![]() ![]() |
[ Seite 1 ] |
![]() ![]() ![]() ![]() |
![]() ![]() ![]() |
|
zur
herausgegeben
von der
~~~~~~~~~
D er Großherzoglichen Kommission zur Erhaltung der Denkmäler ist bei ihrer Einsetzung durch die im Anhang abgedruckte Verfügung des Großherzoglichen Staats=Ministeriums in erster Linie die Aufgabe zugewiesen worden, für die Erhaltung der historischen und Kunstdenkmäler des Landes thätig zu sein.
Die ältesten Quellen unserer Landesgeschichte bestehen nun in den Denkmälern jener Vorzeit, in die unsere geschriebenen Quellen nicht hinabreichen, in den sog. Hünen= oder Riesenbetten, den Kegel= und Hügelgräbern, Wohngruben und Urnenfeldern, die, wenn sie auch selbst auf Kunstwerth keinen Anspruch machen können, uns dennoch als Zeugen der ältesten Kultur und, wenn sie zur wissenschaftlichen Ausbeutung gelangen, als Fundstätten der Hinterlassenschaft der ältesten Bevölkerung des Landes von dem höchsten geschichtlichen Werthe sind.
Die Sammlungen derartiger Erzeugnisse der Vorzeit im Großherzoglichen Museum, die unter den ähnlichen Sammlungen Deutschlands mit den ersten Rang einnehmen, bieten an Thongefäßen und Geräthen aus unserer Urzeit, besonders an Gegenständen aus Stein, Bronze, Eisen, auch Gold bei hervorragenden Stücken, für die Anschauung unserer ältesten vorgeschichtlichen Kulturperioden ein unschätzbares Material, das sich in den
![]() ![]() |
Seite 2 |
![]() ![]() ![]() ![]() |
Waffen, Schmuckstücken und Hausgeräthen, in den Geräthen zur Jagd, zum Fischfang und zum Ackerbau über alle Lebensverhältnisse jener weit entlegenen Zeit mit belehrender Fülle erstreckt.
Trotz dieses Reichthums aber bildet diese Sammlung doch nur einen verschwindenden Theil dessen, was wirklich im Lande an derartigen Gegenständen vorhanden war, und was der Wissenschaft im allgemeinen und der vaterländischen Geschichte im besonderen hätte gerettet werden können, wenn nicht Sorglosigkeit, Unkenntniß und leider auch vielfach Gewinnsucht so unendlich oft an diesen Zeugen der Vergangenheit sich versündigt hätten.
Es läßt sich zwar nicht verkennen, daß die wachsende Ausdehnung und größere Vertiefung der Bodenbenutzung, sowie die Anlage neuer Straßen und Wege von einem Nutzen für die Gesamtheit sind, vor dessen ziffernmäßiger Wirklichkeit die idealen Vortheile der zerstörten Denkmäler für die Wissenschaft in den Hintergrund treten müssen. Doch wird auch andererseits zugegeben werden müssen, daß in den meisten Fällen der Boden, den diese Denkmäler bedeckten, für die Kultur sehr wohl entbehrt werden konnte, und daß ebenso in den meisten Fällen das Material dieser Denkmäler zu den bestimmten praktischen Zwecke, dem Haus= oder Straßenbau, allerdings bequem genug lag, aber durch verhältnißmäßig leicht zu beschaffendes anderes Material recht gut ersetzt werden konnte.
Gegen alle diese Feinde der alten Denkmäler, die Sorglosigkeit, die Unkenntniß und die Gewinnsucht schützt nur eins -, eine immer größere Kreise umfassende Belehrung über die vorgeschichtlichen Denkmäler, sind das dadurch erweckte Interesse für diese so wichtigen und oft doch so unscheinbaren Zeugen der Vergangenheit.
Zu diesem Zwecke ist die nachfolgende "Anleitung zur Beobachtung vorgeschichtlicher Denkmäler" ausgearbeitet worden, die den Zweck hat, über diese Denkmäler aufzuklären und zu ihrer Erhaltung, oder falls diese ausgeschlossen ist, zu ihrer wissenschaftlichen Ausbeutung beizutragen.
