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Das von Flotow'sche Wappen.

Nachtrag zu Jahrb. XLII, S. 149.

Von

Pastor Ragotzky zu Triglitz.

Zu dem Berichte in den Jahrbüchern, Band XLII, S. 149, über einen alten v. Flotow'schen Koffer hat Herr Geh. Archivrath Dr. Lisch eine Bemerkung gemacht über das von Flotow'sche Wappen, welches mit der Jahreszahl 1710 an der Vorderwand jenes Koffers gemalt ist. Es sei mir erlaubt, dieser Bemerkung noch Einiges hinzuzufügen.

Ein älteres colorirtes v. Flotow'sches Wappen findet sich nämlich in dem Stammbuche eines Adam Köppen aus Malchow, welches Herr Dr. Crull zu Wismar besitzt. Die Inschriften dieses alten Stammbuches sind meistens zu Rostock, Wismar, Nürnberg, Padua vom Jahre 1609, dann auch an anderen Orten Meklenburgs bis zum Jahre 1613 datirt. Eingemalte Wappen sind nur wenige darin, aber ein von Flotow'sches aus dem Jahre 1609, also von einem noch 100 Jahre älteren Datum, als das dem Koffer aufgemalte. Das Wappenbild des Schildes ist hier genau eben so gemalt, wie an dem Koffer, und nur in der Darstellung der Helmzier zeigt sich folgende Abweichung. Der zwischen den beiden übereck in Silber und Roth getheilten Büffelhörnern auf dem von Silber und Roth gewundenem Wulste stehende schwarze, goldglänzende Vogel (? Amsel, Staar) faßt mit dem Schnabel über einen grünen mit Goldfäden durchflochtenen Kranz, welcher sich in zwei Rundungen, die sich auf der Brust des Vogels kreuzen, über die Büffelhörner hinzieht. Der Vogel hält also nicht einen Ring im Schnabel, sondern faßt mit demselben den Kranz, und dieser verbindet nicht oben die beiden Büffelhörner in einer Windung, sondern in zwei auf der Brust des Vogels sich kreuzenden Windungen umschlingt er die beiden Büffelhörner etwa in ihrer Mitte. - Die Helmdecken sind silbern und roth.

Abgesehen davon, daß in den ältesten v. Flotow'schen Siegeln bis zum 16. Jahrhundert das Kreuz immer als ein Andreaskreuz erscheint (vgl. Jahrb. XXVI, S. 288), seitdem aber immer als ein grades, rechtwinkliges dargestellt wird, so wurde das v. Flotow'sche Wappen doch auch im 17. und 18. Jahrhundert wesentlich anders geführt, als Masch im

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Mekl. Wappenbuche unter Nr. 56, und v. Lehsten in seinem Adel Meklenburgs S. 70 es als jetzt gebräuchlich angeben. Da nun auch in dem v. Hoinckhusen'schen Wappenbuche (vor 1746), und nach der v. Gamm'schen Beschreibung (1786 der v. Flotow'sche Wappenschild durchaus eben so dargestellt wird, wie ihn jene oben erwähnten wohl ältesten Abbildungen zeigen, so dürfte es doch kaum zweifelhaft sein, daß das von Flotow'sche Schildwappen nur so als richtig angenommen werden kann, wie auch v. Meding (Nachrichten von Adelichen Wappen, Bd. III, Nr. 225) es beschreibt, nämlich: Im silbernen (nicht rothen) Felde ein durchgehendes (nicht schwebendes) gemeines rechtwinkliches rothes (nicht silbernes) Kreuz, in jeder Ecke von einem rothen (nicht goldenen) Ringe begleitet. - Daß an Stelle der Ringe auch Kugeln sich dargestellt finden (wie z. B. auf zwei Siegeln meiner Sammlung aus den Jahren 1638 und 1641), ist jedenfalls nur der Unwissenheit oder Ungeschicklichkeit des Stempelschneiders zuzuschreiben; und ob für die in neuerer Zeit ziemlich allgemein beliebte Veränderung der Form des Kreuzes und für die Verkehrung der Farben noch ein besonderer Grund vorgelegen, ist wohl sehr zu bezweifeln!- Die Varianten in der Helmzier mögen als nicht eben wesentlich angesehen werden; solche Abweichungen kommen öfters schon auf alten Siegeln und Abbildungen der Wappen vor; aber der Wappenschild müßte doch füglich in seiner unzweifelhaften Richtigkeit allgemein von der Familie wieder angenommen werden! - Ragotzky.

Es dürfte nicht uninteressant sein, auch die v. Flotow'sche, neben dem Wappen stehende Inschrift aus dem Stammbuche des Adam Köppen hier mitzutheilen. Dieselbe lautet wörtlich:

Horatius.

Sperat infestis, metuit secundis alteram
sortem bene praeparatum pectus. -

Im Unglück habe eines Lewen mueth,
Traue Godt, es wird wol wieder guet!

Zu sonderlichem Gefallen schrieb
dieses dem Erbaren wolgelarten
Adam Köppen Ao. Christi 1609 den 7. Novembris
     Georg Flotow,
des Hauses Stuer Erb= und
Landes Malchow Pfandherr.