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LIX, 1 | October 1893. |
Inhalt: | Geschäftliche Mittheilungen. II. Wissenschaftliche Mittheilungen: 1) Zum Wappen der v. d. Lühe. 2) Verzeichniß der Pfarrer im Lande Stargard 1496. 3) Zur Geschichte der St. Katharinenkapelle zum Heiligen Moor bei Sanitz. 4) Wie das Klockengeleutte angefangen und auffgehört über die hochfürstlichen Verstorbenen. 5) Ein Erlaß des Herzogs Adolf Friedrich I. an Bürgermeister und Rath zu Rostock. |
Die erste Quartalversammlung des 59. Rechnungsjahres konnte wegen mannigfacher Behinderung der Ausschußmitglieder erst am 16. October, dem dritten Montage dieses Monats, abgehalten werden. Gegenwärtig waren alle Mitglieder des Ausschusses mit Ausnahme des ersten Präsidenten und zweier Repräsentanten.
Nach dem Berichte über die Vereinsmatrikel sind im abgewichenen Vierteljahr 7 Mitglieder ausgeschieden, davon 2 durch den Tod. Diese sind:
1) der Geh. Hofrath Mau, Bürgermeister von Neukalen, Mitglied seit 4. October 1853, gest. am 11. Juli;
2) der Hofrath Peters zu Schwerin, Mitglied seit 9. December 1892, gest. am 27. Juli.
Ihren Austritt haben erklärt die Herren: Consistorialrath Praefke=Neustrelitz, Finanzrath Dr. Duelberg=Köln, Professor Dr.Paasche=Marburg, Justizrath Kundt=Schwerin; erloschen ist die Mitgliedschaft des vor einigen Jahren nach Ungarn ausgewanderten Herrn H. Thormann jun.
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Neue Mitglieder haben wir 6 gewonnen in den Herren:
1) Steinfatt, Cand. theol. zu Schwerin,
2) Saul, Pastor zu Retgendorf,
3) Gille, Hofkapellmeister zu Schwerin,
4) Dr. Ernst Burmeister in Berlin,
5) Professor Dr. Beeck, Lehrer an der Kadettenanstalt zu Plön,
6) Böhmer, Cand. theol. zu Schwerin.
Der Mitgliederstand ist demnach von 500 auf 499 herabgegangen.
Aus den Verhandlungen der Versammlung ist Folgendes mitzutheilen: Es wurde beschlossen, an Nichtmitglieder des Vereins kein Honorar für gelieferte Beiträge zum Meklenburgischen Jahrbuche zu zahlen, was übrigens auch bisher nicht geschehen ist.
An Stelle des ausgeschiedenen Herrn Geh. Justizraths Schlettwein wurde gemäß der Ermächtigung der General=Versammlung Herr Dr. Voß, Custos an der Großherzoglichen Regierungsbibliothek, zum Bilderwart gewählt. Zugleich wurde beschlossen, die Bildersammlung fortan durch Ankauf zu vervollständigen, den Ankauf jedoch auf Meklenburgica zu beschränken. Im Bibliotheks=Ausschusse wurde der Herr Geh. Justizrath Schlettwein durch den Herrn Geh. Finanzrath Balck ersetzt.
Die Vereinsabende der Schweriner Mitglieder sollen auch im kommenden Winter in der üblichen Weise, möglichst in jedem Monat einmal, an Sonnabenden abgehalten werden.
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1.
