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:
zu der
von
Dr. Crull.
Außer einigen unwesentlichen Fehlern in der Einleitung ist zu verbessern Folgendes:
S. 37, Z. 9 v u. l. Zaddelwerk st. Zottelwerk. - S. 48, N., l. gelehnt st. gelegt. - S. 49, 12, l. beiderseits gezinnte st. gegengezinnte. - S. 51, N., dazu: die Kronen auf den fürstlichen Helmen der Siegel Nr. 202, 213, 214, 217 und 234 dürften zu den aus der Schildfigur übernommenen Hörnern gehören; die erste sichere Helmkrone findet sich nach MUB. 9062 im Jahre 1362. - S. 60, N., l. jene st. diese. - S. 65, 65, l. mit Pelz hergestellten st. geschachten. - S. 67, 70, l. Anfange des 17. - S. 70, 82, l. letzterem st. letzterer. - S. 85, N, l. Detert st. Deters. - S. 89, Z. 6 v. u. l. von st. v. - S. 104, 206, l. 532 st. 520. - S. 116, 269, l. Säc. 17 st. Säc. 16. - S. 116, 272, setze I hinter Kammin. - S. 128, 333, l. Siegel st. Siegeln; 334, l. 108 st. 106. - S. 146, 454, streiche : ein. - S. 172, 683, l. Basse st. Barsse. -
2.
Wie S. 39 angegeben, ist in der Handschrift des B. Latomus vom Adelstande vom dem Abschnitte über den Adel des Landes Stargard wenig mehr als eine Abschrift erhalten. In einem Exemplare des Stettiner Abdrucks in der Universitäts=Bibliothek zu Rostock sind aber, worauf mich Herr Rector Bachmann hinwies, zu jenem Abschnitte gehörige Abdrücke der geätzten Platten aufbewahrt und zwar von folgenden Wappen:
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1) v. d. Gröben. 2) v. Blankenburg. 3) v. Dewitz. 4) v. Dören. 5) v. Gentzkow. 6) v. Ilenfeld. 7) v. Lübberstorf. 8) Manteufel. 9) v. Peckatel. 10) v. Schwichelt. 11) v. Staffelde. 12) v. Walsleben. 13) v. Warburg. 14) Weyer. 15) v. Zernin.
Diese Darstellungen entsprechen im Ganzen der Art und Weise, wie diese Wappen in neuerer Zeit sich zeigten. Bemerkenswerth ist nur neben dem, daß als Helmzier der v. Zernin ein wachsender Löwe gegeben, die Formierung des v. Dörenschen Schildes, insofern dieser nicht wie die alten Siegel einen Schrägbalken mit zwei Fischen hinter einander belegt zeigt, sondern sechsmal quergestreift ist, so, daß der 1., 3. und 5. Streifen gewellt, der 2. und 4. Streifen mit je einem Fische belegt und der 6. leer ist. Die Thürflügel schweben oben auf dem Helme, unterstützt von einem querliegenden Balken.
3.
Wenn die Wappenmaler des 16. und 17. Jahrhunderts falsche Tincturen gebraucht haben, so wird das in der Mehrzahl der Fälle auf Unkenntniß beruhen, und nur in einzelnen Fällen ein unberechtigtes Streben nach Verbesserung zum Grunde liegen. Ein höchst merkwürdiges Beispiel von Aenderung der Tincturen findet sich aber an dem Mödentiner Chore in der im Anfange des 17. Jahrhunderts erbauten Kirche zu Meklenburg. Derselbe ist mit zwei Reihen Wappen über einander in folgender Weise bemalt:
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Sämmtliche Schilde sind also bis auf 5 und 15, die weiß sind, und 9, welches roth ist, gelb tingirt, während 5 sicher und 15 vielleicht blau, 1, 3, 8, 10, 11, 12 bestimmt weiß sein sollten. Weiß statt blau ist auch in 4, 6 und 10 angewendet. Man könnte nun glauben, daß der Umstellung ein gewisses Princip zu Grunde gelegt sei und darnach sich Schlüsse auf die wahren Tincturen der Wappen 2, 7, 9, 13, 14 und 16 erlauben, welche nicht sicher feststehen; aber da der Maler in 6 richtig Gelb angewendet hat, so ist es nicht zulässig, solche Schlüsse zu ziehen. Einzig scheint Roth richtig gesetzt zu sein, dann aber auch das Feld der v. Barnekow nicht roth gewesen sein.
Nach dem Testamente eines Hans v. d. Lühe von 1591 war Goslich v. Restorf verehelicht mit Katharina v. Weisin, einer Tochter Valentins und Annas v. d. Lühe. Die obigen Wappen mögen sich also auf diese Personen beziehen. Goslich verheirathete nach dem Ehevertrage vom 18. Mai 1599 seine Tochter Anna an Christoff von Preen auf Mödentin. 1 )
4.
Nr. 25, v. Brüsewitz. Meine Angabe, daß dies Geschlecht von Brüz bei Goldberg seinen Namen trage, ist unsicher, und man könnte aus dem Umstande, daß der Ritter Alward, der erstgenannte, beim Schweriner Grafen sich findet, auch schließen, daß das Geschlecht nach Gr.= Brüz heiße. Ebenso ist es aber auch möglich, daß Alward überall zu einem anderen, nur den gleichen Namen führenden Geschlechte gehört hat, und daß der Ritter Nicolaus, der 1230, 381, zuerst vorkommt, als erster Repräsentant der v. Brüsewitz mit der geflügelten Bremse anzusehen ist. Daß dieser aber bei Goldberg und vermuthlich zu Brüz angesessen war, scheint mir nach den ihn berührenden Urkunden außer Zweifel zu sein.
