).

Rachfahl, Spangenberg und Ihde nehmen ferner hinsichtlich des Rechtscharakters der unregelmäßigen Bede an, daß sie kraft landesherrlicher Gewalt erhoben wurde. Die mecklenburgischen Urkunden vor der Zeit der Bedereversalen ergeben für diese Annahme keinen Anhalt 104 ). Überhaupt sagt nur die Urkunde von 1271 etwas Näheres aus. Ebenso wie hernach bei der ao. Bede (Landbede) wird hier die allgemeine Notdurft (universalis necessitas) des


101) S. Text S. 46 ff.
102) S. A., Landesteilungsakten Vol. 8, 24. XII. 1521.
103) S. Text S. 53/54.
104) Techen S. 42.
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Fürsten und des Landes genannt 105 ). Die Not des Landes als Motiv der Bedeforderung dürfte aber erst ganz jungen Datums sein 106 ). Ursprünglich wird das rein persönliche Moment der Notdurft des Fürsten das Motiv der Forderung einer unregelmäßigen Bede gewesen sein. Die rechtliche Grundlage für eine solche Forderung war bei den Lehnsleuten das Lehnsverhältnis, zurückgehend auf die ursprüngliche Verpflichtung des Lehnsmannes zur Leistung von "consilium et auxilium" 107 ). Dagegen wird bei der Geistlichkeit und den Städten das Untertanenverhältnis die Rechtsgrundlage für die Bedeforderung gewesen sein.


105) S. Text S. 16.
106) S. Text S. 53/54.
107) Die drei bis vier bekannten Ehren- und Notfälle begegnen uns in England als auxilia, feudal aids: von Gneist, Engl. Verfassungsgeschichte, 1882, S. 165, 171; Docke, Geschichte der Steuern des britischen Reiches, 1866, S. 177 ff.; in Frankreich als aides feodales: Holtzmann, Französische Verfassungsgeschichte, 1910, S. 259; in Sizilien als lehnsrechtl. Hülfe, adiutorium: Winkelmann, Geschichte Kaiser Friedrichs II. 1863, S. 358/59; Maerker, Die Collecta in der Monarchia Sicula S. 5/6; Wilda, Zur sizilianischen, Gesetzgebung, Steuer- und Finanzverwaltung unter Kaiser Friedrich II., 1889, S. 18. Es ist daher sicher, daß diese drei bis vier Fälle im Lehnswesen ihre Rechtsgrundlage haben. Auch das werlesche Bedereversal von 1285 scheint darauf noch hinzudeuten, denn das Reversal, das aber nicht nur diese drei bis vier Fälle, sondern auch die Bede wegen Bezahlung von fürstlichen Schulden betrifft, wird als collacio pheodalis, als Lehnsvertrag, bezeichnet. Freilich ist diese nicht mehr zutreffende Bezeichnung ein Überrest, eine Erinnerung an die frühere, eben zum Abschluß gekommene Epoche des Lehnsstaates, denn durch die Bedereversalen ist wenigstens in der Herrschaft Werle und in der Grafschaft Schwerin der Ständestaat begründet worden. S. Text S. 53/54. Das Consilium von [1482] (s. Anm. 78) ergab, daß die dort zitierten mittelalterlichen Glossatoren über Fälle von Bedeforderung wichtige Bemerkungen haben. Besonders bemerkenswert ist es aber, daß hier die Bedefälle z. T. eine starke Vermehrung erfahren: Raymundus de Pennaforte nennt in seiner wahrscheinlich um 1235 verfaßten Summa 4 Fälle (causae iustae): 1. Verteidigung des Vaterlandes, 2. Kreuzzug gegen Heiden und Ketzer, 3. Gefangenschaft des Fürsten, 4. Reise zum Kaiser, um ein Privilegium zu empfangen. Er setzt aber bereits hinzu: et si qua alia causa similis emergat. von Schulte, Die Geschichte der Quellen und Literatur des kanonischen Rechts von Gratian bis auf Papst Gregor IX., 1875, II S. 408. Von mir benutzte Ausgabe der Summa: Verona, 1744, S. 169/70, vgl. 117 Sp. 2. Henricus de Segusia, genannt Hostiensis, verzeichnet in seiner zwischen 1250 und 1261 verfaßten Summa außer diesen 4 Fällen noch 6 neue: 5. Wege- und Brückenwiederherstellung, 6. Abschließung eines Kaufes, 7. Verheiratung einer Tochter, 8. Ritterschlag, 9. irgendwelche andere schwere und unerträgliche Aufwendungen, 10. Armut und Verschuldung, und setzt hinzu: in talibus et similibus (von Schulte II S. 123 - 29. Benutzte Ausgabe der Summa aurea: Basel, 1573, S. 960 f.). Fall 6 - 10 faßt er unter dem Begriff der necessitas zusammen. Schließlich nennt (  ...  )
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2. Vorgeschichte der Landstände und (Entstehung der landständischen Verfassungen in den selbständigen mecklenburgischen Einzelherrschaften.

Die Ansichten über Zeitpunkt und Ursachen der Entstehung der Landstände sowie über ihre weitere Entwicklung gehen noch vielfach auseinander, wenn auch manche älteren Meinungen wohl endgültig aufgegeben sind. Von einer oft falschen Bewertung dessen, worüber Urkunden etwas aussagen können, abgesehen, liegt es zunächst daran, daß nicht immer genügend zwischen der Vor-


(  ...  ) Albericus de Rosate († 1354), der auf Raymundus und Hostiensis zurückgeht, außerdem noch: 11. Empfang und Neuerwerbung eines Lehen, 12. Schuldlose Verurteilung; von Schulte II S. 245/46. Benutzte Ausgabe: Dictionarium iuris tam civilis quam canonici Venedig 1573 Litera J.
Hostiensis beruft sich auf die consuctudo generalis. Er und Raymundus beziehen sich ferner u. a. auf den bekannten Brief des Bischofs Fulbert von Chartres über den Lehnseid (ungef. 1020): Decretum Gratiani cap. 18 Causa XXII. quaestio 5. De forma fidelitatis . . Qui domino suo fidelitatem iurat, ista sex semper in memoria debet habere: incolume, tutum, honestum, utile, facile, possibile . . restat, ut in eisdem sex supradictis consilium et auxilium domino suo fideliter praestet. Vgl. den von Hostiensis in seiner Summa lib. III Rubr. de Feudis, 10 (S. 772/73) angeführten Vers: Incolumem, facile, tutum quoque, possibile, honestum - utile consilium fidus dabit auxiliumque und seine ausführlichen Glossen. Es geht hieraus hervor, daß alle Fälle einer Bedeforderung - nicht bloß die drei bis vier bekannten Ehren- und Notfälle - ihre lehnsrechtliche Grundlage in der Leistung von "Rat und Hülfe" hatten, zu welcher der Lehnsmann zur Wahrung der bekannten Pflichten gegen seinen Lehnsherrn eidlich verbunden war.
Vielleicht würde es sich lohnen, diese Bedefälle noch weiter zurück im römischen Recht und bei seinen Glossatoren zu verfolgen, es könnte sich dabei noch Näheres ergeben über ihre Entstehung und über ihre Grundlage - z. T. im römischen Recht? - Hingewiesen sei insbesondere auf die Stelle: Decretum Gratiani cap. 14. Distinctio 86, non satis (anno 377): . . Grandis culpa, si sciente te fidelis egeat, si scias eum sine sumptu esse, fame laborare, aerumnam perpeti, qui praesertim egere erubescat: si in causam ceciderit, aut captivitatis suorum, aut calumniae, et non adiuves: si sit in carcere, et poenis et suppliciis propter debitum aliquod iustus exerucietur: (nam etsi omnibus debetur misericordia, tamen iusto amplius): si tempore afflictionis suae nihil a te impetret: si tempore periculi, quo rapitur ad mortem, plus apud te pecunia tua valeat, quam vita morituri, non est leve peccatum. Im übrigen - vgl. noch von Below, Die landständische Verfassung von Jülich-Berg bis 1511 Teil I S. 24. Ungeklärt ist noch die Frage, wann und wie aus der ursprünglichen Pflicht des Lehnsmannes, auxilium zu leisten, eine Freiwilligkeit entstand. Vielleicht würde hierüber eine vergleichende Geschichte der Bedereversalen der west- und südeuropäischen Staaten unter Heranziehung der Glossatoren des römischen Rechts Näheres ergeben.
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geschichte der Landstände und ihrer eigentlichen Geschichte geschieden wird 108 ). Insbesondere wird die genauere Zeitgrenze zwischen beiden Epochen vielfach nicht klar erkannt: Wir haben es mit Landständen von dem Zeitpunkt ab zu tun, seit dem bestimmte berufsständische, zu einer Korporation zusammengeschlossene Bevölkerungskreise bei besonderen für das ganze Land wichtigen Angelegenheiten die Interessen des Landes den Fürsten gegenüber vertreten und seitdem der Landesherr verpflichtet ist, Rat und Zustimmung der genannten Bevölkerungskreise bei besonderen Anlässen einzuholen 109 ). Vor allem aber wird bei denjenigen Staaten, die im Laufe der Zeit aus einzelnen, selbständigen Territorien zusammengeschmolzen sind - dazu gehört auch Mecklenburg - vielfach der Stand der Entwicklung der landständischen Verfassung in den einzelnen selbständigen Territorien (Einzelherrschaften) unterschätzt und das Vorhandensein einer landständischen Verfassung erst der Zeit zugeschrieben, in welcher die dauernde Vereinigung der Einzelherrschaften eines Landes zu einer Gesamtherrschaft erfolgte.

Hegel hat in seiner Geschichte der mecklenburgischen Landstände die Ansicht ausgesprochen, daß die landständischen Rechte und die fürstliche Landeshoheit gemeinsam entstanden sind in einer Entwicklung, deren Abschluß die Einigung der "Landstände" (d. h. der Landstände in den Einzelherrschaften) zu einer "gemeinsamen Landschaft" (d. h. zu mecklenburgischen Gesamtlandständen) und die Herstellung der fürstlichen Landeshoheit gegen Ende des 15. Jahrhunderts bildet. Im 13. Jahrhundert liegen seiner Ansicht nach nur die unsicheren, keimartigen Anfänge der Landeshoheit und der Landstände 110 ). Hegel meint ferner, daß die landständische Vereinigung ihren Anfang nicht durch einen freiwilligen Entschluß, einen Konföderationsakt, der Stände selbst genommen hat, sondern


108) Vgl. Rachfahl S. 91/93.
109) Vgl. von Below, Territorium und Stadt S. 168. Landständische Verfassung von Jülich-Berg bis 1511 Teil II S. 12/13. Rachfahl S. 103 ff. Gegen Luschin von Ebengreuth, Die Anfänge der Landstände, Histor. Zeitschrift Bd. 78 S. 431 s. Rachfahls Darlegungen S. 93. Doch ist Rachfahls eigne Definition S. 92 nicht empfehlenswert, da die "Existenz eines Landtages als eines dauernden Verfassungsinstituts zur Vertretung des Landes" bei der Eigenart der Hauptquellen des 13. und 14., z. T. auch des 15. Jahrhunderts, der Urkunden, die fast nur die Ausnahme, nicht aber die Regel behandeln (vgl. Anm. 142), nur in den seltensten Fällen nachweisbar ist. Spangenbergs Darlegungen und Definitionen, Vom Lehnsstaat zum Ständestaat S. 147/54, gelten nicht für die Landstände, sondern nur für die gegen Ende des Mittelalters aus den Landständen selbständiger (Territorien zusammengeflossenen Gesamtlandstände.
110) S. III/IV, 6, 101 ff.
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als natürliche Folge der gemeinsamen Beziehungen der Stände zur Landesherrschaft, als Folge der Entwicklung, des Weiterausbaus und der Befestigung der Landesherrschaft, der Bildung von Territorien, entstanden ist. Den Zeitpunkt, wo der Zusammenschluß der einzelnen Stände den Anfang nahm, verlegt er für die Teilherrschaften Stargard und Wenden ins 14. Jahrhundert 111 ). Der Herrschaft Mecklenburg habe, so meint er, vor der Entstehung der mecklenburgischen Gesamtlandstände ein ständischer Verband gefehlt - wie übrigens auch der 1358 mit der Teilherrschaft Mecklenburg vereinigten Grafschaft Schwerin. Allerdings weist er gelegentlich auf die Bedeutung der dreimal (1275 ff., 1329 ff., 1424 ff.) z. T. durch Mitglieder der Stände ausgeübte Vormundschaftsregierung in der Teilherrschaft Mecklenburg hin. Ja, er meint sogar, daß beim Streit um die Vormundschaft 1275 ff. die fürstlichen Vasallen und die Ratmänner der Stadt Wismar als "Vertreter des Landes, als Stände" auftreten. Auch bei der Vormundschaftsregierung von 1329 ff. spricht Hegel von den Ständen, d. h. den Mannen und Städten des Landes 112 ). Ferner weist er darauf hin 113 ), daß bei der Eventualhuldigung von 1418 Stände der Teilherrschaft Mecklenburg auftreten. Trotzdem ist er hernach an entscheidender Stelle merkwürdigerweise der Ansicht, daß in der Teilherrschaft Mecklenburg - ebensowenig wie in der Grafschaft Schwerin - ein landständischer Verband existiert habe, sondern nur ein lediglich durch die Person des Herrschers zusammengehaltenes lockeres Gefüge von selbständigen Vogteien 114 ). Schließlich muß noch hervorgehoben werden, daß er dem Steuerwesen für die Entstehung und Entwicklung der Landstände (in den Teilherrschaften) keinerlei Bedeutung zuspricht, da er der Ansicht ist, daß die Fürsten bei Steuerforderungen sich an die Vasallen bzw. Stände der einzelnen "Landschaften" oder "Bezirke" (Vogteien) und nicht an die gesamten Vasallen bzw. an die gesamten Stände ihres ganzen Landes (Territoriums) wandten. Diese Ansicht ist aber, wie wir schon dargelegt haben, durchaus irrig 115 ). Schuld an diesen Irrtümern ist neben der Tatsache, daß Hegels Untersuchungen vor Herausgabe des M. U. B. entstanden sind, der Umstand, daß er eine falsche Vorstellung von der Konsolidation der Einzelherrschaften hat.

von Below sieht als Gründe für die Entstehung der landständischen Verfassung an: Die Fortschritte in der Konsolidierung


111) S. 71/83, vgl. S. 3.
112) S. 58/60.
113) S. 76.
114) S. 81/83, vgl. auch S. 75 und 78/79.
115) S. 62/63, 74/107. Vgl. Text S. 33/34.
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der Landesherrschaften, hauptsächlich aber die Bewilligung von neuen militärischen und Steuerleistungen und insbesondere das Eingreifen der Stände bei Thronstreitigkeiten 116 ). Die Vorgeschichte der landständischen Verfassung verlegt er ins 13. Jahrhundert und früher, während er die Entstehung der landständischen Verfassung im allgemeinen dem 14. Jahrhundert zuweist, und zwar von dem Zeitpunkt ab, seit dem die Städte zu den Versammlungen der Vasallen hinzugezogen werden. Doch meint er, daß es so scheint, als ob in einigen ostdeutschen Territorien - darunter auch Mecklenburg - sich bereits im 13. Jahrhundert eine "wirkliche landständische Verfassung ausgebildet habe" 117 ).

Auch Rachfahl vertritt letztgenannte These, doch sieht er die Gründe hierfür in der Hauptsache in der Entwicklung des Steuerwesens, in dem steigenden Bedürfnis der Landesherren, das teils im Zusammenhang mit den sog. Bedeverträgen (Bedereversalen), teils gewohnheitsrechtlich sich ausgebildet habe 118 ).

Luschin von Ebengreuth scheidet nicht klar die Vorgeschichte von der eigentlichen Geschichte der Landstände und verlegt daher im allgemeinen den Anfang der Landstände in einen zu frühen Zeitraum 119 ).

Spangenberg meint, daß nur vorübergehende Ansätze einer landständischen Verfassung am Ende des 13. Jahrhunderts entstanden sind, während erst seit der Mitte des 14. Jahrhunderts, seit dem Hinzutritt der Städte zu den Versammlungen der Ritterschaft, den Rittertagen, die Anfänge einer wirklichen landständischen Verfassung beginnen. Ihre endgültige Ausgestaltung und ihren Abschluß habe sie erst im 15. Jahrhundert gefunden im Zusammenhang mit der Entwicklung der Landeshoheit 120 ). Die Ursache der Entstehung und Entwicklung der Landstände sieht auch Spangenberg in der Hauptsache im Steuerwesen 121 ).

Noch radikaler als Spangenberg gehtHartung vor, indem er die Bedeverträge des 13. Jahrhunderts noch ganz der Periode des Lehnstaates - also der Vorgeschichte der Landstände - zuweist. Von einem Ständestaat, einer landständischen Verfassung, könne man erst im 15. und z. T. erst im 16. Jahrhundert sprechen.


116) Territorium und Stadt S. 173/76.
117) Territorium und Stadt S. 168/72. Landständische Verfassung von Jülich-Berg bis 1511 Teil II S. 20, 49, 53 ff., vgl. Spangenberg, Vom Lehnsstaat zum Ständestaat S. 95 Anm. 1.
118) S. 94/100.
119) S. 430/31, 439, 447.
120) S. 45/56, 94/95 und Anm. 121.
121) S. 45/56, 82/84, 94, 115, 130, 132/35, 140, 148.
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Im 14. Jahrhundert hätten sich erst die Elemente des Ständestaates gebildet 122 ). Beide kommen zu diesen Ergebnissen, weil sie die ständische Entwicklung in den Teilherrschaften unterschätzen.

Nach dem Vorbilde der benachbarten deutschen Grafen und Bischöfe riefen ungefähr vom Ende des ersten Jahrzehnts des 13. Jahrhunderts ab auch die slavischen Fürsten Mecklenburgs, Heinrich Burwy, seine Söhne und Enkel, deutsche Ansiedler in großer Masse herbei, da die auf niedriger Kulturstufe stehenden und durch die unaufhörlichen Kriege stark reduzierten Wenden nicht fähig waren, die für den Wiederaufbau des Landes erforderliche Neu- und Mehrsiedlung vorzunehmen.

Allerdings waren die unmittelbaren Vorteile, welche die Kolonisation 123 ) bot, mit unvermeidlichen Nachteilen verbunden, die z. T. aber erst in der Folgezeit hervortraten. Um die deutschen Kolonisten herbeizulocken und festzuhalten, mußten nämlich die mecklenburgischen Fürsten auf eine eigne und unmittelbare Nutzung mannigfaltiger Herrschaftsrechte und recht umfangreicher Strecken ihres Landes verzichten. Ja, es sollte für die Zukunft nicht allein in wirtschaftlicher, sondern vor allem in politischer Hinsicht verhängnisvoll werden, daß so durch die Einführung der deutschen Wirtschaftsformen: Grundherrschaft und Städtewesen, eine beträchtliche Menge von Untertanen dem unmittelbaren Machtgebot der Herrscher entzogen wurde, so daß diese Abgaben und Leistungen - insbesondere neue - nur mittelbar durch Vereinbarung mit ihren Grundherren oder Obrigkeiten und durch deren Vermittlung erhalten konnten. So wurde denn durch die deutsche Kolonisation, durch Übertragung von Grundbesitz und Hoheitsrechten in Form von mannigfaltigen Privilegien an die deutschen, nach Berufsständen gegliederten Siedler (Kleriker, Adlige und Bürger) die Voraussetzung, gleichsam der Baugrund des späteren Ständestaates geschaffen 124 ). Es bildeten sich zunächst aber nur die "Elemente" des Ständestaates, nicht mehr, denn die Fürsten


122) Historische Zeitschrift 113 S. 350/51. Deutsche Verfassungsgeschichte vom 15. Jahrhundert bis zur Gegenwart ² 1922 S. 35/36, 55.
123) Ernst, Die Kolonisation Mecklenburgs im 12. und 13. Jahrhundert, Schirrmachers Beiträge zur Geschichte Mecklenburgs II 1875; Witte, Wendische Bevölkerungsreste in Mecklenburg 1905, Mecklenburgische Geschichte I S. 85 ff.; Reifferscheid, Der Kirchenbau in Mecklenburg und Neuvorpommern zur Zeit der deutschen Kolonisation, Pomm. Jb. 2. Ergänzungsband 1910.
124) Hegel S. 9 ff. Vgl. auch meine Abhandlung über die Finanz-, Verwaltungs-, Wirtschafts- und Regierungspolitik der mecklenburgischen Herzöge im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit, Jb. 86 S. 93/94. Über Inhalt und Umfang der Privilegien s. Hegel S. 24/47.
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hatten es bei der Kolonisation und in der nächstfolgenden Zeit nur mit einzelnen Mitgliedern der erwähnten Berufsstände zu tun. Bis der Zusammenschluß aller Glieder des betreffenden Standes zu einer Einheit erfolgte und gar bis weiterhin die drei Stände zur Gesamtheit der Stände in den mecklenburgischen Einzelherrschaften zusammengeschlossen wurden, dauerte es noch geraume Zeit.

Die obotritischen Fürsten Mecklenburgs herrschten über ihr Land wenigstens im 12. Jahrhundert so gut wie unumschränkt. Ihre Landesherrlichkeit war bei Beginn der Kolonisation etwas Fertiges. Sie wuchs nicht erst im 12./13. Jahrhundert aus verschiedenartigen Hoheitsrechten zusammen. Es kann daher die Entstehung der landständischen Verfassung mit der Konsolidierung der Territorien und der Entwicklung der Landesherrlichkeit in Mecklenburg ebensowenig wie in andern ostdeutschen Territorien in Zusammenhang stehen 125 ). Trotz dieses absolutistischen Charakters ihrer Herrschaft hielten die slavischen Fürsten Mecklenburgs es offensichtlich für gut und nützlich, bei manchen Regierungshandlungen sich der Mitwirkung und des Rates derjenigen aus der Zahl der Edlen ihres Landes zu bedienen, die ihr besonderes Vertrauen genossen und im besondern Ansehen standen. Dies lassen noch die Zeugenreihen der ältesten Urkunden mecklenburgischer Fürsten, insbesondere die Urkunde vom 24. Juni 1218 (dominationis nostre maioribus tam Slavis, quam Theutonicis presentibus 126 ) deutlich erkennen. Zu den slavischen Großen traten bei der durch Pribislav begründeten Christianisierung naturgemäß die bedeutendsten Vertreter der deutschen Geistlichkeit (Bischof und Domherren von Schwerin, Abt und Konventualen von Doberan, von Dargun, Propst von Sonnenkamp [Neukloster], Priester von Rostock, Goderac usw.). So hatte der mecklenburgische Staat bis gegen Ende des 2. Jahrzehnts des 13. Jahrhunderts neben dem slavischen noch einen stark klerikalen Charakter, in Einklang mit der damals allgemein herrschenden kirchlich-


125) Hegel S. 9/13. Beltz, Zur ältesten Geschichte Mecklenburgs, Schweriner Gymn.-Progr. 1893 S. 10, 13/14, 16, 28. Mecklbg. Geschichte in Einzeldarstellungen Heft II: Wagner, Die Wendenzeit, 1899, S. 12/13. Witte, Mecklbg. Geschichte I S. 20. von Sommerfeld, Beiträge zur Verfassungs- und Ständegeschichte der Mark Brandenburg im Mittelalter. Veröff. d. Ver. f. Gesch. d. Mark Brandbg., 1904, S. 17/22. Rachfahl S. 94. Vgl. noch Jb. 86 S. 93. Hier wie dort erübrigt sich ein Eingehen auf die andersartigen staatsrechtlichen Verhältnisse in den früheren Jahrhunderten, da hier nur die Verhältnisse unmittelbar vor der Kolonisation in Frage kommen.
126) M. U.-B. 244.
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jenseitigen Weltanschauung 127 ). Dies änderte sich, als die Germanisation im großen und systematischer durchgeführt wurde und die Fürsten in großen Mengen altdeutsche Ministeriale, Bauern und Bürger als Siedlungsunternehmer (Lokatoren) ins Land gerufen hatten, die das bisher von den Fürsten und der Geistlichkeit nur in bescheidenem Umfange ausgeübte Siedlungswerk erst in den rechten Fluß bringen und vollenden sollten 128 ). Seit dem Jahre 1220 treten wie mit einem Schlage die Edlen (slavi) mit wendischen Namen in den Zeugenreihen der Urkunden stark zurück und machen Lehnsleuten (milites) mit deutschen Namen Platz. Die slavischen Edlen müssen zu einem geringeren Teil zurückgedrängt, zu einem größeren Teil aber schnell germanisiert worden sein 129 ). Jedenfalls sind sie bald mit den inzwischen zu mecklenburgischen Adligen gewordenen deutschen Lokatoren des platten Landes zu einem einheitlichen mecklenburgischen Lehnsadel verschmolzen 130 ). Nachdem Rostock sein erstes Privilegium erhalten hatte (1218), wird vom nächsten Jahrzehnt ab eine ganze Reihe von Städten durch die Fürsten gegründet (Gadebusch 1225, Parchim 1225/26, Wismar zwischen 1222 und 1229 usw.) 131 ). Der alte Obotritenstaat wurde so immer mehr zu einem deutschen Staat. Wenn nun die mecklenburgischen Fürsten häufig als Berater und Zeugen zu ihren Regierungshandlungen Angehörige der Geistlichkeit, des Lehnsadels und gelegentlich auch Ratsherren und Bürger der einen oder der andern der neugegründeten Städte, insbesondere der beiden Seestädte Rostock und Wismar, heranzogen, so handelten sie damit in deutschem Sinne. Es war bekanntlich in Altdeutschland Sitte und Brauch, daß die Fürsten sich des Rates ihrer Großen bei Regierungshandlungen bedienten. Diese Großen werden in mecklenburgischen Urkunden gelegentlich als maiores dominationis (1218), als seniores terrae (1236, 1261), als sapientes (1261), als pru-


127) Bezeichnend ist es, daß bereits Pribislav 1172/73 eine Wallfahrt nach dem Heiligen Lande unternahm und Heinrich Burwy I. sich 1218 an einem Kreuzzug gegen die Esten beteiligte. Witte I S. 94, 149. Der Einfluß der höheren Geistlichkeit ist in dieser Periode sicher sehr bedeutend gewesen.
128) Witte I S. 131/32.
129) Vgl. auch Witte I S. 132, 136/38. Der Ausdruck miles begegnet in den Urkunden der Obotritenfürsten zuerst 1219 (M. U.-B. 258).
130) Die Bedereversalen von 1276, 1279, 1285: M. U.-B. 1413, 1414, 1504 A, B, 1781 kennen - wie übrigens auch die sonstigen Urkunden des 13. Jahrhunderts - nur ein einheitliches, bei der Kolonisation (novella plantatio) eingeführtes deutsches Lehnsrecht.
131) Witte I S. 133/34. Techen, Abriß der Geschichte Wismars bis zur Revolution, 1922, S. 3.
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dentes (1238, 1246, 1248) als fideles (1237, 1238) oder als providi (1241) bzw. als providi et honesti (1261) bezeichnet 132 ).

Als aber etwa um die Mitte des 13. Jahrhunderts das Werk der Christianisierung und Germanisation in der Hauptsache abgeschlossen war, da trat, wie die Zeugenreihen zeigen, die Geistlichkeit immer mehr in den Hintergrund und die Lehnsleute treten immer stärker hervor. Wie ja auch sonst die Entklerikalisierung und Verweltlichung der Weltanschauung immer stärker sich bemerkbar machte und die weltliche Tendenz der Zeit in der weltlich-ritterlichen Kultur ihren Ausdruck fand. Schuld an dieser Absonderung waren auch die besonderen Privilegien und Gerechtsame (Eigentum) der Geistlichkeit und ihre Stellung als internationaler, ultramontaner Klerus. Überdies wurde das frühere harmonische Einvernehmen der Geistlichkeit mit den Fürsten durch die infolge ihrer zunehmenden Geldnot seit Mitte des 13. Jahrhunderts 133 ) ausbrechenden Streitigkeiten um den Zehnten und durch andere Übergriffe (unrechtmäßige und gewaltsame Erhebungen von Beden und andern Leistungen 134 ) stark gestört. Eine ähnliche Absonderung erfuhren nach der Befestigung der Verhältnisse und durch Weiterausbau ihrer Selbstverwaltung die Städte - insbesondere die Seestädte Rostock und Wismar - infolge ihrer besonderen Freiheiten, Privilegien und Gerechtsame (Eigentum, nicht Lehn). Dagegen blieben die Adligen durch das Lehnsverhältnis eng mit den Fürsten verbunden. Da ferner nach Abschluß der Kolonisation die äußere Politik und die dadurch hervorgerufenen kriegerischen Verwicklungen die Hauptrolle spielten, so wurde bei der Eigenart der mittelalterlichen Heeresverfassung und bei der überwiegend ländlichen Kultur des Landes der mecklenburgische Lehnsadel der wichtigste Stand im Lande.

Aus dem absolutistisch regierten Obotritenstaat war nun ein deutscher Lehnsstaat geworden.

Die Fürsten der mecklenburgischen Einzelherrschaften bedienten sich nunmehr - etwa seit der Mitte des Jahrhunderts - bei den meisten ihrer Regierungshandlungen in der Hauptsache nur des Rates und der Zustimmung ihrer Vasallen 135 ). Es waren


132) M. U.-B. 244, 446, 458, 913, 485, 580, 603, 463, 479, 527, 935.
133) Vgl. Jb. 86 S. 94.
134) Witte I S. 166/69. Text 15/16. Bezeichnend ist es, daß die Vormundschaftsregierung 1226 ff. auch von Prälaten ausgeübt wurde (Lisch, Jb. 10 S. 6), während dies 1277 ff. nicht mehr der Fall war.
135) Die Formel consilio vasallorum nostrorum begegnet zuerst in den Herrschaften: Rostock: 1253 (M. U.-B. 713), Mecklenburg: 1261 (M. U.-B. 929), Werle: consilio et consensu vasallorum nostrorum 1262 (M. U.-B. 967), Grafschaft Schwerin: 1285 (M. U.-B. 1809). Den- (  ...  )
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dies, wie die Zeugenreihen und gelegentlich auch die Ausdrucksweise der Urkunden zeigen, nicht alle Vasallen 136 ), sondern die angesehensten aus der Zahl der Vasallen: rittermäßige Grundherren - nur ausnahmsweise treten Knappen auf -, rittermäßige Vögte und Burgmannen der bedeutendsten Burgen des Landes (Rostock, Wismar, Gadebusch, Güstrow usw.), von den Hofämtern der Truchseß. Von ihnen wurden bald mehr, bald weniger, bald diese, bald jene berufen, wenn auch einige, die besonders häufig auftreten, gleichsam den Kern bildeten. Diese angesehensten der Vasallen sind einerseits die unmittelbaren Vorläufer der consiliarii (Räte, Landräte), während sie andrerseits ihre Keime haben in den maiores et seniores terre, wenigstens soweit diese sich aus Vasallen zusammensetzten. Mit Rat und Zustimmung der Großen des Landes bzw. der angesehensten der Vasallen haben die mecklenburgischen Fürsten bis zu den 70er Jahren des 13. Jahrhunderts die Hauptsache der laufenden Regierungs- und Verwaltungsangelegenheiten erledigt. Eine Verpflichtung der Fürsten, Rat und Zustimmung dieser Kreise einzuholen, bestand in der genannten Periode nicht. Denn es war nur freier Wille der Fürsten, sich dieser Zustimmung zu vergewissern, wenn es auch üblich, nützlich und ratsam war, um größere Sicherheiten für ihre Maßnahmen zu erlangen und um etwaigen Widerständen zuvorzukommen. Dagegen war es nach Lehnsrecht Pflicht der Vasallen, dem Lehnsherrn den schuldigen Rat zu erteilen 137 ).


(  ...  ) selben Sinn werden die Formeln haben: consilio providorum, consilio prudentum virorum (viri providi et honesti), consilio fidelium nostrorum (M. U.-B. 952, 1143, 1292, 1490). Häufig fehlt auch jede Formel.
136) Consilio . . . et aliorum vasallorum nostrorum, qui tunc aderant 1262 (M. U.-B. 959); . . . ad premissa specialiter vocati et rogati 1276 (M. U.-B. 1409).
137) von Below, Territorium und Stadt S. 169. Spangenberg, Hof- und Zentralverwaltung S. 15, 110. Von einem "Recht auf Mitwirkung", das sich im Laufe der Zeiten ausgebildet habe, wie Radloff, Das landesfürstliche Beamtentum Mecklenburgs im Mittelalter, Diss. Kiel 1910, S. 5, 25, 38/39 will, kann auch bei den Räten (Landräten) im Mittelalter keine Rede sein. Dies lassen selbst noch die Reversalen von 1572 (aufgenommen in die Reversalen von 1621 und in den Landesgrund-gesetzlichen Erbvergleich von 1755, Sachsse, Mecklbg. Urk. und Daten S. 267, 330/31, 492) und besonders deren Vorverhandlungen erkennen. Spalding, Mecklbg. öffentl. Landesverhandlungen, 1792, S. 41, 55. - Ein Recht auf Mitwirkung scheint sich erst im Laufe des 17. Jahrhunderts angebahnt zu haben. Vgl. Text S. 58. - Bezeichnend ist es auch, daß nur sehr selten alle Räte (Landräte) berufen wurden. In der Regel waren es nur einige beliebig ausgewählte oder, wie es gelegentlich in Urkunden und Akten heißt, etliche der ältesten, oder die trefflichsten und verständigsten Räte.
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Die Periode, in der die Fürsten nur die Großen des Landes bzw. die angesehensten ihrer Vasallen zu Regierungshandlungen heranziehen, gehört der Vorgeschichte des Ständestaates, der Periode des Lehnsstaates, an.

Die eigentliche Geschichte der Landstände in den mecklenburgischen Teilherrschaften beginnt in den 70er und 80er Jahren des 13. Jahrhunderts.

Zuerst können wir die Anfänge der landständischen Verfassung in der Herrschaft Mecklenburg nachweisen, anläßlich der Händel um die Vormundschaft über die Söhne Heinrichs des Pilgers. Dieser hatte vor seiner Fahrt ins heilige Land im Jahre 1271 die Regentschaft seiner Gemahlin Anastasia übertragen. Bei dringender Not sollten aber seine beiden Vettern, Heinrich und Johann von Werle, die Vormundschaft übernehmen 138 ). Als Anfang 1275 die Nachricht von Heinrichs des Pilgers Gefangennahme in die Heimat gelangte, versammelten die beiden werleschen Fürsten in Wismar bei der fürstlichen Burg die gesamten Vasallen (communes vasallos) Heinrichs des Pilgers und den gesamten Rat von Wismar und erklärten ihnen, daß sie auf Grund der Weisung Heinrichs des Pilgers die Vormundschaft übernehmen wollten. Die Brüder Heinrichs des Pilgers, Fürst Johann von Gadebusch und Nikolaus, Propst zu Schwerin und Lübeck, die zu dieser Versammlung erschienen waren, erhoben dagegen Widerspruch und machten wegen ihrer näheren Verwandtschaft Rechte auf Vormundschaft geltend. Die Wismarer Burgmannen - die angesehensten und Führer der Vasallen - ergriffen für die werleschen Brüder Partei und weigerten sich, die Brüder Heinrichs des Pilgers in die Burg einzulassen. Darauf schritt Fürst Johann von Gadebusch zur Fehde und verbrannte die Höfe der Burgmannen. Nun berief der alte Nikolaus von Werle, der Vater der beiden werleschen Brüder, wiederum nach Wismar die gesamten Vasallen Heinrichs des Pilgers und den Rat von Wismar, um zu vermitteln. In der Marienkirche beschlossen der alte Nikolaus mitsamt der Fürstin Anastasia und den verständigeren (prudentioribus) der Vasallen, mit Zustimmung der gesamten Vasallen, Johann von Gadebusch samt 6 Rittern als Vormünder zu wählen. Dies wurde allen Vasallen der Herrschaft angezeigt, die es guthießen. Auch die Wismarer Ratsherren und viele an-


138) Witte I S. 170/71.
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dere Wismarer Bürger waren zugegen und hörten es (1275). Im Jahre 1276 ergriff Fürst Johann von Gadebusch in einer Fehde des Markgrafen von Brandenburg und des Grafen von Schwerin mit den Fürsten von Werle für diese Partei. Er erlitt aber eine Niederlage und mußte 500 M Kriegskosten bezahlen. Hierauf entstand ein Streit zwischen ihm und dem Vogt von Gadebusch und Vormundschaftsmitglied Ulrich von Blücher. Die Stadt Wismar vermittelte nun und bat, einen Tag in der Stadt zu friedlichen Vergleichsverhandlungen anzusetzen. Hier erschien aber Ulrich von Blücher mit "auswärtigen Herren", dem Bischof von Schwerin, den Fürsten von Werle und dem Grafen von Schwerin, entgegen der Verabredung bewaffnet und setzte Johann von Gadebusch und seinen Bruder, den Propst Nikolaus, der inzwischen als Mitvormund anerkannt war, trotz ihres Protestes ab. Darauf verschrieb der Bischof von Schwerin die gesamten Vasallen der Herrschaft Mecklenburg zu einem Tag vor der Stadt Sternberg. Als sie dort eintrafen, fanden sie die Fürsten von Werle, den Grafen von Schwerin und einige Vasallen der Herrschaft Mecklenburg bewaffnet vor. Diese zwangen die gesamten Vasallen, die Herren von Werle als Vormünder anzuerkennen (1277). Nach einer längeren Fehde, in der nur noch die Stadt Wismar in der Hand der Fürstin Anastasia blieb, errang Fürst Johann von Gadebusch überraschend einen entscheidenden Sieg, der ihm und seinem Bruder mitsamt einigen mecklenburgischen Rittern bis zur Großjährigkeit der Kinder Ulrichs des Pilgers die Vormundschaft endgültig sicherte 139 ).

Die genannten drei Versammlungen können wir mit Fug und Recht als die ersten überlieferten Landtage der Teilherrschaft Mecklenburg bezeichnen, denn die gesamten Vasallen der Herrschaft Mecklenburg, die uns hier mit Sicherheit zuerst als eine geschlossene Einheit, gleichsam als Korporation, begegnen, vertreten - unter Zuziehung der Stadt Wismar - das ganze Land (Teilherrschaft) Mecklenburg und seine Interessen. Die Vasallen und die Stadt Wismar werden von den Fürsten berufen, um deren Ansichten und Pläne anzuhören, werden um ihre Meinung befragt und zur Parteinahme und zu einer Entscheidung aufgefordert, von der das Schicksal des ganzen Territoriums abhängt. Den bedeutendsten Einfluß haben ohne Zweifel die Vasallen, sie sind die eigentlichen Vertreter des Landes, die Landstände. Bezeichnend


139) Gleichzeitige chronistische Aufzeichnung von Hand des Wismarer Stadtschreibers im Wismarer Stadtbuch, M. U.-B. 1382, Jb. 3 S. 37 ff.; M. U.-B. 1431, 1505.
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ist das selbständige Handeln und Vorgehen der führenden Vasallen, der Wismarer Burgmannen und Ulrich von Blüchers. Die Stadt Wismar ist dem ständischen Verband nicht fest eingegliedert, sondern nur beigeordnet, wie besonders deutlich der zweite Landtag zeigt. Wismar hat schon hier, wie es hernach dauernd bei dieser Stadt ebenso wie bei Rostock der Fall war, nur die eignen Interessen vertreten. Wie ja bekanntlich diese beiden bedeutendsten Städte Mecklenburgs im Mittelalter eine eigenartige Mittelstellung zwischen Hansestädten und fürstlichen Städten einnahmen und auch in der Neuzeit als "Seestädte" im Gegensatz zu den kleineren "Landstädten" bis in die jüngste Vergangenheit hinein im mecklenburgischen Verfassungsleben eine Sonderstellung hatten. - Hinzugezogen wurde die Stadt Wismar wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, nicht etwa als Vertreterin der übrigen Städte. Wenn die übrigen Städte der Herrschaft zu diesen Anlässen nicht hinzugezogen werden, so liegt dies daran, daß sie wirtschaftlich noch zu unbedeutend und von den Vögten und Mannen der in oder bei den Städten befindlichen fürstlichen Burgen noch zu abhängig waren und somit von diesen sozusagen als Unmündige mitvertreten wurden 140 ). Die Geistlichkeit der Herrschaft erscheint nicht, da sie um diese Zeit nicht mehr zu den allgemeinen Landesgeschäften berufen wurde. Propst Nikolaus von Schwerin und Lübeck tritt nur als Mitglied der fürstlichen Familie, nicht etwa als Prälat, auf. Besonders bemerkenswert ist der zweite Landtag, der in seinem Verlauf durchaus mit dem der Landtage des 16. Jahrhunderts übereinstimmt 141 ). Die Fürsten verhandeln zunächst gesondert mit den angesehensten der Vasallen, die den Landräten des 16. Jahrhunderts gleichzusetzen sind. Das Verhandlungsergebnis wird zur endgültigen und bindenden Beschlußfassung der Vollversammlung vorgelegt. Hervorgehoben werden muß noch, daß der dritte Landtag wahrscheinlich an der Sagsdorfer Brücke in der Nähe von Sternberg tagte, dem Orte, wo auch in späteren Jahrhunderten häufig Landtage stattfanden 142 ).


140) Sie sind übrigens auch im 14. bis 16. Jahrhundert - im Gegensatz zu den wendischen und stargardischen Städten - bei Landesangelegenheiten nicht besonders hervorgetreten.
141) S. z. B. Hegel S. 207/08 (1555), Spalding I S. 18/19 (1557).
142) Vgl. Jb. 12 S. 182. Die Überlieferung dieser drei Landtage ist ein schlagender Beweis dafür, daß diese und verwandte Dinge nicht in den Urkunden, sondern hinter ihnen zu suchen sind. Wir erfahren lediglich aus zwei Urkunden aus den Jahren 1277 und 1279 (M. U.-B. 1431, 1505), daß eine Vormundschaft, bestehend aus Fürstin Anastasia, den Fürsten Johann und Nikolaus und aus einigen Rittern, eingesetzt war. Alles übrige, was die Chronik berichtet, war lediglich Gegen- (  ...  )
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Wahrscheinlich ist es auch in der Herrschaft Rostock infolge der Vormundschaftsregierung, die nach dem frühzeitigen Ableben des Fürsten Waldemar (1282) über seine jugendlichen Söhne, insbesondere über Nikolaus das Kind, den letzten Fürsten der Herrschaft, eingerichtet wurde, zur Begründung der landständischen Verfassung - Vasallen der Herrschaft und (beigeordnet) Stadt Rostock - gekommen, wie Konsensvermerke und Zeugenreihen einiger Urkunden aus den Jahren 1283 - 91 ergeben 143 ). Ferner meldet die Doberansche Genealogie, daß die Ratmänner von Rostock und die Vasallen des Fürsten ihm als "Beschützer" (tutor) den König von Dänemark bestimmten (1301) 144 ).

In den beiden übrigen Teilherrschaften steht nach den überlieferten Nachrichten die Entstehung einer landständischen Verfassung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Entwicklung des Steuerwesens, mit der Entstehung der ao. Bede (Landbede) 145 ). In der Herrschaft Werle wurden 1276, in der Grafschaft Schwerin 1279 die Vasallen erstmalig als Gesamtheit von den Landesherren versammelt, um über die Tilgung der fürstlichen Schulden zu beraten. Sie bewilligten dafür ao. Beden (Landbeden) auf mehrere Jahre oder in beträchtlicher Höhe von den Hufen der Bauern und sogar von ihrer Eigenwirtschaft. Die Vasallen der genannten Herrschaften erhielten bei dieser Gelegenheit als geschlossene Einheit, gleichsam als Korporation, das wichtige Recht auf Steuerbewilligung - das Fundament des ständischen Staates. Dagegen wird sich dies in den Herrschaften Mecklenburg und Rostock etwa um dieselbe Zeit als Folge der Vormundschaftsregierung und nach werleschem und schwerinschem Vorbild gewohnheitsrechtlich durchgesetzt haben. Denn es ist recht wohl möglich), daß neben Verpfändungen auch gewöhnliche, unregelmäßige bzw. ao. Beden (Landbeden) zum Zwecke der Bezahlung eines Teils der Schulden erbeten wurden 146 ). Der Gedanke, daß die Vasallen bei den Schuldentilgungsbeden und bei künftigen Landbeden das Land vertreten, tritt deutlich in den Bedereversalen zutage: 1276 bewilligen Geistlichkeit und Vasallen von jeder


(  ...  ) stand mündlicher Verhandlungen. Erst als man in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zum schriftlichen Verfahren überging, treten in den Akten und Registern die Landtage an die Oberfläche. Lediglich auf Grund von Urkunden wüßten wir auch im 15./16. Jahrhundert nur von ganz vereinzelten der zahlreichen Landtage.
143) M. U.-B. 1676, 1723, 7217, 1836, 1868, 2121. Jb, 50 S. 263/66; vgl. dazu Anm. 142.
144) Jb. 11 S. 14.
145) S. Text S. 18 ff.
146) S. Anm. 70.
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Hufe in der Herrschaft den Fürsten auf 3 Jahre die Landbede, 1285 wird die reversalmäßige Zusicherung erteilt, daß alle Vasallen und Bauern ständig von jeder Bedeleistung frei sein sollen, 1279 wird in dem den Vasallen der Grafschaft Schwerin erteilten Bedereversal verbrieft, daß die Grafen bei künftigen Bedeforderungen das Land um eine Landbede bitten können 147 ). Wenn ferner den Vasallen bei dieser Gelegenheit das Aufhören der gräflichen Münzgerechtigkeit gegen Zahlung einer jährlichen Münzsteuer (der sog. Münzpfennige) verbrieft wird, so vertreten auch hierbei die Vasallen eine Angelegenheit des ganzen Landes. Wie die Bedereversalen zeigen, waren auch bei diesen beiden Herrschaften die Landstädte zu den landständischen Versammlungen noch nicht hinzugezogen. Die Gründe sind dieselben wie bei der Herrschaft Mecklenburg. Wenn 1276 in der Herrschaft Werle neben den Vasallen auch die Geistlichkeit begegnet, 1285 dagegen nicht, wie ja auch nicht in Mecklenburg und Schwerin, so kann ich darin nur eine Ausnahme, gleichsam einen letzten Ausläufer einer früheren Periode sehen, eine letzte Nachwirkung der Zeit, wo die Geistlichkeit noch zu den maiores et seniores terrae zählte. Es dürfte dies daran liegen, daß in Werle die Germanisation erst später als in den andern Herrschaften begann und zum Abschluß gelangte. Die landständischen Verfassungen in den mecklenburgischen Einzelherrschaften sind also teils durch Vormundschaftsstreitigkeiten, teils durch die Entwicklung des Steuerwesens entstanden. In jedem Falle sind sie aber nicht aus Einungen der Vasallen hervorgegangen, sondern sie stellen Schöpfungen der Landesherren dar, indem diese es sind, die die gesamten Vasallen ihrer Territorien erstmalig zusammenberiefen. Ebensowenig maßen sich die Vasallen die Befugnis, das ganze Land zu vertreten, selbstherrlich an, diese Befugnis wird ihnen vielmehr von den Fürsten erteilt.

Die in den mecklenburgischen Einzelherrschaften in den 70er


147) Treffend bemerkt Rachfahl S. 96 zu diesem Bedereversal: " . . zur Vertretung des Landes bei der [künftigen] Steuerbewilligung sind natürlich diejenigen befugt, mit denen die Grafen den vorliegenden Vertrag geschlossen haben, nämlich die milites et vasalli." Ähnlich sagt er S. 97 vom Bedereversal von 1285: "Die Konsequenz des Umstandes, daß es sich um ein Privileg handelt, welches der Ritterschaft dieser Länder gewährt worden ist, besteht darin, daß dieser bei weiteren Beden ein Steuerbewilligungsrecht in Vertretung der genannten Länder gebührt."
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und 80er Jahren des 13. Jahrhunderts begründeten landständischen Verfassungen erhielten um dieselbe Zeit eine weitere Ausgestaltung und Ergänzung durch die Begründung des Instituts des fürstlichen Rates (consilium, rad), der Räte (consiliarii, secretarii, rede, redere, radgevere usw.). Consiliarii begegnen urkundlich zuerst in den Herrschaften: Rostock 1284 - vielleicht schon 1283 und 1281 -, Mecklenburg 1284, Werle 1285, Schwerin 1297 148 ). Dies letztgenannte Datum, wie der Umstand, daß einerseits von den als consiliarii bezeichneten Personen in den Zeugenreihen verschiedene bereits geraume Zeit vorher begegnen, während sie andrerseits hernach häufig in den Zeugenreihen ohne die ausdrückliche Bezeichnung consiliarii auftreten, zeigt übrigens, daß die erste urkundliche Erwähnung durchaus nicht mit dem Jahr der Einführung des Rates identisch zu sein braucht 149 ). Dieser fürstliche Rat ist - wenigstens in Mecklenburg - nicht eine "Übergangsform" in der Entwicklung der Landstände gewesen 150 ), sondern gleichzeitig mit der Begründung der Landstände in fester Form entstanden 151 ), wenn er auch in seinen Keimen an sich weiter zurückreicht. Er bestand nicht an Stelle der Landstände, sondern neben diesen 152 ). Zu einem Teil ist er ein Stück des landständischen Organismus, denn entgegen Spangenbergs Ansicht sind die Räte (Landräte) von der Begründung bis in die jüngste Vergangenheit hinein in


148) M. U.-B. 1723, 1676, 1581, 1744, 1788, 2452.
149) M. U.-B. Bd. XII (Register) S. 428 ff.; vgl. Spangenberg, Hof- und Zentralverwaltung der Mark Brandenburg S. 1 ff. über den inneren Zusammenhang zwischen Konsenzvermerk und Zeugenreihen, S. 6 Anm. 4 über Mecklenburg. Im Bistum Schwerin begegnen consiliarii bereits 1271 (M. U.-B. 1210), in der Mark Brandenburg seit Beginn der 80er Jahre, Spangenberg, Hof- und Zentralverwaltung S. 28. Die Bezeichnungen für die Räte sind in Mecklenburg im 13./14. Jahrhundert übrigens recht verschiedenartig: neben consiliarii finden sich die Bezeichnungen secretarii, discreti, vasalli, milites, fideles, providi et honesti usw.
150) Luschin von Ebengreuth S. 441 ff.
151) Spangenberg, Hof- und Zentralverwaltung, ist S. 31/33 der Ansicht, daß in den deutschen Territorien die erste Erwähnung von consiliarii mit den ersten Ansätzen einer ständischen Verfassung zusammenfällt. Dagegen meint er S. 92 (vgl. auch Rachfahl S. 93/94 Anm. 1), daß der Rat entstanden ist, vordem es wirkliche Landstände gab, in jener Übergangszeit, die erst zur ständischen Entwicklung führte. Hingegen meint er Vom Lehnsstaat zum Ständestaat S. 71/72, daß der Rat nicht Vorläufer der landständischen Verfassung gewesen ist. Diese Widersprüche scheinen in seiner Text S. 44 (vgl. auch S. 42) dargelegten Grundauffassung ihre Ursache zu haben.
152) Vgl. auch von Below, Territorium und Stadt S. 225 Anm. 2. Spangenberg, Vom Lehnsstaat zum Ständestaat S. 72.
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Mecklenburg ein Glied der Verfassung gewesen. Denn die Landräte wurden ganz allgemein "zu den Landsachen in fürfallenden Nöthen zu Rate gezogen" 153 ), insbesondere wurden die auf den Landtagen zu behandelnden Angelegenheiten, bevor sie der Gesamtheit der Stände vorgetragen wurden, den Räten (Landräten) vorgelegt und mit ihnen beraten 154 ). Zum andern Teil war aber derselbe fürstliche Rat ein Organ der fürstlichen Verwaltung, aber nur bis ins 16. Jahrhundert hinein. Diese Aufgabe ging seit der Wende des 15. zum 16. Jahrhundert allmählich auf die neuen Berufsbeamten der Zentralverwaltung (Kanzler, Sekretäre, Rentmeister, Hofmeister [Hofmarschall]) und auf die Hofräte über 155 ). In Mecklenburg hat es nur einen Rat, nicht einen zweifachen - einen gewöhnlichen und einen engeren - gegeben 156 ). Der Rat nimmt eine Zwischenstellung zwischen Landesherren und Ständen ein: Die Räte (Landräte) sind die persönlichen Räte der Fürsten und gleichzeitig die einflußreichsten Führer und Vertreter der Stände. Die Räte des 13./15. Jahrhunderts sind, wie schon angedeutet, im Grunde genommen nichts anderes als die Landräte der Neuzeit und neuesten Zeit. Es sind dieselben Kreise, dieselben Persönlichkeiten, wie besonders deutlich an der Wende des 15. zum 16. Jahrhundert hervortritt, die uns fortlaufend begegnen. Wenn auch die Bezeichnung Landräte in Mecklenburg erst um die Wende des 15. zum 16. Jahrhundert aufkommt, so ist dies nicht weiter verwunderlich, da diese Bezeichnung im Gegensatz zu dem damals als etwas Neues eingerichteten Institut der Hofräte aufkam und Sinn hatte. Seit Beginn der Neuzeit verblaßte mit dem Verfall des Lehnswesens nur immer mehr die persönliche Verpflichtung der Landräte gegen den Landesherrn, die Eigenschaft als Führer


153) Sachsse S. 267 (1572), 330/31 (1621), 492 (1755).
154) Dies zeigen besonders deutlich die Akten des 15./l6. Jahrhunderts, z. B. 1521, s. Text S. 39, 1557, Spalding I S. 18/19. Vgl. noch (Text S. 50, 52 (1275).
155) Vgl. Jb. 86 S. 101 ff., 111 ff. Spangenberg, Vom Lehnsstaat zum Ständestaat S. 60/61. Dagegen halten sich Landräte als Organe der Gerichtsverfassung bis ins 19. Jahrhundert hinein, und zwar als Beisitzer neben den gelehrten Räten (Hofräten) im Land- und Hofgericht. Sachsse S. 267 (1572), 329/30 (1621), 492 (1755). Vgl. noch Jb. 86 S. 108, 116.
156) Vgl. Jb. 86 S. 112/113, consiliarii, secretarii und discreti werden durchaus synonym gebraucht. Auch eine Scheidung der Räte in Räte von Haus aus und wesentliche Räte ist in Mecklenburg im Mittelalter fremd. - Anderer Ansicht ist Spangenberg für die Mark Brandenburg, Hof- und Zentralverwaltung S. 62 ff., 88, 112/113. - Diese Ausdrücke begegnen erst in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, und zwar nur als Unterabteilungen der Hofräte, auch eine praktische Scheidung war dem Mittelalter fremd. S. Jb. 86 S. 113, 115.
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und Vertreter der Stände dagegen trat in immer stärkerem Grade hervor, ferner gaben sie die Teilnahme an der fürstlichen Verwaltung an die Berufsbeamten und Hofräte ab 157 ).

Die Begründung des Instituts der consiliarii bedeutet aber in Mecklenburg ebensowenig wie in andern ostdeutschen Kolonialländern etwas grundsätzlich Neues. Es erfolgte hier keineswegs wie in Altdeutschland ein Bruch mit der Vergangenheit durch die Heranziehung der Ministerialen zu den Regierungsgeschäften an Stelle der Vasallen, da es in Mecklenburg ebensowenig wie in Ostdeutschland Ministeriale gegeben hat 158 ). Die consiliarii haben in Mecklenburg ihre unmittelbaren Vorläufer in den zu Rate gezogenen angesehensten der Vasallen. Dieselben Kreise begegnen uns nach wie vor, verschiedentlich treten dieselben Vasallen hernach unter den consiliariis auf, die uns schon früher unter den angesehensten der Vasallen begegnen. Diese wiederum haben ihre Keime, wie auch hier die Identität der Personen in den Zeugenreihen zeigt, in den maiores et seniores terrae. Ein Unterschied besteht nur darin, daß etwa seit Mitte des 13. Jahrhunderts die Geistlichen nicht mehr hinzugezogen werden. Wenn auch die Bezeichnung sworen rad nur einmal begegnet 159 ) und der erste erhaltene Landratseid erst aus dem Jahre 1577 stammt, so ist es doch nicht zweifelhaft, daß das, was die consiliarii von ihren unmittelbaren Vorgängern unterscheidet, eben der besondere Ratseid war, der gewissen hervorragenden Lehnsmannen bei der Ernennung zu consiliariis auferlegt wurde. Vorher war die Zahl der zur Ratserteilung herangezogenen Vasallen größer und die Auswahl beliebiger, da im Prinzip jeder Vasall auf Grund seines Lehnseides aufgefordert werden konnte, wenn auch in der Praxis gewöhnlich nur die angesehensten und einflußreichsten Vasallen zu den Regierungsgeschäften hinzugezogen wurden. Es hat also das Institut der Landräte in der durch Lehnseid festgesetzten Pflicht des Vasallen, dem Lehnsherrn Rat zu erteilen, seine Grundlage. Die Räte (Landräte) setzten sich in den meisten Perioden ausschließlich aus Adligen zusammen. Zwar begegnen Rostock und Wismar bereits früh unter den consiliariis bzw. ihren Vorläufern und hernach unter den Landräten 160 ), aber bei der besonderen,


157) Vgl. auch Spangenberg, Hof- und Zentralverwaltung S. 63/70.
158) S. Jb. 86 S. 111/116.
159) M. U.-B. 8263 (1356).
160) Z. B. M. U.-B. 244 (1218), 1444 (1277), 7217 (1286), 5152 (1330), 5778 (1337), 12 323 (1391). Sachsse S. 152/54 (1424). In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts werden sie regelmäßig zu den Versammlungen der Landräte geladen, auch waren Gesandte der beiden Städte neben Landräten Beisitzer im Hof- und Landgericht.
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mehr oder minder stark an Autonomie angrenzenden Stellung der beiden Seestädte sind ihre Abgesandten den eigentlichen Landräten nur beigeordnet gewesen. Sie vertraten in der Regel nicht wie die adligen Landräte die gesamten Landesinteressen, sondern nur die Interessen ihrer Städte. Nur vorübergehend hat Rostock im Engern Ausschuß von 1622 ab sämtliche See- und Landstädte vertreten 161 ). Die ältere Bezeichnung consiliarii bzw. Landräte ist hier also nicht korrekt, die jüngere Zeit bezeichnete die Abgesandten von Rostock - Wismar schied durch den Westfälischen Frieden aus - richtiger nicht als Landräte, sondern als Deputierte der Stadt Rostock 162 ). Im 14. und 15. Jahrhundert erfuhr der Kreis der Landräte eine Erweiterung dadurch, daß noch mehr Hofbeamte und auch Kanzleibeamte, insbesondere der Kanzler 163 ), sowie seit den ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts auch Prälaten zu Landräten ernannt wurden. Beide Kategorien verloren aber im Laufe des 16. Jahrhunderts infolge des Aufkommens der Berufsbeamten und der Hofräte bzw. durch die Beseitigung des Prälatenstandes infolge der Reformation diese Stellung 164 ). Die bis in die ersten Jahrzehnte des 16. Jahrhunderts hinein noch ziemlich große Zahl der adligen Landräte 165 ) scheint bereits um die Mitte des Jahrhunderts eine starke Verminderung erfahren zu haben. Anfang des 17. Jahrhunderts sind es nur einige wenige, doch ist die Zahl noch nicht eine bestimmte, sondern schwankend. Nach dem Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich von 1755 sollten es 8 Landräte, 4 für das Herzogtum Schwerin, 4 für das Herzogtum Güstrow einschließlich des Stargardschen Kreises sein. Doch bildeten die Landräte auch jetzt nicht ein Kollegium. Bis in den Anfang des 17. Jahrhunderts hinein scheinen die Landesherren die Landräte frei - ohne Vorschlag der Stände - ernannt zu haben. Ein Vorschlagsrecht der Stände scheint erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts aufgekommen zu sein 166 ).


161) Sachsse S. 348/49, im Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich von 1755 dagegen sind die drei Vorderstädte die Vertreter der Landstädte.
162) Z. B. Spalding III S. 15, 201, 221 (1650, 54); Sachsse S. 489/91 §§ 157, 166, 167 (1755).
163) Radloff, Das landesfürstliche Beamtentum Mecklenburgs im Mittelalter, Diss. Kiel 1910, S. 30.
164) Doch werden später noch gelegentlich ehemalige Hofbeamte (z. B. 1662 ein Geh. Rat, 1665 ein Kammerdirektor) zu Landräten ernannt. S. A., Landratsakten.
165) So begegnen um 1520 einmal 23 Landräte aus der Reihe der Ritterschaft mit einem Male.
166) S. A., Landratsakten. Sachsse S. 491/92.
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II.

Geschichte des Schweriner Hoftheaters 1855-1882

von

Dr. Helene Tank=Mirow.

Vignette
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Intendanz Friedrich von Flotow 1855-1863 1 ).

N ach dem plötzlichen Tode des Intendanten Zöllner trat ein kurzes Jnterimistikum in der Tbeaterleitung ein, währenddessen die beiden RegifSeure Schmale und Beckmann, unterstützt vom Rendanten Stocks, die Leitung des Theaterbetriebes hatten. Bei außerordentlichen Fällen griff das Ministerium unmittelbar ein. Jnzwischen waren auf Befehl des Großherzogs Verhandlungen mit Friedrich von Flotow 2 ) angeknüpft worden. Dieser entstammte einem alten mecklenburgischen Adelsgeschlecht und hatte -mit sechs seiner Opern bereits in Schwerin die Bühne erobert. Bei der Leitung der Erstaufführung der Oper "Stradella" war er dem Hof und dem Schweriner Publikum schon persönlich bekannt geworden. Der Großherzog glaubte in ihm den geeigneten Mann für die Theaterleitung gefunden zu haben, zumal ihm bekannt war, daß Flotow während seines langjährigen Aufenthalts in Paris in enger Beziehung zu den dortigen Theatern gestanden hatte. So trat denn Friedrich von Flotow am 8. Dezember 1855 sein Amt als Hoftheaterintendant an und wurde am 11. Dezember 1855 zum Kammerherrn ernannt. Auf Friedrich Franz II. Wunsch, der bei der Neugestaltung der Theaterverhältnisse erst weitere Erfahrungen sammeln wollte, wurde Flotow zunächst nur auf ein Jahr verpflichtet; am 6. November 1856 erfolgte dann die feste Anstellung, aus der er im Frühling 1863 wieder schied. Die


1) Fortsetzung zu Jahrbuch 87, S. 106.
2) Geb. 26. April 1812 als Sohn des Rittmeisters Wilhelm von Flotow auf Teutendorf bei Tessin. Seinen früh sich zeigenden musikalischen Neigungen folgend, studierte er seit 1828 in Paris Musik. Er fand dort gute Lehrmeister und befruchtende Anregung, besonders durch die Vorstellungen der "Opera comique", die auf seine eigenen Kompositionen von nachhaltiger Wirkung waren. Mit den bekanntesten Musikern jener Zeit, wie Auber, Meyerbeer, Rossini, Gounod, Chopin u. a., trat er in Verbindung und auch teilweise in Wettbewerb um die Pariser Bühne. Nach seiner Schweriner Zeit ging er zunächst nach Paris und lebte dann seit 1868 auf einem Landgut bei Wien; er starb am 24. Januar 1883 in Darmstadt. Den letzten größeren Erfolg erlebte er 1869 in Paris mit seiner Oper "L'ombre", die aber in Deutschland als "Sein Schatten" nicht sehr gefiel.
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Stellung des neuen Intendanten erfuhr insofern eine große Veränderung, als ein großer Teil seiner Pflichten auf den seit 1. Okt. 1855 angestellten technischen Direktor und Oberregisseur Steiner übertragen wurde. In einem Brief des Staatsrats von Schroetter ist die Stellung des neuen Intendanten so formuliert: "Dem Intendanten soll die oberste Leitung aller administrativen Seiten des Hoftheaters unmittelbar unter dem Ministerium, Abteilung für Kunst, und die unmittelbare Vermittelung zwischen Seiner Königlichen Hoheit und dem Theater zustehen." Aus Flotows eigenen Aufzeichnungen 3 ) geht dann hervor, daß das Ministerium sich außer bei der jährlichen Abrechnung wenig um das Theater kümmerte, der Großherzog Friedrich Franz II. selbst aber reges Interesse für das Kunstinstitut zeigte und mit sichtlichem Vergnügen auf die Vorschläge des Intendanten einging. Diese bezogen sich zunächst und hauptsächlich auf die Reorganisation des Orchesters, wobei die Heranziehung des Musikdirektors Alois Schmitt für die Schweriner Oper von der größten Bedeutung wurde. Auf diesem Gebiet beruhte Flotows größtes Verdienst für das Hoftheater. Wie weit er in den Theaterbetrieb persönlich eingriff, läßt sich aus Mangel an Material schlecht beurteilen. Die Zeitungskritik erlaubte sich hierüber kein Urteil, und Akten für diese Zeit fehlen fast ganz. Karl Sontag äußert sich nicht gerade sehr günstig über ihn 4 ); danach enttäuschte er die auf sein künstlerisches Wirken gesetzten Erwartungen, kümmerte sich wenig um seine Schauspieler und überließ alles Steiner. Er komponierte viel und ging zu Aufführungen seiner neuen Sachen oft lange auf Urlaub, bis er schließlich sein Amt ganz niederlegte. Vorher schlug er dem Großherzog den ihm befreundeten Gustav zu Putlitz als seinen Nachfolger vor. Während seiner Amtstätigkeit komponierte er außer einigen kleineren Opern und Zwischenaktmusiken auch Konzert- und Kammermusikstücke, deren Manuskripte bei dem Brand verloren gegangen sind.

Regie.

Wie schon erwähnt, lag die technische Leitung seit 1. Okt. 1855 in den Händen von Julius August Wilhelm Steiner 5 ), der ebenso wie Flotow zunächst nur auf ein Jahr verpflichtet wurde


3) Friedrich von Flotows Leben, von seiner Witwe, Leipzig 1892 S. 126.
4) A. a. O. S. 168.
5) Seit 1841 war Steiner bei der Bühne, zehn Jahre Schauspieler und Regisseur, in Nürnberg, Magdeburg, Riga und Bremen. 1844 war er in Luxemburg, 1849/50 in Lübeck Theaterdirektor, 1853 - 55 in Dessau technischer Direktor. Gest. in Schwerin am 5. Juni 1889.
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mit einem Gehalt von 800 Tlr. 1856 wurde auf Flotows Anraten der Kontrakt bei 1000 Tlr. Gehalt auf fünf Jahre verlängert und nach nochmaliger Verlängerung 1861 erhielt er am 9. April 1863 unter Ernennung zum Hoftheaterdirektor eine feste Anstellung, in der er bis zu seiner Pensionierung am 1. Juli 1883 verblieb. Auf Grund seiner Schrift "Zur Reorganisation der Theaterverhältnisse" 6 ), Bremen 1849, in der er seine Theatererfahrungen niedergelegt hatte, und nach eingehenden Erkundigungen in Dessau, wo er zuletzt als technischer Direktor tätig gewesen war, war seine Anstellung erfolgt. Sein Kontrakt verpflichtete ihn zur artistischen und technischen Leitung, d. h. er hatte das Repertoire zu entwerfen, Regisseure anzustellen, als Oberregisseur die Proben zu leiten und daneben für alle wirtschaftlichen und finanziellen Fragen in weitestem Umfange zu sorgen, auch Engagementsreisen zu unternehmen und das Theater auf seinen Reisen nach Doberan und Wismar zu begleiten. Danach fiel ihm tatsächlich der Hauptanteil an der Leitung zu, die ihm außerhalb Schwerins und während der längeren Urlaubsreisen des Intendanten ganz überlassen wurde. Als Regisseure unterstützten ihn im Schauspiel der alte Schmale. Für den Lustspiel- und Opernregisseur Beckmann trat 1856 - 59 Emil Pohl ein, der, selbst Verfasser von kleinen Lustspielen und Possen, für die Inszenierung befähigter war als der alternde Beckmann. Von 1861 ab wird Anton Feltscher als Lustspiel-regisseur genannt, daneben Ernst Schnabel von 1861 - 87. In der Opernregie betätigte sich 1858/59 Gliemann und, als dieser starb, der Bassist Hinze 1859-68.

Repertoire.

Die ganze Periode der Flotowschen Leitung ist gekennzeichnet durch die Vorliebe für französische Musik, sowie auch für französische Übersetzungen, die in allen möglichen Bearbeitungen die deutschen Bühnen überschwemmten. Doch kamen daneben auch klassische Autoren verhältnismäßig oft zu Wort, am häufigsten von allen Shakespeare mit 54 Aufführungen. Außer den in Schwerin schon bekannten Werken erschienen neu auf dem Spielplan "Julius Cäsar" am 6. April 1856 mit Carl Sontag als "Antonius" und Gliemann als "Brutus". Die Gesamtleistung kann nicht bedeutend genannt werden. Als Festaufführung am 28. Februar 1860 wurde unter großem Beifall "Ein Wintermärchen" in der Dingelstedtschen


6) Seine Ausführungen stimmen im wesentlichen überein mit Eduard Devrients Gedanken in seiner Schrift "Über Verhältnisse der Theater zweiten und dritten Ranges". Beide fordern künstlerische Leitung unter Oberaufsicht der Regierung.
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Bearbeitung gegeben; die dazu nötige Musik komponierte Flotow selbst. Es konnte in derselben Saison noch fünfmal gegeben werden. Der 20. Februar 1861 brachte den "Coriolan" mit Feltscher in der Titelrolle, und am 24. April 1861 machten die Schweriner zum erstenmal die Bekanntschaft mit "Richard III.", den "Bogumil Dawison" sehr wuchtig zum Ausdruck brachte. Das ganze Stück war aber sehr beschnitten, so daß nur die Gestalt Richards III. zur Wirkung kam und das Werk an Tiefe verlor. Im April 1862 erschien ferner noch "Macbeth" in der Dingelstedtschen Fassung, während die Schillersche Übertragung schon 1852 einmal über die Schweriner Bühne gegangen war. Im Mai 1862 "König Heinrich IV." in Laubes Bearbeitung. - An zweiter Stelle war Goethe mit 33 Aufführungen seiner Werke vertreten, davon erlebten "Egmont", "Faust" und "Iphigenie" die meisten Aufführungen, letztere am 28. Februar 1856 zum erstenmal gespielt. Während Carl Sontags Engagement bis 1859 wurde auch "Tasso" einige Male gegeben. Seine Nachfolger schienen sich weniger dafür zu eignen. Das "Gretchen" im "Faust" fand in Wilhelmine Seebach eine gute Darstellerin; auch ihre berühmte Schwester Marie trat in dieser Rolle im Februar 1858 mit großem Erfolg in Schwerin auf. Außer der "Iphigenie" ist als neu im Spielplan nur die von Eduard Devrient szenisch eingerichtete "Erste Walpurgisnacht" zu verzeichnen, die mit Musik von Mendelssohn am 20. April 1863 unter lebhaftem Beifall über die Bühne ging. - Schillersche Dramen kamen in 31 Aufführungen zu Gehör. Neu war seine Übertragung von Gozzis "Turandot, Prinzessin von China" im Januar 1857 und von Picards "Parasit" im Mai 1856. In der Saison 1857/58 "Wallensteins Lager" und die "Piccolomini". Zu Schillers hundertstem Geburtstag 1859 wurde ein von Halm verfaßtes Festspiel und das szenisch eingerichtete "Lied von der Glocke" mit Musik von Lindpaintner aufgeführt. Eine ausgezeichnete Aufführung von der "Braut von Messina" fand im Dezember 1860 statt und "Don Carlos" wurde im Dezember 1858 mit Carl Sontag als "Marquis Posá" neu einstudiert. - Großer Beliebtheit erfreute sich Robert' Benedix, der mit 46 Aufführungen den fremdländischen Lustspielen gegenüber eine achtungswerte Stellung einnahm. Von den vier neuen Lustspielen "Der Weiberfeind", "Die Dienstboten", "Die Schuldbewußten" und "Der Störenfried" wurden die Dienstboten ein sehr beliebtes Repertoirestück durch die vortreffliche Wiedergabe der Köchin Christine durch Frau Lafrenz. - Charlotte Birch-Pfeiffers Stücke kamen 27mal zur Aufführung. Die im März 1857 neu erschienene "Grille" war sehr beliebt, ebenfalls "Ein

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Kind des Glücks" im Februar 1861. An sie reihen sich ferner Töpfer mit 23 Aufführungen, Carl Blum mit 22, Putlitz mit 19, Lessing mit 14, Bauernfeld und Gutzkow mit 12, Raupach und Rosenthal mit 10 und Laube mit 7. Demgegenüber erschienen Übersetzungen fremder Stücke etwa in 100 Aufführungen, darunter "Der Geizige" von Molière im Januar 1859. - Von Putlitz waren neu "Das Testament des Großen Kurfürsten" 7 ), Februar 1859. Ferner zur Feier des 25jährigen Bestehens des Hoftheaters am 17. Januar 1861 "Don Juan de Austria" 8 ) mit Musik vom Schweriner Musiker Härtel und im Oktober 1861 "Wilhelm von Oranien in Whitehall", das unter Anwesenheit des Dichters hier seine Uraufführung erlebte. Flotow hatte die Zwischenaktsmusik dazu komponiert und Putlitz war schon bei den Proben anwesend gewesen. Zum 28. Februar 1863 wurde sein "Waldemar" 9 ) als Festaufführung gewählt, dem nur eine kurze Bühnenlaufbahn beschieden war. - In derselben Saison wurden noch Werke von drei bedeutenden Dramatikern in Schwerin zum erstenmal gespielt, und zwar im Dezember 1862 die ersten beiden Teile der Hebbelschen Nibelungen-Trilogie "Der gehörnte Siegfried" und "Siegfrieds Tod", für die das Publikum wenigstens soviel Interesse zeigte, daß sie im März wiederholt werden konnten. Am 8. März 1863 Grillparzers "Medea" mit der berühmten Tragödin Fanny Janauschek, zu deren bevorzugtesten Rollen die "Medea" gehörte. Sie verfehlte auch auf das dicht besetzte Haus in Schwerin nicht ihre Wirkung. Hebbel sowie Grillparzer erschienen sonst nicht im Repertoire. Als dritte bedeutende Neuerscheinung wurde im November 1863 der "Prinz von Homburg" von Kleist gegeben, von dem außerdem nur im Dezember 1860 eine verunglückte Aufführung vom "Käthchen von Heilbronn" zu verzeichnen ist. - Von den vielen neuen Lustspielen und Schwänken von Hersch, Pohl, Conradi, Kalisch, Lederer, Räder usw. erfreute sich das historische Lustspiel die "Anna Lise" von Hersch und die Posse "Robert und Bertram" ganz besonderer Beliebtheit beim Publikum und hielten sich lange auf dem Spielplan, während die übrigen mehr oder weniger schnell wieder verschwanden. Vom Schweriner Dichter Hobein, der zu festlichen Gelegenheiten oft Prologe dichtete, wurde im Dezember 1858 ein


7) Uraufführung 1858 in Breslau mit Julie Rettich und Josef Wagner.
8) Uraufführung 1860 in Leipzig.
9) Uraufführung im Linzer Sommertheater mit Julie Rettich, darauf sechsmal in Berlin, dann von der Bühne verschwunden.
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Lustspiel "Mazarins Pate" mit Erfolg uraufgeführt, doch kam es über eine lokale Bedeutung desselben nicht hinaus.

Das Opern repertoire der Jahre 1855 - 63 bringt an neuen Opern wenig Bedeutendes. Von den schon bekannten Opern wurden viele neu einstudiert und erschienen unter der sorgfältigen und einsichtsvollen Leitung des neuen Kapellmeisters Schmitt in verbesserter Aufführung. Durch eine zweckmäßige Umgruppierung im Orchester, durch Neubesetzung einzelner Instrumente und besonders durch verständnisvolle Einstudierung gelang es ihm, die einzelnen Werke viel feiner zu Gehör zu bringen und damit das künstlerische Niveau der Oper bedeutend zu heben. Die Wagnerschen Opern traten im allgemeinen gegenüber den vorhergehenden Jahren mehr zurück; es sind im ganzen 16 Aufführungen zu verzeichnen, an denen "Tannhäuser" den größten Anteil hatte und außer 1862/63 in jeder Saison mindestens einmal gespielt wurde. Die beste "Tannhäuser" -Aufführung soll am 22. November 1859 stattgefunden haben mit dem neuen Tenor Arnold (1859-66) als "Tannhäuser". Im Februar 1860 erschien "Lohengrin" nach längerer Ruhepause neu einstudiert und ausgestattet auf der Bühne und erzielte noch weit mehr Beifall als beim ersten Erscheinen in Schwerin. - Friedrich von Flotow selbst kam während seiner Intendanz mit größeren und kleineren Kompositionen 48mal zu Gehör. Neben den beiden beliebten Opern "Martha" und "Stradella" war neu im März 1856 "Albin oder Pflegesohn", Oper in 3 Akten, die kurz vorher in Wien die erste Aufführung erlebte. In Schwerin wurde sie nur viermal aufgeführt und vermochte sich auch in der späteren Umarbeitung als "Müller von Meran" nicht durchzusetzen. Am 26. Mai 1857 wurde als Galavorstellung zur Einweihung des Schweriner Schlosses die eigens zu diesem Zweck komponierte Oper "Johann Albrecht", später "Andreas Mylius" genannt, aufgeführt. Über eine lokale Bedeutung kam die Oper jedoch nicht hinaus. Auch "Indra" wurde wieder hervorgeholt, ließ aber das Publikum ziemlich kalt. An kleineren Kompositionen sind zu nennen: im Dezember 1857 die einaktige Operette "Pianella" als Uraufführung und am 10. Januar 1862 die "Witwe Grapin"; außerdem die Musik zu zwei Balletten, zu Shakespeares "Wintermärchen" und zu "Wilhelm von Oranien in Whitehall" von Putlitz. - Die zunächst größte Anzahl von Aufführungen erreichten Mozarts Opern mit 38. "Don Juan" und "Figaro" fehlten in keiner Saison und übten immer wieder gleiche Anziehungskraft aus. Ebenso die "Zauberflöte" und die im Februar 1858 neu einstudierte "Entführung aus dem Serail". Ganz neu war für die Schweriner

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seine Oper "Titus" am 27. Februar 1859, die jedoch nur zweimal gespielt wurde. - Es folgten Weber und Meyerbeer mit je 33 Aufführungen, von letzterem neu die "Dinorah" als Festoper am 28. Februar 1861; Auber mit 29, Rossini und Donizetti mit je 24, Bellini mit 17, Halévy mit 10, Boieldieu mit 8 usw. Beethovens "Fidelio", unter Schmitt neu einstudiert, gelangte zwölfmal zur Aufführung, in der Titelrolle besonders gut besetzt durch Frl. Bianchi (1856-61). Die übrigen deutschen Komponisten traten weit dahinter zurück. Lortzing ist mit vier Opern in nur 7 Aufführungen vertreten, Marschner in 5, Kreutzer in 4 und Spohr ganz vom Spielplan verschwunden. Als neu dagegen tauchte Nikolai auf mit seiner beliebten Oper "Die lustigen Weiber von Windsor" am 26. Dezember 1855, die bis 1863 achtmal gespielt wurde. Bisher in Schwerin noch nicht bekannt waren Verdi und Maillart; von ersterem erschien "Rigoletto" im Dezember 1860 auf dem Spielplan, von letzterem "Das Glöckchen des Eremiten" im November 1862. - Mit Offenbachs "Verlobung bei der Laterne" kam am 25. Dezember 1859 auch die von ihm eigentlich erst geschaffene Gattung der Operette nach Schwerin. Hier wie überall fand die leichte Unterhaltungsmusik viel Gefallen, besonders "Orpheus in der Hölle" am 26. November 1861 sagte dem schaulustigen Publikum sehr zu. - Von dem guten Ruf, den die Schweriner Oper auch außerhalb Schwerins genoß, zeugt eine Einladung des gesamten Opernpersonals zur Einweihung des neuerbauten Stadttheaters in Lübeck im März 1858. Mit drei Opern von Weber, Mozart und Flotow wurde dem neuen Hause die Weihe gegeben, am 3. März eröffnete der "Freischütz" die Bühne. Es folgte am 5. "Figaros Hochzeit" und am 7. "Martha". Die Aufführungen unter Schmitts Leitung übertrafen alle auf sie gesetzten Erwartungen und legten ein schönes Zeugnis ab für die Leistungen der Schweriner Oper im allgemeinen 10 ).

Personal des Schauspiels.

Im männlichen Schauspielpersonal trat zunächst mit der neuen Intendanz keine Veränderung ein. Die ersten Heldenrollen waren mit Carl Sontag und, als dieser sich immer mehr den Charakterrollen zuwandte, mit Adolf Bethge besetzt, der, seit 1850 engagiert, sich allmählich zu einem bedeutenden Schauspieler entwickelte; er gehörte bis 1882 der Bühne an. Für den 1859


10) Mecklb. Ztg. März 1858.
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scheidenden Carl Sontag trat Anton Feltscher ein 11 ); 1861 wurde er zum Lustspielregisseur ernannt. Im tragischen Fach leistete er als "Faust" und in Shakespearerollen Bedeutendes bis 1870. In einer Schrift "Zur Erkenntnis deutscher Theaterzustände" 1869 legt er feines Verständnis für die Schauspielkunst und regen Eifer um ihre Hebung an den Tag. Er betont besonders die Wichtigkeit der Proben und eine Vertiefung der Tätigkeit eines Regisseurs. - Für den 1859 verstorbenen Gliemann trat 1860 Friedrich Keller 12 ) in das Fach der ersten Väter und älteren Helden ein, das er bis 1869 bei stets wachsendem Erfolg innehatte. Die Rollen des 1860 scheidenden Ellmenreich wurden ebenfalls von Feltscher und Keller mit übernommen. Als erster Komiker erfreute noch während dieser ganzen Periode Josef Peters die Schweriner mit seinem köstlichen, derben Humor und seinem ungewöhnlichen Improvisationstalent. Zweite komische Rollen spielten von 1856 - 59 Emil Pohl und der zugleich auch als zweiter Liebhaber in der Oper beschäftigte Gustav Hübsch 1852 - 65. Neben ihm sind noch von Prosky 1859 - 61 und Potonay 1861 - 63 als Liebhaber erwähnenswert. - Mehr Wechsel ist im weiblichen Personal des Schauspiels zu beobachten, in dem nur Frau Lafrenz für die Rollen der komischen Alten noch bis 1866 blieb. Als erste Liebhaberin und tragische Heldin folgte auf Frl. Harke Elise Truhn 1856 - 58, die spätere Frau Bethge, die sich auch bühnenschriftstellerisch betätigte. Ihr folgte 1858/59 Laura Ernst. 1859 - 61 war dieses Fach mit Wilhelmine Seebach 13 ) besonders gut besetzt. In diesen Jahren standen die klassischen Aufführungen auf einer verhältnismäßig hohen Stufe. Ihr folgte 1861/62 Frl. Sänger und im gleichen Jahr trat Frau Rosa Otto-Martineck 14 ) in


11) Geb. 15. Februar ? in Riga, nahm dramatischen Unterricht bei Carl Töpfer, war 1849 - 52 in Weimar, 52 - 56 in Cassel, 56 - 59 in Braunschweig, 59 - 70 in Schwerin engagiert. Danach als Oberregisseur in Cöln, Freiburg und Prag. Gest. 14. Juli 1886.
12) Geb. 7. Mai 1823 in Hannover, gest. während seines zweiten Schweriner Engagements (1882 - 85) auf der Bühne am 16. März 1885 als "Cajetan" in der "Braut von Messina".
13) Als Tochter des Volkskomikers Wilhelm Seebach in Berlin geboren, wurde sie in Cöln zur Soubrette ausgebildet und nahm dann in Hamburg bei Frau Peroni - Glasbrenner dramatischen Unterricht. Als tragische Liebhaberin wirkte sie in Mannheim, Cöln, Coburg und Schwerin 1859 - 61. Während dieser Zeit wurde sie von Laube als Gast ans Burgtheater geladen. 1861 -84 trat sie in Meiningen, 1884 - 94 in Königsberg auf.
14) Geb. 10. Mai 1836 in Magdeburg, kam 1855 nach Königsberg, dann nach Mannheim und wirkte 1861 - 96 in Schwerin, wo sie 1897 zum Ehrenmitglied ernannt wurde. Als erste Liebhaberin, Heldin und[fnpage] Heldenmutter bestand sie siegreich neben ersten Bühnengrößen; in Klassik und in Konversationsstücken war sie hervorragend. Als besonderer Vorzug wurde es ihr angerechnet, daß sie es stets verschmähte, sozusagen auf Wirkung zu spielen, um dadurch dem Publikum den betreffenden Charakter zugänglich zu machen. (Trotz glänzender Angebote von außerhalb blieb sie der Schweriner Bühne treu.
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den Verband der Hofbühne ein. Mit ihr gewann das Hoftheater eine bedeutende Kraft, die in der Entfaltung ihrer Fähigkeiten, besonders unter Wolzogens Intendanz, eine Zierde der Bühne wurde. - Als jugendliche Liebhaberin waren engagiert: Frl. Butze 1855 - 58, Frl. Ramler 1858/59, Frl. Steffen 1859/60, Frl. Preßburg 1861/62; für naive Rollen: Frl. Schunke 1855/56, Frl. von Schultzendorf 1856-59, Frl. Dietz 1860/61, Frl. Philippine Brand 1861 - 72, die, zunächst nur in kleinen Rollen auftretend, sich zu einer hochbegabten und beliebten Schauspielerin entwickelte. - Das seit 1850 mit Frau Fischer besetzte Fach der Heldenmütter blieb bei deren Fortgang 1856 einige Jahre unbesetzt. Es wurde zeitweise durch Christine Gollmann 1854 - 1900 vertreten, deren eigentliche Rollen damals die der komischen Mütter in Lustspiel und Oper waren, und die erst später in jenes Rollenfach hineinwuchs. 1858 - 60 war Frau Mittel - Weißbach engagiert, und 1860 - 62 fanden diese Rollen in Franziska Ritter - Wagner 15 ) eine würdige Vertreterin. Sie spielte daneben auch noch tragische Heldinnen. - Im Opernpersonal waren unverändert besetzt: die Baritonrollen durch André 1854 - 71, der neben dem Parrod noch bis 1859 tätig war, und die Baßpartien durch Hinze 1841 - 76 und Rossi 1845 - 76. Als erster Tenor war 1855 - 59 Rafter engagiert, dem 1859 - 66 Arnold folgte. Dieser war besonders als "Tannhäuser" sehr geschätzt, mit seinem Eintritt machte sich eine Belebung der Oper bemerkbar. Zweite Tenoristen waren Eckert 1854 - 57, Seyffart 1857 - 59, Frey 1859 - 61, Waldmann 1861 - 64. Als erste dramatische Sängerin wurde für Frau Oswald Frl. Bianchi verpflichtet 1856 - 61, Natalie Haenisch 1861-63. Für Koloraturpartien waren 1854 - 56 Frl. Mayerhöfer, 1856 - 61 Frl. Ubrich, spätere Königl. Hannöversche Kammersängerin, 1861/62 Frl. Weyringer und 1862/63 Frau Roll-Mayerhöfer.

