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Von
Dr. Wilhelm Jesse -Schwerin.
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Z u Beginn dieses Jahres hat die mit dem Verein für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde verbundene Kommission zur Herausgabe des Mecklenburgischen Urkundenbuches beschlossen, die kleinen, nichtstaatlichen und nicht unter fachmännischer Verwaltung stehenden Archive des Landes bereisen und ihre Bestände verzeichnen zu lassen. Man ist damit in Mecklenburg einem Beispiele gefolgt, das die Mehrzahl der deutschen Landschaften bereits gegeben hatte; denn es ist längst keine zu bestreitende Frage mehr, daß ein derartiges Unternehmen für jedes Land und jede Provinz zu den Notwendigkeiten der territorialgeschichtlichen Forschung gehört.
Im Gebiete des Deutschen Reiches ist Baden vorangegangen. Hier sind seit dem Jahre 1884 auf Betreiben der Historischen Kommission für die einzelnen Bezirke des Landes ernannte und in ihnen wohnhafte "Pfleger", meist Pastoren, am Werke, die kleinen nichtstaatlichen Archive zu verzeichnen und für deren dauernde Ordnung zu sorgen. Der Staat unterstützte ihre Tätigkeit durch eine Gesetzgebung für Stadt= und Gemeindearchive. Die badischen Inventare wurden in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins veröffentlicht und sind seit 1910 abgeschlossen. Einen ähnlichen Weg hat Württemberg seit 1899 (Kommission für Landesgeschichte) eingeschlagen. - Im Gegensatz zu diesem "Pflegersystem" hat die Mehrzahl der deutschen Landschaften das "Reisesystem" zur Anwendung gebracht. Die Verzeichnung geschieht hier durch einen archivalisch ausgebildeten Fachmann, der die einzelnen Archive nach und nach bereist. Ein solcher Reisearchivar wird von einer historischen Kommission oder auch einem Staatsarchiv zu dem genannten Zwecke bestellt. So hat z. B. Bayern durch den Erlaß vom 8. August 1906 die Gemeindearchive unter die einzelnen staatlichen Kreisarchive gestellt und läßt sie von hier aus bereisen und erforschen. Mit der Verzeichnung von bayrischen Pfarrarchiven hat man in Franken auf evangelischer und katholischer Seite begonnen (Gesellschaft für fränkische Geschichte).
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Nahezu abgeschlossen ist die großzügig angelegte Bereisung und Verzeichnung der Rheinprovinz und der Provinz Westfalen durch die Gesellschaft für rhein. Gesch. und die Historische Kommission f. d. Provinz Westfalen. Die Inventare der Rheinprovinz (von Tille und Krudewig) liegen bereits in 4 Bänden (1899-1911) gedruckt vor. In der Provinz Sachsen ist die zuständige Historische Kommission seit 1900 am Werke, in Hannover der Historische Verein f. Niedersachsen. Ebenso haben die einschlägigen Kommissionen, Gesellschaften und Vereine in Sachsen=Anhalt, überhaupt in den thüringischen Staaten, Hessen=Waldeck, Pommern, Nassau, Oberhessen und Schlesien die planmäßige Durchforschung der kleineren Archive in Angriff genommen und schon zum guten Teil gefördert. - Zahlreich sind ferner die Beispiele für eine Inventarisierung einzelner nicht fachmännisch verwalteter Stadtarchive (in Schleswig=Holstein, dann Elbing, Kottbus, Oldenburg i. G., die Gemeindearchive von Elsaß=Lothringen und die Städte im Königreich Sachsen). Köln verzeichnete die Bestände seiner Pfarrarchive. - Außerhalb Deutschlands ist man namentlich in Österreich (Steiermark, Kärnten, Tirol seit 1888, Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Oberösterreich und Galizien) lebhaft tätig, die noch im Lande verborgenen Schätze an historischem Ouellenmaterial zu heben 1 ).
In Mecklenburg ist für die Pflege nichtstaatlicher Archive bisher wenig getan worden und noch weniger für die Nutzbarmachung der im Lande zerstreut liegenden Archivalien. Die Herausgeber des Mecklenburgischen Urkundenbuches mußten sich darauf beschränken, die noch an Ort und Stelle befindlichen größeren Kloster= und Kirchenarchive und die wichtigeren Stadtarchive nach Urkunden des 13. und 14. Jahrhunderts zu durchforschen. Einige Städte, wie noch kürzlich Malchin, haben auch wohl ihre älteren Akten fachmännisch oder durch einen eigenen interessierten Beamten oder einen Privatmann ordnen lassen, ebenso manche Besitzer von Guts=, Familien= und Pfarrarchiven. Manches Stück ist auch im Laufe der Jahre von diesen Stellen
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ans Archiv in Schwerin gekommen und damit der Forschung zugänglich gemacht. Eine systematische Erforschung aller kleineren Archive aber und eine Verzeichnung ihrer Bestände ist erst jetzt durch die Urkundenbuchskommission in die Wege geleitet.
