zurück zur Metadatenansicht auf dem Dokumentenserver
zurück
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 134 zur nächsten Seite zur letzen Seite
Dokument dauerhaft verlinken Dokument im gesamten Band öffnen Metadaten auf dem Dokumentenserver anzeigen

8.
Seitenblicke auf Rethra und Arkona.

Die bisherige Untersuchung geht überall, ohne strengen Beweis, von der Ansicht aus, daß die wendischen Heiligthümer, welche den Namen Schwerin führten, vorzugsweise oder ausschließlich dem Kriegsgotte geweiht gewesen seien. Ein solcher Beweis ist auch selten zu führen, unsre Voraussetzung war aber gleichwohl keine willkürliche. Sie beruhete namentlich darauf, daß das in unsern heiligen Hainen gehegte Roß in der germanischen, wie in der slavischen Mythologie das heilige Thier des Kriegsgottes war, das bei der eigenthümlichen Verehrung dieser Gottheit eine wichtige, ja die Hauptrolle spielte, und diese Ansicht fanden wir überall durch die an unsern Heiligthümern haftenden Sagen bestätigt. Nun sind uns aber ziemlich ausführliche, historisch sichere Nachrichten über zwei berühmte wendische Heiligthümer, Rethra und Arkona, erhalten, welche beide gerade dem Kriegsgotte geweiht waren, weshalb wir nicht stillschweigend an ihnen vorübergehen dürfen, ohne wenigstens einen forschenden Seitenblick auf dieselben zu werfen.

Was nun zunächst Rethra betrifft, so kann es mir nicht einfallen, hier die ganze, seit einem Jahrhunderte schwebende Untersuchung über die Lage dieses berühmten Tempels, mit allem, was daran klebt, kritisch zu revidiren und den Streit mit ausführlicher Darlegung der Gründe und Gegengründe womöglich zur endlichen Entscheidung zu bringen. Ich beschränke mich vielmehr auf die einfache Feststellung meines Standpunktes zu demselben, um daran die nöthigen Bemerkungen über die Eigenthümlichkeiten dieses Heiligthums

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 135 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

zu knüpfen, und dasselbe mit unsern Schwerinen, wie wir dieselben nunmehr kennen gelernt haben, zu vergleichen.

Im Allgemeinen, freilich mit Ausnahme einer der bedeutendsten Autoritäten, Giesebrechts, ist man gegenwärtig darüber einverstanden, daß die von Thietmar von Merseburg im Jahre 1012 beschriebene Tempelburg Riedegost im Gaue Riedierun, deren Hauptgottheit er Zwarasici nennt, und die im Lande der Redarier gelegene Stadt Rethra mit dem Tempel des Redigast, welche Adam von Bremen um 1075 beschrieb, eine und dieselbe Oertlichkeit ist, möge nun die Angabe Thietmars einfach auf einer Verwechselung der Namen des Tempels und der Gottheit beruhen, oder der alte Tempelname wirklich erst später als Beiname auf die Gottheit selbst übertragen worden sein. Jedenfalls steht wenigstens für diese spätere Zeit aus andern unabhängigen Quellen fest, daß der Name Radegast wirklich eine Gottheit bezeichnete. Auch darüber ist man einverstanden, daß die Tempelstätte am Ufer des Tollenser Sees, wo der Sitz der Redarier urkundlich nachgewiesen ist, zu suchen sei. Demnach fand die schon von Latomus ausgesprochene Ansicht, daß die Burg bei dem heutigen Dorfe Prillwitz an der westlichen Spitze des genannten Sees, oder richtiger der damit zusammenhängenden kleinen Lieps, gelegen habe, unter verschiedenen Modificationen allmählich immer allgemeineren Beifall. Auch Lisch hat sich zustimmend dafür ausgesprochen, aber nur beiläufig, und zu einer Zeit, wo es an Erfahrungen über die Lage und die Bauart der wendischen Befestigungen noch gänzlich fehlte 1 ), und hauptsächlich gestützt auf seine Interpretation der von ihm zuerst nach dem angeblichen Originale veröffentlichten Stiftungsurkunde des Klosters Broda von 1170, worin des Gaues Raduir gedacht wird 1 ). Diese im königlichen Archive zu Berlin befindliche Urkunde ist aber nach der neuesten Untersuchung gefälscht 2 ), wodurch freilich ihr Werth für die Topographie dieser Gegend, wenn auch gemindert, doch nicht aufgehoben wird, da die Fälschung jedenfalls vor 1244, wo die Urkunde allen Inhalts wörtlich bestätigt ward, vorgenommen sein muß, ihre Angaben über die betreffenden Oertlichkeiten also mit den wirklichen Verhältnissen der nächst vorhergehenden Zeit, soweit die Erinnerung der damals lebenden Generation zurückreichte, nothwendig übereinstimmen müssen. Das Verhältniß der verschiedenen hier in Betracht kommenden Quellen ist aber durch diese