Das Gebrauchen eines fremden Siegelstempels ist so selten nicht; Dr. Techen hat aus dem geringen Urkunden=Vorrathe des Wismarschen Rathsarchivs 19 Fälle aus dem 15. Jahrhundert notirt, wo dies ein Mal, 3, wo es zwei Mal, und 3, wo es mehrere Male von ein und derselben Person geschehen ist. Durchstehend sind aber doch, wo fremde Petschafte benutzt wurden, solche von Geschlechts=,
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zuweilen auch von Standesgenossen genommen. In drei Fällen wird die Anwendung des fremden Stempels in der Urkunde ausdrücklich bemerkt, und namentlich von Herzog Albrecht 1473 und 1479. 1 ) Sehr viel auffallender und eigenartig ist aber ein anderes im Wismarschen Rathsarchive beobachtetes Vorkommniß. Dort findet sich nämlich ein von einem Achim v. d. Lühe an Wismar 1491 Montags nach Jubilate gerichteter, ersichtlich von einem Schreiber geschriebener Brief, in dem er sich beklagt, daß Wismarsche Einwohner bei nächtlicher Weile seinen Mann Namens Szuel mit Hab und Gut aus Tesmannstorf entführt hätten. Auf dem Briefe ist gut ausgedrückt und wohl erhalten ein Siegel mit Papierdecke befindlich, rund, 27 mm im Durchmesser, welches einen breiten dreieckigen Schild zeigt, aus dessen Ecken je ein Zwiebelgewächs mit drei Blättern zur Mitte gerichtet ist, und zwischen glatten Ringen die Umschrift hat:
Wer Tideke Mesmaker war, habe ich nicht ermitteln können. Zunächst denkt man, daß der Schreiber des Briefes zum Schließen desselben ein ihm gehöriges Petschaft, welches jedoch nach Form des Schildes und der Schrift sehr viel älter ist und für einen Anderen angefertigt sein müßte, benutzt habe. Aber das ist nach einer zweiten Thatsache denn doch nicht der Fall. Es wird nämlich in dem gedachten Archive auch ein Schreiben des Ritters Heinrich v. d. Lühe zu Buschmühlen vom Tage der h. drei Könige des Jahres 1492 aufbewahrt, welches zweifellos von derselben Hand ausgefertigt ist, die den Brief Achims schrieb, und dieses ist besiegelt mit einem Siegel, rund, 27 mm im Durchmesser, welches einen breiten dreieckigen Schild zeigt, enthaltend einen gestürzten gezinnten Giebel, und zwischen glatten Ringen die Umschrift hat:
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Die Größe dieses Siegels, der Schild, die Umschrift mit ihrer Einfassung sind also genau dieselben, wie bei dem erstgedachten Siegel, und nur die Schildfigur ist verschieden, so daß zwischen 1491, April 25. und 1492, Januar 6. der Stempel umgearbeitet sein muß, wobei die beiden oberen Zwiebeln in Zinnen, die untere in die Giebelblume verwandelt wurden, die Schildfigur freilich auf den Kopf gestellt ist. Mit demselben Stempel hat 1501 der Ritter Hinrich auch die bischöfliche Confirmation der canonischen Horen zu U. L. Frauen zu Wismar besiegelt.
So wenig wie ich Tideke Mesmaker nachweisen kann, ebensowenig habe ich ermitteln können, wie nahe Achim v. d. Lühe dem Ritter Hinrich stand, und muß daher auf jeden Versuch verzichten zu erklären, wie der Stempel von jenem in die Hände dieses kam, und weshalb dieser reiche Mann sich mit einem so elenden, ja, strenge genommen, falschen Petschafte begnügte.
In Jahrbuch 52, S. 20 habe ich die Helmzier der v. d. Lühe besprochen und die bisher bekannt gewordenen Verschiedenheiten desselben mitgetheilt. Nun verdanke ich der Gefälligkeit des Herrn F. v. Meyenn die Nachricht von einer bisher unbekannten Form, welche ein Schreiben überliefert, das von Hennings v. d. Lühe auf Panzow Wittwe Katharina, geb. v. Rantzow, um 1530 an Herzog Heinrich gerichtet ist. Dieselbe sagt darin, Herr (!) Otto v. d. Lühe, der in der Kapelle zu Neubukow mit Schild und Helm begraben sei, habe als rechter Erbe seiner Lehne Panzow, Ilow und Vogelsang diese seinen drei Söhnen hinterlassen, die dann auch alle verstorben seien. Jetzt hätten Kord und Otto v. d. Lühe die Güter eingenommen, die zwar gleichen Schild führten, aber ein anderes Helmzeichen, nämlich
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nicht Pfauenfedern wie jene, sondern ein Jungfrauen=Brustbild, und niemand habe ein größeres Recht auf die Güter, als er, der Herzog. Dieser scheint nähere Nachforschungen befohlen zu haben, insbesondere Zeichnungen der Wappen, welche jedoch nicht geeignet gewesen sein werden, um auf Grund derselben die damaligen Inhaber der Güter außer Besitz zu setzen; deren Nachkommen haben sie bis 1784 bezw. 1606 innegehabt. Uebrigens ist auch von einem Herrn - also Ritter - Otto v. d. Lühe im 15. Jahrhundert nichts bekannt und bisher auch kein Siegel oder sonstiges Denkmal aufgefunden, welches als Helmzier des v. d. Lüheschen Wappens Pfauenfedern zeigte, so daß die Aussagen der Wittwe Phantasien gewesen sein werden.
