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I.

Wallensteins

Kirchen= und Schul=Regierung

in Meklenburg.

Von

Dr. G. C. F. Lisch.


E s lag der Geschichtsforschung und der Wißbegierde immer sehr nahe, zu erkennen, wie Wallenstein sich gegen die Kirchen und Schulen in seinem neu erworbenen Lande Meklenburg benommen habe, theils um seine eigenste Gesinnung und Richtung, theils um das Schicksal und die Behandlung seiner neuen Unterthanen genauer kennen zu lernen. Im Großen und Allgemeinen ist auch seine Handlungsweise in dieser Beziehung bekannt, da sie öffentlich wirkte; aber im Einzelnen und nach manchen wichtigen Seiten hin ist vieles, ja das Meiste noch völlig dunkel und zum Theil ganz unbekannt. Es ist mir in vieljähriger Forschung im Staats=Archive zu Schwerin gelungen, viele unscheinbar aussehende, aber wichtige Papiere zu entdecken, und bin dadurch in den Stand gesetzt, diese Sache um einen guten Schritt weiter zu fördern.

Zur bessern Uebersicht möge eine kurze Schilderung der damaligen kirchlichen Zustände in Meklenburg voraufgehen.

In Meklenburg war durch die Reformation der Katholicismus völlig abgeschafft, die lutherische Kirche allein herrschend und selbst geringe confessionelle Abweichung von dieser nicht geduldet, ja sogar der dauernde Aufenthalt und der Privatgottesdienst Andersdenkender kaum gestattet. In Meklenburg regierten zu Wallensteins Zeit zwei Herzogliche Brüder, welche sich in das Land getheilt hatten: Adolph

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Friedrich I., welcher in Schwerin, und Johann Albrecht II., welcher in Güstrow residirte. Herzog Adolph Friedrich hatte eine entschieden lutherische Richtung. Herzog Johann Albrecht hatte sich aber zum großen Anstoß früh der reformirten Kirche Calvins zugewandt und den reformirten Gottesdienst an seinem Hofe eingeführt und in dessen Sinne sonst zu wirken gesucht. Die Landstände hatten aber sogleich und ununterbrochen ein wachsames Auge darauf gehabt, daß die lutherische Lehre dem Lande rein erhalten werde und wiederholt von den Herzogen die Zusicherung erhalten, daß sie "bei der unveränderten Augsburgischen Confession und Lutherischen Religion ohne alle Veränderung und bei der Lehre und Ausübung der Meklenburgischen Kirchenordnung im ganzen Lande ruhig verbleiben 1 ) sollten." Der Herzog Johann Albrecht führte aber vergleichsmäßig den reformirten Gottesdienst, von einiger Bilderstürmerei begleitet, in seine Schloßkirche zu Güstrow und sonstigen Residenzschlösser ein und fing an, aus den Steinen abgebrochener ehemaliger katholischer Klostergebäude und Kapellen vor dem Schlosse zu Güstrow eine reformirte Kirche zu erbauen. Auch stiftete er zu Güstrow eine reformirte Schule, in welcher die Knaben auch in Wohnung und Kost gehalten wurden; diese Schule bestand aber in dieser Gestalt nur vom 9. Nov. 1632 bis zum 13. Julii 1636, indem der Herzog Adolph Friedrich sie bald nach seines Bruders Tode "cassirte".

Wallenstein war mit Familie, Hof, Dienern und seinen böhmischen Unterthanen bekanntlich katholisch. Die Besitznahme Meklenburgs durch Wallenstein brachte daher begreiflicher Weise eine große Aufregung nicht nur in politischer, sondern auch und vorzüglich in kirchlicher Richtung hervor. Die Landstände sträubten sich mit allen Kräften gegen das neue Regiment und gaben sich nicht eher zufrieden, als bis Wallenstein ihnen bei der Erbhuldigung im Januar 1630 die Versicherung hatte geben lassen, daß "ihre Privilegien confirmirt, und insbesondere die Landesreligion und Augsburgische Confession im ganzen Lande unverändert und unberührt bleiben" sollten.

Für sich selbst und seine katholische Umgebung nahm Wallenstein aber selbstverständlich das Recht in Anspruch, auf seinen Residenzen den katholischen Gottesdienst einzuführen. Er hob daher den reformirten Gottesdienst in der Schloßkapelle zu Güstrow auf und ließ die noch nicht ganz vollendete reformirte Kirche vor dem Schlosse abbrechen und die


1) Vgl. Wiggers Meklenb. Kirchen=Geschichte S. 177 und 179.
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Steine zur Erbauung eines Schloßflügels an einer offenen Stelle des Vierecks verwenden 1 ). Auf dem Schlosse zu Güstrow herrschte also unter Wallenstein nur katholischer Gottesdienst.

Aber auch in dem zweiten Hauptresidenzschlosse des Herzogs Adolph Friedrich zu Schwerin ward der katholische Gottesdienst eingeführt, obgleich Wallenstein hier nicht residirte, und dies ist bisher noch nicht bekannt gewesen. Die einzige bisher aufgefundene Nachricht enthält die Armenkasten=Rechnung der Schweriner Schloßkirche vom J. 1613 bis 1658 im Staats=Archive. Vom 20. Dec. 1627 bis zum 30. Oct. 1631 ist in der Rechnung vollständige Lücke und am 3. October 1631 wird die Rechnung mit folgenden Worten wieder aufgenommen.

"S. D. G. Als der Durchlauchtige Hochgeborne Furst vnd Herr Herr Adolph Friederich Herzog zu Meckelnburgk durch gnedigen beystandt des allerhöchsten dero Residentz=Schloß Schwerin wiederumb eingenommen, vnd die Papisten weichen mußten, ist den 30. October, Ao. 1631 durch Herrn Casparum Wagener Hoffpredigern die Schloßkirche mit einer Evangelischen Predigt hinwiederumb consecrirt vnd eingeweihet vnd ist von der Zeit an bis heute den 3. January Ao. 1632 in den Gotteskasten für die nottürftigen Armen gesamlet worden 67 Fl."

Der Hofprediger Caspar Wagner war zur Wallensteinschen Zeit im Lande eine nicht unwichtige Persönlichkeit und wohl erfahren in kirchlichen Dingen. "M. Caspar Wagner war früher evangelischer deutscher Prediger an der Kirche der Heil. Dreifaltigkeit zu Prag", und sammt den andern deutschen evangelischen Predigern am Ende des J. 1622 auf kaiserlichen Befehl seines Dienstes entlassen und mit Weib und Kind ins Elend getrieben. Am 28. April 1623 ward er von der theologischen Facultät zu Wittenberg dem Herzoge Adolph Friedrich von Meklenburg=Schwerin empfohlen und von diesem am 24. Junii 1623 als Hofprediger an der Schloßkirche zu Schwerin bestellt. Er ging mit dem Herzoge, als dieser das Land verlassen mußte, am 18. April 1628 bis nach Mirow mit, wo er sich eine kurze


1) Diesen Schloßflügel ließen die Meklenburgischen Herzoge nach ihrer Rückkehr in ihre Lande wieder abbrechen, damit kein Andenken von dem "Tyrannen" übrig bleibe. Am Schlosse zu Güstrow ist kein Wallensteinscher Bau mehr Vorhanden, wahrscheinlich auch im ganzen Lande kein solcher.
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Zeit aufhielt, mußte sich aber vor den Friedländischen, nachdem der Herzog am 12. Mai sein Land verlassen hatte, von dort wegbegeben. Er ging daher nach Lübz zu der Herzogin Mutter Sophie, welche standhaft im Lande blieb, wo ihm der Herzog von Torgau aus am 30. Junii 1628 den "nothdürftigen Unterhalt" anwies, damit er der Herzogin ferner nicht beschwerlich sein möge.

Die Herzogin Mutter antwortete aber ihrem Sohne am 19. Julii 1628: "Deinen Hofprediger wil ich wol in acht nehmen, darfst nicht vor ihm sorgen; ich habe ihn ein Hauß in der stadt eingethan, darin ehr mitt den seinen wol bleiben kan, vnd soll ihm die nothdurft wol geschaft werden." Ferner am 4. August 1628: "Vor deinen Hofprediger sorge mir nicht; ihm soll nichts vbels wiederfharen."

Am 11. Febr. 1629 fügt C. Wagner am Schlusse eines theologischen Geschäftsbriefes die merkwürdige Nachricht hinzu: "Gn. Fürst und Herr; es hat mir nechst vergangenen Freitage Herr Joachim Diaconus allhier referiert, daß er gehört, wie der Kaiserl. General sollte gesagt haben: Man muß die Hertzogen von Mekelnburg nicht gar verstossen, wir müssen ihnen was einreumen vnd iederen 50 tausent Rthaler geben lassen, biß diß Wesen seine Endschaft gewinnt."

Nach der Rückkehr der Herzoge ging auch Caspar Wagner nach Schwerin zurück. Im J. 1638 ward er Superintendent zu Neubrandenburg und starb im J. 1651. (Vgl. auch Cleemann Syllabus S. 191.)

Dem Aeußeren und der Form nach blieb Wallenstein während seiner kurzen Regierung auch seinem Versprechen treu, die Lutherische Religion und die Meklenburgische Kirchenordnung aufrecht halten und schützen zu wollen. Es ist wohl kein Beispiel bekannt, daß er gewaltsam gegen die bestehende Ordnung eingriff. Vielmehr bezeugen alle Berufungen zu geistlichen Aemtern dafür, daß er nur Lutheraner kirchenordnungsmäßig beförderte. Die Berufungen und Bestätigungen gehen immer nach früherer herkömmlicher Weise von der Landesregierung in seinem oder seines Statthalters Namen aus und die Concepte der Bestallungen sind häufig von den Regierungsräthen Gebhard v. Moltke, Justus Lüders und andern, gewöhnlich aber von Dr. Oberberg unterzeichnet.

So viel ich während eines langen Zeitraums habe beobachten und sammeln können, wurden während der

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Wallensteinschen Zeit folgende lutherische Prediger im Lande bestellt.

1628, Julii 24, zu Lanken und Gneven: stud. theol. Marcus Dencker: "Weil Wir sein suchen Unser Kirchordnung vnd vnsern außgegebenen Reuersalen gemeß gefunden."

1628, Aug. 28, zu Granzin bei Lübz: stud. theol. Carolus Wachenhusen, Northeimensis.

1628, Nov. 2, zu Stralendorf: stud. theol. Hartwig Kuphal, auf Wallensteins eigenen Befehl, unterzeichnet: Jussu. J. Lüderß.".

1628, Nov. 15, zu Alt=Bukow: Tilemannus Comander, "nach Inhalt Vnserer Kirchenordnung und Landes=Reversalen."

