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2.
Ueber den Tod des Schweriner Bischofs Melchior, Herzogs von Braunschweig,

berichtet der Pastor Andreas Cracovius in seiner Ehrenpredigt auf den Herzog Ulrich II, Administrator des Stifts Schwerin, † 24. Mai 1624, S. 10:

"Es sein S. F. G. gelegt an denselben Orth (in der Thumbkirche S. Elisabeth zu Bützow"), den sie vor zwölff Jahren schon außgesehen hatten, da viel der Schwerinschen Bischöffe begraben liegen. Unter andern findet man einen Leichstein auf dem Chor allhier, da begraben lieget Fürst Melchior von Braunschweig, der vor 243 Jahren allhier den 4 Junii ist beerdiget worden. Die Wort auf dem Stein lauten also:

"Anno Domini 1381 feria qvinta Trinitatis, quae tunc temporis fuit Crastina Beati Bonifacii Sanctus (?), venerabilis in Christo Pater D. Melchior, illustris Dux Brunsvicensis, Swerinensis Episcopus, hic sepultus est".

Melchior ward also am 6. Junii 1381 in der Kirche zu Bützow begraben. Feria quinta ist der fünfte Wochentag, also der Donnerstag. Der Tag des H. Bonifacius fällt auf den 5. Junii. Es wird daher statt: Trinitatis ohne Zweifel: ante Trinitatis zu lesen sein. Dann stimmt alles zu einander: denn der Donnerstag vor Trinitatis fiel im J. 1381 auf den 6. Junii und dies war der Tag nach Bonifacii.

Schröder Pap. M. I, S. 1523 giebt nur die Uebersetzung nach Hederich:

"Im Jahr des Herren M. CCC. LXXXI. Freytag nach Pfingsten oder des andern Tages nach Bonifacii ist der Ehrwürdige Vater in Christo Herr Melchior Hertzog zu Braunschweig und Bischoff zu Schwerin gestorben und lieget alhie begraben".

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Diese Uebertragung ist nicht unrichtig; denn der Freytag vor Trinitatis ist der Freitag nach nach Pfingsten. Darin irrt Schröder S. 1543, daß er den Tag auf den 7. Junii setzt, indem feria quinta immer der Donnerstag ist.

G. C. F. Lisch.