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Von
Oberlehrer Dr. Rudloff zu Schwerin.
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G egenstand der folgenden Untersuchung ist derjenige Theil der Herrschaft Werle, welcher sich zwischen Warnow und Augraben=Recknitzthal ausbreitete und im Norden von der Herrschaft Rostock, im Süden vom Stiftslande Bützow und der Nebel begrenzt wurde. 1 )
Von den Kirchspielen dieses Gebietes hat immer Schwaan das meiste Interesse erregt, weil dasselbe am rechten Warnow=Ufer den Burgwall Werle und das Dorf Wiek mit umfaßt. Eine Pfarre in Schwaan bestand schon 1232 2 ), und den Bau der jetzigen Kirche schreibt Lisch 3 ) noch dem dreizehnten Jahrhundert zu. In Bezug auf die Filialverhältnisse ist noch eine Berichtigung nöthig, welche meines Wissens bisher nicht erfolgt ist. Nach einer Urkunde von 1249 (jetzt im U.=B. Nr. 622) nahm Lisch 4 ) an, daß Mistorf bei Werle in früherer Zeit Mutterkirche gewesen und erst später Filial von Schwaan geworden sei. Der in der Urkunde genannte Johannes plebanus de Mistisdorph, capellanus domini Burivini, befindet sich aber beim Bischof von Kamin zugleich mit anderen Geistlichen der Kaminer Diöcese; es ist daher an Mistorf im Lande Kalen zu denken, welches damals im Besitz der Rostocker Fürsten war. - Soweit die Nachrichten zurückreichen, war vielmehr Schwaan Mutterkirche für Dörfer
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auf beiden Warnowseiten. Am rechten Ufer wurden 1342 propter distantiam locorum etc. vom Schweriner Bischof Mistorf mit Wiek, Goldenitz und Rukieten als Filial abgezweigt und zugleich der Bau einer Kapelle gestattet. Schon vorher finden wir Goldenitze in parrochia Sywan (1336), und später wurde auch hier eine Kapelle gebaut, deren Verhältniß zu Schwaan eine Urkunde von 1360 ordnet. 1 ) Die Visitationsprotocolle (1552) nennen im öftlichen Theile des Kirchspiels außer den erwähnten Dörfern noch: Zeetz (auch schon in einem Heberegister von 1526), Wiendorf und Niendorf 2 ). - Ebenso wie Schwaan gehört auch Laage nur mit einem Theile seines Pfarrgebiets hierher, mit den westlich von der Recknitz gelegenen Ortschaften Kronskamp, Groß= und Klein=Lantow (so auch 1552).
An die Nordgrenze des Landes führt uns das im Osten vom Recknitzthal abgeschlossene Kirchspiel Cammin, wo in Uebereinstimmung mit den späteren, vollständigeren Angaben 1462 3 ) Weitendorf (Amts Gnoien) und Wohrenstorf, 1526 Kossow und Kätwin namhaft gemacht werden. Obwohl es an älteren Urkunden in dieser Gegend nicht fehlt, begegnet doch ein Pfarrer von Cammin nicht vor 1339 4 ). Indessen kann gegen ein höheres Alter der Kirche dies nicht geltend gemacht werden, da auch Geistliche von benachbarten Kirchspielen, zu denen Cammin damals gehört haben könnte, in den betreffenden Urkunden nicht genannt werden. Das westlich sich anschließende Kavelstorf erscheint ebenfalls als Pfarre erst 1334 5 ), während der Umfang des Kirchspiels bis 1365 garnicht nachgewiesen wird (später 1526 durch Dummerstorf und Scharstorf, 1552 durch die meisten übrigen Dörfer). Trotzdem aber bestand hier schon in sehr früher Zeit die Kirche, deren Chor (mit deutlichen Merkmalen des romanischen Stils) Lisch für das älteste Gebäude der ganzen Gegend hielt. 6 )
Ebenfalls als altes Bauwerk giebt sich die Kirche in Lüssow zu erkennen, für welche übrigens schon 1226 ein Geistlicher erwähnt wird. 7 ) Wegen der dazu gehörigen Dörfer vermag ich auch hier nur auf die Visitationsprotocolle zu verweisen, welche von der heutigen Anordnung keine Abweichung zeigen. Die Ortschaften aber, welche
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außerhalb unseres Gebietes im Süden an das Kirchspiel grenzen, erscheinen, sobald sie in den Urkunden vorkommen, im Besitz des Bischofs von Schwerin: Wolken und Zeppelin (Kirchspiel Bützow) 1178 und 1246, Gülzow (Kirchspiel Parum) und Parum 1333 1 ). Von den Feldmarken der beiden letzteren wird das Pfarrgebiet von Lüssow durch die Nebel getrennt, welche weiterhin auch die Grenze bildete zwischen der Alt= und Neustadt Güstrow. Zu der Kirche von antiquum Gustrowe am nördlichen Ufer, welche im Schweriner Sprengel lag 2 ), wird das Dorf Suckow (jetzt zur Pfarrkirche Güstrow) gehört haben; am anderen Ufer war der Dom in der Neustadt zwar 1229 noch vom Schweriner, aber 1235 schon vom Kaminer Bischof abhängig. 3 )
Genau an der Ostgrenze der Kirchspiele Alt=Güstrow und Lüssow fließt der Augraben, den wir weiter aufwärts auch noch für die Pfarre Kritzkow als kirchliche Grenze betrachten können. In derselben finden wir 1552 nur angeführt: Kuhs, Zehlendorf (auch schon 1526) und Dudinghausen, aber nicht Weitendorf (Amts Güstrow). Dagegen heißt es bei der Pfarre Hohen=Sprenz, nachdem Klein=Sprenz, Sabel, Kankel, Dolgen, Striesdorf und Siemitz als Kirchspieldörfer aufgezählt sind: "Item zu Weitendorf hat er (der Pfarrer) eine Kapelle von den Vieregge," und zu dieser Kapelle gehörte auch Levekendorf, durch welches die Verbindung mit den übrigen Ortschaften der Kirche Hohen=Sprenz vermittelt wird. Beide Dörfer erreichen mit ihren Feldmarken die Recknitz, welche etwa vom gleichnamigen Orte an nach Norden abfließt, ohne von dem Thale des Augrabens, das sich zur Nebel hinabsenkt, durch eine bemerkbare Wasserscheide getrennt zu sein 4 ) Die Pfarre Weitendorf, welche bei ihrem geringen Umfange wohl niemals selbstständig gewesen war 5 ), wird 1603 (mit Levekendorf)
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schon als Filial von Kritzkow genannt. Die Kirchen von Hohen=Spren, und Kritzkow finden wir 1270 zuerst erwähnt, und die Grenze der beiden Pfarrgebiete (zwischen Siemitz und Kritzkow) tritt 1342 hervor, wie auch schon 1335 Cymace in parrochia - Sprentze nachgewiesen wird 1 ) In baugeschichtlicher Beziehung steht mit der Kirche in Lüssow der Chor des Gotteshauses zu Hohen=Sprenz nach Lisch 2 ) auf ganz gleicher Stufe (Anfang des dreizehnten Jahrhunderts).