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Bei einer Durchsicht der Bederegister vom Jahre 1496 hat sich ein ziemlich ausführliches Verzeichniß der Pfarrer im Lande Stargard ergeben. Diese haben hier die Abgaben ihrer Beichtkinder selbst eingetrieben und danach die Richtigkeit in den Registern durch eigenhändige Namensunterschrift beglaubigt. Eine Zusammenstellung der Pfarrer dürfte für eine Geschichte der katholischen Kirche in Meklenburg während der letzten Jahrzehnte nicht ohne Wichtigkeit sein.
Woldegk: | Matthias Sachß. | ||
Göhren: | Johannes Smydt. | ||
Teschendorf
Loiz |
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Andreas Schallyn | |
Käbelich
Petersdorf |
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Mattheus Platow. | |
Schönhausen
Voigtsdorf |
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Kristianus Landesbarch. | |
Lindow
Golm |
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Gherardus Smidt. | |
Schönbeck
Brohm Cosa |
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Nicolaus Ukermann. | |
Badresch
Mildenitz Helpt |
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Nicolaus Voß. |
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Ballin
Plat |
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Thomas Isermenger. | |
Sadelkow
Glineke Staven |
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Nicolaus Kedyngk. 1 ) | |
Kublank
Neezka Ruhlow |
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Hinricus Hoppenrot. | |
Herbrechtshagen
Rehberg |
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Arnoldus Wasmunt. | |
Kölpin: | Albertus Dewytze. | ||
Salow: | Johannes Beckmann. | ||
Klokow
Schwichtenberg |
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Johannes Wraneke. | |
Wittenborn
Kotelow |
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Johannes Stregez (?). | |
Eichhorst
Lipen |
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Ebellus Monnick. | |
Roga
Bassow |
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Nicolaus Wulf. | |
Genzkow
Jatzke |
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Christianus Vornym. | |
Willershagen: | Hermannus Slef. | ||
Lübbersdorf
Rattei |
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Cristofferus Westval. | |
Bresewitze: | Johannes Gregor. | ||
Sponholz
Küssow Trollenhagen Podewall |
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Hinricus Wulff. | |
Neverin
Glocksin Neddemin Ganzkow |
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Johannes Stoltenborch. |
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Warlin: | Peter Vischer. | ||
Pragsdorf: | Johannes Schulte. | ||
Georgendorf: | Georgius Sluter. | ||
Neuenkirchen
Ihlenfeld |
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Hinricus Rosendal. | |
Brunn
Roggenhagen |
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Johannes Smet. | |
Dahlen
Beseritz Schwanbeck |
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Conradus Leppin. | |
Pasenow
Holzendorf |
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Johannes Rutenbarch. | |
Rowa: | Hinricus Betke. | ||
Stargard
Sabel Quastenberg Dewitz |
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Jacobus Rodekerk. | |
Godenswege
Riepke Kammin |
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Nicolaus Kersten. | |
Warbende
Quadenschönfeld Gramelow |
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Bartholdus Ghilow, viceplebanus. |
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Die erste und bisher einzige Mittheilung über die Kapelle zum Heiligen Moor hat Lisch im Meklenburgischen Jahrbuch Nr. 38, S. 48-52, gemacht. Dort ist Alles zusammengefaßt, was die Forschung bis dahin zu Tage gefördert hatte. Inzwischen sind im hiesigen Großherzoglichen Archiv vier weitere urkundliche Nachrichten aufgefunden worden, die ich an dieser Stelle zum Abdruck bringe. Die erste ist ein undatirter Brief der Priester und Kirchgeschworenen der Kapelle zum Heiligen Moor an die Herzoge Magnus und Balthasar, die von 1480 bis 1503 gemeinschaftlich regiert haben. Aus diesem Briefe, der von gewissen Geldhebungen der Kirche zu Sanitz,
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die aber der Kapelle zum Heiligen Moor zugewiesen waren, handelt, geht hervor, daß die Kapelle noch am Ausgange des 15. Jahrhunderts mit Priestern und Kirchgeschworenen versehen war.