Gäste.

Als hervorragende Gäste im Schauspiel sind zu nennen: Emil Devrient, der schon Ende der 30er Jahre in Schwerin auf-


15) Vgl. Jahrbuch 87, S. 96.
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getreten war. Er spielte vom 8. bis 23. Mai 1856 unter anderem den "Marquis Posa", "Hamlet", "Tasso" und verschiedene Lustspielrollen; vom 27. April bis 15. Mai 1857 trat er in 9 Rollen auf. Am 23. und 25. März 1858 in Gutzkows "Werner" und in "Stille Wasser sind tief", beide Vorstellungen für den Pensionsfonds. Am 11. und 12. Dezember 1859 nochmals in zwei Gastrollen. - Marie Seebach 16 ), die unvergeßliche große Tragödin, kam 1858/59 aus ihrem Engagement in Hannover nach Schwerin und trat vom 26. Februar bis 3. März an vier Abenden bei aufgehobenem Abonnement und erhöhten Preisen unter großem Zuspruch des Publikums auf. Besonders ihr "Gretchen" im "Faust" und ihre "Julia" entzückten die Schauspieler. - Bogumil Dawison, Emil Devrients Rivale in Dresden, trat zum erstenmal in Schwerin vom 19. bis 30. April 1861 in vier klassischen Rollen und in zwei Lustspielen auf als "Hamlet", "Mephisto", "Richard II." und "Shylock". Er gab seinen Rollen stets ein eigenes Gepräge, ohne der traditionellen Auffassung zu folgen, und erzielte damit auch in Schwerin großen Beifall. - Vom 8. bis 11. März trat die als "deutsche Rachel" bekannte Fanny Janauscheck in drei Rollen auf, von denen die "Medea" den größten Eindruck hinterließ. - An Operngästen erschienen: der Tenorist Theodor Formes aus Berlin, 1857 als "Tannhäuser" und "Masaniello" und im Mai desselben Jahres als "Andreas Mylius" bei der ersten Aufführung von Flotows "Johann Albrecht". Ferner der in Schwerin schon bekannte Tichatschek, der vom 25. März bis 1. April 1859 zweimal den "Eleazar", "Robert den Teufel" und "Tannhäuser" sang. - Désirée Artôt, die berühmte Schülerin der Viardot-Garcia, entzückte die Schweriner vom 13. bis 18. Dezember 1861 als "Regimentstochter", "Rosine" im "Figaro" und als "Amine" in Bellinis "Nachtwandlerin". In derselben Saison sang Luise Köster-Schlegel am 28. Februar 1862 noch einmal ihre Lieblingsrolle "Fidelio". Vom 26. Januar bis 1. Februar schließlich sang der "König der Tenore" Theodor Wachtel an 5 Abenden in Schwerin. Seine Glanzrolle, den Chapelou" im "Postillion von Lonjumeau", mußte er wiederholen. Die Begeisterung im Publikum schlug hohe Wellen. Man bewunderte sowohl seine schöne Stimme als auch seine schauspielerischen Leistungen. In seiner Anfängerzeit war Wachtel


16) Geb. 24. Februar 1830 in Riga. Sie ging zunächst zur Oper, nahm dann dramatischen Unterricht bei Benedix. Im Sommer 1849 trat sie als Soubrette und jugendliche Liebhaberin in Doberan auf. 1866 - 68 gab sie Gastspiele, 1887 - 89 wirkte sie in Berlin. Gest. 3. August 1897.
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1849 - 50 in Schwerin engagiert gewesen, ohne jedoch damals besonders hervorzutreten. - Die Gastspiele zweier berühmter Tänzerinnen: Miß Lydia Thompson aus London und Victorine Legrain aus Paris, sollten für das in dieser Zeit schlecht besetzte Ballett entschädigen.

Kapellmeister und Orchester.

Das wichtigste, was der Intendant von Flotow für das Schweriner Hoftheater geleistet hat, ist die Aufbesserung des Orchesters. In erster Linie erfolgte auf sein Anraten die Heranziehung des Kapellmeisters Alois Schmitt 17 ), mit dessen Namen der Aufschwung des Schweriner Musiklebens eng verknüpft ist. Am 1. Oktober 1856 trat er als Hofkapellmeister ein und hat bis zum 1. Oktober 1892 in unermüdlicher Tätigkeit gewirkt. Sein Hauptinteresse galt zunächst dem Orchester, wobei er vom Intendanten wirksam unterstützt wurde. Er verstand es wie kein anderer, tüchtige Kräfte zu finden und zu fesseln. Unter seiner Leitung bildete sich bald ein Stamm gutgeschulter Musiker heran, mit denen er es unternehmen konnte, große Orchesterwerke zur Aufführung zu bringen. Unter den bis 1863 neugewonnenen Orchesterkräften sind besonders zu nennen: Hugo Zahn 1857 - 93, der sich als Konzertmeister einen Namen gemacht hat; Gustav Härtl 18 ) 1858 - 63, er gehörte als Violinist dem ersten Schweriner Streichquartett an und trat auch als Komponist mit mehreren Kompositionen an die Öffentlichkeit; ferner der Waldhornist Fritz Becker 1859 - 92 und der Bratschist Eduard Kupfer 1860 - 97, der sich ebenfalls als Komponist betätigte. Die Kapelle bestand aus 24 ordentlichen Mitgliedern, von denen 10 Hofmusiker und 14 Kapellisten waren, und aus 22 - 26 dem Hoftheater kontraktlich verpflichteten Hoboisten als Hilfsmusikern. Dazu außer dem Kapellmeister A. Schmitt ein Musikdirektor: von 1856 - 63 Johann Adolf Schmiedekampf; 1861/62 berief Flotow zur Vertretung des erkrankten Schmitt den als Operettenkomponisten bekannten Richard Genée. Der Chor Stand nach wie vor unter der fein-


17) Geb. 2. Februar 1827 in Hannover, erhielt Klavierunterricht beim Vater und machte als Pianist mehrere Jahre lang Kunstreisen durch Deutschland, Belgien, Frankreich usw. Darauf wirkte er als Theaterkapellmeister in Aachen und Frankfurt a. M., wo er seine Jugendoper "Tritby" auf die Bühne brachte. 1856 war er bereits mit dem Großherzog von Baden Verpflichtungen für Karlsruhe eingegangen; diese wurden durch Friedrich Franz II. persönliches Eingreifen wieder rückgängig gemacht.
18) 1865 - 73 war H. in Schwerin Musikdirektor und Dirigent des Balletts.
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sinnigen Leitung von Stocks, der in der Heranbildung neuer Kräfte unermüdlich tätig war. - Durch den Eintritt Schmitts war nicht nur neues Leben in die Oper gebracht worden, sondern es begann damit zugleich eine rege Konzerttätigkeit. Die 1850/51 bereits versuchsweise eingeführten Orchester-Abonnementskonzerte wurden auf sein Betreiben wieder eingerichtet und seit 1856 regelmäßig ausgeführt, und zwar vier Konzerte während einer Saison. Dazu kamen seit 1859 die "Soireen für Salon- und Kammermusik", die auch viermal stattfanden; außerdem gelegentliche Wohltätigkeitskonzerte. Schmitt selbst beteiligte sich dabei oft als Pianist, Mitglieder des Opernpersonals und des Orchesters traten als Solisten auf, und namhafte auswärtige Künstler wurden dazu gewonnen. Die nur teilweise erhaltenen Konzertprogramme bezeugen das feine musikalische Verständnis des Kapellmeisters und sein Bemühen, das Schweriner Publikum zum Verständnis und Genuß klassischer Musik zu erziehen. Am 22. März 1859 konnte zum erstenmal in Schwerin Beethovens 9. Symphonie gespielt werden. Auch außerhalb des Theaters zeigte sich Schmitts Wirksamkeit 19 ).

Die Finanzen.

Mit der Neubesetzung der Leitung 1855 durch zwei Kräfte und durch sonstige Änderungen im Betrieb trat ein Mehraufwand von etwa 4000 Tlr. ein. Der Zuschuß betrug rund 44 000 Tlr. und wuchs bis 1863 auf etwa 50 000 Tlr. an. Das Verhältnis der Einnahmen und Ausgaben stellte sich nach wie vor, abgesehen von einigen Schwankungen, auf 1 : 3. 1861/62 scheint ein besonders ungünstiges Jahr gewesen zu sein. Es standen 19 877 Tlr. Einnahmen 70 527 Tlr. Ausgaben gegenüber. Mit den stets vermehrten Ausgaben konnten die Einnahmen nicht in gleicher Weise steigen, da die Eintrittspreise, abgesehen von einer geringen Erhöhung des Abonnements, auf der gleichen Stufe blieben. Die bisher üblichen Dutzendbilletts wurden aufgehoben, da diese gewöhnlich durch Unterhändler vertrieben wurden. Akten über Gagenzahlungen fehlen für diese Zeit ganz. - In diese Periode fällt auch die Gründung eines Pensionsfonds als eines Gliedes der "Prosperantia", die 1857 durch Louis Schneider in Berlin begründet wurde, sich jedoch nach einigen Jahren wieder auflösen mußte. Für Schwerin traten die Statuten erst vom 1. Juli 1861 in Kraft. Es wurde jährlich mindestens eine Vorstellung zugunsten dieses Fonds veranstaltet.


19) Vgl. Clemens Meyer, Gesch. d. M. - Schw. Hofkapelle, S. 206 ff.
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Publikum.

Über das Publikum läßt sich wenig sagen, was für diese Epoche besonders charakteristisch wäre. Flotow selbst äußert sich darüber folgendermaßen 20 ): "Ein liebenswürdiges Publikum, das Gebotene, wenn es ihm gut schien, freundlich aufnehmend, das weniger Gute mit Stillschweigen übergehend und das Langweilige durch leere Häuser zurückweisend. Die Kritik war so friedliebend, als wäre sie im Salon des Intendanten verfaßt . . ." Durchweg waren Lustspiel und Oper am besuchtesten, doch bei berühmten Gastspielen waren auch die Schauspiele sehr besetzt. Im Januar 1861 klagt die Kritik über geringes Interesse des gebildeten Publikums für Faustaufführungen; im übrigen finden sich jedoch wenig diesbezügliche Bemerkungen.

Intendanz Gustav Gans Edler Herr zu Putlitz
1863 - 1867.

Auf Flotows Vorschlag übertrug Großherzog Friedrich Franz II. den Intendantenposten an Gustav Heinrich zu Putlitz 21 ), einen Edelmann aus der Priegnitz, der als dramatischer Schriftsteller für die Bühne großes Interesse hegte. In Schwerin war er nicht mehr unbekannt, mehrere seiner Werke waren schon über die Bühne des Hoftheaters gegangen und bei der Einstudierung seines "Wilhelm von Oranien in Whitehall" war er 1861 in Schwerin selbst zugegen gewesen. Er nahm den ihm übertra-


20) Fr. von Flotows Leben, a. a. O., S. 126.
21) Gustav Heinrich Gans Edler Herr zu Putlitz, geb. 20. März 1821 auf dem väterlichen Gut Retzin in der Priegnitz. Nach juristischem Studium in Berlin trat er in die diplomatische Laufbahn ein, aus der er 1848 schied, um sich teils der Bewirtschaftung seines Gutes, teils seinen dichterischen Interessen zu widmen. Als Student in Berlin mit allen Theatern vertraut, machte er Bekanntschaft mit den Bühnengrößen und -Schriftstellern in jener Zeit. Besonders durch die Aufführungen des französischen Theaters in Berlin wurde er zu eigenem Schaffen angeregt. Ein längerer Aufenthalt in Paris 1849 - 50 ermöglichte ihm die genaue Kenntnisnahme des dortigen musterhaften Theaterbetriebs und des Verhältnisses der dramatischen Schriftsteller zur Bühne, was nachhaltigen Eindruck auf ihn machte. Mit Friedrich von Flotow war er seit 1850 bekannt und arbeitete 1852 mit ihm an "Indra". Charlotte Birch - Pfeiffer und Friedrich Halm hatten auf sein dichterisches Schaffen unmittelbaren Einfluß. Am Tage der Ernennung zum Hoftheater-Intendanten wurde ihm auch die Kammerherrnwürde verliehen. Am 1.Mai 1864 wurde P. zum General - Intendanten ernannt. 1873 übernahm er dasselbe Amt in Karlsruhe. Kurze Zeit war er Hofmarschall beim Kronprinzen von Preußen. Gest. Retzin 5. September 1890.
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genen Posten um so lieber an, als er gerade in jener Zeit in den Erfolgen seiner letzten Bühnenwerke ziemlich enttäuscht worden war. Seine Stellung gab ihm Gelegenheit, der Bühne auf andere Weise zu dienen und zugleich für sein eigenes Schaffen reiche Erfahrung zu sammeln. Am 17. März 1863 verpflichtete er sich zunächst auf drei Jahre, denen noch ein weiteres folgte, so daß er von 1863-67 die Leitung in Händen hatte. Das Ziel, das er dabei im Auge hatte, drückt er selbst folgendermaßen aus: "Der dramatischen Literatur gegenüber wollte ich jede edlere Bestrebung fördern, unterstützen, die Darstellung durch sorgfältiges Ensemble zu möglichster Vollendung bringen, den Geschmack des Publikums vom Unedlen, Frivolen, nur die Unterhaltung des Augenblicks Fördernden ablenken und ihn durch vorsichtiges Hinführen zu den poetischen Schätzen unserer dramatischen Literatur zu bilden suchen, dem ganzen Schauspielerstande aber wollte ich eine geachtete Stellung in der Gesellschaft erringen und ihm gegenüber manches Vorurteil besiegen 22 )." Diese Absichten zu verwirklichen, schien ihm nach der aktenmäßig festgelegten Stellung des Intendanten zunächst unmöglich 23 ). Danach hatte sich einerseits das Ministerium jegliche Entscheidung bei Engagements und Anschaffungen und in der Verwaltung vorbehalten, andererseits waren Steiner weitgehende Befugnisse eingeräumt, so daß in der Theorie ein Intendant überflüssig erschien. Minister von Schrötter räumte ihm jedoch auf eine diesbezügliche Anfrage hin völlige Machtvollkommenheit ein. Mit Direktor Steiner und Kapellmeister Schmitt, die beide zum Vorstand gehörten, einigte er sich bald über die Abgrenzung des Tätigkeitsfeldes. Der Großherzog ließ sich allwöchentlich vom Intendanten Vortrag halten, wobei er feines Verständnis und auch eigene Ansichten zeigte; er ließ im übrigen Putlitz freie Hand und schenkte ihm unumschränktes Vertrauen, was dieser in seinen Erinnerungen dankbarst anerkennt. Putlitz' Hauptinteresse lag auf dem Gebiet des Schauspiels; die Oper war bei Alois Schmitt in guten Händen, und der Intendant kümmerte sich nur, wenn nötig, um deren dramatische Seite und Inszenierung. Vor allem legte er Wert auf Harmonie in der Gesamtdarstellung eines Bühnenwerkes und hielt es für seine allereigenste Aufgabe, darüber zu wachen, daß nichts aus dem Rahmen eines Kunstwerkes herausfalle. Dabei kamen ihm seine Erfahrungen als dramatischer Schriftsteller sehr zu statten, ebenfalls seine Bekanntschaft mit vielen Bühnen. Folgende Theorie stellte er sich für


22) G. zu Putlitz, Theatererinnerungen, Berlin 1875, Bd. II, S. 2.
23) Diese Akten selbst müssen verloren gegangen sein, es fanden sich nur Bestimmungen für Steiner.
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seine Tätigkeit auf: "Ich wollte die Stücke, die dessen bedurften, dramatisch bearbeiten oder einrichten und dann abwartend den Proben assistieren, jeden Darsteller sich selbst entwickeln lassen und nur dann mit Rat und Besprechung eingreifen, wenn die Einzelleistung mir aus der Idee des Stückes herauszulenken schien 24 )." Dem gesteckten Ziel konnte er mit den vorhandenen Mitteln und Kräften im Lustspiel und Konversationsstück am nächsten kommen; deshalb wurde auch letzteres hauptsächlich gepflegt. Auf diesem Gebiet erreichte die Schweriner Bühne unter seiner Leitung einen hohen Grad von Vollkommenheit, so daß sie sich mit größeren Bühnen darin messen konnte. Das Streben des Intendanten nach künstlerischer Vollendung der Aufführungen und seine rege Anteilnahme an der Entwicklung der einzelnen Schauspieler in ihren Fähigkeiten wirkte belebend auf das ganze Institut. Dazu kam sein freundliches persönliches Verhältnis zu den Mitgliedern und Angestellten, deren bester Anwalt er stets auch nach außen hin war. Die soziale Stellung der Schauspieler suchte er nach Kräften zu heben. Für die Hebung ihrer wirtschaftlichen Lage sorgte er durch Neugründung eines Pensionsfonds. Als Putlitz 1867 nach vierjähriger reger Tätigkeit aus Familienrücksichten Schwerin verließ, bedauerte man allgemein sein Scheiden. Der Großherzog verlieh ihm aus Anerkennung das Großkomturkreuz des Hausordens der wendischen Krone und das Hoftheaterpersonal überreichte seinem gütigen und einsichtsvollen Leiter ein sinnreiches Abschiedsgeschenk. Er hat das Theater um ein Bedeutendes gehoben, wenn auch das Hauptgewicht der Leistungen auf einem Gebiet lag, das noch nicht den Höhepunkt dramatischer Kunst ausmacht. Jedenfalls hat er eine gute Grundlage gelegt, auf der sein Nachfolger erfolgreich weiter bauen konnte.

Regie.

Wie oben bereits erwähnt, führte der Intendant die oberste Regie selbst; er fehlte fast bei keiner Probe und verfuhr dabei nach den ihn leitenden Grundsätzen. Neben der reichen Anregung, die er zu geben vermochte, lernte er dabei auch für sein eigenes dramatisches Schaffen; sagte er doch selbst, daß er die praktische Kenntnis, Rollen zu schreiben, erst bei seiner vierjährigen praktischen Tätigkeit in Schwerin gelernt habe. Die geschäftliche und technische Leitung überließ er in der Hauptsache Julius Steiner, der auch während der Doberaner Spielzeit das Theater begleitete. Die Opernregie führte der Bassist Hinze gemeinsam mit Alois Schmitt bis 1868. In der Regie des Schauspiels wirkte seit 1861


24) Putlitz a. a. O. Bd. II, S. 26 f.
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Anton Feltscher und von 1865 ab auch der als Komiker engagierte Leopold Günther. In Feltscher fand Putlitz gute Unterstützung beim Einstudieren des Konversationsstückes, das er für die beste Schule der Schauspieler hielt. Das Zusammenspiel in diesem Stück war bereits am Ende der ersten Saison so gut, daß am 6. März 1864 das Scribesche "Glas Wasser" ohne Souffleur gespielt werden konnte, ein Wagnis, das nur nach sorgfältigem Studium möglich ist.

Repertoire.

Bei der Vorliebe des Intendanten für das Konversationsstück ist es erklärlich, daß dieses im Repertoire den größten Raum einnahm. Da es nun an abendfüllenden Stücken oft fehlte, waren die Lustspielabende sehr häufig durch zwei, drei, auch vier Bühnenwerkchen ausgefüllt. Daneben fehlte es nicht an ernsten Dramen, von denen manche Aufführung durch Anwesenheit bedeutender Gäste zu einem künstlerischen Ereignis wurde. Die Bekanntschaft des Intendanten mit verschiedenen Dichtern führte zu mehreren Uraufführungen; Putlitz war nämlich bemüht, den Dichtern ihre schwierige Stellung zur Bühne, die er selbst oft hemmend empfunden hatte, dadurch zu erleichtern, daß er ihnen Gelegenheit bot, ihre Werke zur Aufführung zu bringen. Auch die Oper brachte während der vier Jahre manche bedeutende Neuigkeit im Spielplan. Alle möglichen festlichen Begebenheiten am Hofe, wie auch Gedenktage für Dichter und Komponisten wurden mit Festaufführungen gefeiert, zu denen meist der Intendant selbst einen Prolog dichtete.

Schauspiel . Von den klassischen Dichtern stand Shakespeare an erster Stelle mit 24 Aufführungen, und zwar im besonderen mit seinen Lustspielen. Der "Sommernachtstraum", den die Schweriner, wie Putlitz behauptet, nicht leiden konnten, wurde am 26. [Syymbol]ktober 1863 als Festaufführung zur Verlobungsfeier des Großherzogs mit Prinzessin Anna von Hessen gegeben. Besonders die neuartige Auffassung der Rolle des "Puck" durch Frl. Röckel und später durch Frl. Brand brachte dem Publikum das Stück näher. Die Feier des 300jährigen Geburtstags Shakespeares veranlaßte Putlitz zu einer Bearbeitung des schon 1855 in der Schlegelschen Fassung gegebenen Lustspiels "Was ihr wollt", das er durch geschickte Inszenierung auf drei Akte beschränkte. Die dazu gehörige Musik komponierte ein Kapellmeister André; vorauf ging ein von Friedrich Halm gedichtetes Festspiel "Ein Abend in Titschfield", das Szenen aus Shakespeares Werken am Hofe der Königin Elisabeth darstellte. Das Lustspiel gefiel in Schwerin sehr. Es

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wurde am 18. und 28. März 1864 gespielt, im Mai darauf auch unter Beifall in Berlin bei einem Gesamtgastspiel der Schweriner Kräfte. Nicht ganz so gefiel das im April 1866 neu aufgeführte "Wie es euch gefällt" in einer szenischen Bearbeitung von Pabst. Neben diesen neuen Lustspielen waren im Repertoire vertreten "Viel Lärm um nichts", "Kaufmann von Venedig", "Romeo und Julia", besonders beliebt mit Frl. Röckel als "Julia"; im Januar 1866 "Richard III." mit Dawison und im März 1867 "Heinrich IV." mit Theodor Döring als "Falstaff". - Neben Shakespeare kam Schiller in 22 Aufführungen zum Gehör. Neu war darunter am 8. Dezember 1865 seine Bearbeitung eines französischen Stoffes in "Der Neffe als Onkel", außerdem die von Lindpaintner mit Musik versehene Ballade "Hero und Leander", die Julie Rettich am 30. März 1864 während ihres Gastspiels sprach. Am 29. März spielte sie in der neueinstudierten "Braut von Messina" die Rolle der "Isabella"; diese Aufführung gehörte zu den besten klassischen Aufführungen dieser Jahre überhaupt. - Goethes Dramen erreichten nur 14 Aufführungen. Der "Egmont" wurde am 13. Oktober 1864 unverkürzt gegeben mit Frau Otto - Martineck als "Fürstin von Parma", für deren Rolle früher keine geeignete Vertreterin vorhanden war. 1865/66 wurde "Faust" mit Frl. Röckel als "Gretchen" zweimal gespielt; "Iphigenie" 1864/65 mit Frau Ritter-Wagner und 1865/66 mit Fanny Janauscheck als Gast. - Lessings "Nathan" hatte Putlitz für die erste Vorstellung unter seiner Leitung in Schwerin gewählt, da aber das Publikum sich sehr ablehnend verhielt, erschien er nicht wieder auf dem Spielplan. Von Lessings anderen Werken wurde nur noch "Minna von Barnhelm" gespielt, und zwar am 22. Januar 1867 zur Feier seines Geburtstages. - Von Kleist kam nur "Käthchen von Heilbronn" einmal im Februar 1866 zur Aufführung und von Grillparzer nur "Medea" 1867 mit der Janausckeck. - Hebbels "Siegfrieds Tod" wurde im Februar 1864 aufgeführt und durch einen von Putlitz gedichteten Gedenkspruch zu einer Totenfeier für den im Dezember 1863 verstorbenen Dichter gestempelt. - Iffland, Kotzebue, Raupach, Gutzkow und Laube sind nur mit ein bis zwei Aufführungen vertreten. Durch die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Putlitz und Friedrich Halm kam am 30. November 1863 die Uraufführung seines Dramas "Wildfeuer" zustande, das durch die Vertreterin der Titelrolle, Frl. Röckel 25 ), während ihres Engagements in Schwerin


25) In ihrem Wiener Engagement 1866 - 71 und 1879 - 96 sowie auf Gastspielreisen trat Frl. Röckel oft in dieser Rolle, die zu ihren besten zählte, auf und errang dem Stück damit überall großen Beifall.
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zu einem beliebten Repertoirestück wurde und nur ihr den Erfolg zu danken hatte. In Frankfurt a. M. und Mannheim, wo es darauf in anderer Besetzung gespielt wurde, wies das Publikum es mit Entrüstung zurück. Der etwas bedenkliche Stoff konnte nur mit einer besonders dafür geeigneten Schauspielerin wirken. - Noch zwei Uraufführungen bot die erste Saison: am 2. Februar 1864 G. von Vinckes Erstlingswerk "Im Feuer", Lustspiel in 3 Akten, und am 28. Februar "Andreas Hofer" von Carl Immermann in der Bearbeitung von Putlitz. Der Beifall war zunächst groß. Auf allgemeines Verlangen wurde es im März wiederholt, aber schon bei einer dritten Aufführung zeigte das Publikum nur noch geringes Interesse. - Am 29. Januar 1865 brachte Putlitz das kurz vorher entstandene Schauspiel "Prinzessin von Montpensier" von Brachvogel als Uraufführung mit viel Erfolg auf die Bühne. Bis 1867 wurde das Stück noch achtmal aufgeführt und setzte sich auch auf anderen Bühnen durch. - Als letztes von Putlitz selbst eingeübtes Stück kam am 5. April 1867 Geibels "Sophonisbe" in einer Uraufführung auf die Schweriner Bühne, nachdem es unter Beisein des Dichters sorgfältig einstudiert worden war. Frau Otto - Martineck war eine gute Vertreterin der "Sophonisbe" und erzielte für die an sich undramatische Tragödie Geibels in Schwerin lebhaften Erfolg. Ähnlich galt bei einer früheren Aufführung seiner "Brunhilde" am 2. März 1866 der reiche Beifall weniger dem Stück als der vortrefflichen Leistung der Janauscheck als "Brunhilde". - In die Reihe der Uraufführungen gehört noch Charlotte Birch - Pfeiffers Schauspiel "Eine Sylvesternacht" am 31. Oktober 1864, das vom Publikum kühl aufgenommen wurde. Ihre Werke kamen mit 21 Aufführungen im ganzen verhältnismäßig oft auf den Spielplan. -

Von den Lustspieldichtern war der bevorzugteste Benedix. Er erreichte mit 29 Aufführungen von allen Autoren überhaupt die höchste Ziffer. Neu waren von ihm "Der Dritte", einaktiges Lustspiel, im Dezember 1863 und einige kleinere Lustspiele. Am meisten kamen "Die Dienstboten" zur Aufführung. Neben ihm waren vertreten Töpfer mit 11 Aufführungen, Pohl mit 7, Blum und Bauernfeld mit 6, Nestroy mit 2, Freytag mit nur einer. Eine Posse von Kalisch und Pohl "Namenlos" war beim Publikum ausnehmend beliebt. - Von den ausländischen Dichtern war Scribe am häufigsten vertreten. Sein "Glas Wasser" zog noch immer. Neu waren die fünfaktigen Lustspiele "Feenhände" im November 1864, "Gönnerschaften" im November 1866 und die "Verleumdung" im Februar 1867. - Als Abschluß

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der Betrachtung des Schauspielrepertoires sei noch von den Bühnenwerken des Intendanten selbst die Rede. Es fanden während der vier Jahre 21 Aufführungen davon statt; die erste Saison brachte außer der Bearbeitung von "Was ihr wollt" nur zwei kleine Einakter "Liebe und Arrest" und "Der Brockenstrauß". Zu den nach Abschluß der Saison im Mai 1864 stattfindenden Vermählungsfeierlichkeiten des Großherzogs dichtete Putlitz ein Festspiel "Maienzauber", zu dem Alois Schmitt passende Musik komponierte. Das Spiel brachte in sinnvoller Fassung lebende Bilder aus der mecklenburgischen Geschichte, von denen besonders die Bekränzung von Paul Friedrichs Standbild vom Publikum jubelnd begrüßt wurde. Die Saison 1864/65 brachte zwei neue Lustspiele:

Der Einakter "Zeichen der Liebe" erschien am 14. November 1864 anonym unter großem Beifall, das dreiaktige Lustspiel "Um die Krone" am 2. April 1865, beide als Uraufführungen. Das letztere erregte in dem dichtbesetzten Hause einen wahren Beifallssturm, der zum größten Teil jedenfalls der Person des Dichters galt. Das Interesse am Stück erlahmte denn auch bald, und auf anderen Bühnen hat es auch kein sonderliches Glück gemacht. 1865/66 kam nur ein kleines Weihnachtsspiel für Kinder mit Musik von Schmitt heraus und in der letzten Saison 1866/67 ein dreiaktiges Lustspiel "Spielt nicht mit dem Feuer", das fast auf allen deutschen Bühnen eine Zeitlang heimisch geworden ist.

Oper . Bei der Entwerfung des Opernrepertoires kam es zwischen Putlitz und Schmitt zuweilen zu Meinungsverschiedenheiten 26 ). Der Intendant hielt es für angebracht, im Interesse seiner Theaterkasse dem Geschmack des Publikums möglichst entgegenzukommen, während der Kapellmeister mehr die idealere Richtung durchzusetzen bemüht war. Dem öfteren Sieg der Putlitzschen Ansicht ist es daher zuzuschreiben, wenn Wagner und Mozart hinter anderen zurücktreten. Meyerbeer erstritt mit 27 Vorstellungen den Vorrang; den Hauptanteil hatte daran die am 19. Januar 1866 zum erstenmal gespielte "Afrikanerin", die noch in derselben Saison achtmal bei stets vollem Hause wiederholt wurde, eine für Schwerin seltene Erscheinung. Nächst Meyerbeer steht Lortzing mit 19 Aufführungen. Die am 23. Oktober 1865 in reicher Ausstattung auf die Bühne gebrachte "Undine", ebenso wie der "Waffenschmied" waren beliebte Zugstücke. - Ebenfalls Gounods "Margarethe", die zum erstenmal am 30. Januar 1864 erschien, fand viel Beifall und erlebte bis 1867 17 Aufführungen. Es folgen Weber mit 17, Mozart und Flotow mit je 15


26) Putlitz a. a. O. Bd. II, S. 7.
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und Auber mit 12 Aufführungen. Wagners "Tannhäuser" und "Lohengrin" kamen dagegen nur achtmal zur Aufführung; seine Bearbeitung der Gluckschen "Iphigenie" zweimal. Von Verdis neun Aufführungen gehörten die meisten dem am 14. Januar 1864 zum erstenmal gespielten "Troubadour", Donizetti und Rossini sind ebenfalls mit 9 Aufführungen vertreten, Bellini mit 8, Méhul mit 6, Halévy mit 5, Beethoven mit 3, Hérold und Offenbach mit je 2. Außer den schon genannten Neuerscheinungen im Opernrepertoire ist noch die Uraufführung von Härtels "Carabiniers" am 8. November 1866 zu verzeichnen, sie fand unter persönlicher Leitung des Komponisten, eines Mitgliedes der Kapelle, statt. Nach einmaliger Wiederholung verschwand sie wieder vom Spielplan.

Personal.

Schauspiel. Die ersten Herrenrollen im Schauspiel wurden, außer der des ersten Komikers, während dieser vier Jahre nicht neu besetzt. Am 27. April 1865 starb der vielbeliebte Komiker Peters, mit dem die Bühne eine bedeutende Kraft verlor. Am 11. Februar 1864 hatte er sein 24jähriges Jubiläum an der Schweriner Bühne gefeiert; während seiner langen Tätigkeit war er mit dem Schweriner Publikum eng verwachsen, so daß sein Nachfolger keine leichte Stellung hatte. Als solcher wurde Leopold Günther 27 ) gewonnen, der sich als Bearbeiter französischer Stücke und älterer Singspiele bereits einen Namen gemacht hatte. Bei vielseitiger Begabung gewann er bald die Gunst des Publikums. Sein Musikverständnis ermöglichte ihm auch die Mitwirkung in Singspiel und Oper. Für kleinere Rollen wurde 1863 Wilhelm von Horax engagiert 28 ), der als jugendlicher Liebhaber bald eine tüchtige Stütze des Lustspiels wurde, so daß er auch an den Gesamtgastspielen teilnehmen konnte. - Die ersten Heldinnen spielte Frau Otto - Martineck; jugendliche Liebhaberin war von 1863 - 66 Louisabeth Röckel 29 ), die sich beson-


27) Geb. 28. April 1825 in Berlin, 1837 - 43 Chorknabe am Königstädtischen Theater, dann engagiert in Hamburg, Lübeck, Bremen usw. Gründete 1853 mit van Lier in Amsterdam das Deutsche Theater und leitete es bis 1856, darauf in Braunschweig, Nürnberg und Berlin tätig. 1856 - 98 in Schwerin, seit 1868 Regisseur der Posse, des Singspiels und der großen Oper, 1894 zum Oberregisseur ernannt.
28) Sohn des Augsburger Theaterdirektors Maximilian von Horax.
29) Geb. 30. Oktober 1841 in Weimar als Tochter des Musikdirektors August Röckel. Erstes Auftreten 1858 als "Käthchen" auf der Weimarer Bühne, dort bis 1868 engagiert, 1863 - 66 in Schwerin, 1866 - 71 und 1879 - 96 in Wien, dazwischen Gastreisen, 1898 - 1900 am Schillertheater in Berlin.
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ders durch ihre Rolle als "René, genannt Wildfeuer", in Halbes Schauspiel einen Namen in der Bühnenwelt erworben hat. In Schwerin begann sie auch das Studium klassischer Rollen und hatte besonders als "Gretchen", "Julia", "Klärchen" und "Cordelia" viel Erfolg. 1866 - 68 trat an ihre Stelle Hermine Delia vom Berliner Schauspielhaus, eine besonders fürs Konversationsfach sehr begabte Darstellerin. Die Rollen der komischen Alten spielte bis 1866 noch Frau Lafrenz, bei ihrem Abgang wurde Amalie Schramm 30 ) engagiert, die bis 1872 in Schwerin blieb. Vortrefflich war sie als "Marthe" im "Faust" und als "Irmentraut" im "Waffenschmied".

Oper. Im Opernpersonal trat für den ersten Tenor Arnold 1866 Braun aus Königsberg ein, nachdem er im April 1865 als "Tannhäuser" mit Erfolg gastiert hatte; den zweiten Tenor Waldmann löste 1864 - 67 Schüller ab. Der Bassist Hinze feierte am 2. April 1866 sein 25jähriges Jubiläum. Als Benefizvorstellung für ihn wurde "Fidelio" gegeben. Als junger Bariton neben André war 1864/65 Carl Otto und 1865 - 68 Roschlau engagiert. - Erste dramatische Sängerin war von 1863 - 77 Frl. Barn, für Koloraturpartien 1863/64 Frl. Fließ und 1864 - 67 Frl. Anna Reiß,die als "Elsa" in "Lohengrin" 1864 zum erstenmal auftrat und bald in Schwerin sehr beliebt wurde. Für die Soubrette Frl. Mejo trat 1864/65 Frl. Anstensen ein, 1865/66 Frl. Bußler und 1866 - 69 Frl. Murjahn.

Gäste.

Über den Grundsatz, der den Intendanten beim Abschluß von Gastspielen leitete, schreibt er selbst folgendes: "So viel als möglich und im Interesse des Theaters und des Publikums zu liegen schien, versuchte ich es, durch Gastspiele dem Repertoire Abwechselung zu schaffen, das Interesse zu beleben und auch den Mitgliedern neue Anregung und gute Vorbilder zu geben. . . .Gern habe ich den Gastspielen die Hand geboten, die mir Vorstellungen ermöglichten, namentlich einzelner klassischer Werke, die eigene Kräfte allein nicht überwältigt hätten, und die vorzuführen selbst in vereinzelter Darstellung mir wünschenswert erschien, so "Richard III.", selbst "Wallenstein" mit Bogumil Dawison, "Die Braut von Messina" mit Julie Rettich u. a. m. Hier liegt wahrhaft künstlerischer Gewinn für Bühne und Publikum: die möglichst vollkommene Darstellung eines Meisterwerkes der Literatur, und in


30) Geb. 31. Oktober 1826 in Memel. Zunächst Koloratursängerin in Berlin. 1855 verlor sie ihre Stimme und ging zum Schauspiel über.
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dieser Rücksicht wird ein Gastspiel durchaus gerechtfertigt 31 ). Diesem Grundsatze folgend, zog er in den vier Jahren eine Reihe hervorragender Künstler zu Gastspielen heran: Auguste von Bärndorf, Meisterin im Konversationstück, aus Hannover gab vom 9. bis 16. November 1863 fünf Gastrollen, u. a. die "Donna Diana" von Moreto - West. Julie Rettich 32 ), persönlich mit Putlitz und seiner Familie von Wien her befreundet, spielte im März 1864 die "Isabella" in der "Braut von Messina" und die "Dorothea von Holstein" im "Testament des Großen Kurfürsten" von Putlitz. Minona Frib - Blumauer, die von 1854 - 86 in Berlin als gefeierte Schauspielerin besonders komische Charakterrollen spielte, trat vom 1. bis 5. April 1864 in sechs kleineren Lustspielen auf. Carl Sontag aus Hannover spielte vom 16. bis 23. Oktober 1864 einige Lustspielrollen, worauf er sich in seinen späteren Jahren immer mehr beschränkte. Hermann Hendrichs, den Putlitz den "letzten Romantiker auf der Bühne" nannte, gab vom 27. bis 31. Oktober 1864 fünf Gastrollen, u. a. als "Struensee", "Tell", "Dr. Robin"; besonders als "Tell" gefiel er den Schwerinern sehr gut. Der bekannte Friedrich Haase trat vom 4. bis 7. April 1865 zum erstenmal in Schwerin auf; als "Chevalier von Rocheferrier" erregte er in dem bis aufs Orchester ausverkauften Hause einen wahren Beifallssturm, während seine Art, den "Bonjour" in "Wiener in Paris" zu spielen, das Schweriner Publikum "chokierte". In derselben Saison trat Franziska Ritter - Wagner vom Januar bis 1. März in elf Rollen auf, unter denen besonders die "Iphigenie" hervorragte. Bogumil Dawison gab vom 27. Januar bis 11. Februar 1866 neun Gastrollen, u. a. als "Mephisto", "Richard III." und "Wallenstein". Den "Narcis" von Brachvogel spielte er zugunsten des Pensionsfonds. Fanny Janauscheck trat vom 21. Februar bis 2. März 1861 als "Königin Elisabeth" in Laubes "Graf Essex", als "Iphigenie" und als "Brunhild" in Geibels Tragödie auf. Das Haus war bei ihren Gastvorstellungen dicht besetzt. Im nächsten Jahr kam sie noch einmal und bot den Schwerinern vom 26. Januar bis 6. Februar in fünf Rollen große künstlerische Genüsse. Als letzter in der Reihe ist Theodor Döring zu nennen, der Nachfolger Seydelmanns in Berlin von 1845 - 78. Er spielte vom 24. bis 29. März 1867 an vier Abenden in Schwerin außer verschiedenen Lustspielrollen den "Falstaff" in Shakespeares "Heinrich IV."


31) Putlitz a. a. O. Bd. II, S. 193 f. und S. 196.
32) Geb. Gley aus Neustrelitz, wo ihre Eltern engagiert waren. Sie trat 1825 in Dresden zum erstenmal auf und wurde dort bis 1830 engagiert. 1835 - 66 war sie in Wien Nachfolgerin der Sofie Müller.
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In allen Rollen gefiel er mit seinem urgemütlichen und zu wahrer Herzensheiterkeit hinreißenden Humor den Schwerinern sehr; seine Darstellung des "Falstaff" soll nach zeitgenössischen Urteilen eine der hervorragendsten Leistung in der Schauspielkunst gewesen sein 33 ). - Die Gäste in der Oper sind weniger zahlreich. Der in Schwerin schon bekannte Tichatscheck sang am 20. und 23. Dezember 1863 den "Tannhäuser" und "Masaniello". Vom 18. bis 23. Januar 1864 gab die italienische Operngesellschaft Morelli drei Vorstellungen von italienischen Opern, und vom 22. bis 26. Februar desselben Jahres sang Leonore Deahna die Rolle des "Romeo" in Bellinis "Montechi und Capuletti", "Don Pedro" in der neuen Oper "Claudine" von Franz und die "Gräfin" im "Figaro". Der berühmte Stuttgarter Tenor Sontheim sang vom 15. bis 23. März 1866 in vier Gastrollen zum erstenmal in Schwerin. Im folgenden Jahr vom 3. bis 13. Januar in fünf Rollen. Er wurde zu den bedeutendsten Tenoristen seiner Zeit gerechnet und soll seine Stimme bis ins hohe Greisenalter in seltener Klangschönheit behalten haben. Die hannöversche Kammersängerin Asminde Ubrich, 1856 - 61 in Schwerin, sang vom 18. bis 26. November 1866 in drei Gastrollen die "Margarethe", "Rosine" im "Barbier von Sevilla" und "Die Lady Harriet" in Flotows "Martha".

Kapellmeister und Orchester.

Das Orchester machte auch während dieser vier Jahre unter Alois Schmitts kunstverständiger Leitung weitere Fortschritte. Während bei der Festsetzung des Opernrepertoires Intendant und Kapellmeister zusammenwirkten, wobei ersterer die Rücksichten auf die Theaterkasse besonders geltend zu machen suchte, hatte Schmitt in der Gestaltung der Konzerte völlig freie Hand und konnte hier ganz seinen künstlerischen Neigungen folgen, die besonders auf klassische Musik gerichtet waren. In dem Rendanten und Chordirektor Stocks, der ein durchgebildeter Musiker war, fand er wirksame Unterstützung in seinen Bestrebungen. Für den Chor bildete Stocks unermüdlich neue Kräfte heran; bei der Wahl der Mitglieder achtete er sowohl auf musikalische Begabung als auch auf die Unbescholtenheit der Privatverhältnisse und legte damit "das Fundament zu einem sittlichen Ton beim Theater, der weitergreifend die glücklichsten Folgen hatte". - Die Stelle des zweiten Musikdirektors war nach Schmiedekampfs Tod im Februar 1864 eine Zeitlang nicht besetzt. 1865 - 73 war der schon früher als Hofmusiker im Orchester beschäftigte Gustav Härtel als Musik-


33) Vgl. Monty Jakobs "Deutsche Schauspielkunst".
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direktor und Dirigent des Balletts tätig. In den Abonnementskonzerten und Kammermusikabenden wirkten die Mitglieder der Oper und die ersten Orchesterkräfte als Solisten mit; an hervorragenden auswärtigen Künstlern wurden herangezogen: 1864/65 die Gebrüder Müller, das Hofquartet aus Sachsen - Meiningen, die Pianistin Frau Clara Schumann, die Hofopernsängerin aus Dresden, Frau Krebs - Michalesi, und der Konzertsänger Julius Stockhausen. 1865/66 der Violinvirtuose Ludwig Strauß, Hans von Bülow und der gefeierte Violinmeister Joseph Joachim, der am 13. Januar 1866 das Beethovenkonzert zum erstenmal in Schwerin zu Gehör brachte. 1866/67 die Pianistin Alide Topp und der später in Schwerin engagierte Sänger Carl Hill, der am 11. Dezember 1866 bei einer Aufführung des Eliasoratoriums durch den Schweriner Gesangverein auch den "Elias" sang.

Die Finanzen.

Bei der Übergabe der Intendantur an Putlitz 1863/64 wurde der Zuschuß um etwa 10 000 Tlr. erhöht. Dadurch war die Möglichkeit gegeben, den in den letzten Jahren vernachlässigten Fundus wieder aufzubessern und den Gagenetat zu erhöhen. Um etwas freiere Handhabung in der finanziellen Leitung zu haben, schlug Putlitz eine Reformierung der Finanzverhältnisse vor, wobei ihm das Ministerium vertrauensvoll entgegenkam. Es wurde im April 1865 ein fester Zuschuß von 62 000 Tlr. bewilligt, der im äußersten Fall 63 000 Tlr. betragen durfte. Die vom Publikum durch erhöhte Eintrittspreise erzielten Mehreinnahmen wollte Putlitz dem Theater und somit dem Publikum selbst wieder zugute kommen lassen. Er hoffte, dadurch regeres Interesse beim Publikum zu wecken, das sich sonst ganz auf die fürstliche Unterstützung verließ. So konnte er auch im Oktober 1864 eine Erhöhung der Eintrittspreise wagen, ohne auf allzugroßen Widerstand zu stoßen. Allerdings war die Erhöhung 34 ) auch keine sehr bedeutende. Die

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Abonnementspreise wurden um 5 Sch. für jede Vorstellung erhöht. Über den Gagenetat bemerkt Putlitz in einem Schreiben ans Ministerium 35 ), daß Bühnen wie Berlin, Wien, Dresden und größere Stadttheater das Zwei- und Dreifache an Gage zahlten. In Schwerin schwankte der Gagenetat in diesen Jahren zwischen 45 000 und 49 000 Tlr., davon ging bei der Anhäufung älterer Kräfte etwa ein Drittel an solche, die nicht mehr gebraucht werden konnten. Daher trat Putlitz schon während des ersten Jahres seiner Intendanz energisch für Gründung des Pensionsfonds ein, der später für diese Schwierigkeit wenigstens teilweise eine Lösung bringen sollte. Gleichzeitig damit wird auch der Beitritt zum Bühnenkartellverband erfolgt sein. 1866 nahm Putlitz jedenfalls an der in Frankfurt tagenden Intendantenversammlung teil, genau ist der Zeitpunkt des Beitritts nicht nach den Akten festzustellen.

Publikum.

Dem Publikum suchte Putlitz bei seiner Leitung möglichst entgegenzukommen, was ihm jedoch nicht immer leicht wurde. Er schildert sein Verhältnis zum Publikum wie einen fast beständigen Kampf. Das Repertoire mußte stets abwechslungsreich sein. Es wurden viele Stücke mit einer Aufführung abgetan, im allgemeinen ein- bis zwei-, höchstens dreimal wiederholt. Nur bei außergewöhnlich ansprechenden Stücken, wie z. B. Meyerbeers "Afrikanerin", überstieg die Zahl der Aufführungen die gewöhnliche Grenze. Im November 1863 schreibt Putlitz an Guisbert von Vincke: "Das Publikum ist am schwierigsten, viel unzufrieden, Feind alles Klassischen, Shakespeare wird gehaßt, Schiller und Goethe mit Nasenrümpfen behandelt. Wiederholt wird höchstens einmal wegen des Abonnements," und in seinen Erinnerungen heißt es: "Das Publikum zeigt große Nachsicht gegen die Schauspieler, die ihm durch die Gewohnheit lieb geworden waren, übertriebene Treue für die, welche fortgingen, sogar für die, welche vor Jahrzehnten der Tod oder ein anderes Engagement ihm entführt hatte, verglich fortwährend, hatte Mißtrauen gegen alles Neue und Unbekannte, Abneigung gegen Neuerungen, Vorurteile gegen Künstler, die erst ins Engagement traten, und scheute jede sichtbare Hingabe, jedes Zeichen, hingerissen, gerührt oder erheitert zu sein" 36 ). Andererseits aber erkannte er willig Vorzüge des


35) Akten des Geh. u. Haupt-Archivs.
36) Putlitz a. a. O. Bd. II, S. 32.
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Publikums an, deren einer z. B. in der Ablehnung alles Unnatürlichen, Frivolen und Unsittlichen lag.

Intendanz Alfred von Wolzogen 1867 - 1882.

Bevor Putlitz aus Schwerin schied, schlug er dem Großherzog zur Neubesetzung des Intendantenpostens einen Mann vor, dem er mit gutem Gewissen und vollem Vertrauen in seine Fähigkeiten die Leitung des ihm liebgewordenen Kunstinstituts überlassen zu können glaubte. Dieser Mann war Alfred von Wolzogen 37 ), königlich preußischer Regierungsrat in Breslau, der durch kunstkritische und kunstphilosophische Schriften sein reges Interesse an der Kunst bereits öffentlich gezeigt hatte. Im besonderen zog es ihn zur Schauspielkunst, und schon 1858 hatte er sich in München und 1867 in Dresden um den freigewordenen Intendantenposten beworben, um mit der Kunst selbst in nähere Berührung zu kommen. So ging er bereitwillig auf das Schweriner Angebot ein und wurde, nachdem er sich im Januar 1867 dem Großherzog persönlich vorgestellt hatte, zum 1. Oktober des Jahres vorläufig auf ein Jahr als Intendant verpflichtet. Am 28. Februar 1868 erfolgte seine Ernennung zum Kammerherrn, das Patent als Hoftheaterintendant wurde ihm dann endgültig am 31. März 1868 verliehen. Dieses Amt, dem er von nun ab seine ganze Lebenskraft widmete, versah er in unermüdlicher Tätigkeit und unter wachsendem Erfolg bis zu einer im März 1882 eintretenden Krankheit, von der ein sanfter Tod ihn am 13. Januar 1883 in San Remo erlöste.

Die 15 Jahre seiner Leitung bedeuten für das Schweriner Hoftheater eine Zeit hoher Blüte. Der auf Ausübung edler klassischer Kunst bedachte Intendant war ehrlich bestrebt, mit den verfügbaren Mitteln auf allen Gebieten das Höchstmögliche zu er-


37) Carl August Alfred Freiherr von Wolzogen, geb. am 27. April 1823 in Frankfurt a. M., besuchte 1836 - 40 das Pädagogium in Halle, 1840/41 die Klosterschule zu Roßleben und widmete sich dann in Berlin dem juristischem Studium. Während dieser Zeit stand er in lebhafter Beziehung zur Theaterwelt; aus diesen Jahren stammt auch die Freundschaft mit Putlitz, den gleiche Liebe zur Kunst mit ihm verband. Nach Abschluß seiner Studien trat er 1853 in Berlin in Staatsdienste, wurde aber 1854 einer politischen Schrift wegen nach Breslau versetzt. Hier widmete er sich neben seinem Beruf einer regen schriftstellerischen Tätigkeit. 1859/60 schrieb er für die Breslauer Zeitungen Theaterkritiken, die sich durch Begründung auf streng künstlerische Prinzipien auszeichneten und daher der Theaterdirektion bald unbequem wurden.
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reichen. Vor allem galt seine Sorgfalt dem Studium klassischer Dramen, die er in guter Darstellung dem Publikum nahe zu bringen suchte. Die von ihm bald erkannte Notwendigkeit, "daß ein möglichst nach idealen Prinzipien geleitetes kleineres Hoftheater, um auf eigenen Füßen zu stehen, sich in seiner ernsteren Richtung auf den Charakter einer gründlichen ,Schule' zur Heranbildung junger Talente auf dem Fundamente eines edlen Stiles und in künstlerisch anständiger Gemeinsamkeit beschränken müsse", veranlaßte ihn, sich vornehmlich dieser Schulung zu widmen. Seine eigene Begabung für dramatische Deklamation wandte er mit viel Geschick und Erfolg in der Belehrung berufener schauspielerischer Talente an; eine Reihe bedeutender Bühnenkünstler sind aus seiner Schule hervorgegangen. In diesem direkten bildenden Verkehr mit der lebendigen Kunst lag recht eigentlich die ganze künstlerische, ja geistige Begabung seiner allseitig gleich rezeptiven wie anregenden Natur 38 ). Sein Bestreben bei der Schulung der Schauspieler ging stets darauf hinaus, aus dem natürlichen Sprechtone heraus eine gleichmäßig rein und prägnant ausgearbeitete Kunstsprache zu bilden, während er die eigentlich schauspielerischen Leistungen der einzelnen durch sorgsam mitgeteiltes Verständnis zu heben suchte. Auch außerhalb des Theaters stand er in lebhafter Verbindung mit seinen Mitgliedern und wirkte im gesellschaftlichen Verkehr in vieler Beziehung befruchtend. Ältere Schweriner erinnern sich noch heute gern an den anregenden Umgang in seinem Hause. Nach außen vertrat Wolzogen das Theater als Mitglied des Bühnenkartellvereins; 1871 wurde er in die Fünferkommission gewählt, die zur Bühnenreform Stellung nehmen sollte. 1873 trat er in der Generalversammlung der Deutschen Bühnengenossenschaft 39 ) als Vertreter der Mitglieder des Schweriner Hoftheaters für das Wohl der Schauspieler und gegen die Tyrannei der Theateragenten ein. Bei all seinen Reden und Schriften betonte er immer wieder die hohe künstlerische Aufgabe eines Theaters. - In dieser Beziehung hatte er in Schwerin keinen schweren Stand, da der Großherzog gerade echte und gute Kunst liebte und schützte, andererseits fand er in Alois Schmitt einen treuen, begeisterten Mitkämpfer. Schwieriger dagegen war seine Stellung zum Publikum, das zum größten Teil mehr Gefallen an leichterer Kost fand und erst nach und nach durch die immer besser gelungenen Aufführungen gewonnen wurde. Von 1874/75 ab führte der


38) Vgl. H. P. von Wolzogen, Carl August Alfred von Wolzogen, biograph. Erinnerungsbild 1883.
39) Gegründet 1871 von Ludwig Barnay, Ernst Possart u. a.
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Intendant Volksvorstellungen klassischer Dramen zu halben Preisen ein, um einerseits Gelegenheit zu öfteren Wiederholungen zu geben, andererseits um in der großen Menge Interesse und Liebe für die Werke unserer großen Dichter zu wecken und lebendig zu erhalten. Wenn das auch nicht immer gelang, und der Intendant aus pekuniären Gründen zuweilen auf den Geschmack des Publikums Rücksicht nehmen mußte, so erreichte er es doch, das Hoftheater im großen und ganzen auf ein höheres künstlerisches Niveau zu erheben, das den Vergleich mit andern Theatern gleichen Ranges nicht zu scheuen brauchte und manche sogar weit überragte.

Regie.

Die Regie des Schauspiels führte im wesentlichen der Intendant selbst mit kundiger Hand. Mit jungen Kräften übte er deren Rollen ein und achtete bei allen Aufführungen auf Wahrung eines guten Gesamteindrucks. Die Bedeutung des Oberregisseurs Steiner trat mehr in den Hintergrund, seine Tätigkeit beschränkte sich immer mehr auf das Geschäftliche. Seit 1868 war Leopold Günther, der seit 1865 engagierte erste Komiker, Regisseur der Posse, des Singspiels und der großen Oper. Er machte sich besonders bei der schwierigen Inszenierung der großen Wagneropern verdient. Als Regisseur des Lustspiels wirkte von 1861 - 87 Ernst Schnabel, der nebenher nur in kleineren Rollen beschäftigt wurde.

Repertoire.

Ein Blick aufs Repertoire zeigt das Streben der Intendanz nach Veredelung des Geschmackes. Deutsche Kunst steht im Schauspiel wie in der Oper im Vordergrund. Die Gestaltung der Spielabende wurde im ganzen einfacher gehalten; die Zusammensetzung von Konzerten und Lustspielen hörte auf, die Zwischenaktsmusiken wurden bei klassischen Stücken eingestellt und der musikalische Teil auf eine den Abend einleitende Ouverture beschränkt oder auch ganz weggelassen. Das Ballett wurde immer mehr eingeschränkt und schließlich ganz abgeschafft, um Mittel für Verbesserung der Sologesangskräfte zu ersparen.

Das Schauspiel repertoire weist verhältnismäßig sehr viele klassische Stücke auf, von denen Wolzogen selbst viele bearbeitete. Sein Vorgänger hatte besonders das Konversationsstück gepflegt, daher waren die vorhandenen Kräfte auch weniger fürs ernste Drama geeignet, mit Ausnahme von Frau Otto - Martineck und Keller, die den Stamm bildeten für das von nun an unter persön-

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licher Leitung des Intendanten gepflegte klassische Drama. Unter den während dieser 15 Jahre zur Aufführung gelangten klassischen Autoren steht Shakespeare mit 107 Aufführungen weit voran, Schiller ist mit 76 vertreten, Goethe mit 61, Lessing mit 26 und Kleist mit 20. - Von Shakespeare kamen von den in Schwerin bereits bekannten Stücken "Hamlet" und "Der Kaufmann von Venedig" fast in jeder Saison auf die Bühne, im Februar 1869 wurde "Hamlet" mit Feltscher in der Titelrolle neu einstudiert, im Dezember 1870 spielte Friedrich Haase als Gast den "Hamlet"; dabei gefiel ihm die vom Intendanten geschulte Hermine Bland als "Ophelia" so gut, daß er sie im nächsten Jahr nach Leipzig engagierte. Auch "Romeo und Julia", "Othello" usw. wurden häufig gespielt. 1872/73 brachte der Intendant zwei von ihm selbst für die deutsche Bühne eingerichtete Schauspiele heraus: am 18. Oktober "Cymbelin" und am 4. Dezember "Maß für Maß". Ersteres wurde wie auch kurz vorher in Leipzig mit warmer Teilnahme aufgenommen, es war von Wolzogen geschickt deutscher Sitte angepaßt. 1874/75 unternahm der Intendant es sodann, die bis auf "Richard III." und "Heinrich IV." in Schwerin noch nicht gegebenen englischen Königsdramen in einem geschlossenen Zyklus auf die Bühne zu bringen. Zu diesem Zweck bearbeitete er die Historiendramen von "Richard II." bis "Richard III." auf Grundlage des Schlegelschen Textes. Die erste (Lancaster-) Trilogie: "Richard II.", "Heinrich IV." und "Heinrich V." wurde am 7., 9. und 11. Dezember 1874 gespielt; die zweite (York-) Trilogie: "Heinrich VI.", "Eduard IV." (im englischen Original "Heinrich VI. dritter Teil" genannt) und "Richard III." am 24. und 26. Februar und 1. März. Bei der Besetzung der einzelnen Rollen war darauf Bedacht genommen, daß ein und dieselbe Person, soweit deren Alter im Stück dies irgend zuließ, von demselben Darsteller in allen Dramen durchgeführt wurde. Das Schauspiel "Richard II." übernahm Wolzogen ohne wesentliche Änderung, bei "Heinrich IV." verschmolz er die beiden Teile zu einem Schauspiel und übernahm nur die 4. Szene des 4. Aktes, die Sterbeszene Heinrichs IV., in den Anfang von "Heinrich V". Zu dieser Szene komponierte Schmitt passende Orchestermusik, die sich durch Ernst und Bedeutung der Auffassung auszeichnete. Nach der Aufführung von "Heinrich IV." bemerkt die Kritik, daß die komischen Szenen bei gutem Spiel die ernsten bei weitem überragten. - Zu "Heinrich VI." benutzte Wolzogen in der Hauptsache den zweiten Teil des Shakespeareschen, vom ersten Teil nur die erste Szene des 4. Aktes, die Begründung der Parteien der roten und weißen Rose durch Heinrich VI. in Frankreich. Als Abschluß wählte er vom dritten Teil die erste

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Szene, in der Heinrich VI. seinen Gegner Richard von York als Thronfolger anerkennt. Im übrigen wurde der dritte Teil von "Heinrich VI." unter Änderung des Titels ziemlich unverändert beibehalten. "Richard III." kam jetzt zum erstenmal in ungetrübtem Gesamteindruck auf die Bühne. Diese mit großer Mühe und aufopferndem Fleiß aller Beteiligten zustande gekommenen Aufführungen waren für ein verhältnismäßig kleines Theater eine hervorragende Leistung. Das nicht sehr leicht zugängliche Publikum wurde mächtig erfaßt; am Schluß des letzten Teils wurde der Intendant stürmisch hervorgerufen, um ihm die wohlverdiente Anerkennung zu erweisen. - Bei einer Wiederholung von "Richard III." und den beiden Falstaffstücken "Heinrich IV." und "Heinrich V." am 15., 23. und 26. April 1875 waren die Aufführungen noch abgerundeter, im Publikum machte sich jedoch eine Ermattung des Interesses in schlecht besuchten Häusern bemerkbar 40 ). Im April 1876 wurde die zweite Trilogie in neuer Überarbeitung aufgeführt, die durch zweckmäßige Kürzungen der Kampfszenen und Wiedereinfügung einzelner bedeutender Momente die großen Geschichtsbilder in ihrem Zusammenhang noch eindringlicher wirken ließ. - Im Januar 1877 folgte dann noch eine Aufführung der ersten Trilogie. Der große Monolog im 5. Akt von "Richard II." wurde melodramatisch durch eine von Schmitt komponierte Begleitung unterstützt und von Drude meisterhaft vorgetragen. Am 1. Oktober 1880 kam dann zum erstenmal in Schwerin noch "König Johann" zur Aufführung, mit dem Shakespeare die Reihe der Geschichtsdramen eröffnet. Die Titelrolle wurde von Drude besonders gut wiedergegeben. Auch Rosa Otto - Martineck als "Constanze" und Bertha Tullinger als "Arthur" zeichneten sich aus. Der Eindruck aufs Publikum war jedoch sehr gering. Der Großherzog hielt es aus Kassenrücksichten für geboten, das klassische Repertoire von nun an überhaupt einzuschränken. - Schillers Dramen, von denen die "Jungfrau von Orleans" und "Maria Stuart" beim Publikum entschieden den Vorzug hatten, wurden vom Intendanten in möglichst getreuer Form wiedergegeben. So z. B. am 10. November 1871 "Wilhelm Tell" mit der sonst immer gestrichenen Parricida - Szene. Am 10. November 1869 wurde zum erstenmal das ganze "Demetrius"-Fragment aufgeführt. Schillers Dramen wurden besonders gern zu Volksvor-


40) Der aus sieben Dramen bestehende Zyklus in Dingelstedts Bearbeitung wurde 1866 in Weimar und 1875 in Wien nacheinander fortlaufend gespielt. Eine Ermattung des Publikums wurde auch dort beobachtet.
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stellungen gewählt; als erste von diesen Veranstaltungen wurde am 18. Januar 1875 die "Jungfrau von Orleans" mit Frl. Hennies als "Johanna" gespielt. Eine Vorstellung von "Kabale und Liebe" am 1. Dezember 1879 mit Bertha Tullinger als "Luise Millerin" bezeichnet Wolzogen selbst als die beste klassische Aufführung des Winters; auch die Kritik ist des Lobes voll, bedauert aber das geringe Interesse des Publikums für klassische Aufführungen. Mit der Wallensteintrilogie machte Wolzogen am 11. November 1868 den Versuch, die drei Teile an einem Abend in einer von ihm zusammengestellten fünfaktigen Tragödie zur Aufführung zu bringen. Die Vorstellung dauerte 3 1/2 Stunden, Keller war ein vorzüglicher Wallensteindarsteller. Einige Jahre hielt sich der "Wallenstein" in dieser Form in Schwerin auf der Bühne 41 ), aber im März 1877 wurde "Wallensteins Tod" wieder in der von Schiller geschaffenen Form aufgeführt, und zwar in einer recht guten Aufführung. - Goethes Dramen wurden ebenfalls vom Intendanten selbst sorgfältig einstudiert. Der "Faust" wurde außer 1875/76, 1879/80 und 1881/82 in jeder Saison ein, bis zweimal aufgeführt. In der ersten Saison unter Wolzogen am 19. Januar 1868 bei einem Gastspiel von Luise Erhartt aus Berlin als "Gretchen" erschien die Fausttragödie in neuer Einrichtung und Anordnung. Das Gretchen fand in der jugendlichen Hermine Bland (1868 - 71) und später in Bertha Tullinger (1879 - 84) besonders seelenvolle Darstellerinnen, ebenso wie auch das "Klärchen" im "Egmont", der nächst "Faust" am meisten zur Aufführung kam. Auch die "Geschwister", "Tasso", "Don Carlos", "Götz" und "Clavigo" erschienen mehrere Male auf dem Spielplan und zum erstenmal in Schwerin das von Ingeborg von Bronsart in Musik gesetzte Singspiel "Jery und Bätely" am 16. Februar 1876. - Von den 26 Aufführungen Lessingscher Dramen gehören 10 der "Emilia Galotti" und 7 dem Lustspiel "Minna von Barnhelm", auch der "Nathan" wurde mehrere Male eingeübt. Zum erstenmal in Schwerin wurde am 11. März 1868 sein kleines Lustspiel die "Juden" auf die Bühne gebracht und zu seinem Geburtstag am 22. Januar 1869 "Miß Sara Sampson". Letzteres durfte jedoch nicht wiederholt werden, da der Hof daran Anstoß nahm. - Der bisher in Schwerin sehr wenig gespielte Kleist ist in dieser Periode mit 20 Aufführungen vertreten. Davon gehörten die meisten dem beliebten Volksschauspiel "Käthchen von Heilbronn", ferner kamen noch "Der Prinz von Homburg" und "Der zer-


41) Außer in Schwerin kam diese Wallensteinbearbeitung nur einmal in Berlin zur Aufführung.
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brochene Krug" auf die Bühne. - Grillparzers "Sappho" wurde viermal gespielt, wobei Rosa Otto - Martineck als "Sappho" ihre reiche Begabung gut zum Ausdruck brachte. - Calderons Kunst suchte Wolzogen den Schwerinern in zwei Bearbeitungen nahe zu bringen. Im Oktober 1869 erschien der "Wundertätige Magus" und im Januar 1870 "Der standhafte Prinz", zu dem Schmitt passende Musik komponierte. Beide Aufführungen ließen das Publikum ziemlich kalt, ebenso das von Fr. C. Schubert bearbeitete Lustspiel "Vom Regen in die Traufe" im April 1874. - Literarhistorisch interessant ist ferner ein Versuch Wolzogens, die bis dahin als gänzlich unaufführbar betrachteten Hohenstauffendramen von Christian Dietrich Grabbe auf die Bühne zu bringen. Zu diesem Zweck machte der Intendant eine Bearbeitung der an mangelnder formaler Bewältigung des Stoffes krankenden Dramen; dabei verstand er es, die charakteristischen Schönheiten der Dichtung herauszuschälen. Schmitt komponierte auch hierzu die Musik. Die erste Aufführung dieser Dramen fand im Dezember 1875 statt, am 6. "Kaiser Friedrich Barbarossa" und am 8. "Kaiser Heinrich VI." Zwei Berliner Kritiker, Dr. Max Remy und Dr. Oscar Blumenthal 42 ) waren zu den Aufführungen nach Schwerin gekommen; ersterer schrieb im Dezember in der Vossischen Zeitung 43 ): "Wolzogen hat die Tat getan und dem Vorurteil, welches die Grabbeschen Hohenstauffen als schwer oder gar nicht aufführbar von der Bühne fernhielt, eine glänzende Niederlage bereitet. . . Es kam darauf an, in beiden Stücken durch Beseitigung des Episodischen die Wirkung möglichst auf die Haupthandlung zu konzentrieren, und dies ist auch durch geschickte Streichung und szenische Kombination vom Bearbeiter wesentlich erreicht worden. . . Die Härten der Grabbeschen Verse hat der Bearbeiter mit sicherer Hand beseitigt. Bei der Darstellung im Schweriner Hoftheater zeigte sich im ganzen wie im einzelnen überall die Hand des kunstverständigen Regisseurs, der hier mit dem Intendanten identisch ist. Die Massenszenen waren geschickt arrangiert und wurden mit vorzüglicher Präzision ausgeführt. Die einzelnen Darsteller spielten mit Lust und Liebe. . ." Eine Wiederholung, bei der durch Kürzungen der Eindruck noch erhöht wurde, fand auf allerhöchsten Befehl am 12. und 13. Dezember 1875 zu halben Preisen statt. Trotz einer außerordentlich beifälligen


42) Blumenthal hatte 1874 eine Ausgabe der Grabbeschen Werke in Detmold herausgegeben und damit das literarische Interesse auf ihn gelenkt.
43) Abgedr. in den Mecklb. Anzeigen 1876 Nr. 6.
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Aufnahme in Schwerin blieb das Beispiel ohne Nachahmung in der Bühnenwelt. Am 30. Oktober 1877 wurde ferner auch Grabbes "Don Juan und Faust" zum erstenmal aufgeführt 44 ), ohne im Publikum besonderes Interesse zu erregen. Frl. von Ernest machte als "Donna Anna" aus der Rolle, was daraus zu machen war, den Gegensätzen des Stückes "stand sie wie eine Heilige gegenüber". Am 1. November 1877 fand eine Wiederholung in Wismar statt. - Mehr Glück machte Wolzogens Bearbeitung des indischen Schauspiels "Sakuntala" von Kalidasa, das am 29. Januar 1869 als Festvorstellung zum Geburtstag der Großherzogin Marie mit Musik von Schmitt und Härtel zum erstenmal über die Bühne ging. Die Aufführung fand viel Beifall und wurde in derselben Saison noch zweimal wiederholt. Hermine Bland war für "Sakuntala" wie geschaffen und errang später auch in Leipzig, München und Stuttgart in dieser Rolle viel Erfolg 45 ). Am 23. April und 1. November 1880 fanden noch zwei Aufführungen mit der Bertha Tullinger als "Sakuntala" statt, die als mustergültig bezeichnet wurden. Über die Bearbeitung als solche schrieb der Kritiker Carl Müller eine anerkennende Kritik 46 ), in der er besonders die Schönheit der Sprache und die Gewandtheit des dramatischen Baues betonte, durch die Wolzogen es verstanden habe, Kalidasas altindische Fabel den Anforderungen eines modernen Dramas anzupassen. - Wolzogens eigene Stücke, die er in Breslau mit L. A. von Winterfeld zusammen verfaßt hatte, kamen nur einmal zur Aufführung, und zwar am 16. März 1868 das Schauspiel "Die Fürstin Orsini" und am 25. Oktober 1869 "Blanche", ebenfalls ein fünfaktiges Schauspiel, außerdem noch ein kleines Lustspiel "Die glückliche Braut" am 6. Oktober 1871. Im Dezember 1871 wurde ein nach John Brinckman gedichtetes Weihnachtsmärchen "Die armen Zwillinge" mit Musik von Härtel zum erstenmal gespielt und später als Kindervorstellung noch mehrmals aufgeführt. - Auch die griechische Tragödie fand eine Neubelebung am Schweriner Hoftheater. Am 5. April 1869 wurde "König Oedipus" von Sophokles in der Bearbeitung von A. Wilbrandt zum erstenmal gegeben, anschließend daran das Satyrspiel "Der Cyklop" von Euripides; am 18. Dezember 1871 folgte dann Sophokles' "Antigone", ebenfalls von Wilbrandt bearbeitet und von Schmitt


44) Vorher war es nur von der A. Pichlerschen Gesellschaft in Detmold und Lüneburg einmal gespielt worden.
45) "Sakuntala" ging außerdem noch über die Bühnen von Oldenburg, Breslau, Mannheim, Weimar, Berlin, Wien, Prag, Mainz, Königsberg und Karlsruhe.
46) Mecklb. Zeitung, April 1880.
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und Härtel mit Musik versehen. Vom 14. bis 16. Januar 1874 erschien in sinnreicher Zusammenstellung: "Orestes", eine zweiaktige Bearbeitung der Aeschyleischen "Grabesspenderinnen", Goethes "Iphigenie" und die einaktige "Elektra" von H. Allmers; den Abschluß bildete wieder der "Zyklop" von Euripides. - Von den modernen nordischen Dramatikern kamen Björnson mit drei neuen Dramen auf den Spielplan: am 10. Januar 1876 "Ein Fallissement", Schauspiel in 4 Akten, am 3. März 1876 "Die Neuvermählten", Schauspiel in 2 Akten, und am 24. November 1880 das vieraktige Schauspiel "Leonarda" in einer Übersetzung von Lobedanz. - Ibsen kam am 15. November 1876 mit den "Kronprätendenten" in der Übersetzung von Strodtmann zum erstenmal auf die Schweriner Bühne. - Von den Stücken des früheren Intendanten Putlitz fanden 52 Aufführungen statt, darunter außer 6 neuen kleinen Lustspielen sein Schauspiel "Rolf Berndt" am 14. November 1879 zum erstenmal und am 18. November 1881 die "Idealisten", Schauspiel in 5 Akten, das im Oktober 1881 in Hamburg seine Uraufführung erlebt hatte. Seine Werke fanden beim Schweriner Publikum stets viel Anklang.

Ein großer Raum im Repertoire mußte schon aus pekuniären Rücksichten dem Lustspiel eingeräumt werden, für das Wolzogen ein gut zusammen eingespieltes Personal vorfand. Ein Zurücktreten der vielen französischen Stücke ist deutlich zu beobachten. Der Intendant war sichtlich bemüht, auch in Lustspiel und Posse das Gediegenste auszuwählen und vor allem die deutsche Kunst in den Vordergrund zu bringen. Von den Lustspieldichtern erstritt Gustav Moser bei weitem den Vorrang mit 115 Aufführungen seiner Lustspiele und Schwänke, von denen er einige in Gemeinschaft mit Schönthan oder L'Arronge verfaßte. Letztere, besonders L' Arronge, kamen auch mit selbständigen Werken auf den Spielplan. Außerordentlich beliebt waren von Moser: "Registrator auf Reisen", "Ultimo", "Krieg im Frieden" und "Unsere Frauen". Außerdem wurden in den letzten Jahren mindestens ein oder zwei neue kleine Lustspiele von ihm einstudiert. Dagegen trat Benedix in den letzten Jahren mehr zurück, seine Stücke erlebten 47 Aufführungen; die erste Neuaufführung unter Wolzogen war "Der Bahnhof" von Benedix, Lustspiel in 3 Akten, im Oktober 1866, es folgte 1869 das vieraktige Lustspiel "Die relegierten Studenten" u. a. m. - Sehr viel Anklang fanden in Schwerin die von Gassmann - Krüger für die Bühne eingerichteten Reuterschen Dichtungen: "Inspektor Bräsig", Lebensbild in 5 Akten, im Oktober 1870 und das fünfaktige Zeitbild "Ut de Franzosentid" im Mai 1876. Eins von Reuters selten gespielten

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Lustspielen "Die drei Langhänse" 47 ) kam am 25. April 1879 in einer Bearbeitung von Pohl auf die Bühne. - Im übrigen war Bauernfeld mit 19 Aufführungen vertreten, Hersch mit 11, Pohl mit 31, Töpfer mit 19, Nestroy mit 6 u. a.; auch Leopold Günther und seine Tochter Murie lieferten für die Schweriner Bühne verschiedene kleine dramatische Werke, ebenso die von 1875 - 78 engagierte Marie von Ernest.

Das Opern repertoire dieser Zeit ist ebenfalls dadurch gekennzeichnet, daß es hauptsächlich Werke deutscher Meister aufweist. Zwei Hauptmomente sind hier besonders zu betonen, die in der Geschichte des Hoftheaters von Wichtigkeit sind: einerseits die sorgfältige Pflege Mozartscher Opern und andererseits die für ein verhältnismäßig kleines Theater mühsame und kostspielige Einstudierung von Wagners großen Musikdramen. Hiermit ging Schwerin fast allen großen Theatern voran und hat dadurch wesentlich dazu beigetragen, die Werke des großen Meisters bekanntzumachen. Es vereinigten sich hier in glücklichster Weise die Interessen des Intendanten und des Kapellmeisters, die ihrerseits in allen Beteiligten Liebe zur Sache zu erwecken verstanden. Nicht zum wenigsten hatte der Großherzog selbst ein Verdienst am Gelingen; durch rege persönliche Anteilnahme und durch pekuniäre Beihilfe förderte er diese außergewöhnlichen Leistungen.

Was Mozart anbetrifft, so galt die Reform in erster Linie der Oper "Don Juan". Hierbei war der Intendant selbst die treibende Kraft. Während seiner Breslauer Zeit hatte er sich in theoretischen Auseinandersetzungen um eine szenische und textliche Reinigung der in beiden Beziehungen im Laufe der Zeit verunstalteten Oper bemüht; der Fund des ursprünglichen italienischen Textbuches des Lorenzo da Ponte hatte ihn dazu veranlaßt. Unter Mitarbeit von Bernhard Gugler 48 ), der eine getreue Übersetzung des von Mozart benutzten Textes lieferte, und einigen andern Mozartkennern 49 ) war die Oper mit Benutzung der Originalpartitur in ihrer ursprünglichen Form wieder hergestellt worden. Wolzogen entwarf dazu ein vollständiges Szenarium 50 ) und


47) Dieses Lustspiel entstand mit zwei anderen in den Jahren 1856 - 63 und wurde später von Reuter selbst noch umgearbeitet, wobei er den Dialog einiger Personen ins Plattdeutsche brachte.
48) Rektor der Polytechnischen Schule in Stuttgart.
49) Dr. Wendling aus Nymphenburg und Dr. C. Niese aus Dresden.
50) Als Buch erschienen 1869 in Breslau unter dem Titel "Don Juan, Oper in 2 Akten von W. A. Mozart, neu szeniert und mit Erläuterungen versehen" von A. von Wolzogen.
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brachte es in Schwerin zu Mozarts 113. Geburtstag am 27. Januar 1869 mit neuen, von ihm angegebenen Dekorationen zur Aufführung. Zu diesem Tage war eine Einladung an alle Bühnenleiter, Kapellmeister und Regisseure der deutschen Bühnen und an erste Kritiker ergangen 51 ); erschienen war jedoch nur Theaterdirektor Lobe aus Breslau, Hofkapellmeister Radecke als Vertreter Hülsens und der Berliner Kritiker Dr. Kugler. Das Interesse beim Schweriner Publikum war groß, zunächst zeigte sich jedoch gegenüber der neuen Form eine Befremdung, die erst allmählich wich, um einem begeisterten Beifall Platz zu machen. Dieser galt in erster Linie der sehr gelungenen Inszenierung mit den vom Theatermaler Willbrandt verfertigten Dekorationen. Der neue Text von Gugler fand weniger Anklang. Man vermißte darin alte, lieb gewordene Stellen. Dies ist auch wohl der Hauptgrund dafür gewesen, daß sich diese Form der Oper auf andern Bühnen nicht eingebürgert hat, denn die stilisierte Inszenierung Wolzogens war nicht ausführbar ohne den eng damit verbundenen Text. Eine Kritik Kuglers 52 ) zollt der Bearbeitung jedoch uneingeschränktes Lob, sie betont vor allem die innige Verbindung zwischen dem neuen Text und der neuen Szenierung und die große Feinheit, mit der jeder Ausdruck den Wendungen des Komponisten angepaßt sei. Weniger günstig lauten andere Kritiken 53 ) über die Textrevision, alle sind sich dagegen einig im Lob der szenischen Einrichtung. In der Wiederherstellung des zweiten Finale, das vorher nie gespielt wurde, sah man allgemein das Hauptverdienst der Bearbeitung, und dieses sowie Einzelheiten aus der Inszenierung sind von andern Bühnen vielfach übernommen worden. Im allgemeinen blieb dies Unternehmen jedoch nur ein ehrenvoller Versuch, Mozarts Meisterwerke in einer möglichst getreuen Form wiederzugeben. Für die heutige Bühne kann die im Geiste jener Zeit naturalistische Stilisierung der Oper durch Wolzogens Szenarium auch nicht mehr maßgebend sein, da der moderne Geschmack ein wesentlich anderer ist. In Schwerin konnte die Oper in ihrer neuen Form in derselben Saison noch viermal wiederholt werden und ist auch, solange Schmitt Kapellmeister war, stets so aufgeführt worden. Die anfänglich mit Streichquartett und Klavier begleiteten Secco-Rezitative wurden seit September 1871 vom Kapellmeister nur mit Klavier begleitet, wie es zu Mozarts Zeiten üblich gewesen war. - Von den übrigen Mozartopern erschien


51) "Signale für die musikalische Welt" 1869, S. 137.
52) Norddeutsche Allgemeine Zeitung 1869, Nr. 44.
53) P. von Kücken in "Signale f. d. m. Welt" 1869, S. 217 f.
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"Cosi fan tutte" am 29. Februar 1868 ebenfalls mit Text von Gugler in einer einmaligen Aufführung, ferner am 10. Dezember 1871 sein "Idomeneus", der auch nur dreimal gespielt wurde, und am 20. Dezember 1872 der "Schauspieldirektor" mit neuem Text, der jedoch den sonst üblichen von Louis Schneider nicht zu verdrängen vermochte. Seine andern größeren Opern "Figaros Hochzeit" und "Die Zauberflöte" wurden neu einstudiert und neben "Don Juan" oft gegeben. Es kamen im ganzen 78 Mozartaufführungen zustande.