1628, Nov. 27, zu Penzlin: stud. theol. Nicolaus Meinichius, dem alten Pastor Nicolaus Burmeister als Nachfolger substituirt.

1629 zu Barkow: Joachim Colerus, welcher erst 1679 starb, also die ganzen schlimmen Zeiten des dreißigjährigen Krieges überlebte.

1629, Aug. 22, zu Warnemünde: stud. theol. Joachimus Albinus: "Es hat der Statthalter auf Joachimum Albinum geschlossen."

1629, Sept. 8, zu Warnkenhagen: stud. theol. Johannes Bannier von Malchow.

1629. Sept. 15, zu Zarnin und Warnow: Hinricus Turgelow.

1630. Dec. 25, zu Bützow: Johannes Stavenow, seinem betagten Schwiegervater M. Andreas Cracovius adjungirt: von dem Statthalter Wingerski unterzeichnet.

In Rostock kamen unter den Predigern viele Veränderungen vor.

Rostock, Petri=Kirche.

1628. Junii 16: Jonas Richter, Capellan, "wie Herkommens ist, unter dem Canzlei=Siegel", unterzeichnet von Dr. Oberberg.

1629. Sept. 28: Hinricus von der Widen, Capellan nach Richters Tode, von Dr. Oberberg unterzeichnet.

1630. Jul. 12: M. Hinricus von der Widen, Pastor nach M. Andreas Dunckers Tode.

1630, Oct. 7: Elias Taddelius Diakonus an v. d. Widens Stelle.

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Rostock, Jacobi=Kirche.

1630, Oct. 21, der bisherige Archidiakonus M. Christianus Michaelis erster Pastor und M. Stephanus Clotzen Archidiakonus.

Rostock, Nicolai=Kirche.

1630, Mai 27, der Pastor M. Johannes Goltstein an der Nicolai=Kirche in Rostock zum Superintendenten daselbst bestätigt, nachdem die Bestellung schon seit dem Anfange des J. 1628 von den Herzogen vorbereitet war.

Das Verfahren in Besetzung der Schulstellen war dem in Besetzung der Predigerstellen gleich.

1629, Nov. 26, Georgius Schedius zum Rector der Domschule zu Güstrow nach Herkommen bestellt, von J. Oberberg unterzeichnet. G. Schedius war vorher zu Kadan und Kumthau in Böhmen evangelischer Lehrer gewesen, aber um des Glaubens willen durch die Jesuiten verdrängt und verjagt. (Thomas Anal. Gustrov. Catalogus p. 66.)

1628, Jun. 19, zu Sternberg Johannes Chelingus zum "Schulgesellen" bestellt.

Es ist also außer Zweifel, daß Wallenstein während seiner kurzen Regierungszeit in Meklenburg die von ihm gegebenen Reversalen hielt und die lutherische Religion nach dem Aeußern und der That aufrecht erhielt und unangetastet ließ. Es ist aber eben so unzweifelhaft, daß es im Innern sein Bestreben war, die Leute wieder katholisch zu machen, und er fing dies schlau genug an, indem er sich einstweilen darauf beschränkte, die vornehme Jugend in eine katholische Luft zu bringen, wozu die Jesuiten ihm treulich halfen, welche er sehr beschützte, wenn auch fürchtete. Ueber diese Seite seiner Bestrebungen in Meklenburg ist noch nichts bekannt geworden. Die gegenwärtige Abhandlung will vorzüglich diese Seite aufklären.

"Wallenstein 1 ), weit entfernt davon, mit fanatischem Eifer die kaiserlichen Befehle in Beziehung auf Vertreibung der Protestanten zu vollziehen, blieb mehrere Jahre hindurch darin nachsichtig. - - So ganz aus den Augen verliert er jedoch die evangelischen Unterthanen nicht. - - Er läßt die Bekehrungsversuche in der Stille, wenn auch glimpflich, fortsetzen und richtet sich hierbei nach Umständen. - - -In einem Briefe vom 27. Aug. 1627 schreibt er: "Dieweil


1) Nach Friedrich Förster: Wallenstein als Feldherr und Landesfürst. Potsdam, 1834, S. 356.
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itzunder Zeit ist, so hebt wiederum an, die Leut chatolisch zu machen."

Uebrigens meinte Wallenstein es sehr ernst mit der Ausbildung der Jugend.

"Die Sorge für die Schulen 1 ) begleitet ihn auf allen seinen Feldzügen. Mit dem ihm eigenen Ueberblick des Ganzen und der zugleich in das Einzelne eingehenden scharfen Beurtheilung ordnet er den Studienplan, giebt die gesonderten Zweige des Unterrichts näher an und behält fast jeden einzelnen Schüler im Auge, wenn er auch noch so weit auf seinen Eroberungszügen von der Heimath entfernt ist. Schon diese lebhafte und unausgesetzte Theilnahme, welche er der Erziehung und dem Unterricht schenkt, überzeugt uns, daß er, von dumpfem Pfaffenthum umgeben, dennoch den höhern Werth wahrer Bildung zu schätzen wußte. Obwohl er aber die jungen Leute den Jesuiten übergiebt, so will er deshalb keine gelehrten Stubenhocker oder scheinheiligen Betbrüder aus ihnen gebildet wissen, sie sollen zwar lateinisch und französisch lernen, zugleich aber auch Musik, Tanzen, Fechten, Reiten und andere Leibesübungen treiben, damit sie in allen freien und ritterlichen Künsten wohlgebildet würden."

Ferner schreibt er am 19. Mai 1629 2 ) an Taxis nach Gitschin: "Bitt, gebt ihr fleißig selbst Achtung, und wenn man's nicht thun wird, so avisirt mich, als nehmlich, daß die Knaben sich sollen in allem sauber halten, früh in die Schul gehn, auf daß sie die lateinische Sprach begreifen, nachmittag teutsch und welsch sollen sie schreiben lernen, wie auch die arithmeticam, und Tanzen und auf der Laute schlagen."

Dennoch vertraute er die Sorge den Vätern vom Orden Jesu an. "Von allen geistlichen Brüderschaften 3 ), die der Herzog in sein Land gezogen, machten die Jesuiten ihm am meisten zu schaffen. Er selbst war in einem Jesuitercollegium zu Olmütz erzogen worden, und blieb mit diesem Orden in näherer Verbindung, dessen Eifer und Geschick bei der Bildung und Erziehung der Jugend er benutzte, ohne sich von ihm abhängig zu machen. Vorzugsweise finden wir die Jesuiten von ihm unterstützt." "Das Collegium


1) Nach Fr. Förster a. a. O. S. 352 und 353.
2) Daselbst. S. 355.
3) Daselbst S. 349.
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zu Olmütz", sagt der Jesuit Ignatius Schmidt, "bedachte er mit reichlichen Wohlthaten; er erwies sich als Stifter und Mäcen des Hauses der Professoren zu Prag, errichtete zu Gitschin und Sagan Seminarien und Collegia und dotirte sie mit reichlichen Einkünften, u. s. w. - -Außerdem war er noch Willens, zwei Collegia in Mähren und eins in Friedland zu errichten, und gedachte die frommen Väter auch in sein Herzogthum Meklenburg einzuführen."

In diesem Sinne stiftete er früh zu Gitschin bei den Jesuiten ein Collegium oder eine Akademie vorzugsweise für junge Edelleute und Herren (vom höhern Adel).

Am 3. Aug. 1625 schreibt er aus Eger an seinen Landeshauptmann 1 ): "Ich bin resolvirt, acht oder mehrere Herrenstandes bei den Jesuiten zu Gitschin studiren zu lassen, und die Unkosten auf sie zu wenden. Itzunder seind ihr nicht mehr als drei. Sehet, daß sie ebbesweilen in der Wochen einmal mit dem Bereiter ausreifen, daß sie sich gewöhnen, zu Roß zu sitzen, auch daß sie die arithmeticam fleißig lernen und etwan ein musicam instrumentalem." Am 4. Oct. 1625 schreibt er von Göttingen an seinen Landeshauptmann 2 ): "Ich will auch zum wenigsten an zwölf Knaben Herren= oder Ritterstandes, doch nicht von den schlechten von Adel, halten; die dort studiren, sollen Spirituosi sein. Die Schulen nehmt in Acht und thut mit Ernst und Glimpf dazu, daß die Umliegenden vom Adel, insonderheit die unter mir meinen, ihre Kinder und Freund hinein zum Studiren thun, doch selbst darauf die Spesa zahlen." Zunächst sind die höhern Schulen, insonderheit das Collegium zu Gitschin für den Adel bestimmt; doch läßt er auch eine Anzahl Bürgersöhne aufnehmen und giebt deutschen Knaben, wenn sie nur eine Lust zur virtu haben, den Vorzug vor den "tölpischen böhmischen Janken."

Aus einigen Andeutungen ist es im Allgemeinen bekannt, daß Wallenstein wiederholt adelige Knaben aus Meklenburg nach Gitschin geschickt haben soll, um sie dort erziehen zu lassen, was allerdings von einem sehr nachdrücklichen Einfluß des Herrschers auf den meklenburgischen Adel Zeugniß giebt. Am 7. Julii 1629 schreibt er 3 ): "Ich berichte euch auch, daß ich gern etliche Mechelnburgische Knaben von


1) Nach Fr. Förster a. a. O. S. 352.
2) Daselbst S. 353.
3) Daselbst S. 355.
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Adl wollte auf Gitschin schicken, allda bei den Patribus zu studiren, weis aber nicht, wie viel ihr derselben allbereit dorten habt, denn ich wollte die Zahl der 20 nicht excediren, berichtet mich derowegen, wie viel ihrer dorten seindt, auch wie alt sie seind, denn welche etwas groß seindt, die wollte ich zum Heere geben, daß sie dienten, und wiederum kleine an ihre Stelle hinschicken."

Und jetzt kommen wir dem fraglichen Punkte näher. Es sind zwar Aussprüche Wallensteins bekannt, daß er junge Meklenburgische Edelleute nach Gitschin zur Erziehung nach seinem Sinne schicken wollte. Es ist aber bisher durchaus nicht zu beweisen gewesen, daß dies wirklich geschehen sei. Es ist mir durch vieljährige aufmerksame Forschung gelungen, ein Beispiel und eine und die andere Andeutung im Archive zu entdecken, welche die Hergänge nach der folgenden wortgetreuen Darstellung aus den Original=Acten in ein helles Licht setzen.