Vnßen vnderdanighen steden willighen denst;
ghnedighe leue here, hochgebarene forste, wy
armen lude jwer hochgebarner gnade breff wol
(wol) vornamen hebben scryuende vmme welkes
offers willen edder pensien der kerken to
Zanttze,
1
)
des ßodane pensie edder ghelt nu noch nicht by
vs is vnde wy doch ßunderch anßeghent hebben,
des wy vnberaden ßint myt vßen lenheren vnde
andern erbaren framen luden, de deme gadeshuße
vnde der hilghen ju[n]cfrowen sunte Katrynen
gudes ghunnen, des jwen forstlyken gnaden wol
bericht mochte werden amme anstanden sunte
Marghareten daghe, jwe forstlyke gnade mochte
don dorch god vnde nemen dat arme gadeßh
s an gude boscherminghe.
Scr[euen] vnder der kapellen sig[illum].
Prestere
vnde kerkßuaren der cappellen
tomm
Hilghen More. |
Nach dem undatirten Original auf Papier im Haupt=Archiv zu Schwerin. Das Siegel fehlt.
2. In einem Rechnungsbuche über ausstehende Schuldforderungen der Kirche S. Marien zu Wismar vom Jahre 1500 heißt es: "Tho Clastorpe Seghebant van Ortzen vnde Achym syn sone tho lutken Tessyn by dem hilligen More."
3. Um 1025 bekennt Claus Eckelenberg im gerichtlichen Verhör, daß "Hanne thome Hilligen More" ihn und seine Spießgesellen "gehuset vnde geheget hefft." Es ist demnach zu jener Zeit neben der Kapelle mindestens noch ein Wohnhaus zum Heiligen Moor vorhanden gewesen.
4. Der Kammergerichtsbote Jacob Rüß bescheinigt, daß er die kaiserliche Achtserklärung wider den Ritter Henning v. Halberstadt 1529 "vff den XXII. tag Septembris verkundt vnnd offenntlich angeschlagen [habe] an die Kirchtir zu dem Hailigen mure."
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Den 28. Februarj ist über die durchl. Herzogin von Mekl[enburg] Selige 1 ) das geleutte bei den Wöbeliner auffgehöret und fangen ins kunfftige die Hohen Woster und Kronscamper an.
Den 30. Januarj ist angefangen zu leutten wegen des tödlichen absterben der weyandt Durchl. Fürstin von Strelitz 2 ) und soll damit laut hochfürstl. Befehl alle tag 1 Stunde 4 wochen continuiret werden. Noch gestorben Durchl. hertzl. Printzeßin Juliana[ 3 ) zu Rühn und 4 wochen geleutet.
Den 26. Febr. ist angefangen zu leutten über der hochsel. Durchl. Printzeßin Magdalenen 4 ) auß Gustraw.
Den 21. Jun. ist auf ergangenen hochfürstl. Befehl wegen höchstseel. absterbung der in die 47 Jahre regierenden Röm. Kays.Maj. H. Leopoldt I. 5 ) zu leuten angefangen und biß den 4. Jul. incl. damit continuiret, auch Orgel und Music eingestellet worden.
Den 3. Jun. ist nach ergangenem Hochfürstl. Befehl sub dato 30. Maji wegen Höchstseel. Hintrits aus dieser Zeitligkeit pl. tit. Herrn Hertzogs Adolff Fridrichs 6 ) Durchl. zu Strelitz mit allen Glocken Mittags zwischen 12 und 1 Uhr zu laüten angefangen und damit 4 Wochen continuiret worden.
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Den 31. May wurde ad mandatum Serenissimi Ihro Kaiserl. Maj. Josephus I. 1 ) glorwürdigsten Andenckens mit allen glocken belaütet und damit biß den 14. Jun. exclus. continuiret, auch das Orgel=Schlagen und Music durchgehents auf 14 tage eingestellet.
Ad mandatum Serenissimi ist die Durchl. Land=Gräfin von Heßen=Kaßel, gloriosissinnae memoriae, Maria Amelia, 2 ) welche den 16. Jun. a. c. zu Weilmünster Höchstseeligst verblichen, auf 4 Wochen mit allen Glocken nebst einstellung der Orgel, auch aller anderen Musik, belaütet und damit den 9. Aug. angefangen und biß den 5. Sept. incl. damit continuiret worden.