Für die Geschichte des Theaters noch bedeutender waren die Wagneraufführungen dieser Periode, im besonderen die epochemachenden Walküreaufführungen von 1878. Von den bisher in Schwerin bekannten Werken wurde der "Fliegende Holländer" im Mai 1868 mit Carl Hill in der Titelrolle neu einstudiert und gleich "Tannhäuser" und "Lohengrin" in der Saison mehrere Male gespielt. Nur im Kriegsjahr 1870/71 konnten wegen erheblicher Lücken im Orchester keine großen Opern gegeben werden. Am Ende der ersten Saison 1867/68 wurde "Rienzi" einstudiert und am 3. Mai zum erstenmal unter lebhaftem Beifall gespielt; am 10. Mai fand eine Wiederholung statt, eine weitere Aufführung mußte wegen Heiserkeit des Rienzi - Sängers ausfallen. 1869/70 wurde es noch zweimal gespielt. Wagner selbst war auf der Suche nach den geeigneten Kräften für die ersten Bayreuther Festspiele nach Schwerin gekommen und hatte am 26. Januar 1873 einer Aufführung des "Fliegenden Holländers" beigewohnt. Carl Hill gefiel ihm darin so gut, daß er ihn für die Alberich - Rolle im Ring für Bayreuth gewann. Bei dem Wagner zu Ehren veranstalteten Festessen in Sterns Hotel nahm der Meister Gelegenheit, in warmen Worten anzuerkennen, wieviel man in Schwerin für Förderung seiner Werke getan habe 54 ). Seit den Bayreuther Festspielen vom 13. bis 17. August 1876 wuchs das Interesse für Wagners Kunst in Schwerin. 1877 war auf ausdrücklichen Wunsch des Großherzogs, der selbst an den Festspielen teilgenommen hatte, das Aufführungsrecht des Nibelungenringes erworben worden 55 ). Während der Wintersaison 1877/78 ging man zunächst an die Einstudierung der "Walküre", die hier in Schwerin nach Bayreuth zum erstenmal über die Bühne gehen sollte. Es war dies für eine Bühne wie Schwerin kein kleines Unternehmen und zeugt für die bedeutenden Fähigkeiten sowohl der Leiter als auch der Mitwirkenden. Nach umfangreichen Vorbereitungen konnte die erste Auf-


54) Vgl. Quade, Chronik der Stadt Schwerin, 1892.
55) Es wurden dafür 6000 Mk. gezahlt.
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führung am 7. Januar 1878 stattfinden 56 ). Die Kostüme und Requisiten waren genau nach Bayreuther Muster entworfen und die Bühnenbilder von Willbrandt im Anschluß an die Hoffmannschen Entwürfe angefertigt. Die wabernde Lohe im letzten Akte wurde nicht wie in Bayreuth 1876 durch beleuchtete Dämpfe, sondern durch richtige Flammen dargestellt. Die Erscheinung der Walküren in den Wolken fiel aus. Die Aufführung sollte laut Theaterzettel von 6 bis 10 1/2 Uhr dauern. Bei der Leitung des Orchesters zeigte sich das Kunstverständnis von Alois Schmitt, der am Regisseur Günther und am Chordirektor Stocks bei der Einstudierung tüchtige Helfer hatte. Der Intendant konnte nur noch den Proben beiwohnen, da eine längere Krankheit ihn für den Rest der Saison dienstunfähig machte. Die unter größter Sorgfalt vorbereitete Aufführung erregte im Publikum einen wahren Beifallssturm. Die Kritik betont besonders die glänzenden Leistungen des Orchesters und das harmonische Zusammenwirken mit den Darstellern. Die Aufmerksamkeit der gesamten Musikwelt richtete sich mit Spannung auf Schwerin, von allen Seiten strömten kunstliebende Besucher herbei. Die erste Wiederholung fand schon am 9. Januar statt, die zweite am 20. Hierzu waren Extrazüge für Besucher aus Rostock, Güstrow und Wismar eingelegt, die 730 Fremde herbeiführten. Das Haus konnte kaum alle Zuschauer fassen. Am 31. Januar fand wieder eine Vorstellung für Schweriner statt, am 9. Februar eine für Besucher aus Lübeck, Schönberg und Grevesmühlen, zu der etwa 550 Fremde mit Extrazug erschienen. Zum 24. Februar kamen aus Hamburg und Lübeck gegen 500 Kunstfreunde. Am 1. März wiederum eine Vorstellung für Schweriner und am 24. März eine Aufführung, zu der 95 Mitglieder des Berliner Wagner - Vereins mit Extrazug kamen. Unter den Berliner Gästen befanden sich viele angesehene Persönlichkeiten, u. a. Paul Lindau, damals Redakteur der "Gegenwart", Ernst Dohm, Redakteur des "Kladderadatsch", und Kalisch. Der Beifall war auch nach dieser Aufführung groß. Am 12. und 28. April waren wieder Vorstellungen für Schweriner und am 12. Mai nochmals eine für Fremde, so daß die "Walküre" im


56) Besetzung der 1. Walkürenaufführung:
Besetzung der 1. Walkürenaufführung
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ganzen elfmal in dieser Saison aufgeführt wurde. Die Anerkennung der Schweriner Aufführung war allgemein, selbst die verwöhnten Berliner hielten mit ihrem Lob nicht zurück; Paul Lindau gestand zu, daß die [Symbolperngesellschaft des Schweriner Hoftheaters geradezu den Enthusiasmus der Berliner Gäste erregt habe, und daß selbst denen, die in Bayreuth gewesen waren, die Aufführung keine Enttäuschung, sondern manche freudige Überraschung bereitet habe 57 ). Vor allen Dingen fand Hill als "Wotan" uneingeschränkte Anerkennung. Er soll Betz, seinen Vorgänger in dieser Rolle in Bayreuth, vollkommen erreicht haben. Auch alle übrigen Sänger und Sängerinnen fanden reiche Anerkennung, nicht zum wenigsten das Orchester mit seinem trefflichen Leiter. Die letzte Szene mit dem Feuerzauber brachte, wenn auch noch keine endgültige Lösung der Aufgabe, so doch Bayreuth gegenüber einen Fortschritt. - Im Herbst des Jahres 1878 ging man an die Einstudierung von "Siegfried". Am 6. Oktober 1878 konnte die erste Aufführung stattfinden 58 ). Eine Wiederholung für auswärtige Besucher folgte am 20. Oktober; dazu wurde aus Hamburg und Lübeck ein Extrazug eingelegt. Eine weitere Aufführung kam dann noch am 27. Oktober zustande. Das Interesse im Publikum war jedoch im Vergleich mit dem für die "Walküre" nur gering, alle drei Vorstellungen fanden bei nicht ganz ausverkauftem Hause statt. Der Grund lag eines Teils in der weniger gelungenen Aufführung, andererseits in dem Umstand, daß der hohen Kosten wegen die Vorstellungen zu hohen Preisen stattfinden mußten. Auch machte diese Aufführung schon deshalb nicht so viel von sich reden, weil der "Siegfried" inzwischen auch schon in Leipzig herausgebracht worden war. Der Komponist und Musikschriftsteller W. Langhans behauptet, daß die Aufführung hinsichtlich der schwierigen Inszenierung einen Vergleich mit Bayreuth keineswegs zu scheuen habe, obgleich in Schwerin nicht alles gelungen sei 59 ). - Nachdem der Intendant dem Großherzog über die großen Unkosten, die durch Aufführung des Nibelungenringes verursacht wurden, Bericht erstattet hatte, wurde beschlossen, die "Götterdämmerung" nur ein-


57) Kritik aus der "Gegenwart", abgedr. in den Mecklb. Anzeigen 1878 Nr. 77.
58) Besetzung der ersten Siegfried-Aufführung:
Besetzung der ersten Siegfried-Aufführung
59) Artikel der "Neuen Berliner Musikzeitung", abgedr. in den Mecklb. Anzeigen 1878, Nr. 245.
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zustudieren, falls es innerhalb des Etats möglich wäre. Da dies nicht der Fall war, und die vorhandenen Kräfte auch als nicht zureichend erachtet wurden, sah man von einer Aufführung dieses letzten Teils vorläufig ab. Im November 1878 wurde die "Walküre" noch zweimal bei nicht ganz vollem Hause aufgeführt. Darauf ließ man den Ring ruhen. - In der Saison 1881/82 wurden auch die "Meistersinger" einstudiert, die inzwischen ihren Siegeszug über die deutschen Bühnen angetreten hatten. Die erste Aufführung in Schwerin fand am 11. November 1881 statt 60 ). Sie erregte im Publikum helle Begeisterung. Von den Solokräften waren besonders gut: Hill als "Hans Sachs", Witt als "Walther" und Frl. Galfy als "Eva". Wiederholungen der Aufführung fanden am 13. und 20. November, 30. Dezember 1881, 15. Januar und 5. März 1882 statt. -

Außer Mozart und Wagner, dessen Werke in 134 Aufführungen auf die Bühne kamen, wurden auch die andern deutschen Opernkomponisten bevorzugt. Webers Opern erlebten 69 Aufführungen. 1874/75 wurde "Euryanthe" neu einstudiert und der "Freischütz" mit neuen Dekorationen versehen, die dem Publikum sehr gefielen. Lortzing war mit 61 Aufführungen vertreten, Beethovens "Fidelio" wurde 20mal gespielt. Kreuter gelangte mit seinen Opern 34mal auf die Bühne, Marschner 20mal, davon in erster Linie mit "Hans Heiling"; im Februar 1881 wurde sein "Vampyr" neu einstudiert. Neu waren auf dem Gebiet der deutschen Oper im Oktober 1872 der "Haideschacht" von Franz Holstein, der es nur zu drei Aufführungen brachte, und im März 1876 die der "Widerspenstigen Zähmung" von dem früh verstorbenen Komponisten Hermann Götz. Von demselben Komponisten ging eine nachgelassene, von Franck vollendete Oper "Francesca da Rimini" am 15. Januar 1882 unter großem Beifall über die Bühne und wurde bis zum Brand des Theaters am 16. April noch dreimal wiederholt. Eine vierte angesetzte Wiederholung wurde am 22. April als Konzertaufführung im Saal der Tonhalle zum Besten der Familie des verunglückten Feuerwehrmanns Berger gegeben. Als neu ist noch im März 1877 die Spieloper "Das goldene Kreuz" von Ignaz Brüll zu verzeichnen; sie wurde 1875 in Wien zum erstenmal gespielt und hat sich seitdem bis heute auf dem Spielplan gehalten. - Von den französischen


60) Besetzung der ersten Meistersinger-Aufführung:
Besetzung der ersten Meistersinger-Aufführung
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und italienischen Opernkomponisten steht Auber mit 58 Aufführungen an erster Stelle, neu war im April 1879 seine Oper "Der erste Glückstag". Neben ihm folgt Meyerbeer mit 44 Aufführungen, an denen die "Hugenotten" den größten Anteil hatten. Ferner Verdi mit 39 Aufführungen, sein "Maskenball" am 27. Februar 1880 zum erstenmal in Schwerin. Donizetti war an 31 Abenden vertreten, Gounod an 30. Flotows Opern erlebten nur 26 Aufführungen in diesen Jahren, davon zum erstenmal die komische Oper "Zilda" im Dezember 1867, die nach einer zweiten Aufführung wieder vom Spielplan verschwand, und am 1. März 1879 die vieraktige Oper "Alma", in früherer Form "Indra" genannt 61 ). Boieldieu war mit 19 Aufführungen vertreten, Rossini mit 18, Halévy mit 16, außerdem Nikolai, Méhul, Adam u. a. m. Als neu in der Reihe der ausländischen Komponisten erschienen Delibes, dessen komische Oper "Der König hat's gesagt" einigen Anklang fand, und Charles Thomas mit der komischen Oper "Raymond" im Januar 1870 und mit "Mignon" im Februar 1875; letztere wurde ein beliebtes Repertoirestück.

Personal.

Schauspiel . Gemäß dem Charakter einer gründlichen Schulung zur Heranbildung junger Talente, den Wolzogen dem Hoftheater wenigstens auf dem Gebiet des ernsten Dramas zu geben suchte, ist im Personal ein häufiger Wechsel zu beobachten. Der Intendant war unermüdlich, junge begabte Schauspieler und Schauspielerinnen heranzuziehen und in seinem Sinne weiter zu bilden und zu fördern.

Die ersten Heldenrollen spielte zunächst Adolf Bethge 1850 - 82, ihm gelang besonders gut der "Egmont". In den 70er Jahren ging er allmählich zum älteren Fach über. Neben ihm spielte auch Anton Feltscher bis 1870 erste Helden. 1871 - 78 wurde Wilhelm Schneider 62 ) verpflichtet; er begann in Schwerin seine Bühnenlaufbahn als jugendlicher Held. Wolzogen erkannte jedoch bald seine Begabung fürs Fach der älteren Helden und Charakterrollen und beschäftigte ihn dementsprechend. Schneider entwickelte sich bald zu einem vortrefflichen Darsteller; bei der


61) Vgl. Jahrbuch 87, S. 87.
62) Geb. 19. Sept. 1847 in Petersburg, kam 1871 nach Schwerin, 1878 wurde er für 8000 Mk. Gage ans Münchener Hoftheater engagiert, wo er 1881 zum Regisseur ernannt wurde und lange Jahre wirkte.
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Aufführung der Shakespeareschen Geschichtsdramen zeichnete er sich als "Heinrich IV." besonders aus. 1878 wurde Albert Baumann sein Nachfolger, der bis 1882 der Bühne angehörte. Jugendliche Liebhaber und Helden spielte bis 1868 noch Wilhelm von Horax, dessen Begabung jedoch hauptsächlich im Konversationsstück lag; 1868 - 70 Pachert, 1870/71 Richelsen, der später in Dresden ein geschätzter Liebhaber wurde, 1871/72 von Ernest, 1872 - 74 Krebs, neben ihm Goritz, 1874/75 Hans Lortzing, Sohn des Komponisten; da dieser jedoch nicht sonderlich gefiel, wurde 1875 für ihn Otto Ottbert engagiert, der im Lustspiel sehr gut war und sich im klassischen Drama, z. B. auch als "Heinrich V." und "Heinrich VI.", auszeichnete. 1878 - 91 wirkte dann in seinem Fach Friedrich Rosée. - Das Charakterfach erlitt durch Friedrich Kellers Abschied 1869 einen bedeutenden Verlust. 1869/70 spielte seine Rollen ein Amerikaner Freemann, der viel Talent hatte, jedoch, von Schulden erdrückt, bald durchging. 1871/72 wurde Siegwart Friedmann 63 ), der erste und einzige Schüler Dawisons, gewonnen, zugleich mit ihm seine Gattin, die durch Lasalles Tod berüchtigt gewordene Helene von Rakowitza, geb. von Döniges. Ihre Begabung lag im Fach der Salondamen, doch versuchte sie sich auch in klassischen Rollen. An Friedmanns Stelle trat 1872 Max Drude, der das Charakterfach bis über diese Periode hinaus gut vertrat. Als "Falstaff" und "Richard III." zeichnete er sich besonders aus. Als 2. Charakterspieler ist 1872 - 78 Wassermann zu nennen, der in Schwerin seine Bühnenlaufbahn begann und später in Karlsruhe viel Lorbeeren erntete. - Als erster Komiker und Buffo in der Oper war Leopold Günther sehr beliebt; in ihm hatte das Theater eine bedeutende Stütze, sowohl als Schauspieler als auch als Regisseur. Zweite komische Rollen spielte 1868 - 70 Meinhold, 1862 - 87 Wilhelm Otto.-

Unter dem weiblichen Schauspielpersonal blieb während der ganzen Zeit Frau Rosa Otto-Martineck dem Hoftheater getreu, obgleich ihr glänzende Angebote von größeren Theatern gemacht wurden. In den 70er Jahren vollzog sie mit viel Geschick


63) Geb. 25. April 1842 in Budapest, 1863 in Breslau engagiert, 1864 in Berlin, 1871/72 in Schwerin. Hier bezahlte der Großherzog aus seiner Schatulle 1600 Tlr., um das Engagement Friedmanns und seiner Gemahlin als Kuriosität zu ermöglichen. 1872 - 76 ging Friedmann nach Wien, 1876 - 78 nach Hamburg, später auf Gastreisen. 1883 beteiligte er sich an der Gründung des Deutschen Theaters in Berlin.
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den Übergang vom Fach der Heldinnen zu dem der Heldenmütter. Ihr selten schönes, melodisches Organ verstand sie hervorragend zu meistern; in Rollen mit vorwiegend rethorischer Bedeutung war sie daher vorzüglich. Für die jugendliche Heldin und Liebhaberin Hermine Delia gewann der Intendant die noch sehr jugendliche Hermine Bland 64 ) 1868 - 71, die er selbst sorgsam und mit viel Erfolg zur tragischen Liebhaberin ausbildete. Sie gewann sehr bald die Herzen der Schweriner, die sie bei ihrem Abschied in der Rolle der "Julia" mit Blumen überschütteten. 1868/69 teilten sich Frl. Hahn und 1869/70 Clara Truhn mit ihr als Anfängerinnen in die tragischen Rollen, ebenso 1870/71 die oben erwähnte Gattin Friedmanns. Als Nachfolgerin der Hermine Bland wirkte 1872 - 75 Emilia Hennies 65 ), die für das tragische Fach sehr begabt war. 1875 - 78 war für ihr Fach die auch als Schriftstellerin bekannte Marie von Ernest engagiert. Sie war 1874 im Berliner Viktoria - Theater zum erstenmal aufgetreten. Im Sommer 1875 studierte Wolzogen mit ihr in Berlin die Rollen des "Klärchen", "Gretchen", der "Emilia" und der "Louise Millerin" ein. Ihr folgte 1878/79 Melanie von Lacroix und 1879 - 84 die 16jährige Bertha Tullinger, die unter den Nachfolgerinnen der Bland die talentvollste war. Ebenfalls unter persönlicher Leitung des Intendanten reifte sie zu einer bedeutenden Schauspielerin heran. Als 1882 ihr Kontrakt ablief, wurde ihre Gage von 2200 M auf 3000 M erhöht, um ihre Kraft dem Theater zu erhalten. Seit September 1882 spielte sie auch mit viel Erfolg graziöse Lustspielliebhaberinnen. - Als Vertreterin der naiven Rollen war die seit 1861 engagierte Philippine Brand noch bis 1872 beschäftigt, auch Rollen der Salondame übernahm sie seit 1868, da aus Geldmangel seitdem keine besondere Kraft dafür engagiert war. Nach ihr folgten verschiedene Vertreterinnen, die sie jedoch nicht erreichten: 1873/74 Frl. Rosée, 1873 - 76 Emilia Becker, 1876/77 Frl. Spettini, 1877/78 Frl. Hülsen, 1878/79 Frl. Link und Frl. Masson, 1879 - 82 Frl. Reichenbach. Seit 1879 wurde wieder eine Salondame engagiert, und zwar bis 1880 Frl. Berger, 1880 - 82 Seraphine Détschy, die sehr bald beliebt wurde. - Als komische Alte blieb Amalie Schramm bis 1872, dann übernahm ihre Rollen zum größten


64) Geb. 24. Dez. 1852 in Wien, 1867/68 erstes Engagement in Cöln, 1868 - 71 in Schwerin, 1871 - 73 in Leipzig, 1874/75 am Wiener Stadttheater, 1875 - 99 in München als tragische Heldin von großem Ruf.
65) 1873 verheiratet mit Wilhelm Schneider und von der Bühne abgegangen.
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Teil die seit 1854 in Schwerin engagierte Christine Gollmann, die im Schauspiel sowie in der Oper viel beschäftigt wurde; am 19. November 1879 feierte sie unter lebhafter Anteilnahme des Publikums ihr 25jähriges Jubiläum. Oper . Der "höchst musikalische, aber reizlose" Heldentenor Braun ging 1868 ab und für ihn wurde Ferdinand Jäger 66 ) aus Cassel engagiert. In dem 1868 neu einstudierten "Lohengrin" schuf er in der Titelrolle eine Glanzleistung; auch als "Tannhäuser" überragte er seine Vorgänger in Schwerin bei weitem. Sein Nachfolger Hermann Schrötter 1870 - 73 erreichte ihn nicht, noch weniger 1873/74 Küch, der schon im nächsten Jahr 1874/75 durch Georg Lederer ersetzt wurde. Diesem lag auch die Lohengrinrolle besonders gut. Bedeutender war jedoch Anton Schott 67 ) 1875 - 77; er war bisher lyrischer Tenor am Berliner Hoftheater gewesen, fand sich aber unter Schmitts Leitung überraschend schnell in sein erweitertes Rollenfach hinein. Sein erstes Auftreten als "Tannhäuser" in der festlichen Aufführung, die das Schauspielhaus nach dem erweiterten Umbau neu einweihte, übertraf bereits die Erwartungen, die man auf ihn setzte. Sein Nachfolger wurde Josef von Witt 68 ); er gastierte 1877/78 zunächst längere Zeit, wurde 1. Februar 1878 fest engagiert und blieb bis 1887 in Schwerin; er war ein viel beliebter, auch in Konzerten oft tätiger Sänger. - Lyrische Tenorrollen sang 1867/68 Seydlmayer, 1868 - 72 Bohlig und seit 1872 Weber. - Für das bis 1868 durch Roschlau besetzte Baritonfach machte Schmitt für das Hoftheater eine glänzende Erwerbung mit Carl Hill. Dieser war 1840 in Idstein in Nassau geboren und wurde zunächst Postbeamter in Frankfurt a. M. Seine schöne Stimme erregte Aufsehen; ange-


66) Geb. 25. Dez. 1839 in Hanau, trat 1865 in Dresden zum erstenmal auf, darauf tätig in Cöln, Hamburg, Berlin, Stuttgart und Cassel. Nach seiner Schweriner Zeit ging er 1870 wieder nach Dresden, 1876 sang er bei den ersten Bayreuther Festspielen den Siegfried und galt lange Jahre als der erste Repräsentant des neuen dramatischen Gesangstils. Seit Anfang der 90er Jahre wirkte er als Gesangslehrer und starb am 13. Juni 1902.
67) Geb. 1846 auf Stauffeneck, war zunächst Offizier, als solcher im Feldzug 1870/71; dann musikalische Ausbildung unter Leitung der Agnese Schebest. 1872 - 75 lyrischer Tenor in Berlin, 1875/77 Schwerin, 1877 - 81 Hannover, danach als Wagnersänger auf Gastspielreisen.
68) Josef Fileck, Edler von Wittinghausen, gen. von Witt, wurde 1843 in Prag geboren. 1867 musikalische Ausbildung in Berlin, dann 1868/69 in Graz, 1869 - 77 in Dresden, 1877 - 87 in Schwerin. Gestorben 17. September 1887.
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feuert durch ein Lob Richard Wagners, der ihn 1862 in Frankfurt singen hörte, ließ er sich ausbilden und widmete sich zunächst dem Oratorien- und Konzertgesang. Erst auf besonderes Anraten von Alois Schmitt wählte er die Bühnenlaufbahn. Am 11. Dezember 1866 sang er zum erstenmal in Schwerin bei der Aufführung des Eliasoratoriums und am 14. Dezember 1868 in einem Konzert. 1868 wurde er am .Hoftheater engagiert 69 ) und betrat als "Jakob" in Méhuls "Joseph in Ägypten" zum erstenmal überhaupt die Bühne. Trotz vieler lockender Anträge blieb er bis zum Ende seiner Bühnenlaufbahn in Schwerin. Am 16. März 1890 trat er zum letztenmal auf in der Rolle des "Fliegenden Holländers". Auf eigenen Antrag wurde er drei Jahre vor Ablauf seines Kontraktes pensioniert und starb am 17. Januar 1893 in geistiger Umnachtung in Schwerin. Er war in diesen Jahren der Stern der Schweriner Oper und hat den Ruf derselben mit begründen helfen. Auf ausgedehnten Gastspielreisen in Deutschland und im Auslande erwarb er viel Ruhm. An Wagners Londoner Konzertunternehmen im Mai 1877 war auch er beteiligt; 1876 sang er in Bayreuth den "Alberich" und 1878 in Schwerin unter allgemeiner Bewunderung den "Wotan", ferner den "Wanderer" im "Siegfried" und den "Hans Sachs" in den "Meistersingern", außerdem viele andere Rollen. - Die ersten Baßpartien sang bis 1876 Hinze, seit 1872 neben ihm Otto Drewes, der 1866 - 68 schon als Anfänger in Schwerin war. Am 16. September 1897 feierte er sein 25jähriges Jubiläum. Für den Bassisten André 1854 - 71, der ebenso wie Hinze auch im Schauspiel aushalf, trat 1871 - 73 Mühe ein, 1879 - 89 von Willem.

Das Fach der ersten dramatischen Sängerin war 1867/68 mit Eugenie Pappenheim nur mäßig besetzt. Ihr folgte 1868 - 71 Marianne Lüdecke aus Karlsruhe; ihre .Hauptrolle war die "Senta". 1871 - ist Frl. Csányi zu nennen, die besonders als Wagnersängerin vortrefflich war. Sie verließ die Bühne und verheiratete sich mit Alois Schmitt. An ihre Stelle trat 1873 - 76 Virginia Gungl, Tochter des Komponisten Joseph Gungl. Als sie nach einer glänzenden Abschiedsrolle als "Elsa" Schwerin verließ, trat an ihre Stelle Thoma Börs 1876 - 79, eine grundgebildete Sängerin, die sich bei den Aufführungen der "Walküre" als "Sieglinde" und später als "Brünhilde" besondere Anerken-


69) Als Kammersänger wurde er für 3000 Mk. verpflichtet, als Hofopernsänger für 2400 Mk. und Spielhonorar, später auch 3000 Mk. 1882 wurde sein Kontrakt unter 600 Mk. Gehaltszulage verlängert und ihm die Zusicherung einer Pension von 3600 Mk. gegeben.
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nung erwarb. 1879 - 82 sang Frl. Köppler erste Partien und neben ihr wurde für hochdramatische Rollen Hermine Galfy aus Königsberg engagiert, die von 1880 - 86 der Bühne angehörte. Außerdem sind für erste Sopranpartien noch Frl. Schaffrot 1870 - 72 und Leontine von Dötscher 1877 - 82 zu erwähnen. - Als Koloratursängerin war seit 1866 Magdalene Murjahn engagiert. Sie studierte im Sommer 1868 bei der berühmten Gesangskünstlerin Pauline Viardot - Garcia, verließ aber schon 1869 unter allgemeinem Bedauern Schwerin. 1869 - 72 vertrat ihre Rollen Josephine Rudolff, 1873/74 Frl. Manschinger, 1874 - 79 Frl. Lindemann, Tochter des Casseler Sängers E. Lindemann. Ihre Nachfolgerin war 1879 - 82 Lona Gulowsen, ebenfalls eine Schülerin der Garcia. Unter den Soubretten zeichnete sich in dieser Zeit besonders Kätchen Rothaus, 1874 - 76, und als Mezzo - Sopran-Sängerin Katharina Lorch 1868 - 70. - Für den 1866 ausscheidenden Ballettmeister Louis Bernadelli wurde 1867 Polletin engagiert und als Solotänzerin Frl. Fugmann; beide gingen jedoch 1872 ab, da das Ballett abgeschafft wurde. Für Gruppierungen und Chortänze in der Oper wurde Frau Lydia Hinze, geb. Bernadelli, von 1872 - 76 verpflichtet.

Gäste.

Im Schauspiel sind verhältnismäßig wenig Gastspiele zu verzeichnen, da der Intendant meist mit eigenen Kräften auszukommen suchte und nur außergewöhnliche Größen zuweilen zur Belebung des Repertoires heranzog. Darunter sind zu nennen: Emil Devrient vom 4. bis 19. November 1867 in acht Rollen, am 18. November 1867 vor König Wilhelm trat er als "Rubens in Madrid" auf 70 ). Ferner Carl Sontag, der aus alter Anhänglichkeit stets jubelnd begrüßt wurde. Im Februar 1869 und im Januar 1873 trat er in je zwei kleinen Lustspielen auf. Vom 20. Februar bis 1. März 1874 spielte er an vier Abenden unter besonderem Beifall seine Glanzrolle als "Dr. Wespe". - Louise Erhartt aus Berlin wurde im Januar 1868 für drei Gastrollen gewonnen und hinterließ als "Klärchen", "Gretchen" und "Maria


70) Nach der Vorstellung sagte der König zum Intendanten: "Wenn Sie das Stück wieder geben, so lassen Sie den Rubens eine Photographie von seiner Geliebten ausbitten, dann können Sie sich die vier nächsten Akte sparen." - Devrient bekam für diese Gratisvorstellung einen Brillantring.
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Stuart" in Schwerin einen unverlöschlichen Eindruck 71 ). - Friedrich Haase, von 1870 - 76 Direktor des Leipziger Stadttheaters, spielte im Dezember 1869 an drei Abenden in Schwerin bei völlig ausverkauftem Hause, außer mehreren Lustspielrollen auch den "Hamlet". - Emmerich Robert aus Wien trat vom 5. bis 12. März 1875 zum erstenmal in Schwerin auf, und zwar als "Romeo", "Hamlet", "Mortimer" und "Max Piccolomini", 1878 kam auch der berühmte Ludwig Barnay nach Schwerin und trat vom 7. bis 27. Februar in fünf Rollen auf, u. a. als "Marquis Posa" und "Graf Essex". - Der Wiener Komiker Wilhelm Knaack trat am 28. und 29. März 1881 in sechs Stücken vor völlig ausverkauftem Hause auf, während er im folgenden Jahr vom 12. bis 27. März nicht mehr so viel Anziehungskraft auszuüben vermochte.

Etwas zahlreicher waren die Operngäste von 1877 - 82: Die ungarische Sängerin Aglaya Orgeni, eine Schülerin der Garcia, war ein beliebter Gast in Schwerin. 1868 sang sie vom 18. März bis 4. April in sechs Rollen, im März 1874 an zwei Abenden und vom 12. Januar bis 18. April 1888 in sechzehn Rollen. Darunter war die Erstaufführung von Verdis "Maskenball" am 27. Februar, bei der sie die "Amelia" sang, und am 4. März eine Lohengrinvorstellung, in der sie als "Elsa" neben Anton Schott als "Lohengrin" und Marianne Brandt (Berlin) als "Ortrud" auftrat. - Pauline Lucca aus Berlin sang am 27. April 1868 in einem einmaligen Gastspiel die "Margarethe" "primadonnenhaft gleichgültig" (für 500 Tlr. Honorar). Theodor Wachtel sang vom 21. bis 26. November 1873 den "Raoul", "Manrico" und seine Lieblingsrolle den "Chapelou" zum Besten der Witwenkasse des Orchesters. - Der Berliner Hofopernsänger Franz Diener trat vom 19. bis 28. Januar 1874 in vier Opernvorstellungen auf, davon zweimal als "Lohengrin"; außerdem auch in zwei Konzerten. - In derselben Saison am 6. April William Müller aus Hannover als "Tannhäuser"; am 9. März 1879 mit Mathilde Mallinger zusammen in "Lohengrin". - Im April 1875 trat der Münchener Tenor Franz Nachbauer als "Lohengrin" in der silbernen Rüstung König Ludwigs II. und als "Raoul" auf. Beide Vorstellungen fanden bei erhöhten Preisen zugunsten der Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger und des Pensionsfonds statt. - Die damals in Berlin engagierte Minna Hauk kam am 25. Februar 1877 zu einmaligem Gastspiel nach Schwerin und begeisterte als "Mignon" das vollbesetzte Haus.


71) Für diese wie auch für die meisten andern Gastvorstellungen wurde ein Spezialabonnement ausgegeben.
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Kapellmeister und Orchester.

Alois Schmitt entwickelte in dieser Zeit eine sehr rege Tätigkeit als Leiter der Kapelle, die er durch Berufung tüchtiger Kräfte fast ganz neu zusammensetzte 72 ). 1873 bestand sie aus 30 engagierten Mitgliedern, drei auswärtigen Musikern, drei Schweriner Hilfsmusikern und neun Hoboisten mit fester Gage für sieben Monate. In den 60er Jahren war der Etat für die Kapelle herabgesetzt worden, wurde nun aber auf dringendes Anraten des Intendanten und Kapellmeisters wieder erhöht, da größere Opern sonst nicht gespielt werden konnten. Im Verhältnis zu andern Theatern 73 ) wurde in Schwerin immerhin noch wenig für die Kapelle ausgegeben. Wenn trotzdem die Aufführungen der großen Wagneropern gelangen, so ist das der umsichtigen Leitung Schmitts in erster Linie zuzuschreiben. Als dieser am 19. November 1881 sein 25jähriges Jubiläum feierte, wurden ihm viele Beweise der Anerkennung zuteil. Bei der am folgenden Tage stattfindenden Meistersingeraufführung nahm auch das Publikum Gelegenheit, ihm seine Anerkennung und Verehrung auszudrücken. Außer den üblichen Konzertveranstaltungen im Abonnement, zu denen viele namhafte Künstler jener Zeit herangezogen wurden 74 ), veranstaltete Schmitt im Januar und Februar 1881 zum erstenmal in Schwerin musikalische Morgenfeiern. An sechs Sonntagen wurden nacheinander alle neun Symphonien Beethovens und vier Ouverturen zur Aufführung gebracht. Auch fanden das 5., 7. und 8. der Mecklenburgischen Musikfeste in Schwerin unter seiner Leitung statt. Im März 1878 erließ er in den Zeitungen einen Aufruf zur Gründung eines Mecklenburgischen Wagnervereins, als Zweigverein des Bayreuther, zur Erleichterung und Förderung der im Sommer 1880 geplanten "Parsifal"-Aufführung in Bayreuth. Ob dieser Verein damals zustande gekommen ist, entzieht sich meiner Kenntnisnahme. - Musikdirektor war 1870 - 73 Gustav Härtel, 1873 - 77 Wilhelm Stade. 1881 wurde Arthur Meißner als Leiter der Spieloper engagiert. Er wurde 1892 Hofkapellmeister, 1920 Generalmusikdirektor, und war bis 1. Januar 1922 in Schwerin tätig. - Christian Daniel Stocks leitete den Chor noch bis 1881, nach seinem Tode übernahm 1881 - 92 Fritz Becker dieses Amt, der bereits seit 1859 als Hornist in der Kapelle tätig war.


72) Vgl. Clemens Meyer a. a. O ., S. 222 - 227.
73) 1867/68 zahlte man für die Kapelle in Mannheim 12 600 Tlr., Cassel 18 328 Tlr., Braunschweig 17 343 Tlr., Dessau 22 685 Tlr., Weimar 17 140 Tlr. In Schwerin dagegen 9681 Tlr. und seit 1869 12 - 13 000 Tlr.
74) Vgl. Clemens Meyer a. a. O., S. 204 f.
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Die Finanzen und das Publikum.

Mit Beginn der neuen Intendanz 1867 wurde der Zuschuß um 4000 Tlr. etwa erhöht und betrug danach gegen 67 000 Tlr. Bei den steigenden Lebensbedürfnissen und Gagen genügten die Mittel jedoch noch nicht, und trotz Ersparnissen auf manchen Gebieten konnte der Etat nicht innegehalten werden. Der Intendant schlug deshalb vor, entweder erhöhte Opernpreise einzuführen und durch günstigere Bahnverbindung Fremden den Theaterbesuch zu erleichtern oder die Oper ganz abzuschaffen und nur die Kapelle zu erhalten für ein mit dem Theater verbundenes Konzertinstitut. Auch schlug er vor, die Vorstellungen in Doberan fallen zu lassen, da die dortigen Einnahmen im Verhältnis zu den Kosten viel zu gering waren. Dies geschah denn auch seit dem Sommer 1874. 1873/74 wurden zur teilweisen Deckung der Mehrkosten die Eintrittspreise erhöht 75 ), da man an ein Aufgeben der Oper nicht denken wollte. Auch wurden durch den inneren Umbau des Theaters 1875/76 zweihundertacht Kassenplätze gewonnen, die eine Mehreinnahme ermöglichten. Zu Anfang der 70er Jahre machte sich hier wie überall die Theaterkrisis bemerkbar; auch hatte das Hoftheater damals unter der Konkurrenz des Thaliatheaters zu leiden, das weit in den Winter hinein Vorstellungen gab, zu denen sich das Publikum sehr hingezogen fühlte. Besonders die Vorstellungen der Offenbachschen Operetten waren sehr beliebt. Um so mehr mußte daher der Intendant darauf bedacht sein, das Publikum durch gute Aufführungen an das Hoftheater zu fesseln. Um mehr Gelegenheit zu haben, die klassischen Aufführungen zu wiederholen, führte er von 1874/75 ab Volksvorstellungen zu halben Preisen ein. Gelegentlich einer Kritik von "Romeo und Julia" im Februar 1881 heißt es u. a.: "Der Herr Intendant zeigt auch in diesem Spiel, welches Interesse er für das große Drama in seinem Personal zu wecken und im Publikum zu fördern


75) Preise seit Januar 1874, mit geringen Variationen bis 1882:
Preise seit Januar 1874, mit geringen Variationen bis 1882
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weiß. Denn wir erleben es bei guter Aufführung und gutem Studium klassischer Dichtungen, daß auch im Publikum sich eine Zustimmung zeigt, die bis dahin nicht bestand. Die Freude an dergleichen Darstellungen, wie sie jetzt geboten werden, übt sich auch im fleißigeren Besuch des Hauses 76 )." Im allgemeinen war die Oper jedoch beliebter und erfreute sich eines zahlreicheren Besuches.

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76) Mecklb. Anzeigen 1881, Nr. 32.
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III.

Die Aufführungen
des Schweriner Hoftheaters
in Doberan, Ludwigslust und
Wismar

von

Dr. Helene Tank=Mirow.

Vignette
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D ie Geschichte des Schweriner Hoftheaters von 1836 bis 1882 1 ) wäre nicht vollständig, wollte man nicht einen Blick werfen auf seine Wirksamkeit außerhalb Schwerins. Diese verteilte sich in den ersten Jahren auf die Städte Doberan, Ludwigslust und Wismar. Der Aufenthalt in Doberan und Ludwigslust entsprach dem Sommer- und Herbstaufenthalt des Hofes an diesen Orten, der Wismarer Aufenthalt dagegen war ein Rest der unter Krampe und den andern Direktoren üblichen Sitte, in allen größeren Städten Mecklenburgs Vorstellungen zu geben. So führte das Theater in den ersten Jahren, als noch alle drei Städte besucht wurden, ein Wanderleben, das für die Schauspieler selbst vielerlei Unbequemlichkeiten mit sich brachte und auch in finanzieller Hinsicht eher nachteilig als vorteilhaft wurde. In künstlerischer Beziehung kann man diese auswärtigen Spielzeiten als eine Vorübung für die Schweriner Zeit ansehen, die jedenfalls immer den Schwerpunkt in der Tätigkeit des Theaters bildete, und aus diesem Grunde haben sie sicherlich ihr Gutes gehabt. Andererseits war es für die Künstler schwierig, sich immer wieder an neue Verhältnisse zu gewöhnen, und das Publikum in diesen Städten war auch viel zu klein, um einen wirksamen Einfluß ausüben zu können. Großherzog Paul Friedrich ließ zugunsten der Schweriner Spielzeit den Aufenthalt in Wismar und Ludwigslust eingehen, und nur Doberan blieb als dauernder Sommeraufenthalt des Theaters. Nach 1842 wurden in Wismar jedoch die Aufführungen wieder aufgenommen.

Doberan.

In Doberan fanden die Vorstellungen des Hoftheaters von 1836-73 jährlich in den Monaten Juli und Auguft statt, in der Zeit, wo reges Badeleben in dem kleinen Ort herrschte. Das Hoftheater trug hier durchaus das Gepräge eines Sommertheaters, die Kunstleistungen wurden nur nach dem Grade der gebotenen Unterhaltung beurteilt. Daher konnte es geschehen, daß sogar bei einem Gastspiel des berühmten Carl Seydelmann die Teilnahme nur sehr mäßig war, während die Tänzerin Marie Taglioni aus Petersburg bei aufgehobenem Abonnement verschiedene Abende in einer Saison vor dicht besetztem Hause tanzen konnte 2 ). - Das Repertoire war im wesentlichen das gleiche wie in Schwerin, doch überwog hier noch mehr die leichtere Kunst. Für große klassische


1) Jahrbuch 87, S. 71 .und 88, S. 59.
2) 1838 an vier Tanzabenden 2462 TIr. 21 Sch. Einnahmen,
1839 an fünf Tanzabenden 3533 TIr. 40 Sch. Einnahmen,
1840 an vier Tanzabenden 2399 TIr. - Sch. Einnahmen.
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Aufführungen und große Opern reichte schon die Bühne und die Maschinerie nicht aus. Trotzdem wagte man sich hier an "Tannhäuser" und "Lohengrin" heran, die dann auch wohl den bescheidenen Verhältnissen entsprechend ausgefallen sein mögen. Bis 1855 leitete der Intendant Zöllner selbst das Theater in Doberan; seit Anstellung des technischen Direktors Steiner 1856 überließ man diesem die Leitung, und die Intendanten kamen nur vorübergehend selbst dorthin, um etwaigen Gastspielen neuer Kräfte beizuwohnen. Das Personal mußte sich verpflichten, das Theater auf seinen Wanderungen überall hin zu begleiten; dieser Umstand beeinträchtigte häufig das Engagement bedeutender Künstler. Die Musik für die Oper stellte auch hier die Theaterkapelle, die außer dem Theaterdienst Promenadenkonzerte auszuführen hatte. Zur Verstärkung wurden Mitglieder der ebenfalls zu diesem Zweck anwesenden Militärkapelle herangezogen, auch gelegentlich Mitglieder des Rostocker Hornistenkorps, wie z. B. im August 1840.

Das Schauspielhaus, in dem die Vorstellungen stattfanden, war 1805/06 von dem Baumeister Severin, dem Schöpfer aller größeren Bauten Doberans aus jener Zeit, erbaut worden. Als Vorbilder dienten ihm das Theater in Charlottenburg und das Goethetheater in Lauchstädt. Es war in Doberan am sogenannten Kamp gelegen, an der Stelle, wo jetzt das Gebäude des Gymnasiums steht, und machte von außen den Eindruck eines vornehmen Bürgerhauses. Ein langgestreckter, rechteckiger Grundriß nahm die Bühne mit den dahinterliegenden Garderoben und den ovalförmigen Zuschauerraum auf. Das Haus war zweigeschossig mit Mansarddach und regelmäßig gegliederter Fassade 3 ). Es maß in der Länge 139 Fuß, in der Breite 62 1/2 Fuß, in der Höhe 34 Fuß. Die Öffnung der verhältnismäßig großen Bühne war 30 Fuß breit, 22 Fuß hoch bei einer Tiefe von 45 Fuß. An den Seiten befanden sich je sechs feste Kulissenleitern, auch waren vier Versenkungen angebracht. Die Garderobenverhältnisse waren recht primitiv; für die Verwaltung war gar kein Platz vorhanden. Die Eingänge von der Straße führten unmittelbar in die Korridore ohne Vorflur. An den Raum für das Orchester schloß sich der Sperrsitz, dahinter befand sich, um einige Stufen erhöht, die fürstliche Loge und daran anschließend Parkett und Parterre. Die ovalen Wände des Parketts waren durch hohe Arkaden durchbrochen, hinter denen in halber Höhe die Galerie angebracht war. Der Zuschauerraum faßte 311 Plätze; die Preise betrugen seit 1848 für: Parkett 36 Sch., I. Rang für Doberaner 20 Sch., Rangloge 14 Sch., Galerie 8 Sch.


3) Abbildungen in dem Buch von Dr. Hans Thielcke: Die Bauten des Seebades Doberan - Heiligendamm um 1800 und ihr Baumeister Carl Theodor Severin.
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Im Abonnement hatten die Doberaner Vorzugspreise vor den Fremden, 1860 wurde dieser Unterschied jedoch aufgehoben. - Während in Ludwigslust bereits 1847 und in Wismar 1859 die letzte Saison stattfand, hielten sich die Doberaner Spielzeiten auf Wunsch des Großherzogs noch bis 1873. Auf mehrfaches Drängen seitens der Intendantur wurden sie dann, besonders aus finanziellen Gründen, aufgegeben. 1859 hatte man versuchsweise schon keine Opern gegeben, dadurch waren die Einnahmen aber nur noch kläglicher ausgefallen. Seit dem Sommer 1874 wurde das Schauspielhaus dem Rostocker Theaterdirektor Deutschinger mit einer Beihilfe von 500 Tlr. überlassen. 1889 wurde das Gebäude abgebrochen, um dem Gymnasium Platz zu machen.

Ludwigslust.

Eigentliche Herbstspielzeiten fanden in Ludwigslust nur in den Jahren 1836/37, 1843, 1845 und 1847 im Oktober und November statt. In den andern Jahren wurden nur vereinzelte Vorstellungen gegeben, die durch besondere Ereignisse an dem zeitweise dort anwesenden Hof veranlaßt wurden. Gespielt wurde in dem 1833 von Demmler zu diesem Zwecke hergerichteten Saal des Sozietäts - Gebäudes, das am 20. Oktober 1832 von Krampes Gesellschaft eingeweiht wurde. Die "Sozietät" bekam dafür täglich 2 Tlr. Miete. Die Zuschauerplätze stiegen von der Ballustrade des Orchesters amphitheatralisch auf bis zur Galerie, Bogengänge fehlten. An die Plätze für die Fürstlichkeiten in der vorderen Reihe schlossen sich unmittelbar die des Parketts an. Die Ausstattung war sehr einfach. Einige Polstersessel für die fürstliche Familie, Rohrstühle für den Hof, im übrigen Holzbänke. Die Bühne war sehr klein und bot wenig Möglichkeit für künstlerische Szenerie. Die Musik stellte die Hofkapelle, deren Mitglieder bis 1837 in Ludwigslust ansässig waren. Paul Friedrich hatte sich als Erbgroßherzog um das Ludwigsluster Theater besonders bemüht; auf seinen Wunsch war der Saal umgebaut worden. Während seiner Regierung ging zwar die regelmäßige Spielzeit ein, aber es fanden doch jedes Jahr einige Aufführungen statt. Die Preise der Plätze betrugen für: Parkett 28 Sch., Stehplatz 24 Sch., Parterre 16 Sch., Galerie 8 Sch.

Wismar.

Seit der Begründung des Hoftheaters wurde nur noch 1836 vom 2. September bis 7. Oktober in dem alten, kleinen Theater gespielt, das im linken Flügel des Rathauses untergebracht war. Hier hatten Krampe und die früheren Prinzipale mit ihren Gesellschaften schon gespielt. Das Innere muß nach Albert Ellmen-

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reichs Beschreibung 4 ) sehr primitiv gewesen sein. 1837 ließ Großherzog Paul Friedrich zugunsten Schwerins die Wismarer Saison eingehen. 1842 ward sie jedoch wieder aufgenommen, und bis 1847 spielte das Theater abwechselnd ein Jahr in Wismar und im folgenden Jahr in Ludwigslust. Von 1847 - 59 dann jedes Jahr einige Wochen im Herbst in Wismar. Die Stadt hatte 1840 - 42 ein neues Haus für 40 000 Tlr. erbauen lassen nach Plänen von Baumeister Thormann, die von Demmler etwas modifiziert waren. Das Haus umfaßte ein Parkett, zwei Ränge, Galerie und Proszeniumsloge; es wurde am 2. Oktober 1842 mit Halms "Sohn der Wildnis" eingeweiht. Die Intendantur verpflichtete sich durch einen am 29. Juni 1842 abgeschlossenen Kontrakt 5 ) zu etwa 50 Vorstellungen im Oktober und November. Abgesehen von der eingebauten Maschinerie hatte die Intendantur alles zum Betrieb der Vorstellungen zu liefern und 400 Tlr. Miete zu zahlen. Dagegen verpflichtete sich die Stadt, während der Dauer des Kontraktes keiner andern Theatergesellschaft Konzession zu erteilen. 1859 wurde bei Ablauf des letzten Kontraktes kein neuer abgeschlossen. Das Personal verzichtete bei Wegfall der Wismarer Saison freiwillig auf 2 1/2 % der Gage, ja bat sogar um die Abschaffung. Materieller Gewinn war auch hier in Wismar für das Hoftheater niemals vorhanden, obgleich die Stadt bedeutend größer war als Doberan und Ludwigslust. Die Preise der Plätze 6 ) hielten sich auf ähnlicher Höhe wie dort. Die Oper wurde durch Heranziehung der Schweriner Hilfsmusiker noch besonders teuer, da in Wismar selbst keine Militärkapelle vorhanden war. Die Leitung des Theaters hatte auch hier nach Zöllners Tode Julius Steiner. Von bedeutenden Bühnenwerken kamen in Wismar vor Schwerin zur Erstaufführung: 1844 "Fiesco", 1845 "Die Karlsschüler" von Laube und die Oper "Hans Heiling" von Marschner, 1852 "Das Lügen" von Benedix, 1856 der "Königsleutnant" und 1858 "Der Geizige" von Molière. - Als 1875/76 der innere Umbau des Schweriner Theaters den Beginn der Vorstellungen verzögerte, wurden vom 26. September bis 20. Oktober 1875 und vom 1. Oktober bis 5. November 1876 Vorstellungen in Wismar gegeben. Die Proben dazu fanden im Schweriner Thalia - Theater statt. Auch sonst fanden in Rostock und Wismar gelegentliche Gastspiele statt.

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4) Mecklb. Zeitung 1921, Sonntagsbeil. Nr. 39.
5) Hoftheaterakten des Ministeriums für Kunst in Schwerin.
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IV.

Die ältern mecklenburgischen Städteansichten

von

P. Friedrich Bachmann, Pampow.

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Vorbemerkung.

Seit A. Glöckler in seinen Berichten über die Bildersammlung unsers Geschichtsvereins, Jahresbericht XX 1855 S. 46 ff., eine Übersicht der ihm bekannt gewordenen ältern mecklenburgischen Ansichten usw. aus Sammelwerken gegeben, zu der in den folgenden Jahren nur noch ganz spärliche Nachträge kamen, hat die Erforschung unserer Städtebilder fast ganz geruht. Nur die Pläne konnten in meiner landeskundlichen Literatur Mecklenburgs 1889 berücksichtigt werden, freilich bei der Lückenhaftigkeit der damals bestehenden Sammlungen auch nur in wenig vollständiger Weise. Inzwischen sind mehrere unserer öffentlichen Anstalten auf folgerichtige Zusammenbringung des zerstreuten Stoffes bedacht gewesen, und ich selber habe eine nicht unbedeutende Menge der Blätter zusammengetragen, vor allem aber auch eine gründlichere Erforschung der großen allgemeinen Sammelwerke unternommen, in denen sich auch mecklenburgische Abbildungen zerstreut finden, und für deren Bibliographie bisher äußerst wenig geschehen ist. So darf ich es wagen, nicht nur eine geschichtliche Übersicht über das mecklenburgische ältere Städtebild, sondern im Anschluß daran auch eine bibliographische Aufstellung des bisher bekannten Stoffes zu geben, in der Hoffnung, daß infolge dieser Veröffentlichung noch manches bisher nicht Bekannte oder nicht Beachtete ans Tageslicht kommen werde, sicher für die handschriftlichen, wahrscheinlich auch für die graphischen Blätter.

Die nun vorliegende Zusammenstellung wäre nicht möglich gewesen, wenn ich nicht allseitig freundliche entgegenkommende Unterstützung gefunden hätte; es ist mir deshalb ein lebhaftes Bedürfnis, den Vorständen und Beamten der Universitäts- und der Landesbibliothek zu Rostock, der Regierungsbibliothek zu Schwerin, der Archive zu Schwerin, Rostock und Wismar, des Landesmuseums zu Schwerin, der Geschichts- und Altertumsvereine zu Schwerin und Rostock, weiter des Germanischen Nationalmuseums zu Nürnberg, des Kupferstichkabinetts zu Berlin, der Stadtbibliothek zu Hamburg und der Kartenabteilungen der Staatsbibliotheken zu Berlin und München, sowie im besonderen den Herren Dr. Dr. Dragendorff, Josephi, Kohfeldt, Stuhr und Techen für solche Förderung vorliegender Arbeit auch an dieser Stelle meinen herzlichsten Dank auszusprechen.

P. Friedrich Bachmann - Pampow.

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I. Einleitendes.

Wenn auch schon die Antike kunstfertige Stadtpläne hervorgebracht hatte, wie den in den berühmten kapitolinischen Fragmenten erhaltenen Plan von Rom nach seinen 14 Regionen, so findet sich doch im Mittelalter kein einziges Beispiel dafür; auf den Weltkarten dieser Zeit sind die Namen der wichtigsten Städte in einen Kreis geschrieben, höchstens die Orte selber in kleinen schematischen Figuren mit Türmen und Zinnen dargestellt 1 ). Erst allmählich wagt sich die Kunst an die Wiedergabe einzelner Ortschaften und Baulichkeiten, zunächst auf dem Hintergrunde biblischer Darstellungen; so wird um 1480 auf dem Krellschen Altarbild in St. Lorenz zu Nürnberg diese Stadt, auf der Wolgemuthschen Kreuztragung in St. Sebald daselbst Bamberg, auf einem Flügelaltar im Museum der Universität Würzburg eine Teilansicht der fränkischen Bischofstadt gegeben.

Zu größerer Verbreitung gelangt die deutsche Stadtansicht, losgelöst von der Malerei, aber erst, als gegen das Ende des 15. Jahrhunderts das illustrierte Buch aufkam. Reisewerke und Weltchroniken bringen neben Phantasiebildern auch eigene Aufnahmen von wichtigen Orten, so die Breydenbachschen Reisen in das Heilige Land 1486 und die von Wolgemuth und Pleydenwurff mit Holzschnitten reich gezierte Schedelsche Weltchronik von 1493; daneben, ja schon etwas eher, findet sich Abbildung des Druckorts in einzelnen Werken, so Köln im Fasciculus temporum des Werner Rolevinck von 1474, Lübeck im Rudimentum noviciorum von 1475. Vielfach werden aber bis weit ins 16. Jahrhundert hinein zur Illustration von


1) Für die Geschichte des älteren Stadtbildes ist zu vergleichen Valerian von Loga, die Stadtansichten in Hartman Schedels Weltchronik, Lpz. Diss. 1888 (S.- A. a. Jahrb. preuß. Kunstslgn. IX, 1888, S. 93 - 107; 184 - 196, m. 1 Tafel), ferner Karl Schaefer, Stadtpläne und Prospekte vom 15. bis zum 18. Jahrh., Mitt. Germ. Nationalmuseum 1888 S. 57 - 64, Nachtrag S. 88: auf beiden beruhen die Ausführungen in Max Kahn, Die Stadtansicht von Würzburg, München 1918. 8°.
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geschichtlichen und erdkundlichen Werken noch typische Holzschnitte verwandt, von denen die einen zur Darstellung aller möglichen verschiedenen Personen, die andern zur Wiedergabe der verschiedensten Ortschaften durch denselben Holzstock dienen müssen.

II. Mecklenburgische Gemälde und Handzeichnungen.

Mecklenburg geht in dem ältesten Zeitabschnitte noch fast leer aus; an Gemälden hat sich wohl nur das von Schlie I 235 (2. Aufl. S. 236) nur ganz im Vorbeigehen erwähnte große Bild im Kreuzgange des Klosters zum Heil. Kreuz in Rostock erhalten, das die Gründung des Klosters durch die Königin Margarete von Dänemark darstellt. Das Bild zeigt in vier Gruppen die Übergabe des Reliquiars mit dem Stück vom Heil. Kreuz durch den Papst, im Hintergrunde die Engelsburg, dann die Königin zu Pferd ans Ufer reitend, ferner den Meeressturm und am Ufer der Warnow die Orte Margne (Marienehe), Lichtenhagen und Burg Schmarl, in der rechten Ecke die Königin inmitten der Nonnen vor den Klostergebäuden, über die das Kröpeliner Tor und der Jakobiturm hervorragen. Dem ganzen Aufbau wie dem Gegenstande nach kann das - stark verschmutzte - Bild ja nur aus der Zeit vor der Reformation herrühren; wie viel des Ursprünglichen sich aber unter den groben Übermalungen durch Carel Willbrant ("1705") 2 ) und 1765 erhalten hat, kann nur eine gründliche Reinigung und Wiederherstellung ergeben. Zeitlich an die Urform dieses Gemäldes ragt heran ein eigenartiges Überbleibsel aus dem Jahre 1534. In einer bis ans Reichskammergericht gegangenen Klage der Familie von Weltzin über den Fahrenhorst genannten Wald in der Nähe von Lübz reicht sie eine sehr umfangreiche Karte der streitigen Forst mit gesamter Umgebung beim Gericht ein; auf dieser finden sich Ansichten von Lübz, Kuppentin, Broock, Bobzin und der alten Dorfstätte Babetzin (Bobzin), vor allem aber, wohl einzig in ihrer Art aus so früher Zeit 3 ), die Abbildung der Weltzinschen Burganlage zu Weisin, wie sie auch von Schlie in seinem 4. Bande wiedergegeben ist. Wenn man das Bild der Kuppentiner Kirche mit deren heutigem Aussehen vergleicht, so wird


2) Woher das Jahr 1705 in Schlie 2. Aufl. stammt, war nicht festzustellen; das Rost. Etwas I 1737 S. 678 hat nur den Namen des Malers, nicht das Jahr; ein Maler Karl Wilbrandt arbeitet 1643 an dem Gehäuse der astronomischen Uhr in St. Marien (Schlie I, 30).
3) Abgebildet bei Schlie IV, 547; auffälligerweise wird Burg und Abbildung bei Piper, Burgenkunde, nicht erwähnt, auch nicht in der neuesten Auflage von 1912.
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man wie dieses auch die übrigen für getreue Wiedergaben des damaligen Aussehens halten dürfen.

Auch aus späterer Zeit ist an Gemälden und Handzeichnungen nur wenig aufbehalten; es dürfte sich empfehlen, dieses wenige zuerst zusammenfassend zu erwähnen, bevor auf die graphisch vervielfältigten Blätter eingegangen wird, um so mehr, als ein Einfluß der ersteren auf letztere fast nirgends hervortritt.

Von wenigen reinen Vermessungskarten und geometrischen Plänen abgesehen ist hier zunächst die bekannte Darstellung - Ansicht kann man nicht wohl sagen - der Stadt Rostock nebst Umgebung von Warnemünde bis Güstrow und Bützow durch Vicke Schorler zu nennen, 1578 - 1586 entstanden 4 ); in schöner photographischer Wiedergabe ist sie von Raphael Peters vervielfältigt. Die ganze Darstellung ist im Spiegelbilde gehalten (auch wohl St. Marien!) und zeigt die Gebäude der Stadt in zwei langen Reihen übereinander; für nicht mehr erhaltene Gebäude ist ihr Quellenwert mir zweifelhaft.

Ebenfalls noch dem 16. Jahrhundert gehört ein leider nur in einer - anscheinend aber getreuen - Nachzeichnung erhaltener Plan der Stadt Woldegk von 1580 an, ursprünglich von J. C. Casime aufgenommen. Es ist ein scheinbar geometrischer Grundriß, aber die öffentlichen und privaten Gebäude sind auf der Seite liegend eingezeichnet, also ein sehr urwüchsiger Ersatz für eine Vogelschauansicht; da eine spätere wohl dem Ende des 17. Jahrhunderts angehörende Federzeichnung die Stadt schon ganz ohne Mauern darstellt, hat diese dem Verein für Meckl. Geschichte gehörende Nachzeichnung erheblichen geschichtlichen Wert 5 ).

In den Anfang des 17. Jahrhunderts dürfte eine Vogelschauansicht der alten Festung Dömitz zu setzen sein, in brauner Federzeichnung, noch vor der neuen Umwallung. im Besitz des Schweriner Archivs, wo sich auch ein rein geometrischer Plan für Dömitz' Neubefestigung von Ger. Evert Piloot befindet. Von demselben Baumeister sind auch Zeichnungen für den Schweriner Schloßbau und das Haus zu Kraack und ein Plan von Strelitz erhalten 6 ). In die Zeit des Dreißigjährigen Krieges führt uns der im Besitz des Vereins für Meckl. Geschichte befindliche Entwurf Johann von


4) Vgl. Ernst Dragendorff in Beitr. Gesch. Rost. IV, 1, 1904 S. 31 - 38.
5) S. G. C. F. Lisch' Darstellung der Stadt Woldegk auf Grund dieses Plans und seiner Beischriften in JMG. XXXVIII, 1873, S. 70 - 83.
6) S. Schlie II, 608/9; III, 22; Piloots Plan für die Festung auf Poel zu Wiggers Arbeit in JMG. 48.
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Valckenburghs für die neue Befestigung von Rostock 1624, den Wilh. Rogge sehr verkleinert und vereinfacht im JMG. 51 1886 Tafel X wiedergibt; Rogge irrt aber, wenn er meint, daß nur die auf seiner Tafel XI eingezeichneten Werke zur Ausführung gekommen seien, vielmehr beweist ein großer, dem Schweriner Archiv gehörender Plan der Belagerung und Wiedereroberung der Stadt durch die Herzoge unter General Calckum von Lohausen 1631, daß erheblich mehr Werke vorhanden waren, und zwar alle die, welche ein später zu erwähnender seltener Merianscher Vogelschauplan enthält. Noch wichtiger ist eine Federzeichnung von Rostock, von der Hand des Rostocker Malers Emanuel Block 1640 geschaffen, durch einen unaufgeklärten Zufall. in die Bibliothek zu Bamberg verschlagen, wo Walter Josephi sie 1904 entdeckt hat 7 ). Da der Zeichner - von Thieme - Becker irrtümlich, wohl in Verwechselung mit seinem Bruder Benjamin, Porträtmaler benannt - Rostocker Kind war und dort von 1608 bis etwa 1688 lebte, so hat diese Ansicht die Vermutung größter Zuverlässigkeit für sich. Das Bild ist etwas links von der Fähre aus aufgenommen, es zeigt die Türme ein wenig überhöht und bietet am Strande dieselben acht Bastionen wie der vorerwähnte Belagerungsplan und das Meriansche Blatt. Da die Darstellung, von der durch den andern Standpunkt bedingten Verschiebung des Bildes abgesehen, recht genau mit der älteren Merianschen Ansicht (in Werdenhagen 1641) übereinstimmt, dabei auch durchaus den Eindruck einer Vorlage für den Kupferstich macht, so könnte man vermuten, daß Emanuel Block für Merians Werk zwei Aufnahmen angefertigt habe, von denen die eine durch Stich veröffentlicht, die andere, Zeichnung geblieben, nach Bamberg gelangt wäre. Wegen der Wichtigkeit dieses Bildes ist es in etwas verkleinertem Lichtdruck vorliegender Arbeit beigegeben.

Von Schlie in die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts gesetzt, aber wohl nicht vor seiner Mitte entstanden, bietet uns eine künstlerisch fein durchgeführte kolorierte Federzeichnung im Besitz des Schweriner Museums eine Ansicht von Wismar von der Hafenseite; während das Stadtbild auf Braun und Hogenberg zurückzugehen scheint, ist der Vordergrund selbständig behandelt und zeigt vor allem ein großes Schiff mit mecklenburgischer Flagge im Vordergrunde. Ob die - neuere - Bestimmung auf dem Unter-


7) Siehe dessen Aufsatz in der Rost. Ztg. 1904 Nr. 217; eine etwas verkleinerte Wiedergabe bietet Tafel I dieser Arbeit; leider ist durch ein Versehen bei der Vervielfältigung die im Urbild ganz deutliche Jahreszahl 1640 in 1646 verschlimmbessert.
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lageblatt "Beerstraten † 1685" richtig ist, dürfte zweifelhaft sein; von den vier bei Thieme - Becker und den zwei bei Wurzbach verzeichneten Künstlern dieses Namens paßt das angegebene Todesjahr auf keinen; außerdem sind - wenn auch undeutlich - am untern Rande die Buchstaben P R oder P B zu erkennen, die auch auf einen andern Künstler hinweisen dürften. Das schöne, bei Schlie stark verkleinerte Blatt verdiente eine originalgetreue farbige Wiedergabe 8 ).

Vielleicht schon etwas früher entstand ein großes Reiterbildnis des Herzogs Johann Albrecht II., auf dem sich zur Linken das Güstrower Schloß und der rechts davon liegende Teil der Stadt dargestellt findet; nicht unwesentlich jünger ist ein ähnliches Bildnis Herzog Friedrich Wilhelms, auf dem man im Hintergrunde das Schweriner Schloß sieht; es dürfte nach der Tracht in die ersten Regierungsjahre des Fürsten, also bald nach 1692 fallen 9 ). Aus der Zeit seines Vorgängers Christian Ludwig I. stammt offenbar eine große Tuschzeichnung, anscheinend von französischem Künstler, Schloß, Schloßgarten und Stadt Schwerin darstellend, die Stadt mit ihrer Befestigung wohl wenig ähnlich. Ebenfalls der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts gehört ein größeres Gemälde der Stadt Ratzeburg an, das sich im früher Engholmschen, jetzt Bouchholtzschen Hause auf dem Domhofe befindet, es stellt die Stadt mit dem alten Schloß von Süden her dar; seine Zuverlässigkeit ist von Max Schmidt in seiner Chronik mit Unrecht angezweifelt, es gibt vielmehr noch besser als die Gerdt Hanesche Vogelschauansicht (s. u.) ein Bild der Stadt vor der Niederlegung des Schlosses (1690) und der Zerstörung der Stadt durch die Feuersbrunst bei der Beschießung 1693. In einem Parchimer Mittelschulprogramm von 1882 hat J. Boesch eine Handzeichnung in Lichtdruck veröffentlicht, die "Parchim inwendig undt außwendig" in Ansicht und aus der Vogelschau wiedergibt, in ziemlich roher Federzeichnung, offenbar ins letzte Drittel des Jahrhunderts fallend; leider fehlt jede Angabe, wo das Original sich befindet.

Besonders wichtig erscheint ein Album mit 55 Tuschzeichnungen im Besitz der Rostocker Landesbibliothek, das zwar im Dunckelmannschen Kataloge von 1905 kurz verzeichnet und ins 18. Jahrhundert gesetzt ist, anscheinend aber bisher völlig unbeachtet blieb. Alle Blätter sind offenbar vom selben Zeichner


8) Wiedergegeben bei Schlie II, 18.
9) Beide Bilder befinden sich im Schlosse zu Ludwigslust; ihren Nachweis nebst Photographie verdanke ich der Freundlichkeit des Herrn Professor Josephi.
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gemacht, mit herzlich ungeschickter Hand und ohne Perspektive, soweit es sich um eigene Aufnahmen handelt; aber für den größten Teil der dargestellten Orte haben wir hier die erste Aufnahme. Fünf Blätter sind treue Wiedergaben aus Merian - Zeillers Topographie von 1653, unter den andern finden sich Rostock und Wismar noch mit den 1703 umgewehten Turmhelmen, Grabow und Strelitz vor dem Brande. Zeitlich werden die Blätter also gegen das Ende des 17. Jahrhunderts anzusetzen sein; vielleicht weist die Wismarsche Ansicht auf "vor 1661". Die meisten Blätter sind etwa 140 X 170 mm groß, zwei von Güstrow 180 X 280 und 157 X 283. Folgende vorher noch nicht wiedergegebene Städte finden sich hier zum ersten Male: Gnoyen, Krackow, Malchin, Parchim, Röbel, Sternberg, Waren, und aus dem Stargardschen Kreise Neubrandenburg, Friedland, Woldegk; Rostock und Wismar sind in selbständigem Bilde vorhanden, ebenso die zweite Aufnahme von Güstrow. Dann findet sich eine größere Reihe von "Häusern", d. i. Fürsten- und Amtssitzen: Boizenburg, Buckow, Dömitz, Güstrow, Grabow, Gadebusch, Goldberg, Grevismühlen, Mecklenburg, Neustadt, Neukalen, Plau, Schwerin, Schwaan, Stavenhagen, Werdenhagen [!], Walsmühlen, Wittenburg, aus dem Strelitzschen: Fürstenberg, Strelitz, Stargard, Feldberg, Wesenberg, ferner die Klöster und geistlichen Niederlassungen Dargun, Dobbertin, Doberan, Eldena, Ivenack, Kraack, Neukloster, Ribnitz, Rehna, Tönninges Hof [== Tempzin], Zarrentin, ferner Broda, Nemerow, Mirow aus Meckl.- Strelitz; nach Merian sind wiedergegeben die eine Ansicht von Güstrow und Neukloster, ferner Dömitz, Gadebusch, Rühn. Trotz der zeichnerischen Mängel wäre das Album im ortsgeschichtlichen Interesse einer Vervielfältigung wert.

Aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wären, von reinen Plänen abgesehen, deren besonders die Belagerungen von Wismar eine Reihe bieten, noch folgende Aufnahmen hervorzuheben: von Bützow eine Ansicht aus SW 1734, von J. F. Leverentz gezeichnet (Schweriner Archiv, wo auch Befestigungsentwürfe durch Generalleutnant von Schwerin u. a.), von Grabow mehrere Zeichnungen vor dem Brande, von denen Schlie zwei zu III 182 abbildete, ohne ihre Herkunft anzugeben, von Güstrow eine Tuschzeichnung von F. B. Werner (in einem Antiquarkataloge von Volckmann "a. d. Anfg. d. 18. Jahrh." verzeichnet, Verbleib unbekannt, sicher um 1720/30. der Hauptzeit Werners) und eine Federzeichnung auf einem Apothekerlehrbriefe von 1737 im Besitz des Vereins für Meckl. Geschichte, von Ratzeburg eine Ansicht

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auf einem Plan des Wiederaufbaus der Stadt nach dem Brande, von C. F. F. von Plessen (Kartenabteilung der Berl. Staatsbibl., offenbar gleichzeitig mit einem ähnlichen Plane von H. C. H. Schumacher von 1706, der damit zusammengebunden ist). Von Rostock sind im Schweriner Archiv zwei wenig gute Ansichten aus 1719 von der Strand- und aus 1737 von der Landseite, letztere von Z. Voigt gezeichnet; eine ebenfalls schlechte Darstellung von der Landseite 1744 ist in der Univ.- Bibl. und im Alt.- Museum zu Rostock vorhanden 10 ). Belagerungspläne von Wismar 1715 zeigen mehrfach zwar die Stadt als Plan, die Umgebung aber in Vogelschauansicht; das Exemplar des Meckl. Geschichtsvereins gibt sich als 1732 angefertigte Nachzeichnung einer Aufnahme des Generalmajors von Schmettau. Ein besonders gut ausgeführtes Stück ist eine im Schweriner Archiv befindliche "Karte" des ehemaligen Tiergartens bei Neustadt, die ganz in Vogelschau gehalten ist, einschließlich des Dorfes Lütken Laasch, dagegen sind die Orte Grabow, Klenow, Groten Laasch, Neustadt in sehr gut gezeichneter Seitenansicht mit Farben wiedergegeben; da Grabow vor dem Brande, Klenow vor dem ersten Schloßbau dargestellt ist, muß das undatierte Blatt vor 1724 fallen. Damit wären die mir bekannt gewordenen irgendwie wichtigen, nicht vervielfältigten Darstellungen erschöpft 10a ); von irgendeinem Einfluß auf die graphisch wiedergegebenen Blätter ist außer bei dem Belagerungsplan von Rostock und vielleicht der Emanuel Blockschen Zeichnung nichts zu spüren.

III. Graphische Darstellungen.

Ist die Zahl und der Einfluß von Gemälden und Handzeichnungen mithin gering, so sind wir für eine geschichtliche Übersicht der mecklenburgischen Ansichten wesentlich auf graphische Darstellungen angewiesen, wie sie sich in Sammelwerken und Einzelblättern uns bieten. Freilich so gut wie die großen süddeutschen Städte oder unsere Nachbarstadt Lübeck haben wir es nicht gehabt: weder in der Schedelschen Weltchronik von 1493


10) 1924 in der Bilderbeilage Nr. 11 zum Rostocker Anzeiger wiedergegeben.
10a) Das von Jesse, Gesch. der Stadt Schwerin, Lief. 3 Taf. XXVII wiedergegebene Ölbild aus dem Schweriner Archiv, die Stadt vom Schloß aus darstellend, wird zwar dort "um 1735" bezeichnet, aber von F. Stuhr wegen der darauf abgebildeten Uniformen erst um 1760 gesetzt, fällt also aus dem zeitlichen Rahmen dieser Arbeit heraus.
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noch in der ein halbes Jahrhundert jüngeren Cosmographen 11 ) des Sebastian Münster findet sich eine mecklenburgische Ansicht. Einige andere Sammelwerke scheinen dagegen solche zu bieten; so sehen wir in der von Konrad Bothe verfaßten "Cronecke der Sassen", 1492 bei Peter Schöffer in Mainz gedruckt, die Orte Mekelenborch, Sweryn, Rosseborge, Wyßmar, in der späteren Bearbeitung "Chronica der Sachsen und Niedersachsen" von Joh. Pomarius, Magdeburg 1588, wenigstens Schwerin abgebildet. Aber alle diese Bilder sind schematische Darstellungen, die für viele andere Orte gleichfalls dienen müssen, so bei Bothe Mecklenburg auch für Oldenburg, Magdeburg u. a., Schwerin sogar in zwei verschiedenen Bildern für Helmstädt, Halle und Riga, Ratzeburg auch für Lübeck und Schwerin, bei Pomarius "Schwerin" gar für etwa zwanzig verschiedene Orte. Der naive Sinn jener Zeit machte auf naturgetreue Einzelwiedergabe noch wenig Anspruch.

Aber daneben machte sich doch etwa seit den zwanziger Jahren des 16. Jahrhunderts vieler Orts das Bedürfnis nach getreuerer bildlicher Wiedergabe der Heimat geltend; so entstanden eine stattliche Reihe von großen Einzelansichten. wie von Freiburg im Breisgau, von Augsburg, die große Anton von Woensamsche Ansicht von Köln und die ebenfalls gewaltig große von Lübeck 12 ), fast alle in Holzschnitt ausgeführt. Gerade ihrer Größe wegen sind sie insgesamt so gut wie verschollen und nur in Einzelstücken erhalten. Bald fingen dann Briefmaler und Formschneider an, aus der Herausgabe solcher Ansichten ein Geschäft zu machen, wobei man freilich damals noch nicht so sehr den Wert auf künstlerisch ausgeglichene Aufnahmen von einem bestimmten Standpunkte auslegte, sondern mehr darauf, daß solche Bilder alle wichtigen Gebäude des betreffenden Orts zur Anschauung brachten, auch wenn sie sich gar nicht von einer Stelle aus tatsächlich übersehen ließen. In dieser Art arbeitete neben andern Augsburger und Nürnberger Künstlern auch der nachher näher zu erwähnende Nürnberger Formschneider Hans Weigel. Andere Künstler suchten dem


11) Zuerst nur mit Phantasiebildern erschienen zu Basel 1544, sowohl deutsch wie lateinisch, dann neu bearbeitet mit zahlreichen Karten und Städtebildern 1550, ebenfalls in beiden Sprachen, später auch noch in französischer, italienischer, englischer, böhmischer, vielleicht auch polnischer Ausgabe herausgekommen, im ganzen in etwa 50 Drucken, bis 1650; siehe Viktor Hantzsch, Sebastian Münster, Leipzig 1898.
12) Von Johannes Geffcken 1855 in Steindruck neu herausgegeben, seitdem öfter vervielfältigt, zuletzt 1906 für die Versammlung des Hans. Geschichtsvereins mit erläuterndem Text von Friedrich Bruns.
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gleichen Bedürfnis durch Darstellungen aus der Vogelschau zu entsprechen, wie z. B. in manchen großen Ansichten der Münsterschen Cosmographey. Rein geometrische Pläne dagegen treten erst erheblich später in die Öffentlichkeit, sind mehr für praktische Zwecke bestimmt und offenbar beim großen Publikum unbeliebt, weshalb man auf ihnen gern wenigstens die bedeutendsten Gebäude aus der Vogelschau wiedergab, eine Weise, auf die der Pharusplan der letzten Jahre wieder zurückkam. Man hat so zu unterscheiden die reine, mehr oder weniger perspektivische Ansicht, die Vogelschauansicht, den geometrischen Plan und den Vogelschauplan 13 ). Nach Vorausschickung dieser allgemeineren Bemerkungen gehe ich nun zur Beschreibung der einzelnen graphischen mecklenburgischen Städtebilder über.

1. Hans Weigel.

Vom vorher schon genannten Nürnberger Formschneider, Briefmaler und Händler Hans Weigel 14 ) verdanken wir die ersten graphischen Ansichten von zwei mecklenburgischen Orten, von Rostock und Wismar. Von ihm wie von Martin Weigel wissen Nagler u. a. eine reichhaltige Tätigkeit zu berichten. Unter anderm besitzt das Germanische Nationalmuseum zu Nürnberg große Ansichten von Bremen, Rostock, Wismar in altkoloriertem Holzschnitt, aus je drei Holzstöcken gedruckt und dann zusammengeklebt; ein ganz gleiches Blatt von Köln ist im dortigen Hahnentor - Museum vorhanden und s. 3. von Merlo beschrieben 15 ). Rostock trägt die angedruckte Adresse Hans Weigels, Bremen und Köln dazu das Monogramm M W im Bilde (wohl sicher als Martin Weigel aufzulösen), Wismar nur das letztere. Entstehungszeit und künstlerische Herkunft aller vier Blätter muß offenbar dieselbe sein. Im Germanischen Museum ist noch ein weiteres Blatt von Hans Weigel, Nürnberg selber vom Galgenhof bis Wöhrd darstellend, aber von vier Holzstöcken gedruckt und nach der feineren Arbeit wie der jüngern Form der Wappenschilde u. a. nicht unerheblich später entstanden. Dies Blatt setzt man in Nürnberg um das Jahr 1575. Schon hiernach müssen


13) In der am Schlusse folgenden Aufstellung als A, Av, P und Pv bezeichnet.
14) Nach Baader im Jahrb. f. Kunstwiss. I, 1868, S. 221 ff. ist Hans Weigel (Weygel) d. Ä. von 1548 bis etwa 1563 nachzuweisen; 1572 und 1577 Hans Weygel der Jüngere, 1578 Katharina Hannsen Weigels Witwe; neben ihm findet sich ein Martin Weigel 1553 als Briefmaler und Formschneider zu Augsburg, 1569 zu Nürnberg; höchst wahrscheinlich ist er der M W unserer Ansichten.
15) Ann. d. hist. Vereins Heft 46, 1887, S. 167 ff.
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jene vier andern Blätter also als älter angesehen werden. Karl Schäfer setzt sie in die Mitte des Jahrhunderts, und ich glaube die Zeit auf etwa 1550 - 1560 annehmen zu sollen. Freilich hat H Giske 16 ) das Bild von Rostock in ganz bedeutend spätere Zeit verlegt; er sucht die Gründe dafür in dem der Rostocker Abbildung angeklebten Gedicht (auch Köln hat wie viele solcher Flugblätter ein solches angehängt), das sich in den Schlußversen

"Das jr geluck grun, plu vnd wachs
Das wunscht jr zu Nurnberg Hanns S."

als von Hans Sachs verfaßt gibt. Vor allem aus metrischen Gründen will Giske die Verse dem Nürnberger Dichter absprechen und deshalb Holzschnitt und Gedicht frühestens ans Ende der achtziger Jahre (S. 31), ja in die neunziger Jahre (S. 28) verlegen. Nun ist, auch wenn man die mancherlei Fehler des Abdrucks bei Gustav Floerke 17 ) nach dem Original verbessert, zuzugeben, daß vorliegendes Gedicht nicht gerade zu Hans Sachs' besten Dichtungen gehört; doch teilt es das mit manchem andern seiner über 6000 Werke; der Hans Sachs - Biograph Ernst Mummenhoff - Nürnberg, dem ich vor Jahren das Gedicht vorlegte, hatte kein Bedenken gegen des Dichters Verfasserschaft. Übrigens ist das Gedicht, das auf Münsters deutsche Cosmographey in der Textfassung von 1550 18 ) zurückgeht, von Giske z. T. mißverstanden worden; so glaubt er, die Verse 100 - 104, die von durch Kaiser Maximilian beendeter "viel zwietracht" "des glaubens halb" handeln, auf den Augsburger Religionsfrieden beziehen zu sollen, und nimmt aus der so dem Dichter zugemuteten Verwechselung von Karl V. und Maximilian II. einen Hauptgrund, das Gedicht so spät zu datieren; wer aber die Rostocker Geschichte genauer kennt, weiß, daß nur die durch Kaiser Maximilian I. 1495 beigelegte Rostocker Domfehde gemeint sein kann.

Entscheidend aber gegen Giskes späte Datierung ist der Umstand, daß sich schon in dem 1572 erschienenen ersten Bande der sog. Kölner Kosmographie von Braun und Hogenberg, auf die ich nachher noch näher eingehen werde, Nachstiche der Weigelschen Ansichten von Bremen, Rostock und Wismar finden. Sonach müssen die Originale also vorher, und damit sicher


16) Archiv f. Lit. - Gesch. X S. 13 ff.
17) In F. Schirrmachers Beiträgen zur Geschichte Mecklenburgs (I), 1872, S. 129 - 32.
18) Von Giske nur nach einem Abdruck von 1592 verglichen; jener ältere Abdruck bietet S. 964 auch die von G. vermißte Quelle für den Schluß des Gedichtes.
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zu Lebzeiten Hans Sachs' († 1576) erschienen sein. Es ist aber völlig undenkbar, daß ein Nürnberger Verleger, während der Nürnberger Dichter noch lebte, ihm das Gedicht eines andern Verfassers untergeschoben haben sollte, um so weniger, als von diesem selben Verleger des Dichters eigenes Bildnis herausgegeben worden ist, auch - wenn ich nicht irre - noch andere seiner Schnitte mit Sachsschen Gedichten verbunden vorkommen. Ein Gedicht zu einer ähnlichen großen Ansicht von Altenburg in Holstein verfaßte Hans Sachs für den Verleger Georg Lauer in Nürnberg (Drug. hist. Bilderatlas I A Nr. 8).

Zu der Datierung "vor 1572", die ich nach der noch rohen Technik, wie der Form der Wappen etwa bis 1550 - 60 heraufsetzen möchte, stimmt nun auch bei beiden Ansichten der Befund der dargestellten Gebäude, was ich besonders für Rostock etwas näher erweisen möchte. Wenn freilich Floerke a. a. O. annimmt, das Rathaus bestehe noch aus zwei getrennten Giebelhäusern, so übersieht er, daß diese bereits 1315 durch die gotische siebentürmige Giebelwand verbunden wurden; m. E. ist hier, sei es schon in der ursprünglichen Zeichnung, sei es - wahrscheinlicher - bei der Übertragung auf den Holzstock eine Lücke geblieben: vom Rathaus ist weiter nichts vorhanden, als das eine spitze Türmchen. Dagegen sehen wir als Steintor noch den alten Bau mit gotischen Zackengiebeln, den Johann Albrecht I. am 1. März 1566 abreißen ließ, und dessen noch heute stehender Nachfolger 1574 zu bauen begonnen ward. Auffällig schon für den ersten Blick ist der ungefüge dicke Turm der Jakobikirche mit glatter Helmpyramide; Professor Josephi sprach mir gegenüber einmal die Vermutung aus, daß der Holzschneider ein auf der Zeichnung den Turm umgebendes Baugerüst irrtümlich als Umriß des Turmes selbst auf den Holzstock übertragen hätte; dazu würde stimmen, daß nach Lindebergs von Schlie gebilligtem Bericht der Turmbau erst 1588 vollendet ward. Aber da der zu Rostock lebende Vicke Schorler auf seiner Darstellung noch 1583 der Kirche dieselbe Turmform verleiht, so muß der Turm doch wohl erst kurz vor 1588 die schlanke Spitze mit den beiden Laternen bekommen haben, wie sie sich zuerst auf der größeren Braun und Hogenbergschen Ansicht von 1596 zeigt. Von der Petrikirche ist das Schiff nicht mehr auf Zeichnung oder Holzstock hinaufgegangen; nur der Turm ohne Helm ist vorhanden. Die Zerstörung des Helms durch einen Blitzschlag erfolgte am St. Gallentage (16. Okt.) 1543, die Wiederaufrichtung um 1575, in welchem Jahre am 30. (wohl nicht 13.) September der noch nicht vollendete Helm herabgeweht und erst 1577 wiederher-

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gestellt wurde. der Turm von St. Nikolai zeigt ebenso wie auf dem Braunschen Bilde die vier Giebel, die der Nachstich bei Westphalen in acht (!) verhunzt hat. Nach Tagebuchnachrichten aus 1600 - 1625 19 ) ist der Helm einschließlich der vier Steingiebel 1618 abgebrochen und 1619 ohne deren Wiederherstellung neu gebaut; auffälligerweise finden sich die Giebel aber noch auf dem größeren Merianschen Blatt, während sie bei Grape mit Recht fehlen 20 ).

Die Weigelsche "Abconterfeitung der Stadt Wießmer" ist einem ähnlichen Geschick in der Höhe unterlegen, wie Rostock in der Breite; die Spitze des Nikolaiturms und - vielleicht - die kleine zwischen den vier Turmgiebeln von St. Marien belegene Spitze gingen nicht mehr auf den Holzstock hinauf; letztere mag aber nach dem Brande von 1539 noch nicht wieder erneuert gewesen sein. Im übrigen macht das Wismarsche Bild infolge seiner beiderseitigen landschaftlichen Umrahmung einen künstlerisch schon etwas befriedigenderen Eindruck als das Rostocker.

Die beiden Weigelschen Blätter 21 ), besonders aber das Rostocker, haben nun einen lange Zeit währenden Einfluß geübt, worauf bei Besprechung der Braun und Hogenbergschen Ansichten genauer einzugehen ist.

2. "Rostock" 1564.

Es gibt eine Darstellung der zu Rostock 1564 zwischen Dänen, Schweden und Lübeck geführten Friedensverhandlungen, links oben eine Seeschlacht, rechts ein hochgetürmtes Gebäude, Rostochium bezeichnet, mit den verhandelnden Staatsmännern auf offenem Altan; über einem Toreingang hängt das fünfschildige mecklenburgische Wappen zwischen zwei aus Schießscharten ragen-


19) Neue Rost. Nachr. 1841 Nr. 66 ff., vgl. auch Schlie I, 607.
20) Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf einen lange fortgeschleppten Irrtum hinweisen, den sowohl Floerke wie Schlie gläubig hinnahmen. Beide berichten nach Lindebergs Chronik S. 157, daß der Nikolaiturm am 16. Oktober 1543 und am 30. September 1575 zerstört sei, das sind dieselben Daten, die für den Petriturm nach Bauinschrift wirklich feststehen, aber durch ein Versehen, wohl Mißverständnis des Lindebergschen Randdatums, auch auf Nikolai übertragen wurden. Eine wirkliche zweimalige "Duplizität der Fälle" wäre sicher in der Chronik ganz anders hervorgehoben. Diese beiden Stürze des Nikolaiturms sind fortan aus der Rostocker Baugeschichte zu streichen.
21) Durch ein günstiges Geschick sind die Holzstöcke der beiden Bilder erhalten und mit der v. Derschauschen Sammlung in den Besitz des Berliner Kupferstichkabinetts gekommen; neue Abzüge sind in den Besitz des Schweriner Archivs u. Rostocker Vereins übergegangen; etwas verkleinerte Wiedergaben sind dieser Arbeit als Tafel II und III beigegeben.
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den Geschützmündungen. Unten beschreiben links vier Verszeilen die Seeschlacht, rechts finden sich drei Reihen Text über die Friedensverhandlungen. Das Bild hat aber keinerlei Ähnlichkeit mit Rostock; bei genauerer Betrachtung ergibt sich oben rechts und unten ausgeschliffene Schrift. Man erkennt: es ist eine alte Platte hierfür umgestochen. Sie hat offenbar zu der großen Folge der Franz Hogenbergschen Geschichtsblätter gehört, die im letzten Drittel des 16. und im Anfang des 17. Jahrhunderts in etwa 400 Blättern zunächst die Begebenheiten der niederländischen Kriege, dann aber auch andere zeitgeschichtliche Ereignisse wiedergeben. Von Franz Hogenbergs Hand ist die Platte sicher gestochen; in zwei von mir durchgesehenen Sammelbänden dieser Stiche in Hamburg und München - beide wie stets nur einen Teil der Folge enthaltend - fand ich die Urplatte nicht; ich vermute, daß sie ursprünglich den Friedensschluß auf der Isle aux Boeufs bei Orleans am 13. März 1563 darstellte 22 ). Unser Blatt in umgestochener Fassung scheint verwendet in Gaspar Ens Rerum Danicarum a Friderico II. . . gestarum historia, bella Ditmarsicum & Suecicum complectens. Francofurti, impensis Petri Fischeri 1593, Tafel 9 23 ). - Als Bild von Rostock muß es ausscheiden.

