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Der Deutsche Ordens=Hof zu Wismar.

Der Fürst Heinrich II. der Löwe, Sohn des Pilgers, hatte zwar unter harten Kämpfen die übermüthige Stadt Wismar gedemüthigt und eine feste Burg in der Stadt gebauet 1 ); aber mit dem Wachsthum der Stadt stieg der Muth der Bürger, namentlich als der Löwe sich seinem Ende näherte. Dieser mochte auch den Trotz der Stadt fürchten und wünschte in Wismar eine beständige, gerüstete Beschirmung seiner Feste und eine Umgebung, welche ganz frei dastand, obgleich der Fürst nur selten in Wismar war. Er hatte daher einen Theil seines Hofes dem Comthur von Krankow und dem Deutschen Orden geschenkt. Kaum hatte aber dies die tobende Menge erfahren, als sie den Rath zwang, diese Schenkung wieder rückgängig zu machen. Am 12. Junius 1327 nahm der Fürst zu Sternberg seine Schenkung wieder zurück und versprach, nie einen Theil des fürstlichen Hofes an geistliche oder weltliche Personen zu veräußern, sondern den Hof allein zu Nutz und Ehre des Fürstenhauses zu bewahren 2 ). Heinrich der Löwe starb schon am 22. Jan. 1329 und hinterließ das Land zwei unmündigen Söhnen, welche er unter eine zu Wismar residirende Vormundschaft aus der Ritterschaft und den Städten gestellt hatte. Diese Wendung der Dinge nahm die Stadt sogleich wahr und zwang die Vormundschaft schon am 18. März 1329, die fürstliche Burg an die Stadt zu verkaufen, wogegen diese den Fürsten gestattete, ferner einen Hof in der Stadt bei der St. Georgen=Kirche, den jetzigen Fürstenhof, zu bewohnen, jedoch nur nach lübischem Rechte 3 ). So waren die Fürsten in Wismar auf die Rechte der Privatpersonen beschränkt.

Nachdem die Landesfürsten also eingeengt waren, hielt man es wohl nicht mehr für gefährlich, dem Deutschen Orden einen


1) Vgl. Jahrb. V, S. 8-9.
2) Vgl. Urk. Samml. IV.
3) Vgl. Jahrb. VII, S. 235.
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Wohnsitz in der Stadt Wismar einzuräumen. Am 30. Mai 1330 gestattete der Rath der Stadt dem Comthur Wynand von Krankow und seinen Nachfolgern den Besitz eines Hofes in der Stadt, jedoch nur zu lübischem Rechte, gleich den andern Höfen der Klöster Doberan und Cismar, und in Gemäßheit der Baupolizei der Stadt 1 ). Es ward ihnen zwar erlaubt, eine Capelle in dem Hause zu errichten; jedoch ward ihnen die Anlegung eines Kirchhofes bei dem Hause bis dahin untersagt, daß der Rath der Stadt von seinen "Gnaden" ihnen die Anlegung erlauben würde. Man sieht aus dieser Bestimmung klar den Einfluß der neidischen Geistlichkeit, welche ihnen nicht gestatten wollte, was der Papst ihnen längst eingeräumt hatte. Ferner ward ihnen zur Bedingung gemacht, weder Fürsten (heren, d. i. regierende Herren) und Ritter 2 ), noch andere Personen auf ihrem Hofe zu beherbergen, es wären denn Mitglieder des Ordens, den Hof an keinen andern zu verkaufen, verpfänden, verschenken oder sonst veräußern, als etwa an Bürger der Stadt mit Bewilligung des Rathes; innerhalb und außerhalb der Stadt weder liegende Gründe, noch Renten zu kaufen, es sei denn mit Bewilligung des Rathes. Für diese beschränkte Bewilligung mußte der Orden dem Rathe der Stadt versprechen: für den Rath und die Stadt zum Besten derselben zu arbeiten, zu reiten (d. i. Sendungen zu übernehmen) und Geschäfte auszuführen, jedoch auf Kosten der Stadt, die Stadt bei Belagerungen vertheidigen zu helfen, an Stadtabgaben jährlich zu Martini 2 Mark lüb. Pf. zu bezahlen und auf ihre Kosten um ihren Hof Steinpflaster legen und bessern zu lassen. Endlich mußte der Orden versprechen, daß die Stadt und deren Einwohner ihre schiffbrüchigen Güter in allen Ländern des Ordens, wo sie an's Land treiben würden, ungehindert und frei genießen sollten. Es sollten auf dem Hofe zu Wismar nie mehr als ein Comthur und vier Ordensbrüder wohnen. - An demselben Tage mußte der Landmeister von Livland, Eberhard


