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Die
letzte Residenz der Fürsten von Werle.
Von
D er Meisterbau des Schlosses (jetzigen Landarbeitshauses) zu Güstrow, ein Ehrendenkmal des thatkräftigen Herzogs Ulrich, läßt kaum ahnen, wie es in alter Zeit an der Stelle desselben ausgesehen hat. Ohne Zweifel ist das Schloß auf dem alten heidnischen Burgwalle aufgeführt, der zur Herrschaft Werle gehörte, und ward in frühern Zeiten die Hauptresidenz der fürstlichen Linie Werle; daher ist Güstrow noch jetzt die "Vorderstadt" des werleschen oder "wendischen" Kreises. Die ganze Lage, an einem Ende einer weit gestreckten sumpfigen Wiese, rings von sumpfigen Tiefen umgeben, und an einer Seite doch dem festen Lande nahe, zeigt auf den ersten Blick, daß das Schloß eine uralte Anlage sei, von der freilich, wie beim schweriner Schlosse, die Beweise nur noch unter den Fundamenten liegen. Der Fürst Heinrich Borwin II., dessen Vater Borwin noch das Heidenthum in seinen letzten Zuckungen gesehen hatte, nahm mitunter wohl seine Residenz auf dem alten Burgwalle und gründete bei seinem Scheiden aus dieser Welt im J. 1226 auf dem festen Lande dem Schlosse gegenüber die Dom=Kirche mit dem Domherrenstifte. Die im J. 1222 gegründete deutsche Stadt Güstrow lag am rechten Ufer
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des Nebelflusses, wo jetzt die Mühlenthorvorstadt von Güstrow ist; die Burg und der Dom mit den dazu nöthigen Nebengebäuden lagen aber am linken Ufer der Nebel. Zwar entstand hier auch bald eine neue Stadt; jedoch konnten die Bürger der alten Stadt es noch im J. 1248 erwirken, daß der Abbruch der neuen und die Vergrößerung der alten Stadt erlaubt 1 ) ward. Hieraus ward jedoch nichts und die alte Stadt am rechten Nebelufer ging allmälig ihrem Untergange entgegen. Die Fürsten von Werle machten aber thatsächlich die Burg zu Güstrow zu ihrer Hauptresidenz.
Der Raum zwischen dem Schlosse und dem nahen Dome und um den Dom gehörte den Fürsten und dem Dom=Capitel, und bildete in den neuern Zeiten die Burg= und Dom=Freiheit. Der Raum vom Schlosse bis zum Dome, d. h. dessen Ostende, gehörte zum Schlosse, die drei andern Seiten um den Dom zum Dome, so daß also der Raum um den Dom nicht ganz dem Dom=Capitel gehörte, sondern die östliche Gebäudereihe am Domkirchhofe im Besitze der Landesherren war.
So laut redende Beweise einer kräftigen Regierung das Fürstenhaus Werle auch in seinen Anfängen giebt (während die Linien Rostock und Richenberg=Parchim in großer Schwäche bald untergingen), so wenig ist von seinem Ende im J. 1436 bekannt geworden. Die endlose Theilung der Herrschaft und die dadurch bewirkte Zersplitterung der Macht beförderte die nach und nach einreißende Schwäche der Glieder des Fürstenhauses, welches allmälig seiner Auflösung entgegenging, freilich der Geistlichkeit ergeben, die aber den Fall nicht hindern konnte. Bei dieser immer zunehmenden Zersplitterung und Schwächung mochten sie denn auch ihre alten großen Stammburgen nicht mehr erhalten können, und wenn sich auch die letzten Fürsten immer mehr nach Güstrow, wo sie ausstarben, zurückzogen, so waren sie doch wahrscheinlich nicht im Stande oder nicht mehr geneigt, die mit ihrem Stamme verfallenden Stammburgen zu stützen und fürstlich zu erhalten. Sie zogen es daher vor, auf einem kleinem Hofe neben der Domgeistlichkeit zu wohnen. Der letzte Fürst von Werle, Wilhelm, war in jüngeren Jahren selbst Domherr und Propst zu Güstrow gewesen.