Denn das muß ist erster Linie betont werden, um falschen Auffasssungen zu begegnen: Nicht die Fundstücke selbst sind es, die allein das Hauptinteresse für die Wissenschaft darbieten, gar oft sind die Fundumstände, ist der Bericht über die Art der Auffindung (Lage, Tiefe, Verhältniß zu den Bodenschichten) von weit größerer Wichtigkeit für die Wissenschaft als das Fund=
![]() ![]() |
Seite 3 |
![]() ![]() ![]() ![]() |
stück selbst, umsomehr als bei den früheren Funden eine Erkundung dieser Umstände oft nicht stattgefunden hat.
Daher ist vor Allem nothwendig, daß die nach der Verordnung von 1872 (Anlage A des Anhangs) dazu verpflichteten Beamten und sonst Alle, deren freundliche Mithülfe die Kommission durch ihre Darlegungen zu gewinnen vermag, von jedem Funde vorgeschichtlicher Einzelstücke oder Anlagen sofort, nöthigenfalls telegraphisch, der Kommission eine Benachrichtigung zugehen lassen, und nicht damit bis zum Abschluß der betreffenden Arbeiten oder bis zu einer passenden Gelegenheit warten, da sehr oft eine Besichtigung und weitere Untersuchung der Fundstelle wünschenswerth und eine - Befragung der bei der Auffindung betheiligten Personen nach besonderen Fundumständen angezeigt ist Ebenso wünschenswerth ist es, daß die Fundstellen derartiger Alterthümer möglichst unberührt gelassen werden und weitere Ausgrabungen unterbleiben, bis die Kommission sich über die etwaige wissenschaftliche Beaufsichtigung der Arbeiten entschieden hat, was je nach den Verhältnissen mit thunlichster Raschheit erfolgen wird. Zur Tragung der Kosten der Benachrichtigung wird die Kommission stets nach Möglichkeit bereit sein.
Sodann ist als wünschenswerth hinzustellen, daß die Kommission in den Stand gesetzt wird, bei größeren Arbeiten an Meliorationen, Fluß=, Kanal=, Wege= und Eisenbahnbauten vor der Inangriffnahme der Bauten über ihre Ausdehnung und ihren Lauf sich zu unterrichten, damit es ihr möglich ist, nöthigenfalls eine besondere Anleitung über die in der berührten Gegend zu erwartenden Alterthümer zu entwerfen.
Wenn auf diese Weise erreicht werden kann, daß alle Personen, welche bei derartigen für die vorgeschichtlichen Denkmäler Gefahr bergenden Arbeiten betheiligt sind, die anordnenden Beamten, Bauleiter, die Aufseher und die ausführenden Arbeiter, über die Wichtigkeit und die Natur dieser Denkmäler unterrichtet werden, so hofft die Kommission in vollerem Maße, als es bisher möglich war, der ihr gestellten Aufgabe der Erhaltung der Denkmäler des Landes gerecht werden zu können, und darum erbittet sie hierzu nochmals aufs Dringendste die Hülfe aller derer, denen eine solche zusteht oder möglich ist.
Schwerin, 30. Juni 1898.
![]() ![]() |
[ Seite 4 ] |
![]() ![]() ![]() ![]() |
Als vorgeschichtliche Stätten und Fundstellen sind besonders zu beachten:
Die sogenannten Hünengräber (Hünen= oder Riesenbetten) sind Grabkammern, die von (oft sehr umfangreichen) Granitblöcken gebildet sind, zum Theil freistehend, zum Theil von einem Erd=
![]() ![]() |
Seite 5 |
![]() ![]() ![]() ![]() |
hügel mit Umfassungssteinen umgeben. Die Gräber gehören der Steinzeit an und bergen besonders Urnen und Steingeräthe.
![]() ![]() |
Seite 6 |
![]() ![]() ![]() ![]() |
Unversehrte Gräber dieser Art gehören zu den größten Seltenheiten; sie sind unter allen Umständen zu verschonen.
Die Hügelgräber sind meist kreisrunde Erdhügel, oft von beträchtlicher Höhe (bis 8 Meter) und ursprünglich kegelförmig, sie werden daher auch vielfach Kegelgräber genannt. Der sie umgebende Steinkranz ist bei den meisten längst verschwunden, die Hügel werden niedergeackert
oder verlieren sonst ihre Form und werden unkenntlich. Der Kern der Hügel besteht gewöhnlich aus Granitgeschieben (Kopfsteinen), welche die Grabkammern bedecken. Im Innern finden
![]() ![]() |
Seite 7 |
![]() ![]() ![]() ![]() |
sich bronzene, mit Edelrost von grüner Färbung (Patina) überzogene Gegenstände: Waffen, besonders Schwerter, und Schmuckgegenstände, besonders Ringe; ferner Goldringe und Thongefäße.
