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Das Wappen des Geschlechts Pritzbur,

von

G. C. F. Lisch .

Nachtrag zu Jahrb. XXXII, S. 26 flgd.

Bei der Erforschung der ältern Geschichte des Ortes Malchow fand ich im Archive des Klosters Malchow auch die ältesten Siegel des adeligen Geschlechts Pritzbur, welches in alten Zeilen als eines der ältesten Adelsgeschlechter in der Gegend von Malchow ansässig war. Daher fanden sich alte Pritzbursche Urkunden mit Siegeln auch nur in diesem Kloster=Archive; im Staats=Archive hat sich bisher trotz der sorgfältigsten Forschungen kein altes Pritzbursches Siegel finden lassen. Als Wappen der Pritzbur gilt jetzt ein geköpfter

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Doppel=Adler mit zwei blutspritzenden Halsstummeln und mit ausgebreiteten Flügeln, auf Schild und Helm. Ich war aber nicht wenig überrascht, als ich im Malchowschen Archive 4 Pritzbursche Siegel von den verschiedensten Formen, von runder und schildförmiger, aus dem 14. Jahrh. fand, auf denen ein vorwärts gekehrter Helm steht mit zwei ausgebreiteten Flügeln, welche an den obern Helmecken mit eisern Rade belegt sind. Ein solches Wappenzeichen führt z. B. 1333, Januar 2, "Pryscebur von Karghow", in dem hieneben abgebildeten schildförmigen Siegel mit der Umschrift:

Wappen
Umschrift

und

1346, October 21 und 1347, Februar 16, "Hennekin Pritzebur von Kutze" in dem hier unten wieder abgebildeten runden Siegel, mit der Umschrift:

Wappen
Umschrift

Ich kam daher in Jahrb. XXXII, S. 27, auf den Gedanken, daß das jetzige Pritzbursche Wappen auf einem Mißverständniß beruhen dürfte, da ein alter Helm mit ausgebreiteten Flügeln wohl für einen kopflosen fliegenden Adler angesehen werden könne.

Es war nur eine Aussicht auf die mögliche Entscheidung dieses Widersteites vorhanden. In der handschriftlichen Genealogie der Familie von C. L. v. Penz ist ein schildförmiges Pritzbursches Siegel abgebildet, welches das jetzige Pritzbursche Wappen giebt. Dieses Siegel soll an der Landfriedensurkunde der Fürsten von Werle vom 8. Mai 1353 hangen, welche in besiegelten Originalien in einem Exemplare im Staats=Archive zu Schwerin und in einem zweiten Exemplare im Stadt=Archive zu Güstrow aufbewahrt wird und nach beiden in Lisch Maltzan. Urk. II, p. 109 flgd. abgedruckt ist. An dem Exemplare zu Schwerin hing sicher kein Pritzbursches Siegel. Ich habe Gelegenheit gehabt, im

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Herbste 1868 auch das Exemplar in Güstrow zu vergleichen. Aber auch hier fehlt sicher ein Pritzbursches Siegel ganz und ist auch nie angehängt gewesen. An beiden Exemplaren sind so viel Löcher eingeschnitten, als Siegel haben eingehängt werden sollen; an beiden fehlen aber an mehreren Stellen die Siegelbänder ganz, sind also nie angehängt gewesen; wären die Siegel in neuern Zeiten zerbrochen, so würden doch noch die Siegelbänder vorhanden sein. Der Verfasser der Genealogie C. L. v. Penz hat seine ältern Nachrichten von v. Hoinckhusen, Vater und Sohn, welche in Güstrow lebten. Es ist nicht wahrscheinlich, daß diese das Schweriner Staats=Archiv benutzt haben sollten; sie hatten ihre ältern Nachrichten sicher aus den Acten des Hof= und Landgerichts und aus Nebenarchiven im Lande, namentlich aus dem Güstrow'schen Stadt=Archive. Bei der Benutzung der Urkunde von 1353 wird v. Hoinckhusen sich aber versehen haben. An der Urkunde von 1353 hängt kein Pritzbursches Siegel. Wohl aber hängt an der 17. Stelle, in der Nähe der Stelle, wo das Pritzbursche Siegel hätte hangen sollen, ein kleines schildförmiges Siegel, grade wie v. Penz es zeichnet, mit einem Doppeladler mit Köpfen und der Umschrift:

Umschrift

Dies ist nun das Siegel des in der Urkunde an zweiter Stelle hinter Henneke Pritzbur aufgeführten Knappen Klawes Below, welcher einen Doppeladler, jedoch mit Köpfen, im Schilde führte.

An der Güstrowschen Urkunde hangen noch alle Siegelschnüre, welche angehängt gewesen sind, und an denselben noch alle Siegel klar ausgedrückt und ziemlich unverletzt. Würde daran ein Siegel des Henncke Pritzbur gehangen haben, so wäre es wahrscheinlich das hier oben an zweiter Stelle abgebildete Siegel gewesen und wohl noch etwas daran vorhanden sein.

Die ganze Ausführung des C. L. v. Penz beruhet also auf Irrthum und die Wahrnehmung bleibt von Bestand, daß die Pritzbur im 14. Jahrhundert einen geflügelten Helm als Wappen hatten.