1) Jahrb. III, S. 21.
1) Jahrb. III, S. 21.
2) M. U. B. IV, p. 238 in der Anmerkung zu Nr. 95 von Wigger.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 136 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Entdeckung wesentlich geändert. - Diese ältere Ansicht ist überdies schon vor dieser Entdeckung durch einen unserer scharfsinnigsten Historiker Franz Boll zu Neubrandenburg im Verein mit seinem als Naturforscher gleich geachteten Bruder Ernst Boll bei Gelegenheit einer naturhistorischen Untersuchung der Tollense, meiner Ueberzeugung nach, siegreich bestritten 1 ). Wenn aber Boll die Tempelstätte seinerseits auf dem sogenannten Bacherwall, einer trocknen Horst auf der Spitze einer sumpfigen Halbinsel der Lieps, dem Dorfe Prillwitz gegenüber, zu suchen geneigt ist, so scheint mir auch dieser Versuch zur Lösung des alten Räthsels verfehlt. Abgesehen davon, daß dieser Bacherwall nur in der Sage existirt, indem gegenwärtig von einem Walle keine Spur zu finden, auch der Name durchaus deutsch ist, und höchstens aus dem Mittelalter zu stammen scheint. 2 ), - glaube ich vielmehr daran festhalten zu müssen, daß die Burg nach Adams Beschreibung auf einer wirklichen, ringsum von tiefem Wasser umgebenen Insel lag, und zwar nach Thietmars Angabe am Westufer des Sees, so daß man aus der zu diesem hinausgehenden Pforte der Burg nach Osten schauete 3 ).

Demnach suche ich die Tempelburg am Westufer des Tollenser Sees, und hier findet sich in der hinter dem Dorfe Wustrow gelegenen Insel ein in jeder Beziehung durchaus geeigneter Platz dazu. Die Geschichte dieses Ortes weiset die Wichtigkeit desselben schon für die älteste Zeit nach. In der erwähnten Urkunde von 1170, wodurch der Fürst Kasimir I. von Pommern dem Domstifte Havelberg den Ort Broda mit einer Menge umliegender Dörfer auf beiden Ufern des Sees zur Gründung eines Klosters schenkte, erscheint Wustrow bereits als eine Burg mit dazugehörigem Dorfe (Wuzstrowe, castrum et villa), während Penzlin (Paculin) noch ein bloßes Dorf war. Diese Schenkung ward von den Herzogen Barnim und Wartislav von Pommern am 27. Mai 1244 wörtlich bestätigt 4 ), und schon 8 Jahre früher erscheint Wustrow als ein eigener Gau, dessen Hauptort


1) Beschreibung der Tollense, und über die Lage von Rethra bei Prillwitz. Archiv für Landeskunde, 1838, S. 4 und 68 ff. Jahrb. XIX, 168.
2) Bach heißt bekanntlich eine wilde Sau, und Bacher ein junger, zweijähriger Eber. Selbst das "Wall" ist vielleicht von walen: wälzen, wühlen abzuleiten.
3) Adam: " Civitas ipsa novem portas habet undique lacu profundo inclusa; pons ligneus transitum praebet" und Thietmar:. - "tercia (porta) ad orientem respicit et minima est, tramitem ad mare juxta positum et visu nimis horribile monstrat".
4) M. U. B. I, Nr. 94 und 563.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 137 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

natürlich die Burg dieses Namens war. In dem Vertrage von Kremmen vom 20. Juni 1236 zwischen den Markgrafen Johann und Otto von Brandenburg und dem Herzog Wartislav von Pommern, in welchem letzterer seine gesammten Länder von den Markgrafen zu Lehn nahm, trat er denselben nämlich zugleich die Länder Stargard, Beseritz und Wostrow eigenthümlich ab 1 ). Dies Land Wostrow ist die spätere Vogtei Penzlin, welchen Namen es annahm, nachdem der Sitz des Vogtes nach der schon von Borwin II. erbauten Burg und Stadt Penzlin verlegt war, was wahrscheinlich erst nach der Bestätigung der Privilegien der Stadt durch Herrn Nicolaus zu Werle am 20. Febr. 1263 geschehen sein wird, da der Ort während der vorhergehenden Kriege überhaupt nicht in Aufnahme gekommen zu sein scheint 2 ). Eine genauere Bestimmung der Lage dieser alten Burg Wustrow findet sich freilich nicht, es bedarf ihrer aber auch nicht, da der Name selbst uns darüber hinreichend belehrt. Wostrow bedeutet, wie wir wissen, Insel. Das Dorf dieses Namens liegt aber vollständig auf dem festen Lande, woraus nothwendig folgt, daß der eigentliche Kern der Anlage, die Burg selbst, an welche sich das Dorf anlehnte und von ihr den Namen empfing, auf der benachbarten Insel gelegen habe. Diese alte slavische Inselburg halte ich denn ganz unbedenklich für die vielgesuchte Tempelstätte von Rethra. Ueber die jetzige Beschaffenheit der Insel weiß ich leider nichts, doch bemerke ich noch, daß in der Mitte des vorigen Jahrhunderts ein Haus auf derselben lag, welches - also wahrscheinlich die Insel überhaupt - auffallender Weise der Stadt Neu=Brandenburg gehörte.

