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Joachim Jetze als Pfarrer zu Gadebusch.


Vollständige Aufklärung über Joachim v. Jetze giebt aber die merkwürdige Geschichte der Pfarre und der Reformation zu Gadebusch, welche bisher völlig unbekannt gewesen und erst nach Ragotzky's Abhandlung entdeckt ist. Joachim v. Jetze war auch Pfarrer zu Gadebusch, wo er endlich seinen Untergang fand. Die Pfarre zu Gadebusch war reich dotirt und durch viele kleine Pfründen noch verbessert. Im Anfange des 16. Jahrhunderts, sicher 1480-1513, war Pfarrer Johann Berner, aus der adeligen Familie v. Barner, zugleich Domherr zu Lübeck und Vikar der S. Georgen=Kirche zu Wismar, ein begabter Mann, welcher auch 1473-1478 herzoglicher "Amtmann zu Gadebusch" und späterhin oft herzoglicher Gesandter und Bevollmächtigter in wichtigen Angelegenheilen war. Er wird im J. 1513 gestorben sein, da am 7. Aug. 1513 über seinen Nachlaß ("Johannes Berner zeliger") Rechenschaft aufgenommen ward.

Ihm folgte Johann Elling ("pfarrer" und "kerkhere to Gadebussze"), welcher als solcher 1513, 16 und 1525 genannt wird. Er starb wohl im J. 1529 vielleicht an der Schweißsucht, da im J. 1529 Joachim v. Jetze die Pfarre zu Gadebusch erhielt. Dies erklärt sich leicht dadurch, daß

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bei der Landestheilung vom J. 1520 Stadt und Amt Gadebusch dem Herzoge Albrecht zugefallen war.

In dem Visitations=Protocolle vom J. 1534 heißt es:

"Gadebusch. Dat kercklen is des fursten. Besitter Jochim Jetze, verlenet durch Hertzog Albrecht vor V Jaren vorgangen".

Unter diesen Umständen konnte von der lutherischen Predigt des Evangelii in Gadebusch nicht die Rede sein; vielmehr bot Jetze alles auf, den katholischen Gottesdienst zu stärken. In Gadebusch waren Marienzeiten mit 4 Priestern, welche wohl einige Zeit darnieder gelegen hatten; aber der Hertzog Albrecht und Jetze richteten sie wieder auf, nach dem Visitations=Protocolle von 1534:

"Jtem in der suluesten kercken IIII Commenden ad horas de domina in der Cappellenn, III daruan sindt des Fursten, die vierde is des Rades lehen. Darsuluest besitten Jochim Wilde, Petrus Horstman, Laurentius Westphall und Arnoldus Hacke, Anno 32. Diesse hebben de tide wedderumme angehauen van beuelh hartich Albrechts to ßingende".

Dagegen hob Jetze den Kaland auf, wahrscheinlich weil die Kalande Gesellschaften von gebildetem, meist weltlichen Personen waren:

"Der kalandt is nedderlecht, denn konde N. nicht wedderumme vpheuen, wente de forstender sedenn, dat her Jochim Jetze ere kerckher hedde von ene wechgenamen ere Register, breue vud Segell."

Joachim v. Jetze war dabei auch sehr irdisch gesinnt. Da er zugleich herzoglicher Canzler zu Güstrow und Klosterpropst zu Eldena war, so hatte er natürlich keine Zeit, die Pfarre zu Gadebusch selbst zu verwalten, sondern überließ den Kirchendienst Vikaren, während er die fetten Pfründen einnahm. Um sich aber vor jedem Reformationssturm zu sichern, hatte er, nach dem Berichte von 1534, den zu der Pfarre gehörenden Hausrath weggenommen:

"Jtem der kerckher heft vonn der wedeme (Pfarrhaus und Hof) wech genomen bedde, kannen, ketell, grapen, tinnen vate vnnd alle hußrat, so dar was to der wedeme, ock des kalandes Rentebreue, Register erer pechte."

Im J. 1510 wird die ganze Stellung des Joachim v. Jetze durch die Pfarre zu Gadebufch völlig klar. In einem

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Vertrage 1 ) zwischen der Geistlichkeit und dem Rathe der Stadt Gadebusch vom 15. Aug. 1540 über die von dem Rath nicht bezahlten Zinsen von einem der Geistlichkeit zugehörenden Capitale von 350 Mark lübisch, wird

"Herr Joachim Jeitze, Cantzler, Prawest thor Eldena und Kerckher tho Ghadebusch."

genannt. Seine ganze Stellung ist also hiedurch völlig aufgeklärt. Zu derselben Zeit war Jürgen von Karlewitz, einer der eifrigsten Hofdiener und Räthe des Herzogs Albrecht, auch Amtmann zu Gadebusch 2 ) und Wittenburg sicher, schon seit dem J. 1524 bis nach 1540.

Joachim v. Jetze wird aber nicht bis an sein Ende Canzler geblieben sein. Er trat schon im J. 1543, als die Staatsregierung größere juristische Kräfte erforderte, von dem Canzler=Amte zurück, welches er dem Peter v. Spengel überließ, wenn er auch sicher Rathgeber des Herzogs Albrecht mit dem Canzlertitel blieb.



1) Vgl. Anlage.
2) Jürgen v. Karlewitz, herzoglicher Rath, war sicher seit 1524 auch Amtmann zu Gadebusch und Wittenburg. Der Herzog Albrecht erneuerte ihm seine Bestallung Mich. 1531 auf 5 Jahre und Heil. Drei Könige 1535 auf 6 Jahre. Michaelis 1544 ward Achim v. Penz auf 3 Jahre zum Amtmann von Gadebusch bestellt. Vorher war 1523-24 Johann Krevet Amtmann.