5.
Im Ratzeburger Zehntenregister, also 1230/4, werden Walter von Paniz als Besitzer von Zehnten zu Kl.= Zecher in Lauenburg, und ein Walter schlechthin, welcher mit Zehnten im Pogreß, Scharbow, dem im Kirchspiele Vellahn untergegangenen Panitz, und in Körchow bei Wittenburg belehnt war, und 1237 begegnet ein Ritter Walterus de Penz bez. Penitz bei Burwoy zu Rostock, 1240 bei
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Barnim von Pommern (Lisch, Behr I, Nr. 13, wo nach Kosegarten gedruckt ist: Piritz), und 1245 bei Wartizslaw von Pommern. Römer hielt diese Personen für identisch, worin man ihm beifallen kann. Es würde daraus folgen, daß man, worauf Herr von Meyenn die Güte hatte mich aufmerksam zu machen, die von Pentz als 57 a in meiner Liste nachzutragen hätte. Die daran sich knüpfenden Fragen, ob jener Walter von Pentz zu den Pommerschen von Pentz gehörte, etwa gar ihr Stammvater wäre, die, im M. U.=B. 1248 mit den Gebrüdern Johann und Reinfried, Rittern und Burgmannen zu Triebsees, auftretend, eine "quergelegte Vogelklaue" (Lisch a. a. O. III, Nr. 295) im Schilde führten, oder ob dies eine andere nach Pentz bei Demmin genannte Familie, sowie ferner, ob unsere von Pentz mit jenem Walter, beziehentlich den Pommerschen zusammenhängen, zu beantworten muß der Specialforschung überlassen bleiben.
6.
Nr. 112. Balch, von Balge, Balke. Herr Geh. Finanzrath Balck war so gefällig mir auf Grund seiner ausgedehnten Forschungen mitzutheilen, daß diejenigen Balge, Balch, Ballich, deren Wappen a. a. O. beschrieben ist, als Bürger zu Schwerin seit 1419 sich nachweisen ließen und erst durch Erwerb von Groß=Rogahn Ende des 15. Jahrhunderts in die Mannschaft eingetreten seien. Nach demselben führte die Ende des 16. Jahrhunderts ausgestorbene Familie von Balke in Westfalen einen mit drei Rosen belegten Schrägbalken und ein Geschlecht Balch in der Altmark drei zweizinkige Gabeleisen, aufrecht oder gestürzt, während das Wappen der von Balge auf Balge im Hoyaschen ebenso unbekannt ist, wie das der alten Meklenburgischen Balch oder Balke, die zuletzt vor 1355 mit Besitz in Moisling bei Lübeck erscheinen.
7.
Nr. 121. von Flotow. Im Gewerbe=Museum zu Hamburg finden sich ein Paar kleiner Schrankthüren, jede von 19 zu 15 Zoll, die, anscheinend dem zweiten Viertel des 16. Jahrhunderts angehörig, je ein Wappen enthalten und zwar einander entgegengestellt, also wohl von Eheleuten. Der Schild des Mannes zeigt eine schräge gelegte geflügelte Pferdebremse und der Helm eine aufgerichtete Pferdebremse zwischen Flügeln, während der Schild der Frau ein von vier Ringen begleitetes Schrägkreuz zeigt und der dazu gehörige Helm als Zimier eine wachsende Jungfrau zwischen Flügeln hat. Diese Wappen führen nun leicht zu der
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Vermuthung, daß wir in jenen Thüren ein meklenburgisches Werk vor uns hätten, da das Wappen des Mannes genau dasjenige der von Brüsewitz, Brüsehaver und von Weltzin, vielleicht auch der von Wolkow ist, während das Wappen der Frau bis auf dem Helmschmuck dem der von Flotow gleicht, von denen sich aber freilich Siegel oder sonstige Denkmäler aus guter Zeit, welche den Helm zeigten, bisher nicht gefunden haben. Man muß aber den Gedanken aufgeben, als ob jene Jungfrau zwischen Flügeln etwa der alte Helmschmuck der von Flotow sei oder aus der Absicht des Schnitzers resultire den Helmschmuck zu verschönern, denn das weibliche Wappen ist, wie sich aus von Medings Nachrichten ergiebt, das einer westfälisch=niedersächsischen Familie Chalong gen. Gehle, wodurch es auch höchst zweifelhaft wird, daß das Wappen des Mannes ein meklenburgisches Geschlecht repräsentire und die Arbeit meklenburgischen Herkommens sei.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, daß möglicherWeise der ringhaltende Vogel auf dem von Flotowschen Helm mit dem ringhaltenden Vogelkopfe im Siegel der Stadt Malchow (in dem übrigens das "Herz" wohl zutreffender als "Seeblatt" anzusehen sein dürfte) in Zusammenhang steht, über welche die von Flotow 1354 Rechte erwarben, 1 ) welche erst vor fünfzig Jahren abgelöst sind. Dann würden aber die von Flotow den Vogel von der Stadt entlehnt haben, nicht diese von jenen, da der Vogelkopf bereits 1318 im Malchower Siegel sich zeigt.