Der vieljährige Streit über die angeblich bei Prillwitz gefundenen Götzenbilder berührt meine Untersuchung glücklicher Weise nicht. Daß der größere Theil derselben ein Werk des Betruges sei, ist jetzt juristisch erwiesen. Bei dem Reste befinden sich dagegen einige Figuren, - darunter aber keine mit Runen 3 ), - welche auch von Lisch als ächte Al=


1) M. U. B. I, Nr. 457. Et idem dominus resignavit dominis marchionibus terram Staregardensem cum omnibus atenenciis, et terram Bezeriz eciam simili modo, et terram Wostrowe sicut sita est cum omnibus atenenciis usque ad flumen, quod dicitur Tholenze.
2) M. U. B. II, Nr. 987. Vgl. überhaupt Boll, Geschichte von Stargard I, S. 47 ff.
3) In Bezug auf diese Runen kann ich eine Bemerkung nicht unterdrücken. Jacob Grimm, welcher in früherer Zeit für die Aechtheit dieser Götzenbilder auftrat, machte darauf aufmerksam, daß einzelne (  ...  )
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 138 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

terthümer anerkannt werden, nur daß es durchaus unermittelt ist, ob sie slavischen, germanischen oder gar hetrurischen Ursprungs sind. Sollten diese wirklich bei Prillwitz gefunden sein, und etwa die Veranlassung zu dem spätern Betruge gegeben haben, so folgt daraus natürlich nicht, daß auch die Tempelburg grade dort gestanden habe, vielmehr ist es glaublich, daß man bei herannahender Gefahr den Tempelschatz nicht in der unmittelbaren Nähe des Tempels, sondern auf der andern Seite des Sees, dem Hauptsitze der Redarier, verborgen habe.

Dagegen wird man ohne Zweifel gegen meine Ansicht geltend machen, - und das ist gewiß auch der einzig mögliche Einwand, - daß Rethra nach dem übereinstimmenden Zeugnisse Thiemars, Adams und Helmolds im Lande der Redarier lag, das Land Wustrow aber am Westufer des Sees zu dem Gebiete der Tholenser gehörte. Das ist freilich die allgemeine Ansicht, die aber keineswegs erwiesen ist. Ein ausdrückliches Zeugniß dafür, daß die Tholenser unmittelbar an dem Ufer des Sees gesessen hätten, giebt es nicht. Daß selbst eine so starke natürliche Grenze, als der Tollenser See - wie man hervorgehoben hat, - überschritten ward, wenn es sich nicht um einzelne Ortschaften, sondern um eine Provinz handelte, lehrt das Beispiel des unstreitig zu Moritz gehörigen Landes Nord=Malchow oder Zaretze, welches durch den Kölpin= und Flesen=See von dem Hauptlande getrennt war 1 ). Der Name des Landes Tholenze, d. h. Tiefland, und der Völkerschaft der Tholenser oder Tholensaner erklärt sich hinreichend aus dem gleichnamigen Grenzflusse und es ist überdies nicht einmal zu erweisen, daß auch der See bei den Slaven selbst diesen Namen geführt habe. Uebrigens werden die Redarier und Tholenser stets als zwei innig mit


(  ...  ) Runen von der gewöhnlichen Form abwichen, aber grade mit dem altslavischen Kirchen=Alphabet, der Glagoliza, übereinstimmten, das dem Neubrandenburger Goldschmied sicher nicht bekannt gewesen sei. Jahrb. III, B, 190. Aber die Runen unsrer Götzen, und darunter namentlich auch die von Grimm bezeichneten, stimmen mit dem Runenalphabet bei Klüber, Beschreibung des Herzogthums Meklenburg I, S. 264 genau überein. Dies Buch aber war grade einige Zeit vor der angeblichen Entdeckung unsrer Götzen erschienen, und befand sich unter den wenigen Büchern unsers Goldschmiedes Sponholz, deren Verzeichniß wir besitzen. Grade diese abweichende Form der Runen ist mir daher ein Beweis ihrer Fälschung.
1) Ich habe lange geschwankt, ob der Name Zaretze nicht vielmehr eben auf das Land Wustrow zu beziehen sei. Indeß habe ich mich doch, aus Gründen, deren Erörterung hier zu weit führen würde, für Nord=Malchow entscheiden zu müssen geglaubt.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 139 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

einander verbundene und zusammengehörige Völkerschaften genannt, und den stammverwandten Kissinern und Circipaniern entgegengesetzt, jedoch so, daß die Redarier den Vorrang behaupteten, was anscheinend grade in ihrem Verhältniß zu dem gemeinschaftlichen Landesheiligthum seinen Grund hatte. Diese Heiligthümer lagen aber nach allen bisher bekannten Beispielen stets an der Grenze. Sie waren gleichsam neutrales Gebiet der Gottheit, das die angrenzenden Völker gleichzeitig trennte, und wiederum in einem andern Sinne mit einander verband. Von diesem Gesichtspunkte aus hat das Land Wustrow in der Mitte zwischen beiden verbündeten Völkern eine durchaus passende Lage. Das berühmte Heiligthum war darnach beiden gemeinschaftlich, so aber, daß den Redariern die Hauptschutzherrschaft über dasselbe zustand. Diese Gemeinsamkeit des Heiligthums tritt bei Gelegenheit der blutigen Kämpfe zwischen den Redariern und Tholensern einerseits und den Circipaniern und Kissinern andrerseits um 1060 deutlich hervor und wird von Helmold ausdrücklich hervorgehoben. Eben der gemeinsame Besitz des berühmten Heiligthums, in welchem alle slavischen Völker der Gottheit Opfer brachten und Orakel erflehten, veranlaßte die erstern beiden verbündeten Völker, sich die Vorherrschaft über ihre Nachbaren anzumaßen, was zu dem Kriege führte, in welchem sie den Waffen ihrer Gegner drei Mal erlagen, und nur durch die Hülfe der Obotriten, Sachsen und Dänen den endlichen Sieg erlangten. 1 ). - Daß aber das Land Wustrow, wo ich dies Heiligthum gefunden zu haben glaube, zunächst wirklich zu dem Gebiete der Redarier gerechnet ward, erhellt deutlich aus dem erwähnten Kremmener Vertrage von 1236, in welchem es sich offenbar grade um die Redarischen Länder handelte, als deren Kern und Mittelpunkt auch hier die am Ostufer des Sees gelegene Landschaft mit dem Hauptsitze Stargard (Alte Burg) erscheint, zu welcher Beseritz (zwischen Treptow und


