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Inhalt:

Jahrbücher

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

aus

den Arbeiten des Vereins

herausgegeben

von

Dr. G. C. Friedrich Lisch,

großherzoglich meklenburgischem Geheimen Archiv_Rath,
Conservator der geschichtlichen Kunstdenkmäler des Landes,
 Direktor der großherzoglichen Alterthümer= und Münzen=Sammlungen zu Schwerin,
Commandeur des königl. dänischen Dannebrog= und des königl. preußischen Kronen=Ordens, Ritter des Rothen Adler=, des Nordstern und des Oldenburg. Verdienst=Ordens 3 Cl., Inhaber der großherzogl. meklenb. goldenen Verdienst=Medaille und der königl. hannoverschen goldenen Ehren=Medaille für Wissenschaft und Kunst am Bande, der Kaiserlich österreichischen und der großen kaiserlich russischen goldenen Verdienst=Medaille für Wissenschaft,
wirklichem Mitgliede der königlichen Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen und der königlichen Akademie der Wissenschaften zu Stockholm, correspondirendem Mitgliede der königlichen Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, der kaiserl. archäologischen Gesellschaft zu St. Petersburg,
der antiquar. Gesellschaft zu Abbeville und der Oberlausitz. Gesellschaft der Wissensch. zu Görlitz,
wirklichem Mitgliede der archäologischen Gesellschaft zu Moskau,
Ehrenmitgliede der anthropologischen Gesellschaft zu Berlin,
der geschichts= und alterthumsforschenden Gesellschaften zu Dresden, Mainz, Hohenleuben, Meiningen, Würzburg, Königsberg, Lüneburg, Emden, Luxemburg, Christiania, Zürich, Stettin und Greifswald,
correspondirendem Mitgliede
der geschichts= und alterthmsforschenden Gesellschaften zu Lübeck, Hamburg, Kiel, Hannover, Leipzig, Halle, Jena, Berlin, Salzwedel, Breslau, Cassel, Regensburg, Kopenhagen, Graz, Reval, Riga, Leyden, Antwerpen, Stockholm und des Hansischen Geschichtsvereins,
als
erstem Secretair des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.


Vierundvierzigster Jahrgang.


Mit angehängten Quartalberichten.
Auf Kosten des Vereins.
Vignette

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung.

Schwerin, 1879.

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Gedruckt in der Hofbuchdruckerei von Dr. F. Bärensprung.
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Inhaltsanzeige.


A. Jahrbücher für Geschichte.

Seite
I. Ein Kalandsbuch der Stadt Güstrow, von dem Geheimen Archivrath Dr. Lisch zu Schwerin 3
Statuten des Kalands 17
Speisezettel des Kalands 29
II. Kleine Güstrowsche Chroniken, von dem Archiv=Registrator Schultz zu Schwerin 33
III. Rethra, von dem Pastor Willebrand zu Zapel 37
IV. Umwallung von Rederank, nach weiland Pastor Vortisch vom Geheimen Archivrath Dr. Lisch zu Schwerin 40
V. Ueber den Tempel zu Parchim, von dem Archivrath Dr. Beyer zu Schwerin 42
VI. Verzeichniß der kaiserlichen Gesandten in Rostock1564, von dem Dr. Crull zu Wismar 43
VII. Zur Geschichte der Judenverbrennung in Sternberg 45
VIII. Rostocker Universitäts=Buchdrucker im 16. Jahrhundert, von dem Dr. Crull zu Wismar 48
IX. Beiträge zur Geschichte der Buchdruckerkunst in Meklenburg, von dem Bibliothek=Custos Dr. Hofmeister zu Rostock 49

 

B. Jahrbücher für Alterthumskunde.

I. Zur Alterthumskunde im engern Sinne. 69
1) Vorchristliche Zeit.
a. Steinzeit 69
Alterthümer der Steinzeit von Ostorf bei Schwerin, von dem Geheimen Archivrath Dr. Lisch 69
Ueber Schalensteine in Meklenburg, von dem Museums=Assistenten Dr. H. Petersen zu Kopenhagen 74
b. Bronzezeit 80
Kegelgräber von Diestelow 80
c. Eisenzeit 84
d. Alterthümer anderer Europäischer Völker.
Ueber Riesenurnen 88
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2) Christliches Mittelalter und neuere Zeit 89
Glasurte Ofenkacheln von Güstrow und Wismar, von Dr. Lisch 89
Alte Ofenkacheln von Rostock 92
II. Zur Siegel= und Wappenkunde 97
Siegel des Ritters Ludolph von Swanow, von Dr. Lisch 97
III. Zur Münzkunde 103
Münzfund von Gammelin, von Dr. Lisch 103
Ueber Kreuzpfennige, von demselben 106
IV. Zur Kunstgeschichte 108
Zur Geschichte der Glasmalerei in Rostock, von Dr. Lisch 108
Druckfehler 110

 


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A.

Jahrbücher

für

Geschichte.

 


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I.

Ein Kalands-Buch

der Stadt Güstrow

Vom

Geheimen Archivrath Dr. F. Lisch.


Vorwort.

 

Vor mehr als dreißig Jahren entdeckte ich im Archive der Stadt Güstrow bei Gelegenheit geschichtlicher Forschungen 8 handschriftliche Bücher zur Geschichte der Stadt, welche bis dahin unerkannt und unbenutzt auf einem Brett über der Eingangsthür lagen. Diese Handschriften waren 3 Urkunden=Copiarien, 3 Rechnungsbücher, 1 Protocollbuch und 1 Buch mit Aufzeichnungen einer Brüderschaft, welches ich als ein Kalandsbuch bezeichnete. Ich machte diesen Fund unter dem Titel "Die alten Schriftwerke der Stadt Güstrow" in den Jahrbüchern VIII, S. 155 flgd. im Jahre 1843 bekannt. Ich beschrieb hier kurz das letzte Buch als "ein Buch des Kalands oder der Brüderschaft S. Gregorii und S. Augustini, enthaltend Statuten, Hebungen und Messen, kurz alle Nachrichten über die Brüderschaft, Pergament, aus dem 15. Jahrhundert bis 1525." -

Als ich mehrere Jahre später diese Bücher zu benutzen wünschte, waren sie verschwunden und weder in noch außer dem Rathhause trotz jahrelanger eifriger Nachforschungen zu finden. Erst in den allerneuesten Zeiten hat Herr Burgemeister Dahse glücklicher Weise diese Bücher wohl verwahrt in einer Schieblade im Rathhause wieder gefunden und mir das Kalandsbuch auf meine Bitten zur Benutzung im Staatsarchive mitgetheilt.

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Ich kann daher jetzt meinen viele Jahre lang gehegten Wunsch erfüllen und die für die Culturgeschichte äußerst wichtigen Statuten und andere Aufzeichnungen und Berichte über die so viel besprochenen, aber bisher noch lange nicht genug aufgeklärten Kalands= und andere ähnliche Brüderschaften des Mittelalters im Folgenden weiter unten mittheilen, und bemerke zugleich, daß ich in den zunächst folgenden einleitenden Forschungen und Berichten die Statuten schon vorweg nach den Nummern der Abschnitte oder nach den § citiren werde.


Einleitung.

Wesen und Verfassung

der Brüderschaften.

Zu den Eigenthümlichkeiten des Mittelalters gehören die zahlreichen Brüderschaften und Gilden zum geselligen Umgange und gegenseitigem Beistande. Weit verbreitet waren die Kalands=Gesellschaften, welche wohl davon ihren Namen hatten, weil sie an den ersten Monatstagen (Calenden) ihre Zusammenkünfte hielten ("fraternitates kalendarum").

So viel auch die Kalande genannt sind, so ist doch über das Wesen und die Einrichtung 1 ) dieser Brüderschaften sehr wenig bekannt geworden. In der Stadt Güstrow bestanden mehrere Gesellschaften dieser Art, von denen manche den Namen von Heiligen führten und auch kirchliche Zwecke verfolgten, daher denn auch häufig Priester Mitglieder waren. Hervorragend war in Güstrow die Brüderschaft S. Gregorii und S. Augustini ("fraternitas beatorum Gregorii et Augustini confessorum"), auch kurz die S. Gregorii=Brüderschaft genannt, deren Statuten im Folgenden mitgetheilt werden. Nach diesen Statuten, welche volles Licht über diese Brüderschaften verbreiten, verfolgten die Mitglieder gesellige und kirchliche Zwecke. Die Mehrzahl der Mitglieder bestand aus Priestern. Doch waren auch an=


1) Ueber Wesen, Zweck und Geschichte der Kalandsvereine in Meklenburg vgl. auch J. Wiggers Kirchengeschichte Meklenburgs, 1840, S. 79 flgd.
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gesehene bürgerliche Personen, auch Frauen und Jungfrauen Mitglieder. Als eine Hauptbedingung zur Ausnahme galt ehrbarer Umgang ("bona conversatio") (§. 1.) Auch der Priester=Kaland zu Perleberg war nach der Bestätigung des Bischofs Otto von Havelberg vom J. 1496 1 ) zur Pflege eines ehrbaren Umganges ("honesta conversatio") gestiftet. Hiedurch sollte das höhere Ziel der Brüderschaft, die Führung eines christlichen und kirchlichen Lebens befördert werden, zur Uebung der Barmherzigheit und Armenpflege und zur Beförderung eines beschaulichen und thätigen Wandels, zu Gebeten und andern "guten Werken". Auch Züge von conservativer Richtung treten in den Kalanden hervor, z. B. daß in vielen Kalanden die Geburtstage der Landesherren gefeiert werden mußten. Zur Erfüllung dieser Pflichten mußten die Brüder, welche in der Pfarrkirche zu Güstrow (§. 23) in der Marien=Kapelle einen eigenen Altar mit bischöflichem Ablaß und Messen=Stiftungen hatten, oft und gemeinschaftlich Messen hören und Seelenmessen für die gestorbenen Brüder feiern, die Armen, namentlich arme Brüder, unterstützen, die Kranken trösten und pflegen und die Todten begraben (§. 9 und 21). Die Pflichten der Kalandsbrüder gleichen daher sehr den Ritterpflichten. Außerdem hatten die Brüder zur Beförderung der Friedlichkeit und Eintracht und an Gedächtnißtagen gemeinschaftliche Gastmahle, über deren Ausrichtung die Statuten wiederhole reden, so wie ein im Anhange unten mitgetheilter, höchst merkwürdiger Speisezettel. Bei diesen "Gastgeboten" wurden auch Unterstützungen an die Armen ausgetheilt (§. 15); auch in Perleberg war eine ewige Spende, in den Fasten für jeden armen Menschen und jeden Schüler einen "Hering und ein Roggen = Brot". 2 )

Diese Forschungen werden durch folgende im Staats=Archive zu Schwerin aufgefundene Nachricht über eine andere ähnliche Brüderschaft in Güstrow bestätigt.

In Güstrow war auch eine S. Jacobs=Brüderschaft, deren letztes Mitglied der "edle und ehrenfeste Martin vom Sehe im Jahre 1598 auf Befehl des Herzogs Ulrich durch den Notar Martin Bökel über den "Zustand" und die "Gelegenheit" dieser Brüderschaft notariell verhört ward.

Dieser sagt unter Anderm Folgendes aus:

"Es wäre diese Brüderschaft etwa vor drei hundert Jahren anfänglich gestiftet und er hätte noch in seinem Hause


1) Vgl. Riedel Cod. dipl. Brand I, 1, S. 199, Nr. 119.
2) Vgl. Riedel a. a. O. S. 202, Nr. 124.
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Nachrichtung, daß wailand Herzog Balthasar von Mekelnburg nebenst S. F. G. Gemahlin hochlöblicher christmilder Gedächtniß auch Bruder und Schwester mit darin gewesen. Und obwohl diese selbige Brüderschaft von Jahren zu Jahren und insonderheit dadurch continue erhalten, daß hiebevor alle Jahre einer unter ihnen nach der Ordnung ein Gasteboth celebriren müssen, dabei dann den Armen Almusen und Bier ausgespendet worden, so wäre doch solches in den nächsten fünf Jahren nicht geschehen, nun auch die Brüderschaft bis auf seine Person und Jochim Krüger ganz verfallen und ausgestorben. Zudem verweigerten sich etliche Leute, die Hebungen, so doch gar geringe, also daß sie öfters damit auf den Gästereien nicht könnten zureichen, sondern müßten aus ihren eigenen Säckeln zuschießen, auszugeben, mit dem Fürgeben, daß sie selbst dieselbigen den Armen wohl reichen und ausgeben wollten, da doch vermöge der Fundation die Dispensation "keimande" also den Brüdern allein zugelassen und vertrauet. Sonst könne jemand sich in diese Brüderschaft leichtlich einkaufen und giebt nicht mehr als achtzehen Schillinge Lübß zum Eingange oder Antritt, darf auch nichts anloben, allein daß er dasjenige wolle leisten, was seine Vorfahren gethan, nämlich daß einer den andern, wann er stirbt, ehrlich zur Erden helfe bestätigen, Item wann nach der Ordnung sein Jahr heran kommt, ein Gasteboth anrichte, welche puncta nebenst andern die Fundation besage."


Ein Anderer (Beamter, - Johannes Schirmeister) berichtet zu gleicher Zeit:

"Daß vor Zeiten eine Brüderschaft, S. Jacobs Brüderschaft genannt allhier ist angerichtet worden, in welcher Anfangs, wie ich berichtet werde, Herrn von Werle, wie auch etliche von der Geistlichkeit und Andere gewesen sein sollen"

und

"daß ohne Zweifel die Herrn von Werle, wie auch die Geistlichkeit die Hebungen und Einkommen dazu werden vermacht und gegeben haben."


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Zur Geschichte der Brüderschaft S. Gregorii und Augustini.


Nach den Statuten (§. 1) ward die Brüderschaft S. Gregorii und Augustini zu Güstrow um das Jahr 1340 gestiftet und am 29. Septbr. 1349 durch den zuständigen Bischof Johann von Camin bestätigt und mit Indulgenzien reich bewidmet. Die Brüderschaft sollte aus 20 Priestern und 2 Diakonen bestehen. Nach einem Verzeichniß der Güstrow'schen Geistlichen Urkunden vom J. 1580 bestätigte derselbe Bischof an demselben Tage auch die Brüderschaft des "Kalandes" genannt S. Johannis und S. Catharinen Brüderschaft zu Güstrow, welche in dem Verzeichnisse öfter nur "Kaland" genannt wird. Im J. 1365 stifteten nach einem Urkunden=Verzeichnisse Jacob Wörpel, welcher mit seiner Frau für die geistlichen Stiftungen, namentlich für die Heil. Geist=Kapelle in Güstrow viel that, und Gottfried Mölne zur "Fraternität S. Gregorii" eine Vikarei in der Pfarrkirche. Im J. 1500 stiftete Nicolaus Hoikendorf, Dekan oder Vorsteher der Brüderschaft, eine Messe zu Ehren der fünf Wunden Jesu Christi in der Pfarrkirche zu Güstrow (§. 22 und 23). Im J. 1508 bestätigte der Bischof Martin von Camin zu Güstrow die Fraternität S. Gregorii und Augustini (nach einem Urkunden=Verzeichnisse). In der bald darauf einfallenden Reformation hörten auch alle Geistlichen Gesellschaften auf. Die letzte ausführliche Nachricht ist vom Jahre 1525.


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Das Kalands-Buch.


Das Buch ist ein starker Foliant von Pergament in Holzband, mit gepreßtem, braunem Leder überzogen, mit Messing=Clausuren und Ecken.

Das Buch enthält 160 Blätter dicken Pergaments, von denen in einzelnen Abschnitten 42 Blätter beschrieben, dazwischen 118 Blätter leer sind.

Angeschafft und angelegt ist dieses Buch für 11 Sundische Mark im Jahre 1502, also ein Jahr vor dem ersten großen Brande, durch den Priester Nicolaus Hoikendorf, damals Dekan, Vorsteher oder "Vogt" des Kalands, (Statuten §. 22-23). Nicolaus Hoikendorf war Priester, da er sich selbst wiederholt Herr (dominus) nennt. Er war Vikar an der Domkirche zu Güstrow (ecclesie collegiate Gustrowensis perpetuus vicarius. Statuten §. 23). Er war wahrscheinlich ein Güstrower von Geburt. Am 3. Decbr. 1469 verkaufte, nach einer Urkunden=Regeste D. Clandrians, "Nicolaus Hoykendorp, Bürger zu Güstrow, den Vorstehern des Kalandes 8 Sund. Sch. aus einem Garten." Der Name Hoikendorf kommt noch in den neuesten Zeiten in Bürgerkreisen Güstrows vor.

Nicolaus Hoikendorf hat über die Anlegung des Buches auf dem Vorsetzblatt folgende Nachricht am 14. März 1502 eigenhändig eingetragen. - Die Handschrift ist noch eine große, kräftige, mittelalterliche Minuskel. Die Ueberschriften der Abschnitte und einige Initialen der Statuten sind mit rother Farbe ausgemalt.

Notandum, quod de consensu fratrum fraternitatis beatorum Gregorii et Augustini confessorum ego dominus Nicolaus Hoykendorp anno domini millesimo quingentesimo secundo pro vtilitate fraternitatis predicte comparaui et disposui presentem librum pro vndecim marcis Sundensibus et in subsidium ac releuamen apposuerunt fratres de communi bursa sex marcas Sundenses; ego vero de

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mea propria peccunia propter gratitudinem, quam fratres memorati michi exhibuerunt, apposui quinque marcas Sundensis monete, feria secunda post festum beati Gregorii confessoris et nostri patroni, (März 14.) et affectanter precor Deum omnipotentem pro me orare.

Auf demselben Vorsetzblatt folgt die folgende kurze Nachricht von dem Capellan Matthäus Eddeler vom 15. Septbr. 1525, welcher an diesem Tage zum Vorsteher (Dekan) des Kalands gewählt ward und das Buch mit seiner kleinern und feinern Handschrift mehrere Jahre lang fortführte, vielleicht bis zur Auflösung der Brüderschaft, sicher wohl bis zu seinem Rücktritt.

Anno domini millesimo quingentesimo vigesimo quinto, ipso die sancti Lamperti, et erat dominica 14 post diem indiuidue trinitatis (15. Septbr.), ego Mateus Eddeller cappellanus eo tempore, quo secta Martinistarum perversorum in Gustrow grassabatur, electus sum in decanum fraternitatis beatorum Gregorii et Augustini; et pro tunc procuratores fuerunt dominus Joachim Gentze, cuius registrum, vbi spes habebatur, extendebat se ad XVII marcas Stralsundenses et II 1/2 s. lb., dominus Brandanus Kroger, coadiutor eius, cuius registrum se ad XVI marcas et 4 1/2 s. lb. extendebat, vbi spes habebatur.
Item eodem tempore illustrissimi principes nostri, videlicet dux Hinricus et dux Albertus, scriptis suis diem generalis iudicii in oppido Rostock fulminauerunt inter clerum et barones disceptantes de pactibns siue redditibus, quos quidem pactus prefati barones presumendo scriptis et dictis Martinistarum friuole ad annos aliquod perceperunt etc.

Matthäus Eddeler war Capellan und Vikar an der Pfarrkirche oder Marktkirche zu Güstrow und hatte die Vikarei wahrscheinlich von dem Kaland S. Gregorii. Der Kaland hatte seine kirchlichen Feiern in der Marktkirche (in ecclesia forensi, Statuten §. 4 und 6) und 1500 eine Kapelle zu S. Marien ("capella beate Marie virginis in ecclesia parochiali Gustrowensi", Statuten §. 23). Eddeler hatte 1523 eine Vikarei der Pfarrkirche in der Kapelle über der Gerbekammer ("supra armarium", d. i. jetzt Sakristei). Dies ist wahrscheinlich die Marienkapelle, an welcher Eddeler

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Vikar war. Die Kapelle liegt über einem Gewölbe in der Südostecke der Kirche, neben dem Altare, und diente in neuern Zeiten zum Schülerchor. An der äußern Westwand war und ist vielleicht noch ein schönes, großes, reich vergoldetes Marienbild aufgestellt.

Matthäus Eddeler ward darauf lutherisch und 1530- 1531 Prediger zu Rostock an der Marienkirche und 1534 Pfarrer zu Gnoien. Er war jedoch schon im J. 1534 wieder in Rostock und sollte hier 1541 um die "Briefe des Kalands zu Krakow gut Wissen" haben. Er starb 1556 als Pfarrer zu S. Marien in Rostock.

Bei einer solchen Prediger=Thätigkeit ist seine Aeußerung in der Nachricht über seine Wahl zum Kalandsvorstand vom J. 1525 sehr merkwürdig, daß sie zu der Zeit geschehen sei, als die Secte der verkehrten Martinisten in Güstrow graffirt habe ("eo tempore, quo secta Martinistarum perversorum in Gustrow grassabatur.")

 


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Inhaltsverzeichniß

zu dem Kalands=Buch.


Voran stehen auf dem Vorsetzblatt die 2 oben S. 8 und 9 abgedruckten Nachrichten

 1)  des Vikars Nicolaus Hoikendorf (1502),
 2)  des Capellans Matthäus Eddeler (1525)

über ihre Wahl zum Dekan des Kalands.

Dann kommen folgende Haupteintragungen in Abschnitten, welche durch leere Blätter zu Fortsetzungen getrennt sind, nach den Ueberschriften der Abschnitte:

 3) Fercula (ohne Jahr)  (  3 Seiten)
 4) Nomina illorum, qui dederunt votivas (ohne Jahr)  (  1     "    )
 5) Misse votivales (o. J.)  (  1     "    )
 6) Statuta fraternitatis (1500)   (14     "    )
 7) Confirmation der Brüderschaft durch Bischof Martin von Camin (1508)  (  3     "    )
 8) Concordia (zu den Statuten) (1426)  (  2     "    )
 9) Confirmatio Caminensis episcopi fundationum super duo beneficia in eccles. parroch. Gustrov. (1457)  (10     "    )
10) Benefactores fraternitatis (o. J. bis 1555)
       (1509 -1555 mit jüngerer Schrift.)
 (14     "    )
11) Nomina fratrum vivorum (1501 o. J. bis 1534)  (  3     "    )
12) Nomina fratrum eorum servicia seruiencium (1469 bis 1525)  (12     "    )
13) Registrum protocollorum, instrumentorum fraternitatis (1428 bis 1507)  (15     "    )

 


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Namensverzeichnisse

der Mitglieder und Wohlthäter des Kalands.

 

Das Kalands=Buch enthält auch die folgenden Namensverzeichnisse der Brüder und Wohlthäter des Kalands.

1.

Das erste Verzeichniß, das Verzeichniß der Mitglieder, ("nomina fratrum vivorum"), (bis zum Jahre 1523) enthält im Anfange eine lange Reihe Namen von Priestern ("domnius"), welche von der kräftigen Hand des Vikars Nicolaus Hoikendorf geschrieben sind. Mit Ausnahme dieses einen Namens sind alle Zeilen der Länge nach durchstrichen, was hier im Druck durch einen Querstrich - vor jeder durchstrichenen Zeile angedeutet ist. Ohne Zweifel waren also diese Mitglieder im Jahre 1523 schon todt.

Fortgesetzt ist dies Verzeichniß von einer jüngern Handschrift, welche auch kleiner und feiner ist, und ohne Zweifel dem Capellan Matthäus Eddeler, dem Nachfolger Hoikendorfs im Vorstande, angehört.

2.

Ein zweites Verzeichniß enthält die Namen der Wohlthäter des Vereins ("qui dederunt votivas" = "Opfer"?).

Beide Verzeichnisse gewähren viele tiefe Blicke in das Wesen und die Verfassung des Kalands, auch der Stadt Güstrow.

1.

Nomina fratrum vinorum.

- Dominus Johannes Berndes.
- Dominus Henricus Vichel.
- Dominus Johannes Lentzeman.
- Dominus Vicko Berckhane.
- Dominus Henricus Knake.
- Martinus Distelow.
- Dominus Johannes Kleuena.
- Dominus Johannes Kleest.

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- Dominus Henricus Sterneberch.
- Dominus Johannes Brezeman.
- Dominus doctor Meyger.
- Bernd Bremer.
- Dominus Cosmas Radtge.
   Dominus Nicolaus Hoykendorp.
- Dominus Johannes Bulow.
- Dominus Bernardus Smydt.
- Magister Reynerus Hollogher.
- Dominus Johannes Angheler.
- Dominus Thomas Hundertmarck.
- Dominus Joachim Zagher.
- Dominus Joachim Boddekere.

Anno domini M° CCCCC° I, in die Egidii in loco capittuli ecclesie collegiate fratres vnaniiniter statuerunt, quod deinceps qui presentem fraternitatem postulauerit, ponat duos fideiussores, vt supra premittitur.

- Dominus Johannes Ghoren; fideiusserunt pro eo domini Cosmas Ra e tge et Johannes Kleest.

- Dominus Joachim Schade; fideiusserunt pro eo domini Johannes Cleuena et Johannes Kleest.

- Hans Brockman proconsul; pro eo fideiusserunt
- Bernt Bremer et dominus Johannes Lentzeman.

- Dominus (Name ausradirt);
- fideiusserunt domini Johannes Cleuena et Johannes Ghoren, collegiate ecclesie vicarii.

- Dominus et magister Petrus Sadelkow, fideiusserunt
- dominus Johannes Cleuena et Berntd Bremer laicus.
- Resignauit.

Joachim Albrecht mercator; fideiusserunt domini Johannes Kleest et Joachym Zagher.

- Dominus Hermannus Smytd; fideiusserunt domini
- Johannes Breszeman et Bernhardus Smytd ad singula
- facienda et dominus Thomas Hundertmarck pro domino
- Bernhardo Smytd.

Mychael Heyne; fideiusserunt magister Reynerus Hollogher et Bernth Bremer proconsul pro singulis faciendis.

Dominus Hermannus Borchardi; fideiusserunt domini Johannes Cleuena et Thomas Hundertmarck.

Dominus Mathias Hoppenstanghe; fidem dixerunt dominus Johannes Clest et dominus Joachym Gulow.

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- Dominus Johannes Smedeberg; fidem dixerunt
- Jochym Gulow et dominus Hermannus Borchardi.

Dominus Gregorius Randow; fidem dixerunt dominus Johannes Cleuena et Jochim Albrecht.

Dominus Nicolaus Oldescho; fidem dixerunt dominus Johannes Cleuena et dominus Jochim Gulow.

Dominus Johannes Beuer confrater; fidem dixerunt dominus Johannes Cleuena et dominus Joachym Gulow.

Item Peter Cleuena confrater; dixerunt fidem dominus Johannes Cleuena et dominus Tomas Hundertmark.

Item dominus Matheus Eddeler confrater; fidem dixerunt dominus Nicolaus Oldesco et Gregorius Randow.

Item dominus Jacobus Molnere postulauit nostram fraternitatem; fidem dixerunt dominus magister Reynerus Holloger et Johannes Kleest.

Item dominus Joachim Jentze confrater; dederunt fidem domini Nicolaus Oldescho et Matheus Edeller.

Item dominus Brandanus Kroger postulauit fraternitatem, et pro eo fidem dederunt domini Johannes Kleuena et Mathias Hoppenstange.

Item dominus Sthefanus Szotekock receptus in fratrem; locauit fideiussores dominos Mathiam Hoppenstange et Gregorium Randow.

Dominus Joachim Küster tunc temporis cappellanus fraternitatem Gregorii et Augustini humiliter adoptauit nostram; fideiussores dominum Nicolaum Oldescho necnon Matheum Eddeler locauit et receptus.

Item dominus Johannes Rosze receptus in fratrem; locauit fideiussores dominos Johannem Kleuena et Nicolaum Oldescho.

Item dominus Andreas Kock receptus in fratrem; locauit fideiussores dominos Mathiam Hoppenstange et Bran[d]ani Kroger.

Dominus Joachim Albrecht acceptus in fratrem; ffidem iusserunt dominus Nicolaus Oldesco et dominus Mateus Eddeler.

Dominus Jacobus Busse acceptus in fratrem, fideiusserunt dominus Gregorius Randow et dominus Jochim Albrecht 1522

Dominus Johannes Reyneke est admissus in fratrem; fideiusserunt dominus Johannes Cleuena et dominus Mathias Hoppenstange anno 1522.

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Dominus Johannes Versz admissus in fratrem; fideiusserunt dominus Johannes Cleuena et dominus Gregorius Randow 1523.

Dominus Johannes Santvosz admissus in fratrem, fideiussores dominus Nicolaus Oldesco et dominus Jacobus Bussze 1523.

Dominus Johannes Knechten (?) admissus in fratrem; fideiussores domini Nicolaus Oldescho et Brandanus Kroger, anno M V° XXX IIII°.

2.

Nomina illorum, qui dederunt vdiuas.

Primo dominus Jacobus Worpel dedit triginta solides.

Dominus Gherardus Ghiskow dedit vnam marcam.

Nicolaus Hogher dedit vnam marcam.

Hinrick Bruckman proconsul dedit vnam marcam pro se et vxore sua Alheyde.

Dominus Conradus Gantzow dedit vnam marcam pro se et nomine parentum suorum Hennynghi et Elizabeth Gantzouwen.

Dominus Conradus Satow dedit vnam marcam.

Dominus Johannes Borchardi dedit vnam marcam.

Dominus Dethmarus Kremer senior dedit vnam marcam.

Dominus Hinricus de Leesten dedit duas marcas nomine et ex parte matris sue Ghese de Leesten ad votiuas ad ambo seruicia sic, quod quiuis fratrum aut locum tenens fratris tenetur legere longam vigiliam et vnam missam pro vna famula addendo collectam de sancta trinitate.

Dominus Nicolaus Breyde dedit vnam marcam.

Dominus Nicolaus Kryn dedit vnam marcam.

Bernt Boytyn dedit vnam marcam pro se et sua vxore Taleken.

Gheske, relicta Bernardi Wedeghen, dedit VIII solides.

Vxor Hermanni Goltberghes dedit octo solidos.

Vxor Nicolai Mileken dedit vnam marcam.

Vxor quondam Hinrici Radeloff dedit octo solidos.

Dominus Nicolaus Hoykendorp dedit viginti quatuor solidos, ad quotlibet seruicium duodecim solides

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in augmentum votiuarum, pro quibus quiuis fratrum aut locum fratris tenens tenetur legere vnam missam de quinque vulneribus Jhesu Cristi, inferendo collectam pro vno sacerdote, et hoc post obitum supradicti domini Nicolai et eius sororis vt [premittitur?].

Dominus Hinricus Knake dedit vnam marcam Stralensundensem, ad quotlibet seruicium octo solidorum redditus in augmentum votiuarum.


Misse votiuales infra[tac]te sunt seruande. Prima de sanctissima trinitate, secunda de sancta cruce, tercia de quinque vulneribus Jhesu Cristi, quarta de domina nostra, quinta de patrono, sexta de omnibus sanctis, septima pro vna famula cum collecta de sanctissima trinitate, octaua pro defunctis cum collecta: "Deus indulgenciarum"; nona pro defunctis cum suffragio pro vno sacerdote.


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Statuten

des S. Gregorii=Kalands zu Güstrow.

1 )

Incipiunt

Statuta fraternitatis beatorum Gregorii et Augustini confessorum.

1. In nomine domini. Amen. Vbi duo vel tres congregati fuerint in nomine meo, in medio illorum sum, dicit dommus. Hinc est, quod retroactis temporibus quidam, pii desiderii moti affectu, circa annos incarnacionis domini millesimo tricentesimo quadragesimo quandam fraternitatem in honore beatorum Gregorii et Augustini confessorum et in ipsorum animarum salutem, que expost anno domini millesimo tricentesimo quadragesimo nono, in die sancti Michaelis per reuerendum in Cristo patrem dominum Johannem ecclesie Caminensis episcopum fuit litteraliter confirmata ac per eundem cum donis spiritualibus, videlicet indulgenciis, largiter dotata, in hunc qui sequitur modum instituerunt. Primo quod tantum in numero fraternitatis debent esse viginti sacerdotes vel qui sint in ordinibus subdiaconatus vel diaconatus constituti, et duo laici ad luminaria et ad alia necessaria ministrantes et fratres seniore iubente conuocantes. Si vero aliquis fratrum viam vniuerse carnis fuerit ingressus, et alius fraternitatem affectans tali condicione assumatur, si bone sit conuersacionis, nullas discordias habens fratribus cum predictis, et si aduersus aliquem de fratribus quid habeat, prius se componat, et sic ex consensu communitatis fraternitatem intret. Et si vnus vel duo de recepcione persone cum fratribus noluerint neque scierint concordare, tunc senior assumet sibi duas personas de fratribus seniores; in quocunque illi tres concordauerint, omnibus fratribus gratum atque ratum fore debet; et talis non accipietur,


1) Die Abschrift dieser Statuten nach dem Originale zum Druck hat der Herr Archiv=Registrator Schultz besorgt, auch die Collationirung mit dem Originale mit mir.    G. C. F. Lisch.
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quin promittat et astringat se triginta missas pro defunctis et totidem vigilias in salutem anime illius defuncti, in cuius locum intrare nititur, infra annum per se vel per alios legendas.

2. Juramentum introitus fraternitatis ponendo manum ad cor dicendo.

Ego N. recognosco me benigne a fratribus huius fraternitatis ad eorum consorcium receptum et admissuin et pro isto fratre, in cuius locum hanc fraternitatem intro, et quandocunque vnum e fratribus nostris mori contigerit, michique, quocunque loco fuero, quis dixerit, in redempcionem anime ipsius anno primo, subsequenti diem obitus sui, triginta missas, in noua fundacione signatas, et totidem vigilias per me vel per alium seu per alios ordinabo complendas, super ita singulis faciendo. Et statuta fraternitatis huius secundum posse meum seruabo ac neminem in consorcium nostrum admittam benigne, quin eadem ipse fecerit, que per me ad presens facta dinoscuntur. Arbitror eciam, quod si fratribus nostris congregatis aliquem de fratribus, quod deus auertat, verbo vel facto offendero, extunc pro tali excessu dabo vnam tunnam cereuisie fraternitati, et cum hoc ero priuandus eadem fraternitate, nisi fratres velint me gracioso remanere in eadem. Hec in consciencia mea firmiter me tenere promitto.

3. De porcione pro introitu per nouum fratrem danda.

Quo recepto dabit cultui diuino vnam marcam Lubicensem et vnam libram cere ad comparandum luminaria et aha necessaria in exequiis fratrum mortuorum.

4. Quomodo ista fraternitas est seruanda cum diuinis offciis in ecclesia parrochiali.

Item fratres statuerunt, ut omnes fratres fraternitatis eiusdem in proximis diebus dominicis, festum beati Gregorii et Augustini sequentibus, in ecclesia forensi conueniant, ut dictis vesperis possint vigilias longas in salutem fratrum defunctorum solempniter et distincte absque cachinnacione decantare; duos habeant cantores, et senior ordinet iunioribus lectiones legendas Et tunc vigiliis finitis cantores incipiant responsorium

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"Vere felicem presulem", cum versu: "A domino factum est istud", repeticione non sequente; et tunc senior dicat: "Ora pro nobis beate pater Gregori", cum collecta de co, subiungendo collectam de sancto Augustino.

5. Dictis vigiliis quid agendum sit, sequitur.

Post hec omnes fratres simul vadant ad domum illius fratris, quem ordo expensarum tunc tangit ministrando, de vespere cenando bibent et pro defunctis orent, ut sic excogitare possint dicte fraternitatis profectum.

6. De ordinacione fratrum per decanum ad diuinum officium altera die seruire ex statutis obligancium.

Sic simili modo altera die, scilicet feria secunda, fratribus conuenientibus senior ordinet ministros ad missas, qui ministrent, primo in missa pro defunctis, ad quam omnes fratres tenentur offerre et per se vel per alios esse presentes; et post illam missam idem ministrant ad missam de sancto Gregorio et Augustino solempniter decantandam; et fratres vsque ad finem missarum perseuerant. Quibus finitis legant conmendaciones distincte, in qua omnes fratres, si infirmitas eos non excusat, et in loco sint residentes, sin autem, per alium seu per alios, inductis suppliciis debent esse presentes; et ad tercium responsorium: "Libera me domine", cantabitur versus: "Horrendum est". Quo dicto cantores incipiant responsorium: "Accessit ad pedes"; et tunc senior cum diacono et subdiacono lauent pedes duodecim pauperum scholarium et procuratores sequentes dabunt cuilibet duos denarios Lubicenses, quibus lotis cantores incipiunt responsorium: "Vere felicem", cum versu sine repeticione; et tunc senior dicat versiculum: "Ora pro nobis", cum collectis vt supra.

7. De seruicio post festum Augustini seruando in diuinis officiis.

Hec omnia eciam post festum Augustini, ut premissum est, seruabuntur, et missam celebrans pro defunctis menioriam fratrum defunctorum et indulgencias publice faciat coram plebe, et in offertorio calicem manu tenens et versum: "Hostias ac preces tibi domine" etc.

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medio altaris cantat, et in eleuacione sacramenti ambarum missarum cantores mediocriter versum: "Qui in cruce", incipiant trinis vicibus choro prosequente; hiis omnibus peractis vadunt comestum.

8. Quod omnes in diuinis officiis sint per se vel per alium presentes et de contrarium faciencium pena.

Item sciendum, quod fratres concorditer statuerunt, ut quilibet fratrum bis in anno, cum fraternitas peragatur, m primo nocturno vigiliarum vsque ad finem eorundem per se vel per alium in ecclesia forensi sit constitutus, similiter de mane ante offertorium prime misse sit per se vel per alium nomine suo in ecclesia vsque ad finem secunde misse et commendacionis constitutus, nisi ex speciali licencia senioris. Si quis autem in vigiliis post primum nocturnum seu de mane post offertorium prime misse venerit, dabit pro tali excessu duos solidos Lubicenses, qui recipientur in secundis vesperis de sua porcione.

9. Omnes fratres presentes in oppido dezent esse in exequiis fratris mortui.

Item si aliquis moritur de fratibus nostris, omnes alii fratres sint in missis et in vigiliis per se vel per alios constituti sub pena vmus libre cere, ipsum funus de domo ad ecclesiam et ad sepulchrum gloriose deferendo, si eis ad domum intimetur; et si quis fratrum absens fuerit de Gustrow, absencia sua eum excusabit.