3. Braun und Hogenberg und ihre Nachfolger.

Eine der bedeutendsten Erscheinungen nicht nur für Deutschland, sondern für ganz Europa und darüber hinaus war eine Sammlung von Städtebildern, die ein Kölner Geistlicher Georg Braun 24 ) nach sorgfältiger Vorbereitung herausgab, die sog. Kölner Kosmographie, allmählich auf 6 Bände angewachsen. Im Verein mit den Stechern Franz Hogenberg und Simon von den Neuwel (Novellanus) erschien 1572 ein erster Band, noch nicht als liber primus bezeichnet, betitelt "civitates orbis terrarum", außer dem Kupfertitel und lateinischer Vorrede 59 Doppeltafeln in Großfolio enthaltend, die auf der Außenseite erklärenden lateinischen Text, auf den Innenseiten zum Teil eine, zum Teil 2, 3, ja 6 Ansichten in guter Kupferradierung boten; die Tafeln wurden sowohl schwarz wie auch koloriert ausgegeben. Da das Werk großen Anklang und Absatz fand, folgte etwa 1576 der zweite, 1581 der dritte, um 1588 der vierte, um 1597 der fünfte und 1617 der sechste Band, alle in gleichem Umfange, nur der


22) Drugulin, Hist. Bilderatlas Nr. 217 bzw. Nr. 76 unter III, 20.
23) Drugulin, a. a. O. Nachtrag Nr. 175 a.
24) * 1542, † 1622, 80 Jahre alt, als Dechant an S. Maria ad gradus zu Köln.
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fünfte enthält 10 Tafeln mehr. Von 1574 an erschien auch eine Ausgabe mit deutschem, etwas später auch mit französischem Text. Alle Bände wurden wieder und wieder aufgelegt: vom ersten Band konnte ich bisher etwa 24 verschiedene Drucke, wenigstens der Vorstücke, feststellen, bis zum sechsten in etwa 10; vor allem ward der Text immer wieder in neuem Satz gedruckt, später auch erweitert und weiter fortgeführt, was ich z. B. bei einem der meckl. Blätter bis 1631 fand. Aber auch die Platten erlitten mannigfache Veränderungen, oft, weil Verbesserungen, etwa an den Trachten und Wappen, anzubringen waren, manchmal ward auch eine Platte durch eine ganz neue ersetzt, vielleicht weil die alte zerbrach.

Georg Braun war aufs emsigste bemüht, sich nicht bloß an vorhandene ältere Vorbilder zu halten, wozu er im ersten Bande noch z. T. genötigt war, sondern er suchte durch tüchtige Künstler Originalaufnahmen zu erhalten; so hat besonders Georg Hufnagel und sein Sohn Jakob viele Bilder beigesteuert. Aber Braun benutzte auch seine weitreichenden Verbindungen mit hohen Herren zur Förderung seines Werkes. So stand er in regem Briefwechsel mit dem Produx Cimbriae, dem schleswigschen Statthalter Heinrich Rantzau, der ihm eine größere Zahl von Aufnahmen besonders norddeutscher Städte zukommen ließ. Auch die mecklenburgischen Blätter des fünften Bandes verdankt Braun seiner Vermittelung. Über die Ansicht von Wismar hat sich ein Briefwechsel im dortigen Ratsarchiv erhalten, ein deutsches Schreiben von Bürgermeister und Rat an Heinrich Rantzau vom 17. Juni 1595 und ein lateinischer Dankbrief Georg Brauns vom 25. September, wobei er einen Abzug der fertig gestochenen Ansicht zum Dank übersendet. Beide Briefe sind s. 3. durch Vermittelung des Dr. Fr. Crull von Heinrich Lempertz veröffentlicht 25 ), werden aber als Anlage II von neuem in von Dr. Techen genau verglichenem Abdruck wiedergegeben, da sie an jenem entlegenen Orte für uns fast verschollen sind. Die Wismarsche Ansicht (nebst Beschreibung) ist vom Ratsherrn Georg Jule "ins Werk gericht" - was vielleicht nur auf den Text geht -, die von Ratzeburg durch Gerdt Hane 1588 gezeichnet, der Künstler der Rostocker Ansicht ist unbekannt. Wenn Westphalen auf seinem schlechten Nachstich sie dem Petrus Lindeberg zuschreibt, so hat er die Textüberschrift mißverstanden; der Text ist die ein wenig gekürzte Topographie Rostocks, die Lindeberg, übrigens ein für


25) Annalen des hist. Vereins f. d. Niederrhein, Heft 36, Köln 1881 S. 181 - 183. Weitere Bemühungen Rantzaus für das Braunsche Werk weist Bertheau in 3. Schlesw.-Holst. Gesch. 21, 1891, S. 309 - 13, nach.
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Heinrich Rantzau vielfach arbeitender Gelehrter, 1594 in lateinischer Sprache veröffentlicht hatte.

Auch nach Brauns Tode blieben die Platten zunächst noch in Köln; später erwarb sie Johannes Jansson in Amsterdam, der sie geographisch ordnete und durch zahlreiche prächtige neue Blätter, meist von Wenzel Hollar gestochen, vermehrte, auch unmodern gewordene Schildumrahmungen durch zeitgemäßere ersetzte. So erschien das Werk um 1657 neu in 8 Bänden 26 ) auf Groß - Papier mit vielfach erweitertem Texte; die beiden 1657 ausgegebenen Oberdeutschland umfassenden Bände führen auf dem Kupfertitel die Aufschrift: Theatrum exhibens illustriores principesque Germaniae superioris civitates, auf dem Buchdrucktitel aber: Urbium . . . tabulae. Der Text ist nur lateinisch. In dieser Ausgabe finden wir alle fünf in Köln ausgegebenen meckl. Bilder wieder und dazu eine prachtvolle Vogelschauansicht Rostocks von Wenzel Hollar, deren Zeichnung aber erheblich weiter zurückliegen muß. Die Verlagsnachfolger veröffentlichten dann im Jahre 1682 eine Auswahl der wichtigsten und besten Platten in zwei Bänden unter holländischem Titel 27 ), wobei auf manchen Platten veraltete Staffagen ausgeschliffen und durch andere Vordergründe ersetzt wurden (so auch bei dem Blatte Wismar). Diese wie die folgenden Ausgaben sind ohne Text auf der Rückseite der Stiche. Wohl in den neunziger Jahren des Jahrhunderts erwarb dann die Platten der Amsterdamer Stecher und Verleger Frederick de Wit, der sie mit seiner Adresse versah und neu geordnet unter dreisprachigem Titel 28 ), aber ohne Jahreszahl herausgab. Endlich gelangte wenigstens ein Teil der Platten im Anfang des 18. Jahrhunderts in den Besitz des Leydener Verlegers Peter van der Aa, der aus ihnen und vielen andern von ihm zusammengekauften


26) Belgium sive Germania inferior, 2 Bände, 1657; Germania superior, 2 Bände, 1657; Gallia et Helvetia, o. J.; Hispania et ad Orientem et Austrum versae civitates, o. J.; Italia, o. J.; Urbes septentrionales, o. J.
27) Tooneel der vermaarste Koop - Steeden en Handels - plaatsen van de geheele Wereld. T'Amsterdam by de Erfgenamen van Sal t . Joannes Janssonius van Waesberge. 1682, Gr.-Fol. - Auf Verwechselung mit diesem Werk dürfte die häufige Anführung in Antiquariatskatalogen "Blaeus Koopstede" zurückzuführen sein, die ich nirgends, auch nicht in Amsterdam, feststellen konnte.
28) Theatrum praecipuarum totius Europae urbium . . Afbeeldinge van de vornaamste steden van Europa . . . Le theatre de plusieurs plans et profils des plus renommeez villes de l'Europe. T'Amsterdam by Frederick de Wit. o. J. Gr.- Fol.
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Kupferplatten ein umfangreiches Bilderwerk 29 ) in 66 Bänden um 1729 zusammenstellte, von denen vier Bände mit 155 Tafeln Deutschland umfassen; aus Braun findet sich darin nur noch die größere Ansicht von Wismar in stark abgetriebenem Abdruck.

Auf das Werk Brauns und seine Wandlungen mußte etwas genauer eingegangen werden, da es für die Städteansichten bis auf Merians Zeit größten Einfluß geübt hat, auch auf die mecklenburgischen; wir wenden uns nun diesen im besondern zu.

Der erste Band des Braunschen Städtebuchs enthält als Blatt 27 der lateinischen, 28 der deutschen und französischen Ausgabe eine Platte mit vier Ansichten, oben Wittenberg (fälschlich Wittenburg bezeichnet) und Frankfurt a. O., unten links Rostock, rechts Wismar, beide verkleinerte Nachstiche nach Hans Weigel, erstere Ansicht aber links durch Petrikirche und Tor ergänzt, beide aber mit verhängnisvoller Verwechselung 30 ) der Überschriften, so daß zur Linken Wismaria, zur Rechten Rostochium steht. Dieses Versehen beeinflußt auf viele Jahrzehnte alle späteren Nachbildungen dieser Stiche. Aus unbekanntem Grunde wird diese Platte bald verändert und erhält statt der Seitenansicht von Wittenberg eine wenig gute Vogelschauansicht dieser Stadt. Nach einigen Jahren muß die Platte ganz verunglückt sein und wird durch eine viel gröber gestochene ersetzt, auf der die Ansichten näher zusammengerückt, auch die Überschriften anders abgeteilt und ohne Verzierungen sind.

Etwa 1597 - diese Jahreszahl tragen die drei jüngsten Ansichten des Bandes - bringt Band V als Nr. 43, 46, 47 die schon oben erwähnten drei ganzseitigen Bilder von Ratzeburg, Wismar und Rostock, besonders die beiden letzteren vortreffliche, perspektivisch gehaltene Ansichten, von denen Wismar nun das spitze Türmchen zwischen den vier Turmgiebeln an St. Marien aufweist. Rostock hat bei St. Petri wie St. Nikolai spitze hohe Helme, bei Nikolai aus vier dreieckigen Giebeln aufsteigend; bei St. Jakobi sieht man die wohl 1588 entstandene neuere Turmform, aber mit dreifacher (!) Laterne, das siebentürmige Rathaus ist deutlich zu erkenmen, dagegen sind am Strande nicht sieben, sondern acht (und eine kleine in einem Häuschen endigende) "Kopmans-


29) Galérie agréable du monde [p. 39 - 42] tome I - IV de l'empire d'Allemagne . . . Leyde, Pierre van der Aa (1729). Kl. - Fol.
30) In Band I finden sich mehrere derartige Verwechselungen; so ist eine Ansicht von Stade (Blatt 24/25) als Oldenburg in Holstein bezeichnet; auf Blatt 40/41 sind Straubing und Regensburg vertauscht, doch ist dieses Versehen bemerkt und in den späteren Ausgaben die Überschriften durch Umstechen berichtigt.
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brüggen" vorhanden. Neu aufgenommen in diesem Bande ist ein Bild von Ratzeburg, aus der Vogelschau gesehen, im Vordergrunde das später (1690) völlig abgerissene, z. T. unter Wasser gesetzte alte Schloß, dahinter die Stadt mit den früheren, nach dem Brande von 1693 ganz veränderten Straßenzügen und mit dem Dom.

In der Neuausgabe von Jansson 1657 werden nicht nur alle früheren Blätter unverändert wiederholt, nur unter andern Nummern (119 Ratzeburg, 122 Rostock, 152 Wismar, 155 Wittenberg - Frankfurt - Wismar - Rostock), sondern es tritt als Blatt 123 eine herrliche Vogelschauansicht Rostocks von dem berühmten Kupferstecher Wenzel Hollar (1607 - 1677), einem Schüler des älteren Matthaeus Merian, hinzu, unten links acht sehr zierliche Trachtenfiguren, unten rechts 36 Erklärungsnummern enthaltend. Durch die genau von Norden her geschehene Aufnahme ist die Wiedergabe des Rathauses unmöglich gewesen; aber für viele andere Gebäude gibt das Bild die einzige ältere Darstellung, die wir haben. Bei St. Nikolai fehlen - in Bestätigung der oben angeführten Nachricht - bereits die vier Giebel des Turms. Das Mönchentor erscheint gleich dem Lager - Tor und anderen mit abgetrepptem Giebel, was klar gegen die Wirklichkeit des Renaissance - Prachtbaus bei Vicke Schorler spricht; er ist sicher nicht zur Ausführung gekommen. Das Kröpeliner Tor hat seinen 1597 noch vorhandenen Wehrgang nicht mehr.

Aus verschiedenen schon und noch nicht vorhandenen Baulichkeiten hat W. Josephi 31 ) festgestellt, daß die Vorlage zu Hollars Stich schon zwischen 1624 und 1626 entstanden sein muß; darnach hat Hollar sie schwerlich selber aufgenommen, auch wenn er - was die geschichtlichen Ereignisse in Böhmen mir wahrscheinlich machen - schon erheblich früher als 1627 aus Böhmen verbannt sein dürfte.

Bei der späteren Neuausgabe durch die Jansson - Waesbergeschen Erben erleidet nur eine der Braunschen Platten, das größere Blatt Wismar, eine erhebliche Veränderung: es wird der ganze Vordergrund mit den Trachtenfiguren herausgeschliffen, die Platte erheblich verschmälert und ein neuer Vordergrund eingestochen, der links eine breite Kuff unter Segel und ein Bot, rechts Fischer und


31) Meckl. Nachr. 1916 Nr. 128; daß Hollar aber die Oberwarnow als Querwarnow auf dem Stiche bezeichnet habe, ist ein wohl durch irgendeinen Flecken oder Punkt im O auf dem betr. Exemplar des Blattes veranlaßter Irrtum des Verfassers; auf allen von mir gesehenen Abdrücken steht deutlich Querwarnow, niederdeutsch für Oberwarnow.
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Weidevieh nebst einem Knaben zu Pferde aufweist; durch diese Änderungen, besonders auch des Verhältnisses der Höhe zur Breite der Platte, hat das Bild an künstlerischer Wirkung gewonnen.

4. Nachbildungen nach Braun und Hogenberg.

Die Braun und Hogenbergschen Ansichten, zunächst die beiden ältesten von 1572, haben vielen andern Städtebildern als Vorlage gedient, wodurch die Verwechselung der Namen immer weiter ging, bis endlich Wismar seine eigene Darstellung ganz einbüßte, weil sein fälschlich den Namen Rostock tragendes Bild bald durch ein wirklich Rostock vorstellendes Blatt ersetzt wurde.

1. Um 1580 erschien in Venedig eine große Folge kleiner Ansichten, meist von Francesco Valegio, einige auch von Martin Rota gestochen, anscheinend zunächst einzeln ausgegeben 32 ), erst hernach mit einem Titelblatt "Raccolta di le piv illvstri et famose citta di tvtto il mondo" versehen. Eine zweite gegen 1600 herausgekommene Ausgabe vereinigte je zwei Stiche auf einer Seite und erhielt ein sehr reich ausgestattetes Titelkupfer, worin ein ausführlicherer Titel "Teatro delle piv illvstri et famose citta del mondo. . . In Venetia Donato Rasicoti forma . . ." mit Rötel eingedruckt war. Beide Ausgaben bieten ziemlich flüchtige Nachstiche von Wismaria (= Rostock) und Rostochium (= Wismar) nach Braun I, mit je vier Zeilen Text am untern Rande; in der zweiten Ausgabe sind Wismaria und Brema, Rostochium und Ossenborgh je auf einem Blatte abgedruckt.

2. Wenig später gab der betriebsame Verleger Nikolaus Basse in Frankfurt am Main ein Städtebuch heraus, das sich in der ersten Ausgabe 1581 als eine Neubearbeitung eines "Summarischen Auszug von Erbauung und Ankunft etlicher namhaftiger Stätte" des D. Wolffgang Jobst durch den Marburger Prokurator Abraham Saur von (aus) Franckenberg 33 ) gibt, in der zweiten 1585 aber letzteren allein als Verfasser nennt. Aber erst die dritte Ausgabe von 1587 bringt einige (6) Städteansichten in Holzschnitt in schmalem Querformat; nur der Text aller drei Ausgaben geht


32) Dafür spricht, daß die wenigen vorkommenden Exemplare der ersten Ausgabe stets in der Zahl der Ansichten abweichen und fast immer des Titelblatts entbehren. Außer den Titelblättern habe ich 321 verschiedene Ansichten feststellen können.
33) Es führt nun den Titel: Parvum theatrum urbium, das ist erster Anblick und summarischer Auszug von Erbauung . . . namhafter Städte . . . Frankfurt 1581, 85, 87 in Kl.- 8°, 1590, 93, 95, 1610 in Groß - 8°. - Es werden auch noch Ausgaben mit andern Jahreszahlen angeführt, doch dürften nur die oben genannten wirklich erschienen sein.
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auch auf Mecklenburg mit Rostock und Wismar ein. Dann aber nimmt der Verleger eine einschneidende Verbesserung vor; wohl von 1590, sicher von 1593 ab sind die weiteren Ausgaben mit zwar kleinen, aber sehr zierlich in Holz geschnittenen Städtebildern versehen, und nun finden wir S. 115 die Abbildung von Wismar nach Braun, aber mit der Überschrift "Die Stadt Rostock" (so in der Ausgabe von 1593); 1595 wird der Text erweitert und Rostock - Wismar auf die S. 162 versetzt, welchen Platz es auch in der letzten 8°- Ausgabe von 1610 bewahrt; 1658 wird das Werk von Hermann-Adolph Authes neu bearbeitet und, textlich stark vermehrt, in 4° neu herausgegeben; das alte Bild kehrt hier unter R S. 73 wieder.

Basse wußte aber mehrere Fliegen mit einer Klappe zu schlagen und gab neben diesem deutschen 1595 auch ein lateinisches Städtebuch in 4° heraus, von dem Würzburger Universitätslehrer und Leibarzt Adrianus Romanus bearbeitet, unter dem Titel Parvvm theatrvm vrbivm sive vrbivm praecipvarvm totivs orbis . . . descriptio, das 1608 in neuer Auflage erschien; beide Drucke enthalten S. 106 denselben Holzschnitt von Wismar als Rostochium.

Endlich verlegte Basse auch des Pfarrherrn Johann Rauw (Ravius) zu Wetter große deutsche Kosmographie 34 ), die in einem starken Foliobande, reich illustriert, zuerst 1597 erschien; auch sie enthält denselben Holzschnitt von Wismar - Rostock auf S. 496.Obwohl das Werk besser bearbeitet war als das von Münster und von Viktor Hantzsch in seiner Arbeit über diesen S. 161 als treffliche Arbeit gelobt wird, scheint ihm doch kein buchhändlerischer Erfolg beschieden gewesen zu sein; denn die beiden späteren Auflagen von 1612 und 1624 erweisen sich bei genauerem Vergleich als Titelausgaben des ersten Drucks mit entsprechend veränderten Vorstücken. So erklärt sich auch, daß Rauws Werk recht selten ist.

3. Von 1608 an gab Antonius von Albizi (Albitius), der lange Jahre zu Augsburg und dann zu Kempten lebte, wo er 1626 im Alter von 78 Jahren starb, in zahlreichen lateinischen und deutschen Ausgaben "Christlicher Fürsten und Potentaten Stamm-


34) Die erste Ausgabe ist betitelt: Cosmographia, das ist . . Beschreibung . . ., die zweite: Weltbeschreibung, das ist eine schöne . . . Cosmographia . . ., die dritte wieder: Cosmographia, das ist eine schöne . . . Weltbeschreibung . . . Daß schon früher, etwa 1574 oder 1576, eine Ausgabe des Werkes erschienen sei, beruht auf Irrtum, dem auch v. Loga a. a. O. S. 2 verfiel; es liegt wohl eine Verwechselung mit dem einen Unterteil des General - Chronikon vor.
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bäume" in Großfolio heraus, deren von Daniel Custos hergestellte Stiche er am Fuß mit Ansichten schmücken ließ; so trägt der Stammbaum der mecklenburgischen Herzoge unten die Ansicht Rostochium, von St. Petri bis St. Johannis reichend, ziemlich frei nach Braun Band V. Mir lagen Ausgaben von 1619 und 1627 vor, nicht im Bilde, sondern nur im vermehrten Stammbaum verschieden.

4. Der Leydener Geograph und Historiker Petrus Bertius, der schon 1612 fünf Bücher geographischer "Tabeln" veröffentlicht hatte, gab 1616 im Verlage von Joannes Jansson zu Amsterdam heraus: Commentariorum rerum Germanicarum libri tres, Querfolio, reich mit gestochenen Karten und Ansichten geziert, letztere nach Braun und Hogenberg; S. 652 ist Rostock, S. 715 Wismar enthalten, beide mit lateinischem Text auf der Rückseite des folgenden Blattes. Während aber "Wismar" dem alten Rostocker Vorbild aus Braun I weiter folgt, findet sich als "Rostock" eine nicht üble verkleinerte Nachbildung der großen Ansicht aus Braun Band V; von den dortigen zehn Trachtenbildern sind vier übernommen. So liegen in Wahrheit jetzt zwei Abbildungen von Rostock, keine von Wismar mehr vor. Der Stecher ist nicht genannt; mehrfach wird Peter von den Keere (Kaerius) als solcher angegeben; doch ist mir das nicht gerade wahrscheinlich, da - als einzige - die Ansicht von Würzburg ein bis jetzt nicht gedeutetes Monogramm aufweist, das Keer jedenfalls nicht angehört. Die zweite Auflage 1632 wiederholt dieselben Stiche an gleicher Stelle, eine dritte erscheint 1635 in 12° ohne Bilder; dagegen ist der Stich von Rostock (nach Braun V) 1620 auch für das - sehr seltene - holländische Werk benutzt: "T'Keyser - Ryck van Duytsch - land . . . met een verhael van de Academien . . .", das ebenfalls in Janssons Verlage erschien. Ferner finden sich beide meckl. Blätter wie viele der anderen auch in sehr gutem Abdruck ohne Text auf der Rückseite, ob einzeln oder in einem Werk zusammen erschienen, konnte ich bisher nicht feststellen 35 ).

5. Vom Jahre 1623 an gab der Frankfurter Kupferstecher Eberhard Kiefer in zwei Folgen von je acht Heften ein sehr zierlich gestochenes Städtebuch in klein quer - 4° heraus, in dem jedes


35) Jedenfalls gehören sie nicht zu Matth. Dresser, Von den fürnehmsten Städten . . Leipzig 1607, 4°., wie Katalog 143 von Ludw. Rosenthal unter Nr. 1882 will; es sind nur in das betr. Exemplar dieses Werkes viele der Bertiusschen Bilder eingeklebt. Wer übrigens auch die Bertiusschen Texte zu Rostock und Wismar sammeln will, findet sie auf der Rückseite der Ansichten von Rufach und Wittenberg.
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Blatt außer der Ansicht ein Sinnbild, ein "Emblem" enthält, das mit dem Ortsbilde - wie er ausdrücklich erklärt - in keinerlei Zusammenhang steht, auch durch Sinnsprüche und Reime erläutert wird. Zur Auswahl dieser Embleme und zur Verfertigung der Verse bediente Kiefer sich des damals in Frankfurt lebenden "kaiserlich gekrönten Dichters" Daniel Meisner aus Commothau in Böhmen, der aber schon über der Bearbeitung des 6. Heftes hinstarb. An den Stichen hat er überhaupt keinen Teil, und es ist unverdiente Ehre, wenn man das Werk immer nach ihm, statt nach Kieser benennt; die Verse zu den folgenden Teilen haben u. a. Liebold, Gottfried, Kornmann geliefert. Das Werk selbst führte den lateinischen und deutschen Titel: Thesaurus philopoliticus . . . Politisches Schatzkästlein. Kieser gewann für das Werk, an dem er anscheinend selber nicht mitarbeitete (wenigstens findet sich auf keinem Blatt sein Name oder Monogramm), hervorragend tüchtige Stecher; im 1. Bande wirkte außer Sebastian Furck vor allem Matthaeus Merian d. Ä. mit, von dem nicht nur der Stich, sondern auch viele Aufnahmen herrühren. Bei Kiesers im November 1631 erfolgten Tode lag die Sammlung in zwei Bänden oder 16 Heften mit über 800 Kupferstichen vollendet vor. Hernach erwarb Paul Fürst in Nürnberg die Platten, ordnete sie neu und gab sie von 1637 an unter dem Titel Sciographia cosmica in acht Bänden neu heraus, seine Erben 1678 nochmals als Sciagraphia cosmica, spätere Besitzer der Platten noch ein- bis zweimal. Während für süd- und mitteldeutsche Orte sich viele Neuaufnahmen finden, begnügte das Werk sich für unsere Gegenden mit Wiedergabe der Braunschen Bilder, anscheinend z. T. auf dem Umwege über Bertius. Im 1. Heft der Kieferschen Ausgabe erschien Rostock als Blatt 40 (= Braun V), im vierten Ratzeburg als Blatt 34 und im siebenten "Wismar" als Blatt 51, letzteres wieder Rostock nach Braun I bietend. Verschiedene Änderungen an Inschriften und Nummern lassen fünf verschiedene Plattenzustände feststellen, aber wohl nicht durchweg bei allen Blättern; von "Wismar" lagen mir alle fünf vor.

6. Nach Gustav Adolfs Siegeszuge durch Deutschland verfaßte der Pfarrer Johann Ludwig Gottfried 36 ) zu Offenbach im


36) Ihn hat G. Droysen in seiner Habilitationsschrift "Arlanibaeus, Godofredus, Abelinus", Berl. 1864, 4°, fälschlich zu einem Pseudonym für Joh. Phil. Abelinus gemacht, während es sich um zwei grundverschiedene Personen handelt; darauf wird gelegentlich einmal näher einzugehen sein. Bedauerlicherweise sind viele Bibliotheken Droysen gefolgt und stellen alle Schriften Joh. Ludwig Gottfrieds unter Abelinus ein.
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Ysenburgischen eine Schrift "Inventarium Sueciae d. i. Beschreibung des Königreichs Schweden", die 1632 bei Friedrich Hulsius zu Frankfurt in Folio herauskam und nach Gustav Adolfs Tode mit einem Nachtrage vermehrt ward. Das Buch ist nicht nur mit den von Seb. Furck gestochenen Bildnissen schwedischer Könige geschmückt, sondern auch mit einer großen Zahl von eingedruckten Städtebildern in äußerst feiner Radierung, auch einigen losen Tafeln geziert; sie sind schwerlich von Hulsius selber gestochen, zwei führen ein noch nicht aufgelöstes Monogramm HK 37 ). Auf S. 362 ist Rostock, auf S. 372 "Wismar" dargestellt, wieder beides Rostock nach Braun wie bei Bertius und Kiefer.

7. Eine sehr mäßige, z. T. irreführende Nachbildung der großen Rostocker Ansicht bei Braun V gibt E. J. von Westphalen in seinen Monumenta inedita Band III zu Sp. 782, fälschlich den Stich nach der Zeichnung Lindebergs benennend. Neben anderen Veränderungen hat er dem Nikolaiturm auf jeder Seite 2, also 8 Giebeldreiecke gegeben! Zu den Trachtenbildern hat er noch einige lateinische Erklärungen hinzugefügt, die dann auf dem Tiedemannschen Steindruck, der Werner Reinholds Chronik von Rostock 1836 beigegeben ward, ins Deutsche übertragen wurden. Während ich sonst nicht auf neuere Nachbildungen alter Bilder eingehen kann, muß ich doch auf eine eigenartige freie Wiedergabe dieser Ansicht in sehr frühem Steindruck hinweisen, in der die Trachtenfiguren stark in den Vordergrund treten, das Stadtbild mehr nebensächlich erscheint 38 ).

5. Moritz Sachssche Ansicht von Rostock.

Im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts wirkt in Rostock als Buchdrucker Moritz Sachs (Saxo), von Stieda 39 ) zu den Privat-


37) An Matthaeus Merian ist wegen seiner gleichzeitig herausgegebenen Historischen Chronik (in späterer Auflage: Band II des Theatrum Europaeum) schwerlich als Stecher zu denken, wenn auch die Art der seinen ähnlich ist und auffälliger Weise die Ansicht von Köln im Inventarium auf Merians seltenen Stich der Stadt aus 1620 zurückgeht.
38) Bildersammlung des Ver. Meckl. Gesch. - Eine sehr gute Wiedergabe der größeren Braunschen Ansicht gibt u. a. eine Rostocker Studentenballeinladung von 1898; wie lange sich aber eingewurzelte Fehler hinziehen, beweist eine englische Zeitschrift von 1851 (Samml. d. Rost. Alt.-Vereins), die als "Rostock in Germany" noch eine Nachbildung der in Wahrheit Wismar darstellenden Ansicht aus Braun I 1572 enthält!
39) Studien z. Gesch. des Buchdrucks u. Buchhandels in Mecklenburg (S.-A. a. Arch. z. Gesch. d. D. Buchhandels XVII) 1894 S. 74.
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buchdruckern gezählt, aber wie von den Hansestädten, so auch vom Rat der Stadt für amtliche Drucksachen benutzt; gerade auf derartigen Verordnungen wendet er 1614 und 1623, vielleicht noch öfter, einen Titelholzschnitt an, der die Stadt Rostock von SW, also von der Landseite her, wiedergibt; er ist roh gearbeitet, aber immerhin eine selbständige Aufnahme, freilich bei dem kleinen Maßstab und der ziemlich schülerhaften Zeichnungsart von wenig Bedeutung für die Rostocker Baugeschichte; das Kröpeliner Tor hat noch den Wehrgang, St. Nikolai noch die vier Turmgiebel, die 1618 abgebrochen wurden.

6. Gustav Adolfs Siegeszug.

Wie schon 1620/21 auf größeren Kupferstichen die Städte zusammengestellt wurden, die sich Spinola ergeben mußten - mir lag einer mit 37 Städtebildern vor -, so ließ sich Kupferstecher- und Verlegergewerbe auch die Gelegenheit nicht entgehen, Gustav Adolfs Siegeszug durch Deutschland in ähnlicher Weise zu verherrlichen. Teilweise ließ man selbständige Flugblätter erscheinen, teilweise gab man solche Ansichtsblätter auch Flugschriften bei, wie z. B. einer deutschen Ausgabe der Arma Suecica. Mir sind z. T. aus eigener Anschauung, z. T. aus Snoilsky 40 ) zehn derartige Darstellungen bekannt, vermutlich noch nicht alle erschienenen, da gerade von losen Flugblättern viel hat verloren gehen müssen. Bald geben diese Blätter nur in einfachen Feldern aneinandergereiht die eroberten Städte wieder, bald in einem Gustav Adolfs Bildnis umgebenden Schneckenband, bald als einen langen Strom, den der Papst auf Gustav Adolfs Lanzenstoß erbricht. Auch viele mecklenburgische Städte sind nach Zeitfolge der Eroberung darunter, aber nur bei wenigen scheint ein Streben nach Ähnlichkeit vorzuliegen, die meisten muten uns als reine Phantasiebilder an; zum hundertjährigen Gedächtnis gab 1730 der Augsburger Kupferstecher Elias Baeck alias Heldenmuth eine ähnliche Zusammenstellung auf zwei Blättern heraus, die sogar 205 Städte umfaßt. Genannt werden auf diesen Flugblättern Neubrandenburg, Gadebusch, Schwerin, Güstrow, Rostock, Ribnitz, Malchin (Walchein!), Fürstenberg, Sternberg, Grevismühlen, Parchim, Plau, Dömitz, Neustadt (ob in Meckl.?), Wismar, einige öfter, manche nur einmal.


40) Karl Snoilsky, Svenska historiska planscher, Stockholm 1893 - 95, Sond.- Ausg. aus Kongl. Bibliotekets Samlingar XV - XVIII.
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7. Matthaeus Merian und seine Nachfolgerschaft.

Zu den drei bisher allein graphisch dargestellten mecklenburgischen Orten treten erst um die Mitte des 17. Jahrhunderts weitere Orte hinzu, als Matthaeus Merians Erben zu Frankfurt am Main in Fortsetzung des von ihrem Vater begonnenen großen Werkes der deutschen Topographieen im Jahre 1653 41 ) zur Herausgabe der Topographia Saxoniae Inferioris, der Beschreibung Niedersachsens, schritten. Freilich zwei Stiche hatte schon der Vater Merian 42 ) in der großen illustrierten Folioausgabe des Tractatus de rebus publicis Hanseaticis von Johannes Angelius von Werdenhagen dargeboten, die 1641 zu Frankfurt erschien, nachdem ein erster Druck zehn Jahre früher zu Leyden in zwei dicken Sedezbändchen herausgekommen war. In dieser großen Ausgabe findet sich unter den 191 Kupfern als Nr. 90/91 ein Doppelblatt mit der Ansicht von Wismar und Rostock; beide erinnern im übrigen noch an Brauns größere Darstellung, haben aber für beide Städte an der Hafenseite eine Reihe neuer Befestigungen; kleinere Abweichungen auf der Rostocker Ansicht (nur sechs Rathaustürme, Fraterhaus ohne Turm, auch wohl die Abweichungen am Jakobiturm) dürften ungenauer Arbeit des Stechers zur Last fallen. Diese beiden Ansichten werden nicht nur unverändert in der Topographie wiederholt, sondern sogar noch dem 1734 erschienenen 20. Bande des Theatrum Europaeum wieder beigegeben, der die Jahre 1713-1715 behandelt.

Wie schon oben erwähnt, trat dann im Jahre 1653 die "Topographia Saxoniae Inferioris Das ist Beschreibung der Vornehmsten Stätte vnnd Plätz in dem hochl: NiderSachß. Crayß" ans Licht, die mit Ausnahme von Braunschweig - Lüneburg, dem auf Wunsch der Herzoge ein besonderer Band gewidmet ward, das ganze niedersächsische Gebiet bis nach Magdeburg und Halle hinauf behandelte. Auch dieser Band legt Zeugnis ab für die künstlerischen Absichten und Fähigkeiten der Herausgeber; den Text stellte wie meist Martin Zeiller zusammen, Stich und Druck besorgte und überwachte Merians zweiter Sohn Caspar, während


41) In meiner Meckl. Lit. Nr. 400 ist durch einen Druckfehler 1651 gesagt; im ganzen gibt es drei verschiedene Drucke mit mehreren Unterarten; alle tragen dieselbe Jahreszahl 1653 auf dem Titel, obwohl der zweite etwa 1670/80, der dritte etwa 1700 erschienen ist.
42) * zu Basel 1593, † zu Langenschwalbach, begraben zu Frankfurt 1650.
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dem älteren Bruder Matthaeus dem Jüngeren 43 ) mehr die Fortsetzung des Theatrum Europaeum oblag. Auffallen muß für unser Gebiet, daß die Topographie keine Ansicht von Ratzeburg bringt; infolgedessen wirkt die Braunsche Abbildung noch bis in das letzte Viertel des Jahrhunderts nach. Dagegen finden sich zwölf neue mecklenburgische Blätter.

Für Rostock gibt das Werk noch eine größere 65 cm breite Ansicht, den Standpunkt ein wenig verschoben gegen die von 1641, wenn auch sonst ihr sehr ähnlich; manche Fehler sind berichtigt; so hat das Fraterhaus wieder seinen Turm, das Rathaus die siebente Spitze; manches andere aber gibt zu Bedenken Anlaß, so wenn der Jakobiturm wieder - nach Braun - lange Blenden und eine einfachere Spitze ohne Galerie erhalten hat, auch wenn an der Hafenseite weniger Bastionen vorhanden sind als bei Werdenhagen 1641; bietet das Kröpeliner Tor auch hier noch seinen Wehrgang, so muß gegen die Richtigkeit dieser Einzelheit ein Vergleich mit dem oben besprochenen Hollarschen Vogelschaubilde sprechen.

Einigen Exemplaren der zweiten Ausgabe des ersten Drucks des Werks ist ein oben bei dem handschriftlichen Belagerungsplan von 1631 schon erwähnter "Wahrer Geometrischer Grundtriß der Stadtt Rostock" als Vogelschauplan beigegeben, mit 54 Erklärungen; hier hat - richtig! - St. Nikolai schon keine Turmgiebel mehr und der Wehrgang am Kröpeliner Tor ist fortgefallen. Vermutlich ist die Platte bald zerbrochen, was bei der Wichtigkeit und Zuverlässigkeit des Planes zu bedauern ist.

Ein ähnlicher Vogelschauplan findet sich, und zwar stets, für Wismar; er zeigt die während des großen Krieges auf Wallensteins Drängen errichtete fünfseitige Zitadelle.

Zu diesen beiden altbekannten Städten treten nun eine Reihe weiterer, die bisher noch keine Abbildung fanden, vor allem die beiden Residenzstädte Schwerin und Güstrow, erstere in einer sehr schönen Ansicht, die noch das Bild der Stadt vor dem Brande, auch die alte Schelfkirche, aufbehalten hat, von Caspar Merian selber gestochen; von Güstrow finden wir zwei Blätter, ein von demselben Künstler herrührendes Bild von Südosten aus mit dem Schloß im Vordergrunde, und einen großen Vogelschauplan, durch Carl Henr. à Osten gezeichnet. Weiter finden wir die beiden Nebenresidenzen Bützow und Gadebusch , die Festung Dömitz , Kloster Rühn, sowie das 1648 schwedisch


43) Matthaeus d. J. * zu Basel 1621, † zu Frankfurt 1687, Caspar * zu Frankfurt 1627, † wohl Anfang 1691, nicht zu Frankfurt, vielleicht zu Wertheim.
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gewordene Neukloster, endlich einen ziemlich kümmerlichen Grundriß von Plau; mehrfach sind zwei Orte auf einer Platte dargestellt 44 ). Auch eine Karte von Mecklenburg 45 ) ist dem Werke beigegeben.

Es ist nicht anzunehmen, daß etwa Caspar Merian selber diese neuen Ansichten an Ort und Stelle aufgenommen hat, vielmehr möchte ich glauben, daß Matthaeus der Jüngere, der längere Zeit als Porträtmaler den schwedischen Feldmarschall Karl Gustav von Wrangel begleitete und 1650 mit ihm in Wismar 46 ) war, der Vermittler, schwerlich der Zeichner, der Aufnahmen gewesen ist.

Der Einfluß der Merianschen Topographie auf unsere Städteabbildungen ist nicht minder groß gewesen als der des Braunschen Werks, er erstreckt sich bis weit ins 18. Jahrhundert hinein, ja - wenn auch vielleicht über eine Zwischenstation hinweg - bis zu den rohen Stichen im Privilegierten Zittauischen Tagebuch, wo wir 1801, 1804, 1818 noch Stiche von Güstrow, Rostock, Wismar, Dömitz nach Merian finden.

1. Zuerst traten die Holländer auf den Plan: 1656 gab der Amsterdamer Verleger Aegidius Janßon Valckenier "Regnorum Sueciae, Gothiae, . . & Urbis Wismariae descriptio nova" in 12° heraus, deren Widmung der Ulmer Rektor Martin Zeiller 1649 unterzeichnet (also wohl ein Nachdruck!), mit einer größeren Karte und vielen zierlichen Städteansichten und Plänen geschmückt; zu der S. 545 - 59 reichenden Beschreibung von Wismar ist ein Nachstich) des Merianschen Vogelschauplans beigegeben. Dann folgt 1658 im Verlage von Johannes Janßon junior, ebenfalls zu Amsterdam, der erste lateinische Bädeker in Taschenformat, eine Übersetzung des in Folio erschienenen deutschen Reisebuchs desselben Martin Zeiller; sie führt auf dem Buchdrucktitel die Bezeichnung "Fidus Achates", auf dem Kupfertitel "Itinerarium Germaniae" und ist mit einer sehr großen Zahl


44) Eine Ansicht der mecklenburgischen Stadt Wittenburg, die öfter in Katalogen aufgeführt wird, gibt es nicht; es liegt Verwechselung mit Wittenberg (Top. Obersachsen) oder Wittenborg (Top. Braunschweig) vor.
45) Weder auf dieser Karte noch auf der gleichfalls beigegebenen von Holstein finden sich Ratzeburger und Schaalsee angegeben, Fehler, die sich bis gegen Ende des Jahrhunderts auf allen Karten fortschleppen, für den letzteren sogar erst im 18. Jahrh. Berichtigung finden.
46) Von dort mußte er wegen des am 19. Juni erfolgten Todes seines Vaters nach Frankfurt heimkehren.
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von guten Kupfern, wohl ausnahmslos nach Merian, ausgestattet; zu S. 194 finden wir eine Ansicht von Rostock nach Merian 1641, zu S. 197 einen Nachstich desselben Plans von Wismar wie 1656, aber in abweichendem Neustich.

2. Dann kamen auch in Deutschland Länderbeschreibungen und Reiseführer in Kleinformat auf, die ebenfalls mit kleinen Nachstichen Merianscher Blätter geziert wurden, u. a. im Verlage von Christoph Riegel, David Funck, W. E. Felsecker, alle in Nürnberg, Daniel Bartholomäi in Ulm u. a. Sie benutzen teilweise dieselben Platten, stechen auch wohl einer dem andern nach. Durch die Unsitte der Antiquare, solche kleinen Blätter den Werken zu entnehmen und einzeln zu verkaufen, ist es sehr erschwert, diese meist in Größe von 6 1/2 zu 11 1/2 cm gehaltenen Blättchen den einzelnen Quellen zuzuweisen. Mir liegen, z. T. mit leichten Veränderungen nach Merian, Dömitz, Güstrow, Rostock, Wismar, meist in mehrfacher Aufmachung, vor, von denen ersteres der "Beschreibung des Elbstroms", letztere drei u. a. dem "Getreuen Reisegefährt durch Ober- und Niederteutschland", beide bei Christoph Riegel um 1686 (ob auch schon 1668?) erschienen, zuzuweisen sind, vielleicht daneben aber auch den Werken anderer oben genannter Verleger.

3. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts beginnt und zieht sich bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts hin eine große Folge von meist zart gestochenen Ansichten und Plänen, die der aufeinanderfolgenden Arbeit von drei Kupferstechern und Verlegern in Augsburg ihr Entstehen und Wachsen verdanken: Johann Stridbeck junior, Gabriel Bodenehr und als letzter Besitzer der Platten Georg Christoph Kilian. Ersterer fing an, die Kriegsschauplätze etwa vom letzten Drittel des 17. Jahrhunderts ab durch Sammlungen von Karten, Plänen und Ansichten der schaulustigen Welt vor Augen zu führen, u. a. brachte er schon den Titel "Curioses Staats- und Kriegs-Theatrum in - - "auf, den sein Nachfolger Bodenehr dann für mehr als vierzig Gebiete fortführte. Letzterer faßte dann aber außerdem die Karten, die Pläne, die Ansichten je für sich in Sammelwerken, dem "Atlas Curieux", der "Force d'Europe" (drei Bände) und "Europens Pracht und Macht" (ebenfalls drei Bände) zusammen, denen dann der dritte Plattenbesitzer Kilian nachträglich nur seine Adresse aufsetzte. In diesen großen Sammelwerken sind die Blätter der einzelnen Teile mit fortlaufenden Nummern versehen, in den Einzeltheatern nicht. Für unser Gebiet kommen aus Stridbecks Tätigkeit in Be-

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tracht nach Merian Wismar in Ansicht und Vogelschauplan (und nach einem später zu erwähnenden Werke von De Fer Plan von Wismar, rings mit Vaubanschen Befestigungen umgeben, wie sie in dieser Form nicht zur Ausführung gekommen sind). Diese drei Blätter gehören wahrscheinlich zu der Sammlung "Nordische Länder. Unterschiedliche dieser Zeit berufene Länder, Gegenden, Städte . . . vorgestellet", sicher aber hernach zu Stridbecks "Curioses Staats- und Kriegstheatrum Dermaliger Begebenheiten in den nordischen Reichen", beide in Querfolio. Gabriel Bodenehr gab dann 1717 ein "Curioses Staats- und Kriegstheatrum . . . in Holstein, Pommern und Mecklenburg" heraus, dem außer obigen drei Blättern, die zum Teil Textvermehrung erhielten, weiter enthalten waren: Güstrow Vogelschauplan, Rostock ebenso und größere Ansicht, endlich Ansicht von Schwerin, alle nach Merian. Ferner befindet sich im ersten Bande von "Europens Pracht und Macht" (um 1720) unter Nr. 75 ein gut gestochenes Blatt "Grodno Im Großherzogthum Litthauen"; in Wahrheit stellt es, wie der Augenschein lehrt, eine Ansicht von Güstrow nach Merian dar; aber bei der Eingravierung der Überschrift ist dem Stecher ein Mißgeschick begegnet, das in zwei Jahrhunderten bisher nicht festgestellt ward 47 ).

4. Als Einzelblatt liegt mir noch ein weiterer Nachstich der Merianschen Ansicht von Wismar vor, er ist bei gleicher Breite in der Höhe etwas zusammengerückt und trägt oben die Überschrift Wismaria ohne Wappen; ich vermute, daß er zu einem Flugblatt aus der Zeit der Eroberung durch die Dänen 1675 gehört.

5. Die Meriansche Abbildung von Schwerin und Güstrow und die Braunsche von Ratzeburg, aber jedesmal nur das Schloß, sind als Schmuck zweier hessischer Stammbäume benutzt, die einem Begräbnis - Prachtwerk beigefügt sind, dessen Titel lautet "Unverwelklicher Zedernbaum zum ewigen Angedenken an Georg II. von Hessen", herausgegeben von D. Johann Tack 48 ), 1662 zu Gießen in Großfolio erschienen; die Stiche sind von A. Haelwegh und J. Schweitzer.


47) Von den genannten Blättern gehören in Force d'Europe Teil I die beiden Pläne von Wismar als Nr. 194, 195, in Teil II die von Güstrow und Rostock als Nr. 33 und 84, in Europens Macht und Pracht Teil I Grodno (Nr. 75), Rostock (140), Schwerin (151), Wismar (193).
48) So oder Tackius heißt der Verfasser, nicht Tackig, was Antiquare gern aus der mißverstandenen Abkürzung 9 für us machen.
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8. Der Kalender des Nicolaus Perleberg.

Zu Anfang des Jahres 1657 gab der "verordnete Schreib- und Rechenmeister" in Rostock Nicolaus Perleberg einen immerwährenden Kalender unter der Aufschrift Calendarium Perpetuum heraus, von 1656 bis 1760 reichend, und widmete das in Kupfer gestochene Blatt den Bürgermeistern, Syndicis und Ratsverwandten der Stadt. Das große mit allegorischen und astronomischen Bildern, Aderlaßmann u. dgl. reich gezierte Blatt enthält unten eine Ansicht von Rostock aus NW, die anscheinend selbständig aufgenommen ist; auffälligerweise haben dabei die Türme von St. Nikolai und St. Petri [!] Giebeldreiecke. Außer den 13 beigeschriebenen Erklärungen findet sich zu beiden Seiten des Bildes eine kurze Beschreibung von Rostock.

9. Durch geschichtliche Ereignisse seit dem Dreißigjährigen Kriege veranlaßte Bilder.

Infolge der Abtretung Wismars an Schweden durch den Westfälischen Frieden wurde Mecklenburg mehrfach Schauplatz der Kämpfe, in die Schweden verwickelt ward; es ist daher kein Zufall, daß wie in den Druckschriften so auch bei den Abbildungen Rostock ganz zurücktritt, dagegen Wismar eine große Rolle spielt.

1. Nur ein schwerer Unglücksfall, der Rostocker Brand von 1677, gibt noch zu einem Bilde von Rostock die Veranlassung; in einem kleinen Sammelwerk "der verunruhigte holländische Löwe", herausgegeben von Amadeus von Fridleben 49 ), seit 1673 zu Nürnberg in 12° erscheinend, finden sich auch andere geschichtliche Ereignisse dargestellt. So enthält der zehnte Teil, 1678 erschienen, zu S. 443 eine Darstellung des brennenden Rostock; der Stecher des Blattes aber hat seine Vorlage (Merian - Werdenhagen 1641) irrtümlich richtig auf die Platte übertragen, so daß der Abdruck verkehrt, also im Spiegelbilde erscheint; die Zeichnung des Feuers und der Rauchwolken aber hat er richtig in den Osten seiner Wiedergabe verlegt, so daß tatsächlich auf dem Bilde nicht die Altstadt, sondern die Neustadt brennt, ein dritter Fall von Irrungen bei Wiedergabe mecklenburgischer Bilder.


49) Sonst Deckname für den Mystiker Abraham von Franckenberg, der aber schon 1652 †, hier also von einem andern Verf. benutzt.
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Zwei andere etwas spätere Darstellungen von Unglücksfällen möchte ich hier gleich anschließen, um hernach die eigentlich kriegsgeschichtlichen Bilder ungetrennt zu behandeln.

Am 28. Juli 1699 schlug der Blitz zu Wismar in die Pulvertürme beim Lübschen Tore, wodurch ein großer Teil der Neustadt mit dem Tore zerstört wurde. Das gab der Nürnberger Buchhändlerfirma von J. I. Felseckers Erben Anlaß, das Ereignis auf einem Flugblatte 50 ) abzubilden und zu beschreiben; auch in einer kleinen Nachbildung, ferner auf einem Nachtragsblatt zu Chr. Weigels Sculptura historiarum et temporum memoratrix unter Nr. VII ist das Ereignis wiedergegeben, letzteres anscheinend aber ganz freie Darstellung.

Das herzogliche Schloß zu Grabow, in dem damals der Herzog Christian Ludwig, jüngerer Bruder Karl Leopolds, später an dessen Statt vom Kaiser als Administrator eingesetzt und endlich regierender Herzog, seine Hofhaltung führte, ward am 3. Juni 1725 mit der ganzen Stadt durch eine Feuersbrunst zerstört. Dieses Ereignis gab nicht nur zu verschiedenen Brandpredigten Anlaß, sondern auch zu einem Kupferstiche in 4° mit der Aufschrift "Das durch Feuers Wuth verbrande Grabow". Über den Künstler ist mir nichts bekannt geworden.

2. Der 1675 von den Schweden gegen Brandenburg und Dänemark geführte Krieg läßt Wismar und Umgegend zu einem Brennpunkt der Ereignisse werden. Zunächst wird die Insel Poel von den Brandenburgern eingenommen, was zu einem Kupferstich im Theatrum Europaeum 51 ) den Anlaß gibt, auf dem außer dem befestigten Schlosse von Poel auch die Stadt Wismar, wenn auch nur klein, in Vogelschau dargestellt ist. Viel zahlreicher sind die Abbildungen der Belagerung und am 13./23. Dezember 1675 geschehenen Eroberung von Wismar selber durch die Dänen. Besondere Flugblätter, u. a. bei Th. v. Wiering in Hamburg erschienen, Tafeln im Diarium Europaeum wie in verschiedenen Werken von Eberh. Werner Happelius und verschiedene Einzelblätter geben teils die Beschießung der Stadt, teils Vogelschaupläne derselben, z. T. auch der befestigten Insel Walfisch wieder. Eine lebendige Darstellung der Beschießung mit Abbildung des dänischen Königspaares hoch zu Roß im Vordergrunde stach Jan Luyken für Valkenier - Mullers Verwirrtes


50) Drugulin, Bilderatlas 3550.
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Europa 52 ). Dagegen ist ein großer, von Georg Haas nach C. A. Lorentzens Gemälde um 1800 angefertigter Kupferstich "Staden Vismars Beleiring" ein reines Phantasiebild 53 ).

Denselben kriegerischen Ereignissen gehört auch eine Darstellung von der Eroberung der Damgartener Schanze durch die Brandenburger 1678 an, die im Theatrum Europaeum 51 ) erschien; ich erwähne sie, weil sie eine kleine Vogelschauansicht von Ribnitz enthält.

3. Nachdem Wismar im Frieden von St. Germain 1679 wieder in schwedischen Besitz gelangt war, bemühten sich die Schweden, die Stadt zu einer starken, ja uneinnehmbaren Festung auszubauen. Ein für diese Neubefestigung bestimmter Entwurf nach rein Vaubanscher Manier, der auf die Bodenverhältnisse keine Rücksicht nimmt, ist freilich in dieser Form nicht zur Ausführung gekommen, läuft aber nach seiner ersten Bekanntgabe durch De Fer zu Paris in seiner Force de l'Europe in vielen Nachbildungen herum, u. a. den schon vorher erwähnten von Stridbeck - Bodenehr, dann von Person, Inselin u. a., um zuletzt noch in dem großen Homannschen Städteatlas gegen 1720 wieder aufzutauchen. Weniger häufig finden sich Darstellungen der wirklich zur Ausführung gelangten Befestigungen, die meisten gehören wohl erst in die Zeit der letzten Belagerungen von 1711/12 und 1715/16.

4. Im Jahre 1693 rückte der König Christian V. von Dänemark vor das vom Herzog Georg Wilhelm von Braunschweig - Celle neu befestigte Ratzeburg und schoß es im August in Brand, vermochte es aber nicht zur Übergabe zu zwingen. Auch dies Ereignis gab zu Flugschriften und zahlreichen bildlichen Darstellungen Anlaß; dabei findet sich noch mehrfach die alte Darstellung von Gerdt Hane 1588 aus Braun und Hogenberg wiederholt. So erschien damals "Beschreibung des Polabenlandes und des darin belegenen uralten Stiffts . . . Ratzeburg" 0. 0. 1693. 4° 54 ), im beschreibenden Teil z. T. wörtliche Wiedergabe aus Konrad von Hövelen 1667 55 ). Dem Werk ist nicht nur ein links und rechts verkürzter


(  ...  ) Band XI 1682.
52) Amsterdam 1677 - 83 3 Bände in Folio, dies Blatt in Band II 1680 zu S. 802.
53) Eine verkleinerte Wiedergabe in Steindruck ward 1836 dem Allg. Meckl. Volksbuch beigegeben.
51) Band XI 1682.
54) Meckl. Lit. Nr.??? "2220; eine zweite Tafel liegt dem Expl. der Schweriner Reg.- Bibl. bei, ist aber ein selbständiges Blatt; das Werk dürfte bei Thomas von Wiering in Hamburg erschienen sein.
55) Meckl. Lit. Nr. 4975 a.
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Nachstich der Braunschen Ansicht, sondern auch ein größerer "Eigentlicher Abriss der . . . 1693 durch . . . dänische Bombardierung ausgebrandten Stadt . . Ratzeburg" beigegeben, der dann in Amsterdam von L. Scherm für den Verlag von Pieter Persoy nachgestochen ward; verkleinerte, immer unähnlicher werdende Nachbildungen bringen dann das Theatrum Europaeum 56 ), De Fer in seinen verschiedenen Ausgaben u. a., wobei das Bild des Doms immer ungeheuerlicher wird und zuletzt der Turm ganz frei zu stehen kommt.

5. Endlich zog der nordische Krieg Mecklenburg in sein Kampfgebiet ein: die Schlacht bei Gadebusch am 20. Dezember 1712, in der Steenbock die vereinigten Dänen und Sachsen schlug, hat zu manchen Darstellungen Anlaß gegeben, von denen die Ansichten aber meist keine treuen Bilder der betreffenden Orte bieten, während die verschiedenen Schlachtpläne zuverlässiger sind.

6. Noch viel reichhaltiger ist die Ausbeute der Belagerung und Eroberung von Wismar durch die Brandenburger und Dänen 1715/16. Neben einer größeren Anzahl von Situationsplänen und Umgebungskarten, die meist die Stadt in einfachem Grundriß, die Umgebung in mehr oder weniger ähnlicher Vogelschau darstellen, findet sich eine holländische Ansicht der Stadt über einem Belagerungsplan, eine andere unten auf der von Joh. Bapt. Homann herausgegeben Particulier Carte der Gegend von Wismar von Heinr. Varenius und eine Ansicht von J. P. Busch. Auch ein namenloser und ein von Happelius veröffentlichter und bei Klüver wiederholter Aufriß (der zweite mit Grundriß) des Forts Walfisch in seiner letzten Form gehören in diese Zeit.

7. Endlich gab der von den Truppen Karl Leopolds unter Generalmajor Schwerin, dem späteren preußischen Generalfeldmarschall, gegen die Exekutions - Kreistruppen erfochtene Sieg bei Walsmühlen zu einem Flugblatt und zu einem Schlachtenplan in des Happelius "historischem Kern" Veranlassung.

10. Ansichten aus dem achtzehnten Jahrhundert.

Die reinen Ansichten etwa bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts schließen sich in Auffassung und Technik noch den früheren an; nach der Mitte des Jahrhunderts macht sich eine neue Richtung geltend, die mehr von künstlerischen Gesichtspunkten beeinflußt ist. Hier ist vor allem Findorff zu nennen. Diese Zeit wird deshalb


56) Band XIV 1702.
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einer späteren besonderen Darstellung zu überlassen und zum Schluß nur noch ein kurzer Blick auf die früheren Blätter dieses Jahrhunderts zu werfen sein.

1. Da erscheint als das älteste eine kleine Rostocker Ansicht eines ungenannten Stechers, welche dem 1707 erschienenen "Evangelischen Rostock" des Zacharias Grape beigefügt ist. Sie scheint eine von Merian wohl beeinflußte, aber immerhin selbständige Einzelheiten bietende Aufnahme zu sein; auffälligerweise ist von einer Brandlücke kaum etwas zu bemerken, wie sie die spätere Wernersche Ansicht noch aufweist. Demselben Werke ist auch noch ein kleines Bild der St. Nikolaikirche mit dem 1703 heruntergewehten Turmhelm beigegeben.

2. Zweifellos selbständige Neuaufnahmen stellen dann die beiden großen Ansichten von Rostock und Wismar dar, die der aus Schlesien stammende F. B. Werner ums Jahr 1720/30, wie zahlreiche andere im In- und Ausland, für einen Augsburger Verleger gezeichnet hat, für Jeremias Wolff († 1724), dessen Erbe und Schwiegersohn G. B. Probst die Platten später mit seinem eigenen Namen und mit Nummern versehen hat 57 ). Die freilich ein wenig nüchtern anmutenden großen Blätter sind dadurch wichtig, daß sie uns ein treues Bild der beiden Städte nach Sturm- und Feuer - Unglück wie Kriegsschaden geben. Beide Nikolaikirchen sind ohne die hohen Helme, in Wismar sind die Wälle und Schanzen verschwunden und "Ackerbau" an deren Stelle getreten, in Rostock sind außer der Fischerbastion nur bei wenigen Strandtoren noch Schanzenreste erkennbar, vor allem aber zeigt sich hinter der Strandmauer noch eine gewaltige, seit dem Brande von 1677 bisher unbebaut gebliebene Fläche, von jenseit der Koßfelder bis zur Lager - Straße reichend.

Dieselbe Zeichnung von Rostock hat Werner in kleinerem Format für die Verleger Joseph Friedrich Leopold († 1726) zu Augsburg und dessen Sohn Johann Christian geliefert, die ebenfalls eine größere Folge von Städteansichten herausgaben; Wismar findet sich in dieser Sammlung nicht, Rostock sicher zuerst ohne, später mit der Folge - Nummer R 14 erschienen; auf dem Rostocker Blatte wird der Zeichner nicht ausdrücklich genannt, wohl aber bei manchen anderen Stichen dieser Reihe.

Etwa um 1740 veröffentlichte dann der Verleger Johann Peter Wolff zu Nürnberg und nach ihm seine Erben eine neue


57) Auch die Adresse Joh. Friedr. Probst findet sich auf nicht meckl. Blättern; vielleicht war das schon ein Sohn von G. B. Probst.
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Sammlung von Ansichten, deren Stecher nicht genannt wird, aber nach Heberle J. Chr. Dehne sein soll; darin erschien als Nr. 63 Rostock, als Nr. 74 Wismar; beide Blätter sind ziemlich flüchtige Kopien Werners, Rostock mit viel breiterem Vorland am Strande.

An die Wernersche Ansicht von Rostock lehnt sich noch ein Ziertitel an, der Heinrich Müllers Evangelischem Herzensspiegel nebst Joachim Lütkemanns Apostolischer Aufmunterung vorgelegt ward; die Sammlung erschien in einem dicken Quartbande wohl in vielen Auflagen; der Stich zeigt oben einen Mann, der sich im Spiegel beschaut (nach Jakobi 1, 23. 24), unten eine Ansicht von Rostock; mir lag ein Abzug von 1752 aus dem Verlage von J. J. Adler vor, anscheinend nicht der früheste Abdruck der Platte.

3. Ebenfalls zur Ausschmückung von Druckwerken bestimmt sind mir noch folgende kleinere Abbildungen anderer mecklenburgischer Orte bekannt: eine selbständige Vogelschauansicht von Güstrow zu Thomas Analecta Gustroviensia 1706 58 ), eine kleine rohe Ansicht derselben Stadt zu Thiel, Der Domkirche zu Güstrow 500jähriges Alter 1726 59 ), und ein Titelkupfer zum Ratzeburgischen (Dom-) Gesangbuch von 1720, von Andreas Hartz verlegt (wohl noch nicht in der ersten Ausgabe von 1715), mit Ansicht der Stadt Ratzeburg, auch diese beiden Bilder selbständig, aber ohne künstlerischen Wert.

*                *
*

Ein weiter Weg durch vielfach trockenen Stoff ist es, den diese Darstellung über mehrere Jahrhunderte geführt. Möchte die Fülle von Eindrücken, welche uns die mannigfaltige Gestaltung des älteren mecklenburgischen Stadtbildes darbietet, in einem Ziele münden, Liebe zu Vaterstadt und Vaterland zu wecken und zu mehren!

Nachtrag.

Während des Drucks kam mir zu Ohren, daß ein kurze Zeit in Rostock tätig gewesener Gelehrter auf dem im Rostocker Altertums - Museum befindlichen, aus dem St. Johanniskloster stammender Altar der heiligen drei Könige eine Abbildung von Rostock festgestellt habe. Da Schlie diesen Altar I 242 nur ganz vorüber-


58) Meckl. Lit. Nr. 4765.
59) Meckl. Lit. Nr. 4766.
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gehend erwähnt (wie leider grundsätzlich alle in Museen versetzten Kunstdenkmäler) 60 ), so war mir dies Bild unbekannt geblieben. Eine durch Herrn Professor Josephi und Herrn Dr. Reifferscheid freundlich vorgenommene Besichtigung ergab aber zweifellos, daß die auf dem Bilde der Meeresfahrt, dem "andern Wege" (Matth. 2, 12), der drei Könige "dargestellte Stadtansicht die übliche Phantasiestadt mit Türmen, Toren und Wasser ist". Eine persönliche Augenscheinnahme bestätigte das durchaus: weder Tore noch Türme stimmen zu dem Rostocker Stadtbilde, höchstens hat eine dicht am Strande liegende Kirche etwas Ähnlichkeit mit der tatsächlich an der Landseite belegenen St. Nikolaikirche.

Dagegen wies eine von G. C. F. Lisch JMG. XXI 1856 S. 285 gegebene Notiz auf ein Bild der Herzogin Ursula, 1586 als Äbtissin des Klosters Ribnitz verstorben, das bald nach ihrem Tode angefertigt "im Hintergrunde eine alte Ansicht der Stadt Ribnitz" enthalten sollte. Dieses auffälligerweise nicht an der Stätte ihres langjährigen Wirkens, sondern in der Sakristei des Klosters Rühn erhaltene Bildnis wird von Schlie IV 87 nur kurz ohne Erwähnung der Ansicht gestreift. Eine im Museum befindliche Photographie aber bestätigt die Richtigkeit der Lischschen Angabe; wenigstens die Ribnitzer Stadtkirche ist mit Sicherheit zu erkennen, wogegen ein ganz rechts befindlicher hoher Turm das Kloster wohl nur andeuten soll, aber schwerlich in dieser Form bestanden hat.

Endlich teilt mir nach Druck der ersten Bogen dieser Arbeit Herr Archivrat Dr. Techen mit, daß die kleine, 1539 abgebrannte Spitze zwischen den Giebeln des St. Marienturms in Wismar nur zwischen 1544 und 1551 wieder erbaut sein kann, da die mit Ausnahme dieser Jahre seit 1539 vollständig erhaltenen Kirchenrechnungen den Bau nicht erwähnen. Damit bestätigt sich die oben S. 131 ausgesprochene Vermutung, und das Fehlen dieses Türmchens auf dem Weigelschen Bilde wird zu einem neuen Beweise für die frühe Ansetzung des Wismarschen (und damit auch des Rostocker) Holzschnitts.

Vignette

60) Dies war aber nicht der Hauptaltar, welcher vielmehr nach Rost. Etw. 1740 S. 459 Bilder aus dem Leben Johannes des Täufers enthielt.
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Anlage I.

Das Hans Sachssche Gedicht
zu Hans Weigels Ansicht von Rostock.

Unter dem Originalholzschnitt der Ansicht von Rostock, im Besitz des Germanischen Museums, finden sich folgende Verse:

S Ewastian Münsterus hat
Beschrieben Rostock die alte Stat
In dem Mechelburgischen Reich
Wie König Prißbelaus gleich
5 Der letzte König alda was
Als derselbig verschieden was
Als man nach Christi geburt fürwar
Zelt. 1278. [?] 1 ) Jar.
Ward er begraben [zu] 2 ) Gustraw
10 Im Thumstifft Cecilia der Junckfraw

Welchen er gestifftet het
4. Ehlich Sön verlassen het
Die 4. tailten die Herrschafft gleich
In 4. tail gutwillig gleich
15 Johanni dem Eltsten gfiel die Herrschafft
Meckelbnrg [!] die Stat vnd Herrschafft
Der Ander Son Börin genandt
War Rostock die Stat Leut vnd Landt
Dem Dritten Son Nicolao
20 Wurd Warthlisch vnd Wendisch also

1) Sehr undeutliche Ziffer, anders als in Zeile 25 die 2 in 20; es möchte doch 1178 zu lesen sein.
2) Durch Druckfehler ausgefallen.
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Prißbilao / dem Jüngsten Son mit nam
Ward Sumbach vnd Burcham
Mit jr Herrschafft Leut vnde Land
Johann der Elter wie obgenandt
25 Hat 20. jar gestudiert fleissigkleich
Auff der Hohenschul in Franckreich
Zu Pariß mit Fürsten vnd Herrn
Von Marsilien vnd Cipern
Dem jungen König vnd Hairat jme
30 In baiden seiner Schwester Söne 3 )

Im aber ist verhairat worn
Des Graffen von Horn Schwester erkorn
Verhairat auch Ehlich geben thun
Nicalor [!] 4 ) Baldemari Son
35 War das Kind von Rostock genandt
Verhairat sich vntrewer hand
Dem Frewlein von Lippen sich Ehlich gab
Schlug doch die Hairat wider ab
Dergleich Marggraff Albrecht Tochter
40 Verhairt er auch mit gefehr

Darnach die Hairat auch abschlug
Derhalb sich grosser Krieg zu trug
Von Brandenburg Marggraff Albrecht
Kriegt wider Rostock sie durchecht
45 Mit Mort vnd brant verderbt das Land
Da gab sich Rostock in die hand
Dem König von Denmarck sie zubefriden
Da hat Rostock erst vnglück erliten
Vnd kam darnach erst Leut vnd Landt
50 König Heinrich dem Lewen in sein hand

Vnd duldet mancherley gefahr
Darnach 1279. jar
Zog mit dem König von Franckreich
Wider der Christen feind geleich
55 Da er mit dem Köngischen Heer
Am feind einleget grosse Ehr
Vnd Ehrlich abgefertigt ward

3) Offenbar Druckfehler für Eine.
4) Desgl. für Nicalot.
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Vnd saß frölich auff die heimfart
Da auff dem Adriatischen Meer
60 Gefangen war vnd beraubet seer

Vnd ward von den Raubern gfürt
Gehn Alkeyer da jn erst rürt
Vom dritten Soltan von dem er war
Gefencklich gehalten 25. jar
65 Der 4. Soltan erbarmet sich
Sein / vnd ließ jn frey ledigklich
Als eim getrewen Ehren frummen
Darnach ist er in Zipern komen
Mit grosser frewd genomen an
70 Von allen seinen vnterthan

Vnd auch von Armasia
Seiner Ehlichen Fürstin da
Ein Fürstin auß pomern geborn
Ist vor auch felschlich ansprochen worn
75 Von zweyen als wer sie jn versprochen
Zu der Ehe das doch wird gerocheu[!]
Da jr lieber Herr wider kam
Vnd diese zwen mit spot vnd scham
Wurden gefangen der ein verprent
80 Der ander ertrencket im wasser elend

Doch starb der Fürst kürtzlich fürwar
Als man zelt 1298. jar
Vnd wurd zu Toberan begraben
Nach dem wir gar viel Fürsten haben
85 Die in Rostock haben regiert
Hat die Stat erbawet wol vnd geziert
Mit Stifften / Klöstern vnd Pasteien
Mit Thürn vnd Mawer befestigt seien
Dafüret Rostock schwere Krieg
90 Offt mit verlust vnd kleinem sieg

Sambt den Selendischen Stetten
Die sie mit in jr püntnus hetten
Als Rostock / Lübeck vnd Hamburg
Wißmar / Sund vnd auch Lünenburg
95 Mit jren Nachbarn König vnd Fürsten
Welche auch war nach Kriegen dürsten
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Des wart beschwert Leut vnde Landt
Wann man gleich macht fried vnd anstandt
So bestund jr fried selten lang
100 Der Krieg gwan widerumb anfang

Des glaubens halb wart viel zwitracht
Biß doch entlich ward fried gemacht
Durch Keiser Maximilian
Der biß auff vnser zeit bestan
105 Gott geb lenger das sich mit ehrn
Mit Hendeln vnd arbeit mögen neern
1419. jar.
Zu Rostock auffgerichtet war
Ein Hohe schul da man noch heut
110 Auffzeucht gelert vnd Geistlich leut

Zu Geistlich vnd Weltlichem stand
Die darkommen auß manchem Land
Gott geb der Stat häil / fried vnd glück
Das sie zunem in allem stück
115 Sein heilig wort zu aller zeit
Halt in hertzlicher ainigkeit
Das jr gelück grün / plü vnd wachs
Das wünscht jn zu Nürnberg Hanns S.[achs]
Gedruckt zu Nürnberg bey Hanns
Weigel Formschneider.
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Anlage II.

Zwei Briefe über die Braunsche Ansicht
von Wismar 1595.

I.

Vnßere freundtliche Dienste zuuor. Gestrenger vndt Edler, vielgunstiger Herr vndt freundt. E. Gestr. schreiben wegen des operis chronici oder Theatri Vrbium, welches H. Georgius Bruno, Decanus in Collen, zu ediren furhabens vndt im werck seie, vndt darinnen dieser Stadt Wißmar nicht allein von deren Ankunfft, erbawung, vffnehmen vndt Anderm zu gedencken, sondern auch die Abcontrafactur derselben vff überschickten bericht vnd Abriß dem operi zu inseriren willens, haben wir empfangen vndt ferners inhalltts vernommen. Laßen vnß derowegen solch rühmlich furhaben vndt meinung obgemelttem Auctoris nicht allein gantz woll gefallen, Sondern thun vnß auch gegen E. Gestr. deren geneigten gemüetts vndt gutten willens, daß dieselbe auch solches an vns gelangen zu laßen sich so willfährig erzeigt dienstvndt freundtlich bedancken, Wollen es auch vmb E. Gestr. vnßers vermuegens hinwiederumb nach gelegenheitt zu beschulden eingedenck sein vndt befleißigen.

So viell aber den angezogenen grundtlichen bericht vff obberurtte stucke belangen thutt, haben wir denselben, so viell für dießmahll geschehen konnen, extrahirn laßen, vndt nebenn dem Abriß E. Gestr. Dienern Jochim Schumachern zugestellet, dienstfr. pittendt E. Gestr. ob dem Verzug, so wegen einfallender leibesschwacheitt des Abcontrafehters erwachsen, keinen Verdruß haben wöllen, haben wir E. Gestr. vff deren schreibenn fr. nicht verhaltten muegen, dieselbe hiemitt in Gottes gn. schutz zu glücklicher langwüriger wollfartt treulich empfehlendt. Datum vntter vnßerm Statt Secrett, den 17en Monatts Tag Junij Anno 95.

Burgermeister vndt Rahtt
der Statt Wißmar.

Dem Gestrengen vndt Edlen Herrn Heinrich Rantzowen, der Königl. Maytt zue Dennmarcken In dero furstenthumb Schleßwich Holsten. etc. Statthalttern, Rahtt vnndt Ambtman vff Segeberge, zum Bredenberge, Rantzow etc. Erbgeseßen, Vnnßerm viellgünstigen herrn vndt freunde.

     (Konzept.)
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II.

Nobiles, Magnifici et Amplissimi Domini, Domini obsermi.

Quia Illustris ac Nobilis vir, Dominus Henricus Ranzouius Danicorum Ducatuum Gubernator, summus mihi patronus ac fautor, pro singulari affectione sua, qua omnes bonos, tam exteros quam vicinos, heroica beneuolentia ac humanitate amplectitur, vrbem vestram Wismariam eo honore affecit, vt in publicum mundi Theatrum omnibus spectanda prodeat, dum eius typum ad nos transmisit, vt quinto Vrbium praecipuarum Tomo, cuius editionem nunc paramus, inseretur. Cuius quidem honestissimo desiderio, quia per omnia satis esse faciendum existimaremus, praesentatum nobis exemplar in laminam celari statim curauimus. Cuius ad Magnificas et Amplissimas D. Vestras exemplar ea spe et expectatione transmittimus, vt eo ipso Amplissimo Senatui Vestro officium non ingratum praestitum esse, tandem aliquando cognoscamus.

Deus Opt. Max. Magnificas et Amplissimas D. Vestras totamque Wismariensem rempublicam multos in annos saluam florentemque conseruare dignetur. Ex Musaeo nostro Coloniensi XXV Semptembris [!] MDXCV Nobilibus, Magnificis et Amplissimis D. Vestris

Omnibus officijs peramanter addictus
Georgius Braun D.

Nobilibus, Magnificis et Amplissimis viris ac Dominis, Dominis Consulibus et Senatoribus florentissimae ciuitatis Wismariensis, Dominis meis obseruantissimis

        Wismariam.

Gesiegelt mit einem runden Siegel, enthaltend einen geteilten Schild, in dessen oberem Felde ein heraldisch rechtshin springendes halbes Pferd. Darüber die Initialen G B.

Konzept des ersten und Original des zweiten Schreibens im Ratsarchiv zu Wismar. Herr Archivrat Dr. Techen hat die Freundlichkeit gehabt, dem Text nach den Handschriften zu vergleichen, sowie auch das Siegel richtig zu stellen.

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Anlage III.

Aufstellung
der ältern mecklenburgischen Ansichten.
Vorbemerkung.

Es gebot sich für die Aufstellung Trennung des handschriftlichen und des vervielfältigten Stoffes, da letzterer mit einer einzigen Ausnahme von ersterem nicht beeinflußt erscheint, und daher eine Durcheinanderordnung nach der Art, wie sie Zangemeister in seiner Übersicht der Ansichten des Heidelberger Schlosses 1 ) vorgenommen hat, nur verwirrend gewirkt hätte. Bei dem Verzeichnis der vervielfältigten Bilder, denen die wenigen rein geometrischen Pläne und Belagerungskarten anzuschließen sich aus Rücksichten der Übersichtlichkeit und Vollständigkeit empfahl, konnte es fraglich erscheinen, ob nicht eine nach Orten getrennte oder eine rein durch die Zeitfolge des Erscheinens bestimmte Anordnung zu wählen sei; doch wäre durch erstere das zeitlich und sachlich Zusammengehörige auseinandergerissen, bei letzterer aber der Einfluß der einzelnen Hauptdarstellungen nicht erkennbar geblieben. So schien es das Beste, in der nach der Zeit des Erscheinens geordneten Reihe der Grunddarstellungen jeder von diesen gleich ihre alten Nachbildungen folgen zu lassen. Dabei sind diese grundlegenden Bilder durch fetten Druck der laufenden Nummer kenntlich gemacht. Neuere Wiedergaben sind in der Regel höchstens anmerkungsweise erwähnt; nur mit drei ältern Steindrucken ist aus in der Sache liegenden Gründen eine Ausnahme gemacht (Nr. 24. 25. 132).

Im übrigen wolle man kleine Ungleichheiten in der Aufmachung der einzelnen Titel entschuldigen, wie sie Aufnahme an so verschiedenen Orten und zu oft weit auseinanderliegenden Zeiten mit sich bringen mußte, wodurch auch ein Vergleichen mancher Blätter miteinander ausgeschlossen war.

Der leichten Auffindung der dargestellten Orte dient ein Ortsregister am Schluß; ebenso sind Künstler, Herausgeber und Bearbeiter in einem zweiten Verzeichnis zusammengefaßt.

Vignette

1) Mitt. z. Gesch. d. Heidelb. Schlosses Heft 2/4. Heidelberg 1886.
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Abkürzungen.

Der Raumersparnis halber sind folgende Abkürzungen verwendet:

A = Seitenansicht.
Av = Vogelschauansicht.
P = Reiner Plan.
Pv = Plan mit Vogelschaudarstellung der wichtigeren Gebäude.
ZE. = Zeichenerklärung
Plrd. = Plattenrand.
Kst. = Kupferstich.
Hlz. = Holzschnitt.
Z. = Zeile, Zeilen.
N., S., SO. usw. = die Himmelsgegenden.
m., o., u. = Mitte, oben, unten.
l. = links    stets vom Beschauer, wenn nicht ausdrücklich her(aldisch) dabei vermerkt.
r. = rechts    stets vom Beschauer, wenn nicht ausdrücklich her(aldisch) dabei vermerkt.
Lit. = meine landeskundliche Literatur, Güstrow 1889.
*

Die Einfassung der Bilder, mit einfacher, doppelter, starker, schwacher Linie ist mit |, ||, | | , bezeichnet.

Plattenverschiedenheiten sind durch A., B., C., Verschiedenheiten des Buchdrucktextes durch a), b), c) angemerkt.

Die Größe ist in Millimetern, erst Höhe, dann Breite, angegeben, bei zwei Ziffern in Bruchform bedeutet die obere die Stich-, die untere die Plattengröße.

* kennzeichnet von mir selbstgesehene und aufgenommene Blätter.

*
Sammlungsbesitz ist bezeichnet:
VMG. = Meckl.Geschichtsverein zu Schwerin.
Archiv = Geh. und Haupt-Archiv zu Schwerin.
Museum = Landesmuseum zu Schwerin.
Rost. Alt. = Altertums-Verein von Rostock.
Univ. Bibl. = Universitätsbibliothek von Rostock.
LandesBibl. = Früh. Landesbibliothek 1a ) von Rostock.
Cr. = die von Dr. Fr. Crull der Stadt Wismar vermachte einzigartige Sammlung von Wismarschen Bildern, mit der jetzt einzelne Blätter aus früherem Stadtbesitz vereinigt sind.
Vignette

1a) Die Landesbibliothek ist seit 1. 4. 1924 mit der Univ. Bibl. vereinigt, hat aber ihre gesonderte Aufstellung behalten.
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A. Gemälde und Zeichnungen.

1. Vor 1600.

*1.

Gemälde, in mehreren aufeinanderfolgenden Darstellungen die Gründungsgeschichte des Klosters zum Heiligen Kreuz zu Rostock darstellend, von l. nach r. die Übergabe einer Monstranz mit dem Splitter des H. Kreuzes vom Papst an die kniende Königin Margarethe von Dänemark, im Hintergrunde die Engelsburg; dann Ritt der Königin, die Monstranz in der Hand, zum Ufer; weiter auf einer Art Halbinsel Marienehe, Lichtenhagen, Schmarl, r. davon Meeressturm, am meisten rechts die Königin mit den Nonnen vor den Klostergebäuden, darüberragend Kröpeliner Tor und Jakobiturm; in der r. u. Ecke in einem Schilde: Die Stadt Rostock. Am untern Rande des Bildes eine Gedächtnisinschrift.

Gemälde, etwa 8 X 2 m groß, mehrfach übermalt, nach Schlie u. a. 1705 [?] von Carel Willbrant u. 1765, daher ist unsicher, was davon noch ursprünglich ist; gründliche Reinigung und Beseitigung der Übermalung wäre erwünscht. - Im Kreuzgang des Klosters hängend.

*2.

Darstellung des Waldes Fahrenhorst mit Umgebung aus der Vogelschau, Norden zur Linken, größere Ansichten, meist von der Seite, einige auch als Av in farbiger Ausführung bietend von folgenden Orten: Das Dorff Kubbentin, Der weltzin Bohausung zw wesyn, Das Dorff Brucke, Die Luptze, Babetzin, Die Dorfstede Babetzin, dabei "ein alte zerfallene Kirche".

Kolorierte Federzeichnung in sehr großem Maßstabe, etwa 1 3/4 m hoch und 2 1/2m breit. Archiv Schwerin; anläßlich eines Prozesses der Weltzins auf Weisin über die Fahrenhorst 1534 angefertigt und aus dem Reichskammergericht zu Wetzlar nach Schwerin abgeliefert; hieraus ist die Abbildung der alten Burganlage zu Weisin bei Schlie IV 547 entnommen, leider aber nicht die der Kirche von Kuppentin und der Burg Lübz.

*3. Darstellung der Stadt Rostock und folgender Orte ihrer Nachbarschaft: Warnemünde, Lütten - und Groß - Klein, Marienehe, Bramow, Kessin, Kavelstorf, Hohen Sprentz, Schwaan, Käselow, Güstrow, Liessow, Hof Wolken, Bützow mit Kloster [?] Bethlehem, die übrigen Orte aus der Vogel-
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schau, die Stadt selber in zwei langen Reihen gezeichnet, alles im Spiegelbilde.

Federzeichnung mit Wasserfarben koloriert, von Vicke Schorler von 1578 - 1586 hergestellt. 60 cm hoch, über 18 m lang. Rostocker Ratsarchiv; photographische Wiedergabe von Raphael Peters etwa 1890 auf 12 Platten von je 143 X 377; vgl. den Aufsatz von Ernst Dragendorff in Beitr. Rost. Gesch. IV, 1 1904 S. 31 - 38.

*4.

Plan der Stadt Woldegk; scheinbar geometrischer Grundriß, aber alle Straßen mit von der Seite gesehenen Häusern ausgeführt, auch alle öffentlichen Gebäude ebenso eingezeichnet, also ein sehr urwüchsiger Ersatz für eine Vogelschauansicht. Überschrift: Die Ansehnliche Stadt Woldegck. Unten ein Bericht, daß dieser Grundriß 1580 von J. C. Casime aufgenommen, jetzt wieder aufgefunden und nun der vorliegende Plan nach dem alten Riß durch den Amtsmaurermeister Joh. Joach. Saeger neu abgezeichnet sei 1780.

Beschädigte Handzeichnung 442 X 632. Rings herum viele handschriftliche Erläuterungen; vgl. G. C. F. Lisch in JMG. a. a. O. - Lit. 373.

4 a.

Ansicht der Stadt Ribnitz im Hintergrunde eines Bildnisses der Herzogin Ursula von Mecklenburg, der langjährigen Äbtissin des Klosters Ribnitz (1539 - 86); sie kniet l. im Klostergewand vor einem r. stehenden hohen Kruzifix, in der Mitte u. auf einem verzierten Schild die Inschrift: V. G. G. VRSVL | A. G H. Z. M. F. Z. |. W. G. Z. S. D. L. R. |. V. S. F. VND DOMI | NA. Z. RIBNIT. Z. STARB. | ANNO. 15.86. Darüber das fünfschildige mecklenburgische Wappen. Dahinter eine Stadtansicht, die offenbar Ribnitz darstellen soll, die Stadtkirche ist deutlich zu erkennen, zur R. aber das Kloster durch einen hohen Turm angedeutet. Über die Fürstin und das Stadtbild zum Kruzifix geht ein Spruchband mit der Inschrift: MISERERE MEI FILI DAVID (.)

Ölgemälde in der Sakristei zu Rühn. * Photographie im Museum zu Schwerin.

2. Von 1600 bis 1700.

*5.

Vogelschauansicht der alten Festung Dömitz in | , vor der neuen Umwallung, nur mit Zugbrücke und Plankenzaun, l. jenseits des Grabens Wirtschaftsgebäude "pferdt Stall", vorn u. "[na]ch den Flecken", sonst keine Beischriften.

Gute Federzeichnung in braun. 311 X 456. Archiv. - Anfang des 17. Jahrh. - Bei Vorlage des unbezeichneten Blattes anläßlich eines Vortrages wurden Zweifel gegen die Bestimmung als Dömitz erhoben.

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*6.

Neue Befestigung von Dömitz, rein geometrischer Plan in ||, geplant als fünfseitiges Werk, innen: die Veste | Deumets. Unter dem Maßstab (300 Schue = 91 mm): par Ger: Euers pyloot. Architect 9  & Geometra (.)

Federz. 512 X 642. Archiv, etwa 1612 ff.

*7.

Ansicht und Grundriß des alten Komthurat-, spätern Jagdhauses zu Kraack in ||, mit dem Entwurf des geplanten, aber nicht ausgeführten Umbaus; o. l. das alte, o. r. das neue Gebäude, darunter l. zwei Grundrisse des alten, r. des neuen Gebäudes. Unterschrift: La veille [!] Edefice de Cracko reduict en Vne aultre forme semblablement le pourtraict du fond (.) le 27 d' auguste | en l'an 1612 | Ger: Piloot fe.

Federz. 371 X 311. Museum. - Abb. bei Schlie III, 22 2 ).

*7 a.