Diese Kommission ist, wie ihr Name sagt, ursprünglich nur zur Herausgabe eines bis zum Jahre 1500 geplanten Urkundenbuches gegründet worden und hat neben dem nunmehr bis auf die Nachträge abgeschlossenen Abdruck der Urkunden bis 1400 auch die Sammlung von Auszügen (Regesten) der Urkunden des 16. Jahrhunderts in Angriff genommen. Der Vervollständigung beider Sammlungen soll auch ihr neues Unternehmen in erster Linie dienen. Daß bei dieser Gelegenheit auch die Urkunden und Akten späterer Zeit, die nach der Lage der Dinge sogar überwiegen, mit berücksichtigt werden mußten, ergibt sich von selbst. Der Kommission ist durch den § 5 ihres Statuts von 1891 die Möglichkeit gegeben, auch für spätere Jahrhunderte Material zu sammeln. So ist man denn in richtiger Erkenntnis, daß die Urkundenbuchskommission, solange sie noch nicht, wie zu wünschen wäre, zu einer allgemeinen mecklenburgischen historischen Kommission ausgebaut ist, wenigstens die Pflichten einer solchen zu erfüllen habe, an die neue Arbeit gegangen.
Um eine möglichst genaue Kenntnis von den Beständen der kleinen Archive zu gewinnen, hat man sich bei uns zur Anwendung des Reisesystems entschlossen, das ja ohne Frage den unleugbaren Vorzug hat, daß die Verzeichnung nach einem einheitlichen Plane durchgeführt wird. Die erforderlichen Mittel wurden von der Kommission vorläufig für ein Jahr bewilligt und der Verfasser mit dem Unternehmen beauftragt, das der Leitung der beiden Sekretäre des Geschichtsvereins unterstellt wurde. Ein von den Mitgliedern der Urkundenbuchskommission und dem Vereinsausschuß unterzeichnetes Rundschreiben erging, den besonderen staatsrechtlichen Verhältnissen in Mecklenburg Rechnung tragend, an die in Frage kommenden Stellen: Städte, Rittergüter, Superintendenturen, Pfarren und Großherzogliche Ämter, mit der Aufforderung, dem Beauftragten der Kommission zu ihren rein wissenschaftlichen Zwecken die Archive zu öffnen. Das Rundschreiben wurde im März und April zunächst an alle Pfarren, Superintendenturen und Ämter, die Städte des westlichen und mittleren Mecklenburg
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sowie an alle in den westlichen ritterschaftlichen Ämtern Schwerin, Mecklenburg, Grevesmühlen, Gadebusch, Boizenburg, Wittenburg sowie Sternberg, Crivitz und Grabow belegenen Güter versendet. Für die Pfarren des Landes erteilte der Oberkirchenrat unterm 15. April 1913 die prinzipielle Genehmigung. Die Zustimmung der einzelnen Gutsbesitzer, Pfarren, Ämter und Städte wurde auf einer beigegebenen Karte erbeten. Das Resultat des Rundschreibens, das bei vielen Orten wiederholt werden mußte, war folgendes: Es antworteten, d. h. erlaubten die Durchsicht ihrer Archive oder zeigten den Nichtbesitz von Archivalien an von 25 Städten 23, von den 24 Ämtern 12 (hier wurde die Erlaubnis teilweise von der Zustimmung des Finanzministeriums, Abteilung für Domänen und Forsten, abhängig gemacht), die 7 Superintendenturen und 239 von 325 Pfarren (Pfarren neueren Ursprungs kamen natürlich gar nicht, kombinierte Pfarren nur einmal in Frage). Aus dem ritterschaftlichen Amt Boizenburg antworteten von 13 Besitzern 4, aus r. Amt Crivitz von 29 11. Im r. Amt Gadebusch war das Verhältnis 16 : 19, r. Amt Grabow 12 : 4, Grevesmühlen 49 : 30, Mecklenburg 36 :14, Schwerin 30 : 20, Sternberg 18 : 10 und Wittenburg 36 : 21.
Das Ergebnis erscheint auf den ersten Blick ungünstiger, als es in Wahrheit ist. Zunächst sind unter den noch ausstehenden Pfarren 30 landesherrlichen Patronats, deren Archive nach der Genehmigung des Oberkirchenrats ohne weiteres durchgesehen werden dürfen. (Von dieser Möglichkeit ist auch bereits mehrfach Gebrauch geimacht.) Bei den übrigen 60 Pfarren ritterschaftlichen, städtischen oder klösterlichen Patronats wird es sich auch wohl in keinem Falle um Versagung der Erlaubnis seitens des Patronats handeln. Auch ihre Archivalien werden voraussichtlich zur Verfügung stehen, wenn erst die Frage unmittelbar an sie herantritt. Das Gleiche dürfte von der weitaus größten Mehrzahl der ritterschaftlichen Besitzer gelten. Einmal bilden unter den zahlreichen noch ausstehenden Gütern solche einen hohen Prozentsatz, die verpachtet sind oder verwaltet werden, auf denen sich überhaupt der Besitzer nicht dauernd aufhält. Hier ist das Rundschreiben jedenfalls häufig gar nicht in die Hände des Besitzers gelangt. Sodann aber hat die Erfahrung bereits gezeigt, daß in ritterschaftlichen Ämtern, die wie Schwerin, Gadebusch und Grevesmühlen schon bereist sind und wo durch die verschiedensten Beziehungen persönlicher Art
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mehr Fühlung mit den Besitzern gewonnen wurde, die Zustimmungserklärungen bis zu 2/3 aller Besitzer im Amte steigen. Wir dürfen wohl annehmen, daß durch Ausdauer auch für die übrigen Ämter mit der Zeit das gleiche Resultat zu erwarten ist.