In politischer Hinsicht wird das Land, ohne mit einem Namen bezeichnet zu werden, in seiner ganzen Ausdehnung urkundlich erwähnt im Jahre 1294, als Nicolaus II. von Werle dem Fürsten von Rostock und der Stadt Rostock verpfändete totam terram nostram sitam infra fluvios Warnoviam ac Rekenitzam usque ad agros et metas seu terminos civitati Guzstrow pertinentes protendentem 3 ). Der Pfandbesitz äußert sich später nur einmal, indem Nicolaus von Rostock 1295 (1. Juni) einem Rostocker Bürger das Dorf Dolgen mit der Erlaubniß verlieh, es einer Kirche oder einem Kloster zu übertragen, worauf 1298 Nicolaus von Werle, ohne des Pfandverhältnisses zu gedenken, villam Dolghen, sitam inter duo fluenta Warnowe - et Rekeniz dem Kloster zum heiligen Kreuz in Rostock überließ. 4 ) Auf dieselbe Verpfändung deutet auch wohl noch die Urkunde hin (1301), in welcher Nicolaus II. den kurz vorher mit dem König Erich von Dänemark geschlossenen Frieden zu halten verspricht. 5 ) Diesem zufolge leistete der Fürfs zu Gunsten des Königs Verzicht auf munitio Sywan cum medietate totius terre que eidem ab antiquo adjacuerat, behält dagegen für sich terram - Werle in suis terminis, sicut fuisse dinoscitur, cum domino de Rozstoc inpignorata fuerat - excepio solummodo campo Sywan adjacente. Indem ich von der terra Werle vorläufig absehe, wende ich mich zu einer Besprechung der Vogteiverhältnisse, wie sie sich im Lande zwischen Warnow und Recknitz gestalteten.
Daß, wie nach den Friedensbestimmungen anzunehmen ist, das Land Schwaan sich ehemals auch am rechten Warnow=Ufer ausbreitete,
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bestätigt uns schon eine Urkunde Nicolaus II. von 1272. Dieser gestattet hier den Bewohnern des Dorfes Suckow pro munere speciali, daß sie (propter distantiam locorum) nicht wie bisher in Schwaan, sondern in Güstrow die judicia und den praeco aufsuchen und bezahlen dürfen. Die Verlegung von einer Vogtei zur anderen 1 ), welche hier als einzelne Ausnahme zugestanden wird und vielleicht auch für andere in der Nähe von Güstrow gelegene Dörfer vorgenommen wurde, sehen wir später, nach dem Verluste der Stadt Schwaan und des linken Warnow=Ufers, auf einem größeren Gebiete durchgeführt: Caboldestorp in dem lande to Guzstrowe 1347, Minor Sprenz 1365 und Nikesse 1359 in advocacia Guzstrowe 2 ); daß aber diese Umlegung nicht das ganze Gebiet bis zur Recknitz betraf, zeigt die Grenzlinie der Vogteien Güstrow und Laage, welche, soweit das vorliegende Material es gestattet, im Folgenden aufgesucht werden soll.
Da im Theilungsvertrage über die Werleschen Lande 3 ) (1316), in welchem die Namen Schwaan und Werle nicht mehr vorkommen, die Vogteien Güstrow und Laage verschiedenen Linien zugetheilt wurden, so können zur Grenzbestimmung zunächst die Verleihungs=Urkunden herangezogen werden.
Von den Dörfern der Pfarre Kavelstorf ist die Abhängigkeit von Güstrow nachzuweisen für das Kirchdorf selbst und Niex (s. oben), ferner für Damm, über welches 1353 Nicolaus III., und Klingendorf, über welches 1361 Lorenz von Werle=Güstrow Bestimmungen traf. 4 )
Aus dem Kirchspiel Hohen=Sprenz liegen unzweideutige Nachrichten vor über Kankel 1319 und die Mühle zu Klein=Sprens 1336, da die Urkunden über beide Ortschaften unzweifelhaft von dem älteren Johann (von Güstrow) herrühren; ebenso über Sabel und Groß=Sprenz, da in beiden Dörfern Nicolaus III. 1353 Eigenthum und Rechte verlieh. Ferner wurden von Johann dem Aelteren Einkünfte in Siemitz aufgelassen, welche er von seinen Vasallen daselbst gekauft hatte (1335). 5 )
Dagegen fehlt es für das Kirchspiel Kritzkow im U.=B. (bis 1365) an Angaben, welche für den politischen Connex desselben mit Sicherheit verwerthet werden können. 1342 erscheinen zwar die Herren Nicolaus und Bernhard (von Güstrow) als Lehnherren über 3 1/2 Hufen,
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von welchen 1 1/2 zu Siemitz in der Pfarre Sprenz, 2 zum Kirchdorfe Kritzkow gehörten; aber wir erfahren nicht, zu welchem der beiden Pfarrgebiete der "Vrienhof" gehörte, dessen Feldmark um jene Hufen verkleinert oder mit deren Auftheilung ganz eingegangen war. An einer politischen Grenze wird indessen der Vrienhof auch damals nicht gelegen haben, 1 ) da später nach dem Erlöschen der Goldberger Linie Zehlendorf im Kirchspiel Kritzkow, welches noch weiter nach Osten hin sich erstreckt, vom Fürsten Lorenz verliehen wurde, 2 ) also im Güstrow'schen, nicht im Waren'schen Landestheile zu suchen ist.
Daß das Gebiet der Pfarre Lüssow in seiner ganzen Ausdehnung der Vogtei Güstrow zuzuweisen ist, zeigen die Urkunden der Fürsten Nicolaus und Bernhard über Besitzungen in Oettelin 1339, über Hufen in Goldewin 1341 und Hebungen aus Sarmstorf 1345; ferner des Fürsten Nicolaus III. über Schwiesow und die Mühle zu Lüssow 1353. 3 ) Endlich gehört noch hierher die Pfarre Alt=Güstrow mit dem schon 1272 zu Güstrow gezogenen Suckow.
