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Nachtrag.
Mitgetheilt vom Dr.
Crull
zu Wismar.
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besten hat schicken vollen vnd . . . . . . . . . . . . . . . . . .
das ich sie auff Schreibpapir . . . . . . . . . . . . mussen,
So wolle E. A. W. auch . . . . . . . . . helffen verschaffen,
das zwo thaler arbeidts lohn dafur bekommen muge, auch
den gesellen ein wenig trinckgeldt, vnd da E. A. W. etwas
grosses vorfelle, dasselb wollet mir auch fur einem andern
gunnen. Auch kan ich E. A. W. nicht furhalten, das Ja=
cobus Lucius gistriges tages mit seinem gantzen Hußgesinde
ist wegk gefahren. So hab ich vol beim Ehwirdigen Consilio
angehalten vmb succeßion, kan aber kein antvortt bekommen,
es ist am vergangen Montag L. Clingius Rector elegirt.
Hiemit vil ich E. A. W. in den schutz des Almechtigen lange
gesundt empfelen. Datum Rostock in eil den letsten Aprilis
Anno. 79. E. A. W. villiger
Stephan Mullman.
Fragment, zwei Drittel eines halben Bogens, von einem Briefe an den D. Laurentius Niebur, Wismarschen Syndicus, im Raths=Archive zu Wismar.
Wahrscheinlich veranlaßt durch den Druck der Wismarschen Obergerichts=Proceß=Ordnung.