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Die Familie von Stavenow.
mit einem Holzschnitt.
In den märkischen Forschungen, Bd. III, 1847, S. 115, hat v. Ledebur, in der Ausführung der Ansicht, daß die alten adeligen Familien, welche gleiches Wappen, aber verschiedene Namen führen, von demselben Stammvater herkommen, die Familien=Gruppe mit der senkrechten Spitzentheilung behandelt oder die Familien, welche gewöhnlich vier rothe, linke Spitzen im weißen Schilde führen; er rechnet dahin die v. Rohr (v. Rohrbeck), v. Königsmark, v. Möllendorf, v. Kerberg (v. Kirchberg, v. Kercberg), v. Kratz (?), v. Plate (v. Platow), v. Beust (v. Büste, Buz), v. Burckersrode, v. Heßler, welche alle zuerst in der Altmark, dann vorzugsweise in der Prignitz mit großem Güterbesitze und Ansehen auftreten. Die Familie von Kerberg oder v. Kirchberg habe ich in Jahrb. XII, S. 43 flgd. und 53 flgd., auch in Verbindung mit anderen stammverwandten Familien, besonders behandelt.
Seitdem habe ich noch eine nennenswerthe Familie mit demselben Wappen entdeckt, die Familie von Stavenow. Die lange Zeit zwischen den brandenburgischen und meklenburgischen Landesherren streitig gewesene Burg Stavenow war bekanntlich eine der ältesten und bedeutendsten Burgen der Prignitz. In den mittleren Zeiten, wo die Burg und ihre Besitzer sich einen Namen erwarben, war sie im Besitze der Familie von Quitzow (1405 - 1647). In den ältesten Zeiten aber war sie in dem Besitze der Familie von Stavenow, welche, olme Zweifel erste Erwerberin, von ihr den Namen führte. Die Herren von Stavenow erscheinen schon im J. 1252 und lassen sich als Besitzer von Stavenow und überhaupt bis zur Mitte des 14. Jahrh. verfolgen; um diese Zeit scheint die Familie ausgestorben zu sein, da sie nicht weiter vorkommt. Im J. 1354 ward die Burg abgebrochen und verwüstet, und alle Bewohner mußten abziehen; sie sollte dann wieder neu aufgebauet werden. Diese Begebenheit deutet auf eine ungewöhnliche Katastrophe, in welcher vielleicht auch die letzten von Stavenow untergingen. Die urkundliche
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Geschichte der Burg Stavenow und ihrer Besitzer steht in Riedel Cod. dipl. Brand. I, 2, S. 185 flgd.
Der eine der beiden letzten von Stavenow war der Knappe Henning von Stavenow. An der von Riedel a. a. O. S. 210, Nr. XII, mitgetheilten Urkunde vom J. 1323 (infra octavas b. Laurencii m.) hängt
das hieneben abgedruckte Siegel des Knappen Henning von Stavenow, mit vier linken Spitzen, ziemlich gut erhalten und scharf und rein ausgedrückt; es führt dasselbe Wappenzeichen, welches die Siegel der übrigen Mitglieder der genannten Familiengruppe haben. Ohne Zweifel gehörten also auch die von Stavenow zu dieser Gruppe, um so mehr, da ihre Besitzungen in der Nähe der Güter der anderen Glieder der Gruppe lagen und da sie mit diesen einige Male in engerer Verbindung aufgeführt werden; so z. B. heißt es in der Urkunde vom J. 1322 (bei Riedel a. a. O. Nr. XI, S. 210): "De kindere hern Hinrikes van Stauenoue scolen gelden hern Ygen van Koningesmarke sine scult."
G. C. F. Lisch.