Plan der Stadt Strelitz vor dem Brande 1619, nur wenige - stehengebliebene? - Gebäude sind aus der Vogelschau dargestellt, u. a. Wassermühle und Wesenberger Tor, auswärts der Mühle ist eine ähnliche Darstellung durch Beschneiden zerstört.

Federz. 300 X 370. Zeichnung von G. E. Piloot, bei einem Bericht über den Wiederaufbau im Archiv.

*8.

Plan für die neue Befestigung von Rostock, in der Mitte Inschrift: plan der Stadt Rostock 1624 | In de maent Augusti | Johan Van Valckenburgh ff; am Strande Bastion vor dem Petritor, zwei kleine zwischen ihm und der Fischerbastion, eine vor dem Kröpeliner Tor, drei bis zum Steintor, eine zwischen ihm und dem Mühlentor, eine l. vom Mühlentor, eine in den Brüchen.

Leicht kol. Hdz. 400 X 520. VMG. - Vereinfachte Abbildung bei W. Rogge in JMG. LI 1886 Taf. X zu S. 342 ff. - Lit. Nr. 305. Im Rost. Ratsarchiv zwei gleichzeitige Kopien, die eine mit weiterer Einzeichnung einer einfacheren Befestigungslinie, die 100 000. fl. billiger sein sollte; ferner dort ähnlicher Plan von 1613 in doppelter Ausfertigung, aber mit Einzeichnung der vereinfachten Valckenburgschen Linien.

*9. Plan der Belagerung von Rostock 1631 unter dem schwedischen General Tott und dem meckl. Oberst v. Lohausen in ||, größtenteils linear, nur eine Anzahl Türme und Tore in Vogelschau; N. unten; o. r. Inschrift: Plane [!] von Rostock, darunter ZE. a - z. aa - tt. U. l. Plan

2) Die Pilootschen Entwürfe für das Schloß zu Schwerin bei Schlie II, 608. 9, der eine auch bei W. Josephi, Das Schweriner Schloß, Rost. 1924, Taf. III.
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der Einnahme der Warnemünder Schanze; vom Orte selbst nichts zu erkennen, Inschrift: WARNEMVNDE | ist ohne accord |in 24 stunden | übergangen.

Kol. Hdz. 602 X 745, Warnemünde 175 X 109. - Archiv. Enthält die Befestigungen genau wie der Meriansche Plan, nur ist vor dem Stein- und Mühlentor noch ein "Hornwerck uffn Kamp". Dieser äußerst wichtige Plan ist Rogge unbekannt geblieben und hätte seine Tafel XI wesentlich ändern müssen.

9 a.

Wismarsche Befestigungen um 1634, eigenartiger halbschräg von oben gesehener Plan, vorn die Zitadelle.

Federzeichnung in Querfolio. * Neue Kopie nach Akten von 1634 im schwedischen Reichsarchiv. - Cr.

10.

Ansicht des Schlosses zu Güstrow von SO. und von dem r. davon liegenden Stadtteil mit der Pfarrkirche. Auf einem Reiterbild Herzog Johann Albrechts II. († 1636).

Großes Ölbild im Schloß zu Ludwigslust. * Photographie in Museum und Archiv.

*11.

Ansicht von Rostock aus NW. in |, Standpunkt l. von der Fähre; der Name des Orts nur in neuerer Schrift auf der Unterlage; im Bilde zehn Beischriften in Uncialen, außerdem 22 rote Ziffern, die in der ZE. u. r. erklärt werden; unter der ZE.: Emanuel Block | Fecitt Ao 1640 (.)

Federz. 240 X 353. Staatsbibl. zu Bamberg; Nachbildung als Tafel I dieser Arbeit beigegeben.

*12.

Wismar von der Hafenseite, im Vordergrund ein großes Schiff, das manche Einzelheit zwischen St. Nikolai und St. Marien, bes. aber zwischen St. Marien und St. Jürgen verdeckt, oben in der Luft: Wismar (.) in Zierschild; im ganzen gleicht die Darstellung der Stadt selber dem Bilde in Braun V 1595, nur ist l. die Sparbüchse nicht sichtbar, vielleicht durch einen großen hölzernen Schuppen verdeckt.

Kol. Federzeichnung 304 X 578. Museum. - Auf der Unterlage ist das treffliche Bild von moderner Hand "Beerstraten † 1685" bezeichnet, im Bilde selbst findet sich dafür kein Anhalt, unter ihm am weißen Rande scheinen ein paar sehr undeutliche Uncialen zu stehen, die man als P R oder P B deuten kann. Thieme - Becker führt 4, Wurzbach 2 Künstler dieses Namens an, auf keinen paßt das angegebene Todesjahr. - Schlie II, 18 gibt das Bild wieder und setzt es, wohl zu früh, in die erste Hälfte des 17. Jahrh.

*13. Ansicht von Ratzeburg von S., ganz l. St. Georgsberg, dann das alte Schloß mit rundem Berchfrit, auf der Insel l. die Stadtkirche mit hohem Turm, r. der Dom, im Vorder-
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grunde r. die lange Brücke; der Kranz von Eichenpfählen im Wasser schon vorhanden.

Gemälde etwa 2 X 1 m groß. Im früher Engholmschen, jetzt Bouchholtzschen Hause auf dem Domhofe; es wird etwa in die Mitte des 17. Jahrhunderts zu setzen sein; das alte Schloß wurde 1690 abgerissen und durch eine Befestigung in Vaubanscher Manier ersetzt.

*14.

Av von Schloß, Schloßgarten und Stadt Schwerin von S. in breitem Zierrahmen, oben an der Fahne der Trompete eines Engels: SVERIN (.), u. in der Mitte siebenschildiges Wappen in Fahnen, l. davon im Rechteck Schilde: VEVE DE LA VILLE ET CHAV. | DE MONS P ueber G . LE PRINCE DE | MEKELBOVRG EN ALLEMAGNE (.)

Feder- u. Tuschzeichnung 758 X 520. Archiv. - Zeit Chrétien Louis', die Stadt mit ihrer Befestigung wohl wenig ähnlich.

15.

Av von Parchim, darunter eine ganz kleine und eine größere A der Stadt; o.: PARCHIM | inwendig undt außwendig (.) Zwischen den beiden großen Ansichten ZE. A - Z., u. r. das Stadtwappen.

Rohe Federzeichnung um 1670. Aufbewahrungsort mir unbekannt; * Lichtdruckwiedergabe 214 X 298 in J. Boesch , Parchim vor 200 Jahren. Neunter Ber. üb. d. städt. Schulen. Parchim 1882. 4°. (Lit. Nr. 4936).

*15 a.

Pv der Befestigungen von Wismar in | | |, l. Hafen, r. Zitadelle, u. l.: Wismarische | FORTIFICATION | von | 1630.| bis |1680.

Kol. Federz. 227 X 304. Scheint jüngere Nachzeichnung. - Cr.

16.

Ansicht des Schlosses zu Schwerin. Auf einem Reiterbild Herzog Friedrich Wilhelms (reg. 1692-1713).

Großes Ölbild im Schloß zu Ludwigslust. * Photographie im Museum; nach dem jugendlichen Aussehen des Herzogs wohl bald nach Regierungsantritt gemalt.

*17. Sammelband von Tuschzeichnungen mecklenburgischer Orte, teils in || , teils in | , 55 Blatt, 5 nach Merians Top. Sax. inf. 1653, die übrigen selbständige Aufnahmen. Name des Zeichners ist nicht angegeben, die Perspektive ist oft recht mangelhaft. Das Papier hat größtenteils als Wasserzeichen einen Schild mit Schrägbalken, darüber eine Lilie, einige Blätter auch eine Lilie im gekrönten Schilde; einmal sieht man unter der Schildspitze eine 4, darunter Monogramm WR. Mit Ausnahme der beiden Güstrower Blätter, die 180 X 280 und 157 X 283 messen, beträgt die Höhe etwa 130 - 140, die Breite 160 - 180 mm; etwas niedriger sind die drei Blätter Dömitz, Neukloster, Rühn nach Merian.
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Landesbibl. (Sign. V 151). Die Sammlung enthält folgende Orte 3 ) (die † nach Merian): 1. Güstrow. † 2. Güstrow. 3. Neubrandenburg. † 4. Dömitz. 5. Friedland, † 6. Gadebusch. 7. Gnoyen. 8. Krackow. 9. Malchin. 10. Parchim. 11. Rostock. 12. Röbel. 13. Sternberg. 14. Wismar. 15. Waren. 16. Woldegk. 17. Haus Boizenburg. 18. Haus Buckow. 19. Haus Dömitz. 20. Haus Fürstenberg. 21. Haus Güstrow. 22. Haus Grabow. 23. Haus Gadebusch. 24. Haus Goldberg. 25. Haus Grevismühlen. 26. Haus Mecklenburg. 27. Haus Neustadt. 28. Haus Neukalen. 29. Haus Plau. 30. Haus Schwerin. 31. Haus Strelitz. 32. Haus Stargard. 33. Haus Schwaan. 34. Haus Stavenbagen. 35. Haus Feldberg. 36. Haus Wesenberg. 37. Haus Werdenhagen [!]. 38. Haus Walsmühlen. 39. Kloster Broda. † 40. Neukloster. 41. Kloster Dargun. 42. Kloster Dobbertin. 43. Kloster Doberan. 44. Kloster Eldena. 45. Kloster Ivenack. 46. Kloster Kraack. 47. Kloster Mirow. 48. Kloster Nemerow. 49. Kloster Neukloster. 50. Kloster Ribnitz. † 51. Kloster Rühn. 52. Kloster Rehna. 53. Kloster Tönninges Hof [= Tempzin]. 54. Haus Wittenburg. 55. Kloster Zarrentin.

Die Zeichnungen müssen nach 1653, aber vor 1703 entstanden sein, da beide in diesem Jahre umgewehte Turmhelme von St. Nikolai in Rostock und Wismar noch vorhanden sind; will man eine recht unähnliche Turmzier bei St. Marien in Wismar für die 1661 abgebrannte Spitze halten, so ergibt sich die Datierung 1653 - 61.

*17 a.

P der Stadt Wismar in | | , ganz ähnlich wie der von Woldegk mit liegenden Häusern und öffentlichen Gebäuden, die Befestigungen nicht mit dargestellt, o. l.: DIE STADT | WISMAR., o. r. und u. auf beiden Seiten ZE. 1 - 85.

Kol. Federz. a. Pgt. 601 X 463. Die Zeichnung ist als Plan für die ältere Wasserleitung angelegt, zwei jüngere Kopien, darunter eine von F. G. Borgward in 595 X 478, zeigen daneben auch die neuere Wasserleitung. - Da das Rathaus einen anscheinend spätbarocken mittleren Vorbau aufweist, mag der Plan um 1700 entstanden sein. - Cr.

3. Nach 1700.

*18.

Plan für eine neue Befestigung von Bützow in | | , l. Bastion vor dem Schloß, r. eine gleiche vor dem Güstrower Tor, bastionierte Umwallung zwischen Rostocker und Güstrower Weg. Nur Befestigung und wenige Häuser in Vogelschau, alles andere P. U. l. in verziertem Schild: Dessein | pour Fortifier | la Ville de Büt= | zau | JR.

Kol. Federz. 285 X 497. Archiv. - Um 1700.

*19.

Plan für Befestigung von Bützow, ohne Einfassung, W. u. U. r.: Projet | Sur la ville de Bützow, Selon le Sentiment du | leutenant General de Swerin - 1704.

Kol. Federz. 631 X 852. Archiv.


3) In heutiger Rechtschreibung.
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*20.

Plan von Ratzeburg, den Wiederaufbau nach dem Brande darstellend, gezeichnet von H. C. H. Schumacher 1706.

Kol. Handz. in doppelt Großfolio. Staatsbibl. Berlin, Kartensammlung 15 805 Nr. 19.

*21.

Plan von Ratzeburg, den Wiederaufbau nach dem Brande darstellend, u. l. Ansicht der Stadt, gez. von C. F. F. von Plessen.

Kol. Handz. in doppelt Großfolio. Ebenda Nr. 20. Gleichzeitig mit dem vorigen und offensichtlich ein Blatt von dem andern abhängig.

*21 a.

P der Belagerung von Wismar 1711, ohne Umrandung, Hafen u. r., Befestigungen nur teilweise angedeutet, auch die Umgebungen reiner P; u. l. [Plan d]er Blocqvade welche J. K. M. von Denem. . . . 1711. 19. Aug. vor Wism. vorgenomen., u. l. und r. ZE. 1 - 13. 16 - 17.

Kol. Handz. 318 X 395. Schrift teilweise abgefressen. - Cr.; dabei liegt auch noch ein P eines 1711 gemachten Ausfalls, mit ZE. 1-14. A. B, gez. von Jo. Phil. von Busch.

*22.

Plan der Belagerung von Wismar. O. l. im Rechteck Plan | de | Wismar, de ses Envirous, et du | Bloccus, | 'an 1715, darunter ZE.: 1 - 10. A - T. - r. im Wasser: Copie sur l'original | de Mons r le General | Major de Schmettow | à Stück le 13. de | Dec. 1732. A. C. S. - U. l. auf dem Block, der die Maßstäbe enthält: An. 1715 | d. 13. 8br. | C. H.V. P.

Die Stadt als Plan, die Umgebung in Av, der Hafen r.; die Darstellung erstreckt sich von Mecklenburg bis Koldenhof (S.-N.) und von Perseken bis Rolstorff (W.- O.).

Kol. Handz. 317 X 432. VMG. - Dabei liegt auch Explication eines Ausfalls während der Belagerung in ziemlich roher farbiger Skizze.

*22 a.

P des belagerten Wismar in | ||, die Stadt P mit den neuen Werken, die Umgebung Av, Hafen l., im S. bis Ruggau und Lübow, im N. keine Ortsbezeichnung, im W. die feindlichen Linien außerhalb Caro, im O. bis Redentin. O. im Bande: Abriß der Stadt und Festung Wismar | Wie dieselbe von Denemarck, Preußen und Hano= | ver blocqviret worden., u. l.: MDCCXVI, darunter Anagramm und 6 Z. Verse von M. D. 8. [Magister Dietrich Schröder?], u. r. Scala, daneben: Z (.) Voigt architect: In der Zeichnung 94 Ziffern, die auf einem besondern handschriftlichen Doppelbogen erklärt werden.

Kol. Federz. 460 X 545. Cr.

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*23.

Plan von Wismar in | , rein geometrisch, die Befestigungen sehr sorgfältig ausgeführt, der Hafen l., o. r.: Abriss | der Königlich - Schwedischen | Vestung | WISMAR | wie selbige 1716 fortificirt gewesen; u. r. ZE. 1 - 34. a - t.

Kol. Federz. 442 X 733. Museum. - Abb. bei Schlie II, 23 3a ).

*24.

Plan und Ansicht von Rostock in | | der Plan rein geometrisch, N. unten; am Strande nur noch am Petri- und Fischertor Befestigungen, weiter vor dem Bramower und Kröpeliner Tor, dann Dreiwallbastion, Rondel, Bastionen am Stein- und Mühlentor. Die Ansicht von der Warnowseite ist schlecht gezeichnet, St. Nikolai hat neuen Helm, St. Jakobi schwer kenntlich; eine Brandlücke ist weder auf Plan noch Ansicht vorhanden! Im Plan o. r. in Linienrechteck sehr verwischte Inschrift, anscheinend: Plan von Rostock mit dem . . . Anno 1719.

Kol. Handz. 440 (340 + 100) X 438. Archiv.

*25.

Vogelschaukarte des ehemaligen Tiergartens bei Neustadt in | , von Grabow bis Neustadt (S. - X.) und von der (Elde bis zum Weg nach der Löggenitz (O. - W.). Das Titelschild ist leer, auf der Rückseite in neuerer Schrift die Bezeichnung "Der ehemalige Thiergarten bei Neustadt". Die ganze Darstellung ist in Av gehalten, aber die Orte Grabow, Klenow, Groten Laasch , Neustadt in anscheinend recht getreuer und gut gezeichneter Seitenansicht, nur Lütken Laasch in Av.

Sehr gute kol. Zeichnung. 1159 X 1182. Archiv. - Grabow vor dem Brande, Klenow vor dem ersten Schloßbau, also vor 1724.

26.

Ansicht von Schloß und Kirche zu Grabow vor 1725.

Zeichnung. * Abbildung in Zinkographie bei Schlie III, Tafel zu S. 182 Vorderseite; Aufbewahrungsort der Zeichnung nicht angegeben.

*27.

Ansicht von Grabow aus SO. in | | , l. die Bringkirche, in der Mitte Stadtkirche und Schloß, r. das Rehberger Tor, o. auf befranztem Tuche: DIE STADT GRABOW | GEGEN ABEND. | Sowie sie vor den [!] Brand | gestanden., l. u. r. davon ZE. A - H.; u. l. J. S. F. Wolter (.)

Feder- u. Tuschzeichnung. 157 X 199. Museum; darnach Schlie III, Tafel zu S. 182 (Rückseite), ohne Angabe des Künstlers.


3a) Die Crullsche Sammlung enthält ebenfalls zwei sehr ähnliche Pläne in kol. Federzeichnung, einen mit ZE. 1 - 32. A - Z, einen mit 1 - 34. a - t.
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*28.

Ansicht von Grabow aus W. in | |, oben auf befranstem Tuche: DIE STADT GRABOW | GEGEN MORGEN. | - - - wie o., l. u. r. davon ZE. A - F.; u. l. J. S. F. Wolter (.)

Feder- u. (Tuschzeichnung. 156 X 199. Museum.

29.

Residentz Stadt Güstrow in Mecklenburgk.

Tuschzeichnung von F. B. Werner aus dem Anfang des 18. Jahrh. Mit Legende. 150 X 275. So in einem Antiquariatskatalog von Volckmann - Rostock; Verbleib unbekannt.

*30.

Ansicht von Bützow aus SW. in | , l. Schloß mit Ravelin davor, um die Stadt Mauer mit acht Tor- und Wiekhäusern, vor dem einen eine Bastion. O. im Bande: BÜTZOW (.), u. in der Mitte Wappen, l. davon ZE. 1 - 12, darunter: Gabriel Frid: Leverentz | Rostockgengis [!] 1734, r. sieben 3. Beschreibung mit Erwähnung des Brandes von August 1716.

Federz. 264 X 473. Archiv, aus Akten der Universität Bützow.

*31.

Av der Stadt Rostock von der Landseite in | , im Vordergrunde die Gärten der jetzigen Steintorvorstadt bis zum Galgen. In der Mitte u.: Prospect von der | Stadt Rostock. Daneben und darunter ZE. 1 - 48, u.: 1737 Z.: Voigt Ingenieur Cap: | et architect ð S: R:

Kol. Federz. 728 X 838. Archiv. - Vor dem Bramower Tor keine Bastion mehr, sonst wie 1719 (Nr. 24).

32.

Ansicht der Stadt Güstrow.

Federz. auf einem Apothekerlehrbriefe von 1737. VMG. (s. JMG. 48 Q 2 1883 S.34).

*33.

Ansicht von Rostock aus der Vogelschau von der Landseite, im Vordergrunde die Gärten. O. im Bande: ROSTOCK., u. l. in rechteckigem Schilde: Anno 1744, darunter ZE. 1 - 84.

Wenig gute kol. Zeichnung. 432 X 1040 bzw. 435 X 1000. Zwei Exemplare in Univ. Bibl. u. Rost. Alt., ersteres mit breitem Linienrahmen, letzteres ohne solchen; kleine * Wiedergabe in der Bilderbeilage zum Rostocker Anzeiger 1924 Nr. 11.

B. Graphisch vervielfältigte Blättter.
*1.

A der Stadt Rostock von N. in | | , o. r. Greifenwappen.

Beischriften von l. nach r.:•S•PETER - GRAV KLOSTER - COLLEGIVM IVRIS - •S• NICOLAVS - RAT • HAVS - VNSER • LIEBEN FRAVEN - STEINTOR - SCHWARTZ KLOSTER S (.) IOANNES - FRATER • HVS • - • S • MICHAEL - S • IACOB - NVNNEN KLOSTER

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ZVM • HEILIGEN • CREVZ - DVSBAR - KROPELINSCHE • THOR - BRAVNNOWESCH THOR - • S • GERDRVT - ZIEGEL • SCHEVNE - ZINGEL - BISTOF - KVPFFER • MVELE (.) (Das Z stets im Spiegelbilde geschnitten.)

Über dem Rahmen in Buchdruck: Warhafftige Contrafactur der alten Herrlichen Stat Rostock. Am unteren Rande angeklebt ein Gedicht 4 ) von 118 Zeilen in 12 Spalten: SEwastian Münsterus . . . Hanns S., darunter: Gedruckt zu Nürnberg / bey Hanns | Weigel Formschneider.

Kol. Hlz von drei Stöcken gedruckt. 256 X 1090

* A. wie oben.

Einzig erhaltenes Stück im Germ. Museum, etwas schief zusammengeklebt, daher Zeichnung und Buchstaben teilweise verdeckt.

*B. Neudruck von den alten Holzstöcken aus der von Derschauschen Sammlung im Berl. Kupferstichkabinet. Ohne Buchdrucküberschrift und Gedicht. 254 X 358 + 364 + 360.

Archiv; Rost.Alt.; darnach etwas verkleinert als Tafel II dieser Arbeit beigegeben.

*C. Nachbildung in kol. Steindruck, auf zwei zusammengeklebten Blättern, mit der Überschrift, aber ohne das Gedicht. Lith. Anst. v. Winckelmann & Söhne (H. Porsch), Berlin. 260 X 1073.

Zu Gustav Floerke, Die vier Parochialkirchen Rostocks in Fr. Schirrmachers Beiträgen zur meckl. Geschichte (I), Rostock 1872.

*2.

A der Stadt Wismar von NW. in | | , o. r. das Stadtwappen. Beischriften von l. n. r.: S • NICOLAVS - GRAVE KLOSTER - VNSER LIEBEN FRAWEN • - S • IVRGEN • SVARTE KLOSTER • - MECKELE • BORGER • TOR • In der Mitte des rechten Blatts am untern. Rande: MW, über dem Rahmen in Buchdruck: Warhafftige Abconterfeitung der Stat Wießmer.

Hlz. von drei Stöcken gedruckt. 250 X 1078.

*A. wie oben.

In zwei alten Stücken erhalten: Germ. Museum u. Stadt Wismar (aus Dr. Fr. Crulls Vermächtnis); ersteres Expl. kol. aus Heberle - Köln Katal. 60 Nr. 2505 vom Jahre 1860, das Crullsche schwarz; das letztere hat als Wasserzeichen Doppeladler im Schild und gehörte früher E. W. Günther in Nürnberg.


4) Buchstabentreu abgedruckt als Anlage II.
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*B. Neudruck wie Nr. 1B, ohne die Buchdrucküberschrift: 248 X 361 + 365 + 358.

Archiv; Rost. Alt.; darnach etwas verkleinert als Tafel III dieser Arbeit beigegeben.

*3.

ROSTOCHIVM (.) L. offnes Meer mit kämpfenden Schiffen, vorne Mauern, r. Tor mit meckl. fünfschildigem Wappen, Türme, Festungshof, darauf eine Gruppe von Männern um einen mit Urkunden bedeckten Tisch stehend und sitzend, vor dem Tor größere Gruppe. Über dem Schiffskampf:

"Pugna. navalis in qua ingens illa Suecorum. navis | Magelosa . . perit, et [a]dmiralius | Jacobus Bagge capitur Ao. 1564. 30 May." - Am untern Rande l. Verse: "Hic Magelosa . . .anus.", r. Tractatio de pace inter Danos, Suecos et Lubecenses Rostochij instituta, . . Bremensis."

Radierung, wohl von Franz Hogenberg. 215 (ohne Schriftrand 198) X 328 (Plrd. fehlt). Keine Ähnlichkeit mit Rostock; o. r. und unten getilgte Schrift beweist, daß die Platte ursprünglich eine andere Verhandlung dargestellt hat.

Nach Drugulin, Hist. Bilderatlas, Nachtrag zu S. 28, ist das Blatt in dieser Form enthalten in "Rerum Danicarum Friderico II. - terra marique gestarum Historia: Bella Ditmarsicum & Suecicum - complectens, . . . Studio & opera Gasparis Ens Lorchensis. Francofurti. Impensis Petri Fischeri 1593. Fol. Ob die ursprüngliche Platte vielleicht den ebenfalls von Hogenberg radierten Friedensschluß auf der Isle aux Boeufs bei Orleans (1563) dargestellt hat? (Drug. a. a. O. S. 32 Nr. 217).

*4. Wittenberg + Frankfurt a. O. + Wismar (= Rostock) + Rostock (= Wismar). 4 Ansichten auf einem Blatt: In äußerem, durch fünf dünne Linien gebildeten Rahmen, nach innen durch doppelte gleiche Umgrenzung getrennt o. l. die Ansicht von Wittenberg mit Überschrift in der Mitte: WITTENBVRGA[!] | Saxoniæ oppidum, . . . celebre., o. r. Ansicht von Frankfurt a. O. von der Flußseite, Inschrift o. l. in 3 Z.: CIVITAS FRANCFORDIENSIS In Marchionatu | Brandeburgensj, . . . . Gymnasio, | & Emporio . . celebris. ~~~~~ , u. l. Ansicht von Rostock nach Hans Weigel, aber l. mit Ergänzungen, mit zweizeiliger Überschrift in der Mitte: WISMARIA, natura locj populi frequentia, & ædificijs in | Ducatu Megapolensj, nobile Oppidum ~~~~~ , u. r. Ansicht von Wismar nach Hans Weigel mit zweizeiliger Überschrift in der Mitte: ROSTOCHIVM, Megapolensis Ducatus vrbs | nominis celebritate, & Academiâ prestans.
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Kupferradierung, auch kol. 298/302 X.480/483, Wismar allein 135 X 234, Rostock allein 134 X 230.

*A. wie oben. Aus der Editio princeps von Braun u. Hogenberg, civitates (I) 1572; vorne auf der Außenseite latein. Text, ohne Blatt - Nr. Initiale V in hellem Bandwerk mit Ziegenköpfen, F mit König, ein nacktes Weib verfolgend, V mit Parisurteil, R l. 2 Krieger, r. Weib.

Vorletzte Z. der einzelnen Abschnitte enden: crimen, &; lin-; cultrum; Prosesso-

B. Auf der Platte, zwischen Frankfurt und "Rostock" zugesetzt: Cum Priuilegio.

*a) Lateinischer Text, Initial V mit bärtigem Mann mit Eselsohren über Früchten und Schlangen 39 X 39, Z. 2 v. u. endet confitetur; F, W, R einfache Uncialen, die vorletzten Z. der weiteren Abschnitte enden: præstantissimi, pectore., & Se-; u. r. gr. Blattzahl 27 eingedruckt.

*b) Deutscher Text, drei große federzugartige Initialen W, F, W 32 X 32, ein kleineres wenig verziertes R; vorletzte Z. enden: thater, begabt:, erlangt, was ist, beyligender; u. r. kleine Blattz. 28 eingedruckt.

*c) Französischer Text: (nur untere Hälfte lag vor) Initial W mit Sirenenbüste in hellem Bandwerk 22 X 22, Initial R mit Profilbüste 12 X 12, vorletzte Z. der drei letzten Absätze enden: nomez, Que, du Magi-; letzter Absatz in kleinerer Schrift; u. r. große Blattzahl 28 5 ).

C. O. l. ist die Ansicht von Wittenberg ausgeschliffen und durch eine Av ersetzt; o. r. eingestochen: WITTENBVRGA[!], Sax | onie Oppid: Vniuersali litte | rarum studio celebre.

*a) Lateinischer Text, Initial W mit blasendem Schäfer in hellem Bandwerk 30 X 30, F m. Löwenmaske desgl. 20 X 20, W m. Sirenenbüste desgl. 20 X 20, R mit Fackel desgl. 20 X 20, vorl. Z.: corru-, genere, confectos., vici-; u. r. große Blattz. 27 eingedruckt.

*b) Lat. Text, Initial W = a, F m. Vogel in hell. Bandw. 21 X 21, W = a, R m. Bären in hell. Bandw. 20 X 20; vorl. Z.: genus, e-, disci-, facto, Senatus; u. r. große Blattz. 27 eingedruckt.

*c) Lat. Text, Initial W m. schraff. Bandw. 40 X 40, F m. hell. Bandw. 12 X 12, W = a u. b, R = b; vorl. Z.: Georgi-, ge-, cultrum, stipen[-]; u. r. große Blattz. 27 eingedruckt.

*d) Deutscher! Text: Erstes W groß mit Federzugverzierung, F, W und R kleiner und weniger verziert; vorl. Z.: woluerdien[=], Münste=, besu=, Professorn[?]; u. r. große Blattz. 28 eingedruckt.


5) Dies Bruchstück könnte auch zu 4 C gehören.
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*e) Franz. Text (nur obere Hälfte lag vor); Initial W = a u. b, F = b; vorl. Z.: con-, par 6 ).

D. Zwischen "Wismaria" und "Rostochium" ist senkrecht zum zweiten Male: Cum Priuilegio (.) eingestochen.

*a) Latein. Text: W m. schraff. Bandw. 40 X 40, F desgl. 25 X 25, W desgl. 18 X 18, R m. hell. Bandw. 13 X 13; vorl. Z.: vsur-, Mun[-], pro-, libe[-]; große Blattz. 27 eingedruckt.

*b) Latein. Text: W = a, F m. Vogel in hell. Bandw. 21 X 21, W m. Sirenenbüste desgl. 22 X 22, R in □ mit dunklem Bandw. 13 X 13; vorl. Z.: Geor-, recen-, suo, vicini; große Blattz. 27 eingedruckt.

*c) Deutscher Text: Erstes W groß mit Federzugverzierung, F, W und R kleiner und weniger verziert; vorl. Z.: woluerdien[-], Münster/, erschröcklicher, Professorn; große Blattz. 28 eingedruckt.

*d) Franz. Text: Initial W = C e, F = C e, W m. Sirene in hell. Bandw. 22 X 22, R schraff. Bandw. 13 X 13; vorl. Z. der drei letzten Absätze: par, ima-, Mekeln-; Blattz. 28 eingedruckt 7 ).

*5.

Ähnliche Darstellung wie Nr. 4D, aber gröbere Radierung, stärkere Umrahmungslinien, je die obern und untern Bilder näher aneinandergerückt; die Inschriften anders abgeteilt: WITTENBVRGA, | . . . FRANCFORDIENSIS | . . ., WISMARIA, . . . frequentia, | et . . . Oppidum. (ohne Zierlinie), ROSTOCHIVM, . Ducatus | vrbs . . . præestans. Auch hier zweimal: Cum Priuilegio(.)

Kupferradierung, auch kol. 297/301 X 456/461; "Wismar" allein 135 X 228, "Rostock" allein 134 X 225.

*a) Latein. Text: genau wie Nr. 4 D a.

*b) Lat. Text; W m. schraff. Bandw. 40 X 40, F, W u. R desgl. 25 X 25; vorl. Z.: a-, quoru, horrendius?, Io-; große Blattz. 27.

*c) Lat. Text; W = b, F u. R desgl., W schraff. Bandw. 18 X 18; Text ist auch auf der Rückseite gedruckt, aber noch nicht erweitert; die Seite schließt: eiulatu | misero; vorl. Z.: su-, docto-, pro-, Se-; kleine Blattz. 27.

*d) Lat. erweiterter Text, bis 1631 reichend, auf Vor- und Rückseite; Initial W: blasender Schäfer in hellem Bandw. 30 X 30, typograph. F in hellem Bandw. 27 X 27, W schraff. Bandw. 25 X 25, R in □ mit weißen Blumen auf dunklem Grund. Die Seite schließt: alia | oppida,; vorl. Z.: vsur-, Quantam, re-, destinatum; große Blattz. 27 u. in der Mitte eingedruckt.

*e) Lat. Text = d, zweispaltiger Druck; Initiale: beide W schraff. Bandw. 40 X 40, F und R über Schale mit Blumen


6) Dies Bruchstück könnte auch zu 4 D gehören.
7) Vielleicht fallen Ce und D d zusammen.
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32 X 32; vorl. Z.: quæ: pru-, urbem, duæ, kleine Blattz. 155 nachträglich eingedruckt.

Aus Jansson 1657.

*f) Deutscher Text; Initial W mit Federzug 27 X 27, F, W, R einfache Uncialen; Absatz 1 mit großen, 2 - 4 mit kleineren Lettern; vorl. Z.: vnnd, mit, erdacht, welcher; ganz kleine Blattz. 28 eingedruckt.

*g) Deutscher Text; Initial W mit Federzug 31 X 31, die übrigen einfache Uncialen; vorl. Z.: woluerdien[=], Münste=, erschröcklicher, Professorn; große Blattz. 28 eingedruckt.

*h) Französ. Text; Initialen schraff. Bandw. W 25 X 25, F, W, R 18 X 18; vorl. Z.: iuge-, au-, sang, du; kleine Blattz. 28 eingedruckt.

*i) Französ. Text auf Vor- und Rückseite (liegt nur teilweise vor); Initial W m. Hasen in hell. Bandw. 44 X 44, F u. R in □ mit schwarzem Bandw. 26 X 26 (zweites W fehlt); vorl. Z.: descou-, Sebastian, plus, voisin; Blattz. abgeschnitten.

*k) "Wismaria" = Rostock lag mir auch ohne Text auf der Rückseite vor.

*6.

A der Stadt Rostock von N. nach Braun I in | , o.: Dreieck WISMARIA Dreieck , u. zwischen Linien vier 3. Text: Wismaria . . . apud alios.

Ziemlich rohe Radierung, sicher von Francesco Valegio, 88/90 (128/130.

Aus Raccolta di le piu illustri et famose citta di tutto il mondo, Venedig ca. 1580, gestochen größtenteils von Francesco Valegio, einige Blätter auch von Martin Rota; eine zweite Ausgabe, mit je zwei Bildern auf einer Seite, erschien unter dem Titel: Teatro delle . . . ca. 1600.

*7.

A der Stadt Wismar vvn NW. nach Braun I in | , o.: Dreieck ROSTOCHIVM Dreieck , u. zwischen Linien vier 3. Text: Rostochium . . . institutam / 1419 /.

Ziemlich rohe Radierung, sicher von Francesco Valegio, 88/91 ( 129/132.

Aus demselben Werk wie Nr. 6.

*8.

A von Wismar aus NW. nach Braun I in |.

Feiner Holzschnitt, 68 X 93.

a) In Abraham Saurs Theatrum urbium. Warhafftige Contrafeytung . . . Frankfurt a. M. bei Nicolaus Basse 1590. 8 °. 8 )

*b) In der Neuauflage mit verändertem Titel: Parvum theatrum urbium. Das ist: Erster Anblick . . . ebenda 1593, 8 °. S. 115; auf der Rückseite Text, Überschrift in Buchdruck: Die Stadt Rostock.; erste Textzeile: Rostock/ . . . inn . . . Ptolomæus |


8) Diese Ausgabe lag mir nicht vor; es wäre möglich, daß die Holzschnitte im Text erst mit der von 1593 auftreten.
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*c) In Ausgabe v. 1595. 8 °. S. 162, auf der Rückseite Bild von Genf; Überschrift in Buchdruck: Die Statt Rostock., erste Textzeile: Rostock/ . . . inn . . . Ptolomæus |

*d) In Ausgabe v. 1610. 8 °. S. 162, auf der Rückseite Genf; in der Überschrift: Statt; erste Textzeile: Rostock/ . . . in . . . Ptolomæus nennts |

*e) In Abrahami Saurii Stätte - Buch . . . fortgesetzt durch Hermann - Adolph Authes. Frankfurt a. M. 1658. 4 °. Unter R S. 73, Überschrift: Die Stadt Rostock. Erste Textzeile unter dem Bilde: ROstock/ . . . im Mechelburg/ | 9 )

*f) In Adrianus Romanus, Parvum theatrum urbium sive urbium . . . deseriptio. Frankfurt, Nic. Basse 1595. 4 °. S. 106; Überschrift: MECHELBVRGENSIS DVCATVS. | Rostochium. Auf der Rückseite Braunschweig; erste Textzeile unter dem Bilde: Rostochium . . . primúm . . . posteà  à | Seitenzahl in Antiqua.

g) In Neuausgabe. Ebenda, Basses Erben 1608. 4 °. S. 106; Überschrift ebenso; erste Textzeile: Rostochium . . . primùm . . . postea à | Seitenzahl kursiv.

*h) In Johann Rauw, Cosmographia, das ist . . . Beschreibung deß Göttlichen Geschöpffs . . . Frankfurt. Nic. Basse 1597, Folio, S. 496.

*i) u. *k) wiederholt in den Titelausgaben desselben Werks: Frankfurt, Johann Dreuttel (Treudel), 1612 und 1624.

*9.

Schloß und Stadt Ratzeburg in Av etwa von W. her in | | | ; o. l., m., r. drei Wappen, u. r. zwei Landsknechte. O. im Stich: RATZENBVRGK (.) U. im Wasser: Gerdt Hane 1588 (.); Beischriften: Thumb Kirche - S. Peter in der Stat - S. Jorgen auffm Berge - außerdem die drei Wappen als des Stifts, fürstl. niedersächsisch und städtisch Wappen bezeichnet.

Kupferradierung, auch kol., wohl sicher von Franz Hogenberg, 329/ 332 ( 402/ 404. Aus Braun und Hogenberg, Band V, ca.1597, Blatt 43. - Lit. 368.

*a) Text lateinisch; Initial R typographisch in hellem Bandw. m. 2 Halbfig. 32 X 32, nach Überschrift • ; vorletzte Z. proli-; große Blattzahl 43.

*b) Text lat.; Initial R m. schraff. Bandwerk 40 X 40; nach Überschrift Dreieck ; vorletzte Z.: prolixius. Die Inschrift umfaßt 6 Z.; große Blattzahl 43 nachträglich eingedruckt.

*c) = b, nur kleine Blattzahl 43 mit Punkt dahinter.

*d) Text lat.; Initial = b, nach Überschrift Dreieck ; vorletzte Z.: prolixius; die Inschrift umfaßt nur 4 Z.; große Blatt-Zahl 43 nachträglich eingedruckt.

*e) Text lat., auch auf der Rückseite; Initial R mit schraff. Bandwerk 25 X 25; nach Überschrift • ; vorl. Z. auf S. 1: ide | Comes, auf S. 2: vi-; große Blattzahl 43.


9) Wenn die Berliner Kartensammlung der Staatsbibliothek bei einem Saurschen Bild von Dresden bemerkt: aus Saur fortgesetzt von Authes 16 84 , so liegt dort wohl ein Irrtum vor.
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*f) Text lat., zweispaltig; Initial R mit schraff. Bandwerk 40 X 40, nach Überschrift • ; vorl. Z. auf S. 1: EO | circa, auf S. 2: indice,; kleine Blattzahl 119 nachträglich eingedruckt.

Aus Jansson 1657.

*g) Text deutsch; Initial R mit Federzug 30 X 30; nach Überschrift Rhombus ; vorl. Z.: weidt=, große Blattzahl 43 gleichzeitig eingedruckt.

*h) Text deutsch; Initial R mit Federzug 30 X 30; nach Überschrift Rhombus ; vorl. Z.: empor; große Blattzahl 43 nachträglich eingedruckt.

*i) Text französisch; Initial R schraff. Bandwerk 40 X 40; nach Überschrift • ; vorl. Z.: Me-; kleine Blattzahl 43 gleichzeitig eingedruckt.

*10.

Ansicht der Stadt Wismar aus NW. (Hafenseite) in | | | , S. Nicolai mit spitzem Helm, S. Marien mit kleiner Spitze zwischen den Turmgiebeln; o. l., m., r. drei Wappen. Überschrift o. im Stich: WUSMARIA (.), 11 Beischriften, vom Pöler Thor bis Meckelburger Thor.

Kupferradierung, auch kol., wohl sicher von Franz Hogenberg, nach einem Abriß, vom Ratsverwandten Georg Jule 1595 "ins Werk gesetzt", 379/381 X 509/511.

Aus Braun und Hogenberg, Band V ca. 1597, Blatt 46.

*A. Im Vordergrunde l. Schiffe, r. 11 weidende Rinder und fünf Trachtenbilder.

*a) Text lateinisch; Anfangsworte: Vrbis Wismariæ; Initial V in □ mit Absalom 38 X 34, Überschrift: VVISMARIA Dreieck , vorl. Z.: incarnati DN., die 2 ersten Absätze größere Schrift; große Blattz. 46 nachträglich eingedruckt.

*b) Text lat., Anfang ebenso; Initial V mit klagendem Weib über von Eber getötetem Mann 48 X 46; Überschrift: WISMARIV [!] • , vorl. Z.: incarnati, gleichmäßige Schrift; kleine Blattz. 46 gleich eingedruckt.

*c) Text lat., Anfang ebenso; Initial V schraff. Bandwerk 40 X 40; Überschrift: VVISMARIA Dreieck , vorl. Z.: incarnati; kleine Blattz. 43 gleich eingedruckt.

*d) Text lat., Anfangsworte: Wismariae vrbis; Initial W schraff. Bandw. 40 X 40, Überschrift: VVISMARIA Dreieck , vorl. Z.: incarnati D.N.; große Blattz. 46 nachträglich eingedruckt.

*e) Text lat., aber geändert, Anfangsworte: Wismaria Vandalicarum; Initial W mit blasendem Schäfer in hellem Bandwerk 30 X 30, Unterschriftzeilen fortgefallen, Überschrift: WISMARIA Rhombus , vorl. Z. vor den Versen: bonæ; große Blattz. 46 gleichzeitig eingedruckt.

*f) Text lat., zweispaltig, Anfangsworte: Wismaria inter; Initial W schraff. Bandw. 40 X 40; Überschrift WISMARIA • , vorl. Z. S. 1: Al-|berto, S. 2: vice; kleine Blattz. 152 nachträglich eingedruckt.

Aus Jansson 1657.

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*g) Text deutsch, Anfangsworte DEr Statt; Initial D mit Federzug 30 X 30; Überschrift: Wismar/; vorl. Z.: Aprill/; große Blattz. 46 gleich eingedruckt.

*h) Text französisch, Anfangsworte: AVcuns tiennent; Initial A schraff. Bandwerk 40 X 40; Überschrift: VVISMAR., vorl. Z.: faict; kleine Blattz. 46 gleich eingedruckt.

*B. Platte verändert: der ganze Vordergrund ist ausgeschliffen und die Platte verkürzt, neu eingestochen l. vorn ein Boot und eine breite Kuff, in der Mitte Fischer das Netz aufziehend, r. Knabe zu Pferd von Mann mit Heugabel geführt. Rückseite ohne Text. 264/265 X 509/511.

In Toonneel der vermaarste Koopsteden, Amst. Joh. Janßon van Waesberges Erben. 1682.

*C. Ebenso, aber u. r. Adresse hinzugefügt: F. de Wit Excudit (.)

In Theatrum praecipuarum Europae urbium. Amst. F. de Wit o. J.

*D. Adresse wieder getilgt, unter dem Pferdeführer gekreuzte Schraffen, handschrifl. Nr. 99.

In Galérie agréable du monde, tome 42, Leyden, P. v. d. Aa (1729).

*11.

A der Stadt Rostock von N., in |  | |  | | , von der Seite der Fähre, o. l., m., r. drei Wappen, im Vordergrunde zehn Trachtenbilder; Überschrift o. im Stich: ROSTOCHIVM VRBS VANDALICA ANSEATICA ET MEGAPOLITANA (.) 19 Beischriften bei den Gebäuden, von Porta D. Petri bis mons Caluariæ, ferner 6 Beischriften bei den Trachten. St. Nikolai mit Turmgiebeln, Fraterhaus mit Turm, Jakobiturm mit durchgehenden Blenden, Kröpeliner Tor mit Wehrgang, am Strande nur Mauer, keinerlei Schanzen.

Kupferradierung, auch kol., sicher von Franz Hogenberg. 355/358 X 491/493.

Aus Braun u. Hogenberg, Band V ca. 1597, Blatt 47. - O. l. ein Plattenbruch bei allen mir bekannten Abzügen. - Auf der Rückseite die Topographia [!] urbis Rostochii descriptio D. Petri Lindebergii. R., gegen den Abdruck in 4 ° etwas gekürzt; Westphalen macht aus dem Verfasser der Beschreibung den Zeichner der Ansicht!

*a) Text lateinisch, stets auf Vorder- und Rückseite; Z. 1 der Überschr. endet: RO=; Initial R mit schraff. Bandwerk 40 X 40; S. 1 vorl. Z. schließt: Germa-; S. 2 viertletzter Absatz: de weddtheren; vorl. Textzeile: Vnico-; große Blattz. 47 gleich eingedruckt.

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*b) Text lat, Z. 1 der Überschrift: RO=; Init. R = a; S. 1 vorl. Z. confortat q' ue.; S. 2: de Wedde= | heren; vorl. Textzeile: leonis,; große Blattz. 47 nachträgl. eingedruckt.

*c) Text lat; Z. 1 der Überschrift: RO-; Initial R mit Wölfin u. Romulus u. Remus 47 X 43; S. 1 vorl. Z.: ab; S. 2: die weddtheren; vorl. Textzeile: Vnico-, kleine Blattz. 47 gleich eingedruckt.

*d) Text lat.; Initial = a; S. 1 schließ: ferè ani- | Kleine Blattz. 47.

*e) Text lat.; S. 1 vorl. Z.: bruca-; S. 2 vorl. Textzeile: Vnico-.

*f) Text lat.; auf S. 2 bis 1631 erweitert; Z. 1 der Überschr.: RO-; Initial R = a; S. 1 vorl. Zeile: promeruêre.| Familiæ; S. 2 die weddtheren; vorl. Textzeile: vi-; mittlere Blattz. 47 wohl nachträglich eingedruckt.

*g) Text lat., zweispaltig; Überschrift nur ROSTOCHIVM.; Initial R m. schraff. Bandw. 40 X 40; S. 1 vorl. Z. schließt: judicia | quo-; S. 2 vorl. Z.: quot-; kleine Blattz. 122 nachträglich eingedruckt.

Aus Jansson 1657.

*h) Text deutsch; Z. 1 der Überschrift: vnnd kürtze be-; Initial R mit Federzug 31 X 31; S. 1 vorl. Z.: weidt=; S. 2 nur: Weddeherrn; vorl. Z.: etlicher; große Blattz. 47 wohl gleich eingedruckt.

*i) Text französisch; Z. 1 der Überschrift: VILLE DE; Initial R schraff. Bandwerk 40 X 40; S. 1 vorl. Z.: monstre | le zele; S. 2: Die VVerddtheren; vorletzte Textzeile: quelques; mittlere Blattzahl 47 gleich eingedruckt.

*k) Ohne Text auf der Rückseite. Wohl aus Toonneel der Koopsteden oder De Wit.

*12.

A von Rostock nach Braun V von S. Petri bis S. Johannis; Überschrift o. r. im Bande: ROSTOCHIVM(.) Zu beiden Seiten eines Stammbaumes, o. r. betitelt: DVCES MECHELBVRGENSES: | Inclytiss. et Illustriss. Principib: | Ducib. Mechelburgensibus. etc. | D.D.D. .

Kst., sicher gestochen von Dom. Custos 405/412 X 249/251, Höhe der Ansicht etwa 80 mm.

Ist Fol. XXXV aus des Antonius von Albizi (Albitius) Principum Christianorum stemmata, oder deutsch: Christlicher Potentaten . . Stammenbäume, die zuerst 1608 erschienen. Mir lagen vor:

*A. Mit latein. Text a. d. Rückseite, letzte Glieder ganz kurz: Adolph Friedrich * 1589 u. Johann Albrecht * 1591, aus der edit. III. Kempten 1619.

*B. Mit deutschem Text a. d. Rückseite, bei Adolph Friedrich eine, bei Joh. Albrecht drei Gemahlinnen hinzugefügt und Geburtsjahr berichtigt, aus der 5. Deutschen Ausgabe, Straßb. 1627.

Es werden u. a. Ausgaben von 1608. 10. 12. 17. 24. 26. 29. 32. 34. 40 angeführt.

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*13.

A von Rostock aus N. nach Braun I, in | ; o. in der Mitte: WISMAR (.) Nicht sehr geschickte Nachbildung, besonders schlecht kamen die Türme von Nikolai, Marien und das Kröpeliner Tor fort.

Kst. 141/145 X 193/197. - Wird Peter Kaerius zugeschrieben, m. E. zu Unrecht.

*a) Ohne Text auf der Rückseite.

Zu welchem Werke diese - offenbar ersten - Abdrucke verwandt wurden, war bisher nicht festzustellen.

*b) Mit lat. Text a. d. Rückseite (zu Wisby); Sz. 714; Seitenüberschrift 106 mm lang, Kustos auf S. 713 VVIMARIA [!]; der Text zu Wismar steht S. 715 (S. 716 Bild von Wittenberg); dort schließt vorletzte Textzeile: er- |

Aus P. Bertii, commentariorum rerum Germanicarum libri tres . . . Amsterdam. Joannes Janßon 1616.

*c) Ebenso; Seitenüberschrift 94 mm lang; Kustos auf S. 713 WISMARIA; der Text S. 715 schließt in der vorletzten Textzeile: in | Aus P. Bertius 1632.

*14.

A von Rostock aus N. nach Braun V in | ; o. in der Mitte ROSTOCK (.), u. vier der Braunschen Trachtenfiguren wiedergegeben.

Zierlicher Kst. 134/138 X 185/190. - Betr. des angebl. Stechers s. zu Nr. 13.

*a) Ohne Text auf der Rückseite; s. a. a. O.

*b) Mit lat. Text a. d. Rückseite (zu Regiomontium); Sz. 652; Seitenüberschrift 109 mm lang; S. 651 Signatur Nnnn ij; der Text zu Rostock steht S. 653 (S. 654 Bild von Rufach); dort schließt vorletzte Textzeile: in- |

Aus Bertius 1616.

*c) Ebenso; Seitenüberschrift 102 min; S. 651 Signatur Nnnn2; der Text S. 653 schließt in der vorletzten Z.: est à |Aus Bertius 1632.

*d) Mit holländ. Text a. d. Rückseite; Blattz. 113, Signatur F 1; der Text beginnt Bl. 112 b und schließt 114 a .

Aus: T'Keyser - Ryck Van Duytsch - land . . . met een verhael van de Academien . . Amsterdam Joannes Janßon 1620. Die Widmung ist unterzeichnet Laonico ab Aqua viva.

*15.

A von Rostock aus N. nach Braun I in | , vorn ein Krüppel mit Krücken und Stelzfuß und ein Wagen mit Erichthonius; oben im Stich: Wißmar. Am obern Plattenrande: Gebrechen macht Kunstreich., am untern lateinische und deutsche Verse: Primus . . valet. Ein alter . . list.

Gute Radierung, vielleicht von M. Merian. 70/98 X 145/152.

*A. Ohne Blattzahl.

Aus "Politischen Schatzkästleins" 7. Theil. Durch Eberhard Kiesern verlegt (Frankfurt) 1626, bzw. latein. Titel: Thesauri philopolitici pars septima . . 1626.

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*B. Oben r. hinzugefügt Blattzahl: 51. Aus späterer Auflage.

*C. Weiterer Zusatz zu der Überschrift: in Megkelburg.

*D. Links von der Mitte das Wismarsche Wappen hinzugefügt. Um 1630/31.

*E. Die Blattzahl 51 ersetzt durch B 57.

In der von Paulus Fürst zu Nürnberg unter dem Titel Sciographia cosmica 1637 neu veranstalteten Ausgabe. Alle dieser folgenden von 1642, 1678 bis ins 18. Jahrhundert hinein haben die Platte E, nur in immer schlechterem Abdruck.

16.

A von Rostock nach Braun V in | , vorn Jupiter und Merkur, an einer Schnur einen Kranz haltend, der mit A R S bezeichnet ist; o. im Stich: Rostock. Am obern Plattenrande: DURABILIS ARS EST., am untern lateinische und deutsche Verse: Per mare . . . obest. Ich geh zu Land . . . Käldt.

Gute Radierung, wohl von Sebastian Furck. 70/99 X 145/154.

*A. Ohne Blattzahl.

Aus Thesaurus philopoliticus . . . Politisches Schatzkästlein . . . Durch Daniel Meissnern . . . (Teil I) Frankfurt am Main bey Eberhard Kieser 1623.

B. [wohl mit Zusatz der Blattzahl 40] 10 ).

*C. Mit Zusatz der Blattzahl 40 und unter dem Namen: Uni=vers:.

D. [mit Zusatz zweier Wappen o. l. u. r.].

*E. Oben r. B 58 statt 40.

In Sciographia cosmica 1637 ff.

*17.

A von Ratzeburg nach Braun u. Hogenberg V in | , l. ein Mann, der ein fortsegelndes Schiff am Seil hält; o. im Stich: Ratzen=burg. Am obern Plattenrande: INTER SUSPIRIA LUCTUS., am untern lateinische und deutsche Verse: Fundo miser . . . dies! Ich armr Mensch . . . klag.)

Gute Radierung, wahrscheinlich von Matthaeus Merian. 70/98 X 142/148.

*A. Ohne Blattzahl.

Aus Thesauri philo politici Quarta pars . . Politischen Schatzkästleins . . Vierter Theil . . Durch Daniel Meißnern . . Frankfurt a. M. bey Eberhard Kieser 1624.

B. [wohl mit Zusatz der Blattzahl 34] 10 ).


10) Nicht bei allen Blättern der Sammlung werden alle fünf Plattenzustände vorkommen, wie sie sich bei Nr. 15 finden.
10) Nicht bei allen Blättern der Sammlung werden alle fünf Plattenzustände vorkommen, wie sie sich bei Nr. 15 finden.
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*C. Mit weiterem Zusatz: in Sachsen.

Hat Germ. Mus. u. München in Ausg. v. 1625.

*D. Mit Zusatz eines Wappens u. r.

*E. Oben r. B 8 statt 34.

In Sciographia cosmica 1637 ff.

*18.

A von Rostock aus N. nach Braun I in | , u. r. drei Trachtenbilder, o. r. das Wappen von Wismar; m. o.: WISMAR.

Zarte Radierung, schwerlich von Friedr. Hulsius, 74/76 X 132/135.

Aus: Joh. Ludw. Gottfried, Inventarium Sueciae, das ist gründliche . . Beschreibung des Königreichs Schweden . . . Frankfurt a. M., Friedrich Hulsius 1632, Folio, S. 362.

*19.

A von Rostock aus N. nach Braun V in | , u. r. vier Trachtenbilder, o. r. weißes Wappenschild; m. o. ROSTOCK.

Zarte Radierung. 72/75 X 129/133.

Aus demselben Werk S. 372.

*20.

Av von Schloß Ratzeburg nach Braun V, l. daneben: Ratzenburg (.) Zur Rechten des Fußes eines Stammbaums der Herzoge von Sachsen - Lauenburg, zur Linken Schloß Kelsterbach; o. r. die Nummer: 49, unten acht Verse von Joh. Tackius, das ganze in |. U. r. J. S.

Radierung von J. Schweitzer. 375/383 X 240/247, die Ansicht etwa 70 X 100.

Aus: Joh. Tack, Unverwelklicher Zedernbaum zu ewigem Andenken Georgs II. von Hessen. (Gießen?) 1662.

*21.

Av von Ratzeburg nach Braun V, l. u. r. verkürzt, o. ohne die Wappen, aber u. mit den Landsknechten. O. im Bande: Ratzeburg. Beischriften: die lange Brücke. - der Thum (.) - Die Stadt (.) - St: Peter (.) - Die Ratzeburger See. - das Schloß(.) - St: Jürgen auffn Berg(.) - der Da(. - die Mühle (.)

Gute Radierung. 320/325 X 284/286.

Aus: Beschreibung des Polabenlandes und des darinnen belegenen . . Ratzeburg. O. O. 1693. 4 ° (Lit. "2220). Ein vollständiges Expl. mit beiden Tafeln Reg.- Bibl. Meckl. III 50. - Lit. 369m. Bald nach Ausgabe ward die Platte zerschnitten und für die beiden folgenden Nummern benutzt.

*22

A. Av der Stadt Ratzeburg nach Braun V, obere Hälfte der Platte von vor. Nr., seitlich etwas verkürzt, dieselben Beischriften, noch hinzugefügt: Der Weg nach dem Schloß (.)

Gute Radierung. 147/148 X 246/247.

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Aus: E. W. Happelius, Des historischen Kerns oder kurzer Chronik 3. Theil . . . 1690 - 1700. Hamburg, Th. von Wiering 1700, zum Text f. 1693 S. 109 - 16; Das bombardierte Ratzeburg.

*22B.

Av des Schlosses Ratzeburg nach Braun V, untere Hälfte der Platte von Nr. 21, seitlich und u. verkürzt; Überschrift o. l. und r.: Das uhr alte | Schloß (-) Ratzeburg (.) Beischriften nur noch: das Schloß (.) - die Mühle (.)

Gute Radierung.155/156 X 215/216.

Aus demselben Werk 11 ).

*23.

A von Rostock in | | nach Braun V, l. u. r. etwas verkürzt, die drei Wappen mit heraldischer Schraffierung, bei den Trachtenbildern vermehrte Beischriften, besonders bei der Beguine l. u. Während sonst die Vorlage genau nachgestochen ist, selbst Stichfehler wie Bramoriensis, ist der Nikolaiturm mit acht [!] Giebeln statt der vier ausgestattet. Überschrift im Stich: ROSTOCHIVM VRBS VANDALICA ANSEATICA MEGAPOLITANA | DELINEATIO [!] LINDEBERGII | Anno MDXCVII. Am obern Plrd. r.: ad Tom. III. pag. 782.

Kst. 322/321 ( 400/410.

Aus: E. J. von Westphal(en), Monumenta inedita rerum Germanicarum praecipue . . Megapolensium. Tom. III, Lipfiae 1743. Folio. (Lit. Nr. 2100.) 12 )

*24.

A von Rostock in || in freier Nachbildung nach Braun V, l. hinten die Stadt von St. Johannis [oder Jakobi? der Turm ist verdeckt] bis St. Petri, davor unverhältnismäßig groß neun der zehn Trachtenbilder, aber in anderer Reihenfolge. Unterschrift: Rostock im Jahr 1580., u. r. unter dem Rahmen: G. bey I. G. Prite. . . [Rest unleserlich].

Sehr früher Steindruck, Bildgröße 137 X 279, Höhe mit der Unterschrift 153 mm. VMG.

*25.

A von Rostock in | | nach Nr. 23, aber die Beischriften verdeutscht; Unterschrift: DIE STADT ROSTOCK IN MECKLENBURG | nach Lindenbergs Zeichnung vom Jahre 1597


11) Neuere Wiedergaben von Ratzeburg nach Braun V u. a. in Max Schmidt, Beschreibung und Chronik der Stadt Ratzeburg, 1882 (Lit. Nr. 4985), in Lichtdruck, in Rich. Haupt u. Friedr. Weysser, Die Bau- und Kunstdenkmäler im Kreise Herzogtum Lauenburg. II. Ergänzungsheft. Ratzeburg 1890, in Lichtsteindruck, auch einer für Postkarten und Festeinladungen benutzten Zinkographie der Freystatzkyschen Druckerei zu Ratzeburg.
12) Wiedergegeben bei Schlie I, S. 3, statt des Originals; in der 2. Aufl. durch Nachbildung von Nr. 11 ersetzt.
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* (Westphalen monumenta inedita Tom (.) III) | Beilage zur Chronik der Stadt Rostock von Dr. Werner Reinhold., r. u. dem Rahmen: Lith. Anstalt v. I. G. Tiedemann.

Steindruck. 314 X 397, Höhe mit der Schrift 348 mm.

Zu: Werner Reinhold, Chronik der Stadt Rostock. Rostock (Friedr. Behm) 1836. 8 °. (Lit. Nr. 5057.)

*26.

A von Rostock aus SW. in (; l. Kröpeliner Tor mit Wehrgang, r. Nikolaiturm mit den 1618 abgebrochenen Turmgiebeln, l. im Vordergrunde unverhältnismäßig großer Kriegsmann mit Lanze vor Bäumen. Selbständige, aber wegen des kleinen Ausmaßes wenig bedeutende Aufnahme.

Ziemlich roher Hlz., 68 X 111.

Auf Titeln verschiedener Drucke von Moritz Sachs 13 ) in Rostock, 1) Der Erbaren Hänse Stätte revidirte Schiffs-Ordnung und SeeRecht . . Rostock 1614. 4 °. 10 Bll. 2) Vnterricht / oder Ankündigung / WElcher gestalt jetzo in diesem 1623. Jahr der . . . Halbhunderster [!] Pfennig . . . erlegt werden soll. Rostock. 4 °. 4 Bll. - Beide im Ratsarchiv, ersterer auch in Landes - Bibl.

*26 a.

Flugblatt in aus Zierstücken gesetztem Rahmen, Buchdrucküberschrift: Abconterfeytisch Wunderzeichen / welches den | 29. Novemb. 1628. vmb 8. vnd 9 Vhren Vormittag zu Schwerin im | Mechelburger Landt / von Ihr Furstl. Gnaden Hertzogen zu Friedland / etc. . | neben viel hundert Personen / am Himmel gesehen worden.

Darunter in Kupferstich am Himmel Nebensonne von Feuerstrahlen und Regenbogen begleitet, darüber ein gekrönter Büffelskopf, darunter sehr feine landschaftliche Ansicht, vorn mehrere beobachtende Personen und Wallensteins sechsspännige nach l. fahrende Kutsche, zur R. eine Stadt mit Mauern und Kirchturm, die schwerlich mit der Schelfstadt Schwerin Ähnlichkeit hat, sondern für Phantasie zu halten ist.

Dann 14 durchlaufende Zeilen Text: DEmnach . . . willen / Amen.

Kst. 175/177 X 137/138, Gesamtgröße mit Rahmen 315 X 225.

Die zarte Kupferradierung der Landschaft dürfte von Matthäus Merians Hand herrühren.


13) Über Moritz Sachs vgl. Wilh). Stieda, Studien z. Gesch. d. Buchdrucks u. Buchhandels in Mecklenburg (S.-A. a. Archiv z. Gesch. d. Deutsch. Buchhandels XVII, 1894) S. 74. 75.
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*27.

Flugblatt, in der Mitte Gustav Adolph nach her. l. im Eirund, Hüftbild, die Linke auf die aufgeschlagene Bibel gestützt, darum in Schneckenlinie eroberte Städte von 1. Stralsund. bis 103. Mannheim., in den 4 Ecken das schwedische Wappen, allegorische Darstellungen und Inschriften.

Alles in Kst. 274/276 X 353/355, darüber Titel in 5 Buchdruckzeilen:

Kurtze Beschreibung / vnd ins Kupffer gebrachte Contrafacturn/ der fürnembsten ( Städt / Vestungen vnd Päß / welche die Königliche Majestät zu Schweden / etc. . in hinter vnd vörder Po(ern / Mechelburg / . . | . . Pfaltz; am Mayn / Necker / vnd Rheinstrom / in ( Anno 1630 biß zu end deß 1631. Jahrs / . . . nach einan= | der . . eingenommen hat.

So mein Expl.; nach Snoilsky, Svenska historiska planscher. Stockh. 1893 - 95. Nr. 1 S. 35/36 erschien dazu noch ein Buchdrucktext in drei Spalten, Nürnberg bey Simon Halbmayern zu finden. Anno 1632. - Auf dem Stich: 33. Neu Brandenburg, 52. Gadebusch, 53. Schwerin, 54. Güstrow, 76. Rostock, letzteres wohl nach Braun u. Hogenberg I, die andern Phantasiebilder.

28.

Desgleichen: Gotha, gedruckt bey Christoph Reyhern 1690.

Kupferstich, signiert: J. G. Göbel sc.

Snoilsky Nr. 2 S. 36, aber wohl Nachstich, nicht neue Auflage von Nr. 27.

*29.

Desgleichen; sehr ähnlicher Nachstich nach Nr. 27, aber um 104 - 113 durch Ausfüllung der unteren Ecken vermehrt; auf einer zweiten kleinen Kupferplatte sind 2 größere (Straßburg und Nürnberg) und 13 kleinere Bilder zugefügt, ein Feld ist noch leer: Nr. 114-124, 4 weitere ohne Nrn.

Kst. 270/272 ( 351/353 (52/53 ( 346/348; dazu ein besonderes Blatt mit Buchdrucktitel und dreispaltigem Text:

Kurtze Beschreibung . . . fürnemb= | sten Stätt / . . . Brandenburger | Marck / . . . 1630. 1631. vnd 1632. in Teutschland / | . . . eingenommen hat. U. r.: Franckfurt / Bey Anthonj Hummen. 1632.

So in einer ohne Ortsangabe erschienenen deutschen Ausgabe der Arma Suecica von 1632 (Schwer. Reg.-Bibl.), vermutlich auch einzeln als Flugblatt ausgegeben. Aus Mecklenburg sind hinzugekommen: (104) Damitz, 116 Wismar (= Rostock nach Braun und Hogenberg I). - Vermutlich gleich Snoilsky Nr. 5 S. 36/37.

30.

Flugblatt. Im innern Eirund Gustav Adolph auf galoppierendem Roß, rundherum 112 numerierte Schilder mit Abbildungen von 1. Stralsund bis 112. Drusenheim, in allen

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4 Ecken emblematische Vorstellungen. Kupferstich 292 X 350. Darüber in Buchdruck: Warhafftige Historische Beschreibung / Vnd Contrafacturn / der fürnembsten Städt / Vestungen vnd Päß / welche . . Majest. zu Schweden . . . in Anno 1630. 1631 vnd biß ins 1632. Jahr / allbereit . . . Eingenommen hat. Darunter Folioblatt mit dreispaltigem Buchdrucktext. Nürnberg / bey Ludwig Lochnern zufinden / 1632.

So Snoilsky Nr. 3 S. 36.

31.

Flugblatt, in den obern Ecken Medaillonbild Gustav Adolphs und schwedisches Wappen, auf 117 fortlaufenden rechteckigen Feldern 117 Städte dargestellt: 1. Stralsund bis 117. Bamberg. Kupferstich. 235 X 368. Darüber in Buchdruck: Abbildung der fürnembsten Stätt / Festungen / vnd Päß, welche . . May. zu Schweden . . . von Anno 1630. biß auff gegenwertige Zeit / in Teutschlandt . . . nacheinander einbekommen | sambt einer kurtzen Beschreibung. Unter dem Kupferstich dreispaltiger Buchdrucktext ohne Verlegerangabe.

So Snoilsky Nr. 4 S. 36.

*32.

Flugblatt ganz in Kupferstich, sonst wohl dem vorigen ähnlich, in den obern Ecken Medaillonbild von Gustav Adolph und schwedisches Wappen, 13 Reihen mit 134 rechteckigen Städteabbildungen: 1. Stralsund bis 134. Kirchberg, und 5 leeren Feldern. Darüber gestochene Überschrift in einer Zeile: Abriß der Furnemsten Stät Festunge vndt Päß in Teudschlandt Welche. J. M. König Gustaff Adolph Zu Schweden etc. Theils mit Accort, Theils mit gewalt eingeno(en. 1632.

Kst. 272/290 ( 367/374.

Aus Mecklenburg: 33. Neu Brandeburg. 52. Gadebusch. 53. Schwerin. 54. Güstrow. 76. Rostock. 104. Damitz. 118. Wismar. Snoilsky Nr. 6 S. 37. - Gehört zu Relationis historicae continuatio semestralis Jacobi Franci, d. i. histor. Beschreibung für 1631/32. Frankf. Sig. Latomus Erben, Fastenmesse 1632. 4 °.

33.

Tafel mit 124 numerierten Abbildungen ohne Schrift. Oben Gustav Adolphs Gebet nach der Landung. Kupferstich. 284 X 364. Vermutlich gehörte ein erklärendes Textblatt dazu.

Snoilsky Nr. 7 S. 37.

*34.

Flugblatt. Links Gustav Adolph in Kriegertracht und Hut, mit langer Lanze den rechts sitzenden Papst vor den Bauch

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stoßend, derselbe erbricht in langem Strom von 6 Schlangenwindungen 54 Städte (für 5 - 6 weitere ist Raum gelassen): Stralsund bis Creutzenach; die Hauptdarstellung von allerlei allegorischem Beiwerk umgeben. Kupferstich. ca. 250/252 X.297/298 darüber Buchdrucktitel: Eygendliche Abbildung der vornemsten Oerter / Stätt / Vestungen | vnd Päß / so in kurtzer Zeit auß der Gefängnuß vnd Trangsal deß Pabstthumbs durch GOttes vnd | der Gothen Macht / sind erlediget worden.

Ganze Größe etwa. 295 X 305.

= Snoilsky Nr. 32 S. 48. Aus Mecklenburg: NeuBrandeburg, Güstrow, Rostock.

35.

Ganz ähnlich, aber 49 Abbildungen: Stralsund bis Mannheim; Überschrift: Augenscheinliche abbildung der vornemsten Oerter / Statt / vnd Flecken so in Jahrsfrist . . erlediget worden. A°. 1631.

So Snoilsky in Anmerkung zu voriger Nr.

*36/37.

Zwei Gedächtnisblätter zur Hundertjahrfeier der Siege Gustav Adolphs: 1) Hundert Jähriges | angedencken, das sch= | nelle Kriegs Glück des | Schwedischen Hel= | dens u. Königs Gus= | tavi Adolphi. . . in Er= | roberung aller dieser | . . | Städte u: Platze [!]. . . welche sich Ao. 1630. u: | 1631 . . ergeben müßen: 103 Bilder, darunter Verse u. Adresse: Elias Bæck A: [= alias] H: [= Heldenmuth] fecit et excudit. Aug. Vindel.

Kst. 354/360 X 285/288.

2) Fortsetzung derer | Siege und Erroberun= | gen . . . Gustavi Adol= | phi, wie solcher von | Anno 1631. biß Ano | 1632. beygefügte . . . | Städte . . . errobert; nebst sei= | nem prächtigen | Einduge [!] in . . . Augspurg | . . . 102 Bilder wie o.

Kst. 353/358 X 285/290.

Aus Mecklenburg auf 1): 33. Neubrandenburg, 52. Gadebusch, 53. Schwerin, 54. Güstrow, 76. Rostock; auf 2): 3. Riebenitz, 20. Walchein (!), 27. Fürstenberg, 29. Sternberg, 31. Graffen Mühlen, 33. Barchem, 34. Plauen, 73. Damitz, 77. Neustadt (ob das meckl. ?), 85. Wißmar, die meisten Phantasiebilder, bis auf Neubrandenburg, Rostock, Ribnitz, Dömitz, Wismar.

Snoilsky Nr. 2. 3 S. 59.

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*38.

A von Wismar aus NW. in | | noch ganz nach Braun V 1597, nur sind im Vordergrunde neue Befestigungen angebracht, l. um die "Spaarbüxen" eine doppelte Umwallung, in der Mitte eine Doppellünette vor dem Tor, r. eine kleinere Bastion und eine größere Anlage. Oben in der Mitte das Stadtwappen, zu beiden Seiten WIS(-)MARIA. 12 Beischriften bei den Gebäuden.

Kst. von Matthaeus Merian, 114 /293 X 363/368.

a) Zu: Johann Angelii à Werdenhagen, de rebuspublicis hanseaticis tractatus. Francofurti, apud Matth. Merianum (1641) folio.

b) Zu: M. Zeillers Topographia Saxoniæ inferioris, Frankfurt, Merian 1653 fol. in allen Drucken.

c) Zu: Theatrum Europaeum XX. Frankfurt 1734 14 ).

*39.

A von Rostock aus N. in | | , größtenteils noch nach Braun V 1597, aber mit einigen Veränderungen, das Petritor höher (? mit Wehrgang), St. Michael ohne Türmchen, Jakobiturm mit zwei Reihen Fenster übereinander, die Galerie mit Ecktürmchen; an der ganzen Strandseite zieht sich eine Reihe von Befestigungen hin, die durch Palisadenreihen verbunden sind; sie stimmen genau mit den von Emanuel Block 15 ) angegebenen überein. Oben l. u. r. 2 Wappen, in der Mitte Überschrift: ROSTOCHIVM., l. und r. davon ZE. A - K. M - S.

Kst. 142/293 X 363/368.

Gestochen von Matthaeus Merian, vielleicht nach einer - nicht erhaltenen - Aufnahme von Emanuel Block, da dessen erhaltene Zeichnung, deren Standpunkt etwas weiter links ist, sonst große Übereinstimmung mit dieser Ansicht zeigt.

a) Zu Werdenhagen 1641,

b) Zu Zeillers Topographia Saxoniæ inferioris 1653,

c) Zu Theatrum Europaeum XX 1734 16 ),

in allen drei Werken mit Nr. 38 auf einer 368 X 293 großen Platte.

*40.

A von Rostock in | , nach Merian 1641, o. l. u. r. Wappen, in der Mitte: ROSTOCHIVM., 5 Beischriften im Bilde.

Kst. 108 X 133, Plrd. nicht festzustellen, da mit mehreren auf einer Platte gestochen.


14) Nachbildung in Meyers hist.- geogr. Kalender 1897 Juli 27.
15) Unter A Nr. 11.
16) Nachbildung in Meyers hist.- geogr. Kalender 1897 Juli 28 und in Herm. Kochs Atlas der Rostocker Heimatkunde.
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Zu: Martin Zeiller, Itinerarium Germaniae (a. d. Buchdr.- Tit.: Fidus Achates), Amstelodami. apud Johannem Janßonium Juniorem 1658. 12 °.

*41.

A von Rostock in (, nach Merian 1641, l. etwas verkürzt. O. l. im Stich: ROSTOCK., keine Beischriften und Erklärungen.

Kst. 59 X 114, Plrd. nicht erkennbar, da mit mehreren zusammen auf einer Platte gestochen.

A. wie oben, der l. Rand der Einfassungslinie nach oben u. unten fein verlängert.

B. o. r. im Rande Ziffer 9 (oder noch mehrere abgeschnittene?).

Zu verschiedenen Ausgaben von "Getreuer Reis -Gefehrt in Ober- und Niederteutschland." Nürnberg 1668 (?), 1686 u. ö.

*42.

A von Wismar nach Merian 1641 in | , l. etwas verkürzt, mit denselben Befestigungen. O. l. im Stich: WISMAR., am obern Plrd. ZE. 1 - 5.

Kst. 59 (mit Schrift 65) X 113, Plrd. nicht erkennbar, da offenbar mit mehreren auf einer größern Platte gestochen.

A. Der Punkt nach Wismar steht frei, s bei Rathaus (hinten rund), r u. s bei Fürstl. Palast frei.

B. Das R von Wismar mit dem Punkt verbunden, s hat einen Schlußstrich: s, r u. s sind verbunden, obere Randlinie nach r. fein verlängert.

C. u. r. unter dem Stich Ziffer 111. zugefügt.

Zu verschiedenen Ausgaben von "Getreuer Reis - Gefehrt in Ober- u. Niderteutschland." Nürnberg 1668 (?), 1686 u. ö.

*43.

A von Wismar in | ,nach Merian 1641, in der Höhe etwas gedrückt, worunter besonders der Nikolaiturm gelitten hat. Oben in der Mitte ohne Wappen: WISMARIA. Bei den Gebäuden 12 Beischriften, mit Schlußpunkt und stets mit r (bei Merian ohne Schlußpunkt und meist mit  ).

Kst. 102 X 387 (Plrd. fehlt).

Mein Besitz, vielleicht zu einem Flugblatt von 1675 gehörig.

*44.

A von Wismar nach Merian 1641 ohne Umrahmung, mit denselben Befestigungen, aber l. u. r. etwas Umgebung hinzugefügt und daher künstlerisch wirksamer; in der Mitte o. Stadtwappen vor einem Bande, worauf: WIS=(-)MAR., am u. Plrd. l. ZE. a - h, in der Mitte Beschreibung in 7 Z. bis 1679, r. Rest der ZE. i - l.

Kst. Auf 2 Platten 140/170 X 496/498 (303 + 193).

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A. r. u. im Plrd.: AUGSPURG. | Iohann Stridbeck Iunior | fecit er exc: cum Gratia et | Privil: Sac: Cæs: Majest: (um 1700).

*B. u. r. Z. 2 ausgelöscht, statt dessen eingestochen: Gabriel Bodenehr (.)

In "Cur. Staats- u. Kriegstheatrum . . in Holstein, Pommern u. Mecklenburg" (um 1717).

*C. o. r. zugefügt: 193.

In "Europens Pracht und Macht", Augsb. Bodenehr, Teil 1. (etwa 1720).

*D. u. r. Z. 2 u. 3 bis zum ersten et getilgt, dafür eingestochen: Georg Christoph | Kilian (.)

In späteren Ausgaben desselben Werks, dessen Verlag etwa 1746 von Kilian übernommen ward.

*45.

A von Stadt und Schloß Bützow aus S. in | | , ringsherum Mauern, l. vor dem Schloß eine Bastion, ganz r. eine gleiche. Oben in der Mitte: Bützow (.), nur eine Beischrift: Schloß.

Kst. 138/298 X 351/355.

Gestochen von Caspar Merian, der sich unten in der auf gleicher Platte befindlichen Ansicht von Güstrow ausdrücklich nennt.

In Zeillers Top. Saxoniæ inferioris. Frankfurt, Merian 1653, in allen Drucken 17 ).

*46.

A der Stadt und Festung Dömitz von der Elbseite in | | , l. die Festung mit größeren, r. Kirche und Stadt mit kleineren Bastionen; in der Festung das höchste Haus mit noch ungedeckten Dachsparren. O. in der Mitte: Dömitz (.), einzige Beischrift: Albis Fluvig (.)

Kst. 123/262 X 175/179.

Unbezeichneter Stich des Caspar Merian, mit Neukloster auf derselben Platte.

In: Zeillers Top. Saxoniæ inferioris. Frankfurt, Merian 1653, in allen Drucken.

*47.

A von Dömitz in | , Nachstich von Nr. 46, Beiwerk verändert, das o. erwähnte Haus hat ein volles, aber niedrigeres Dach. Oben in der Mitte: DÖMITZ.

Kst. 59 X 114, Plrd. nicht erkennbar, da offenbar mehrere Bilder auf einer Platte gestochen waren.

Aus: Beschreibung des Elbstroms, Nürnberg bei Christoph Riegel 1686 u. o. J. (mehrere Drucke, im einen Text S. 416-27, im andern S. 419 - 30).


17) Nachbildung in Meyers hist.- geogr. Kalender 1900 Oktober 29.
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*48.

A von Gadebusch aus SW. in | | , r. das Schloß mit alleinstehendem hohen Berchfrit. Oben das Stadtwappen, l. u. r. davon: Gade(-)busch (.), Beischrift im Bilde: Furstlich hauß, o. l. ZE. A-D.

Kst.135/138 X 175/179.

Unbezeichneter Stich des Casp. Merian, mit Rühn auf demselben Blatt, aber auf eigener Platte.

In: Zeillers Top. Sax. inf. Fft., Merian 1653, in allen Drucken.

*49.

A der Stadt Güstrow von SO. in | | , in der Mitte das Schloß, l. der Dom, r. Pfarrkirche und Rathaus. O. in der Mitte: Fürstl. Mechlenb. Residentz Statt Güsterow (.) O. l. ZE. A - I, u. r.: Casp. Merian fecit (.)

Kst. 148/298 X 351/355; mit Bützow auf einer Platte.

In Merian-Zeiller, Top. Sax. inf. 1653 18 ).

*50.

A von Güstrow in | , Nachstich von Nr. 49, l. u. r. verkürzt, o. l.: GÜSTEROU., am obern Plrd. ZE. 1 - 4.

Kst. 58 (mit Schrift 62) X 114, Plrd. nicht erkennbar.

*A. Wie oben, kleinere 3.

*B. O. r. am Plrd. zugefügt Ziffer: 42 (.), die 3 größer und dicker.

Zu verschiedenen Ausgaben von "Getreuer Reis - Gefehrt in Ober- u. Niderteutschland." Nürnberg 1668 (?). 1686 u. ö.

*51.

A von Güstrow in | | , Nachstich nach Nr. 49, o. im Bande: GRODNO | Im Groß Hertzogthu Litthauen.

Kst. 155/159 X 215 /275.

Wunderliche Verwechselung des Stechers.

*A. Vor der Nr., u. r.: G. Bodenehr fec. et ex (.) In "Cur. Staats- u. Kriegstheatrum in Polen" 1. Ausgabe (mit Bildtitel).

*B. O. r. Nr. 75.

In "Cur. St.- u. Kr. in Polen" 2. Ausgabe (mit Schrifttitel) und in "Europens Macht und Pracht" Teil I (1720).

*C. U. r. Name getilgt, dafür eingestochen: Georg Chr. Kilian ex (.)

In späterer Ausgabe von "Europens M. u. Pr.", nach 1746.

*D. Unterschrift geändert: Georg Christ. Kilian exe. Aug. Vind.

Landes - Bibl.


18) Nachbildung ebenda 1897 Juli 24.
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52.

Ansicht von Güstrow von NW., l. der Dom, in der Mitte das Schloß, r. die Pfarrkirche und das Rathaus. O.: GÜSTROW., am untern Plrd. ZE. 1 - 4.

Roher Kst. (?)

Hiervon besitzt das Schwer. Museum eine * photographische Nachbildung in der Größe 156 (mit Schrift 175) X 243. Während die r. Hälfte des Blattes auf Merian Nr. 49 zurückzugehen scheint, ist die l. Seite nicht nur stark zusammengedrängt, sondern auch z. T. verändert, so hat der Domturm sein Satteldach nach N. u. S., nicht nach O. u. W., und die Darstellung der rechten Hälfte des Schlosses weicht stark ab. - Da nur eine Photographie vorliegt, ist nicht mit Sicherheit zu sagen, ob die Vorlage nicht etwa eine Zeichnung in Kupferstichmanier war.

*53.

Pv von Güstrow in | | , o. l. Wappen, o. r. leeres Schild; u. l. auf breiter Bandrolle: Grundrieß der Fürstlichen | Meckelburgischen Residentz | Statt Güsterow (.), darunter ZE. A-Z. 1. 2, am Schluß: Carl Henr. á Osten Delin.

Kst. 236/239 ( 316/320.

In Merian-Zeillers Top. Sax. inf. 1653; wohl gestochen von Caspar Merian. Lit. 269.

*54.

Pv von Güstrow in | | , getreuer Nachstich von Nr. 53; o. im Stich: GÜSTROW (.), u. l. auf Bandrolle ZE.: 1 - 26; am l. Plrd. Beschreibung in 25 Z.

Kst 152/156 X 204/280.

*A. Vor der Nummer, l. am u.Plrd.: Gabriel Bodenehr fec. et exe. Aug. Vind.

In "Cur. Staats- u. Kriegs Theatrum in Holst., Po(., Meckl." (1717) und in "Force d'Europe" Suppl. I (ca. 1721).

*B. O. r. zugefügt: 33 (.)

In "Force d'Europe" Band II (ca. 1730). Lit. 270.

*C. U. l. Name getilgt, dafür eingestochen: Georg Christ. Kilian excud. Aug. Vind.

In späterer Ausgabe des Werks, nach 1746. Lit. 271.

*55.

A von Neukloster aus SO. in | |; o. m.: Newen Closter (.)

Kst. 129 X 174, Plattengr. mit Dömitz zusammen 262 X 179. In Merian - Zeiller, Top. Sax. inf. 1653, sicher gestochen von Caspar Merian 19 ).

*56.

Grundriß von Plau in | | ; innen: Statt Plauwen (.), in der Mitte unter dem Plan ZE. A-C.

Kst. 134 X 172, mit Halberstadt auf einer Platte 292 X 177. In Merian-Zeiller, Top. Sax. inf. 1653, wohl gestochen von Caspar Merian. Lit. 283.


19) Nachbildung in J. Stahlberg, Geschichte des Kirchspiels Neukloster. 1900.
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*57.

Große A von Rostock von der Fähre aus in | |, ähnlich der Merianschen Ansicht von 1641 (Nr. 39), aber mit einigen Abweichungen: das Rathaus hat richtig 7 Türme, St. Michael hat einen Dachreiter, der Jakobiturm hat lange Blenden statt der getrennten zwei Fensterreihen, es fehlt die herumgehende Galerie, das Kröpeliner Tor hat noch den Wehrgang, der Nikolaiturm noch die 4 Giebel, die Strandbastionen sind die gleichen geblieben, dagegen fehlt auffälligerweise der Krahn. O. l., m., r. 3 Wappen, darunter in der Mitte: Prospect der Statt Rostock (.) Unten im Bande ZE. 1 - 18 in 4 Spalten.

Kst. auf 2 Platten 263/269 X 655/660 ((327 328.)

In Merian - Zeillers Top. Sax. inf. 1653, sicher von Caspar Merian gestochen.

*58.

A von Rostock ohne Umrahmung, nach Merian 1653, o. 3 Wappen, über dem mittelsten im Bande: ROSTOCK (.), am u. Plrd. l. 4 Zeilen Beschreibung, r. ZE. 1 - 18 in 3 Spalten.

Kst. 140/171 X 498/500.

*A. Vor der Nr., u.: Gabriel Bodenehr fecit et exc. Aug. Vind.

In "Cur. Staats- u. Kriegs- Theatr. in Holst., Pomm., Meckl." (1717).

*B. O. r. zugefügt: 140 (.)

In "Europens Pracht u. Macht" I. Teil. Augsb. ca. 1720.

*C. U. r. Bodenehrs Name u. fecit getilgt, dafür eingestochen: Georg Christoph Kilian (.)