"Otto Christoph v. Bülow, ein Sohn des Heinrich Dietrich v. Bülow auf Gülzow an der Nebel, im Stifte Bützow, und der Elisabeth geb. v. Preen, war nach dem Tode seines Vaters, welcher vor Octbr. 1628 starb, jedoch noch bei Lebenszeiten seiner Mutter, von dem Herzog von Friedland, als derselbe mit der kaiserlichen Armee im Herzogthum Meklenburg begriffen gewesen, bei dessen Herausmarsch nebst noch andern adeligen Knaben als ein unerzogener Knabe aus dem Lande Meklenburg den Eltern entführt und weggenommen worden. Nach Entleibung des Herzogs von Friedland hatte er in unmündigen Jahren als eine verlassene Waise niemand gehabt, der sich seiner angenommen, sondern in der Fremde bei Herren Dienste suchen müssen. Da hatte der Herr Octavio Piccolomini, Herzog von Amalfi, ihn zuerst zum Pagen, darauf zur Aufwartung ganz in Dienst und ins Kriegswesen genommen, mit welchem er sich eine geraume Zeit in Spanien, Italien, Niederlanden und andern Orten hatte aufhalten müssen, nachdem der Fürst und seine Gemahlin ihn als eine verlassene Waise in allen Tugenden hatten erziehen lassen." Otto Christoph von Bülow hatte nie zu den Seinigen in sein Vaterland kommen und dazu Urlaub erhalten, auch auf vielfältige Schreiben an seine Landsleute nie Antwort und Nachricht gewinnen mögen. Nachdem er "zu seinen vogtbaren Jahren gekommen" war, glaubte er an den Nachlaß seines Vaters und seiner Mutter Ansprüche erheben zu können, und bat am 9. März 1654 den Herzog Adolph Friedrich von Meklen=

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burg, als seinen "obersten Vormund", den ihm in Abwesenheit und seinen Geschwistern bestellten Vormündern oder Curatoren Befehl zu ertheilen, über die Verlassenschaft seiner Aeltern und seine Erbschaft umständlichen Bericht zu erstatten, namentlich da er doch erfahren habe, daß seine Mutter und seine Geschwister während seiner Abwesenheit gestorben seien. Der Fürst Piccolomini hatte in dieser Sache am 26. Febr. 1654 von Regensburg auf v. Bülow's Bitte, welcher seiner Frau Gemahlin "Kammerjunker" geworden war, Vorschrift an den Herzog erlassen. Hieraus konnte wohl so bald keine Auskunft gegeben werden, da die vorauf gegangenen schrecklichen Kriegsjahre in Meklenburg Alles gründlich verwüstet hatten. Während der Zeit starb der Herzog Piccolomini 10. Aug. 1656 und seine Wittwe Maria Benigna, geborne Herzogin von Sachsen=Lauenburg von der katholisch gewordenen Linie, welche zu Nachod in Böhmen residirte, behielt den Kammerjunker v. Bülow als Stallmeister im Dienst und vertraute ihm "ihren Hofstaat" an. Da v. Bülow bis dahin keine Auskunft erhalten hatte, so wandte er sich am 23. Sept. 1656 an des Herzogs Adolph Friedrich Kanzler Dr. Daniel Nicolai, den spätern Schwedischen Kanzler für Bremen Daniel Nicolai von Greiffencrantz, mit einem Vorschreiben der verwittweten Herzogin Piccolomini an den Herzog von demselben Datum. Auch der Kaiser Ferdinand III. hatte auf v. Bülow's Bitten am 6. Julii 1656 den Herzog aufgefordert, denselben zu seinem Rechte zu verhelfen, auch denselben auf seinen Wunsch "in seinem katholischen Glauben , in welchem er von Jugend an erzogen worden, unverhindert zu lassen." Da in der Canzlei zu Schwerin keine Acten über diesen Gegenstand vorhanden waren, so fragte der Kanzler Nicolai bei dem Güstrowschen Geheimen Rath Dietrich v. d. Lühe über die Verhältnisse an. Nach dessen Erkundigungen d. d. 28. Octbr. 1656, und den noch vorhandenen geringen Acten hatte der Vater des Otto Christoph v. Bülow einen Theil des Gutes Gülzow von Otto v. Bülow auf Hohen=Pritz zu des Herzogs von Friedland Zeiten, ungewiß wann, nach den Acten aber schon Antoni 1622, an sich gebracht, war aber in Schulden und Concurs gerathen. Diesen Theil hatte der Landrath Heinrich v. Levetzow auf Mistorf, den andern Theil die Brüder Hans und Christoph Haltermann von den Gläubigern zu Pfande genommen, bis das ganze Gut als Pfand an den Rittmeister Fritz v. Ihlefeld auf Ihlefeld, v. Levetzow's Schwiegersohn, überging. Da die berechtigten v. Bülow theils das Lehn nicht gemuthet hatten,

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theils das Gut nicht wieder einlösen konnten, so ging dasselbe 1671 durch Verkauf in den Besitz des Rittmeisters Jürgen Ernst v. Lepel über.

Zwar hatte der katholische Herzog Julius Heinrich von Sachsen=Lauenburg zu Prag, der Vater der Herzogin Piccolomini, noch am 26. April 1657 für Otto Christoph v. Bülow intercedirt. Der Herzog Adolph Friedrich erwiederte aber, daß für jetzt mehr Nachricht und Gewißheit nicht zu erlangen sei, da sich die Hauptbegebenheiten alle zu der Friedländischen und Schwedischen Zeit im Stifte Bützow zugetragen hätten und Acten darüber bei der Meklenburgischen Regierung fehlten. Ueber das ehemalige Vermögen der Mutter war gar keine Nachricht mehr zu ermitteln.

Damit hören alle Nachrichten auf. Es wird sich auch wohl nichts mehr finden lassen, da der dreißigjährige Krieg in Meklenburg in den Jahren 1637 und 1638 so gründlich Alles vernichtete, daß von schwankenden Verhältnissen, wie die Gülzower waren, schließlich nichts übrig blieb.

Auch von Otto Christoph v. Bülow und etwanigen Nachkommen desselben ist weiter keine Spur zu finden.

Ein anderes, wenn auch nicht so schlagendes Beispiel ist folgendes, obgleich die Acten nach dem Brande des Regierungs=Gebäudes 1865 noch nicht wieder aufzufinden sind. Jedoch ist der Inhalt nach einer früheren Regeste von mir aufbewahrt. Im J. 1638 ward der Sohn der Lucia von Ditten, damals zu Ahrensbök wohnhaft, von den "Jesuiten zu Prag" erzogen. Der Herzog Adolph Friedrich, welcher dies erfahren hatte, ermahnte die Mutter, ihren Sohn von der päpstlichen Lehre und zu sich nach Hause zu rufen. (Lucia v. Ditten, geb. v. Flotow, war die Wittwe Georg's v. Ditten auf Werle und lebte noch 1644 verarmt mit ihren verwaisten Kindern.)

Für die gegenwärtige Untersuchung ist das folgende Verzeichniß der jungen Edelleute im December 1630 am Friedländischen Hofe zu Gitschin, welches Schottky 1 ) mittheilt, von hervorragender Wichtigkeit.

Verzeichniß der jungen Edelleute an Wallensteins Hofe zu Gitschin.
1630. December.

In einem "Verzeichniß der Friedländischen Hofstatt" vom December 1630 werden unter Andern auch folgende Personen mit ihrem Monatsgehalt zu Gitschin aufgeführt.


1) J. M. Schottky: Wallensteins Privatleben. München. 1832, S. 180.
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Julie Caesare, Edelknaben=Hofmeister 20 Fl.
Francisco de Frantisse, Voltigeurmeister 20 "
Thema de Roviger 40 "
Juan Genaro 40 "
Antoni Baldiron  40 "
Amerigo Sazzifanti 30 "
Nicolaus Peverello, Doctor 40 "
P. Johann Benesperi 30 "
Augustin Morando 150 "
Johann Eberhard 150 "
Sigmund Peter Adolph von Schönkirchen 100 "
Hermann Felix von Bubna 40 "
Philipp von Pappenheim  40 "
Ehrenreich Christoph von Concin 40 "
Heinrich von der Kettenburg 40 "
Conrad Christoph von Arzot  40 "
Adolph Benno von Buchwald 30 "
Paul Joachim von Bülau 30 "
Bernh. Moritz von Oyenhausen 30 "
Gebhard von Gersdorf 20 "
Ulrich von Malzan  20 "
Heinrich Christian von Schönberg 20 "
Jachim von Bernsdorf 20 "
Ehrenreich von Möllendorf 20 "
Emanuel von Raschau 20 "
Adam von Dreiberg 20 "
Bertold Heinrich von Lützau 20 "

Von diesen sind zum Theil wahrscheinlich, theils sicher die Folgenden junge Meklenburgische Edelleute:

1) Heinrich von der Kettenburg, wahrscheinlich, da die v. d. Kettenburg (aus dem Hannoverschen) seit dem Anfange des 17. Jahrh. in Meklenburg ansässig waren.

2) Adolph Benno von Buchwald, wahrscheinlich, da die v. Buchwald (aus Holstein) schon seit dem 14. Jahrh. in einem Zweige in Meklenburg auf Johansdorf ansässig waren.

3) Paul Joachim von Bülow, sicher aus der bekannten Meklenburgischen Adelsfamilie, wenn auch noch nicht nachweisbar.

4) Ulrich Maltzan, sicher aus der bekannten Meklenburgischen Adelsfamilie, aus dem Erblandmarschallshause Grubenhagen, kommt mit Namen später in Meklenburg vor.

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5) Joachim von Bernsdorf, sicher aus der Meklenburgischen Adelsfamilie von Bernstorf auf Bernstorf, wird in Stammbäumen als geb. 1609, † 1682, aufgeführt.

6) Ehrenreich von Möllendorf, wahrscheinlich, da die v. Möllendorf (aus der Mark Brandenburg) schon seit dem 14. Jahrh. in Meklenburg auf Dargelütz ansässig waren.

7) Adam von Dreiberg, sicher aus der Meklenburgischen Adelsfamilie v. Drieberg auf Kl. Sprenz, wird in Stammtafeln des 17. Jahrh. aufgeführt, aber ohne weitere Nachrichten.

8) Berthold Heinrich von Lützow, sicher aus der bekannten Meklenburgischen Adelsfamilie. Ueber diese Person allein giebt es ausführlichere Nachrichten, auch über seinen Aufenthalt am Wallensteinschen Hofe, in seiner Leichenrede. Er war ein Sohn des kaiserlichen Truchsessen und Mundschenken Joachim v. Lützow auf Seedorf im Lauenburgischen bei Ratzeburg, nicht weit von der Meklenburgischen Grenze und den 8. Octbr. 1609 geboren. Seit seinem 14. Jahre studirte er in Leyden und trat nach einiger Zeit in Niederländische Kriegsdienste. Nachdem er 1627 zurückgekehrt war, trat er bei dem General Tilly in Kriegsdienste und war mit bei der Belagerung von Magdeburg und in der ersten Schlacht bei Leipzig. "Nach seines Vaters Tode 1629, "also in seinem 20. Jahre, hat er sich selbigen Jahres annoch bei dem Herzog von Friedland in Diensten wieder eingelassen und ist bei dessen großem Hofstaat zwei Jahre lang Truchseß und zugleich Fähnrich unter dem Tiefenbachschen Regiment gewesen." Nach dem Abrücken Wallensteins im J. 1631 ging er von seinem Regiment ab, setzte sich 1632 mit seinen Brüdern auseinander, und nahm das väterliche Gut Seedorf an. Er starb am 12. Mai 1665 als Sachsen=Lauenburgischer Landrath und Meklenburgischer Hauptmann zu Stove im Fürstenthum Ratzeburg.