1) Adam v. Bremen III, 21 und 22 und theilweise berichtigend und ergänzend Helmold I, 21. Bei dem letzteren heißt es namentlich: "Riaderi sive Tholenzi propter antiquissimam urbem et celeberrimum illud fanum, in quo simulacrum Radigast ostenditur, regnare volebant, adscribentes sibi singularem nobilitatis honorem eo, quod ab omuibus populis Slavorum frequentarentur propter responsa et annuas sacraficiorum impensiones". Siehe Wigger Mekl. Ann. p. 82 und 83. Ich mache namentlich auf den Pluralis frequentarentur aufmerksam, wonach beide Völker sich die Ehre des Tempelbesuches zuschrieben. Aehnlich nennt Adam beide Völker zusammen und in engster Verbindung.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 140 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Friedland) und Wustrow als abgesonderte Nebenländer gerechnet wurden. - Nur daraus erklären sich ferner die fortdauernden politischen und Diöcesan=Streitigkeiten über das Land Wustrow=Penzlin, namentlich die Ansprüche des Bisthums Havelberg auf dasselbe, die sonst kaum begreiflich sein würden. - Von diesem Standpunkte aus endlich glaube ich denn auch den Schlüssel gefunden zu haben zum richtigen Verständniß einer allerdings zweideutigen Stelle in der mehr erwähnten Brodaer Stiftungsurkunde von 1170, die für die Beantwortung der hier erörterten Frage entscheidend ist. Bei Aufzählung der zur Gründung des neuen Klosters abgetretenen Oerter findet sich nämlich hinter Wustrow der Zusatz: in Raduir 1 ). Das gefälschte Original dieser Urkunde hat nun vor diesem Zusatze ein Punkt, schreibt das Wort In mit einer großen Initiale und setzt hinter Raduir wiederum ein Punkt. Lisch beginnt daher mit diesen Worten "In Raduir" einen neuen Satz, nimmt das folgende Punkt als Kolon, und erklärt demgemäß die ganze Stelle so, daß die folgenden Ortschaften, im Gegensatze zu dem voraufgehenden Wustrow, zum Lande Raduir, d. h. zu dem Gebiete der Redarier gehört hätten. Diese Ortschaften, darunter Prillwitz (Prilebitz), liegen nun aber sämmtlich am Ostufer des Sees. Dies Verfahren, wodurch die ältere Ansicht vollkommen gerechtfertigt erscheint, war denn auch bei damaliger Sachlage durchaus correct. Nachdem aber die Fälschung der dabei zu Grunde gelegten Urkunde nachgewiesen ist, liegt die Sache wesentlich anders. Es existirt nämlich außer jenem Berliner Exemplar im Archive zu Neustrelitz eine von dem Bischofe von Havelberg beglaubigte Abschrift vom Jahre 1328, welche so bedeutend abweicht, daß die Herausgeber des Mekl. Urk.=Buchs annehmen, es habe dem Schreiber eine zweite Ausfertigung des Originals vorgelegen. Nun ist zwar auch diese, wahrscheinlich die älteste Ausfertigung gleichfalls gefälscht, wie der dem Grafen Hermann verfrüht gegebene Titel als Herzog von Sachsen beweiset, ein Fehler, dessen Entdeckung vermuthlich die zweite Ausfertigung veranlaßte, worin derselbe gebessert ward, und wobei man sich zugleich bemühte, der Form der Ortsnamen ein alterthümlicheres Ansehen zu geben. Und grade diesem Bestreben scheint auch jenes verhängnißvolle Punkt und die große Initiale ihren Ursprung zu verdanken, welche in dem erwähnten Transsumte


1) Wustrowe castrum cum villa in Raduir etc.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 141 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

der ersten Ausfertigung ebenso wie in der völlig unverdächtigen Original=Confirmation von 1244 fehlen 1 ). Diese Lesart scheint mir nun, nachdem der Anspruch der Berliner Ausfertigung auf ein unbedingtes formelles Vorzugsrecht beseitigt, und die betreffende Gegend zugleich inzwischen topographisch und historisch genauer erforscht ist, unbedingt den Vorzug zu verdienen. Der Zusatz würde hiernach zunächst überall nicht den Zweck einer Sonderung der aufgezählten Ortschaften nach den Gauen, wozu sie gehörten, haben, - wobei es an sich schon auffallen müßte, daß nur ein Gau genannt wird, - sondern sich einfach auf Burg und Dorf Wustrow beziehen, welches dadurch höchst wahrscheinlich zur Unterscheidung von dem gleichfalls an der Grenze von Stargard liegenden Wustrow am Rätzsee bei Wesenberg, als das Wustrow in Raduir, bezeichnet werden sollte. Daß dies Raduir, oder Radwer, Radur, wie die andern beiden Urkunden lesen, nichts anderes ist, als der Gau Riedierun, in welchem nach Thietmar die Tempelburg Riedegast lag, wird niemand bezweifeln, und so läge denn eine directe, urkundliche Bestätigung meiner Ansicht vor, die an Schärfe und Klarheit nichts zu wünschen übrig läßt 2 ).