Die Gefahr achtloser Zerstörung ist bei diesen Gräbern sehr groß, da sie oftmals als solche nicht
erkannt werden und ihre beträchtlichen Steinmassen bei Chausseebauten u.s.w. gern verwendet werden. Erscheint eine solche Gefahr vorhanden, so ist sofort der Denkmäler=Kommission Anzeige zu machen, damit eine sachgemäße Ausgrabung erfolgen kann.
Eine jüngere Form der Hügelgräber sind die kleineren Erd= und Steinhügel, in deren Mitte eine Urne mit zerbrannten Knochen und kleinen Bronzegegenständen in Steinpackungen oder Steinkisten geborgen ist.
![]() ![]() |
Seite 8 |
![]() ![]() ![]() ![]() |
Unter der Erdoberfläche, äußerlich jetzt nicht mehr erkennbar, finden sich: 1. Gräber und zwar
a) Urnengräber, die Beisetzung der zerbrannten Gebeine in thönernen Urnen (Urnenfelder). Meist sind
die Urnen durch Steine (Dämme, Packungen, Kisten) geschützt; Zahl und Stellung der Urnen ist sehr ver=
![]() ![]() |
Seite 9 |
![]() ![]() ![]() ![]() |
schieden: oft stehen sie isolirt, oft in Reihen oder Gruppen; gewöhnlich sind Beigaben in den Urnen: Schmuckgegenstände aus Bronze oder Silber, eiserne Geräthe, besonders Waffen. Diese Urnenfelder sind ungemein zahlreich, entsprechend dem langen Zeitraume, den sie umfassen (von etwa 400 vor Chr. G. bis 500 nach Chr. G.). Sie sind für die Alterthumskunde als die einzigen Reste der ältesten geschichtlichen Bevölkerung (Germanen) von größter Bedeutung. Leider sind gerade sie der Zerstörung besonders ausgesetzt, da die Urnen flach stehen (gewöhnlich nur etwa 30 cm unter der Oberfläche) und schon beim Tiefpflügen erfaßt werden; auch beim Sandfahren werden sie oft angetroffen, da mit Vorliebe flache sandige Kuppen zur Anlage der Grabfelder gewählt wurden.
Auch hier ist eine sofortige sachkundige Untersuchung zu erwirken; ist dies nicht möglich, so sind die Urnen ungeöffnet mit Inhalt, nachdem sie längere Zeit getrocknet haben, sorgsam verpackt an das Großherzogliche Museum in Schwerin einzusenden.
b) Skelettgräber. Die Bestattung des unverbrannten Leichnams unter der Erde hat in verschiedenen vorgeschichtlichen Perioden stattgefunden. Hervorzuheben sind
1. eine kürzere Periode in der älteren Eisenzeit. Hier lagen die Leichen tief und in Reihen, ausgestattet mit Geräthen römischer Kunst, meist aus Bronze;
2. die wendische Zeit, besonders an ihrem Ende. Auch damals sind besonders sandige Anhöhen benutzt. Die Skelette liegen gewöhnlich auffallend flach, im allgemeinen in der jetzt üblichen Richtung nach Osten, die aber nicht gleichmäßig innegehalten ist.
![]() ![]() |
Seite 10 |
![]() ![]() ![]() ![]() |
Die Beigaben bestehen in Kleingeräth, besonders bronzenen Ringen und eisernen Messern. Solche Skelettgräber sind erst wenig bekannt geworden, da man sie gewöhnlich für jüngere, etwa Schweden= oder Franzosengräber hält und deshalb ihre Anzeige unterläßt. Auch diese Gräber werden meist beim Sandfahren entdeckt; sie sind nach Möglichkeit für eine systematische Ausgrabung zu erhalten; ist ein Grab zerstört, so ist mindestens der Schädel an das Großherzogliche Museum einzusenden.