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. V.
2) In der Urkunde steht: "Vortmer heren, ritter ofte andere personen scholen se nicht herberghen." Man muß hier zwischen heren und ritter ein Komma setzen; unter "heren" sind bekanntlich Landesherren zu verstehen, namentlich wenn neben ihnen Ritter aufgeführt werden. Dieselbe Bedingung müßte auch den Klöstern Doberan, Cismar und Neukloster beim Erwerb ihrer Höfe eingehen: "Dominis, militibus aut quibuslibet aliis "personis suspectis nulla hospitalitatis beneficia praebebimus." Schröder im Pap. Mekl. (I, S. 970, 973, 975) läßt zwischen den Worten "dominis militibus" und "heren ritter" das Komma weg und erklärt im Register unter dem Worte "milites Christi" die "domini milites" oder "heren ritter" fälschlich für milites Christi oder Deutsch=Ordens=Ritter, welche hiernach gar nicht in Wismar hätten geduldet werden sollen.
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von Monheim, neben dem krankower Comthur Wynand die Haltung aller dieser Bedingungen geloben 1 ).

Seit dieser Zeit wird der Comthur von Krankow auch Comthur von Wismar genannt, da er fortan seinen Hauptsitz wahrscheinlich zu Wismar nahm 2 ); der Hof zu Wismar gehörte aber zur Comthurei Krankow und beide standen unter dem Landmeister von Livland.

Wo der Hof des Deutschen Ordens in der Stadt gestanden hat, ist nicht mehr zu ermitteln. Nach Schröder's Angaben 3 ), die er ohne Zweifel den alten Stadtbüchern entnommen hat, gab es in der Stadt einen Kreuzherrenhof ("curia cruciferorum") und sogar eine Straße der Ritter Christi ("platea militum Christi"): Andeutungen, daß die Deutschen Ordensritter, die hier sicher gemeint sind, eine neue Straße anlegten und hier ihren Hof aufführten. Jedenfalls waren die Ritter nicht ohne Bedeutung für die Stadt, da man ihnen gestattete, eine Straße nach sich zu benennen.

Die Brüder des Deutschen Ordens waren nicht nur für Wismar, sondern auch für den Orden von Wichtigkeit, namentlich bei der Bedeutsamkeit der Stadt Lübek. Nachdem z. B. der König Waldemar von Dänemark im J. 1346 Esthland an den Orden verkauft hatte, war der Comthur Adam von Wismar wiederholt Bevollmächtigter des Ordens in Lübek bei der allmähligen Auszahlung der Kaufgelder. So war er am 19. Dec. 1346 in Lübek und besorgte mit zwei andern Brüdern die Zahlung von 6500 Goldgulden an den König; eben so war er bei ferneren Zahlungen am 28. Jun. 1347 und 22. Jul. 1349 in Lübeck gegenwärtig: er heißt hier immer "frater Adam cornmendator de Wismaria" 4 ).

Ueberhaupt sind Denkmäler des Deutschen Ordens weder in der Kirche zu Cressow, noch in Wismar aufzufinden gewesen. Da den Rittern in Wismar kein eigener Kirchhof erlaubt war, so ließ sich vermuthen, daß sich in andern Kirchen Spuren von den Rittern finden könnten. Die einzige Andeutung, welche aber


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. VI.
2) Vgl. Commendator in Wismaria: Urk. vom 21. Oct. 1355; - Commondator in Crancowe et in Wismar: Urk. vom 22. Mai 1556; - Commendator in Krankowe et curiae in Wismar: Urk. vom 29. Jan. 1356.
3) Vgl. Schröder's Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar, S. 268 und 273. - Nach Ansichten, die ich wohl in Wismar vernommen habe, dürfte die jetzige Baustraße die ehemalige Ritterstraße sein.
4) Die Urkunden sind gedruckt in Monumenta antiquae Livoniae, Bd. III, 1842, und daselbst in Moritz Brandis Collectaneen, herausgegeben von Paucker, S. 60-61, 71 und 79. - Vgl. auch Napiersky Index corporis historico=diplomatici Livoniae, Esthoniae, Curoniae, Bd. I, 1833, S. 95 flgd.
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trotz aller Forschungen bemerkt ist, ist ein Leichenstein in der Dominikanerkirche zu Wismar. In der Mitte dieser Kirche liegt nämlich ein sehr alter Leichenstein, welcher ganz eigentümlich ist: auf diesem Steine ist in der Mitte ein großer Schild von ganz alter, einfacher, strenger Form eingehauen; in dem abgegrenzten Rande des Schildes steht die Umschrift:

Umschrift

(= Inschriftskreuz Hic requiescit Johannes filius domini Adae = Hier ruhet Johannes, ein Sohn des Heern Adam).

