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10.
Friederich Spedt.

In einer zwischen der Herzogin Sophie, des Herzogs Heinrich d. J. von Braunschweig=Lüneburg Wittwe, und dem nach dem Tode des Herzogs (1568) von dessen Nachfolger Herzog Julius in höchster Ungnade von seiner Rathsstelle entfernten, hierauf aber sogleich in baiersche, dann in kaiserliche und spanische Dienste aufgenommenen und darin zu wichtigen geheimen Unterhandlungen, namentlich in Frankreich und Niederlanden, gebrauchten Dr. Ludolf Halver, einem eifrigen Anhänger der katholischen Kirche, geführten Correspondenz findet sich in einem Schreiben des letzteren d. d. Straßburg den 29. Aug. 1569 folgende Aeußerung:

"Der Röm. Kays. Majestät Cammerrethe, meine gnedigen Hern, haben mir jüngst zu Wien in etlichen andern geltsachen angezaiget, das einer genant Friederich Spetd inen von e. f. g. wegen ein stattlich gelt angebotten, vnd sich auf meine personen referirt vnd berufen haben solle. Nun glaube ich nit, das e. f. g. dem Speth (damit ich nichts zu thuende) meinethalben beuolhen, habe es derwegen mit glimpffe abgewendet".

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Hierauf erwiedert die Herzogin von ihrem Wittwensitze Schöningen am 17. September d. J.

"Wir können vns aber nicht genugsam verwundern, ob dem anpiethen, das Friederich Speth vnsertwegen gethan haben soll am verständigten orth, dann wir Ihn in den tagen vnsers lebens (vnsers behalts) nie haben hören nennen, zu geschweigen das wir In kennen noch Ihemal gesehen haben. Müssen darob abnehmen, das es ein verruchter, verwegener Mensch sein müsse, für den vns ja der liebe Allmechtige Gott deshalben, vnd wie vns von ime ferner bericht geschehen ist, behüten wolle".

Mit ähnlichen Speculationen befaßten sich um diese Zeit noch andere Leute, von welchen "die beiden Busch" im J. 1572 besonders namhaft gemacht werden. Gleich diesen scheint auch Speth wegen solcher, schon damals nicht so ganz seltenen "statlichen Praktiken", - deren sich der Dr. Halver selbst gar sehr verdächtig macht, - ziemlich allgemein in einem sehr übeln Rufe gestanden zu haben.

Wolfenbüttel.

Schmidt.