5.
Das Dorf Grapentin.
Im J. 1255 gab der Fürst Pribislav von Richenberg
der Stadt Plau die Versicherung, wenn sie Güter
in den "vier" Dörfern Quitzin,
Grapentin, Gardin und Gedin, auch in
Plauerhagen, für eigenes Geld kaufen könne
), er ihr dieselben verleihen
wolle, und daß Niemand anders in den genannten
vier Dörfern Güter kaufen solle. Die Stadt
konnte von dieser Erlaubniß auch bald Gebrauch
machen: am 11. Mai 1292 verkauften ihr der Fürst
Nicolaus von Werle und seine Brüder für 300 Mark
rostock. Pf. das Eigenthumsrecht der Dörfer
Grapentin und Gedhin
), befreieten die
Stadt von allen Lehns = und sonstigen Lasten von
diesen Dörfern und gaben ihr die Erlaubniß, die
Aecker dieser Dörfer, wenn die Bürger es
beschließen sollten, unter die Hausbesitzer der
Stadt zu vertheilen, also zu den Bürgerhäusern
zu legen. Als Gerichsbarkeit über diese Dörfer
verliehen die Fürsten der Stadt die
Vasallengerichtsbarkeit und den dritten Theil
der Brüche.
Die Bürgerschaft machte von dieser Erlaubniß auch
sogleich Gebrauch und beschloß, zum allgemeinen
Besten die Dörfer abzubrechen und die Aecker an
die Bürgerhäuser zu vertheilen. Dadurch entstand
ein Streit zwischen der Stadt und der Pfarre,
indem die Pfarre durch die Entfernung der Bauern
die Einkünfte von diesen verlor. Diesen Streit
schlichtete
) im J. 1293 der
bischöflich = schwerinsche Archidiakonus
Johannes von Waren
) dahin, daß
die Stadt der Pfarre zu dem Pfarrhofe an der
einen Seite einen Gang (semitam), an der andern
Seite eine Hausstätte (aream) von 12 Fuß Breite,
zur Vergrößerung des Pfarrgebäudes, und zum
Ersatze für die Einbuße aus den beiden Dörfern
zu den Pfarreinkünften 5 Morgen Acker, einen
Hopfengarten und Bürgertheil (portio legitima)
an Holz, Wiesen und Weide, wenn diese zur
Vertheilung kommen würden, überließ.
Seit dieser Zeit ist von den Dörfern und
Feldmarken Grapentin und Gedin nicht weiter die
Rede. Jedoch ist auf der plauer Stadtfeldmark
noch der Name der Dorffeldmark Grapentin zu
finden: "Der Grapentin" liegt am
westlichsten Ende der Stadtfeldmark, unmittelbar
am rechten , nördlichen Ufer der Elde, in der
Mitte zwischen der Feldmark Slapsow (Slapshöhrn)
und der sogenannten "Söhring", gegen
Osten, und dem Acker des Hofes Malchow, gegen
Westen, gegen Osten hin dem Hofe Klewe und gegen
Westen dem Dorfe Barkow gegenüber, in der Mitte
zwischen beiden am linken Eldeufer gelegenen
Ortschaften. So bezeugen Pläne vom Laufe der
Elde aus dem J. 1730. Uebrigens grenzte
"der Grapentin" mit Gardin und Gedin.
Vgl. oben bei Gardin S. 60 flgd.