Es ist hiernach unverkennnbar, daß Wallenstein, gewiß wiederholt, junge Söhne vom Meklenburgischen Adel nach Gitschin zu den Jesuiten zur Erziehung schickte. Dennoch bezweifeln alle neueren Meklenburgischen Geschichtschreiber diese Thatsache. Obgleich v. Lützow zu seiner Meklenburgischen Geschichte das Staats=Archiv benutzte, sagt er doch in seiner Meklenburg. Geschichte, III, 1835, S. 235: "Wallenstein hatte selbst für die vermehrte Ausbreitung des Katholicismus in seinem protestantischen Herzogtum Meklenburg zu wirken gesucht und aus Güstrow den 5. März und 7. Juli nach Gitschin geschrieben,er sei

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Willens, eine Fundation der Jesuiten von wegen etlicher Jungen von Adel zu machen, die er zu dem Ende nach Gitschin schicken wolle, allda bei den Patribus zu studiren" u. s. w.

Auch E. Boll sagt in seiner Meklenb. Geschichte II, 1856, S. 457: "Wallenstein war Willens, etliche meklenburgische Knaben von Adel nach Gitschin zu schicken, wo sie bei den Jesuiten studiren sollten. Ob dieser Plan ausgeführt ist, kann ich nicht sagen, aber selbst wenn es geschehen wäre, würde bei der kurzen Dauer der Wallensteinschen Regierung wohl nur wenig dadurch erreicht sein."

Ebenso sagt Krabbe in seinem Buche: Aus dem kirchlichen und wissenschaftlichen Leben Rostocks. Zur Geschichte Wallenstein's und des dreißigjährigen Krieges. 1863, S. 117: "Das Factum, daß Wallenstein während seines kurzen Regiments wiederholt Söhne meklenburgischer Adliger nach Gitschin zu senden beabsichtigte, um sie dort, wo ein Jesuiter=Collegium blühete, ihre Studien machen zu lassen, zeigt wenigstens, daß er keinesweges die alten Beziehungen abgebrochen hatte, daß er sie vorkommenden Falles zu benutzen wußte" u. s. w. - - "Indessen läßt sich nicht sagen, daß diese Absicht während der Zeit, daß Meklenburg sich unter seiner Botmäßigkeit befand, erkennbar hervorgetreten wäre."

Wallenstein begnügte sich aber nicht, die jungen Leute in die weite Ferne von der Heimath zu schicken: er stiftete auch in seiner neuen Residenz Güstrow mit reichen Mitteln eine glänzende Ritter=Akademie. Diese Akademie hat sicher anderthalb Jahre, vom Anfange des J. 1629 bis gegen die Mitte des J. 1630, also bis zur Landung der Schweden in Deutschland, in Güstrow in voller Blüthe bestanden. Es ist mir gelungen, eine hinreichende Anzahl bisher unbekannter und unerkannter Schriftstücke zu entdecken, durch welche ich dies vollständig zu beweisen vermag, und aus welchen man wohl noch weitere Schlüsse zu machen berechtigt sein dürfte.

Eine Aeußerung Wallensteins war aber schon längere Zeit bekannt. "Ich bin Willens, schreibt Wallenstein an den Landeshauptmann nach Gitschin aus Güstrow am 5. März 1629, dahie eine Fundation zu machen, von wegen etlicher Jungen von Adl, so dahie studiren sollen. Nun wollte ich gern eine Abschrift derselbigen haben, welche ich den P. S. J. (Patribus Societatis Jesu, Jesuiten) zu Gitschin wegen der Zwanzig vom Adl gegeben hab.

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Ich vermeine auch in Kurzem etliche Knaben von hinnen nach Gitschin zu schicken; ein Theils werden dort studiren, ein Theil aber werden unter die Knaben, so bei meinem Weib sein, gethan werden."

Zum Glück für Meklenburg 1 ), fügt Fr. Förster dieser Mittheilung hinzu, kam die von dem Herzoge beabsichtigte Fundation der Jesuiten zu Güstrow nicht zu Stande!?

Kaum war Wallenstein am 17. Julii 1628 in Güstrow, das er sich zur Residenz ausersehen hatte, eingerückt, als er sogleich die großartigsten Anstalten machen ließ, Alles nach seinem Sinne umzugestalten und einzurichten 2 ). Ja, er ließ sogar, wie sich unten zeigen wird, einen Theil seiner Familie nach Güstrow nachkommen. Ich glaube aus dieser Thätigkeit schließen zu können, daß er die Absicht hatte, seine dauernde Residenz in Güstrow 3 ) zu nehmen, theils wohl wegen der Nähe des Meeres, theils um sich in seinem neuen Lande zu befestigen, da ihm seine böhmischen Herrschaften wohl sicher genug waren. Zur Erreichung dieses Zweckes wird er denn auch wohl die Benutzung des Katholicismus und Jesuitismus beabsichtigt haben. Seit dem J. 1628 beschäftigte ihn die Erziehung des Adels lebhaft, wozu er wohl von den Jesuiten ermuntert ward. Schon am 25. Oct. 1628 schreibt er 4 ) aus dem Feldlager bei Krempe an Taxis nach Gitschin: "Ich vernehme, daß die Jesuiten den Franzel von Harrach beredet haben, er solle ein Jesuiter werden; sein Vater aber hat mir ihn gegeben, daß ich einen Soldaten und nicht einen Jesuiter aus ihm mache. - - - - Ist derwegen mein Befehl an euch, ihr sollt diesem Allen, was ich dahin contra setzen werde, fleißig nachkommen und auf keinerlei Weis anders thun: nämlich befehlt in continenti dem Präceptor, er solle mit allen den drei Knaben, als zwei von Harrach und dem von Waldstein, auch ihren Dienern und allen denen, so bei ihnen sind, sich fertig machen. - - - Dennoch aber kann es der Herzog nicht gewinnen, sich ganz von der verrätherischen Gesellschaft (der Jesuiten) loszumachen; vielmehr sorgt er für ihre Verbreitung und ist sogar Willens, sobald er sich einigermaßen in Meklenburg eingerichtet hat, auch dort ein Collegium zu errichten."


1) Vgl. Fr. Förster a. a. O. 1834, S. 355.
2) Vgl. Jahrbücher XXXV, S. 48 flgd.
3) Nach einer Verwaltungsverordnug über Heu=Lieferungen hatte Wallenstein auch seine "Leibrosse" in Güstrow zurückgelassen.
4) Vgl. Fr. Förster a. a. O. S. 354 flgd.
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In der zweiten Hälfte des J. 1628 kam in Wallenstein der Plan zur Reise, in Güstrow eine Ritter=Akademie zu stiften, und im Anfange des J. 1629 brachte er den Plan zur Ausführung. Nachdem er schon am 1. Jan. 1629 den Magister Christian Schilt 1 ), sicher wohl einen Deutschen, zum Professor der lateinischen Sprache berufen hatte, erklärte er am 31. Januar 1629 die Stiftung für gegründet und bestellte den Johann de Lasure zum Gubernator (auch maitre de l'Academie und Patron genannt) 2 ). Lasure war, nach seinem Abschiede, ein Niederländer, ohne Zweifel Edelmann, und französischer Zunge. Von dem Rentmeister wird sein Name gewöhnlich Delasure, von der Kammer de l'asseur geschrieben; er selbst schreibt seinen Namen in seinen häufig vorkommenden Unterschriften (in französischen Schriftzügen) immer de Lasure, immer mit einem großen L und das de davon getrennt: ein Mal hat er auch das de übergeschrieben; es war sein Name also Lasure oder de Lasure, wie er auch in seinem Abschiede geschrieben ist.

Die Akademie ward für 5 junge Herren, d. h. aus der Wallensteinschen Familie und Verwandtschaft, und für 12 Edelknaben in einem eigenen Hause auf der Domfreiheit gestiftet und zum Zusammenwohnen eingerichtet. In dem Hause wohnten der Gubernator, der Präceptor, die Zöglinge und die zahlreichen Diener. Der Gubernator übernahm die Unterhaltung aller dieser Personen für eine bestimmte Summe wöchentlich. Außerdem sollten dem Gubernator für die Akademie noch geliefert werden: jährlich 50 Tonnen Bier, ein gewisses an Wein, 70 Faden (Klafter) Brennholz und 3 Fuder Kohlen. Die Kosten wurden jährlich auf 6282 Thaler veranschlagt 3 ), ohne die Kosten für Kleidung und Pferde. - Besonders lebhaft war die Nachfrage nach Bier und die Lieferung ward bald auf 150 Tonnen jährlich erhöht.

Am Ende des Monats Januar 1629 war die Wohnung für den Gubernator eingerichtet 4 ) und im Februar rückte er mit seinen Sachen und seinem Gesinde ein 5 ). Mit dem Monat März 1629 scheint die Bildung der Akademie vollendet worden zu sein. Am 1. März wurden Lieferungen


1) Vgl. Anlage Nr. 1.
2) Vgl. Anlage Nr. 2.
3) Vgl. Anlage Nr. 6.
4) Vgl. Anlage Nr. 3.
5) Vgl. Anlage Nr. 4.
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von Bettstellen für die "neu angelegte Akademie" befohlen 1 ) und die bedeutenden Bierlieferungen beginnen nach den zahlreichen Registern mit dem Anfange des Monats März und werden regelmäßig fortgeführt; so z. B. waren vierzehn Tage vor Fastnacht die Bierlieferungen von den Aemtern Schwan und Dargun, auch von Rostocks Bier alle 14 Tage regelmäßig erfolgt, und schon am 3. März erhielt das Amt Schwan ein scharfes Mandat zur förderlichsten Lieferung von 6 Tonnen Bier.

Im Monat Mai 1629 war die Akademie vollständig eingerichtet. Am 22. Mai ward ein ausführlicher Ueberschlag der Kosten an Gehalten und Beköstigung vorgelegt 2 ).