An die zuletzt genannten Kirchspiele grenzt östlich vom Augraben das Pfarrgebiet von Recknitz. Daß dasselbe in der Herrschaft Werle=Goldberg lag, kann nicht zweifelhaft sein, da u. a. das castrum Rossevitz dazu gehörte und es 1365 heißt: Glasevitzhe - in advocacia Lawis (mit "Pruzsekendorpe" in eadem advocacia). 4 )
Schwierigkeiten bereitet hingegen derjenige Theil der Vogtei Laage, welcher zwischen Warnow und Recknitz sich mit dem Lande Güstrow berührte, da das Urkundenbuch über diese Gegend für die Zeit von 1316 - 1365 überaus dürftig ist. Dennoch reichen die wenigen Nachrichten wohl aus, um wahrscheinlich zu machen, daß die Grenze schon damals einen ähnlichen Verlauf nahm, wie wir ihn aus späteren Mittheilungen nachweisen können.
Da die Herren von Werle=Goldberg über drei Dörfer des Namens Weitendorf zu verfügen hatten, so entsteht die Frage,
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welches derselben in der Urkunde gemeint ist, wo (1360) Nicolaus III. als Vormund Johannis domicelli de Werle (von Goldberg) zur Stiftung einer Vicarei dem Pastor und dem Bürgermeister in Laage außer 7 Hufen in Deutsch=Kobrow und einem dortigen Ackerstücke auch noch verleiht unam kotam in villa Weytendorp 1 ). Die Güter in Deutsch=Kobrow waren schon 1346 und 1356 vom Knappen Heinrich Schönfeld an dieselben Personen verkauft worden, und in der Folge bildeten die 7 Hufen das Heiligen Dreikönige=Lehen in der Kirche zu Laage, für welches auch jener geringfügige Besitz, den ich später 2 ) nicht besonders erwähnt finde, bestimmt gewesen sein mag. Am nächsten liegt es, an das jetzige Kirchdorf Weitendorf (bei Laage) zu denken, während der gleichnamige Ort bei Tessin schon weiter entfernt liegt und das Dorf im Amte Ivenack wohl kaum in Betracht kommen kann. Dazu kommt, daß das Werle=Goldberger Geschlecht der Nortman damals schon in Weitendorf bei Laage begütert war: Gherardus Nortman in Weytendorpe 1354, und zwar ist Joachim Nortman famulus (derselbe, welcher schon 1356 unter den Compromissores bei dem Knappen Schönfeld erscheint) Zeuge in der Urkunde von 1360 und wird als Gherardi Nortman filius bezeichnet 1365. 3 )
Es kann dagegen nicht eingewandt werden, daß 1358 Johan Zasse zu Lutken Weytendorpe 4 ) "vor seinem Lehnherrn gewesen und ihm aufgelassen sein gudt zu Weytendorpe und Zelendorpe" (Clandrian), so daß beide Dörfer zu einer Herrschaft (Werle=Güstrow) gehört hätten. Denn damals stand Johann IV. von Goldberg unter Vormundschaft seiner Vettern Nicolaus von Güstrow und Bernhard von Waren, und 1357 hatten sich diese beiden über die gemeinschaftliche Verwaltung der Länder ihres Vetters dahin geeinigt, daß "alle werlike leen in des kindes lande scole wy Clawes lenen, also wy dar vormunder to sin," und vom Lande Malchin heißt es einige Monate früher, daß "de man, borghere und lude yn deme lande ere lengud scolen untfan bynnen den jaren, dat juncher Henneke, unse veddern unmundych is, van deme eldesten - Clawese, unde deme scolen se ere plycht don." 5 )
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Innerhalb des Kirchspiels Hohen=Sprenz läßt sich über Weitendorf hinaus, welches 1552 dazu gerechnet wird, die Grenze nach den älteren Urkunden nicht mehr verfolgen. Denn wenn 1326 Johann der Jüngere vor Johann dem Aelteren (coram patruo nostro) über streitige Ansprüche auf Hölzung und Schweinemast in Dolgen entscheidet, so ist daraus für unsere Zwecke wohl nichts zu folgern. Auch daß Denekinus de Oldenstad famulus, welcher 1362 Zeuge bei Lorenz von Güstrow ist, bei einer anderen Gelegenheit mit dem Zusatze morans in Strisdorpe bezeichnet wird, erwähne ich nur. 1 ) - Ebensowenig erhalten wir über das Vogteiverhältniß der sich östlich anschließenden Dörfer des Kirchspiels Laage in der älteren Zeit Aufschlüsse. Dieselben können indessen hier wohl am ehesten entbehrt werden, zumal ein Bürger in Laage 1330 in der dortigen Kirche aus Einkünften in "grossen Lankow u. kleinen Lankow" (Groß= und Klein=Lantow) eine Vicarei stiftete, 2 ) was wenigstens dafür spricht, daß diese Dörfer in kirchlicher Beziehung schon damals zu Laage gehörten.
