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4.
Der Ritterkaland zu Sternberg.

In Jahrb. XII, S. 200 - 203, sind die urkundlichen Hauptangaben zur Geschichte des Ritterkalandes zu Sternberg und die wenigen Nachrichten über ein oft besprochenes Haus in Sternberg, an welchem Landstandsgerechtigkeit geklebt haben soll, mitgetheilt. Der Ursprung sowohl dieser Sage, als der diesem Hause zustehenden Freiheiten war in neuern Zeiten dunkel geworden. Seit der Herausgabe der Jahrbücher XII hat der Herr v. Bülow zu Wahmkow dem Vereine eine Urkunde in deutscher Uebersetzung übergeben, durch welche die Bestimmung dieses Hauses klar wird. Bei nochmaliger Nachforschung findet sich nun aber, daß das lateinische Original dieser Urkunde bereits in Franck A. u. N. M. VII, S. 89 abgedruckt ist. Die von dem Herrn v. Bülow mitgetheilte Uebersetzung, welche sich seit alten Zeiten im Besitze der Familie von Pressentin befunden haben soll, ist augenscheinlich nichts weiter als eine Uebersetzung des Abdrucks bei Franck. Nach dieser Urkunde giebt am 7. Junii 1399 der Dechant Hermann Basepol (nicht Voezdoel, wie bei Franck steht) zu Bützow seine Zustimmung, daß mehrere Vasallen, namentlich die bischöflich=schwerinschen Knappen Nikolaus und Marquard Schade, in Folge der Stiftung des wailand Albert Gägelow, ein Haus in der Ritterstraße zu Sternberg mit gewissem dazu belegenen Acker der Ritter=Kalands=Brüderschaft zu Sternberg zum ewig währenden "Hauptsitze" (caput perpetuum) widmen können. Das fragliche Haus zu Sternberg war also seit 1399 das Ritter=Kalands=Haus.

Hiemit hängt denn auch wohl die in Jahrb. a. a. O. mitgetheilte Nachricht zusammen, daß in demselben J. 1399 die Kalandsherren ihr (bisheriges) Haus an der Ritterstraße an Heinrich Knakenhauer verkauften.

Die Sage von dem landständischen Rechte, welches dieses Haus besessen haben soll, wird wahrscheinlich ganz jung sein, da der sternberger Franck a. a. O. IV, S. 86 nichts davon weiß und nur sagt, daß in der Ritterstraße "die Herren von Pressentin "einen ansehnlichen Platz nächst an dem vormahligen Kloster bis die Straße hinaus haben, welcher keinen Stadtpflichten unterworfen." Franck würde es ohne Zweifel gewußt und gesagt haben, wenn dem Hause noch mehr Rechte zugestanden hätten.

G. C. F. Lisch