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Am 18. Juli 1651 wurde ein großer Theil der Stadt Schwerin eingeäschert. Nach einer Bekanntmachung in Nr. 31 der "Ordinari Diengstags=Zeitung Anno 1651" kam das Feuer um 12 Uhr Mittags beim Rathaus aus, wo zum Trocknen ausgebreiteter Flachs durch die Funken einer nahen Schmiede in Brand gerieth. In kurzer Zeit hatten die Flammen die Häuser am Rathhaus und dieses selbst ergriffen. Man versuchte das Rathhaus 1 ) zu retten; aber da der Boden desselben mit Flachs angefüllt war, entwickelte sich ein solcher Qualm, daß Niemand zum Löschen nahe kommen konnte. Brennende dürre Schindeln vom Rathhausthurm verbreiteten das Feuer dann weiter über den Markt und von da nach der Schmiedestraße und Schloßgasse hin, sodaß schließlich 160 Häuser mit dem Rathhause in Asche lagen. Eine schwere Heimsuchung war dieser Brand für die Bürgerschaft. "Gottes lichterloh brennender Zorn" wurde darin erkannt, und bußfertig flehte die Bürgerschaft zu Gott, mit fernerer Strafe innezuhalten, wie es mehrere uns erhaltene Predigten der Zeit erkennen lassen. Gleichzeitig nahm man aber auch thatkräftig den Wiederaufbau der wüsten Stätten in Angriff. Der Herzog erließ Fürschreiben an Städte und Fürsten um Beihülfe, und seine Sendboten, aus den verschiedenen Ständen der Stadt ausgewählt, durchzogen das Land, um die aufgebrachten Hülfsgelder einzusammeln. Wenn auch ein großer Theil dieser Hülfsgelder für Diäten der Boten ausgegeben werden mußte, kamen doch nicht unbeträchtliche Summen den Abgebrannten zu Gute.
Der Magistrat richtete vor allen Dingen sein Augenmerk auf die Wiedererrichtung des Rathhauses. 2 ) Am 21. September 1651 suchte er beim Herzog nach, die in Rostock und Wismar für die abgebrannten Leute gesammelten Gelder zum Rathhausbau verwenden zu dürfen, damit bald wieder Zusammenkünfte zu Rath und Gericht ordentlicher Weise abgehalten werden könnten. Es würde beabsichtigt, die vom Rathhaus stehen gebliebenen Gewölbe, Keller und Mauer=
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werk noch vor dem Winter zu bedachen, um sie vor weiterem Verfall zu schützen. Diesem Gesuch folgte am 2. October ein zweites um Bewilligung von Eichenholz zu den Balken, denn in der Stadthölzung wäre nur Tannenholz vorhanden, das man lediglich zum Sparrwerk verwenden könne. Trotzdem das erste Gesuch bewilligt wurde, nahm man den Bau vor dem Winter 1651/52 nicht in Angriff. Noch im Frühjahr 1652 war man in Zweifel darüber, wie man das neue Rathhaus anzulegen habe, damit dasselbe eine Zierde der Stadt werde. Wieder nahm man zum Herzog seine Zuflucht und bat um Zuordnung sachverständiger Personen. Darauf verfügte Herzog Adolf Friedrich unterm 28. April 1652, man möge das Rathhaus unter Benutzung der alten Fundamente so, wie das alte gewesen wäre, wiederaufrichten, aber darin abweichen, daß die oberen Räume, besonders der Saal, etwas höher aufgeführt würden. Genau einen Monat später erhielt der Zimmermeister Hans Roepke Befehl, mit der Zimmerarbeit unverzüglich zu beginnen. Ihm wurde nach Ausweis der im Archiv erhaltenen Baurechnungen später der Zimmermeister Claus Bydeck beigegeben. Die Maurerarbeiten leitete der Maurermeister Jochim Stolte. Im Juli 1652 waren die Arbeiten in vollem Gange. Bald trat jedoch wieder Geldmangel ein. Am 30. Juli 1652 dankte der Magistrat für die ihm zum Rathhausbau in zwei Raten von je 600 Thlr. aus den Brandkollekten (incl. Rostock und Wismar) bewilligten 1200 Thlr. und bat den Herzog um fernere Unterstützung, und, als