Von ganz besonderm Interesse ist der sehr bemerkenswerthe Umstand, daß Wallenstein schon bei der ersten Einrichtung der Akademie seine und seiner Gemahlin männlichen jungen Verwandten nach Güstrow kommen ließ, um sie unter seinen Augen in der Akademie und am Hofe erziehen zu lassen. Diese blieben auch ununterbrochen in Güstrow, so lange die Akademie bestand.

Diese jungen "Herren und Grafen" waren nach zahlreichen Registern und Quittungen "drei Herren von Harrach und zwei von Walstein," nämlich:

1) "Herr Albrecht Freiherr von Wallenstein",
2) "Herr Adam von Wallenstein",
3) "Herr Maximilian Graf von Harra
4) "Herr Franzel Graf von Harrach",
5) "Herr Hans Carl Graf von Wallenstein".

Dieser letztere war besonders bevorzugt, da ihm außer der Dienerschaft besonders ein Edelknabe, der auf ihn zu "warten" hatte, und zwei Pferde gehalten wurden.

Diese jungen Herren hatten zusammen einen Kämmerling und 4 Diener; dazu kamen später noch 5 Stallknechte der jungen Herrschaft zur Wartung der Pferde, denen seit August 1629 das gewöhnlich "Commiß" an Bier und Brot gereicht werden sollte.

Die Akademie war unter Wallenstein's Augen vollständig fertig geworden, als er am 13. Julii 1629 Güstrow und das Land, gegen seine Gedanken auf immer, verließ. Noch auf seiner Reise, zu Schwerin, am 20. Julii in seiner hinterlassenen Kammer= und Hof=Verordnung 3 ) gedachte er wieder=


1) Vgl. Anlage Nr. 5.
2) Vgl. Anlage Nr. 6.
3) Vgl. Jahrb. XXXVI, S. 49 und 50.
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holt seiner Akademie, welche neben den Bau= und Schanzkosten aus den Ueberschüssen der Landeseinnahme unterhalten werden sollte, und erhöhte noch die jährliche Lieferung an Bier, obgleich er es noch kurz vorder abgeschlagen hatte 1 ), auf 150 Tonnen, räumte auch der Akademie die Benutzung der Jagd ein 2 ). Endlich sollten die jungen Pferde, welche der Bereiter Caspar aus Gitschin holen sollte, dem Gubernator de Lasure überantwortet werden 3 ).

Der Personenstand der Akademie läßt sich aus verschiedenen allgemeinen Schriftstücken, so wie aus zahlreichen Quittungen der einzelnen Personen klar übersehen. Die allgemeinen Schriftstücke sind ein Kostenanschlag vom 22. Mai 1629 4 ), eine Tischgeldquittung des Gubernatores de Lasure vom 22. Febr. 1630 5 ), deren in ähnlicher Form vom October 1629 bis April 1630 viele vorhanden sind, und die allgemeine Berechnung der Ausgaben für die Akademie in den Meklenburgischen Renterei=Rechnungen von Trinitatis 1630 bis Febr. 1631 6 ).

Der Personenstand der Akademie war durchschnittlich folgender.

5 junge Grafen und Herren, nämlich 3 von Wallenstein und 2 von Harrach.

7 Meklenburgische Edelknaben. Der Anschlag war auf 12 gemacht; es rückten aber gegen die Veranschlagung die 5 böhmischen jungen Herren ein: mehr als 7 Meklenburger scheinen nicht in der Akademie gewesen zu sein. Die Namen sind leider nicht zu erforschen gewesen.

Der Gubernator Johann de Lasure, ein niederländischer Edelmann, französischer Zunge, ohne Zweifel Katholik, berufen 31. Jan. 1629, verabschiedet 3. Sept. 1631.

Der Präceptor oder Professor der lateinischen Sprache. Am 1. Jan. 1629 ward Christian Schilt bestellt. Von Trin. 1630 bis Febr. 1631 war nach der Renterei=Rechnung Joachim Schebelius Präceptor.

Der Sprachmeister Johann Courtin 7 ), wahrscheinlich ein Franzose, ohne Zweifel Katholik, erscheint nach den Quittungen vom August 1629 bis Febr. 1630. Im April


1) Vgl. Anlage Nr. 7.
2) Vgl. Jahrb. a. a. O. S. 57.
3) Vgl. daselbst S. 58.
4) Vgl. Anlage Nr. 6.
5) Vgl. Anlage Nr. 8.
6) Vgl. Anlage Nr. 9. und Jabrb. XXXVI, S. 39.
7) Vgl. Anlage Nr. 10.
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1631 war "Juan Courtin" des "Herrn Grafen von Harrach" Sprachmeister zu Gitschin mit 20 Fl. Monatsgehalt (vgl. Schottky: Wallenstein's Privatleben, S. 179).

Der Fortificationsmeister Capitain Felice Floriani, Italiäner 1 ) und ohne Zweifel Katholik, war zugleich Wallenstein's Baumeister. In seiner letzten Verordnung bestimmt der Herzog noch am 20. Julii 1629, daß "Capitain Floriani bei dem Schloßgebäude nicht gehindert werde" 2 ). Am 20. Oct. 1629 bewilligte die Kammer ihm bei seinem "Abzuge" nach dem "Hofgebrauch" einen Monatsgehalt, weil er in fürstlicher Bestallung bleibe; er kommt auch im J. 1630 in der Akademie nicht mehr vor.

Der Fechtmeister und Voltigiermeister Cosmo Peretti, Italiäner und ohne Zweifel Katholik, erscheint mit Unterschrift sicher Sept. 1629 bis April 1630 3 ).

Der Tanzmeister war bis in den Anfang des Jahres 1630 William Daniel 4 ), wie es scheint ein Engländer. Nach seiner Verabschiedung folgte "Christopher de Quinceste dict du Fraisne", offenbar ein Franzose.

Der Bereiter Ditmar Frese, wahrscheinlich ein Deutscher, vielleicht ein Meklenburger, ward von Wallenstein bei dessen Abzuge mündlich und durch Verordnung vom 25. Julii 1629 der Akademie überwiesen 5 ). Im Mai 1629 wird noch kein Bereiter aufgeführt. Nach der Kammer= und Hof=Verordnung vom 20. Julii 1629 sollte der Bereiter Caspar erst junge Rosse von Gitschin holen und dieselben dem Gubernator de Lasure überliefern 6 ). Im Febr. 1631 war noch "der Roßbereiter" im Dienste der Akademie.

Der Capellan, zur kirchlichen Erziehung und Hausandacht, war Johannes Franciscus Castriota, ohne Zweifel ein Italiäner. Gehaltsquittungen von ihm reichen vom 1. Sept. 1629 bis 28. Febr. 1630 7 ). Jesuit war Castriota wohl nicht, da er seinem Namen nie die Buchstaben P. S. J. hinzufügt, wie die Jesuiten immer zu thun pflegen. Im März 1630 ward von Wismar ein Capellan geholt, welchem die jungen "Herren" beichteten 8 ).


1) Vgl. Anlage Nr. 11.
2) Vgl. Jahrb. XXXVI, S. 50.
3) Vgl. Anlage Nr. 12.
4) Vgl. Anlage Nr. 13.
5) Vgl. Anlage Nr. 14.
6) Vgl. Jahrb. XXXVI, S. 53.
7) Vgl. Anlage Nr. 15.
8) Vgl. Anlage Nr. 16.
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Ein Arzt war auch eigens für die Akademie mit 40 Fl. Monatsgehalt angenommen. Es war dies der Hof=Medicus Doctor Wilhelm Bökel 1 ), welcher sich als Akademie=Arzt sicher vom October 1629 bis in den Mai 1630 verfolgen läßt.

An Dienern wurden gehalten:

ein "Kämmerling" für die "jungen Herren",
ein Edelknabe für den Grafen Hans Carl von Wallenstein,
vier Diener für die "jungen Herren",
drei Diener für die Meklenburgischen Edelknaben,
ein Diener für den Cappelan,
fünf Stallknechte.

Dazu kamen in außerordentlichem Dienst:

eine Wäscherin,
ein Barbier,
ein Schneider,
ein Schmied,
ein Apotheker.

Außerdem mußte der Gubernator de Lasure ohne Zweifel ein großes Personal halten, da er die Verpflegung der jungen Herren, Edelknaben, Diener und gelehrten Lehrer contractlich übernommen hatte, und für sich selbst Pferde und Wagen hielt.

Alles dieses zeigt klar, daß die Wallensteinsche Ritter=Akademie zu Güstrow nach dem entworfenen Plane vollständig bestand und glänzend eingerichtet und ausgestattet war.

Wie lange die Akademie bestand, wie sie aufgelöset ist, wo die jungen Leute und die Lehrer nach der Auflösung zunächst geblieben sind, läßt sich nicht genau ermitteln. Acten sind aus den Jahren 1629 und 1630 genug vorhanden. Nach den Renterei=Rechnungen 2 ) bestand die Akademie noch sicher bis zum Februar 1631. Ohne Zweifel wird sie sich im Anfange des Frühlings 1631 in der allgemeinen Flucht vor den anrückenden Schweden aufgelöset haben. Im April 1631 war der Sprachmeister Johann Courtin des "Herrn Grafen von Harrach Sprachmeister zu Gitschin" 3 ). Einige Nachricht haben wir von dem Gubernator de Lasure. Er war bei der Auflösung der Akademie Wallenstein nach Böhmen, wohl ohne Zweifel nach Gitschin, nachgegangen. Wallenstein gab ihm zu Prag am 3. Sept. 1631 auf seinen


1) Vgl. Anlage Nr. 17.
2) Vgl. Anlage Nr. 9.
3) Vgl. Schottky: Wallenstein's Privatleben, S. 179.
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Wunsch einen ehrenvollen Abschied 1 ), dessen Entdeckung wir Schottky verdanken. Dieser irrt aber, wenn er ihn für den "Lehrer des Gitschiner Convicts" hält 2 ); freilich war bisher von der Güstrowschen Akademie nichts bekannt.

Hiemit verschwindet die Wallensteinsche Ritter=Akademie 3 ) zu Güstrow völlig aus der Geschichte.

Wenn auch keine gewaltsamen Bekehrungsversuche unter Wallensteins Herrschaft bekannt geworden sind, so waren doch durch die Stiftung der Ritter=Akademie die Vorbereitungen zur Wiedereinführung des Katholicismus in Meklenburg so gut getroffen, daß an einem gewünschten Erfolge kaum zu zweifeln gewesen wäre, wenn der Machthaber seine Herrschaft längere Zeit hätte behaupten können.