An der Süd=, West= und Nord=Seite um den Dom lagen die dem Dom=Capitel gehörenden Domherrenhöfe und sonstigen Dom=Gebäude. Leider sind die meisten Urkunden des güstrowschen Dom=Capitels untergegangen. Jedoch läßt sich doch noch
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ein ziemlich klares Bild der Umgebungen des Doms in alter Zeit entwerfen. An der Westseite des Domes, dem Thurme gegenüber, lagen im 14. Jahrhundert die Schule und die Küsterei und andere Domherrenhöfe. Die noch erhaltenen Urkundenverzeichnisse geben hierüber folgenden Bericht:
"Johannis Sterneberg's, Canonici zu Güstrow und Pfarhern zu Teterow, Testament, darin er in die ehre S. Thomae 4 Mark jerlicher Hebung verordnet, die von seinem Hofe, belegen zwischen der Schulen vnd Cüsterey bei der Kirchen nach dem Nidergange, solen gegeben werden
. Datum et actum Guzstrow 1350, in octaua assumptionis Mariae virginis."
"Johannis Sterneberg's Canonici zu Güstrow Testament, darin er unter andern zur Thumbkirchen gibt 4 Mk. wendisch jerlicher Hebung vor 60 Mk., dafür er den halben teil seiner wonung zu Güstrow belegen zwischen der Schulen vnd Cüsterey bei der Kirchen an der Nordenseit nach dem westen gekaufft hat, welche 4 Mk. jerlichs von den Einwonern des Hauses gegeben sollen werden. Actum 1359, in crastino annunc. domini."
"Conradus Preen Canonicus zu Güstrow hat mit willen der andern Capitularen hern Gerardo von Strunken Thesaurario 2 Mk. jerlicher Hebung verkaufft vor 20 Mk., welche 2 Mk. erwenter Gherardus vnd das Capitel jerlichs zu S. Michaelistage von seinem Hofe belegen nach dem nidergange der Sonnen gegen der Schulen auffheben sollen. Datum Gustrow 1364."
Noch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. wird genannt:
"Die alte schuele hinter dem glockthurm, daran ein besonder hauß zum backhause. 10 Bueden unter einem tache" u. s. w."
An der Südseite des Domes standen die Propstei und Dechanei und andere Domherrenhöfe. So heißt es im J. 1580: "Der Hof gegen der Kirchen über, welcher vormals die Dechanei gewesen". So stand an der südöstlichen Ecke ein Domherrenhof welcher nach der Einziehung den v. Grabow verliehen ward, auf dem Platze, auf welchem Herzog Ulrich die jetzt noch stehenden Schule 1 ) erbauen ließ:
"Der Grabowischen hof ist die schule".
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Die Ostseite des Domkirchhofes gehörte den werleschen Fürsten, und hier wohnten sie zuletzt. Es wird im J. 1554
"der Domhof zu Güstrow an der Ecke am Domkirchhofe gelegen, welchen wailand die Herren von Werle bewohnet,"
ausdrücklich genannt, und dieser wird weiter unten vorzüglich zur Untersuchung kommen. Die Forschung über diese Gegend wird den gebildetern Bewohnern von Güstrow nicht unwillkommen sein, da sie eine der wenigen geschichtlichen Stätten der Stadt ist.
Hier hatten die Fürsten von Werle auch ihren Marstall und ihr Hundehaus. Schon im J. 1361 schenkte, nach den Urkundenverzeichnissen, der Fürst Lorenz von Werle der Domkirche einen Hof an der südlichen Ecke ("Ort") der Ostseite, beim Marstall:
"Laurentius her von Werle hat gegeben zur Thumbkirchen zu Güstrow einen hoff belegen im orte beim Marstall mit aller freyheit vnd gerechticheit, also das derjenige, so darauff wohnen wirt, jerlichs 4 Mk. wendisch den Canonicis dauon geben soll. Datum Gustrow 1361, ipso die beati Jeronimi conf."
"Laurentius her von Werle gibt Hinrico Wenemer Kirchhern zu Kobendin den eigenthumb eines hauses vnd den gantzen hoff, welcher zu dem Hundehause gehoret zwischen dem Marstalles vnd Ghunter Vyneken houe belegen. Datum 1362, des Sontages vor Mitfasten."
Nach dem Aussterben des fürstlichen Hauses Werle wird der Hof wahrscheinlich durch Geschenk an das Dom=Capitel gekommen sein, von welchem es nach der Aufhebung desselben im J. 1552 wieder an die Herzoge von Meklenburg zurückfiel.
