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III.

Drei Briefe

des

Herzogs Adolph Friedrich I.

von Meklenburg=Schwerin

aus den Kriegsjahren 1639 und 1640

über

den Zustand des Landes,

mitgetheilt von

G. C. F. Lisch.


1.
Adolph Friedrich etc. .

Pp dis . Demselben konnen wir hiemit nicht verhalten und ist Ihme selbsten ohne weitleufftige erzehlung gnugsamb wissend, waßmassen die Schwedische gantze armee, alsobalt sie verspuret, daß der Herr General=Lieutenant mit der unterhabenden Kayserlichen armee von den Pommerischen Grentzen abgezogen und sich etwas höher hinauff in die Marck Brandenburg begeben, mit aller macht in unser und unsers geliebten jungen Vettern und Pfleg=Sohns Hertzogs Gustavi Adolphi zu Mecklenburg L. Furstenthumb und Lande, alß die sie ohn einige defension bloß gefunden, ohn einige resistentz eingefallen und dieselbe wie eine unversehene Wasserfluet Uberschwemmet, Und weil sie auch aufm platten Lande nichts mehr gefunden, furerst mit der gantzen

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armee fur Unsere Residentz Schwerin gerucket und selbiges Stättlein, folgends auch Gustrow und Butzow (weil sie einer sothanen gantzen armee zu resistiren gantz nicht bastand gewesen) mit gewalt eingenommen. Wie feindsehlig nun dieselbe darinnen haußgehalten und ehe nicht von hinnen gewichen, biß sie alles consumiret und den armen Einwohnern nicht ein stuck brot mehr ubrig gelassen, Solches kan nicht gnugsamb beschrieben werden, Zumalen eß nunmehr mit den armen leuthen dahin gerathen, daß diejenige, so ubrig geblieben, nicht allein Meuse, Katzen, Hunde und gantz unnaturliche Sachen zu stillung des Hungers genießen, sondern auch an Unterschiedlichen orten die Eltern Ihre Kinder gefressen und ein Mensch fur dem andern nicht sicher ist, wie solches mit vielen Unterschiedenen exempeln gnugsamb zu erweisen. Dessen Ungeachtet unterstehet sich der Commendant in Plawe von den ubergebliebenen armen leuthen zu Gustrow, Mirow, Parchim, Luptze schwere unertragliche contributiones zu erzwingen, da sie doch in wahrheit, Zumaln sie keine lebensmittel mehr Ubrig behalten, dieselbe nicht außgeben konnen, Derowegen wir dan auß herzlicher commiseration mit Unsern Blutarmen Unterthanen fur dieselbe zu intercediren keinen Umbgang haben konnen, Den herren General=Lieutenand freundfleißig ersuchend und bittend, Er wolle an den Commendanten zu Plaw ernste ordre ertheilen , von denselben keine Contributiones alß Unmugliche Dinge mehr zu erpressen, sondern sie vielmehr zu schutzen, daß sie sich in etwas wiederumb erholen mugen, oder auch den Platz zu unser disposition und fur diesem schon einmahl beliebten demolition abzutretten und seine Volcker zu besserem und nutzlicherem Dienst der Kayserl. Mayt. und des Heil. Rom. Reichs zu der armee zu fuhren. Solches umb den Herren General=Lieutenant mit freundschafft, gunstigem geneigtem Willen und allem guten zu verschulden seind wir allezeit willig und geflissen, Und thun Ihn hiemit Gottes Schutz trewlich befehlen. Datum Schwerin den 23. Jan. Ao. etc. . 1639.

An
        Herrn General L. Gallas.

Nach dem Concept im Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.

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2.
V. g. g. Adolff Friderich.

Ersamer, lieber getrewer. Nachdem leider durch das betrubte langwirige Kriegeswesen und darauff erfolgte pestilentzische seuchen und Kranckheiten, hunger und Kummer unser und unsers geliebten Jungen Vettern und pflegsohns Ld. Fnrstenthume und Lande an Menschen und Viehe elendiglich und dermaßen vorodet und vorwustet, daß auf etzlichen Adelichen Höfen fast kein lebendiger Mensche ubergeblieben, Und wir den davon zu rectificirung unser Landes=Matricul umbstendliche nachrichtung haben mußen, Diesem nach befehlen wir Dir himit gnedig und wollen, das du uns von allen und jeden in beygefugter Specification begriffenen Adelichen Höfen und gutern umbstendliche nachrichtung, wer von denselben damahligen Besitzern, auch wen und wie sie auf einander vorstorben, was sie fur Erben hinter sich verlaßen und wer die itzige Besitzer sothaner guter sein, innerhalb 8 tagen in Unterthenigkeit einschicken sollest. Darin erstattestu unsern gnedigen willen und meinung. Datum Rostock den 15. Augusti 1639.

An
         die Commissarien N. N.

Nach dem Concept im Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.

3.
A. F.

Unsern gnedigen gruß zuuor. Edle, liebe Andechtige. Wir haben Eur clägliches schreiben wol empfangen und tragen mit Euch ein gnediges mitleiden. Wie gerne Wir Euch auch zu den gebetenen 2000 Rthlrn. helffen wolten, Solches ist dem lieben Gott bekant, Und solte daran kein mangel verspuret werden, Wen nur einige mittel vorhanden wehren, Die seind aber leider ietziger Zeit bey Uns nicht, wie Ihr selbsten Und alle Vernunfftige, die Unsere gelegenheit wissen, In deme wir auß Unserm Lande nicht eines hellers wehrt zu genießen und Unsere Taffel zur

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notturfft nicht mehr halten konnen, Vernunfftiglich zu ermessen. Dahero ist Unß ietzo auch eine wahre Unmuglichkeit, fur der handt auch ein hundert Reichsthlr. aufzubringen. Begehren demnach gnediglich, Ihr wollet mit Unß in gedult stehen, die begrebnuß auß den hinterlassenen mitteln immittelst verrichten, Und Euch Versichert halten, Da wir nur durch Gottes gnad einige mittel Euch zu contentiren erlangen werden, daß Euch fur allen andern damit geholffen werden solle. Immittelst haben Wir auch Unserrn Cantzler Johan Cotman einen Weg Vorgeschlagen und befohlen, sich zu bemuhen, Daß Ihr dadurch auch etwas erlangen muget. Habens Euch gnedig nicht Verhalten mugen Und Verbleiben Euch etc. . Datum Schwerin den 18. Febr. 1640.

An
        Herrn General Maior Lohausen Sehl. Witwe.

Nach dem Concept im Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.

 

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