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9.
Zur Geschichte des Bisthums Schwerin.

Bischof Albrecht von Sternberg, 1356 - 1363.

Die Geschichte des schweriner Bischofs Albrecht von Sternberg (1356 - 1363) liegt sehr im Dunkeln. In Jahrb. VIII, S. 16, wird vermuthet, daß er vielleicht nie oder doch nur selten im Lande gewesen sei, da von ihm keine besiegelte Urkunde bekannt geworden ist. Es hat sich jedoch im geistlichen Archive zu Rostock eine von ihm zu Rostock ausgestellte Urkunde 1 ) vom 24. Julius 1357 gefunden, durch welche er eine von dem rostocker Rathsherrn Johann Rode gestiftete Vicarei confirmirt. Er nennt sich

Albertus dei gracia episcopus Zwerinensis;

die ohne Zeugen ausgestellte Urkunde ist datirt:

Actum et datum Rozstoc anno domini millesimo trecentesimo quinquagesimo septimo, in vigilia beati Jacobi apostoli.

Das Siegel des Bischofs ist elliptisch, 3 1/2 Zoll lang und 2 1/4 Zoll breit. Es enthält eine durchgehende, in der Mitte quer getheilte, gothische Nische, welche durch einen dreiseitigen gothischen


1) Vgl. unten Urk.=Sammlung: Vermischte Urkunden.
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Baldachin gekrönt ist; in dem obern Theile stehen die Bilder der Jungfrau Maria und des Evangelisten Johannes, der Schutzheiligen der Kirche; in dem untern Theile ist das Bild des segnenden, sitzenden Bischofs, der den Stab hält; zu seinen Füßen liegt ein Löwe. An den Seitenwänden der Nische hangen Wappenschilde: rechts der (noch nicht queer getheilte) Wappenschild des Bisthums mit zwei gekreuzten Bischofsstäben, links der Familienschild des Bischofs mit einem achtstrahligen Sterne. Die Umschrift lautet:

Umschrift

Der Bischof Albrecht führte also das bischöfliche Wappen ein, da er und seine Vicare es zuerst führen (vgl. Jahrb. VIII, S. 17).

Am 6. Aug. 1357 war der Bischof nicht mehr im Lande, da nach einer rostocker Urkunde ohne Zeugen und Siegel schon an diesem Tage sein General=Vicar eine Vicarei bestätigte,

nämlich:

Johannes de Aquis, Wormaciensis et Augustensis ecclesiarum canonicus, reuerendi in Christo patris et domini domini Alberti, episcopi Zwerinensis, in remotis agentis, in spiritualibus et temporalibus vicarius generalis.

Diesem folgte als General=Vicar seit dem J. 1358 dann Johann von Wunstorp, welcher in einer rostocker Urkunde vom 30. October 1358 mit demselben Titel vorkommt, wie er Jahrb. VIII, S. 17 angegeben ist.

Bischof Potho, 1381 - 1390.

Der Bischof Potho kam freilich nicht zur Regierung im Lande, hielt sich jedoch in seinem Bisthume zu Stralsund auf. In Jahrb. VIII, S. 21, ist z. B. eine von ihm daselbst ausgestellte Urkunde vom 10. Aug. 1385 angeführt.

Nach Urkunden im geistlichen Archive zu Rostock bestätigte er von Stralsund aus mehrere Vicareien und zwar

1) am 7. Jan. 1385 in Gegenwart mehrerer Priester:

Potho, dei et apostolice sedis gracia episcopus Zwerinensis. - - Datum Sundis.

2) am 8. April 1390:

Potho dei et apostolice sedis gracia episcopus ecclesie Zwerinensis. - - Datum et actum

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Sundis, nostre Zwerinensis diocesis, anno domini millesimo trecentesimo nonagesimo, mensis Aprilis die octaua, presentibus reuerendo in Christo patre domino Johanne episcopo Thaurisiensi et venerabilibus viris magistro Nicolao de Insula, licenciato in decretis, officiali, etc.

Aus dieser Urkunde geht zugleich hervor, daß der Bischof Potho nicht im J. 1389, sondern erst im J. 1390 gestorben sein kann.

Nach einer Urkunde im Archive zu Stettin transsumirte er eine neuenkampensche Urkunde:

in opido Stralesundis anno domini M° CCC° LXXX° sexto, sabbato ante dominicam qua cantatur Misericordia domini, presentibus - - magistro Nicolao de Insula, in decretis licenciato, magistro Hermanno Luneborch, baccalaurio in medicinis, Hinrico Kusel, clerico, publico notario.

G. C. F. Lisch.