Die vielgesuchte Tempelburg Rethra wäre also glücklich gefunden; suchen wir nun den dazugehörigen heiligen Hain. Daß ein solcher vorhanden war, bezeugt wieder Thietmar. Nach ihm war die Burg ringsum von einem großen, heiligen und von den Bewohnern unberührten Walde umgeben, also einem wirklichen Urwalde, Wildniß (solitudo, pusztka) 3 ). Nach diesen Worten, und der hohen Bedeutung dieses Heiligthums gemäß, dessen Ruhm durch das ganze Slavenland reichte, werden wir den Umfang desselben größer abzustecken haben, als bei einem einfachen Gautempel, ja meine Localforschungen haben mich zu der Ueberzeugung geführt, daß die Grenzen des heiligen Haines mit den ursprünglichen Grenzen des Landes Wustrow zusammen fielen, mit andern Worten, der Gau Riedierun (Raduir) war eben nichts anders, als der heilige Tempelhain von Rethra. Diese Grenzen sind


1) Lisch, Jahrb. III, S. 202 und 212.
2) Die Form Radwer findet sich auch in der Bestätigung des Erzbisthums Magdeburg durch Kaiser Friedrich I. von 1179. Sie wird auch zur Zeit der wirklichen Ausfertigung der Urkunde die übliche Form gewesen und bei der zweiten Ausfertigung nur wegen des Scheines des höhern Alterthums mit Raduir vertauscht sein.
3) "Urbs quaedem, - quam undique silva ab incolis intacta et venerabilis circumdat magna".
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 142 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

aber durch die Natur selbst so scharf vorgezeichnet, daß man unmöglich fehlgreifen kann, zumal einzelne Andeutungen in den Urkunden, und spätern Acten vollkommen damit übereinstimmen. Der Gau umfaßte hiernach das ganze Westufer des Sees und reichte an beiden Seiten noch etwas über dasselbe hinaus, denn in dem Vertrage von Kremmen wird ausdrücklich der Fluß Tholenze als die nördliche Grenze des Landes Wustrow angegeben 1 ), und Wustrow selbst liegt an dem entgegengesetzten Südende des Sees, da das Dorf Ziplow noch im 16. Jahrhundert Pertinenz von Wustrow war. Die alte Grenze wird also aus der Lieps an dem kleinen Bache bei Ziplow hinauf, bis zu dessen Quelle gegangen sein, von dort aber zu dem sogenannten kleinen Stadt=See und einem zweiten Bache folgend, welcher die folgenden Gewässer verbindet, durch den großen Stadt=See in den Melliner See und weiter an eben diesem Bache hinunter zwischen Zierzow und Weitin hindurch bis zu seiner Vereinigung mit der Tholenze. Diese ganze Grenzlinie ist ebenso scharf, als die Seegrenze selbst, und der bezeichnete Bach ist in seinem untern Laufe bedeutender, als der Abfluß des Sees bei Neubrandenburg, so daß man selbst zweifeln könnte, ob unter dem Tholense=Fluß des Kremmener Vertrages nicht etwa der erstere gemeint sei. Dieser Bach bildete nämlich hier unten auch noch in späterer Zeit sowohl die politische, als die Diöcesan=Grenze zwischen Havelberg und Camin, wogegen weiter hinauf bei Penzlin durch die Erhebung dieser alten Vorburg des Landes Wustrow zur Gauburg, die ursprüngliche Grenze des Landes etwas verrückt ward, indem dadurch auch mehrere andere außerhalb derselben liegende Dörfer mit in den Gauverband gezogen wurden, während andererseits der nördliche Theil von Wustrow mit dem Kloster Broda auf längere Zeit in pommerschen Besitz gerieth. - Die hier bezeichnete ursprüngliche Grenze des Bezirks der Tempelburg zeichnet sich aber noch heute durch mancherlei charakteristische Eigenthümlichkeiten aus, die ich wenigstens anzudeuten nicht unterlassen darf. Zunächst ist hier die schon in der Urkunde vom 28. Febr. 1263 bei Bestimmung der Grenze der Stadt Penzlin vorkommenden


1) Terra Wostrowe cum omnibus attinentiis usque ad flumen, quod dicitur Tholenze. Dieses klaren Wortlauts ungeachtet bezweifelt Boll a. a. O. S. 55 diese Ausdehnung des Landes, und mögte unter der Tholenze den See verstehen. Das gäbe aber in der That überall keine Grenze, da Wustrow selbst hart am See, oder vielmehr im See lag. Spätere Grenzbestimmungen zwischen Pommern und Meklenburg können aber für die ältere Zeit nicht entscheiden.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 143 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Hiseren= oder, wie es später stets heißt, Isernen=Porte zu gedenken 1 ). Die Lage dieser Pforte ist aus den Acten des 16. Jahrhunderts, namentlich durch die Zeugenaussagen in einem Grenzstreit von 1572 völlig sicher zu bestimmen: sie lag in dem Ziplower Holze an der offenen Stelle in unserm obigen Grenzzuge zwischen der Quelle des Ziplower Baches und dem kleinen Stadtsee, wo sie auch auf der Wiebekingschen und Schmettauschen Karte notirt ist. In der Nähe derselben in eben dem Ziplower Holze wird auch ein Teufelsbruch genannt; auf der andern Seite in der Nähe des kleinen Stadtsees liegt eine Waldung, die den Namen Schwanenheide führt, und an dessen Rande der kleine runde Wodensee. Der große Stadtsee heißt in unsrer Urkunde der See des Herrn 2 ). Zwischen diesem Stadtsee und dem Malliner See fließt der Verbindungsbach nahe vor der Stadt durch ein enges Wiesenthal zwischen bedeutenden Höhen, namentlich dem östlich innerhalb der Grenzen des Radwers liegenden hohen breiten Galgenberge. Dieser überaus feste Paß, welcher durch einen zweiten kleinen Bach, der sich um Penzlin herum zieht, und einen alten, in den Acten genannten, zu Penzlin gehörigen Burgwall fast unzugänglich wird, scheint unter der Rhida der Urkunde von 1263 verstanden werden zu müssen 3 ). Ein ähnlicher, wenn auch nicht so fester Paß scheint sich nach den Karten bei dem Uebergange über den mehrerwähnten Bach auf dem Wege von Chemnitz nach Weitin zu befinden. Mir scheint, daß selbst eine durchaus unbefangene Betrachtung dieser Localität zu der Vermuthung drängt, daß diese Pässe eben die drei Thore der berühmten Stadt Rethra sind, deren unser Chronist gedenkt, und mit welchen noch zwei Mal je drei im Innern des Heiligthums correspondiren mochten, wenn Adam Recht hat, daß 9 Thore zu dem Tempel geführt hätten. - Endlich fällt noch eine Eigenthümlichkeit außerhalb dieser Grenzen auf, die vielleicht Berücksichtigung verdient. Oder ist es bloßer Zufall, daß auf beiden Seiten in Norden und Süden,