Ungleich wichtiger noch aber ist die gemachte Erfahrung, daß gerade diejenigen Stellen auf das Unternehmen eingegangen sind, von denen man nach der Geschichte des Gutes bezw. der Familie des Besitzers oder aus sonstigen Gründen ältere und wichtige Archivalien vermuten konnte, und manche Besitzer haben wohl aus dem Grunde nicht auf das Rundschreiben geantwortet, weil sie sich nicht im Besitze von in Frage kommenden Akten und Urkunden glaubten. Auch ein negatives Ergebnis ist natürlich von Wert und daher dringend zu wünschen, daß von den bißher ausgebliebenen Gütern Antworten eingehen, auch wenn nur geringe oder gar keine Bestände vorhanden sind. Schon jetzt aber läßt sich vermuten, daß die große Mehrzahl der mit ihren Antworten noch ausstehenden Güter eben das Bild wesentlich nur im negativen Sinne ergänzen werden, wenn man auch vor Überraschungen nach dieser Richtung hin nie sicher sein kann. Diejenigen Gutsarchive, die wirklich umfangreiche und historisch wichtige oder überhaupt ältere Akten und Urkunden besitzen, sind der Kommission durchweg bereitwilligst zur Verfügung gestellt und in den genannten Ämtern auch zum Teil schon mit gutem Erfolg verzeichnet worden. Die Kommission hat demnach alle Veranlassung, mit dem Resultat ihres Unternehmens vorläufig voll zufrieden zu sein. Der Verfasser selbst aber darf bereits jetzt seinen wärmsten und aufrichtigsten Dank aussprechen für das Entgegenkommen, das man ihm überall auf Gütern und Pfarren bereitete und für die liebenswürdige, gern gespendete und gern angenommene Gastfreundschaft, die dem guten Rufe unseres Landes in dieser Hinsicht wieder alle Ehre machte! Wenn ich hier die Bitte anschließe, die Arbeit der Kommission und ihres Beauftragten im alleinigen Interesse der Sache auch ferner zu unterstützen, so seien damit vor allem die Stellen gemeint, die nicht gerade durch ablehnende Haltung, wohl aber durch Gleichgültigkeit dies volkskundliche und vaterländische Unternehmen und die Gewinnung eines vollständigen Bildes aufhalten oder gar verhindern könnten, wie das doch wohl gewiß nicht in ihrer Absicht liegt! -
Meine Reisen haben sich in der Zeit vom 15. Mai bis 30. September mit einer Ausnahme zunächst auf den Westen des
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Landes und die Umgegend von Schwerin erstreckt. Besucht und verzeichnet wurden an 75 Reisetagen 5 Stadtarchive, 56 Pfarren, 42 Güter, eine Superintendentur und je ein großherzogliches und ritterschaftliches Amt. Der Bodenfläche nach ist der bereiste Teil des Landes - und auch da blieben noch zahlreiche Orte aus den verschiedensten Gründen unbesucht - etwa 1/6 von ganz Mecklenburg=Schwerin! Noch fehlt der ganze Osten mit seinen zahlreichen alten Rittersitzen, den Städten Parchim, Malchin, Güstrow usw. Aber schon aus den bisher im Westen gewonnenen Ergebnissen läßt sich mit Bestimmtheit schließen, daß das neue Unternehmen der Urkundenbuchskomission ein in jeder Beziehung für die Landeskunde und deren weitere Erforschung lohnendes, ergiebiges und notwendiges war, dessen Fortsetzung nur mit allen Kräften zu betreiben ist und das nach seinem Abschluß einen wertvollen Beitrag zur Geschichte unseres Heimatlandes liefern wird! -
Was haben nun die Forschungen für praktische Erfolge gezeitigt und was lassen sie uns von den im Lande in den kleinen Archiven ruhenden hisstorischen Quellen an neuer Erkenntnis für die Territorial= oder Lokalgeschichte erwarten?
Nach den für die Verzeichnung maßgebend gemachten Grundsätzen wurden im allgemeinen alle Akten und Urkunden aufgenommen, soweit sie vor 1800 entstanden waren und für die Lokal= oder Landesgeschichte, politische, wirtschafts= oder rechtsgeschichtliche und statistische Fragen, überhaupt für allgemein kulturelle Verhältnisse von bleibendem Wert zu sein schienen. Über das 18. Jahrhundert hinaus fanden nur einzelne Dinge, wie etwa Akten über die Kriegsjahre 1806-1815, das Jahr 1848 oder über bäuerliche Verhältnisse Berücksichtigung.
Von vornherein war damit zu rechnen, daß nicht überall große Schätze zu heben sein würden. Manche umständliche Reise war nahezu ohne Erfolg, aber sie durfte nicht gescheut werden, da einmal auch das negative Ergebnis von Wert sein konnte und sodann die Erfahrung sehr bald lehrte, daß an Orten, die man geneigt gewesen wäre, zu übergehen, weil nach Ansicht des Besitzers "nichts wichtiges" oder "nichts älteres" an Archivalien vorhanden wäre, oft die interessantesten Funde gemacht wurden. Aber auch wo das Material lediglich von lokalem, persönlichem oder Familien=Interesse war, überall ergaben sich Einzelheiten, die wohl einmal, in einen anderen Zusammen=
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hang gerückt, von allgemeinerem Wert werden können. Fast auf jeder Pfarre und jedem Gut wurden Nachrichten gewonnen, die, alle zusammengetragen, wohl einmal geeignet sein werden, manche Zeiten und Verhältnisse in anderem Lichte erscheinen zu lassen. Nicht Mitteilungen über große "Haupt= und Staatsaktionen" finden sich in den kleinen Archiven, nicht Könige und Fürsten erscheinen in den Urkunden und Akten und schließen politisch wichtige Verträge: der Gutsherr und Patron der Kirche, der alte mecklenburgische Adel, Pächter, Bauern und Tagelöhner, der Pastor und sein Küster, in den Städten Bürgermeister, Rat, Zünfte und Innungen treten uns hier aus den Akten oft so unmittelbar und lebendig entgegen und geben uns Aufschlüsse und Erkenntnisse über Dinge, die man in den offiziellen staatlichen Archiven vergebens suchen würde. In hohem Maße sind alle diese kleinen Züge geeignet, ein anschauliches Bild von manchen ländlichen und städtischen Verhältnissen aus der Vergangenheit zu vermitteln, und die Erschließung dieser Quellen wird für die Förderung der Heimatkunde und die Stärkung oder Weckung des Heimatsinnes wertvolle Dienste leisten können.