Ganz klar wird dieses Verhältniß durch folgende Verleihung. Nachdem das Dom=Capitel im J. 1552 aufgehoben und dessen Hab und Gut eingezogen war, verlieh 1 ) der Herzog Johann Allbrecht I. am 11. Februar 1554 dem Jürgen von Rathenow, Vogte zu Doberan,
"den Thumhoff zu Gustrow vffm orte (d. Ecke) am thumbkirchhoff gelegen, welchen weylant die heren von Werle bewohnet,"
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den seine Frau Elisabeth von Bülow auf ihre Lebenszeit gekauft hatte, - auf ihrer beider Lebenszeit, doch so daß wenn er ohne männliche Leibeserben sterben würde, der Hof an die Landesherren zurückfallen, er aber während seiner Lebenszeit den Hof in baulichem Zustande erhalten solle. Dieser Hof stand also an der nördlichen Ecke der Ostseite des Domkirchhofes, der jetzigen Schule gegenüber. In dieser Reihe hatten die Herzoge zu derselben Zeit noch einen Hof, da es bald darauf in einem Register heißt:
"M. G. F. hoff sampt der Boden Wonungen fur Doctor Conrades haue.
Jurgen Ratenowen hoff".
Wo früher der werlesche Marstall gewesen war, stand damals die herzogliche Schmiede.
Jürgen von Rathenow ward bei der Säcularisirung des Klosters Doberan im J. 1552, die er mit ausführte, Vogt von Doberan und hatte bis zum J. 1557 den doberanschen Hof zu Rostock inne; darauf ward er Amtmann zu Schwan. Jürgen v.Rathenow starb vor dem J. 1580 und seine Wittwe nicht lange darauf, vor dem J. 1583, worauf der Hof von dem Herzoge Ulrich für den Dom wieder eingezogen ward. Am 13. April 1583 klagten die Domvorsteher bei dem Herzoge, daß Rathenow's Wittwe bei ihrem Leben nicht das Geringste habe bauen oder bessern lassen, wodurch der Hof sehr baufällig geworden sei, und wurden hierauf angewiesen, mit den Erben wegen Erstattung der Schäden nach Billigkeit zu verhandeln.
Dieser rathenowsche, früher fürstlich werlesche Hof muß sehr groß gewesen sein, da im J. 1580 der Platz südlich neben demselben, wo das frühere Hof= und Landgerichts=, spätere Justiz=Canzlei=Gebäude steht, an Joachim von der Lühe verkauft ward und die Hofplätze hinten nach der Domstraße, wo dazu gehörige Buden und Scheuren standen, durchgingen, wie es noch heute theilweise der Fall ist.
Am 19. Februar 1584 verkauften die Domvorsteher den rathenowschen Hof:
"den Thumbhoff am orte (Ecke) gegen der Schulen uber, wie der jetzo zwischen des Hofmarschalls Jochim von der Luhe Hofe und dem Hofe, so wail. Er Mag. Henricus Piperites († 1583) seel. gewesener Pastor der Thumbkirchen besessen und seine nachgelassene Wittwe jetzo inne hat, und auch dem Häuselein, so Hans Dessin itzo bewohnet, belegen ist, wie er durch tödtlichen Abgang wail. Elsen von Bulowen, Georgen Rathenowen nachgelassenen Wittwen, erledigt ist,"
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an den Kammerherrn (Kämmerer, Kämmerling) Jochim von Stralendorf auf Greven, Vicken sel. Sohn. Der Hof blieb nun fast ein Jahrhundert lang bei der Familie von Stralendorf auf Greven, deren Glieder in grader Linie waren: Joachim † 1608 (Gem. 1. Anna v. Linstow. 2. Anna v. Rotermund), Joachim Dietrich † 1635 (Gem. Anna v. Bassewitz), Joachim † 1673 (Gem. Dorothea v. Blücher), Joachim (Gem. (Sophie v. Restorff) † ohne Leibeserben.
Bald nach dem Tode des Joachim v. Stralendorf † 1673 kaufte das Haus der Geheime=Rath Georg von Meklenburg, 1658 Hauptmann zu Stargard, darauf Hauptmann zu Dargun, 1667 auf Teschow, des Herzogs Johann Albrecht II. von Güstrow natürlicher Sohn, und nachgehends dessen zweite Frau und Wittwe Hedwig Margarethe von Lowtzow, Oberhofmeisterin zu Dargun (lebte noch 1730). Georg v. Meklenburg wird dieses Haus zwischen 26. Nov. 1674, da damals ein Käufer gesucht ward, und 31. Mai 1675, an welchem Tage Georg von Meklenburg starb, gekauft haben. Von diesem erbten dessen zweite Tochter erster Ehe Sybille Marie v. Meklenburg und mit ihr deren Mann, der Obristlieutenant Adam Heinrich v. Vieregge auf Zierstorf, dieses
"in der Schulstraße auf der Ecke zwischen I. Fürstl. Durchl. Justiz=Canzellei und Canzellei=Raths Johann Cothmann belegenes Haus mit Thorhaus, Ställen, Gärten, wie es von seinem Schwiegervater Geheimen=Rath Georg von Meklenburg und nachgehends dessen Wittwe, auch von ihm selber besessen."