Auf diesem Schilde steht nichts weiter als wieder ein kleiner Schild, auf welchem nur ein Kreuz in alter Form steht, dessen oberer Perpendiculairbalken über den kleinen Schild hinausragt Kreuz . Nach den Zügen und dem ganzen Charakter der Buchstaben stammt dieser Leichenstein aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, aus der Zeit, als Adam Comthur zu Wismar war. Dessen Sohn hat er nun nicht gut sein können, wenn Adam nicht etwa ein Halbbruder des Ordens war, was jedoch nicht wahrscheinlich ist. Es scheint aber, als wenn dieser Leichenstein das Grab eines Bruders oder Halbbruders des Deutschen Ordens deckt, der vielleicht zur Familie v. Holstein gehörte. Auch scheint es hiernach, als wenn die Brüder des Deutschen Ordens ihre Gruft in der Dominikanerkirche hatten, neben welcher die alte fürstliche Burg stand, wenn auch mehrere Anzeichen darauf hindeuten, daß die Ritter sich an die St. Georgen=Kirche schlossen, neben welcher der Fürstenhof liegt und welche die Landesherren besuchten.

Der Großherzog Friederich Franz I. ließ im Anfange dieses Jahrhunderts durch den Hauptmann Zink in Marnitz nach Denkmälern der "Kreuzritter" forschen, da die Sage von Besitzungen dieser Ritter in Marnitz berichtete. Es ward jedoch nichts gefunden; auch leitet keine urkundliche Spur auf Ordensbesitzungen in Marnitz.


Verkauf der Ordensgüter.

Im J. 1355 verkaufte der Orden seine Güter in Meklenburg. Die Verhältnisse hatten sich im Laufe der Zeiten geändert: der Orden war in den fernen Ostseeländern zu einem abgerundeten, gesicherten Länderbesitze gekommen, die Kreuzzüge hatten längst aufgehört und der Verkehr mit Lübek, um dessentwillen dem Orden der Güterbesitz in Meklenburg vorzüglich an=

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genehm gewesen war, hatte sich auf Verwaltungsbetrieb und Handelsverkehr beschränkt. Vorzüglich aber nahm der Kauf von Esthland die Kräfte des Ordens auf ungewöhnliche Weise in Anspruch, so daß er seine entfernt liegenden Besitzungen, die ihm keinen besondern Nutzen mehr brachten, zu veräußern kein Bedenken trug.

Den Verkauf besorgten Hermann von Wechelt, Comthur zu Krankow und Wismar, und der Priester Jakob von Stove, Pfarrer der St. Georgenkirche zu Wismar, beide Halbbrüder des Ordens, als zu diesem Zwecke besonders beauftragte Abgeordnete des Landmeisters von Livland; beide waren sicher nur Halbbrüder des Ordens, da beide in den Urkunden vom 21. Oct. 1355 und 22. Mai 1356 ausdrücklich "confratres" genannt werden, eine Bezeichnung, die für die Halbbrüder eigenthümlich war (vgl. oben S. 12).

Die Comthurei Krankow ward an den meklenburgischen Vasallen Marquard von Stove d. ä. verkauft. Dieser war ohne Zweifel mit dem Pfarrer Jakob von Stove aus derselben Familie. Durch die Vermittelung des letztern hatte der erstere wahrscheinlich zu den esthländischen Kaufgeldern Geld hergeschossen; denn obgleich der förmliche Verkauf der Comthurei erst im J. 1355 und 56 abgeschlossen und bestätigt ward, gewann Marquard von Stove schon seit dem J. 1349 Rechte an der Comthurei, welche vermuthen lassen, daß er schon in Beziehungen zu dem Orden stand, zumal zu einer Zeit, als gerade der Orden Geld gebrauchte; vielleicht wurden ihm schon im J. 1349 die Comthurei=Güter verpfändet.