darauf nichts erfolgte, wiederholte der Magistrat seine Bitte unterm 28. August. Er führte in dem zweiten Gesuch aus, daß auf die schon tief verschuldeten Stadtgüter nicht der geringste Heller mehr aufgenommen werden könne, und daß es billig sei, die von der Stadt in den Kriegsjahren 1631 und 1632 über die Gebühr hergegebenen 6493 fl. 20 ßl. nunmehr aus dem Landkasten zurückzuzahlen. Der Herzog mochte der Ansicht sein, daß man für die bewilligten 1200 Thlr. sehr wohl das Rathhaus hätte aufführen können, denn er ordnete am 6. September 1652 eine Revision der Baurechnungen an. Es ergab sich dabei eine Einnahme der Stadt von genau 1216 Thlr. 21 ßl. 6 Pf., die sich folgendermaßen vertheilte:
409 Thlr. | 41 ßl. | 6 Pf. | von der Stadt Rostock, |
73 Thlr. | 36 ßl. | von der dortigen Universität, | |
132 Thlr. | 40 ßl. | von der Stadt Wismar, | |
600 Thlr. | von der gemeinen Einnahme aus Brandkollekten. | ||
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1216 Thlr. | 21 ßl. | 6 Pf. |
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Davon waren ausgegeben 1192 Thlr. 16 ßl., sodaß ein Vorrath von nur 24 Thlr. 5 ßl. 6 Pf. vorhanden war. Die herzogliche Kommission beanstandete von den Ausgaben zwei Posten:
1) 75 Thlr. 16 ßl. für Entfernung des Schuttes aus dem Rathhaus und Mühlenthor,
2) 47 Thlr. 41 ßl. für Reparirung der Rathsbuden,
und appellirte deswegen an die Entscheidung des Herzogs. Adolf Friedrich ordnete nun unterm 8. September 1652 an, die 75 Thlr. 16 ßl. durch eine Kollekte von den vom Feuer verschonten Bürgern aufzubringen und fügte - was für den Gerechtigkeit liebenden Herzog charakteristisch ist - hinzu, er müsse sich wundern, daß der Magistrat nicht selbst auf eine so billige Anordnung verfallen sei; die 47 Thlr. 41 ßl. sollten aus der Heuer der Bewohner der Buden bezahlt werden. Für die dem Magistrat auf diese Weise noch verbleibenden 147 Thlr. 14 ßl. 6 Pf. (eingeschlossen den obigen Vorrath) sei das Rathhaus noch vor Wintersanbruch unter Dach zu bringen. Letzteres scheint aber doch nicht ausführbar gewesen zu sein. Neue Bittgesuche des Magistrats vom 24. Februar und 28. November 1653 und vom 20. Januar 1654 führen an, daß auch die jährlichen Einkünfte des Weinkellers zum Bau des Rathhauses angegriffen, damit aber auch die letzten Mittel ersschöpft seien; der Magistrat bittet deshalb um die letzthin eingekommene Kopfsteuer von etwa 300 Thlr. auf Abschlag der Forderung an den Landkasten von 6493 fl. 20 ßl. Mit einem befürwortenden Rescript des Herzogs, der sich nun doch von der Nothlage überzeugt haben mochte, an den Engeren Ausschuß der Ritter= und Landschaft vom 6. März 1654 brechen die Archivacten ab. Da auch die im jetzigen Stadthaus aufbewahrten Magistrats=Acten, betreffend die Wiedererrichtung des Rathhauses nach dem Brande von 1651, über das Rescript vom 6. März 1654 nicht hinausgehen, so läßt sich über die Vollendung des Baues etwas Bestimmtes nicht beibringen. Doch kann man mit Fromm, Chronik von Schwerin, 1 ) schließen, daß das Rathhaus im Herbste 1654 fertig gestellt worden ist, da Laetare 1655 zuerst wieder die Bürgersprache der versammelten Bürgerschaft aus dem geöffneten Fenster des Rathhauses vorgelesen wurde.
In der Folgezeit ist das Rathhaus mehrfach durchgebaut und erweitert worden und hat nach der Marktseite zu durch eine neue Fassade ein ganz anderes Aussehen erhalten; auf der Rückseite, nach der Schlachterstraße zu, sind jedoch noch manche Theile des 1652 bis 1654 errichteten Gebäudes unverkennbar.