In diesem Rahmen kann nur ein ganz kurzer Überblick über den Umfang, die Art und den Wert der bisher erforschten kleinen Archive gegeben werden. Eine Veröffentlichung der Inventare wird voraussichtlich erst nach dem Abschluß des ganzen Unternehmens erfolgen, und die Jahrbücher werden nur immer in Form eines Reiseberichtes über den Fortgang der Arbeit Mitteilung machen. Die zum Schlusse probeweise mitgeteilten Inventare sollen vorläufig nur ein Bild von der geplanten Form der Veröffentlichung und Beispiele von der Art und Beschaffenheit der vorgefundenen Archivalien geben. -
Für die Ergänzung des Urkundenbuches, also für das 13. und 14. Jahrhundert sind etwa 20 neue Urkunden in Original oder Abschrift gefunden. Reicher schon war die Ausbeute für die Regestensammlung des 15. Jahrhunderts. Hier sind mehr als 40 neue Stücke verzeichnet. Auch die Urkunden des 16. Jahrhunderts (annähernd 100 Stücke) wurden durchweg noch einzeln mit kurzer Inhaltsangabe aufgenommen, ebenso auch einzelne Stücke aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Im übrigen galt für diese spätere Zeit der Grundsatz, die vorhandenen Akten oder Teile daraus unter größere Rubriken möglichst kurz und treffend zusammenzufassen und dabei eine etwa schon vorhandene Ordnung und Bezeichnung zugrunde zu legen. Einem Wunsche des
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"Heimatbundes" entsprechend, wurden auch die Karten mit vermerkt und Aktenstücke, die den Zwecken der Flurnamenforschung dienen könnten, im Inventar mit einem F versehen.
Die ältesten Urkunden fanden sich naturgemäß in den Gutsarchiven und vorzugsweise aus solchen Besitzungen, die lange in der Hand derselben Familie geblieben, wo Guts=und Familiengeschichte miteinander verwachsen waren oder die Archivalien den Bestandteil eines Fideikommisses bildeten. Das gilt von Schimm (v. Bassewitz, hier die älteste, allerdings nichtmecklenburgische Urkunde von 1266, und der reichste bisher gefundene Bestand überhaupt), Gr. Salitz (v. Lützow), Kogel, Stuer und Walow (v. Flotow), Bülow bei Crivitz (v. Barner). Außer diesen Gütern waren besonders ergiebig Wieschendorf (v. Bülow, jetzt v. Mecklenburg), Johannstorf (Eckermann), Lützow (Graf Bassewitz=Behr), Wedendorf (Gras Bernstorf), auch Brüsewitz und Langenbrütz. Die Archive von Damshagen (v. Plessen) und Lütgenhof=Prieschendorf (Parkentin=Negendanck, jetzt von Paepke) wiesen wohl große Bestände auf, doch ging kaum ein Stück weiter als bis ins 17. Jahrhundert zurück. Namentlich Lütgenhof, wo man noch außer den beiden bekannten von 1351 und 1353 mittelalterliche Urkunden vermutete (vgl. Einleitung Zum M. U.=B. I. S. LI) enttäuschte nach dieser Richtung hin. Von den Beständen der Gutsarchive, wie sie sich durchschnittlich überall fanden, seien erwähnt die teilweise recht interessanten Patrimonialgerichtsakten (darunter häufig Hexenprozesse), Veränderungen im Bestande oder Besitz der Güter und Prozesse darum (Grenzen, Kauf=, Tausch=, Pachtverträge), Inventare, Feldregister, Untertanenverhältnisse, Kirchenpatronatssachen, Lehnsachen, Kriegslasten usw. Die bunte Mannigfaltigkeit läßt sich schwer so kurz wiedergeben. Verzeichnet wurden stets auch Urkundensammlungen oder =Verzeichnisse, Aktenauszüge oder handschriftliche Darstellungen oder Versuche zur Orts= oder Familiengeschichte (Volzrade, Kogel, Gr. Salitz, Schimm u. a.).
Von den bisher besuchten Städten haben Hagenow, Rehna und Crivitz durch frühere Brandschäden alles ältere Material eingebüßt. Crivitz bewahrt aber Abschriften von unbekannten Urkunden des 14. Jahrhunderts. Gadebusch und Grevesmühlen besitzen eine Anzahl von Originalen aus dem 13. bis 17. Jahrhundert, die zum Teil noch unbekannt waren, neben anderen interessanten Akten, Stadtbüchern usw.
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Über die Bestände der großherzoglichen Ämter möchte ich mich noch nicht äußern, da ich nur erst Crivitz durchgesehen habe. Ebenso bleibe die Frage vorläufig unerörtert, ob diese Behörden, die früher oder später ihre Akten an das Hauptarchiv abliefern, überhaupt mit zu berücksichtigen sind.
Nicht ohne Wert waren die Akten des ritterschaftlichen Amtes Grevesmühlen. Die Superintendentur Wismar hat unter den Akten des geistlichen Ministeriums wichtige Sachen.