Nach Hochseel. Absterben der Durchl. Abtißin Marie Elisabeth 3 ) zu Ganderßheim ist 4 Wochen mit allen Glocken geleütet und am 28. Maji Dom. Exaudj damit angefangen worden.
Den 31. Juli sind Sr. Hochfürstl. Durchl. Herr Hertzog Fridrich Wilhelm, höchstseel. Andencken, in ihrem Erlöser Jesu Christo sanft und seelig in der Chur=Fürstl. Residentz Mayntz eingeschlaffen. Ad mandatum Serenissimi Ducis Caroli Leopoldi wurde der hochseel. Herr belaütet 14 Tage, des Tages 3 mahl, alß Morgens von 8 biß 9, Mittags von 12 bis 1 und Nachmittages von 3 biß 4, womit alhie angefangen am 20. Aug. und biß 2. Sept. incl. continuiret wordenn. Am 3. Sept. wurde nur 1 mahl des Tages gelaütet, nemlich von 12 biß 1 Uhr Mittags, womit biß den 11. Novembr. incl. continuiret ward.
Am 25. Febr. 1714 ging das Gelaüte wieder mit allen Glocken Mittags zwischen 12 und 1 Uhr an und continuirte biß auf den hochfürstl. Begräbnüs=Tag, war der 13. Mart. 1714, an welchem Tage 3 Stunden gelaütet wurde, alß von 8 biß 9 Morgens, war die Stunde vor der Leich=Predigt, eine Stunde nach der Leich=Predigt und Abends zwischen 8 und 9 Uhr, da der verblichene hochfürstl. Cörper beygesetzet wurde. Die Leichpredigt ist alhie von M. Jo. Frid. Frahm, Pastore et p. t. Praeposito, über den letzten vers
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im Proph. Daniel gehalten; zu Lübbelow aber, weil es nicht gebräuchlich, nicht geprediget worden, welches denen Hh. Successoribus zur Nachricht hierin verzeichnet ist.
Den 15. Octobr. 1719 ist zum Laüten, ad mandatum Serenissimi, vor die höchstseeligst verstorbene verwittwete Herzogin zu Güstrau, Magdalena Sibilla, 1 ) der anfang gemacht v. auff 6. Wochen täglich 2 Stunden, nemlich von 11 bis 12 uhr, v. Nachmittags von 3. bis 4. continuiret worden.
1722 den 16. Maji ist die verwittwete durchleuchtigste Hertzogin zu Grabow, Cristina Willhelmina, 2 ) höchstseel. Andencken, in ihrem Erlöser J. C. sanft v. seelig entschlaffen. Vor dieselbe ist ad Mandatum Serenissimi anfängl. 6 Wochen im gantzen Lande des Tages 2 mahl rp. von 11 bis 12 v. von 3 bis 4 uhr gelaütet worden. Selbiges gelaüt fing an den 21. Junii v. continuirte bis den 2. August. Anno 1723 den 22. Junii ward wieder des Tages 2 mahl, als von 11 bis 12 v. Nachmittags von 3 bis 4 Uhr vor derselben zu laüten angefangen v. continuirte 8 Tage bis den 30. Junii inclus., als den Tag nach der Bestätigung, da sie denn in der Schloß=Capelle zu Grabow den 29. Jun. abendts, und eine Parentation von Hrn. Präpos. M. Z. Becker gehalten, beygesetzet wardt. Folgenden Tages hielte der Hr. Superintendens D. Engelke die Leichen=Predigt oben in der Schloß=Capelle; in der Stadt=Kirche unten Hr. Past. Hincke, v. im gantzen Grabauschen Ambte hielte an diesem Tage ein jeder Prediger an seinem Orte die Leichen=Predigt.
Anno 1724 den 23. Jan. ist ad Mandat. Sereniss. vor die verwittwete verstorbene Czarin, Ihre Hoheiten Durchl. Mamma, 3 ) zu laüten angefangen, täglich eine Stunde von 12 bis 1 Uhr, v. solches bis nach Verlauff 4 Wochen, den 20. Febr., continuiret worden.
Anno 1726 den 3. Nov. ist ad Mandat. Sereniss. vor die durchl. Hertzogin zu Würtenberg=Juliusburg, Frau Anna Sophia gebohrene Hertzogin von Mecklenburg, 4 ) 4 Wochen täglich eine Stunde von 12 bis 1 Uhr gelaütet worden.