In späterer Ausgabe obigen Werks, nach 1746.

*59.

Pv von Rostock in | | , Süden oben; die Befestigungen stimmen genau 19a ) mit dem Belagerungsplan von 1631 (A Nr. 9) überein; auch vor den Brüchen findet sich die Umwallung. Nikolaiturm ist schon ohne die Giebel, Kröpeliner Tor ohne Wehrgang. Oben in der Mitte: Wahrer Geometrischer Grundtris | Der Stadtt Rostock. O. r. ZE. 1-54.

Kst. 233/236 X353/356.

Einigen Exemplaren der 2. Ausgabe des ersten Drucks von Merian - Zeillers Top. Sax. inf. 1653 beigegeben, im 2. u. 3. Druck fehlt der Stich gänzlich, vermutlich ist die Platte des wichtigen Plans zersprungen, wohl gestochen von Caspar Merian. - Wohl = Lit. 284.


19a) Da die Umgebung auf allen Seiten verkürzt ward, ist aber für das "Hornwerk uffn Kamp" und die Pfahlsperre in der Warnow kein Platz mehr geblieben.
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*60.

Pv von Rostock in | | , Nachstich des vorigen Plans (Nr. 59), o. r. Wappen, in der Mitte: ROSTOCK. Am l. u. r. Plrd. Beschreibung, darunter r. ZE. 1 - 5.

Kst. 162/168 X 221/290.

*A. Vor der Nr., u. l. am Plrd.: Gabriel Bodenehr sculps. et exc. Aug. Vind.

In "Cur. Staats- u. Kriegs Theatrum in Holst., Pomm. u. Meckl." (1717), auch in "Force d'Europe" Suppl. I (ca. 1721). - Lit. 286 = 287 = 288 2 .

*B. O. r. zugefügt: 84 (.)

In "Force d'Europe" Band II (ca. 1730), kommt hier auch noch mit handschriftlicher Nr. 84 vor.

*C. U. l. Name getilgt, dafür eingestochen: Georg Christoph Kilian exc. Aug. Vind.

In späterer Ausgabe des Werks, nach 1746.

*61.

A des Klosters Rühn von SW. in | | ; in der Mitte oben: Closter Rühnen (.)

Kst 92/98 X 173/174.

In Merian - Zeillers Top. Sax. inf. 1653; sicher von Caspar Merian gestochen; mit Gadebusch auf demselben Blatt abgedruckt, aber jedes von besonderer Platte.

*62.

A von Schwerin aus SW. in | | , l die alte Schelfkirche, in der Mitte die Altstadt mit Dom und Rathaus, davor die Befestigungen vor Schmiede- und Mühlentor, r. das Schloß, durch zwei Zugbrücken mit dem Lande verbunden. Oben in der Mitte: Prospect der Fürstl. Mecklenb: Resid: Statt | Schwerin (.), u. l.: Casp: Merian fecit (.), vier Beischriften in den Gewässern; am untern Plrd. ZE. A-O.

Kst. 223/235 X350/355.

In Merian-Zeiller, Top. Sax. inf. 1653 20 ).

*63.

L. Abbildung des Schweriner, r. des Güstrower Schlosses auf beiden Seiten des Fußes eines Stammbaumes, darüber: Schwerin (.) und: Güstrau (.); o. r. die Nummer 47, unten acht Verse von Joh. Tackius , das ganze in | ; am u. Plrd.: J. S. F. (-) A. H. F. [= J. Schweitzer und A. Haelwegh].

Kst.378/385 X 235/243, die Bilder allein ca. 60 X 96 und ca. 60 X 100.

Aus Joh. Tack, Unverwelklicher Zedernbaum zu ewigem Andenken Georgs II. von Hessen. (Gießen?) 1662. - Nach Nr. 62 u. 49.


20) Nachbildung in Meyers hist.- geogr. Kalender 1897 Juli 25.
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*64.

A von Schwerin in | | , verkleinerter Nachstich von Nr. 62, o. Mitte: SCHWERIN., vier Beischriften bei den Gewässern, am l. u. r. Plrd. historische Beschreibung, darunter r. ZE. 1 - 14.

Kst. 152/158 X 241/281.

*A. Vor der Nr., u. r. am Plrd.: Gabriel Bodenehr sculps. et exc. Aug. Vindel.

In "Cur. Staats- u. Kriegs Theatrum in Holst., Pomm. u. Meckl." (1717).

*B. O. r. Nr. 151. zugefügt.

In "Europens Pracht u. Macht" 1. Theil (1720).

*C. U. r. Name getilgt, dafür eingestochen: Georg Christoph Kilian exc. Aug. Vindel.

In späterer Ausgabe obigen Werks, nach 1746.

*65.

A von Schwerin in | | | , vergrößerter und vergröberter Nachstich von Nr. 62, m. o.: M. [!] MERIANI Ichnographia Sverini delineata A. 1640. [!], U. zwischen Linien ZE. A - O., am Plrd. o. r.: ad Tom. III. pag. 1645., u. r.: Brühl sc. Lipsiæ (.)

Kst.313/325 X 389/403.

In E. I. von Westphal(en), Monumenta inedita rer. Germ. praecipue Megapol. tom. III. Lips. 1743 fol. (Lit. Nr.2100) 21 ).

*66.

A von Schwerin ohne Umrahmung, Nachstich der Stadt und des Schlosses ohne Umgebung nach Merian, davor der Wagen mit dem Martensmann. In der Mitte: Martinalia Lubecensia | Sverini et Segebergæ., Beischrift: Arx Sverin. O. r.: Tab. A. ad Præfat: Tom: IV. pag. 4.

Kst., Plattengr. 186 X 312.

In E. I. v. Westphalen, Monum. tom. IV. Lps. 1745. fol.

*67.

Pv von Wismar und nächster Umgebung in | | , Hafen oben, bastionierte Umwallung, im Süden die fünfseitige Zitadelle; St. Nikolai hat hohen Helm mit 4 Giebeln, St. Marien kleine Spitze zwischen den Turmgiebeln. O. r. im Bande: Grundriß der Statt vnd | Vestung Wismar (.), mehr nach unten in □Rahmen ZE. A - Z.

Kst. 283/287 X 360/371.

Aus Merian - Zeiller, Top. Sax. inf. 1653, gestochen von Caspar Merian. - Lit. 324.


21) Ziemlich große Lichtdrucknachbildung, wenig kleiner als das Vorbild (von Bärensprung?), darnach verkleinert Sonntagsbeil. z. Meckl. Ztg. 1889 Nr. 32, auch Schlie II, 531 (statt nach dem Urbild), auch auf verschiedenen Postkarten.
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*68.

Pv von Wismar nach Merian 1653 in |, o. r. im Linienrechteck: Stadt vnd Vestung | WISMAR., in Mitte der l. Seite ZE. 1 - 11, dabei 5. Fursten hauß. 6. Das Raht hau s .

Kst. 108/113 X 131/135.

In (Martin Zeiller) Regnorum Sueciae, Gothiae, magnique ducatus Finlandiae, ut & . . . Urbis Wismariae descriptio nova . . . Amstelodami, apud Aegidium Janssonium Valckenier 1656. 12 °. - Lit. 330 f.

*69.

Pv von Wismar in (, dem vorigen sehr ähnlicher Nachstich, o. r. im Linienrechteck: Stadt vnd Vestung | WISMAR. In der ZE. 5. Fursten H auß. 6. Das Raht hau ß .

Kst. 108 X 133; Plrd. nicht festzustellen, da mit mehreren auf einer Platte gestochen.

In Martin Zeiller , Itinerarium Germaniae (a. d. Buchdrucktitel: Fidus Achates), Amstelodami, apud Johannem Janßonium Juniorem 1658. 12°.

*70.

Pv von Wismar in | , genau nach Merian 1653, Hafen l., r. die alte fünfseitige Zitadelle, im Hafen vor der Sparbüchse sechs Schiffe; die Wasserkunst auf der Schmalseite des Rathauses! O. l.: Wißmar (.), keinerlei Beischriften.

Feiner Kst. 142/146 X 180 184.

Landes Bibl. u. Cr. - Lit. 330 22 ).

*71.

Pv von Wismar in | | , nach Merian 1653, o. r. im Bande: WISMAR., einige Beischriften im Stich, l. u. r. im Plrd. Beschreibung der Stadt, r. u. auch ZE. a - l.

Kst. 151/158 X 173/231.

*A. U. l. im Stich: AUGSPURG | Ioh: Stridbeck Iunior fecit et Excud: | Cum . . Maj: (um 1700).

*B. O. r. Ziffer 194, u. l. 2. 3. Name getilgt und dafür eingestochen: G. Bodenehr (.)

In "Cur. Staats- u. Kriegstheatrum in Holstein, Pommern u. Meckl." (1717) und in: "Force d'Europe" Teil I (ca. 1720). - Lit. 333 = 332 3 .

*C. U. l. 2. Zeile G. Bodenehr bis fecit getilgt und dafür eingestochen: Georg Chr (.) Kilian.

In "Force d'Europe", Auflagen nach 1746. - Lit. 334.


22) Einige weitere Nachstiche nach dem Pv Merians, die z. T. mit Belagerungsansichten auf einer Platte gestochen sind, finden sich weiter unten unter Nr. 76. 78 - 81a. 123 (Karton).
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*71a.

Pv von Wismar in breitem Zierrahmen besonders eingedruckt, nach Merian 1653; am obern Rande: La ville de WISMAR, dans le Duché propre de Mecklenbourg; l. im Rahmen ZE.: 1 - 11 Citadelle - Porler ['] Thor. Im breiten Rahmen: A Leide, Chez Pierre Vander Aa, Marcnand Libraire.

Kst. 119/128 X 152/163, Rahmen 213/221 X 323/333.

Ausschnitt aus einer größeren, von mir nicht gesehenen Platte, zu der vielleicht Stettin gehört hat.

In "Galérie agréable", Leyden, v. d. Aa, part 42 (1729), handschr. Nr. 98.

*72.

Av von Rostock in || , Süden oben; sehr getreue Wiedergabe des Stadt- und Straßenbildes; am Strande außer der Fischerbastion noch keine Befestigungen, Nikolaiturm ohne die Giebel, Kröpeliner Tor ohne Wehrgang, Petritor mit Oberstock und Vorbau; Mönchentor noch mit gotischem Treppengiebel; die siebentürmige Rathauswand ist wegen des Aufnahmestandpunktes nicht erkennbar; am Strande 12 große und kleine Kaufmannsbrücken, Krahn vorhanden.O. r. Wappen in verziertem Schild, u. l. Gruppe von acht sehr fein radierten Trachtenbildern. Am obern Rande durchlaufende Überschrift: ROSTOCHIVM VRBS MEGAPOLITANA ANSEATICA ET MERCATVRA ET VNIVERSITATE CELEBRIS. ; im Stich zahlreiche Beischriften, u. r. in rechteckigem Rahmen ZE. 1 - 36, u. l. unter den Trachtenbildern W Hollar fe: (WH verbunden).

Kupferradierung, auch kol. 306/309 X 491/493.

*a) Auf der Rückseite eingedruckt: 123.

In: Theatrum exhibens illustriores principesque Germaniae superioris civitates (so auf dem Kupfertitel, a. d. Buchdrucktitel: Urbium . . . tabulae) pars posterior. Amst. Joannes Jansson 1657. Gr. Fol. - Lit. 285.

*b) Ohne Nr. a. d. Rückseite.

In: Toonneel der vermaarste Koop - Steden, Amst. Joa. Jansson v. Waesbergen Erben 1682, wohl auch in: Theatrum praecipuarum . . urbium (Titel dreisprachig). Amst. Frederik de Wit o. I. (ca. 1690 - 1700). - Parthey, Hollar Nr. 885. - Die Vorlage zu diesem Stich muß nach W. Josephi zwischen 1624 und 1626 entstanden sein; die erste nachweisbare Veröffentlichung ist aber erst aus 1657 23 ).

*73.

A von Rostock aus NW, z. T. in Zierrahmen, in der Mitte auf von Engeln gehaltenem Bande: ROSTOCK, r.


23) Wiedergabe bei Schlie I, S. 6.
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u. l. zwei Wappen, mit 13 Beischriften; am Fuße eines Kalenders für 1656 - 1760; in der Mitte oben in eirundem Schild, mit allegor, u. astron. Figuren, auch Aderlaßmann, umgeben: Dehnen Woledlen Wolehrenvesten Großachtbahre | Hochundwolgelahrten Hochundwolweisen Herrn Bürgermeiste  e, H  | Sindicis und Raths verwanten der . . Stadt Rostock. . . . | Unterdienstlich und Gehorsamblich Dediciret dieses | Galendarium Perpetuum auff [!] Schüldigen gemühte | Niclaus Perleberg Rosto | chiensis Author [.] Unter der Ansicht: Geschrieben und in Kupfer gestochen von Niclaus Perleberg Verordneter Schreib und Rechenmeister in Rostock [.] ; l. u. r. vom Bilde kurze Beschreibung der Stadt; über der Ansicht in sehr feiner Schrift: •N P B• Invent: et (~) schulps: et excu. In der äußersten rechten Spalte des Kalendariums: Anno MDCLVII [.], darunter ein Zweizeiler mit Chronogramm 1657.

Kst. auf 2 zusammengeklebten Blättern, etwa 605 (315 + 290) X 415, an den Rändern beschädigt, Ansicht 85 X 286.

Scheint selbständige Aufnahme, St. Nikolai und Petri [!] mit Turmgiebeln. - Univ. Bibl. - Rost. Alt.

*74.

A des beschossenen Wismar in | | , nach Merian 1641 mit den gleichen Bastionen, oberhalb des Wassertors große Feuersbrunst, vorn r. Batterien, Truppen, Zelte, l. eine, r drei schräge Bombenbahnen, r. auch noch flachere Kugelbahnen eingezeichnet. Am obern Rande über | eingestochen: Prospect und eigentliche Vorstellung der Statt und Vestung Wißmar: Neben einem Kurtzen Historischen Bericht, wie dieselbe | im October 1675, von der Königl: Mayest = in Dennemarck belägert: und Montags den 13. 23. Decembr gedachten Jahrs Zur Übergab genöhtiget worden, (.) Im Stiche selber o. "WISMARIA. und 12 Beischriften (darunter Peter [!] thor. Gra u Closter [Merian: Gra w ] u. a. Abweichungen.)

Kst. 166/ca. 170 X 301/308.

Der historische Bericht, wohl in Buchdruck angeklebt, fehlt meinem Expl.; ein vor Jahren von mir im Kupferstichkab. zu Stuttgart gesehenes Expl. mit Text in der Größe ca. 270 X 390 ist damals nicht genau aufgenommen, dürfte aber mit diesem Stich übereinstimmen.

*75.

Flugblatt in Rahmen aus Druckzierraten, u. in doppelter Reihe; o. Überschrift in Buchdruck: Eigentliche Abbildung der Stadt Wißmar / sampt kurtzem | Bericht/

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ihres Alterthums / Ursprungs / Gelegenheit und der Zeit passirenden Kriegs - Unruhe.

Darunter A der beschossenen Stadt, vom Poeler bis zum Mecklenburger Tor, l. eine, r. drei senkrechte Bombenbahnen, breiterer, über das ganze Bild gehender Vordergrund, darauf l. u. r. Zeltlager, in der Mitte Reiterschar. Oben im Bande: WISMARIA., 12 Beischriften, o. r. ein Karton, den Walfisch als bastioniertes Fünfeck in Pv darstellend, innen mit Inschrift: Die vnuberwu | ntigste Vestung | Wallfisch.

Kst. 164/169 X 243/248, der Karton 40 X 58.

Darunter dreispaltiger Buchdrucktext, je 35 Zeilen, in 1 1/2 Spalten die Geschichte Wismars bis 1654, in 1 1/2 Spalten die Belagerung von 1675 bis zur Eroberung des Walfisch behandelnd. Die beiden letzten Zeilen melden als P. S.: Ein Currier berichtet / das die Stadt Wißmar den | 8/18. sich mit Accord auch ergeben. Größe des ganzen Flugblatts mit dem typ. Rahnen 393 X 321.

Ohne Ort und Verlagsangabe. - Germ. Museum = Cr., wohl = Drug. 2902; Drug. 2901 führt ein gleiches, wohl die erste Auflage, an, bei dem der Text schließt: . . vertheidiget sich noch.

*76.

Kupferstich mit zwei Darstellungen:

1) A der beschossenen Stadt Wismar in | , Nachstich der Nr. 75, o. r. im Karton nur die Inschrift: Vestung | Wallfisch (.), alle Beischriften sind ohne Punkte: Gra w , Wasser, Rahthauss. O. im Bande: WISMARIA.

Kst. 160 X 248.

2) Pv der Stadt Wismar in | , nach Merian 1653, o. r. im Bande: Grundriß der | Stadt vnd Vestung | Wißmar (.) Bei den Erklärungsbuchstaben, die auf dem Stich nicht erklärt werden, fehlen K, L, T, Z.

Kst. 176 X 248, Gesamtgröße der Platte 336/339 X 245/248. Lit. 325.

*77.

A der beschossenen Stadt Wismar in | , obere Hälfte von Nr. 76.

Hierzu gehört ein - zum Ankleben bestimmtes - Buchdruckblatt, ohne Zierrahmen, überschrieben: Eigendliche Abbildung der Stadt Wißmar / sampt kurtzem Bericht ihres Alterthumbs / Vrsprungs / Gelegenheit / und der Zeit passirenden Kriegs - Unruhe. Darunter dreispaltiger Text von je 35 Zeilen, die letzten beiden: P. S. Ein

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Currier berichtet / daß die Stadt Wißmar / den 13/23. Decemb. sich mit Accord auch ergeben.

Schriftspiegel 183 X 310.

Gehört zum Appendix des Diarii Europaei . . . Oder Taglicher GeschichtsErzehlungen 32. Theil, Frankf. a. M., Wilh. Serlins Witwe 1676. 4 °.

*78.

Pv der Stadt Wismar in | , untere .Hälfte von Nr. 76.

Hierzu gehört ein - zum Ankleben bestimmtes - Buchdruckblatt ohne Zierrahmen, überschrieben: Grund = Riß und Beschreibung der Stadt Wißmar / Wie auch ein vollkommener Bericht / wie dieselbe im October 1675. | von Ihr. Königl. Majest. von Dennemarck belagert / und den 13. Decemb. selbigen Jahrs ist erobert worden. Darunter dreispaltiger Text von je 39 Zeilen, die 7 letzten der 3. Spalte in kleinerer Schrift, dann drei durchlaufende Zeilen ZE.: A - Z, auch die auf der Platte fehlenden Buchstaben mit erklärend!

Ebenfalls zum App. des Diar. Europ. 32 wie Nr. 77. - Nr. 77/78 wohl = Snoilsky S. 165 Nr. 1.

*79.

Pv der Stadt Wismar in | , nach Merian, o. r. im Bande: Grundtriß der | Stadt und Vestung | Wißmar (.) Alle Erklärungsbuchstaben A - Z vorhanden.

Kst. 182/187 X 230 /235.

Darüber in Buchdruck: Grundriß und Beschreibung | der | Stadt Wißmar / | Wie auch ein vollenkommener Bericht wie dieselbe in [!] Octobri Anno 1675. von Ihr. Königl. Maj. | von Dennemarck belagert / und den 13. Decembris selbigen Jahrs ist erobert worden. - Unter dem Stich drei durchlaufende Zeilen ZE. A - Z in Buchdruck, dann drei Spalten Text zu je 41 Zeilen, unten durchgehend: Werden verkaufft [!] bey Thomas von Wiering / bei der Börse im gülden ABC in Hamburg / 1675.

Größe des ganzen Flugblatts 396 X 266.

Hamb. Stadtbibl. icon. urb. vol. III. - Dies Blatt ist die Vorlage, Nr. 76 2 ) der Nachstich. - Lit. 326.

*80.

Pv von Wismar in | , nach Merian 1653, l. o.: WISMAR (.), u. l. u. r. ZE. A - N; O - Z.

Ziemlich roher Kst. 185/186 X 144/145.

In: Des Couriers verm. u. cont. histor. Kern oder kurze Chronik 1618 - 78. Hamburg, Th. v. Wiering 1678. 8 °, zum Jahr 1675. - Ohne des E. W. Happelius Namen; dazu Text S. 60/61. - Wiederholt in "Kern - Chronica 1618 - 1690" von

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E. W. Happelius, ebenda 1690. 8 °, zum Jahr 1675, Text S. 60/61; das Werk scheint teilweise Titelauflage zu sein. - Lit. 325m.

*80a.

Flugblatt ohne Umrahmung, o. in Buchdruck: Grundriß und Beschreibung | der | Stadt Wißmar / | Wie auch ein vollenkommener Bericht / wie dieselbe in |  | [Spieß!] Octob. Anno 1675. von Ihr. Königl. Maj. | von Dennemarck belagert / und den 13. Decembris selbigen Jahrs ist erobert worden. Darunter Kst.:

Pv von Wismar in | (Umrahmung nicht überall sichtbar), nach Merian 1653, l. o.: WISMAR (.), u. l. u. r. ZE.: A - N; O - Z.

Kst. 184 X 142 Plattengröße, durch Aufziehen anscheinend etwas eingelaufen.

Darunter dreispaltiger Text: DIese Stadt Wißmar . . . ausführen lassen. (Dänenfreundlich) gehalten.) Unten durchlaufend: Werden verkaufft bey Thomas von Wiering / bey der Börse im gülden ABC in Hamburg / 1657 [!]. - Schriftspiegel 385 X 257.

Der Kst. = Nr. 80. - Cr.

*81.

Pv von Wismar ohne Umrahmung, o. der Hafen und der Walfisch mit vier Bastionen, im S. die Zitadelle. Inschrift: Die Stadt | Wißmar | den 18 (.) Dec: Ao. 1675 von ihr (.) Kön: May: | von Denmarck erobert (.) O. l. ZE. A - P., Beischriften: theil von der | Oost See (-) die | Citadel (.)

Kst. Plattengröße 184 X 85.

Als einziges topographisches Kupfer in E. G. H. (= Eberhard Werner Happelius) Sogenanter Christlicher Potentaten Kriegs = Roman, Welche (!) darstellet eine Gar genaue Beschreibung dieses achtjährigen letzten Krieges von Anno 1672. biß Anno 1680. . . . Gedruckt zu Freyburg [sicher Hamburg bei Wiering]. Im Jahr 1680. 8 °. - Text zu Wismar S. 803 - 6. Hamb. Stadtbibl.

*81a.

Flugblatt, o. in Buchdruck: Grund = Riß der Stadt Wißmar / sampt allem dem / was in der Belägerung / paßi= | ret /benebenst der Eroberung / so den 13/23. Decembris 1675. geschehen. Darunter Kst.:

Pv von Wismar ohne Umrahmung, o. der Hafen und der Walfisch mit vier Bastionen, im S. die alte Zitadelle, innen in der Stadt Inschrift: Die Stadt | Wissmar | den 18 (.) Dec: A°. 1675 | von ihr. Kön: May: | von Denmarck erobert. O. l. ZE. A - P.,

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zwei Beischriften: theil von der | Oostsee (-) die | Citadel.

Kst. 184 X 85.

L. u. r. vom Stich je 46 Zeilen Text: Nachdem Ih. Königl. Majest. zu Denn= | . . Geissel in der Stadt. Unten weiterer durchgehender Text: Das Mecklenburgische Thor . . . Leutenant Arenstorffs. - Schriftspiegel 258 X 292.

Kupfer = Nr. 81, ob Wierings Verlag? - Cr.

*82.

A des beschossenen Wismar in | , verkleinert nach Merian 1641), mit mehreren Feuersbrünsten, im Vordergrunde Batterie, r. vorn Gruppe, anscheinend die Übergabe an den Dänenkönig darstellend. O. l. im Stich: 630 (.), am untern Plrd.: La ville WISMAR assiegée et prise par le Roy de Danemarc (.)

Kst. 111 ca. /118 X 150 ca. 155.

Aus?

*83.

A des von drei Seiten bestürmten Wismar in Zierrahmen, an einem Turm weiße Flagge, im Vordergrund König Christian V.

Kst., vor aller Schrift, von Romeyn de Hooghe gestochen, 490 X 650.

Snoilsky Nr. 2. Neudruck in der Cr. Slg.; das Stadtbild, von W. gesehen, aber die Kirchen von N. (!), zeigt wenig Ähnlichkeit.

*84.

A der Beschießung von Wismar in (, l. die belagerte, z. T. brennende Stadt nach Merian 1641, davor und daneben Batterien und Laufgräben, r. vorn König und Königin von Dänemark zu Pferd, r. am untern Plrd.: Ian Luyken, invenit et fecit., darunter ZE. 1 - 14. A - H.

Gute Kupferradierung. 250/271 X 533/341.

In: Valckenier und Muller, des verwirrten Europa Continuation (Band II des ganzen Werks), Amsterdam 1680, Folio, zu S. 802. - Snoilsky Nr. 3.

*85.

A der Beschießung und Übergabe von Wismar in | | , verkleinert nach I. Luyken, o. eingestochen: Prospect af | Wismars Indtagelse af Kong. Christian den 5 te i Dro n mit Querstrich ing Charlottæ | Amaliæ Nærværlse aar. 1675.; u. zwischen den Umrandungslinien: I. Haas sc. (-) de Friedenreich del., u. d. Linie am Plrd. ZE. a) -i).

Kst. 111/140 X 163/171.

Snoilsky Nr. 4. - Cr. - Aus: Friedenreich, Kong Christian den Femten Krigs - Historie. Kphn 1758 - 65. 4 °.

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*86.

A der Belagerung von Wismar, l. im Hintergrunde sehr frei nach Luyken die - recht unähnliche - Stadt, r. vorn Gruppe von Berittenen mit König und Königin. Unter dem Stich im Plrd.: Malet af C: A: Lorentzen (-) Stukket af Georg Haas | Staden Vismars Beleiring og Oovergivelse til KONG CHRISTIAN v. | . . .den 13 Decemb: 1675.

Kst. 318/365 X 444/484.

*A. wie oben.

*B. am u. Plrd., ziemlich r., Zusatz: Publié par Isidor Weiss. Cr.

Snoilsky Nr. 5 24 ).

*87.

P der Insel Poel in | | , alle Orte in Av, ebenso Walfisch und ganz l. Wismar; o. m.: Die Insul Pölen / nahe bey der | Statt Wismar liegent / welche von | Ihro Churfürstl: Durchl: Zu Brandenburg | Eingeno(en Worten [!] ist. 1675 ~

Kst. 253/257 X 367/371.

In: Theatrum Europaeum XI 1682. - Lit. 343.

*88.

A des brennenden Rostock 1677 in | , nach Merian 1641, aber verkehrt, wie im Spiegelbilde, mit dem richtig eingezeichneten Brande, so daß tatsächlich die Neustadt brennt. O. l. und r. Wappen mit fliegenden Bändern, in der Mitte auf einem Bande: ROSTOCK.; am rechten obern Plrd.: 443.

Kst., 62 X 241, Plrd. nicht allseitig erkennbar, wohl weil mit andern auf einer Platte.

In: Amadeus von Fridleben, Verunruhigter Hollandischer Löwe, Teil X, wohl Nürnberg ca. 1678. 12 °. - Siehe meine nähere Beschreibung JMG. LIX Quber. 2 1894 S. 18 ff.

*89.

P der Damgartener Schanze in | | , l. Av von Damgarten, r. Av von Ribnitz. Inschrift o. r.: Damgarter Schantz von | Seiner Churfürstl: durchl: | zu Brandenbl: Eingenom= | men und Erobert Anno | 1678. Auf derselben Platte unten Wicker Schantz.

Kst. 106 X 354, ganze Platte 253 X 364.

In Theatrum Europaeum XI 1682. - Die Kirche hat Ähnlichkeit mit der jetzigen Ribnitzer Kirche, so daß an den Versuch richtiger Abbildung gedacht werden kann.


24) Verkleinert in Steindruck wiedergegeben mit deutscher Unterschrift im Verlag der H. Schmidt & v. Cosselschen Ratsbuchhandlung zu Wismar als Beigabe zum Allg. meckl. Volksb. II, 1836, Bildgröße 214 (mit Unterschrift 256) X 326 mm.
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*90.

P von Wismar in | , mit den neuen Befestigungen, an Stelle der Zitadelle "dae [!] neue Werck", vor der Bleiche: Grot | husen | Schantz, der Hafen links. O. in der Mitte: Wismar (.), o. r. Wappen, o. l. Erklärung der Festungswerke 1 - 13, u. l. sonstige ZE. A - N.

Kst. 148/157 X 229/238.

Das beschädigte Expl. der Univ.- Bibl. trägt die Notiz "Pomm. Kriegstheater", was mir zweifelhaft ist.

*91.

P der neuen - geplanten, aber nicht völlig ausgeführten - Befestigungen von Wismar in | | , der Hafen rechts. Innen eingestochen 10 Zeilen: WISMAR | . . . icy. Z. 5 schließt: degr. | Z. 8: fortifier au- | Z. 9: maniére | U. r.: A PARIS | Chez le Sr. De Fer dans | l'Isle du Palais . . . avec Priv. du Roy | 1691.

Kst. 191/193 X 253/256.

*A. Vor der Nr.

Aus Force de l'Europe. - Lit. 327.

*B. O. r. Ziffer 135, u. r. Jahreszahl verändert in 1705.

Aus "De Fer, Introduction à la fortification. Paris chez J. F. Benard 1723", anders geordnete Gesamtausgabe der ältern (Tafeln aus Force de l'Europe.

*92.

P der geplanten Befestigungen von Wismar in | | , Neustich nach Nr. 91 mit kleinen Änderungen in den Bäumen usw. wie in den Inschriften; innen 10 Z.: WISMAR | . . . icy. Z. 5 schließt: degrez | Z. 8: fortifier au- | Z. 9: maniere | U. r.: A PARIS | Chez . . De Fer dans | l'Isle du Palais . . . Avec . . Roy. | 1693 (.)

Kst. 194/200 X 249/255.

Aus "De Fer, Les Forces de l'Europe, seconde partie, Paris chez l'auteur 1696" Nr. 18.

*93.

P der geplanten Befestigungen von Wismar in | | , Nachstich nach Nr. 91; innen 10 Z.: WISMAR | . . . icy. Z. 5 schließt: degr.( Z. 8: Fortifier au- | Z. 9: maniére | U. r.: keine Verlagsangabe.

Kst. 187/198 X247/261.

*A. Vor der Nr.

In: "De Fer, Introduction à la fortification, Tome second. Paris chez l'auteur et Amsterd. chez P. Mortier 1693." Wohl holländische Nachstichausgabe, vermutlich gestochen von L. Scherm. - Lit. 328.

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*B. U. r. hinzugefügt: 147.

*C. Ziffer wieder getilgt, aber Spuren erkennbar.

In: Galerie agréable, part. 42, Leyden, P. v. d. Aa (1729), mit handschriftl. Nr. 98a.

*94.

P der geplanten Befestigungen von Wismar, Nachstich nach Nr. 91 in | , u. l. Reiter und Geschütze unter Bäumen, o. im Bande: WISMAR.

Zierlicher, wohl französischer Kst., auch kol. 141/148 X 118/123.

Aus?

*95.

P der geplanten Befestigungen von Wismar in | | , Nachstich nach Nr. 91, Norden rechts; Name inmitten der Umwallung: WISMAR (.), o. r. 2 Z.: Latitudo loci . . ., u. r. in Kursiv: Wismar | ein Hansees=statt im | Hertzogthumb Mecklenburg, | gehöret von A°. 1648. dem König in | Schweden. Ist heutiges tags auff diese | manier fortificiert worden. U. l.: N. Person fec. Moguntiæ 1693 (.)

Kst. 175/177 X 258/263.

Landes - Bibl. Cr. - Lit. 329.

*96.

P der geplanten Befestigungen von Wismar in | | | , Nachstich nach Nr. 91, aber Hafen oben; o. r. in verziertem Schild: WISMAR | nach dermali= | ger Fortifica= | tion., l. u. r. am Plrd. beschreibender Text.

Kst. 157/160 x 207/272.

*A. U. l. im Schild: AUGSPURG / Iohann Stridbeck Iun. | fecit et Excudit . .Am r. Plrd. 9 Textzeilen.

*B. O. r.: 195; u. l. zweite Zeile: Gabriel, Bodenehr, am r. Plrd. 13 Zeilen zugefügt, bis 1717.

In: Curioses Staats- u. Kriegstheatr. in Holstein, Pommern u. Mecklenburg. Augsb. Bodenehr (1717). - Lit. 332 2 .

*C. Am r. Plrd. weitere 6 Z. zugefügt, bis 1720.

In: Force d'Europe, Teil I, Augsb. Bodenehr (ca. 1720).

*D. U. l. zweite und dritte Zeile geändert in Georg Christoph | Kilian Excudit Cum | . . .

In späterer Aufl. nach 1746. - Lit. 335.

*97.

P der geplanten Befestigungen von Wismar in | |, Nachstich nach Nr. 91, aber das Innere der Stadt mit ausgeführtem Plan, Hafen rechts. O. in der Mitte: WISMAR (.), l. und r. davon ZE. a - i; k - s.

Kst. kol. 223 X 263.

Linke untere Ecke eines großen Blatts, das noch Stralsund, Stettin, Neu Fehr enthält, aus dem Verlage von Joh. Bapt. Homann in Nürnberg, etwa 1720; Gesamtgröße der Platte

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etwa 495 X 590. - Von der ganzen Platte gibt es noch einen späteren Zustand, oben mit Privilegvermerk, also für den Wismarschen Plan keine Änderung bietend. - Lit. 331.

*98.

Pv von Ratzeburg und Umgebung mit der Beschießung von 1693 in | , N. links; u. r. in mit kriegerischen Abzeichen versehenem Schilde: Eigentlicher Abriß | Der am 21 Aug. 1693. durch | die Königl. Dänische Bombardi= | rung außgebrandte | Stadt und Vestung | Ratzeburg. Viele Beischriften, u. a.: der Thum, Fürstl (.) Mecklen- | burgische Hauß, Platz wo das | Schloß gestanden (.)

Kst. 315/320 X 376/381.

In: Beschreibung des Polabenlandes und des . . Stiffts, Stadt und Schlosses Ratzeburg . . . Gedruckt . . 1693. 4°. (Lit. Nr. "2220), wohl Verlag von Thomas von Wiering, Hamburg.

*98a.

Pv der Ratzeburger Insel ohne Umgebung nach Nr. 98, ohne Umrandung; in der Mitte: Die auß= | gebrandte Stadt | Ratzeburg (.) Folgende Beischriften: Batterie - Schwalkenberg - der Thum - Fürstl (.) Mecklen- | burgische Hauß - die Kirche - Abgebrandte Baracken - Platz wo das | Schloß gestanden - [abge]brochene Brücke (.)

Kst. Plattengr. 150 X 250.

Ausschnitt aus der Platte Nr. 98. - In Eberh. Werner Happelius, Hist. Kerns . . 3. Theil 1690 - 1700, Hamburg, Th. v. Wiering 1700, zu 1693 S. 109 ff.

*99.

Pv von Ratzeburg mit der Beschießung 1693 in | , Nachstich von Nr. 98; u. r. im Schilde: Nette Afbeelding, | Van de Sterke Vesting | RATZEN BURGH | So het Selve is Belegert | . . Door S: K: Maj: Van | Deenemarken | Getekent door | L: W: Ingenieur tot | Hamburg. Beischriften ebenfalls in holländischer Sprache; u. l.: L. Scherm fec. | Nieuwelycks Vyt gegeven door Pieter Persoy | . . . Tot Amsterdam . . .

Kst. Kol. 314/322 X 355/360.

*100.

Pv von Ratzeburg mit der Beschießung in | | , nach Nr. 98, o. r. in rechteckigem Schilde: Die | Stadt Ratzeburg/ | welche vom König in Dänemarck/ | Ao. 1693 im Monat Augusti. | bombardiret | worden. Nur vier Beischriften, darunter: das alte Schloss.

Kst. 188/191 X 279/282.

In Theatrum Europaeum XIV Frankfurt 1702. - Lit. 369.

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*101.

Pv von Ratzeburg mit der Beschießung in | | , nach Nr. 98; o. r. in gleichem rechteckigen Schilde: RATZEBOURG | Ville d'Allemagne du Cercle de | la basse Saxe . . le duc d'Hunover [!] | y avoit Garnison quand elle fut | bombardée par le Roy de | Dannemarq l'an 1693. au mois | d'Aoust. Sechs französische Beischriften. U. r.: Inselin sculp:

Kst. 179/180 x 235/237.

*A. Wie oben.

Wohl aus älterer Ausgabe von De Fer; in einem Antiqu. - Kat. von Hiersemann bezeichnet "1703".

*B. O. r. unter dem Schriftschild hinzugefügt: 132 (.)

In: De Fer, Introduction à la Fortification (neugeordnete Gesamtausgabe der Force de l'Europe). Paris chez J. F. Benard 1723.

*102.

Pv von Ratzeburg mit der Beschießung in | | , nach Nr. 98, aber noch ungenauer, der Domturm steht völlig frei, o. r. rechteckiges Schild, links nach innen eingebogen und durch Kranzgewinde abgeschlossen, darin Inschrift: RATZE-BOURG, | Ville d Allemagne, du Cercle de | la Basse Saxe, . . . . Le Duc de Hanover y | avoit Garnison quand elle fut | bombardée par le Roy de Dannemarq. | l'an 1693. au Mois d'Aoust. Sechs französische Beischriften.

Kst. 225/231 X 293/296.

In: De Fer, Les Forces de l'Europe, Sixiéme partie. A Paris chez l'auteur 1697. Nr. 11 (auch 47). - Wohl = Lit. 370.

*103.

Pv von Ratzeburg mit der Beschießung in | | , nach Nr. 98, ebenso ungenau wie Nr. 102; o. r. ebensolches Schild, darin Inschrift: RATZEBOURG, | Ville d'Allemagne, du Cercle de | la Basse Saxe, . . . Le Duc de Hanover | y avoit Garuison [!] quand elle fut | bombardée par le Roy de Dannemarq. | l'an 1693. au. Mois d.' Aoust. Sechs französische Beischriften.

Kst., gröber als Nr. 102, 215/219 X 287/292.

*A. U. r. Nummer 147.

Wohl aus der holländischen Nachstichausgabe von De Fer.

*B. U. r. Nummer getilgt, Spuren sichtbar.

In: Galérie agréable du monde, part. 42. Leyden, P. v. d. Aa (1729), mit handschriftl. Nr. 99a.

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104.

Pv von Ratzeburg, belagert 1693. Guiter sculpsit.

Kst.

So bei F. Geerz, Gesch. d. geogr. Vermessungen Nordalbingiens, Berlin 1859, S. 51, der den Plan "vorzüglich" nennt; er gibt als Todesjahr des Stechers 1787 an; Thieme - Becker aber kennt ihn gar nicht! - Lit. 371.

*105.

Flugblatt ohne Umrahmung, o. in Buchdruck: Eigentliche und warhaffte Vorstellung | der durch ungemeines mit Donner und Blitzen entstandenes Ungewitter ruinirten schönen Stadt | Wißmar in Mecklenburg/ | Welches sich | [Spieß!] ereignet den 23. Julii 1699. Darunter in Kst.:

A von Wismar in | , vorn Hafen, die ganze Luft mit Brandwolken und fliegenden Trümmern erfüllt.

Kst. 167/181 X 251/265.

Darunter zweispaltiger Buchdrucktext: DAß Donner . . . moge., u. in Sp. 2 ZE. 1 - 6, am Schluß: Nürnberg / zu finden bey Johann Jonathan Felßeckers sel. Erben. - Schriftspiegel 387 X 274. Cr. = Drug. 3550.

*105a.

A von Wismar mit der Pulverexplosion in | , von der Hafenseite, l. Hälfte frei, r. in Brand- und Trümmerwolke gehüllt; o. in der Luft: WISMAR., einzige Beischrift: Sp a p. [!].

Kst. 72/ca. 75 X 151/162; o. kein Plrd., offenbar eine darüber befindliche Darstellung abgeschnitten.

Woraus? Cr.

*106.

Anscheinend freie Darstellung der Pulverexplosion zu Wismar. Inschrift: Wismariensis civitas ex tempestate gravissima dam= | num sentit irremediabile. | Die Stadt Wismar empfindet durch grausames Ungewit= | ter einen Unersetzlichen Schaden. im Heum[onat]. VII.

Kst. 81 X 98.

Auf dem Nachtragsblatt für 1699 zu Christoph Weigels Sculptura historiarum . . memoratrix Oder Nutz- und Lustbringende Gedächtnußkunst. Nürnberg 1698. Folio.

*107.

Av von Güstrow in | , SO. o., die Kirchen, besonders der Dom stark verzeichnet, o. r. im Bande: GUSTRAU (.), darunter im Linienrechteck ZE. A - M.

Kst. 171/179 X 206/210.

In: J. F. Thomas, Analecta Gustroviensia, Güstr. 1706, 8 °. (Lit. Nr. 4765.)

*108.

A von Rostock aus NW. in | | , an der Strandseite sieben Bastionen, Nikolaiturm noch mit spitzem Helm ohne Giebel,

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Jakobiturm ziemlich verunglückt, anscheinend mit der herumgehenden Galerie, Kröpeliner Tor ohne Wehrgang. In der Luft Engel mit Schriftband: DAS EWIGE EVANGELIUM. darunter: ROSTOCK (.), am untern Rande in | ZE. A - F. f. G - S.

Kst. 130/134 X 157/161.

In: Zach. Grape, Das evangelische Rostock . . . Rostock 1707. 8 °. (Lit. 3977d.) Beigegeben noch ein Aufriß der 1703 durch einen Sturm ihres Turmes beraubten Nikolaikirche: Turris Nicolaitana | Anno 1703. d. 8. Dec: | venti vi præcipitata. 131/134 X 77/79.

*109.

A der Schlacht bei Gadebusch, o. in Eirunden die Bildnisse von Steenbock, Karl XII. und Dücker; Überschrift: Vorstellung der (-) blutigen Action | bey Gadebusch (-) in Pomern [!] | Anno 1712 (-) den 20. Decemb: Beischriften: Gadebusch, Ratzeburg.

Kst. 183/190 X 293/299.

Die Städteabbildungen sind Phantasie! - Germ. Mus. = Snoilsky S. 212 Nr. 4.

110.

A der Schlacht bei Gadebusch, o. in Eirunden die Bildnisse Karls XII., Steenbocks und Dückers. Inschrift: Eigentliche Abbildung der blutigen Bataille, so sich zwischen der Königl. Schwedischen u. Dänischen u. Sächsischen Arme [?] zugetragen Ao. 1712. d. 20. December. . .

Kst. 173 X 285.

Snoilsky Nr. 5.

*111.

Darstellung der Schlacht bei Gadebusch, umfangreiches Kampfgewühl, o. dreizeilige Überschrift: Eigentliche Abbildung der blutigen Bataille / so sich zwischen der Königl. Schwedischen Armee unter Anfüh= | rung . . Herrn . . Graf Steinbock / und der Königl. Dänisch= und Sächsischen | Armee zugetragen / den 20. Decemb. Anno 1712. O. l. Roggendorf und Gadebusch; u. zwei Reihen ZE. 1 - 7 (Ziffer 7 handschriftlich nachgetragen).

Kst. 192/200 X 325/331.

Die Städteabbildungen sind Phantasie. - Germ. Mus.

112.

Av der Schlacht bei Gadebusch darüber in Buchdruck: Plan der scharffen Action, So zwischen den Königl. Schwedisch- und Dänischen Armeen bey Gadebusch

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den 20 Decemb. 1712. vorgefallen. Unter dem Stich zwei Spalten Buchdrucktext, am Schluß: Hamburg, gedruckt bey seel. Thomas von Wierings Erben . . . 1713.

Kst. 187 X 304.

Snoilsky Nr. 1.

113.

Av der Schlacht bei Gadebusch , mit Inschrift: Plan von der Bataille zwischen der Königl. Schwedischen Armée, unter Commando Seiner Hoch - Gräffl: Excellence . . . Magnus Steinbock, und der Königl. Dänischen Armée . . . bey dem Dorff Wakenstädt, ohnweit Gadebusch, den 20. Dec. A n mit Querstrich o 1712. An einer Seite Aufstellung der beiderseitigen Truppen.

Kst. 362 X 300.

Snoilsky Nr. 2.

114.

Av der Schlacht bei Gadebusch, mit Inschrift: Plan öfver Slaget vid Gadebusch. Den 9/20 Dec: 1712.

Kst. 295 X 220.

In: Loenbom, Magni Steenbocks Lefwerne. - Snoilsky Nr. 3.

*115.

P der Schlacht bei Gadbusch in | | , nur der Wald und die Gadebuscher Kirche in Vogelschau; o. l. im Rechteck: PLAN DER BATAILLE BEY | GADEBUSCH. | Von denen Schweden unter Comando | des H: General Stenbocbs [!], über die Däh= | nen u. Sachsen Sieghafft befochten | den 20 December MDCCXII. U. r. im Rechteck Truppenerklärung, darunter: Olof Dahlman Ingen: ad vivum delin:, r. am untern Plrd.: A. Reinhard, sc.

Kst. 268/272 X 265/268.

In: Theatr. Europ. XIX 1723.

*116.

P der Schlacht bei Gadebusch in | | , rein geometrisch; unter dem Stich auf dem Plrd.: gestochen. v. J (.) Haas. | SCHLACHT bey GADEBUSCH. | den 9/20. December 1712. | wo die Dänen . . . geschlagen | worden. Darunter ZE.: A - R; r. am obern Plrd.: zum zweten [!] Theil Leben K. Carl XII. auf der 381 Seite.

Kst. 291/372 X 222/233.

In: Nordberg, Leben Karls XII., 2. Teil (Hamburg) 1746. Fol.

*117.

P der Schlacht bei Gadebusch , ohne Überschrift, die Orte Wakenstädt, Radegast, Gadebusch in Av.

Kst. 182/183 X 298/302.

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In E. W. Happelius, hist. Kerns fünften Teils 1. Stück 1710 - 14. Hamburg, Wierings Erben 1715. 8 °, zu 1712 S. 249 [verdr. 149] - 260 mit Beschreibung der Schlacht bei Gadebusch; ein zu S. 240 gehöriges Bildnis Steenbocks hat im Hintergrund Phantasieansichten von Gadebusch und Roggendorf; es ist wohl Snoilskys Nr. 6 oder ein Nachstich davon.

*118.

Ka rte der Umgegend von Wismar in | |, N. zur Linken, von Tarnewitz bis Retgendorf (N. - S.) und Quaal bis Alt - Buckow (W. - O.), Wismar selbst als Plan, alle andern Orte in Av, die Belagerung von 1715 ist eingezeichnet; am untern Rande in geschweiftem Zierrahmen Ansicht der Stadt von der Hafenseite, offenbar nach älterer Vorlage, da der Helm von St. Nikolai (verkürzt wie in Nr. 43) noch vorhanden ist; dagegen fehlt die Spitze des Marienturms. Vor der ganzen Front Befestigungen. Oben rechts auf von Putten gehaltenem Tuche: PARTICULIER CARTE der Gegend | VON WISMAR | nebst | DER INSUL POEL | und angedeuteter Bloquade | zu Wasser und Lande 1715. | wie auch | Speciale Anzeigung des Außflusses | DES SWERINISCHEN SEES | nach Wismar: | abgemessen und gezeichnet | durch | Herrn Heinr. Varenium | . . . | und edirt | von IOH. BAP. HOMANN | in Nürnberg. O. l. ZE. a - u. - Über der Ansicht: Prospect der Stadt WISMAR (.), 11 Beischriften im Stich.

Kst. kol. 490/498 X 577/587, die Ansicht allein 70 X 415; Maßstab der Karte etwa 1 : 54 580.

*119.

A der Stadt Wismar von NW. in || , o. in der Mitte, l. u. r. Wismarschen Wappen, frei: WISMARIA (-) Wismar (.) Unten Beschreibung in 7 Zeilen.darunter: G. P. Busch. fec. (-) Ao. 1716.U. r. ZE. a - z in 6 Zeilen.

Kst. auf 2 Platten 209 X 460 (312 + 148) 254 X 468 (316 + 152).

Auffälligerweise St. Nikolai noch mit dem Helm; St. Marien noch mit dem kleinen Turm zwischen den Giebeln; l. u. r. vom Hafen große Befestigungen mit den Bastionen Scipio, Vespasian usw.

*120.

A der belagerten Stadt Wismar in | | , im Vordergrund wechselt ein schwedisches Kriegsschiff Schüsse mit einer feindlichen Strandbatterie. O. im Bande: Die von denen Hohen Allyrten | belagerte und eroberte Stadt und | Vestung Wiszmar.

Kst. 145/150 X 240/244.

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Snoilsky S. 221 Nr. 4. Cr. Auffälligerweise gerade wie bei Busch das ältere Stadtbild bietend, auch die Befestigungen mit der Buschschen Ansicht stimmend.

*121.

A der Stadt Wismar in || , l. in | , von der Hafenseite, St. Nikolai noch mit spitzem Helm, St. Marien mit der kleinen Turmspitze, unmittelbar an der Stadt keine Befestigungen, außer einem kleinen Werk zwischen Sparbüchse und Stadtmauer, dagegen im mittleren Vordergrunde, vor den beiden Wasserläufen ein allein liegendes umwalltes Werk mit einem Haus darin. O. m. Überschrift: DE STAD WISMAR (.), l. und r. ZE. 1 - 6. 7 - 12.

Kst. 150 X 290.

Auf derselben Platte:

*122.

Karte der Belagerung von Wismar 1715 in || , l. in | , N. o., von FeerOrth a. Poel bis Mecklenburg (N. - S.) und Preseken bis Horensdorf (W. - O.), Wismar selbst mit der alten Zitadelle im S. als Pv, alle andern Orte als Av, auf dem Walfisch vierseitige Befestigung, rings um die Stadt l. die dänischen, r. die preußischen Belagerungslinien eingetragen. O. l.: De Belegering van Wismar (.) Unter den Namen und Beischriften sind u. a. zu nennen: Fort of | Casteel | der Wallfisch - Flindsdoffer [!] | Orth - Preseken of | Pressekow.

Kst. 350 X 290, Größe der ganzen Platte 508 X 296. Da die Einfassungslinie links nur einfach ist, so scheint Nr. 121. 22 die rechte Hälfte einer größeren - vielleicht Stralsund mit umfassenden - Platte zu sein, wohl sicher aus dem Verlage von Gerh. van Keulen in Amsterdam, da einmal mit Blatt Nr. 123 auf einem Bogen abgedruckt; Nr. 122 lag mir auch einzeln kol. vor.

*123.

Karte von Stadt und Hafen Wismar mit der Belagerung von 1715 in | |, N. oben, von oberhalb Hannibal bis Mecklenburg (N.-S.) und Redwisch bis Mulsow (W. - O.), die Stadt selbst als P, schon das neue Werk im S. zeigend, die übrigen Orte als Av, aber nicht mit Anspruch auf Ähnlichkeit - so haben alle Orte Kirchtürme! -, O l. im Eirund:

Nieuwe | Afteekening van de | Haven en Stad Wismar | met Desselfs Inkoomende zee Gaaten |( soo Beoosten als Beweste Poel Eyland | en belegering van dito Stad || tot Amsterdam by | Gerard van Keulen | . . . U. l. als Karton ein größerer Plan der Stadt frei nach Merian, Hafen l., die Zitadelle r.; l. o. im

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Linienrechteck: DE STAD WISMAR | met alles Desselfs | Sterktens (.), u. r.: L: van Ansé S:

Kst. 513/521 X 580/594, der Plan allein 149 X 203; Maßstab der Karte etwa 1 : 65 500.

In: Claas Jansz Voogt, de nieuwe grote lichtende Zee Fakkel, het eerste Deel, in vielen Ausgaben im van Keulenschen Verlag erschienen, u. a. 1686. 88. 89. 1709. 12. 18. 25. 34; mir lag ein später Abdruck von 1788 aus dem Verlage von Gerard Hulst van Keulen vor, bei dem die Platten schon stark abgetrieben waren. - Snoilsky Nr. 1 führt die Bezeichnung etwas anders an; nach Größe und Stecher handelt es sich aber offenbar um denselben Stich. - Mir lag Nr. 122 und 123 im Einzelabdruck vor (mein Besitz), 121 + 122 auf einem Blatt (guter Abdr. Cr., sehr abgetrieben UnivBibl.) und 121 + 122 neben 123 auf einem großen Blatt abgedruckt (Landes - Bibl.), leider aber 121 durch Ausschneiden entfernt; Sammlung Crull hatte 121 + 122 in einem Abdruck, der alt angeklebt war an: Nieuwe Pascaert van de | SOND ende BELDT | . . . .| TAMSTERDAM. By Ioannes van Keulen . . . (geht bis Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund) 500 X 587, und Nr. 123 auf einem Blatt abgedruckt mit 8 kleineren Ansegelungsplänen auf einer Platte, je 123 X 147, darunter Greifswald, Stralsund, Wismar.

*124.

P der Belagerung von Wismar in | | , N. links, von Flimsdorff bis Lübow (N. - S.) und Martensdorff bis Rohlsdorff (W. - O.), Wismar selbst als P, alle andern Orte in Av; l. in verziertem Eirund: Eigentliche Vor= | stellung der Stadt, und | Vestung. | WISMAR. | und wie dieselbe von | denen Trouppen | der Nordisch Alliir= | ten blocquirt gehal= | ten wird. Ao 1716. Am untern Plrd. ZE. A - E. 1 - 25 in 6 Spalten.

Kst. 320/380 X 434/441.

Snoilsky Nr. 3.

*125.

P der Belagerung von Wismar in | | , N. oben, von Pöhl bis Mecklenburg (N. - S.) und westlich Preseken bis östl. Horensdorf (W. - O.), die Stadt als P, die andern Orte als Av. U. r. in Linienrechteck: Accurater Abriss der Stadt und Festung. | WISMAR. | Samt bloquirug derselben von den Königl. Däni= | schen und Preusischen Trouppen Ao: 1715. Darunter ZE. A - J. 1 - 5. Am untern Plrd.: G. P. Busch fe. (-) Berlin zu finden bey J. A. Rüdiger.

Kst. 274/281 X 340/347.

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*126.

P der Belagerung von Wismar in | | , sehr ähnlicher Nachstich nach Nr. 125, auch Inschrift fast genau gleich, nur bloquirung, Königl (.); ohne Stecherangabe.

Kst. 312/320 X 406/410.

In: E. W. Happelius, des historischen Kerns fünften Theils 2. Stück. 1715 - 19. Hamburg, Wierings Erben 1720 zum Jahr 1715 S. 131. - Wohl = Snoilsky Nr. 2. Cr.

*127.

P von Wismar in | | , l. Hafen mit den Befestigungen, r. das "neue Werk"; u. r. auf einer Rolle: Plan | von | WISMAR., darunter ZE. A - N; viele Beischriften, am untern Plrd.: G. P. Busch Sculpsit 1716 (-) Berlin zu finden bey J. A. Rüdiger (.)

Kst. 557/568 X 668/684.

*128.

P für die Demolierung der Festungswerke von Wismar in | | , Hafen r., innere Stadt nicht dargestellt, nur die Bastionen, r. in rechteckig abgetrenntem Felde die Überschrift: Das Demolirte | WISMAR., darunter ZE. 1 - 30.

Kst. 212/230 X 285.

In: E. W. Happelius, Des historischen Kerns . . . fünften Theils 2. Stück. 1715 - 19. Hamburg, Th. v. Wierings Erben 1720, zu 1718 S. 7.

*128 a.

Flugblatt, o. in Buchdruck: Accurater Grund - Riß / | Der schönen und starcken Vestung Wismar / | Nebst eine gründliche Anweisung / wie solche jetzo demoliret / und welcher Theil ein jeder von denen hohen | Puissancen / um niedergerissen zu werden / zugefallen.

Darunter in Kupferstich:

P der Stadt Wismar in | | , nur die Festungswerke, innere Stadt nicht ausgeführt, Hafen l., ohne jede Schrift, nur mit Ziffern versehen.

Kst. 217/225 X 232/240.

Dann in Buchdruck durchlaufend: Anweisung derer in dem Grund = Riß der Festung Wis= | mar verzeichneten Buchstaben und Zieffern., darunter ZE. A -C. 1 - 50 in drei Spalten.

Roh mit Farben übergetuscht, sieht nach Augsburg - Nürnberger Fabrikware aus, etwa von Seutter oder Chr. Weigel, schwerlich von Homann. - Cr.

*129.

P von Wismar in | | , l. Hafen, r. Zitadelle, bis auf einige Veränderungen im W. noch nach Merian 1653, innen:

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WISMAR, unter dem Stich in zwei Z.: Wismaria capta et diruta | Nicht dauren Wismars dämme. | 3. (-) d. 19. Apr.

Kst. 35 (mit Schrift 43) X 53.

Auf von Chr. Weigel in Nürnberg herausgegebenem Blatte: Memorabilia A°. MDCCXVI. Gedenckwürdigkeiten des 1716ten Jahres., das ganze Blatt 171/180 X 210/213.

*130.

P von Stadt und Hafen Wismar in | | , N. oben, von Redewisch bis Galgenberg (N. - S.) und Wolenburg bis Wusterow - als volle Insel gezeichnet! - (W. - O.), Stadt und Befestigungen als P, die übrigen Orte in -, schwerlich getreuer - Av. U. r. auf Rolle: PLAN | des WISMARISCHEN | SEE HAFFNS [!] | mit dessen nechstbelegner Situation | und daran gräntzenden Dörffern | im Iahr 1716. . . Am untern Plrd.: G. P. Busch Sculpsit. (-) Berlin Zu finden bey J. A. Rüdiger (.)

Kst. 447/460 X 582/593; Maßstab etwa 1 : 40 900 25 ).

*130a.

Av des Fort auf dem Walfisch in| | | , größer als bei Happelius (Nr. 131), im Vordergrunde Brücke nach einem Stück Landes mit Palisaden, l. ein Schiff; o. l. und r. von der Fahne: GASTEEL (-) der Wallfisch (.)

Kst. 186/191 X 331/342.Cr.

*131.

P und A vom Fort Walfisch in | | , in der Mitte o. auf Bandrolle: Plan | Von den [!] so genanten Fort | WALLFISCH., darunter ZE. a - h., Überschrift l.: Grund=Riß., r.: Prospect.

Kst. 272/288 X 456/472. Lit. 344.

In: E. W. Happelius, Des historischen Kerns . . . fünften Theils 2. Stück 1715 - 19. Hamburg, Th. von Wierings Erben 1720, zum Jahr 1718 S. 7, wiederholt in Klüver, hrg. v. Jargow, Teil IV. Ebenda 1739 (Lit. Nr. 412).


25) Nach mir geäußerter Vermutung sollten die sämtlichen von G. P. Busch gestochenen, von J. A. Rüdiger in Berlin verlegten Blätter (also Nr. 119. 125. 127. 130) zu der Flugschrift "Pommerisches Kriegs - Theatrum" nebst Nachträgen gehört haben; das ist mir nicht nur wegen des Formats (Kl.- 4°) der Druckschrift unwahrscheinlich, sondern vor allem deswegen, weil sie sich zu Frankfurt, Hamburg, Nürnberg und Leipzig erschienen angibt, die erste Fortsetzung 1716 sogar ausdrücklich "Hamburg, bey Thomas von Wiering 1716", was zu Berlin und J. A. Rüdiger nicht stimmen will.
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*132.

(Zusammenstellung älterer Abbildungen von Wismar). O. die Stridbeck - Bodenehrsche Ansicht, darunter Abriß der Befestigung von 1716, l. u. r. die beiden Stridbeck - Bodenehrschen Pläne, l. und r. unten Ansicht und Plan des Wallfisch nach Happelius, das ganze in || ; am u. Rande: Lith: Anst: von Nestler & Melle. Hamburg. (-) Nach Blättern aus dem Raths= Archiv zu Wismar. Herausgegeben und zu haben bei C. C. Gundlach in Wismar. 1838.

Steindruck 437 (mit Unterschrift 440) X 524. Snoilsky zu 1716 Nr. 5; das Blatt gibt die Nummern A 23, B 44. 71. 96 und 131 in feiner Steinzeichnung wieder. - Lit. 338 = 338a.

*133.

P des Gefechts bei Walsmühlen in Kst., darüber in Buchdruck: Accurater Plan der in der Nacht vom 5 (.) auff den 6 (.) Mart. | 1719. bey dem Paß Walsmühlen im Hertzogthum Mecklenburg zwischen | denen Crayß= und Fürstl. Mecklenburgis. Trouppen vorgegangenen ACTION.

Kst. 185/193 X 300/306.

Museum; dort fehlt ein wohl sicher zugehöriger, unten anzuklebender Buchdrucktext mit ZE.; vermutlich ist das Flugblatt bei Th. v. Wierings Erben in Hamburg erschienen.

*134.

P des Gefechts bei Walsmühlen mit eingestochener Überschrift: Accurater Plan der in der Nacht vom 5 (.) auff den 6 (.) Mart.| 1719. bey dem Paß Walsmühlen in [!] Herzogthum Mecklenburg | zwischen denen Crayß= und Fürstl: Mecklenbr. Trouppen | vorgegangenen Action. - U. l. eingestochene ZE. a - i.

Kst. 188/193 X 300/306.

In: E. W. Happelius, Des histor. Kerns . . . fünften Theils 2. Stück 1715 - 19. Hamburg, Th. von Wierings Erben 1720 zum Jahr 1719 S. 59. - Nr. 133 und 134 sind Abdrücke desselben Stichs, bei 134 aber mit Zusätzen auf der Platte 25a ).

*135.

A von Ratzeburg aus SO. in Zierrahmen, im untern Teil eines mit Allegorien gezierten Titelblatts. Über der Ansicht: RATZEBURG., darunter ZE. 1 - 13. Über dem Ganzen in reich verziertem Eirund: Neu | Vermehrtes | Ratzeburgisches | Gesang= u. Gebet= | Buch (.) | Gedruckt u. Verlegt | durch | Andreas Hartz.

Kst., Ansicht 36 X 171, ganzes Blatt 158 X 185.

Zum Ratzeburger Dom - Gesangbuch v. 1720 ff. (wohl noch nicht zur 1. Ausg. 1715). Vgl. Joh. Bachmann, Gesch. d. ev. Kirchengesangs in Meckl. 1881 S. 307 ff.


25a) Wie erst während des Drucks festgestellt werden konnte.
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*136.

A des brennenden Grabow in || , zur L. die Kirche, in der Mitte die Trümmer des Schlosses, vorn Zelte, gerettete Pferde, Kutschen u. a. Sachen. O. l. im Bande: Das durch Feuers = wuth | verbrande Grabau.

Kupferradierung, 150 X 233, Plrd. fehlt.

Handschriftlich bezeichnet "3. Juni 1725." - VMG.

*137.

A von Güstrow von NO., mit Domansicht und Grundriß zusammen in Zierrahmen, vorn fünf Bastionen, am obern Rand der Ansicht: PROSPECT DER FVRSTLICHEN RESIDENTZ GVSTROW (.)

Kst. 55 X 124, ganzes Blatt 195/196 X 132/153.

In: Gust. Thiel, Der Domkirchen . . in Güstrow fünfhundertjähriges Alter . . . Rostock 1726, 4 °. (Lit. Nr. 4766.)

*138.

A von Rostock aus NW. in | | an der Strandseite nur noch Schanze vor dem Lagertor und Fischerbastion, auch scheinbar Reste einer Befestigung neben dem Mönchentor. St. Nikolai hat die neue heutige Turmspitze, St. Jakobi die Galerie um den Anfang des Turmhelms, das "Zeughaus" - früher St. Michael - ist ohne Turm; der Strand zeigt 6 Schiffsbrücken. Besonders zu bemerken ist die große Brandlücke von Koßfelder bis Lager Straße. Unterhalb der Stadt quer durch die Warnow eine Pfahlsperre mit Baumhaus. O. r. Wappen in verziertem Schilde, o. m. im Bande: ROSTOCK Dreieck , r. am untern Plrd.: F. B. Werner tecit., dann ZE. in neun Spalten: 1 - 34 (statt 3 0 versehentlich 3 6 gestochen).

Kst. auf 2 Blatt 300/ca. 340 X 994 (498 + 496) / ca. 1010.

*A. U. r.: Hæred. Ier. Wolffij excudit A. V., Privileg - Angabe u. l.

*B. U. r. Name getilgt, dafür eingestochen: Georg Balthasar Probst excudit A. V., l. davon hinzugefügt: N°. 12; Privileg - Angabe o. l. 26 )

F. B. Werner machte seine Städteaufnahmen für den Verlag J.Wolff und Erben etwa 1720 - 30; J. Wolff † 1724, G. B. Probst, sein Schwiegersohn, lebte von 1673 - 1748.

*139.

A von Rostock aus NW. in Zierrahmen, nach Nr. 138, o. im Bande zweimal - in Antiqua und Kursiv -: ROSTOCK., o. l. und r. auf von Putten gehaltenen Tüchern ZE. 1 - 12.


26) Von Ausgabe B hat der Verlag von G. B. Leopold in Rostock eine gute, etwas verkleinerte Lichtdruckwiedergabe veranstaltet und dem Werke von Ad. Friedr. Lorenz, Die alte bürgerliche Baukunst in Rostock, Rostock 1914, 4 °, beigegeben; Größe 287 (mit Schrift 330) X 953.
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13 - 24. Unter dem Bilde in zwei durch das Greifenwappen getrennten Spalten 15 Zeilen lateinische und 16 Zeilen deutsche Beschreibung, l. davon: Cum | Privil. . . ., r. davon: Iohann | Christian. | Leopold | excudit | Aug. Vind. | R. 14.

Kst., meist kol. 160, (mit Schrift 198) /205 X 286/304.

Viele Stiche dieser Folge tragen den Namen Werner, der sicher Zeichner aller dieser Blätter ist, auch ausdrücklich eingestochen; möglicherweise gibt es von Rostock noch einen früheren Plattenzustand, bei dem R 14 noch fehlt, dafür aber u. l. eine laufende Nummer vorhanden ist; Joh. Christ. Leopold folgte seinem Vater Joseph Friedrich L. im Verlage 1726 und starb 1755.

*140.

A von Rostock aus NW. in | , nach 138, aber r. etwas verkürzt, so daß von der Pfahlsperre nur der Anfang auf der Fährseite sichtbar ist; im Vordergrunde ein Fußgänger und zwei Reiter nach r. (in Tracht um 1740). O. m. in verziertem Eirund: ROSTOCK | in [!] Herzogthum Mecklenburg., u. in ausgespartem, l. u. r. abgerundetem Felde ZE. 1 - 34 in 7 Spalten mit mehrfachen Namensentstellungen; am u. Plrd.: Ioh: Peter Wolff Seel: Erben Exeudit. (-) N: 63.

Kst. 262/274 X 339/351.

I. P. Wolff betrieb sein Geschäft zu Nürnberg.

*141.

A von Rostock aus NW. in | | , nach 138, Pfahlsperre gar nicht vorhanden, in der Mitte auf einem Bande: ROSTOCK. Darüber Bild eines altertümlich gekleideten Mannes vor einem Spiegel, daneben Jacobi l, 23. 24 in einem Eirund; r. von dem Stich auf derselben Platte ebenfalls in | | biblische Bilder und die Bildnisse von Heinr. Müller und Joachim Lütkemann.

Kst., Ansicht 62 X 169, linker Gesamtstich 220 X 169, Gesamtplatte 228 X 366.

Vor: Heinrich Müller, Evang. Herzensspiegel, u. Joach. Lütkemann, Apostol. Aufmunterung. Rostock, J. J. Adler 1752, Gr. - 4 °, vermutlich auch schon zu früheren Drucken.

*142.

A von Wismar aus NW. in | | , l. im Hintergrunde Rohlstorf und Hornstorf sichtbar; Nikolaiturm ohne Helm mit Pultdach, St. Marien ohne die Spitze zwischen den Turmgiebeln; die Befestigungen sind verschwunden, im Vordergrunde in Höhe der Marienkirche die Bezeichnung: Ackerbau, wo vor her Wäll gewesen (.) O. m. im Bande:

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WISMAR Dreieck , o. r. das Stadtwappen. Im Plrd. r. unter dem Bilde: F. B. Werner delineavit., dann ZE. in sechs Spalten: 1 - 21, ganz u. r.: Hæred. Ier. Wolffy excudit Aug. V.

Kst. auf 2 Blatt 302/347 X 996(497 + 499)/1009.

Vgl. die Bemerkung zu Nr. 138. - Wie bei vielen dieser Blätter mag es auch von Wismar einen späteren Plattenzustand geben, mit G. B. Probsts Namen u. einer Verlags - Plattennummer.

*143.

Av von Wismar aus NW. in | , nach Nr. 142, im Vordergrunde Barkschiff, am Ufer vier Männer; o. m. in verziertem Eirund: WISMAR (.); u. in ausgespartem, l. u. r. abgerundetem Felde ZE. 1 - 21 in 6 Spalten; am u. Plrd.: J. Pet: Wolff. Seel. Erben Excudit. (-) N: 74.

Kst. 262/277 X 332/345.

J. P. Wolff betrieb sein Geschäft zu Nürnberg.

*144.

A von Wismar von der Hafenseite in | | , z. R. teilweise von hügeligem Lande mit Baum verdeckt, im Vordergrunde sechsspänniger Wagen, o. das Stadtwappen zwischen Engeln; in der r. o. Ecke: N: 1; auf dem untern Plrd.: Janson delin. J. Haas. sculps. Hamb (.) 1750., darunter in zwei Spalten l. 4, r. 2 Z. Verse: Hier führt Merkurius . . . Nutzen reisen.

Kst. 157/180 X 134/142.

Cr. Original. - Museum hat Neudruck von der alten Platte, auf der der Name des Orts nicht eingestochen ist; zu welchem Werk das Bild gehörte, ist noch nicht festgestellt. - Das Bild fällt zeitlich fast aus der angenommenen Grenze der Zusammenstellung heraus, mag aber seiner Art nach doch noch hier hinzugefügt werden ) 27 ), 28 ), 29 ), 30 ).


27) Das 1714 bei Jeremias Wolff zu Augsburg in Imp. qu. fol. erschienene Werk von Leonhard Christoph Sturm, Prodromus Architecturae Goldmannianae oder getreue und gründliche Anleitung . . . enthält auf Tafel XIII u. XIV zwei Fassadenaufrisse von dem geplanten Fürstl. Meckl. Jagdhaus zu Neustadt (IX - XII Grundrisse dazu), die leider nur in vereinfachter Form zur Ausführung gekommen sind, aber hier wenigstens erwähnt werden sollen (vgl. die Abbildungen bei Schlie III, 292. 93 mit 276 u. 290). Tafel VII u. VIII desselben Werkes enthalten "geometrischen Aufzug" und Grundriß der hintern Chorverkleidung in der neuen Schelfkirche zu Schwerin.
28) Manche Sammler, auch F. H. Dunckelmann in Band I S. 331 Sp. 2 des neuen Katalogs der Landesbibliothek, haben ein auf einem zu Plakat - Verordnungen Herzog Karl Leopolds u. a. 1713 u. 1718 verwandten großen Zierbuchstaben V in 95 X 95 mm vorkommen- (  ...  )
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Vignette

(  ...  ) des Städtebild für Rostock gehalten; es liegt aber ein reines Phantasiebild vor, das mit Rostock keine Ähnlichkeit hat, ebensowenig wie die auf den etwas kleineren Buchstaben D und F vorkommenden Abbildungen keine wirklichen meckl. Gebäude darstellen.
(  ...  ) Absichtlich sind nicht in die Zusammenstellung ausgenommen die kleinen Kupferstichbildchen aus (Imhofs) Neueröffnetem historischen Bildersaal, der zu Nürnberg seit etwa dem letzten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts in mehreren Auflagen erschien und bis mindestens in die 1760er Jahre fortgesetzt ward; diese Bildchen sind reine Phantasie ohne geschichtlichen Wert; Mecklenburg berühren folgende Bilder: Teil 4 S. 635 Ermordung Hatzfelds durch Varmeyer, S. 644 Bankett der Wallensteiner und Wallensteins Ermordung (wozu noch zu vergleichen im Anhang 1733 S. 133 der Christina Poniatovia Fahrt nach Gitschin, W. zu warnen), Anhang 1733 S. 146 Überfall eines meckl. Herzogs 1709 zu Schlangenbad, Teil 7 S. 568 Belagerung von Wismar 1711, Anhang 1733 S. 252 Schlacht bei Gadebusch, Teil 8 S. 46 Wegführung der verhafteten Rostocker Ratsherren 1715, S. 47 Trauung Karl Leopolds mit Katharina Iwanowna, S. 316 Einnahme von Wismar 1716, S. 506 Gefecht bei Walsmühlen.
(  ...  ) Ebenso konnte ich mich nicht entschließen, die rohen Kupferstich - Nachbildungen von älteren meckl. Ansichten in den Text aufzunehmen, wie sie im Anfang des 19. Jahrhunderts das "Privil. Zittauische Monatliche Tage - Buch" seinen Lesern vorzusetzen pflegte; auf jedem Quartblatte ist oben ein Städtebild, unten ein Sinnbild und ein adliges Wappen; 1801 Juny bringt Güstrow (Wappen von Teutleben), 1804 Februar Rostock (Wappen von Preuß), 1804 July Wismar (Wappen von Schenzig), 1818 September Dömitz (Wappen von Landsberg).
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Ortsregister

über die Zusammenstellung S. 161 - 221.
Die in Abteilung A verzeichneten Orte sind durch * bei der Nummer gekennzeichnet.

Alt Buckow 118.
Babetzin *2.
Bethlehem bei Bützow *3.
Bobzin *2.
Boizenburg *17 17 .
Bramow *3.
Broda *17 39 .
Broda *17 39 .
Brdock *2.
Buckow *17 18 .
Buckow, Alt 118.
Bützow *3. *18. *19. *30; 45.
Damgarten 89.
Dargun *17 41 .
Dobbertin *17 42 .
Doberan *17 43 .
Dömitz *5. *6. *17 4 . 19 ; 29. 32. 37. 46. 47. 144 30 .
Eldena *17 44 .
Fahrenhorst *2.
Fährort 122.
Feldberg *17 35 .
Fliemsdorf 122. 124.
Frankfurt a. O. 4. 5.
Friedland *17 5 .
Fürstenberg *17 20 . 37.
Gadebusch *17 6 . 23; 27. 32. 36. 48. 109 - 117. 144 20 .
Gnoyen *17 7 .
Goldberg *17 24 .
Grabow *17 22 . *25-*28; 136.
Grevismühlen *17 25 ; 37.
"Grodno" 51.
Güstrow *3. *10. *17 1 . 2 . 21 . *29. *32; 27. 32. 34. 36. 49-54. 63. 107. 137. 144 30 .
Hannibal 123.
Hornstorf 122. 125. 142.
Ivenack *17 45 .
Kaltenhof *22.
Karow *22a.
Käselow *3.
Kavelstorf *3.
Kessin *3.
Klein, Großen u. Lütten *3.
Klenow *25.
Kraack *7. *17 46 .
Krackow *17 8 .
Kuppentin *2.
Laasch, Gr. u. Kl. *25.
Lichtenhagen *1.
Liessow *3.
Löcknitz *25.
Lübow *22a; 124.
Lübz *2.
Malchin *17 9 ; 37.
Marienehe *1. *3.
Martensdorf 124.
Mecklenburg *17 26 . *22; 122. 123. 125.
Mirow *17 47 .
Mulsow, Kirch 123.
Nemerow *17 43 .
Neubrandenburg *17 3; 27. 32. 34. 36.
Neufähr 97.
Neukalen *17 28 .
Neukloster *17 40 . 49 ; 55.
Neustadt *17 27 . *25; 37 (?). *144 27 .
Parchim *15. *17 10 ; 37.
Plau *17 29 ; 37. 56.
Poel 87. 118. 123. 125.
Proseken *22; 122. 125.
Quaal 118.
Radegast 117.
Ratzeburg *13. *20. *21; 9. 17. 20

bis 22 B. 98-104. 109. 135.
Redentin *22a.
Redewisch 123. 130.
Rehna *17 52 .
Retgendorf 118.
Ribnitz *4a. *17 50 ; 37. 89.
Röbel *17 12 .
Roggendorf 111. 117.
Rohlstorf *22; 124. 142.
Rostock *1. *3. *8. *9. *11. *17 11 . *24. *31. *33; 1. 3 - 6. 11 - 14. 16. 18. 19. 23 - 26. 27. 29. 32. 34. 36. 39 - 41. 57 - 60. 72. 73. 88. 108. 138 - 41. 144 28 . 30 .
Rüggow *22a.
Rühn *17 51 ; 61.
Schmarl *1.

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Schwaan *3. *17 33 .
Schwerin *14. *16. *17 30 ; 26a. 27. 32. 36. 62-66. 144 27 .
Sprenz, Hohen *3.
Stargard *17 32 .
Stavenhagen *17 34 .
Sternberg *17 13 ; 37.
Stettin 97.
Stralsund 97.
Strelitz *7a. *17 31 .
Tarnewitz 118.
Tempzin *17 53 .
Tönningeshof s. Tempzin.
Wakenstädt 113. 117.
Walfisch 75-77. 81. 81 a. 87. 122 bis 130a. 131. 132.
Walsmühlen *17 38 ; 133. 134. 144 29 .
Waren *17 15 .
Warnemünde *3. *9.
Weisin *2.
Wesenberg *17 36 .
Wismar *9a. *12. *15a. *17 14 . *17a. *21 a. *22. *22a. *23; 2. 4. 5. 7. 8. 10. 29. 32. 37. 38. 42 - 44. 67 - 71 a. 74 - 87. 90 bis 97. 105 - 6. 118-130. 132. 142 bis 144. 144 20 . 30 .
Wittenberg a. E. 4. 5.
Wittenburg *17 54 .
Wohlenberg 130.
Woldegk *4. *17 16 .
Wolken *3.
Wredenhagen *17 37 .
Wustrow a. Salzhaff 130.
Zarrentin *17 55 .

Vignette

Personenregister.

(Künstler, Herausgeber, Verfasser.)

van der Aa, Peter 10. 71 a. 93. 103.
Adler, J. J. 141.
von Albizi, Anton 12.
van Ansé, L. 123.
Baeck (alias Heldenmuth), Elias 36. 37.
Basse, Nikolaus 8.
Beerstraten *12.
Benard 91. 101.
Bertius, Peter 13. 14.
Block, Emanuel *11; 39.
Bodenehr, Gabriel 44. 51. 54. 58. 60. 64. 71. 96. 132.
Borgward, F. G. *17a.
Boesch, J. *15.
Braun, Georg 4. 5. 9-11.
Brühl 65.
Busch, G. P. 119. 125. 127. 130.
von Busch, Jo. Phil. *21 a.
Casime, J. C. *4.
Custos, Dominicus 12.
Dahlman, Olof 115.
De Fer 91 - 93. 101 - 3.
Dragendorff, Ernst * 3.
Felsecker, J. J. 105.
Fer, de, s. De Fer.
Ploerke, Gustav 1.
Francus, Jakob 32.
von Fridleben, Amadeus 88.
de Friedenreich 85.
Furck, Sebastian 16.
Fürst, Paulus 15-17.
Geerz, F. 104.
Göbel, J. G. 28.
Gottfried, Joh. Ludw. 18. 19.
Grape, Zacharias 108.
Guiter 104.
Gundlach, C. C. 132.
Haas, Georg 86.
Haas, J. 85. 116. 144.
Halbmayer, Simon 27.
Haelwegh, A. 63.
Hane, Gerdt 9.
Happelius, Eb. Wern. 22 A. B. 80. 81. 98a. 117. 126. 128. 131. 132. 134.
Hartz, Andreas 135.
Hogenberg, Franz 3 - 5. 9 - 11.
Hollar, Wenzel 72.
Homann, Joh. Bapt. 97. 118.
de Hooghe, Romeyn 83.
Hulsius, Friedrich 18. 19.
Humme, Anton 29.
Janson 144.
Jansson, Joh. 5. 9-11. 40. 69. 72.
Jansson van Waesberge 10. 11. 72.

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Imhof 144 29 .
Inselin 101.
Josephi, Walter *7 2 ; 72.
Jule, Georg 10.
Kaerius, Peter 13. 14.
van Keulen 121-123.
Kieser, Eberhard 15-17.
Kilian, Georg Christoph 44. 51. 54.
58. 60. 64. 71. 96.
Klüver- Jargow 131.
Latomus, Sigismund 32.
Leopold, Joh. Christian 139.
Leverentz, Gabriel Frid. *30.
Lindeberg, Peter 11. 23. 25.
Lisch. G. C. F. *4.
Lochner, Ludwig 30.
Loenbom 114.
Lorentzen, C. A. 86.
Lütkemann, Joachim 141.
Luyken, Jan 84-86.
Meisner, Daniel 15-17.
Merian, Caspar 45. 46. 48. 49. 53. 55-57. 59. 61. 62. 67.
Merian, Matthaeus 15. 17. 26 a. 38.
39. 65 (!).
Mortier, P. 93.
Müller, Heinrich 141.
Nestler u. Melle 132.
Nordberg 116.
a Osten, Karl Heinr. 53.
Perleberg, Niklaus 73.
Person, N. 95.
Persoy, Pieter 99.
Peters, Raphael *3.
Piloot, Ger. Evert *6. *7. *7 a.
von Plessen, C. F. F. *21.
Probst, G. B. 138. (142).
Rauw, Johann. 8.
Reinhard, A. 115.

Reinhold, Werner 25.
Reyher, Christoph 28.
Riegel, Christoph 47.
Rogge, Wilhelm *8. *9.
Romanus, Adrianus 8.
Rüdiger, J. A. 125. 127. 130.
Sachs, Moritz 26.
Saeger, Joh. Joach. *4.
Saur, Abraham 8.
Scherm, L. 93. 99.
de Schmettow *22.
Schorler, Vicke *3.
Schröder, Dietrich *22a.
Schumacher, H. C. H. *20.
Schweitzer, J. 20. 63.
von Schwerin *19.
Stridbeck, Johann 44. 71. 96. 132.
Sturm, Leonh. Chr. 144 27 .
Tackius, Joh. 20. 63.
Thiel, Gustav 137.
Thomas, J. F. 107.
Tiedemann, J. G. 25.
van Valckenburgh, Johann *8.
Valckenier, Aegidius Jansson 68.
Valckenier u. Müller 84.
Valegio, Francesco 6. 7.
Varenius, Heinr. 118.
Voigt, Z. *22a. *31.
Voogt, Clas Jansz 123.
van Waesberge s. Jansson.
Weigel, Christoph 106. 129.
Weigel, Hans l. 2.
Weigel, Martin 1. 2.
Weiß, Isidor 86.
a Werdenhagen, Joh. Angelius 38. 39.
Werner, F. B. *29; 138. 139. 142.
von Westphalen, E. J. 23. 25. 65. 66.
von Wiering, Thomas 22 A. B. 79 bis 81 a. 98. 98a. 112. 117. 126. 128. 130. 131. 133. 134.
Wilbrant, Karel *1.
Winckelmann & Söhne 1.
de Wit, Frederick 10. 72.
Wolff, Jeremias 138. 142.
Wolff, Johann Peter 140. 143.
Wolter, J. S. F. *27. *28.
Zeiller, Martin 38-40. 45. 46. 48. 49. 53. 55-57. 59. 61. 62. 67 - 69.

*            *
*

A. C. S. *22.
C. H. v. P. *22.
G. 24.
I. G. Prite. [?] 24.
I. R. *18.
L. W. 99.
M. D. S. *22a.
M. W. 2.
P. B. *12.
P. R. *12.

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V.

Die geschichtliche und landeskundliche Literatur Mecklenburgs 1923/1924

von

Archivdirektor Dr. Stuhr.

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Karten.

  1. Plan der Hauptstadt Schwerin. Maßstab: 1 : 8500 [1924].

Quellen.

  1. Grotefend (Otto), Gesch. d. Geschl. v. der Osten. Urk. - Buch Bd. 2, 1: 1401 - 1500. Stettin (Herrcke u. Lebeling ) [1923]. 328 S. 4 °.
       Bespr. v. M. W. in Monatsbl. f. Pomm. Gesch. u. Alt. 1924, S. 39 - 40.

Vorgeschichte.

  1. Schuchhardt (C.), Rethra auf d. Schloßberge bei Feldberg i. M.: Sitz.- Berichte d. preuß. Akad. d. Wiss. 23 (1923), S. 184 - 226.
  2. Strecker (W.), Der dreitürmige Rethra: M. Nachr. 10. Nov. 1923 (Nr. 262).
  3. Beltz (R.), D. Burgwall Langer Berg bei Basedow [auch über das Rethra - Problem]: Zeitschr. Mecklb. 18. Jahrg. (1923), S. 26 - 30.
  4. Beltz (R.), Der Burgwall Langer Berg bei Basedow: M. Ztg. 31. Okt., 2. Nov. 1923 (Nr. 255, 257). M. Nachr. 2. Nov. 1923 (Nr. 255).
  5. Krause (L.), Germanisches Grabfeld bei Bramow: Beitr. z. Gesch. d. St. Rostock 12, S. 55 - 56.
  6. Bedeutungsvolle Altertumsfunde in d. Rostocker Gegend; die Bramower Funde: M. Ztg. 12. Mai 1924 (Nr. 110).
  7. Kracht (H.), Ein Kegelgrab bei Parchim: Zeitschr. Mecklb. 19. Jahrg. S. 20 - 23.
  8. Karbe (W.), D. Silberfund von Blumenhagen: Landesztg. 23. Mai u. 1. Juni 1924.
  9. Karbe (W.), D. Blumenhäger Silberfund: M. Rundschau 11. Juni 1924.