Im Gebiete der Pfarre Cammin finden wir seit etwa 1276 das Geschlecht der Koß mit Besitz in Kossow und Teschow. 3 ) Der hier angesessenen Familie wird Johannes Coz de Tessecowe (miles) angehört haben, welcher 1336 in Laage bei Ankauf des halben Dorfes Vippernitz durch das Kloster Dargun als Zeuge gegenwärtig war. 4 ) In den folgenden Jahren begegnen wir dem Ritter Johann Koß in der ständigen Umgebung der Herren Nicolaus und Bernhard, und zwar häufig als miles noster bezeichnet, 5 ) nie dagegen, soweit das Personenregister des U.=B. Auskunft giebt, bei den Goldberger Herrschern. Nach der Landestheilung innerhalb der Güstrower Linie (1347) kommt Johannes Koss miles noch zweimal vor, 1349 und 1358, aber nicht bei dem älteren Bruder, sondern bei dem jüngeren Bernhard von Waren, zu dessen Gebiet weder das Land Güstrow, noch die Vogtei Laage gehörte. 6 ) Falls wir es daher in allen diesen Urkunden
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mit derselben Person zu thun haben, läßt sich annehmen, daß Johann Koß von Teschow in die Dienste der Güstrower Fürsten trat und im südlichen, später Warenschen Theil ihres Landes Besitzungen erwarb. Jedenfalls darf trotz des Beinamens Teschow (1336) aus dem Vasallenverhältniß zu den Güstrower Fürsten nicht auf den politischen Zusammenhang der Stammgüter des Geschlechtes geschlossen werden. - Andererseits begegnet 1353 Hinric Kosse in der Zeugenreihe der Goldberger Linie, aber wieder bei Bernhard von Waren der Knappe Tydeke Cozs 1 ). - Mehr Werth für Ortsbestimmung ist der Urkunde beizulegen, welche 1339 Johann der Jüngere in Goldberg über eine Verleihung an Parchimsche Bürger ausstellte presentibus - plebano in Theterowe, Marquardo de Buren in Cammyn et Johanne Rochowen in Borborleve notariis nostris. Ein Ort "Borborleve" ist bisher in Meklenburg nicht nachzuweisen. Aber die Kirche des plebanus in Cammin wird im Goldberger Landestheile zu suchen sein. Denn 1346 werden in Goldberg bei Johann von Werle, welcher das Dorf Pinnow der Stadt Laage verlieh, unter den Zeugen (nostri fideles et dilecti) zuerst die drei Pröpste von Dobbertin, Malchow und Ivenack angeführt, hierauf die ecclesiarum rectores, und zwar Marquardus in Gamyn neben den Pfarrern von Parchim, Laage, Stavenhagen, Belitz und dem Vicar von Recknitz. Da sämmtliche andere hier genannten Orte im Goldberger Lande lagen, wird man kaum umhin können, auch Cammin dort zu vermuthen. 2 )
Den spärlichen aus den Urkunden bis 1365 gewonnenen Andeutungen entsprechen nun aber durchaus die bestimmten Angaben aus der späteren Werleschen Zeit. Die Linie Goldberg erlosch mit Johann IV., welcher vor dem 14. December 1374 starb. Nach Wigger traten die Regierung seines Landes "zunächst" Lorenz und Johann V. von Güstrow und Bernhard von Waren gemeinsam an. 3 ) Nachher müssen aber bald genauere Bestimmungen getroffen sein.
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Da Johann V. von Güstrow nach 1377 nicht mehr vorkommt, hält Wigger (S. 245) den Fürsten Johann, welcher 1382 einen Vergleich mit dem Kloster Ivenack abschloß, für Johann VI. von Waren. Wie hiernach das Land Stavenhagen an Waren gekommen zu sein scheint, so wird auch die Vogtei Laage in den ausschließlichen Besitz der jüngeren Linie gelangt sein. 1 ) Denn in demselben Jahre verfügte Johann von Werle über den Roßdienst zu Rossewitz, Zapkendorf und Groß=Weitendorf 2 ); ferner verpfändete er 1383 höchstes Gericht und 1 1/2 Hufen zu Deperstorf (Dobistorp 1301) und 3 Hufen zu Weitendorf (wohl bei Cammin) an Henneke Moltke von Tessin. 1402 verkauften Claus und Christoph, Gebrüder zu Werle (Johanns VI. Söhne), an Claus Bassewitz alle Rechte in Lütten=Weitendorf 3 ) und Wohrenstorf, nachdem schon 1401 beide Fürsten an Curd Bützow "Wordelstorpe 4 ) und Plaweze (Plaatz, Kirchspiel Recknitz) in der Vogtei Lage" verpfändet hatten (Lehnacten).
Zur Ritterschaft "in deme lande tor Lawe" werden um 1425 gerechnet u. a.: Hermann und Clawes Cosse, Clawes und Vicke Nortmann, Hinrik Butzouwe. 5 )
Wir kommen zu dem Resultate, daß das Kirchspiel Cammin, soweit sich erkennen läßt, ganz, von Hohen=Sprenz wenigstens Weitendorf Bestandtheile der Vogtei Laage waren, ein Verhältniß, welches allem Anscheine nach zur Zeit der Landestheilung (1316) schon bestand.
Als nach dem Erlöschen des Werleschen Hauses (1436) die Länder desselben an Meklenburg fielen, blieben die Vogteien Güstrow imd Laage noch geraume Zeit hindurch neben einander bestehen. Für die Ausdehnung der letzteren unter meklenburgischer Herrschaft stehen verschiedene Quellen zu Gebote.
Einige Heberegister des Stiftes Schwerin (von 1535) zählen die Dörfer nach Vogteien geordnet auf. In einem derselben finden wir unter Laage folgende Ortschaften: Gr.=Wardow, Kl.=Wardow, Bresen, Gr.= und Kl.=Lantow, Gr.=Ridsenow, "der Hanen Güter zu Basedow": Kl.=Ridsenow, Wozeten, Kronskamp.
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Ein zweites Verzeichniß fügt noch Subsin hinzu. - Zur Vogtei Güstrow werden dagegen am linken Recknitz=Ufer angeführt: Damm, Cammin, Kankel, Siemitz, Kritzkow, Niendorf, Zeetz, Scharstorf 1 ), Dolgen; dazu Kossow, Kätwin, Weitendorf bei Cammin, Deperstorf, Zehlendorf.
Hiernach würde das ganze Land von der Warnow bis Recknitz und Augraben zu Güstrow gehört haben, mit Ausnahme der Dörfer des Kirchspiels Laage. Diese Angaben stehen aber nicht nur mit den älteren Nachrichten, sondern auch mit den von mir eingesehenen Roßdienstregistern in Widerspruch. In dem ältesten derselben ("Anschlag der Roßdienste im Lande zu Meklenburg, Wenden und Stargard wegen der Lübecker Händel errichtet 1506) 2 ) werden in der Vogtei Laage genannt die Besitzer von: Potrems (Johan Bülow), Zapkendorf, Gottin, Rensow, Wüstenfelde, Weitendorf (Friedrich Viereggen - nachgelaßene Wittewe), Teschow (Hermann und Achim Kosse), Cammin (Martin Kosse). - Zur Vogtei Güstrow finden wir angeführt u. a. die von Kl.=Sprenz, Oettelin, Karow, Zehlendorf und Dudinghausen. Die späteren Verzeichnisse (von 1521, 1535 und 1545) zeigen in den uns interessirenden Partieen keine wesentlichen Abweichungen. Derartige Register sind nun freilich für Ortsbestimmungen nicht ohne Weiteres zu verwerthen, da die in den einzelnen Vogteien genannten Vasallen außerhalb denselben ihren Wohnsitz haben konnten. In diesem Falle wird man indessen doch den Eindruck gewinnen, daß zu Anfang des 16. Jahrhunderts die Vogtei Laage im Westen noch den alten Umfang hatte.