10. De concordia inter fratres habenda et delinquencium pena.

Et fratres debent esse concordes, ne quis alteri verbo vel facto se litigiose quoquo modo opponere presumat. Sed si contrarium quis fecerit, vnum punt cere eroget sine mora; et si aliqui discordant, senior eorum assumptis duobus vel tribus fratribus ipsos absque contradictione eorum fraternaliter concordabit. Similiter ipsi fratres debent esse vnanimes videlicet omnes se mutuo diligentes et oracionibus ob salutem animarum insistentes, necnon in inuicem, prout decet, honorantes atque contra alios, dum requiritur, in placitis ipsos se racionabiliter defendentes.

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11. Pauperibus fratribus subuenire debemus.

Eciam si oportuerit, in tribulacionibus siue in paupertatibus insimul subuenientes videlicet, ut si aliquis de fratribus nostris, quod absit, ad tantam paupertatem deuenerit, quod se ipsum pro nimia paupertate defendere et releuare non poterit, tunc vnusquisque fratrum id, quod pro amore dei alii donare voluerit, hoc ipsi pauperi fratri suam paupertatem releuando pure propter deum erogabit.

12. Quilibet fratrum huiusmodi fraternitatem corroborare debet sua testamento in extremis et quotidie pro viuis et defunctis exorare.

Insuper volumus, cum aliquem de nostris fratribus ex hoc mundo migrare contigerit, m extremis suis nostram fraternitatem corroborare debet de suis bonis pro suo posse. Cum enim decens est et de voluntate fratrum arbitratum sit pro inuicem orare, ut simul saluemur, ideo quilibet fratrum legal cotidie psalmum: "Deus misereatur nostri, pater noster" cum versu: "Saluos fac fideles" cum collecta: "Pretende domine" pro fratribus viuis; insuper psalmum: "De profundis", cum antiphonia: "Tuam deus deposcimus pietatem", cum collecta: "Deus venie", cum collecta: "Fidelium deus omnium", pro fratribus defunctis, et iugis memoria inter nos in missis et oracionibus pro viuis et defunctis fratribus generaliter seruetur, sed laici legant decem "Pater noster", cum "Aue Maria" cotidie quinque pro viuis et totidem pro defunctis.

13. De seruiciis nouellorum fratrum necnon seniorum prius eorum seruicia factorum seruandis.

Item fratres statuerunt, ut iunior frater, qui non prius fratribus in expensis ministrauit, toti fraternitati prouideat solemniter de bonis suis propriis, cui tamen in subsidium dabuntur quatuor marce Lubicenses de pixide. Si autem aliquis fratrum tempore suo ministrauit, dabit procuratoribus fraternitatis duas marcas Lubicenses, quociens eum ordo expensarum tetigerit, et procuratores per se de bonis fraternitatis procurando ad expensas ministrabunt, et quicquid superfuerit de escis et potu, sequenti die, postquam senior et procuratores cum scholare comederint, cum elemosinis ad hoc deputatis per venerabilem dommum Bernardum Parstin, quondam

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decanum ecclesie collegiate, idem procuratores pauperibus erogabunt; nouicii autem, qui prius in fraternitate non ministrauerunt, si sequenti dievelint, aliquos ad prandium inuitare, vel non hoc stabil in eorum arbitrio et opcione propria.

14. Absentes tamquam presentes fratres in secundis frriis post seruicium factum accipient distribucionem.

Item diffinitum est a fratribus, quod absentibus fratrihus in secundis vesperis festis patronorum peractis dabitur de distribucione tamquam presentibus.

(Randbemerkung:

Istud statutum a fratribus est aunihilatum.)

15. De rateficacione statuti duarum marcarum per fratres exponendarum, qui prima eorum seruicia frecrunt et seruierunt.

Insuper fratres et domini huius fraternitatis concorditer de nouo disposuerunt et consenserunt, quod istud statutum de et super hoc factum et ordinatum, videlicet quod quicunque fratrum, postquam primum seruicium per se fecerit, postea, quandocumque idem seruicium ex ordine ei facere contigerit, duas marcas Lubicenses procuratoribus dumtaxat persoluat, ut ipsi eo largius prouideant, ut sequenti die totum residuum in esculentis et potulentis cum elemosinis ad hoc deputatis, ut premissum est, in dei omnipotentis, beate Marie virginis ac patronorum laudem. et honorem, necnon in fratrum eiusdem fraternitatis animarum salutem ad manus pauperum distribuantur etc., debeat saluuni et illesum perpetue manere ei irreuocabiliter et firmiter obseruari.

16. De domo habenda, in qua fraternitas potest haberi.

Eo saluo, quod si aliquis procuratorum ipsorum habeat domum habitacionis in commodis et loco ad hoc competentem, quod ibidem huiusmodi seruicium ministretur, sinant, quod ille, quem huiusmodi seruicium ex ordine tetigerit, si talem, vt prefertur, curiam vel domum habuerit, ipsam ad hec cum omni beniuolencia et complacencia procuratoribus ipsis ad huiusmodi seruicium

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faciendum accommodat et desuper requisitus adiuuet consiliis et suis adminiculis fidelibus, in quantuni possit; alioquin ipse, quem huiusmodi seruicium ex ordine tetigerit, vna cum procuratoribus talem, ut prefertur, curiam vel domum ad ipsum seruicium faciendum a quocunque poterint, accommodant, vbi singula faciant in ea parte facienda.

Racionabiliter procuratoribus pro inconsuetis laboribus de competenti porcione est prouidendum.

17. De pena fratrum ordinaudorum per decanum et se inordinate habencium.

Item fratres statuerunt, quod si senior ordinauerit aliquos de fratribus iunioribus ad officia seruanda, siue fuerint cantaria, siue ministracio, et ipsi sie ordinati seruare rennuerint, quos tamen verus ordo tangit auf tetigerit, eciam si quis fratrum verba inhonesta, scandalosa auf viciosa coram fratribus aut loco fratrum absencium existentibus proposuerit, de quibus fratres seniores displicenciam habuerint, de facto debet esse fraternitate priuandus, aut certe domini et fratres voluerint secum graciose agere, et si sie detunc pena ipsius delinquentis stabil in dictamine fratrum omnium.

18. De personis ecclesie collegiate.

Insuper si aliqui fratres ecclesie collegiate habuerint officia illa, debent antea ordinare et disponere sic, quod nec hic nec ibi committatur negligencia; et si negligencia commissa fuerit, tunc negligens in aliquo penitus non debet esse excusandus, sed secundum arbitriurn senioris talligendus.

19. Quod fratribus infirmis mittatur porcio.

Item placuit fratribus singulis, quod secunda feria seruicii in meridie debet mitti tratribus infirmis de omnibus ferculis et quolibet vna amfora cereuisie, sed in secundis vesperis penitus nichil neque in cibis, neque in poculisvel panibus, nisi fratres voluerint concorditer alicui fratri mittere propter inopiam iuxta tenorem vnius statuti precedentis.

20. Quod nemo ad aequales haustus bibere presumat.

Item concorditer placuit omnibus fratribus, quod nullus fratrum aut dominorum existencium loco fratrum absencium tam in primis vesperis, ouam secunda feria in

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prandio ad aequales haustus bibere presumat, sed quiuis bibat secundum libitum iocunde iuxta dictamen racionis propter discordias et inconueniencias vitandas, si quis oppositum practicare presumpserit tociens, quociens apprehensus fuerit, dabit duos solidos de porcione sua in secundis vesperis, dempto illo, quod agitur, dum crinale offertur pro futuro et proximo seruicio.

21. Juniores portare debent corpora defunctarum ad sepuchra.

Anno domini millesimo quadringentesimo nonagesimo primo super Gregorii fratribus et dominis eiusdem fraternitatis congregatis fuerunt nonnulli fratres et notanter seniores, hincinde non modicam displicenciam habentes super ordinacione et consensu cuiusdam statuti, cuius tenor sonat in hec verba: Si quis moritur de fratribus nostris, omnes alii fratres sint in missis et vigiliis per se vel per alios constituti sub pena vnius libre cere, ipsum funus de domo ad ecclesiam et ad sepulchrum gloriose deferendo; sed reuera quidam de iunioribus non attendentes, quod statutum predictum tangit, iuramentum prestitum fraternitati faciem. auertentes et dorsum dantes, donec ipsum funus est delatum, non curando, quod opus misericordie et pietatis existit. Quare fratres concorditer consenserunt, quod desuper posset fieri statutum penale: Si qui se sic absentauerint tociens, quociens apprehensi fuerint, quilibet illorum dabit tunnam cereuisie, nisi fratres voluerint eisdem in aliquibus parcere.

22. De admissione vnius misse in honore quinque vulnerum Jhesu Christi.

Anno domini millesimo quingentesimo in seruicio post festum beati Augustini fratribus huius fraternitatis tunc de sero post secundum prandium, hoc est cena facta simul congregatis, matura et bona deliberacione prehabita, concorditer ad peticionem honorabilis viri domini Nicolai Hoykendorp, huius fraternitatis decani, et vnanimiter admiserunt vnam missam ad numerum votiuarum missarum, post singula seruicia per fratres seu eorum loca tenentes fiendarum in honore quinque vulnerum Jhesu Cristi, cum collecta pro vno sacerdote pro suffragio seruandam. Et hoc post obitum supradicti

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domini Nicolai et eius sororis Metke Truden, ad quam pro augmento votiuarum idem dominus Nicolaus assignauit duarum marcarum Stralensundensis monete annuos redditus preter id, quod adhuc in suo testamento legittime in augmentum predictorum pactuum assignauerit, prout fratribus prememoratis promisit; et sie erunt nouem misse votiuales per fratres huius fraternitatis seruande post obitum memoratorum domini Nicolai et sororis eius. Aut quando de eorum libera voluntate, ipsis viuentibus, supradictis fratribus huiusmodi pactus prememoratos dimiserint seu resignauerint seu eorum alter dimiserit vel resignauerit, extunc ad dictum numerum missarum sunt astricti per se vel per alium seruandum, ut habetur in instrumento infrascripto.

23. Tenor instrumenti desuper confecti sequitur.

In nomine domini. Amen. Anno a natiuitate eiusdem millesimo quingentesimo, indictione tercia, die vero Lune, oltima mensis Augusti, hora vesperarum vel quasi, in domo habitacionis honorabilis viri domini Petri van dem Ende, capelle beate Marie virginis in ecclesia parrochiali Gustrowensi, Caminensis diocesis, elemosinarii eiusdemque ecclesie organiste, pontincatus sanctissimi in Cristo patris et domini nostri domini Alexandri diuina prouidencia pape sexti anno eius nono in meique notarii publici ac testium infrascriptorum ad hoc vocatorum et rogatorum presencia personaliter constitutus honorabilis dominus Nicolaus Hoykendorp, ecclesie collegiate Gustrowensis, supradicte diocesis, perpetuus vicarius ac fraternitatis beatorum Gregorii et Augustini confessorum decanus, non coactus, non. compulsus, sed libere ex sua vera sciencia et spontanea voluntate, matura eciam super hoc deliberacione prehabita, omnibus melioribus modo, via, iure, causa et forma, quibus melius et efficacius potuit et debuit, pure et simpliciter cessit, dedit, resignauit et donauit donacione legittima et perpetua inter viuos ob anime sue salutem suorumque parentum et benefactorum fratribus supradicte fraternitatis, ibidem pro maiori parte congregatis, nomine omnium et singulorum fratrum tam presencium, quam eciam absencium, necnon futurorum, duarum marcarum annuos pactus et redditus, emptos et comparatos cum quibusdam Hermanno Dreves alias Sluter, penestico, et Johanne Baetqen, sertore, cum quolibet vnius marce redditus opidanis opidi supradicti, ut

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clarius patet in instrumentis desuper confectis et memorate fraternitatis procuratoribus illese presentatis, ea adiecta condicione, quod supradicte fraternitatis procuratores, pro tempore existentes, supramemorato domino Nicolao Hoykendorp ad vitam et eius post mortem sorori sue legittime Metke Truden, si superuixerit, eciam ad vitam eius dumtaxat singulis annis super festo beati Augustini de duarum marcarum Stralensundensis monete vitaliciis prouidebunt et respondebunt, prouideant et respondeant realiter et cum effectu, absque contradictione et replica iuris cuiuscunque. Ipsis vero ambobus de medio per mortem sublatis et in domino defunctis, dicti procuratores duarum marcarum pactus et annuos redditus cedent et cedere debent fratribus supradicte fraternitatis, presentibus et futuris disponentes videlicet vt vnius marce pactus in augmentum votiuarum sic, quod in singulis eorum seruiciis distribuantur octo solidorum pactus siue redditus, pro quibus quilibet debeat et teneatur legere vnam missam de quinque vulneribus Jhesu Cristi inferendo vnam collectam pro vno sacerdote; ceteri vero vnius marce pactus venire debent in augmentum stiparum, ad quotlibet seruicium octo solidorum redditus, pro quibus procuratores fraternitatis supradicte emere debent panes aut carnes et terciis feriis post eorum seruicia pauperibus erogare. Premissis omnibus ita peractis et per antedictum dominum Nicolaum fratribus ibidem presentibus propositis honorabiles domini Johannes Berendes, Johannes Lentzemann, Hinricus Knake, Johannes Cleuena, Johannes Kleest, Hinricus Sterneberch, Cosmas Ratke, Johannes Bulow, Bernhardus Smyt, Johannes Angheler, Thomas Hundertmark, Joachim Saghere et Joachim Boddekere, fratres supradicte fraternitatis, ibidem presentes et intelligentes concorditer pro se ipsis et absentibus, necnon successoribus eorum huiusmodi donacionem sic, ut premittitur, factam mediantes eorum vocibus admiserunt. Super quibus omnibus et singulis premisso dictus dominus Nicolaus donator me notarium infrascriptum requisiuit, ut ipsi desuper vnum vel plura, publicum seu publica conficerem instrumentum et instrumenta. Acta sunt hec anno domini, indictione, die, mense, hora et pontificatu, quibus supra, presentibus ibidem supradictis dominis et Nicolao Houesken, parrochialis ecclesie supradicte custode, testibus ad premissa vocatis pariter et rogatis.

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Subscripcio notarii:

Et ego Reynerus Hollogher, clericus Zwerinensis diocesis, publicus apostolica et imperiali auctoritate notarius, quia omnibus et singulis, cum sic, ut premittitur, fierent et agerentur, vna cum prenotatis testibus presens interfui eaque omnia et singula premissa sic fieri vidi et audiui et in notam subscripsi, ideoque hoc presens publicum instrumentum manu alterius fideliter conscriptum exinde confeci, subscripsi, publicaui et in hanc publicam formam redegi, quam signo meis solitis et consuetis signaui et nomine roboraui, in fidem euidens testimonium omnium et singulorum premissorum rogatus et vocatus.

24. Quod deinceps nulla missa admittatur seu plures misse admitti debent a fratribus presentibus et futuris.

Item anno domini millesimo quingentesimo primo in seruicio post festum beati Augustini, feria secunda de sero facta cena et fratribus ac dominis huius fraternitatis congregatis habitisque inter se diuersis sermonibus de et super grauaminibus tam ex parte missarum, quam eciam vigiliarum huic fraternitati annexis, ipsorum consciencias non modicum tangentibus vnanimiter concordauerunt, quod deinceps et ammodo non debet admitti per fratres huiusmodi fraternitatem presencialiter habentes et in futuro eam habere volentes aliqua missa votiualis vltra numerum superius in statuto expressum, attendentes, quod propter huiusmodi grauamina sepe (ut factum dinoscitur) fraternitatis huiusmodi ab aliis extraneis contempnatur et recusatur, sic quod [post] obitum alicuius fratris faciliter in locum defuncti fratris alius extraneus, qui eius vices gerat et locum suppleat, non potest haberi; ut ergo locus alicuius defuncti fratris non remaneat vacuus, perpetuum desuper, ut supra narratur, posuerunt silencium perpetuis et futuris temporibus duraturum.

25. De fideiussoribus pouendis per nouum fratrem.

Insuper anno domini millesimo quingentesimo primo, in die beati Egidii confessoris fratribus pro maiori parte in loco capitulari ecclesie collegiate Gustrowensis congregatis et ibidem de vtilitate huius fraternitatis tractantibus concorditer statuerunt, quod am-

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modo et deinceps nullus ad presentem fraternitatem admitti debet, nisi prius caucionem et fidem duobus fide dignis fideiussoribus ex huiusmodi fraternitatis fratribus faciat et, prout in aliis fraternitatibus seruatur, eciam absque contradictione et replica iuris seruare studeat; volueruntque idem fratres huiusmodi statutum saluum et illesum perpetue manere et irreuocabiliter et firmiter obseruari.

26. De inutilibus expensis vitandis.

Eodem die et hora atque loco, quibus supra, demum fratres vnanimiter statuerunt, quod procuratores huius fraternitatis, cum proprium seruicium celebratur et habeatur, fratribus videlicet de pecunia fraternitatis prouidentes, nullum extraneum hospitem super feriam terciam post huiusmodi fraternitatem seruatam inuitare debent, ut eo melius de vtilitate fraternitatis inter se ipsos tractare poterint et pauperibus de elemosinis et residuo eo plus erogari valea[n]t. Cum autem nouus frater suum proprium serui[a]t et faciat seruicium, poterit seruare et tenere, prout superius in vno statuto desuper tractatur seu narratur.


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Speisezettel

für den Gregorii=Kaland in Güstrow zu Fastnacht.

Sehr werthvoll für Bildungs= und Sprachgeschichte ist folgender Speisezettel ("Fercula") des Kalands, welcher im Anfange des Buches geschrieben steht.

Fercula

in prima cena in ieiumo post vigilias. 1 ).

Primum ferculum alleca assata, ad quotlibet vas quatuor alleca cum cinapio, et quatuor persone habebant vnum vas.

Secundum ferculum de intestinis luceorum 2 ) cum vuis passis 3 ) et amigdalis, et duo habebunt vnum vas.

Tercium ferculum lucei sicci cum pipere in salseris, quatuor habebunt vnum vas.

Item poma depost et nuces, depost aqua 4 ) et Gracias 5 ).

Item lecto Gracias 5 ) distribuentur pecunie.

Secunda feria fercula finita missa.

Primum quinque alleca cum pisis et sinapio pro duabus personis dabuntur.


1) Jejunium post vigilias ist: Fastnacht, besser niederdeutsch: Fastelabend.
2) Luceus = Hecht.
3) - cum uvis passis = getrocknete Weinbeeren, Rosinen.
4) Aqua wahrscheinlich = Handwasser.
5) Gracias = Dankgebet, eine lateinische Bezeichnung, die sich in dieser Form in Katechismen und sonst bis in die neuesten Zeiten erhalten hat.
5) Gracias = Dankgebet, eine lateinische Bezeichnung, die sich in dieser Form in Katechismen und sonst bis in die neuesten Zeiten erhalten hat.
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Secundum ferculum strumulum 6 ) cum manmelk 7 ) duo habebunt vnum vas.

Tercium ferculuin galreyden 8 ) duo vnum vas habebunt.

Quartum vighen cocta, duo habebunt vnum vas.

Quintum sicci lucei cum pipere, duo vnum vas habebunt.

Sextum wynmos, et duo vnum vas habehunt.

Septimum lucei assati, quatuor vnum vas habebunt.

Octauum quinque cropelen 9 ) ad quolibet vas, quilibet habebit vnum.

Nonum poma et nuces, depost aqua et Gracias.

Ex parte fraternitatis Gregorii et Augustini summa votiuarum et quantum quilibet habebit.

In prima cena habebit vnusquisque sex albos et vnum denarium Sundensem, pro quibus tenetur quilibet legere quinque longas vigilias. Summa istarum votiuarum in primis vesperis II 1/2 Mk. et III 1/2 alb.

Item feria secunda in prandio habebit quilibet VIII albos et vnum denarium Lubicensem et tenetur quilibet legere octo missas: primam de sancta trinitate, secundam de sancta cruce, terciam de beata virgine, quartam de patrono, quintam de omnibus sanctis, sextam pro defunctis, septimam pro vna famula cum collecta de trinitate, octauam pro defunctis cum collecta de vno sacerdote aut suffragio, nonam de quinque vulneribus domini nostri Jhesu Cristi. Summa istarum votiuarum in prandio diuidendarum IIII mrc. VIII s. H alb.

De pecunia non consumpta.


6) Strumulus ("talox") = Stockfisch, Dieffenbach Glossarium Latino-Germanicum medii aevi, 1857, p. 557.
7) Mânmelk, ohne Zweifel = Mohnmilch, Suppe oder Getränk von reifem MohnSamen, wohl ähnlich der Mandelmilch neuerer Zeit. Noch jetzt wird nach mündlichen Reiseberichten in der Mark Brandenburg und in Alt=Preußen hin und wieder Mohnsuppe genossen; auch in Apotheken ist "Mohn = Emulsion" officinell.
8) Galreyden = Gallert, Gelee. Mittellat. gelatina, galreda. Franz, gelée. Nach Heyse'S großem Handwörterbuch der deutschen Sprache unter "Gallerte" Vgl. auch Schiller und Lübben, W. B.
9) Cropelen = Krapfen, Kräpfen, Krappeln, Krapkuchen = eine Art gefülltes Backwerk, jetzt wohl: "HandpaSteten". Vgl. Heyse Handwörterbuch unter "Krapf".
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Item post secundam cenam pecunia, que vltra consumpta superest, diuiditur per procuratores in equales porciones fratribus tam presentibus, quam absentibus.

Summa istarum votiuarum VI mrk. IIII albos.

Fercula Augustini de sero post vigilias.

Item assatos pullos, vnum pullum ad vas pro duabus personis.

Item caseum cum butiro.

Item fructus, depost aqua et Gracias et tunc diuidentur votiue.

Feria secunda fercula in prandio post missam.

Primum ferculum schapulesk in magnis frustis cum pipere, pro duobus vnum vas.

Secundum ferculum grapenbrade 10 ).

Tercium honre myt byghote 11 ) van mandelen vnde rosin.

Quarto wynmoes, semper pro duobus vnum vas.

Quinto caseum cum butiro, depost fructus.

Ad cenam fercula.

Schapulesk myt wortelen. 12 ) Semper pro
Wynmoes  quatutor vnum
Pullos assatos  vas.
Caseum cum butiro.  

Ad seruicium beati Augustini subscripta requiruntur.

Item XXXVIII pullos. Item II botlynghe 13 ). Item III schepel rogghen. Item enen schepel weyten. Item II kese. Item II botteren. Item eyn verdendeel vanme rynde. Item II tunne bers.


10) Grapenbrade = Grapenbraten, im Grapen geschmortes Fleisch, namentlich Rindfleisch, = Schmorbraten, noch jetzt ein volkstümliches ländliches Festgericht.
11) Byghote (Beiguß) = Brühe, Tunke, Sauce.
12) Wortelen = "gelbe Wurzeln" Mohrrüben, Daucus carota, noch jetzt im Gebrauch, z. B. "Erbsen und Wurzeln".
13) Botlingh = Hammel, wahrscheinlich: junger Hammel. Bötling oder Boitling wird noch jetzt auf dem Lande oft jedes Verschnittene Hausthier genannt, namentlich Schaf und Schwein, auch Rind. Vgl. Schiller und Lübben Mittelniederdeutsches Wörterbuch unter Botlink, Heft IV, S. 406.
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Postscripta dabunt de communi bursa procuratores.

Item XII solidos Lubicenses dabunt semper de communi summa ad stipam.

Item septem marcas et VI albos, ad votiuas VII marc. et VI albos.

Item celebrantibus vnum. solidum Stralensundensem.

Item scholaribus m ambabus missis existentibus sex albos.

Item custodi vnum solidum, calcanti vnum album, procuratoribus IIII s. Stralensundenses. Item fratri, qui procurat primum seruicium, dabuntur in subsidium IIII mrc.

Item si est in ieiunio, habebit senior VI albos pro statutis legendis.

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II.

Kleine Güstrowsche Chroniken

aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts.

Mitgetheilt

vom Archiv=Registrator L. Schultz

zu Schwerin.


Die im Stadt=Archive zu Güstrow befindliche Matrikel der Kalands=Brüder vom Jahre 1502, welche oben S. 1 flgd. näher beschrieben und im Auszuge mitgetheilt ist, enthält außer den a. a. O. gegebenen Stücken noch einzelne nach Art der Chroniken ohne weiteren Zusammenhang hie und da eingefügte Nachrichten, von denen die hier folgenden um deswillen mittheilenswerth sein dürften, weil sie als Berichte eines Augenzeugen, des oben S. 8 geschilderten Vikars und Kalandsbruders Nicolaus Hoikendorf, des Stifters des Kalands=Buches, die anderweitigen Nachrichten über die großen Brände, von welchen die Stadt Güstrow in den fahren 1503, 1508 und 1512 so schwer heimgesucht ward, bestätigen und ergänzen. Außerdem aber sind die folgenden Chroniken auch in Bezug auf die Topographie der Stadt Güstrow nicht ohne Werth. Sie finden sich in dem genannten Buche unter dem Abschnitte, welcher "Nomina fratrum eorum seruicia seruiencium" überschrieben ist, bei den betreffenden Jahren und lauten folgendermaßen.


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1503. Juni 28.

Nota. Anno domini miliesimo quingentesimo tercio, in vigilia beatorum Petri et Pauli apostolorum, hora meridiei inter vndecimam et duodecimam, ex permissione diuina ex aëre subitus venit tonitrualis ictus, nullis tamen apparentibus nubeculis in aëre, sed circumquaque ethere clarescente. Cum huiusmodi ictu fulgur ignis iehennalis descendit super oppidum Gustrowense, statim et in continenti incendit sex aut octo domos et horrea tam vehementissime, quod nullo per incolas illius oppidi potuit extingui remedio. Ideo igne isto conualescente et de momento in momentum sine dilacione augmentante combusta est - proch dolor - ista nobilis ciuitas Gustrowensis, que in diuinis officiis ad laudem dei et virtutibus non mediocriter pollere solebat, licet certis in ea Luciperi existentibus filiis et de femineo sexu filiabus omnino incorrigibilibus, non tantum illi, sed eciam dei filii et filie propter eorum demerita heu hanc magnam passi sunt tribulacionem. In qua quidem combustione lamentabili non solum ista civitas memorata et ecclesie, videlicet parrochialis, Sacri Cruoris et Sancti Spiritus, verum eciam plures homines vtriusque sexus ex ista vehementissima incensione et combustione interempti sunt, consumpti et plures mortui inuenti. Nichilominus deus omnipotens sua magna misericordia conseruauit ecclesiam collegiatam cum curiis canonicalibus, demptis duabus. et certas habitationes vicariorum eiusdem ecclesie, necnon in ciuitate supradicta quasi vnam plateam tantum habitabilem, paucas domos integras habentem seu continentem, duorumque elemosinariorum capelle beate virginis ecclesie parrochialis predicte habitationes, ceteris omnibus combustis et in igne memorato consumptis. In illa vero ignis incensione et combustione combusta fuerunt huius fraternitatis coclearia in numero XXVII et omnia alia huius fraternitatis vtensiha, vasa stannea, coopertoria cuprea, olle, anphore, mensalia, manutergia non modica etc. et omnia huius fraternitatis iura, necnon instrumenta, in ecclesia parrochiali supradicta posita et minime inuenta. Quantam autem miseriam incole illius oppidi sustinuerunt in fame et siti, (quia eodem supradicto anno erat caristia non parua), calamo nequeo exprimere, quia domibus eorum combustis iacuerunt extra muros apud exitus viarum in ortis et horreis etc. In perpetuam rei me-

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moriam ego Nicolaus Hoykendorp hec collegi seu conscripsi.

1508. Juni 28.

Anno domini millesimo quingentesimo octauo, in vigilia Petri et Pauli apostolorum, de sero post horam septimam iterum fuit combusta magna pars oppidi Gustrowensis per ignem cuiusdam sutoris Valentini, absque timore dei viuentis, cuius domus primo fuit incensa, bonis et rebus omnibus nichilominus suis per suos bene custoditis et reseruatis; deinde tota platea Holstenstrate dicta, noviter pro maiori parte constructa, cum aliquibus domibus circa cimiterium ecclesie parrochialis et circa forum, cum media platea Molenstrate, ab vno latere versus plateam supradictam eciam reconstructa, deinde totum residuum, quod anno domini 1503° ab incendio fuerat illesum, totaliter erat igne consumptum, demptis stuba (!) circa valuam, que fuit incensa, sed viceuersa reextincta, et domo Nicolai Butere cum certis horreis pro tunc remanentibus. Pro tunc pauperiores facti sunt ciues oppidi supradicti, quam antea in primo incendio eo, quod nunc maius perpessi sunt damnum etc.

1508. Septbr. 3.

Eodem anno, dominica die ante festum natiuitatis beatissime virginis Marie reuerendus pater et dominus Martinus episcopus Caminensis reconsiliauit ecclesiam parrochialem eiusdem oppidi et decem octo altaria in eadem ecclesia. Vno die incepit enim officium suum de mane quasi sexta hora et terminauit circa secundam horam post meridiem; extunc propter eius lassitudinem ad eius peticionem ego Nicolaus Hoykendorp, canonicus ecclesie collegiate Gustrowensis; seruaui pro eo missam ad summum altare, que fuit finita circa terciam horam aut modicum post; et idem episcopus ministrauit sacramentum confirmacionis feria secunda sequenti in ecclesia collegiata.

1512. Novbr. 8.

Anno domini millesimo quingentesimo duodecimo, in octaua Omnium sanctorum et Quatuor coronatorum, de mane hora quinta aut infra iterum fuit combusta qua[r]ta pars opidi Gustrowensis a cimiterio forensi quasi

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versus valuam Hauelbuck per valuam Snoyendore vsque ad Minores breui tempore infra quatuor horas usque ad plateam des "hilligen blodes straten" vna parte, in parte occidentali et aquilonis sic, quod tantum due domus circa forum et cimiterium fuerunt conseruate; et illud incendium factum est per vnam paruam ancillam, vt dicitur, in platea Hauelbuck cum quodam nomine Zelanth.

 

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III.

Rethra.

Vom

Pastor Willebrand zu Zapel.


In den Jahrbüchern Bd. XXXII, S. 137 (vgl. XXXVII, S. 69) sprach Herr Archivrath Beyer die Ansicht aus, die alte Tempelstätte von Rethra, das castrum, habe auf der sogen. Fischerinsel im Tollenser See gelegen, das dazu gehörige Dorf, die villa, dagegen auf dem Festlande an der Stelle des jetzigen Hofes Wustrow. Ich unternahm am 25. Mai 1877 eine Wanderung in diese geschichtlich und naturgeschichtlich so interessante Gegend, um mich durch den Augenschein davon zu überzeugen, ob jene Annahme in der Beschaffenheit der Localität ihre Bestätigung finde. Von Penzlin kommend, erblickte ich auf der Höhe bei Siehdichum im Grunde vor mir liegend gegen Osten einen Theil des Tollenser See's und die neben Wustrow liegende Fischerinsel, sowie mehr südlich das vom Wustrower Bach durchströmte schöne Thal. Je mehr ich mich beim Weiterwandern dem See näherte, desto schmerzlicher erkannte ich, daß die Fischerinsel völlig flach, ohne die geringste einem Burgwall ähnliche Erhöhung war, nur mit einigen Bäumen bewachsen, mit einem Häuschen in der Mitte, vor welchem einige Fischer hin und her gingen, die mit ihren Kähnen an der Insel gelandet waren.

Durch die Freundlichkeit des Herrn Inspectors Künzel zu Wustrow erhielt ich einen Kahn, auf welchem ich mit dessen Sohn die Ueberfahrt zur Fischerinsel machte. Die ganze Insel ist so flach, daß sie kaum einen Fuß hoch über den Wasserspiegel des See's hervorragt, nur dicht am

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Wasserrande kann man trocknen Fußes dieselbe umgehen; in der Mitte ist flaches Wasser, das von Caltha palustris und Wiesengräsern verdeckt wird. Das Haus ist 14 Schritte lang und 8 Schritte breit; um dasselbe kann man ebenfalls trocken herumkommen, da ein mit Seesand einige Zoll hoch bedeckter Umgang um dasselbe führt. Von Gefäßscherben ist keine Spur zu finden; nicht das Geringste deutet auf einen früheren wendischen Wohnplatz hin. Auch keine Pfähle, als etwaige Ueberreste einer früheren Brücke zwischen dem Festlande und der Insel, befinden sich nach Aussage des Fährmanns im See.

Dagegen halte ich den Hof Wustrow selbst für die Tempelstätte des alten Rethra. Die Lage desselben stimmt auffallend gut mit den Beschreibungen Thietmar's und Adam's. Der Hof bildet ein gleichschenkliges Dreieck (tricornis: Thietmar), dessen kürzere Seite, die Grundlinie gegen Osten nach dem See hin gerichtet ist und auf welcher jetzt das Wohnhaus liegt; hinter dem Wohnhause befindet sich der Garten, der nach dem See hin in sumpfiges Rohrdickicht übergeht. Der nördliche Schenkel wird von einem Bache mit sumpfigen Ufern gebildet; über den Bach führt an der Nordostseite des Hofes eine Brücke oberhalb einer kleinen Mühle. Zur Aufstauung des Mühlenwassers dient ein kurzer Mühlendamm zwischen der Brücke und dem Hofe; beim ersten Anblick dieses Dammes konnte ich mich kaum enthalten, denselben für den Rest eines alten Burgwalles anzusehen: Nach dem Hofe hin liegt er nämlich in gleichem Niveau mit dem Hofe, dagegen nach Osten, nach dem See hin, hat er ganz das Ansehen eines alten Walles, auf dem man nach Scherben u. s. w. suchen müßte. Jetzt ist es freilich nur ein Mühlendamm, vielleicht aber alt oder aus den Resten einer alten Umwallung gebildet. Ueber diese Brücke führt der Eingang zum Hofe, wenn man von Penzlin kommt (pons ligneus transitum praebet, per quem tantum sacrificantibus aut responsa petentibus via conceditur. Adam).

Den andern, südlichen Dreieckschenkel habe ich aus Mangel an Zeit leider nicht untersuchen können; nach der großen Schmettau'schen Karte scheint sich dort vom Bache nach dem See hin ebenfalls eine früher vielleicht sumpfige Niederung hinzuziehen. An der Spitze des Dreiecks im Westen führt von dem Hofe ein Weg nach Ziplow; dies würde die zweite, von Thietmar erwähnte Hauptpforte sein. Ein dritter Ausgang vom Hofe befindet sich in der Südostecke, der zu den Wiesen am See führt (tertia, quae orientem

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respicit et minima est, tramitem ad mare juxta positum et visu nimis horribile monstrat. Thietmar), von denen aus man den See seiner Länge nach überblicken kann, während vom Hofe selbst und in der Gegend der Brücke wegen des Röhrichts und der vorliegenden Fischerinsel nur wenig vom See zu sehen ist, höchstens kann man ihn stellenweise seiner Breite nach überblicken. An der Südseite des Sees dagegen wird der Wellenschlag bei nördlichen Winden jedenfalls stärker sein (visu nimis horribile). Den lacus profundus, in dessen Mitte nach Adam Rethra lag, muß man daher mit "tiefem Sumpf" übersetzen, während Thietmar's mare der See selbst ist.

Leider mußte ich mir versagen, speciellere Nachforschungen anzustellen; der größte Theil des Nachmittags war mit Untersuchung der Insel verstrichen, und ich hatte noch am Westufer des Sees den weiten Weg nach Neubrandenburg vor Abend zurückzulegen.

 

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IV.

Umwallung von Rederank.

Nach Berichten des wailand Pastors Vortisch zu Satow

mitgetheilt

von Dr. G. C. F. Lisch.


Der vor einigen Jahren verstorbene Pastor Vortisch zu Satow bei Kröpelin, ein eifriger Freund und Förderer des Vereins, entdeckte vor mehr als 12 Jahren auf dem an Satow grenzenden Gute Rederank eine merkwürdige alte Umwallung und sandte im Jahre 1867 eine Beschreibung mit Zeichnungen von dem damaligen Küster Matthes an den Verein. Da er dabei weit reichende Vermuthungen über die Bedeutung dieser Umwallung aufgestellt hatte, so ging diese Beschreibung zur größern Klärung und Begründung zwischen Vortisch und seinen Bekannten und Freunden und auch Beamten des Vereins lange Zeit hin und her, bis sie irgendwo hangen geblieben und jetzt nicht wieder zu finden ist, besonders da alle betheiligten Personen theils abgetreten theils gestorben sind.

Da aber das alte wendische Rethra in neuester Zeit wiederholt wieder zur Sprache gebracht ist (vgl. oben S. 37 flgd.), so halte ich es für angemessen, die Entdeckung des Pastors Vortisch nach dessen Briefen an mich, die ich aufbewahrt habe, hier mitzutheilen, um die Nachricht für etwanige künftige Forschungen zu erhalten. Vortisch schreibt über diese Umwallung Folgendes.

"Auf dem Felde des Gutes Rederank in unmittelbarer Nähe des Dorfes Satow liegt auf einem Hügel von hohen bewaldeten Wällen umgeben in der Tiefe innerhalb der

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Wälle eine kleine, von einem Graben umgebene, (künstliche) bewaldete Insel, welche jetzt das "Grundbruch" genannt wird."

Ich zögerte damals, diese Beschreibung gleich und ganz in die Jahrbücher aufzunehmen, da Vortisch sehr weitgehende und wagliche Vermuthungen über die Bedeutung dieser Stelle aussprach, über die ich mich mit ihm zu verständigen hoffte. Vortisch wollte die Bedeutung der Umwallung aus dem Namen Rederank erklären und hielt diesen Ort für ein Heiligthum der Redarer. Er sagt: Reder ist das Volk der Rederer, und Rank bedeutet im Slavischen: Ring. " Reder=Rank" ist also so viel als "Ring der Rederer". Man vereinte hier den Götzen Radegast, da ein benachbartes Gut den Namen Radegast führt. - Vortisch führt noch zur Vergleichung an, daß der Müritz=See an der nordöstlichen Seite in der Nähe der Rederer einen kreisförmigen Busen von der Gestalt des Grundbruches hat, welcher auch "der Rederank" heißt. Im Besondern hält Vortisch das Grundbruch von Rederank für einen "Hain der Hertha".

