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4.
Ueber
die meklenburgische Hauptlandestheilung

und
das Siegel des Fürsten Pribislav I. von Parchim=Richenberg.

In Jahrb. X, S. 23 flgd. und S. 21 sind Untersuchungen über die Siegel des Fürsten Pribislav I. von Parchim=Richenberg angestellt und aus denselben einflußreiche Resultate für die ältere Landesgeschichte gewonnen. Es ist daselbst nachgewiesen, daß der Fürst hinter einander verschiedene Siegel führte, namentlich zuerst, ungefähr vom J. 1238 - 1248, ein Siegel mit einem Stierkopfe, welcher einen frei schwebenden Ring zwischen den Hörnern hat. Von diesem Siegel war nur das a. a. O. S. 21 und 25 abgebildete Fragment mit einem Horn und dem Ringe an einer darguner Urkunde vom J. 1241 übrig. Nach den Forschungen des Herrn Dr. Beyer zu Parchim (vgl. oben S. 49) hängt jedoch auch an der in Cleemann's Chronik von Parchim S. 101 abgedruckten parchimschen Privilegien=Bestätigung des Fürsten vom J. 1238 der Rest des Siegels des Fürsten, welches völlig deutlich den Stierkopf von der Stirne bis zum Maule zeigt und zwar nach einem von dem Originale genommenen Facsimile in folgender Gestalt.

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Reste des Siegels Pribislav I.

Die beiden angeführten Urkunden führen also die Reste des Siegels Pribislavs I. in dieser Gestalt, wie sie hier zusammengestellt abgebildet sind.

Reste des Siegels Pribislav I.

Es leidet also keinen Zweifel, daß der Fürst Pribislav I. von Parchim in der ersten Zeit seiner Regierung einen vorwärts schauenden Stierkopf mit einem frei schwebenden Ringe zwischen den Hörnern im Siegel führte.

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Durch die Güte des Herrn Dr. Beyer (vgl. auch oben S. 41.) ist dem Vereine auch die von einem Facsimile begleitete Nachricht zugekommen, daß an der in Cleemann's Chronik von Parchim S. 108 flgd. gedruckten Urkunde des Fürsten Johann von Meklenburg vom (zweiten Pfingsttage) 4. Junii 1229 schon dessen in Jahrb. X, S. 15 abgebildetes Siegel, wenn auch nur in Fragmenten, doch deutlich und mit vollkommener Sicherheit hängt, woraus hervorgeht, daß

schon Pfingsten 1229 die (erste) Hauptlandestheilung geschehen und der Fürst Johann von Meklenburg schon selbstständig geworden war.

Uebrigens ist nach Mittheilung des Herrn Dr. Beyer die

Jahreszahl dieser Urkunde sicher: 1229  (1229). Der Abdruck der Urkunde ist bei Cleemann auch nicht zuverlässig; so stehen im Originale statt:

ut ex hiis capella in divinis officiis sic curetur, ut eciam idem plebanus ad hoc factum patroni favorem adhibeat et consensum

die Worte:

ut ex hiis capella in divinis officiis pro curetur, ut eciam idem plebanus ad hoc factum pium favorem adhibeat et consensum.

G. C. F. Lisch.