Der Ungewißheit hierüber machen übrigens die Bedenregister im Großherzoglichen Geheimen und Haupt =Archive ein Ende. Dieselben bestätigen und ergänzen die früheren Nachrichten und sind für die Topographie dieser Gegend von um so größerer Bedeutung, als sie bis zu den ersten Jahren der meklenburgischen Herrschaft zurückreichen. Das älteste der Verzeichnisse (1442) nennt "to der Lawe" u. a. folgende Dörfer: Striesdorf 3 ), Kätwin, Cammin, Weitendorf, Prangendorf, Kl.=Lantow.
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In einem zweiten Register (1445) kommen hinzu: "Dolghin" (Dolgen), Potrems, Teschow, Wohrenstorf, Deperstorf, "Borrentin".
1495 werden noch beigefügt: Levekendorf und Kossow. - Alle sonst noch erwähnten Ortschaften liegen weiter östlich (u. a. Recknitz, Spotendorf 1 ) und Glasewitz); westlich vom Augraben aber, in den Kirchspielen Alt=Güstrow, Lüssow und Kritzkow, werden keine mehr genannt.
Die Abweichung der geistlichen Verzeichnisse (1535) von den weltlichen kann so erklärt werden, daß im Laufe des 16. Jahrhunderts das Gebiet von Laage eingeschränkt, das von Güstrow hingegen erweitert ward, während die späteren Roßdienstregister (1535 und 1545) noch nach dem alten Schema weitergeführt wurden. Wenigstens müßten die Heberegister schon auf sehr alter Vorlage beruhen, um ihnen für die frühere Topographie einen Werth beimessen zu können.
Von etwaigen Verschiebungen der einzelnen Feldmarkscheiden abgesehen, war demnach die alte Grenzlinie folgende:
Im Süden kann wohl unbedenklich der Augraben als solche betrachtet werden; es lagen daher in der
Vogtei
Güstrow
Feldmark Güstrow, Sukow, Sarm= storf, Kuhs, Zehlendorf. |
Vogtei
Laage
Glasewitz, Spotendorf, Recknitz. |
Dann folgt sie aber nicht der Recknitz, sondern verläuft in nordwestlicher Richtung bis in die Nähe des Sees von Hohen=Sprenz, indem Weitendorf 2 ) dem Gebiet von Laage, ein Theil von Zehlendorf, sowie Kritzkow und Dudinghausen noch dem von Güstrow zugewiesen werden. Von hier an lassen uns aber die kirchlichen Grenzen im Stich; innerhalb des Kirchspiels Hohen=Sprenz waren das Pfarrdorf selbst, Klein=Sprenz, Sabel und Kankel von jeher Bestandtheile des Güstrower Landes (früher Schwaan); dagegen standen Weitendorf und, wenn die Angaben des Bedenregisters schon für die ältere Zeit als gültig betrachtet werden dürfen, 3 ) nicht nur Levekendorf, sondern auch Striesdorf und Dolgen mit Laage in alter
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politischer Verbindung 1 ); so daß das Pfarrgebiet entweder auf beide Vogteien seit dem Bestehen derselben vertheilt war, oder in seiner Zusammensetzung eine uns unbekannte Veränderung erlitten hat.
Kankel berührt sich schon zum Theil mit Klein=Potrems im Kirchspiel Cammin, welches weiterhin mit Kirchspiel Kavelstorf grenzt. Hier fehlen nur für die Grenzdörfer selbst Nachweise aus der Werleschen Zeit, während wir die meisten übrigen Dörfer zu beiden Seiten der kirchlichen Scheidelinie schon damals in verschiedenen politischen Gebieten finden. Wir sind daher wohl zu der Annahme berechtigt, daß die Grenze weiter ihren Verlauf nahm zwischen
Vogtei
Güstrow
(Kirchspiel Kavelstorf) Scharstorf, Prisannewitz, Dummer= storf. |
Vogtei
Laage
(Kirchspiel Cammin) Klein=Potrems, Groß=Potrems. |
Prisannewitz wird von Groß=Potrems durch ein Moor und einen See getrennt. Die Dörfer beider Landestheile berühren sich am See von Dolgen 2 ); vom Hohen=Sprenzer See (majus stagnum Majoris Sprenz) scheint aber das jetzige Kirchspiel Weitendorf durch ein Stück der Feldmark von Dudinghusen geschieden zu sein. 3 ) An dieser Stelle muß das untergegangene "Dechow" gelegen haben, wenn die Nachricht auf Wahrheit beruht, daß mit diesem Namen ein Theil der Dudinghausener Feldmark zwischen dem Hofe, Striesdorf und Friedrichshof bezeichnet wurde. 4 )
Von sonstigen im Grenzgebiete untergegangenen Dörfern 5 ) würden in der Vogtei Laage Klein=Weitendorf und Borrentin zu suchen sein. An ersteres mag noch das "Lüttendorfer Holz" nördlich vom Hofe Weitendorf erinnern. Das Feld zu "Bartin" gehörte 1466 zu Levkendorf, dessen Bauern es in der Folge bewirthschafteten, und lag
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nach Angabe von 1485 in der Vogtei Laage. 1574 war es noch wüst, wurde aber nachher wieder aufgebaut. 1630 wird es mit Kronskamp zusammen genannt (als dessen Hauptgut es 1708 erscheint), im Laufe des 18. Jahrhunderts ist es zum zweiten Male untergegangen. 1 ) (Lehnacten.) Vom Hofe Levekendorf in nordöstlicher Richtung, nach Kronskamp hin, liegt nach Schmettau (Brouillon) das "Borrentin=Holz", am Recknitz=Ufer südlich von Kronskamp die "Borrentin'sche Wisch". Dagegen müssen Groß=Sprenz (ehemals zwischen Hohen= und Klein=Sprenz), sowie die benachbarte Feldmark des untergegangenen Osterfelde zur Vogtei Güstrow gehört haben. 2 )
Hoffentlich gelingt es noch, die Grenze genauer und mit größerer Sicherheit festzustellen, als es hier geschehen konnte. In ein zweifelhafteres Gebiet führt uns die Frage, in welchem Verhältniß zu dem Districte zwischen Warnow und Recknitz das Land Werle stand. Dasselbe ist in den früheren Bänden der Jahrbücher 3 ) häufiger behandelt worden, ohne daß über seine Ausdehnung sich sichere Resultate gewinnen ließen. Ob das Land, wie Wigger annahm, ursprünglich auf das rechte Warnow=Ufer beschränkt war oder von vorneherein Landstriche auf beiden Seiten des Flusses umfaßte, kann hier unberücksichtigt bleiben. Jedenfalls muß wenigstens später der Name in letzterem Sinne gebraucht worden sein, da in einer Fälschung der Bewidmungsurkunde Heinrichs des Löwen (1171ß) dem Bisthum Schwerin verliehen wird castrum Werle dictum cum terra attinenti etiam Werle dicta ex utraque parte aque Warnowe. 4 ) Dies schließt nicht aus, daß die Bezeichnung doch vorzugsweise an dem Theile des Landes haftete, in welchem das alte castrum 5 ) lag, so auch in dem
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Rostocker Vertrage (1301) über die Schwaaner Friedensbestimmungen, welche das Werlesche Land am linken Fluß=Ufer von dem am rechten unterscheiden wollen. Zum letzten Male wird der Name 1302 von Nicolaus II. für den ihm verbliebenen Theil des Landes Schwaan angewandt: Nyendorp in terra nostra Werle (M. U.=B. Nr. 2831), um sodann als Benennung eines Bezirkes aus unseren Urkunden für immer zu verschwinden.