In den Pfarrarchiven des Landes hat durchweg der dreißigjährige Krieg mehr noch als auf den Gütern alle älteren Archivalien vernichtet. Nur an wenigen Orten gehen die Akten, wie Kirchenbücher und = Rechnungen über die Mitte des 17. Jahrhunderts zurück, und nur vereinzelt haben sich Urkunden und Akten aus dem 15. und 16. Jahrhundert gerettet (Gr. Brütz, Retgendorf, Lübow, Grevesmühlen). Die umfangreichsten und wertvollsten Aktenstücke haben die Pfarren Grevesmühlen, Gadebusch, Alt=Meteln, Prestin. Zu nennen wären auch Stralendorf, Gr.=Brütz, Hohen=Viecheln. - Die Kirchenbücher des Landes sind ja von Stuhr in Jb. 60 nach einer schriftlichen Umfrage zusammengestellt. Soweit Originalkirchenbücher nicht inzwischen an das Archiv geliefert oder sonst gelegentlich einer fachmännischen Durchsicht unterzogen sind, wurden die Angaben geprüft und etwaige Ergänzungen und Verbesserungen im Inventar vermerkt (Stralendorf, Cramon, Stuer u. a.). - Die seit 1998 aus allen Pfarren vorhandenen Chroniken (auf Veranlassung des Herzogregenten Johann Albrecht) sind nur dann aufgeführt, wenn sie wirklich eine Geschichte des Kirchspiels und des Ortes enthalten. Leider ist das nicht sehr häufig der Fall. Meist beginnen die Chroniken 1898 und geben etwa nur noch eine Beschreibung des Kirchfpiels mit gelegentlichen historischen Notizen, die zumeist aus Schlies Denkmälerwerk entlehnt sind. Immerhin habe ich auch eine bedeutende Anzahl von Arbeiten gefunden, die mit großem Fleiße unter ausgiebiger Benutzung des eigenen Pfarrarchives, des Urkundenbuches und anderer literarischer Quellen, nicht selten auch des Archives zu Schwerin zusammengetragen waren (z. B. Gr. Brütz, Mecklenburg, Vellahn, Wismar St. Marien). - Die ältesten Kirchenrechnungen haben wohl Friedrichshagen (1600), Grevesmühlen (1618), Meteln (1624), Mecklenburg (1627) und Gadebusch (1633). -Im übrigen gilt von den Pfarrarchiven, daß sie alle mehr oder
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weniger Akten besitzen, die geeignet sind, die kulturellen Verhältnisse auf dem Lande zu beleuchten. Sei es, daß der Prediger im Streite liegt mit dem Patron oder den Bauern um alle die mannigfaltigen Hebungen und Leistungen, aus denen sich bis in die Gegenwart hinein vieler Orten das Einkommen eines Pastors zusammensetzt, mag es sich um den Küster und seine Einkünfte, die Pfarr= und Kirchenbauten, den Pfarracker, die Predigerwitwe, Pfarrwahlen usw. handeln, immer gewinnen wir interessante und bezeichnende Einzelheiten. Erfreulicherweise haben in neuerer Zeit auch schon viele Pastoren aus ihren eigenen Pfarrakten in den Gemeindeblättern, in der "Heimat" oder in Vorträgen Episoden aus dem Leben der Vergangenheit des Kirchspiels mitgeteilt. Es wäre zu wünschen, daß jeder neue Prediger sein Archiv so bald wie möglich genau kennen lernt und nicht vor den für einen Laien allerdings oft recht großen Schwierigkeiten der Ordnung und der Entzifferung älterer Stücke zurückschreckt. Manche wertvolle Anregung und Erkenntnis ließe sich daraus auch für den Beruf gewinnen. -
Wenn nun das im Lande an Ort und Stelle befindliche historische Quellenmaterial auch heute noch als ein verhältnismäßig reiches und nach seiner völligen Erschließung wertvolles angesehen werden darf, so empfand doch der Verfasser zu wiederholten Malen schmerzlich die Verluste, die Brand, Krieg, Zerstörung und Unverstand herbeigeführt haben. Aus manchen gelegentlichen Hinweisen und Notizen, vor allem aus älteren Inventaren und Aktenverzeichnissen ließ sich oft deutlich feststellen, was inzwischen, häufig erst seit Ende des 18. Jahrhunderts, an historisch wertvollem Material zugrunde gegangen ist. Dafür ist keineswegs allein der vielberufene dreißigjährige Krieg, auch nicht die Preußen= und die Franzosenzeit, auch nicht nur Feuersbrünste verantwortlich zu machen. Ebensoviel, möchte ich behaupten, ist durch schlechte Aufbewahrung, mangelndes Verständnis und unbedachte Verschleppung oder Vernichtung für immer verloren gegangen.