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Anno 1733 den 16. Aug. ward vor Ihr Hoheiten Catharina Ivanowna, 1 ) unsers reg. Herrn Hertzogs Cal Leopold Durchl. Fr. Gemahlin, die Trauer und 1stündiges tägl. Gelaüte von 11 bis 12 Uhr intimiret und zugleich das Kirchen=Gebeth mit Auslaßung der Vorbitte vor den durchl. Herren Herzog Christian Ludwig zum ersten abgelessn. Ao. 1733 Festo Natalitiorum ward die Trauer geschloßen.
Anno 1735 den 29. Juli des Morgens um 10 Uhr starb die Allerdurchl. verwittibte Königinn von Preußen Sophia Louysa 2 ) zu Sverin auf dem Schloß, nachdem sie seit dem Febr. ins 23. Jahr mit stiller Einsahmkeit, anfängl. bis Anno 1725 zu Grabau (da der Brand kam) daselbst, hernach einige Wochen hieselbst aufm alten Schloß, und endl. zu Sverin gelebet.
Anno 1746 domin. Jubilate den 1. Maj. fing ad
mandatum Seren. regnantis das Geläute täglich 2
Stunden, als des Morgens von 9 bis 10 und des
Nachmittags von 4 bis 5, an wegen Absterben
unsers durchl. reg. Herren eintziger durchl.
Printzeßinn Tochter, Fürstinn und Frau, Frau
Anna,
3
) vermählete Hertzoginn zu
Braunschweig und Lüneburg, gebohrne Hertzogin zu
Mecklenburg
. cum pleno titulo. Obiit durch
eine hitzige Kranckheit den 7. Mart.
4
) a. c. [Der durchl. Fürstinn und
Frauen, so Ao. 1718 den 18. Decembr. gebohren,
Tauf=Nahme war Elisabeth Catharina Cristina, als
sie aber am Rußischen Kayserl. Hofe kam, Ao.
1732, bekam sie der damahligen Kayserinn Nahmen
Anna, bekannte sich 1733 zur Griechischen
Religion und führte den Titul Kayserl. Hoheiten.
Dero durchl. Herr Gemahl Antonius Ulricus ist
gebohren Ao. 1714, den 28. Aug.]
Das Geläute hat auf anderweitige hochfürstl. Verordnung, - lief den 17. Maj. ein -, gedauret bis den 23. Maj. Unterm 7. Jun. lieff aus Dömitz hochfürstl. Ordre ein, daß auf Johannis=Tage alle Musique wieder völlig sollte erlaubet seyn.
Anno 1747 den 28. Nov. ist der durchl. reg. Herr Hertzog Carl Leopold zu Dömitz seel. entschlafen, besiehe hohe Verordnung wegen anzustellender Beläutung im Anfange dieses Kirchen=Buchs pag. 8. 5 ) ad annum et diem dictum. Dieses 3=stundige Glocken=
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Rühren traf in Weynachten, Neu=Jahr, Heil. 3 Königen ein. Damit nun Neustädter gewöhnl. Gottesdienst, so um 8 Uhr des Morgens anfänget, bleiben könne, so ward der Gemeine angezeiget, daß der Küster dreyviertel auf acht des Morgens den Gottesdienst zu intimiren anfangen, auch die große Glocke getreten werden würde. Wann nun aber Glock 8 hochfürstl. Geläute sich anhübe, so solle gleich nach dem 1sten Puls die Gemeine gegenwärtig seyn und die Schule mit Gesang anheben. Ist auch woll von staten gegangen. Scripsi ob tempora insecutura!
Der hochfürstl. Befehl, datiret den 4. (?) Febr. 1748, lief durch den Hrn. Sup. Pölchowen den 9. Febr. per Currend. hier ein, daß nunmehro in allen Kirchen mit dem vorhin verordneten Geläute bis zu weiterer Verordnung eingehalten werden solle. Allso ward hier und zu Lübb. 1 ) das einstündige Geläute sofort mit 5 Wochen den 10. Febr. geschloßen.