Wenn die von König Erich an Nicolaus II. zurückgegebene terra Werle sich mit dem 1294 verpfändeten Lande bis zur Recknitz völlig deckte, so liegt die Annahme nahe, daß auch das ehemalige Land Schwaan im Osten die Recknitz erreichte; es würde dann das Gebiet zwischen beiden Flüssen noch vor 1316 (Landestheilung) mit seinem nordöstlichen Theile der Vogtei Laage (wie mit seinem südwestlichen der Vogtei Güstrow) zugelegt sein, so daß die Grenze erst aus dieser Zeit datiren würde. Sollte aber nicht ebensogut die Auslegung zulässig sein, daß es sich in dem Rostocker Vertrage nur um einen Theil des 1294 dem Fürsten von Rostock überlassenen Gebietes handelte, so daß der Hinweis auf die Verpfändung nur den Zweck hatte, die zurückgegebene Hälfte des Landes Schwaan im Gegensatz zu dem an König Erich abgetretenen Theil deutlicher hervorzuheben? Es fällt auf, daß nicht schon 1294 statt der etwas umständlichen Beschreibung des Landes die Bezeichnung Werle gewählt wurde.
Die Vogtei Laage wird zuerst 1297 genannt: Vippernitz - in advocacia Lawis (M. U.=B. Nr. 2429), wird aber schon früher bestanden haben. Die Herrschaft der Pommerschen Herzöge läßt sich im Urkundenbuche über Polchow hinaus nicht nachweisen. Die Orte westlich davon bis zur Recknitz erscheinen, sobald ihr politischer Zusammenhang hervortritt, im Besitz der Herren von Werle: zuerst 1253 Vippernitz, bei dessen Verleihung durch Nicolaus II. Hartvicus plebanus de Lawe Zeuge ist. 1 ) Gelegentlich der Schilderung des durch den Werleschen Vatermord verursachten Krieges erzählt Kirchberg (c. 172), Heinrich von Meklenburg habe gewonnen zu der Lawe - hus und stad. Das zur Burg gehörige Gebiet müßte, falls es vom linken Recknitz=Ufer damals ganz ausgeschlossen war, ein Landstrich von zum Theil sehr geringer Breite gewesen sein. Denn östlich von Laage werden um 1314 schon Polchow und Jahmen zum Lande
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Kalen gerechnet (letzteres 1235 zur Caminer Diöcese, 1255 zu Circipanien, dagegen Vippernitz 1288 zum Schweriner Sprengel). 1 ) Im Norden war das untergegangene Depzow 1302 in Werleschem Besitz und gehörte nach einer Urkunde von 1304 u. a. mit Vippernitz und Klein=Wardow zu einem Kirchspiel des Schweriner Bisthums; über das benachbarte Goritz hingegen wurde schon 1262 von Borwin von Rostock verfügt. 2 ) - Im Rostocker Vertrage wird unter den zu brechenden Festungen auch Dobistorp (Deperstorf) neben Law genannt, aber nicht in Zusammenhang mit den Bestimmungen über die terra Werle. Da ferner bei Laage die Recknitz keine Kirchspielgrenze bildet, möchte ich trotz der ungenügend erklärten terra Werle vorläufig für wahrscheinlich halten, daß der 1294 verpfändete District zwischen beiden Flüssen das halbe Land Schwaan (resp. Güstrow) und die halbe Vogtei Laage umfaßte.
Das Haus Werle war schon in früherer Zeit (nach Nicolaus I. Tode, im Mai 1277 und bis zu Heinrichs Ermordung, 8. October 1291) in mehreren Zweigen vertreten. Da indessen die Urkunden jener Zeit eine bestimmte Theilung nach verschiedenen Herrscherlinien in der uns interessirenden Gegend nicht klar genug erkennen lassen, so können von ihnen genügende Aufschlüsse über die damaligen Vogteigrenzen kaum erwartet werden. 3 )
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Um so weniger wage ich zu entscheiden, ob die nachgewiesene Scheidelnie mit Grenzverhältnissen schon der wendischen Zeit irgendwie in Zusammenhang stand. Doch mögen einige Thatsachen bemerkt werden, welche für die Beurtheilung dieser Angelegenheit zu berücksichtigen sind.
An drei Stellen des Grenzgebietes sind Erhöhungen (nicht Burgwälle) aufgefunden worden, welche sich als wendische Ansiedelungen characterisiren, ohne daß bisher der Zweck derselben genügend aufgeklärt wäre: zwei künstliche Aufschüttungen, die eine auf einem Moore von Dummerstorf zwischen den Höfen von Groß=Potrems und Prisannewitz, die andere im nördlichen Theile des Sees von Hohen=Sprenz; dazu kommt eine von den Wenden für ihre Zwecke benutzte künstliche Erhebung ähnlicher Art, die sogenannte "Dorfstelle" (mit zahlreichen Burgwallscherben) auf der Feldmark von Zehlendorf, ganz nahe dem Augraben, also hart an der Grenze. 1 ) Auch auf der Fischer=Insel bei Wustrow, an der Grenze des Tollenser Landes, wurden 1887 wendische Ueberreste ausgegraben, welche, nach der Beschreibung zu urtheilen, vielleicht einer Anlage ähnlicher Art entstammen. 2 ) Da anderswo, soweit mir bekannt ist, derartige Werke noch nicht näher beachtet sind, die bisher aufgefundenen aber alle an der Scheide ehemaliger Länder liegen, so muß es weiteren Nachforschungen überlassen bleiben, zu entscheiden, ob hier ein Zufall obwaltet, oder ob wir es in der That mit Vertheidigungsanstalten an wendischen Landesgrenzen zu thun haben.