Damit berühre ich die auch heute noch sehr heikle, aber m. E. im Interesse der Sache nur mit Offenheit zu behandelnde Frage der gegenwärtigen Pflege und Aufbewahrung von Urkunden und Akten in den kleinen Archiven und Registraturen. Die bislang gewonnenn Erfahrung hat gezeigt, daß die Reise nicht nur den Zweck haben mußte, das vorhandene Material zu erschließen und zugänglich zu machen, sondern daß die Anwesen=
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heit eines Fachmannes vieler Orten überhaupt erst das Verständnis für den Wert der vorhandenen, aber unbeachteten, ja oft völlig unbekannten Archivalien wecken mußte. Soweit es angebracht und möglich war, konnte er auch auf eine angemessene Pflege, Ordnung und sichere Aufbewahrung hinwirken. Damit war es nämlich an zahlreichen Stellen traurig bestellt. Vorweg sei bemerkt, daß dies nicht allgemein gilt. Auf vielen Gütern, vornehmlich solchen, wo sich die Verfolgung der Familiengeschichte durch mehrere Jahrhunderte hindurch mit der Orts=und Gutsgeschichte verband, herrschte eine vollkommene Kenntnis des vorhandenen Materials, ja ein reges Interesse für dessen weitere Erschließung und ein beinahe liebevolles Eingehen auf die Vergangenheit. Hier war auch zumeist eine Ordnung der Bestände vorhanden bezw. einmal vorhanden gewesen, die, wenn auch nicht in allen Teilen praktisch und sachgemäß, die Arbeit doch wesentlich erleichterte. Vorhandene Verzeichnisse der Akten gehörten allerdings fast stets einer früheren Zeit an und waren veraltet, unzuverlässig, wenn nicht wertlos geworden. Um so dankbarer wurden an einigen Stellen ergänzte und fortgeführte Registraturen empfunden (Bülow, Damshagen, Cramon u. a.). Auf anderen Gütern war eine neue Ordnung beabsichtigt aber schon im Gange.
In den weitaus häufigeren Fällen aber ließ die Ordnung leider sehr zu wünschen übrig. Oft waren nicht einmal mehr die Faszikel äußerlich zusammengehalten, sondern das "Archiv" bestand aus Haufen loser Blätter! Oder aber persönliche Sachen lagen zwischen Gutsakten; unter Massen von Rechnungen, Wochenzetteln, Briefen und anderen neueren archivalisch wertlosen Papieren waren die älteren Akten wie vergraben. Eine Trennung zwischen laufender Registratur und Archiv bestand eigentlich nur auf einigen größeren Gütern bezw. Güterkomplexen und auch hier oft nicht konsequent durchgeführt.
Ich habe die Absicht, auf diese Frage der möglichen Trennung von Registratur und Archiv, überhaupt die Ordnung von Gutsarchiven auf Grund meiner gesammelten Erfahrungen später zurückzukommen. Dort werde ich auch die Frage näher erörtern über das Verhältnis von Guts= und Familienarchiv sowie die damit in engem Zusammenhang stehende Frage nach der Behandlung der Archivalien bei Gutsverkäufen und Verpachtungen. In letzterer Sache besonders muß dringend Wandel geschaffen werden, denn festzustellen, was gerade bei solchen An=
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lässen, die sich leider bei uns im Lande von Jahr zu Jahr mehren, verschleppt oder vernichtet ist, bot sich Gelegenheit genug.
Hier sei nur über die wünschenswerte Art der Aufbewahrung noch einiges gesagt. Ein Gutsarchiv gehört in sichere und vor Staub geschützte Schränke, die im Gutshause selbst oder aber im Verwaltungsgebäude, nach Möglichkeit in einem besonderen, jedenfalls aber trockenen Raume aufgestellt sein müssen. Ältere Archivalien, namentlich Urkunden, wurden auch durchweg in geeigneter Weise je nach ihrem Umfange in der Bibliothek, Geldschrank, Schreibtischen oder eigenen Schränken im Gutshause oder Verwaltungsgebäude bezw. =Raum (Sekretariat) verwahrt. Das mag hier lobend hervorgehoben werden. Als eine wenig geeignete und wenig sichere Aufbewahrung aber muß es gelten, wenn Akten, unbesehens in Kisten verpackt, auf dem Hausboden stehen oder in offenen Regalen auf dem Flur oder in einer Kammer dem Staube ausgesetzt oder endlich in feuchten Räumen nicht vor zerstörender Nässe geschützt sind. Von den Fällen, wo Akten und Urkunden so ungeschützt dalagen, daß man sie zu allerhand häuslichen Zwecken benutzte oder Kinder darüber herkamen, rede ich gar nicht, wenn auch die Erzählung von jener Mamsell, die ihr "Eingemachtes" mit Pergamenturkunden zugebunden habe, wohl in das Reich der Fabel gehört! Daß ich aber zuweilen, um an die Akten zu gelangen, Jahrzehnte alten Staub beseitigen, uralte Spinnen und ihre dichten Gewebe zerstören und Haufen von Mäusen zerfressener Akten beseitigen mußte, ist kein Märchen!
Über die Ordnung und Aufbewahrungsverhältnisse der Stadtarchive kann ich ein abschließendes Urteil noch nicht abgeben. Durchweg herrschte bei den bisher besuchten Städten der gute Wille vor, den Schätzen der Vergangenheit einigermaßen gerecht zu werden.
Die Pfarrarchive endlich haben als Archive einer Behörde nächst den Stadtarchiven den großen Vorzug, daß sie wenigstens vor Verschleppung von Archivalien sicher sind. (Nur Vakanzzeiten oder das Gnadenjahr haben wohl hier und da manches Unheil gestiftet.) Über die Ordnung und Aufbewahrung der Pfarrakten gilt vielfach das von den Gutsarchiven Gesagte, doch gab der "Kirchenschrank" wenigstens einen ständigen Rahmen für das Pfarrarchiv ab. Im Kirchenschrank selbst sah es freilich nicht immer sehr ordentlich aus. Häufig hatten auch die gänzlich wertlosen Massen von Rechnungsbelägen und
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Scheinen einen Raummangel herbeigeführt, der andere Akten deswegen an weniger geeignete Orte verbannte. Auch die Kirchenschränke selbst standen nicht immer in Räumen, wo ihr Inhalt vor Staub oder Feuchtigkeit unbedingt sicher gewesen wäre.