Da nun solche Anschauungen längst überwundenen Standpunkten angehören, so habe ich Bedenken gehabt, die ganze große Abhandlung gleich Anfangs mitzutheilen. Die Bezeichnung der Lage und Gestalt des Grundbruches wird zum Leitfaden für künftige Forschungen genügen.

G. C. F. Lisch.

 

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V.

Ueber den Tempel in Parchim.

Mittheilung

vom Archivrath Dr. Beyer zu Schwerin.

Vgl. Jahrb. XLIII, S. 32.


In dem Testamente des Arendt v. Möllendorff zu Dargelütz erbgesessen, d. d. Parchim in seiner Behausung daselbst am 13. April 1621, vermachte derselbe seiner Ehefrau, Elisabeth v. Wardenberg, Halbschwester der Dorothea v. Möllendorff, unter anderm sein Stadtgut zu Parchim, nämlich seine beiden Häuser, "als das große gemawerte Hauß der Tempel genant, midt allem dartzu gehorigen Acker, Wiesen, Gartten vnd andern Pertinentien an wüsten Stedten und waß zu demselben belegen und gehörigk, wie ich solches von s. Vicke vom Stralendorffes Erben vnd andern mehr, in vnd fur der der Stadt Parchim belegen, an mich erblich gekaufft, gebawet, gebessert vnd eingerichtet, nichts davon ausbescheiden, so wie das kleine neue Häuselein nicht weit vom Wohkenthor negst Paul Mützen neuem Hause belegen". Hierzu sollte sie ferner auch haben, "Meine zum gedachten Stadtguthe erblich gekaufte Drei Pflugdienst sampt einem Kossathen im Dorff Rohm, dieselbe mit Diensten, Pächten, Gerichten vnd ändern Herligkeiten, die Zeitt ihres Lebendes, gleich wie daß Vorige bester ihrer gelegenheit nach zu besitzende vnd zu gebrauchende". Nach dem Tode der Frau aber sollte das vorgedachte Stadtgut "Meines sehligen Bruders, Christoff von Möllendorffen, Sohne Arndt von Möllendorffen Erblich erblig und eigenthumblich heimbfallen".

 

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VI.

Verzeichniß

der fremden Gesandten in Rostock bei der kaiserlichen Commission zur Beilegung der Rostocker Wirren 1564.

Mitgetheilt vom Dr. Crull zu Wismar.


Was vor frombde Gesandten zw Rostock seinn.
Von wegen der Rom. Key. Matt.:

Her BohuschIa Felix, Her zw Hassenstein vnnd Lockewitz, vff

Litzschow, Rathe vnnd Landtvogt der Margraffschafft der Nidern Lausenitz.

Vonn wegenn Rom. Kon. Matt.:.

Her Heinrich von Walnsteinn, Freyher,
N. vonn Wernstorff, ein schlesiescher Eddelmann,
                      beithe Rethe.

Vonn wegenn Dennemarck:

Otto Krumpe, Ritter,
Holger Rosenkrantz,
Heinrich Rantzow, Stadthalter vff Szegeberge ihm Land zu Holstein,
D. Joachim Hincke, Thoumdechen zw Bremen.

Vonn wegenn Schwedenn:

is noch Niemands ankummen, szunder die Gesandten sein noch da, die bey dem Landtgraffen sein gewesen:

Guldensteene, Cantzler,
Jeorge Gera (?), Ritter,
Latzarus Muller, Hauptman.

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Vonn wegenn Polenn:

Her Johann Castka (?) von Stengenbergk, Dautzscher Castellann der Kon. Matt. zw Polln, der Lande zw Preussen vff Marienburgh Schatz Meister, vff Dyeschaw, Bantzigk, Bereen vnd Comin Haupttman.

Der Achtbar vnd Hochgelarte Herr Martinus Cromerus, beider Rechten Doctor vnd der Kirchen zw Crockaw vnd Ermlandt Thumher etc .

Vonn wegenn Spannigen

soll kummen Doctor Gebell,

Vonn wegenn Franckreich

der Ambasador, der ihn Dennemarck pflegt zu sein.

Vonn wegen Hessen

kumptt Niemandes, dann J. F. G. sollchs der Rom. Key. vnd Kon. Matt. abgeschriebenn dess Engelendisschen Brieffs halber.

Vonn wegen Sachsen und Brandenburch

ist es auch vngewisss, ob Jemandt kummen wirtt.

Vonn wegen Lübeck:

Der Burgermeister Luneburgk,
Herman Fechelt, D. vnnd Sindicus,
Bertolomeus Zinappffell, Radsman,
N. Kuntzman, Secretarius.

Aus dem Wismarschen Rathsarchive. Auf einem Bogen Folio. Liegt bei einem Dankschreiben der kaiserlichen Abgesandten, Boguslav Felix, Herr von Hassenstein, Heinrich Herr von Wallenstein und Nicolas von Warnstorf, für geliehene Pferde zur Reise nach Rostock, die sie in zwei Tagen (3 und 4 M.) machten. Der Brief ist mit 3 Siegeln geschlossen, sämmtlich sehr unklar, nämlich:
1) Schild mit quer liegendem, nach Oben offnem halben Mond, darüber ein Stern; dasselbe auf dem Helm.
2) Quadrirter Schild, jedes Viertel mit einem Löwen, auf dem Helme ein Flug; daneben die Initialen H. V. W.
3) Quadrirter Schild, 1 und 4 quer getheilt, 2 und 3 unklar, darüber B. F. H. V. H.
und datirt "den letzten Junii anno Lxiiij".
Vgl. Ungnaden Amoenit. S. 1065; Rudloff Meklb. Geschichte III, 1, S. 196 und 201.

Wism. Rathsarchiv Tit. XXI.

 

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VII.

Zur Geschichte der Judenverbrennung in Sternberg.

Nachtrag zu Jahrbüchern XII, S. 211 flgd. und 259.


Die Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte, Neue Folge Band III, Heft 4, 1875, S. 461 flgd., enthält einen Aufsatz: Zur "ältesten Geschichte der Juden in Hamburg, von Dr. M. Isler", und weiter S. 480: den hier folgenden, auch für Meklenburg werthvollen

"Nachtrag zu dem Aufsatze:
Zur ältesten Geschichte der Juden in Hamburg."

"Nachdem obiger Aufsatz schon gedruckt war, fiel mir zufällig ein Sammelband der Hamburger Stadtbibliothek (bezeichnet AC. IX. 96) in die Hände, in welchem mit mehreren alten, meist Straßburger Drucken aus dem Ende des funfzehnten Jahrhunderts eine kleine Schrift in niederdeutschem Dialekt sich befindet, mit der Aufschrift auf dem ersten Blatte:

"Van der mysehandelinge des hilligen Sacramentes, der bößen iöden to de Sterneberge."

Darunter ist ein Holzschnitt, auf welchem ein Mann, eine Frau und ein Knabe an einem gedeckten Tische eine Hostie mit Messern stechen, daß das Blut herausspritzt, seitwärts abgewendet sieht man eine junge Frau, welche etwas in der Hand trägt. Die Schrift nimmt mit dem Titelblatt sechs Blätter ein, und enthält die Beschreibung des Vorganges bei Durchstechung der Hostie, das peinliche Verhör und das Urtheil.

Allem Anscheine nach ist dies eine der Ausgaben von Hermann Barckhusen in Rostock, über welche Lisch (Geschichte

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der Buchdruckerkunst in Meklenburg bis zum Jahre 1540, Schwerin 1839. 8. S. 86 ff.) spricht, jedoch kein Exemplar derselben auftreiben konnte. Die Typen entsprechen den Proben auf der Schriftentafel II. Nr. 2 a und 2 b, auch III. Nr. 4 von Nicolaus Marschalk, welcher nach Lisch S. 88 zuerst mit Barckhusen's Schriften druckte; sie sind jedoch ausgebildeter und schärfer geschnitten, wenn man anders annehmen darf, daß die Lithographie der Tafel ganz treu ist. Jene beiden, II. a und II. b, beziehen sich ebenfalls auf die Sternberger Verfolgung, was für die Verwandtschaft mit unserer Ausgabe spricht. Der Druck fällt demzufolge in eines der Jahre 1510 oder 1512, also achtzehn oder zwanzig Jahre nach dem Ereigniß. Die Autorität dieser Flugschrift, die in der Art der "Neuen Zeitungen" jener Art erzählt, ist allem Ansehen nach größer als die aller bisher bekannten Erzählungen, da die Begebenheit in ihr ausführlicher und genauer dargestellt wird, die Abschrift im Schweriner Archiv nicht ausgenommen. Daselbst heißt es nun bei dem Bericht über die peinliche Frage:

"Item Eleazarß wyff heft bekant, dat öhr man, myt hulpe vn rade der anderen iöden heft gekofft vn by sick gekregen vier gebenedyede Ostien. Der den twe kort vorgangen vor Jacobi op eynen frydach, des morgens fro to achten, Alße Eleazarß dochter byslep bynnen dem Sterneberge in Eleazarß huß, Orer vyue hebben mit natelen gesteken, dat dar blöt vth geflöten iß Alße nemenliken, de sulfte Eleazar öre man. Michol Aronß sone van bradenborch. Schüneman van Fredelant. Symon de brütmeker örer dochter man. Sloman to Teterow. Vn de sulftige Symon örer dochterman heft ock bekent vn geuolbördet myt Eleazarß wyue in sampt vn eyn ytzlick besundern, dat sulckes alßo vor wäre geschen yß.

Ferner etwas weiterhin:

Item se bekent ok, dat to örer dochter kost gewest syn bouen de vorgemelden vyue: Alße mit namen Syran. katheryge. Drie Franken Dauid to Parchem. Meyer Lüppe Israhel vn kümprecht.

Wir sehen daraus, daß in den anderen Erzählungen die Namen der betheiligten Juden mehrfach verschrieben sind, uns interessirt hier nur der für Hamborch erscheinende Kümprecht (Gumprecht), ein Name, der noch heute bei

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Juden nicht ungebräuchlich ist. Damit fällt die Verbindung: Israhel uth Hamborch, vnde erweist sich als richtig, und wir gewinnen einen unzweifelhaft correcten Namen. Die Anwesenheit von Juden in Hamburg am Schlusse des funfzehnten Jahrhunderts entbehrt nunmehr auch des schwachen Anhalts, den wir dafür gefunden zu haben glaubten."

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VIII.

Rostocker Universitäts-Buchdrucker im 16. Jahrhundert.


Nachtrag.
Mitgetheilt vom Dr. Crull zu Wismar.


-  -  -  -  -  -  -  -  -     -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  
besten hat schicken vollen vnd . . . . . . . . . . . . . . . . . .
das ich sie auff Schreibpapir . . . . . . . . . . . . mussen,
So wolle E. A. W. auch . . . . . . . . . helffen verschaffen,
das zwo thaler arbeidts lohn dafur bekommen muge, auch
den gesellen ein wenig trinckgeldt, vnd da E. A. W. etwas
grosses vorfelle, dasselb wollet mir auch fur einem andern
gunnen. Auch kan ich E. A. W. nicht furhalten, das Ja=
cobus Lucius gistriges tages mit seinem gantzen Hußgesinde
ist wegk gefahren. So hab ich vol beim Ehwirdigen Consilio
angehalten vmb succeßion, kan aber kein antvortt bekommen,
es ist am vergangen Montag L. Clingius Rector elegirt.
Hiemit vil ich E. A. W. in den schutz des Almechtigen lange
gesundt empfelen. Datum Rostock in eil den letsten Aprilis
Anno etc . 79.                    E. A. W. villiger
                                         Stephan Mullman.

Fragment, zwei Drittel eines halben Bogens, von einem Briefe an den D. Laurentius Niebur, Wismarschen Syndicus, im Raths=Archive zu Wismar.

Wahrscheinlich veranlaßt durch den Druck der Wismarschen Obergerichts=Proceß=Ordnung.

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IX.

Beiträge

zur

Geschichte der Buchdruckerkunst in Meklenburg.

Von

Dr. Ad. Hofmeister ,

Custos der Universitäts=Bibliothek in Rostock.


A ls im vierten Bande dieser Jahrbücher die erste systematische, auf urkundliche Forschung und Autopsie gegründete Geschichte der Buchdruckerkunst in Meklenburg erschienen und dadurch auch in weiteren Kreisen die Aufmerksamkeit auf dies Feld gelenkt worden war, verging kaum ein Jahr, in welchem nicht von den verschiedensten Seiten her mehr oder weniger werthvolle, immer aber willkommene Beiträge dazu eingesendet worden wären, so daß Dr. Wiechmann im zweiundzwanzigsten Bande eine neue Zusammenstellung alles bisher ermittelten Materials veröffentlichen konnte, die bereits 39 Nummern mehr enthielt, als die erste. Von der Zeit jedoch und von dem Erscheinen des verdienstvollen Wiechmann'schen Werkes über Meklenburgs altniedersächsische Literatur an hören anderweitige Beiträge gänzlich auf, sei es, daß der Eifer für diesen Theil der heimathlichen Specialgeschichte erkaltet war, sei es, daß man glaubte, nach dreißigjähriger, emsiger Durchforschung dieses Gebietes doch nichts Erhebliches mehr finden zu können. Daß wenigstens das letztere ungerechtfertigt war und gewiß noch manches werthvolle Stück seines Entdeckers harrt, soll durch nachfolgende

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Zeilen bewiesen werden, die zum größten Theil nur eine Nachlese auf dem wohl am meisten durchsuchten Gebiete, der Universitäts=Bibliothek zu Rostock, enthalten. Der leichteren Vergleichung halber mag bis zum Jahre 1540 die Reihenfolge, wie sie von Wiechmann, Jahrb. XXII, S. 225 ff., aufgestellt worden ist, beibehalten werden, während sie sich von da ab an Wiechmanns "Meklenburgs altniedersächsische Literatur" anschließt. Da auch Notizen über den Aufbewahrungsort einzelner Bücher, die in den bisherigen Nachrichten fehlen, hier ihre Stelle finden sollen, so wird es nöthig sein, die bisher nicht allgemein bekannten Thatsachen zu wiederholen, daß seit 1842 die Marienbibliothek ganz und seit 1869 die Wiechmannsche Sammlung zum größten Theil der Universitäts=Bibliothek zu Rostock einverleibt sind, also in diesen Fällen ein besonderer Nachweis nicht gegeben ist.

I.

Drucke der Michaelis=Brüder.

1) Missale. (Jahrb. XXII. S. 227, 6.)

Das von Mohnike Jahrb. V, S. 184 ff. nach einem Stralsunder Exemplar beschriebene Missale ist identisch mit dem von Lisch, Jahrb. IV, S. 51, 7, nach Fragmenten der Rostocker Universitäts=Bibliothek aufgeführten. Die Ausgabe muß in Pergament= und Papierabzügen erschienen sein. Das Stralsunder, sowie ein im Besitz der Universitäts=Bibliothek zu Rostock befindliches etwas defectes Exemplar sind auf Papier gedruckt, nur der Meßcanon, als der am meisten benutzte Theil, auf Pergament, während die Fragmente, das Schweriner sowohl als die beiden Rostocker (das nach Fol. 93 eingeschobene Halbblatt, sowie Fol. cv und cvi), aus Pergament=Exemplaren stammen. Offenbar hat die vielseitige Verwendbarkeit des Stoffes zu Buchbinderarbeiten diesen den Untergang gebracht, während die minderwerthigen Papierabdrücke hier wie in Stralsund unbeachtet in einer Ecke liegen blieben. Es fallen also Jahrb. XXII, S. 227, 6 und 228, 13 in eins zusammen.

2) Der Confraternitäts=Brief von 1500 (Jahrb. XXII, S. 228, 16),

ist in zwei noch zusammenhängenden Exemplaren auf der Universitäts=Bibliothek zu Rostock, möglicherweise auch aus Lübeck stammend (cfr. Jahrb. IV., S. 53. 10).

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3) Agenda secundum ritum eccll'ie Swerine n mit Querstrich correcta, Rostochii 1521. (Jahrb. IV, S. 54, 12. XXII, S. 229, 19.)

Dieses Buch hätte man eigentlich auch unter der niedersächsischen Literatur aufgeführt erwarten sollen, denn es enthält nicht wenig niederdeutsche Stellen, so Fol. 22 die Trauungsformel, Fol. 25 Glauben und Beichte, Fol. 98 b das Gebet des Herrn, das Ave ("Wes gegrotet maria vul gnaden: de here is myt dy. 2, Du bist gebenediet manck den frowesnamen. 3, Unde gebenedyet is de frucht dynes lives iesus christus Amen"), der Glaube, der Dekalog und die Beichte.

Läßt schon der Zusatz correcta auf eine frühere, nicht weiter bekannte Auflage schließen, so wird dieser Schluß bestätigt durch die Auffindung mehrerer Fragmente eines Pergamentdruckes im Einbande des Opus questionum divi Augustini, Lugduni 1497, die sich sofort als Druck der Michaelis=Brüder und zwar als Stücke einer Agende zu erkennen geben. Sie haben genau dasselbe Format wie die Agende von 1521, aber noch keine Blattzahlen, sondern nur Signaturen (aiii), sind ausschließlich mit der größeren Type gedruckt und stimmen mit geringen Abweichungen mit den entsprechenden Stellen (Fol. VI sqq.) der ed. correcta von 1521 überein. Da aus der Officin der Brüder vom gemeinsamen Leben nur noch eine Agenda bekannt ist, die Schleswiger von 1522, diese aber einen abweichenden Ritus enthält, so können vorliegende Bruchstücke nur von einer früheren Auflage der Schweriner Agende herrühren, die dann wohl wenig jünger sein dürfte, als das unter 1) hier aufgeführte Missale.

4) (Godschalci ab Ahlefeld) Rosarium sive Liber agendarum secundum ritum . . . ecclesie . . . Slesvicensis. (Parisiis 1512 in 4to), Rostochii 1522 in 4to.

Die hierüber Jahrb. IV, S. 56 gegebenen Nachrichten bedürfen einer näheren Untersuchung. Zuerst kann man als feststehend annehmen, daß keiner der Autoren, die dies Buch erwähnen, es gesehen hat. Die Pariser Ausgabe befand sich in der Bibliothek des Grafen Thott und jetzt in der Königlichen Bibliothek zu Kopenhagen. Dies Exemplar liegt der Beschreibung bei Panzer offenbar zu Grunde, während die sonstigen Nachrichten bei Mantzel und Dreyer auf Wide-

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kind, bei Widekind auf Dav. Element, Bibliotheque curieuse, tome I. Göttingen 1750, 4to, pag. 98 beruhen. Element gibt den Titel höchst wahrscheinlich nach Mollers Cimbria literata, Havniae 1744, Fol., tom. I, p. 15 und verweist auf die "Dänische Bibliothec", Copenhagen 1738 -47, 8vo) T. VI (1745), p. 3, und auf Johannes Vogt, Catalogus historico-criticus librorum rariorum. Hamburg, 1732, p. 16, worauf auch die Dänische Bibliothec zurückgeht. Vogt beruft sich auf briefliche Mittheilungen Noodts, der also bis auf Weiteres die letzte Quelle bleiben muß. Alle diese, mit einziger Ausnahme Mantzels, berichten, daß im Jahre 1512 eine Agende und ein Breviarium in 4to und 1513 ein Diurnale in 12mo für die Schleswiger Diöcese in Paris gedruckt worden seien und geben nur von der Agende den Neudruck 1522 in Rostock an, womit also die Jahrb. IV, S. 57 im Excurs über das Schleswiger Brevier von 1512 aufgeworfene Frage ihre Erledigung findet. So viel von der Pariser Ausgabe; was die Rostocker anbetrifft, so geht sie mit der Pariser durch alle eben genannten Schriften durch, also in letzter Linie auf Noodt und Moller zurück. Panzer führt noch Hennings, biblioth. libr. rar. p. 48 an, welches Buch mir leider nicht zur Hand ist. Moller sagt a. a. O.: deinde Rostochii A. 1522 in 4. (cujus Editionis exemplum in Biblioth. Kiloniensi superest) excusus. J. F. Noodt, der in Schleswig zu Hause war und 1725-27 in Kiel den Studien oblag, wird seine Kenntniß jedenfalls eben daher haben. Auf meine Anfrage in Kiel erhielt ich nun von Herrn Dr. Schwenke daselbst die freundliche Auskunft, daß die Angabe bei Moller wahrscheinlich irrthümlich sei. Die Bibliothek besitze zwar einen Druck der Schleswiger Agende, aber, wie es scheine, den Pariser. Titel und Ende des Index fehle dem Exemplare; von einer älteren Hand sei auf dem jetzigen ersten Blatte bemerkt: a. 1522 Rostochii recusum. Daß Moller noch Titel und Schluß vorgelegen hätten, scheine nach der Art des Einbandes nicht glaublich; ebenso wenig, daß ein anderes Exemplar dort existirt habe, abhanden gekommen und in die neuen Cataloge nicht mit aufgenommen sei. Die Typen des Buches seien durchaus verschieden von denen der Michaelis=Brüder, besonders mehr abgerundet, und unterliege es daher keinem Zweifel, daß es der Pariser Druck sei. So wäre uns denn, falls nicht das Buch von Hennings, Kiel 1766, andere Quellen beibringt, die Schleswiger Agende Rostochii 1522 unter den Händen verschwunden und auf die Notiz im Kieler Exemplar reducirt,

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ungefähr wie der Reineke Voß von demselben Jahr auf die im Froschmeuseler.

5)
    Buchtitel

Dies ist der Titel des Jahrb. IV S. 23, Wiechmann, Meklenburgs altniedersächsische Literatur 1. S. 143 besprochenen Buches, welches der Druckerei des Fraterhauses so verderblich wurde. Die Geschichte des Druckes ist a. a. O. ausführlich genug erzählt, es genüge daher, hier das Aeußere zu beschreiben, wozu in der Rostocker Universitäts=Bibliothek aufgefundene, zuerst in Petzholdt's Neuem Anzeiger für Bibliographie und Bibliothekwissenschaft 1878 S. 315-319 besprochene Fragmente und die ebenda S. 379 von Herrn Bibliothekar Prof. Dr. Th. Schott nach einem Stuttgarter Exemplar dazu gegebenen Ergänzungen die Grundlage darbieten. Der Titel befindet sich in einem Holzschnitte, ein Portal darstellend, unter dessen Wölbung eine Tafel mit der Zahl 1530 hängt, während sich an den beiden Seitenpfeilern die Buchstaben P B in kleinen Schilden, unten heraldisch rechts ebenfalls ein P findet; am Fuße des Portals sieht man in einem Schildchen das auf ein Minimum reducirte Signet der Michaelis=Brüder, nur 4 mm groß, wie auch Dietz mitunter in seinen Zierleisten sein Zeichen in ähnlicher Vereinfachung, 8 mm. hoch, anwendet. Die Rückseite des Titels nimmt das von Panzer, Versuch einer Geschichte der römisch=catholischen deutschen Bibel=Uebersetzung, Nürnberg 1781, 4to., S. 53 beschriebene Epitaphium Emsers ein. Darauf folgt auf Blatt 2 die Vorrede, auf Blatt 4 das Privilegium Herzog Georgs von Sachsen vollständig und dann die "Wedder eynanderstreuinge Luthers Testamenten" auf acht Blättern. Hiernach folgt der Text bis Apostelgeschichte Cap. 25, von welchem noch 5 Zeilen vorhanden sind (letzte Zeile: der Paulum | vormaneden em | vnde bede v m mit Querstrich e gunst). Herr Professor Schott nimmt an, daß das Stuttgarter Exemplar am Schluß defect sei; falls nicht äußere Umstände diese Annahme aufdrängen, möchte sie wohl unrichtig sein. Die Zahl der Blätter (240) deutet darauf hin, daß der letzte Bogen vollständig ist; die vier übrigen Capitel würden einen neuen Bogen nicht mehr gefüllt haben, und

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Reimmann drückt sich keineswegs so bestimmt aus, daß man glauben müßte, sein Exemplar habe mit dem Ende der Apostelgeschichte geschlossen. Seine ganze Beschreibung besteht eigentlich nur in der ungenauen Titelangabe und der Bemerkung: haec editio cum Actis Apostolorum finitur. Bestärkt wird die Annahme, der Druck sei nie weiter als bis Blatt 240 gediehen, dadurch, daß dies Blatt auch unter den Rostocker Fragmenten das letzte ist. Das Format ist Octav, die Lettern in zwei Größen, für Text und Glosse. Die Zeit des Druckes scheint nicht, wie angenommen wird, 1530, sondern 1532 zu sein und erst durch das Einschreiten des Rathes gegen den Rector und den Drucker des Fraterhauses wird die Ausführung ihr Ende gefunden haben, so daß also die Jahreszahl auf dem Titel=Holzschnitt nur die Vollendung dieses bezeichnet. Das Stuttgarter Exemplar hat noch eine Eigenthümlichkeit, welche erkennen läßt, auf welche Weise dies eine der Vernichtung entgehen konnte; es trägt nämlich auf dem Titelblatt in rother Farbe die Inschrift: pro usu fratris Lauretij . . . . . . Das letzte Wort ist zwar unleserlich, dürfte aber wohl Fuchs gewesen sein, denn in der Urkunde Nr. XXIV, Jahrb. IV., S. 265 finden wir einen Laurentz Foss als frater der ghemeinen samelinge des gadeshuses tho Sanct Michael tho Rhostock. Was nun die Art der Uebertragung in das Niederdeutsche angeht, so ist dieselbe nicht eine bloße Uebersetzung des Emser'schen hochdeutschen Textes, sondern eine genaue Revision desselben nach der Vulgata und entfernt sich in Folge davon weiter von Emser, als dieser von Luther, so daß diese Ausgabe mit vollem Recht als eine ganz selbstständige Arbeit angesehen werden kann. Eine Probe findet sich in Petzholdt's "Neuem Anzeiger" für 1878, S. 318.

6) Unter den aus alten Einbänden ausgelösten Fragmenten befindet sich ein Doppelblatt in 4to aus einem niederdeutschen Drucke, den ich bisher vergeblich zu bestimmen bemüht war. * ) Die Lettern sind die des Tractatus de verbo


*) Von Herrn Prof. Bechstein in Rostock darauf aufmerksam gemacht, daß die Erzählung von Judas in seinen "Altdeutschen Märchen", 2te Auflage, Leipzig 1877, S. 180, enthalten sei und den von Pfeiffer in Frommann's "Deutsche Mundarten" Jahrg. 2, Nürnberg 1855, S. 291 aus einer niederrheinischen Handschrift des "Seelentrostes" mitgetheilten Stücken entstamme, bin ich geneigt, trotz mehrfacher Abweichung unseres Fragments von dem bei Frommann mitgetheilten Texte eine hier in Rostock gedruckte niederdeutsche Ausgabe des Seelentrost anzunehmen. Bisher (  ...  )
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rei ex doctore sancto (Jahrb. VI, S. 52) und des Nicolaus Ruß (Wiechmann I, S. 9), denen des Bernhardus Clarevallensis von 1481 sehr ähnlich, aber nur eine Idee kleiner und durch das Vorkommen von he auf einem Kegel leicht kenntlich. Den Inhalt bildet eine Legende von Judas Ischarioth. Der Vater des Judas hieß Ruben und wohnte zu Jerusalem; seine Frau hat einen bösen Traum in Bezug auf das erwartete Kind. Als dies ein Sohn ist, wie der Traum verkündet hatte, "dochten se beide in ere herte . dat se vnschuldich wolden sin d' schande v n mit Querstrich sude . de van d' vrucht mochte komen, v n mit Querstrich nemen ein schryn dat dicht vnde wol bewart was . dar leden se dat kint in v n mit Querstrich setten dat dar mede up dat water . v n mit Querstrich leten dat wech vleten . vnde dat sulue water vlot in dat meer." Ein Wind treibt das Schifflein an das Eiland Scarioth "dar he noch den name van krech . dat men ene hete iudas scarioth". Die kinderlose Königin des Landes findet das Knäblein am Gestade und beschließt, es als ihr eigenes zu erziehen. Als sie aber später selbst einen Sohn bekommt, zeigt sich der Unterschied der Geburt, "wente de rechte sone des koninghes was van bord weghen eddeler wen iudas . darumme was he ok doghentsammer . v n mit Querstrich was em ouerleghen in schonheit v n mit Querstrich in menigen dinghen . men judas was vul aller schalkheit v n mit Querstrich vndoghet." Als er nun eines Tages seinen vermeintlichen Bruder mishandelt, wird ihm seine Findlingschaft vorgeworfen. Erbost darüber, tödtet er den Sohn des Königs und flieht aus dem Lande nach Judäa, wo er sich in den Dienst des Pilatus begiebt, "vnde dende pylato so langhe dat he ene leff krech . vnde was e m mit Querstrich gantz gunstich . wente se weren mordere v n mit Querstrich schelke alle beyde." An den Hof des Pilatus stieß der Garten Rubens, worin schönes Obst war.

Hier bricht das Blatt ab. Neben den letzten Zeilen befindet sich ein 7,6 cm hoher, 6,1 cm breiter Holzschnitt, der in rohester Ausführung zeigt, was eine Hand des angehenden 16. Jahrhunderts erläutert: Judas de schot syne vade doth ynne appelgharde myt e stene.

7) Größere typologische Schwierigkeiten bietet eine andere fragmentarisch erhaltene Schrift: "Auctoritates ex Arestotile


(  ...  ) haben die Bibliographen außer drei hochdeutschen Drucken (s. l. & a; Augsburg 1478; ib. 1483, cfr. Hain 14581 -83) nur eine Cölner (Johan Coilhoff 1474, 4to) und eine Antwerpener (Govaert Bac 1500, 4to) Ausgabe ausgeführt. (Cfr. Graesse, Trésor etc. 6, 1.)
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et aliis qnibusdam philosophis succincte et exacte collectae" (Universitäts=Bibliothek zu Rostock, Eb 1097) dar. Diese besteht in ihrem jetzigen Zustande aus 60 Blättern kl. Folio in 8 Lagen, von denen die erste und letzte unvollständig sind. Im Anfang fehlt vielleicht mehr als nur einige Blätter; am Ende kann der Defect nur sehr unbedeutend sein. Der Inhalt besteht aus Sentenzen aus den Schriften des Aristoteles, Seneca, Boethius sammt ihren Commentatoren, nach den Werken geordnet, und beginnt:

     Omnes hoiees naturaliter scire desiderant
Sensus visus multas nobis rer. differentias demonstrat Solum hominvu genus arte et ratione vivit etc .

Die einzelnen Schriften sind durch Ueberschriften bezeichnet, z. B. Sequuntur anctoritates II libri methaphisice . . . . Commentator.

Unter den Commentatoren sind namentlich aufgeführt Albertus und Temistius. Die ganze Schrift macht den Eindruck eines zum Gebrauch bei Vorlesungen oder beim Unterricht in den Regentien bestimmten Leitfadens, der den Studirenden eine große Menge von Citaten für ihre Disputirübungen darbot, ohne daß sie nöthig hatten, den Aristoteles und die anderen Philosophen selbst mit der Feder in der Hand durchzustudiren. Bestätigt wird diese Vermuthung durch das wahrscheinlich nur unvollständig erhaltene Schlußwort. Es heißt darin:

Predictarum aut autoritatum suuccincte et exacte collectarnm finis adest, iuxta iam consuetam librorum philosophi ac aliorum quorundam translationem, quas non alphabetim prout pluribus quandoq  placuit colligere libuit, sed ordinate iuxta textus processum de libro in libru sine vlla expositione propter diuersam diuersoru inepta ac minus cogrnente erpositoem ne vicijs scptoru nuc tpis irremediabilibus seribatnr liber pro libro quota pro quota, si demu contigeret easde ex his impressis opera quorucunq  diligeti codesare. In laude et gl'am dei o m mit Querstrich ipotetis nuc et i euu, ac vtilitate quorulib  studiosoru qui has tenaci memoria ut ph'ie florigeru sataget ineorpora'e dicente Seneca epl'a cviij In eode prato bos herba pueril, canis lepore, ciconia lacertam siue serpentem valebunt igitur unicuiq  pro suo artis experimeto. (Ende des Buches, wie es jetzt vorliegt.) Blattzahlen, Signaturen und Custoden fehlen; die bei Hain, Rep. bibliogr. 1921 und 1925 aufgeführten ganz ähnlichen Drucke haben Signaturen, wenigstens theilweise Blattzahlen und nur 59 Blätter,
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sowie 36 Zeilen auf der Seite, während gegenwärtiges Exemplar 37 hat. Ueberdies scheinen beide Nummern nur verschiedene Beschreibungen desselben Druckes zu sein. Nach Hain 1921 würde am Schluß nichts fehlen. Was nun die Typen angeht, so ist die letzte Seite mit dem hier theilweise gegebenen Nachwort ganz zweifellos mit den Lettern des Bernhardus Clarevallensis, resp. den mittleren Lettern der Schweriner Agende von 1521 gedruckt, und stehe ich deshalb nicht an, das Buch für ein Erzeugniß der Druckerei der Michaelis=Brüder zu erklären, obgleich die vorhergehenden Blätter, wenn auch nicht im Charakter, so doch in der Form einzelner Buchstaben ungewöhnliche Erscheinungen zeigen. Der Satz erscheint schärfer, mit weniger abgenutzten Lettern hergestellt als der der letzten Seite, und außerdem finden sich in den mit Missaltypen (denen der Schweriner Agende ganz gleich) gedruckten Ueberschriften neben dem charakteristischen §=förmigen S auch noch ein S in der Form des in der mittleren Type gebräuchlichen und ebenso neben dem A der Schriftprobe I, 1 in Jahrb. IV noch ein zweites der mittleren Type entsprechendes.

Daß die Brüder vom gemeinsamen Leben ihre Lettern nicht selbst gegossen haben sollten, ist schwer anzunehmen; die chalcotypa fratrum officina ist keineswegs immer auf dem Standpunkte des fünfzehnten Jahrhunderts stehen geblieben, wenngleich sie sich erst ziemlich spät dem Beispiel der Dietzischen Druckerei anbequemte. Als die Michaelis=Brüder im dritten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts sich der Titel=Holzschnitte, Randleisten und Initialen, die Dietz anwendete, ebenfalls zu bedienen anfingen, sorgten sie auch für neue Lettern, mit denen sie Oldendorp's tractatus de praescriptionibus und Emser's Neues Testament druckten. Diese unterscheiden sich ganz wesentlich von den Dietzischen, während sie, abgesehen von der Größe, mit wenigen Abweichungen der am häufigsten vorkommenden mittleren Missaltype vollkommen entsprechen. Den Anstoß zu diesen Neubeschaffungen hatte jedenfalls das Schweriner Brevier von 1529 gegeben.

II.

Drucke von Hermann Barckhusen.

1) Das 1839 vermißte Exemplar von Crantz's Spirantissimum Opusculum in Officium Misse (Jahrb. IV,

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S. 79) ist vorhanden. (Universitäts=Bibliothek zu Rostock, Fk 1111.)

2) Das Flugblatt, den ungenähten Rock Christi betreffend (Jahrb. IV, S. 90), führt Wiechmann Jahrb. XXII, S. 234 zwar in der Reihe mit auf, hat es aber merkwürdiger Weise nicht mit in seine niedersächsische Literatur Meklenburgs aufgenommen, trotzdem es ganz in niederdeutscher Sprache abgefaßt ist. (Vgl. S. 66.)

III.

Drucke von Nicolaus Marschalk.

1) Johannis Padi Camoenae. (Jahrb. IV, S. 117, XXII, S. 237.)

Dies Werkchen wird weiter unten bei den Dietzischen Drucken näher besprochen werden, es genüge daher, vorläufig nur zu bemerken, daß es nach dem vorliegenden Exemplare der Rostocker Universitäts=Bibliothek (Mk 1647) und nach Vergleichung mit dem Greifswalder Exemplar des einzigen bekannten deutschen Druckes Marschalks, des Ausztzog der Meckelburgischen Chronicken von 1522, aus der Reihe der ex aedibus Thuriis hervorgegangenen Werke zu streichen ist.

2) Sermones Magistri Cornelii de Snekis . . de serto Rosaceo . . quod rosarium beatae Mariae inscripsit etc. Rostock 1517. 4to.

Das nach Jahrb. IV, S. 119 im Jahre 1839 nicht mehr aufzufindende Exemplar ist vorhanden (Universitäts=Bibliothek zu Rostock, Fl 1255). Es ist complet und stimmt in seinen beiden Theilen ganz mit der Jahrb. XXII, S. 238, 18 und 239, 19 gegebenen Beschreibung, nur daß hier der Anweisung des Titels zufolge beide Nummern ein Werk bilden und Nr. 19 voransteht. Es wird dadurch Deecke's Vermuthung a. a. O., daß die neu hinzugekommenen Reden mit den früher erschienenen zusammengefügt worden sind, vollständig bestätigt. Dabei sind die Titelblätter von Nr. 18 und 19 in Wegfall gekommen und die ersten zwei Bogen mit dem Titel für das Ganze, sowie der Epistola dedicatoria, dem Registrum sermonum sequentium für beide Theile, der Epistola excusatoria und dem Prologus mit den Signaturen A und B neugedruckt und den beiden Einzelschriften vorgehängt worden. Das beweisen die Zählung der Blätter und

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die Signaturen, die auf dem dritten Bogen mit Fo. I und a neu beginnen. Es dürfte sich danach das Werk als eine der ältesten Titel=Auflagen manifestiren.

Die Rückseite des letzten ungezählten Blattes von Bogen B enthält einen Holzschnitt, welcher dem Jahrb. IV, S. 173; XXIII, S. 105, Nr. 3 beschriebenen ziemlich ähnlich ist, doch reicht das Jesuskind einem knieenden Mönche, über dessen Haupt ein Stern schwebt, einen Rosenkranz. Zu Füßen befindet sich ein agnus dei.