Der sogenannte Burgwall von Dudinghausen in der Nähe des Sees von Hohen=Sprenz (nach Pastor Thiems Beschreibung in Jahrb. 13, S. 401) ist nach Ansicht des Herrn Dr. Beltz eine neuere, vielleicht erst aus der Zeit des dreißigjährigen Krieges herrührende Umwallung. Eine "alte Burg" findet sich ferner auf dem Brouillon der Schmettauschen Karte südlich vom Hofe Dolgen.
Im Süden unseres Gebietes kann mit dem Stiftslande Bützow und dem alten Lande Güstrow nur die Vogtei Schwaan, nicht auch Laage, gegrenzt haben, da zu ersterer bis 1272 Sukow gerechnet wurde, dessen Feldmark im Osten den Augraben erreicht. Die Grenzen des alten Landes Werle, welches in Urbans III. Urkunde für das Bisthum Schwerin (1186) zugleich mit der auf beiden Seiten der
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Nebel und bis zum Lande Tribeden sich erstreckenden terra nova genannt wird, scheinen hier infolge der Vergrößerung des Stiftslandes Bützow verwischt zu sein 1 )
Im Norden war die Herrschaft Werle bis zum Aussterben des Werleschen Hauses dem Lande Rostock benachbart. Die in hinreichender Anzahl vorhandenen Verleihungs=Urkunden von beiden Seiten (bis 1436) genügen für eine vorläufige Feststellung der Grenzlinie. In demselben berührten sich die Feldmarken folgender Ortschaften:
Herrschaft Werle
Vogtei Laage |
Herrschaft Rostock
Vogtei Tessin |
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Wohrenstorf, Weitendorf, Prangendorf, Cammin (Forst Cammin), Teschow, Kossow, Groß=Potrems. | Tessin, Klein=Tessin (Kirchspiel=Tessin), Horst und Vietow (Kirchspiel Sanitz), | |
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Hohen=Gubkow, Neu=Kokendorf, Lieblingshof, Göldenitz, Schlage, Pankelow, | |
Vogtei Güstrow | ||
Dummerstorf (mit Klein=Dummerstorf und Waldeck), Kavelstorf. Niex, Damm. | Pankelow, Bandelstorf (Kirchspiel Petschow), | |
Beselin, Hohen=Schwaß (Kirchspiel Kessin). |
Ueber die Kirche zu Kessin führen die Nachrichten weiter zurück als über fast alle anderen Kirchen dieser Gegend, da schon bei dem älteren Nicolaus von Rostock (1189?) Hinricus capellanus de Goderac erwähnt wird, wie auch die Bezeichnung des Dorfes als villa Sancti Godehardi 1171 in der echten Urkunde Heinrichs des Löwen für das Bisthum=Schwerin auf das Vorhandensein eines Gotteshauses schließen läßt. 2 ) (1219 ecclesia in Kizsin.) Von der Ausdehnung des Pfarrgebietes geben aber ältere Urkunden ebensowenig Kunde 3 ), wie von dem benachbarten Petschow. Dieses Dorf kommt erst seit 1327 vor, ein plebanus in Petzekowe zuerst 1347. 4 ) Dagegen erscheint die Pfarre von Sanitz, deren Kirche noch bedeutende
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Ueberreste des romanischen Stils enthält, schon 1248, und als Dörfer derselben werden 1256 Dänschenburg, "Utessendorp", Freienholz und Wendisch=Reppelin, 1340 Teutendorf genannt. 1 ) Oestlich bis zur Recknitz erstreckt sich das Kirchspiel Tessin, dessen Existenz im Anfange des 14. Jahrhunderts bezeugt ist. 2 ) Mögen daher die Pfarren von Petschow und Tessin auch vielleicht erst später ins Leben gerufen sein, so wird doch die südliche Grenze der ältesten Circumscription der Kirchspiele entstammen und war wohl schon zur Zeit der Hauptlandestheilung vorhanden; denn die politische Grenze zeigt, soweit sie sich nach dem Urkundenbuche verfolgen läßt, keinerlei Abweichung.
Ueber Beselin verfügte Heinrich von Meklenburg 1321, über Hohen=Schwaß (Zweruisse) Erich von Dänemark 1305. 3 ) - Bandelstorf gehörte dem oft als meklenburgischen Vasallen genannten Preen von Bandelstorp (zuerst bei König Erich 1302). 4 ) Pankelow wurde 1328 von Heinrich von Meklenburg, Göldenitz 1332 von Erich verliehen. 5 ) In Kokendorf (an dessen Stelle jetzt Neu=Kokendorf und Lieblingshof) hatte 1344 Fürst Albrecht Bede und Gericht verpfändet, und über Schlage (dorp to der Slawe) entschied 1391 das Hofgericht des Herzogs Albrecht. 6 ) Mit Vietow belehnte letzterer nach einer allerdings gefälschten Urkunde 1418 Henneke von Kardorf, welcher das Gut von den Jork gekauft haben sollte. Schon 1362 hatte Heinrich von Jork Hebungen aus Vitecowe dem Pastor zu Sanitz überlassen, und zur Pfarre Sanitz wird auch 1534 die Kirche gerechnet, welche beim "hilligen Moore" auf der Feldmark Vietow stand. 7 ) - Tessin begegnet zuerst in Boguphals Chronik (nach Wigger um die Mitte des 13. Jahrhunderts geschrieben) unter den castra des Wendenlandes und kommt urkundlich als munitio vor seit 1301, als terra (neben den Ländern Ribnitz, Marlow, Sülz) zuerst 1322, als Stadt des dominii Rostokcensis 1323, als Name einer meklenburgischen Vogtei seit 1333. 8 ) In derselben liegen 1350 Kescyn,
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1309 außerdem Vynkenberch und Dudeschen Kusseuitze (beide damals im Kirchspiel Volkenshagen). 1 ) Hiernach zu urtheilen, muß die Herrschaft Werle an ihrer ganzen Nordgrenze von der Recknitz bis zur Warnow sich mit der Vogtei Tessin berührt haben.