2. Einzel= oder Sammelfunde.
In verschiedenen Perioden pflegte man kostbare Gegenstände, sei es zum Schutz, sei es als Weihegaben, im Erdboden (oder auch in Seen, s. bei IV. Moore) zu bergen, oft an oder unter einem großen Steine. In der Steinzeit sind es besonders Dolche u.ä., in der Bronzezeit kunst=
![]() ![]() |
Seite 11 |
![]() ![]() ![]() ![]() |
volle Hängegefäße, die gewöhnlich mit einer größeren Anzahl bronzener Schmuckgegenstände gefüllt sind, und goldene Ringe; in späteren Perioden Münzen, meist in einem Thongefäße.
3. Brandstellen.
Sehr häufig finden sich im Erdboden schwarze Stellen, mit Kohlen durchsetzte Erde, oft auf einem Steinpflaster; dazwischen
meist Thierknochen, Lehmstücke, Gefäßscherben, vereinzelt auch Gebrauchsgeräthe. Es sind in der Mehrzahl die Ueberbleibsel von Wohngruben, wie sie in allen Perioden der Vorzeit gebraucht sind, am meisten in der letzten (wendischen) Zeit. Zur Bestimmung ihres Charakters ist eine Angabe über ihre Form und eine Sammlung von Fundstücken, besonders Scherben, erwünscht. Die charakteristischen Verzierungen der wendischen Thongefäße zeigen die umstehenden Abbildungen.
Wichtig, aber in ihrer Bedeutung nicht leicht zu erkennen sind die in Mooren (den Resten ehemaliger Seen) gemachten Funde. Das Moor erhält einige Stoffe außerordentlich gut, sodaß z. B. die Bronzen meist ihren ursprünglichen Goldglanz noch haben und leicht für jung, oft auch für Gold gehalten werden. Besondere Beachtung ist diesen Moorfunden zuzuwenden, wenn Geräthe zusammen mit thierischen Resten und Pfählen gefunden werden. Oft handelt es sich da um Pfahlbauten, wie sie sowohl aus der Steinzeit als der wendischen Zeit bekannt sind. Außerdem finden sich oft Steinsachen und Bronzen, die offenbar zu irgendeinem Zwecke absichtlich niedergelegt sind (vergl. oben III, 2 Einzel= oder Sammelfunde), Funde, deren Bedeutung noch nicht in allen Fällen gelungen und bei denen daher ein besonders
![]() ![]() |
Seite 12 |
![]() ![]() ![]() ![]() |
![]() ![]() |
Seite 13 |
![]() ![]() ![]() ![]() |
sorgsames Augenmerk auf die Fundverhältnisse nöthig ist. - Auch für die alte Thierwelt des Landes (z. B. Rennthier, Urstier, Elch) sind die Moore die ergiebigsten Fundstätten.
Alle derartigen Fundstücke sind ungereinigt (mit der anhaftenden Moorerde einzusenden.
Noch zahlreich erhalten sind vorgeschichtliche Wohn= und Befestigungsanlagen, die sog. Burgwälle. Diese liegen ganz überwiegend in einem von Seen oder feuchtem Boden geschützten Gelände und haben oft einen sehr bedeutenden Umfang (vergl. die Mecklenburg bei Wismar). Diese Burganlagen gehören, soweit bisher erkennbar, durchgängig der wendischen Zeit an und bilden die einzigen monumentalen Reste dieser denkwürdigen geschichtlichen Periode. Leider sind gerade sie in hohem Grade der Gefahr der Zerstörung ausgesetzt, da sie einen vortrefflichen Humusboden bieten, der gern zur Bodenverbesserung benutzt wird. Auch wird beim Beackern ihre Form oft zerstört. Es ist daher die Aufgabe aller betheiligten Kreise, weitere Beschädigungen und Zerstörungen zu verhüten. Oft sind die Wälle schon äußerlich unkenntlich und bedürfen einer sachkundigen Bestimmung, für die besonders auch Wohngruben (vergl. oben III, 3 Seite 11) und Gefäßscherben (Abbildungen Seite 11) maßgebend sind.
Auch auf Höhen finden sich gelegentlich Wälle (vergl. die Hohe Burg bei Bützow). Es wird allgemein angenommen, daß sie der vorgeschichtlichen Zeit angehören, aber ihre zeitliche Einreihung ist bisher nicht gelungen; jeder dort gemachte Fund eines alterthumlichen Geräths oder einer Scherbe ist daher hoch willkommen.