Ueber die Entstehung sagt der Verfasser im Prologus selbst: Hac consideratione permotus huius divae virginis qualiscunque servulus fridigus licet et indevotus nonnulla de hac fraternitate in diversis opusculis et quaternionibus dispersa in unum hoc opusculum quantum temporis angustia permisit, adunavi . . . . . et si quid otii interdum concedebatur, id quasi per furtum subripiens huic negotio impendi. Quo factum est ut revidendi tempus illorum quae collegeram negatum mihi sit . . . Ad aliena prata exiens varias et multiplices ex illis Rosas recollegi, ex quarum collectione libellus iste Rosarium beatissimae virginis Mariae non iniuste appellari poterit, qui duas continet partes, quarum quaelibet . XXV . continet sermones cum quinque sermonibus de oratione dominica, et sic resultabit Rosarium quod ex . 1 . salutationibus angelicis & . v . orationibus dominicis constat, ut tanto justius Rosarii nomen accipiat. Sed nec quempiam moveat si forte nonnulla exempla ante plures annos per diversos fide dignos conscripta huic opusculo adiecta invenerit, quae maiorem nonnunquam devotionem praestant et memoria tenaciori reservantur, quod propter illos dixerim qui omnia devotionis exercitia fantasias quasdam & aestimant & nominant, sanctorum miracula & exempla velut deliramenta contemnunt & nihil tanquam sanctum & verum admittunt quod dialectica demonstratione non deducitur . . . Non enim subtilium verborum (quorum magna est copia) sed operum bonorum remunerator est deus.

Der zweite Theil mit weiteren 25 Rosenkranzpredigten scheint nicht zu Stande gekommen zu sein. Nic. Gryse, der das Buch in seinem "Spegel des Antichristischen Pawestdoms", Rostock 1593, Bl. Rriii b citirt (cfr. Jahrb. XXI, S. 161), nennt es einfach mit dem Titel für beide Theile Rosarium Mariae, der doch sonst höchstens für den ersten gelten könnte, während sich die angeführten Worte im zweiten Theile l. c. finden. Es beruht

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daher auf einem Irrthum, wenn Wiechmann (Jahrb. XXII, S. 241), trotzdem er S. 239 den Titel des Buches: . . quod Rosarium beatae Mariae inscripsit - richtig mittheilt, aus der Möhlmann'schen Hinweisung auf Gryse einen Doppelgänger macht und diesen - wenn auch mit Vorbehalt - der Dietzischen Druckerei zuschreibt.

3) Von dem Commentariolus Annalium Herulorum sive Megapolensium befindet sich auch ein Exemplar auf der Universitätsbibliothek zu Rostock, angebunden an die Annales Herulorum. Ebenso ist

4) das Diemer'sche Exemplar der Deflorationes antiquitatum (Jahrb. VI, S. 129) jetzt dort aufbewahrt.

Jahrb. XXIII, S. 106 Anm. 1, erwähnt Wiechmann, daß in seinem Exemplar der Institutiones reipublicae militaris von 1515 das Druckerzeichen Marschalks colorirt sei und zwar so, daß das obere Feld schwarz, das untere gelb tingirt sei. * ) Wiechmann scheint auf diese Tingirung einiges Gewicht legen zu wollen, aber sicher ohne jeden weiteren Anhalt. In dem Greifswalder Exemplar der Institutiones sowohl wie der Annales ist das Druckerzeichen auch colorirt, beide Male so, daß das obere Feld weiß, das untere blau ist.

IV.

Drucke von Ludwig Dietz.

1) Die Rostocker Universitäts=Bibliothek besitzt zwei Exemplare von "Der sele rychtestych."

2) Die Jahrb. IV, S. 151 erwähnten Blätter des Schweriner Missals sind auffälliger Weise nur auf einer Seite bedruckt. Es wäre interessant, zu erfahren, ob die a. a. O. berührten weiteren Bruchstücke die gleiche Eigenthümlichkeit zeigen.


*) Es ist mir nicht ganz zweifellos, ob ich die betreffende Anmerkung auch richtig verstehe. Es heißt da, der quer getheilte Schild sei gespalten. Nach der gebräuchlichen heraldischen Terminologie kann das nur einen quadrirten Schild geben; da aber blos zwei Felder erwähnt sind, läßt sich die Vermuthung einer Ungenauigkeit im Ausdruck nicht abweisen.
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3) Ad nonnullos illustres Ro=
stochiane Achademie
viros paucule et
tumultuarie Jo
annis Hadi
camene.

So lautet der volle Titel des oft erwähnten, aber nie gesehenen Schriftchens, von welchem sich ein wohl unbedenklich als Unicum zu bezeichnendes Exemplar auf der Rostocker Universitäts=Bibliothek befindet (Mk 1647). Nur Schröder Papistisches Meklenburg II, 2234, hat von der Existenz des Druckes Kunde gehabt, doch sind die von ihm mitgetheilten Stücke von Fehlern entstellt, die oft mit den Lesarten Mantzels im Mekl. Gelehrten=Lexicon Stück VII übereinstimmen, sodaß es den Anschein hat, als habe er das Original nicht selbst bei der Hand gehabt, sondern nur den erwähnten Abdruck obenhin danach corrigirt und diese Collation seiner Arbeit zu Grunde gelegt. Das Buch selbst hat auf dem Titelblatt unter der Ueberschrift einen den übrigen Raum der Seite füllenden Holzschnitt, das Brustbild eines anscheinend docirenden unbärtigen Mannes in der damaligen Gelehrtentracht in einem Fensterbogen mit landschaftlichem Hintergrund. Die Rückseite ist leer; dann folgen noch 15 Blätter in 4to, deren letztes ebenfalls nur vorn bedruckt ist. Die Lettern des Textes sind die des Barckhusen'schen Donats von 1505, resp. der Navolghinge Jesu cristi von 1507. Zu dem Titel und den Ueberschriften der einzelnen Seiten und Gedichte ist eine nicht gerade sehr geschmackvoll verschnörkelte Missaltype verwendet, wie sie in damaliger Zeit sehr häufig zu diesem Zwecke gebraucht wurde (ganz ähnliche Lettern wendet auch Marschalk an, cfr. Jahrb. IV, Taf. III. 2), und wie sie ganz gleich in der Ordeninge der Misse 1540-45 vorkommt. Ihre eigenthümliche Gestalt ist die Ursache, weshalb der Verfasser gegen die Autorität der Matrikel, die deutlich Hadus zeigt, seit der Mantzelschen Publication 1732 unter dem Namen Padus aufgeführt wurde - zugleich ein Beweis, daß die Vorlage Mantzel's eine Copie des Druckes ist - weil P und H wirklich große Aehnlichkeit mit einander haben. Der Druck an sich ist sehr nachlässig, unsauber und ungleich, offenbar dem Titel entsprechend tumultuarie beschafft, vielleicht als Abschiedsgruß. Jedenfalls muß er aber L. Dietz beigelegt werden.

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Zu bemerken ist, daß der Zeitgenosse und College eins von seinen Gedichten zueignet Humanissimo viro Ramberto Hilszheimo, der Lesart der Matrikel gegenüber dem gebräuchlicheren Giltzheim entsprechend.

4) Dat nye schip van Narragonien. 1519.

Von diesem Buche liegt mir ein Exemplar vor, welches offenbar einer der ersten Abzüge ist. Abgesehen von einer gewissen Unsauberkeit des Druckes findet sich darin ein Fehler im Satze, der dann bemerkt und bei den späteren Abzügen verbessert worden ist. Auf Bogen C ist nämlich beim Widerdruck die erste und zweite Spalte mit der siebenten und achten vertauscht worden, sodaß nun die Seiten in ganz verkehrter Reihenfolge stehen: 9, 15 b 16, 10 b , . . . . 15, 9 b , 10, 16 b . Der Eigenthümer, Herr Dr. Fr. Latendorf in Schwerin, hat die ausgezeichnete Freundlichkeit gehabt, zu gestatten, daß das der Universitäts=Bibliothek zu Rostock gehörige Exemplar aus dem seinigen completirt werde. Ebenso sind die verdruckten Blätter in den Besitz der Universitäts=Bibliothek übergegangen.

5) Zu dem bei Wiechmann I, S. 79 erwähnten Glücksspiel ist zu bemerken, daß die Ziehung nicht, wie dort angegeben ist, am 16. Aug. 1524, sondern 1523 stattfand; denn da das Jahr mit dem 25. December begann, ist die Erlaubniß des Rathes vom 31. Dec. 1523 nach unserer Rechnung am 31. Dec. 1522 ertheilt. Die darauf folgende Nummer XL ist offenbar nur eine weitere Bekanntmachung und Anpreisung desselben Glückstopfes. (Nach einer freundlichen Notiz des Herrn Gymnasial=Director K. E. H. Krause in Rostock.)

6) Van der grwsame tyrannesche mißha | delinge, ßo koningk Cristiern des namens de ander van Den | nemarken, im Kyke (sic!) to Sweden beganghen.

Unter diesem Titel besitzt die Rostocker Universitäts=Bibliothek einen von den bei Wiechmann I, S. 85 und S. 86 Anm. beschriebenen Exemplaren abweichenden Dietzischen Druck, 4 Bl. in 4to ohne Blattzahl, Signatur und Custoden (aus der Wiechmann'schen Sammlung).

7) Etlike vthgetagen Artikel vth gemeiner Landeszordeninge des Hertochdoms in Pruszen. 1526.

Ein Exemplar dieses seltenen Buches ist im Besitz der Rostocker Universitäts=Bibliothek. (If 1287.)

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8) Eyne korte vormanynge vnde toherdinge aller cristl oe uygen mynschen etc. .

Jahrb. IV, S. 173, und XXII, S. 249, ist dies Blatt bei dem Jahre 1527 aufgeführt, aber ganz entschieden zu spät. Von den Dominikanern ausgehend, ist es sicher gleichzeitig mit dem Rosarium Mariae des Dominikaner=Priors Cornelius de Snekis, also 1517, erschienen als eine populäre Ergänzung zu den nur den Gelehrten zugänglichen lateinischen Predigten.

Merkwürdiger Weise hat Wiechmann dies Blatt ebenso wie den schon erwähnten heiligen Rock Christi später in seiner niedersächsischen Literatur weggelassen. (Vgl. S. 66.)

9) Etlike spro | ke dar jnne dat gan= | tze Christlyke leuent | geuatet ys, nutlik alle= | wege vor ogen tho heb | bende vnde tho be | trachtende. ║ Philippus Melachton ║ M. D. xxvii
Am Schluß: bedr ue cket dorch Ludwich Dietz | des 14. dages Februarij.

12 Bl. 8vo. Der Titel steht in einer Einfassung von doppelten Zierleisten mit dem Monogramm PB. Auf der Rückseite des Titels beginnt sofort der Text:

Van bote vnde fruchte des erschrecklyken torne Gades, vnde dem anfange Chrlstlykes (sic!) leuendes.

Bl. 4. Van dem gelouen.

Bl. 6. Vam Crutze v n mit Querstrich d ouinge des gelouens vnde gebedes.

Bl. 8. Van ouinge des gelouens jn orge (sic!) der neringe edder der gelyken tydtlykes anlyggendes.

Bl. 9 b . Van guden wercken gehorsam yegen de ae avericheyt, van leue des negesten, vnde van k ue sckheyt.

Bl. 11. Van dem Echten levende.

Die Rückseite von Blatt 12 ist leer. Das, soviel bekannt, noch nirgends beschriebene Buch befindet sich auf der Rostocker Universitäts=Bibliothek. (Fm 3591.)

10) Ordeninge der Misse. 1540-45.

Ein Exemplar auf der Universitäts=Bibliothek in Rostock. (Mk 6928.)

11) Reynke Voß. 1549.

Ein etwas defectes Exemplar ohne Register befindet sich im Besitz der Bibliothek der großen Stadtschule zu Rostock.

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Ein anderes ebenfalls nicht ganz vollständiges ist in diesem Jahre auf der Weigel'schen Bücherauction mit ca. 26 Mark bezahlt worden.

12) Kerckenordeninge. 1557.

Von Druck A besitzt die Universitäts=Bibliothek zu Rostock ein Exemplar (Kl. 104), von Druck B zwei (Mk 6929 5. und Mk 6933); von letzterem befindet sich auch ein Exemplar in der Bibliothek der großen Stadtschule.

Bei dieser Gelegenheit mag gleich eine nicht uninteressante, die Meklenburgischen Kirchenordnungen betreffende schriftliche Notiz Platz finden, welche von einer Hand des ausgehenden 17. oder angehenden 18. Jahrhunderts in der "Revidirten Kirchenordnung" (Lüneburg, 1650), im Besitz der großen Stadtschule zu Rostock eingezeichnet steht. Bei der von 1552 heißt es: "Ao. 1552. Die erste von Philippe Melanchthone schriftl. abgefaßte Meklenb. Kirchenordnung Herzog Johann Albrechts christl. Andenkens in Wittenberg gedruckt in Quarto." Zu der von 1557 ist zugesetzt: "Zu Rostock gedruckt und also die durch Phil. Melancht. abgefaßte revidiret." Dann werden noch die von 1602 und 1650 erwähnt, worauf folgt: "Adde die alte der Stadt Rostock Kirchenordnung Rostochii A. C 1540 in octavo et aliam.

A. C. 1515 ibi typis exscriptam per Ludwieg Diezen vid. Hederic. Chron. Suerinens."

13) Trostb ue chlin. 1557. (Wiechmann II, S. 25)

Hierzu gibt Herr Director Krause in Rostock folgende sehr werthvolle Notiz: "Die Verse: Thom Leser (a. a. O.) enthalten unfraglich ein Akrostichon: BALSER GWLE , und es kann darunter nur Balthasar (Baltzer) Gule (später auch Gaul geschrieben) verstanden werden, der vielleicht der "eyntfoldyge Christ" des Titels ist. Balthasar Gule, aus Wittstock gebürtig, Bürger zu Rostock, unterzeichnete am 11. Mai 1563 aus der "großen Bürgerschaft" mit die Formula concordiae zwischen den Herzogen und Rostock, wurde zu Rathe gekoren 1567 Petri cathedra, noch im selben Jahre 1567, 1. November, Bürgermeister, zeichnete als solcher die neue Formula concordiae vom 21. Sept. 1573 und die von 1577, † 1582, 28. November. (Meist nach handschriftlichen Quellen, cfr. die Lifte der Rathsherren in Ungnaden Amoenitates)."

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14) Zum Jahre 1557 dürfte noch hinzuzufügen sein: Van den K oe sten | vnde Gastebaden dar= | mede de Sabbat vorun= | hillget werdt. D. Johan | Bugenhagen vnde | etliker anderer | meyninge. ║ Esaie 58. ║ So du nicht deist wat dy geuolt an mynem hilligen dage | So werdt yd eyn | lustiger Sabbath heten | den Heren tho hilligende vnd tho prisende.║ M. D. LVII.

20 Bl. 8vo. Bl. 19 b und 20 leer.

In der Zuschrift an die Herzöge Johann Albrecht und Ulrich nennt sich Johann Freder als Herausgeber dieser Auszüge aus den Schriften Bugenhagens, Luthers, Melanchthons, Brenz's, Veit Dietrichs. Der letzte Abschnitt Bl. 16 b: Wedderlegginge etliker inrede der de de Sondages kosten als recht vordegedingen ist jedenfalls von Freder selbst. Ein Drucker oder Druckort ist nicht genannt; die Lettern sind die der Verordnung der Herzöge Heinrich und Johann Albrecht vom 15. August 1549, die herumstreichenden Landsknechte etc. . betreffend (Wiechmann I, S. 217).

Rostock, Universitäts=Bibliothek. Fm 3971.

15) Van dem gelouen des | Mörders am Cr ue tze. Vnd dat he vns thom vorbilde ge | settet ys, de b oe te beth jnn den ende des l ee = |uendes nicht to vort oe geren: sundern | dat wy vns bekeren scholen, so | balde wy des HEREN | stemmen h oe ren. Thon Heb: 4 Capit. | So latet vns nu fr ue chten, dat wy de tho= | sage, jnthokamende tho syner rowe ni= | cht vors ue en, vnnde vnser nemat na blyue tc. ║ Gedr ue ckt tho Rostock by | Ludowich Dietz. D. M. LXVII.

9 Bl. 8vo.

Dies Schriftchen, der Stadtbibliothek zu Hamburg gehörig, ist zuerst von Walther im Jahrbuch des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung, Jahrgang 1877, S. 183, angeführt. Schon in der Besprechung des erwähnten Bandes des Jahrbuchs in Nr. 183 der Rostocker Zeitung vom 8. August 1879 ist darauf hingewiesen, daß die Jahreszahl entweder einen Irrthum oder einen Druckfehler enthalten müsse. Da Dietz bereits am 1. September 1559 starb und seine Firma spätestens im nächsten Jahre erlosch, * ) kann die Zahl 1567, wie sie auf dem diplomatisch getreu von Walther wiedergegebenen Titel steht, unmöglich richtig sein; man muß also annehmen, daß durch Versehen des Setzers das L vor das X gerathen sei, gerade wie das D vor das M, daß


*) cfr. Wiechmann 2, S. 40, Anm. 1.
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also zu lesen sei M. D. XL VII. Dazu stimmen auch die Lettern aufs genaueste; es sind die der Ordeninae der Misse von 1540-45, während die Dietzischen Drucke aus den späteren Jahren andere, neue Typen zeigen. Die Rückseite des Titels ist leer; auf dem nächsten Blatt beginnt sogleich ohne Vorrede etc . der Text. Erst auf dem dritten Blatte erscheint eine Signatur, Aiij worauf Aiiij, Bo, Bvi folgen. Die drei letzten Blätter sind wieder ohne Signaturen. Custoden befinden sich auf jeder Seite; Blattzahlen fehlen.

16) Wenngleich nicht ganz zur Sache gehörig, sei hier noch ein Schriftchen erwähnt, welches das Schicksal der meisten Schulbücher getheilt zu haben und sehr bald gänzlich verbraucht zu sein scheint. Es ist dies Joh. Freder's d. J. Libellus propueris syllabas connectere incipientibus in schola Gustroviensi. Anno 1571, von dem Fragmente aus dem Einbande eines nicht mehr näher zu bezeichnenden Buches, welches bereits 1580 gebunden wurde, losgelöst worden sind. Leider sind diese Bruchstücke (10 Octavblätter) zu geringfügig, um mehr erkennen zu lassen, als daß das Werkchen eine lateinische Formenlehre und für ein Schulbuch splendid ausgestattet ist. Den Titel ziert ein Holzschnitt, Jakob mit dem Engel ringend, in reicher Medaillonumrahmung (nach Wiechmann 2, S. 104 das Zeichen des Jacob Lucius in Rostock) und alle Seiten sind mit Zierleisten umgeben, von denen kaum eine der anderen gleicht. Dreimal zeigen sich in diesen Leisten zwei in Rankenwerk ruhende Männer, von denen der (heraldisch) rechts liegende einen Schild mit einem links hinschauenden Löwen, der links liegende einen mit einem ungekrönten Adler hält. Als bisher unbekannte Schrift Freder's und als das älteste speciell Güstrower Schulbuch verdient das Büchlein gewiß einige Beachtung.


Nachtrag zu S. 58, Nr. 2. und S. 63, Nr. 8. Während obiges bereits im Druck war, hatte Herr Dr. Wiechmann die Freundlichkeit, mitzutheilen, daß von seinem Buche über Meklenburgs altniedersächsische Literatur der dritte Theil, welcher außer dem Schluß der datirten auch die undatirten Drucke enthält (zu denen die erwähnten Schriften gehören), demnächst erscheinen wird.

Vignette
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Inhalt:

B.

Jahrbücher

für

Alterthumskunde.



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I. Zur Alterthumskunde

im engern Sinne.


1. Vorchristliche Zeit.

a. Steinzeit.


Alterthümer der Steinzeit von Ostorf bei Schwerin.

Zweite Aufgrabung.

Fortsetzung von Jahrb. XLIII, S. 193 flgd.

I n den Jahrbüchern XLIII, S. 193 flgd., sind die Alterthümer der Steinzeit beschrieben und beurtheilt, welche der Fischereipächter Herr Lude zu Schwerin im Jahre 1877 auf einer kleinen Insel im Ostorfer See bei Schwerin bei Grabungen in einer muthmaßlichen alten Höhlen= oder Grubenwohnung gefunden hat.

Im Frühling 1879 hat Herr Lude 1 ) an derselben Fundstelle weiter gegraben und dabei, unter befördernder Theilnahme des Herrn Gärtners C. Schumacher, neben einem Herde von Kohlen, eine Menge von gleichen und ähnlichen Alterthümern der Steinzeit gefunden, welche derselbe auch an die großherzoglichen Alterthümer=Sammlungen eingeliefert hat.


1) Herr Lude ist nach Abfassung dieses Berichtes am 30. September 1879 gestorben. Es ist also weitere Nachricht über diese Fundstelle nicht zu erwarten. G. C. F. Lisch.
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Diese Alterthümer sind folgende:

1) Eine große, feine Urne aus Thon, von hellbrauner Farbe, mit vielen Linien=Ornamenten der Steinzeit verziert, ähnlich der zuerst gefundenen, in Jahrb. XLIII, S. 195 flgd., Nr. 8, beschriebenen Urne. Diese Urne war ganz zerbrochen, hat sich aber zur vollen Ansicht wieder zusammensetzen lassen.

2) Eine mittelgroße, dickwandige Urne aus Thon, von dunkelbrauner Farbe, ohne Verzierungen, an einer Seite beschädigt.

3) Eine ganz kleine Urne aus Thon, von brauner Farbe, ohne Verzierungen, 4 Centimeter hoch. Dieselbe ist nur in einer senkrechten Hälfte vorhanden.

4) Zwei geschliffene Keile aus dunkelgrauem Feuerstein.

5) Drei roh geschlagene (Lanzen=?) oder(Harpun=) Spitzen aus hellgrauem Feuerstein.

6) Fünf kleine keilförmige Feuersteinstücke, roh geschlagen.

7) Fünfundzwanzig spanförmige Feuersteinmesser.

8) Fünf Pfriemen oder Meißel aus Knochen.

9) Fünf große Eberhauer.

10) Ein abgekeiltes Hirschhornende, wie Jahrb. XLIII, S.194, Nr. 5.

11) 129 in der Wurzel durchbohrte Thierzähne, Fangzähne (wie Jäger meinen) von Hunden 1 ), Wölfen? oder Füchsen? zu einem Halsbande. Die Bohrung ist sehr sauber ausgeführt und kegelförmig von den beiden flachen Seiten beschafft, wie auch die steinernen Streitäxte der Steinzeit gebohrt sind.

12) 30 im Bohrloche ausgebrochene gleiche Thierzähne, verunglückte Bohrungen.

13) Ein Unterkiefer vom Schwein.

14) Ein Klumpen Glimmersand, vielleicht zur Anfertigung der Thon=Urnen.

Diese Funde scheinen die in den Jahrbüchern a. a. O. S. 196 aufgestellte Ansicht zu bestätigen, daß die Fundstelle eine frühere Gruben= oder Höhlenwohnung der Steinzeit gewesen ist.


1) Solche durchbohrte Thierzähne zum "Hängeschmuck" sind in Dänemark öfter gefunden und als Hundezähne erkannt. Abbildung in Worsaae Nordiske Oldsager p. 17. Steenalderen Fig. 84 und Afbildninger, p. 15, Fig. 64. In einer Steinkammer bei Friedrichswerk wurden neben Feuersteingeräthen und Bernsteinperlen auch Bruchstücke von durchbohrten Hundezähnen gefunden; vgl. Aarböger for Nordisk Oldkyndighed für 1868, Heft 2, S. 99.
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Die in den Jahrbüchern a. a. O. XLIII, S. 194 und 196, mitgetheilte Nachricht, daß nach den in der Nähe der Fundstelle gefundenen Menschenknochen dort eine Begräbnißstelle gewesen sei, scheint sich nach den eingelieferten Fundstücken zu bestätigen. Aber diese Fundstücke gehören nicht zu der Höhlenwohnung der Steinzeit, sondern sind viel jüngeren Ursprungs. Nach Gerüchten sollen hier Ueberreste von acht Menschenskeletten gelegen haben. Eingeliefert sind zwei dolichocephale Menschenschädel; diese Schädel, von gelblicher Farbe, sind aber offenbar verhältnißmäßig jung und tragen kein einziges Zeichen eines hohen Alters.

Urnenscherben sind dabei auch viele gefunden. Aber alle tragen die Kennzeichen der jüngsten Eisenzeit (sogenannten Burgwalltypus).

Diese Begräbnißstelle wird also der letzten Eisenzeit angehören.

In der Nähe sollen auch noch einige alte Mühlsteine liegen. Schwerin, im Juni 1879.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Feuersteinmesser von Schwerin.

Herr Secretair Fromm zu Schwerin fand vor mehreren Jahren auf dem neuen Friedhofe zu Schwerin am Ostorfer See (also nicht weit von der Grubenwohnung am Ostorfer See) ein 2 1/2 Zoll langes Bruchstück von einem künstlich geschlagenen, spanförmigen Feuersteinmesser, welches 2 Zoll breit ist. Der Feuerstein ist im Innern weißlich und stark durchscheinend, auf der Außenfläche, auch auf der Bruchfläche, gelblich gefärbt und sehr glänzend. Der Schlagansatz von der Fabrikation ist noch zu sehen. Die Hauptschneide ist stark abgenutzt und das Messer als solches noch nach dem Zerbrechen gebraucht, da die Abnutzungsbruchstellen eben so wie die ganze Oberfläche gefärbt sind. Nach der Größe und Gestalt gehört das Messer der älteren Steinzeit an, wenn es nicht gar der Diluviumszeit angehört, da der Friedhof auf einem Vorberge einer ungewöhnlich ausgeprägten, hohen, hügeligen oder "bergigen", sand= und steinreichen Diluvialbildung liegt, welche die "Schweriner Schweiz" genannt wird.

G. C. F. Lisch.


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Feuersteinmesser von Schwerin.

Zu Schwerin ward in der Amtsstraße, in der Nähe der Turnhalle, nicht weit vom Antiquarium (im NO. der Neustadt), bei Grabung des Sieles im Sommer 1879 ein spanförmiges Feuersteinmesser von dem Steinsetzer Kröplin gefunden und dem Verein geschenkt; das Messer hat eine Schlagmarke, ist 9 Centimeter lang und an den beiden Schneiden vielfach abgenutzt und ausgebrochen.

G. C. F. Lisch.


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Hünengrab von Finkenthal.

Zu Finkenthal bei Gnoien wurden um das Jahr 1860 beim Bau der Chaussee von Gnoien nach Dargun mehrere heidnische Gräber abgetragen, darunter auch ein Grab der Steinzeit, in welchem der verstorbene Förster Harms drei zum Theil beschädigte Keile aus Feuerstein fand und an sich nahm. Diese Keile erhielt der Herr Harms zu Schwerin, Corrector in der Bärensprungschen Hofbuchdruckerei, von seinem Oheim, dem Förster, und schenkte sie 1879 wieder dem Verein. Die großen Granitsteine des Grabes sollen beim Bau des Försterhauses zu Finkenthal verwandt worden sein.

G. C. F. Lisch.


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Steinerne Schiene von Valluhn.

Herr Lehrer Wildhagen zu Friedrichsruhe bei Crivitz schenkte dem Verein, durch Vermittelung des Fräuleins Amalie Buchheim, Custodin der Vereinssammlungen, eine seltene steinerne Schiene, welche vor ungefähr elf Jahren zu Valluhn bei Zarrentin in einer Mergelgrube (Höhlenwohnung?) gefunden ist. Die Schiene ist eine gewölbte, oblonge Platte von braunrothem feinkörnigen Stein (alten rothen Sandstein oder Kieselschiefer?), 3 1/2 Zoll lang, 2 Zoll breit und 1/8 Zoll dick. Die untere, concave Seite ist ausgehöhlt und geglättet,

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die obere convexe Seite ist geglättet und polirt. In den vier Ecken sind vier runde Löcher, welche von der unteren Seite kegelförmig durchgebohrt sind, zum Durchziehen von Schnüren zum Festbinden auf einer gewölbten Unterlage.

Zu Dänemark sind solche Schienen öfter in Gräbern der Steinzeit gefunden. So z. B. ward in einer Steinkammer bei Assens auf Fühnen neben Menschengebeinen und Feuersteingeräthen eine solche Schiene von rothem Stein mit vier Löchern ("finkornet röd sten") gefunden, mit einem anderen Exemplar abgebildet in Aarboger for Nordisk Oldkyndighed, 1868, Heft 2, S. 100, welche der Valluhner an Steinart, Gestalt, Größe und Bearbeitungsweise ganz gleich ist. Auch ähnliche knöcherne Schienen mit zwei Bindlöchern sind in dänischen Gräbern der Steinzeit, mit Feuersteingeräthen und Bernsteinperlen, öfter gefunden und abgebildet in Worsaae Nordiske Oldsager, Taf. 17, Fig. 85, und in Madsen Afbildninger af Danske Oldsager, Steenalderen, Taf. 25, Fig. 16.

Nach den dänischen Funden gehört die Valluhner Schiene ohne Zweifel der Steinzeit an.

Es sieht nun zur Frage, wozu dieses Geräth gedient hat. In den dänischen Jahrbüchern (Aarböger a. a. O.) wird es ein unbestimmliches Stück ("ubestemmeligt Stykke") genannt, während Madsen a. a. O. es ein schönes Stück ("smukke Stykke") nennt. Ich glaube aber, daß es ein Schmuckstück ist zum Schmuck eines weiblichen Unterarms, zum Aufbinden obenauf mit den vier Schnüren, da es grade auf den Unterarm paßt, also das, was man jetzt ein Armband 1 ) nennt. Wegen der rothen Farbe des zur Steinzeit beliebten rothen Sandsteins und der überaus großen und schwierigen Arbeit wird in der Steinzeit, beim Mangel an Metall, das Stück ein seltener, weiblicher Schmuck und von hohem Werthe gewesen sein. - Daß das Stück eine Schutzplatte zum Unterbinden unter den linken Unterarm, für den Schutz des Pulses beim Bogen=Spannen und = Schießen, gewesen sei, wie wohl Einige gemeint haben, scheint mir eine zu weit hergeholte Vermuthung zu sein.

Dr. G. C. F. Lisch.



1) Auch ein kenntnißreicher, scharfsinniger Kaufmann erklärte das Stück gleich beim ersten Anblick für ein "Armband".
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Ueber Schalensteine in Meklenburg.

Von

Dr. Henry Petersen ,

Assistenten am Königl. Museum Nordischer Alterthümer
zu Kopenhagen.


Vorbericht.

Herr Dr. Petersen war auf seiner Forschungsreise in Deutschland vom 13. bis 21. September 1879 auch in Schwerin, um in den dortigen Sammlungen die Alterthümer einem eingehenden Studium zu unterwerfen, und machte darauf noch Ausflüge nach Wismar, Güstrow und Doberan. Von Wismar machte er auch einen Ausflug nach Grevesmühlen, um die an der Chaussee liegenden heidnischen Gräben namentlich die Steingräber bei Naschendorf, zu besehen. An einem Hünengrabe bei Naschendorf hat er nun bemerkenswerthe Entdeckungen gemacht, und dieselben auf seiner deutschen Reise nach seinem Wunsche in "Briefform" für die Jahrbücher des Vereins mitgetheilt, wie folgt.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Schalensteine in Meklenburg.

       Herrn
Geheimen Archivrath Dr. Lisch
in Schwerin.

Sie haben mir, als ich vor Kurzem zu Schwerin die meklenburgischen Alterthümer studirte, gesagt, daß noch nirgends in Meklenburg solche Steine mit schalenförmigen Vertiefungen - die sogenannten "Schalensteine" - nach=

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gewiesen seien, die besonders seit späteren Jahren Gegenstand der Beobachtungen der Archäologen geworden sind. Ich habe indessen jetzt das Vergnügen, Ihnen zu melden, daß es mir auf den Ausflügen nach meklenburgischen Hünenbetten bei Naschendorf 1 ), welche Sie mir angewiesen hatten, gelungen ist, sogar zwei "Schalensteine", jedoch auf einer Stelle neben einander, zu finden.

Sie wissen, daß man vor 6 bis 7 Jahren sehr wenig "Schalensteine" in Dänemark beobachtet, allerdings auch nicht in der Literatur berührt hatte. Sie waren aber schon lange auf der skandinavischen Halbinsel bekannt, besonders weil die schalenförmigen Vertiefungen in großer Menge unter den in flachen Felsen eingehauenen Figuren und Darstellungen, den sogenannten "Helleristninger" 2 ), vorkommen. In einer Abhandlung in Aarböger for Nordisk Oldkyndighed 1875 "Om Helleristininger i Danmark" (Résumé in "Mémoires" 1877) habe ich nachgewiesen, daß auch Dänemark einzelne Beispiele der "Helleristninger" besitzt, besonders aber viele Schalensteine 3 ), und seitdem sind mehrere in allen Theilen des Landes entdeckt worden, auch auf unserer Felseninsel Bornholm, wo man solche 1875 noch nicht kannte.

Hoffentlich werden in Meklenburg andere Funde dem ersten folgen und so wird dieses neue Verbindungsglied zwischen den Alterthümern Nordens und Meklenburgs stärker werden. Schon darin zeigen die zwei Schalensteine mit den dänischen und südskandinavischen eine genaue und interessante Verbindung, daß sie sich beide, wie sehr oft in jenen Ländern, als Decksteine eines Hünengrabes präsentiren.


1) Das Riesenbett von Naschendorf ist abgebildet in Friderico-Francisceum, 1837, Tab. XXXVI, Fig. II, und in Jahrbüchern Bd. XXXIII, 1868, S. 116. - D. Red.
2) Helleristninger = gravures en pierres: vgl. H. Petersen Notice sur les pierres sculptées en Danmark, Separatabdruck 1878, p. 330. Auch = Sinnbildliche Schalensteine. - D. Red.
3) Dr. H. Petersen schreibt in einem anderen Briefe: "Ich wage nicht, die Steine mit einem einzelnen Loch, sogar mit einem größeren Loch, als die Löcher der Schalensteine, und aus einer unsicheren Zeit stammend, unter den eigentlichen "Helleristnings", d. i. sinnbildlichen Schalensteinen, zu beschreiben". - H. Petersen.
Zu Althof bei Doberan liegt seit 1851 vor der Kapelle ein in der Nähe gefundener Stein mit einer großen polirten, schalenförmigen Vertiefung. - Vgl. Jahrb. XXVIII, 1863, S. 43. - G. C. F. Lisch.
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Das Hünengrab liegt in dem kleinen Gebüsch bei Naschendorf, unweit Grevesmühlen, in welchem auch dicht an der Chaussee das vorzüglich erhaltene Hünenbett (dänisch: "Langdysse") liegt, - südöstlich vor diesem und unmittelbar in der Nähe eines ziemlich zerstörten Hünenbettes. Ich habe vergeblich "Schalen" auf den vier Decksteinen des großen Hünenbettes gesucht, gleich aber habe ich sie auf den Decksteinen des genannten Hünengrabes gefunden.

Dieses Hünengrab ist den dänischen "Runddysser" sehr ähnlich: das Grabzimmer ist von einem runden Hügel, circa 10 Meter im Durchmesser, umgeben und im Rande stehen mehrere jetzt nur noch 30 bis 40 Centimeter hervorragende Steine. Das Grabzimmer, von großen Felsenblöcken gebaut, hat ganz den gewöhnlichen Charakter der Steinzeit, es muß viereckig sein; die Form und die Größe ist aber nur durch Ausgrabungen bestimmt anzugeben.

Der eine ziemlich kolossale Deckstein ruht noch auf drei Tragsteinen; der Deckstein hat eine unebene gewölbte Oberfläche, die mit von dem Hügel bedeckt gewesen zu sein scheint. An der höchsten Stelle der Oberfläche finden sich zwei schalenförmige Vertiefungen. - Der andere Deckstein ist nicht so groß und massiv als jener; er ist sogar ziemlich flach und seine Oberfläche ist eben. Der Stein scheint jetzt auf der Erde zu ruhen; seine Oberfläche liegt in demselben Niveau wie die Unterfläche des erstgenannten Decksteins. Den Stein mußte ich erst vom Moos befreien, bevor ich ihn untersuchen konnte; dann aber zählte ich wenigstens 27 "Schalen", 4 bis 6 Centim. im Durchmesser, höchstens 1,5 Centim. in Tiefe. Die schalenförmigen Vertiefungen sind ohne Ordnung über die Fläche gestreut.

Hannover, 1. October 1879.

Henry Petersen.


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Netz=Schwimmer von Gottesgabe.

Zu Gottesgabe bei Schwerin (im Mittelalter Davermoor genannt) ward 1879 in dem noch sogenannten Dabel=Moor im Torf einige Fuß tief unter der Oberfläche ein hölzerner Netz="Schwimmer" oder ="Flott" (hochdeutsch "Flosse") gefunden und von dem Gutsbesitzer Herrn von Schuckmann dem Verein geschenkt. Dies ist Holz oder Baumrinde am oberen Rande des Zugnetzes, um dieses in

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der Oberfläche des Wassers zu erhalten. Das Geräth ist von leichtem Holz, 12 Centimeter lang, 7 Cent. breit, 2 Cent. dick und gut erhalten. In der Mitte ist ein rundes Loch, ungefähr 2 Cent. weit, zum Durchziehen einer Schnur. Das Loch ist nicht mit einem stählernen Hohlbohrer gleichmäßig durchgebohrt, sondern von beiden Seiten kegelförmig eingebohrt, so daß in der Mitte ein etwas erhöheter, durchbrochener Rand stehen geblieben ist, also eben so gebohrt, wie die steinernen Streitäxte der Steinzeit. Da nun das Geräth ziemlich tief im Moor, also ungefähr in der alten Oberfläche, als das Moor noch See war, gefunden ist, und die Bearbeitung noch alte Arbeit zeigt, so läßt sich wohl annehmen, daß das Geräth aus der Steinzeit stammt, um so mehr, da das Ansehen eben so ist, wie das anderer hölzerner Geräthe aus der Steinzeit. - Runde durchbohrte Netzsencker aus Stein oder Thon zum Hinabsenken des unteren Randes des Netzes werden bekanntlich oft in der Tiefe der Torfmoore gefunden.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Ueber eine Streitaxt von Bastorf und die Bohrung der Streitäxte.