Anno 1748 den 13. Apr. starb in Gott höchstseeligst des jetzt regierenden Herrn Hertzogs Christian Ludwig durchlauchtigste Frau Gemahlin Gustava Carolina. 2 ) Das Geläut ward auff hohe Verordnung Serenissimi regnantis eben also veranstaltet wie Serenissimi regnantis Caroli Leopoldi b. m. Beläutung, neml. 14 Tage hindurch 3 mahl des Tages und nachhero nur einmahl. Von dom. Misericord. Domini biß Dom. II p. Tr[initatis] hatte dieses Gelaut seinen Anfang und Ende. Die hochfürstl. Leiche ist übrigens in der Stille vom hochfürstl. Schloß in der Schelffkirche zu Schwerin beygesetzet.
Anno 1749 den 28. Jan. ward die Leiche des hochseel. Hertzogs Carl Leopolds von Dömitz und nach Dobbran zur Beysetzung in dortiger hochfürstl. Begräbniß abgefahren, so daß die Leiche dicto die erste Station allhie zu Neustadt hatte. Die Glocken wurden bey Ankunfft dieser hochfürstl. Leiche, als auch des andern Morgens bey der Abfahrt geläutet. Es hatte diese Leiche zum Geleit die hertzogl. Gvarde zu Pferde, 12 Trabanten aus denen Städten, 2 Hoff=Marchalle vorauff fahrende, und 9 Nobiles hinter der Leiche folgende. Des Nachts über ward die Leiche ohne aller Pracht in des Schlachter Rabens Hause auff dem Markt placiret und ist des andern Tages von hier gefahren auff Crivitz, Sternberg, Ruhne biß sie endl. den 1. Febr. zu Dobran angelanget. Das Geläut ist nur veranstaltet an denen Ohrten, wo die Leiche durchpassiret, doch höre, daß man
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zu Sternberg nicht mit einem Geläut empfangen, wohl aber hat die Leichfolge urgiret, daß bey der Abfahrt die Glocken gezogen worden.
Anno 1749 den 30. May starb des ehemaligen durchl. regierenden Hertzogs Friderich Wilhelm hinterlaßene Gemahlin Wittwe, Ihro Durchl. Sophia Charlotte aus dem land=gräfflichen Hause Heßen=Cassel. 14 Tage hindurch ward dieser hohe Todes=Fall des Tages 3 mahl beläutet und demnegst noch 14 Tage des Tages einmahl. Den 22. Jul. ist der fürstl. Leichnam von Bützow aus nach Schwerin zur stillen Beysetzung in der Schelf=Kirche, wo deroselben durchl. Gemahl seeligst im Herrn ruhet, abgefahren worden.
Anno 1775 starb die durchlauchtigste Prinzeßin Amalia, Schwester Sr. Durchl. des regierenden Herzogs Friederich, am 24. Sept. Mittags um 12 Uhr und ward 4 Wochen, täglich die Stunde von 12 bis 1 Uhr, beläutet.
Anno 1778 am 11. Sept. Vormittags gegen 12 Uhr sturben der durchl. Prinz Ludwig und wurden 6 Wochen hindurch tägl. von 12 bis 1 Uhr beläutet.
Anno 1785 den 23. Aprill wurden unser durchl. regierender Landes=Herr, Herzog Friederich, am 23ten Aprill Vormittags etwan um 9 Uhr von einem Schlag=Fluße so heftig getroffen, daß Sie nach demselben sogleich Besinnlichkeit, Sprache und Empfindung verlohren, auch aller von den Arzten angewendeten Mittel und Versuchen ohnerachtet zur Wiedererlangung des durch den Schlag Verlornen nicht konnten wieder gebracht werden, in diesem traurigen Zustande noch bis am 24ten Morgens gegen 7 Uhr lebeten, aber um diese Zeit ihr theures Leben endigten.
Anno 1791 den 2. Aug. starb zu Hamburg des wail. durchl. Herzog Friedrich nachgel. Frau Witwe, Louise Friederike, geb. Herzogin zu Würtemberg, im 70. Jahre Ihres Alters an den Folgen eines Schlagflusses und ward 6 Wochen beläutet.
Anno 1794 den 2. Jun. starb der durchl. regier. Herzog Adolph Friedrich IV. zu Mecklenburg= Strelitz und ward 14 Tage beläutet.
Anno 1794 am 29. Nov. starb der Frau Erbprinzessin Sophia Friederika von Dänemark 1 ) Königl. Hoheit und ward 4 Wochen beläutet.
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Anno 1801 am 4. Jan. starb der Frau Erbprinzessin von Sachsen=Gotha Luise Charlotte 1 ) Durchl. und ward vom 11. Jan. d. J. an 4 Wochen beläutet.