Daß zur Wallensteinschen Zeit die Katholiken im protestantischen Norden wieder dreist wurden und die Jesuiten vordrangen, beweiset die Kühnheit, daß sie sich sogar fürstlicher Personen mit Gewalt bemächtigen wollten. Das Schweriner Archiv enthält eine sehr merkwürdige Nachricht. Am 21. Sept. 1631 schrieb der Herzog Johann Friedrich von Holstein=Gottorp, postulirter Erzbischof von Bremen und Bischof von Lübek, von Bremen aus an den Herzog Adolph Friedrich 4 ) von Meklenburg, daß er sichere Nachricht habe, daß der Dechant der Stiftskirche zu Eutin im Bisthume Lübek, Richard Blankenheim, welcher katholisch war, "gefährlicher Weise und zur Ungebühr hiebevor mit Jesuiten und katholischen Pfaffen, die er auch eine Zeit lang in seinem Hause zu Eutin beherbergt, correspondirt und conspirirt und zum öftern einen Anschlag und unterschiedliche Practiken auf den Herzog Adolph Friedrich, als dieser sich in Lübek aufgehalten, habe machen und zu Werk richten wollen, denselben zwischen Lübek und Eutin unterwegs anzufallen und aufzuheben, wie auch andere hohe Personen in Gefahr und Ungelegenheit zu bringen". Der Herzog von Holstein warnte daher seinen Neffen und rieth ihm, "auf den Dechanten und dessen katholische Cohärenten mit Fleiß zu passen und denselben in der Stille beim Kopf nehmen und


1) Vgl. Anlage Nr. 18.
2) Vgl. J. M. Schottky: Wallenstein's Privatleben, München, 1832, S. 190.
3) Der Herzog Gustav Adolph von Meklenburg=Güstrow stiftete am 17. Mai 1664 wieder eine Ritter=Akademie zu Güstrow. Diese blieb aber auch nicht lange von Bestand. Es vind nur sehr wenig Nachrichten über dieselbe vorhanden.
4) Der Herzog Johann Friedrich von Holstein war ein Bruder der meklenburgischen Herzogin "Sophie von Lübz", der wackern Mutter des Herzogs Adolph Friedrich von Meklenburg.
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gefänglich einbringen und behalten zu lasen, bis er, der Herzog, sich weiter erklärt haben werde". Der Herzog Adolph Friedrich ging auch sogleich am 1. October "im Feldlager vor Rostock" auf diesen Rath ein und ließ den Quartiermeister Marquard von der Jahn mit 8 Reitern nach Eutin und Umgegend abschicken, um den Dechanten zu suchen und einzufangen. Diese fanden ihn denn auch nach einigem Suchen am 9. Octbr. Morgens früh auf seinem Landhofe Gysselrade und nahmen ihn nicht allein gefangen, sondern nahmen auch seinen Wagen und alle Pferde, baares Geld und viel werthvolles Geräth mit nach Schwerin, wo er auf dem Schlosse gefangen gehalten ward. Der ganze Vorgang war allerdings gewaltthätig, namentlich die "Plünderung", welche der Herzog auch nicht billigte, da er "die Plünderung nicht befohlen" habe, und daher auf Beschwerde im "ungnädigen Mißfallen" befahl, daß die Officiere und Reuter zur Herausgabe des entführten Gutes angehalten werden sollten. Da sich die Beschwerden gegen die geübte Gewalt mehrten, so mochte der Herzog Johann Friedrich die längere Gefangenhaltung des Dechanten wohl nicht für gerathen halten und ersuchte daher am 4. Novbr. den Herzog Adolph Friedrich, denselben gegen Revers und Ranzion für die Reiter der Haft zu entlassen. Am 14. Novbr. ward denn auch der Dechant "gegen gewöhnliche Urfehde, 300 Rthlr. Ranzion und schriftlichen Revers" der Haft entlassen, unter dem schriftlichen Versprechen, in keinen Wegen "und zu keiner Zeit mit Jesuiten oder römisch=katholischen Leuten gegen einen oder andern evangelischen Stand und deren Verwandten zu ewigen Zeiten mit Correspondiren oder viel weniger Conspiriren sich verdächtig zu machen, sondern sich deren gänzlich zu entäußern und enthalten".


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Anlagen.


Nr. 1.

Wallenstein bestellt den Magister Christian Schilt zum Professor der lateinischen Sprache (Präceptor) an der neu gegründeten Wallensteinschen Ritter=Akademie zu Güstrow.

D. d. Güstrow. 1629. Jan. 1.

Wir Albrecht von Gottes gnaden Hertzogk zu Friedelandt vnd Sagan, Rom. Kay. Maytt. General, Oberster Feldhauptmann, Wie auch des Oceanischen vnd Baltischen Meers General, Thunn knndt vnd bekennen hirmit, das Wir den Hochgelärten unsern lieben Besondern Magistrum Christianum Schiltten zum professorn latinae linguae in vnserm alhie angerichtetem furstlichen Ritter Collegio auf ein Jhar langk von Dato an zu rechnen bestellet vnd angenommen, Dergestaldt vnd also, das er Vns getrew vnd holdt seien, Vnser vnd Vnser academien bestes wißen vnd befodern, Dargegen schaden vnd vnheil verwarnen, verhutten vnd abwenden, Insonderheitt aber die in gedachtem vnserm furstlichen Collegio iunge Herren vnd Edeleute in Lateinischer Sprachen vleißig instituiren vnd vnderrichten vnd Sie zu gutten tugenden vnd Sitten gewehnen, Sich zu rechter zeit vnd stunden darbei finden, der gegebenen Ordinanz bei Vnserm Patrono Academiae geburlich nachleben vnd sonsten in allem wie einem getrewen aufrichtigen Professorn in alleweg ruemlich vnd wol anstehet fleißig vnd aufwertig erweißen sol, Dargegen vnd zu ergettzung solches seines angenommenen Dienstes, muhe vnd arbeidt Wollen wir Ihme zu dieses einen Jhares Besoldung hunderdt Siebentzig Reichsthaler reichen, vnd alle Viertel Jhar daruon

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den Vierten theil, auch nebenst einer Stuben freyen tisch oder Speißung geben laßen, Vnd zum fal er einiger sachen halben bei Vns angegeben wurde, Wollen wir Ihn hiruber zuvorderst horen, vnd ohne vorgangener seiner verandtwortung, vnd gestatteter Defension mit keiner vngnade belegen. Deßen zu vrkundt haben wir diese vnsere Bestallung mit vnserm Furstlichen Handtzeichen vnd Insiegel bekrefftigt, Gegeben zu Gustrow den Ersten January nach Christi geburdt im Ein Tausendt Sechshundertten vnd Neun vnd Zwantzigsten Jhare.

Nach dem Concept im Staats=Archive zu Schwerin.


Nr. 2.

Wallenstein stiftet eine Ritter=Akademie zu Güstrow und bestellt den Johann de Lasure zum Gubernator derselben.

D. d. Gustrow. 1629. Jan. 31.

Nachdeme der Durchläuchtiger, Hochgeborner Fürst vnd Herr Herr Albrecht, Herzog zu Friedland vnd Sagan etc. ., Röm. Kaysrl. Maytt. General, Obrister Feld=Hauptmann, Wie auch des Oceanischen und Baltischen Meerß general in dero residentz Stadt zu Güstrow eine Academie anzurichten in gnaden verordnet, Welcher vorzustehen Hochermelte I. f. g. Johan de l'asseur alß maistre de l'Academie vermög einer gewißen bestallung bestellet, So haben I. f. g. ferner geschloßen, Ihm vff die Persohn zu deren vnterhaltung wochendlich ein gewißes einß fur alles geben vnd reichen zu laßen, Alß fur 5 junge Herrn vff iedwedern 4 Rthlr, 12 Edelknaben vff ieden 3 Reichster., 1 Präceptor 3 Rthlr. vnd fur die 9 Diener, so vff die jungen Herrn vnd Edelknaben wartten, ieden 2 Rthlr., Workegen der Maistre de l'Academie weder vff sich, noch andere seine diener, so er zur speisung, auch in Küchen vnd Keller zu gebrauchen benötigt, kein ferner spese annehmen, sondern das alles hiemit eingeschloßen vnd vberhäubt gehandelt sein soll. Damit er auch so viel beßer auskomen möge, Alß haben I. f. g. gemeltem maistre de l'Academie vber vorige provision jährlich noch 50 thonnen Bier, wie auch ein gewißes an wein, neben 70 Faden brennholzvnd 3 fueder Kohlen zu einer

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zubuß reichen vnd geben zu laßen in gnaden verwilligt. Vnd dieweil auch zu einrichtung solchs provision werkes an nothwendigen mobilien nichts vorhanden, So seind ihm zu deßen erkäuffung 150 Reichsthaler zu geben vorwilligt, vnd sollen die ienigen mobilien, so dafür eingekauft werden, geburelich vorzeichnet vnd inventirt werden. Eß sol sich aber daß Kostgeld nicht ehe anheben, biß ein vnd andere Persohnen den Tisch würcklich antreten vnd hinein kommen, Alß dann von der speisung nach advenant der Persohnen die wochentliche abgifft erfolgen vnd ihm iedesmal richtig außgezahlt werden soll. Deß zu Vhrkund ist dießer Accord mit I. f. g. Cammer=Secret besiegelt vnd geben in I. f. g. Hoffstad Güstrow am 21/31 January Anno 1629.

Nach zwei auf einander folgenden Concepten, von denen das erste außerordentlich viel geändert ist, im Staats=Archive zu Schwerin. Auf der Rückseite steht: "Accord mit Johan de l'asseur wegen provision "vff etzliche Persohnen in der newen Academia."

Die Stelle über Inventirung der Mobilien scheint ganz getilgt sein zu sollen. In einem gleichzeitigen Ueberschlage der Personen und Kosten heißt es am Schlusse:

"150 Rthlr. sein von hern Stadhalter dem h. Patrono zu erkauffung der nothwendiaen mobilien zu geben bewilliget, praesente patrono. Actum in des H. Stadthalters staube d. 21. Jan. ao. 1629."


Nr. 3.

Der Wallensteinschen Kammer Verordnung wegen Lieferung von Hausgeräth für die Ritter=Akademie zu Güstrow.

D. d. Güstrow. 1629. Januar 25.

Albrecht etc. .

Ersahmer, lieber getrewer. Nachdeme für unsern vorweser der Academia hieselbst zu Güstrow etzliche Betten von nöthen, Alß befehlen wir Dir hiemit gnedig, vnß gestraxs angesichts nach empfahung dießes 2 vnter= vnd 2 vberbetten herüberzuschicken vnd in das hauß, worinnen vnser Cammerrath Gebhard Moltke biß her gewesen,

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liefern zu laßen. An deme etc. . Datum Güstrow am 15/25 Jan. 1629.

An den Ambtman zu Schwan.
               Similiter
An den Ambtman zu Goltberg.

Nach dem Concept im Staatsarchive zu Schwerin.


Nr. 4.

Zuzug des Gubernators der Wallensteinschen Ritter=Akademie zu Güstrow.

