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3.

Das Dorf Gardin.

Einige Tage vor der Schenkung des Dorfes Gaarz, am 23. Dec. 1223, hatte der Fürst Borwin I. dem Dom = Capitel zu Havelberg das Dorf Gardin geschenkt. Die Urkunde über diese Schenkung ist weder im Originale, noch in Abschrift mehr vorhanden; die Schenkung erhellt nur aus einem nach dem Originale angefertigten Urkundenauszuge 1 ), welcher in einer Bestätigung vom J. 1300 enthalten ist. Man könnte argwöhnen, da die Original = Urkunde nicht erhalten ist, daß diese Schenkung eine Verwechselung mit der Schenkung des Dorfes Gaarz oder des Dorfes Gedin sei, welches die Stadt Plau am 11. Mai 1292 erwarb; aber die Urkunde über Gardin hat mehrere bezeichnende Stellen, welche in der Urkunde über Gaarz nicht zu finden sind, namentlich den Consens der Söhne des Fürsten Borwin I., der Fürsten Heinrich von Werle und Nicolaus von Gadebusch. Ueberdies ist die bisher unbekannte Verleihung des Dorfes Gardin durch mehrere jüngere Urkunden gesichert. Im J. 1255 gab der Fürst Pribislav von Richenberg der Stadt Plau die Erlaubniß, von den vier Dörfern (in quatuor villis) Quitzin, Grapentin, Gardin und Gedin nach ihren Bedürfnissen (zur Stadtfeldmark) zu kaufen 2 ). Hier werden nun die Dörfer Gardin und Gedin ganz bestimmt von einander geschieden. Das Dorf Gardin muß also auch, wie Gaarz, an den Grenzen der Stadtfeldmark gelegen haben. Im J. 1300 bestätigte der Fürst Nicolaus II. von Werle dem Dom = Capitel zu Havelberg die Schenkung des Dorfes Gardin 3 ) in Gemäßheit der Schenkungsurkunde vom 23. Dec. 1223. Es unterliegt also keinem Zweifel, daß auch das Dorf Gardin bis zum J.


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. III.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. VIII.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. III.
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1300 im Besitze des havelberger Dom = Capitels war. Nach dieser Zeit wird weder das Dorf, noch die Feldmark selbstständig genannt. Da das Dorf auch dem havelberger Dom = Capitel gehörte, so wird es wohl unmittelbar neben Gaarz gelegen haben, von der Stadt Plau gekauft, zu Gaarz gelegt und mit diesem zugleich untergegangen sein (vgl. den vorhergehenden Abschnitt).

Im J. 1591 war die Feldmark Gardin noch bekannt und lag neben Grapentin; Grapentin aber lag unmittelbar am rechten Ufer der Elde, an der Grenze der Stadtfeldmark. Es wird im J. 1591 gesagt:

"Die Hege belangend, obwoll damit von alters die gelegenheit gehabt, das zu Grapentin nur eine hege von Pfingsten vnd Krautweihe, wenn die Zeit ist, außgestickt worden, darauf die Schäfer kommen können, so wolte dennoch ein Rath vnd gemeine E. f. g. folgende Orter mit Dero Schafen behüten zu laßen vnterthenig verstaten, nemtlich vom Eichholtz biß auf den Franckendamm vnd biß vf den Dornberg, von dannen zwerg vber aufs Krumme Mohr vnd biß aufs Plawerheger Feld, vnd wurden also drei Feldtmark, so ihnen, den Plawern, zustendig: Grapentin, Gardin vnd Goddin, welchs fast ein meil wegs groß wehre, doch ihrem Zug= vnd andern Viehe außerhalb schaff ohn schaden."