Aelter sind die Nachrichten, welche über die meisten Werleschen Grenzdörfer zu Gebote stehen. Kavelstorf verdankt seinen Namen dem Werleschen Vasallengeschlechte der Cabold, welche sich zuerst 1272 wieder nach dem Dorfe nennen (Johannes et Hinricus de Kaboldisdhorpe famuli bei Heinrich von Werle. 2 ) Verleihungs=Urkunden sind vorhanden für Damm (von Johann und Heinrich, 1277), Prangendorf (von Nicolaus I., 1262ß), für Niex, welches 1304 von Heinrich Grube, einem Vasallen Nicolaus II., verkauft worden war 3 ); ferner für Kossow und Teschow, wie oben erwähnt, schon 1276. Daß Major Wethendorpe, welchem Heinrich von Werle 1287 Freiheit von Nachmessung zusicherte, Weitendorf bei Tessin sei, wird im Register des Urkundenbuches angenommen, kann aber wohl nicht mit Sicherheit behauptet werden. Auch über Wohrenstorf und Groß=Potrems fehlen ältere Belege als die oben bereits angegebenen.
Auf die Grenze der Herrschaften Rostock und Werle wird hingewiesen 1347, als Nicolaus et Stanghe fratres dicti de Gubecowe dem Doberaner Klosterdorf Prangendorf ein Torfmoor zur Ausnutzung überließen, unter der Bedingung, daß jener Verkauf non debet - dominis terrarum in suis distinctionibus seu metis esse impedimentum aliquale. Unter den Compromissores wird in dieser Urkunde noch Henninghus Svetzin de Hoghen Gubekowe genannt. Prangendorf grenzt noch jetzt mit der Feldmark Hohen=Gubkow, auf deren westlichem Theile früher Sieden=Gubkow lag. 4 ) - Um die Werle=Rostocker Grenze muß es sich auch in einer Streitigkeit zwischen den Besitzern von Hohen=Schwaß und dem Kloster Doberan als Eigenthümer von Niex gehandelt haben. Dieselbe wurde 1326 beendigt, indem die ersteren erklärten, aus Unkunde sich einer Gebietsverletzung
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schuldig gemacht zu haben; jetzt aber, eines Besseren belehrt, versprächen sie, daß villa Nikez in suis terminis et limitibus maneat quos adhuc possidet et ab antiquis temporibus dinoscitur possedisse. 1 ) - Von allgemeinerem Interesse dürfte eine in Proceß=Acten von 1570 aufgefundene Nachricht sein, auf welche mich Herr Archivar Dr. Saß aufmerksam machte:
"- Landwehr 2 ) das das landt zu Wenden und den erwenten Potrembser Feltmark vonn dem Lande zu Rostock und den Goldenitzer Felde 3 ) mit grosen scheinlichenn alten Landgreintzen und mahlen vonn alters abgesondert und gescheiden."
Sämmtliche Grenzdörfer des Kirchspiels Cammin liegen jetzt im Amte Güstrow, bis auf Wohrenstorf und Weitendorf im Amte Gnoien (so auch 1792). Die des Kirchspiels Kavelstorf gehören sonst alle zu Güstrow, wohin auch Niex und Damm (jetzt Amts Schwaan) noch in neuerer Zeit gerechnet wurden. Eine Ausnahme macht nur Dummerstorf (mit Klein=Dummerstorf und Waldeck), welches schon im 16. Jahrhundert in der Vogtei Ribnitz lag. 4 ) Gerade für diese Ortschaft, welche ich im Urkundenbuche nur einmal genannt finde, fehlt bisher der Nachweis des politischen Verbandes. Vielleicht kann aber das spätere Vogteiverhältniß daraus erklärt werden, daß das Dorf, in welchem noch 1378 die Moltke von Strietfeld Gericht und Bede besaßen, später an das Geschlecht der Preen kam, welche vorzugsweise im alten Rostocker Lande begütert waren. 1492 wurde den von Preen zu Bandelstorf, Dummerstorf, Gubkow und Wehnendorf ein Lehnbrief über ihre gesammten Güter ertheilt.
Das Gebiet zu beiden Seiten der Grenze ist großentheils von Mooren und Sümpfen durchzogen: "Gubekower Torff - Mohr", bei Dummerstorf "grosses Mohr" und östlich davon "schwartze See" nach Schmettau; Teufelsmoor, Groß= und Klein=Teufelssee auf den Feldmarken von Horst und Vietow u. a. m. Von einer angeblichen Burgstelle bei Göldenitz (die "Borg" in der Nähe eines Sees), welche Jahrb. 5 b, S. 120 erwähnt wird, ist, soviel ich weiß, seitdem nicht wieder die Rede gewesen. 5 ) Nach Krause (Alterthümer in der Umgegend von Rostock, Jahrb. 48, S. 292) soll sich in den Warnow=
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Wiesen bei Hohen=Schwaß ein alter wendischer Burgwall (?) befinden, und an der Zarnow in der Nähe des Hofes Reez liegt ein jetzt beackerter wendischer Burgwall von der Höhe desjenigen zu Teutenwinkel. Die Gegend bedürfte wohl noch näherer Untersuchung.
Wie weit nach Norden bei Beginn der christlichen Zeit sich das Land Werle erstreckte, wird nirgends bestimmt angegeben. Die Zarnow, bis zu welcher es nach Urbans III. Urkunde (1186) dem Bischof von Schwerin gehören soll, fließt, von der Kirchspielscheibe ziemlich weit nach Süden entfernt, in ihrem unteren Laufe quer über die Feldmarken Klingendorf und Reez in die Warnow 1 ), würde also, falls damit 1186 die Nordgrenze bezeichnet sein soll, den größten Theil des Kirchspiels Kavelstorf vom Lande Werle ausschließen. Diejenigen Bewidmungs=Urkunden, welche castrum Werle cum terra attinenti Werle, also jedenfalls das ganze Land, dem Bischof verliehen wissen wollen, geben eine Grenze nicht an.
Da auch den Archidiakonatsverhältnissen vielfach Werth für die ältere Topographie beigemessen wird, so sei auf Jahrb. 21, S. 21, verwiesen, wo ein Verzeichniß (aller?) Pfarren des Archidiakonates Rostock mitgetheilt wird (1471). Zwischen Warnow und Rostock werden auf Werleschem Gebiete nur Kavelstorf und Cammin, östlich vom Augraben und Recknitz überhaupt nur Laage und Recknitz genannt (vergl. auch M. U.=B. Nr. 1178). Hiernach gehörten die in der ehemals Werle=Goldbergischen, später Warenschen Vogtei Laage befindlichen Kirchen, soweit hier die Schweriner Diöcese reichte, sämmtlich damals zum Archidiakonat Rostock. Für Kavelstorf ist zu bemerken, daß im Theilungsvertrage von 1347 das Verleihungsrecht der dortigen Kirche von dem Güstrower Antheil ausdrücklich ausgenommen und der Warenschen Linie zugewiesen wurde.