Zu Bastorf, Amts Bukow, auf dem Berge des neuen Leuchtthurms, ward eine Streitaxt von Diorit mit Schaftloch gefunden und von dem Herrn Erbpächter Wittholz zu Fulgen erworben und dem Verein geschenkt. Leider ist die Axt durch einen Fall beim Transport quer durch das Schaftloch durchbrochen.

Dieser Bruch gönnt aber einen Blick in das Innere des Schaftloches und läßt die Art und Weise der Bohrung der steinernen Streitaxt erkennen. Die regelmäßig geformten Wandungen des Schaftloches sind nämlich ganz mit seinen concentrischen Rillen bedeckt. Nach sehr zahlreichen Funden wurden die Streitäxte am Anfange der Arbeit von zwei Seiten her mit zwei kegelförmigen 1 ) Höhlungen angebohrt


1) Bohrungen mit einem Cylinderbohrer (aus Röhrenknochen), so daß ein Zapfen in dem Bohrloche stehen blieb, gehören zu den allergrößten Seltenheiten und sind in Meklenburg wohl nur dreimal beobachtet.
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oder vielmehr ausgerieben, bis sich die Spitzen der Hohlkegel in der Mitte trafen. Dann ward die dünne Scheidewand durchgeschlagen. Es waren jetzt aber in dem noch unregelmäßigen Loche noch viele Unebenheiten vorhanden, welche zur Herstellung eines regelmäßigen, cylinderischen Loches entfernt werden mußten. Dies geschah wohl durch Ausräumung mit scharfen Feuersteinen und hiedurch sind wohl die mit feinen concentrischen Rillen bedeckten Loch=Wandungen der vorliegenden Art entstanden. Endlich ward das so vollständig gebildete Loch glatt ausgeschliffen oder polirt, wahrscheinlich durch Holz und Sand. Fast alle steinernen Streitäxte haben polirte Schaftlöcher.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Steingeräth=Werkstätte von Eldenburg.

Nachtrag zu Jahrb. XLII, S. 131.

Im Jahre 1878 hat der Herr Gymnasiallehrer Struck zu Waren die in den Jahrbüchern schon oft beschriebene Steingeräth=Werkstätte von Eldenburg bei Waren wieder abgesucht und hier folgende Alterthümer gefunden und dem Verein geschenkt:

5 kleine Feuerstein=Späne und Splitter, alle mit Schlagmarken;

1 kleinen unfertigen und zerbrochenen Keil aus Feuerstein, roh zugehauen, 7 Centim. lang;

1 kleinen cubischen Schleifstein (?) aus schwarzem Kieselschiefer, 5 Centim. lang, auf allen sechs Flächen geschliffen;

1 halbe, kleine Streitaxt aus Diorit, quer durch das Schaftloch durchbrochen.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Handaxt von Zülow.

Eine Handaxt aus Diorit, mit kurzem Handgriff, ohne Schaftloch, ganz wie Frid. Franc. Taf. XXIX, Fig. 3, gefunden auf dem Felde zu Zülow bei Schwerin, ward im Auftrage des Herrn von Schack auf Zülow 1879 eingereicht durch den Inspektor Herrn Putzky.

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b. Bronzezeit.


Kegelgräber von Diestelow.

Kegelgrab Nr. 1.

Zu Diestelow bei Goldberg lag unmittelbar am Holze ein ausgedehnter, ziemlich flacher Hügel. Als aus demselben zum Chausseebau Steine ausgebrochen wurden, ergab sich, daß in dem Hügel ein großer Begräbnißplatz der Bronzezeit war, über welchen Fräulein Margarethe Klockmann von Hoppenrade aus eigener Anschauung Folgendes berichtet. In dem Hügel stand eine große "Mauer" (oder Umwallung) von Feldsteinen, welche einen länglich viereckigen Platz umschloß. Auf diesem Platze fand sich eine Unmasse großer Urnen mit Ueberresten von Knochen. Leider wurden alle diese Urnen beim Steingraben zerbrochen, bis auf eine ganz kleine Urne, welche Fräulein Klockmann dem Verein schenkte.

Dieses kleine, hellbraune Thongefäß, eines der kleinsten in den Schweriner Sammlungen, 7 Centimeter hoch und 5 Centimeter weit im Bauche, hat einen Henkel und eine sehr schöne Form, welche an kleine moderne Henkeltöpfe erinnert. Nach dem Material, der Farbe und der schönen Form gehört das Gefäß ohne Zweifel der Bronzezeit an.

Zum Beweise, daß dieser Begräbnißplatz in die Bronzezeit fällt, wurden unter den Urnenscherben folgende mit grünem Rost bedeckte Bronzen gefunden, welche Fräulein Klockmann zur Ansicht vorzulegen die Güte gehabt hat:

1 gewundener Armring, zerbrochen;
1 gewundener Halsring, zerbrochen;
2 Armringe, flach und breit, mit Schrägestreifen verziert;
1 Armring, dünn, mit Schrägestrichen verziert, in mehrere Stücke zerbrochen;
2 Hütchen;
3 Knöpfe mit Spitzen;
2 Knöpfe in Kegelform von dünnem Bronzeblech;
1 spiralförmiger Fingerring von Bronzedrath;
3 Spiralscheiben von Bronzedrath und Bruchstücke von Bügeln und Nadeln, wahrscheinlich Bruchstücke von Hefteln.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Kegelgrab Nr. 2.

Zu Diestelow ward im Frühling 1878 wieder ein Kegelgrab abgetragen, in welchem folgende Alterthümer gefunden wurden, die Fräulein Klockmann ebenfalls zur Ansicht vorgelegt und beschrieben hat:

1 Diadem von Bronze mit Spiralverzierungen, in vier Stücke zerbrochen;

2 Armringe von Bronze, schmal, dick und rundlich, mit Querstrichen verziert;

1 goldener Spiralfingerring von Golddrath von ungefähr sechs Windungen, in zwei Enden zerbrochen.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Kegelgrab von Friedrichsruhe.

Auf dem Landgute Friedrichsruhe bei Crivitz, dessen Feldmark reich an Gräbern aller Art war und ist, und in früheren Zeiten schon viele Alterthümer geliefert hat, wurden "beim Wegräumen von Steinen" folgende Bronze=Alterthümer mit starkem Rost gefunden und von dem Herrn Lehrer Wildhagen zu Friedrichsruhe dem Verein geschenkt:

1) eine bronzene Lanzenspitze oder Dolchklinge mit Griffzunge und zwei Nieten, fünf Zoll lang;

2) zwei kurze Bruchstücke von einem Bronzeschwerte mit Griffzunge.

Dr. G C. F. Lisch.


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Durchbohrte Bernsteinscheibe von Lüningsdorf.

Zu Lüningsdorf in der Pfarre Warnkenhagen, bei Teterow oder Lalendorf, ward in einem heidnischen Grabe eine durchbohrte Scheibe von braunem Bernstein gefunden und im Jahre 1878 von dem Herrn Ober=Inspector, Major a. D. Baron von Nettelbladt zu Güstrow dem Verein geschenkt. Die runde Scheibe, auf beiden Seiten convex gewölbt und nach dem Rande hin scharf auslaufend, hat einen Durchmesser von 5 Centimeter oder 2 Zoll und ist in der Mitte 1 3/4 Centimeter oder 3/4 Zoll dick. In der

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Mitte hat die Scheibe ein rundes Loch von 1 3/4 Centimeter oder 3/4 Zoll Durchmesser. Der "weitere Inhalt des Grabes ward leider zerstört". Wahrscheinlich stammt diese Scheibe aus der Bronzezeit, da ähnliche größere Bernsteinarbeiten vorherrschend in Kegelgräbern der Bronzezeit gefunden werden. Die Bestimmung ist schwer zu errathen. Vielleicht bildete die Scheibe, wie andere Fälle andeuten, einen Spangenring, oder diente als Spindelstein oder Hängeschmuck.

Aehnliche durchbohrte Bernsteinscheiben, welche aber wohl zum Halsschmuck gedient haben, sind schon früher im Lande gefunden.

Im Jahre 1868 schenkte derselbe Herr Baron von Nettelbladt eine gleiche, jedoch etwas kleinere durchbohrte Bernsteinscheibe, welche zu Wilserhütte bei Serrahn oder Krakow im Torfmoor gefunden war.

Schon früher ward eine ähnliche, aber gleichmäßig dicke Scheibe zu Benz bei Wismar gefunden.

Ein großes, schönes Stück aus hellgelbem Bernstein, welches zu Roga bei Friedland gefunden ist, war wahrscheinlich ein Schnallenring, da eine dünne Stange zur Umlegung eines metallenen Dorns ausgeschnitten ist.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Bernsteinschmuck von Zülow.

Herr von Schack auf Zülow bei Schwerin schenkte durch den Inspector Herrn Putzky einen Bernsteinschmuck welcher 1878 zu Zülow bei Schwerin im Torfmoor auf dem Urboden gefunden ist. Der Schmuck besteht aus einer dünnen, auf beiden Seiten polirten, bräunlichen Bernsteinplatte und hat eine dreieckige oder herzförmige Gestalt von ungefähr fünf Centimeter Höhe und Breite, mit abgerundeten Ecken. An jeder Ecke sind zwei größere Bindlöcher durchgebohrt. Auf der Oberfläche ist zur Verzierung eine Reihe von zehn kleinen, flachen Vertiefungen von zwei Millimeter Größe eingebohrt. Der Schmuck dürfte der Bronzezeit angehören, da diese in Meklenburg den meisten Bernstein liefert und auch die Bearbeitungsweise dafür spricht. Der Schmuck ist das größte bearbeitete Stück Bernstein der vorgeschichtlichen Zeit, welches bisher in Meklenburg beobachtet ist.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Framea von Dargun.

Bei Dargun ward 1879 in einem Torfstich unfern der Peene in einer Tiefe von ungefähr acht Fuß eine massiv gegossene bronzene Framea mit Schaftrinne gefunden und von dem Herrn Oberforstmeister Schröder zu Dargun an die Schweriner Alterthümersammlungen eingesandt.

Dr. G. C. F. Lisch.

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c. Eisenzeit.


Wendenkirchhof zu Alt=Jassewitz.

Im Sommer 1877 ließ der Erbpächter Herr Reuter zu Alt=Jassewitz bei Wismar in dem an der Grenze des Gutes Wohlde belegenen Brachschlage seiner Hufe nach Steinen graben und fand beim Ausheben derselben unmittelbar unter einem vom Pfluge schon etwas gehobenen flachen Stein eine Graburne ohne Verzierungen von 1 Fuß Durchmesser und 3/8 Fuß Höhe aus der Wendenzeit, welche ein Gemisch von Erde, Asche und zerbrannten Knochen enthielt. Dieselbe stand in fester Erde auf einem platten Stein und war in einer Entfernung von 1/2 Fuß von weitern Steinen kreisförmig dicht umgeben. Nach Entfernung dieser Steine und der die Urne umgebenden Erde fand sich jedoch, daß der Rand derselben durch den darüber hinweggegangenen Pflug bereits zerbrochen und der untere, in der Form noch vollständig erhaltene Theil derselben mehrere Risse bekommen, so daß derselbe beim Aufheben zerbrach und nur die Scherben geborgen werden konnten. - Etwa 30 Schritte von dieser Stelle entfernt hatten dieselben Arbeiter unlängst schon eine ähnliche, auf gleiche Weise zwischen Steinen vergrabene Urne gefunden, welche jedoch so mürbe war, daß sie sogleich gänzlich zerfiel. Alterthümer wurden weder in, noch neben diesen beiden Urnen gefunden.

Da der Untergrund dieses Ackerschlags noch viele Steine birgt, welche im Laufe dieses Sommers noch ausgegraben werden sollen, werden vielleicht noch weitere derartige Funde gemacht, für deren Schonung und Bergung Herr Reuter und Herr Schullehrer Seitz daselbst alsdann bestens Sorge tragen werden.

Wismar, im August 1877.

C. Mann.


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Wendische Begräbnißstätte von Granzow.

Im Frühling des Jahres 1871 ward ich darauf aufmerksam gemacht, daß auf dem westlich von der Gnoien=Teterower Chaussee gelegenen Theile der Granzow er Feldmark (bei Gnoien), aus dem sogenannten "Strietfelde", beim Ziehen neuer Gräben alte Urnen bloßgelegt worden seien. Unter freundlicher Unterstützung der Gutsherrschaft ließ ich weitere Nachgrabungen anstellen und fand in sandigem Terrain auf einer Fläche von etwa 50 □R. noch 6 Urnen in verschiedenen Abständen von einander. Diese Urnen, schwarzbraun von Farbe und ohne alle Verzierungen, waren aus einer mit Granitgrus durchmengten Masse gebildet und mit Asche und verbrannten Knochensplittern gefüllt. Sie standen sämmtlich etwa einen Fuß tief unter der Erdoberfläche, und zwar jede auf einer von kleinen, abgeplatteten Steinen hergestellten Unterlage. Da diese Urnen in so geringer Tiefe unter der Bodenfläche standen und sich hier und da auf jenem Ackerstücke noch zerstreute Urnenscherben fanden, so ist wohl mit Sicherheit anzunehmen, daß manche von den Urnen dieser Begräbnißstätte im Laufe der Zeit von der Pflugschar erfaßt und zerstört worden sind. Im Norden wird dieses Ackerstück von der Feldmark des Gutes Dölitz begrenzt, und auf diesem Theile derselben, ganz in der Nähe jener Begräbnißstätte, soll nach der Volkstradition in alten Zeiten das Dorf Dölitz gestanden haben. Das nun in alten Zeiten Dölitz nicht an der jetzigen Stelle, sondern weit mehr südwestlich nach der aufgefundenen Begräbnißstätte zu gelegen hat, steht historisch fest, wie denn z. B. auch die im dreißigjährigen Kriege zerstörte Dölitzer Kapelle nachweislich südwestlich von der jetzigen Dorfstätte lag. Da nun Granzow zu weit entfernt liegt, als daß an diese Ortschaft gedacht werden konnte, so ist nicht unwahrscheinlich, daß jene Begräbnißstätte den alten wendischen Bewohnern von Dölitz zur Bestattung ihrer Todten gedient hat.

Boddin.

Dr. Krüger, Pastor.


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Heidnische Wohnplätze zu Boddin.

Auf der Feldmark des Gutes Boddin bei Gnoien finden sich sehr zahlreiche thönerne Gefäßscherben, welche nach heidnischer Weise bereitet und in der Art der Gefäße

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aus der letzten heidnischen Zeit verliert und in jeder Hinsicht den Gefäßscherben von den bekannten großen Burgwällen Meklenburgs gleich sind. Diese Scherben finden sich hauptsächlich an zwei Stellen: in einer Sandgrube, in welcher eine Stelle sich durch die schwarze Farbe der Erde und der Gesteine auszeichnet, anscheinend durch mehrfaches Feuer gefärbt, und dann in einer Grandgrube, welche bei weitem die meisten Scherben liefert; die letzteren sind noch ganz vor kurzem, meistens 1 Fuß unter der Erdoberfläche, gefunden. Die Scherben haben alle den Charakter der Gefäße zum häuslichen Gebrauche und nicht zur Bestattung der verbrannten Leichen. Es gewinnt fast den Anschein, als wenn hier ein Lagerplatz gewesen ist, von dem die Benutzenden vertrieben sind und auf dem die Fliehenden alle ihre thönernen Gefäße zurückgelassen haben, 1 ) Interessant ist es, aus sehr zahlreichen Urnenscherben zu entnehmen, wie sich die Verzierungen von der einfachen graden Linie bis zu großer Mannigfaltigkeit entwickeln. Die Zahl der nicht figurirten Scherben beträgt reichlich das Doppelte der verzierten. Hin und wieder finden sich auch Knochen. Von andern Geräthschaften ist nur der eiserne Schlüssel gefunden, welcher im Folgenden beschrieben ist.

Boddin bei Gnoien, 1864.

L. v. Lützow.


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Schlüssel von Eisen.

Im März 1864 ward zu Boddin bei Gnoien in der oben beschriebenen Grandgrube zwischen heidnischen Gefäßscherben aus der Eisenzeit ein langer Schlüssel von Eisen gefunden und von dem wail. Herrn Staatsminister a. D. von Lützow auf Boddin geschenkt. Der Schlüssel ist lang, hohl, einfach construirt und zwar sorgfältig, aber nicht schön gearbeitet. Im Griffe hängt ein einfacher, zusammengebogener Ring von Eisen, welcher allerdings noch alte Formen der heidnischen Eisenzeit hat. Das Ganze scheint noch einen


1) Se. Excellenz der wailand Herr Staatsminister a. D. v. Lützow auf Boddin hat eine große Sammlung verzierter Scherben zusammengebracht und dem Verein geschenkt.
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alten, heidnischen Charakter zu haben, jedoch ist der Rost nicht tief. Wenn der Schlüssel noch heidnisch wäre, wie die Scherben andeuten, so würde er allerdings eine große Seltenheit sein. Für das christliche Mittelalter erscheint er zu einfach.


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Bunte Glasperle von Zülow.

Eine große Glasperle (oder Spindelstein?) von buntem Glase (oder Glaspaste) überreichte der Inspector Herr Putzky zu Zülow bei Schwerin, welcher dieselbe zu Zülow, wahrscheinlich im Torfmoor, gefunden hat, als Geschenk des Gutsbesitzers Herrn von Schack auf Zülow. Die Perle, welche 1 1/2 Centimeter im Durchmesser und ein großes Loch hat, ist von dunkelblauem Glase und auf der Oberfläche mit eingelegten gelben Parallel=Strichen verziert. Wahrscheinlich ist die Perle römische Arbeit.

G. C. F Lisch.

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d. Alterthümer anderer Europäischer Völker.


Ueber Riesenurnen.

Nachtrag zu Jahrb. XLII, S. 141 flgd.

Die sogenannten Riesenurnen, deren Vorkommen in Meklenburg in Jahrb. XLII, S. 141 flgd. bei Gelegenheit eines Fundes zu Ladowitz in Böhmen besprochen ist, scheinen in alter heidnischer Zeit weit verbreitet gewesen zu sein. Auch bei der Aufgrabung zu Olympia ward im Winter 1877 bis 1878 ein Exemplar gefunden. Die "Meklenburgischen Anzeigen" 1878, Nr. 54, März 5, berichten darüber kurz Folgendes aus einem Fundbericht:

"Das Hauptstück war ein mächtiges Thonfaß, indem zwei kleinere, bis an den Rand mit Kupfermünzen (aus dem 6. Jahrhundert nach Chr.) gefüllte Thonkannen verborgen waren."

Dieser Fund gleicht also in Hinsicht auf die gefundenen Thongefäße ganz dem Funde von Ladowitz, welcher jedoch keine Münzen enthielt.

Dr. G. C F. Lisch

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2. Christliches Mittelalter

und neuere Zeit.


Glasurte Ofenkacheln von Güstrow.

An der jetzt offenen Ostseite des Schloßvierecks zu Güstrow (jetzt Landarbeitshaus), der Stelle des abgebrochenen sogenannten "Wallensteinschen Flügels", lag ein großer Schutthaufen, welchen der jetzige Ober=Inspector Herr Major a. D. Baron von Nettelbladt bei Uebernahme des Ober=Inspector=Gartens abräumen ließ. In dem Schutthaufen fand derselbe eine große Menge zerbrochener glasurter Ofenkacheln, welche er 1877 an die Sammlungen zu Schwerin einsandte. Im Ganzen sind es ungefähr 50 kleinere und größere Bruchstücke, meistentheils kleine Bruchstücke mit allerlei Ornamenten, aber auch einige größere Bruchstücke von "Bildkacheln" mit Brustbildern fürstlicher Personen. Zur einen Hälfte sind die Kacheln grün, zur andern Hälfte schwarz glasurt und stammen wahrscheinlich von zwei Oefen, einem grünen und einem schwarzen.

Der grüne Ofen.

Die grün glasurten Kacheln sind den vielen am Schlosse zu Schwerin beim letzten Bau und öfter in der Stadt Wismar gefundenen Kacheln gleich. Sie enthalten größtentheils Ornamente der Renaissance=Zeit, einige aber auch Bildnisse fürstlicher Personen.

Unter den zu Güstrow gefundenen Kacheln ist eine in zwei Hälften zerbrochene große Kachel merkwürdig, welche das Bildniß der Herzogin Anna Sophia, † 1591, Gemahlin des Herzogs Johann Albrecht I. von Schwerin, enthält. Diese Kachel hat dadurch Werth für die Kunstgeschichte, daß sie aus der in Jahrb. XLII, S. 146 flgd. beschriebenen Kachelform genommen ist, welche man in Wismar gefunden hat, wo man also die Fabriken der grünen Kacheln suchen muß. Das Alter dieser grünen Bildkachel von Güstrow und der Kachelform von Wismar läßt sich nun mit Hülfe der

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Baugeschichte des Güstrowschen Schlosses ziemlich genau bestimmen. Mehr als wahrscheinlich stammt die Kachel aus dem zweiten Bau am Schlosse 1587-88 nach dem Brande von 1586; vgl. Jahrb. XXXV, S. 19 und 22. Diese Zeit stimmt auch zu der Tracht der herzoglichen Wittwe Anna Sophia, welche 1591 starb, nachdem ihr Gemahl ihr 1576 im Tode vorangegangen war. Dies bestätigt wieder die Annahme in Jahrb. XLII, S. 146, daß die Wismarsche Kachelform in das letzte Viertheil des 16. Jahrhunderts zu setzen ist.

Ein anderes grünes Kachelbruchstück enthält den Kopf einer männlichen Figur mit der Inschrift H. Z. S. (Herzog zu Sachsen).

Der schwarze Ofen.

Die schwarz glasurten Kacheln kommen mit dem Anfange des 17. Jahrhunderts in die Mode. Unter den Güstrowschen Bruchstücken sind einige Stücke, welche dies zu bestätigen scheinen.

Eine längs durchbrochene Kachel enthält noch ein männliches Brustbild mit starkem Bart und hoher Mütze mit der Nebenschrift: SIGISM - -. Dies wird der König Sigismund III. von Polen, 1573, † 1632, sein.

Ein anderes Gesims=Bruchstück enthält von der Unterschrift noch die Buchstaben - - V. G. G. H. Z. M. Zu dieser Kachel wird ein Bruchstück mit einem männlichen Kopfe gehören, welcher sehr wahrscheinlich den Herzog Johann Albrecht II. von Meklenburg=Güstrow, 1611, † 1636, darstellt.

Die schwarz glasurten Kacheln stammen also wohl sicher aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, aus der Zeit der "Renovation" des Güstrowschen Schlosses seit 1604 durch den Herzog Karl, 1603, † 1610; vgl. Jahrb. XXXV, S. 22, Anm. 2.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Glasurte Ofenkachel von Wismar.

In Wismar ward vor längerer Zeit eine hohe Kachelform von Thon mit dem Reliefbilde (Knieestück) der Herzogin Anna Sophia, Gemahlin des Herzogs Johann Albrecht von Meklenburg, gefunden und dem städtischen Museum, sowie 1876 von dem Herrn Dr. Crull dem Verein ein Gypsabguß davon übergeben. Bei der Untersuchung dieses seltenen Stückes zeigte es sich, daß quer durch die Mitte der Figur, durch den Gürtel, eine haarfeine Fuge geht, woraus sich schließen läßt, daß die Urform aus mehreren Stücken zusammengesetzt gewesen ist, so daß die einzelnen Stücke auch zu verschiedenen andern Kacheln benutzt werden konnten. Vgl. Jahrb. XLII, 1877, S. 176 flgd.

Im Jahre 1877 ward in Güstrow beim Schlosse in einem großen Haufen von Bauschutt neben vielen grünen und schwarzen Kachelbruchstücken eine grüne glasurte, hohe Kachel mit dem Bilde derselben Herzogin gefunden, welche ohne Zweifel aus der Wismarschen Form genommen ist und genau dieselben Eigenthümlichkeiten zeigt, wie die Kachelform. Vgl. oben S. 89.

Diese Wahrnehmungen werden durch einen neuen Fund glänzend bestätigt. Im Jahre 1878 schenkte Herr Dr. Crull dem Verein eine in Wismar gefundene kleine, grüne glasurte Ofenkachel mit dem Bilde der Herzogin Anna Sophia. Diese Ofenkachel ist quadratisch, wie gewöhnlich die grün glasurten Ofenkacheln, 7 Zoll hoch und 6 Zoll breit. Sie Zeigt das Brustbild der Herzogin bis zum Gürtel (oder der Fuge), welches genau dasselbe Bild ist, welches die Wismarsche Kachelform und die Güstrowsche Kachel darstellt. Zu dem Bilde ist also die obere Hälfte der Wismarschen Form benutzt. Die Umrahmung dieser Wismarschen Ofenkachel ist aber eine einfachere und ganz andere, als die der Form, und gleicht den Einfassungen anderer Wismarscher Ofenkacheln.

Es geht aus diesen Wahrnehmungen und Beweisstücken hervor, daß zur Herstellung dieser grünen Bildkacheln verschiedene Formstücke durch verschiedene Zusammensetzungen benutzt wurden.

Der Verein besitzt jetzt in diesen drei Stücken neben einander sehr wichtige Werthstücke zur Erkenntniß und Geschichte des Kunstgewerbes der Renaissance=Zeit.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Alte Ofenkacheln von Rostock.

Beim Bau des Land= und Amtsgerichtsgebäudes zu Rostock, im östlichen Flügel des großherzoglichen Palais in der Schwaanschen Straße, an der Stelle des für das Gerichtsgebäude abgebrochenen sogenannten "Pavillons" (früheren "Cavalier=Hauses"), an der Ecke der Schwaanschen Straße und des "Grünen Weges", neben dem "Frater=Hause" (jetzt Wollmagazin) wurden im Jahre 1878 beim Abbruch eines Ofens neun sehr seltene und merkwürdige Kacheln entdeckt und von dem bauleitenden Architekten, Herrn Landbaumeister Luckow, an die großherzoglichen Sammlungen eingesandt.

Diese theilweise beschädigten Kacheln sind für Meklenburg von ungewöhnlicher Größe, Gestalt und Bearbeitungsweise. Die meisten sind mehr breit, als hoch, von oblonger Form, durchschnittlich etwas über 30 Centim. hoch und 40 Centim. breit. Sie sind von feinem Thon, gelblichroth gebrannt, ohne Glasur und Färbung, und sind auf der Oberfläche mit ungewöhnlichem Bildwerk in ziemlich hohem Relief verziert. Das Bildwerk besteht zum größten Theil aus erotischen Darstellungen, in welchen Löwen und Amoretten die Hauptfiguren spielen. So z. B. zeigen mehrere Kacheln die Venus auf einem Triumphwagen, von Löwen gezogen, welche von Amoretten gezügelt werden, und ähnliche Bilder; andere Kacheln stellen die Jahreszeiten mit Knabengestalten dar. Die bildlichen Darstellungen, im antiken Styl, sind sehr fein, richtig gezeichnet und modellirt und (auch nach Luckow's Urtheil) von großer Schönheit und Seltenheit. Diese Kacheln stammen wohl spätestens aus der Mitte 18. Jahrhunderts, als unter dem Herzoge Christian Ludwig II. (1747, † 1756) das Palais zu Rostock ausgebauet ward (vgl. Lisch, Meklenburg in Bildern, Heft III, 1844, S. 45 bis 46) und sind wohl französischen Ursprungs. Wahrscheinlich ist dieser Ofen mit den bildlichen Darstellungen später aus dem "Palais" in den "Pavillon" versetzt.

Die genaueren Beschreibungen und Beurtheilungen müssen Kunstforschern von Fach überlassen bleiben.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Bunte gewebte Leinwand=Laken.

Herr Lieutenant Cordes zu Schwerin schenkte aus dem Nachlaß seiner Urgroßältern dem Verein zwei kunstvoll gewebte gleich gemusterte Leinwand=Laken, welche zu Bettüberzügen (Deckbett und Kopfkissen) zusammengenäht waren, jetzt aber aufgetrennt sind und Laken von zusammen 11 Ellen Länge bilden.

Die Laken bestehen aus starker Leinwand und sind auf blauem Grunde mit gewebten figürlichen Darstellungen oder gewebten Bildern von weißer Farbe geschmückt. Diese figürlichen Zeichnungen, welche sich oft wiederholen, stellen die Hochzeit zu Canaan, nach Evangelium Johannis, Cap. 2, V. l bis 11, dar.

Die Darstellungen enthalten in zwei Reihen oder Columnen neben einander wiederholt vier Gruppen oder Bilder unter einander, ohne Theilungs= und Einrahmungslinien, welche alle gleich sind, eine Reihe jedoch verkehrt gewebt.

Die vier immer gleichen Gruppen sind folgende, von oben nach unten:

1) Oben ein Ziehbrunnen mit einer Wasser schöpfenden Magd, daneben fünf Krüge, hinter denen ein Diener steht.

2) Darunter am gedeckten Tische der Speisemeister, dem ein Diener einen Becher reicht.

Darunter, in der Mitte, mit großen Buchstaben die Inschrift:

Die Hochzeit zu
CANA

3) Darunter die Stadt Canaan mit Häusern, Thürmen und Thoren, vor dem Thore Bäume und Sträucher.

4) Das Hochzeitsmahl. Am gedeckten Tische sitzen fünf Personen: Das Brautpaar, ein Aelternpaar, am Ende Jesus mit einer Strahlenkrone um das Haupt. Auf dem Tische steht auch ein (der sechste) Krug.

Eingefaßt sind die Decken an den Rändern umher mit Blumenranken.

Dieses Werk, ohne Zweifel ein kostbares Aussteuerstück oder Hochzeitsgeschenk, ein seltenes Kunstwerk seinerzeit und Art, wird, nach Styl und Schrift, aus dem Anfange des 18. oder Ende des 17. Jahrhunderts stammen. Aelter wird es wohl nicht sein.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Ein alter Maßstab.

Bei den Erdarbeiten für den Bau der Rampe des Museums an der Nordseite des Alten Gartens zu Schwerin, hinter dem Denkmale Paul Friedrichs, ward um das Jahr 1877 flgd., ungefähr 3 1/2 Meter tief im Moor, außer vielen häuslichen Geräthen, z. B. eisernen Messern, Beilen, thönernen Töpfen u. s. w., auch ein alter Maßstab ("Zollstock") gefunden, welcher wegen seiner großen Seltenheit von Werth ist. Der Maßstab ist ein schmaler, dünner Stab von Messing mit einer Scheide zum Einklappen des Stabes. Der Stab ist grade 1 Fuß lang und sind die 12 Zolle mit Strichen und Zahlen auf der Scheide eingravirt. Das Maß ist genau das noch heute in Meklenburg gebräuchliche Hamburger Maß. An einem Ende ist die Jahreszahl 1670 eingravirt. Es hat also in Meklenburg seit Jahrhunderten das Hamburger Maß als Längenmaß gegolten.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Träger aus Schmiedeeisen.

Herr Hofbaurath Willebrand zu Schwerin schenkte einen kunstreich gearbeiteten Träger aus Schmiedeeisen, welcher wahrscheinlich eine meklenburgische Arbeit ist. 1 ) Der Haupttheil solcher Träger besteht aus einer horizontal gerichteten eisernen Stange, welche an der Außenwand des Hauses angebracht ist und in die Luft hineinragt, und ist dazu bestimmt, an der Spitze Aushängeschilder, Leuchten und dergleichen zu tragen. Der Schweriner Träger ist wohl ein Leuchtenträger gewesen, da an der Spitze ein zum Oeffnen eingerichteter breiter, eisener Ring hängt, offenbar zum Hineinsetzen einer Leuchte. Der rechte Winkel unter oder über der Tragstange ist gewöhnlich mit "gebogenen und geflochtenen Stäben mit aufgesetztem Blattwerk" gefüllt, welche immer Meisterwerke der Schlosserarbeit und oft wahre Kunstwerke aus der Zeit der Spät=Renaissance 2 ) sind.

In Norddeutschland mögen solche Träger schon sehr selten sein. In den Oesterreichischen Landen sind sie jedoch nicht selten; namentlich findet man in "Grätz" noch viele. In den "Mittheilungen der k. k. Central=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst= und historischen Denkmale", Dritter Band, Zweites Heft, Wien 1877", S. LVI bis LX, sind 7 kunstreiche Träger dieser Art abgebildet.

Schwerin, 1879.

Dr. G. C. F. Lisch.



1) In Schwerin am östlichen Ende des "Großen Moors" hängt an dem alten vorletzten Hause rechts, Nr. 49, einer frühern alten (Schmiede= und Schneider=) Herberge an einem sehr schön gearbeiteten Träger ein Herbergsschild, neben andern minder schönen. Dr. Fr. Bärensprung.
2) Ich erinnere mich in Meklenburg nur eines großen Werkes von kunstreicher Schlosserarbeit. Dies ist das große eiserne Gitter um den Taufstein in der Domkirche zu Güstrow aus dem Ende des 16. Jahrhunderts, aus der Zeit des Herzogs Ulrich. G. C. F. Lisch.
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Goldfund von Plau.

Im Frühling des Jahres 1863 wurden zu Plau in dem an der Eide gelegenen Garten des Herrn Kaufmanns Hirsch beim Ausgraben der Erde zum Fundamente eines Speichers folgende Goldsachen gefunden und durch Vermittelung des Herrn Bürgermeisters Klitzing zur Ansicht eingesandt:

ein Rosenobel des Königs Eduard III. von England;

ein goldener Fingerring, mit einem kleinen viereckigen Knopfe mit einem Amethyst;

ein goldener Fingerring, mit einem Herzen mit einem Amethyst;

ein goldener Fingerring, gebildet aus vier ineinander hangenden Drathringen.

Der Fund wird, nach der Arbeit der Ringe, aus der Mitte des 16. Jahrhunderts stammen; die alten Rosenobel werden mit Gegenständen des 16. Jahrhunderts in Norddeutschland öfter zusammen gefunden. Besondern geschichtlichen oder Kunstwerth haben die Sachen nicht.

G. C. F. Lisch.

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II. Zur Siegel= und Wappenkunde.


Siegel des Ritters Ludolph von Swanow.

Zu Markow bei Ivenack, Amts Stavenhagen, Pfarre Borgfeld, ward im Jahre 1878 auf dem Felde von einem Landwirthschaftsgehülfen ein mittelalterlicher Siegelstempel (von Bronze) gefunden und ein Lack=Abdruck davon durch den Herrn Director Dr. Schlie zu Schwerin dem Verein überreicht.

Das Siegel ist dreieckig schildförmig und 4 Centimeter hoch, also ziemlich groß. Es hat als seltenes Wappenbild im leeren Felde rechts gekehrt einen aufgerichteten gekrönten Leoparden (mit vorwärts gekehrtem Gesicht) und die Umschrift:

Umschrift

Das Siegel, welches nach allen Anzeichen aus dem Anfange des 14. Jahrhunderts stammt, gehört also ohne Zweifel einem rittermäßigen Manne Ludolph von Swanow.

Ein rittermäßiges Geschlecht von Swanow oder Schvanow war bisher in Meklenburg und Pommern, auch sonst nicht bekannt. Durch das Meklenburgische Urkunden=Buch ist aber in neueren Zeiten diese Familie aufgeklärt.

Am 11. Junii 1318 schenkten die Brüder Bernhard und Heinrich Maltzan, Ritter, dem Kloster Dargun zur Vergütung für die demselben zugefügten Schäden drei Hufen in Bresen, Amts Stavenhagen. Unter den Zeugen ist auch der Ritter Ludolph von Svanow ("dominus Ludolphus de Zwanow miles"). Vgl. Meklenb. Urk.=Buch VI, Nr. 3986, und vorher Lisch Maltzahn. Urk. I, Nr. 127, S. 276. Dies war also ohne Zweifel 1318 der Besitzer des zu Markow gefundenen Siegels. Von den Brüdern Maltzan saßen in Pommern der Ritter Bernhard 1307-1320 auf Cummerow und der Ritter Heinrich 1307-1331 auf Loiz, nicht weit von der Meklenburgischen Grenze und von Markow. Vgl. Lisch Maltzan Urk. I, Stammtafel. Dieselben Brüder Maltzan besaßen um dieselbe Zeit auch das Dorf Grabow

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in Neu=Vorpommern, bei Cummerow. Vgl. Mekl. Urk.=Buch VI, Nr. 3985. Am 16. Julii 1318 kommt derselbe Ritter Ludolph von Svanow ("dominus Ludolphus dictus de Suanoue miles") noch ein Mal vor als Bürge für den Schweriner Bischof Hermann Maltzan vor, der ein Vetter der gedachten Ritter Maltzan war. Vgl. Mekl. Urk.=Buch VI, Nr. 3997. Wahrscheinlich war der Ritter Ludolph von Svanow mit dem Maltzan verwandt, da der Vorname Ludolph vorher und später in der Maltzan'schen Familie öfter vorkommt. Vgl. Lisch Maltzan'sche Urkunden.

Die Familie von Svanow läßt sich aber noch genauer nachweisen. Am 12. März 1341, zu Gnoien, verpflichten sich der Knappe Johann Grube und "Otto Swanow" ("van miner weghen") gegen den Fürsten Albrecht von Meklenburg zum Dienste "mit deme hus tůme Wolde"," "behaluern hern Ludeke Moltzan". Vgl. Meklenb. Urk.=Buch IX, Nr. 6117, und Lisch Maltzan'sche Urk. II, Nr. 226, S. 38. Die Svanow saßen also mit andern Rittern und Knappen, auch den Maltzan, wahrscheinlich als Burgmänner, auf der großen und berühmten Burg Wolde , auf der Meklenburg=Pommerschen Grenze bei Stavenhagen, nicht weit von Markow, welche bekanntlich lange Zeiten den Maltzan gehörte. * ) Bestärkt wird dies Alles durch eine Urkunde vom 15. März 1349, in welcher ein Heinrich Svanow gradezu "von Wolde" genannt wird. Hinricus Zwanowe de "Volde" ist bei der Familie Dargatz Gelübds=Mitempfänger von den Fürsten Johann und Nicolaus Vater und Sohn von Werle über die Geldbeden von den Dörfern Klokow, Ritzerow, Sülten und Kittendorf bei Stavenhagen. Vgl. Meklenb. Urk.=Buch X, Nr. 6934.