(D. d. 1629. Febr. - März.)

Memoriall
des Herrn Gubernators
der F. Academiae.

Biettet, weil Er den Freigtagk den Anfangk machen wirtt, von seinen Sachen etwas auff Grabow zu schicken, das ihme wegen 6 wagen ein pas mochte ertheilleth werden.

Vors ander das dem weinschencken befohlen, das er sich mitt seinem weine, welchen er mitt wegk geben soll, denselben auch in bereittschafft habe.

Vors dritte wegen des Vberigen alße 6 Thonnen Bier von Criewitz das die selben auch von da nach Grabow mochten eingelieffert werden.

Vors Vierde das auch Acht Thonnen Bier vors Gesinde nach Grabow mochten geliefferth werden, wan aber der Herr Gubernator nicht weiß, woher die selben werden geschaffeth werden, alß kan er solches nicht nahmkundig machen.

Vors Funffte wolle sich der Herr praesidenthe erinnern, weil ich in 8 Wochen keine Bezalung bekommen, das dem Rentmeister anbefehlen, mich zu bezahlen.

Nach einer Aufzeichnung wahrscheinlich in Folge mündlichen Vertrages im Staats=Archive zu Schwerin. Neben den einzelnen Absätzen steht immer die Originale Decretur "Fiat" geschrieben.


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Nr. 5.

Der Wallensteinschen Kammer Verordnung wegen Lieferung von Hausgeräth für die Ritter=Akademie zu Güstrow.

D. d. Güstrow. 1629. März 1.

Albrecht etc. .

Erbar, Ersahmer, liebe getrewen. Nachdeme wir etzliche Bettespunden in vnsere alhie new angelegte Academia benötigt, Alß befehlen wir euch hiemit gnedig drey Bettestädten mit himeldecken vnd anderer ihrer zubehöer an holtz, doch von den geringesten, alßbalt nach empfahung dießes herüberzuschicken vnd an vnsern hiesigen Bawschreiber Paul Sagern liefern zu laßen. An dem Ihr v. g. vnd zuverleßige meinung. Datum Güstrow am 19. Febr./1. Martii 1629.

H. H. v. d. L.     

     An
die Beambten zu Dobberan.
          In simili
An den Ambtman zu Schwan.

Nach dem Concept im Staats=Archive zu Schwerin.


Nr. 6.

Anschlag der Kosten zur Unterhaltung der Wallensteinschen Ritter=Akademie zu Güstrow.

D. d. Güstrow. 1629. Mai 22.

Vberschlag
waß zu vnterhaltunge der Frstl. Academie zu Gustrow erfordert wird.

Den 12/22 May 1629.

Dem Herrn Gouverneur besoldung 1200 Rthlr.
Dem Fechtmeister, welche zugleich voltisiret vnd mit der picquen vmbgehet, eines für alles 400    "
Dantzmeister in alles vngefehr  200    "
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Fortification=meister vngefehr 200 Rthlr.
Dem bereiter in alles 150    "
Praeceptori 170    "
Sprachmeister 160    "
--------------------
Summa 2480 Rthlr.
Drey HH. vn Harrach vnd zwene von Walstein Kostgeld, wochentlich 4 Rthlr.
Ihrem Kemmerlinge 3 Rthlr. wochentlich.
4 Diener iegligem wochentlich 2 Rthlr. Kostgeld.
Ist iehrlich 1488 Rthlr.
Zwolf Edelknaben iedem wochentlich 3 Rthlr. Kostgeld.
Praeceptori vnd Sprachmeister iedem 3 Rthlr. wochentlich Kostgeld.
Drey iungen auf ieden 2 Rthlr. wochentlich.
Thut iehrlich 2304 Rthlr.
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Summarum 6282 Rthlr.

Wie viele roß I. F. G. halten laßen werden, weis der H. Gouverneur nicht vnd kan derhalben kein vberschlag machen. Desgleichen was auf die Kleidung der Jungen hern vnd Edelleute, wie auch auf schneider, balbir, wescherin, satler, schmiede (!) etc. . gehen mochte, kan er ietzo auch nicht wißen, zuforderst da I. F. G. sich nicht ercleret, ob sie statlich oder gering sollen gekleidet werden.

Nach dem Original im Saats=Archive zu Schwerin.


Nr. 7.

Wallensteins Verordnung in Güstrow wegen Bier= und Kleider=Lieferung für die Ritter=Akademie.

Güstrow. 1629. Julii 7.

Mit dem Gubernatore der Academie alhie felt Zweifel ein, weil ihme vber das ordinarie Kostgeld iehrlich 50 tonnen hier verschrieben vnd er sich beclaget, das er nicht darmit zureichen kan, mit bitte, ihme so viele vaß folgen zu laßen. Weil man aber keine andere vaß, als iedes von drittehalb, welches 75 tonnen mehr austragen würde, Als thut die Cammer vnterthenig fragen, ob dieselbe sollen gegeben werden.

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Desgleichen erinnert er, das die Edelknaben mußen gecleidet werden, wovon aber der Cammer bisher noch keine ordinantz zukommen.

I. F. G. bescheid

Man soll ihme nichts mehr geben vnd haben I. F. G. gefragt, ob sie ihme die 50 tonnen verschrieben hetten, Worauf der H. Stadhalter angezeiget, das es I. F. g. selbst gethan. Gustrow den 7. Julii ao. 1629.
Wegen der Kleider haben I. f. g. nichts verordnet.

Nach einer gleichzeitigen (Original=) Aufzeichnung im Staats=Archiv zu Schwerin. - Wallenstein verließ Güstrow am 13. Jul. 1629.


Nr. 8.

Quittung des Akademie=Guberuators de Lasure über das Tischgeld.

D. d. Güstrow. 1630. Febr. 22.

Es soll der Rentmeister Johannes Kühle dem Herrn Gubernator der Fürstlichen Academie Mons. Delasure sein vorschienß Dischgelth von Secks wochen, alß von dem 14/4 January biß den 25/15 February Anno 1630 vor die funff junge Graffen vnd Herrn, wie auch vor den Capellan von Funff wochen, vor jede Person die woche Vier Rthaller, vor Sieben Meckelburger Edelknaben wie auch dem Sprachmeister, der Praeceptor vnd Einem Edelknaben, welcher auf I. G. Herrn Hanß Carel warten thut, vor jede Person die woche Drey Rthaller, vor Sieben Diener, wie auch des Capellans Diener von Funff wochen vor jede Person die woche Zwey Rthaller, Thut In alles Vierhundert Viertzen Rthaller, So der Rentmeister kegen der Quitunge entrichten vnd hiemitt ferner berechnen. Güstrow den 25/15 February Anno 1630.

Künfftigen montack soll dieses Renthmeister bezahlen werden. D. 16 Feb. ao. 1630.

H. H. v. d. Lühe mpp.     

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Ich Mons. Delasure Gubernator der F. Academiae bekenne hiemitt, das Mich heute dato von I. F. G. Rentmeister Johannes Kühlen die oben ernannte vierhundert viertzen Rthaller bezahlet sein, vnd vhrkundlich habe ich dieße quitunge mitt eigener handt vnderschrieben. Güstrow den 4 Marty/22 February Anno 1630.

de Lasure.

Nach dem Original im Staats=Archive zu Schwerin.


Nr. 9.

Meklenburgische Renterei=Rechnung von Trinitatis bis Michaelis 1630 und von Michaelis 1630 bis 6. Februar 1631.

Auszug.

Akademie.

Dem Gubernatori Academiae Kostgeld 5. April bis 16.
     Sept. = 1489 Rthlr. 18 ßl.

Dem Gubernatori Academiae
     Besoldung, monatlich 100 Rthlr.

Jochimo Schebelio, Preceptori Academiae,
     Besoldung, monatlich 14 Rthlr. 8 ßl.

Dem Sprachmeister in der Academy
     Besoldung, monatlich 13 Rthlr. 16 ßl.

Dem Tantzmeister.
Dem Fechtmeister
     Besoldung, monatlich 33 Rthlr. 16 ßl.

Dem Voltisier=Meister
     Besoldung, 3 Monat = 65 Rthlr.

Dem Roßbereiter in der Academi
     Besoldung, Quartal 37 Rthlr. 24 ßl.

Der Wescherin zu Bützow.

Dem Balbierer zu Bützow Michel Deleman, so die junge Hern balbiret vnnd sonsten curiret.

Dem Apoteker zu Bützow für die junge Herren. Dem Hern Patrone, so er auff etliche Handtwercker vorschossen.

Original im Staats=Archive zu Schwerin.


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Nr. 10.

Des Sprachmeisters Johann Courtin an der Wallensteinschen Ritter=Akademie zn Güstrow Gehaltsquittung.

D. d. Güstrow. 1630. März 1.

Ich Johann Curtin Sprachmeister in der Fürstlichen Academia Vhrkunde und bekenne hiemitt, das ich heutte Dato von I. F. G. Rentmeister Johannes Kuhlen wegen meiner verschienen besoldunge von dreien Monathen, alße von den 1. Xbris/21 9bris Anno 1629 biß den 1. Marty/19. February Anno 1630, Secksich Reinsche gulden empfangen vnd bekommen habe, Thu Ihme demnach hiemitt vnd krafft dieses wegen der wolempfangenen Secktzich Reinsche gulden quitiren. Vhrkundlich habe Ich diese quitunge mitt eigener handt vnterschrieben. Actum Gustrow den 1. Marty/19. February Anno 1630.

de Lasure.

Hanß Heinrich v. d. Luhe mpp.     

Jehan Courtin.

Nach dem Original im Staats=Archive zu Schwerin.

Courtin schreibt sich sonst in allen Quittungen mit Vornamen immer Jehan, nicht Johan. Hiernach und nach den Schriftzügen war er wohl ein Franzose.


Nr. 11.

Des Fortificationsmeisters Capitains Felice Floriani an der Wallensteinschen Ritter=Akademie zu Güstrow Gehaltsquittung.

D. d. Güstrow. 1629. Oct. 7.

Das der Ernuester, Achtbar vnd Wolweiser H. Johannes Kuhl Furstl. Mechlenburgischer vnd Friedlandischer verordneter Rentmeister vnd Rahtsuerwanter hieselbst mir untenbenanten Eine Monat betagte besoldung benentlich Viertzigk Reichsthaler zum guetem genuge entrichtet, Solches thue ich in Craft dieser Quitung bezeugen. Actum Gustrow den 7. Octob./27. Septemb. 1629.

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Jo Felice Floriani o riceuto dal sopradetto tallari quaranta per quatro settimane dalli unici (undici?) di 7bre sino alli 8 di 8bre 1629, dico tallari . . . . 40.

Dieses zahlet der Renthmeister vnd berechnet es.

