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1.

Heinrich Kilian.

(Vgl. Quartalbericht 1 vom October 1896, S. 10/11).
Von Ludwig Krause.

Ueber den im letzten Quartalberichte erwähnten Heinrich Kilian findet sich in dem in den Neuen wöchentlichen Rostock'schen Nachrichten

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und Anzeigen von 1841 abgedruckten: "Ein Tagebuch über Rostock'sche Ereignisse in den Jahren 1600 bis 1625" auf Seite 297 ff. noch folgende Aufzeichnung aus dem Jahre 1607, die hier vielleicht interessiren wird:

So ist auch ein Bürger gewesen mt Namen Heinrich Cylian, derselbe war vorerst, da er freiete, ein Wetnschenk und Kaufmann, da er aber auch in Schulden gerieth, mußte er die Handlung einstellen, und gab in und außerhalb Landes, an Königs-, Chur- und Fürsten=Höfen sich an und aus für einen kurzweiligen Rath und Possenreißer. Weil ihm dann solch Handwerk wohl anstund, verdiente er dabei nicht allein einen vollen Kropf, sondern auch schöne Kleider, Kleinodien, auch einen ziemlichen Vorrath an Gold, also auch, daß er hernach seine Creditoren zum Theil contentirte, auch sein Haus, das die Creditoren angenommen, wieder frei machte und sich nahm, da ihm nun das Hofleben nicht auf die Länge wollte gefallen, und bei Adelichen, Chur- und Fürsten die Gunst kleiner begunt zu werden, begab er sich wieder in die Stadt in sein Haus, und fing wieder an, Wein zu schenken und mit andern Waaren zu handeln, hatte daneben Juwelier=Handlung von Kleinodien, Ringen und andern theuren Sachen, die dem gemeinen Manne nicht dienten; weil er aber daneben auch sehr frech war und zu Hofe der Trotz mit ihm gewachsen, und er auch Klage erregte gegen sich wegen gekaufter Weine und anderer Waaren, die Herren dann dem klagenden Theile mußten zum Rechten verhelfen, so ward der Heinrich Cylian zornig auf die Herren des Raths, die dem klagenden Theil wider ihn Rechtes verholfen, und fing an, auf dieselbigen Herren und fast den ganzen Rath schimpflich und verkleinerlich zu reden, welches dann ein Erbar Rath nach genugsamb eingenommener Kundschaft auf sich nicht konnte ersitzen lassen, ließen ihn derowegen vor Gericht citiren; er aber blieb außen und achtete keiner Citation oder Vorladung, weder zum gütlichen Verhör noch sonsten, bis daß er durch andere Verbrechungen und gewaltsame Thaten sollte angehalten werden. Da aber er dann, weil er zu Pferde gesessen, wegkam bis nach Parkentien in eine Hammerschmiede=Mühle, die war seine, und war in der Fürsten Gebiete gelegen, solches ließ ein Erbar Rath passiren. Weil er aber nicht unversöhnet wieder kommen durfte, auch sich selbst befühlte, daß er seinen Creditoren zur Zahlung nicht stehen konnte, begab er sich nach dem Königreich Schweden, und ließ seine Güter, Haus und Hof allhier seinen Creditoren stehen, das nicht auf so viele Hunderte werth, als er ihnen Tausende schuldig war. Dieses hat nun Gert Böttiker und sein Schwager Carsten Jungen, ein Glaser, welche diesem Cylian schwägerlich verwandt, verdrossen, daß ihr Schwager so aus der Stadt gehalten worden, bei

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welchem sie manche freie Zeche gehabt, dazu es auch Gert Böddikern verdrossen, daß er so lange mußte gefänglich sein, wegen seiner Creditoren, derhalben sie einen Rath mit einander geschlossen, wie sie ihr Leid, an ihnen begangen, an einen Erbaren Rath und der ganzen Stadt möchten rächen, und also eine Summe Geldes von einem Erbaren Rath erzwingen."

Böddiker und Junge verbreiteten deshalb Droh- und Brandbriefe in der Stadt, die der 19jährige Sohn des ersteren, Heinrich Böddiker, schreiben mußte. Schließlich wurden sie aber dabei ertappt und am 30. October hingerichtet. -

Von Kilian wird nichts weiter mitgetheilt.