Am Osterabend 1681 verkaufte v. Vieregge das Haus an den Geheimen=Kammerrath Heinrich Christoph Kruse. Dieser vererbte es auf seine Tochter Christine Louise, welche an den königl. schwedischen General=Lieutenant Baron von Schoultze verheirathet war, von welchem es auf dessen Tochter Fräulein Christine Louise Baronesse von Schoultze überging.
Am 21. März 1742 kaufte der gewesene Kaufmann Johann Georg Schaumburg oder Schauenburg das Haus von dem Fräulein von Schoultze für 1400 Thlr. Dieser wird das Haus neu gebauet und an die Straße gesetzt haben, da dasselbe früher einen Hof bildete, der noch im J. 1681 ein Thorhaus hatte. An dem Hause stehen noch jetzt die Wappen des Johann Georg Schauenburg, mit einer Burg im Schilde und einem Vogel auf dem Helme, und seiner Frau, mit einem Vogel im Schilde und einer wachsenden Fortuna auf dem Helme, mit den Inschriften:
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IOHAN GEORG | ANNA DOROTHEA |
SCHAUENBURG | SCHAUENBURGEN |
ANNO 1742. | GEB. STELENERTEN. |
Hierauf ging das Haus über:
1786 | an den Hofrath Hansen durch Kauf, |
1822 | an den Burgemeister, Geheimen=Hofrath Trotsche durch Vererbung, |
1836 | an dessen Neffen, den damaligen Canzlei=Registrator und Hofrath, etzigen Ober=Appellations=Gerichts=Vice=Präsidenten Trotsche und dessen Frau, geborne Canzler, durch Vererbung, |
darauf an den Vice=Canzlei=Director von Suckow durch Kauf, | |
darauf an den Vice=Canzlei=Director von Bassewitz durch Kauf. |
Von geschichtlicher Bedeutung ist das südlich daran grenzende Haus am Domkirchhofe, welches auf einem Platze steht, der früher zu dem werleschen Fürstenhofe gehörte. Am 27. Oct. 1580 verkauften die Domvorsteher dem Joachim von der Lühe auf Püttelkow, herzoglich meklenburgischem Hofmarschall und Klosterhauptmann zu Dobbertin:
"einen zur Thumbkirchen gehörigen ledigen Raum oder Platz, auf der einen Seiten nach Else von Bülowen, wailand Jürgen Rathenowen seel. nachgelassenen Wittwen, so auch denselben Platz bis dahin in Besitz gehabt, an der andern Seiten nach des Hofraths Esaie Hoffmanns der Rechte Doctorn Wohnhof an der Thumbkirchen belegen, mit dem an einem Ort nach dem Kirchhofe wärts darauf stehenden alten Mauerwerk und einem Häuselein in Holzwerk gebauet, so hinten im Garten stehet, desgleichen zween Buden, welche zu Endes nach der andern Straßen auf diesen Platz stoßen, endlich mit der Zusage, daß nach Jürgen Rathenowen Wittwen tödtlichen Abgang der Hofmarschall v. d. Lühe drei Gebind an ihrer jetzt innehabenden Küche und also den ganzen Schornstein haben solle, inmaßen solcher um mehrerer Nachrichtung willen jetzo allbereit auswendig mit einem Gelinde abgezeichnet und umfangen ist".
Das auf diesem Platze erbauete Haus am Domkirchhofe zwischen Joachim Dietrich v. Stralendorfs und des Herzogs Hause belegen, mit Hof und Garten, so wie den an der Domstraße belegenen Buden und Thorwege, verkaufte am 28. Febr. 1629 Dietrich Hobe auf Wastow dem Herzoge Albrecht von Friedland zur Justiz=Canzlei. Dieses Gebäude
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blieb der Sitz der Justiz=Canzlei und des Hof= und Land=Gerichts bis auf die neuern Zeiten, in welchen ein Schulhaus daraus geworden ist.