Geschichte.

  1. Owe (Friedrich), D. Narwafahrt. Ein Beitrag z. hans. Handelspolitik (1558 - 1581). Rost. Diss. (Auszug). Rostock 1923. 2 S. 8°.
  2. Ahnlund (Nils), Gustav Adolf inför tyska. kriget. Stockholm (Nya tryckeriaktiebolaget) 1918. XXVII u. 430 S. Gr. 8 °.
  3. Endler, Das Amt Feldberg im 30jähr. Kriege: Landesztg. 25. Mai 1923 (Nr. 117).
  4. Witte (Hans), Auch ein Schillerverleger, Hofbuchhändler Salomon Michaelis in Neustrelitz u. s. höfischen Beziehungen: Jahrb. f. m. Gesch. 87, S. 1 - 26.
  5. Steinmann (Paul), D. M.- Strelitzsche Landgendarmerie, ihre Vorgesch., ihre Gründung i. Jahre 1798 u. ihre weitere Entwicklung. Schönberg (Hempel) [1924]. 52 S. 8 °.
       Bespr. von Bd. in Mitt. f. d. Fürst. Ratzeburg 6. Jahrg., S. 32.
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  1. Steinmann (Paul), D. M.- Strel. Landgendarmerie. Zum 125jähr. Bestehen (1798 - 1923): Landesztg. 26. Sept. 1923 (Nr. 223).
  2. Vitense (Otto), M. u. der dänische Krieg 1864: M. Nachr. 23. März 1924 (Nr. 70).
  3. Pagel (Karl), M. u. die Reichsgründung. Die Politik d. m. Regierungen 1866 - 1870/71: Jahrb. f. m. Gesch. 87, S. 27 - 70.
  4. Endler, D. Strelitzer Domanialbesitz u. s. Entstehung: Landesztg. 25., 27., 28. Mai 1924 (Nr. 122-124).

Fürstenhaus.

  1. Witte (Hans), Herzogin Dorothea Sophia von M.- Strelitz u. ihre Beziehungen zu Schönberg: Mitt. f. d. Fürst. Ratzeburg 5, Sonderbeil. zu Nr. 3, S. 1 - 24.
  2. Freytag (Rudolf), Aus d. Gesch. d. Fürstl. Thurn u. Taxisschen Hofbibliothek in Regensburg: Zentralbl. f. Bibl.- Wesen 40. Jahrg. (1923), S. 323 - 350. - Über die Fürstin Therese, geb. Herzogin v. M.- Strelitz (S. 345 - 46).
  3. Herzog Johann Albrecht an Richard Voß [Brief v. Potsdam 30. Mai 1894]: M. Nachr. 25. Dez. 1923 (Nr. 299).
  4. Kronprinzessin Cecilie, Sommer an der See [Zoppoter Sommertage 1914]. Berlin (Stilke) 1923. 32 S. 8°.
       Bespr. M. Nachr. 3. April 1924 (Nr. 79).

Familien- und Personengeschichte.

  1. Deutsches Geschlechterbuch (Geneal. Handb. Bürg. Fam.) 35. (2. Berg.) Bd. (1922): M. Fam. Jaeger (seit 1899 auf Lehsen).
  2. Bard (Paul), D., Geh. Oberkirchenrat, Aus meinem Leben. Schwerin (Bärensprung) [1923]. 94 S. 8 °.
  3. Gräfin Bassewitz - Lewetzow (Margarethe), Lebensbild d. Staatsministers Carl Graf Bassewitz - Lewetzow auf Bristow, Kläden, Wohrenstorff c. p. 1855 - 1921. Teterow (Decker) [1924]. 4 °.
  4. Professor Beltz, D. Erforscher m. Vorgeschichte: M. Ztg. 7. März 1924 (Nr. 57). Prof. B. ein Siebzigjähriger: M. Nachr. 9. März 1924 (Nr. 59).
  5. Dragendorff (E.), Ein Blücherbrief [vom 18. Jan. 1814]: Beitr. z. Gesch. d. St. Rostock 12, S. 59 - 61.
  6. Fürstin Blücher von Wahstatt (Evelyn), Tagebuch [aus dem Weltkrieg]. München (Verlag f. Kulturpolitik) 1924. VII, XXIV u. 363 S. 8 °.
       Bespr. im Lit. Zentr.- Bl. 75. Jahrg., Sp. 606.
  7. Brücknerscher Familienverband. 5. Bericht für 1. Jan. 1922 bis 22. Febr. 1924. [1924]. 31 S. 8 °.
  8. Dragendorff (Ernst), Friedrich Eggers: Beitr. z. Gesch. d. St. Rostock 12, S. 47 - 54.
  9. Fischer (Georg), Franziska Ellmenreich. Hannover (Hahn) 1919. 154 S. Gr. 8 °.
       Bespr. im Braunschweigischen Magazin 1922, S. 56.
  10. Oberkirchenrats - Präsident D. Adolf Giese †: Rost. Anz. u. M. Nachr. 5. Juni 1923 (Nr. 127, 126). M. Nachr. 6. Juli 1923 (Nr. 153).
  11. Vitense (Otto), D. Theatergraf [Karl Friedrich Hahn]: M. Nachr. 4. März 1924 (Nr. 54).
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  1. Hegermann (Ernst), Stammtafel d. Fam. Hegermann [aus Wesenberg]. Berlin 1921.
  2. Horn (Karl), Beiträge z. Gesch. d. Strelitzer Fam. Horn. Braunschweig (Waisenhaus) [1919]. 192 S. 8 °.
  3. Stettenheim (Ludwig), Goethes letzte Liebe. Erinnerungen an Ulrike v. Levetzow: Hamb. Fremdenbl. 4. Aug. 1923 (Nr. 213).
  4. Hermann (Ernst), Stammtafel der Fam. Luckwaldt [aus Penkun] u. Loccenius [aus Parchim]. Berlin 1923.
  5. Geh. Med.- Rat Dr. Friedrich Martius † 1. Okt. 1923: Rost. Anz. 3. Okt. 1923 (Nr. 230).
  6. Staatsrat Frhr. v. Meerheimb († 1. Mai 1924): M. Nachr. 12. Juni 1924 (Nr. 135).
  7. Nies (August), Ein Zweig d. Fam. v. Moltke in Oberhessen: Mitt. d. Oberhess. Gesch.- Ver. 25, S. 66 - 68.
  8. Zwei Briefe Moltkes an s. Frau [v. 1843]: M. Nachr. 21. u. 27. März 1924 (Nr. 68, 73).
  9. Zu Helmuth v. Moltke, Generaloberst, Erinn., Briefe, Dok. 1877 - 1916. Hrgb. v. Eliza v. Moltke. Stuttgart 1922.
       Bespr. v. H. O. Meisner in Forsch. z. Brand, u. Preuß. Gesch. 36. Bd., S. 141 - 145.
  10. Ploen, D. Name Ollrogge: Mitt. f. d. Fürst. Ratzeburg 5, S. 57 - 58.
  11. Nachrichtenbl. d. Fam. v. Pressentin bzw. v. Pr. gen. v. Rautter Nr. 9 (Jan. 1924). Hettstedt (Hohnbaum - Hornschuch).
  12. Greiner (W.), Fritz Reuter in Eisenach: Eisenacher Kuranzeiger 1924, Nr.9, S. 129-132.
  13. Ein unveröffentlicher Brief Fritz Reuters [vom 12. Jan. 1864]: M. Nachr. 23. Febr. 1924 (Nr. 46).
  14. v. Schack (Hans), Beitr. z. Gesch. d. Grafen u. Herren von Schack, 4. Beitr., 1. Heft (1924), S. 1 - 20.
  15. Ernst (S.), Tilemannus Stella von Sigen: Siegerland Bd. 3 (1916), S. 61 - 64 u. 92 - 97.
  16. Ernst (Gustav), Til. Stella aus Siegen als Schützling Melanchthons: D. Beobachter für d. Lande an Sieg u. Dill pp. 4. Jahrg., Nr. 21, 22.
  17. Ernst (G.), Til. Stellas Karten von Mansfeld: Für stille Stunden, Beil. z. Eisleber Tagesbl. 7. u. 14. Jan. 1922.
  18. Dahlgren (E. W.), Gamla tyska kartor i kungl. Biblioteket [in Stockholm]: Nordisk Tidskrift för Bok- och Biblioteksväsen I (1914), S. 103 - 132. - Darin S. 120 - 128: Tilemane Stellas karta öfver Zweibrücken.

Wappenkunde.

  1. Siebmachers Wappenbuch, Bürgerliche Geschlechter Bd. V, 12. Heft 2 - 4. S. 15 - 54. Taf. 19 - 73. Nürnberg (Bauer u. Raspe) 1922 - 23. M. Fam. Hertzberg, Mügge, Muskulus I, Suckow, Wiechmann, Einkopf, Faust, Lechler (S. 49 Stammreihe) u. Lehmitz.

Chronologie.

  1. Grotefend (H.), Chronologisches XVIII - XXI [Tookendach, Okendach = Gemeren. Instantia. Previgilia. Des anderen sondages]: Korr. - Bl. d. Gesamtver. 72 (1924), Sp.9 - 14.
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Landeskunde.

  1. Zu Geinitz (Eugen), Geologie M.'s, 1922.
       Bespr. von Heinrich Moll im Archiv m. Naturforscher 1. Bd, (1923), S. 19 - 20.
  2. Meyer (Gustav), D. klimatologischen Elemente Rostocks auf Grund 40jähr. Beob. Rost. Diss. (Auszug). Rostock (Winterberg) 1923. 2 S. 8 °.
  3. Wachs (Horst), Beiträge zur Ornithologie M.'s: Archiv m. Naturforscher Bd. I (1925), S. 6 - 15.
  4. Wachs, Beobachtungen am Hornissenneste u. über d. Aufbau d. Wabe: Archiv m. Naturforscher 1. Bd. (1923), S. 22 - 23.
  5. Wiese (Fritz), Die Hadelhölzer M.- Schwerins: Archiv m. Naturforscher Bd. I (1923), S. 16 - 19.
  6. Knütter (Rudolph), D. Brombeergewächse in d. Umgebung Rostocks u. Stralsunds. Rost. Diss. (Auszug). Rostock (Winterberg) 1924. 3 S. 8 °.
  7. Masch (Konrad), Waffen d. Behörden im Kampfe für d. Naturschutz: Zeitschr. Mecklb. 19. Jahrg., S. 26 - 29.
  8. Allerding (Friedrich), D. Flurnamen d. Fürst. Ratzeburg. Rost. Diss. (Auszug). Güstrow (Michael) 1923. 2 S. 8 °.
  9. Allerding (Friedr.), Ratzeburgische Flurnamen: Heimatkal. f. d. Fürst. Ratz. 1924, 6 S.

Kulturgeschichte und Volkskunde.

  1. Teuchert (H.), mecklenburgisch hôner "Hühner": Korr. - Bl. f. niederd. Sprachf. 39. Heft, S. 23.
  2. Weise (Oskar), Jahrendé, Jahrendén: Korr. - Bl. f. niederd. Sprachf. 39. Heft, S. 21 - 22.
  3. Puls (Korl). Dei plattdütschen Rädensorten: Zeitschr. Mecklb. 19. Jahrg., S. 25 - 26.
  4. Tiedemann (Franz), D. Strohdach: Mitt. f. d. Fürst. Ratzeburg 6 (1924), S. 3 - 8.
  5. [Voß], Zur Psychologie d. m. (Tagelöhners: D. Dorfkirche 17. Jahrg., S. 53 - 58.
  6. Endler (C. O).), Hexen u. Hexenverbrennungen im Lande Ratzeburg: Mitt. f. d. Fürst. Ratzeburg, 5, Sonderbeil. z. Nr. 4, S. 1 - 16.
  7. Krüger (Georg), Eine Gerichtsverhandlung wegen Zauberei [1659]: Zeitschr. Mecklb. 18. Jahrg. (1923), S. 30 - 32.
  8. Ploen, Ein Haussegen aus Retelsdorf: Mitt. f. d. Fürst. Ratzeburg 5, S. 37 - 41.
  9. Plawneck (Beata), D. Brusttuch d. m. Volkstracht: Rost. Anz. 3. Juli 1924 (Nr. 153).
  10. Festbauk för d. Verbandsdag v. d. plattdütschen Landsverband M. un för d. Heimatfest Pingsten 1924. Lübtheen (Meinert) [1924]. 54 S. 8 °.

Wirtschaftsgeschichte.
(Landwirtschaft, Gewerbe, Verkehrswege.)

  1. Bieger u. v. Arenstorff, D. m. Forsten nach Ausdehnung, Besitzstand, Holzarten u. Betriebsform: Denkschr. d. Ver. m. Forstw. z. 50jähr. Best. 1923, S. 24 - 28.
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  1. Schlosser u. v. Arenstorff, D. Boden d. m. Forsten, klim. u. Standortsverhältnisse, Verhalten d. Holzarten: Denkschr. d. Ver. m. Forstw. z. 50jähr. Best. 1923, S. 29 - 38.
  2. v. Maltzahn, Die Jagd in M.: Denkschr. d. Ver. m. Forstw. z. 50jähr. Best. 1923, S. 39 - 50.
  3. Die Frage d. Fischereirechte in der Lübecker Bucht (nach F. Rörig): Mitt. d. deutsch. Seefischerei - Ver. Bd. 39 (1923), S. 131 - 132.
  4. Strecker (W.), Zur Frage d. Fischereirechtes in d. Lübecker Bucht: Mitt. d. deutsch. Seefischerei - Ver. Bd. 40 (1924), S. 4 - 5.
  5. Fensch (H. L.), D. Bedeutung d. Wirtschaftsintensität für d. Betriebsentwicklung landw. Großbetriebe während d. Krieges [nach 2 m. Gutswirtschaften]. Rost. Diss. (Auszug). Bützow (Keuer) 1920. 4 S. 8 °.
  6. Kettler (Albert), Ertrags- oder Wertkataster bei d. landw. Grundsteuer unter bes. Berücks. M.'s. Rost. Diss. (Auszug). Rostock (Winterberg) 1922. 3 S. 8 °.
  7. Olfenius (Eberhard), über d. Einfluß d. verkürzten Arbeitszeit u. Arbeitsrationalisierung in d. Landw. [nach 19 Gutsbetrieben M.'s]. Rost. Diss. (Auszug). Rostock (Winterberg) 1922. 1 S. 8 °.
  8. Möller (O.), Arbeitslose u. Meliorationen (Ödlandkultivierung): Rost. Anz. 27. Jan. 1924 (Nr. 23).
  9. Voß (W.), Arbeitslosenbeschäftigung u. Verbesserung d. Verkehrswege in M.: Rost. Anz. 27. Jan. 1924 (Nr. 23).
  10. Spindler (Hans Aug.), D. gewerbl. Nebenbetriebe in d. m. Landwirtschaft. Rost. Diss. (Auszug). Rostock (Winterberg) 1923. 2 S. 8 °.
  11. Lemcke (Willy), Über Erkrankung u. Verdienst d. gewerbl. Lohnarbeiters. Eine Untersuchung bei Arbeitern d. Neptunwerft in Rostock. Rost. Diss. (Auszug). Rostock (Winterberg) 1924. 2 S. 8 °.
  12. Bublitz) (Egon), Grundlagen d. Qualitätsproduktion in d. Tonindustrie M.`s. Rost. Diss. (Auszug). Rostock (Winterberg) 1921. 4 S. 8 °.
  13. Endler, D. Geldentwertung im 7jährigen Krieg u. die Strelitzer Finanzen: Landesztg. 11. Nov. 1923 (Nr. 263).

Ortsgeschichte.

  1. Handbuch d. Grundbesitzes im Deutschen Reich: M. - Schwerin u. - Strelitz, Oldenburgischer Landesteil Lübeck, Hansestädte Bremen, Lübeck, Hamburg. Bearb. v. Adolf Frhr. Maltzan. 4.! Aufl. [das Vorwort vom Sept. 1923 spricht von 3. Aufl.]. Berlin (Nicolai) 1924. VIII, 15, 331, 16, 24 S. 4 °. - Noch die alte Ämtereinteilung in M. - Schwerin.
  2. Rußwurm, D. Kupfermühlental auf d. Bäk bei Ratzeburg: Heimatkal. f. d. Fürst. Ratz. 1924, 5 S. (Nachdr. aus Zeitschr. Mecklb. 1913).
  3. Vitense (Otto), Crivitz: M. Nachr. 15. Juni 1924 (Nr. 138).
  4. Ploen (Heinrich), D. Streit um d. Dassower See u. d. Barbarossa-Urk. Schönberg (Lehmann u. Bernhard) [1924]. 30 S. 8 °. - Nochmals d. Barbarossa - Urk.: Mitt. f. d. Fürst. Ratzeburg 6. Jahrg., S. 19 - 22.
  5. Siegismund (Werner), D. Stadt Grabow in M. - Schwerin. Ein Führer. Grabow (Heinemann) [1924]. 120 S. 8 °.
  6. Warncke (J.), Grenzstreitigkeiten an der Wakenitz bei Lenschow: Mitt. f. d. Fürst. Ratzeburg 6 (1924), S. 14 - 15.
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  1. Lenschow (W.), Die Baugesch. d. Kirche zu Lübsee [bei Rehna]: Mitt. f. d. Fürst. Ratzeburg 5, S. 34 - 37.
  2. Vitense (Otto). Ludwigslust: M. Nachr. 27. Jan. 1924 (Nr. 23).
  3. Endler, Der Sturm auf Mirow (1842): Landesztg. 1. März 1923.
  4. Meyer (Ulrich), Wandern u. Werden. Erinnerungen aus d. Leben eines deutsch. Buchhändlers. 1. Teil: Der Meister u. sein Schüler. Fröhl. Erinnerungen aus Fritz Reuters Stadt [Neubrandenburg]. Berlin (Zillessen) [1924]. 240 S. 8 °.
  5. Wie sah d. Pampower Gem. vor 220 Jahren aus?: Pamp. Kirchenbote Nr. 1 (1923), S. 2 - 4. - Nach Beichtk. - Verz. von 1704.
  6. Rehm (F.), Von dei oll Kirch [in Pampow]: Pamp. Kirchenbote Nr. 1 (1923), S. 1 - 2.
  7. Brückner, D. Ratzeburger Dom, ein Denkm. aus großer deutscher Zeit: Heimatkal. f. d. Fürst. Ratz. 1924, 10 S.
  8. Dragendorff (E.), D. Ehrenbürger d. Stadt Rostock: Beitr. z. Gesch. d. St. Rostock 12, S. 42 - 46.
  9. Krause (L.), D. Greif an d. Rostocker Kriegsschiffen im Jahre 1312: Beitr. z. Gesch. d. St. Rostock 12, S. 56 - 57.
  10. Berringer (G. W.), Zum Umbau d. Hauses Neuer Markt 3: Beitr. z. Gesch. d. St. Rostock 12, S. 62 - 63.
  11. Claussen (Bruno), Ludwig Dietz u. sein Ordinarius ecclesie Swerinensis 1519: Beitr. z. Gesch. d. St. Rostock 12, S. 57 - 59.
  12. Dugge (Carl), Ein Rostocker Verfertiger chirurgischer Instrumente vor 100 Jahren: Beitr. z. Gesch. d. St. Rostock 12, S. 36 - 41.
  13. Kohfeldt (Gustav), Aus d. Gesch. älterer Rostocker Vereine u. Gesellschaften; 2. Die Philomathische Ges.: Beitr. z. Gesch. d. St. Rostock 12, S. 17 - 35.
  14. Haupt (R.), Der Taufgrapen d. Schönberger Kirche: Mitt. f. d. Fürst. Ratzeburg 5, S. 47.
  15. Schwerin i. M., die Stadt d. Seen u. Wälder. Mit Stadtplan, Karte d. Umgebung, Sonderkarten. Schwerin (Verkehrsverein) [1924].
  16. Josephi (Walter), Das Schweriner Schloß (M. Bilderhefte, Heft II). Rostock (Hinstorff) [1924]. 22 S. 8 °.
  17. Stuhr, Die Burgstr. (heutige Schloßstr.) u. der Burggraben in Schwerin gegen Ende des 18.Jahrhs.: Jahrb. f. m. Gesch. 87, S. 107 - 114.
  18. A. D., D. Alte Palais in Schwerin: M. Nachr. 20. Nov. 1923 (Nr. 270).
  19. Unsere St. Paulskirche [in Schwerin]: Paulsbote 2. Jahrg., S. 25 - 27, 29 - 32, 33 - 35.
  20. Spangenberg (Irmgard), Kleinstadt - Originale [aus Schwerin]: M. Nachr. 18. Mai 1924 (Nr. 116). Rost. Anz. 15. Juni 1924 (Nr. 138).
  21. Krause (L.), D. alten Warnow - Mündungen u. d. urspr. Rostocker Hafen zu Warnemünde: Beitr. z. Gesch. d. St. Rostock 12, S. 1 - 16.
  22. Josephi (W.), D. Haus d. Kaufmanns - Compagnie in Wismar: Rost. Anz. 22. Juli 1924 (Nr. 169).
  23. Vitense (Otto), Wittenburg: M. Nachr. 6. April 1924 (Nr. 82).
  24. Reinke (J.), Ziethen: Mitt. f. d. Fürst. Ratzeburg 5, S. 42 - 43.
  25. Schmidt, Die Kirche zu Ziethen: Mitt. f. d. Fürst. Ratzeburg 5, S. 49 - 54.
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Universitätsgeschichte.

  1. Zu Schäfer (Ernst), Register z. Matr. d. Univ. Rostock. Schwerin (Bärensprung) 1919. 1922.
    Bespr. von Rudolf Häpke in Hans. Gesch. - Bl. 48 (1923), S. 160; von G. Kohfeldt in Beitr. z. Gesch. d. St. Rostock 12, S. 61 - 62.

Kunst und Kunstgewerbe.

  1. Pries (Joh. Friedr.), D. Baumeister M.'s u. ihre Werke: Zeitschr. Mecklb. 19. Jahrg., S. 1 - 20.
  2. Müller (Jenny), D. m. Stadttore. Rost. Diss. (Auszug). Rostock (Adler) 1923. 2 S. 8 °.
  3. Gehrig (Oscar), D. Schloß zu Güstrow. Ein Hauptwerk d. Renaissance in Deutschl. 2. Aufl. Güstrow (Block) [1924]. 8 S. 4 °.
       Bespr. in Deutsche Rundschau 196. Bd., S. 333.
  4. Josephi, Aus d. Carl Malchin - Gedächtnis - Ausstellung: M. Ztg. 14. Juli 1923 (Nr. 162).
  5. Witte (Hans), Ratzeburg in d. Urkundenausstellung d. Neustrelitzer Landesmuseums: Mitt. f. d. Fürst Ratzeburg 6 (1924), S. 9 - 10.
  6. Tank (Helene), Gesch. d. Schweriner Hoftheaters 1836 - 1855: Jahrb. f. m. Gesch. 87, S. 71 - 106.
  7. Hintze (Erwin), Norddeutsche Zinngießer (die deutsch. Zinngießer u. ihre Marken Bd. III). Leipzig (Hiersemann) 1923. XII u. 544 S. Gr. 8 °. - Zinngießer von Ost- u. Westpreußen, Pommern, Mecklenburg, Schleswig - Holstein, der Hansestädte Hamburg u. Lübeck, der an der Elbmündung gelegenen Ortschaften u. des nördl. Teiles der Prov. Brandenburg.

Siegelkunde.

  1. Karbe (W.), D. Reitersiegel Heinrichs d. Löwen: Mitt. f. d. Fürst. Ratzeburg 6. Jahrg., S. 17 - 19.

Kriegs- und Militärgeschichte.

  1. Tessin (Georg), Gesch. d. m. Militärwesens 1648 - 1718. Rost. Diss. (Auszug). Rostock (Winterberg) 1922. 2 S. 8 °.
  2. Endler (C. A.), D. Strelitzer Batl. mit Napoleon in Rußland 1812. Schönberg (Lehmann u. Bernhard) [1923]. 16 S. 8 °.
       Bespr. von Fr. Buddin im Schönberger Tageblatt vom 14. Dez. 1923; desgl. Mitt. f. d. Fürst. Ratzeburg 6. Jahrg. (1924), S. 11.
  3. Kriegsgesch. d. Großh. M. Füsilier - Rgts. Nr. 90 Kaiser Wilhelm 1914 - 1918. Heft 2 u. 3. S. 99 - 285. Mit Anl. Stolp (Delmanzo) 1923 - 24.
  4. Hoffmann (Rudolf), Siebzehn Monate beim Inf. - Rgt. Nr. 463 [Anf. 1917 aus einem Bremer, einem Hamburger u. einem M. Batl. zusammengestellt]. Bremen (Leuwer) [1924]. 35 S. 8 °.
  5. v. Larisch (Heribert), D. 2. Großh. M. Dragoner - Rgt. Nr. 18 im Weltkriege 1914 - 1918 (Erinn.- Blätter deutscher Regimenter Bd. 102). Oldenburg (Stalling) 1924. 256 S. Gr. 8 °.
  6. Reifferscheid (H.), Das Art.-Denkmal im Schloßgarten: M. Ztg. 4. Juli 1923 (Nr. 153).
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Verfassung, Verwaltung, Recht.

  1. Vom alten m. Landtag (nach handschr. Aufz. des Bgm. Otto Piper zu Penzlin): M. Nachr. 3. Febr. 1924 (Nr. 29).
  2. v Arnswaldt u. v. Arenstorff, Die Organisation d. Staatsforsten: Denkschr. d. Ver. m. Forstm. z. 50jähr. Best. 1923, S. 51 - 55.
  3. v. Blücher, Erbpacht oder freies Eigentum? M. Nachr. 28. Mai 1924 (Nr. 124).
  4. Hagenkötter, D. Weinkauf im Lande Ratzeburg: Mitt. f. d. Fürst. Ratzeburg 6. Jahrg., S. 22 - 28.
  5. v. Buchka, Die Beitragspflicht d. Patrone u. d. Eingepfarrten zu kirchl. Bauten in M. - Schwerin nach heutigem Recht: M. Nachr. 14. Juli 1923 (Nr. 160).

Literatur.

  1. Stuhr, Die gesch. u. landeskundl. Lit. M.'s 1922 - 1923: Jahrb. f. m. Gesch. 87, S. 115 - 127.
  2. Kruse (Erich), Dialektgeographie von Südmecklenburg u. d. angrenz. Elbmarschen Brandenburgs u. Hannovers. Rost. Diss. (Auszug). Halle (Waisenhaus) 1923. 4 S. 8 °.
  3. Gehl (Walther), Metrik d. Redentiner Osterspiels. Rost. Diss. (Auszug). Rostock (Winterberg) 1923. 2 S. 8 °.
  4. Zu Claußen (Bruno), Rostocker niederdeutsches Liederbuch vom Jahre 1478. Rostock (Hinstorff) 1919.
       Bespr. im Braunschweig. Magazin 1921, S. 10 - 11.
  5. Graap, Ein Beitr. z. Gesch. d. plattdeutschen Predigt: Mitt. f. d. Fürst Ratzeburg 5, S. 54 - 57.
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Alphabetisches Verzeichnis.


A rbeitslosigkeit 83. 84.
Art.-Rgt. 60: 134.
Ausstellungen 124. 125.

B äk 90.
Barbarossa-Urk. 92.
Bard, Paul 26.
Basedow 5. 6.
Bassewitz-Lewetzow, Carl Graf 27.
Bauernhaus 68.
Beltz, Professor 28.
v. Blücher, Fürst 29.
Blücher, Evelin Fürstin 30.
Blumenhagen 10. 11.
Bramow 7. 8.
Brombeergewächse 61.
Brückner, Familie 31.
Brusttuch 73.

C ecilie, Kronprinzessin 24.
Chronologie 55.
Crivitz 91.

D assower See 92.
Dialekte 141.
Dietz, Ludwig 105.
Domänen, Strel. 20.
Dorothea Sophia, Herzogin 21.
Dragoner-Rgt. 18: 133.

E ggers, Friedrich 32.
Einkopf, Familie 54.
Ellmenreich, Franziska 33.
Erbpacht 137.

F amiliengeschichte 25 ff.
Faust, Familie 54.
Feldberg 3. 14.
Fischerei 78. 79.
Flurnamen 63. 64.
Forsten 75. 76. 136.
Fürstenhaus 21-24.
Füsilier-Rgt. 90: 131.

G endarmerie 16. 17.
Geschichte 12-20.
Gewerbe 85. 86.
Giese, Adolf 34.
Grabow 93.
Gustav Adolf, Kg. v. Schweden 13.
Güstrow, Schloß 123.

H ahn. Karl Friedrich Graf 35.
Hansa 12.
Haussegen 72.
Hegermann, Familie 36.
Heimatfest 74.
Heinrich d. Löwe, Herzog 128.
Herzberg, Familie 54.
Hexen 70. 71.
Horn, Familie 37.
Hornissen 59.

J aeger, Familie 25.
Jagd 77.
Industrie, Ton-, 87.
Inf.-Rgt. 463: 132.
Johann Albrecht, Herzog 23.

K arten 1. 52. 53.
Kirchl. Bauten 139.
Klima 57.
Kriegerdenkmal 134.
Kriegs- u. Mil.-Geschichte 13. 14. 18. 129-134.
Kulturgeschichte 65 ff.
Kunst 121 ff.

L andeskunde 56-64.
Landgendarmerie, Strel. 16. 17.
Landtag 135.
Landwirtschaft 80-83. 85.
Lechler, Familie- 54,
Lehmitz, Familie 54.
Lenschow 94.
v. Levezow, Ulrike 38.
Literatur 140 ff.
Loccenius, Familie 39.
Lübeck, Streit mit - um die Lübecker Bucht u. den Dassower See 78. 79. 92.

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Lübecker Bucht 78. 79.
Lübsee [bei Rehna] 95.
Luckwaldt, Familie 39.
Ludwigslust 96.

M alchin, Carl 124.
Mansfeld 52.
Martius, Friedrich 40.
M.-Schwerin, Fürstenhaus 23. 24.
M.-StreIitz 21. 22. 88.
   Finanzen 88.
   Fürstenhaus 21. 22.
v. Meerheimb, Frbr. 41.
Melanchthon 51.
Meliorationen 83.
Meyer, Ulrich 98.
Michaelis, Salomon 15.
Mirow 97.
v. Moltke, Familie 42-44.
   Feldmarschall 43.
   Generaloberst 44.
Mügge, Familie 54.
Muskulus, Familie 54.

N adelhölzer 60.
Naturschutz 62.
Neubrandenburg 98.
Neustrelitz, Museum 125.

O llrogge, Familie 45.
Ornithologie 58.
Ortsgeschichte 89-119.
v. der Osten, Familie 2.
Osterspiel, Redentiner 142.

P ampow 99. 100.
Parchim, Kegelgrab 9.
Personengeschichte 25 ff.
Piper, Otto 135.
v. Pressentin, Familie 46.

Q uellen 2.

R atzeburg, Bistum 125.
Ratzeburg, Fürstentum 63. 64. 70. 138.
   Flurnamen 63. 64.
   Hexen 70.
   Weinkauf 138.
Ratzeburg, Stadt, Dom 101.
Recht 157-139.
Redentiner Osterspiel 142.
Reichsgründung 19.
Retelsdorf 72.
Rethra 3-5.
Reuter, Fritz 47. 48. 98.
Rostock 57. 61. 86. 102-107. 115.
   Brombeergewächse 61.
   Ehrenbürger 102.
   Flagge 103.
   Hafen in Warnemünde 115.
   Klima 57.
   Neptunwerft 86.
   Vereine 107.

v. S chack, Familie 49.
Schönberg 108.
Schwerin 1. 109-114. 124. 126.
   Burgstraße 111.
   Karten 1. 109.
   Kleinstadtoriginale 114.
   Museum 124.
   Palais, Altes 112.
   Paulskirche 113.
   Schloß 110.
   Theater 126.
Siegelkunde 128.
Stadttore 122.
Stella, Tilemann 50-53.
Stralsund, Brombeergewächse 61.
Suckow, Familie 54.

T agelöhner 69.
Therese, Herzogin 22.
Thurn u. Taxis, Therese, Fürstin von, 22.

U niversität, Matrikel 120.
Urkunden 2. 92. 125.

V erfassung 135.
Verkehrswege 84.
Verwaltung 135. 136.
Volkskunde 65 ff.
Volkstracht 73.
Vorgeschichte 3-11.
Voß, Richard 23.

W akenitz 94.
Wappenkunde 54.
Warnemünde 115.
Warnow 115.
Weinkauf 138.
Wiechmann, Familie 54.
Wirtschaftsgeschichte 75 ff.
Wismar 116.
Wittenburg 117.

Z auberei 71.
Ziethen 118. 119.
Zinngießer 127.
Zoppot 24.
Zweibrücken 53.

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Anhang.

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Über die Familie Spiegelberg.

Sippenkundliche Untersuchungen

von

Dr. med. Rudolf Spiegelberg, Insel Poel i. Meckl.

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D ie Familienforschung gewinnt in den letzten Jahren zunehmend Boden im Bürgertum. Je mehr der egoistische Individualismus sich ausgelebt und ad absurdum geführt hat, je mehr andrerseits die Massenherrschaft das Bild unseres Staates zurzeit entstellt, um so mehr sieht der Einzelne sich wieder hingewiesen auf den eigentlichen Kern der menschlichen Gesellschaft, die blutsverwandte Sippe. Sie ist seine Unsterblichkeit: in ihr leben seine Wesenszüge durch Vererbung im getreuesten Abbild weiter fort bis in fernste Zeiten, nur in anderen Mischungen; auch die Seelenwerte, die ihn begeistern, finden den verwandtesten Boden in seinen Nachkommen, und keiner wird sein Andenken je mit solcher Liebe hochhalten wie seine Urenkel, wenn er dafür sorgt, daß sie etwas von ihm wissen!

Wer den früheren Generationen mit Eifer nachgeht dessen Blick erweitert sich rasch zum Interesse an der ganzen Geschichte der alten Zeiten. Mit stärkerem Mitgefühl, mit ganzem Herzen lebt er sie mit, wenn er seine Vorfahren darin verwoben weiß. Und umgekehrt, wer von vornherein historische Neigungen besitzt, der sollte doch nicht nur nach den allgemeinen Entwicklungszügen suchen, sondern auch die Bausteine, die sein eigenstes Erbwesen bilden, genetisch zu erforschen suchen! Kulturgeschichte und Familienforschung sollten Hand in Hand gehen, denn sie stehen in Wechselwirkung miteinander. Auch die Geschicke privater Familien sind Geschichte. Es sei darum gestattet, in den Meckl. Jahrbüchern eine Untersuchung über eine mecklenburgische Familie zu liefern.

Gleichzeitig wird hiermit erstrebt, eine Anregung zu geben, in der Familienforschung über die bloße Sammlung von Daten und persönlichen Erlebnissen hinauszukommen. Sie hätten freilich meist nur ein privates Interesse. Die Krönung dieser als Unterlage natürlich unentbehrlichen Arbeit soll aber sein, allgemeine Gesetzmäßigkeiten, statistische Ergebnisse, große Entwicklungszüge herauszuschälen, die der soziologischen Wissenschaft als Material dienen können.

Die Gesellschaftskunde steckt noch in den Kinderschuhen. Nicht mit spekulativen Deduktionen ist sie zu fördern, sondern induktiv muß sie aus vielen einzelnen Beobachtungen ihre Gesetze ableiten. Die Entwicklung der Gesellschaft zu untersuchen, ist auch eine histo-

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rische Aufgabe. Oder vielmehr, es gilt hier, das durch geschichtliche Forschung gereinigte Material nach biologischen Gesichtspunkten zu bearbeiten. Hierzu kann auch der bürgerliche Familienforscher sein Scherflein beitragen. Erstrebenswert ist die Veröffentlichung zahlreicher solcher Familienanalysen aus den verschiedensten Kreisen. Eine zusammenfassende Bearbeitung derselben würde dann weitere Gesetzmäßigkeiten höherer Ordnung gewinnen lassen.

Den Namen Spiegelberg leitet Grimms Wörterbuch ab von specula (Warte zum Spähen); es ist also "ein Berg, der eine Warte trägt". Die Mystiker vergeistigten den Wortsinn und legten die Möglichkeit hinein, die göttliche Wahrheit zu schauen. Gern nehmen wir ihren Vers zum Leitspruch:

"speculieren ist min werc,
dâvon heiz ich von Spiegelberc." (Syon 31.) -

Die Familie Spiegelberg ist in Mecklenburg seit 1586 nachzuweisen; drei Viertel ihrer sicher festgestellten Mitglieder, nämlich 123 von 163 sind hier geboren.

Vorher lebte der Stamm zu Strasburg i. Uck. Die sichere Geschlechterfolge geht zurück bis Paschen Spiegelberg, der 1500 bis 1540 geboren und Ratsherr zu Strasburg war. Vor ihm finden sich:

1515 Joachim Speghelbergh de Straceborch Caminens. (d. h. im Bistum Kammin), zu Greifswald immatrikuliert.
1328 Nikolaus Spegelberch, vir honestus, Ratsherr zu Strasburg, Zeuge bei einer Urkunde (Cod. Dipl. Brand. I, 21, S. 146).

Nun sind diese beiden zwar nicht ohne weiteres für direkte Vorfahren zu erklären, aber ihr Vorkommen läßt doch wohl den Schluß zu, daß die Familie als Ratsgeschlecht schon seit etwa 1300 in Strasburg gelebt hat, wie es auch späterhin der Fall war.

10 1/2 km nordöstlich von Strasburg liegt ein Dorf Spiegelberg, dessen Name wohl sicher eine Beziehung zu der Strasburger Familie hat. Urkundlich erwähnt wird das Dorf erst 1536, und zwar als wüste Feldmark mit der Dorfstelle. Das Landbuch Karls IV. nennt es 1375 nicht, weil es wohl damals schon wüst lag infolge der Wirren nach dem Aussterben der Askanier, die ja dem Dreißigjährigen Kriege nichts nachgaben. Augenscheinlich war es ein Kolonistendorf, das wie die ganze nördliche Uckermark in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts besiedelt wurde. Nach Ohles anschaulicher Darstellung über "Die Besiedlung der Uckermark . . ." 1 ) kamen die Kolonisten von der Altmark, der Harz-


1) Mitt. d. Uckermärk. Mus. - u. Geschichts - Vereins Bd. V, H. 2.
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gegend und weiter westlich her, zum Teil auf dem Wege durch das Land Stargard.

Die geographische Lage des Dorfes bietet zu dem Namen Spiegelberg = Wartberg keinen Anlaß, auch in seiner Nähe findet sich kein hervorragender Berg. Dann bleiben zwei Möglichkeiten:

Entweder haben die ersten Ansiedler den Ort nach ihrer alten Heimat benannt. Oder ein adeliger Lokator bzw. Grundherr hat dem Dorfe den Namen seiner Familie gegeben, wie Bruns - Wüstefeld 2 ) es gerade im damals pommerischen, nördlichsten Teil für häufig erklärt.

In beiden Fällen weist der Name nach der altsächsischen Grafschaft Spiegelberg hin, die zwischen Hameln und Hildesheim lag. 1226 wurde diese Grafschaft von schweren Kämpfen heimgesucht und ging dabei sogar der Stammburg dauernd verlustig 3 ). Eine Abwanderung von Volk oder Herren ins neue Kolonialgebiet wäre damals besonders gut denkbar.

Vermutlich sind die Grafen Spiegelberg, die 1229 - 1284 in Mecklenburg und Pommern vorkommen (cf. Meckl. u. Pomm. Urk. - Bb.), Abzweigungen des altsächsischen Geschlechtes. Ein Graf Nikolaus Spiegelberg wird 1283 Verwandter des pommerschen Herzogs genannt; da liegt die Vermutung nahe, daß die Familie von dem ihr verbundenen Herzog mit Land in der Nord - Uckermark belehnt wurde und hier einen Ort ihres Namens gründete.

Ein Dorfbewohner, der um oder vor 1300 nach Strasburg zog, erhielt dann hier nach seiner Herkunft den Zunamen Spiegelberg; viele Familiennamen sind ja so entstanden.

Alle weiteren Kombinationen, die noch möglich sind, schweben zu sehr in der Luft, als daß sie hier ausgeführt werden dürften. Schließlich muß man auch sagen, wie nur immer die Vorzeit unserer Familie gewesen sei, es war eine völlig andere Umwelt, aus der sie kam. Ihr städtisches Leben in den führenden Kreisen des Bürgertums begann jedenfalls erst in Strasburg, spätestens um 1500, wahrscheinlich um 1300. Erst von hier an tritt sie als eine neue Einheit auf.

In Strasburg i. Uck. ist die Familie gemäß Seite 45 nach 1568 im 16. Jahrhundert noch in 5 verschiedenen Ackerbürgern, im 17. Jahrhundert in mindestens 5 weiteren Männern nachweisbar, von denen Andreas Sp. um 1633 Bürgermeister war. 1725 und 1733 kommt endlich ein Apotheker Johann Friedrich Sp. dort vor.


2) "Die Uckermark in slav. Zeit", Prenzlau 1919, S. 200 - 203.
3) Vgl. G. Schnath, Die Herrschaften Everstein, Homburg und Spiegelberg, Göttingen 1922.
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Die Seite 46 zeigt ferner, daß auch im benachbarten Vorpommern, Mecklenburg und Brandenburg früher mehrere Spiegelbergs überliefert sind, bei denen ein verwandtschaftlicher Zusammenhang mit dem Strasburger Stamm nahe liegt. So auffällig diese Zusammendrängung des Namens und die Häufigkeit von Akademikern (mindestens 6 Pastoren am Ende des 16. Jahrhunderts) auch ist, eine bestimmte Zuordnung ist noch weit weniger möglich als in Strasburg.

Die sichere Stammfolge knüpft, wie schon erwähnt, an Paschen Sp., Ratsherrn zu Strasburg, an. Sein Sohn Nikolaus zog nach Friedland i. Meckl., wo ihm 1586 eine Tochter geboren wurde und wo er 1603 Steuern bezahlte, seine Witwe 1618. (Vielleicht war der Ewald Spiegelberch, der 1560 Landbede in Friedland zahlte, sein Verwandter, dem Nikolaus folgte.)

In Friedland lebte der Hauptstamm in 9 Generationen fast 3 Jahrhunderte lang bis 1857. Beinahe ein Drittel (52 von 163) seiner Kinder sind dort geboren.

Die Verschwägerung mit andern Ratsgeschlechtern beleuchtet Tafel 4: Von 18 Bürgermeistern und 16 Ratsherren der Stadt im 17. und 18. Jahrhundert ließ sich der verwandtschaftliche Zusammenhang aufdecken, nur 6 Bürgermeister im 17. und 3 im 18. Jahrhundert waren außer diesen noch im Amte. Daß die Familie Spiegelberg die Mitte bildet, ist dadurch gerechtfertigt, daß sie mit 4 Bürgermeistern und 4 Ratsherren die Höchstzahl erreicht, der nur die Pieselers mit 4 Bürgermeistern und 3 Ratsherren sowie die Berlins mit 3 Bürgermeistern von 1782 - 1874 nahe kommen. Während zweier Jahrhunderte saßen Spiegelbergs im Rate, im Dreißigjährigen, Nordischen, Siebenjährigen und Napoleonischen Kriege standen sie an der Spitze der Stadt.

Freilich erhebt Tafel 4 noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern stellt nur einen ersten Hinweis dar. Das reiche historische Material der früher bedeutenden Stadt Friedland ist noch viel zu wenig beachtet und verdiente eine moderne Bearbeitung 4 ). Wahrscheinlich ist im engen Raume Friedlands die Durchflechtung der Ratsfamilien noch stärker und Heirat von Blutsverwandten, wenn auch entfernten Grades, häufiger gewesen, als


4) Von Gustav Oelgarte erschienen eine Reihe von Aufsätzen "Zur Geschichte Friedlands" in der Friedländer Zeitung 1898, 1903 und 1905. Besonders hervorzuheben sind die Auszüge aus dem Bürgerbuche von 1703 - 1799 über die Veränderungen im Rate (ebd. 1898) sowie die Zusammenstellung der "Bürgermeister von Friedland" (ebd. 1905, Nr. 7). Bei der schweren Zugänglichkeit solcher alten Tageszeitungen gleichen diese Arbeiten leider vergrabenen Schätzen.
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Tafel 6 erkennen läßt. Die Kirchenbücher sind leider erst von 1705 bzw. 1712 an erhalten und zunächst noch mangelhaft, so daß die weiblichen Blutslinien nicht weit genug zurückzuverfolgen sind. Nur die konstanten wechselseitigen Patenschaften bei mehreren Kindern derselben Ehen lassen noch mehr Blutsverwandtschaften vermuten. (Vgl. auch S. 10.)

Bis zur V. Generation fehlen noch manche Daten von den Seitengliedern, gänzlich ermangeln sie von deren Nachkommen. Erst von Gen. VI ab konnte die Forschung auch in allen Seitenzweigen fast restlos bis zur Gegenwart durchgeführt werden, wie die Stammtafel in Anlage 1 - 3 zeigt. Die statistische und gesellschaftsbiologische Analyse, deren Ergebnisse nunmehr folgen, ist darum meist auf Gen. VI - XII beschränkt worden.

Die erste Quelle war eine Familiengeschichte, die Pastor Johannes Sp., † 1765 (VI 3), hinterließ. Ihre Angaben wurden fast sämtlich geprüft an den Kirchenbüchern, Ökonomieregistern, Steuerlisten u. a. Archivakten zu Schwerin, Neustrelitz und Friedland, die auch das Material für die folgenden Generationen lieferten. Ferner Krügers Pastorenregister im Meckl. Jahrb. Bd. 69. Außer in der jüngsten Zeit sind immer, wo nur möglich, die Kirchenbücher eingesehen worden.

In der Stammtafel sind zwecks Raumersparnis nur die Jahreszahlen gedruckt. Eine Zusammenstellung der genauen Daten und sonstigen Angaben erscheint 1924 im Mecklenburgischen Bande des Deutschen Geschlechterbuches.

A. Statistischer Teil.
Übersicht der geborenen Spiegelbergs:
Übersicht der geborenen Spiegelbergs
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Die Entwicklung und hoffentlich auch die Kopfzahl von Gen. XII ist noch nicht abgeschlossen.

Die gesamte Zahl der Geburten steigt ziemlich proportional zur Zahl der verheirateten Männer an, fällt aber von Gen. X zu XI plötzlich auf die Hälfte ab.

Die männlichen Geburten überwiegen die weiblichen übernormal, und zwar fast in allen Generationen, am meisten gerade in Gen. X vor der Krisis. In den Unterabteilungen herrschen bei beiden Geschlechtern die gleichen Proportionen: Etwa die Hälfte heiratet, ein Viertel stirbt bis zum 20. Jahr, das letzte Viertel wird älter als 20 Jahre, bleibt aber ledig. Einzelheiten folgen unten.

Zwillinge wurden nur einmal geboren in der Ehe von IX 36; daselbst auch totgeborene Drillinge, die aber außer Betracht blieben. (Auch das 1762 totgeborene Kind von VII 1und der 1783 totgeborene Sohn von VIII 1 wurden nicht mit gezählt.

Die Sterblichkeit der Säuglinge, die anderswo meist viele Opfer gefordert hat und wohl auf jeden Ahnenforscher beim Durchsehen der Kirchenbücher starken Eindruck macht, war bei unserm Stamm nur in 3 Ehen von 14, 12 und 4 Kindern hoch (vgl. dazu S. 23), sonst auffällig gering. Es starben im 1. Lebensjahre:

Tabellarische Übersicht Sterblichkeit der Säuglinge

Der hohe Prozentsatz in Gen. XI ist die Folge der "modernen" künstlichen Ernährung. Das Leben des Flaschenkindes ist ja zehnmal so gefährdet wie das des Brustkindes!

Folgenschwerer und auch zahlenmäßig stärker tritt die Sterblichkeit im Kleinkindes - und Jünglingsalter hervor.

Es starben :

Tabellarische Übersicht Sterblichkeit vom vollendeten 1. bis 20. Lebensjahre
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Daß die absolut und relativ besonders hohe Sterbezahl in Gen. IX auf konstitutionelle Faktoren hinweist, wird bei der Untersuchung des Aussterbens des Friedländer Astes S. 21 näher dargelegt werden.

Die Sterblichkeit des frühen Mannesalters, d. h. im 3. Jahrzehnt, ist wohl die tragischste von allen. Vollentwickelte Männer, die in einfacheren Ständen bereits zur Ehe geschritten wären, überrascht in der zu langen Berufsausbildung unserer Kreise der Tod. Nicht nur die Opfer der Eltern und die erarbeiteten Kenntnisse werden damit nutzlos, auch die natürliche Bestimmung des Mannes zum Familienvater bleibt nun schuldlos unerfüllt. So starben 1 Assessor, 1 Referendar, 4 Kandidaten und 6 Kaufleute, und zwar

in Gen. VI und VII je einer,
in Gen. IX und X 4 bzw. 6 Männer!

Von 75 männlichen Geburten der VI. - XI. Generation im ganzen 12 Männer = 16%.

Die nächste Gruppe der ledigen Männer über 30 Jahre hat manches mit der vorigen gemeinsam; auch sie bleiben biologisch fruchtlos und sind verdorrtes Holz am Stamme, aber nicht durch ein tragisches Schicksal, sondern durch eigenen "bösen" Willen.

Erfreulicherweise ist der familienscheue alternde Junggeselle in unserer Familie erst eine späte Erscheinung. 3 Männer der VIII. Gen. im 18. Jahrhundert müssen außer Betracht bleiben, da von ihnen nichts weiter zu ermitteln war als bei zweien noch die Immatrikulation auf der Universität, beim dritten die kurze Notiz von Patenschaft. Sonst gab es bis 1870 keinen ledigen Spiegelberg über 30 Jahre! Erst dann treten die Hagestolze auf, und zwar gleich 5 auf einmal gegenüber 8 Verheirateten in Gen. X, endlich in Gen. XI gegenüber 4 Ehemännern noch 2 Ledige, bei denen aber hoffentlich Hopfen und Malz noch nicht ganz verloren sind.

Die 5 Gestorbenen erreichten nur ein Lebensalter von 33 - 37 - 44 - 53 - 72 Jahren, also im Durchschnitt 48 Jahre, d. i. 15 Jahre unter dem Durchschnittsalter der Verheirateten. Mögen die Junggesellen die Mahnung dieser Zahlen beherzigen!

Das Sterbealter von 30 Verheirateten in Gen. VI bis X war durchschnittlich mindestens 63 Jahre; bei einem ist das Todesdatum unbekannt. 12 wurden über 70 Jahre alt, davon einer 81 3/4 Jahre.

Die Eheschließungen betrugen, wie die Tafel auf S. 7 zeigt, nahezu die Hälfte, nämlich 35 von 75 männlichen Geburten.

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Das Heiratsalter war im Durchschnitt

Tabellarische Übersicht Heiratsalter

Das frühe Heiratsalter der XI. Generation ist um so bemerkenswerter, als durch den Weltkrieg eher eine Verzögerung der Selbständigkeit zu erwarten gewesen wäre.

Die früheste Ehe schloß IX 32 mit höchstens 22 Jahren, die späteste X 14 mit 58 Jahren.

Geschieden wurde keine Ehe.

5 von den 31 Männern in Gen. VI - X heirateten als Witwer noch einmal, annähernd in jeder Generation einer, das ist kein hoher Prozentsatz im Vergleich mit anderen Familien. Die Ursache ist wohl das späte Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung. Abgesehen von den 5 Wiedervermählten überlebten nur noch 3 Männer ihre Frauen, 22 starben vor ihrer Gattin (in einer Ehe leben noch beide Gatten).

Ehen mit blutsverwandten Frauen schlossen 3 Männer:

1. Der Pastor zu Schwichtenberg (VIII 4) heiratete nach dem damaligen Brauche die Tochter seines Vorgängers Genzmer, der wiederum mit der Tochter (VII 15) seines Vorgängers Johannes Sp. vermählt gewesen war; es waren also Vetter und Base II. Grades.

2. Robert Sp. (X 1) heiratete zuerst seine Base I. Grades mütterlicherseits, dann seine Base II. Grades väterlicherseits. In beiden Ehen hatte er zu seinem Schmerze keine Kinder.

3. Von Joh. Frdr. Sp. (VIII 2) läßt Tafel 4 erkennen, daß er seine Base III. Grades heimführte.

Vermutlich wurden aber im engen Raume Friedlands weit mehr Verwandtenehen geschlossen, wenn auch in entferntem Grade. Vgl. S. 6. Die drei weiblichen Pippows auf Tafel 4 sind wahrscheinlich eng miteinander verwandt, da sich nur eine Familie Pippow 1642 - 1752 in Friedland findet.

Die Kinderzahl betrug in den Ehen

Tabellarische Übersicht Kinderzahl in den Ehen
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Wieder tritt ein auffälliger Gegensatz der X. Generation zu den älteren hervor.

Die Kinderzahl steht in klarer Abhängigkeit vom Heiratsalter des Mannes:

Von 17 Männern in Gen. VI - X, die bis zum 32. Jahre inkl. (dem Durchschnittsalter) heirateten, hatten 12 Männer 4 und mehr Kinder, 5 waren kinderarm; von 13 Heiratenden über 32 Jahre wurden nur 4 kinderreich, 9 kinderarm.

Also: von den Jüngeren wurden über 2/3 kinderreich,
      von den Älteren        noch nicht 1/3!

(X 1 mußte außer Betracht bleiben.)

Man möchte annehmen, daß das Heiratsalter der Frau noch mehr Bedeutung für die Kinderzahl hat. Dies ist aber in unserem Falle durchaus nicht so:

Das Heiratsalter ist von 30 angeheirateten, einschließlich der zweiten Frauen in Gen. VII - X, zu berechnen; nur bei der Frau von X 14 sowie bei der ersten von X 1 ist es unbekannt (beide waren kinderlos, vermutlich heiratete jene später, diese früher). In jeder einzelnen Generation betrug es durchschnittlich 24 - 25 - 23 1/2 - 27 1/2 Jahre, im Durchschnitt aller 25 Jahre.

Von 20 Frauen des Heiratsalters bis 25 Jahren einschl.

wurden 10 Frauen kinderreich, 10 kinderarm,

von 10 Heiratenden mit 26 und mehr Jahren

wurden 4 Frauen kinderreich, 6 kinderarm.

Von 5 Frauen der letzten Abteilung, die im 4. Jahrzehnt (mit 32 bis 37 Jahren) heirateten, gebaren 2 noch je 5 Kinder.

In den beiden Gruppen der früh und spät heiratenden Frauen war also der Unterschied im Kinderreichtum nur unerheblich, jedenfalls weit geringer als bei den Männern. Die Kinderzahl hängt demnach in normalen Verhältnissen nicht in erster Linie vom Heiratsalter der Mutter ab, sondern von dem des Vaters!

Zwei extreme Beispiele: Die bei der Hochzeit 23jährige Frau des 43jährigen Hofrats Peter Paschen Sp. (VII 3) bekam nur 2 Kinder, die 34jährige zweite Frau des 30jährigen Pastors Joh. Joach. Daniel Sp. (VIII 1) gab noch 5 Kindern das Leben.

Die Fruchtbarkeit normaler Frauen bleibt mindestens bis zur Mitte des 4. Jahrzehnts ziemlich die gleiche, auch wenn sie bei später Eheschließung lange schlummern mußte; oft ist sie in den dreißiger Jahren größer als am Anfang der zwanziger. Der Mann und sein Heiratsalter gibt in der Regel den Ausschlag, in welchem Maße ihre latente Zeugungskraft zur Erfüllung gelangt.

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Diese scheinbar einseitige Behauptung bedarf noch eines ergänzenden statistischen Beleges: Das Gebäralter ist von 31 Frauen in Gen.VI - X bei 124 Kindern bekannt; es wurden geboren:

von Müttern mit 18-24 Jahren 21 Kinder,
25-29 Jahren 37 Kinder,
30-34 Jahren 37 Kinder,
35-39 Jahren 21 Kinder,
40-45 Jahren 8 Kinder.

Bei 66 von 124 Geburten war die Mutter also 30 Jahre und darüber alt. In den heutigen kinderarmen Ehen pflegen freilich die meisten Kinder nur in den ersten Jahren nach der Hochzeit geboren zu werden. Naturgemäß ist aber häufige Mutterschaft auch in späteren Jahren!

Natürlich reichen die kleinen Zahlen dieser einen Untersuchung nicht aus, um schon endgültige Gesetze darauf zu gründen. Größere Statistiken nennen im Gegenteil das Heiratsalter der Frau ausschlaggebend für die Kinderzahl. Die vorliegende Arbeit hat vielleicht den Vorteil, daß sie sich auf ein weit homogeneres Material stützen kann. Allgemeine Statistiken sind wohl viel mehr zusammengewürfelt; auch darf in den letzten Jahrzehnten unter dem Zeichen der Kinderscheu meist kein normaler Kindersegen vorausgesetzt werden. Gewiß stehen durchschnittlich die Heiratsalter beider Geschlechter in Proportion zueinander, man könnte es darum beliebig finden, welches von beiden man zur Kinderzahl in Beziehung setzen will. Das Heiratsalter des Mannes weist aber die größere Variationsbreite auf, und vor allem ist doch der aktivere Teil in erster Linie zu berücksichtigen. Vielleicht liegen auf den höheren sozialen Stufen differenziertere biologische Verhältnisse vor, die das Geschlechtsleben gerade des Mannes im Wechsel der Jahre ungleicher gestalten, als eine rein "zoologische" (sit venia verbo!) Auffassung bisher meinte. Gerade dann wären für diese Frage weitere Familienanalysen recht erwünscht.

Werfen wir zum Vergleich noch einen kurzen Blick auf die weiblichen geborenen Spiegelbergs. Ihre Bedeutung für das Wachstum des Stammes ist geringer, da sie ja nicht dem eigenen Baum Frucht bringen. Ihre Kinder bleiben außer Betracht; uneheliche waren nicht festzustellen.

Die Säuglingssterblichkeit war die gleiche von 9 % wie bei den Knaben, nämlich 6 von 65 weiblichen Geburten gegenüber 7 von 80 männlichen in Gen. VI - XII.

Auch im weiteren Verlaufe des ersten Jahrzehnts und bis zum Ende des zweiten starben nach ziemlich gleichem Prozentsatz in Gen. VI - XI: 11 von 61 Mädchen = 18 % und 11 von 75 Knaben = 15 %. (VII 19 und 20 müssen außer Betracht bleiben.)

So schieden in beiden Geschlechtern bis zum 20. Jahre ein Viertel aller Geburten aus. Der Rest der Frauen teilt sich ebenso wie die Männer: Etwa ein weiteres Viertel starb unvermählt, die Hälfte aller heiratete.

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Den 15 früh gestorbenen Mädchen sind noch 5 weitere anzureihen, die mit 21 - 25 Jahren starben, entsprechend den 12 Männern, die im 3. Jahrzehnt starben.

Danach sind noch 10 Mädchen in Gen. VI - XI übrig, die über 30 Jahre alt wurden und nicht heirateten, und zwar

Tabellarische Übersicht nicht verheiratete Mädchen

Die leidige Zeitströmung der Ehescheu zog also auch die Frauen in Mitleidenschaft. Das Sterbealter von 6 ledigen Frauen (die 4 andern leben) war durchschnittlich 48 Jahre, gleich dem der Junggesellen.

Von den 29 verheirateten Frauen in Gen. VI - ist das Heiratsalter bei 26 bekannt; es war durchschnittlich 25 Jahre.

2 Frauen heirateten mit 17 1/2 bzw. 18 Jahren,
2 Frauen heirateten mit 35 bzw. 36 Jahren,

die übrigen 22 Frauen heirateten mit 20 - 29 Jahren.

(Die 14 Tage vor der Hochzeit gestorbene Auguste Sp. [IX 27] ist als verheiratet gerechnet.)

Das Sterbealter ist von 15 Ehefrauen bekannt mit durchschnittlich 63 Jahren; bei Hinzurechnung des bisherigen Alters von 3 lebenden Frauen der X. Gen. erhöht es sich auf 64 Jahre. 9 wurden über 70 Jahre alt, davon eine 98 2/3 Jahre!

13 Frauen überlebten ihren Mann, 6 starben vor ihm, bei 10 ist diese Bestimmung nicht möglich.

Wiederheiraten sind nur zwei bekannt, also sehr wenige bei 29 Frauen. Zum Vergleich sei erwähnt, daß von 36 angeheirateten Frauen 7 zweimal geheiratet haben.

B. Soziologischer Teil.

Von 63 Männern in Gen. I - XI ist die Berufsrichtung anzugeben.

/ davon: Bürgermeister 4
Es wurden Juristen 16 <      Ratsherren 5 6 )
\    Rechtsanwälte Gerichtsrat, Assessoren usw. 7
/ davon Pastoren a. d. Lande 7
Theologen 15 <      Pastor in Friedland 1
   Konrektor in Rostock 1
\    Kandidaten 6

6) Außerdem wurde X 35 1924 weiblicher Stadtrat zu Zittau.
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Es wurden: Arzt 1
   Apotheker 5
   Lehrer u. Rechnungsräte 3
   Kaufleute 12
   Landwirte 8
   Schlossermeister 3

Also 40 Männer, fast 2/3, wurden geistige Arbeiter; bei 28 ist Universitätsstudium festzustellen (12 iur., 15 theol., 1 med.), davon studierten 15 u. a. in Rostock (bzw. Bützow).

Die Folge der Generationen zerfällt in zwei verschiedene Gruppen:

In Gen. I - IX sind von 39 Männern

31 geistige Arbeiter = 80 %.

In Gen. X - XI sind von 24 Männern

9 geistige Arbeiter = 38 %.

Seit Gen. X sinkt also der Anteil der geistigen Arbeiter unter die Hälfte des früheren Prozentsatzes. Auch hierin zeigt sich ein Gegensatz der X. Generation zu den früheren.

Wie die vorstehende Übersicht zeigt gehörten fast alle Männer zum guten Bürgerstande. Schon in den ältesten Generationen zählte die Familie sowohl in Strasburg wie in Friedland zu den Ratsgeschlechtern, die gleichzeitig Ackerbürger waren. Daß der erste der Friedländer Vorfahren (II 1) noch nicht Ratsherr war, bedeutet keinen Abstieg. Er war frisch in Friedland eingewandert und dort noch nicht bodenständig; daß er eine Ratsherrntochter heiratete, beweist seine baldige Aufnahme unter die Honoratioren.

Vielleicht könnte man die Kaufmannsstellung mancher Söhne in früheren Jahrhunderten geringer werten als die der akademisch gebildeten Väter und Enkel; im letzten Jahrhundert wäre eine solche Wertung aber entschieden ungerechtfertigt, zumal da es sich bei den Männern über 30 Jahre stets um selbständige Kaufleute handelte. Mancher ist wohl geneigt, die akademischen Kreise als eine besondere Gruppe aufzufassen, die sich dadurch abheben, daß in ihrem Leben geistige Inhalte einen größeren Raum einnehmen. Es wären das aber gefühlsmäßige Imponderabilien, die einer gesellschaftsbiologischen Erfassung nicht zugänglich sind. Auch die vorliegende Familienanalyse zeigte daß die Akademiker keinen abgeschlossenen Stand darstellen, sondern nach Herkunft und Nachwuchs, nach Verschwägerung und gesellschaftlichem Verkehr sowie

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nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen mit dem ganzen guten Mittelstande verflochten sind. Das wiederholte Einschieben einer Kaufmanns - Generation zwischen Akademiker berechtigt also noch nicht, von einer Wellenbewegung der sozialen Stufenlinie zu sprechen.

Unser Geschlecht ist mithin ein "altes", d. h. es ist schon vor 6 Jahrhunderten aufgestiegen und in derselben Standeshöhe geblieben 7 ). Die meisten heutigen bürgerlichen Familien sind jünger, wie z. B. in der Ahnentafel unserer Kinder gezeigt werden wird, d. h. sie sind erst vor wenigen Generationen aus dem Handwerker- bzw. Bauernstande emporgestiegen.

Ein Abweichen geschah nur in dem einen Falle, daß ein Rechtsanwaltssohn (X 30) Schlossermeister wurde und seine beiden Söhne dasselbe werden ließ. Besonderes Interesse wird die weitere Entwicklung dieses Zweiges bieten.

Fast alle Männer neigten zu freien Berufen bzw. städtischen führenden Ämtern; Militärberufe wählte keiner, Beamtenstellen nur 4, die andern waren wohl zu widerspenstig und eigenwillig, soweit die einzelnen Überlieferungen und Beobachtungen verallgemeinert werden dürfen.

Nie gelangten sie zu größerem Reichtum, es sei denn an Kindern.

Ihre Ehefrauen holten die Männer sich aus dem gleichen Stande, dem sie selber angehörten; von dieser Regel läßt sich hier keine Ausnahme finden. Alle Standesänderungen geschehen in der männlichen Linie. Mancher Mann arbeitet sich höher als sein Vater (ausnahmsweise sinkt auch einer), und die Ehefrau sucht er sich in dem Kreise, in den er sich emporgeschwungen. Die Frau dagegen bleibt meist in dem Milieu ihres Elternhauses.

Dies zeigt sich auch an den Mädchen des Stammes. Sie folgten einem Bürgermeister, 4 Ratsherren, 6 Pastoren, 2 Ärzten, 2 Apothekern, 1 Notar, 5 Beamten, 5 Kaufleuten, 2 Landwirten in die Ehe.

Die Bodenständigkeit bzw. Wanderlust läßt folgende Zusammenstellung erkennen: In Gen. I - XI:


7) Auch die Milows, denen die Frau von Paschen Sp. entstammte, sind eine alte Rats - Familie. Schon 1415 ächtete König Siegmund "alle von Mylowe" in Strasburg, und seitdem ist die Familie dort ohne größere Unterbrechung bis zur Gegenwart nachzuweisen. Auch ihr Name ist als Herkunftsname aufzufassen: 4 1/2 km östlich Strasburg liegt ein Dorf Milow.
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18 Männer wirkten und starben an demselben Orte, wo sie geboren waren,
9 blieben im Umkreis von 25 km ihres Geburtsortes,
29 zogen über 25 km von der Heimat fort.

(Davon wanderten 6 ins Ausland: 3 nach Amerika, je einer nach Sumatra, Holland, Norwegen. Glück brachte die Fremde ihnen nicht: 2 sind verschollen, 2 starben allein, 2 kehrten wieder nach Deutschland zurück.)

Also die gute Hälfte wanderte in die Ferne, die andere Hälfte blieb daheim oder doch in der Nähe. In Mecklenburg lebten 30 von 56.

Eine Unterteilung nach Generationen zeigt, daß die Wanderlust erst mit der IX. Gen. einsetzte:

In Gen. I - VIII blieben in der Nähe 16,

wanderten in die Ferne 8 = 33 %,

in Gen. IX - XI blieben in der Nähe 11,

wanderten in die Ferne 21 = 66 %,

d. h. früher wanderte nur 1/3, jetzt 2/3 der Männer.

Bei den Frauen tritt das Wandern naturgemäß mehr zurück: Von 48 Frauen blieben 20 am selben Ort, 9 in der weiteren Heimat, und nur 19 (also 2/5) zogen in die Ferne. Generation IX blieb noch zum größten Teil (9 von 12!) in der Heimat, erst mit Gen. X zeigt sich der Anbruch der neuen Zeit:

In Gen. I - IX blieben in der Nähe 22,

wanderten weit 10 = 31 %,

in Gen. X - XI blieben in der Nähe 7,

wanderten weit 9 = 56 %.

Auch hier steigt der Anteil der Wandernden fast auf das Doppelte!

Das Festhalten an der Heimat von 2/3 der Männer und Frauen bis zum Anfange des 19. Jahrhunderts ist für ein bürgerliches Geschlecht relativ stark. In Landwirtsfamilien war das Verwachsensein mit dem Boden freilich immer groß. Als Beispiel sei der sehr anregende Aufsatz von E. Reinstorf über die Ahnentafel seiner Kinder 8 ) herangezogen: Von 279 Ahnen, die sämtlich Dorfbewohner waren, blieben 175 (also 63 %) von der Geburt bis zum Tode im selben Dorfe, großen Teils sogar auf demselben Hofe, in dem sie geboren waren; 277 (also 99 %!) blieben in derselben


8) Zeitschr. d. Zentr. f. Niedersächs. Familiengeschichte 1922, Bd. IV, 1.
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oder einer benachbarten Kirchgemeinde. Der unruhigere Geist der Städter bewirkt dagegen stets ein stärkeres Wandern. Näheres wird in der Ahnentafel unserer Kinder gegeben werden.

Bei den Spiegelbergs muß jedenfalls bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts noch ein ziemlich beharrlicher, konservativer Sinn erschlossen werden; es steht wohl damit in Zusammenhang, daß sie einem "alten" Geschlecht im obigen Sinne angehörten und daß ihre soziale Entwicklung gleichförmig ohne stärkere Schwankungen verlief. Der neue Zeitgeist ergreift dann aber auch unsern Stamm und - bringt ihm Gefahren.

Die früheren Bewohner der kleinen Landstädte waren allerdings halbe Bauern und fest mit dem Boden verbunden gewesen 9 ).


9) Den Umfang ihrer Feld- und Vieh- Wirtschaft beleuchten die Daten auf S. 30 f. Die Kontributionsregister, aus denen die persönlichen Auszüge auf S. 32 gegeben sind, stellen auch kulturhistorisch eine recht interessante Quelle für die gesellschaftliche Schichtung der Bürger dar. Sämtliche steuerpflichtigen Familien sind darin verzeichnet. Das Personal, ihr Vieh, evtl. ihr Gewerbe ist einzeln berechnet. In den meisten Jahren von 1651 - 1701 ist die Bürgerschaft in besondere Klassen eingeteilt. Zur 1. Klasse gehörten außer den Ratsmitgliedern und dem Stadtrichter (vermutlich auch den steuerfreien Pastoren) und deren Witwen nur noch wenige "cives primarii", die "aestimiert werden müssen". Die 2. und 3. Klasse nehmen die Handwerker ein, zuerst die "Haken" (Kleinkaufleute, Höker), Tuchmacher, Leineweber, Schmiede, Bäcker, Schlächter, Schuster und der Barbier, in der geringeren Gruppe die Müller, Tischler, Zimmerleute, Böttcher, Maurer, Töpfer u. a. m. In die 4. Klasse kommen die (kleineren) "Acker- und Bau- Leute", in die 5. die Tagelöhner und der Torwächter, endlich 6. die Einlieger usw. "in den freien Buden, die dem Hospital und Armenhause gleich geachtet werden, alte gebrechliche Leute, die nicht viel mehr arbeiten können". Alle müssen Steuern zahlen, höchstens der Gewerbezuschlag wird von denen nicht mehr eingetrieben, die "jetzt wegen Leibesgebrechlichkeit und Alters halber an Gesichte, Leibe, Händen und Füßen ihre Pein und Plage haben".
Die Einzelheiten lassen gut erkennen, daß die vornehmen Bürger die großen Grundbesitzer der Stadt waren, die die größte Viehwirtschaft trieben, und zwar ein jeder (ausgenommen sind nur eingewanderte Bürger wie der Apotheker Löffler oder der Stadtrichter Messerschmidt, vgl. Tafel 6); zu ihrem eigenen Landbesitz pachteten sie gemäß den Ökonomieregistern noch womöglich mehrere Hufen von der Kirche, die gewissermaßen in Erbpacht der Familie blieben. Nicht nur das Regiment der Stadt behielten die Ratsgeschlechter ihrer Klasse vor, sondern wohl auch einen erheblichen Anteil an der Nutzung der städtischen Äcker und Weiden. Kein Mitglied der folgenden Klassen hat soviel Schafe und Rindvieh wie die der ersten, auch die agricolae der Klasse 4 nicht; nur ein Paar Pferde oder Ochsen ist diesen unentbehrlich. Die Schweine- (  ...  )
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Dennoch waren es Ackerbürger, keine Dörfler; nicht wenige hatten studiert. Wenn ihr Gemeinwesen auch klein war und das Leben darin still verlief und dem auf dem Lande näher stand als dem in der Großstadt, es war doch kein Dorf, sondern eine Stadt mit eigener Seele, die in früheren Zeiten ungleich mehr selbständige Bedeutung hatte und weit mehr eine besondere Individualität verkörperte als heutzutage, wo das Leben der Kleinstadt leider im Sterben ist und die charakterlose Großstadt alles in ihren Strudel zieht.

Die Stadt war immer der eigentliche Träger der geistigen Entwicklung der Nation gewesen. Ihre Sendboten waren die Pastoren auf dem Lande. Manch einer wurde da zwar ganz zum Bauern, denn sicher war die geistige Einöde zunächst hart für manchen kulturgewohnten, jungen Geist, der hinauskam, und mancher wurde wohl stumpf. Wer aber sein geistiges Leben wach erhielt, dessen Haus war gewissermaßen von einer Ausstrahlung der städtischen Seele erfüllt, und aus der Stadt erhielt er seine geistige Kost. Auch die Landpastoren sind also geistig Städter.

Stadtmenschen, mindestens in diesem Sinne, waren nun alle Spiegelbergs bis zur VIII. Generation.

Erst in Gen. IX tritt um 1830 ein Erbpächter auf (IX 31), (der vorher Stallmeister in Berlin gewesen war!), alsdann in Gen. X drei Landwirte (davon war einer zugleich Gastwirt, der andere Tabakspflanzer auf Sumatra) sowie ein Schlossermeister im Vorort einer sächsischen Großstadt, endlich in Gen. XI wieder ein Schlossermeister im selben Vorort wie sein Vater.

3 von diesen 6 Landbewohnern blieben ledig!

Der Landarzt in Gen. XI darf sich wohl in die Gruppe der früheren Landpastoren einreihen, mit denen er in seiner Lebensweise manche Ähnlichkeit hat, auch im Kinderreichtum; wie sie lebt er geistig in einer andern Welt, wenn er auch die Großstadt floh.

Weder in der Kinderzahl der Ehen noch in der Lebenskraft der Kinder zeigte sich ein erheblicher Unterschied zwischen Stadt


(  ...  ) haltung ist weniger verbreitet als bei der heutigen Landbevölkerung; eine Kuh aber hat fast jeder Bürger außer den Tagelöhnern, die überhaupt kein Vieh halten. Auch heute sieht man ja in den kleinen Landstädten abends die Kuhherden in die Stadttore ziehen und durch die Straßen fast zu jedem Hause wandern.
Auffällig gering ist die Bedeutung des Handels und das Fehlen von größeren Kaufleuten; es ist ein Zeichen, wie Friedland schon damals abseits vom Verkehr lag.
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und Land. Von 135 Geburten in Gen. VI - XI waren 85 Stadt-, 50 Landkinder (46 von 7 Landpastoren!). Von beiden starben gleichmäßig 38 % (32 bzw. 19) bis zum 30. Lebensjahre. Und zwar starben

von städtischen Eltern

20 Kinder bis zum 20. Jahre, 12 von 21 - 30 Jahren,

von Landbewohnern

15 Kinder bis zum 20. Jahre, 4 von 21 - 30 Jahren;

also von Stadtkindern starb ein relativ größerer Teil im dritten Jahrzehnt, Landkinder mehr in jüngeren Jahren.

Hier darf nicht schweigend übergangen werden, daß es eine anfechtbare Einseitigkeit jeder Stammtafel ist, nur die männlichen Abstammungsreihen zu beachten, bei allen Trägern desselben Namens eine gewisse Gleichheit vorauszusetzen und einen allgemeinen "Typ der Spiegelbergs" aufstellen zu wollen. Die innere Entwicklung der Familien hängt natürlich zum großen Teil auch von dem fremden Blut ab, das die Frauen dem Stamme zuführen. Das Bild des Baumes ist darin mangelhaft, passender wäre der Vergleich mit einem sich verzweigenden Stromnetze, in das dauernd andere Zuflüsse münden. Das mütterliche Erbteil ist dem väterlichen an sich völlig gleichwertig. Daher wird mit jeder Generation die Erbmasse der väterlichen Vorfahren immer wieder um die Hälfte vermindert. In geometrischer Reihe müßte der vom einzelnen Ahnen stammende Anteil praktisch bald gleich Null werden.

Dennoch trifft diese Rechnung nicht immer zu. Oft besteht unbestreitbar eine mehr oder minder große Gemeinsamkeit, welche die Zusammenfügung der Träger gleichen Namens zu einer wohl charakterisierten Familie rechtfertigt unter Absonderung der Verwandten in den weiblichen Linien. Das stärkste Band verbindet die meisten mit den Ahnen ihres Namens. Es ist nicht nur diese Äußerlichkeit, sondern vielmehr ein allgemeines Überwiegen des väterlichen und urväterlichen Einflusses über den der weiblichen Vorfahren. Freilich liegt es nicht im Erbwesen ("Genotypus") begründet, sondern im Einwirken der Umwelt auf das Erscheinungsbild ("Phänotypus"). Aus dem Zusammenwirken beider Faktoren bilden sich früh die Grundlagen des Charakters, die Haupteinstellung zu den großen Fragen des Lebens, sowie die vielen kleinen Züge, die die besondere Eigenart des einzelnen kennzeichnen. Je jünger das Kind, je weicher noch seine Seele ist, um so unbewußter und bereitwilliger nimmt sie die Eindrücke der Umgebung in sich auf, so daß

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sie von den rein erblichen Anlagen oft nicht mehr zu unterscheiden sind.

Für das ganze Milieu der Jugend ist nun in erster Linie der Stand des Vaters maßgebend; von ihm leitet sich alles andere ab: die geistige Luft, der gesellschaftliche Verkehr, die wirtschaftlichen Verhältnisse. Auch die Wahl der Gattin ist ja im allgemeinen aus der gleichen Klasse und der gleichen Geistesrichtung erfolgt. Der Einfluß der mütterlichen Erziehung soll nicht gering geachtet werden, aber auch sie wird meist im Sinne des Vaters und im Einklang mit seiner Weltanschauung geleitet werden.

Je länger die Familie in der gleichartigen sozialen Lage bleibt und je lebendiger sie sich die Überlieferung ihrer Vergangenheit zu erhalten weiß, um so zahlreicher sind die Generationen, in denen sich die grundlegenden Einwirkungen des Vaterhauses im gleichen Sinne aneinander reihen und verstärken. Je älter das Geschlecht ist, um so stärker bildet sich damit seine Tradition heraus.

So gibt die Kinderstube jedem Kinde die Richtung für sein ganzes Leben. Der erwachende Jüngling wehrt sich oft in berechtigtem Streben nach selbständiger Entfaltung gegen den ihm lästigen Zwang des Vaters und will "seinen" Weg gehen 10 ). Dem Manne aber wird allmählich bewußt, wie sehr sein Wesen beruht auf den Anlagen, die er von seinen Vorfahren ererbte, und auf dem vielen, was er im Vaterhause sah und von seinen Urvätern hörte. Mit frohem Willen geht er nun deren Vorbilde nach.

Die Vererbungswissenschaft hat dem bisher übersehenen mütterlichen Erbe zur gerechten Würdigung verholfen. Dennoch behalten die Väter des Stammes ihre besondere Bedeutung. Für den Genotypus des einzelnen muß nach der Ahnentafel gesucht werden, die auch allen mütterlichen Vorfahren das gleiche Interesse zollt; zurzeit ist diese Forschung wohl "moderner" geworden. Für den Phänotypus bleibt die Stammtafel von hohem Werte; gesellschaftsbiologisch und ethisch, wie zum Schlusse gezeigt werden wird, ist sie mindestens ebenso wichtig. -

Bisher sind die einzelnen Individuen am Stamme und die Generationen, zu denen sie gehörten, gewissermaßen im zeitlichen Querschnitt untersucht worden. Nunmehr sollen die organischen Hauptteile in ihrer Entwicklung betrachtet werden.


10) Die kleinen Oscillationen in der Stammfolge, das häufige Abwechseln geistiger und praktischer Berufe, entspringen wohl oft diesem Motive.
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Der Stamm gliedert sich in folgender Weise:

Stammesgliederung

Das Aussterben des Friedländer Hauptastes ist um so auffälliger, als bei ihm manche Schäden nicht festzustellen sind, die heute vielen Familien verhängnisvoll zu werden drohen:

Ehescheue Männer über 30 Jahre kamen nicht vor, nur ein Mädchen starb ledig mit 47 Jahren (X 7) als letzte in Friedland.

Das Heiratsalter lag, soweit bekannt, mit höchstens 25 Jahren bei X 4 und höchstens 29 Jahren im Mittel von Gen. IX sogar unter dem allgemeinen Durchschnitt.

Die Säuglingssterblichkeit war fast null, nur ein weiblicher starb in Gen. IX.

Die Proportion der Geschlechter war richtig, nämlich 28 Knaben zu 27 Mädchen. Gerade in den letzten Zweigen wurden freilich in einer Ehe nur ein, in der andern nur zwei Mädchen geboren. Dies muß aber als ein unglücklicher Zufall, nicht als innere Tendenz aufgefaßt werden, wie der Widerspruch zu den Durchschnittszahlen zeigt.

Auch die Kinderarmut dieser beiden Ehen ist eine sekundäre Erscheinung und nicht mit der modernen absichtlichen Kleinhaltung der Kinderzahl zu identifizieren, denn sie war nur die Folge des frühen Todes der Väter und vereinzelt. Zwei andere Ehen in Gen. IX hatten 3 bzw. 4 Kinder, die 4 Ehen der Gen. VIII durchschnittlich 6 1/2 Kinder. Wie hatte der Ast da noch reich geblüht! Und wie rasch verwelkte er dann in 2 Generationen!

Als primäre, vom Willen und der Mode unabhängige Aussterbeursachen bleiben somit nur:

1. die Kinderlosigkeit einer Ehe der letzten Generation und die Kinderarmut einer anderen (IX 25), der erst nach 11 Jahren ein einziger Sohn entspringt,

2. die vorzeitige Sterblichkeit.

Vor allem der frühe Tod hat erschreckend um sich gegriffen, und zwar in allen Lebensstufen, nur gerade nicht in der Säuglingszeit.

Schon in Gen.VIII starben die beiden einzigen Söhne von VII 3 und VII 4 früh dahin; um 1836 lebten sicher keine Nachkommen von ihnen, wie aus dem Testament von VIII 9 hervorgeht.

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Am schlimmsten wurden die Knaben der Gen. IX dezimiert. Von 13 gelangten nur 4 zur Ehe (statt der Hälfte), 6 starben bis zum 20. Jahre, 3 mit 22 - 33 Jahren. Auch die 4 Verheirateten erreichten nicht das Durchschnittsalter von 63 Jahren, sondern nur ein solches von 47 1/2 Jahren.

Die Gen. X läßt in kleinerem Maßstabe die gleichen Aussterbefaktoren erkennen: Kinderlosigkeit, Fortsterben der hoffnungsvollen Jünglinge, früher Tod des Familienvaters, dem eben erst 2 Mädchen geboren sind.

Auch im weiblichen Geschlecht ist frühes Sterben mehrfach, besonders in Gen. IX, festzustellen. Die gleiche Erscheinung bei beiden Geschlechtern entspricht einer inneren Ursache.

Große Epidemien, die wie Pest, Pocken u. a. früher manch blühendes Geschlecht auslöschten, kamen nicht vor. Die vorzeitige Sterblichkeit (sowie vielleicht auch die Kinderlosigkeit) liegt mithin begründet in der inneren Konstitution. In 6 Fällen ist Tuberkulose angegeben, wahrscheinlich lag sie noch öfters vor, z. B. beim "Auszehrungsfieber" von VIII 4 und IX 9 sowie bei der "Brustwassersucht" von VIII 1; allen dreien waren Kinder an Schwindsucht gestorben. Gerade Tuberkulose beweist beim gehäuften Auftreten eine familiäre Disposition. Daß 2 junge Menschen (IX 16 und X 6) sowie ein 47jähriger Mann (VIII 7) an Typhus ("Nervenfieber") starben, erweckt den Verdacht auf eine geringe Widerstandskraft des Herzens; an "Herzentzündung" (?) starb IX 18 mit 33 Jahren! Alles zusammen läßt eine gewisse konstitutionelle Schwäche vermuten: den habitus asthenicus = überschlanken Skelettbau mit Folgeerscheinungen an inneren Organen; damit steht im Einklange, daß Körperlänge schon von VI 8 überliefert und im Schwichtenberger Ast vielfach, wenn nicht vorwiegend festzustellen ist. Der Schlagfluß von X 7 mit 47 Jahren ist ebenfalls auffällig.

Der Jatzkesche Ast ist leichter zu überblicken: Sein Hauptzweig gedeiht fortschreitend bis Gen. X zu voller Blüte;

Gesundheit und Glück lachen ihm, die Ernte des Todes bleibt weit unter dem Durchschnitt, 7 Knaben in Gen. X stehen nur 2 Mädchen gegenüber! Da sinkt seine reiche Entfaltung jäh ab von 9 auf 2 Geburten in Gen. XI. Die Ursachen sind klar: Ehescheu von 3 (!) Junggesellen (analog bleiben beide Töchter unvermählt) und Kinderarmut bzw. Kindermangel in den beiden Ehen, die spät mit 39 und 58 Jahren geschlossen werden. Es sind nur äußere Faktoren, und zwar die "modernen" in typischer Weise, die das

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Leben dieses Zweiges gefährdeten. Möge mit der einzigen Ehe, durch die er jetzt lebt, sein Blühen neu erwachen!

