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Johann Bossow war Capellan zur Zeit des Pastors Valentin Grön. Er wird im J. 1552 das Amt erhalten haben, da er bei der Visitation im J. 1564 sagt:
"Ehr habe 11 Jahre das Cappelan = Ambt furgestanden vnd nicht mehr als 5 fl. von Gildehaue (dem Stadtschreiber) darauf entfangen";
er hatte nämlich geklagt, daß ihm 8 1/2 fl. an seiner Besoldung rückständig seien. Deshalb nahmen die Visitatoren von den Monitoren von den Jahren 1559 - 1563 Rechenschaft und fanden, daß ihm noch 5 fl. rückständig seien.
Bei der sehr beschränkten Lage, in welcher die Capellane zu Plau lebten, kann es denn nicht auffallen, daß nach Sebastian Gildehofs Tode, welcher ungefähr 1541 - 1558 Stadtschreiber war, der Capellan Johann Bossow zum Stadtschreiber von dem Rath ernannt ward. In der plauer Raths = Matrikel heißt es:
"1558. Ick Ern Johan Bossow, itziger caplan der stad Plaw, bekenne offentlich mit desser miner handtschrifft, dat ein ersam radt mich tho einen stadschriuer gefordert, daruor se mi thor besolding her Arndes commend vnd her Johan Buddins lhen mit twen. garden vnd einem huse, darin her Arnd gewant, tho geuen thogesecht, mit dem bescheid vnd vorbehalt, dat sulchs nicht thor caplanei, allene thor stadschriuerei sol gelecht sin."
Bei der Visitation vom J. 1564 ward endlich dem Capellan etwas Gewisses verordnet, nämlich 40 fl. zu seiner jährlichen besoldung, ferner aus der Oekonomie (von den Einkünften der zur Pfarre gehörenden Feldmark Kleve) fortan jedes erste Jahr 2, das zweite Jahr 1, das dritte Jahr 3 Wispel Roggen, ferner von den Stücken, von denen der Pastor bisher die zehnte Garbe gehabt. die Hälfte, jährlich 6 Scheffel Roggen vom herzoglichen Amte ("Hause"), zwei Hopfengärten, ein Sandgarten und zwei Tage in der Woche die Mahlzeit auf dem fürstlichen Hause, wie von Alters her.
Nach dieser Zeit wird Johann Bossow nicht mehr genannt.