Am 31. Dec. 1349 überließen nämlich die Herzoge Albrecht und Johann von Meklenburg dem Marquard von Stove alle landesherrlichen Rechte an allen zu der Comthurei Krankow gehörenden Gütern, namentlich das Eigenthumsrecht, die Bede, den Geldzehnten, die Dienste und die höchste Gerichtsbarkeit 1 ), wie des Herzogs Vater und Vorfahren diese Rechte bis dahin besessen hatten; der Orden hatte also die Güter nicht mit den gewöhnlichen Privilegien geistlicher Güter, sondern nur zu Vasallenrecht besessen. Zugleich versprachen die Herzoge dem Marquard von Stove, für den Fall, daß er die Güter von dem Deutschen Orden erwerben würde, alle Urkunden und Versicherungen, welche die Herzoge von Meklenburg dem Orden auf die Comthurei gegeben hätten, auch ihm zu halten, wie dem Orden. Am 22. Julius 1351 bestätigte der Herzog Johann, der jüngere Bruder des Herzogs Albrecht, welcher eine Landestheilung


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. VII.
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erstrebte, dem Marquard von Stove alle Urkunden, welche ihm sein Bruder, der Herzog Albrecht, ausgestellt haben möchte 1 ).

Am 21. Oct. 1355 bestätigte der Herzog Albrecht von Meklenburg dem Knappen Marquard von Stove das erbliche Eigenthumsrecht des Comthureihofes Krankow mit den dazu gehörenden Dörfern Krankow, Petersdorf, Quale, Simersdorf, Hermannshagen, Gebekendorf und 6 Hufen in Vredebernhagen 2 ), wie der Deutsche Orden durch seine Bevollmächtigten und Mitbrüder, Hermann v. Wechelt 3 ), Comthur zu Wismar und Krankow, und Jakob Stove, Pfarrer an der St. Georgen=Kirche zu Wismar, diese Güter an den Knappen Marquard von Stove d. ä. für 1000 Mark reinen Silbers verkauft hatte, und zwar zu denselben Gerechtigkeiten und Freiheiten, mit denen der Orden diese Güter bis dahin besessen hatte, mit dem Eigenthumsrechte, mit der höchsten und niedern Gerichtsbarkeit, mit den Beden und allen andern landesherrlichen Hebungen, so daß die Landesherren sich an den Gütern keine Gerechtigkeit vorbehielten; zugleich verlieh der Herzog dem Marquard v. Stove und seinen Erben das Recht, die Güter ganz oder theilweise an jedermann auf jede Weise zu veräußern.

Am 2. Febr. 1356 versicherte der Herzog Albrecht dem Marquard von Stove noch besonders in einer eigenen Urkunde, daß, wenn dieser die Comthurei=Güter ganz oder zum Theil veräußern würde, der künftige Besitzer dieselben Rechte an den Gütern haben solle, welche dem Marquard von Stove an denselben gehabt habe und der Orden besessen hatte 4 ). Am 23. Aug. 1356 zu Marienburg 5 ) bestätigte der Hochmeister des Ordens Winrich von Kniprode den im Auftrage des Landmeisters von Livland, Goswin von Herike, an Marquard v. Stove geschehenen Verkauf der Comthurei Krankow, mit Ausnahme des Ordenshofes in Wismar und der Hebungen in Dassow (redditibus in Dartzow exceptis), welche wahrscheinlich noch von den Schwertbrüdern erworben und von diesen auf den Deutschen Orden übergegangen waren.

Der Comthurei=Hof in Wismar ward bald darauf veräußert. Am 29. Jan. 1356 verkauften 6 ) der Comthur Hermann von Wechelt und der Pfarrer Jakob von Stove den in der


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. VIII.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. IX.
3) Der Name des Comthurs wird Wechelte, theils Wecholte geschrieben, in den Original=Urkunden Wechelte. Es scheint daher, als wenn er nicht zu der Familie von Wacholt gehörte, welche in frühern Zeiten in Meklenburg ansässig war.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XI.
5) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIII.
6) Vgl. Urk.. Samml. Nr. X.
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Stadt Wismar gelegenen Hof des Ordens dem Rath der Stadt Wismar für 420 Mark lübischer Pfenninge, von denen 20 Mark gleich gezahlt waren, die übrigen 400 Mark aber bei der Auslieferung des Consenses des Landmeisters von Livland in Lübek gezahlt werden sollten. Die Einwilligung des Landmeisters Goswin von Herike 1 ) erfolgte am 22. Mai 1356.

Der Comthur Hermann von Wechelt war während der Verhandlungen gestorben.

Die Hebungen aus Dassow werden auf andere Weise veräußert sein; sie verschwinden fortan aus der Geschichte.

So hörten die engern Beziehungen Meklenburg's zu dem Deutschen Orden im J. 1356 auf längere Zeit ganz auf.



1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XII.