Von gleichen Ansichten geleitet hat auch Römer in seinem zweiten Personen=Register zum Meklenburgischen Urkunden=Buch (Meklenb. Urk.=Buch, Bd. XI, S. 579) die "Schwanow, Swanow, Zwanow, für eine Pommersche Adelsfamilie" erklärt und die obengenannten "Knappen" "Otto und Heinrich Svanow", 1341 und 1349, von "Wolde", "als Brüder" angenommen.

Durch die Entdeckung des Svanowschen Siegels hat die alte Geschichte des östlichen Meklenburgs etwas mehr Licht bekommen.

Dr. G. C. F. Lisch.



*) Markow, Fundort des Siegels, wird ein Gut des Ritters Ludolph von Svanow gewesen sein.
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Das von Flotow'sche Wappen.

Nachtrag zu Jahrb. XLII, S. 149.

Von

Pastor Ragotzky zu Triglitz.

Zu dem Berichte in den Jahrbüchern, Band XLII, S. 149, über einen alten v. Flotow'schen Koffer hat Herr Geh. Archivrath Dr. Lisch eine Bemerkung gemacht über das von Flotow'sche Wappen, welches mit der Jahreszahl 1710 an der Vorderwand jenes Koffers gemalt ist. Es sei mir erlaubt, dieser Bemerkung noch Einiges hinzuzufügen.

Ein älteres colorirtes v. Flotow'sches Wappen findet sich nämlich in dem Stammbuche eines Adam Köppen aus Malchow, welches Herr Dr. Crull zu Wismar besitzt. Die Inschriften dieses alten Stammbuches sind meistens zu Rostock, Wismar, Nürnberg, Padua vom Jahre 1609, dann auch an anderen Orten Meklenburgs bis zum Jahre 1613 datirt. Eingemalte Wappen sind nur wenige darin, aber ein von Flotow'sches aus dem Jahre 1609, also von einem noch 100 Jahre älteren Datum, als das dem Koffer aufgemalte. Das Wappenbild des Schildes ist hier genau eben so gemalt, wie an dem Koffer, und nur in der Darstellung der Helmzier zeigt sich folgende Abweichung. Der zwischen den beiden übereck in Silber und Roth getheilten Büffelhörnern auf dem von Silber und Roth gewundenem Wulste stehende schwarze, goldglänzende Vogel (? Amsel, Staar) faßt mit dem Schnabel über einen grünen mit Goldfäden durchflochtenen Kranz, welcher sich in zwei Rundungen, die sich auf der Brust des Vogels kreuzen, über die Büffelhörner hinzieht. Der Vogel hält also nicht einen Ring im Schnabel, sondern faßt mit demselben den Kranz, und dieser verbindet nicht oben die beiden Büffelhörner in einer Windung, sondern in zwei auf der Brust des Vogels sich kreuzenden Windungen umschlingt er die beiden Büffelhörner etwa in ihrer Mitte. - Die Helmdecken sind silbern und roth.

Abgesehen davon, daß in den ältesten v. Flotow'schen Siegeln bis zum 16. Jahrhundert das Kreuz immer als ein Andreaskreuz erscheint (vgl. Jahrb. XXVI, S. 288), seitdem aber immer als ein grades, rechtwinkliges dargestellt wird, so wurde das v. Flotow'sche Wappen doch auch im 17. und 18. Jahrhundert wesentlich anders geführt, als Masch im

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Mekl. Wappenbuche unter Nr. 56, und v. Lehsten in seinem Adel Meklenburgs S. 70 es als jetzt gebräuchlich angeben. Da nun auch in dem v. Hoinckhusen'schen Wappenbuche (vor 1746), und nach der v. Gamm'schen Beschreibung (1786 der v. Flotow'sche Wappenschild durchaus eben so dargestellt wird, wie ihn jene oben erwähnten wohl ältesten Abbildungen zeigen, so dürfte es doch kaum zweifelhaft sein, daß das von Flotow'sche Schildwappen nur so als richtig angenommen werden kann, wie auch v. Meding (Nachrichten von Adelichen Wappen, Bd. III, Nr. 225) es beschreibt, nämlich: Im silbernen (nicht rothen) Felde ein durchgehendes (nicht schwebendes) gemeines rechtwinkliches rothes (nicht silbernes) Kreuz, in jeder Ecke von einem rothen (nicht goldenen) Ringe begleitet. - Daß an Stelle der Ringe auch Kugeln sich dargestellt finden (wie z. B. auf zwei Siegeln meiner Sammlung aus den Jahren 1638 und 1641), ist jedenfalls nur der Unwissenheit oder Ungeschicklichkeit des Stempelschneiders zuzuschreiben; und ob für die in neuerer Zeit ziemlich allgemein beliebte Veränderung der Form des Kreuzes und für die Verkehrung der Farben noch ein besonderer Grund vorgelegen, ist wohl sehr zu bezweifeln!- Die Varianten in der Helmzier mögen als nicht eben wesentlich angesehen werden; solche Abweichungen kommen öfters schon auf alten Siegeln und Abbildungen der Wappen vor; aber der Wappenschild müßte doch füglich in seiner unzweifelhaften Richtigkeit allgemein von der Familie wieder angenommen werden! - Ragotzky.

Es dürfte nicht uninteressant sein, auch die v. Flotow'sche, neben dem Wappen stehende Inschrift aus dem Stammbuche des Adam Köppen hier mitzutheilen. Dieselbe lautet wörtlich:

Horatius.

Sperat infestis, metuit secundis alteram
sortem bene praeparatum pectus. -

Im Unglück habe eines Lewen mueth,
Traue Godt, es wird wol wieder guet!

Zu sonderlichem Gefallen schrieb
dieses dem Erbaren wolgelarten
Adam Köppen Ao. Christi 1609 den 7. Novembris
     Georg Flotow,
des Hauses Stuer Erb= und
Landes Malchow Pfandherr.


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Zur Siegel= und Wappenkunde.

Herr Schlossermeister Weber zu Schwerin schenkte dem Verein zwei alte eiserne Wappenstempel, welche er mit anderem alten Eisen erworben gehabt hat.

1) Siegelstempel, sechs Zoll hoch, eine achteckige, massive Stange zum Schlagen oder Klopfen von Wachs= oder Oblaten=Siegeln, an einem Ende mit dem ovalen bekannten Wappen der meklenburgischen adeligen Familie von der Lühe, mit Schild und Helm.

2) Eisernes Petschaft, mit eisernem Griff, von moderner Form, Wappenplatte und runder Griff aus einem Stück, drei Zoll hoch, mit einem Wappen, welches noch nicht hat bestimmt werden können. 1 ) Einer meklenburgischen Familie gehört es bestimmt nicht an. Das Wappen ist ein fremdes und das Petschaft vielleicht in Kriegszeiten in Meklenburg verloren gegangen. Ein Versuch zur Deutung des Wappens folgt hier.

Das Wappen ist zum Theil etwas undeutlich, enthält aber ungefähr folgende Darstellung: Schild mit einem Schildeshaupte, in welchem zwei Rosen, wie es scheint, stehen, im Schilde zwei an einem Baume mit kleinen runden Früchten (Nüssen) aufgerichtete Löwen, auf dem Helme zwei gegen einander gerichtete sitzende Eichhörnchen (ein seltenes Wappenbild). Dieses Wappen, welches anscheinend im 18. Jahrhundert gestochen ist, gehört wahrscheinlich in die Gruppe der dänischen Familien Friis , von denen mehrere die Wappenzeichen unseres Siegels führen. In dem "Lexicon over adelige Familier i Danmark" etc . Bd. I, 1787, sind S. 159-162 die Familien Friis aufgeführt und dazu Tab. XXVIII und XXIX, Nr. 72 - 87, 16 Wappen dieser Familien abgebildet. Von diesen Wappen haben: Nr. 72 im Schilde drei sitzende Eichhörnchen, welche Nüsse knacken, auf dem Helme zwei entgegengekehrte Eichhörnchen zu beiden Seiten eines Baumes; Nr. 74 im Schilde einen Querbalken, auf welchem ein Eichhörnchen sitzt, auf dem Helme zwei Hörner; Nr. 75 im Schilde drei Rosen, auf dem Helme zwölf Fahnen; Nr. 76 im Schilde ein gekröpfter Baumstamm mit einem Zweige mit Blättern, auf dem Helme eine Lilie; Nr. 78 im


1) Das Wappen ist mehreren erfahrenen, mir befreundeten Heraldikern nicht bekannt. Auch durch den heraldischen Verein "Herold" zu Berlin hat bei "Heraldikern von Fach" das Wappen keine Deutung finden können.
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Schilde ein Eichhörnchen, Helm leer; Nr. 80 einen Baumzweig mit Blättern.

Diese Wappen der dänischen Familien Friis enthalten also alle Bestandtheile des Wappens auf unserm eisernen Petschaft.

Das Eichhörnchen allein kommt sonst noch öfter als Wappenthier bei andern Familien in Dänemark vor. Vgl. Lexicon.

Für Meklenburg ist das Wappen=Eichhörnchen nur ein Mal beobachtet. Der dänische Graf Friedrich von Oertzen, aus dem Hause Helpte, 1733, † 1779, führte im viergetheilten Hauptschilde an 1. und 4. Stelle ein sitzendes Eichhörnchen, da seine Mutter eine geborne Gräfin Friis und seine Gemahlin eine Wittwe Friis war. Vgl. Lisch Geschichte des Geschlechts von Oertzen I., 1847, S. 26, und Wappen=Abbildung, Taf. II.

Schwerin 1878.

Dr. G. C. F. Lisch.

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III. Zur Münzkunde.


Münzfund von Gammelin.

Von

Dr. G. C. F. Lisch.

Im Jahre 1878 wurden auf dem Felde des großherzoglichen Domanialgutes Gammelin bei Hagenow von zwei Arbeitern beim Drainiren zwei Fuß tief viele große Silbermünzen gefunden und von den Arbeitern dem Gutspächter Herrn Beckmann übergeben, welcher sie nach einiger Zeit dem großherzoglichen Cabinet überreichte.

Die Münzen, 120 Stück an der Zahl, sind zum größten Theil alte Reichsthaler, nämlich 113 ganze und 7 halbe Thaler oder ähnliche kleinere Münzen, wie das hier unten folgende Verzeichniß ausweiset. Dem Gepräge nach sind die Münzen meist deutsche oder solche Thaler, wie sie zur Zeit des dreißigjährigen Krieges in Deutschland in Umlauf waren. Ueber die Hälfte (62) sind österreichische (23), niederländische (31) und spanische (8) Münzen, wie sie in Deutschland oft gefunden werden. Die übrigen gehören kleineren deutschen Staaten, Grafen und Reichsstädten an. Meklenburgische Münzen sind nicht darunter.

Der Zeit nach fallen die meisten Münzen in die erste Zeit des dreißigjährigen Krieges, 1618 bis 1632; einige wenige reichen noch bis in das 16. Jahrhundert zurück. Die jüngste Münze ist vom Jahre 1632. Der Schatz mag also in der schlimmsten Zeit des dreißigjährigen Krieges 1637-1638 vergraben sein.

Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat geruhet, die in den hiesigen Sammlungen nur schwach vertretenen Münzen B, C, II, für die großherzoglichen Münzensammlungen nach dem Werthe zu erwerben und die übrigen den Findern zur Verwerthung zu überlassen.

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Verzeichniß

der

Zu Gammelin gefundenen Thaler.


I. Thaler.

A. Staaten.

Verzeichnis der gefundenen Thaler; Staaten

B. Städte.

Verzeichnis der gefundenen Thaler; Städte
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C. Grafen und Herren.

Verzeichnis der gefundenen Thaler; Grafen und Herren

D. Geistliche.

Verzeichnis der gefundenen Thaler; Geistliche

II. Halbe Thaler.

Verzeichnis der gefundenen Halben Thaler

Gesammtzahl.

Gesammtzahl
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Ueber Kreuzpfenninge (crucepenninge).

In den "Mittheilungen des Vereins für Hamburgische Geschichte", 2. Jahrgang, 1879, Nr. 6, S. 69 flgd., hat der Herr Dr. Koppmann den sehr selten vorkommenden Ausdruck crucepenninge (Kreuzpfenninge) zur Sprache gebracht und in den Hamburgischen Kämmereirechnungen von 1350 bis 1386 nachgewiesen. Nach den beigebrachten Stellen bezeichnete der Ausdruck in Hamburg eine "Abgabe", einen Grundzins. Zur Erklärung des Wortes hat Koppmann aber nichts vorgebracht. Auch Gädechens in seiner Fortführung der Koppmannschen Untersuchung in den "Mittheilungen", 2. Jahrgang, 1879, Nr. 8, S. 109 flgd., hat zur Erklärung des Wortes nichts beigesteuert.

Schiller im "Mittelniederdeutschen Wörterbuch, von K. Schiller und A. Lübben", 11. Heft, 1875, S. 588, unter "Kruzepenink" (denarii cruciales") führt nur eine Stelle v. Hammerstein's (im "Bardengau, S. 590") an, nach welcher der Ausdruck eine "Abgabe bezeichnen soll, um damit "Kreuze zu errichten."

Der Ausdruck cruzepennink ist, wie gesagt, sehr selten. Ich halte dafür, daß mit dem Ausdruck nicht eine Abgabe, sondern eine Münzsorte bezeichnet werden soll. Im Schweriner Haupt=Archive ist mir in 44 Jahren nur ein Mal eine urkundliche Stelle vorgekommen, welche zur Erklärung dienen kann. In einem großen, mit vielen alten Rechtsformeln ausgestatteten Pfandbriefe über das Gut Gr. Stove vom 21. December 1514 wird auch festgesetzt für die Pfandnehmer:

"se scholen dar mede nicht verplichtet wesen, uns efte unsen eruen yenich ghelt | krutze efte munthe | edder fruntscop na to gheuende efte to donde".|

Hier werden durch "krutze eft munthe" offenbar Münzsorten an "Geld" bezeichnet. - In dem Worte "krutze" finde ich eine Bezeichnung für "Wittenpfenninge" mit einem Kreuz auf der Rückseite. Seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, als die "crucepenninge" in Hamburg am häufigsten vorkommen, ließen die norddeutschen Städte statt der einseitigen Hohlmünzen viel zweiseitige "Wittenpfenninge" schlagen, welche ein Kreuz auf der Rückseite und auch Umschriften trugen, welche die norddeutschen Hohlpfennige nicht hatten. Ueber diese Kreuze auf den Wittenpfenningen hat Masch wiederholt gründlich gehandelt

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in den Jahrbüchern XV, 1859, S. 335 flgd. (Münzfund von Rüst) und Jahresbericht VI, S. 50 flgd. (Münzfund von Hagenow). Diese "Kreuzpfenninge" sind in Meklenburg auch in Münzfunden aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts in großen Massen gefunden, wie die häufigen Berichte in den Jahrbüchern ausweisen. - Die Ausdrücke "Kreuzpfenninge" oder "Kreuze" mögen dasselbe bezeichnen, was in Oberdeutschland durch das hochdeutsche Wort "Kreuzer".

Mit "Munthe" sollen 1514 wahrscheinlich Geldsorten bezeichnet werden, welche jünger sind, als die kruzepenninge des 14. Jahrhunderts, vielleicht Münzen mit der Umschrift "moneta".

Dr. G. C. F. Lisch.

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IV. Zur Kunstgeschichte.


 

Zur

Geschichte der Glasmalerei in Rostock.

In Jahrb. XXIII, S. 377 flgd., ist dargelegt, daß das Amt der Glaser mit dem Amte der Maler im Mittelalter vereinigt war, daß sich diese Verbindung in den großen Städten, namentlich auch in Rostock, noch bis in die ersten Zeiten der neueren Geschichte fortsetzte und daß die Glaser auch auf Glas malen können mußten, jedenfalls aber alles Technische der Glasmalerei, auch das Brennen, besorgten, wie noch heute in Lübek. Es ist zugleich a. a. O. S. 382 nachgewiesen, daß in Rostock noch im Anfange des 18. Jahrhunderts die Glasmalerei von Glasern mit Erfolg, wenn auch in einfacher Manier, geübt ward.

In Rostock war es in der Schmiedestraße, in dem Hause Nr. 10, zur Rechten, wenn man von der Marienkirche nach der Langen Straße hinunter geht. Das Haus ist seit alter Zeit ein Glaserhaus gewesen, jetzt im Besitze des Kupferschmieds Herrn Schirmer, Steinhorst's Nachfolger, 1 ) Dieses Haus ist von außen schwarz mit Weißen Leisten getüncht und der schwarze Grund mit Verzierungen von Glas ausgelegt, eine Eigenthümlichkeit, welche sich auch in anderen Städten findet und vielleicht auf alte Glaserhäuser und deren Restauration im 18. Jahrhundert hinweiset.

In dem Hause befinden sich in den Fenstern noch mehrere alte Glasmalereien aus dem 16. und 17. Jahrhundert. Der Herr Schirm er hat von diesen der großherzoglichen Sammlung im Jahre 1862 ein schönes meklenburgisches


1) Der Herr Hofglaser Beckmann zu Doberan ist es, der mich hierauf aufmerksam gemacht hat.
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Wappen des Herzogs Sigismund August (1586, † 1600) geschenkt mit der Unterschrift:

SIGISMVNDVS. AVGVSTVS. V.G.G.
HERTZOG. Z.M.F.Z.W.G.Z.S.D.L.R.V.S.H.

Das Wappen ist noch ungewöhnlich gut, auch in den Farben, gemalt, und das Glas der Helmdecken: blau, gelb, roth, ist an Tiefe und Gluth der Farben noch ausgezeichnet.

In diesem alten Hause, welches der Familie Steinhorst gehörte, ist seit alten Zeiten Glaserei und Glasmalerei getrieben. Der letzte, der in diesem Hause diese Kunst noch zu üben suchte, war, nach den Mittheilungen des Herrn Schirmer, der Glaser und Glasmaler Holz, ein Halbbruder von F. Steinhorst, welcher der Vater des Vorgängers des Herrn Schirmer war. Holz, welcher im Jahre 1789 starb, sammelte nicht allein die in dem Hause befindlichen alten Glasgemälde, sondern übte auch die letzten Regungen des Malens auf Glas, welche nicht mehr Glasmalerei zu nennen ist, indem er Gläser von hinten mit Farben belegte, diese aber nicht einbrannte. Die Familie bewahrt im Hause noch viele in dieser schlechten Manier als Staffeleibilder angefertigte große Portraits, Fruchtstücke und dergleichen. Mit diesen letzten Regungen erlischt die Ausübung der alten Glasmalerei.

Schwerin, 1862.

G. C. F. Lisch.

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Druckfehler

in Abhandlung A. IX von Dr. Hofmeister.


S. 53, Zeile 4 v. o. zu lesen: Emßer.
S. 62, Zeile 12 v. u. " " koninnck.
S. 63, Zeile 13 v. o. " " sproke.
S. 63, Zeile 15 v. o. " " be= | trachtende.
S. 63, Zeile 29 v. o " " aue=.
S. 63, Zeile 31 v. o. " " leuende.
S. 65, Zeile 26 v. o. " " Vnser.

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XLIV, 1.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.


Schwerin, 8. October 1878.


In der gestrigen Quartal=Versammlung des Vereins, welcher der Vicepräsident Herr Staatsrath Dr. Wetzell und die meisten Mitglieder des Vorstandes beiwohnten, bildeten wie gewöhnlich die Veränderungen in der Matrikel den ersten Gegenstand der Tagesordnung. Während in Bezug auf unsere correspondirenden Mitglieder und die mit uns in Verbindung. und Schriftenaustausch stehenden Vereine keine Veränderungen zu melden waren, haben wir leider zwei Verluste in der Reihe unserer ordentlichen Mitglieder zu beklagen; es starb nämlich am 10. Sept. d. J. zu Ludwigslust Herr Landrath von Oertzen, vormals auf Jürgenstorf, welcher unserm Verein 30 Jahre angehörte, und am 17. Sept. Herr Dr. med. Schlettwein zu Sternberg. Dagegen sind erfreulicher Weise im letzten Quartal dem Verein fünf neue Mitglieder beigetreten, nämlich 1) Herr Auditor Claus v. Oertzen zu Rostock, 2) Herr Dr. Sonnenburg, Director der Realschule zu Ludwigslust, 3) Herr Advocat A. Beyer in Schwerin, 4) Herr Amtsauditor Freiherr v. Hammerstein zu Schwerin und 5) Herr Premierlieutenant v. Voß, gleichfalls hieselbst.

In Betreff der Arbeiten des Vereins im abgelaufenen ersten Quartal des 44. Vereinsjahres wird die Nachricht willkommen sein, daß der Druck des XI. Bandes vom Meklenburgischen Urkundenbuche bis zum 87. Bogen vorgeschritten ist und voraussichtlich noch in diesem

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Monat seinen Abschluß erreicht, so daß der Band noch vor Weihnacht wird an die Abonnenten versandt werden können. Er enthält aber nur erst das Orts= und das Personen=Register. Um das Buch nicht gar zu unhandlich werden zu lassen, ist das gleichfalls sehr umfängliche Wort= und Sach=Register dem XII. Bande vorbehalten.

Von dem XLIII. Jahrgange der Jahrbücher sind nach Mittheilung des ersten Secretärs, Herrn Geh. Archivraths Dr. Lisch, bisher 12 Bogen gedruckt, und der Druck wird unablässig gefördert, so daß die Expedition des Jahrbuches zu der gewöhnlichen Zeit zu erwarten ist.

Die Vermehrungen unserer Sammlungen im letzten Quartal sind bedauerlichst nicht sehr reichlich gewesen.

I. Die Münz=Sammlung

hat keine Bereicherung aufzuweisen.

II. Dagegen schenkte zur

Alterthümer=Sammlung

1) Herr Erbpächter Wittholz zu Fulgen

1 Streitaxt aus Diorit, gefunden zu Bastorf, A. Bukow, auf dem Berge, wo der neue Leuchtthurm gebaut ist.

2) verdanken wir Fräulein Margarete Klockmann zu Hoppenrade

1 kleine Henkelurne, 7 Centim. hoch, gefunden bei dem Ausbrechen von Steinen zum Chausseebau in einem Begräbnißplatze der Bronzezeit zu Diestelow bei Goldberg.

3) schenkte uns der Büdner Frick zu Runow bei Crivitz

1 daselbst im J. 1876 bei dem Ausgraben einer Kartoffelgrube gefundene kleine braune thönerne Urne mit 2 Henkeln.

4) Durch die Direction der hiesigen Hypotheken= und Wechselbank übersandte Herr Behrend aus Coblenz zu Einreihung in unsere Sammlung

2 kleine bronzene Hefteln der Eisenzeit, 3 und 2 Centim. lang, gefunden auf dem Gute Rieben im Kreise Neustadt in Westpreußen.

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5) Herr Cassendirector Viechelmann hieselbst schenkte uns

1 kleinen Messergriff von Messing, an den breiten Seiten mit Perlmutter ausgelegt, etwa aus dem 17. Jahrhundert, vor vielen Jahren auf der Stadtmauer von Neubrandenburg gefunden.

6) Herr Schlossermeister Weber hieselbst schenkte dem Verein mehrere alte, aus dem 17. und dem 18. Jahrhundert stammende Eisenarbeiten, welche er nach und nach als altes Eisen erworben hatte:

1 altes großes Thürschloß, 28 Centim. lang, mit Schlüssel,

1 großen Schlüssel, 10 Zoll lang,

1 sehr großen, ehemals vergoldeten Schlüssel von 19 Zoll Länge, der als Aushängezeichen einer Herberge gedient hat,

1 Reichsadler aus vergoldetem Eisenblech, 8 Zoll hoch,

1 Siegelstempel, 6 Zoll hoch, mit achteckiger massiver Stange zum Schlagen oder Klopfen von Wachs= oder Oblaten=Siegeln, mit Schild und Helm der Familie von der Lühe,

1 eisernes Petschaft mit eisernem Griff von moderner Form, 3 Zoll hoch, mit einem Wappen, welches anscheinend der dänischen Adelsfamilie Friis angehört.

III. Die Bildersammlung

wurde durch sechs Stücke bereichert, welche der Aufseher dieser Sammlung, Herr Ministerial=Registrator Lisch, der Versammlung vorzeigte.

1) Fräulein Martha Rochow schenkte unserer Sammlung aus dem Nachlasse ihrer Großmutter, der Frau Castellanin Caesar, 4 interessante fürstliche Portraits:

  1. ein sehr schönes Medaillonbild des Erbgroßherzogs Friedrich Ludwig,
  2. Portrait der Erbgroßherzogin Caroline Louise, geb. Prinzessin v. Sachsen=Weimar, der zweiten Gemahlin des Erbgroßherzogs Friedrich Ludwig.
  3. Portrait des Herzogs Ernst Anton und
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  1. Portrait der Herzogin Louise Charlotte Friderike von Coburg=Saalfeld.

2) Angekauft wurden:

  1. Portrait des Herzogs Ulrich von Meklenburg=Güstrow, Kupferstich,
  2. Portrait des Satirikers C. F. Liscov, Kupferstich.

IV. Die Bibliothek

erhielt im abgelaufenen Quartal folgenden Zuwachs:

I. Amerika.

  1. Annual report of the board of regents of the Smithsonian institution for the year 1876. Washington.1876. (Tauschex. des gen. Instituts.)

II. Italien.

  1. Nuova antologia di scienze, lettere ed arti. Indice. Firenze. Roma 1878. (Geschenk der Redaction.)

III. Rußland.

  1. Rapport sur l'activité de la commission impériale archéologique pour l'annee 1875. St. Petersburg 1877. (Tauschex. der archäol. Gesellschaft.)
  2. Sitzungsberichte der Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der Ostseeprovinzen Rußlands aus dem Jahre 1876. Riga 1877. (Tauschex. der gen. Gesellschaft.)
  3. Sitzungsberichte der gelehrten estnischen Gesellschaft zu Dorpat 1877. Dorpat 1878. (Tauschex. der gen. Gesellschaft.)

IV. Niederlande.

  1. Verslag 49te der handelingen van het Friesch genootschap over geschied-, oudheid- en taalkunde te Leeuwarden voor het jaar 1876-1877. (Tauschex. der gen. Gesellschaft.)
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V. Belgien.

  1. Annales de la société archéologique de Namur. XIV. 2. Namur 1878. (Tauschex. der gen. Gesellschaft.)

VI. Dänemark.

  1. Worsaae, J. J. A., La conservation des antiquités et des monuments nationaux en Danemarc. Copenhague 1878. (Geschenk des Herrn Verf.)
  2. Memoires de la société royale des antiquaires du nord. 1877. Copenhague.
  3. Compte-rendu des séances de la societe royale de 1872-77. Copenhague 1878. (Nr. 9 und 10 Tauschexemplare der unter 9 gen. Gesellschaft.)
  4. Aarbøger for nordisk oldkyndighed og historie 1877. 1-4. 1878. 1. Kiøbenhavn.
  5. Tillaeg til aarbøger for nordisk oldkyndighed og historie, aarg. 1876. Kiøbenh. 1877. (Nr. 11 und 12 Tauschex. der nordischen Alterthumsgesellschaft zu Kopenhagen.)

VII. Schweden und Norwegen.

  1. Kongl. Vitterhets Historie och Antiqvitets Akademiens Handlingar del 27. Stockholm 1876.
  2. Antiqvarisk Tidskrift for Sverige, del III. 3-4. IV. 2. V. 1-3. Stockholm. [IV. 1 fehlt.]
  3. Kongl. Vitterhets Historie och Antiqvitets Akademiens Månadsblad 1873-77. Stockhohn.
  4. Hildebrand, B. E., Minnespenningar öfver enskilda svenska män och qvinnor. Stockholm 1860.
  5. Ders., Svenska sigiller fråan Medeltiden del 1. 2. Stockholm 1862. 1867, fol.
  6. Ders., Sveriges och svenska Konungahusets minnespenningar, praktmynt och belöningsmedaljer del 1. 2. Stockholm 1874. 1875.
  7. Hildebrand, B. E., och Hildebrand, Hans. Teckningar ur Svenska Statens Historiska Museum. Hft. 1. Stockholm 1873.
  8. Montelius, Oscar, Statens Historiska Museum, kort beskrifning. upl. 2. Stockholm. 1877. (Nr. 13-21 Tauschex. der Akad. der Wissenschaften zu Stockholm.)
  9. Lorange, H., Bergens Museums Antikvariske Tilvext I, 1877. Kristiania 1878. (Geschenk des Herrn Verf.)
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VIII. Schweiz.

  1. Der Geschichtsfreund. Mittheilungen des historischen Vereins der fünf Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Bd. XXXIII. Einsiedeln, New=York, Cincinnati und St. Louis 1878 (Tauschex. des gen. Vereins.)

IX. Oesterreich=Ungarn.

  1. Mittheilungen der anthropologischen Gesellschaft in Wien. Nr. 5 und 6. (Tauschex. der gen. Gesellschaft.)
  2. Mittheilungen des historischen Vereines für Steiermark. Hft. 26. Graz 1878.
  3. Beiträge zur Kunde steiermärkischer Geschichtsquellen. Jahrg. 15. Graz 1878. (Nr. 24 und 25 Tauschex. des steiermärkischen Vereins.)
  4. Monumenta medii aevi historica res gestas Poloniae illustrantia, tom. IV. Cracoviae 1878.
  5. Scriptores rerum Polonicarum, tom. IV. Cracoviae 1878.
  6. Rozprawy i sprawozdania z posiedzen, wydzialu historyczno - filozoficznego Akademii Umiejetnosci, tom. VIII. Crakau 1878. (Nr. 26-28 Tauschex. der Akademie zu Crakau.)
  7. Hunfalvy, Paul, Literarische Berichte aus Ungarn, Bd. 1. 1-4. Budapest 1877.
  8. Archäologiai Ertesitö. X. XI. Budapest 1876. 1877. fol.
  9. Archäologiai Közlemények. X. 1-3. XL 1. 2. Budapest 1875-77. fol.
  10. Magyarországi Régészeti Emlékek. II. 2. Budapest. 1875-76. fol. (Nr. 30-32 Tauschex. der Akademie zu Pesth.)

X. Allgemeine deutsche Sprach=, Geschichts= und Alterthumskunde.

  1. Mittelniederdeutsches Wörterbuch von K. Schiller und A. Lübben. Hft. 20 und 21. Bremen 1878. (Angek.)
  2. Literarischer Handweiser zunächst für das katholische Deutschland. .1878. 7-12. (Tauschex. der Redaktion.)
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  1. Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine. 1878. Nr. 6-9. (Zwei Exemplare.)
  2. Georg Simon Winter's von Adlersflügel Curioser Stallmeister oder Roß=Artzney=Kunst. In Verlegung des Authoris 1691. Mit vielen Kupfern und sprachlich werthvollen Erörterungen. Mit eigenhändiger Unterschrift des Verf. unter der Vorrede (von Halberstatt). (Geschenk des Herrn Pensionairs Krefft zu Kirch=Stück.)

XI. Bayern.

  1. Abhandlungen der historischen Classe der königl. bayer. Akademie der Wissenschaften. München 1878.
  2. Sitzungsberichte der philosophisch=philologischen und historischen Classe der k. b. Akademie der Wissenschaften zu München. 1878. Hft. 2-4. München 1878. (Nr. 37 und 38 Tauschex. der gen. Akademie.)
  3. Bericht, 40ster, des historischen Vereins für Oberfranken zu Bamberg. Bamberg 1878. (Tauschex. des gen. Vereins.)
  4. Die Geschichte des Bauernkrieges in Ostfranken von Magister Lorenz Fries. Liefg. 2. Wirzburg 1877. (Geschenk des historischen Vereins von Unterfranken.)
  5. Jahresbericht des historischen Vereines von Unterfranken und Aschaffenburg für 1877. Würzburg 1878. (Tauschexemplar des gen. Vereins.)
  6. Die Wartburg. Organ des Münchener Alterthumsvereins. V. 8. 1878. (Geschenk des gen. Vereins.)

XII. Würtemberg.

  1. Würtembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde. Herausgeg. von dem statistisch=topographischen Bureau. 1877. Hft. 1 und 2. Stuttgart 1878. (Tauschexemplar des gen. Bureau).
  2. Münster=Blätter, herausgeg. von Friedr. Pressel. Hft. 1. Ulm 1878. (Geschenk des Vereins für Kunst und Alterthum in Oberschwaben.)

XIII. Königreich Sachsen.

  1. Mittheilungen des Königl. sächs. Alterthumsvereins. Hft. 28. Dresden 1878. (Tauschex. des gen. Vereins.)
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XIV Anhalt.

  1. Mittheilungen des Vereins für. Anhaltische Geschichte und Alterthumskunde. II. 2. Dessau 1878. (Tauschex. des gen. Vereins.)

XV. Preußen.

  1. Altpreußische Monatsschrift. XV. 3. 4. Königsberg 1878. (Tauschex. der Alterthumsgesellschaft Prussia.)
  2. Geschichts=Blätter für Stadt und Land Magdeburg. XIII. 2. Magdeb. 1878. (Tauschex. des betr. Vereins.)
  3. Bericht, 19ter, der Philomathie in Neisse. Neisse 1877. (Tauschex. der gen. Gesellschaft.)
  4. Neue Beiträge zur alten Geschichte und Geographie der Rheinlande von J. Schneider. Die römischen Militärstraßen an der Lippe und das Castell Aliso. 11te Folge. Düsseldorf 1878. (Geschenk des Herrn Verf.)
  5. Zeitschrift des Harz= Vereins für Geschichte und Alterthumskunde. Jahrg. XI. Wernigerode 1878.
  6. Urkundenbuch des in der Grafschaft Wernigerode belegenen Klosters Ilsenburg. 2te Hälfte. Halle 1877. (Nr. 51 u. 52 Tauschex. des Harz=Vereins.)
  7. Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig=Holstein=Lauenburgische Geschichte. Bd. VIII. Kiel 1878. (Tauschexemplar der gen. Gesellschaft.)
  8. Handelmann, Heinrich, 35ster Bericht zur Alterthumskunde Schleswig=Holsteins. Kiel 1878.
  9. Ders., Schleswig=Holsteinsches Museum vaterländischer Alterthümer. Kiel 1878. (Nr. 54 u. 55 Geschenke des Herrn Verf.)

XVI. Meklenburg.

  1. F. Wigger, Geschichte der Familie von Blücher, Bd. II. Abthl. 1. Schwerin 1878. 8°. (Geschenk des Herrn Verfassers.)
  2. K. Jahn, Auguste, Großherzogin von Meklenburg=Schwerin. Ein Lebensbild. Schwerin 1863. (Geschenk von Fräulein Amalie Buchheim.)

Die merkwürdigsten und wichtigsten unter diesen Schriften wurden vom Bibliothekar, Herrn Oberlehrer Dr. Latendorf, der Versammlung vorgelegt.

Archivrath Dr. F. Wigger             
als zweiter Secretair des Vereins.            

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XLIV, 2.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.


Schwerin, im Januar 1879.


I. Wissenschaftliche Tätigkeit.

Ueber die wissenschaftliche Thätigkeit unsers Vereins sind die Mitglieder desselben bereits durch die Versendung des 43. Jahrganges unserer Jahrbücher und des XI. Bandes vom Meklenburgischen Urkundenbuche, welche in die beiden letzten Monate des verflossenen Jahres fielen, unterrichtet.

Daß der XI. Band des Urkundenbuches sich auf das Orts=Register des Herrn Dr. Crull und das Personen=Register des Herrn Rectors Römer beschränken würde, hatten wir den Subscribenten schon früher mitgetheilt. Der XI. Band hat auch so schon die Stärke von 700 Quartseiten erreicht, und der in demselben enthaltene unerschöpfliche Reichthum von Namen, deren Sammlung wir dem unermüdlichen Fleiße unserer beiden genannten Mitarbeiter verdanken, wird einstweilen den Forschern hinlängliche Beschäftigung und Befriedigung gewähren. Doch können wir zu unserer Freude die Mittheilung hinzufügen, daß Herr Rector Römer auch für das Sachregister über die erste Hälfte des 14. Jahrh. den sehr umfänglichen Stoff schon vollständig gesammelt hat und die Schlußredaction des Sachregisters bis Michaelis d. J. so weit zu fördern hofft, um dann den Druck beginnen zu können. - Ueber die in Angriff genommene Bear=

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beitung der dritten, die Jahre 1351-1400 umfassenden Abtheilung des Meklenburgischen Urkundenbuches gedenken wir im nächsten Quartalbericht weitere Mittheilungen zu machen.

Seitdem wir zuletzt über die Fortschritte des Mittelniederdeutschen Wörterbuches berichteten, welches unser verewigtes Vorstandsmitglied Oberlehrer Dr. Karl Schiller in Gemeinschaft mit Dr. August Lübben zu Oldenburg unternahm, sind wiederum mehrere Hefte erschienen. Der vierte Band ward schon im vorigen Jahre vollendet; er enthält aber noch nicht den Schluß des Werkes, sondern reicht nur bis zum Buchstaben T. Wir freuen uns aufrichtig, daß Herr Dr. Lübben sich durch die ursprüngliche Ankündigung des Werkes auf vier Bände nicht hat bestimmen lassen, diese Grenze einzuhalten und darum die einzelnen Artikel abzukürzen; denn gerade in der reichen Sammlung von Beispielen sehen wir ein großes Verdienst dieses in seiner Art grundlegenden Werkes. Welche Fülle der Belehrung es giebt, mag man daraus ersehen, daß der vierte Band auf 649 Seiten allein die Buchstaben S und T enthält. Neuerdings sind nun aber vom fünften Bande auch bereits wieder drei Hefte ausgegeben, welche von U bis vorderlik reichen, so daß die Hoffnung auf die Vollendung dieses für jeden Sprachforscher unentbehrlichen und für alle Freunde des niedersächsischen Dialekts höchst interessanten Werkes Dank der unermüdlichen Ausdauer des Herrn Dr. Lübben ihrer Erfüllung sehr nahe gerückt ist. Wir können daher auch diese Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, ohne unsern Vereins=Mitgliedern die Anschaffung dieses Nationalwerkes aufs Wärmste zu empfehlen und dürfen einen reichen Genuß aus dem Studium desselben verheißen.