1) Ein eisernes Thor liegt bekanntlich auch in Siebenbürgen an der ungarischen Grenze.
2) Stagnum domini, was kaum auf den Landesherrn zu beziehen sein dürfte, da in diesem Falle immer der Pluralis (stagnum dominorum) gebraucht zu werden pflegt.
3) Der Name Penzlin lautet in der Berliner Original=Urkunde von 1170 Pacelin, in dem Transsumte des Bischofs von Havelberg Panselin, in der Bestätigung von 1244 Pancelin. Der Name wird von pacze: ich berste, abgeleitet, also wohl ein Engpaß?
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 144 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

vor den äußern Thoren des Heiligthums, an der pommerschen Grenze vor Treptow und an dem Liepssee, ein eigenes Ländchen des Namens Gotebant oder Chotibanz liegt? Der Name ist dunkel. Die erste Hälfte: Choti, Gote soll festlich bedeuten; sollte banz, bant für pant, d. i. Weg, stehen? 1 ). Also der Festweg?

Ich wage zu hoffen, daß diese Darstellung überzeugt haben wird, und mögte nur noch einen Einwand beseitigen, den ich mir selber gemacht habe. Es ist nämlich auffallend, innerhalb des Raumes, den ich für den heiligen, unantastbaren Urwald in Anspruch genommen habe, schon 1170 oder mindestens zu Anfang des 13. Jahrhunderts mit Einschluß von Penzlin nicht weniger als 6 bewohnte Ortschaften mit slavischen Namen anzutreffen, zu denen später noch 3 hinzugekommen sind. Wenn man aber bedenkt, wie früh das Heiligthum zerstört ward, so wird man es begreiflich finden, daß es den Bemühungen der christlichen Priester schon um jene Zeit gelingen konnte, grade um den heidnischen Vorurtheilen entgegen zu wirken, den alten Tempelhain nicht bloß christlichen Ansiedlern, sondern auch der einheimischen Bevölkerung zum Anbau zu überweisen, wobei die alten Localnamen in Feld und Wald auf die neuen Ansiedlungen übergingen. Dafür scheinen auch die Namen selbst und andre Beobachtungen zu sprechen. Daß das Dorf Wustrow eine jüngere Anlage war, geht sowohl aus seiner Geschichte, als seinem Namen hervor; die Umgebung des Ortes war noch im 16. Jahrhundert ein großer Wald, zu dessen besserer Ausbeutung von Zeit zu Zeit Glashütten und dergleichen angelegt wurden. Ziplow war der Name eines Theils dieser Waldung, und der Ort ist auf Radeland gebauet. Rehse existirte gleichfalls noch nicht, und war später gleich Ziplow Pertinenz von Wustrow. Der Name bezeichnete ursprünglich den kleinen Bach, woran es liegt. Auch Lübkow muß später gegründet sein, und liegt gleich Werder entschieden auf altem Waldboden. Nach 1530 wird hier namentlich das große Herrenholz genannt. Werder war Penzlinsches Burglehn, und die Gegend umher wird "im Wustrow" genannt. Krukow, von dem polnischen kruk, wendisch krak: Rabe, ist eine interessante Analogie mehr zu dem Krakower Schwerin, wozu demnach selbst das Krosnitz bei Ostdorf gehören mag. Ebenso Mallin, ein häufig an Seen vorkom=


1) M. U. B. I, Nr. 114; Urk. von 1174, wo pant wo Gothkepole durch via, quae Gothkepole circuit übersetzt wird, pol. pad: Pfad.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 145 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

mender Name von melna: Sand, Untiefe. Wolkazin von wilk, wolk: Wolf ist offenbar Bezeichnung einer Oertlichkeit im Walde, und erinnert überdies, wie Krakow, an das dem germanischen Wodan heilige Thier. Wojutin von woj: Krieg, Schlacht, ist vielleicht eine Erinnerung an ein altes Schlachtfeld; Broda endlich heißt Fähre, und konnte immerhin schon zur Heidenzeit existiren, neben Mallin zugleich als Fischerort, der nach unsrer Erfahrung zu der Oeconomie der Tempelburgen zu gehören scheint. Von dieser Seite dürfte meine Entdeckung also gleichfalls keinen Angriff zu fürchten haben.