H. H. von der Luhe mpp.
B. v. Platen.     

Anmerkung: Florians Ringpitschier hat unter einem unkenntlichen Helme einen quer getheilten Schild, oben leer, unten geschacht.

NB. Wahrscheinlich ist undici statt unici zu lesen, da er über 4 Wochen quittirt, während der Rentmeister die Quittung auf einen Monat ausstellt; denn vom 11. Sept. bis 8. Oct. sind grade 4 Wochen.

Nach dem Original im Staats=Archive zu Schwerin. Auf der Rückseite steht: "H. Capitanei Felice Floriani Ouitantz auf 40 Rthlr."


Nr. 12.

Des Voltigier= und Fechtmeisters Cosmo Peretti an der Wallensteinschen Ritter=Akademie zu Güstrow Gehaltsquittung.

D. d. Güstrow. 1630. April 22.

Ich Cosimo Pereti Voltisermeister in der Furstlichen Academia Vhrkunde vnd bekenne hiemit, das Ich heutte Dato von I. F. G. Rentmeister Johannes Kuhlen wegen meiner vorschienen besoldunge von vierdehalb Monath, Alße von den 15/5 January biß den 30/20 Aprilis Anno 1630, jeden Monath 21 Rthaller 32 ßl., thut auf vierderhalb Monath 75 Rthaller 40 ßl., Empfangen vnd bekommen habe, Thue demnach hiemitt vnd Krafft dieses wegen der wolempfangenen 75 Rthaller 40 ßl. quitieren. Vhrkundtlich habe Ich dieße quitunge mitt eigener handt vnderschrieben. Actum Gustrow den 22/12 April 1630.

Cosmo Peretti.     

de Lasure.

Dieweil . . . furst . . denselben zu
Sich gefodret, wird man ihn alsbaldt
bezalen mussen.

A. Wengiersky mpp.

Nach dem Original im Staats=Archive zu Schwerin.


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Nr. 13.

Des Tanzmeisters William Daniel an der Wallensteinschen Ritter=Akademie zu Güstrow Gehaltsquittung.

D. d. Güstrow. 1630. Febr. 18.

Es wolle der Rentmeister Johannes Kuhl dem Dantzmeister in der F. Aacademei Wilhelm Daniel seine verschriebene besoldung von zwenen Monatten alß den 17/7 Decemb. 1629 biß den 17/7 February 630 Jahrs Drey vnd Dreysigk Richstaler 16 ßl. gegen gebuerliche Quitung außfolgen laßen. Actum Güstrow den 18/8 February 1630.

Dießes will der Rentmeister noch zahlen vnd weil er seine abscheidt bekommen, solche hiebei vorpleiben zu laßen.

de Lasure.     

Weill aber kein bahr geldt bey der Kammer, als schaffet der Renthmeister, das der Kuchenmeister ihm mit Korn bezahlet werde.

H. H. v. d. Luhe.     

Dieses alles ist mir vom Herren Rentemeister Johanni Kulen richtig bezalet.

William Daniell.     

Der Herr Kuchenmeister wird obengesetzter Ordnung wissen zu geleben Sign. Gustrow den 18. März 1630.

Johannes Kuhl Rentmeister.     

Nach dem Original im Staats=Archive zu Schwerin.


Nr. 14.

Der Bereiter Dittmar Frese wird der Wallensteinschen Ritter=Akademie zu Güstrow zugewiesen.

D. d. Güstrow. 1629. Jul. 25.

Von wegen I. F. g. wird dero Rosbereiter Ditmar Fresen hiemit anbefohlen, das er von Monsieur de lasseur, Gubernatore der Academie, alhie dependiren Vnd sich auff

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alle vorfallende Zeitt seiner ordinantz bedienen vnd geleben solle. Wornach er sich zu richten. Datum Gustrow den 25. Jul. ao. 1629.

Ad Mandatum. pp.     

An

Ditmar Fresen.

Nachdem wegen I. F. G. dem Roeßbereitter Dittmar Fresen anbefohlen, das ehr von dem Herrn Gubernatore der Acad. dependiren vnd sich auff alle vorfallende Zeitt seiner ordinanz bedienen vnd geleben soll, Als wirdt dem H. Gubernatori solches auch hiemit zu gutter nachrichtung angemeldet, etc.

I. F. G. Guberneur de l'academie
Herrn de l'asseur zu handen.     

Nach dem Concept im Staats=Archive zu Schwerin.


Nr. 15.

Des Capellans Johannes Franziscus Castriota an der Wallensteinschen Ritter=Akademie zu Güstrow Gehaltsquittung.

D. d. Güstrow. 1630. Jan. 31.

Ego Joannes Franciscus Castriota Serenissimi Principis Megapolitani in Academia Gustrouiensi pro tempere Capellanus Hac scedula Contestor, me a suae Serenitatis Domino Quaestore Joanne Kuhulen uiginti taleros Imperiales ut semestre salarium recte accepisse a Calendis scilicet Januarii usque ad Calendas Februarii.

Actum Gustrouii 31. Januarii Anno 1630.

Idem Joannes Franciscus Castriota qui supra mpp.

Bezahlet der Renthmeister          
H. H. von der Luhe mpp.

Nach dem Original im Staats=Archive zu Schwerin. Dieser Capellan Castriota kommt in seinen Quittungen vor vom 1. Sept. 1629 bis 28. Febr. 1630. In einer Quittung vom 5. Nov. 1629 nennt er sich: "Johannes Franciscus Castrioto Petre Altensis Capellanus Serenissimi Principis Megapolitani."


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Nr. 16.

Berufung eines Capellans aus Wismar, um von den jungen Herren auf der Wallensteinschen Ritter=Akademie zu Güstrow Beichte zu hören.

D. d. Güstrow. 1629. März 29.

Weil die jungen Herrn einen Capellan von der Wißmar haben hollen laßen, welchem sie gebeichtet, vnd ihme der Herr Gubernator Academiae ihrent halber Achte Rthaller entrichten mußen, Alß soll der Renthmeister Johannes Kühle hiemitt befehliget sein, solches geldt hinwieder zu entrichten vnd hiemitt zu berechnen. Güstrow den 29/10 Martii Anno 1630.

de Lasure.

H. H. v. d. Luhe mpp.     
S. D. von Semanina. mpp.

Daß dießes von Herrn Rentmeister Johannes Kühlen bezahlet worden, solches thue ich vnten benanter quitierende hiemitt bescheinigen. Güstrow den 17May/27 Aprilis Anno 1630.

Johann Trost,
Schreiber in der Fürstl. Academia mpp.

Nach dem Original im Staats=Archive zu Schwerin.


Nr. 17.

Des Hof=Medicus Dr. Wilhelm Bökel als Arztes an der Wallensteinschen Ritter=Akademie zu Güstrow Gehaltsquittung.

D. d. Güstrow. 1630. Mai 5.

Bey den Herrn Cammerpresidenten vnd Rethen dienstfleißig zu erinnern, weill mir vermuge meiner bestallungk monatlich 4o Reichsfl. vorschrieben vnd vom Herrn Stadhalter die Ordinanz gemachtt, das die bey der Furstl. Academien bestalte vor allen andern ihres MonatsSoldes contentiret werden sollen, vnd mir so woll hier als

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zu Stendal mich vnd die meinen zu alimentiren, die hand sehr kurz fellet vnd dahero beim H. Doctor Joachime Krazen abreise etwas hinaufzuschicken hochbenotiget, Das darnach mein bitten, dem Herrn Rentemeister, wo nicht meine ganze nachstellige besoldungk vff vier Monatt, jedoch zum wenigsten vff zwey Monatt gegen genuchsamer quittungk außgefolget werden muge. Actum Gustrow am 5. May Ao. 630.

Wilhelm Bockell D. mpp.     

Der Rentmeister wird sich bey dieser ausgab nach des Hern stadthalters ordinanz gebührlich wissen zu richten.

J. Lüderß mpp.
Vlrich Pentz mpp.
S. Daniel mpp.

Auf abschlagk der mir nachstendigen vier Monat besoldungk habe ich heute dato Sechzigk Reichsth. vom Herrn Rentmeister Johan Kuhlen empfangen, dar um ich hiemit vffs bestendigste quitieren thu. Actum Gustrow am 5. May Ao. 630.

Wilhelm Bockell D. mpp.     

Nach dem Original im Staatsarchive zu Schwerin.


Nr. 18.

Wallenstein verabschiedet den bisherigen Gubernator der Ritter=Akademie zu Güstrow Johann de Lasure.

D. d. Prag. 1631. Sept. 3.

Demnach Uns Gegenwärtiger, der gestrenge Johann de Lasure in die drei Jahr vor einen Academi= und der jungen Grafen von Harrach Hofmeister dergestalt aufrichtig und wohl gedient, daß Wir jedesmal mit seiner Person sowohl auch seinen Amts=Verrichtungen gnädigst zufrieden gewesen, auch dannenhero ihn in solchen Diensten wohl hätten länger dulden und leiden mögen: Alldieweilen Uns aber er gehorsamst vorgebracht, was gestalt er ihme hochangelegenersachen halben nach den Niederlanden in seine Heimath zu verreisen Vorhabens, mit angehefter gehorsamen Bitte, Wir geruheten ihn solcherwegen seines Dienstes in Gnaden zu entlassen, wie auch seines

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redlichen Wohlverhaltens schriftlichen Schein zu ertheilen, welches Wir dann ihm füglich nicht abschlagen können noch wollen: Als gelanget an alle Obgemeldt Standesgebühr nach Unser freundlich Ersuchen, gnädigstes Gesinnen und Begehren, obermeldten Johann de Lasure nicht allein seines Wohlverhaltens und geleisteten treuen Dienste halber alle Beförderung und geneigten guten Willen (dessen er dann in Ansehung seiner guten Qualitäten wohl würdig) zu erweisen, sondern ihn auch nebenst denen bei sich habenden Leuten, Rossen, Wagen und Sachen aller Orten, zu Wasser und Land, frei, sicher und ungehindert passiren und durchkommen zu lassen. Solches seyn Wir um einen Jeden Standesgebühr nach in dergleichen und andern Fällen zu erwiedern willig und geneigt.

Gedruckt in J. M. Schottky "Wallenfteins Privatleben", München, 1832, S. 190. Schotte hält den Johann de Lasure irriger Weise für den "bisherigen Lehrer des Gitschiner Conviktes". Johann de Lasure war aber die längere Zeit Gubernator in Güstrow, wo er die neu gestiftete Akademie einrichtete; zuletzt mag er in Gitschin gewesen sein, wohl sicher seit der Wiederkehr der Meklenburgischen Herzoge in ihre Residenzen und dem Abzug der Wallensteinschen Beamten im Monat Julii 1631.

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