![]() ![]() |
[ Seite 14 ] |
![]() ![]() ![]() ![]() |
(Regierungs=Blatt 1887, Nr. 38.)
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu bestimmen geruhet, daß zur Erhaltung der historischen und Kunstdenkmäler des Landes eine unter dem Ministerium des Innern stehende Kommission eingesetzt werde, welche die Bezeichnung:
"Großherzogliche Kommission ziir Erhaltung der Denkmäler"
führen, in Schwerin ihren Sitz haben und außer einem Vorsitzenden aus dem Chef des Großherzoglichen Baudepartements, dem Direktor des Großherzoglichen Museums und dem Vorstande des Großherzoglichen Geheimen und Haupt=Archivs als ordentlichen Mitgliedern zusammengesetzt sein solle.
Demzufolge ist diese Kommission eingesetzt und sind die Mitglieder derselben ernannt worden.
Die Kommission wird im Allgemeinen die Aufgaben haben, für die Erhaltung, bezw. Wiederherstellung der historischen und Kunstdenkmäler des Landes thätig zu werden, insbesondere aber ist dieselbe beauftragt worden, die dazu dienlichen Maßnahmen bei den Ministerien, bezw. bei den betreffenden Ortsbehörden in Vorschlag zu bringen, auch allmählich ein möglichst vollständiges Verzeichniß der in Betracht kommenden Denkmäler fertig zu stellen und dasselbe demnächst in geeigneter Art zu veröffentlichen.
Die Großherzoglichen Behörden, Beamten und Geistlichen werden hierdurch angewiesen, die Kommisssion in ihrer Thätigkeit zu unterstützen und den Anträgen und Rathschlägen derselben thunlichst zu entsprechen, auch wenn es sich um Arbeiten zur Wiederherstellung, Veränderung oder Entfernung von Denkmälern
![]() ![]() |
Seite 15 |
![]() ![]() ![]() ![]() |
der angeführten Art handelt, sich darüber vorgängig mit der Kommission ins Einvernehmen zu setzen und mit den Arbeiten nicht eher beginnen zu lassen, als bis ihnen die Ansichten der Kommission mitgetheilt sein werden.
Das unterzeichnete Ministerium hegt das Vertrauen, daß die Obrigkeiten in der Ritterschaft und in den Städten in Anbetracht des gemeinnützigen und patriotischen Zweckes in gleicher Art verfahren werden.
Das bisherige Amt eines "Konservators" der Denkmäler ist aufgehoben worden und tritt demnach die Bekanntmachung vom 27. Dezember 1852 - Regierungs=Blatt 1853, Nr. 2 - außer Kraft. Die in der Bekanntmachung vom 18. Mai 1872 --
Anl. A
Regierungs=Blatt 1872, Nr. 29 - vorgeschriebenen
Anzeigen über Entdeckung alter Steindenkmäler,
Gräber
. sind aber in Zukunft an die
Großherzogliche Kommission zur Erhaltung der
Denkmäler hierselbst zu richten, welche künftig
auch Funde von alten Münzen oder sonstigen für
die Geschichte und Alterthumskunde wichtigen
Gegenständen in Empfang nehmen wird.
Schwerin, den 9. Dezember 1887.
A. von Bülow. Buchka. von Bülow.
![]() ![]() |
[ Seite 16 ] |
![]() ![]() ![]() ![]() |
Anlage A.
Mit Hinweisungen auf die Landesherrlichen Verordnungen vom 13. April 1804, 10. Dezember 1836 und 31. März 1837 werden sämmtliche Verwaltungsbehörden und Obrigkeiten, die Ortsvorstände, die Prediger, die Forst=, Eisenbahnbau=, Wegebau= und Waffenbau= Beamten, auf Anregung des Vorstandes der Deutschen anthropologischen Gesellschaft, hierdurch aufgefordert bezw. erneuert angewiesen, in ihren Wirkungskreisen dafür Sorge zu tragen:
Zu den Obrigkeiten in der Ritterschaft und zu den Stadtmagistraten darf vertraut werden, daß sie, den wissenschaftlichen Werth solcher Entdeckungen und Funde würdigend, für die Schonung, Erhaltung, bezw. Ablieferung gleichmäßig Sorge tragen.
Schwerin, den 18. Mai 1872.