Die in diesem Tempel verehrte Gottheit nennt uns Thietmar den Zwarasici, wie die richtige Lesart lautet, statt des Luarasici der ältern Drucke, und der Erzbischof Brun in einem Schreiben an König Heinrich II. von 1008 Zwarasi 1 ), Adam und Helmold dagegen den Redigast oder Radegast. Beide Namen weisen auf den Kriegsgott hin, denn zwar, zwara, heißt in polnischer und russischer Sprache: Streit, Kampf, vielleicht das neuwendische swada in derselben Bedeutung, und ebenso ist rat: Krieg, weßhalb Schafarik den Namen der Tempelburg Rethra, statt ratara, durch Kriegstempel erklärt 2 ). Die zweite Hälfte des Namens Radegast entspricht allerdings genau dem oft zur Erklärung herangezogenen gost, böhm. host, wend. hosc: Gast, was aber keinen passenden Sinn giebt. Vielleicht gehört es zu der Wurzel des deutschen Geist, wenn diese auch in den heutigen slavischen Dialecten nicht mehr nachzuweisen ist 3 ). Dieser Deutung des Namens entspricht das Wesen der Gottheit vollkommen, wie wir dasselbe aus der Art seiner Verehrung nach Thietmars Schilderung erkennen. Zu seinem Tempel sandten die Völker beim Beginne eines Krieges Gesandte, um den Beistand des Gottes durch Opfer zu gewinnen und den Ausgang des Kampfes durch Orakel zu erforschen. Dahin sandten sie nach ihrer glücklichen Heimkehr den schuldigen Tribut. Hier wurden auch die heiligen Fahnen aufbewahrt, so lange der Kampf ruhte. Den Zorn des furchtbaren Gottes aber glaubte man nur durch Blut ver=


1) Wigger, Mekl. Anm. S. 56.
2) Schafarik, Slavische Alterthums Kunde II. 580. Vgl. auch Wigger, Jahrb. XXVIII. 37.
3) Frank, A. u. N. M. führt einen angeblich wendischen Bannspruch an, um die bösen Geister von der Grube zu verscheuchen: Ga geite, ju gaste po kulla! Sollte dieser, allerdings von Germanismen strotzende Spruch rein erfunden und werthlos sein?
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 146 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

söhnen zu können und selbst Menschenopfer fielen an seinem Altare, wovon es in der Geschichte nicht an Beispielen fehlt 1 ). Eigenthümlich aber war die Art und Weise, wie der Gott seine Orakel durch Loose und ein als heilig verehrtes Roß den Priestern offenbarte. Das Verfahren bei diesem letztern Augurium ist nicht klar, nur so viel ersieht man, daß das Roß über zwei in der Erde befestigte Lanzenspitzen hinweggeführt ward 2 ). Für uns aber ist das heilige Roß des Gottes von höchstem Interesse. Die Angabe Thietmars wird noch durch ein zweites jüngeres Zeugniß bestätigt, wonach der Bischof Burchard von Halberstadt im Jahre 1068 nach einem Heereszuge in die Lutizischen Provinzen auf einem aus dem Heiligthume zu Rheda geraubten, göttlich verehrten Rosse zurückkehrte 3 ). Dies weissagende Roß war aber nicht das einzige in dem Tempelhaine. Es ward dazu das größte unter mehreren ausgewählt, wahrscheinlich auch, wie dies für Arkona gemeldet wird, von ausgezeichneter Farbe, kurz ein weißer Hengst. Woher diese Rosse? Es ist doch nicht glaublich, daß man dazu gewöhnliche Gäule abrichtete, deren profane Herkunft dem Volke bekannt war, was die Illusion der Göttlichkeit derselben schwer aufkommen lassen würde. Es folgt mithin, wie mir scheint, mit Nothwendigkeit aus der Sache selbst, daß diese Rosse in dem heiligen Haine selbst durch die Priester gezüchtet wurden.

Kürzer kann ich mich in Betreff der noch berühmteren und wichtigeren Tempelburg zu Arkona auf Rügen fassen, da ich hier weniger Neues zu berichten habe. Die Burg selbst beschreibt Saxo, bei Gelegenheit des Berichtes über die Zerstörung derselben durch das dänische Heer unter dem Könige Waldemar und dem Bischofe Absalon im Jahre 1168, ausführlich 4 ). Sie lag ausnahmsweise nicht im Sumpfe, sondern auf dem hohen Kreidefelsen der Insel Wittow am Ufer des Meeres, auf der Landseite gegen Westen von einem angeblich 25 Ellen hohen Erdwalle geschützt, der jetzt durch Reisig und Rasenstücke um das Doppelte erhöhet war. Von einem