II. Die Sammlungen des Vereins.

Die Vermehrungen unserer Vereinssammlungen in dem verflossenen Quartal sind - von der Bibliothek abgesehen - bedauerlichst sehr wenig zahlreich; sie beschränken sich auf folgende:

A. Alterthümer= Sammlung.

1. Vorgeschichtliche Alterthümer.

1) Eine halbe Streitaxt aus Diorit, quer durch das Schaftloch durchgebrochen, gefunden auf der Stadt=

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feldmark Waren, schenkte uns Herr Gymnasiallehrer Struck zu Waren.

2) Demselben thätigen Sammler verdanken wir acht verschiedene unfertige oder verunglückte Steinsachen, welche er im Jahre 1878 auf der oft erwähnten Werkstätte für Steingeräth zu Eldenburg bei Waren gefunden hat.

3) Einen Keil aus hellgrauem Feuerstein, im Jahre 1826 zu Naudin bei Wismar (Bobitz) auf dem Bauerberge gefunden, schenkte uns Herr F. Max Meyer zu Hamburg.

2. Aus dem 16. Jahrhundert

Eine aus Wismar stammende grün glasirte Ofenkachel mit dem Brustbilde der Herzogin Anna Sophie, Gemahlin des Herzogs Johann Albrecht I., schenkte Herr Dr. Crull zu Wismar.

B. Die Bildersammlung

unsers Vereins bereicherte Frau Doctorin Klockow hieselbst um ein Portrait des Herrn Geh. Medicinalraths Dr. Flemming.

C. Die Bibliothek

des Vereins erhielt folgenden Zuwachs:

I. Russische Ostseeprovinzen.

  1. Beiträge zur Kunde Ehst=, Liv= und Kurlands, herausgegeben von der Ehstländ. Liter. Gesellschaft II, 3. Reval 1878. (Tauschex. der gen. Gesellschaft.)

II. Niederlande, Luxemburg und Limburg.

  1. Verzameling van stukken, die betrekking hebben tot Overysselsch regt en geschiedenis II, 11. Zwolle 1878.
  2. Verslag van de handelingen der 41 vergadering. Zwolle 1878. (Nr. 2 und 3 Tauschexx. des Overysselschen Vereins.)
  3. Bulletin de la société scientifique et littéraire du Limbourg. Tom. XIV. Tongres 1878. (Tauschex. der gen. Gesellschaft.)
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III. Schweiz.

  1. Jahrbuch für schweizerische Geschichte, Bd. III. Zürich 1878. (Tauschex. der allg. geschichtforschenden Gesellschaft der Schweiz.)

IV. Oesterreich=Ungarn.

  1. Mittheilungen der geographischen Gesellschaft in Wien. Bd. XX. Wien 1877. (Tauschex. der gen. Gesellschaft.)
  2. Jahresbericht des Lesevereins der deutschen Studenten Wien's. Wien 1878. (Tauschex. des gen. Vereins.)
  3. Mittheilungen der anthropologischen Gesellschaft in Wien. VIII, 7-9. Wien 1878. (Tauschex. der gen. Gesellschaft.)
  4. Zeitschrift des Ferdinandeums für Tirol und Vorarlberg. III. Folge, Heft 22. Innsbruck 1878. (Tauschex. des Ferdinandeums.)
  5. Bericht 35 und 36 über das Museum Francisco=Carolinum nebst Lieferung 30 der Beiträge zur Landeskunde von Oesterreich ob der Ens. Linz 1877/78. (Tauschex. des gen. Museums.)
  6. Archiv des Vereins für siebenbürgische Landeskunde. Bd. XIV, 1. 2. Hermannstadt 1877/78.
  7. Jahresbericht des Vereins für siebenb. Landeskunde für das Vereinsjahr 1876/77. Hermannstadt.
  8. Bericht über das Freiherr S. v. Brukenthalische Museum in Hermannstadt. I. die Bibliothek. Hermannstadt 1877.
  9. Schuster, Martin. Die Ernteergebnisse auf dem ehemaligen Königsboden in den Jahren 1870, 71, 73 und 74. Hermannstadt 1878.
  10. Programm des evangel. Gymnasiums A. B. zu Hermannstadt. (Herbert, Heinr., Beiträge zur Geschichte von Schule und Kirche in Hermannstadt zur Zeit Carl's VI.) Hermannstadt 1877. (Nr. 11-15 Tauschexx. des Hermannstädter Vereins.)

V. Allgemeine deutsche Sprache Geschichts= und Alterthumskunde.

  1. Waitz, Georg. Deutsche Verfassungsgeschichte. Bd. VIII. Kiel 1878.
  2. Grimm, Jacob. Weisthümer. Bd. VII. Göttingen 1878.
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  1. Schiller, K., und Lübben. A. Mittelniederdeutsches Wörterbuch. Heft 22 und 23. Bremen 1878. (Nr. 16-18 angekauft.)
  2. Literarischer Handweiser zunächst für das katholische Deutschland. 1878, 13-16. (Tauschex. der Redaction.)
  3. Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine. 1878, Nr. 10 und 11. (Zwei Exx.).

VI. Bayern.

  1. Abhandlungen der histor. Classe der königl. bayerischen Akademie der Wissenschaften. XIV, 2. München 1878. (Tauschex. der gen. Akademie.)
  2. Die Wartburg. Organ des Münchener Alterthumsvereins. V, 9-12. 1878. (Geschenk des gen. Vereins.)

VII. Königreich Sachsen.

  1. Mittheilungen des Geschichts= und Alterthums=Vereins zu Leisnig. Heft V. Leisnig 1878.

VIII. Sachsen=Meiningen.

  1. Einladungsschrift des hennebergischen alterthumsforschenden Vereins in Meiningen zum Jahresfeste, 14. Nov. Meiningen 1878. (Tauschex. des gen. Vereins.)

IX. Anhalt.

  1. Mittheilungen des Vereins für Anhaltische Geschichte und Alterthumskunde. II, 3. Dessau 1878. (Tauschex. des gen. Vereins.)

X. Preußen.

  1. Altpreußische Monatsschrift XV, 5. 6. Königsberg 1878. (Tauschex. der Alterthumsgesellschaft Prussia.)
  2. Baltische Studien XXVIII, 1-5. Stettin 1877/78. (Tauschex. der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Alterthumskunde.)
  3. Mittheilungen des histor. Vereins zu Osnabrück. Bd. XI, nebst Tafeln. Osnabrück 1878. (Tauschex. des betr. Vereins.)
  4. Handelmann, Heinrich, Schleswig=Holst. Museum vaterl. Alterthümer. Eisenalter. Kiel 1878. (Geschenk des Herrn Verf.)
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  1. Schriften des Vereins für die Geschichte der Stadt Berlin. Heft XV. Berlin 1878. (Tauschex. des gen. Vereins.)
  2. Geschichts=Blätter für Stadt und Land Magdeburg. XIII, 3. Magdeburg 1878. (Tauschex. des gen. Vereins.)
  3. Jahresbericht, 55ster, der schlesischen Gesellschaft für vaterl. Cultur, Breslau 1878.
  4. Fortsetzung des Verzeichnisses der in den Schriften von 1864 bis 1876 incl. enthaltenen Aufsätze. Breslau. (Nr. 32 und 33 Tauschexx. der schles. Gesellschaft.)
  5. Mittheilungen des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde in Hohenzollern. Jahrg. XI. 1877/78. Sigmaringen. (Tauschex. des gen. Vereins.)
  6. Mittheilungen an die Mitglieder des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde in Frankfurt a. M. V, 3. 1877.
  7. Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst. Bd. VI. Frankfurt a. M. 1877.
  8. Neujahrs=Blatt des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde zu Frankfurt a. M. für das Jahr 1878. Frankfurt a. M. 1878. (Nr. 35-37 Tauschexx. des Frankfurter Vereins.)

XI. Hamburg.

  1. Mittheilungen des Vereins für Hamburgische Geschichte. I. Jahrg. Hamburg 1878. (Tauschex. des gen. Vereins.)

XII. Meklenburg.

  1. Saß, Ernst. Zur Genealogie der Grafen von Dannenberg. Schwerin 1878. (Geschenk des Herrn Verf.)
  2. Jahrbücher und Jahresbericht des Vereins für mekl. Geschichte und Alterthumskunde. Jahrg. 43. Schwerin 1878.
  3. Meklenburgisches Urkundenbuch. Bd. XI. Schwerin 1878.

Nachtrag.

  1. In der Quartalversammlung am 6. Januar 1879 übergab Herr Geh. Archivrath Dr. Lisch der Bibliothek des Vereins folgendes werthvolle Geschenk: Scriptores rerum Danicarum medii aevi, quos collegit et adornavit JacobusLangebek, nunc denique locuple-
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tissimis adjectis indicibus opus absolvendum curaverunt legati Hjelmstjerne-Rosencroniani curatores. Tom. IX. Hauniae 1878. Gr. Fol., 225 Bogen.

III. Die Matrikel des Vereins.

Die Zahl unserer Mitglieder hat sich im verflossenen Quartal in erfreulicher Weise vermehrt. Es sind dem Verein nämlich sieben neue Mitglieder beigetreten, die Herren: Dr. med. E. Karsten zu Teterow, Hauptmann v. Hanstein zu Schwerin, Major a. D. Graf v. Schlieffen auf Schwandt, Amtsauditor Schönherr zu Schwerin, Rechtscandidat Masius hieselbst, Pastor Sellin zu Dassow und Realschullehrer Saubert zu Ludwigslust. Dagegen erklärte Herr Advocat Dr. jur. Mantius hieselbst seinen Austritt aus dem Verein, und durch den Tod verloren wir eins unserer ältesten Mitglieder, den Herrn Pastor Walter, welcher am 29. Januar 1836 als Pfarrer zu Bülow bei Malchin dem Verein für meklenburgische Geschichte beigetreten war und am 13. Nov. 1878 als Pastor emeritus zu Gadebusch in hohem Alter seine Tage beschloß. - In Bezug auf unsere correspondirenden Mitglieder und die mit uns correspondirenden Vereine und Gesellschaften sind uns keine Veränderungen angezeigt.

Archivrath Dr. F. Wigger             
als zweiter Secretair des Vereins.            

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XLIV, 3.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.


Schwerin, 8. April 1879.


Von den äußern Angelegenheiten des Vereins während des mit der gestrigen Quartal=Versammlung abgeschlossenen Vierteljahres ausgehend, bemerken wir zunächst

I. zur Matrikel des Vereins,

daß demselben seit Neujahr zwei ordentliche Mitglieder beigetreten sind, nämlich: 1) Herr Freiherr von Maltzan auf Langhagen und 2) Herr Dr. med. Rambow zu Grevesmühlen. Dagegen meldete der Herr Oberst und Stadtcommandant Freiherr von Nettelbladt zu Ludwigslust am 25. März seinen Austritt aus dem Vereine an. Durch den Tod verloren wir am 6. März ein correspondirendes Mitglied, den durch seine geographischen Hand= und Lehrbücher weit bekannten Schriftsteller Dr. W. F. Volger, Director a. D. der Realschule und Stadtbibliothekar zu Lüneburg, der, nachdem er schon früher schätzbare historische Localforschungen veröffentlicht hatte, trotz seines hohen Alters seit dem Jahre 1872 die Herausgabe der zahlreichen Urkunden, welche das Lüneburger Stadtarchiv birgt, unternahm und in dem dritten, 1877 ausgegebenen Bande bis zum Jahre 1402 gelangte. Damit ist nun freilich der Urkundenschatz der Stadt Lüneburg noch nicht bis zur Hälfte an die Oeffentlichkeit gezogen.

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Möge daher der unermüdlich fleißige Volger in seiner so verdienstlichen, auch für die ganze niedersächsische Geschichte vielfach wichtigen Forschung bald einen ebenso eifrigen und dabei gegen Mitforscher ebenso gefälligen Nachfolger finden!

Die Zahl der mit uns correspondirenden Geschichtsvereine hat sich im verflossenen Quartal um zwei vermehrt. Nämlich der "Münchener Alterthums=Verein", welcher die Zeitschrift "die Wartburg" herausgiebt, ist, nachdem schon seit Jahren von beiden Seiten litterarische Zusendungen geschehen waren, zu Ostern 1879 in einen regelmäßigen Schriftentausch mit uns eingetreten, und mit dem "Verein für die Geschichte Leipzigs" haben wir gleichfalls einen Schriftentausch angeknüpft. Die mit uns correspondirende Gesellschaft für die Geschichte der Südslaven zu Agram ist 1878 in einen Croatischen archäologischen Verein zu Agram umgewandelt.

II. Die Sammlungen des Vereins.

Von den zahlreichen Fremden, welche aus Veranlassung des festlichen Einzuges Sr. Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs Friedrich Franz mit Allerhöchst=Seiner Gemahlin, der Großfürstin Anastasia Kaiserl. Hoheit, zum 8. Februar d. J. in Schwerin zusammenströmten, wurden manche von den reichen Schätzen des Antiquariums angezogen. Insonderheit heben wir hervor, daß Ihre Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzog Adolph Friedrich von Meklenburg=Strelitz und Allerhöchst=Seine Gemahlin am 10. Febr. dem Antiquarium einen langen Besuch widmeten und die Fülle der dort aufbewahrten Alterthümer bewunderten. Auch die Rostocker Professoren Dr. Schirrmacher und Dr. Aubert unterzogen die Sammlungen einer eingehenden und sorgfältigen Anschauung.

Wir dürfen hoffen, daß der Besuch des Antiquariums künftig noch ein viel allgemeinerer werden wird, wenn dasselbe erst aus den jetzigen, für Fremde etwas entlegenen Räumen in die besuchteste Gegend der Stadt übersiedelt. Se. Königl. Hoh. der Großherzog beabsichtigt nämlich nicht nur, wie bereits allgemein bekannt ist, den Großherzoglichen Sammlungen, welche zur Zeit im Gebäude Nr. 7 an der Amtsstraße aufbewahrt werden, eine neue, schönere Stätte in dem seit zwei Jahren im Bau begriffenen Museum am Alten Garten anzuweisen, sondern unser Allergnädigster Protector hat auch

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an den Vorstand des Vereins ein huldvolles Cabinetsschreiben gelangen lassen, aus welchem hervorgeht, daß Allerhöchst=Derselbe geneigt ist, die Sammlungen unsers Vereins gleichfalls in das Museum aufzunehmen. Nähere Mittheilungen hierüber werden den Vereinsmitgliedern in der nächsten Generalversammlung vom Vorstande gemacht und damit zusammenhangende Fragen zur Berathung und Beschlußnahme vorgelegt werden.

Der Zuwachs unserer Sammlungen ist - abgesehen von den regelmäßig eingehenden Schriften der mit uns correspondirenden Vereine - im letzten Quartal bedauerlichst nicht erheblich gewesen.

A. Die Alterthümer=Sammlung

hat sogar nur zwei neue Stücke aufzuweisen:

1) schenkte Herr Inspector Putzky zu Zülow bei Schwerin dem Verein, welcher ihm schon manche schöne Gabe verdankt,

einen herzförmigen Bernsteinschmuck, bestehend aus einer dünnen polirten Bernsteinplatte, gefunden auf dem Urboden des Zülower Torfmoors;

2) schenkte uns Herr Bürgermeister Hofrath Lechler zu Neubukow

ein kleines incrustirtes ("versteinertes") Vogelnest, gefunden im Seetang am Strande der Ostsee bei Alt=Garz.

B. Die Münz=Sammlung

hat mehr Erwerbungen aufzuweisen, nämlich:

I. Geschenk des Herrn Revissionsraths Balck hieselbst:

1) Kupfermünze des Kaisers Philippus Arabs (244-249).

Av.: IMP M IVL PHILIPPVS AVG. Kopf des Kaisers nach links gewandt mit Lorbeerkranz.
Rev.: FORTUNA REDVX. Fortuna im Wagen sitzend mit Steuerruder und Füllhorn. Im Abschnitt: S C.

Gefunden in Italien.

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II. Geschenk des Herrn Amtshauptmanns Krüger in Warin:

2) Schleswigscher Silbersechsling vom Jahre 1598.

Av.: IOH . ADOL . D . G . DVX. Wappen von Schleswig.
Rev.: MONE . NOVA . SCLESV 98. Auf einem Kreuze ein Schild mit 64. In den vier Ecken ein Ring.

Gefunden im Wariner Amtsgarten.

3) Meklenburgischer Silberbracteat: in gestrahltem Rande mit 2 Punkten der gekrönte Stierkopf mit großen runden Ohren, weit geöffnetem Maule und ausgeschlagener Zunge.

4) Rostocker Kupferwitten von 1622.

5) Desgleichen von 1759.

6) Braunschweigscher Pfennig von 1828.

7) Dänischer Silberdreiling von Christian I. (1448- 1481).

Av.: CHRISTI e . . . . . . . . Im Perlenkreise gekröntes R. 
Rev.: MO N │ M . . . │ . . . OI │ e N S. (Malmoiensis). Ein Schild, mit einem durchgehenden Kreuze belegt.

8) Lübeker Goldgulden.

Av.: In einem Perlenrand: S . IOHA - NNES. B. Doppeladler. - Johannes der Täufer stehend, in der Linken den Kreuzstab.
Rev.: In einem Perlenrand: FLOR e - LUBI e
Eine verzierte heraldische Linie.

Geprägt bald nach 1341.

Köhler, Münzbelust. VIII, p. 153.

9) Hamburger Silberbracteat: in glattem Rand ein Thorgebäude, in welchem ein Nesselblatt.

(3-9: Gefunden beim Bau der Wariner Kirche.)

III. Geschenk des Herrn Eisenbahnbaumeisters H. Langfeldt in Rostock:

10) Rostocker Schilling vom Jahre 1634(?).

Av.: PAX . OPTIMA . RERVM . . . . Kleeblatt und Zainhaken im Kreuz. Der aufgerichtete Greif in einem Perlenkranz.
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Rev.: PACEM . PE. (sic) POSCIMVS . OMNES. In einem Perlenkranze: ROST | OCKER | STADT | GELT.

Evers II, p. 397.

11) Dänischer Doppelschilling vom Jahre 1603.

IV. Geschenk des Herrn Cammerdirectors Baron von Nettelbladt hieselbst:

12) Kupferne Medaille auf die Säcularfeier der Aufnahme Friedrichs des Großen in den Freimaurer=Orden, 1838.

Av.: FRIDERICVS PRINCEPS REGNI BORVSS . HERES ANNOS NATVS XXVI * Kopf des Erbprinzen im Profil nach links gewandt; unten im Abschnitt: Münzeninschrift
Rev.: RECEPTVS IN ORDINEM LIBERVM LATOMORVM NOCTE DIE(!) XIV AVG . A. MDCCXXXVIII INSECVTA * In vertieftem Mittelfelde die Legung eines mit F bezeichneten Grundsteines durch 3 allegorische weibliche Figuren. Im Abschnitt: CELEBRANDIS SOLEMNIBVS | SAECVLARIBVS ANNO | MDCCCXXXVIII.

13) Bronce=Medaille auf den Prinzen Friedrich Wilhelm Ludwig von Preußen (Kaiser Wilhelm) als Protector des Freimaurer=Ordens, 1840.

Av.: FRID . GVIL . LVD . PRINCEPS BORVSSORVM. Kopf des Prinzen im Profil nach rechts gewandt; unten: G . LOOS DIR . H . LORENZ FEC.
Rev.: PROTECTOR ORDINIS LATOMORVM PER BORVSSOS FLORENTIS. Auf einem von 3 Logen=Wappen (zu den 3 Weltkugeln, Landesloge, Royal York) umgebenen Eichenstamm ein Kissen mit maurerischen Emblemen, darüber der gekrönte preußische Adler schwebend, mit einem Palmzweige in den Fängen. Im Abschnitt: INITIATVS BEROLINI | D. XXII MAII | MDCCCXL.

14) Bronce=Medaille auf die Einführung der Reformation in Brandenburg (3. Säcularfeier 1839).

Av.: IOACHIM II ERSTER EVANGELISCHER CHURFÜRST ZU BRANDENBURG * Der
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Kurfürst in halber Figur, im Profil, nach links gewandt, mit Fürstenmantel und Kurhut, in der Rechten das Scepter, die Linke auf das Schwert gestützt. Daneben: G . L. DIR. - C . P . FEC.
Rev.: UNSER GLAUBE IST DER SIEG DER DIE WELT ÜBERWUNDEN HAT IOH. IV . 4 * Communion des Kurfürsten und Seiner Gemahlin. Im Abschnitt: EINFÜHR. D. EVANG. GLAUBENS |DURCH D. ERSTE EVANG. | COMMUN. Z. SPANDOW | D. l NOV. 1539.

V. Geschenk des Herrn Inspectors Putzky zu Zülow:

15) Dänisches 4=Mark=Stück von 1693.

Av.: CS dopppelt verschlungen unter der Königskrone zwischen Palmenzweigen, darunter c-w und 2 gekreuzte Zainhaken. 
Rev.: IIII . MARCK - DANSKE . 1693. Gekröntes Wappen, die 3 dänischen Löwen, von 9 Herzen umgeben, im Bande des Elephanten=Ordens.

C. Die Urkunden=Sammlung.

Der Verein erhielt zum Geschenke folgende 4 Urkunden:

I. von dem Fräulein M. Grimm aus dem Nachlaß ihres Vaters, des weil. Geheimen Kriegsraths Grimm zu Hohenkirchen:

1) 1502, Jan. 17. Verpfändung von 30 Mark Pacht aus Zisendorf durch Henneke Reventlow zu Zisendorf an das Kloster zum Heil. Kreuz zu Rostock, und

2) 1502, Jan. 20. Herzoglicher Consens zu dieser Verpfändung. Originale auf Pergament.

II. Von dem Herrn Gymnasial=Director Krause zu Rostock 2 Original=Lehrbriefe:

1) 1768, Mai 8. Lehrbrief des Maurer=Gewerkes zu Neubrandenburg für Joh. Christian Seling aus dem Vogtlande.

2) 1746, Febr. 16. Lehrbrief der Maurer=Innung zu Camenz für Samuel Schnabel aus Loschwitz.

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D. Die Bibliothek

des Vereins erhielt folgenden Zuwachs:

I. Alterthumskunde.

  1. v. Löher, Franz. Das Geheimniß des Röckl'schen Metallabgusses von Siegeln und Medaillen. Separatabdruck. Stuttgart 1878. (Von dem hohen Ministerium des Innern aus einer Sendung des Königl. Bayrischen Staats=Ministeriums dem Verein überwiesen.)
  2. Zeitschrift für Ethnologie. Organ der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte. Bd. IX. Berlin 1877. (Geschenk des Herrn Geh. Legationsraths v. Prollius in Berlin.)
  3. Legrand, Dr. La nouvelle société indo-chinoise fondée par M. le marquis de Croizier et son ouvrage l'art KHMER. Paris. E. Leroux 1878. (Geschenk des Herrn Verlegers.)

II. England.

  1. L'ingenieur universel. The universel engineer. Vol. II, No. 3. London 1879, Januar 17. (Geschenkt des Herrn Verlegers.)

III. Norwegen.

  1. Foreningen til Norske Fortidsmindersmerkers bevaring. Aarsberetn. for 1877. Kristiania 1878.
  2. Norske bygninger fra fortiden. Heft 9. Kristiania 1878. (Nr. 5 und 6 Tauschexx. des Alterthumsvereins zu Christiania.)

IV. Niederlande.

  1. Vereeniging tot beoefening van overijsselsch regt en geschiedenis. Reglement. Zwolle s. a.
  2. Dieselbe. Verslag van de handelingen der 42. vergadering, gehouden te Zwolle den 29 October 1878. Zwolle 1879. (Nr. 7 und 8 Tauschexx. des dortigen Vereins.)
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V. Belgien.

  1. Annales de la société archéologique de Namur. Tom. XIV, livr. 2. 3. Namur 1878. (Tauschex. der gen. Gesellschaft.)

VI. Italien.

  1. Atti e memorie delle RR. Deputazioni di storia patria per le provincie dell' Emilia. Vol. III, 2. Modena 1878. (Tauschex. des Museums zu Parma.)

VII. Schweiz.

  1. Schönberg, Gustav. Finanzverhältnisse der Stadt Basel im XIV. und XV. Jahrhundert. Tübingen 1879. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

VIII. Oesterreich=Ungarn.

  1. Sitzungsberichte der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Philos.=historische Classe. Bd. 88. Bd. 89. Heft 1 und 2. Wien 1878.
  2. Register zu den Bänden 71-80 der Sitzungsberichte. Wien 1878.
  3. Archiv für österreichische Geschichte. Bd. 56, 2. 57, 1. Wien 1878. (Nr. 12-14 Tauschex. der unter 12 genannten Akademie.)
  4. Mittheilungen der K. K. Central=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst= und historischen Denkmale. Bd. IV. Wien 1878. (Tauschex. der gen. Commission.)
  5. Vierter Jahresbericht des Vereins der Geographie an der Universität Wien. (Tauschex. des gen. Vereins.)
  6. Mittheilungen der anthropologischen Gesellschaft in Wien. Bd. VIII, 10- 12. Bd. IX (1879), 1-3.
  7. Rozprawy i sprawozdania z posiedzen wydzialu historyczno - filozoficznego Akademii Umiejetnosci. Tom. IX. Krakowie 1878.
  8. Rerum publicarum scientiae, quae saeculo XV. in Polonia viguit, monumenta litteraria. Edit. cur. Michael Bobrzynski. Cracoviae 1878. (Nr. 18 und 19 Tauschexx. der Akademie zu Krakau.)
  9. Viestnik hrvatskoga Arkeologickoga Druztva. I. 1. (Tauschex. des Alterthumsvereins zu Agram.)
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IX. Allgemeine deutsche Sprache Geschichte und Alterthumskunde.

  1. Mittelniederdeutsches Wörterbuch von K. Schiller und A. Lübben. V. 3. Bremen 1878. (Angekauft.)
  2. Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Organ des germ. Museums. Nürnberg 1878. (Tauschex. des gen. Museums.)
  3. Monumenta Germaniae historica. Auctorum antiquissimorum tom. II: Eutropii breviarium cum versionibus et continuationibus. Berol. 1879. Fol. Dass. Tom. III, pars prior: Victorii Vitensis historia, 1879. (Geschenk des hoh. Minist des Innern.)
  4. Literarischer Handweiser zunächst für das katholische Deutschland. Münster 1878. Nr. 17 und 18. 1879, Nr. 1 - 4. (Tauschex. der Redaction.)
  5. Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine. 1878. Nr. 12. 1879. Nr. 1 und 2. (Zwei Exempl.)
  6. Jahrbuch des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung. Bd. 3. Bremen 1878.
  7. Correspondenzblatt des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung. Bremen 1878. (Nr. 26 und 27 in Folge der Mitgliedschaft gegen Jahresbeitrag erworben.)

X. Baiern.

  1. Sitzungsberichte der philosophisch=philologischen und historischen Classe der k. b. Akademie der Wissenschaften 1878. II, 1. München 1878.
  2. Die Wartburg. Organ des Münchener Alterthumsvereins 1879. Nr. 1-3. (Tauschex. des gen. Vereins)
  3. Archiv für Geschichte und Alterthumskunde von Oberfranken. Bd. XIV, 1. Bayreuth 1878.
  4. Kraußold, C. Dr. Theodorich Morung, der Vorbote der Reformation in Franken. Thl. 2. (Nr. 30 und 31 Tauschexx. des Bayreuther Vereins.)

XI. Würtemberg.

  1. Die Cisterzienser=Abtei Maulbronn. II, 2. 3. Stuttgart 1875/79. (Tauschex. des würtemb. Alterthums=Vereins.)

XII. Sachsen.

  1. Schriften des Vereins für die Geschichte Leipzigs. Zweite Sammlung. Leipzig 1878. (Tauschex. des gen. Vereins.)
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XIII. Preußen.

  1. Zeitschrift für die Geschichte und Alterthumskunde Ermlands. VI, 3. 4. Leipzig 1878. (Tauschex. des betr. Vereins.)
  2. Altpreußische Monatsschrift. XV, 7. 8. Königsberg 1878. (Tauschex. der Alterthumsgesellschaft Prussia.)
  3. Die heidnischen Alterthümer Ostfrieslands, herausgeg. von Tergast. Emden 1879. (Tauschex. der betr. Gesellschaft.)
  4. Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen. Jahrg. 1878. Hannover 1878. (Tauschex. des gen. Vereins.)
  5. Jahresbericht über die Thätigkeit des Museumsvereins für das Fürstenthum Lüneburg 1878. Lüneburg 1879. (Tauschet. des gen. Vereins.)
  6. Pyl, Theod., Geschichte der Stadt Greifswald. Greifswald 1879. (Geschenk des Herrn Verf.)
  7. Geschichts=Blätter für Stadt und Land Magdeburg. XIII, 4. Magdeburg 1878. (Tauschex. des betr. Vereins.)
  8. Zeitschrift des Harz=Vereins für Geschichte und Alterthumskunde. XI. Wernigerode 1878.
  9. Urkundenbuch der Stadt Halberstadt. I., bearbeitet von G. Schmidt. Halle 1878. (Nr. 41 und 42 Tauschexx. des Harzer Vereins.)
  10. Neues Lausitzisches Magazin Bd. 54, 2. 55, 1. Görlitz 1878. (Tauschex. der oberlaus. Gesellschaft der Wissenschaften.)

XIV. Oldenburg.

  1. Zuwachs der Großherz. Sammlungen im Jahre 1878. (Als Geschenk übersandt.)

XV. Anhalt.

  1. Mittheilungen des Vereins für Anhaltische Geschichts= und Alterthumskunde. II, 4. Dessau 1879. (Tauschex. des gen. Vereins.)

XVI. Hansestädte.

  1. Bremisches Urkundenbuch III, 2. Bremen 1878. (Geschenk des Bremer Archivs.)
  2. Bremisches Jahrbuch. Bd. X. Bremen 1878. (Tauschex. des betr. Vereins.)
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  1. Mittheilungen des Vereins für Hamburgische Geschichte. Jahrg. 2. Nr. 1-3, 1878/79 Hamburg. (Tauschex. des gen. Vereins.)

XVII. Meklenburg.

  1. Festschrift, S. K. H. dem Erbgroßherzoge Friedrich Franz und I. Kais. H. der Frau Erbgroßherzogin Anastasia Michailowna von Meklenburg=Schwerin ehrfurchtsvoll gewidmet von dem Leiter=Collegium des Großh. Gymn. Frider. zu Schwerin. Inhalt: 1) Widmung. 2) Das Antike in Shakespere's Drama: Der Sturm, von Direct. Dr. Hense. (Geschenk des Herrn Verf.)
  2. Großh. Mecklenburg=Schwerinscher Staats=Kalender. 104. Jahrg. Schwerin 1879. (Geschenk des Verlegers, Herrn Dr. F. Bärensprung.)

Was endlich

III. die wissenschaftliche Thätigkeit des Vereins

angeht, So ist der 44. Jahrgang der Jahrbücher freilich noch nicht im Druck, aber doch in Vorbereitung. Auch an dem Meklenburgischen Urkundenbuche ist eifrig weitergearbeitet. Nachdem nämlich dem mit den Geschäften des Urkundenbuches beauftragten Vorstands=Ausschusse früher vom hohen Großherzoglichen Ministerio eröffnet war, daß unser Verein auf eine fernere Allerhöchste Unterstützung zur Fortsetzung des Werkes über das Jahr 1350 hinaus hoffen dürfe, wenn anderseits auch die meklenburgische Ritter= und Landschaft Sich geneigt zeigen werde, in der bisher geleisteten pecuniairen Beihülfe fortzufahren: So ward von dem Ausschusse ein hierauf bezügliches Gesuch an den Engeren Ausschuß der Ritter= und Landschaft gerichtet, und zu unserer größten Freude wurde unsere Bitte im Dec. 1878 von der hochansehnlichen Landesversammlung "gerne" gewährt, So daß der Verein wiederum, wofür wir nicht genug danken können, für die fünf Jahre 1879 bis 1883 durch Allerhöchste Huld und durch die patriotische Liberalität der meklenburgischen Ritter= und Landschaft eine jährliche Unterstützung von zusammen 4200 Reichsmark erwarten darf. Die mit der Herausgabe des Urkundenbuches betrauete Commission Sah sich hierdurch um So mehr veranlaßt, jetzt ihrestheils rüstig

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ans Werk zu gehen. Da die Bearbeitung des zwölften Bandes bis zur Drucklegung desselben allein den Herrn Rector Römer beschäftigt, so lag darin, daß dieser Band noch nicht abgeschlossen ist, kein Hinderniß für die andern Mitglieder der Commission, ihre Thätigkeit der Sammlung des urkundlichen Materials zur dritten, die Documente aus den Jahren 1351-1400 umfassenden, Abtheilung zuzuwenden. ES war um so weniger Zeit zu verlieren, da die Schwierigkeiten mit dem Fortschreiten des Werkes stetig wachsen. Denn während erstens eine verhältnißmäßig große Zahl der ältesten Urkunden bereits früher gedruckt war und es für diese genügte, die Abdrücke, wo es irgend möglich war, mit den Originalen zu collationiren, nimmt im 14. Jahrhundert der Procentsatz der Schon gedruckten Stücke mehr und mehr ab. Zum andern ist die Fülle des Stoffes in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts in starker Zunahme begriffen; und wenn diese Urkunden auch nicht an die Wichtigkeit der alten Stiftungsbriefe hinanreichen, so ist andererseits ihr Inhalt doch ein sehr mannigfaltiger und enthüllt uns viele Züge zu einem Bilde jener Zeit. Jedenfalls glaubt der unterzeichnete Redacteur, einstweilen - abgesehen von Proceßacten, welche auch bisher nur in Auszügen aufgenommen sind - alle erreichbaren Urkunden aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts in ihrem vollen Wortlaute Sammeln und die Kürzung einzelner Stücke einer Schlußredaction vorbehalten zu müssen.

Eine nicht unerhebliche Anzahl von Urkunden aus diesem Zeitraum war nun bereits früher mit gütiger Hülfe einiger Vereinsmitglieder, des Herrn Oberlehrers Dr. Sellin hieselbst, des Herrn Realschuldirectors Dr. Schildt zu Schönberg und der Herren Archivregistratoren Jahr und Schultz, in Abschriften gesammelt, die Parchimschen Urkunden jener Zeit hat wieder Herr Archivrath Dr. Beyer bearbeitet, die Sammlung und Bearbeitung der Wismarschen Archivalien ruhet wieder in den bewährten Händen des Herrn Dr. Crull. Dagegen ist ja bedauerlichst Herr Archivrath Senior Dr. Masch, welcher früher die Abschriften von den Urkunden des Bisthums Ratzeburg lieferte, der Commission durch den Tod entrissen, und andere Mitglieder derselben können wegen vorgeschrittenen Alters keine Hülfe mehr zusagen. ES Schien dem unterzeichneten Redacteur aus allen diesen Rücksichten eine Verstärkung der Commission durchaus nothwendig, und da die andern Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses dieser Meinung beitraten, so

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ward Herr Archivassistent Dr. Saß, der bereits früher an den Arbeiten für das Urkundenbuch theilgenommen und Seinen Eifer für die urkundliche Erforschung der mittelalterlichen Landesgeschichte durch Seine Abhandlung über die Grafen von Danneberg dargethan hatte, zum Eintritt in die Commission veranlaßt.

Der Druck des 13. Bandes wird natürlich erst beginnen, wenn der urkundliche Stoff aus dem ganzen Zeitraum von 1351 bis 1400 vollständig gesichtet und nach Form und Inhalt bearbeitet vorliegt. Ob es gelingen wird, diese Vorarbeit bis zum Jahre 1881 zu bewältigen, so daß nach Vollendung des letzten Registerbandes zur zweiten Abtheilung Sogleich der Druck der dritten Abtheilung beginnen könnte, ist zur Zeit noch recht ungewiß, da, von allen Zwischenfällen abgesehen, die Menge der Urkunden aus dem erwähnten Zeitraum sich noch nicht völlig übersehen läßt.

Archivrath Dr. F. Wigger             
als zweiter Secretair des Vereins.            

Vignette
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XLIV, 4

Quartal= und Schlussbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.


Schwerin, am 12. Juli 1879.


Die diesjährige General=Versammlung des Vereins ward den Statuten gemäß gestern unter dem Versitze des Präsidenten, Sr. Excellenz des Herrn Minister=Präsidenten Grafen von Bassewitz, abgehalten und war von etwa 18 Mitgliedern besucht.

Wie gewöhnlich, bildete den ersten Gegenstand der Tagesordnung der Jahresbericht, welchen der unterzeichnete zweite Vereinssecretair etwa in folgender Weise erstattete:

"Die wichtigen Berathungen, welche, wie schon im letzten Quartalbericht angegeben ward, der heutigen Genera =Versammlung obliegen, nöthigen mich, den Jahresbericht kürzer zu fassen, als mir lieb ist. Im Ganzen dürfen wir den Verlauf des 44sten Vereinsjahres als einen recht gedeihlichen bezeichnen. Namentlich hebe ich als erfreulich hervor, daß das Interesse für unsere Bestrebungen sich wach erhält; daß nicht nur auswärtige Forscher unsere Sammlungen studiren, - wie denn noch im letzten Quartal wieder Ingvald Undset, der gelehrte Custos am Museum prähistorischer Alterthümer bei der Universität zu Christiania, und Dr. Voß, Directorial=Assistent am Königlichen Museum zu Berlin, zu diesem Zwecke hier verweilten, - sondern daß auch die Beitritte zu unserm Verein sich im letzten Jahre wieder in sehr willkommener Weise gemehrt haben.