Mit diesen beiden Häusern hängt das hinter denselben an der Domstraße belegene Eckhaus zusammen. In alten Zeiten lagen hier Buden, Gärten und Scheure, welche zu dem ehemaligen fürstlich werleschen Hofe, spätern Dom= und rathenowschen Hofe gehörten. Hier war schon bald nach der Reformation ein Haus gebauet, welches vor 1584 von dem Domprediger Mag. Hinricus Piperites und 1598 von dem Domprediger Erhardus Martelius bewohnt ward. Am 31. Mai 1598 verkauften die Domvorsteher dem Christoph Rohr, fürstlichen Hauptmann zu Güstrow,
"das der Thumbkirchen zuständige Wohnhaus, welches auf der Thumbfreiheit auf der Ecke negst an Jochim von Stralendorfs zu Greven Behausung belegen und jetzo von dem Thumbkirchen=Prediger Erhardo Martelio bewohnet wird, samt dazu gehörigen Garten und einer dahinten anliegenden Bude."
Am 12. April 1605 verkauften die Domvorsteher dem Ghristoph Rohr dazu noch eine der Domkirche zuständige Bude, allernächst des Christoph Rohr Wohnhaus". Am 6. Februar 1618 verkaufte Eva von Oldenburg, des Christoph Rohr ehemalige Ehefrau, welche damals an Mathias v. Bülow wieder verheirathet war, für sich und ihre Kinder, das Haus mit den beiden Buden an den fürstlichen Rath und nachmaligen rostocker Professor Dr. Laurentius Stephani, der es am 2. Januar 1623 seinem Schwager, dem berühmten fürstlichen Rath und nachmaligen Canzler Johann Cothmann wieder verkaufte; diesem verkauften dazu die Vormünder der Kinder des wailand Joachim Dietrich Stralendorf ein Stück Garten und eine Scheurenstätte an ihren beiderseitigen Grenzen belegen.
Jetzt ist der Platz mit einem großen Eckhause bebauet, welches im Besitze des Advocaten Diederichs ist.
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Der Herzog Johann Albrecht verleiht dem Jürgen von Rathenow, Vogte zu Doberan, und dessen Frau Elisabeth von Bülow für sie und ihre männlichen Leibeserben einen Domhof zu Güstrow, welchen früher die Fürsten von Werle bewohnt haben.
Von gots gnaden Wir Johans Albrecht Herzogk zu
Meckelnburg, Furste zu Wenden, Graue zu
Schwerin, Rostock vnd Stargardt der Lande herre,
Bekennen hiermit offentlich vor vns vnd vnser
erben, Als die Erbare, vnsere liebe Andechtige
Elisabeth van Bulowen, des Erbarn vnsers Vogts
zu Dobbran vnd lieben getrewen Jurgen Rathenowen
eheliche hausfrawe, den Thumbhoff alhier zu
Gustrow vffm orte am thumbkirchhoff gelegen,
welchen weylant die heren van Werle bewohnet,
vff Ihr lebenlangk gekaufft, das wir gedachtem
vnserm Vogte vnd seinen leibeserben menlichen
geschlechts, so er gedachter seiner hausfrawen
todlichen abgang erleben wurde, vmb seiner
getrewen diensthe willen, die er vnserm lieben
vettern hern Heinrichen, weilant hertzogen zu
Meckelnburgk
. hochloblicher seliger
gedechtnus, vnd vns etzlich jar her gethan vnd
vns vnd vnsern lieben Brudern vnd erben
hinfurder dester vleissiger vnd getrewlicher
thuen sol, kan vnd wil, gegeben vnd verschrieben
haben, Vnd wo er ohn leibs erben menlichs
geschlechts nach dem willen des Almechtigen
durch todt wurde abgehen vnd der berurte hoff
bawfellig, vnd er ine nach notturfft zu bawen
vnd in wesentlichem baw zu erhalten bewilliget,
so sollen vnd wollen wir oder vnser erben,
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so den hoff vff den fal wider zu vns bekomen werden, seinen erben das bawgelt, was er so beweysslich dran verbawet, wider herausgeben, wie wir vns des vor vns vnd vnser erben hiemit wissentlich verpflichten, in crafft vnd macht diesess vnsers brieues. Des zu vrkunt mit vnserm anhangenden vffgedruckten pitzschier versiegelt vnd eigener handt vnderschrieben vnd geben ist zu Gustrow, am eilfften monatstag Februarii, nach Christi vnsers seligmachers geburt funffzehenhundert vnd im vier vnd funffzigsten Jare.
Nach dem Concept im grossherzogl. meklenburgischen Geheimen und Haupt - Archive zu Schwerin, von des herzogl. Secretairs M. Simon Leupold Hand.