1) Thietmar a. a. O., Erzbisch. Brun a. a. O. u. Helmold an mehreren Stellen.
2) "equum, qui maximus inter alios habetur et ut sacer ab his veneratur, super fixas in terram duarum cuspides hastilium inter se transmissarum supplici obsequio ducunt".
3) Burchardus Halberstadensis episcopus Liuticiorum provintiam ingressus incendit, vastavit, avectoque equo, quam pro Deo in Rheda colebant, super eum sedens in Saxoniam rediit. Ann. August. 1068. Mon. Germ. Hist. V, p. 128.
4) Saxo Gr. XIV, 821 sqq. Ed. Müller.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 147 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

die Burg umgebenden heiligen Haine ist zwar nicht ausdrücklich die Rede, aber der Chronist spricht von einem benachbarten Walde, in welchem die Dänen bedeutende Holzmassen zu ihren Belagerungsarbeiten fällten, und von einer sprudelnden Quelle an der Nordseite, zu welcher von der Burg aus ein sicherer Pfad hinabführte. Noch jetzt ist ein Theil jenes Walles vorhanden, aber die Umgebung desselben ist meines Wissens noch niemals in antiquarischer Beziehung untersucht, um diese armseligen Andeutungen zu ergänzen. Der Tempel war nach Saxos und Helmolds wiederholter Angabe der höchsten Gottheit der Slaven, dem Zwantewit, geweihet, nur die nordische Knytlinga=Saga giebt derselben wenigstens in einer Handschrift den Namen Swaravit, was man bisher ohne Weiteres als Schreibfehler genommen hat. Seit aber die Form Zwarasici oder Zwarasi für den Beinamen des Radegast feststeht, ist es doch noch wohl nicht so ganz sicher, ob der Isländer nicht auch hier aus guter Quelle geschöpft hat. Auch der Name Zwantewit soll nach Schafarik auf die Eigenschaft des Gottes als Lenker der Kriege und Verleiher des Sieges hinweisen 1 ). In Wacerad's mater verborum wird Suatouyt gradezu durch Ares, bellum, und späterhin Zwatovit durch Mavors erklärt, und so erscheint der Gott auch vorzugsweise in seinem Kultus. Auch ihm, wie dem Radegast zu Rethra, wurden nur blutige Opfer gebracht, um den Sieg zu erflehen (pro victoria); auch in seinem Tempel legte man während des Friedens die geweiheten Kriegsfahnen - Stanitza - nieder; auch ihm brachte man nach beendetem Kriege den dritten Theil der gesammten Beute als gebührenden Tribut dar, der in dem Tempelschatze aufbewahrt ward; auch seine Orakel endlich erforschte man durch Anwendung der Loose und durch das heilige Roß des Gottes in ähnlicher Weise, wie zu Rethra. Dies wunderbare, weissagende Roß aber, weiß von Farbe, das nur der Oberpriester weiden und berühren durfte, erscheint hier gradezu als das eigne Schlachtroß des Gottes. Oft, wenn derselbe Nachts zum Kampfe gegen die Feinde seines Kultus hinausgezogen war, fand man es am Morgen schweißtriefend im Stalle. Außer diesem eignen Rosse des Gottes unterhielten die Priester noch 300 andere, mit welchen sie ihre Diener beritten machten. Diese heilige Schaar, gleichsam die Leibgarde des Gottes, war verpflichtet, die gesammte Beute, welche sie im Kampfe mit den Waffen in der


1) Schafarik, slavische Alterth. Kunde I. 350.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 148 zur ersten Seite zur vorherigen Seite

Hand, oder auf Raubzügen gemacht hatte, in den Tempelschatz abzuliefern 1 ). Daß hier nicht von einer stehenden berittenen Raubschaar die Rede sein kann, welche Jahr aus Jahr ein das eigene Land brandschatzte und plünderte, versteht sich von selbst. Es waren also die gewöhnlichen Diener des Tempels (satellites), welche zur Kriegszeit, oder zum Zwecke besonderer Streifzüge in Feindesland mit den Tempelrossen beritten gemacht wurden, und welche der Priester auf dem Leibroß des Gottes führte. Darum legt Saxo auf die Unterhaltung der Rosse das Hauptgewicht, nicht auf die Reiter. In Friedenszeiten weideten also diese Rosse des Gottes in dem die Tempelburg umgebenden heiligen Haine, was auf eine sehr bedeutende Pferdezucht der Priesterschaft mit Sicherheit schließen lässt.

Diese höchst interessante und wichtige Mittheilung des Saxo über Arkona ergänzt aufs glücklichste unsere in anderer Beziehung vollständigere Kunde über das nahe verwandte Rethra, und beide zusammen geben uns ein so klares Bild dieser Heiligthümer, daß kaum etwas zu wünschen übrig bleibt. Ihre Uebereinstimmung mit unsern Schwerinen ist nicht zu verkennen. Nur der Name fehlt! Dieser aber findet sich höchst merkwürdiger Weise bei den preußisch=lettischen Stämmen wieder, und zwar als Beiname der Gottheit selbst, welcher unsre Heiligthümer geweiht waren. Unter den zahlreichen Namen der höchsten Gottheit der Slaven, welche gleich dem ihr vollkommen entsprechenden germanischen Othin oder Wodan vorzugsweise als Kriegsgott verehrt ward, ist uns nämlich auch der lettische Zwerinne überliefert 2 ). Wird man zweifeln, daß dieser Beiname des Pikollos im Tempel zu Romowe gerade von dem seinen Tempel umgebenden Haine mit den göttlich verehrten, ja den allwissenden Gott selbst vertretenden heiligen Rossen entlehnt sei? Ist es aber so, dann darf ich hoffen meine Aufgabe, wenn bisher noch irgend etwas gefehlt haben mögte, vollkommen gelöset zu haben.

 
Vignette

1) Hoc quoque numen trecentos equos descriptos totidemque satellites in eis militantes habebat, quorum omne lucrum, seu armis, seu furto quaesitum, sacerdotis custodiae subdebatur. Saxo Gr. I. I. p. 825.
2) Hanusch a. a. O. S. 381.