Bei dem kleinen Müggenburger Zweige des Jatzkeschen Astes sind innere Ursachen ähnlicher Art wie beim Friedländer Ast als Grund seines Aussterbens zu erschließen: Die Todesursachen von IX 31 (im Kirchenbuch von Jatzke, wohin Ferdinand Sp. überführt wurde, steht "Nervenschlag") sowie von X 18 ("Gastrisch - rheumatisches Fieber mit hinzugetretenem Nervenschlag", also vielleicht ein Typhus?) und von X 19 beim niedrigen Alter beweisen wohl eine konstitutionelle Schwäche. Vermutlich beruht auch die Kinderarmut bzw. das Unvermähltbleiben auf den gleichen inneren Faktoren.

Der jüngste, Meckl.- Schweriner Ast blüht noch ausgedehnter, von seinen Zweigen auffälligerweise am meisten wiederum der jüngste, der nach Meckl. - Schwerin zurückgekehrt ist. Immerhin tritt auch bei ihm eine Krisis in Gen. X deutlich in Erscheinung.

Beim Hamburger Zweig ist auf die Kinderarmut hinzuweisen; wäre er nicht so glücklich von früher Sterblichkeit verschont geblieben, so hätte die geringe Kinderzahl ihm schon verhängnisvoll werden können!

Die Blüte des kinderreichen Rostocker Zweiges ist beeinträchtigt durch die übernormale Sterblichkeit. In 2 Ehen ist der Tod von je 3 Säuglingen zu verzeichnen. Dies ist freilich in der älteren Familie zum Teil darauf zurückzuführen, daß Zwillingsgeburten meist von Natur mit Lebensschwäche verbunden sind. Und in der jüngeren Familie starben die 3 Säuglinge an unzweckmäßiger künstlicher Ernährung, die leider statt der Brust gegeben wurde. Beide Male brauchen also keine inneren Gründe angenommen zu werden.

Belastender ist das Sterben von 3 Männern in Gen. X mit 21 - 29 Jahren an Tuberkulose. Wenn auch frühzeitiges Verlassen der Heimat schädigend mitwirkte, so ist doch auch ein konstitutioneller Faktor anzunehmen im gleichen Sinne wie im Friedländer Ast. Der schlanke, lange Wuchs der meisten Männer dieses Zweiges kann gefährliche Schattenseiten haben.

So erreichten von 9 männlichen Geburten in Gen. X nur 3 das vierte Jahrzehnt, nur 2 heirateten.

Der Überblick über den Stamm zeigte uns zunächst ein reiches Erblühen aller Äste. Die Kopfzahl stieg in 3 Generationen von 8 auf 37. Da erfolgte mit Gen. X der Umschwung. Die Geburtenzahl sank auf die Hälfte, der große Friedländer Hauptast

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starb ganz aus, der Jatzkesche und Hamburger Zweig wurden auf die Früchte nur je einer Ehe reduziert, auch der Rostocker Zweig ging in seiner Entfaltung wieder zurück.

Ähnliche Erscheinungen sieht man in vielen Geschlechtern: die anfängliche Ausbreitung bleibt nach einigen Generationen stehen und schwindet schließlich ganz dahin. P. E. Fahlbeck zeigt es eindrucksvoll im "Adel Schwedens" (Jena 1903). Zahllose bürgerliche Familien sind nachweisbar ausgestorben!

Ist's ein allgemeines gesellschaftsbiologisches Gesetz, wie viele glauben, daß alle aufgestiegenen Geschlechter, je höher sie sich emporgeschwungen, um so rascher wieder vergehen, dem Wohlstande, dem Ehrgeiz, der Inzucht (vgl. S. 10), dem degenerierenden städtischen Milieu ihre Lebenskraft zum Opfer bringen müssen? Werden die begabtesten Volksteile durch ihr Hochsteigen stets unfruchtbar und somit ausgelesen? Führt diese unaufhörliche Kontraselektion allmählich zur Ausmerzung aller wertvollen Erbmassen aus dem Volksganzen und so zur Entartung jeder Nation? Entsteht dadurch der Kreislauf im Leben der Völker: Frühling - Sommer - Winterstod, den Spengler nachweisen will? Gilt dasselbe Schicksal für die Entwicklung der einzelnen Organismen und für die der Sammelwesen: Familie, Stamm, Volk, Menschheit?? Mit der Periodizität aller Lebenserscheinungen stände es freilich in gutem Einklang! Gibt es also auch keine Unsterblichkeit durch eine unendliche Kette von Nachkommen?

Die Entwicklung unserer Familie bietet ein konkretes Beispiel, inwieweit es sich dabei um unentrinnbare innere Notwendigkeiten oder um äußere Einflusse, Zufälle und Modeströmungen handelt.

Die schlimmste endogene Gefährdung ist die vorzeitige Sterblichkeit auf Grund der erblichen Konstitution, die den Friedländer Hauptast sowie den Müggenburger Zweig dahinraffte. Sie kann der einzelne nicht direkt abändern. Ist die Belastung hochgradig, ist das Geschlecht durch und durch krank, so ist es natürlich auch nicht zu wünschen, es um jeden Preis künstlich am Leben zu erhalten. Mäßige Grade aber lassen sich überwinden. Man kann den auslösenden Faktoren vorbeugen, z. B. der Infektion ausweichen, Luft und Sonne suchen, und man kann durch die Wahl eines unbelasteten Gatten die Erbmasse der nächsten Generation verbessern. Die Auslese des Todes hat schließlich das gute Ergebnis, daß die Überlebenden eine größere Lebenskraft besitzen und vererben. Eine mäßige Belastung allein ist also noch

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nicht verhängnisvoll; durch einen einzigen Schlag fällt kein blühender Baum! Wohl aber dann, wenn weitere unglückliche Umstände hinzukommen, wie im Beispiel des Friedländer Astes Kinderlosigkeit und Mädchengeburten.

Hier läßt sich auch die Frage aufwerfen, ob die jahrhundertelange Seßhaftigkeit des Friedländer Astes (sowie die der Strasburger Familie) am selben Orte degenerierend wirkte. Bei Bauerngeschlechtern sieht man keine Schädigung durch das Festhalten am Boden, im Gegenteil. Aber die Stadt, läßt sie ihre Kinder entarten? Stehen bürgerliche Familien auch darin im Gegensatz zu Landbewohnern, daß sie oft wandern müssen, um lebensfrisch zu bleiben? Brauchen sie vielleicht in der Kette ihrer Generationen zwischendrein Glieder, die geistig noch in der Stadt, körperlich aber auf dem Lande leben wie die vielen früheren Landpastoren, denen man in fast allen bürgerlichen Familiengeschichten begegnet? Saugen diese durch die Berührung mit dem Mutterboden immer wieder neue Kraft für ihren Stamm auf wie der Riese Antäus im Kampf mit Herkules? Es ist auffällig, wie die längste Blüte meist bei unsern jüngsten Zweigen festzustellen ist, die am meisten hin und her verschlagen wurden und oft schwerer ringen mußten. Das Problem kann hier nur aufgerollt werden; das bisher vorliegende Material gestattet noch keine Entscheidung. Manches Gefühlsmoment spricht für eine innere Schädigung durch dauerndes Stadtleben 11 ). Diese kann aber auch rein phänotypisch erst nach der Geburt in jeder einzelnen Generation entstanden sein; und meist genügen zur Erklärung die beiden äußeren Zerstörer der Geschlechter in jeder Kultur, von denen nunmehr gesprochen werden soll.

Mehr Blüten, als der Tod ihm unreif knickt, gehen dem Stamm dadurch verloren, daß seine Zweige gar nicht oder ungenügend zum Blühen gelangen! Ehescheu und Kinderarmut sind seine schlimmsten Feinde. In unserer Familie sind beides junge Erscheinungen, die erst mit der X. Generation einsetzen, dann freilich folgenschwer genug. Andere städtische und adelige Geschlechter zeigen sie vereinzelt schon in früheren Jahrhunderten - als ihre Sterbeursachen. Spengler sieht in ihnen ein allgemeines Symbol aller erstarrenden Kulturen und ein Zeichen für das Ermatten der Seele des Volkes aus innerer Notwendigkeit. Dies geben wir ihm nicht zu.


11) Eine günstigere Auffassung als üblich legt Drewitz dar im "Deutschen Roland" 1924, S. 390 f.
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Bezeichnend für das Von- außen - Kommen dieser und verwandter Faktoren ist, daß sie mit einem Schlage auftauchen. Die endogenen Schädigungen im Friedländer Ast hatten sich schon in der VIII. Generation verraten, als der Ast noch in zunehmender Blüte stand; stufenweise entwickelte sich dort das Verhängnis. Die exogene Krisis im Schwichtenberger Ast vollzieht sich dagegen ganz akut in Gen. X. Es wäre von großem Interesse, ob sich auch in andern bürgerlichen Familien Analoges im selben Zeitraum feststellen läßt. Für unsern Stamm sei es nochmals kurz zusammengefaßt (für den Schwichtenberger Ast allein berechnet sind die Zahlen noch krasser):

Das Heiratsalter schnellt von 30 auf 35 Jahre, die Kinderzahl sinkt in Verbindung damit von 4 auf 2 pro Ehe, 5 von 13 älteren Männern bleiben ledig - ein bis dahin unerhörtes Tun -, ebenso die Hälfte aller Frauen über 25 Jahre; der Beruf des Geistes- Arbeiters wird nicht einmal von der Hälfte des bisherigen Prozentsatzes mehr erwählt, Wanderlust ergreift doppelt soviel Männer und Frauen, einzelne fliehen ganz aus der Stadt, der sonst das ganze Geschlecht wenigstens im Geiste angehört hatte!

Die körperliche Lösung von der Heimat im weiten Fortziehen erfolgte bei den Männern schon in der IX. Generation in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts; in allen anderen Fragen begann die geistige Entwurzelung erst mit Gen. X in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Damals entschlief die Seele der geliebten alten Kleinstadt, und es blieb nur ein Schreckgespenst für rege Geister zurück. Die Jugend drängte zur Großstadt und wurde hier eine ruhelose Horde von "intellektuellen Nomaden" mit unbestimmter Sehnsucht nach - einer Heimat!

So griff eins ins andere im Gewebe der Wechselwirkungen, ausgehend vom Wandel der Weltanschauung: das Zeitalter des Individualismus löste wohl die alten Bindungen, doch mit ihnen wurden die Grundlagen unserer ganzen Kultur gelockert und der stolze Bau im Tiefsten gefährdet:

Kurzsichtig ist die Rechnung des Zweikindersystems; nur ausnahmsweise geht es glatt nach dem vorgeschriebenen Plane. Unglück, Krankheit, Überwiegen weiblicher Geburten, zufällige Kinderlosigkeit treten unvorhergesehen oft gerade am kritischsten Punkte ein. Nur die Hälfte aller Knaben gelangt bis zur Ehe! Überall in der Natur waltet Verschwendung, um Auslese und Aufschwung zu gewährleisten. So muß auch in der Familie ein Überschuß von Geburten eingesetzt werden, der gar nicht groß genug sein kann,

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all den Feinden zu begegnen, die von außen und innen das Leben des Stammes bedrohen! Je zahlreicher die Feinde, je größer die Not, um so lebenswichtiger ist reicher Nachwuchs.

Der ernsteste und häufigste Grund zur Kleinhaltung der Kinderzahl ist wirtschaftliche Sorge für Eltern und Kinder und der Hinweis auf "die schwere Zeit"! Nun, je mehr man die Kulturgeschichte im einzelnen studiert, um so eindrucksvoller zeigt sie, daß alle früheren Generationen jahrelang die schlimmsten Unsicherheiten und unerhörte Not überstehen mußten. Das halbe Friedensjahrhundert nach 1870 mit seinem Wohlleben ist eine große Ausnahme, die rassenbiologisch keine guten Folgen zeitigte. Das Übermaß materieller und geistiger Gegenwartsinhalte sowie das Streben nach ihrer Sicherung lenkte den Blick von lebendigen Zukunftsidealen ab und verführte zu den Moden der Ehescheu und Kinderarmut. Die früheren Notzeiten hatten sie nicht gekannt, obwohl sie da vielleicht eher zu verstehen gewesen wären; die Gefahren hatten früher den triebhaften Lebensdrang nur veranlaßt, sich noch stärker zu entfalten und Herr über alle Schwierigkeiten zu werden. Nun stellte das Denken alles in Frage und nagte sogar den Trieb zum Leben an!

Unentrinnbar ist diese Entwicklung aber nicht! Käme sie freilich triebhaft aus dem innersten Gefühl unseres Volkes, dann wäre sie schwerlich umzustimmen, sondern würde sich naturnotwendig auswirken bis zum Ende. Alles Grübeln und Lehren wäre dann nutzlos. Das Denken aber ist zu bekehren, intellektuelle Erwägungen und hingenommene Moden sind mit weiteren Gedanken zu überwinden.

Alt und müde sind wir wahrlich nicht! Fast ein Übermaß von Leidenschaft und Lebenshunger durchglüht die Welt und die erwachenden Massen! Früher arbeiteten die Kräfte der Seele triebhaft und schufen blind Segen. Jetzt sind sie erwacht, aber noch geblendet vom ungewohnten Lichte und wüten gegeneinander wie das freiheitstrunkene Volk, das nicht weiß, wozu es seine Freiheit verwerten soll. Fortan sollten alle Antriebe mit bewußtem Willen in den Dienst dauernder Werte, der höchsten Ideale gestellt werden. Nicht als fremde Dogmen sollen sie behauptet werden, sondern als immanente Grundtendenz jedes gesunden Wesens, als "Sinn" des Lebens überhaupt, sind sie nachzuweisen.

Alles Leben strebt nach Steigerung, intensiv sowie extensiv, d. h. nach Vertiefung des bewußten Erlebens und nach Ausdehnung in Raum und Zeit bis zur Unendlichkeit. Nur bei Harmonie beider Seiten ist volles Lebensglück möglich.

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Jene egoistische drängt sich leicht zu sehr in den Vordergrund des Alltags. Die Sehnsucht nach Unsterblichkeit glüht aber im Grunde einer jeden Seele in allen Kulturen, oft unbewußt, oft irregehend. Triebhaft haben die Menschen bisher für ihre Kinder gelebt oder an ihren Geschwisterkindern väterlichen Anteil genommen. Alles, auch dies Fundamentalste, ist nun problematisch geworden. Da erstehen die alten Werte wieder auf festerer Grundlage durch die neue Einsicht:

Das Individuum zwar vergeht dennoch kann "sein Fleisch und Blut" und Geist von seinem Geiste ewig fortleben. Denn all die körperlichen und seelischen Anlagen, die sein eigentliches Wesen zusammensetzen, sind identisch mit den analogen Erbeinheiten seiner Vorfahren und Urenkel bis in fernste Zeiten. Die Gruppierung zum Mosaikbilde wechselt in den verschiedenen Generationen, die Steinchen aber sind immer dieselben, und sie bleiben unsterblich, solange die Familie lebt. Wenn alle natürlichen Entwicklungen auch nicht in glatter Linie, sondern in Wellenzügen verlaufen, zur Null braucht die Lebenskurve der Familien und der Völker trotz Spengler nie abzufallen, sondern sie kann unendlich weitergehen und steigen! Sammel - Organismen können den Tod überwinden, dem der Einzelne verfallen ist, und sind auch darin Wesen "höherer Ordnung".

Jungen Datums ist diese Erkenntnis erst; noch hat die Weltanschauung unserer Zeitgenossen ihre Einzelheiten und ihre Tragweite zu wenig in sich aufgenommen. Wenn sie aber einmal in Geist und Herz der Allgemeinheit eingewurzelt und zur Grundlage der Lebenswerte geworden sind, dann wird der irrende Wille wieder oberste Zwecke sehen. Dann werden die individualistischen Gegenwartsinhalte, die äußere Sicherung der Kinder, alle wirtschaftlichen Güter überhaupt in der Stufenreihe der Werte wieder herabrücken; freudig werden sie in den Dienst der Ideale gestellt, manche auch geopfert werden. Neuer Wagemut wird neue Kräfte wecken, wenn das ewige Lebensziel bewußt wieder vor Augen gerückt ist: die Unsterblichkeit im Fortleben der Familie!

Wappen Spiegelberg.

In blauem Schild ein weißer Berg; die silbern gepanzerten Arme auf dem Helm halten einen blauen Spiegel. Die Farben wurden erst 1922 gewählt, die Wappenzeichnung findet sich in Petschaften des Jatzkeschen sowie des Meckl. - Schweriner Astes. Da beide Äste zwischendrein nie in Berührung miteinander kamen, geht das Wappen mindestens auf den gemeinsamen Stammvater Johs.

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Siegelring mit ovalem Schild. Älteres Petschaft mit eckigem Schild.
Siegelring mit ovalem Schild. Älteres Petschaft mit eckigem Schild.

Spiegelberg, Pastor zu Schwichtenberg 1714 - 65, zurück. Vermutlich hat aber nicht dieser in seinem abgelegenen Dorfe das Wappen angenommen, sondern sein Vater oder Urgroßvater als Bürgermeister zu Friedland.

Persönliches.

II 1. Bei Nikolaus Sp. war ein Irrtum der früheren Familiengeschichte richtig zu stellen. Johannes Sp. nennt seinen Ururgroßvater Bürger zu Strasburg. Dort ist er freilich geboren, er lebte später aber in Friedland. Hier entlieh er gemäß dem Schuldbuch der Kirche 1595 10 Gulden. Nach den Steuerregistern zahlte er hier 1600 und 1603 die Türkensteuer für ein volles Haus, 1618 seine Witwe. Sein Sohn Joachim wird bei der Immatrikulation zu Greifswald 1606 Fridlandensis genannt. Endlich existiert von seiner Tochter Maria eine "Leichenpredigt". Nach der damaligen schönen Sitte wurde bei Sterbefällen in wohlhabenden Familien nicht nur die Predigt des Pastors oft in längerer Ausschmückung gedruckt, sondern es wurden auch eine Schilderung vom Lebenslauf und Sterben des Toten sowie Angaben über seine Vorfahren, endlich zahlreiche Beileidsgedichte aus dem Verwandten- und Freundeskreise beigefügt. Auch die fernen Angehörigen erhielten an Stelle der heutigen Druckkarten diese Hefte, die nun uns noch willkommene Kunde von den Ahnen übermitteln. Von Maria Sp. (III 2) ist eine jüngere Abschrift aus solch einer alten Leichenpredigt beim Jatzkeschen Ast erhalten, leider nur teilweise; das ganze Druckheft ließ sich nicht mehr finden. Darin heißt ihr Vater: "der ehrbare, vornehme und wohlgeachtete Nikolaus Spiegelberg, von Strasburg bürtig; als hieselbsten die Mutter, die vieledle und tugendsame Frau . . ." Von Johs. Sp. erfahren wir ihren Namen: Eva Lindemann. Ihr Vater Joachim L. war Ratsherr, aber wohl sicher nicht zu Strasburg, wie Johs. schreibt, sondern in Friedland ("hieselbsten"!). In den Strasburger Schoßregistern ist 1568 - 1620 kein Lindemann nachzuweisen, in Friedland dagegen erscheinen Lindemanns von

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1560 bis 1701 ohne Unterbrechung in den Steuerregistern usw. (Siehe auch Tafel 6.)

III 1. Joachim I. erlebte den ganzen Dreißigjährigen Krieg in Friedland. 1629, als Wallenstein das Herzogtum Mecklenburg erhielt, wurde er Kirchenökonom; nach den Ök. - Registern erhielt er als solcher im Quartal 3 Taler 8 Sch. sowie 12 Schilling "wegen Wartung des Ziegelofens". 1634 wird er im Kontributionsregister Ratsherr genannt. Wie die meisten Bürger betrieb er eine ausgedehnte Ackerwirtschaft. Abgesehen vom eigenen Landbesitz zahlte er der Kirche Pacht für 2 Hufen (zu je 40 - 60 Morgen) und 1 Wiese. 1637 und 38 wütete die Pest in Friedland und raffte 872 Menschen dahin, u. a. 4 Kinder von Joachim sowie 9 Piselers, darunter seinen Schwiegervater, Bürgermeister Andreas Piseler. Nach ihm wurde Joachim Sp. im Herbst 1638 zum Bürgermeister gewählt. Bis zu seinem Tode 1650 leitete er die Stadt in schwerster Zeit.

IV 1. Joachim II. wurde Ostern 1643 zu Frankfurt a. O. immatrikuliert; den Eid leistete er erst am 13. Juli 1643, demnach muß er 1622 geboren sein 12 ). Im November 1647 wurde er in Greifswald immatrikuliert als "Joachimi consulis Fridland. et Elisabethae Piselers filius" zusammen mit 2 Brüdern und 7 Vettern seiner späteren Frau unter dem Rektorate ihres Onkels Jakob Gerschew. Vermutlich ist er auch der "Joachim. Spiegelberg, Fridlandes.", der 1636 zu Greifswald immatrikuliert wurde, wenn auch noch nicht zum Studieren, sondern nur um den Schutz des akademischen Bürgerrechtes zu erhalten, der in der Kriegszeit für viele Jünglinge und selbst Kinder erstrebt wurde.

In der großen Sammlung von Leichenpredigten usw. Vitae Pomeranorum zu Greifswald Bd. 6 findet sich in Nr. 33 bei den Gedichten zur Hochzeit des Pastors Zacharias Karoe mit Grete Dumrad im Januar 1653 auch ein Gedicht (Nr. 18) von Joachimus Spiegelberg, Senator Fridland.:

Quam, Socer, in thalamo teneo, tua Gnata Sorori
     Optat felicem munificumque thorum;
Opto, quod optat ut hoc thalamo Benedictio Jovae
     Karochium dives ditet, amore beet.

Aus Gedicht Nr. 9 daselbst geht hervor, daß er 1653 drei Kinder besaß. Als "H.", d. h. Ratsherrn nennt ihn bereits das Steuerregister von 1652.


12) Juristisch trat die Mündigkeit früher erst mit 25 Jahren ein; der Studenteneid bei der Immatrikulation wurde aber bereits nach der Vollendung des 21. Jahres geleistet.
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In den Kirchenökonomieregistern findet er sich regelmäßig seit 1648, da fing er also mit eigener Ackerwirtschaft und vermutlich auch mit eigenem Hausstande an. Er bezahlte z. B. 1652 Hufensteuer für 2 Hufen, Hufenzins für 3 1/2 Hufen, "Kartenheur" für 1 Garten. Anfang 1655 wurde er Kirchenökonom und Verwalter des Ziegelofens mit demselben Gehalt wie sein Vater. 1653 - 64 bezahlt er jährlich 5 Taler Zinsen für entliehene 100 Taler, 1665 zahlte er die ganze Summe zurück. Sein Begräbnis fand am 12. Oktober 1669 zu St. Nikolai statt.

Ostern 1648, also vermutlich in der ersten Zeit seiner Ehe, hatte er eine lange Fehde für seine junge Frau zu bestehen, die über beide zunächst wohl viel Unruhe und Leid brachte. Ein Nachbar Paul Schlow hatte Joachims Frau nachgesagt, eine große Feuersbrunst am 10. April 1648 sei durch ihre "unverantwortliche Unvorsichtigkeit . . . verursacht, . . . daß solchen großen Schaden viele Einwohner und Bürger der Stadt allda haben erfahren und erleiden müssen". In früheren Zeiten konnte solch ein Vorwurf die schlimmsten Folgen haben. Joachim kämpfte also energisch dagegen an und führte seine Klage schließlich bis vor den Herzog Adolf Friedrich. Die Akten im Schweriner Archiv 13 ) sagen folgendes: Am 6. Juni 1649 entschied der Herzog nach Verhör und auf Grund der aus Friedland eingeschickten Protokolle, daß Jochim Spiegelbergen Unrecht geschehen sei. Schlow bekannte "seinen Unfug" und gab zu, durch den falschen Bericht eines Knaben verleitet zu sein; er bat um Verzeihung und gab die Hand zur Versöhnung. "Welches Jochim Spiegelberg vor genugsam hat akzeptieret und darauf wider ihn vorm Gericht in Friedland angestellte Injurienklage remittieret und fallen lassen, und hat mit dem andern fried- wie nachbarlich hinfüro zu leben zugesagt und versprochen."

Was ein heftiger Sturm 1646 vom Kirchspiel St. Nikolai übrig gelassen hatte, legte der Brand 1648 nun bis ans Treptowische Tor völlig in Asche. Noch in den Kontributionsregistern von 1651 ist ein Teil der Bürger als die "Abgebrannten" besonders verzeichnet und erhält die Steuern ganz erlassen, darunter auch Joachim II. und die Witwe seines Vaters. Diese und die folgenden Register, die besonders ausführlich sind, lassen die Größe seines Hauswesens recht schön erkennen.

So mußte Joachim 1655 Steuern zahlen für 1 Magd, 4 Knechte, 3 Pferde, 4 Ochsen, 4 Kühe, 2 Starken, 2 Rinder, 24 Schafe, 3 Schweine. Im Register von 1663, das er selbst als Steuer-


13) Stadtakten Friedland.
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einnehmer schrieb, gab er an: 1 Jungen, 2 Mägde, 2 Pferde, 4 Ochsen, 11 Häupter Rindvieh, 30 Schafe, 8 Schweine. (Der Junge mußte von seinem Jahreslohn von 8 Gulden eine Steuer von 6 Schilling bezahlen, die Mädchen zusammen dasselbe; die Kopfsteuer für sie bezahlte der Herr.) Bei seiner Witwe sind 1670 sogar aufgezählt 1 (erwachsene!) Tochter, 1 Knecht, 1 Junge, 1 Magd, 3 Pferde, 11 Häupter Rindvieh und 5 desgl., so den Kindern zukommen, 26 Schafe und 20 weitere Schafe, so den Kindern zukommen, 12 Schweine. Der Ahnenforscher bedauert nur, daß man auf die Aufzeichnung der unmündigen Kinder damals weniger Wert legte als auf die des Viehzeugs!

V 1. Joachim III. (*1657) studierte Juni 1679 zu Rostock und war dort Mitglied der Studentenverbindung des "pommerschen Chors" (cf. Meckl. Jahrb. Bd. 84). Nach den Friedländer Steuerlisten wurde er 1692 Ratsherr und Sekretär, wurde 20. November 1708 zum Bürgermeister gewählt und starb am 21. Oktober 1717.

E. F. Simonis berichtet in seiner "Nachricht von der . . . Stadt Friedland" (Neubrandenburg 1730): Am 13. September 1703 suchte ein großer Brand Friedland heim und zerstörte 265 Häuser, darunter das von Joachim Sp. Seine Quelle sei vor allem eine Nachricht, die Joachim Sp., "ein rechtschaffener und um die Stadt sehr wohl verdienter Mann", damals aufgezeichnet und die ihm dessen Sohn, Pastor Johs. Sp., übergeben habe; mehrmals zitiert Simonis wörtlich daraus. Das neue Rathaus wurde 1708 "durch eine bewegliche Rede des seeligen Herrn Bürgermeisters Spiegelberg" eingeweiht.

Bald brach mit dem Nordischen Kriege und mit den jahrelangen Einquartierungen der Schweden und ihrer Gegner, vor allem der Russen, weitere Not über Friedland herein, das nun schon fast ein Jahrhundert lang kaum zum Aufatmen gekommen und sehr verarmt war. Notzeiten, schlimmer als die heutigen, waren die Regel für unsere Vorfahren, ruhiges Gedeihen die Ausnahme!

Begraben wurde Joachim nach Angabe seines Sohnes "in der [später] neu aufgebauten St. Nikolaikirche, südwärts, wenn man in der großen Tür eintritt, zur Rechten, die damals noch wüst gelegen".

VI 3. Johannes ist geboren Johannis 1689, † 3. Dezember 1765. Er besuchte die Gymnasien zu Friedland, Güstrow und 1709 zu Parchim und wurde am 27. Juni 1710 in Rostock immatrikuliert. 1712 wurde er Hauslehrer zu Kl. Nieköhr bei Gnoien. Johannis 1714 wurde er vom Friedländer Rat zum Pastor in Schwichtenberg er-

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wählt, aber "wegen eines Schadens am linken Auge, so vom starken Fluß hergerühret", erst Septuages., d. h. 17. Februar 1715 ordiniert. Am 2. September 1716 heiratete er die 19jährige Tochter seines Vorgängers, die bei der Geburt ihres 10. Kindes am 13. August 1736 starb. In zweiter Ehe führte er am 16. Juli 1738 die Pastorentochter Grete Ockel (* 1713) aus Warlin heim.

Krüger berichtet im Meckl. Jahrb. Bd. 69, S. 177 f.: "Er hatte viel Nöte mit dem Grafen Hahn auf Bresewitz, der das Pfarr- und Kirchenland einfach zum Gute schlagen wollte, dem protestierenden Pastor den Weg zur Kirche verbot und durch gehetzte Hunde zu verlegen suchte, so daß ihn der Pastor mit der Waffe in der Hand erzwingen mußte. Auch verbot die Gutsherrschaft den leibeigenen Leuten den Besuch des Gottesdienstes und ließ die baufällige Kirche einstürzen, so daß die Predigt vor den 2 - 3 Freien, die erschienen, unter freiem Himmel gehalten wurde. Diese Feindseligkeiten hörten erst auf, als sich der Pastor mit einer jährlichen Pacht von 25 Talern für 150 Scheffel Aussaat zufrieden gab." Erst der Großneffe von Johannes, Johs. Peter Paschen Sp. (VIII 4) "erkämpfte in einem 20jährigen Prozesse eine Änderung . . . zum Vorteil der Pfarre". Auch die früheren Pastoren hatten manchen Ärger um Bresewitz auszustehen. Auf den 15 km weiten Sonntagsfahrten dorthin über Friedland mußten sie oft stundenlang vor der Stadt warten, deren Tore Sonntags geschlossen blieben.

Uns steht dieser Urahn besonders nahe. Nicht nur, weil wir durch seine Familiengeschichte viel von ihm wissen; deren Daten stellen fast nur intellektuelle Inhalte dar. Sondern es ist ein kleiner persönlicher Zusatz, der unser Herz für Johannes erwärmt und der darum hier wohl wiedergegeben werden darf. Seine reichhaltige Schrift beschränkt sich sonst auf rein sachliche, knappe Darstellung; 6 Kinder waren ihm früh gestorben, höchstens 2 Jahre alt. Als aber dem über 64 Jahre alten Manne am 8. Mai 1754 nun auch sein jüngstes, 14. Kind, ein Knabe von 9 3/4 Jahren, starb, da drängte sich dem Vater die Seele in die Feder und er schrieb hinzu: "quiesce! quiesce! O tu mi fili carissime! Anima tua est in manu Dei idque meum solatium summum." - (Ein wichtiges Motiv dieser Arbeit war der Wunsch, daß auch unser einmal ein Ururenkel so gedenken möge, wie wir um dieses Satzes willen an Johannes mit Liebe denken!)

VII 14. Johann Heinrich scheint es im Leben nicht leicht gehabt zu haben. Bei seiner Geburt 1736 starb ihm die Mutter. Das kinderreiche Landpastorenhaus hatte in den Notzeiten des Siebenjährigen Krieges nur die Mittel, den älteren

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Sohn studieren zu lassen, der jüngere mußte Kaufmann werden. Er hat "in Rostock die Handlung erlernt und hat hernach einige Jahre in Berlin und Schwerin konditioniert", endlich in Parchim, das früher ein viel bedeutenderer Mittelpunkt war als heute. Das Schweriner Archiv 14 ) bewahrt von ihm folgendes Gesuch an den Herzog um Befreiung vom Aufgebot vom 18. April 1767:

"Ich habe lange treu und redlich in der Hans Hinrich Peitzner modo [= nunmehr] Suelphen Handlung gedient. Der große Gott zeiget mir dafür eine Gelegenheit und die beste Aussicht, zu Parchim mein eigenes Stücklein Brot zu essen und zu verdienen. Denn mit Ilsabe Dorothea Grapengießern, womit ich ehelich versprochen bin, bekomme ich eine eigene Handlung. Meine häuslichen Geschäfte sowohl als die Messe - Zeit heischen, daß unsere Absicht je eher je lieber in Erfüllung gehe, weshalb ich untertänigst bitte, Euer Herzogl. Durchlaucht geruhen, den Ehren Predigern zu Parchim fakta dispensatione in Gnaden zu demandieren, daß Sie mich mit Ilsabe Dorothea Grapengießern am nächsten Sonntage ein für drei Mal proklamieren und sodann in der Woche ehelich zusammen geben sollen. Ich getröste mich gnädigstbaldigster Erhörung und verharre in submissester Devotion

Euer Herzogl. Durchl.
untertänigster Johann Heinrich Spiegelberg."

Am 23. April, dem Donnerstag nach Ostern, wurde das Gesuch genehmigt, am 1. Mai, dem Freitag darauf, fand die Hochzeit statt.

Den schwülstigen Ton jener Zeit, das "Ersterben" vorm Herzog, sucht man hier vergebens; aber soweit man zwischen den Zeilen lesen darf, glauben wir, einen herben und schweren Sinn herausfühlen zu können.

Seine Frau stammte aus einer alten, angesehenen Parchimer Kaufmannsfamilie; auffällig ist ihr für jene Zeit hohes Heiratsalter von 31 1/2 Jahren. Nach ihrem Tode 1776 ist nichts mehr über Johann Heinrich zu ermitteln, nur die lakonische Notiz im Manuskript zu Cleemanns Archivlexikon 15 ) "nachher im Strelitzschen". Anscheinend wurde der zurückhaltende Mann nicht warm in Parchim und kehrte still in seine Heimat zurück. Daß er immerhin noch einige Jahre nach 1776 in Parchim blieb, ist daraus zu erschließen, daß sein 1770 geborener Sohn in Parchim die Schule besuchte.

VIII 20. (Johann) Friedrich Wilhelm ist wohl in freudenarmer, früh mutterloser Jugend zum harten, strengen


14) Familienakten, Spiegelberg.
15) Im Geh. und Haupt- Archiv Schwerin.
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Manne erwachsen. 1788 wurde er in Rostock immatrikuliert, konditionierte in Benthen nördlich von Lübz und 1799 zu Krakow, wurde 1802 Lehrer zu Parchim, endlich 1803 Diakonus an St. Georgen daselbst. Dieser war infolge eines Lehensverhältnisses von 1229 zugleich Pastor in Damm und wohnte in Damm. Als meine Frau und ich 1909 dies Dorf besuchten, bedrückte uns, die wir doch auch schon auf dem Lande lebten, die völlige Kulturlosigkeit und Armseligkeit des Ortes recht sehr, und wir empfanden, daß mein Urgroßvater dort in seinen besten Mannesjahren keinen leichteren und froheren Sinn gewinnen konnte.

1821 ging er von Damm in das Pastorat zu Crivitz, mit dem zugleich die Präpositur verbunden war. Zu denken gibt die Erzählung seiner Enkelin, daß er wenigstens in späteren Jahren niemals am Himmelfahrtstage predigen wollte, sondern sich stets vertreten ließ.

Seine Frau Katharina Löscher (* 1772), die er 1804 (!) heimführte, stammte aus einer kulturvollen Parchimer Bürgermeister- und Pastorenfamilie, deren zweitbekannter Urahn als Student zu Füßen Luthers gesessen hatte und sein Hausgenosse gewesen war. Der gütigen, klugen Frau dachten die Enkel mit warmer Verehrung. Bei einer Haussuchung durch die französischen Zollwächter 1812 soll sie "wie eine Löwenmutter" vor die Wiege ihres Säuglings Wilhelm getreten sein, so daß die Douaniers ihr fern blieben. Die gesuchten Abendmahlskostbarkeiten lagen - in der Wiege!

IX 35. Auch Wilhelm (* 27. August 1812) genoß nicht übermäßig viel Sonne in seiner Jugend. Er besuchte die Gymnasien zu Parchim und Schwerin, wo er 10. Oktober 1831 das Reifezeugnis erhielt, und studierte im Winter 1831 zu Rostock. Ostern 1832 ging er nach Jena, zu derselben Zeit wie Fritz Reuter, und trat wie dieser der "allgemeinen Burschenschaft" bei, zu der die Arminen und Germanen sich Ende 1831 oder Anfang 1832 verbunden hatten. Die alten Gegensätze der radikaleren Germanen und friedlicheren Arminen brachen im Sommer 1832 bald wieder durch. "Am 13. Juli sagte sich die Germania von der allgemeinen Burschenschaft los, und ich trat als Kommentbursche in die Germania ein, weil ich unter Letzter alle meine Landsleute fand . . . ." "In die eigentliche Verbindung [der in alles Eingeweihten] bin ich am 29. Juli auf dem Fürstenkeller aufgenommen."

Mit den wilden Kämpfen zwischen Germanen und Arminen Ende 1832 steht wohl die Quittung in Zusammenhang, laut der Wilhelm am 4. März 1833 "wegen der Exzesse am 22. Dez. 1832" 20 Schilling Strafe an die Univ. - Amts - Sportel - Einnahme bezahlte.

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Nach dem darauf erfolgenden Verbot der studentischen Verbindungen durch die Weimarer Regierung und infolge Meinungsverschiedenheiten über die Beschlüsse des Stuttgarter Burschentages löste die Germania sich auf. Kurz danach erkrankte Wilhelm ziemlich schlimm an den Pocken; sogleich nach der Genesung ging er Ostern 1833 nach Göttingen.

Als nach dem unsinnigen Sturm auf die Wache in Frankfurt a. M. am 3. April 1833 die Verfolgung der deutschen Burschenschaften einsetzte, wanderte Wilhelm im Herbst 1833 zu Fuß über Wien allein nach Italien, um Gras über die Jenaer Geschichten wachsen zu lassen. Dies war wohl seine froheste Zeit, die Liebe zum Süden zog ihn später oft wieder dorthin. Nach der Heimkehr fiel er doch noch dem Spürsinn der verängstigten Regierungen zum Opfer, wie über tausend seiner Gefährten. Zum Glück war er in Mecklenburg, in Preußen hätte er Reuters Los geteilt.

Vom 14. April 1834 ab laufen die Untersuchungsakten, Aufenthaltsbeschränkungen, Arrest - Beurlaubungen usw. in unserm Besitze. Kurz vor Weihnachten 1834 wird er in Rostock inhaftiert. Nicht einmal sein jüngerer Bruder wird zu ihm gelassen. Erst als sein Vater eine Kaution von 500 Talern übernimmt, kommt er am 30. Dezember 1834 frei, bleibt aber dauernd unter Polizeiaufsicht und unter dem Drucke, schwerer Strafe wegen Hochverrats, wie viele Schicksalsgenossen, gewärtig sein zu müssen.

Die einzelnen Dokumente über die burschenschaftliche Bewegung, die uns vorliegen, klingen gefährlicher als die sonstigen Schilderungen darüber vermuten lassen. Im Konzept seiner "Beantwortung der mir von der hiesigen hohen Großh. Justizkanzlei vorgelegten Fragen . . .", aus dem auch die obigen Zitate stammen, gibt Wilhelm offen zu: "Zweck der Germania war die Erstrebung der Freiheit und Einheit Deutschlands, und um diese Zwecke zu erreichen, sollte Volksbefreiung und etwa Waffengewalt angewandt werden. . . . Der Unterschied der Germania und Arminia bestand darin, daß erste glaubte, ihre etwaigen politischen Ideen möglichst realisieren zu müssen, letzte dagegen sich mit der Aufstellung theoretischer Zwecke begnügte." Ein weiteres, oft benutztes Blatt mit einem Aufruf der "Volksfreunde" an die "Mecklenburger!" schließt in seinem allgemeinen Teil recht revolutionär: "Auf! Laßt uns die Kerker öffnen, die Fesseln sprengen, die Unschuldigen befreien und die Despoten steinigen! Die Tyrannen gönnen uns das Leben nicht . . ." Die konkreten Forderungen denken freilich nicht an Blutvergießen, sie gipfeln in: "6. Jeder muß ziehn und treiben können, was er will."

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Wären weite Kreise damals zum Umsturz geneigt gewesen, so hätte bei der inneren Faulheit des Staatswesens der Funke der Studentenschaft vielleicht zündend gewirkt; sicherlich hätten dann freilich radikalere Demagogen die Führung an sich gerissen. In der allgemeinen Lauheit jener Zeit blieb aber der weltfremde Idealismus der Burschenschafter doppelt wirkungslos. Ihre objektive Gefährlichkeit erscheint uns heute gering und in keinem Verhältnis stehend zu dem unsinnigen Wüten einzelner Beamten und der Nervosität der Regierungen. Subjektiv, auf schlechtem Gewissen beruhend, ist die damalige Unruhe der Behörden eher zu verstehen.

Am 18. November 1835 kommt die Großh. Justizkanzlei in Rostock endlich zu ihrem Urteilsspruch: 2 Jahre Festungshaft für Wilhelm und andere Jenaer Studenten aus Mecklenburg. Der ältere Bruder Friedrich Sp. wird freigesprochen, da er "bei seinem beharrlichen Leugnen nicht für überführt anzunehmen" sei.

Bis Ostern 1836 erhält Wilhelm Strafaufschub und beendet seine Studien. Die am 15. Februar 1836 erbetene Zulassung zum Advokatenexamen versagt der Großherzog ihm. Vom 11. April 1836 bis 4. Februar 1837 bringt er dann im ganzen 300 Tage auf der Festung Dömitz zu. (Reuter kam erst 1839 - 40 dorthin.) Mit der Begnadigung endet die Leidenszeit nicht, nun lassen noch die weiteren Behörden - päpstlicher als der Papst - den "Revolutionär" seine Tat entgelten. Die Feindseligkeit der Großherzogl. Justizkanzlei und deren Kommission, vor der Wilhelm sein Advokatenexamen abzulegen hatte, geht aus Ton und Inhalt der Akten deutlich hervor.

Während der Festungszeit bleibt es noch ganz in der Schwebe, ob er überhaupt zum Examen zugelassen werden wird. Auch danach läßt man ihn noch monatelang zappeln! 14 Tage nach dem Einreichen seiner Probearbeit wird sein Prüfungstermin 2 Monate später verschoben, da die Termine schon für andere Kandidaten vorher besetzt seien. Endlich wird das Ergebnis seiner schriftlichen Prüfung, die am 17. Juli 1837 begann, am 10. Oktober 1837 in schulmeisterlichen Worten von der Kommission für ungenügend erklärt, obwohl Wilhelm doch sicher Zeit und Mühe genug an die Vorbereitung gewandt hatte! Wahrlich, für den steifnackigen Mann war keine geringe Selbstbezwingung nötig, nach dem jahrelangen Hangen und Bangen angesichts der unverhüllten Feindschaft der maßgebenden Stellen diesen Kanzleiräten nicht die ganze Sache vor die Füße zu werfen.

Nach einjähriger Frist, am 29. Oktober 1838, beginnt die zweite Prüfung, die mit monatelangen Pausen hingeschleppt wird,

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mehrere Stücke müssen wiederholt ausgeführt werden, endlich, am 3. Oktober 1839, wird ihm die Zulassung zur Advokatur mitgeteilt, über 3 1/2 Jahre nach der Beendigung seiner Studien.

Später verdrängte Wilhelm die ganzen Erinnerungen und mochte nichts davon hören und sagen, auch nicht von seinen Beziehungen zu Reuter, so daß seine Kinder ganz überrascht waren, als sie es erfuhren. Dem Enkel erschienen diese Geschichten zunächst im idealsten, heroischen Lichte. Erst die nähere Vertiefung zeigte ihm dann die Kehrseite, mit wieviel quälendem Ringen die schönsten Jugendjahre des Großvaters belastet waren!

Bedrückend war für Wilhelm wohl auch der Eindruck auf seinen Vater, der die "Demagogie" seines Sohnes streng verurteilte und manche Unruhen und Geldopfer hatte übernehmen müssen, die in der kargen Zeit stark ins Gewicht fielen. Im Testament des Präpositus vom 21. Januar 1841 enterbt dieser sogar seinen Sohn Wilhelm wegen der Teilnahme an den Bestrebungen, "sämtliche durch Gottes Gnade erwählte Monarchen Deutschlands von ihren heiligen Thronen zu stürzen". Die auffällige Härte dieses Vorganges wird aber gemildert und erscheint in einem besonderen Lichte durch den Umstand, daß Wilhelm mit eigener Hand für seinen Vater das Konzept zu diesem Testament geschrieben hat, und daß er, der Enterbte, zum alleinigen Testamentsvollstrecker ernannt ist! Als Absicht des Testamentes, das Wilhelm juristisch genau durchgearbeitet hat, ist klar ersichtlich, daß den beiden unverheirateten Töchtern der größte Teil des elterlichen Vermögens gesichert werden sollte. Wilhelms völliges Zurücktreten entspringt wohl sowohl dem Willen des Vaters, der einem früheren Vorsatze treu bleiben wollte, als auch dem freiwilligen Aufsichnehmen einer Sühne durch den Sohn.

Ende 1839 ließ Wilhelm sich als Advokat und Notar bei der Justizkanzlei und dem Landesgericht zu Rostock nieder, Januar 1840 als Advokat und Prokurator beim Obergericht der Stadt.

Nach der Heirat am 21. Oktober 1847 wohnte er zunächst im ersten Hause der Steinstraße am Tor, zog dann aber mehrmals um, da die Wohnungen für die wachsende Familie immer zu klein wurden und die große Kinderschar manche Scherereien bewirkte. Schließlich baute er sich darum 1857 ein eigenes Haus. Am Schilde 14, wo er am 27. Dezember 1888 starb. Dazu legte er sich einen großen Garten an der Warnow am Patriotischen Weg (jetzt bebaut) an, wo er seine liebsten Stunden zubrachte. Zwei Kühe und eine kleine Landwirtschaft lieferten Lebensmittel für die große Familie.

Die Wiege, ein kleines Haus, selten leer, stand meist im Zimmer des Vaters, im Winter am Ofen. Mancher Klient mußte

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sich mit ihm an die Wiege setzen und ein schreiendes Kind wiegen, wollten sie Ruhe zur Besprechung haben. Froh hörte es der Enkel, und weit lieber sah er nun auch in seinem Zimmer oft einen Kinderwagen stehen.

Wilhelm Spiegelberg 1839
Wilhelm Spiegelberg 1839. (* 1812, † 1888.)

Über jedes neue Kind freute Wilhelm sich fast mehr als die Mutter, besonders als ihm als 12. Kind nach 9 Jungen noch ein Mädchen geboren wurde, sagte er froh immer wieder: "Ne lütte Dirn! Ne lütte Dirn!" Diese weiß am meisten von seiner Herzensgüte; die älteren Kinder, vor allem die Söhne, erzählten mehr von seiner Unbeugsamkeit und Strenge.

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Dazu kam der Gegensatz, der wohl zu allen Zeiten zwischen Vater und Sohn mehr oder minder zu beobachten ist. Dieser will sein Kind vor den Irrwegen und Leiden bewahren, durch die er selbst sich hindurchkämpfen mußte. Nur mit behutsamer Einfühlung und kameradschaftlicher Anteilnahme am Streben und Schwärmen des Kindes läßt sich aber dessen Vertrauen erwerben; gegen autoritativen Zwang lehnt der Sohn sich trotzig auf. Statt der Freundschaft, wozu Gleichheit des Erbwesens und Lebensgemeinschaft Vater und Sohn vor allen andern einander bestimmen, kann sich dann eine schmerzliche Feindschaft entwickeln, wahrlich der tragischste von allen Widersprüchen! Fast allgemeinmenschlich scheint dieser Konflikt zu sein, zumal in der individualistischen neuen Zeit. Unsere Sippe mit ihrem ausgeprägt starken Willen erlebte ihn in der Mehrzahl der Fälle, von denen wir Näheres wissen. Wilhelm, der Prototyp der Familie, mußte ihn nach beiden Seiten hin erfahren.

Die meisten seiner Söhne drängte es sehr zum Studium. Der Vater zwang sie in den Kaufmannsberuf, den er für aussichtsreicher hielt; vielleicht wirkten auch die Erlebnisse seiner Studienzeit abschreckend in ihm nach. Zwei Söhne gingen darum über See. Der Älteste verließ bald nach dem Kriege 1870/71 die verhaßte Kaufmannslehre und trat in die amerikanische Armee als "Landsknecht" ein, wie er im Juli 1878 bitter schrieb. Durch zu große Unterwürfigkeit unter den Willen des Vaters habe er sich von seiner eigentlichen Bestimmung, der juristischen Laufbahn, abdrängen lassen und sei nun "der verlorene Sohn" geworden. Als "einzige Hoffnung" wünschte er sich, daß wenigstens sein jüngster Bruder Ernst noch studieren dürfe. Heiligabend 1878 kehrte der Älteste schwindsuchtskrank heim und starb 10 Monate darauf bei den Eltern. Ernst studierte.

Mit Stammbaumforschung fing Wilhelm ebenfalls an und nach ihm vier seiner Kinder. Diese unsere "erbliche Belastung" erfuhr eine Verstärkung von der Löscherschen Familie her (cf. S. 35), deren Stammtafel in Cleemanns Archivlexikon (Parchim 1819) abgedruckt ist.

Im öffentlichen Leben trat Wilhelm nicht hervor. In späteren Jahren wurde ihm eine Bürgermeisterstelle in Mecklenburg angeboten. Er lehnte sie ab mit den Worten: "Früher hewwt ji mi nich lieden müggt, nu mag ick jug nich." Als Original war er bekannt in ganz Rostock, und manche Anekdote erzählte man sich von ihm in beiden Mecklenburg. Einige mögen hier folgen.

Seine Körpergröße beleuchtet diese: Eines Tages ging er über Land, sah über einen hohen, festen Zaun und fragte eine

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Frau, die dahinter arbeitete: "Wo geiht de Weg nah Crivitz?" - "O, riden S' man ümmer gradut, Herr."

Auch Reuter erzählt im Beginn des 26. Kapitels seiner "Festungstid" von Dömitz, "dat de olle langbeinige Spigelbarg mit de groten Ogen ümmer de Festung in früheren Tiden stürmt hadd, denn hei was ümmer, stats unner dat Dur dörch, baben dat Dur weg gahn" (wenn er vom Stadturlaub zu spät heimkehrte).

Allgemein bekannt war sein Zylinder, den er fast ausschließlich zu tragen pflegte; der markante Eindruck der großen, hageren Gestalt wurde dadurch natürlich noch gesteigert. Mehrfach wurde mir erzählt, daß mancher, der den Zylinder über eine Anhöhe herüberleuchten sah, hinter der Wilhelms Gestalt noch verdeckt blieb, gesagt habe: "Dor kümmt de lange Spegelbarg, man süht all sinen Zylinder äwer'n Barg kieken." Auch auf seinen vielen Reisen, sogar bei den häufigen Gebirgswanderungen trug er ihn; oft wurde er noch nach Jahren von den fernsten Gastwirten daran wieder erkannt.

Die Eleganz war Nebensache, den Hut wie die Kleidung überhaupt trug er lange, bis zur Abnutzung, jedoch nie bis zur Verwahrlosung. Die Lebenshaltung seiner Kinder wollte er ebenso einfach wissen wie die seine; ein Dienstmädchen wurde nicht gehalten: "Stäwel kann sick bi mi jeder sülben putzend!" Gern sparte er in allen Kleinigkeiten und behalf sich nach Möglichkeit mit vielseitigem Geschick selber; z. B. band er selbst die Schulhefte seiner Kinder ein. Sicherlich leisteten die anderen Honoratiorenfamilien sich weit mehr Wohlleben; ob aber auch soviel Kinder? Und solch einen doppelten Haushalt? Und so viele, weite Reisen mit mehreren Kindern?

Seine Briefe brachte er immer selbst zur Post, nie durch den Schreiber: "Dat ward mi veel to dür, wenn ick den Schriewer henschick', denn kümmt he vor'n poor Stun'n nich wedder. Un wenn ick sülwen hengah, mak ick dat up'n Spaziergang af."

Er wanderte viel und weit. Als der große Brand 1842 tagelang in Hamburg wütete, ging er eilends durch die Steinstraße und rief bei seinem Kollegen Böckler (später in Neubukow) laut in die Höhe. Dieser öffnete das Fenster: "Wat's los, Spegelbarg?" - "Hamburg brennt, kumm mit, wi willen löschen!" Raschentschlossen kam B. mit, und sie wanderten zu Fuß in drei oder vier Tagen nach Hamburg, wo Wilhelms Bruder wohnte. Als man sie nach der Rückkehr fragte, ob sie viel gesehen hätten, hieß es: "Gor nicks, wi hebben furts mit sprütten müßt."

Jedes Jahr sagte er plötzlich eines Abends zu seiner Familie: "Morgen früh Klock 6 reis' ick nah Tirol; wer farig is, kann

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mitkamen." Rasch mußte gepackt werden, jeder wickelte je ein Stück der nötigsten Wäsche in ein regendichtes Tuch ein und schnürte einen Tragriemen herum, mehr durfte nicht mit.

Im "Franziskaner" setzte er sich zu einem Bekannten, der gerade Austern aß. Spiegelberg: "Wat, Austern! Austern sünd soltig, un'n solten Hiering is ok soltig. Denn ät ick ‚n solten Hiering un keen'' Austern un spor dorbi noch'n Daler!" Die Zigarre beim Bier steckte er vorm Anzünden immer erst mit dem Mundstück weit ins Glas: "Süs blädert mi dat ümmer af."

Die Justizreorganisation von 1879 war gar nicht nach seinem Sinn. Von der plattdeutschen Sprache ließ er trotz der neuen Vorschrift auch vor Gericht nicht ab, zumal wenn seine Klienten aus dem Bauernstande waren. "Meine Klienten müssen verstehen, wie ich ihre Sache vertrete."

Beim ersten Plaidoyer nach der neuen Ordnung trat er in einer Scheidungssache auf und erklärte zur allgemeinen Überraschung im Namen seines Klienten in der ersten Person: "Dat is richtig, dat ick Marie Möllers beslapen heww. Äwer mine Fru is sülben Schuld doran. Sei hett seggt, ick füll mi'ne anner söken, se mücht mi nich un künn mi nich utstahn. Ick . . . ."

Auch die neue Amtstracht behagte ihm nicht. Aus Opposition ging er zu den ersten Sitzungen mit Barett und Talar über die Straße und den Markt zum Gericht, zum Gaudium der Rostocker. Als sein Kollege Kurth ihn traf, stutzte er: "Na nu, Spegelbarg, wat hest du di denn dor vörn anmakt?" - O, ick ward mi doch nich en''niegen witten Slips köpen, ick heww'n Strämel Papier nahmen, dat's ebenso gaud."

Die freie Rede hatte er freilich schon immer vorgezogen, so daß seine Termine oft eine große Zuhörerschaft anlockten. Dabei war er durchaus kein Meister der glatten Rede. Er scheute sich nicht, mitten im Satz die Richter zu fragen: "Ist's nicht richtig?" Aber stets achteten die Richter seine ernste Absicht, daß er sich mühte, das wirkliche Recht mit finden zu helfen, und seine ehrlichen Worte, die nichts vormachen oder entstellen wollten.

Seinen Klienten zu hofieren, war ihm nicht möglich. Unumwunden sprach er aus, was er dachte. Ein Bauer wollte absolut nicht von einer aussichtslosen Klage gegen den Nachbar ablassen. Schließlich wurde es Spiegelberg über: "Hebben Se'ne Kauh?" - "Ja, Herr Avkat." - "Hebben S'ok'n Swin?" - "Ja, twei." - "Na, Sei ehr' Kauh und Sei ehre Swien' bebben alltausamen mihr Verstand as Sei, wenn Sei dat nich inseihn." - "Je, wenn de Herr Avkat so meint, denn willen wi't man laten."

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"Sei oll Swinhund" mußte sich manch gerissener Kunde sagen lassen. Hinterher hieß es dann anerkennend: "De olle Herr Avkat is ümmer so tautrulich."

Unsaubere Sachen lehnte er ganz ab, manch einen oder eine warf er auch energisch heraus; sein lautes "Rut!" pflegten die Kinder dann durchs ganze Haus zu hören.

Bei einer Verteidigungsrede vor Gericht flüsterte ihm der Angeklagte fortwährend allerlei zu und störte ihn. Plötzlich drehte Spiegelberg sich um und rief seinem Klienten laut zu: "Holl' din Mul!

In Gegenwart eines Bauern diktierte Spiegelberg einen Schriftsatz. Nach dem ersten Bogen fragte er den Bauern: "So, Schult, nu kost't 'n Daler. Willen wi noch mihr?" Der Bauer: "Ja, Herr Avkat, einen Daler will ick noch tauleggen." Spiegelberg diktierte noch einen Bogen: "Nu kost't twei Daler; willen wi noch mihr schriewen, denn sünd't drei Daler." Der Bauer: "Ne, Herr Avkat, nu is't naug."

Ein Klient hatte seinen Prozeß verloren. Spiegelberg schrieb ihm: "Mein lieber Pundt! Wir haben unsern Prozeß verloren. Das schadet aber nichts. Wir legen ein Rechtsmittel ein. Kostet 6 Taler. Dieses muß ein jeder."

Für eine Dame hatte er Zinsen eingezogen. Er zahlte die Summe auf den Tisch, dann schob er mit der Hand einen Geldhaufen zu der Klientin hin, den andern zu sich: "Dit kregen Se, un dit kreg' ick för mine Mäuh."

Das übliche Spicken mit Paragraphen lag ihm nicht. Manchmal fiel es ihm erst am Ende einer längeren Verteidigungsschrift ein, bei deren Diktieren er im Zimmer herumzuwandeln pflegte. Er unterbrach sich: "Hebben wi all Paddagraphen?" - "Ne, Herr Avkat," - "Na, denn man tau: Nach § 171 und § 236, Absatz 2 . . . . . . ." wurde dann noch dem Buchstaben des Gesetzes mit irgendwelchen beliebigen Zahlen Genüge getan.

Nach und von seinem Garten an der Warnow pflegte er abends über den Wall zu wandern, auch wenn es dort stockdunkel war. Seine Frau bat ihn, doch lieber durch die Stadt zu gehen. Er wies es ab: "Ich habe nun den ganzen Tag nur mit schlechten Menschen zu tun gehabt; da bin ich froh, keinen mehr zu sehen." 16 )

Zunächst klingen die meisten dieser Geschichten wie lustige Schnurren. Sucht man aber den Kern des Menschen in ihnen, so bekunden sie eine ernste, starke Persönlichkeit, anspruchslos im


16) Leser dieser Seiten, die noch weitere Geschichten wissen, werden gebeten, sie dem Verfasser mitteilen zu wollen.
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Äußeren, unbeirrbar im Innern, rechtlich im Denken, fest im Wollen, mutig im Handeln. Gewiß geriet solch Wesen mit den vielen Kompromissen, die seiner Umwelt selbstverständlich waren, oft in Gegensatz; die Form des Humors gab da die beste Milderung. Nur an seine Kinder stellte er dieselben hohen Forderungen wie an sich selbst mit der gleichen Unnachgiebigkeit, nicht selten mit Heftigkeit. Leider wurde dadurch seine warme Vaterliebe oft zu sehr verdeckt!

Endlich muß noch der älteren Schwester Wilhelms: Wilhelmine (IX 32) gedacht werden. Ihr Reich war "der Garten", wo sie die Bruderskinder hütete. Am bezeichnendsten ist wohl folgende kleine Geschichte: Wenn ihre Neffen sich auf dem Garten so vollgefuttert hatten, wie es langaufgeschossenen Knaben nur möglich ist und wie die Eltern auch annahmen, dann mußte die gute Tante Mine ihnen noch einen Zettel mitgeben: "Die Jungen haben noch kein Butterbrot." Die heitersten und liebsten Jugenderinnerungen, von denen sie mehr sprachen als vom Elternhause, verbinden sich den Kindern mit Tante Mine; ihre mütterliche Aufopferung, im Leben tüchtig in Anspruch genommen, gewann ihr Liebe weit über das Grab hinaus. -

Die dunklen Farben überwiegen im Bilde der Vergangenheit. Der Heimat Not teilten die Ahnen, in kargen Zeiten erwuchs eine strenge Art mit verschlossener Seele. Alle Generationen, von denen wir es im einzelnen wissen, entbehrten Wärme in der Jugend; herb wurde ihr Sinn. Wieder lastet äußere Not schwer auf uns allen 17 ). Möge es uns dennoch gelingen, unsern Kindern den überquellenden Jugendfrohsinn zu bewahren und ihnen Sonne ins Herz zu geben, auf daß sie ihnen zeitlebens leuchte und ein wenig auch auf uns zurückstrahle! Und möge es unserm heißen Bemühen möglich sein, auch an ihrem Seelenleben Teil zu haben und ihnen vertraute Freunde zu werden! Nicht nur im Leiblichen gilt die Identität der Erbanlagen, sondern auch im Geistigen. So wie die neuen Erkenntnisse uns vom körperlichen Fortleben in unsern Kindern eine vertiefte und beglückende Auffassung gaben, so sei auch seelisch das Ziel:

"Mein eigen Selbst zu ihrem Selbst erweitern."
Vignette

17) Geschrieben im Herbst 1923.
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Spiegelbergs zu Strasburg i. Uck.

1328 Nikolaus Sp., Ratsherr
1515 Joachim Sp. stud. Greifswald
1568 - 74 Joachim Sp. zahlt Hufen - Pacht
1575 seine Witwe desgl.
1576 - 81 Thomas Sp. desgl. an derselben Stelle
1596 seine nachgelassenen Kinder sind verwandt mit Emma Milow
1568 - 81 Ewald Sp. zahlt Hufen - Pacht
1590 u. 96 Simon Sp. ist Grundbesitzer
1596 Peter Sp., Bruder Simons
1608 Joachim Sp. stud. Frankfurt, noch nicht mündig
1610 Joachim Sp. stud. Greifswald
1613 Joachim Sp. brennt ab, zahlt 1618 weniger Pacht
1613 Peter Sp. desgl., ebenso 1618.
1632 Peter Sp. begräbt seine Frau und 3 Kinder
1645 Peter Sp. zahlt Pacht für 2 Hufen
1632 - 34 Andreas Sp., Bürgermeister
1645 seine Witwe zahlt Pacht an erster Stelle des Registers
1645 Joachim Sp. zahlt Pacht für 2 Hufen
1650 seine Witwe bleibt Pacht schuldig
1699 Nikolaus und Christian Sp., Bürger
1699 Nikolaus Sp.s Tochter Regina * 22. Juni; Pate: Jochim Milo.
1701 Christian Sp.s Sohn getauft 17. Februar
1702 desselben Sohn Johann Christian * 10. Februar
1733 Johann Friedrich Sp., 1725 als Apotheker approbiert, erhält ein Privileg. ( . . . Behm.

Quellen:

Schoß - Kataster 1567 - 81 f. (Rathaus zu Strasburg),
"Stadtbuch von 1590" (d. i. Grundbuch, bis 1620 f., daselbst).
   Das Schoßregister 1604 - 27, das W. Lippert (Gesch. d. St. Strasburg, Prenzlau 1920, S. 39 Anm.) erwähnt, ließ sich 1922 nicht mehr entdecken.
Schoßregister 1645 und andere Akten von 1699 und 1733 im Geh. Staatsarchiv Berlin.
Kirchenökonomieregister in Strasburg: 1618, 1632 - 34, 50, 99.
Kirchenbuch seit 1695 (Anfangs durch Mäusefraß z. T. zerstört).

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Spiegelbergs in benachbarten Provinzen.
In Brandenburg:

1499 Fridangk Sp. zu Daberitz, Mann des Propstes vor Brandenburg
1544 Augustin Sp. aus Potsdam stud. Wittenberg
1575 Lorenz Sp. aus Potsdam stud. Greifswald, 1584 Pastor Gevezin i. Meckl. (vorher Pastor Barnbusch), † 1607
1580 Markus Sp. aus Soldin stud. Frankfurt a. O.
1580/1 Michael Sp. aus Spandau stud. Frankfurt
1651 Jochim Sp. Seiler zu Berlin. Nachkommen cf. Bürgerbuch.
1660 Peter Sp. aus Berlinchen stud. Frankfurt.

In Vorpommern (und Mecklenburg):

1563 Joachim Sp. aus Pasewalk stud. Greifswald
vor 1577 Joachim Sp., Pastor Franzburg i. P.
nach 1564 Joachim Sp., Pastor Gülzow i. P., 1573 Gramzow i. P. Sohn: Joachim Sp. stud. 1587 Greifswald, 1600 Pastor Altwigshagen.
1579 Joachim Sp., Pastor Anklam
1564-1605 Johannes Sp., Pastor Göhren i. M., * ca. 1534.
1569 Ernst Sp., JuIiensi, stud. Greifswald; 1573 stud. Rostock
1650 Christian Sp. aus Stralsund stud. puer Greifswald, Sohn des Christian Sp. senior, Kaufmann Stralsund, † vor 1674, dessen Tochter Dorothea X 1674 Christian Tessin, Pastor Wiek i. P.
1664 Martin Sp. X Christina Kreuzinger zu Cambs bei Schwerin, taufen 24. Juni Sohn Helmuth; dieser stud. 1685 Greifswald und wird
1687 Pastor Beggerow b. Demmin, † 1729. 2 Frauen, 8 Kinder. 1. Kind:
1690, get. 17. Aug. Bernhard Gustav Sp.; 1724 bzw. 29 Pastor Beggerow, † 1748. 2 Frauen, 6 oder 7 Kinder.

6. Kind: Margarete Juliane Sp., * 1743, X 1760 Heinr. Ludendorff, Kaufmann zu Demmin, aus der Familie des Generals Erich Ludendorff, cf. Deutsch. Geschl.-B. 40, S. 340
vielleicht 7. Kind: Adolf Heinrich Sp., 1771 Hofkantor Ludwigslust, 1774 Ökonom Waren, 1782 Nebenschulmeister Penzlin, 1788 Kantor Doberan, † 1790, X 1771 LdwI. Christina Mehlmann, Bürgermeistertochter aus Waren; Sohn Georg Christian, Tambour, desertiert 1798 zu den Preußen.

1697 Michel Sp. X Rostock St. Petri: Sylvia Andresen
1714 Christoph Sp., Schuster, X Demmin, † 1740 Demmin, 52 Jahre alt. Sohn Christian * 1715
1737 Ackerbürger Christian Sp. zu Treptow a. T., † 1766, 81 Jahre.

1752 Jakob Sp., Gastwirt, wird Senator in Woldegk, † 1770
1791 Johann Friedrich Sp. stud. Halle, Sohn des Stadtarztes Christian Friedr. Sp. zu Pasewalk, letzterer † 1808, 79 Jahre alt.
1784 Joachim Friedrich Sp. aus Ückermünde X zu Prerow M. Z.; Nachk.: zahlreiche Kapitäne Sp. in Prerow, Barth, Ribnitz u. a. im 19. u. 20.Jahrhdt., auch Dr. med. Franz Sp. zu Barth, † 1911.

Von der altsächsischen Grafschaft direkt leiten sich vermutlich die Spiegelbergs her, die im 16. Jahrhundert westlich und nördIich vom Harz, im 17. Jahrhundert zu Braunschweig, im 18. südlich vom Harz im 18. und 19. Jahrhundert zu Hamburg nachzuweisen sind.

Endlich liegt in Ostpreußen ein Dorf Spiegelberg an der Alle 12 km nördlich Allenstein; von hier stammt wohl die ostpreußische Familie Sp. her, die um 1732 zu Pr.Holland, dann nach EIbing zu als BauernfamiIie lebte und deren gegenwärtiger Sproß als Arzt in Danzig wohnt.

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Abbildung Krause
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LXXXVIII.                               Schwerin, 1. Juli 1924.

Jahresbericht

über das Vereinsjahr

vom 1. Juli 1923 bis 30. Juni 1924.


Wir haben im abgelaufenen Vereinsjahre 44 neue Mitglieder gewonnen, ausgetreten sind 20 Mitglieder, verstorben unser Ehrenmitglied Pastor emer. Dr. h. c. Beyer und 15 ordentliche Mitglieder (dazu ist ein Mitglied als im vorigen Vereinsjahre verstorben nachzutragen). Der Verein zählte am 30. Juni 1924 2 Ehrenmitglieder, 8 korrespondierende und 707 ordentliche Mitglieder (gegen 698 zu Beginn des Vereinsjahres). Siehe die Anlage.

Der am 25. Nov. 1923 heimgegangene Pastor Carl Beyer ist nur noch 2 1/2 Jahre hindurch unser Ehrenmitglied gewesen, nachdem er dem Verein seit 1883 als ordentliches Mitglied angehört hatte. Er ist in weiteren Kreisen durch seine Romane bekannt geworden, deren Stoff er der mecklenburgischen Geschichte zu entnehmen pflegte, durch einige Erzählungen aus dem Volksleben und durch sein oft aufgeführtes plattdeutsches Volksstück Ut de Preußentid. Seine eigentlich historische Erstlingsarbeit galt der Stadt Laage, wo er von 1875 - 1900 als Pastor wirkte und deren Geschichte er auf Grund sorgfältiger Quellenstudien in den Bänden 52 und 53 unserer Jahrbücher anschaulich geschildert hat. Später hat er die kulturgeschichtliche Abhandlung: Studentenleben im 17. Jahrhundert, und vor allem seine kulturgeschichtlichen Bilder aus Mecklenburg (Mecklb. Geschichte in Einzeldarstellungen, Bd. 3) veröffentlicht. Seit 1900 lebte er mit kurzer Unterbrechung still und zurückgezogen in Rostock. Sein letztes Werk, das er beenden konnte, bevor der Tod dem Sechsundsiebzigjährigen die Feder aus der Hand nahm, führte ihn in die Sagenwelt der deutschen Vorzeit. Er ist einer der fruchtbarsten mecklenburgischen Schriftsteller gewesen; sein Name wird in seinen Werken noch lange fortleben.

Auch von den übrigen Toten gehörten mehrere zu unseren ältesten Mitgliedern. Es hatten zum Verein gehalten über 40 Jahre der Landdrost Drechsler in Dargun, über 30 Jahre Gymn.- Prof. Dr. Wiegandt in Rostock, Landdrost v. Prollius in Wismar, Generaldirektor Exz. Ehlers in Schwerin und

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Landesarchivar Dr. Krause in Rostock, 25 Jahre hindurch Postdirektor Peters in Schwerin und Geh. Konsistorialrat Prof. D. Walther in Rostock.

In dem Landesarchivar Dr. Ludwig Krause ist ein Gelehrter von anerkanntem Verdienst dahingegangen. Autodidakt, aber von hoher wissenschaftlicher Begabung und von wissenschaftlichem Ernst erfüllt, hat er erst in reiferen Jahren den Beruf gefunden, für den er recht eigentlich bestimmt war. Er wirkte längere Zeit zusammen mit Dr. Dragendorff als Stadtarchivar in Rostock und seit 1916 als Vorstand des Rostocker Landesarchivs und der Landesbibliothek. Die wissenschaftlichen Arbeiten des in der Vorgeschichte, Geschichte und Kulturgeschichte Mecklenburgs gleich Erfahrenen galten vor allem der Vergangenheit seiner Heimatstadt Rostock, als deren treuen Sohn er sich fühlte. Seine letzte, kurz vor seinem Tode gedruckte Schrift behandelt die alten Warnow - Mündungen und den ursprünglichen Rostocker Hafen zu Warnemünde 1 ) und räumt mit Irrtümern auf, die lange über diesen Gegenstand geherrscht haben. Daneben beschäftigte Krause sich eingehend mit der Topographie unseres Landes, über die er wertvolles Material hinterlassen hat. Es war eine Würdigung seiner wissenschaftlichen Geltung, daß ihn die Landesuniversität bei ihrer Fünfhundertjahrfeier zum Ehrendoktor ernannte. -

Von den Vereinsarbeiten konnten wir leider nur das Jahrbuch fortsetzen. Für weitere Veröffentlichungen müssen erst wieder langsam Mittel gesammelt werden, da das Vereinsvermögen der Inflation zum Opfer gefallen ist. Dankend sei hervorgehoben, daß S. K. H. der Großherzog für den Druck des vorliegenden Jahrbuches den Preis eines Bogens gestiftet hat, sowie daß eine Beihilfe von 100 Mk. vom Ministerium in den Staatshaushaltsplan für 1924 eingesetzt und vom Landtage genehmigt worden ist. Das Register zu den Jahrbüchern 61 - 70 hat Archivobersekretär Carow fast beendet.

An Vortragsabenden hatten wir im vergangenen Herbst und Winter fünf zu verzeichnen. Es sprachen: am 10. Nov. Frau General v. Igel, Exz. (Schwerin), über das Rom des Mittelalters und der Renaissance, unter Vorführung vortrefflicher Lichtbilder, die sie an Ort und Stelle aufgenommen hatte, am 24. Nov. Univ.- Prof. Dr. Schüßler (Rostock) über Ständemischung und Völkermischung, in das Gebiet der Genealogie und Rassenkunde hineinführend, am 8. Dez. Univ.- Prof. Dr. Hautt-


1) Beiträge zur Gesch. der Stadt Rostock XII, 1924.
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mann (Rostock) in einem Lichtbildervortrage über das Rostocker Stadtbild 2 ), am 21. Febr. Studienrat Dr. Wiegandt (Wismar) in einem Lichtbildervortrage über Wismar im 30jährigen Kriege 3 ), am 19. März Studienrat Strömer (Schwerin) über die isländischen Familiensagen der Wikingerzeit, ein Kulturbild jener fernen Tage auf Island entrollend und zumal eingehend auf die ergreifende Sage vom starken Grettir dessen Gestalt dem Isländer zum Symbol geworden ist.

In unserem Schriftenaustausch mit anderen historischen Vereinen hat sich nichts geändert. Dem Verein für Rostocks Altertümer haben wir zu seinem 40jährigen Jubiläum im Oktober 1923 Glückwünsche übermittelt. Einladungen waren ergangen vom Nordischen Museum in Stockholm und von der Elbinger Altertumsgesellschaft zur Feier ihrer 50jährigen Jubiläen im Oktober und November und von der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde in Stettin, unserem ältesten Tauschverein (seit 1835), der im Juni 1924 sein 100jähriges Bestehen festlich beging. Wir haben uns in allen drei Fällen darauf beschränken müssen, Glückwünsche zu übersenden.

Ein Ausflug wurde, gemäß dem Beschlusse der vorigen Hauptversammlung, am 20. Juni, noch vor Beginn des Vereinsjahres, nach der Insel Poel und der Vogelfreistätte auf dem Langenwerder unternommen und fand sehr rege Beteiligung. Nach der Ankunft in Wismar ließ sich die Zeit des frühen Morgens bis zum Abgange des Dampfers durch einen Besuch der Nikolaikirche ausfüllen, in die Archivrat Dr. Techen uns geleitete. Dann ging es zu Schiff nach Poel, wo in Kirchdorf Propst Paepke sein schönes altes Gotteshaus zeigte und hernach, unter Führung von Dr. med. Spiegelberg (Kirchdorf), die Reste der vormaligen Festungsanlagen nebst den überwachsenen Fundamenten des Schlößchens besichtigt wurden, das Herzog Adolf Friedrich I. durch G. E. Piloot in der Umwallung erbauen ließ und über dessen Geschichte Dr. Spiegelberg Auskunft gab. Am Nachmittage wurde ein Spaziergang nach Golwitz angetreten, wo Hofbesitzer Beyer freundlicherweise drei bespannte Leiterwagen zur Fahrt durch das flache Gewässer bis zum Langenwerder zur Verfügung stellte. Der Rückweg führte wiederum über Kirchdorf und Wismar.


2) Über denselben Gegenstand hat Hauttmann in den Mecklenburgischen Bilderheften (herausg. vom Institut für Kunstgeschichte der Universität Rostock), Heft 1, 1923, gehandelt.
3) Vgl. Wiegandts eingehende Arbeit in Band 82 dieser Jahrbücher (1918).
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Die 89. Hauptversammlung fand am 8. April im Archivsaal zu Schwerin unter Leitung des Vereinspräsidenten statt. Für einen Vortrag war Univ.- Lektor Dr. Gehrig (Rostock) gewonnen worden, der Wesen, Technik und Geschichte des Holzschnittes und des Kupferstiches als Thema gewählt hatte. Er gab zunächst einen Überblick über die graphischen Künste, indem er den Unterschied im technischen Verfahren hervorhob. Dann wurde unter Vorführung sorgsam ausersehener Lichtbilder der ältere Holzschnitt bis Dürer und Holbein, weiter der Kupferstich und die Radierung bis in die neueste Zeit behandelt, auch die Lithographie seit Senefelder (um 1800) gestreift. Den Beschluß machte die Entwicklung des modernen Holzschnittes seit Thomas Bewick. Ausgelegt war eine Sammlung von Werkzeugen der Graphik. - Den Geschäftsbericht erstattete der Unterzeichnete, Rechnungsrat Sommer den Kassenbericht über das Vereinsjahr 1922/23, das in die unglückliche Inflationszeit fiel, so daß die Zahlen der Rechnung alle Bedeutung verloren haben. Auf Antrag des ersten Vereinssekretärs wurde beschlossen, für das Vereinsjahr 1923/24 einen Mitgliedsbeitrag von fünf Goldmark zu erheben. - Wenige Wochen vor der Versammlung hatte Professor Dr. Robert Beltz, der als würdiger Nachfolger Lischs seit mehr als vier Jahrzehnten die prähistorische Forschung in Mecklenburg vertritt, seinen siebzigsten Geburtstag gefeiert. Der Vereinspräsident schlug vor, Professor Beltz in Anerkennung seines verdienstvollen Wirkens zum Ehrenmitgliede zu ernennen, und überreichte ihm, da die Versammlung freudig zustimmte, das Diplom. In einem Schreiben vom folgenden Tage an den Vereinsvorstand hat Professor Beltz seinem Dank für die ihm dargebrachte Ehrung noch einmal Ausdruck gegeben und auf die enge Verbindung hingewiesen, in der er seit dem Beginne seiner Tätigkeit in Mecklenburg mit dem Verein und dessen wissenschaftlichen Organ gestanden habe. - Aus der Reihe der Vereinsbeamten ist der bisherige Bücherwart, Regierungsrat Dr. Voß, auf seinen Wunsch ausgeschieden, nachdem er am 1. Januar 1924 als Direktor der Schweriner Regierungsbibliothek in den Ruhestand getreten war. Dr. Voß versah zunächst das Amt des Bilderwarts (seit Oktober 1893) und war seit dem 1. Juli 1915, als Nachfolger Carl Schröders, Bücherwart des Vereins. Für seine langjährige Mitarbeit sei ihm auch an dieser Stelle aufs herzlichste gedankt. Weil es wegen der Vereinigung unserer Büchersammlung mit der Regierungsbibliothek zweckmäßig erscheint, daß der jeweilige Bibliotheksdirektor auch Bücherwart des Vereins ist, ein Amtsnachfolger des Herrn Dr. Voß aber noch

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nicht ernannt war, so blieb die Wahl eines neuen Bücherwarts vorläufig ausgesetzt. Die übrigen Vereinsbeamten wurden wiedergewählt. - Ein Vorschlag des ersten Sekretärs, am 12. Juli einen Ausflug nach Lübeck zu unternehmen, fand nebst dem in Aussicht gestellten Programm die Zustimmung der Versammlung.

Vereinsausschuß für das Jahr 1924/25.

Präsident: Staatsminister Dr. Langfeld, Exz.
Vizepräsident: Ministerialdirektor v. Prollius.
Erster Sekretär: Archivdirektor Dr. Stuhr.
Zweiter Sekretär: Archivar Dr. Strecker.
Rechnungsführer: Rechnungsrat Sommer.
Bücherwart (i. V.): Bibliotheksdirektor Dr. Crain. 4
Bilderwart: Regierungsrat Dr. Wunderlich.
Repräsentanten: Ministerialdirektor Dr. Krause,
                    Generaldirektor Gütschow,
                    Geh. Archivrat Dr. Grotefend,
                    Generalleutnant v. Woyna, Exz.

Der zweite Vereinssekretär.
W. Strecker.         

Anlage A.

Veränderungen des Mitgliederstandes
im Vereinsjahre 1923-1924.

Ehrenmitglieder.

Ernannt:

Professor Dr. Robert Beltz, Schwerin, am 8. April 1924. Ord. Mitglied seit dem 27. April 1880.

Gestorben:

Pastor emer, Dr. h. c. Carl Beyer, am 25. Nov. 1923. Ord. Mitglied seit dem 3. Jan. 1883, Ehrenmitglied seit dem 26. April 1921.

Ordentliche Mitglieder.

Ausgeschieden ist das neu ernannte Ehrenmitglied Prof. Dr. Beltz.

Eingetreten sind:

Oberpostmeistcr Recknungsrat Beese, Grabow; Major Bührmann, Schwerin; Oberst Heß, Schwerin; Buchhändler Mitschke, Striegau; Regierungsbaurat Arnade, Schwerin; Frl. stud. rer. pol. Westphal, Hof Wandrum; Vers.-Direktor Richard P. Weger, Plau; G. Wagner, Silbermühle bei Plau; L. Viedt, Buffalo; Volksschule Ribnitz; stud. rer. pol. Hävernick, Hamburg; Ministerial-Sekretär Evers, Schwerin; stud. rer. pol. Romberg, Göttingen; A. Tretow, Kartlow i. M.; Bankkassier Henckel, Schwerin; Guts-


4) Dr. Crain ist vorbehaltlich der Bestätigung durch die nächste Hauptversammlung auf der Ausschußsitzung vom 7. Juli 1924 mit der Führung der Geschäfte des Bücherwarts betraut worden.
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besitzer Dr. iur. Weyer, Schwerin; Generalmajor v. Plüskow, Schwerin; Frl. Lezius, Schwerin; Amtsgerichtsrat Dr. Tiedemann, Schwerin; Frau Major v. Reden, Schwerin; Frl. Großkopf, Schwerin; Min.-Sekretär Esemann, Schwerin; Studienrat Strömer, Schwerin; Oberst a. D. v. Peschke, Schwerin; Ingenieur Winkelmann, Schwerin; Reg.-Rat Ploen, Schwerin; Verlagsdirektor Fischer, Schwerin; Landgerichtsrat Schmidt, Schwerin; Reg.-Baurat Marstatt, Schwerin; Hauptmann a. D. Bremer, Gesch.-Führer d. Kreislandbundes, Schwerin; Freifr. v. Werthern, Schwerin; Oberzollsekretär Dettmann, Schwerin; Dr. med. Ratzeburg, Schwerin; Amtsgerichtsrat Wendt, Schwerin; Studienrat Dr. Gernentz, Schwerin; Buchdruckereibesitzer Krüger, Schwerin; Oberrevisor Frohnhöfer, Schwerin; Dampfsägewerkbesitzer Prosch, Grabow; Oberrevisor Klitzing, Ostorf; Landgerichtsrat Dr. Bernhöft, Schwerin; Oberschulrat Barmwoldt, Schwerin; Gutsbes. Spalding, Wohlenhagen; Oberpostrat Klüssendorf, Koblenz; Studienrat Edmund Schroeder, Schwerin.

Ausgetreten sind:

Oberstleutnant a. D. v. Müller, Doberan; Postrat Timm, Schwerin; Konsul Otto, Wismar; Assessor a. D. v. Prollius, Schwerin; Frl. Lezius, Schwerin; Rentner Moennich, Rostock; Lehrer Reisener, Waren; Geh. Finanzrat Meinck, Schwerin; Reg.-und Baurat Voß, Güstrow; Kaufmann Friese, Bürgermeister a. D. Burgmann, Studienrat Walter, Hofmarschall v. d. Lühe, Exz., Major a. D. von Bassewitz, Gymn.-Prof. von Aken, Ministerialrat Krüger, Frl. v. Schack, Hofrat Schmidt zur Nedden, Reg.-Insp. Peters, Studienrat Gaedt, sämtlich in Schwerin.

Gestorben sind:

Gymn.-Prof. Dr. Wiegandt, Rostock, am 24. März; Rentner Pogge, Warnemünde, am 3. Sept.; Dr. med. Schultz, Crivitz, am 26. Sept.; Rechtsanwalt Martens, Wismar, Sept.; Landdrost Drechsler, Dargun, am 1. Nov.; Landdrost v. Prollius, Wismar, am 24. Nov.; Postdirektor a. D. Peters, Schwerin, am 11. Febr.; Generaldirektor a. D. Ehlers, Exz., Schwerin, am 25. Febr.; Kommerzienrat Gilka, Basthorst, am 9. März; Realgymnasialdirektor a. D. Dr. Sonnenburg, Schwerin, am 22. März; Landesarchivar Dr. h. c. Krause, Rostock, am 1. April; Geh. Konsistorialrat Univ.-Prof. D. Walter, Rostock, am 24. April; Staatsrat a. D. Frh. v. Meerheimb, Exz., Rostock, am 1. Mai; Rittergutsbesitzer v. Voß, Bolz, am 20. Juni; Rentner v. Buch, Wendorf, am 23. Juni.

Nachtrag zum Vereinsjahre 1922/23.

Gestorben: Frh. v. Hauff, Alt-Rehse, am 8. Jan. 1923.

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