Anno 1803 am 24. Sept. starb der herzogl. Meckl. Schwerin. Frau Erbprinzessin Helena Paulowna Kays. Hoheit und ward 6 Wochen beläutet.
Anno 1808 am 1. Jan. starb die durchl. regierende
Herzogin Luise, geb. Herzogin von Sachsen=Gotha,
im 52. Jahre ihres Lebens, welche seit ao. 1781
bis 1807 incl. durch den Pr. Lorenz an die
hiesigen Armen quartal. 85
. 24 ßl. N
2
/
3
hatte vertheilen
lassen. Sie ward 6 Wochen beläutet und zwar die
ersten 14 Tage 2 Stunden, nämlich 12 bis 1 und 3
bis 4 Uhr.
Anno 1810 am 2. Aug. starb die durchl. Herzogin Fr. Mutter, verwittw. Prinzessin Ludwig, Charlotta Sophia, geb. Herzogin von Sachsen=Coburg, im 79. Jahre ihres Alters und ward wie die vorige beläutet.
Aimo 1813 am 17. Sept. starb des durchl. regier. Herzogs Prinzeß. Tante Ulrike Sophia 2 ) im 91. Jahre ihres Alters und ward 14 Tage beläutet.
Anno 1816 am 20. Januar starb die durchl. Frau Erbgroßherzogin Carolina Luise Königl. Hoheit, geb. Herzogin von Sachsen=Weimar, und ward 3 Wochen tägl. 1 Stunde beläutet.
Anno 1816 am 6. Nov. starb seine Königl. Hoheit Carl, erster Großherzog von Mecklenb.=Strelitz, am Schlagflusse und ward 14 Tage tägl. 1 Stunde beläutet.
Am 29. November 1819 starb seiner Königl. Hoheit der Erbgroßherzog Friederich Ludwig von Mecklenb.=Schwerin, im 42. Jahre seines Alters und ward 6 Wochen hindurch jeden Tag 1 Stunde beläutet.
Aus dem Kirchenbuche von Neustadt. (Mitgetheilt von F. v. Meyenn.)
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Vnsern gnedigen Gmß zuvor. Ersahme liebe Getrewe. Wir werden glaubwurdig berichtet, daß vnter Vnser Burgerschafft in öffentlichen Wirtsheußern, Wein= vnd Bierschencken von itzigen, zwischen beiden benachbarten Cronen entstandenen Irrungen fast unbesonnene Discurse vnd Reden gefuhret werden, da ein jeglicher nach seiner Einbildung, bald von der einen, bald von der andern Parthey, vngebuhrlicher Reden sich vernehmen leßet, welche nachgehends yon Fremden oder Andern, die sie anhören, vbel auffgenommen vnd an solche Örter hinterbracht werden, darauß Vnser erbvnderthenigen Stadt eine große Gefahr vnd vber dem schon aufm Halß liegenden noch mehres Vnheil zuwachsen können; Wann sich dan solches keinesweges geziemet vnd Burgern, von burgerlichen Sachen vnd Handthierung zu reden, von Königen vnd Potentaten vnd derselben Actionibus aber reine Mund zu halten, in allewege gebuhret, - Alß sollet ihr hiemit ernstlich befehliget sein, solche vnd dergleichen vngeziemende Reden durch ein offentliches Befehl bey hochster, auch nach Befindung bey Leib= vnd Lebensstraffe nicht allein ernstlich zu verbieten, besondern auch fleißige Nachfrage deßhalber anzustellen vnd, da jemand ewer Burger von einer oder ander Parthey schimfflicher gefuhrter Reden vberwiesen werden konte, denselben dergestalt exemplariter zu bestraffen, daß ein ander sich drob zu spiegelen, auch die durch solche Unbesonnenheit offendirte Parthey drob ein genugsahmes Contentement haben vnd also durch ein vnd ander leichtfertiges Maul Vnser erbvnderthenige Stadt nicht in besorgliche Vngelegenheit gesetzet werden möge. Habens etc. vnd wir verbleiben etc.
Schwerin, den 3. Febr. Ao. 1644.
Nach dem Concept im Haupt=Archiv zu Schwerin.
Schwerin, im October 1893.
Der zweite Sekretär:
F. v. Meyenn.