Auf allgemeine Grundsätze, die sich bei der Ordnung und etwaigen Vernichtung von Pfarrakten beobachten ließen, komme ich später zurück, zumal erfreulicherweise dieses Thema kürzlich auch von kirchlicher Seite angeschnitten ist (Tolzien im "Kirchen=und Zeitblatt" Jahrg. 41 Nr. 21).
Die heute geltenden Bestimmungen über Ordnung und Revision der Pfarrakten durch die vorgesetzte Behörde scheinen mir nicht zu genügen.
Im Zusammenhang damit müßte auch die Frage der Aufbewahrung der Kirchenökonomieakten behandelt werden für die Städte, in denen eine besondere Kirchenökonomie vorhanden ist. Hier dürfte doch die Pfarre für ältere und zum Gebrauch der Ökonomie nicht mehr erforderliche Akten ein besserer Aufbewahrungsort sein, als die Wohnung des Ökonomus selbst.
Im folgenden sind nun probeweise einige Inventare veröffentlicht, die ein Beispiel davon geben sollen, was sich ungefähr durchschnittlich in den kleineren Archiven befindet und in welcher Weise die Verzeichnung geplant ist. Gewählt wurde ein Stadtarchiv, je eine städtische und ländliche Pfarre, ein Gut und endlich das ritterschaftliche Amt Grevesmühlen. Ein ausführliches Register wird die Benutzung der Inventare erleichtern. Alle kursiv gedruckten Angaben sind wörtlich aus Urkunden und Akten übernommen. Die Zahlen zu den ausgeführten Siegeln entsprechen den Nummern der Abbildungen in den Siegelheften des Urkundenbuches.
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Grevesmühlen,
Stadt im Herzogtum Schwerin, Amtsgerichtsbezirk Grevesmühlen.
Stadtarchiv im Rathause.
1. 1359 Janr. 11. (vrydaghes na twelften). Wismar.
Albrecht, Herzog von Mecklenburg, bestätigt der Stadt Gr. das Lübische Recht und gibt derselben verschiedene andere Freiheiten und Rechte.
Orig. Pgmt. mit dem wohl erhaltenen
großen
Siegel Albrechts II. an
Seidenfäden.
Gedr. MUB XIV, 8560 nach einer
gleichz. Abschrift.
2. 1499 Jul. 13. (amme daghe sunte Margareten).
Herr Mathias von deme Haghen unde Herr Hinrich Bolss, borgermester, Johan Borenstorp, Hans Millies, Hans Severin unde Hinrik Euerdes, ratmanne von Grevesmühlen verkaufen den heren vicarien in der kerken tho sunte Nicolavesse unde collacien heren in der collacien bey der grouen, gheheten collacio apostolorum Petri et Pauli . . her Marquardt Tangen, Johan Munt, Kersten Wedighen, Laurens Hannemann für 50 Mark lüb. Pfennige eine jährliche Rente von 31/2 Mark lüb., wie zu Wismar gang und gebe ist, aus den Stadtgütern.
Orig. Pgmt., am Pgmtstreifen hängt
das Secret
der Stadt aus dunkelgrünem Wachs.
3.
Ordnung der armen Seken von Greuesmolen.
o. J. längliches Pgmt (Anfang 16. Jh.)
4. 1505 Jun. 26. (donredages nha Johannis Baptiste) Wittenburg.
Heinrich, Erich und Albrecht, Gebrüder, Herzöge zu Mecklenburg, bestätigen der Stadt Gr. Rechte und Freiheiten.
Orig. Pgmt. Secret H. Heinrichs an Pgmtstreifen.
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5. 1562 Apr. 20. Wismar.
Ulrich, Herzog zu Mecklenburg, vollzieht einen Vergleich zwischen der Stadt Gr. und dem Kloster Reinfeld wegen der Bezahlung von 40 Mark lüb. jährlicher Hebung, die Gr. dem Kloster schuldig ist, wie auch 8 Mark lüb. jährl. Pension aus 2 Hufen auf dem Ratmannsfelde vor der Stadt, die beide seit mehreren Jahren nicht bezahlt waren.
Orig. Pgmt. unterschr., an Pgmtstr.
das Secret
Herzog Ulrichs und das Siegel
des Abtes
Joachim von Reinfeld.
6. 1598 Mai 26. Güstrow.
Ulrich, Herzog zu Mecklenburg, bestätigt die Rechte und Freiheiten der Stadt.
Orig. Pgmt. unterschr., an Pgmtstr.
das Secret
Herzog Ulrichs.
7. 1606 Apr. 27. Güstrow.
Karl, Herzog zu Mecklenburg, erteilt der Stadt Gr die Erlaubnis, jährlich am St. Ulrichstage, 4. Juli, neben den bisherigen Märkten einen offenen Vieh- und Feilmarkt abzuhalten.
Orig. Pgmt. unterschr., an Pgmtstr.
Secret
Herzog Karls in Holzkapsel.
8. 1606 Apr. 27. Güstrow.
Karl, Herzog zu Mecklenburg, bestätigt in Vormundschaft der Herzöge Adolf Friedrich und Hans Albrecht die Rechte und Freiheiten der Stadt.
Orig. Pgmt. unterschr., an
Seidenschnur Siegel
Herzog Karls in Holzkapsel.
9. 1660 Jan. 25. Wismar.
