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IV.

Der Sterbetag der Herzogin Katharina von Mecklenburg.

Ein Nachtrag zur Stammtafel des Großherzoglichen Hauses.

Von
Archivar Dr. Hans Witte.


H erzogin Katharina, die Gemahlin des Herzogs Johan IV., Tochter des Herzogs Erich IV. von Sachsen=Lauenburg, nimmt in der Geschichte unseres Landes eine besonders bedeutsame Stellung ein durch die Regentschaft, die sie von 1422 bis 1436 für ihre minderjährigen Söhne Heinrich IV. und Johann V. führte.

Wann die Herzogin aus dem Leben schied, war bisher nicht genau bekannt. Wigger bemerkt in seiner Stammtafel nur: "† nach 23. Juli 1448", und im Text 1 ) sagt er etwas ausführlicher: "Ihre letzte eigene Urkunde, soviel mir bekannt, ist datiert von 1448, Dienstag nach Margareten (23. Juli). Nach Rudloff hat sie noch am 18. November desselben Jahres gelebt (nach einer Urkunde?)".

Durch die von mir besorgte Bearbeitung der Regesten über den Zeitraum von 1401 - 1500, die als Fortsetzung des Mecklenburgischen Urkundenbuchs veröffentlicht werden sollen, ist nun der ganze Urkundenvorrat des Schweriner Archivs innerhalb der angegebenen Zeitgrenzen durch meine Hände gegangen, darunter auch einige Stücke, durch die die Wiggersche ungenaue Zeitangabe näher bestimmt werden kann.

Über dieselbe hinaus hat die Herzogin sicher noch gelebt am 12. November 1448, wo ihr die Stralendorffs den Wall und das höchste Gericht im Dorfe Mecklenburg verpfändeten. 2 )


1) Jb. 50 (1885), S. 190.
2) Perg.=Orig. in den Gutsurk. Mecklenburg des Schweriner Archivs DD 83 LXXXXV. Es ist dies die Wigger unbekannte Urkunde, die Rudloff (II, S. 629) als die letzte der Herzogin anführt, indem er als Quelle "Chemnitz a. a. O. aus einer Orig.=Urk." nennt. Bei Chemnitz findet sie sich III, 1 S. 886. Das abweichende Tagesdatum beruht auf einer falschen Auflösung des urkundlichen Datums: "an deme dinxtedaghe na s. Mertens daghe des hilghen bischoppes" = Novbr. 12, nicht Novbr. 18.
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Aber auch dies ist noch nicht die letzte Urkunde, in der die Herzogin handelnd auftritt: Noch im Jahre 1450 hat sie zu Wismar am 29. Januar (des dunredages vor v. l. vrowen daghe to lichtmissen) ein Haus in Schwerin dem Kirchherrn der Wismarschen Marienkirche, Gerd Schröder, verkauft, nachdem die Genehmigung ihres Sohnes, des Herzogs Heinrich, vorweg am 25. Januar (amme dage Pauli conuersionis) erfolgt war. 1 )

Die nächste Urkunde, die hiernach von der Herzogin redet, ist nicht erhalten als ausgefertigtes Original, auch nicht in Gestalt einer vollständigen Abschrift, sondern nur als unausgeführter auf Papier niedergeschriebener Entwurf zu einem Konzept. Wenn nun dieser Entwurf 2 ) davon handelt, daß am 24. September 1450 (feria quinta ante festum Michaelis archangeli) Herzog Heinrich eine jährliche Gült von 8 M aus der Bede des Dorfes Biendorf verschrieb, ad memoriam domine Katheriene ducisse Magnopolensis in festo b. Mauricii et sociorum eius peragendum, so kann man bei dem Fehlen einer Originalausfertigung vielleicht zweifelhaft sein, ob diese Stiftung wirklich ausgeführt wurde. Aber daß die Herzogin das Datum dieses Entwurfes nicht mehr erlebte, sondern an dem Tage, der hierin für ihr Seelengedächtnis festgesetzt wurde, verstorben war, ist nicht zu bezweifeln. Der Sterbetag der Herzogin war also der Mauritientag (22. September) des Jahres 1450.

 

Vignette

1) Beide Urk. sind in gleichzeitigen Papier= Abschriften erhalten im Schweriner Archiv, Stadturk. Schwerin W 18. Die oben an erster Stelle genannte wird auch erwähnt in Chemnitz' handschriftlichem Chronicon Megapolense III, 1 S. 890.
2) Ebenfalls im Schweriner Archiv, Gutsurk. Biendorf.