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Leider muß ich allerdings anzeigen, daß im April d. J. unser langjähriges Mitglied Herr Pastor Owstien zu Börzow gestorben ist, und daß die Herren Landräthe v. Oertzen auf Panitz und v. Restorff auf Rosenhagen neuerdings ihren Austritt aus unserm Verein angemeldet haben, so daß wir, auch nachdem der Herr Oberst und Stadtcommandant Freiherr v. Nettelbladt zu Ludwigslust seine Kündigung zurückgenommen hat, einen Verlust von 9 ordentlichen Mitgliedern im 44sten Vereinsjahre zu beklagen haben. Dagegen konnte ich aber in den früheren Quartalberichten schon 14 neue Mitglieder aufführen, und im letzten Quartal haben noch folgende 8 Herren das Diplom empfangen: Oberlehrer Arndt zu Bützow, Major v. Suckow, Lieutenant v. Lücken, Lieutenant v. Morsey, Baudirector Mensch, Pastor Rhotert und Rentier Thurow, sämmtlich in Schwerin, sowie Herr v. Levetzow auf Gr.=Wubiser bei Mohrin in der Neumark. Es fleht demnach dem Verluste von 9 ein Gewinn von 22 ordentlichen Mitgliedern gegenüber und die Gesammtzahl derselben ist von 265 auf 278 gestiegen.

Aus der Reihe unserer correspondirenden Mitglieder sind leider zwei tüchtige Forscher durch den Tod ausgeschieden, nämlich der schon früher erwähnte emeritirte Schuldirector Dr. Volger zu Lüneburg und der neuerdings, am 8. Juni, verstorbene Professor Wilh. Mantels zu Lübek, der, gleich hervorragend durch wissenschaftliche Tüchtigkeit und durch die Liebenswürdigkeit seines Charakters, sich durch eine Reihe von Abhandlungen, vornehmlich aber durch die umsichtige und hingebende Leitung des von ihm mitbegründeten Vereins für hansische Geschichte ein hohes Verdienst um die norddeutsche, ja um die nordeuropäische Geschichte erworben und durch große Gefälligkeit sich auch bei unserm Verein ein freundliches Andenken gesichert hat.

Rücksichtlich der Vereine, welche mit uns in einem Schriftenaustausche stehen, ist wenig Neues zu erwähnen. Der Leseverein deutscher Studenten in Wien, der auf seine Bitte unsere Jahrbücher empfing, ist aufgelöst; dagegen sind wiederum mit uns in Verbindung getreten: der Münchener Alterthums=Verein, der Verein für die Geschichte Leipzigs und neuerdings der Verein für Geschichte der Stadt Nürnberg. Die Gesammtzahl der mit uns correspondirenden Vereine beläuft sich gegenwärtig auf 128.

Ueber die Vermehrungen unserer Sammlungen kann ich mich kurz fassen, da die früher eingegangenen Erwerbungen schon in den drei ersten Quartalberichten angezeigt, und die

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des letzten Quartals wenig zahlreich sind. Die Bildersammlung ist gar nicht bereichert, die Münzsammlung nur um 3 Stücke, welche im hoffentlich größeren Verzeichnisse des nächsten Quartals mitgenannt werden sollen. Dagegen hat die Bibliothek 47 neue Schriften aufzuweisen (s. Anlage A), Für unsere Alterthümer=Sammlung kaufte Herr Dr. med. Crull in Wismar einige im Torfmoor bei dem Dorfe Redentin ausgegrabene, sehr schöne Geräthe von Feuerstein: 2 große Dolche mit viereckigem Griff, eine Sichel oder Säge und einen Keil. Eine Handaxt aus Diorit, gefunden auf dem Felde von Zülow bei Schwerin, wandte Herr Inspector Putzky wiederum unserer Sammlung zu. Einen schmalen Hohlmeißel aus Feuerstein, 8 Centimeter lang, vielleicht eine merkwürdige Naturbildung, jedoch an der Schneide abgenutzt, fand Herr Landbaumeister Luckow am Heiligen Damm und schenkte sie unserm Verein.

Von größerer Bedeutung sind Alterthümer aus der Steinzeit, welche im letzten Frühling der Großherzoglichen Sammlung zugeflossen sind und der Vollständigkeit halber hier wenigstens eine vorläufige Erwähnung finden mögen. Nämlich der Fischereipächter Luhde hieselbst hat wiederum beim Graben auf dem kleinen Tannenwerder im Ostorfer See, welcher nahe bei dem Dorfe Görries liegt, eine erhebliche Menge von Alterthümern aus Thon, Knochen und Stein, ferner auch mehrere Leichen freigelegt; und wenngleich es noch fraglich bleibt, ob die Fundstätte schon ganz erschöpft ist, so geben auch schon die bereits gewonnenen Funde ein anschauliches, in sich gewissermaßen abgeschlossenes Bild jener einfachen Culturstufe.

Von einer andern sehr merkwürdigen Culturstätte hat neuerdings Herr Major v. Preen auf Brüz hierher Kenntniß gegeben, um die Forschung dahin zu lenken; und aus demselben Grunde erwähnen wir die wichtigsten seiner Mittheilungen an dieser Stelle. Nämlich in dem großen Moor von Dummerstorf, dem alten Preenschen Besitz, in der Richtung auf den Potremser See, ward, als man einen großen Graben hindurch legte, eine Anlage entdeckt, welche nach Angabe des Herrn v. Preen auffallend viel Aehnlichkeit mit dem von Virchow beschriebenen "Pfahlbau" im Persanzer See zeigt. Eine lange Brücke, deren Joche auf je 4 Pfählen ruheten, führte vom festen Lande hinüber zu einer künstlich gebildeten Wohnstätte, welche aber nicht wie die prähistorischen Pfahlbauten allein auf senkrechten, oben zu

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einem Rost verbundenen Pfählen angelegt war, sondern eine aus senkrechten und längs= und quer=horizontal gelegten Pfählen aufgebauete Insel von etwa 130 Schritt Länge, 110 Schritt Breite und ungefähr 53000 □Fuß Flächeninhalt bildete. In der Mitte war dieselbe mit Sand ausgeschüttet und trug hier das Hauptgebäude, während andere Gebäude ringsum auf dem erwähnten Pfahlwerke standen. Eine Menge von Thierknochen und Geräthen, welche man bereits gefunden hat, lassen kaum noch bezweifeln, daß dort eine große wendische Anlage zu Tage gekommen ist. Die Insel selbst und die ganze Umgebung derselben verdienen in der That eine genaue Durchforschung. Es wird sich dabei dann auch vermuthlich ermitteln lassen, ob diese Anlage etwa eine Cultusstätte darstellte; wenigstens erinnert der Name Potrems (im Mittelalter Potremetze) der nahen Ortschaft auffallend an den Potrimpos der altpreußischen Mythologie. -

Ueber die Arbeiten des Vereins im verflossenen Jahre kann ich mich um so kürzer fassen, weil ich erst im vorigen Quartalbericht ausführlich über den dermaligen Stand der Arbeiten zur Fortsetzung des Meklenburgischen Urkundenbuches gesprochen habe. Zu dem Register über die Jahrbücher 31-40 hat Herr Secretair Fromm das Material bereits gesammelt, ist jedoch wegen amtlicher Arbeiten noch nicht zur Verarbeitung desselben gelangt. Einen Katalog über unsere Bibliothek verheißt der Bibliothekar, Herr Oberlehrer Dr. Latendorf, in 2-3 Jahren zu liefern.

Schließlich werfe ich nach üblichem Herkommen noch einen Blick auf diejenigen Schriften zur Aufklärung der meklenburgischen Vorzeit, welche nicht durch den Verein, wenngleich zum Theil auf seine Anregung oder durch einzelne seiner Mitglieder im letzten Jahre herausgegeben sind. Ich nenne hier zuerst ein Programm der großherzoglichen Realschule zu Schönberg im Fürstenthum Ratzeburg, in welchem unser Mitglied Herr Director Dr. Schildt auf 16 Quartseiten einen tabellarisch gehaltenen "Auszug aus der meklenburgischen Geschichte" giebt. Der Verfasser verfolgt mit seiner Arbeit keinen wissenschaftlichen, aber einen sehr löblichen pädagogischen Zweck; er möchte mit derselben der Geschichte des engeren Vaterlandes einen Platz in den Schulen erringen und hofft, daß seine "möglichst kurze Uebersicht" sich "bequem in den gewöhnlichen Geschichtsstunden der höheren Schulen mit absolviren läßt".

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Im Quartalbericht vom Januar 1867 erließen die Herren Professor Bartsch (damals zu Rostock) und Geh. Archivrath Lisch eine "Aufforderung zu einer Sammlung von Meklenburgs sagen, Märchen und Gebräuchen", und Herr Archivrath Dr. Beyer begrüßte dies Vorhaben, "worüber der Verein auf den Wunsch der Herren Unternehmer mit Freuden gleichsam das Patronat übernommen", mit den hoffnungsvollen Worten: "Wenn künftig einmal neben den Jahrbüchern des Vereins, als dem allgemeinen Archive der meklenburgischen Geschichte, das Urkundenbuch, diese Sammlung von Volkssagen und das in dem Johannisberichte angekündigte Wörterbuch" (von Schiller und Lübben) "vollendet vorliegen werden, dann können die Gründer des Vereins gewiß mit gerechtem Stolze auf ihr Werk zurücksehen: sie haben ihr Ziel erreicht." Inzwischen ist nun das Urkundenbuch wenigstens bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts vorgeschritten, das mittelniederdeutsche Wörterbuch nahet sich gar schon mit starken Schritten seiner Vollendung; das Werk von Bartsch aber ließ, obwohl es lebhaften Beifall und vielfache Unterstützung fand, auf sich warten, so daß Mancher schon fürchtete, der Herausgeber habe es, seit seiner Uebersiedelung nach Heidelberg, wohl ganz aufgegeben. Um so freudiger war daher die Ueberraschung, als im letzten Frühling von einer Wiener Verlagsbuchhandlung endlich ein stattlicher Octavband mit dem Titel: "Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg, gesammelt und herausgegeben von Karl Bartsch, I. Band, Sagen und Märchen," einging. Wie man aus der Vorrede ersieht, haben mehr als 150 Meklenburger aus dem Munde des Volkes gesammelte Beiträge geliefert; daneben hat der Herausgeber aber auch die früheren gedruckten Sammlungen mit Takt und Verständniß verwerthet. So ist denn der Reichthum des Bandes ein unerwartet großer; es sind mehr als 650 Sagen und außerdem mehr als 40 "Märchen und Legenden" mitgetheilt. Nur die Slavisten mögen in ihren Erwartungen sich vielleicht getäuscht sehen; der ganz überwiegend deutsche Charakter der meklenburgischen Bevölkerung tritt auch in diesen Sagen hervor, von Wendischem finden sich kaum sichere Spuren. Wir empfehlen nun unsern Mitgliedern, möglichst viel zur Verbreitung des trefflichen Buches beizutragen, damit Herausgeber und Verleger Muth gewinnen, auch den, wissenschaftlich angesehen vielleicht noch werthvolleren, zweiten Theil, der nach dem Programm "Aberglauben und Gebräuche" enthalten soll, erscheinen zu lassen. Auch Nachträge zum ersten Bande und

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Beiträge zum zweiten werden dem Herrn Professor Dr. Bartsch in Heidelberg noch sehr vollkommen sein.

An das Gebiet des Aberglaubens streifen vielleicht auch die neuerdings von Voigt, Friedel und v. Bülow unternommenen Forschungen über die "Längsrillen" und "Rundmarken", welche, vornehmlich an Kirchen, namentlich an deren Außenseiten, in einer Höhe von etwa 1-2 Metern, und (die Längsrillen in einer Länge von einigen Zollen bis zu 3 Fuß, die schalenförmigen Rundmarken mit einem Durchmesser von 2-5 Centimetern) meistens in unregelmäßiger Reihenfolge, auf dem weiten Gebiete von Braunschweig und Halle bis nach Schlesien und Posen, vielfach auch in Pommern beobachtet sind. Zur Erklärung derselben sind mancherlei Versuche gemacht. Der Herr Staatsarchivar Dr. v. Bülow in Stettin glaubt, sie verdanken ihre Entstehung der alten Sitte, ein neugebornes Kind bei der Kirche anzusagen, damit es, falls es vor der Taufe verstürbe, doch in die Gemeinschaft der Kirche getreten wäre; doch will er damit noch nicht sein letztes Wort gesprochen haben, sondern wünscht zunächst das Gebiet der Längsrillen und Rundmarken festgestellt zu sehen, und bittet deshalb, ihm über das Vorkommen derselben auch aus Meklenburg Mittheilungen zugehen zu lassen, dabei aber auch den Durchmesser und die Tiefe der Rundmarken und die Länge und Richtung der Längsrillen, sowie die Höhe dieser Zeichen über dem Erdboden, die Bauperiode und den Stil des Gebäudes, die etwanige Nähe von Thüren, ferner, ob jene Zeichen in Granit oder in Backstein, etwa auch über Mörtel hinweg gearbeitet und vielleicht mit "Patina" überzogen sind, möglichst genau anzugeben. Ganz vergeblich werden die Nachforschungen auch in Meklenburg nicht sein; wenigstens sind an einer Kirche zu Neubrandenburg und am Dom zu Schwerin schon solche Zeichen durch den fachkundigen Archivsecretair Dr. Prümers aus Stettin entdeckt. -

Welchen hohen Werth die Publicationen des hansischen Geschichtsvereins für die Geschichte der meklenburgischen Seestädte und unsers Landes überhaupt haben, konnte ich bei mehreren Gelegenheiten bereits hervorheben. Aber nicht jedermanns Sache ist es, aus den gedruckten Urkunden und Acten der Hanse sich ein Bild von der Entwicklung dieses merkwürdigsten aller Städtebünde zu bilden; und auch dem Historiker mußte eine gründliche, auf jenem Actenmaterial beruhende Geschichte der Hanse hoch willkommen sein. Diese Aufgabe ist, so weit es bisher möglich war, in sehr tüchtiger

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und ansprechender Weise gelöst vom Herrn Professor Dr. Schäfer in Jena in seiner Preisschrift: "Die Hansestädte und König Waldemar von Dänemark, hansische Geschichte bis 1376." Um die beiden in diesem Titel enthaltenen Aufgaben auszuführen, greift der Verfasser zurück bis auf die frühesten Verbindungen der norddeutschen Handelsstädte, und zeigt dann in frischer und immer reicherer Darstellung die allmähliche Entwickelung des Hansabundes, um zuletzt sein Hauptthema, die wechselvollen Beziehungen der Hanseaten zum dänischen Könige Waldemar Atterdag bis zum Jahre 1376, in einer der Bedeutung entsprechenden Ausführlichkeit zu behandeln. Die nordische Politik des Herzogs Albrecht II. von Meklenburg war bis dahin noch nie mit gleicher Genauigkeit und Ausführlichkeit behandelt worden. Schäfer's Buch enthält gewissermaßen eine Aufforderung an unsern Verein, nun auch der Geschichte unsers Herzogs Albrecht III. als Königs von Schweden in den beiden nächsten Jahrzehnten eine sorgfältige Erforschung und eine fesselnde Darstellung zu widmen. Doch wird sich diese Aufgabe leichter lösen lassen, wenn erst das Quellenmaterial in den Fortsetzungen des schwedischen und des meklenburgischen Urkundenbuches gesammelt und gesichtet vorliegen wird.

Einen kleinen Beitrag zur Geschichte des hiesigen Abgabenwesens im Mittelalter hat Referent zu geben versucht in einem 1875 auf Verlangen des Kön. Appellationsgerichtes zu Greifswald erstatteten Gutachten über die Natur und den Ursprung des "Hundekorns" im Werleschen und in Vorpommern. Dasselbe ist jetzt gedruckt im 29. Bande der Baltischen Studien.

Weniger als die ältere ist die neuere meklenburgische Geschichte auch während des letzten Jahres bedacht. Doch notiren wir hier einen Beitrag zur Geschichte unsers Fürstenhauses, nämlich das 1878 zu Paris bei Firmin=Didot herausgekommene Werk von E. Filleul: "Isabelle Angélique de Montmorency, duchesse de Châtillon". Allein schon aus diesem Titel, welche die Herzogin nicht als "duchesse de Mécklembourg" bezeichnet, ersieht man, daß Filleul es nicht auf eine vollständige Biographie derselben, zu welcher ihm übrigens auch die Quellen fehlten, abgesehen hat. In der That behandelt er nur ihre ersten 38 Lebensjahre, d. h. er bricht ab bei ihrer Vermählung mit unserm Herzog Christian Louis. Immerhin aber ist sein Werk doch für uns werthvoll; denn gegenüber der feindseligen Darstellung des Bussy=Rabutin in seiner Histoire amoureuse des Gaules und der

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allzu romanhaften Histoire véritable de la duchesse de Châtillon, welche noch bei Lebzeiten der Herzogin zu Cöln a. Rh. erschien, bemüht sich Filleul mit Ernst und Geschick, aus den Aufzeichnungen und Memoiren, welche andere Zeitgenossen der in den Zeiten der Fronde einflußreichen und viel genannten Herzogin hinterlassen haben, und namentlich aus Correspondenzen auf der Nationalbibliothek, die Wahrheit zu ermitteln.

Die meklenburgische Ortsgeschichte scheint im verflossenen Jahre durch keine Druckschrift bereichert zu sein. Dagegen sind zwei Werke über Familiengeschichte nunmehr zum Abschluß gekommen. Ich meine damit außer meiner Geschichte der Familie von Blücher, von denen die beiden Abtheilungen des zweiten Bandes im Laufe des letzten Vereinsjahres erschienen sind, die Geschichte des Geschlechts von Schwerin, welche der Archivrath Dr. Gollmert, Geh. Archivar am Kön. Geh. Staats=Archiv in Berlin, in Gemeinschaft mit den Grafen Wilhelm und Leonhard von Schwerin bearbeitet hat. Der dritten, schon im Jahre 1875 vollendeten Abtheilung (dem Urkundenbuche) sind im Jahre 1878 auch die erste Abtheilung (die allgemeine Familiengeschichte) und die zweite (biographische Mittheilungen) gefolgt. Wenn ich dieses, mit 19 Ansichten von den Hauptsitzen und mit zahlreichen Bildnissen, Siegeln und Wappentafeln dieses berühmten und weitverzweigten Geschlechtes ausgestattete Prachtwerk, in zwei Foliobänden, hier erwähnte, so geschieht es nicht nur, weil Mitglieder dieser vorpommerschen Familie sich auch in Meklenburg angesiedelt haben und zum recipirten Adel gehören, andere mit großen Ehren im Dienste unserer Landesherren standen, sondern vornehmlich auch, weil Herr Archivrath Gollmert die Regesten aller mittelalterlichen Urkunden gesammelt hat, in welchen Ritter und Knappen mit dem Namen von Schwerin in Meklenburg erscheinen. Er ist nämlich zu der Ueberzeugung gelangt, daß die vorpommersche Familie v. Schwerin mit den gleichnamigen meklenburgischen verwandt, und daß sie alle Abkömmlinge seien von dem Vogte Bernhard, der zu Anfang des 13. Jahrhunderts als gräflicher Vogt hier in Schwerin fungirte. Allein, wenngleich auch ich in Vorpommern keine Ortschaft mit dem in wendischen Landen so häufigen Orts= und Flurnamen Schwerin mehr nachzuweisen vermag, den man als den Stammsitz des pommerschen Geschlechtes ansehen dürfte, so kann ich mich doch nicht von der Richtigkeit der Gollmertschen Hypothese überzeugen; es will mir nicht einleuchten,

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daß die Pommern mit der rothen Raute im silbernen Schilde und die Meklenburger, von denen einige (die später v. Dessin genannten) einen Helm im Schildsiegel, andere einen einen Ring haltenden Arm oder gar zwei einen Ring haltende Arme (wie im Oertzen'schen Wappen), wieder andere (die Wulvecrog) zwei Schrägebalken im Schilde führten, unter sich stammverwandt seien. Von den alten meklenburgischen Adelsgeschlechtern giebt es nur eins, welches man als wappenverwandt und darum auch als stammverwandt mit den pommerschen v. Schwerin in Frage ziehen könnte, nämlich die von Koppelow mit den fünf rothen Rauten im silbernen Schilde. Allein davon abgesehen, daß ihr Schild in der Zahl der gleichen Wappenfigur nicht mit dem v. Schwerinschen übereinstimmt, treten die v. Koppelow nicht zuerst in der Grafschaft Schwerin auf, ihr Name weist sie vielmehr der Werle'schen Ritterschaft zu; und andererseits, wiewohl im Werle'schen Gebiete auch ein Ort Namens Schwerin (jetzt Alt=Schwerin) liegt, hatten, so viel wir sehen, die pommerschen v. Schwerin zu Werte ursprünglich keine Beziehungen, Alt=Schwerin finden wir zuerst im Besitze der altwendischen Familie Gamm. Auch ist es dem bewundernswürdigen Fleiße Gollmert's nicht gelungen, überzeugend nachzuweisen, auf welchem Wege die v. Schwerin aus der Grafschaft Schwerin nach Pommern gelangten. Doch hängt die Entscheidung über solche genealogische Fragen wesentlich davon ab, welche Bedeutung man den Wappen beilegt; so viel ich sehe, schlage ich diese viel höher an als mein gelehrter Freund Gollmert. Aber wie man auch über seine Ansicht von der ursprünglichen Heimath der v. Schwerin denken mag, jedenfalls hat sich dieser sorgsame Forscher durch seine Nachweisungen über die meklenburgischen, zu Anfang des 16. Jahrhunderts erloschenen v. Schwerin auch um die meklenburgische Adelsgenealogie ein Verdienst erworben.

Endlich habe ich noch ein genealogisches Werk über eine bürgerliche, zum Theil allerdings in neuerer Zeit nobilitirte, Familie zu nennen: die "Geschichte des Geschlechts Eggers", welche der Lieutenant H. K. Eggers (am Cadettencorps zu Plön) mit großer Pietät und viel Fleiß aus den Familienpapieren, Urkunden, Archiv= und Kirchennachrichten zusammengestellt hat. In dem bisher allein herausgegebenen ersten Bande zeigt der Verfasser, daß aus einer alten Hamburgischen Familie Eggers ein Sohn, Namens Johann, nach Schwerin auswanderte und hier 1650 herzoglicher Stallmeister ward. Dieser ist der Stammvater der noch blühenden meklenbur=

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gischen Linie, welcher sich jetzt zur Unterscheidung von andern Familien gleichen Namens "Eggerss" zu schreiben pflegt. Die Stallmeister Georg Friedrich († 1810) und Friedrich Eggers († 1856), sowie der 1858 verstorbene Oberlandforstmeister Hans Eggerss sind in dem Familienbuche durch Portraits ausgezeichnet, allen bedeutenderen Mitgliedern der Familie sind kleine biographische Skizzen gewidmet. Es wäre sehr zu wünschen, daß sich durch dieses Buch auch andere bürgerliche Familien zur Darstellung ihrer Geschichte angeregt fühlen möchten; nicht wenige würden ein weit über die Familie hinausreichendes Interesse erwecken."


Nach Verlesung des Jahresberichtes erstattete der langjährige Cassenführer, Herr Hofrath Dr. Wedemeier, seinen erfreulicher Weise recht günstigen Bericht über den jetzigen Vermögensstand des Vereins. Wie eine Vergleichung des diesjährigen Rechnungsabschlusses in Anlage B mit dem vorjährigen zeigt, hat sich unser Baarvermögen um mehr als 300 Mark vermehrt.

Der erste Vereinssecretair, Herr Geh. Archivrath Dr. Lisch, machte der Versammlung die bedauerliche Mittheilung, daß ein junger Gelehrter für eine große Abhandlung fast den ganzen Raum des 44. Jahrbuches gewünscht, schließlich aber ihn mit seiner Arbeit ganz im Stich gelassen habe. Wenn nun hierdurch auch freilich der Druck des Jahrganges verzögert sei, glaubte der Herr Geh. Archivrath doch verheißen zu dürfen, daß derselbe im Spätherbste vollendet werden könne.

Der Herr Präsident forderte hierauf die Versammlung auf, Se. Königliche Hoheit den Erbgroßherzog Adolf Friedrich von Meklenburg=Strelitz als "Hohen Beförderer" unsers Vereins zu proclamiren, und fand damit den lebhaftesten Beifall; alle Anwesenden gaben durch Erhebung von ihren Sitzen ihre Zustimmung zu erkennen. Mit gleicher Einstimmigkeit wurden Herr Dr. med. Crull zu Wismar und Herr Rector Römer zu Grabow wegen ihrer großen Verdienste um die Landesgeschichte etc . zu Ehrenmitgliedern unsers Vereins ernannt.

Endlich ward zu dem wichtigsten Gegenstande der Tagesordnung geschritten. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Meklenburg=Schwerin, unser erhabener Protector, hatte durch ein Cabinetsschreiben vom 12. October 1878 dem Vereinsvorstande Kenntniß gegeben von der huldvollen Absicht, unsere

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vaterländischen Alterthümer mit den Großherzoglichen in das neue, zur Zeit noch im Bau begriffene Museum am Alten Garten aufzunehmen, und zwar in der Weise, daß beide Sammlungen zum Zwecke der Ausstellung nach bestimmten systematischen Regeln zu einer Sammlung vereinigt würden, dem Verein aber das Eigenthum an seinen Alterthümern ungeschmälert bliebe. Der Vereinsvorstand hatte diese Angelegenheit einer Commission zur Berathung einer Antwort auf das hohe Cabinetsschreiben übergeben, und auf Grund der von dieser Commission gemachten und vom Vorstande amendirten Vorschläge ward von der General=Versammlung die Fassung des Antwortschreibens berathen. Sie ertheilte dem Vorstande des Vereins den Auftrag, nicht nur die Allerhöchste Proposition mit allerunterthänigstem Dank anzunehmen, sondern auch Se. Königliche Hoheit um die Aufnahme der anderen Vereinssammlungen in das Großherzogliche Museum unter gleichen Bedingungen zu bitten. Es ward ferner beschlossen, von Sr. Königlichen Hoheit eine Allerhöchste Zusicherung in Betreff der fortdauernden Rechte des Vereins an seinen Sammlungen, sowie darüber zu erbitten, daß nach einer etwaigen Auflösung des Vereins seine sämmtlichen Sammlungen, verschmolzen mit den gleichartigen Großherzoglichen, in Schwerin unter der Verwaltung und Pflege Großherzoglicher Beamten und dem Publicum zugänglich verbleiben sollten.

Andererseits aber geziemte es sich auch, des Landesherrn patriotische Absicht, die Sammlungen des Vereins dem Vaterlande und der Wissenschaft dauernd zu erhalten, aufs Beste zu sichern. Da nun aber §. 61 der Statuten im Falle einer Auflösung des Vereins die Sammlungen desselben der Parcellirung und Veräußerung aussetzt, so ward eine Abänderung dieses Paragraphen in dem Sinne, daß im Falle einer Auflösung des Vereins die sämmtlichen Sammlungen desselben als integrirende Bestandtheile mit den gleichartigen Großherzoglichen in Schwerin vereinigt bleiben sollen, beschlossen, und der Vorstand mit der Einholung der landesherrlichen Allerhöchsten Genehmigung für diese Aenderung beauftragt. Wir werden den Mitgliedern des Vereins seiner Zeit über diese Angelegenheit pflichtmäßig weiter Bericht erstatten.

Hiermit ward das 44. Geschäftsjahr des Vereins geschlossen und, wie gewöhnlich, das neue, jetzt das 45., mit der Wahl des Vorstandes begonnen. Von den Beamten hatte keiner den Wunsch zurückzutreten geäußert, sie wurden per acclamationem wiedergewählt. Die 4 Repräsentanten

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des Vereins wurden statutenmäßig durch Wahlzettel erneuert; es gingen aber die bisherigen vier Herren mit überwiegender Majorität wieder aus der Wahl hervor. Den Vorstand des Vereins bilden demnach auch auf das Jahr vom 11. Juli 1879/80 wiederum folgende ordentliche Mitglieder:

Präsident: Se. Excellenz der Herr Minister=Präsident Graf von Bassewitz.
Vice=Päsident: Se. Excellenz Herr Staatsrath Dr. Wetzell.
Erster Secretair: Herr Geh. Archivrath Dr. Lisch.
Zweiter Secretair: der Unterzeichnete.
Cassenführer: Herr Hofrath Dr. Wedemeier.
Bibliothekar: Herr Oberlehrer Dr. Latendorf.
Aufseher der Bildersammlung: Herr Ministerial=Registrator Lisch.
Aufseher der Münzsammlung: Herr Ministerialrath Burchard.
Repräsentanten: Herr von Kamptz.
                          Herr Revisionsrath Balck.
                          Herr Ministerialrath Burchard.
                          Herr Rittmeister von Weltzien.

 

Archivrath Dr. F. Wigger     
als zweiter Secretair des Vereins.   

 

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Anlage A.
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Die Bibliothek

des Vereins erhielt seit Ostern d. J. folgenden Zuwachs:

I. Alerthumskunde.

  1. Zeitschrift für Ethnologie. Organ der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte. Bd. X. Berlin 1878.
  2. v. Winckler, Benno, Die Nationalitäten Pommerellens. Hirschberg, o. J. (Nr. 1 und 2 Geschenke des Herrn Geh. Legationsraths v. Prollius=Berlin.)

II. Norwegen.

  1. Diplomatarium Norvegicum. X, 2. Christiania 1878. (Geschenk des Königl. Norweg. Reichs=Archivs zu Christiania.)

III. Niederlande.

  1. Overijsselsche Stad-, Dijk- en Markeregten I, 2. II, 5. Zwolle 1878. 1879. (Tauschex. des Overysselschen Vereins.)
  2. Verslag 50te der handelingen van het Friesch genootschap van geschied-, oudheid- en taalkunde te Leeuwarden over het jaar 1877-1878. (Tauschex. der gen. Gesellschaft.)
  3. Handelingen en mededeelingen. van de maatschappij der Nederlandsche letterkunde te Leiden over het jaar 1878. Leiden 1878.
  4. Levensberichten der afgestorvene medeleden van de maatschappij der Nederlandsche letterkunde. Leiden 1878.
  5. Catalogus der bibliotheek van de maatschappij der Nederlandsche letterkunde te Leiden. III Gedeelte. Nederl. Tooneel. Leiden 1877. (Nr. 6-8 Tauschex. der betr. Gesellschaft.)
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IV. Schweiz.

  1. Mittheilungen der antiquarischen Gesellschaft in Zürich. XLIII. Zürich 1879. (Tauschex. der betr. Gesellschaft.)

V. Oesterreich=Ungarn.

  1. Mittheilungen der anthropologischen Gesellschaft in Wien. IX, 4-6. 1879. (Tauschex. der gen. Gesellschaft.)
  2. Mittheilungen der K. K. Central=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst= und historischen Denkmale. Bd. V, 1. Wien 1879. (Tauschex. der gen. Commission.)
  3. Literarische Mittheilungen und bibliogr. Berichte über die Publikationen der Akademie der Wissenschaften zu Krakau. Januar, Februar, März 1879. (Tauschex. der gen. Akademie.)
  4. Viestnik hrvatskoga Arkeologickoga Druztva. I, 2. (Tauschex. des Alterthumsvereins zu Agram.)

VI. Allgemeine deutsche Sprache Geschichts= und

Alterthumskunde.
  1. Mittelniederdeutsches Wörterbuch von K. Schiller und A. Lübben. V, 4. Bremen 1879. (Angekauft.)
  2. Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine 1879. Nr. 3-6. (Zwei Exempl.)
  3. Literarischer Handweiser zunächst für das katholische Deutschland. Münster 1879. Nr. 5-7. (Tauschex. der Redaction.)

VII. Baiern.

  1. Sitzungsberichte der philosophisch=philologischen und historischen Classe der k. b. Akademie der Wissenschaften. 1878. II, 2, 3. München 1878. (Tauschex. der gen. Akademie.)
  2. Die Wartburg. Organ des Münchener Alterthumsvereins. 1879. Nr. 4, 5, 6. (Tauschex. des gen. Vereins.)
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  1. Verhandlungen des historischen Vereins von Oberpfalz und Regensburg. Bd. 33. Stadtamhof 1878. (Tauschex. des gen. Vereins.)
  2. Mittheilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg. Heft 1. Nürnberg 1879. (Tauschex. in Folge neu angeknüpfter Verbindung zum Schriftentausch.)

VIII. Würtemberg.

  1. Württembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde. Jahrg. 1878. Heft I-V. Stuttgart 1878. (Tauschex. des königl. würtemb. statist.=topographischen Bureaus.)
  2. Zeitschrift des historischen Vereins für das württembergische Franken. X, 3. (Heilbronn) 1878.
  3. Register über die Zeitschrift des historischen Vereins für das württembergische Franken, Bd. I-IX oder die Jahrgänge 1847-1873. Stuttgart 1877. (Nr. 22 und 23 Tauschex. des gen. Vereins.)
  4. Vierteljahrshefte für Württembergische Geschichte und Alterthumskunde. Jahrg. 1878. Heft 1-4. (Tauschex. des k. stat.=top. Bureaus.)

IX. Baden.

  1. Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts=, Alterthums= und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den angrenzenden Landschaften. IV, 3. Freiburg i. Br. 1878. (Tauschex. der gen. Gesellschaft.)

X. Sachsen.

  1. Mittheilungen des königl. sächsischen Alterthumsvereins. Heft 29. Dresden 1879.
  2. Jahresbericht dess. über das Vereinsjahr 1878-1879. Separatabdruck. (Nr. 26 und 27 Tauschexemplare des betr. Vereins.)
  3. Bericht, 6., des Museums für Völkerkunde in Leipzig 1878. (Tauschex. des betr. Vereins.)
  4. Mittheilungen von dem Freiberger Alterthumsverein. Heft 15. Freiberg 1878. (Tauschex. des betr. Vereins.)
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XI. Preußen.

  1. Bericht über das Märkische Provinzial=Museum. Berlin 1878. (Vom märk. Museum der Stadt Berlin.)
  2. Geschichts=Blätter für Stadt und Land Magdeburg. Jahrg. XIV, 1. Magdeburg 1879. (Tauschex. des betr. Vereins.)
  3. Jahrbuch der Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Alterthümer zu Emden. Bd. III, 2. Emden 1879. (Tauschex. der betr. Gesellschaft.)
  4. Altpreußische Monatsschrift. XVI, 1. 2. Königsberg 1879. (Tauschex. der Alterthumsgesellschaft Prussia.)
  5. Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens. XIV, 2. Breslau 1879.
  6. Grünhagen, C., Regesten zur schlesischen Geschichte. Vom Jahre 1281-1290. Breslau 1879.
  7. Eine Audienz Breslauer Bürger bei Napoleon I. 1813. Breslau 1878.
  8. Die schlesischen Siegel von 1250-1300, beziehentlich 1327, herausgeg. von P. Pfotenhauer. Breslau 1879. (Nr. 34-37 Tauschexemplare des unter 34 genannten Vereins.)

XII. Hansestädte.

  1. Gymnasii Hamburgensis rectori et praeceptoribus diem festum a. d. IX. Kal. Jun. - gratulantur Catharinei Lubecensis rector et collegae. (Gratulationsschrift zum 350. Gründungstage des Hamburger Johanneums. Inhalt: lat. und deutsche Sprüche aus einer Lübecker Handschrift. Geschenk aus Lübeck.)
  2. Mittheilungen des Vereins für Hamburgische Geschichte. 1879. Nr. 4. 5. 6. (Tauschex. des betr. Vereins.)

XIII. Meklenburg.

  1. Archiv des Vereins der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg. 32. Jahrgang. Neubrandenburg 1879. (Tauschex. des gen. Vereins.)
  2. Programm des Gymnasiums und der Realschule zu Rostock 1879. Inhalt: Labes, E., Comparantur inter se Philippi Melanthonis loci theologici et Johannis Calvini institutio religionis Christianae, p. II. (Geschenk des Herrn Directors Krause.)
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  1. Programm des Gymnasium Fridericianum zu Schwerin 1879. Inhalt: Starck, Christian, Die Darstellungsmittel des Wolfram'schen Humors. (Geschenk des Herrn Directors Dr. Hense.)
  2. Programm der Großherzoglichen Realschule 1. Ordnung zu Schwerin. Inhalt: Schulnachrichten, 1879. (Geschenk des Herrn Directors Dr. Adam.)
  3. Latendorf, Friedrich, Publicistische Wahrheitsliebe. Erfahrungen und Mittheilungen aus dem neuen Reiche. Poesneck 1876.
  4. Ders., Niederdeutsch und Neudeutsch. Offener Brief an Edmund Hoefer. Pösneck 1879.
  5. Ders., Drei Kaiserreden des Jubeljahres. Im öffentlichen Auftrage gehalten zu Schwerin in Mecklenburg. Pösneck 1879. (Nr. 44-46 Geschenke des Verfassers, des unterzeichneten Bibliothekars.)

Nachtrag.

  1. Kühne, das Hundekorn. Gutachten des weil. Staatsarchivars Dr. Klempin in Stettin und des Archivraths Dr. Wigger in Schwerin über die Natur der unter diesem Namen in Vorpommern vorkommenden Abgabe. Separatabzug aus den Baltischen Studien, Bd. XXIX. Stettin 1879. (Geschenk des Herrn Archivraths Dr. Wigger.)

Fr. Latendorf, Dr., Oberlehrer,       
als Bibliothekar des Vereins.                 

 

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Anlage B.
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Auszug

aus der Berechnung der Vereins=Casse vom 1. Juli 1878 bis zum 30. Juni 1879.


 aus der Berechnung der Vereins=Casse; Einnahme - Ausgabe
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 aus der Berechnung der Vereins=Casse; Abschluß - Uebersicht des Vereins=Vermögens

Schwerin, den 30. Juni 1879.

Hofrath Wedemeier.

 

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