Der schwedische Generalmajor Conrad Wardefeld stellt der Stadt Gr. aus erheblichen Ursachen, namentlich wegen des erlittenen großen Brandschadens einen Schutzbrief gegen Kriegsbeschwerden aus.
Orig. Pap. unterschr. und untersiegelt.
10. 1697 Jul. 23. Schwerin.
Friedrich Wilhelm, Herzog zu Mecklenburg, bestätigt die Privilegien der Stadt.
Orig. Pap. unterschr. und untersiegelt.
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11. Stadturkundenbuch (Chronik) 2° Bd. in Leder, 1050 S.
Anno 1640 den 9. Juni hat M. Christianus Cotenius,Pastor in Wismar, dies Buch zu stets wehrenden Gedechtnus alhie uff Rathaus verehret.
Aus dem Inhalt:
Ratsmitglieder 1640, 1686, Eide, Bursprake , Ämter und Ältermänner 1702-1809, Bürgeraufnahmen 1608-1714, Herzogliche Mandate 1633-98, Abschriften der Stadtprivilegien von 1359, 1505, 1562, 1598, 1606, Kontrakte (Vertrag wegen des St. Jürgen Hofes 1560), Von Kriegswesen und Einquartierung 1627-35, Beitragsverzeichnis zum Aufbau des Rathauses 1586, alle Contrakte, Handlungen und Vergleiche 1664-1716, da 1659 Sept. 10.-12. das vorigte Stadtbuch verbrannt ist.
12. Stadtbuch (Bruchstück) 2° Heft in Pgmt. 17. Jh.
Inhalt:
Bürgermeister-, Ratmannen-, Älterleute Eide, Bursprake , Armenvorsteher, Bürgeraufnahmen 1608-1720 u. a.
13. Stadtbuch. 2° Bd. in Leder.
Inhalt:
Nachr. über Bgmeister, Rat, 12 Männer seit 1769. Gerichtssachen, Obligationen, besitzrechtl. Eintragungen 1714-62, Bürgereid, Bürgeraufnahmen 1715-1803, Bürgerverzeichnis 1714. Einlagen: Neubau des Rathauses 1715, Statistische Beschreibung von Gr. o. J.
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1717 (Repartition der Steuern), 1749, 1761, 1763, 1765, 1811/12.
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- wegen einer Wasserleitung vom Pfarrhaus in den Fluß, 1779-82;
- wegen rückständiger Kirchenzinsen, 1730-68;
- wegen der Beiträge zum Bau einer Pfarrscheune, 1787-94.
- Schulbediente 1673-1800 ff;
- Schulreglements 1712-1828.
F 48. Große Karte des Stadtfeldes 1835.
Archiv der I. Pfarre , landesherrlichen Patronats.
Superintentur: Wismar; Präpositur: Grevesmühlen.
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Kirchenökonomiearchiv
im Hause des Kirchenökonomen, Bahnhofstr. 57.
F 1. 1582 Jan. 17. (uff Antonii) .
Sylvester von Hagen zu Hanshagen bekennt, daß er von Michael Sandmann und Albrecht Kucher als Vorstehern der Kirche zu Gr. 500 Mark lüb., die Mark zu 16
, geliehen und dafür mehrere Morgen Ackers auf dem Gr. Felde zum Pfande gesetzt hat.
Orig. Pgmt. 3 Einschnitte für Siegelstreifen.
Notiz über eine testamentarische Schenkung der Dorothea Plüschow. 1635. Verzeichnis, bei welchen Leuthen die Heuptsummen, davon die Juraten die Zinsen zu empfangen haben, vorhanden sein . . 1618. Einnahmen und Ausgaben 1618-46 und 1651-52.
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- 1698-1745, Einnahme u. Ausgabe, 2° Bd. in Leder,
- 1713-77, Ausgabe, 2° Bd. in Leder,
- 1746-94, Einnahme, 2° Bd. in Leder
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Archiv des Ritterschaftlichen Amtes Grevesmühlen
beim Sekretär Bürgermeister Dr. jur. von Leitner.
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Kogel
mit Grüssow, Satow und Zislow, R. A. Lübz, Amtsgerichtsbez. Malchow.
Gutsarchiv (Lehn), Besitzer: Kammerherr August von Flotow.
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- zwischen Christoph und Andreas v. Fl. 1542 Aug. 11. (am Frydage nah Lanrentii). Beglaub. Abschrift von 1681. Pap.;
- zwischen Johann Ulrich, Dietrich und Caspar v. F.l 1593 Apr. 27. (am Freitage nach Quasimodogeniti). Orig. Pap. mit beglaub. Abschrift. Vergl. Nr. 7 und 8.
- zwischen Paschen Friedrich und Wittib v. Fl. nomine August Friedrich v. FL 1714 Juli 7. und 1715 Juni 15. Orig. Pap.
- zwischen Paschen Friedrich und Caspar Dietrich v. Fl. 1721 Juli 10. Orig. Pap. mit Abschrift.
- zwischen Caspar Dietrich v. Fl.-Kogel und den Vormündern zu Stuer. 1726 Sept. 24. Orig. Pap. mit Abschrift.
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F 34. Grenze zwischen Kloster Malchow, der Stadt und Grüssow. 1712-1798 ff.
Darin: Vertrag 1712, Extrakt aus der Stadt Malchow summarische Beschreibung aller . . . Immobilien . . . 1726, Grenzprotokoll 1762.
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Dorf Mecklenburg ,
D.-A. Wismar, Amtsgerichtsbezirk Wismar.
Archiv der Pfarre, landesherrlichen Patronats.
Superintentur: Wismar, Präpositur: Mecklenburg.
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